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Ländliche Entwicklung 2014-2020
Land Salzburg Referat 4/23: Ländliche Entwicklung und landwirtschaftliche Schulen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 8042-2414
Fax: +43 662 8042-76-2414 mailto:[email protected]
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Eckpunkte der EU VO 2014-2020
vergleichbare Zielsetzungen
▪Wettbewerbsfähigkeit
▪Nachhaltige Bewirtschaftung und Klimaschutz
▪Ausgewogene Entwicklungen der ländlichen Gebiete
neue Struktur: 6 Prioritäten anstatt der 3 Achsen
3 Querschnittsthemen: Innovation, Umwelt, Klimawandel
Mindestdotierung nur für Klimamaßnahmen (25 %) und
Leader (5 %)
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Kernmaßnahmen
Agrarumweltprogramm ÖPUL
Ausgleichszulage
Tierschutzmaßnahme
Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Weitere Maßnahmen
Bildungsmaßnahmen
Niederlassungsprämie für Junglandwirte
Forstwirtschaftliche Maßnahmen
Investitionen für die betriebliche Diversifizierung
Leader
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Neue Maßnahmen
Gründung von Erzeugergruppen und Erzeugerorganisationen
Biologische Landwirtschaft als eigene Maßnahme
Zusammenarbeit
Risikomanagement in der Landwirtschaft
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Vorgesehene Maßnahmen für die Entwicklung
des Ländlichen Raumes 2014 bis 2020 (LE 2020)
Priorität 1
KNOW (15)
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Artikel 15
ADVI (16)
Beratungsdienste,
Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
Artikel 16
CO-OP (36)
Zusammenarbeit
Artikel 36
Investitionen in materielle Vermögenswerte
Artikel 18 INV-PHY (18)
Entwicklung der landwirtschaftlichen
Betriebe und sonstiger Unternehmen
Artikel 20 BUS-DEV (20)
Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse
und Lebensmittel
Artikel 17 QUAL (17)
Wiederherstellung des landwirtschaftlichen
Produktionspotenzials sowie Einführung
geeigneter vorbeugender Aktionen
Artikel 19 REST-PREV (19)
Gründung von Erzeugergruppierungen
Artikel 28 PROD-GROUP (28)
Tierschutz
Artikel 34 ANIM-WELF (34)
Priorität 2 Priorität 3 Priorität 4 Priorität 5 Priorität 6
Basisdienstleistungen und Dorferneuerung
in ländlichen Gebieten
Artikel 21 BAS-SERV (21)
Agrarumwelt- und Klimamaßnahme
Artikel 29 AGRI-ENV (29)
Zahlungen für aus naturbedingten oder
anderen spezifischen Gründen
benachteiligter Gebiete
Artikel 32 NCA (32)
Ökologischer/biologischer Landbau
Artikel 30 ORGA (30)
Risikomanagement
Artikel 37 RISK-MAN
Investitionen für die Entwicklung von
Waldgebieten und Verbesserung der
Lebensfähigkeit von Wäldern
Artikel 22 FOR-AREA
Natura 2000
und Wasserrahmenrichtlinie
Artikel 31 NAT-WFD (31)
NAT-WFD (31)
LEADER
Artikel 31
T.A.
Technische Hilfe
Artikel 52
3 Schwerpunktbereiche 2 Schwerpunktbereiche 2 Schwerpunktbereiche 3 Schwerpunktbereiche 5 Schwerpunktbereiche 3 Schwerpunktbereiche
1 A 1 B 1 C 2 A 2 B 3 A 3 B 4 A 4 B 4 C 5 A 5 B 5 C 5 D 5 E 6 A 6 B 6 C
P3, P4, P5, P6
P5, P6
P5
1 A Förderung der Innovation und Wissensbasis in ländlichen Gebieten;
1 B Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie
Forschung und Innovation;;
1 C Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft;
2 A Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe, […] insbesondere von Betrieben mit geringer
Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine
landwirtschaftliche Diversifizierung erforderlich ist;
2 B Erleichterung des Zugangs zum Agrarsektor und insbesondere des Generationenwechsels in diesem Sektor;
3 A Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die
Verkaufsförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und
Branchenverbände sowie Förderung des Tierschutzes;
3 B Unterstützung des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben
4 A Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten
sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen
Landschaften;
4 B Verbesserung der Wasserwirtschaft und der Landbewirtschaftung und Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie;
4 C Verbesserung der Bodenbewirtschaftung sowie des Umgangs mit Erosion, Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln;
5 A Größere Effizienz bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft;
5 B Größere Effizienz bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung;
5 C Problemlosere Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen,
Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft;
5 D Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden […] Treibhausgas- und Ammoniakemissionen und
Verbesserung der Luftqualität;
5 E Förderung der CO2-Bindung in der Land- und Forstwirtschaft;
6 A Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von
Arbeitsplätzen;
6 B Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten;
6 C Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer
Qualität in ländlichen Gebieten;
Bezeichnungen der Schwerpunktbereiche
P2, P3, P4, P5, P6
Wissenstransfer und Innovation Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit
Organisation Nahrungsmittelkette
und Risikomanagements
Wiederherstellung, Erhaltung und
Förderung von Ökosystemen
Ressourceneffizienz und Wandel zu
CO2-armen, klimaresistenten
Wirtschaften
Soziale Eingliederung, Armuts-
bekämpfung, wirtschaftliche
Entwicklung ländlicher Gebiete
P2, P3, P4, P5, P6
Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und
Erhaltung der Wälder
Artikel 35 FOR-ENV (35)
P2, P3, P4, P5, P6
P3, P5 P3, P4, P6
P
2
RISK- MAN 1 (38)
RISK- MAN 2 (39)
RISK- MAN 3 (40)
FOR-AREA1 (23)
FOR-AREA2 (24)
FOR-AREA3 (25)
FOR-AREA4 (26)
FOR-AREA5 (27)
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6 EU-Prioritäten
Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft in ländlichen Gebieten
Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
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Verteilung des Programmvolumens auf die einzelnen Prioritäten in %
5 11
6
65
3 10
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100 Anteil desProgrammvolumens in %
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Schwerpunktbereiche
Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und
Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der
Wissensbasis in ländlichen Gebieten
b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung
und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, u.a. im Interesse eines
besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung
c) Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land-
und Forstwirtschaft
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Schwerpunktbereiche
Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und
der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und
Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung
a) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe,
Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und –modernisierung
insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und
-orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
b) Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter LandwirtInnen zum
Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels Bei allen Punkten dieser Präsentation
handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Schwerpunktbereiche
Priorität 3 : Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der
Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des
Risikomanagements in der Landwirtschaft
a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere
Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die
Wertsteigerung von Agrarerzeugnissen, die Absatzforderung auf lokalen
Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und
- organisationen und Branchenverbände
b) Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den
landwirtschaftlichen Betrieben Bei allen Punkten dieser Präsentation
handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Schwerpunktbereiche
Priorität 4 : Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und
Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
a) Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologischen Vielfalt,
auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen
spezifischen Gründen benachteiligt sind sowie Bewirtschaftungssysteme mit
hohem Naturschutzwert und des Zustands der europäischen Landschaften
b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit
Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln
c) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Schwerpunktbereiche
Priorität 5 : Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-,
Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und
klimaresistenten Wirtschaft
a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft
b) Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der
Nahrungsmittelverarbeitung
c) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,
Nebenerzeugnissen, Abfallen, Ruckstanden und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen
für die Biowirtschaft
d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und
Ammoniakemissionen
e) Förderung der CO2-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft Bei allen Punkten dieser Präsentation
handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Schwerpunktbereiche
Priorität 6 : Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der
wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
a) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen
Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen
b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
c) Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten
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Der Entwurf für das Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020,
Stand 8.4.2014, wurde eingereicht. Anfang August hat die EK ihre Anmerkungen dazu
an das BMLFUW übermittelt, derzeit läuft ein Austausch sowie Verhandlungen.
Mit einer Genehmigung des Programms durch die EK wird mit November 2014
gerechnet.
Programmentwurf 8.4.2014
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BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Förderung der Innovation, der Zusammen- arbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten
Was wird gefördert?
▫ Berufsausbildung
▫ Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation und Stärkung der Unternehmerpersönlichkeit
Wer wird gefördert?
▫ Juristische Personen und Personenvereinigungen, die Berufsausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten
▫ Öffentlich rechtliche Bildungseinrichtungen
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Förderung der Innovation, der Zusammen- arbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten
Fördervoraussetzungen ▫ Förderung der Berufsausbildung umfasst nur berufsbegleitende
Bildungsangebote
▫ Mindestdauer: ein Schulungstag (entspricht 5 UE)
Art und Ausmaß der Förderung ▫ bis zu 100% ausschließlich für Vorhaben im übergeordneten Interesse des
BMLFUW (z.B. Bedarfsstudien, Pilotprojekte,…)
▫ bis zu 80% für die Umsetzung von bundesweiten vom BMLFUW festgelegten Themen (z. B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen)
▫ bis zu 50 % für Berufsausbildungsmaßnahmen und sonstigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Was wird gefördert?
▫ Teilnahme der Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe an Lebensmittelqualitätsregelungen
Wer wird gefördert?
▫ Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe die erstmalig an dieser Lebensmittelqualitätsregelung teilnehmen
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Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Fördervoraussetzungen ▫ Art. 16 Abs. 1 lit. a der in der Grundverordnung angeführten EU-
Regelungen sowie die gemäß AMA-Gesetz 1992 ▫ Lebensmittelqualitätsregelungen gem. Art. 16 Abs. 1 lit. b der
Grundverordnung
Ausmaß der Förderung ▫ Max. Förderintensität: 50 % pro Jahr ▫ Max. Förderintensität biologische Produktion, geschützte
Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geographische Angaben (g.g.A.), garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.), fakultative Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ und Qualitätsmaßnahmen Rindfleisch oder Tierwohl: 80 % pro Jahr
▫ Zuschuss kann höchstens 5 Jahre gewährt werden ▫ Max. 3.000 Euro pro Betrieb und Jahr
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BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Investitionen in materielle Vermögenswerte
BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
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Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Was wird gefördert? ▫ Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, Funktions-
und Wirtschaftsräume, in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen
▫ Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Lagerung von Gülle, Jauche, Wirtschaftsdünger
▫ Bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude
▫ Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft
▫ Bauliche und technische Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung (einzelbetrieblich)
Wer wird gefördert? ▫ Natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder
Personenvereinigungen als Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
▫ Betriebskooperationen
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Fördervoraussetzungen ▫ Beantragte Kosten der Investitionen: >15.000 € (in Ausnahmefällen:
>10.000 €, in bestimmten Ausnahmefällen: >5.000 €)
▫ Arbeitsbedarf am landwirtschaftlichen Betrieb mind. 0,3 bAK
▫ Bewirtschaftete Fläche mind. 3 ha LN
▫ Qualifikation: mindestens Abschluss als landwirtschaftlicher Facharbeiter oder einschlägige Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren
Ausmaß der Förderung ▫ Förderungsintensität = Summe des Investitionszuschusses und Barwert
des Zinszuschusses im Verhältnis zu den anrechenbaren Gesamtkosten
▫ Obergrenze im Benachteiligten Gebiet: 50%
▫ Obergrenze im übrigen Gebiet: 40%
Bei allen Punkten dieser Präsentation
handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Betriebe
BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Was wird gefördert?
▫ Diversifizierung zum Tourismus, Aktivitäten der Freizeitwirtschaft, Bewirtung
▫ Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen
▫ Aktivitäten in kommunalen, sozialen und sonstigen Bereichen
▫ Traditionelle Handwerkstätigkeiten
Wer wird gefördert?
▫ Landwirte und Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushaltes
▫ Zusammenschlüsse von Landwirten
▫ Gemeinschaften von Landwirten mit Nicht-Landwirten
Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Fördervoraussetzungen
▫ Diversifizierungskonzept
▫ Nachweis über positive Wirtschaftlichkeit
▫ Höhe des außerlandwirtschaftlichen Einkommens liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung unter dem 2fachen des Referenzeinkommens
Ausmaß der Förderung
▫ Investitionen max. 40% der anrechenbaren Kosten als de-minimis-Förderung
▫ Sachaufwand max. 50% der anrechenbaren Kosten als de-minimis-Förderung
Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Was wird gefördert?
▫ Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen, Wettbewerben und Bürgerbeteiligungsprojekten für die Entwicklung der Gemeinden
▫ Entwicklung von kleinregionalen und gemeindeübergreifenden Plänen und sektoralen Konzepten
▫ Aufbau von Unterstützungsstrukturen
▫ Erarbeitung von Bedarfskonzepten und Plänen in Bezug auf Basisdienstleistungen
Wer wird gefördert?
▫ Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen
▫ Natürliche und juristische Personen
Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Fördervoraussetzungen
▫ Umsetzung des Vorhabens im ländlichen Gebiet
▫ Verbindlicher Beschluss im zuständigen Gremium über die Durchführung des Planungs- bzw. Leitbildprozesses
▫ Erfüllung der bundeslandspezifischen Richtlinien betreffend Ausarbeitung und Aktualisierung von Dorferneuerungsplänen oder ähnliche Programme
Ausmaß der Förderung
▫ Bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten
Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Zusammenarbeit
BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Was wird gefördert? ▫ Entwicklung von innovativen, touristischen Pilotprojekten (= Modellprojekte mit
Beispielwirkung), die auf eine nachhaltige touristische Entwicklung im ländlichen Raum abzielen und in übergeordnete touristische Konzepte und in die Tourismusstrategie des Bundes eingebettet sind.
▫ Entwicklung von innovativen, touristischen Pilotprojekten (= Modellprojekte mit Beispielwirkung), die auf eine nachhaltige touristische Entwicklung im ländlichen Raum abzielen und in übergeordnete touristische Konzepte und die jeweilige Landesstrategie eingebettet sind.
Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Wer wird gefördert? ▫ Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechtes
▫ Kooperationen in diversen Rechtsformen
Fördervoraussetzungen ▫ Vorhaben steht im Einklang mit räumlich übergeordneten Zielen und Strategien,
insbesondere der Tourismusstrategie des Bundes (a) bzw. der Länder (b)
▫ Projekte bis max. 500.000 Euro Gesamtkosten
Ausmaß der Förderung ▫ Max. 70% Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten als De-minimis"-Forderung
Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Leader
BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Schwerpunktbereich 1A Für die Umsetzung von Strategien im Ländlichen Raum ist es notwendig, eine regionsspezifische Wissensbasis aufzubauen, um die strategischen Ziele der Region zu verankern und voranzutreiben. Mittels Wissenstransfermaßnahmen wird dieser gestärkt sowie ein lebenslanges Lernen forciert. Durch die gemeinsame Umsetzung von Bildungs- und Wissenstransfermaßnahmen im regionalen Kontext werden individuelle Lösungsansätze für die Probleme und Herausforderungen des ländlichen Raums generiert.
Schwerpunktbereich 1C Im Bereich der lokalen Entwicklung bietet sich die Möglichkeit, sektorübergreifende Bildungsmaßnahmen mit regionalem Ansatz zu entwickeln und zu forcieren. Gerade in den entlegenen Gebieten kann durch entsprechende dezentrale Angebote der Ansatz des lebensbegleitenden Lernens umgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, auf Lernbedarfe differenziert einzugehen und entsprechend bedarfsorientierte Angebote zu schaffen.
Schwerpunktbereich 2A Eine direkte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe ist eher durch direkt darauf ausgerichtete Maßnahmen zu erwarten. Das Ziel der Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in allen Regionen – wie in Priorität 2 grundsätzlich postuliert – kann aber gerade auch durch die Einbettung der Landwirtschaft in regionale und lokale Strategien erreicht werden. Dabei sollte die Unterstützung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen lokaler Entwicklungsstrategien durchaus auch möglich sein und gefordert werden, wobei jedoch auf die Kohärenz mit diesem Programm und den anderen hier vorgesehenen Maßnahmen bedacht zu nehmen ist.
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Schwerpunktbereich 3A Durch die Schaffung, Professionalisierung und Optimierung der horizontalen und auch vertikalen Zusammenarbeit entlang der Lebensmittelkette, von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten, von neuen Qualitätsregelungen für Lebensmittel und der Information der Konsumenten über Qualitätsregelungen, kurze Versorgungsketten und lokalen Märkte wird die Wertschöpfung aller Beteiligten in den ländlichen Regionen erhöht. Dadurch soll die Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft stimuliert werden. Um ein auf die Wünsche der Konsumenten zugeschnittenes qualitativ hochwertiges und lokales Lebensmittel-angebot sicherzustellen, ist die Erschließung neuer Distributionswege insbesondere für die Direktvermarktung von großer Bedeutung. Durch die Einbindung in lokale Entwicklungsstrategien kann die Verbindung zwischen Erzeugung, Vermarktung und Konsumenten verbessert werden.
Schwerpunktbereich 3B Ein nachhaltiger Umgang mit Naturgefahren erfordert Vernetzung und Partnerschaften auf lokaler bzw. regionaler Ebene zwischen engagierten Bürgern, Gemeinden, den Wirtschaftssektoren, Vereinen, Verbänden und anderen Akteuren der Region, um langfristig zur Stärkung und Verbesserung der betrieblichen, kommunalen und regionalen Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz für Naturgefahren und deren Auswirkungen beizutragen.
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
Schwerpunktbereich 4A Biodiversität und abwechslungsreiche Kulturlandschaften stellen wichtige Elemente der ländlichen Entwicklung dar. So können intakte, artenreiche Kulturlandschaften gerade in benachteiligten Gebieten ein Alleinstellungsmerkmal im Tourismus darstellen und zum Fortbestand dezentraler Besiedelungsstrukturen beitragen. Der Zusammenarbeit zwischen Regionalentwicklung und Naturschutz kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Regionsbezogen ist daher für die Umsetzung biodiversitäts- bzw. naturschutzrelevanter Themen und die Verstärkung der Kooperationen zwischen den relevanten AkteurInnen das LEADER-Programm ein zentrales Instrument. LEADER stellt aber auch ein Instrument dar, mit dem eine „Inwertsetzung“ des Artenreichtums von Regionen gelingen kann und das Bewusstsein für Biodiversität geweckt und gestärkt werden kann. So kann die Maßnahme etwa Projekte und Initiativen zur Vermarktungs- und Wissensvermittlungskompetenz unterstützen, die die Nachfrage nach Produkten mit Biodiversitätsbezug unterstützen.
Schwerpunktbereich 5C Die Auseinandersetzung mit Fragen der Ressourceneffizienz und der Energiebereitstellung erscheinen insbesondere auf regionaler Ebene sinnvoll. Es wird daher erfreut gesehen, wenn sich die lokalen Entwicklungsstrategien nicht nur kursorisch mit den in dieser Priorität angesprochenen Schwerpunktbereichen, und hier wiederum insbesondere mit Fragen der Versorgung mit und Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft befassen. Gerade der Bereich lokaler Entwicklungsstrategien sollte geeignet sein, von nicht-nachhaltigen, fossil basierten Wirtschaftssystemen zu Kreislaufsystemen mit höherem Autarkiegrad zu kommen.
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Schwerpunktbereich 6A Strukturschwache Regionen abseits der Ballungszentren sind oft von einem Rückgang an Arbeitsplätzen und einem generellen Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen für Frauen betroffen. Insbesondere in peripheren ländlichen Gebieten kann die Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in den nicht-agrarischen Bereich wie z.B. Tourismus einen Beitrag zur lokalen Entwicklung leisten. Weiters ermöglicht die Umsetzung von Projekten in Kleinunternehmen die Sicherung und Schaffung von Erwerbsmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung und regt damit die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen an.
Schwerpunktbereich 6B Die Umsetzung der Maßnahme LEADER trägt umfassend zur lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten bei. Durch die Partizipation der lokalen Bevölkerung und der lokal verankerten Entscheidungskompetenz wird die Regions-autonomie erhöht. Ziel des Bottom-up-Prozesses ist es die Stärken und Schwächen der eigenen Region zu erkennen und Chancen zur Erhöhung der Lebensqualität zu nutzen bzw. Bedrohungen der Lebensfähigkeit der Region zu reduzieren. Die Zuteilung eines Budgetrahmens bringt den Regionen mehr Selbstbestimmtheit in finanziellen Belangen. Die Qualität der Strategie und die Fokussierung auf regionsspezifische Problemstellungen bzw. Potenziale spielen sowohl bei der Auswahl als LAG als auch bei der Aufteilung des Budgets eine zentrale Rolle. Die Maßnahme LEADER ist hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung von Projekten offen. Das Ziel der Maßnahme ist jedenfalls die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen für Frauen und Männer im ländlichen Raum zu verbessern und durch Kooperationen auch regionsübergreifende Projekte zu realisieren.
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
Was wird gefördert?
Die 3 strategischen Aktionsfelder sind:
▫ Steigerung der Wertschöpfung: • Land- und Forstwirtschaft • Tourismus • Wirtschaft, Gewerbe, KMU, EPU • Energieproduktion
▫ Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes:
• Natur- und Ökosysteme • Kultur • Handwerk
▫ Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: • Dienstleistungen • Nahversorgung • Regionales Lernen und Beteiligungskultur
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Pauschalbeträge für nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte:
▫ Die beantragten Kosten für das Projekt sind aufgrund einer Kostenkalkulation plausibel darzustellen.
▫ Der Pauschalbetrag beträgt max. € 5.700,00.
▫ Projektträger sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen/NGOs oder Gruppen nicht organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen.
▫ Die Höhe der Mittel für die Anwendung von Pauschalbeträgen ist mit insgesamt 5% Anteil am Gesamtbudget der LAG beschränkt.
▫ Mit dem Zahlungsantrag muss ein Tätigkeitsbericht mit ausreichender Dokumentation, insbesondere mit Daten für die Möglichkeit der Plausibilisierung der Kosten, vorgelegt werden.
▫ Demselben Förderwerber kann maximal drei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für Kleinprojekte bewilligt werden.
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
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Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
Wer wird gefördert? ▫ Natürliche und juristische Personen
▫ Kooperationen in diversen Rechtsformen
Fördervoraussetzungen ▫ Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der LES leisten.
▫ Vorliegen eines positiven LAG-Beschlusses
▫ Plausible Kostenkalkulation
▫ Ausfinanzierung des Projekts muss gewährleistet sein
▫ Wird im Rahmen von Leader die Möglichkeit zur Umsetzung anderer Programmmaßnahmen genutzt, gelten die jeweiligen Vorgaben für diese Maßnahme
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
Prinzipien der Auswahlkriterien • Formelle Kriterien
▫ Ausmaß des Beitrags zur Zielerreichung der LES ▫ Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans ▫ Einhaltung des Vergaberechts, soweit dieses anzuwenden ist ▫ Nachweis der fachlichen Qualität ▫ Wirtschaftlichkeit des Projekts ▫ Plausible Kostenkalkulation ▫ Ausfinanzierung des Projekts muss gewährleistet sein
• Inhaltlich, qualitative Kriterien ▫ Ökologische Nachhaltigkeit ▫ Soziale Nachhaltigkeit ▫ Ökonomische Nachhaltigkeit ▫ Verbindung mehrerer Sektoren ▫ Innovationsgrad ▫ Kooperation ▫ Gleichstellungsorientierung
Bei allen Punkten dieser Präsentation handelt es sich lediglich um einen Entwurf.