Die Landesinitiative Fachkraft im Fokus wird umgesetzt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Landesinitiative Fachkraft im Fokus
Angebot zur Beratung und Begleitung von Unternehmen, Fachkräften und regionalen Initiativen im
Demografischen Wandel
Die Landesinitiative Fachkraft im Fokus wird umgesetzt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Die Landesinitiative Fachkraft im Fokus wird von der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gGmbH und dem MA&T umgesetzt.
Die Landesinitiative Fachkraft im Fokus wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, der Bundesagentur für Arbeit und des Landes Sachsen-Anhalt.
Beratungsverständnis und Beratungsangebote
© FSIB isw MA&T 3
Fachkräfte
Regionalberater*innen vor Ort
© FSIB isw MA&T 4
RBS Altmark o Frau Worreschk o Herr Schwiering o Herr Rüge (WiB)
RBS Dessau o Herr Wohlgemuth o Herr Gottschalk o Frau Stoye (WiB)
RBS Halle o Frau Berge o Herr Miritz o Herr Aleed (WiB)
RBS Harz o Frau Hoffleit o Frau Wottawah-Küster o Herr Sauer (WiB)
RBS Magdeburg o Frau Freikamp o Herr Patze o Frau Schuster
RBS Bernburg o Frau Gottschalk
Sachsen-Anhalt Weiterbildung BETRIEB
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert? Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt
betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen
Neu: Personal- und Organisationsentwicklung für Unternehmen ab zehn Mitarbeiter
Neu: Qualifizierungsmaßnahmen für Auszubildende in betrieblicher Berufsausbildung (Inhalte zusätzlich zum Ausbildungsberuf)
Wer wird gefördert? Unternehmen, Selbständige und Einrichtungen (z. B. natürliche Personen gem. § 14
BGB, juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz oder LN in Sachsen-Anhalt, wenn sie eigene Beschäftigte einschließlich der Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst qualifizieren
Wer wird nicht gefördert? Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung, Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die von de-minimis ausgeschlossen sind
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
Was ist weiterhin zu beachten? Die Teilnehmenden müssen mind. einer folgenden Personengruppen angehören, z. B.: befristeter ober unbefristeter Arbeitsvertrag Selbständige, Freiberuflich Tätige oder Unternehmerinnen oder
Unternehmer Personen, die sich in Elternzeit befinden Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung, dual Studierende,
Werkstudierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten
Wie wird gefördert? Teilnahme- und Prüfungsgebühren und Ausgaben für notwendige Prüfungsstücke und
Abschlussarbeiten Fahrkostenpauschale mit 0,20 Euro je zu fahrendem Kilometer (Mindestentfernung
von 50 km) Ausgaben für notwendige Übernachtungen pauschalisiert mit 20 Euro je
Übernachtung Zusätzliche Ausgaben für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres zuwendungsfähige Gesamtausgaben: min. 1.000 € Projektkosten
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
Förderhöhe
Kriterien/Fördersatz Unternehmensgröße
Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten Unternehmen ab 250 Beschäftigte
1. Basisförderung in % 60 40
2.1 Erhöhung der Basisförderung in % (auf das Unternehmen bezogen) für: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder Unternehmen mit Tarifvertragsbindung (i. S. Tarifvertragsgesetz)
10
2.2 Erhöhung der Basisförderung in % (auf den Teilnehmer bezogen) für: ältere Beschäftigte nach Vollendung des 55. LJ. gering qualifizierte Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte (max. 30 Stunden wöchentlich) geringfügig Beschäftigte ohne weitere Beschäftigung Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung Menschen mit Migrationshintergrund Alleinerziehende und Berufsrückkehrer (z. B. Elternzeit, Pflege von Angehörigen)
20
Achtung: max. Fördersatz in % 80
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
Sachsen-Anhalt Weiterbildung BETRIEB
POE-Beratung
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Wie wird gefördert? Personal- und Organisationsentwicklung (POE) für Unternehmen ab 10 Beschäftigte POE können in Form von prozessorientierten Beratungs- und Begleitleistungen gefördert werden, wenn sie z. B. eines der folgenden förderwürdigen Ziele verfolgen:
Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas,
Verbesserung der Kommunikation und Kooperation,
Stärkung von Führungskompetenzen.
Einführung und Etablierung einer systematischen Personalentwicklung,
Einführung eines Gesundheitsmanagements,
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, Erhöhung der Zeitsouveränität
Entwicklung und Umsetzung einer betrieblichen Willkommenskultur für Beschäftigte
mit Migrationshintergrund, ……
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
Was ist für POE noch zu beachten? Vorlage einer aussagefähigen Bedarfsbeschreibung Prozessorientierte Beratungs- und Begleitleistungen Beratungs- und Begleitprozess muss innerhalb von 2 Jahre abgeschlossen werden (danach Folgeantrag möglich) Berater müssen in einem der folgenden Programme
registriert sein: unternehmenswert Mensch (uWM) Prozessberaterpool (Bundesministerium f. Arbeit u. Soziales) oder im ergänzenden Landesprozessberaterpool für das Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
Wie wird POE gefördert? max. 10 Beratungstage zu je 8 Zeitstunden max. zuwendungsfähige Honorar je Beratungstag 1.000 Euro netto (Nebenkosten
nicht förderfähig) Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten: bis zu 80 % Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten: bis zu 60 %
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
Wie wird gefördert? ZUSÄTZLICH: Teilnahme an Arbeitgeberattraktivitätswettbewerben und -und bewertungen sind förderfähig, sofern sie als konzeptioneller Teil des Organisationsentwicklungsprozesses erkennbar sind Teilnahmegebühren können innerhalb von einem Zeitraum von 5 Jahren bis zu zweimal gefördert werden (Bestandsaufnahme sowie zur Überprüfung des Erfolgs) Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten: bis zu 80 % Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten: bis zu 60 % Förderfähige Arbeitgeberwettbewerbe: Great Place to Work, TopJob, TOP100, Top Employers, Audit berufundfamilie, BestPersAward, Deutscher Bildungspreis, Deutschlands Mitarbeiterchampions
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
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