Justizvollzugsanstalt Heinsberg Therapievorbereitungsgruppe für Abhängige von illegalen Drogen (TVG)
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Vorwort Einführung 1. Zielgruppe und Ziele
1.1 Zielgruppe 1.2 Ziele
2. Aufenthaltsdauer
3. Aufnahme(verfahren) / Ausschluss / Wiederaufnahme 3.1 Aufnahme 3.2 Ausschluss 3.3 Wiederaufnahme 3.4 Aufnahmeverfahren
3.4.1 Informationsblatt 3.4.2 Aufnahmeverfahren
4. Angebote / Gruppen / Posten
4.1 Angebote 4.2 Gruppen 4.3 Wohngruppensprecher und Posten
5. Drogenscreenings / Lockerungen
5.1 Drogenscreenings 5.2 Vollzugslockerungen
6. Räumlichkeiten und Ausstattung
7. Personal und Aufgaben
8. Struktureller Aufbau
8.1 Wohngruppenkonferenz 8.2 Wohngruppenversammlung 8.3 Teamtag 8.4 Fortbildung 8.5 Supervision
Anlagen Anlage 1: Vertrag Anlage 2: Informationsblatt Anlage 3: Kurzbeschreibung Anlage 4: Wohngruppensprecher und Posten Anlage 5: Wohngruppenordnung
Inhaltsverzeichnis
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Nach über 15 Jahren der Erfahrung mit der TVG ist eine weitere
konzeptionelle Überarbeitung erforderlich geworden.
Die Belegungszahl in der Gesamtanstalt ist von 250 Gefangenen
auf derzeit ca. 420 Gefangene gestiegen. Im Jahr werden durch-
schnittlich 50-60 Gefangene in eine stationäre Drogentherapie
vermittelt. Insgesamt ist die Zahl der Heroinkonsumenten weiter
stark rückläufig. Die Mehrheit der Suchtkranken nimmt Ampheta-
mine und Cannabis zu sich. Viele Suchtkranke haben zusätzlich
eine unbearbeitete Gewaltproblematik, sowie Persönlichkeits-
störungen.
Bei der Überarbeitung des Konzepts wurde einerseits deutlich,
dass die TVG ein qualitativ hochwertiges Konzept hat, das nach
wie vor aktuellen fachlichen Standard besitzt und das im Sinne
eines evolutionären Konzeptionsverständnisses eine Zielorientie-
rung und einen Handlungsleitfaden darstellt. Andererseits wurde
aber auch der Widerspruch zwischen Theorie und Praxis,
zwischen konzeptionellen Vorstellungen und Realität bewusst. So
besteht ein deutlicher Weiterentwicklungsbedarf, der Inhalte und
der Glaubwürdigkeit wegen.
Die gewonnenen Erfahrungen auswertend kann gesagt werden,
dass die vergangenen Jahre wellenförmig verliefen, stabilen Pha-
sen instabile folgten. Grundsätzlich ist der Bildung einer indikati-
onshomogenen Gruppe – wie der TVG – aus organisatorischen
wie fachlichen Erwägungen (Spezialisierung) der Vorzug vor einer
„Mischbelegung“ zu geben.
Ein großes Problem stellte die Gruppengröße dar, die mit 20 Kli-
enten deutlich zu hoch angesetzt ist, aber aufgrund der baulichen
Voraussetzungen und hohen Belegung nicht auf eine sinnvolle
Größe von 12-14 Klienten reduzierbar ist. Die Größe der Gruppe
bindet viele Kräfte allein im organisatorischen Bereich und ermög-
licht es kaum, eine Gruppe im soziologischen Sinn zu bilden, da
immer wieder Untergruppierungen mit gegenläufigen Strömungen
entstehen und Gemeinsames leicht verloren geht.
Vorwort
4
Als günstiger für den Gruppenprozess und das Klima hat sich ein
kontinuierlicher Wechsel bei den Klienten erwiesen. Zu viele Neu-
aufnahmen in kurzer Zeit bedingten eine eher als passiv zu be-
schreibende Haltung des Klientels. Auch ist es besser, eine mitt-
lere Verweildauer anzustreben, da Ziele für Klienten erreichbarer
bleiben.
Phasen des Überangebots von Drogen in der Gesamtanstalt wirk-
ten sich konfliktträchtig auf die TVG aus. Drogenkonsum ließ
Klienten in subkulturelle Einflüsse abdriften und unerreichbar im
Kontakt werden.
Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Klienten waren
die letzten 8 Wochen des Aufenthalts in der TVG, der Zeitpunkt,
ab dem der Aufnahmetermin feststand. Dieser Zeitraum war in
den meisten Fällen von einer intensiveren Auseinandersetzung mit
der Therapie gekennzeichnet und löste – wie überhaupt bei nahe-
zu allen Klienten Weiterentwicklungen erlebbar waren, einen kon-
struktiven Prozess aus.
Personalengpässe (in Urlaubs- oder Krankheitszeiten), besonders
bei den Fachdiensten, waren nicht aufzufangen und wirkten sich
deutlich destabilisierend auf den Gruppenprozess aus. Die ge-
legentlichen Fremdbesetzungen im AVD sorgten für Stillstand, da
auf der TVG andere Aufgaben auf die Mitarbeiter zukommen.
Weiterhin ist ein fester Personalstamm zu favorisieren. Als Defizit
ist die generell unzureichende Ausbildung zu suchtspezifischen
Themen anzusehen. Erstmals, seit Bestehen der TVG, ist eine
Fortbildung für alle Mitarbeiter für Juli 2014 vorgesehen. Team-
tage zur Überarbeitung des Konzeptes und Klärung einzelner
Fragen sind sinnvoll und sollten regelmäßig angeboten werden.
Krisenzeiten konnten im Wesentlichen dadurch bewältigt werden,
dass (neben vermehrten Gruppengesprächen) eine Linie bewahrt
werden konnte, z.B. dadurch, dass auch bei kleineren Auseinan-
dersetzungen trotz der hohen Belegung der Gesamtanstalt konse-
quent mit einer - befristeten – Herausnahme reagiert werden
konnte. So gelang es weitgehend, Gewalt in der Gruppe zu
ächten.
Vorwort
5
Durchgängig positiv zu bewerten war die in- und externe Koopera-
tion. Die Zusammenarbeit der TVG-Mitarbeiter ist weiter – durch
die beantragte, aber bislang nicht zustande gekommenen Super-
vision – zu verbessern. Die externen Kooperationsstrukturen, be-
sonders zum Drogenhilfesystem, sind sehr erfreulich. Die positi-
ven Rückmeldungen verschiedener Therapieeinrichtungen zum
Angebot der TVG beziehen sich besonders darauf, dass Klienten
mit dem Regelwerk vertraut sind und Gruppenerfahrungen sam-
meln konnten; beides erleichtert nach Einschätzung der Mitarbei-
ter der Einrichtungen den Eingewöhnungsprozess in die Therapie.
Die wesentlichen konzeptionellen Änderungen beziehen sich auf
folgende Punkte:
das Aufnahmeverfahren wurde vereinfacht, praxisgerechter und
transparenter;
die Urinkontrollen wurden ausgeweitet, da sich die Rückfall
regel für die Klienten als zu offen erwies;
die angestrebte Aufenthaltsdauer wurde von anfangs 9 auf
6-7 Monate reduziert, ist letztlich aber in starkem Maße von der
Arbeitsbelastung abhängig;
die TVG wurde ins Pädagogische Konzept der Gesamtanstalt
integriert.
Die nächsten Schritte, die zur Weiterentwicklung der TVG erfolgen
müssen, sind:
1. Ausbildung aller Mitarbeiter zu suchtspezifischen Themen,
2. Teamsupervision,
3. Finanzielle Absicherung der Gruppenangebote.
Vorwort
6
Die Justizvollzugsanstalt Heinsberg ist eine 1978 eröffnete
Jugendstrafanstalt, in der ursprünglich 250 Haftplätze, davon 20
im offenen Vollzug, vorgehalten wurden. Konzeptionell war die
Anstalt ausschließlich auf den sogenannten Wohngruppenvollzug
ausgerichtet, d.h. die jugendlichen und heranwachsenden Strafge-
fangenen waren in Gruppen von in der Regel 20 Personen unter-
gebracht. Diese anfängliche, im weiteren Verlauf mehrfach modifi-
zierte konzeptionelle Ausrichtung konnte im Wesentlichen infolge
des Personalabbaus und letztlich der Überbelegung nicht aufrecht
erhalten werden. Aufgrund der Überbelegung werden die Wohn-
gruppen durch Bildung von Notgemeinschaften mit bis zu 24 Ge-
fangenen belegt.
Neben dieser wesentlichen Umgestaltung ist auch im Hinblick auf
die Klientel eine spürbare Veränderung eingetreten. Durch eine Än-
derung des Vollstreckungsplans im Jahr 1994 hat sich die formale
Zuständigkeit der JVA Heinsberg auf Heranwachsende, zu Jugend-
strafe verurteilte Straftäter erweitert, nachdem die Zahl der minder-
jährigen Verurteilten, die zunächst primär in der JVA Heinsberg un-
tergebracht waren, deutlich abgenommen hatte. Zwischenzeitlich
liegt der Anteil der minderjährigen Jugendstrafgefangenen bei ca.
10 %.
Die Veränderung der Klientel lässt sich im Hinblick auf Suchter
krankungen besonders an folgenden Punkten festmachen:
Durch die Änderung des Vollstreckungsplans ist das Durch-
schnittsalter deutlich angestiegen; dies bedingt längere
Abhängigkeitsverläufe im Vorfeld von Haft.
Einführung
7
Die Anzahl der von illegalen Drogen Abhängigen ist in den
letzten Jahren deutlich angestiegen. Es ist davon auszugehen,
dass ca. 45 bis 50 % der Inhaftierten von illegalen Drogen ab-
hängig sind. Der Anteil der abhängigen Migranten ist in den
letzten Jahren angewachsen und unterscheidet sich heute nicht
wesentlich vom Gesamtklientel. Auch befinden sich zunehmend
Spätaussiedler im Jugendstrafvollzug, die häufig neben einer
grundlegenden Gewaltproblematik ebenfalls eine sich im
Einzelfall rasant entwickelnde Abhängigkeitsproblematik auf-
weisen.
Eine deutliche Verlagerung zu einem polytoxikomanen Ab-
hängigkeitsbild mit dem Schwerpunkt der Opiatabhängigkeit ist
festzustellen.
Der Zeitpunkt des erstmaligen Drogenkonsums verschiebt sich
lebensgeschichtlich immer weiter nach vorne; psycho-soziale
Verelendungsprozesse sind bereits vor der ersten Inhaftierung
weit fortgeschritten; eine deutliche Lebenslagenverschlechte-
rung der jungen Drogenabhängigen ist eingetreten.
Nahezu alle Jugendstrafgefangenen haben bereits vor Inhaf-
tierung Kontakt zu illegalen Drogen.
Das Konsumverhalten in Haft hat deutlich zugenommen.
Diese Veränderungen blieben in den vergangenen Jahren nicht
ohne Auswirkung auf die Suchtberatung, an die immer häufiger
der Wunsch nach einer stationären Rehabilitation herangetragen
wurde:
Jahr 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Therapie-vermittlungen
3 4 12 25 28 47 57 52 52
Einführung
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Der gestiegenen Anzahl stationärer Vermittlungen steht eine (zu)
hohe Abbrecherquote gegenüber. Aufgrund der starken Arbeitsbe-
lastung musste 1997 eine Warteliste bei der anstaltsinternen
Suchtberatung eingerichtet werden.
Die oben skizzierten Rahmenbedingungen gaben Anlass für die
Überlegung, ein spezifisches Angebot für abhängige Klienten zu
schaffen. Hierzu wurde 1997 zunächst eine ambulante, wöchent-
lich stattfindende Therapievorbereitungsgruppe für bis zu 8 Klien-
ten eingerichtet. Die insgesamt positiven einjährigen Erfahrungen
sollten dann auf ein umfassenderes Angebot übertragen werden.
Hierzu wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet, die
den Auftrag hatte, eine Konzeption für eine „drogenfreie Abteilung“
(Arbeitstitel) unter der Maßgabe zu entwickeln, dass kein Mehrbe-
darf beim Personal entsteht und dass die Belegungsfähigkeit der
Wohngruppe auf bis zu 21 Plätzen begrenzt werden kann.
Die nachstehende Konzeption ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe.
Grundlegend beschreibt sie ein Angebot für Abhängige von illega-
len Drogen, die eine stationäre Therapie anstreben. Allgemeine
Abläufe, Muster, Angebote, Regeln von Therapieeinrichtungen
werden auf die vollzugliche Situation übertragen. Die wesentliche
Grenze der TVG liegt darin, daß das therapeutische Angebot (zu-
mindest mit den vorhandenen Ressourcen) nicht übertragbar ist.
Die einzurichtende Wohngruppe ist keine Eignungsprüfungsstation
für die Motivation und damit auch keine Zugangsvoraussetzung für
die Vermittlung in eine stationäre Therapie. Die Wohngruppe ist
ein Angebot(sschwerpunkt) neben mehreren Angeboten der an-
staltsinternen Suchtberatung.
Einführung
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Im Rahmen der konzeptionellen Arbeit war weiter zu berücksichti-
gen, dass junge Menschen in ihrem Verhalten nicht so gefestigt
sind, dass sie meist noch keine stabile Identität entwickelt haben,
dass sie die Erwachsenenwelt in Frage stellen und dass sie beein-
flussbar sind durch Dritte und durch die Gruppe. Dies trifft im be-
sonderen Maße auf Abhängigkeitskranke zu, die in Haft häufig
unter Gruppeneinfluss konsumieren, deren Abstinenzwunsch am-
bivalent ist, die durch den frühen Krankheitsbeginn erhebliche
psycho-soziale, körperliche und gesundheitliche Vorschädigungen
aufweisen. Diesen Umständen versucht die Arbeitsgruppe gerecht
zu werden, indem sie sich bemühte, ein Konzept zu entwickeln,
welches
einen flexiblen Umgang mit der Individualität des Einzelnen er-
möglicht (z.B.: Aufnahme, Ausschluss, Sanktionen);
klare Bedingungen, Anforderungen und Strukturen setzt
(z.B.: Tagesablauf, Regelwerk);
jugendspezifische Konsum- und Verhaltensmuster berücksich-
tigt (z.B.: niedrigschwellige Zugangsvoraussetzungen, Arbeit
mit rückfälligem Verhalten);
eine aktive Beteiligung des Klientels anstrebt (Wohngruppen-
sprecher, Posten) und
durch das vorzuhaltende Angebot die Dimensionen Körper,
Geist und Seele ansprechen soll.
Das Konzept setzt einen klaren äußeren Rahmen, in dem durch
flexible und demokratische Lösungen Individualität / Soziabilität
zur Entfaltung kommen soll.
Die Arbeitsgruppe mußte also die klientelbezogenen, personellen,
baulichen und strukturellen Möglichkeiten so vernetzen, dass ein
echtes Angebot entstehen kann. So versteht die Arbeitsgruppe
dieses Konzept als Versuch, sich konstruktiv den geänderten
Rahmenbedingungen zu stellen.
Einführung
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Viele Dinge werden weiter entwickelt und auf ihre Praktikabilität
hin überprüft werden müssen, ohne dass Mindeststandards unter-
schritten werden dürfen. Insofern ist das Konzeptionsverständnis
von einem sich kontinuierlich weiterentwickelnden Grundgedanken
getragen.
Einführung
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1.1 Zielgruppe
In die TVG werden bis zu 20 Abhängige von illegalen Drogen oder
Politoxikomane aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme
eine stationäre Therapie anstreben und die rechtlichen Vorausset-
zungen erfüllen.
Nicht aufgenommen werden Klienten, deren Mitarbeit durch er-
hebliche intellektuelle oder sprachliche Beeinträchtigung oder
durch ein gravierendes, unbehandeltes psychiatrisches Krank-
heitsbild nicht gesichert ist.
1.2. Ziele
Die Klienten werden auf eine stationäre Langzeittherapie vorbereitet.
Hierzu sollen sie lernen:
eigeninitiativ / selbständig tätig zu werden,
sich auf ein Leben in einer Gemeinschaft und
Gruppenprozesse einzulassen,
Regeln einzuhalten,
sich mit der eigenen Person auseinanderzusetzen und
den Drogenkonsum einzustellen.
Zielgruppe / Ziele
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Die Mindestaufenthaltsdauer sollte 4 Monate betragen, da einer zu
großen Fluktuation vorgebeugt werden soll. Um einer Stagnation
im Entwicklungsprozess vorzubeugen, um motivationshemmende
Langeweile durch wiederkehrende Abläufe in der TVG zu ver-
meiden und um den i.d.R. kurzfristig planenden Klienten eine
überschaubare zeitliche Perspektive zu bieten, sollte die Aufent-
haltsdauer im Regelfall 7 Monate nicht überschreiten.
3.1 Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahmevoraussetzungen sind:
Freiwilligkeit;
Bereitschaft zur Mitarbeit;
Bereitschaft, drogenfrei zu leben;
Bereitschaft, in einer Gruppe zu leben;
Anerkennung der in der TVG bestehenden Regeln;
Unterzeichnung des Aufnahmevertrags (Anlage 1).
3.2 Ausschluss und Herausnahme
Aus der TVG ausgeschlossen wird:
wer Drogen einbringt und diese zum Verkauf bzw. zum Handel
anbietet;
wer harte Drogen (illegale Drogen ausgenommen Haschisch und
Marihuana) konsumiert;
wer nicht mitarbeitet;
wer durch gravierendes Fehlverhalten (z.B. Unterdrückung anderer)
auffällig wird.
Aufenthaltsdauer
Aufnahme (-verfahren)/ Ausschluss/
Wiederaufnahme
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Aus der TVG herausgenommen wird:
wer seine Bereitschaft zur Aufnahme zurückzieht;
wer keine stationäre Therapie mehr anstrebt;
wer wiederholt wegen therapieschädigenden, ungebührlichen
Verhaltens auffällig wird.
3.3 Wiederaufnahme
Eine Wiederaufnahme von aus der TVG ausgeschlossenen Ab-
hängigen ist grundsätzlich möglich, sofern der Betreffende einen
Antrag auf Wiederaufnahme stellt und bereit ist, die Ausschluss-
gründe in einem Einzel- oder Gruppengespräch kritisch zu reflek-
tieren. Während eines Ausschlusses aus der TVG ruhen die Ver-
mittlungsbemühungen. Eine Wiederaufnahme ist i.d.R. nicht vor
Ablauf von 6 Wochen möglich und wird in der Wohngruppenkonfe-
renz entscheiden. Ein wegen Dealens erfolgter Ausschluss
schließt eine Wiederaufnahme aus.
Auch Klienten, die in eine stationäre Langzeittherapie vermittelt
wurden und diese abgebrochen haben, können wieder aufge-
nommen werden, wenn sie die Aufnahmevoraussetzungen er-
füllen. Ihre Erfahrungen sind grundsätzlich gewinnbringend für die
anderen Klienten. Sofortabbrecher, die eine erneute Therapieauf-
nahme anstreben, werden erst wieder aufgenommen, wenn eine
ernsthafte Auseinandersetzung mit den Gründen des Nichtantritts
der Therapie erkennbar ist.
Aufnahme (-verfahren)/ Ausschluss/
Wiederaufnahme
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3.4 Aufnahmeverfahren
3.4.1 Informationsblatt
Über das Angebot der TVG wird jeder Gefangene beim Auf-
nahmegespräch mit dem zuständigen Sozialarbeiter durch ein In-
formationsblatt (Anlage 2) informiert.
3.4.2 Aufnahmeverfahren
Interessenten wenden sich an den Sozialdienst, der allgemein
mündlich und schriftlich (s. Anlage 2 und 3 – Flyer und Kurzbe-
schreibung) über die TVG informiert, die rechtlichen Voraus-
setzungen und die grundsätzliche Therapiefähigkeit und Moti-
vation prüft.
Danach erfolgt das Gespräch mit der zuständigen Suchtbe-
raterin der TVG. Wird in diesem Gespräch der Rahmen durch
den Interessenten akzeptiert, so erfolgt die Verlegung auf die
TVG bzw. bei Vollbelegung der TVG die Aufnahme in die
Warteliste. Unmittelbar nach der Aufnahme in die TVG wird der
Aufnahmevertrag (dreifach) unterschrieben.
Eine Verlegung in die TVG ohne das Aufnahmeverfahren ist nicht
möglich.
Aufnahme (-verfahren)/ Ausschluss/
Wiederaufnahme
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4.1 Angebote
Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, wird ein Angebot vor-
gehalten, das
den Tagesablauf weitgehend strukturiert,
die Klienten in Verantwortung einbindet und
ganzheitlich orientiert ist.
Die Klienten nehmen an dem schulischen und beruflichen Angebot
der Gesamtanstalt teil oder sind anderweitig zur Arbeit eingesetzt.
Darüber hinaus sind sie verpflichtet, an den Gesprächsgruppen,
an einer Sportgruppe, Informationsveranstaltungen, einem Ge-
meinschaftsangebot und der Wohngruppenversammlung teilzu-
nehmen. Weiterhin müssen sie vom Umfang eingegrenzte und
zeitlich befristete Aufgaben (Posten) wahrnehmen. Die Teilnahme
an Freizeitgruppen ist freiwillig. Über die Angebote der TVG hin-
aus steht den Klienten das Sport- und Freizeitangebot der Ge-
samtanstalt offen.
4.2 Gruppen
Im Einzelnen werden folgende Angebote vorgehalten:
Gesprächsgruppe (8 Klienten)
Diese Gruppe wird wöchentlich durchgängig angeboten. Der
Schwerpunkt der nach der themenzentrierten Interaktion durch-
geführten Gesprächsgruppe liegt in der Vorbereitung auf
Gruppenprozesse und der Klärung, Förderung und Stabilisie-
rung der Motivation. Zum Einsatz kommen weiterhin ver-
schiedene gruppendynamische Verfahren, Körperübungen,
Meditationen etc.
Angebote/ Gruppen / Posten
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Rückfallprophylaxegruppe (8 Klienten)
Die Gruppe wird wöchentlich in jeweils 8 Modulen angeboten.
Der Klient soll Möglichkeiten und Ressourcen kennenlernen,
um mögliche Rückfälle zu vermeiden.
Sportgruppe (10 Klienten)
Drogenabhängige haben in der Regel wenig Zutrauen in ihre
körperliche Leistungsfähigkeit; der Körper ist durch den lang-
jährigen Drogenabusus gesundheitlich erheblich vorgeschädigt.
Deshalb kommt dem Sportangebot eine besondere Bedeutung
zu. Die Klienten werden dazu angehalten regelmäßig an einer
Sportgruppe ihrer Neigung und am Häusersport teilzunehmen.
Für die Bewohner der Therapievorbereitungsgruppe wird zu-
sätzlich zum bestehenden Sportangebot der Gesamtanstalt
eine Sportgruppe angeboten, in denen körperliche Grenzen er-
fahren und erweitert werden sollen. Diese Teilnahme ist ver-
pflichtend.
Informationsveranstaltungen
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen werden Themen
rund um die Abhängigkeitserkrankung aufbereitet, z.B. durch
Vorstellungen von Therapieeinrichtungen, durch Vorträge von
Ärzten und Beratungsstellen oder durch Filme.
Freizeit
Ein Kennzeichen von Abhängigkeit ist die Vernachlässigung
von außerhalb der Sucht liegenden Interessen. Freizeitangebo-
te sollen entsprechende Interessen aktivieren bzw. entwickeln.
An Freizeitangeboten stehen Gesellschaftsspiele, Kicker und
Tischtennisplatte zur Verfügung. Zudem werden in unregel-
mäßigen Abständen Freizeitveranstaltungen durch die Be-
diensteten (Turniere, Gruppenausgänge) angeboten bzw.
selbstorganisierte Angebote durchgeführt.
Angebote/ Gruppen / Posten
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4.3. Wohngruppensprecher und Posten
Die Bewohner der TVG sollen aktiv in die Gestaltung des Wohn-
gruppenlebens einbezogen werden. Dies dient der Förderung der
Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Hierzu werden
folgende Aufgaben vergeben:
Wohngruppensprecher
Posten
Der Wohngruppensprecher erhält seine Aufgaben für 2 Monate;
die Posten ihre Funktion für 1 Monat.
Der Wohngruppensprecher wird durch das Mitarbeiterteam be-
nannt. Wohngruppensprecher kann nur ein Klient werden, der kurz
vor der Aufnahme in eine stationäre Therapie steht.
Folgende Posten werden eingerichtet:
Blumenwart
Küchenwart
Protokollant
Spielewart
Kicker- und Tischtenniswart
Wohngruppensprecher- Stellvertreter
Eine Aufgabenbeschreibung für den Gruppensprecher und für die
Posten ist in der Anlage 5 beigefügt.
Angebote/ Gruppen / Posten
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5.1 Drogenscreenings
Drogenscreenings werden durchgeführt
unmittelbar nach der Aufnahme;
nach einem Zufallsprinzip (3 Tests / Woche);
vor vollzuglichen Erstlockerungen und unregelmäßig im weiteren
Lockerungsverlauf,
bei konkretem Verdacht auf Drogenkonsum;
vor Therapieantritt (Drogenfreiheit zum Therapieantritt),
zur Stabilisierung individueller Entwicklungen
(freiwillige Selbstkontrolle).
Testverweigerungen und -manipulationen werden als fehlende
Mitarbeit gewertet und führen somit zum Ausschluss.
5.2. Vollzugslockerungen
Als Vollzugslockerungen werden bei Eignung Ausgang und Be-
suchsausgang mit Angehörigen genehmigt. In aller Regel kommt
eine Beurlaubung für die Bewohner der Therapievorbereitungs-
gruppe nicht in Betracht.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist bei dem hiesigen Klientel das
Missbrauchsrisiko kurz vor Therapieantritt infolge einer umfassen-
den Verunsicherung besonders hoch. Beurlaubungen in das alte
Umfeld bilden einerseits eine besondere Rückfallgefährdung und
führen andererseits – selbst bei einer Rückkehr – zu einer Schein-
sicherheit und Fehleinschätzung der eigenen Stabilität.
Drogenscreenings/ Vollzugslockerungen
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Die TVG ist in Haus VI b eingerichtet. Das Haus VI besteht aus
2 Abteilungen mit je 20 Haftplätzen. Beide Gruppen sind durch die
Aufsichtskanzel miteinander verbunden.
Die Hafträume sind in 2 übereinanderliegenden Ebenen angeord-
net. Die Bewohner verfügen über einen eigenen Zellenschlüssel.
Die Hafträume haben ein separates Naßteil.
In der TVG ist, neben dem anstaltsüblichen Inventar, ein Thera-
piegruppenraum vorhanden, in dem fast alle Gruppenveranstal-
tungen stattfinden.
Räumlichkeiten und Ausstattung
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Das Personal setzt sich wie folgt zusammen:
7 Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, die dem
Hafthaus VI fest zugeordnet sind und für die Gruppen VI a
und VI b (TVG) zuständig sind.
1 Diplom-Psychologin
1 Diplom-Sozialarbeiter
( Ziel: sozialtherapeutische Weiterbildung „Sucht“ –LWL-),
1 Suchtberaterin (AVD) mit sozialtherapeutischer Weiterbildung
„Sucht“ (LWL);
1 Diplompädagogin
Sportübungsleiter (AVD) für die Sportangebote.
Die Aufgaben der einzelnen MitarbeiterInnen ergeben sich aus
dem jeweiligen Aufgabenprofil und den Richtlinien.
Personelle Ausstattung
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8.1.Wohngruppenkonferenz:
Definition: Zusammenkunft des für die TVG zuständigen
Personals zur Erörterung und Abstimmung struk-
tureller Angelegenheiten und zur Vorbereitung von
Entscheidungen zu Anliegen der Bewohner, ggf.
unter Beteiligung des einzelnen Bewohners
Teiln.: alle im Dienst befindlichen Wohngruppenbe-
diensteten, Fachdienste, Abteilungsleitung
Zeit: Montags 13.00 Uhr bei Schichtwechsel
Inhalte: Angleichung der Konzeption an die praktischen
Gegebenheiten,
Fortschreibung der Konzeption,
Regelungen zur Harmonisierung der
Dienstabläufe,
Weitergabe von Informationen aus der Bereichs-
leiterkonferenz,
Festlegung der durchzuführenden Urinkontrollen,
Auswertung der Inhalte der Wohngruppenver-
sammlung,
Vorbereitung vollzuglicher, die Bewohner betref-
fende Entscheidungen,
Besprechung des Entwicklungsstandes des
einzelnen Bewohners,
Entlassungsplanung.
Protokoll: Im Rotationsprinzip
Struktureller Aufbau
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8.2. Wohngruppenversammlung:
Definition: Zusammenkunft der Bewohner der TVG und des
im Dienst befindlichen Personals zur Beratung,
Planung und Abstimmung aller Wohngruppenan-
gelegenheiten.
Teiln.: Bewohner (Teilnahmepflicht) und Bedienstete der
TVG
Zeit: Mittwochs nach 15:30 Uhr
Inhalte: Besprechung der Regeln
(Hausordnung, Sauberkeit, Ordnung),
Planung von Freizeitangeboten,
Aufgaben der Gefangenenmitverantwortung,
Erstellen von Arbeitsplänen der Bewohner
(z.B. Putzplan, Posten)
Protokoll: durch vom Gruppensprecher festgelegte
Protokollanten
Struktureller Aufbau
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8.3. Teamtag
Dienstbesprechungen, an denen alle Mitarbeiter der Therapievor-
bereitungsgruppe teilnehmen, werden mindestens 1mal jährlich
extern durchgeführt. Sie dienen der Reflexion des Konzeptes und
der Überprüfung des gemeinsamen Handelns.
8.4. Fortbildung
Die Fortbildungsbereitschaft der Mitarbeiter der TVG wird durch
die Förderung der Teilnahme an internen und externen Fortbil-
dungsmöglichkeiten im Suchtbereich unterstützt.
8.5. Supervision
Den Bediensteten wird Teamsupervision angeboten.
Struktureller Aufbau
Justizvollzugsanstalt Heinsberg Anlage 1 Therapievorbereitungsgruppe für Abhängige von illegalen Drogen
Vertrag:
zwischen .................................................................................................................... (Name) (Vorname) (Geb.-Datum) und der „Therapievorbereitungsgruppe für Abhängige von illegalen Drogen“, im folgenden TVG: Verpflichtungen des Bewohners
Ich erkläre mich zur Mitarbeit an allen Angeboten der TVG bereit. Ich werde die bestehenden Regeln befolgen, insbesondere werde ich
- keine Drogen (illegale Drogen, Alkohol und Medikamente, die nicht ärztlich verordnet sind) konsumieren. – gegenüber anderen Bewohnern keine Gewalt androhen oder anwenden
Ich werde an den angeordneten Drogenscreenings gem. den Regelungen der
TVG teilnehmen.
Die Konzeption und die Regeln der TVG sind mir bekannt. Ich weiß, daß ein Ver-tragsbruch zum Ausschluß aus der TVG führen kann.
Verpflichtungen der TVG
Die Mitarbeiter der TVG verpflichten sich,
durch ihr Verhalten die Motivation der Bewohner zu stützen und zu fördern, Drogenkonsum und Gewalt(androhung) nicht zu tolerieren und dem durch konse-
quentes, dem Schutz anderer Bewohner dienendes Verhalten zu begegnen, zu einer qualifizierten Therapievorbereitung durch Einzel- und Gruppengesprä-
che, durch Freizeit- und Sportangebote.
Heinsberg, den .................................
........................................................... ................................................... (Bewohner) (Mitarbeiter TVG) Verteiler - Bewohner - TVG - Gef.PA
Die Aufnahme
Aufgenommen wird,
wer sich freiwillig dazu entscheidet die Zeit im Knast dazu zu nutzen, sich in-tensiv auf eine Therapie vorzubereiten.
wer bereit ist, aktiv mitzuarbeiten. wer bereit ist, drogenfrei zu leben. wer bereit ist, in einer Gruppe zu leben wer die Regeln der TVG akzeptiert und bereit ist, den Aufnahmevertrag zu
unterschreiben. Alkoholkranke und spielsüchtige Men-
schen können nicht aufgenommen werden.
Ausgeschlossen wird, wer nicht bereit ist mitzuarbeiten. wer dealt. wer z.B. andere unterdrückt, abzieht
oder wer mit Gewalt droht. wer freiwillig zurückverlegt werden will. Jemand der ausgeschlossen worden ist, kann im Einzelfall wieder in die TVG auf-genommen werden, wenn er einen Antrag auf Wiederaufnahme stellt und bereit ist, über sein Fehlverhalten zu sprechen. Eine Wiederaufnahme kann jedoch frühestens nach 6 Wochen erfolgen.
Wenn Du Dich für die TVG interessierst, und maximal 2 Jahre und 6 Monate Reststrafe zu verbüßen hast, dann bitte den Sozialarbeiter um ein Gespräch, er unterstützt Dich bei der Aufnahme in die TVG. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Dir. Bis bald, die Mitarbeiter der TVG Stand 04/2014
Anlage 2
Therapie-
vorbereitungsgruppe
für Konsumenten
illegaler Drogen
in der
JVA Heinsberg
(Haus 6b)
Über uns
Wie Du vielleicht schon gehört hast, gibt es
in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg eine
Therapievorbereitungsgruppe (TVG) für
Konsumenten illegaler Drogen.
Auf dieser Wohngruppe befinden sich 20
Bewohner, die sich intensiv auf eine statio-
näre Langzeittherapie vorbereiten möch-
ten.
Du kannst Dir sicherlich vorstellen, dass es
schwer ist, aus dem Knast heraus in die
unbekannte Situation der Therapie zu ge-
hen. Wenn Du Dich mit dem Gedanken
trägst, eine Therapie zu machen, wirst Du
Dich wahrscheinlich auch fragen:“ Was
erwartet mich da?“ Komme ich dort mit den
anderen zurecht? Schaffe ich es über-
haupt, über den Therapiezeitraum hinweg
ohne Drogen zu leben?“ In einer Therapie
ist vieles anders; andere Menschen, ande-
re Umgangsformen, andere Regeln. Die
Therapievorbereitungsgruppe möchte Dir
einen ersten Eindruck von dem vermitteln,
was Dich bei einer Therapie erwartet und
Dir den Übergang erleichtern.
Aus diesem Grund gibt es in der Therapie-
vorbereitungsgruppe einen etwas anderen
Rahmen als in der restlichen Anstalt. Zu-
sätzlich zu den üblichen Sport- und Frei-
zeitangeboten werden in der TVG weitere
Gruppen angeboten. In Einzel- und Grup-
pengesprächen mit den Drogenberatern
wirst Du auf Deine Therapie vorbereitet.
Zudem haben wir ein sogenanntes Posten-
system, das heißt, dass jeder Bewohner
abwechselnd verschiedene Posten wie z.
B. den des Küchen- oder Spielewartes er-
ledigt. Willst Du auf die TVG verlegt wer-
den, so ist Deine Teilnahme an den Ange-
boten Pflicht.
So kannst Du Dich bewerben
Zuerst musst Du einen Antrag an den
Mitarbeiter des Sozialdienstes stellen.
Von ihm bekommst Du eine Beschreibung
von dem, was von Dir erwartet und was
Dir dafür geboten wird.
Wenn Du die Regeln akzeptieren kannst,
mußt Du noch einmal einen Antrag an die
Therapievorbereitungsgruppe stellen.
Nachdem Du den zweiten Antrag gestellt
hast, kommt eine Mitarbeiterin zu Dir und
Du kannst ihr dann weitere Fragen über
die Gruppe stellen. Wenn Du die Regeln
akzeptierst, wirst auf die TVG verlegt und
kannst Du dann den Aufnahmevertrag
unterschreiben.
Anlage 3
Kurzbeschreibung der Therapievorbereitungsgruppe
für Konsumenten illegaler Drogen
(TVG) 1. Zielgruppe
Aufgenommen werden Abhängige illegaler Drogen oder Mehrfachabhängige, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eine stationäre Therapie anstreben. Auf der Wohn-gruppe 6b sind hierfür 20 Haftplätze vorhanden.
2. Ziele
Die Klienten werden auf eine stationäre Langzeittherapie vorbereitet. Hierzu lernen sie: - sich auf ein Leben in einer Gemeinschaft einzulassen - Regeln einzuhalten - sich mit der eigenen Person auseinanderzusetzen - selbstverantwortlicher zu werden - den Drogenkonsum einzustellen
3. Aufenthaltsdauer
Die Regelaufenthaltsdauer beträgt 6-7 Monate. Sie kann im Einzelfall unter- bzw. überschritten werden.
4. Aufnahmevoraussetzungen sind:
- Freiwilligkeit - Bereitschaft zur Mitarbeit - Bereitschaft drogenfrei zu leben - Bereitschaft, in einer Gruppe zu leben - Anerkennung der in der TVG bestehenden Regeln - Unterzeichnung des Aufnahmevertrags (siehe Anlage)
5. Ausschlußgründe sind:
- wer Drogen einbringt und diese zum Verkauf bzw. zum Handel anbietet - wer keine Motivation bzw. Mitarbeit zeigt, oder dazu nicht in der Lage ist - wer durch gravierendes Fehlverhalten (z.B. Unterdrückung anderer) auffällig
wird - wer freiwillig zurückverlegt werden will
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6. Wiederaufnahme
Eine Wiederaufnahme ist im Einzelfall, frühestens 6 Wochen nach dem Aus-schluss, möglich. Der Betreffende muß erneut einen Antrag stellen und sich im Einzel- oder Gruppengespräch mit den Gründen, die zum Ausschluß geführt ha-ben, auseinandersetzen.
7. Aufnahmeverfahren
Nach einem Klärungsgespräch mit einem Sozialdienstmitarbeiter, in dem offene Fragen geklärt und die Regeln und Rahmenbedingungen erläutert werden, erfolgt ggfls. ein weiteres Gespräch mit der Mitarbeiterin des Suchtberatungsdienstes. Im Anschluss erfolgen die Unterzeichnung des Aufnahmevertrages (dreifach) und die Verlegung auf die TVG bzw. bei Vollbelegung die Aufnahme in die Warteliste.
8. Angebote der TVG
In der TVG ist Mitarbeit verpflichtend. Die Klienten müssen neben ihrer allgemeinen Arbeitspflicht an folgenden Ange-boten teilnehmen und mitmachen: - an der Wohngruppenversammlung - an den Gesprächsgruppen - an einem Sportangebot - an Gemeinschaftsveranstaltung (z.B. gemeinsames Mittagessen) - einen Posten nach Einteilung (z.B. Spielewart)
Durch diese Angebote werden die Klienten auf ein Leben in einer Gruppe vorbe-reitet. Es wird ihnen ein sinnvoller und ausgefüllter Tagesablauf angeboten und ihre Eigenverantwortlichkeit gefördert, damit ihre Startchancen in der Therapie verbessert werden.
9. Drogenscreenings
In unregelmäßigen Abständen werden Urinkontrollen durchgeführt. Vor Locke-rungen sind Urinkontrollen die Regel. Ca. 4 Wochen vor der Aufnahme in die The-rapieeinrichtung erfolgen verstärkt Urinkontrollen. Der Klient muss mit einem ne-gativen Screening die Therapie antreten.
Zu den Regeln im Einzelnen wird auf die Wohngruppenordnung verwiesen.
Heinsberg, im April 2014
Die Mitarbeiter der TVG Anlage: 1 Vertragsmuster
Stand 04/2014
Anlage 4
Wohngruppenordnung
der Therapievorbereitungsgruppe für Abhängige von illegalen Drogen (TVG)
Du hast Dich dazu entschieden, Dich mit Hilfe der Therapievorbereitungsgruppe (TVG) auf eine stationäre Langzeittherapie zur Behandlung Deiner Drogenabhängig-keit vorzubereiten. Wir, die Mitarbeiter der TVG, möchten Dich auf der TVG willkommen heißen und Dich in Deiner Entscheidung für ein weiteres Leben ohne Drogen unterstützen. Mit Hilfe der TVG wollen wir Dir die Abläufe in stationären Therapien näher bringen. Wir möchten Dich auf ein Leben in einer Gruppe vorbereiten, Dir einen sinnvollen und ausgefüllten Tagesablauf bieten und Deine Eigenverantwortlichkeit fördern, da-mit Deine Startchancen in der Therapie verbessert werden. In einer Therapieeinrichtung wie auch in der TVG gilt es erforderliche Regeln zu ak-zeptieren und einzuhalten. In der TVG bestehen folgende Regeln: 1. Kardinalregeln Die Kardinalregeln sind die wichtigsten Regeln 1.1. Mitarbeit In der TVG ist Deine Mitarbeit verpflichtend. Du musst neben Deiner allgemeinen Arbeitspflicht an folgenden Angeboten teilnehmen und mitarbeiten:
an der Wohngruppenversammlung (mittwochs alle 3 Wochen oder nach Bedarf)
an der Gesprächsgruppe (montags oder mittwochs nach Gruppeneinteilung)
an einem zusätzlichen Sportangebot (donnerstags)
an einer kreativen Freizeitgruppe ( je nach Angebot)
an einem Posten nach Einteilung
an den angeordneten Urinkontrollen
Eine fehlende Mitarbeit kann Deinen Ausschluss aus der TVG zur Folge haben.
1.2. Gewalt In der TVG wird keine körperliche oder seelische Gewalt auf andere Bewohner aus-geübt. Auch wird keine Gewalt angedroht. Wer andere verletzt oder bedroht, wird zeitweilig oder dauerhaft aus der TVG ausgeschlossen.
1.3. Drogen
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Wer mit Drogen (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen) handelt, wird aus der TVG ausgeschlossen. Drogenkonsum wird nicht geduldet. Sanktionen sind vom Einzelfall abhängig zu machen. Medikamente müssen ärztlich verordnet und unter Aufsicht eines Bediensteten eingenommen werden. Die Teilnahme an angeordneten Drogen-screenings ist verpflichtend. 1.4. Straffälligkeit Straftaten wie z.B. Körperverletzung, Erpressung, Diebstahl führen ebenfalls zum Ausschluss aus der TVG. Es gelten die Regeln der Hausordnung der JVA Heinsberg. 2. Weitere Regeln speziell für die TVG Anträge Anträge erhältst Du bei den Abteilungsbediensteten bei der Lebendkontrolle um 6 Uhr morgens. Anträge können bis 8 Uhr abgegeben werden. Büchertausch Der Büchertausch findet 14-täglich, nachmittags nach Durchsage, im Zentrum statt. Zudem können Bücher und weitere Informationsmaterialien zu den Themen "Drogen und Sucht" ggfls. bei Frau Poth ausgeliehen werden. Drogenscreenings Drogenscreenings werden regelmäßig im Losverfahren und bei Verdacht auf Dro-genkonsum durchgeführt. Vor Lockerungen sind Screenings die Regel. Ca. 4 Wo-chen vor der Aufnahme in die Therapieeinrichtung erfolgen weitere Urinkontrollen. Testverweigerungen und Manipulation (z.B. Verwässerung) sind als fehlende Mitar-beit anzusehen mit den entsprechenden Folgen. Drogenverherrlichende Symbole Der Besitz drogenverherrlichender Symbole (Fotos, bedruckte T-Shirts, Poster usw.) ist untersagt. Essen Das Mittagessen wird abwechselnd gemeinsam gegen 12 Uhr im Gruppenraum ein-genommen, Zellen 609-618 montags und mittwochs, Zellen 628-637 dienstags und donnerstags. Freitags isst jeder auf seiner eigenen Zelle. Frühstück und Abendbrot können im Haftraum zu sich genommen werden. Frühstück oder Kuchen Auf Wunsch der Bewohner kann 1x monatlich ein Frühstück oder Kuchenessen or-ganisiert werden. Dies dient der Gruppenzusammengehörigkeit. Geschäfte machen Tauschgeschäfte untereinander sowie Spiele um Einsatz sind verboten.
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Gruppenplan Der Gruppenplan der TVG hängt am Info-Board aus. Bitte informiere Dich über die jeweilige Gruppeneinteilung und Deine Aufgaben. Küchennutzung Die Küche dürfen mittwochs und sonntags vorzugsweise Bewohner der Stufe 2 nut-zen. Ansonsten steht die Küche nur Bewohnern der Stufe 3 zur Verfügung. Die Kü-che ist 20 Minuten vor Ein- oder Rückschluss an den Küchenwart zu übergeben. Der Küchenwart kontrolliert die Sauberkeit. Posten Um die Eigenverantwortlichkeit der Bewohner zu fördern, werden jeweils für einen Monat folgende Posten durch die Bediensteten vergeben: Blumenpflege Küchenwart Protokollant (für jeweils ein Protokoll) Kicker und TT – wart Spielewart Wohngruppensprecher Wohngruppensprecher –Vertreter
Der Wohngruppensprecher und sein Vertreter werden für zwei Monate gewählt. Jeder Posten erhält eine Einweisung durch die Bediensteten. Wohngruppenversammlung Die WG-Versammlung ist eine Zusammenkunft der Bewohner. Sie wird durch den WG-Sprecher und einem Bediensteten der TVG geleitet. In der WG-Versammlung werden allgemeine, die Bewohner und die Gruppe betreffende, Angelegenheiten be-sprochen. Sie findet je nach Bedarf alle 3 Wochen statt. Die Teilnahme ist Pflicht. Falls Du weitere Rückfragen hast, kannst Du Dich gerne an die Bediensteten oder Deine Mitbewohner wenden. Viel Erfolg wünscht Dir das TVG-Team!
JVA Heinsberg Anlage 5 Therapievorbereitungsgruppe für Konsumenten illegaler Drogen
W o h n g r u p p e n s p r e c h e r
und
P o s t e n
Stand 04/14
1. Gruppensprecher und Posten
Die Bewohner der Therapievorbereitungsgruppe sollen aktiv in die Gestaltung des
Wohngruppenlebens einbezogen werden. Dies dient der Förderung der Selbständig-
keit und Eigenverantwortlichkeit.
Hierzu werden folgende Aufgaben vergeben:
Wohngruppensprecher
Posten
Der Wohngruppensprecher erhält seine Aufgaben für 2 Monate; die Posten ihre
Funktion für 4 Wochen.
Wohngruppensprecher
Der Wohngruppensprecher wird für die Dauer von 2 Monaten durch das Mitarbeiter-
team benannt. Die Benennung wird in der Wohngruppenversammlung bekannt ge-
geben.
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Da der WG-Sprecher große Verantwortung trägt, kann diese Aufgabe nur der wahr-
nehmen, der kurz vor einer Therapieentlassung steht und bislang gut mitgearbeitet
hat.
Der Wohngruppensprecher wird in seinen Aufgaben durch die Mitarbeiter der TVG
angeleitet und kontrolliert.
Aufgaben des WG-Sprechers sind:
Vertretung der Interessen der Gruppe der Bewohner gegenüber dem Mitarbeiter-
Team
Einteilung der Posten in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern
Überwachung der sachgemäßen Ausfüllung der Posten
Erstellen eines Putzplans
Organisation eigeninitiierter Freizeitangebote
Vorschlag für Anschaffungen nach Besprechung in der Wohngruppenversamm-
lung
Benennung eines Protokollanten, der das Protokoll der Wohngruppenversamm-
lung fertigt.
Durchführung der Wohngruppenversammlung unter Mithilfe des Mitarbeiterteams
Führen einer Geburtstagsliste
Anlegen und Führen eines Gruppenordners
Posten
Posten sind eng begrenzte und zeitlich befristete Aufgabengebiete, die Posten wer-
den für die Dauer von 4 Wochen im Rotationsverfahren vergeben. Die Postenliste
wird am Info-Board veröffentlicht. Der Wohngruppensprecher und die Mitarbeiter
der TVG kontrollieren die verantwortliche Ausfüllung der Posten.
Folgende Posten werden eingerichtet:
Blumenwart
Küchenwart
Protokollant
Kicker- und Tischtenniswart
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Spielewart
Wohngruppensprecher
Wohngruppensprecher- Vertreter
Blumenwart
Der Blumenwart ist für die Blumenpflege verantwortlich. Er achtet darauf, daß von
anderen Bewohnern die vorhandenen Blumen nicht beschädigt oder entfernt werden.
Unregelmäßigkeiten sind unmittelbar den Bediensteten mitzuteilen.
Aufgaben des Blumenwartes
Pflege der Blumen (Gießen, Düngen, Umtopfen, Abduschen, Entfernung alter
Blätter etc.)
Bepflanzung der Blumenkübel
Vorschlag für Neubepflanzung
Ergänzung fehlenden Materials
Pflanzenschutz
Küchenwart
Der Küchenwart ist für die Ausgabe, Rücknahme, Sauberkeit, Vollzähligkeit und den
Zustand der in der TVG vorhandenen Küchen- und Elektrogeräte verantwortlich. Die
Küchengeräte werden in entsprechendem Zustand an den nachfolgenden Postenin-
haber übergeben.
Aufgaben
Ausgabe und Rücknahme der Küchengeräte
Kontrolle der Küchen- und Elektrogeräte auf
Sauberkeit,
Sicherheit,
Vollständigkeit (keine Reparaturen)
Führen der Küchengeräteliste
Vorschläge für Neuanschaffungen
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Kicker- und Tischtenniswart
Er wartet die Geräte und gibt die Bälle aus. Er achtet auf sachgemäßen Umgang und
Sauberkeit.
Protokollant
Damit die Ergebnisse und Inhalte der Wohngruppenversammlung festgehalten wer-
den, wird durch den Wohngruppensprecher in der Wohngruppenversammlung ein
Protokollant benannt, der ein Protokoll der Versammlung fertigt. Dieses wird am In-
foboard ausgehangen.
Spielewart
Der Spielewart verwaltet die für die TVG angeschafften Spiele. Im Wesentlichen ist
er dafür verantwortlich, dass die vorhandenen Spiele vollständig und in einem guten
Zustand verbleiben. Sie werden entsprechend dem folgenden Spielewart übergeben.
Das Fehlen von Teilen oder ein schlechter Zustand von Spielen sind unmittelbar den
Mitarbeitern der TVG mitzuteilen.
Aufgaben
Führen der Spielekartei
Ausgabe und Rücknahme der Spiele
Kontrolle der Spiele auf Vollständigkeit und Zustand
Vorschläge für neu anzuschaffende Spiele
Reparatur defekter Spiele