Santander Vermögensverwaltungsfonds mit den Teilfonds
– Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt– Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return
Stand: 31. Dezember 2014
Jahresbericht
Santander VermögensverwaltungsfondsKapitalprotekt Substanz
Kapitalverwaltungsgesellschaft: SEB Investment GmbHVertrieb: Santander Bank, Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG
HinweisAllein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Fonds anteilender hier aufgeführten Fonds ist der jeweils gültige Verkaufspros -pekt mit den Ver trags bedingungen. Mit Kündigung der Verwal-tung und Auflösung der hier aufgeführten Fonds ist die Ausgabevon Fondsanteilen dauerhaft ausgesetzt.
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Kapitalverwaltungsgesellschaft:SEB Investment GmbHRotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 2 72 99-1000, Telefax: +49 69 2 72 99- 090Infoline: +49 69 15 34 01 86Internet: www.sebassetmanagement.deE-Mail: [email protected]: Videotext ARD/ZDF
Vertrieb:Santander BankZweigniederlassung derSantander Consumer Bank AGSantander Platz 141061 Mönchengladbach
Bericht der Geschäftsführung 4
Wirtschaft und Börse 5
Anlagepolitik und VermögensaufstellungenSANTANDER Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz 6SANTANDER Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt 18SANTANDER Vermögensverwaltungsfonds Total Return 29
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 40
Steuerliche DatenSANTANDER Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P 41SANTANDER Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz I 45SANTANDER Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P 49SANTANDER Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt I 53SANTANDER Vermögensverwaltungsfonds Total Return P 57SANTANDER Vermögensverwaltungsfonds Total Return I 61
Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStGüber die Prüfung der steuerrechtlichen Angaben 65
Vertrieb 66
Kapitalverwaltungsgesellschaft (vormals Kapitalanlagegesellschaft) 67
Inhaltsverzeichnis
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Bericht der Geschäftsführung
Sehr geehrte Damen und Herren,mit diesem Bericht informieren wir Sie über die Entwicklung und die Anlagepolitik unserer Vermögensverwaltungsfonds. Außerdemgeben wir Ihnen einen Überblick über das wirtschaftliche Umfeldund die Entwicklung der wichtigsten Kapitalmärkte.
Im einzelnen sind die Jahresberichte zum 31. Dezember 2014 derfolgenden Fonds enthalten:
SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz
SEB Vermögensverwaltungsfonds mit den Teilfonds– SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt– SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return
Der überwiegende Anteil der Geschäfte, der genannten Sonderver-mögen, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr über die SEB Groupabgewickelt.
Die SEB Investment GmbH erkennt die vom BVI Bundes verbandInvestment und Asset Management e.V. in seiner Mitgliederver-sammlung am 31. Oktober 2002 verabschiedeten Wohlverhaltens-regeln (BVI-Wohlverhaltensregeln) ab dem 1. Januar 2003 als fürsich verbindlich an. Unser Verständnis dieses Verhaltenskodexesund die hieraus abgeleiteten organisatorischen Vorgaben für dieSEB Investment GmbH haben wir in einem Handbuch dokumen-tiert, das laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst wird.
Weitere Informationen zu den BVI-Wohlverhaltensregeln und derenAnwendung bei der SEB Investment GmbH finden Sie im Internetunter www.sebassetmanagement.de.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
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Wirtschaftliches UmfeldDie Weltwirtschaft befindet sich weiterhin im Aufschwung, dasWachstum gewann aber 2014 kaum an Tempo und fiel weiterhinrecht uneinheitlich aus. Als Konjunkturmotor fungierten vor allemdie USA, während in Europa unverändert Großbritannien den Kon -junkturzug anführt. Belastet u.a. durch den geopolitischen Konfliktin Osteuropa stockte dagegen die Konjunktur in der Eurozone, wobeidie Erholung in Teilen der Peripherie Fortschritte zeigte. In Asienrutschte Japan in Folge der Erhöhung der Verbrauchssteuern zeit -weilig in eine Rezession und auch die anschließende Erholung fielunbefriedigend aus. In den Emerging Markets Asiens stabilisierte sichdas Wachstum trotz der Abkühlung in China. Wegen des rapidenÖlpreisverfalls seit Sommer 2014 hellte sich das ohnehin positivePreisumfeld weiter auf. Negative Inflationsraten und schwache Kon -junktur schürten in der Eurozone jedoch die Furcht vor einer Deflation.
Entwicklung der Finanz- und DevisenmärkteWesentlicher Treiber der Finanz- und Devisenmärkte blieb auch2014 die internationale Geldpolitik, wobei der Kurs der führendenZentralbanken spürbar auseinander strebte. Am deutlichsten wirddies daran, dass die US-Notenbank im Oktober letzten Jahres ihreWertpapierkäufe („Quantitative Easing“) beendete und im selbenMonat die japanische Notenbank ihr 2013 beschlossenes Wertpa-pierkaufprogramm aufstockte. In Europa standen Spekulationenüber eine Erhöhung der Leitzinsen in Großbritannien weiterenZinserleichterungen der Europäischen Zentralbank gegenüber.Zudem beschloss die EZB besondere Maßnahmen zur Belebung der schwachen Kreditexpansion und ein „kleines“, auf private Wert -papiere beschränktes Kaufprogramm. Ende 2014 begann auch diechinesische Zentralbank vorsichtig mit einer Lockerung.
An den internationalen Rentenmärkten entspannte sich nach demZinsanstieg in 2013 die Lage im vergangenen Jahr wieder. DieRenditen für Staats- und Unternehmensanleihen waren auf breiterFront rückläufig. In der Eurozone und in Japan erreichten sie neuehistorische Tiefststände, die wie im Fall von kurzlaufenden Bundes-anleihen im negativen Bereich lagen. Innerhalb der Eurozone ver -ringerten sich zudem die Zinsdifferenzen auf das Niveau von 2009.Da die Renditen in den USA und Großbritannien wegen der diver-genten Geldpolitik nur träge reagierten, vergrößerte sich dagegenhier der Zinsabstand zur Eurozone und Japan.
Der globale Aktienmarkt entwickelte sich freundlich, wenn auchunter teils spürbaren Schwankungen. Hierbei holten die EmergingMarkets, die 2013 wegen der Irritationen um den Kurswechsel derUS-Notenbank noch gelitten hatten, bis Sommer überproportionalauf. Die europäischen Märkte entwickelten sich zunächst unter-durchschnittlich, da die geopolitischen Konflikte und konjunkturel-len Enttäuschungen auf der Stimmung lasteten. Per saldo verbuchteunter den führenden Börsenplätzen die USA über den Berichtszeit-raum die beste Wertentwicklung, gefolgt von Japan und der Euro -zone. Deutsche und britische Dividendentitel entwickelten sichpositiv, aber unterdurchschnittlich.
Zentraler Trend an den Devisenmärkten im Berichtszeitraum, der dieDivergenzen der Geldpolitik spiegelte, war die ausgeprägte Stärke desUS-Dollars, während der Euro und der japanische Yen spürbar abwer-teten. Auch das britische Pfund zeigte sich von der starken Seite.
PerspektivenAngetrieben vom Konjunkturmotor USA erwarten wir 2015 eineleichte Beschleunigung des globalen Wirtschaftswachstums von 3,3auf 3,5 %. Impulse liefern der niedrigere Ölpreis und die expansivausgerichtete Geldpolitik, die durch die niedrigere Inflation an Spiel -raum gewonnen hat. Zudem bremst die Fiskalpolitik vielfach etwasweniger und in Europa und Asien erleichtern selektiv schwächereWährungen die Exportaktivitäten. Während sich in den USA undGroßbritannien ein selbsttragender Aufschwung abzeichnet, verläuftdie Erholung in der Eurozone weiterhin ungleichmäßig. Die japani-sche Wirtschaft wird den positiven Konjunkturtrend wieder auf-nehme und in den Schwellenländern dürfte das Wachstum 2015leicht zulegen. In China, dem größten Profiteur des niedrigen Ölprei-ses, erwarten wir in diesem Jahr eine Stabilisierung der Konjunktur.
Vor dem Hintergrund des niedrigeren Ölpreises bleibt das Preis um-feld 2015 weltweit mit nur wenigen Ausnahmen positiv. Meistresultiert dies aus einer starken Abwertung der Währung, wie imFalle Russlands. In der Eurozone könnte die Inflation im Jahres-durchschnitt auch negativ ausfallen. Generell wird die Entwicklungder Inflationsraten aber stark von der weiteren Entwicklung desÖlpreises beeinflusst. Dieser gehört zu den vielen Unsicherheits fak-toren für die Wirtschaft und die Finanzmärkte, ebenso wie die geo -politischen Konflikte, eine „harte Landung“ in China sowie nichtzuletzt eine unerwartet frühe Zinserhöhung in den USA. Zudemstehen in Europa 2015 in vielen Ländern Wahlen auf dem Programm,wobei diejenigen in Griechenland und Großbritannien das größteEskalationspotenzial besitzen.
Ausblick auf die FinanzmärkteAngesichts der vielfältigen Risikofaktoren ist an den Finanz- undDevisenmärkten weiterhin mit erhöhter Volatilität zu rechnen.Wesentlicher Treiber bleibt die internationale Geldpolitik. Nachdemdie EZB im Januar 2015 die Ausweitung ihres Kaufprogrammes aufStaatsanleihen beschlossen hat, dürfte sich der Fokus stärker auf denZeitpunkt einer Straffung in den USA und Großbritannien richten. Leit -zinserhöhungen sind aber vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte2015 zu erwarten. Dies dürfte aber sukzessive zu einem moderatenAnstieg der Kapitalmarktzinsen führen. In der Eurozone und in Japanist dagegen von einer längeren Phase niedriger Zinsen auszugehen.
Wir bleiben für die globalen Aktienmärkte grundsätzlich optimis -tisch. Unterstützend wirken die reichlich vorhandene Liquidität derAnleger, die Fortsetzung der moderaten Konjunkturerholung unddas niedrige Zinsniveau. Jedoch sind zeitweilige Rückschläge miteinzukalkulieren, denn in Europa haben einige Märkte bereits eine„Liquiditätshausse“ seit Jahresbeginn hinter sich und auch Anzei-chen einer Straffung der Geldpolitik in den USA oder Großbritanniendürften das Sentiment zumindest vorübergehend trüben.
Frankfurt am Main, den 23. April 2015
SEB Investment GmbH
Wirtschaft und Börse
Axel KrausAlexander Klein
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Anlagepolitik Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz
Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Sub-stanz ist ein Multi-Asset-Fonds. Er eignet sich für sicherheitsorien-tierte Investoren, die neben einer stetigen und schwankungsarmenWertentwicklung einen positiven Kaufkraftzuwachs (nach Abzugvon Steuern, Gebühren und Inflation) erzielen möchten. UnserFondsmanagement investiert hierzu, abhängig von der jeweiligenMarktlage, die Anlagegelder in eine Mischung aus 100 % konserva-tiven Anlageformen (Offene Immobilienfonds und festverzinslicheWertpapiere). Die Besonderheit des Fonds gegenüber klassischensicherheitsorientierten Fonds besteht darin, dass bei negativerRentenmarktprognose die konservativ anzulegenden Vermögens-teile fast ausschließlich in Offene Immobilienfonds angelegtwerden können.
Die SEB Investment GmbH, Frankfurt am Main, erklärte mit Wirkungzum 5. Januar 2012 (13.00 Uhr) bis auf Weiteres die Einstellung derAusgabe und die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen desSondervermögens Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapital-protekt Substanz gem. § 37 Abs. 2 InvG in Verbindung mit § 17 Nr. 4der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese Maßnahme galt füralle Anteilklassen des Fonds.
Da bei einer Wiederaufnahme der Anteilscheinrücknahme mitweiteren Mittelabflüssen gerechnet wurde, für die allerdings nichtausreichend Liquidität zur Verfügung stand, konnte die nachhaltigeWiedereröffnung der Fonds nicht gewährleistet werden. Aus diesemGrund hat SEB Investment GmbH die Verwaltung des Sonderver-mögens nach § 38 Abs. 1 InvG zum 30. Juni 2017 gekündigt und löstdiesen Fonds auf. Die Auszahlungen sind halbjährlich geplant.
Im Jahr 2014 prägten einige überraschende Ereignisse die Entwick-lung an den Finanzmärkten. So gaben die Renditen von Staatsan-leihen trotz einer leichten Belebung der Weltkonjunktur in denmeisten Ländern nach. Besonders ausgeprägt fiel der Rückgang beider Rendite 10-jähriger Bundesanleihen aus, die Ende 2014 einneues Rekordtief von 0,52 % verzeichnete. Noch stärker sanken dieRenditen von Staatsanleihen aus den sogenannten Peripherielän-dern, sodass sich die Zinsabstände innerhalb des Euroraums weiterverringerten. An den meisten Aktienmärkten setzte sich der Anstiegder Vorjahre fort. Dabei überschritt der deutsche Leitindex DAX 30im Sommer erstmals die Marke von 10.000 Punkten. Nach größerenSchwankungen schloss er dann mit einem Plus von 2,7 %. Deutlichbesser entwickelten sich die amerikanischen Aktienmärkte, wobeider S&P 500 sogar um mehr als 10 % zulegte. Einige Unterschiedeweisen auch die Schwellenländer auf; dort glänzte der chinesischeAktienmarkt mit einem Anstieg von mehr als 50 %. Berücksichtigtman Wechselkursveränderungen und vor allem die deutliche Auf -wertung des US-Dollar seit Jahresmitte, dann schneiden globaleAktien, gemessen am MSCI World All Countries, mit einem Zuwachsvon knapp 20 % mit Abstand am besten ab. Dann folgt der Gold-preis mit einem Plus von 11,6 %; in US-Dollar hat er im vergangenenJahr allerdings sogar um knapp 2 % nachgegeben. Zur positivenEntwicklung von Aktien- und Rentenmärkten haben die Zentralban-ken mit ihrer sehr expansiven Geldpolitik wesentlich beigetragen.Dies gilt auch für die amerikanische Notenbank, die im Laufe desJahres den Ankauf von Staats- und Hypothekenanleihen vonanfangs 85 Mrd. US-Dollar schrittweise reduzierte und Ende
Oktober dann vollständig einstellte. Die Europäische Zentralbanksenkte ihren Leitzins in zwei Schritte um insgesamt 20 Basispunkteauf das neue rekordtiefe Niveau von 0,05 %. Zudem kündigte siean, ihre Geldpolitik gegebenenfalls weiter zu lockern und auchwieder Staatsanleihen anzukaufen. Die japanische Notenbank hatden Ankauf von Staatsanleihen verstärkt, während sie im Novem-ber überraschend ihre Leitzinsen senkte.
Die Zentralbanken reagieren mit ihren Maßnahmen nicht nur aufdie leicht stärker werdende Erholung der Weltwirtschaft und dieBelastungen durch die geopolitischen Krisen wie in der Ukraine,sondern vor allem auch auf den Verfall der Ölpreise. Letztere sindseit Mitte Juni 2014 auch in Euro rund 45 % gesunken; hierzu hatneben der Förderausweitung durch das Fracking in den USAbeigetragen, dass sich die OPEC-Staaten trotz des hohen Ange-botsüberschusses nicht auf eine Kürzung ihrer Fördermengeneinigen konnten. Mit ihrer sehr expansiven Geldpolitik zielen dieZentralbanken auf eine Bekämpfung der zunehmenden Deflations-ängste, die auch in den merklich gesunkenen Inflationserwartun-gen zum Ausdruck kommen. Der Rückgang der Ölpreise bremsteallerdings nicht nur den Preisanstieg, sondern stützte zuletzt auchdie Konjunktur in den Öleinfuhrländern. Daher hat die deutscheWirtschaft, die sehr robust in das Jahr 2014 gestartet war und imFrühjahr und Sommer nur stagnierte, zuletzt wieder etwas anSchwung gewonnen. Im Gesamtjahr nahm das reale Bruttoinlands-produkt um 1,5 % zu. Zum Wachstum haben die Konsumausgabender privaten Haushalte wesentlich beigetragen, die infolge desanhaltenden Beschäftigungswachstums und merklich steigenderRealeinkommen sehr zuversichtlich sind. Stützend wirkten infolgedes stark gesunkenen Zinsniveau auch die Bauinvestitionen.Dagegen fehlt den Investitionen in Maschinen und Ausrüstungennach wie vor die große Dynamik. Wesentlich stärkere Impulse fürdie Weltkonjunktur kamen aus den USA und aus China, auch wenndie Konjunktur im Reich der Mitte sich etwas verlangsamt hat. ImEuroraum sticht Spanien hervor. Wie geht es 2015 weiter? DieWeltwirtschaft wird ihre schrittweise Belebung voraussichtlichfortsetzen können. Der kräftige Rückgang der Ölpreise wirkt wie einKonjunkturprogramm, da die positiven Impulse für die Öleinfuhr-länder stärker ausfallen als die Bremseffekte in den Ölförderländern.Stimulierend wird auch weiterhin die expansive Geldpolitik derNotenbanken wirken. Aus den Industrieländern werden vor allemdie USA mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von knapp 3 %ein wichtiger Konjunkturmotor bleiben. Daher wird die amerikani-sche Notenbank voraussichtlich ab Mitte des Jahres ihre Leitzinsenanheben, wobei sie mögliche Rückwirkungen auf die konjunkturelleEntwicklung sehr sorgfältig analysieren wird.
Der Euroraum dürfte seine fragile Erholung fortsetzen und mit gut1 % etwas stärker wachsen als 2014; der gemeinsame Währungs-raum profitiert nicht nur von der Entlastung durch die stark gesun-kenen Ölpreise, sondern auch von der Abwertung des Euros. Letzte-rer dürfte zu einem stärkeren Wachstum der Exporte beitragen.Innerhalb des Euroraums sollte vor allem Spanien, das zunehmendvon den Reformanstrengungen profitiert, weiter an Schwung ge -winnen. Die deutsche Wirtschaft dürfte wie im vergangenen Jahrum rund 1,5 % wachsen. Hierzu werden vor allem die privatenKonsumausgaben und die Exporte beitragen; die Ausrüstungs-
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investitionen dürften trotz günstiger Finanzierungsbedingungenweiterhin nur zögerlich zunehmen, da angesichts der andauerndengeopolitischen Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten dieUnsicherheit hoch bleiben dürfte. An den Finanzmärkten weisenAktien weiterhin die höchste Attraktivität auf. Für sie sprechenneben der anhaltenden Konjunkturbelebung und der extremlockeren Geldpolitik der Notenbanken vor allem weiter steigendeUnternehmensgewinne. Zudem besteht ein großer Mangel anAnlagealternativen. Auch wenn es am Rentenmarkt nach wie vorkeine Anzeichen für eine bevorstehende Trendwende gibt, sindInvestments angesichts der sehr niedrigen Kapitalmarktzinseninzwischen unattraktiv. Dies gilt auch dann, wenn die erwarteteLeitzinserhöhung in den USA auch im Euroraum zu einem modera-ten Anstieg der Anleiherenditen führen sollte. Dies gilt noch mehrfür Spareinlagen, da dort eine positive reale Verzinsung trotz dersehr hohen Preisstabilität nicht erwartet werden kann. Für eineglobale Streuung der Geldanlagen spricht, dass der US-Dollar auchzum Euro weiter aufwerten dürfte; dies signalisiert u.a. der großeZinsvorsprung von US-Staatsanleihen gegenüber vergleichbarenBundesanleihen. Angesichts der vorherrschenden Unsicherheitwird die Volatilität an den Finanzmärkten eher etwas zunehmen.Die Nachwirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskriseerfordern weitere Reformen der Regierungen, um so die Wettbe-werbsfähigkeit der jeweiligen Volkswirtschaften zu verbessern. Beider kräftig gestiegenen Staatsverschuldung steht eine nachhaltigeLösung unverändert aus. Zudem befindet sich die Verschuldung derprivaten Haushalte in vielen Ländern ebenfalls auf einem hohenNiveau. Daneben stehen in mehreren Ländern wichtige Wahlen an.Schließlich zeichnet sich bei den geopolitischen Belastungsfakto-ren wie dem schwelenden Ukraine-Konflikt bisher keine sichtbareEntspannung ab.
Alle liquiden Anlagen innerhalb des Santander Vermögensverwal-tungsfonds Kapitalprotekt Substanz wurden vom Fondsmanagementveräußert, so sind in dem Fondsportfolio neben Bankguthaben fastausschließlich in Liquidation befindliche bzw. von der Anteilschein-rücknahme ausgesetzte Offene Immobilienfonds verblieben. DieFondsgesellschaften der von der Liquidation betroffenen OffenenImmobilienfonds haben für die Abwicklung 3 bzw. 5 Jahre Zeit undplanen in einem halbjährlichen Turnus die Auszahlung von derdurch Immobilienverkäufe entstandenen Liquidität. Die erstenZahlungen sind bereits erfolgt und sind der Liquidität des SantanderVermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz zugeflossen.Zum Stichtag 31. Dezember 2014 beträgt der Anteil an OffenenImmobilienfonds im Fondsvermögen 87,20 %.
Die Wertentwicklung des Santander VermögensverwaltungsfondsKapitalprotekt Substanz wird vorwiegend von in Liquidationbefindlichen Offenen Immobilienfonds bestimmt. Die Performanceder Offenen Immobilienfonds ist im Zuge von Wertberichtigungenauf Jahressicht größtenteils negativ.
Der Fonds erzielte im Berichtszeitraum (1. Januar 2014 bis 31. Dezem-ber 2014) eine Wertentwicklung von – 7,19 %* (Santander Vermö-gensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P) bzw. – 6,97 %*(Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz I).
Im Fonds wurde ein Nettoverlust in Höhe von EUR 164.895,50erzielt. Dieses Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Realisierte Gewinne EURaus Wertpapiergeschäften und der Veräußerung 24.847,73
Summe Realisierte Gewinne 24.847,73
Realisierte Verluste EURaus Wertpapiergeschäften und der Veräußerung von Zielfondsanteilen – 189.743,23
Summe Realisierte Verluste – 189.743,23
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften – 164.895,50
Die im Berichtszeitraum vorgenommenen Handelsaktivitäten imSantander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanzbetrugen gemessen anhand der Portfolioumschlagsrate gem.Anlage 2 der Investment-Prüfungsberichtsverordnung 19,87 %.
Neben Liquiditätsrisiken aufgrund des Bestandes an Zielfonds, diesich in Liquidation befinden bzw. deren Rücknahme ausgesetzt ist,bestehen allgemeine sowie besondere Marktpreisrisiken aus sinken- den Kursen von Investmentanteilen (Zielfonds).
Der SEB Investment GmbH ist daran gelegen, ihren Anlegern die Anlagepolitik der von ihr ver -
walteten Investmentfonds umfassend, sowie in klarer und verständlicher Weise zu beschreiben.
Erläuterung zu einzelnen von uns verwendeten Begrifflichkeiten haben wir in einem umfangrei-
chen Glossar auf unserer Homepage www.sebassetmanagement.de hinterlegt. Natürlich steht
Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen auch jederzeit unsere Infoline unter 069 15 34 01 86 zur
Verfügung.
* Die Berechnung erfolgt nach der BVI-Methode. Aus der Wertentwicklung des Fonds in der
Vergangenheit lässt sich nicht auf dessen zukünftige Wertentwicklung schließen.
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Santander Vermögensverwaltungsfonds KapitalprotektSubstanz
Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 31.12.2014
Fondsvermögen im Überblick
Whg. Tageswert %-Anteilam Fonds-vermögen
Fondsanteile EUR 87.663.555,83 87,20Bankguthaben EUR 12.960.777,00 12,89Zins-und Dividendenansprüche EUR 7,61 0,00Sonstige Ford./Verbindlichkeiten EUR – 87.365,25 – 0,09
Fondsvermögen EUR 100.536.975,19 100,00
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Santander Vermögensverwaltungsfonds KapitalprotektSubstanz
Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014
Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stk./ Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert %-AnteilAnt./ am Zugänge Abgänge in amWhg. 31.12.2014 im im EUR Fonds-
in Berichts- Berichts- ver-1.000 zeitraum zeitraum mögen
Anteile an Immobilien-Sondervermögen
Gruppeneigene Immobilien-InvestmentanteileSEB Global Property Fund Inhaber-Anteile DE000SEB1A96 ANT 2.938 0 0 EUR 711,080 1) 2.089.153,04 2,08SEB Imm.Portf.Target Ret.Fund Inhaber-Anteile DE0009802314 ANT 21.034 0 0 EUR 99,950 1) 2.102.298,33 2,09SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P DE0009802306 ANT 459.572 0 0 EUR 33,460 1) 15.377.292,54 15,30
Gruppenfremde Immobilien-InvestmentanteileAXA Immoselect Inhaber-Anteile DE0009846451 ANT 572.651 0 0 EUR 11,69 1) 6.694.290,19 6,66AXA Immosolutions Inhaber-Anteile DE000A0J3GM1 ANT 19.101 0 0 EUR 410,340 1) 7.837.904,34 7,80CS EUROREAL Inhaber-Anteile DE0009805002 ANT 494.626 0 0 EUR 36,390 1) 17.999.440,14 17,90CS PROPERTY DYNAMIC Inhaber-Anteile DE0009751354 ANT 280.520 0 0 EUR 97,110 1) 27.241.297,20 27,10KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile DE0006791809 ANT 232.845 0 0 EUR 35,740 1) 8.321.880,05 8,28
Summe Anteile an Immobilien-Sondervermögen EUR 87.663.555,83 87,20
Summe Wertpapiervermögen EUR 87.663.555,83 87,20
1) Die Anteilscheinrücknahme ist zum Bewertungszeitpunkt ausgesetzt. Die Bewertung erfolgt zum veröffentlichten Anteilspreis des Bewertungstages.
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Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stk./ Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert %-AnteilAnt./ am Zugänge Abgänge in amWhg. 31.12.2014 im im EUR Fonds-
in Berichts- Berichts- ver-1.000 zeitraum zeitraum mögen
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
BankguthabenGuthaben bei SEB AG Frankfurt am MainGuthaben in Fondswährung EUR 12.960.777,00 % 100,000 12.960.777,00 12,89
Summe Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 12.960.777,00 12,89
Sonstige VermögensgegenständeZinsansprüche EUR 7,61 7,61 0,00
Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR 7,61 0,00
Sonstige VerbindlichkeitenVerwaltungsvergütung EUR – 60.003,61 – 60.003,61 – 0,06Depotbankvergütung EUR – 3.351,01 – 3.351,01 0,00Prüfungskosten EUR – 24.010,63 – 24.010,63 – 0,02
Summe sonstige Verbindlichkeiten EUR – 87.365,25 – 0,09
Fondsvermögen EUR 100.536.975,19 100,00
Santander VV-Fonds Kapitalprotekt Substanz P
Anzahl Anteile 174.193Ausgabepreis 573,66Rücknahmepreis 556,95
Santander VV-Fonds Kapitalprotekt Substanz I
Anzahl Anteile 6.215Ausgabepreis 583,52Rücknahmepreis 566,52
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 87,20Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein.
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatzermittelt.
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Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Bewertung
Für Devisen, Aktien, Anleihen und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogensind, wird der letzte verfügbare handelbare Kurs gemäß § 23 InvRBV zugrunde gelegt.
Für Investmentanteile werden die veröffentlichen Anteilspreise, für Bankguthaben und Verbindlichkeiten wird der Nennwert bzw. Rückzahlungsbetraggemäß § 26 InvRBV zugrunde gelegt.
Das Sondervermögen ist zum Stichtag zu insgesamt 87,20 % in Offene Immobilienfonds investiert, deren Anteilscheinrücknahme ausgesetzt ist und die sichin Abwicklung befinden. Die betreffenden Vermögensgegenstände werden zu den von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften veröffentlichten Anteil-werten bewertet.
Für Vermögensgegenstände, für die ein liquider Markt nicht vorhanden war, werden gemäß § 24 InvRBV i.V.m. § 36 Absatz 3 InvG die Verkehrswertezugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheitenergeben.
Unter dem Verkehrswert ist der Betrag zu verstehen, zu dem der jeweilige Vermögensgegenstand in einem Geschäft zwischen sachverständigen, vertrags-willigen und unabhängigen Geschäftspartnern ausgetauscht werden könnte.
Transaktionen mit eng verbundenen Unternehmen und Personen
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmenund Personen sind, betrug 100,00 %.
Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 21.907 TEuro Transaktionen.
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Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellungerscheinen:
Gattungsbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Volumenbzw. Anteile Zugänge Abgänge in 1.000
bzw. Whg.in 1.000
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteiledb x-tr.II-Eonia ETF Inhaber-Anteile 1C o.N. ANT 0 156.749 0
Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge sind im Berichtszeitraum nicht berechnet worden.
Verwaltungsvergütung per Stichtag 31.12.2014
Investmentanteile VWG derZielfonds in % p.a.
Gruppeneigene Immobilien-InvestmentanteileSEB Global Property Fund Inhaber-Anteile 0,650SEB Imm.Portf.Target Ret.Fund Inhaber-Anteile 0,900SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P 0,650
Gruppenfremde Immobilien-InvestmentanteileAXA Immoselect Inhaber-Anteile 0,600AXA Immosolutions Inhaber-Anteile 0,500CS EUROREAL Inhaber-Anteile 0,750CS PROPERTY DYNAMIC Inhaber-Anteile 1,000KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile 0,825
Während des Berichtszeitraumes gehaltene Bestände in Investmentanteilen, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Gruppenfremde Investmentanteiledb x-tr.II-Eonia ETF Inhaber-Anteile 1C o.N. 0,150
Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum weitere Investmentanteile im Bestand hatte, kann die tatsächliche Höhe der Verwaltungs-vergütung bei wirtschaftlicher Betrachtung unterjährig zur Stichtagesbetrachtung differieren.
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Santander VV-Fonds Kapitalprotekt Substanz P
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
insgesamt je Anteil
I. Erträge1. Erträge aus Investmentanteilen EUR 787.546,19 4,522. Sonstige Erträge 2) EUR 98.073,50 0,56
Summe der Erträge EUR 885.619,69 5,08
II. Aufwendungen1. Verwaltungsvergütung EUR – 835.758,42 – 4,802. Depotbankvergütung EUR – 40.878,47 – 0,233. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR – 15.097,50 – 0,094. Depotgebühren EUR – 841,48 0,005. Sonstige Kosten EUR – 3.820,52 – 0,026. Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 0,00 0,00
Summe der Aufwendungen EUR – 896.396,39 – 5,14
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 10.776,70 – 0,06
IV. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gewinne EUR 23.978,41 0,132. Realisierte Verluste EUR – 183.096,39 – 1,05
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR – 159.117,98 – 0,92
V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR – 169.894,68 – 0,98
Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 1,39 %
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhält-nis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Auf -wandserstattungen. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an siegeleisteten Vergütung.
Eine erfolgsabhängige Vergütung für den gleichen Zeitraum ist nicht angefallen.
Entwicklung des Sondervermögens 2014
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 166.864.590,641. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR – 56.501.241,482. Zwischenausschüttungen EUR – 5.276.305,973. Mittelzufluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 0,005. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 10.776,706. Realisierte Gewinne EUR 23.978,417. Realisierte Verluste EUR – 183.096,398. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR – 7.901.070,64
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 97.016.077,87
2) Bestandsprovisionen aus Zielfonds
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Berechnung der Ausschüttung insgesamt je Anteil
1. Vortrag aus Vorjahr EUR 0,00 0,002. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR – 169.894,68 – 0,983. Zuführung aus dem Sondervermögen 3) EUR 16.989.970,76 97,54
II. Zur Ausschüttung verfügbar EUR 16.820.076,08 96,561. der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,002. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 16.820.076,08 96,561. Zwischenausschüttung EUR 5.276.305,97 30,292. Endausschüttung EUR 11.543.770,11 66,27
Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzteinländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich
Am Ende des Geschäftsjahres
Geschäftsjahr Umlaufende Anteile Fondsvermögen Anteilwert
2011 Stück 182.434 EUR 192.634.285,27 EUR 1.055,912012 Stück 174.193 EUR 176.541.330,82 EUR 1.013,482013 Stück 174.193 EUR 166.864.590,64 EUR 957,932014 Stück 174.193 EUR 97.016.077,87 EUR 556,95
3) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten und Substanz, da sich der Fonds in der Abwicklungsphase befindet.
15
Santander VV-Fonds Kapitalprotekt Substanz I
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
insgesamt je Anteil
I. Erträge1. Erträge aus Investmentanteilen EUR 28.564,31 4,602. Sonstige Erträge 4) EUR 3.557,14 0,57
Summe der Erträge EUR 32.121,45 5,17
II. Aufwendungen 1. Verwaltungsvergütung EUR – 19.408,10 – 3,122. Depotbankvergütung EUR – 1.483,01 – 0,243. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR – 1.898,19 – 0,314. Depotgebühren EUR – 30,52 – 0,015. Sonstige Kosten EUR – 138,50 – 0,026. Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 0,00 0,00
Summe der Aufwendungen EUR – 22.958,32 – 3,70
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 9.163,13 1,47
IV. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gewinne EUR 869,32 0,142. Realisierte Verluste EUR – 6.646,84 – 1,07
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR – 5.777,52 – 0,93
V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.385,61 0,54
Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 1,14 %
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhält-nis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Auf -wandserstattungen. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an siegeleisteten Vergütung.
Eine erfolgsabhängige Vergütung für den gleichen Zeitraum ist nicht angefallen.
Entwicklung des Sondervermögens 2014
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 6.052.081,241. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR – 2.051.757,952. Zwischenausschüttungen EUR – 196.269,703. Mittelzufluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 0,005. Ordentlicher Nettoertrag EUR 9.163,136. Realisierte Gewinne EUR 869,327. Realisierte Verluste EUR – 6.646,848. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR – 286.541,88
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 3.520.897,32
4) Bestandsprovisionen aus Zielfonds
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Berechnung der Ausschüttung insgesamt je Anteil
1. Vortrag aus Vorjahr EUR 0,00 0,002. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.385,61 0,542. Zuführung aus dem Sondervermögen 5) EUR 619.978,89 99,76
II. Zur Ausschüttung verfügbar EUR 623.364,50 100,301. der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,002. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 623.364,50 100,301. Zwischenausschüttung EUR 196.269,70 31,582. Endausschüttung EUR 427.094,80 68,72
Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzteinländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich
Am Ende des Geschäftsjahres
Geschäftsjahr Umlaufende Anteile Fondsvermögen Anteilwert
2011 Stück 6.232 EUR 6.662.103,84 EUR 1.069,022012 Stück 6.215 EUR 6.398.235,88 EUR 1.029,482013 Stück 6.215 EUR 6.052.081,24 EUR 973,792014 Stück 6.215 EUR 3.520.897,32 EUR 566,52
5) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten und Substanz, da sich der Fonds in der Abwicklungsphase befindet.
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Santander VV-Fonds Kapitalprotekt Substanz
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
insgesamt
I. Erträge1. Erträge aus Investmentanteilen EUR 816.110,502. Sonstige Erträge 6) EUR 101.630,64
Summe der Erträge EUR 917.741,14
II. Aufwendungen1. Verwaltungsvergütung EUR – 855.166,522. Depotbankvergütung EUR – 42.361,483. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR – 16.995,694. Depotgebühren EUR – 872,005. Sonstige Kosten EUR – 3.959,026. Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 0,00
Summe der Aufwendungen EUR – 919.354,71
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 1.613,57
IV. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gewinne EUR 24.847,732. Realisierte Verluste EUR – 189.743,23
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR – 164.895,50
V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR – 166.509,07
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Auf -wandserstattungen. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an siegeleisteten Vergütung.Eine erfolgsabhängige Vergütung für den gleichen Zeitraum ist nicht angefallen.Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 383,76
Entwicklung des Sondervermögens 2014
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 172.916.671,881. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR – 58.552.999,432. Zwischenausschüttungen EUR – 5.472.575,673. Mittelzufluss (netto) EUR 0,004. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 0,005. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 1.613,576. Realisierte Gewinne EUR 24.847,737. Realisierte Verluste EUR – 189.743,238. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR – 8.187.612,52
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 100.536.975,19
VergütungenVerwaltungsvergütung Depotbankvergütung Ausgabeaufschlag
bis zu 2,00 % p. a., bis zu 0,04 % p. a., bis zu 5,00 % p. a.,derzeit derzeit derzeit
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P 0,725 % p. a. 0,04 % p. a. 3,00 % p. a.Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return I 0,475 % p. a. 0,04 % p. a. 3,00 % p. a.
6) Bestandsprovisionen aus Zielfonds
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Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist einMulti-Asset-Fonds. Er eignet sich für sicherheitsorientierte Investo-ren, die neben einer stetigen und schwankungsarmen Wertentwick-lung einen positiven Kaufkraftzuwachs (nach Abzug von Steuern,Gebühren und Inflation) erzielen möchten. Unser Fondsmanage-ment investiert hierzu, abhängig von der jeweiligen Marktlage, dieAnlagegelder in eine Mischung aus mindestens 85 % konservativenAnlageformen (Offene Immobilienfonds und festverzinslicheWertpapiere) sowie bis zu 15 % in chancenreiche Wertpapiere. DieBesonderheit des Fonds gegenüber klassischen sicherheitsorien-tierten Fonds besteht darin, dass bei negativer Aktien- und Renten-marktprognose die konservativ anzulegenden Vermögensteile auf100 % erhöht und fast ausschließlich in Offenen Immobilienfondsangelegt werden können.
Die SEB Investment GmbH, Frankfurt am Main, erklärte mit Wir-kung zum 3. Januar 2012 (13.00 Uhr) bis auf Weiteres die Einstel-lung der Ausgabe und die Aussetzung der Rücknahme von Anteilendes Sondervermögens Santander VermögensverwaltungsfondsKapitalprotekt gem. § 37 Abs. 2 InvG in Verbindung mit § 18 Nr. 4der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese Maßnahme galt füralle Anteilklassen des Fonds.
Da bei einer Wiederaufnahme der Anteilscheinrücknahme mitweiteren Mittelabflüssen gerechnet wurde, für die allerdings nichtausreichend Liquidität zur Verfügung stand, konnte die nachhaltigeWiedereröffnung der Fonds nicht gewährleistet werden. Aus diesemGrund hat SEB Investment GmbH die Verwaltung des Sonderver-mögens nach § 38 Abs. 1 InvG zum 30. Juni 2017 gekündigt und löstdiesen Fonds auf. Die Auszahlungen sind halbjährlich geplant.
Im Jahr 2014 prägten einige überraschende Ereignisse die Entwick-lung an den Finanzmärkten. So gaben die Renditen von Staatsanlei-hen trotz einer leichten Belebung der Weltkonjunktur in den meis -ten Ländern nach. Besonders ausgeprägt fiel der Rückgang bei derRendite 10-jähriger Bundesanleihen aus, die Ende 2014 ein neuesRekordtief von 0,52 % verzeichnete. Noch stärker sanken die Ren -diten von Staatsanleihen aus den sogenannten Peripherieländern,sodass sich die Zinsabstände innerhalb des Euroraums weiter ver -ringerten. An den meisten Aktienmärkten setzte sich der Anstiegder Vorjahre fort. Dabei überschritt der deutsche Leitindex DAX 30im Sommer erstmals die Marke von 10.000 Punkten. Nach größerenSchwankungen schloss er dann mit einem Plus von 2,7 %. Deutlichbesser entwickelten sich die amerikanischen Aktienmärkte, wobeider S&P 500 sogar um mehr als 10 % zulegte. Einige Unterschiedeweisen auch die Schwellenländer auf; dort glänzte der chinesischeAktienmarkt mit einem Anstieg von mehr als 50 %. Berücksichtigtman Wechselkursveränderungen und vor allem die deutliche Auf -wertung des US-Dollar seit Jahresmitte, dann schneiden globaleAktien, gemessen am MSCI World All Countries, mit einem Zuwachsvon knapp 20 % mit Abstand am besten ab. Dann folgt der Gold-preis mit einem Plus von 11,6 %; in US-Dollar hat er im vergangenenJahr allerdings sogar um knapp 2 % nachgegeben. Zur positivenEntwicklung von Aktien- und Rentenmärkten haben die Zentralban-ken mit ihrer sehr expansiven Geldpolitik wesentlich beigetragen.Dies gilt auch für die amerikanische Notenbank, die im Laufe desJahres den Ankauf von Staats- und Hypothekenanleihen von
anfangs 85 Mrd. US-Dollar schrittweise reduzierte und Ende Okto -ber dann vollständig einstellte. Die Europäische Zentralbank senkteihren Leitzins in zwei Schritte um insgesamt 20 Basispunkte auf dasneue rekordtiefe Niveau von 0,05 %. Zudem kündigte sie an, ihreGeldpolitik gegebenenfalls weiter zu lockern und auch wiederStaatsanleihen anzukaufen. Die japanische Notenbank hat denAnkauf von Staatsanleihen verstärkt, während sie im Novemberüberraschend ihre Leitzinsen senkte.
Die Zentralbanken reagieren mit ihren Maßnahmen nicht nur aufdie leicht stärker werdende Erholung der Weltwirtschaft und dieBelastungen durch die geopolitischen Krisen wie in der Ukraine,sondern vor allem auch auf den Verfall der Ölpreise. Letztere sindseit Mitte Juni 2014 auch in Euro rund 45 % gesunken; hierzu hatneben der Förderausweitung durch das Fracking in den USA bei -getragen, dass sich die OPEC-Staaten trotz des hohen Angebots-überschusses nicht auf eine Kürzung ihrer Fördermengen einigenkonnten. Mit ihrer sehr expansiven Geldpolitik zielen die Zentral-banken auf eine Bekämpfung der zunehmenden Deflationsängste,die auch in den merklich gesunkenen Inflationserwartungen zumAusdruck kommen. Der Rückgang der Ölpreise bremste allerdingsnicht nur den Preisanstieg, sondern stützte zuletzt auch die Kon-junktur in den Öleinfuhrländern. Daher hat die deutsche Wirtschaft,die sehr robust in das Jahr 2014 gestartet war und im Frühjahr undSommer nur stagnierte, zuletzt wieder etwas an Schwung gewonnen.Im Gesamtjahr nahm das reale Bruttoinlandsprodukt um 1,5 % zu.Zum Wachstum haben die Konsumausgaben der privaten Haus-halte wesentlich beigetragen, die infolge des anhaltenden Beschäf-tigungswachstums und merklich steigender Realeinkommen sehrzuversichtlich sind. Stützend wirkten infolge des stark gesunkenenZinsniveau auch die Bauinvestitionen. Dagegen fehlt den Investitio-nen in Maschinen und Ausrüstungen nach wie vor die große Dyna -mik. Wesentlich stärkere Impulse für die Weltkonjunktur kamen ausden USA und aus China, auch wenn die Konjunktur im Reich derMitte sich etwas verlangsamt hat. Im Euroraum sticht Spanien hervor.Wie geht es 2015 weiter? Die Weltwirtschaft wird ihre schrittweiseBelebung voraussichtlich fortsetzen können. Der kräftige Rückgangder Ölpreise wirkt wie ein Konjunkturprogramm, da die positivenImpulse für die Öleinfuhrländer stärker ausfallen als die Brems-effekte in den Ölförderländern. Stimulierend wird auch weiterhindie expansive Geldpolitik der Notenbanken wirken. Aus den Indus -trieländern werden vor allem die USA mit einem Anstieg der Wirt -schaftsleistung von knapp 3 % ein wichtiger Konjunkturmotorbleiben. Daher wird die amerikanische Notenbank voraussichtlichab Mitte des Jahres ihre Leitzinsen anheben, wobei sie möglicheRückwirkungen auf die konjunkturelle Entwicklung sehr sorgfältiganalysieren wird.
Der Euroraum dürfte seine fragile Erholung fortsetzen und mit gut1 % etwas stärker wachsen als 2014; der gemeinsame Währungs-raum profitiert nicht nur von der Entlastung durch die stark gesun-kenen Ölpreise, sondern auch von der Abwertung des Euros. Letzte-rer dürfte zu einem stärkeren Wachstum der Exporte beitragen.Innerhalb des Euroraums sollte vor allem Spanien, das zunehmendvon den Reformanstrengungen profitiert, weiter an Schwung ge -winnen. Die deutsche Wirtschaft dürfte wie im vergangenen Jahrum rund 1,5 % wachsen. Hierzu werden vor allem die privaten
Anlagepolitik Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt
19
Konsumausgaben und die Exporte beitragen; die Ausrüstungsinves -titionen dürften trotz günstiger Finanzierungsbedingungen weiter-hin nur zögerlich zunehmen, da angesichts der andauerndengeopolitischen Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten dieUnsicherheit hoch bleiben dürfte. An den Finanzmärkten weisenAktien weiterhin die höchste Attraktivität auf. Für sie sprechenneben der anhaltenden Konjunkturbelebung und der extremlockeren Geldpolitik der Notenbanken vor allem weiter steigendeUnternehmensgewinne. Zudem besteht ein großer Mangel anAnlagealternativen. Auch wenn es am Rentenmarkt nach wie vorkeine Anzeichen für eine bevorstehende Trendwende gibt, sindInvestments angesichts der sehr niedrigen Kapitalmarktzinseninzwischen unattraktiv. Dies gilt auch dann, wenn die erwarteteLeitzinserhöhung in den USA auch im Euroraum zu einem modera-ten Anstieg der Anleiherenditen führen sollte. Dies gilt noch mehrfür Spareinlagen, da dort eine positive reale Verzinsung trotz dersehr hohen Preisstabilität nicht erwartet werden kann. Für eineglobale Streuung der Geldanlagen spricht, dass der US-Dollar auchzum Euro weiter aufwerten dürfte; dies signalisiert u.a. der großeZinsvorsprung von US-Staatsanleihen gegenüber vergleichbarenBundesanleihen. Angesichts der vorherrschenden Unsicherheit wird die Volatilität an den Finanzmärkten eher etwas zunehmen.Die Nachwirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskriseerfordern weitere Reformen der Regierungen, um so die Wettbe-werbsfähigkeit der jeweiligen Volkswirtschaften zu verbessern. Beider kräftig gestiegenen Staatsverschuldung steht eine nachhaltigeLösung unverändert aus. Zudem befindet sich die Verschuldung derprivaten Haushalte in vielen Ländern ebenfalls auf einem hohenNiveau. Daneben stehen in mehreren Ländern wichtige Wahlen an.Schließlich zeichnet sich bei den geopolitischen Belastungsfakto-ren wie dem schwelenden Ukraine-Konflikt bisher keine sichtbareEntspannung ab.
Alle liquiden Anlagen innerhalb des Santander Vermögensverwal-tungsfonds Kapitalprotekt wurden vom Fondsmanagement ver-äußert, so sind in dem Fondsportfolio neben Bankguthaben fastausschließlich in Liquidation befindliche bzw. von der Anteilschein-rücknahme ausgesetzte Offene Immobilienfonds verblieben. DieFondsgesellschaften, der von der Liquidation betroffenen OffenenImmobilienfonds, haben für die Abwicklung 3 bzw. 5 Jahre Zeit undplanen in einem halbjährlichen Turnus die Auszahlung von der durchImmobilienverkäufe entstandenen Liquidität. Die ersten Zahlungensind bereits erfolgt und sind der Liquidität des Santander Vermö-gensverwaltungsfonds Kapitalprotekt zugeflossen. Zum Stichtag31. Dezember 2014 beträgt der Anteil an Offenen Immobilienfondsim Fondsvermögen 88,41 %.
Die Wertentwicklung des Santander VermögensverwaltungsfondsKapitalprotekt wird vorwiegend von in Liquidation befindlichenOffenen Immobilienfonds bestimmt. Die Performance der OffenenImmobilienfonds ist im Zuge von Wertberichtigungen auf Jahres-sicht größtenteils negativ.
Der Fonds erzielte im Berichtszeitraum (1. Januar 2014 bis 31. Dezem-ber 2014) eine Wertentwicklung von – 6,30 % * (Santander Vermö-gensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P) bzw. – 5,99 % * (SantanderVermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt I).
Im Fonds wurde ein Nettogewinn in Höhe von EUR 30.797,55erzielt.
Realisierte Gewinne EURaus Wertpapiergeschäften und der Veräußerung von Zielfondsanteilen 30.797,55
Summe Realisierte Gewinne 30.797,55
Realisierte Verluste EURaus Wertpapiergeschäften und der Veräußerung von Zielfondsanteilen 0,00
Summe Realisierte Verluste 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 30.797,55
Die im Berichtszeitraum vorgenommenen Handelsaktivitäten imSantander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt betrugengemessen anhand der Portfolioumschlagsrate gem. Anlage 2 derInvestment-Prüfungsberichtsverordnung 0 %.
Neben Liquiditätsrisiken aufgrund des Bestandes an Zielfonds, diesich in Liquidation befinden bzw. deren Rücknahme ausgesetzt ist,bestehen allgemeine und besondere Marktpreisrisiken aus sinken-den Kursen von Investmentanteilen (Zielfonds).
Der SEB Investment GmbH ist daran gelegen, ihren Anlegern die Anlagepolitik der von ihr ver -
walteten Investmentfonds umfassend, sowie in klarer und verständlicher Weise zu beschreiben.
Erläuterung zu einzelnen von uns verwendeten Begrifflichkeiten haben wir in einem umfangrei-
chen Glossar auf unserer Homepage www.sebassetmanagement.de hinterlegt. Natürlich steht
Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen auch jederzeit unsere Infoline unter 069 15 34 01 86 zur
Verfügung.
* Die Berechnung erfolgt nach der BVI-Methode. Aus der Wertentwicklung des Fonds in der
Vergangenheit lässt sich nicht auf dessen zukünftige Wertentwicklung schließen.
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Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt
Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 31.12.2014
Fondsvermögen im Überblick
Whg. Tageswert %-Anteilam Fonds-vermögen
Fondsanteile EUR 133.744.696,52 88,41Bankguthaben EUR 17.656.736,16 11,67Zins-und Dividendenansprüche EUR 9,81 0,00Sonstige Ford./Verbindlichkeiten EUR – 128.278,97 – 0,08
Fondsvermögen EUR 151.273.163,52 100,00
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Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014
Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stk./ Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert %-AnteilAnt./ am Zugänge Abgänge in amWhg. 31.12.2014 im im EUR Fonds-
in Berichts- Berichts- ver-1.000 zeitraum zeitraum mögen
Anteile an Immobilien-Sondervermögen
Gruppeneigene Immobilien-InvestmentanteileSEB Global Property Fund Inhaber-Anteile DE000SEB1A96 ANT 6.764 0 0 EUR 711,080 7) 4.809.745,12 3,18SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P DE0009802306 ANT 1.177.825 0 0 EUR 33,460 7) 39.410.029,82 26,05
Gruppenfremde Immobilien-InvestmentanteileAXA Immoselect Inhaber-Anteile DE0009846451 ANT 796.983 0 0 EUR 11,690 7) 9.316.731,27 6,16AXA Immosolutions Inhaber-Anteile DE000A0J3GM1 ANT 18.408 0 0 EUR 410,340 7) 7.553.538,72 4,99CS EUROREAL Inhaber-Anteile DE0009805002 ANT 872.359 0 0 EUR 36,390 7) 31.745.129,13 20,99CS PROPERTY DYNAMIC Inhaber-Anteile DE0009751354 ANT 190.289 0 0 EUR 97,110 7) 18.478.964,79 12,22KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile DE0006791809 ANT 627.604 0 0 EUR 35,740 7) 22.430.557,67 14,83
Summe Anteile an Immobilien-Sondervermögen EUR 133.744.696,52 88,41
Summe Wertpapiervermögen EUR 133.744.696,52 88,41
7) Die Anteilscheinrücknahme ist zum Bewertungszeitpunkt ausgesetzt. Die Bewertung erfolgt zum veröffentlichten Anteilspreis des Bewertungstages.
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt
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Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stk./ Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert %-AnteilAnt./ am Zugänge Abgänge in amWhg. 31.12.2014 im im EUR Fonds-
in Berichts- Berichts- ver-1.000 zeitraum zeitraum mögen
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
BankguthabenGuthaben bei SEB AG Frankfurt am MainGuthaben in Fondswährung EUR 17.656.736,16 % 100,000 17.656.736,16 11,67
Summe Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 17.656.736,16 11,67
Sonstige VermögensgegenständeZinsansprüche EUR 9,81 9,81 0,00
Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR 9,81 0,00
Sonstige VerbindlichkeitenVerwaltungsvergütung EUR – 98.631,29 – 98.631,29 – 0,07Depotbankvergütung EUR – 5.042,05 – 5.042,05 0,00Prüfungskosten EUR – 24.605,63 – 24.605,63 – 0,02
Summe sonstige Verbindlichkeiten EUR – 128.278,97 – 0,08
Fondsvermögen EUR 151.273.163,52 100,00
Santander Vermögenverwaltungsfonds Kapitalprotekt P
Anzahl Anteile 218.646Ausgabepreis 670,98Rücknahmepreis 651,44
Santander Vermögenverwaltungsfonds Kapitalprotekt I
Anzahl Anteile 13.267Ausgabepreis 686,25Rücknahmepreis 666,26
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 88,41Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein.
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatzermittelt.
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Bewertung
Für Devisen, Aktien, Anleihen und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogensind, wird der letzte verfügbare handelbare Kurs gemäß § 23 InvRBV zugrunde gelegt.
Für Investmentanteile werden die veröfftenlichen Anteilspreise, für Bankguthaben und Verbindlichkeiten wird der Nennwert bzw. Rückzahlungsbetraggemäß § 26 InvRBV zugrunde gelegt.
Das Sondervermögen ist zum Stichtag zu insgesamt 88,41 % in Offene Immobilienfonds investiert, deren Anteilscheinrücknahme ausgesetzt ist und die sichin Abwicklung befinden. Die betreffenden Vermögensgegenstände werden zu den von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften veröffentlichten Anteil-werten bewertet.
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Transaktionen mit eng verbundenen Unternehmen und Personen
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unterneh-men und Personen sind, betrug 0,00 %.
Während des Berichtszeitraumes wurden keine Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen getätigt, die nicht in derVermögensaufstellung genannt sind.
Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge sind im Berichtszeitraum nicht berechnet worden.
Verwaltungsvergütung per Stichtag 31.12.2014
Investmentanteile VWG derZielfonds in % p.a.
Gruppeneigene Immobilien-InvestmentanteileSEB Global Property Fund Inhaber-Anteile 0,650SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P 0,650
Gruppenfremde Immobilien-InvestmentanteileAXA Immoselect Inhaber-Anteile 0,600AXA Immosolutions Inhaber-Anteile 0,500CS EUROREAL Inhaber-Anteile 0,750CS PROPERTY DYNAMIC Inhaber-Anteile 1,000KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile 0,825
Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum weitere Investmentanteile im Bestand hatte, kann die tatsächliche Höhe der Verwaltungs-vergütung bei wirtschaftlicher Betrachtung unterjährig zur Stichtagesbetrachtung differieren.
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Santander Vermögensverwaltungs Fonds Kapitalprotekt P
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
insgesamt je Anteil
I. Erträge1. Erträge aus Investmentanteilen EUR 1.453.945,33 6,652. Sonstige Erträge 8) EUR 174.996,64 0,80
Summe der Erträge EUR 1.628.941,97 7,45
II. Aufwendungen1. Verwaltungsvergütung EUR – 1.338.207,95 – 6,122. Depotbankvergütung EUR – 59.691,84 – 0,273. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR – 15.092,10 – 0,074. Depotgebühren EUR – 1.194,49 – 0,015. Sonstige Kosten EUR – 2.548,68 – 0,016. Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 0,00 0,00
Summe der Aufwendungen EUR – 1.416.735,06 – 6,48
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 212.206,91 0,97
IV. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gewinne EUR 29.000,56 0,132. Realisierte Verluste EUR 0,00 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 29.000,56 0,13
V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 241.207,47 1,10
Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 1,44 %
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhält-nis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Auf -wandserstattungen. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an siegeleisteten Vergütung.
Eine erfolgsabhängige Vergütung für den gleichen Zeitraum ist nicht angefallen.
Entwicklung des Sondervermögens 2014
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 199.642.027,371. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR – 40.191.507,722. Zwischenausschüttungen EUR – 6.907.027,143. Mittelzufluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 0,005. Ordentlicher Nettoertrag EUR 212.206,916. Realisierte Gewinne EUR 29.000,567. Realisierte Verluste EUR 0,008. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR – 10.350.747,06
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 142.433.952,92
8) Bestandsprovisionen aus Zielfonds
25
Berechnung der Ausschüttung insgesamt je Anteil
1. Vortrag aus Vorjahr EUR 0,00 0,002. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 241.207,47 1,103. Zuführung aus dem Sondervermögen 9) EUR 21.798.309,33 99,70
II. Zur Ausschüttung verfügbar EUR 22.039.516,80 100,801. der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,002. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 22.039.516,80 100,801. Zwischenausschüttung EUR 6.907.027,14 31,592. Endausschüttung EUR 15.132.489,66 69,21
Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzteinländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert seit Auflegung
Am Ende des Geschäftsjahres
Geschäftsjahr Umlaufende Anteile Fondsvermögen Anteilwert
2011 Stück 219.848 EUR 226.401.382,75 EUR 1.029,812012 Stück 218.646 EUR 212.796.106,34 EUR 973,242013 Stück 218.646 EUR 199.642.027,37 EUR 913,082014 Stück 218.646 EUR 142.433.952,92 EUR 651,44
9) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten und Substanz, da sich der Fonds in der Abwicklungsphase befindet.
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Santander Vermögensverwaltungs Fonds Kapitalprotekt I
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
insgesamt je Anteil
I. Erträge1. Erträge aus Investmentanteilen EUR 90.109,70 6,792. Sonstige Erträge 10) EUR 10.850,38 0,82
Summe der Erträge EUR 100.960,08 7,61
II. Aufwendungen1. Verwaltungsvergütung EUR – 50.319,74 – 3,792. Depotbankvergütung EUR – 3.701,17 – 0,283. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR – 2.159,80 – 0,164. Depotgebühren EUR – 74,07 – 0,015. Sonstige Kosten EUR – 157,86 – 0,016. Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 0,00 0,00
Summe der Aufwendungen EUR – 56.412,64 – 4,25
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 44.547,44 3,36
IV. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gewinne EUR 1.796,99 0,132. Realisierte Verluste EUR 0,00 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 1.796,99 0,13
V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 46.344,43 3,49
Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 1,10 %
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhält-nis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung undAufwandserstattungen. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen ansie geleisteten Vergütung.
Eine erfolgsabhängige Vergütung für den gleichen Zeitraum ist nicht angefallen.
Entwicklung des Sondervermögens 2014
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 12.377.050,201. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR – 2.499.104,792. Zwischenausschüttungen EUR – 443.383,143. Mittelzufluss(netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 0,005. Ordentlicher Nettoertrag EUR 44.547,446. Realisierte Gewinne EUR 1.796,997. Realisierte Verluste EUR 0,008. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR – 641.696,10
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 8.839.210,60
10) Bestandsprovisionen aus Zielfonds
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Berechnung der Ausschüttung insgesamt je Anteil
1. Vortrag aus Vorjahr EUR 0,00 0,002. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 46.344,43 3,493. Zuführung aus dem Sondervermögen 11) EUR 1.363.406,99 102,77
II. Zur Ausschüttung verfügbar EUR 1.409.751,42 106,261. der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,002. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 1.409.751,42 106,261. Zwischenausschüttung EUR 443.383,14 33,422. Endausschüttung EUR 966.368,28 72,84
Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzteinländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich
Am Ende des Geschäftsjahres
Geschäftsjahr Umlaufende Anteile Fondsvermögen Anteilwert
2011 Stück 16.071 EUR 16.918.953,67 EUR 1.052,762012 Stück 13.267 EUR 13.262.196,21 EUR 999,642013 Stück 13.267 EUR 12.377.050,20 EUR 932,922014 Stück 13.267 EUR 8.839.210,60 EUR 666,26
11) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten und Substanz, da sich der Fonds in der Abwicklungsphase befindet.
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Santander Vermögensverwaltungs Fonds Kapitalprotekt
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
insgesamt
I. Erträge1. Erträge aus Investmentanteilen EUR 1.544.055,032. Sonstige Erträge 12) EUR 185.847,02
Summe der Erträge EUR 1.729.902,05
II. Aufwendungen1. Verwaltungsvergütung EUR – 1.388.527,692. Depotbankvergütung EUR – 63.393,013. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR – 17.251,904. Depotgebühren EUR – 1.268,565. Sonstige Kosten EUR – 2.706,546. Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 0,00
Summe der Aufwendungen EUR – 1.473.147,70
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 256.754,35
IV. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gewinne EUR 30.797,552. Realisierte Verluste EUR 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 30.797,55
V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 287.551,90
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Auf -wandserstattungen. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an siegeleisteten Vergütung.Eine erfolgsabhängige Vergütung für den gleichen Zeitraum ist nicht angefallen.Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 0
Entwicklung des Sondervermögens 2014
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 212.019.077,571. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR – 42.690.612,512. Zwischenausschüttungen EUR – 7.350.410,283. Mittelzufluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 0,005. Ordentlicher Nettoertrag EUR 256.754,356. Realisierte Gewinne EUR 30.797,557. Realisierte Verluste EUR 0,008. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR – 10.992.443,16
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 151.273.163,52
VergütungenVerwaltungsvergütung Depotbankvergütung Ausgabeaufschlag
bis zu 2,00 % p. a., bis zu 0,04 % p. a., bis zu 5,00 % p. a.,derzeit derzeit derzeit
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P 0,80 % p. a. 0,04 % p. a. 3,00 % p. a.Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt I 0,50 % p. a. 0,04 % p. a. 3,00 % p. a.
12) Bestandsprovisionen aus Zielfonds
29
Anlagepolitik Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return
Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return ist einMulti-Asset-Fonds. Er eignet sich für konservative Investoren, die aneiner positiven Aktienmarktentwicklung partizipieren möchten, dieaber gleichzeitig Wert auf eine gute Absicherung bei negativerAktienmarktentwicklung legen. Die Besonderheit des SantanderVermögensverwaltungsfonds Total Return besteht darin, dass dieAktienquote im Bereich zwischen 0 % und 50 % mit Hilfe einesmathematischen Modells aktiv gesteuert wird. Dabei wird die Aktien-quote nur schrittweise auf- oder abgebaut. Unser Fondsmanagementinvestiert hierzu, abhängig von der jeweiligen Marktlage, die Anlage-gelder in eine Mischung aus mindestens 50 % konservativen Anlage-formen (Offene Immobilienfonds und festverzinsliche Wertpapiere)sowie bis zu 50 % in chancenreichen Wertpapieren. Der maximaleAktienanteil von 50 % kann durch den schrittweisen Auf- oder Abbaunur in Jahren mit stark positiven Aktienmärkten erreicht werden.
Die SEB Investment GmbH, Frankfurt am Main, erklärte mit Wirkungzum 27. Februar 2012 (13.00 Uhr) bis auf Weiteres die Einstellungder Ausgabe und die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen desSondervermögens Santander Vermögensverwaltungsfonds TotalReturn gem. § 37 Abs. 2 InvG in Verbindung mit § 18 Nr. 4 derAllgemeinen Vertragsbedingungen. Diese Maßnahme galt für alleAnteilklassen des Fonds.
Da bei einer Wiederaufnahme der Anteilscheinrücknahme mitweiteren Mittelabflüssen gerechnet wurde, für die allerdings nichtausreichend Liquidität zur Verfügung stand, konnte die nachhaltigeWiedereröffnung der Fonds nicht gewährleistet werden. Aus diesemGrund hat SEB Investment GmbH die Verwaltung des Sonderver-mögens nach § 38 Abs. 1 InvG zum 30. Juni 2017 gekündigt und löstdiesen Fonds auf. Die Auszahlungen sind halbjährlich geplant.
Im Jahr 2014 prägten einige überraschende Ereignisse die Entwick-lung an den Finanzmärkten. So gaben die Renditen von Staats-anleihen trotz einer leichten Belebung der Weltkonjunktur in denmeisten Ländern nach. Besonders ausgeprägt fiel der Rückgang bei der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen aus, die Ende 2014 einneues Rekordtief von 0,52 % verzeichnete. Noch stärker sanken dieRenditen von Staatsanleihen aus den sogenannten Peripherielän-dern, sodass sich die Zinsabstände innerhalb des Euroraums weiterverringerten. An den meisten Aktienmärkten setzte sich der Anstiegder Vorjahre fort. Dabei überschritt der deutsche Leitindex DAX 30im Sommer erstmals die Marke von 10.000 Punkten. Nach größerenSchwankungen schloss er dann mit einem Plus von 2,7 %. Deutlichbesser entwickelten sich die amerikanischen Aktienmärkte, wobeider S&P 500 sogar um mehr als 10 % zulegte. Einige Unterschiedeweisen auch die Schwellenländer auf; dort glänzte der chinesischeAktienmarkt mit einem Anstieg von mehr als 50 %. Berücksichtigtman Wechselkursveränderungen und vor allem die deutliche Auf -wertung des US-Dollar seit Jahresmitte, dann schneiden globaleAktien, gemessen am MSCI World All Countries, mit einem Zuwachsvon knapp 20 % mit Abstand am besten ab. Dann folgt der Goldpreismit einem Plus von 11,6 %; in US-Dollar hat er im vergangenen Jahrallerdings sogar um knapp 2 % nachgegeben. Zur positiven Ent-wicklung von Aktien- und Rentenmärkten haben die Zentralbankenmit ihrer sehr expansiven Geldpolitik wesentlich beigetragen. Diesgilt auch für die amerikanische Notenbank, die im Laufe des Jahresden Ankauf von Staats- und Hypothekenanleihen von anfangs 85 Mrd.
US-Dollar schrittweise reduzierte und Ende Oktober dann vollstän-dig einstellte. Die Europäische Zentralbank senkte ihren Leitzins inzwei Schritte um insgesamt 20 Basispunkte auf das neue rekord-tiefe Niveau von 0,05 %. Zudem kündigte sie an, ihre Geldpolitikgegebenenfalls weiter zu lockern und auch wieder Staatsanleihenanzukaufen. Die japanische Notenbank hat den Ankauf von Staats-anleihen verstärkt, während sie im November überraschend ihreLeitzinsen senkte.
Die Zentralbanken reagieren mit ihren Maßnahmen nicht nur aufdie leicht stärker werdende Erholung der Weltwirtschaft und dieBelastungen durch die geopolitischen Krisen wie in der Ukraine,sondern vor allem auch auf den Verfall der Ölpreise. Letztere sindseit Mitte Juni 2014 auch in Euro rund 45 % gesunken; hierzu hatneben der Förderausweitung durch das Fracking in den USA bei -getragen, dass sich die OPEC-Staaten trotz des hohen Angebots-überschusses nicht auf eine Kürzung ihrer Fördermengen einigenkonnten. Mit ihrer sehr expansiven Geldpolitik zielen die Zentral-banken auf eine Bekämpfung der zunehmenden Deflationsängste,die auch in den merklich gesunkenen Inflationserwartungen zumAusdruck kommen. Der Rückgang der Ölpreise bremste allerdingsnicht nur den Preisanstieg, sondern stützte zuletzt auch die Kon-junktur in den Öleinfuhrländern. Daher hat die deutsche Wirtschaft,die sehr robust in das Jahr 2014 gestartet war und im Frühjahr undSommer nur stagnierte, zuletzt wieder etwas an Schwung gewon-nen. Im Gesamtjahr nahm das reale Bruttoinlandsprodukt um 1,5 %zu. Zum Wachstum haben die Konsumausgaben der privaten Haus -halte wesentlich beigetragen, die infolge des anhaltenden Beschäf-tigungswachstums und merklich steigender Realeinkommen sehrzuversichtlich sind. Stützend wirkten infolge des stark gesunkenenZinsniveau auch die Bauinvestitionen. Dagegen fehlt den Investitio-nen in Maschinen und Ausrüstungen nach wie vor die große Dyna-mik. Wesentlich stärkere Impulse für die Weltkonjunktur kamen ausden USA und aus China, auch wenn die Konjunktur im Reich derMitte sich etwas verlangsamt hat. Im Euroraum sticht Spanien hervor.Wie geht es 2015 weiter? Die Weltwirtschaft wird ihre schrittweiseBelebung voraussichtlich fortsetzen können. Der kräftige Rückgangder Ölpreise wirkt wie ein Konjunkturprogramm, da die positivenImpulse für die Öleinfuhrländer stärker ausfallen als die Bremseffektein den Ölförderländern. Stimulierend wird auch weiterhin die expan -sive Geldpolitik der Notenbanken wirken. Aus den Industrieländernwerden vor allem die USA mit einem Anstieg der Wirtschaftsleis -tung von knapp 3 % ein wichtiger Konjunkturmotor bleiben. Daherwird die amerikanische Notenbank voraussichtlich ab Mitte desJahres ihre Leitzinsen anheben, wobei sie mögliche Rückwirkungenauf die konjunkturelle Entwicklung sehr sorgfältig analysieren wird.
Der Euroraum dürfte seine fragile Erholung fortsetzen und mit gut1 % etwas stärker wachsen als 2014; der gemeinsame Währungs-raum profitiert nicht nur von der Entlastung durch die stark gesun-kenen Ölpreise, sondern auch von der Abwertung des Euros. Letzte-rer dürfte zu einem stärkeren Wachstum der Exporte beitragen.Innerhalb des Euroraums sollte vor allem Spanien, das zunehmendvon den Reformanstrengungen profitiert, weiter an Schwung ge -winnen. Die deutsche Wirtschaft dürfte wie im vergangenen Jahrum rund 1,5 % wachsen. Hierzu werden vor allem die privatenKonsumausgaben und die Exporte beitragen; die Ausrüstungsin-vestitionen dürften trotz günstiger Finanzierungsbedingungen
30
weiterhin nur zögerlich zunehmen, da angesichts der andauerndengeopolitischen Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten dieUnsicherheit hoch bleiben dürfte. An den Finanzmärkten weisenAktien weiterhin die höchste Attraktivität auf. Für sie sprechenneben der anhaltenden Konjunkturbelebung und der extremlockeren Geldpolitik der Notenbanken vor allem weiter steigendeUnternehmensgewinne. Zudem besteht ein großer Mangel anAnlagealternativen. Auch wenn es am Rentenmarkt nach wie vorkeine Anzeichen für eine bevorstehende Trendwende gibt, sindInvestments angesichts der sehr niedrigen Kapitalmarktzinseninzwischen unattraktiv. Dies gilt auch dann, wenn die erwarteteLeitzinserhöhung in den USA auch im Euroraum zu einem modera-ten Anstieg der Anleiherenditen führen sollte. Dies gilt noch mehrfür Spareinlagen, da dort eine positive reale Verzinsung trotz dersehr hohen Preisstabilität nicht erwartet werden kann. Für eineglobale Streuung der Geldanlagen spricht, dass der US-Dollar auchzum Euro weiter aufwerten dürfte; dies signalisiert u.a. der großeZinsvorsprung von US-Staatsanleihen gegenüber vergleichbarenBundesanleihen. Angesichts der vorherrschenden Unsicherheitwird die Volatilität an den Finanzmärkten eher etwas zunehmen.Die Nachwirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskriseerfordern weitere Reformen der Regierungen, um so die Wettbe-werbsfähigkeit der jeweiligen Volkswirtschaften zu verbessern. Beider kräftig gestiegenen Staatsverschuldung steht eine nachhaltigeLösung unverändert aus. Zudem befindet sich die Verschuldung derprivaten Haushalte in vielen Ländern ebenfalls auf einem hohenNiveau. Daneben stehen in mehreren Ländern wichtige Wahlen an.Schließlich zeichnet sich bei den geopolitischen Belastungsfakto-ren wie dem schwelenden Ukraine-Konflikt bisher keine sichtbareEntspannung ab.
Alle liquiden Anlagen innerhalb des Santander Vermögensverwal-tungsfonds Total Return wurden vom Fondsmanagement ver-äußert, so sind in dem Fondsportfolio neben Bankguthaben fastausschließlich in Liquidation befindliche bzw. von der Anteilschein-rücknahme ausgesetzte Offene Immobilienfonds verblieben. DieFondsgesellschaften, der von der Liquidation betroffenen OffenenImmobilienfonds, haben für die Abwicklung 3 bzw. 5 Jahre Zeit undplanen in einem halbjährlichen Turnus die Auszahlung von derdurch Immobilienverkäufe entstandenen Liquidität. Die erstenZahlungen sind bereits erfolgt und sind der Liquidität des SantanderVermögensverwaltungsfondsTotal Return zugeflossen. Zum Stich -tag 31. Dezember 2014 beträgt der Anteil an Offenen Immobilien-fonds im Fondsvermögen 86,77 %.
Die Wertentwicklung des Santander VermögensverwaltungsfondsTotal Return wird vorwiegend von in Liquidation befindlichenOffenen Immobilienfonds bestimmt. Die Performance der OffenenImmobilienfonds ist im Zuge von Wertberichtigungen auf Jahres-sicht größtenteils negativ.
Der Fonds erzielte im Berichtszeitraum (1. Januar 2014 bis 31. Dezem- ber 2014) eine Wertentwicklung von – 5,74 % * (Santander Vermö-gensverwaltungsfonds Total Return P) bzw. – 5,82 % * (SantanderVermögensverwaltungsfonds Total Return I).
Im Fonds wurde ein Nettogewinn in Höhe von EUR 7.693,79 erzielt.Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Realisierte Gewinne EURaus Wertpapiergeschäften und der Veräußerung von Zielfondsanteilen 7.693,79
Summe Realisierte Gewinne 7.693,79
Realisierte Verluste EURaus Wertpapiergeschäften und der Veräußerung von Zielfondsanteilen 0,00
Summe Realisierte Verluste 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 7.693,79
Die im Berichtszeitraum vorgenommenen Handelsaktivitäten imSantander Vermögensverwaltungsfonds Total Return betrugengemessen anhand der Portfolioumschlagsrate gem. Anlage 2 derInvestment-Prüfungsberichtsverordnung 2,17 %.
Neben Liquiditätsrisiken aufgrund des Bestandes an Zielfonds, diesich in Liquidation befinden bzw. deren Rücknahme ausgesetzt ist,bestehen allgemeine und besondere Marktpreisrisiken aus sinken-den Kursen von Investmentanteilen (Zielfonds).
Der SEB Investment GmbH ist daran gelegen, ihren Anlegern die Anlagepolitik der von ihr ver -
walteten Investmentfonds umfassend, sowie in klarer und verständlicher Weise zu beschreiben.
Erläuterung zu einzelnen von uns verwendeten Begrifflichkeiten haben wir in einem umfangrei-
chen Glossar auf unserer Homepage www.sebassetmanagement.de hinterlegt. Natürlich steht
Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen auch jederzeit unsere Infoline unter 069 15 34 01 86 zur
Verfügung.
* Die Berechnung erfolgt nach der BVI-Methode. Aus der Wertentwicklung des Fonds in der
Vergangenheit lässt sich nicht auf dessen zukünftige Wertentwicklung schließen.
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Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 31.12.2014
Fondsvermögen im Überblick
Whg. Tageswert %-Anteilam Fonds-vermögen
Fondsanteile EUR 19.511.097,98 86,77Bankguthaben EUR 3.016.126,69 13,41Zins-und Dividendenansprüche EUR 1,52 0,00Sonstige Ford./Verbindlichkeiten EUR – 42.156,36 – 0,19
Fondsvermögen EUR 22.485.069,83 100,00
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return
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Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014
Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stk./ Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert %-AnteilAnt./ am Zugänge Abgänge in amWhg. 31.12.2014 im im EUR Fonds-
in Berichts- Berichts- ver-1.000 zeitraum zeitraum mögen
Anteile an Immobilien-Sondervermögen
Gruppeneigene Immobilien-InvestmentanteileSEB Imm.Portf.Target Ret.Fund Inhaber-Anteile DE0009802314 ANT 653 0 0 EUR 99,950 13) 65.267,35 0,29SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P DE0009802306 ANT 244.510 0 0 EUR 33,460 13) 8.181.306,31 36,39
Gruppenfremde Immobilien-InvestmentanteileAXA Immoselect Inhaber-Anteile DE0009846451 ANT 197.284 0 0 EUR 11,690 13) 2.306.249,96 10,26AXA Immosolutions Inhaber-Anteile DE000A0J3GM1 ANT 163 0 0 EUR 410,340 13) 66.885,42 0,30CS EUROREAL Inhaber-Anteile DE0009805002 ANT 181.726 0 0 EUR 36,390 13) 6.613.025,88 29,41KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile DE0006791809 ANT 63.748 0 0 EUR 35,740 13) 2.278.363,06 10,13
Summe Anteile an Immobilien-Sondervermögen EUR 19.511.097,98 86,77
Summe Wertpapiervermögen EUR 19.511.097,98 86,77
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
BankguthabenGuthaben bei SEB AG Frankfurt am MainGuthaben in Fondswährung EUR 3.016.126,69 % 100,000 3.016.126,69 13,41
Summe Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 3.016.126,69 13,41
Sonstige VermögensgegenständeZinsansprüche EUR 1,52 1,52 0,00
Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR 1,52 0,00
Sonstige VerbindlichkeitenVerwaltungsvergütung EUR – 18.116,23 – 18.116,23 – 0,08Depotbankvergütung EUR – 749,45 – 749,45 0,00Prüfungskosten EUR – 23.290,68 – 23.290,68 – 0,10
Summe sonstige Verbindlichkeiten EUR – 42.156,36 – 0,19
Fondsvermögen EUR 22.485.069,83 100,00
Santander VV-Fonds Total Return P
Anzahl Anteile 38.815Ausgabepreis 582,98Rücknahmepreis 560,56
Santander VV-Fonds Total Return I
Anzahl Anteile 1.246Ausgabepreis 606,67Rücknahmepreis 583,34
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 86,77Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return
13) Die Anteilscheinrücknahme ist zum Bewertungszeitpunkt ausgesetzt. Die Bewertung erfolgt zum veröffentlichten Anteilspreis des Bewertungstages.
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Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein.
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatzermittelt.
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Bewertung
Für Devisen, Aktien, Anleihen und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogensind, wird der letzte verfügbare handelbare Kurs gemäß § 23 InvRBV zugrunde gelegt.
Für Investmentanteile werden die veröfftenlichen Anteilspreise, für Bankguthaben und Verbindlichkeiten wird der Nennwert bzw. Rückzahlungsbetraggemäß § 26 InvRBV zugrunde gelegt.
Das Sondervermögen ist zum Stichtag zu insgesamt 86,77 % in Offene Immobilienfonds investiert, deren Anteilscheinrücknahme ausgesetzt ist und die sichin Abwicklung befinden.
Die betreffenden Vermögensgegenstände werden zu den von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften veröffentlichten Anteilwerten bewertet.
Transaktionen mit eng verbundenen Unternehmen und Personen
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmenund Personen sind, betrug 100 %.
Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 531 TEuro Transaktionen.
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Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellungerscheinen:
Gattungsbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Volumenbzw. Anteile Zugänge Abgänge in 1.000
bzw. Whg.in 1.000
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteiledb x-tr.II-Eonia ETF Inhaber-Anteile 1C o.N. ANT 0 3.799
Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge sind im Berichtszeitraum nicht berechnet worden.
Verwaltungsvergütung per Stichtag 31.12.2014
Investmentanteile VWG derZielfonds in % p.a.
Gruppeneigene Immobilien-InvestmentanteileSEB Imm.Portf.Target Ret.Fund Inhaber-Anteile 0,900SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P 0,650
Gruppenfremde Immobilien-InvestmentanteileAXA Immoselect Inhaber-Anteile 0,600AXA Immosolutions Inhaber-Anteile 0,500CS EUROREAL Inhaber-Anteile 0,750KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile 0,825
Während des Berichtszeitraumes gehaltene Bestände in Investmentanteilen, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Gruppenfremde Investmentanteiledb x-tr.II-Eonia ETF Inhaber-Anteile 1C o.N. 0,150
Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum weitere Investmentanteile im Bestand hatte, kann die tatsächliche Höhe der Verwaltungsvergü-tung bei wirtschaftlicher Betrachtung unterjährig zur Stichtagesbetrachtung differieren.
35
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
insgesamt je Anteil
I. Erträge1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 1.075,56 0,032. Erträge aus Investmentanteilen EUR 159.568,16 4,113. Sonstige Erträge 14) EUR 33.962,09 0,87
Summe der Erträge EUR 194.605,81 5,01
II. Aufwendungen1. Verwaltungsvergütung EUR – 252.091,77 – 6,492. Depotbankvergütung EUR – 9.252,75 – 0,243. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR – 15.256,69 – 0,394. Depotgebühren EUR – 225,07 – 0,015. Sonstige Kosten EUR – 483,82 – 0,016. Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 0,00 0,00
Summe der Aufwendungen EUR – 277.310,10 – 7,14
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 82.704,29 – 2,13
IV. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gewinne EUR 7.445,00 0,192. Realisierte Verluste EUR 0,00 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 7.445,00 0,19
V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR – 75.259,29 – 1,94
Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 1,59 %
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhält-nis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung undAufwandserstattungen. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen ansie geleisteten Vergütung.
Eine erfolgsabhängige Vergütung für den gleichen Zeitraum ist nicht angefallen.
Entwicklung des Sondervermögens 2014
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 32.946.361,331. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR – 8.130.578,052. Zwischenausschüttungen EUR – 1.614.704,003. Mittelzufluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 0,005. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 82.704,296. Realisierte Gewinne EUR 7.445,007. Realisierte Verluste EUR 0,008. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR – 1.367.595,23
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 21.758.224,76
14) Bestandsprovisionen aus Zielfonds
36
Berechnung der Ausschüttung insgesamt je Anteil
1. Vortrag aus Vorjahr EUR 0,00 0,002. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR – 75.259,29 – 1,943. Zuführung aus dem Sondervermögen 15) EUR 4.306.482,44 110,95
II. Zur Ausschüttung verfügbar EUR 4.231.223,15 109,011. der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,002. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 4.231.223,15 109,011. Zwischenausschüttung EUR 1.614.704,00 41,602. Endausschüttung EUR 2.616.519,15 67,41
Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzteinländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich
Am Ende des Geschäftsjahres
Geschäftsjahr Umlaufende Anteile Fondsvermögen Anteilwert
2011 Stück 87.353 EUR 84.784.238,60 EUR 970,592012 Stück 38.815 EUR 35.856.711,68 EUR 923,782013 Stück 38.815 EUR 32.946.361,33 EUR 848,802014 Stück 38.815 EUR 21.758.224,76 EUR 560,56
15) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten und Substanz, da sich der Fonds in der Abwicklungsphase befindet.
37
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return I
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
insgesamt je Anteil
I. Erträge1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 35,94 0,031. Erträge aus Investmentanteilen EUR 5.331,25 4,283. Sonstige Erträge 16) EUR 1.135,86 0,91
Summe der Erträge EUR 6.503,05 5,22
II. Aufwendungen1. Verwaltungsvergütung EUR – 6.221,67 – 4,992. Depotbankvergütung EUR – 308,94 – 0,253. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR – 3.263,71 – 2,624. Depotgebühren EUR – 7,53 – 0,015. Sonstige Kosten EUR – 16,18 – 0,016. Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 0,00 0,00
Summe der Aufwendungen EUR – 9.818,03 – 7,88
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 3.314,98 – 2,66
IV. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gewinne EUR 248,79 0,202. Realisierte Verluste EUR 0,00 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 248,79 0,20
V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR – 3.066,19 – 2,46
Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 1,66 %
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhält-nis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Auf -wandserstattungen. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an siegeleisteten Vergütung.
Eine erfolgsabhängige Vergütung für den gleichen Zeitraum ist nicht angefallen.
Entwicklung des Sondervermögens 2014
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 1.099.370,871. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR – 270.519,062. Zwischenausschüttungen EUR – 53.241,583. Mittelzufluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 0,005. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 3.314,986. Realisierte Gewinne EUR 248,797. Realisierte Verluste EUR 0,008. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR – 45.698,97
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 726.845,07
16) Bestandsprovisionen aus Zielfonds
38
Berechnung der Ausschüttung insgesamt je Anteil
1. Vortrag aus Vorjahr EUR 0,00 0,002. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR – 3.066,19 – 2,463. Zuführung aus dem Sondervermögen 17) EUR 142.231,93 114,15
II. Zur Ausschüttung verfügbar EUR 139.165,74 111,691. der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,002. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 139.165,74 111,691. Zwischenausschüttung EUR 53.241,58 42,732. Endausschüttung EUR 85.924,16 68,96
Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzteinländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich
Am Ende des Geschäftsjahres
Geschäftsjahr Umlaufende Anteile Fondsvermögen Anteilwert
2011 Stück 2.985 EUR 3.000.384,35 EUR 1.005,152012 Stück 1.246 EUR 1.193.387,06 EUR 957,772013 Stück 1.246 EUR 1.099.370,87 EUR 882,322014 Stück 1.246 EUR 726.845,07 EUR 583,34
17) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten und Substanz, da sich der Fonds in der Abwicklungsphase befindet.
39
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
insgesamt
I. Erträge1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 1.111,502. Erträge aus Investmentanteilen EUR 164.899,413. Sonstige Erträge 18) EUR 35.097,95
Summe der Erträge EUR 201.108,86
II. Aufwendungen1. Verwaltungsvergütung EUR – 258.313,442. Depotbankvergütung EUR – 9.561,693. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR – 18.520,404. Depotgebühren EUR – 232,605. Sonstige Kosten EUR – 500,006. Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 0,00
Summe der Aufwendungen EUR – 287.128,13
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 86.019,27
IV. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gewinne EUR 7.693,792. Realisierte Verluste EUR 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 7.693,79
V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR – 78.325,48
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Auf -wandserstattungen. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an siegeleisteten Vergütung.Eine erfolgsabhängige Vergütung für den gleichen Zeitraum ist nicht angefallen.Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 127,38
Entwicklung des Sondervermögens 2014
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 34.045.732,201. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR – 8.401.097,112. Zwischenausschüttungen EUR – 1.667.945,583. Mittelzufluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 0,005. Ordentlicher Nettoertrag EUR – 86.019,276. Realisierte Gewinne EUR 7.693,797. Realisierte Verluste EUR 0,008. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR – 1.413.294,20
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 22.485.069,83
VergütungenVerwaltungsvergütung Depotbankvergütung Ausgabeaufschlag
bis zu 2,00 % p. a., bis zu 0,04 % p. a., bis zu 5,00 % p. a.,derzeit derzeit derzeit
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P 0,975 % p. a. 0,04 % p. a. 3,00 % p. a.Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return I 0,725 % p. a. 0,04 % p. a. 3,00 % p. a.
18) Bestandsprovisionen aus Zielfonds
40
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers
An die SEB Investment GmbH, Frankfurt am Main
Die SEB Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß § 44 Abs. 5des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des Sonderver-mögens
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz
sowie des Sondervermögens Santander Vermögensverwaltungsfonds mit den Teilfonds– Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt– Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 zu prüfen.
Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des InvGliegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapital an-lagegesellschaft.
Verantwortung des AbschlussprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführ-ten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben.Wir haben unsere Prüfung nach § 44 Abs. 5 InvG unter Beachtungder vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dassUnrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesent- lich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisseüber die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungenüber mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werdendie Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- systems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht über -wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungs-legungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichenEinschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesell-schaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinrei-chend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
PrüfungsurteilUnsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonne-nen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht den gesetzlichenVorschriften.
Frankfurt am Main, den 9. Juni 2015
PricewaterhouseCoopersAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft
Herbert Sahm ppa. Michael PiotraschkeWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
41
Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Zwischenausschüttung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 18.06.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P per 18.07.2014(Tag der Beschlussfassung: 25.06.2014)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 19) 30,29000000 30,29000000 30,290000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 29,83457406 29,83457406 29,834574062 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,45542594 0,45542594 0,455425941 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,041447421 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 0,45542594 0,45542594 0,455425941 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,04144742 0,04144742 0,04144742
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,04144742 0,04144742 0,04144742
19) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
42
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,41397852 0,41397852 0,41397852
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünfteverfah-ren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 0,41397852 0,41397852 0,41397852davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,04144742 0,04144742 0,04144742
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,04144742 0,00000000 0,04144742davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,04144742 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 0,00000000 0,00000000 0,000000001 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000
43
Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Endausschüttung für den Zeitraum vom 19.06.2014 bis zum 31.12.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P per 29.01.2015(Tag der Beschlussfassung: 14.01.2015)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 20) 66,27000000 66,27000000 66,270000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 63,64582492 63,64582492 63,645824922 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 2,62417508 2,62417508 2,624175081 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,148606261 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,09511427 0,095114271 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,09511427 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 2,52906081 2,52906081 2,529060811 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00000000 0,00000000 0,00000000
20) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 2,52906081 2,52906081 2,52906081
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,14860626 0,00000000 0,14860626davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 2,38045455 2,38045455 2,38045455davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,14860626 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00000000 0,03130332 0,03130332
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 9,30082035 9,30082035 9,300820351 h) 21) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre – 0,30397180 – 0,30397180 – 0,30397180
21) Enthält Quellensteuern aus Zielfondsanteilen in Höhe von – 0,3039718 EUR / Anteil, welche jedoch nicht im Betrag der Ausschüttung berücksichtigt sind und rein informativen Charakter haben.
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Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz I
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Zwischenausschüttung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 18.06.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz I per 18.07.2014(Tag der Beschlussfassung: 08.07.2014)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 22) 31,58000000 31,58000000 31,580000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 30,91799195 30,91799195 30,917991952 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,66200805 0,66200805 0,662008051 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,042115851 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 0,66200805 0,66200805 0,662008051 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,04211585 0,04211585 0,04211585
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,04211585 0,04211585 0,04211585
22) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,61989220 0,61989220 0,61989220
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 0,61989220 0,61989220 0,61989220davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,04211585 0,04211585 0,04211585
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,04211585 0,00000000 0,04211585davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,04211585 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 0,00000000 0,00000000 0,000000001 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000
47
Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz I
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Endausschüttung für den Zeitraum vom 19.06.2014 bis zum 31.12.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz I per 29.01.2015(Tag der Beschlussfassung: 14.01.2015)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 23) 68,72000000 68,72000000 68,720000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 65,90426066 65,90426066 65,904260662 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 2,81573934 2,81573934 2,815739341 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,150962191 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,09665487 0,096654871 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,10539179 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 2,71034755 2,71034755 2,710347551 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00000000 0,00000000 0,00000000
23) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 2,71034755 2,71034755 2,71034755
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,15096219 0,00000000 0,15096219davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 2,55938536 2,55938536 2,55938536davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,15096219 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00000000 0,03181657 0,03181657
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 9,45408528 9,45408528 9,454085281 h) 24) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre – 0,31025101 – 0,31025101 – 0,31025101
24) Enthält Quellensteuern aus Zielfondsanteilen in Höhe von – 0,31025101 EUR / Anteil, welche jedoch nicht im Betrag der Ausschüttung berücksichtigt sind und rein informativen Charakter haben.
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Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Zwischenausschüttung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 18.06.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P per 18.07.2014(Tag der Beschlussfassung: 08.07.2014)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 25) 31,59000000 31,59000000 31,590000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 30,38946105 30,38946105 30,389461052 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,20053895 1,20053895 1,200538951 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,000000001 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 1,20053895 1,20053895 1,200538951 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00000000 0,00000000 0,00000000
25) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 1,20053895 1,20053895 1,20053895
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 1,20053895 1,20053895 1,20053895davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 2,33011457 2,33011457 2,330114571 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000
51
Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Endausschüttung für den Zeitraum vom 17.06.2014 bis zum 31.12.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P per 29.01.2015(Tag der Beschlussfassung: 14.01.2015)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 26) 69,21000000 69,21000000 69,210000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 67,89768443 67,89768443 67,897684432 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,31231557 1,31231557 1,312315571 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,160783961 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 1,31231557 1,31231557 1,312315571 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00000000 0,00000000 0,00000000
26) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 1,31231557 1,31231557 1,31231557
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,16078396 0,00000000 0,16078396davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 1,15153161 1,15153161 1,15153161davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,16078396 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00000000 0,02170998 0,02170998
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 6,58748790 6,58748790 6,587487901 h) 27) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre – 0,58901228 – 0,58901228 – 0,58901228
27) Enthält Quellensteuern aus Zielfondsanteilen in Höhe von – 0,58901228 EUR / Anteil, welche jedoch nicht im Betrag der Ausschüttung berücksichtigt sind und rein informativen Charakter haben.
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Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt I
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Zwischenausschüttung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 18.06.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt I per 18.07.2014(Tag der Beschlussfassung: 08.07.2014)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 28) 33,42000000 33,42000000 33,420000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 31,85721866 31,85721866 31,857218662 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,56278134 1,56278134 1,562781341 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,000000001 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,01196674 0,01196674 0,01196674
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 1,56278134 1,56278134 1,562781341 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00000000 0,00000000 0,00000000
28) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 1,56278134 1,56278134 1,56278134
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 1,56278134 1,56278134 1,56278134davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00299163 0,00587397 0,00587397
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 2,38074546 2,38074546 2,380745461 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000
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Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt I
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Endausschüttung für den Zeitraum vom 20.06.2014 bis zum 31.12.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt I per 29.01.2015(Tag der Beschlussfassung: 14.01.2015)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 29) 72,84000000 72,84000000 72,840000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 71,23241275 71,23241275 71,232412752 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,60758725 1,60758725 1,607587251 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,164159951 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,03749830 0,03749830 0,03749830
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,01667037 0,01667037 0,01667037
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 1,57008894 1,57008894 1,570088941 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00000000 0,00000000 0,00000000
29) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 1,57008894 1,57008894 1,57008894
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,16415995 0,00000000 0,16415995davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 1,40592900 1,40592900 1,40592900davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,16415995 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00339941 0,01632095 0,01632095
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 6,73038140 6,73038140 6,730381401 h) 30) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre – 0,60349891 – 0,60349891 – 0,60349891
30) Enthält Quellensteuern aus Zielfondsanteilen in Höhe von – 0,60349891 EUR / Anteil, welche jedoch nicht im Betrag der Ausschüttung berücksichtigt sind und rein informativen Charakter haben.
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Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Zwischenausschüttung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 18.06.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P per 04.07.2014(Tag der Beschlussfassung: 24.06.2014)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 31) 41,60000000 41,60000000 41,600000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 40,19835218 40,19835218 40,198352182 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,40164782 1,40164782 1,401647821 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,005790801 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00884952 0,00884952 0,00884952
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 1,40164782 1,40164782 1,401647821 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00579080 0,00579080 0,00579080
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00579080 0,00579080 0,00579080
31) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 1,39585701 1,39585701 1,39585701
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 1,39585701 1,39585701 1,39585701davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00579080 0,00579080 0,00579080
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00579080 0,00000000 0,00579080davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00579080 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00221229 0,02198531 0,02198531
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 2,46090094 2,46090094 2,460900941 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000
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Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Endausschüttung für den Zeitraum vom 19.06.2014 bis zum 31.12.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P per 29.01.2015(Tag der Beschlussfassung: 14.01.2015)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 32) 67,41000000 67,41000000 67,410000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 67,41000000 67,41000000 67,410000002 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,00000000 0,00000000 0,000000001 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,000000001 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 0,00000000 0,00000000 0,000000001 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00000000 0,00000000 0,00000000
32) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
60
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 3,84286822 3,84286822 3,842868221 h) 33) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre – 1,14314466 – 1,14314466 – 1,14314466
33) Enthält Quellensteuern aus Zielfondsanteilen in Höhe von – 1,14314466 EUR / Anteil, welche jedoch nicht im Betrag der Ausschüttung berücksichtigt sind und rein informativen Charakter haben.
61
Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return I
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Zwischenausschüttung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 03.07.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return I per 18.07.2014(Tag der Beschlussfassung: 08.07.2014)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 34) 42,73000000 42,73000000 42,730000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 41,35130819 41,35130819 41,351308192 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,37869181 1,37869181 1,378691811 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,006019261 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00835755 0,00835755 0,00835755
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 1,37869181 1,37869181 1,378691811 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00601926 0,00601926 0,00601926
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00601926 0,00601926 0,00601926
34) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 1,37267255 1,37267255 1,37267255
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 1,37267255 1,37267255 1,37267255davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00601926 0,00601926 0,00601926
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00601926 0,00000000 0,00601926davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00601926 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00208668 0,02287319 0,02287319
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 2,56087480 2,56087480 2,560874801 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000
63
Steuerliche Daten – Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return I
nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG, Endausschüttung für den Zeitraum vom 19.07.2014 bis zum 31.12.2014
Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return I per 29.01.2015(Tag der Beschlussfassung: 14.01.2015)
Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1a) Betrag der Ausschüttung 35) 68,96000000 68,96000000 68,960000001 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,00000000 0,00000000 0,000000001 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 68,72001605 68,72001605 68,720016052 Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag 0,00000000 0,00000000 0,000000001 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,23998395 0,23998395 0,239983951 c) In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes i.V.m. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall
des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG , – , – 0,239983951 c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren
i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen , – 0,00000000 0,000000001 c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) , – 0,00000000 0,000000001 c) dd) Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren,
Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ee) Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00000000 , – , –
1 c) ff) Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG 0,00000000 , – , –
1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungs-abkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,00000000 , – 0,000000001 c) ii) Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer
einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) jj) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) kk) in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 c) ll) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 2 des KStG oder § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist , – , – 0,00000000
1 c) mm) Erträge i.S.d. § 18 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) nn) in 1 c) ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 c) oo) in 1 c) kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m.
§ 8b Abs. 1 KStG , – 0,00000000 , –1 d) Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt 0,23998395 0,23998395 0,239983951 d) aa) Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT,
ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG , – 0,00000000 , –davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 0,00000000 0,00000000 0,00000000
35) Der 'Betrag der Ausschüttung' berücksichtigt gezahlte / erstattete Quellensteuern von 0 EUR / Anteil (Saldogröße).
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Privat- Kapital- Sonst. Betriebs-§ 5 Abs. 1 anleger gesellschaft vermögenNr. ... InvStG EUR EUR EUR
1 d) bb) Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,23998395 0,23998395 0,23998395
davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,23998395 0,00000000 0,23998395davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) bb) enthaltene Erträge aus inländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,23998395 , –
1 d) cc) Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungs-gewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,00000000 0,00000000 0,00000000
davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünftever-fahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne 0,00000000 0,00000000 0,00000000davon in 1 d) cc) enthaltene Erträge aus ausländischen Dividenden, die nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG fallen , – 0,00000000 , –
1 f) aa) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) bb) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) cc) Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) dd) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. dem § 8b Abs. 2 KStG oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes dem § 8b Abs. 1 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) ee) Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer) 0,00000000 0,00000000 0,00000000
1 f) ff) in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen , – , – 0,00000000
1 f) gg) in 1 f) aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) hh) in 1 f) cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 f) ii) in 1f) ee) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 InvStG AIFMStAnpG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG entfällt , – 0,00000000 , –
1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien) 4,00433387 4,00433387 4,004333871 h) 36) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre – 1,19406902 – 1,19406902 – 1,19406902
36) Enthält Quellensteuern aus Zielfondsanteilen in Höhe von – 1,19406902 EUR / Anteil, welche jedoch nicht im Betrag der Ausschüttung berücksichtigt sind und rein informativen Charakter haben.
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An die Verwaltungsgesellschaft SEB Investment GmbH (nachfol-gend: die Gesellschaft).
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3InvStG zu bescheinigen, dass die vorgenannten von der Gesell-schaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG zu veröffentlichen-den Angaben für die Investmentfonds
– Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz (I und P)
– Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt (I und P)
– Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return (I und P)
nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerrechtlichen Anga-ben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mitden Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetz li-chen Vertretern der Gesellschaft. Bei der Ermittlung der steuer-rechtlichen Angaben wurde auf die Buchführung beziehungsweisedie Aufzeichnungen und den Jahresbericht für den betreffendenZeitraum zurückgegriffen. Bestandteile der Ermittlung sind Über lei-tungsrechnungen nach steuerrechtlichen Vorschriften sowie dieZusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuer-rechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG.Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investment-fonds (Ziel-Investmentfonds) inves tiert hat, verwendet sie die ihrfür diese Ziel-Investmentfonds vorliegenden steuerrecht lichenAngaben. In die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben sindkeine Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen.
Unsere Aufgabe war es, eine Beurteilung abzugeben, ob die von derGesellschaft nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzesbekannt zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschenSteuerrechts ermittelt wurden. Grundlage für unsere Beurteilungwaren der von einem Abschlussprüfer geprüfte Jahresbericht, diediesem zugrunde liegende Buchführung und sonstige Aufzeichnun-gen der Gesellschaft. Gegenstand unserer Beurteilung waren diedarauf beruhenden Überleitungsrechnungen und die zur Bekannt-machung bestimmten Angaben. Unsere Untersuchung umfassteinsbesondere die steuerrechtliche Qualifikation der Einkünfte vonKapitalanlagen, der sonstigen Erträge und Aufwendungen ein-schließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstigersteuerrechtlicher Aufzeichnungen.
Nicht Gegenstand unseres Auftrages war es, die uns vorgelegtenUnterlagen und Angaben analog einer handelsrechtlichen Abschluss -
prüfung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Insoweithaben wir uns auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfersgestützt. Im Hinblick auf die Einhaltung der im § 1 Abs. 1b InvStGmodifizierten Anlagebestimmungen erfolgten von uns keine ge -sonderten Prüfungshandlungen. Auch darüber hinaus sind wir vonder Vollständigkeit und Richtigkeit der uns vorgelegten Unterlagenund Angaben der Gesellschaft ausgegangen.
Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Ziel-Investmentfondsinvestiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekteÜbernahme der für diese Ziel-Investmentfonds von anderen zurVerfügung gestellten steuerrechtlichen Angaben durch die Gesell-schaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entspre-chenden steuerrechtlichen Angaben sowie die Qualifizierung dieserZiel-Investmentfonds als Investmentfonds i.S.d. § 1 Abs. 1b InvStGwurden von uns nicht geprüft.
Die Untersuchung umfasste auch eine Beurteilung der Auslegungder angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von derGesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden,wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtspre-chung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungender Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen daraufhin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neueErkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung dervon der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machenkönnen.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß § 5Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechtsermittelt wurden.
Wir erstatten diese Bescheinigung auf Grundlage des mit derGesell schaft geschlossenen Auftrags, dem die Allgemeinen Auf-tragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften vom 1. Januar 2002 zugrunde liegen. Unsere Verant-wortung für die Auftragsdurchführung ergibt sich ausschließlichaus unserem Auftragsverhältnis mit der Gesellschaft und bestehtdanach allein dieser gegenüber.
Frankfurt am Main, 27. Januar 2015
PwC FS Tax GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft
Markus Hammer Martina WestenbergerSteuerberater Rechtsanwältin
Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStGüber die Prüfung der steuerrechtlichen Angaben
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Vertrieb
Santander BankZweigniederlassung derSantander Consumer Bank AGSantander Platz 141061 Mönchengladbach
Alle weiteren Vertriebspartner wie Maklerpools, Fondsplattformenund Direktbanken sind unter www.sebassetmanagement.deersichtlich.
Bei den hier aufgeführten Gesellschaften sind Verkaufs prospekte,Jahres- und Halbjahres berichte der Fonds kostenlos erhältlich.
Der Jahres- und Halbjahresbericht wird auch im Bundesanzeigerver öffentlicht.
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Kapitalverwaltungsgesellschaft (vormals Kapitalanlagegesellschaft)
SEB Investment GmbH Rotfeder-Ring 7 60327 Frankfurt am MainTelefon +49 69 2 72 99 -1000Telefax +49 69 2 72 99 - 090Gezeichnetes und eingezahltes Kapital EUR 5,113 Mio.Haftendes Eigenkapital EUR 10,867 Mio.(Stand: 31. Dezember 2014)Handelsregister Frankfurt am Main, HRB 29859Gründungsdatum: 30. September 1988
GeschäftsführungBarbara Knoflach 37)
Choy-Soon ChuaSiegfried A. Cofalka 38)
Alexander KleinThomas KörfgenAxel Kraus
AufsichtsratFredrik BohemanVorsitzender des Vorstands der SEB AG,Frankfurt am Main, Deutschland– Vorsitzender –
Anders JohnssonHead of SEB Wealth Management,Stockholm, Schweden– Stellvertretender Vorsitzender –(bis 03. Dezember 2014)
Christoffer MalmerHead of SEB Wealth Management,Stockholm, Schweden– Stellvertretender Vorsitzender –(ab 03. Dezember 2014)
Peter KobielaFrankfurt am Main, Deutschland
AbschlussprüferPricewaterhouseCoopers AktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft,Frankfurt am Main
GesellschafterSEB AG, Frankfurt am Main (6 %)SEB Asset Management AG, Frankfurt am Main (94 %)
37) weitere Funktion: CEO der SEB Asset Management AG, Frankfurt am Main38) weitere Funktion: Mitglied des Vorstandes der SEB Asset Management AG, Frankfurt am Main