Stand 16.09.2008 Seite 1Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
Herzlich Willkommen
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BDMV Info-Veranstaltung
Stand 16.09.2008 Seite 2Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
zur Person
• Name Harald Stütz
• Tätigkeit Abteilungsleiter
Firmen / Gewerbe Haftpflicht- / Unfall-Betrieb
• SV-Zugehörigkeit seit 01.10.1986
Stand 16.09.2008 Seite 3Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
Agenda:Agenda:
• Marktstellung der SV SparkassenVersicherung
• Vorstellung der Rahmenverträge
• Nachlässe / Aktionen / Hilfsmittel
• Ihre Fragen
Stand 16.09.2008 Seite 4
Die -der größte Gebäudeversicherer in Deutschland
• Im Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung leben 20
Millionen Menschen, d. h. rund 24 % der deutschen
Bevölkerung
• 2,7 Mrd. €Beitragseinnahmen
- 1,53 Mrd. €in der Lebensversicherung
- 1,14 Mrd. €in der Schaden-/Unfall- und Rückversicherung
• 7,8 Mio. Versicherungsverträge
• 19,4 Mrd. €Kapitalanlagen
• rund 5.000 Arbeitsplätze
- 3.000 Personen im Innendienst
- 1.800 Personen im Außendienst
- 200 Auszubildende
Stand 16.09.2008 Seite 5
Die Top-Gebäudeversicherergebuchte Bruttobeiträge in der Sparte Wohngebäudeversicherung
2007 in Mio. €
1 SV Gebäudeversicherung 408
2 Allianz 401
3 Westfälische Provinzial 234
4 Provinzial Rheinland 221
5 R+V Allgemeine 187
6 AXA 173
7 Bayerische Landesbrand 172
8 VGH 141
9 Zürich Allgemeine 114
10 Gothaer Allgemeine 106
insgesamt 122 Versicherer 4.134
Stand 16.09.2008 Seite 6
Die Top-Sach-Versicherergebuchte Bruttobeiträge in der industriellen Sachversicherung (inkl. TV)
2007 in Mio. €
1 HDI-Gerling Industrie 556
2 Allianz 454
3 AXA 330
4 Zurich Versicherung 250
5 R+V Allgemeine 217
6 Gothaer 184
7 SV Gebäudeversicherung 166
8 Victoria 140
9 VGG 90
10 AIG Europe 84
insgesamt 115 Versicherer 3.716
Stand 16.09.2008 Seite 7
Die Top-Gewerbe-Versicherergebuchte Bruttobeiträge
2007 in Mio. €
1 Allianz 728,3
2 AXA 118,8
3 SV Gebäudeversg. 106,8
4 Westfälische Provinzial 95,6
5 Victoria 92,6
6 Württembergische 90,6
7 R+V Allgemeine 84,4
8 Provinzial Rheinland 82,1
9 Bayer. Landesbrand 79,3
10 VGH 75,6
insgesamt 114 Versicherer 2.607,2
Stand 16.09.2008 Seite 8
Die Top-Landwirtschaft-Versicherergebuchte Bruttobeiträge
2007 in Mio. €
1 Vereinigte Hagelversicherung 71,6
2 Bayerische Landesbrand 53,9
3 VGH 38,7
4 Vereinigte Tierversicherung 37,3
5 SV Gebäudeversicherung 29,6
6 R+V Allgemeine 25,9
7 Münchener u. Magdeburger Agrar 21,0
8 Westfälische Provinzial 20,7
9 LVM Sach 20,0
10 Bayerischer Versicherungsverband 19,5
insgesamt 72 Versicherer 495,9
Stand 16.09.2008 Seite 9
Die Top-Schaden-Unfall-Versicherergebuchte Bruttobeiträge
2007 in Mio. €
1 Allianz 8.904,4
2 AXA 2.598,1
3 R+V Allgemeine 2.440,0
4 Zurich Versicherung 1.948,3
5 HDI-Gerling 1.658,5
6 Victoria 1.486,4
7 LVM Sach 1.339,9
8 HUK Coburg 1.336,5
9 Württembergische 1.295,8
12 SV Gebäudeversg. 1.118,4
insgesamt 221 Versicherer 55.997,8
Stand 16.09.2008 Seite 10Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
üüber 50 ber 50 -- jjäährige Partnerschafthrige Partnerschaft
RahmenvertrRahmenverträäge ge derder
BDMV & DHV BDMV & DHV
Stand 16.09.2008 Seite 11Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
RahmenvertrRahmenverträägege
§§o Vereins-Haftpflicht- und Unfallversicherung
einschl. Veranstaltungen
o Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
o Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag
o Musikinstrumentenversicherung
o Zeltversicherung
o sonstige Versicherungen
Stand 16.09.2008 Seite 12Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
Der HaftpflichtDer Haftpflicht-- und Unfallund Unfall--RahmenvertragRahmenvertrag
§§Besteht aus:
o Vereins-Haftpflichtversicherung
o Gruppen-Unfallversicherung
Stand 16.09.2008 Seite 13Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
HaftpflichtHaftpflicht-- und Unfallund Unfall--RahmenvertragRahmenvertrag
Bei einer Probe wurde der Parkettboden des Probenlokals durch heruntergefallene Wunderkerzen beschädigt.
Da der Verein die Mietsachschäden am Probenlokal mitversichert hatte konnte im Rahmen dieser Versicherung die Neuversiegelung des Parkettbodens mit 1.600 EUR erstattet werden. Der Verein musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen.
Stand 16.09.2008 Seite 14Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
HaftpflichtHaftpflicht-- und Unfallund Unfall--RahmenvertragRahmenvertrag
Anläßlich des Frühlingsfestes des Musikvereins .. wurde das Festzelt auf dem Schulsportplatz aufgestellt. Aufgrund starker Regenfälle wurden während des Festes Laufbohlen aus Holz bis zum Eingang des Festzeltes gelegt, da sich große Pfützen gebildet hatten.Als Frau M. beim Verlassen des Festzeltes gerade an den Stoß zweier Bohlen kam, betrat von der anderen Seite ein anderer Festbesucher die Bohle, so dass diese auf Frau M’s Seite nach oben schnappte, mit der Folge, dass Frau M. zu Fall kam und sich den Arm brach.Der Schadenfall konnte im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung reguliert werden. An Zahlungen entstanden 7.500 EUR Schmerzensgeld sowie 850 EUR Rechtsanwaltskosten und 170 EUR Gutachterkosten.
Stand 16.09.2008 Seite 15Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
Die Leistungen der HaftpflichtversicherungDie Leistungen der Haftpflichtversicherung
o Prüfung der Haftpflichtfrage
Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind.
o Ablehnung unberechtigter Ansprüche
Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht.
Ø Passive Rechtsschutzfunktion
o Zahlung gerechtfertigter Ansprüche
Sind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auchder Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer.
Stand 16.09.2008 Seite 16Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VereinsVereins--HaftpflichtHaftpflichtVersicherungssummenVersicherungssummen
3.000.000 EUR pauschal f3.000.000 EUR pauschal füür Personenr Personen-- und/oder Sachschund/oder Sachschäädenden
100.000 EUR f100.000 EUR füür Vermr Vermöögensschgensschäädenden
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen.
Stand 16.09.2008 Seite 17Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VereinsVereins--Haftpflicht Haftpflicht VersicherungsumfangVersicherungsumfang
o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins
o Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstands einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins
o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter Nutznießer von Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten)
o Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener
Regie
o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter
o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten
Stand 16.09.2008 Seite 19Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VereinsVereins--HaftpflichtHaftpflichtBesonderheiten desBesonderheiten des RahmenvertragsRahmenvertrags
o Mitversicherung von bis zu dreitägigen vereins-internen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (Freizeiten, Probenwochenenden, Konzertreisen; aber auch z.B. Schwimmbadbesuche, Fußballspiele usw.)
o Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Personenschäden von Kindern und Schülern, soweit diese der Aufsichtspflicht durch Mitglieder des Vereins unterstellt sind Aufsichtspflicht
Stand 16.09.2008 Seite 20Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VereinsVereins--HaftpflichtHaftpflichtdie wichtigsten Ausschldie wichtigsten Ausschlüüssesse
o Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhängers
(Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag), Wasser- oder Luftfahrzeugs
o Schäden der mitversicherten Personen untereinander
(vgl. aber Personenschäden bei Aufsichtspflichtigen)
Stand 16.09.2008 Seite 21Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VereinsVereins--HaftpflichtHaftpflicht„„StandardStandard““--ErweiterungsmErweiterungsmööglichkeitenglichkeiten
o Einschluss von Mietsachschäden am Probenlokal und Abhandenkommen fremder Türschlüssel
Mietsachschäden am ProbenlokalVersicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme:
1.000.000 EUR für Schäden durch Leitungswasser, Abwässer, Brand und Explosion
300.000 EUR für sonstige Mietsachschäden
10.000 EUR für bewegliche Sachen
Stand 16.09.2008 Seite 22Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VereinsVereins--HaftpflichtHaftpflicht„„StandardStandard““--ErweiterungsmErweiterungsmööglichkeitenglichkeiten
o Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Nicht versichert sind Schäden an:•Kraftfahrzeugen•EDV-, Musik und Videoanlagen•Ausstellungsgütern und Kunstgegenständen•Musikinstrumenten sowie sonstigen akustischen und elektronischen
Einrichtungen (elektronische Einrichtungen sind solche Gegenstände, für eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden kann)
•Mobilfunktelefonen•Wertsachen und Wertpapieren, Schmuck, Geld und sonstigen
Zahlungsmitteln•eingelagerte Verwahrstücke
Stand 16.09.2008 Seite 23Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VereinsVereins--HaftpflichtHaftpflicht„„StandardStandard““--ErweiterungsmErweiterungsmööglichkeitenglichkeiten
Schlüsselrisiko
Für Türschlüssel, insbesondere von Schließanlagen, die dem Verein überlassen werden, kann ebenfalls Versicherungsschutz beantragt werden.
Versichert ist die Auswechslung der Schließanlage und sofern notwendig ein Objektschutz bis zu 14 Tage.
Versicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme:
20.000 EUR
Ø Jahresbeitrag für beide Risiken zusammen pauschal: 40,93 EUR
Stand 16.09.2008 Seite 24Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VereinsVereins--HaftpflichtHaftpflichtMietsachschMietsachschäädenden
o Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
o Selbstbeteiligung je Schadenfall 100,00 EUR
„Normaler“Sach-
schaden
„Normaler“Sach-
schaden
Mietsach-schaden
„Normaler“Sach-
schaden
Stand 16.09.2008 Seite 25Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VereinsVereins--HaftpflichtHaftpflicht„„SonstigeSonstige““ErweiterungsmErweiterungsmööglichkeitenglichkeiten
o Abschluss einer Umwelt-Versicherung für eigene Heizöltankanlagen usw.
o Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei verpachteten Vereinsgaststätten
Stand 16.09.2008 Seite 26Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
UnfallversicherungUnfallversicherungStandardStandard--LeistungsartenLeistungsarten
o In der Gruppen-Unfallversicherung werden unterschiedliche Summen-Kombinationen angeboten
o Bei allen Kombinationen sind immer die folgenden Leistungsarten enthalten:
o Invaliditätsfall mit Verdoppelung der Leistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
o Todesfallleistung
o Bergungskosten
o 20 EUR Krankenhaustagegeld
Stand 16.09.2008 Seite 27Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
UnfallversicherungUnfallversicherungLeistungsumfangLeistungsumfang
Stand 16.09.2008 Seite 28Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
UnfallversicherungUnfallversicherung
Invaliditätsleitung
o Im Invaliditätsfall wird der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
o Bemessungsgrundlage ist die Gliedertaxe gemäß Ziff 2.1.2.2.1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008).
o Lässt sich der Invaliditätsgrad nicht nach der Gliedertaxe bemessen gilt Ziff 2.1.2.2.2 AUB 2008.
Todesfallleistung
o Führt der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tod, wird die
Todesfallsumme geleistet.
Stand 16.09.2008 Seite 29Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
UnfallversicherungUnfallversicherungGliedertaxeGliedertaxe
Stand 16.09.2008 Seite 30Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
11.000 EUR Invalidität22.000 EUR Vollinvalidität
6.000 EUR Tod20 EUR Krankenhaustagegeld
3.000 EUR Bergungskosten
b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr
13.000 EUR Invalidität26.000 EUR Vollinvalidität
4.000 EUR Tod20 EUR Krankenhaustagegeld
3.000 EUR Bergungskosten
Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 0,95 EUR je Mitglied(Haftpflicht- und Unfallversicherung)
Kombination AKombination A
Kombination BKombination B
a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
21.000 EUR Invalidität42.000 EUR Vollinvalidität11.000 EUR Tod
20 EUR Krankenhaustagegeld3.000 EUR Bergungskosten
b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr
26.000 EUR Invalidität52.000 EUR Vollinvalidität
6.000 EUR Tod20 EUR Krankenhaustagegeld
3.000 EUR Bergungskosten
Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 1,42 EUR je Mitglied(Haftpflicht- und Unfallversicherung)
Stand 16.09.2008 Seite 31Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
Kombination CKombination C
b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr
36.000 EUR Invalidität72.000 EUR Vollinvalidität
6.000 EUR Tod20 EUR Krankenhaustagegeld
3.000 EUR Bergungskosten
a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
31.000 EUR Invalidität62.000 EUR Vollinvalidität11.000 EUR Tod
20 EUR Krankenhaustagegeld3.000 EUR Bergungskosten
Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 1,72 EUR je Mitglied(Haftpflicht- und Unfallversicherung)
Kombination DKombination D
a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
42.000 EUR Invalidität82.000 EUR Vollinvalidität11.000 EUR Tod
20 EUR Krankenhaustagegeld3.000 EUR Bergungskosten
b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr
47.000 EUR Invalidität94.000 EUR Vollinvalidität
6.000 EUR Tod20 EUR Krankenhaustagegeld
3.000 EUR Bergungskosten
Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,06 EUR je Mitglied(Haftpflicht- und Unfallversicherung)
Stand 16.09.2008 Seite 32Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
Kombination EKombination E
a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
52.000 EUR Invalidität104.000 EUR Vollinvalidität
11.000 EUR Tod20 EUR Krankenhaustagegeld
3.000 EUR Bergungskosten
b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr
57.000 EUR Invalidität114.000 EUR Vollinvalidität
6.000 EUR Tod20 EUR Krankenhaustagegeld
3.000 EUR Bergungskosten
Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,37 EUR je Mitglied(Haftpflicht- und Unfallversicherung)
Stand 16.09.2008 Seite 36Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
HaftpflichtHaftpflicht-- und Unfallund Unfall--RahmenvertragRahmenvertragBeitragsBeitragsüübersichtbersicht
o GrundbeitragKombination A 0,95 EUR Kombination B 1,42 EUR Kombination C 1,72 EUR Kombination D 2,06 EUR Kombination E 2,37 EUR
o Mietsachschäden/Schlüsselrisiko 40,93 EUR
o Krankenhaustagegeldje weitere 6,00 EUR 0,10 EUR
Stand 16.09.2008 Seite 37Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
HaftpflichtHaftpflicht-- und Unfallund Unfall--RahmenvertragRahmenvertragBeitragsBeitragsüübersichtbersicht
Mitversicherung der Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungen:
Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken 46,00 EUR
Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken 91,20 EUR
Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehrals 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken 92,10 EUR
Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken 182,40 EUR
Stand 16.09.2008 Seite 38Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
HaftpflichtHaftpflicht-- und Unfallund Unfall--RahmenvertragRahmenvertragJahresvertrag VeranstalterJahresvertrag Veranstalter--HaftpflichtHaftpflicht-- und Unfallversicherungund Unfallversicherung
Für welche Vereine eignet sich dieser Jahresvertrag?
• Musikvereine, welche dem Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag noch nicht beigetreten sind.
Welche Veranstaltungen können über den Jahresvertrag versichert werden?
• Alle Arten von Veranstaltungen, Reisen/Freizeiten u. Altmaterialsammlungen
Welche Veranstaltungen können nicht über einen Jahresvertragversichert werden?
o Landesmusikfesteo Bundesmusikfeste
sowie sonstige Großveranstaltungen
Stand 16.09.2008 Seite 39Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
HaftpflichtHaftpflicht-- und Unfallund Unfall--RahmenvertragRahmenvertragBeitragsBeitragsüübersichtbersicht Jahresvertrag VeranstaltungenJahresvertrag Veranstaltungen
Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken 69,00 EUR
Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken 136,80 EUR
Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehrals 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken 138,15 EUR
Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken 273,60 EUR
Stand 16.09.2008 Seite 40Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
KraftfahrzeugKraftfahrzeug--RahmenvertragRahmenvertrag
Besteht aus:
o Dienstreise-Kaskoversicherung
o Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufungsversicherung(KH-SFR-Versicherung)
Stand 16.09.2008 Seite 41Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
KraftfahrzeugKraftfahrzeug--Rahmenvertrag Rahmenvertrag Die Fahrerin schleuderte auf schneeglatter Fahrbahn, beschädigte die Leitplanke und den Gartenzaun, danach kam sie im Bachbett zum Stehen.
Die Fahrerin hatte das Auto 14 Tage vor dem Unfall für 3.100 EUR gekauft. An dem Fahrzeug entstand durch den Unfall, bei die Motoraufhängung gebrochen ist, der Tank, die Ölwanne und der Auspuff aufgerissen wurden, entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Die Fahrerin, die ihren Führerschein gerade einmal 28 Tage besaß, erhielt nach Abzug der Selbstbeteiligung von 300 EUR den Wert ihres Fahrzeugs mit 2.800 EUR ersetzt.
Stand 16.09.2008 Seite 42Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
KraftfahrzeugKraftfahrzeug--Rahmenvertrag Rahmenvertrag
Stand 16.09.2008 Seite 43Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
KraftfahrzeugKraftfahrzeug--Rahmenvertrag Rahmenvertrag
Stand 16.09.2008 Seite 44Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
KraftfahrzeugKraftfahrzeug--RahmenvertragRahmenvertragDeckungsumfangDeckungsumfang
o Versicherungsschutz besteht während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.:
• Fahrten zu und von Proben• Fahrten zu und von Versammlungen• Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten• Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen
o Weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein! Es sind auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder/Jugendliche des Vereins fahren.
Stand 16.09.2008 Seite 45Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
KraftfahrzeugKraftfahrzeug--Rahmenvertrag Rahmenvertrag SelbstbeteiligungenSelbstbeteiligungen
o Dienstreisekasko:o 300,00 EUR bei Vollkaskoschäden
o 150,00 EUR bei Teilkaskoschäden
o KH-SFR-Versicherung
o Keine Selbstbeteiligung
Stand 16.09.2008 Seite 46Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
KraftfahrzeugKraftfahrzeug--RahmenvertragRahmenvertrag
o Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer
- Grundbeitrag je Verein
Personenkraftwagen und motorangetriebeneZweiradfahrzeuge 255,54 EUR
Personenkraftwagen, motorangetriebeneZweiradfahrzeuge, LKW bis 3,5 t. Nutzlast, Wohnmobile und PKW-Anhänger solange siemit dem genutzten Fahrzeug verbunden sind 409,27 EUR
- je aktives Mitglied, Jugendlichem/Schüler 2,48 EUR
Stand 16.09.2008 Seite 47Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VermVermöögensschadengensschaden--HaftpflichtHaftpflicht--RahmenvertragRahmenvertrag
Stand 16.09.2008 Seite 48Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
VermVermöögensschadengensschaden--HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
Für eine Großveranstaltung wurde von einem Verband bei verschiedenen Hotels vor Ort Zimmerkontingente reserviert.
Nachdem die Anmeldungen nicht ganz den Stand erreichten wurde vergessen die Kontingente abzusagen. Von drei Hotels, bei denen Kontingente bestellt waren, aber nicht abgerufen und storniert wurden, wurden Stornierungsgebühren von insgesamt 1.650 EUR geltend gemacht.
Die SV SparkassenVersicherung übernahm 1.550 EUR. Der Verband musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen.
Stand 16.09.2008 Seite 49Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
§§VermVermöögensschadengensschaden--HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Wieso ist der Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder besonders wichtig?
Die Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein als Organe; Sie sind in dieser Funktion für die Beachtung und Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und laufen Gefahr für auftretende Schäden auch mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen.
Stand 16.09.2008 Seite 50Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
§§VermVermöögensschadengensschaden--HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Versicherungsschutz besteht für Ansprüche von
o außen (Drittansprüche)
o durch den Verein (Eigenansprüche)
Stand 16.09.2008 Seite 51Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
§§
VermVermöögensschadengensschaden--HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Prüfung der Haftpflichtfrage
Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind.
o Ablehnung unberechtigter Ansprüche
Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht.
Ø Passive Rechtsschutzfunktion
Zahlung gerechtfertigter Ansprüche
Sind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auchder Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer.
Stand 16.09.2008 Seite 52Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
§§VermVermöögensschadengensschaden--HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Versicherungssumme 100.000 EUR für Vermögensschäden
o Selbstbeteiligung100 EUR je Versicherungsfall
Stand 16.09.2008 Seite 53Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
§§VermVermöögensschadengensschaden--HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer
- bis zu 200 Mitglieder 119,00 EUR
- je weiteres Mitglied 0,46 EUR
Stand 16.09.2008 Seite 54Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
§§VermVermöögensschadengensschaden--HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Welche Ansprüche können entstehen?
o Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern
o Unterlassene oder verspätete Beantragung von öffentlichen Zuschüssen
o Übersehen von fehlenden Zahlungseingängen
o Mitgliedsbeiträge werden versehentlich nicht oder in zu geringem Ausmaß eingefordert und die Ansprüche verjähren
o Überhöhte Rechnungen werden bezahlt, weil beispielsweise nicht genügend Konkurrenzangebote eingeholt werden
o Der Verein kündigt eine Veranstaltung an, bei der jedoch der verpflichtete Vortragende oder Lehrer nicht erscheint, worauf die Kursteilnehmer die Entschädigung für die Reisekosten und ggf. die Veranstaltung selbst fordern
Stand 16.09.2008 Seite 55Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenMusikinstrumenten--RahmenvertragRahmenvertrag
Stand 16.09.2008 Seite 56Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Vom 15.12. auf den 16.12.2006 fand im Probelokal eine musikalische Videonacht statt. Am nächsten Tag veranstaltete die Jugendgruppe eine Altmaterialsammlung.
Zur Generalreinigung des Probelokals wurde dieses komplett ausgeräumt, einige Instrumente waren hierbei in den Instrumentenkoffern im Hof zwischengelagert.
Sie sollten für eine weitere Veranstaltung in Fahrzeugen abtransportiert werden.
Da im Hof durch parkende Fahrzeuge die Räumlichkeiten sehr beengt waren, hat ein Transportfahrzeug beim wegfahren einen Instrumentenkoffer mit Inhalt überfahren, sicher ohne es zu bemerken.
Die Kosten für das Instrument wurden nach Abzug der Selbstbeteiligung mit 1.200 EUR von der SV SparkassenVersicherung übernommen.
Stand 16.09.2008 Seite 57Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Stand 16.09.2008 Seite 58Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Stand 16.09.2008 Seite 59Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Welche Gegenstände können versichert werden ?
•Musikinstrumente aller Art
•Futterale, Etuis, Kästen etc.
•Noten, Notenständer
•Beschallungs- und Verstärkeranlagen
Was versichern wir nicht ?
•Rundfunk-, Fernsehgeräte, Videorecorder
•Plattenspieler
•sonstige Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte
Stand 16.09.2008 Seite 60Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Welche Schadenfälle sind versichert ?
ALLGEFAHREN ALLGEFAHREN -- Deckung, Deckung,
d.h. wir ersetzen insbesondere Schäden durch
- Transport, Transportmittelunfall
- Diebstahl, Abhandenkommen
- Veruntreuung, Unterschlagung
- Raub, räuberische Erpressung
- Vertauschen, Liegenlassen
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Wasser und elementare Ereignisse
Stand 16.09.2008 Seite 61Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherungFür welche Gefahren und Schäden treten wir nicht ein ?
- Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit eines bestimmten Personenkreises
- Mängel, die schon bei Vertragsabschluss bestanden
- Aufruhr, Plünderung, Krieg, hohe Hand, Kernenergie
- mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch
Familienangehörige
- gewöhnliche Abnutzung (Verschleiß), Wertminderung
- Witterungs- und Temperatureinflüsse, Leimlösungen, gewöhnliche Lack- oder
Schrammschäden
Stand 16.09.2008 Seite 62Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherungWo gilt die Versicherung ? weltweit
Sind die versicherten Sachen während der Nachtzeit (22.00 - 6.00 Uhr) auch in einem unbewacht im freien abgestellten Fahrzeug versichert ?
für Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen besteht für Vereine der BDMV und des DHV trotz der allgemein gültigen „Nachtzeitklausel“Versicherungsschutz,
wenn das Fahrzeug allseitig fest verschlossen ist
Wie hoch ist die Versicherungssumme ?
die Versicherungssumme muß mindestens dem Zeitwert des jeweiligen Instruments
entsprechen (siehe Entwertungstabelle vom BDMV / DHV)
ist diese zu niedrig gewählt worden, werden im Schadenfall Abzüge gemacht
Unterversicherung !!!
Stand 16.09.2008 Seite 63Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Welche Kosten werden von uns im Schadenfall übernommen ?
Wir ersetzen :
- bei einem Teilschaden die Reparaturkosten
- bei einem Totalschaden den Zeitwert, maximal die Versicherungssumme
Der Versicherungsnehmer ist an jedem Schaden mit 50,00 EUR selbst beteiligt.
nicht bei Schäden durch
•Brand
•Blitzschlag
•Explosion
•höhere Gewalt
Stand 16.09.2008 Seite 64Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Was kostet die Versicherung ?
Der Jahresbeitrag beträgt bei einer Gesamtversicherungssumme pro Vertrag
- ab 15.000 EUR Versicherungssumme = 0,7% mindestens 135,00 EUR
zuzüglich 19% Versicherungssteuer
Wir übernehmen keine kurzfristigen Versicherungen !
Stand 16.09.2008 Seite 66Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
ZeltversicherungZeltversicherung
Welche Gegenstände können versichert werden?
- Zelte aller Art
- Mobiliar
Bühne Friteusen
Tische, Bänke, Stühle Grillgeräte
Fußboden Licht- und
Zapfanlagen Beschallungsanlagen
Kühlschränke
Was versichern wir nicht?
Dekoration, Lebensmittel, Geschirr u.ä.
Stand 16.09.2008 Seite 67Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
ZeltversicherungZeltversicherung
Welche Schadenfälle sind versichert ?
Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende Gefahren :
•Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
•Brand, Blitzschlag, Explosion
•Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
•Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
•mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen Mobiliar)
•höhere Gewalt einschließlich Hagel und Sturm
Stand 16.09.2008 Seite 68Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
ZeltversicherungZeltversicherung
Wo gilt die Versicherung ?
Geltungsbereich ist nur Deutschland
Beitrag (Berechnung nach dem Wert des Zeltes)
bei einem Jahresvertrag 4,00 %
bis zu einer Versicherungsdauer von 30 Tagen 0,36 %
sofern der An- und Abtransport nicht mitversichert wird 0,27 %
Mindestbeitrag jeweils 75 EUR
zuzüglich 19% Versicherungssteuer
Stand 16.09.2008 Seite 69Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
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Welche Nachlässe sind möglich?
• Jubiläumsrabatt von 25% bei Neuabschlüssen
• auf alle vorgenannten Rahmenverträge (nicht jedoch auf kurzfristige Verträge wie z.B. Zeltversicherung)
• gültig für das erste Versicherungsjahr
Stand 16.09.2008 Seite 70Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
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Was ist, wenn ein Verein derzeit beim Wettbewerb „besser“versichert ist?
• unter der Voraussetzung, dass Haftpflicht und Unfall beim Wett-bewerber besteht, sichern wir Besitzstand zu, d.h.
•wir policieren mit unseren Bedingungen. Sollte wir einen Schadensfall ablehnen, der jedoch nach den heutigen vereinbartenWettbewerbsbedingungen versichert wäre, zahlen wir ebenfalls. Diese Zusicherung geben wir für 5 Jahre. Der Verein sollte uns die Bedingungen zukommen lassen.
•sollte der Preis bei gleichem Vesicherungsumfang günstiger sein, übernehmen wir diesen Preis (Vorsicht bei Veranstaltungen, die bei uns pauschal mitversichert werden können. Bei einem Vergleich sind diese normalerweise einzeln abzuschließenden Versicherungen in den Beiträgen zu berücksichtigen!)
Stand 16.09.2008 Seite 71Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
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Wie können wir vorab einen Beitragsvergleich rechnen?
• die Landesverbände erhalten von uns einen „Excel-Rechner“per Mail, mit dem ein erstes Vergleichsangebot erstellt werden kann
• Infos erhalten Sie auch auf der Homepage der BDM (www.bdmv-online.de)
• Sie können sich für Auskünfte (auch zu Infomaterialien wie z.B. unseren Flyer) und Angebote an unsere Ansprechpartnerin wenden:
Frau Roswitha Schmidt
Tel-Nr.: 0711 / 898 –1663
Fax: 0711 / 898 –3131
Mail: [email protected]
Stand 16.09.2008 Seite 72Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
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Wir möchten auch aus erster Hand unsere Kreisverbände informieren?
• bei allen interessierten Landesverbänden werden wir im Frühjahr 2009 und 2010 gerne die Rahmenverträge unter einer Kostenbeteiligung der Raummiete präsentieren
• die Rabattaktion von 25% auf das erste Versicherungsjahr bleibt damit für alle Neuverträge bis einschl. 2011 bestehen
Stand 16.09.2008 Seite 73Harald Stütz FG5Stuttgart, 10.09.08
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Sind Bedingungsänderungen / -erweiterungen in den Rahmenverträgen möglich?
• ja, denn wir versuchen nach besten Wissen und Gewissen „den“Versicherungsschutz für Musikvereine darzustellen, den Sie auch benötigen
• die Änderungen fließen in aller Regel in die Jahresgespräche mit dem Präsidium ein, können sicherlich aber nach Abstimmung mit Herrn Sassik bei Bedarf auch unterjährig angepasst werden