2 I Glas Fandel
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Hinweise, Geltungsbereich, Garantie . . . . . . . . . . . . . . . 3
2 Technische Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
2.1 Systembeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
2.2 Normen und Standards . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
2.3 Technische Richtlinien und Merkblätter . . . . . . 10
2.4 Toleranzen über normative Anforderungen . . . 12
3 Grundsätzliche Forderungen, Lagerung, Transport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.1 Allgemeines. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.2 Transport und Einbau von Isoliergläsern
in Höhen- und Tiefenlagen . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.3 Transport bei großflächigen Scheiben . . . . . . . 27
4 Glasfalz und Verklotzung von Isolierglas . . 27
4.1 Glasfalzabmessungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
4.2 Forderungen an den Glasfalz . . . . . . . . . . . . . . 27
4.3 Klotzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
5 Verglasungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
5.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
5.2 Verglasungssysteme mit dichtstofffreiem
Falzraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
5.3 Verglasungssystem beidseitig ohne
Vorlegeband bei Holzfenstern . . . . . . . . . . . . . 31
5.4 Verklebung von Isoliergläsern . . . . . . . . . . . . . 31
5.5 Sonderverglasungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
5.6 Rosenheimer-Tabelle „Beanspruchungs-
gruppen zur Verglasung von Fenstern“ . . . . . . 39
6 Materialverträglichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . 44
6.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
6.2 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
6.3 Schädliche Wechselwirkungen in der Praxis . . . 45
6.4 Prüfung der Verträglichkeit . . . . . . . . . . . . . . . 47
6.5 Vermeidung von Fehlern in der Praxis . . . . . . . 48
6.6 Schlussfolgerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
6.7 Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
7 Rahmendurchbiegung, Glasdickenbemessung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
7.1 Rahmendurchbiegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
7.2 Leitfaden zur Glasbemessung nach
DIN 18008. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
8 Spezielle Anwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . 71
8.1 Geneigter Glaseinbau, Überkopfverglasungen . 71
8.2 Brüstungen/Umwehrungen . . . . . . . . . . . . . . . 72
8.3 Punktgehaltene Verglasungen . . . . . . . . . . . . . 72
8.4 Ballwurfsichere Verglasungen . . . . . . . . . . . . . 72
8.5 Verglasungen mit außerordentlichen
klimatischen und thermischen
Belastungen sowie in der Masse
eingefärbte Gläser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
8.6 Selbstreinigendes Glas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
8.7 Ornament- und Drahtglas . . . . . . . . . . . . . . . . 75
9 Besondere bauliche Gegebenheiten . . . . . . 75
9.1 Heizkörper. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
9.2 Gussasphaltverlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
9.3 Farben, Folien, Plakate. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
9.4 Innenbeschattungen, Mobiliar . . . . . . . . . . . . . 75
9.5 Schiebetüren und -fenster mit
Wärmedämm- sowie Sonnenschutzgläsern . . . 75
10 Hinweise zur Produkthaftung und Garantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
10.1 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen
Qualität von Glas für das Bauwesen . . . . . . . . 76
10.2 BF-Merkblatt für die Beurteilung
von Sprossen im SZR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
10.3 Richtlinie zum Umgang mit
Mehrscheiben-Isolierglas . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
10.4 Leitfaden für thermisch gebogenes Glas im
Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
10.5 Leitfaden zur Verwendung von
Dreifach-Wärmedämmglas . . . . . . . . . . . . . . 100
10.6 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen
Qualität für Systeme im Mehrscheiben-
Isolierglas. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
10.7 Einbauempfehlungen für integrierte
Systeme im Mehrscheiben-Isolierglas . . . . . . . 112
10.8 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen
Qualität von emaillierten Gläsern . . . . . . . . . . 115
10.9 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen
Qualität von sandgestrahlten Gläsern . . . . . . 121
10.10 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen
Qualität von Verbund-Sicherheitsglas (VSG) . . 124
10.11 Zugesicherte Eigenschaften . . . . . . . . . . . . . . 128
10.12 Glasbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
10.13 Oberflächenbeschädigungen . . . . . . . . . . . . . 128
10.14 Spezielle Glaskombinationen . . . . . . . . . . . . . 129
11 Werterhaltung/Scheibenreinigung . . . . . . . 130
11.1 Werterhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
11.2 Scheibenreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
12 Zusatzfunktionen im Isolierglas . . . . . . . . . 130
12.1 ISO-SHADOW Jalousie-System
ISO-ROLL Folien-System . . . . . . . . . . . . . . . . 130
13 Sachwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Glas Fandel I 3
Allgemeines
1 Allgemeine Hinweise, Geltungsbereich, Garantie
Die aktuellen Verglasungsrichtlinien
der Glas Fandel Flachglasgroßhand-
lung GmbH & Co. KG, Stand
September 2015, sind Grundlage der
Gewährleistung.
Diese Glas Fandel-Verglasungsricht-
linien geben Ihnen Antwort auf alle
Fragen, die auftreten können, um
eine technisch einwandfreie Ver-
glasung auszuführen.
Unsere Verglasungsrichtlinien wur-
den nach aktuellem Wissensstand
erstellt. Rechtliche Ansprüche kön-
nen daraus nicht abgeleitet werden.
Bei allen Anwendungen sind die
gesetzlichen Vorschriften zu beach-
ten. Diese Verglasungsrichtlinien sind
Bestandteil der Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen.
Technische Angaben müssen im
Auftragsfall bestätigt werden.
Stand: September 2015
Technische Änderungen vorbehalten.
Herausgegeben von der Glas Fandel
Flachglasgroßhandlung GmbH & Co.
KG, Bitburg, im nachfolgenden Text
kurz Glas Fandel genannt.
Neue Techniken im Rahmenbereich,
ob in Holz, Kunststoff oder Alumi-
nium, geklebte Verglasungssysteme
sowie neuartige Systeme zur Altbau-
sanierung haben den Bereich der
Verglasungstechniken stark beein-
flusst. Weitere Faktoren waren die
Dichtstoffindustrie mit ihren Neuent-
wicklungen und neuartige Dich-
tungsprofile.
Die Architektur und damit zusam-
menhängend die breite Palette von
TERMO-BIT-Funktionsgläsern hat
sich verändert.
In dieser Ausgabe der Glas Fandel-
Verglasungsrichtlinien werden die
neuesten Erkenntnisse, die neuesten
Daten der verschiedenen Forschungs-
gruppen, Institute, der Industrie
sowie deutsche und europäische
Normen berücksichtigt.
Die Einhaltung dieser Verglasungs-
richtlinien ist die Voraussetzung für
die Gewährung unserer Garantie. Sie
gelten für alle TERMO-BIT-Funktions-
gläser:
4 I Glas Fandel
Technische Regeln
2.1 Systembeschreibung
2 Technische Regeln
TERMO-BIT-Isolier- und Funktions-
gläser werden nach der TERMO-BIT-
Systembeschreibung gefertigt. Die
Herstellungskriterien, die Roh- und
Fremdstoffe sowie deren Verarbeitung
sind exakt festgelegt. Nur ausgewählte
Materialien kommen zum Einsatz und
gewährleisten dadurch eine gleichblei-
bend hohe Qualität.
2.2 Normen und Standards
VOB, Teil B (DIN 1961) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen,
insbesondere § 4, Ausführung Ziff. 2.1.
VOB, Teil C (DIN 18299) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
VOB, Teil C (DIN 18361) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV):
Verglasungsarbeiten.
2.2.1 DIN-Normen (nationale Deutsche Standards)
1249-3:1980-02 Flachglas im Bauwesen, Spiegelglas, Begriff, Maße
1249-4:19981-08 Flachglas im Bauwesen, Gußglas, Begriff, Maße
1249-10:1990-08 Flachglas im Bauwesen, Chemische und physikalische Eigenschaften
1249-11:1986-09 Flachglas im Bauwesen, Glaskanten, Begriff, Kantenformen und Ausführung
1249-12:1990-09 Flachglas im Bauwesen, Einscheiben-Sicherheitsglas - Begriff, Maße, Bearbeitung,
Anforderungen
4102-1:1998-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Begriffe Anforderungen und
Prüfungen
4102-1 Berichtigung
1:1998-08 Berichtigung zu DIN 4102-1:1998-05
4102-2:1977-09 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Begriffe Anforderungen und
Prüfungen
4102-3:1977-09 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Brandwände und nichttragende
Außenwände, Begriffe Anforderungen und Prüfungen
4102-4:1994-03 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Zusammenstellung und
Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
4102-4/A1:2004-11 Änderungen zur DIN 4102-41994-03
4102-7:1998-07 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bedachungen; Begriffe
Anforderungen und Prüfungen
4102-22:2004-11 Anwendungsnorm zu DIN 4102-4
4108,Beiblatt 2:2006 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Wärmebrücken – Planungs-
und Ausführungsbeispiele
4108-2:2013-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Mindestanforderungen an
den Wärmschutz (-> LTB+ Anlagen)
4108-2:2003-07 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Mindestanforderungen an
den Wärmschutz (-> BRL-Anlagen)
4108-4:2013-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Wärme- und feuchteschutz-
technischen Bemessungswerte (-> BRL-Anlagen)
Abb. 1: Schnitt durch ein Zweischeiben-Isolierglas
In diesen Verglasungsrichtlinien sind
alle Details abgehandelt, um eine
technisch einwandfreie Verglasung
auszuführen.
Die Einhaltung dieser Verglasungs-
richtlinien ist die Voraussetzung für
die Gewährung unserer Garantie.
Glas Fandel I 5
Technische Regeln
4108-4:2004-07 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – ärme- und feuchteschutz-
technischen Bemessungswerte (-> BRL-Anlagen)
4109:1989-11 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
4109 Berichtigung
1:1992-08 Berichtigung zu DIN 4109:1989-11
4109/A1:2001-01 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise; Änderungen A1
4242:1979-01* Glasbaustein–Wände; Ausführung und Bemessung 4243:1978-03 Betongläser,
Anforderungen, Prüfung
5033-1:1979-03* Farbmessung –Teil 1: Grundbegriffe der Farbmetrik
5033-7:2014-10* Farbmessung - Teil 7: Messbedingungen für Körperfarben
5034-1 bis 5* Tageslicht in Innenräumen
6169-01:1976-01* Farbwiedergabe; Allgemeine Begriffe
18008-1:2010-12 Glas im Bauwesen; Bemessungs- und Konstruktionsregen – Begriffe und
allgemeine Grundregeln
18008-2:2010-12 Glas im Bauwesen; Bemessungs- und Konstruktionsregen – Linienförmig gelagerte
Verglasungen
18008-2: Berichtigung 1 Berichtigung zu DIN 18001-2:2010-12
18008-3:2013-07 Glas im Bauwesen; Bemessungs- und Konstruktionsregen – Punktförmig gelagerte
Verglasungen
18008-4:2013-07 Glas im Bauwesen; Bemessungs- und Konstruktionsregen – Zusatzanforderungen
an absturzsichernde Verglasungen
18008-5:2013-07 Glas im Bauwesen; Bemessungs- und Konstruktionsregen – Zusatzanforderungen
an begehbare Verglasungen
18032-1:2014-11* Sporthallen, Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung; Grundsätze für
die Planung
18032-3:1997-04* Sporthallen, Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung; Prüfung der
Ballwurfsicherheit
18055:2014-11* Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1
18057:2005-08 Betonfenster; Bemessung, Anforderungen und Prüfungen
18095-1:1988-10 Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
18175:1977-05 Glasbausteine; Anforderungen, Prüfung
18361:2012-09* VOB – C; Verglasungsarbeiten
18516-1:2010-06 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet; Anforderungen, Prüfgrundsätze
18545-2:2008-12* Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
V 18 599:2011-12 Energetische Bewertung von Gebäuden
V 18599-5: Berichtigung1 Berichtigung zu DIN V 18599-5:2011-12
V 18599-8: Berichtigung 1 Berichtigung zu DIN V 18599-8:2011-12
32622:2006-09* Aquarien aus Glas
51130:2014-02* Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft
52338:1985-09 Prüfverfahren für Flachglas im Bauwesen – Kugelfallversuch
52460:2000-02* Fugen- und Glasabdichtung
2.2.2 (DIN; ÖNORM; SN; NF; BS) EN-Normen (in Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande,Großbritannien eingeführte Europäische Standards)
81-20:2014-11 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen für den
Personen- und Gütertransport - Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge
356:2000-02 Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und
Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff
357:2005-02 Glas im Bauwesen – Brandschutzverglasungen
* bauaufsichtlich (BRL oder LTB) nicht relevant
6 I Glas Fandel
Technische Regeln
410:2011-04 Glas im Bauwesen, lichttechnische und strahlungsphysikalische Kenngrößen von
Verglasungen
572-1:2012-11 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas -
Teil 1: Definitionen und allgemeine physikalische und mechanische Eigenschaften
572-2:2012-11 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas - Teil 2: Floatglas
572-3:2012-11 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas -
Teil 3: Poliertes Drahtglas
572-4:2012-11 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas -
Teil 4: Gezogenes Flachglas
572-5:2012-11 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas -
Teil 5: Ornamentglas
572-6:2012-11 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas -
Teil 6: Drahtornamentglas
572-7:2012-11 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas -
Teil 7: Profilbauglas mit oder ohne Drahteinlage
572-8:2012-11 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas -
Teil 8: Liefermaße und Festmaße
572-9:2005-01 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas -
Teil 9: Konformitätsbewertung/Produktnorm
673:2011-04 Glas im Bauwesen – Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) –
Berechnungsverfahren
674:2011-09 Glas im Bauwesen – Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) –
Verfahren mit dem Plattengerät
675:2011-09 Glas im Bauwesen - Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) -
Wärmestrommesser-Verfahren
EN 1036-1:2008-03 Glas im Bauwesen - Spiegel aus silberbeschichtetem Floatglas für den Innenbereich
- Teil 1: Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
EN 1036-2:2008-05 Glas im Bauwesen - Spiegel aus silberbeschichtetem Floatglas für den Innenbereich
- Teil 2: Konformitätsbewertung
1051-2:2007-12 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 2:
Konformitätsbewertung/Produktnorm
1063:2000-01 Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und
Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss
1096-1:2012-04 Glas im Bauwesen - Beschichtetes Glas - Teil 1: Definitionen und Klasseneinteilung
1096-2:2012-04 Glas im Bauwesen - Beschichtetes Glas - Teil 2: Anforderungen an und
Prüfverfahren für Beschichtungen der Klassen A, B und S
1096-3:2012-04 Glas im Bauwesen - Beschichtetes Glas - Teil 3: Anforderungen an und
Prüfverfahren für Beschichtungen der Klassen C und D
1096-4:2005-01 Glas im Bauwesen - Beschichtetes Glas - Teil 4:
Konformitätsbewertung/Produktnorm
1279-1:2004-08 Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas - Teil 1: Allgemeines, Maßtoleranzen
und Vorschriften für die Systembeschreibung
1279-2:2003-06 Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas - Teil 2: Langzeitprüfverfahren und
Anforderungen bezüglich Feuchtigkeitsaufnahme
1279-2 Berichtigung 1 Berichtigung zu EN 1279-2:2003-06
1279-3:2003-05 Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas - Teil 3: Langzeitprüfverfahren und
Anforderungen bezüglich Gasverlustrate und Grenzabweichungen für die
Gaskonzentration
1279-4:2002-10 Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas - Teil 4: Verfahren zur Prüfung der
physikalischen Eigenschaften des Randverbundes
1279-5:2010-11 Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas - Teil 5: Konformitätsbewertung
Glas Fandel I 7
Technische Regeln
1279-6:2002-10 Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas - Teil 6: Werkseigene
Produktionskontrolle und Auditprüfungen
1288-1:2000-09 Glas im Bauwesen - Bestimmung der Biegefestigkeit von Glas - Teil 1: Grundlagen
1288-2:2000-09 Glas im Bauwesen - Bestimmung der Biegefestigkeit von Glas - Teil 2: Doppelring-
Biegeversuch an plattenförmigen Proben mit großen Prüfflächen
1288-3:2000-09 Glas im Bauwesen - Bestimmung der Biegefestigkeit von Glas - Teil 3: Prüfung von
Proben bei zweiseitiger Auflagerung (Vierschneiden-Verfahren)
1288-4:2000-09 Glas im Bauwesen - Bestimmung der Biegefestigkeit von Glas - Teil 4: Prüfung von
Profilbauglas
1288-5:2000-09 Glas im Bauwesen - Bestimmung der Biegefestigkeit von Glas - Teil 5: Doppelring-
Biegeversuch an plattenförmigen Proben mit kleinen Prüfflächen
1363-2:1999-10 Feuerwiderstandsprüfungen - Teil 2: Alternative und ergänzende Verfahren
1522:1999-02 Fenster, Türen, Abschlüsse – Durchschusshemmung - Anforderungen und
Klassifizierung
1523:1999-02 Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Prüfverfahren
EN 1627:2011-09 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse -
Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung
EN 1628:2011-09 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse -
Einbruchhemmung – Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit
unter statischer Belastung
EN 1629:2011-09 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse -
Einbruchhemmung – Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit
unter dynamischer Belastung
EN 1630:2011-09 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse -
Einbruchhemmung – Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit
gegen manuelle Einbruchversuche
1748-1-1:2004-12 Glas im Bauwesen - Spezielle Basiserzeugnisse - Borosilicatgläser - Teil 1-1:
Definitionen und allgemeine physikalische und mechanische Eigenschaften
1748-1-2:2005-01 Glas im Bauwesen - Spezielle Basiserzeugnisse - Borosilicatgläser - Teil 1-2:
Konformitätsbewertung/Produktnorm
1748-2-1:2004-12 Glas im Bauwesen - Spezielle Basiserzeugnisse - Glaskeramik - Teil 2-1: Definitionen
und allgemeine physikalische und mechanische Eigenschaften
1748-2-2:2005-01 Glas im Bauwesen - Spezielle Basiserzeugnisse - Glaskeramik - Teil 2-2:
Konformitätsbewertung/Produktnorm
1863-1:2012-02 Glas im Bauwesen - Teilvorgespanntes Kalknatronglas - Teil 1: Definition und
Beschreibung
1863-2:2005-01 Glas im Bauwesen - Teilvorgespanntes Kalknatronglas - Teil 2:
Konformitätsbewertung/Produktnorm
1990:2010-12 Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung
1990/NA:2010-12 Nationaler Anhang (Deutschland)
1991-1-1:2010-12 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf
Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau
1991-1-1/NA:2010-12 Nationaler Anhang (Deutschland)
ÖNORM B 1991-1-1:2011-12 Nationale Festlegungen zu ÖNORM EN 1991-1-1 und nationale Ergänzungen
(Österreich)
1991-1-3:2010-12 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen,
Schneelasten
1991-1-1-3/NA:2010-12 Nationaler Anhang (Deutschland)
ÖNORM B 1991-1-3:2006-04 Nationale Festlegungen zur ÖNORM EN 1991-1-3, nationale Erläuterungen und
nationale Ergänzungen (Österreich)
1991-1-1-4:2010-12 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen –
Windlasten
8 I Glas Fandel
Technische Regeln
1991-1-1-4/NA:2010-12 Nationaler Anhang (Deutschland)
ÖNORM B 1991-1-4:2012-06 Nationale Festlegungen zur ÖNORM EN 1991-1-4, nationale Erläuterungen und
nationale Ergänzungen (Österreich)
10204:2005-01 Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen
12150-1:2000-11 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Kalknatron-
Einscheibensicherheitsglas - Teil 1: Definition und Beschreibung
12150-2:2005-01 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Kalknatron-
Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm
12337-1:2000-11 Glas im Bauwesen - Chemisch vorgespanntes Kalknatronglas - Teil 1: Definition
und Beschreibung
12337-2:2005-01 Glas im Bauwesen - Chemisch vorgespanntes Kalknatronglas - Teil 2:
Konformitätsbewertung/Produktnorm
12600:2003-04 Glas im Bauwesen – Pendelschlagversuch - Verfahren für die Stoßprüfung und
Klassifizierung von Flachglas
12603:2003-04 Glas im Bauwesen - Bestimmung der Biegefestigkeit von Glas - Schätzverfahren
und Bestimmung der Vertrauensbereiche für Daten mit Weibull-Verteilung
12758:2011-04 Glas im Bauwesen – Glas und Luftschalldämmung - Produktbeschreibungen und
Bestimmung der Eigenschaften
12898:2001-04 Glas im Bauwesen – Bestimmung des Emissionsgrades
13022-1:2014-08 Glas im Bauwesen - Geklebte Verglasungen - Teil 1: Glasprodukte für Structural-
Sealant-Glazing (SSG-) Glaskonstruktionen für Einfachverglasungen und
Mehrfachverglasungen mit oder ohne Abtragung des Eigengewichtes
13022-2:2014-08 Glas im Bauwesen - Geklebte Verglasungen - Teil 2: Verglasungsvorschriften für
Structural-Sealant-Glazing (SSG-) Glaskonstruktionen
13024-1:2012-02 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Borosilicat-Einscheibensicherheitsglas
- Teil 1: Definition und Beschreibung
13024-2:2005-01 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Borosilicat-Einscheibensicherheitsglas
- Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm
13031-1:2003-09 Gewächshäuser - Bemessung und Konstruktion - Teil 1: Kulturgewächshäuser
13123–-1:2001-10 Fenster, Türen und Abschlüsse – Sprengwirkungshemmung Teil 1: Stoßrohr
13123-02:2004-05 Fenster, Türen und Abschlüsse - Sprengwirkungshemmung - Anforderungen und
Klassifizierung - Teil 2: Freilandversuch
13363-1:2007-09 Sonnenschutzeinrichtungen in Kombination mit Verglasungen - Berechnung der
Solarstrahlung und des Lichttransmissionsgrades - Teil 1: Vereinfachtes Verfahren
13363-1 Berichtigung 1 Berichtigung zu DIN EN 13363-1:2007-09
13363-2:2005-06 Sonnenschutzeinrichtungen in Kombination mit Verglasungen - Berechnung der
Solarstrahlung und des Lichttransmissionsgrades - Teil 2: Detailliertes
Berechnungsverfahren
13501-1:2010-01 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1:
Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von
Bauprodukten
13501-2:2010-02 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2:
Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit
Ausnahme von Lüftungsanlagen
13541:2012-06 Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und
Klasseneinteilung des Widerstandes gegen Sprengwirkung
14072:2004-02 Glas in Möbeln – Prüfverfahren
14178-1:2005-01 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Erdalkali-Silicatglas - Teil 1: Floatglas
14178-2:2005-01 Glas im Bauwesen - Basiserzeugnisse aus Erdalkali-Silicatglas - Teil 2:
Konformitätsbewertung/Produktnorm
Glas Fandel I 9
Technische Regeln
14179-1:2005-09 Glas im Bauwesen – Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalk-Natron-
Einscheiben-Sicherheitsglas - Teil 1: Definition und Beschreibung
14179-2:2005-08 Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-
Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm
14321-1:2005-09 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-
Einscheibensicherheitsglas - Teil 1: Definition und Beschreibung
14321-2:2005-10 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-
Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm
14428:2012-01 Duschabtrennungen - Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
14449:2005-07 Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas -
Konformitätsbewertung/Produktnorm
15254-4:2013-10 Erweiterter Anwendungsbereich der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen -
Nichttragende Wände - Teil 4: Verglaste Konstruktionen
15434:2010-07 Glas im Bauwesen - Produktnorm für lastübertragende und oder UV-beständige
Dichtstoffe (für geklebte Verglasungen und oder Isolierverglasungen mit exponier-
ten Dichtungen)
15682-1:2013-10 Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-
Einscheibensicherheitsglas - Teil 1: Definition und Beschreibung
15682-2:2013-10 Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-
Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm
15683-1:2014-01 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Profilbau-Sicherheitsglas
- Teil 1: Definition und Beschreibung
15683-2:2014-02 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Kalknatron Profilbau-Sicherheitsglas
- Teil 2: Konformitätsbewertung Produktnorm
20140-3:1995-05 Akustik – Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen – Teil 3:
Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen (ISO 140-3:1995)
ISO 140-5:1998-12 Akustik – Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 5:
Messung der Luftschalldämmung von Fassadenelementen und Fassaden an
Gebäuden
ISO 717-1:2006-11 Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1:
Luftschalldämmung
ISO 7345:1996-01 Wärmeschutz – Physikalische Größen und Definitionen
ISO 9251:1996-01 Wärmeschutz – Zustände der Wärmeübertragung und Stoffeigenschaften –
Begriffe
ISO 10077-1:2000-11 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung
des Wärmedurchgangskoeffizienten - Teil 1: Allgemeines
ISO 10077-2:2008-08 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung
des Wärmedurchgangskoeffiziente - Teil 2: Numerisches Verfahren für Rahmen
ISO 10140-2:2010-12 Akustik - Messung der Schalldämmung von Bauteilen im Prüfstand - Teil 2:
Messung der Luftschalldämmung (Ersatz für EN ISO 140-3)
ISO 10140-4:2010-12 Akustik - Messung der Schalldämmung von Bauteilen im Prüfstand - Teil 4:
Messverfahren und Anforderungen
ISO 11479-1:2011-10 Glas im Bauwesen - Beschichtetes Glas - Teil 1: Physikalische Fehler
ISO 11479-2:2011-10 Glas im Bauwesen - Beschichtetes Glas - Teil 2: Fassadenfarbe
ISO 11600:2011-11 Hochbau – Fugendichtstoffe - Einteilung und Anforderungen von
Dichtungsmassen
ISO 12-543–-1:2011-12 Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas - Teil 1:
Definitionen und Beschreibung von Bestandteilen
ISO 12543-2:2011-12 Glas im Bauwesen - Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas - Teil 2: Verbund-
Sicherheitsglas
ISO 12543-3:2011-12 Glas im Bauwesen - Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas - Teil 3: Verbundglas
10 I Glas Fandel
Technische Regeln
ISO 12543-4:2011-12 Glas im Bauwesen - Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas - Teil 4: Verfahren
zur Prüfung der Beständigkeit
ISO 12543-5:2011-12 Glas im Bauwesen - Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas - Teil 5: Maße und
Kantenbearbeitung
ISO 12543-6:2012-09 Glas im Bauwesen - Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas - Teil 6: Aussehen
ISO 12567-1:2001-02 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern und Türen - Bestimmung des
Wärmedurchgangskoeffizienten mittels des Heizkastenverfahrens - Teil 1:
Komplette Fenster und Türen
ISO 13788:2013-05 Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen -
Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer
Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren -
Berechnungsverfahren
ISO 14438:2002-09 Glas im Bauwesen – Bestimmung des Energiebilanz-Wertes –
Berechnungsverfahren
ISO 20140:1993-05 Akustik; Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen; Teil 2:
Angaben von Genauigkeitsanforderungen
2.2.3 ISO-Normen (Internationale Standards)
ISO 9050:2003-08 Glas im Bauwesen – Bestimmung von Lichttransmissionsgrad, direktem
Sonnenlichttransmissionsgrad, Gesamttransmissionsgrad der Sonnenenergie und
Ultraviolettransmissionsgrad sowie der entsprechenden Verglasungsfaktoren
ISO 11479-2:2011-01 Colour of façade
2.3 Technische Richtlinien und Merkblätterift Richtlinie Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern
sowie Erläuterungen zu dieser Tabelle (Rosenheimer Tabellen)
Sonnenschutzsysteme integriert im SZR von Mehrscheiben-Isolierglas
BF-Merkblatt 002 Richtlinie zum Umgang mit Mehrscheiben Isolierglas
003 Leitfaden zur Verwendung von Dreifach-Wärmedämmglas
005 Verarbeitungsrichtlinien Sonnenschutzsysteme im Scheibenzwischenraum
006 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen
Materialverträglichkeit rund um das Isolierglas
007 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Systemen im SZR
008 Einbauempfehlungen für integrierte Systeme im SZR 010 ESG-H
013 VSG
015 Beurteilung der visuellen Qualität von emaillierten Gläsern
016 Beurteilung von Sprossen im SZR
019 Leitfaden zur Glasbemessung nach DIN 18008
Glas Fandel Beurteilung der visuellen Qualität von sandgestrahlten Gläsern
IdG Technische Richtlinien TR 1: Dichtstoffe für Verglasungen und Anschlussgugen
TR 3: Klotzung von Verglasungseinheiten
TR 7: Verglasung mit Profilbauglas Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage
TR 8: Verkehrssicherheit mit Glas
TR 9: Visuelle Prüf- und Bewertungsgrundsätze
TR 10: Fachliche Begriffe Glaserhandwerk
TR 11: Spiegel-Handhabung und Montage
TR 14: Einteilung der Glaserzeugnisse
ETAG 002 Leitlinie für die europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen
ETAG 003 Leitlinie für die europäische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen
GUV-SR 2001 Richtlinien für Schulen
GUV-SR 2002 Richtlinien für Kindergärten
GUV-R1 / 111 Sicherheitsregeln für Bäder (Schwimmbäder)
Glas Fandel I 11
Technische Regeln
2.3.1 Ergänzende Regelwerke
GS-BAU-18 Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder
Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten
GUV-I 56 Treppen
GUV SI 8027 Mehr Sicherheit bei Glasbruch
VdS 2163 Einbruchhemmende Verglasungen
VdS 2270 Anforderungen an Alarmgläser
VdS 3029 Richtlinien für Einbruch-Meldeanlagen
VDI 2078 Errechnung der Kühllast, Ermittlung des b-Fakors
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern
Abkürzungen:
BF Bundesverband Flachglas e.V.
DIN Deutsches Institut für
Normung
EN Europäische Norm
ETAG European Technical Approval
Guideline
GUV Gemeinde-Unfall-
Versicherung
IdG Institut des Glaserhandwerks
für Verglasungstechnik und
Fensterbau, Hadamar
ift Institut für Fenstertechnik
e.V.,Rosenheim
Sofern in vorgenannten Regelwerken
auf weitere Richtlinien, Technische
Regeln oder Normen verwiesen wird,
gilt sinngemäß jeweils die Version mit
SO Internationale Standard
Organisation
VDI Verein Deutscher Ingenieure
VdS Verband der Sachversicherer,
Schadenverhütung GmbH
VOB Verdingungsordnung für
Bauleistung
dem letzten Ausgabedatum.
12 I Glas Fandel
Technische Regeln
2.4 Toleranzen über normative Anforderungen
Dieses Kapitel regelt die Toleranzen
für Basisgläser, Bearbeitungen und
den daraus veredelten Produkten wie
ESG, ESG-H, TVG, VSG, VSG aus
ESG/TVG und Mehrscheiben-
Isolierglas.
Die Grundlagen stellen die derzeit
gültigen nationalen Normen bzw.
EN-Normen dar. Allerdings reichen
diese Normen in der Praxis nicht
immer aus. Dieses Kapitel beschreibt
daher die in den Normen nicht zwei-
felsfrei oder gar nicht beschriebenen
Anwendungen.
2.4.1 Basisgläser
n Standardtoleranzen
Standardtoleranzen sind alle jene
Toleranzen, welche im normalen
Produktionsablauf sichergestellt wer-
den können.
n Sondertoleranzen
Sondertoleranzen können mit zu-
sätzlichen Vorkehrungen in der
Fertigung realisiert werden und sind
im Einzelfall zu vereinbaren. Die für
diese Vorkehrungen notwendigen
Zusatzaufwendungen sind bei den
Für die Basisgläser gelten folgende normative Grundlagen, in der Bauregelliste aufgeführte Normen:
EN 572 Teil 1 Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas, Teil 1 - Definition und allgemein physikali-
sche und mechanische Eigenschaften (Teilweise Ersatz für DIN 1249 Teil 10)
EN 572 Teil 2 Glas im Bauwesen
Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas, Teil 2 - Floatglas (Ersatz für DIN 1249 Teil 3)
EN 572 Teil 3 Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas,
Teil 3 - poliertes Drahtglas
EN 572 Teil 4 Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas, Teil 4 - gezogenes Flachglas
(Ersatz für DIN 1249 Teil 1)
EN 572 Teil 5 Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas, Teil 5 - Ornamentglas
(gemeinsam mit EN 572 Teil 6, der Ersatz für DIN 1249 Teil 4)
EN 572 Teil 6 Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas, Teil 6 - Drahtornamentglas
(gemeinsam mit EN 572 Teil 5, Ersatz für DIN 1249 Teil 4)
In den zuvor angeführten Normen
können die Grenzabmaße der
Nenndicken für die unterschiedlichen
Glaserzeugnisse herausgelesen wer-
den. Des Weiteren sind darin die
Anforderungen an die Qualität sowie
die optischen und sichtbaren Fehler
der Basisglaserzeugnisse beschrie-
ben.
Als Auszug aus der DIN 572 Teil 2
Floatglas sind hier die Grenzabmaße
der Nenndicken genannt.
n Tab. 1: Glasdickengrenzabmaße
Nenndicke Grenzabmaße
[mm] [mm]
2 ± 0,2
3 ± 0,2
4 ± 0,2
5 ± 0,2
6 ± 0,2
8 ± 0,3
10 ± 0,3
12 ± 0,3
15 ± 0,5
19 ± 1,0
Für diese Grenzabmaße gibt es keine
Unterscheidung zwischen Standard-
und Sondertoleranz.
jeweiligen Toleranzen vermerkt und
können gegen Berechnung von
Mehrkosten erfüllt werden, wenn
diese in den Bestellungen angegeben
sind.
Wichtiger Hinweis:
Änderungen bei den Toleranzen wer-
den sofort aufgenommen und einge-
arbeitet. Diese können als aktuellste
Fassung im Internet eingesehen wer-
den: http://www.glas-fandel.de
Glas Fandel I 13
Technische Regeln
2.4.2 Zuschnitt
n Tab. 2: Schrägbruchwerte
Glasdicke Maximalwert
[mm] [mm]
2, 3, 4, 5, 6 ± 1,0
8, 10 ± 1,5
12 ± 2,0
15 ± 3,0
19 + 5,0 / - 3,0
n Tab. 2a: Rückschnitt
Winkel X
≤ 12,5° - 30 mm
≤ 20° - 18 mm
≤ 35° - 12 mm
≤ 45° - 8 mm
n Tab. 2b: Rückschnitt
Winkel X
≤ 12,5° - 65 mm
≤ 20° - 33 mm
Ergänzend gilt: EN 572
2.4.2.1 Allgemein
2.4.2.1.1 Bei Float möglicher Abbruch
2.4.2.1.2 Spitze Winkel bei ESG, VSG, ISO – Rückschnitt – nicht zu beurteilende Zone
2.4.2.2 Länge, Breite und Rechtwinkligkeit
Zu berücksichtigen ist der so ge-
nannte Schrägbruch! Dieser ist
abhängig von der jeweiligen Glas-
stärke und der Beschaffenheit des
Basisglases (Sprödheit etc.).
Generelle Längenabmaße
± 0,2 mm/m Kantenlänge
Abb. 2: Überbruch
Sollmaß
Abb. 3: Unterbruch
Sollmaß
Dieser ist bei Toleranzangaben zu
berücksichtigen, d. h. die Glasab-
messungen können sich bei ge-
säumter Kante um den doppelten
Schrägbruchwert ändern.
Abb. 4: Rückschnitt
X
Win
kel
Glas Fandel behält sich aus produkti-
onstechnischen Gründen das Recht
vor, einen Rückschnitt gemäß Tabelle
2b durchzuführen. Wird dieser nicht
durchgeführt, gelten die in Tabelle
2b aufgeführten Maße als nicht zu
beurteilende Zone. Hier können Un-
regelmäßigkeiten an den Kanten
(z. B. Überbrüche) sowie auch auf der
Bei Winkel > 25° entspricht der
Rückschnitt dem Abbruch.
Die unter Punkt 2.4.3.1.4. angeführ-
ten Toleranzen, Tabelle 10, dürfen zu
obigen Toleranzen Tabelle 2a und 2b
nicht addiert werden.
Fläche auftreten und stellen keinen
Reklamationsgrund dar.
Abb. 5: Winkligkeit
H + 5
H - 5
B +
5
B -
5
Basierend auf den Nennmaßen für
die Länge H und die Breite B muss die
Scheibe in ein Rechteck passen, das
von den Nennmaßen ausgehend um
das obere Grenzabmaß vergrößert
wurde, und ein Rechteck um-
schreiben, das von den Nennmaßen
ausgehend um das untere Grenzmaß
verkleinert wurde.
Die Seiten der vorgegebenen Recht-
ecke müssen parallel zueinander sein,
und die Rechtecke müssen einen ge-
meinsamen Mittelpunkt haben (siehe
Abb. 5). Diese Rechtecke beschreiben
auch die Grenzen der Rechtwink-
ligkeit. Die Grenzabmaße für die
Nennmaße der Länge H und Breite B
betragen ± 5 mm.
Bei nicht rechtwinkligen Elementen
gilt, dass die in Tab. 2a angeführten
Toleranzen bei den angegebenen
Winkeln anfallen können (ähnlich
dem Rückschnitt). Die Geometrie der
Elemente bleibt erhalten.
14 I Glas Fandel
Technische Regeln
2.4.2.3 Strukturverlauf bei Ornamentgläsern
Als Standard gilt: Verlauf der Struktur
parallel mit dem Höhenmaß. Aus-
nahmen sind nur erlaubt, wenn der
Strukturverlauf auf der Zeichnung
angegeben ist und der Hinweis
„STRUKTURVERLAUF lt. Zeichnung“
bei Bestellung und auf dem Pro-
duktionsschein vermerkt ist.
Wenn der Strukturverlauf in der
Verglasung über mehrere Einheiten
fortgeführt werden soll, muss bei der
n Tab. 3: MASTERGLASS
1 Aspektfehler; Kernfehler (Einschlüsse) Sichtbare Einschlüsse sind nicht zulässig
2 maximale Fehleranzahl. Kugelförmige Blasen Ø bis 2 mm ohne Einschränkung zulässig
3 Prüfkriterien gemäß EN 572 Teil 5: Ø > 2 mm sind nicht zulässig
4 Betrachtungsabstand 1,5 m. Längliche Blasen Breite > 2 mm nicht zulässig
5 Betrachtung senkrecht auf die im Länge > 10 mm nicht zulässig
6 Abstand von 3 m vor einer matt-
7 grauen Fläche aufgestellten Gispen (Blasen kleiner 1 mm) Maximal 10 pro cm3
8 Scheibe. Fehlermarkierung
9 Abmessungen/Gewicht Verfügbare Dicken 3,0 / 4,0 / 5,0 / 6,0 / 8,0 / 10 mm
10 Dickenabmaß ± 0,5 mm
11 Spezifisches Gewicht Gewichtsberechnung [kg]:
2,5 • Fläche [m2] • Glasdicke [mm]
12 Abmaß Breite/Länge Lieferabmessung ± 3 mm
13 Rechtwinkligkeit Differenz der Diagonalen 4 mm
14 Oberfläche Oberflächenbeschaffenheit Strukturiert ein-/beidseitig
15 Welligkeit der Oberfläche Maximal 0,8 mm (gemessen mit Fühler-
lehre auf idealer Platte)
16 Generelle Verwerfung Maximal 3 mm pro m Gesamtbreite
(Tafelung) (gemessen stehend)
17 Musterverzug quer (Breite) Maximal 4 mm innerhalb eines Meters
18 Musterverzug längs (Länge) Maximal 2 mm innerhalb eines Meters
19 Deformation Maximal 10 % der Nenndicke
20 Durchbiegung Maximal 2 mm
Nr. Parameter Bezeichnung/Einheit
n Tab. 4: Spiegelrohglas (SR)
1 Aspektfehler; Kernfehler (Einschlüsse) Sichtbare Einschlüsse sind nicht zulässig
2 maximale Fehleranzahl. Kugelförmige Blasen Ø bis 2 mm ohne Einschränkung zulässig
3 Prüfkriterien gemäß EN 572 Teil 5: Ø > 2 mm sind nicht zulässig
4 Betrachtungsabstand 1,5 m. Längliche Blasen Breite > 2 mm nicht zulässig
5 Betrachtung senkrecht auf die im Länge > 15 mm nicht zulässig
6 Abstand von 3 m vor einer matt-
7 grauen Fläche aufgestellten Gispen (Blasen kleiner 1 mm) Maximal 10 pro cm3
8 Scheibe. Fehlermarkierung
9 Abmessungen/Gewicht Verfügbare Dicken 3,0 / 4,0 / 5,0 / 6,0 / 8,0 / 10 mm
10 Dickenabmaß ± 0,5 mm
11 Spezifisches Gewicht Gewichtsberechnung [kg]:
2,5 • Fläche [m2] • Glasdicke [mm]
12 Abmaß Breite/Länge Lieferabmessung ± 3 mm
13 Rechtwinkligkeit Differenz der Diagonalen 4 mm
Nr. Parameter Bezeichnung/Einheit
Bestellung besonders auf diese
Forderung hingewiesen werden.
Dies gilt sinngemäß auch bei
Motivgläsern z. B. sandgestrahlte
oder bedruckte Gläser.
Glas Fandel I 15
Technische Regeln
n Tab. 5: Ornamentglas
1 Aspektfehler; Kernfehler (Einschlüsse) Sichtbare Einschlüsse sind nicht zulässig
2 maximale Fehleranzahl. Kugelförmige Blasen Ø bis 5 mm ohne Einschränkung zulässig
3 Prüfkriterien gemäß EN 572 Teil 5: Ø > 5 mm sind nicht zulässig
4 Betrachtungsabstand 1,5 m. Längliche Blasen Breite > 2 mm nicht zulässig
5 Betrachtung senkrecht auf die im Länge > 25 mm nicht zulässig
6 Abstand von 3 m vor einer matt-
7 grauen Fläche aufgestellten Gispen (Blasen kleiner 1 mm) Maximal 10 pro cm3
8 Scheibe. Fehlermarkierung
9 Abmessungen/Gewicht Verfügbare Dicken 3,0 / 4,0 / 5,0 / 6,0 mm
10 Dickenabmaß ± 0,5 mm
11 Spezifisches Gewicht Gewichtsberechnung [kg]:
2,5 • Fläche [m2] • Glasdicke [mm]
12 Abmaß Breite/Länge Lieferabmessung ± 3 mm
13 Rechtwinkligkeit Differenz der Diagonalen 4 mm
14 Oberfläche Oberflächenbeschaffenheit Strukturiert ein-/beidseitig
15 Welligkeit der Oberfläche Maximal 0,8 mm (gemessen mit Fühler-
lehre auf idealer Platte)
16 Generelle Verwerfung Maximal 3 mm pro m Gesamtbreite
(Tafelung) (gemessen stehend)
17 Musterverzug quer (Breite) Maximal 6 mm innerhalb eines Meters
18 Musterverzug längs (Länge) Maximal 2 mm innerhalb eines Meters
19 Deformation Maximal 10 % der Nenndicke
20 Durchbiegung Maximal 2 mm
Nr. Parameter Bezeichnung/Einheit
n Tab. 4: Spiegelrohglas (SR) (Forts.)
14 Oberfläche Oberflächenbeschaffenheit Strukturiert ein-/beidseitig
15 Welligkeit der Oberfläche Maximal 0,8 mm (gemessen mit Fühler-
lehre auf idealer Platte)
16 Generelle Verwerfung Maximal 3 mm pro m Gesamtbreite
(Tafelung) (gemessen stehend)
17 Musterverzug quer (Breite) Maximal 6 mm innerhalb eines Meters
18 Musterverzug längs (Länge) Maximal 2 mm innerhalb eines Meters
19 Deformation Maximal 10 % der Nenndicke
20 Durchbiegung Maximal 2 mm
Nr. Parameter Bezeichnung/Einheit
n Tab. 6: Draht- und Drahtspiegelglas
1 Aspektfehler; Kernfehler (Einschlüsse) Sichtbare Einschlüsse sind nicht zulässig
2 maximale Fehleranzahl. Kugelförmige Blasen Ø bis 5 mm ohne Einschränkung zulässig
3 Prüfkriterien gemäß EN 572 Teil 5: Ø > 5 mm sind nicht zulässig
4 Betrachtungsabstand 1,5 m. Längliche Blasen Breite > 2 mm nicht zulässig
5 Betrachtung senkrecht auf die im Länge > 25 mm nicht zulässig
6 Abstand von 3 m vor einer matt-
7 grauen Fläche aufgestellten Gispen (Blasen kleiner 1 mm) entfällt
8 Scheibe. Fehlermarkierung
Nr. Parameter Bezeichnung/Einheit
16 I Glas Fandel
Technische Regeln
n Tab. 6: Draht- und Drahtspiegelglas (Forts.)
9 Abmessungen/Gewicht Verfügbare Dicken 7,0 / 9,0 mm
10 Dickenabmaß ± 0,5 mm
11 Spezifisches Gewicht Gewichtsberechnung [kg]:
2,5 • Fläche [m2] • Glasdicke [mm]
12 Abmaß Breite/Länge Lieferabmessung ± 3 mm
13 Rechtwinkligkeit Differenz der Diagonalen 4 mm
14 Oberfläche Oberflächenbeschaffenheit Strukturiert ein-/beidseitig
15 Welligkeit der Oberfläche Maximal 0,8 mm (gemessen mit Fühler-
lehre auf idealer Platte)
16 Generelle Verwerfung Maximal 3 mm pro m Gesamtbreite
(Tafelung) (gemessen stehend)
17 Musterverzug quer (Breite) Maximal 7 mm innerhalb eines Meters
18 Musterverzug längs (Länge) Maximal 7 mm innerhalb eines Meters
19 Deformation Maximal 10 % der Nenndicke
20 Durchbiegung Maximal 2 mm
Nr. Parameter Bezeichnung/Einheit
2.4.3 Bearbeitung
Die Toleranzen sind abhängig von der jeweiligen Art der Kantenbearbeitung. Ergänzend gilt:
EN 12150 Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Einscheiben-Sicherheitsglas
DIN 1249 T 11 Glas im Bauwesen - Glaskanten
BRL ESG-H, EN 14179 Heißgelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas
EN 1863 Glas im Bauwesen - Teilvorgespanntes Glas
2.4.3.1 Kantenbearbeitungsqualitäten
Grundlage der Kantenbearbeitung ist
DIN 1249, Teil 11 Kap. 3.4 komplett
unter 3.1.
Dem Produzenten bleibt es aus pro-
duktionstechnischen Gründen über-
2.4.3.1.1 Standardtoleranzen
Hier wird unterschieden zwischen
den Kantenbearbeitungen gesäumt,
geschliffen und poliert. Daher wer-
den zwei Toleranzklassen gebildet:
n gesäumt KGS
n maßgeschliffen KMG
n geschliffen KGN
n poliert KPO
lassen, die geschliffenen Kanten auch
poliert auszuführen.
Für gesäumte Kanten gilt die unter
Zuschnitt angegebene Toleranz mit
Schrägbruch.
Für geschliffen/poliert gilt die nach-
folgende Tabelle.
n Tab. 7: Rechteck Standardabmaße
Kantenlänge [mm] d ≤≤ 12 mm [mm] d = 15 + 19 mm [mm]
≤ 1000 ± 1,5 ± 2,0
≤ 2000 ± 2,0 ± 2,5
≤ 3000 + 2,0 / - 2,5 ± 3,0
≤ 4000 + 2,0 / - 3,0 + 3,0 / - 4,0
≤ 5000 + 2,0 / - 4,0 + 3,0 / - 5,0
≤ 6000 + 2,0 / - 5,0 + 3,0 / - 5,0
Abb. 6: Kantenbearbeitung
1,5 Ö 45°± 1 mm / ± 5°
1,5
Ö45°
Das Abmaß der Diagonalen ergibt sich aus
Beispiel: Scheibe b x h = 1.000 x 3.000 mm
daraus folgt: Plusabmaß: = +2,5 mm; Minusabmaß: - = -2,9 mm; daraus folgt: Diagonalabmaß +2,5 / -3,0 mm(1,52 + 2,52)(1,52 + 2,02)
(b2 + h2)
Glas Fandel I 17
Technische Regeln
n Tab. 8: Rechteck Sonderabmaße
Kantenlänge [mm] d ≤≤ 12 mm [mm] d = 15 + 19 mm [mm]
≤ 1000 + 0,5 - 1,5 + 0,5 - 1,5
≤ 2000 + 0,5 - 1,5 + 0,5 - 2,0
≤ 3000 + 0,5 - 1,5 + 0,5 - 2,0
≤ 4000 + 0,5 - 2,0 + 0,5 - 2,5
≤ 5000 + 0,5 - 2,5 + 0,5 - 3,0
≤ 6000 + 1,0 - 3,0 + 1,0 - 3,5
n Tab. 9: Sonderformen
Kantenlänge d ≤≤ 12 mm
Standard [mm] Sonder (CNC) [mm]
≤ 1000 ± 2,0 + 1,0 / - 1,0
≤ 2000 ± 3,0 + 1,0 / - 1,5
≤ 3000 ± 4,0 + 1,0 / - 2,0
≤ 4000 ± 5,0 ≤ 3900 + 1,0 / - 2,5
≤ 5000 + 5,0 / - 8,0 ≤ 5000 + 2,0 / - 4,0
≤ 6000 + 5,0 / - 10,0 ≤ 6000 + 2,0 / - 5,0
2.4.3.1.2 Sondertoleranzen
In der nebenstehenden Toleranz sind
diejenigen angegeben, welche mit
erhöhtem Aufwand realisiert werden
können. Dieser Sonderaufwand re-
sultiert daraus, dass die 1. Scheibe
genau vermessen werden muss.
Nicht ausgeschliffene Scheiben müs-
sen neu zugeschnitten werden.
2.4.3.1.3 Sonderformen
2.4.3.1.4 Kantenbearbeitungen
Auch hier wieder die Unterteilung in
die Qualitäten Standard und Sonder,
wobei anzumerken ist, dass die
Sonderbearbeitung dieser Sonderfor-
men auf dem CNC-Bearbeitungs-
zentrum erfolgt.
Bei 15 und 19 mm Gläsern gilt die
nebenstehende Tabelle:
n Tab. 10:
Winkel X
≤ 12,5° - 15 mm
≤ 20° - 9 mm
≤ 35° - 6 mm
≤ 45° - 4 mm
2.4.3.2 Bearbeitungen
Bearbeitungen können Eckaus-
schnitte, Flächenausschnitte und
Randausschnitte in einer Scheibe
sein. Die Lage und Abmessung der
Bearbeitungen sind individuell und
produktionstechnisch abzustimmen.
Bei Eck- und Randausschnitten ist der
Mindestradius, der durch das
Bearbeitungswerkzeug eingebracht
wird, zu beachten. Die Lochlage bzw.
Lagetoleranzen der Bearbeitungen
entsprechen den Kantenbearbei-
tungstoleranzen.
2.4.3.2.1 Eckabschnitt gesäumt < 100 x 100 mm
2.4.3.2.1.1 Standard
Abmaß ± 4 mm
2.4.3.2.2 Eckausschnitt gesäumt
Abmaß ± 4 mm auf Lage/Abmaße
2.4.3.2.2.1 Standard
18 I Glas Fandel
Technische Regeln
2.4.3.2.3 Randausschnitt gesäumt
2.4.3.2.3.1 Standardabmaß für Handbearbeitung – Ausschnittmaße
n Tab. 11: Randausschnittabmaß HB gesäumt
Ausschnittlänge [mm] Abmaß [mm]
≤ 1000 ± 6,0
2.4.3.2.3.2 Standardabmaß für CNC-Bearbeitung – Ausschnittmaße
n Tab. 12: Randausschnittabmaß CNC-Bearbeitungszentrum gesäumt
Ausschnittlänge [mm] Abmaß [mm]
≤ 2000 ± 4,0
≤ 3400 ± 4,0
≤ 6000 ± 5,0
Achtung Mindestmaß bei innenlie-
genden Radien: 15 mm
2.4.3.2.4 Eckabschnitt geschliffen
2.4.3.2.4.1 Standard
Abmaß ± 2 mm
2.4.3.2.6 Eckausschnitt geschliffen
2.4.3.2.6.1 Standard
In Abhängigkeit von der Glasstärke
Mindestabstand bei innenliegenden
Radien:
2.4.3.2.4.2 Sonderabmaß
Sonderabmaß ± 1,5 mm
≤ 10 mm: R 10
≤ 12 mm: R 15
Abmaß Größe ± 2 mm,
Abmaß Lage ± 3 mm.
2.4.3.2.6.2 SonderabmaßMindestmaß bei innenliegenden
Radien: 17,5 mm; Abmaß 1,5 mm.
Die Sonderbearbeitung erfolgt am
CNC-Bearbeitungszentrum.
Fertigung erfolgt am CNC-Bearbei-
tungszentrum, d. h. es ist CNC-Bear-
beitung (Master Edge) zu kalkulieren.
2.4.3.2.5 Eckabschnitt poliert – CNC-Bearbeitungszentrum
Abmaß ± 2 mm
(Eckabschnitt < 100 x 100 mm, sonst
Sonderform)
2.4.3.2.5.1 Standard
± 1,5 mm
2.4.3.2.5.2 Sonderabmaß
(Eckabschnitt < 100 x 100 mm, sonst
Sonderform)
Abb. 7: Sonderform
Glas Fandel I 19
Technische Regeln
n Tab. 13: Randausschnittabmaß CNC-Bearbeitungszentrum
geschliffen oder poliert
Ausschnittlänge [mm] Abmaß [mm]
< 500 ± 2,0
≤ 1000 ± 3,0
≤ 2000 ± 3,0
≤ 3400 ± 4,0
2.4.3.2.7 Eckausschnitt poliert – CNC-Bearbeitungszentrum
Achtung Mindestmaß bei innenlie-
genden Radien: 17,5 mm
2.4.3.2.8 Randausschnitt geschliffen oder poliert – CNC-Bearbeitungszentrum
2.4.3.2.8.1 Standardabmaß
2.4.3.2.8.2 Sonderabmaß
2.4.3.3 Lochbohrungen
Die Lochlage bzw. Lagetoleranz der
Bearbeitungen entsprechen den Kan-
tenbearbeitungstoleranzen.
2.4.3.3.1 Bohrlochdurchmesser
Achtung Mindestmaß bei innenlie-
genden Radien: 17,5 mm
Achtung Mindestmaß bei innenlie-
genden Radien: 17,5 mm,
Abmaß ± 1,5 mm
2.4.3.2.7.2 Sonderabmaß
Abmaß ± 1,5 mm
2.4.3.2.7.1 Standard
Abmaß ± 2 mm
Der Bohrlochdurchmesser Ø sollte
nicht kleiner als die Glasdicke sein. Für
kleine Bohrlochdurchmesser bitte
separat beim Hersteller nachfragen.
2.4.3.3.2 Begrenzung und Lagedes Bohrlochs
Die Lage des Bohrlochs (Rand der
Bohrung) der bezogen auf die
Glaskante, Glasecke u. zur nächsten
Bohrung ist abhängig von:
n Glasdicke
n Durchmesser der Bohrung (Ø)
n Form der Glasscheibe
n Anzahl der Bohrungen
Abb. 8: Lage des Bohrlochs zur Kante
a
a ≥ 2d
Der Abstand des Bohrlochrandes sollte nichtkleiner als 2 x d sein
Abb. 9: Lage benachbarter Bohrlöcher
b
b ≥ 2d
Der Abstand der Bohrlöcher untereinandersollte nicht kleiner als 2 x d sein
Abb. 10: Lage des Bohrlochs zur Ecke
c
c ≥ 6d
Der Abstand des Randes einer Bohrung zurGlasecke darf nicht kleiner als 6 x d sein
2d
2d
Hinweis: ist einer der Abstände vom
Rand einer Bohrung zur Glaskante
kleiner als 35 mm, kann es erforder-
lich sein, die Lochbohrung asymetrisch
zur Glasecke zu setzen. Hierzu bitte
separat beim Hersteller nachfragen.
20 I Glas Fandel
Technische Regeln
n Tab. 14: Bohrlochabmaße
Nenndurchmesser d [mm] Abmaße [mm]
4 < d < 20 ± 1,0
20 < d < 100 ± 2,0
100 < d Anfrage beim Hersteller
n Tab. 15:
Nennmaße der Seite Abmaß t [mm]
B oder H [mm] Nenndicke, d ≤≤ 12 Nenndicke, d > 12
≤ 2000 ± 2,5 (horizontales Herstellungsverfahren) ± 3,0
± 3,0 (vertikales Herstellungsverfahren)
2000 < B oder H ≤ 3000 ± 3,0 ± 4,0
> 3000 ± 4,0 ± 5,0
Abb. 11: Lochlage
x
y
x
y
x
y
x
y
2.4.3.3.3 Abmaße der Lage der Bohrungen
Die Abmaße der Lage von den einzel-
nen Bohrungen entsprechen denen
von Breite (B) und Länge (H) aus die-
ser Tabelle.
Die Position der Bohrungen wird in
rechtwinkligen Koordinaten (X- +Y-
Achse) vom Bezugspunkt zur
Bohrlochmitte gemessen. Der
Bezugspunkt ist allgemein eine vor-
handene Ecke oder ein angenomme-
ner Fixpunkt.
Die Lage der Bohrungen (X, Y) ist
(x± t, y± t) wobei x u. y die geforder-
ten Abstände sind und t das Abmaß.
Hinweis: zu engeren Toleranzen bitte
separat beim Hersteller nachfragen.
Glas Fandel I 21
Technische Regeln
Abb. 12: Lochbohrungslagen
≤ 3000 ± 2
≤ 1000 ± 1
≤ 4500 ± 3
> 4500 ± 4
≤1000 ±
1
> 1
000 ±
2
2.4.3.3.4 Lochbohrungslagen
Alle Maße in mm
2.4.3.3.5 Senklochbohrungsdurchmesser
2.4.4 ESG – Einscheiben-Sicherheitsglas, ESG-H, heißgelagertes ESG und TVG – Teilvorgespanntes Glas
Einscheiben-Sicherheitsglas, ergän-
zend gilt: EN 12150-1/-2 für ESG. EN
14179 für heißgelagertes ESG und
abZ des Herstellers für ESG-H, sowie
die Bauregelliste bzw. EN 1863 für
TVG.
2.4.4.1 Generelle Verwerfung – gültig für Floatglas
Standard 0,3 % der Mess-Strecke. (Es ist an den Kanten und der
Diagonale zu prüfen, wobei keiner
der gemessenen Werte über 0,3 %
der Mess-Strecke liegen darf.)
Bei quadratischen Formaten mit
einem Seitenverhältnis zwischen 1:1
und 1:1,3 und bei geringeren
Glasdicken ≤ 6 mm ist durch den
Vorspannprozess die Abweichung
von der Geradheit größer als bei
schmalen rechteckigen Formaten.
Durchmesser:
≤ 30 mm ± 1 mm,
> 30 mm ± 2 mm.
Abb. 13: Senklochabmaß
90° ± 2°
+ 1,5 mm- 1,0 mm
Ø
Abb. 14: Senklochbohrung im VSG
90°außen
Kern-Ø2 mm 2 mm
X X
X
min
. 2 m
m
Senklochbohrungen im VSG
Eine zylindrische Lochbohrung der
Gegenscheibe ist mit einem 4 mm
größeren Durchmesser als der
Kerndurchmesser der Senkloch-
bohrung zu erstellen.
X = (Senkungs-Ø - Kern-Ø) / 2
min. Glasdicke = X + 2 mm
22 I Glas Fandel
Technische Regeln
n Tab. 16: Mindestglasdicken
Min. Glasdicke d Max. Scheibenaußenmaß
4 mm 1000 mm x 2000 mm
5 mm 1500 mm x 3000 mm
6 mm 2100 mm x 3500 mm
8 mm 2500 mm x 4500 mm
10 mm 2800 mm x 5000 mm
19 ≥ d ≥ 12 mm 3000 mm x 7000 mm
2.4.4.2.1 Empfohlene Mindestglasdicken in Abhängigkeit des Scheibenaußenmaßes
Produktionstechnische Glasdicken:
Aufgrund des thermischen Vor-
spannprozesses empfehlen wir fol-
gende größenabhängige Mindest-
glasdicken. Hierbei werden keine
anwendungstechnischen Anforde-
rungen berücksichtigt.
2.4.4.2 Örtliche Verwerfung – gültig für Floatglas
Standard 0,3 mm auf 300 mm Mess-
Strecke.
Die Messung ist im Abstand von mind.
25 mm zur Kante durchzuführen.
2.4.5 Isolierglas
Ergänzend gilt:
EN 1279-1 bis -6, EN 1096-1
Richtlinie zur Beurteilung der visuel-
len Qualität von Glas für das Bau-
wesen, Verfasser BIV und BF –
Ausgabe 2009.
Richtlinien zur Anwendung und
Weiterverarbeitung von VSG.
Diese Richtlinie regelt ausschließlich
Toleranzen der äußeren Beschaffen-
heit von Isolierglas.
2.4.5.1 Randverbund
Die Ausführung des Randverbundes
entspricht den Systemspezifikationen
der Glas Fandel GmbH & Co. KG.
Das maximale Abmaß für die Rand-
verbundbreite beträgt ± 2,5 mm.
2.4.5.2 Dickentoleranzen im Randbereich der Einheit
Die tatsächliche Dicke muss an jeder
Ecke und in der Nähe der Mittel-
punkte der Kanten zwischen den
äußeren Glasoberflächen gemessen
werden. Die Messwerte müssen auf
0,1 mm bestimmt werden. Die
Messwerte der Dicken dürfen von der
vom Hersteller des Mehrscheiben-
Isolierglases angegebenen Nenndicke
um nicht mehr als die in Tabelle 17
angegebenen Abmaße abweichen.
Die Dickentoleranzen von Mehr-
scheiben-Isoliergläsern mit mehreren
Scheibenzwischenräumen werden
beim Einhalten folgender Regeln
sichergestellt:
a) bestimme die Toleranzen jedes
einzelnen Gebildes aus Glas/
Scheibenzwischenraum/Glas nach
Tabelle 17
b) berechne die Quadrate dieser
Werte
c) summiere die Quadratwerte
d) ziehe die Quadrat-Wurzel aus der
Summe
Glas Fandel I 23
Technische Regeln
n Tab. 17: Dickentoleranzen von MIG
Glaserzeugnis zulässige Abmaße
der Elementdicke*
Zweifach-Isolierglas Alle Scheiben aus normal gekühltem Floatglas ± 1,0 mm
Eine der Scheiben besteht nicht aus normal
gekühltem Floatglas (z.. ESG, VSG Ornament etc.) ± 1,5 mm
Dreifach-Isolierglas Alle Scheiben aus normal gekühltem Floatglas ± 1,4 mm
Eine der Scheiben besteht nicht aus normal
gekühltem Floatglas (z.. ESG, VSG Ornament etc.) +2,8 mm / -1,4 mm
* wenn eine der Einzelscheiben aus normal gekühltem Floatglas oder ESG eine größere Nenndicke als 12 mm, oder Verbund- bzw.Verbundsicherheitsglas eine größere Nenndicke (ohne Zwischenlage) als 20 mm aufweist, sind die Toleranzen mit dem Hersteller ab-zustimmen. Geringere Dickentoleranzen als in Tabelle 17 angegeben bedürfen einer einzelvertraglichen Regelung.
n Tab. 18: Maximales Versatzmaß t – Rechtecke
2.000 mm ≥≥ Kantenlänge 2,0 mm
3.500 mm ≥≥ Kantenlänge > 2.000 mm 2,5 mm
Kantenlänge > 3.500 mm 3,0 mm
n Tab. 19: Maximales Versatzmaß t – Sonderformen
2.000 mm ≥≥ Kantenlänge 2,0 mm
3.500 mm ≥≥ Kantenlänge > 2.000 mm 3,0 mm
Kantenlänge > 3.500 mm 4,0 mm
2.4.5.3 Abmessungstoleranz / Versatz
Als Abmessungstoleranz gelten die in
den Kapitel 2.4.2 beschriebenen
Toleranzen der im Isolierglas verwen-
deten Vorprodukte zuzüglich eines
möglichen Versatzmaßes aus dem
Isolierglaszusammenbau.
2.4.5.4 Randentschichtung
In Abhängigkeit vom Schichtsystem
wird im Randverbundbereich die
Beschichtung in der Regel durch
Schleifen entfernt. Dadurch können
Bearbeitungsspuren sichtbar werden,
so dass sich diese Glasfläche vom
nicht entschichteten Bereich unter-
scheidet. Dies gilt auch für den
Glasüberstand bei Stufenisolierglas.
2.4.5.5 ESG mit Festmaßbeschichtung
Bei Kombinationen mit ESG oder
ESG-H mit nachträglichen Lohnbe-
schichtungen sind Beschichtungs-
rückstände auf der Glasaußenseite
des Isolierglases möglich. Diese Rück-
stände sind technisch bedingt und
nicht vermeidbar bzw. entsprechen
dem Stand der Technik. Die
Rückstände korrodieren und wittern
von selbst nach einiger Zeit ab.
Abb. 15: Grenzmaße für Maße rechtwinkliger Scheiben
B - t
B + t
H -
t
H +
t
24 I Glas Fandel
Technische Regeln
2.4.6 Verbund- und Verbundsicherheitsglas (VG und VSG)
Verbund- und Verbund-Sicherheits-
gläser (VG und VSG) bestehen aus
zwei oder mehreren Zwischen-
schichten zu einer untrennbaren
Einheit verbunden sind.
2.4.6.1 Maßtoleranzen
Die Toleranzen entsprechen grund-
sätzlich EN ISO 12543.
Gültig sind die entsprechenden
Maßtoleranzen der eingesetzten
Vorprodukte im VSG-Element plus
zusätzlich die zulässigen Versatz-
toleranzen wie in Tabelle 20 und 21
angeführt.
2.4.5.6 Abstandhalter
Zur Anwendung kommen gesteckte
und gebogene Ecksysteme, die sich je
nach Produktionsverfahren und
Materialbeschaffenheit unterschied-
lich darstellen können. Je nach
Fertigungstechnik können z. B.
Gasfüllbohrungen, Stoßfugen und
Schiftungsstellen (TPS) im/am Ab-
standhalter sichtbar sein. Durch die
Farbgebung des Abstandhalters wird
das Reflexionsverhalten im Rand-
bereich beeinflusst.
Gemäß EN 1279-5 sollte Isolierglas
im Abstandhalter gekennzeichnet
werden. Farbe, Größe, Art und
Anbringung können, fertigungstech-
nisch bedingt, unterschiedlich sein.
Die Toleranzen für die Abstand-
halterlage und das Versatzmaß bei
3-fach-Isolierglas ergibt sich aus der
Richtlinie zur Beurteilung der visuel-
len Qualität für das Bauwesen.
Glas Fandel I 25
Technische Regeln
Abb. 16: Versatz
B, H ± t
d d
2.4.6.2 Verschiebetoleranz (Versatz)
Die Einzelscheiben können sich aus
fertigungstechnischen Gründen im
Verbundprozess gegeneinander ver-
schieben.
Bei VG- und VSG aus zwei oder meh-
reren Gläsern wird standardmäßig
jede Einzelscheibe nach DIN 1249,
Teil 11 bearbeitet. Zu den Ver-
schiebetoleranzen addieren sich die
Zuschnitttoleranzen. Die längste
Kante des Elementes findet in der
Tabelle 20 oder 21 Anwendung.
n Tab. 20: Zul. Höchstmaße für den Versatz: Rechtecke
Kantenlänge l Zulässiges Höchstmaß für den Versatz je VSG Nenndicke
[mm] ≤≤ 8 mm ≤≤ 20 mm > 20 mm
l ≤ 2000 1,0 2,0 3,0
2000 < l ≤ 4000 2,0 2,5 3,5
l > 4000 3,0 3,0 4,0
n Tab. 21: Zul. Höchstmaße für den Versatz: Sonderformen
Kantenlänge l Zulässiges Höchstmaß für den Versatz je VSG Nenndicke
[mm] ≤≤ 8 mm ≤≤ 20 mm > 20 mm
l ≤ 2000 1,5 3,0 4,5
2000 < l ≤ 4000 3,0 4,0 5,5
l > 4000 4,5 5,0 6,0
Bei VG- und VSG-Gläsern, bestehend
aus ESG-Gläsern mit einer Breite
unter 20 cm und einer Höhe über 50
cm, kann es zu Verwerfungen an den
langen Kanten der Gläser kommen.
Das VG- oder VSG-Glas ist dann nicht
mehr rechtwinklig, sondern kann
eine leichte Krümmung (sichelförmig)
aufweisen. Dieser Zustand ist pro-
duktionsbedingt und stellt keinen
Reklamationsgrund dar.
2.4.6.3 Dickentoleranz
Das Dickenabmaß für VG und VSG
darf die Summe der einzelnen Glas-
scheiben, die in den Normen für
Basisglas (EN 572) festgelegt sind,
nicht übersteigen. Das Grenzabmaß
der Zwischenschicht darf nicht be-
rücksichtigt werden, wenn die Dicke
der Zwischenschicht < 2 mm ist.
Für Zwischenschichten ≥ 2 mm wird
ein Abmaß von ≤ 0,2 mm berücksich-
tigt.
Beispiel:
Verbundglas, hergestellt aus
2 x Floatglas, mit einer Nenndicke
2.4.6.4 Bearbeitung
Bei VG- und VSG-Elementen aus zwei
oder mehreren Gläsern, können
Kanten der Einzelscheiben nach DIN
1249, Teil 11, KG, KGS, KMG, KGN,
oder KPO ausgeführt sein. Es kann
auch das Gesamtpaket an der Glas-
kante bearbeitet sein.
Bei ESG- oder TVG-Gläsern ist keine
nachträgliche Egalisierung des Kan-
von 3 mm und einer Zwischenschicht
von 0,5 mm.
Nach EN 572-2 betragen bei
Floatglas mit 3 mm Nenndicke die
Grenzabmaße ± 0,2 mm. Deshalb
sind die Nenndicke 6,5 mm und die
Grenzabmaße ± 0,4 mm.
tenversatzes möglich. Bei Kom-
binationen aus nicht vorgespannten
Gläsern ist eine Nachbearbeitung
zulässig.
26 I Glas Fandel
Grundsätzliches
3.2 Transport und Einbau von Isoliergläsern in Höhen- und Tiefenlagen
Im SZR eines Isolierglases herrscht der
barometrische Druck des Her-
stellortes. Da dieser SZR hermetisch
verschlossen ist, bleibt der einge-
schlossene Luftdruck dauerhaft kons-
tant. Wird ein so gefertigtes Iso-
lierglas zum Einbau in höher gelege-
ne Gegenden gebracht, in denen
naturgemäß ein geringerer Luftdruck
herrscht, „bauchen“ die Scheiben
beidseits aus, bei Lieferung in tiefere
Lagen ergibt sich ein entsprechendes
„Einbauchen“. Es würde anhaltend
eine extreme Belastung auf den
Randverbund und das Gesamtsystem
entstehen. Darüber hinaus wäre dau-
erhaft keine verzerrungsfreie
Durchsicht gewährleistet. Aus diesem
Grunde müssen in solchen Fällen bei
Bestellung bereits die geodätischen
Daten des Einbauortes bekannt sein.
Weichen diese etwa 600
Höhenmeter von Produktionsort ab,
muss eine besondere Herstellung der
Isoliergläser erfolgen.
Werden Gläser mit erhöhtem Ab-
sorptionsgrad, kleinformatige Isolier-
glaseinheiten mit einem Seitenver-
hältnis > 1:2 oder auch asymme-
trischen Aufbauten für Schallschutz-
zwecke gefertigt, liegt die Grenze der
maximalen Höhendifferenz bereits
bei ca. 400 Höhenmeter. Grund-
sätzlich gibt es zwei Verfahren, sol-
che Isoliergläser zu fertigen.
In der Regel wird im Randverbund
der Gläser ein Kapillarröhrchen ein-
gebaut. Bezogen auf die klare
Definition zur Herstellung eines
Isolierglases ist dieses Prozedere
etwas heikel, bleibt der SZR offen
und entspricht so nicht den
Forderungen nach Dampfdruck- und
Gasdiffusionsdichtheit.
Die Kapillarröhrchen dürfen weder
beim Transport noch beim Verglasen
beschädigt werden. Kürzen, knicken
und/oder verschließen des Kapillar-
röhrchen ist nicht zulässig und kann
zu Kondensat im SZR führen. Die
Kapillarröhrchen sind vorzugsweise an
den Höhenkanten oder an der oberen
Scheibenkante des Isolierglases zu ver-
glasen.
3 Grundsätzliche Forderungen, Lagerung, Transport
3.1 Allgemeines
TERMO-BIT-Mehrscheiben-Isolierglas
darf nur stehend transportiert und
gelagert werden.
Die Unterlagen und die Abstützun-
gen gegen Kippen dürfen keine Be-
schädigung des Glases oder des
Randverbundes hervorrufen und
müssen rechtwinklig zur Scheiben-
fläche angeordnet sein.
Die einzelnen Verglasungseinheiten
sind durch Zwischenlagen (Papier,
Stapelplättchen o. ä.) zu trennen. Die
Dicke der einzelnen Glasstöße darf
50 cm nicht überschreiten.
Mehrscheiben-Isoliergläser müssen
trocken gelagert werden, auch ver-
packte Einheiten. Auf Baustellen
müssen Scheiben abgedeckt werden.
Achtung bei verpackten Einheiten:
Bei unsachgemäßem Abstellen kann
eine Verwindung der
Isolierglasverpackung auftreten, die
sich auf die Scheibeneinheiten über-
trägt.
Mehrscheiben-Isolierglas darf nie
direkt auf eine Ecke oder Kante abge-
stellt werden. Ebenso dürfen die
Scheiben nicht direkt auf hartem
Untergrund, wie Beton- oder Stein-
böden, gelagert werden, denn Kan-
tenbeschädigungen können später
die Ursache für Glasbruch sein.
Für den Glastransport sind spezielle
Glastransporteinrichtungen, wie Ge-
stelle, zu verwenden.
Das kurzzeitige Anheben an nur einer
Scheibe des Isolierglases beim
Manipulieren und Einsetzen der Ver-
glasungseinheit mit Saugern ist zuläs-
sig.
Isoliergläser mit unterschiedlichen
Glasdicken sind dabei an der dicke-
ren, schwereren Einzelscheibe zu fas-
sen.
Auf Gestellen gelagertes Mehr-
scheiben-Isolierglas ist in jedem Fall
gegen direkte Sonneneinstrahlung
abzudecken. Dies gilt besonders für
beschichtete oder in der Masse ein-
gefärbte Gläser, VSG-, Ornament-,
Guss- und drahtarmierte Gläser, da
verstärkt Hitzesprünge auftreten kön-
nen. Für Glasbruch kann grundsätz-
lich keine Garantieleistung verlangt
werden. Die Abdeckung ist auch not-
wendig, damit der Randverbund
nicht durch die Sonneneinstrahlung
belastet wird.
Bei der Glasmontage müssen die
Glaskanten der Isolierglaseinheit und
der Falzraum trocken sein.
TERMO-BIT-Mehrscheiben-Isolierglas
ist grundsätzlich zu schützen vor
alkalischen Baustoffen, wie Zement,
Kalk, sowie vor Intensivanlaugern
zum Abbeizen alter Farben usw.
Bei Arbeiten mit Winkelschleifern,
Sandstrahlgeräten, Schweißbrennern
usw. müssen die Scheiben-
oberflächen besonders vor mög-
lichen Schäden geschützt werden.
Glas Fandel I 27
Grundsätzliches | Glasfalz/Verklotzung
3.3 Transport bei großflächigen Scheiben
Während des Transports von groß-
flächigen Isolierglasscheiben können
durch Fahrteinwirkung die einzelnen
Scheiben der Isolierglas-Einheit in
Eigenschwingungen versetzt werden.
Zur Vermeidung von Schäden sollte
der SZR deshalb mindestens 16 mm
betragen.
4 Glasfalz und Verklotzung von Isolierglas
4.1 Glasfalzabmessungen
Die Verglasung eines Fensters umfasst
die Lagerung der Verglasungseinheit im
Fensterrahmen und die Abdichtung
zwischen der Verglasungseinheit und
dem Rahmen.
Die Lagerung der Verglasungseinheit
muss durch eine sachgemäße Klotzung
vorgenommen werden. Die Abdich-
tung (Versiegelung oder Dichtprofile)
zwischen Rahmen und Verglasungs-
einheit muss regendicht und ferner
dicht gegen Luftzug sein. Der Spielraum
zwischen Scheibenkante und Falzgrund
muss mindestens 5 mm betragen.
Abb. 1: Falzabmessungen
t
b c
a1 a2
d
gS
h
e
a1 Dicke der Dichtstoffvorlage außen a2 Dicke der Dichtstoffvorlage innenb Glasfalzbreitec Auflagebreite der
Glashalteleiste d Breite der Glashalteleistee Dicke der Verglasungseinheitg Glaseinstand
(soll lt. DIN 18545, Teil 1, in derRegel 2/3 der Glasfalzhöhe betra-gen, darf jedoch 20 mm nicht über-schreiten)
h Glasfalzhöhe s Spielraum zwischen Scheibe und
Glasfalzgrund t Gesamtfalzbreite
4.2 Forderungen an den Glasfalz
n Tab. 1: Glasfalzhöhen, Mindestmaße in mm
Längste Seite der Glasfalzhöhe h bei
Verglasungseinheit Einfachglas Mehrscheiben-Isolierglas*
bis 1000 10 18
über 1000 bis 3500 12 18
über 3500 15 22
Die Forderungen an den Glasfalz sind
in DIN 18545, Teil 1, festgelegt. Für
die Verglasung von Isolierglas-
scheiben sind Glashalteleisten erfor-
derlich. Im Regelfall werden diese
raumseitig angebracht. Bei Hallen-
bad- oder Schaufensterverglasungen
sollen die Glashalteleisten außensei-
tig angebracht werden.
Bei Verglasungen mit dichtstofffrei-
em Falzraum sind entsprechende Öff-
nungen für den Dampfdruckaus-
gleich anzubringen.* Bei Kantenlängen bis 500 mm darf mit Rücksicht auf eine schmale Sprossenausbildung die Glasfalzhöhe
auf 14 mm und der Glaseinstand auf 11 mm reduziert werden.
Bei schwergewichtigen Scheibenformaten bitte Rücksprache mit dem Hersteller.
Vor Beginn der Verglasungsarbeiten
muss der Glasfalz unabhängig vom
Rahmenmaterial in trockenem,
staub- und fettfreiem Zustand sein.
Bei Holzfenstern müssen der Glasfalz
und die Glashalteleiste grundiert und
der erste Zwischenanstrich aufge-
bracht und trocken sein.
28 I Glas Fandel
Glasfalz/Verklotzung
Längste Seite der Werkstoff des Rahmens
Verglasungseinheit Holz Kunststoff, Oberfläche Metall, Oberfläche
hell dunkel hell dunkel
[mm] a1 und a2 * [mm]
bis 1500 3 4 4 3 3
über 1500 bis 2000 3 5 5 4 4
über 2000 bis 2500 4 5 6 4 5
über 2500 bis 2750 4 - - 5 5
über 2750 bis 3000 4 - - 5 -
über 3000 bis 4000 5 - - - -
* Die innere Dichtstoffdicke a2 darf bis 1 mm kleiner sein. Nicht angegebene Werte sind im Einzelfall zuvereinbaren.
Hinweis
Dreifach-Isoliergläser haben eventuell
aus statisch konstruktiven Gründen
einen höheren Randverbund.
Aufgrund zulässiger Abmaße nach
den Richtlinien zur Beurteilung der
visuellen Qualität von Glas sind unter
Umständen größere Glasfalzhöhen,
als nach DIN 18 545 gefordert, anzu-
setzen.
Dichtstoffüberstände, die über die
Glaskante des Isolierglases hinausragen,
sind vor dem Einsetzen des Glases im
Klotzbereich zu entfernen.
Durch die Klotzung darf die Kante des
Glases nicht überansprucht werden.
Glas Fandel empfiehlt daher bei
Scheibengewichten über 170 kg die
Verwendung von geeigneten Schwer-
lastklötzen oder entsprechende Ver-
größerung der Länge der Klötze und
der Klotzbrücken.
Der Abstand der Klötze von den
Glasscheibenecken soll etwa Klotzlänge
betragen. Im Einzelfall kann der
Abstand bis zur Glasecke bis auf 20 mm
verringert werden, wenn das Glas-
bruchrisiko nicht durch die Rahmen-
konstruktion und die Lage des Klotzes
erhöht wird. Bei großflächigen, freiste-
henden Scheiben kann, unabhängig
vom Rahmenwerkstoff, ein Abstand
von ca. 250 mm eingehalten werden.
Verhindern die Klötze den Dampfdruck-
ausgleich am Falzgrund, so sind geeig-
nete Klotzbrücken mit einem Durchlass-
Das Klotzen des Isolierglases hat fol-
gende Aufgaben:
n Das Gewicht der Glasscheibe im
Rahmen so zu verteilen bzw. aus-
zugleichen, dass der Rahmen die
Glasscheibe trägt.
n Den Rahmen unverändert in sei-
ner richtigen Lage zu belassen.
n Bei Flügeln eine ungehemmte
Gangbarkeit sicherzustellen.
n Die Sicherheit zu schaffen, dass
die Glasscheibenkanten an keiner
Stelle den Rahmen berühren.
Die Rahmen müssen daher so dimen-
sioniert sein, dass sie die
Glasscheiben einwandfrei tragen.
Glasscheiben dürfen keine tragende
oder aussteifende Funktion überneh-
men. Die Lastabtragung erfolgt über
Tragklötze. Distanzklötze sichern den
Abstand zwischen Glaskanten und
Glasfalzgrund. Die Klötze sollten bis
100 °C temperaturbeständig sein.
Klötze bzw. Klotzbrücken sollen eine
Länge von 80-100 mm haben. Außer-
dem müssen sie 2 mm breiter als die
Dicke der Isolierglasscheibe sein. Die
Verglasungseinheit muss über die ge-
samte Scheibendicke aufliegen. Die
Klötze sind am Rahmen gegen
Verrutschen zu sichern.
4.3 Klotzung
querschnitt von mindestens 8 x 4 mm
zu verwenden. Bei nicht ebenen Auf-
lageflächen, Nuten usw. sind diese sta-
bil zu überbrücken.
Das Material der Klötze, ihre Einfärbung
und Imprägnierung muss so beschaffen
sein, dass sie im Sinne von DIN 52460
mit den Materialien des Isolierglasrand-
verbundes, mit den Dichtmitteln und
den Folien von Verbund-Sicherheitsglas
verträglich sind. Bei Kombination mit
VG, VSG, Gießharz- und Sicher-
heitsgläsern Typ A, B, C und D nach DIN
52290 bzw. gemäß Typ P1A, P2A, P3A,
P4A, P5A, P6A, P7A, P8A nach EN 356
empfiehlt Glas Fandel Elastomere-
Klötze mit einer Shore-A-Härte von 60°
bis 70°, z. B. Gluske Universal- oder
Holzklötze. Holzklötze sollten jedoch
nur im Holzfenster eingesetzt werden.
Isolierglas mit Systemen im Scheiben-
zwischenraum, wie ISO-ROLL & ISO-SHADOW sind so zu klotzen, dass
die Höhenkante der Verglasung abso-
lut senkrecht steht.
n Tab 2: Mindestdicken der Dichtstoffvorlagen a1 und a2 in mm bei
ebenen Verglasungseinheiten
Abb 2: Mögliche Klotzungen
Glas Fandel I 29
Glasfalz/Verklotzung | Verglasungssysteme
Drehflügel Drehkippflügel Kippflügel Klappflügel Schwingflügel Wendeflügel mittig Hebe-Drehkippflügel Festverglasung
Horizontal-Schiebefenster
n 1 = Tragklotz n 2 = Distanzklotz
n 3 = Distanzklotz aus elastomeremKunststoff (60° bis 80° Shore)
1* bei über 1 m breiten Verglasungs-einheiten sollen 2 Tragklötze vonmindestens 10 cm Länge über demDrehlager liegen.
2* werden bei umgeschwungenen Flügelzu Tragklötzen
Hinweis
Die Klotzung hat nach der Technischen
Richtlinie Nr. 3 „Klotzung von Ver-
glasungseinheiten“ des Instituts des
Glaserhandwerks für Verglasungs-
Abb. 3: Klotzungsvorschläge Auszug aus „Technische Richtlinie des Glaserhandwerks Nr. 3, Ausgabe 1997“
technik und Fensterbau, Hadamar, zu
erfolgen.
5 Verglasungssysteme
Hinweis
Nach DIN 18545-3 ist eine Ver-
glasung mit ausgefülltem Falzraum
möglich. Die Verglasungsrichtlinien
des Isolierglasherstellers sehen in der
Regel nur eine Ausführung mit dicht-
stofffreiem Falzraum vor.
Abb. 1: Verglasungssysteme
Vf3 Vf4 Vf5
5.1 Allgemeines
Die verwendeten Materialien für alle
Verglasungssysteme (Profile, Vorlege-
bänder, Dichtstoffe und Klötze) müs-
sen über die Nutzungsdauer in den
vorkommenden Temperaturbe-
reichen die elastische Lagerung und
die einwandfreie Abdichtung der
Mehrscheiben-Isoliergläser gewähr-
leisten. Sie müssen witterungs- und
alterungsbeständig sein.
Sie dürfen mit den beim Rand-
verbund des Mehrscheiben-Isolier-
glases verwendeten Stoffen keine
schädlichen Wechselwirkungen auf-
weisen. Außerdem müssen die Ma-
terialien auch in Verbindung mit
Feuchtigkeit verträglich sein im Sinne
der DIN 52460.
5.2 Verglasungssysteme mit dichtstofffreiem Falzraum
n Verglasungen mit beidseitiger
Versiegelung
Die beidseitige Versiegelung mit elas-
tisch bleibendem Dichtstoff auf
Vorlegeband muss der Falzform
angepasst sein und die Mindest-
dichtstoffvorlage gem. DIN 18545
gewährleisten. Die Breite des Vor-
legebandes ist so zu wählen, dass
nn mindestens eine 5 mm hohe
Haftfläche des elastisch bleiben-
den Dichtstoffes an Rahmen und
Glas sichergestellt ist und
nn das Vorlegeband mindestens
5 mm über dem Falzgrund endet,
um den Dampfdruckausgleich
nicht zu behindern.
30 I Glas Fandel
Verglasungssysteme
n Verglasungen mit Dichtprofilen
Die Dichtprofile müssen auf das
Fenstersystem abgestimmt sein. Sie
müssen an Ecken und Stößen dauer-
haft dicht sein und die Dicken-
toleranzen der einzusetzenden Iso-
lier- oder Funktionsgläser ohne Ver-
lust der Dichtkraft aufnehmen kön-
nen. Profilstöße und -ecken müssen
auf der Witterungsseite, bei Hallen-
bädern und Feuchträumen auch auf
der Raumseite, durch geeignete
Maßnahmen (Vulkanisieren, Schwei-
ßen, Kleben) dauerhaft abgedichtet
werden. Bei Druckverglasungen sind
Anpressdrücke bis max. 50 N/cm
Kantenlänge zulässig.
Bei Verglasungen mit so genannten
Trockenverglasungsprofilen müssen
folgende Ausführungspunkte beson-
ders beachtet werden:
nn Das Dichtprofil muss mit der
Oberkante des Glasfalzes bzw.
der Glashalteleiste bündig sitzen.
nn Die Stoßstelle des äußeren Profils
muss auch im Eckenbereich ein-
wandfrei abdichten.
nn Die Auswahl der Materialeigen-
schaften, die Art der Ecken-
ausbildung und die Befestigungs-
vorgaben für die Glashalteleisten
müssen mit den Herstellvor-
schriften übereinstimmen.
Bei Holzfenstern mit Dichtprofilen ist
eine Systemprüfung nach dem
Prüfvorschlag des Instituts für
Fenstertechnik e.V., Rosenheim, not-
wendig.
n Öffnungen für Dampfdruck-
ausgleich
Alle Verglasungssysteme mit dicht-
stofffreiem Falzgrund erfordern Öff-
nungen für einen Dampfdruck-
ausgleich im Glasfalz. Diese müssen
so konstruiert sein, dass sie evtl. im
Falzraum entstehendes Kondensat
zuverlässig nach außen abführen,
einen Dampfdruckausgleich mit der
Außenluft herstellen und unter-
Abb. 2: Systemvorschlag für Dampfdruckausgleich
Alternativ
Alternativ
schiedliche relative Luftfeuchtig-
keiten ausgleichen (vgl. Kap. 8.5.1).
n Folgende Mindestanforde-
rungen müssen erfüllt werden
Bei schmalen Fenstern bis 1200 mm
Glasbreite genügt die Anbringung
von zwei Öffnungen. Eine umlaufen-
de Verbindung zum tiefsten Falz-
grund muss dann jedoch sicherge-
stellt sein, vor allem im Bereich der
Klötze. Die Öffnungen sind als
Schlitze bzw. Langlöcher mit den
Mindestabmessungen 5 x 20 mm
oder als Bohrungen mit einem
Mindestdurchmesser von 8 mm aus-
zubilden.
Die Öffnungen sind am tiefsten
Punkt des Glasfalzes anzubringen.
Profilhinterschneidungen bzw. Stege
müssen dabei im Lochbereich durch-
bohrt werden. Die Klotzung darf den
Dampfdruckausgleich nicht behin-
dern. Nuten im Falzgrund sind durch
Klötze stabil zu überbrücken. Bei
glattem Falzgrund sind Klotzbrücken
erforderlich. Bei Kunststoff- und
Metallfenstern dürfen die Öffnungen
zum Dampfdruckausgleich nicht
direkt vom Glasfalz nach außen
geführt werden. Eine Führung durch
so genannte Vorkammern ist not-
wendig, damit kein Regenwasser
durch Wind eingedrückt werden
kann.
Es wird daher empfohlen, Durch-
brüche in den Profilkammern ca.
5 cm gegeneinander versetzt anzu-
bringen.
Sollten versetzt angebrachte Dampf-
druckausgleichsöffnungen bei be-
stimmten Profilen nicht möglich sein,
so sind die Öffnungen mit geeigne-
ten Abdeckkappen zu schützen. Die
Abdeckkappen müssen ein Zurück-
treiben von Wasser in den Falz ver-
hindern. Insbesondere in Räumen mit
hoher Luftfeuchtigkeit muss durch
geeignete Maßnahmen sichergestellt
sein, dass der Dampfdruckausgleich
nicht zum Innenraum hin erfolgt.
Dies könnte geschehen bei undichten
Glashalteleisten oder bei Öffnungen
hinter der Mitteldichtung. Es ist sonst
mit erhöhter Kondensatbildung zu
rechnen. Zum schnelleren Dampf-
druckausgleich müssen im oberen
Eckbereich der Glasfalze zusätzliche
Öffnungen vorhanden sein. Sie sind
unbedingt notwendig bei Hallen-
bädern und Feuchträumen.
Neben der Schaffung eines Dampf-
druckausgleichs ist der Falzraum ord-
nungsgemäß zu entwässern.
Insbesondere bei Pfosten - Riegel -
Konstruktionen ist zum Beispiel anfal-
lendes Kondenswasser am Riegel kas-
kadenförmig in den Pfosten und von
dort nach außen abzuleiten.
Glas Fandel I 31
Verglasungssysteme
5.3 Verglasungssysteme beidseitig ohne Vorlegeband bei Holzfenstern
Die Erfahrungen der letzten Jahre
haben gezeigt, dass dieses System in
der Praxis schwierig umsetzbar ist
(erhöhter Glasbruch, Ablösen des
Dichtstoffes, dadurch vermehrt
Feuchtigkeit im Falzraum).
Glas Fandel rät aus diesen Gründen
von diesem Verglasungssystem ab.
5.4 Verklebung von Isoliergläsern
Dies ist ein recht junges und nicht
generell erprobtes Verglasungs-
system.
Eine allgemeingültige Freigabe kann
hierfür nicht erteilt werden.
Es bedarf hierbei je nach vorliegen-
den Prüfergebnissen der Freigabe im
Einzelfall je definiertem System.
Hilfestellung bei der Konstruktion
gibt der Kompass für geklebte
Fenster, herausgegeben vom BF
Flachglas.
5.4.1 Kompass für geklebte Fenster
5.4.1.1 Einleitung
Dieses Merkblatt ist unter Mitarbeit
und in Abstimmung mit relevanten
Industrien und Verbänden erarbeitet
worden, somit bietet es einen weit
reichenden Überblick über Anforde-
rungen des gesamten Systems
„geklebtes Fenster“.
Im Fassadenbau, der Automobil-
oder in der Luftfahrtindustrie –
Klebetechnik ist hier seit vielen
Jahren bekannt und heute nicht
mehr wegzudenken.
Auch im Fensterbau erfreut sich die
Klebetechnik zunehmender Auf-
merksamkeit. Grundprinzip ist hier,
die Steifigkeit des Glases auszunut-
zen und durch eine statisch wirksame
Klebung zwischen Flügelrahmen und
Glas bzw. Isolierglas (MIG) das Fens-
ter als Verbundelement zu versteifen
und setzungsfrei zu gestalten. Neben
möglichen Vorteilen, die die Klebe-
technik bieten kann, müssen die
Fensterkonstruktionen und die ein-
Dieses Merkblatt wurde erarbeitet von: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerkes, Bundesverband Flachglas e.V., Gütegemeinschaft Kunststoff-
Fenstersysteme, Institut für Fenstertechnik e. V., Verband Fenster- und Fassadenhersteller, BÜFA-Glas GmbH & Co. KG, Deutsche Hutchinson GmbH, Dow
Corning GmbH, Fenzi SpA (I), Glas Trösch GmbH, Gluske-BKV GmbH, H.B. Fuller Window GmbH, Isolar Glas Beratung GmbH, Kömmerling Chemische Fabrik
GmbH, Pilkington Deutschland AG, Rolltech A/S (Dk), Saint Gobain Glass Deutschland GmbH
Unter der Initiative des: © Bundesverband Flachglas e. V. · Mülheimer Straße 1 · D-53840 Troisdorf
Stand: 10/2010
zelnen Funktionsträger ganzheitlich
betrachtet werden. Das Isolierglas ist
eine der wesentlichen Komponenten,
die bei geklebten Verglasungs-
systemen unter Umständen zusätz-
liche Belastungen erfahren kann, die
sich aus dem entsprechenden
Fenstersystem ergeben.
Geklebte Fenstersysteme sind dabei
so definiert, dass die Isolierglas-
scheibe im geschlossenen Zustand
des Fenster mindestens zweiseitig
linienförmig gelagert ist, und somit
ein Absturz der Scheibe verhindert
wird.
Dieses Merkblatt behandelt geklebte
Verglasungen im Fensterbau unter
dem Aspekt der Langzeitfunktion
und Gebrauchstauglichkeit des
Gesamtsystems „Fenster“ mit beson-
derem Schwerpunkt auf dem
Isolierglas. Mechanische, statische
oder dynamische Belastungen auf
den Randverbund, Verträglichkeits-
aspekte, Randverbundaufbau, Ad-
häsion der Klebstoffe, Fugen-
dimension, Feuchtigkeitseinflüsse im
Falz, Glasoberflächenschutz bei
Außenbeschichtungen etc. sind nur
einige Faktoren, die Einfluss auf die
Dauerhaftigkeit und somit die
Langzeitfunktion der Fensterkons-
truktion haben können.
Dieses Merkblatt enthebt den
Fensterhersteller nicht von der Ver-
antwortung, die geklebte Fenster-
konstruktion ganzheitlich und in
enger Abstimmung insbesondere mit
den Herstellern von Isolierglas, Kleb-
stoff, Rahmenmaterial und Beschlag
unter Berücksichtigung bestehender
Normen und Richtlinien zu entwi-
ckeln. Es soll ihn vielmehr auf einige
wichtige Aspekte hinweisen, die im
Rahmen einer solchen ganzheitlichen
Entwicklung zu berücksichtigen sind.
32 I Glas Fandel
Verglasungssysteme
5.4.1.2.1 Systemgeber
Der Begriff „System“ bedeutet in die-
sem Zusammenhang, dass nur ein
abgestimmtes und geprüftes System
verwendet werden darf. Hierzu liegt
vom Systemgeber eine entsprechen-
de Systembeschreibung vor, die u. a.
in Bezug auf folgende Punkte erfüllt
werden muss:
n Systemzeichnung
n Profile
n Verstärkungen
n Dichtungen
n Verglasungen
n Klotzungen
n Beschläge
n Verbindungen
n Öffnungsarten
n Fertigungshinweise
n Transport und Lagerung
n Montage
n Pflege und Reparaturhinweise
n Rückverfolgbarkeit der
Komponenten (Kennzeichnung)
n Systemänderungen
Eine Überprüfung der Wiederver-
wertbarkeit (Recycling) ist empfeh-
lenswert.
5.4.1.2.2 Isolierglasaufbau
5.4.1.2.2.1 Glas
Das Glas kann in diesem Fall
Rahmenlasten übernehmen. Hierfür
muss es, abhängig von der jeweiligen
Konstruktion, entsprechend ausrei-
chend dimensioniert werden. Lasten
wie Eigen-, Wind- und Verkehrslas-
ten werden über die Baukonstruktion
abgeleitet.
Die Regelwerke des DIBt und relevan-
te Normen für das Fenster müssen
beachtet werden (siehe auch Punkt
5.4.1.10).
Auf dieses besondere System bezo-
gen, müssen im Hinblick auf das
Glas/Laminate folgende Punkte
beachtet werden:
n UV- Belastung
n Feuchtebelastung
n Materialverträglichkeit
n Zusätzliche mechanische Lasten
n Kantenbearbeitung/freie
Glaskante
n Scherbelastung
5.4.1.2.2.2 Abstandhalter
Die Eignung des Abstandhalter-
systems muss für diesen Einsatz vor-
liegen.
Seine Funktion muss entsprechend
nachgewiesen sein.
5.4.1.2.2.3 Primär- und Sekundärdichtstoff
Die dauerhafte Funktion der Primär-
und Sekundärabdichtung muss
sichergestellt sein. Besondere
Einflüsse von gegebenenfalls auftre-
tender UV-Strahlung, Feuchtebe-
lastung und oder zusätzlich auftre-
tende Scherkräfte sowie die
Verträglichkeit aller in Kontakt kom-
menden Komponenten, müssen
berücksichtigt werden.
Bei mechanisch nicht gesicherten
Systemen (z. B. ohne Glashalteleis-
ten) muss der bei diesen Systemen
höher belastete Randverbund hin-
sichtlich Winddruck- und Windsog-
lasten nach dem Stand der Technik
dimensioniert werden. Das kann z. B.
Einfluss auf die Höhe der Rücken-
überdeckung und die Wahl der
Materialien haben.
5.4.1.2 Systembeschreibung
Glas Fandel I 33
Verglasungssysteme
5.4.1.2.3 Klebstoffsystem
Die Auswahl des Klebstoffsystems rich-
tet sich nach dem Fenstersystem und
den sich daraus ergebenden Bean-
spruchungen (siehe auch 5.4.1.3). Die
Randbedingungen in der Klebevariante,
hinsichtlich Temperatur-, UV-, und
Feuchtebelastung, können nachhaltig
die Dauerhaftigkeit beeinflussen. Die
Wahl des Klebesystems muss dies
berücksichtigen (siehe auch 5.4.1.3).
Die dauerhafte Klebeverbindung ist
nach dem Stand der Technik nachzu-
weisen. Die Klebefuge ist entsprechend
dem Fenstersystem, den auftretenden
Belastungen sowie den Rahmen-
materialien zu dimensionieren.
5.4.1.3 Systeme
5.4.1.3.1 Darstellung der Systeme
Abb. 1: Zulässige Klebepositionen und Verglasungssysteme
Gruppe K Gruppe L
Mit konventioneller mechanischer Ohne konventionelle mechanische
Lastabtragung über Klötze Lastabtragung, Klebesysteme und Dichtstoff
Klebeposition übernehmen vollständig die Lastabtragung
Position 1
Position 2
Position 4
Falzgrund
Beispiele für
Lösungen mit 3-fach
Wärmedämmglas
Kombinationen
außen innen außen innen
außen innen außen innen
außen innen außen innen
außen innen
außen innen
außen innen
außen innen
außen innen
34 I Glas Fandel
Verglasungssysteme
5.4.1.4 Allgemeine Bedingungen
5.4.1.3.2 Dampfdruckausgleich/Entwässerung
5.4.1.4.1 Klimatische Bedingungen
Neben den üblichen und einschlägig
bekannten Klimabelastungen und
mechanischen Beanspruchungen des
Isolierglases sowie der Verklebung im
Rahmen, sind insbesondere folgende
Punkte zu beachten:
n Auftretende Scherkräfte durch
unterschiedliche temperaturbe-
dingte Ausdehnung der einge-
setzten Materialien
n Eventuell höhere Temperatur-
und UV-Belastung des Randver-
bundes und der Verklebung
n Eventuell veränderter Isothermen-
verlauf – dadurch möglicher
Kondensatbefall an ungewöhnli-
chen Stellen (z. B. Randverbund,
Verklebung)
n Eventuell veränderte Falzausbil-
dung, dadurch behinderter Dampf-
druckausgleich
5.4.1.4.2 Mechanische Beanspruchung
Die Annahmen der Lasten sind ent-
sprechend der bekannten Normen
und Regelwerke zu beachten.
Darüber hinaus sind zusätzliche
Beanspruchungen aus statischen und
dynamischen Lasten möglich und
entsprechend zu berücksichtigen wie
z. B.:
n Ableiten des Eigengewichtes,
sowohl über den Randverbund
des Isolierglases als auch über die
Verklebung zwischen Glas und
Rahmen
n Verwindungen in der Glasebene
in Abhängigkeit von Konstruktion
und Format
n Eventuelles Kriechverhalten der
Klebstoffe bei Gläsern ohne
mechanische Lastabtragung
n Punktuelle Lasteinleitung durch
die Beschläge und Scherkräfte auf
den Randverbund
n Lasten aus der Nutzung
n Lastableitung von Wind-/Soglas-
ten im geschlossenen Zustand
über mindestens zweiseitig linien-
förmige Lagerung
n Fehlnutzung
Die besonderen Lasteinwirkungen
auf die Verglasung, den Randver-
bund und die Verklebung sind
systemabhängig zu beurteilen (siehe
auch 5.4.1.3). Der Randverbund von
Isolierglaseinheiten, die nach EN
1279 in Verkehr gebracht werden,
darf nicht zur Lastabtragung des
Eigengewichts über einzelne Schei-
ben herangezogen werden (z. B.
Klotzung). Wenn der Isolierglasrand-
verbund zur Verklebung (z. B.
Falzgrundverklebung) herangezogen
wird, wird der Randverbund zusätz-
lich beansprucht. Diese Lasten müs-
sen berücksichtigt werden.
Last tragende Klebung/
MIG Randverbund mit
Lastabtrag
MIG Randverbund ohne
Lastabtrag
Verglasungsklotz
Die unter 5.4.1.3.1 gezeigten Abbil-
dungen sind Prinzip-Darstellungen,
die die grundsätzlichen Möglichkeiten
einer geklebten Verbindung darstel-
len. Anhand der aufgezeigten
Prinzipien lassen sich die jeweils resul-
tierenden Lasteinleitungen ableiten.
Bei kombinierten Lösungen muss der
sich daraus ergebende zusätzliche
Spannungszustand ggf. zusätzlich
betrachtet werden.
Der umlaufende Dampfdruckaus-
gleich muss dauerhaft sichergestellt
sein. Die eingebrachten Entwäs-
serungs-/Dampfdruckausgleichsöff-
nungen müssen der üblichen Dimen-
sionierung entsprechen und ihre
Funktion erfüllen.
5.4.1.3.3 Eignungsprüfung der Komponenten
Die Qualität der einzelnen Kompo-
nenten muss durch einen Eignungs-
nachweis sichergestellt sein.
Des Weiteren muss die Identität der
verwendeten Komponenten nachge-
wiesen sein.
Glas Fandel I 35
Verglasungssysteme
5.4.1.4.3 Wärme- / Schall- / Sonnenschutz / Sicherheit / Brandverhalten
Die je nach vorgesehener Anwen-
dung zusätzlichen Anforderungen
5.4.1.4.4 Sonstige Bedingungen
Die Kantenbearbeitung bzw. der
Kantenschutz ist systembezogen zu
berücksichtigen.
sind gegebenenfalls gesondert nach-
zuweisen.
5.4.1.5 Verträglichkeit
Die Verträglichkeit von Materialien
muss für den jeweiligen Anwen-
dungsfall nachgewiesen werden
(siehe Punkt 5.4.1.10), d. h. die ver-
wendeten Komponenten müssen im
Gesamtsystem ihre Funktion dauer-
haft erfüllen wie z. B:
n Rahmenmaterial
n Primär- und Sekundärdichtstoff
Isolierglas
n Abstandhalter Isolierglas
n Material Verglasungsklötze
n Dichtprofile / Füllprofile
n Verglasungsdichtstoffe
n Klebstoff
n Klebebänder
n Glaslaminate
n Beschichtungen oder Folien auf
Glas
n Tab. 1: Beispiele zum Kontakt der verschiedenen Werkstoffe
Klebe- Reini- Primer Kleb- PVC-U Glas- Sekun- Primär- Abstand- Dicht- Dicht- Profilbe- Klötze
system gungs- stoff laminate därdicht- dicht- halter lippe a lippe i schich-
mittel stoff stoff tungen
Klebesystem
Reinigungsmittel
Primer
Klebstoff
PVC-U
Glaslaminate
Sekundärdichtstoff
Primärdichtstoff
Abstandhalter
Dichtlippe a
Dichtlippe i
Profil-
beschichtungen
Klötze
Kennzeichnung: d = direkter Kontakt, i = indirekter Kontakt, 0 = kein Kontakt | Bei Veränderungen der Systeme muss die Verträglichkeit erneut nachgewiesen sein.
36 I Glas Fandel
Verglasungssysteme
5.4.1.6 Adhäsionsverhalten
Die Haftung zwischen Flügelrahmen
und Klebung muss dauerhaft sein
(siehe 5.4.1.2). Bei der Klebung auf
5.4.1.7 Qualitätssicherung
Um einen kontinuierlichen Qualitäts-
standard sicherzustellen, wird das
Erstellen von Prüfplänen für einge-
hende Materialien, Herstellungs-
prozesse und Fertigungsendprü-
fungen empfohlen.
5.4.1.8 Reparaturfähigkeit
Die Möglichkeiten der Reparatur
müssen in der Systembeschreibung
enthalten sein. Im Reparaturfall müs-
sen die Funktionsfähigkeit aller
Komponenten und deren Verträg-
lichkeit sichergestellt sein. Dazu muss
über eine entsprechende Kennzeich-
nung die Rückverfolgbarkeit der ein-
gesetzten Komponenten sicherge-
stellt sein.
5.4.1.9 Gewährleistung
Der Lieferant der geklebten Fenster-
konstruktion, in der Regel der Fens-
terbauer, steht für sein Gewerk, wie
es die Gesetzgebung vorgibt, in der
Gewährleistung.
5.4.1.10 Normen und Regelwerke
Die nachstehenden Normen und
Regelwerke gelten in ihrer jeweils
Glas ist insbesondere auf die Haftung
beim Verkleben auf beschichteten
und/oder emaillierten Oberflächen zu
achten. Hierzu muss Rücksprache mit
dem Glashersteller gehalten werden.
aktuellen und alle Teile umfassenden
Ausführung.
DIN EN 356 Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und
Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff
DIN EN 572 Glas im Bauwesen – Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas
DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 1096 Glas im Bauwesen – Beschichtetes Glas
DIN EN 1279 Glas im Bauwesen – Mehrscheiben-Isolierglas
DIN EN 1627 – 1630 Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung
DIN EN 1863-2 Glas im Bauwesen - Teilvorgespanntes Kalknatronglas
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen
DIN EN ISO 10077 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen
DIN EN 12150 Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Kalknatron-
Einscheibensicherheitsglas
DIN EN 12412 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen – Bestimmung
des Wärmedurchgangskoeffizienten mittels des Heizkastenverfahrens
DIN EN 12488 Glas im Bauwesen – Verglasungsrichtlinien – Verglasungssysteme und
Anforderungen für die Verglasungen
DIN EN ISO 12543 Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas
DIN EN 12758 Glas im Bauwesen – Glas und Luftschalldämmung
DIN EN 13022 Glas im Bauwesen – Geklebte Verglasungen
DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN EN ISO 13788 Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen –
Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer
Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren –
Berechnungsverfahren
DIN EN 14179 Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-
Einscheibensicherheitsglas
Glas Fandel I 37
Verglasungssysteme
DIN EN 15434 Glas im Bauwesen – Produktnorm für lastübertragende und / oder UV-beständige
Dichtstoffe
DIN 18361 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Verglasungsarbeiten
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Technische Richtlinie des Glaserhandwerks 3 „ Klotzung von
Verglasungseinheiten“
Technische Richtlinie des Glaserhandwerks 17 „ Verglasen mit Isolierglas“
Merkblatt Bundesverband Flachglas „Materialverträglichkeit rund um das
Isolierglas“
Güte- und Prüfbestimmungen, RAL – GZ 716/1, Abschnitt III, Anhang A: „Verklebte
Verglasungen in PVCRahmenkonstruktionen“
Ift Rosenheim, VE-08 / 1 Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme
GUV – SI 8027 Mehr Sicherheit bei Glasbruch
VdS 2163 Einbruchhemmende Verglasungen
VdS 2270 Alarmgläser
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern
RAL - GZ 520 Mehrscheiben-Isolierglas; Gütesicherung
EnEV Energieeinsparverordnung
Alle DIN EN-Normen können ange-
fordert werden beim:
Beuth-Verlag GmbH
(Alleinverkaufsrecht)
10772 Berlin
Telefon: (030) 2601-2260
Telefax. (030) 2601-1260
Internet: www.beuth.de
E-Mail: [email protected]äuterungen:VDI = Verein Deutscher Ingenieure, DüsseldorfGUV = Gemeinde Unfall-Versicherung/Bundesverband der Unfallkassen, MünchenVdS = VdS Schadenverhütung GmbH, KölnDIBt = Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin
38 I Glas Fandel
Verglasungssysteme
5.5 Sonderverglasungen
Sonderverglasungen sind stets sorgfäl-
tig zu planen und zu konstruieren. Zur
Erhaltung der Funktionstüchtigkeit
und Lastabtragung sind eine ganze
Reihe wichtiger Aspekte zu beachten.
Glas Fandel empfiehlt daher bereits im
Planungsstadium den Hersteller der
Verglasung zu beteiligen.
Eine dieser Sonderverglasungen stel-
len rahmenlose Glasstöße und
Ganzglasecken aus Isolierglas dar.
Wärmetechnisch sind Glasstöße und
Ganzglasecken ungünstig. Jede
Außenecke stellt eine geometrische
Wärmebrücke dar, die besonders
prädestiniert ist, raumseitig geringere
Oberflächentemperaturen als die
geraden Flächen aufzuweisen. Auch
beim Einsatz eines wärmetechnisch
verbesserten Randverbundsystems
(warme Kante) weist der Rand-
verbundbereich systembedingt stets
ungünstigere Dämmeigenschaften
(höhere U-Werte) auf als der unge-
störte Bereich innerhalb der
Glasfläche, für den der nominelle Ug-
Wert angegeben wird. Es muss daher
an den Innenflächen von Glasstößen
und Ganzglasecken bereits bei höhe-
ren Außentemperaturen und gerin-
geren Raumluftfeuchtigkeiten mit
Kondensat gerechnet werden, als bei
gerahmten Verglasungen.
Auch bei gerahmten Verglasungen
ist Kondensat nicht immer zu vermei-
den. Entsprechend DIN 4108-2 ist ein
vorübergehender Tauwasserausfall in
geringen Mengen am Fenster zuläs-
sig und stellt somit keinen
Reklamationspunkt dar. Sofern es
sich bei Glasstößen oder Ganz-
glasecken nicht mehr um geringe
Mengen Kondensat im Sinne der
Norm handelt, ist Glas Fandel hierfür
nicht zur Verantwortung zu ziehen,
da eindringlich auf die bauphysikali-
schen Zusammenhänge und die sich
eventuell daraus ergebenden
Konsequenzen hingewiesen wird.
Bei der Berechnung der Uw–Werte ist
Formel (1) in DIN ISO EN 10077-1
entsprechend um einen ΨGlas-Glas mul-
tipliziert mit der Länge des rahmenlo-
sen Stoßes zu erweitern.
Bei der statischen Berechnung sind
die Gläser am rahmenlosen Stoß frei
beweglich zu berechnen und zu
bemessen. Alternativ ist es möglich,
die Gläser zur gegenseitigen Aus-
steifung heranzuziehen und die
„Wetterfuge“ statisch tragend aus-
zuführen. Die konstruktive Verkle-
bung ist bei der statischen Berech-
nung zu berücksichtigen. Das Isolier-
glas muss in diesem Fall EN 13022-3
entsprechen und kraftschlüssig mit
der Unterkonstruktion verbunden
sein, um die Auflagekräfte ableiten
zu können. Es muss sichergestellt
sein, dass die Fuge bis zur vollständi-
gen Aushärtung nicht belastet wird.
Nationale Anforderungen, Landes-
bauordnungen, in den Technischen
Baubestimmungen gelistete Normen,
Bauregelliste, Brandschutzanforde-
rungen usw. sind zu beachten.
Die nicht tragende Wetterfuge sollte
mindesten b x t = 8 mm x 0,5 • b
(≥ 6 mm) betragen, sonst nach stati-
scher Berechnung. 1 K-Silikon kann
nur bis zu einer bestimmten
Fugentiefe zuverlässig vernetzen. Die
Empfehlungen des Klebstoffher-
stellers sind daher strikt zu beachten.
Glas Fandel empfiehlt bei größeren
Fugentiefen als 12 mm die Ver-
wendung von 2 K-Silikon.
Für eine dauerhaft funktionierende
Verglasung ist besonders darauf zu
achten, dass Schädigungen durch
folgende Einflüsse vermieden wer-
den:
n andauernde Feuchtigkeit oder
Wasser auf dem Randverbund,
n UV – Strahlung am Randverbund,
n nicht geplante Lasteinwirkungen
auf Isolierglas und Fuge,
n unverträgliche Materialien (vgl.
Kapitel 6)
Sofern die Stoßfuge nicht komplett
mit Silikon ausgefüllt und die
Fugentiefe begrenzt wird, kann die
Begrenzung mittels geschlossenzelli-
ger PE-Rundschnur, Silikonprofilen
usw. erfolgen. Auch für diese
Materialien ist die Verträglichkeit ent-
sprechend Kapitel 6 nachzuweisen.
Zur Vermeidung der permanenten
Feuchtigkeitseinwirkung auf dem
Isolierglasrandverbund ist bei dieser
Konstruktionsvariante für eine dauer-
haft funktionierende Entwässerung
und „Falzbelüftung“ zum Dampf-
druckausgleich Sorge zu tragen.
Ist zum UV-Schutz des Randverbundes
eine Blechabdeckung vorgesehen,
muss vor dem Aufkleben des Bleches
die Klebe- oder Wetterfuge komplett
ausgehärtet sein. Die Dauer der
Aushärtung ist von der Außen-
temperatur abhängig und kann beim
Klebstoffhersteller hinterfragt werden.
Die Verklebung des Bleches muss zur
Vermeidung von Kondensat und
damit Adhäsionsverlust lunkerfrei mit
einem mit dem System verträglichen
und geeigneten Klebstoff erfolgen.
Glas Fandel empfiehlt an Stelle der
Blechabdeckung den UV-Schutz mit-
tels Randsiebdruck oder die Aus-
führung des Isolierglasrandverbundes
mit einem speziellen UV-Silikon sicher-
zustellen (dieser ist nicht gasdicht).
Für die Ausführung die einfachste
Form ist die Stufe der äußeren
Glasscheibe mit Silikon zu schwär-
zen. Hierbei können in geringen
Umfang Schlieren sichtbar werden.
Glas Fandel I 39
Verglasungssysteme
Die Butylschnur hat einen anderen
schwarzen Farbton wie der
Sekundärdichtstoff und hebt sich ab.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
produktionsbedingt die Verpressung
der Butylschnur nicht absolut gleich-
mäßig erfolgen kann. So kann ein
absolut vertikaler Verlauf der
Dichtstoffkante ebenso wenig garan-
tiert werden, wie die Vermeidung
kleiner Nester zwischen Primär- und
Sekundärdichtstoff. Bei Beschich-
tungen in Ebene 2 sowie 5 bei 3-fach
Isolierglas oder auch bei Sonnen-
schutzglas werden Schleifspuren oft
auch als Spektralfarben sichtbar. All
diese Merkmale stellen keinen
Reklamationsgrund dar. Glas Fandel
empfiehlt daher als formal und tech-
nisch beste Lösung eine Teil-
bedruckung oder -emaillierung der
Scheiben 2 mm über den Rand-
verbund hinweg in Verbindung mit
der Verwendung eines schwarzen,
wärmetechnisch verbesserten Ab-
standhalters.
5.6 Rosenheimer Tabelle „Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern“
In der Tabelle zur Ermittlung der
Beanspruchungsgruppen zur Ver-
glasung von Fenstern ist die zutref-
fende Beanspruchungsgruppe 1 – 5
und damit das erforderliche
Verglasungssystem Va1 – Va5 bzw.
Vf3 – Vf5 festzulegen.
Nach DIN 18545, Teil 2, sind die
Dichtstofftypen in 5 Anforderungs-
gruppen mit den Buchstaben A-E
festgelegt und im Teil 3 der gleichen
Norm den Verglasungssystemen der
„Rosenheimer Tabelle“ zugeordnet.
Die Einordnung der Dichtsysteme
erfolgt durch die Dicht-
mittelhersteller. Diese tragen allein
die Verantwortung für ihre Angaben.
1. Allgemeines
In der aktualisierten Tabelle „Beanspruchungsgruppen zur Verglasungvon Fenstern“ sind die Rahmenwerkstoffe Aluminium, Holz, Alumini-um-Holz, Kunststoff und Stahl zusammengefasst. Die Tabelle ersetztdie bisherigen Ausgaben von 1983. Die Tabelle gibt den aktuellenStand der Verglasungstechnik wieder, die durch die Normen DIN18545 und DIN 18361 sowie die Einbaurichtlinien derIsolierglashersteller entstehen. In der vorliegenden Tabelle sindbewusst neue Verglasungstechniken bei Holzfenstern, wie„Glasabdichtung am Holzfenster ohne Vorlegeband“ oder„Glasabdichtung am Holzfenster mit vorgefertigten Dichtprofilen“nicht berücksichtigt worden, da für diese Verglasungstechniken sepa-rate Richtlinien des ift vorliegen.
2. Anwendungsbereich
Die Tabelle dient zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen (BG) fürdie Verglasung von Fenstern und Fenstertüren bei Verwendung vonDichtstoffen. Ihr Anwendungsbereich ist abgestimmt auf den An-wendungsbereich von DIN 18545. Spezialgebiete wie die Verglasungvon Hallenbädern, Schaufensteranlagen usw. werden mit der Tabellenicht erfasst. Bei diesen Verglasungen ist das Verglasungssystemunter Beachtung der tatsächlichen Beanspruchung, gegebenenfallsdurch Hinzuziehen des Dichtstoffherstellers, festzulegen.
Die Tabelle wurde erarbeitet, damit– der Architekt bzw. die ausschreibende Stelle eine den Regeln der
Technik entsprechende Verglasung ausschreiben kann,– der Fensterhersteller bzw. der Glaser in Verbindung mit DIN 18545
Teil 3 eine den Regeln der Technik entsprechende fachgerechteVerglasung ausführen kann.
3. Anforderung an die Rahmenkonstruktion
Bei der Ausarbeitung der Tabelle wurde davon ausgegangen, dassdie Rahmenkonstruktion, die Verglasungseinheit und die Ausführungder Verglasung den Regeln der Technik entsprechen. Diese sind u. a.festgelegt in:– Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerter
Verglasung– DIN 18361 Verglasungsarbeiten– DIN 18545 Teil 1 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen;
Anforderungen an Glasfalze– Technische Richtlinien des Instituts des Glaserhandwerks für Ver-
glasungstechnik und Fensterbau, Hadamar– Einbaurichtlinien der Hersteller von Mehrscheiben Isolierglas.
Zur Vereinfachung der Überprüfung, ob die Voraussetzungen für einegebrauchstaugliche und fachgerechte Verglasung gegeben sind, wer-den wesentliche Kriterien beispielhaft angeführt:
1. Die Rahmenkonstruktion muss ausreichend bemessen sein. Der Nachweis kann für
– feststehende Rahmenteile durch Berechnung,– Flügelrahmen durch die Systemprüfung oder eine vergleichbare
Prüfung erfolgen.
2. Die Abmessungen der Glasfalze müssen DIN 18545 Teil 1 entspre-chen. Zusätzlich sind die Angaben der Isolierglashersteller zubeachten.
3. Bei Verglasungen mit dichtstofffreiem Falzraum müssen Öffnungenzum Dampfdruckausgleich zur Außenseite vorhanden sein. Diesesind entweder als Schlitze mit mindestens 5 mm Breite und 20 mmLänge oder als Bohrungen mit einem Mindestdurchmesser von 8mm auszubilden. Im unteren Falz sind mindestens 3 Öffnungenanzubringen.
Die Öffnung des Falzraumes ist jedoch auch im oberen Bereich zuempfehlen. Bei Holzfenstern bis zu einer Flügelbreite von 1,20 msind 2 Öffnungen im unteren Bereich ausreichend. Bei Räumen mitKlimaanlagen und dergleichen sind die Öffnungen auch obenanzubringen.
4. Die Verklotzung der Glasscheiben muß nach der TechnischenRichtlinie Nr. 3 des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar, durch-geführt werden. Durch die Verklotzung darf der Falzraum in derLänge nicht unterbrochen werden.
Bei profiliertem Falzgrund müssen im Bereich der Öffnungen dietieferliegenden Bereiche miteinander verbunden werden.
5. Bei Verglasung mit Glashalteleisten sind diese raumseitig anzu-bringen, wobei sicherzustellen ist, dass eine ausreichendeDichtheit zwischen Rahmen und Glashalteleiste vorliegen muss.Bei Verbund- und Kastenfenstern können die Glashalteleisten auchim Zwischenraum angebracht werden.
4. Erläuterungen der BeanspruchungenFür die Ermittlung der Beanspruchungsgruppen sind in der Tabelledie Eingangsgrößen– Beanspruchung aus Bedienung– Beanspruchung aus Umgebungseinwirkung– Beanspruchung aus Scheibengröße– Belastung der Glasauflage in Abhängigkeit von der Gebäudehöhevorgegeben.
Zur Erleichterung der Einordnung sind die Eingangsgrößen wie folgterläutert:
Beanspruchung aus Bedienung
Die Zuordnung erfolgt über die Öffnungsart, wobei für Festverglasun-gen, Drehfenster und Drehkippfenster die Mindestforderung mit derBG 1 beginnt. Für alle übrigen Öffnungsarten wie Schwingfenster,Hebefenster u.a. ist die Mindestforderung mit der BG 3 festgelegt.
Beanspruchung aus Umgebungseinwirkung
Die Zuordnung erfolgt über die zu erwartenden Einwirkungen von derRaumseite, wobei als Belastungen die Einwirkung von Feuchtigkeitund die Gefahr mechanischer Beschädigung zu beachten sind. Mitder Einwirkung von Feuchtigkeit auf die raumseitige Glasabdichtungist zu rechnen, z. B. bei
– Räumen mit Klimaanlagen,– Feuchträumen, wobei normal beheizte und belüftete Badräume und
Küchen im Wohnbereich nicht zu Feuchträumen zählen,– Blumenfenstern,– allen Fenstern, die zum Schließen der Außenwand bei Winterbauten
eingesetzt werden.
Mit mechanischen Beschädigungen der raumseitigen Glasabdichtungist zu rechnen, wenn z. B. in öffentlichen Gebäuden wie Schulen dieFenster von der Raumseite für den Publikumsverkehr zugänglich sind.Ist mit Feuchtigkeitsbelastung oder mechanischer Beschädigung zurechnen, muß die BG 5 angenommen werden. Bei Verglasung mitdichtstofffreiem Falzraum ist die BG 4 ausreichend.
Erläuterungen zur Tabelle
Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
40 I Glas Fandel
Verglasungssysteme
Beanspruchung aus der Scheibengröße
Die Zuordnung für die Glasabdichtung erfolgt über das Rahmen-material, die Kantenlänge der Verglasungseinheit und die Dicke derDichtstoffvorlage, wobei mit Ausnahme des Rahmenmaterials Holzauch der Farbton berücksichtigt wird. Die angegebene Dicht-stoffvorlage entspricht der Mindestdicke für die witterungsseitigeAbdichtung. Die angegebene Kantenlänge ist der obere Grenzwertfür die jeweilige Beanspruchungsgruppe. Bei Holzfenstern wird beieiner Dichtstoffvorlage von 3 mm davon ausgegangen, dass sichdurch die Abfasung der oberen Kante an der äußeren Wange dieDichtstoffvorlage nach oben vergrößert.
Belastung der Glasauflage in Abhängigkeit der Gebäudehöhe
Die Zuordnung für die Belastung der Glasauflage folgt aus derWindlast, die nach DIN 1055 Teil 4 von der Gebäudehöhe bestimmtwird. Die Belastung der Glasauflage ist auch für die Wahl des Vorle-gebandes von Bedeutung, wobei das Vorlegeband Bestandteil desVerglasungssystems ist. Die Belastung der Glasauflage wird bei derFestlegung der BG nicht berücksichtigt. Sie dient nur zur Infor-mation für den Hersteller von Verglasungssystemen und den Glaser.
5. Festlegung der Beanspruchungsgruppen
Die Tabelle sieht für die unterschiedliche Beanspruchung der Ver-glasung eine Einteilung in 5 Beanspruchungsgruppen vor. DieBeanspruchungsgruppe 1 ist dabei für Verglasungen mit geringenBelastungen und die Beanspruchungsgruppe 5 für Verglasungenmit der höchsten Belastung vorgesehen.
Aus den Eingangsgrößen ergeben sich u. U. 3 verschiedene Bean-spruchungsgruppen. Für die Verglasung maßgebend ist die höch-ste Gruppe.
Bei Verbundfenstern oder Kastenfenstern gilt für den witterungssei-tigen Flügel die Beanspruchungsgruppe, die sich aufgrund derBeanspruchung aus Bedienung und Scheibengröße ergibt. DieBeanspruchung aus Umgebungseinwirkung dagegen gilt für denraumseitigen Flügel.
Die Beanspruchungsgruppe ist vom Architekten bzw. von der aus-schreibenden Stelle im Leistungsverzeichnis unter Hinweis auf dieTabelle „Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern“anzugeben.
Beispiel: Verglasung entsprechend Verglasungstabelle ift: BG 3
6. Wahl des Verglasungssystems
Das Verglasungssystem kann, wenn die Beanspruchungsgruppe be-kannt ist, mit Hilfe der Tabelle „Verglasungssysteme“ aus DIN 18545–3 ermittelt werden.Es werden unterschieden– Verglasungssystem mit freier Dichtstofffase (Va 1),– Verglasungssysteme mit Glashalteleisten und ausgefülltem
Falzraum (Va 2 bis Va 5),– Verglasungssysteme mit Glashalteleisten und dichtstofffreiem
Falzraum (Vf 3 bis Vf 5).
Hier bedeuten:V Verglasungssystema ausgefüllter Falzraumf dichtstofffreier Falzraum1 bis 5 Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern
Verglasungssysteme nach DIN 18545 sind mit den Kurzzeichen derTabelle zu bezeichnen.
Beispiel: Verglasungssystem (V) mit ausgefülltem Falzraum (a) fürdie Beanspruchungsgruppe 3 Verglasungssystem DIN18545 – Va 3
Verglasungssysteme mit ausgefülltem Falzraum sind, wenn in denEinbaurichtlinien der Isolierglashersteller keine andere Festlegunggetroffen wurde, nur für Holzfenster geeignet.
Die Zuordnung der Dichtstoffe zu den Verglasungssystemen erfolgtnach DIN 18545 Teil 2, wobei die Dichtstoffgruppen mit den Buch-staben A bis E bezeichnet sind.
Beispiel: Bezeichnung eines Dichtstoffes der Dichtstoffgruppe DDichtstoff DIN 18545 – D
7. Beispiel
Für einen 13 m hohen Verwaltungsbau sind dunkelgrüne Aluminium-fenster mit Mehrscheiben- Isolierglas vorgesehen. Es handelt sich umDrehkippfenster. Die größte Flügelabmessung beträgt 1,20 m x 1,65m.
1. Öffnungsart: Drehkipp -> BG 1
2. Belastung von der Raumseite(normal oder erhöht): normal -> BG 1
3. Beanspruchung aus– Rahmenmaterial: Aluminium– Farbe: dunkel -> BG 4– Dichtstoffvorlage
(gewählt): 5 mm– Kantenlänge: 1,65 m
4. Höchste ermittelteBeanspruchungsgruppe -> BG 4
Erforderliche BG:Verglasung entsprechend Verglasungstabelle ift : BG 4
Gewähltes Verglasungssystem:Verglasungssystem DIN 18545 – Vf 4
Geeigneter Dichtstoff zur Versiegelung:Dichtstoff DIN 18545 – D
8. Haftungsausschluss
Technische Richtlinien dieser Art sind nicht die einzigen, sonderneine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsgemäßes Verhalten imRegelfall. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Tabelle als tech-nische Empfehlung nur die zum Zeitpunkt der Ausgabe herrschen-den „Regeln der Technik“ berücksichtigen kann. Durch dasAnwenden der Tabelle entzieht sich niemand der Verantwortung füreigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Wer dieTabelle anwendet, hat für die richtige Anwendung im konkretenEinzelfall Sorge zu tragen.
Irgendwelche Ansprüche können aus dieser Veröffentlichung nichtabgeleitet werden.
9. Allgemeiner Hinweis
Obwohl nach DIN 18545-3 eine Verglasung mit ausgefülltem Falz-raum möglich ist, sehen die Verglasungsvorschriften der Iso-lierglas-Hersteller in der Regel nur eine Ausführung mit dichtstoff-freiem Falzraum vor. Es wird deshalb empfohlen, die Verglasungkonstruktiv so auszubilden, dass grundsätzlich ein Vergla-sungssystem mit dichtstofffreiem Falzraum zur Ausführung kommt.
„Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern“
Ausgabe 1/03
Verglasungssysteme ( DIN 18545 Teil 3 )
Glas Fandel I 41
Verglasungssysteme
44 I Glas Fandel
Materialverträglichkeit
6 MaterialverträglichkeitBundesverband Flachglas e.V.; Stand: 6/2004
6.1 Einleitung
Mehrscheiben-Isolierglas wird heute
zunehmend in immer komplexeren
Anwendungen eingesetzt. Dadurch
bedingt kommen die Randverbund-
Dichtstoffe mit zahlreichen anderen
Werkstoffen in Kontakt, so dass hier
unter Umständen schädliche Wech-
selwirkungen, die die Funktion des
gesamten Systems (bestehend aus
Mehrscheiben-Isolierglas und Kons-
truktion) beeinträchtigen, nicht aus-
zuschließen sind. Die nachfolgende
Darstellung erläutert Grundlagen,
Ursachen, Abhilfen und Prüfungs-
möglichkeiten solcher Unverträglich-
keiten.
6.2 Grundlagen
Die Verträglichkeit von Stoffen ist
hinsichtlich ihres Begriffes in
DIN 52 460, „Fugen- und Glasab-
dichtungen – Begriffe“ definiert:
„Stoffe sind miteinander verträglich,
wenn zwischen ihnen keine schädliche
Wechselwirkung auftritt.“ Diese Defi-
nition schließt Wechselwirkungen
nicht grundsätzlich aus, solange sie
nicht schädlich sind. Somit enthält die
Definition von „Verträglichkeit“ die
Anforderung, wonach „schädliche
Wechselwirkungen“ auszuschließen
sind.
n Was sind Wechselwirkungen?
Wechselwirkungen sind alle physika-
lischen, physiko-chemischen oder
chemischen Vorgänge, die zum
Beispiel beim Kontakt zweier ver-
schiedener Stoffe oder Stoffgemenge
auftreten können und zu Ver-
änderungen der Struktur, Farbe und
Konsistenz usw. führen können. Die
im Zusammenhang des Themas wohl
wichtigsten Wechselwirkungen sind
die physiko-chemischen, so zum
Beispiel die Wanderung von Bestand-
teilen, auch als Migration bezeichnet.
n Was sind schädliche
Wechselwirkungen?
Schädliche Wechselwirkungen sind in
diesem Zusammenhang alle Wechsel-
wirkungen zwischen Stoffen oder
Stoffgemengen, die Funktionen oder
die Haltbarkeit des jeweiligen
Systems, zum Beispiel des in einen
Rahmen eingesetzten Isolierglases,
nachteilig beeinflussen.
n Grundlagen der Migration
Zur Auslösung von Migrationsvor-
gängen sind zumindest zwei ver-
schiedene Stoffe erforderlich, so z. B.
ein „Stoff A“ und ein „Stoff B“. Von
diesen beiden muss zumindest einer
aus mehreren Komponenten aufge-
baut sein, z. B. der „Stoff A“. Im
„Stoff A“ muss zumindest eine der
Komponenten „migrationsfähig“
sein. Diese Komponente muss auf-
grund ihrer Molekularstruktur im
Gefüge/Gemenge beweglich sein.
Damit erfüllt sie eine notwendige Vor-
aussetzung für das Ablaufen eines
Migrationsvorganges. Schließlich muss
der „Stoff B“ die strukturellen Voraus-
setzungen für Migrationsvorgänge
erfüllen, d. h. er muss die migrierende
Komponente aufnehmen und/oder
transportieren können.
Der typische und wichtigste Fall die-
ser physiko-chemischen Wechselwir-
kung ist die so genannte „Weich-
macherwanderung“: Der „Stoff A“
enthält einen „Weichmacher“, der
durch den Kontakt zum „Stoff B“ aus
„A“ nach „B“ übertritt.
Die treibende Kraft eines solchen
physiko-chemischen Prozesses ist der
unterschiedliche Gehalt des „Stoffes
A“ und des „Stoffes B“ an dem
Sie macht auch die Verantwort-
lichkeiten für Konstruktionen sowie
Verpflichtungen zur Information und
die sich daraus ergebenden tech-
nischen und rechtlichen Konse-
quenzen deutlich.
Weichmacher. Es gibt also ein Kon-
zentrationsgefälle, auch Konzen-
trationsgradient genannt, zwischen
den beiden Stoffen, bzw. den beiden
Phasen, so der entsprechende Fach-
terminus. Gibt es keinen Konzen-
trationsgradienten, findet auch keine
Migration statt.
Für die Geschwindigkeit des ablau-
fenden Migrationsprozesses ist unter
anderem die Größe des Gradienten
maßgebend. Ist der Gradient groß,
läuft der Vorgang schnell ab, ist der
Gradient klein, läuft er entsprechend
langsam ab.
Eine weitere Einflussgröße für die
Migrationsgeschwindigkeit ist die
Temperatur. Eine hohe Temperatur
beschleunigt den Vorgang, eine nie-
drige Temperatur verzögert den-
selben.
n Weichmacher und
Weichmacherwanderung
Vollständigkeitshalber sei eine kurze
Erklärung für die Bezeichnung
„Weichmacher“ gegeben. Als
„Weichmacher“ werden solche
Substanzen bezeichnet, die Kunst-
stoffen zugesetzt werden, um deren
mechanische Eigenschaften zu
gestalten. Wie ihr Name schon sagt,
können Weichmacher als Lösungs-
mittel wirken, die einen Kunststoff
aufquellen lassen und in einen gel-
artigen Zustand überführen.
Glas Fandel I 45
Materialverträglichkeit
Die „Weichmacherwanderung“ stellt
eine schädliche Wechselwirkung dar,
wenn wesentliche Stoffeigenschaften
so verändert werden, dass die Funk-
tion des Systems nachhaltig verän-
dert und beeinträchtigt wird:
nn Der einen Weichmacher abge-
bende Stoff wird härter, ver-
sprödet und schrumpft.
nn Der einen Weichmacher auf-
nehmende Stoff wird weicher,
elastischer und quillt.
Dramatisch sind solche Wechsel-
wirkungen in ihren Auswirkungen
zum Beispiel, wenn der einen
Weichmacher aufnehmende Stoff
seine Struktur vollständig einbüßt,
also total aufgelöst wird.
6.3 Schädliche Wechselwirkungen in der Praxis
Im Folgenden wird auf einige im
Zusammenhang mit der Verglasung
von Isoliergläsern in letzter Zeit ver-
mehrt zu beobachtende schädliche
Wechselwirkungen eingegangen.
n Stoßfugenversiegelung bzw.
Klotzfixierung
Hier sind im Schadensfall die
typischen Folgen einer schädlichen
Weichmacherwanderung zu beob-
achten.
Eine solche Weichmacherwanderung
mit der Folge einer totalen Auflösung
einer der betroffenen Komponenten
liegt beim direkten Kontakt des
Randverbundes eines Mehrscheiben-
Isolierglases mit einem weiteren,
ungeeigneten Dichtstoff, zum Bei-
spiel einer Wetterversiegelung in
einem Isolierglasstoß oder auch bei
der Fixierung eines Verglasungs-
klotzes im Glasfalz mit Hilfe eines
ungeeigneten Dichtstoffes vor.
Abb. 1: Wetterversiegelung in einemIsolierglasstoß
SZR
SZR
1. Dichtstufe
2. Dichtstufe
2. Dichtstufe
1. Dichtstufe
HinterfüllschaumWetterversiegelung
Abb. 2: Auflösen der Butyl-Dichtungdurch Migration
Endphase des Vorganges regelrecht
auf. Hier kommt es dann zunächst
zum Aufquellen der Butyl-Dichtung
und zum Ablaufen eines Gemisches
aus Butyl-Bestandteilen und dem
migrierenden Stoff oder Stoffgemisch.
Daraus resultiert letztlich ein Total-
schaden des Isolierglases, da durch
das Auflösen der Butyl-Dichtung
deren Sperrwirkung gegen die Was-
serdampfdiffusion und die Gas-
diffusion zerstört wird. Außerdem
verursacht das Verteilen des Ge-
misches aus Bestandteilen der Butyl-
Dichtung und dem Migrationsstoff
auf den Innenoberflächen (Pos. 2 + 3)
des Isolierglases eine optische
Beeinträchtigung. Unter diesen Vor-
aussetzungen ist an eine bestim-
mungsgemäße Funktion des Isolier-
glases nicht mehr zu denken und ein
Austausch unvermeidlich.
n Profilverschiebung bei orga-
nischem Abstandhalter
Ein weiterer, typischer Fall eines
schädlichen Migrationsvorganges aus
einem ungeeigneten Verglasungs-
dichtstoff im Kontakt zum Isolierglas-
Randverbund. Ein Beispiel ist ein
Isolierglas-System mit organischem
Aus diesem für diesen Zweck unge-
eigneten Dichtstoff wandern Be-
standteile (Weichmacher, aber auch
Öle und/oder Extender) durch die
zweite Dichtstufe des Isolierglases
hindurch. Sie treten in die erste
Dichtstufe des Isolierglases („Butyl-
Dichtung“) ein und lösen diese in der
Abstandhalter an der Traufkante für
eine Dachverglasung.
Durch den Kontakt mit den Isolier-
glasdichtstoffen treten aus der
Traufpunktversiegelung „migrations-
fähige“ Stoffe aus. Diese wiederum
werden durch die zweite Dichtstufe
des Isolierglases bis an das organische
Abstandhalterprofil herangeführt.
Diese Stoffe dringen dann in die
Grenzfläche zwischen Glasoberfläche
und Abstandhalterprofil ein und zer-
stören dort die Haftung des Profils am
Glas. Als Folge von Temperatur- und
Luftdruckschwankungen („Pumpbe-
wegungen“) gleitet das Profil auf
einem „Schmierfilm“ aus Ölen, Weich-
machern und/oder Extendern in den
Scheibenzwischenraum. Dieses Scha-
densbild wird wegen seines Aussehens
auch als „Girlanden-Effekt“ bezeich-
net.
Abb. 3: FehlerhafteTraufpunktversiegelung
SZR
OrganischerAbstandhalter 2. Dichtstufe (Silikon)
Traufblech
Wetterversiegelung
EPDM-Auflage
Abb. 4: Girlanden-Effekt
46 I Glas Fandel
Materialverträglichkeit
Abb. 5: Wechselwirkungen zwischenRandverbund und Klotz
Bei der Ausführung von Trauf-
punktversiegelungen wird, wie auch
in der Abbildung zu sehen, neben der
fehlerhaften Auswahl des Vergla-
sungsdichtstoffes oft auch noch ein
weiterer, gravierender Fehler ge-
macht. Hier wurde die Fugentiefe
falsch dimensioniert, das heißt, sie
wurde viel zu tief ausgelegt.
n Wahl der Verglasungsklötze
Auch durch den Kontakt zwischen
den Dichtstoffen im Randverbund
des Isolierglases mit den Vergla-
sungsklötzen können bei ungeeigne-
tem Klotzmaterial schädliche Wech-
selwirkungen auftreten.
Das ungeeignete Klotzmaterial
nimmt Bestandteile aus der zweiten
Dichtstufe auf, wird klebrig und plas-
tisch. Der Klotz verliert seine mecha-
nische Stabilität, so dass die Funktion
der Lastabtragung nicht mehr
systemgerecht möglich ist. Als Folge
daraus können sich zum Beispiel
Fensterflügel derart verziehen, dass
ein Öffnen und Schließen erheblich
behindert oder gänzlich unmöglich
wird. Im Endstadium des Migrations-
prozesses, wenn sich der Klotz in
erheblichen Teilen aufgelöst hat,
können sich Isolierverglasungen im
Fensterrahmen um mehrere
Millimeter verschieben, so dass der
Randverbund aus dem Falz heraus in
den Sichtbereich eintritt.
Abb. 6: Klotz nach schädlichenWechselwirkungen
Eine weitere mögliche Folge ist, dass
die Isolierglaseinheiten nicht mehr
sachgerecht fixiert sind. Die Glas-
produkte geraten unter nicht planmä-
ßige Spannungen mit der Folge unter-
schiedlicher Schäden am Glas. Durch
den Entzug wichtiger Bestandteile der
zweiten Dichtstufe ist unter Um-
ständen auch die Funktionsfähigkeit
des Isolierglas-Randverbundes gefähr-
det. Es ist also absolut unerlässlich, die
Eignung von Klotzmaterialien entspre-
chend zu prüfen, um sich gegen der-
artige folgenschwere Fehlschläge
abzusichern. Besondere Aufmerk-
samkeit ist zum Beispiel Klotzmate-
rialien zu schenken, die Styrolverbin-
dungen enthalten.
n Fugendimensionierung
Bei der Ausbildung von Fugen zwi-
schen Isoliergläsern untereinander
oder auch im Wand- und/oder Eck-
anschluss sind die notwendigen tech-
nischen Anforderungen bezüglich
der Fugengestaltung sowie der Dicht-
stoffeigenschaften zu berücksich-
tigen.
Die Fugenbreite richtet sich nach den
Abmessungen der gegeneinander
verfugten Bauelemente, also etwa
denen von Isolierglas und Rahmen.
Die entsprechenden Regeln der
Technik finden sich in der „Tech-
nische Richtlinie des Glaserhand-
werks“, Nr. 1. Diese Regeln sind auch
sinngemäß auf die Fugen zwischen
Isoliergläsern bzw. auf Wandan-
schlüsse entsprechend zu übertragen.
Auch die Fugentiefe richtet sich nach
den Abmessungen der gegeneinan-
der abzudichtenden Bauelemente.
Die Tiefe der Fuge bei einkomponen-
tigen Dichtstoffen darf einen be-
stimmten Maximalbetrag nicht über-
steigen.
Hier ist zu bedenken, dass einkompo-
nentige Dichtstoffe zu ihrer Ver-
netzung ein ausreichendes Angebot
an Wasser in Form von Luftfeuchte
benötigen. Zudem vernetzen diese
Dichtstoffe „von außen nach innen“.
Die Feuchte muss also auf ihrem Weg
in die noch nicht vernetzten Teile der
Fuge eine wachsende Barriere über-
winden. Ist die Fugentiefe zu groß,
dauert die Vernetzung zu lange.
Dadurch bedingt können, auch bei
an sich verträglichen Dichtstoffen,
unverhältnismäßig lange unpolymeri-
sierte Bestandteile miteinander in
Kontakt stehen, die dann möglicher-
weise doch zu schädlichen Wechsel-
wirkungen führen.
Eine typische Konstruktion, bei der
die Fugentiefe für einen Einkom-
ponenten-Dichtstoff entschieden
überschritten wird, ist in unten-
stehender Abbildung dargestellt.
Abb. 7: Fehlerhafte Fugentiefe bei 1K-Dichtstoff
24 mm
Kritischer Punkt A!
29 m
m
44 m
m
5 mm
Wetter-versiegelung
A
Aufgrund des langen Diffusionsweges
für die Feuchtigkeit, die zum Ver-
netzen des Produktes erforderlich ist,
steht im Punkt „A“, also in der Mitte
der Fuge, über sehr lange Zeit nicht
vernetzter Dichtstoff an – und das
auch noch sehr nahe am Randverbund
der horizontal gezeichneten Scheibe.
Hier sind Unverträglichkeitsreaktionen
geradezu zwangsläufig – selbst mit
„eigentlich verträglichen“ Dichtstoffen
aufgrund der unzulässig langen Ver-
netzungszeit. Außerdem kann es hier
auch noch zu Ablösungen aufgrund
des vernetzungsbedingten Schrump-
fens der Fuge kommen.
Glas Fandel I 47
Materialverträglichkeit
n Anmerkung
Es kann nicht Aufgabe dieses Merk-
blattes sein, konstruktive Lösungen
aufzuzeigen, die immer „funktionie-
ren“. Diese Lösungen gibt es einer-
seits nicht. Andererseits muss es dem
Sachverstand des jeweiligen
Fachmannes überlassen bleiben, für
den jeweils individuellen Fall die opti-
male konstruktive Lösung zu finden.
6.4 Prüfung der Verträglichkeit
Es gibt zurzeit kein genormtes
Prüfverfahren zum Nachweis der
Verträglichkeit für alle Anwendungs-
fälle. Es muss unter Umständen für
jede Werkstoffkombination und jede
Konstruktion ein adäquates Prüf-
verfahren entwickelt werden. Hierbei
zeigen komplex aufgebaute Systeme
die Notwendigkeit, sowohl die Ein-
zelkomponenten untereinander als
auch das Gesamtsystem zu prüfen.
Dies wird mit der nachfolgenden
Grafik dargelegt:
Abb. 8: Dreistoff-System
A B C
Wenn sich ein derartiges Drei-Stoff-
System, zum Beispiel aus erster
Dichtstufe (A) („Butyl“), der zweiten
Dichtstufe (B) eines Isolierglases
sowie einer Wetterversiegelung (C),
schon nicht vermeiden lässt, so sind
alle Kombinationen hinsichtlich ihrer
Verträglichkeit zu überprüfen.
Hierfür müssen folgende Einzel-
prüfungen durchgeführt werden:
Abb. 9: Verträglichkeits-Prüfung
A B C
A B B CA C
Die Prüfung A ⇔ B kann zum
Beispiel entfallen, wenn beide
Isolierglasdichtstoffe vom selben
Hersteller stammen oder die
Verträglichkeit entsprechend zugesi-
chert ist. Diese Prüfsystematik macht
deutlich, warum möglichst „einfa-
che“ Systeme von Vorteil sind.
Weiterhin gibt es bei Prüfungen der
Verträglichkeit hinsichtlich der Be-
wertungskriterien keine allgemein-
verbindlichen Festlegungen, d. h.
inwieweit ein Prüfresultat dann auch
für das Verhalten eines Systems in
der Praxis relevant ist. Gegebe-
nenfalls sind hier auch mehrere
Prüfverfahren heranzuziehen.
Insofern ist nachvollziehbar, dass die
Prüfung der Verträglichkeit ein
erhebliches Wissen und eine umfang-
reiche Erfahrung erfordert, um das
Risiko schädlicher Wechselwirkungen
zu minimieren.
n Prüfung der Verträglichkeit in
der Praxis
In der Praxis kommen die verschiede-
nen Komponenten eines Systems nur
selten vom selben Hersteller. Nur in
diesem Falle kann aber der Hersteller
der von ihm gelieferten Kom-
ponenten eines Systems eine allge-
mein verbindliche Aussage zur Ver-
träglichkeit dieser Komponenten
machen. Hier hat der Hersteller die
Möglichkeit, bei Änderungen der
Zusammensetzung der Produkte das
Verträglichkeitsverhalten erneut zu
überprüfen und kann so sicherstel-
len, dass die Abnehmer keine Ände-
rungen im Verträglichkeitsverhalten
befürchten müssen.
Kommen die Komponenten von
unterschiedlichen Lieferanten, so
können sich Prüfergebnisse aus-
schließlich auf die geprüften Produkt-
chargen beziehen und sind insofern
nicht allgemein verbindlich. Das
Prüfresultat kann nicht notwendiger-
weise auf andere Produktchargen
übertragen werden, da eine eventu-
elle Änderung der Zusammensetzung
nicht zwangsläufig rechtzeitig be-
kannt ist und berücksichtigt wird.
Insofern kann es ohne vertragliche
Regelungen der beteiligten Hersteller
nie eine Liste mit verträglichen
Materialkombinationen geben.
Eine allgemein verbindliche Aussage
zur Verträglichkeit zwischen Produk-
ten verschiedener Hersteller bedarf
einer entsprechenden bilateralen,
vertraglichen Regelung zwischen den
jeweiligen Lieferanten und dem
Abnehmer der Produkte. Solange es
keine normierten Anforderungen an
Komponenten gibt, bleibt nur dieser
Weg.
Die Verantwortlichkeit für die Ver-
träglichkeit bei der Kombination ver-
schiedener Werkstoffe liegt grund-
sätzlich bei demjenigen, der diese
Werkstoffe zu einem „System“ kom-
biniert. Die Lieferanten der „Vor-
produkte“ sind dafür nicht verant-
wortlich. Das schließt natürlich nicht
aus, dass diese ihren Kunden beraten
bzw. prüftechnisch unterstützen. Die
praktische Umsetzung der Beratung
in eine Konstruktion und die
Bewertung von Prüfergebnissen
obliegt jedoch ebenfalls dem System-
hersteller.
Es sei hier auch noch einmal daran
erinnert, welchen Einfluss etwa die
Dimensionierung von Fugen auf das
Vernetzen von Dichtstoffen und
damit auf die Möglichkeit schädlicher
Wechselwirkungen hat. Es ist daher
die Verträglichkeit der beteiligten
Komponenten im Sinne des Aus-
bleibens schädlicher Wechselwir-
kungen für den konkreten Anwen-
dungsfall abzusichern.
48 I Glas Fandel
Materialverträglichkeit
6.6 Schlussfolgerung
Komplizierte Werkstoff-Kombinatio-
nen erfordern sorgfaltiges Planen
und Ausführen. Alle Parteien in die-
sem Prozess (Lieferanten, „System-
planer“ und „Systemhersteller“)
müssen sich entsprechend abstim-
men. Sofern nicht alle Produkte vom
selben Lieferanten kommen, sind die
zuvor geschilderten Maßnahmen zu
treffen. Aufgrund der Komplexität
dieser Systeme erscheint es sinnvoll,
einen Weg zu beschreiten, wie er in
anderen Bereichen der Glaskons-
truktionen schon jetzt baurechtlich
verbindlich ist, etwa bei Brandschutz-
verglasungen. Dort ist es üblich, in
der „Systembeschreibung“ genau
festzulegen, welche Komponenten
eingesetzt werden dürfen und wie
diese anzuwenden sind. Jeder
6.7 Literatur
[1] DIN 52 460, „Fugen- und Glasabdichtungen – Begriffe“, Ausgabe 2002-2, Beuth-Verlag, Berlin
[2] H. Brook, „Wechselwirkungen von Dichtstoffen“, „Glas-Fenster-Fassade“, (1998), Heft 6, Seite 329 ff
[3] Technische Richtlinien des Glaserhandwerks, Schrift Nr. 1, „Dichtstoffe für Verglasungen und Anschlussfugen“
[4] Technische Richtlinien des Glaserhandwerks, Schrift Nr. 3, „Klotzung von Verglasungseinheiten“
[5] Technische Richtlinien des Glaserhandwerks, Schrift Nr. 13, „Verglasen mit Dichtprofilen“
[6] Technische Richtlinien des Glaserhandwerks, Schrift Nr. 17, „Verglasen mit Isolierglas“
[7] ift Richtlinie VE-05/01 „Nachweis der Verträglichkeit von Verglasungsklötzen“
[8] R. Oberacker, „Die Verträglichkeit von Dichtstoffen: Ein neues Problem?“, „Glaswelt“ (2002), Heft 12, Seite 28 ff
6.5 Zur Vermeidung von Fehlern in der Praxis
n Allgemeines
Die Grundforderung bei der Kom-
bination mehrerer Werkstoffe zu
einem „System“ ist die so genannte
„Systemprüfung“, die die Eignung
aller miteinander in Verbindung
gebrachter Komponenten hinsicht-
lich der Funktionsfähigkeit und Ge-
brauchstauglichkeit nachweist. Die
widerlegbare Eignungsvermutung
reicht hier nicht aus. Für diesen
Nachweis der Funktionsfähigkeit des
Systems ist letztlich der „System-
hersteller“ verantwortlich. „System-
hersteller“ ist derjenige, der die
Komponenten zusammenfügt, also
zum Beispiel ein Isolierglas in eine
Rahmenkonstruktion einbaut.
Bei der Konstruktion eines „Systems“
ist eine möglichst „einfache“ Kons-
truktion vorteilhaft, da das Risiko
eventueller Unverträglichkeiten mit
der Anzahl der Komponenten ent-
sprechend ansteigt.
Das Risiko schädlicher Wechsel-
wirkungen lässt sich dort ausschlie-
ßen, wo der Kontakt der Stoffe ver-
mieden wird. So kann zum Beispiel
ein entsprechender Luftspalt den
Stofftransport unterbinden. Ist ein
solcher Luftspalt konstruktiv nicht
möglich, können entsprechende
„Migrationssperren“, wie etwa
Metallfolien oder geeignete Hinter-
füllmaterialen, den Stofftransport-
weg unterbrechen und damit die
Verträglichkeit sicherstellen. Selbst-
verständlich ist bei derartigen kons-
truktiven Maßnahmen darauf zu ach-
ten, dass sie nicht andere nachteilige
Auswirkungen haben.
Die vielfach geübte Praxis, Ver-
glasungsklötze mit Dichtstoffen zu
fixieren, stellt insofern ein Risiko dar,
weil derartige Produkte häufig nicht
nach dem Kriterium der Produkt-
verträglichkeit ausgewählt werden.
Es stellt sich auch die Frage, ob die
Klotzfixierung nicht anders gelöst
werden kann und so der Einsatz einer
kritischen Komponente im System
schon entfallen kann.
Lieferant muss sich verpflichten, seine
Komponente entsprechend der „Sys-
temprüfung“ und den dortigen
Spezifikationen zu liefern. Änderun-
gen an einer Komponente können
erst dann vorgenommen werden,
wenn sichergestellt ist, dass dadurch
die Gültigkeit der „Systemprüfung“
nicht in Frage gestellt ist.
Glas Fandel I 49
Dimensionierung
7 Rahmendurchbiegung, Glasdickenbemessung
7.1 Rahmendurchbiegung
Die Rahmenkonstruktion muss ent-
sprechend den Vorgaben der Glas-
bemessungs- und Konstruktionsnorm
DIN 18008-2 ausgeführt werden.
Die glastragende Konstruktion muss
so ausgeführt sein, dass sie verwin-
dungsfrei und eine planebene Auf-
lage gewährleistet ist.
7.2 Leitfaden zur Glasbemessung nach DIN 18008
7.2.1 Einleitung
Dieser Leitfaden wendet sich an alle,
die Glas und Glasbauteile planen,
beraten, berechnen, produzieren,
verarbeiten, veredeln, verkaufen und
montieren.
Ziel ist, Glasprodukte fachlich kom-
petent zu beraten in den Grenzen der
technischen und baurechtlichen
Möglichkeiten einzusetzen und ihre
Verwendbarkeit nachzuweisen.
Dieser Leitfaden ersetzt nicht das
Lesen der Normen.
Die DIN 18008 ersetzt die bisherigen
gültigen Regelwerke im konstrukti-
ven Glasbau. Die Glasbemessung
wird hierdurch auf das Konzept der
„Teilsicherheitsbeiwerte“ umgestellt,
das bei allen anderen Werkstoffen
wie z. B. Stahl, Beton und Holz schon
seit Jahren angewendet wird. Die bis
dato gültigen Technischen Regeln
und DIN-Normen zur Bemessung und
Konstruktion von Verglasungen wer-
den somit in einem Regelwerk
zusammengefasst. Bisher liegen fol-
gende Teile der DIN 18008 vor:
Teil 1: Begriffe und allgemeine
Grundlagen
Teil 2: Linienförmig gelagerte
Verglasungen
Dieses Merkblatt wurde erarbeitet von: Arbeitskreis ‘Glasbemessung’ beim Bundesverband Flachglas e.V.
© Bundesverband Flachglas e. V. · Mülheimer Straße 1 · D-53840 Troisdorf
Stand: 2015
Teil 3: Punktförmig gelagerte
Verglasungen
Teil 4: Zusatzanforderungen an
absturzsichernde Vergla-
sungen
Teil 5: Zusatzanforderungen an
begehbare Verglasungen
Noch nicht abgeschlossen ist Teil 6,
der die „Zusatzanforderungen an zu
Reinigungs- und Wartungsmaß-
nahmen betretbare Verglasungen”
beinhaltet. In Vorbereitung befindet
sich ebenfalls ein Teil 7, der zukünftig
„Sonderkonstruktionen”, wie z. B.
gebogenes Glas oder aber auch
Glasstützen, beschreiben wird.
Abbildung 1 gibt einen Überblick
über die derzeit gültigen Regelwerke
und die Struktur der DIN 18008 [1].
Alle Konstruktionen, deren Anwen-
dungen beschrieben sind und für die
auch konstruktive Anwendungsgren-
zen definiert sind, werden voraus-
sichtlich als bauaufsichtlich geregelt
gelten. Es ist zu erwarten, dass das
DIBt für alle anderen Anwendungen
Regelungen wie z. B. Allgemeine
bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP)
einführen wird.
Wesentliche konstruktive Randbe-
dingungen wurden übernommen,
teils wurden die Anwendungs-
grenzen erweitert und neue Berech-
nungsmethoden, wie z. B. die rech-
nerische Simulation des Pendel-
schlagversuchs etabliert.
DIN 18008-1 ist die Grundlage für alle
weiteren Normteile. Da im Teil 7 der
Norm auch Regelungen für die
Verwendung von Glasstützen, Glas-
trägern oder Glas als Element zur
Aussteifung geplant sind, wird in Teil
1 die Gültigkeit nicht auf ausfachende
Verglasungen beschränkt. Prinzipiell
können mit Hilfe dieses Teiles der
Norm jegliche Art von Glaskonstruk-
tion wie z. B. befahrbare Gläser oder
aber auch Aquarien bemessen wer-
den. Da jedoch alle weiteren
Normteile diese Anwendungsbereiche
nicht erfassen, gelten diese bauauf-
sichtlich als „nicht geregelt“ im
Rahmen der DIN 18008. Diese
Einschränkung bezieht sich insbeson-
dere auf die angegebenen konstrukti-
ven Randbedingungen, wie Mindest-
glasaufbauten und Lagerungsbedin-
gungen. Für eine ingenieurmäßige
Betrachtung kann die DIN 18008
jedoch für beliebige Konstruktionen
herangezogen werden.
Nach Beachtung aller Vorgaben des
Teils 1, gelten dann die Teile 2 bzw.
3 in Abhängigkeit der gewählten
Lagerung (linienförmig oder punkt-
förmig), und zusätzlich sind dann
50 I Glas Fandel
Dimensionierung
entsprechend dem Anwendungs-
bereich (absturzsichernd, begehbar
oder betretbar) weitere Zusatzanfor-
derungen in den Teilen 4, 5 und 6
festgelegt.
Eine Bemessung von gebogenen
Glasscheiben ist prinzipiell mit den in
den Allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen (AbZ) angegebenen
Festigkeitswerten möglich, jedoch
muss auch hier die Übertragbarkeit
von konstruktiven Vorgaben für
ebene Verglasungen beim Nachweis
der Stoßsicherheit oder beim Nach-
weis der Resttragfähigkeit im
Einzelfall überprüft werden, da diese
Bedingungen durch Erfahrungen an
Flachgläsern abgeleitet wurden. Ein
Leitfaden zur Verwendung von gebo-
genem Glas liegt vom Bundes-
verband Flachglas vor [7].
Ähnliches gilt auch für mit
Punkthaltern gelagertes Isolierglas.
Hier ist zudem zu beachten, dass die
Ermittlung der inneren Lasten von
Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) auf
die allgemeinen Formeln zurückzu-
führen ist [8, 9] und dies nicht mit
den vereinfachten Berechnungs-
formeln für ebenes, rechteckiges 2-
fach-MIG nach DIN 18008-2 möglich
ist.
Abb. 1: Bisherige und neue Regelwerke für das Bauen mit Glas
Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen
TRLV/TRPV/DIN 18516-4
TRAV
Merkblatt DIBt/AbZ/
Obersten Baubehörden
der Länder
Forderungen der Berufs-
genossenschaft hinsicht-
lich der Betretbarkeit zu
Reinigungs- und War-
tungszwecken
Bemessungsgrundlage für alle
Normteile
Bemessungs- und Konstruk-
tionsvorgaben für alle linienför-
mig und punktförmig gelager-
ten Scheiben
Bemessungs- und Konstruk-
tionsvorgaben für Bauteile mit
zusätzlichen Funktionen
(Absturzsicherung, Begehbar-
keit, Betretbarkeit)
Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen
Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen
Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde
Verglasungen
Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare
Verglasungen
Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Instandhaltungs-
maßnahmen betretbare Verglasungen
Bisher: DIN 18008:
Glas Fandel I 51
Dimensionierung
Normteil Wesentliche Inhalte
n Tab 1: Wesentliche Inhalte der DIN 18008
In Tabelle 1 sind die wesentlichen
Inhalte der einzelnen Normteile
zusammengestellt und Tabelle 2 ent-
hält die wichtigsten Definitionen und
Abkürzungen.
Als Leitfaden für die Bemessung
dient das Ablaufschema in Tabelle
15.
Teil 1: Begriffe und allgemeine Berechnungsvorgaben und Konstruktionsbedingungen, die für alle weiteren
Grundlagen Normteile gelten. Zu den Berechnungsvorgaben gehören z. B. auch die Lastansätze
für Mehrscheiben-Isolierglas.
Teil 2: Linienförmig gelagerte Bauart: ebene, ausfachende Einfach- und Isolierverglasungen
Verglasungen Lagerung: Mindestens zwei gegenüberliegende Seiten sind mit mechanischen
Verbindungsmitteln gegen positive (z. B. Windsog) und negative (z. B. Winddruck)
Lasten eben, durchgehend und linienförmig gelagert.
Definition von
– Horizontalverglasung (> ± 10° bezogen auf die Vertikale)
– Vertikalverglasung (≤ ± 10° bezogen auf die Vertikale)
Diese Festlegung gilt auch für alle weiteren Normteile. Aus der Einbauneigung leiten
sich auch die zulässigen Glasarten und Glasaufbauten ab, durch deren Festlegung das
Gefährdungsrisiko bei einem unplanmäßigen Glasbruch minimiert werden soll (siehe
Tabellen 14 + 15 Resttragfähigkeit).
Für rechteckiges, ebenes 2-fach-MIG ist ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung
der klimatischen Beanspruchungen angegeben. Für gebogenes Glas, punktförmig
gelagerte Scheiben oder 3-fach-MIG muss auf die Literatur [8, 9] oder geeignete
Software zurückgegriffen werden.
Linienförmig gelagerte „Structural Glazing“-Verglasungen können mit Hilfe der Teile
1 und 2 dimensioniert werden. Das gleiche gilt für die Wahl der Glasaufbauten für
Horizontal- und Vertikalverglasungen. Aufgrund der besonderen Anforderungen der
ETAG 002/EN 13022 [10, 11] sind alle konstruktiven Randbedingungen, die die
Konstruktion betreffen, nicht übertragbar. Hier sind im Rahmen der Ausführung
besondere Betrachtungen notwendig.
Teil 3: Punktförmig gelagerte Bauart: ebene, ausfachende Einfachverglasung
Verglasungen Mögliche Lagerungsarten:
1. Tellerhalter mit zylindrischen Glasbohrungen
2. Klemmhalter am Rand oder Ecke ohne Bohrung
3. Kombination aus 1. und 2. auch mit linienförmiger Lagerung.
Die zulässigen Glasarten leiten sich aus der Einbauneigung und der Art der Lagerung
ab. Auch hier steht das Gefährdungsrisiko infolge Glasbruch im Vordergrund (siehe
Tabelle 15).
Teil 4: Zusatzanforderungen Bauart: ebene, ausfachende Einfach- und Isolierverglasungen
an absturzsichernde Verglasungen Die absturzsichernden Verglasungen werden in die Kategorien A, B und C
eingeordnet. Diese Kategorien beziehen sich auf die Konstruktionsart.
Teil 5: Zusatzanforderungen Bauart: ebene, ausfachende Verglasungen
an begehbare Verglasungen Zulässige Belastungen sind Personenlasten wie bei der Verwendung als Treppen,
Podeste, Stege oder Abdeckungen von Lichtschächten.
Die zulässigen Glasaufbauten sind in Tabelle 14 angegeben.
Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Dieser Normteil ist noch nicht fertiggestellt
Instandhaltungsmaßnahmen
betretbare Verglasungen
52 I Glas Fandel
Dimensionierung
7.2.2 Konstruktionsregeln in Abhängigkeit der Anwendung
DIN 18008 gibt Konstruktionsregeln
vor:
n die teils allgemein gelten (siehe
Teil 1),
n in Abhängigkeit der Lagerung ein-
zuhalten sind (Teile 2 oder 3),
n oder aber entsprechend der
Zusatzanforderungen in Abhän-
gigkeit der Anwendung (Teile 4
und 5) zu erfüllen sind.
Diese Konstruktionsvorgaben, die
teils über die allgemeinen Regeln des
Glaserhandwerks und die Anfor-
derungen der Produktnormen hin-
ausgehen, sind in Tabelle 3 getrennt
nach den Normteilen zusammenge-
fasst. Diese Konstruktionsregeln
beziehen sich noch nicht auf die
Anforderungen, die für den Nach-
weis der Resttragfähigkeit nach
Tabelle 15 einzuhalten sind.
Zusammenstellungen von Bezeichnungen und Abkürzungen
n Tab 2: Abkürzungen und Definitionen
Normteil Konstruktionsgrundsätze1
n Tab 3: Konstruktionsgrundsätze getrennt nach Normteilen
Teil 1: Begriffe und allgemeine AAnnffoorrddeerruunnggeenn aann ddiiee KKoonnssttrruukkttiioonn bbzzww.. ddiiee GGeeoommeettrriiee:: AAnnffoorrddeerruunnggeenn aann ddiiee GGllaasspprroodduukkttee,,
Grundlagen n Lagerung unter Vermeidung lokaler Spannungsspitzen. ddiiee üübbeerr ddiiee PPrroodduukkttnnoorrmmeenn hhiinnaauussggeehheenn::
n Ausgleich von Toleranzen. n Die zulässige Kantenverletzung bei ESG und
n Ecken und Ausschnitte müssen ausgerundet werden. TVG beträgt maximal 15 % bezogen auf die
n Durchgehende Glasbohrungen und Ausschnitte sind Scheibendicke.
nur bei thermisch vorgespannten Gläsern zulässig. n Die typischen Bruchbilder müssen auch an
n Breite von Stegen zwischen Bohrungen und Aus- Scheiben in Bauteilgröße nachgewiesen
schnitten muss mindestens 80 mm betragen, sonst sind werden.
die Festigkeitswerte von nicht thermisch vorgespanntem
Basisglas zu verwenden.
n Zulässige Glasdicken: 3 bis 19 mm.
n Zwischenlagen müssen für die Anwendung dauerhaft sein.
n Zwangsbeanspruchungen sind zu vermeiden oder aber
rechnerisch zu berücksichtigen.
Teil 2: Linienförmig gelagerte n Mindestglaseinstand ≥ 10 mm, wenn nichts anderes festgelegt ist (z. B. zum UV-Schutz des
Verglasungen Isolierglasrandverbundes).
n Zulässige Durchbiegung der Unterkonstruktion ≤ L/200 bezogen auf aufgelagerte Scheibenkante oder
Rücksprache mit dem Glashersteller.
n Fachgerechte Klotzung.
Weitere konstruktive Vorgaben beziehen sich auf die Einbauneigung (Horizontal- oder Vertikalverglasungen) und
zielen auf eine ausreichende Resttragfähigkeit ab. Die Forderungen hierzu sind in Tabelle 15 zusammengestellt.
FG Floatglas
TVG Teilvorgespanntes Glas
ESG Einscheiben-Sicherheitsglas
ESG-H Einscheiben-Sicherheitsglas mit fremdüberwachtem Heat-
Soak-Test
VSG Verbund-Sicherheitsglas
VG Verbundglas
ED Einwirkungsdauer
MIG Mehrscheiben-Isolierglas
SZR Scheibenzwischenraum
Kategorie A, B und C Definitionen aus DIN 18008-4 zur Klassifizierung absturz-
sichernder Verglasungen
AbZ Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
AbP Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
PVB-Folie Polyvinylbutyral-Folie
DIBt Deutsches Institut für Bautechnik
ZiE Zustimmung im Einzelfall
Ed Einwirkungskombinationen
Rd Bauteilwiderstand
Cd Gebrauchstauglichkeitskriterium (ehemals Durchbiegung)
L Länge in Haupttragrichtung
S Sehnenlänge
h Durchbiegung
Glas Fandel I 53
Dimensionierung
Normteil Konstruktionsgrundsätze1
n Tab 3: Konstruktionsgrundsätze getrennt nach Normteilen (Forts.)
≤ 120°
T
s
Teil 3: Punktförmig gelagerte TTeelllleerrhhaalltteerr ((iimmmmeerr mmiitt BBoohhrruunngg))::
Verglasungen n Es muss immer Verbund-Sicherheitsglas aus einem thermisch vorgespannten Glas verwendet werden.
Monolithische Scheiben oder Isolierglas-Scheiben sind nicht zulässig. Weitere Regeln bezüglich der Glasart
in Abhängigkeit der Einbauneigung sind in Tabelle 15 für den Nachweis der Resttragfähigkeit angegeben.
n Bohrungen: Es sind nur zylindrische Bohrungen mit einer geschliffenen oder höherwertigen Kante zulässig
(Fasen 0,5 bis 1,0 mm, Kantenversatz nicht größer als 0,5 mm in der Bohrung).
n Ränder: Einzelscheiben mindestens gesäumt, Kanten von Floatglas geschliffen.
n Punkthaltermaterial: Stahl, Aluminium oder nicht rostender Stahl (bauaufsichtlich verwendbar).
Korrosionsbelastung ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Punkthalteranzahl: mindestens drei Halter bei ausschließlich punktförmig gelagerten Scheiben.
n Mindestabmessung Tellerhalter T = 50 mm,
Mindestglaseinstand s = 12 mm auch im verformten Zustand.
n Breite von Stegen zwischen Bohrungen und Rand mindestens 80 mm,
eine Unterschreitung ist hier nicht zulässig.
KKlleemmmmhhaalltteerr::
n Die zulässigen Glasarten leiten sich aus der Einbau- n Abweichung Glasdicken bei VSG: Faktor 1,7.
situation ab, siehe Tabelle 15. n dPVB 0,76 mm.
n Klemmfläche 1000 mm2, Einstand s = 25 mm. n Bei Horizontalverglasungen sind Klemmhalter
n Mindestdicke der Zwischenlage muss gewährleisten, nur zur Sogsicherung verwendbar, wenn die
dass es zu keinem Stahl-Glas-Kontakt kommt. Scheiben auf ein Linienlager gemäß Teil 2
n Schrauben sind gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern. aufgelegt sind (vgl. Tabelle 14).
Eine Kombination aus Klemmhaltern und Punkthaltern bzw. eine Kombination mit linienförmigen Lagerungen
entsprechend Teil 2 sind zulässig.
Teil 4: Zusatzanforderungen an Die konstruktiven Anforderungen sind abhängig von der Kategorie der Absturzsicherung (A, B oder C). Für
absturzsichernde Verglasungen Konstruktionen mit nachgewiesener Stoßsicherheit (siehe Tabelle 13) liegen Angaben vor. Falls man hiervon
abweicht, ist ein Nachweis der Stoßsicherheit durch Versuche erforderlich. Bei VSG gilt allgemein, dass die
Dicken der Einzelscheiben nicht mehr als den Faktor 1,7 voneinander abweichen dürfen.
Beispielhaft sind daher folgende Glaskombinationen in einem 2-fach-VSG möglich:
4 mm + 6 mm, 5 mm + 8 mm, 6 mm + 10 mm, usw.
BBeesscchhrreeiibbuunngg ddeerr KKaatteeggoorriiee uunndd zzuulläässssiiggee GGllaassaarrtteenn::
Bei KKaatteeggoorriiee AA handelt es sich um raumhohe Verglasungen ohne lastabtragenden Holm.
n Einfachverglasung muss aus VSG bestehen.
n Für die stoßzugewandte Seite eines MIG darf nur VSG, ESG oder VG aus ESG verwendet werden.
n Mindestens eine Scheibe eines MIG muss ein VSG sein.
n Bei einem Dreifach-Isolierglas darf sich hinter der angriffsseitigen ESG-Scheibe eine grob brechende Glasart
befinden, wenn beim Pendelschlagversuch die angriffsseitige ESG-Scheibe nicht zu Bruch geht.
54 I Glas Fandel
Dimensionierung
Normteil Konstruktionsgrundsätze1
n Tab 3: Konstruktionsgrundsätze getrennt nach Normteilen (Forts.)
Kategorie C1 Kategorie C2 Kategorie C3
1 Die DIN 18008 ist das maßgebende Regelwerk. Für die Planung und Bemessung sollte diese immer herangezogen werden.
7.2.3 Übersicht über die zu führenden Nachweise
Die Auslegung einer Glaskonstruktion
beinhaltet nicht nur die Festlegung der
statisch erforderlichen Glasdicke, son-
dern es müssen auch Nachweise
geführt werden, die das Tragverhalten
bei einem Stoß oder nach Glasbruch
berücksichtigen.
Die DIN 18008 enthält nur Vorgaben
bezogen auf das Glas sowie Punkt-
halter oder Klemmleisten. Die
Unterkonstruktion sowie deren
Anbindung an das Gebäude sind nach
den entsprechenden Regelwerken
nachzuweisen.
Beim Nachweis einer Verglasungs-
konstruktion ist nicht nur das Glas,
sondern auch die Glasbefestigung,
die Unterkonstruktion sowie die
Befestigung am Gebäude zu
betrachten. Hier gelten die einschlägi-
gen technischen Regeln. Die DIN
18008 regelt hier nur Anforderungen
an die direkte Glasbefestigung von
punktförmig gelagerten und absturz-
sichernden Verglasungen.
Anmerkung: Häufig führt das Fehlen
einer der oben genannten Nachweise
zu nicht unerheblichen Schäden an
der Unterkonstruktion oder auch der
Verglasung.
Der Nachweis im Grenzzustand der
Tragfähigkeit (siehe Kapitel 7.2.6)
ersetzt den in den „Technischen
Regeln für die Verwendung von linien-
förmig gelagerten Verglasungen“
(TRLV) bekannten Nachweis der
„zulässigen Spannungen“. Die „zuläs-
sigen Spannungen“ werden hier
Teil 4: Zusatzanforderungen an Verglasungen der KKaatteeggoorriiee BB sind am Fußpunkt eingespannte Glasbrüstungen. Die einzelnen Scheiben sind
absturzsichernde Verglasungen durch einen Handlauf verbunden. Der Handlauf kann auf der oberen Scheibekante oder durch Tellerhalter
gemäß dieser Norm befestigt werden. Bei Ausfall eines Brüstungselementes kann die Holmlast auf die
Nachbarscheiben oder angrenzende Bauteile übertragen werden. Es darf nur VSG verwendet werden.
Verglasungen der KKaatteeggoorriiee CC werden nur ausfachend unterhalb oder hinter einem lastabtragenden Holm
verwendet:
n Allseitig linienförmig gelagerte Scheiben der Kategorien C1 und C2 dürfen als Mono-ESG ausgeführt
werden, sonst ist VSG zwingend erforderlich.
n Bei Mehrscheiben-Isolierglas der Kategorien C1 und C2 gelten für die stoßzugewandte Seite die gleichen
Regeln wie bei Kategorie A, für die anderen Scheiben dürfen alle nach Teil 2 und Teil 3 zulässigen
Glasprodukte verwendet werden.
n Kategorie C3 ist hinsichtlich der zulässigen Produkte wie eine Verglasung der Kategorie A zu behandeln,
das gleiche gilt für die Zulässigkeit von grob brechenden Glasarten bei einem Dreifach-Isolierglas.
Teil 5: Zusatzanforderungen an Die Scheiben müssen ausreichend rutschsicher sein und in der Lage gesichert sein. Gegebenenfalls sind diese
begehbare Verglasungen gegen Abheben zu sichern. Als Glasaufbau ist ein VSG aus mindestens drei Scheiben zu verwenden.
Lastbegrenzung: Personenverkehr bei üblicher Nutzung und lotrechten Lasten von max. 5 kN/m2 .
Glas Fandel I 55
Dimensionierung
7.2.4 Das Teilsicherheitskonzept
Die Nachweise im Grenzzustand der
Tragfähigkeit und der Gebrauchs-
tauglichkeit beruhen auf dem so
genannten Teilsicherheitskonzept.
Die Unsicherheiten auf der Material-
seite werden hier durch einen
Teilsicherheitsbeiwert γM berücksich-
tigt („Bauteilwiderstände Rd“), die
Unsicherheiten auf der Lastseite und
die Wahrscheinlichkeit des gleichzei-
tigen Auftretens von Schnee, Wind
oder weiteren Beanspruchungen
wird über Teilsicherheitsbeiwerte γG
und γQ sowie Kombinationsbeiwerten
Ψ berücksichtigt („Einwirkungskom-
binationen Ed“).
Die Vorgaben zur Berechnung der
Bauteilwiderstände finden sich in den
Bemessungsnormen für die einzelnen
Baustoffe (hier die DIN 18008 für
Glas), und die Kombinationsregeln
zur Berechnung der Einwirkungs-
kombination Ed sind im Basisdoku-
ment der DIN EN 1990 [12] enthal-
ten.
Kombination für ständige und vor-
übergehende Bemessungssituationen
für den Nachweis im Grenzzu-
stand der Tragfähigkeit:
Seltene (charakteristische) Kombina-
tion für den Nachweis im Grenz-
zustand der Gebrauchstauglich-
keit:
Kombination für außergewöhnliche
Bemessungssituationen (z. B. Aus-
fallszenarien):
Die relevanten Ψ-Beiwerte sind in
DIN 18008-1 angegeben, da z. B.
Beiwerte für Klimalasten für Isolier-
glas hier neu festgelegt werden
mussten (vgl. Tabelle 4).
durch den Bauteilwiderstand Rd
ersetzt, der in Abhängigkeit der
Glasart, des Glasaufbaus und der
Einwirkungsdauer der Lasten ermittelt
wird. Grundlage ist das Teilsicherheits-
konzept (siehe Kapitel 7.2.4), das
schon seit vielen Jahren für alle im
Bauwesen eingesetzten Bauprodukte
verwendet wird.
Anmerkung: Für Anwendung des
Teilsicherheitskonzeptes sind DIN EN
1990 [12] und DIN EN 1991 [13] und
die zugehörigen nationalen Anhänge
erforderlich. In den Teilen 1 und 2 der
DIN 18008 wird derzeit noch Bezug
genommen auf die Vorgängernormen
(DIN 1055).
Der Nachweis im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit (siehe
Kapitel 7.2.7) ersetzt den in den TRLV
[2] bekannten Verformungsnachweis.
Auch hier gilt als Grundlage das
Teilsicherheitskonzept (Kapitel 7.2.4).
Der Baustoff Glas erfordert aufgrund
der Sprödigkeit des Materials einen
Nachweis der Resttragfähigkeit
(siehe Kapitel 7.2.9).
DIN 18008-1 definiert hier drei
Nachweismöglichkeiten:
1. Einhaltung konstruktiver Vorgaben
2. Rechnerischer Nachweis im Fall
von hinreichend vielen intakten
Glasscheiben
oder
3. versuchstechnische Nachweise.
Welche Möglichkeit besteht, regeln
die einzelnen Normteile (s. Tabelle 14
bzw. 15).
Anmerkung: Insbesondere die kons-
truktiven Vorgaben orientieren sich an
Erfahrungswerten. Ein Sicherheits-
konzept beruhend auf einer Wahr-
scheinlichkeitsbetrachtung (z. B.
Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt
zu einem Glasbruch kommt und der
damit verbundenen Schadensfolge)
wurde nicht aufgestellt. Genauso feh-
len bislang Vorgaben für einen bun-
desweit einheitlichen Rest-
tragfähigkeitsversuch, falls die kon-
struktiven Vorgaben nicht eingehalten
werden.
Der Nachweis der Stoßsicherheit ist
zusätzlich erforderlich für Glasbau-
teile, die einer Stoßbelastung in Form
von auf oder gegen die Verglasung
fallende Personen mit der Gefahr des
Absturzes oder einer erhöhten
Bruchgefahr durch herabfallende
Gegenstände unterliegen. Ob ein
Stoßnachweis erforderlich ist, regeln
die einzelnen Normteile (Tabelle 13
bzw. 14).
Generell kann man hier zwischen
einem harten oder einem weichen
Stoß unterscheiden. DIN 18008 öffnet
erstmals für bestimmte Glasan-
wendungen die Möglichkeit, einen
rechnerischen Nachweis für den wei-
chen Stoß zu führen. Einzelheiten sind
den einzelnen Normteilen zu entneh-
men.
56 I Glas Fandel
Dimensionierung
Für eine Horizontalverglasung (VSG
aus 2 x Floatglas) sind die relevanten
Einwirkungskombinationen in Tabelle
16 beispielhaft angegeben. Weitere
Beispiele finden sich in [15, 16] für
verschiedene Anwendungen.
Einwirkung ΨΨ0 ΨΨ1 ΨΨ2
n Tab 4: Kombinationsbeiwerte entsprechend DIN 18008 [1]
und DIN EN 1990 [12]
Einwirkung Last wirkt ungünstig Last wirkt entlastend
n Tab 5: Teilsicherheitsbeiwerte entsprechend DIN EN 1990 [12]
7.2.5 Einwirkungen und ihre Einwirkungsdauer
Die Einwirkungen von Bauteilen sind
in der DIN EN 1991 und dem zugehö-
rigen nationalen Anhang [13] gere-
gelt. Diesem Regelwerk kann man
die Wind und Schneelasten sowie
Verkehrslasten (z. B. für begehbare
Scheiben oder absturzsichernde
Verglasungen) entnehmen. Wie diese
Einwirkungen entsprechend ihrer
Auftretenswahrscheinlichkeit zu
kombinieren sind, regelt dann DIN EN
1990 [12].
Neu ist für alle Einwirkungen, dass
die DIN 18008 Einwirkungsdauern
(ED) zuordnet, da hiervon die
Beanspruchbarkeit eines nicht vorge-
spannten Glases abhängt. Dies
bedeutet jedoch auch, dass bei
einem nicht vorgespannten Glas die
maßgebenden Einwirkungskombina-
tionen für die Einwirkungsdauern
ständig, mittel und kurz zu bestim-
men sind und auch dann drei
Nachweise (für jede Einwirkungs-
dauer) erforderlich werden.
Die festgelegten Einwirkungsdauern
stehen in einem direkten Bezug zum
Bruchmechanismus von nicht vorge-
spanntem Glas. Eine mittlere Bean-
spruchungsdauer beträgt hierbei ca.
27 Tage und eine kurze Beanspruch-
ungsdauer 5 Minuten (Tabelle 6).
Bei Isolierverglasungen liegt die
Besonderheit vor, dass im SZR innere
Lasten in Form von klimatischen
Beanspruchungen aus Änderungen
der geodätischen Höhe zwischen
Herstell- und Einbauort und den kli-
matischen Beeinflussungen durch
Temperaturänderungen und Luft-
druckänderungen auftreten.
Die wirksame klimatische Bean-
spruchung im SZR wird ausgehend
vom isochoren Druck p0 berechnet.
Dieser bezieht sich auf einen abge-
schlossenen SZR, dessen Volumen
konstant bleibt. Der so genannte
Isolierglas-Faktor ϕ berücksichtigt
dann die Verformbarkeit der
Glasscheiben, so dass sich die wirksa-
me Klimalast zu p0 x ϕ ergibt. Bei
großen, verformbaren Formaten
spielt daher die Klimalast bei der
Bemessung eine geringere Rolle als
bei kleinen, steiferen Scheiben.
Die Lastansätze für die Klimalasten
der TRLV [2] und das Berech-
nungsverfahren nach Feldmeier wur-
den in der DIN 18008 unverändert
übernommen (Tabelle 7), jedoch
wurde die Klimalast (physikalisch
richtig) in zwei Lastanteile entspre-
chend der Einwirkungsdauern aufge-
teilt. Die Beanspruchungen infolge
des geodätischen Höhenunter-
schiedes zwischen Herstell- und Ein-
bauort ist als ständige Beanspru-
chung zu betrachten, wohingegen
Druckänderungen im Scheiben-
zwischenraum aus Temperaturunter-
schieden und meteorologischen Luft-
druckänderungen der mittleren Ein-
wirkungsdauer zugeordnet werden.
Die Lastansätze müssen hier gegebe-
nenfalls überprüft werden, da z. B.
bei 3-fach-MIG oder hochabsorbie-
renden Beschichtungen durchaus
von einer höheren Temperatur-
differenz ausgegangen werden kann;
das Gleiche gilt auch für Scheiben,
die in hohen geodätischen Höhen
eingebaut werden. Die wirksame
Klimabeanspruchung und die vor-
handene Lastkopplung der äußeren
Beanspruchungen aus Wind und
Schnee können mit dem in DIN
18008-2 vorgegebenen Verfahren
für rechteckige Zweifach-Isolier-
verglasungen berechnet werden.
Ständige Einwirkung G γG = 1,35 γG = 1,0
Veränderliche Einwirkung Q γQ = 1,5 γQ= 0
Außergewöhnliche Einwirkung γGA = 1,0 γGA = 1,0
Klimalast infolge Höhenänderung zwischen Herstell- 0,6 0,5 0
und Einbauort und infolge Temperaturänderung und
Luftdruckänderung
Schnee > 1000 m ü. NN 0,7 0,5 0,2
Schnee < 1000 m ü. NN 0,5 0,2 0
Wind 0,6 0,2 0
Montagezwängungen 1,0 1,0 1,0
Holm- und Personenlasten 0,7 0,5 0,3
Glas Fandel I 57
Dimensionierung
Einwirkung Einwirkungsdauer
n Tab 6: Zuordnung der Einwirkungsdauern
EEiinnwwiirrkkuunnggss-- TTeemmppeerraattuurrddiiffffeerreennzz ΔΔ TT ÄÄnnddeerruunngg ddeess aattmmoosspphhäärriisscchheenn OOrrttsshhööhheennddiiffffeerreennzz ΔΔ HH
kkoommbbiinnaattiioonn LLuuffttddrruucckkss ΔΔ PPmmeett
n Tab 7: Klimatische Beanspruchungen
7.2.6 Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit und Ermittlung der Spannungen und Verformungen
Nach DIN 18008-1 bzw. DIN EN 1990
lautet das Nachweisformat jetzt im
Grenzzustand der Tragfähigkeit
Ed ≤≤ Rd und ersetzt den bisher übli-
chen „Spannungsnachweis“.
Bisher wurden im Glasbau die
Streuungen auf der Last- und
Materialseite in einem globalen
Sicherheitsfaktor erfasst. In Abhän-
gigkeit der Verwendung als Vertikal-
oder Überkopfverglasung wurden
dann die Spannungsnachweise mit
den zulässigen Spannungen geführt.
Dieses Verfahren implizierte indirekt
die Tatsache, dass bei Überkopfver-
glasungen aus nicht thermisch vorge-
spannten Glasscheiben geringere
zulässige Spannungen bei Dauer-
lasten in Form von Eigengewicht oder
Lasten mit mittlerer Einwirkungs-
dauer wie Schneelasten vorhanden
sind. Beim Teilsicherheitskonzept
berechnet sich der Bauteilwiderstand
allein in Abhängigkeit der Ein-
wirkungsdauer (vgl. Tabelle 6), eine
Unterscheidung in Vertikal- und
Überkopfverglasungen wird nicht
mehr vorgenommen, sondern es
wird nur eine Unterscheidung
gemacht in Horizontal- und Vertikal-
verglasungen mit Hinblick auf das
Tragverhalten nach Glasbruch und
die hiermit verbundenen Anforde-
rungen an den Glasaufbau und die
Konstruktion (vgl. Tabelle 15).
Die wesentlichen Einflussgrößen für
die Berechnung von Rd sind (siehe
auch Tabelle 8):
n Glasart und Einwirkungsdauer
Generell wird zwischen thermisch
vorgespannten Scheiben und nicht
thermisch vorgespannten Scheiben
unterschieden. Bei ersteren ist der
Bauteilwiderstand unabhängig von
der Einwirkungsdauer, bei nicht ther-
misch vorgespannten Scheiben müs-
sen die Einwirkungsdauern „stän-
dig“, „mittel“ und „kurz“ berück-
sichtigt werden. Für eine Biege-
beanspruchung von thermisch nicht
vorgespannten Glaskanten ist eine
Abminderung des Bauteilwider-
standes erforderlich. Unabhängig
vom Werkstoff darf der Bauteil-
widerstand aufgrund der erhöhten
Redundanz von Verbundglas um
10 % erhöht werden.
n Art der Konstruktion
In Abhängigkeit der Konstruktionsart
wurde ein so genannter Konstruk-
tionsbeiwert kc eingeführt. Dieser
Faktor passt das Sicherheitsniveau
der DIN 18008-2 in der Form an, dass
für alle linienförmig gelagerten
Verglasungen das bisher übliche
Niveau für viele Anwendungs-
bereiche gehalten wird und keine
dickeren oder höherfesten Glas-
scheiben notwendig werden.
Die DIN 18008 verweist hinsichtlich
der charakteristischen Festigkeits-
werte fk auf die Produktnormen oder
Zulassungen. Die wichtigsten charak-
teristischen Festigkeitswerte von
zugelassenen Flachglasprodukten
sind in Tabelle 9 zusammengestellt.
Auf Basis des Bauteilwiderstandes Rd
werden auch rechnerische Nachweise
für Ausfallszenarien in Abhängigkeit
der Anwendung gefordert. Diese
Nachweise sind unter Kapitel 7.2.9
„Nachweis der Resttragfähigkeit“
erläutert.
Beispielhaft sind in Tabelle 10
Bauteilwiderstände für ESG und TVG
angegeben, Tabelle 11 bezieht sich
auf Floatglas und unterscheidet hier
unterschiedliche Einwirkungsdauern.
Im Unterschied zur TRLV gibt es keine
Erhöhungswerte mehr für z. B. klein-
formatige Isolierglasscheiben.
Für rechteckige Dreifach-Isolierver-
glasungen sind die Formeln z. B. in
[14] zusammengestellt. Der Ansatz
kann durch eine Berechnung des auf-
gespannten Volumens der Einzel-
scheiben auch für beliebige Formate
oder gebogene Glasscheiben für die
Ermittlung der Klimalasten und der
Lastkopplung herangezogen werden.
„Sommer“ 20 K - 2,0 kN/m2 + 600 m
„Winter“ - 25 K 4,0 kN/m2 - 300 m
Berechnung des isochoren Drucks: p0 = Δ pgeo – Δ pmet + 0,34 kN/(K · m2) · Δ T
Eigengewicht Ständig
Klimalast infolge Höhenänderung zwischen Herstell- und
Einbauort Ständig
Klimalast infolge Temperaturänderung und Luftdruckänderung Mittel
Schnee Mittel
Wind Kurz
Holmlasten Kurz
Personenlasten bei Treppen und Podesten (DIN 18008-5) Kurz
58 I Glas Fandel
Dimensionierung
Normteil Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit
n Tab 8: Vorgaben der DIN 18008 für die Berechnung des Bauteilwiderstandes Rd,
der Spannung und der Verformung
Teil 1: Begriffe und allgemeine Definition des Tragfähigkeitskriteriums Rd
Grundlagen Thermisch vorgespanntes Glas Nicht thermisch vorgespanntes Glas
kmod in Abhängigkeit der Einwirkungsdauer:
kmod,ständig = 0,25
kmod,mittel = 0,4
kmod,kurz = 0,7
Abminderungsfaktor Glaskante = 0,8
Erhöhungsfaktor für VSG und VG = 1,1
BBeerreecchhnnuunngg vvoonn GGllaassppllaatttteenn::
Die positiven Effekte einer geometrischen Nichtlinearität (wie z. B. bei Glasplatten) dürfen berücksichtigt werden.
Da sich die vorliegenden Normteile alle auf Platten beziehen, liegt eine geometrisch lineare Betrachtung immer auf
der sicheren Seite, nichtlineare Ansätze können herangezogen werden, wenn z. B. die Verformungsgrenzen über-
schritten werden. Der Einfluss des Schubverbundes darf nach DIN 18008-1 nicht angesetzt werden. Zu ergänzen
ist hier jedoch, dass bei der Verwendung von Verbundglas mit nachgewiesenem Schubverbund ein Schubverbund
entsprechend Zulassung angesetzt werden darf. Die derzeit vorliegenden Zulassungen beziehen sich noch auf die
TRLV und es sind hier zulässige Spannungen angegeben. Diese sind entsprechend der Einwirkungsdauer durch Rd
zu ersetzen. Da bisher nur Schubsteifigkeiten für kurzzeitig wirkende Lasten in den AbZ angegeben sind, dürfen
diese folglich nur bei kurzzeitig wirkenden Einwirkungsdauern berücksichtigt werden. Ausgangspunkt ist immer die
Schubsteifigkeit G, die dann Eingang findet in ein Sandwich-Rechenmodell. Die Verwendung von vereinfachten
Berechnungsformeln (z. B. effektive Dicken oder „Shear transfer factors“) wird nicht empfohlen, da diese Formeln
nur zum Teil den Größeneffekt der Platten berücksichtigen.
Teil 2: Linienförmig gelagerte kc = 1,8 ohne thermische Vorspannung
Verglasungen kc = 1,0 mit thermischer Vorspannung
Kein statischer Nachweis ist erforderlich für allseitig linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen aus Mehrscheiben-
Isolierglas mit alleiniger Beanspruchung aus Wind, Eigengewicht und klimatischen Lasten mit folgenden Bedingungen:
n Glaserzeugnis: Floatglas, TVG, ESG/ESG-H n Fläche ≤ 1,6 m2
oder VSG aus diesen Produkten n Scheibendicke d ≥ 4 mm
n Differenz der Scheibendicken ≤ 4 mm n Scheibenzwischenraum ≤ 16 mm
n Charakteristische Windlast ≤ 0,8 kN/m2
Das erhöhte Bruchrisiko bei kleinen Isolierglas-Scheiben ist hier zu beachten.
Teil 3: Punktförmig gelagerte kc = 1,0 unabhängig von der Glasart
Verglasungen Die Norm stellt Mindestanforderungen an ein Berechnungsmodell zur Abbildung der Punkthalter und der
Verglasung. Hierzu gehören z. B. Konvergenzuntersuchungen und die Verwendung von Finiten-Elementen.
Hierbei ist zu beachten, dass Grenzfallbetrachtungen „statisch verschieblich“ und „statisch unverschieblich“
in der Ebene erforderlich sind.
Teil 4: Zusatzanforderungen an Zusätzlich zu Windlasten sind horizontale Verkehrslasten entsprechend der Nutzungskategorie nach DIN EN
absturzsichernde Verglasungen 1991 zu berücksichtigen. Diese Kategorien (A bis D) sind nicht mit den Kategorien A, B und C der Absturz-
sicherung zu verwechseln. Die Nutzungskategorie orientiert sich an der Art der Nutzung (Wohn-, Büro- oder
Verkaufsfläche oder z. B. besondere Situationen wie Personenansammlungen) und nicht an der Art der
Konstruktion (z. B. raumhohe Verglasung oder eingespannte Brüstungsverglasung).
Teil 5: Zusatzanforderungen an Alle Scheiben werden als intakt angenommen. Die Belastung orientiert sich hier auch an der
begehbare Verglasungen Nutzungskategorie nach DIN EN 1991-1-1 und DIN EN 1991-1-1/NA.
Es ist ein Nachweis für eine Flächenlast q und eine Einzellast Q in ungünstiger Laststellung mit einer Lastver-
teilungsfläche von 50 mm x 50 mm zu führen.
Bei Treppen und Podesten kann von einer kurzzeitigen Einwirkungsdauer mit kmod = 0,7 für nicht thermisch vorge-
spannte Gläser ausgegangen werden, bei abweichenden Beanspruchungsdauern ist kmod entsprechend anzupassen.
Glas Fandel I 59
Dimensionierung
Produkt Regelwerke Charakteristische Festigkeit fk
n Tab 9: Charakteristische Festigkeiten entsprechend der Produktnormen
Floatglas DIN EN 572-9; BRL A Teil 1 lfd. Nr. 11.10 45 N/mm2
TVG AbZ Z-70.3-55; DIN EN 1863-1 70 N/mm2
TVG emailliert AbZ, Z-70.3-55, Emaille auf Zugseite; DIN EN 1863-1 45 N/mm2
ESG DIN EN 12150-1; BRL A Teil 1 lfd. Nr. 11.12 120 N/mm2
ESG emailliert DIN EN 12150-1; BRL A Teil 1 lfd. Nr. 11.12 90 N/mm2
Ornamentglas DIN EN 572-9; BRL A, Teil 1 lfd. Nr. 11.10 25 N/mm2
ESG TVG
n Tab 10: Beispiel: Bauteilwiderstände für ESG und TVG
Mono 120 = 80 N/mm2 70 = 46,7 N/mm2
1,5 1,5
VG oder VSG 120 · 1,1 = 88 N/mm2 70 · 1,1 = 51,3 N/mm2
1,5 1,5
ED Float Plattenbeanspruchung Float Kantenbeanspruchung
n Tab 11: Beispiel: Bemessungswerte des Tragwiderstandes (Rd) für Floatglas mit kc = 1,8
Mono Ständig 11,25 N/mm2 9,00 N/mm2
Mittel 18,00 N/mm2 14,40 N/mm2
Kurz 31,50 N/mm2 25,20 N/mm2
VG oder VSG Ständig 12,40 N/mm2 9,90 N/mm2
Mittel 19,80 N/mm2 15,90 N/mm2
Kurz 34,70 N/mm2 27,70 N/mm2
Anmerkung: Auf den ersten Blick
erscheinen die Werte höher als die
gewohnten Werte der TRLV, jedoch
ist eine direkte Vergleichbarkeit der
Bauteilwiderstände nicht gegeben,
da auch auf der Einwirkungsseite die
Beanspruchungen durch die Teil-
sicherheitsbeiwerte erhöht werden.
Anmerkung 1: Die Werte gelten nur
für allseitig linienförmig gelagerte
Vertikalverglasungen. Bei einer
Kombination von Linienlagerung und
Klemmhaltern müssen die Werte mit
kc = 1,0 berechnet werden.
Anmerkung 2: Diese Werte gelten
auch für die Verwendung von
Floatglas als MIG.
60 I Glas Fandel
Dimensionierung
7.2.7 Nachweis im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
Der Grenzzustand der Gebrauchs-
tauglichkeit
bezieht sich bei Glas auf eine
Beschränkung der Durchbiegungen.
Als Einwirkungskombination wird die
Ed ≤ Cd
seltene Kombination (siehe Kapitel
7.2.4) verwendet. Das Gebrauchs-
tauglichkeitskriterium hängt von der
Art der Verglasung ab: In der Regel
sind die Verformungen immer auf
L/100 begrenzt, nur bei begehbaren
Verlasungen gilt L/200 (siehe Tabelle
12).
Normteil Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit
n Tab 12: Vorgaben der DIN 18008 zum Nachweis im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit in
Abhängigkeit der Lagerung und der Verwendung
Teil 1: Begriffe und allgemeine Definition des Gebrauchstauglichkeitskriteriums Cd als Verformungsnachweis
Grundlagen
Teil 2: Linienförmig gelagerte Allgemein: Cd = L/100 (evtl. höhere Anforderungen der Isolierglas-Hersteller sind zu beachten)
Verglasungen Alternativ bei Vertikalverglasungen:
Nachweis, dass durch die Sehnenverkürzung eine Mindestauflagerbreite von 5 mm nicht unterschritten wird.
Formel zu Berechnung der Sehnenlänge: mit
h = Durchbiegung
L = Länge in Haupttragrichtung der Scheibe
Sehnenverkürzung Δ s = L – s
Berechnung der Durchbiegung:
Hier wird auf die Ausführungen in Tabelle 15 und Tabelle 8 hingewiesen.
Teil 3: Punktförmig gelagerte Cd = L/100
Verglasungen Falls bei Klemmhaltern ein geringerer Glaseinstand und eine kleinere Klemmfläche gewählt werden als es die
konstruktiven Vorgaben erfordern, ist ein Mindestglaseinstand von 8 mm auch im verformten Zustand zu
gewährleisten (die Summe der Sehnenverkürzung ist nur einer Seite zuzurechnen).
Anforderungen an das Rechenmodell:
s. Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit.
Teil 4: Zusatzanforderungen an Als Belastung sind hier zusätzlich zu den Windlasten auch Holmlasten anzusetzen.
absturzsichernde Verglasungen
Teil 5: Zusatzanforderungen an Alle Glasschichten dürfen als intakt für diesen Nachweis angenommen werden.
begehbare Verglasungen Cd = L/200
Glas Fandel I 61
Dimensionierung
7.2.8 Nachweis der Stoßsicherheit
Ein Nachweis der Stoßsicherheit ist
nur bei absturzsichernden, begehba-
ren und zu Instandhaltungszwecken
betretbaren Verglasungen erforder-
lich. Er erfasst z. B. den Fall einer
Person gegen eine Verglasung (z. B.
Absturzsicherung) oder aber das Aus-
rutschen einer Person auf einer Ver-
glasung (z. B. Begehbarkeit). Bei ab-
sturzsichernden Verglasungen geht
man von einem weichen Stoß aus,
für begehbare Verglasungen wird die
Bruchgefahr durch harte Gegen-
stände betrachtet.
Die Verglasung wird zuerst im
Grenzzustand der Tragfähigkeit und
der Gebrauchstauglichkeit für die
vorhandenen Lasten statisch nachge-
wiesen, im Anschluss daran erfolgt
der Nachweis der Stoßsicherheit.
Dieser Nachweis ist nicht nur alleine
für die Verglasung, sondern auch für
die unmittelbare Befestigung (z. B.
Pressleisten) zu führen. Die Vor-
gehensweisen entsprechend DIN
18008-4 und DIN 18008-5 sind in
Tabelle 13 zusammengestellt. Insbe-
sondere DIN 18008-4 erweitert das
bisherige Vorgehen entsprechend
TRAV, da für linienförmig gelagerte
Verglasungen auch die Möglichkeit
des rechnerischen Nachweises gege-
ben wird. Dieser bezieht sich jedoch
Normteil Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit
n Tab 13: Vorgaben der DIN 18008-4 zum Nachweis der Stoßsicherheit in Abhängigkeit der Verwendung
(Teil I)
Teil 4: Zusatzanforderungen an Menschenanprall, weicher Stoß
absturzsichernde Verglasungen Nachweis von Glasaufbau und unmittelbarer Befestigung durch
a) experimentellen Nachweis nach Teil 4, Anhang A:
Durch einen Versuch werden das Glas und die zugehörige Befestigung zusammen nachgewiesen ooddeerr durch
b) Einhaltung der konstruktiven Bedingungen nach Teil 4, Anhang B:
Dieser Nachweis bezieht sich nur auf das Glas!
c) rechnerischen Nachweis nach Teil 4, Anhang C:
Dieser Nachweis bezieht sich nur auf das Glas oder durch
d) Nachweis der unmittelbaren Befestigung nach Teil 4, Anhang D.
Bei Scheiben schmaler als 300 mm der Kategorie A bzw. schmaler als 500 mm der Kategorien B und C ist
kein Nachweis der Stoßsicherheit erforderlich.
Zu beachten ist, dass durch b) und c) nicht die unmittelbare Befestigung nachgewiesen wird, hier ist dann
entweder ein Nachweis nach a) oder d) zusätzlich erforderlich.
Rechnerischer Nachweis:
Das rechnerische Verfahren ist generell nur bei linienförmig gelagerten Verglasungen der Kategorien A oder C
anwendbar. Die Anwendungsgrenzen sind in der Norm angegeben. Es steht ein vereinfachtes Handrechen-
verfahren zu Verfügung, oder aber es darf eine Simulation des Stoßvorganges durchgeführt werden.
nur auf das Glas; die unmittelbare
Befestigung muss separat nachge-
wiesen werden. Im Rahmen der vor-
liegenden Erfahrungswerte wurden
die bekannten Tabellen der TRAV mit
Konstruktionen, die eine nachgewie-
sene Stoßsicherheit aufweisen,
erweitert. Die Randbedingungen sind
in den folgenden Tabellen zusam-
mengestellt. Falls hier Abweichungen
vorliegen, geben beide Normteile ein
detailliertes Prüfverfahren vor. Es ist
hier zu erwarten, dass dann auch für
begehbare Verglasungen von Bau-
behörden ein AbP als Regelungs-
instrument eingeführt wird.
62 I Glas Fandel
Dimensionierung
Absturzsichernde Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicherheit:
linienförmig gelagerte absturzsichernde Verglasungen der Kategorien A und C nach DIN 18008-4 Anhang B.1
Kat. Typ Lager Breite [mm] Höhe [mm] Glasaufbau von der Angriffs- zur Absturzseite [mm] Zeile
n Tab 13: Vorgaben der DIN 18008-4 zum Nachweis der Stoßsicherheit in Abhängigkeit der Verwendung
(Teil II)
A MIG Allseitig 500 1300 1000 2500 8 ESG/SZR/4 FG/0,76 PVB/4 FG 1
1000 2000 500 1300 8 ESG/SZR/4 FG/0,76 PVB/4 FG 2
900 2000 1000 3000 8 ESG/SZR/5 FG/0,76 PVB/5 FG 3
1000 2500 900 2000 8 ESG/SZR/5 FG/0,76 PVB/5 FG 4
1100 1500 2100 2500 5 FG/0,76 PVB/5 FG/SZR/8 ESG 5
2100 2500 1100 1500 5 FG/0,76 PVB/5 FG/SZR/8 ESG 6
900 2500 1000 4000 8 ESG/SZR/6 FG/0,76 PVB/6 FG 7
1000 4000 900 2500 8 ESG/SZR/6 FG/0,76 PVB/6 FG 8
300 500 1000 4000 4 ESG/SZR/4 FG/0,76 PVB/4 FG 9
300 500 1000 4000 4 FG/0,76 PVB/4 FG/SZR/4 ESG 10
Einfach Allseitig 500 1200 1000 2000 6 FG/0,76 PVB/6 FG 11
500 2000 1000 1200 6 FG/0,76 PVB/6 FG 12
500 1500 1000 2500 8 FG/0,76 PVB/8 FG 13
500 2500 1000 1500 8 FG/0,76 PVB/8 FG 14
1000 2100 1000 3000 10 FG/0,76 PVB/10 FG 15
1000 3000 1000 2100 10 FG/0,76 PVB/10 FG 16
300 500 500 3000 6 FG/0,76 PVB/6 FG 17
C1 MIG Allseitig 500 2000 500 1100 6 ESG/SZR/4 FG/0,76 PVB/4 FG 18
und 500 1500 500 1100 4 FG/0,76 PVB/4 FG/SZR/6 ESG 19
C2 Zweiseitig 1000 bel. 500 1100 6 ESG/SZR/5 FG/0,76 PVB/5 FG 20
oben und unten
Einfach Allseitig 500 2000 500 1100 5 FG/0,76 PVB/5 FG 21
Zweiseitig 1000 bel. 500 800 6 FG/0,76 PVB/6 FG 22
oben und unten 800 bel. 500 1100 5 ESG/0,76 PVB/5 ESG 23
800 bel. 500 1100 8 FG/0,76 PVB/8 FG 24
Zweiseitig 500 800 1000 1100 6 FG/0,76 PVB/6 FG 25
links und rechts 500 1100 800 1100 6 ESG/0,76 PVB/6 ESG 26
500 1100 800 1100 8 FG/1,52 PVB/8 FG 27
C3 MIG Allseitig 500 1500 1000 3000 6 ESG/SZR/4 FG/0,76 PVB/4 FG 28
500 1300 1000 3000 4 FG/0,76 PVB/4 FG/SZR/12 ESG 29
Einfach Allseitig 500 1500 1000 3000 5 FG/0,76 PVB/5 FG 30
Weitere Bedingungen:
n Eine Abweichung von der Rechteckform ist zulässig.
n Der Mindestglaseinstand bei zweiseitig linienförmig gelagerten Verglasungen beträgt 18 mm.
n Der Mindestglaseinstand bei allseitig linienförmig gelagerten Verglasungen beträgt 12 mm.
n Klemmleisten müssen aus Metall bestehen und hinreichend steif sein, der Verschraubungsabstand darf 300 mm nicht über-
schreiten. Das System muss hinsichtlich der Stoßsicherheit nach Teil 4, Anhang D.1 nachgewiesen sein.
n Bohrungen und Ausschnitte in der Verglasung sind unzulässig.
n Scheibenzwischenraum: 12 mm ≤ SZR ≤ 20 mm.
n Glas und Foliendicken dürfen überschritten werden.
n Floatglas darf durch TVG ersetzt werden.
n Festigkeitsreduzierende Emaillierungen sind unzulässig.
Im Scheibenzwischenraum der oben angegebenen Zweischeiben-Isoliergläser der Zeilen 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 18, 20 und 28
dürfen ESG- oder ESG-H-Scheiben angeordnet werden.
Anmerkung: Die Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit müssen ebenfalls geführt werden.
MIG = Mehrscheiben-Isolierverglasung; SZR = Scheibenzwischenraum; FG = Floatglas; ESG = Einscheiben-Sicherheitsglas; PVB = Polyvinylbutyral-Folie; bel. = beliebig
Glas Fandel I 63
Dimensionierung
Absturzsichernde Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicherheit:
punktförmig gelagerte absturzsichernde Verglasungen der Kategorien A und C nach DIN 18008-4 Anhang B.2
Kat. VSG-Aufbau [mm] Max. Abstand benachbarter Max. Abstand benachbarter
mit dPVB = 1,52 mm Punkthalter in x-Richtung [mm] Punkthalter in y-Richtung [mm]
n Tab 13: Vorgaben der DIN 18008-4 zum Nachweis der Stoßsicherheit in Abhängigkeit der Verwendung
(Teil III)
A 2 x 10 TVG 1200 1600
2 x 8 ESG 1200 1600
2 x 10 ESG 1600 1800
2 x 10 ESG 800 2000
C 2 x 6 TVG 1200 700
2 x 8 TVG 1600 800
2 x 6 ESG 1200 700
2 x 8 ESG 1600 800
Weitere Bedingungen:
n Festigkeitsreduzierende Emaillierungen sind unzulässig.
n Die oben angegebenen Stützenraster werden eingehalten, die Größe der Scheiben ist nicht beschränkt.
n Tellerhalter nach Teil 3 mit Dmin = 50 mm, bei Achsabständen der Halter größer als 1200 mm Dmin = 70 mm.
n Nachweis der Stoßsicherheit der Halter nach DIN 18008-4 Anhang D.2.
n Bohrungen und Ausschnitte in der Verglasung sind unzulässig.
Anmerkung:
Die Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit müssen ebenfalls geführt werden.
Absturzsichernde Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicherheit:
absturzsichernde Verglasungen der Kategorie B nach DIN 18008-4 Anhang B.3
Bedingungen:
n Ebene Glasscheiben.
n Bohrungen und Ausschnitte in der Verglasung sind neben den Bohrungen am Fußpunkt unzulässig.
n Festigkeitsreduzierende Emaillierungen sind unzulässig.
n VSG aus 2 x 10 mm ESG oder 2 x 10 mm TVG mit dPVB = 1,52 mm.
n Abmessungen: 500 mm ≤ b ≤ 2000 mm, freie Kragarmlänge ≤ 1100 mm.
Die Details bezüglich des Handlaufs und der Einspannkonstruktion sind der DIN 18008-4 zu entnehmen.
Anmerkung:
Die Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit müssen ebenfalls geführt werden.
1
1
4
1
2 3
≤ 41°
64 I Glas Fandel
Dimensionierung
7.2.9 Nachweis der Resttragfähigkeit
Der Nachweis der Resttragfähigkeit
betrachtet einen möglichen Bruch
von Glasschichten, der beim spröden
Werkstoff Glas auch ohne Voran-
kündigung durch Verformungen auf-
treten kann. Das Risiko von herabfal-
lenden Glasscherben oder aber das
Verletzungsrisiko wird hierdurch
minimiert. Die Vorgaben orientieren
sich an langjährigen Erfahrungen und
in der Praxis bewährten Konstruk-
tionen.
Alle Normteile enthalten Vorgaben,
die sich entweder auf konstruktive
Vorgaben beziehen (z. B. zulässige
Glasart oder Glasaufbau) oder aber
zusätzliche rechnerische Nachweise
für ein „Ausfallszenario“ erfordern.
In Tabelle 14 sind diese Anfor-
derungen getrennt nach den Norm-
teilen zusammengefasst. Für eine lini-
enförmige absturzsichernde Ver-
glasung müssen dann z. B. die
Forderungen der DIN 18008-2 und
DIN 18008-4 erfüllt werden.
Bisher wurde nur ein Resttrag-
fähigkeitsversuch für begehbare Ver-
glasungen in DIN 18008-5 definiert.
Falls bei einer anderen Anwendung
die konstruktiven Vorgaben nicht
eingehalten werden, sind die
Versuchsbedingungen mit den
Obersten Baubehörden abzuspre-
chen und eine Zustimmung im
Einzelfall zu beantragen.
Normteil Nachweis der Stoßsicherheit
n Tab 14: Vorgaben der DIN 18008-5 zum Nachweis der Stoßsicherheit und der Resttragfähigkeit in
Abhängigkeit der Verwendung
Begehbare Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit nach DIN 18008-5
Max. Länge [mm] Max. Breite [mm] VSG-Aufbau [mm] mit dPVB = 1,52 mm Mindestauflagertiefe s [mm]
s
1500 400 8 TVG / 10 FG / 10 FG 30
1500 750 8 TVG / 12 FG / 12 FG 30
1250 1250 8 TVG / 10 TVG / 10 TVG 35
1500 1500 8 TVG / 12 TVG / 12 TVG 35
2000 1400 8 TVG / 15 FG / 15 FG 35
Weitere Bedingungen:
n Für von der Rechteckform abweichende Verglasungen
gelten die Abmessungen des umschließenden Rechtecks.
n Größere Scheiben dürfen verwendet werden,
wenn diese durch kontinuierliche Zwischenstützungen
unterteilt werden, sodass die oben genannten maximalen
Abmessungen von jedem Feld eingehalten werden.
n Linienförmige Lagerung entsprechend Abbildung mit
einem Schutz der Glaskanten gegen Stöße.
n FG darf auch durch TVG ersetzt werden. Die oberste
Scheibe darf auch in ESG oder ESG-H ausgeführt werden.
Nur die oberste Scheibe darf eine festigkeitsreduzierende
Oberflächenbehandlung aufweisen
n Auflagerzwischenlagen: Silikon oder EPDM, dauerelastisch
mit einer Shore-A-Härte von 60 bis 80, d = 5 bis 10 mm.
Anmerkung:
Die Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit müssen ebenfalls geführt werden.
Teil 5: Zusatzanforderungen an Ausrutschen, Fall von Gegenständen, harter Stoß
begehbare Verglasungen a) Bauteilversuche (siehe DIN 18008-5 Anhang A)
b) Einhaltung von konstruktiven Randbedingungen (siehe DIN 18008-5 Anhang B)
Glas Fandel I 65
Dimensionierung
Normteil Rechnerischer Nachweis „Ausfallszenario“,
Versuche und zusätzliche konstruktive Regeln
n Tab 15: Vorgaben der DIN 18008 zum Nachweis der Resttragfähigkeit in Abhängigkeit der Verwendung
(Teil I)
Teil 1: Begriffe und —
allgemeine Grundlagen
Teil 2: Linienförmig gelagerte HHoorriizzoonnttaallvveerrggllaassuunnggeenn::
Verglasungen Rechnerischer Nachweis
Horizontale Isolierverglasung: Nachweis der unteren Scheibe für den Ausfall der oberen Scheibe.
Konstruktive Vorgaben für Horizontalverglasungen:
n Einfachverglasungen oder untere Scheibe von Isolierverglasungen nur VSG aus Floatglas oder VSG aus teil-
vorgespanntem Glas oder Drahtglas.
n Bohrungen oder Ausschnitte dürfen ausreichende Resttragfähigkeit nicht beeinträchtigen.
n VSG-Scheiben aus TVG dürfen Bohrungen im Bereich der Befestigung haben!
n VSG-Scheiben mit einer Stützweite von mehr als 1,2 m sind allseitig zu lagern. dPVB ≥ 0,76 mm.
n bei Stützweite L ≤ 0,8 m auch dPVB = 0,38 mm zulässig
n Drahtglas nur bei L ≤ 0,7 m, Glaseinstand mindestens 15 mm, Kanten müssen abtrocknen können!
VVeerrttiikkaallvveerrggllaassuunnggeenn ((nnuurr kkoonnssttrruukkttiivvee VVoorrggaabbeenn))::
n Einbauhöhe > 4 m: grob brechende Glasarten müssen allseitig gelagert sein.
ESG ist als ESG-H auszuführen (auch bei MIG).
Teil 3: Punktförmig gelagerte KKoonnssttrruukkttiivvee VVoorrggaabbeenn ffüürr HHoorriizzoonnttaallvveerrggllaassuunnggeenn::
Verglasungen n Bei der Verwendung von Tellerhaltern ist nur eine VSG-Verglasung aus 2 x TVG (keine Isolierverglasung)
zulässig.
n Die Mindestdicke der Einzelscheiben beträgt 6 mm.
n Die Mindestdicke der PVB-Folie beträgt d = 1,52 mm.
n Ausschnitte zwischen den Haltern sind nicht zulässig.
n Der freie Rand darf höchstens 300 mm über die Halter auskragen.
n Eine Kombination von Tellerhaltern und linienförmiger Lagerung ist zulässig, die genauen Regelungen sind
DIN 18008-3 zu entnehmen.
n Bei folgenden Systemen ist von einer ausreichenden Resttragfähigkeit auszugehen, unter der Voraus-
setzung, dass keine Zusatzanforderungen (z. B. Betretbarkeit zu Reinigungszwecken) zu erfüllen sind:
Tellerdurchmesser [mm] Glasdicke TVG Stützweite Stützweite
Richtung 1 [mm] Richtung 2 [mm]
70 2 x 6 900 750
60 2 x 8 950 750
70 2 x 8 1100 750
60 2 x 10 1000 900
70 2 x 10 1400 1000
Punktförmige Klemmungen sind im Überkopfbereich nur in Kombination mit einer linienförmigen Lagerung für
Druckbelastung zulässig. Die Klemmhalter wirken auf Sog, der maximale lichte Abstand beträgt 300 mm, die
Klemmfläche je Halter muss größer sein als 1000 mm2 und der minimale Glaseinstand beträgt 25 mm. Die
Mindestglasaufbauten und maximalen Abstände der hier dargestellten Tabelle gelten dann entsprechend.
Für reine Klemmhalter als Horizontalverglasung gibt es keine Regelungen, sodass hier eine ZiE mit Resttrag-
fähigkeitsversuchen notwendig wäre!
KKoonnssttrruukkttiivvee VVoorrggaabbeenn ffüürr VVeerrttiikkaallvveerrggllaassuunnggeenn::
VSG aus ESG, ESG-H oder TVG (gebohrt oder geklemmt)
Klemmhalter: ESG-H dmin = 6 mm, MIG aus ESG-H, TVG, Floatglas oder VSG aus den zuvor genannten Pro-
dukten, VSG aus Floatglas Kombination aus linienförmig nach Teil 2 und punktförmig: Innenwinkel max. 120°
66 I Glas Fandel
Dimensionierung
Normteil Rechnerischer Nachweis „Ausfallszenario“,
Versuche und zusätzliche konstruktive Regeln
n Tab 15: Vorgaben der DIN 18008 zum Nachweis der Resttragfähigkeit in Abhängigkeit der Verwendung
(Teil II)
Teil 4: Zusatzanforderungen an RReecchhnneerriisscchheerr NNaacchhwweeiiss ((nnuurr ffüürr KKaatteeggoorriiee BB))::
absturzsichernde Verglasungen Außergewöhnliche Einwirkung im Sinne von DIN EN 1990 und DIN EN 1990/NA
Ausfall eines beliebigen Elementes der Glasbrüstung
a) Ungeschützte Kanten: Szenario „komplette Glasscheibe fällt aus“
b) Geschützte Kanten: Szenario „eine Schicht der VSG-Scheibe fällt aus“ Handlauf muss in der Lage sein, die
Holmlasten auf die Nachbarelemente, Endpfosten oder die Verankerung am Gebäude zu übertragen.
Konstruktive Vorgaben:
Kategorien A und C: Zugängliche freie Glaskanten müssen durch einen mechanischen Schutz („Kantenschutz-
profil“) oder angrenzende Bauteile (Wände, Decken, benachbarte Scheiben, Abstand kleiner 30 mm) geschützt
werden. Bei durch Tellerhalter gelagerten Scheiben darf hierauf verzichtet werden, da diese eine gute
Resttragfähigkeit gewährleisten. In DIN 18008-4 Anhang D ist ein Kantenschutz beschrieben, falls hiervon
abgewichen wird, enthält DIN 18008-4 Anhang E ein Prüfverfahren zur Überprüfung der Funktionalität eines
Kantenschutzes.
Die Anforderungen an den Kantenschutz können der DIN 18008-4 entnommen werden.
Teil 5: Zusatzanforderungen an RReecchhnneerriisscchheerr NNaacchhwweeiiss::
begehbare Verglasungen Außergewöhnliche Einwirkungskombination für den Fall, dass die obere Scheibe gebrochen ist.
RReessttttrraaggffäähhiiggkkeeiittssnnaacchhwweeiiss::
a) Bauteilversuche (siehe Teil 5, Anhang A)
b) Einhaltung von konstruktiven Randbedingungen (siehe Teil 5, Anhang B)
c) Konstruktive Maßnahmen (z. B. durchsturzsichernde Zusatzkonstruktion, die ein Herabfallen von
Glassplittern auf Verkehrsflächen verhindern.
1
2
≤ R3
≥ 3≥ 3
= ≥ 2
≥3
≥12
3
7.2.10 Vorgehen bei der Bemessung
Anhand der Vorgehensweise in
Tabelle 16 kann schrittweise eine
Bemessung nach DIN 18008 erfol-
gen. Wie beschrieben beinhaltet
diese Bemessung nicht die alleinige
Ermittlung der statisch erforderlichen
Dicke, sondern auch Nachweise für
die Stoßsicherheit und die Resttrag-
fähigkeit.
Glas Fandel I 67
Dimensionierung
Vorgehen
n Tab 16: Vorgehen bei der Bemessung nach DIN 18008
Die Anwendung ist beschrieben: Festlegung der geltenden Normteile:
n Lagerung n DIN 18008-1 ist immer gültig.
n Einbau n DIN 18008-2 ist anzuwenden bei linienförmiger Lagerung, DIN 18008-3 gilt bei
n Zusatzanforderungen punktförmiger oder kombinierter Lagerung aus linienförmig und punktförmig.
(Absturzsicherung oder n Die weiteren Normteile sind dann bei Zusatzanforderungen wie z. B. Absturz-
Betretbarkeit) sicherung oder Begehbarkeit zu beachten (DIN 18008-4 oder DIN 18008-5).
Wahl der Glasart und Dimensionierung der Auflager und Wahl der Glasart nach
Auflagerbedingungen n Tabelle 3: Allgemeine Konstruktionsgrundsätze
n Tabelle 13: Zusatzanforderungen für den Nachweis der Stoßsicherheit
n Tabelle 14: Konstruktive Regeln in Abhängigkeit der Einbauneigung für den
Nachweis der Resttragfähigkeit
Belastung Eigengewicht g, Schnee s, Wind w und Verkehrslasten nach Eurocode 1 – Einwir-
kungen auf Tragwerke [13] Klimalast bei MIG nach DIN 18008-1: Die Lastansätze sind
evtl. zu überprüfen (z. B. bei Verwendung in hohen geodätischen Höhen oder aber
auch bei einer hohen Wärmeabsorption der Verglasung). Das vereinfachte
Berechnungsverfahren nach DIN 18008-2 gilt nur bei rechteckigem 2-fach-MIG.
Möglichkeit A) Lastaufteilung
Geometrisch lineare Berechnung Bei monolithischen Scheiben: nicht notwendig
der Spannungen und Verformungen Bei Verbundglasscheiben:
a)ohne Verbund: Aufteilung der Belastung entsprechend der Einzelsteifigkeit
der Scheiben
b)mit Verbund: keine Lastaufteilung, da die Scheibe als Paket mit vollem
Verbund berechnet wird.
Bei Isolierglas-Scheiben:
Grenzfallbetrachtung für ohne und vollen Verbund, Lastaufteilung nach DIN 18008-2
für rechteckige 2-fach-MIG oder sonst nach Feldmeier [8, 9].
Einwirkungskombinationen
Für die einzelnen Lastanteile werden die Spannungen und Verformungen getrennt
ermittelt und die Einwirkungskombinationen dann auf Basis der Spannungen und
Verformungen berechnet. Falls es sich z. B. nur um Flächenlasten handelt, können
auch vorab die Einwirkungskombinationen auf Basis der Belastungen berechnet werden.
Bei nicht thermisch vorgespannten Glasscheiben müssen diese für die Einwirkungs-
dauern ständig, mittel und kurz ermittelt werden. Beispielhaft für ein Verbundglas
im Überkopfbereich für den Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit
(vgl. Kapitel 7.2.4 ff.):
Ed ständig = 1,35 g
Ed mittel = 1,35 g + 1,5 s
Ed kurz = max 1,35 g + 1,5 s + 1,5 · 0,6 · wDruck
= 1,35 g + 1,5 wDruck +1,5 · 0,5 s
Möglichkeit B) Bei einer nichtlinearen Berechnung müssen die Spannungen und Verformungen
Geometrisch nichtlineare Berechnung immer für die Einwirkungskombination auf Basis der Belastungen berechnet werden,
der Spannungen und Verformungen da eine lineare Überlagerung der Lasten hier nicht möglich ist.
Berechnung der Bauteilwiderstände Rd wird gemäß Tabelle 8 berechnet
Nachweis im Grenzzustand der Ed < Rd
Tragfähigkeit Ed < Rd
68 I Glas Fandel
Dimensionierung
Vorgehen
n Tab 16: Vorgehen bei der Bemessung nach DIN 18008 (Forts.)
Berechnung des Grenzkriteriums Cd wird gemäß Tabelle 12 berechnet:
und Nachweis im Grenzzustand Ed < Cd
der Gebrauchstauglichkeit Falls der Nachweis der Verformungen berechnet mit linearer Plattentheorie nicht
erfüllt wird, kann für die entsprechende Einwirkungskombination ein nichtlinearer
Nachweis geführt werden. Eine lineare Überlagerung der Einzelanteile ist hier nicht
möglich, sondern die Spannungen und Verformungen sind bei gleichzeitigem
Wirken aller Lastanteile zu berechnen. Bei MIG ist es sinnvoll, diesen Nachweis für
das gesamte Scheibenpaket mit einer entsprechenden Software durchzuführen, da
dann die Ermittlung der Klimalasten und die Lastkopplung auf Basis der nichtlinearen
Berechnungstheorie erfolgen kann.
Nachweis der Resttragfähigkeit Falls neben der Einhaltung der konstruktiven Bedingungen aus Tabelle 15 noch ein
rechnerischer Nachweis gefordert ist, ist dieser gesondert zu führen.
Nachweis der Stoßsicherheit Falls die Konstruktion nicht durch nachgewiesene Glasaufbauten abgedeckt ist, muss
ein Nachweis der Stoßsicherheit durch Versuche oder Berechnung geführt werden
(vgl. Tabelle 13).
7.2.11 Literatur
[1] DIN 18008: Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln
[2] Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV). DIBt 2006
[3] Technische Regeln für die Bemessung und die Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen (TRPV). DIBt 2006
[4] Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV). DIBt 2003
[5] Anforderungen an begehbare Verglasungen, Empfehlungen für das Zustimmungsverfahren. DIBt-Mitteilungen 2/2001
[6] Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen
bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten. HVBG Februar 2001
[7] BF-Merkblatt 009/2011: Leitfaden für thermisch gebogenes Glas im Bauwesen. Bundesverband Flachglas
[8] Feldmeier, F: Klimabelastung und Lastverteilung bei Mehrscheiben-Isolierglas. Stahlbau 06/2006
[9] Feldmeier, F: Bemessung von Dreifach-Isolierglas. Stahlbau 03/2011
[10] ETAG 002: Leitlinie für Europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen
[11] DIN EN 13022: Glas im Bauwesen – Geklebte Verglasungen
[12] DIN EN 1990:2010-12 Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung
DIN EN 1990/NA:2010-12 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter
DIN EN 1990/NA/A1:2010-08 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter; Änderung A1
[13] DIN EN 1991-1-1:2010-12 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Trag-
werke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau
DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter
DIN EN 1991-1-3:2010-12 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten
DIN EN 1991-1-3/NA:2010-12 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter
DIN EN 1991-1-4:2010-12 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten
DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter
[14] Feldmann, M.; Kasper, R.; Langosch, K.: Glas für tragende Bauteile. Werner Verlag 2012
[15] Kasper, R.; Pieplow, K.: DIN 18008 - Teil 1 und Teil 2 – Was ändert sich gegenüber der TRLV?
[16] Kasper, R.; Pieplow, K.: DIN 18008 – Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas – Erfassung von
Nutzlasten und Ausfallszenarien. Stahlbau 7/2012
[17] Stahlbaukalender 2015: Der Eurocode – Structural Glass. Ernst & Sohn 2015
[18] Feldmann, M.; Kasper, R.; Pieplow, K.: Bemessungsbeispiele nach DIN 18008. Ernst & Sohn 2016 (in Vorbereitung)
Glas Fandel I 71
Spezielle Anwendungen
8 Spezielle Anwendungen
8.1 Geneigter Glaseinbau, Überkopfverglasungen
Im Gegensatz zu senkrechten
Isolierverglasungen treten bei Über-
kopfverglasungen, Sheddächern u. ä.
höhere thermische und mechanische
Beanspruchungen auf (Wind-,
Schnee- und Eislast sowie Eigen-
gewicht).
Den Einsatz spezieller Gläser sowie
den Glasaufbau entscheidet der
Planer. Überkopf-, Dach- bzw. ge-
neigte Verglasungen müssen beson-
deren Sicherheitsvorschriften genü-
gen. Von Fall zu Fall ist der Glas-
aufbau zwischen Planer und örtlicher
Bauaufsichtsbehörde abzuklären.
Für geneigte Isolierverglasungen
steht eine Reihe bewährter Kons-
truktionen mit systemeigenen, dicht-
stofffreien Verglasungssystemen zu
Verfügung.
Eine vollsatte Ausspritzung des Falzes
ist nicht zulässig. Die beschriebenen
Kriterien sind genauestens zu beach-
ten.
Alle Horizontalverglasungen (Über-
kopfverglasungen) müssen nach
Vorgaben der entsprechenden Glas-
bemessungsnorm DIN 18008-2 aus-
geführt werden. In der Norm sind auch
die zulässigen Glasarten aufgeführt.
Soll oder kann diese Norm nicht ein-
gehalten werden, so ist eine bauauf-
sichtliche Zustimmung im Einzelfall
notwendig.
Ein freiliegender Randverbund muss
durch geeignete Maßnahmen vor
UV-Strahlung geschützt werden
(z. B. Abdeckstreifen, Emaillierung o.
ä.). Wird auf solche Schutzmaß-
nahmen verzichtet, so muss der
Randverbund des Mehrscheiben-
Isolierglases aus UV-verträglichem
Dichtstoff hergestellt sein.
Gasgefüllte Isolierglaseinheiten mit
UV-beständigem Randverbund sind
auf Anfrage möglich.
Der Glaseinstand der Isolierglas-
einheit in die Konstruktion sollte
15 mm nicht überschreiten, damit die
thermische Belastung in der Rand-
zone der Scheibe auf ein Minimum
beschränkt wird.
Horizontalverglasungen sind prinzi-
piell zu klotzen.
Beim Anbringen der Verglasungs-
Abdeckprofile ist auf einen gleichmä-
ßigen Anpressdruck von 20 N/cm
Kantenlänge zu achten. Zur Ein-
haltung dieser Forderung empfehlen
wir den Einsatz von Distanzleisten
oder -hülsen entsprechend der Glas-
dicke und der Dichtungsprofile. Die
Glashalteleisten sind grundsätzlich
außen anzuordnen.
Das Auflageprofil für die Verglasung
muss für den speziellen Anwen-
dungsbereich der Überkopfvergla-
sung geeignet sein. Es muss eine
Shore-A-Härte von 60° – 70° haben,
um eine dauerhafte elastische Auf-
lage zu schaffen. Ein Vorlegeband ist
kein Auflageprofil. Metallbe-
rührungen im Falz (z. B. an Bolzen,
Haltewinkel u. ä.) sind nicht zulässig.
Wir empfehlen die Verwendung von
Silikon-Dichtlippenprofilen (Aus-
nahme: Selbstreinigendes Glas). Da-
durch besteht die Möglichkeit, dass an
Problempunkten mit Silikon versiegelt
werden kann. Auf EPDM-(APTK-)
Profilen ist keine dauerhafte Ver-
siegelung möglich.
Ist ein durchgehendes Isolierglas-
element aufgrund der Abmessungen
nicht möglich, so empfehlen wir, die
notwendig werdende Stoßstelle als
„stumpfen Stoß“ auszuführen. Der
Randverbund muss aus UV-beständi-
gem Material (Silikon) bestehen.
72 I Glas Fandel
Spezielle Anwendungen
Eine Ausführung ist empfehlenswert:
n Stoßüberdeckung mit speziel-
lem Silikonprofil
Die Materialverträglichkeit unterein-
ander ist zu prüfen.
Freiliegende Glaskanten, insbesonde-
re bei Stufenisolierglas, sollten
gesäumt werden. Wird die äußere
Scheibe des Mehrscheiben-Isolier-
glases als Traufkante verwendet, so
ist dies nur in der Ausführung als
Stufenisolierglas möglich, wobei die
Ausführung der äußeren Scheibe als
ESG anzuraten ist.
Schlagschatten führen erfahrungsge-
mäß zu erhöhtem Glasbruchrisiko.
Deshalb ist bei der Glaswahl darauf
Rücksicht zu nehmen. Wir empfehlen
in solchen Fällen innen und außen die
Verwendung von vorgespanntem
Glas.
Innen- und Außenbeschattungen
müssen so angebracht werden, dass
an den Glasoberflächen eine ausrei-
chende Luftzirkulation stattfinden
kann. Die Dachneigung sollte
wenigstens 15° betragen, um ste-
hendes Wasser auf dem Dichtsystem
zu vermeiden.
Die freie Scheibenfläche der Ver-
glasungseinheit soll von innen überall
gleichmäßig vom Raumklima beauf-
schlagt werden, um Temperaturunter-
schiede zu vermeiden. Mehrscheiben-
Isoliergläser dürfen nicht über die
Konstruktion verlegt werden.
n Ug-Wert
Bei der Neigung der Isolierverglasung
aus der Senkrechten erhöht sich ins-
besondere bei größeren Scheiben-
zwischenräumen der Ug-Wert.
Die in den Typenlisten angegebenen
Werte beziehen sich stets auf den
vertikalen Einbau der Verglasung,
dass heißt 90° gegen die Horizontale.
Bitte erfragen Sie den Ug-Wert für die
geneigte Verglasung unter Be-
nennung des Neigungswinkels bei
dem Hersteller.
8.2 Brüstungen/Umwehrungen
Für absturzsichernde Verglasung gel-
ten zusätzliche Anforderungen, die in
der DIN 18008-4 geregelt sind.
In dier Norm werden Anforderungen
für absturzsichernde Verglasung defi-
niert, für die Kategorien A, B und C.
Werden die beschriebenen Rand-
bedingungen von der Verglasung
und der Halte- und Unterkons-
truktion erfüllt, so entfällt die Ver-
pflichtung zu einer Zustimmung im
Einzelfall. Darüber hinaus werden in
der DIN 18008-4 auch verschiedene
Aufbauten beschrieben, die – sofern
die Minimal- und Maximal-Ab-
messungen eingehalten werden –
keine Nachweise der Tragfähigkeit
unter stoßartiger Belastung (Pendel-
schlagversuche) mehr erfordern.
8.3 Punktgehaltene Verglasungen
Punktgehaltene Konstruktionen müs-
sen nach der Finite-Elemente-Met-
hode (FE) statisch berechnet werden,
und die Resttragfähigkeit muss nach-
gewiesen sein. In der Regel bedürfen
punktgehaltene Konstruktionen einer
Zustimmung im Einzelfall (ZiE).
Für einzelne Konstruktionen liegen
bauaufsichtliche Zulassungen (abZ)
vor.
Generell gilt für punktgehaltene
Verglasungen die DIN 18008-3.
8.4 Ballwurfsichere Verglasungen
Hier werden erhöhte Anforderungen
an die Verglasung gestellt. Aus die-
sem Grund sind durch den Planer
spezielle Konstruktionsmerkmale zu
berücksichtigen, siehe DIN 18032.
Glas Fandel I 73
Spezielle Anwendungen
8.5 Verglasungen mit außerordentlichen klimatischen und thermischenBelastungen sowie in der Masse eingefärbte Gläser
8.5.1 Klimatische Belastungen
Die Verglasung von Räumen mit
extrem hoher Luftfeuchtigkeit unter-
liegt besonderen Anforderungen.
Dazu zählen Räumlichkeiten, wie
Hallenbäder, Brauereien, Molkereien,
aber auch Metzgereien, Bäckereien
und Blumengeschäfte, um nur einige
zu nennen. Hierbei werden erhöhte
Anforderungen an die Dichtheit von
Verglasung, Rahmen und sonstigen
Materialien in der Peripherie gestellt.
Solche Anwendungen dürfen grund-
sätzlich nur mit Verglasungssystemen
mit dichtstofffreiem Falzgrund vorge-
nommen werden. Damit wird sicher-
gestellt, dass zum Innenraum hin
eine absolute Dichtheit erreicht wird.
Aus diesem Grunde werden bei sol-
chen Systemen die Glashalteleisten in
der Regel von außen angebracht. In
jedem Fall ist dafür zu sorgen, dass
ein gut funktionierender Dampf-
druckausgleich des Glasfalzes nach
außen erreicht wird. Vereinzelt kann
es sogar dazu kommen, dass in den
Eckbereichen des Glasfalzes eine
zusätzliche Öffnung zu schaffen ist,
um dem genüge zu tun. Weitere
Detailinformationen sind den tech-
nischen Regeln zu entnehmen.
8.5.2 Thermische Belastungen
Außenverglasungen können viel
Hitze durch Sonneneinstrahlung ver-
tragen, solange die gesamte Scheibe
gleichmäßig erwärmt wird und es die
notwendige Zeit zur thermischen
Ausdehnung gibt. Problematisch
wird es jedoch, wenn nur stellenwei-
se eine Aufheizung der Scheibe statt-
findet. Dies ist der Fall, wenn sich
Bäume oder nur teilweise herunter-
gelassene Rollos oder Jalousien vor
einer Glasscheibe befinden. In sol-
chen Fällen erhitzt besonders in der
Übergangszeit die Energie der flach
stehenden Sonne die Verglasung und
dort, wo Schatten insbesondere nach
kalten Nächten die Einstrahlung ver-
hindert, bleibt die Scheibe kühler.
Bei normalem Floatglas darf der
Temperaturunterschied zwischen
erhitzten Stellen und solchen, die
beschattet werden, in einer Scheibe
maximal 40 K erreichen. Geht man
beispielsweise von morgendlichen
Temperaturen knapp über dem
Gefrierpunkt aus, so gelingt es der
Sonnenenergie, eine normale
Scheibe schnell auf 40 - 50 °C zu er-
hitzen. Im Schattenbereich bleibt sie
aber etwa etwas über 0 °C. Also
ergibt sich rasch eine Differenz von
mehr als 40 K, die einen Glasbruch
hervorrufen kann.
Noch extremer verhält es sich bei in
der Masse eingefärbten Gläsern.
Hierbei, je nach Farbe und Intensität
der Farbgebung, absorbiert die
Scheibe zusätzlich noch einen großen
Anteil an Sonnenenergie. Dabei sind
Scheibenoberflächen-Temperaturen
von 60 °C und mehr sehr schnell
möglich. Deshalb muss in aller Regel
beim Einsatz von in der Masse durch-
gefärbten Sonnenschutzgläsern
Einscheiben-Sicherheitsglas verwen-
det werden. Dessen thermische
Eigenschaften sind verbessert und
lassen ein Δt von bis zu 200 K zu.
Damit ist die Verglasung vor einem
thermischen Bruchrisiko geschützt.
8.6 Selbstreinigendes Glas
Bei der Montage von selbstreinigen-
dem Glas mit hydrophiler, einge-
brannter Titanoxidschicht sind einige
Punkte zu beachten. So ist die Lage
von Funktionsschichten bzw. das
Führen von Kabeln in bestimmten
Verglasungspositionen vorzuneh-
men. Deshalb sind hierbei die geson-
derten Verglasungsrichtlinien und
Anweisungen der Hersteller auf den
Scheibenetiketten besonders sorgfäl-
tig zu beachten und die Einbau-
position exakt einzuhalten.
Der direkte Kontakt zwischen
Silikon/Silikonöl und der Verglasung
muss vermieden werden.
Es empfiehlt sich daher, saubere
Schutzhandschuhe zu tragen, die
nicht mit Silikonen in Berührung
gekommen sind. Auch darf kein
Silikonspray zur Behandlung der
Beschläge verwendet werden.
Zur Reinigung der Gläser sind die für
Glas üblichen Reinigungsverfahren
und Materialien verwendbar. Abrasive
Reinigungsmittel sind ungeeignet.
Verschmutzungen während der
Bauphase sind unverzüglich mit viel
sauberem Wasser zu entfernen.
74 I Glas Fandel
Spezielle Anwendungen
8.6.1 Richtige Nutzung von selbstreinigendem Glas
Auch Produkte mit selbstreinigender
Beschichtung unterliegen der War-
tung und Pflege, die durch den Nutzer
erfolgt.
Dazu gehört auch neben der regelmä-
ßigen Reinigung des Rahmens die
Reinigung der Gläser, jedoch in länge-
ren Intervallen als bei herkömmlichen
Gläsern.
Während der gesamten Lebensdauer
des Glases darf kein Kontakt mit sili-
konhaltigen Materialien erfolgen. Das
gilt z. B. für Sprühnebel aus silikonhal-
tigen Sprays oder nachträgliche
Abdichtungsarbeiten.
8.6.2 Selbstreinigende Gläser
8.6.2.1 NassverglasungAnstelle der häufig verwendeten
Silikone zur Nassverglasung müssen
alternative, vom Glashersteller frei-
gegebene Dichtstoffe verwendet
werden. Bei den Glasherstellern sind
hierfür entsprechende Verarbeiterin-
formationen zu erhalten.
8.6.2.2 TrockenverglasungIm Trockenverglasungsbereich wer-
den die Dichtungen häufig zur besse-
ren Verarbeitbarkeit mit Silikonölen
behandelt. Dies ist bei den fotokata-
lytischen, hydrophilen und elektro-
chromen Produkten nicht zulässig, da
diese Silikonöle hohe Kriech-
eigenschaften besitzen und die
Verglasungsfunktion außer Kraft set-
zen. Die meisten Dichtungshersteller
bieten trockene oder alternativ
geschmierte Dichtungen (mit Talkum,
Glyzerin, Gleitpolymeren oder Gleit-
lack) an, die mit diesen Gläsern ver-
träglich sind.
Sollten Dichtungen ohne Gleitmittel
verwendet werden, so kann der
Verarbeiter diese mit Seifenlauge,
Glycerin ö. a. gleitfähiger machen. Es
darf kein Montagespray (Sili-
konöl) verwendet werden.
8.6.2.3 Überkopf-Verglasungsprofil
Normale Silikonprofile sind ungeeig-
net. Für die Verwendung mit selbstrei-
nigenden Gläsern können Profile ein-
gesetzt werden, die aus Silikon beste-
hen und speziell nachbehandelt sind.
Es ist allerdings darauf zu achten,
dass die Verklebung silikonfrei
erfolgt. Auch diese Systeme werden
vom Glashersteller freigegeben.
8.6.2.4 Fassadensysteme
Grundsätzlich gelten die bisherigen
Ausführungen zum Einsatz von
selbstreinigenden Gläsern auch im
Fassadenbau. Allerdings werden i. d.
R. höhere Anforderungen an Dicht-
heit und Dauerhaftigkeit von Ab-
dichtungen bei Fassaden als bei
Fenstern gestellt.
Beim Ersatz von Silikonen durch
Alternativwerkstoffe sollte in jedem
Fall geprüft werden, ob die erforder-
liche Leistungsfähigkeit für den
jeweiligen Anwendungsfall erreicht
wird. Dabei ist besonders zu berück-
sichtigen, dass im Fassadenbau grö-
ßere Bewegungen an Fugen sowie
evtl. höhere Belastungen durch direk-
te Bewitterung (UV-Strahlung,
Temperatur und Feuchtigkeit) als bei
Fenstern zu erwarten sind.
Falls keine silikonfreien Alternativen
möglich sind, ist der Einsatz von Sili-
kon mit Kontaktmöglichkeit zur Glas-
beschichtung mit dem Glashersteller
abzustimmen. Solche Anwendungen
können zu deutlicher Funktions-
beeinträchtigung im Kontaktbereich
führen.
Um Funktionsbeeinträchtigungen zu
minimieren, müssen zwei Punkte
besonders beachtet werden:
n Es muss strikt darauf geachtet
werden, dass keine Verunreini-
gungen an den Händen auf
die selbstreinigenden Glasober-
flächen gelangen.
n Es muss sichergestellt werden,
dass silikonhaltige Fugen und Ver-
klebungen nicht von Regenwasser
beaufschlagt werden können.
Dies gilt insbesondere für einen
Sonderfall des Fassadenbaus, die so
genannten „geklebten Vergla-
sungen“ (= structural sealant gla-
zing), bei denen die Verbindungsfuge
zwischen Glas und Rahmen statisch
tragend und zusätzlich oft auch
Dicht- und Dehnfuge ist.
In aller Regel muss deshalb bei
Fassadenkonstruktionen die Konzep-
tionierung mit allen am System
Beteiligten abgestimmt werden.
Glas Fandel I 75
Spezielle Anwendungen | Bauliche Gegebenheiten
Auch der so genannte „stumpfe
Stoß“ zwischen selbstreinigenden
Glasscheiben sollte auf keinen Fall
mit einem Silikon ausgeführt wer-
8.6.2.5 Stumpf gestoßene Verbindung
Ornament- und Drahtglas muss ent-
sprechend den dafür geltenden bau-
8.7 Ornament- und Drahtglas
den. Alternative Nassverglasungs-
materialien stellen prinzipiell Lösun-
gen dar. Es sollte in jedem Fall Rück-
sprache mit dem Dichtstoffhersteller
erfolgen, um Verträglichkeit und
Funktionsfähigkeit abzuklären.
rechtlichen Bestimmungen eingebaut
werden.
9 Besondere bauliche Gegebenheiten
Im Zusammenhang mit der Ver-
glasung können an den eingebauten
Verglasungseinheiten Schäden ein-
treten, die nicht unter unsere
Garantie fallen.
Folgende Hinweise, Empfehlungen
und Vorschriften sind deshalb vom
Verarbeiter zu beachten:
9.1 Heizkörper
Zwischen Heizkörper und Mehr-
scheiben-Isolierglas sollten in der
Regel ein Abstand von 30 cm einge-
halten werden. Bei Unterschreitung
dieses Abstandes ist aus Sicher-
heitsgründen eine ESG-Scheibe
zwischenzuschalten.
Diese kann rahmenlos aufgestellt
werden und muss mindestens der
Fläche des Heizkörpers entsprechen.
Besteht die dem Heizkörper zuge-
wandte Scheibe der Isolierglaseinheit
aus ESG, so kann der Abstand auf
15 cm verringert werden.
9.2 Gussasphaltverlegung
Bei Verlegung von Gussasphalt in
Räumen mit verglasten Fenstern sind
die Isolierglaseinheiten vor den zu
erwartenden hohen Temperaturbe-
lastungen zu schützen. Muss zusätz-
lich mit Sonneneinstrahlung gerech-
net werden, so ist darüber hinaus
eine witterungsseitige Abdeckung
erforderlich. Dies gilt insbesondere
bei Wärmedämmglas.
9.3 Farben, Folien, Plakate
Das Aufbringen von Farben, Folien
und Plakaten kann bei Sonnenein-
strahlung zu Hitzesprüngen führen.
Das Bruchrisiko wird bei Verwendung
von ESG verringert.
9.4 Innenbeschattungen, Mobiliar
Innenbeschattungen und Mobiliar
müssen in ausreichendem Abstand
zur Verglasung platziert werden, um
einen Wärmestau zu verhindern.
Bei diesen Verglasungen muss auf eine
ausreichende Luftzirkulation zwischen
den Scheibenelementen geachtet wer-
den, wenn die Flügel voreinander
9.5 Schiebetüren und -fenster mit Wärmedämm- sowie Sonnenschutzgläsern
geschoben sind. Bei Sonnenein-
strahlung können sich die Scheiben
stark aufheizen. Dies kann zu ther-
misch bedingten Brüchen führen.
Dieses Bruchrisiko kann durch den
Einsatz von ESG reduziert werden.
76 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.1 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, Hadamar | Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e.V., Hadamar | Bundesverband Flachglas e.V.,
Troisdorf | Bundesverband Glasindustrie und Mineralfaserindustrie e.V., Düsseldorf | Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e. V., Frankfurt.
Diese Richtlinie wurde erarbeitet vom Technischen Beirat im Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar, und vom
Technischen Ausschuss des Bundesverband Flachglas, Troisdorf.
Stand: Mai 2009
10.1.1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die
Beurteilung der visuellen Qualität von
Glas für das Bauwesen (Verwendung
in der Gebäudehülle und beim Aus-
bau von baulichen Anlagen/Bauwer-
ken). Die Beurteilung erfolgt entspre-
chend den nachfolgend beschriebe-
nen Prüfgrundsätzen mit Hilfe der in
der Tabelle nach Abschnitt 10.1.3
angegebenen Zulässigkeiten.
Bewertet wird die im eingebauten
Zustand verbleibende lichte Glas-
fläche. Glaserzeugnisse in der Aus-
führung mit beschichteten Gläsern,
in der Masse eingefärbten Gläsern,
Verbundgläsern oder vorgespannten
Gläsern (Einscheiben-Sicherheitsglas,
teilvorgespanntes Glas) können
ebenfalls mit Hilfe der Tabelle nach
Abschnitt 10.1.3 beurteilt werden.
Die Richtlinie gilt nicht für Glas in
Sonderausführungen, wie z. B. Glas
mit eingebauten Elementen im
Scheibenzwischenraum (SZR) oder im
Verbund, Glaserzeugnisse unter
Verwendung von Ornamentglas,
Drahtglas, Sicherheits-Sondervergla-
sungen (angriffhemmende Vergla-
sungen), Brandschutzverglasungen
und nicht transparenten Glaser-
zeugnissen. Diese Glaserzeugnisse
sind in Abhängigkeit der verwende-
ten Materialien, der Produktions-
verfahren und der entsprechenden
Herstellerhinweise zu beurteilen.
Die Bewertung der visuellen Qualität
der Kanten von Glaserzeugnissen ist
nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Bei nicht allseitig gerahmten Kons-
truktionen entfällt für die nicht
gerahmten Kanten das Betrach-
tungskriterium Falzzone. Der geplan-
te Verwendungszweck ist bei der Be-
stellung anzugeben.
Für die Betrachtung von Glas in
Fassaden in der Außenansicht sollten
besondere Bedingungen vereinbart
werden.
10.1.2 Prüfung
Generell ist bei der Prüfung die Durch-
sicht durch die Verglasung, d. h. die
Betrachtung des Hintergrundes und
nicht die Aufsicht maßgebend. Dabei
dürfen die Beanstandungen nicht
besonders markiert sein.
Die Prüfung der Verglasungen
gemäß der Tabelle nach Abschnitt
10.1.3 ist aus einem Abstand von
mindestens 1 m von innen nach
außen und aus einem Betrachtungs-
winkel, welcher der allgemein übli-
chen Raumnutzung entspricht, vor-
zunehmen. Geprüft wird bei diffu-
sem Tageslicht (wie z. B. bedecktem
Himmel) ohne direktes Sonnenlicht
oder künstliche Beleuchtung.
Die Verglasungen innerhalb von
Räumlichkeiten (Innenverglasungen)
sollen bei normaler (diffuser), für die
Nutzung der Räume vorgesehener
Ausleuchtung unter einem Betrach-
tungswinkel vorzugsweise senkrecht
zur Oberfläche geprüft werden.
Eine eventuelle Beurteilung der
Außenansicht erfolgt im eingebauten
Zustand unter üblichen Betrach-
tungsabständen. Prüfbedingungen
und Betrachtungsabstände aus
Vorgaben in Produktnormen für die
betrachteten Verglasungen können
hiervon abweichen und finden in die-
ser Richtlinie keine Berücksichtigung.
Die in diesen Produktnormen be-
schriebenen Prüfbedingungen sind
am Objekt oft nicht einzuhalten.
10 Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Sofern einzelvertraglich nichts ande-
res vereinbart wurde, gilt für die
Beurteilung der visuellen Qualität von
Glasprodukten die unter 10.1 abge-
druckte Richtlinie.
Die Messung von Farbabweichungen
von Glaserzeugnissen erfolgt nach
DIN 5033-1:2009-05 „Farbmessung -
Teil 1: Grundbegriffe der Farbmetrik“
und DIN 5033- 7:2014-10 „Farb-
messung - Teil 7: Messbedingungen
für Körperfarben“. Die Beurteilung
der Zulässigkeit gemessener Farb-
toleranzen erfolgt nach ISO 11479-
2:2011-01 „Colour of façade“.
Glas Fandel I 77
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.1.3 Zulässigkeiten für die visuelle Qualität von Glas für das Bauwesen
n Tab 1: Aufgestellt für Floatglas, ESG, TVG, VG, VSG, jeweils beschichtet oder unbeschichtet
Zone Zulässig pro Einheit sind
Außenliegende flache Randbeschädigungen bzw. Muscheln, die die Festigkeit des Glases nicht beeinträchtigen und
die Randverbundbreite nicht überschreiten.
Innenliegende Muscheln ohne lose Scherben, die durch Dichtungsmasse ausgefüllt sind.
Punkt- und flächenförmige Rückstände sowie Kratzer uneingeschränkt.
Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc.:
Scheibenfläche ≤ 1 m2: max. 4 Stück à < 3 mm Ø
Scheibenfläche > 1 m2: max. 1 Stück à < 3 mm Ø
je umlaufenden m Kantenlänge
Rückstände (punktförmig) im Scheibenzwischenraum (SZR):
Scheibenfläche ≤ 1 m2: max. 4 Stück à < 3 mm Ø
Scheibenfläche > 1 m2: max. 1 Stück à < 3 mm Ø
je umlaufenden m Kantenlänge
Rückstände (flächenförmig) im SZR:
max. 1 Stück ≤ 3 cm2
Kratzer: Summe der Einzellängen: max. 90 mm – Einzellänge: max. 30 mm
Haarkratzer: nicht gehäuft erlaubt
Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc.:
Scheibenfläche ≤ 1 m2: max. 2 Stück à < 2 mm Ø
1 m2 < Scheibenfläche ≤ 2 m2: max. 3 Stück à < 2 mm Ø
Scheibenfläche > 2 m2: max. 5 Stück à < 2 mm Ø
Kratzer: Summe der Einzellängen: max. 45 mm – Einzellänge: max. 15 mm
Haarkratzer: nicht gehäuft erlaubt
max. Anzahl der Zulässigkeiten wie in Zone R
Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc. von 0,5 bis < 1,0 mm sind ohne Flächenbegrenzung zugelassen, außer bei
Anhäufungen. Eine Anhäufung liegt vor, wenn mindestens 4 Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc. innerhalb einer
Kreisfläche mit einem Durchmesser von ≤ 20 cm vorhanden sind.
F
R
H
R+H
Hinweise:
Beanstandungen ≤ 0,5 mm werden nicht berück-
sichtigt. Vorhandene Störfelder (Hof) dürfen nicht
größer als 3 mm sein.
Zulässigkeiten für Dreifach-Wärmedämmglas,
Verbundglas (VG) und Verbund-Sicherheitsglas
(VSG):
Die Zulässigkeiten der Zone R und H erhöhen sich in
der Häufigkeit je zusätzlicher Glaseinheit und je
Verbundglaseinheit um 25 % der oben genannten
Werte. Das Ergebnis wird stets aufgerundet.
Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und teilvor-
gespanntes Glas (TVG) sowie Verbundglas (VG)
und Verbund-Sicherheitsglas (VSG) aus ESG
und/oder TVG:
1. Die lokale Welligkeit auf der Glasfläche – außer
bei ESG aus Ornamentglas und TVG aus
Ornamentglas – darf 0,3 mm bezogen auf eine
Messstrecke von 300 mm nicht überschreiten.
2. Die Verwerfung, bezogen auf die gesamte
Glaskantenlänge – außer bei ESG aus Ornament-
glas und TVG aus Ornamentglas –, darf nicht
größer als 3 mm pro 1000 mm Glaskantenlänge
sein. Bei quadratischen Formaten und annä-
hernd quadratischen Formaten (bis 1:1,5) sowie
bei Einzelscheiben mit einer Nenndicke < 6 mm
können größere Verwerfungen auftreten.
78 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Abb. 1: Zonen an einem Isolierglas
Scheibenbreite
Lichtes Breitenmaß b FF
Hauptzone HR R
Hau
ptz
one
H
Lich
tes
Höhen
maß
hF
F
Schei
ben
höhe
RR
HR
F
F = Falzzone:
der optisch abgedeckte Bereich im eingebauten
Zustand (mit Ausnahme von mechanischen
Kantenbeschädigungen keine Einschränkungen)
R = Randzone:
Fläche 10 % der jeweiligen lichten Breiten- und
Höhenmaße (weniger strenge Beurteilung)
H = Hauptzone:
(strengste Beurteilung)
10.1.4 Allgemeine Hinweise
Die Richtlinie stellt einen Be-
wertungsmaßstab für die visuelle
Qualität von Glas im Bauwesen dar.
Bei der Beurteilung eines eingebau-
ten Glaserzeugnisses ist davon auszu-
gehen, dass außer der visuellen
Qualität ebenso die Merkmale des
Glaserzeugnisses zur Erfüllung seiner
Funktionen mit zu berücksichtigen
sind.
Eigenschaftswerte von Glaserzeug-
nissen, wie z. B. Schalldämm-,
Wärmedämm- und Lichttransmis-
sionswerte etc., die für die entspre-
chende Funktion angegeben werden,
beziehen sich auf Prüfscheiben nach
der entsprechend anzuwendenden
Prüfnorm. Bei anderen Scheibenfor-
maten, Kombinationen sowie durch
den Einbau und äußere Einflüsse
können sich die angegebenen Werte
und optischen Eindrücke ändern.
Die Vielzahl der unterschiedlichen
Glaserzeugnisse lässt nicht zu, dass
die Tabelle nach Abschnitt 10.1.3
uneingeschränkt anwendbar ist.
Unter Umständen ist eine produktbe-
zogene Beurteilung erforderlich. In
solchen Fällen, z. B. bei Sicherheits-
Sonderverglasungen (angriffhem-
mende Verglasungen), sind die
besonderen Anforderungsmerkmale
in Abhängigkeit der Nutzung und der
Einbausituation zu bewerten. Bei
Beurteilung bestimmter Merkmale
sind die produktspezifischen Eigen-
schaften zu beachten.
10.1.4.1 Visuelle Eigenschaften von Glaserzeugnissen
10.1.4.1.1 Eigenfarbe
Alle bei Glaserzeugnissen verwende-
ten Materialien haben rohstoffbe-
dingte Eigenfarben, welche mit
zunehmender Dicke deutlicher wer-
den können. Aus funktionellen
Gründen werden beschichtete Gläser
eingesetzt. Auch beschichtete Gläser
haben eine Eigenfarbe. Diese
Eigenfarbe kann in der Durchsicht
und/oder in der Aufsicht unterschied-
lich erkennbar sein. Schwankungen
des Farbeindruckes sind aufgrund
des Eisenoxidgehalts des Glases, des
Beschichtungsprozesses, der Be-
10.1.4.1.2 Farbunterschiede bei Beschichtungen
Eine objektive Bewertung des
Farbunterschiedes bei Beschich-
tungen erfordert die Messung bzw.
Prüfung des Farbunterschiedes unter
vorher exakt definierten Bedin-
gungen (Glasart, Farbe, Lichtart).
Eine derartige Bewertung kann nicht
Gegenstand dieser Richtlinie sein.
schichtung sowie durch Veränderun-
gen der Glasdicken und des
Scheibenaufbaus möglich und nicht
zu vermeiden.
(Weitere Informationen dazu finden
sich im VFF-Merkblatt „Farbgleichheit
transparenter Gläser im Bauwesen“).
Glas Fandel I 79
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.1.4.1.3 Bewertung des sichtbaren Bereiches des Isolierglas-Randverbundes
Im sichtbaren Bereich des Rand-
verbundes und somit außerhalb der
lichten Glasfläche können bei
Isolierglas an Glas und Abstand-
halterrahmen fertigungsbedingte
Merkmale erkennbar sein. Diese
Merkmale können sichtbar werden,
wenn der Isolierglas-Randverbund
konstruktionsbedingt an einer oder
mehreren Stellen nicht abgedeckt ist.
Die zulässigen Abweichungen der
Parallelität der/des Abstandhalter(s)
zur geraden Glaskante oder zu weite-
ren Abstandhaltern (z. B. Dreifach-
Wärmedämmglas) betragen bis zu
einer Grenzkantenlänge von 2,5 m
insgesamt 4 mm, bei größeren
Kantenlängen insgesamt 6 mm. Bei
Zweischeiben-Isolierglas beträgt die
Toleranz des Abstandhalters zur
Grenzkantenlänge von 3,5 m 4 mm,
bei größeren Kantenlängen 6 mm.
Wird der Randverbund des Iso-
lierglases konstruktionsbedingt nicht
abgedeckt, können typische Merk-
male des Randverbundes sichtbar
werden, die nicht Gegenstand der
Richtlinie und im Einzelfall zu verein-
baren sind.
10.1.4.1.4 Isolierglas mit innenliegenden Sprossen
Durch klimatische Einflüsse (z. B.
Isolierglaseffekt) sowie Erschüt-
terungen oder manuell angeregte
Schwingungen können zeitweilig bei
Sprossen Klappergeräusche entste-
hen.
Sichtbare Sägeschnitte und geringfü-
gige Farbablösungen im Schnitt-
bereich sind herstellungsbedingt.
Abweichungen von der Rechtwink-
ligkeit und Versatz innerhalb der
Feldeinteilungen sind unter Berück-
sichtigung der Fertigungs- und Ein-
bautoleranzen und des Gesamtein-
drucks zu beurteilen.
10.1.4.1.5 Außenflächenbeschädigung
Bei mechanischen oder chemischen
Außenflächenverletzungen, die nach
dem Verglasen erkannt werden, ist
die Ursache zu klären. Solche Be-
anstandungen können auch nach
Abschnitt 10.1.3 beurteilt werden.
Im Übrigen gelten u. a. folgende
Normen und Richtlinien:
n Technische Richtlinien des Glaser-
handwerks
n VOB/C ATV DIN 18 361
„Verglasungsarbeiten“
n Produktnormen für die betrach-
teten Glasprodukte
n Merkblatt zur Glasreinigung, her-
ausgegeben vom Bundesverband
Flachglas e. V., u. a.
10.1.4.1.6 Physikalische Merkmale
Von der Beurteilung der visuellen
Qualität ausgeschlossen sind eine
Reihe unvermeidbarer physikalischer
Phänomene, die sich in der lichten
Glasfläche bemerkbar machen kön-
nen, wie:
n Interferenzerscheinungen
n Isolierglaseffekt
n Anisotropien
Auswirkungen aus temperaturbe-
dingten Längenänderungen bei
Sprossen im Scheibenzwischenraum
können grundsätzlich nicht vermie-
den werden. Ein herstellungsbeding-
ter Sprossenversatz ist nicht komplett
vermeidbar.
n Richtlinie zum Umgang mit
Mehrscheiben-Isolierglas, heraus-
gegeben vom Bundesverband
Flachglas e. V., u. a.
und die jeweiligen technischen
Angaben und die gültigen Ein-
bauvorschriften der Hersteller.
n Kondensation auf den Scheiben-
Außenflächen (Tauwasserbildung)
n Benetzbarkeit von Glasober-
flächen
80 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.2 BF-Merkblatt für die Beurteilung von Sprossen im SZRDieses Merkblatt wurde erarbeitet von der Ad hoc Gruppe Sprossen beim Bundesverband Flachglas e.V.
© Bundesverband Flachglas e. V. · Mülheimer Straße 1 · D-53840 Troisdorf
Stand: 2013
10.2.1 Einleitung
Fenster können mit Sprossen im
Scheibenzwischenraum (SZR) herge-
stellt werden (z. B. aus gestalterischen
Gründen und zur Stilerhaltung).
Bei Dekorsprossen ist weiterhin eine
ebene Glasfläche und somit eine ein-
fache Fensterreinigung gegeben. Nur
bei Wiener Sprossen (Kasten-
sprossen) werden innen und außen
auf das Glas Sprossenprofile geklebt.
Dadurch erzielt man den Eindruck, es
würde sich um jeweils einzelne
Scheiben handeln.
Eine glasteilende Sprosse verschlech-
tert die Energiebilanz des Fensters im
Vergleich zu Sprossen im SZR (Wiener
und Dekorsprosse) stärker. Glastei-
lende Sprossen werden in diesem
Merkblatt nicht berücksichtigt. Zur
individuellen Gestaltung von Fenstern
werden Sprossen aus verschiedenen
Materialien in unterschiedlichen
Breiten, Geometrien und Ober-
flächenausführungen angeboten.
Dieses Merkblatt richtet sich an
Architekten, Planer, Isolierglasher-
steller, Fensterbauer und Endver-
braucher. Mit dem Merkblatt soll auf
die spezifischen Merkmale von
Fenstern mit Wiener und Dekor-
sprossen und im SZR hingewiesen
werden.
10.2.2 Kriterien zur Beurteilung
Grundsätzlich ist von einem Betrach-
tungswinkel von 90° auszugehen,
welcher der üblichen Raumnutzung
entspricht. Die Betrachtung erfolgt
grundsätzlich in einem Abstand von
größer 2,0 m. Die Beanstandungen
dürfen nicht gekennzeichnet sein, und
es darf keine direkte Sonnen- oder
Kunstlichteinstrahlung auf die
Sprossen einwirken. Geprüft wird bei
diffusem Tageslicht (wie z. B. bedeck-
tem Himmel) ohne direktes Sonnen-
licht oder künstliche Beleuchtung. Die
Verglasungen innerhalb von Räum-
lichkeiten (Innenverglasungen) sollen
bei normaler (diffuser), für die
Nutzung der Räume vorgesehener
Ausleuchtung unter einem Betrach-
tungswinkel vorzugsweise senkrecht
zur Oberfläche geprüft werden.
(Analog zur „Richtlinie zur Beurteilung
der visuellen Qualität von Glas im
Bauwesen“) Die Beurteilung hat bei
freier Durchsicht auf neutralen Hinter-
grund zu geschehen. Der Gesamt-
eindruck des Fensters ist entschei-
dend.
Abb. 1: Sprossenarten
Dekorsprosse Wiener Sprosse GlasteilendeSprosse
Glas Fandel I 81
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.2.3 Farbtoleranzen
Die Sprossenoberflächen werden nach
bestimmten Standards z. B. RAL für
die Farbe hergestellt. Die Genauigkeit
des Farbtons (visuell beurteilt) hängt
von vielen Parametern ab, die in die-
sen Standards geregelt sind.
Hinweis:
Zeitbedingte Farbtonabweichungen
werden von diesem Merkblatt nicht
geregelt, da diese vom Standort (z. B.
UV-Strahlung) abhängig sind.
n Physikalisch bedingte Wärmerisse
bei eloxierten Oberflächen sind
zulässig
n Änderungen der Sprossenober-
fläche auf Schmalseiten von
Sprossen im SZR sind zulässig
Die Eigenfarbe und Beschichtung des
Glases können die Farbwirkung der
Sprossenoberfläche beeinflussen!
10.2.4 Ausführung
n Verbindungen
Spaltbildende Verbindungen zum
Abstandhalterrahmen stellen bei eini-
gen Abstandhaltersystemen den
Stand der Technik dar und sind des-
halb zulässig.
n Anbindung Sprosse an den
Abstandhalterrahmen
Sprossenmitte zu Abstandhaltermitte
(x) max. ±1 mm.
Der Scheibenzwischenraum muss
deutlich größer sein als die Bauhöhe
der Sprossen. Durch klimatische
Einflüsse sowie Erschütterungen,
manuell oder mechanisch angeregte
Schwingungen, können zeitweilig bei
Sprossenfenstern Klappergeräusche
entstehen.
n Parallelität und Lagetoleranz
der Sprosse zum Abstandhalter
Die zulässige Abweichung (x) zur
Solllage, ist im Auslieferungszustand
des Isolierglases ±2 mm pro Meter
Sprossenlänge. Aber mindestens
±1 mm unabhängig von der Spros-
senlänge.
Abb. 2: Sprossenlage
Abb. 3: Parallelität
(x)
Die links genannten Toleranzen sind
ohne Berücksichtigung der Ferti-
gungs- und Einbautoleranzen des
Isolierglases im Fenster sowie des
Gesamteindruckes des Fensters ein-
zuhalten. Bei Dreifach-Wärme-
dämmglas wird empfohlen, die
Dekorsprossen auf den äußeren SZR
zu begrenzen.
n Klima und Temperatureinfluss
Die Auswirkungen aus temperatur-
bedingten Längenänderungen bei
Sprossen im Scheibenzwischenraum
können grundsätzlich nicht vermie-
den werden. Aus diesem Grund wer-
den die oben genannten Toleranzen
nur bei Raumtemperatur betrachtet.
Weitere Informationen:
n Informationen über wärme- und
schalltechnische Eigenschaften
siehe BF-Merkblätter u. a. „Leit-
faden zur Verwendung von Drei-
fach-Wärmedämmglas“, „Schall-
schutzglas“.
82 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.3 Richtlinie zum Umgang mit Mehrscheiben-Isolierglas
Schwerpunkt: Transport, Lagerung und EinbauBundesverband Flachglas e. V., Troisdorf unter Mitwirkung von: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, Hadamar | Fachverband Glas Fenster Fassade
Baden-Württemberg, Karlsruhe | Verband der Fenster- und Fassadenhersteller, Frankfurt | FlachglasMarkenkreis GmbH, Gelsenkirchen | Gluske-BKV GmbH,
Wuppertal | Interpane Glasindustrie AG, Lauenförde | Isolar-Glas-Beratung GmbH, Kirchberg | Pilkington Deutschland AG, Gladbeck | Schollglas,
Barsinghausen | Glas Trösch GmbH, Nördlingen
Stand: 2008
10.3.1 Einleitung
Ein Mehrscheiben-Isolierglas besteht
aus mindestens zwei Glasscheiben,
die über einen Randverbund mitein-
ander verbunden sind, der den einge-
schlossenen Scheibenzwischenraum
gegen das Umfeld hermetisch
abschließt.
Mehrscheiben-Isolierglas ist eine voll
konfektionierte Komponente zur
Verwendung im Bauwesen, mit
durchgehend linienförmiger, mindes-
tens zweiseitiger Lagerung [1]; [2].
Der Hersteller des Fensters oder der
Fassade ist grundsätzlich für die
Funktionsfähigkeit seines Produktes
bei bestimmungsgemäßem Ge-
brauch verantwortlich.
Diese Richtlinie setzt voraus, dass der
Transport, die Lagerung und der
Einbau nur von fachkundigen Per-
sonen durchgeführt werden.
10.3.2 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für:
n Transport
n Lagerung
n Einbau
zur Verwendung von Mehrscheiben-
Isolierglas nach EN 1279.
Diese Richtlinie beschreibt die not-
wendigen Maßnahmen, um die
Dichtheit bzw. Funktionsfähigkeit des
Randverbundes dauerhaft zu erhal-
ten. Bauphysikalische Funktionen,
mechanische Eigenschaften, Einbau-
ten im Scheibenzwischenraum, op-
tische Merkmale sowie Glasbruch
sind nicht Gegenstand dieser
Richtlinie.
Abb. 1: Isolierglas-Randverbund
b
a
Der Bereich „a“ (seitliche Glasrandabdeckung zur
Wetterseite) ist die Höhe, die vom Glasrand bis an
den Durchsichtbereich des Isolierglases verläuft.
Unabhängig von Norm-Anforderungen an den Glas-
einstand muss verhindert werden, dass im eingebau-
ten Zustand natürliches Tageslicht auf die Bereiche
„a“ oder „b“ einwirken kann. Gegebenenfalls ist
das Mehrscheiben-Isolierglas mit einem „UV-bestän-
digen Randverbund“ zu bestellen bzw. der
Randverbund vor UV-Strahlung zu schützen.
Diese Richtlinie ist rechtsverbindlich,
wenn der Mehrscheiben-Isolierglas-
Hersteller oder Vertragspartner in
den AGB auf sie Bezug nimmt oder
sie für den Einzelfall vereinbart. Sie
ersetzt nicht Normen, eingeführte
technische Regeln oder gesetzliche
Bestimmungen zum Einsatz von
Mehrscheiben-Isolierglas. Einige
wesentliche Fachinformationen sind
am Ende dieser Richtlinie aufgelistet.
10.3.3 Grundsätzliche Forderungen
Der Randverbund darf nicht be-
schädigt werden. Sein Schutz ist
unbedingte Voraussetzung für die
Aufrechterhaltung der Funktion.
Sämtliche schädigenden Einflüsse
sind zu vermeiden. Dies gilt ab dem
Tag der Lieferung für Lagerung,
Transport und Einbau. Schädigende
Einflüsse können unter anderem sein:
n Andauernde Wasserbildung auf
dem Randverbund
n UV-Strahlung
n Außerplanmäßige mechanische
Spannungen
n Unverträgliche Materialien
n Extreme Temperaturen
Glas Fandel I 83
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.3.4 Transport, Lagerung und Handhabung
Üblich ist der Transport auf Gestellen
oder mit Kisten.
10.3.4.1 Transport auf Gestellen
Die Glasscheiben sind auf den
Gestellen für den Transport zu
sichern. Dabei darf durch die
Sicherungseinrichtung kein unzulässi-
ger Druck auf die Glasscheiben ein-
wirken.
10.3.4.2 Transport mit Kisten
Für Kisten als Leichtverpackungen,
die nicht für die Einwirkung von sta-
tischen oder dynamischen Lasten
ausgelegt sind, ist im Einzelfall sorg-
fältig zu prüfen, wie die Handhabung
der Kisten erfolgen kann oder z. B.
Transportseile verwendet werden
können.
Die Lagerung oder das Abstellen darf
nur in vertikaler Lage auf geeigneten
Gestellen oder Einrichtungen erfol-
gen. Wenn mehrere Scheiben ge-
stapelt werden, sind Zwischenlagen
(z. B. Zwischenpapier, Zwischen-
puffer, Stapelscheiben) notwendig.
10.3.5 Einbau
Jedes gelieferte Glaselement ist vor
dem Einbau auf Beschädigung zu
überprüfen. Beschädigte Elemente
dürfen nicht verarbeitet werden.
Mehrscheiben-Isoliergläser sind im
Regelfall ausfachende Elemente,
d. h. ohne tragende Funktion. Ihr
Eigengewicht und die auf sie einwir-
kenden äußeren Lasten müssen an
den Rahmen oder die Glashaltekons-
truktion weitergegeben werden. Ab-
Generell ist Mehrscheiben-Isolierglas
am Bau vor schädigenden chemi-
schen oder physikalischen Einwir-
kungen zu schützen.
Mehrscheiben-Isoliergläser sind im
Freien vor länger anhaltender Feuch-
tigkeit oder Sonneneinstrahlung
durch eine geeignete, vollständige
Abdeckung zu schützen.
weichende Verglasungssysteme, wie
z. B. punktförmig gehaltene oder
geklebte Systeme, werden von dieser
Richtlinie nicht erfasst. An sie werden
ggf. weitergehende Anforderungen
bezüglich der Randverbund-
Konstruktion gestellt.
10.3.6 Klotzung
Der Verglasungsklotz ist die Schnitt-
stelle zwischen Glas und Rahmen.
Die Klotzungstechnik wird in [3] dar-
gelegt.
Die Klotzung soll einen freien Glas-
Falzraum zur Aufrechterhaltung des
Dampfdruckausgleiches (Langzeit-
kondensation), der Belüftung und
ggf. der Entwässerung gewährleis-
ten. Generell sind beim Einbau von
Mehrscheiben-Isoliergläsern geeigne-
te Verglasungsklötze bzw. Klotz-
brücken zu verwenden. Es müssen
alle Scheiben eines Mehrscheiben-
Isolierglases nach den anerkannten
Regeln der Technik [3] geklotzt wer-
den.
Abb. 2: Klotzungstechnik
Verglasungsklotz
Die Anordnung, Materialien, Größe
und Form werden in Richtlinien [3]
oder durch Aussagen der Klotz-
hersteller festgelegt.
Klötze können aus geeignetem Holz,
geeignetem Kunststoff oder anderen
geeigneten Materialien hergestellt
sein, müssen eine ausreichende,
dauerhafte Druckfestigkeit besitzen
und dürfen an den Glaskanten keine
Absplitterungen verursachen.
Klötze dürfen ihre Eigenschaften und
die des Mehrscheiben-Isolierglases im
Nutzungszeitraum nicht funktions-
mindernd durch die verwendeten
Dicht- und Klebstoffe sowie durch
Feuchtigkeit, extreme Temperaturen
oder sonstige Einflüsse, verändern.
84 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.3.7 Mechanische Beanspruchungen
Im eingebauten Zustand wirken auf
das Mehrscheiben-Isolierglas dynami-
sche und Dauerlasten aus Wind,
Schnee, Menschengedränge etc. ein.
Diese Lasten werden in die
Auflagerprofile (Rahmen) eingeleitet,
wodurch eine Durchbiegung der
Auflagerprofile und des Glasrandes
erfolgt.
Diese Durchbiegung führt zu
Scherkräften im Randverbund des
Mehrscheiben-Isolierglases. Damit
die dauerhafte Dichtheit des
Randverbundes nicht gefährdet ist,
sind folgende Begrenzungen zu
beachten:
10.3.8 Glasfalz, Abdichtung und Dampfausgleich
Es haben sich Verglasungssysteme
bewährt, die den Glasfalzraum vom
Raumklima trennen.
Für mitteleuropäische Verhältnisse
erfolgt eine Glasfalzraum-Belüftung
zur Wetterseite.
10.2.9 Normen, Richtlinien, Regelwerke(in ihrer jeweils gültigen Fassung)
Die Durchbiegung des Mehrschei-
ben-Isolierglas-Randverbundes senk-
recht zur Plattenebene im Bereich
einer Kante darf bei maximaler
Belastung nicht mehr als 1/200 der
Glaskantenlänge betragen, jedoch
max. 15 mm. Die Rahmen müssen
dafür ausreichend bemessen sein.
Der Luftaustausch von der Raumseite
in den Glasfalzraum ist weitgehend
zu verhindern.
[1] TRAV – Technische Regeln zur Verwendung von absturzsichernden Verglasungen, DIBt Berlin
[2] TRLV – Technische Regeln zur Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen, DIBt Berlin
[3] Technische Richtlinie Nr. 3 des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar
[4] Technische Richtlinie Nr. 17 des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar
[5] EN 1279-5, Glas im Bauwesen, Mehrscheiben-Isolierglas, Konformitätsbewertung
[6] DIN 18545-1, Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze Verglasungen mit Dichtstoffen
[7] DIN 18545-3, Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Verglasungssysteme
[8] Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern, ift-Richtlinie VE 06/01
10.4 Leitfaden für thermisch gebogenes Glas im BauwesenDieses Merkblatt wurde erarbeitet von: Bundesverband Flachglas e.V., · Mülheimer Straße 1 · D-53840 Troisdorf
Beteiligte Firmen: Döring Glas GmbH & Co KG | Cricursa | Edgetech | HS München | Labor für Stahl- und Leichtmetallbau | FINIGLAS Veredelungs GmbH |
Flachglas Wernberg GmbH | Flintermann | Freericks Glasveredelung | glasid ag | Gretsch-Unitas GmbH | Guardian Thalheim GmbH | Hero Glas | Interpane |
Glasindustrie AG | IB KRAMER - Tragwerksplanung FEM-Berechnungen | RWTH Aachen | Ingenieurbüro Scheideler | Technische Beratung | Statik & Dynamik |
SCHOTT | Semcoglas Holding GmbH | Tambest | WMG Group Cork / Irland
Stand: 08/2011
10.4.1 Einleitung
Die Anwendung von Glas in der
Gebäudehülle erfreut sich zunehmen-
der Beliebtheit bei Planern und
Bauherrn gleichermaßen. Die Ent-
wicklung des Baustoffs Glas in den
letzten Dekaden hat gezeigt, dass der
Anwendung kaum noch Grenzen
gesetzt werden. Dem Planer und
Bauherrn kann ein großes Spektrum
an Gestaltungsmöglichkeiten zur
Verfügung gestellt werden. Somit ent-
stehen multifunktionale, geometrisch
komplexe Fassaden, deren Umsetzung
nicht nur plane, sondern auch gebo-
gene Verglasungen erfordert.
Die Realisierung der ersten Glas-
fassaden erfolgte nahezu ausschließ-
lich mit planen Verglasungen. Auch
die Forschung hat sich in den letzten
Jahrzehnten überwiegend auf diese
Verglasungsarten fokussiert. Die
Anwendung von gebogenem Glas
war eher selten. Durch die
Fortentwicklung der Produktions-
prozesse und der weiteren Verede-
lungstechniken, z. B. Funktionsbe-
schichtungen für Wärmedämmung
und Sonnenschutz, wurden die
Anwendungsbereiche von planem
und gebogenem Glas größer.
Dieser Leitfaden soll nun dem
Anwender (Architekten, Planer,
Ausführenden) eine Orientierung bei
der Verwendung von gebogenem
Glas, sowohl in der Planungs- und
Entwurfsphase als auch bei der
Ausführung bieten und ihm notwen-
Glas Fandel I 85
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
dige Hinweise bei wichtigen Frage-
stellungen geben. Es werden bau-
rechtliche Grundlagen beschrieben
und Hinweise für die Glasbemessung
sowie für die Verglasung gegeben.
Des Weiteren werden die Grundlagen
für die Beurteilung der visuellen
Qualität von gebogenem Glas erläu-
tert und Angaben zu möglichen
Toleranzen gemacht. Darüber hinaus
werden auch Hinweise zum Transport
und zum Einbau gegeben.
Bei über diesen Leitfaden hinausge-
henden Fragen bzw. im Einzelfall soll-
te Rücksprache mit den Herstellern
bzw. Fachplanungsbüros gehalten
werden.
10.4.2 Geltungsbereich
Dieser Leitfaden gilt für thermisch
gebogenes Glas für das Bauwesen
(Verwendung in der Gebäudehülle
und beim Ausbau von baulichen
Anlagen/Bauwerken).
Für spezielle Anwendungen, z. B. im
Schiffsbau, als Yachtglas oder im
Möbelbau, ist bezüglich der mögli-
chen Produkte und Toleranzen sowie
der visuellen Qualität, etc. mit den
Herstellern dieser Produkte Rück-
sprache zu halten.
10.4.3 Herstellung und Geometrie
Seit Beginn des modernen Glas-
biegens für die Anwendung als
Architekturglas – Mitte des 19.
Jahrhunderts in England – hat sich
das Herstellungsprinzip warm gebo-
gener Gläser nicht wesentlich verän-
dert. In der Regel kommt das in
Abb. 1 dargestellte Prinzip des
Schwerkraftbiegens zur Anwendung.
Hierbei wird der plane Floatglas-
Rohling auf eine Biegeform aufgelegt
und in einem Biegeofen auf 550 bis
620 °C erwärmt. Nach dem Erreichen
des Erweichungsbereiches sinkt der
Rohling infolge der Schwerkraft in
die Biegeform ein oder legt sich im
Falle einer konvexen Biegeform über
diese. Die anschließende Abkühl-
phase entscheidet über die Eigen-
schaften des Endproduktes.
Zur Herstellung von gebogenem
Floatglas muss der Abkühlprozess
sehr langsam erfolgen, in der Regel
mehrere Stunden, um ein nahezu
eigenspannungsfreies und schneid-
bares Endprodukt zu erhalten.
Demgegenüber erhält man durch
schnelles Abkühlen ein thermisch
teil- oder vollvorgespanntes geboge-
nes Glas. Der Herstellprozess ther-
misch vorgespannter, gebogener
Gläser hat sich durch die
Weiterentwicklung der Maschinen-
technik verändert. Moderne Biege-
öfen zur Herstellung thermisch vor-
gespannter Gläser arbeiten mit
beweglichen Biegeformen, die den
erwärmten Rohling von beiden
Seiten in die gewünschte Form brin-
gen und auch während des
Vorspannens in dieser halten. Das
Biegen und Abkühlen erfolgt hier in
derselben Ofeneinheit.
So einfach das Prinzip des Glas-
biegens an sich ist, so schwierig und
anspruchsvoll ist die praktische
Umsetzung. Das Gelingen eines
Biegeprozesses hängt von vielen
Parametern ab. Neben den geometri-
schen Randbedingungen haben auch
Beschichtungen und das verwendete
Basisglas (z. B. Eisenoxidarmes Glas
„Weißglas“) einen wesentlichen Ein-
fluss auf die entscheidenden Produk-
tionsphasen des Aufheizens und
Abkühlens. Natürlich sind auch die
Erfahrung des Biegebetriebes und die
technischen Eigenschaften der einge-
setzten Biegeöfen von entscheiden-
der Bedeutung für die Qualität des
Endproduktes.
Die Umsetzbarkeit der gewünschten
Biegegeometrie mit dem gewählten
Glasaufbau – eventuell mit Be-
schichtung – sind daher auch herstel-
lerabhängig, weshalb grundsätzliche
Angaben zu möglichen Biegeradien
und Glasaufbauten nur einge-
schränkt möglich sind. Prinzipiell lässt
sich jedoch sagen, dass aufwändige
Geometrien, wie sphärische Bie-
gungen, in der Regel nur als Floatglas
möglich sind.
Wird gebogenes Verbund- oder
Verbund-Sicherheitsglas (VG oder
VSG) benötigt, können die
Einzelscheiben beim Floatbiege-
prozess gemeinsam auf die Biege-
form gelegt werden. Hierdurch sind
die Toleranzen der Einzelscheiben
meist deutlich geringer, als bei VSG
aus thermisch vorgespanntem gebo-
genem Glas, da die Scheiben in die-
sem Fall nur einzeln hergestellt wer-
den können.
86 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Bei der Herstellung gebogener
Scheiben wird grundsätzlich zwi-
schen schwach gebogenen Ver-
glasungen mit einem Krümmungs-
radius über zwei Metern und stark
gebogenen Gläsern mit kleineren
Krümmungsradien unterschieden.
Zudem wird zwischen einachsig
(zylindrisch) gebogenem Glas und
doppelachsig (sphärisch) gebogenem
Glas differenziert. Das Verfahren der
thermischen Biegung erlaubt die
Umsetzung sehr kleiner Biegeradien.
Die exakten Werte sind herstellerab-
hängig, jedoch können Radien bis zu
100 mm möglich sein, bei Glasdicken
über 10 mm bis etwa 300 mm.
Abb. 1: Prinzipielle Herstellungsschritte
Schritt 1:Bauen einer Biegeform und Auflegen desebenen Rohlings
Schritt 2:Erwärmen des Glases auf 550 bis 620 °C
Schritt 3:Der Rohling sinkt in die Biegeform ein
Schritt 4:n Langsames Abkühlen bei Floatglas (mehrere
Stunden)n Schnelles Abkühlen bei thermisch
vorgespannten Gläsern
10.4.4 Baurechtliche Regelwerke und Vorschriften
Grundsätzlich ist zwischen Regel-
werken bzw. Normen für die Produkte
(Eigenschaften) und für die An-
wendung zu unterscheiden. Während
in Produktnormen Vorschriften zur
Herstellung und Angaben zu den
technischen Eigenschaften von
Produkten gemacht werden, behan-
deln auf die Anwendung bezogene
Normen und Richtlinien konstruktive
Anforderungen und beschreiben die
erforderlichen Nachweise zur
Tragsicherheit und Gebrauchstaug-
lichkeit eines Bauproduktes oder einer
Bauart in einer baulichen Anlage.
Produktnormen finden bundesweit
einheitlich Eingang in die Bau-
regellisten (BRL) A, B und C, die vom
Deutschen Institut für Bautechnik
(DIBt) in Übereinstimmung mit den
obersten Bauaufsichtsbehörden der
Länder bekannt gemacht werden.
Normen und Richtlinien für die
Anwendung werden dagegen in
jedem Bundesland in den jeweiligen
Listen der technischen Baubestim-
mungen separat bekannt gemacht.
Hier kann also nicht von einer bundes-
weit einheitlichen Regelung ausge-
gangen werden, sondern es ist im
jeweiligen Bundesland zu prüfen, wel-
che Bestimmungen aktuell gültig sind.
10.4.4.1 Allgemeines
Thermisch gebogenes Glas ist nicht in
den Bauregellisten A, B und C enthal-
ten. Somit handelt es sich hierbei im
baurechtlichen Sinne um ein nicht
geregeltes Bauprodukt. In diesem Fall
kann die Verwendbarkeit nur über
eine Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung (AbZ) oder durch eine
Europäisch Technische Zulassung
(European Technical Approval – ETA)
nachgewiesen werden. Liegt keiner
der genannten Verwendbarkeitsnach-
weise vor, so ist die Beantragung einer
Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der
zuständigen obersten Bauaufsichts-
behörde des jeweiligen Bundeslandes
oder einer von dort gegebenenfalls
autorisierten Stelle erforderlich.
Die zur Zeit in allen Bundesländern
eingeführten „Technischen Regeln für
die Verwendung von linienförmig
gelagerten Verglasungen" (TRLV) [1]
und die "Technischen Regeln für die
Verwendung von absturzsichernden
Verglasungen" (TRAV) [2] regeln die
konstruktiven Vorschriften und erfor-
derlichen Tragsicherheits- und Ge-
10.4.4.2 Thermisch gebogenes Glas
Glas Fandel I 87
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.4.5 Bauprodukte
Nachfolgend werden die verschiede-
nen gebogenen Bauprodukte gemäß
den europäischen Produktnormen für
plane Gläser aufgeführt. Ergänzend
dazu werden die Unterschiede bzw.
Besonderheiten für gebogene Gläser
aufgezeigt.
Um planes von gebogenem Glas zu
unterscheiden und die Produkte hin-
sichtlich ihrer Eigenschaften gegenein-
ander abzugrenzen, wird die Ab-
kürzung gb (gebogen) als Ergänzung
zu den bekannten Abkürzungen für
Bauprodukte aus Glas eingeführt.
10.4.5.1 Allgemeines
Das Ausgangsprodukt für gebogenes
Floatglas (gb-Float) wird in EN 572-2
beschrieben. Demnach ist Floatglas
ein planes, durchsichtiges, klares oder
gefärbtes Kalk-Natronsilicatglas mit
parallelen und feuerpolierten Ober-
flächen, hergestellt durch kontinuierli-
ches Aufgießen und Fließen über ein
Metallbad.
Darüber hinaus sind auch andere
Basisglaserzeugnisse nach EN 572,
z. B. Ornamentglas, Drahtglas, Draht-
spiegelglas, Profilbauglas, als geboge-
nes Produkt herstellbar. Hier ist
Rücksprache mit den Herstellern zu
nehmen. Die Normen für diese
Produkte beziehen sich ebenfalls nur
auf planes Glas.
10.4.5.2 Gebogenes Floatglas (gb-Float)
Die Produktnorm EN 12150-1
beschreibt nur planes ESG. Jedoch
wird im informativen Teil dieser Norm
(Anhang B) folgendes formuliert:
„Gebogenem thermisch vorgespann-
tem Kalknatron-Einscheiben-Sicher-
heitsglas wurde während der
Herstellung eine feste Form gegeben.
Es ist nicht Bestandteil dieser Norm, da
keine ausreichenden Daten zur
Normung vor handen sind. Unab-
hängig davon können die Informa-
tionen dieser Norm bezüglich der
Dicken, Kantenbearbeitung und
Bruchstruktur auch auf gebogenes
thermisch vorgespanntes Kalknatron-
Einscheibensicherheitsglas angewandt
werden.“
10.4.5.3 Gebogenes Einscheiben-Sicherheitsglas (gb-ESG)
brauchstauglichkeitsnachweise prinzi-
piell auch für gebogene Vertikal-
verglasungen.
Die TRLV stellen mit den enthaltenen
Regelungen zu verwendbaren Glas-
arten, den konstruktiven Anfor-
derungen, Hinweisen zur Glasbe-
messung, usw. eine Grundlage der
TRAV dar.
Für gebogenes Glas ist eine AbZ erfor-
derlich, in welcher die Produkt-
eigenschaften und der Anwendungs-
bereich angegeben werden. Gebo-
gene Vertikalverglasungen (ohne
gegen Absturz sichernde Funktion)
können dann ohne Weiteres nach den
TRLV bemessen werden. Umfasst der
Anwendungsbereich der allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung die TRLV,
so kann das gebogene Glas auch zur
Herstellung absturzsichernder Ver-
glasungen nach den TRAV verwendet
werden. Hinsichtlich des Verwend-
barkeits- bzw. Anwendbarkeitsnach-
weises gelten dann zusätzlich die
Bestimmungen der BRL A Teil 2 bzw.
Teil 3. Danach ist ein allgemeines bau-
aufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) vor
gesehen.
In der zukünftigen Glasbemessungs-
norm DIN 18008, werden Kons-
truktionen mit gebogenen Gläsern
nicht geregelt. Auch die Anwendung
gebogener, linienförmig gelagerter
Vertikalverglasungen, die derzeit in
den TRLV geregelt sind, werden darin
nicht mehr beschrieben. Die Anwen-
dung des Bauproduktes „gebogenes
Glas“ ist dann nur über eine
Zulassung (AbZ oder ETA) oder eine
ZiE möglich.
Die in den TRLV angegebenen zulässi-
gen Biegezugspannungen sowie das
Bemessungsverfahren für die Be-
rücksichtigung der Klimalasten kön-
nen nicht für die Bemessung geboge-
ner Verglasungen verwendet werden.
Es gelten grundsätzlich die Fest-
legungen der Produktzulassungen
(AbZ).
Die Nachweise der Stoßsicherheit
nach Tabelle 2 der TRAV gelten nicht
für gebogenes Glas.
88 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Die Produktnorm EN 1863-1
beschreibt nur planes TVG. Jedoch
wird im informativen Teil dieser Norm
(Anhang B) folgendes formuliert:
„Gebogenem teilvorgespannten Kalk-
natronglas wurde während der Her-
stellung eine feste Form gegeben.
Es ist nicht Bestandteil dieser Norm, da
keine ausreichenden Daten zur
Normung vorhanden sind. Unab-
hängig davon können die Infor-
mationen dieser Norm bezüglich der
Dicken, Kantenbearbeitung und
Bruchstruktur auch auf gebogenes
teilvorgespanntes Kalknatronglas
angewandt werden.”
Es ist zu beachten, dass vor allem das
Bruchbild von planem TVG nicht exakt
auf gebogenes TVG übertragbar ist. In
Deutschland ist für TVG und VSG aus
TVG eine AbZ erforderlich.
10.4.5.4 Gebogenes teilvorgespanntes Glas (gb-TVG)
Die Produktnorm EN 14449 be-
schreibt nur planes VG und VSG. Für
die Anwendung in Deutschland muss
VSG aber zusätzlich den Anfor-
derungen nach BRL A Teil 1, lfd. Nr.
11.14 entsprechen. Somit ist VSG ein
Bauprodukt mit Zwischenfolien aus
Polyvinyl-Butyral (PVB) nach BRL oder
aus anderen Zwischenschichten,
deren Verwendbarkeit nachgewiesen
ist. Welche Zwischenschicht, außer
PVB, für gebogenes VSG verwendet
werden darf, ist der entsprechenden
AbZ zu entnehmen.
VG dagegen ist ein Bauprodukt mit
sonstigen Zwischenlagen, deren
Eigenschaften nicht nach BRL oder
einer AbZ nachgewiesen sind.
10.4.5.5 Gebogenes Verbund- oder Verbund-Sicherheitsglas (gb-VG oder gb-VSG)
Die Produktnorm EN 1279 ist einge-
schränkt für gebogenes MIG anzu-
wenden. Im Teil 1 der EN 1279 wird in
Abschnitt 4.6 folgendes formuliert:
„Einheiten mit einem Biegeradius
> 1000 mm stimmen mit dieser Norm
überein, ohne die zusätzlichen
Prüfungen für gebogene Prüfkörper
durchlaufen zu haben. Einheiten mit
einem Biegeradius von 1000 mm oder
weniger stimmen mit dieser Norm
überein, wenn zusätzlich gebogene
Prüfkörper mit dem gleichen oder klei-
neren Biegeradius den Anforderungen
zur Wasserdampfdiffusion in EN
1279-2 entsprechen. Die Prüfkörper
sollten mit der Biegeachse parallel zur
längsten Seite gebogen sein.“
Grundsätzlich kann auch 3-fach-
Isolierglas als gebogene Verglasung
ausgeführt werden. Allerdings ist hier
bezüglich der Machbarkeiten (Größe,
Glasaufbauten, Glasarten, technische
Werte, etc.) und Toleranzen mit den
Herstellern Rücksprache zu halten.
10.4.5.6 Gebogenes Mehrscheiben-Isolierglas (gb-MIG)
Grundsätzlich ist die Gestaltung von
gebogenem Glas mit z. B. Email-
lierungen, Sieb- oder Digitaldruck,
bedruckten Folien, Sandstrahlung,
Fusing, Teilbeschichtungen möglich.
Daraus resultierende Eigenschaften
sind individuell von Fall zu Fall zu
bestimmen und die Machbarkeiten
und Toleranzen mit den Herstellern zu
klären.
10.4.5.7 Gestaltung mit gebogenem Glas
10.4.6 Bauphysik
Die Richtlinie zur Gesamtenergie-
effizienz von Gebäuden (Energy
Performance of Buildings Directive,
EPBD) formuliert Vorgaben, die den
Energieverbrauch von Gebäuden ver-
ringern und den Einsatz von erneuer-
baren Energien erhöhen soll. Auf
europäischer Ebene werden hierzu in
der EPBD Mindestanforderungen
gestellt, die in den einzelnen Mit-
gliedsstaaten entsprechend geändert
oder angepasst werden können. Das
bedeutet, dass u.a. Anforderungen an
den zulässigen Primärenergiebedarf
eines Gebäudes gestellt werden.
Durch die Energieeinsparverordnung
(EnEV), die die nationale Umsetzung
der EU Richtlinie darstellt, werden an
das Bauteil Fenster und Fassade, u.a.
Anforderungen an die Wärme-
dämmung und den sommerlichen
Wärmeschutz gestellt.
10.4.6.1 Allgemeines
Glas Fandel I 89
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Die genannten Anforderungen müs-
sen von gebogenen und planen
Verglasungen gleichermaßen erfüllt
werden. Zum Einsatz kommen hier
möglicherweise Wärmedämm- und
Sonnenschutzbeschichtungen. Neben
den funktionalen Anforderungen sind
vor allem bei Sonnenschutzbe-
schichtungen auch die ästhetischen
Anforderungen (z. B. Reflexion des
beschichteten Glases, Farbgebung
durch die Beschichtung oder auch
Glassubstrat) wichtig.
Für die Festlegung der optischen
Eigenschaften sollte vor allem bei grö-
ßeren Objekten von Anfang an mit
Mustern in Bauteilgröße gearbeitet
werden, um die zu erwartende opti-
sche Qualität mit dem Hersteller
abstimmen zu können. Eine erste
Produktfestlegung kann aber auch mit
sogenannten "Handmustern" mit in
der Regel einer Größe von 200 x
300 mm erfolgen.
Welche Beschichtungsmöglichkeiten
hier in Abhängigkeit der Geometrie,
des Glasaufbaus, der Größe, etc.
gegeben sind, muss im Einzelfall mit
dem Hersteller des gebogenen Glases
geklärt werden. Eine pauschale Fest-
legung auf erreichbare Ug-Werte, g-
Werte, etc. ist aufgrund der Vielzahl
der zuvor genannten Parameter nicht
möglich. Die Angabe von Ug-Werten
sowie der lichttechnischen und strah-
lungsphysikalischen Kennwerte er-
folgt in der Regel für plane Ver-
glasungen mit gleichem Glasaufbau.
Die Ermittlung erfolgt nach EN 673
und EN 410.
10.4.6.2 Wärmedämmung und Sonnenschutz
Die Messung des Schalldämmwertes
erfolgt nach EN ISO 140 und die
Ermittlung des bewerteten Schall-
dämmmaßes nach EN ISO 717. Die
Messung wird an planen Ver-
glasungen der Größe 1,23 x 1,48 m
durchgeführt.
Die Übertragbarkeit auf gebogene
Verglasungen ist nur bedingt möglich,
da die abstrahlende Oberfläche grö-
ßer ist als bei in der Größe vergleich-
baren, planen Scheiben. Hier ist eine
Prüfung bei einem geeigneten
Prüfinstitut zu empfehlen.
10.4.6.3 Schallschutz
10.4.7 Sicherheit mit Glas
Anforderungen an die Durchwurf-,
Durchbruch-, Durchschuss- und
Sprengwirkungshemmung müssen
sowohl von planen als auch geboge-
nen Verglasungen erfüllt werden.
Ob jede der genannten Anforde-
rungen – unter Berücksichtigung der
Fenster- und Fassadenkonstruktion –
erfüllt werden kann und die Übertrag-
barkeit von Prüfverfahren für plane
Verglasungen möglich ist, muss im
Einzelfall mit dem Hersteller bzw.
einem Prüfinstitut geklärt werden.
10.4.7.1 Sondersicherheitsverglasungen
Verkehrssicherheit bedeutet, dass
unter der üblichen und angemessenen
Nutzung einer Verglasung das
Unfallrisiko abgeschätzt und durch
bauliche Maßnahmen angepasst wird.
Gemeint ist die Sicherheit von
Verglasungen, die an Verkehrs- bzw.
Aufenthaltsflächen angrenzen, d. h.
das Bauteil Glas darf durch die
Einwirkung zwar brechen, aber herab-
fallende Bruchstücke dürfen nicht zu
gefährlichen Verletzungen führen.
Die Verantwortung zur Minimierung
des Unfallrisikos obliegt dem
Auftraggeber, Bauherrn, etc. Die
sicherheitsrelevanten Anforderungen
sind durch den Planer zu stellen bzw.
vorab zu prüfen und mit den zuständi-
gen Behörden abzustimmen.
Die Sicherheitsanforderungen müssen
bei entsprechender Anwendung auch
von gebogenen Verglasungen erfüllt
werden.
10.4.7.2 Verkehrssicherheit
Die Forderung nach Verkehrssicher-
heit lässt sich für den Glasbereich mit
einem funktionierenden Verglasungs-
system und der Verwendung von
Sicherheitsglas erfüllen.
Es sind die Arbeitsstättenverordnung
(Arb-StättV) und die Berufsgenos-
senschaftlichen Regeln (BGR) zu be-
achten.
10.4.7.2.1 Geeignete Glaserzeugnisse
90 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Allgemein wird auf die Schrift
BGI/GUV–I 669 der deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung ver-
wiesen. Gemäß dieser Schrift erfüllen
folgende Glasarten die Sicherheits-
anforderungen und können als
Sicherheitsglas verwendet werden:
n ESG und ESG-H
n VSG sowie
n lichtdurchlässige Kunststoffe mit
vergleichbaren Sicherheitseigen-
schaften.
Gemeint sind hier allerdings plane
Verglasungen. Gebogenes Glas kann
gegebenenfalls als Sicherheitsglas ver-
wendet werden, wenn der Nachweis
der geforderten Eigenschaften er-
bracht wird. Bei ESG ist dies u. a. das
Bruchbild sowie bei VSG die
Eigenschaften der Zwischenlage nach
BRL und gegebenenfalls Resttrag-
fähigkeit. Diese Eigenschaften müssen
mit einer AbZ oder im Rahmen einer
ZiE bescheinigt werden.
Bei UVV/GUV-Vorschriften ist gegebe-
nenfalls im Einzelfall mit dem
Versicherungsträger bezüglich der
Verwendung der Produkte Rück-
sprache zu halten. Es muss also sicher-
gestellt sein, dass die Glaskonstruktion
für die vorgesehene Anwendung
geeignet ist. Jeder einzelne Einsatz-
bereich muss die Anforderungen an
die Sicherheit erfüllen.
10.4.8 Visuelle Qualität
Grundsätzlich gilt die „Richtlinie zur
Beurteilung der visuellen Qualität von
Glas für das Bauwesen" [3]. Zusätzlich
in den in Abschnitt 3 der Richtlinie
genannten Fehlerzulässigkeiten sind
bei gebogenem Glas Einbrände,
Beschichtungsfehler und Flächenab-
drücke zulässig. Geprüft wird bei dif-
fusem Tageslicht (wie z. B. bedecktem
Himmel) ohne direktes Sonnenlicht
oder künstliche Beleuchtung und aus
einem Abstand von mindestens 3 m
von innen nach außen und aus einem
Betrachtungswinkel, welcher der all-
gemein üblichen Raumnutzung ent-
spricht.
Die Durchsicht und der Farbeindruck
werden durch die Biegung des Glases
beeinflusst, weil die Reflexion geboge-
ner Gläser aufgrund optischer Gesetz-
mäßigkeiten stets eine andere ist, als
bei planem Glas. Das Reflexions-
verhalten wird durch folgende
Kriterien beeinflusst:
n die Eigenreflexion des Basisglases
n Beschichtungen
n Biegeradius
n Große Biegewinkel (z. B. über 90°)
n Tangentiale Übergänge (s. Abb. 7)
n Glasdicke
Es wird die Anfertigung von Muster-
scheiben empfohlen, um einen ersten
Eindruck der optischen Qualität und
des visuellen Eindrucks zu erhalten.
10.4.9 Toleranzen
Die nachfolgend genannten Toleran-
zen gelten für zylindrisch gebogenes
Glas. Die Toleranzen der Tabelle 1 sind
für eine maximale Kantenlänge von
4000 mm und einen maximalen
Biegewinkel von 90° festgelegt.
Bei darüber hinausgehenden Abmes-
sungen ist mit dem Hersteller
Rücksprache zu halten. Die angegebe-
nen Toleranzen sind für alle Kan-
tenbearbeitungen anzuwenden. Die
Qualität der Kantenbearbeitung ist
mindestens gesäumt. Alle anderen
Kantenbearbeitungen sind vor
Auftragsvergabe schriftlich zu verein-
baren. Für Sonderanwendungen, z. B.
im Schiffsbau als Yachtglas oder im
Möbelbau, sind die Toleranzen mit
dem Hersteller zu vereinbaren.
Alle angegebenen Toleranzen bezie-
hen sich auf die Glaskanten.
Glas Fandel I 91
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Glasdicke (T) Floatglas ESG VG/VSG* 2-fach
Isolierglas
Abwicklung (A) / Höhe (L) ≤ 2000 mm ≤ 12 mm ± 2 ± 2 ± 2 ± 2 mm
Abwicklung (A) / Höhe (L) ≤ 2000 mm > 12mm ± 3 ± 3 ± 3 ± 3 mm
Abwicklung (A) / Höhe (L) > 2000 mm ≤ 12 mm ± 3 ± 3 ± 3 ± 3 mm
Abwicklung (A) / Höhe (L) > 2000 mm > 12mm ± 4 ± 4 ± 4 ± 4 mm
± 3 mm/m ± 3 mm/m
Konturtreue (PC)** - Absolutwert: min. 2 mm, Absolutwert: min. 2 mm,
max. 4 mm max. 5 mm
Geradheit der Höhenkante (RB) ≤ 12 mm ± 2 ± 2 ± 2 ± 2 mm je lfm.
Geradheit der Höhenkante (RB) > 12 mm ± 3 ± 3 ± 3 ± 3 mm je lfm.
Verwindung (V) *** - ± 3 ± 3 ± 3 ± 3 mm je lfm.
Kantenversatz (d)**** ≤ 5 m² - - - ± 2 ± 3 mm
Kantenversatz (d)**** > 5 m² - - - ± 3 ± 4 mm
Lage der Lochbohrung - - EN 12150 EN 12150 - mm
Glasdickentoleranz - EN 572 EN 572 - - mm
* Bei VG/VSG ist die Glasdicke die Summe der Einzelglasdicken ohne Zwischenlage. Die Toleranzen gelten für VG/VSG aus Floatglas, ESG oder TVG.
** Bei gebogenem Glas ist stets mit tangentialen Übergängen sowie Aufwölbungen der Abwicklungskanten zu rechnen.
*** Bezogen auf die längsten Kanten der Verglasungseinheit.
**** Bezogen auf die Höhen- und Abwicklungskante; die Angabe ist für alle Kantenbearbeitungen gültig; der Versatz für Lochbohrungen bei VG und VSG richtet sich
nach dieser Toleranz.
n Tab 1: Toleranzen
n Örtliche Verwerfung
Die Angaben der Produktnormen für
planes ESG und TVG können nicht
unbedingt auf gebogenes Glas über-
n Konturtreue (PC)
Konturtreue bezeichnet die
Genauigkeit einer Biegung. Alle
Kanten der Kontur werden um 3 mm
nach innen/außen versetzt. Die
Biegekontur darf nicht mehr als die-
ses Maß von der Soll-Kontur abwei-
chen (s. Abb. 2). Bei der Prüfung der
Konturtreue darf das Glas innerhalb
dieser Soll-Kontur gemittelt werden.
tragen werden, da diese u. a. von der
Glasgröße, der Geometrie sowie der
Glasdicken abhängig sind.
Im Einzelfall sind diese Toleranzen
mit dem Hersteller abzustimmen.
Abb. 2: Schematische Darstellung Konturtreue (PC)
Glasdicke
PC
PC
92 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Abb. 3: Geradheit der Höhenkante (RB)
n Verwindung (V)
Verwindung beschreibt die
Genauigkeit der Parallelität der
Höhenkanten im gebogenen
Zustand. Die Verwindung darf bei
gebogenem Glas max. +/- 3 mm je
lfm. (gerade Kante) betragen (s. Abb.
4). Hierfür muss das Glas mit den
Höhenkanten auf eine plane
Oberfläche gelegt und dann geprüft
werden (konvexe Lage bzw. N-Lage).
Abb. 4: Schematische Darstellung Verwindung (V)
Abb. 5: Kantenversatz bei VSG (d)
Abb. 6: Kantenversatz bei Isolierglas (d)
RB
1000 mm
1000 mm
v
d
dd
d A, H
A, H
A, H
Glas Fandel I 93
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
n Tangentiale Übergänge
Eine Tangente ist eine Gerade, die
eine gegebene Kurve in einem
bestimmten Punkt berührt. Die
Tangente steht senkrecht zum zuge-
hörigen Radius. Ohne einen tangen-
tialen Übergang ist das Glas
geknickt! Dies ist zwar technisch
möglich, jedoch nicht empfehlens-
wert. Am Knickpunkt entstehen grö-
ßere Toleranzen als an einem tangen-
tialen Übergang.
Abb. 7: Tangentiale Übergänge
Mit tangentialem Übergang
Ohne tangentialem Übergang
10.4.10 Bemessung
Schalentragwirkung des geboge-
nen Glases
Die Berechnung der Spannungen und
Verformungen bei gebogenen Glas-
tafeln sind mit einem geeigneten
Finite-Elemente-Modell nach der
Schalentheorie durchzuführen. Dieses
muss in der Lage sein, die Geometrie
der Scheibe, insbesondere die
Krümmung, darzustellen. Eine verein-
fachte Berechnung der gebogenen
Glastafeln als plane Glastafel führt
zwangsläufig zu falschen Spannungen
und Verformungen.
Bei der Festlegung der notwendigen
Glasdicke kann sich die Krümmung, je
nach Lagerungsbedingung bei
Einfachverglasungen (monolithisch,
VG und VSG), günstig auswirken, da
die Schalentragwirkung berücksichtigt
werden kann.
10.4.10.1 Statische Besonderheiten im Vergleich zu ebenen Glasscheiben
Bei Isolierglasscheiben ist die Be-
rücksichtigung der Glaskrümmung
zwingend notwendig, da es durch
die höhere Biegesteifigkeit zu sehr
hohen klimatischen Lasten (inneren
Lasten) kommen kann. Der Vorteil
durch die Schalentragwirkung der
gebogenen Einzelgläser ist bei der
Ausführung als Isolierglas nicht so
groß wie in der Anwendung als
Einfachglas.
Ein statischer Nachweis dieser hohen
Beanspruchungen ist nur unter
Ansatz der Glaskrümmung möglich.
Die Klimalasten dürfen nicht nach
den TRLV [1] bestimmt werden, da
diese aus der Plattentheorie für
ebene Glasscheiben abgeleitet sind.
Gebogene Isolierglaseinheiten mit
planen Ansatzstücken sind in der
Dimensionierung besonders zu
betrachten, da der plane Teilbereich
deutlich biegeweicher ist, als der
gebogene Bereich.
Die Belastung des Isolierglas-
Randverbundes ist durch die höheren
Klimalasten bei gebogenem Isolier-
10.4.10.2 Klimalasten bei gebogenen Isoliergläsern
Tangente
90 °
R
R Bogenmittelpunkt
< 90 °
R
R Bogenmittelpunkt
94 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
glas im Vergleich zu planem
Isolierglas größer. Die Ausbildung des
Randverbundes ist entsprechend
durchzuführen.
Das kann wiederum Auswirkungen
auf die Randverbundbreite bzw. den
erforderlichen Glaseinstand haben.
Dies ist bereits bei der Planung und
Konstruktion zu beachten.
Charakteristische Biegezugfestig-
keiten
Für ebene Glasscheiben sind die cha-
rakteristischen Biegezugfestigkeiten
in den Produktnormen oder allgemei-
nen bauaufsichtlichen Zulassungen
(z. B. bei TVG) festgelegt. Die
Anwendung von gebogenen Glas-
scheiben ist bisher nur möglich,
wenn eine ZiE erteilt oder ein Produkt
mit einer AbZ verwendet wird. Sind
in einer AbZ zulässige Spannungen
definiert, können diese direkt zur
Bemessung herangezogen werden.
Werden charakteristische Werte
angegeben, ist wie im Falle der
Verwendung von Werten aus
Versuchen zu verfahren.
Bei der Verwendung eines geboge-
nen Glases ohne AbZ sollten, in
Abstimmung mit der obersten
Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen
Bundeslandes, die, der Bemessung zu
Grunde liegenden charakteristischen
Biegezugfestigkeiten des jeweiligen
Herstellers, ermittelt bei einem
Prüfinstitut, bestätigt werden.
Grundlage hierfür ist eine fundierte
statistische Auswertung von Ver-
suchen mit entsprechend ausreichend
großer Probenzahl (z. B. 20 Stück).
Eine Beschreibung der Versuchs-
durchführung erfolgt in [4] und [5] .
Die Versuche sollten mit auf das Objekt
übertragbaren Probekörpern durchge-
führt werden. Die Versuchsplanung
und -durchführung ist bereits bei der
Zeitplanung und Kostenkalkulation im
Rahmen der Planungsphase zu berück-
sichtigen. Für eine Vorbemessung kön-
nen die charakteristischen Biegezug-
festigkeiten fk nach Tabelle 2 verwen-
det werden. Auf Basis des globalen
Sicherheitskonzeptes der TRLV [1] kön-
nen die zulässigen Biegezug-
spannungen ingenieurmäßig mit
einem Sicherheitsbeiwert in Anlehnung
an die TRLV ermittelt werden. Im
Einzelfall ist dieses Vorgehen mit der
obersten Baubehörde des jeweiligen
Bundeslandes abzustimmen.
10.4.10.3 Berechnungsgrundlagen
Glasart fk (N/mm2)
Glasfläche Glaskante
Gebogenes Floatglas (gb-Float) 40 32
Gebogenes teilvorgespanntes Glas (gb-TVG 55 55
Gebogenes vorgespanntes Glas (gb-ESG) 105 105
n Tab 2: Charakteristische Biegezugfestigkeiten in Anlehnung an [4]
10.4.10.4 Gebrauchstauglichkeit
Die Durchbiegung der gebogenen
Verglasung ist so zu beschränken,
dass ein Herausrutschen aus den
Glasauflagern sicher verhindert wird
und die Gebrauchstauglichkeits-
kriterien erfüllt werden.
10.4.10.4.1 Durchbiegungsbegrenzungen der Verglasung
Die Vorgaben für plane Verglasungen
sind nicht auf gebogene Verglasun-
gen zu übertragen, da geringe Ver-
formungen der Unterkonstruktion
wesentlich größere Auswirkungen auf
gebogene Scheiben haben, als bei ver-
gleichbaren ebenen Glasscheiben.
Daher ist das Verhalten der Unter-
konstruktion bei der statischen Be-
messung unbedingt zu berücksichtigen.
10.4.10.4.2 Durchbiegungsbegrenzungen der Unterkonstruktion
Glas Fandel I 95
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.4.11 Lagerung und Transport
Die Verglasungseinheiten müssen
entsprechend ihrer Geometrie span-
nungsarm stehend gelagert und
transportiert werden. Die Vorgaben
des Herstellers sind zu beachten. Die
Unterlagen und Abstützungen gegen
Kippen dürfen keine Beschädigungen
des Isolierglas-Randverbundes oder
des Glases hervorrufen.
Die Verglasungseinheiten dürfen
auch nicht kurzzeitig auf hartem
Untergrund, wie z. B. Beton- oder
Steinböden, abgesetzt werden.
Beim Manipulieren und Einsetzen
dürfen der Randverbund und die
Glaskanten nicht beschädigt werden,
da auch kleine Kantenbeschädi-
gungen der Scheiben, die nicht sofort
erkennbar sind, möglicherweise die
Ursache für späteren Glasbruch sein
können.
Generell sind die Verglasungsein-
heiten vor schädigenden chemischen
oder physikalischen Einwirkungen zu
schützen.
Alle Verglasungseinheiten sind vor
länger anhaltender Feuchtigkeit oder
Sonneneinstrahlung durch eine
geeignete, vollständige Abdeckung
zu schützen.
Der Transport schwerer Verglasungs-
einheiten muss so durchgeführt wer-
den, dass alle Einzelscheiben gleich-
mäßig gehalten werden. Das kurzzei-
tige Anheben der Verglasungseinheit
an nur einer Scheibe zum Mani-
pulieren und Einsetzen ist möglich
und sollte mit geeigneter Ausrüstung
erfolgen.
Beim Transport von Isolierglas in oder
über größere Höhen über NN ist
wegen der möglichen Druckunter-
schiede des Scheibenzwischen-
raumes zum Umgebungsklima
(abhängig von der Höhe über NN des
Herstellungsortes) die Verwendung
eines Druckausgleichventils mögli-
cherweise erforderlich. Dies ist bei
der Bestellung beim Glashersteller
anzugeben.
10.4.13 Klotzung
Die Grundprinzipien der Klotzung
sind in [7] beschrieben. Die Klotzung
muss die Last der Verglasungseinheit
sicher in die Unterkonstruktion einlei-
ten. Die Verglasungseinheiten über-
nehmen in der Regel keine Lasten aus
der Konstruktion. Sollen planmäßig
Lasten aus der Konstruktion über-
nommen werden, ist dies in der sta-
tisch-konstruktiven Planung zu
berücksichtigen. Es sollte auch
Rücksprache mit dem Glashersteller
oder Systemgeber gehalten werden.
Bei allen Systemen mit gebogenen
Gläsern ist der umlaufende
10.4.12 Verglasung
Die für plane Verglasungen formu-
lierten Verglasungsrichtlinien sind im
Grundsatz auch für gebogene
Verglasungen anzuwenden.
Aufgrund des besonderen Verhaltens
von gebogenem Glas sind ergänzen-
de Hinweise der Hersteller zu beach-
ten.
Aufgrund seiner hohen Steifigkeit
sind die Toleranzen des gebogenen
Glases (s. Kap. 10.4.9) bei der Kons-
truktion unbedingt zu berücksichti-
gen, um einen zwängungsfreien
Einbau und Lagerung sicherzustellen.
Die zwängungsfreie Lagerung ist
erforderlich, um Glasbruch oder, bei
Verwendung von gebogenem Mehr-
scheiben-Isolierglas, auch Überbean-
spruchungen des Randverbundes zu
vermeiden. Zudem können nicht
zwängungsfreie Lagerungen zu opti-
schen Beeinträchtigungen führen.
Die Unterkonstruktion muss den
besonderen Anforderungen für
gebogene Verglasungen entspre-
chen. Hierzu sind ausreichend dimen-
sionierte Falze bei Rahmen- oder
Fassadenkonstruktionen erforderlich.
10.4.12.1 Allgemeines
Mindestens erforderliche Falzbreite =
(Gesamtglasdicke + Toleranz aus
Konturtreue) + 6 mm
Glasdicken sind als Nennmaße zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind
die Vorgaben der DIN 18545 [6] zu
beachten.
10.4.12.3 Erforderliche Falzbreite
10.4.12.2 Konstruktive Hinweise
Zusätzlich sind Toleranzen der
Unterkonstruktion zu berücksichti-
gen.
Es wird die Ausführung von Fenster-
und Fassadensystemen mit Nassver-
siegelung empfohlen.
Die Hersteller von gebogenem Glas
sollten frühzeitig in die Planung mit
einbezogen werden, um die Be-
sonderheiten der gebogenen Gläser
konstruktiv mit berücksichtigen zu
können. Dies ist im Besonderen auch
für den Einsatz im konstruktiven
Glasbau notwendig.
96 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Dampfdruckausgleich sowie eine
dauerhafte Entwässerung sicherzu-
stellen. Die Klotzung selbst ist eine
Planungsaufgabe und sollte vor der
Ausführung der Montage erfolgen.
Der mittig gesetzte Distanzklotz (s.
Abb. 8) dient der Stabilisierung und
verhindert das Abkippen der Ver-
glasung während der Montage.
Dieser muss nach der Fixierung der
Verglasung wieder entfernt werden.
Gebogenes Einfachglas oder
Isolierglaseinheiten im senkrechten
Einbau müssen wie plane Scheiben
geklotzt werden. Bei System 1 wird
das Glasgewicht auf die untere gebo-
gene Glaskante über die Tragklötze
an die Rahmenkonstruktion und
dann weiter an die Haltekonstruktion
abgeleitet (s. Abb. 8). Bei abweichen-
den Einbausituationen, z. B. geneigte
Verglasungen, ist der Hersteller bzw.
Planer zu kontaktieren.
Bei System 2 wirken Glasgewicht und
Windlast verteilt auf den Glasrand (s.
Abb. 9). Dies muss bei der
Auflagerung besonders berücksich-
tigt werden. Die Ausführungen stel-
len lediglich eine Auswahl möglicher
Situationen dar. Bei anderen wie z. B.
sphärischer Biegung, eingelassenen
Profilen im Isolierglasrandverbund
oder einer Anwendung im konstruk-
tiven Glasbau ist immer Rücksprache
mit dem Hersteller erforderlich.
Für gebogene Verglasungen werden
zusätzlich folgende Klotzempfeh-
lungen gegeben:
Die Tragklotzung muss so ausgeführt
werden, dass sich die Verglasung im
Gleichgewicht befindet und nicht
kippen kann. Dazu müssen die
Tragklötze so angeordnet werden,
dass die Verbindung der beiden
Mittelpunkte der Verglasungsklötze
die Schwerpunktlinie der Verglasung
schneiden. Am Schwerpunkt wird
das Eigengewicht der Verglasung in
die Konstruktion abgetragen.
Die Lage ist abhängig von der Geo-
metrie, der Größe und dem
Glasaufbau. Die Lage der Tragklötze
muss bei der Bemessung der
Unterkonstruktion berücksichtigt
werden.
T = Tragklotz, leitet das Gewicht der
Verglasungseinheit ab. Klötze beste-
hend aus elastischem Material mit ca.
60-80 Shore-A-Härte und einer trag-
fähigen Unterlage.
10.4.13.1 Definitionen
D = Distanzklotz, sichert den Ab-
stand zwischen Glaskante und
Falzgrund. Klötze ebenfalls aus elasti-
schem Material mit ca. 60-80 Shore-
A-Härte. Das Gewicht wird nur von
den Tragklötzen aufgenommen. Der
Abstand zur Glasecke sollte dem
Regelabstand von 100 mm entspre-
chen.
Abb. 8: Anordnung der Klotzung bei System 1
Abb. 9: Anordnung der Klotzung bei System 2
D
D
D
D
T
T
T
T
T
T
D
Glas Fandel I 97
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Abb. 10: Aufmaß10.4.14 Aufmaß
10.4.15 Literatur
Um das gewünschte Endprodukt her-
zustellen, ist bei gebogenem Glas ein
äußerst genaues Aufmaß und die
Angabe unterschiedlicher Informa-
tionen zu Abmessungen, etc. sehr
wichtig.
Bei zylindrisch gebogenen Gläsern
sind, unabhängig von der geplanten
Glasart, zur Ermittlung einer tech-
nisch machbaren und kostengünsti-
gen Lösung unbedingt die nachste-
hend aufgeführten Parameter anzu-
geben.
Hierzu gehört die Angabe von min-
destens zwei der nachstehend
genannten Werte:
n Abwicklung
n Biegeradius
n Stichhöhe (innen oder außen)
n Öffnungswinkel.
Außerdem ist die Länge der geraden
Kante sowie die Anzahl der Scheiben
anzugeben.
A = Abwicklung außenRa = Radius Scheibenmitte
(= neutrale Abwicklung)Ri = Radius innenRe = Radius außenF = StichhöheCai = Sehne innenα = ÖffnungswinkelT = Glasdicke
[1] TRLV:2006-08 - Technische Regeln zur Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen. Deutsches Institut für
Bautechnik, Berlin
[2] TRAV:2003-01 - Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen. Deutsches Institut für
Bautechnik, Berlin
[3] Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen. Bundesverband Flachglas e.V., Troisdorf,
05/2009
[4] Bucak, Ö., Feldmann, M., Kasper, R., Bues, M.Illguth, M.: Das Bauprodukt „warm gebogenes Glas“ – Prüfverfahren,
Festigkeiten und Qualitätssicherung. Stahlbau Spezial (2009) - Konstruktiver Glasbau, S. 23 - 28
[5] Ensslen, F., Schneider, J., Schula, S.: Produktion, Eigenschaften und Tragverhalten von thermisch gebogenen
Floatgläsern für das Bauwesen – Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle im Rahmen des
Zulassungsverfahrens. Stahlbau Spezial (2010) – Konstruktiver Glasbau, S. 46 - 51
[6] DIN 18545: Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen – Teil 1: Anforderungen an Glasfalze. Beuth-Verlag, Berlin,
02/1992
[7] Technische Richtlinie des Glaser-handwerks Nr. 3: Verklotzung von Verglasungseinheiten. Verlagsanstalt Handwerk
GmbH, Düsseldorf, 7. Auflage, 2009
L
AA
α
AF
Ri
Ra
Re
Cai
T
98 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.4.16 Ansprechpartner in den Bundesländern zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
BADEN-WÜRTTEMBERG
Dipl.-Ing. Steffen Schneider
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 27, Landesstelle für
Bautechnik
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Tel: +49 (0) 711 126-1995
BAYERN
BOR Dipl.-Ing. Hubertus Wambsganz
Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Tel: +49 (0) 89 2192 3369
BERLIN
Dr.-Ing. Gerhard Espich
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel: +49 (0) 30 90139-4375
BRANDENBURG
Dr.-Ing. Frank Gellner
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus
Tel: +49 (0) 3342 4266 3500
Dipl.-Ing. Türk Schellenberg
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus
Tel:+49 (0) 3342 4266 3501
BREMEN
Dipl.-Ing. Peter Habedank
Der Senator für Umwelt, Bau,
Verkehr und Europa
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Tel: +49 (0) 421 361-5263
HAMBURG
Herr Oliver Brune
Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt
Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 42840 - 2204
Frau Martina Menze
Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt
Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 42840 - 2212
Herr Martin Rücker
Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt
Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 42840 - 2275
HESSEN
BD Dr.-Ing. Dieter Pohlmann
Hessisches Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel: +49 (0) 611 815-2959
Dipl.-Ing. Brigitte Schneider
Hessisches Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel: +49 (0) 611 815-2954
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Z. Zt. N N
Ministerium für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin
Tel: +49 (0) 385 588-0 (Zentrale)
NIEDERSACHSEN
Herr Dipl.-Ing. Holger Winkler
Niedersächsisches Ministerium für
Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit
und Integration
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Tel: +49 (0) 511 120 -2921
NORDRHEIN-WESTFALEN
Dipl.-Ing. Andreas Plietz
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen
Referat X A 4 Bautechnik, Bauphysik
Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf
Tel: +49 (0) 211 3843-6219
RHEINLAND-PFALZ
Dipl.-Ing. Hermann Hoegner
Ministerium der Finanzen des Landes
Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
Tel: +49 (0) 6131 164-277
SAARLAND
Dipl.-Ing. Robert Becker
Ministerium für Umwelt, Energie
und Verkehr
- Oberste Bauaufsicht -
Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken
Tel: +49 (0) 681 501-4231
SACHSEN
Herr Frank Christian Kutzer
Landesstelle für Bautechnik
Braustraße 2, 04013 Leipzig
Tel: +49 (0) 341 9773929
Glas Fandel I 99
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.4.17 Normen, Regelwerke und Richtlinien
SACHSEN-ANHALT
Herr Rolf Schneider
Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr des Landes Sachsen-
Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: +49 (0) 391 567-3548
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Herr Gerhard Behrendt
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 (0) 431 988-3330
THÜRINGEN
Dr.-Ing. Helmut Bietz
Thüringer Ministerium für Bau,
Landesentwicklung und Verkehr
Abteilung 2
Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 37-91 222
Fachliche Anfragen/Beiträge:
Herr Reinhard Sommer
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4, 99423 Weimar
Tel: +49 (0) 361 3773-7962
EN ISO 140- 3: Akustik – Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen – Teil 3:
Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen
EN 356: Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und
Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff
EN 357: Glas im Bauwesen – Brandschutzverglasungen aus durchsichtigen oder durchschei-
nenden Glasprodukten – Klassifizierung des Feuerwiderstandes
EN 410: Glas im Bauwesen – Bestimmung der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen
Kenngrößen von Verglasungen
EN 572: Glas im Bauwesen – Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilikatglas
EN 673: Glas im Bauwesen – Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) –
Berechnungsverfahren
EN ISO 717-1: Akustik – Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen – Teil 1:
Luftschalldämmung
DIN 1055: Einwirkungen auf Tragwerke
EN 1063: Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und
Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss
EN 1096: Glas im Bauwesen – Beschichtetes Glas Hochbau – Fugendichtstoffe – Einteilung
und Anforderungen von Dichtungsmassen
EN 12150: Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Kalknatron
Einscheibensicherheitsglas
EN 1863: Glas im Bauwesen – Teilvorgespanntes Kalknatronglas
EN ISO 12543: Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas
EN 14179: Glas im Bauwesen – Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-
Einscheibensicherheitsglas
EN 14449: Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas
DIN 18008: Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln
DIN 18032: Sporthallen – Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung
DIN 18361: Verglasungsarbeiten
EN 20140: Akustik – Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen
BF Richtlinien Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen
Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von emaillierten und siebbe-
druckten Gläsern
Materialverträglichkeit rund um das Isolierglas
Kompass für geklebte Fenster
Richtlinie zum Umgang mit Mehrscheiben-Isolierglas
100 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Merkblätter VFF Farbgleichheit transparenter Gläser im Bauwesen
Einsatzempfehlungen für Sicherheitsglas im Bauwesen
Glasstöße und Ganzglasecken in Fenster und Fassaden
Technische Richtlinien BIV Schrift 1 Dichtstoffe für Verglasungen und Anschlussfugen
Schrift 3 Klotzung von Verglasungseinheiten
Schrift 8 Verkehrssicherheit mit Glas in öffentlichen Verkehrsbereichen
Schrift 9 Visuelle Prüf- und Bewertungsgrundsätze für Verglasungen am Bau
Schrift 10 Fachliche Begriffe aus dem Berufsbereich des Glaserhandwerks
Schrift 14 Glas im Bauwesen – Einteilung der Glaserzeugnisse
Schrift 17 Verglasen mit Isolierglas Schrift 18 Absturzsichernde Verglasungen nach TRAV
Schrift 19 Linien- und punktförmig gelagerte Verglasungen
Schrift 20 Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren
Merkblätter GUV GUV-SI 8027 Mehr Sicherheit bei Glasbruch
GUV-VS 2 Kindertageseinrichtungen
BGI/GUV-I 669 Glastüren, Glaswände
GUV-VS 1 Schulen
GUV-VC 9 Kassen
10.4.18 Weiterführende Literatur
[] Runkel, H.-W., Scheideler, E.: Gebogenes Glas – Herstellung und Statik. Sonderdruck aus Glaswelt 6 und 8/2000,
Gentner-Verlag, Stuttgart
[] Feldmeier, F.: Klimabelastung und Lastverteilung bei Isolierglas. Stahlbau 75 (2006), Heft 6, Ernst & Sohn, Berlin
[] Bucak, Ö., Schuler C.: Gebogenes Glas. Kapitel 6, Glas im konstruktiven Ingenieurbau, Stahlbau Kalender (2008), Beuth-
Verlag, Berlin
[] Elstner, M., Schäfer, S.: Herausforderung gebogene Gläser. Glas + Rahmen, Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf,
09/2010
[] Ensslen, F.: Gebogenes Glas – Herausforderungen für Anwender. Glaswelt, Genter-Verlag, Stuttgart, 10/2010
10.5 Leitfaden zur Verwendung von Dreifach-WärmedämmglasBundesverband Flachglas e. V., Troisdorf | Deutsche Hutchinson GmbH, Eschborn | E C I European Chemical Industries Ltd., Essen | Fenzi S.p.A., I-Tribiano |
Flachglas MarkenKreis GmbH, Gelsenkirchen | Glas-Fandel GmbH & Co. KG, Bitburg | Glas Trösch GmbH Sanco Beratung, Nördlingen | Gretsch-Unitas
Baubeschläge GmbH, Ditzingen | Guardian Flachglas GmbH, Thalheim | Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas e. V., Troisdorf | H. B. Fuller Window
GmbH, Lüneburg | IGK Isolierglasklebstoffe GmbH, Hasselroth | Interpane Glasindustrie AG, Lauenförde | Isolar-Glas-Beratung GmbH, Kirchberg | Kömmerling
GmbH, Pirmasens | mkt GmbH, Alsdorf | Pilkington Deutschland AG, Gladbeck | Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH, Aachen | Semcoglas Holding GmbH,
Westerstede
unter Mitwirkung von: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, Hadamar | Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, Karlsruhe | Institut
für Fenstertechnik, Rosenheim | Verband der Fenster- und Fassadenhersteller, Frankfurt
Stand: Mai 2009
10.5.1 Einleitung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
ist das wichtigste Regelwerk der
Bundesregierung in Deutschland im
Bestreben nach einem effizienten
Einsatz von Energie in Neubauten
und im Gebäudebestand. Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) des
Jahres 2007 diente der Umsetzung
der Energieeffizienzrichtlinie der
Europäischen Union. Die 2009 verab-
schiedete Novellierung dieser
Energieeinsparverordnung (EnEV)
verschärft das Anforderungsniveau
für den Energiebedarf um 30 %.
Um diesen zukünftigen Anforderun-
gen gerecht zu werden, ist eine
Vielzahl von Innovationen – auch im
Bereich Glas, Fenster und Fassade –
erforderlich. Ein wichtiger Beitrag zur
Verbesserung der wärmetechnischen
Eigenschaften von Fenstern und
Fassaden wird dabei der Einsatz von
Dreifach-Wärmedämmgläsern in
einem weit größeren Umfang sein,
als dies bisher der Fall ist.
Leitfaden zur Verwendung von
Dreifach-Wärmedämmglas. Der Bun-
desverband Flachglas e. V. und seine
Mitglieder unterstützen das Bestre-
ben der Bundesregierung für einen
noch effizienteren Umgang mit der
Glas Fandel I 101
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
begrenzten Ressourcen-Energie
nachdrücklich. Dreifach-Wärme-
dämmgläser sind seit weit mehr als
10 Jahren auf dem Markt eingeführ-
te und bewährte Produkte, die aber
bislang nur in sehr begrenzten
Anwendungen eingesetzt wurden.
Die Produktion von Dreifach-Wär-
medämmgläsern in einem weit grö-
ßeren Umfang als bisher hat enorme
Auswirkungen auf die Fertigungs-
technologie und die dabei einzuhal-
tenden Qualitätsmaßstäbe.
Der stark erweiterte Einsatz von
Dreifach-Wärmedämmgläsern in
Fenster und Fassade erfordert, dass
dabei eine Vielzahl von Aspekten
erkannt und beachtet werden muss.
Dieser Leitfaden hat die Aufgabe,
wichtige Fragen anzusprechen, deren
Beachtung den Herstellern und den
Verarbeitern von Dreifach-Wärme-
dämmgläsern unbedingt empfohlen
wird.
10.5.2 Dreifach-Wärmedämmgläser
10.5.2.1 Aufbau von Dreifach-Wärmedämmgläsern
Mit Dreifach-Wärmedämmgläsern
werden Ug-Werte erreicht, die deut-
lich unterhalb von 1,0 W/m2K liegen.
Dazu muss der Aufbau eines solchen
Dreifach-Wärmedämmglases zwei
hochwärmedämmende Beschich-
tungen enthalten, von denen jeweils
eine zu jedem Scheibenzwischen-
10.5.2.2 Standardprodukte
Für Standardprodukte müssen die
benötigten Rohstoffe und Halbzeuge
in großer Menge verfügbar sein.
Krypton oder gar Xenon als Füllgase
zur Erreichung niedrigerer Ug-Werte
sind nicht in den Mengen verfügbar,
dass sie bei einem Einsatz von
Dreifach-Wärmedämmgläsern als
Standardprodukt Verwendung fin-
den könnten. In der Regel wird daher
Argon zum Einsatz kommen.
Als Standardaufbau wird ein Drei-
fach-Wärmedämmglas mit einem
10.5.2.3 Erreichbare U-Werte
Ein Dreifach-Wärmedämmglas mit
einem Aufbau 4/12/4/12/4, mit zwei
hochwärmedämmenden Beschich-
tungen (Low-E) des Emissionsver-
mögens εn ~ 0,03 (Stand der Technik)
und mit einer Argonfüllung
(Gasfüllgrad 90 %) in beiden
Scheibenzwischenräumen erreicht
bei der Berechnung nach EN 673
einen Ug-Wert von 0,7 W/m2K.
Ohne weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der wärmetechnischen
Eigenschaften ergeben sich daraus
gemäß EN 10077-1: 2006, Tabelle
F.1 für Fenster mit verschiedenen
Rahmenkonstruktionen die folgen-
den Uw-Werte:
n Uf = 1,8 W/m2K:
Uw = 1,2 W/m2K
raum (SZR) hin zeigt. Außerdem ist
eine Edelgasfüllung in beiden
Scheibenzwischenräumen notwen-
dig.
Glasaufbau 4/12/4/12/4, mit zwei
hochwärmedämmenden Beschich-
tungen (Low-E) auf den Ebenen 2
und 5 sowie mit einer Argonfüllung
in beiden Scheibenzwischenräumen
empfohlen.
n Uf = 1,4 W/m2K:
Uw = 1,1 W/m2K
Mögliche Maßnahmen zu einer wei-
teren Verbesserung der wärmetech-
nischen Eigenschaften einer Fens-
terkonstruktion sind zum Beispiel:
n Verbesserung der wärmetech-
nischen Eigenschaften der Rah-
menprofile
n Einsatz von Wärmedämmglas mit
wärmetechnisch verbessertem
Randverbund (so genannte
„Warme Kante“)
n Wärmetechnische Verbesserung
des Verglasungssystems durch
z. B. einen vergrößerten Glas-
einstand.
102 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.5.2.4 Erreichbare g-Werte
Mit dem eben beschriebenen Stan-
dardprodukt für ein Dreifach-Wär-
medämmglas wird ein Gesamtener-
giedurchlassgrad (g-Wert) von etwa
50 % bzw. etwa 0,50 erreicht, der je
nach den im Einzelfall verwendeten
10.5.2.5 Bilanz-U-Werte
Ausschlaggebend für das Energie-
sparen mit einem Dreifach-Wärme-
dämmglas bzw. dem Bauteil Fenster
ist letztlich die Bilanz aus Wär-
meverlusten (beschrieben durch den
U-Wert) und solaren Wärmegewinnen
(beschrieben durch den g-Wert). Die
Bilanz-U-Werte für ein Fenster können
berechnet werden nach:
Gemäß DIN-V 4108-6 werden dafür
die folgenden Zahlenwerte verwen-
det:
n S = 2,1 W/m2K – Südorientierung
n S = 1,2 W/m2K –
Ost-/Westorientierung
n S = 0,8 W/m2K –
Nordorientierung
Mit diesen Zahlenwerten werden für
das beschriebene Standardprodukt
eines Dreifach-Wärmedämmglases
bei einem U-Wert des Fensterrah-
mens Uf = 1,4 W/m2K und einem
Fenster-U-Wert Uw = 1,1 W/m2K (vgl.
UW.eq = UW – S · g
Die Koeffizienten S für die solaren
Wärmegewinne hängen ab von der
Himmelsrichtung, in die ein Dreifach-
Wärmedämmglas bzw. ein Fenster
eingebaut wird.
Basisgläsern und beschichteten
Gläsern geringfügig variieren kann.
Kapitel 10.5.2.3) etwa die folgenden
Bilanz-Uw-Werte erreicht, die wieder-
um je nach den im Einzelfall verwen-
deten Basisgläsern und beschichteten
Gläsern geringfügig variieren kön-
nen:
n UW,eq = 0,05 W/m2K –
Südorientierung
n UW,eq = 0,5 W/m2K –
Ost-/Westorientierung
n UW,eq = 0,7 W/m2K –
Nordorientierung
10.5.2.6 Spezielle Beschichtungen
Mit Hilfe von speziell für den Einsatz
in Dreifach-Wärmedämmgläsern op-
timierten Beschichtungen wird im
beschriebenen Standard-Glasaufbau
ein Ug-Wert von 0,7 – 0,8 W/m2K
und ein g-Wert von etwa 60 % bzw.
etwa 0,60 erreicht. Die zuvor
genannten Fensterwerte (siehe
10.5.3 Einflussfaktoren für die Haltbarkeit
10.5.3.1 Scheibenzwischenraum und Scheibenformat (Fläche, Seitenverhältnis)
Die Belastung für das System steigt
mit der Größe des Scheibenzwi-
schenraumes. Zwei Scheibenzwi-
schenräume von Dreifach-Wärme-
dämmgläsern addieren sich in ihrer
Wirkung mindestens so, dass sie wie
ein durchgehender Scheibenzwi-
schenraum anzusehen sind. Welche
Belastungen sich daraus für die
Gläser und für den Randverbund
ergeben, hängt vom Format ab.
Kleine, schmale Scheiben (Seiten-
verhältnis 1:3) zeigen die höchste Be-
lastung für Glas und Randverbund.
Für Standardanwendungen von Drei-
fach-Wärmedämmgläsern im Fenster
sind Scheibenzwischenräume von 2 x
10.5.3.2 Rückenüberdeckung
Die mechanischen Belastungen für
den Randverbund sind bei Dreifach-
Wärmedämmgläsern höher. Aus die-
sem Grund sollte die Rücken-
Punkte 10.4.2.3 und 10.4.2.5)
ändern sich dann entsprechend.
12 mm als technisch sinnvolles Maß
anzusehen. Kleinere Scheiben-
zwischenräume führen (bei Ver-
wendung von Argon als Füllgas) zu
höheren Ug-Werten; größere Schei-
benzwischenräume zu stärkeren
Belastungen für Glas und Rand-
verbund.
überdeckung, insbesondere bei
schmalen Formaten, erhöht werden.
Glas Fandel I 103
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.5.3.3 Glasdimensionierung
Grundsätzlich gelten alle Normen
und Richtlinien wie bei Zweischeiben-
Isolierglas. Wegen der erwähnten
höheren Belastung sollten spezielle
Fragestellungen zur Glasdi-
mensionierung mit Hilfe von Statik-
Software wie GLASTIK beantwortet
werden. Belastungserhöhende Fak-
toren sind z. B. asymmetrische Glas-
aufbauten oder die Verwendung von
Sondergläsern, Verbundgläsern (VG)
und Verbund-Sicherheitsgläsern (VSG)
und hoch absorbierenden Gläsern.
Ornament- oder Drahtglas weist
zudem eine geringere mechanische
Festigkeit auf als Floatglas. Bei der
Verwendung von Ornamentglas und
hoch absorbierendem Glas als mittlere
Scheibe ist ein Vorspannen empfeh-
lenswert.
10.5.3.4 Beschichtungsebenen
Es wird empfohlen, die Beschich-
tungen auf den beiden äußeren
Scheiben zu den Scheibenzwischen-
räumen hin anzuordnen (Schicht-
seiten 2 und 5). Ein Vorspannen der
unbeschichteten mittleren Scheibe zu
Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) ist
dann im Allgemeinen nicht erforder-
lich.
Wenn, z. B. zur Beeinflussung des g-
Wertes des Dreifach-Wärmedämm-
10.5.3.5 Sonderfunktionen
Die Erfahrungswerte von zweischeibi-
gen Isoliergläsern können nicht ohne
Weiteres auf Dreifach-Wärmedämm-
gläser übertragen werden. Kombina-
tionen mit Sonderfunktionen wie
Sicherheit (Überkopfverglasungen,
10.5.3.5.1 Sicherheit (Überkopfverglasungen, Absturzsicherung)
Die Technischen Regeln für linienför-
mige und absturzsichernde Vergla-
sungen TRLV und TRAV erwähnen
Dreischeiben-Wärmedämmgläser
nicht ausdrücklich. Nach Auffassung
des Bundesverband Flachglas gelten
damit die allgemein für „Mehr-
scheiben-Isoliergläser“ formulierten
Anforderungen ebenso für Drei-
scheiben- wie für Zweischeiben-
Isoliergläser.
10.5.3.5.2 Schallschutz
Schallschutzeigenschaften lassen sich
mit den Wärmedämmeigenschaften
der Dreifach-Wärmedämmgläser
kombinieren. Bei den für
Schalldämmgläser typischen, asym-
metrischen Aufbauten steigt die
Belastung der dünneren äußeren
Glastafel signifikant an. Deswegen ist
10.5.3.5.3 Sonnenschutz
Sonnenschutzeigenschaften lassen
sich mit den Wärmedämmeigen-
schaften der Dreifach-Wärmedämm-
gläser kombinieren. Gegenüber zwei-
scheibigen Sonnenschutz-Iso-
liergläsern verändern sich dadurch
glases, eine Beschichtung auf der
mittleren Scheibe vorliegt (Schicht-
seiten 3 und 5 bzw. 2 und 4), muss
die mittlere Scheibe in der Regel vor-
gespannt werden.
Absturzsicherung), Schallschutz, Son-
nenschutz, etc. stellen besondere
Anforderungen.
Angriffhemmende Verglasungen
(durchwurf-, durchbruch-, durch-
schuss- und sprengwirkungshem-
mende Verglasungen) und Ver-
glasungen für den Brandschutz sind
im Einzelfall abzustimmen.
bei Kantenlängen bis ca. 70 cm ein
Vorspannen zu Einscheiben-Sicher-
heitsglas (ESG) empfehlenswert.
die licht- und strahlungsphysika-
lischen Eigenschaften.
10.5.4 Verglasungsvorschriften
Wie bei Zweifach-Isoliergläsern gel-
ten die Grundforderungen, die z. B.
in der „Richtlinie zum Umgang mit
Mehrscheiben-Isolierglas“ des BF zu
finden sind: Schutz vor andauernder
Feuchtigkeitseinwirkung (Dampf-
druckausgleich), Schutz vor direkter
UV-Einstrahlung (alternativ: UV-be-
ständiger Randverbund), Materialver-
träglichkeit, Einsatz in bauüblichen
Temperaturbereichen und zwän-
gungsfreier Einbau. Rahmenkons-
truktionen müssen für die Aufnahme
des Dreifach-Wärmedämmglases ge-
eignet sein. Für Mängel, die infolge
104 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.5.4.1 Klotzung
Die funktionalen Eigenschaften der
Verglasungsklötze müssen während
der gesamten Nutzungsdauer erhal-
ten bleiben. Um dies sicherzustellen,
müssen sie ausreichend dauerdruck-
stabil, alterungsbeständig und in
ihrer Verträglichkeit geeignet sein.
Bei der Klotzung ist darauf zu achten,
dass die Trag- und Distanzklötze
gerade und parallel zur Kante der
Verglasungseinheit angeordnet wer-
den. Der Klotz muss die volle Dicke
der Verglasungseinheit aufnehmen
und somit die Eigenlast aller drei
Scheiben abtragen. Der Klotz darf bei
Systemen mit freiem Falzraum den
10.5.4.2 Vergrößerter Glaseinstand
Ein vergrößerter Glaseinstand für
Dreifach-Wärmedämmgläser ist im
Hinblick auf das durch thermisch
induzierte Spannungen verursachte
Glasbruchrisiko bei gut wärmedäm-
menden Rahmensystemen als akzep-
tabel anzusehen (Forschungs-
vorhaben HIWIN Teilprojekt B:
Untersuchungen zur Glasbruch-
gefahr durch erhöhten Glaseinstand,
Nichtbeachtung dieser Grundfor-
derungen auftreten, hat der Hersteller
des Isolierglases nicht einzustehen.
Die Technische Richtlinie Nr. 17 des
Glaserhandwerks „Verglasung von
Isolierglas“ ist zu beachten.
Dampfdruckausgleich nicht behin-
dern. Der Klotz darf keine Ab-
splitterungen an den Glaskanten ver-
ursachen. Scherbelastungen des
Randverbundes sind zu minimieren.
Die Technische Richtlinie Nr. 3 des
Glaserhandwerks „Klotzung von
Verglasungseinheiten“ ist zu beachten.
Abschlussbericht April 2003, ift
Rosenheim und Passivhaus Institut
Darmstadt).
10.5.5 Weitere Merkmale
10.5.5.1 Außenkondensation
Für jedes Isolierglas gilt: Je geringer
der Wärmedurchgang – je kleiner der
Ug-Wert –, desto wärmer wird die
raumseitige Scheibe und desto kälter
wird die Außenscheibe. Das gilt
natürlich auch für Dreifach-Wärme-
dämmgläser. Außerdem steht die
Außenscheibe im direkten „Strah-
lungsaustausch“ mit dem Himmel. Je
nach individueller Einbausituation
führt dieser Strahlungsaustausch –
besonders in klaren Nächten – zu
einer starken zusätzlichen Abkühlung
der Außenscheibe. Unterschreitet die
Temperatur der äußeren Scheiben-
oberfläche dabei die Temperatur der
angrenzenden Außenluft, ist die
Bildung von Kondensat auf der äuße-
ren Scheibenoberfläche die Folge.
Dieser Vorgang ist in der Natur allge-
mein als die Bildung von Tau
bekannt. Durch die Erwärmung der
Außenscheibe zusammen mit der
Außenluft, zum Beispiel durch die
Morgensonne, wird das Kondensat
wieder verschwinden. Dieses Phä-
nomen ist nicht etwa eine Fehl-
funktion, sondern vielmehr ein
10.5.5.2 Isolierglaseffekt
Die „Richtlinie zur Beurteilung der
visuellen Qualität von Glas für das
Bauwesen“, die u. a. vom Bundes-
verband Flachglas herausgegeben
wird, beschreibt in Abschnitt 4.2.2
den „Isolierglaseffekt“, durch den
sich bei Temperaturänderungen und
Schwankungen des barometrischen
Luftdrucks konkave oder konvexe
Wölbungen der Einzelscheiben und
damit optische Verzerrungen erge-
ben. Durch das in zwei Scheiben-
Zeichen für den hervorragenden
Wärmedämmwert des Dreifach-
Wärmedämmglases. Wegen der
noch besseren Wärmedämmung von
Dreifach-Wärmedämmgläsern muss
damit gerechnet werden, dass die
Bildung von Kondensat auf der äuße-
ren Scheibenoberfläche häufiger auf-
tritt als bei den bisher üblichen
Zweifach-Wärmedämmgläsern. Zur
Vermeidung von Irritationen bei
Kunden und Verbrauchern ist es zu
empfehlen, auf dieses Phänomen im
Vorfeld aufmerksam zu machen.
zwischenräumen eingeschlossene,
größere Gasvolumen kann sich dieser
Effekt bei Dreifach-Wärmedämmglä-
sern verstärkt zeigen.
Glas Fandel I 105
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.5.5.3 Optische Qualität
10.5.5.3.1 Eigenfarbe
Die „Richtlinie zur Beurteilung der
visuellen Qualität von Glas für das
Bauwesen“ beschreibt in Abschnitt
4.1.1 die Eigenfarbe aller Glaserzeug-
nisse, speziell auch beschichteter
Gläser. Durch das Vorhandensein
einer dritten Glasscheibe und einer
zweiten Beschichtung kann die
Eigenfarbe von Dreifach-Wärme-
dämmgläsern deutlicher erkennbar
sein als die von zweischeibigen
Isoliergläsern.
10.5.5.3.2 Randverbund und Sprossen
Die Verwendung von Sprossen im
Dreifach-Wärmedämmglas ist mög-
lich, es wird empfohlen, die Anord-
nung auf einen Scheibenzwischen-
raum zu begrenzen.
Optische Beeinträchtigungen laut
„Richtlinie zur Beurteilung der visuel-
len Qualität von Glas im Bauwesen“,
wie zum Beispiel geringer Versatz der
Abstandhalter oder der Sprossen bei
Anordnung in beiden Scheiben-
zwischenräumen, haben keinen
Einfluss auf die Funktionalität des
Dreifach-Wärmedämmglases und sind
nicht vollständig auszuschließen.
10.6 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität für Systeme im Mehrscheiben-Isolierglas
10.6.1 Geltungsbereich
10.6.1.1 Diese Richtlinie gilt für die
Beurteilung der visuellen Qualität von
im Scheibenzwischenraum eingebau-
ten beweglichen und starren
Systemen wie Lamellen, Folien,
Lichtlenkprofile, Plissee usw. mit allen
sichtbaren Teilen. Die Beurteilung der
MIG erfolgt nach den einschlägigen
Richtlinien und Normen.
10.6.1.2 Die Beurteilung der visuellen
Qualität der eingebauten Systeme
erfolgt entsprechend der nachfolgen-
den Prüfgrundsätze und Prüfkriterien
wie Betrachtungswinkel, Betrach-
tungsflächen, Zulässigkeiten und
jeweiligen Besonderheiten der einzel-
nen Systeme. Bewertet wird die im
eingebauten Zustand verbleibende
raumseitige Sichtfläche der integrier-
ten Systeme.
10.6.1.3 Weitere Richtlinien und
Normen
n DIN 18073 „Rollabschlüsse, Son-
nenschutz- und Verdunkelungs-
anlagen im Bauwesen“
n EN 13120 „Abschlüsse innen -
Leistungs- und Sicherheitsanfor-
derungen“
10.6.2 Prüfgrundsätze
Vorbemerkungen
n Geräusche, die durch das Öffnen
bzw. Kippen von Fenstern und
durch Fahrbewegungen entste-
hen, sind technisch bedingt und
stellen keinen Mangel dar
n Beurteilungskriterien gelten nur
für waage- und lotrecht ausge-
richtete Anlagen
n Der Bereich Lamellenabstand zum
Abstandhalter ist kein visuelles
Kriterium
n Abnutzungserscheinungen sind
nicht Gegenstand der visuellen
Qualität.
Dieses Merkblatt wurde erarbeitet von: Arbeitskreis „Systeme im SZR“ beim Bundesverband Flachglas e.V., · Mülheimer Straße 1 · D-53840 Troisdorf
Unter Mitwirkung von: ift Rosenheim
Stand: 2010
10.6.2.1 Lamellensysteme
Maßgeblich bei der Prüfung sind bei
Lamellensystemen die sichtbaren
Oberflächen der Lamellen, des
Kopfprofils und des Fuß- oder
Endprofils, die Lage der Lamellen in
der oberen und unteren Endlage
(keine Teilflächen, wie halb herunter
gefahrene Behänge). Bei seitlich
gehaltenen Systemen (z. B. über
Spannschnüre) erfolgt eine Beur-
teilung der Lamellenprofile bezüglich
der Oberfläche und der seitlichen
Halterungen.
106 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Abb. 2:
90°
außen innen
Abstand min.2000 mm
Abstand laut Liste
kein direktes Sonnenlicht kein Kunstlicht
10.6.2.2 Foliensysteme - Plisseesysteme
Bei Folien- und Plisseesystemen sind
die Oberflächen und ihr Erschei-
nungsbild hinsichtlich Wellen- und
Faltenbildung in ihrer oberen und
unteren Endlage sowie die Einzelteile
zu beurteilen.
10.6.2.3 Prüfkriterien
10.6.2.3.1 Grundsätzlich ist von
einem Betrachtungswinkel auszuge-
hen, welcher der üblichen Raum-
nutzung von innen laut nachfolgender
Tabelle 1 entspricht. Die Betrachtung
von außen erfolgt grundsätzlich in
einem Abstand von größer 2,0 m. Die
Beanstandungen dürfen nicht gekenn-
zeichnet sein und es darf keine direkte
Sonnen- oder Kunstlichteinstrahlung
auf die Lamellen bzw. Folien einwir-
ken. Geprüft wird bei diffusem
Tageslicht (wie z. B. bedecktem
Himmel) ohne direktes Sonnenlicht
oder künstliche Beleuchtung. Die
Verglasungen innerhalb von
Räumlichkeiten (Innenverglasungen)
sollen bei normaler (diffuser), für die
Nutzung der Räume vorgesehener
Ausleuchtung unter einem Betrach-
10.6.2.4 Betrachtungsflächen
Die zu beurteilende Fläche wird auf-
geteilt in:
n Randzone = 10 % der Randfläche
aus dem jeweiligen Breiten- und
Höhenmaß (weniger strenge Be-
urteilung)
n Hauptzone = von der Flächen-
mitte aus verbleibende Sichtfläche
bis zur Randzone (strenge
Beurteilung)
tungswinkel vorzugsweise senkrecht
zur Oberfläche geprüft werden. Die
Prüfungsvoraussetzungen gelten für
die obere und untere Endlage. Ein
nur teilweise geschlossenes System
kann nicht bewertet werden, da hier
keine Funktion im Sinne der Anfor-
derungen von Sonnen-, Sicht- und
Blendschutz besteht.
10.6.2.3.2 Prüfbedingungen und
Betrachtungsabstände aus Vorgaben
in Produktnormen für die betrachte-
ten Verglasungen können hiervon
abweichen und finden in dieser
Richtlinie keine Berücksichtigung. Die
in diesen Produktnormen be-
schriebenen Prüfbedingungen sind
am Objekt oft nicht einzuhalten.
n Tab. 1:
Produkt Betrachtungswinkel Abstand zur
Betrachtungsfläche
Jalousiesystem 90° 1,5 m
Foliensystem* 90° 2,0 m
Lichtlenksystem* 90° 2,0 m
Seitlich eingespanntes 90° 1,5 m
Lamellensystem
* Tabelle gilt nur für Systeme mit diffuser Reflexion
Abb. 1: Betrachtungsflächen
Hauptzone
Randzone
Glas Fandel I 107
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
n Tab. 2:
n Tab. 3: Beispiele
Beurteilungskriterium Beurteilung
Verfärbung der Lamellenenden durch Abrieb nach Tabelle 5
Abriebspuren im SZR bedingt zulässig nach Tabelle 5
Rückstände: bedingt zulässig nach Tabelle 5
z. B. Butyl auf den Lamellen
n Tab. 5:
Kontrast
Tiefe der Verfärbung 0 - 20 % 20 - 40 % 40 - 60 % 60 - 80 % 100 %
t ≤ 5 mm OK OK OK OK OK
t ≤ 15 mm OK OK OK OK nein
t ≤ 25 mm OK OK OK nein nein
t ≤ 35 mm OK OK nein nein nein
t > 35 mm nein nein nein nein nein
n Tab. 6:
Scheibenbreite Maximaler
ab bis Lamellenversatz
0 1000 6
1001 2000 8
2001 10
n Tab. 4:
Farbe der Lamelle Kontrast
Farbe der Verschmutzung
0 - 20 %
20 - 40 %
40 - 60 %
60 - 80 %
80 - 100 %
Abb. 3: Lamellenversatz
Lamellenversatz Lamellen
10.6.3 Zulässigkeiten bei Lamellensystemen
10.6.3.1.1 Durch die Bewegung der
Lamellen beim Wenden und beim
Hoch- und Runterfahren kann tech-
nisch bedingter Abrieb im Bereich der
Führungsschienen, Spannseile,
Aufzugsschnüre und -bänder usw.
nicht ausgeschlossen werden. Die
Bewertung solcher Rückstände bzw.
Verfärbungen erfolgt nach den
Tabellen 2, 3, 4, und 5.
10.6.3.1.2 Punkte, Einschlüsse, Fle-
cken, Beschichtungsfehler etc. wer-
den wie folgt bewertet:
Zulässig sind pro m2 Fläche
Randzone: max. 4 Stück Ø ≤ 3 mm
Hauptzone: max. 2 Stück Ø ≤ 2 mm
10.6.3.1.3 Kratzer in der Haupt-
und Randzone Haarkratzer kaum
sichtbar, nicht gehäuft erlaubt, wenn
deren Summe der Einzellängen nicht
größer als 30 mm ist.
Die maximale Einzellänge von Krat-
zern beträgt 15 mm.
10.6.3.1 Erkennbare Oberflächenabweichungen
t ≤ 5 mm t ≤ 25 mm
t ≤ 15 mm t ≤ 35 mm
© ift Rosenheim
© ift Rosenheim
© ift Rosenheim
© ift Rosenheim
10.6.3.2 Zulässiger Lamellenversatz
n Der Lamellenversatz wird von den
beiden maximal versetzten Lamel-
len einer Scheibe beurteilt
n Der Lamellenversatz wird nur bei
einteiligen Behängen bewertet,
bei geteilten Behängen (zwei
Behänge in einer Scheibe) hat
diese Richtlinie keine Gültigkeit.Maße in mm
108 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.6.3.3 Abweichung von derRechtwinkligkeit/Schiefhang
Die maximal zulässige Abweichung
A von der Rechtwinkligkeit in der
oberen und unteren Endlage beträgt
6 mm pro Meter Lamellenlänge L,
maximal jedoch 15 mm.
10.6.3.4 Zulässige Abweichung von der Form
10.6.3.4.1 Zulässige Verdrehung/Verzerrung
Die Beurteilung der Durchbiegung
von Lamellen wird in geschlossener
Behangstellung beurteilt.
10.6.3.4.2 Zulässige Durchbiegung
Abb. 4:
A
A
Lamellenlänge L Lamellenlänge L
obere Endlage untere Endlage
n Tab. 7:
Verdrehung/Verzerrung (EN 13120):
2 mm/m
Winkelablenkung V zwischen dem einen
Ende der Lamelle und dem anderen Ende
Lokale Verzerrung im Bereich der Stanzung zulässig
n Tab. 8:
Durchbiegung D (EN 13120):
Endstab: 4 mm
Lamelle (gemessen in geschlossener
Behangstellung)
Säbelförmigkeit Lamelle C (EN 13120):
L = Länge der Lamelle
C = ½ L2
L ≤ 1,5 5
1,5 < L ≤ 2,5 10
2,5 < L ≤ 3,5 15
L > 3,5 20
Länge der Höchstwerte der
Lamellen Durchbiegung von
in m Lamellen in mm
V
D
C
10.6.3.5 Zulässige Abweichungbeim unvollständigenWenden von Lamellen
2% der Gesamtanzahl der Lamellen.
Die Lamellen dürfen beim Abfahren
so hängen bleiben, dass sie erst beim
Wenden der Lamellen in die vorgese-
hene Position klappen. Ein dauerhaf-
tes Hängen bleiben der Lamellen ist
unzulässig.
10.6.3.6 Minimaler Schließwinkel
Der Schließwinkel von Lamel-
lensystemen muss der System-
beschreibung entsprechen.
Der minimale Schließwinkel sollte 45°
betragen, wenn nichts anderes an-
gegeben ist.
10.6.3.7 UngleichmäßigeLichtdurchscheinungen
Unregelmäßige Lichtdurchgänge zwi-
schen den Lamellen sind zulässig,
n solange diese auf vor angegebene
Toleranzen der Einzelbauteile
zurückzuführen sind,
Glas Fandel I 109
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.6.3.8 Schließwinkeltoleranzen in der Fläche
10.6.3.9 Genauigkeit desÖffnungswinkels vonLamellensystemen,welche nur einseitigschließen
Beurteilt werden:
n der Durchschnittswert von 3 auf-
einanderfolgenden Lamellen
n bei den Behanghöhen 90 %,
50 % (Mitte), 10 %
Die maximale Winkelabweichung in
Bezug auf die Behangmitte darf hier-
bei laut Tabelle 9 betragen.
Abb. 6:
45° 45° Toleranz
n die sonstigen Toleranzen der
Jalousien eingehalten werden
Ungleichmäßige Lichtdurchscheinun-
gen können unter anderen entstehen
durch:
n Tab. 9:
Systeme bis zu einer Höhe von ab einer Höhe von Toleranz
Beschattungssysteme 1000 mm ± 8°
1001 mm ± 12°
Lichtlenksysteme 1000 mm ± 10°
1001 mm ± 12°
Nach maximaler Öffnung des Lamel-
lensystems dürfen die Lamellen im
mittleren Höhendrittel einer senk-
rechten Scheibe von der waagrech-
ten nach der nebenstehenden
Tabelle abweichen:
n Tab. 10:
Scheibenhöhe Toleranz
ab bis
1000 ± 7°
1001 2000 ± 8°
2001 3000 ± 9°
3000 ± 10° Maße in mm
10.6.3.10 Schwenkbarkeit vonbeidseitig schließendenLamellensystemen mitmittiger Lagerung
Die Schwenkbarkeit der Lamellen
richtet sich nach DIN 18 073 und
muss mindestens 90° um die
Längsachse betragen.
Abb. 7:
45° 45°
Abb.5:
45° 45°
10.6.3.11 Schwenkbarkeit von ein-seitig schließendenLamellensystemen mitmittiger Lagerung
Die Schwenkbarkeit der Lamellen wird
nur auf die schließende Seite bewertet
und muss hierbei mindestens 45° um
die Längsachse betragen.
Abb. 8:
45°
10.6.3.12 Überdeckung derLamellen
Die einzelnen Lamellen müssen bei
maximalem Schließwinkel um mindes-
tens 1 mm überdecken.
Abb. 9:
min. 1 mm
Beschattungssysteme Lichtlenksysteme
n ungleichmäßige Durchbiegung
einzelner Lamellen
n Schließwinkeltoleranzen
110 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.6.3.10 Lamellenschluss
Bei geschlossenem Behang und waa-
gerechtem Blickwinkel (90° zum
Behang) darf keine direkte Durch-
sicht möglich sein.
Abb. 10:
Endstab
WickelrohrDie maximal zulässigeAbweichung A vonder Rechtwinkligkeitin der oberen undunteren Endlagebeträgt 15 mm.
Abw
eich
ung
10.6.4 Rollosysteme und Plisseesysteme
10.6.4.1 ErkennbareOberflächenfehler
Randzone 1. Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken, Prägefehler,
Rückstände Beschichtungsfehler etc.
Scheibenfläche ≤ 1 m2, max. 4 Stck. à ≤ 3 mm
Scheibenfläche ≤ 1 m2, max. 4 Stck. / m2 à ≤ 3 mm
2 . Kratzer
Summe der Einzellängen max. 90 mm
Einzellänge max. 30 mm
Hauptzone 1. Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken, Prägefehler, Rückstände
Beschichtungsfehler etc.
Scheibenfläche < 1 m2, max. 2 Stck. à 2 mm
Scheibenfläche > 1 m2, max. 3 Stck. à 2 mm
Scheibenfläche > 2 m2, max. 5 Stck. à 2 mm
2. Kratzer
Summe der Einzellängen max. 45 mm
Einzellänge max. 15 mm nicht gehäuft.
(die zu beurteilende Behangfläche
richtet sich nach Punkt 10.6.2.3)
10.6.4.2 Abweichung von der Rechtwinkligkeit
Die Abweichungen von der Recht-
winkligkeit werden in folgenden Po-
sitionen beurteilt
n obere Endlage (Rollo / Plissee
geöffnet)
n untere Endlage (Rollo / Plissee
geschlossen)
10.6.4.3 Wellen- und Faltenbildung
Wellen und Falten stellen keinen
Mangel dar, solange diese die
Funktion des Systems nicht beein-
trächtigen
10.6.4.4 Lichtdurchscheinungen
n Direkte Lichtdurchscheinungen
(Lichtdurchgang, ohne Behinde-
rung durch den Behang usw.)
sind nicht erlaubt
n Indirekte Lichtdurchscheinungen
(z. B. über Reflexionen) sind zu-
lässig
n Tab. 11:
Abb. 11:
Behang
indirekte Lichtdurchscheinung
Führungsprofil
Behang
direkte Lichtdurchscheinung
zulässig nicht zulässig
Führungsprofil
Glas Fandel I 111
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.6.4.5 Einrollungen von freien Behangkanten
Als freie Behangkante wird eine
Schnittkante bezeichnet, welche an
keinem anderen Bauteil (Endstab,
Wickelrohr, usw) befestigt ist.
Eine Einrollung von freien Behang-
kanten ist erlaubt wenn:
n es bei rechtwinkligem Betrach-
tungswinkel zu keinen direkten
Lichtdurchscheinungen kommt.
n die Funktion des Rollo hierdurch
nicht gestört ist.
10.6.4.6 Behangveränderung im Bereich von Führungen
Behangveränderungen, wie z. B.
Abrieb im Bereich von Führungen
sind zulässig, wenn sich die
Durchsicht um nicht mehr als 20 %
ändert.
Abb. 12:
Endstab
Wickelrohr
frei
e Beh
angka
nte
frei
e Beh
angka
nte
Behang
Abb. 13:
Behang
Führungsprofil
Einrollung
Einrollung
Behang
direkte Lichtdurchscheinung
zulässig
nicht zulässig
Führungsprofil
Abb. 14:
Führungsprofil
Behang
15
Bewertungsbereich
10.6.4.7 Plisseesysteme
Aufgrund des Eigengewichtes des
Stoffes, wechselt der Verlauf der
Faltenbreite zwischen den ersten und
letzten Falten. Dieses Phänomen ist
bei Behängen mit Höhen von mehr
als 1 m spürbarer als bei kleineren
Behängen. Der Unterschied des
Verlaufs ist kein Reklamationsgrund,
denn er ist in den Eigenschaften des
Stoffes begründet.
Die ersten Falten tendieren natürlich
dazu, auch aufgrund der Einwirkung
von Wärme, leicht abzuflachen,
wodurch die Faltung jedoch erhalten
bleibt. Der Stoff muss bei jedem
Hebevorgang ein ordentliches Zusam-
menlegen der Falten gewährleisten.
Abb. 15:
PP1
P > P1
112 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.6.5 Allgemeine Hinweise
Diese Richtlinie stellt einen Be-
wertungsmaßstab für die Beurteilung
der visuellen Qualität von Lamellen,
Rollo und Plisseesystemen im MIG dar.
Bei der Beurteilung sollte grundsätzlich
10.6.6 Besondere Hinweise
10.6.6.1 Bei allen Systemen kann aus
technischen Gründen links und/ oder
rechts des Kopfprofils ein sichtbarer
Spalt entstehen.
Auswirkungen aus temperaturbe-
dingten Längenänderungen können
grundsätzlich nicht ausgeschlossen
werden und sind kein Grund zur
Beanstandung.
davon ausgegangen werden, dass
außer der visuellen Qualität ebenso die
wesentlichen Merkmale des Produkts
zur Erfüllung seiner Funktionen mit zu
berücksichtigen sind.
Ein Gleichlauf von mehreren Ele-
menten kann nicht gewährleistet
werden.
10.6.6.2 Die einzelnen Lamellen wer-
den durch sogenannte Leiterkordeln
in ihrer Lage fixiert.
Diese Leiterkordeln können system-
bedingt ihre Lage verändern. Ferner
erfolgt die Auffaltung dieser Leiter-
kordeln nicht regelmäßig.
10.6.6.3 Bei allen Systemen können
Abdeckungen auf den Glasober-
flächen eingesetzt werden. Diese
Abdeckungen können beispielsweise
aus Emaille oder Folien auf Glas
bestehen. Sie sind nicht Gegenstand
einer Bewertung durch diese
Richtlinie und müssen gesondert
betrachtet werden.
10.7 Einbauempfehlungen für integrierte Systeme im Mehrscheiben-Isolierglas
Einleitung
Für die Produkte „integrierte Systeme
im Mehrscheiben-Isolierglas“ (iSiM)
existieren keine allgemein gültigen
Regelwerke.
10.7.1 Geltungsbereich
10.7.1.1 Die hier aufgeführten An-
weisungen und Richtlinien ersetzen
nicht die zum Zeitpunkt der Aus-
führung gültigen Vorschriften für die
Verglasung von Isolierglasscheiben
im Allgemeinen und die des Sys-
temherstellers. Dieses Merkblatt stellt
Ergänzungen für den Sonderfall Sys-
teme im SZR dar. Diese Einbau- und
Verglasungsrichtlinien gelten nur für
integrierte Systeme im Mehr-
scheiben-Isolierglas (iSiM) zum Ver-
bau in Isolierglas, welche produktge-
recht in Fenster-, Fassaden- und
Trennwandsysteme aus erprobten
und üblichen Materialien und Pro-
filen, die dem aktuellen Stand der
Technik entsprechen, im Hochbau
eingesetzt werden. Die Einhaltung
dieser Richtlinie ist für den Einbau
Dieses Merkblatt wurde erarbeitet von: Arbeitskreis „Systeme im SZR“ beim Bundesverband Flachglas e.V., · Mülheimer Straße 1 · D-53840 Troisdorf
Stand: 2010
Dieses Merkblatt beschreibt den
Einbau in geeignete Konstruktionen
und stellt eine Ergänzung zu den BF-
Merkblättern 005 und 007 dar.
zwingend erforderlich und die
Voraussetzung für eine Gewähr-
leistung. Durch die Einhaltung dieser
Richtlinie wird ermöglicht, eine tech-
nisch und bauphysikalisch einwand-
freie Verglasung mit iSiM herzustel-
len. Diese Richtlinie ist die Vor-
aussetzung zur Erreichung und
Erhaltung der typgerechten Funk-
tionen von iSiM.
10.7.1.2 Für mit dieser Richtlinie nicht
erfasste, objektbezogenen Randbe-
dingungen, die im Einzelnen vor
Herstellung und Einbau geklärt werden
müssen, ist für den Fall des Einbaus
eine Zustimmung des Systemherstellers
erforderlich. Dieser kann in diesen
Fällen objekt- und anlagenbezogen
eine Einzelzustimmung erteilen.
10.7.1.3 Diese Richtlinie gilt nur für
Räume mit normaler Raumtempe-
ratur und Luftfeuchte.
Sie gilt nicht für Schwimmbäder, spe-
zielle Feuchträume und Räume mit
über dem Maß der üblichen hinaus-
gehenden Belastungen und Anfor-
derungen. Hier gelten die besonde-
ren Vorschriften für Schwimmbäder
und Nassräume. Es gelten die allge-
mein gültigen Richtlinien und Regel-
werke, die Bauregelliste (Deutsches
Institut für Bautechnik), die von den
Verbänden für fachgerechte Vergla-
sung in der jeweils neuesten Fassung
herausgegeben werden. Insbeson-
dere gelten:
Glas Fandel I 113
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.7.2 Verglasung von integrierten Systemen im Mehrscheiben-Isolierglas
Ein Verglasungssystem beruht auf
den Grundforderungen eines:
n dichten Verglasungssystems
n dichtstofffreien und nach
n außen offenen (Dampfdruckaus-
gleich) Falzraumes und der
n Verträglichkeit aller verwendeten
Materialien
n VOB/C ATV DIN 18 361;
„Verglasungsarbeiten“
n DIN/ÖN/EN-Normen
„Verglasungsarbeiten“
n Richtlinien der Isolierglashersteller
n Die anerkannten Regeln der
Technik
n Relevante Teile der DIN V 18 073
„Rollläden, Markisen, Rolltore und
sonstige Abschlüsse im Bauwesen
– Begriffe, Anforderungen“
n Die Systembeschreibung der
Rahmenhersteller
Bei der Bemessung des Glasfalzes ist
zu berücksichtigen, dass sich die
Gesamtglasdicke und die Rand-
verbundbreite von üblichen Glas-
systemen unterscheidet.
10.7.2.1 Forderungen
10.7.2.2 Glasfalzausbildung
Bei bestimmten iSiM ist im Glasfalz
Raum für Kabelführung oder system-
spezifische Komponenten vorzuse-
hen.
10.7.2.3 Klotzung
Diese und abweichende Verglasungs-
systeme, z. B. Structural Glazing,
geklebte Fenstersysteme, Ganz-
glasecken und Glasstöße usw. sind
mit dem Systemhersteller abzustim-
men. Die Entscheidung über die
Wirksamkeit und Eignung der
gewählten Konstruktion kann nur
durch die ausführende Firma beur-
teilt werden, da diese die Funk-
tionsfähigkeit des Gesamtsystems
Glas (iSiM) und Konstruktion sicher-
stellen muss.
Dennoch muss eine funktionsfähige
und regelkonforme Klotzung des
Glaselementes sichergestellt werden.
10.7.3 Lagerung, Transport, Einbau, Prüfung
10.7.3.1 Funktionsprüfung
Lagerung, Transport und Manipu-
lation (vertikal und horizontal) sind
systembezogen und nach den Vor-
gaben des Herstellers durchzuführen.
Die Isolierglaseinheiten mit iSiM sind
in der Regel lot- und fluchtgerecht
einzubauen.
Nach der Montage in Flügel- oder
Festverglasungen ist nach dem
Einstellen und Ausrichten der Iso-
10.7.3.2 Inbetriebnahme
Eine Prüfung und Inbetriebnahme
von beweglichen iSiM ist unter den
Randbedingungen einer gebrauchs-
üblichen Nutzung durchzuführen
lierglaseinheit eine systembezogene
Funktionsprüfung durchzuführen.
Beschädigungen und Veränderungen
der Kabel, Kabelanschlüsse und -ver-
bindungen sowie sonstigen
Systemkomponenten, die sich am
oder außerhalb des Isolierglasele-
mentes befinden, sind nicht zulässig.
Diese Elemente sind bei Lagerung,
Transport und Einbau fachgerecht zu
schützen.
Jedes iSiM ist im Zuge der Bau-
abwicklung gegebenenfalls mehrfach
auf seine Funktion hin zu überprüfen.
Dies schließt neben einer Überprü-
fung der Elemente an sich auch die
herstellerspezifische Funktionsprü-
fung des iSiM ein.
(siehe BF-Merkblatt 005). Dem
Endkunden sind systembedingte
Bedienerhinweise zu übergeben.
114 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.7.4 Kabelverbindung
Sämtliche Durchbohrungen, Ausspa-
rungen, Kanten, Ecken usw., durch
oder über welche Kabel verlegt wer-
den, müssen entgratet sein, so dass
eine Kabelverletzung ausgeschlossen
10.7.4.1 Kabelverlegung
Zulässig sind nur vom System-
hersteller freigegebene Elektro- und
Zubehörkomponenten.
10.7.4.2 Zubehör
ist. Es sind geeignete Kabel-
durchführungen einzusetzen. Es ist
darauf zu achten, dass keine
Zuglasten in die Kabel eingebracht
werden.
10.7.5 Fensterkontakte und -übergänge
10.7.5.1 Kontakt
Die Anordnung der Fensterkontakte
und -übergänge sind z. B. bei Dreh-
bzw. Dreh-Kipp-Elementen vorzugs-
weise bandseitig und außerhalb der
wasserführenden Ebene vorzuneh-
men.
Die Einheit ist so zu klotzen, dass sich
eine absolut vertikale Höhenkante
ergibt.
Ergänzende Hinweise
Einige Systeme haben einen erhöh-
ten Randverbund und benötigen
daher eine größere Falztiefe. Es wird
empfohlen, vor der Planung und
Ausführung beim Hersteller anzufra-
gen.
Glas Fandel I 115
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.8 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von emaillierten Gläsern
10.8.1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die Beur-
teilung der visuellen Qualität von voll-
flächig bzw. teilflächig emaillierten
Gläsern, die durch Auftragen und
Einbrennen von keramischen Farben
als Einscheibensicherheitsglas oder
teilvorgespanntes Glas hergestellt
werden.
Diese Richtlinie gilt nicht für farbiges
Glas nach EN 16477 oder anderwei-
tig bedruckte Gläser. Bauordnungs-
rechtliche Aspekte werden von dieser
Richtlinie nicht behandelt.
Die im Abschnitt der 3. „Prüfung“
genannten Hinweise und Toleranzen
gelten in ihrem Grundsatz auch für
andere Farbarten, zum Beispiel orga-
nische Farben. Die spezifischen
Eigenschaften dieser Farbarten wer-
den in dieser Richtlinie nicht beschrie-
ben.
Auch so genannte lackierte Gläser,
die thermisch vorgespannt werden
können, werden mit keramischen
Farben beschichtet.
Somit ist diese Richtlinie auch für
diese Produkte gültig.
Zur Beurteilung der Produkte ist es
erforderlich, dem Hersteller mit der
Bestellung den konkreten
Anwendungsbereich, die konstrukti-
ve und visuelle Anforderung bekannt
zu geben. Das betrifft insbesondere
folgende Angaben:
n Innen- und/oder Außenanwen-
dung
n Einsatz für den Durchsichtbereich
(Betrachtung von beiden Seiten z.
B. Trennwände, usw.)
n Anwendung mit direkter Hinter-
leuchtung
n Kantenqualität sowie Farbfreiheit
der Kante (für freistehende
Kanten wird eine geschliffene
oder polierte Kantenbearbeitung
empfohlen. Bei gesäumter Aus-
führung wird von einer gerahm-
ten Kante ausgegangen.)
n Weiterverarbeitung der Mono-
Scheiben z. B. zu Mehrscheiben-
Isolierglas (MIG) oder VG/VSG
und/oder Druck mit Orientierung
zur Folie
n Bedruckung auf Position 1 für
Außenanwendung
Sind emaillierte Gläser zu VSG oder
MIG verbunden, wird jede emaillierte
Scheibe einzeln beurteilt (wie
Monoscheiben).
10.8.2 Verfahren/Hinweise/Begriffe
10.8.2.1 Allgemeines
Die Emailfarbe besteht aus anorgani-
schen Stoffen, die für die Farbgebung
verantwortlich sind und die geringen
Schwankungen unterliegen. Diese
Stoffe sind mit Glasfluss vermengt.
Während des thermischen Vorspann-
prozesses (ESG, ESG-H und TVG)
umschließt der Glasfluss die Farb-
körper und verbindet sich mit der
Glasoberfläche. Erst nach diesem
Brennprozess ist die endgültige
Farbgebung zu sehen.
Die Farben sind so gewählt, dass sie
sich bei einer Temperatur der
Glasoberfläche von ca. 600 – 620 °C
innerhalb weniger Minuten mit der
Oberfläche verbinden. Dieses Tem-
peraturfenster ist sehr eng und insbe-
sondere bei unterschiedlich großen
Scheiben und verschiedenen Farben
nicht immer exakt reproduzierbar ein-
zuhalten.
Darüber hinaus ist auch die
Auftragsart entscheidend für den
Farbeindruck. Ein Sieb- bzw. Digital-
druck bringt auf Grund des dünnen
Farbauftrages weniger Deckkraft der
Farbe als ein im Walzverfahren herge-
stelltes Produkt mit dickerem und
somit dichterem Farbauftrag. Die
Deckkraft ist zusätzlich abhängig von
der gewählten Farbe.
Die Glasoberfläche kann durch ver-
schiedene Auftragsarten vollflächig
oder teilflächig emailliert werden. Die
Emaillierung wird in der Regel auf die
von der Bewitterung abgewandten
Seite (Position 2 oder mehr) aufge-
bracht. Ausnahmen sind mit dem
Hersteller abzustimmen. Für die
Anwendung auf Position 1 (Witte-
rungsseite) werden spezielle Farben
verwendet.
Die keramischen Farben (Email) sind
weitestgehend kratzfest und bedingt
säureresistent; Licht- und Haft-
beständigkeit entsprechen der Halt-
barkeit keramischer Schmelzfarben.
Bei vollflächiger Emaillierung mit
transluzenten Farben ist eine
Wolkenbildung möglich. Diese Merk-
male können bei Hinterleuchtung der
Scheiben sichtbar werden. Es muss
berücksichtigt werden, dass bei trans-
Dieses Merkblatt wurde erarbeitet vom BF Bundesverband Flachglas e.V., · Mülheimer Straße 1 · D-53840 Troisdorf und dem FKGFachverband Konstruktiver
Glasbau e.V. · Aachener Straße 1019a · 50858 Köln
Stand: März 2014
116 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
luzenten Farben ein direkt auf die
Rückseite (Farbseite) aufgebrachtes
Medium (Dichtstoffe, Paneelkleber,
Isolierungen, Halterungen usw.)
durchscheinen kann. Bei der
Verwendung von metallischen Farben,
ist darauf zu achten, dass diese nicht
Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Die
Anwendung dieser Farben ist mit dem
Hersteller abzustimmen.
Wenn bedruckte Scheiben zusätzlich
mit Funktionsschichten zum u. a.
Sonnenschutz und/oder zur Wärme-
dämmung versehen werden, sind die
entsprechenden Normen und Richt-
linien für die Beurteilung der visuellen
Qualität des Endproduktes zu beach-
ten.
U. a. EN 1096 und/oder die zuvor
genannten Richtlinien für Glas im
Bauwesen. Die bedruckte Fläche wird
nach dieser Richtlinie beurteilt.
10.8.2.2 Verfahren
Die plane Glasscheibe wird unter
einer gerillten Gummiwalze durchge-
fahren, die die Emailfarbe auf die
Glasoberfläche überträgt. Dadurch
wird eine gleichmäßige homogene
vollflächige Farbverteilung gewährlei-
stet. Typisch ist, dass die gerillte
Struktur der Walze aus der Nähe zu
sehen ist (Farbseite). Im Normalfall
sieht man diese „Rillen“ jedoch von
der Vorderseite (durch das Glas
betrachtet) kaum. Gewalzte
Emailgläser sind in der Regel nicht für
den Durchsichtbereich geeignet, so
dass diese Anwendungen unbedingt
mit dem Hersteller vorher abzustim-
men sind. Es kann ein so genannter
„Sternenhimmel“ (sehr kleine
Fehlstellen) in der Emaille entstehen.
10.8.2.2.2 Gießverfahren
10.8.2.2.1 Rollercoating-Verfahren
Die Glastafel läuft horizontal durch
einen so genannten „Gießschleier“
wobei die Oberfläche vollflächig mit
Farbe bedeckt wird. Durch Verstellen
der Farbmenge und der Durch-
laufgeschwindigkeit kann die Dicke
des Farbauftrages in einem relativ
großen Bereich gesteuert werden.
Durch leichte Unebenheit der
Gießlippe besteht jedoch die Mög-
lichkeit, dass in Längsrichtung (Gieß-
richtung) unterschiedlich dicke
Streifen verursacht werden. An-
wendungen für den Durchsicht-
bereich sind unbedingt mit dem
Hersteller vorher abzustimmen.
10.8.2.2.3 Siebdruckverfahren
Im Gegensatz zu den vorher beschrie-
benen Verfahren ist hierbei ein voll-
oder teilflächiger Farbauftrag möglich.
Auf einem horizontalen Siebdrucktisch
wird die Farbe durch ein engmaschiges
Sieb mit einer Rakel auf die
Glasoberfläche aufgebracht, wobei die
Dicke des Farbauftrages durch die
Maschenweite des Siebes und den
Fadendurchmesser beeinflusst wird.
Der Farbauftrag ist dabei generell dün-
ner als beim Rollercoating- und Gieß-
verfahren und erscheint je nach
gewählter Farbe deckend oder durch-
scheinend.
Typisch für den Fertigungsprozess sind
je nach Farbe leichte Streifen sowohl in
Druckrichtung, aber auch quer dazu
sowie vereinzelt auftretende leichte
Schleierstellen.
Die Scheibenkanten bleiben beim
Siebdruck in der Regel farbfrei, können
jedoch im Saumbereich eine leichte
Farbwulst aufweisen, so dass der
Hinweis auf freistehende Kanten für
Verfahrensbedingt ist ein „Farb-
überschlag“ an allen Kanten möglich,
der insbesondere an den Längskanten
(in Laufrichtung der Walzanlage gese-
hen) leicht wellig sein kann. Die
Kantenfläche bleibt jedoch in der
Regel farbfrei. Die Einbausituation ist
deshalb vorher mit dem Hersteller
abzustimmen. Optional kann das
Aufbringen der Emailfarbe mittels
Sprühpistole geschehen.
Der „Farbüberschlag“ an den Kanten
ist wesentlich größer als beim
Rollercoating-Verfahren und nur mit
hohem Aufwand zu vermeiden.
Werden farbfreie Sichtkanten
gewünscht, muss dies bei der
Bestellung angegeben werden.
eine anwendungsgerechte Fertigung
erforderlich ist.
Mit diesem Verfahren können
Mehrfarbdrucke realisiert werden. Zum
Beispiel ein so genannter Doppel-
Siebdruck, bei dem je nach betrachte-
ter Oberfläche zwei unterschiedliche
Farben erkennbar sind. Toleranzen,
z. B. zur Deckungsgleichheit, sind mit
dem Hersteller zu klären.
Das Bedrucken ausgewählter Orna-
mentgläser ist möglich, aber immer mit
dem Hersteller abzuklären.
Glas Fandel I 117
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.8.2.2.4 Digitaldruckverfahren
Die keramische Farbe wird mit einem
Verfahren, dessen Prinzip einem
Tintenstrahldrucker ähnlich ist, direkt
auf die Glasoberfläche aufgebracht,
wobei die Dicke des Farbauftrages
variieren kann. Der Farbauftrag ist
dabei dünner als beim Rollercoating-,
Gieß- oder Siebdruckverfahren und
erscheint je nach gewählter Farbe
deckend oder durchscheinend.
Eine hohe Druckauflösung bis zu 360
dpi ist derzeit möglich.
Typisch für den Fertigungsprozess
sind gering sichtbare Streifen in
Druckrichtung. Diese sind fertigungs-
technisch nicht vermeidbar.
Die Scheibenkanten bleiben beim
Digitaldruck in der Regel farbfrei,
können jedoch im Saumbereich eine
leichte Farbwulst aufweisen, so dass
der Hinweis auf freistehende Kanten
für eine anwendungsgerechte Ferti-
gung erforderlich ist.
Die Druckkanten sind in Druck-
richtung exakt gerade und quer zur
Druckrichtung leicht gezahnt. Farb-
sprühnebel entlang der Druckkanten
kann auftreten. Bei Punkt-, Loch- und
Textmotiven zeigen die Druckkanten
eine Zahnung, die ebenso wie der
Farbsprühnebel nur aus geringer
Entfernung zu erkennen ist.
Das Digitaldruckverfahren ist vor
allem für komplexe mehrfarbige
Rasterdesigns oder Bilder, weniger
für einfarbige, vollflächige Be-
druckungen geeignet.
10.8.3 Prüfung
Generell ist bei der Prüfung die
Aufsicht durch das Glas auf die
Emaillierung maßgebend, dabei dür-
fen die Beanstandungen nicht beson-
ders markiert sein. Die Prüfung der
Verglasung ist aus einem Abstand
von mindestens 3 m Entfernung und
senkrechter Betrachtungsweise bzw.
einem Betrachtungswinkel von max.
30° zur Senkrechten vorzunehmen.
Geprüft wird bei diffusem Tageslicht
(wie z. B. bedecktem Himmel) ohne
direktes Sonnenlicht oder künstliche
Beleuchtung vor einem einfarbigen,
opaken Hintergrund.
Bei vorher vereinbarten speziellen
Anwendungen sind diese als
Prüfbedingungen anzuwenden.
Bei der Anwendung als VG/VSG ist
bei der Lage- und Designtoleranz
gegebenenfalls noch die Toleranz
resultierend aus dem Versatz zu
beachten.
Je nach Muster kann es bei Motiven,
die im Siebdruckverfahren aufge-
bracht werden, zu einem so genann-
ten „Moiré“ kommen. Der Moiré-
Effekt (von frz. moirer „moirieren;
marmorieren“) macht sich bei der
Überlagerung von regelmäßigen fei-
nen Rastern durch zusätzliche schein-
bare grobe Raster bemerkbar. Deren
Aussehen ist den sich ergebenden
Mustern ähnlich, die Mustern aus
Interferenzen ähnlich sind. Dieser
Effekt ist physikalisch bedingt.
Werden Bedruckungen zur Ab-
deckung, z. B. von Profilen von ge-
klebten Fassaden, verwendet, kann
es bei sehr hellen Farben, zu einem
Durchscheinen der Konstruktion
kommen. Es sind hier geeignete
Farben zu verwenden.
Die Richtlinie dient ausschließlich zur
Beurteilung der Emaillierung des
sichtbaren Bereichs im eingebauten
Zustand. Für die Beurteilung des
Glases wird die „Richtlinie zur
Beurteilung der visuellen Qualität von
Glas für das Bauwesen“ herangezo-
gen.
118 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
n Tab. 1: Fehlerarten/Toleranzen für emaillierte Gläser
Fehlerart Toleranz
Zulässige punktförmige Stellen im Email* Ø 0,5 – 1,0 mm max. 3 Stück/m2, mit Abstand ≤ 100 mm
Ø 1,0 – 2,0 mm max. 2 Stück/Scheibe
Haarkratzer und eingebrannte Fremdkörper zulässig bis 10 mm Länge
Wolken ** unzulässig
Wasserflecken unzulässig
Farbüberschlag an den Kanten Bei gerahmten Scheiben und bei Bohrungen, die mit zusätzlichen,
mechanischen Halterungen oder Abdeckungen versehen sind, zulässig,
sonst nicht.
Bei ungerahmten Scheiben mit geschliffener oder polierter Kante:
n Im Rollercoating-Verfahren auf der Fase zulässig, auf der Kante nicht
zulässig
n Im Gießverfahren zulässig
n Im Siebdruckverfahren nicht zulässig
n Im Digitaldruckverfahren nicht zulässig
Verfahrensbedingt können beim Digitaldruck nur aus der Nähe
erkennbare kleinste Farbspritzer im unmittelbaren Bereich der
Druckkanten auftreten.
Unbedruckter Glasrand Siebdruck und Digitaldruck zulässig bis 2 mm
Linienförmige Strukturen im Druck zulässig
Email-Lagetolerenz (a) s. Abb. 1 *** Scheibengröße ≤ 2000 mm: ± 2,0 mm
Scheibengröße ≤ 3000 mm: ± 3,0 mm
Scheibengröße > 3000 mm: ± 4,0 mm
Toleranz der Abmessungen bei Kantenlänge der Druckfläche: Toleranzbereich:
Teilemaillierung (b) s. Abb. 1 ≤ 1000 mm ± 2,0 mm
≤ 3000 mm ± 3,0 mm
> 3000 mm ± 4,0 mm
Designgeometrie (c) (d) s. Abb. 1 in Abhängigkeit der Größe
Kantenlänge der Druckfläche: Toleranzbereich:
≤ 30 mm ± 0,8 mm
≤ 100 mm ± 1,0 mm
≤ 500 mm ± 1,2 mm
≤ 1000 mm ± 2,0 mm
≤ 2000 mm ± 2,5 mm
≤ 3000 mm ± 3,0 mm
> 3000 mm ± 4,0 mm
Farbabweichungen Die Beurteilung der Farben erfolgt durch das Glas (Emailfarbe auf
Position 2). Farbabweichungen im Bereich von ΔE ≤ 5 mm (Float) bzw.
ΔE ≤ 4 mm (Weißglas) bei der gleichen Glasdicke sind zulässig (siehe
auch Kapitel 10.8.4).
* Fehler ≤ 0,5 mm („Sternenhimmel“ oder
„Pinholes“ = kleinste Fehlstellen im Email) sind
zulässig und werden generell nicht berücksich-
tigt. Die Ausbesserungen von Fehlstellen mit
Emailfarbe vor dem Vorspannprozess bzw. mit
organischem Lack nach dem Vorspannprozess
ist zulässig. Organischer Lack darf nicht im
Bereich der Randabdichtung von Isolierglas ver-
wendet werden.
** Bei feinen Dekoren (Rasterung mit Teilflächen
kleiner 5 mm) kann ein so genannter Moiré-
Effekt auftreten. .Aus diesem Grunde ist eine
Abstimmung mit dem Hersteller erforderlich.
*** Die Email-Lagetoleranz wird vom Referenzpunkt
aus gemessen, der mit dem Hersteller abzustim-
men ist.
Glas Fandel I 119
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
Abb. 1: Lage- und Designtoleranzen der Abmessung bei bedruckten Gläsern
ba
a
ba a
c d
dc
Auflösegenauigkeit(c)
a = Email-Lagetoleranzb = Toleranz der Abmessungc, d = Designgeometrie
Für geometrische Figuren oder so
genannte Lochmasken unter 3 mm
Größe oder Verläufe von 0 – 100 %
gelten folgende Anmerkungen:
n Werden Punkte, Linien oder
Figuren dieser Größe in geringem
Abstand aneinandergereiht, so
reagiert das menschliche Auge
sehr sensibel.
n Toleranzen der Geometrie oder
des Abstandes im Zehntelmilli-
meter-Bereich fallen als grobe
Abweichungen auf.
n Diese Anwendungen müssen in
jedem Fall mit dem Hersteller auf
Machbarkeit geprüft werden. Die
Herstellung eines 1:1 Musters ist
zu empfehlen.
10.8.4 Beurteilung des Farbeindruckes
Farbabweichungen können grund-
sätzlich nicht ausgeschlossen wer-
den, da diese durch mehrere nicht
vermeidbare Einflüsse auftreten kön-
nen.
Auf Grund nachfolgend genannter
Einflüsse kann unter bestimmten
Licht- und Betrachtungsverhältnissen
ein erkennbarer Farbunterschied zwi-
schen zwei emaillierten Glastafeln
10.8.4.1 Art des Basisglases und Einfluss der Farbe
Die Eigenfarbe des Glases, die
wesentlich von der Glasdicke und der
Glasart (z. B. durchgefärbte Gläser,
eisenarme Gläser usw.) abhängt,
führt zu einem veränderten Farb-
eindruck der Emaillierung (Emaillie-
rung Position 2). Zusätzlich kann die-
ses Glas mit unterschiedlichen Be-
schichtungen versehen sein, wie z. B.
Sonnenschutzschichten (Erhöhung
der Lichtreflexion der Oberfläche),
reflexionsmindernden Beschich-
tungen oder auch leicht geprägt sein
vorherrschen, der vom Betrachter
sehr subjektiv als „störend“ oder
auch „nicht störend“ eingestuft wer-
den kann.
wie z. B. bei Strukturgläsern. Farbab-
weichungen bei der Emaillierung
können auf Grund von Schwan-
kungen bei der Farbherstellung und
dem Einbrennprozess nicht ausge-
schlossen werden.
10.8.4.2 Lichtart, bei der das Objekt betrachtet wird
Die Lichtverhältnisse sind in
Abhängigkeit von der Jahres- und
Tageszeit und der vorherrschenden
Witterung ständig verschieden.
Das bedeutet, dass die Spektral-
farben des Lichtes, die durch die ver-
schiedenen Medien (Luft, 1. Ober-
fläche, Glaskörper) auf die Farbe auf-
treffen, im Bereich des sichtbaren
Spektrums (380 nm – 780 nm) unter-
schiedlich stark vorhanden sind.
Die erste Oberfläche reflektiert
bereits einen Teil des auftretenden
Lichtes mehr oder weniger je nach
Einfallswinkel. Die auf die Farbe auf-
treffenden „Spektralfarben“ werden
von der Farbe (Farbpigmenten) teil-
weise reflektiert bzw. absorbiert.
Dadurch erscheint die Farbe je nach
Lichtquelle und Ort der Betrachtung
sowie Hintergrund unterschiedlich.
120 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.8.4.3 Betrachter bzw. Art der Betrachtung
Das menschliche Auge reagiert auf
verschiedene Farben sehr unter-
schiedlich. Während bei Blautönen
bereits ein sehr geringer Farb-
unterschied deutlich wahrgenommen
wird, werden bei grünen Farben
Farbunterschiede weniger wahrge-
nommen.
Toleranzen für die Farbgleichheit von
Bedruckungen auf Glas sollten so
gewählt werden, dass ein Betrachter
unter normalen Bedingungen kaum
Farbabweichungen feststellen kann.
Eine normative Festlegung gibt es
nicht.
Die Toleranzen stellen einen Kom-
promiss zwischen Produktivität und
dem Anspruch an den optischen
Eindruck der Isolierglaseinheiten in
einem Gebäude mit normaler
Einbausituation dar.
Entsprechend der Variation von
natürlichem Licht, der Position des
Betrachters mit dem Betrachtungs-
winkel und dem Abstand, Umge-
bungsfarbe, Farbneutralität und
Reflexionsgrad der Oberfläche sind
die Toleranzwerte nur als Orien-
tierung zu verwenden.
Alle Umstände sollten vor Ort, beim
entsprechenden Objekt individuell
bewertet werden – insbesondere das
Objekt in seiner spezifischen Um-
gebung.
Farben werden zur Fertigungs-
kontrolle im CIE L*a*b*-System
objektiv dargestellt, wobei die nor-
mierte Bezugslichtart D65 und ein
Beobachtungswinkel von 10° zu-
grunde gelegt werden.
Die angestrebte Lage im a, b
Farbkoordinatensystem, wie auch die
über den Buchstaben L charakteri-
sierte Helligkeit, unterliegen ferti-
gungsbedingt geringen Schwankun-
gen. Für die Fälle, in denen der
Kunde einen objektiven Bewertungs-
maßstab für den Farbort verlangt, ist
die Verfahrensweise vorher mit dem
Lieferanten abzustimmen.
Der grundsätzliche Ablauf ist nach-
folgend definiert:
n Bemusterung einer oder mehrerer
Farben
n Auswahl einer oder mehrerer
Farben. Festlegung von Toleranzen
je Farbe in Abstimmung mit dem
Kunden. Dafür zu Grunde liegende
Messwerte sind mit glasspezifi-
schen Farbmessgeräten und unter
gleichen Bedingungen zu bestim-
men (gleiches Farbsystem, gleiche
Lichtart, gleiche Geometrie, glei-
cher Beobachter). Überprüfung der
Machbarkeit durch den Lieferanten
bezüglich Einhaltung der vorgege-
benen Toleranz (Auftragsumfang,
Rohstoffverfügbarkeit usw.)
n Herstellung eines 1:1 Produk-
tionsmusters und Freigabe durch
den Kunden
n Fertigung des Auftrages innerhalb
der festgelegten Toleranzen
n Die Bestellung von großen Men-
gen einer gleichen Farbe inner-
halb eines Auftrags sollte einmal
und nicht in Teil-Bestellungen
erfolgen.
10.8.5 Sonstige Hinweise
Die sonstigen Eigenschaften der
Produkte sind den nationalen bau-
aufsichtlichen Vorschriften und den
geltenden Normen zu entnehmen,
insbesondere der:
n DIN EN 12150
n DIN EN 1863
n DIN EN 14179
n DIN EN 14449
Emaillierte Gläser können nur in
Ausführung Einscheiben-Sicherheits-
glas (ESG oder ESG-H) oder teilvorge-
spanntes Glas hergestellt werden.
Ein nachträgliches Bearbeiten der
Gläser, egal welcher Art, beeinflusst
die Eigenschaften des Produktes
unter Umständen wesentlich und ist
nicht zulässig.
Emaillierte Gläser können als monoli-
thische Scheibe eingesetzt oder zu
VSG und MIG verarbeitet werden.
Die vorgeschriebene Kennzeichnung
der Scheiben erfolgt normgerecht.
Emaillierte Scheiben können unter
Einwirkung von Feuchtigkeit korro-
dieren und sind deshalb beim Trans-
port und der Lagerung vor Feuchtig-
keit zu schützen.
Glas Fandel I 121
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.9.1 Verfahren / Hinweise / Begriffe
n Vollflächig und teilflächig
sandgestrahlte Gläser
Die Glasoberfläche ist durch den
Sandstrahlvorgang vollflächig oder
teilflächig mattiert. Die Betrachtung
bei der Begutachtung erfolgt auf die
Oberfläche, welche der üblichen
Raumnutzung entspricht.
Die sandgestrahlte Seite sollte immer
die von der Bewitterung abgewandte
Seite (Position zwei oder größer) sein.
Ausnahmen sind nur nach vorheriger
Rücksprache mit dem Hersteller
zulässig. Anwendungen im Durch-
sichtbereich (Betrachtung von beiden
Seiten) müssen immer mit dem
Hersteller abgestimmt werden. Bei
vollflächiger Sandstrahlung ist eine
Wolkenbildung möglich, die bei
Hinterleuchtung der Scheiben sicht-
bar wird.
In Abhängigkeit vom Herstellungs-
verfahren ergeben sich Unterschiede
und Besonderheiten, die nachfol-
gend genannt werden.
n Griffschutz
Sandgestrahltes Glas verschmutzt
leicht und lässt sich schwer reinigen –
aggressive oder scheuernde Mittel
greifen die Oberfläche an. Die mit
einem „Griffschutz“ beschichtete
Oberfläche ist unempfindlicher
gegen Schmutz oder Fingerabdrücke.
Die besonderen Reinigungs- und
Pflegeempfehlungen sind generell
beim Hersteller anzufordern.
10.9.2 Beurteilung allgemein
Grundsätzlich ist bei der Beurteilung
der visuellen Qualität die direkte
Draufsicht auf die Oberfläche, wel-
che der üblichen Raumnutzung ent-
spricht, maßgebend.
Dabei dürfen die Beanstandungen
nicht besonders markiert sein. Die
Prüfung der Verglasung ist aus einem
Abstand von mindestens 1,50 m
Entfernung und senkrechter
Betrachtungsweise bzw. einem
Betrachtungswinkel von max. 30° zur
Senkrechten vorzunehmen. Geprüft
wird bei Tageslicht bei bedecktem
Himmel, ohne direktes Sonnenlicht
oder künstliche Beleuchtung vor
einem einfarbigen Hintergrund. Bei
vorher vereinbarten speziellen An-
wendungen sind diese als Prüf-
bedingungen anzuwenden.
Die Richtlinie dient ausschließlich zur
Beurteilung der Mattierung im sicht-
baren Bereich im eingebauten
Zustand. Für die Beurteilung des
Basisglases wird die Richtlinie zur
Beurteilung der visuellen Qualität in
der jeweils aktuellen Version, heraus-
gegeben vom Bundesinnungs-
verband des Glaserhandwerks,
Hadamar, dem Bundesverband
Flachglas e.V. Troisdorf, u.a. heran-
gezogen.
10.9 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von sandgestrahlten Gläsern
Diese Richtlinie gilt für die Beur-
teilung der visuellen Qualität von voll-
flächig- oder teilflächig sandgestrahl-
ten Gläsern, deren Oberflächen in
Sandstrahltechnik mattiert sind. Als
Basisglas kommt sowohl entspann-
tes, wie auch zu Einscheiben-
Sicherheitsglas (ESG/ESG-H) oder teil-
vorgespanntes (TVG) klares oder in
der Masse eingefärbtes Float- oder
Ornamentglas in Frage.
Baurechtliche Aspekte werden in die-
ser Richtlinie nicht behandelt.
Zur Beurteilung der Produkte ist es
erforderlich, dem Hersteller mit der
Bestellung den konkreten Anwen-
dungsbereich, die konstruktiven und
visuellen Anforderungen bekannt zu
geben. Das betrifft insbesondere fol-
gende Aufgaben:
n Innen- und/oder Außenanwen-
dung
n Einsatz für den Durchsichtbereich
(Betrachtung von beiden Seiten
z. B. Trennwände, usw.)
n Anwendung mit direkter Hinter-
leuchtung
n Kantenqualität (für freistehende
Kanten wird eine matt geschliffe-
ne Kante empfohlen. Bei gesäum-
ten oder bei Schnittkanten wird
von gerahmter Ausführung aus-
gegangen.)
n Weiterverarbeitung der sandge-
strahlten Scheiben z. B. zu Mehr-
scheibenisolierglas (MIG) oder
Verbundglas (VG) bzw. Verbund-
Sicherheitsglas (VSG)
n Position der mattierten Ober-
fläche
n Optional: Ausführung der sand-
gestrahlten Oberfläche mit
Griffschutz
Werden sandgestrahlte Gläser zu
VSG oder Isolierglas verbunden, wird
jede Scheibe einzeln beurteilt (wie
Monoscheiben).
122 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
n Tab. 1: Fehlerarten/Toleranzen für sandgestrahlte Gläser
Fehlerart Toleranz
Zulässige punktförmige Fehlstellen > 0,5 mm - ≤ 1,0 mm: max. 3 Stück / m2 mit Abstand ≥ 100 mm
in der sandgestrahlten Fläche * > 1,0 mm - ≤ 2,0 mm: max. 2 Stück / Scheibe
Wolken zulässig (vgl. 1.)
Wasserflecken nicht zulässig
Überschlag der Sandstrahlung bei Bohrungen und eingefassten Kanten ist die Sandstrahlung der
an den Kanten Fase und Kante zulässig
bei polierten Kanten nur auf der Fase zulässig
unmattierter Glasrand bis 2 mm in die Glasfläche zulässig
Lagetoleranz bei Kantenlänge der Scheibe: Toleranzbereich:
Teilsandstrahlung (a) Abb. 1 ** ≤ 1.000 mm ± 1,0 mm
> 1.000 mm ± 2,0 mm
Toleranz der Abmessung bei Kantenlänge der sandgestrahlten Fläche: Toleranzbereich:
Teilsandstrahlung (b) Abb. 1 ** ≤ 1.000 mm ± 1,0 mm
> 1.000 mm ± 2,0 mm
Designgeometrie Größe des Designs: Toleranzbereich:
(c) u. (d) Abb. 2 ≤ 1.000 mm ± 1,0 mm
> 1.000 mm ± 2,0 mm
* Bemessungsgrundlage ist die Fläche der Glas-
scheibe. Bei kleineren Formaten (< 0,67 m2)
sind 2 Fehlstellen zulässig.
** Die Lagetoleranz der sandgestrahlten Fläche
wird vom Referenzpunkt aus gemessen, der mit
dem Hersteller abzustimmen ist.
Abb. 1: Lage- und Designtoleranzen der Abmessung bei teilmattierten Flächen
Abb. 2: Geometrie des Designs - Designfehler
ba
c d
dc
cd
cc
d
Auflösegenauigkeit (c)
Toleranz der mattierten Fläche (b)Lagetoleranz (a)
Design (c)z. B. Ø ≤ 100 mm= > Fehlergröße ± 1,0 mm
Design (c)z. B. Ø ≤ 100 mm= > Fehlergröße ± 1,0 mm
mattierte Fläche (b) z. B. 1.000 mm = > Fehlerbreite ± 2,0 mm
Glas Fandel I 123
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.9.3 Beurteilung des Farbeindrucks
Farbabweichungen oder Abwei-
chungen des visuellen Eindrucks der
sandgestrahlten Fläche im Fall von
Nachbestellungen können grundsätz-
lich nicht ausgeschlossen werden, da
diese durch mehrere nicht vermeid-
bare Einflüsse auftreten können.
Unter bestimmten Licht- und Be-
trachtungsverhältnissen kann ein
erkennbarer Unterschied zwischen
zwei sandgestrahlten Glasscheiben
vorherrschen, der vom Betrachter
sehr subjektiv als „störend“ oder
auch „weniger störend“ eingestuft
werden kann.
10.9.3.1 Art des Basisglases
Das verwendete Basisglas ist in der
Regel Floatglas, d. h. die Oberfläche
ist sehr plan und es kommt zu einem
hohen Anteil gerichteter Licht-
strahlung.
Zusätzlich kann dieses Glas mit ver-
schiedensten Beschichtungen verse-
hen sein, wie z. B. Sonnenschutz-
schichten (Erhöhen der Lichtreflexion
der Oberfläche), reflexionsmindern-
den Beschichtungen oder auch leicht
geprägt sein wie z. B. bei Struk-
turgläsern.
Dazu kommt die sogenannte Eigen-
farbe des Glases, die wesentlich von
der Glasdicke und Glasart (z. B.
durchgefärbte Gläser, eisenoxidarme
Gläser usw.) abhängig ist.
10.9.3.2 Lichtart bei der das Objekt betrachtet wird
Die Lichtverhältnisse sind in Ab-
hängigkeit von der Jahreszeit,
Tageszeit und der vorherrschenden
Witterung ständig verschieden. Das
bedeutet, dass die Spektralfarben des
Lichtes, welches durch die verschie-
denen Medien (Luft, Glasoberfläche,
Glaskörper) auf die Sandstrahlung
auftreffen, im Bereich des sichtbaren
Spektrums (380 - 780 nm) unter-
schiedlich stark vorhanden sind.
Die nicht sandgestrahlte Oberfläche
reflektiert einen Teil des auftretenden
Lichtes mehr oder weniger je nach
Einfallswinkel. Die auf die Sand-
strahlung auftreffenden „Spektral-
farben“ werden von der Sand-
strahlung teilweise gestreut.
Dadurch erscheint die Sandstrahlung
je nach Lichtquelle unterschiedlich.
10.9.3.3 Betrachter bzw. Art der Betrachtung
Einflussgrößen sind der Betrach-
tungswinkel, die Größen des Objek-
tes und vor allem auch die Art, wie
nahe zwei zu vergleichende Objekte
zueinander angeordnet sind.
10.9.4 Sonstige Hinweise
Die sonstigen Eigenschaften der
Produkte sind den nationalen bau-
aufsichtlichen Vorschriften und den
geltenden Norman zu entnehmen,
insbesondere der:
n EN 12 150 für Einscheiben-
Sicherheitsglas
n EN 1863 für teilvorgespanntes
Glas
n EN 14 179 für heißgelagertes
Einscheiben-Sicherheitsglas
n Sandgestrahlte Scheiben können
unter Einwirkung von
Feuchtigkeit korrodieren und sind
deshalb beim Transport und der
Lagerung vor Feuchtigkeit zu
schützen.
n Die Reinigung mit abrasiven
Mitteln, wie z. B. Stahlwolle, holz-
haltigem Papier, Mikrofaser-
tüchern, etc. kann zu Struktur-
veränderungen der sandgestrahl-
ten Oberfläche führen und ist
nicht zulässig. Die besonderen
Reinigungs- und Pflegeempfeh-
lungen sind generell beim Her-
steller anzufordern.
124 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.10 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von VG und VSG
DIN ISO 12543-6:1998
10.10.1 Anwendungsbereich
Diese Norm legt Fehler in der
Glasscheibe, der Zwischenschicht
und Prüfverfahren in Bezug auf das
Aussehen fest. Besondere Aufmerk-
samkeit gilt den Annahmekriterien
im Sichtfeld. Diese Kriterien werden
10.10.2 Normative Verweisungen
Diese Europäische Norm enthält
durch datierte oder undatierte Ver-
weisungen Festlegungen aus ande-
ren Publikationen. Diese normativen
Verweisungen sind an den jeweiligen
Stellen im Text zitiert, und die Pub-
likationen sind nachstehend aufge-
führt. Bei starren (datierten) Verwei-
sungen gehört die Publikation in der
datierten Form zur Norm, spätere
Änderungen der Publikation müssen
ausdrücklich in diese Norm eingear-
10.10.3 Definition
Für die Anwendung dieser Norm gel-
ten die Definitionen von EN ISO
12543-1 sowie die folgenden:
10.10.3.1 Punktförmige Fehler
Diese Fehlerart umfasst undurch-
sichtige Flecken, Blasen und
Fremdkörper.
10.10.3.2 Lineare Fehler
Diese Fehlerart umfasst Fremdkörper
und Kratzer oder Schleifspuren.
10.10.3.3 Andere Fehler
Glasfehler, wie Kerben und Fehler
der Zwischenschicht, wie Falten,
Schrumpfung und Streifen.
auf Erzeugnisse zum Zeitpunkt der
Lieferung angewendet.
beitet werden. Bei undatierten Ver-
weisungen gilt die jeweils letzte
Ausgabe der in Bezug genommenen
Publikation.
EN ISO 12543-1 Glas im Bauwesen - Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas -Teil 1:
Definition und Beschreibung von Bestandteilen
EN ISO 12543-5 Glas im Bauwesen - Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas - Teil 5:
Maße und Kantenbearbeitung
EN ISO 14449 Konformitätsbewertung
Für Sonderaufbauten gelten die jeweiligen Basisnormen der verwendeten Gläser, z. B. für beschichtetes Glas EN 1096-1
Glas Fandel I 125
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.10.3.4 UndurchsichtigeFlecken
Sichtbare Fehler im Verbundglas
(z. B. Zinnflecken, Einschlüsse im Glas
in der Zwischenschicht).
10.10.3.5 Blasen
Üblicherweise Luftblasen, die sich im
Glas oder in der Zwischenschicht
befinden können.
10.10.3.6 Fremdkörper
Jeder unerwünschte Gegenstand, der
während der Herstellung in das
Verbundglas eingedrungen ist.
10.10.3.7 Kratzer oderSchleifspuren
Lineare Beschädigung der äußeren
Oberfläche des Verbundglases.
10.10.3.8 Kerben
Scharf zugespitzte Risse oder
Sprünge, die von einer Kante in das
Glas verlaufen.
10.10.3.9 Falten
Beeinträchtigungen, die durch Falten
in der Zwischenschicht entstehen
und nach der Herstellung sichtbar
sind.
10.10.3.10 Durch Inhomogenität der Zwischenschicht bedingte Streifen
Optische Verzerrungen in der
Zwischenschicht, die durch Her-
stellungsfehler in der Zwischen-
schicht hervorgerufen wurden und
10.10.4 Fehler in der Oberfläche
10.10.4.1 Punktförmige Fehler in der Sichtfläche
Bei Überprüfung nach dem in
Abschnitt 10.1.2 angegebenen
Prüfverfahren hängt die Zulässigkeit
von punktförmigen Fehlern von Fol-
gendem ab:
n Größe des Fehlers
n Häufigkeit des Fehlers
n Größe der Scheibe
n Anzahl der Scheiben als Be-
standteile des Verbundglases
Dies wird in der Tabelle 1 dargestellt.
Fehler, die kleiner als 0,5 mm sind,
werden nicht berücksichtigt. Fehler,
die größer als 3 mm sind, sind unzu-
lässig.
ANMERKUNG: Die Zulässigkeit von
punktförmigen Fehlern im Verbund-
glas ist von der Dicke des einzelnen
Glases unabhängig.
ANMERKUNG: Eine Anhäufung von
Fehlern entsteht, wenn vier oder
nach der Herstellung sichtbar sind.
mehr Fehler in einem Abstand
< 200 mm voneinander entfernt lie-
gen. Dieser Abstand verringert sich
auf 180 mm bei dreischeibigem Ver-
bundglas, auf 150 mm bei vierschei-
bigem Verbundglas und auf 100 mm
bei fünf- oder mehrscheibigem Ver-
bundglas. Die Anzahl der zugelasse-
nen Fehler in Tabelle 1 ist zu erhöhen
um 1 für einzelne Zwischenschichten,
die dicker als 2 mm ist.
126 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
n Tab. 1: Zulässige punktförmige Fehler in der Sichtfläche
Fehlergröße 0,5 < d ≤≤ 1,0 1,0 < d ≤≤ 3,0
d [mm]
Scheibengröße
A in m2
Anzahl der
zugelassenen
Fehler
Für alle Größen A ≤ 1 1 < A ≤ 2 2 < A ≤ 8 A > 8
2 Scheiben Keine Begrenzung, 1 2 1/m2 1,2/m2
3 Scheiben jedoch keine 2 3 1,5/m2 1,8/m2
4 Scheiben Anhäufung von 3 4 2/m2 2,4/m2
5 Scheiben Fehlern 4 5 2,5/m2 3/m2
10.10.4.2 Lineare Fehler in der Sichtfläche
Bei Überprüfung nach dem in
Abschnitt 10.1.2 angegebenen Prüf-
verfahren sind lineare Fehler erlaubt
wie in Tabelle 2 angegeben.
Lineare Fehler von weniger als
30 mm Länge sind erlaubt.
n Tab. 2: Zulässige lineare
Fehler in der Sichtfläche
Scheibengröße Anzahl der erlaub-
ten Fehler mit
30 mm Länge
≤ 5 m2 Nicht erlaubt
5 bis 8 m2 1
≤ 8 m2 2
Elementdicke Abmaß
≤ 26 mm ± 1 mm
> 26 ≤ 40 mm ± 2 mm
> 40 mm ± 3 mm
10.10.5 Fehler in der Kantenfläche bei gerahmten Rändern
Wenn geprüft nach dem Prüfver-
fahren von Abschnitt 10.1.2, sind
Fehler, die 5 mm im Durchmesser
nicht überschreiten, in der Kan-
tenfläche zulässig. Bei Schei-
benmaßen ≤ 5 m2 beträgt die Breite
der Kantenfläche 15 mm. Die Breite
der Kantenfläche nimmt bei
Scheibengrößen > 5 m2 um 20 mm
zu. Sind Blasen vorhanden, darf die
Abb. 1:
Sichtfeld
Kantenbereich
10.10.6 Kerben
Kerben sind nicht zulässig.
10.10.7 Falten und Streifen
Falten und Streifen sind in der
Sichtfläche nicht erlaubt.
mit Blasen versehene Fläche 5 % der
Kantenfläche nicht übersteigen.
10.10.8 Fehler an Kanten, die nicht gerahmt werden
Verbundglas wird üblicherweise in
Rahmen eingebaut; ist es ausnahms-
weise ungerahmt, dann dürfen nur
folgende Kantenausführungen vor-
handen sein:
n Tab. 2: Nach EN ISO 12543-5n geschliffene Kante
n polierte Kante
n Gehrungskanten
Glas Fandel I 127
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.10.9 Dickentoleranzen
n Tab. 3: Dickentoleranzen
Abmessung Abmaße in Breite oder Höhe
Elementdicke
bis 26 bis 40 über 40
bis 100 cm ± 2,0 mm ± 3,0 mm ± 4,0 mm
bis 200 cm ± 3,0 mm ± 4,0 mm ± 5,0 mm
über 200 cm ± 4,0 mm ± 5,0 mm ± 6,0 mm
10.10.10 Größentoleranzen
Sichtkanten sind bei Bestellung vor-
zugeben, um eine bestmögliche
Kantenqualität zu erreichen, die pro-
duktionsbedingte Abstellkante bleibt
jedoch erkennbar, sowie Folienreste
im Saumbereich. Ist keine Sichtkante
vorgegeben, sind Folienrückstände
an der Kante erlaubt.
Bei Außenverglasungen mit freier Be-
witterung der Glaskanten können
durch die hygroskopische Eigen-
schaft der PVB-Folie in der Randzone
von 15 mm Veränderungen des
Farbeindruckes produktspezifisch je
nach Umgebungsbedingungen auf-
treten. Diese Veränderungen sind
10.10.11 Prüfverfahren
Das zu betrachtende Verbundglas
wird senkrecht vor und parallel zu
einem matt-grauem Hintergrund auf-
gestellt und diffusem Tageslicht oder
gleichwertigem Licht ausgesetzt. Der
Betrachter befindet sich in einem
Abstand von 2 m von der Scheibe
und betrachtet sie im Winkel von 90°
(wobei sich der matte Hintergrund
auf der anderen Seite der Glas-
scheibe befindet). Fehler, die bei die-
ser Betrachtungsweise störend sind,
müssen gekennzeichnet werden.
Anschließend erfolgt die Beurteilung
nach Spezifikation. Für Außenver-
glasungen mit freier Bewitterung der
zulässig. Bei Festmaßherstellungen
von VSG können Folienüberstände
insbesondere an der Standkante vor-
handen sein.
Glaskanten können durch die hygros-
kopische Eigenschaft der PVB-Folie in
der Randzone von 15 mm Ver-
änderungen des Farbeindruckes pro-
duktspezifisch je nach Umgebungs-
bedingungen auftreten. Diese Ver-
änderungen sind zulässig.
10.10.12 Farbfolien
Bei Farbfolien und matten Folien
kommt es mit der Zeit zu Farb-
intensitätsverlusten, bedingt durch
Witterungseinflüsse (z. B. UV-Einwir-
kung). Daher können Glasnach-
lieferungen mehr oder weniger visu-
ell wahrnehmbare Farbunterschiede
zu bereits eingebauten Gläsern des
10.10.13 VSG mit Stufen
Grundsätzlich werden bei allen VSG-
Gläsern mit Stufe im Bereich der
Stufe die Folienüberstände abge-
schnitten. Bei zweischeibigen VSG-
Elementen ist dies generell durch-
führbar und zu vereinbaren.
Bei VSG-Gläsern, die aus drei oder
mehr Gläsern bestehen und bei
denen die mittlere(n) Scheibe(n) zu
den äußeren Gläsern zurückversetzt
ist (sind), wird die Folie abgeschnit-
ten, wenn die Stufenbreite gleich der
Glasstärke der Mittelscheibe ist bzw.
die Stufentiefe gleich den Glasdicken
der Mittelscheiben ist. Bei allen ande-
ren Stufengrößen muss eine Ver-
einbarung über den Folienrückschnitt
erfolgen.
Soweit die Entfernung der Folie wie
beschrieben machbar ist, sind
Rückstände produktionstechnisch
nicht gänzlich zu vermeiden und stel-
len keinen Reklamationsgrund dar.
Bei allen nicht wie oben beschriebe-
Abb. 2:
10
10
8 8 [mm]10
gleichen Typs aufweisen. Dies stellt
keinen Reklamationsgrund dar. Bei
Nachlieferungen können Farbunter-
schiede auftreten.
128 I Glas Fandel
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
nen Stufenausbildungen können
Folienreste bei den Stufen nicht ent-
fernt werden, dies stellt keinen
Reklamationsgrund dar.
Vom Kunden sollte ein Gegenstück,
das in das VSG-Element geschoben
wird, bekannt gegeben werden
(Breite, Tiefe ...).
Produktionsbedingt sind Folien-
rückstände an den Glaskanten vor-
handen, diese können an der Ab-
stellkante durch Auflagerpunkte
deformiert sein und stellen keinen
Reklamationsgrund dar.
10.11 Zugesicherte Eigenschaften
Die aufgeführten technischen Daten/
Werte beziehen sich auf mittlere
Angaben von verschiedenen Basis-
glasherstellern oder wurden im
Rahmen einer Prüfung von einem
unabhängigen Prüfinstitut nach den
jeweils gültigen Normen ermittelt.
Die Funktionswerte beziehen sich auf
Prüfstücke in den für die Prüfung vor-
gesehenen Abmessungen.
Eine weitergehende Garantie für
technische Werte wird nicht über-
nommen, insbesondere, wenn Prü-
fungen mit anderen Einbausitua-
tionen durchgeführt werden oder
wenn Nachmessungen am Bau erfol-
gen. Für die zugesicherten Eigen-
schaften sind ausschließlich die Her-
steller-Angaben in der jeweiligen
Leistungserklärung nach erfolgter
Lieferung maßgeblich. Die lichttech-
nischen und strahlungsphysikalischen
Kennzahlen sind gemäß den anzu-
wendenden Normen ermittelt und
berechnet.
Innenliegende Sprossen im
Scheibenzwischenraum verändern
den Wärmedurchgangskoeffizienten
sowie das Schalldämm-Maß.
Alle genannten Werte sind
Standard-Nennwerte und unter-
liegen den entsprechenden
Produkttoleranzen nach EN-
Norm, Bauregelliste (BRL) und
den verwendeten Basisgläsern.
10.12 Glasbruch
Glas als unterkühlte Flüssigkeit gehört
zu den spröden Körpern, die keine
nennenswerte plastische Verformung
(wie z. B. Stahl) zulassen, sondern bei
Überschreitung der Elastizitätsgrenze
unmittelbar brechen. Da aufgrund
heutiger Fertigungsqualitäten Eigen-
spannungen, die allein zum Glasbruch
führen können, nicht vorkommen, ist
Glasbruch nur durch Fremdeinflüsse
bewirkt und deshalb grundsätzlich
kein Reklamationsgrund.
10.13 Oberflächenbeschädigungen
Die Ursachen für Oberflächenbe-
schädigungen sind verschiedenartig.
Geeignete Schutzmaßnahmen sind
rechtzeitig zu veranlassen. Wir ver-
weisen insbesondere auf:
n Schweiß-/Schleifarbeiten
Schweiß- bzw. Schleifarbeiten im Fens-
terbereich erfordern einen wirksamen
Schutz der Glasoberfläche gegen
Schweißperlen, Funkenflug u. ä., da
sonst Oberflächenbeschädigungen am
Mehrscheiben-Isolierglas auftreten, die
nicht reparabel sind.
n Verätzungen
Oberflächenverätzungen der Glas-
scheibe können durch Chemikalien
eintreten, die in Baumaterialien und
Reinigungsmitteln enthalten sind.
Insbesondere bei Langzeiteinwirkun-
gen führen solche Chemikalien zu
bleibenden Verätzungen.
n Wasserschäden
Auch die Langzeiteinwirkung von
Wasser kann zu Oberflächenschäden
führen, insbesondere dann, wenn vor
der Baureinigung lange Zeit eine star-
ke Verschmutzung auf die Scheiben
eingewirkt hat. (Mörtel, Gips, u. ä.).
Glas Fandel I 129
Hinweise zur Produkthaftung und Garantie
10.14 Spezielle Glaskombinationen
n Schallschutzglas
Die volle Wirksamkeit von Schall-
schutzglas ist nur durch eine optima-
le Rahmenkonstruktion zu erreichen.
Schallschutzglas hat in der Regel ein
hohes Flächengewicht. Deshalb ist
auf die Stabilität der Rahmen und
Beschläge besonders zu achten.
Der Aufbau von TERMO-BIT Silenceist überwiegend asymmetrisch. Die
Einbauposition der dickeren Scheibe
ist für die Funktion des Schallschutzes
im Normalfall unerheblich. Lediglich
bei möglichem streifendem Schall-
einfall, (z. B. in den obersten Etagen
eines Hochhauses) sollte die dünnere
Scheibe nach außen verglast werden.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass
die dünnere Scheibe noch dick genug
ist, die auftretenden Windlasten auf-
zunehmen. Ansonsten sollte aus sta-
tischen und optischen Gründen die
dickere Scheibe außen angebracht
werden.
Die gute Schalldämmung von
TERMO-BIT Silence kann nur dann
voll zur Geltung kommen, wenn das
gesamte Fensterelement eine hohe
Dichtigkeit aufweist und die
Anschlussbauteile schalldämmend
ausgelegt sind.
n Sonnenschutzglas
Um ein optisch einwandfreies Er-
scheinungsbild zu erhalten, sollte die
Gegenscheibe dünner sein als die
Sonnenschutzscheibe. Draht-, Draht-
ornament- und Drahtspiegelglas darf
nicht als innere Scheibe hinter Sonnen-
schutzscheiben verwendet werden.
n Sicherheitsglas
Sicherheitsglas hat einen speziellen
Glasaufbau, verbunden mit einem
erhöhten Flächengewicht. Deshalb ist
bei der Verglasung zusätzlich zu
beachten:
nn Verwendung von geprüften
Klötzen mit einer Shore-A-
Härte von 60° bis 70°, bei
denen die Verträglichkeit mit
dem Folienverbund sicherge-
stellt sein muss.
nn Dichtstofffreier Falzgrund.
nn Die Glashalteleisten sind raum-
seitig anzubringen.
nn Bei Holzfenstern sollten bei DIN-
Sicherheitsgläsern die Glas-
halteleisten geschraubt sein.
Mit zunehmender Glasdicke nimmt
die Eigenfärbung (Grünstich) der ein-
zelnen Scheiben zu. Dieser Effekt
kann vermindert werden durch die
Verwendung von Sondergläsern, die
eine geringere Einfärbung haben.
Alarmglas (ESG, VSG): Bei der
Bestellung von Alarmglas ist die Lage
des Anschlusses sowie die Ansichts-
seite anzugeben. Hierbei sind die
Handhabungs- und Einbauvorschrif-
ten der Hersteller zu beachten.
n Blei- und
Messingverglasungen
Um wertvolle, handwerklich gefertig-
te Bleiverglasungen vor Witterungs-
einflüssen zu schützen und gleichzei-
tig eine erhöhte Wärmedämmung zu
erreichen, können auf Kunden-
wunsch die Bleiverglasungen im SZR
eingebaut werden.
Bei Bleiverglasungen mit mundgebla-
senen Gläsern ist es möglich, dass
kleine Farbschwankungen, Haarrisse,
offene Blasen usw. auftreten. Dies ist
fertigungstechnisch bedingt und ein
Zeichen „echter Handarbeit“. Bei
allen eingebauten Sprossen-, Blei-
und Messingverglasungen kann es im
SZR bei Bewegungen des Fens-
terflügels zu Klappergeräuschen oder
Berührungen kommen, dies ist tech-
nisch nicht zu vermeiden.
n Gewölbtes
Isolierglas/Großbutzen
Aus produktionstechnischen Grün-
den sind geringfügige Abweichun-
gen der Wölbung sowie kleine
Mineralschmelzpunkte auf der
Scheibenoberfläche möglich. Diese
herstellungsbedingten Merkmale
sind ein Zeichen „echter Handarbeit“
und kein Reklamationsgrund.
n Mehrscheiben-Isolierglas mit
stark strukturierten Gläsern
Wenn die Struktur zum SZR einge-
baut wird, besteht die Gefahr der Un-
dichtigkeit. Deshalb wird die
Garantie ausgeschlossen.
n Mehrscheiben-Isolierglas mit
„Altdeutsch K“
Dieses maschinell gefertigte Gussglas
hat fertigungsbedingt offene Blasen,
stark unregelmäßige Strukturverläufe
und unterschiedliche Glasdicken. Aus
diesen Gründen besteht erhöhte
Bruchgefahr, vor allem bei kleinfor-
matigen Scheiben. Wir empfehlen
deshalb, dieses Dekor nicht zu bestel-
len.
n Mehrscheiben-Isolierglas
mit Drahtglas, Stahlfaden-
Verbundglas
Der vertikale Einbau von Mehr-
scheiben-Isolierglas in Kombination
mit Drahtglas bzw. Stahlfaden-
Verbundglas ist möglich. Mehr-
scheiben-Isolierglas in Kombination
mit Drahtglas oder Drahtornament-
glas sowie Mehrscheiben-Isolierglas
aus 2 Drahtglasscheiben unterliegen
einer erhöhten Bruchgefahr. Glas-
bruch ist kein Reklamationsgrund.
Bei Drahtglas, Drahtornamentglas
oder Stahlfaden-Verbundglas ist ein
gleichmäßiger oder deckungsgleicher
Drahtverlauf aus herstellungstechni-
schen Gründen nicht möglich.
130 I Glas Fandel
Werterhaltung | Zusatzfunktionen im Isolierglas
11 Werterhaltung | Scheibenreinigung
Rahmen, Beschläge, Anstriche, Dicht-
stoffe oder Dichtprofile unterliegen
einem natürlichen Alterungsprozess.
Zur Aufrechterhaltung der
Garantieansprüche ist deshalb eigen-
verantwortlich zu kontrollieren, dass
der geforderte Funktionszustand der
Werkstoffe und Bauteile durch konti-
nuierliche Wartungsarbeiten erhalten
bleiben.
11.1 Werterhaltung
11.2 Scheibenreinigung
Die Scheibenreinigung sowie die
Entfernung evtl. noch vorhandener
Etiketten hat mit milden Reinigungs-
mitteln bauseits zu erfolgen. Wir emp-
fehlen hier klares Wasser mit einem
Zusatz von Spiritus.
Scheibenverunreinigungen, die im übli-
chen Nassverfahren mit viel Wasser,
Schwamm, Abstreifer, Fensterleder oder
handelsüblichen Sprühreinigern und
Lappen nicht zu entfernen sind, können
mit feiner Industriestahlwolle Typ 00
oder 000 beseitigt werden. Kratzende
Werkzeuge, Rasierklingen, Schaber und
Scheuermittel sind zu vermeiden.
Insbesondere sind Zementmilch und
andere alkalische Baustoffausschei-
dungen sofort zu entfernen, da sonst
eine chemische Verätzung der Glas-
oberfläche eintritt, die zur Erblindung
des Glases führen kann.
Überflüssiges Glättmittel beim Ver-
siegeln muss sofort entfernt werden. Für
metalloxidbeschichtete Gläser (z. B. An-
telio oder Stopsol) gelten die speziellen
Reinigungsvorschriften der Hersteller.
12 Zusatzfunktionen im Isolierglas
12.1 ISO-ROLL & ISO-SHADOW
Mit ISO-SHADOW Jalousie-Systemen
und ISO-ROLL Folien-Systemen haben
Sie jetzt die Möglichkeit, einfallende
Sonnenstrahlen individuell zu beein-
flussen und Wärme abzuhalten, um
optimale Licht- und Temperatur-
verhältnisse ohne Blendwirkung in
Ihrer Umgebung zu schaffen. Bei
Innenanwendung bieten sie die ideale
Möglichkeit, Räume optisch an-
spruchsvoll miteinander zu verbinden
oder zu trennen.
FotonachweisSofern nicht separat gekennzeichnet,
stammen sämtliche Abbildungen aus
Archiven von: Glas Fandel, BF und
mkt.
Glas Fandel I 133
Sachwortregister
Abdichtung 5, 27, 29, 32, 40, 41, 44, 48, 74, 84, 118
Absorption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 67
Abstandhalter . . . . . . 24, 32, 35, 39, 45, 79, 81, 105
Absturzsicherung . . . . . . . . . . . . . 49, 50, 53, 54, 58,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 64, 67, 72, 103
Adhäsionsverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Alarmglas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 37, 129
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. . . . . . 21, 50,
. . . . . . . . . . . . . . . 52, 58, 59, 72, 86, 87, 88, 90, 94
Angriffhemmung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 78, 103
Anisotropien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Aufmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Außenflächenbeschädigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Außenkondensation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Aussteifung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 49
Ballwurfsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Basisglas . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 25, 52, 85, 87,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 102, 119, 121, 123, 128
Bauprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 86, 87, 88
Bauphysik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 82, 88
Bauregelliste . . . . . . . . . . . . 12, 21, 38, 86, 112, 128
Beansprungsgruppen . . . . . . . 33, 34, 39, 40, 41, 84
Bearbeitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17, 19, 25
Behänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105, 107, 111
Bemessung nach DIN 18008. . . . . . . . . . . 49, 66, 67
Beschichtetes Glas . . . 26, 76, 78, 89, 102, 103, 105
Beschichtungsebenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Beschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 34, 73, 129, 130
Besondere bauliche Gegebenheiten. . . . . . . . . . . . 75
Betrachtungsflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105, 106
Biegezugfestigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Biegezugspannung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 94
Bleiverglasung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Blendschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Bohrungen. . . . . . . . . . . . 19, 20, 21, 30, 40, 52, 53,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63, 65, 91, 114, 118, 122
Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 48, 76, 103
Brüstungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 58, 66, 72
Dachverglasungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Dampfdruckausgleich . . . . . . . 27-30, 34, 38, 40, 73,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83, 96, 103, 104, 113
Digitaldruck-Verfahren . . . . . . . . . 88, 115, 117, 118
Dichtprofile . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 30, 35, 40, 130
Dickentoleranzen. . . . . . . . . . 22, 23, 25, 30, 91, 127
DIN-Normen. . . . . . . . . 4, 12, 16, 25, 27, 28, 29, 36,
. . . . . . . . . . . . . . 38, 39, 40, 41 ,44, 49-72, 76, 79,
. . . . . . . . . . . . . . . . 87, 95, 102, 105, 109, 113, 124
Drahtglas . . . . . . . . . . . 15, 16, 75, 76, 87, 103, 129
Drahtspiegelglas . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16, 87, 129
Dreifach-Isolierglas. . . . . . . . . . . . 10, 23, 28, 53, 54,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 77, 79, 81, 100-105
Dreistoff-System . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
D
B
A Durchbiegungen. . . . . . . . . . . . . . 14, 15, 16, 49, 52,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 84, 94, 108, 109
Durchbruchhemmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 103
Durchschusshemmung . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 103
Durchwurfhemmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 103
Eckabschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Eckausschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Eigenfarbe . . . . . . . . . . . . . . . 78, 81, 105, 119, 123
Einbau von Isolierglas . . . . . . . . . . . . 26, 40, 41, 82,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83, 85, 95, 113
Einbauempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Einfachglas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 93, 96
Einscheiben-Sicherheitsglas ESG. . . . . 12, 13, 21, 23,
. . . . . . . . . . . 25, 57, 72, 73, 75, 76, 77, 87, 90, 91,
. . . . . . . . . . . 94, 103, 115, 120, 121, 123, 128, 129
Einscheiben-Sicherheitsglas, heißgelagert . . . . 12, 21,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 90, 115, 120, 121, 123
Einschlüsse . . . . . . . . . . . . 14, 15, 77, 107, 110, 125
Einrollungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Einwirkungen . . . . 34, 38, 40, 41, 52, 56, 57, 60, 83,
. . . . . . . . . . . . 89, 95, 103, 111, 120, 123, 127, 128
Elektrochromes Glas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Emaillierte Gläser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115-120
Energieeinsparverordnung EnEV . . . . . . . . . . 88, 100
EN-Normen. . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 16, 24, 120, 124
ESG-H. . . . . . . . . 12, 21, 23, 90, 115, 120, 121, 123
Falten . . . . . . . . . . . . . 106, 110, 111, 124, 125, 126
Falzbelüftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Falzbreite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 95
Falzraum . . . . . . . . . 26-31, 40, 41, 83, 84, 104, 113
Falzzonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 78
Farben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 115-120
Farbfolie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Farbtoleranzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 81
Farbunterschiede bei Beschichtungen . . . . . . . . . . 78
Fassadensysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 95
Fehler . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 14, 15, 48, 90, 107,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110, 118, 122, 124-127
Festmaßbeschichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Floatglas . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 21, 22, 23, 25, 52,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57, 59, 62, 73, 77, 85,
. . . . . . . . . . . . . . . . . 86, 87, 94, 103, 118, 121, 123
Folien . . . . . . 28, 35, 48, 75, 88, 105, 112, 127, 128
Folien-Systeme im Isolierglas. . . . . . . . . . . . 106, 130
Fugendimensionierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Garantie . . . . . . . . . . 3, 4, 26, 75, 76, 128, 128, 130
Gasfüllungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Gebogenes Glas . . . . . . . . 49, 84, 85, 86, 87, 90, 91
Gebrauchstauglichkeit . 31, 48, 52, 55, 60-63, 86, 94
Geklebte Fenster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 99, 113
Geltungsbereiche . . . . . 3, 76, 82, 85, 105, 112, 115
Geneigter Glaseinbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
G
F
E
Generelle Verwerfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Gesamtenergiedurchlassgrad g-Wert . . . 89, 102, 103
Gestelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 83
Gewährleistung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 36, 112
Gewölbtes Isolierglas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Gießharz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Gießverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116, 118
Girlanden-Effekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Glasbruch . . . . . . . . . . . . 26, 28, 31, 54, 55, 57, 72,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 82, 95, 104, 128, 129
Glasdicken . . . . 21, 22, 26, 78, 86, 91, 95, 127, 129
Glasdicken-Bemessung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Glasdickengrenzabmaße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Glasdimensionierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Glaseinstand, vergrößert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Glasfalz. . . . . . . . . . . 27, 28, 30, 40, 45, 73, 84, 113
Glaskanten. . . . . . 19, 25, 26, 28, 32, 57, 72, 77, 79,
. . . . . . . . . . . . . . . 83, 84, 90, 94-96, 104, 127, 128
Glaskombinationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Glasreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74, 79, 130
Glasstoß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 38, 45, 113
Glasüberstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Grenzabmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 25
Griffschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Großbutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Größentoleranzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Großflächige Scheiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28
Gussasphaltverlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Gussglas . 14, 15, 59, 76, 77, 87, 103, 116, 121, 129
Haltbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 102, 115
Heat-Soak-Test . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Heizkörper . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Höhenlagen, Einfluss auf Isolierglas. . . . . . . . . . . . 26
Innenbeschattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Innenliegende Sprossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Integrierte Systeme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Interferenzerscheinungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Isolierglasaufbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Isolierglaseffekt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 104
Isolierglas-Randverbund . . 22, 45, 46, 79, 84, 93, 95
ISO-Normen . . . . 9, 10, 24, 38, 76, 89, 99, 124, 126
Jalousie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 109
Jalousie-Systeme im Isolierglas . . . . . . . . . . 106, 130
Kabelverbindung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Kantenbearbeitung. . . . . . . . . 16, 17, 19, 32, 35, 87,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 90, 91, 115, 124
Kantenversatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 91, 92
Kennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 36, 120
Klebstoffsystem. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Klimatische Bedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Klimatische Belastung . . . . . . . . . . . . . 56, 57, 73, 93
Klotzfixierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 48
K
J
I
H
134 I Glas Fandel
Sachwortregister
Klotzung . . . . . . . . . . . . . 27, 28, 29, 30, 32, 34, 40,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 83, 95, 96, 104, 113
Kondensation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 83, 104
Konstruktionsregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 68, 99
Konturtreue . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91, 95
Kratzer . . . . . . . . . . . . . 77, 107, 110, 118, 124, 125
Lagerungen . . . . . . . . . . . . . . 26, 27, 29, 32, 34, 49,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52, 53, 60, 65, 67, 82,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 ,95, 109, 113, 120, 123
Lamellensysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105-109
Lamellenversatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Lastabtragung. . . . . . . . . . . . . . . . 28, 33, 34, 38, 46
Leitfäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 84, 100
Lichtart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 119, 120, 123
Lichtdurchscheinungen . . . . . . . . 108, 109, 110, 111
Lichtreflexion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119, 123
Lichttransmission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Linienförmige Lagerung . . . 31, 34, 40, 49-54, 57-65,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 82, 86, 87, 103, 118
Lochbohrungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 21, 91
Low-E. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Maßtoleranzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Materialverträglichkeit . . . . . . . . . . 32, 44ff., 72, 103
Mechanische Beanspruchung 31, 33, 34, 71, 84, 102
Mehrscheiben-Isolierglas . . . . 12, 22, 26, 27, 29, 41,
. . . . . . . . 44, 45, 50, 54, 62, 71, 72, 75, 79, 82, 83,
. . . . . 84, 88, 95, 103, 105, 112, 113, 115, 128, 129
Merkblätter . . . . . . . . . . 10, 31, 49, 80, 84, 105, 115
Messingverglasung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Metalloxidbeschichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Migration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44-48
Mindestglasdicken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Mobiliar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Nachweise . . . . . . . . . . . . . 54-57, 61-66, 72, 86, 87
Nassverglasung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75
Neigungswinkel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Nenndicke. . . . . . . 12, 14, 15, 16, 20, 22, 23, 25, 77
Nennwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Normative Verweisungen . . . . . . . . . . . . . . . 12 ,124
Normen . . . . . . . . . . 4, 5, 10, 11, 12, 25, 32, 34, 36,
. . . . . . . . . . . . . . 37, 38, 40, 49, 52, 55, 57, 59, 76,
. . . . . . . . . . . . . 79, 84, 99, 103, 105, 113, 120, 124
Oberflächenbeschädigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Oberflächenabweichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Oberflächenbeschaffenheit . . . . . . . . . . . . 14, 15, 16
Oberflächenfehler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Oberflächentemperatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Önormen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 7, 8
Örtliche Verwerfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 91
Ornamentglas . . . . . . . . . . . . 14, 15, 59, 76, 77, 87,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 116, 121, 129
O
N
M
L
Physikalische Merkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Plakate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Plisseesysteme . . . . . . . . . . 105, 106, 110, 111, 112
Primärdichtstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Produkthaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76ff.
Profilverschiebung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Prüfungen . . . . . . 30, 34, 36, 40, 47, 48, 76, 88, 89,
. . . . . . . . . . . . . . . 91, 105, 113, 117, 125, 126, 128
Punktgehaltene Verglasung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
PVB-Folie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 65, 127
Qualität . . . . . . . . . . . . . . 12, 16, 17, 22, 24, 28, 36,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77, 79, 80, 85, 90, 104,
. . . . . . . . . . . . . . . . . 105, 112, 115, 121, 124, 127
Rahmendurchbiegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Randausschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Randentschichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Randverbund . . . . . . . . . . 22, 23, 26, 28, 29, 31, 32,
. . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 38, 39, 45, 46, 71, 77, 79,
. . . . . . . . . . . . . . . 82-84, 93-96, 101-105, 113, 114
Rechtwinkligkeit . . . . . . . . . 13, 14, 15, 79, 108, 110
Regelwerke . . 11, 32, 34, 36, 49, 50, 84, 86, 99, 112
Reinigung von Glas . . . . . . . . . . 73, 74, 79, 123, 130
Reparaturfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Resttragfähigkeit . . . . . . . . . . . 50-57, 64-68, 72, 90
Richtlinien . . . . . . . . . . 3, 10, 22, 29, 31, 40, 41, 46,
. . . . . . . . . . 73, 76, 78-84, 86, 88, 90, 95, 99, 100,
. . . . . . . . . . 103-107, 112, 113, 115, 117, 121, 124
Rollercoating-Verfahren. . . . . . . . . . . . 116, 117, 118
Rollo-Systeme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Rosenheimer Tabelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Rückenüberdeckung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 102
Rückschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 127
Sandgestrahltes Glas. . . . . . . . . . . 14, 121, 122, 123
Schalldämmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Schallschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 81, 89, 129
Scheibenformate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 78, 102
Scheibenreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Scheibenzwischenraum . . . . . . 22, 26-28, 45, 52, 56,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 62, 72, 76, 77, 79-82, 95,
. . . . . . . . . . . . . . 101-103, 105, 107, 112, 128, 129
Schiebefenster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 75
Schiebetüren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Schiefhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Schlagschatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Schleifen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Schließwinkel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108, 109
Schließwinkeltoleranzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Schrägbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 16
Sekundärdichtstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 35, 39
Selbstreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74
Senklochbohrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
S
R
Q
P Sicherheit. . . . . . . . . . . . . . . . 21, 28, 35, 57, 71, 75,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90, 103, 105, 129
Siebdruckverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116-118
Silikonöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74
Silikonprofile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 72, 74
Sonderabmaße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17-19
Sonderformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 23, 25
Sondertoleranzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 17
Sonderverglasungen . . . . . . . . . . . . . . 38, 76, 78, 89
Sonneneinstrahlung . . . . . . . . . . . 26, 73, 75, 83, 95
Sonnenschutz. . . . . . . . . . . . . 35, 39, 73, 75, 84, 89,
. . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 105, 116, 119, 123, 129
Spannungen. . . . . . . . . . . . . . 46, 54, 57, 58, 67, 68,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82, 93, 94, 104, 128
Spezielle Anwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 85
Spezielle Beschichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Spezielle Glaskombinationen. . . . . . . . . . . . . . . . 129
Spiegelrohglas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15
Sprengwirkungshemmung. . . . . . . . . . . . . . . 89, 103
Sprossen . . . . . . . . . . . . . . 79, 80, 81, 105, 128, 129
Stahlfaden-Verbundglas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Standardtoleranzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 16
Stoßfugenversiegelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Stoßsicherheit . . . . . . . . . . . . . 50, 53, 55, 61-68, 87
Strukturverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 129
Stufenisolierglas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 72
Stumpfer Stoß. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Systembeschreibungen . . . . . 4, 32, 36, 48, 108, 113
Tangentiale Übergänge . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91, 93
Tauwasser. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 79
Technische Regeln. . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 11, 40, 82
Teilsicherheitskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 57
Teilvorgespanntes Glas TVG . . . . . 12, 21, 25, 52, 57,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 62-65, 76, 77, 88, 91,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 115, 120, 121, 123
Thermische Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 73
Thermische Vorspannung . . . . . . . 22, 52, 53, 57, 58,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 85, 86, 87, 115
Thermisch gebogenes Glas. . . . . . . . . . . . . . . . 84-86
Tiefenlagen, Einfluss auf Isolierglas . . . . . . . . . . . . 26
Toleranzen . . . . . . . . . . . . 12, 13, 16-25, 30, 52, 76,
. . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 81, 85, 88, 90, 91, 93, 95,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 108, 109, 115-122, 127, 128
Tragfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50-67, 72, 90
Transmission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Transport . 26, 27, 32, 82, 83, 85, 95, 113, 120, 123
Traufpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46
TRAV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 61, 86, 87, 103
TRLV . . . . . . . . . . . . . 50, 54-59, 86, 87, 93, 94, 103
Trockenverglasung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 74
TRPV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
T
Glas Fandel I 135
Sachwortregister
Überkopfverglasung . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 71, 103
Umwehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
UV-Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 71, 74, 81, 82
U-Wert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 101, 102
Verätzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128, 130
Verbundglas. . . . . . . . 24, 25, 57, 58, 67, 76, 77, 85,
. . . . . . . . . . . . . . . 88, 103, 115, 117, 121, 124-129
Verbund-Sicherheitsglas VSG . 12, 13, 21, 24, 25, 26,
. . . . . . . . . . . . 28, 53-59, 63-66, 77, 85, 88, 90-93,
. . . . . . . . . . 103, 115, 117, 120, 121, 124, 127, 128
Verdrehung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Verformungen . . . 55, 57, 58, 60, 67, 68, 93, 94, 128
Verglasung, linienförmig gelagert . 31, 34, 40, 49-54,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57-67, 82, 86, 87, 103, 118
Verglasungsklötze . . . . . . 35, 45, 46, 48, 83, 96, 104
Verglasungssysteme . . . . . . . . . 3, 29, 30, 31, 39, 41,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 73, 83, 84, 113
Verglasungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 103
Vergrößerter Glaseinstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Verkehrssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Verklebung von Isolierglas. . . . . . . . . . 31, 34, 38, 74
Verklotzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 40
Versatzmaß. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24
Versatztoleranzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Verschiebetoleranz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Versiegelung . . . . . . . . . . 27, 29, 41, 45, 46 , 71, 95
Verträglichkeiten . . . . . . . 31, 32, 35, 36, 38, 44, 47,
. . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 72, 75, 103, 104, 113, 129
Verwerfungen . . . . . . . 14, 15, 16, 21, 22, 25, 77, 91
Verwindung . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 34, 49, 91, 92
Verzerrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104, 108, 125
Visuelle Qualität . . . . 23, 24, 28, 76-80, 85, 90, 104,
. . . . . . . . . . . . . . 105, 112, 115, 121, 123, 124, 127
Walzverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Wärmebrücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Wärmedämmung . . . . . . . 84, 88, 89, 104, 116, 129
Wärmedurchgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104, 128
Wärmeschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 88
Wasserschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Wechselwirkungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 44-47
Weichmacher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Wellenbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106, 110
Werterhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Wetterfuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Wiener Sprossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Windlast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 58, 60, 96, 129
Winkligkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13-16, 79, 108
Zulässigkeiten . . . . . . . 54, 76, 77, 90, 105, 107, 125
Zuschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 16
Zuschnitttoleranzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Zustimmung im Einzelfall (ZiE) . . . 52, 64, 65, 71, 72,
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86, 87, 90, 94, 98, 99
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