Dr. Arno Bitzer
FH Gum 23.11.00Fo1
Berechnungen und Buchungen in Sachbereichen des Industriebetriebes
Fachhochschule Köln,
Abteilung Gummersbach
23. und 30. November 2000
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Beschaffungsbereich
• Buchungsmöglichkeiten– bestandsorientiert (Buchung über
Bestandskonten, wie gehabt)– aufwandsorientiert (Buchung direkt
bei Rechnung im Aufwand), wenn keine Lagerung der Ware, sondern direkt Verwendung in der Fertigung (Lieferung „Just-in-time“) stattfindetBuchungssatz dann:z.B. Konto 6000 Aufwendungen für Rohstoffean 4400 Verbindlichkeiten a. LL)
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Bezugskosten
• Kauf- bzw. Anschaffungspreis+ Verpackung+ Transport (Frachten)+ Lagerung und Handling+ Versicherung+ Zölle+ Provisionen
z.B. über Konto 2001 Bezugskosten für Rohstoffe
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Nachlässe
• Rabatte (Boni) auf den Listenpreis wie z.B.– Mengen-– Treue-– Wiederverkaufs-– Sonderrabatte
• Skonto– Abzug auf den Rechnungsbetrag für
fristgerechte Zahlung– z.B. „Rechnung zahlbar in 10 Tagen
mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen ohne Abzug“
– Jahreszinssatz!– i.d.R. Buchung Nettobetrag über
2002 Nachlässe (Umbuchung an Rohstoffe
– EDV: Bruttobuchung mit automatischer Vorsteuerberücksichtigung (Bruttobuchungsverfahren)
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Absatz
• Vertriebskosten (in Kontenklasse 6)– Verpackungsmaterial– Frachten und Fremdlage– Vertriebsprovisionen
• Umsatzerlöskonten lassen sich nach Produkten (Artikeln) und nach Erzeugnis- (Produkt- oder Artikel-) gruppen gliedern
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Import und Export
• Güterverkehr in der EU– unterschiedliche Normalsteuersätze
(siehe S. 159)– bei innergemeinschaftlichem
Erwerb (Verkauf) von Gütern gilt:umsatzsteuerfrei für gewerbliche
LieferungUmsatzsteuersatz des Erwerbers
gültig (Bestimmungslandprinzip)privat: Bestimmungslandprinzip
gilt nicht außer bei PKW-Kauf
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Import und Export mit Drittländern
• Drittländer = nicht EU-Mitgliedsland• Import:
Bemessungsgrundlage für EUSt:
Warenwert
+ Verpackungskosten
+ Transportkosten (Ausland)
- Skonto
= Zollwert (Bezugspreis)
+ Zoll
+ Verbrauchssteuern
+Beförderungskosten (Inland)
= Bemessungsgrundlage
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Import und Export mit Drittländern
• Einfuhrumsatzsteuer entspricht in ihrer Höhe der Umsatzsteuer und ist als Vorsteuer abzugsfähig
• Ausfuhren in Drittländer sind umsatzsteuerfrei. Daher entsteht in exportintensiven Unternehmen oft ein Vorsteuerüberhang.
• Außenhandelsgeschäfte sind auf besonderen Konten zu buchen.
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Personalbereich
Personalkosten:• Löhne und Gehälter einschl. Urlaubs-
und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, Sachbezüge u.a.
• Gesetzliche soziale Aufwendungen, wie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
• Freiwillige soziale Aufwendungen, wie z.B. Essen- und Fahrtkostenzuschüsse
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Entgelt
• Arbeiter: Lohn• Angestellter: Gehalt• für AN: Einkommen• für AG: Aufwendungen• rechtliche Regelung:
– Einzelarbeitsvertrag– Betriebsvereinbarung– Tarifvertrag
Manteltarifvertrag regelt Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge für Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Kündigungsfristen u.a.
Lohn- und Gehaltstarifvertrag regelt Vergütung nach Fachkenntnissen oder Schwierigkeitsgrad der Arbeit
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Lohnformen
1. Zeitlohn (z.B. Stundenlohn):Dauer der Arbeit ist Maßstab für Entlohnung
2. Leistungslohn
1. Akkordlohn (Einzel- oder Gruppenakkord) Menge der geleisteten Arbeit ist Maßstab für Entlohnung (Vorgabezeiten!)
2. Prämienlohn = Zeitlohn + Zuschlag für erbrachte Leistung• Qualität• Ersparnis• Nutzungsgrad• Menge
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Abzüge vom Bruttoverdienst
• Steuern:– Lohnsteuer (nach Steuerklasse und
Lohnhöhe)– Solidaritätszuschlag– Kirchensteuer
• Arbeitnehmeranteil (50%) zur gesetzlichen Sozialversicherung– Krankenversicherung (11 – 16%)– Pflegeversicherung (1,7%)– Rentenversicherung (19,3%)– Arbeitslosenversicherung (6,5%)
(Angaben auf Basis 100%!)
=> Nettoverdienst
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Zusätzliche Leistungen
• Kindergeld• Vermögenswirksame Leistungen (VL):
staatlicher Zuschuss (Sparzulage) für längerfristige (mind. 7 Jahre) Geldanlagen von Arbeitnehmern wie– Bausparverträge– Beteiligung am Produktivkapital
• Regelungen zur Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
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Finanz- und Zahlungsverkehr
Darlehen:• Fristigkeit (eigene Konten):
– kurzfristig < 1 Jahr– mittelfristig 1 bis 5 Jahre– langfristig > 5 Jahre
• Arten:– Fälligkeitsdarlehen sind endfällig,
d.h. sie werden in einer Rate zurückgezahlt
– Rentendarlehen werden periodisch in gleichen Jahren bedient
– Annuitätendarlehen: jährliche Summe aus Zins und Tilgung bleibt gleich über gesamte Laufzeit
• Disagio: Differenzbetrag zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag zur Minderung der dauernden Zinslast (aktiver RAP)
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Leasing
• miet- oder pachtähnlicher Vertrag zur Nutzung beweglicher oder unbeweglicher Anlagegüter
• Leasingnehmer wird Besitzer, Leasinggeber bleibt Eigentümer
• Formen– Operating Leasing:
Vertrag ist kürzer als die Nutzungsdauer des Objektes
kündbare VerträgeInvestitionsrisiko trägt
LeasinggeberLeasinggeber aktiviert und
schreibt abLeasingnehmer bucht
Leasingraten im Aufwand– Spezial-Leasing, Finanzierungs-
Leasing: wirtschaftlicher Eigentümer?
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Wertpapiere
• Dividendenpapiere:
– Aktien, Investmentfonds
– Teilhaberrechte, Beteiligungspapier
• Zinspapiere:
– festverzinsliche Wertpapiere
– Gläubigerrechte, Forderungspapier
• Anlagevermögen:
– als Beteiligung (1300), „dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung an jenem Unternehmen“ (HGB § 271), im Aktienanteil > 20%
– als langfristige Kapitalanlage (1500)
• Umlaufvermögen:
– kurzfristige Anlage als Liquiditätsreserve (2700)
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Kauf und Verkauf von Wertpapieren
• Wertpapiere mit Anschaffungskosten (Anschaffungskurswert + Bankprovision und Maklergebühr) aktivieren
• Verkaufserlöse:Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen dem Nettoerlös (Kurswert*Stückzahl) und dem Buchwert (5460 bzw. 7450 oder 7460)
• Beim Kauf (Verkauf) von festverzinslichen Papieren werden Zinsen seit dem letzten Zinstermin berücksichtigt
• Zinserträge werden mit 30% Kapitalertragsteuer (+ 5,5% Solidaritätszuschlag) versteuert.
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Aktienerträge
Bruttodividende
-30% Körperschaftssteuer (KSt) auf ausgeschüttete Gewinne
Bardividende
- 25% Kapitalertragssteuer (KESt)
-5,5% Solidaritätszuschlag auf KESt
Nettodividende (Bankgutschrift)
KSt+KESt+SolZ = Steuervorauszahlung
Steuervorauszahlung wird auf Einkommen-steuerschuld angerechnet. Buchung 3001
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Steuern
• Aktivierungspflichtige Steuern:– Grunderwerbssteuern und– Zölle sind Anschaffungskosten
(HGB § 255, 1)• Aufwandssteuern (Betriebsausgaben)
– Gewerbesteuer (7700)– Grundsteuer (7020)– Kraftfahrzeugsteuer (7030)– Verbrauchssteuern (7080)– Sonstige Betriebssteuern (7090)
• Aufwandssteuern mindernsteuerpflichtigen Gewinn und gehen als Kosten in die Kalkulation ein.
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Gewerbesteuer
• bedeutendste Aufwandssteuer
Gewerbeertrag ( steuerpflichtiger Gewinn)
* Steuermesszahl (5%)
= Steuermessbetrag
* Hebesatz (Gemeindesteuer1)
= Gewerbesteuer
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Personensteuer
• abhängig von Rechtsform• Einzelunternehmen (OHG, KG):
– Buchung als Privatentnahme (3001)EinkommensteuerSolidaritätszuschlagKirchensteuer
– nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu zahlen aus dem Gewinn
• Kapitalgesellschaften (GmbH, AG):– Körperschaftssteuer– Solidaritätszuschlag
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Durchlaufsteuern
• im Auftrag des Finanzamts einzuziehen
• Umsatzsteuer auf – Lieferungen und Leistungen– Eigenverbrauch– Einfuhr aus Drittländern– innergemeinschaftlichen Erwerb
• vom Arbeitnehmer einzubehaltende Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
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Anlagenbereich
• geführt in Anlagenbuchhaltung (Nebenbuch), auch Anlagenkartei genannt (ggf. in EDV)– Immaterielle
Vermögensgegenstände– Sachanlagen– Finanzanlagen
• Anschaffungskosten (Grundlage AfA):
Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
- Anschaffungsminderungen
= Anschaffungskosten
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Anschaffungsnebenkosten
• Kosten für– Transport– Überführung und Zulassung (Kfz)– Fundamentierungs- und
Montagekosten (Maschinen)– Grunderwerbsteuer,
Beurkundungen (z.B. Grundstücke und Gebäude)
– Vermittlungsprovisionen• Finanzierungskosten gehören nicht zu
Anschaffungskosten• Selbst erstellte Anlagen und
Großreparaturen werden zu Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben.Buchung: 0700 an 5300