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Die ISB: Starker Partner
des Mittelstandes
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Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand)
Gesellschafter: Land Rheinland-Pfalz
Geschäftsaufnahme 1994
Instrumente: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen
„Förderung von A –Z“
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Schwerpunkte der ISB-Tätigkeit
Regionalförderung
Existenzgründungsförderung
Innovationsförderung
Mittelstandsförderung
Handels- und Kooperationsförderung Standortmarketing und Betriebsansiedlung
Kommunal- und Infrastrukturfinanzierung
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29,9%
42,1%
53,7%
3,0%
13,4%
4,3%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%
Rentabilität zugering
EK-Quote zu niedrig
UnzureichendeSicherheiten
Formale Darstellungüberzeugte nicht
Investitionsvorhabenzu risikoreich
Investitionsvorhabenüberzeugte inhaltlich
nicht
ProjektbezogeneGründe
UnternehmensbezogeneGründe
Quelle: KfW Unternehmensbefragung 2007
Typische Gründe für die Ablehnung von Kreditanträgen:
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Förderinstrumente mit Eigenkapitalcharakter Beteiligungskapital (+Venture Capital) Mitarbeiterbeteiligung Zuschüsse
Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter Zinsgünstige Darlehen (Hausbankverfahren) Konsortialdarlehen Bürgschaften/Garantien
Die Förder- und Finanzierungsinstrumente im Überblick
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Wer wird gefördert?
Gewerbliche Unternehmen mit < 500 Mitarbeitern und < 75 Mio EUR Umsatzerlöse
Was wird gefördert?
Investitionsprojekte bestehender Unternehmen, Gründung und Festigung, Betriebsübernahmen, Ausscheiden von Gesellschaftern
Branchen: Freiberufler, gewerbliche Unternehmen
MBG-Beteiligung
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Wie wird gefördert?
typisch stille Beteiligung, Laufzeit 10 Jahre Beteiligungsvolumen z.Zt. max. 700 TEUR (Handwerk 800 TEUR) Eigenkapitalparität Bet.entgelt (fest): ab 7,95 % (incl. Gar.-Prov.) Bet.entgelt (gewinnabhängig): ab 2,25 %
Wo wird beantragt?
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz
MBG-Beteiligung
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Intensität der Einbindung des AN
Erfolgsabhängige Vergütung
Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen.
Beteiligung des
Arbeitnehmers
an unternehmerischen
Entscheidungen
Mitarbeiterbeteiligung:
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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“
• Einfaches, niedrig schwelliges und für die Beschäftigten
sicheres Beteiligungsmodell
• Ziele:
-> Teilhabe der Mitarbeiter/innen am
Unternehmenserfolg
-> Stärkung der Identifikation der Beschäftigten mit den
Zielen des Unternehmens
-> Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals des
Unternehmens
• Zielgruppe: KMU
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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“
Vertragsbeziehungen:
ISB
Darlehensvertragz.B. 6.000,00 €
Genussrechtsvertragz.B. 4.000,00 €
Kofinanzierungs- und Garantievertrag
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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“
• Erfolgsabhängige Vergütung wird im Erfolgsfall
gezahlt
• Anknüpfungspunkt für „Erfolg“ ist
„Gesamtkapitalrendite“
• Definition:
Gesamtkapitalrendite (Gesamtkapitalrentabilität) ist
der Quotient aus dem Jahresüberschuss des
Unternehmens vor Abzug von Steuern und
Fremdkapitalzinsen geteilt durch das Gesamtkapital
(Bilanzsumme) ausgedrückt in einem Prozentsatz
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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“
• Gesamtkapitalrendite als Formel:
X * 100 = Jahresüberschuss + Steuern + Fremdkapitalzinsen
Gesamtkapital (Bilanzsumme)
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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“
Gesamtsumme: 10.000,00 €
Jährlicher Aufwand des Unternehmens 5 %: 500,00 €- davon an Mitarbeiter 2,6 % von 10.000 €: 260,00 € (entspricht 6,5 % von 4.000 €)
- davon an Fonds 2,4 % von 10.000 €: 240,00 € (entspricht 4 % von 6.000 €)
Schlussbonus des Unternehmens (10 %): 1.000,00 €(entspricht 25 % von 4.000 €)
durchschnittlicher Ertrag für Mitarbeiter p.a.: 360,00 €
entspricht: 9,00 %
durchschnittlicher Aufwand für das Unternehmen p.a.: 6,00 %
Berechnungsbeispiel 1: Erfolgsabhängige Vergütung wird nicht gezahlt:
Entgelte für Kapitalüberlassung unterliegen der Einkommenssteuer
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Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“
Gesamtsumme: 10.000,00 €
Jährlicher Aufwand des Unternehmens 7 % (5 % + 2 %):700,00 €- davon an Mitarbeiter 4,6 % von 10.000 €; 2,6 % +2 %:460,00€ (entspricht 6,5 % + 5 % =11,5 % von 4.000 €;)
- davon an Fonds 2,4 % von 10.000 €: 240,00 € (entspricht 4 % von 6.000 €)
Schlussbonus des Unternehmens (10 %): 1.000,00 €(entspricht 25 % von 4.000 €)
durchschnittlicher Ertrag für Mitarbeiter p.a.: 560,00 €
entspricht: 14,00 %
durchschnittlicher Aufwand für das Unternehmen p.a.: 8,00 %
Berechnungsbeispiel 2: Erfolgsabhängige Vergütung wird gezahlt:
Entgelte für Kapitalüberlassung unterliegen der Einkommenssteuer
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Für den Unternehmer:
Verbesserung des Rating des Unternehmen durch:
Langfristige Kapitalüberlassung -> Regelfall: 10 Jahre-> Mindestdauer: 5 Jahre
Rangrücktritt im Falle einer „Unternehmenskrise“
Für den Arbeitnehmer:
Absicherung des Arbeitnehmers gegen Verlust seiner Einlage (100 % in den ersten beiden Jahren, danach 90%)
Beteiligung am unternehmerischen Erfolg über erfolgsabhängige Vergütungskomponente (Gesamtkapitalrentabilität)
Vorteile des Modells:
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Beratungsförderung „BeratungRLPplus“
• Ziel: Anreiz für mittelständische Unternehmen, sich
mit den Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung
vertraut zu machen.
• Beratungsleistungen durch freiberufliche Berater:
Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwälte,
...
• Kostenzuschuss:
-> einmalig bis zu drei Beratertage
-> mit jeweils 50 % der Beratungskosten
-> maximal 400 € Zuschuss pro Beratertag
-> Höchstfördersumme insgesamt 1.200 €
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Fördergebiets-karte
Regionalförderung
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Gewerbliche Unternehmen - Produktionsbetriebe - Dienstleistungsbetriebe - Handwerksbetriebe
- Positivliste - Überregional tätige Unternehmen (mehr als 50% überregionale Umsätze in einem Umkreis von >50 KM von der Gemeinde der Betriebsstätte durch Einzelfallnachweis
(Förderausschlüsse für gewissen Branchen und Investitionen möglich)
Wer wird gefördert?
Hinweis: Mit einem Vorhaben darf erst dann begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt wurde und die Eingangsbestätigung der ISB dem Unternehmen vorliegt.
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Was ist förderfähig?
Maßnahmen: Errichtung einer Betriebsstätte Erweiterung einer Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Übernahme einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten
Betriebsstätte
Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen (keine Fahrzeuge, kein Grund und Boden) Immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software, etc.)
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Regionales Landesförderprogramm
Fördersätze sind abhängig von der Art des Vorhabensauf der Grundlage der förderfähigen Kosten
Kleine Unternehmen: max. 15 %
Mittlere Unternehmen: max. 10 %
ab 10 Mio. Euro Investitionsvolumen: 5 %
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BeherbergungsbetriebeBeherbergungsbetriebe
Anforderung: mind. 25 Gästebetten, 30% des Umsatzes mit Beherbergungsgästen, Campingplätze bei überwiegender Überlassung an wechselnden Personenkreis (Abgrenzung Dauercamper), förderfähiges Mindestvolumen: 25.000,-- €
Fördertatbestände:Errichtung – mind. 1 Dauerarbeitsplatz pro 500 T€ Investitionsvolumen
Erweiterung/Modernisierung – DAP-Steigerung von mind. 15% bzw. 100% AfA-Kriterium
- Förderung in ganz Rheinland-Pfalz möglich
- Bindungsfrist: 5 Jahre / Ferienwohnungen: 15 Jahre
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Fördersätze Beherbergungsbetriebe im erweiterten Landesfördergebiet (nur KMU)
Errichtung/Übernahme:mittleres Unternehmen: 10 %
kleines Unternehmen: 20 % für förderfähige Investitionen bis 1 Mio. € 15 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil
Erweiterung/Modernisierung:mittleres Unternehmen: 10 % für förderfähige Investitionen bis 2 Mio. €
7,5 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil
kleines Unternehmen: 20 % für förderfähige Investitionen bis 1 Mio. €15 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil
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Wer wird gefördert? mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Angehörige freier Berufe landwirtschaftliche Betriebe
Was wird gefördert? Teilnahme an exportorientierten Messen und Produktpräsentationen
im Ausland Teilnahme an Gemeinschaftsständen des Landes
Messeförderungsprogramm
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Wie wird gefördert?
pauschalierter Zuschuss (max. 50 % der Kosten)
Grundbetrag 250 EUR – 1000 EUR
standflächenbezogener Zuschlag 50 EUR/m² - 250 EUR/m²
max. Zuschuss: 7.500 EUR (10.000 EUR) pro Messeteilnahme
Wo wird beantragt?
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz
Messeförderungsprogramm
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Mittelstandsförderungsprogramm
ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009
ISB-Konsortialdarlehen
Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter
A. ISB-Darlehen
B. Bürgschaftsprogramme
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Wer wird gefördert? Existenzgründer gewerbliche Unternehmen (KMU) Freiberufler natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten
Was wird gefördert?
Investitionen in Rheinland-Pfalz
- Grundstücke, Gebäude, Maschinen/Einrichtungen
- Material-/Warenlager
- Übernahme/Erwerb von Betrieben Betriebsmittel
Mittelstandförderungsprogramm
![Page 27: Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes](https://reader035.vdocuments.site/reader035/viewer/2022062520/568159a1550346895dc6f14f/html5/thumbnails/27.jpg)
Wie wird gefördert?
zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % der Kosten Investitionskredite: bis 2 Mio. EUR Betriebsmittelkredite: bis 500 TEUR
10 Jahre Laufzeit (2 Freijahre) bei Investitionskrediten
20 Jahre Laufzeit bei überwiegend baulichen Investitionen
5 Jahre Laufzeit (1 Freijahr) auch bei Betriebsmittelkrediten
Zinssatz: 20 Basispunkte unterhalb KfW-Unternehmerkredit Der Zinssatz bei diesem Programm richtet sich nach dem Rating durch die Hausbank.
Mittelstandförderungsprogramm
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Wo wird beantragt?
Hausbank – Zentralinstitut – Investitions- und Strukturbank (ISB)
Antragstellung auf KfW-Antrag (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken elektronisch)
durchschnittliche Bearbeitungszeit: i.d.R. 5 Tage
Antragsfristen analog KfW-Regelungen (= Antrag kann noch spätestens drei Monate nach den ersten, in den Akten festgehaltenen Finanzierungsgesprächen eingereicht werden, Vorhaben muss aber zu weniger als 50 % realisiert sein!)
Mittelstandförderungsprogramm
![Page 29: Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes](https://reader035.vdocuments.site/reader035/viewer/2022062520/568159a1550346895dc6f14f/html5/thumbnails/29.jpg)
Soforthilfeprogramm
Mittelstandsdarlehen der ISB
nur für Betriebsmittel bis € 1 Mio. mit 60%iger Haftungsfreistellung ohne Landeszuschuss bei Konditionen Antragstellung nur über Hausbank
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ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 (Ausblick)
Wer wird gefördert?
gewerbliche Unternehmen (i.d.R. KMU) und Freiberufler, die Ausbildungsplätze schaffen und besetzen.
Was wird gefördert? Darlehen ohne Haftungsfreistellung: - kann für betriebliche Zwecke verwendet werden
Darlehen mit Haftungsfreistellung: - Mittel müssen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes stehen
Generell kann keine Umschuldung finanziert werden
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Wer wird finanziert ? Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Rheinland-Pfalz - Jahresumsätze von i.d.R. bis zu 500 Mio. EUR - Rating mind. „BB -“ (Standard & Poor´s) - Keine Sanierungsfälle
Was wird finanziert ? Vorhaben mit strukturpolitischer Bedeutung - Investitionen sowie Betriebsmittelbedarf - Ablösung bestehender Kredite (unter Forderungs- verzicht v. mind. 25 %)
ISB-Konsortialdarlehen
![Page 32: Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes](https://reader035.vdocuments.site/reader035/viewer/2022062520/568159a1550346895dc6f14f/html5/thumbnails/32.jpg)
Wie wird finanziert?
marktübliches Darlehen im Rahmen eines Konsortiums mit ISB-Anteil von bis zu 30 % (mind. ein weiterer Partner neben ISB) Refinanzierung des Gesamtkonsortiums über ISB möglich
Wo wird beantragt?
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH formlos über die Hausbank (Konsortialführer) des Kreditnehmers
ISB-Konsortialdarlehen
![Page 33: Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes](https://reader035.vdocuments.site/reader035/viewer/2022062520/568159a1550346895dc6f14f/html5/thumbnails/33.jpg)
Wer wird gefördert?
i.d.R. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe
Was wird verbürgt? Investitionsfinanzierungen Betriebsmittelfinanzierungen Avale
Bürgschaften
Bürgschaften ersetzen nicht vorhandene andere Sicherheiten des Kreditnehmers.
Sie haben nicht den Zweck, fehlende Bonität des Kredit-nehmers zu ersetzen.
![Page 34: Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes](https://reader035.vdocuments.site/reader035/viewer/2022062520/568159a1550346895dc6f14f/html5/thumbnails/34.jpg)
Wie wird gefördert ? Übernahme von Bürgschaften
- bis zu 80 % für Investitionskredite
- bis zu 60 % für Betriebsmittelkredite
- Bürgschaftsentgelt: 0,5 % - 1,75 % p.a. Max. Bürgschaftshöhe
- SHF-/KGG-Bürgschaften 1,0 Mio EUR
- ISB-Bürgschaften (subsidiär) 2,5 Mio EUR
- Landesbürgschaften keine Obergrenze
Wo wird beantragt ?
Hausbank, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
Bürgschaften
![Page 35: Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes](https://reader035.vdocuments.site/reader035/viewer/2022062520/568159a1550346895dc6f14f/html5/thumbnails/35.jpg)
Soforthilfeprogramm Bürgschaften
Verbürgung ausschließlich von Betriebsmittelkrediten (Liquidität) Verbürgung von bis zu 80 % Beantragung zunächst bis 31.12.2009 möglich Laufzeit max. 3 Jahre Tilgung ratierlich oder am Laufzeitende schlankes Genehmigungsverfahren Bearbeitung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen Antragstellung nur über die Hausbank
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Soforthilfeprogramm Bürgschaften
tragfähiges Geschäftsmodell, keine Existenzgründer intakte Eigenkapitalsituation, keine Überschuldung kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem
01.07.2008 Beitrag der Gesellschafter Verbürgung nur von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten;
Tilgungsaussetzung Nachweis eines Umsatz- bzw. Auftragseinbruches von
ca. 25 % im Zuge der Konjunkturkrise
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit