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Bildungslandkarten in der betrieblichen Ausbildung
Kongress Beatenberg 12. - 13. Mai 2017 «Worauf es in der Schule - und im Betrieb! - wirklich ankommt
Barbara Backhaus Ronald Greber
Kreative Lösungswege, Bern
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Ausgangslage
«Es gibt immer einen nächsten Schritt.»
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Zur Einstimmung Ausgangslage: Berufsbildung - Kanton BernBsp. Nichtuniversitäre Gesundheitsberufe
Sek II - FaGe, AGS
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An der Berufsbildung Beteiligte
Ein 3. Lernort Überbetriebliche
Kurse (OdA
Gesundheit)
Vier regionale Berufsfachschulen
(Lyss, Bern, Langenthal, Interlaken)
> 350 Betriebe (in vier
Versorgungs-bereichen )
Lernende, Eltern, Peers…
+
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Einige gesetzliche Vorgaben (unvollständige Liste)
Ausbildungs-verpflichtung Bildungsplan
Lernortkooperation
…Modelllehrgang
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Herausforderungen (unvollständige Liste)
Ausbildungs-verpflichtung
=> Quantität statt
Qualität
Bildungsplan
=> KoRe Modell bisher nicht didaktisch-
methothisch umgesetzt - ändert im 2017
Lernort-kooperation
=> kein gemeinsames Bildungs-
verständnis
…Modelllehrgang
=> ca. 40 Kompetenzen
Betriebliche Bildung
=> Einsatz von „Laienpädagogen“
Betriebliche Bildung
=> schneller Wechsel der Verantwortlichen
«VUKA-Welt»
Betriebliche Bildung
=> Lernerfolg zu wenig «sichtbar»
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Was braucht es, um zu beginnen?
Neugier und Begeisterung
Radikale Kooperation
Orientierung
Fokussieren
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Schritt 1
Orientierung: Theorie U als Landkarte der Veränderung.
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Vorgehen innerhalb des Projekts Bildungslandkarte
Theorie U Claus Otto Scharmer
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Schritt 2
Neugier und Begeisterung: Einen Betrieb finden, indem die Mitarbeitende - Berufsbildnerinnen - etwas ändern wollen!
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Schritt 3
Radikale Kooperation • Institut Beatenberg, Bern • Schule im Aufbruch, Berlin • MBA - Mitteschul- und Berufsbildungsamt, Bern • GEF - Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Bern • ODA Gesundheit Bern • …
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Schritt 4
Fokussieren auf die wesentlichen Themen (der betrieblichen Bildung).
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Fokussieren auf die Themen der betrieblichen Bildung
Ausbildungs-verpflichtung
=> Quantität statt
Qualität
Bildungsplan
=> KoRe Modell bisher nicht didaktisch-
methothisch umgesetzt - ändert im 2017
Lernort-kooperation
=> kein gemeinsames Bildungs-
verständnis
…Modelllehrgang
=> ca. 40 Kompetenzen
Betriebliche Bildung
=> Einsatz von „Laienpädagogen“
Betriebliche Bildung
=> schneller Wechsel der Verantwortlichen
«VUKA-Welt»
Betriebliche Bildung
=> Lernerfolg zu wenig «sichtbar»
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…
Betriebliche Bildung
=> Lernen ist TUN Lernumgebung
Lerninhalte
Lernbegleitung
Lösungsansatz innerhalb des Projekts Bildungslandkarten
Modell Institut-Beatenberg
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Ergebnisse
Lerninhalte: Drei Landkarten • Pflege & Betreuung (fertig) • Kognition (fertig) • Medizinaltechnik (in Arbeit)
LANDKARTE 1 - KÖRPERPFLEGE schaut das Thema Körperpflege durch die Brille von acht Kriterien an. Alle Kriterien sind in ihrer Komplexität in vier Stufen - von A (einfach) bis C (komplex) ausformuliert.
Die Landkarte 1 - Körperpflege - fokussiert Kompetenzen des Kompetenzbereichs 3 - Pflege & Betreuung - des Bil-dungsplans FaGe. Durch die Auswahl der Kriterien sind jedoch zusätzlich weitere Kompetenzen des Bildungsplans FaGe integriert.
1LANDKARTE
KÖRPERPFLEGE
KOMPETENZBEREICH 3 PFLEGE & BETREUUNG KRITERIEN SLH DURCH DIE KRITERIEN INTEGRIERTE
KOMPETENZEN BIPLA FAGE
3.1 Sie/er führt die bedarfs- und situations-gerechte Pflege von Klientinnen/Klienten gemäss bestehender Pflegeplanung und unter Berücksichtigung der alters-spezifischen, kul-turellen und religiösen Gewohnheiten aus.
1SELBSTÄNDIGKEIT / LERNEN
1.4 Sie/er handelt in verschiedenen Lebens- und Wohnkulturen situationsgerecht und be-rücksichtigt dabei altersspezifische Gewohn-heiten, Kultur und Religion.
14.1 Sie/er versteht sich als Individuum und Lernende/r, kennt ihren/seinen Lernprozess und gestaltet diesen mit.
3.2 Sie/er unterstützt die Klientinnen und Klienten bei der selbständigen Körperpflege, leitet diese dabei an oder führt die Körperpfle-ge stellvertretend durch.
2WAHRNEHMUNG
1.3 Sie/er beobachtet Situationen, nimmt Ver-änderungen wahr und informiert die zuständi-gen Stellen bzw. Personen darüber.
3.3 Sie/er erhält und fördert die Beweglichkeit von Klientinnen und Klienten, leitet diese an und führt Lagerungen, Mobilisationen und Transfers durch.
3KOMMUNIKATION
14.2 Sie/er versteht sich als Berufsperson, verbindet dies mit der Rolle im interprofessi-onellen Arbeitsteam, versteht sich als Teil des Teams und gliedert sich ein.
3.6 Sie/er unterstützt Klientinnen und Klienten beim Umgang mit ihrer Sexualität.
4BEZIEHUNG / NÄHE-DISTANZ
1.1 Sie/er unterhält und pflegt respektvolle Beziehungen im beruflichen Umfeld.
3.9 Sie/er wirkt gemäss der Delegation bei der Anwendung von Instrumenten, die der Quali-tätssicherung dienen, mit.
5WIRKSAMKEIT
13.1 Sie/er plant und organisiert ihre/seine Arbeit, führt diese aus und überprüft sie. Sie/er nimmt Aufträge entgegen und erteilt solche. In unvorhergesehenen Situationen setzt sie/er Prioritäten.
6WOHLBEFINDEN
6.1 Sie/er führt Massnahmen zur Prävention durch.
6.2 Sie/er nimmt die gesunden Anteile bei Klientinnen/Klienten wahr und fördert diese.
7SICHERHEIT
2.1 Sie/er führt die Händehygiene durch und hält die Arbeitssicherheit ein.
5.1 Sie/er erkennt Notfallsituationen, wendet Erste Hilfe an und sorgt für Hilfe.
8WIRTSCHAFTLICHKEIT
13.1 Sie/er plant und organisiert ihre/seine Arbeit, führt diese aus und überprüft sie. Sie/er nimmt Aufträge entgegen und erteilt solche. In unvorhergesehenen Situationen setzt sie/er Prioritäten.
Diese Landkarte gehört:
©Kreative Lösungswege
Prototyp 1
A B 1 B 2 C
Ich kann nach Anleitung die Bewohnerinnen und Bewohner bei der selbstständigen Körperpflege unterstützen.
Ich kann die Bewohnerinnen und Bewohner bei der selbstständigen Körperpflege unterstützen oder stellvertretend durchführen.
Ich kann die Bewohnerinnen und Bewohner bei der selbständigen Körperpflege unter Berücksichtigung ihres Alters und Geschlechts unterstützen. Ich kann sie dabei anleiten oder führe die Körperpflege stellvertretend durch.
Ich kann die Bewohnerinnen und Bewohner bei der selbständigen Kör-perpflege unter Berücksichtigung ihres Alters, Geschlechts, ihrer sexuel-len Ausrichtung, ihrer kulturellen und religiösen Herkunft unterstützen. Ich kann sie dabei anleiten oder führe die Körperpflege stellvertretend durch. Dabei beziehe ich ihre Biografie und Ressourcen mit ein.
1SELBSTÄNDIGKEIT/ LERNEN
Ich verstehe die Anleitungen der Begleitperson und frage nach, wenn mir etwas nicht klar ist. Ich kann die Anleitungen ins Handeln umset-zen. Auch am nächsten Tag kann ich mich noch daran erinnern und die Körperpflege wieder genauso machen.
Wenn ich Bewohnerinnen und Bewohner mehrfach bei der Körper-pflege unter Anleitung unterstützt habe, kann ich das jetzt selbstän-dig tun. Ich kann nach Anleitung bei einer Klientin/einem Bewohner die Körperpflege stellvertretend durchführen.
Ich schätze den Unterstützungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner situationsgerecht unter Berücksichtigung der individuel-len Gewohnheiten ein. Die Körperpflege kann ich unterstützend oder stellvertretend durchführen.
Ich schätze den Unterstützungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewoh-ner situationsgerecht unter Berücksichtigung der kulturellen, religiösen, individuellen Gewohnheiten ein. Dabei beziehe ich, wo immer möglich und angebracht, ihre Biografie mit ein.
2WAHRNEHMUNG
Ich beobachte bei der Körperpflege Mimik, Körperhaltung und Haut-beschaffenheit der Klientin und Bewohner und kann diese beschrei-ben.
Ich beobachte bei der Körperpflege,Beweglichkeit und Hautbeschaf-fenheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Veränderungen kann ich erkennen und diese mit einfachen Worten beschreiben.
Ich erkenne Veränderungen bei der Mimik, Körperhaltung, Beweglich-keit, Atmung und Hautbeschaffenheit (inkl. Mund- und Intimbereich) der Bewohnerinnen und Bewohner. Ich setze nach Bedarf angepasste (bspw. aktivierende oder beruhigende) Massnahmen ein und beobach-te deren Wirksamkeit.
Die Veränderungen in der Haltung, Beweglichkeit, Atmung und Haut-beschaffenheit (inkl. Mund- und Intimbereich) der Bewohnerinnen und Bewohner kann ich auf Grundlage meiner theoretischen Kenntnisse beschreiben. Die Wirksamkeit meiner Massnahmen kann ich einschät-zen und bei Bedarf anpassen.
3KOMMUNIKATION
Ich kann den Bewohnerinnen und Bewohnern zuhören und gehe auf ihre Wünsche bezüglich der Körperpflege ein. Bei Unsicherheiten spreche ich mich mit meiner Begleitperson ab. Meine Sprache ist klar, verständlich, der Situation und den Bewohnern angepasst. Ich übe Feedback nach den Regeln des SLHs.
Ich spreche verständlich mit Bewohnerinnen und Bewohnern. Fachsprache, wende ich aber, soweit ich sie kenne, gezielt in der schriftlichen und mündlichen Kommunikation mit Kolleginnen an. Ich weiss, dass Mimik, Gestik und Körperhaltung zur nonverbale Kommunikation gehören und beobachte diese gezielt.
Ich erkenne nonverbale Signale der Bewohner und Bewohnerinnen und beziehe dieses Signale in meine Kommunikation ein.
Ich erkenne Feinheiten der verbalen und nonverbalen Kommunikation (Bsp. Sprachmelodie) und beziehe dies in meine Kommunikation ein. In Konfliktsituationen kann ich mich respektvoll ausdrücken und auch um Hilfe bitten.
4BEZIEHUNG / NÄHE-DISTANZ
Ich kann Unterschiede zwischen meiner Körperpflege daheim und der Übernahme der Körperpflege durch eine Fachperson einem Dritten erklären. Ich halte die Schweigepflicht ein. Ich kann Bewohnerinnen und Bewohner berühren, d.h. ich übe einen respektvollen Umgang mit ihnen.
Ich kenne den Unterschied zwischen einer Berührung unter Freun-den oder in der Familie und der Berührung durch eine Fachperson und kann dies einem Dritten zeigen/erklären.
Ich erkenne, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner sich schämt (bspw. wegen seiner Nacktheit und/oder Hilflosigkeit). Ich respektiere dies und finde einen Weg, sie/ihn trotzdem bei der Körperpflege zu unterstützen. Ich baue bewusst eine professionelle Beziehung zu den Bewohnern und Bewohnerinnen auf und beende sie auch wieder (Bsp. nach Austritt oder Todesfall).
Ich kann Grenzen setzen und sie dem Bewohner/der Bewohnerin gegen-über kommunizieren, wenn er/sie sie überschreitet.
5WIRKSAMKEIT
Ich kann das Ergebnis meiner Arbeit kontrollieren und es nach Rück-sprache mit meiner Begleitperson beim nächsten Mal besser machen.
Ich beziehe die bestehende Pflegeplanung in meine Überlegungen und Handlungen ein. Ich beschreibe meine Beobachtungen und die durchgeführten pflegerischen Massnahmen RAI konform im Pfle-gebericht. Ich kann meine Arbeit überprüfen, um zu sehen, was ich besser oder anders machen könnte. Beim nächsten Mal beziehe ich diese Verbesserungen in meine Pflegehandlungen ein.
Ich kenne und nutze die Qualitätsdokumente des SLHs und beziehe diese in meine Pflegeplanung mit ein.
Ich kann selbständig die standardisierte PP auf den Bedarf der Klientin/des Bewohner nach RAI-Kriterien anpassen. Während meiner Arbeit ist es mir wichtig, laufend Verbesserungen anzubringen. Ergebnisse überprüfe ich immer auf ihre Qualität, und die Rückmeldungen meiner Kolleginnen und Kollegen nutze ich, um meine Arbeit noch besser machen zu können.
6WOHLBEFINDEN
Ich achte darauf, dass die «körperliche» Intimsphäre der Bewohnerin-nen und Bewohner bei der Pflege geschützt ist. Ich erkenne Vorlieben der Bewohner bei der Körperpflege und beziehe diese soweit möglich in die Pflege mit ein (Bsp. Wassertemperatur, Kissen…).
Wenn Bewohnerinnen/Bewohner Teile der Körperpflege selber ma-chen wollen, kann ich das erkennen und lasse ihnen die notwendige Zeit, dies auch zu tun.
Ich erkenne die Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner und ermutige sie, diese zu nutzen. Ich leite sie so zu grösstmöglicher Selbstständigkeit an. Ich bette und lagere immobile Bewohnerinnen und Bewohner unter Anleitung nach bekannten Konzepten (Kinaes-thetik, Bobath).
Ich erkenne, nutze und fördere die körperlichen Ressourcen der Bewoh-nerin und des Bewohners. Ich ermutige sie diese zu nutzen und leite sie so zu grösstmöglicher Selbständigkeit an. Ich setze gezielt pflegerische Massnahmen ein, um das Wohlbefinden der Bewohner und Bewohne-rinnen zu fördern (Bsp. aktivierende, beruhigende Streichungen, basale Stimulation…}
7SICHERHEIT
Ich kann erklären, was ich im Falle eines Notfalls (Bsp. Klientin fällt zu Boden) zu tun habe. Ich hole Hilfe, wenn der Zustand eines Bewoh-ners/einer Bewohnerin sich verändert/wenn ich überfordert bin. Bei allen pflegerischen Massnahmen gewährleiste ich die Sicherheit der mir anvertrauten Menschen.
Ich kann erklären, wofür Händehygiene (und andere Sicherheits-massnahmen) wichtig sind und wende sie fachmännisch und gezielt an. Ich kann selbständig «Erste Hilfe» leisten.
Ich führe die Körperpflegetechniken professionell unter Berücksichti-gung der herrschende Pflege- und Hygienestandards des SLHs aus.
Ich kann bei einem Notfall (akute Schmerzen, Feuer...) das Fachpersonal (Stufe F3) kompetenzgerecht unterstützen (Handreichungen, Telefona-te). Ich wende Prophylaxen gezielt an und leite Bewohner und Bewohne-rinnen und Anghörige dabei an.
8WIRTSCHAFTLICHKEIT
Ich nutze das vorhandene Pflegematerial und wende es fachgerecht an (Bsp. Intimwaschschüssel nur für Intimbereich…)
Ich kann meine Arbeit vollständig vorbereiten, weil ich weiss, wel-ches Pflegematerial ich benötige.
Ich nutze vorhandenes Pflegematerial, dabei achte ich darauf, dass den individuellen Pflegemitteln Vorzug gegeben wird. Ich achte darauf, dass ich soviel Material wie nötig und so wenig wie möglich benutze. Nach der Pflege reinige und versorge ich das Material fachgerecht.
Ich kenne das vorhandene Pflegematerial (Bsp. Einlagen und Windeln) und wende es fachgerecht an um Verschwendung vorzubeugen (Bsp. Einlagen: richtige Grösse, richtige Zeit). Ich sorge mit dafür, dass das richtige Material nachbestellt wird.
LAND
KART
E UN
D KO
MPA
SS K
ÖRP
ERPF
LEGE
Prototyp 1
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Die Routenplaner: 10+ … Lernjobs • Kommunikation • Wahrnehmung • Scham • Körperpflegemittel…
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Sparringpartnerinnen: Sich ändernde Haltung der Berufsbildnerinnen und Lernenden
Lernbüro • Mitarbeit der Berufsbildnerinnen • Lernen an individuellen Themen
Berufsbildnerinnen • Einarbeitung in die veränderte Rolle
Prototyp 1
LANDKARTE 1 - DER KUNDE UND SEIN FAHRRAD schaut das Thema «Der Kunde und sein Fahrrad» durch die Brille von acht Kriterien an. Alle Kriterien sind in ihrer Komplexität in vier Stufen - A (einfach) bis D (komplex) ausformuliert.
Die Landkarte 1 - Der Kunde und sein Fahhrad - fokussiert Kompetenzen der Kompetenzbereiche basierend auf dem Bildungsplan Fahrradmechaniker EFZ Nr. 46105, 5.9.2011
BETROFFENE KOMPETENZEN DER KOMPETENZBEREICHE KRITERIEN BETRIEB DURCH DIE KRITERIEN INTEGRIERTE
MSS-KOMPETENZEN BILDUNGSPLAN
B1 KettenantriebeB4 Stufenlose GetriebeD2 Batterie-LadeeinrichtungenE1 Technische BegriffeF7 Vorschriften
1LITERACY- HINSEHEN UND VERSTEHEN
Lernmethodik
C2 KomforteinrichtungenF1 KommunikationsmittelF3 KundenwünscheF6 Verkaufsgespräche
2ZUHÖREN UND REDEN
Umgangsformen Kommunikationsfähigkeit Teamfähigkeit
A3 Radaufhängungen und Lenkungen C1 BeleuchtungsanlagenD1 BatterienE2 Elektrische Elemente und MessgrössenF 4 ArbeitsaufträgeD3 Datenkommunkationssysteme
3EINEN UNTERSCHIED BEWIRKEN
Arbeitstechnik; Informations- und Kommunikationsmethodik
A1 Rahmen A5 BremsanlagenB2 KettenschaltungenE3 FertigungsverfahrenF8 Bekleidung, Zubehör, ZusatzeinrichtungenG2 Werkzeuge
4ÜBERPRÜFEN DER EINGENEN ARBEIT
Qualitätsorientierung
A2 Räder, Radlager und BereifungenD3 ElektromotorenE1 Technische Begriffe
5NACHHALTIGKEIT
eigenverantwortliches Handeln; lebenslanges Lernen
B3 NabengetriebeG1 Einrichtungen, Maschinen und GeräteG4 Fahrräder
6WIRTSCHAFTLICHKEIT Arbeitstechnik
A4 Federungen und Dämpfungen A6 Ergnonomische AnforderungenE4 Technische Informationen F2 Wartungs- und ReparaturinformationenF3 Ersatzteile
7SELBSTKOMPETENZ Problemlösetechnik
8ZWÄG SY - FIT SEIN Belastbarkeit
©Kreative Lösungswege
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…und es geht weiter:• neu: Bildungslandkarten«Velo-Mech»• Einsatz in Berufsfachschule medi• Erstes Treffen der IG Bildungslandkarte am 29. Mai 2017• Zusammenarbeit mit MBA• Interesses der EHB• Aufbau der Website bildungslandkarten.ch• …
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