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Dateiname: Beurteilung von Scodill_abschl_Mai2017-
Endfassung.docx
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Keplerstraße 18 • 66117 Saarbrücken
Abteilung D: Naturschutz, Forsten
Zeichen: D/1 - /17
Bearbeiter: Udo Weyrath
Tel.: 0681 501 4750
Fax: 0681 501 3510
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Beurteilung von SCODILL1 als Baustoff im ländlichen Wegebau aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
A) Vorbemerkungen
1. Vorsorgeentscheidung in 2014
Auf Grund der im Jahre 2014 vorliegenden Analyseergebnisse waren erhebliche und nach-
haltige Schädigungen von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren bei der Verwendung von
SCODILL in der Umgebung zu besorgen.
Insbesondere durch die extrem hohen ph-Werte konnten Verätzungen mit zumindest teil-
weise letalen Folgen bei Bodenlebewesen, Pflanzen, Invertebraten und Vertebraten nicht
ausgeschlossen werden.
Hierdurch wären dann je nach örtlicher Betroffenheit eindeutig Verstöße gegen Arten-
schutzrecht (§§ 39 und 44 BNatSchG), Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG, Vermeidungsge-
bot), Biotopschutz (§ 30 BNatSchG) und das Vorliegen eines Umweltschadens im Sinne des
§ 19 BNatSchG gegeben gewesen.
Aus Vorsorgegründen wurde daher dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit
Email vom 21.07.2014 mitgeteilt, dass aus naturschutzrechtlicher und –fachlicher Sicht bis
zur abschließenden Klärung der Auswirkungen von SCODILL auf Natur und Landschaft eine
Verwendung in der freien Landschaft nicht zulassungs- oder genehmigungsfähig war. Bei
geplanter Verwendung sollte daher das naturschutzrechtliche Einvernehmen / Benehmen
bzw. die naturschutzrechtliche Genehmigung versagt werden.
1 SCODILL ist der Markenname für LD-Konverterschlacke der AG der Dillinger Hüttenwerke
2/31
2. Vorläufige Restriktionen der Expertengruppe
Nach eingehender Erörterung der besonders relevanten chemischen Bestandteile von
SCODILL und der möglichen Wirkpfade wurden folgende vorläufig anzuwendende Restrikti-
onen seitens der einberufenen Expertengruppe aus Naturschutzfachleuten am 01.08.2014
einvernehmlich definiert:
1. keine Verwendung von SCODILL im geplanten Nationalpark, in allen Naturschutzgebie-
ten sowie allen gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG einschl. eines
Pufferstreifens von 10 m
2. in allen Natura 2000 – Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) Durchführung einer
Prüfung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Gebietes (FFH –
Verträglichkeitsprüfung) gemäß § 34 BNatSchG
3. keine Verwendung von SCODILL bei Vorkommen von Amphibienarten nach den Anhän-
gen II und IV der FFH-Richtlinie
1. Alytes obstetricans – Geburtshelferkröte
2. Bombina variegata – Gelbbauchunke
3. Bufo calamita – Kreuzkröte
4. Bufo viridis – Wechselkröte
5. Hyla arborea – Laubfrosch
6. Rana dalmatina – Springfrosch
7. Rana lessonae – Kleiner Wasserfrosch
8. Triturus cristatus – Kammmolch;
dies betrifft jeweils den Gesamtlebensraum, d.h. Fortpflanzungs-, Sommer- und Winter-
habitat, einschl. der jeweiligen Wanderwege (Anhaltspunkt: bis ca. 1500 m um das
Fortpflanzungshabitat)
4. keine Verwendung von SCODILL beim Vorkommen der beiden Schmetterlingsarten des
Anhang II bzw. Anhang IV der FFH – RL
1. Euplagia quadripunctaria – Spanische Flagge
2. Proserpinus proserpina – Nachtkerzenschwärmer;
dies betrifft insbesondere Waldwegeränder (die Raupen sind sehr mobil und bewegen
sich auf dem Boden bei der Suche nach einem geeigneten Verpuppungsplatz und legen
hierbei Strecken bis 500 m zurück)
5. keine Verwendung von SCODILL im Umfeld von abflussschwachen Gewässern und Vor-
kommen der Fischarten nach Anhang II der FFH – RL
1. �Cottus gobio – Groppe
2. �Lampetra planeri – Bachneunauge,
soweit ein relevanter Eintrag aus der Wegeentwässerung nicht ausgeschlossen werden
kann
6. Keine Verwendung von SCODILL, soweit folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der
FFH-RL direkt oder indirekt betroffen sind:
1. �3130 – oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation des Littorelletea
uniflorae und / oder der Isoeto-Nanojuncetea
2. 3160 – Dystrophe Seen und Teiche
3. 3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion flui-
tantis und des Callitricho-Batrachion
4. 7220 – Kalktuffquellen (Cratoneurion)
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5. 8150 – Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
7. Auf Grund der stofflichen Eigenschaften und der Abbindeprozesse nach Einbau wurde
die Wegedecke als Vollversiegelung im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-
lung gemäß §§ 13 ff BNatSchG beurteilt; das Gebot der Eingriffsvermeidung im Sinne
des § 15 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist strikt zu beachten.
B) Vorgehensweise
Ausgehend von dieser Entscheidungslage wurden in kooperativer Zusammenarbeit mit der
Dillinger Hütte vorhandene Gutachten, insbesondere solche im Zusammenhang mit der
REACH-Registrierung, hinsichtlich ihrer Relevanz für die vorliegenden Fragestellungen aus-
gewertet und in Fachrunden diskutiert. Zusätzlich wurden Unterlagen betreffend die Durch-
lässigkeit von Wegedecken mit SCODILL im Vergleich zu Naturbaustoffen herangezogen.
Durch die oberste Naturschutzbehörde wurde eine vegetationskundliche Untersuchung von
ausgewählten Wegeabschnitten mit SCODILL sowie Referenzstrecken mit Naturschotter
beauftragt und anschließend ausgewertet.
C) Ergebnisse
1. zusammenfassende Darstellung auf Basis von im Rahmen der Registrierung gemäß
der REACH-Verordnung gewonnenen Daten und Erkenntnissen
(Autor: SHS - Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KGaA)
Die intrinsischen Eigenschaften von Eisenhüttenschlacken sind im Rahmen der REACH-
Registrierung für Stoffe mit Produktionsmengen > 1000 to/Jahr sehr genau auf Reiz-und
Ätzwirkung untersucht und im „CSR Ferrous Slags“ (2013) dokumentiert worden. Die
Rücktitration von Schlackeneluaten mit 0,5 m H2SO4 nach Young & al., 1988 (FEhS-Institut,
2011) erbrachte keine alkalische Reserve, die auf potentielle Ätzwirkung hindeuten könnte.
Daher konnten Untersuchungen an der Kaninchenhaut und am Kaninchenauge sowohl mit
fein gemahlenen Schlacken als auch mit Schlackeneluaten (CSR Ferrous Slags, 2013)
durchgeführt werden. Es wurden keine Befunde erhoben, die zu einer Einstufung der Schla-
cken als „reizend“ führen konnten. Eine Ätzwirkung schied demnach ebenfalls aus. Selbst
der sehr empfindliche HET-CAM (Hühnerei-Test an der Chorion-Allantois-Membran) auf
potentielle Reiz-/Ätzwirkung war negativ. Insgesamt wurde an Schlacken kein Befund erho-
ben, der zu einer Einstufung als Gefahrstoff hätte führen müssen (CSR Ferrous Slags; 2013).
Untersuchungsergebnisse an Fröschen liegen nicht vor. Zu Übertragbarkeit der im „CSR Fer-
rous Slags“ (2013) dokumentierten Befunde wurde daher eine umfassende Darstellung der
Eigenschaften der Froschhaut herangezogen, woran die Universitäten Manchester, Nijme-
gen, Rom, Osaka, Rouen, Lübeck, Liverpool und New York beteiligt waren (Haslam, I.S. & al.,
Biol. Rev. 89 (2014), 618 ff). Frösche und Kröten decken ihren gesamten Wasserbedarf
durch Resorption über die Haut. Hierfür besitzen sie spezielle Membrankanäle (Aquaporine).
Zur Aufrechterhaltung des Säure-Basen-Gleichgewichts der Körperflüssigkeit dienen soge-
nannte Ionozyten, die, da aktiver Transport durch Membranen Energie erfordert, mitochond-
rienreich sind.
Aus den negativen Befunden an der Bindehaut von Kaninchen und aus dem Hühnerei-Test
lässt sich unter Berücksichtigung der spezifischen Anatomie der Haut aquatischer Vertebra-
ten (Frösche, Kröten) zur Wasseraufnahme und Aufrechterhaltung der Homöostase schlie-
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ßen, dass der offene Wegebau mit LD-Schlacken kein erhöhtes Risiko für endemische Am-
phibienarten darstellt.
Da Wege aufgrund eines fehlenden Nahrungsangebots und fehlender offener Wasserfläche
zum Ablaichen kein Habitat für Amphibien darstellen, kann es daher nur in Ausnahmefällen
zu kurzzeitiger Exposition dieser Tiere (Querung des Weges) gegenüber einem erhöhten pH-
Wert kommen, die jedoch aufgrund der geringen alkalischen Reserve und damit fehlender
Reiz-/Ätzwirkung sowie der speziellen Anatomie der Haut von Fröschen und Kröten für die
Tiere völlig problemlos sein sollte.
2. vergleichende Betrachtung von Durchlässigkeitsbeiwerten zwischen den üblicher-
weise eingesetzten natürlichen Gesteinskörnungen und Stahlwerksschlacken
(Autor: SHS - Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KGaA)
Auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen kommt die Dillinger Hütte zu dem Er-
gebnis, dass die bekannte Selbsterhärtung des Baustoffs SCODILL - wie auch anderer
Stahlwerksschlacken – bei einem Einsatz im ungebundenen Wegebau zu keinem höheren
Grad der Versiegelung und nicht zu geringeren Durchlässigkeiten als alternativ verwendete
natürliche Gesteinskörnungen führt. Umwelteinflüsse und Gebrauch der Baustoffe im Bau-
werk haben den ungleich größeren Einfluss auf den Versiegelungsgrad als der gewählte
Gesteinstyp.
„Die Grenze zwischen einem durchlässigen und einem undurchlässigen Boden liegt etwa
bei 10−6 m/s.“ [Internet www.wikipedia.de: „Permeabilität (Geowissenschaften)“ vom
02.03.2017]
„Der Durchlässigkeitsbeiwert, in dem das Niederschlagswasser i.d.R. vollständig versickert
werden kann, liegt zwischen 10-3 (grobkörniger Sand, stark durchlässig) und 10-6 m/s
(schluffiger Sand, schwach durchlässig).“ [Internet http://www.wwa-
wm.bayern.de/service/veroeffentlichungen/doc/muster_zur_durchfuehrung_von_sickertest
s_02_2012.pdf: „Ermittlung der Sickerfähigkeit von Böden“ vom 02.03.2017]
Bei Deponien wird im Kontext mit natürlichen geologischen Barrieren und Abdichtungen in
der Regel ab einem Durchlässigkeitsbeiwert von 10-9 m/s gesprochen.
Bei extrem feinkornarmen Tragschichten werden in Bayern Durchlässigkeiten von 5 * 10-5
m/s bis 5 * 10-6 m/s und im Merkblatt für versickerungsfähigen Verkehrsflächen Durchläs-
sigkeiten von 5 * 10-6 m/s gefordert. Wassergebundene Deckschichten, auch Deckschichten
ohne Bindemittel (DoB) genannt, erreichen – unabhängig vom Gesteinstyp - mit den bei
Ihnen bereits beim Einbau bautechnisch geforderten erhöhten Feinanteilen diese Permeabi-
litäten nicht.
Bei vergleichenden Untersuchungen von Stahlwerksschlacke und natürlichen Gesteinskör-
nungen konnten Durchsickerungsfähigkeiten bei beiden Gesteinstypen in gleicher Größen-
ordnung im durchlässigen Bereich mit gemäß DIN 19682-7 ermittelten Infiltrationsbeiwer-
ten von etwa 2 bis 9 * 10-6 m/s nachgewiesen werden, wobei im konkreten Fall das ver-
wendete Kalkstein-Produkt sogar dauerhaft leicht undurchlässiger war als die Schicht aus
LD-Schlacke. Sickerwassermengen waren durch die beiden Tragschichten nachweisbar [R.
Bichaluch, M. Leson: „Praxisversuch zur Ermittlung des Umweltverhaltens von LD-SchlacKe
im offenen Wegebau“, Straße und Autobahn, 04.2014], [R. Bialucha: „Übertragbarkeit von
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Laborergebnissen auf Praxisverhältnisse bei Verwendung von LD-Schlacke im offenen Ein-
bau“, Schlussbericht AIF-Vorhaben 16079 N; 28.03.2013].
Vergleichende Untersuchungen an feinanteilreichen DoB-Gemischen gemäß TL SoB-StB 04
mit erhöhten Feinkornanteilen weisen gesteins- und versuchsdauerunabhängig schwach bis
sehr schwache Durchlässigkeiten gemäß DIN 18130 auf [FEhS-Prüfzeugnis PZ2016/199
vom 22.04.2016].
Umwelteinflüsse und Gebrauch führen bei allen Baustoffgemischen im Laufe der Zeit je-
doch im Allgemeinen immer zu einer abnehmenden Durchlässigkeit und einem zunehmen-
den Grad der Versiegelung des technischen Bauwerks:
Wolf weist in seiner Dissertation [M. Wolf: „Untersuchungen zur Durchlässigkeit von Trag-
schichten ohne Bindemittel in Straßenbefestigungen“, Dissertation an der Fakultät Bauin-
genieurwesen der TU Dresden, 19.05.2014] auf die üblicherweise geringeren Wasserdurch-
lässigkeiten in situ gegenüber Laboruntersuchungen, z. B. bedingt durch (Baustellen-
)Verkehr, hin. „Deutlich wurde auch, dass weder die Einhaltung einer bestimmten Grenz-
sieblinie noch der Nachweis einer Bestimmten Wasserdurchlässigkeit im Labor eine ausrei-
chende Sicherheit bieten, dass auch unter Einbaubedingungen eine hohe Wasserdurchläs-
sigkeit gewährleistet ist.“
Das Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft der FH Bochum kam zusammen mit dem IKT –
Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen in der Auftragsarbeit „Prüfung was-
serdurchlässiger Flächenbeläge nach mehrjähriger Betriebsdauer“ für das MUNLV NRW im
Februar 2005 zu dem Ergebnis, dass Lage- und Umwelteinflüsse („…im Schatten bzw. un-
terhalb von Vegetationen vermoost und mit Feinpartikeln zugesetzt…, „… Fahrspuren…“) und
nicht das eingesetzte Bausystem den signifikanten Einfluss auf die Dauerhaftigkeit der
Durchsickerungsfähigkeit haben und regen sogar die bedarfweise Reinigung dieser Flächen
an.
3. Vegetationskundliche Untersuchungen zur Ermittlung der Auswirkungen des Wege-
baumaterials „SCODILL“ auf die Vegetation (vgl. Anhang 1)
(Autor: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat Naturschutz)
Im Aufnahmezeitraum vom 31. August bis 30. September 2015 wurden an Waldwegen im
Saarland in insgesamt sieben Untersuchungsgebieten vegetationskundliche Transektauf-
nahmen durchgeführt. Um die Auswirkungen des Wegebaumaterials SCODILL auf die we-
gebegleitende Vegetation zu ermitteln, erfolgten die Vegetationsaufnahmen sowohl an We-
gen, die mit SCODILL gebaut wurden, als auch an Referenzflächen mit Naturgesteinen als
Wegebaumaterial. Es wurden insgesamt 700 Vegetationsaufnahmen durchgeführt, unter-
teilt in 10 Transekte von 10 m x 2 m je Untersuchungsgebiet, hiervon jeweils acht Transekte
an SCODILL-Wegen und zwei Transekte an Referenzwegen.
In den Untersuchungsgebieten Sengscheid, Fischbach, Ritterstraße und Großrosseln sind
sowohl hinsichtlich der Reaktionszahl, als auch der Stickstoffzahl vergleichbare Ergebnisse
zu beobachten. Eine Signifikanz der Abweichungen ist über das gesamte Transekt nicht
feststellbar.
Das Untersuchungsgebiet Lebach weist als einziges Untersuchungsgebiet deutliche und
eindeutige Abweichungen auf, allerdings, entgegen den Erwartungen, bei durchgehend hö-
heren Werten des Referenzweges ab dem zweiten Meter des Transektes.
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Die Untersuchungsflächen in Dillingen weisen leicht höhere R-Zahlen der Referenzflächen
innerhalb der ersten zwei Meter des Transektes und stark schwankende Referenzwerte im
Rest des Transektes auf, während sich vergleichbare N-Zahlen innerhalb der ersten drei
Meter und höhere Werte bei SCODILL-Wegen im weiteren Transektverlauf beobachten las-
sen.
In Berschweiler sind etwas höhere Werte bei SCODILL-Wegen innerhalb der ersten drei Me-
ter für die R-Zahl und während der ersten zwei Meter für die N-Zahl erkennbar, während im
weiteren Transektverlauf, bei unvollständiger Datenverfügbarkeit aufgrund des geringen
Deckungsgrades der Vegetation, ein Anstieg der Referenzwerte zu beobachten ist (Abb. 2;
Abb. A1).
Der hohe Calciumoxid-Anteil von SCODILL lässt erwarten, dass sich potentielle Abweichun-
gen zwischen den SCODILL- und Referenzwegen aufgrund von Auswaschungen und einer
hiermit verbunden Erhöhung des pH-Wertes und einer besseren Nährstoffverfügbarkeit ins-
besondere innerhalb der ersten Meter des Transektes einstellen, während im weiteren Ver-
lauf des Transektes mit abnehmenden Abweichungen zu rechnen ist. Dieser Zusammen-
hang ist nicht erkennbar, es zeigt sich tendenziell sogar eine gegenteilige Entwicklung. Wäh-
rend im Gesamtverlauf der Transekte höhere Schwankungen der Werte und Abweichungen
zwischen den Wegen eines Untersuchungsgebietes tendenziell in größerem Abstand von
der Wegekante erkennbar sind, ist insbesondere eine hohe Übereinstimmung der ersten
Aufnahmeflächen auffällig. Die maximale Abweichung der gewichteten Zeigerwerte inner-
halb des ersten Meters der Transekte liegt bei 0,6 Stufen bei der R-Zahl und 1,0 Stufen bei
der N-Zahl. Die mittlere Abweichung der gewichteten Zeigerwerte innerhalb des ersten Me-
ters der Transekte beträgt 0,3 Stufen bei der R-Zahl und 0,4 Stufen bei der N-Zahl.
Zu beachten ist, dass Ausprägungen und Veränderungen bei kleinräumigen Beobachtungen
der Vegetation in einer Vielzahl von abiotischen und biotischen Faktoren begründet sein
können. Die Gewährleistung einer Gleichartigkeit, auch hinsichtlich der Nutzungsintensitä-
ten und Geländestrukturen, ist nur bedingt möglich. Auch bei sorgfältiger Auswahl mög-
lichst homogener Aufnahmeflächen wird sich entsprechend eine Vergleichbarkeit aufgrund
der hohen Anzahl an möglichen Wirkungen auf die zu untersuchenden Standortparameter
immer nur annäherungsweise erreichen lassen.
Unter Beachtung dieses Aspekts sind die geringen Abweichungen als weitgehende Überein-
stimmung zwischen den Werten der SCODILL- und Referenzwege innerhalb der ersten Auf-
nahmeflächen der Transekte zu bewerten. Schwankungen in weiterer Entfernung vom Weg-
esrand lassen sich hingegen in der Regel nicht mit dem verbauten Wegematerial in Verbin-
dung bringen. Auch die Betrachtung der Baujahre von 2006 bis 2013 der untersuchten
SCODILL-Wege lässt keinen relevanten Zusammenhang erkennen (Tab. A2). Die Vegetation
an den bereits länger bestehenden Wegen, die entsprechend einen längeren Zeitraum für
potentielle Eintragungen ausgesetzt war, zeigt gegenüber SCODILL-Wegen jüngeren Bau-
jahrs keine auffälligen Abweichungen.
Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, dass sich zum aktuellen Zeitpunkt keine ein-
deutige Beeinflussung der Vegetation in der Umgebung von SCODILL-Wegen nachweisen
lässt. Weder die Basenversorgung, noch die Nährstoffverfügbarkeit weichen in signifikanter
Weise von den Referenzwerten ab bzw. liegen im Bereich eines bei der gewählten Methodik
zu erwartenden Schwankungsbereiches oder sind, wie im Untersuchungsgebiet Lebach, in
einer Weise auffällig, die auf anderweitige beeinflussende Faktoren hindeuten.
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Bei der Interpretation der Ergebnisse sind zudem die schwierigen Bedingungen bei der Da-
tenaufnahme zu berücksichtigen. Einerseits hatte die starke Trockenheit des Sommers 2015
einen Einfluss auf die Vitalität der Krautschicht, andererseits führte der späte Zeitpunkt der
Aufnahmen zu einem verminderten Arteninventar. Insbesondere die frühblühenden Geo-
phyten sind in diesem Zeitraum nur noch schwer bzw. in geringer Anzahl nachweisbar oder
bereits vollständig zersetzt.
Zudem sind Untersuchungsflächen mit geringen, für das Zeigerwertsystem nach Ellenberg
relevanten, Artenzahlen in ihrer Aussagekraft geringer als Untersuchungsflächen mit hohen
Artenzahlen, bei denen der mittlere Zeigerwert aus dem Vorkommen einer entsprechend
hohen Anzahl von Pflanzenarten resultiert.
4. Beurteilung aus der Sicht der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
(Autor: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat Naturschutz)
Als Grundlage für die Beurteilung werden die voran stehenden Ausführungen Nrn. 1 bis 3
sowie die örtlichen Feststellungen bei mehreren Ortseinsichten von mit SCODILL ausgebau-
ten Wegen und konventionell ausgebauten Referenzstrecken herangezogen.
Das Erscheinungsbild der mit SCODILL ausgebauten Wege variiert sehr stark. Die Wegerän-
der und der Wegemittelstreifen sind teilweise vegetationsfrei, teilweise schütter vor allem
mit Moosen bewachsen und teilweise mit Pflanzen der angrenzenden Vegetationsbestände
bestanden. Die Wegedecke erscheint zum Teil vollflächig kompakt – vergleichbar einer Be-
tondecke, jedoch stärker kleinststrukturiert -, zum Teil sind ausgeprägte Fahrstreifen zu er-
kennen, zum Teil ist oberflächig über die gesamte Wegebreite eine feinkörnige Auflage vor-
handen.
Es sind ähnliche Erscheinungsbilder wie bei hydraulisch gebundenen Wegedecken oder gut
ausgebauten Tragschichten aus Naturschotter ohne Bindemittel festzustellen.
Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass weniger das verwendete Baumaterial als
Ausschlag gebend zu sehen ist, sondern vielmehr Lage, Exposition, Besonnungsintensität
und Bodenfeuchte als standörtliche Faktoren, Alter des Weges und Nutzungsart und –
intensität – Fußweg, Radweg, vielbefahrene PKW-Strecke, Hauptholzabfuhrweg mit star-
kem Schwerlastverkehr.
Somit ist kein erheblicher Unterschied im Hinblick auf die Lebensraumeignung und Trenn-
wirkung zwischen konventionell ausgebauten Wegen mit Naturschotter – hydraulisch ge-
bunden oder gut ausgebaute Tragschicht – und mit SCODILL ausgebauten Wegen festzu-
stellen.
Im Hinblick auf das Landschaftsbild können grundsätzlich Unterschiede zwischen der opti-
schen Wahrnehmung von naturraumtypisch ausgefärbtem Material und SCODILL, das eine
Grautönung aufweist, festgestellt werden. Die mittelfristige Einbindung in die Landschaft ist
wie vorab bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt zudem von Lage, Exposition, Be-
sonnungsintensität und Bodenfeuchte als standörtliche Faktoren, Alter des Weges und Nut-
zungsart und –intensität abhängig.
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D) Zusammenfassung
Auf der Grundlage des EG-Sicherheitsinformationsblattes (siehe Anlage 2) ist SCODILL
als nicht gefährlich im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP) eingestuft.
Besondere Umweltschutzmaßnahmen sind bei Handhabung, Lagerung und unbeabsich-
tigter Freisetzung nicht erforderlich. Nach Abschnitt 11 des Informationsblattes ist der
Stoff nicht reizend, nicht sensibilisierend und nicht toxisch.
Gemäß den Ausführungen unter Punkt C 1 sind keine Ätz- oder Reizwirkungen zu besor-
gen.
Auf Grund der Ergebnisse nach Punkt C 3 lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt keine ein-
deutige Beeinflussung der Vegetation in der Umgebung von SCODILL-Wegen nachwei-
sen.
Nach den Ausführungen unter den Punkten C 2 und C 4 gibt es keine erheblichen Unter-
schiede zwischen herkömmlichem Ausbau von Wegen mit Naturschotter und dem mit
SCODILL im Hinblick auf die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes.
Hieraus ergeben sich für die vorsorglichen Restriktionen nach A 2. folgende Änderungen:
1. Die Regelungen nach den Ziffern A 2.3.1 bis A 2.3.8 und A 2.1 bis A 2.2 können entfal-
len.
2. In Abänderung der Regelung nach Ziffer A 2.2 ist in Natura 2000 – Gebieten (FFH- und
Vogelschutzgebieten) die Durchführung einer Prüfung auf die Verträglichkeit mit den Er-
haltungszielen des jeweiligen Gebietes (FFH – Verträglichkeitsprüfung) gemäß § 34
BNatSchG im Regelfall erforderlich, bei Verwendung von SCODILL
a. im Umfeld von abflussschwachen Gewässern und Vorkommen der Fischar-
ten nach Anhang II der FFH – RL
�Cottus gobio – Groppe
�Lampetra planeri – Bachneunauge,
soweit ein relevanter Eintrag aus der Wegeentwässerung nicht ausgeschlos-
sen werden kann
b. soweit folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL direkt oder in-
direkt betroffen sind:
�3130 – oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation des
Littorelletea uniflorae und / oder der Isoeto-Nanojuncetea
3160 – Dystrophe Seen und Teiche
3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des
Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
7220 – Kalktuffquellen (Cratoneurion)
8150 – Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
3. Die Regelungen nach Ziffer A 2.1 werden dahin gehend geändert, dass die Verwendung
von SCODILL im Nationalpark, in allen Naturschutzgebieten sowie allen gesetzlich ge-
schützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG einer Einzelfallprüfung bedarf, wobei insbe-
sondere die unter Punkt 2 a und b genannten Betroffenheiten zu berücksichtigen sind.
4. Die Regelungen nach Ziffer A 2.6 werden dahin gehend geändert, dass die Verwendung
von SCODILL im Umfeld von folgenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL au-
9/31
ßerhalb von Natura 2000 – Gebieten auf ihre Verträglichkeit mit den Lebensräumen zu
prüfen ist:
�3130 – oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation des Littorelle-
tea uniflorae und / oder der Isoeto-Nanojuncetea
3160 – Dystrophe Seen und Teiche
3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion
fluitantis und des Callitricho-Batrachion
7220 – Kalktuffquellen (Cratoneurion)
8150 – Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
5. Die Einstufung unter Ziffer A 2.7 kann entfallen, da von erheblichen Unterschieden be-
treffend die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zwischen herkömmlichem Ausbau
von Wegen mit Naturschotter und dem mit SCODILL nicht ausgegangen wird. Eine
Gleichbewertung mit solchen Wegen ist daher geboten.
E) Regelungen des Naturschutzes beim Einsatz von SCODILL im ländlichen Wegebau
1. In Natura 2000 – Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist die Durchführung einer
Prüfung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Gebietes (FFH –
Verträglichkeitsprüfung) gemäß § 34 BNatSchG im Regelfall erforderlich, bei Verwen-
dung von SCODILL
a. im Umfeld von abflussschwachen Gewässern und Vorkommen der Fischar-
ten nach Anhang II der FFH – RL
i. �Cottus gobio – Groppe
ii. �Lampetra planeri – Bachneunauge,
soweit ein relevanter Eintrag aus der Wegeentwässerung nicht ausgeschlos-
sen werden kann
b. soweit folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL direkt oder in-
direkt betroffen sind:
i. �3130 – oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation des
Littorelletea uniflorae und / oder der Isoeto-Nanojuncetea
ii. 3160 – Dystrophe Seen und Teiche
iii. 3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des
Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
iv. 7220 – Kalktuffquellen (Cratoneurion)
v. 8150 – Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
2. Die Verwendung von SCODILL im Nationalpark, in allen Naturschutzgebieten sowie allen
gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG bedarf einer Einzelfallprüfung,
wobei insbesondere die unter Punkt 1 genannten Betroffenheiten zu berücksichtigen
sind.
3. Die Verwendung von SCODILL im Umfeld von folgenden Lebensraumtypen nach Anhang
I der FFH-RL außerhalb von Natura 2000 – Gebieten ist auf ihre Verträglichkeit mit den
Lebensräumen zu prüfen:
i. �3130 – oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation des
Littorelletea uniflorae und / oder der Isoeto-Nanojuncetea
ii. 3160 – Dystrophe Seen und Teiche
10/31
iii. 3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des
Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
iv. 7220 – Kalktuffquellen (Cratoneurion)
v. 8150 – Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
4. Bei Verwendung von SCODILL im Umfeld von abflussschwachen Gewässern und Vor-
kommen der Fischarten nach Anhang II der FFH – RL
i. �Cottus gobio – Groppe
ii. �Lampetra planeri – Bachneunauge,
ist sicher zu stellen, dass ein relevanter Eintrag aus der Wegeentwässerung ausge-
schlossen werden kann.
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12/31
Die Vegetationsaufnahmen wurden nach der Aufnahmemethode nach BRAUN-
BLANQUET (1928) für die Kraut- und Strauchschicht durchgeführt. Für die Baum-
schicht erfolgte eine grobe Beschreibung der Artenzusammensetzung. Aufgrund der
starken anthropogenen Beeinflussungen im Rahmen der Forstwirtschaft, erfolgte für
die Baumschicht nur eine grobe Beschreibung der Baumartenzusammensetzung
und ggf. der Waldgesellschaft, jedoch ohne Berücksichtigung in der weiteren Daten-
auswertung.
Datenverarbeitung
Das Ziel der Datenauswertung ist die indirekte Untersuchung der Standortparameter
über die standörtliche Vegetationsausprägung durch Ermittlung der Zeigerwerte
nach dem Zeigerwertsystem von ELLENBERG ET AL. (2001) mit anschließendem Ver-
gleich der gewichteten Zeigerwerte an SCODILL-Wegen und Wegen mit neutralem
Baumaterial. Als potentielle Auswirkungen von SCODILL im Wegebau sind Verände-
rungen bzw. ein Anstieg der Basen- und Nährstoffversorgung des Bodens denkbar.
Entsprechend erfolgte eine Zuordnung der Reaktionszahl und Stickstoffzahl als In-
dikatoren für die Basenversorgung bzw. die Stickstoff- und Nährstoffversorgung für
alle Arten der 700 Vegetationsaufnahmen, der eine anschließende Berechnung der
mittleren Reaktions- und Stickstoffzahl für alle Vegetationsaufnahmen ermöglichte.
Diese Methode erlaubt es, Standorteigenschaften ohne bodenchemische Untersu-
chungen über das floristische Arteninventar zu ermitteln. Die Reihung der Reakti-
onszahl erfolgt nach der Bodenreaktion und dem Kalkgehalt von Stufe 1 – Starksäu-
rezeiger, bis Stufe 9 – Basen- und Kalkzeiger, die Reihung der Stickstoffzahl nach
der Mineralstickstoffversorgung von Stufe 1 – stickstoffärmste Standorte, bis Stufe
9 – übermäßig stickstoffreiche Standorte.
Die Auswertung der Datenerhebung erfolgte durch einen visuellen Vergleich mittels
einfacher Streudiagramme, die mit Microsoft Excel 2010 für jedes Untersuchungs-
gebiet, separat für die Stickstoff- und die Reaktionszahl, angefertigt wurden. Die Di-
agramme ermöglichen einen Vergleich der N- und R-Zahlen von SCODILL- und Refe-
renzwegen im Untersuchungsbereich über die ersten zehn Meter ab der Wegekante
im Stil einer Gradientendarstellung. Diese Methode erlaubt eine differenzierte Er-
mittlung eindeutiger Abweichungen unter Vermeidung der Darstellung einer
„scheinbaren Genauigkeit“, die statistische Auswertungsmethoden zur Folge hätten
und die von der Erhebungs- und Auswertungsmethodik nicht beansprucht werden
können.
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13/31
Abb. 2: A
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weiteren
15/31
In Berschweiler sind etwas höhere Werte bei SCODILL-Wegen innerhalb der ersten
drei Meter für die R-Zahl und während der ersten zwei Meter für die N-Zahl erkenn-
bar, während im weiteren Transektverlauf, bei unvollständiger Datenverfügbarkeit
aufgrund des geringen Deckungsgrades der Vegetation, ein Anstieg der Referenz-
werte zu beobachten ist (Abb. 2; Abb. A1).
Der hohe Calciumoxid-Anteil von SCODILL lässt erwarten, dass sich potentielle Ab-
weichungen zwischen den SCODILL- und Referenzwegen aufgrund von Auswa-
schungen und einer hiermit verbunden Erhöhung des pH-Wertes und einer besseren
Nährstoffverfügbarkeit insbesondere innerhalb der ersten Meter des Transektes ein-
stellen, während im weiteren Verlauf des Transektes mit abnehmenden Abweichun-
gen zu rechnen ist. Dieser Zusammenhang ist nicht erkennbar, es zeigt sich tenden-
ziell sogar eine gegenteilige Entwicklung. Während im Gesamtverlauf der Transekte
höhere Schwankungen der Werte und Abweichungen zwischen den Wegen eines
Untersuchungsgebietes tendenziell in größerem Abstand von der Wegekante er-
kennbar sind, ist insbesondere eine hohe Übereinstimmung der ersten Aufnahme-
flächen auffällig. Die maximale Abweichung der gewichteten Zeigerwerte innerhalb
des ersten Meters der Transekte liegt bei 0,6 Stufen bei der R-Zahl und 1,0 Stufen
bei der N-Zahl. Die mittlere Abweichung der gewichteten Zeigerwerte innerhalb des
ersten Meters der Transekte beträgt 0,3 Stufen bei der R-Zahl und 0,4 Stufen bei der
N-Zahl.
Zu beachten ist, dass Ausprägungen und Veränderungen bei kleinräumigen Be-
obachtungen der Vegetation in einer Vielzahl von abiotischen und biotischen Fakto-
ren begründet sein können. Die Gewährleistung einer Gleichartigkeit, auch hinsicht-
lich der Nutzungsintensitäten und Geländestrukturen, ist nur bedingt möglich. Auch
bei sorgfältiger Auswahl möglichst homogener Aufnahmeflächen wird sich entspre-
chend eine Vergleichbarkeit aufgrund der hohen Anzahl an möglichen Wirkungen
auf die zu untersuchenden Standortparameter immer nur annäherungsweise errei-
chen lassen.
Unter Beachtung dieses Aspekts sind die geringen Abweichungen als weitgehende
Übereinstimmung zwischen den Werten der SCODILL- und Referenzwege innerhalb
der ersten Aufnahmeflächen der Transekte zu bewerten. Schwankungen in weiterer
Entfernung vom Wegesrand lassen sich hingegen in der Regel nicht mit dem verbau-
ten Wegematerial in Verbindung bringen. Auch die Betrachtung der Baujahre von
2006 bis 2013 der untersuchten SCODILL-Wege lässt keinen relevanten Zusam-
menhang erkennen (Tab. A2). Die Vegetation an den bereits länger bestehenden
Wegen, die entsprechend einen längeren Zeitraum für potentielle Eintragungen aus-
gesetzt war, zeigt gegenüber SCODILL-Wegen jüngeren Baujahrs keine auffälligen
Abweichungen.
Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, dass sich zum aktuellen Zeitpunkt
keine eindeutige Beeinflussung der Vegetation in der Umgebung von SCODILL-
Wegen nachweisen lässt. Weder die Basenversorgung, noch die Nährstoffverfügbar-
keit weichen in signifikanter Weise von den Referenzwerten ab bzw. liegen im Be-
16/31
reich eines bei der gewählten Methodik zu erwartenden Schwankungsbereiches o-
der sind, wie im Untersuchungsgebiet Lebach, in einer Weise auffällig, die auf an-
derweitige beeinflussende Faktoren hindeuten.
Bei der Interpretation der Ergebnisse sind zudem die schwierigen Bedingungen bei
der Datenaufnahme zu berücksichtigen. Einerseits hatte die starke Trockenheit des
Sommers 2015 einen Einfluss auf die Vitalität der Krautschicht, andererseits führte
der späte Zeitpunkt der Aufnahmen zu einem verminderten Arteninventar. Insbe-
sondere die frühblühenden Geophyten sind in diesem Zeitraum nur noch schwer
bzw. in geringer Anzahl nachweisbar oder bereits vollständig zersetzt.
Zudem sind Untersuchungsflächen mit geringen, für das Zeigerwertsystem nach
Ellenberg relevanten, Artenzahlen in ihrer Aussagekraft geringer als Untersuchungs-
flächen mit hohen Artenzahlen, bei denen der mittlere Zeigerwert aus dem Vor-
kommen einer entsprechend hohen Anzahl von Pflanzenarten resultiert.
Quellen
BRAUN-BLANQUET, J. (1928): Pflanzensoziologie. Springer, Berlin.
ELLENBERG, H., WEBER, H. E., DÜLL, R., WIRTH, V. & H. WERNER (2001): Zeigerwerte von
Pflanzen in Mitteleuropa. Verlag Erich Goltze, Göttingen.
17/31
Anlagen
Sengscheid
SCODILL Referenz
R N R N
1. Aufnahmen 6,6 6,8 6,4 6,8
2. Aufnahmen 5,5 6,6 6,2 5,8
3. Aufnahmen 5,4 6,5 6,1 6,5
4. Aufnahmen 5,0 6,2 5,6 5,8
5. Aufnahmen 5,0 6,1 5,5 5,8
6. Aufnahmen 5,1 6,1 5,0 5,4
7. Aufnahmen 5,4 6,6 5,2 5,5
8. Aufnahmen 5,6 6,4 4,8 4,8
9. Aufnahmen 4,8 6,2 4,9 5,6
10. Aufnahmen 4,5 5,8 4,0 5,7
Fischbach
SCODILL Referenz
R N R N
1. Aufnahmen 6,7 6,9 6,5 7,6
2. Aufnahmen 6,8 6,5 6,3 6,9
3. Aufnahmen 6,7 6,3 6,2 6,9
4. Aufnahmen 7,1 6,7 6,4 7,3
5. Aufnahmen 6,8 6,7 6,3 6,9
6. Aufnahmen 6,5 6,8 6,0 6,9
7. Aufnahmen 5,0 5,7 8. Aufnahmen 7,0 4,0 3,0
9. Aufnahmen 7,0 6,0 7,0
10. Aufnahmen 5,0 6,8
Ritterstraße
SCODILL Referenz
R N R N
1. Aufnahmen 6,0 5,5 5,8 5,6
2. Aufnahmen 5,9 5,2 5,4 5,8
3. Aufnahmen 5,9 5,3 5,9 5,5
4. Aufnahmen 5,6 5,3 5,0 5,5
5. Aufnahmen 5,5 5,2 5,5 6,2
6. Aufnahmen 5,5 5,3 4,5 5,8
7. Aufnahmen 5,5 5,4 4,2 6,0
8. Aufnahmen 5,7 5,5 7,0 5,0
9. Aufnahmen 5,7 5,4 4,0 6,0
10. Aufnahmen 5,4 5,3 4,0 6,0
18/31
Großrosseln
SCODILL Referenz
R N R N
1. Aufnahmen 6,3 6,6 5,7 5,6
2. Aufnahmen 5,5 5,8 4,8 6,3
3. Aufnahmen 4,7 5,8 4,1 5,8
4. Aufnahmen 4,5 5,6 4,0 6,6
5. Aufnahmen 3,8 4,6 3,5 5,2
6. Aufnahmen 4,0 4,5 3,7 5,5
7. Aufnahmen 3,8 5,3 3,5 6,2
8. Aufnahmen 3,6 5,2 3,5 6,7
9. Aufnahmen 3,4 5,7 3,5 6,6
10. Aufnahmen 3,6 6,1 4,0 6,4
Dillingen
SCODILL Referenz
R N R N
1. Aufnahmen 6,7 7,1 7,2 7,3
2. Aufnahmen 6,1 6,2 7,4 5,8
3. Aufnahmen 5,9 6,2 4,8 5,8
4. Aufnahmen 6,0 6,1 6,3 7,1
5. Aufnahmen 6,1 6,2 4,4 5,2
6. Aufnahmen 6,0 6,2 5,6 4,9
7. Aufnahmen 6,4 6,8 3,0 4,5
8. Aufnahmen 5,8 6,1 5,1 5,6
9. Aufnahmen 5,7 6,3 3,1 5,5
10. Aufnahmen 6,1 6,2 5,0 5,5
Lebach
SCODILL Referenz
R N R N
1. Aufnahmen 6,3 6,3 6,3 6,4
2. Aufnahmen 4,7 5,0 7,0 7,0
3. Aufnahmen 3,8 4,2 6,0 7,0
4. Aufnahmen 4,2 4,6 6,3 7,0
5. Aufnahmen 3,3 4,1 6,8 7,0
6. Aufnahmen 4,2 4,7 7,0 7,0
7. Aufnahmen 4,2 4,7 7,0 7,0
8. Aufnahmen 3,4 4,2 7,0 7,0
9. Aufnahmen 3,9 4,3 7,0 7,0
10. Aufnahmen 5,3 5,5 7,0 7,0
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2. Aufn
3. Aufn
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20/31
Reaktionszahl
die Ergebnisse
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21/31
Anhang 2 EG – Sicherheitsinformationsblatt
22/31
23/31
24/31
25/31
26/31
27/31
28/31
29/31
30/31
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