Download - 2010-02-18 Mutter-Rili1 2
Richtlinien
des Bundesausschusses der Aumlrzte und Krankenkassen
uumlber die aumlrztliche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft
und nach der Entbindung (bdquoMutterschafts-Richtlinienldquo)
in der Fassung vom 10 Dezember 1985 (veroumlffentlicht im Bundesanzeiger Nr 60 a vom 27 Maumlrz 1986)
zuletzt geaumlndert am 18 Februar 2010 veroumlffentlicht im Bundesanzeiger 2010 Nr 75 S 1784
in Kraft getreten am 21 Mai 2010
Mutterschafts-Richtlinien
Die vom Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen gemaumlszlig sect 92 Abs 1 Satz 2 Nr 4 des Fuumlnften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) i V m sect 196 der Reichsversishycherungsordnung (RVO) bzw sect 23 des Gesetzes uumlber die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1972) beschlossenen Richtlinien dienen der Sicherung einer nach den Regeln der aumlrztlichen Kunst und unter Beruumlcksichtigung des allgemein anershykannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden zweckmaumlszligigen und wirtschaftlichen aumlrztlichen Betreuung der Versicherten waumlhrend der Schwangershyschaft und nach der Entbindung (sectsect 2 Abs 1 12 Abs 1 28 Abs 1 70 Abs 1 und 73 Abs 2 SGB V)
Allgemeines
1 Durch die aumlrztliche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen moumlgliche Gefahren fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstoumlrungen rechtshyzeitig erkannt und der Behandlung zugefuumlhrt werden
Vorrangiges Ziel der aumlrztlichen Schwangerenvorsorge ist die fruumlhzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten
2 Zur notwendigen Aufklaumlrung uumlber den Wert dieser den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen Aumlrzte Krankenkassen und Hebammen zusammenwirken
3 Die an der kassenaumlrztlichen Versorgung teilnehmenden Aumlrzte treffen ihshyre Maszlignahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung nach pflichtgemaumlszligem Ermessen innerhalb des durch Gesetz bestimmten Rahmens Die Aumlrzte sollten diese Richtshylinien beachten um den Versicherten und ihren Angehoumlrigen eine nach den Regeln der aumlrztlichen Kunst zweckmaumlszligige und ausreichende aumlrztlishyche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung unter Vermeidung entbehrlicher Kosten zukommen zu lassen
4 Die Maszlignahmen nach diesen Richtlinien duumlrfen nur diejenigen Aumlrzte ausfuumlhren welche die vorgesehenen Leistungen aufgrund ihrer Kenntshynisse und Erfahrungen erbringen koumlnnen nach der aumlrztlichen Berufsshyordnung dazu berechtigt sind und uumlber die erforderlichen Einrichtungen verfuumlgen Sofern ein Arzt Maszlignahmen nach Abschnitt A 6 sowie Einshyzelmaszlignahmen nach Abschnitt B C und D nicht selbst ausfuumlhren kann sollen diese von solchen Aumlrzten ausgefuumlhrt werden die uumlber die entsprechenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen
5 Die an der kassenaumlrztlichen Versorgung teilnehmenden Aumlrzte haben darauf hinzuwirken daszlig fuumlr sie taumltig werdende Vertreter diese Richtlishynien kennen und beachten
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Mutterschafts-Richtlinien
6 Es sollen nur Maszlignahmen angewendet werden deren diagnostischer und vorbeugender Wert ausreichend gesichert ist eine Erprobung auf Kosten der Versichertengemeinschaft ist unzulaumlssig
7 Aumlrztliche Betreuung im Sinne der sectsect 196 RVO und 23 KVLG sind solshyche Maszlignahmen welche der Uumlberwachung des Gesundheitszustandes der Schwangeren bzw Woumlchnerinnen dienen soweit sie nicht aumlrztliche Behandlung im Sinne des sect 28 Abs 1 SGB V darstellen Im Einzelnen gehoumlren zu der Betreuung
a) Untersuchungen und Beratungen waumlhrend der Schwangershyschaft) (siehe Abschnitt A)
b) Fruumlhzeitige Erkennung und besondere Uumlberwachung von Risikoshyschwangerschaften - amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen Ultraschalldiagnostik Fruchtwasseruntersushychungen usw - (siehe Abschnitt B)
c) Serologische Untersuchungen auf Infektionen z B Lues Roumlteln Hepatitis B bei begruumlndetem Verdacht auf Toxoplasmose und
andere Infektionen zum Ausschluszlig einer HIV-Infektion auf freiwilliger Basis
nach vorheriger aumlrztlicher Beratung der Schwangeren sowie
blutgruppenserologische Untersuchungen waumlhrend der Schwangerschaft (siehe Abschnitt C)
d) Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe (siehe Abshyschnitt D)
e) Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin (siehe Abshyschnitt F)
f) Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln (siehe Abschnitt G)
g) Aufzeichnungen und Bescheinigungen (siehe Abschnitt H)
) Die Untersuchung zum Zwecke der Feststellung der Schwangerschaft ist Bestandteil der kurativen Versorgung
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Mutterschafts-Richtlinien
A Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Die Schwangere soll in ausreichendem Maszlige aumlrztlich untersucht und beraten werden Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw AIDS-Erkrankung erstrecken Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikoumlrpertest empfohlen werden da die Wahrscheinlichkeit eishyner HIV-Uumlbertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maszlignahmen erheblich gesenkt werden kann Die Testdurchfuumlhrung ershyfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeshyren Als Hilfestellung fuumlr die Information der Frau zu dieser Untersushychung ist das Merkblatt mit dem Titel bdquoIch bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angebotenldquo (Muster siehe Anlage 3) zur Verfuumlgung zu stellen
Daruumlber hinaus soll der Arzt im letzten Drittel der Schwangerschaft beshydarfsgerecht uumlber die Bedeutung der Mundgesundheit fuumlr Mutter und Kind aufklaumlren
In die aumlrztliche Beratung sind auch ernaumlhrungsmedizinische Empfehshylungen als Maszlignahme der Gesundheitsfoumlrderung einzubeziehen Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Jodzufuhr (in der Regel ist eine zusaumltzliche Zufuhr von 100 bis 200 microg Jodid pro Tag notwendig) und den Zusammenhang zwischen Ernaumlhrung und Kariesrisiko hinzuweishysen
Die Schwangere soll uumlber ihren Rechtsanspruch auf Beratung zu allshygemeinen Fragen der Schwangerschaft nach sect 2 des Schwangershyschaftskonfliktgesetzes (SchKG) unterrichtet werden
2 Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte moumlglichst fruumlhzeitig erfolgen Sie umfaszligt
a) Die Familienanamnese die Eigenanamnese die Schwangerschaftsanamnese
die Arbeits- und Sozialanamnese
b) Die Allgemeinuntersuchung die gynaumlkologische Untersuchung einschlieszliglich einer Untersushychung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion Die Untershysuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsaumlure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgefuumlhrt Zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann der Test in einem Poolingverfahren durchgefuumlhrt werden bei dem Proben von bis zu fuumlnf Patientinnen gemeinsam getestet werden Dabei duumlrfen nur Testkits verwendet werden die fuumlr die Anwendung im Poolingverfahren geeignet sind Die Zuverlaumlssigkeit der Tests im
Dieser Hinweis fuumlhrt nicht automatisch zur Verordnungsfaumlhigkeit von Jodid
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Mutterschafts-Richtlinien
Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen
Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten
3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren
4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen
Gewichtskontrolle Blutdruckmessung
Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)
Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten
Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes
In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt
5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)
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von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)
Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel
der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt
Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen
6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt
Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden
Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen
7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)
8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein
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Mutterschafts-Richtlinien
B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten
1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere
I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und
Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder
Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy
wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy
dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy
centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)
g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier
Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)
II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy
scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)
b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des
Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy
schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)
g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den
Termin
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Mutterschafts-Richtlinien
2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen
a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege
3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein
4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen
a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)
b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung
c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)
d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy
sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder
transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe
5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt
6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt
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Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
Die vom Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen gemaumlszlig sect 92 Abs 1 Satz 2 Nr 4 des Fuumlnften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) i V m sect 196 der Reichsversishycherungsordnung (RVO) bzw sect 23 des Gesetzes uumlber die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1972) beschlossenen Richtlinien dienen der Sicherung einer nach den Regeln der aumlrztlichen Kunst und unter Beruumlcksichtigung des allgemein anershykannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden zweckmaumlszligigen und wirtschaftlichen aumlrztlichen Betreuung der Versicherten waumlhrend der Schwangershyschaft und nach der Entbindung (sectsect 2 Abs 1 12 Abs 1 28 Abs 1 70 Abs 1 und 73 Abs 2 SGB V)
Allgemeines
1 Durch die aumlrztliche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen moumlgliche Gefahren fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstoumlrungen rechtshyzeitig erkannt und der Behandlung zugefuumlhrt werden
Vorrangiges Ziel der aumlrztlichen Schwangerenvorsorge ist die fruumlhzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten
2 Zur notwendigen Aufklaumlrung uumlber den Wert dieser den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen Aumlrzte Krankenkassen und Hebammen zusammenwirken
3 Die an der kassenaumlrztlichen Versorgung teilnehmenden Aumlrzte treffen ihshyre Maszlignahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung nach pflichtgemaumlszligem Ermessen innerhalb des durch Gesetz bestimmten Rahmens Die Aumlrzte sollten diese Richtshylinien beachten um den Versicherten und ihren Angehoumlrigen eine nach den Regeln der aumlrztlichen Kunst zweckmaumlszligige und ausreichende aumlrztlishyche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung unter Vermeidung entbehrlicher Kosten zukommen zu lassen
4 Die Maszlignahmen nach diesen Richtlinien duumlrfen nur diejenigen Aumlrzte ausfuumlhren welche die vorgesehenen Leistungen aufgrund ihrer Kenntshynisse und Erfahrungen erbringen koumlnnen nach der aumlrztlichen Berufsshyordnung dazu berechtigt sind und uumlber die erforderlichen Einrichtungen verfuumlgen Sofern ein Arzt Maszlignahmen nach Abschnitt A 6 sowie Einshyzelmaszlignahmen nach Abschnitt B C und D nicht selbst ausfuumlhren kann sollen diese von solchen Aumlrzten ausgefuumlhrt werden die uumlber die entsprechenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen
5 Die an der kassenaumlrztlichen Versorgung teilnehmenden Aumlrzte haben darauf hinzuwirken daszlig fuumlr sie taumltig werdende Vertreter diese Richtlishynien kennen und beachten
2
Mutterschafts-Richtlinien
6 Es sollen nur Maszlignahmen angewendet werden deren diagnostischer und vorbeugender Wert ausreichend gesichert ist eine Erprobung auf Kosten der Versichertengemeinschaft ist unzulaumlssig
7 Aumlrztliche Betreuung im Sinne der sectsect 196 RVO und 23 KVLG sind solshyche Maszlignahmen welche der Uumlberwachung des Gesundheitszustandes der Schwangeren bzw Woumlchnerinnen dienen soweit sie nicht aumlrztliche Behandlung im Sinne des sect 28 Abs 1 SGB V darstellen Im Einzelnen gehoumlren zu der Betreuung
a) Untersuchungen und Beratungen waumlhrend der Schwangershyschaft) (siehe Abschnitt A)
b) Fruumlhzeitige Erkennung und besondere Uumlberwachung von Risikoshyschwangerschaften - amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen Ultraschalldiagnostik Fruchtwasseruntersushychungen usw - (siehe Abschnitt B)
c) Serologische Untersuchungen auf Infektionen z B Lues Roumlteln Hepatitis B bei begruumlndetem Verdacht auf Toxoplasmose und
andere Infektionen zum Ausschluszlig einer HIV-Infektion auf freiwilliger Basis
nach vorheriger aumlrztlicher Beratung der Schwangeren sowie
blutgruppenserologische Untersuchungen waumlhrend der Schwangerschaft (siehe Abschnitt C)
d) Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe (siehe Abshyschnitt D)
e) Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin (siehe Abshyschnitt F)
f) Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln (siehe Abschnitt G)
g) Aufzeichnungen und Bescheinigungen (siehe Abschnitt H)
) Die Untersuchung zum Zwecke der Feststellung der Schwangerschaft ist Bestandteil der kurativen Versorgung
3
Mutterschafts-Richtlinien
A Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Die Schwangere soll in ausreichendem Maszlige aumlrztlich untersucht und beraten werden Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw AIDS-Erkrankung erstrecken Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikoumlrpertest empfohlen werden da die Wahrscheinlichkeit eishyner HIV-Uumlbertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maszlignahmen erheblich gesenkt werden kann Die Testdurchfuumlhrung ershyfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeshyren Als Hilfestellung fuumlr die Information der Frau zu dieser Untersushychung ist das Merkblatt mit dem Titel bdquoIch bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angebotenldquo (Muster siehe Anlage 3) zur Verfuumlgung zu stellen
Daruumlber hinaus soll der Arzt im letzten Drittel der Schwangerschaft beshydarfsgerecht uumlber die Bedeutung der Mundgesundheit fuumlr Mutter und Kind aufklaumlren
In die aumlrztliche Beratung sind auch ernaumlhrungsmedizinische Empfehshylungen als Maszlignahme der Gesundheitsfoumlrderung einzubeziehen Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Jodzufuhr (in der Regel ist eine zusaumltzliche Zufuhr von 100 bis 200 microg Jodid pro Tag notwendig) und den Zusammenhang zwischen Ernaumlhrung und Kariesrisiko hinzuweishysen
Die Schwangere soll uumlber ihren Rechtsanspruch auf Beratung zu allshygemeinen Fragen der Schwangerschaft nach sect 2 des Schwangershyschaftskonfliktgesetzes (SchKG) unterrichtet werden
2 Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte moumlglichst fruumlhzeitig erfolgen Sie umfaszligt
a) Die Familienanamnese die Eigenanamnese die Schwangerschaftsanamnese
die Arbeits- und Sozialanamnese
b) Die Allgemeinuntersuchung die gynaumlkologische Untersuchung einschlieszliglich einer Untersushychung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion Die Untershysuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsaumlure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgefuumlhrt Zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann der Test in einem Poolingverfahren durchgefuumlhrt werden bei dem Proben von bis zu fuumlnf Patientinnen gemeinsam getestet werden Dabei duumlrfen nur Testkits verwendet werden die fuumlr die Anwendung im Poolingverfahren geeignet sind Die Zuverlaumlssigkeit der Tests im
Dieser Hinweis fuumlhrt nicht automatisch zur Verordnungsfaumlhigkeit von Jodid
4
Mutterschafts-Richtlinien
Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen
Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten
3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren
4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen
Gewichtskontrolle Blutdruckmessung
Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)
Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten
Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes
In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt
5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)
5
Mutterschafts-Richtlinien
von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)
Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel
der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt
Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen
6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt
Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden
Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen
7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy
6
Mutterschafts-Richtlinien
nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)
8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein
7
Mutterschafts-Richtlinien
B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten
1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere
I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und
Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder
Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy
wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy
dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy
centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)
g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier
Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)
II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy
scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)
b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des
Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy
schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)
g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den
Termin
8
Mutterschafts-Richtlinien
2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen
a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege
3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein
4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen
a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)
b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung
c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)
d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy
sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder
transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe
5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt
6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt
9
Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
6 Es sollen nur Maszlignahmen angewendet werden deren diagnostischer und vorbeugender Wert ausreichend gesichert ist eine Erprobung auf Kosten der Versichertengemeinschaft ist unzulaumlssig
7 Aumlrztliche Betreuung im Sinne der sectsect 196 RVO und 23 KVLG sind solshyche Maszlignahmen welche der Uumlberwachung des Gesundheitszustandes der Schwangeren bzw Woumlchnerinnen dienen soweit sie nicht aumlrztliche Behandlung im Sinne des sect 28 Abs 1 SGB V darstellen Im Einzelnen gehoumlren zu der Betreuung
a) Untersuchungen und Beratungen waumlhrend der Schwangershyschaft) (siehe Abschnitt A)
b) Fruumlhzeitige Erkennung und besondere Uumlberwachung von Risikoshyschwangerschaften - amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen Ultraschalldiagnostik Fruchtwasseruntersushychungen usw - (siehe Abschnitt B)
c) Serologische Untersuchungen auf Infektionen z B Lues Roumlteln Hepatitis B bei begruumlndetem Verdacht auf Toxoplasmose und
andere Infektionen zum Ausschluszlig einer HIV-Infektion auf freiwilliger Basis
nach vorheriger aumlrztlicher Beratung der Schwangeren sowie
blutgruppenserologische Untersuchungen waumlhrend der Schwangerschaft (siehe Abschnitt C)
d) Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe (siehe Abshyschnitt D)
e) Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin (siehe Abshyschnitt F)
f) Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln (siehe Abschnitt G)
g) Aufzeichnungen und Bescheinigungen (siehe Abschnitt H)
) Die Untersuchung zum Zwecke der Feststellung der Schwangerschaft ist Bestandteil der kurativen Versorgung
3
Mutterschafts-Richtlinien
A Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Die Schwangere soll in ausreichendem Maszlige aumlrztlich untersucht und beraten werden Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw AIDS-Erkrankung erstrecken Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikoumlrpertest empfohlen werden da die Wahrscheinlichkeit eishyner HIV-Uumlbertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maszlignahmen erheblich gesenkt werden kann Die Testdurchfuumlhrung ershyfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeshyren Als Hilfestellung fuumlr die Information der Frau zu dieser Untersushychung ist das Merkblatt mit dem Titel bdquoIch bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angebotenldquo (Muster siehe Anlage 3) zur Verfuumlgung zu stellen
Daruumlber hinaus soll der Arzt im letzten Drittel der Schwangerschaft beshydarfsgerecht uumlber die Bedeutung der Mundgesundheit fuumlr Mutter und Kind aufklaumlren
In die aumlrztliche Beratung sind auch ernaumlhrungsmedizinische Empfehshylungen als Maszlignahme der Gesundheitsfoumlrderung einzubeziehen Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Jodzufuhr (in der Regel ist eine zusaumltzliche Zufuhr von 100 bis 200 microg Jodid pro Tag notwendig) und den Zusammenhang zwischen Ernaumlhrung und Kariesrisiko hinzuweishysen
Die Schwangere soll uumlber ihren Rechtsanspruch auf Beratung zu allshygemeinen Fragen der Schwangerschaft nach sect 2 des Schwangershyschaftskonfliktgesetzes (SchKG) unterrichtet werden
2 Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte moumlglichst fruumlhzeitig erfolgen Sie umfaszligt
a) Die Familienanamnese die Eigenanamnese die Schwangerschaftsanamnese
die Arbeits- und Sozialanamnese
b) Die Allgemeinuntersuchung die gynaumlkologische Untersuchung einschlieszliglich einer Untersushychung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion Die Untershysuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsaumlure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgefuumlhrt Zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann der Test in einem Poolingverfahren durchgefuumlhrt werden bei dem Proben von bis zu fuumlnf Patientinnen gemeinsam getestet werden Dabei duumlrfen nur Testkits verwendet werden die fuumlr die Anwendung im Poolingverfahren geeignet sind Die Zuverlaumlssigkeit der Tests im
Dieser Hinweis fuumlhrt nicht automatisch zur Verordnungsfaumlhigkeit von Jodid
4
Mutterschafts-Richtlinien
Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen
Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten
3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren
4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen
Gewichtskontrolle Blutdruckmessung
Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)
Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten
Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes
In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt
5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)
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Mutterschafts-Richtlinien
von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)
Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel
der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt
Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen
6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt
Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden
Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen
7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)
8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein
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Mutterschafts-Richtlinien
B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten
1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere
I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und
Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder
Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy
wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy
dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy
centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)
g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier
Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)
II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy
scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)
b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des
Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy
schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)
g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den
Termin
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Mutterschafts-Richtlinien
2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen
a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege
3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein
4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen
a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)
b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung
c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)
d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy
sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder
transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe
5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt
6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt
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Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
A Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Die Schwangere soll in ausreichendem Maszlige aumlrztlich untersucht und beraten werden Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw AIDS-Erkrankung erstrecken Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikoumlrpertest empfohlen werden da die Wahrscheinlichkeit eishyner HIV-Uumlbertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maszlignahmen erheblich gesenkt werden kann Die Testdurchfuumlhrung ershyfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeshyren Als Hilfestellung fuumlr die Information der Frau zu dieser Untersushychung ist das Merkblatt mit dem Titel bdquoIch bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angebotenldquo (Muster siehe Anlage 3) zur Verfuumlgung zu stellen
Daruumlber hinaus soll der Arzt im letzten Drittel der Schwangerschaft beshydarfsgerecht uumlber die Bedeutung der Mundgesundheit fuumlr Mutter und Kind aufklaumlren
In die aumlrztliche Beratung sind auch ernaumlhrungsmedizinische Empfehshylungen als Maszlignahme der Gesundheitsfoumlrderung einzubeziehen Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Jodzufuhr (in der Regel ist eine zusaumltzliche Zufuhr von 100 bis 200 microg Jodid pro Tag notwendig) und den Zusammenhang zwischen Ernaumlhrung und Kariesrisiko hinzuweishysen
Die Schwangere soll uumlber ihren Rechtsanspruch auf Beratung zu allshygemeinen Fragen der Schwangerschaft nach sect 2 des Schwangershyschaftskonfliktgesetzes (SchKG) unterrichtet werden
2 Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte moumlglichst fruumlhzeitig erfolgen Sie umfaszligt
a) Die Familienanamnese die Eigenanamnese die Schwangerschaftsanamnese
die Arbeits- und Sozialanamnese
b) Die Allgemeinuntersuchung die gynaumlkologische Untersuchung einschlieszliglich einer Untersushychung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion Die Untershysuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsaumlure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgefuumlhrt Zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann der Test in einem Poolingverfahren durchgefuumlhrt werden bei dem Proben von bis zu fuumlnf Patientinnen gemeinsam getestet werden Dabei duumlrfen nur Testkits verwendet werden die fuumlr die Anwendung im Poolingverfahren geeignet sind Die Zuverlaumlssigkeit der Tests im
Dieser Hinweis fuumlhrt nicht automatisch zur Verordnungsfaumlhigkeit von Jodid
4
Mutterschafts-Richtlinien
Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen
Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten
3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren
4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen
Gewichtskontrolle Blutdruckmessung
Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)
Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten
Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes
In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt
5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)
5
Mutterschafts-Richtlinien
von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)
Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel
der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt
Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen
6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt
Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden
Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen
7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy
6
Mutterschafts-Richtlinien
nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)
8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein
7
Mutterschafts-Richtlinien
B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten
1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere
I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und
Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder
Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy
wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy
dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy
centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)
g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier
Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)
II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy
scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)
b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des
Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy
schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)
g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den
Termin
8
Mutterschafts-Richtlinien
2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen
a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege
3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein
4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen
a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)
b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung
c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)
d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy
sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder
transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe
5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt
6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt
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Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
22
Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen
Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten
3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren
4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen
Gewichtskontrolle Blutdruckmessung
Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)
Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten
Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes
In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt
5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)
5
Mutterschafts-Richtlinien
von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)
Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel
der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt
Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen
6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt
Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden
Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen
7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy
6
Mutterschafts-Richtlinien
nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)
8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein
7
Mutterschafts-Richtlinien
B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten
1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere
I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und
Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder
Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy
wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy
dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy
centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)
g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier
Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)
II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy
scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)
b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des
Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy
schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)
g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den
Termin
8
Mutterschafts-Richtlinien
2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen
a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege
3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein
4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen
a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)
b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung
c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)
d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy
sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder
transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe
5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt
6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt
9
Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
10
Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)
Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel
der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften
Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt
Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen
6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt
Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden
Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen
7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy
6
Mutterschafts-Richtlinien
nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)
8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein
7
Mutterschafts-Richtlinien
B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten
1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere
I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und
Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder
Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy
wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy
dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy
centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)
g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier
Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)
II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy
scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)
b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des
Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy
schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)
g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den
Termin
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Mutterschafts-Richtlinien
2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen
a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege
3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein
4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen
a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)
b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung
c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)
d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy
sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder
transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe
5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt
6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt
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Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)
8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein
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Mutterschafts-Richtlinien
B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten
1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere
I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und
Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder
Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy
wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy
dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy
centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)
g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier
Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)
II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy
scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)
b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des
Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy
schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)
g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den
Termin
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Mutterschafts-Richtlinien
2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen
a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege
3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein
4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen
a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)
b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung
c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)
d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy
sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder
transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe
5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt
6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt
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Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten
1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere
I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und
Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder
Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy
wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy
dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy
centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)
g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier
Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)
II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy
scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)
b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des
Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy
schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)
g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den
Termin
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Mutterschafts-Richtlinien
2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen
a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege
3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein
4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen
a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)
b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung
c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)
d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy
sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder
transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe
5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt
6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt
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Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen
a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege
3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein
4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen
a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)
b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung
c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)
d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy
sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder
transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe
5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt
6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt
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Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft
1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)
durchgefuumlhrt werden
Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren
Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie
Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
13
Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
15
Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
18
Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
22
Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
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Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
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Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
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Mutterschafts-Richtlinien
Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden
Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden
Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden
Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung
Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert
Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy
)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden
Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden
Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen
2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken
3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden
Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist
D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
)HBsAg = Hepatitis B surface antigen
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Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
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Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
14
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
15
Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
16
Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
17
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
18
Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
19
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
20
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
21
Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
22
Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern
2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren
E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen
Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten
F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin
1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden
2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter
13
Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
14
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
16
Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
17
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
18
Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
19
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
20
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
21
Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
22
Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln
Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit
H Aufzeichnungen und Bescheinigungen
1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt
2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)
3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt
4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen
5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird
I Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft
Koumlln den 10 Dezember 1985
Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende
) Auf einen Abdruck wurde verzichtet
14
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
15
Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
16
Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
17
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
18
Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)
Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996
Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren
1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein
-monochorial janein Herzaktion janein
Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)
oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde
2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein
Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)
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Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
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Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
17
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
18
Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
19
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
20
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
21
Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
22
Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)
oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und
-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende
Untersuchung veranlaszligt janein
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage
Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)
oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)
oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)
Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)
Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig
Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein
16
Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
17
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
20
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde
Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind
1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem
Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes
fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt
2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy
stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy
rausgegangener Untersuchungen
3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter
5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW
17
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
18
Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
19
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
20
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
21
Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
22
Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening
I)
1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft
3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor
4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht
6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit
7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung
9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
18
Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
19
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
20
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
21
Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
II)
1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie
2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen
oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik
Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)
Dopplersonographische Untersuchungen
Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig
1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie
3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod
4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie
5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung
7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen
) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen
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Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
20
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
21
Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
22
Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)
Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft
Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt
A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche
drohende Fruumlhgeburt
ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit
B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy
tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy
ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung
Medikamentoumlse Wehenhemmung
20
Mutterschafts-Richtlinien
Anlage 3 (siehe Mutterpass)
21
Mutterschafts-Richtlinien
bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr
einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
22
Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
23
Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
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Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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Anlage 3 (siehe Mutterpass)
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Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
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einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
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Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
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Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
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bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)
Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten
Liebe Leserin
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einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt
oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy
tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden
Die wichtigsten Informationen
HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf
das Kind uumlbertragen werden
Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch
rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung
einer HIV-Infektion ist daher wichtig
Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich
Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test
Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen
Was ist HIV
HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und
zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn
das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf
Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy
zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy
tan nicht moumlglich
HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy
sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen
oder Injektionsnadeln uumlbertragen
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Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
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Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
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Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
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Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
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24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
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Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
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Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
Warum wird mir ein HIV-Test angeboten
In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine
Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat
Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall
infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden
Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer
geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit
HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher
wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht
Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden
Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen
durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering
1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren
bekaumlmpfen
2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt
3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy
milch
Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren
Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten
sind Kondome ein guter Schutz
Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test
Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft
Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen
Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden
Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy
schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy
sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy
chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy
land aus
Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy
den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei
Wunsch auch anonym sprechen
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Mutterschafts-Richtlinien
Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
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Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
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Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
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Wer erfaumlhrt von dem Test
Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit
Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht
Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran
anschlieszligende HIV-Test
Kann ich mich anonym testen lassen
Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis
beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy
gen
Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem
Ergebnis erfaumlhrt
Was passiert bei einem HIV-Test
Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim
Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass
der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy
steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird
als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach
einer Uumlbertragung festgestellt werden
Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach
einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre
Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr
genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy
dem noch einmal wiederholt
Was kostet der HIV-Test
Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von
den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen
kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein
Wo bekomme ich weitere Informationen
Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr
Gesundheitsamt wenden
Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy
tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy
24
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
wwwg-bade
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
25
Mutterschafts-Richtlinien
nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen
wwwaidsberatungde
Stand Mai 2007
Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien
Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet
unter wwwg-bade
Herausgeber
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0
Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten
Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken
Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit
Erstellung
Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(wwwiqwigde) entwickelt
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