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F ACHHOCHSCHULE POTSDAM (UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES) F ACHBEREICH INFORMATIONSWISSENSCHAFTEN Dokumentenmanagement als archivische Aufgabe. Erfahrungen von Archiven mit der Einführung von DMS/ VBS Diplomarbeit zur Erlangung des Grades einer Diplom-Archivarin (FH) Erstgutachterin: Dr. Karin Schwarz, Fachhochschule Potsdam Zweitgutachter: Steffen Schwalm, Dipl.-Arch. (FH), INFORA GmbH vorgelegt von Anne Brosin Anne Brosin Matrikelnr.: 6375 E-Mail: [email protected]

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FACHHOCHSCHULE POTSDAM

(UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES)

FACHBEREICH INFORMATIONSWISSENSCHAFTEN

Dokumentenmanagement als archivische

Aufgabe.

Erfahrungen von Archiven mit der Einführung

von DMS/ VBS

Diplomarbeit

zur Erlangung des Grades einer Diplom-Archivarin (FH)

Erstgutachterin: Dr. Karin Schwarz, Fachhochschule Potsdam

Zweitgutachter: Steffen Schwalm, Dipl.-Arch. (FH), INFORA GmbH

vorgelegt von

Anne Brosin

Anne Brosin

Matrikelnr.: 6375

E-Mail: [email protected]

Danksagung

Für die Unterstützung und die Bereitschaft, sich von mir eingehend interviewen zu

lassen, gilt mein Dank:

Dr. Bettina Schleier (Staatsarchiv Bremen)

Irmgard Mummenthey (Staatsarchiv Hamburg)

Ilka Stahlberg (Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam)

2

1 Einleitung...................................................................................................................42 Einführung von DMS in Verwaltungen.....................................................................7

2.1 Definition und Abgrenzung der Terminologie...................................................72.1.1 Archivierung – Langzeitspeicherung...........................................................72.1.2 Dokument <> Akte <> Record.....................................................................82.1.3 Schriftgut – Schriftstück............................................................................112.1.4 Vorgang – Prozess – Workflow..................................................................122.1.5 Document-Lifecycle-Management............................................................152.1.6 Dokumentenmanagement <> Records Management <> Schriftgutverwaltung <> Informations- und Wissensmanagement....................172.1.7 DMS <> ERMS <> VBS...........................................................................21

2.2 Behördenberatung als Aufgabe der Archive....................................................242.3 Überblick über internationale und nationale Normen und Standards..............29

2.3.1 Standards für das Dokumentenmanagement..............................................302.3.1.1 ISO 15489...............................................................................................302.3.1.2 MoReq2...................................................................................................332.3.1.3 DOMEA®-Konzept................................................................................352.3.2. Standards für die Langzeitspeicherung und Archivierung........................392.3.2.1 OAIS-Referenzmodell............................................................................392.3.2.2 DOMEA®-Organisationskonzept 2.0: Erweiterungsmodul Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten......................................41

2.4 Perspektiven auf Dokumentenmanagement.....................................................492.4.1 Herstellerperspektive.................................................................................492.4.2 Sichtweise und Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung.........................502.4.3 Anforderungen aus archivischer Sicht.......................................................53

2.5 DMS-Einführung und DOMEA®-Konzept als Handlungsgrundlage.............553 Praxisbeispiele: Erfahrungen des Staatsarchivs Bremen und des Staatsarchivs Hamburg.....................................................................................................................60

3.1 Verwaltungsaufbau...........................................................................................623.2 IT-Infrastruktur.................................................................................................623.3 Ausgangssituation............................................................................................633.4 Ablauf des Projektes.........................................................................................643.5 Anforderungen an die Softwarelösungen.........................................................67

3.5.1 VISkompakt (Bremen)...............................................................................693.5.2 teraDOC® (Hamburg)...............................................................................71

3.6 Umsetzung in den ausgewählten Verwaltungsbereichen.................................723.7 Erfahrungen mit dem Betrieb der jeweiligen Systeme.....................................803.8 Organisatorische Hürden..................................................................................813.9 Ausblick: Weiterer Einsatz der Softwarelösungen...........................................813.10 Ausblick: Übernahme und Archivierung........................................................82

4 Fazit..........................................................................................................................844.1 Lösungsansätze im Vergleich...........................................................................844.2 Wie sieht die archivische Behördenberatung bei der Einführung von DMS/VBS in der Verwaltung aus?.........................................................................86

Abkürzungsverzeichnis...............................................................................................88Abbildungsverzeichnis................................................................................................90Tabellenverzeichnis.....................................................................................................90Literatur- und Quellenverzeichnis..............................................................................91Anhang........................................................................................................................98Eidesstattliche Erklärung..........................................................................................100

3

1 Einleitung

Noch in dem Standardwerk „Behördliche Schriftgutverwaltung“ in der Auflage von

2000 wird die Ansicht vertreten, dass die „von Außenstehenden so hoch bewertete

Informationstechnik [...] in der behördlichen Schriftgutverwaltung nur eine

sekundäre Rolle“1 spiele. Jedoch werden seit den 1990er-Jahren die öffentlichen

Verwaltungen fast flächendeckend mit digitaler Informationstechnologie (IT)

ausgestattet.2 Der IT-Einsatz wirkt sich hier besonders aus, weil Verwaltungen im

Gegensatz zu Unternehmen eine sehr regelgebundene, spezifische

Schriftgutverwaltung aufweisen. Der Handlungsbedarf der Archivare liegt darin

begründet, dass der Einsatz von elektronischen Bürokommunikationsmitteln

Auswirkungen auf die Qualität des entstehenden digitalen und analogen Schriftguts

und somit auf die archivische Arbeit hat.

Auch bei der elektronischen Bearbeitung von Geschäftsvorfällen müssen Akten

gebildet werden. Wenn die entstehenden Dokumente in einem

Dokumentenmanagementsystem (DMS) verwaltet werden sollen, muss folglich die

Einführung von DMS im Kontext der Schriftgutverwaltung, beziehungsweise des aus

dem englischsprachigen Bereich stammenden Records Managements, betrachtet

werden. Da Archivare traditionell Kompetenzen in diesen Bereichen besitzen, ist es

eine logische Konsequenz, dass sie sich an der Einführung elektronischer Systeme in

ihrer Verwaltung oder Trägerorganisation beteiligen und so das von ihnen

vernachlässigte Terrain der Schriftgutverwaltung zurückerobern. Sie bringen

einerseits wertvolles Wissen über Records Management ein und vertreten dabei

andererseits die archivarischen Standpunkte in Hinblick auf Bewertung, Übernahme

und Archivierung, so dass zukünftigen Unklarheiten bei der Übernahme oder

Problemen bei der Archivierung vorgebeugt wird. Wenn die archivische Sichtweise

nicht in die Überlegungen zur DMS-Einführung miteinbezogen wird, wird nicht der

gesamte Lebenszyklus eines Dokuments oder einer Akte berücksichtigt. Folglich ist

eine Beschäftigung mit Dokumentenmanagement jetzt notwendig, wenn die

Überlieferung langfristig gesichert werden soll.

1 Hoffmann, Heinz (2000): Behördliche Schriftgutverwaltung. Ein Handbuch für das Ordnen, Registrieren, Aussondern und Archivieren von Akten der Behörden. 2. Aufl., München, S. 2.

2 Vgl. Bischoff, Frank M. (2000): Archivierung digitaler Unterlagen - Neue Anforderungen an die Archive. Vortrag auf dem Hessischen Archivtag am 5. Juli 2000 in Frankfurt. Online verfügbar unter http://www.archive.nrw.de/dok/bischoff01/hess-archivtag.html zuletzt geprüft am 01.06.2008.

4

Die Kernfrage dieser Diplomarbeit lautet: Wie werden Archivare tätig, wenn in ihrer

Verwaltung bzw. ihrer Trägerorganisation ein DMS eingeführt werden soll? In

diesem Zusammenhang werden verschiedene Lösungsstrategien vorgestellt,

insbesondere wird die DOMEA®-orientierte Vorgehensweise der nicht-DOMEA®-

orientierten Vorgehensweise gegenübergestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der

öffentlichen Verwaltung, insbesondere den Landesverwaltungen. Da die öffentliche

Verwaltung in der Regel vorgangsbezogen arbeitet und im Zuge der DMS-

Einführung häufig ein Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) implementiert wird oder

im Anschluss an das DMS implementiert werden soll, befasst sich diese

Diplomarbeit ebenfalls mit VBS. Aufgrund der Begriffsvielfalt erfolgt im

theoretischen Teil der Arbeit zunächst eine Abgrenzung und Definition der

Terminologie, bevor die archivische Behördenberatung dargelegt wird. Der

Überblick über die Normen und Standards setzt den Schwerpunkt auf das DOMEA®-

Konzept. Der archivischen Sicht werden die Bedürfnisse der Behörden und die

Perspektive der Softwarehersteller gegenübergestellt. Außerdem werden

Einführungsszenarien vorgestellt und das DOMEA®-Konzept als

Handlungsgrundlage beschrieben.

Im anschließenden Praxisteil der Diplomarbeit werden die Erfahrungen der

Staatsarchive Bremen und Hamburg mit der Einführung von DMS/VBS in ihren

Verwaltungen vorgestellt und die jeweiligen Lösungsansätze verglichen.

Abschließend soll unter Berücksichtigung der in der Arbeit dargestellten Ergebnisse

geklärt werden, wie sich die Behördenberatung bei der Einführung von DMS

gestaltet. Die Fallbeispiele stützen sich vor allem auf die Interviews, die mit den für

die entsprechenden Projekte verantwortlichen Personen im Archiv durchgeführt

wurden. Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA) Potsdam wurde

ebenfalls ein Interview geführt. Da sich das Projekt zur DMS-Einführung noch in der

Ausschreibungsphase befand, konnten weniger umfassende Informationen gewonnen

werden als in den beiden erstgenannten Staatsarchiven. Deswegen wird auf die

Aussagen aus dem BLHA Potsdam nur sporadisch zurückgegriffen, so dass sich die

Ausarbeitung vor allem mit dem Staatsarchiv Bremen und dem Staatsarchiv

Hamburg befasst. Ein Grund für die Wahl dieser Fallbeispiele war, eine möglichst

große Vergleichbarkeit herzustellen, um besonders deutlich die Unterschiede in

Vorgehensweise und Ergebnis darstellen zu können. Eine Vergleichbarkeit ist

besonders bei den Staatsarchiven Hamburg und Bremen gegeben, da es sich um die

5

Archive von stadtstaatlich organisierten Bundesländern handelt, so dass in Bezug auf

die Aufgaben des Archivs und den Verwaltungsaufbau eine Ähnlichkeit vorliegt.

Auch sind die gewählten Archive mit ihren Projekten schon verhältnismäßig weit,

weswegen konkrete Zustände benannt und analysiert werden können.

In der Literatur zum Thema Dokumentenmanagement wird eine Beteiligung des

Archivs am Einführungsprozess nicht oder kaum behandelt. Diese Publikationen, wie

etwa „Dokumenten-Management. vom Imaging zum Business-Dokument“ von

Gulbins und „Dokumenten-Management. Informationen im Unternehmen effizient

nutzen“ von Götzer sowie die einige Publikationen von Kampffmeyer, werden in

dieser Arbeit daher für eine allgemeine Darstellung des Themas genutzt. Die

überwiegend englischsprachige Literatur zum Records Management hat naturgemäß

stärkere archivische Anteile. Eine wesentliche deutschsprachige Publikation, die

Records Management als Querschnittsfunktion sieht, ist „Records Management. Ein

Handbuch“ von Peter M. Toebak. Zur Darstellung der klassischen

Schriftgutverwaltung wurde im wesentlichen die Publikation „Behördliche

Schriftgutverwaltung“ von Hoffmann herangezogen. Sowohl für die Definitionen

von Schriftgutverwaltung als auch der modernen Ausprägungen des Records

Managements und Dokumentenmanagements waren die Publikation von Schwalm

„LDA Lexikon Dokumentenmanagement und Archivierung“ sowie von Knaack

„Handbuch IT-gestützte Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung“

grundlegend. Im Besonderen bezieht sich diese Diplomarbeit jedoch direkt auf das

DOMEA®-Organisationskonzept sowie seine Erweiterungsmodule, hier speziell das

Erweiterungsmodul „Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten“ und den

„Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung“. Zur

Darstellung der Normen und Standards, wie etwa ISO 15489 und die „Model

Requirements for the Management of Electronic Records“ (MoReq), wurden diese

ebenfalls direkt herangezogen. Der Praxisteil bezieht sich auf die geführten

Interviews und Gespräche, auf Beiträge der 8. Tagung des Arbeitskreises

„Archivierung von Unterlagen aus Digitalen Systemen“ zum Thema „Digitales

Verwalten - digitales Archivieren“ und Materialien der jeweiligen Produkthersteller

sowie auf nicht veröffentlichte Quellen wie Powerpointpräsentationen,

Schulungsleitfäden und E-Mails.

6

2 Einführung von DMS in Verwaltungen

2.1 Definition und Abgrenzung der Terminologie

Auf dem Gebiet des Dokumentenmanagements herrscht aufgrund der vielfältigen

Anwender und Anwendungsbereiche eine reiche Begriffsvielfalt. Dadurch ist eine

Klärung und Abgrenzung der in dieser Diplomarbeit verwendeten Begriffe

notwendig.

2.1.1 Archivierung – Langzeitspeicherung

Auf den Begriff Archivierung gibt es unterschiedliche Perspektiven. Aus der Sicht

der Informationstechnik handelt es sich dabei um die mittel- bis langfristige

Konservierung von Informationen im Rahmen einer festgelegten Frist als

Datenablage oder -speicherung innerhalb einer Speicherlösung.3 Der Begriff

bezeichnet darüber hinaus die revisionssichere Speicherung elektronischer

Aufzeichnungen in unveränderlichen, langfristigen Dateiformaten auf langfristigen

Datenträgern für die Dauer der Aufbewahrungsfrist.

Gebräuchlich ist in der Informationstechnik hierfür eher der Begriff

Langzeitarchivierung, wobei jedoch aus dieser Sicht die Verfahren zur

Langzeitarchivierung selten den Zeithorizont von zehn Jahren überschreiten. Auf den

Archivierungsbegriff im Sinne der Informationstechnik trifft die Bezeichnung

Langzeitspeicherung oder Langzeitaufbewahrung zu, die aus archivischer Sicht der

digitalen Registratur oder Altregistratur entsprechen würde.4

Im archivischen Sinne bedeutet Archivierung dagegen die Übernahme, Erschließung,

dauerhafte Sicherung und Nutzung sowohl von analogem als auch elektronischem

Schrift- bzw. Archivgut.5 Die Archivierung findet nach Ablauf der

Aufbewahrungsfrist statt und ist ausdrücklich auf eine unbegrenzte Dauer angelegt.

Wird in dieser Arbeit von Archivierung gesprochen, dann handelt es sich um den

Begriff im archivischen Sinne.

3 Vgl. im Folgenden Schwalm, Steffen (Hg.) (2008): LDA Lexikon Dokumentenmanagement und Archivierung. Berlin, S.22.

4 Bischoff, Frank M. (2000): Archivierung digitaler Unterlagen - Neue Anforderungen an die Archive.

5 Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA-Konzept. Organisationskonzept 2.1. Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang. Berlin (Schriftenreihe der KBSt, 61), S. 113.

7

2.1.2 Dokument <> Akte <> Record

Dokumente sind Gegenstand des Dokumentenmanagements. Nach Götzer et al. hat

das Dokument im klassischen Sinne einen engen Bezug zum Urkundenbegriff und

bezeichnet ein Schriftstück mit Beweiskraft und von inhaltlicher Güte. Darüber

hinaus fasst es inhaltlich zusammengehörige Informationen, die nicht ohne

erheblichen Bedeutungsverlust weiter unterteilt werden können, strukturiert

zusammen.6

Dagegen grenzt Kampffmeyer den Begriff elektronisches Dokument ab: Dieser

bezieht sich auf alle Arten von unstrukturierten Informationen, die als

abgeschlossene Einheit – als Datei – in einem DV-System vorliegen. Es ist

unerheblich, ob es sich dabei um Non-Coded Information (NCI), zum Beispiel ein

gescanntes Image, oder um Coded Information (CI)7, wie etwa ein mit einer

Textverarbeitung erstelltes Dokument, handelt.8 Im DOMEA®-Organisationskonzept

ist das Dokument ein einzelnes Schriftstück, das entweder papiergebunden oder

elektronisch erstellt und verwaltet wird. Das schließt die dazugehörigen Metadaten9

mit ein. Ein Dokument kann aus einem oder mehreren Einzelobjekten bestehen: Es

kann sowohl CI als auch NCI beinhalten.10 Solche komplexen Dokumente werden als

Compound Documents11 bezeichnet. Außerdem ist das Dokument nach dem

DOMEA®-Organisationskonzept die kleinste logische Einheit eines Vorgangs und

somit die kleinste logische Einheit einer Akte. Ein Vorgang bezeichnet nach

Hoffmann ein bestimmtes Vorgehen und Bearbeiten sowie die auf diesen bestimmten

Geschäftsvorfall bezogenen Schriftstücke.12

Akten sind „geordnete Zusammenstellung[en] von Dokumenten und Vorgängen, die

bei der Erledigung einer Sache entstehen [...]“.13 Eine Akte weist ein eigenes

6 Vgl. Götzer, Klaus (2004): Dokumenten-Management. Informationen im Unternehmen effizient nutzen. 3. vollst. überarb. und erw. Aufl., Heidelberg, S. 1.

7 Definition: Kodierte, das heißt vom Rechner direkt interpretierbare und weiterverarbeitbare Zeichen, im Gegensatz zu nicht-kodierten Informationen wie Bild- oder Sprachinformationen. (Vgl. Das Bundesministerium Innern, KBSt Koordinierungs-und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 118.)

8 Vgl. Kampffmeyer, Ulrich; Merkel, Barbara (1999): Dokumenten-Management. Grundlagen und Zukunft. 2. Aufl., Hamburg, S. 27.

9 Definition: Metadaten beschreiben ein Objekt. Sie sind Attribute zur Identifizierung und Indizierung.

10 Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®- Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 119.

11 Götzer, Klaus (2004): Dokumenten-Management. Informationen im Unternehmen effizient nutzen., S. 117.

12 Vgl. Hoffmann, Heinz (2000): Behördliche Schriftgutverwaltung, S. 110.13 Das Bundesministerium Innern, KBSt Koordinierungs-und Beratungsstelle der Bundesregierung

für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept.

8

Aktenzeichen und eine Inhaltsbezeichnung, den Aktentitel, auf. Sie kann unter

Umständen mehrere Bände umfassen.14 Durch Akten werden die „Abläufe und

Motive der Entscheidungsfindung“15 evident. Sie weisen also die Geschäftstätigkeit

nach. Dies ist ebenfalls ein Charakteristikum des englischen Begriffs (electronic)

Records.16 Jedoch sind Records alles, was diesen Nachweis darstellt, bzw. Teil des

Geschäftsprozesses wurde. Records müssen in einem (analogen oder elektronischen)

System, welches den Kontext bildet, erfasst sein, um juristisch beweiskräftig sein zu

können.17 Der Begriff umfasst die Primärinformationen18 und die unmittelbar

zugehörigen Metadaten.19 Damit entsprechen Records faktisch dem

Dokumentenbegriff nach dem DOMEA®-Organisationskonzept. Records setzen sich

aus Inhalt, Kontext, Struktur und Layout zusammen. Eine Zusammenstellung

inhaltlich zusammengehörender Records wird als File bezeichnet20. Dieses

untergliedert sich weiter in Parts, die dem deutschen Vorgang entsprechen.

Es gibt verschiedene Aktenarten. Bei Sachakten handelt es sich um die

Zusammenstellung von Vorgängen zu einer Sache.21 Sie weisen in der Regel keine

weiteren internen Strukturierungsmerkmale auf, sondern sind typisch für

unstrukturierte Vorgänge. Die Steuerung dieser Vorgänge obliegt dem Bearbeiter,

weil Bearbeitungsweg und Entscheidungsmöglichkeiten nicht vorhersehbar sind. Sie

sind im Gegensatz zu strukturierten Vorgängen schwer automatisierbar bzw. durch

einen definierten Workflow22 darstellbar. Im Gegensatz zur Sachakte weist die

Fallakte interne Strukturierungsmerkmale auf. Fallakten stellen ein Glied in einer

Organisationskonzept 2.1, S. 111.14 Ebd.15 Menne-Haritz, Angelika (1992): Schlüsselbegriffe der Archivterminologie. Marburg

(Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, 20), S. 33.16 Vgl. im Folgenden Shepherd, Elisabeth; Yeo, Geoffrey: Managing Records. A handbook of

principles and practice. London , S. 13-14.17 Vgl. Wettengel, Michael (2003): Normierung der Schriftgutverwaltung. Zu einer neuen ISO-Norm

aus staatlicher Sicht. In: Der Archivar, Jg. 56, H. 4, S. 308.Online verfügbar unter http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/archivar/05498.pdf, zuletzt geprüft am 28.02.2008.

18 Definition: Der eigentliche Inhalt eines digitalen oder analogen Dokuments19 Vgl. im Folgenden Schwalm, Steffen (Hg.) (2008): LDA Lexikon Dokumentenmanagement und

Archivierung, S. 106.20 Vgl. European Commission (2008): Model Requirements for the Management of Electronic

Records. MoReq2 Specification. Brüssel, S. 12.Online verfügbar unter http://www.moreq2.eu/downloads.htm zuletzt geprüft am 05.05.2008.

21 Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs-und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 1.2, S. 132.

22 Definition: Engl. Ursprünglich Arbeitsfluss. Computergestützte Automatisierung von Geschäftsprozessen oder Vorgängen (Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 138)

9

Reihe von verfahrens- und sachgleichen Akten dar und fallen massenhaft an.23 Sie

unterscheiden sich nur durch ein formales Ordnungsmerkmal. Typisch für diese

Aktenart sind strukturierte Vorgänge, die sich durch einen automatisierten Workflow

darstellen lassen.

Die Sachakte ist für diese Diplomarbeit wesentlich, da die behandelten Beispiele in

der Regel unstrukturierte Vorgänge zum Gegenstand haben.

Der obige Aktenbegriff gilt sowohl für papiergebunden als auch elektronisch

vorliegende Akten. Hier ist jedoch zwischen elektronischer (E-Akte) und virtueller

Akte zu unterscheiden. Eine E-Akte wird tatsächlich elektronisch unter einem

Aktenplanbetreff angelegt, wobei Dokumente – bearbeitungsrelevante E-Mails,

gescannte und elektronisch angelegte Dokumente – und Vorgänge zu einer Sache

zusammengefasst werden.24 Da sich die Aufbewahrungsfristen auf die Vorgänge

beziehen, wird in der Regel nicht die gesamte Akte ausgesondert, sondern lediglich

die betreffenden Vorgänge. Deshalb kann eine E-Akte theoretisch ewig leben, es sei

denn, der der Akte zugrunde liegende Sachverhalt fällt weg.

Im Gegensatz dazu liegen bei der virtuellen Akte die Dokumente nicht in einer

konkreten E-Akte – oder nach Kampffmeyer in einer Akteninstanz – vor.25 Vielmehr

wird eine Aktensicht aus Dokumenten, die an verschiedenen Orten – unter

Umständen in anderen E-Akten – gespeichert sind, generiert. Diese Aktensichten

werden in der Regel über Zugriffsrechte gesteuert.

Eine weitere Form ist die hybride Akte, die bei paralleler Aktenführung entsteht:

Teile einer Akte liegen sowohl elektronisch als auch als Papierdokumente vor. Dies

führt zum Medienbruch, der eine effiziente Bearbeitung einschränken kann.26

Querverweise in den Protokoll- und Bearbeitungsinformationen der elektronischen

Dokumente sind daher wichtig, um auf die Papierteile der Akte hinzuweisen und so

einen vollständigen Nachweis und eine Bearbeitbarkeit der Vorgänge zu

gewährleisten. Bearbeitungs- und Protokollinformationen sind dynamische Daten,

die entweder automatisch oder vom Bearbeiter zum Vorgang bzw.

23 Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs-und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 122.

24 Vgl. Schwalm, Steffen (Hg.) (2008): LDA Lexikon Dokumentenmanagement und Langzeitarchivierung, S. 55.

25 Vgl. im Folgenden Kampffmeyer, Ulrich; Hartung-Aubry, Thomas (2007): Die virtuelle Akte. Hamburg, S. 2-3.Online verfügbar unter http://www.project-consult.net/Files/Virtuelle%20Akte%20200706.pdf, zuletzt geprüft am 30.06.2008.

26 Vgl. Gulbins, Jürgen (2002): Dokumenten-Management. Vom Imaging zum Business-Dokument. 3., überarb. und erw. Aufl., Heidelberg, S. 6.

10

einzeldokumentbezogen angelegt werden.27 Bei Bearbeitungsinformationen handelt

es sich um Geschäftsgangs- und Sichtvermerke. Protokollinformationen werden vom

System in Abhängigkeit vom IT-Unterstützungsgrad automatisch generiert. Hierbei

handelt es sich um Informationen wie den aktuellen Standort des Vorgangs, den

Zeitpunkt der Zuordnung des Dokuments zum Vorgangs oder den Zeitpunkt der

Generierung eines Dokuments.

2.1.3 Schriftgut – Schriftstück

Schriftgut sind nach Hoffmann alle Unterlagen, „die in eine Behörde eingehen und

verwaltungsmäßig bearbeitet werden, weiterhin auch solche Unterlagen, die in dieser

Stelle selbst entstehen“28. Das Medium und die Form der Aufzeichnung ist dabei

egal, es kann sich sowohl um analoge als auch elektronische Unterlagen handeln.29

Im Allgemeinen handelt es sich bei Schriftgut um alle aus der Geschäftstätigkeit

erwachsenen Schriftstücke und ihre Anlagen.30 Da der deutschen

Schriftgutverwaltungstradition die Aktenmäßigkeit zugrunde liegt, werden die

Schriftstücke zu Akten zusammengefügt. In der elektronischen Welt wird trotzdem

eher von Dokumenten, Geschäftsunterlagen oder Records als von Schriftstücken

oder Schriftgut gesprochen, weil beide Begriffe einen Papierbezug implizieren.

Die Behandlung der Schriftstücke orientiert sich an den Vorschriften der

Geschäftsordnungen der betreffenden Behörden. Geht ein Schriftstück ein, wird es

nach einem vorgeschriebenen Verfahren behandelt. Dieses wird als Geschäftsgang

bezeichnet. Das Schriftstück durchläuft demnach folgende Etappen: Die

Eingangsbehandlung beinhaltet das Registrieren und Zuleiten an den zuständigen

Bearbeiter.31 Die Bearbeitung wird durch Vermerke gesteuert und umfasst die

Erstellung eines Entwurfsvorschlags.32 Erfolgte der Postausgang des Schriftstücks,

schließt sich die Veraktung durch die z.d.A.-Verfügung33 an.34 Nach Abschluss des

Vorgangs beginnt dessen Transferphase, sofern es sich um einen mittels VBS

27 Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs-und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 116.

28 Hoffmann, Heinz (2000): Behördliche Schriftgutverwaltung, S. 7.29 Vgl. Schwalm, Steffen (Hg.) (2008): LDA Lexikon Dokumentenmanagenent und Archivierung, S.

114.30 Vgl. Hoffmann, Heinz (2000): Behördliche Schriftgutverwaltung, S. 7.31 Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der

Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept, 2.1, S. 33.

32 Vgl. ebd., S. 55-58.33 Definition: z.d.A.-Verfügung: Zu den Akten. Schließt den Vorgang oder die Akte endgültig ab.34 Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der

Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept, 2.1, S. 71-72.

11

bearbeiteten Vorgang handelt.35 In dieser Phase wird der Vorgang im Bestand des

VBS vorgehalten. In der Transferphase bestehen nicht nur grundlegende Leserechte

an dem Vorgang, sondern er kann auch noch einmal aufgelebt werden. Nach Ablauf

der Transferphase geht der Vorgang in die Altregistratur über, aus der nach Ablauf

der Aufbewahrungsfrist die Aussonderung und Übergabe an das zuständige Archiv

erfolgt.

2.1.4 Vorgang – Prozess – Workflow

In Vorgängen werden die Schriftstücke, die zu einem konkreten Geschäftsvorfall

anfallen, sachlogisch zusammengefasst.36 Unter Umständen besteht der Vorgang aus

nur einem Dokument, beispielsweise wenn ein Geschäftsvorfall abschließend auf

dem Eingang bearbeitet wird. Nach Hoffmann bezeichnet ein Vorgang ein

„bestimmtes Vorgehen, ein Bearbeiten, kurzum einen Geschäftsvorfall, wie auch die

darauf bezogenen Schriftstücke“.37 Vorgänge können sowohl aus der Objekt- als auch

der Prozesssicht betrachtet werden (Abbildung 1):

Quelle: Knaack, Ildiko (1999): Die Einführung von Vorgangsbearbeitungssystemen in der öffentlichen

Verwaltung als IT-organisatorischer Gestaltungsprozeß. Dissertation. Berlin. Humboldt-Universität

zu Berlin, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, S. 10.

In der Objektsicht ist der Vorgang dokumentbezogen. Die Objekte der Bearbeitung

stehen im Vordergrund, wobei der Begriff die Gesamtheit der die Einzelmaßnahme

35 Vgl. im Folgenden ebd., S. 81-84.36 Vgl. im Folgenden Knaack, Ildiko (2003): Handbuch IT-gestützte Vorgangsbearbeitung in der

öffentlichen Verwaltung. Grundlagen und IT-organisatorische Gestaltung des Einführungsprozesses. Baden-Baden, S. 50.

37 Hoffmann, Heinz (2000): Behördliche Schriftgutverwaltung, S. 110.

12

Abbildung 1: Vorgangsbegriff in der Objekt- und Prozesssicht

betreffenden Dokumente bezeichnet.38 Diese Einzelmaßnahme ist inhaltlich

abgegrenzt, also einer Akte untergeordnet. In der Prozesssicht ist der Vorgang die

kleinste operationalisierbare Einheit einer Verwaltungsmaßnahme und hat ein

abgeschlossenes, maßnahmenbezogenes Arbeitsergebnis. Im Mittelpunkt dieser

Sichtweise steht die Bearbeitung des Vorgangs: Eine Folge von Bearbeitungsschritten

wird durch einen oder mehrere Bearbeiter in einer bestimmten Reihenfolge

vollzogen und bearbeitet.

In der Definition von Hoffmann sind beide Sichten zusammengefasst. In der

papierbasierten Bearbeitung bedeutet dies für den Bearbeiter keinen Unterschied,

jedoch wird mit der Einführung von IT-Unterstützung eine Unterscheidung wichtig,

da mit der elektronischen Vorgangsbearbeitung erstmals Objekt und Prozess getrennt

werden.39

Geschäftsprozesse und Vorgänge können leicht gleichgesetzt werden. Nach

Steinbrecher werden „alle Dokumente, die im Rahmen der normalen

Vorgangsbearbeitung anfallen, [...] nach Vorgängen zusammengefasst und diese

wiederum nach Prozessen"40. Demnach ist der Geschäftsprozess dem Vorgang

übergeordnet. Der Geschäftsprozess stellt eine Abfolge von Aktivitäten dar, die durch

ein definiertes Ereignis, einen Input, angeregt wurden und ein bestimmtes Ergebnis,

einen Output, erzeugen.41 Vorgänge können jedoch ebenso als Prozesse definiert

werden, die einen konkreten Input benötigen um einen Output zu erzeugen, was eine

Gleichsetzung verständlich macht42:

Nach Knaack ist ein Vorgang „im Kontext der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung [...] – ein arbeitsteiliger, zeitverbrauchender Prozess,

– der durch ein Ereignis (zumeist Eingang eines Schreibens, Antrags u.ä.) ausgelöst

wird,

38 Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 136.

39 Vgl. Knaack, Ildiko (2003): Handbuch IT-gestützte Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung, S. 25.

40 Steinbrecher, Wolf (2007): Produktorientierte Ablage. Optimierung des Dokumentenmanagements in der Kommunalverwaltung. Stuttgart, S. 49.

41 Vgl. Knaack, Ildiko (1999): Die Einführung von Vorgangsbearbeitungssystemen in der öffentlichen Verwaltung als IT-organisatorischer Gestaltungsprozeß. S. 11, zitiert nach Hammer, M.; Champy, J. (1993): Reengineering the Corporation, New York , S. 35.

42 Eine andersartige Definition des Vorgangs findet sich bei Gulbins: Hier ist ein Vorgang ein fest definierter Arbeitsablauf, der aus mehreren Arbeitsschritten besteht. Durch den Vorgang werden die Reihenfolge der Einzelschritte, die Bearbeiter, die Bearbeitungsdauer, die Steuervariablen und Applikationen definiert. (Vgl. Gulbins, Jürgen (2002): Dokumenten-Management. Vom Imaging zum Business-Dokument, S. 137.) Der Vorgang stellt demnach ein standardisiertes Ablaufschema für Geschäftsvorfälle dar und kommt dabei einem strukturierten Vorgang oder einem vordefinierten Workflow am nächsten.

13

– aus einzelnen Bearbeitungsschritten besteht, die auf/zu Akten, Vorgängen oder

Dokumenten ausgeführt werden und

– mit einem oder mehreren Ergebnissen (i.d.R.) Schlussverfügung endet.“43

Diese Arbeit folgt dem Vorgangsbegriff von Knaack, weil er vor allem die

Bearbeitungskomponente, also die Prozessbezogenheit, betont. Gleichzeitig stellt er

die Gebundenheit der Verwaltungsmaßnahme an Objekte, an das Schriftgut, heraus,

so dass die Objektorientierung des Vorgangs berücksichtigt wird. Beides ist für die

Umsetzung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung wesentlich.

Der Ablauf eines Vorgangs bezogen auf einen konkreten Einzelfall wird als

Geschäftsvorfall bezeichnet.44

Vorgänge sind dann strukturiert, „wenn Anzahl und Abfolge der einzelnen

Bearbeitungsschritte, Bearbeiter, Zeiten, Ergebnisse und steuernden Ereignisse

eindeutig definiert sind“.45 Sie kommen in Fallakten vor. Unstrukturierte Vorgänge

werden dagegen als Ad-hoc-Vorgänge bezeichnet, weil nach Eintreffen des

vorgangsauslösenden Ereignisses keine Aussagen zum Ablauf getroffen werden

können.46 Sie kommen hauptsächlich in Sachakten vor. Teilstrukturierung liegt

dagegen vor, wenn nur eine bestimmte Anzahl an Verfügungspunkten oder

Bearbeitungschritten zur Auswahl steht und die Bearbeitung durch nicht

vorhersehbare Ereignisse beeinflusst wird. Unstrukturierte Vorgänge sind schwer in

Vorgangsbearbeitungssystemen mittels Workflows abzubilden, weil ihr Ablauf kaum

vorhersehbar und automatisierbar ist.

Ebenso wird von strukturierten und unstrukturierten Prozessen gesprochen. Eine

Gleichsetzung von Vorgang und Prozess findet manchmal auch mit dem Begriff

Workflow statt. Ein Workflow stellt eine direkt zusammenhängende Abfolge von

Tätigkeiten dar, die der Schaffung eines Produktes dienen.47 Er bezeichnet darüber

hinaus die computergestützte Automatisierung von Geschäftsprozessen oder

Vorgängen. Tabelle 2 stellt die Merkmale der verschiedenen Vorgangsarten in

Zusammenhang mit der Relevanz für die Umsetzung der Bearbeitung in

43 Knaack, Ildiko (2003): Handbuch IT-gestützte Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung, S. 26-27.

44 Vgl. Gulbins, Jürgen (2002): Dokumenten-Management. Vom Imaging zum Business-Dokument, S. 138.

45 Knaack, Ildiko (2003): Handbuch IT-gestützte Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung, S. 32.

46 Vgl. im Folgenden ebd.47 Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle

der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 138.

14

Vorgangsbearbeitungssystemen dar. (Siehe auch: Kapitel 2.1.7. DMS <> ERMS <>

VBS)

Strukturierte Vorgänge Unstrukturierte Vorgänge

Vorherrschender Aktentyp

Fallakte Sachakte

Aufgabentyp Verwaltungsvollzug Planende AufgabenIT-Unterstützungspotential

Gering Hoch

Grad der Kooperation Gering HochBearbeitungsweg und Beteiligte

Festgelegt Wechselnd, ad-hoc-gesteuert

Tabelle 1: Eigenschaften strukturierter und unstrukturierter Vorgänge48

2.1.5 Document-Lifecycle-Management

Der Document-Lifecycle (Dokumentenlebenszyklus) bezeichnet den Prozess, den ein

Dokument von der Anlage, über die Bearbeitung, den Transfer, die

Zwischenarchivierung bis zur Kassation oder endgültigen Übernahme in ein Archiv

durchläuft (Abbildung 2). Es wird zwischen der dynamischen, der semidynamischen,

der semistatischen und der statischen Phase unterschieden, was im besonderen für

die Papierwelt gilt, aber auch auf elektronische Dokumente übertragbar ist.49

In diesem Konzept besteht folglich eine fließende Verbindung zwischen den

einzelnen Lebensphasen der Dokumente, so dass zwischen Records Management

und dem Archiv eine Ganzheit gebildet wird und der Übergang in das Archiv

48 Vgl. Ebd., S. 29.49 Vgl. Toebak, Peter M. (2007): Records Management. Ein Handbuch. Baden, S. 62.

15

Abbildung 2: Phasen des Document-Lifecycle bezogen auf elektronische Aktenführung

bruchfrei geschieht.50

Als Document-Lifecycle-Management (DLM) wird die Fähigkeit von IT-Systemen

bezeichnet, den Lebenszyklus elektronischer Dokumente vollständig abbilden zu

können.51 Dies geschieht unter Sicherstellung von Genauigkeit, Perfomance,

Sicherheit und Zuverlässigkeit.52 Insofern ist DLM die Grundlage des

Dokumentenmanagements. An die verschiedenen Phasen des Lebenszyklusses gibt

es unterschiedliche Anforderungen (Tabelle 2):

Aus archivischer Sicht ist DLM notwendig, da die Bewertung und Vorbereitung der

Übernahme oder Kassation bereits bei Anlage des Dokuments beginnt, weil hier

Metadaten gesetzt werden, die die spätere Aussonderung und Archivierung steuern.

(Siehe hierzu Kapitel 2.3.2.2. DOMEA®-Organisationskonzept 2.0:

Erweiterungsmodul Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten) Auch

bedingt DLM eine vollständige und effiziente Aktenführung, die die Basis für die

50 Vgl. ebd, S. 92.51 Vgl. Schwalm, Steffen (Hg.) (2008): LDA Lexikon Dokumentenmanagement und Archivierung, S.

52.52 Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der

Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 119.

16

Quelle: Schwalm, Steffen (2007): Ganzheitliche elektronische Schriftgutverwaltung – Anforderungen der Prozessoptimierung. Aktuelle Probleme in DMS-Projekten im öffentlichen Sektor. In: Der Archivar, Jg. 60, H. 3, S. 251.

Tabelle 2: Anforderungen an die Phasen des Lebenszyklusses

Erhaltung der Rechtssicherheit des Verwaltungshandeln und schließlich für die

archivische Bewertung darstellt. DLM dient somit der Überlieferungssicherung.53

2.1.6 Dokumentenmanagement <> Records Management <>

Schriftgutverwaltung <> Informations- und Wissensmanagement

Dokumentenmanagement ist ein in verschiedenen Zusammenhängen unterschiedlich

gebräuchlicher Begriff und wurde insbesondere in den neunziger Jahren des 20.

Jahrhunderts – und wird teilweise heute noch – als eine Art Schlagwort oder

Oberbegriff im Zusammenhang mit dokumentenbezogenen Technologien verwendet.

Hierbei kann es sich um Workflow- und Groupwareanwendungen54, Imaging und

ähnliches handeln. Einen übergreifenden Ansatz stellt Enterprise Content

Management (ECM) dar, weil es sich dabei um den Versuch handelt, alle relevanten

Informationen und Aufzeichnungen in einer Organisation gebündelt bereitzustellen,

so dass keine getrennten Systeme mehr erforderlich sind.55 ECM schließt

Dokumentenmananagement, Records Management, Informations- und

Wissensmanagent, Workflow- und Groupwareanwendungen sowie

Contentmanagement mit ein. Für den öffentlichen Bereich ist die Komplexität des

ECM-Ansatzes derzeit allerdings weniger relevant, weswegen ECM in dieser Arbeit

nicht weiter behandelt wird.

Der Begriff Dokumentenmanagement kann trotz allem scharf abgegrenzt werden.

Die Definition von Gulbins erfasst wesentliche Bereiche des

Dokumentenlebenszyklusses, das heißt die Entstehung oder Erfassung, die Verteilung

und Recherche, die Speicherung und Integration in unterschiedliche Anwendungen,

die Ausgabe-, Versand- und Publikationswege sowie die Löschung eines

Dokuments.56

Das DOMEA®-Konzept definiert Dokumentenmanagement als „Erfassung,

Bearbeitung, Verwaltung und Speicherung von Dokumenten unter Sicherstellung von

Genauigkeit, Performance, Sicherheit und Zuverlässigkeit, unabhängig davon, wo

und in welchem Format die Dokumente gespeichert sind“57. Diese Definition bezieht

53 Vgl. Schwalm, Steffen (2007): Ganzheitliche elektronische Schriftgutverwaltung – Anforderungen der Prozessoptimierung. Aktuelle Probleme in DMS-Projekten im öffentlichen Sektor. In: Der Archivar, Jg. 60, H. 3, S. 252.

54 Definition: Software, die die Zusammenarbeit von Gruppen unterstützt.55 Vgl. Schwalm, Steffen (Hg.) (2007): LDA Lexikon Dokumentenmanagement und Archivierung, S.

60.56 Vgl. Gulbins, Jürgen (2002): Dokumenten-Management. Vom Imaging zum Business-Dokument.

3., überarb. und erw. Aufl., Heidelberg, S. 25.57 Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der

Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1., S. 119.

17

sich auf die Erstellung von elektronischen Akten ohne elektronische

Vorgangsbearbeitung. Es handelt sich dabei um die Zuordnung von Dokumenten zu

Akten und Vorgängen, nachdem sie bearbeitet wurden. Die Bearbeitung erfolgt

konventionell, während die Speicherung und Verwaltung elektronisch erfolgt. Meta-

und Primärinformationen werden elektronisch vorgehalten. Übernommen werden die

Dokumente entweder durch Import aus Bürokommunikationssystemen oder durch

Scannen der Papierdokumente.

Beide Definitionen verdeutlichen nicht, um welche Art von Dokumenten es sich

handelt. Objekte des Dokumentenmanagements können folglich Dokumente in

strukturierten und unstrukturierten Formate sein. Beide können von einem DMS

verarbeitet werden. Die Archivierung ist nach diesen Definitionen jedoch

ausgenommen. Es geht vielmehr um lebende Dokumente, die einer Veränderung

durch Bearbeitung unterworfen sind.

Im Gegensatz zum Dokumentenmanagement handelt es sich beim Records

Management um ein weiter gefasstes Konzept. Es stützt sich nicht nur auf lebende,

geschäftsrelevante Dokumente, sondern beinhaltet auch Abschnitte des

Dokumentenlebenszyklusses, die den archivischen Bereich berühren: Records

Management befasst sich mit den Methoden und Technologien zur Erstellung,

Verwaltung, Beschreibung, Organisation, Speicherung und zum Austausch, , sowie

zur Aussonderung, Abgabe und Vernichtung von Aufzeichnungen, die während der

Geschäftstätigkeit sowohl privater als auch öffentlicher Institutionen entstehen.58 Die

Aufzeichnungen über die Geschäftstätigkeit schlagen sich in Akten nieder, die in der

deutschen Verwaltung der konkrete Gegenstand des Records Management sind,

wobei das Dokument die kleinste Einheit der Akte bildet. Auf den Zweck von

Records Management als Instrument zur Sicherstellung des Nachweises über

Geschäftstätigkeiten in Form von authentischen Aufzeichnungen weist besonders der

internationale Standard ISO 15489-1 hin. Hier wird Records Management als „field

of management responsible for the efficient and systematic control of the creation,

receipt, maintenance, use and disposition of records, including processes for

capturing and maintaining evidence of and information about business activities and

transactions in the form of records“59 definiert.

Der Begriff Records Management wird in der deutschen öffentlichen Verwaltung oft

mit Schriftgutverwaltung gleichgesetzt. Traditionelle Schriftgutverwaltung beinhaltet 58 Vgl. Schwalm, Steffen (Hg.) (2008): LDA Lexikon Dokumentenmanagement und Archivierung.,

S. 106.59 International Organization for Standardization (2001): ISO 15489-1. Information and

documentation - records management. Part 1. Genf, S. 3.

18

als Kernaufgaben Ordnen, Registrieren, Ablegen, Aufbewahren, Bereitstellen und

Aussondern papierner Akten.60 Zunehmend befasst sich die Schriftgutverwaltung

auch mit elektronischen Akten. Die Schriftgutverwaltung hat mit dem Records

Management die Methoden und Technologien gemein. Allerdings sind diese im

Records Management weiter gefasst. So gehört zu den Aufgaben des Records

Managements festzulegen, welche Unterlagen in Verbindung mit definierten

Geschäftsprozessen vorhanden sein oder angelegt werden sollen.61 Weiterhin werden

die Aufbewahrungsmodalitäten und Regelungen zur Nutzung der Unterlagen sowie

zu ihrer Aussonderung festgelegt. Alle Arbeitsprozesse sollten am Kunden orientiert

sowie nachvollziehbar und protokollierbar sein. Eine wesentliche Aufgabe ist das

Qualitätsmanagement, um die einwandfreie Funktionalität des Records-

Management-Systems zu gewährleisten. Records Management wird im anglo-

amerikanischen Raum als Managementaufgabe, also als Teil des

Informationsmanagements und nicht als Assistenzdienstleistung, betrachtet.

Allerdings verfolgt Records Management einen aktiveren Ansatz, während

traditionelle Schriftgutverwaltung passiver ist.62 So ist Records Management aktives

Anbieten und zweckbezogenes Aufbereiten von prozessbezogenen Informationen.

Aufgrund dessen ist es problematisch, Records Management mit

Schriftgutverwaltung gleichzusetzen.

Schriftgutverwaltung kann jedoch in Hinblick auf die Aufgaben des Records

Management erweitert werden.63 Es ist hervorzuheben, dass Records Management

Aufgaben umfasst, die in Deutschland dem Bereich der archivischen

Behördenberatung zugeordnet werden, weswegen es hier in der Regel aus dem

Archiv heraus betrieben wird.

Zwischen Records Management und Informations- sowie Wissensmanagement gibt

es Berührungspunkte und Schnittmengen, aber auch wesentliche Unterschiede.

Wie Records Management befasst sich Informationsmanagement ebenfalls mit

Dokumenten .64 Allerdings werden durch das umfassendere Informationsmanagement

auch diverse Informationsquellen und Publikationen erfasst. Es stehen

Informationsprodukte im Mittelpunkt, die die Geschäftsprozesse unterstützen sollen,

60 Vgl. Hoffmann, Heinz (2000): Behördliche Schriftgutverwaltung, S. 2.61 Vgl. im Folgenden Brübach, Nils (2004): Records Management – Die internationale Diskussion.

In: Unger, Stefanie (Hg.): Archive und ihre Nutzer – Archive als moderne Dienstleister. Beiträge des 8. Archivwissenschaftlichen Kolloquiums der Archivschule Marburg. Marburg (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, 39), S. 193.

62 Vgl. im Folgenden ebd., S. 195.63 Vgl. im Folgenden ebd., S. 206-207.64 Vgl. im Folgenden Shepherd, Elisabeth; Yeo, Geoffrey (2003): Managing Records. A Handbook of

Principles and Practice. London, S. 18-19.

19

und nicht der Nachweis dieser Geschäftsprozesse an sich. Bei den Gegenständen des

Informationsmanagements kann es sich unter anderem um Webseiten, Handbücher,

Zeitschriften, CD-ROM-Publikationen, Datenbanken und Data-Mining-Systeme

handeln. Alle diese Produkte weisen Struktur und Inhalt auf, deren Zuverlässigkeit

und Genauigkeit als wichtig angesehen werden. Außerdem können sie Bestandteil

eines Geschäftsprozesses werden, beziehungsweise entstehen in diesem Kontext. Die

Informationen, die in Akten vorliegen, sind darüber hinaus ein wesentlicher

Bestandteil des Organisationsgedächtnisses, weswegen sie Gegenstand des

Informationsmanagements sind. Gleichzeitig dient Records Management nicht nur

dem Nachweis der Geschäftstätigkeiten durch Akten, sondern auch dem Sichern der

Informationen, die in ihnen vorliegen.

Mit dem Wissensmanagement ergeben sich ebenfalls konkrete Berührungspunkte.

Wissensmanagement bezeichnet das Management von verschieden gearteten

Informationsressourcen in Verbindung mit dem Versuch, Tacit Knowledge – das

individuelle Wissen und die Expertise, die die Mitarbeiter in ihre Arbeit einbringen –

zu erfassen. Diese Art von prozessbezogenem Wissen manifestiert sich in den

Aufzeichnungen, die während des Geschäftsprozesses entstehen. Solche

Informationen sind „primäre Quellen des 'intellektuellen Kapitals'“65 einer

Organisation und weisen durch den in Akten dokumentierten

Entstehungszusammenhang einen handlungsbezogenen Kontext auf. Ziel ist die

effiziente, einfache und schnelle Bereitstellung von Informationen für jeden

Mitarbeiter einer Organisation.66 In Behörden wird Informations- und

Wissensmanagement damit zu einer Voraussetzung für funktionierendes E-

Government. Der Begriff steht für Electronic Government und meint die

„Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und

Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken

über elektronische Medien“.67 E-Government bezieht sich sowohl auf Prozesse

innerhalb des öffentlichen Sektors als auch auf die zwischen der öffentlichen

Verwaltung und der Bevölkerung, der Wirtschaft und den

65 Schaffroth, Marc (2000): Organizational Intelligence. Records Management als Baustein des Informations- und Wissensmanagements. In: Schmidt, R. (Hg.): Wissen in Aktion. 22. Online- Tagung der DGI, 02.-04. Mai 2000, Frankfurt am Main (Tagungen der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis, 2), S. 304.

66 Vgl. im Folgenden Knaack, Ildiko (2003): Handbuch IT-gestützte Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung, S. 212.

67 Von Lucke, Jörn; Reinermann, Heinrich (2000): Speyerer Definition von Electronic Goverment. Ergebnisse des Forschungsprojekts Regieren und Verwalten im Informationszeitalter. Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Speyer, S. 1.Online verfügbar unter h ttp://foev.dhv-speyer.de/ruvii ,zuletzt geprüft am 09.06.2008.

20

Nichtregierungsorganisationen.68 In diesen Zusammenhang ist die EU-

Dienstleistungsrichtlinie einzuordnen. Sie sieht eine Verwaltungsmodernisierung

durch den Abbau bürokratischer Hindernisse vor.69 Hierzu sollen einheitliche

Ansprechpartner für die jeweiligen Behördengänge, elektronische

Verfahrensabwicklung und ein elektronischer Informationsanspruch von

Leistungserbringer und -empfänger geschaffen werden. Es besteht eine dreijährige

Umsetzungsfrist, die am 28.12.2009 ausläuft.

Schnittstellen der Bereiche Informations- und Wissensmanagement mit dem Records

Management bilden sich auch durch das veränderte Berufsbild der Archivare:

Archivare sind Informationsexperten, die mit modernen Methoden der

Informationsaufbereitung und -suche sowie mit den Methoden der angrenzenden

Disziplinen Bibliotheks- und Dokumentationswissenschaft vertraut sind. Dies sind

Kenntnisse, die helfen, die Informationen einer Organisation zu strukturieren und

zugänglich zu machen. Diese Informationen sowie prozessbezogenes Wissen liegen

in Akten vor. Auch die Betrachtung des gesamten Lebenszyklusses führt zu einer

stärkeren Einbindung des Archivs. Deshalb ist es sinnvoll, das Archiv als Bestandteil

des Wissens- und Informationsmanagements einer Organisation und nicht als

nachrangige Einrichtung zu betrachten. So wird die archivische Arbeit, insbesondere

das Records Management, zu einem Teil eines umfassenden Wissens- und

Informationsmanagements in der Organisation.

Records Management ist folglich zwar eine eigenständige Disziplin, weist jedoch

zahlreiche Schnittmengen zu Wissens- und Informationsmanagement auf. Auch

bilden alle drei Bereiche Teile des ECM. Deswegen sollte es nicht isoliert betrachtet

werden, denn letztlich werden nur durch ein gelungenes Zusammenspiel aller drei

Disziplinen alle relevanten Informationen in einer Organisation freigelegt, gesichert

und nutzbar gemacht.

2.1.7 DMS <> ERMS <> VBS

In der Literatur wird zwischen Dokumentenmanagement-System im engeren und im

weiteren Sinne unterschieden. Bei DMS im engeren Sinne steht der Zugriff, die

Verwaltung und Darstellung von Dokumenten auf Basis von Dokumentenmerkmalen

im Mittelpunkt.70 Abgebildet werden von DMS der Lebenszyklus der Dokumente,

68 Ebd.69 Vgl. im Folgenden INFORA GmbH (2008): Foliensatz zur EU-Dienstleistungsrichtlinie. Berlin

(ungedruckt/vervielfältigt), Folie 33, 35.70 Vgl. im Folgenden Götzer, Klaus (2004): Dokumenten-Management. Informationen im

Unternehmen effizient nutzen, S. 4; vgl. auch Kampffmeyer, Ulrich; Merkel, Barbara (1999): Dokumenten-Management. Grundlagen und Zukunft, S. 37-38.

21

deren Status, Struktur und Inhalt. Diese Systeme weisen ein Versionsmanagement auf

und Ermöglichen das Bilden von Dokumentengruppen, Container genannt, und das

Anlegen von selbstbeschreibenden Dokumenten, die ihre Metadaten in sich tragen.

Oft erfolgt die Speicherung der Dokumente als Binary Large Objects (BLOBs) in

einer Datenbank oder die Metadaten liegen in einer Datenbank vor und die

Dokumente auf einem Dokumentenserver oder in einem Archivsystem71.

Dagegen umfasst der erweiterte DMS-Begriff das Zusammenspiel verschiedener

Systeme wie etwa klassische DM-Systeme, Bürokommunikation, Scannen,

Workflow bzw. Vorgangssteuerung, Groupware und Langzeitspeicherung.72

Electronic Records Management Systems (ERMS) haben elektronische Records zum

Gegenstand. Denn im Sinne der MoReq sind Dokumente keine Records, können aber

zu ihnen werden, wenn sie mit wesentlichen Metadaten erfasst, registriert und gegen

Veränderung abgesichert wurden.73 ERMS können ebenfalls dazu genutzt werden,

die Metadaten analoger Records zu verwalten74, so dass sie in dieser Funktionalität

dem im Deutschen gebräuchlichen Schriftgutverwaltungssystem, in dem die

Verwaltung der Akten im Fokus steht, nahe kommen. Oft tritt das ERMS mit einem

DMS integriert auf, da es im Tagesgeschäft schwierig sein kann, beide

Funktionalitäten auseinander zu halten.75 Wesentlich beim ERMS ist die

Sicherstellung der Unveränderlichkeit der verwalteten Objekte, ebenso wie die

Wahrung der Integrität und Verlässlichkeit. Der Begriff ERMS ist in der deutschen

Verwaltung eher unüblich. Dem ERMS entspricht hier folglich ein DMS und bei

vorhandener Workflowunterstützung ein VBS.

Ein Vorgangsbearbeitungssystem ist ein „IT-System, welches Funktionalitäten der IT-

gestützten Registratur, des Dokumentenmanagements sowie der IT-gestützten

Vorgangsbearbeitung für Geschäftsgänge mit unterschiedlichem Strukturierungsgrad

bündelt und bereitstellt“.76 Workflowmanagement oder Vorgangsbearbeitung ist Teil

eines VBS. Workflowmanagement stellt Verfahren und Mechanismen dar, um

71 Definition: IT-System zur Ablage, Speicherung und Recherche digitaler Aufzeichnungen und ermöglicht eine revisionssichere Archivierung dieser Aufzeichnungen in der Regel im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. (Vgl. Schwalm, Steffen (Hg.) (2008): LDA Lexikon Dokumentenmanagement und Archivierung, S. 25, S. 111.)

72 Vgl. Götzer, Klaus (2004): Dokumenten-Management. Informationen im Unternehmen effizient nutzen, S. 4; vgl. auch Kampffmeyer, Ulrich; Merkel, Barbara (1999): Dokumenten-Management. Grundlagen und Zukunft, S. 37-38.

73 Vgl. European Commission (2001): Model Requirements for the Management of Electronic Records, S. 12.

74 Vgl. ebd., S. 18.75 Vgl. ebd.76 Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der

Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 138.

22

Arbeitsabläufe zu definieren und elektronisch zu steuern.77 Die Modellierung des

Vorgangs erfolgt in der Regel grafisch mit einem Workflow-Editor.78 Das dabei

gebaute Skript kann danach bei einigen Systemen mit einem Texteditor angezeigt

und auch direkt verändert werden. Andere Systeme wiederum fassen die grafische

Definition mit den Zusatzangaben in eine interne Form, beziehungsweise legen sie

als Graphen und Relationen in einer Datenbank ab. Die definierte

Vorgangsbeschreibung wird bei der Bearbeitung eines Vorgangs abgearbeitet, wobei

die Arbeitsschritte nacheinander aktiviert, überwacht und protokolliert werden. Bei

der Bearbeitung werden Dokumente durch mehrere Vorgangsschritte geleitet, die von

unterschiedlichen Personen ausgeführt werden können.

Es ist jedoch wichtig, VBS nicht mit einem Workflowmanagementsystem

gleichzusetzen. Denn nach Knaack müssen „Vorgangsbearbeitungssysteme für die

öffentliche Verwaltung [...] sowohl den Prozess der Vorgangsbearbeitung als auch die

Verwaltung der Objekte der Vorgangsbearbeitung (Akte, Vorgang, Dokument) sowie

die Meta-, Bearbeitungs- und Protokollinformationen unterstützen“.79

Je strukturierter ein Vorgang ist, desto besser kann er in einem VBS dargestellt

werden. In diesen Fällen greifen besonders die Workflow-Management-

Funktionalitäten wie Weiterleiten von Objekten, Protokollierung und

Bearbeitungsstatuskontrolle.80 Für unstrukturierte Vorgänge sind dagegen eher die

Dokumentenmanagement-Funktionalitäten von Bedeutung: Hierzu zählen das

Verwalten und Speichern der Dokumente, der Aufbau von Ablagestrukturen, die

Versionierung, das Check In/Check Out und die Attributierung.

77 Gulbins, Jürgen (2002): Dokumenten-Management, S. 745.78 Vgl. im Folgenden ebd., S. 136.79 Knaack, Ildiko (2003): Handbuch IT-gestützte Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen

Verwaltung, S. 77.80 Vgl. im Folgenden ebd., S. 69.

23

2.2 Behördenberatung als Aufgabe der ArchiveDie Beratung ihrer Trägerorganisation oder Verwaltung ist ein wesentlicher und

folgenreicher Aufgabenbereich der Archive. Er erstreckt sich von der Beratung bei

der klassischen Schriftgutverwaltung bis hin zur Einführung von

Dokumentenmanagement und IT-gestützter Vorgangsbearbeitung.

In der Regel gilt, dass die Qualität der Schriftgutverwaltung in der

Trägerorganisation die Aufgabenwahrnehmung des Archivs im Rahmen der

Überlieferungsbildung stark beeinflusst.81 Archivare sollten demnach frühzeitig in

die Entstehung von Schriftgut eingreifen. Doch das Archiv steht in der

Wahrnehmung der Verwaltungshierarchie am unteren Ende. Für die

schriftgutproduzierenden Stellen ist das Archiv nicht der automatische Endpunkt in

der Verwaltungskette, obwohl normative Regelungen wie Aktenordnungen bestehen.

Vielmehr sind die aktuelle Vorgangsbearbeitung und die Erbringung von

Dienstleistungen wesentlich, während das Bewusstsein für den historischen Wert der

Akten völlig fehlt. Mit dem Archiv und der Aussonderung verbundene Arbeitsschritte

würden Belastungen und Mehrarbeit ohne erkennbaren Nutzen darstellen. Auf dieser

Grundlage kann es zu Aussonderungsaktionen ohne Archivbeteiligungen und somit

zum Verlust wertvoller Quellen kommen.

Doch nicht nur die Wahrnehmung des Archivs in der Verwaltung stellt eine

Gefahrenquelle dar, sondern auch der Verfall der aktenplanmäßigen

Schriftgutverwaltung. Mit der Büroreform setzte sich die Bearbeiterablage gegenüber

der klassischen Registratur durch. Waren zuvor Schriftgutverwaltung und

Sachbearbeitung getrennt wahrzunehmende Aufgaben, so verlagerte sich die

konkrete Verwaltung der Akten vom Registrator zum Sachbearbeiter.82 Für diesen

steht nicht die Schriftgutverwaltung an sich im Mittelpunkt seiner Tätigkeit, sondern

die tatsächliche Vorgangsbearbeitung, weswegen mit Schriftgutverwaltung

verbundene Aufgaben wie aktenplanmäßiges Anlegen von Akten, Fristenwahrung

und Aussonderung eine untergeordnete Rolle einnehmen. Dadurch gerät auch das

Archiv in den Hintergrund. Verstärkend kommt hinzu, dass Schriftgutverwaltung

kaum mehr ein Bestandteil in der Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten ist,

weswegen das Wissen darüber schwindet.83

81 Vgl. im Folgenden Höötmann, Hans-Jürgen (2004): Schriftgutverwaltung und Überlieferungsbildung. In: Reimann, Norbert (Hg.): Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste. Fachrichtung Archiv. Münster, S. 50 – 51.

82 Vgl. Enders, Gerhart (2004): Archivverwaltungslehre. Leipzig, S. 60.83 Vgl. Dirk Resch (2007): Aktenpläne, Aktenverzeichnisse, Fristenüberwachung. Projekte des

Stadtarchivs Hannover zur Revitalisierung und Weiterentwicklung der (konventionellen) Schriftgutverwaltung. - Vortrag auf der Bundeskonferenz der Kommunalarchive: Neue

24

Insbesondere Aktenpläne sind wichtige Hilfsmittel, da sie ein „zentrales Element im

System der behördlichen Schriftgutverwaltung“84 darstellen. Diese aus den

behördlichen Aufgaben entwickelte Stoffgliederung ist mit Kennzeichnungen

versehen, die den Ordnungs- und Registrierrahmen für das daran getrennt

anknüpfende Erfassen der Sachakten im Aktenverzeichnis darstellen. Der Aktenplan

ermöglicht einen sachbezogenen Zugriff auf die Akten.85 Er sollte außerdem die

Bildung von einfachen, sprechenden und merkfähigen Aktenzeichen erlauben.86 Die

Leerstellen sind so zu gestalten, dass zukünftige Aufgaben integriert werden können.

Problematisch ist die Schnittstelle zwischen Aktenplan und Aktenverzeichnis.87

Dieses stellt den tatsächlichen Nachweis der Akten dar, während der Aktenplan nur

den Ordnungsrahmen vorgibt. Werden diese Hilfsmittel nicht getrennt, kann es zu

folgenden Nachteilen kommen: Dieser sogenannte Aktenplan wird zu umfangreich

und die sichere Anwendung unübersichtlich, so dass das Ordnungsinteresse des

Bearbeiters gelähmt werden könnte. Auch belasten kurzlebige Akten den Aktenplan,

so dass es zu häufigen Neuerstellungen von Aktenplänen kommen kann. Dies

verfehlt den Zweck des Hilfsmittels als stabilen und dauerhaften Ordnungsrahmen

für die Akten. Auch das Aktenverzeichnis wird dadurch nicht mehr im eigentlichen

Sinne verwendet. Fehlen Aktenplan und Aktenverzeichnis oder werden diese

fehlerhaft angewendet, beeinträchtigt dies die Qualität der Aktenbildung in einer

Verwaltung und somit auch der Überlieferung.

Die Aktenordnung hat ebenfalls Einfluss auf die Akten- und Überlieferungsbildung,

da sie eine Richtlinie ist, in der die „Bedingungen und Anforderungen an die

Aktenführung innerhalb einer Institution definiert und verbindlich“88 dargestellt

werden.

Im Gegensatz zum Aktenplan gliedert der Geschäftsverteilungsplan nicht nur die

Aufgaben einer Behörde, sondern weist auch die Zuständigkeiten der

Organisationseinheiten, der Funktionsträger und der Mitarbeiter auf.89 Er ist somit

organisationsbezogen.

Anforderungen an die archivische Vorfeldarbeit – analoge und elektronische Unterlagen aus amtlichen und nicht amtlichen Registraturen am 12.09.2007. Magdeburg, 12.09.2007 – 14.09.2007.

84 Hoffmann, Heinz (2000): Behördliche Schriftgutverwaltung, S. 199.85 Vgl. ebd.86 Vgl. im Folgenden Schwalm, Steffen (Hg.) (2008): LDA Lexikon Dokumentenmanagement und

Archivierung. Berlin, S. 12.87 Vgl. im Folgenden Hoffmann, Heinz (2000): Behördliche Schriftgutverwaltung., S. 202.88 Schwalm, Steffen (Hg.) (2008): LDA Lexikon Dokumentenmanagement und Archivierung, S. 11.89 Vgl. ebd., S. 69.

25

In Verwaltungsvorschriften wie etwa Geschäftsordnungen werden die Grundsätze der

behördlichen Geschäftsprozesse definiert.90 Diese Geschäftsprozesse schlagen sich in

den entstehenden Akten nieder. Es existieren eine Gemeinsame Geschäftsordnung

(GGO) für die Bundesministerien sowie GGOs in den einzelnen Bundesländern für

die Landesministerien. Gemeinde- und Kommunalverwaltungen haben ihre eigenen

Geschäftsordnungen.

Dies sind die Voraussetzungen der archivischen Behördenberatung. Basis dieser

archivischen Tätigkeit bilden die Archivgesetze, die eine Beratung der Behörden

durch die Archive vorsehen. Archive können ihre „kommunikativ-kooperativen“91

Einflussmöglichkeiten ausschöpfen und durch Behördenberatung die

Schriftgutverwaltung beeinflussen.92 So sollte das Archiv aktiv mit der Behörde in

Kontakt treten. Das kann durch einen Tag der offenen Tür für Behörden oder durch

Dienstbesprechungen im Archiv geschehen. Auch kann das Archiv und seine

Aufgaben im Bedarfsfall vor Ort den Verwaltungsangestellten systematisch

vorgestellt werden. In diesem Rahmen sollten auch Fragen der Schriftgutverwaltung

angesprochen werden. Dadurch soll bei den Behördenmitarbeitern ein Verständnis

für die Abläufe nach der Aktenaussonderung und somit für die archivischen Belange

entstehen. Auf diese Weise kann auf Verbesserung der Schriftgutverwaltung

hingearbeitet und letztendlich die Qualität der Überlieferung verbessert werden. Eine

weitere Möglichkeit besteht in der Mitarbeit im strukturellen Bereich. Hierzu zählen

die Einrichtung eines Zwischenarchivs, die Einsetzung von Verbindungsleuten

zwischen Archiv und Verwaltung sowie die Mitarbeit an Verbesserungen von

Aktenplänen und Aktenordnungen.

Mit der Einführung IT-gestützter Vorgangsbearbeitung und

Dokumentenmanagementsysteme tut sich für Archivare ein weiteres Feld der

Beratungstätigkeit auf: Durch die Zunahme elektronischer Arbeitsabläufe und die

Entstehung elektronischer Dokumente kommt es zu einer tief greifenden

Veränderung der Verwaltungsarbeit – es werden elektronische und hybride Akten

gebildet. Diese Form der Aktenbildung ist ohne ein DMS/VBS in der Regel

inkonsistent, da Zusammenhänge mit den Papierakten verloren gehen. Grund hierfür

ist, dass dieser Prozess ungeregelt und unter Vernachlässigung der ordnungsgemäßen

Schriftgutverwaltung verläuft.

90 Vgl. ebd., S. 68.91 Vgl. Höötmann, Hans-Jürgen (2004): Schriftgutverwaltung und Überlieferungsbildung, S. 61.92 Vgl. im Folgenden ebd., S. 64-67.

26

Diese Arbeitsweise stellt eine Gefahr für die Grundsätze des Verwaltungshandelns

dar: Aktenmäßigkeit und Transparenz sind nicht gegeben. Authentizität93, Integrität,94

Verlässlichkeit95 und Benutzbarkeit der Akten – wie es der ISO-Standard für Records

Management verlangt – sind nicht gewährleistet.96 Dass die eigene

Schriftgutverwaltung brüchig ist, wird meist dann erkannt, wenn geeignete

Unterlagen ohne Informationsballast auch IT-unterstützt schwer aufzufinden sind.97

Dieser Zustand kann durch den geregelten Übergang von der papierbasierten bzw.

hybriden Ablage hin zur Bildung einer vollständig elektronischen Akte korrigiert

werden.

Die archivische Beratungstätigkeit findet im Vorfeld der Einführung eines DMS statt.

Da die Einführung von DMS die bestehenden Probleme der Schriftgutverwaltung

nicht löst, wenn nicht zuvor die papierbasierte Ablage und Bearbeitung einer

kritischen Begutachtung und Optimierung unterzogen wurden, ist es eine logische

Konsequenz, dass sich Archivare in diesen Prozess beratend einbringen und auf

diesem Wege archivische Standpunkte in Bezug auf Übernahme und Archivierung

vertreten (Näheres hierzu in Kapitel 2.4.3.). Da Aktenpläne auch in der

elektronischen Umgebung eines DMS oder VBS den Ordnungsrahmen für die

Organisation der Akten darstellen, sollte in diesem Zusammenhang eine

Aktenplanrevision vorgenommen werden.98 Dabei sollten veraltete Aktenpläne den

aktuellen Gegebenheiten der Behörde angepasst werden, weil es durch die

Erweiterung oder Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte einer Behörde oder durch

die Zusammenlegung mehrerer Behörden zu einer Organisation zu signifikanten

Änderungen kommen kann. In der Regel wird nicht ein vollständig neuer Aktenplan

aufgebaut, sondern eine Revision des bestehenden vorgenommen.99

Bei der Revision wird der Aktenplan überprüft auf

● konsequente Orientierung an der Sachsystematik

● Angemessenheit der Anzahl der Gliederungsstufen

93 Definition: Unveränderlichkeit und Manipulationssicherheit94 Definition: Vollständigkeit und Echtheit95 Definition: Echtheit des Entstehungsprozesses96 Vgl. International Organization for Standardization (2001): ISO 15489. Information and

documentation – Records management. Part 1: General, S. 7.97 Vgl. Hoffmann, Heinz (2005): Schriftgutverwaltung in Bundesbehörden – Einführung in die

Praxis. Eine Darstellung des Bundesarchivs (BBB-Sonderdruck). 2., überarb. Aufl., Köln, S. 62.98 Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der

Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.1. Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung. Berlin (Schriftenreihe der KBSt, 80), S. 39.

99 Vgl. Steinbrecher, Wolf (2007): Produktorientierte Ablage, S. 68-69.

27

● Brauchbarkeit der Betreffseinheiten

● Flexibilität in Hinblick auf zukünftige Anforderungen

● Benutzerfreundlichkeit

● Einprägsamkeit der Aktenzeichen

● Vollständigkeit, bzw. Existenz einer ausreichenden Anzahl von

Betreffseinheiten oder einer Vielzahl von Ableitungen

● Verständlichkeit

● überflüssige Betreffseinheiten.100

Eine solche Revision kann die Beseitigung von überflüssigen Betreffseinheiten, die

Umformulierung von umständlichen oder missverständlichen Betreffseinheiten, die

Berücksichtigung neuer Aufgabenbereiche und die Umwandlung des Aktenplans in

eine sachsystematisch korrekte Form beinhalten. Im Zuge einer Aktenplanrevision

kommt es zu einer Anpassung der Akten- und Geschäftszeichen101. Sofern Akten in

einem elektronischen Registratursystem registriert sind, können die betroffenen

Akten- und Geschäftszeichen mittels eines Skriptes auf den aktuellen Stand gebracht

werden.102

Prinzipiell muss also Dokumentenmanagement im Zusammenhang mit

Schriftgutverwaltung, oder aktueller Records Management, betrachtet werden:

Während einer Geschäftstätigkeit entstehen Dokumente, die zu Vorgängen und Akten

zusammengefasst werden. Das elektronische Dokument bildet lediglich die kleinste

Einheit der elektronischen Akte. Sollen diese Einheiten in einem DMS verwaltet

werden, muss folglich immer der übergeordnete Gesamtzusammenhang betrachtet

werden. Das Instrument hierzu ist Records Management.

100Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.1. Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung, S. 39.

101Definition: Geschäftszeichen sind eine Kombination aus dem Aktenzeichen und dem Kennzeichen der aktenführenden Stelle.

102Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.1. Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung, S. 39.

28

2.3 Überblick über internationale und nationale Normen und Standards

Normen und Standards bilden wichtige Hilfestellungen bei der Einführung von DMS

und IT-gestützter Vorgangsbearbeitung, weil sie durch die Vereinheitlichung und

Definition von Begriffen und Methoden Orientierung sowie Handlungs- und

Argumentationsgrundlagen bieten. Diese Normen und Standards haben inzwischen

beinahe den Charakter von formalen Vorschriften angenommen. So werden sie zum

Beispiel in Gesetzen als anerkannte Regelwerke zitiert.103 Im Folgenden soll daher

ein Überblick über die wichtigsten Hilfsmittel gegeben werden. Eine relevante

internationale Norm ist die ISO 15489-1/2:2001 für Records Management. Auf

europäischer Ebene gibt es die „Model Requirements for the Management of

Electronic Records“ (MoReq), die seit 2008 als MoReq2 in einer zweiten Fassung

vorliegen. Außerdem gibt es die europäische Norm zum Dokumentenmanagement

von 2001, die dazu dienen soll „Metadaten für das Management von mit dem

gesamten Lebenszyklus von Objekten verbundenen Dokumenten zu definieren;

dieser Zyklus reicht im Allgemeinen von der konzeptuellen Idee eines Dokuments

bis zu dessen Löschung“104. In dieser Norm umfasst der Dokumentenlebenszyklus

nicht die Archivierung, wodurch die Norm für archivische Zwecke unbrauchbar wird

und deshalb in dieser Arbeit nicht behandelt wird.

Bei dem OAIS-Referenzmodell handelt es sich um einen internationalen Standard für

die Archivierung von Daten und Informationen. Da in dieser Arbeit der gesamte

Dokumentenlebenszyklus und insbesondere die Archivierung betrachtet wird, wird

das OAIS-Referenzmodell hier ebenfalls ebenfalls aufgenommen.

Neben den internationalen Normen gibt es die Normen und Empfehlungen

verschiedener Länder. In den USA hat das Department of Defense den Standard

„DoD 5015.02. STD: Design Criteria for ERM Software Application“

herausgegeben, in Großbritannien zeichnet das National Archives für die TNA 2002

Empfehlungen, die den ISO-Standard 15489 und MoReq berücksichtigen,

verantwortlich.105 Neben der internationalen Norm zum Records Management, die

auf dem inzwischen abgelösten australischen Standard AS 4390-1996 basiert, gibt es

in Australien DIRKS, welches für „Designing and Implementing Record-Keeping

Systems“ steht. Dabei handelt es sich um eine achtstufige Vorgehensweise zur

103Vgl. Toebak, Peter M. (2007): Records Management, S. 153.104 Europäisches Komitee für Elektrotechnische Normung (Hg.) (2001): IEC 82045.

Dokumentenmanagement. Teil 1: Prinzipien und Methoden. Brüssel, S. 6.105Vgl. im Folgenden Adam, Azad (2008): Implementing Electronic Document and Record

Management Systems. Boca Raton, S. 24-29.

29

Implementierung von Systemen zum Records Management. Die Schritte sind so

flexibel gestaltet, dass bei Bedarf nichtlinear vorgegangen werden kann. Diese

Empfehlungen sind auch in ISO 15489 berücksichtigt.

Weitere nationale Standards im europäischen Raum sind GEVER

(Geschäftsverwaltungssystem) in der Schweiz, ELAK (Elektronischer Akt) in

Österreich und NOARK (Norsk arkivsystem – Norwegian record-keeping system) in

Norwegen.

In Deutschland geht das DOMEA®-Organisationskonzept in eine ähnliche Richtung

wie das australische DIRKS und die anderen genannten nationalen Standards: Es

unterstützt die Projektorganisatoren in der konkreten Situation der Einführung IT-

gestützter Vorgangsbearbeitung und stellt Einführungsszenarien vor. Darüber hinaus

sieht es die Zertifizierung von Softwareprodukten vor. Das DOMEA®-

Organisationskonzept hat zwar nicht den Stand einer regelrechten Norm, sondern

Empfehlungscharakter, ist aber zumindest für den öffentlichen Sektor in Deutschland

ein Quasi-Standard. Deshalb sollen im Folgenden MoReq2, der ISO-Standard 15489

und das OAIS-Referenzmodell vorgestellt und mit dem DOMEA®-

Organisationskonzept verglichen werden. Ziel ist es, Unterschiede,

Überschneidungen und die Relevanz der Normen bzw. der (Quasi-)Standards für die

Einführung von Dokumentenmanagement in einer öffentlichen Einrichtung

herauszuarbeiten.

2.3.1 Standards für das Dokumentenmanagement

2.3.1.1 ISO 15489

Bei ISO 15489 handelt es sich um einen internationalen Standard aus dem Jahr 2001.

Er richtet sich an Records Manager, an Personen, die mit Records Management zu

tun haben sowie ausdrücklich auch an die Leitungsebene einer Organisation.

Gegenstand ist das Management von Unterlagen, die während der Geschäftstätigkeit

einer privaten oder öffentlichen Organisation entstehen. Der Standard stellt einen

weltweiten Konsens über Records Management dar und fungiert international als

Diskussionsgrundlage: Es werden gemeinsame Grundlagen der ansonsten

unterschiedlichen Schriftgutverwaltungstraditionen betont und das

Qualitätsbewusstsein gestärkt. Auch stellt die Norm eine Grundlage für die weitere

Qualifizierung von Personal dar.106 Sie liegt auch in der deutschsprachigen

106 Vgl. Wettengel, Michael (2003): Normierung der Schriftgutverwaltung. Zu einer neuen ISO-Norm aus staatlicher Sicht. In: Der Archivar, Jg. 56, H. 4, S. 309.

30

Übersetzung „DIN ISO 15489 Information und Dokumentation –

Schriftgutverwaltung“ vor. Die Übersetzung war nicht unproblematisch, da sie

wortgetreue erfolgen musste, wobei für einige Begriffe wie Records keine

äquivalente deutsche Entsprechung vorhanden war.107 Records wird in der deutschen

Fassung der Norm mit Schriftgut, Records Management mit Schriftgutverwaltung

und Records System mit Schriftgutverwaltungssystem wiedergegeben, obwohl die

Begriffe in der deutschen Schriftgutverwaltungstradition anders gebraucht werden als

die englischen Entsprechungen in der angloamerikanischen Tradition. So umfasst das

Records System anders als das Schriftgutverwaltungssystem im Deutschen nicht nur

Funktionen zur Verwaltung der Metadaten, sondern unter Umständen auch zur

Ablage von Records.

ISO 15489 Information and documentation – Records Management besteht aus zwei

Teilen. ISO 15489-1 behandelt das Management von analogen und elektronischen

Records in einem analogen oder elektronischen Recordsmanagementsystem. Hierzu

werden zunächst die Terminologie definiert und Anforderungen an ein solches

System gestellt. Hervorgehoben werden in der Norm die Vorteile, die Records

Management für eine Organisation hat. Da das Vorgehen bei der Systemeinführung

im zweiten Teil der Norm behandelt wird, wird in Teil 1 darauf nur kurz

eingegangen. Grundsätze, Ziele und Verantwortlichkeiten für Records Management

werden aufgeführt, wobei besonders betont wird, dass es sich bei Records

Management um eine Aufgabe der Führungsebene einer Organisation handelt.

Abschließend werden die Prozesse des Records Management, wie Erfassen und

Klassifizieren von Records, zusammengestellt und beschrieben.

Bei ISO 15489-2 Technical Report handelt es sich um den Fachbericht. Darin werden

Leitlinien für die Einführung eines Records Systems behandelt. ISO 15489-2 richtet

sich dabei nach der achtstufigen DIRKS-Methode.

Bei Schritt A handelt es sich um die Voruntersuchung, die Aufschluss über das

administrative, gesetzliche, geschäftliche und soziale Umfeld einer Organisation

geben soll.108 Er beinhaltet auch eine Stärken- und Schwächenanalyse. Das Ergebnis

der Voruntersuchung stellt eine Basis dar, auf der der Umfang des Records-

Management-Vorhabens festgelegt wird. Auch bieten die Ergebnisse eine Grundlage

für die Formulierung von Argumenten, die die Schriftgutverwaltung befürworten.

Online verfügbar unter http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/archivar/05498.pdf, zuletzt geprüft am 28.02.2008.107Vgl. im Folgenden ebd., S. 308.108Vgl. im Folgenden Deutsches Institut für Normung (2002): DIN ISO 15489. Information und

Dokumentation - Schriftgutverwaltung. Teil 2: Leitfaden. Berlin, S. 8-13.

31

In Schritt B werden die geschäftlichen Aktivitäten analysiert. Hier wird der

Zusammenhang von Geschäften der Organisation, geschäftlichen Abläufen und

entstehenden Unterlagen aufgezeigt.

Schritt C umfasst die Ermittlung der Anforderungen an Schriftgut. Dies umfasst eine

systematische Analyse der geschäftlichen Bedürfnisse einer Organisation sowie ihrer

gesetzlichen und anderweitigen Pflichten, die das Bilden von Records nach sich

ziehen.

Mittels Schritt D werden die vorhandenen Systeme bewertet, um zu erfassen, in

welchem Umfang bereits Geschäftsunterlagen geführt und erfasst werden.

Schritt E befasst sich mit der Festlegung der Strategien zur Erfüllung der

Anforderungen an Records. Hierbei sollen Strategien und Hilfsmittel, z.B. Records

Management Policies, festgelegt werden, die sicherstellen, dass die notwendigen

Geschäftsunterlagen geführt und erstellt werden. An dieser Stelle kann auch das

Archiv beratend hinzugezogen werden.

Schritt F befasst sich mit dem Entwurf eines Records Systems. Hier werden die im

vorherigen Schritt festgelegten Strategien in einen Plan umgesetzt, der den

festgestellten Bedarf decken und die organisatorischen Defizite beheben sollen. Auch

zeigt der Plan auf, wie die Komponenten des Records Systems – Prozesse, Verfahren,

Menschen, Technologie – miteinander in Beziehung stehen.

Schritt G behandelt die Einführung des Records Systems. Der in F entworfene Plan

wird systematisch umgesetzt. Abschließend wird eine Dokumentation über den

Projektverlauf erstellt.

In Schritt H wird die Effektivität des eingeführten Records Systems gemessen. Ziel

ist es, den Systementwicklungsprozess zur Beseitigung von Mängeln zu bewerten

und ein Verfahren zur dauerhaften Systemüberwachung einzuführen.

Desweiteren werden in der Norm Abläufe und Kontrollen des Records Managements

vorgestellt sowie auf die Überwachung und Prüfung des Records Systems

eingegangen.

ISO 15489 stellt eine internationale Grundlage für das Records Management dar. Es

wird eine Methode zur Einführung von Records Systemen vorgestellt. Aufgrund der

internationalen Ausrichtung und Orientierung an der australischen Best Practice,

verfolgt die Norm im Vergleich mit dem DOMEA®-Konzept einen anderen Ansatz.

Jedoch sind die hier vorgestellten Definitionen, Zielsetzungen und die DIRKS-

Methode so allgemeingültig, dass die Aussagen ISO 15489 Norm insbesondere im

32

DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 und im Anforderungskatalog 2.0 berücksichtigt

werden. Allerdings ist es wichtig, sich die Grenzen der Norm zu verdeutlichen, weil

sie ein Konsensprodukt darstellt und somit nicht unmittelbar die Gegebenheiten in

der deutschen öffentlichen Verwaltung berücksichtigt.

2.3.1.2 MoReq2

Die Model Requirements for the Management of Electronic Records (MoReq) sind

ein europäischer Standard für das elektronische Records Management, der 2001

veröffentlicht wurde. Die MoReq entstanden auf Anregung des DLM-Forums109, das

1994 von der Europäischen Kommission gegründet wurde und sich aus Experten des

Records Managements- und Archivbereichs zusammensetzt.110 Förderungsrahmen für

die Entwicklung der MoReq bildete das Interchange of Data between

Administrations Programme (IDA Programme) zum Datenaustausch in

Verwaltungen.111 Die Firma Cornwell Affiliates plc. (jetzt Serco Consulting)

entwickelte den Standard mit Unterstützung einer Gruppe von Experten.

Im Mittelpunkt der MoReq stehen die funktionalen Anforderungen für das

Management elektronischer Records in einem ERMS. Es wird anders als im

DOMEA®-Konzept kein Handlungsleitfaden für die Implementierung eines solchen

Systems gegeben. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Metadatenmodell, das

beschreibt, welche Metadaten für ein funktionierendes elektronisches Records

Management vorhanden sein sollten. Im Gegensatz zu DOMEA® richten sich die

MoReq sowohl an den privaten als auch an den öffentlichen Bereich.

Die technische Entwicklung, neue Standards und Best Practices machten eine

Überarbeitung der MoReq von 2001 notwendig.112 Seit April 2008 liegt der Standard

in einer überarbeiteten Version vor: MoReq2.

Die neue Fassung wurde ebenfalls für die Europäische Kommission von Serco

Consulting erarbeitet und der Entstehungsprozess wurde von der Kommission und

dem DLM-Forum begleitet.113 Die aktualisierte Fassung stimmt in wesentlichen

109 Definition: Zunächst bedeutete DLM-Forum données lisibles par machine – Forum (maschinenlesbare Daten), seit dem DLM-Forum 2002 in Barcelona steht die Abkürzung für Document Lifecycle Management.

110 Vgl. [2005] European Commission Introduction. The DLM-Forum, MoReq and the European Commission, S. 1. Online verfügbar unter http://dlmforum.typepad.com/History_of_DLM_Forum_and_MoReq.pdf, zuletzt geprüft am 17.06.2008.

111 Vgl. im Folgenden ebd., S. 4.112 Vgl. European Commission (2008): Model Requirements for the Management of Electronic

Records. MoReq2 Specification, S. 1.113 Vgl. ebd.

33

Aussagen mit den MoReq von 2001 überein. Neu ist, dass die Anforderungen in

MoReq2 so konkret formuliert wurden, dass sie ein Prüfen von Software erlauben.

Der Grad der Prüfbarkeit der Anforderungen (ja, nein, teilweise) wird direkt

angegeben. Eine unabhängige Zertifizierung liegt noch nicht vor, ist jedoch geplant.

Auf dieser Ebene könnten die MoReq2 zukünftig dem DOMEA®-Konzept

Konkurrenz machen. Eine weitere Neuerung ist, dass die nationalen Gegebenheiten

der EU-Mitgliedsländer durch ein optionales Kapitel 0 berücksichtigt werden

können. Dies ist notwendig, da die MoReq stark in der angloamerikanischen

Schriftgutverwaltungstradition verhaftet sind. Eine deutsche Fassung von MoReq

liegt nicht vor, allerdings ist die Übersetzung von MoReq2 geplant und wird vom

Bundesarchiv betreut.114

Zunächst werden Schlüsselanforderungen und Terminologie definiert, hierbei wird

auch auf andere Standards wie etwa die ISO 15489 hingewiesen. Zum Verständnis

der MoReq ist neben der Terminologie auch das Entity-Relationship-Model

notwendig, das die Beziehung von Classification Scheme115, Classes116, Records,

Files, Documents, Retention und Disposition Schedule117 und Components118

zueinander darstellt. Neu in MoReq2 ist, dass Records direkt den Classes zugeordnet

werden können, sodass keine Files formiert werden müssen.119 Dieses Vorgehen wird

jedoch nicht empfohlen.

Auf dieser Basis werden in den Kapiteln 3-10 die Kernanforderungen definiert.

Behandelt werden hier die Anforderungen an Aktenpläne, Kontrolle und Sicherheit,

Aufbewahrungsfristen, Erfassung der Records im System, Signierung, Suche,

Retrieval und Präsentation, an die Administration und an die optionalen Module wie

Dokumenten- oder Workflowmanagement. Im 11. Kapitel werden nicht-funktionale

Anforderungen beschrieben, die sich auf Gesetze, Vorschriften, technische Standards,

Systemleistungen, Langzeitspeicherung, Outsourcing und Geschäftsprozesse

beziehen.

114 Vgl. Risse, Sarah (2007): Roadshow 2007 Review.Online verfügbar unter http://moreq.niniel.org/2007/08/02/moreq2-seminar/#more-5, zuletzt geprüft am 24.05.2008.

115 Deutsche Entsprechung: Aktenplan116 Deutsche Entsprechung: Aktenplanbetreffe117 Deutsche Entsprechung: Liste der Aufbewahrungsfristen118 Definition: einzelne Dateien, aus denen sich Records oder Dokumente zusammensetzen (Vgl.

European Commission (2008): Model Requirements for the Management of Electronic Records. MoReq2 Specification, S. 11.)

119 European Commission (2008): Model Requirements for the Management of Electronic Records. MoReq2 Specification, S.23-24.

34

Im folgenden Kapitel werden die Anforderungen für die Verwaltung von Metadaten

beschrieben und eine Definitionen der Metadatenelemente, die MoReq2 unterstützen,

vorgenommen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf einem Metadatenmodell, das den

Austausch von Records ermöglicht. In diesem Zusammenhang wird auf das geplante

Extensible Markup Language Schema (XML-Schema) für MoReq2 hingewiesen. Im

Anhang 9 der MoReq wird das Metadatenmodell vertieft und um Metadaten zur

Benutzerverwaltung erweitert. Abschließend wird ein formelles Referenzmodell für

ein ERMS entworfen. Hierzu wird das Entity-Relationship-Model wieder

aufgegriffen und das Access Control Model vorgestellt. Dabei handelt es sich um

eine Definition mit tabellarischer Zusammenstellung der Benutzer eines ERMS

sowie ihrer Rollen und Rechte innerhalb des Systems. Die MoReq schließen mit

Anhängen ab, von denen der neunte, das Metadatamodel, separat publiziert wurde.

Mit den MoReq2 liegt ein Standard vor, der konkrete, nachprüfbare Anforderungen

an ERMS stellt und eine Zertifizierung von Software ermöglichen soll.

Softwarehersteller müssten durch MoReq2 nicht mehr die länderspezifischen

Anforderungen berücksichtigen, sodass es zu einer größeren Vereinheitlichung auf

dem Softwaremarkt käme.120 In diesem Zusammenhang könnte MoReq2 mit dem

DOMEA®-Konzept konkurrieren und es langfristig ersetzen. Da die Model

Requirements trotz eines optionalen Kapitels 0 stark in der angloamerikanischen

Schriftgutverwaltungstradition stehen und keine konkrete Hilfestellung für die

Systemeinführung bieten, ist jedoch fraglich, ob sie in Deutschland das DOMEA®-

Konzept zukünftig vollständig ersetzen können. Auch die Tatsache, dass der Standard

sich nicht ausschließlich auf die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung bezieht,

macht ihn weniger konkret und auf die hiesigen Bedingungen in der öffentlichen

Verwaltung zugeschnitten, als das DOMEA®-Konzept.

2.3.1.3 DOMEA®-Konzept

Das DOMEA®-Konzept steht für Dokumentenmanagement und elektronische

Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang. Nicht zu verwechseln ist das Konzept

mit der gleichnamigen Dokumentenmangementsoftware DOMEA® der Firma Open

Text. Ziel des DOMEA®-Konzepts ist es, die elektronische Vorgangsbearbeitung und

damit die elektronische Akte einzuführen.121 Dies soll der Verbesserung der

120Vgl. Project Consult (2007): Was ist MoReq? Online verfügbar unter moreq.niniel.org/2007/08/02/was-ist-moreq, zuletzt geprüft am 16.06.2008.

121Vgl. im Folgenden: Hänger, Andrea; Wettmann, Andrea (2007): Das DOMEA®-Konzept. Eine Zwischenbilanz aus archivischer Sicht. In: Der Archivar, Jg. 60, H. 1, S. 24–25.

35

Verzahnung von behördeninternen Prozessen und internetfähigen Dienstleistungen

dienen. Das DOMEA®-Konzept steht also in enger Verbindung zu den E-

Governmentbestrebungen der Verwaltung. Weil es sich bei der Einführung eines

VBS nicht primär um eine technische, sondern um eine organisatorische Aufgabe

handelt, steht das Organisationskonzept im Vordergrund. Ursprünglich wurde die

Arbeit daran 1996 von der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung

für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) begonnen, um ein IT-

System für alle obersten Bundesbehörden bereitzustellen, da Dokumentenaustausch

und Vorgangsbearbeitung auf Distanz durch den Umzug der Bundesbehörden von

Bonn nach Berlin notwendig geworden waren. Zunächst wurde 1999 das Konzept

„Papierarmes Büro (DOMEA®-Konzept)“122 veröffentlicht, das aus einem

Organisationskonzept und dem Anforderungskatalog 1.2 besteht. Im

Organisationskonzept wird der Geschäftsgang in einer elektronischen Umgebung

definiert und das Stufenkonzept zur Einführung von IT-gestützter

Vorgangsbearbeitung vorgestellt. Im Anforderungskatalog werden 440 funktionale

Anforderungen an DMS gestellt. Aufgrund der organisatorischen und technischen

Veränderungen wurde das Konzept überarbeitet und 2003 als DOMEA® 2.0 auf der

KBSt-Webseite veröffentlicht. Seit September 2004 liegt die überarbeitete Fassung

2.1 vor. Zeitgleich wurde der Anforderungskatalog 2.0 veröffentlicht, der sich vom

der Fassung 1.2 dadurch unterscheidet, dass die Anforderungen nach dem

Lebenszyklusmodell umsortiert wurden. Die Version 2.1 gliedert sich in drei Teile:

Das Organisationskonzept und seine Anlage, welche weiterhin gültige Aussagen aus

dem Organisationskonzept von 1999 enthält, sowie die Erweiterungsmodule, den

Anforderungskatalog und das darauf basierende Zertifizierungsverfahren (siehe

Abbildung 3).

Online verfügbar unter http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/archivar/07117.pdf, zuletzt geprüft am 28.02.2008.

122Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (1999): Konzept papierarmes Büro. DOMEA®-Konzept. Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang. Unter Mitarbeit von Andreas Engel u.a. Köln (Schriftenreihe der KBSt, 45).

36

Quelle: DOMEA®-Organisationskonzept 2.1, S. 17.

Richtete sich das DOMEA®-Konzept zunächst vorrangig an die Bundesbehörden, so

sind in der neuen Fassung auch die Bedürfnisse der Landes- und

Kommunalverwaltungen stärker berücksichtigt. Gemeinsame Basis sind die

Grundprinzipien des Verwaltungshandelns: die dauerhafte, klare Arbeitsteilung, die

Amtshierarchie, die Regelgebundenheit des Verwaltungshandelns und die

Aktenmäßigkeit.123 Dies sind die Rahmenbedingungen für die Einführung eines DMS

oder VBS.

Momentan (Stand: 2008) wird das DOMEA®-Organisationskonzept erneut

überarbeitet. Das Organisationskonzept wird im Kontext der internationalen MoReq2

gesehen, für die es die Funktion des an den nationalen Gegebenheiten der einzelnen

EU-Mitgliedsländer ausgerichteten Kapitels 0 übernehmen könnte.124

Das Konzept beschreibt zunächst die grundsätzlichen Prozesse sowohl des

papierbasierten als auch des IT-gestützten Verwaltungshandelns. In diesem

Zusammenhang wird der Geschäftsgang erläutert und zwischen strukturierten und

unstrukturierten Prozessen unterschieden. Der standardisierte Geschäftsgang wird in

Eingangsbehandlung, Bearbeitung, Postausgang und Archivierung unterteilt. Für

jeden Bereich wird eine Ist-Analyse und eine Problemdarstellung vorgenommen, um

123Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Organisationskonzept 2.1., S, S. 22-26.

124 Aussagen aus einem Telefongespräch mit Herrn Steffen Schwalm am 02.06.2008.

37

Abbildung 3: Module des DOMEA®-Konzepts

abschließend organisatorische und technische Lösungsansätze aufzuzeigen. Obwohl

ein Erweiterungsmodul für die Aussonderung und Archivierung existiert, wird die

Problematik auch im Organisationskonzept behandelt. Der Schwerpunkt liegt hier

auf der Darstellung der Phasen des Lebenszyklus' von elektronischen Akten und der

Beschreibung des zweistufigen Aussonderungsverfahrens, das wesentliche Teile der

Aussonderung der Verantwortung des zuständigen Archivs überträgt.125 Hierbei

hinterlegt das Archiv im ersten Schritt einen Bewertungskatalog auf Aktenplanebene

im DMS oder VBS. Im zweiten Schritt werden die als „zu vernichten“

gekennzeichneten Akten in der Behörde gelöscht und die archivwürdigen Akten oder

Aktenschnitte mit den Metadaten zu einer Abgabe an das Archiv zusammengefasst.

Daneben gibt es ein vierstufiges Verfahren und ein Zwischenarchivverfahren, die

jedoch nur im Ergänzungsmodul zur Aussonderung und Archivierung näher

behandelt werden.

Im Weiteren stellt das Organisationskonzept die Einführung von DMS und VBS in

zwei verschiedenen Einführungsszenarien vor. Nach dem Stufenkonzept (Standard)

wird in aufeinanderfolgenden Schritten zunächst die Registratur auf elektronische

Verwaltung der Akten umgestellt, in der zweiten Stufe die elektronische Akte

eingeführt und abschließend das VBS aufgesetzt. Als Alternativen zu dem

Stufenkonzept (Standard) wird das modifizierte Stufenmodell beschrieben, das sich

weiter in die prozessbezogene und die organisationsbezogene Einführung

untergliedert (siehe Kapitel 2.5. DMS-Einführung und DOMEA®-Konzept als

Handlungsgrundlage). Ein Glossar und der Anhang mit den wesentlichen Aussagen

des Konzepts von 1999 schließen das Organisationskonzept 2.1 ab.

Im Anforderungskatalog werden die im Organisationskonzept und den

Erweiterungsmodulen genannten Anforderungen in technische Spezifikationen

umgesetzt und so für Softwarehersteller und IT- Abteilungen der Behörden

verständlicher gemacht.126 Außerdem werden Anforderungen aus internationalen

Standards wie etwa MoReq und nationalen Standards wie SAGA (Standards und

Architekturen in E-Government Anwendungen) sowie Empfehlungen aus dem E-

Government-Handbuch127 des Bundesamtes für die Sicherheit in der

Informationstechnik berücksichtigt. Auf dieser Basis können Sofwarehersteller ihre

Produkte von unabhängigen Stellen zertifizieren lassen. Das Verfahren versetzt die

125Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Organisationskonzept 2.1., S. 86-87.

126Vgl. im Folgenden Hänger, Andrea; Wettmann, Andrea (2007): Das DOMEA®-Konzept, S. 26-27.127Online verfügbar unter http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/6.htm.

38

Behörden in die Lage, Produkte miteinander zu vergleichen und auf Basis des

DOMEA®-Anforderungskatalogs eigene Anforderungen zu definieren.

Die spezifische Ausrichtung des Organisationskonzepts auf die Bedürfnisse der

öffentlichen Verwaltung in Deutschland und der Anforderungskatalog mit dem

angehängten Zertifizierungsverfahren machen das DOMEA®-Konzept für die

Einführung von DMS bzw. VBS zu einem sinnvollen Hilfsmittel für die mit der

Organisation betrauten Personen.

2.3.2. Standards für die Langzeitspeicherung und Archivierung

2.3.2.1 OAIS-Referenzmodell

Das Open Archival Information System Reference Model (OAIS-Referenzmodell,

ISO 14721:2003) ist ein internationaler Standard für die Archivierung von Daten und

Informationen, bei dem keine Annahmen über die Art der Daten gemacht werden, so

dass der Standard sowohl auf digitale als auch konventionelle Archive anwendbar

ist.128 Allerdings liegt der Schwerpunkt auf elektronischen Archiven.

Die Archivierung wird im OAIS-Referenzmodell unter zwei Gesichtspunkten

betrachtet:129 Das Informationsmodell unterscheidet zwischen Daten (engl. Data

Objects) und Informationen (engl. Information Objects). Daten stellen alle möglichen

analogen und digitalen Objekte dar, die durch eine Interpretation Bedeutung erthalten

und so zu Informationen werden. Vorausgesetzt wird ein bestimmtes Wissen zum

Verstehen der Daten, das als Knowledge Base bezeichnet wird. Weitere für das

Verständnis notwendige Informationen werden als Representation Information

bezeichnet. Auf dieser Basis werden die Informationseinheiten in einem Archiv

definiert. Im Mittelpunkt steht das Information Package, das sich aus Content

Information – Data Object und Representation Information – und Preservation

Description Information – Metadaten, die zur Bewahrung der Content Information

notwendig sind – zusammensetzt. Die Packaging Information beschreibt die

Verknüpfung der Komponenten des Information Packages auf einem physikalischen

Medium. Die Descriptive Information (Beschreibende Informationen) stellen

Metadaten über das Information Package dar. Das Prozessmodell definiert dagegen

die Abläufe in einem Archiv. Die Verbindung zwischen Informations- und

128Vgl. im Folgenden Borghoff, Uwe M. (2003): Langzeitarchivierung. Methoden zur Erhaltung digitaler Dokumente. Heidelberg, S. 26.

129Vgl. im Folgenden ebd., S. 26-31.

39

Prozessmodell besteht darin, dass die Information Packages die Eingabedaten für die

im Archiv ablaufenden Prozesse darstellen. Es gibt das Submission Information

Package (SIP), welches der Produzent bzw. die abgebende Stelle an das Archiv

sendet, das Archive Information Package (AIP), welches im Archiv gespeichert wird,

sowie das Dissemination Information Package (DIP), welches der Archivkunde

erhält. Folgende Prozesse werden unterschieden:

● Ingest (Datenübernahme): Empfang des SIP vom Produzenten und

Umwandlung in ein AIP, Erzeugung der Descriptive Information

● Archival Storage (Datenaufbewahrung): Speicherung und Erhaltung der

Bitfolge, Retrieval der AIPs

● Data Management (Datenmanagement): Verwaltung der Descriptive

Information und der Daten, die für das Funktionieren des Systems notwendig

sind, Durchführung von Anfragen an die Archivdatenbank

● Administration (Systemverwaltung): Festsetzen von Bedingungen für die

Übermittlung vom Produzenten zum Archiv, Kontrolle der SIPs,

Entscheidung über Migration, Überwachung und Optimierung der

Systemfunktionen

● Preservation Planning (Planung der Langzeitarchivierung): Sicherstellung des

langfristigen technischen Zugriffs auf das Archiv

● Access (Zugriff): Schnittstelle zum Benutzer, Erzeugung von DIPs

Die Grafik (Abbildung 4) veranschaulicht den Zusammenhang von Information

Packages und Prozessen:

Quelle: Neuroth, Heike (Hg.) (2007): nestor Handbuch. Eine kleine Enzyklopädie der digitalen

Langzeitarchivierung. Göttingen, S. 36.

40

Abbildung 4: Prozessmodell des OAIS-Referenzmodells

Im Zusammenhang mit der Konzeption eines DMS oder VBS ist vor allem der

Prozess Ingest von Bedeutung, da er die Schnittstelle zwischen Archiv und

Produzent, zum Beispiel einer Behörde, darstellt und so den Bereich archivischer

Vorfeldarbeit berührt. In diesem Prozess werden unter anderem die Verträge mit den

Produzenten ausgehandelt und die SIPs auf Vollständigkeit und Authentizität

überprüft und in AIPs umgewandelt; auch werden die Metadaten erzeugt, die

Descriptive Information.130 Konkret kann sich das in Hinblick auf ein DMS so

gestalten, dass das Archiv die Möglichkeit nutzt, im DMS bestimmte

Bewertungsentscheidungen zu hinterlegen und die Angabe von für das Archiv

nützlichen Metadaten zu erwirken. Diese Überlegung wird auch im DOMEA®-

Organisationskonzept sowie insbesondere im Erweiterungsmodul „Aussonderung

und Archivierung elektronischer Akten“ deutlich. Das Erweiterungsmodul und das

Konzept betrachten allerdings nicht die Prozesse im Archiv, sondern schließen an der

Schwelle zum Archiv ab. Deswegen ist das gegenwärtige DOMEA®-Konzept nicht

OAIS-konform. Aus diesem Grund wird es unter dem Titel „DOMEA®-Konzept zur

Langzeitspeicherung und Aussonderung elektronischer Unterlagen“ überarbeitet und

2008 veröffentlicht.

Der Prozess Administration berührt ebenfalls den vorarchivischen Bereich: Es

werden die Bedingungen ausgehandelt, unter denen die abgebenden Stellen ihre SIPs

an das Archiv übergeben.131 Auch wird überprüft, ob diese Informationspakete mit

den technischen Standards des Archivs übereinstimmen. Die für das Archiv

verbindlichen Standards werden in der Administration entwickelt und kontrolliert.

Dieser Standard zur Archivierung hat nur indirekt mit der Einführung von DMS oder

VBS zu tun, weil die Planung und organisatorische Vorbereitung der Einführung

solcher Systeme auch die Archivierung miteinbeziehen sollte, damit der gesamte

Dokumentenlebenszyklus berücksichtigt wird.

2.3.2.2 DOMEA®-Organisationskonzept 2.0: Erweiterungsmodul

Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten

Das Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0 Aussonderung und

Archivierung elektronischer Akten erschien 2004. Zwar werden bereits im

Organisationskonzept Aussonderung und Archivierung angesprochen, jedoch

behandelt das Erweiterungsmodul vertiefend das zugrunde liegende

130Vgl. im Folgenden Borghoff, Uwe M. (2003): Langzeitarchivierung, S. 29.131Vgl. im Folgenden ebd., S. 30-31.

41

Lebenszykluskonzept der elektronischen Akte, beschreibt die verschiedenen

Verfahren zur Aussonderung von elektronischen Akten und beinhaltet außerdem

einen Metadatenkatalog.

Grundlage der vorgestellten Verfahren zur Aussonderung ist der Lebenszyklus der

elektronischen Akte (Abbildung 5), welcher in vier Phasen unterteilt ist:

Quelle: DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0. Aussonderung und

Archivierung elektronischer Akten, S. 18.

Bewertungsentscheidungen werden vom Archiv im VBS hinterlegt und bei

Neuanlage einer Akte (Phase I) automatisch übernommen.132 An die

Bearbeitungsphase, die durch die z.d.A.-Verfügung abgeschlossen wird (Phase II),

schließt sich die Transferphase an. Dabei handelt es sich um die Zeit, in der die Akte

noch im aktiven Datenbestand des VBS vorhanden ist, wobei Lese- und

Schreibzugriff vorhanden sind. Wird die Akte während dieser Zeit neu bearbeitet, so

beginnt die Transferfrist von Neuem. Die Frist wird zur Aufbewahrungsfrist

gerechnet. Nach Ende der Transferfrist, die im DOMEA®-Organisationskonzept mit

drei Jahren veranschlagt wird, jedoch von der aktenführenden Stelle festgelegt

werden kann, gelangt die Akte in den passiven Datenbestand (Phase III). Hierbei

132 Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2004): DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0. Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten. Unter Mitarbeit von Andrea Hänger u.a. Berlin (Schriftenreihe der KBSt, 66), S. 19-25.

42

Abbildung 5: Lebenszyklus elektronischer Akten

handelt es sich um die elektronische Altregistratur oder das Zwischenarchiv. Nach

Ende der Aufbewahrungsfrist findet die Vernichtung oder Abgabe an das zuständige

Archiv statt (Phase IV), welche eine zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung nach sich

zieht.

Das Erweiterungsmodul zur Aussonderung und Archivierung stellt folgende

Anforderungen an den Aussonderungsvorgang: Die Aussonderung sollte regelmäßig

in Abstimmung mit dem zuständigen Archiv stattfinden. Dabei werden im

Archivsystem des VBS alle Akten bzw. Vorgänge abgefragt, deren

Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Aufgrund der hinterlegten

Bewertungsentscheidung sollte dieser Vorgang automatisch ablaufen. In der Regel

werden Aktenschnitte gebildet, da elektronische Akten theoretisch nie abgeschlossen

werden können. Bei Aktenschnitten handelt es sich um logische Zusammenfassungen

von Vorgängen mit abgelaufener Aufbewahrungsfrist aus einer elektronischen Akte,

die an das Archiv abgegeben werden. Für die automatische Selektion sollten für jede

Akte die Metadaten Aufbewahrungsfrist und Aussonderungsart vorhanden sein. Über

das Metadatum Transferfrist sollte die Konversion in ein archivfähiges Format, z.B.

in das Portable Document Format/Archive (PDF/A) oder ein Bildformat wie Tagged

Image File Format (TIFF), gesteuert werden. Diese Übertragung sollte bereits bei der

Verlagerung in die Altregistratur oder in das Zwischenarchiv geschehen, weil hier

aufgrund der langen Aufbewahrungsfristen von über 30 Jahren nach Schließung der

Akte ebenfalls die Anforderungen an eine sichere Archivierung elektronischer

Unterlagen gelten. Die Metadaten sollten in XML abgegeben werden. Die Metadaten

richten sich nach dem im Erweiterungsmodul vorgestellten Metadatenschema und

orientieren sich an XDOMEA, dem Standard für den Austausch von Akten,

Vorgängen und Dokumenten.133 Sowohl für die Anbietung als auch die Übergabe

existiert nur ein Schema. Nicht alle Metadaten sind für die Archivierung relevant, sie

sollten aber vorhanden sein, damit die Aussonderung fristgerecht und möglichst

automatisiert stattfinden kann.

XDOMEA ist für die Archivierung jedoch nicht ausreichend, da der Prozess der

Aussonderung gesteuert werden muss und dazu auch technische und nicht nur

inhaltliche Daten übermittelt werden müssen.134 Hierzu wurde die XML-Struktur

XARCHIV entwickelt, die aus fünf Unterelementen besteht: administrative Daten,

Aktenplan, Technische Daten, XDOMEA Daten und Platzhalter Datenstrukturen. Mit

XARCHIV ist die Modellierung folgender Teilprozesse möglich: die Zusendung

133 Vgl. im Folgenden ebd., S. 44.134 Vgl. im Folgenden Hänger, Andrea; Wettmann, Andrea (2007): Das DOMEA®-Konzept, S. 28.

43

eines Aktenplanes, eines Bewertungskataloges, eines Anbieteverzeichnisses, eines

Bewertungsverzeichnisses, einer Aussonderungsdatei und einer Rückmeldung über

die Archivierung der Akten.

Somit werden Bewertung, Übernahme und Archivierung vollständig durch

XARCHIV unterstützt.

Die Prozess- und Bearbeitungsinformationen müssen ebenfalls vollständig mit den

zugehörigen Akten, Vorgängen und Dokumenten abgegeben werden.135 Diese

Prozessinformationen werden entweder in den Metadaten gespeichert, wenn sie nicht

direkt auf dem Dokument angebracht wurden, oder auf einem Vorgangsbeiblatt in

einem Bildformat abgegeben.

Beinhalten die elektronischen Akten Multimediadateien, muss deren Wiedergabe

ebenfalls gewährleistet sein.136 Hierzu ist der SAGA-Standard für die jeweilige

Medienart zu beachten und im Einvernehmen mit dem zuständigen Archiv das

Übergabeformat festzulegen. Wenn die langfristige Wiedergabe der Inhalte der

Multimediadateien sichergestellt ist, kann auf eine Inhaltsangabe im Textformat

verzichtet werden. Liegen verschlüsselte Dokumente vor, müssen diese in Klarschrift

lesbar übergeben werden. Elektronische Signaturen137 müssen ebenfalls aufgelöst

übergeben werden. Vor Abgabe werden sie nach dem Signaturgesetz (SigG) geprüft

und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen.

Hybridakten sollten auf einem Medium übergeben werden.138 Ist dies nicht möglich

werden Sonderregelungen mit dem Archiv getroffen. Die Verknüpfung der auf

verschiedenen Medien vorliegenden Teile muss über die Metadaten geschehen.

Zwar gibt es verschiedene Aussonderungsverfahren für die Übergabe, aber einige

Abläufe sind verbindlich: So ist die Struktur des Metadatensatzes für alle Verfahren

verbindlich. Auch müssen während des Anbieteverfahrens betroffene Akten im VBS

für die Bearbeitung gesperrt bleiben. Die Datenübergabe kann entweder auf

Datenträgern oder durch elektronische Übermittlung geschehen. Für Akten mit

135 Vgl. Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2004): DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0. Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, S. 9.

136 Vgl. im Folgenden ebd., S. 31-32.137 Definition: Nach § 2 Signaturgesetz (SigG) „Daten, in elektronischer Form die anderen

elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen.“ (Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2004): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 121)

138 Vgl. im Folgenden Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2004): DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0. Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, S. 38.

44

personenbezogenen oder dem Geheimschutz unterliegenden Daten muss eine sichere

Übertragung gewährleistet werden. Das Archiv bestätigt den kompletten Eingang

und informiert die Behörde über Löschungen aufgrund von Bewertungsverfahren.

Nach Erhalt der Rückbestätigung werden die Akten in der aktenführenden Stelle

gelöscht.

Das zweistufige Verfahren (Abbildung 6) ist von den im Erweiterungsmodul

behandelten das Unkomplizierteste und wird deshalb für die Bundesbehörden

angestrebt. Es sieht vor, dass das Archiv zunächst einen Bewertungskatalog auf

Aktenplanebene festlegt.139 Diese Bewertungsentscheidungen – A für archivwürdig,

B für bewerten und V für vernichten durch die aktenführende Stelle – werden

entweder im System hinterlegt oder bei der Neuanlage einer Akte durch die

Registratur umgesetzt. In der zweiten Stufe werden die mit V gekennzeichneten

Akten noch in der Verwaltung vernichtet, die Vernichtung protokolliert und die

archivwürdigen Akten vom Archiv übernommen. Stehen noch Akten zur Bewertung

an, sollten zwei Abgabeverzeichnisse erstellt werden. Diese Abgabeverzeichnisse

werden elektronisch übermittelt und enthalten die Metadaten der abzugebenden

Akten, Vorgänge und Dokumente. Die Akten selbst sollten im Klartext, mit

aufgelösten Signaturen, bereits im archivfähigen Format und mit den zugehörigen

Metadaten übergeben werden.

Voraussetzung für das Gelingen dieses Verfahrens ist, dass das Archiv ein Leserecht

in der elektronischen Altregistratur der aktenführenden Stelle besitzt. So kann der

Bewertungskatalog fortgeschrieben und überprüft werden.

139 Vgl. im Folgenden ebd., 39-40.

45

Das vierstufige Verfahren (Abbildung 7) ist aufwändiger.140 Dabei wird zunächst von

der aktenführenden Stelle ein Anbieteverzeichnis mit zugehörigen Metadaten erstellt

und elektronisch an das zuständige Archiv übermittelt. Wurden vom Archiv im

Vorfeld Akten als nicht archivwürdig eingestuft, können diese in der aktenführenden

Stelle vernichtet werden. In der zweiten Stufe des Verfahrens trifft das Archiv auf

dieser Basis seine Bewertungsentscheidung und legt sie im Anbieteverzeichnis fest.

Hierzu muss das Archiv lesenden Zugriff auf die Registratur der aktenführenden

Stelle besitzen. Das so entstandene Bewertungsverzeichnis wird zurück an die

aktenführende Stelle geleitet, wo in der vierten Stufe die mit V gekennzeichneten

Akten vernichtet und die archivwürdigen Akten für die Abgabe selektiert werden.

Die archivwürdigen Vorgänge bzw. Aktenschnitte werden in einem archivfähigen

Format zusammen mit den vollständigen Metadaten an das Archiv übermittelt. Über

die Akten wird von der aktenführenden Stelle ein Abgabeverzeichnis erstellt und

zusammen mit den Akten übermittelt, so dass es dem Archiv als Kontrolle der

Abgabe dienen kann.

140 Vgl. im Folgenden ebd., S. 40-41.

46

Abbildung 6: Ablauf des zweistufigen Verfahrens

Das Zwischenarchivverfahren sieht vor, dass das Archiv im Vorfeld

Bewertungsentscheidungen auf Aktenplanebene trifft, die bei Anlage der Akte

vererbt werden.141 Zugleich wird mit der abgebenden Stelle der Zeitpunkt der Abgabe

an das Zwischenarchiv festgelegt. Danach hat die aktenführende Stelle nur noch

lesenden Zugriff auf die abgegebenen Akten, weil das Zwischenarchiv in den

Zuständigkeitsbereich des Archivs gehört und anders als die Altregistratur nicht an

die aktenführende Stelle angebunden ist. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass die

z.d.A.-verfügten Vorgänge, bzw. Vorgänge, deren Transferfrist abgelaufen ist, in die

Zuständigkeit des Archivs gelangen. Dadurch liegt auch die Verantwortung für die

langfristige sichere Speicherung und den Zugriff beim Archiv, wodurch einer

unsachgemäßen Langzeitspeicherung oder Migration in der Behörde vorgebeugt

wird. Eine doppelte Metadatenhaltung und die Erstellung von

Aussonderungsverzeichnissen wird vermieden, was den die Aussonderung

betreffenden Arbeitsaufwand in der Behörde verringert. So wird die aktenführende

141 Vgl. im Folgenden ebd., S. 42-43.

47

Abbildung 7: Ablauf des vierstufigen Verfahrens

Stelle entlastet und die Registratur schmal gehalten. Wenn die Aufbewahrungsfrist

abgelaufen ist, werden die betreffenden Akten in einem Anbieteverzeichnis erfasst

und bewertet. Voreingestellte Bewertungsentscheidungen können übernommen und

Änderungsvorschläge der Sachbearbeiter ebenfalls berücksichtigt werden. Die zu

vernichtenden Vorgänge werden gelöscht und diese Löschung protokolliert. Die

archivwürdigen Vorgänge werden in das Archiv übernommen und die Archivsignatur

in den Metadatensatz eingepflegt.

48

2.4 Perspektiven auf Dokumentenmanagement

Dieses Kapitel grenzt die verschiedenen Perspektiven auf Dokumentenmanagement

von einander ab und stellt die damit verbundenen unterschiedlichen Anforderungen

an DMS und VBS vor.

2.4.1 Herstellerperspektive

In der zahlreichen allgemeinen Literatur zum Dokumentenmanagement wird nur am

Rande auf die spezielle Situation der öffentlichen Verwaltung eingegangen.142 Im

Zusammenhang mit DMS werden angrenzende Bereiche wie Workflow,

Contentmanagement und kollaboratives Arbeiten sowie Langzeitarchivierung

behandelt. Diese wird vorrangig unter technischen und rechtlichen Aspekten

betrachtet. Die konkrete Abgabe an ein Archiv, das schließlich auch in manchen

Unternehmen vorhanden ist, oder gar eine archivische Beteiligung am DMS-

Einführungsprozess werden dagegen kaum behandelt. Betont wird das Ablegen und

Wiederfinden von Dokumenten beispielsweise über Volltextrecherche.

Volltextrecherche ist zwar ein sinnvolles Instrument zum Auffinden von

Dokumenten, ersetzt allerdings die Aktenbildung nicht. Der Aktenzusammenhang,

der sich dem Sachbearbeiter aus dem Aktenzeichen erschließt, ist nach wie vor

notwendig, um nachvollziehbares Verwaltungshandeln zu gewährleisten. Auch kann

so jederzeit der Stand einer Sache aus den Akten benannt werden, weil alle zur Sache

gehörigen Dokumente in ihrem Bearbeitungszusammenhang nachgewiesen werden.

Schließlich vereinfacht die Aktenbildung die Aussonderung, weil Akten oder

Vorgänge, aber keine einzelnen Dokumente ausgesondert werden, was den

Arbeitsaufwand in der aktenführenden Stelle verringert. Der Aktenplan ermöglicht

bei der Recherche einen sachsystematischen Zugriff auf die Akte und verhindert

zeitraubenden Informationsballast wie er unter Umständen bei der Volltextrecherche

entstehen kann. Aktenbildung auf Basis eines Aktenplans ist daher ein

wirtschaftliches und effizientes Instrument in der öffentlichen Verwaltung. Deswegen

sollte der Aktenplan auch in der elektronischen Welt eine Arbeitsbasis darstellen.

In jüngerer Zeit ist der ECM-Ansatz aufgekommen, der das Management von allen

für das Unternehmen relevanten Dokumenten und Inhalten umfasst. Ebenfalls im

Zuge dieser Entwicklung wird Records Management für Unternehmen diskutiert.143

142 Vgl. im Folgenden z.B. Götzer, Klaus (2004): Dokumenten-Management; Gulbins, Jürgen (2002): Dokumenten-Management; Limper, Wolfgang (2001): Dokumenten-Management. Wissen, Informationen und Medien digital verwalten. München (Beck EDV-Berater).

143 Vgl. im Folgenden Risse, Sarah (2007): Roadshow 2007 Review. Online verfügbar unter

49

Die Diskussion schließt Standards wie MoReq2 ein, insbesondere weil er im

Gegensatz zum DOMEA®-Konzept nicht branchenspezifisch ist. Auch soll er

ähnlich wie das DOMEA®-Konzept eine Zertifizierung von Software ermöglichen.

Das DOMEA®-Konzept ist vielen Unternehmen und Behörden, die ein DMS oder

Workflowmanagement einführen wollen, zu umfangreich, zu verwaltungsspezifisch

und zu kompliziert.144 Eben diese Ansicht vertreten auch Softwarehersteller –

teilweise auch solche, die den Schwerpunkt ihrer Produktpalette auf

Dokumentenmanagement und Vorgangsbearbeitungssysteme für den öffentlichen

Sektor gesetzt haben.

Zur Zeit sind nach dem DOMEA®-Zertifizierungsverfahren 1.2 elf, und nach

DOMEA®-Zertifizierungsverfahren 2.0 fünf Softwareprodukte zertifiziert.145 Dies

zeigt die wachsende Zurückhaltung der Produkthersteller in Hinblick auf das

DOMEA®-Konzept und die geringer werdende Bedeutung des

Zertifizierungsverfahrens sowie des DOMEA®-Konzepts an sich. Die abwartende

Haltung lässt sich insbesondere mit einer stärkeren internationalen Orientierung

erklären, zumal die neugefassten MoReq2 ähnlich wie das DOMEA®-Konzept

messbare Anforderungen an Softwareprodukte stellen. Weiterhin ist aktuell eine

Überarbeitung des DOMEA®-Konzepts in Arbeit, was die Haltung der Hersteller

ebenfalls verstärkt.

2.4.2 Sichtweise und Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung

Die Kernaktivität der öffentlichen Verwaltung ist die Vorgangsbearbeitung. In der

Regel ist die papierbasierte Akte immer noch die rechtlich führende Akte.146

Trotzdem werden die Vorgangsdokumente am Computer erstellt, große Teile des

Geschäftsverkehrs über E-Mails abgewickelt und Informationen liegen in

elektronischer Form vor.147 Dies führt zum Medienbruch: Doppelte Ablage, Führung

http://moreq.niniel.org/2007/08/02/moreq2-seminar/#more-5, zuletzt geprüft am 24.05.2008. 144 Vgl. im Folgenden INFORA GmbH (2008): Foliensatz zu DOMEA. Berlin

(ungedruckt/vervielfältigt), Folie 19.145 Vgl. Ergebnisse des Zertifizerungsverfahrens 2.0: http://www.verwaltung-

innovativ.de/cln_108/nn_1008044/DE/Organisation/domea__konzept/zertifizierung/ergebnisse__2__0/ergebnisse__2__0__node.html?__nnn=true, zuletzt geprüft am 17.06.2008;Ergebnisse des Zertifizierungsverfahrens 2.1: http://www.verwaltung-innovativ.de/cln_108/nn_1008058/DE/Organisation/domea__konzept/zertifizierung/ergebnisse__1__2/ergebnisse1__2__node.html?__nnn=true, zuletzt geprüft am 17.06.2008.

146 Vgl. Hänger, Andrea (2006): Vorgangsbearbeitungssysteme in Bundesministerien. Bremerhaven (Materialien aus dem Bundesarchiv, 18), S. 6.

147 Vgl. im Folgenden Feske, Nicol; Frick, Tobias (2006): Auf dem Weg zur digitalen Schriftgutverwaltung. In: Sächsisches Archivblatt, H. 1/2006, S. 3.

50

separater Handakten und Unvollständigkeit der gebildeten Akten sind die Folge. Dies

ist kosten- und zeitaufwendig und führt zu einem erhöhten Suchaufwand nach

relevanten Informationen und Sachverhalten, die sich in den Akten niederschlagen.

Es können unter Umständen Sachverhalte nicht mehr nachvollzogen werden, d.h.

Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit des in Akten niedergeschlagenen

Verwaltungshandelns ist nicht mehr gegeben. Zur Lösung dieser Probleme sollte aus

Sicht der Verwaltung der Lebenszyklus eines Schriftstücks vom Posteingang bis zur

Ablage elektronisch unterstützt werden: Zur Vermeidung des Medienbruchs sollten

Papier- und Faxeingänge gescannt und E-Mails ebenfalls als Eingänge erfasst

werden. Hier ist zu klären, ob die elektronischen Eingänge zentral verteilt werden

oder ob die elektronischen Eingänge direkt bei dem Sachbearbeiter eintreffen.

Sowohl analoge als auch digitale Eingänge sollten elektronisch registriert werden.

Auf dieser Basis kann eine elektronische Bearbeitung sowie eine elektronische

Ausgangserfassung stattfinden. Damit verbunden ist eine elektronische Ablage

unabhängig davon, ob das Schriftstück als konventionelle Ausgangspost oder

elektronisch verschickt wird.

Damit auch vollständig elektronische Akten den rechtlichen Anforderungen genügen,

müssen die Grundsätze des Verwaltungshandelns durch das System gewahrt und

Sicherheitsaspekte beachtet werden. Dazu zählen die Regelung der Zugriffsrechte

und die Sicherstellung der Authentizität durch die elektronische Signatur.

Ein DMS soll in der Verwaltung also folgendes sicherstellen: die Generierung von

Ablagestrukturen, die Wiederauffindbarkeit von Informationen durch Attributierung

und Recherchefunktionen, die Regelung von Zugriffsrechten sowie die

Sicherstellung von Authentizität und Integrität. Auch sollten sie einen Check In/Out

zum Bearbeiten der Dokumente sowie eine Versionsverwaltung zur Sicherstellung

der Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit ermöglichen. Wichtig ist, dass die

Dokumente zu Akten, wenn nicht zu Vorgängen, gefügt werden können, um die

Aktenmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu sichern. Doch diese DMS-

Funktionalitäten für sich allein gesehen sind noch nicht ausreichend für die

Bedürfnisse der Verwaltung. In Verbindung mit VBS-Funktionalitäten können je

nach Strukturierungsgrad des Vorgangs der Bearbeitungsprozess gesteuert,

überwacht und der Bearbeitungsgang protokolliert sowie Dokumente weitergeleitet

werden.148 Hier sollten das Definieren von Laufwegen, das Setzen von Verfügungen,

148 Vgl. im Folgenden Knaack, Ildiko (1999): Die Einführung von Vorgangsbearbeitungssystemen in der öffentlichen Verwaltung als IT-organisatorischer Gestaltungsprozeß, S. 69.

51

Mitzeichnungen und Kenntnisnahmen sowie die Protokollierung des

Bearbeitungsstands möglich sein. Dadurch wird das Verwaltungshandeln transparent.

Das DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 fasst die Vorteile zusammen, die einer

Behörde bei Nutzung IT-gestützter Vorgangsbearbeitung entstehen: erhöhte

Transparenz der Verwaltungsvorgänge, verbesserte Effizienz des

Verwaltungshandelns sowie mehr Flexibilität durch dezentrale Vorgangsbearbeitung,

erhöhter Durchsatz der Dokumente und verstärkte Mitarbeitermotivation.149 Hinzu

kommen noch verbesserte Recherche nach Informationen und Interoperabilität, d.h.

die Möglichkeit Daten und Dokumente anderen IT-Systemen zur Verfügung zu

stellen oder aus diesen zu übernehmen.150 Jedoch hat sich in einigen Verwaltungen

die Verwaltungspraxis von geltenden Rechtsgrundlagen entfernt, was dazu führt, dass

der Einsatz von DOMEA®-zertifizierten DMS oder VBS von Anwendern nicht als

Arbeitserleichterung, sondern als Aufwand verursachend empfunden wird.151 Diese

Systeme werden als zu komplex und die Verfahren als zu umständlich

wahrgenommen. Die Einführung von IT-gestützter Vorgangsbearbeitung unter

Berücksichtigung des DOMEA®-Konzepts bedeutet jedoch die Rückkehr zur

vorschriftsmäßigen Verwaltungsarbeit, weil die Verwaltung dadurch gezwungen ist,

die geltenden Vorschriften einzuhalten.

Durch die Verbesserung der verwaltungsinternen Vorgänge soll auch die

Kommunikation mit dem Kunden effektiver werden. E-Government-Initiativen wie

„BundOnline 2005“ halten die Verwaltungen dazu an, Dienstleistungen online

anzubieten und so das Dienstleistungsangebot zu verbessern.152 Auch auf Landes-

und Kommunalebene gibt es Bestrebungen das Dienstleistungsangebot auf

internetfähige Dienste zu erweitern: „Deutschland-Online“ stellt die gemeinsame E-

Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen dar, die aus mehreren

Einzelmaßnahmen auf den jeweiligen Verwaltungsebenen besteht.153 Ein Online-

Verwaltungsangebot für den Bürger ist jedoch nicht effizient, wenn in der

Bearbeitung nach Eingang eines Onlineformulars ein Medienbruch entsteht, weil der

149 Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Organisationskonzept 2.1, S. 27-28.

150 Vgl. Feske, Nicol; Frick, Tobias (2006): Auf dem Weg zur digitalen Schriftgutverwaltung, S. 3.151 Vgl. im Folgenden Schwalm, Steffen (2007): Ganzheitliche elektronische Schriftgutverwaltung –

Anforderungen der Prozessoptimierung, S. 250.152 Vgl. Hänger, Andrea (2006): Vorgangsbearbeitungssysteme in Bundesministerien, S. 16.153 Vgl. Deutschland Online - Die gemeinsame E-Government-Strategie von Bund, Ländern und

Kommunen. Online verfügbar unter http://www.kbst.bund.de/cln_028/nn_836958/Content/Egov/Initiativen/D__online/d__online.html__nnn=true zuletzt geprüft am 24.05.2008.

52

Antrag in der Behörde nicht elektronisch bearbeitet werden kann, sondern erst

ausgedruckt werden muss.

DMS und VBS in Verwaltungen sollen also einerseits die Vorgangsbearbeitung

effizienter gestalten und andererseits als Bindeglied zwischen verwaltungsinternen

Prozessen und E-Government-Angeboten dienen.

2.4.3 Anforderungen aus archivischer Sicht

Auch aus archivischer Sicht müssen die Nachvollziehbarkeit von

Verwaltungshandeln sowie Authentizität, Integrität und Rechtssicherheit

gewährleistet sein, besonders da Akten potentiell historische Überlieferung werden

können. Daneben beziehen sich die konkreten archivischen Anforderungen an ein

VBS vor allem auf die Bewertung, Aussonderung und Archivierung der entstehenden

Unterlagen. Hier sollten Metadaten hinterlegt werden können, die diese Vorgänge

steuern. Es ist elementar, dass der gesamte Dokumentenlebenszyklus abgebildet

werden kann. Zur Vermeidung von Folgekosten sollten die Prozesse der Bewertung,

Aussonderung und Archivierung vor der Einführung des Systems entworfen werden

und mit Einführung des Systems implementiert werden.154

Zur teilweisen Automatisierung der Bewertung ist es sinnvoll, wenn vom Archiv ein

im DMS/VBS ein Bewertungskatalog auf Basis des Aktenplans, bzw. Aktenplandatei

hinterlegt werden kann. Zur Prüfung von mit „Bewerten“ gekennzeichneten

Vorgängen benötigt das Archiv zumindest lesenden Zugriff auf den Bestand des

DMS/VBS. Der Prozess des Aussonderns kann erheblich erleichtert werden, wenn

vom System automatisch eine Aussonderungsliste erzeugt werden kann.

Aussondern stellt eine Daueraufgabe dar und beginnt bereits mit dem Anlegen des

eingehenden oder ausgehenden Dokuments.155 Somit müssen Archivare auf den

gesamten Lebenszyklus von Akten einwirken, um eine Archivierung von

elektronischen Akten zu gewährleisten. Die Aussonderungsschnittstelle des Systems

muss sicherstellen, dass regelmäßig und fristgerecht Akten oder Aktenschnitte an das

zuständige Archiv abgegeben werden. Regelmäßige Aussonderungen sind auch im

Interesse der aktenführenden Stelle, weil sie dadurch entlastet wird. Die Verfahrenen

zur Aussonderung und Übernahme sollten bereits vor der Implementierung des DMS

154 Vgl. im Folgenden Popp, Christoph, Stockert, Harald; Wettengel, Michael (2008): Archivische Anforderungen bei der Einführung eines Dokumenten-Management-Systems bzw. eines Vorgangsbearbeitungssystems. In: Der Archivar, Jg. 61, H. 2, S. 139-140.

155 Vgl. Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2004): DOMEA®- Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0. Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, S. 16.

53

definiert und damit verknüpfte Anforderungen in den Anforderungskatalog für die

Ausschreibung des DMS aufgenommen werden.156

Wenn elektronische Signaturen vorhanden sind, dann sollten diese während der

Transferphase und der Zeit in der Altregistratur regelmäßig auf ihre Gültigkeit

überprüft und gegebenenfalls neu signiert werden.157 Bei Übergabe an das Archiv

sind diese Signaturen jedoch zu prüfen, zu bestätigen, zu protokollieren und

anschließend aufzulösen, weil die Pflege solcher Signaturen für das Archiv ein zu

hoher Kostenfaktor wäre und darüber hinaus ihre Archivierungseigenschaften noch

nicht geklärt sind. Für die Abgabe an das Archiv sollte die Konvertierung in ein

archivfähiges Format möglich sein. Zurzeit handelt es sich bei diesen Formaten um

TIFF und PDF/A. Die zugehörigen Metadaten sollten im klarschriftlichen American

Standard Code for Information Interchange (ASCII) übermittelt werden,

gegebenenfalls eingebunden in eine XML-Struktur zusammen mit den Dokumenten.

Im DOMEA®-Organisationskonzept und vor allem im Erweiterungsmodul zur

Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten werden die Anforderungen aus

archivischer Sicht dargestellt und verschiedene Verfahren hierzu ausgeführt (siehe

Kapitel 2.3.2.2. DOMEA®-Organisationskonzept 2.0: Erweiterungsmodul

Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten). Somit bieten beide

Publikationen eine Orientierungshilfe und eine Grundlage für die Anforderungen des

Archivs an das einzuführende System.

156 Vgl. Schwalm, Steffen (2007): Ganzheitliche elektronische Schriftgutverwaltung – Anforderungen der Prozessoptimierung, S. 251.

157 Vgl. im Folgenden Popp, Christoph, Stockert, Harald; Wettengel, Michael (2008): Archivische Anforderungen bei der Einführung eines Dokumenten-Management-Systems bzw. eines Vorgangsbearbeitungssystems, S. 140.

54

2.5 DMS-Einführung und DOMEA®-Konzept als Handlungsgrundlage

Das DOMEA®-Organisationskonzept behandelt zwei Möglichkeiten der Einführung

von DMS bzw. VBS: das Stufenkonzept und das modifizierte Stufenkonzept. Das

Stufenkonzept (Standard) gliedert sich in die Einführungsstufen Registratur,

elektronische Akte und Vorgangsbearbeitungssystem.158 Die erste Stufe sieht vor,

dass nur die Metadaten einer Akte elektronisch verwaltet werden. Die

Primärinformationen liegen nicht als elektronische Akte vor. Die Akten werden nach

wie vor papierbasiert gebildet und bearbeitet. Es handelt sich also um eine

elektronisch registrierte Papierakte, die auf elektronischem Wege recherchiert werden

kann. Im zweiten Schritt wird die elektronische Akte eingeführt. Die

Primärinformationen werden wie die Metadaten elektronisch gespeichert und

verwaltet. Die Dokumente werden über Schnittstellen von

Bürokommunikationssystemen in das DMS übernommen. Die Bearbeitung findet auf

dem Papierdokument statt: Geschäftsgangsvermerke werden auf dem Papier

angebracht, gescannt und in das DMS übernommen, so dass der Geschäftsgang in

der elektronischen Akte nachgewiesen werden kann. Die Vollständigkeit der E-Akte

wird dadurch gewährleistet, dass z.d.A.-verfügte Vorgänge regelmäßig gescannt

werden. Export aus dem DMS ermöglicht ein weiteres Bearbeiten oder Versenden

per E-Mail. Ein Vorteil der E-Akte ist, dass sie über Volltextrecherche zugänglich ist,

wenn die Dokumente in einem kodierten Format vorliegen. Die dritte Stufe stellt die

Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung dar. Das bedeutet, dass die

Bearbeitung vollständig auf elektronischer Ebene stattfindet und dieser Prozess vom

System protokolliert wird. Zur Verhinderung von Medienbrüchen müssen hier

Dokumente, die auf Papier bearbeitet wurden, durch Scannen nacherfasst werden

können. Die Prozessinformationen können auf einem Beiblatt ausgedruckt,

handschriftlich bearbeitet und anschließend wieder der E-Akte zugeführt werden.

Problematisch an diesem Verfahren ist, dass Akten verschiedener Ausprägung,

insbesondere Hybridakten, gehandhabt werden müssen. Auch ist der Arbeitsaufwand

durch mögliches Mehrfachscannen hoch und die Akzeptanz besonders in der zweiten

Einführungsstufe bei den Bearbeitern gering, da einerseits die Akte nur elektronisch

vorliegt, die Bearbeitung andererseits aber papierbasiert stattfindet. Die Bewältigung

des Medienbruchs stellt eine Herausforderung bei dem Einführungsvorhaben dar.

158 Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2004): DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.0. Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten, S. 90-97.

55

Auch entsteht ein mehrmaliger Schulungsaufwand. Das Gesamtprojekt der

endgültigen VBS-Einführung kann sich über eine längere Zeit erstrecken, weil

zwischen der Realisierung der einzelnen Stufen erhebliche Zeiträume liegen können.

Das modifizierte Stufenkonzept versucht diese Probleme zu vermeiden. Unter

Umgehung der Stufe zur Implementierung der E-Akte, geht es nach der Umstellung

der Registratur von einer anschließenden VBS-Einführung aus. In diesem

Zusammenhang werden zwei Ansätze vorgestellt: Die organisationsbezogene und die

prozessorientierte Einführung von VBS. Bei der organisationsbezogenen Einführung

wird jede Abteilung nach Umstellung der Registratur mit dem VBS ausgestattet.159

Hierbei wird zunächst eine Organisationseinheit ausgewählt, die als Pilot fungiert.

Da die VBS-Einführung eine erhebliche Umstellung von Arbeitsgewohnheiten

bedeutet, ist die freiwillige Teilnahme der behördlichen Organisationsbereiche

angeraten. Weitere Kriterien für die Wahl des Pilotbereiches sind, dass dem

ausgewählten Bereich innerbehördlich keine Schwerpunktsetzung der Fachaufgaben

zugewiesen ist und er zahlreiche Kommunikationbeziehungen aufweist. Die hier

gemachten Erfahrungen können die Grundlage für eine Spezifikation des

Feinkonzepts bilden, bevor mit dem Roll-Out in anderen Organisationseinheiten

fortgefahren wird.

Die prozessorientierte Einführung von VBS findet entlang ausgewählter

Geschäftsprozesse statt und bezieht alle am Geschäftsprozess beteiligten

Organisationseinheiten ein. Sie eignet sich besonders für Behörden, die E-

Government-Dienstleistungen realisieren müssen und unter Zeitdruck stehen. Die

prozessorientierte Einführung eignet sich besonders für Behörden mit stark oder teil-

strukturierten Prozessen, da sich hier die Wirtschaftlichkeit durch messbare

Effizienzsteigerung nachweisen lässt. Basis dieser Methode ist die Identifikation der

Kernprozesse der Behörde. Für die am Prozess beteiligten Organisationseinheiten

sollte die Medienbruchproblematik entfallen, da sie alle mit dem VBS ausgestattet

werden.

Problematisch ist allerdings, dass im Vergleich zur stufenweisen Einführung der

Analyse-, Organisations- und Optimierungsaufwand höher ist. Für jede Methode gilt,

dass unterschiedliche Schulungsmaßnahmen für die betroffenen Registraturkräfte

und Sachbearbeiter anfällt.

159 Vgl. im Folgenden ebd., S. 98-102.

56

Die Art der gewählten Einführung bestimmt den Prozess der Einführung, weswegen

diese in einer frühen Projektphase, der Projektinitialisierung, festgelegt werden

sollte.

Das Erweiterungsmodul „Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten

Vorgangsbearbeitung“160 stellt die einzelnen Projektphasen dar. Zielgruppe sind vor

allem die Organisatoren des Projekts, aber auch IT-Fachleute und die

Behördenleitung. Der Leitfaden orientiert sich dabei an den klassischen Phasen der

Systemeinführung. Anders als solche klassischen Abläufe161 stellt der Leitfaden

jedoch die Einführung beispielhaft für alle Verwaltungsebenen dar und ist somit sehr

spezifisch. So wird beispielsweise die Notwendigkeit von Aktenplanrevisionen im

Zuge der Einführung von VBS behandelt, weil Aktenpläne eine Basis der

Schriftgutverwaltung darstellen.

Der Leitfaden untergliedert dabei in folgende Projektphasen: Während der

Projektinitialisierung werden die Projektziele und die Einführungsstrategie festgelegt

und darauf aufbauend das Projekt geplant.162 Auf diesen Schritt erfolgt die Ist-

Analyse bzw. Schwachstellenanalyse sowie die Aufgabenanalyse, die sich je nach

Einführungsstrategie in eine Organisationsanalyse bei der organisationsbezogenen

Einführung oder die Prozessanalyse bei der prozessorientierten Einführung unterteilt.

Darauf basiert die Konzeption. Hier wird ein Soll-Konzept erstellt und eine

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angestellt. Ziel der Sollkonzeption ist es, den

Geschäftsgang bzw. die Prozesse optimiert dazustellen.163 Durch die

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wir die finanzielle Machbarkeit und der Nutzen der

VBS-Einführung für die Behörde überprüft. Die Phase der Realisierung beinhaltet

neben der Systemauswahl, Anpassung, Installation, Datenmigration und Test auch

die Mitarbeiterschulung sowie die Systemeinführung, die Evaluierung und Abschluss

des Teilprojekts. Dieses wird durch Übernahme in den Wirkbetrieb abgeschlossen.

Für den Roll-Out des Systems in andere Organisationseinheiten der Behörde werden

die Projektschritte für die folgenden Teilprojekte identisch durchlaufen. Diese Phase

wird nach Abschluss des Roll-Outs durch die Gesamtevaluierung abgeschlossen.

160 Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.1. Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung. Berlin (Schriftenreihe der KBSt, 80).

161 Siehe auch Gulbins, Jürgen (2002): Dokumenten-Management, S. 496.162 Vgl. im Folgenden Das Bundesministerium des Innern, KBSt Koordinierungs- und

Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (Hg.) (2005): DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.1. Projektleitfaden zur Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung, S. 8-11.

163 Vgl. ebd., S. 51.

57

Hier wird überprüft, ob die Ziele des Gesamtprojekts erreicht wurden. Die

gemachten Erfahrungen schlagen sich in einem Projektbericht nieder. Außerdem

wird in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung festgestellt, ob die Kosten- und

Nutzeneffekte nachweisbar eingetreten sind.

Die folgende Abbildung 8 fasst die Vorgehensweise zusammen:

58

Quelle: DOMEA®-Konzept. Erweiterungsmodul zum Organisationskonzept 2.1. Projektleitfaden zur

Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung, S. 11.

59

Abbildung 8: Projektphasen der VBS-Einführung

3 Praxisbeispiele: Erfahrungen des Staatsarchivs Bremen und des

Staatsarchivs HamburgDie Einführung von DMS oder VBS ist für Archive ein aktuelles Thema. Besonders

auf Fachtagungen und in Veröffentlichungen in der Fachliteratur werden

Erfahrungen der Archive eingebracht und diskutiert.164 In einigen Fällen beraten

Archiv nicht nur, sondern übernehmen auch eine Vorreiterrolle, wie beispielsweise

das Stadtarchiv Mannheim, das als Pilotamt mit der Software DOMEA arbeitet. Auch

das Brandenburgische Landeshauptarchiv ist für die Einführung eines DMS in der

Brandenburgischen Landesverwaltung als eines von vier Pilotämtern ausgewählt

worden.165 Allerdings sind Archive in solchen Projekten in der Regel beratend tätig.

Diese Tatsache spiegelt sich auch in den gewählten Praxisbeispielen wider.

Im Folgenden werden die Erfahrungen des Staatsarchivs Bremen und des

Staatsarchivs Hamburg mit der Einführung Systemen zur Vorgangsbearbeitung und

Dokumentenverwaltung dargestellt und verglichen. In Bremen handelt es sich dabei

um das Projekt „Elektronische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Senats der

Freien Hansestadt Bremen“ und den Einsatz der DMS/VBS-Lösung VISkompakt. In

Hamburg soll das Projekt ELDORADO (Elektronische Dokumentenverwaltung für

Registraturen mit teraDOC®) zur Einführung der elektronischen

Dokumentenverwaltung in der gesamten Landesverwaltung führen. Bei

ELDORADO handelt es sich nicht um einen Produktnamen, sondern um die

Bezeichnung für die Einführungsprojekte sowie das Verfahren. Dieses Verfahren

beschränkt sich auf die Funktionalitäten der Dokumentenverwaltung und -darstellung

auf Imagingbasis. Eine vollständige DMS-Funktion ist durch diese Lösung nicht

gegeben: So wird zum Beispiel nicht der vollständige Lebenszyklus des Dokumentes

abgebildet, da die Dokumente außerhalb des Systems entstehen und die Bearbeitung

papierbasiert geschehen muss. Ziel ist jedoch die Darstellung des elektronischen

164 Siehe z.B. Hering, Rainer; Schäfer, Udo (Hg.) (2004): Digitales Verwalten - digitales Archivieren. 8. Tagung des Arbeitskreises "Archivierung von Unterlagen aus Digitalen Systemen" am 27. und 28. April 2004 im Staatsarchiv Hamburg (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg, 19);Stockert, Harald (2007): Vorgänge aus Bits und Bytes: Arbeiten mit einem Dokumentenmanagement-System in der Praxis. Vortrag auf der Bundeskonferenz der Kommunalarchive: Neue Anforderungen an die archivische Vorfeldarbeit – analoge und elektronische Unterlagen aus amtlichen und nicht amtlichen Registraturen am 13.09.2007. Magdeburg, 12.09.2007 – 14.09.2007;Hänger, Andrea (2006): Vorgangsbearbeitungssysteme in Bundesministerien. Bremerhaven (Materialien aus dem Bundesarchiv, 18).

165 Aussage bezieht sich auf ein Interview mit Frau Ilka Stahlberg am 04.03.2008 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv.

60

Abbildes der Akten, was diese Lösung mit der DOMEA®-Einführungsstufe 2

(elektronische Akte) gleichsetzt.

Aufgrund ähnlicher Verwaltungsstrukturen sind die Erfahrungen dieser beiden

Staatsarchive besonders vergleichbar. Auch handelt es sich in beiden Bundesländern

um Einführungsprojekte auf Ministerialebene. Der Schwerpunkt liegt deshalb auf

den Staatsarchiven Bremen und Hamburg. Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv

Potsdam fand zwar ein Gespräch statt, aber da sich das Projekt zu dem Zeitpunkt erst

in der Ausschreibungsphase befand, und sich somit noch nicht zu allen Bereichen des

Einführungsvorhabens Fragen beantworten ließen, wird auf die Aussagen aus dem

BLHA Potsdam nicht zurückgegriffen.

In den Archiven wurden mit den für das Einführungsprojekt zuständigen Personen

Interviews geführt und ausgewertet. Wenn nicht anders angegeben, bezieht sich die

Darstellung der Erfahrungen der Archive auf diese Interviews. Im Staatsarchiv

Bremen fand dieses am 21.02.2008 mit der Archivarin Dr. Bettina Schleier, der

Leiterin der Abteilung Bestandserhaltung und technische Dienste, statt. Im

Staatsarchiv Hamburg wurde das Interview am 19.03.2008 mit der Diplom-

Verwaltungswirtin (FH) Irmgard Mummenthey, der Leiterin des Referats

Grundsatzangelegenheiten des Archivwesens und des Kulturgutschutzes, geführt.

Der Interviewleitfaden befindet sich im Anhang der Arbeit.

Die gemachten Erfahrungen werden in Problemfeldern dargestellt, so dass ein

sofortiger Vergleich möglich ist. Einführend wird kurz der Verwaltungsaufbau

erläutert, da dies zum Verständnis der Ausgangssituation in den jeweiligen

Verwaltungen notwendig ist. Anschließend wird der Ablauf der Projekte beschrieben

und die gewählten Softwarelösungen vorgestellt. Neben der Umsetzung in den

ausgewählten Verwaltungsbereichen werden die organisatorischen Probleme

behandelt und auf die Erfahrungen mit dem Betrieb der jeweiligen Systeme

eingegangen. Abschließend wird die geplante Übernahme des Systems in andere

Verwaltungsbereiche behandelt. Auf dieser Grundlage werden die gemachten

Erfahrungen zusammengefasst und die verfolgten Lösungsansätze verglichen.

61

3.1 VerwaltungsaufbauDie Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg sind

stadtstaatlich organisierte Bundesländer. Staatliche und gemeindliche Aufgaben

werden nicht getrennt. Demnach sind die Staatsarchive für beide Überlieferungen

zuständig. Folglich übernehmen die Staatsarchive nicht nur die staatliche, sondern

auch die kommunale Überlieferung.

Die Landesregierung bildet in beiden Staaten der Senat. Das Parlament wird

Bürgerschaft genannt. Die Senatskanzlei organisiert die Arbeit des Senats und führt

seine Geschäfte. Insbesondere ist sie zuständig für die Koordination der

Senatsressorts, bzw. der Behörden, und die auswärtigen Angelegenheiten. Die

Senatoren stehen in Bremen den senatorischen Behörden und Hamburg den

Behörden mit den jeweils nachgeordneten Dienststellen verschiedener Art vor.

Dieses sind in der Regel Ämter, können aber auch Eigenbetriebe sein. Neben der

Senatskanzlei besteht in Hamburg als weitere Assistenzeinheit das Personalamt. Die

Organisation der Behörden folgt der Einteilung in Amt, Abteilung, Referat und

Sachgebiet. Daneben existieren in Hamburg sieben Bezirksämter und in Bremen die

Ortsämter.

3.2 IT-InfrastrukturDie Bundesländer Bremen und Hamburg nutzen beide den Informations- und

Kommunikationsdienstleister Dataport.166 Dieser wurde zum 1. Januar 2004

gegründet und ging aus dem Landesamt für Informationstechnik Hamburg, der

Datenzentrale Schleswig-Holstein und der IuK-Abteilung des Senatsamtes für

Bezirksangelegenheiten in Hamburg hervor. Dataport ist eine Anstalt öffentlichen

Rechts. Am 1. Januar 2006 traten die Länder Bremen und Mecklenburg-Vorpommern

ebenfalls Dataport bei. In diesem Zuge wurde 2007 der landeseigene Betrieb Fidatas

Bremen in Dataport überführt. In Mecklenburg-Vorpommern ist Dataport für die

Steuerverwaltung tätig.

Genutzt werden in beiden Bundesländern die stadtweiten Datennetze. In der

Anfangsphase wurde das ELDORADO-Verfahren auf verschiedenen dezentralen

Servern betrieben. 2001 wurde das ELDORADO-Rechenzentrum beim im

Landesamt für Informationstechnik gegründet, das in Dataport aufging. Seit 2007

existiert ein Gesamtvertrag mit Dataport für den Betrieb aller ELDORADO-

166 Vgl. im Folgenden Unternehmensgeschichte von Dataport. Online verfügbar unter http://www.dataport.de/dataport/ueber- uns/unternehmen/unternehmensgeschichte.html, zuletzt geprüft am 28.06.2008.

62

Verfahren.167 In Bremen wurde in der Pilotphase ein Server in der Senatskanzlei

benutzt. Der Server und die Daten wurden nach drei Jahren an die Fidatas

übergegeben. Inzwischen wird ebenfalls ein Dataport-Rechenzentrum in Anspruch

genommen.

3.3 AusgangssituationFür die gesamte bremer Landesverwaltung gilt, dass die Schriftgutverwaltung aus

Sicht der Behörden eine untergeordnete Rolle spielt, da die Sachbearbeiterablage

dominiert.168 Das angebotene Schriftgut wird laut Frau Dr. Schleier qualitativ immer

schlechter: Es gibt häufig keine z.d.A.-Verfügungen, so dass eine

Fristenüberwachung nicht möglich ist. Auch sind die Akten voller Kopien, was die

Bewertung erschwert. Die Folge daraus ist, dass teilweise nicht genau gesagt werden

kann, wann eine Akte angeboten werden muss und das Archiv massenweise kassiert,

weil es zu aufwändig ist, die relevanten Teile in der Menge von vollen Akten

ausfindig zu machen.

In der Verwaltung, bis hinein in die senatorischen Behörden werden kaum noch

Aktenpläne verwendet, da es sich häufig um reine Sachbearbeiterablagen handelt.

In Hamburg ist die Situation ähnlich wie in Bremen. Die Zentralregistraturen sind in

Auflösung begriffen, dominierend ist die Sachbearbeiterablage.169 In großen

Behörden gibt es noch Zentralregistraturen, die laut Frau Mummenthey den

Umständen entsprechend gut funktionieren. Allerdings ist das Personal aufgrund

mangelnder Aus- und Fortbildung oft nicht auf dem aktuellen Kenntnisstand. Das

Staatsarchiv versucht das aufzufangen und unterstützt die Registratoren, indem es die

Wichtigkeit der Schriftgutverwaltung und Fortbildung auf dem Gebiet betont und

diese auch anbietet. Kenntnisse über Aktenpläne, Aktenverzeichnisse und

Aufbewahrungsfristen sind in Teilen der Verwaltung, insbesondere bei den

167 Vgl. Vogel, Heinz (2007): Abschied von der Papierakte (Einführung elektronischer Dokumentenverwaltung in Hamburg – Projekt ELDORADO). Auf der Dataport Hausmesse „Länder vernetzen – Menschen verbinden“ am 09.10.2007, Hamburg, Powerpointpräsentation, Folie 8. Online verfügbar unter www.dataport.de/dataport/ueber-uns/veranstaltungen/nachlese/080104-hausmesse-2007/hausmesse-vortrag-vogel.ppt zuletzt geprüft am 30.05.2008.

168 Im Folgenden: Aussagen beziehen sich auf ein Interview mit Frau Dr. Bettina Schleier am 21.02.2008 im Staatsarchiv Bremen.

169 Im Folgenden: Aussagen beziehen sich auf ein Interview mit Frau Irmgard Mummenthey am 19.03.2008 im Staatsarchiv Hamburg.

63

Bezirksverwaltungen und Landesbetrieben in Vergessenheit geraten.170 Auch besteht

bei den Behörden die Gefahr von ungeregelten, chaotischen Aussonderungen.

3.4 Ablauf des ProjektesErste Überlegungen zur Einführung eines DMS gab es in Bremen bereits 1996.171

Anlass für diese Überlegungen waren die zunehmende elektronische Bearbeitung

von Dokumenten, durch die es zu einem Medienbruch kam, der Platzmangel, der

Rückgang der klassischen Registrierung und das Vorhandensein von

Fachanwendungen mit Workflowkomponenten sowie unterschiedliche Projekte in

verschiedenen Dienststellen.172 Ziel war und ist die Ausstattung der bremischen

Verwaltung mit einem einheitlichen System.173 Aus diesem Grund wurde die

Senatskanzlei für das Pilotprojekt ausgewählt. Dort werden die Senatssitzungen

ressortübergreifend vor- und nachbereitet. Auf diesem Wege sollte das System in die

betroffenen senatorischen Ressorts ausstrahlen. Es war den betroffenen senatorischen

Ressorts überlassen, mit welchem Aufwand sie sich an dem Einführungsprojekt

beteiligen wollten.

Der eigentliche Projektstart war jedoch erst 2000. Da Bremen die Möglichkeit nutzen

wollte, dem Beschaffungsvertrag der Bundesregierung über Produkte zum

Dokumentenmanagement beizutreten, wurde 2001 eine Arbeitsgruppe gebildet, deren

Aufgabe es war, ein geeignetes Produkt auszuwählen und ein Einsatzkonzept zu

erarbeiten.

Die Arbeitsgruppe war EDV-nah und unter starker Einbeziehung der

Organisationsebene zusammengesetzt. Neben einem Vertreter des federführenden

Finanzressorts, Vertretern des Sitzungsdienstes der Senatskanzlei und hier

insbesondere der für die Protokollführung und Unterlagenwirtschaft zuständige

Mitarbeiter sowie der DV-Administration der Senatskanzlei, dem Personalrat und E-

Government-Experten war jedes von der Einführung betroffene senatorische Ressort

mit einer Person vertreten. Das Staatsarchiv wurde in beratender Funktion durch die

170 Vgl. Brüdegam, Julia; Eder, Hendrik; Mummenthey, Irmgard (2007): Die gefühlte Misere in greifbaren Zahlen. Schriftgutverwaltung in der Freien und Hansestadt Hamburg. Ausgangssituation, Standards, Perspektiven. In: Der Archivar, Jg. 60, H. 1, S. 29–33. Online verfügbar unter http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/archivar/07118.pdf, zuletzt geprüft am 28.02.2008.

171 Siehe Anm. 168.172 Vgl. Nehring, Hauke Harm (2007): Elektronisches Dokumentenmanagement. Am Beispiel des

Projekts „Elektronsiche Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Senats der Freien Hansestadt Bremen“ und dem Einsatz von VISkompakt. Powerpointpräsentation, Folie 10.

173 Siehe im Folgenden Anm. 168.

64

Archivarin Frau Dr. Schleier in der Arbeitsgruppe repräsentiert. Gegenwärtig besteht

sie wechselnd aus 10 – 15 Personen und trifft sich drei- bis viermal jährlich.

Das Staatsarchiv berät hinsichtlich der Schriftgutverwaltung, beispielsweise in

Fragen zur Abbildung von Geschäftsgängen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe

erhalten so einen Einblick in die archivische Sichtweise der Schriftgutverwaltung. In

diesem Zusammenhang arbeitete das Staatsarchiv an der Modernisierung der aus den

1970ern stammenden Aktenordnung. Für Aktenplanrevisionen wurde der Kontakt zu

den zuständigen Registraturen gesucht.

Im Jahr 2001 wurde die Unternehmensberatung INFORA GmbH hinzugezogen. Ihre

Aufgaben nahm sie in der Phase de Projektinitialisierung wahr. Sie bestanden in der

Beratung hinsichtlich der Optimierung der Schriftgutverwaltung, der Moderation

zwischen den beteiligten Personengruppen und der Erstellung der Kosten- und

Nutzenanalyse. Insbesondere der abzubildende Prozess wurde unter Beratung durch

die INFORA analysiert. Besonders relevant war dabei der zeitlich sehr eng gesteuerte

Ablauf der Senatssitzungen mit ihrem kurzen Vorlauf. Der INFORA kam also im

Einführungsprojekt eine wesentliche Rolle zu: „Ohne die INFORA hätte das Ganze

keineswegs funktioniert“.174

2002 erfolgte auf Basis der Vorarbeiten und der von INFORA erstellten

Angebotsvorlage die Produktauswahl. Von Seiten des Staatsarchivs war die

unbedingte Voraussetzung für das Produkt, dass es die DOMEA®-Anforderungen

erfüllt und somit den Ansprüchen an gesetzeskonformes Verwaltungshandeln genügt.

Die Wahl fiel auf das VISKompakt Vorgangsbearbeitungs- und

Dokumentenmanagement-System.

Zur Vorbereitung des Pilotbetriebs gehörte die Benennung der Kompetenzen,

Zuständigkeiten und Zugriffsrechte in den Ressorts. Ende 2002 ging VISKompakt in

der Senatskanzlei für zwei Jahre in den Pilotbetrieb über. Im selben Jahr erfolgte die

Verfügung, dass alle Vorlagen für die Senatssitzungen in elektronischer Form

vorliegen müssen.

Aktuell berät das Staatsarchiv Ressorts und Ämter, die VISkompakt einführen oder

ausbauen wollen, hinsichtlich ihrer Schriftgutverwaltung und der Abbildung von

Geschäftsprozessen in der elektronischen Vorgangsbearbeitung. Schulungen zur

Arbeit mit VISkompakt werden nicht vom Archiv durchgeführt, sondern von der

EDV-Schulungsabteilung im Aus- und Fortbildungszentrum der bremischen

Verwaltung. Allerdings berät das Archiv den Dozenten, wenn dieser Fragen zu

174 Schleier, Bettina (03.06.2008): Diplomarbeit zum Thema Dokumentenmanagement. E-Mail.

65

Systemkomponenten hat, welche die Schriftgutverwaltung betreffen. Diese

Schulungen richten sich u.a. an die Vorzimmermitarbeiter, die Mitarbeiter in den

Stabstellen und die persönlichen Referenten.

In Hamburg gibt es ebenfalls seit Mitte der 1990er Bestrebungen, die papierne

Aktenhaltung durch elektronische Dokumentenverwaltung zu ersetzen. Auch hier ist

die Finanzbehörde federführend. 1995 wurde das Projekt zur Einführung von

Dokumentenmanagement in der hamburgischen Verwaltung im Amt für Innere

Verwaltung und Planung gestartet. Zunächst unter dem Namen DOKUMENTA

bekannt geworden, musste das Projekt aus rechtlichen Gründen 2003 in

ELDORADO umbenannt werden.175

Zwar waren zwei Archivare des Staatsarchivs Hamburg an dem Projekt zur

Einführung von der elektronischen Aktenhaltung in der hamburgischen Verwaltung

beteiligt, aber erst seitdem seit 2005 das Referat Grundsatzangelegenheiten des

Archivwesens und des Kulturgutschutzes im Staatsarchiv vorhanden ist, werden die

archivischen Anforderungen stärker vertreten und berücksichtigt.176 Es wird von der

Diplom-Verwaltungswirtin (FH) Irmgard Mummenthey geleitet und besteht aus zwei

weiteren Archivarinnen. Besonders betont wird von diesem Referat die

Notwendigkeit, die konventionelle Schriftgutverwaltung zu optimieren, bevor ein IT-

System aufgesetzt wird. In diesem Zusammenhang werden durch das Archiv

Schulungen für Registraturmitarbeiter angeboten.

Ziel der ELDORADO-Einführung war es, die Papierakte abzulösen und dadurch

Raum- und Platzbedarf sowie Suchaufwand zu minimieren und den Zugriff auf die

Akten zu verbessern.177 Es handelt sich bei dem ELDORADO-Verfahren um eine

reine Dokumentenverwaltung auf Imagingbasis, was bedeutet, dass eine späte

Erfassung nach Bearbeitung der papiernen Akten stattfindet. Die Einführung IT-

gestützter Vorgangsgangsbearbeitung wurde zunächst zurückgestellt, weil dieses

einen größeren Aufwand, beispielsweise Geschäftsprozessanalyse und -optimierung

sowie Mitarbeiterschulungen, nach sich gezogen hätte.

175 Vgl. Hering, Rainer (2004): Change Management und Archive. Archivische Aufgaben im Rahmen der Implementierung von Dokumentenmanagementsystemen. In: Hering, Rainer; Schäfer, Udo (Hg.): Digitales Verwalten - digitales Archivieren. 8. Tagung des Arbeitskreises "Archivierung von Unterlagen aus Digitalen Systemen" am 27. und 28. April 2004 im Staatsarchiv Hamburg. Hamburg (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg, 19), S. 177.

176 Siehe im Folgenden Anm. 169.177 Vgl. im Folgenden Vogel, Heinz (2004): Die elektronische Dokumentenverwaltung für Hamburg.

In: Hering, Rainer; Schäfer, Udo (Hg.): Digitales Verwalten - digitales Archivieren, S. 143-149.

66

Nach einer europaweiten Ausschreibung 1997 ging das System am 1. September

1999 an 30 Arbeitsplätzen im Amt für Innere Verwaltung und Planung für ein Jahr in

den Pilotbetrieb. Nach dem Testbetrieb wurde das ELDORADO-Verfahren

sukzessive in weiteren Behörden eingesetzt. Im Jahr 2000 wurde das

Senatsprogramm „Abschied von der Papierakte“ beschlossen. ELDORADO dient der

Umsetzung dieses Programms. Seit 2002 verfügt Hamburg über eine stadtweite

Lizenz für die eingesetzte Software teraDOC®.

Als informelles Gremium für den Informations- und Erfahrungsaustausch wurde im

Februar 2002 der ELDORADO-Beirat gebildet, in dem die Behörden

zusammengefasst waren, die das ELDORADO-Verfahren eingeführt haben oder

dieses tun wollen. Der Beirat hatte drei Unterarbeitsgruppen, bei denen es sich um

die Gruppen Registratur, Projektleitungen/Organisatoren und Technik handelte.178

Die Unterarbeitsgruppe Regelungen ging im Arbeitskreis Regelwerk der

Finanzbehörde auf. In diesem Arbeitskreis berät die federführende Finanzbehörde bei

der Erstellung des erforderlichen Regelwerks. Hier arbeitete neben Vertretern der

Registraturen und des Datenschutzbeauftragten auch das Staatsarchiv mit. Den

Vorsitz hatte das Staatsarchiv inne. Allerdings wurde die Arbeit des Beirats ab 2005

in Abstimmung von Archiv und Behörden eingestellt.

3.5 Anforderungen an die SoftwarelösungenVon Seiten des Staatsarchivs Bremen aus wurde als konkrete Anforderung an das

System gestellt, dass es DOMEA®-konform ist. Auf diese Weise wurde

sichergestellt, dass die Anforderungen an die Archivierung und an transparentes

vorschriftsmäßiges Verwaltungshandeln erfüllt werden. Ausschlaggebend für das

Produkt VISkompakt war das ausgefeilte Rechtemanagement, da die Datenbestände

der verschiedenen senatorischen Ressorts getrennt werden mussten. Das Mandanten-

Konzept in VISkompakt macht es möglich, dass jeder senatorische Bereich separat

administriert wird. Für das gewählte Softwareprodukt sprach ebenfalls das optimale

Preisleistungsverhältnis.

In Hamburg wurde zwar mit dem Staatsarchiv abgesprochen, ob archivwürdige

elektronische Akten entstehen können, aber die wesentlichen Anforderungen an das

System wurden von den Mitarbeitern der Fachbereiche und den Registratoren

178 Vgl. im Folgenden Hering, Rainer (2004): Change Management und Archive. Archivische Aufgaben im Rahmen der Implementierung von Dokumentenmanagementsystemen. In: Hering, Rainer; Schäfer, Udo (Hg.): Digitales Verwalten - digitales Archivieren, S. 178-179.

67

gestellt.179 Grundsätzliche Anforderungen waren die Beschränkung auf das Imaging

und die späte Erfassung sowie einfache Bedienbarkeit, eine schnell erweiterbare

Client-Server-Automation sowie die Nutzung der Automation im Datennetz der

Stadt, um die verteilten Registraturen zusammenfassen zu können. Aus der Sicht der

Registratoren war es besonders wichtig, dass alle Aktenplanebenen mit Recherche-

und Änderungsmöglichkeiten abgebildet werden können. Die Verwaltung von

Papierakten sollte ebenfalls mit dem System ermöglicht werden. Weitreichende

Unterstützung wurde für das Erfassen der Dokumente gefordert. Hierzu zählen

Optical Character Recognition (OCR)180, Stammdaten und die Formulierung von

eindeutigen Regeln für die Erfassung der Schriftstücke.

Von den Mitarbeitern wurden folgende Anforderungen gestellt: Optimales

Antwortzeitverhalten bei der Recherche im System, einfache Bedienung ohne

Verluste bei der Informationsgewinnung, eine klare Aufgabenverteilung zwischen

Registratur und Fachbereich, sowie die Möglichkeit einer persönlichen vom

Aktenplan unabhängigen Ordnung für das Führen von Handakten.

Erst mit Bildung des Referats Grundsatzangelegenheiten wurden vom Staatsarchiv

präzisere Anforderungen an ELDORADO gestellt. Dazu gehört das Setzen von

Metadaten für die Aussonderung. Diese Metadaten, wie Aufbewahrungsfrist und

-dauer, wurden erst 2005/2006 formuliert. Außerdem wurden vom Archiv

Anforderungen an die Aussonderung elektronischer Akten formuliert. Dazu gehört,

dass die Trennung von Archiv und Verwaltung gewahrt wird. Die Akte sollte in der

Behörde nach der Übergabe an das Archiv gelöscht werden. Neben den archivischen

gibt es für dieses Verfahren auch betriebswirtschaftliche Gründe. So wird die

Behörde vom Ballast der Altakten befreit, was die Ressourcen schonen soll.

Außerdem sollen Signaturen bei Übergabe an das Archiv aufgelöst werden. Im

Besonderen möchte das Archiv die Behörden zum aktenmäßigen Arbeiten

verpflichten. Da veraltete Aktenpläne vorhanden sind, kann es zu individuellen

Ordnungen kommen, wodurch die Zusammenhänge verloren gehen können. Diese

Zusammenhänge zu wahren, ist eine dringliche Forderung des Staatsarchivs.

179 Vgl. im Folgenden Vogel, Heinz (2004): Die elektronische Dokumentenverwaltung für Hamburg, S. 147-148.

180 Definition: Umwandlung eines als Grafik (non-coded information) vorliegenden Textes in ein Dateiformat, das indexierbar und weiterverarbeitbar ist (coded information).

68

3.5.1 VISkompakt (Bremen)Bei der VISkompakt Suite handelt es sich um ein Softwareprodukt der Firma PDV

Systeme GmbH, Erfurt. Mit der VISkompakt Suite werden behördenübergreifend

und medienbruchfrei komplexe Verwaltungsabläufe unterstützt.181 Bei der

Entwicklung dieser Softwarelösung wurden internationale Standards sowie

insbesondere die DOMEA®-Anforderungen berücksichtigt. Die Software ist nach

dem DOMEA®-Konzept 2.0 zertifiziert worden, wobei bescheinigt wurde, dass die

Mindestanforderungen in allen Bereichen überschritten worden seien.

Die VISkompakt Suite ist modular aufgebaut (siehe Abbildung 9). Durch das

Kernmodul VISkompakt werden die Bereiche Dokumentenmanagement,

Vorgangsbearbeitung und Langzeitspeicherung abgedeckt.

Daneben gibt es die Erweiterungsmodule Formularserver, GeoVIS,

Contentmanagement und Virtuelle Poststelle. Diese sind auch kompatibel mit

Software anderer Anbieter. Fachverfahren können über die XML-Schnittstelle

integriert werden. VISkompakt ist kompatibel mit Microsoft- und Oracle-

Technologien und steht als webbasierte Anwendung zur Verfügung. Das Kernmodul

wird auch in Client-Serverarchitektur angeboten.

181 Vgl. im Folgenden VISkompakt Suite. Die diensteorientierte eGovernmentplattform für die öffentliche Verwaltung, S. 3-9.Online verfügbar unter www.viskompakt.de/Information-Center.37.0.html , zuletzt geprüft am 29.05.2008.

69

Quelle: VISkompakt Suite. Die diensteorientierte eGovernmentplattform für die öffentliche

Verwaltung, S. 4.

Schriftstücke können sowohl konventionell per Scannen und OCR bzw. Intelligent

Character Recognition (ICR) erfasst werden, als auch elektronisch in die

Vorgangsbearbeitung übernommen und Akten und Vorgängen zugeordnet werden.

Unterstützt wird Papier-, Hybrid- und elektronische Aktenführung. Sowohl die

strukturierte als auch die unstrukturierte Vorgangsbearbeitung ist mit dem System

möglich. Zugriffsrechte werden über Rollenzuweisungen definiert.

70

Abbildung 9: VISkompakt Suite

3.5.2 teraDOC® (Hamburg)

Das Akronym ELDORADO steht für Elektronische Dokumentenverwaltung für

Registraturen mit teraDOC®. Es ist also ein Name für ein Projekt und nicht für die

eingesetzte Software. Bei dieser handelt es sich um teraDOC®, einer Entwicklung

der Firma Future Software GmbH, Grasbrunn. Dieser Hersteller hat sich vor allem

auf Scanprodukte spezialisiert.182

Die Software ist nicht DOMEA®-zertifiziert, kann aber laut Herstellerinformationen

in eine DOMEA®-Umgebung eingebunden werden.183 Es handelt sich bei ihr um eine

Anwendung mit Registratur- und Dokumentenverwaltungsfunktion. Mit dem

teraDOC® Registraturmodul wird die Registrierung von Papierakten elektronisch

unterstützt. Hier können Aktenplanstrukturen aufgebaut und verwaltet werden.

Darüberhinaus können in Office-Anwendungen erzeugte Dokumente direkt in

teraDOC® abgelegt werden. Mit der Software können Akten elektronisch abgebildet

werden. Hierfür werden sie nach Bearbeitung gescannt und im Bildformat TIF

abgelegt. Es handelt sich um eine revisionssichere Speicherung. Für die

Volltextrecherche können die Dokumente mittels ORC bearbeitet werden. Die

Dokumente können über die Metadaten oder über den Volltext recherchiert werden.

Neben der Recherche bietet teraDOC® zusätzliche Funktionen wie

Wiedervorlagensteuerung, die Einrichtung persönlicher Ordner und die Speicherung

von Abfragen.184 Zur Darstellung der gespeicherten Dokumente existieren

Werkzeuge.185 Schnittstellen auf Basis der .NET-Technologie und Web-Services

ermöglichen die Anbindung an Fachverfahren. Die Zugriffsrechte werden über

Rollenvergaben gehandhabt.

Damit können mit teraDOC® die DOMEA®-Einführungsstufen des Stufenkonzepts

(Standard) Registratur (1) und elektronische Akte (2) abgebildet werden.

182 Vgl. Pressemitteilungen Übersicht der Future Software GmbH [ohne Datum]. Online verfügbar unter http://www.futuresoft.de/pro_00.htm, zuletzt geprüft am 29.05.2008.

183 Vgl. im Folgenden Pressemitteilung der Future Software GmbH [ohne Datum]: Produkte teraDOC / ELDORADO. Online verfügbar unter http://www.futuresoft.de/pro_tedo.htm, zuletzt geprüft am 29.05.2008.

184 Vgl. Vogel, Heinz [ohne Datum]: teraDOC. Die elektronische Dokumentenarchivierung für Verwaltungen und Registraturen. Online verfügbar unter www.futuresoft.de/download/teraDOC.pdf, zuletzt geprüft am 29.05.2008.

185 Vgl. im Folgenden Pressemitteilung der Future Software GmbH [ohne Datum]: Produkte teraDOC / ELDORADO.

71

3.6 Umsetzung in den ausgewählten VerwaltungsbereichenBei der Umsetzung wurden zwei unterschiedliche Strategien verfolgt. In Bremen

wurde in der Senatskanzlei der prozessorientierte Ansatz unter Verwendung des

modifizierten Stufenkonzepts gewählt, während in Hamburg die

organisationsbezogene Einführung bevorzugt wurde. Die Phasen der Einführung

gleichen dabei den Stufen 1 und 2 des Stufenkonzepts (Standard).

Es fand in Bremen zwar eine prozessorientierte Einführung statt, aber der Einsatz des

Systems beschränkt sich nicht nur auf den Prozess der Vor- und Nachbereitung der

Senatssitzungen in der Senatskanzlei. Das System kommt in der Registratur, in der

Sachbearbeitung einiger Referate der Senatskanzlei und in den Stabsreferaten zum

Einsatz. Da es sich bei der Erstellung der Senatsvorlagen um stark unstrukturierte

Vorgänge handelt, werden insbesondere die DMS-Funktionalitäten von VISkompakt,

wie etwa die Fristenüberwachung, angewandt. Da es sich um einen

ressortübergreifenden Prozess handelt und eine öffentliche Ablage in der

Senatskanzlei existiert, war ein ausgefeiltes Rechtekonzept notwendig. Gelöst wurde

dieses Problem durch die separate Administrierung der verschiedenen senatorischen

Ressorts in VISkompakt, die als sogenannte Mandanten unterschiedliche Rechte im

System haben. VISkompakt kooperiert eng mit Microsoftprodukten. So ist die

Rechtevergabe an das Active Directory gekoppelt. Recherchiert werden kann im

eigenen Mandanten und in der öffentlichen Ablage in den Metadaten und im Volltext.

Welche Arbeitsgänge ein Sachbearbeiter in VISkompakt vornehmen kann, hängt ab

von den Rechten auf einen Schriftgutbestand, der so genannten Ablage, die seiner

Rollengruppe gegeben worden sind.186

Bei den Dokumenten handelt es sich vor allem um Worddokumente, die auf einem

Fileserver abgelegt werden. Die Metadaten (siehe Abbildung 10) werden in einer

Datenbank gespeichert.

186 Schleier, Bettina (03.06.2008): Diplomarbeit zum Thema Dokumentenmanagement. E-Mail.

72

Quelle: Nehring, Hauke Harm (2007): Elektronisches Dokumentenmanagement.

Powerpointpräsentation, Folie 16.

Mit dem Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem wird in der

Senatskanzlei folgender Prozess abgebildet: Die senatorischen Ressorts übertragen

ihre Sitzungsvorlagen an das Kabinettsreferat.187 Dieses kopiert die Vorlagen in die

öffentliche Ablage, auf die die Ressorts lesenden Zugriff haben. Das Kabinettsreferat

generiert daraus über ein Add-On die Tagesordnung (siehe Abbildung 11). Auch die

anschließende Erstellung des Sitzungsprotokolls erfolgt automatisiert über ein Add-

On. Dieses Add-On wurde speziell für die bremer Senatskanzlei programmiert und

diente schließlich als Vorlage für den Kabinettssitzungsdienst von VISkompakt.

Die Empfehlungen der Staatsrätekonferenz werden ebenfalls über ein Add-On erstellt

und in der öffentlichen Ablage hinterlegt. Für die Vor- und Nachbereitung der

Deputationssitzungen, sowohl von Stadt als auch von Staat, ist der Prozess in

gleicher Weise in VISkompakt abgebildet.

187 Vgl. im Folgenden Nehring, Hauke Harm (2006): Sitzungsvorbereitung in Bremen. Der Einsatz von VISkompakt im Sitzungsdienst der Freien Hansestadt Bremen. Powerpointpräsentation, Folie 6-17.

73

Abbildung 10: Metadatenfelder für einen Vorgang in VISkompakt

Quelle: Nehring, Hauke Harm (2006): Sitzungsvorbereitung in Bremen. Powerpointpräsentation,

Folie 8.

Die nachfolgende Abbildung 12 zeigt die Ablagestruktur im Mandanten

Senatskanzlei. Hier wird die Strukturierung in Akte – Vorgang – Dokument deutlich.

Quelle: Nehring, Hauke Harm (2006): Sitzungsvorbereitung in Bremen. Powerpointpräsentation,

Folie 9.

74

Abbildung 11: Senatskanzlei Bremen: Add-Ons in VISkompakt

Abbildung 12: Ablage im Mandanten Senatskanzlei

Die Abbildung 13 gibt ein Aktendeckblatt in VISkompakt wider:

Quelle: Nehring, Hauke Harm (2007): Elektronisches Dokumentenmanagement,

Powerpointpräsentation, Folie 23.

Bisher wurde VISkompakt mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in weitere

Arbeitsbereiche der Verwaltung übernommen: Beim Senator für Inneres und Sport

wurde die E-Akte probeweise in einem Referat eingeführt, beim Senator für

Finanzen erfolgt die Aktenführung eines Referats elektronisch, verschiedene

Deputationsitzungen werden mit VISkompakt vorbereitet, im senatorischen Ressort

Wirtschaft und Häfen sowie beim Senator für Justiz und Verfassung wird das System

stellenweise zur Vorgangsbearbeitung eingesetzt.

In den Arbeitsbereichen, in denen das System zur Vorgangsbearbeitung eingesetzt

wird, erfolgt auch die Postverteilung über einen Workflow. Die eingehende Post wird

über VISkompakt erfasst, indem sie gescannt und mit einem Barcode versehen wird.

Anschließend erfolgt eine Weiterleitung des Eingangs von der Registratur an den

Bearbeiter, der ihm den Vorgang zuordnet.

In Bremen ist seit Dezember 2007 die Version 4.1 im Einsatz. In dieser Version ist

noch eine Client-Server-Struktur zwingend notwendig, ab Version 4.5 kann der

75

Abbildung 13: Ansicht des Aktendeckblattes in VISkompakt

Zugriff auch webbasiert erfolgen. In der aktuell vorhandenen Version 4.1 liegt nur

die Recherche als Webfunktionalität vor.

In Hamburg wurde 1999 zunächst das Amt für Innere Verwaltung und Planung an 30

Arbeitsplätzen mit teraDOC® ausgestattet.188 Der Testbetrieb bestand bis 2000. Seit

Dezember 2002 verfügt Hamburg über eine stadtweite Lizenz für teraDOC®. Aktuell

wird das ELDORADO-Verfahren in sechs Behörden und Ämtern eingesetzt, so zum

Beispiel in der Justizbehörde, der Finanzbehörde und in der Behörde für Wirtschaft

und Arbeit sowie in der Senatskanzlei.189 Auffällig ist, dass trotz der Einführung der

E-Akte die Papieraktenhaltung nur größtenteils, aber nicht vollständig abgelöst

wurde. Sechs weitere Behörden, wie etwa die Behörde für Soziales, Familie,

Gesundheit und Verbraucherschutz, sowie das Personalamt, setzen das System nur

auf der Registraturebene ein: Hier ist bisher nur der Schritt zur elektronisch

unterstützten Registratur vollzogen worden (siehe Abbildung 14).

Quelle: Dataport (Hg.) (2007):Schulungsleitfaden für das ELDORADO-Registraturmodul. Hamburg,

S. 5.

188 Siehe im Folgenden Anm. 169.189 Vogel, Heinz (28.04.2008): Übersicht über ELDORADO-Projekte. Excel-Datei.

76

Abbildung 14: Registraturmodul teraDOC®: Hauptbildschirm Aktenzeichenverwaltung

Außerdem gibt es zwei speziell ausgerichtete ELDORADO-Verfahren: Die

Vermögensverzeichnisse bei den Amtsgerichten und die Dokumente aus der

Schuldnerberatung werden mittels teraDOC® abgebildet. Es bestehen auch

Fachverfahren, die an teraDOC® angekoppelt sind, so im Personalamt und in der

Senatskanzlei, wo im Testbetrieb das Senatsarchiv unter Nutzung der ELDORADO-

Schnittstelle angebunden ist.

Nach der Einführung des ELDORADO-Verfahrens, werden die Dokumente erst dann

gescannt und erfasst, wenn sie konventionell auf Papier bearbeitet wurden und alle

Laufwegs- und Verfahrensinformationen enthalten.190 Es handelt sich in der

hamburgischen Verwaltung um eine so genannte späte Erfassung. Wird eine Akte

nach Abschluss erneut bearbeitet, ist es notwendig, die betreffenden Dokumente

auszudrucken, auf Papier zu bearbeiten und erneut einzuscannen: Es kommt hier zu

einem Medienbruch. Die Einführung qualifizierter elektronischer Signaturen ist

bislang nicht geschehen und auch nicht geplant.

Die Indizierung geschieht in der aktenführenden Stelle. In der Erfassungsmaske sind

Metadatenfelder festgelegt, die jedoch auch individuell angepasst werden können.191

Unterstützt wird die Erfassung durch die Stammdatenhaltung. Diese Stammdaten

umfassen den Aktenplan mit Aktenzeichen und Aktentiteln, Absenderlisten,

Dokumentenarten und Stichwortlisten. Ein Datenbankeintrag kann aus folgenden

Feldern bestehen (siehe Abbildung 15): Aktenzeichen, Aktentitel, Absender, fremdes

Aktenzeichen, Betreff, Bezug, Dokumenten-Art, Papierform, Doppelstück

vorhanden, Stichwort, Querverweis, Altes Aktenzeichen, Dokumenten-Nr. und

Erstellungs-Datum.

190 Im Folgenden: Aussagen beziehen sich auf ein Gespräch mit der Diplom-Archivarin Frau Julia Brüdegam am 19.03.2008 im Staatsarchiv Hamburg.

191 Vgl. im Folgenden Vogel, Heinz [ohne Datum]: teraDOC. Die elektronische Dokumentenarchivierung für Verwaltungen und Registraturen, S. 2.

77

Quelle: Vogel, Heinz [ohne Datum]: teraDOC. Die elektronische Dokumentenarchivierung für

Verwaltungen und Registraturen, S. 2.

Für die Aussonderung relevante Metadaten wie Aufbewahrungsdauer und -frist

wurden 2005/2006 formuliert.192 Sofern die elektronische Akte das führende Medium

ist, wird die Papierakte vernichtet. Die Speicherung erfolgt rechtssicher auf WORM-

Medien bzw. einer EMC2-Centera, einem festplattenbasierten Langzeitspeicher der

Firma EMC2, bei Dataport.

Zur Zuweisung von Benutzerrechten werden Rollen vergeben.193 So könnte das

Staatsarchiv zukünftig auch Benutzerrechte für das Bewerten erhalten. Analog zur

Aktenverwaltung sind die Behörden bzw. Ämter in eigenständigen Datenbanken

gegeneinander abgegrenzt. Datenbankübergreifende und damit

behördenübergreifende Funktionen sind bisher noch nicht vorhanden und auch nicht

geplant. In den ELDORADO-Verfahren sind die jeweiligen Aktenpläne und

-verzeichnisse abgebildet. Bei den Aktenzeichen werden die Zugriffsberechtigungen

hinterlegt (Abbildung 16).

192 Siehe im Folgenden Anm. 169.193 Vgl. im Folgenden Vogel, Heinz (02.06.2008): Diplomarbeit zum Thema Dokumentenmanagement. E-

Mail.

78

Abbildung 15: Erfassungsmaske teraDOC®

Quelle: Dataport (Hg.) (2007):Schulungsleitfaden für das ELDORADO-Registraturmodul, S. 7.

Jedem Benutzer werden nur die Dokumente und Akten angezeigt, für die er eine

Berechtigung besitzt. Die Benutzerrechte und -rollen werden zentral in den

Registraturen verwaltet. Eine öffentliche Ablage wie in der Senatskanzlei Bremen

existiert nicht, weil in den geltenden Geschäfts- und Aktenordnungen ein

übergreifender Zugriff nicht vorgesehen ist.194 Nach Ansicht von Frau Mummenthey

sei das Rechtekonzept sehr eng gefasst, da es die Tendenz unterstütze, die Akten als

Eigentum zu betrachten, so dass benachbarte Sachgebiete keine Leserechte hätten.

Die Verfahren werden über das stadtweite Datennetz betrieben. Die ELDORADO-

Verfahren sind technisch als Client-Server-Architektur umgesetzt. Bei der

dazugehörigen Langzeitspeicherkomponente handelt es sich um eine EMC2-Centera,

die über einen Webdienst angebunden ist. Ein browserbasierter Zugriff ist bislang

nicht geplant, da laut Herrn Vogel die damit verbundenen Einschränkungen zu groß

seien.

194 Siehe im Folgenden Anm. 169.

79

Abbildung 16: Eigenschaften des Aktenkennzeichens zur Zuweisung von Zugriffsrechten

3.7 Erfahrungen mit dem Betrieb der jeweiligen SystemeBei der Vorbereitung der Sitzungsvorlagen in den Ressorts handelt es sich um

unstrukturierte Vorgänge, bei denen der Entscheidungsspielraum groß ist. Hier

werden also besonders die DMS-Funktionalitäten des Systems eingesetzt. Trotzdem

könnten in den Ressorts verstärkt die VBS-Funktionalitäten genutzt werden. Jedoch

wird vieles von den Mitarbeitern in den Ressorts unter Umgehung des Systems über

informelle persönliche Kontakte erledigt. Trotz dieser gelegentlichen

Akzeptanzschwierigkeiten haben sich die betroffenen Mitarbeiter laut Frau Dr.

Schleier sehr schnell an die Arbeit mit VISkompakt gewöhnt. Der Ablauf des

automatisierten Erstellens der Tagesordnungen und Protokolle in der Senatskanzlei

funktioniert hingegen wie vorgesehen. Dort ist auch der Aktenplan im System

hinterlegt und die Registratur arbeitet auf Basis von VISkompakt.

In Hamburg stellte sich der Verzicht auf die Aufnahme von Metadaten, die in der

Behörde beispielsweise für die Recherche notwendig sind und die das Archiv

mittelbar für die Aussonderung benötigt, als problematisch heraus.195 Diese wurden

erst 2005/2006 aufgenommen. Das Scannen und Indizieren der Dokumente wurde

für das Retrieval als ausreichend angesehen.

Als schwierig stellte sich die Umstellung der Arbeitsweise heraus. Im Prinzip waren

für die Umsetzung von ELDORADO-Verfahren keine neuen Vorschriften notwendig,

sondern nur die Einhaltung der bereits vorhandenen Akten- und

Geeschäftsordnungen. Diese waren jedoch in Vergessenheit geraten.

Problematisch aus archivischer Sicht ist auch, dass es in Hamburg keine

Vorgangsbildung gibt. Es wäre vor der Umstellung auf das ELDORADO-Verfahren

eine sinnvolle Überlegung gewesen, die Vorgangsbildung wieder einzuführen, da

dies die Handhabbarkeit der elektronischen Unterlagen erleichtert hätte. Momentan

werden von den Sachbearbeitern behelfsmäßig Teilakten und Unterakten angelegt.

Die Notwendigkeit, die betreffenden Dokumente für eine erneute Bearbeitung erst

auszudrucken und dann konventionell auf Papier zu bearbeiten, bedeutet einen

Medienbruch, der eigentlich durch den Einsatz eines DMS verhindert werden sollte.

Abgesehen davon ist diese Verfahrensweise arbeitsaufwändig und umständlich, was

die Akzeptanz für das System bei den Sachbearbeitern einschränkt.

195 Siehe im Folgenden Anm. 169.

80

3.8 Organisatorische HürdenAus Sicht des Staatsarchivs Hamburg ist ein wesentliches Problem, dass das

ELDORADO-Verfahren von den Führungskräften als einfacher Medienwechsel

angesehen wurde.196 Es wurde nicht als strategisches Instrument zur Vorbereitung

von Prozessen wahrgenommen, die für das E-Government notwendig sind und für

die Medienbruchfreiheit angestrebt werden sollte. Die Betonung lag sehr stark auf

der Verschlankung der Registratur. Das zentrale Problem ist jedoch, dass der Wechsel

zum ELDORADO-Verfahren nicht als Führungsaufgabe wahrgenommen wurde.

Dem versucht das Staatsarchiv inzwischen in seiner Behördenberatung

gegenzusteuern, indem es nicht nur die Registraturkräfte bei der Optimierung der

Schriftgutverwaltung unterstützt, sondern auch auf die betroffenen Amts- und

Behördenleitungen zugeht.

Als problematisch wird auch die Rolle des Staatsarchivs im Einführungsprozess

gesehen: Das Staatsarchiv begleitete zunächst mit zwei Archivaren und mit knappen

Ressourcen das ELDORADO-Projekt und hatte zugleich den Vorsitz des

ELDORADO-Beirates inne. Die informelle Organisation konnte den Anforderungen

der Steuerungsaufgaben nicht gerecht werden. Aus diesem Grunde wurde 2005 nach

Übernahme des Vorsitzes durch Frau Mummenthey die Arbeit des Beirates in

Abstimmung mit den beteiligten Behörden zunächst eingestellt.

In Bremen war das wesentliche Problem die Konzeption des Rechtemanagements, da

ein ressortübergreifender Prozess abgebildet werden sollte.197 Durch das

Mandantenkonzept in VISkompakt konnte dieses Problem jedoch gelöst werden.

3.9 Ausblick: Weiterer Einsatz der SoftwarelösungenIn Bremen war geplant, dass durch die Vorbereitung der Senatssitzungen die

Software in die senatorischen Ressorts und die Bürgerschaft ausstrahlt.198 Dieses

Konzept hat sich jedoch nicht bewährt, da über die Vorbereitung der Senatssitzungen

hinaus das System nur in wenigen Arbeitsbereichen zur Vorgangsbearbeitung oder

zum Dokumentenmanagement verwendet wird. Über die Landesverwaltung hinaus

soll VISkompakt auch in den bremischen Ortsämtern eingeführt werden. Im Stadtamt

in der Abteilung Ordnungswidrigkeiten befindet es sich bereits in der Testphase.

Auch einige Registraturen, wie etwa die der Senatskanzlei, haben das System

übernommen. Weitere sollen folgen.

196 Siehe im Folgenden Anm. 169.197 Siehe im Folgenden Anm. 168.198 Siehe im Folgenden Anm. 168.

81

Seit der aktuellen Legislaturperiode wird VISkompakt in der Bürgerschaft für die

Deputationssitzungen verwendet. Hier ist geplant, die Deputierten aus der

Bürgerschaft mit einzubeziehen.

In Hamburg wird der Roll-Out des Verfahrens, bzw. die Erweiterung vom

Registraturmodul auf das vollständige Verfahren, vorangetrieben. Weitere Ämter

werden mit dem ELDORADO-Verfahren ausgestattet, so zum Beispiel das Amt für

Gesundheit und das Amt für Kultur. Außerdem besteht seit Oktober 2007 ein

laufendes Projekt zur ELDORADO-Einführung in der Bezirksverwaltung.199

Insgesamt laufen in 25 Behörden und Ämtern Projekte zur Einführung von

ELDORADO (Stand: April 2008) in den verschiedensten Stadien.

Darüber hinaus soll nun der Einsatz von VBS-Lösungen untersucht werden.200 Dies

ist auch mit Blick auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendig. Elektronische

Vorgangsbearbeitung in Hamburg ist bisher nur über entsprechend ausgerichtete

Fachverfahren (Datenbankanwendungen) und nicht über DMS/VBS realisiert.201 Es

ist fraglich, ob das bestehende System für diese Zwecke ausreichend ist, weil es

Medienbrüche gibt, die es zu minimieren gilt. Ziel ist es, einen Muster-Workflow zur

Verfügung zu stellen, der vor ELDORADO gesetzt werden kann.

3.10 Ausblick: Übernahme und ArchivierungBeide Staatsarchive haben bisher keine Erfahrungen mit der Übernahme

elektronischer Akten und ihrer Archivierung gemacht. Allerdings gibt es

diesbezüglich Überlegungen. Beide Länder haben mit Dataport denselben

Dienstleister, der die IT-Infrastruktur für die Speicherung von Dokumenten und die

zukünftige Archivierung zur Verfügung stellt.

In Bremen gibt es noch keinen genauen Ansatz dafür, wie sich die elektronische

Übernahme und Archivierung gestalten sollte. In diesem Zusammenhang wurden

zwei gegensätzliche Konzepte diskutiert:

Eine Möglichkeit ist es, dass die Behörden ihre abzugebenden Datenbestände und

Metadaten an den Archivierungsserver liefern. Als Orientierung dient hier das OAIS-

Referenzmodell. Die zweite diskutierte Lösungsmöglichkeit besteht darin, alle – vom

Archiv als archivwürdig bewerteten – Dokumente innerhalb der DMS-Umgebung

aufzubewahren und ggf. mit den aktuellen Daten der Anwendung zusammen zu

199 Vogel, Heinz (28.04.2008): Übersicht über ELDORADO-Projekte. Excel-Datei.200 Siehe im Folgenden Anm. 169.201 Vogel, Heinz (02.06.2008): Diplomarbeit zum Thema Dokumentenmanagement. E-Mail.

82

migrieren. Das würde jedoch eine intensive, sehr verlässliche Zusammenarbeit des

Archivs mit dem DV-Dienstleister voraussetzen. Vom Staatsarchiv wird momentan

die Übernahme und Archivierung digitaler Daten nicht als Gefahr für die Sicherung

der Überlieferung der Landesverwaltung betrachtet, weil es laut Frau Dr. Schleier

nicht so viele archivwürdige digital entstandene Daten in der Landesverwaltung gibt:

Die Geoinformationen bzw. Kataster verbleiben im Amt, die Daten aus dem

Meldewesen sind bisher nicht umfangreich – die Datenbank mit den Angaben seit

1973 findet auf vier DVDs Platz – und viele Massenverfahren sind nicht relevant für

die Archivierung. Es sollen nur bestimmte, wichtige Datenbestände, wie etwa

archivwürdige Akten aus der Senatskanzlei, übernommen werden. Der Engpass liegt

an den personellen Kapazitäten beim Dienstleister Dataport, die zur Zeit für die

notwendigen konzeptionellen Überlegungen nicht zur Verfügung gestellt werden.

Dagegen arbeitet das Staatsarchiv Hamburg zur Zeit an einem Konzept zur

elektronischen Archivierung. Hierzu werden der Workflow zur Übernahme und

Archivierung beschrieben und die Anforderungen formuliert. Auch für die

Übernahme von Geodaten sollen Anforderungen formuliert werden. Für diese

Anforderungskonzepte zieht das Archiv Best Practices heran: Vorbilder sind für die

elektronische Übernahme und Archivierung das Bundesarchiv und das Stadtarchiv

Stuttgart. Das Staatsarchiv arbeitet an Archivierungsmodellen mit dem Ziel in fünf

bis zehn Jahren Bewertungskataloge in teraDOC® hinterlegen zu können. Angestrebt

wird die automatisierte Zusammenstellung von Listen mit archivwürdigen Akten

samt ihrer Aktenzeichen und abgelaufenen Aufbewahrungsfristen sowie die

Löschung von nicht archivwürdigen Unterlagen. Die ausgesonderten Akten und

Dokumente sollen dann in das Archiv verschoben werden. Dieses angedachte

Verfahren orientiert sich an dem im DOMEA®-Erweiterungsmodul zur Übernahme

und Archivierung vorgestellten Ablauf. Außerdem finden Gespräche mit dem

Informations- und Kommunikationsdienstleister Dataport statt, bei denen das

Staatsarchiv besonders auf die Wahrung der Trennung von Archiv und Verwaltung

drängt. Diese Trennung kann durch unterschiedliche Zugriffsrechte gewährleistet

werden.

83

4 Fazit4.1 Lösungsansätze im VergleichDie Projekte zeigen trotz ähnlicher Rahmenbedingungen grundsätzlich

unterschiedliche Ergebnisse. Das lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen.

Zum einen wurden trotz vergleichbarer Verwaltungsstrukturen in beiden

Bundesländern unterschiedliche Einführungsstrategien verfolgt. Sowohl in Bremen

als auch in Hamburg wurden die Einführungsvorhaben in Projekten angegangen, die

aus der Linienorganisation herausgenommen waren. Beide Staatsarchive wurden von

Projektbeginn an eingebunden. In Hamburg erfolgte die Einführung jedoch

organisationsbezogen, wogegen in Bremen eine prozessorientierte Vorgehensweise

bevorzugt wurde. Des Weiteren unterschieden sich die Projektziele. Ziel in Bremen

war die elektronische Vorgangsbearbeitung, während diese in Hamburg zugunsten

der Bildung der elektronischen Akte bzw. Einführung der elektronischen Registratur

zurückgestellt wurde (entsprechend den DOMEA-Einführungsstufen Registratur (1)

und elektronische Akte (2)). Auch kamen den Staatsarchiven verschiedene Rollen zu.

Zwar war sowohl das Staatsarchiv Bremen als auch das Staatsarchiv Hamburg

beratend tätig, allerdings in unterschiedlicher Intensität. In Hamburg hatte das

Staatsarchiv darüber hinaus durch den Vorsitz im ELDORADO-Beirat steuernde

Aufgaben und zugleich wenig Ressourcen, was erklären könnte, warum die

archivischen Anforderungen an die Dokumentenverwaltung nicht so stark

eingeflossen sind wie in Bremen. Starke Berücksichtigung fanden dagegen die

Forderungen der Sachbearbeiter und der Registraturmitarbeiter. Das Staatsarchiv

Hamburg wurde zwar in Fragen einer späteren Archivierung von Unterlagen

konsultiert, jedoch nicht in Belangen der Optimierung von Prozessen der

Schriftgutverwaltung. Das Bewusstsein, dass nicht nur bei Einführung der

elektronischen Vorgangsbearbeitung, sondern auch bei der Einführung der E-Akte

zunächst die Schriftgutverwaltung optimiert werden muss, schien in der

Anfangsphase des Projektes nicht vorhanden gewesen zu sein. Die Technik wurde

auf bestehende Verhältnisse aufgesattelt bzw. bildete diese ab. Zwar wurde und wird

ELDORADO hamburgweit ausgerollt, aber die Konsequenzen zeigen sich in der

Akzeptanz und der Bedienbarkeit des Systems. Die behelfsmäßige Bildung von

Teilakten und das arbeitsaufwändige Drucken und Wiedereinscannen bei einer

erneuten Bearbeitung von Dokumenten zeugt davon. Außerdem haben die Behörden,

die ELDORADO einführen wollen und auch Behörden, die dieses bereits getan

haben, einem hohen Beratungsbedarf hinsichtlich der Schriftgutverwaltung. Das

84

Staatsarchiv versucht intensiv diesen aufzufangen. Dies geschieht durch die Beratung

vor Ort, durch Schulungen von Registraturmitarbeitern und durch die Beratung bei

der Überarbeitung von Aktenplänen. Auch geht das Staatsarchiv auf Behörden- und

Amtsleitungen zu, um dem Thema Schriftgutverwaltung einen höheren Stellenwert

zu verleihen.

In Bremen wurde der Einführungsprozess außerdem durch die

Unternehmensberatung INFORA begleitet. Ein wesentlicher Einfluss von INFORA

ist bei der Optimierung der Schriftgutverwaltung und bei der Formulierung des

Anforderungskatalogs zu erkennen. Dies war für das Staatsarchiv von Vorteil, da es

nicht als einziger Beteiligter auf einen korrekten Ablauf der Schriftgutverwaltung

Wert legte, sondern eine neutrale Stelle ebenfalls zur Optimierung der

Schriftgutverwaltung riet.

Ein weiterer Grund für die verschiedenen Ergebnisse ist in der Orientierung an den

DOMEA®-Anforderungen zu sehen. Für das Staatsarchiv Bremen war die Erfüllung

dieser Anforderungen eine Voraussetzung für das einzuführende System. Dadurch,

dass es sich um einen anerkannten Quasi-Standard handelt, diente das DOMEA®-

Konzept als Argumentationsgrundlage für die gestellten archivischen Anforderungen.

Da in Hamburg die Produktauswahl Ende der 1990er begann, konnten

logischerweise das DOMEA®-Konzept und auch andere Standards wie etwa die

ISO-Norm oder die MoReq nicht berücksichtigt werden. Dadurch fehlte dem Archiv

eine Argumentationsgrundlage zur Bekräftigung der archivischen Anforderungen wie

sie beispielsweise das DOMEA®-Organisationskonzept darstellt.

Gemeinsam ist den Beispielen, dass sie den Zeitaufwand und die Langwierigkeit von

Projekten zur Einführung von DMS/VBS verdeutlichen. Obwohl erste Überlegungen

bereits in den 1990er Jahren stattfanden, dauerte es bis zur eigentlichen Pilotierung

der gewählten Lösungen bis 1999 bzw. 2002. Die flächendeckende Einführung in

den Landesverwaltungen ist gegenwärtig noch nicht überall vollzogen und wird

vermutlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind von beiden

Staatsarchiven Fragen der elektronischen Übernahme und Archivierung zu klären.

Weiterhin stellen die Akzeptanzschwierigkeiten, die Moderation der verschiedenen

Ansprüche an die einzuführenden Systeme und das Aufbrechen der eingefahrenen

Schriftgutverwaltung Herausforderungen bei den vorgestellten Einführungsvorhaben

dar.

85

4.2 Wie sieht die archivische Behördenberatung bei der Einführung von

DMS/VBS in der Verwaltung aus?Bei Projekten, die die Einführung von DMS und/oder VBS in der Verwaltung zum

Gegenstand haben, sollte das Archiv in Projektorganisation mit eingebunden sein.

Insbesondere betrifft die Beratungstätigkeit die Schriftgutverwaltung, da das Wissen

darum in der Verwaltung kaum noch vorhanden ist und die Optimierung dieser nötig

ist, bevor ein elektronisches System darauf gesetzt wird. Der Vergleich der

Lösungsansätze zeigt die Wichtigkeit der archivischen Aktivitäten: Das Archiv macht

auf bestehende Probleme in der Schriftgutverwaltung aufmerksam und sorgt dafür,

dass entsprechend reagiert wird. Denn oftmals ist das Archiv die einzige Stelle in der

Verwaltung, die erstens das Interesse daran und zweitens im Vergleich z.B. zu

Registraturen die Durchsetzungskraft hat, um Forderungen nach einer Überarbeitung

der bestehenden Schriftgutverwaltung zu verwirklichen.

In der Projektgruppe sollte es zunächst die archivische Sicht auf die

Schriftgutverwaltung verdeutlichen und verständlich machen, warum sich eine

korrekte, regelgebundene Schriftgutverwaltung nicht nur am Ende des Lebens einer

Akte auswirkt, sondern auch Wirkung auf die Arbeit von Sachbearbeitern hat. Das

Beispiel Hamburg zeigt außerdem, dass das Archiv gegebenenfalls auf Amts- und

Behördenleitungen zugehen muss, damit das Thema Schriftgutverwaltung mit hoher

Priorität in der Verwaltung angegangen wird. Dass eine kontinuierliche Präsenz des

Archivs in Arbeits- oder Projektgruppen Wirkung zeigt, belegt auch ein

Brandenburger Beispiel: Im Land Brandenburg ist eine elektronische Aktenführung

zwingend an das Vorhandensein eines DMS gekoppelt und es werden stark

archivische Anforderungen berücksichtigt – beides geht auf die Initiative des BLHA

Potsdam zurück.202

Besonders wichtig im Zusammenhang mit der Planung eines DMS oder VBS ist,

dass die Aussonderung und Archivierung frühzeitig berücksichtigt wird. Dies ist

letztendlich nicht nur im Interesse des Archivs, sondern auch der aktenführenden

Stelle, da es bei optimaler Planung zu Rationalisierungseffekten und

Arbeitsentlastung für die Sachbearbeiter und die Registratur kommen sollte.

Schließlich dienen die Optimierung der Schriftgutverwaltung und eine regelmäßige

Aussonderung besonders in Zeiten des Sparzwangs betriebswirtschaflichen

Zwecken: Es kommt zur Rationalisierung von Arbeitsabläufen und zu Zeitersparnis,

202 Aussage bezieht sich auf ein Interview mit Frau Ilka Stahlberg am 04.03.2008 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam.

86

außerdem zur Verschlankung der Registratur, was im konventionellen Umfeld Raum

spart und im elektronischen die Speicherkapazitäten entlastet.

Das Beispiel Bremen zeigt außerdem, dass es für das Archiv notwendig ist, dass es

eine Norm oder einen geachteten De-Facto-Standard gibt, auf den es sich berufen

kann. Auch wenn Archive laut den Archivgesetzen die Aufgabe haben, ihre

Verwaltungen in Fragen der Schriftgutverwaltung und Aussonderung zu beraten,

verleihen erst solche Normen und Standards, die sich konkret mit

Dokumentenmanagement und Schriftgutverwaltung befassen, den archivischen

Anforderungen den notwendigen Nachdruck. Für die Schriftgutverwaltung im

Allgemeinen bietet sich hierzu die ISO-Norm 15489 an. Auch MoReq ist, wenn es

um einen internationalen Bezug geht, sinnvoll, besonders da in der Version MoReq2

auch Anforderungen an Systeme formuliert werden.

Solche Standards stellen die Anforderungen des Archivs auf eine nationale oder

internationale Basis und bieten einen Gesamtzusammenhang, indem sie die

Aussonderung und Archivierung im Zusammenhang mit dem gesamten

Lebenszyklus und dem Ordnungsrahmen (Aktenplan oder Classification Scheme in

MoReq) der Akten betrachten. Im Falle von DOMEA® und MoReq2 werden die

Anforderungen an die Systeme messbar gemacht, wobei sich DOMEA® stark an der

deutschen Verwaltungstradition orientiert, während MoReq2 einen europaweiten

Ansatz verfolgt. Darüber hinaus bietet das DOMEA®-Organisationskonzept

Hilfestellungen für die Einführung von DMS/VBS, weil verschiedene

Vorgehensweisen mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt werden.

Normen und Standards stellen folglich für ein Archiv ein unverzichtbares Hilfsmittel

für die Behördenberatung bei der Einführung von Dokumentenmanangement- oder

Vorgangsbearbeitungssystemen dar.

Abschließend ist festzustellen, dass es sich bei der Einführung von DMS/VBS um

einen langwierigen Prozess handelt, der im Spannungsfeld zahlreicher, oftmals

gegensätzlicher Interessen und Anforderungen stattfindet. Er sollte aber immer unter

aktiver Beteiligung des zuständigen Archivs angegangen werden, wenn an seinem

Ende eine von den Betroffenen akzeptierte, arbeitserleichternde und funktionierende

Umsetzung einer Softwarelösung stehen soll.

87

Abkürzungsverzeichnis

AIP Archive Information PackageAS 4390-1996 Australian Standard, Records ManagementASCII American Standard Code for Information InterchangeBLHA Potsdam Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam

BLOB Binary Large ObjectsCI Coded InformationDIP Dissemination Information PackageDIRKS Designing and Implementing Record-Keeping SystemsDLM Données lisibles par machine (maschinenlesbare Daten)DLM Document-Lifecycle-ManagementDMS DokumentenmanagementsystemDoD 5015.02.

STD

Department of Defense Directive 5015.02. Design Criteria for

ERM Software Application Standard

DOMEA® Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang

DV DatenverarbeitungDVD Digital Versatile DiscE-Akte Elektronische Akte

E-Government Electronic GovernmentECM Enterprise Content ManagementELAK Elektronischer AktELDORADO Elektronische Dokumentenverwaltung für Registraturen mit

teraDOC®

ERM Electronic Records ManagementERMS Electronic Records Management SystemEU Europäische UnionGEVER GeschäftsverwaltungssystemGGO Gemeinsame GeschäftsordnungICR Intelligent Character RecognitionIDA Programme Interchange of Data between Administrations ProgrammeISO International Organization for StandardizationIT InformationstechnologieIuK Information und KommunikationKBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für

88

Informationstechnik in der BundesverwaltungMoReq Model Requirements for the Management of Electronic RecordsNCI Non-Coded InformationNOARK Norsk arkivsystem (Norwegian record-keeping system)OAIS Open Archival Information SystemOCR Optical Character RecognictionPDF/A Portable Document Format/ArchiveSAGA Standards und Architekturen in E-Government AnwendungenSigG SignaturgesetzSIP Submission Information PackageTIFF Tagged Image File FormatierungTNA The National ArchivesVAPI Verwaltungs-Application-Programming-InterfaceVBS VorgangsbearbeitungssystemVIS VerwaltungsinformationssystemWORM Write Once Read Many

XDOMEA® XML DOMEA®. Datenaustauschstandard für

Vorgangsbearbeitungssysteme und Systeme zur elektronischen

AktenführungXML Extensible Markup Languagez.d.A. Zu den Akten

89

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Vorgangsbegriff in der Objekt- und Prozesssicht.................................12

Abbildung 2: Phasen des Document-Lifecycle bezogen auf elektronische

Aktenführung..............................................................................................................15

Abbildung 3: Module des DOMEA®-Konzepts........................................................37

Abbildung 4: Prozessmodell des OAIS-Referenzmodells..........................................40

Abbildung 5: Lebenszyklus elektronischer Akten......................................................42

Abbildung 6: Ablauf des zweistufigen Verfahrens.....................................................46

Abbildung 7: Ablauf des vierstufigen Verfahrens.......................................................47

Abbildung 8: Projektphasen der VBS-Einführung.....................................................59

Abbildung 9: VISkompakt Suite.................................................................................70

Abbildung 10: Metadatenfelder für einen Vorgang in VISkompakt...........................73

Abbildung 11: Senatskanzlei Bremen: Add-Ons in VISkompakt...............................74

Abbildung 12: Ablage im Mandanten Senatskanzlei..................................................74

Abbildung 13: Ansicht des Aktendeckblattes in VISkompakt....................................75

Abbildung 14: Registraturmodul teraDOC®: Hauptbildschirm

Aktenzeichenverwaltung.............................................................................................76

Abbildung 15: Erfassungsmaske teraDOC®..............................................................78

Abbildung 16: Eigenschaften des Aktenkennzeichens zur Zuweisung von

Zugriffsrechten............................................................................................................79

TabellenverzeichnisTabelle 1: Eigenschaften strukturierter und unstrukturierter Vorgänge......................15

Tabelle 2: Anforderungen an die Phasen des Lebenszyklusses..................................16

90

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Stumpe, Simone (2007): DLM. Document-Lifecycle-Management im internationalen Vergleich. Diplomarbeit. Betreut von Pof. Dr. Hartwig Walberg und Steffen Schwalm (Dipl.-Arch.). Potsdam. Fachhochschule Potsdam, FB Informationswissenschaften. Online verfügbar unter http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/diplome/08116.pdf, zuletzt geprüft am 28.02.2008.

Unveröffentlichte Quellen:

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Nehring, Hauke Harm (2006): Sitzungsvorbereitung in Bremen. Der Einsatz von VISkompakt im Sitzungsdienst der Freien Hansestadt Bremen. Powerpointpräsentation.

Nehring, Hauke Harm (2007): Elektronisches Dokumentenmanagement. Am Beispiel des Projekts „Elektronische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Senats der Freien Hansestadt Bremen“ und dem Einsatz von VISkompakt. Powerpointpräsentation.

Vogel, Heinz (02.06.2008): Diplomarbeit zum Thema Dokumentenmanagement. E-Mail.

Vogel, Heinz (28.04.2008): Übersicht über ELDORADO-Projekte. Excel-Datei.

Schleier, Bettina (03.06.2008): Diplomarbeit zum Thema Dokumentenmanagement. E-Mail.

Informationsgespräche:

Gespräch mit der Diplom-Archivarin Frau Julia Brüdegam am 19.03.2008 im Staatsarchiv Hamburg.

Interview mit Frau Irmgard Mummenthey am 19.03.2008 im Staatsarchiv Hamburg.

Interview mit Frau Ilka Stahlberg am 04.03.2008 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam.

Interview mit Frau Dr. Bettina Schleier am 21.02.2008 im Staatsarchiv Bremen.

Telefongespräch mit Herrn Steffen Schwalm am 02.06.2008.

97

Anhang

Interview-Leitfaden

Allgemeine Fragen:

1. Was war der Ist-Zustand in der Verwaltung bzw. im für das Projekt

ausgewählten Bereich?

2. Gab es einen konkreten Auslöser?

3. Wer waren die Projektbeteiligten?

4. Warum wurde dieser Bereich für ein Pilotprojekt gewählt?

5. Handelt es sich um strukturierte oder um unstrukturierte Vorgänge?

6. Schildern Sie den Projektverlauf (zeitlicher Umfang, wann wurden welche

Aufgaben erledigt)?

Konkrete Aufgaben des Archivs:

7. Welche Ebene im Archiv war beteiligt?

8. Was waren die konkreten Aufgaben des Archivs?

im Vorfeld?

was sind die aktuellen / laufenden Aufgaben?

9. Wie sieht die Behördenberatung in Bezug auf DMS/elektronische

Vorgangsbearbeitung aus?

10. Bietet das Archiv selbst Schulungen für Schriftgutverwaltung an?

Archivische Anforderungen:

11.Welche Anforderungen an das DMS wurden von Seiten des Archivs gestellt?

12. Gibt es Erfahrungen mit nicht-DOMEA-zertifizierten DMS in der

Verwaltung? Wenn ja, welche?

Einführungsprozess:

13. Was waren die Gründe für die Wahl des DMS?

14. Welche organisatorischen oder technischen Hürden gab es?

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15. Welche Probleme stellten sich im Betrieb des DMS heraus?

16. Wurde das DMS in andere Bereiche der Verwaltung übernommen?

Warum in diesen?

Technik:

17. Langzeitarchivierung: Wie sieht die technische Lösung aus (custodial, non

custodial)?

18. Gibt es eine Schnittstelle zum Archiv?

19. Gibt es bereits Erfahrungen mit der Übernahme elektronischer Daten?

Abschließende Fragen:

1. Würden Sie das Projekt abschließend als erfolgreich bewerten?

2. Was würden Sie empfehlen?

99

Eidesstattliche Erklärung

Hiermit erkläre ich an Eides Statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig

angefertigt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel

verwendet habe. Den benutzten Quellen und Hilfsmitteln wörtlich und inhaltlich

entnommene Stellen sowie verwendete Grafiken und Tabellen habe ich als solche

kenntlich gemacht.

Potsdam, 1. Juli 2008

Anne Brosin

100