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Kanton Bern
ÖREB-Kataster
Was heisst das für die Nutzungsplanung?
Arthur Stierli, AGR Abteilungsvorsteher O+R
ÖREB-Kataster Kanton Bern
FSU Werstattgespräch vom 21. November 2013
Kanton Bern
Themenübersicht
• Was ändert sich?
• Welche Erfahrungen gibt es aus dem Pilot?
• Sind Änderungen im BauG/BauV vorgesehen?
• Welches sind die Chancen?
• Welches sind die Risiken?
FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern
Was ändert sich?
Nutzungsplanung heute:
•Rechtskräftig sind analoge genehmigte Pläne
•Digitale Daten (DM10) müssen seit 1.1.2010 für Genehmigung Ortsplanungsrevision beim AGR eingereicht werden (Kant. BauG und BauV) - Übersichtszonenplan
Nutzungsplanung mit ÖREB-Kataster:
•Einheit von digitalen Daten, rechtskräftigen Plänen und Rechtsvorschriften mit den AV-Daten
•Nutzungsplanung 1 von 17 Themen; aber sehr komplex!
Nachführungsprozesse gegenüber heute vereinfachen Rechtsgrundlagen schaffen: EV ÖREBK, Rev. KGeoIG Definitives Datenmodell Nutzungsplanung (DM10 zu DMxx)
FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern
Welche Erfahrungen gibt es aus dem Pilot?• Der Aufwand für die Ersterfassung ist gross – nicht alle Archive sind
aktuell!• Es braucht klare Regelungen (Akteure und Zuständigkeiten) im Prozess
Datenproduktion und –nachführung• Zusammenarbeit mit den Datentreuhänder wird wichtiger• Es braucht Anpassungen in den Rechtsgrundlagen :
– Vereinfachung des Verfahrens für die erstmalige Erfassung– Nachführung klären in Zusammenhang mit den AV-Daten etc.
• ÖREBK ist aus unserer Sicht ein erster Schritt für mehr Übereinstimmung von öffentlich-rechtlichen, grundeigentümer-verbindlichen Daten
Das AGR denkt bereits weiter in Richtung digitale Datenhaltung
FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern
Sind Änderungen im BauG/BauV vorgesehen? Aktivitäten seit März 2013:Erkannte Schwachstellen oder Hindernisse werden laufend berücksichtigt und geklärt:
• Einführungsverordnung ÖREBK (ab 1.1.2014)
Vereinfachtes Verfahren beim Zusammenführen NZP (neu Art. 122 Abs. 6 BauV)
• KGeoIG / KGeoIV (Änderung BauG) (voraussichtlich ab 1.1.2016)
Koppelung mit AV-Daten (Art. 57 Abs.2 BauG)Änderung NZP infolge AV-Daten beschliesst der GR (Art. 66 Abs. 5 BauG)
Nutzungspläne umfassen UeO, RUeO und KUeO und sind in elektr. Form einzureichen (Art. 61 Abs. 6 BauG)Selbstdeklaration durch Gemeinde oder Datentreuhänder (Art. 149a Abs. 1BauG)Koppelung ÖREPK mit OP-Revision zwingend (Art. 149a Abs. 2 BauG)
Aufheben von Plänen, die überholt/nicht auffindbar sind (Art. neu BauG)
FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern
Welches sind die Chancen?
• Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für Dritte wird erhöht
• Homogenität der Instrumente und Daten wird verbessert
• Vereinheitlichen der Planungsinstrumente (Zonenbezeichnung, Legendenvielfalt etc.) wäre für die meisten Gemeinden sinnvoll
• Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung von Themen wird verbessert
• Die Einführung des ÖREBK könnte ein erster Schritt in die Zukunft der digitalen Datenhaltung im AGR sein
• Der ÖREBK bietet Synergien (Vereinfachungen) in der Abstimmung zwischen AV-Daten und Nutzungsplanung
FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern
Welches sind die Risiken?
• Im Kanton Bern müssen rund 370 Gemeinde bis Ende 2019 ihre NZP digital aufbereitet haben
• Einheitliches bis 2019 gültiges Datenmodell erstellen
• Die vorhandene Zeit wird in Bezug auf die Vorbereitung der flächendeckenden Einführung schlecht genutzt - Instrumenten- und Datenhygiene in den Gemeinden- Unvollständiger Datensatz für den Übersichtszonenplan erstellt
• Vereinheitlichen der Planungsinstrumente (Zonenbezeichnung, Zonenvielfalt etc.) - Technik bestimmt die Vielfalt
• Unterschiedliche Vorkenntnisse in den Gemeinden bzgl. GIS
• Akzeptanz in den Gemeinden: Synergien werden zu wenig genutzt
FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Arthur Stierli, Abteilungsvorsteher O+R
FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013