din en 10204 - 2014.q-wp.info2014.q-wp.info/resources/q-wp-din+en+10204+rev+09-2014.pdf · no. 4...
TRANSCRIPT
Dieser Platz ist für Ihr Bild vorgesehen
DIN EN 10204
No. 2
Labor für zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen
100% Tochter des DNVGL
4 Standorte (Mülheim, Herne,
Stuttgart und Hamburg) mit
mehr als 80 Mitarbeitern
Akkreditiert gem. DIN EN ISO
17025
Field of activity
Routine-/ Standardprüfungen
Beratungen
Schadensanalysen
Schulungen
Labor Hamburg
DNVGL-Prüflabor
No. 3
Universal-Prüfmaschinen
Spektrometer
Metallographie
Mikroskopie
ZfP
etc.
No. 4
Beispiel Abnahmeprüfzeugnis 3.1 - DIN EN 10168
A01-09: Angaben zum Geschäftsvorgang
B01-13: Beschreibung der Erzeugnisse
C00-03: Allgemeine Angaben
C10-13: Zugversuch z.B. C14-29: Zugversuche freie Felder
C30-32: Härteprüfung
C40-43: Kerbschlagbiegeversuch z.B. C44-49 Kerbschlagbiegeversuch freie Felder
C70-92: Chem. Zusammensetzung und Stahlherstellungsverfahren
D01-50: Sonstige Prüfungen Z01-Z04: Bestätigung
C71 C73 etc. C72 B06 B07
B11 B12 B13 C09 ------- bis -------- C14 C40 ----C42----
A02
A04
B04
B05
A01
B01 B02
P265GH gem. DIN EN 10028-2
B07
A06 A07
Z01
No. 5
Erzeugnisnorm
Hier: DIN EN 10025 Teil 1
Warmgewalzte Erzeugnisse
aus Baustählen
DIN EN 10168
Liste und
Beschreibung der
Angaben
DIN EN 10204
Arten von
Prüfbescheinigungen
Zusammenhang zwischen Erzeugnisnorm und
Prüfbescheinigungen
No. 6
Auszug aus DIN EN 10025-1
No. 7
Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen nach DIN EN 10025
Teil 4
Schweißge-
eignete Fein-
kornbaust. TM
Teil 5
Wetterfeste
Baustähle
Teil 6
höhere Streck-
grenze
vergütet
Teil 2
Unlegierte
Baustähle
Teil 3
Schweißge-
eignete Fein-
kornbaust. N
WB 2.1 APZ 3.1
WZ 2.2 APZ 3.2
DIN EN 10204
Anforderung der Erzeugnisnorm an die Art der Prüfbescheinigung
No. 8
Prüfbescheinigungen
1893 1951 2005
No. 9
Allgemeines zu Prüfbescheinigungen • Übergang handwerklicher Erzeugung zur industriellen Produktion (19.Jh.)
ist der Beginn der Standards und der überbetrieblichen Normung
• Beispiel „Normalbedingungen“(1893) für Brücken und Hochbau
• Anfang der 50er Jahre Schaffung der Werkstoffprüfbescheinigungen durch Hersteller und Anarbeiter (DIN 50049/1951)
• Auf Grundlage der DIN 50049 erscheint 1991 die DIN EN 10204 Prüfbescheinigungen; Geänderte Fassung DIN EN 10204 Januar 2005
• Zweck der Prüfbescheinigung ist der Beweis der vertragsgemäßen Erfüllung von Aufträgen, d.h. der Hersteller oder ein Dritter bestätigt dem Kunden, dass die Lieferung den Vereinbarungen der Bestellung entspricht.
• Die technischen Lieferbedingungen (Gütenorm, Kundenvorschrift etc.) enthalten Aussagen zu möglichen Arten der Prüfbescheinigungen.
• Art und Aussteller der Prüfbescheinigung ist von Kunden festzulegen (Bestellung).
!
No. 10
Prüfbescheinigungen DIN EN 10204 (1995)
Nichtspezifische Prüfung (z.B. 2.2 Werkszeugnis)
Vom Hersteller nach ihm geeignet erscheinenden Verfahren durchgeführte
Prüfungen, durch die ermittelt werden soll, ob die nach einem bestimmten Verfahren
hergestellten Erzeugnisse den in der Bestellung festgelegten Anforderungen
genügen. Die geprüften Erzeugnisse müssen nicht notwendigerweise aus der
Lieferung selbst stammen.
Spezifische Prüfung (z.B. 3.1.B, 3.1.C, 3.1.A, 3.2)
Prüfungen, die vor der Lieferung nach den in der Bestellung festgelegten
technischen Bedingungen an den zu liefernden Erzeugnissen oder an Prüfeinheiten,
von denen diese ein Teil sind, durchgeführt werden, um festzustellen, ob die
Erzeugnisse den in der Bestellung festgelegten Anforderungen genügen.
No. 11
Prüfbescheinigungen DIN EN 10204 (1995)
Art
Bezeichnung
Inhalt
Bestätigung der Bescheinigung durch
2.1
Werksbescheinigung Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung
den Hersteller
2.2
Werkszeugnis
Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung unter Angabe von
Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung
den Hersteller
2.3 Werksprüfzeugnis Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung unter Angabe von
Ergebnissen spezifischer Prüfung
den Hersteller
3.1.A
Abnahmeprüfzeugnis 3.1.A
Bestätigung der Übereinstimmung
mit amtlichen Vorschriften und zugehörigen
technischen Regeln unter Angabe von
Ergebnissen spezifischer Prüfung
den in den amtlichen Vorschriften genannten
Sachverständigen
3.1.B
Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B
Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung unter Angabe von
Ergebnissen spezifischer Prüfung
den von der Fertigungsabteilung
unabhängigen Sachverständigen
3.1.C
Abnahmeprüfzeugnis 3.1.C
Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung unter Angabe von
Ergebnissen spezifischer Prüfung
den vom Besteller beauftragten
Sachverständigen
3.2
Abnahmeprüfprotokoll 3.2
Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung unter Angabe von
Ergebnissen spezifischer Prüfung
den von der Fertigungsabteilung
unabhängigen Sachverständigen des Herstellers
und den vom Besteller beauftragten
Sachverständigen
!
No. 12
Kann DNVGL/ GLP ein 3.1.B Abnahmeprüf-
zeugnis ausstellen?
• Nein, denn DNVGL/ GLP ist kein Hersteller
• GLP kann Prüfergebnisse ermitteln, die ein
Hersteller für sein 3.1.B Abnahmeprüfzeugnis
verwenden kann
• (Rückverfolgbarkeit etc. muss immer gewährleistet
sein.)
No. 13
Wie „funktioniert“ eine nachträgliche 3.1.C
Abnahme?
• Anfrage
• 3.1/ 3.1.B Abnahmeprüfzeugnis des Herstellers muss
vorliegen
• Termin vor Ort + Besichtigung der Produkte
• Stempelung der Produkte
• Probestück zum Labor!
• Prüfungen
• Resultat i.O.: 3.1.C Abnahmeprüfzeugnis
No. 14
3.1.C GL-Abnahmeprüfzeugnis
No. 15
Prüfbescheinigungen DIN EN 10204 (2005)
Nichtspezifische Prüfung (z.B. 2.2 Werkszeugnis)
vom Hersteller nach ihm geeignet erscheinenden Verfahren durchgeführte Prüfungen, durch die ermittelt werden soll, ob
Erzeugnisse, die nach der gleichen Erzeugnisspezifikation und nach dem gleichen Verfahren hergestellt worden sind, die in der
Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen. Die geprüften Erzeugnisse müssen nicht notwendigerweise aus der Lieferung
selbst stammen.
Spezifische Prüfung
Prüfungen, die vor der Lieferung entsprechend der Erzeugnisspezifikation an den zu liefernden Erzeugnissen oder an
Prüfeinheiten, von denen diese ein Teil sind, durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Erzeugnisse die in der Bestellung
festgelegten Anforderungen erfüllen.
Hersteller
Organisation, die die jeweiligen Erzeugnisse entsprechend den Anforderungen der Bestellung mit den Eigenschaften entsprechend
der Erzeugnisspezifikation herstellt.
Händler
Organisation, die Erzeugnisse von einem Hersteller erhält und diese ohne weitere Bearbeitung weitergibt oder,wenn bearbeitet,
ohne Veränderung der in der Bestellung und in der der Bestellung zugrunde liegenden Erzeugnisspezifikation festgelegten
Eigenschaften
Erzeugnisspezifikation
Gesamtheit der für den Auftrag zutreffenden technischen Anforderungen, festgelegt im Auftrag selbst und/oder durch Bezugnahme
auf z. B. Regelwerke, Normen und andere Spezifikationen
! !
No. 16
Prüfbescheinigungen DIN EN 10204 (2005)
Art Bezeichnung
Inhalt
Bestätigung der Bescheinigung
durch
2.1
Werksbescheinigung
Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung
den Hersteller
2.2
Werkszeugnis
Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung
unter Angabe von Ergebnissen
nichtspezifischer
Prüfung
den Hersteller
3.1
Abnahmeprüfzeugnis 3.1
Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung
unter Angabe von Ergebnissen
spezifischer Prüfung
den von der Fertigungsabteilung
unabhängigen Abnahmebeauftragten
3.2
Abnahmeprüfzeugnis 3.2
Bestätigung der Übereinstimmung
mit der Bestellung
unter Angabe von Ergebnissen
spezifischer Prüfung
den von der Fertigungsabteilung
unabhängigen Abnahmebeauftragten
des Herstellers und den vom
Besteller beauftragten
Abnahmebeauftragten oder den
in den amtlichen Vorschriften
genannten Abnahmebeauftragten
!
No. 17
Kann DNVGL/ GLP ein 3.1 Abnahmeprüfzeugnis
ausstellen?
• Nein, denn DNVGL/ GLP ist kein Hersteller
• GLP kann Prüfergebnisse ermitteln, die ein
Hersteller für sein 3.1 Abnahmeprüfzeugnis
verwenden kann
• (Rückverfolgbarkeit etc. muss immer gewährleistet
sein.)
No. 18
• Anfrage
• 3.1/ 3.1.B Abnahmeprüfzeugnis des Herstellers muss
vorliegen
• Termin vor Ort + Besichtigung der Produkte
• Stempelung der Produkte
• Zeitliche Abfolge – Probestück zum Labor!
• Resultat i.O.: 3.2 Abnahmeprüfzeugnis z.B. mit
angehängtem 3.1(.B) Abnahmeprüfzeugnis des Herstellers
Wie „funktioniert“ eine nachträgliche
3.2 Abnahme?
No. 19
3.2 GL-Abnahmeprüfzeugnis
(A)
No. 20
3.2 GL-Abnahmeprüfzeugnis Anhang (A)
No. 21
3.2 GL-Abnahmeprüfzeugnis
auf Herstellerpapier
(B)
No. 22
3.2 GL-Abnahmeprüfzeugnis
mit Unterschrift des Herstellers
H
(C)
Unterschrift
Hersteller
Hersteller
Hersteller
No. 23
Möglichkeiten ab 2005
GLP-Prüfbericht (nicht in Sekundärregelwerken verankert/nicht genormt)
Abnahmeprüfzeugnis 3.1.C gem. DIN EN 10204 (1995)
Abnahmeprüfzeugnis 3.2 gem. DIN EN 10204 (2005):
• Nachträglich: 3.2 + angehängtes 3.1 Zeugnis (A)
• 3.2 „wie bisher“ – Stempelung auf Herstellerpapier (B)
• 3.2 mit Unterschrift des Abnahmebeauftragten des Herstellers (C)
No. 24
Zusammenfassung
• Abnahmen 3.1.C gem. DIN EN 10204 (1995) sind weiter möglich.
• Möglichkeit zur Ausstellung von 3.2 Abnahmeprüfzeugnissen.
• Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2. kann aus einem Abnahmeprüf-
zeugnis 3.2 und 3.1 bestehen
• Wenn im Rahmen der 3.2 Abnahme andere Eigenschaften geprüft
werden als die, die im Abnahmeprüfzeugnis 3.1. enthalten sind,
muss deutlich darauf hingewiesen werden.
• Die Herstellerdefinition der Norm ist geeignet, Abnahmeprüf-
zeugnisse in Zusammenarbeit mit Weiterverarbeitern als Hersteller
auszustellen.
No. 25
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.