die logische unzulänglichkeit der grundnorm peter warta, wien iris 2006
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Die logische Unzulänglichkeit der Grundnorm
Peter Warta, Wien
IRIS 2006
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RaumWellenlänge
ZeitFrequenz
KraftSchalldruck
ErkennenPhysikalische Beschreibung
der empfangenenSchallwellen
KategorienVor jeder Erfahrung
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Verstehen Deuten der gehörten Schallwellen als Text
gelernteSprach-regeln
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Gegenstand der Naturwissenschaft sind sinnlich wahrgenommene Phänomene der Außenwelt
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§Während die Naturwissenschaft
von Phänomenen der Außenwelt und ihren kausalen oder auch zufälligen, mehr oder weniger
wahrscheinlichen Zusammenhängen handelt,
beschäftigt sich eine Wissenschaft, die sich
sprachliche Inhalte vornimmt, mit etwas, das nur in unseren
Köpfen vorkommt. Sie ist eine
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§. 354. (1) Der Anspruch auf eine Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann und deren Vornahme zugleich ausschließlich vom Willen des Verpflichteten abhängt, wird dadurch vollstreckt, dass der Verpflichtete auf Antrag vom Executionsgerichte durch Geldstrafen oder durch Haft bis zur Gesammtdauer von sechs Monaten zur Vornahme der Handlung angehalten wird. (2) Die Exekution hat mit Androhung der für den Fall der Saumsal zu verhängenden Strafe zu beginnen; als erste Strafe darf nur eine Geldstrafe angedroht werden. Nach fruchtlosem Ablauf der in dieser Verfügung für die Vornahme der Handlung gewährten Frist ist das angedrohte Zwangsmittel auf Antrag des betreibenden Gläubigers zu vollziehen und zugleich unter jeweiliger Bestimmung einer neuerlichen Frist für die geschuldete Leistung ein stets schärferes Zwangsmittel anzudrohen. Der Vollzug desselben erfolgt nur auf Antrag des betreibenden Gläubigers. (3) (Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 2, BGBl. Nr. 120/1980)
§
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§
Der Gegenstand der Rechtswissenschaft entsteht erst durch Dekodierung von Zeichenketten im Kopf.
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Identifizierung eines Phänomens als Zeichenkette, z.B. Schrift (anhand gelernter Indizien)
Außenwelt
Identifizierung eines anwend-baren (gelernten) Codes, z.B. Hieroglyphen
Dekodierung
Verstehen des Textes dank gelernter Sprach-regeln
Interpretation des Textes mithilfe juristischer Expertise
des Juristen§
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Welt der Fakten
Was ist, das ist.
Welt der Gedanken
„Was wäre gewesen, wenn?“
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Kelsen: Geltung ist keine Eigenschaft,
Sondern die spezifische Existenz einer Norm.
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SollsatzKann gelten oder nicht gelten. Gelten ist daher eine mögliche, aber keine
notwendige Eigenschaft eines Sollsatzes
Geltender Sollsatz = NormEs macht Sinn, einen geltenden Sollsatz „Norm“ zu nennen. Geltung
ist dann eine notwendige Eigenschaft einer Norm
Geltung als die einer Norm zu be-
zeichnen, bedeutet dann dasselbe, klingt nur etwas pathetischer.
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Text
Willensakt
Deutung
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Vollstreckung
Urteile, Bescheide
Verordnungen
Gesetze
Verfassung
Grundnorm
Positives Recht
Transzendental-logische Sphäre
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2,5 Jahrtausende RechtswissenschaftEin Faktum
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Vollstreckung
Urteile, Bescheide
Verordnungen
Gesetze
Verfassung
Positive Rechtsordnungen sind endlich
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Wer nicht für mich ist, ist Anarchist.
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Die Grundnorm als Atout gegen Falsifizierbarkeit
„nur eine Annahme“
„gar keine Norm“ „transzendental-logische
Bedingung“
„Einheit der Rechtsordnung“
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Die Grundnorm ist als formale, „ihre“ Rechtsordnung inhaltlich offen lassende Geltungsbegründung konzipiert. Aber ist sie deshalb auch wertfrei?
Kelsen: jede Norm impliziert einen Wert
„Man soll der ersten historischen Verfassung einer im Großen und Ganzen wirksamen Rechtsordnung gehorchen.“
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Falls eine Rechtsordnung gelten soll, wenn und weil sie wirksam ist, so impliziert das die Wirksamkeit (= Folge von Macht) als Wert (ohne Grundnorm wäre Wirksamkeit bloß eine Tatsache)
Das hat Kelsen sicher nicht so gemeint, sich aber als Konsequenz seines objektiven Geltungsbegriffes eingehandelt.
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Ist Wirksamkeit als Geltungs-Tatbestand wirklich zweckmäßig?
Positive Verfassungen sehen das nicht so. Wer kennt eine Verfassung, die zulässt, dass etwa eine Geschwindigkeitsbeschrän-kung ihre Geltung verliert, wenn sie im Großen und Ganzen nicht beachtet und nur in Ausnahmefällen geahndet wird?
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Die Dichtomie von Sein und Sollen
Daraus, das etwas ist
dass etwas sein soll.
kann nicht folgen
und umgekehrt
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Die Dichotomie von irrealem Konjunktiv und Indikativ
Daraus, dass (man so tut als ob) etwas der Fall wäre oder eine Norm gälte (aber nicht gilt)
kann nicht folgen
dass etwas tatsächlich der
Fall ist oder eine Norm gilt.
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Die Ironie der Grundnorm liegt darin, dass sie das Axiom vom objektiven Sinn des Sollens nicht vor Falsifizierung schützt, sondern falsifiziert.