die jahrhundertlüge

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    Die Jahrhundertlge

    von

    Holger Frhner

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    Die Jahrhundertlge 9. berarbeitete Fassungvon Holger FrhnerCovergestaltung: Jan GlamannCopyright: 2006 / 2009 / 2011 Holger FrhnerHerstellung und Verlag: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.deISBN: 978-3-86931-266-8Printed in Germany

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    Inhalt

    Zur Einfhrung....................................................................................... 05Vorwort von Hans-Peter Thietz.............................................................. 07Fragen................................................................................................... 10Antworten............................................................................................... 12Das Mrchen von der Verfassung......................................................... 30Worte eines Zeitzeugen: Carlo Schmid................................................. 40

    Zur Geltung des Grundgesetzes............................................................ 46Warum der Einigungsvertrag nicht gelten kann..................................... 56Warum hat Deutschland bis heute keine Verfassung?.......................... 61Die Drei-Elemente-Lehre....................................................................... 69Unbequeme Wahrheiten........................................................................ 711990 Die Krnung der Jahrhundertlgen......................................... 80

    Die Abwicklung der BRD..................................................................... 88Die Bundesrepublik Deutschland GmbH............................................. 96EU-Verfassung / Grundlagenvertrag................................................... 10023 Fragen zur EU-Verfassung (Vertrag von Lissabon)..................... 107BRD Demokratie oder Diktatur?..................................................... 118Fderalismusreform = offener Gesetzesbruch.................................. 122

    Die real existierende Gewaltenteilung................................................. 124In der Hand der Willkr........................................................................ 135Die Sache mit den Wahlen................................................................ 144Deutschland und der Krieg.................................................................. 155Im Netz der Parteien............................................................................ 157Sie haben die Wahl!............................................................................. 160

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    Diener vieler Herren............................................................................. 167Die Rechtslage in Deutschland............................................................ 175Was sagt das Bundesverfassungsgericht?.......................................... 179Die rechtlichen Konsequenzen............................................................ 199Schriftwechsel mit einem anonymen Staat....................................... 212Die Wahrheit ber die Steuern............................................................ 226

    G8 oder Wem gehrt die Welt?........................................................... 237Divide et impera! (Die Geschichte von Links und Rechts)................... 242Strbele vs. Die Jahrhundertlge........................................................ 244Die Jahrhundertlge und das Schweiz Magazin.................................. 246Achtung Verschwrungstheorie!....................................................... 252Verschwrungstheorien Teil 2.......................................................... 256

    Die Welt ohne Deutschland................................................................. 260Der runde Tisch................................................................................... 263Die auerparlamentarische Opposition fr Deutschland..................... 269Ziele der der Auerparlamentarischen Opposition.............................. 270Wichtiges zu den KRRs.................................................................... 274Abschlieendes................................................................................... 276

    Die Initiative fr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit........................ 278Die Matrix (Die Bandbreite)................................................................. 280Nachruf................................................................................................ 281Empfehlungen...................................................................................... 282

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    Zur Einfhrung

    Ich habe lange berlegt, wie ich den interessierten Leser vor denDingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, warnensoll. Denn schlielich ist es in Zeiten universalen Betruges einrevolutionrer Akt, die Wahrheit zu sagen (George Orwell).

    Und nicht jeder ist ein Revolutionr. Viele, wenn nicht sogar die meistenMenschen, wollen einfach ihre Ruhe egal, ob die Welt um sie herumvon anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,dass ihnen dadurch fortwhrend geschadet wird.

    Oft hrt man von solchen Menschen Stze, wie ich kann ja sowiesonichts ndern oder ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen.Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben htte, dann wreEgon Krenz heute noch unser Generalsekretr und die Staatssicherheitwrde mich nach der Verffentlichung regimekritischer Zeilenverhaften...

    Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf denStraen waren und mit der einfachen Erkenntnis WIR SIND DASVOLK den Diktatoren zeigten, dass sie nicht lnger gegen den WillenAller handeln knnen, schon Einiges verbessert. Doch um welchenPreis?!

    Heute haben wir es mit Beamten- und Behrdenwillkr zu tun, die denBoden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wirwerden von Politikern regiert , die von einfachen Lgen ber denoffenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zuMenschenrechtsverletzungen schon jeden Versto gegen Gesetze,

    Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen mglich war.Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschenfllen, interessiert es die Wenigsten...

    Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Landmachen knnen, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keineKonsequenzen frchten mssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,warum der Artikel 146 des Grundgesetzes noch nicht erfllt wurde undwir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn niegefragt, ob unsere Regierung berhaupt legitimiert und souvern ist und

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    warum sich dann der jeweilige neue Bundeskanzler vor derVereidigung im Bundestag zuerst einmal bei den Alliierten (USA, UK,Frankreich und Russland) vorstellen muss?

    Auf alle diese Fragen gibt es schlssige Antworten, vor denen ich Sieallerdings warnen muss! Denn wenn Sie diese erst einmal kennen, dannwird fr Sie nichts mehr so sein wie es war und die Zusammenhngeder Welt um Sie herum fordern von Ihnen Konsequenzen. Sie verlassendie Matrix und werden die Wahrheit erkennen, die Sie, genau wie ich,zu Beginn unglaublich finden werden.

    Doch es handelt sich hier nicht um bloe Theorien oder irgendwelcheHirngespinste! Ich habe die zugrunde liegenden Sachverhalte, Gesetzeund Vertrge intensiv studiert und ber ein Jahr lang recherchiert. Ichhabe alle Quellen angegeben, in denen Sie smtliche Aussagen imZweifel selbst nachlesen knnen.

    Also, stellen Sie Fragen und suchen Sie nach Antworten! Tun Sie diesfr die Zukunft unseres Volkes und der Ihrer Kinder. Denn wenn Sie esnicht tun, dann tut es niemand!

    Machen Sie sich bewusst, dass nur Sie es sind, der etwas mit anderenzusammen verndern kann. Denn die Politik wird Ihnen morgen, wieAndr Heller einmal sagte, noch nicht einmal mehr das versprechen,was sie schon heute nicht hlt...

    Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum umuns herum immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von

    Einzelnen, sondern von der Masse.In Zeitungen und Enzyklopdien, auf Schulen und Universitten,berall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich

    im Gefhl der Majoritt, die auf seiner Seite ist.J.W.von Goethe

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    Vorwort

    Im Jahre 1990 ist die DDR gem Artikel 23 Grundgesetz derBundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammerwurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgteaufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offiziellerDarstellung die Nachkriegsra abgeschlossen und Deutschland wiedereine volle Souvernitt erhalten habe. Ein klassischer Friedensvertragsei dadurch berflssig geworden und die Notwendigkeit desAbschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse berholt.

    Diese Darstellung lsst sich bei einer Nachprfung nicht aufrecht erhalten.

    Die Politiker und die Medien, die ber Jahrzehnte den Staatsbrgernund Whlern der BRD eine solche Souvernitt suggerierten, handeltenwider besseres Wissen oder ohne Kenntnis der durch sie selbstgeschlossenen Vertrge. Grundstzliche Bestimmungen desBesatzungsrechts gelten auch weiterhin!

    Denn klar und unzweifelhaft steht fest, dass bestimmte bisher imRahmen des frheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten

    festgelegten Entscheidungen fr Deutschland fortgelten, ohne Rcksichtdarauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind odernicht. Und das bedeutet, dass sich die deutsche Politik fr alle Zukunftdaran auszurichten und zu halten hat.

    Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemfortgeltenden Bestimmungen der ehemaligen Siegermchte undangesichts getrennter Vereinbarungen und bereinkommen ihrrechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?

    Aus all den geschlossenen Vertrgen und Vorgngen ergeben sich sowesentliche Fragen fr den vlkerrechtlichen Status der BundesrepublikDeutschlands und Berlins, dass sie dringend einer Klrung bedrfen!

    Leben wir heute, 61 Jahre nach Kriegsende, noch immer unterfortgeltenden Bestimmungen frheren Besatzungsrechts der ehemaligenSiegermchte? Wird hierdurch zwangslufig die deutsche Politik mehroder weniger fremdgeprgt, zumal Berlin unter einem verdecktfortdauernden Sonderstatus steht?

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    Die deutschen Vertreter bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungenwerden dies sicher nicht gewnscht haben, da man doch davonausgehen muss, dass sie in deutschem Interesse handelten. Alsomssen die ehemaligen Siegermchte die Fortgeltung der 1954

    ergangenen Bestimmungen gefordert haben.Wre dies aber nicht ein klarer Versto gegen geltendes internationalesRecht, z.B. gegen den Internationalen Pakt ber brgerliche undpolitische Rechte vom 16.12.1966, worin in Teil I, Artikel 1 (1)ausdrcklich verankert ist: Alle Vlker haben das Recht aufSelbstbestimmung?

    Liegt hier das Geheimnis unerklrlicher Politik?

    All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bisheute zeigen, dass wir entgegen den offiziellen politischenVerlautbarungen auf den Abschluss eines all dies beendendenFriedensvertrages keinesfalls verzichten knnen.

    Das Grundgesetz fr die Bundesrepublik Deutschland (so dieoffizielle Bezeichnung) ist zum anderen keine Verfassung derBundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unterder Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten fr die BRD. So fehlenihm die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitrenElemente.

    Die grundlegende demokratische Forderung Alle Staatsgewalt gehtvom Volke aus (Artikel 20 (2) GG) erschpft sich in der Erlaubnis, allevier bis fnf Jahre zur Wahl gehen zu drfen, ohne die danndurchgefhrte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zuknnen.

    Das gilt insbesondere fr existenzielle Fragen wie die Aufgabe vonHoheits- und Selbstbestimmungsrechten an die EU, fr die Abschaffungder DM und andere Entscheidungen, bei denen der Mehrheitswille derBrger bergangen und versucht wird, durch millionenschwereWerbekampagnen den Widerstand der Brger zu brechen.

    Wann endlich werden wir die Mglichkeit haben, ber eine uns imGrundgesetz Artikel 146 zugesicherte eigene Verfassung zuentscheiden, die dem Brger ein wahrhaftiges und absolutes,

    uneingeschrnktes Bestimmungsrecht garantieren sollte, wie in unserem

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    Schweizer Nachbarland? Wann wird hierfr eine DeutscheNationalversammlung einberufen?

    Wre das nicht die vornehmste Aufgabe des ber allen Parteien stehen

    sollenden Herrn Bundesprsidenten, endlich ttig zu werden? Jeder sichfr unser Volk noch verantwortungsbewusst fhlende Brger wrdehierbei gern mitwirken.

    Wann endlich knnen wir in freier Entscheidung ber unsere Verfassungentscheiden?

    Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit fr dieBundesrepublik geschaffene Grundgesetzes lautete bis zumInkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990 wie folgt:

    Dieses Grundgesetz verliert seine Gltigkeit an dem Tage, andem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke infreier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite885 ff, wurde dieser Artikel wie folgt gendert:

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit undFreiheit Deutschlands fr das gesamte Volk gilt, verliert seineGltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, dievon dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossenworden ist.

    Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendetworden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souvernittsbeschrn-kungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und abwann es denn berhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an dasdeutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschlieen,die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassungvon 1919 ablsen knnte.Urteilen Sie selbst: Wie lange soll dieser friedensvertraglose undverfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?

    Auszug aus einer ffentlichen Presseerklrung von Hans-Peter Thietz, 2002Hans-Peter Thietz war Abgeordneter der letzten, frei gewhlten Volkskammer der

    DDR und des Europa-Parlaments

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    Fragen

    Welchem Staat gehren Sie an?Der Bundesrepublik Deutschland?Deutschland?

    Warum steht dies dann nicht auf Ihrem Ausweis?

    Wie sieht Ihre Staatsflagge aus?

    Schwarz, Rot, Gold?

    Das sind die Farben der Weimarer Republik 1919 1933!

    Was ist das Staatswappen Ihres Staates?

    Der Bundesadler?

    Warum benutzt dann jede Behrde einen anderen Adler?

    Eine kleine Auswahl:

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    Welches ist die Hauptstadt Ihres Staates?

    Berlin?

    Berlin gehrt gar nicht zu Ihrem Staat (welcher auch immer das ist)...

    Welches Lied ist die Hymne ihres Staates?

    Das Deutschlandlied wurde 1922 zur Nationalhymne des DeutschenReiches erkoren, man singt aber heute nur die dritte Strophe...

    Wer hat die Staatsgewalt in Ihrem Staat inne?

    Die Bundesregierung?

    Wieder falsch. Lesen Sie doch einfach mal die Protokollerklrung desEinigungsvertrages...

    Wann endeten die Reparationszahlungen fr den 1. Weltkrieg?

    Im vergangenen Jahr (2010) hat die Bundesregierung die letzteRate der Reparationen fr den 1. Weltkrieg gezahlt. Ab diesem Jahrbeginnen nun die Zahlungen fr den 2. Weltkrieg.

    Suchen Sie die mal im Haushaltsbericht ...

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    Antworten

    Welchem Staat gehren Sie an?Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 17.07.1990 whrend derPariser Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23a.F. des Grundgesetzes juristisch aufgelst (siehe: BGBl. 1990, Teil II,Seite 885, 890 vom 23.09.1990). Sie existierte vom 23.05.1949 bis zum17.07.1990 lediglich auf der Grundlage des konstituierenden Grund-gesetzes. Laut geltendem Vlkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art.43 (RGBl. 1910)) ist ein Grundgesetz ein Provisorium zurAufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militrisch besetztenGebiet fr eine bestimmte Zeit. Diese provisorische Natur kommt imGG Im Art. 146 zum Ausdruck.

    Da die Bundesrepublik Deutschland seit dem 18.07.1990 nicht mehrexistiert, knnen Sie diesem vermeintlichen Staat nicht angehren!

    Rechtliche Grundlagen: Europisches bereinkommen ber dieStaatsangehrigkeit (Art.2, Abs. a), Haager Landkriegsordnung (Art.43),SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Art. 1), Deutschlandvertrag (BGBl. 1955 II S.301), UN-Charta (Art.53 und 107), Reichs- und Staatsangehrigkeits-gesetz (1), bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezugauf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274), Urteile desBundesverfassungsgerichtes (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73, 2BvR373/83;BVGE 2, 266 (277); 3, 288 (319ff; 5. 85 (126); 6, 309, 336 und 363, 2BvR 955/00, 2 BvR 1038/01)

    Wie sieht Ihre Staatsflagge aus?

    Da die Bundesrepublik Deutschland nie ein souverner Staat war,konnte sie auch keine eigenstndige Staatsflagge fhren. So whlteman 1949 die Flagge der Weimarer Republik und erklrte diese in denFarben Schwarz , Rot, GGoolldd im Artikel 22 des GG zur Staatsflagge.

    Da am 18.07.1990 vlkerrechtlich auch die WeimarerVerfassung von 1919 (in der Fassung vom 30.01.1933mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum22.05.1949 vorgenommenen Vernderungen (siehe

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    SHAEF-Gesetz Nr.1)) wieder in Kraft getreten ist, sind diese unfreienFarben sinnbildlich (siehe auch Versailler Vertrag).

    Was ist das Staatswappen Ihres Staates?Ebenso wie die Staatsflagge, konnte die Bundesrepublik Deutschlandals besetztes Gebiet auch kein eigenstndiges Staatswappen fhren. Sowurde durch die Behrden weiterhin der Reichsadler verwendet. Dieswurde der BRD durch die Alliierten spter verboten, so dass seitdiesem Zeitpunkt eine bunte Flut von verschiedenen Bundesadlerndurch die verschiedenen Behrden benutzt wurden.

    Es gibt allerdings bis zum heutigen Tag zweiAusnahmen: Da aus internationalen Rechtenresultierend ein gltiges Staatssymbol aufReisepssen und Staatsurkunden gefhrt werdenmuss und die BRD nie eines hatte, findet sich der Reichsadler bisheute auf Ihrem Reisepass!

    Vergleichen Sie diesen mal mit dem auf Ihrem Ausweis ... oder den aufdem Umschlag des Reisepasses mit dem innen gezeigten ...

    Welches ist die Hauptstadt Ihres Staates?

    Bereits als die BRD noch existierte, gehrte Berlin nicht zu derenStaatsgebiet. Dies wurde aufgrund der Aufteilung in Besatzungssektorenund deren rechtlichen Status durch die Alliierten so festgelegt. In Berlingab es daher bis 1990 keine "Bundespersonalausweise", sondern"Behelfsmige Personalausweise", denn auch West-Berlin gehrte bis1990 offiziell aufgrund des alliierten Vorbehaltes zum Grundgesetz undzur Verfassung von West-Berlin (siehe Art. II B desViermchteabkommens ber Berlin v. 1971) nicht zur sog."Bundesrepublik Deutschland".

    Da diese rechtlichen Grundlagen in verschiedenen Vertrgen undUrteilen nach 1990 mehrfach besttigt wurden, gehrt Berlin auch heutenoch nicht zum vermeintlichen Bundesgebiet und kann daher auchnicht die Funktion einer Hauptstadt ausfllen, was weit reichendeKonsequenzen hat ...

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    Rechtliche Grundlagen : Genehmigungsschreiben der westlichen dreiMilitrgouverneure zum Grundgesetz, Besttigungsschreiben derAlliierten Kommandantur Berlin zur Verfassung von Berlin, Viermchte-Abkommen ber Berlin, Protokollerklrung zum Einigungsvertrag,

    bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlinu.a.

    Wer hat die Staatsgewalt in Ihrem Staat inne?

    Erinnern Sie sich noch an die zahlreichen CIA-Flge, die im Jahr 2002ber unserem Land stattfanden? Hierzu gab es eine Debatte imBundestag, in welcher die Abgeordnete Gesine Ltzsch folgende Fragestellte:

    Frage der Bundestagsabgeordneten Gesine Ltzsch:

    Wie viele Flge werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch- schnittlich pro Tag (bitte spezifizieren nach Versorgungsflugzeugen undKampfflugzeugen) vom "Rckgrat der Logistik der amerikanischenStreitkrfte" ('Frankfurter Allgemeine Zeitung' vom 4. Mrz 2003), demUS-Luftwaffensttzpunkt Ramstein, sowie vom US-FlugplatzSpangdahlem von der US-Luftwaffe seit dem 5. August 2002durchgefhrt?" Antwort des Parlamentarischen Staatssekretrs im Bundesministeriumder Verteidigung Walter Kolbow vom 11. April 2003:

    Von deutschen militrischen Stellen werdenkeine Erhebungen berden tglichen US-Flugverkehr von den US-LuftwaffensttzpunktenRamstein und Spangdahlem durchgefhrt. Aus diesem Grund liegendem Bundesministerium der Verteidigung keine entsprechendenInformationen vor.

    Frage der Bundestagsabgeordneten Gesine Ltzsch:

    Welche konkreten Bndnisverpflichtungen (bitte Gesetz oder Vertragmit prziser Angabe der betreffenden Paragrafen/Punkte) hindern dieBundesregierung daran - so wie z. B. 1973 im Falle des israelisch- arabischen Konflikts oder 1986 bei der Bombardierung libyscherAnlagen - das souverne Recht zum Verbot einer Nutzung von US- Einrichtungen auf deutschem Boden fr amerikanischeKriegsvorbereitungen und Kriegshandlungen gegen den Irak

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    wahrzunehmen, und wie lsst es sich mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag,nach dem von deutschem Boden nur Frieden ausgehen soll, und demVerbot der Vorbereitung eines bzw. der Beteiligung an einemAngriffskrieg nach den allgemeinen Regeln des Vlkerrechts, der Charta

    der Vereinten Nationen (VN) und nach Artikel 26 Grundgesetz (vgl.Randelzhofer, in: Simma (Hrsg.), Charta der Vereinten Nationen, Artikel51 Rn. 28) vereinbaren, dass statt dessen ohne Bedingungen die"Bewegungsfreiheit unserer Freunde" (Bundeskanzler Gerhard Schrderbeim NATO-Gipfel in Prag am 22. November 2002) zugesagt wurde?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretrs im Bundesministeriumder Verteidigung Walter Kolbow vom 11. April 2003:

    Der Bundeskanzler hat bereits am 27. November 2002 den

    Bndnispartnern gegenber diejenigen Manahmen konkretisiert, zudenen die Bundesregierung im Einklang mit der Prager Gipfelerklrungder Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten zum Irakvom 21. November 2002 bereit ist. Diese Bereitschaft ist im DeutschenBundestag am 19. Mrz 2003 nochmals bekrftigt worden.

    Das Recht zur Stationierung amerikanischer, britischer, franzsischerund weiterer alliierter Streitkrfte in der Bundesrepublik Deutschlandergibt sich aus dem Vertrag ber den Aufenthalt auslndischerStreitkrfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober1954 (Aufenthaltsvertrag - Bundesgesetzblatt 1955 II 253). Deutschlandhat diesen Staaten seine vlkerrechtliche Zustimmung zu denStationierungen in dieser Vereinbarung erteilt.

    Der Aufenthaltsvertrag ist am 25. September 1990 im Zuge derHerstellung der deutschen Einheit ausdrcklich durch einenNotenwechsel mit den stndigen Stationierungsstaaten besttigtworden (Bundesgesetzblatt 1990 II 1390).

    Die Rechtsstellung der Stationierungskrfte in Deutschland ist geregeltim Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertragsber die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) vom19. Juni 1951 (Bundesgesetzblatt 1961 II 1190) und in demZusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien desNordatlantikvertrags ber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlichder in der Bundesrepublik Deutschland stationierten auslndischenTruppen (Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut) in der Fassungvom 18. Mrz 1993 (Bundesgesetzblatt 1994 II 2594).

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    Es scheint oberflchlich alles vertraglich geregelt. Doch wenn wir unsdie vertraglichen Regelungen einmal genauer ansehen, dann wirdschnell klar, welche Rechte eigentlich geregelt sind:

    1. Vertrag ber den Aufenthalt auslndischer Streitkrfte in derBundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954(Aufenthaltsvertrag - Bundesgesetzblatt 1955 II 253)

    2. Notenwechsel mit den stndigen Stationierungsstaaten (Bundesgesetzblatt 1990 II 1390)

    3. Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertragsber die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) vom 19. Juni 1951 (Bundesgesetzblatt 1961 II 1190)

    4. Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut in der Fassungvom 18. Mrz 1993 (Bundesgesetzblatt 1994 II 2594)

    Die NATO-Abkommen konnten, da von der damaligen BundesrepublikDeutschland unterzeichnet, nicht in den neuen Bundeslndern gelten.Daher musste das dazugehrige Zusatzabkommen 1993 modifiziertwerden.

    Der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth schreibtdazu: In der bis 1994 geltenden Fassung dieses Zusatzabkommens(ZA-NTS 1959),das in diesem Bereich die Regelungen aus derBesatzungszeit als Vertragsrecht weitgehend fortfhrte , war den inDeutschland im Rahmen der NATO stationierten US-Truppen eine sehrweitgehende Bewegungsfreiheit im deutschen Luftraum eingerumt:Eine "Truppe" war berechtigt, mit Luftfahrzeugen "die Grenzen derBundesrepublik zu berqueren sowie sich in und ber demBundesgebiet zu bewegen" (Art. 57 Abs. 1 ZA-NTS 1959)." (Zitiert nach: Deiseroth, Dieter: "Zur geltenden Rechtslage - US-

    Sttzpunkte in Deutschland im Irak-Krieg in Wissenschaft und Frieden1/2003)

    In der neuen Fassung des ZA-NTS von 1994 ist genau das gendertworden. Seit 1994 bentigen die in Deutschland stationierten Truppender oben genannten Lnder grundstzlich eine Genehmigung durch dieBundesregierung, wenn sie mit Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen indie Bundesrepublik einreisen oder sich in und ber dem Bundesgebietbewegen wollen (Art. 57 Abs.1 Satz 1 ZA-NTS 1994).

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    Fr alle Militrstandorte, also auch fr die britischen und US-amerikanischen gilt dies genauso.

    Johannes Heinen, Regierungsdirektor an der Bundesakademie frWehrverwaltung und Wehrtechnik, Mannheim weit darauf hin, dasssich auslndische Streitkrfte an deutsche Gesetze halten mssen:

    Die verbndete Entsendetruppe hat gem Art. II NTS das Recht desAufnahmestaates Deutschland zu achten. Dies gilt auch bei derWahrnehmung von Eigenschutzrechten, unabhngig davon, ob diesesich unmittelbar aus dem deutschen Recht oder aus vlkerrechtlichenVereinbarungen ergeben. Die Angehrigen verbndeter Streitkrfteknnen sich nicht ber grundlegende Rechtsstze des Aufnahmestaateshinwegsetzen." (Zitiert nach: Heinen, Johannes, Absicherung vonLiegenschaften und Transporten der verbndeten Streitkrfte inDeutschland, Bundesakademie fr Wehrverwaltung und Wehrtechnik,Mannheim, 12.02.03)

    Wenn man sich aber nun das "bereinkommen zur Regelungbestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II1274) ansieht und dort den Artikel 2 (sowie den Artikel 4) liest, wirdeiniges klarer:Die Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mchte inBezug auf Deutschland als Ganzes (Deutsches Reich in den Grenzenvom 31.12.1937) bestehen weiter fort, und zwar in jeder Hinsicht Interessant ist der Satzteil unabhngig davon, ob sie inbereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begrndet oderfestgestellt worden sind ".

    Das ist der Schlssel zur Lsung des Problems : DasBesatzungsrecht besteht frmlich und rechtlich weiter. Es hat sich nurversteckt. Es wird dem Volk suggeriert, durch den "Zwei plus Vier

    Vertrag" (Art. 7) sei Deutschland vollstndig souvern, aber genau diesist nicht so.

    Das Berlinbereinkommen vom 25.09.1990 trat bereits am 03.10.1990in Kraft (sieheVerordnung zu dem bereinkommen zur Regelungbestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990 vom 28. September 1990 [BGBl. 1990 II 1273]) und hat bereits gewirkt,bevor der "Zwei plus Vier Vertrag" 1991 in Kraft trat (siehe BGBl. 1991 II587). Selbst die Suspendierung der "VIER-Mchte-Rechte undVerantwortlichkeiten" (Erklrung der Vier Mchte ber die Aussetzung

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    ihrer Vorbehaltsrechte ber Berlin und Deutschland als Ganzes in NewYork vom 1. Oktober 1990 (siehe Bulletin des Presse- undInformationsamtes der Bundesregierung vom 10. Oktober 1990, Nr.121, S. 1266)) wurde zwar ab dem 01.10.1990 auer Kraft gesetzt,

    diese Auerkraftsetzung aber durch Inkrafttreten desBerlinbereinkommens am 03.10.1990 (siehe BGBl. 1990 II 1273)wieder aufgehoben.

    Fazit: Drei-Mchte-Rechte bleiben in Kraft.

    Das erklrt auch, wieso ungefragt (Angeblich muss ja seit 1994 jeglichesberfliegen durch US-Streitkrfte seitens der Bundesregierunggenehmigt werden) und ungezhlt Flugzeuge der Besatzungsmchteber Deutschland herumfliegen und weiterhin Besatzungstruppen

    stationiert sind. Momentan sind offiziell noch immer mindestens 74.000US-Soldaten in Deutschland stationiert. Nach inoffiziellen Angabeneines hochrangigen, bei den US-Streitkrften beschftigten Offizierssind es sogar 250.000 Soldaten. So viele, wie in der ersten Angriffswelleden Irak angegriffen haben.

    Wozu diese Menge?

    Die Bezahlung der dadurch entstehenden Kosten regelt der Artikel 120GG:

    Artikel 120 Grundgesetz(Besatzungskosten, Kriegsfolgelasten, Soziallasten)

    (1) Der Bund trgt die Aufwendungen fr Besatzungskosten unddie sonstigen inneren und ueren Kriegsfolgelasten nach nhererBestimmung von Bundesgesetzen ...

    Das die Souvernitt Deutschlands, die angeblich durch den Zwei plusVier Vertrag abschlieend geregelt wurde, tatschlich nicht besteht undnie bestand, zeigen ebenfalls Notenwechsel aus dem Jahr 1990(Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387):

    Folgende Teile des berleitungsvertrages bleiben weiterhin in Kraft:

    Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten vonAmerika, das Vereinigte Knigreich von Grobritannien und

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    Nordirland und die Franzsische Republik sind wie folgtbereingekommen:

    Teil I - Artikel 15) Der Ausdruck "Besatzungsbehrden", wie er in diesem Teilverwendet wird, bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission,die Hohen Kommissare der Drei Mchte, die Militrgouverneure der DreiMchte, die Streitkrfte der Drei Mchte in Deutschland, sowieOrganisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausbenoder im Falle von internationalen Organisationen und Organisationenanderer Mchte (und der Mitglieder solcher Organisationen) - mit derenErmchtigung handeln, schlielich die bei den Streitkrften der DreiMchte dienenden Hilfsverbnde anderer Mchte.

    Teil I - Artikel 2

    1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische,gerichtliche oder Verwaltungsmanahmen der Besatzungsbehrdenoder auf Grund solcher Manahmen begrndet oder festgestellt wordensind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft,ohne Rcksicht darauf, ob sie in bereinstimmung mit anderen Rechts- vorschriften begrndet oder festgestellt worden sind.

    Teil VI - Artikel 3(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen dieManahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstigeVermgen durchgefhrt worden sind oder werden sollen (!) , dasbeschlagnahmt worden ist fr Zwecke der Reparation oder Restitutionoder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen,die die Drei Mchte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staatenoder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen habenoder schlieen werden.

    Teil IX - Artikel 1

    Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mitDeutschland drfen deutsche Staatsangehrige, die derHerrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten,welche die Erklrung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland imKriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fnften Teils dieses Vertragsgenannt sind, sowie gegen deren Staatsangehrige keine Ansprche

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    irgendwelcher Art erheben wegen Manahmen, welche von denRegierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermchtigung in der Zeitzwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des inEuropa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf

    niemand derartige Ansprche vor einem Gericht der Bundesrepublikgeltend machen.

    Teil X - Artikel 4

    Die Bundesrepublik besttigt, dass nach deutschem Recht derKriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durchVertrge oder andere Verpflichtungen begrndeten Verbindlichkeiten zurBezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenenRechte nicht berhrt.

    In diesem Zusammenhang mchte ich noch speziell auf eineVernderung einer Formulierung des Deutschlandvertrages hinweisen,die im bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezugauf Berlin neu gefasst wurde:

    Die Formulierung "in oder in Bezug auf Berlin " hat es nmlich in sich.Da alle Alliierten Anweisungen und Gesetze smtlich in Berlin verkndetund verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle das brige

    Deutschland betreffenden Anordnungen und alliierten Gesetze in Kraft,die nicht ausdrcklich aufgehoben worden sind!

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu im Jahr 1998 festgestellt:

    Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 berleitungsvertrag wurde nicht bereits durchArt. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier- Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mchte, nicht solche der dreiWestmchte, wie den berleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-

    Vertrag zieht nur die sich "demgem" ergebende Konsequenz.Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mchtein Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damitzusammenhngenden Vereinbarungen, Beschlsse und Praktiken dievolle Souvernitt ber seine inneren und ueren Angelegenheitenwiedererlangt. Seine Bindung an vlkerrechtliche Vertrge mit den dreiWestmchten ist dadurch nicht betroffen. (Bundesverfassungsgericht 2BvR 1981/97)

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    Im Klartext: Zwar sind die Regelungen der Vier Mchte mit demRckzug der sowjetischen Streitkrfte suspendiert worden, dies betrifftaber nicht die besatzungsrechtlichen Regelungen mit den DreiMchten, die weiterhin volle Gltigkeit haben!

    Und da Deutschland demnach immer noch besetztes Gebiet ist, liegendie hoheitlichen Rechte nach wie vor bei den Besatzern.

    Oder dachten Sie, die Bundesregierung entscheidet ber dieGeschicke unseres Landes?

    Falls Sie dennoch glauben, dass die Bundesregierung dieStaatsgewalt inne hat, dann haben Sie noch nicht bemerkt, dass der jeweilige Bundeskanzler im Zusammenhang mit seiner Vereidigungimmer zuerst die Alliierten (USA, Grobritannien, Frankreich) aufsucht.

    In den Medien nennt man diese Reisen stets Antrittsbesuche,aberwarum finden diese denn gerade bei diesen vier Staaten statt ?Haben Sie sich das denn bisher noch nie gefragt - oder ist Ihnen diesnoch nie aufgefallen?

    Sehen Sie sich dazu das folgende Dokument einmal genau an:

    Jeder Bundeskanzlerbegab sich auf die Reiseund bekam seine Befehle...

    Glaubten Sie etwa an freieMedien?Nicht vor 2099!

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    Jetzt wissen auch Sie, wozu Antrittsbesuche tatschlich dienen: Demobersten Statisten wird ganz klar mitgeteilt, was er zu tun und zulassen hat! So sieht real existierende Souvernitt aus!

    Aus einem anderen hochbrisanten Anlass noch ein Beweis dafr, dassdie Alliierten in unserem Land absolute Rechte haben und wir diesimmer wieder untersttzen (mssen):

    Die CIA-Flge des Jahres 2002 waren und sind natrlich nicht dieeinzigen Aktivitten der Alliierten Streitkrfte in unserem Land. Wie nunfragmentarisch bekannt wird, haben wir entgegen der Behauptungender jeweiligen Regierung an den Kriegen in Afghanistan und demIrak doch aktiv teilgenommen!

    Und nicht nur das: Deutsche Soldaten haben an Verschleppungen undFolterungen teilgenommen, die zustndigen Behrden haben davongewusst und die Bundesregierung hat diese Menschenrechts-verletzungen gedeckt!

    Als nun die EU einen Sonderausschuss zur Untersuchung der Vorfllegebildet hat, begann wieder die Zeit der Lgen:

    Wie nebenstehend zulesen ist, haben sich dieCIA-Flge mittlerweilebesttigt.Durch ein bekanntesARD-Magazin wurdenweiterhin Aktivittenfestgestellt, die auf dengroen US-Sttzpunktenin Deutschland gestartetund von dort koordiniert

    wurden. ber diesewurden die deutschenBehrden sogar informiert.

    Deutschland erhielt von der CIA aufgrund der guten Zusammenarbeitsogar lobende Worte, whrend andere Lnder, die nicht so perfektkooperierten, kritisiert wurden.

    Aber nun bestreiten die Politiker natrlich, das sie fr die Verletzung der

    Menschenrechte, verantwortlich sind:

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    Vorstehend knnen Sie lesen, dass von der Regierung behauptet wird,dass es fr die Gefangenenflge, mit denen Menschen unschuldigverschleppt wurden, keine Beweise gibt obwohl das Gegenteilerwiesen ist!

    Dreist wird immer wieder aus Machterhalt gelogen!

    Doch ich frage Sie:Gibt es eine Entschuldigung fr die Verletzungvon Menschenrechten ausgehend von deutschem Boden?

    Wenn Sie vielleicht meinen sollten, dass diese Menschenrechts-verletzungen (Verschleppungen) vielleicht doch hauptschlich vonanderen Staaten begangen wurden, eine bedauerliche Ausnahme warenund die Regierung dies vielleicht nicht beeinflussen konnte, dann darfich Sie in diesem Zusammenhang ersatzweise auf noch weitereMenschenrechtsverletzungen aufmerksam machen, fr die dieRegierung die hauptschliche Verantwortung trgt (siehe Grafiknchste Seite).

    Es ist damit eindeutig erwiesen, dass die Regierung in derverantwortlichen Person von Frank Walter Steinmeier (SPD) die volleVerantwortung fr die Freiheitsberaubung, die Folterungen undKrperverletzungen des Guantanamo - Hftlings Kurnaz trgt.

    Doch was ist die Konsequenz?

    DieLge

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    In einem Rechtsstaat msste dies sofort zu personellen Konsequenzenund einer Bestrafung fhren, da Verste gegen grundlegendeMenschenrechte die Verletzung des hchsten Gutes darstellen und nichttolerierbar sind!

    Natrlich brauchen Sie auf so etwas in unserem Land nicht zu hoffen.

    Glauben Sie denn wirklich, dass eine Regierung, die wissentlichVerletzungen der Menschenrechte und widerrechtliche Angriffskriegeentgegen der Verbote des Grundgesetzes untersttzt, sich darberSorgen macht?!

    Wiedereine

    TatsacheSicherbelegt

    WiedereineLge

    unter vielen...

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    Da sich das deutsche Volk schon so sehr an all die Lgen, dietagtglich auf uns alle einstrmen, gewhnt hat, hlt man einfach weiterdaran fest ...

    Und jetzt, da alle Beweise auf dem Tisch liegen und sich nach der BND-Affre abermals herausstellt, dass Herr Steinmeier erneut fr klareGesetzesverste (um es vorsichtig auszudrcken) verantwortlich ist,was passiert in dessen Folge? Gar nichts!

    Lsst dies einen anderen Schluss zu, als den, dass sich damit diegesamte Regierung auerhalb von Recht und Gesetz befindet?!

    Eine letzte Frage zum Fall Steinmeier: Wenn die Gefahr besteht, dassdie ffentlichkeit tatschlich von Dingen Kenntnis erlangen knnte, dienicht fr sie bestimmt sind, was tut man dann?Man vertuscht die Vorflle und schafft die Beweise bei Seite:

    DerBeweisdafr, dass

    HerrSteinmeier

    klarverantwortlich

    ist

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    Auch dies lasse ich unkommentiert und berlasse es Ihnen, zu einerBewertung zu kommen.

    Abschlieend mchte ich noch einmal zur Grundfrage zurckkehren:Wer hat in unserem Land die Gewalt inne? Wie Sie anhand der NATO-Rechte und CIA-Flge (wie bereits am Beginn des Kapitels beschrieben)feststellen knnen, drfen wir nicht hoheitlich ber unser Land undnoch nicht einmal ber den Einsatz unserer Truppen entscheiden!Innerhalb meiner Recherchen war es mir mglich mit einemhochrangigen Offizier des Kommando Spezialkrfte (KSK) zusprechen, der aufgrund seiner persnlichen berzeugungen ein offenesGesprch mit mir fhrte.

    Lesen Sie also jetzt die Wahrheit ber die Auslandseinstze derBundeswehr, die Ihnen Ihre Regierung seit Jahren verschweigt:

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    - In der gesamten Bundeswehr gibt es keine deutscheKommandogewalt! Die Bundeswehr ist direkt der NATO unterstelltund wird direkt befehligt vom Nato Oberbefehlshaber EuropaMitte! Smtliche Truppenteile unterstehen hauptschlich

    amerikanischen Generalitten!- Im Jahr 1990 basierte die Verteidigungsbereitschaft auf dem

    Bestand von 2.418 Panzern. Aktuell sind es noch 234 Panzer, mitdenen wir uns nicht einmal gegen einen Minimalgegner verteidigenknnten!

    - Die Bundeswehr ist an insgesamt 40 (!) weltweitenEinsatzstandorten vertreten, unter denen Afghanistan und der Iraknatrlich die bekanntesten sind. Aber auch in Lndern, wie Haiti,Timor oder der Elfenbeinkste stehen deutsche Soldaten!

    - Whrend des Golfkrieges waren deutsche Soldaten in Israelstationiert und hatten den Auftrag, feindliche Raketenabzuschieen. Dies geschah mit dem Patriot-System, welches derBundeswehr von den Amerikanern verkauft wurde. Als Abschsseder Raketen mit diesem System nicht gelangen, wurde dasSystem von amerikanischen Spezialisten mit einer neuen Softwarebestckt, die das Problem behob.

    Im Klartext: Der Bundeswehr wurden durch die AmerikanerWaffensysteme verkauft, mit denen nicht getroffen werden konnte!

    Ziehen Sie daraus selbst Ihre Schlsse ...

    - Im Kosovo waren unter anderem deutsche Tornados im Einsatz.Diese flogen 3 5 nchtliche Einstze mit dem Ziel, feindlicheZiele anzugreifen. Dem deutschen Volk wurde erzhlt, dass dortlediglich Aufklrungsflge stattfanden, was klar gelogen ist!

    - Die Piloten, die sich jetzt mit deutschen Tornados in Afghanistanbefinden, mussten sich in den letzten 3 Monaten vor derAbkommandierung einer spezielle Einsatzvorbereitungunterziehen, die sich speziell den Aufgaben der Luft-Bodenuntersttzung widmete. Auch in Afghanistan sind deutscheTornados an Kampfeinstzen beteiligt!

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    - Der Begriff gefallen wird bei der Bundeswehr nicht publiziert.Trotzdem sind in den letzten 10 Jahren zahlreiche deutscheSoldaten bei Auslandseinstzen ums Leben gekommen! Eineoffizielle Aufforderung zu einer statistischen Erfassung erfolgte erstim Jahr 2007. Nach offiziellen Angaben gab es dabei 69 Tote inGefechten. (Die Dunkelziffer drfte unbesttigten Angabenzufolge diesen Wert um das vielfache bersteigen!)

    - Whrend des G8-Gipfels waren 1.100 Soldaten in Heiligendammim Einsatz, obwohl dies laut Grundgesetz nicht statthaft ist. Auchhier waren Tornados zur berwachung eingesetzt!

    - Mittlerweile ist der Flughafen Halle-Leipzig zu einem vollwertigenNATO-Flughafen ausgebaut worden. Dies dient einer strkerenmilitrischen Infrastruktur in Mitteldeutschland.

    Nach dem Studium dieser Tatsachen drfte Ihnen klar sein, dass Sie ineiner Welt leben, die nur auf Lgen aufgebaut ist! Und fr dieKriegsspiele der internationalen Interessengruppen, die deutsche

    Politiker nach besten Krften untersttzen, werden die Leben von jungen deutschen Soldaten geopfert!

    Gehren nicht auch Sie zu den 85 % der Bevlkerung, die, obwohlIhnen nicht die ganze Wahrheit bekannt ist, gegen Auslandseinstze derBundeswehr sind?

    Dann fordern Sie mit mir ein Ende dieser Einstze und einzuknftiges Entsendeverbot! Wir haben in der Welt keine Feinde!Sorgen wir dazu, dass dies so bleibt, denn dies liegt allein in

    UNSERER Verantwortung!

    Eine weitere Lge(siehe oben)

    Die Kampfeinstze deutscher Soldaten imAusland wurden mir mittlerweile durchweitere Quellen besttigt.

    Die erschreckende Wahrheit lautet daher:

    DDeeuuttss cchhllaanndd bbeeffiinnddeett ss iicchh iimm KKrriieegg!!

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    Das Mrchen von der Verfassung

    Auf die vorstehenden Tatsachen angesprochen, beeilen sich Behrdenund Politiker mitzuteilen, dass ja alles in bester Ordnung ist. Und anbesonderen Feiertagen knnen Sie Reden hren, in denen von einerfreiheitlichen Grundordnung und ihrer Werte gesprochen wird, die inDeutschland die Rechte des Einzelnen schtzt. Und immer wieder hrtman, dass das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist.

    Auch ich muss mir eingestehen, dass ich diese Lge eine lange Zeitgeglaubt habe ...

    Die Wahrheit ist, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist und dieletzte, durch das Volk legitimierte Verfassung, die Weimarer Verfassungvon 1918 (Stand 30.01.1933) ist.

    Doch beschftigen wir uns zuerst einmal mit der Frage, was einGrundgesetz berhaupt ist:

    Am 18. Oktober 1907 wurde durch die Staatengemeinschaft einAbkommen, betreffend die Gesetze und Gebruche desLandkrieges (Haager Landkriegsordnung) geschlossen. Vondeutscher Seite unterzeichnete der damalige deutsche Kaiser diesesAbkommen und auf deutschem Boden gilt es seit dem 26.01.1910.(RGBl. 1910 S. 107).

    Die Haager Landkriegsordnung wurde geschaffen um die allgemeinenGesetze und Gebruche des Krieges einer Durchsicht zu unterziehen,sei es, um sie nher zu bestimmen, sei es, um ihnen gewisse Grenzenzu ziehen, damit sie soviel wie mglich von ihrer Schrfe verlieren.

    Unter anderem ist dort in Art. 43 geregelt, dass, nachdem diegesetzmige Gewalt tatschlich in die Hnde des Besetzendenbergegangen ist, dieser alle von ihm abhngenden Vorkehrungen zutreffen hat, um nach Mglichkeit die ffentliche Ordnung und dasffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar,soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung derLandesgesetze . Dies geschieht durch eine grundstzliche Regelung ein Grundgesetz .

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    Somit ist, laut Definition, ein Grundgesetz ein Provisorium zurAufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militrisch besetztenGebiet fr eine bestimmte Zeit.

    Und wenn Sie sich irgendwann einmal fragten, warum unsereangebliche Verfassung Grundgesetzfr die Bundesrepublik und nichtGrundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heit, dann wissen Sie jetzt warum: Die Alliierten beauftragten seinerzeit denParlamentarischen Rat, ein solches zu entwerfen und hatten diesesdann zu genehmigen (siehe Genehmigungsschreiben der dreiwestlichen Militrgouverneure vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz (siehe Bildnachweis )).

    Lassen wir an dieser Stelle einmal Staats- und Vlkerrechtslehrer Prof.Dr. Carlo Schmid mit seiner Grundsatzrede vor dem ParlamentarischenRat am 8. September 1948 zu Wort kommen (Auszge):

    Meine Damen und Herren!

    Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschft, das wir hierzu bewltigen haben? Was heit denn: "Parlamentarischer Rat" ? Washeit denn: "Grundgesetz"? Wenn in einem souvernen Staat das Volkeine verfassungsgebende Nationalversammlung einberuft, ist derenAufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eineVerfassung zu schaffen. Was heit aber "Verfassung"? Eine Verfassungist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes ber die Formen unddie Inhalte seiner politischen Existenz.

    Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Siebestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurckgefhrt zuwerden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhltnisse auf demGebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und dieGrenzen der Staatsgewalt. Nichts steht ber ihr, niemand kann sieauer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.

    Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachteSelbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos,und dafr sind die Vlker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir insolchen Verhltnissen zu wirken htten, dann brauchten wir die Frage:worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriffeiner Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also

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    das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will,unabdingbar....

    Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fliet, nur wo dieser Willenicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, derGehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird ein Staat imechten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht derFall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremdenbergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisseDirektiven dabei befolgen zu mssen, und mit der Auflage, sich seinWerk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehroder weniger administrativen Geprges.

    ...Zuerst rumlich betrachtet: Die Volkssouvernitt ist, wo man von ihrerFlle spricht, unteilbar. Sie ist auch rumlich nicht teilbar. Sollte man siebei uns fr rumlich teilbar halten, dann wrde das bedeuten, dass manhier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolkssetzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein!Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!Das franzsische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine

    und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als dass dieVolkssouvernitt auch rumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamtedeutsche Volk kann "volkssouvern" handeln, und nicht ein Partikeldavon. Ein Teil von ihm knnte es nur dann, wenn er legitimiert wre, alsReprsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil desdeutschen Volkes durch ueren Zwang endgltig verhindert wordenwre, seine Freiheitsrechte auszuben. Dann wre ja nur noch der Rest,der bleibt, ein freies deutsches Volk, das deutsche Volkssouvernittausben knnte....

    Dazu mchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zugenehmigen hat, ist ein Stck Politik des Genehmigungsberechtigten,aber kein reiner Ausfluss der Volksouvernitt desGenehmigungspflichtigen!...

    Wir haben unter Besttigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetzzur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des

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    Geschichte ohnehin tabu ist. Man erinnere sich: Schon die Nazis habenmit ihrem "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", wie esam 24.03.1933 beschlossen wurde, ein Ermchtigungsgesetzgeschaffen. Damit bertrug das Parlament, der Reichstag, dem Kabinett

    Hitlers die gesamten Gesetzgebungs- und sogarVerfassungsnderungsbefugnisse. Noch ist es heute nicht so weitgekommen, aber mit der Fderalismusreform (siehe KapitelFderalismusreform = offener Gesetzesbruch) ist ein weitererentscheidender Schritt in diese Richtung getan worden!

    Besonders bedenklich ist der Umgang der Parteien mit demGrundgesetz ohnehin, das sie nur zu gerne und flschlicherweiseschon als "Verfassung" bezeichnen. Dabei deklariert der Schlussartikel146 des Grundgesetzes dieses als immer noch vorlufig, weil er es aufden Tag terminiert, "an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von demdeutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Nochhaben die Parteien dem Volk dieses Referendum und damit dieMglichkeit sich eine Verfassung zu geben, verwehrt. Man wollte 1990sogar, als mal eine Verfassungskommission tagte, diesen Schlussartikelauf Anregung Schubles ganz streichen.

    Wie die Politiker mit dem Grundgesetz umgehen und wie ernst sie esnehmen, zeigt auch der berlieferte Spruch des seinerzeitigenBundesministers Hcherl, der meinte, er knne nicht den ganzen Tagmit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen. Erstaunlich auch,wie einst pazifistische Parteien wie die Grnen, leichtfertig derGrundgesetznderung zum Einsatz der Bundeswehr auerhalbdeutschen Hoheitsgebietes zustimmten.

    Nicht zuletzt droht dem Grundgesetz weiterer Schaden durch diebisher provisorische und somit verfassungsrechtlich bedenklicheOrganisation der Europischen Union, die ohne Verfassung, nur mitundemokratischen, weil nicht gewhlten Brsseler Kommissaren, bernationale Grenzen und Gesetze hinweg regiert. Auch eine Kontrolleseitens des machtlosen Straburger Parlamentes ist nicht vorhanden.

    Alles in allem ist aber offensichtlich, dass das Grundgesetz eben keineVerfassung ist! Und diejenigen, die Ihnen dies einreden wollen, begehendamit einen Betrug, der in der Geschichte seinesgleichen sucht.

    Der Schweizer Schriftsteller Urs Bernetti ging in seinem Buch Das

    Grundgesetz, Machwerk oder Meisterleistung schonungslos mit diesem

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    Werk um und stellte fest, dass die darin verbrieften Rechte nicht etwadurch Gummiparagraphen, sondern durch Melasse geschtzt werden.Und auch Sie werden schon gemerkt haben, das vor dem Gesetz ebennicht jeder gleich ist (Art. 3 Abs. 1 GG).

    Urs Bernetti schrieb beispielsweise ber die neue Prambel desGrundgesetzes, die ja, obwohl rechtlich vllig unerheblich (sieheCreifelds Rechtswrterbuch, 17. Auflage, Verlag C.H.Beck Mnchen2002), jetzt den Geltungsbereich regeln soll (siehe dazu nchstesKapitel), folgendes:

    Was ist daran neu? Das Deutsche Volk hat das Grundgesetz jetzt nichtbeschlossen sondern es sich gegeben. Nun gut.

    Das Deutsche Volk hat dabei nicht mehr fr diejenigen Deutschengehandelt, denen mitzuwirken versagt war; die sind einfach aus demVolke verstoen worden, allein eine nicht genau bekannte Millionenzahlin Ostdeutschland (Schlesien, Westpreuen, Ostpreuen, Danzig,Posen, Sudetenland, Hinterpommern und Ostbrandenburg).

    Die bergangszeit ist entfallen, obwohl diese bergangszeit nach demalten und neuen Artikel 146 erst erfllt sein wird, wenn eine Verfassung(nicht eine nderung des Grundgesetzes!) in Kraft tritt, die von dem

    deutschen (kleingeschrieben!) Volke in freier Selbstbestimmungbeschlossen worden ist.

    Die nationale und staatliche Einheit Deutschlands zu wahren ist nichtmehr verlangt, und Gott und den Menschen ist dafr niemand mehrverantwortlich. Und in freier Selbstbestimmung die Einheit und FreiheitDeutschlands zu vollenden, dieses feierliche Gelbnis ist entfallen:Jetzt haben, so die neue Prambel, die Deutschen in Baden- Wrttemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thringen in freier Selbstbestimmung die Einheit undFreiheit Deutschlands vollendet.

    Wie kann die Einheit vollendet sein, wenn nicht das gesamte DeutscheVolk vereint ist und diese Vollendung erstritten und besttigt hat? Dafehlen doch die Deutschen in Ostpreuen, Posen, Westpreuen,Danzig, Hinterpommern, Vorpommern im Gebiet von Stettin westlich derOder, in Ostbrandenburg, in Schlesien, Bhmen, Mhren, dem

    Hultschiner Lndchen und schlielich auch in Elsa-Lothringen.

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    Allein von den Deutschen in Brandenburg zu reden, um nur diesesBeispiel anzufhren, ist doch einfach falsch und unwahr, denn da fehltnun einmal Ostbrandenburg.

    Wie kann die Staatsfhrung von freier Selbstbestimmung reden undbehaupten, die Freiheit Deutschlands sei auch vollendet, wie dieEinheit? Stehen etwa keine Besatzungstruppen im Lande? Gilt etwanicht Besatzerrecht im Lande? Nach der UNO-Satzung ist Deutschlandnoch Feindstaat!

    MUSS man nicht die Freiheit und die nationale und staatliche EinheitDeutschlands auch dann wahren, wenn diese Zustnde erreicht odervollendet wren? Warum hat man dieses Grund-Grund-Gebot allerStaatlichkeit jetzt nicht mehr erhoben?

    Die Maastrichter Vertrge verraten den Beweggrund der Staatsfhrung,dieses allerhchste Gebot zu streichen: Deutschland soll die Freiheitaufgeben, es soll ja als Bundesstaat (wie etwa Hessen ein Bundesstaatin Deutschland ist) in jenem schon jetzt widerrechtlich EuropischeUnion genannten Monstergebilde aufgehen, also untergehen und damitseine Freiheit an irgendeiner Garderobe in Brssel abgeben wie einennicht mehr bentigten Paletot.

    Es fllt auf, dass die neue Fassung der Prambel sich bemht, dieFormeln und auch die Sprche der alten Fassung zu bernehmen. Daist genau wie vorher von der freien Selbstbestimmung die Rede, alsob Selbstbestimmung nicht Freiheit voraussetzte. Da erscheint wiederdie Einheit und Freiheit Deutschlands, nur steht jetzt ein anderesVerbum dabei. Da heit es wieder, das gesamte Deutsche Volk,genau wie vorher, Nur ist jetzt gesagt, dass dieses Grundgesetz (jetzt)damit fr das gesamte Deutsche Volk gilt. Wieso erst damit? Auchdas Grundgesetz mit der alten Prambel galt ja ausdrcklich fr dasgesamte Deutsche Volk.Ich werde den unappetitlichen Eindruck nicht los, dass diese neuePrambel geschickt so abgefasst ist, dass man die tatschlichenUnterschiede beim flchtigen Lesen nicht merkt, weil man diegewohnten alten Formeln ja alle wieder findet.

    Ich fasse mich kurz:Die neue Prambel belgt das Volk.

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    Dem ist nichts hinzuzufgen.

    Ich werde in einem der folgenden Kapitel darauf zu sprechen kommen,warum das Grundgesetz schon eine sehr lange Zeit nicht mehr gilt und

    warum damit formaljuristisch der Staat Bundesrepublik Deutschlandvor langer Zeit aufgehrt hat, zu existieren.

    Des weiteren wird die Frage beantwortet, welche rechtlichen undpolitischen Wirkungen sich daraus ergeben und was dies frKonsequenzen hat ...

    Dieses Kapitel beende ich mit den Worten des Nobel-PreistrgersGnter Grass (aus dem Buch Fragen zur Deutschen Einheit):

    Die Vter und Mtter des Grundgesetzes in der alten Bundesrepublikhaben das Grundgesetz als Provisorium im Hinblick auf eine sptervielleicht mgliche Einheit verstanden. Dementsprechend war diePrambel formuliert und dementsprechend der Schlussartikel. Daranmssen wir uns halten.

    Nach wie vor ist einzuklagen, dass der Schlussartikel des altenGrundgesetzes, Artikel 146, der zwingend vorgeschrieben hat, im Fallder deutschen Einheit dem deutschen Volk eine neue Verfassungvorzulegen, nicht eingehalten worden ist.

    Ich bin sicher, dass wir alle einen ungeheuren und kaumauszugleichenden Schaden erleben, wenn wir weiterhin mit diesemVerfassungsbruch leben.

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    Bildnachweise

    Das GG wurde nievom Volk ratifiziert!

    Keine Ratifikation =Kein Recht!

    Die AlliiertenbehieltensmtlicheBefugnisse!

    Berlin gehrtenie zur BRD!

    Auch nach1990 nicht!

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    Worte eines Zeitzeugen: Carlo Schmid

    Da die in dieser Publikation dargelegten Tatsachen gern von dem unsumgebenden System und seinen Vertretern als Unsinn abgetan undvehement bestritten werden, mchte ich an dieser Stelle einenZeitzeugen zu Wort kommen lassen, dessen Integritt durch das Systemnie angezweifelt wurde und der auch die hchsten Auszeichnungen undEhrungen der Bundesrepublik Deutschland erhielt: Carlo Schmid, einerder geistigen Vter des Grundgesetzes.

    Im vorstehenden Kapitel konnten Sie bereits einige Auszge aus derGrundsatzrede Carlo Schmids vor dem Parlamentarischen Rat am 8.September 1948 lesen. Bevor ich weitere wichtige Aussagen CarloSchmids auffhre, zuerst etwas zur Person:

    Carlo Schmidt war ein deutscher Politiker (SPD) undein renommierter Staatsrechtler.Bereits im August 1948 wirkte Carlo Schmid in derHerrenchiemsee-Verfassungskonferenz, die dassptere Grundgesetz in die Wege leitete, mit.Von 1948 bis 1949 war er Mitglied desParlamentarischen Rates und des verfassungs-politisch ausschlaggebenden Hauptausschusses sowiedes Ausschusses fr das Besatzungsstatut.

    Carlo Schmid trat im Parlamentarischen Rat unter anderem am 8.September 1948 durch eine Grundsatzrede und das auf seine Initiativeins Grundgesetz bernommene konstruktive Misstrauensvotum hervor.

    Seine Ehrungen:

    1955 wurde Carlo Schmid das Grokreuz des Verdienstordens derBundesrepublik Deutschland verliehen

    1958 wurde er wegen seiner geistreichen und schlagfertigen Redenals Bundestagsvizeprsident mit dem Orden wider den tierischenErnst geehrt

    1976 erhielt er die Verdienstmedaille des Landes Baden-Wrttemberg

    Auerdem war er Trger des Hansischen Goethe-Preises derAlfred-Toepfer-Stiftung

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    Angesichts dieser Ttigkeiten, Funktionen und Ehrungen drften seineAussagen als unbestreitbare Tatsachen allgemeingltig anerkannt sein:

    ...Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte

    ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakterdes keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Eshandelt sich dabei um Organisation und nicht um Konstitution". Obeine Organisation von den zu Organisierenden selber vorgenommenwird oder ob sie der Ausfluss eines fremden Willens ist, macht keinenprinzipiellen Unterschied; denn bei Organisationen kommt es wesentlichund ausschlielich darauf an, ob sie gut oder schlecht funktionieren. Beieiner Konstitution aber ist das anders. Dort macht es einenWesensunterschied, ob sie eigenstndig geschehen ist oder ob sie derAusfluss fremden Willens ist; denn Konstitution ist nichts anderes alsdas Ins-Leben-treten eines Volkes als politischer Schicksalstrger auseigenem Willen ...

    ... Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einemStaat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich umdas Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes einessouvernen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sichunter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisierenhat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaftselbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehrstaatshnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn ...

    ... Diese Organisation als staatshnliches Wesen kann freilich sehr weitgehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierterStaatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist alsdie Organisationsform einer Modalitt der Fremdherrschaft ; denndie trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setztdie Anerkennung der fremden Gewalt als bergeordneter undlegitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selberfliet, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einenfremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistetwird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren.Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion desWillens einer fremden bergeordneten Gewalt organisiert, sogar unterdem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu mssen, und mit derAuflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich einOrganismus mehr oder weniger administrativen Geprges ...

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    ...Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach dem Kriegegeschehen ist, auch Unrecht ist!Es gibt ein franzsisches Sprichwort. On n'excuse pas le mal par lepire Man rechtfertigt das Bse nicht durch den Hinweis auf ein noch

    Bseres. ...... Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber nochdurch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nichtnur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darber hinaustrgt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Washeit denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mchte innerdeutsche Verhltnisse, um die sich zu kmmern ihnen dasVlkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Bodennach ihremWillen gestalten wollen ...

    ... Aber Intervention vermag lediglich Tatschlichkeiten zu schaffen;sievermag nicht, Rechtswirkungen herbeizufhren . Vlkerrechtlichmuss eine interventionistische Manahme entweder durch einen vorhergeschlossenen Vertrag oder durch eine nachtrgliche Vereinbarunglegitimiert sein, um dauernde Rechtswirkungen herbeizufhren. Einvorher geschlossener Vertrag liegt nun nicht vor: die HaagerLandkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistischeManahmen als Dauererscheinungen. So wird man fr die Frage, abinterventionistische Manahmen von uns als Recht anerkannt werdenmssen, sptere Vereinbarungen abzuwarten haben ...

    ... Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drcken wir es doch aus,wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutscheVolk zum Ausdruck bringt, dass es fr Zeit auf die Geltendmachungseiner Volkssouvernitt zu verzichten bereit ist. Man sollte sich dochdarber klar sein, was Volkssouvernitt heit: nicht jede Mglichkeit,sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschrnkungeinzurichten, sondern zur Volkssouvernitt gehrt, wenn das Worteinen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen undsich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird! ...

    ... Zu den interventionistischen Manahmen, die die Besatzungs- mchte in Deutschland vorgenommen haben, gehrt unteranderem, dass sie die Ausbung der deutschen Volkssouvernittblockiert haben ...

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    ... Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lsung wird erst mglichsein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung involler Freiheit wird gewhlt werden knnen ...

    ... Es gibt fast mehr Einschrnkungen der deutschen Befugnisse indiesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse! Die ersteEinschrnkung ist, dass uns fr das Grundgesetz bestimmte Inhalteauferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wires hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmchten zurGenehmigung werden vorlegen mssen. Dazu mchte ich sagen:EineVerfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stck Politikdes Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss derVolksouvernitt des Genehmigungspflichtigen! ...

    ... Solange das nicht geschehen ist (volkssouverne Rechte geltend zumachen), knnen wir, wenn Worte berhaupt einen Sinn haben sollen,keine Verfassung machen, auch keine vorlufige Verfassung, wennvorlufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern waswir machen knnen, ist ausschlielich das Grundgesetz fr einStaatsfragment ...

    ... Wir haben unter Besttigung der alliierten Vorbehalte dasGrundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen

    Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlandszu beraten und zu beschlieen. Wir haben nicht die VerfassungDeutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir habenkeinen Staat zu errichten ...

    ... Das Grundgesetz fr das Staatsfragment muss gerade aus diesemseinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen.Die knftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abnderungdes Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen mssen,sondern muss originr entstehen knnen . Aber das setzt voraus,dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthlt, wonach esautomatisch auer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintretenwird. Nun, ich glaube, ber diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen:an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freierSelbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt." ...

    ... Ich fr meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff derDemokratie gehrt, dass Sie selber die Voraussetzungen fr ihreBeseitigung schafft.

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    Ja, ich mchte weiter gehen. Ich mchte sagen: Demokratie ist nur dortmehr als ein Produkt einer bloen Zweckmigkeitsentscheidung, woman den Mut hat, an sie als etwas fr die Wrde des MenschenNotwendiges zu glauben.Wenn man aber diesen Mut hat, dann mu

    man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenber aufbringen, diedie Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen ...

    ... Das Zweite, was verwirklicht sein muss, wenn man vondemokratischer Verfassung im klassischen Sinne des Wortes sprechenwill, ist das Prinzip derTeilung der Gewalten . Sie wissen, dass dieVerfassung von 1792 den Satz enthielt, dass ein Staat, der nicht aufdem Prinzip der Teilung der Gewalten aufgebaut sei, berhaupt keineVerfassung habe.

    Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, dass die dreiStaatsfunktionen, Gesetzgebung, ausfhrende Gewalt undRechtsprechung, in den Hnden gleichgeordneter, in sich verschiedenerOrgane liegen, und zwar deswegen in den Hnden verschiedenerOrgane liegen mssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und dieWaage halten knnen.

    Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, dass, wo auch immerdie gesamte Staatsgewalt sich in den Hnden eines Organes nurvereinigt, dieses Organ die Macht missbrauchen wird. Freilich bestehtauch die Mglichkeit, dass die einzelnen Gewalten oder dass eine vonihnen die Macht, die in ihrer Unabhngigkeit liegt, missbrauchen. Siewissen um die harte Kritik, die man whrend der Zeit der WeimarerRepublik an der richterlichen Gewalt gebt hat, und, wie ich glaube,nicht immer mit Unrecht. Vielleicht wird es mit zu unseren Aufgabengehren mssen, in dem Grundgesetz Vorsorge dafr zu treffen,dassdie notwendige richterliche Unabhngigkeit nicht gegen dieDemokratie missbraucht werden kann ...

    ... Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthaltensollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne dieZustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevlkerung nichtanerkennen .

    Vielleicht knnen wir gezwungen werden, zu erleiden und zu ertragen,was uns bisher hier angetan worden ist.Aber man wird uns niemalszwingen knnen, es als Recht anzuerkennen! Weder im Westen noch

    im Osten! Das gehrt zur Ehre eines Volkes und damit auch zur

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    Demokratie. Eine Tyrannis kann es sich leisten, Menschenpreiszugeben, eine Demokratie aber nicht! ...

    ... Meine Damen und Herren! Damit bin ich am Ende meiner

    Ausfhrungen angelangt. Sie sind Ihnen vielleicht gelegentlich ein wenigtheoretisch vorgekommen. Aber glauben Sie mir, es ist mir nicht umSpekulationen gegangen! Ich habe versucht, eine klare Definition derWirklichkeit zu geben und sonst nichts. Denn nur auf einer klardefinierten Wirklichkeit kann man eine Politik aufbauen, die ihren Namenverdient. Mit Illusionen und mit Fiktionen kann man sich etwasvormachen, eine Zeitlang vielleicht auch anderen. Man kann sich ihrervielleicht eine Zeitlang sogar als Instrumente einer Politik bedienen,aber man kann Fiktionen nicht zu Fundamenten einer Politikmachen , nicht einmal zu Ansatzpunkten fr den Hebel einzelnerpolitischer Aktionen ...

    Nach diesen weiteren wichtigen Auszgen aus der Rede Carlo Schmidsvor dem Parlamentarischen Rat, welche ausschlielich aus historischenTatsachen besteht, welche offenkundig und belegt sind und keinerweiteren Errterung bedrfen, lasse ich zum Abschluss dieses Kapitelsmit Gnter Grass einen weiteren verdienten Deutschen zu Wortkommen:

    ... Doch gravierender als das allumfassende Versagen ist wohl dieTatsache, dass es in der Weimarer Republik nicht gengend Brgergegeben hat, die sich schtzend vor dieses fragile, von Anfang angefhrdete Gebilde gestellt haben ...

    Mit Gegenwind ist zu rechnen. Doch darauf wird es ankommen:auchbei Gegenwind den Mund aufzumachen, gegen den Wind laut Jaoder Nein zu sagen und dieses Ja oder Nein zu begrnden.

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    Zur Geltung des Grundgesetzes

    Whrend der 2 + 4 Verhandlungen am 17.07.1990 in Paris haben dieVertreter der Alliierten dem Auenminister der BRD, Hans DietrichGenscher, im Beisein der weiteren Auenminister EduardSchewardnadze, Markus Meckel und Krzyzstof Skubiszewski mitgeteilt,dass der Art. 23 a.F. Grundgesetz per 18.07.1990 0:00 Uhr MEZ"gestrichen" ist (siehe Bildnachweis ). Diese Regelung wurde imEinigungsvertrag dann bernommen, worauf hin das Grundgesetz ansechs Stellen gendert wurde und auch eine neue Prambel bekam.

    Am 17.07.1990 hatten sich Meckel und Genscher u.a. mit derpolnischen Forderung einverstanden erklrt, dass in der zuknftigenVerfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutscheEinheit nach der Prambel und die Beitrittsmglichkeit nachArt. 23 a.F.nicht mehr enthalten sein soll - dies forderte Polen, um jeglicheGebietsansprche Deutschlands auszuschlieen.

    Der so genannte Einigungsvertrag wurde nur von der BRD ratifiziert,aber von keinem einzigen der Siegermchte, weil insbesondere diegemeinsame Verfassung fr beide Teile Deutschlands nicht geschaffenwurde. Auch die vorher zugesicherte volle Souvernitt" durch dieSiegermchte wurde nachtrglich wieder aufgehoben. Dies lsst sichden einschlgigen Archiven der Gegenwart entnehmen (siehe unten).

    Am 25.09.1990 haben die Westalliierten, auf Grund der Weigerung derBRD/DDR-Politiker das Faktum der Nichtexistenz der BRDanzuerkennen, ein bereinkommen zur Regelung bestimmterFragen in Bezug auf Berlin (siehe Bildnachweis ) zwischen denWestalliierten und der BRD geschlossen und somit wurde folgenderText in Art. 4 dieses bereinkommens festgelegt (BGBl. II, S. 1274 ff.):

    Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliiertenBehrden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht odergerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte undVerantwortlichkeiten der Vier Mchtein oder in Bezug auf Berlin* erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Rechtrechtskrftig und rechtswirksam und werden von den deutschenGerichten und Behrden wie Urteile und Entscheidungen deutscher

    Gerichte und Behrden behandelt.

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    * Da alle alliierten Entscheidungen in Berlin ergangen sind, betrifft diesauch alle jemals getroffenen Entscheidungen! Damit gehrtbeispielsweise Berlin noch immer nicht zum Bundesgebiet und kanndemzufolge auch nicht die Hauptstadt Deutschlands sein! Da Berlin

    damit exterritorial ist, knnen dort erlassene Gesetze auf deutschemBoden nicht wirksam sein! Merken Sie etwas?

    Das glauben Sie nicht?

    In einem Schreiben der Drei Mchte vom 8. Juni 1990 wurde nocheinmal ausdrcklich darauf hingewiesen:

    Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,wir mchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmchte im Lichte der jngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lagebestimmte Aspekte Ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneutenPrfung unterzogen haben.Die Vorbehalte der Drei Westmchte in Bezug auf die Direktwahl derBerliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht derVertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere imGenehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetzangesprochen sind, werden hiermit aufgehoben.Die Haltung der Alliierten, dass die Bindungen zwischen denWestsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschlandaufrechterhalten und entwickelt werden,wobei sie bercksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil)der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht vonihr regiert werden, bleibt unverndert .(BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068) (siehe Bildnachweis )

    So unglaublich es auch fr Sie klingt:Tatsache ist, dass Berlin nie einTeil der Bundesrepublik Deutschland war, es weiterhin nicht istdaher auch keinesfalls die Hauptstadt sein kann!Verschiedene Bundesverfassungsgerichtsurteile haben dies ebenfallsbesttigt: BverfG 2 BvL 6/56 vom 21. Mai 1957, BverfG 2 BvF 1/73 vom31. Juli 1973, BGBl. II 1990, S. 1274 u.a.

    1994 stimmten Bundestag und Bundesrat dem bereinkommen zurRegelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990zu. (Vgl. BGBl. II 1994, S. 26, Art. 1, Buchstabe d) Damit gab die BRD

    endgltig ihren Anspruch auf volle Souvernitt auf.

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    Damit sind aber alle rechtlichen Grundlagen fr laufende Verfahren nachStPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidunghierauf nicht (mehr) sttzen kann. Die Verfahren sind daher smtlichsteinzustellen, es sei denn, von Seiten des Staates wird eine Legitimation

    geliefert, die rechtlich zwingend ist. Unzulssig sind Argumentationenmit der "normativen Kraft des Faktischen", "Gewohnheitsrecht" oderhnliche Verlegenheitslsungen. Diese sind als Eingriffsgrundlagegegen den Brger nicht geeignet!

    Da auch die gesamte Rechtsprechung in der BRD auf dem Boden desGrundgesetzes und in der DDR auf dem Boden der dortigenVerfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortfhrungdes Gedankens zumindest von einem Stillstand der Rechtspflege auszugehen. Auch dies wrde eine Einstellung laufender Verfahrenrechtfertigen!

    Es braucht nicht der Frage nachgegangen zu werden, welches Rechtbei dieser Sachlage berhaupt gilt. Auf jeden Fall gelten die SHAEF-Gesetze der Besatzungsmchte weiter, die neue und weitere Problemeaufwerfen. Dies wurde durch entsprechende Vereinbarungen nach derVereinigung mehrfach festgestellt (Bsp.: bereinkommen zurRegelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (sieheBildnachweis ) vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274)).

    Fazit: Mit der Streichung desArtikel 23 a.F. des Grundgesetzes hrtedie BRD auf zu existieren und die handelnden Politiker verloren damitihre Legitimation. Somit sind alle Vertrge, die nach dem Datum derPariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politikerabgeschlossen wurden, nach internationalem und Vlkerrecht nichtig!

    Das betrifft beispielsweise auch den Einigungsvertrag: Nachinternationalem Recht sind Vertrge, die gegen Normen desVlkerrechts verstoen, nichtig (siehe Artikel 53 des Wienerbereinkommen ber das Recht der Vertrge vom 23. Mai 1969,von der BRD ratifiziert am 20.08.1987):

    Artikel 53 - Vertrge im Widerspruch zu einer zwingenden Normdes allgemeinen Vlkerrechts (ius cogens):

    Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses imWiderspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Vlkerrechts

    steht. Im Sinne dieses bereinkommens ist eine zwingende Norm des

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    allgemeinen Vlkerrechts eine Norm, die von der internationalenStaatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkanntwird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nurdurch eine sptere Norm des allgemeinen Vlkerrechts derselben

    Rechtsnatur gendert werden kann.Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmig legitimiertePersonen, die Vertretungsgewalt haben, Vertrge abschlieen knnen.Diese Vertrge drfen zu anderen, bergeordneten Normen nicht imGegensatz stehen.

    Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikel 23 a.F. Grundgesetz eben dieser Paragraph am 31. August 1990, dem Tag

    der Unterzeichnung des Einigungsvertrages, nicht mehr existentgewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde. Damit kann derParagraph 1 des Einigungsvertrages (Beitritt gem Art. 23 a.F. GG)wohl kaum umsetzbar gewesen sein.

    Des weiteren widerspricht Paragraph 2 des Einigungsvertrages, derBerlin zur Hauptstadt machen soll*, wie bereits beschrieben, ebenfallsden vorhandenen Mglichkeiten der Unterzeichnenden, die, wieebenfalls schon erwhnt, auch nicht legitimiert waren.

    *Wie ihnen vom Anfang dieses Kapitels ebenfalls schon bekannt ist,widersprachen die Alliierten dem Passus, der Berlin zum Bundesgebieterklrte und zur Hauptstadt machen sollte und stellten fest, dass Berlinweiterhin einen Sonderstatus besitzt und kein Bestandteil des Landesist. Somit werden durch den Einigungsvertrag Tatsachen vorgetuscht,fr die die deutsche Seite gar nicht legitimiert war und die deshalb auchnicht stattfanden! (siehe Bildnachweis )

    Da der Einigungsvertrag somit ungltig ist, ist das Gebiet derehemaligen DDR bis zum heutigen Tag kein Bestandteil derBundesrepublik Deutschland!

    Das glauben Sie nicht?

    Prfen Sie es selbst nach: BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068

    An der fehlenden Legitimation unserer Regierung hat sich im brigenbis zum heutigen Tag nichts gendert. Auch durch unsere verfassungs-

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    Bildnachweise

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    Die Tatsache, dass Berlin weiterhin nicht zur BundesrepublikDeutschland gehrt, hat natrlich weit reichende Konsequenzen: Berlinist damit auch nicht die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland!Wir mssen zwei Regierungssitze inklusive der dazugehrigenBeamten und Politiker finanzieren: ca. 6.000 Staatsdiener in Berlin undca. 6.000 Staatsdiener in Bonn (siehe Berlingesetz)! Es ist von einemStillstand der Rechtspflege auszugehen, da aufgrund der ExterritorialittBerlins dort keine Gesetze und Beschlsse rechtswirksam fr das brige

    Land erlassen werden knnen!

    Auch 1990 bestanden die Alliierten weiterhindarauf, dass Berlin nicht zur BundesrepublikDeutschland gehrt!

    Berlin ist also auch heute noch als exterritorialanzusehen!

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    Wo ist denn diebehaupteteSouvernitt,wenn smtlichealliierteEntscheidungenunanfechtbar berallen anderen

    Rechten stehen?!

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    Warum der Einigungsvertrag nicht gelten kann

    Das neben der Bundesrepublik Deutschland am17. Juli 1990 auch dieDDR juristisch aufgelst wurde, dass haben sie den vorstehendenKapiteln schon entnehmen knnen. Wie sollte nun aber rechtswirksamam 03. Oktober 1990 eine angebliche Wiedervereinigungstattgefunden haben - und wer genau hat sich denn zu diesem Zeitpunkteigentlich vereinigen knnen?

    Auf den Punkt gebracht: Wie knnen die neuen Lnder der ehemaligenDDR, die seit dem18.07.1990 nicht mehr existent war, dem Artikel 23

    GG a.F. am 03. Oktober 1990 beitreten, obwohl dieser ebenfalls seitdem 18.07.1990 nicht mehr existiert hat? Und vor allem: Wie knnen dieneuen Lnder, die selbst erst am14. Oktober gebildet wurden, bereitsam 03. Oktober zu etwas beitreten? Und da auf beiden Seiten keinelegitimen Vertreter mehr vorhanden waren; wie konnte berhauptetwas rechtswirksam vereinbart werden?

    Juristen kennen im Recht den Begriff der Unmglichkeit. So sindVereinbarungen oder Vertrge, die Bestandteile oder Vorraussetzungenenthalten, die unmglich sind, nichtig. Und so ist der Einigungsvertragals nichtig anzusehen, da er gleich mehrere Unmglichkeiten enthlt!

    Sehen wir uns die zugrunde liegenden Vertragsdokumente einmalgenauer an:

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    DieseneuenLnderexistiertenam03.Oktober

    noch nicht!

    Das Berlinnicht dieHauptstadtund dieseFormulierung eine Lgeist, daskonnten siein den vor-stehendenKapitelnschon

    nachlesen!

    Artikel 23GG a.F.existierteseit dem18.07.1990nicht mehr!

    Artikel 23GG a.F.existierteschon seitdem18.07.1990nicht mehr!

    DiedreistestenLgen derneuenPrambel desGG:

    1. Das GGwurde durchdie Besatzerbeauftragtundgenehmigt!

    2. Es gab nieeine freie undsouverneSelbst-bestimmung!3. Die Einheitund Freiheitdes Landesist bis heutenicht erreicht!

    4. OhnetatschlicheWiederverei-nigung gibtes keingesamtesDeutschesVolk!

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    Da die neuenLnder erst am14. Oktobergebildet waren,konnten sieunmglich am03. Oktoberdem Art.23 GGa.F. beitreten!

    Dieser Artikelwar auerdemseit dem18.07.1990nicht mehrexistent!

    Letztlichbestand auchdie DDR seitdem 18.07.1990nicht mehr undkonnte daherunmglich am

    14. Oktoberneue Lnderbilden!

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    Zu den rechtlichen Grundlagen eines Beitrittes zum Gebiet derBundesrepublik Deutschland unter der Anwendung des Artikels23 GGa.F. hat auch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheitschon Feststellungen gemacht. Und auch hier findet sich eine weitere

    rechtlicheUnmglichkeit:Die DDR erklrte ihrerseits mit einer Beitrittserklrung ihren Wunschund ihren Willen zum Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland wie folgt:Die Volkskammer erklrt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich desGrundgesetzes nach Artikel 23 mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 " (zitiertnach Scholz, a.a.O., Rdnr. 33). Der Wortlaut dieser Erklrung legt nahe,dass die DDR zum 3. Oktober 1990 beigetreten ist. Denn der weitereInhalt der Erklrung lautet:Sie (die Volkskammer) geht davon aus, dassbis zu diesem Zeitpunkt(3. Oktober 1990) ... die Lnderbildung soweitvorbereitet ist, dass die Wahl zu den Lnderparlamenten am 14.Oktober 1990 durchgefhrt werden kann." Der genaue Zeitpunkt derGrndung der neuen Lnder stand somit im Moment der Abgabe derBeitrittserklrung noch gar nicht fest.

    Eine Beitrittserklrung fr noch nicht existente Lnder liee sich abernicht mit der Rechtsprechung des BVerfG vereinbaren, wonach "andereTeile Deutschlands" im Sinne des Art. 23 GG a.F. ihren Willen zurVereinigung mit der Bundesrepublik nur in der Form uern knnen, dieihre Verfassung zulassen (BVerfGE 36, 1/29). Mangels rechtlicherExistenz der fnf neuen Lnder in der zum Zeitpunkt der Abgabe derBeitrittserklrung in der DDR geltenden Verfassung, konnten diesekeine den Anforderungen des BVerfG gengende Beitrittserklrung weder selbst, noch vertreten durch die DDR abgeben und somit nichtSubjekt des Beitritts sein!

    Also war auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichtes ein Beitritt unter den gegebenen Vorraussetzungenunmglich !Nach dem Studium der zugrunde liegenden vertraglichenVereinbarungen kann man doch nur zu dem Schluss kommen, dass dieehemalige DDR U N M G L I C H am 03. Oktober 1990 derBundesrepublik Deutschland rechtswirksam beitreten konnte! WennSie von irgendwelchen Experten etwas anderes hren, dann benutzenSie Ihren klaren Verstand und lassen sich nicht lnger belgen!

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    Der Artikel23 GG a.F. existiertezum angeblichen Lnderbeitrittschon nicht mehr!

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    Und dass das Interesse der UNO, die von den Siegerstaaten desZweiten Weltkrieges gegrndet wurde, sich in der deutschen Fragenicht so schnell bewegen wird, das zeigt folgendes Schreiben:

    Es bleibt festzustellen, dass Deutschland durch das Wirken der Politikkeinesfalls eine Verfassung bekommen und jemals eigenstndig undsouvern werden wird! Vielmehr ist es so, das die deutsche Politiksmtliche Bestrebungen in diese Richtung unterminiert:

    Bereits 1990 hat Hans-Dietrich Genscher, wohl wissend, dass er nichtdas Recht dazu hat, angeregt, die Oder-Neie-Grenze zu Polenbeizubehalten und damit auf eine Angliederung der Ostgebieteverzichtet. Michail Gorbatschow beschrieb in seinen Erinnerungen, dassihn diese Haltung Deutschlands sehr berrascht hatte und er vielmehrdamit rechnete, dass die Ostgebiete von Deutschland zurckgefordertwerden wrden. Diesem Ansinnen htte er sogar zugestimmt. Dochwarum wurde auf diese Angliederung verzichtet?

    Damit Sie sich ein Bild ber das Ausma der Gesamtflche, auf dieverzichtet wurde, machen knnen, finden Sie nachfolgend eine Grafikder Grenzen von 1937.

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    Wie Sie deutlich erkennen knnen, betrifft dies Grund und Boden, derca. 30 Prozent des ehemaligen Gebietes Deutschlands ausmacht:

    Nur wenn es zu einer Angliederung

    gekommen wre, dann htte estatschlich eine Wiedervereinigung gegeben! Dann wre Deutschland tatschlich in den Grenzen von 1937wieder vereinigt worden.

    Konnten unsere (unlegitimierten)Politiker eigentlich tatschlich auf dieseGebiete verzichten?

    Hierauf gibt es eine klare Antwort: Sie konnten es nicht und der deutsch-polnische Grenzvertrag ist ungltig! (Siehe dazu auch: BverG 2 BvR1613/91)

    Hierzu die Ausfhrung von Rechtsanwalt Gerhard Hett:

    Durch den deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990wurden die Grenzen des Deutschen Reiches nicht verndert, dies giltauch fr die Grenzen des Deutschen Reiches zum Gebiet der freienStadt Danzig. Das Deutsche Reich hat den Zusammenbruch des Jahres1945 berdauert und besteht wenn auch temporr handlungsunfhig fort (siehe BVerfG 2, 266, 277; 3, 288, 319; 36, 16 u.a. ). DieseEntscheidungen des BVerfG binden die Verfassungsorgane des Bundesund der Lnder, sowie alle Gerichte und Behrden, vergleiche 31 IBverfGG . Gem. Art. 78 III Sz. 2 WeimVerf. drfen Grenzvernderungendes Deutschen Reiches nur aufgrund eines Reichsgesetzes erfolgen,gem. Art. 45 I WeimVerf. vertri