die institutionen der römischen republik

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Die Institutionen der römischen Republik Die staatlichen Institutionen zur Zeit der römischen Republik gliedern sich in drei Bereiche: die Magistrate, die Volksversammlungen und der Senat. Die Magistrate (Beamte) Die wichtigsten Magistrate waren die beiden Konsuln als die obersten Leiter der Staatsgeschäfte, die auch den militärischen Operationen voranstanden; die Prätoren als die Gerichtsmagistrate und (später) Statthalter der Provinzen; die kurulischen und plebejischen Ädile als die Marktpolizei und die Ausrichter der großen öffentlichen Feste und die Quästoren als die Finanzbeamten. Dazu traten die plebejischen Beamten, die im Ständekampf die Kampforganisationen der Plebejer gewesen waren und nach der Durchsetzung der plebejischen Forderungen als Ämter des Gesamtstaates übernommen wurden. Das waren einmal die erwähnten plebejischen Ädile und die zehn Volkstribune. In der Regel wurde alle fünf Jahre für einen Zeitraum bis zu 18 Monaten ein Censor gewählt. Ihm oblag ursprünglich die Schätzung des Vermögens der Bürger; sie war nicht nur wegen steuerlicher Umlagen erforderlich, sondern auch wegen der Heeresdienstpflicht, die sich nach dem Vermögen der Bürger richtete. Diktator Bei akuter Bedrohung durch einen äußeren Feind konnte der Senat den Notstand ausrufen und einen Diktator bestimmen, der von einem der Konsuln ernannt wurde. Der Diktator hatte keinen Kollegen, dafür war sein Amt zeitlich sehr befristet: Es sollte nicht länger als sechs Monate dauern; diese Frist genügte für die militärischen Operationen auch, denn in älterer Zeit wurde in aller Regel nur im Sommer Krieg geführt. Die Volkstribune Die Volkstribune waren ursprünglich eine revolutionäre, gegen die Staatsmacht gerichtete Institution. Sie schützten den verfolgten Plebejer, indem sie sich zwischen ihn und den verfolgenden Magistrat stellten. Die Volkstribune waren sacrosanctus („heilig“) und mit dem Veto-Recht ausgestattet. Die Volksversammlungen Es gab vier verschiedene Volksversammlungen Sie waren zuständig für die Wahl der Beamten, für die Kriegserklärung, für die Aburteilung der schweren politischen Delikte und für die Gesetzgebung. Die römische Volksversammlung konnte aus sich heraus keine Initiative entwickeln. Es gab also kein Antragsrecht eines Bürgers aus der Volksversammlung; die Volksversammlung vermochte nicht einmal, einen ihr vorgelegten Antrag zu reformieren. Sie konnte zu den Vorschlägen nur „ja“ oder „nein“ sagen. Der Senat Die zentrale Mitte des Staates war aber der Senat. Der Senat rüstete die Magistrate mit Geld aus, bestimmte die Steuersätze und beschloss über alle außerordentlichen Ausgaben.. In der klassischen Republik (300-133 v. Chr.) bestand der Senat aus maximal etwa 300 Senatoren. Das Volk wählte die Senatoren zwar nicht direkt, aber doch indirekt, insofern der Censor, der für die Ernennung der Senatoren zuständig war, bei der Aufstellung der Senatsliste (alle fünf Jahre) vornehmlich die ehemaligen und momentanen Inhaber von Ämtern benannte. Hauptversammlungsplätze des Senats waren die Kurien auf dem Kapitol und dem Forum Romanum.

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Page 1: Die Institutionen der römischen Republik

Die Institutionen der römischen Republik Die staatlichen Institutionen zur Zeit der römischen Republik gliedern sich in drei Bereiche: die Magistrate, die Volksversammlungen und der Senat. Die Magistrate (Beamte) Die wichtigsten Magistrate waren die beiden Konsuln als die obersten Leiter der Staatsgeschäfte, die auch den militärischen Operationen voranstanden; die Prätoren als die Gerichtsmagistrate und (später) Statthalter der Provinzen; die kurulischen und plebejischen Ädile als die Marktpolizei und die Ausrichter der großen öffentlichen Feste und die Quästoren als die Finanzbeamten. Dazu traten die plebejischen Beamten, die im Ständekampf die Kampforganisationen der Plebejer gewesen waren und nach der Durchsetzung der plebejischen Forderungen als Ämter des Gesamtstaates übernommen wurden. Das waren einmal die erwähnten plebejischen Ädile und die zehn Volkstribune . In der Regel wurde alle fünf Jahre für einen Zeitraum bis zu 18 Monaten ein Censor gewählt. Ihm oblag ursprünglich die Schätzung des Vermögens der Bürger; sie war nicht nur wegen steuerlicher Umlagen erforderlich, sondern auch wegen der Heeresdienstpflicht, die sich nach dem Vermögen der Bürger richtete. Diktator Bei akuter Bedrohung durch einen äußeren Feind konnte der Senat den Notstand ausrufen und einen Diktator bestimmen, der von einem der Konsuln ernannt wurde. Der Diktator hatte keinen Kollegen, dafür war sein Amt zeitlich sehr befristet: Es sollte nicht länger als sechs Monate dauern; diese Frist genügte für die militärischen Operationen auch, denn in älterer Zeit wurde in aller Regel nur im Sommer Krieg geführt. Die Volkstribune Die Volkstribune waren ursprünglich eine revolutionäre, gegen die Staatsmacht gerichtete Institution. Sie schützten den verfolgten Plebejer, indem sie sich zwischen ihn und den verfolgenden Magistrat stellten. Die Volkstribune waren sacrosanctus („heilig“) und mit dem Veto-Recht ausgestattet. Die Volksversammlungen Es gab vier verschiedene Volksversammlungen Sie waren zuständig für die Wahl der Beamten, für die Kriegserklärung, für die Aburteilung der schweren politischen Delikte und für die Gesetzgebung. Die römische Volksversammlung konnte aus sich heraus keine Initiative entwickeln. Es gab also kein Antragsrecht eines Bürgers aus der Volksversammlung; die Volksversammlung vermochte nicht einmal, einen ihr vorgelegten Antrag zu reformieren. Sie konnte zu den Vorschlägen nur „ja“ oder „nein“ sagen. Der Senat Die zentrale Mitte des Staates war aber der Senat. Der Senat rüstete die Magistrate mit Geld aus, bestimmte die Steuersätze und beschloss über alle außerordentlichen Ausgaben.. In der klassischen Republik (300-133 v. Chr.) bestand der Senat aus maximal etwa 300 Senatoren. Das Volk wählte die Senatoren zwar nicht direkt, aber doch indirekt, insofern der Censor, der für die Ernennung der Senatoren zuständig war, bei der Aufstellung der Senatsliste (alle fünf Jahre) vornehmlich die ehemaligen und momentanen Inhaber von Ämtern benannte. Hauptversammlungsplätze des Senats waren die Kurien auf dem Kapitol und dem Forum Romanum.