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1 Agrar- und Ernährungspolitik II - 5 Politische Ökonomie der Europäischen Integration im Agrarbereich Die GAP-Reform 2003 und die Halbzeitbewertung 2008

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Agrar- und Ernährungspolitik II - 5

Politische Ökonomie der Europäischen Integration im Agrarbereich

Die GAP-Reform 2003 und die

Halbzeitbewertung 2008

Problem Erweiterung, WTO Verhandlungen, Unzufriedenheit der Konsumenten, die Reformländer, Haushaltprobleme, Verteilung der Mittel

Ziele Europäisches Model der Landwirtschaft (Multifunktionalität der Landwirtschaft), Lebensmittelsicherheit, erfolgreiche Erweiterung und WTO Abkommen, (Erhaltung der Ebene der Agrarförderungen – geheimes Ziel)

Entkopplung

Mechanismus •  Produktionsunabhängige einheitliche Betriebsbeihilfe

("Entkopplung“ oder Betriebsprämie,) –  Beginn zwischen 2005/07 –  Einkommensbeihilfe für die Landwirte –  Historischen Rechten (die Erhaltung der Direktzahlungen an

2000-2002 Ebene), kalkuliert per Betrieb und dann per Fläche (Landtransfer zu ermöglichen)

–  Regionale Durchführung (einheitliche Beihilfe per ha innerhalb einer Region – Umverteilung der Mitteln!)

–  in begrenztem Maße Produktion beibehalten werden, um eine Einstellung der Produktion zu vermeiden;

–  Verknüpfung mit der Einhaltung von Standards •  in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-/

Pflanzengesundheit und Tierschutz sowie Arbeitssicherheit und mit der Verpflichtung, alle Landwirtschaftsflächen des Betriebs in gutem agronomischem Zustand zu erhalten ("Cross-Compliance");

Entkopplung

Mechanismus •  "Entkopplung“ - Betriebsprämie,

–  Kürzung der Direktzahlungen ("Modulation“ ab 5000 EUR) an Großbetriebe, um Zusatzmittel für die ländliche Entwicklung frei zu machen;

–  Haushaltsdisziplin (Anpassung der Direktzahlungen) um sicherzustellen, dass der Agrarhaushalt bis 2013 nicht überschritten wird;

–  Erhaltung begrenzter produktionsabhängigen Beihilfen (Mutterkuhprämie, ...)

–  unterschiedliche Lösungen für die MS –  keine einheitliche Politik mehr?

Entkopplung

Mechanismus •  verstärkte Politik zur Entwicklung des

ländlichen Raums durch Bereitstellung von mehr Fördermitteln (durch Modulation) und durch neue Maßnahmen

•  Anpassungen der Marktstützungspolitik im Rahmen der GAP.

–  asymmetrische Preiskürzungen im Milchsektor: Der Interventionspreis für Butter wird über vier Jahre um 25% gesenkt, Für Magermilchpulver wird die über drei Jahre erfolgende Kürzung um 15% beibehalten.

–  Kürzung der monatlichen Zuschläge im Getreidesektor um die Hälfte.

–  Andere Marktreformen (Tabak, Baumwolle, Hopfen, ...)

Entkopplung

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Billio

n Eu

ro

N a t io n a l e xp e n d it u re s fo r a g ric u lt u re

Pre -a c c e ssio n A id - A g ric u lt u re (C C )

O t h e r EA G G F m e a su re s (EU)

Ru ra l d e v e lo p m e n t ELER (EU)

A c c o m p a n yin g m e a su re s, Ru ra l d e v e lo p m e n t (EU)

D e c o u p le d a id

In c o m e su p p o rt / d ire c t a id

Exp o rt re fu n d s (EU)

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Beschäftigte in der Landwritschaft (1.000 VZÄ)

Mrd. Euro (nominelle Werte) bzw. Anteil Agrarausgaben in % Ha u sh a lt d e r EU in M rd . Eu ro ; lin ke Ska la

A g ra ra u sg a b e n in M rd . Eu ro ; lin ke Ska la

A n t e il A g ra ra u sg a b e n in %; lin ke Ska la

Be sc h ä ft ig t e in d e r La n d w . ( -2 ,5 % p .a . a b 2 0 07 ); re c h t e Ska la

Agrarhaushalt

Folgen +

Zielgerechtere Politik (Umwelt, Konsumenten) Haushaltkontrolle erhalten Erhaltung der Agrarförderungen (im Sinne von Agrarinteressen)! WTO – Abkommen??

- Die Verteilung aufgrund der historischen Rechte! Die soziale und regionale Unausgewogenheit bleibt. Spekulationen: hohe Subventionen um nicht zu produzieren. Hohe Belastung der öffentlichen Mittel in einzelnen Staaten bleibt. Positive Umwelteffekte? Landmärkte negativ beeinflusst? Keine einheitliche GAP mehr? ========== ... dies ist sicher nicht die letzte GAP Reform…

Entkopplung

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•  Betriebsprämie (2003 -2007) –  Eine Beihilfe, die den Betriebsinhabern unabhängig von ihrer

Erzeugung gewährt wird. –  Ein Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen muss

erstellt werden. Die Mitgliedstaaten können die Zahlungen unterschiedlich durchführen:

•  Grundförderung (Historisches Mode): –  Jedem Landwirt werden Ansprüche entsprechend den

Zahlungen, die er während des Bezugszeitraums erhalten hat. • Regionales Model (Pauschale):

–  Die Bezugsbeträge werden regional als Summe der von sämtlichen Landwirten der betreffenden Region im Bezugszeitraum erhaltenen Zahlungen berechnet.

–  Diese Beträge werden dann durch die von den Landwirten der Region im Jahr der Einführung der Betriebsprämienregelung gemeldeten förderfähigen Flächen geteilt, um die Ansprüche der betreffenden Region zu ermitteln.

• Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (SAP). –  vereinfachte Regelung für 8 neuen Mitgliedstaaten

vorgeschlagen, –  pro Hektar förderfähiger Fläche sind einheitliche Beträge bis

zu der in den Beitrittsvereinbarungen festgelegten nationalen Obergrenze gezahlt.

Direktzahlungen I

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•  Betriebsprämie –  Die „Hybridsysteme“:

–  die Kombination von beiden Optionen.; es können also dynamische und statische Hybridsysteme entstehen. Dynamische Hybridsysteme erleichtern gegebenenfalls den Übergang von der geltenden Grundförderung zur regionalen Pauschalregelung.

–  Option Beibehaltung der Koppelung •  Die Mitgliedstaaten können beschließen,, um weiterhin direkte

Zahlungen vorzusehen, die produktionsbezogen (landwirtschaftliche Kulturpflanzen und Hopfen) oder abhängig von der Zahl der Tiere (Schaf- und Ziegenfleisch, Rindfleisch) gewährt werden.

•  Besondere Stützungsregelungen wurden für folgende Erzeugnisse eingeführt bzw. beibehalten:

–  Hartweizen, Eiweißpflanzen, Reis, Schalenfrüchte, Energiepflanzen, Stärkekartoffeln, Milcherzeugnisse, Saatgut, Baumwolle, Tabak, Oliven (Olivenhainbeihilfe), Körnerleguminosen.

–  Für jeden Mitgliedstaat sind die Betriebsbeihilfen begrenzt (Betriebsprämie 602 Mio. EUR, Tierprämien 95 Mio EUR, Marktordnungsprämien insg. 762 Mio EUR in Österreich 2008).

Direktzahlungen II

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•  Betriebsprämie –  Einzuhaltende Verpflichtungen

•  Der Landwirt erhält nur dann Direktzahlungen: –  wenn er bestimmte Auflagen in den Bereichen öffentliche Gesundheit,

Tier- und Pflanzengesundheit sowie Umwelt- und Tierschutz einhält und sich verpflichtet, die Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten.

•  Hält sich der Landwirt nicht an diese Auflagen, werden die Direktzahlungen, auf die er Anspruch hat, für das betreffende Jahr gekürzt oder ganz gestrichen.

–  Modulation •  Sämtliche Direktzahlungen werden unabhängig von einer

Kopplung reduziert (durch die so genannte Modulation); –  die Reduzierung beträgt 2005 3 %, 2006 4 % und ab 2007 5 % je Jahr

und erfolgt, um zusätzliche Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern.

–  Direktzahlungen bis zu einer Höhe von 5 000 EUR pro Betrieb werden nicht gekürzt.

–  Haushaltdisziplin •  Es kommt zu weiteren Zahlungskürzungen, wenn die Summe der

Mittel für 1. Säule eine festgelegte Obergrenze überschreitet.

Direktzahlungen III

Health Check 2008 I

•  vorgesehen in der Reform 2003: "Gesundheitsüberprüfung"

•  politische Einigung Nov. 2008 •  keine grundlegenden Änderungen wie im Jahr

2003 (eigentlich "mid-term review") •  jedoch konsequente Fortsetzung der Reform

2003 und der Folgereformen

Health Check 2008 II

•  Auslaufen der Milchquotenregelung ab April 2015 - sanfte Landung –  Aufstockung der Quote um 1% pro Jahr –  Italien: Aufstockung sofort um 5%

•  weitere Entkopplung von Zahlungen –  Ausnahmen weiterhin: Mutterkühe, Schafe, Ziegen

•  Hilfe für Sektoren mit besonderen Problemen (Art. 68-Maßnahmen) –  Umschichtung von Direktzahlungen zu einzelnen

Sektoren (z.B. Milch)

Health Check 2008 III

•  Verlängerung single area payment bis 2013 •  zusätzliche Mittel für EU-12 (90 Mio Euro) •  Umschichtung nicht ausgegebener Mittel •  Modulation - > Umschichtung LE

–  Direktzahlungen über 5.000 Euro werden ab 2012 um 10% gekürzt (bisher 5%)

•  vereinfachte Cross-Compliance •  weitere Entkopplung und Abschaffung

Energiepflanzenprämie

Health Check 2008 IV

•  Intervention – Abschaffung für Schweinefleisch – auf Null setzen für Gerste, Sorghum – Brotweizen: max 3 Mio t zu 101,31 Eur/t;

darüber hinaus Ausschreibungen – Butter und Magermilchpulver: max 30 000

bzw. 109 000 t, darüber hinaus Ausschreibungen

• Abschaffung Verpflichtung zur Flächenstillegung

Health Check 2008 V

•  Beurteilung –  Fortsetzung der Reform ohne wesentliche neue

Akzente –  Art. 68: Lockerung des nationalen Spielraums –  beeinflusst von der Preishausse im Jahr 2007 –  Rückzug auf elementare Marktintervention im

Bereich Getreide –  keine Antworten auf neue Herausforderungen wie

Preisvolatilität

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Agrar- und Ernährungspolitik II - 6b

Politische Ökonomie der Europäischen Integration im Agrarbereich

Das Rechtsystem der GAP

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•  INHALT: •  Die rechtliche Zusammenhänge und Mechanismen der GAP

systematisch darzustellen. Die Ausarbeitung der rechtlichen Hauptelemente, die für die aktuelle Abwicklung der GAP wichtig sind. Die Betonung auf die Vorschriften mit einer ökonomischen Wirkung.

•  Inhalt: EU-Rechtssetzung und Rechtsakte Systematik des EU-Agrarrechts –  GAP im engeren Sinne:

• Direktzahlungen •  Eine einzige Gemeinsame Marktorganisation (GMO) •  Ländliche Entwicklungspolitik (LaEnPol) • Horizontale GAP-Vorschriften

–  Gesetzgebung mit agrarrechtlicher Wirkung –  (Lebensmittelsicherheitsrecht)

INHALT

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• Primäres Gemeinschaftsrecht – Gründungsverträge (Rom -

Gemeinschaften, Mastricht- EU, Amsterdam, Nizza, Lisabon...)

– Betrittsverträge – allgemeine Rechtsgrundsätze

• Sekundäres Gemeinschaftsrecht – Rechtsakte der Organe – Verordnung, Richtlinie, Entscheidung,

Empfehlungen und Stellungnahmen,Sonstige

EU Recht

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•  Verordnung –  allgemeine Geltung und in allen Teilen verbindlich –  gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat –  Vorrang gegen nationalem Recht

•  Richtlinien –  allgemeine Geltung –  verbindlich hinsichtlich der Ziele –  bedarf nationalen Umsetzungsaktes –  Form und die Mittel der Umsetzung frei für Mitgliedsstaat (MS)

•  Entscheidung –  individuelle Geltung (Staat, Person) –  verbindlich für Einzelfall

•  Empfehlungen und Stellungnahmen –  nicht verbindlich hinsichtlich der Ziele –  Bedeutung für späteres Handeln

EU Recht

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•  Definition: –  Gemeinsame Marktorganisation (GMO) sind die Bestimmungen

zur Regelungen der Erzeugung und des Handels mit landw. Erzeugnissen.

–  Ziele sind die Hauptziele der GAP. –  Verschiedene Maßnahmenbündel und Intensität des

staatlichen Eingriffs. –  Früher wurde GMO für alle wichtige Produktgruppen außer

Kartoffel und einzelne Futtermitteln: •  Getreide, Zucker, Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnisse

aus Obst und Gemüse, Wein, Tabak, Flachs und Hanf, Hopfen, Olivenöl und Tafeloliven, Reis, Waren und Blumenzucht, Trockenfutter, Saatgut, Bananen,

•  Rindfleisch, Milcherzeugnisse, Schaf- und Ziegenfleisch, Schweinefleisch, Eier und Geflügel.

•  für bestimmte in Anhang I angeführte verarbeitete Erzeugnisse •  Eine einzelne Gemeinsame Marktorganisation: Verordnung

72/2009 des Rates, siehe Amtsblatt der EU L030 vom 31. Januar 2009

GAP – GMO I

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• Struktur der GMO: –  siehe VO (EG) 1234/2007 –  Institutionelle Preise – soweit relevant – Quoten und Referenzmengen – soweit

relevant –  Interventionen (Ankauf von Agrargütern) – Verbrauchbeihilfen (z.B. Schulmilch) – Außenhandelsregime (z.B.

Exporterstattungen, Zölle, Ausfuhrabgaben) –  Schutzklauseln

GAP – GMO II

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•  Struktur der GMO: –  Umfasste Erzeugnisse

• Agrarprodukte, Produkte der I. Verarbeitungsstufe –  Institutionelle Preise

•  politische Willensbildung (Ministerrat) •  Richtpreise (auch Grundpreis, Ausrichtungspreis)

–  Zu dem die Geschäfte abwickelt werden müssten, für die Determinierung der Maßnahmen( früher für Abschöpfungen).

•  Schwellenpreise –  Mindestpreis zu dem, die Importprodukte verkauft werden

können. (über den Interventionspreis) •  Interventionspreise

–  der garantierte Preis, bei Unterschreitung Interventionsstelle die Waren aufkauft und einlagert („trigger“ für Intervention, Sicherheitsnetz)

GAP – GMO III

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•  Struktur der GMO (folg.) –  Handel mit Drittländeren

•  Zölle (%) und Importabgaben (Abschöpfungen, €/Einheit) –  Preislenkung

•  Zollkontigente –  Präferenzzölle

•  Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, –  Warenströme zu beobachten, andere Maßnahmen zu

verwalten, Kautionen und Sicherheiten! •  Exporterstattungen und - abgaben

–  Preislenkung •  Schutzmassnahmen

–  Krisenbewältigungsmaßnahme (restriktiv Lizenzen, Minimum-Importpreisen, Unterbindung von Export/Import)

GAP – GMO IV

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•  Struktur der GMO (folg.) –  Interventionen und Verbrauchbeihilfen

•  zusätzliche Nachfrage um Preise zu stabilisieren (Sicherheitsnetz) •  Öffentliche Lagerhaltung, Aufkäufe / Intervention •  Beihilfe für private Lagerhaltung •  Marktrücknahme (von verderblichen Waren) •  Verbrauchsförderung - Verarbeitungs- und Produktionsbeihilfen

–  Die Regulierung der Erzeugung (Mengensteuerung) •  Quoten: Vermarktungsbeschränkungen, einzelstaatliche

Garantiemengen, Mitverantwortungsabgaben •  Referenzmengen: Limitierung der Direktzahlungen •  Produktionsbeschränkungen: Flächenstillegungs-Verpflichtung,

Viehbesatzdichte –  Flankierende Maßnahmen

•  Statistische Informationen •  Qualitätsstandards •  Verkaufsförderungsmaßnahmen (Promotion)

GAP – GMO V

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• Darstellung ausgewählter GMO – Die Maßnahmenliste – Die Bedeutung einzelner Maßnahmen:

kein Zeich. System- oder Sicherungsmaßnahme

+ gelegentlich oder teilweise wichtig ++ wichtig +++ sehr wichtig

GAP – GMO VI

27

•  Getreide –  Intervention + –  Außenhandelsregime +

•  Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen, Abgaben, Schutzklausel

•  Öle und Ölsaaten Außenhandelsregime

•  Zölle, Schutzklausel

•  Direktzahlungen für Kulturpflanzen +++ –  Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Hartweizen –  pauschale hektarbezogene Beihilfe (bis CAP Reform 2003) –  Einbeziehung in die Entkoppelung –  (25 % könnte produktionsabhängig bleiben)

GAP – GMO VII

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•  Zucker und Isoglucose –  Richtpreis für Zucker –  Grundpreis und Mindestpreis für Zuckerrüben –  Produktionsquoten A und B und C, Produktionsabgabe +++ –  Intervention, Beihilfe für private Lagerhaltung, Erstattungen für

Verwendung von Zucker in der chemischen Industrie + –  Außenhandelsregime +++

•  Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen, Abgaben, Schutzklausel

•  Reform (2005) •  Garantienreise reduzieren sich um 36 %; •  64,2 % Kompensation durch Entkoppelung •  Umstrukturierungsfond für die Auflösung der unrentablen Produktion

(Kürzung der Quote), Anreiz für die Produzenten •  Zusätzliche Betriebsprämie für die Länder, die die Produktion halbieren •  Quote A und B zusammengefasst zu einer Quote, Verlängerung des

Systems bis 2014/15 •  Abschaffung der Interventionen (Einführung der Beihilfen für private

Lagerung

GAP – GMO VIII

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•  Wein (große Reform in 2007) –  Rodung - Prämie für Aufgabe von Rebflächen (drei Jahre) –  Nationale Finanzrahmen + + +

•  Absatzförderung in Drittländern, Umstrukturierung/Umstellung von Rebflächen, Modernisierung der Produktionskette, Innovation, Unterstützung für die grüne Weinlese und neue Maßnahmen zum Krisenmanagement.

–  Besondere Politik für Ländliche Entwicklung + (oder in Nat.Finanzrahmen)

•  Verschieden Maßnahmen um die Konkurrenzfähigkeit des Sektors zu verbessern

–  Pflanzenrechte (bis zum Jahr 2015 schrittweise abgeschafft) + –  Intervention

•  Destillation + + (schrittweise Abschaffung) •  Beihilfe für private Lagerung

–  Einführung der Betriebsprämienregelung –  Außenhandelsregime +

•  Zölle und Einfuhrpreis, Schutzklausel –  Flankierende Maßnahmen

•  Weinbauzonen ++ •  önologische Regelungen, Verwendung von Traubenmost Klassifizierung

von Rebsorten •  Mengen und Preisüberwachung, Bezeichnung

GAP – GMO IX

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•  Sonstige pflanzliche Produktgruppen –  Reis –  Flachs und Hanf –  Stärke –  Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels –  Tabak –  Hopfen –  Futter (Saatgut) –  Trockenfutter –  Olivenöl –  Bananen –  Baumwolle Reformiert (Entkoppelung) – verschieden Lösungen

•  Landw. Verarbeitungserzeugnisse (Nicht-Anhang I Waren,) –  Im Teil der gestützten Agrarprodukte (Milch,...) werden die

Außenhandelregime für Verarbeitungsprodukte (Schokolade: Milch Zucker) durchgeführt.

–  Außenhandelsregime + •  Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen

GAP – GMO X

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•  Milch und Milcherzeugnisse –  Richtpreis für Milch ++ –  Quotenregelung (Zusatzabgabe) +++ –  Intervention ++

•  Intervention (Butter und MMP) •  Beihilfe für private Lagerhaltung •  Beihilfen für Verfütterung von Magermilch und MMP •  ... Verarbeitung von Magermilch ins Kasein •  ... Schulmilch

–  Direktzahlung – Milchprämie (2004-06, dann Entkoppelung), Milchkuhprämie in AT+

–  Außenhandelsregime +++ •  Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen,

Abgaben, Schutzklausel –  Flankierende Maßnahmen

•  Promotion, Qualitätsstandards, Anpassungbeitrag für Milchproduzenten

GAP – GMO XI

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•  Rindfleisch –  Intervention +

•  Interventionsaufkäufe •  Beihilfe für private Lagerhaltung

–  Tierprämien +++ •  Mutterkuhprämie •  Sonderprämie für Stiere und Ochsen •  Saisonentzerrungsprämie •  Schlachtungprämien •  Extensivierungsprämie •  Einbeziehung in Entkoppelung •  1 Produktionsabhängige Lösung erlaubt (z.B. 75% der Sonderprämie für männliche Rinder)

–  Außenhandelsregime ++ •  Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen, Abgaben,

Schutzklausel –  Flankierende Maßnahmen

•  Promotion, Qualitätsstandard

GAP – GMO XII

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•  Schaf- und Ziegenfleisch –  Intervention

•  Beihilfe für private Lagerhaltung –  Mutterschafprämie ++

•  Einbeziehung in Entkoppelung •  Produktionsabhängige Lösung erlaubt (50 % der Prämie)

–  Außenhandelsregime •  Zölle und Einfuhrpreisschutzklausel

•  Schweinefleisch –  Intervention (Beihilfe für private Lagerung) abgeschafft 2008 –  Außenhandelsregime

•  Zölle und Einfuhrpreis, Exporterstattungen (möglich) Schutzklausel –  Flankierende Maßnahmen

•  Promotion, Qualitätsstandards •  Geflügel, Eier

–  Außenhandelsregime •  Zölle und Einfuhrpreis, Schutzklausel

–  Flankierende Maßnahmen •  Promotion, Qualitätsstandards

GAP – GMO XIII

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•  Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums stützt sich im Wesentlichen auf drei Rechtsinstrumente: –  die strategischen Leitlinien der EU für die Entwicklung des

ländlichen Raums, –  die Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung

des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Verordnung (EG) Nr. 1698/2005)

–  und die Durchführungsverordnung der Kommission.

Ländliche Entwicklung I

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•  Strategische Leitlinien müssen in regionalen Entwicklungsplänen umgesetzt werden: –  Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-

und Forstwirtschaft, –  Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, –  Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen

Raum und Förderung der Diversifizierung –  Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und

Diversifizierung, –  Umsetzung der Prioritäten in Programme, –  Komplementarität zwischen den

Gemeinschaftsinstrumenten.

Ländliche Entwicklung II

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Ländliche Entwicklung2007 - 2013

Schwerpunkt 4: LEADER (5 %)

Schwer. 1 Wettbe-werbs-

fähigkeit(10%)

Schwer. 2 Umwelt und

Landmanage-ment(25%)

Schwer. 3 Diversi-fizierung

(10%)

Einheitliche Programmierung, Finanzierung, Monitoring, Kontrolle

Ein Fonds zur ländlichen Entwicklung

Ländliche Entwicklung III

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•  3 große Ziele – 4 Programmschwerpunkte (Achsen): –  Jedem der drei großen Ziele entspricht im Rahmen der

ländlichen Entwicklungsprogramme eine thematische Achse

–  Die drei thematischen Achsen werden ergänzt durch den LEADER-Ansatz: Stärkung territorialer Ansätze und der aktiven Beteiligung der Akteure « vor Ort »

–  Für jede Achse muss ein Minimum an Finanzmitteln bereitgestellt werden (10/25/10/5%)

–  Für jede thematische Achse steht eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung

•  Implementierung durch –  Programmplanung, –  Finanzmanagement –  und Kontrollsysteme

Ländliche Entwicklung IV

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1.   Strategiedokument der EU mit Leitlinien und

Prioritäten für die drei thematischen Achsen 2.   Nationale Strategiepläne übertragen die EU-

Prioritäten auf die nationale Situation und sichern Komplementarität mit anderen Politiken (insbesondere Kohäsionspolitik)

3.  Nationale oder regionale Programme

Etappen der Programmplanung

Ländliche Entwicklung V

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•  Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft

1. Maßnahmen zur Stärkung der Humanressourcen: Berufsbildung und Information; Niederlassung von Junglandwirten; Vorruhestand; Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten;

2. Maßnahmen zur Verbesserung des physischen Kapitals: Verbesserung der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen (Umstrukturierung, Modernisierung); Ausbau der damit verbundenen Infrastrukturen; …

3. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität: Anpassung an neue EU-Normen; Teilnahme an Qualitätssicherungs-programmen; Absatzförderung von Qualitätserzeugnissen durch Erzeugergemeinschaften.

Maßnahmen unter Achse 1

Ländliche Entwicklung VI

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Maßnahmen der Achse 2 •  Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen •  Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile in

Berggebieten und anderen Gebieten mit Benachteiligungen •  Natura 2000-Zahlungen und Maßnahmen entsprechend der

Wasserrahmenrichtlinie •  Nichtproduktive Investitionen •  Erstaufforstung landwirtschaftlicher und nicht-

landwirtschaftlicher Flächen •  Zahlungen von Natura 2000 für Waldflächen •  Forst-Umweltmaßnahmen

Ländliche Entwicklung VII

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•  Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum

1. Maßnahmen zur wirtschaftlichen Diversifizierung: Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben; Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen; Fremdenverkehr; Erhaltung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes

2. Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität: Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung; Dorferneuerung und -entwicklung; Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes

3. Maßnahmen zur Berufsbildung und Kompetenzentwicklung im Rahmen von lokalen Entwicklungsstrategien

Maßnahmen der Achse 3

Ländliche Entwicklung VIII

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Schlüsselaktivitäten Achse (4) Leader •  Aufbau von Kapazitäten für örtliche

Zusammenarbeit •  Förderung von „Public Private Partnerships“,

um innovative Entwicklungsinitiativen voranzutreiben

•  Förderung von Kooperation und Innovation –  innerhalb eines MS"–  zwischen MS und Drittstaaten (transnationale Kooperation)"

•  Verbesserung der örtlichen Vernetzung zwischen Akteuren der Land- und Forstwirtschaft und anderen Wirtschaftszweigen zur Diversifizierung

Ländliche Entwicklung IX

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•  Horizontale Rechtsgebiete: –  Finanzierung der GAP

•  Implementierung, Finanzierung, Kontrolle –  Staatliche Beihilfe –  Spezielle Landwir. Herkunftsbezeichnung –  Biologischer Landbau –  FADN - Buchhaltung –  Sonstiges

GAP Horizontal I

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•  Finanzierung der GAP –  Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über

die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik –  Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Finanzierung der GAP –

Ausgaben. –  Zwei neue Fonds eingerichtet:

•  der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) •  und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen

Raums ( ELER ). –  Beide Fonds funktionieren in ähnlicher Weise.

•  Zahlstelle(n) in Mitgliedstaaten –  die Zahlungen zu tätigen

•  die Rechnungsführung der Zahlstellen zu überwachen. •  wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft.

–  Für einzelnen oder mehreren GMO, Ländl. Entwicklungspolitik •  Ministerium, Teil der M., selbständige Organisationen •  auch Marktordnung- und Interventionsstellen •  Österreich AMA, Landwirtschaftsministerium

–  EU-Finanzierung •  1. Säule: 100 % von EU •  2. Säule: Ländl.Entw.: EU-Ko-Finanzierung der Nation. oder regionalen

Programme –  Kontrolle durch die EU-Organe

GAP Horizontal II

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•  Finanzierung der GAP •  Haushaltkontrolle

•  innere, externe, EU-Ebene •  INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und

Kontrollsystem) •  automatisiert und datenbankunterstützt •  System zur Identifizierung der landw.genutzten Parzellen •  Beihilfeanträge (Mehrfachantrag) •  ein integriertes Kontrollsystem (EDV, „on the spot“) •  Ein einheitliches System zur Erfassung der Betriebsinhaber

GAP Horizontal III

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•  Staatliche Beihilfen –  Das sind alle staatlichen oder aus staatlichen Mitteln

stammenden Beihilfen, einschließlich der durch parafiskale Abgaben finanzierten Beihilfen, zu verstehen, die im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten zur Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt werden

–  Sie müssen den allgemeinen Grundsätzen der Wettbewerbspolitik, der GAP und den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft entsprechen.

–  Die Beihilfen sollen von der Kommission genehmigt werden (Notifizierung) durch die Kommission, verschiedene Verfahren.

–  Beispiele: •  keine GMO spezifische Beihilfen •  Beratung, Forschung, Ausbildung •  Umweltschutz •  Schadenersatz bei Naturkatastrophen •  strukturpolitische Maßnahmen (Investitionsförderung,

Verarbeitung,...) •  sonstiges...

GAP Horizontal IV

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Spezielle landw. Herkunftsbezeichnung –  Lebensmittelqualitätszertifizierung –  Systeme zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen

Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung •  Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) besagt, dass Erzeugung,

Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen müssen.

•  Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) besteht eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen, der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung und dem Herkunftsgebiet oder es kann sich um ein Erzeugnis mit besonderem Renommee handeln.

•  Die garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) bezieht sich nicht auf einen geographischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor.

–  Ziele: •  Um die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion zu fördern. •  Um Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung zu schützen. •  Um dem Verbraucher durch Produktinformationen über Erzeugnisse mit

Herkunftsbezeichnungen oder besonderen Merkmalen eine Orientierungshilfe zu geben

GAP Horizontal V

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• Biologischer Landbau –  Erzeugungsvorschriften – zugelassene Betriebsmittel – Verarbeitung – Kontrolle

GAP Horizontal VI

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•  Freiheit des Warenverkehrs –  Kennzeichnung der Lebens- und Betriebsmittel –  Additiven und Kontamination der Lebensmittel –  Lebensmittel mit besonderem Nutrationswert –  Lebensmittelhygiene –  Kontrolle

•  Freiheit des Kapitalverkehrs –  Bodeneigentumsfrage (der Ausländer)

•  Wettbewerb –  staatliche Beihilfen (keine Störung der Märkte) –  sonderagrarrechtliche Regelungen

•  Wirtschafts- und Währungsunion –  Gemeinsame Währung - Euro –  agrarrechtliche Sonderregelungen abgeschafft

Agrarrechtliche Wirkung II

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• Zoll- und Handelspolitik – Zollunion - Gemeinsame Zolltarife – Zoll- und Handelsabkommen

• GATT/WTO, EWR • Handelsquoten für Partnern • Entwicklungsstaaten (ACP - 70 Staaten) • Assoziierungsstaaten • Ausfuhrpolitik

– handelspolitische Schutzmaßnahmen –  Sonderregelungen GAP

Agrarrechtliche Wirkung III

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•  Umweltpolitik –  „Nitratrichtlinie“ - Wasser –  „Habitatrichtlinie - Biodiversität –  „Wildlebende Vogelarten Richtlinie“ –  GMO - Richtlinie –  „Genetische Ressourcen - Richtlinie –  Bodenschutz-Richtlinie - derzeit keine Einigung

•  Struktur- und Regionalpolitik –  Programmierung, Finanzierung, Implementierung,

Kontrolle –  Ländliche Entwicklungspolitik früher als ein Teil,

jetzt nur noch gleiche Regulirengssysteme

Agrarrechtliche Wirkung IV

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•  Grundsätze •  Veterinärrecht •  Futtermittel – Tierernährung •  Pytosanitärrecht und Pflanzenschutzmittel •  Genetisch veränderte Organismen •  Herstellung von Lebensmitteln •  Verbraucherinformationen •  Sonstiges

–  Saat- und Pflanzgut, Sortenschutz –  Biologischer Landbau

Lebensmittelsicherheit I

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•  Grundsätze der „Lebensmittelsicherheit“ –  kein einheitlicher Begriff, Querschnitaufgabe für verschiedene

Gebiete (GAP, Binnenmarkt, Schutz der Verbraucher,…), verschiedene Rechtsgebiete,

–  Grundziele: •  gesundheitlicher Schutz und Sicherheit der Konsumenten, Tiere

und Pflanzen •  Qualität •  Vertrauen von Verbraucher

–  Grundsätze: •  Integrität der Lebensmittelkette •  Risikoanalyse •  Eigene Verantwortung der Betriebe •  Rückfolgerung der Erzeugnisse •  Klare und präzise Information im Entstehen

–  die Politik im Entstehen! –  Einheitliche Kompetenz über einzelne Gebiete –  vertikale Kontrolle: „from farm to fork“ –  Strategien und Institutionen (Europäische Behörde für

Lebensmittelsicherheit

Lebensmittelsicherheit II

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•  Veterinärrecht –  Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und tierischen Produkten

•  Grenzkontrolle, Binnenmarktkontrollle –  Bekämpfung von Tierseuchen –  Tierarzneimittel –  Hygiene der tierischen Produkte

•  Zulassung von Betrieben, zwei Betriebstypen •  Kapazität und Kontrolle

–  Tierhaltung/Tierschutz –  Tierzucht

•  Futtermittel - Tierernährung –  Die Merkmale der Futtermittel in Verkehr –  Zusatzstoffe, –  Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen –  Kontrolle

Lebensmittelsicherheit III

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•  Pytosanitärrecht –  Schadorganismen und Schutzgebiete –  Pflanzenpaß und Pflanzengesundheitserzeugnisse

•  Pflanzenschutzmittelrecht –  Verkehr –  Wirkstoffliste –  Zulassung

•  Saat- und Pflanzgut –  Zulassung, Sortenkatalog, Kontrolle

•  Sortenschutz –  Rechtschutz, Nachbausaatgut

Lebensmittelsicherheit V