die eu als akteur in der friedensförderung

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Seminararbeit zum interdisziplinären Seminar: Aspekte der Friedensförderung Eingereicht am 16.05.2011 Die Europäische Union als Akteur in der Friedensförderung. Giannis Mavris 05-058-284 Schulhausstrasse 7A 4900 Langenthal +41 79 283 41 82 [email protected] Philippe Lionnet 06-108-914 Bernstrasse 147 4B 3400 Burgdorf BE +41 79 202 88 89 [email protected] Europainstitut Universität Basel Interdisziplinäres Seminar: Aspekte der Friedensförderung Prof. Dr. Laurent Goetschel, Dr. Nora Refaeil Frühjahrssemester 2011

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Studie über Konzepte und Möglichkeiten der EU als Akteur in internationalisierten Konflikten und deren Lösung.

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Page 1: Die EU als Akteur in der Friedensförderung

Seminararbeit zum interdisziplinären Seminar: Aspekte der Friedensförderung

Eingereicht am 16.05.2011

Die Europäische Union als Akteur in der Friedensförderung.

Giannis Mavris

05-058-284

Schulhausstrasse 7A

4900 Langenthal

+41 79 283 41 82

[email protected]

Philippe Lionnet

06-108-914

Bernstrasse 147 4B

3400 Burgdorf BE

+41 79 202 88 89

[email protected]

Europainstitut Universität Basel

Interdisziplinäres Seminar: Aspekte der Friedensförderung

Prof. Dr. Laurent Goetschel, Dr. Nora Refaeil

Frühjahrssemester 2011

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MA European Studies Seminararbeit

Aspekte der Friedensförderung Philippe Lionnet, Giannis Mavris

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2

1. Einleitung 3

1.1.1 Inhalt der ESS ............................................................................................................4

1.2. Bericht über die Umsetzung der ESS 2008 ........................................................... 5

2. Theoretische Grundlagen 6

3. Analyse 9

3.2. Militärische Mission: ARTEMIS KONGO ............................................................. 10

3.2.1. Eingesetzte Mittel ..................................................................................................11

3.2.2. Analyse ...................................................................................................................11

3.3. Gemischte Mission: Support to AMIS II ............................................................. 15

3.3.1. Eingesetzte Mittel ..................................................................................................15

3.3.2. Analyse ...................................................................................................................16

3.4. Zivile Mission: Aceh Monitoring Mission ........................................................... 18

3.4.1. Eingesetzte Mittel ..................................................................................................19

3.4.2. Analyse ...................................................................................................................19

4. Fazit 22

5. Bibliographie 25

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3

1. Einleitung

1.1. Die Europäische Sicherheitsstrategie ESS 2003

Im Mai 2003 wurde der Hohe Repräsentant der GASP, Javier Solana, mit der Formulierung einer

Europäischen Sicherheitsstrategie beauftragt, die im Dezember desselben Jahres mit dem Titel Ein

sicheres Europa in einer besseren Welt vom Rat der Staats- und Regierungschefs angenommen

wurde.1 Die Koordination in der europäischen Aussen- und Sicherheitspolitik wurde mit dem Ende

der bipolaren Weltordnung, den Kriegen in ex-Jugoslawien, vor allem aber mit den terroristischen

Anschlägen in New York und den internen Differenzen bezüglich des Irakkrieges als immer not-

wendiger erachtet2 – zudem erschien das Dokument als Antwort auf die National Security Strategy

der US-Regierung von 20023. Das Strategiepapier gilt immer noch als Referenzdokument mit zent-

raler Bedeutung.

Was auffällt, ist der äusserst vage und deskriptive Charakter des Papiers, die unklaren Aussagen

und die fehlenden Aussagen über die Voraussetzungen für ein konkretes Engagement der EU. Da

die Fragen der Sicherheit und Verteidigung auf intergouvernementaler Ebene4 geregelt werden,

muss das Papier trotz des markanten Einflusses von Javier Solana auch als Kompromiss verstanden

werden. Der Erklärung kommt keinerlei juristische Verbindlichkeit zu, sie dient lediglich einer gro-

ben Konzeption der Leitlinien einer zukünftigen Aussen- und Sicherheitspolitik der EU. Die juristi-

schen Grundlagen für das Handeln der EU im Rahmen der GASP/ESVP finden sich unter Titel V des

EUV, wobei Art. 21 die allgemeinen Ziele und Grundsätze und Art. 22 die Kompetenzen des Rates

in Bezug auf die Festlegung von Zielen und Interessen festlegt. Die Art. 42 bis 46 legen schliesslich

die Grundlagen für die ESVP.

1 Europäische Sicherheitsstrategie.

2 Vgl. Algieri, Franco/Kammel, Arnold: Neuer Wein in alten Schläuchen: Der Bericht zur Umsetzung der Europäischen Sicherheits-

strategie, Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik 2009. 3 Wallace, Helen, Pollack, Mark A., Young, Alasdair R., Policy-Making in the European Union, 6. Auflage, Oxford 2010, S. 445.

4 Vgl. Wallace, S.441 ff.

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4

1.1.1 Inhalt der ESS

Beim ersten Teil des Strategiepapiers werden die Herausforderungen und Hauptbedrohungen

identifiziert, beim zweiten Teil die strategischen Ziele formuliert und beim letzten Teil die Auswir-

kungen auf die Europäische Politik eruiert. Als Hauptbedrohungen werden der Terrorismus, die

Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, das Scheitern von Staaten und

organisierte Kriminalität genannt.

Die Bedrohungen seien nicht einfach auseinanderzuhalten und vernetzt. Ihre strategischen Ziele

sieht die EU durch eine Kombination von Instrumenten zur Abwehr von Bedrohungen, mit der

Stärkung der Sicherheit in der Nachbarschaft sowie der Stärkung eines wirksamen, globalen Multi-

lateralismus zu erreichen Die Auswirkungen auf die Europäischen Politik würden in Teilbereichen

eine weitere Integration bedingen. Eine aktivere Verfolgung der strategischen Ziele und damit eine

grössere Verantwortung der EU in der Welt könne nur durch eine erhöhte Handlungsfähigkeit und

mehr Kohärenz bei der GASP erreicht werden, sowie eine stärkere Zusammenarbeit mit den Part-

nern Europas. Generell wird betont, dass heutige Bedrohungen aufgrund ihrer Komplexität nicht

mehr mit rein militärischen Mitteln bewältigt werden könnten. Die Kombination unterschiedlicher

Instrumenten militärischer und ziviler Natur sei erforderlich, um einen ganzheitlichen Ansatz ver-

folgen zu können - die EU sei dabei „besonders gut geeignet, um auf solche Komplexe Situationen

zu reagieren.“5

Die vorliegende Arbeit soll exemplarisch die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie in

Bezug auf die Überwindung bzw. Minderung von Konflikten in konkreten Operationen ausserhalb

des Territoriums der EU analysieren und dabei der Frage nachgehen, inwiefern eine solche „be-

sondere Eignung“ tatsächlich existiert, wie sie eingebracht wird und wodurch sie bedingt ist.

5 Europäische Sicherheitsstrategie, S.7.

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1.2. Bericht über die Umsetzung der ESS 2008

Im Dezember 2008 erschien der Bericht über die Umsetzung der ESS mit dem Titel Sicherheit

schaffen in einer Welt im Wandel.6 Die Herausforderungen und das Bedrohungsszenario bleiben

mehrheitlich gleich, nur einige kleinere Änderungen werden gemacht, wie beispielsweise die expli-

zite Erwähnung der Sicherheit der Energieversorgung als eine verstärkte Herausforderung, auf-

grund der grösser werdenden Abhängigkeit von Energielieferanten ausserhalb Europas7. Die

„Schaffung von Stabilität innerhalb und ausserhalb von Europa“ wird als Leitmaxime für die Stra-

tegie genannt, die in einer „sich wandelnden Welt“ von essentieller Bedeutung ist.8 Im Wesentli-

chen werden die Handlungsstrategien bestätigt und z.T. weiter geführt. Die EU jedenfalls bleibt

gemäss Bericht ein „Anker der Stabilität.“9

6 Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie.

7 Ein Bereich der Sicherheitspolitik im weiteren Sinne, in dem die EU sich gerade in den letzen Jahren stark engagiert hat und der auch

nahe an der Wirtschaftlichen Grundausrichtung der Union liegt. Vgl. dazu: Buchan, David, Energy policy: Sharp challenges and rising ambitions, in: Wallace, Helen, Pollack, Mark A., Young, Alasdair R., Policy-Making in the European Union, 6. Auflage, Oxford 2010, S. 368 ff. 8 Ebd., S.6ff.

9 Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie, S.1.

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6

2. Theoretische Grundlagen

Bei der Ergründung der Frage, wie die Europäische Union zur Minderung und Bewältigung von

Konflikten beiträgt, stellt sich bei der Durchsicht der Europäischen Sicherheitsstrategie und dem

zugehörigen Bericht ein augenscheinliches Problem: es sind keine eindeutigen Trigger für einen

Einsatz der EU im Rahmen der ESVP gegeben. Ob mit militärischen oder zivilen Mitteln, es er-

scheint nicht klar ersichtlich, in welchen konkreten Fällen und unter welchen Umständen die EU in

welchem Ausmass tätig wird und werden will. Als Grundlage für eine konzeptionelle Analyse der

Rolle der EU in der Friedensförderung stellt sich also die Frage der zugrundeliegenden Vorausset-

zungen und der konkreten Interessen der EU an der Konfliktbewältigung. Ein wiederkehrendes

Element in den strategischen und juristischen Grundlagen10 ist die Aufrechterhaltung und Förde-

rung von Stabilität. Da die Europäische Union durchaus plausibel als Friedens- und Stabilisierungs-

projekt innerhalb der Aussengrenzen betrachtet werden kann, stehen für uns insbesondere die

Einsätze ausserhalb der EU im Zentrum – Instabilität soll nicht nur innerhalb, sondern auch aus-

serhalb der EU verhindert und bekämpft werden. Wir betrachten dabei die EU als im Grunde von

wirtschaftlichen Interessen und Präferenzen geprägten Akteur, wodurch ein instabiler Zustand

insbesondere die Erschwerung oder gar das Ende geregelter wirtschaftlicher Beziehungen mit ei-

ner Region bzw. einem Staat durch die Europäische Union bedeutet bzw. deren Entwicklung ver-

hindert. Die ESVP ist somit mit anderen Politikfeldern wie etwa der Europäischen Nachbarschafts-

politik oder der Entwicklungspolitik verbunden, welche u.a. solchen „geregelten Beziehungen“

entsprechen und mitunter das Fernziel der out of area –Einsätze sind.

Anders als dies in verschiedenen anderen Ansätzen üblich ist, unterscheiden wir in unserem An-

satz folgerichtig nicht streng nach militärischen und zivilen Mitteln als zwei grundsätzlich getrenn-

te Dimensionen – sondern als unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Situationen angepasste

Mittel, die letztlich demselben Ziel dienen. Dieses Ziel lässt sich abstrakt als die (Wieder-

)Herstellung von Stabilität sehen, wobei hier in der Praxis beispielsweise Rechtstaatlichkeit, De-

10

Geläufig sind auch die Begriffe « Frieden » und « Sicherheit, wie sie beispielsweise in der Schlussakte von Helsinki 1975 genannt

wurden und auf die Art. 11 Abs. 1 EUV als Grundlage zu den Zielen der GASP neben der Charta von Paris Bezug nimmt. Wir ver-wenden „Stabilität“, da uns der Begriff der allgemeinste und Wertungsfreiste zu sein scheint.

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7

mokratie und eine funktionierende Marktwirtschaft Manifestationen von Stabilität darstellen kön-

nen11. Entsprechend postulieren wir auch, dass militärische Einsätze letztlich nur der Wegberei-

tung für zivile Integrationsmissionen dienen und entsprechend in jedem Fall politische Motive im

Einsatzraum als Grundlage haben12. Schematisch lässt sich diese Handlungslogik so darstellen:

Die militärischen, militärisch-zivilen und zivilen Einsätze sind in der Abbildung mit entsprechenden

Beispielmissionen dargestellt: Den militärischen Missionen im Rahmen der GSVP oder auch der

NATO folgen entsprechend EUFOR oder EUSEC genannte zivil-militärische Übergangsmissionen,

welche bei einer weitergehenden Stabilisierung von rein zivilen Einsätzen wie den EULEX-

Rechtsstaatlichkeitsmissionen ergänzt oder abgelöst werden. Als Ausdruck der höchstmöglichen

Stabilität kann entsprechend die Errichtung einer institutionalisierten Beziehung beispielsweise im

11

Art. 11 Abs. 1 EUV nennt als weitere allgemeine Ziele der GASP die Förderung internationaler Zusammenarbeit, die Wahrung gemeinsamer Werte und der Unversehrtheit der Union, die grundlegenden Interessen, die Stärkung der internationalen Sicherheit

sowie der Sicherheit der Union, die Wahrung des Friedens sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. 12

Damit vertreten wir auch die Ansicht, dass in letzer Konsequenz keine rein „militärischen Ziele“ existieren.

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8

Rahmen der Nachbarschaftspolitik der EU oder letztlich auch in Form eines Beitrittes zur EU gese-

hen werden.

Für den hier aufgezeigten „Stabilisierungsrahmen“ und generell Einsätze der GSVP sind die völker-

rechtliche Einbettung durch ein UNO-Mandat13 und entsprechend in vielen Fällen die Koordination

und die Zusammenarbeit mit bestehenden und parallel laufenden Einsätzen wichtig und durchaus

üblich.

Insgesamt kommt der Stabilisierungsrahmen der Ausübung von Smart Power nahe14 - die Kombi-

nation von eher normativen, zivilen Mitteln der Konfliktbewältigung mit militärischen stellt aus

unserer Sicht tatsächlich ein gesamtheitliches Vorgehen dar, das in dieser Form beispielsweise

innerhalb der NATO nicht vorgesehen ist15 – aber unter anderem von der US-Armee im Rahmen

der Counterinsurgency-Strategie angestrebt wird. Die militärische Komponente der ESVP stellt im

Vergleich mit der zivilen auch eher ein Mittel der Power Projection16 dar – die reine Möglichkeit

bzw. Kapazität des Einsatzes von Truppen out of area dient dabei als unterstützendes Element bei

stabilisierenden Massnahmen und kann in instabilen Situationen als Wegbereiter für die zivilen

Einsätze dienen17, bei denen – wie wir annehmen - das „besondere“ Potential der EU eher zu ver-

orten ist und zum Tragen kommen kann.

13

Art. 42 Abs.1 EUV nennt explizit den “Einklang mit den Prinzipien der Vereinten Nationen” als Grundlage des Handelns im Rahmen

der GSVP. Dies war für die ESVP vor dem Vertrag von Lissabon in Art. 17 Abs. 1 EUV verankert. 14

Vgl. unter anderem Nossel, Suzanne, Smart Power, in: Foreign Affairs, März/April 2004, S. 131 ff. sowie Nye, Joseph, Soft Power: The Means To Success In World Politics, New York 2004. 15

Zwar kennt das strategische Konzept von 1999 gemischte Missionen nicht – aber die politische Richtungsvorgabe durch das Schlüs-seldokument des Gipfeltreffens von Riga 2006 erwähnt den “steigenden Wert von Stabilisierungseinsätzen und der militärischen Un-

terstützung von Aufbauanstrengungen” und fordert eine Entwicklung in diese Richtung. Vgl. Varwick, Johannes, Die NATO: Vom Ver-teidigungsbündnis zur Weltpolizei, München 2008, S.92 ff. 16

Hierzu auch: Hyde-Price, Adrian, „Normative“ Power Europe: A realist critique, in : Journal of European public policy, Bd. 13,

Ausg. 2/2006, S. 217-234. 17

Etwa, indem durch die Existenz militärischer Einsatzmittel die Verhandlungsposition gegenüber Drittparteien gestärkt wird.

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3. Analyse

3.1 Analyseraster

Um die spezifische Bedeutung der EU als Akteur in der Friedensförderung und Konfliktprävention

im Rahmen der GSVP zu ermitteln, wenden wir folgendes Analyseraster an:

- Element der besonderen Eignung?

- Bedeutung im Stabilisierungsrahmen?

- Interessen der EU am Einsatz und im Einsatz?

Entsprechend der vorgängig formulierten theoretischen Vorüberlegungen ist die Frage der beson-

deren Eignung zentral. Weshalb soll gerade die EU tätig werden? Und weshalb soll eine Aktion der

EU „geeigneter“ sein als eine vergleichbare eines anderen Akteurs? Oder anders gefragt: Warum

ist die EU besser geeignet als China, in einem Konflikt in Zentralafrika einzugreifen, zivil, militärisch

oder gemischt? Zum einen werden wir dabei die durch die EU selbst postulierte Eignung der EU als

Akteur, zum anderen die faktische, für den spezifischen Einzelfall plausible Eignung festhalten –

sofern eine solche stichhaltig festgehalten werden kann. Es gehst dabei vor allem darum, Ansätze

für eine möglichst allgemeine Verortung der genuinen Qualitäten der EU als Akteur in internatio-

nalisierten Konflikten zu finden, da die Frage im Rahmen dieser Arbeit natürlich nicht ansatzweise

abschliessend beantwortet werden kann. Die Einbettung der untersuchten Fälle im Stabilisierungs-

rahmen soll wiederum die Plausibilität des Grundkonzeptes empirisch untersuchen und insbeson-

dere auch die Verbindungen zu anderen Akteuren und Operationen in einer bestimmten „instabi-

len“ Region aufzeigen und verdeutlichen. Dabei soll insbesondere ermittelt werden, inwiefern sich

eine schematische Einordnung der EU-Einsätze überhaupt anbietet bzw. inwieweit sie plausibel

und sinnvoll ist.

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10

Es soll untersucht werden, wie die EU im konkreten Einzelfall Stabilität schaffen will – und welche

Konzeption derselben jeweils erkennbar wird. Dabei spielt sowohl das Verhältnis zu Operationen

anderer internationaler Akteure im Einsatzraum wie auch zu anderen Politikfeldern der EU im

betreffenden Gebiet eine wichtige Rolle. Als letzter Punkt soll die Existenz und Relevanz von even-

tuell vorhandenen konkreten Interessen der EU an einem Einsatz untersucht werden, welche un-

ter Umständen über die Stabilisierung hinausgehen bzw. eindeutiger sind. Damit wollen wir ver-

hindern, dass ein Einzwängen der Fallstudien in den Stabilitätsrahmen die Sicht auf augenscheinli-

che Motive ausserhalb eines eher allgemeinen Stabilisierungsinteresses18 verdeckt.

3.2. Militärische Mission: ARTEMIS KONGO

Eine rein militärische Mission der EU war ARTEMIS19 in der Demokratischen Republik Kongo (DRK)

zur Unterstützung der UN-Mission MONUC, die im Juni 2003 beschlossen wurde.20 Vom Juni bis

September 2003 befand sich die EU-Friedenstruppe im Osten der DRK, um für Sicherheit und Stabi-

lität zu sorgen, sowie die Verbesserung der humanitären Situation zu gewährleisten.21 Die kurzfris-

tige EU-Mission sollte die schwache UN-Mission unterstützen, bis diese verstärkt und aufgestockt

werden würde. Die Mission in der DRK war die erste militärische Mission der EU, die ausserhalb

Europas und formell unabhängig von der NATO durchgeführt wurde.

Ursprünglich war sie als eine rein französische Mission mit dem Namen Operation Mamba geplant,

wurde aber auf Initiative der französischen Regierung in den Rahmen der ESVP überführt. Das be-

deutete, dass alle EU-Mitgliedstaaten über den Rat bei den Planungen und Entscheidungen teil-

18

Welches keineswegs spezifisch europäisch ist. Vgl. hierzu auch zum Vergleich der chinesischen und europäischen Sicherheitspolitik: Youming, Yang, Ziele und Leitgedanken der Sicherheitspolitik Chinas, in: Diskussionsbeiträge zum VI. Chinesisch-Deutschen Sicher-

heitsdialog: Sicherheitspolitik Chinas und der EU – Vergleich und Kooperationsperspektiven, Diskussionsbeiträge der Friedrich-Ebert-Stiftung, Nr. 6, September 2007, S. 41 ff. Quelle: http://library.fes.de/pdf-files/bueros/china/04981.pdf (Letzter Zugriff: 10.05.2011). 19

Council Joint Action 2003/423/CFSP. 20

Council Decision 2003/432/CFSP. 21

DRC/ARTEMIS, http://www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=605&lang=en.

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11

nahmen, obwohl Frankreich den weitaus grössten Teil der militärischen Kräfte und die Blaupause

der Operation stellte.22

3.2.1. Eingesetzte Mittel

Die Mission wurde unter französischem Kommando durchgeführt, das auch den grössten Teil der

1'850 Mann starken Truppe stellte (90% der Bodentruppen23). Das Budget belief sich auf sieben

Millionen Euro.24 Da das EU-Engagement von der UNO mit der Resolution 1484 begleitet wurde,

stellten auch nicht EU-Mitgliedstaaten Truppen zur Verfügung, die inter alia mit den europäischen

Truppen koordiniert wurden.25

3.2.2. Analyse

Element der besonderen Eignung:

Bevor die Mission im Rahmen der EU geplant wurde, machte Frankreich ihre Intervention abhän-

gig von einem UNO-Mandat, der Zustimmung der in den Kämpfen involvierten Staaten Dem. Rep.

Kongo, Uganda und Ruanda, und schliesslich einem beschränkten zeitlichen und örtlichen Rahmen

der Mission.

22

Homan, Kees, Operation Artemis in the Democratic Republic of Congo, In: European Commission: Faster and more united? The debate about Europe’s crisis response capacity, Mai 2007, S.2 f. 23

Homan. 24

Rummel, Reinhardt: Die zivile Komponente der ESVP, Reichhaltiges Gestaltungspotential für europäische Krisenintervention, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin 2006, S. 13. 25

Weitere partizipierende Staaten waren Österreich, Belgien, Brasilien, Kanada, Zypern, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Nie-derlande, Portugal, Südafrika, Spanien, Deutschland und das Vereinigte Königreich.

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12

Die Beschränkung der Mission war ein wichtiges Element bei der Planung der Mission - ein zeitlich

und räumlich uneingeschränktes Mandat wäre für die EU kaum in Frage gekommen.26 Obwohl sich

die EU in der Lage sah, eine militärische Mission durchzuführen, war man sich bei der Planung der

Mission durchaus über die eigenen Grenzen bezüglich der militärischen Kapazitäten bewusst –

dies geht aus den Mitteilungen des Rates zur gemeinsamen Aktion hervor, welche die Frage der

Kapazitäten wiederholt als Hauptproblem nennen. Die Dauer und Grösse der Mission wurden im

Hinblick auf das Ausmass des Konflikts als hinreichend beurteilt. Interessanterweise wurde die

Zusammenarbeit mit Drittstaaten27 und internationalen Organisationen nicht nur als durchwegs

erfolgreich eingestuft, sondern auch bei vorherigen Missionen gewünscht. Wie bei der ESS, wurde

auch hier auf die Kooperationsbereitschaft und –Eignung der EU gewiesen, ohne diese genauer zu

definieren.28 Javier Solana, zu diesem Zeitpunkt der Hohe Vertreter der GASP, betonte die „politi-

sche Bedeutung“ der Operation für die EU öffentlich in Brüssel gegenüber Pressevertretern29. Es

lässt sich aber feststellen, dass die EU an sich keineswegs geeigneter war, die kurze Militäraktion

durchzuführen – beziehungsweise, dass die Überführung vom französischen auf einen europäi-

schen Rahmen operativ kaum einen Unterschied machte.

Bedeutung im Stabilisierungsrahmen:

ARTEMIS ist in unserem Schema auf der linken Seite anzusiedeln, die Lage in Bunia war zu diesem

Zeitpunkt augenscheinlich instabil, weshalb der UNO-Sicherheitsrat auch ein „robustes“ Mandat

im Sinne von Kapitel VII, Art. 42 der UNO-Charta aussprach30. Das Ziel der Mission war die Verbes-

serung der Sicherheitslage in der Stadt Bunia und die Unterstützung der UN-Mission MONUC. Um

26

Lindstrom, Gustav: Im Einsatzgebiet: ESVP-Missionen. In: Gnesotto, Nicole (Hrsg.): Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, Die ersten fünf Jahre (1999–2004), Paris 2004, S. 146. 27

So wurden beispielsweise ukrainische Transall-Transportflugzeuge genutzt, welche im Rahmen der kurz vor dem Einsatz ausgehan-

delten „Berlin-Plus“-Vereinbarungen mit der NATO geleast werden konnten. 28

Lindstrom., s. 152. 29

New York Times, European Peacekeepers to Go to Congo on Non-NATO Mission, 5. Juni 2003. Quelle : http://www.nytimes.com/2003/06/05/international/africa/05CONG.html?scp=5&sq=europ (Letzter Zugriff: 11.05.2011).

30 Der Artikel erlaubt den beteiligten Staaten, mittels „Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des

Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen“ zu treffen, was auch offensive militärische Gewalt ein-schliesst.

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13

die gewalttätigen Auseinandersetzungen beenden zu können, kam nach Ansicht des Sicherheitsra-

tes in der zugrundeliegenden Resolution 1484(2003)31 nur eine rasche militärische Intervention in

Frage. Auf der Grundlage derselben Resolution erhielt die EU das Mandat zum Eingriff, worauf die

Intervention gestartet wurde.

Der von Frankreich und der EU geforderte beschränkte zeitliche Rahmen sollte den Druck auf die

UNO erhöhen, MONUC zu stärken und effizienter zu gestalten. Die EU sollte nur für eine Über-

gangszeit für Stabilität32 sorgen und nicht die gesamte Verantwortung für den Konflikt überneh-

men. 33 Obwohl es zwischen ARTEMIS und den nachfolgenden EU-Missionen in der Dem. Rep.

Kongo keinen direkten operativen Zusammenhang gab, sollte ein politischer Zusammenhang nicht

ausgeschlossen werden. Bei der Vorstellung der gemischten Operation EUFOR DR CONGO von

2006 findet ARTEMIS Erwähnung.34

Interessen der EU:

Operation Concordia in Mazedonien 2003 war die einzige militärische EU-Mission vor ARTEMIS,

welche allerdings kleiner im Umfang war, in Zusammenarbeit mit der NATO und in unmittelbarer

Nachbarschaft der EU stattfand.35 Dadurch kam ARTEMIS in zweierlei Hinsicht ein gewisser

„Übungsfall“-Charakter zu: Erstens da die Missionen im Rahmen der ESVP noch immer relativ neu

waren und die Möglichkeiten eines gemeinsamen militärischen Vorgehens noch geprüft werden

mussten. Zweitens da es sich erstmals um eine unabhängige, reine EU-Mission ohne Teilnahme

der NATO handelte. Hinsichtlich der Streitigkeiten innerhalb der EU bezüglich des Einmarsches in

31

Resolution 1484 des Sicherheitsrates vom 30 Mai 2003, Quelle: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/UNresolution1484.pdf (Letzter Zugriff 04.05.2011). 32

Eine sogenannte „Stopgap“, um eine weitere Eskalation bis zur Verstärkung von MONUC zu verhindern – welche heute die mit Ab-stand grösste, Personalintensivste und teuerste UNO-Mission überhaupt ist. 33

Rummel, S.17. 34

EUFOR RD CONGO, http://www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=1091&lang=EN (Letzter Zugriff 10.05.2011). 35

CONCORDIA/FYROM, http://www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=594&lang=en (Letzter Zugriff 12.05.2011).

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14

den Irak wurde der Einsatz in der Dem. Rep. Kongo auch als Zeichen der aussenpolitischen Einig-

keit und Handlungsfähigkeit gegen aussen gewertet und dargestellt.36

Insgesamt kommt dem Demonstrationseffekt und der politischen Bedeutung einer „autonomen“

Militäroperation aufgrund der augenscheinlichen Adaptierung einer bereits durchgeplanten fran-

zösischen Operation und der zeitlichen Nähe zu den „Berlin plus“-Verhandlungen mit der NATO in

diesem Fall die höchste Bedeutung zu. Faktisch handelte es sich weiterhin um einen Einsatz der

französischen Armee in Zentralafrika unter nur geringer operativer Beteiligung anderer Mitglied-

staaten, dem auf Ersuchen der Regierung Chirac ein „europäisches“ Etikett angeheftet wurde. Die

Wahrnehmung des Einsatzes als „europäisch“ spielte aus unserer Sicht für die französische Regie-

rung eine grössere Rolle als die tatsächliche, operative Kooperation innerhalb der ESVP.

36

Homan, S.3.

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15

3.3. Gemischte Mission: Support to AMIS II

Die African Union Mission in Darfur (AMIS) begann 2004 und sollte den Waffenstillstand zwischen

den verschiedenen Parteien in Darfur überwachen. Am 18. Juli 2005 beschloss der Rat der EU,

nach einer Anfrage von Seiten der AU, eine gemischte zivil-militärische Mission zur Unterstützung

von AMIS.37 Im Mai 2006 wurde mit der Hilfe der Afrikanischen Union (AU) und der UNO das Dar-

fur Peace Agreement (DPA) geschlossen, das den seit 2003 anhaltenden Bürgerkrieg in Darfur ab-

schliessen sollte.38 Mit der Einrichtung der UNAMID am 31. Dezember 2007 endete auch die Mis-

sion der EU.39

3.3.1. Eingesetzte Mittel

Die gemischte Mission der EU in Darfur sah eine Vielzahl von Bereichen vor, in denen der AMIS

Unterstützung gewährt werden sollte. 40 Insgesamt wurden mehrere Dutzend militärische und zivi-

le Experten über 2,5 Jahre nach Darfur entsandt, wobei sich im Schnitt etwa dreissig Polizisten, 15

Militärexperten und zwei Militärbeobachter in der Krisenregion aufhielten41.

Die Operation gliedert sich grundsätzlich in zwei unterschiedliche Zweige: die militärische Unter-

stützung und der Aufbau der Polizeimission CIVPOL innerhalb der Operation AMIS II42. Die EU

wendete 300 Millionen Euro aus der African Peace Facility auf, weitere geschätzte 500 Millionen

kamen aus den EU-Mitgliedstaaten zusammen.43

37

Council Joint Action 2005/557/CFSP. Siehe auch: EU Support to AMIS (Darfur),

http://www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=956&lang=en (Letzer Zugriff 04.05.2011). 38

UNAMID Background, http://www.un.org/en/peacekeeping/missions/unamid/background.shtml (Letzter Zugriff 06.05.2011). 39

EU Support to AMIS (Darfur), http://www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=956&lang=en (Letzter Zugriff 04.05.2011). 40

Etwa : Unterstützung und Beratung beim Aufbau einer effizienten Polizei, Bereitstellen von “operational and logistic planners”, Luft-transport von Militäreinheiten und Material, Ausbildung von Personal, Luftaufklärung, Medienarbeit, Militärbeobachter, finanzielle

und administrative Unterstützung. Vgl. EU Council Secretariat: Factsheet. Darfur – Consolidated EU package in support of AMIS II, S.2f. 41

Im Gegensatz etwa zur Operation Artemis wurde die Nationalität des eingesetzten Personals in den offiziellen Factsheets der EU

nicht aufgeführt – es war die Rede von “EU-Personal”. Vgl. etwa European Union factsheet, European Union response to the Darfur crisis, Juli 2006. Quelle: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/060714-Darfur_Update2.pdf (Letzter Zugriff 12.05.2011). 42

EU civilian-military supporting action to the "AMIS II" mission in Darfur, background media briefing, 4.7.2005. Quelle:

http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/sg/85572.pdf (Letzter Zugriff 12.05.2011). 43

EU Council Secretariat: Factsheet. EU support to the African Union Mission in Darfur – AMIS, S.1f.

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3.3.2. Analyse

Element der besonderen Eignung:

Bei der Gewichtung der militärischen und der zivilen Komponente der gemischten Operation fällt

die Abwesenheit der direkten Beteiligung mit Bodentruppen auf. Die als „militärisch“ ausgewiese-

nen Bereiche der Operation bestehen primär aus unterstützenden Massnahmen durch technische

und nachrichtendienstliche Mittel wie auch Militärbeobachtern. Der operative Schwerpunkt der

Mission liegt auf der Ausbildung und Unterstützung von Polizeikräften, also die Überführung des

militärischen Konfliktes in einen Zustand von Rechtsstaatlichkeit und garantiertem staatlichen

Gewaltmonopol, durch die Schaffung der hierfür notwendigen Organe im Rahmen der CIVPOL.

Hier kann die EU durch die Ausbildung und die Bereitstellung von Polizeioffizieren längerfristig

Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der polizeilichen Praxis in Zukunft nehmen.

Dies ist auch der Bereich, den die EU in der multilateral ausgeführten Operation exklusiv über-

nimmt, während die militärische Verantwortung neben der AU in erster Linie bei der NATO, den

USA, Kanada und Norwegen liegt44. Die Besonderheit bezüglich der EU als Akteur in diesem Einsatz

mit hoher internationaler Beteiligung liegt also zum einen in der Abwesenheit eines militärischen

Beitrages, zum anderen in einem starken Engagement in Bereichen, die auf die längerfristige Stabi-

lisierung und Überführung der Region in institutionell gefestigte Verhältnisse abzielt. Dazu gehört

auch die Betonung der Bedeutung von demokratischer Entwicklung als Etappenziel und die Beto-

nung der Verantwortlichkeit der Afrikanischen Union als Regionalmacht45. Die 2007 verabschiede-

44

Art. 1 der gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP hält denn auch fest: „Ziel der EU-Unterstützungsaktion ist die Gewährleistung einer wirkungsvollen und rechtzeitigen EU-Unterstützung bei der Aufstockung von AMIS II. Die EU achtet und unterstützt den Grundsatz der

afrikanischen Eigenverantwortung, und die Unterstützungsaktion der EU besteht darin, die AU und ihre politischen, militärischen und polizeilichen Anstrengungen zur Bewältigung der Krise in der Region Darfur in Sudan zu unterstützen.“ 45

Vgl. Feratovic, Enver, Implementing Peace in Sudan: Lessons for the EU Common Foreign and Security Policy, atlantic-

community.org. Quelle : http://www.atlantic-community.org/app/webroot/files/articlepdf/Ferhatovic%20Sudan.pdf (Letzter Zu-griff 11.05.2011).

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te Joint Africa-EU Strategy zwischen AU und EU hielt die besondere Beziehung der beiden Unionen

gegen Ende des Einsatzes fest46.

Bedeutung im Stabilisierungsrahmen:

Erstens fällt die Verbindung zu einem anderen Bereich der Stabilisierungsmassnahmen der EU aus-

serhalb des Unionsterritoriums auf: Der Grossteil der Mittel für die Operation AMIS II stammt aus

der African Peace Facility und damit aus dem Europäischen Entwicklungsfonds EFF. Gerade in Be-

zug auf Afrika klingen hier das auf mehreren Ebenen stattfindende Handeln der EU zum Aufbau

und zum Erhalt von Stabilität und der Zusammenhang mit den „alten“ Mitteln der Entwicklungshil-

fe und –Zusammenarbeit an.

Die zunehmende Konditionalisierung der Abkommen in der Entwicklungszusammenarbeit als Mit-

tel der Einflussnahme und die Massnahmen im Rahmen der ESVP/GSVP verzahnen sich so nicht

nur in der Zielsetzung, sondern auch institutionell und finanziell. Zweitens zeigen der operative

Schwerpunkt auf CIVPOL und der Ressourceneinsatz in diesem Bereich, dass das gelenkte Über-

führen des Konfliktes in einen bestimmten, zivilen Zustand gerade von der EU als Hauptziel ange-

strebt wird.

Interessen der Europäischen Union:

Die EU hat gemäss unserer Vorannahmen in Kapitel 2 ein Interesse daran, die AU zu stärken, damit

diese selber in ihrem Einflussbereich für Stabilität sorgen kann. Das Vorgehen des „Africanising the

46

So etwa Art. 1 der Strategie: “Africa and Europe are bound together by history, culture, geography, a common future, as well as by a community of values: the respect for human rights, freedom, equality, solidarity, justice, the rule of law and democracy as enshrined in

the relevant international agreements and in the constitutive texts of our respective Unions “ sowie Art. 16 “The EU has been a key partner for Afri-can countries and organisations to help create conditions for lasting peace and stability”. The Africa-EU strategic partnership: A joint

Africa-EU Strategy 2007. Quelle: http://www.africa-eu-partnership.org/sites/default/files/eas2007_joint_strategy_en.pdf (Letzter Zugriff: 09.05.2011).

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responsibility for peacekeeping in the continent“47 wird anhand der enger werdenden Beziehun-

gen der beiden Unionen sichtbar.48 Neben der finanziellen und technischen Unterstützung der EU,

zielt insbesondere die engere strategische Partnerschaft auf der politischen Ebene auf eine Stär-

kung der Rolle und der Legitimation der AU auf dem afrikanischen Kontinent.

Neben der AMIS II wurde auch die AU-Operation AMISOM in Somalia von der EU unterstützt. Trotz

den Bedenken bezüglich der Effektivität dieser Unterstützungen,49 ist die Tendenz der von der EU

angezielten Stärkung der AU klar ersichtlich – und damit die Absicht, Stabilisierungsaufgaben län-

gerfristig zumindest teilweise an den regionalen Staatenbund abzugeben.

3.4. Zivile Mission: Aceh Monitoring Mission

Im 15. August 2005 wurde in Helsinki ein Memorandum of Understanding (MoU) von der indonesi-

schen Regierung und der Acehnischen Befreiungsbewegung GAM unterzeichnet. Das Friedensab-

kommen beendete einen faktisch jahrzehntelangen Unruhezustand mit gewalttätigen Auseinan-

dersetzungen in der Region Aceh auf der Insel Sumatra, auf der nach dem Tsunami vom Dezember

2004 ein Waffenstillstand ausgerufen wurde. Im Juli 2005 hat die indonesische Regierung die EU

eingeladen, zusammen mit weiteren Partnern eine zivile Monitoring Mission zur Unterstützung

bereitzustellen.50 Bereits im MoU wird die Bildung der AMM beschlossen, wobei beide Parteien

die Mission ausdrücklich erwünschten und für die Sicherheit des Personals wie auch die Respektie-

rung ihrer Arbeit garantierten.51

47

Franke, Benedikt : Support to AMIS and AMISOM (Sudan and Somalia) – The European Union Supporting Actions to the African

Union Missions in Sudan (AMIS) and Somalia (AMISOM). In: Grevi, Giovanni, et al. (Hrsg.), The European Security and Defence Poli-cy, The First 10 Years, Paris 2009, S. 261. 48

Mission statement of Koen Vervaeke, EU Special Representative to the African Union, http://www.consilium.europa.eu/cms3_fo/showpage.aspx?id=1397&lang=EN (Letzter Zugriff 08.05.2011). 49

Franke, S. 259ff. 50

Par. (3), Council Joint Action 2005/643/CFSP. 51

MoU, S. 6f.

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3.4.1. Eingesetzte Mittel

Vom 15. September 2005 an waren ungefähr 80 Monitors in Aceh im Einsatz. Einige hatten einen

militärischen Hintergrund (die benötigt wurden aufgrund gewisser Aspekte der Mission), alle wa-

ren aber als ziviles Personal tätig und unbewaffnet. Ungefähr 2/3 des Personals stellte die EU zu-

sammen mit Norwegen und der Schweiz, die übrigen Mitarbeiter stammten aus den ebenfalls en-

gagierten ASEAN-Staaten Brunei, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand.52 Die EU stellte mit

9,3 Millionen Euro auch den grössten Teil der finanziellen Mittel, weitere 6 Millionen Euro wurden

von den EU-Mitgliedstaaten und den übrigen engagierten Staaten aufgebracht.53

3.4.2. Analyse

Element der besonderen Eignung:

Die Mission in Aceh bietet zwei Bereiche, in denen sich Alleinstellungsmerkmale der EU als Akteur

in der Konfliktüberwindung erkennen und interpretieren lassen. Zum einen besitzt die Mission

einen starken Mediationsaspekt: Die Implementierung des MoU soll nicht nur überwacht werden,

sondern es sollen auch „gute Beziehungen“ zwischen den Konfliktparteien „aufgebaut und erhal-

ten“ werden54. Der eingebrachte operative Mehrwert - wenn man so will - der EU-Präsenz für die

Lösung des Konfliktes besteht in der effektiven Koordination der verschiedenen Instrumente in-

nerhalb der ESVP um zum einen die durch Bürgerkrieg und Tsunami verwüsteten Strukturen phy-

sisch wieder aufzubauen und zum anderen die Versöhnung der Konfliktparteien und die Konsoli-

dierung der lokalen Verwaltung voranzutreiben55. Die AMM war gleichzeitig die erste ESVP-

Mission in Asien überhaupt.

52

EU Council Secretariat: Factsheet. EU Monitoring Mission in Aceh (Indonesia), S.3. 53

EU Council Secretariat: Background. EU Monitoring Mission in Aceh (Indonesia, S. 2. 54

Council Joint Action 2005/643/CFSP. 55

Grevi, Giovanni, The Aceh Monitoring Mission: towards integrated crisis management, in: institute for security studies, No. 61, De-zember 2005, S. 22 ff.

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Bereits das MoU zeigt den vordergründig subsidiären Ansatz der EU bei der AMM auf. Die Ver-

handlungen der Crisis Management Initiative im Januar 2005 fanden formell vollkommen unab-

hängig von EU-Akteuren und Strukturen in Helsinki statt, obwohl die Kommission nachweislich

finanzielle Mittel zur Verfügung stellte56. Die EU konnte sich auch im Rahmen der darauf folgenden

Vereinbarungen bezüglich der Überwachung des MoU als unabhängige und – insbesondere auch

aufgrund der geographischen Entfernung der EU zu Indonesien und ihrer implizit regionalen Aus-

richtung – als politisch „unbedenklichsten“ Partner anbieten. Die UNO galt zu diesem Zeitpunkt

aufgrund der aus indonesischer Sicht missglückten Intervention in Osttimor, welche unter ande-

rem zum Verlust der Provinz für Indonesien führte, als desavouiert57.

Bedeutung im Stabilisierungsrahmen:

Der Koordination nicht nur mit EU-Partnern, sondern auch mit anderen internationalen Akteuren

kommt in dieser Mission besondere Bedeutung zu. Neben der EU sind in der AMM fünf ASEAN-

Staaten massgeblich beteiligt, mit denen die EU vor Ort zusammenarbeitet. Im Stabilisierungsrah-

men wird also das Interesse zum einen an der Förderung von effektivem, multilateralem Handeln

deutlich. Zum anderen der Wille, wie im Beispiel von AMIS II, regionale Verbünde und Organisati-

onen zu fördern, um Aufgaben innerhalb des Stabilisierungsrahmens mit dem Ziel der Überfüh-

rung in einen institutionell gefestigten, aufgrund der durch die regionalen Akteure erzeugten ow-

nership nachhaltig stabilen Zustand letztlich nicht mehr von aussen durch aufwendige GSVP-

Operationen einbringen zu müssen. Auffallend ist auch, dass die EU sich erst im Rahmen des MoU

einschaltete und im früheren Verlauf des Konfliktes nicht beteiligt war – also sozusagen ihre „gu-

ten Dienste“ als unabhängige Partei am rechten Rand unseres Schemas anbot.

56

Herrberg, Antje, The Brussels 'backstage' of the Aceh peace process, conciliation resources, in: Accord 2008: Reconfiguring poli-tics: the Indonesia - Aceh peace process. Quelle: http://www.c-r.org/our-work/accord/aceh/backstage.php (Letzter Zugriff: 10.05.2011). 57

Vgl. Bivar, Caroline, Emerging from the shadows : the EU’s role in conflict resolution in Indonesia, EPC Issue paper Nr. 44, Dezember 2005. Quelle: http://www.conflictrecovery.org/bin/EPC-IssuePaper44.pdf (Letzter Zugriff: 05.05.2011).

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Interessen der Europäischen Union:

Die AMM bot – analog zu der Operation Artemis – ebenfalls die Möglichkeit zu einem Testlauf. In

diesem Fall konnte die frisch eingerichtete CivMil-Koordinierungsstelle zum ersten Mal eingesetzt

werden, wobei die Ziele der AMM auffallend gut zur Ausrichtung dieses Teiles der ESVP-

Mechanismen passten. Zum anderen ermöglichte der Einsatz in Asien, einen über regionale Stabi-

lisierung hinausgehenden Fokus der ESVP zu demonstrieren – was bei den Auseinandersetzungen

innerhalb der EU-Institutionen über eine globale oder lokale Ausrichtung der EU als Akteur deut-

lich wird.58

58

Vgl. dazu: Grevi, Giovanni, The Aceh Monitoring Mission: towards integrated crisis management, in: institute for security stu-dies, No. 61, Dezember 2005, S. 22 ff.

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4. Fazit

Die stichprobenartige Anwendung des Stabilisierungsrahmens und die Ermittlung einer besonde-

ren Eignung anhand dreier zufällig ausgewählter Beispiele kann keine abschliessende, umfassende

Erklärung der Rolle der EU in der Überwindung und Minderung von Konflikten bieten. Allerdings

sind wir der Auffassung, dass eine weitergehende, systematische Analyse von ESVP/GSVP-

Operationen, mit dem von uns genutzten analytischen Rahmen, durchaus einen Erkenntnisgewinn

gerade in Hinsicht auf den spezifischen Charakter der EU in Situationen der Konfliktintervention

und deren zukünftige Entwicklung bringen kann – hierzu im folgenden unsere Erkenntnisse.

Die erste und wichtigste Erkenntnis ist die Notwendigkeit eines systematisch anwendbaren Analy-

semodells für das Vorgehen der EU in Konfliktsituationen out of area. Der Umstand, dass wir die

EU primär als wirtschaftlichen Akteur verstehen, welcher die Interessen der Mitgliedstaaten in

einem funktionalistischen Sinn besser wahrnehmen soll, als diese im Alleingang in der Lage wären,

und die sehr zurückhaltend und beschränkt aufgebauten militärischen Kapazitäten der ESVP, stel-

len die Grundlage unserer Abgrenzung der EU von anderen globalen Akteuren wie der NATO und

der UNO dar. Wie die EU in Bezug auf die territoriale Verteidigung immer noch auf die NATO ver-

traut59, so ist die militärische Einsatzkapazität im Sinne der Power Projection in erster Linie ein un-

terstützendes Element für das eigentliche Ziel – die Überführung des Konfliktes in einen institutio-

nell gefestigten Zustand maximaler Stabilität, sei dies im Rahmen der Europäischen Nachbar-

schaftspolitik, der konditionalisierten Entwicklungszusammenarbeit (z.B. Cotonou-Ankommen)

oder bei entsprechender territorialer Nähe eines Beitrittes zur EU.

Ein auffallendes Beispiel, um diesen Vorgang zu exemplifizieren, wäre der Kosovo-Konflikt: Von

der militärischen Beteiligung, über einen Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen, inklusive der Über-

nahme von Ordnungsaufgaben durch EU-Personal bei gleichzeitiger Militärpräsenz, bis hin zu der

Aussage von Lady Ashton, die „Zukunft des Kosovo und Serbiens liegt in der Europäischen Union“,

ist dieser Verlauf der Konfliktlösung exemplarisch. Die untersuchten Fälle zeigen alle die Ausrich-

59

Vgl. etwa Varwick, Johannes, Die NATO: Vom Verteidigungsbündnis zur Weltpolizei, München 2008, S. 170 ff.ss

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tung in Richtung der institutionalisierten Beziehungen auf, obwohl ein Erfolg zumindest im Falle

der DRK und des Sudan aufgrund der andauernden Instabilität nicht festgestellt werden kann.

Gleichzeitig zeigen die von uns gewählten Beispiele das fehlende strategische grand design des

Vorgehens der EU auf. Viele Entscheidungen werden ad hoc und durch das starke Engagement von

Exponenten innerhalb der EU-Verwaltung getroffen, auch besteht kein juristischer oder politischer

Konsens darüber, wann die EU wo tätig wird, um Stabilität (wieder-)herzustellen. Die Europäische

Sicherheitsstrategie wie auch der Bericht über ihre Umsetzung fallen entsprechend wage aus, auch

erscheinen viele der bisherigen Einsätze zumindest teilweise als Testläufe. Wir gehen davon aus,

dass die institutionellen Reformen des Vertrages von Lissabon, insbesondere der Aufbau einer

stärkeren aussenpolitischen Präsenz, der Entwicklung einer Stabilisierungsstrategie auch über die

Grenzgebiete der EU hinaus zuträglich sein werden. Wichtig scheint uns in jedem Fall die in unse-

rem Schema vorgesehene Einbettung einer Operation in den bereits bestehenden institutionellen

und operativen internationalen Rahmen im jeweiligen Konflikt. Das Einbeziehen der multilateralen

Abstützung der EU-Operationen zum einen, die Zusammenhänge zu anderen Bereichen der GASP

zum anderen sind unabdingbar, um Interessen und Vorgehensweisen der EU zu verstehen. Hierbei

wird auch deutlich, dass die EU auf Interventionen hoher Intensität verzichtet, wenn das Ziel der

Stabilisierung – und damit konkret der Überführung von Staaten in demokratisch regierte, liberale

Marktwirtschaften – durch andere Akteure oder Mittel erreicht zu werden scheint.

In Bezug auf die Besonderheiten der EU als Akteur besteht unsere Erkenntnis darin, dass unser

Fokus auf den operativen, eher technischen Komponenten der untersuchten Einsätze keine wirk-

lich haltbare Erkenntnis liefert. Primär zeigte sich gerade bei den Fallstudien AMIS II und AMM

ACEH, dass die besondere Qualität der EU als Akteur in der Konfliktbewältigung in erster Linie von

der Art und Weise abhängt, wie sie innerhalb und ausserhalb des Konfliktes wahrgenommen wird.

Die EU als Projekt zur Konfliktüberwindung per se und als auf vollkommen andere Weise rezipier-

ter Akteur als beispielsweise die USA oder die Volksrepublik China handelt nicht zwangsläufig „an-

ders“ in Aktionen out of area, aber ihr Handeln scheint durch ihr eher ziviles oder gar neutrales

Image qualitativ „anders“ zu wirken – und dies, obwohl einige Mitgliedstaaten gerade in Bezug auf

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afrikanische oder asiatische Staaten alles andere als einen positiven Track-Record aufweisen. Eine

weiterführende, umfassendere Analyse auf der Grundlage eines Schemas wie des von uns gewähl-

ten Stabilisierungsrahmens müsste nach unserer Erkenntnis viel weniger auf die Operationen an

sich als auf die Wahrnehmung im Einsatzgebiet und international fokussieren, um die besondere

Qualität der EU erfassen zu können. Entsprechend sollten wir uns dabei auf gezielter und systema-

tischer ausgewählte Quellen abstützen, um beispielsweise den politischen vom öffentlichen und

den innereuropäischen vom internationalen Diskurs trennen zu können. Es ist zu vermuten, dass

die Besonderheit, das Alleinstellungsmerkmal der EU gerade als intervenierender Akteur in der

Rezeption der jeweiligen Operation im jeweiligen Konfliktgebiet zu finden ist – und nicht in der

Aufarbeitung der operativen Seite.

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Page 29: Die EU als Akteur in der Friedensförderung

Universität Basel Die EU als Akteur in der Friedensförderung

MA European Studies Seminararbeit

Aspekte der Friedensförderung Philippe Lionnet, Giannis Mavris

Prof. Dr. Laurent Goetschel, Dr. Nora Refaeil 16.05.2011

29

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MA European Studies Seminararbeit

Aspekte der Friedensförderung Philippe Lionnet, Giannis Mavris

Prof. Dr. Laurent Goetschel, Dr. Nora Refaeil 16.05.2011

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Abkürzungsverzeichnis

AMM Aceh Monitoring Mission

AMIS African Union Mission in Sudan

AMISOM African Union Mission in Somalia

ASEAN Association of Southeast Asian Nations

AU Afrikanische Union

EEF Europäischer Entwicklungsfonds

ESS Europäische Sicherheitsstrategie

EU Europäische Union

EUFOR European Union Force

DPA Darfur Peace Agreement

DR Congo/DRC Democratic Republic of the Congo

GAM Gerakan Aceh Merdeka, Acehnische Befreiungsbewegung

GASP Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik

GSVP Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

MONUSCO Mission de l’Organisation des Nations Unies en République

Démocratique du Congo

MoU Memorandum of Understanding

NATO North Atlantic Treaty Organization

UNAMID African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur

UNO United Nations Organisation