die deutsche einwanderung nach florenz im spätmittelalter (medieval mediterranean)

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Page 1: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)
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DIE DEUTSCHE EINWANDERUNG NACH FLORENZ

IM SPÄTMITTELALTER

Page 3: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

THE

MEDIEVAL MEDITERRANEAN

PEOPLES, ECONOMIES AND CULTURES, 400-1500

EDITORS

Hugh Kennedy (St. Andrews)Paul Magdalino (St. Andrews)David Abulafia (Cambridge)

Benjamin Arbel (Tel Aviv)Mark Meyerson (Toronto)

Larry J. Simon (Western Michigan University)

VOLUME 60

Page 4: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

DIE DEUTSCHE EINWANDERUNG NACH

FLORENZ IM SPÄTMITTELALTER

BY

LORENZ BÖNINGER

BRILLLEIDEN • BOSTON

2006

Page 5: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

Cover illustration: Archivio di Stato di Firenze, Capitoli delle compagnie religiose soppresse, 850, fol. 32r.Reproduced by kind permission of the Ministero per i Beni e le Attività Culturali.

This book is printed on acid-free paper.

Library of Congress Cataloging-in-Publication Data

A C.I.P. record for this book is available from the Library of Congress.

ISSN 0928–5520ISBN-13: 978-90-04-15047-8ISBN-10: 90-04-15047-1

© Copyright 2006 by Koninklijke Brill NV, Leiden, The NetherlandsKoninklijke Brill NV incorporates the imprints Brill Academic Publishers,

Martinus Nijhoff Publishers and VSP.

All rights reserved. No part of this publication may be reproduced, translated, stored ina retrieval system, or transmitted in any form or by any means, electronic,mechanical, photocopying, recording or otherwise, without prior written

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Danvers, MA 01923, USA.Fees are subject to change.

printed in the netherlands

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Für Renata und Bhakti

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INHALT

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Kapitel I. Schleichende und beabsichtigte Immigration. . . . . . . . . . . . 191. Die finanziellen Belastungen des Reisenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192. Deutsche Ritter und „Halbritter“ in Florenz . . . . . . . . . . . . . . . . . 263. Die Organisation der deutschen Handwerker in Venedig. . . . 364. Deutsche Einwandererbruderschaften in Oberitalien . . . . . . . . 455. Kuriennähe und Kommunitätsbildung: Rom . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Kapitel II. Umfang und Leitlinien der Einwanderung nachFlorenz im Spätmittelalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591. Die zivile Einwanderung bis ungefähr 1400 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592. Aspekte der Fremdengesetzgebung im fünfzehnten

Jahrhundert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79a. Der Kataster von 1427 als geplanter „Zensus“ der

Gesamtbevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79b. Anwerbung und Förderung bestimmter Berufe . . . . . . . . . . . 83c. Die Besteuerung der wandernden Handwerker . . . . . . . . . . . 87d. Die Kontrolle des Kapitalabflusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91e. Die Repopularisierung Pisas und Livornos . . . . . . . . . . . . . . . . 97

3. Bleiben oder Gehen? Fluktuation, Seßhaftigkeit undGröße der deutschen Minorität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103

Kapitel III. Elementare Bedürfnisse und beruflicher Erfolg . . . . . . . . 1131. Kontaktaufnahme und Unterkunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1132. Kreditvergabe und Berufswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1253. Liebe und Heirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132

a. Der deutsch-italienische „amor illecitus“: Mythos undWirklichkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132

b. Das Finden eines Ehepartners. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1384. Beruflicher Erfolg und Assimilation bei den Riccardi, den

Sizzi und den Frizzi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

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viii inhalt

5. Professionelle und nationale Solidarität bei den Woll- undLeinenwebern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155

Kapitel IV. Die deutschen Bruderschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1651. Frühzeit und kommunale Kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1652. Die St. Katharinenbruderschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1773. Die St. Quirinsbruderschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1854. Die St. Barbarabruderschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190

Kapitel V. Meister und Gesellen: die deutschen Schuhmacher . . . . 2031. Die Liebfrauengesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2032. Innere Organisation und Spitalsgründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2183. Drei deutsche Schuhmachermeister und ihre Familien . . . . . . 226

a. Giorgio di Rinaldo (Georg Klingenbrunner) und seineNachkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226

b. Ludovico di Giovanni (Ludwig Beringer) und seineNachkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231

c. Giovanni di Michele (Hans Zipser) und seineNachkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237

4. Der Sprung in die Selbständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2415. Wanderverhalten und territoriale Vernetzung . . . . . . . . . . . . . . . . 248

Kapitel VI. Eine Minorität in der Minorität: die qualifiziertenWanderberufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2551. Großkaufleute und Krämer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255

a. Handelsstrukturen und Quellenlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255b. Die Große Ravensburger Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262c. Nürnberger Handelsherren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266

2. Qualifizierte Handwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272a. Metallgewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272b. Künstler und Kunsthandwerker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276

3. Der Handschriftenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281a. Schreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281b. Joachim Riß aus Rothenburg (Giovachinus de

Gigantibus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286c. Johannes Krach aus Aachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291

4. Der Inkunabelhandel und die Einführung desBuchdruckes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298a. Die ersten deutschen Buchführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298

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inhalt ix

b. Die Buchdrucker Giovanni di Piero da Magonza undNiccolò di Lorenzo della Magna . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304

Kapitel VII. Arrigho di Federigho „Martello“: Bürgerknecht,Übersetzer und Kartograph. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3131. Als Hausangestellter bei den Martelli: die historischen

Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3132. „Arigo“ und Heinrich Schlüsselfelder: von den „Blumen

der Tugend“ zum deutschen Decameron . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3253. Donnus Nicolaus Germanus, Henricus Martellus und die

europäische Ptolemäusrenaissance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334

Nachwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349

Anhang: Kritische Edition der Statuten und der Matrikel derBruderschaft der deutschen Schuster in Florenz (1448–1483). . . . 355

Namens- und Ortsindex. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399

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EINLEITUNG

Als sich das vom Hl. Augustinus geschaffene Gleichnis der Wander-schaft alles irdischen Daseins schon tief in die europäische Kultureingeprägt hatte, wurde in den europäischen Heldenepen des Hoch-mittelalters eine neue, mehr diesseitige, Sicht der menschlichen Wan-derschaft als Grenzüberschreitung und Horizonterweiterung im rit-terlichen Abenteuer, der „aventure“, populär. Seither ist, von Dantes„Divina Commedia“ über Cervantes’ „Don Quijote“ und den frühneu-zeitlichen Bildungsroman, die Reise als Reflex kultureller Eigenbestim-mung und Movens innerer Entwicklung („Erfahrung“) aus der Litera-tur nicht mehr wegzudenken.

Die kollektiven und individuellen Wanderungen oder, wenn manso will, „Migrationen“, ähnelten im Mittelalter nur selten der litera-rischen Fiktion. Da bei Antritt einer Reise oft noch gar kein End-ziel bekannt war, konnte die Wanderschaft zwar durchaus einer aktivgesuchten oder—in der Flucht oder im Exil—passiv geduldeten „Uto-pie“ vergleichbar sein. Manchmal wurde die Wanderschaft sogar selbstzu einem Zustand, einer Lebensweise. Die moderne historische For-schung tut sich aber mit der Beschreibung dieses Phänomens ungemeinschwerer als die klassische Literatur mit ihrer überschaubaren DialektikIndividuum-Umwelt und ihrer teleologischen Berechenbarkeit. Dennnoch allzuwenig weiß man heute über den mittelalterlichen Wander-drang.

Diese Arbeit handelt von den Geschichten solcher Wanderer undImmigranten. Diese waren keine „gewöhnlichen“ oder gar „norma-len“ Menschen, wie es in der deutschen Geschichtsschreibung zumeistdann etwas abschätzig heißt, wenn verschleiert werden soll, daß überdie untersuchten Individuen kaum etwas Eigenes herauszubekommenwar. Die hier vorzustellenden Menschen hätten sich kaum als „normal“bezeichnet, selbst wenn sie keinen gehobenen Gesellschaftsschichtenentstammten. Was sie verband, war einzig und allein ihr zumeist pre-kärer Status in einer weitestgehend fremden Umgebung. Sie waren imvierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert friedlich aus dem deutsch-sprachigen Raum in die Toskana gekommen und versuchten nun Fuß

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zu fassen, Besitz zu erwerben oder eine Familie zu gründen. Ihr Leit-motiv war gleichermaßen das ciceronianische „ubi bene, ibi patria“wie auch dessen deutsche Adaption durch Sebastian Franck („Bider-mans erb ligt in allen Landen“).1 Die allergrößte Mehrheit der Ein-wanderer kam mittellos und brachte außer ihrer Muskelkraft wenigmit. Noch in der Frühen Neuzeit bot Italien für alle, die beispiels-weise aus der Schweiz oder aus Süddeutschland einfach „weg wollten“,das naheliegendste Ziel.2 In ökonomischer Hinsicht waren und bliebendiese Immigranten unterkapitalisiert, was heute weiterführende volks-wirtschaftliche Fragestellungen erschwert.3

Das „Reisen um des Reisens willen“, der „manifeste Tourismus“,war im späten Mittelalter noch kaum bekannt und nur den wenigenwirklich Begüterten vorbehalten.4 Doch findet sich schon unter denflorentinischen Geschichtsschreibern des vierzehnten Jahrhunderts derTopos, daß die Fremden von weit her kämen, um die Schönheit undProduktivität der Stadt (Dino Compagni),5 und insbesondere den um

1 Sprichworter / das ist / Schöne / weise und kluge Reden / darinnen Teutscherund anderer Spraachen Höflicheit / (…), gesammelt bis 1541 von Sebastian Franck ausWörth, für die Jetztzeit hrsg. v. Alfred Böswaldt, Donauwörth 2000, S. 120.

2 Arnold Esch: Mit Schweizer Söldnern auf dem Marsch nach Italien. Das Erlebnisder Mailänderkriege 1510–1515 nach bernischen Akten, in: ders., Alltag der Entschei-dung. Beiträge zur Geschichte der Schweiz an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit,Bern, Stuttgart, Wien 1998, S. 249–328, S. 270.

3 Wie in: Wirkungen von Migrationen auf aufnehmende Gesellschaften. Referatedes 13. Interdisziplinären Colloquiums im Zentralinstitut, hrsg. v. Hans Hopfinger,Horst Kopp, Neustadt an der Aisch 1996 (Schriften des Zentralinstituts für fränki-sche Landeskunde und allgemeine Regionalforschung an der Universität Erlangen-Nürnberg); Il ruolo economico delle minoranze in Europa secc. XIII–XVIII. Attidella „Trentunesima Settimana di Studi“ 19–23 aprile 1999, hrsg. v. Simonetta Cava-ciocchi, Firenze 2000 (Istituto Internazionale di storia economica „F. Datini“ Prato,ser. II, 31); Margarethe Lanzinger: ‚Minderheiten in der frühneuzeitlichen Wirtschaft‘.Gründungstagung des Irseer Arbeitskreises für vorindustrielle Wirtschafts- und Sozi-algeschichte, 23. bis 25. März 2001, in: Geschichte und Region 10, 2, 2001, S. 123–128; vgl. auch Ingrid Matschinegg, Albert Müller: Migration—Wanderung—Mobilitätim Spätmittelalter und Frühneuzeit. Eine Auswahlbibliographie, Krems 1990 (MediumAevum Quotidianum, 21); Nationale, ethnische Minderheiten und regionale Identitä-ten in Mittelalter und Neuzeit, hrsg. v. Antoni Czacharowski, Torun 1994.

4 Werner Paravicini: Von der Heidenfahrt zur Kavalierstour. Über Motive undFormen adligen Reisens im späten Mittelalter, in: Wissensliteratur im Mittelalter und inder Frühen Neuzeit. Bedingungen, Typen, Publikum, Sprache, hrsg. v. Horst Brunner,Norbert Richard Wolf, Wiesbaden 1993 (Wissensliteratur im Mittelalter. Schriften desSFB 226 Würzburg / Eichstätt 13), S. 91–130.

5 „La detta città di Firenze è molto bene popolata, e generativa per la buona aria; icittadini bene costumati, e le donne molto belle e adorne; i casamenti bellissimi, pienedi molte bisognevoli arti, oltre all’altre città d’Italia. Per la quale cosa molti di lontani

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einleitung 3

die Stadt gelegenen Gürtel reicher Landvillen (Giovanni Villani),6 zubewundern. In dieser Tradition bewegen sich die vereinzelten deut-schen Florenzbesucher, die ein Jahrhundert später für die Stadt unddie umliegenden Hügel den antik-humanistischen Topos des „locusamoenus“ verwenden (s.u., S. 297).7 Trotzdem ist die klassische deut-sche Italienerfahrung der als „paradiesisch“ empfundenen Landschaftmit ihren Bauwerken erst eine literarische Erscheinung des sechzehn-ten Jahrhunderts.8

Die bekannteste Beschreibung eines deutschen Besuches im spät-mittelalterlichen Florenz stammt von dem Pforzheimer HumanistenJohannes Reuchlin. Nach dessen Schilderung hatte im Frühjahr 1482Lorenzo de’ Medici, der „Magnifico“, für den Arbeitgeber Reuchlins,den Grafen Eberhard von Württemberg, eine regelrechte Hausführungdes Palazzo Medici veranstaltet, mit der Besichtigung der Stallungen,der Waffenkammer, der Privaträume, der Gärten und der Bibliothek.Auf die bibliophile Begeisterung des Humanisten habe der Mediceermit einem feinen Wortspiel entgegnet, daß ihm der Schatz eigenerAbkömmlinge („liberi“) ungleich mehr wert sei als alle Bücher seinerBibliothek zusammen („libri“).9

paesi la vengono a vedere, non per necessità, ma per bontà de’ mestieri e arti, e perbellezza e ornamento della città.“ (Dino Compagni: Cronica, hrsg. v. Davide Cappi,Roma 2000 (Fonti per la storia dell’Italia medievale, Rerum Italicarum scriptores, 1),S. 4–5.

6 „Ma ssì magnifica cosa era a vedere, ch’uno forestiere non usato venendo di fuori,i più credeano per li ricchi difici d’intorno a tre miglia che tutto fosse della città almodo di Roma, sanza i ricchi palagi, torri e cortili, giardini murati più di lungi allacittà, che inn altre contrade sarebbono chiamati castella.“ (Giovanni Villani: NuovaCronica, hrsg. v. Giuseppe Porta, 3 Bde., Parma 1990–1991, Bd. 3, S. 201).

7 Vgl. allgemein Ernst Robert Curtius: Europäische Literaur und lateinisches Mit-telalter, Bern, München, 9. Aufl., 1978, S. 202–206.

8 Hans Rudolf Velten: ‚Todisko Italicus est incarnatus diabolus‘. Italien in denAufzeichnungen reisender Deutscher des 16. Jahrhunderts, in: Der fremdgewordeneText. Festschrift für Helmut Brackert zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Silvia Bovenschen,Winfried Frey, Stephan Fuchs, Walter Raitz und Dieter Seitz, Berlin, New York 1997,S. 244–253; Harald Tersch: Österreichische Selbstzeugnisse des Spätmittelalters undder Frühen Neuzeit (1400–1650). Eine Darstellung in Einzelbeiträgen, Wien, Köln,Weimar 1998, S. 301 f.

9 „Quid multis? Florentia illo aevo nihil erat floridius. In qua renascerentur opti-marum artium, quae ante cecidere omnia, nihil remansit intactum de linguis & lite-ris, quo non exercerentur nobilissimi Florentini. Et fama ego tum quidem vehementermovebar, tactus eius loci cupiditate, ac non solum magnificentissimi & insueti nobisHercyniis aedificii avitae domus tuae, quam magni Cosmi nominarunt, verum etiamparentis tui desyderio visendi, unde nostro seculo tanta commoda prodiissent. Igi-tur in Italiam profectus cum illustri Eberhardo Probo Suevorum nostra aetate primo

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Neben dieser singulären und daneben gänzlich ungesicherten Rei-seerinnerung haben sich kaum eigene deutsche Quellen aus dieserZeit erhalten („Selbstzeugnisse“, „Ego-Dokumente“), die die individu-elle Entscheidung zur Wanderung nach Italien und den anschließendenZwiespalt einer Existenz zwischen „zwei Heimaten“ noch heute vorAugen führen könnten. Daß dieser Zwiespalt zumindest in Einzelfäl-len bestanden haben muß, lassen manche Dokumente erahnen, dochüber die persönlichen Motive der Emigration läßt sich mithin wenigerfahren. Aus diesem Grund wird es im Folgenden sinnvoll sein, beider Erklärung der allerersten Entscheidung zur Italienfahrt zumindesthypothetisch von einer Kombination ökonomischer, sozialer und auchprivater Motive auszugehen. Diese Methode wurde jüngst mit Erfolgauf das verbreitete Phänomen des deutschen Soldrittertums im Italiendes vierzehnten Jahrhunderts,10 wie auch an das unmittelbar hierananschließende Aufkommen der gleichgerichteten Handwerkerwande-rungen angewendet.11

Duce, cui a Secretis fiebam, intravi Florentiam circiter XII kalend. Apriles, AnnoChristi M.CCCC.LXXXII. Cunque insignem Medicae gentis nobilitatem ei ducicommendassem, ut pro rei veritate profecto debui, optabat tum eo sibi viro collo-quium habere. Quod ubi animadvertisset, nescio quo relevante Laurentius, apprehen-dit peregrini dexteram perquam humaniter, omnesque nos domum suam duxit, singulavisu digna ostendens. Primo, faberrima equorum stabula, deinde armamentarium omniadparatu bellico refertum, post idem singulos thalamos pretiosissimis auleis ornatospulchrosque tapetos, & in excelso culminis tecto arboribus consitum nemus, hesperi-dum hortos, acaurea mala, cuius Bibliothecam cum in coelos usque verbis extollerem,perhumaniter, ut solebat vir suavissimus, respondit maiorem sibi thesaurum in liberisesse quam in libris.“ (Johannes Reuchlin: De arte cabalistica libri tres, hrsg. v. AntonSommer (Nachdruck der Ausgabe Hagenau 1530), Wien 1997, S. 41); vgl. auch Reuch-lin und Italien, hrsg. v. Gerald Dörner, Stuttgart 1999 (Pforzheimer Reuchlinschrif-ten, 7) sowie James Michael Weiss: Kennst Du das Land wo die Humanisten blühen?References to Italy in the Biographies of German Humanists, in: Germania latina—Latinitas teutonica. Politik, Wissenschaft, humanistische Kultur vom späten Mittelalterbis in unsere Zeit, 2 B.de, hrsg. v. Eckhard Keßler, Heinrich C. Kuhn, München 2003,Bd. 1, S. 439–455.; zum humanistischen Wortspiel um „liber“ vgl. nur Marcello Simo-netta: Rinascimento segreto. Il mondo del segretario da Petrarca a Machiavelli, Milano2004, S. 44.

10 Stephan Selzer: Deutsche Söldner im Italien des Trecento, Tübingen 2001 (Biblio-thek des Deutschen Historischen Instituts in Rom, 98).

11 Aus der reichen Literatur nur: Knut Schulz: Handwerk im spätmittelalterlichenEuropa. Zur Wanderung und Ausbildung von Lehrlingen in der Fremde, in: Jahrbuchdes Historischen Kollegs 1996, S. 69–97; Wilfried Reininghaus: Migrationen von Hand-werkern: Anmerkungen zur Notwendigkeit von Theorien, Konzepten und Modellen,in: Handwerk in Europa: Vom Spätmittelalter bis zur Frühen Neuzeit, hrsg. v. KnutSchulz unter Mitarbeit von Elisabeth Müller-Luckner, München 1999 (Schriften desHistorischen Kollegs, Kolloquien 41), S. 195–212.

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Dabei gilt es stets, die wenigen besser dokumentierten Fälle nicht zuallgemeiner Gültigkeit zu erheben. Einen Ausweg aus diesem Dilemmabildet nur der Vergleich möglichst vieler individueller Schicksale. Einesolche „induktive“ Darstellung muß allerdings mit allgemeineren Über-legungen einhergehen.12 Vertieften die demographischen Bewegungenbeispielsweise nicht nur das Verständnis von ansonsten sich gänzlichfremd bleibenden Bevölkerungen, sondern nützten sie darüber hinausauch beiden durch den gegenseitigen Austausch handwerklicher undwissenschaftlicher Kenntnisse? Und könnte hier sogar einer der aller-ersten Keime eines heute unaufhaltsam enger zusammenwachsendenEuropas gefunden werden? Die Frage zielt weniger auf die heute weit-gehend obsoleten Probleme des historischen „Auslandsdeutschtums“oder gar der „germanischen Ursprünge“ der italienischen Renaissance,als vielmehr auf den merkwürdigerweise noch immer gerne wiederhol-ten Topos des angeblich von Nord nach Süd geleisteten „Kulturtrans-fers“.13 Tatsächlich entspricht gerade dieses Bild einem schon im neun-zehnten Jahrhundert in Deutschland verwurzelten Gemeinplatz, nachdem vor allem nordische Intellektuelle das Land südlich der Alpen„befruchteten“, während im Gegenzug die italienischen Immigrantenim Norden vor allem als „unqualifizierte“ Wandermusiker, Kleinhänd-ler oder Eisenbahnarbeiter unterkamen.14

12 Klaus J. Bade: Einführung: Das Eigene und das Fremde—Grenzerfahrungen, in:ders., Deutsche im Auslande—Fremde in Deutschland. Migration in Geschichte undGegenwart, München 1992, S. 15–25; vgl. auch Natalie Zemon Davis: Historiker undGlobalisierung. Eine Geschichte aus vielen Geschichten schreiben …, in: Lettre inter-national 86, 2000, S. 86–88, S. 87: „Das globale Bewußtsein ist zugleich ein einschlie-ßendes. Es bedeutet, daß wir die Existenz anderer Geschichten akzeptieren, noch wäh-rend wir unseren eigenen Fall erforschen, und daß wir empfänglich bleiben für Ähn-lichkeiten und Unterschiede zwischen jenen anderen Geschichten und denen, die unsselbst vertraut sind. Mehr noch: das globale Bewußtsein drängt uns dazu, historischeBegegnungen zwischen Kulturen zu erforschen, die sich als radikal voneinander ver-schieden betrachten.“

13 Bernd Roeck: Kulturtransfer im Zeitalter des Humanismus: Venedig und dasReich, in: Deutschland und Italien in ihren wechselseitigen Beziehungen während derRenaissance, hrsg. v. Bodo Guthmüller, Wiesbaden 2000 (Wolfenbütteler Abhandlun-gen zur Renaissance, 19), S. 9–29; differenzierter Michael Gassert: Kulturtransfer durchFernhandelskaufleute. Stadt, Region und Fernhandel in der europäischen Geschichte.Eine wirtschaftshistorische Untersuchung der Beziehungen zwischen wirtschaftlichenVorgängen und kulturellen Entwicklungen anhand von Karten, 12. bis 16. Jahrhundert,Frankfurt/M. (…) 2001 (Europäische Hochschulschriften III, 915), S. 98ff.

14 Das in zweiter Auflage noch 1936 erschienene, pseudowissenschaftliche Machwerkvon Ludwig Woltmann: Die Germanen und die Renaissance in Italien. Mit über hun-dert Bildnissen berühmter Italiener (zuerst Leipzig, 1905), ist so ein charakteristischesBeispiel für ein „nationales Mißverständnis“; zu den italienischen Wanderarbeitern vgl.

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Zwar suchten seit dem Mittelalter immer wieder deutsche Künst-ler und Handwerker in Italien ihr Glück und setzten dort auch wich-tige Neuerungen durch, wie beispielsweise im frühen vierzehnten Jahr-hundert ein in Umbrien tätiger Goldschmied, der dort eine Technikdes gravierten Goldglases einführte.15 Das Auftauchen verschiedenernordischer Techniker im darauffolgenden Jahrhundert führte auch inFlorenz bald zu dem sprichwörtlichen Ausdruck der deutschen Erfin-dungskunst, des „ingegno tedesco“.16 Dies alles rechtfertigt jedoch kei-nesfalls die Vorstellung eines allgemeinen „Kulturtransfers“ von Nordnach Süd. Sehr viel häufiger war es eher umgekehrt: aus dem deut-schen Raum stammende Handwerker, die nach einer gewissen Zeitim südlichen Ausland in ihre Heimat zurückkehrten, konnten nunauf einen reichen Schatz an „Know-how“ und Erfahrungen zurück-greifen, der ihnen im heimischen Markt einen Vorsprung versprach.17

Besonders kulturelle Errungenschaften wirkten vor allem in nördlicheRichtung. So wurde beispielsweise der deutsche Bronzeguß der FrühenNeuzeit von einem deutschstämmigen Bildhauer beeinflußt, der übereineinhalb Jahrzehnte als Hausgenosse im Palast Lorenzo de Mediciszubrachte, doch Deutschland selbst gar nicht besucht zu haben scheint,Bertoldo di Giovanni di Bertoldo.18 Nur summarisch kann hier schließ-lich darauf hingewiesen werden, daß das Wandern im Sinne einesberuflichen Qualifikationsprozesses in ganz Europa bis in die Neuzeit

Anton Schindling: Bei Hofe und als Pomeranzenhändler: Italiener im Deutschland derFrühen Neuzeit, sowie Klaus J. Bade: ‚Billig und willig‘—die ‚ausländischen Wanderar-beiter‘ im kaiserlichen Deutschland, beide in: Deutsche im Auslande (wie Anm. Einl.,12), S. 287–294 bzw. S. 311–324.

15 Cristina de Benedictis: Percorso di fra Pietro Teutonico: devozione e artigianato,in: Mitteilungen des Kunsthistorischen Institutes in Florenz 44, 2000, S. 106–135.

16 Vgl. den Empfehlungsbrief des Gentile Becchi an Lorenzo de’ Medici für denaretinischen Handwerker Geri di maestro Angelo, in dem er dessen „ingegno tedesco“lobte (26. 9. 1478, in: Archivio di Stato, Firenze (von nun an: ASF), Mediceo avanti ilPrincipato (von nun an: MAP), XXXI, 361); vgl. auch u. Anm. II, 111, sowie ConradKyeser: Bellifortis, hrsg. v. Götz Quarg, 2 B.de, Düsseldorf 1967; Dietrich Lohrmann:Ein Ingenieurstraktat des frühen 15. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Lelio Ruini,Bischof von Bagnoregio, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven undBibliotheken 80, 2000, S. 642–656.

17 Zum „Ausbildungsort Venedig“ vgl. nur Christoph Friedrich: Der mittelalterlicheApotheker unterwegs, in: Fremdheit und Reisen im Mittelalter, hrsg. v. Irene Erfen,Karl-Heinz Spiess, Stuttgart 1997, S. 235–241 (sowie, zum Hintergrund, den Band 45,3, 2003, der Zeitschrift Pharmacy in History).

18 Lorenz Böninger, Luca Boschetto: Bertoldo di Giovanni: nuovi documenti sullasua famiglia e la sua prima carriera fiorentina, erscheint demnächst in: Mitteilungendes Kunsthistorischen Institus in Florenz.

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ja sehr verbreitet war.19 Das „andare per lo mondo“ verband junge Flo-rentiner mit ihren nordeuropäischen Altersgenossen, selbst wenn diesvon italienischer Seite häufig als „Vagabundentum“ wahrgenommenwurde.20 Dabei haben sich von den wandernden Gesellen persönlicheAufzeichnungen erst seit dem achtzehnten Jahrhundert etwas zahlrei-cher erhalten.21

Nur eine Minderzahl der deutschen Florenzgänger konnte bei ihrerAnkunft schon absehen, ob es sich bei ihrem Stadtaufenthalt nur umeine Durchgangsetappe oder gar das ersehnte Endziel handeln würde.Weder ihre generelle Aufnahme noch die Möglichkeiten, hier ein finan-zielles Auskommen zu finden, waren für sie vorher realistisch einzu-schätzen. Obwohl nämlich in Florenz einheimische Geschlechter ihregloriose familiäre Vergangenheit auf im Hochmittelalter aus Deutsch-land eingewanderte deutsche Ritter zurückführten,22 zählte man diedort lebenden „tedeschi“ selbst eher zu den kulturellen Außenseitern,die zur Gewalt neigten und bei ihrer Abreise oft Schulden hinterlie-ßen.23 In der florentinischen Kriminalstatistik waren Deutsche über-

19 So wurde z.B. in der Lüneburger Ordnung der Schuhmacher von 1389 „im Falledes Nachweises nicht ausreichender handwerklicher Fähigkeiten ein Jahr Wandern zurVervollkommung der Kenntnisse vor dem Erwerb der Meisterschaft verlangt“ (Win-fried Schich: Zum Ausschluß der Wenden aus den Zünften nord- und ostdeutscherStädte im späten Mittelalter, in: Mit Fremden leben. Eine Kulturgeschichte von derAntike bis zur Gegenwart, hrsg. von Alexander Demandt, München 1995, S. 122–136,S. 269, Anm. 75); Mathias Beer: Das Verhältnis zwischen Eltern und ihren jugend-lichen Kindern im spätmittelalterlichen Nürnberg, in: Mitteilungen des Vereins fürGeschichte der Stadt Nürnberg 77, 1990, S. 91–153, S. 101ff.; Maria Serena Mazzi:Oltre l’orizzonte. In viaggio nel Medioevo, Torino 1997, S. 14 f.

20 Il libro dei vagabondi. Lo ‚Speculum cerretanorum‘ di Teseo Pini, ‚Il vagabondo‘di Rafeale Frianoro e altri testi di ‚furfanteria‘, hrsg. v. Piero Camporesi, Vorwort v.Franco Cardini, Milano 22003, S. 33; vgl. auch Hans-Ulrich Thamer: Grenzgänger:Gesellen, Vaganten und fahrende Gewerbe, in: Deutsche im Auslande (wie Anm.Einl., 12), S. 231–236; Frantisek Graus: Die Randständigen, in: Unterwegssein imSpätmittelalter, hrsg. v. Peter Moraw, Berlin 1985 (Zeitschrift für historische Forschung,Beiheft 1), S. 93–104.

21 Norbert Ohler: Reisen im Mittelalter, München 31991, S. 406–421; Sigrid Wadau-er: Il viaggio di tirocinio e la scrittura dei lavoranti artigiani. Un confronto sistematico,in: Quaderni storici n.s. 106, Aprile 2001, S. 91–114.

22 Vgl. nur Alamanno Rinuccini: Lettere ed orazioni, hrsg. v. Vito R. Giustiniani,Firenze 1953 (Nuova collezione di testi umanistici inediti o rari, 9), S. 80; MarcellaGrendler: The ‚Trattato politico-morale‘ of Giovanni Cavalcanti (1381 – c. 1451). Acritical edition and interpretation, Genève 1973 (Travaux d’Humanisme et Renaissance,135), S. 105–107; sowie Christiane Klapisch-Zuber: L’invenzione del passato familiare aFirenze, in: dies.: La famiglia e le donne nel rinascimento a Firenze, Bari 1988, S. 3–25.

23 „Tedeschi gente viziosa e sanza fede“, in: Richard C. Trexler: La prostituzionefiorentina nel XV secolo. Forme di patronato e clientela, in: ders.: Famiglia e potere a

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durchschnittlich hoch vertreten. Deshalb verwundert es kaum, daß sichin den italienischen Texten der Zeit kaum einmal eine positive Bemer-kung über „die Deutschen“ finden läßt. Vor der pauschalen Zuordnungzu den „Barbaren“ waren selbst die Mitglieder vornehmer NürnbergerHandelsgeschlechter nicht sicher (s.u., S. 267).24 Dem bliebe zunächstwenig hinzuzufügen, würde nicht immer wieder die jeweilige Urteils-kraft der italienischen Autoren mit dem Hinweis darauf angezweifelt,daß es sich hierbei doch nur um literarische Topoi handeln könne. Sol-che Einwürfe darf man jedoch heute getrost zu einer etwas hausbackenwirkenden Apologetik zählen, waren doch nicht nur in Florenz, son-dern auch in anderen italienischen Städten die deutschen Einwandererso ubiquitär, daß es an „Anschauungsmaterial“ wahrlich nicht man-gelte.25

Es läßt sich durchaus von einer oder gar mehreren deutschen Sub-kulturen in Florenz sprechen, in dem Sinne, daß diese von der „offi-ziellen“ Kultur überschattet und ignoriert wurden, aber nichtsdesto-trotz ausgesprochen vital waren. Die deutschen Einwanderer in Flo-renz wählten eigene Organisationsformen in religiösen Bruderschaften,pflegten vornehmlich untereinander Umgang und gingen miteinanderFamilienbindungen ein. Man braucht hier nicht den schon von ArnoBorst in Frage gestellten und zuletzt in Verruf geratenen Begriff einer„Kollektividentität“ bemühen,26 um doch zu erkennen, daß sich hier-

Firenze nel Rinascimento, Roma 1990, S. 201–253, S. 215 (zuerst in: Annales ESC 36,1981); weitere Beispiele in Elio Conti, Alessandro Guidotti, Roberto Lunardi: La civiltàfiorentina del Quattrocento, hrsg. v. Laura De Angelis, Sergio Raveggi, Cecilia Piova-nelli, Paolo Pirillo, Franek Sznura, Firenze 1993, S. 72 f.; Gene Brucker: The Societyof Renaissance Florence. A Documentary Study, Toronto 1998 (Renaissance Society ofAmerica Reprint Texts, 8).

24 Zum Gebrauch dieses Terminus vgl. Denis Hay: Italy and Barbarian Europe, in:Italian Renaissance Studies, hrsg. v. E.F. Jacob, London 1960, S. 48–68.

25 Peter Amelung: Das Bild der Deutschen in der Literatur der italienischen Renais-sance (1400–1559), München 1964 (allerdings mißbilligend Selzer, Deutsche Söldner(wie Anm. Einl., 10), S. 147, Anm. 640); Klaus Heitmann: Das Deutschenbild im ita-lienischen Mittelalter, in: ders.: Spiegelungen. Romanistische Beiträge zur Imagologie,hrsg. v. Gert Pinkernell, Oskar Roth, Heidelberg 1996, S. 163–201, bes. S. 184; die wirk-liche Nagelprobe der „topos“-Theorie sind jedoch die Berichte aus Deutschland selbst,vgl. Klaus Voigt: Italienische Berichte aus dem spätmittelalterlichen Deutschland. VonFrancesco Petrarca zu Andrea de’ Franceschi (1335–1492), Stuttgart 1973 (Kieler Histo-rische Studien 17); Folker Reichert: Erfahrung der Welt. Reisen und Kulturbegegnungim späten Mittelalter, Stuttgart, Berlin, Köln 2001, S. 40ff.

26 Arno Borst: Barbaren, Ketzer und Artisten. Welten des Mittelalters, München,Zürich 1988, S. 453; vgl. auch Eric Hobsbawm: Identitätsgeschichte ist nicht genug,in: ders., Wieviel Geschichte braucht die Zukunft. Aus dem Engl. v. Udo Rennert,

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durch eine minderheitliche Identität sogar noch verstärken konnte.27

Diese war allerdings noch keine einheitliche nationale Identität immodernen Sinn, sondern wirkte eher regional und landsmannschaft-lich. Nimmt man korrekterweise die Sprache als ein wichtiges identi-tätsstiftendes Merkmal an,28 dann ergaben sich aus den verschiedenendeutschen Dialekten Divergenzen, die schon die tagtägliche Kommuni-kation zwischen Ober- und Niederdeutschen schwierig machten.29 Wassich allein aufgrund des sprachlichen Kriteriums aus italienischer Sichtals eine gemeinsame Herkunft darstellte („della Magna“),30 war für die

München 2001, S. 333–346; Lutz Niethammer, Kollektive Identität. Heimliche Quelleneiner unheimlichen Konjunktur, Reinbek bei Hamburg 2000.

27 Vgl. hierzu allgemein Angiolina Arru, Franco Ramella: Introduzione, in: L’Italiadelle migrazioni interne. Donne, uomini, mobiltà in età moderna e contemporanea,hrsg. v. Angiolina Arru, Franco Ramella, Roma 2003, S. IX–XXII, S. XIV; wichtigeÜberlegungen auch bei Arnold Esch: Italienische Kaufmannskolonien im spätmittelal-terlichen Europa, in: ders., Zeitalter und Menschenalter. Der Historiker und die Erfah-rung vergangener Gegenwart, München 1994, S. 115–133. Peter Burke setzt den Begriffder „collective identity“ in Beziehung zu gemeinschaftsschaffenden Ritualen (PeterBurke: History and Social Theory, Ithaca, New York 1993, S. 57) und religiösen Bruder-schaften (ders.: Reden und Schweigen. Zur Geschichte sprachlicher Identität. Aus demEngl. v. Bruni Röhm, Berlin 1994, S. 16). Daneben besaß jedoch jeder Einwandererneben seiner „minoritären“ Identität auch noch eine als Vertreter seines Handwerkes,als Teil eines Haushaltes oder einer Familie, als Mitglied seiner Korporation usw. Wäh-rend so David Herlihy die „Identität“ des spätmittelalterlichen Kaufmannes besondersin der „household solidarity“ sah (vgl. ders.: The Florentine Merchant Family in theMiddle Ages, in: Studi di storia economica toscana nel Medioevo e nel Rinascimentoin memoria di Federigo Melis, Ospedaletto (Pisa) 1987, S. 179–201), läßt sich nach Ger-vase Rosser die des Arbeiters oder Handwerkers eher als ein „social process“ verstehen(dies.: Crafts, guilds and the negotiation of work in the medieval town, in: Past andPresent 154, 1997, S. 3–31, S. 8 f.).

28 Burke, Reden und Schweigen (wie Anm. Einl., 27); Herfried Münkler, Hans Grün-berger, Kathrin Mayer: Nationenbildung. Die Nationalisierung Europas im Diskurshumanistischer Intellektueller. Italien und Deutschland, Berlin 1998 (Politische Ideen,18), S. 103ff.

29 Peter Wiesinger: Regionale und überregionale Sprachausformung im Deutschenvom 12. bis 15. Jahrhundert unter dem Aspekt der Nationsbildung, in: Ansätze undDiskontinuität deutscher Nationsbildung im Mittelalter, hrsg. v. Joachim Ehlers, Sigma-ringen 1989 (Nationes, 8), S. 321–343.

30 Dieser Begriff leitet sich zwar etymologisch von dem geographisch begrenz-ten Alemannien („Alemagna“) ab, bezeichnete aber in Italien geradezu metaphorischdas Ganze, „Große“, des mittelalterlichen Römischen Reiches deutscher Nation. DerBegriff „Deutschland“ taucht in florentinischen Quellen kaum auf (als „Theutonia“bei Dominikanerfratres z.B. in ASF, Notarile antecosimiano (von nun an: NA) 19984,fol. 344r.) Methodisch ergibt sich hieraus das Dilemma, daß nicht immer klar zwischenden verschiedenen Ursprüngen der „tedeschi“ unterschieden werden kann. Wennsomit im Verlauf dieser Untersuchung von „Deutschen“ die Rede ist (und zwar ohneAnführungszeichen), dann darf dies nicht im Sinne eines „großdeutschen“ Gedan-

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Immigranten selbst keineswegs ein verbindliches, gemeinschaftsschaf-fendes Merkmal.

Jüngst wurde gezeigt, daß bereits im vierzehnten Jahrhundert unterden in zahlreichen militärischen Kontingenten dienenden deutschenSoldrittern in Italien strenge—wenn auch nach außen hin nicht immersichtbare—Regeln galten, die sich aus ihrer persönlichen Herkunftableiteten. Eine vergleichbare, im Verlaufe des folgenden Jahrhun-derts sich sogar verstärkende, Differenzierung läßt sich auch unterden deutschen Handwerkern in Florenz beobachten. Als konstitutivhierfür muß die Trennung zwischen Ober- und Niederdeutschen gel-ten („Magna Alta“, „Magna Bassa“). Zwischen diesen beiden Landes-teilen bestand keine eindeutige geographische Trennlinie. So wurdedas mittelrheinische und trierische Gebiet meistens—wenn auch nichtimmer—zu Oberdeutschland gezählt.31 Der Prozeß der Abgrenzungder Hoch- von den Niederdeutschen sowie von den Niederländern,Flamen und Brabantern gehört mithin in den Bereich einer Analyse,die sich mit der Bestimmung und der Veränderung der „Identität“ Ein-zelner und Gruppen beschäftigt. Zwar müßte dies noch durch einegesonderte Untersuchung zum Parallelverhalten der anderen ethni-schen oder nationalen Minderheiten im spätmittelalterlichen Florenzergänzt werden. In einem nennenswerten Umfang oder gar in einerorganisierten Form bestanden solche Minoritäten jedoch kaum.32

Wie reagierten die deutschen Immigranten in Florenz auf die sichwiderstrebenden Impulse der „inneren“ landmannschaftlichen Kohä-

kens mit Einschluß des flämischen Belgiens, der Niederlande, des Elsaß, der Schweiz,Österreichs, Böhmens oder Schlesiens verstanden werden, sondern folgt einfach demSprachgebrauch der Quellen selbst.

31 Irreführend ist es deshalb, von der Trennung zwischen Ober- und Niederdeutsch-land als von einer sprachlichen „Sollbruchstelle“ zu sprechen, die bei Mainz gelegenhätte (Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10), S. 35, 169 f.), s.u., Anm. IV, 3.

32 Vgl. Stephen J. Milner (Hrsg.): At the Margins. Minority Groups in PremodernItaly, Minneapolis-London 2005 (Medieval Cultures, 39), wo unter direktem Bezugauf Florenz u.a. folgende Minoritäten angesprochen werden: „Sodomiten“, Juden,Lesen und Schreiben könnende Frauen, Exilierte und Sklaven. Daneben fand manin Florenz schottische Krämer und spanische Einwanderer, die gerade gegen Ende desQuattrocento durch flüchtende „Marranen“ verstärkt wurden, vgl. Lorenz Böninger:Politics, Trade and Toleration in Renaissance Florence: Lorenzo de’ Medici and theBesalú Brothers, in: I Tatti Studies 9, 2002, S. 37–69; zu den schottischen Krämernim spätmittelalterlichen Deutschland vgl. Ernst Schubert: Mobilität ohne Chance: DieAusgrenzung des fahrenden Volkes, in: Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität,hrsg. v. Winfried Schulze unter Mitarbeit von Helmut Gabel, München 1988 (Schriftendes Historischen Kollegs. Kolloquien, 21), S. 113–164, S. 138ff.

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sion und des mehr oder minder starken Akkulturationsdruckes vonaußen?33 Einen allerersten Hinweis hierauf erhält man, wenn mansein Augenmerk auf das individuelle Verhalten gegenüber der sich imItalienischen neu ergebenden Namensform lenkt. Im Unterschied zueinem berühmten Spital in Siena, Santa Maria della Scala, wo mangeradezu lautmalerisch versuchte, zur besseren Identifizierung der Pil-ger den Klang der deutschen Orts- und Personennamen nachzuah-men,34 mußte in Florenz jeder Neuankömmling seinen angestammtenzugunsten eines geradezu „standardisierten“ Namens aufgeben. Wahr-scheinlich ist, daß diese Namen bereits bei der allerersten Ankunftan den Stadttoren ihre endgültige Ausformung erhielten. Hier ent-standen dutzende und aberdutzende „Giovanni di Giovanni tedesco“,ungezählte „Arrigho“, „Currado“, „Anechino“ usw. Gehörten die bei-den erstgenannten Formen zwar in Deutschland zu den häufigsten(„Johann“/„Hans“, „Heinrich“/„Ullrich“),35 so läßt sich aus derenAdaptionen im Italienischen doch nicht auf den „abgelegten“ deut-schen Namen rückschließen. Der neue Name, der meistens nicht nurin Florenz, sondern auch innerhalb des gesamten italienischen Sprach-raums beibehalten wurde, besiegelte allerdings in gewisser Weise dieneue „Identität“ des Immigranten.

Deutsche Nachnamen tauchen hingegen nur selten und meist ineinem ganz nebensächlichen Kontext auf. Neben dem bereits erwähn-ten „Bertoldo“ ließe sich das Beispiel des Rothenburger Schreibers und

33 Vgl. Der Umgang mit dem Fremden in der Vormoderne. Studien zur Akkultu-ration in bildungshistorischer Sicht, hrsg. v. Christoph Lüth, Rudolf W. Keck, ErhardWiersing, Köln, Weimar, Wien 1997 (Beiträge zur Historischen Bildungsforschung, 17).

34 Gabriella Piccinni, Lucia Travaini: Il libro del pellegrino (Siena 1382–1446).Affari, uomini, monete nell’Ospedale di Santa Maria della Scala, Napoli 2003.

35 So bezeugte es jedenfalls der Züricher Chorherr Felix Hemmerlein (1389–1458/9),s. Klaus Schreiner: Sozialer Wandel im Geschichtsdenken und in der Geschichtsschrei-bung des späten Mittelalters, in: Geschichtssschreibung und Geschichtsbewußtsein imspäten Mittelalter, hrsg. v. Hans Patze, Sigmaringen 1987 (Vorträge und Forschungen /Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, 31), S. 237–286, S. 252; Valen-tin Groebner: Ökonomie ohne Haus. Zum Wirtschaften armer Leute in Nürnbergam Ende des 15. Jahrhunderts, Göttingen 1993 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 108), S. 24 f.; zum Gesamtzusammenhang auch: Personenna-men und Identität. Namensgebung und Namensgebrauch als Anzeiger individuellerBestimmung und gruppenbezogener Zuordnung, hrsg. v. Reinhard Härtel, Graz 1997(Grazer grundwissenschaftliche Forschungen, 3 = Schriftenreihe der Akademie Frie-sach, 2); Mélanges de l’École Française de Rome, Moyen Âge, 110, 1, 1998 („Genèsemédievale de l’anthroponymie moderne: L’espace italien“) sowie Valentin Groebner:Der Schein der Person. Steckbrief, Ausweis und Kontrolle im Europa des Mittelalters,München 2004, bes. S. 46–67.

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Miniaturenmalers Joachim Riß anführen, der in Florenz unter demNamen „Giovacchino della Magna“ bekannt war, und der nur in einemeinzigen Dokument unter seinem deutschen Namen erscheint, bevorer sich nach seinem Weggang nach Neapel und Rom—übersetzungs-treu—den humanistischen Nachnamen „de Gigantibus“ zulegte (s.u.,S. 286–291). Komplizierter stellt sich der Fall des noch weit länger amArno ansässigen „Arrigho di Federigho da Norimberga“ dar, der inDeutschland als erster Übersetzer des Decamerons unter dem Namen„Arigo“ bekannt wurde, doch aus unerfindlichen Gründen nirgendwoseinen ursprünglichen deutschen Namen erwähnen wollte (s.u., S. 313–348).

Lassen sich aus solchen Indizien durchaus Hinweise auf das indi-viduelle Verhältnis zum eigenen Namen gewinnen, so trifft auch dieallgemeine Frage nach der „Identität“ der Immigranten den Kerneines Problems, das diesen unter anderem Namen deutlich bewußt seinmußte. Gewißlich herrschte in den toskanischen Kommunen, beson-ders den guelfischen, ein Anpassungungsdruck, der es den—vielleichtinsgeheim politisch anders gesinnten—Neuankömmlingen geraten seinließ, den herrschenden Strömungen zu folgen. Die Jahrhunderte dau-ernden Konflikte und das Pochen auf Unabhängigkeit und „libertas“hatte in der Toskana ein außerordentlich starkes kommunales Identi-tätsgefühl entstehen lassen, das sich immer auch in Abgrenzung zum„Anderen“ definierte. Auf diesem Hintergrund stellten die nordischenImmigranten eine durch Sprache und Kultur klar umrissene Minoritätdar; ihre guelfische Gesinnung galt es stets zu beweisen. Welche FolgenAssimilation und Akkulturation in zweiter und dritter Generation inHinsicht auf die vorher noch vorhandenen landsmannschaftlichen Soli-daritäten hatten, soll in der vorliegenden Arbeit anhand verschiedenerdeutscher Handwerkerfamilien nachgezeichnet werden.

Es war für den zeitlichen Rahmen dieser Untersuchung also unum-gänglich, einen möglichst weiten Zeitraum abzudecken: er umspanntnicht weniger als hundertundfünfzig Jahre, von der Mitte des vier-zehnten bis zum Ende des fünfzehnten Jahrhunderts. Geographischbeschränkt er sich auf den Bereich der Kommune Florenz und ihresTerritoriums, das sich gegen Ende des vierzehnten und Anfang desfünfzehnten Jahrhunderts im Osten bis nach Arezzo und im Westenbis nach Pisa und Livorno auszudehnen begann. Daß keine Detailfor-schungen zu dem außerhalb der Stadtmauern liegenden Territoriumvorgelegt werden können, wird in Anbetracht der Materialfülle klarwerden.

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Methodisch ist die vorliegende Arbeit sowohl einer deutschen sozi-alhistorischen Tradition verpflichtet, die sich für die florentinische Ge-schichte mit den Namen Alfred Doren (1869–1934)36 und Robert Da-vidsohn (1853–1937)37 verbindet, als auch der mikrohistorischen Arbeits-weise der besonders für die Frühe Neuzeit fruchtbar gewordenen His-torischen Anthropologie. Von dieser hat der Autor das Interesse fürdas einzelne Subjekt und dessen singuläre „Geschichten“ übernom-men. Mehrere Abschnitte werden deshalb hier einzelnen Personen undFamilienhistorien, ganz im Sinne einer „Kollektivbiographie“, gewid-met. Einer aseptischen und entpersonalisierten Institutionengeschichtesoll hierdurch vorgebaut werden. Richard van Dülmen hat in die-sem Zusammenhang allerdings vor den Gefahren einer unreflektier-ten „Mikrogeschichte“ gewarnt. Diese Gefahren lassen sich unter demStichwort „Repräsentativität“ zusammenfassen und klingen auch in derdiffusen Kritik der modernen Mediävistik immer wieder an.38

Die „historische Migrationsforschung“ ist in Deutschland noch einrelatives junges Fach und bietet gerade für das Spätmittelalter nochkaum übertraggbare Untersuchungsmaßstäbe oder Ergebnisse. Noch1988 wurde beispielsweise das Fehlen einer historischen Methodik aufdiesem Feld beklagt.39 Seitdem wurden jedoch mehrere vorbildlicheStudien zum Thema der deutschen Italienwanderung vorgelegt, die

36 Grundlegend vor allem sein Werk: Alfred Doren, Deutsche Handwerker undHandwerkerbruderschaften im mittelalterlichen Italien, Berlin 1903; zu dem Autorvgl. den Nachruf v. Armando Sapori, in: Archivio Storico Italiano, ser. VII, 22, 1934,S. 333–346.

37 Im sechsten Band (IV, 2) seiner „Geschichte von Florenz“ übernahm Davidsohnauch Dorens Ergebnisse, vgl. ders., Geschichte von Florenz, 7 B.de, Berlin 1896–1927, Bd. 6 (=IV, 2), 1925, S. 214ff.; zum Autor vgl. Robert Davidsohn (1853–1937).Uno spirito libero tra cronaca e storia, hrsg. v. Wiebke Fastenrath Vinattieri, Mar-tina Ingendaay Rodio, 3 Bde., Firenze 2003 (Biblioteca dell’Archivum Romanicum, I,309).

38 Richard van Dülmen: Historische Anthropologie. Entwicklung, Probleme, Aufga-ben, Köln, Weimar, Wien 2000, S. 95ff.

39 „1) Das Phänomen der Wanderung von Gruppen als auch von Einzelperso-nen wurde wie selbstverständlich—und häufig unreflektiert—als Argument in Begrün-dungszusammenhängen für verschiedenste davon getrennte Sachverhalte verwendet.

2) Diese Verwendung von Wanderung als Argument entsprach einem auf ‚Alltags-wissen‘ basierendem Vorverständnis der Migration. Das Wanderungsargument warhäufig Bestandteil von ad-hoc-Theorien über den jeweiligen Untersuchungsgegen-stand.

3) Ein explizites Interesse an Migration selbst kann zumeist nicht festgestellt werden,sosehr auch manche ältere Arbeiten Material für systematische Forschungen beinhal-ten.“ (Gerhard Jaritz, Albert Müller: Migrationsgeschichte. Zur Rekonzeptionalisierunghistoriographischer Traditionen für neue sozialgeschichtliche Fragestellungen, in: diess.

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unsere Wissensbasis erheblich erweitert haben, und von denen hier nurdie kürzlichen Arbeiten Serena Luzzis zu Trient und Uwe Israels zuTreviso erwähnt seien.40 Besonders mit dem letztgenannten Werk ver-bindet diese Arbeit Fragestellungen, Systematik und Ergebnisse, auchwenn sie sich in der Forschungsmethode hiervon erheblich unterschei-det. Trotzdem scheint es, als ob eine Untersuchung wie die vorliegendein der aktuellen historischen Debatte einer besonderen Legitimierungbedarf. Wofür können die Ergebnisse dieser Arbeit also „repräsen-tativ“ sein? Und was sind die „Forschungsperspektiven“, die hiervonauf benachbarte Bereiche der historischen Forschung ausgehen könn-ten?

Die in Deutschland häufig mit Emphase vorgetragenen, dem Leserdurch ständige Wiederholung oktroyierten, krypto-theoretischen „For-schungsperspektiven“ sind allzuoft nichts weiter als die destillierten,zugespitzten Forschungsergebnisse selbst, ein „quod erat demonstran-dum“. Häufig dienen sie vor allem eher dazu, wissenschaftspolitischeClaims abzustecken, als daß sie dem wissenschaftlichen Mehrwert derbetreffenden Untersuchung entsprechen. Hier sei über das vorher Skiz-zierte hinaus versucht, drei weitere zentrale Motive der vorliegendenArbeit zu benennen.

Zunächst einmal war Florenz die wichtigste mittelitalienische Stadt,die die von Norden (Ligurien, Lombardei, Tirol, Venetien) kommen-den Deutschen anzog, „kanalisierte“ und teilweise in andere Städte wieSiena, Rom oder Neapel weiterleitete.41 Zwar war die Arnostadt keinewichtige Universitätsstadt wie Padua, Pavia oder Bologna und auchkeine internationale Metropole wie Venedig oder Rom, die zweifel-los von größeren Massen aufgesucht wurden. Dafür konnte sie jedochauf eine robuste Ökonomie bauen, die besonders im Sektor der Wol-lentuchindustrie bis weit in die 1460er Jahre neue gelernte und unge-lernte Arbeiter aus Deutschland anwarb. Direkte Handelsbeziehungen

(Hrsgg.): Migration in der Feudalgesellschaft, Frankfurt/M., New York 1988 (Studienzur historischen Sozialwissenschaft, 8), S. 9–20, S. 11).

40 Serena Luzzi: Stranieri in città. Presenza tedesca e società urbana a Trento (secoliXV–XVIII), Bologna 2003 (Annali dell’Istituto storico italo-germanico in Trento.Monografie, 38); Uwe Israel: Fremde aus dem Norden. Transalpine Zuwanderer imspätmittelalterlichen Italien, Tübingen 2005 (Bibliothek des Deutschen HistorischenInstituts in Rom, 111).

41 Zu Neapel vgl. z.B. den um 1470 schreibenden Chronisten Loise De Rosa:„Volete che vi dica la nobiltà di Napoli? C’è gente di tutto il mondo. Tu che leggi,che sei? tedesco? Più di cento tedeschi con famiglie sono in Napoli.“ (Benedetto Croce:Storie e leggende napoletane, Milano 2001, S. 138).

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oder Warentransporte von Florenz nach Deutschland waren wegender weiten Wege—im Unterschied zu Venedig—eher selten. Deshalbgilt es, in dieser Untersuchung zuallererst die Dynamik der berufs-bedingten Wanderungen im spätmittelalterlichen Italien zu vermit-teln, die sich nur auf einem ausgeklügelten Informationssystem ent-wickeln konnte, das verschiedene Groß- und Regionalräume verband.Gestützt wurde dieses System durch landsmannschaftliche Berufsbru-derschaften mit herbergsartig organisierten Stützpunkten in verschie-denen Städten sowie die personelle Vernetzung von Angehörigen der-selben Immigranten-Familien in verschiedenen italienischen Kommu-nen.

Zweitens erlauben die erschöpfenden archivalischen Quellen in Flo-renz geradezu photographisch exakte Bilder der Immigration, die fürandere Kommunen mit einer weniger dichten Dokumentation nichterzeugt werden können. In ihrem diachronen Verlauf, in ihrer histo-rischen Kurvenbewegung, läßt sich die deutsche Einwanderung, vonihrem Anstieg im späten vierzehnten über ihren Höhepunkt um dieMitte des fünfzehnten Jahrhunderts bis zu ihrem langsamen Abflauengegen Jahrhundertende, vorbildlich studieren und in die generelle Ent-wicklung der städtischen Ökonomie einordnen. Als ein Ergebnis dieserStudie wird sich erweisen, daß sich die Deutschen eben nicht, wie nacheiner oberflächlichen Analyse angenommen werden könnte, vornehm-lich an den äußeren Rändern der von den Mauern umwehrten Stadtniederließen. Vielmehr war die Wahl eines Wohnhauses vom Beruf, derdurch eine eheliche Mitgift erworbenen Immobilie und manch ande-ren Kriterien abhängig. Bekannt ist dieses Phänomen aus der „his-torischen Migrationsforschung“ zur Neuzeit, in der die unterschiedli-chen Verhaltens- und Integrationsformen zwischen dem Subproletariatund einem mit diesem kaum solidarisierenden, „elitären“ Handwerker-stand klar differenziert werden können, obwohl beide aus den gleichenGegenden eingewandert waren.42 Trotz dieser Erkenntnis muß demLeser jedoch stets klar bleiben, daß die hier vorgestellten Forschungser-gebnisse nicht „repräsentativ“ oder analog übertragbar sind, nicht aufdie bisher nur teilweise erforschte deutsche Einwanderung in Oberita-lien oder Ligurien und auch nicht auf die Stadt Rom, wo die unver-

42 Vgl. nur Wilfried Pabst: Subproletariat auf Zeit: deutsche ‚Gastarbeiter‘ im Parisdes 19. Jahrhunderts, in: Deutsche im Auslande (wie Anm. Einl., 12), S. 263–268, sowieDirk Hoerder: The German Language Diasporas: A Survey, in: Diaspora. A journal oftransnational studies 11, 2002, S. 7–44.

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gleichbar reichere archivalische Überlieferung der deutschen Bruder-schaften zuletzt verschiedene Forschungen in diese Richtung erlaubte.

Als eine Hauptquelle der folgenden Darstellung wurden die Steu-erklärungen der florentinischen Steuerbürger im Staatsarchiv von Flo-renz (im Folgenden abgekürzt: „ASF“), die sogenannten „portate“ des„Catasto“, herangezogen. Hierzu gesellt sich die Auswertung von meh-reren hundert Notariatsprotokollen, die zwar für die betreffende Zeitnicht restlos, aber doch zu einem absoluten Großteil gesichtet werdenkonnten (im Folgenden abgekürzt: „NA“). Der Bereich der KommuneFlorenz wurde für das fünfzehnte Jahrhundert fast gänzlich erfaßt.43

Protokolle aus der Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit wurden wegenihrer Unvollständigkeit und häufig geringen Aussagekraft zu den „ech-ten“ Einwanderern nur sporadisch herangezogen, weitaus intensiverwurde allerdings auf die Gerichtsbarkeit des florentinischen Handels-und Schuldgerichtes, der „Mercanzia“, rekurriert. Ein besonderes Pro-blem bei der Präsentation bereitete die Form des Namens- und Ortsin-dexes. Nach reiflicher Überlegung wurden hierin die allermeisten klarbestimmbaren Orte—nicht jedoch generelle Begriffe wie „Deutsch-land“, ganze Regionen oder die Stadt „Florenz“—und jene Namen derim Text (nicht: im Quellenanhang) genannten Personen aufgenommen,die aufgrund von Mehrfachnennungen oder der Angabe von Nachna-men leidlich gut—möglicherweise auch erst in Zukunft—zu identifizie-ren sind; daß sich hierbei Zweifelsfälle ergeben, liegt auf der Hand.44

Diese vor einigen Jahren begonnene Arbeit wurde zeitweise von derUniversität Jena unterstützt, wofür Prof. Helmut G. Walther gedanktsei. Darüber hinaus hat der Autor all jenen Kollegen, Freunden undBekannten zu danken, die vor allem in Florenz in uneigennützigerund alle „landsmannschaftlichen“ Grenzen überspringender Solidari-tät ihre Forschungsergebnisse und Archivfunde teilten, jene manchmal

43 Der Autor teilt nicht die etwas zu skeptische Ansicht zur Verwendung der Nota-riatsprotokolle bei Israel (wie Anm. Einl., 40), S. 28: „Auch wenn man aus Notariats-akten beispielsweise vieles über die soziale Vernetzung der dort genannten Personenerfahren kann, gilt die Überlegung, daß die unteren Sozialschichten darin sicherlichunterrepräsentiert sind, (…). Die Habenichtse aber blieben meist unerwähnt, wenn sienicht zufällig einmal als Zeugen aufgerufen wurden—und dann erfährt man nicht vielmehr als ihren Namen. Hier geht es aber darum, zu sozialgeschichtlichen Aussagenauch über ansonsten Gesichtslose zu gelangen, die in ihrer großen Zahl die transalpineZuwanderung nach Italien im Spätmittelalter dominierten.“

44 Dies ist eine ähnliche Lösung wie bei Nicolai Rubinstein: The Government ofFlorence under the Medici (1434 to 1494), Oxford 21997, in dessen Namensindex jaauch die prosopographischen Anhänge nicht mit aufgenommen wurden.

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einleitung 17

rein zufällig gefundenen Nadeln im Heuhaufen, zu denen bekanntlichkeine noch so geschickte Forschungsmethode führt. Insbesonders sinddies Vanna Arrighi, Antonella Astorri, Rolf Bagemihl, Gustavo Bertoli,Simona Biagianti, Robert D. Black, Luca Boschetto, Laura De Ange-lis, Crispin de Courcey-Bayley, Lorenzo Fabbri, Rudolf Gamper, PeterGeffcken, Richard A. Goldthwaite, Vincent Ilardi, Werner Kreuer,Heinrich Lang, Michele Luzzati, Maura Martellucci, Vieri Mazzoni,Piero Scapecchi, Karl und Anne Schlebusch, Marco Spallanzani, Ser-gio Tognetti und Kurt Weissen, denen allen auch an den betreffendenStellen gedankt wird.

Für alle, die sich mit florentinischer Geschichte im Spätmittelalterbefassen, hat der Tod von Nicolai und Ruth Rubinstein eine nichtzu schließende Lücke gerissen: ihre forscherliche Neugier, intellektuelleAufrichtigkeit und Humanität fehlen immens.

Dieses Buch widme ich meiner Frau und meiner Tochter: wäh-rend erstere sich über Jahre mit meinen oft einsilbigen Archivberich-ten und den ernsteren Symptomen einer gewissen geistigen Abwesen-heit abquälen mußte, bis das Thema der „Deutschen“ langsam tabuwurde, hoffe ich, daß letztere—jetzt und in Zukunft—nur die positivenAspekte dieser Arbeit und ihres endgültigen Abschlusses wahrnehmenwird.

Florenz, im Oktober 2005

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SCHLEICHENDE UNDBEABSICHTIGTE IMMIGRATION

1. Die finanziellen Belastungen des Reisenden

Reisen bildet, und, wer wüßte das nicht, kostet ebenso. Hospitälerals gemeinnützige Stiftungen für Pilger konnten im Mittelalter zwarmanchmal die Unterbringungskosten an einigen wenigen Stationeneiner Wanderung übernehmen.1 Verließ man jedoch die eingefahre-nen Pilgerstraßen wie etwa in Italien die Frankenstraße, die berühmte„Via Francigena“, war man sehr schnell auf sich selbst gestellt.2 Ver-breitet waren speziell von der Reise (manchmal bei Wein) zu spre-chende Gebete, die Unbill abwenden sollten; in der Renaissance kamendazu auch gedruckte Zettel auf, die im Ernstfall auf der Reise helfensollten, als idealen Nothelfer den Erzengel Raphael zu beschwören.3

Einen größeren Schutz versprachen allerdings das Wandern in Grup-pen, das Anvertrauen an einen Führer, das Mitführen von Waffen, derGebrauch von Reit- und Saumtieren, das Schlafen in sicheren Her-

1 Thomas Szabó, Xenodochia, Hospitäler und Herbergen—kirchliche und kom-merzielle Gastung im mittelalterlichen Italien (7.–14. Jahrhundert), in: Gastfreund-schaft, Taverne und Gasthaus im Mittelalter, hrsg. v. Hans Christian Peyer, ElisabethMüller-Luckner, München, Wien 1983 (Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien3), S. 61–92; Norbert Ohler: Gastfreundschaft und Gasthäuser nach Boccaccios Deka-meron, in: Reisen und Reiseliteratur im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, hrsg.v. Xenja von Ertzdorff, Dieter Neukirch, Rudolf Schulz, Amsterdam, GA, 1992 (Chloe.Beiheft zu Daphnis, 13), S. 507–529.

2 Zur deutschen Italienreise vgl. Reichert, Erfahrung (wie Anm. Einl., 25), S. 57ff.3 Giorgio Picasso: La liturgia del viaggio, in: Viaggiare nel Medioevo, hrsg. v.

Sergio Gensini, San Miniato 2000 (Pubblicazioni degli Archivi di Stato. Saggi 63 =Centro di Studi sulla Civiltà del Tardo Medioevo San Miniato. Collana di studi ericerche, 8), S. 465–479; vgl. auch „A volere andare per chamino seguramente“, in:Bianca Silvia Tosatti: Il manoscritto veneziano. Un manuale di pittura e altre arti—miniatura, incisione, vetri, vetrate e ceramiche—di medicina, farmacopea e alchimiadel Quattrocento, Milano 1991, S. 184 f.; zur „Oratione dell’agniol Raffaelo“ EdoardoBarbieri: Per il ‚Vangelo di San Giovanni‘ e qualche altra edizione di San Iacopo aRipoli, in: Italia Medioevale e Umanistica 43, 2002, S. 383–400, S. 394ff.

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bergen und die Befolgung elementarer Gesundheitsregeln.4 Vernach-lässigte man diese Vorsichtsmaßnahmen, konnte es einem gehen wiejener Gruppe namenloser „todeschi“, die sich 1489 als Vagabundenbettelnd durch die Toskana schlugen („andavando achatando“), unddoch—möglicherweise auf eben jener Frankenstraße—im Gebiet vonSan Miniato al Tedesco ausgeraubt wurden.5 Um vor solchen Gefah-ren sicher zu sein, mußte man also in eine Reise „investieren“.

Wenige historische Quellen bezeugen die Kosten, die den im Spät-mittelalter aus dem Reich nach Italien und daraufhin nach Deutsch-land zurückkehrenden Wanderer oder Reiter erwarteten. Die aller-meisten diesbezüglichen Informationen stammen aus privaten Auf-zeichnungen wie persönlichen Rechnungs- und Tagebüchern. EineAusnahme hiervor ist ein heute sich in Florenz befindendes kleines Heftin Oktav („Bastardello“, „Vacchetta“) mit Aufzeichnungen der von ver-schiedenen florentinischen Kurienbanken in Rom veranlassten, insbe-sondere aber von Matteo de’ Bardi & Comp. ausgezahlten Bargeldsum-men an ausländische Rombesucher aus den Jahren 1422–1425. Unterdiesen befanden sich auch mehrere deutsche Kleriker, die diese Anlei-hen ganz offensichtlich für die Finanzierung der Rückreise benötigten.6

Ein einziges Mal nur wird in dieser Quelle eine Geldüberweisungnach Rom genannt, als nämlich der Dorpater Propst BartholomaeusSauer einen Dorpater Kanoniker zum Prokurator ernannte, den Ma-gister Henning Bekeman aus Reval. Letzterer sollte bei der römischenBank Cosimo de’ Medicis einen Beitrag von hundert Goldflorin abhe-

4 Karl Sudhoff: Aerztliche Regimina für Land- und Seereisen aus dem 15. Jahrhun-dert, in: Archiv für Geschichte der Medizin 4, 1911, S. 263–281.

5 Brief des Clemente Cipriani de’ Sernigi an Lorenzo de’ Medici (6. Juni 1489), inASF, MAP, XLI, 209.

6 ASF, NA 12519. Genau genommen enthält nur der zweite Teil der Handschrift,der auf den „allgemeineren“ Teil (1423/24) folgt, ausschließlich die „obligationes“der Bank Matteo de’ Bardis, die vor allem spanische Prälaten betreffen (1422–1425).Der Zusammenhang dieser Bank mit der römischen Filiale der Medici-Bank, die seit1420 von Matteos Bruder, Bartolomeo d’Andrea de’ Bardi geleitet wurde, war jedochausgesprochen eng. Nicht nur, daß Kredite direkt an Cosimo de’ Medici zurückgezahltwerden konnten (fol. 2r.), sondern deren Mehrzahl wurde von Antonio Salutati daPescia ausbezahlt, der am 10. Dezember 1428 Bartolomeo de’ Bardis Nachfolger alsGeneraldepositar der Apostolischen Kammer wurde (Le liber officialium de Martin V,hrsg. v. F.C. Uginet, Roma 1975 (Pubblicazioni degli Archivi di Stato. Fonti e sussidi,VII), S. 56; Raymond de Roover, Il banco Medici dalle origini al declino (1397–1494),Firenze, 21988, passim; Kurt Weissen, Florentiner Bankiers und Deutschland (1275 bis1475). Kontinuität und Diskontinuität wirtschaftlicher Strukturen. Habil. masch., Basel,2000, S. 283ff.).

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ben, der Sauer durch einen Wechsel aus Brügge von dem KaufmannEberhard Merlinchusen („aut Heverardus Moekinc“) nach Rom über-wiesen worden war (18. August 1423).7

Weitaus häufiger trifft man in dem Band Kreditgeschäfte an. EinKanoniker von St. Sebastian in Magdeburg, Andreas Stalknecht, er-hielt am 3. August 1423 in Rom eine Barsumme von einundzwan-zig Pfund lübeckischen Geldwertes (der allerdings in Goldflorin „decamera“ ausbezahlt wurde), die Stalknecht innerhalb von drei Mona-ten in Lübeck an die italienischen Bankiers Ludovico Baglioni undGherardo Bueri zurückzuzahlen hatte.8 In einem solchen Fall war esüblich, daß der Begünstigte in Rom deutsche Bürgen für die Rück-zahlung des Kredites aufbrachte.9 Bei Stalknecht bestanden diese ausdem schon genannten Bekeman, einem weiteren Kanoniker aus dempommerschen Kolberg, Gerhard Kotscede, dem Schleswiger Kanoni-ker Nikolaus Wolf und schließlich dem Laien Nikolaus Myddentwey.All diese hielten sich an der päpstlichen Kurie, gemäß dem Wortlautder Quelle, als abgeordnete „Prokuratoren“ für deutsche Kurienange-legenheiten, „primarie et contradictarum“, auf.10

Weitere Darlehen gingen in den folgenden Monaten an den Dok-tor der Dekrete und Magdeburger Dekan Heinrich de Roven (50 flor.de cam.),11 an den langjährigen Rektor der Heidelberger Universität,päpstlichen Subdiakon und späteren Bischof von Regensburg Konradvon Soest (80 flor. de cam.),12 an den Lübecker Dekan Peter Borkers-

7 ASF, NA 12519, ad diem 18 augusti.8 Zu dieser Bank, vgl. jüngst Weissen, Florentiner Bankiers (wie Anm. I, 6), S. 159ff.9 Ebd., S. 67.

10 Zu den Prokuratoren vgl. Sabine Weiss: Salzburger am Hof Martins V. in Rom(1420–1431). Ein Beitrag zur Erforschung deutscher Kurienaufhalte, in: RömischeQuartalschrift 86, 1991, S. 53–77, S. 72 f.; Andreas Sohn: Deutsche Prokuratoren ander römischen Kurie in der frühen Renaissance (1431–1474), Köln, Weimar, Wien 1997(Norm und Struktur. Studien zum sozialen Wandel in Mittelalter und Früher Neuzeit,8); Jan-Erik Beuttel: Der Generalprokurator des Deutschen Ordens an der römischenKurie. Amt, Funktion, personelles Umfeld und Finanzierung, Marburg 1999 (Quellenund Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, 55).

11 ASF, NA 12519, ad diem 2 septembris (Rovens Bürgen waren d. Henricus pre-positus Erfordensis sowie Maynardus Crukemberg litterarum apostolicarum scriptor,die versprachen, die geborgte Summe innerhalb eines Monats an der römischen Kuriezurückzuzahlen).

12 Ebd., ad diem 13 septembris (die Rückzahlung wurde innerhalb von zwei Mona-ten versprochen; einer der Zeugen war Paulus Lauchen, Kleriker aus Augsburg); zuKonrad von Soest (†1437) vgl. Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon, hrsg. v.Friedrich Wilhelm Bautz (†), Traugott Bautz, 17 Bde., Herzberg 1970–2000, Bd. 4, 1992,Sp. 439–440.

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torff (146 ducat. venet.),13 an den Sekretär des Regensburger BischofsKonrad Plessing und päpstlichen Schreiber Jakob Seeburg (44 flor.venet.),14 an den Bischof von Ösel (600 flor. de cam.),15 und an den Min-dener Altaristen Gerhard de Bucken (50 flor. renen.).16 Sowohl dieserKredit als auch der folgende von zweihundert rheinischen Gulden fürden Kirchenrektor in Andernach, Gerhard Cwarte, sollten innerhalbvon drei Monaten in Köln an den dort lebenden Bologneser BankierSimon de Sassolinis zurückerstattet werden,17 während ein letzter fürden päpstlichen Notar Nikolaus Hamborch wiederum in Lübeck, nachvier Monaten, an die Bankiers Baglioni / Bueri zurückgezahlt werdensollte (lib. 42).18

Die höchste Summe erhielt jedoch am 20. März 1424 der Augs-burger Bischof Peter von Schaumberg von den Florentiner BankiersAldighiero di Francesco Biliotti und Leonardo Alberti über sechshun-

13 ASF, NA 12519, ad diem 18 septembris (Bokerstorffs Bürgen waren FedericusSchutfeld archidiaconus Lubicensis, Iohannes Kemenicz canonicus Lubicensis, Iohan-nes Cryst perpetuus ecclesie S. Egidii Wratislaviensis sowie Walnerus Gosler thesaur-arius ecclesie Caminensis); sowohl Krist als auch Gosler wirkten auch als Kurienproku-ratoren, vgl. Weiss, Salzburger (wie Anm. I, 10), S. 73.

14 ASF, NA 12519, ad diem 1 octobris; die Rückzahlung sollte innerhalb von zweiMonaten in Venedig an die Bank Cosimos de’ Medici geleistet werden, s. ad diem 8octobris. Zu Konrad Plessings Kurienprozess, s. Weiss, Salzburger (wie Anm. I, 10),S. 73.

15 ASF, NA 12519, ad diem 13 novembris (seine Bürgen waren Iohannes Hellingcanonicus et scolasticus ecclesie Oziliensis, fr. Arnuldus de Bancke canonicus ecclesieRi(g)ensis, Heningus Bekeman canonicus ecclesie Tarbatensis, Andreas Pathul clericusRi(g)ensis, die innerhalb eines halben Jahres die Rückzahlung der Summe an der Kurieselbst versprachen); als Zeugen anwesend waren weiterhin magister Henricus Rastoplitterarum apostolicarum scriptor und d. Lambertus de Stipite cubicularius domininostri pape). Zu Patkul (†1428) und Arnold von dem Brincke vgl. z.B. Brigide Schwarz:Prälaten aus Hannover im spätmittelalterlichen Livland: Dietrich Nagel, Domprobstvon Riga (†1468/ Anfang 1469), und Ludolf Nagel, Domdekan von Ösel, Verweser vonReval († nach 1477), in: Zeitschrift für Ostmitteleuropaforschung 49, 2000, S. 495–532,S. 504 f.

16 ASF, NA 12519, ad diem 26 novembris (seine Bürgen waren Iohannes de Althenthesaurarius ecclesie S. Martini Mindenensis und Hartlevus Conckam notarius palatiicoram domino Hartingo et canonicus ecclesie S. Martini Monasteriensis).

17 Ebd., ad diem 27 novembris (Cwartes Bürgen waren Henricus Ratiscop (sic) undGossuinus Moil litterarum apostolicarum scriptor); zwei Tage später nahm auch dieKleriker Henricus Ghuenbel aus Andernach (sein Bürge war magister Iohannes Brun-chuse procurator audientie contradictarum), und Theodericus de Clivis aus Trier Dar-lehen auf. Die Kölner Bank Simon de Sassolinis war mit Florenz bestens verbunden:seit 1421 war ihr Florentiner Repräsentant Vieri di Vieri Guadagni, der seinerseits 1426den Andrea di Francesco Cambini einsetzte (ASF, NA 3372, fol. 23r.).

18 ASF, NA 12519, ad diem 12 ianuarii (auch Hamborch wurde in diesen Jahrenhäufig als „procurator in curia“ bezeichnet, Weiss, Salzburger (wie Anm. I, 10), S. 73).

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dertundfünfzig venezianische Dukaten. Für diese beträchtliche Summebürgten vier an der Kurie tätige deutsche Kleriker, die die Rückzahlunginnerhalb von drei Monaten direkt an die venezianische Bankfiliale vonBiliotti / Alberti versprachen.19 Daß dieser Kredit die Reisekosten desneu ernannten Bischofs abdecken sollte, der Anfang Mai in Augsburgeintraf, ist offenbar.20

Was an diesen Geschäften auffällt, sind nicht nur die verschiede-nen Währungen, in denen auf den verschiedenen Bankplätzen Lübeck,Köln und Venedig gerechnet wurde (und die den kreditgebenden römi-schen Banken die Margen sicherten). Vor allem springt die völlig unter-schiedliche Höhe der einzelnen Darlehen in die Augen. Die relativkurze Dauer der Kredite (in denen mit drei Monaten für Süd- undWestdeutschland, in einem Fall aber mit vier Monaten für Nord-deutschland gerechnet wurde) erlaubt es, in den Summen die ange-nommenen Kosten für die Reise selbst zu sehen. Wenn auch nichtsicher sein kann, ob sie hierfür jeweils ganz aufgebraucht wurden, soist doch immerhin deutlich, daß die unterschiedliche Höhe der Kreditemit dem Status und der Dignität der Reisenden eng zusammenhin-gen.21 Während Nord- und Westdeutschland durch italienische Bankenbefriedigend abgedeckt waren, konnte es für manche Süddeutsche ein-facher sein, einen Kredit in Venedig—wahrscheinlich über die Kauf-leute am Fondaco dei Tedeschi—als beispielsweise in Köln zurückzu-bezahlen.

Da solche Kredite beim Fehlen vertrauenswürdiger Bürgen auchim Ausland einklagbar sein sollten, wurden in der Kommune Flo-renz nicht selten notarielle, „öffentliche“, Dokumente darüber aufge-setzt. Auch hier herrschten jedoch die nord- und westdeutschen Bank-plätze vor: ein Lübecker namens Heinrich Favat, der an der Universi-

19 ASF, NA 12519, ad diem 20 martii (die Bürgen waren d. Iohannes Turgarte procu-rator generalis ordinis Beate Marie Theutonicorum, d. Iohannes de Crurle praepositusecclesie S. Mauritii extra muros Monasteriensis, Iohannes Helinc decanus Hosnabur-gensis et in romana curia procurator; Nicolus Wolrat litterarum apostolicarum abbre-viator et canonicus Ratisbonensis).

20 Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reichs 1448 bis 1648. Ein biographischesLexikon, hrsg. v. Erwin Gatz, unter Mitwirkung v. Clemens Brodkorb, Berlin 1996,S. 622–624.

21 Zu einem Vergleichsfall, s. Ulf Dirlmeier, Gerhard Fouquet: Bischof Johannesvon Venningen (1458–1478) auf Reisen. Aufwand und Konsum als Merkmale adligerLebensführung, in: Gertrud Blaschitz, Helmut Hundsbichler, Gerhard Jaritz, ElisabetVavra (Hrsgg.), Symbole des Alltags. Alltag der Symbole. Festschrift für Harry Kühnelzum 65. Geburtstag, Graz 1992, S. 113–145.

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tät Siena studierte, erhielt von dem Bankier Giovanni Bartolini im Juni1451 einen Kredit über dreiunddreißig Florin, den er innerhalb vonzwei Monaten in Lübeck bei der Bank Francesco di Filippo Rucellais„und Brüder“ begleichen wollte (in sechsundsechzig Mark).22 Ein Pie-montese gelobte 1444 dem Mailänder Guglielmus de Merliano, seineSchuld von neun Kammerdukaten in weniger als zwei Monaten inGenf bei der Bank Antonio della Casas zu bezahlen,23 während derenglische Abt Thomas Sutton im Juni 1460 einen Betrag von acht Flo-rin dem in Siena lebenden „magister Tommé Rainart de Francia“ übereine Bank in Brügge zurückzuzahlen versprach.24 Für einen österrei-chischen Priester namens „dominus Leonardus Jamnizer presbiter deAustria partium Alamanie“ war es selbstverständlich wieder einfacher,seine Schuld von fünfundfünzig venezianischen Dukaten an die Bankder Spinelli innerhalb von fünf Monaten direkt in Venedig zu beglei-chen.25

Für den Fall, daß nach Deutschland zurückgekehrte Kleriker oderLaien ihre Schulden nicht begleichen wollten oder konnten, bot sich alszweifelhaftes Zwangsmittel nur noch ihre kirchliche Exkommunikationan.26 Von Bartolomeo Bonizzi, dem Generalauditor des päpstlichenGerichtes der Camera Apostolica (†1445),27 haben sich verschiedenesolcher Schuldexkommunikationen zugunsten der florentinischen Bankder Cambini erhalten, so etwa gegenüber mehreren polnischen Kleri-kern,28 zwei Lütticher Schreibern der Pönitentiarie und einem weiterenLütticher Kleriker.29 Bonizzis Nachfolger Giovanni Mazzanelli exkom-

22 ASF, NA 10446, fol. 96r. (und 10447, fol. 123r.); zu dieser Bank vgl. Weissen,Florentiner Bankiers (wie Anm. I, 6), S. 172ff.

23 ASF, NA 3170, fol. 101r.24 ASF, NA 20284, fol. 249r.25 ASF, NA 16825, fol. 248v.; auch ein kaiserlicher Gesandter, der Kanoniker Sigis-

mund Lamberger, versprach in Florenz im Oktober 1462, seine Schuld von 41 Florininnerhalb von sechs Wochen in Venedig an die Spinellibank zurückzuzahlen (NA 6208,fol. 49v.).

26 In Florenz wurde dies besonders nach dem Tod Bonizzis durch die Kredit-geschäfte „in forma camerae (apostolicae)“ möglich, vgl. Gene Brucker: Ecclesiasti-cal courts in fifteenth-century Florence and Fiesole, in: ders., Renaissance Florence:Society, Culture and Religion, Goldbach 1994 (Bibliotheca Eruditorum, 10), S. 303*–331*, 327*f.

27 Über seine Karriere, vgl. z.B. Lorenz Böninger, Un illustre abate siciliano,l’Audientia litterarum contradictarum e una donazione di reliquie a Santa Maria delFiore nel 1439, in: Atrchivio Storico Italiano 153, 1995, S. 427–486, S. 436.

28 ASF, Diplomatico, Normali, 1440, 13 giugno (S. Appollinare).29 ASF, Diplomatico, Normali, 1443, 7 giugno (S. Appollinare) und 1440, 30 agosto

(S. Appollinare).

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munizierte 1453 den Bürener Kleriker Ghobelinus de Flessen wegenähnlicher Schulden.30

Solche Beispiele ließen sich beliebig vermehren. Was es hier zualler-erst hervorzuheben gilt, ist der ökonomische Aufwand, den ein jeder,der nach Italien kam, auch wieder betreiben mußte, wenn er in seinLand zurückkehren wollte. Die hierfür anfallenden Kosten konntenalternativ in Florenz beispielsweise für den Ankauf eines Hauses rei-chen. Selbstverständlich konnte man versuchen, die Reisekosten soniedrig wie möglich zu halten. Falls die Barvorräte zur Neigung gingen,minimierte man die Spesen, mit all den hieraus resultierenden Gefah-ren.

Die Kreditwürdigkeit wurde in Italien jedoch nur wenigen Auslän-dern zugestanden, was häufig unverheiratete, aus Mittel- und Nordeu-ropa stammende Frauen in ökonomische Abhängigkeiten oder direktin die Prostitution trieb (s.u., S. 139). Die armutsbedingte Abgabevon Kindern zur Adoption war recht häufig. Aus Florenz stammt einFall, der gleichermaßen aus der spätmittelalterlichen Literatur her-rühren könnte, wie er auch erschreckend modern anmutet: im Jahre1444 übereigneten ein aus Lüttich stammender, doch noch am Arnowohnender Mann („Terisius olim Alexandri de Legio de AlamaniaBassa“) und seine Frau ihren erst zweijährigen Sohn Peter einem ausPisa stammenden Kaufmann, Iacopo di Simone Lambertucci, der dasKind adoptierte und sich zu seiner Aufbringung sowie einer späte-ren Kaufmannslehre verpflichtete. Im Gegenzug bezahlte Lambertucciden Eltern als „Prämie“ eine bescheidene Geldsumme von siebenund-zwanzig florentinischen Lire und zehn Soldi, damit sie in ihre Heimatzurückkehren konnten („in premium dicte consignationis et amore Deyet in auxilium ytineris dictorum Terisii et domine Iohanne ut habiliuspossunt redire ad patriam ipsorum“).31 Solche Trennungen der Elternvon den Kindern waren in Florenz an der Tagesordnung (s. auch u., S.106). Im Jahr 1451 sah sich ein armer deutscher Leinenweber gezwun-gen, seine minderjährige Tochter, die „puella“ Bartolomea, an eineWitwe zu „verschenken“ bzw. zur Adoption freizugeben („propter ino-piam et paupertatem“).32 Und als der deutsche Stallknecht „Giovanni

30 ASF, Diplomatico, Normali, 1453, 15 ottobre (S. Appollinare).31 ASF, NA 11698, fol. 235r. (6. 9. 1444). Im Roman „Wilhelm von Wenden“ aus

dem 13. Jht. verkauft der Held seine Kinder an einen christlichen Kaufmann, weil sieauf einer Fahrt ins Heilige Land geboren wurden, vgl. John Boswell, L’abbandono deibambini in Europa occidentale, Milano 1991, S. 237.

32 ASF, NA 1198, I, fol. 7v.

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tedesco“ 1459 nach achtmonatigem Dienst in Florenz eine neue Stel-lung in Pistoia antrat, hinterließ er seinem einstigen Herrn, Francescodi Matteo Castellani, „a discrezione“ seinen kleinen Sohn, der selbstnoch kaum ein Wort Italienisch sprach und zum Arbeiten auch nochzu jung war.33

Vor solche Alternativen gestellt, ist es kaum weiter verwunderlich,daß viele der irgendwie nach Italien gelangten Deutschen, denen dasGeld für eine sichere Rückkehr abging, sich auf einen—wie auchimmer prekären—längeren Aufenthalt im Land einließen. Aus der öko-nomischen Zwangssituation konnte sich somit „schleichend“ eine Ein-wanderung konsolidieren, die ursprünglich vielleicht gar nicht ange-strebt worden war. Was für die rein ökonomisch motivierte Migrationgilt, ließe sich somit auch für eine gewisse Anzahl der „Bleiber“ vermu-ten, nämlich daß deren Permanenz am neuen Ort nicht immer unbe-dingt freiwillig war. Diese Unsicherheit inhärierte in der Kontingenzdes „venturum“, des Abenteuers.

2. Deutsche Ritter und „Halbritter“ in Florenz

Die Schwierigkeit, echte Migration und vorübergehendene Fremd-aufenthalte zu unterscheiden, kann nicht allein materiell, durch denHinweis auf die zu bestreitenden Reisekosten, erklärt werden. Daspersönlich-individuelle Moment, nämlich der Wille im Lande zu blei-ben, war zum mindesten genauso ausschlaggebend. Das beste Beispielhierfür bieten die im vierzehnten Jahrhundert äußerst zahlreich ausdem Norden nach Italien strömenden Soldritter, die häufig nur eine„Saison“, vom Frühjahr bis zum Herbst, dienten. Auch bei ihnen lassensich Grenzfälle erkennen, die der bereits angesprochenen schleichen-den Permanenz ähneln. So kann beispielsweise kaum geklärt werden,ob ein Teil der Kaiser Heinrich VII. nach Italien gefolgten deutsch-luxemburgischen Reitertruppen nach dessen Tod in Buonconvento (24.August 1313) nur deshalb in pisanische Dienste trat, weil auf sie zuhausekein irgendwie geartetes Gut oder Einkommen wartete, oder weil viel-mehr das neue Soldangebot so günstig war.34 In Einzelfällen kam es

33 Francesco di Matteo Castellani: Ricordanze II. Quaternuccio e Giornale B (1459–1485), hrsg. v. Giovanni Ciappelli, Firenze 1995 (Dalle biblioteche e dagli archivi tos-cani, III), S. 42 f., 64.

34 Julius Ficker: Zur Geschichte der Entstehung der Söldnerbanden in Italien, in:

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hier schon in der ersten Generation zu Eheschließungen mit einheimi-schen Frauen, auch wenn diese Ehen, insoweit die Braut eine gewisseAussteuer in die Ehe bringen konnte, nicht unumstritten waren. AusPisa aus dem Jahr 1318 ist ein Streitfall zweier Prätendenten über-liefert, aus dem klar wird, daß solch eine Aussteuer als eine—legalerworbene—Beute betrachtet wurde, wobei in dem angesprochenenFall auch der Braut selbst dieses Schicksal zugefallen war. Verhandeltwurde vor dem pisanischen Rat die Petition eines „dominus Arnol-dus teutonicus“ als des Ehemannes einer „domina Pera filia quon-dam Lamberti Bonaccorsi“ aus Vico Pisano, der von dem pisanischenRichter (der ebenfalls aus Vico Pisano stammte) mit einer ganzenReihe verschiedener Straf- und Zivilprozesse zusammen mit seiner jun-gen Frau zur Flucht nach Lucca gezwungen worden war. Den erstenStrafprozess hatte sich der Deutsche wegen der Vergewaltigung seinerEhefrau eingehandelt, um im Verlauf des Rechtsweges hatte sich derRichter in verschiedenen Etappen den gesamten, nicht unbeträchtli-chen Grundbesitz der „domina Pera“ selbst überschreiben lassen. Wasin dem ganzen Streit nicht weiter ins Gewicht fiel, war die Tatsa-che, daß die Braut noch nicht das Alter von zwölf Jahren erreichthatte.35

Dem Zusammenhalt der deutschen Soldritter, ihrer Gruppensolida-rität, dienten ihre gemeinsamen und individuellen geistlichen Stiftun-gen.36 Nicht nur in Verona, Vicenza, Padua und Parma fanden sich,meist unter dem Patrozinium des klassischen Ritterheiligen, des Hl.Georgs, Stiftungen deutscher Soldritter, sondern auch in Pisa (Kir-che San Giorgio al Tedesco, um 1317, Domkapelle 1341)37 und in

ders., Ausgewählte Abhandlungen zur Geschichte und Rechtsgeschichte des Mittelal-ters. Zusammengestellt und eingeleitet von Carlrichard Brühl, 3 B.de, Aalen 1981, Bd.2, S. 111–115.

35 Archivio di Stato di Pisa, Comune Divisione A, 48, fols. 107v.–108r.; zu Eheschlie-ßungen deutscher Ritter in Italien vgl Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10),S. 159–161.

36 Ebd., S. 180ff.; zum Thema auch generell Michael Borgolte (Hrsg.): Stiftungenund Stiftungswirklichkeiten. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Redaktion: WolfgangEric Wagner, Berlin 2000.

37 Zu dem möglicherweisen deutschen Kruzifix in dieser Kirche vgl. Margrit Lisner:Holzkruzifixe in Florenz und in der Toskana von der Zeit um 1300 bis zum frühenCinquecento, München 1970 (Italienische Forschungen, Folge III, Bd. 4), S. 21; Anfangdes 15. Jht.s wurden das deutsche Hospital und die Kirche „S. Georgius teutonicorum“in Pisa, da sie „sine cura“ waren, mit dem benachbarten Findelhaus („Hospitaletrovatellorum“) zusammengelegt (ASF, NA 4256).

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Lucca (Domkapelle, um 1329).38 Zu den wenigsten dieser Stiftungenhaben sich ausführliche schriftliche Dokumente privater oder öffentli-cher Natur erhalten, wie Verträge und notarielle Akten. Da die Dota-tionen dieser Stiftungen zumeist gering waren und wohl auch, weileine effektive Kontinuität des Gottesdienstes nicht erforderlich war undnicht gewährleistet wurde, blühten sie im besten Fall einige Jahrzehnte.

Auch das florentinische St. Georgs-Hospital für die „Ultramonta-nen“ scheint unter diese Regel zu fallen, über das konkret nur einGesetz („Provvisione“) aus dem April 1347 informiert.39 Dieser Textsoll hier kurz vorgestellt werden. Bei seiner Analyse gilt es zuallererstauf den Begriff der „Ultramontanen“ zu achten: in den florentinischenQuellen waren dies keinesfalls automatisch die „teotonici“ (die zumeistals solche herausgehoben werden), sondern der Ausdruck stellte einenSammelbegriff für alle West- und Mitteleuropäer dar. Nach der Geset-zesvorlage vom 18. April 1347 hatten schon seit geraumer Zeit zuvoreinige „ultramontane“ Soldaten um ihr Seelenheil („pro remedio ani-marum eorum“) die Kommune gebeten, in Florenz auf der Via SanGallo zwischen dem Canto alla Macina (der heutigen Kreuzung vonVia Guelfa, Via de’ Ginori und Via San Gallo) und der Porta SanGallo ein Hospital errichten zu dürfen, in dem zu Ehren Gottes undihrem Seelengedächtnis („ad Dei reverentiam et ipsorum stipendia-riorum memoriam“) Arme Aufnahme finden sollten. Gleichzeitig hät-ten sie sich aber auch mit dem Gedanken getragen, die Baukosten füreine bestimmte Werkstätte („apoteca“) zu übernehmen. Diese sollte aufGemeindegrund nahe der Piazza della Signoria und unweit der Pälastedes Capitano della Giustizia und des Esecutore degli Ordinamenti dellaGiustizia entstehen, und sollte den kommunalen Ämtern der „Gabella“und der „Quattuor defensores comitatus et comitatinorum“ ein Heimbieten.

Beiden Vorschlägen wurden in einer Abstimmung statt gegeben. DieKommune verpflichtete sich zum einem, auf der Via San Gallo einGrundstück für das errichtende Hospital zu finden, eventuelle Grund-besitzer zum Verkauf zu überreden und den Bau selbst zu überwachen,während sich im Gegenzug die ultramontanen Ritter damit einverstan-

38 F.P. Luiso: I cavalieri teutonici fondatori di una cappella dedicata a S. Giorgio nelduomo di Lucca, in: Bollettino Storico Lucchese 8, 1936, S. 1–14.

39 ASF, Provvisioni 34, 124v.; ediert bei: Documenti per servire alla storia dellamilizia italiana dal XIII secolo al XVI raccolti negli archivj della Toscana e precedutida un discorso di Giuseppe Canestrini (= Archivio Storico Italiano ser. I, 15), Firenze1851, S. 45–49.

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den erklärten, das Gebäude der „Gabella“ nach den Wünschen derKommune zu errichten. Noch heute leuchtet ein, daß dies ein reines—und womöglich nicht ganz freiwilliges—Tauschgeschäft war: die Rittererhielten ein ihren Bedürfnissen angemessenes Spital (übrigens in einerGegend, wo sie traditionellerweise immer Quartier genommen hatten,und wo bis weit in das fünfzehnte Jahrhundert ein lokales Zentrum derdeutschen Einwanderung blieb),40 und die Kommune ein Gebäude, daswahrscheinlich gar nicht über dem „Umweg“ einer direkten Bezahlungdurch die Söldnertruppen, sondern einfach durch das Einbehalten vonderen Sold finanziert wurde.

In der florentinischen Historiographie herrscht Uneinigkeit darüber,ob dieses St. Georgs-Spital der Ultramontanen jemals errichtet wurde.Noch Mitte des neunzehnten Jahrhunderts ging man aufgrund des Feh-lens weiterer Nachrichten davon aus, es sei hierzu nie gekommen.41

Hätte zwar aus dem völligen Fehlen ausländischer Soldritter in floren-tinischen Hospitälern auch auf das Gegenteil geschlossen werden kön-nen,42 so fanden sich doch keine Nachweise für eine dauerhafte Wirk-samkeit des Spitals. Demgegenüber stehen jedoch immerhin Notizenüber einen im selben Popolo von San Lorenzo gelegenen, offensichtlichbesonders von Deutschen frequentierten Gasthof gleichen Namens, dermindestens zwischen 1400 und 1423 bestand und möglicherweise mitdem früheren Spital identisch war („hospitium S. Georgii“).43

Diese und ähnliche Stiftungen konnten von sich aus selbstverständ-lich keine Seßhaftigkeit der Soldritter begründen, deren horizontaleMobilität ausgesprochen hoch blieb. Nicht zufällig finden sich in Flo-renz selbst kaum Testamente oder weiterwirkende Rechtsgeschäfte der

40 Davidsohn, Geschichte von Florenz (wie Anm. Einl., 37), Bd. IV, 1, S. 233.41 Pier Nolasco Cianfogni: Memorie istoriche dell’Ambrosiana Real Basilica di

S. Lorenzo di Firenze, a cura di Domenico Moreni, Neudr. der Ausgabe Florenz 1804,Firenze 2005, S. 161 (mit dem Argument, das Spital sei nicht unter den an S. Lorenzotributpflichtigen Institutionen erwähnt); Luigi Passerini: Storia degli stabilimenti dibeneficenza e d’istruzione elementare gratuita della città di Firenze, Firenze 1853,S. 216, vermutete, daß genau auf diesem Grund (!) später das Ospedale di San Bonifa-cio Lupi entstand: da die Via San Gallo jedoch ziemlich lange ist, ist dies unüberprüf-bar (in Passerinis Edition der Provvisione, S. 824 f., ist auch der gesamte Passus überden Bau der „Gabella“ einfach ausgelassen).

42 Davidsohn, Geschichte von Florenz (wie Anm. Einl., 37), Bd. IV, 1, S. 233.43 „Decessit quidam teotonicus in hospitio Sancti Georgii in populo Sancti Laurentii

de quarterio Sancti Iohannis, sepelitur in dicta ecclesia per Silium Luchini bechamor-tum.“ (7. 6. 1400: ASF, Ufficiali poi Magistrato della Grascia 187, fol. 212r.); im Jahr1423 hieß der Wirt „Arrigus olim Ambrosii de Alamania hospitator ad presens hospitiiSancti Georgii“ (ASF, NA 18512, fols. 8v.–9r.).

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ultramontanen Söldner, selbst wenn diese—wie etwa der Vorarlber-ger Graf Heinrich von Montfort-Tettnang 1395 - in Florenz beige-setzt wurden.44 Jener schwäbische Graf Otto von Wartstein („comesOtto quondam comitis Artimanni de Alta Alamannia“), der 1363 aufflorentiner Territorium verstarb, vermachte immerhin per Testamentsein—womöglich nicht sehr umfangreiches—Hab und Gut dem St.Nikolaus-Hospiz der Dominikaner von Montelupo.45 Aus Deutschlandkamen sogar offizielle Verzichtserklärungen auf das Erbe von in Flo-renz verstorbenen Rittern, wie 1381 von den Dominikanerinnenklös-tern „In Buiti“ bei Wilburg und „In Wiler“ bei Esslingen für das Erbedes „Diem Kaecheller“ .46

Berechtigterweise wird in der modernen Geschichtsforschung dieökonomische Funktion von Krieg und der hiervon profitierenden Sold-ritter im „Trecento“ angesprochen. Diese wirtschaftliche Dimensionkann in Florenz besonders am Beispiel der berühmtesten ausländischenHeerführer—wie einem Sir John Hawkwood—belegt werden. Solchillustren Beispiele dürfen den Blick aber nicht dafür trüben, daß aucham Arno eine beträchtliche Anzahl deutscher Ritter schnell in ökono-mische Abhängigkeit geriet und nicht selten in Schuldprozesse verwi-ckelt wurde, an deren Ende das Gefängnis, die „Stinche“, stand. In denJahren 1358/9 war es besonders der florentinische Bankier Simone Fol-chi, der eine ganze Reihe deutscher Soldaten hinter Schloß und Riegelbringen ließ,47 während es hierzu zwischen 1359 und 1373 mehrmalsauch die Brüder Adovardo und Giovanni di Riccardo Riccardi (Cerchi)drängte.48 In den Akten des florentinischen Handels- und Schuldgerich-tes, der „Mercanzia“, finden sich eine ganze Reihe von Beschlagnah-

44 „Decessit comes Arrigus de Alamania frater comitis Ughi populi Sancti Simonis etquarterii Sancte Crucis, sepultus fuit ad Sanctam Crucem per Doninum Fortini“: (ASF,Grascia 186, fol. 486v.); s. auch ‚Alle bocche della piazza‘. Diario di anonimo fiorentino(1382–1401) (BNF, Panciatichiano 158), hrsg. v. Anthony Molho, Franek Sznura, Firenze1986 (Studi e testi, XIV), S. 181; der Verstorbene war der Bruder des Grafen Hugovon Montfort, der selbst—wie auch schon ihr gemeinsamer Vater—lange in florenti-nischen Diensten stand (Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10), S. 357 f.; 376 f.),und durch Francesco Del Bene bezahlt wurde (ASF, Diplomatico, Normali, 1394, 14gennaio (Berti)).

45 ASF, NA 21422, fol. 61r. (Regest aus einem nicht mehr auffindbaren Notarsregis-ter); vgl. auch Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10), S. 363.

46 ASF, Diplomatico, Normali, 1381, 26 settembre und 1381, 1 ottobre (beide Artedel Cambio).

47 ASF, Soprastanti alle Stinche 83, fols. 23r., 24v., 26v., 47r.48 ASF, Soprastanti alle Stinche 83, fols. 111v.; 86, fols. 7v.–8r.; 13r.; im Jahre 1373 ließ

Giovanni di Riccardo Riccardi (Cerchi) auch die Pferde der „Anichino de Zalfo“ und

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mungen eben jenes Besitzes der deutschen Ritter, den sie sich teilweiseerst in Florenz zugelegt hatten (Rüstungen, Pferde).49

Um den aus solchen ökonomischen Schwierigkeiten entstehendenGefahren zu begegnen, wurde in Florenz noch in den 1360er Jah-ren eine besondere „Bank der Condottieri“ geschaffen, die besondersden ultramontanen Soldaten unter der Bedingung der Beibringungzweier Bürgen kleinere Darlehen ausbezahlen sollte.50 Die große Zahlder im florentinischen Schuldgefängnis siechenden deutschen Soldrit-ter macht jedoch wahrscheinlich, daß diese Bank—möglicherweise auf-grund der fehlenden Bonität der Bürgen—niemals funktionierte. Wenneinem nicht glücklicherweise die Freiheit geschenkt wurde wie jenem„Niccolaus Lancialocti de Sisbergh / Simbergh teutonicus“, der nacheineinhalbjährigem Gefängnis an Ostern 1370 gnadenhalber entlas-sen wurde,51 konnten solche Haftzeiten lange andauern. Seine Kolle-gen „Anisi Brochardi de Stangie teutonicus“, „Ermannus Ermanni deVeschunch (del) vescovado di Cologna“, „Iohannes domini IohannisScefer teutonicus“ und „Gilettus Rinaldi teutonicus“ mußten aufgrundder unterschiedlichsten Geldschulden in den 1370er Jahren lange in den„Stinche“ ausharren.52

Diese und ähnliche Fälle lassen es geraten scheinen, das „kapitalisti-sche“ Bild des durchschnittlichen Soldritter-„Unternehmers“, der sichmit seinem Berufskapital, besonders seiner Ausrüstung, aus Deutsch-land aufmachte, um in Italien Lohn und Beute zu verdienen, zu diffe-renzieren. Ein solches Modell müßte weit mehr, als dies bisher gesche-hen ist, mit den Kreditmöglichkeiten rechnen, die sich den Soldrit-tern erst in Italien auftaten und diese vielleicht manchmal erst zu sol-chen machten. Ein amerikanischer Autor hat in diesem Zusammen-

„Bertoldo de Mussi, tedeschi“ als Eigentum des „Ianni d’Arrigho di Calisten tedescho“beschlagnahmen (ASF, Mercanzia 4247, fols. 238v., 241r., 242r./v., 247v.–248r.).

49 ASF, Mercanzia 4213, fols. 54r., 94r., 96r., 97v.50 Documenti (wie Anm. I, 39), S. 31; Charles C. Bayley: War and Society in

Renaissance Italy. The Militia of Leonardo Bruni, Toronto 1961, S. 44 f.; WilliamCaferro: Mercenary Companies and the Decline of Siena, Baltimore, London 1998,S. 174 (im Unterschied zu diesen beiden Autoren muß jedoch betont werden, daßbisher Quellen über die Wirksamkeit dieser Bank fehlen).

51 ASF, Provvisioni Registri 57, fol. 220v.; 1368 bat auch Papst Urban V. um die Frei-lassung zwei wegen Schulden verhafteter deutscher Soldritter, I capitoli del Comune diFirenze. Inventario e Regesto. Bd. 2, Firenze 1893 (Documenti degli Archivi Toscani,2), S. 515.

52 ASF, Soprastanti alle Stinche 86, fols. 7v.–8r.; 11v., 13r.; Soprastanti alle Stinche89, fols. 6r.; 10r.; Soprastanti alle Stinche 90, fols. 9v., 10v.; eine der Beschlagnahmungs-akten zu Ermannus de Veschunch findet sich in ASF, Mercanzia 4244 (4. 2. 1372).

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hang auch auf die wachsende Bedeutung jüdischer Pfandleiher für dieSöldner hingewiesen,53 eine Beziehung, die bis weit in das fünfzehnteJahrhundert andauerte. Rechtliche Probleme ergaben sich, wenn sichdie Soldaten dazu gezwungen sahen, ihre eigenen Waffen zu beleihen.54

So ist beispielsweise aus den florentinischen Akten ein Streitfall um einPferd zu zitieren, das der deutsche Soldritter „Georgius quondam Hen-rigi Puliti de Alamania“ aus der Gefolgschaft des Ludovico degli Obizzium seiner Schulden wegen in San Miniato al Tedesco bei „SabbatusSalatieni ebreus“ versetzt hatte (26. Mai 1413).55

Daß daneben natürlich auch ökonomische Abhängigkeiten zwischenden Rittern selbst bestanden, wird von der einzigen deutschsprachigenUrkunde aus dem vierzehnten Jahrhundert bestätigt, die sich in Flo-renz erhalten hat. Das auf Pergament geschriebene Dokument stellt die(nicht besiegelte) Quittung eines nicht näher bezeichneten Kunz vonMeiselstein für Goslein (Goßwin) von Schobenburg dar, oder „Gos-quino Scianborgho“, wie es auf der Rückseite der Urkunde heißt (20.Februar 1377).56 Goßwin war in Florenz seit ungefähr 1372 als „capo-

53 Caferro (wie Anm. I, 50), S. 177.54 Commissioni di Rinaldo degli Albizzi per il Comune di Firenze dal MCCCXCIX

al MCCCCXXXIII, hrsg. v. Cesare Guasti, 3 Bde., Firenze 1867–1873 (Documenti distoria italiana 1–3), Bd. 1, S. 185, Anm. 1 (1408). Zu den in Italien geltenden Verbotenvon Pfandgeschäften auf das Pferd und die Rüstung der unter Sold stehenden Rittervgl. Gian Maria Varanini, Mercenari tedeschi in Italia nel Trecento: problemi e linee diricerche, in: Kommunikation und Mobilität im Mittelalter. Begegnungen zwischen demSüden und der Mitte Europas (11.–14. Jahrhundert), hrsg. v. Siegfried de Rachewiltz,Josef Riedmann, Sigmaringen 1995, S. 159–178, S. 175, Anm. 89; Selzer, DeutscheSöldner (wie Anm. Einl., 10), S. 261 (mit Lit.); Statuta populi et communis Florentiae,publica auctoritate collecta, castigata et praeposita anno salutis MCCCCXV, 3 Bde.,„Friburgi apud Michaelem Kluch“ (aber Florenz) 1778–1783, Bd. 3, S. 132 f. (V, II, 111–113)).

55 ASF, NA 2971, fol. 298r./v.; zu ähnlichen Kontakten zwischen jüdischen Geldlei-hern und Soldrittern vgl. auch ASF, NA 5327, fol. 317r. (1448).

56 „Ich Cünçc Meiçelstein tün künt und vor giech offenlich an dissem brieffe untmich und myne erben daz Goslein von Schobenburg mich bezalt hat sechzen guldinund eynen halben von der drißig und drye gulden wegen da er und Rudolf Seygerburge vine (?) sint von hern Herman dem Büller und sal auch der vorgenante Gosleinvon Schobenburg ledig sin und los mit synen teille. Ich vor gye auch mewere daz herHerman der Büller di dri und drißig guldin bezalt hette her Rudulff von Rinçc halpritter adir mich nach deme tage und der brieff geben ist so sal ich deme vorgenantenGoslein von Schobenburg und sinen erben wieder keren ich und myne erben ime undsine erben die sechzen guldin und eynen halben und den schaden der dar üf gegangenware. Hette ich dez nit so hat er und sine erben mich und syne erben zu phendinund zu nottuen nue gericht und anegericht an aller manliches reunge wie her michallerbest genotten mag odir were emssün hilffit und dez zu merer sicherheit so hanich gebeten den besten ritter h(er)n Ulrich den Bagher und Hançc von Hattenberg

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rale“ unter Vertrag.57 Den Betrag von sechzehneinhalb Gulden war erals Bürge des Herrn Hermann des Büllers schuldig, in gleicher Höhewie auch Rudolf Seyger, nämlich über eine Gesamtsumme von drei-unddreißig Gulden. In dem Moment, in dem Herr Hermann der Bül-ler selbst diesen Betrag entweder direkt an seiner Gläubiger HerrnRudolf von Rinz „halp ritter“ oder an Kunz (als dem Mediator) bezahlthatte, verpflichtete sich Kunz gegenüber Goßwin zur sofortigen Rück-erstattung der sechzehneinhalb Gulden. Sollte er diesem jedoch nichtnachkommen, dürfe dieser sein Gut und das seiner Erben verpfänden.Um dies alles zu bestätigen, und da Kunz über kein eigenes Siegel ver-fügte, habe er die Herren Ulrich der Bagher und Hans von Hatten-berg gebeten, mit ihren Siegeln das vorliegende Dokument zu bestäti-gen (wozu es allerdings nicht kam).

Der Ursprung dieses Dokumentes ist im Umfeld der deutschen Sold-ritter im florentinischen Dienste zu suchen. Hans von Hattenbergkönnte man möglicherweise mit einem „Anizi de Hospurgh“ identifi-zieren, der 1372 zusammen mit Goßwin als „caporale“ genannt wor-den war,58 sowie den Herrn Ulrich der Bagher womöglich mit „domi-nus Henrigus Paher“, der in diesen Jahren als „comestabulis“ großenReiterscharen von bis zu zweihundert „Lanzen“ vorstand (eine florenti-nische „Lanze“ bestand aus drei Männern und drei Pferden).59 Darüberhinaus ist es jedoch kaum möglich, Näheres über die Beziehungen zwi-schen den einzelnen Soldaten zu erfahren. Nicht nur der Schuldner,sondern auch der Gläubiger, der „Halbritter“ Herr Rudolf von Rinz,bleiben im Schatten.

Der Begriff des „Halbritters“ wird im „Deutschen Wörterbuch“ derGebrüder Grimm als „nicht vollkommener ritter, mann von schlich-

daz sie er angesiegel zu eyner gezugniße in selbe ane schaden ane disen brieff hantgehangen wanne ich myns angesigels nit han alles daz zu haltin und zu leisten daz hievorgeschriben stat. Dieser brieff wart gegeben nach gotes geburte dusint iar und drihundert iar und sieben und siebenzig iar zwenzig tage in deme februare.“ (Archiviodell’Ospedale degli Innocenti, Firenze, 12570 (alte ser. I, 23).

57 ASF, Provvisioni Registri 60, fol. 124v.; wahrscheinlich ist er identisch mit „Cos-min de Scionber“, der 1373 neuverpflichtet wurde (ebd., 61, fol. 215r.). Spätestens seit1374 befehligte er zusammen mit seinem Bruder Eberhard 15 „Lanzen“ (ebd., 62,fol. 212r./v.).

58 ASF, Provvisioni Registri 60, fol. 124v.59 ASF, Provvisioni Registri 61, fols. 213r.–214r. (70 Lanzen); Provvisioni 67, fols. 90r.–

92r. (75 Lanzen); 217r. (nur noch 30 Lanzen); vgl. auch Selzer, Deutsche Söldner (wieAnm. Einl., 10), ad indicem (S. 546: Payer, Henricus), über seine frühere Beschäftigungvor allem in Perugia.

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ter abkunft, der ritterdienste thut und nach ritterart lebt“ definiert,wofür als Beleg eine Stelle aus dem „Renner“ angeführt wird, nachdem die Halbritter „nicht eigen und nicht frei“ waren. Auch wenndie ultramontanen Soldritter im Italien des vierzehnten Jahrhundertsrechtlich „frei“ waren, so blieben sie doch allzumeist in ihrer ökonomi-schen Situation gefangen. Ihr sozialer Status blieb bescheiden. EngereKontakte mit der einheimischen Bevölkerung ergaben sich selten, voneiner wie auch immer zu bestimmenden Integration kann keine Redesein.60 Der Condottiere und seine Soldaten blieben im Allgemeinen„Fremde“.61

Nur wenigen Soldrittern gelang es, in Italien Familien zu grün-den, wie dies noch aus dem fünfzehnten Jahrhundert bekannt ist.62

Als Beispiel mag hier der Fall eines um 1427/8 in florentinischenDiensten gestorbenen deutschen Condottiere, des „strenuus vir Hen-ricus Iohannis della Taccha teotonicus“ genügen, nach dessen Todseine aus Viterbo stammende Witwe von den einzelnen Mitgliedernseiner Kompanie verschiedene, wohl durch Soldvorauszahlungen ent-standene Schulden einforderte.63 Die von Arrigo della Taccha ange-führte Truppe umfaßte nicht nur Italiener jedweder Herkunft (darunterauch einen Florentiner Magnaten, Chiaverino Caponsacchi), sondernauch mehrere Deutsche.64 Wenige Monate später heiratete die Witwe,domina Magdalena, einen aus Mailand stammenden Soldaten, „Ghot-tardus Iohannis de Mediolano“, der das Erbe des Verstorbenen antratund auch dessen Söhne Rinaldo, Giovanni und Carlo adoptierte.65 DieSöhne Rinaldo und Carlo spielten später noch eine gewisse Rolle inFlorenz, da sie seit 1433 ebenfalls als Soldaten in kommunalen Diens-ten standen, wo sie bis mindestens um 1440 blieben.66 Carlo hatte 1446

60 Vgl. Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10), S. 147ff.61 Cornelis Lambertus Kruithof: Il condottiero: uno straniero. Una nota storico-

sociologica sul mercenario in Italia durante il Trecento e il Quattrocento, in: Bulletinde l’Institut Historique Belge de Rome 62, 1992, S. 43–67.

62 Vgl. Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10), S. 159 f.63 ASF, NA 3372, fols. 190r./v.; 203r.–204r.64 Laut Vertrag umfaßte die Truppe des „Arrigho della Taccha“ 400 Pferde, vgl.

Pagolo di Matteo Petriboni, Matteo di Borgo Rinaldi: Priorista (1407–1459), with twoappendices, hrsg. v. Jacqueline A. Gutwirth, Roma 2001 (Dalle biblioteche e dagliarchivi toscani. Fonti per la storia del tardo medioevo e della prima età moderna, 4),S. 197.

65 ASF, NA 10444, fols. 16v.–17r.; vgl. auch NA 18512, fol. 119r./v.66 ASF, Signori e collegi. Condotte e stanziamenti 2, fols. 3v./6v.; 6v.; 3, fols. 4v.

(in Pisa mit zwölf Lanzen), 9r. die condotta des Pellegrino (= Giovanni?) di Arrigodella Taccha, 15v., 25v.; 152r.–156v.; vgl auch ihre gemeinsame Prokura wohl für den

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eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Gericht der „Mercan-zia“,67 und noch 1466 stand ein weiterer Sohn, „Pellegrinus olim Arrigidella Tacha armiger“, im florentinischen Sold.68

Nur selten gelang es den ultramontanen Soldrittern, sich in Ita-lien eine ökonomische Basis zu schaffen, die sie von den kurzfristigenVerträgen unabhängig machte. Eine solche Ausnahme war noch jener„dominus Georgius de Alamania“, der 1425 von Königin Johanna II.von Neapel zum Vizekönig ernannt wurde und bis 1442 stets dieAnjou-Seite in der Auseinandersetzung um das Königtum mit Alfonsvon Aragón beibehielt, der ihm nichstdestotrotz nach seinem Siegseine Lehen—vor allem die Grafschaft Buccino—bestätigte.69 Wenigerbekannt ist, daß sich dieser „Georgius de Alamania comes Pulcini“aktiv in den florentinischen Handel mit Antwerpen einschaltete, als er1424 an Ceccho degli Agli eine nicht genauer bestimmbare Sendungvon Stoffen vornahm.70 Im April 1440 wohnte er wiederum in Florenz,wo er mit einem Wechselbrief aus Neapel zweihundertfünfundzwanzigKammerdukaten einlösen wollte.71

Wenn Florenz wie auch der Rest Italiens nach 1380 seine Anzie-hungskraft für die ultramontanen Soldritter einzubüßen begann, so läßtsich doch an immerhin einem Fall belegen, daß die Arnostadt als Sitzeines „höfischen Rittertums“ auch später noch eine gewisse Stellungim europäischen Rahmen behauptete. Am 29. November 1442 wurdeim Hause des florentinischen Rechtsdoktors und Ritters Giuliano diNiccolò Davanzati eine sehr ungewöhnliche Zeremonie vollzogen. Einwohl aus der Markgrafschaft Meissen stammender Adliger, der „spec-tabilis et magnificus vir Niccolaus filius alterii Niccolai de Uspagh deTribaldi territorii ducis Misse“ hatte sich dort eingefunden, um vonDavanzati „privat“ die Ritterwürde zu erhalten, da ja, laut der Arenga

Abschluß (27. 2. 1436) in ASF, NA 11035, fol. 223r. Ein paar der Briefe von „Rinaldodella Taccha e i fratelli“ in ASF, Dieci di Balia, Responsive 14, fol. 157; 17, fols. 193, 264(zwei dieser Belege verdanke ich einem freundlichen Hinweis von Heinrich Lang).

67 ASF, Mercanzia 4409, fol. 225v.68 ASF, NA 16780, fol. 242r.69 Vgl. Commissioni (wie Anm. I, 54), Bd. 1, S. 341, 350 f., 371; Riccardo Filangieri:

Il codice miniato della confraternita di Santa Marta in Napoli, Firenze 1950, S. 61 f.70 ASF, NA 12519, ad diem 11 ianuarii; derselbe Francesco („Ceccho“) di Manno

degli Agli lebte 1415 in Avignon (ASF, NA 16863, fol. 21r.) und starb um 1445 in Florenz(ASF, NA 4877, fols. 30v.–32r.); über die Mitglieder dieser Familie, die bereits im 14. Jht.in Deutschland Handel betrieben, vgl. Weissen, Florentiner Bankiers (wie Anm. I, 6),S. 150ff.

71 ASF, NA 19069, fol. 13r.

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des über die Zeremonie aufklärenden Notariatsaktes, nach römischenRecht jeder Ritter seinerseits andere Ritter ernennen dürfe.72 Kannzwar an der Zeremonie selbst nichts Außergewöhnliches festgestelltwerden, so bleibt doch der Vorgang an und für sich bemerkenswert,scheint hierzu nämlich keine irgend geartete „öffentliche“ Veranlas-sung vorgelegen zu haben.73 Auch diplomatische Hintergründe wer-den für die Ritterernennung nicht ausschlaggebend gewesen zu sein,sieht man einmal von dem Faktum ab, daß sich im vierzehnten Jahr-hundert in der Markgrafschaft Meissen lange Zeit die Münze und dieMontanindustrie in Händen einer florentiner Familie befunden hatte.74

Davanzati mag dem Deutschen deshalb empfohlen worden sein, weil erseinerseits 1436 bei der Einweihung des florentiner Domes von päpstli-cher Hand und im Beisein des kaiserlichen Repräsentanten mit großemPomp zum Ritter erhoben worden war.75 Fälle „republikanischer“ Rit-terwürden für Reichsangehörige in Italien sind aus dem Spätmittelalternur vereinzelt, aus dem sechzehnten Jahrhundert aber beispielsweiseaus Venedig bekannt.76

3. Die Organisation der deutschen Handwerker in Venedig

Unter den italienischen Kommunen, die als Großstädte ihrer Zeitfrüher als andere eine große Anzahl abenteuer- und arbeitssuchen-der Deutscher anzogen, kommt Venedig eine Schlüsselrolle zu. In derim Hochmittelalter bereits bedeutenden Seemacht bestand eine kon-stante Nachfrage an gelernten und ungelernten Arbeitskräften, die

72 „per imperalem Iustiniani maiestatem provisum est quod milites militia decoratipossunt milites creari et eisdem omnia privilegia militibus concessis dare et contri-buere“: ASF, NA 10445, fols. 19v.–20r.; bereits 1429 hatte an der Florentiner Universitätein „maestro Niccolò di Niccolò Beyer da Meissen“ in Medizin promoviert (JonathanDavies, Florence and its university during the early Renaissance, Leiden, Boston, Köln1998), S. 158.

73 Im 15. Jht. holten sich normalerweise Deutsche ihre Ritterwürde, wenn nicht beieinem Landesfürsten im Reiche oder vom Kaiser, dann auf den Romzügen oder denHeiliglandfahrten.

74 Weissen, Florentiner Bankiers (wie Anm. I, 6), S. 157ff.75 Lorenz Böninger: Die Ritterwürde in Mittelitalien zwischen Mittelalter und Frü-

her Neuzeit. Mit einem Quellenanhang: Päpstliche Ritterernennungen 1417–1964, Ber-lin 1995, S. 148–150.

76 Matteo Casini: Gli ordini cavallereschi a Venezia fra Quattro e Seicento. Problemie ipotesi di ricerca, in: Atti dell’Istituto veneto di scienze, lettere ed arti 156 (1997–1998),S. 179–199, S. 184.

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aus dem nahen Alpengebiet sowie aus dem weiten Gebiet der „Scla-vonia“ kamen. Gerade dem Friaul kam hier eine zentrale Rolle als„Brücke“ zwischen den verschiedenen Kulturkreisen zu.77 Erfindernund Technikern wurde in Venedig früher als irgendwo sonst der Weggeebnet, was sich an den an Ausländer vergebenen Patenten belegenläßt.78 Henry Simonsfeld wies bereits 1887 in seinem epochemachen-den Werk über die deutsch-venezianischen Beziehungen auf viele derfrühen Einwanderer und Arbeitsmigranten hin, unter denen sich etwa1323 ein deutscher „ingenerius“ und 1335 ein deutscher Seifensiederbefand.79 Jüngere historische Forschungen haben besonders die Akti-vitäten deutscher Kaufleute im Venedig des frühen dreizehnten Jahr-hunderts beleuchtet. Nachdem somit die Lagunenstadt als Zentrumdes kulturellen und merkantilen Austauschs in der modernen deut-schen Historiographie zu Recht einen zentralen Platz eingenommenhat, erhalten die nordischen Immigranten selbst, als Subjekte, erst neu-erdings die ihnen zukommende Position im wissenschaftlichen Pan-orama.80

Den methodischen Überlegungen Philippe Braunsteins zur Erfor-schung dieser Einwanderung kommen hierbei besonderes Gewichtzu. Auf der Grundlage einer in Venedig—ähnlich wie in Florenz—

77 Reinhard Härtel: Friaul als Brücke zwischen Nord und Süd, in: Kommunikationund Mobilität (wie Anm. I, 54), S. 291–304.

78 Roberto Berveglieri: Inventori stranieri a Venezia (1474–1788). Importazione ditecnologia e circolazione di tecnici artigiani inventori. Repertorio, Venezia 1995 (Istitutoveneto di scienze, lettere ed arti. Memorie, classe di scienze morali, lettere ed arti58); Helmut Schippel: Die Anfänge des Erfinderschutzes in Venedig, in: EuropäischeTechnik im Mittelalter 800 bis 1200. Tradition und Innovation. Ein Handbuch, hrsg. v.Uta Lindgren, Berlin 1996, S. 539–550.

79 Henry Simonsfeld, Der Fondaco dei Tedeschi in Venedig und die deutsch-venetianischen Handelsbeziehungen, 2 B.de, Neudr. der Ausg. Stuttgart 1887, Aalen1968, Bd. 2, S. 292ff.

80 Philippe Braunstein: Relations d’affaires entre Nurembergeois et Vénitiens à la findu XIV siècle, in: Mélanges d’archéologie et d’histoire de l’École Française de Rome76, 1964, S. 227–269; Giorgio Fedalto, Le minoranze straniere a Venezia tra politica elegislazione, Philippe Braunstein: Remarques sur la population allemande de Venise àla fin du moyen age, in: Venezia centro di mediazione tra oriente e occidente (secoliXV–XVI). Aspetti e problemi, hrsg. v. Hans-Georg Beck, Manoussos Manoussacas,Agostino Pertusi, 2 B.de, Firenze 1977, Bd. 1, S. 143–162, 233–243; Philippe Braunstein:Erscheinungsformen einer Kollektividentität. Die Bewohner des Fondaco dei Tedeschi(12–17. Jahrhundert), in: Hochfinanz, Wirtschaftsräume, Innovationen. Festschrift Wolf-gang von Stromer, hrsg. v. U. Bestmann, Franz Irsigler, J. Schneider, Trier 1987, S. 411–420; ders.: Immagini di una identità collettiva: gli ospiti del Fondaco dei Tedeschi aVenezia (secoli XII–XVII), in: Sistema di rapporti ed élites economiche in Europa(secoli XII–XVII), hrsg. v. Mario Del Treppo, Napoli 1994, S. 63–69.

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abundanten notariellen Überlieferung, die von dem genannten Autorfür eine Anzahl von 160 Notaren (ca. 1%) gemustert werden konnte,ergab sich in diesen Akten eine Trefferquote von mehr als 1% fürdie die Deutschen im „Quattrocento“ betreffenden Fälle, besondersbei den Testamenten (immerhin 254 in den von ihm gesehenen Bän-den). Ausgehend von der im Vergleich immens hohen EinwohnerzahlVenedigs von ca. 100.000 Personen konnte Braunstein somit auf einemehrere tausend Individuen umfassende deutsche Minderheit über dasgesamte fünfzehnte Jahrhundert oder umgerechnet mehrere hundertzu jedem gegebenen Moment schließen. Ähnlich wie in Florenz sindjedoch auch in Venedig nicht immer zweifelsfreie Identifizierungen ein-zelner deutscher Immigranten möglich, besonders bei Namensände-rungen im Verlaufe der Jahrzehnte. Die topographische Verteilung derdeutschen Wohnquartiere ließ sich über die gesamte Lagunenstadt fest-stellen, mit einem eher „Durchgangscharakter“ besitzenden Viertel fürkürzerfristige Aufenthalte (Cannaregio), und einer besonderen Konzen-tration der deutschen Kaufleute in der Gegend um den „Fondaco deiTedeschi“ beim Rialto.81 Klar ist, daß bei der vorhandenen Masse his-torischer Dokumente ein Gesamtbild der deutschen Einwanderung imspätmittelalterlichen Venedig nicht von einem Einzelnen erstellt wer-den kann.

Venedig besaß seit dem Hochmittelalter ein immer feiner ausgefeiltesSystem der Berufs- und Devotionsbruderschaften, der „scuole“. Wennmanche dieser Stiftungen statusabhängige Wohlfahrtsinstitutionen miterblichem Mitgliedsrecht darstellten (die „scuole grandi“), so knüpftenandere eher an die Berufskorporationen an, die Zünfte („arti“). DasSystem dieser Verbrüderungen wirkte auf den gesamten nord- undmittelitalienischen Bereich aus, was sich auch an den bewunderndenBeschreibungen von den—ansonsten mit dem Lob eher geizigen—Florentinern nachvollziehen läßt.82 Ähnlich wie in Deutschland bilde-ten sich auch in Venedig früh Gesellengilden, die auf halbem Weg zwi-schen der Devotionsbruderschaft und der Meisterzunft sich gleicher-maßen um das Seelenheil („cura animarum“) als auch um die berufli-

81 Philippe Braunstein: Appunti per la storia di una minoranza: la popolazionetedesca di Venezia nel Medioevo, in: Strutture familiari, epidemie, migrazioni nell’Italiamedievale, hrsg. v. Rinaldo Comba, Gabriella Piccinni, Giuliano Pinto, Napoli 1984,S. 511–517; ders.: Cannaregio, zona di transito?, in: La città italiana e i luoghi degli stra-nieri XIV–XVIII secolo, hrsg. v. Donatella Calabi, Paola Lanaro, Bari 1998, S. 52–62.

82 Iacopo d’Albizzotto Guidi: El sommo della condizione di Vinegia, hrsg. v. MartaCeci, Roma 1995, S. 49–57.

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che Solidarität der beruflich noch nicht etablierten Gesellen kümmer-ten. In Deutschland wohnte gerade diesen spätmittelalterlichen Orga-nisationen nicht selten ein subversives Moment inne, das sie der schar-fen Kontrolle von Seiten der alten Zünfte und des Magistrats aus-setzte.83

In Venedig waren die Neugründungen von „scuole“ seit 1360 vonder Bewilligung des „Consiglio dei Dieci“ abhängig, und es war die-ser, der im Juli 1383 die erste deutsche Gesellengilde auf italienischemBoden bewilligte, die „Schule“ der deutschen Schuster („Scuola deiCalegheri todeschi“).84 Diese Institution, die heute noch an ihrem ange-stammten Sitz in der „Calle delle botteghe“, Nr. 3127–3133, unweit desCampo Santo Stefano, von außen zu besichtigen ist (doch natürlichihre urprüngliche Bestimmung verloren hat), war nicht nur Herbergeund Krankenhaus, sondern auch alltäglicher Versammlungsort derBruderschaft. Im achtzehnten Jahrhundert, und damit noch kurz vorihrer endgültigen Aufhebung, besaß die Schule immerhin elf Immo-bilien in Venedig, und ein präzises Inventar informiert uns über diedamals noch vorhandenen Kultgegenstände im „Oratorio“ und in der„Sagrestia“ der Bruderschaft in der Augustinerkirche von Santo Ste-fano (1775).85 Unter den Gegenständen, die in der Schule selbst erwähntwurden, verdient u.a. das „neue Bett für die armen wandernden Gesel-len“ Erwähnung („letto nuovo che servir deve per li poveri fratelli pas-segeri della Scola“). Zumeist waren es Gruppen von zwei oder dreiGesellen, die damals—kaum anders als im Mittelalter—auf ihren Wan-derungen durch Venedig kamen, und dort für wenig Geld ein paarNächte schlafen konnten.86

83 Vgl. Winfried Reininghaus: Die Entstehung der Gesellengilden im Spätmittelal-ter, Wiesbaden 1981 (Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beihefte71); Knut Schulz: Handwerksgesellen und Lohnarbeiter. Untersuchungen zur oberhei-nischen und oberdeutschen Stadtgeschichte des 14. bis 17. Jahrhunderts, Sigmaringen1985, S. 164ff.; Kurt Wesoly, Lehrlinge und Handwerksgesellen am Mittelrhein, ihresoziale Lage und ihre Organisation vom 14. bis ins 17. Jahrhundert, Frankfurt/M. 1985(Studien zur Frankfurter Geschichte, 18); Ludwig Remling: Bruderschaften in Fran-ken. Kirchen- und sozialgeschichtliche Untersuchungen zum spätmittelalterlichen undfrühneuzeitlichen Bruderschaftswesen, Würzburg 1986 (Quellen und Forschungen zurGeschichte des Bistums und Hochstiftes Würzburg, 35), S. 300–344.

84 La „regula“ bilingue della Scuola dei calzolai tedeschi a Venezia del 1383, hrsg.v. Lorenz Böninger, con uno studio linguistico di Maria Giovanna Arcamone, Venezia2002 (Comitato per la pubblicazione delle fonti relative alla storia di Venezia. Fonti perla storia di Venezia, sez. V-Fondi vari, 4).

85 Archivio di Stato Venezia, Scuole piccole e suffragi, busta 66, n. „162“.86 Ebd., busta 66, n. „163“: „Libro delli nomi, e cognomi delli Fratelli della Scola

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Die Gründung der „scuola“ vierhundert Jahre zuvor verdankte sichnicht nur einer günstigen politischen Konjunktur, sondern ganz offen-sichtlich auch der aktiven Beratung und Unterstützung der Bruder-schaft durch den nahen Augustinerkonvent von Santo Stefano. Ihreeigentliche Entstehungsgeschichte ist aus einigen in das Originalstatutkopierten Dokumenten ersichtlich. Demnach muß sie sich an einemnicht genau zu bestimmenden Zeitpunkt bereits vor dem Jahr 1383zusammengefunden haben (in der modernen Terminologie wird der-artiges als „spontane Gründungsphase“ bezeichnet).87 Bereits am 27.Januar 1383 bestätigte der gerade neu gewählte Doge von Venedig,Antonio Venier, der Bruderschaft mit einem Brief, daß von nun anall das in ihr Beschlossene normative Kraft für sie besitzen solle.88

Der zweite Schritt der sich hieran anschließenden „Institutionalisie-rungsphase“ wurde in engster Kooperation mit den Augustinereremi-ten von Santo Stefano unternommen: bereits im Juli 1383 erfolgte aufeine Eingabe der Bruderschaft hin ihre Autorisation durch den „Con-siglio dei Dieci“.89 Glücklicherweise wird in dem Originalstatut derText dieser Eingabe wiederholt, was die—im italienischen Zusammen-hang wohl einzigartige—Möglichkeit bietet, die Argumentation einerdeutschen Bruderschaft, in diesem Fall die der Schusterknechte, nach-zuvollziehen. Demnach strömten viele junge Deutsche („teutonici iuve-nes“) nach Venedig, um bei den deutschen Schuhmachermeistern indie Lehre zu gehen. Hatten sie einmal die Periode ihres Arbeitsver-trages beendet, waren sie nicht selten gezwungen, auf den venezia-nischen Galeeren anzuheuern, auf deren langen Reisen im Mittel-meer sie nur zu oft erkrankten und starben. Obwohl viele aus „guterFamilie“ stammten, gab es in Venedig niemand, der ihrem Begräb-

dell’Ospedale de Callegheri Todeschi che capitano in Venezia di passaggio dell’Alle-magna Alta“ (1775–1798).

87 Vgl. Wolfgang Hubertus Berka: Confraternitas. Gemeinschaft in der Rechtsstruk-tur der Kirche, Rom 1982 (Diss. Pontificia Universitas Gregoriana. Facultas Iuris Cano-nici), S. 19ff. Daß gerade in Venedig lange Zeitintervalle zwischen der Gründung einer„scuola“ und ihren Statuten liegen konnten, wird gezeigt von Richard S. MacKenney:The scuole piccole of Venice: formations and transformations, in: The Politics of RitualKinship. Confraternities and Social Order in Early Modern Europe, hrsg. v. NicholasTerpstra, Cambridge 2000, S. 172–189, S. 175.

88 „quidquid [iustum et ho]nestum a nostris senioribus qui et a nobis eligendi sunt[facta sive ordinata] fuerint, perpetuam habere firmitatem“ (La regula bilingue (wieAnm. I, 84), S. 9).

89 Simonsfeld, Fondaco (wie Anm. I, 79), Bd. 2, S. 275; La regula bilingue (wie Anm.I, 84), S. XIII, 46.

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nis die Ehre erweisen konnte („non habent qui faciant sibi hono-rem, cum sint de bona gente nati in partibus suis“).90 Nur wenn alsoden Handwerkern ein Versammlungsort in einer venezianischen Kir-che gegeben würde, könne der umgekommenen „Knechte“ („famu-lis“) gedacht werden. Deshalb bat die Bruderschaft den Magistrat,in der St. Stephanskirche an einem Altar die Messe lesen zu las-sen sowie einen Begräbnisplatz auswählen zu dürfen, nicht um eine„Schule“ zu gründen, sondern einzig und allein um des Gebetes wil-len („non per modum alicuius scole, sed solum per viam devotio-nis“).

Diese diplomatische Sprache, die die „Institutionalisierung“ der Bru-derschaft einleitete (die sich dann aber doch in ihrem Statut promptund unverhüllt als „scola“ bezeichnete) war ohne Zweifel geboten,wollte sie sich nicht den Angriffen von Seiten der venezianischenSchuhmacherzunft aussetzen. Andererseits war das Andenken, die„memoria“, ein zentrales Motiv der Gruppenbildung, der gemeinsa-men Solidarität und der korporativen „Identität“ aller mittelalterlichen„Gebetsvereinigungen“. Die Schuhmachergesellen konnten sich hierin,ähnlich wie schon die ultramontanen Ritter bei ihren Spitalsgründun-gen (s.o., S. 27–29), auf eine säkulare Tradition berufen. Die eigentlichwirksame Protektion der Korporation kam in diesen Jahren von demOrdensstudium und Kloster Santo Stefano, in dem eine große Anzahldeutscher Mönche wohnte, und das im November 1383 einen detail-lierten Vertrag mit der Gesellschaft und Vereinigung der deutschenSchuster („societas ac congregatio cerdonum Theutonicorum“) einging.Der Text des Statutes selbst, ein auf Latein und Deutsch verfaßter, vonder spätmittelalterlichen Augustinertheologie durchtränkter „Traktat“in sechsundzwanzig Kapiteln, ist einer der ersten deutschsprachigen,auf italienischen Boden entstandenen Texte nicht-urkundlichen Cha-rakters überhaupt. Wenn auch nicht letztendlich klar sein kann, ob er

90 Nur nebenbei sei erwähnt, daß das Bild des deutschen Einwanderers, der aufvenezianischen Galeeren anheuert, bis weit in die Frühe Neuzeit nachwirkte, undz.B. noch bei Karl Philipp Moritz anzutreffen ist; über deutsche Ruderer auf denvenezianischen Galeeren vgl. auch Hans Schlosser: Tre secoli di criminali bavaresisulle galere veneziane (secoli XVI–XVIII), Venezia 1984 (Centro Tedesco di StudiVeneziani. Quaderni, 28); Leo Lucassen: Eternal vagrants? State Formation, Migrationand Travelling Groups in Western-Europe, 1350–1914, in: Jan Lucassen, Leo Lucassen(Hrsgg.): Migration, Migration History, History. Old Paradigms and New Perspectives,Bern (et. al.) 1997 (International and Comparative Social History, 4), S. 225–251,S. 234 f.

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nicht auf anderen, aus Deutschland stammenden Vorlagen aufbaute,91

so deuten doch die sukzessiven Redaktionsphasen des Textes auf einenvenezianischen Ursprung desselben.

Die Schusterbruderschaft oder „Gesellschaft“ war den deutschenMeistern nicht grundsätzlich verschlossen, und es muß als wahrschein-lich gelten, daß ihr spätestens ab dem fünfzehnten Jahrhundert zuneh-mend Meister beitraten. Möglicherweise beruhte dies auf ökonomi-schen Motiven, da die Korporation bereits früh den Rohlederhandelund möglicherweise auch die Ledergerberei der deutschen Schustermonopolisierte. Ugo Tucci vermutete, daß die deutschen Lederger-ber in Venedig möglicherweise insofern über einen technischen Vor-sprung verfügten, als sie dort ihr Leder erstmals mit Hämatit gerbten.92

Der Stapelplatz der Tierhäute befand sich wohl auf der Rückseite der„scuola“, der heute noch zu besichtigenden „corte delle pelli“. Wie sehrviele hochmittelalterliche Bruderschaften und auch deutsche Gesellen-gilden des vierzehnten Jahrhunderts war die Korporation „UnsererLieben Frau Maria“ gewidmet, zu der sich der Stadtpatron Venedigs,der Hl. Markus gesellte. Und ähnlich wie andere Korporationen inDeutschland wurde auch sie von vier Ältesten („Fierer“/„Vierherren“)geleitet, die viermal im Jahr, jeweils nach den Quatemberfesten imMai, September, Dezember und Februar, von allen Mitgliedern neu zuwählen waren. Bei diesen Wahlen stand allen Mitgliedern das gleicheaktive und passive Stimmrecht zu, ohne Ansehung des Alters oder desBeitrittsdatums. Wiederholt wurde in dem Statutentext auch die funda-mentale Gleichheit aller Menschen, unangesehen ihrer ökonomischenRessourcen, betont. Der wahre Sinn der Bruderschaft war jedoch stetsder Gewinn der „ewigen Gesellschaft“, des seligen Himmelreiches:

„Wy guth und wy wunneclich czu der czeit wirt is, liben bruoder, zuwonnen seyn miteynander, und zu haben eyne geselschafft seleclichen,und zu besiczczen das reich, das uns bereyth ist vor dem beginstenisdeser werlde! Ader wir seynt noch beytende in dem totlichen leichnamwesende, dach czu behalden sey wir mechtig, und gewis sey wir gencz-lich, wen worumme wir haben eyne patronyn, eyne muter, eyne frawe,

91 Nach Reininghaus, Entstehung (wie Anm. I, 83), hat sich kein Statut einer deut-schen Schustergesellengilde aus dem 14. Jht. erhalten (vgl. S. 277 f.); zu den bei denAugustinern „angesiedelten“ Gesellengilden vgl. ebd., S. 249, sowie Norbert Hecker:Bettelorden und Bürgertum. Konflikt und Kooperation in deutschen Städten des Spät-mittelalters, Frankfurt/M. (et al.) 1981 (Europäische Hochschulschriften XXIII, 146),S. 113–118.

92 In seiner Renzension zu Böninger (wie Anm. I, 84), in: Rivista Storica Italiana116, 2004, S. 1178–1180.

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eyne konigynne unsir bruderschafft, dy Iuncvrawe Maria, die uns mitallen toguont schone macht, und dirweleth uns zu kyndern und erblingder ewegen geselschafft. Von der selben groszen gewiszekeit dy wir vongothes genaden gancz vor uns wiszen, ist unser schule angehaben, dy wirmit allen brudern sollen liblichen ynphaen, und wo is nothdorfft ist, dosolle wir mit roothe und mit tothe an wederrede behulfen seyn, wen hersey reich, adir arm, so sey wir alle bruoder in gothe, (…)“.93

Es ist schwer abzuschätzen, wie tief diese emphatisch vorgetrageneFrömmigkeit auf die zumeist wohl eher rauhen Charaktere der Schuh-machergesellen wirkte. Durch das regelmäßiges Vorlesen des Statutesauf deutscher Sprache (die offensichtlich auch die „eigentliche“ Spra-che des Verfassers war, dessen Latein nicht gerade fehlerfrei war) wurdedessen Lehre jedoch unmittelbar erleichtert. Wenn auch das regelmä-ßige Vorlesen des Statutes bei den deutschen Schustern nicht explizitvorgeschrieben war, so ist diese Vorschrift doch aus einer ganzen Reiheanderer zeitgenössischer Bruderschaften bekannt.

Einer existentiellen Situation, die von der Situation des Wandernsund der täglichen Not bestimmt war, kam darüber hinaus auch die indem Statut vorherrschende augustinische Theologie weit entgegen, inder besonders dieser Aspekt des menschlichen Lebens betont wurde.In nicht unähnlicher Weise wurde um die Mitte des vierzehnten Jahr-hunderts von dem Dichter Francesco Petrarca (1304–1374) das Bilddes „himmlischen Jerusalems“ evoziert, um die einzig wirkliche Hei-mat des Wanderers, des Exilanten, darzustellen.94 Der utopische Aspektder Heilsversprechung erfuhr in dieser—nicht nur augustinischen—Tradition eine konkrete Bedeutung, die gerade in den Handwerkerkrei-sen bis weit in die Reformation hinein wirksam wurde. In auffallenderWeise und auf dem Hintergrund des venezianischen Statutes vielleichtetwas weniger überraschend stellten die mobilen Schuhmachergesellenvom Spätmittelalter bis weit in das neunzehnte Jahrhundert in ganzEuropa ein stetes Unruhepotential dar. Mag es zwar im Deutschenauch heißen, „ein predigender Schuster macht schlechte Schuhe“,95 so

93 La regula bilingue (wie Anm. I, 84), S. 15 f.94 Cornelius Mayer: ‚Peregrinatio‘ bei Augustinus, in: Reisen und Reiseliteratur

(wie Anm. I, 1), S. 67–80; Giles Constable: Petrarch and Monasticism, in: FrancescoPetrarca Citizen of the World. Proceeedings of the World Petrarch Congress Washing-ton, D.C., April 6–13 1974, hrsg. v. Aldo S. Bernardo, Padova 1980, S. 53–99; GerhardLadner: „Homo viator“: Medieval Ideas on Alienation and Order, in: ders., Imagesand Ideas in the Middle Ages. Selected Studies in History and Art, 2 B.de, Roma 1983(Storia e letteratura, 155, 156), B.d 2, S. 937–974.

95 Eric J. Hobsbawm: Political Shoemakers, in: Past and Present 89, 1980, S. 86–114,

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war doch im frühneuzeitlichen Venedig die Gestalt des predigendendeutschen Schuhmachers keine ganz unbekannte.96

Dem Bespiel der Schustergesellen folgend, errichteten in den Jahr-zehnten nach 1383 in Venedig auch andere deutsche Handwerkergrup-pen ihre „scuole“, wie die Bäcker und die Ballenbinder am „Fondacodei Tedeschi“. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die—nicht erhaltenen—Statuten dieser Korporationen von denen der deutschen Schuster ab-hingen, da zumindest auch die Bäckergesellschaft später an das Augus-tinerkloster von Santo Stefano gebunden war. Bei den Bäckern zeigtesich darüber hinaus eine ähnliche Konfliktsituation wie bei den Schus-tern, als nämlich zeitweise die deutschen Bäckergesellen ihren Meis-tern in einer alternativen Korporation Paroli zu bieten versuchten.97

Die korporative „Lehre“, die von diesen nationalen Organisationenauf „Restitalien“ ausging, kann gar nicht unterschätzt werden. Daßin diesem Zusammenhang gerade dem Statut der deutschen Schus-terbruderschaft von Venedig eine zentrale Bedeutung zukommt, läßtsich daran ablesen, daß es im fünfzehnten Jahrhundert u.a. zur Grund-lage der „national“, nicht professionell, organierten Bruderschaften derdeutschen Einwanderer in Treviso (1439/40)98 und Udine (1449/50)99

wurde.

S. 90, Anm. 26.96 Simonsfeld, Fondaco (wie Anm. I, 79), Bd. 2, S. 271 (zu dem Prozeß gegen die

lutheranischen Bäckergesellen 1543, deren „Prediger“ ein Schuhmacher Jakob war).97 Ebd., S. 269–274; Lia Sbriziolo: Per la storia delle confraternite veneziane: dalle

deliberazioni miste (1310–1476) del Consiglio dei Dieci. Scolae comunes, artigiane enazionali, in: Atti dell’Istituto Veneto di Scienze, Lettere ed Arti 126, 1967–1968,S. 405–442, S. 412ff., 427 f.; vgl. auch Adolf Layer: Süddeutsche Bäcker in Italien.Ein kultur- und wanderungsgeschichtliches Phänomen. In: Jahrbuch des HistorischenVereins Dillingen an der Donau 85, 1983, S. 105–156, S. 132ff., 152.

98 Vgl. Henry Simonsfeld: Eine deutsche Colonie zu Treviso im späteren Mittelalter.Mit einem Excurs: Freidanks Grabmal, München 1890 (Abhandlungen der k. bayer.Akademie der Wiss., Cl. III, Bd. 13, Tl. 3).

99 Dies wird nicht vermerkt in Liliana Cargnelutti: Confraternite di „forestieri“tedeschi e slavi a Udine tra Quattrocento e Cinquecento, con una nota di PaoloCasadio: Le miniature dei codici delle confraternite degli Alamanni e degli Schiavoni,in: Artisti in viaggio 1450–1600. Presenze foreste in Friuli Venezia Giulia, hrsg. v. MariaPaola Frattolin, Udine 2004, S. 100–116; auch Israel (wie Anm. Einl., 40), S. 117,bemerkt zwar die „direkte Abhängigkeit“ der Statuten von Udine und Treviso, verfehltjedoch den Hinweis auf deren gemeinsame venezianische Quelle.

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4. Deutsche Einwandererbruderschaften in Oberitalien

Die drei bisher angesprochenen Gruppen—Kleriker, Soldritter, Hand-werker—stellen die zahlenmäßig stärksten Berufsgruppen dar, die ausunterschiedlichen Gründen im Spätmittelalter den Weg aus Deutsch-land nach Italien wählten. Sowohl die Soldritter im vierzehnten Jahr-hundert als auch die Handwerker seit dem Ende desselben, konntenauf eigene Strukturen oder „Netze“ vertrauen, die ihnen in Nord-und Mittelitalien eine „horizontale“ und berufliche Mobilität sicherten.Bei den Soldrittern waren dies weniger die gemeinnützigen Stiftungenals vielmehr nationale oder verwandtschaftliche Solidaritäten, bei denHandwerkern die Bruderschaften. Ein allgemein verbreitetes Bild will,daß deutsche Kleriker sich vornehmlich in die päpstliche Stadt Rombegaben, dort entweder in verschiedenen Positionen an der Kurie, inden Kardinäls- und Bischofshaushalten Karriere machten, oder abermit einer Pfründenprovision nach Deutschland zurückkehrten. Ein vonder Forschung bisher weitgehend übersehenes Phänomen zeigte sichauf dem Höhepunkt der deutschen Einwanderung um die Mitte desfünfzehnten Jahrhunderts, als deutsche Kleriker—besonders auf demGebiet der Landpfarreien—in bestimmten Gegenden Italiens geradezueigene „Mikro-Strukturen“ aufzubauen begannen.100

Mit der Ausnahme Venedigs ist nur zu wenigen Städten Oberitali-ens die deutsche Einwanderung im Spätmittelalter so gut erforscht wiezu Trient und Treviso.101 Der allererste Grund hierfür liegt darin, daßin diesen Städten deutsche Bruderschaften bestanden, deren Unterla-gen sich erhalten haben. Diese dokumentieren nicht nur die Geschichteder Bruderschaften selbst, sondern lassen über die Analyse ihrer Mit-gliedstärke auch allgemeinere Folgerungen über die deutsche Einwan-derung ab dem späten vierzehnten Jahrhundert zu. Die angeblichbereits 1278/9 gegründete deutsche Bruderschaft der „Hauer“ (oder:„zappatori“) in Trient vereinigte Repräsentanten gänzlich verschiede-ner Berufe und Herkunft (Hamburg, Köln, Frankfurt, Straßburg, Mün-

100 Pierantonio Gios: Disciplinamento ecclesiastico sull’Altopiano dei Sette Comuninella seconda metà del Quattrocento. La visita pastorale dei vescovi di Padova, Trento1992, S. 22.

101 Vgl. jetzt Israel (wie in Anm. Einl., 40), sowie ders., Fremde aus dem Norden initalienischen Städten am Alpensüdrand im Mittelalter. Trient im Vergleich mit Trevisound Como, in: Annali dell’Istituto storico italo-germanico in Trento / Jahrbuch desitalienisch-deutschen historischen Instituts in Trient 26, 2000, S. 111–136; zu Trientzusammenfassend Muzzi (wie Anm. Einl., 40).

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chen, Augsburg, Nürnberg, Ulm, usw.).102 Gewidmet war die Bruder-schaft der Hl. Jungfrau, den Aposteln Petrus und Paulus, sowie der Hl.Barbara als einer angeblich besonders in Tirol verehrten „Bergbauhei-ligen“.103 Ein ähnlich frühes Gründungsdatum wie für diese Korpora-tion wurde in Trient auch für die Bruderschaft der deutschen Schuh-macher behauptet („1298“).104 In beiden Fällen ist jedoch deutlich, daßsich diese Daten auf die Gründung zweier Hospitäler beziehen, derenUnion mit der Bruderschaft erst später besiegelt wurde. In bestimmtenFällen (wie etwa auch im mailändischen Novara, 1460) konnte es näm-lich das Alter eines Hospitals sein, das der Bruderschaft bei Bedrohungihr Existenzrecht sicherte.105

Wie in Trient erleichtert auch in Treviso die Matrikel der dort ansäs-sigen deutschen Bruderschaft erheblich die Mitgliederanalyse. Wie be-reits erwähnt, war der Text des Statutes der „scola sancti Antonii dePadua in civitate Tervisii“ (1439/40) eine nur um wenige sprachli-che Modernisierungen ergänzte Version des Statutes der „scuola“ derdeutschen Schuster von Venedig (1383). Erstaunlicherweise wurde dieseBruderschaft aber nicht wie in Venedig dem Augustinerkonvent ange-gliedert, sondern den franziskanischen Minderbrüdern von San Fran-cesco. Ihre Intitulation bezog sie von dem 1446 heiliggesprochenenAntonius von Padua.106 Die bereits von Simonsfeld geäußerte Vermu-tung, daß für diese Ausrichtung wohl persönliche Beziehungen des inder Matrikel genannten Guardians des Franziskanerkonventes von Tre-viso und eines „frater Iohannes de Alamania ordinis minorum, frater

102 Serena Luzzi: La confraternita alemanna degli zappatori. Lineamenti per unastoria della comunità tedesca a Trento fra tardo Medioevo e prima età moderna, parteprima, in: Studi Trentini di scienze storiche 73, 1994, S. 231–276, S. 261; parte seconda,in: Studi Trentini di scienze storiche 73, 1994, S. 331–363, parte terza ed ultima: StudiTrentini di scienze storiche 74, 1995, S. 47–92.

103 Ebd., parte prima, S. 238; vgl. Israel (wie Anm. Einl. 40), S. 128.104 Luigi Rosati: Gli statuti della confraternita dei calzolai tedeschi in Trento, in: Atti

della R. Accademia degli Agiati in Rovereto, ser. III, 7, 1902, S. 285–324, S. 304.105 Giorgetta Bonfiglio Dosio: Le corporazioni di mestiere nelle città padane fra XIII

e XV secolo. Cronaca del seminario (Gargnano, 27–29 settembre 1984), in: Rassegnadegli Archivi di Stato 45, 1985, S. 580–586, S. 584.

106 Bereits seit spätestens 1334 bestand in Padua eine gleichnamige Bruderschaft,die aber besonders der einheimischen, armen Bevölkerung als Zuflucht diente, s.Giuseppina De Sandre Gasparini: La devozione antoniana nella scuola del Santo inPadova nel secolo XV. Da un’indagine su testamenti di soci, in: Il Santo 16, 1976,S. 189–200, dies.: Lineamenti e vicende della confraternita di S. Antonio di Padova(secoli XIV e XV), in: Liturgia, pietà e ministeri del Santo, hrsg. v. Antonino Poppi,Vicenza 1978, S. 217–235.

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noster“ zu den Bruderschaftsmitgliedern ausschlaggebend waren, hateiniges für sich.107

Folgt man der modernen Edition der in der Reihenfolge der ein-zelnen Namen nicht gerade einfach zu interpretierenden Matrikel,dann traten der Bruderschaft über mehr als zwei Jahrhunderte, biszum Jahr 1680, ungefähr 456 neue Mitglieder bei. Naturgemäß warendiese besonders zahlreich in den ersten sieben Jahren (ca. 1440–1447),da damals sowohl auf eine schon vorhandene Gemeinde gezählt wer-den konnte als auch auf Neuankömmlinge (101 Mitglieder bei einemJahresdurchschnitt von 14, 5 Aufnahmen). In den nächsten vier Jah-ren (ca. 1447–1451) sank diese Zahl auf 19 Mitglieder ab (Jahresdurch-schnitt: 4, 75), und blieb ähnlich auch zwischen 1451 und 1454 (13 Neu-aufnahmen bei einem Jahresdurchschnitt von 4, 3). In den zwölf Jahrenzwischen ca. 1454 und 1466 stieg sie wieder auf ungefähr 166 Neu-mitglieder an (Jahresdurchschnitt: 13, 8). Während in den folgendenneun Jahren bis 1475 noch immerhin weitere ungefähr 67 Neumitglie-der genannt wurden (Jahresdurchschnitt: 7, 4), brachen nach diesemJahr die Neuaufnahmen endgültig ein, und eine Lücke zwischen 1480und 1522 trennt die spätmittelalterliche von der frühneuzeitlichen, sehrviel ruhigeren Phase der Bruderschaft.108

Über andere, weit weniger gut dokumentierte, deutsche Bruderschaf-ten in Treviso informiert die kürzliche Arbeit Uwe Israels.109 Dochist über die „nationale“ oder auch professionelle Dynamik innerhalbder Fraternitäten, die selbst in Treviso zu Abspaltungen führen konn-ten, wenig bekannt. Solche Spaltungen von Bruderschaften warenbesonders in den Jahren um 1450 nichts ungewöhnliches: so entstandum 1451/2 nach venezianischem Vorbild aus der rein „deutschen“Dreifaltigkeits-Bruderschaft im friulanischen Udine eine gleichermaßenberufs- wie auch herkunftsorientierte St. Hieronymus-Bruderschaft, dervor allem aus Slowenien und Dalmatien stammenden „Slawen“ unddie süddeutschen Schuhmacher beitraten.110

107 Simonsfeld, Eine deutsche Colonie (wie Anm. I, 98), S. 17, 77 (Nr. 23).108 Die Zahlen ebd., S. 31.109 Israel (wie Anm. Einl., 40), bes. S. 197 f., sowie S. 128, 166, 170 (zu der von

den Bäckern dominierten Marien-Bruderschaft), S. 128, 197 (zu der Katharinenbru-derschaft der „Arbeiter“); vgl. auch Luigi Pesce: Ludovico Barbo vescovo di Treviso(1437–1443). Cura pastorale, riforma della chiesa, spiritualità, 2 B.de, Padua 1969 (Ita-lia Sacra 9, 10), Bd. 1, S. 21, Anm. 3; ders.: Vita socio-culturale in diocesi di Trevisonel primo Quattrocento, Venezia 1983 (Deputazione di Storia Patria per le Venezie.Miscellanea di Studi e Memorie, XXI), S. 46.

110 Luigi di Blasio: Slavi e tedeschi nelle confraternite etniche udinesi tra Quattro-

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In diesem Zusammenhang stellen sich die zentralen Fragen nachder geographischen Vernetzung sowie nach der sprituellen Ausrichtungdes deutschen Bruderschaftswesens in Ober- und Mittelitalien. Gene-rell befriedigende Lösungen können zu diesen Problemen nicht gege-ben werden. Ohne Zweifel waren für das „spontane“ Entstehen unddie institutionelle „Blüte“ einer Bruderschaft vor Ort gleichermaßendas Verhalten des lokalen Magistrats wie auch die Protektion des Kle-rus, besonders der Bettelorden, entscheidend. Je nach der partikula-ren Gewichtung dieser Mächte konnte sich auch die Ausrichtung einerKorporation zwischen den beiden Extremen einer „reinen“ Devotions-bruderschaft und einer zunftmäßig ausgerichteten „Berufsorganisation“bewegen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Bruderschaft der deutschen Schustervon Vicenza. Nach den in einer frühmodernen, fehlerhaften Abschrifterhaltenen italienischen Statuten dieser Bruderschaft vereinigten sichim Jahr 1409 vier süddeutsche und österreichische Schustermeister und„ihre“ vier Gesellen zu einer „fraglia, scola o compagnia“. Ihre Namenwaren—nach dieser Kopie—die folgenden: Maistro Anzelin Hoffchos-ter, Mastro Fuzel, Mastro Michiele Sterlevin de Robdach, MaistroTomaso Faviezhuzch (?) de Salesburgo, Anzelin de Graez, Orge Kreo-gil de Dachag, Zoan de Trento ditto Sakaman, Liembaro Chossilkieno(?) de Salezburgo.111 Erst im Mai 1432 und mit nunmehr neuen Mitglie-dern wurde das Statut dieser Bruderschaft vom venezianischen Magis-trat in Vicenza anerkannt, nachdem sie offensichtlich länger als zweiDezennien ohne ein solches (oder aber einer inoffiziellen Fassung) aus-gekommen war.112

Erhellend ist die Gegenüberstellung dieses Statutes mit dem derdeutschen Schusterbruderschaften in Venedig (1383) und Trient (um1483). Während der erstgenannte Text eine von tiefer augustinischerReligiösität inspirierte Anleitung zur Gewinnung des ewigen Lebensdarstellte, war das ein Jahrhundert jüngere Trientiner Statut ein kom-pliziertes, vor allem der inneren Disziplinierung und dem Ausschluß„Anderer“ dienendes Regelwerk eines „nationalen“ Handwerkes. Sol-

cento e Cinquecento, in: Udin. Mil Agn tal cûr dal Friûl, hrsg. v. Gian Carlo Menis, 2B.de, Udine 1983 (60n Congres – 25 setember 1983, Societât Filogjche Furlane), Bd. 2,S. 383–393.

111 Biblioteca Civica Bertoliana, Vicenza, MS. 323 (Statuto della fraglia dei Calegari),fol. 7r.; vgl. zu diesem Text die Lit. in La regula bilingue (wie Anm. I, 84), S. XIX–XXI.

112 Biblioteca Civica Bertoliana, Vicenza, MS. 323, fols. 13v.–14r.

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che Abschließungen war im mittelalterlichen Reich besonders in kul-turell gemischten Gebieten gang und gäbe.113 Das Vizentiner Statuthält zwischen diesen beiden Extremen eine mittlere Position, in demsich spirituelle und korporativ-professionelle Disziplin mischten. Cha-rakteristisch für die korporative Weiterentwicklung des venezianischenStatutes von 1383 war bereits das erste Gebot des Vizentiner Statutes,das, dem deutschen „Zunftzwang“ vergleichbar, jedem neu in Vicenzaankommenden deutschen Schuster nahelegte (ohne ihn allerdings dazuzu verpflichten), der Korporation beizutreten.114 Auch das TrientinerStatut folgte dieser Regel und beweist damit seine Textabhängigkeitvon dem Vizentiner Text.115 Interessanterweise gibt der letztere Textim Kapitel über die Bestrafung alkoholischer Exzesse einen konkre-ten Hinweis auf die geographische Vernetzung der deutschen Schus-terkorporationen von Vicenza, Trient und Verona, und wohl auch mitVenedig und den anderen italienischen Städten („segondo è usanza aVicenza, Verona et a Trento, et in tutte le altre terre dove sia la nostrafraglia“).116

In einem ganz konkreten Sinn stellten sich die verschiedenen Bru-derschaften der deutschen Schuster in Italien also als eine umfassendeund einzige dar. Das brüderliche Gebot der national-professionellenNächstenliebe betraf die gesamte italienische Halbinsel, was für diewanderenden Gesellen eine Garantie und Verheißung gleichzeitig dar-stellte. Die Abstimmung und ständige Kommunikation der lokalenRamifikationen der einen, großen Schusterbruderschaft untereinander

113 Schich, Zum Ausschluß der Wenden (wie Anm. Einl., 19); Marino Berengo:L’Europa delle città. Il volto della società urbana europea tra Medioevo ed EtàModerna, Torino 1999, S. 422 f.

114 „Primo vogliemo (et) sì ordinemo quando vegnirà alcun calegaro Todesco in lacittà di Vicenza, et quando lui averà lavorà otto dì lui dibia venir la Dominica drio dinostro capitolo o logo usato et se lui vol esser della nostra fraglia e ello de’ pagar soldiX alla nostra fraglia, (…) et se lui non vol’esser della nostra fraglia facia come a luipiace, e ancora che li nomi de tutti quelli che sono in la preditta fraglia e compagniadebia esser scritti nel libro membrano et matricola sua.“ (ebd., fol. 8r./v.).

115 Rosati, Gli statuti (wie Anm. I, 104), S. 305. Dagegen setzte die Bruderschaft derBozener Schneider 1448 einen absoluten „Zunftzwang“ durch, s. Klaus Brandstätter:Deutschsprachige Aufzeichnungen im Trentino im Mittelalter, in: Literatur und Spra-che in Tirol. Von den Anfängen bis zum 16. Jahrhundert. Akten des 3. Symposiumsder Sterzinger Osterspiele (10.–12. April 1995), hrsg. v. Michael Gebhardt, Max Siller,Innsbruck 1996 (Schlern-Schriften, 301), S. 359–406, S. 384.

116 Biblioteca Civica Bertoliana, Vicenza, MS. 323, fol. 9v.; dieses fünfte Kapitelbestrafte das übermäßige Weintrinken in Gegenwart von Mitbrüdern, und speziell dasSich-Übergeben; vgl. im Trientiner Statut „der von ubrigen essen oder trincken einpockfel tzu rys ess“, (Rosati, Gli statuti (wie Anm. I, 104), S. 298, S. 317, n. 46).

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reichte bis in einzelne Statutenbestimmungen hinein, nicht nur, was dieAufnahmeregeln anging, sondern auch die Bestrafung einzelner Ver-gehen. Allerdings bewahrten alle deutschen Schusterbruderschaften inItalien, von denen bis jetzt Statuten oder Mitgliedermatrikel bekanntwurden, einen spezifisch österreichisch-süddeutschen Charakter.

Nicht ganz so einfach läßt sich die Entwicklung der anderen, nicht-berufsbedingten deutschen Bruderschaften in Ober-und Mittelitalienbeschreiben. Forschungsdefizite zu den einzelnen Städten behindernhier noch eine synthetische Darstellung. Eine wichtige Rolle in gesam-titalienischen Panorama fällt wiederum einer Seestadt zu, der liguri-schen Metropole Genua. Dort bestand möglicherweise bereits seit 1359in der Servitenkirche eine Bruderschaft der „Fremden“, der mit glei-chen Rechten Deutsche, Lombarden, Römer und „Ultramontane“ bei-traten.117 Seit dem 14. September 1414 besaß diese „consorteria delliforestieri“ in derselben Kirche den neu konsakrierten St. Barbara-Altar.118 Daß diese Heilige—genau wie in Trient—der deutschen Min-derheit „teuer“ war, läßt sich auch am letzten Willen eines „Gaspared’Alemania“ ablesen, der an dem der Heiligen gewidmeten Tag seineSeelenmesse lesen ließ.119

Ungewöhnlich deutlich wurde in dem Bruderschaftsstatut der An-spruch auf den Nachlaß der einzelnen Mitglieder ausgesprochen, ins-besonders für den Fall, daß es keine natürlichen Erben oder keinTestament—das aber natürlich auch unterdrückt werden konnte—desVerstorbenen gab.120 Leider ist kaum etwas über die Mitgliederstruk-tur dieser Bruderschaft bekannt, doch darf man annehmen, daß ihr dieMehrzahl derjenigen Einwanderer und Kaufleute beitrat, die aus den

117 Girolamo Rossi: Capitoli della consorteria delli forestieri della chiesa delli Servi inGenova dell’anno 1393, in: Miscellanea di storia italiana 11, 1870, S. 329–344; vgl. Israel(wie Anm. Einl., 40), S. 118.

118 Rossi, Capitoli (wie Anm. I, 117), S. 342.119 Ebd., S. 338; Israel (wie Anm. Einl., 40), S. 119; daß in Italien die Hl. Barbara

als eine der bedeutendsten Nothelferinnen geradezu als „Nationalheilige“ der Nord-europäer galt, bezeugt z.B. der weitgereiste und gelehrte Dominikaner Pietro Ranzano(1426/7–1492/3): „Illud itaque ante omnia te nosse velim, Philippe optime, beatam Bar-baram a nationibus pene omnibus quæ Germaniam Galliamque incolunt in maximaveneratione haberi, solereque eas, quoties in magna aliqua pericula incidunt, tantæmartyris auxilia imprimis implorare. Et ut nostrorum temporum nominibus utar, nemoest qui nesciat Gallos, Anglos, Alemannos, Saxones, Dacos, Prusienses, Polonos, Fland-rienses, Burgundiones, Sabaudienses, beatam Barbaram in sigularem patronam summadevotione venerari.“ (Bruno Figliuolo: La cultura a Napoli nel secondo Quattrocento.Ritratti di protagonisti, Udine 1997, S. 271); weitere Lit. in Anm. IV, 120.

120 Rossi, Capitoli (wie Anm. I, 117), S. 334.

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deutschen Reichsstädten kamen und sich womöglich auch nur kurz inder Seestadt aufhielten.121 Ausgeschlossen waren aus der Bruderschaftnur unfreie Sklaven, sofern sie nicht die Sklaven anderer Bruderschafts-mitglieder waren.

Obwohl sich auch in den lombardischen Kommunen und in derEmilia Spuren einer zunehmenden deutschen Einwanderung ab demspäten vierzehnten Jahrhundert feststellen lassen,122 sind dort bisherkaum Spuren ihrer „nationalen“ oder professionellen Bruderschaftengefunden worden.123 Dies mag besonders im Fall Bolognas überra-schen, das im Spätmittelalter viele Immigranten anzog,124 und dasdurch die Überlieferung eines bestimmten archivalischen Bestandessogar genauere Aussagen über deren Anzahl im fünfzehnten Jahrhun-dert zuließe. Nach dieser Quelle, den Akten des „Ufficio delle Bullette“wanderten in den Jahren zwischen 1420 und 1429 nach Bologna offizi-ell insgesamt zweihundertdreizehn Auswärtige ein, von denen immer-hin neun (4, 2%) aus dem nicht-italienischen Europa stammten. In denJahren zwischen 1440 und 1459 stieg diese Zahl auf 5, 8% an, bevor siezwischen 1480 und 1499 wieder auf 3, 1% abfiel.125 In ähnlicher Weisewie in anderen Städten war der stärkste Einwanderungsschub in Bolo-gna um die Mitte des Jahrhunderts, in dem Dezennium 1445–1455 fest-zustellen, während er danach wieder zurückging. Wie in Trient, Udine,

121 Vgl. zusammenfassend (und mit der Lit.): Genova Germania. Geschichte einerBeziehung. Storia di una relazione, hrsg.v. Werner Schäfer, Genua 1993.

122 Hier sei z.B. auf die in Modena zahlreichen deutschen Schmiede hingewiesen,auf die Knut Schulz das Augenmerk gelenkt hat, vgl. ders., Handwerk im spätmittelal-terlichen Europa (wie Anm. Einl., 11), S. 87.

123 Zu Mailand, Como, Verona und Vicenza vgl. Patrizia Mainoni: La nazioneche non c’è: i tedeschi a Milano e a Como fra Tre e Quattrocento, und EdoardoDemo: „Forestieri“ e industria laniera a Verona e Vicenza tra XV e XVI secolo:alcune considerazioni, in: Comunità forestiere e ‚nationes‘ nell’Europa dei secoli XIII–XVI, hrsg. v. Giovanna Petti Balbi, Napoli 2001 (Europa Mediterranea. Quaderni, 19),S. 201–228 bzw. 229–245.

124 Bereits Mitte des 13. Jhts. bestanden dort Bruderschaften („compagnie“) der Lom-barden und der Toskaner, vgl. nur Roberto Greci: Immigrazioni artigiane a Bolognatra Due e Trecento, in: Demografia e società nell’Italia medievale. Secoli IX–XIV, hrsg.v. Rinaldo Comba, Irma Naso, Cuneo 1994 (Da Cuneo all’Europa, 4), S. 375–399. Beider späteren deutschen Einwanderung könnte auch die Deutschordenskommende einemarginale Rolle gespielt haben, vgl. S. Maria degli Alemanni in Bologna. Ricerche diMario Fanti e Giancarlo Roversi, Bologna 1969, S. 19–24.

125 Alberto Guenzi: L’immigration urbaine au XVe siècle: Bologne, in: Annales dedémographie 1982, S. 33–42, S. 41; vgl. auch Antonio Ivan Pini: Fonti e metodi per lastoria demografica italiana, in: Annali della Facoltà di Lettere e Filosofia (Università diSiena), 4, 1985, S. 95ff., 107.

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Venedig und Treviso spielten die Deutschen eine besonders auffälligeRolle im Betrieb der bolognesischen Gasthäuser.126

Die kommunalen Unterlagen aus Bologna bestätigen den aus ande-ren Städten zu gewinnenden Eindruck einer Kurvenbewegung derdeutschen Einwanderung, die seit dem späten vierzehnten bis zurMitte des fünfzehnten Jahrhunderts ständig anwuchs und danach wie-der abnahm. Konkret und im Detail läßt sich hierzu eine gegenseitigergänzende Gegenüberstellung verschiedener Quellen zwar für keineeinzige oberitalienische Stadt erstellen. Doch werden diese Ergebnissezur deutschen Immigration in Italien noch von anderen Forschungengestützt, darunter denen zu Rom.

5. Kuriennähe und Kommunitätsbildung: Rom

Im Zusammenhang der zivilen Einwanderung aus Mitteleuropa—dieum die Mitte des vierzehnten Jahrhundert eben noch keine echte„Massenimmigration“ war—ergab sich der entscheidende „Standort-vorteil“ der Ewigen Stadt durch die Rückkehr der päpstlichen Kurieaus dem avignonesischen Exil erst nach 1378. Vielfach wurde zuletztdas Phänomen der deutschen Wanderung in das Rom der Renaissancebehandelt, was aufgrund zahlreicher Vorstudien und einer kompaktenBruderschaftsüberlieferung auch ohne ausufernde Archivstudien mög-lich ist.127 Während sich am umfangreichen vatikanischen Quellenma-

126 Luigi Simeoni: L’ufficio dei forestieri a Bologna dal secolo XIV al XVI, in: Atti ememorie della R. Deputazione di Storia Patria per le Province di Romagna, ser. IV, 25,1934–1935, S. 71–95, S. 90.

127 Aus der umfangreichen Literatur nur: Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm.Einl., 36), S. 54–62, 69–71, 78–80; Clifford W. Maas †: The German Community inRenaissance Rome 1378–1523, hrsg. v. Peter Herde, Rom, Freiburg, Wien 1981 (Römi-sche Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte, 39. Supple-mentheft); Berka (wie Anm. I, 87); Christiane Schuchard: Die Deutschen an der päpst-lichen Kurie im späten Mittelalter (1378–1447), Tübingen 1987 (Bibliothek des Deut-schen Historischen Instituts in Rom, 65); Albrecht Weiland: Der Campo Santo Teu-tonico in Rom und seine Grabdenkmäler, 2 B.de, Rom, Freiburg, Wien 1988 (Römi-sche Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte, 43. Sup-plementheft); Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchen-geschichte 86, 1991 (besonders die Beiträge von Knut Schulz, Paul Berbée, SabineWeiß, Christiane Schuchard); Knut Schulz: Rom und die Fremden. Deutsche Hand-werkergruppen als privilegierte Minderheiten im Rom der Renaissance (Anfang 15.bis Mitte 16. Jahrhundert), in: Nationale, ethnische Minderheiten (wie Anm Einl., 3),S. 53–68; Popolazione e società a Roma dal medioevo all’età contemporanea, hrsg. v.Eugenio Sonnino, Roma 1998; Deutsche Handwerker, Künstler und Gelehrte im Rom

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terial ganze Generationen deutscher Historiker bei der Erstellung desdokumentarischen „Repertorium Germanicum“ aufrieben, wird dieweit weniger umfassende notarielle Überlieferung erst neuerdings fürdas späte fünfzehnte Jahrhundert ausgewertet.128 Für die Zwecke dervorliegenden Untersuchung muß es genügen, wenige Gesichtspunkteherauszugreifen, die Rom mit anderen Zentren der deutschen Einwan-derung verbanden bzw. es von diesen unterschieden.

Das in Rom nicht nur zu Jubiläumszeiten ausgeprägte Pilgerwe-sen zusammen mit der Notwendigkeit der internationalen Repräsen-tation an der Kurie führte—nach einer langen früh- und hochmittelal-terlichen Blüte—erst im späten vierzehnten Jahrhundert wieder dazu,daß Rom eine „kosmopolitische“ Stadt wurde, in der vermehrt neuenationale Hospitäler und Bruderschaften gegründet wurden. Obwohlaus diesem Jahrhundert durchaus private deutsche Hospizstiftungenbekannt sind, erfuhr das deutsche Bruderschaftswesen in Rom seinenentscheidenden Aufschwung erst in den Jahren nach 1420. Das indivi-duelle, „spontane“ Moment, das für die Gründung devotionaler undberufsgenossenschaftlicher Korporationen stets entscheidend war, läßtsich in kaum einer anderen italienischen Stadt so gut studieren wiein Rom.

Zunächst läßt sich beobachten, daß in Rom die rein professionellenKorporationen—die Bruderschaften der deutschen Bäcker, der deut-schen Schuster und der deutschen Weber—genau jene Berufe reprä-sentierten, die auch schon in anderen italienischen Städten ihre Fra-ternitäten besaßen.129 Besonders am Fall der römischen Schusterbru-

der Renaissance. Akten des interdisziplinären Symposiums vom 27. und 28. Mai 1999im Deutschen Historischen Institut in Rom, hrsg. v. Stephan Füssel, Klaus A. Vogel,Wiesbaden 2001 (Pirckheimer-Jahrbuch für Renaissance- und Humanismusforschung15/16); Knut Schulz: Confraternitas Campi Sancti de Urbe. Die ältesten Mitgliederver-zeichnisse /1500/01–1536) und Statuten der Bruderschaft, Rom (u.a.) 2002 (RömischeQuartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte, 54. Supplement-heft); Arnold Esch: „Wege nach Rom“. Annäherungen aus zehn Jahrhunderten, Mün-chen 2003; Kurie und Region. Festschrift für Brigide Schwarz zum 65. Geburtstag,hrsg. v. Brigitte Flug, Michael Matheus, Andreas Rehberg, Stuttgart 2005 (Geschicht-liche Landeskunde, 59); Knut Schulz, Christiane Schuchard: Handwerker deutscherHerkunft im Rom der Renaissance. Darstellung und ausgewälte Quellen, Rom, Frei-burg 2005 (Römische Quartalschrift, Suppl. 57). Die beiden letztgenannten Titel warendem Autor bei der Drucklegung leider noch nicht zugänglich.

128 Arnold Esch: Un notaio tedesco e la sua clientela nella Roma del Rinascimento,in: Archivio della Società Romana di Storia Patria 124, 2001, S. 175–209.

129 Maas (wie Anm. I, 127) nimmt für die Bruderschaft der deutschen Schuhma-cher (die sicherlich seit 1432 „locker“ korporativ organisiert waren, vgl. Reperto-

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derschaft läßt sich jedoch veranschaulichen, wie das noch ganz derspätmittelalterlich-theologischen Tradition der Gebetsbruderschaft ver-haftete Statut der deutschen Schuster von Venedig (1383, s.o., S. 42–43)schnell umformuliert und mit eher „zünftigem“ Inhalt gefüllt werdenkonnte, wenn die historische Situation dies zuließ. Anhand einer kürz-lichen Edition des Bruderschaftsstatutes der der römischen Kurie bisnach Florenz gefolgten deutschen Schuster aus dem Herbst 1439 kannman diese Umarbeitung in ihren einzelnen Schritten verfolgen.130 Diedeutschsprachige Neufassung der Statuten umfaßte nunmehr vierzigstatt der ursprünglich nur sechsundzwanzig Kapitel, die nun umgrup-piert, zusammengefaßt oder aussortiert wurden, wobei der Unterschiedzwischen den alten, weit längeren und den modernen Vorschriftenauch stilistisch ins Auge springt. Die funktionale Einheit von Meisternund Gesellen wird in diesem römisch-florentinischen Statut wiederholtbeschworen, wie auch die Offenheit gegenüber Beitrittswilligen ausanderen Berufen („einiger mensche der da nicht schuster handwerkswere“, cap. XXXI), deren wichtigstes Qualifikationsmerkmal einzig die„deutsche Zunge“ sein sollte (cap. XXXVI). Für das Funktionieren derBruderschaften gegenüber den einheimischen, italienischen Schuster-korporationen war die Exemtion von deren Autorität und Weisungs-geboten von entscheidender Bedeutung.131 Dies führte in Florenz nochim selben Jahr 1439 zu einer neuen Gesetzesinitiative (s.u., S. 210–211).

rium Germanicum, Bd. V, 1, Eugen IV, Berlin 1897, S. 437, Nr. 2727), ein Grün-dungsdatum um 1420 an (S. 139). Knut Schulz hat darauf hingewiesen, daß es auchgenau diese drei Berufsgruppen waren, die in der Periode der Abwesenheit der KurieEugens IV. von Rom (1434–1443) die Leitung der deutschen Anima-Bruderschaft über-nahmen, vgl. ders., Deutsche Handwerkergruppen im Rom der Renaissance. Mit-gliederstärke, Organisationsstruktur—Voraussetzungen. Eine Bestandsaufnahme, in:Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 86,1991, S. 3–22, S. 8 f.

130 Roma, Archivio Campo Santo Teutonico, Liber 96; vgl. Edith Maria Schaffer:Kommentierter Katalog zur Ausstellung „1200 Jahre Campo Santo Teutonico“, in:Römische Quartalschrift 93, 1998, S. 108–136, S. 118 f.; Anna Osbat: Lo statuto dellaconfraternita dei SS. Crispino e Crispiniano dei calzolai tedeschi. Introduzione e testo,in: Confraternitas 12, 2, 2001, S. 3–33 (der Text ist allerdings in vielerlei Hinsichtungenügend). Vgl. jetzt Schulz / Schuchard, Handwerker deutscher Herkunft (wieAnm. I, 127).

131 „Item voluerunt dicte persone et fratres eximi et pro exemptis haberi ab omnibusaliis magistris sutor(ibus) et eorum statutis ubi fuerat Romana Curia constituta nequeipsis aut eorum consorcio intromittere vel subiicere quovis modo (…)“ (Osbat (wieAnm. I, 131), S. 16); „fry gehanten sin vor allen andern meinstern di [d]er vorgenantenschuster hantwerck triben“ (ebd., S. 30).

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schleichende und beabsichtigte immigration 55

Kurios mögen abschließend noch zwei andere „neue“ Bestimmungenwirken, die sich sowohl gegen das Betrinken als auch gegen das sicheventuell hieran anschließende Übergeben der Bruderschaftsmitgliederrichteten (capp. XVIII, XIX), die aber eine konkrete Vorlage in denStatuten der deutschen Schuster von Vicenza (1409/1432) und Trient(1483, nach älterer Vorlage) besaßen.132

Der entscheidende Antrieb für das in diesen Jahren in ganz Ita-lien aufblühende Bruderschaftswesen dürfte in der venezianischen Her-kunft Papst Eugens IV. (1431–1447) zu suchen sein. Die innere Verbin-dung der deutschen nationalen Bruderschaften in Florenz und Romwird darüber hinaus dann sichtbar, wenn man die handelnden perso-nae betrachtet, die von kurialer Seite aus die Gründung dieser Kor-porationen betrieben. So muß die Rolle des Nürnberger Augustiner-paters und Theologiedoktors, späteren Unterpoenitentiars (1449) undAbtes und Weihbischofs in Bamberg, Hans Goldner,133 bei der Betreu-ung zweier deutscher Bruderschaften in Florenz als gesichert angese-hen werden (s.u., S. 192–193, 218).134 Seine spirituelle Begründerschaftder deutschen Bruderschaft am vatikanischen Campo Santo Teutonicowurde zwar jüngst in Frage gestellt. Das hierbei gebrauchte chronolo-gische Argument, daß Goldner, der seit 1449 die Kapelle des CampoSanto Teutonico als Kaplan innehielt, um 1450/51 Rom verließ unddeshalb nicht mehr bei der erst 1454 gegründeten Bruderschaft assis-tieren konnte, ist allerdings hinfällig, wenn man die langen Vorberei-

132 Böninger, La „regula“ bilingue (wie Anm. I, 84), S. XXI: ähnliche Vorschriftenfand man auch in anderen deutschen Bruderschaften (Andrè Schnyder, Die Ursulabru-derschaften des Spätmittelalters. Ein Beitrag zur Erforschung der deutschsprachigenreligiösen Literatur des 15. Jahrhunderts, Bern, Stuttgart 1986 (Sprache und Dichtung,34), S. 161, 491).

133 Zur älteren Diskussion vgl. Ludwig Frhr. von Pastor: Geschichte der Päpsteseit dem Ausgang des Mittelalters, B.d 1: Geschichte der Päpste im Zeitalter derRenaissance bis zur Wahl Pius’ II. Martin V. Eugen IV. Nikolaus V. Kalixtus III., 5.–7. Aufl., Freiburg /Br. 1925, S. 443 f., Anm. 2; zur Person vgl. auch Die Bischöfe (wieAnm. I, 20), S. 232; Arnold Esch: Überweisungen an die apostolische Kammer aus denDiözesen des Reiches unter Einschaltung italienischer und deutscher Kaufleute undBankiers. Regesten der vatikanischen Archivalien, in: Quellen und Forschungen ausitalienischen Archiven und Bibliotheken 78, 1998, S. 262–387, S. 301 (1452 noch „lectortheologiae“ und Abt).

134 Zur von ihm selbst gebrauchten Namenform „Hans Goldner“ s. Lorenz Bönin-ger: Das florentinische Kloster Santo Spirito und die deutsche Gemeinschaft im fünf-zehnten Jahrhundert, erscheint in: Uwe Israel (Hrsg.): Vita communis und ethnischeVielfalt. Multinational zusammengesetzte Klöster im Mittelalter. Akten des StudientagsRom, 26. Januar 2005, Münster 2006 (Vita regularis) S. 53–75.

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tungsphasen bedenkt, die der eigentlichen „Institutionalisierung“ jederFraternität vorausgingen.135 Daß die römisch-deutschen Handwerker,die sich vor 1450 noch häufig der deutschen Animabruderschaft ange-schlossen hatten, nach 1454 „entschlossen“ (K. Schulz) in die Bruder-schaft des Campo Santo Teutonico strömten,136 ist jedoch auf jeden Fallaufschlußreich.

Eine ähnliche Protagonistenrolle besaß auch der erste Protektor derAnima ab 1447, Anselm Fabri aus dem niederländischen Breda. Aucher hielt einen Doktortitel inne (im kanonischen Recht), konnte aberim Unterschied zu Goldner auf eine lange Kurienkarriere als päpst-licher Skriptor, Abbreviator, Referendar, Korrektor und Prothonotarzurückblicken, als er am 3. August 1449 in Florenz verstarb. Derbis dahin vor allem niederdeutsch geprägten Animabruderschaft hin-terließ er ein großes Haus in Rom direkt neben der Kirche SantaMaria dell’Anima.137 Wenig aufgefallen ist bisher, daß Anselm Fabri nurzwei Tage vor seinem Tod auch in die florentinische St. Barbarabru-derschaft aufgenommen wurde,138 die wie die römische Animabruder-schaft vor allem niederdeutsch-flämischen Charakter (mit einer ober-deutschen Minderheit) besaß. Aus der am 18. August 1449 erstelltenProkura der vier Testamentsvollstrecker Fabris (oder, genauer gesagt,einer „substitutio“, in der der päpstliche Schreiber Walter von Goudazu ihrem Vertreter in Rom ernannt wurde),139 ist unter den beglau-bigenden Zeugen der Name eines in Florenz lebenden Seidenstickersaus der Diözese Utrecht identifizierbar („Johannes Siberti de Aholan-dia“). Dieser hatte möglicherweise als Mitglied der 1445 gegründetenSt. Barbarabruderschaft die Aufnahme Fabris in diese mit begleitet.140

Genauso denkbar wäre jedoch ein schon länger andauerndes konkretesInteresse Fabris an der florentinischen Bruderschaft. Derselbe „maestro

135 Vgl. Berka (wie Anm. I, 87), S. 13–15.136 Schulz, Deutsche Handwerkergruppen (wie Anm. I, 129), S. 9.137 Maas (wie Anm. I, 127), S. 90; bereits 1439 prozessierte er vor dem florentinischen

Gericht der „Mercanzia“ gegen den einstigen Kurienkaufmann Francesco d’AltobiancoAlberti (Luca Boschetto: Leon Battista Alberti e Firenze. Biografia, storia, letteratura,Città di Castello 2000 (Ingenium, 2), S. 57 f.).

138 Mario Battistini, La confrérie de Sainte-Barbe des Flamands à Florence. Docu-ments relatifs aux tisserands et aux tapissiers, Bruxelles 1931, S. 102: statt „is coninc“ist allerdings im Original „is comen“ zu lesen (ASF, Compagnie religiose soppresse daPietro Leopoldo 204, inserto 4).

139 ASF, NA 11088, fols. 82r.–83r.140 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 74 (1448), 143 (Strafe wegen Nichtanwesenheit bei

einem Begräbnis), 147 (1449).

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Giovanni Giberti de Schachinburgo de Olandra de Alamania ricama-tor“, wie er sich 1444 bei der Einschreibung in die florentinische Sei-denzunft nannte,141 wurde als „persönlicher“ Sticker des Grafen Fran-cesco Sforza bereits 1440 in Florenz erwähnt, als sich dort die gesamtepäpstliche Kurie aufhielt.142 Wahrscheinlich hatte er diese von Rom ausbegleitet, verblieb nun aber bis zu seinem Tode 1452 in Florenz, woer einer der angesehendsten Meister seines Fachs wurde.143 Auch seineBekanntschaft mit Fabri könnte somit römische Ursprünge haben.

Es ist klar, daß solch städteübergreifende Kontakte und Beziehungenbei der Einrichtung der religiösen und professionellen Bruderschaftennicht unterschätzt werden dürfen. Als besonders wertvoll erwiesen sichin Rom die Kontakte der Handwerker zu „kuriennahen“ Klerikern.Nicht nur die Entstehung der einzelnen deutschen (oder flämischen)Bruderschaften in Rom, sondern auch ihre innere Entwicklung könnenso zu einem Gutteil erklärt werden.

141 ASF, Arte della Seta o Por S. Maria, 8, fol. 11v. (die endgültige Aufnahme erfolgteaber erst 1451).

142 ASF, Mercanzia 1336, ad diem 17 augusti.143 Zu den Arbeiten des „Giovanni di Gilberto richamatore“ 1449 für den Carmine

vgl. ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 113, 86, fol. 136r.;auch Francesco di Matteo Castellani: Ricordanze I: Ricordanze A (1436–1459), hrsg. v.Giovanni Ciappelli, Florenz 1992 (Istituto Nazionale di Studi sul Rinascimento. Studie Testi, XXVIII), S. 117–120, 122–124, 160–163. Zu der dort erwähnten Arbeit vgl. dieIllustrationen bei Lorenz Böninger: Gli artigiani stranieri nell’economia e nella culturafiorentina, in: Arti fiorentine. La grande storia dell’Artigianato. Bd. 2, Il Quattrocento,hrsg. v. Franco Franceschi, Gloria Fossi, Florenz 1999, S. 109–128, S. 113.

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kapitel ii

UMFANG UND LEITLINIEN DER EINWANDERUNGNACH FLORENZ IM SPÄTMITTELALTER

1. Die zivile Einwanderung bis ungefähr 1400

Alle Städte lebten von der Immigration, in Italien wie im Rest Euro-pas. Der alten Streitfrage, ob die Bevölkerungszunahme der hochmit-telalterlichen Kommunen Italiens mit dem mehr oder weniger erpreß-ten Zuzug unterworfener Grundbesitzer aus der Umgegend, oder ehermit der freiwilligen Übersiedelung einst unfreier Landarbeiter („servidella gleba“) zusammenhing, kann hier zwar nicht nachgegangen wer-den.1 Doch lassen sich für die Kommune Florenz in der zweiten Häftedes dreizehnten Jahrhunderts zumindest einige demografische Annähe-rungswerte zur Immigration aus dem beherrschten „comitatus“ oder„contado“ beibringen.2 Die bei einer solchen Analyse angewandteMethode entspricht weitgehend—mit allen quellenbedingten Lückenund Unwägbarkeiten—auch der in der vorliegenden Arbeit benützten,nämlich die öffentlich-kommunale Überlieferung (Statuten, Gesetze,Verwaltungs- und Gerichtsakten, usw.) durch die privatrechtliche Über-lieferung der Urkunden und der Notariatsimbreviaturen zu ergänzen,da für das dreizehnte Jahrhundert noch keine Steuerunterlagen vor-liegen.3 Das methodische Problem besteht hierbei zumeist darin, aus

1 Die klassische Interpretation Johan Plesners sah in Florenz im 12./13. Jht. vorallem den Zuzug begüterter Landbesitzer und verwies die Theorie zu den „servidella gleba“ in den Bereich einer „dottrina borghese“, vgl. ders., L’emigrazione dallacampagna alla città libera di Firenze nel XIII secolo. Presentazione di Ernesto Sestan,Firenze 1979, S. 121.

2 Maria Daniela Nenci: Ricerche sull’immigrazione dal contado alla città di Firenzenella seconda metà del XIII secolo, in: Studi e ricerche. Istituto di Storia, Facoltàdi Lettere e Filosofia, Università degli Studi di Firenze 1, 1981, S. 139–177; zur Ent-wicklung des florentinischen „contado“ vgl. Paolo Pirillo: Costruzione di un contado. IFiorentini e il loro territorio nel Basso Medioevo, Firenze 2001.

3 Nur die geringe Anzahl der aus dieser Zeit im florentinischen Notarsarchiv erhal-tenen Imbreviaturen macht eine solche Analyse möglich. Schon für das 14. Jht. wäreaber die Masse der Notarsakten kaum mehr vollständig und lückenlos zu bewältigen;

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60 kapitel ii

der reinen „Anwesenheit“ eines Fremden bei einem notariellen Akt(etwa als Zeuge) auf seinen „dauernden“ oder vorwiegenden Wohnsitzzu schließen. Dies erscheint nur bei Mehrfachnennungen legitim. Auseiner Anzahl von 5650 solcherart ermittelten, in Florenz zwischen 1250und 1300 erwähnten Fremden, konnten mit dieser Methode immerhin1340, d.h. ungefähr ein Viertel, zu den „echten“ Einwanderen gezähltwerden.4 Den entscheidenden Anstieg erfuhr die Immigration im letz-ten Jahrzehnt des dreizehnten Jahrhunderts, als aufgrund einer aufstre-benden Wirtschaft viele neue Arbeitskräfte benötigt wurden, was sei-nerseits der in diesem Jahrzehnt der „Ordinamenti di giustizia“ (1293)dominierenden Zunftbewegung wieder vermehrtes Gewicht verlieh.

Aufgrund der meist fehlenden Berufsangaben ist die Berufsstatistikder Einwanderer nur wenig aussagekräftig: nach den notariellen Unter-lagen kamen gerade neunundvierzig „contadini“ in die Stadt, um einHandwerk zu erlernen (besonders zahlreich erwähnt: das des Riemen-und Gürtelmachers, des „correggiaio“). Die Durchschnittsdauer sol-cher Lehrverträge lag bei drei Jahren.5 Zu den am stärksten vertrete-nen Handwerken unter den sechsundsiebzig genannten Berufstätigengehörten das der Ärzte (acht), der Knechte (acht), der Schuster (sie-ben) und der Händler (sechs); nur zwei Weber von „außerhalb“ wur-den erwähnt.6 Gerade einmal einhunderteinundvierzig aus dem „con-tado“ zugewanderte Frauen konnten gezählt werden, was wohl nochnicht einmal annäherungsweise deren wirklicher Stärke entsprach. Diemeisten Immigranten ließen sich in ganz bestimmten, am Rand odergar außerhalb des (damals noch zweiten) Mauerrings liegenden, Nach-barschaften in Florenz nieder, in denen bereits andere aus dem selbenDorf oder „castrum“ stammende Bekannte oder Familienangehörigewohnten.7 Ein analoges „Wohnverhalten“ ist übrigens später auch ausanderen toskanischen Kommunen bekannt.8

generell vgl. auch William R. Day: The population of Florence before the Black Death:survey and synthesis, in: Journal of Medieval History 28, 2002, S. 93–129.

4 Nenci (wie Anm. II, 2), S. 145.5 In Florenz wurde nicht sauber zwischen Lehrlings- und Gesellenverträgen unter-

schieden, vgl. Alfred Doren: Das Florentiner Zunftwesen vom vierzehnten bis zumsechzehnten Jahrhundert, Stuttgart, Berlin 1908 (Studien aus der Florentiner Wirt-schaftsgeschichte, 2), S. 244.

6 Nenci (wie Anm. II, 2), S. 161–163.7 Ebd., S. 169 f.8 Duccio Balestracci: Immigrazione e morfologia urbana nella Toscana bassome-

dievale, in: D’une ville à l’autre: structures matérielles et organisation de l’espacedans les villes européennes (XIII–XVIe siècle). Actes du colloque organisé par l’École

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umfang und leitlinien der einwanderung nach florenz 61

Von Seiten des florentinischen Gesetzgebers stellte sich das Phäno-men der Immigration zuallererst als Problem in Hinsicht auf die Ver-leihung des Bürgerrechts und auf die zu leistenden kommunalen Abga-ben dar. Im Jahre 1286 wurde deshalb beschlossen, daß von nun an als„Stadtbürger“ („cives“) nur mehr all diejenige gelten sollten, die entwe-der aus der Stadt stammten („originarii“), die selbst oder ihre Vorfah-ren über mindestens zehn Jahre steuerliche Abgaben geleistet hatten,oder die schließlich aus dem „contado“ oder von anderswoher vor min-destens fünf Jahren mit ihrer Familie nach Florenz gezogen waren, dortmindestens zwei Monate im Jahr lebten und keine abhängigen Land-arbeiter waren.9 Die zehnjährige Dauer der Steuerbelastung blieb einKriterium für die „de facto“-Bürgerschaft über das gesamte Spätmittel-alter. Der entscheidende Punkt der alternativen, letzten Bedingung waraber ganz offensichtlich der Wohnort der Familie: zwar sollte sich derFamilienvater in seinem Beruf (besonders als wandernder Handwerkeroder Händler) frei bewegen können, doch besaß die Anwesenheit vonFrau und Kindern in Florenz genügend wirtschaftliches, „konsumpto-risches“, Gewicht und bot ausreichend Garantien in Bezug auf seineflorentinische „Identität“.

Im Jahre 1302 wurde ganz offiziell der „Signorìa“ das alleinige Rechtder Bürgerrechtsverleihung zugesprochen, wofür als einzige Bedingungdie gleichzeitige Einschreibung in die Steuerbücher des „Estimo“ erfol-gen sollte.10 Ganz offensichtlich konnte aber dieses Gesetz den durchdie ständige „horizontale“ Mobilität zwischen dem Territorium und

française de Rome avec le concours de l’Université de Rome (Rome, 1er–4 décembre1986), hrsg. v. Jean-Claude Maire Vigueur, Rom 1989, (Collection de l’École françaisede Rome, 122) S. 87–105; ähnliche Beobachtungen z.B. auch bei Ernst Piper: DerStadtplan als Grundriß der Gesellschaft. Topographie und Sozialstruktur in Augsburgund Florenz um 1500, Frankfurt/New York 1982; La città italiana e i luoghi degli stra-nieri (wie Anm. I, 81).

9 Ulrich Meier: Konsens und Kontrolle. Der Zusammenhang von Bürgerrecht undpolitischer Partizipation im spätmittelalterlichen Florenz, in: Klaus Schreiner, UlrichMeier (Hrsgg.): Stadtregiment und Bürgerfreiheit. Handlungsspielräume in deutschenund italienischen Städten des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit, Göttingen1994 (Bürgertum, 7), S. 147–187, S. 151 f.

10 ASF, Provvisioni Registri 11, fol. 124v.; aus mindestens einer Bürgerrechtsverlei-hung von 1319 folgt, daß dieses Recht noch im 13. Jht. dem Podestà zustand (ASF, Prov-visioni Registri 16, fol. 41r.). Ich möchte mich hier bei Laura de Angelis bedanken, diemir ihre Quellensammlung zu den Bürgerrechtsverleihungen und den Text ihres Vor-trages „Immigration and Citizenship in Late Medieval Florence“ (The Twelfth BiennialNew College Conference on Medieval—Renaissance Studies. Sarasota, Florida, March9, 10 & 11 2000) zur Verfügung stellte.

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der Stadt möglichen Mißbrauch des Bürgerrechtes nicht völlig beseiti-gen. Nach einer Beschwerde florentinischer Bürger im Jahre 1316, daßviele Fremde ungerechtfertigterweise das Bürgerrecht erhalten hatten(„non veris causis“), nur um die Einfuhrzölle an den florentinischenStadttoren zu sparen, wurde noch einmal betont, daß zur Zeit der Ver-leihung des Privilegs der Betreffende in Florenz wohnen und gleich-zeitig auch Steuerbürger sein mußte.11 Zur Bestätigung dieser neuen,„strengen“, Linie wurden von nun an die einzelnen Bürgerrechtsverlei-hungen in die Serie der florentinischen Gesetze, die „Provvisioni“, mitaufgenommen.

Die Mobilität und damit auch die Einwanderung in die KommuneFlorenz nahm in den folgenden Jahrzehnten, als der dritte Mauerringvollendet wurde (1333), ohne Zweifel stark zu. Dazu trug sicherlichauch die Bestimmung in dem „Statuto del Podestà“ von 1325 bei,nach dem nach zehn Jahren ständigen Wohnens „in civitate Florentie,burgis aut suburgis“ der Betreffende dort ein ständiges Wohnrechtauch gegenüber allen eventuellen Ansprüchen eines früheren Herrenerhielt.12 Gleichzeitig wurde den florentinischen Kommunalbehördendes Podestà und des Capitano del Popolo das uneingeschränkte Rechteingeräumt, jederzeit aus dem Florentiner Gebiet Fremde („alienigenaset foresterios“) um des Stadtfriedens willen ausweisen zu können.13

Der Florentiner Chronist Giovanni Villani bezifferte in den Jah-ren 1336–1338, als die Kommune Florenz wohl über 100.000 Einwoh-ner zählte, die Zahl der „Fremden, Wanderer und Soldaten“ („fores-tieri e viandanti e soldati“, XI, 94) bereits auf fünfzehnhundert, oderca. 1, 5% der Gesamtbevölkerung.14 Ob und inwieweit sich unter die-sen bereits Mitteleuropäer in zivilen Berufen befanden, ist bisher nichtuntersucht worden. Vor dem florentinischen Gericht der „Mercanzia“,das ja nur wenige Jahre zuvor eigens zum Schutz der fremden Kauf-leute gegründet worden war,15 fand jedoch 1319 ein Schuldprozeß desarmen Knechtes „Ivollino teotonico“ aus Lindau gegen seinen einsti-

11 ASF, Provvisioni Registri 15, fol. 28v.12 Statuti della Repubblica fiorentina, hrsg. v. Romolo Caggese. Volume secondo,

Statuto del Podestà dell’anno 1325, Firenze 1921, S. 101 f. (II, XX).13 Ebd., S. 259 f. (III, CV).14 Vgl. David Herlihy, Christiane Klapisch-Zuber: I toscani e le loro famiglie. Uno

studio sul catasto fiorentino del 1427, Bologna 1988 (frz. Orig. Paris, 1978), S. 193, 237.15 Guido Bonolis: La giurisdizione della Mercanzia in Firenze nel secolo XIV. Sag-

gio storico-giuridico, Firenze 1901, S. 31ff.; Antonella Astorri: La Mercanzia a Firenzenella prima metà del Trecento. Il potere dei grandi mercanti, Firenze 1998 (BibliotecaStorica Toscana, 34), S. 33ff.

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umfang und leitlinien der einwanderung nach florenz 63

gen Arbeitgeber statt. Da in dessen Verlauf noch ein weiterer deut-scher Knecht, „Guarnerio teotonico“, als Zeuge gerufen wurde, darfman annehmen, daß schon damals vereinzelte Deutsche sich in Flo-renz „bürgerlich“ ihr Brot verdienten.16

Die eigentlichen Bürgerrechtsverleihungen markieren im Kontextder zunehmenden Immigration nach Florenz nur die Spitze eines—inseinem Umfang kaum zu bestimmenden—Eisberges. Trotzdem könnenaufgrund der einzelnen Angaben in den Verleihungstexten wichtigeHinweise zu den Ursprungsorten, der Dauer des städtischen Aufenthal-tes und zu den unterschiedlichen Motivationen dieser Ehrung gewon-nen werden.17 Zumeist waren es im vierzehnten Jahrhundert Vertre-ter gesuchter Berufe, wie besonders Ärzte oder Juristen, oder Indivi-duen, die sich um die Kommune besonders verdient gemacht hatten,deren feierliche Bürgerrechtsverleihung in den „Provvisioni“ festgehal-ten wurde. Über die formalen Bedingungen und die sozialen Auswir-kungen der weniger spektakulären, „gewöhnlichen“ Einwanderung istweitaus weniger bekannt. In einem klassischen Aufsatz über die recht-liche Stellung des Fremden in den italienischen Kommunen des Mit-telalters wurde jedoch von „Protektionismus“ und „Prohibitionismus“gesprochen.18 Auch in Florenz waren solche Tendenzen nicht unbe-kannt.19

Wer beispielsweise als Fremder in den vollen Genuß des florenti-nischen Rechtssystems in einem Zivilprozeß gegen einen Florentinerkommen wollte (um der „summarischen“ Gerichtsbarkeit auszuwei-chen), mußte seit 1345 eine jeweils extra zu bestimmende Garantie-

16 ASF, Mercanzia 1031 (Cause ordinarie), fols. 60r.–62r. (mein Dank an AntonellaAstorri für diesen Hinweis); vgl. auch dies., Mercanzia (wie Anm. II, 15), S. 200–202 zueiner Übersicht der Herkunftsorte der „foresterii“ vor der Mercanzia.

17 Vgl. zum generellen Kontext Marvin B. Becker: Florence in Transition, 2 Bde.,Baltimore 1967–1968, Bd. 2, S. 93ff. („The novi cives in Florentine Politics from 1343 tothe End of the Century“).

18 Luciano Morpurgo: Sulla condizione giuridica dei forestieri in Italia nei secoli dimezzo, in: Archivio giuridico diretto da Filippo Serafini 9, 1872, S. 249–287, S. 272;vgl. auch Mario Ascheri: Lo straniero nella legislazione statutaria e nella letteraturagiuridica del Tre-Quattrocento: un primo approccio, in: Forestieri e stranieri nelle cittàbasso-medievali. Atti del Seminario Internazionale di Studio Bagno di Ripoli (Firenze),4–8 giugno 1984, Firenze 1988, S. 7–18; ders.: Lo straniero: aspetti della problematicagiuridica, in: Dentro la città. Stranieri e realtà urbane nell’Europa dei secoli XII–XVI,hrsg. v. Gabriela Rossetti, Napoli 1989, S. 33–46 (mit Bibliographie).

19 Zum „economic protectionism“ vgl. z.B. Anthony Molho: Florentine PublicFinances in the Early Renaissance, 1400–1433, Cambridge (Mass.), 1971, S. 126.

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summe oder Kaution („satisdatio“) vorstrecken,20 was auch in die Stadt-statuten von 1415 mit aufgenommen wurde.21 Doch wurde diese Regelfür das Kriminalrecht noch um die der „Reziprozität“ ergänzt, nachder jedem „forensis“, der in Florenz sein Recht gegen einen FlorentinerBürger suchte, dasselbe Urteil zustand, das ihrerseits auch die Florenti-ner in seinem Herkunftsland zu erwarten hatten.22

Weitaus einschneidender wirkte sich im Oktober 1346 ein Gesetzaus, das, um des Friedens und zum Schutze des Handwerkes willen(„pro bono pacifico et statu tranquillo civitatis et populi Florentini etartium et artificum ipsius et ipsius conservatione“), von nun an sämt-liche Nicht-Florentiner von allen Kommunalämtern ausschloß.23 Dieswurde damit begründet, daß viele Fremde unklarer Herkunft sowohlin die Stadt als auch in den Contado strömten und dort unter derVorspiegelung des Bürgerrechts („ficto coloris civilitatis“) verschiedeneÄmter besetzen. In Wirklichkeit kümmerten sie sich dann jedoch garnicht um die Erfüllung der hiermit verbundenen Aufgaben, da sie zumTeil aus Florenz feindlich gesinnten („non benevolis“) Gegenden kamenund deshalb ihr gegenüber keine „natürliche Liebe“ („amorem natura-liter insitum“) empfanden. Die Antwort auf die grundsätzliche Frage,wer aber als „Fremder“ zu gelten hatte, war gemäß diesem Geset-zestext von verblüffender Einfachheit: Eben der, der von der öffent-lichen Meinung und besonders von den Meistern seines Handwerkes

20 „Quod forenses volentes agere contra subiectos comunis Florentie satisdent“: ASF,Provvisioni Registri 33, fols. 69v./70r., 72r./v.; seit 1374 mußte auch bei Schiedssprüchenvon den „forenses“ eine Kaution hinterlegt werden (ASF, Provvisioni Registri 62,fol. 29).

21 Statuta Populi et Communis Florentiae (wie Anm. I, 54), Bd. 1, S. 122 f. (II, 17:„Quod forenses non suppositi non audiantur, nisi satisdatione praestita“).

22 Ebd., Bd. 1, S. 247 f. (III, 28: „Accusatoribus alienigenis redditur idem ius, quodservatur florentinis in terra talis alienigenae“). Das Gesetz der „Reziprozität“ galt 1415übrigens auch für den bei fremden Kaufleuten anzuwendenden Warenzoll, ebd., Bd. 3,S. 421 (V, III, 38: „Quod similis gabella tollatur forensibus quam ipsi tollunt florentinisin terris eorum“); zum Grundsatz der „Reziprozität“ in anderen italienischen Gegen-den z.B. Morpurgo (wie Anm. II, 18); Claudia Storti Storchi: Aspetti della condizionegiuridica dello straniero negli statuti lombardi dei secoli XIV–XV, in: Archivio StoricoLombardo, ser. IX, 2, 1985, S. 9–66, S. 45ff.; Dante Cecchi: Disposizioni statutariesugli stranieri e sui forestieri, in: Stranieri e forestieri nella Marca dei secc. XIV–XVI.Atti del XXX convegno di studi maceratesi, Macerata 19–20 novembre 1994, Macerata1996 (Studi maceratesi, 30), S. 29–91.

23 ASF, Provvisioni Registri 34, fols. 93v.–94r. („De forensibus ab honoribus et offitiisexcludendis“); das gesamte Dokument ist auch publiziert in: Ugo Procacci: Il primoricordo di Giovanni da Milano a Firenze, in: Arte antica e moderna. Scritti in onore diRoberto Longhi, Firenze 1961, S. 49–66, 59–63.

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dafür gehalten wurde. Auf das bereits weiter oben angesprochene Pro-blem der horizontalen Mobilität bezog sich die gegenüber dem Gesetzvon 1316 noch verschärfte Bestimmung, daß auch all jene Ursprungs-orte als „fremd“ zu gelten hatten, in denen eine lokale Bannherrschaft(„iurisdictio sanguinis“) ausgeübt wurde oder zwischen denen und Flo-renz Zölle erhoben wurden. Dies sollte sogar dann gültig sein, wennder aus einem solchen Ort stammende in Florenz wohnte oder dasflorentinische Bürgerrecht besäße („etiam si privilegium civilitatis seupopularitatis haberet, seu ipsam civilitatem seu popularitatem prescrip-sisset, seu domicilium civitatis Florentie habuisset seu habere dicere-tur“). Bestimmte Gegenden des Florentiner Territoriums wurden vondiesem Ämterverbot allerdings ebenso ausgespart wie auch all jene Per-sonen, deren Großväter oder weiter zurückreichende Ahnen nachweis-lich bereits das Bürgerrecht besessen hatten.24

Es ist offensichtlich, daß dieses nur scheinbar paradoxe Gesetz—nach dem selbst Stadtbürger als „Fremde“ gelten konnten—die Vollen-dung des angeblich seit 1343 selbst von weitgehend aus dem Contadoeingewanderten Mitgliedern der „Arti minori“ geleiteten Zunftregimesdarstellte.25 Die Konkurrenz der zwischen dem Territorium und derStadt pendelnden Handwerker und Händler sollte nunmehr über diezünftige Kontrolle beseitigt werden. In den anschließenden Monatenlegten alle Zünfte Namenslisten ihrer als „forenses“ geltenden Mitglie-der vor, damit diese, für den Fall, daß einer von diesen bei einer Ämter-auslosung gezogen werde, sofort als „Fremder“ ausgemustert werdenkonnte. Unter den in diesen Listen genannten, aus ganz Italien stam-menden Richtern und Notaren (deren Zunft nicht weniger als dreiund-sechzig Zugewanderte nannte!), Ärzten, Kaufleuten und Handwerkern

24 Vgl. Meier (wie Anm. II, 9), S. 165 (jedoch mit falschen Datum—„18.“ statt17./19. Oktober—, spekulativ in Hinsicht auf die Rolle der „Parte Guelfa“ sowie irrig inder Interpretation der Ausnahme des vererbten Bürgerrechtes: ein zuerst als „Fremder“angesehener konnte sich zwar durch den Nachweis des ererbten Bürgerrechtes quali-fizieren, keinesfalls läßt sich jedoch exklusiv formulieren, „daß Amtsträger nur nochderjenige werden durfte, der selbst und dessen Vater oder Großvater väterlicherseitsin Stadt oder Kontado geboren wurden“. Tatsächlich wurde ein Gesetz, das für dieAmtsfähigkeit das Bürgerrecht und die florentinische Geburt des Vaters voraussetzte,erst 1379 erlassen (ASF, Provvisioni Registri 67, fols. 108r.–110v.; 120r.–122r.), auch wenneine Chronik das Gesetz „che nesuno forestiere il quale non fusse nato i-Firenze l’avoloe ’l padre, o nel contado, non potesse avere nesuno uficio né in città né in contado“ erstauf 1382 datiert (‚Alle bocche della piazza‘ (wie Anm. I, 44), S. 43 f.).

25 Marvin B. Becker, Gene A. Brucker: The Arti Minori in Florentine Politics, 1342–1378, in: Medieval Studies 18, 1956, S. 93–104.

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fand sich allerdings gerade ein einziger von nördlich der Alpen, näm-lich ein englischer Riemenschneider („Simon Rogerii correggiarius deAnglia“).26

Die etwas modifizierte Form, in der diese „Provvisione“ in das großeGesetzgebungswerk der florentinischen Stadtstatuten von 1415 mit auf-genommen wurde, spiegelt die Anwendungspraxis, wie sie sich in denletzten Jahrzehnten des vierzehnten Jahrhunderts entwickelt hatte.27

Eine der ersten nun offensichtlich nicht mehr zweckmäßigen und des-halb unterdrückten Definitionen war die des „Auslandes“ als diejenigenvon Florenz durch Bannherrschaft oder Zölle getrennten Orte: in die-ser Hinsicht war das Territorium mittlerweile geeint. Weiter war denvierzehn „Arti minori“ auferlegt worden (und d.h. eben nicht mehrallen Zünften!), in Fünfjahresabständen der Signorìa Listen ihrer frem-den Mitglieder vorzulegen, damit diese nach einer eventuellen Ämter-auslosung sofort ausgeschieden werden konnten. Schließlich hatte sichein Einspruchsverfahren entwickelt, nachdem jeder „forensis“ inner-halb von vier Tagen nach dem Ausschluß durch den Nachweis seinerRechte sein Amt doch noch antreten konnte.28 Doch fiel dieses Gesetzin denselben Statuten von 1415 einer viel konkreteren Neufassung zumOpfer, in der das Florentiner Territorium erstmals fiskalisch, d.h. durchdie Ausbreitung des „Estimo“, definiert wurde, und in der auch all dieden „forenses“ verbotenen Ämter direkt aufgelistet wurden.29

Die historische Vorstellungskraft hat Schwierigkeiten, sich die demo-graphischen Verluste, die die bis heute „größte bekannte Umweltka-tastrophe in Europa“,30 die große Pestepidemie der Jahre 1348/9, inFlorenz bewirkte, zu vergegenwärtigen. Eine erste große Mortalitäts-krise mit bis zu fünfzehntausend Toten, oder ca. 15% der Gesamtbe-völkerung, hatte sich dort bereits 1340 an eine Mißernte angeschlos-sen, aber die Konsequenzen einer um bis zu 40% gefallenen Einwoh-

26 ASF, Provvisioni Registri 211, fol. 133r. (die Zahlen zu den einzelnen Berufen beiProcacci (wie Anm. II, 23), S. 51).

27 Vgl. ‚Alle bocche della piazza‘ (wie Anm. I, 44), S. 72 f.: „E vinsesi che tutte l’artidovessono chiarire chi fusse cittadino o forestieri infra uno mese, acciò che negli uficinon fusono e’ forestieri, e poscia che fusono chiariti per l’arti, fussono chiariti per loGhonfaloniere chi dovesse rimanere agli ufici.“ (Mai 1387).

28 Statuta populi et communis Florentie (wie Anm. I, 54), Bd. 2, S. 741–746 („Quodalienigenae forenses non admittantur ad offitia communis Florentiae“).

29 Ebd., Bd. 2, S. 746–750 („Quod non originarii de civitate, & comitatu Florentiaepropria vel paterna, prohibeantur ab infrascriptis officiis“).

30 David Herlihy: Der Schwarze Tod und die Verwandlung Europas, Berlin 1998,S. 7.

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nerschaft waren 1349 noch weitaus gravierender.31 Daß sich die Mor-talität auch auf den Arbeitsmarkt auswirkte, liegt auf der Hand. Diedie Wollenindustrie beherrschende „Arte della Lana“ mußte bereits imDezember 1348 eine Kommission einsetzen, um die durch den Arbei-termangel gestiegenen Lohnforderungen der abhängigen Arbeiter undGesellen („factores, discipuli et laborantes in arte lane“) einzugren-zen.32 Anschließend galt es, die die Ernten sichernden Landarbeiter,die Stadtknechte und die Ammen vor der Flucht zu bewahren, wes-halb im August 1349 eine weitere, diesmal kommunale, Kommissioneingesetzt werden sollte, die diesbezüglich für die nächsten drei JahreMaßnahmen, auch in Anbetracht der offensichtlich neu zu verhandeln-den Lohnforderungen („de preciis, salariis et mercedibus eorundem“),ergreifen sollten.33 Eine dritte Berufsgattung neben den Stadtknechtenund den Landarbeitern, deren Löhne nach 1348 in den Himmel schos-sen, wird besonders von dem Chronisten Marchionne Stefani heraus-gehoben, nämlich die der Schneider, die „gar kein Maß mehr kann-ten“ („non si potevano contentare“).34 Es ist durchaus denkbar, daß in

31 Vgl. Alberto Benigno Falsini: Firenze dopo il 1348. Le conseguenze della pestanera, in: Archivio Storico Italiano 129, 1971, S. 425–473; die verschiedenen Berechnun-gen der Florentiner Gesamtbevölkerungszahl vor und nach 1348 (Fiumi, de La Ron-cière, Herlihy/Klapisch) auch bei Richard A. Goldthwaite: The Building of Renaissan-ce Florence. An Economic and Social History, Baltimore, London, third ed. 1985, S. 33;John Henderson: The parish and the poor in Florence at the time of the Black Death:the case of S. Frediano, in: Continuity and Change 3, 1988, S. 247–272; zum weiterenKontext Lorenzo Del Panta: La ricomparsa della peste e la depressione demograficadel tardo medioevo, in: Ovidio Capitani (Hrsg.): Morire di peste: testimonianze anti-che e interpretazioni moderne della „pesta nera“ del 1348, Bologna 1995, S. 67–97(zuerst 1980); La Peste nera: dati di una realtà ed elementi di una interpretazione. Attidel XXX Convegno storico internazionale, Todi, 10–13 ottobre 1993, Spoleto 1994;Samuel K. Cohn, Jr.: The Black Death: End of a Paradigm, in: American HistoricalReview 107, 2002, S. 703–738; Manfred Vasold: Die Pest. Ende eines Mythos, Stuttgart2003.

32 Alfred Doren: Die Florentiner Wollentuchindustrie vom vierzehnten bis zumsechzehnten Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte des modernen Kapitalismus,Stuttgart 1901 (Studien aus der Florentiner Wirtschaftsgeschichte, 1), S. 240, Anm. 1.

33 ASF, Provvisioni Registri 36, fol. 154v. („Contra laboratores et famulos“); diedamals gefaßten Beschlüsse wurden im Dezember 1352 als Gesetz verabschiedet: ASF,Provvisioni Registri 40, fol. 27r./v. (interessanterweise wird hier von der „Oppression“der Landbesitzer durch die Landarbeiter gesprochen). Bezeichnenderweise schien esgerade in dem von Florenz beherrschten Territorium leichter, die nach 1348 einset-zende Inflation durch eine Preisbindung „von oben“ zu regulieren, vgl. z.B. die fürPoggibonsi im März 1349 festgelegten Stückpreise für Schuster, Schmiede, Stoffhänd-ler, Schneider, Barbiere und Weber (Archivio di Stato, Siena, Archivio Comunale diPoggibonsi, Deliberazioni 50, fols. 28r.–29v.).

34 Cronaca fiorentina di Marchionne di Coppo Stefani, hrsg. v. Niccolò Rodolico,

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der Verbreitung dieser Nachricht die Wurzel für den bald einsetzendenFluß der aus Mitteleuropa einwandernden Schneider liegt.

Für die Regierung galt es, einige „elementare“ und andere traditio-nell die Volkswirtschaft beflügende Handwerke, auch gegen den Wider-stand einzelner Zünfte, zu stärken. Nur die „Arti maggiori“ konn-ten nun ihre Stellung in Hinsicht auf die 1346 noch festgeschriebeneAutonomie aller Zünfte in Hinsicht auf die Behandlung der Frem-den halten. Im „Statutum bladii“, dem Regelwerk des ursprünglichnur für die Lebensmittelversorgung zuständigen Amtes in Orsanmi-chele, wurden hingegen im Sommer 1348 nicht nur die für die Grund-versorgung notwendigen Berufe, sondern auch Baumeister, Schuster,Schneider, Leinenweber, Ammen und Hausknechte usw. der Jurisdik-tion („cognitio“) der ihnen vorgesetzten Zünfte entzogen und dem„Ufficio della Grascia“ unterstellt. Gleichzeitig wurde auch der Zunft-beitritt für die—diesen wünschenden—Arbeiter durch eine Beitrags-festlegung erleichert.35 Damit sollten vor allem „foresterii sive advenae“angelockt werden. Diese Politik der Beitrittserleichterung in die „Artiminori“ für Fremde wurde auch im Statut des „Capitano del popolo“von 1355 verfolgt.36

Das „Statutum bladii“—das Alfred Doren leider nicht bekanntwar—bezeichnet in Florenz wahrscheinlich den Geburtsmoment oderzumindest die breitere Anwendung der von ihm so scharfsinnig unter-schiedenen „finanziellen“ und „jurisdiktionellen“ Aspekte des Zunft-zwanges.37 Während nämlich den „Arti minori“ die finanzielle Unter-stützung durch die fluktuierenden fremden Arbeiter, als „Beitrags-zwang“, nicht ganz versagt wurde, wurde doch die zünftige Jurisdiktiondurch das kommunale Amt der „Grascia“ entscheidend begrenzt, wor-aus die Arbeitsimmigration noch einen weiteren Schub erhalten sollte.

Città di Castello (RIS2 XXX, 1), S. 232; zum generellen Lohnanstieg 1348/9 vgl. auchCharles M. de La Roncière: Prix et salaires à Florence au XIVe siécle (1280–1380),Rome, 1982 (Collection de l’École française de Rome, 59), passim; Sergio Tognetti:Prezzi e salari nella Firenze tardomedievale: un profilo, in: Archivio Storico Italiano153, 1995, S. 263–333, S. 305.

35 Statutum bladii reipublicae florentinae (1348), hrsg. v. Gino Masi, Milano 1934(Orbis Romanus. Biblioteca di Testi Medievali, 2), passim; Franco Franceschi: Inter-vento del potere centrale e ruolo delle Arti nel governo dell’economia fiorentina delTrecento e del primo Quattrocento. Linee generali, in: Archivio Storico Italiano 151,1993, S. 863–909, S. 880 f.

36 Niccolò Rodolico: Il popolo minuto. Note di storia fiorentina (1343–1378), Firenze1968 (Biblioteca Storica Toscana, XIII), S. 57 f.

37 Doren, Florentiner Zunftwesen (wie Anm. II, 5), S. 86–87.

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Der Ursprung dieser Differenzierung ist ganz ohne Zweifel in derdemographischen Katastrophe von 1348/9 zu suchen. Da diese Bestim-mungen aber in den vitalen Betrieb der „Arti minori“ eingriffen, blie-ben sie verständlicherweise umstritten und wurden in den folgendenJahrzehnten wieder weitestgehend abgeschafft.38 Am längsten hielt sichdie Iurisdiktion des „Ufficio della Grascia“ u.a. in zwei Handwer-ken, die beide ab dem späten vierzehnten Jahrhunderten besondersviele süddeutsche Immigranten anzogen: dem der Schneider und demder Schuster. Während im Fall der Schneider die „Grascia“ noch1386 sämtliche Stückpreise der verschiedenen Handwerksleistungenfestschrieb,39 mußten seit 1378 alle einwandernden Schuster genau wiedie Schneider eine jährliche Kaution über die „ordentliche“ Ausübungihres Berufes entrichten. Nachdem diese Bestimmung aber schon nachkurzer Zeit als unzweckmäßig in Vergessenheit geraten war (d.h. diebetreffende Zunft wieder das Obergewicht gewann), wurde sie mehrals ein Jahrhundert später, 1485, neuentdeckt, doch nur, um sogleichwieder in der Versenkung zu verschwinden.40

Eine kommunale Ausnahmestellung behauptete in Florenz über dasgesamte Spätmittelalter die stets die ganze Ökonomie beeinflussendeBauindustrie.41 Nach der Schwarzen Pest von 1348/9 wurde im Dezem-ber 1350 eine „Lex magistrorum forensium“ verabschiedet, in der aufden Mangel auswärtiger Baumeister aufgrund der kürzlichen Epidemie(„causante epidemia predicta“) direkt Bezug genommen wurde. Da diedringend benötigten fremden Meister nach wie vor von der Zunft, der„Ars magistrorum“, zum Beitritt gezwungen wurden, sollten von nun

38 Vgl. ebd., S. 216 f., wo dies nicht ganz richtig dargestellt wird, da ja nicht die„Unzünftigen“ der Grascia „unterstellt“ worden waren und erst dann den Zünften„teils freiwillig beitraten, teils behördlich zugeteilt wurden“; gerade die von Dorenangezogene Stelle aus dem Statut von 1355 beweist dies. Daß die Autoren des Kommu-nalstatutes von 1415 die Autorität der „Grascia“ auf die „non matriculati“ beschränkenwollen (ebd., S. 218), steht in Konkurrenz zu der anderwo behaupteten Zuständigkeitder Grascia.

39 Statutum Bladii (wie Anm. II, 35), S. 219ff.; noch im Kommunalstatut von 1415wurde dies identisch wiederholt, vgl. Statuta populi et communis Florentiae (wie Anm.I, 54), Bd. 2, S. 218–223 (IV, 71: „Quod sartores debeant subesse offitialibus grasciae, &satisdare, & recipere pretia infrascripta“).

40 ASF, Provvisioni Registri 176, fols. 110v.–111v. („Calzolariorum arti subditi nonteneantur satisdare apud officium carnis de bene exercendo eorum artem“).

41 Vgl. Rudolf Pöhlmann: Wirtschaftspolitik der Florentiner Renaissance und dasPrinzip der Verkehrsfreiheit, Leipzig 1878 (Preisschrift gekrönt und hrsg. von der Fürst-lich Jablionowski’schen Gesellschaft zu Leipzig), S. 67 f.; Doren, Florentiner Zunftwesen(wie Anm. II, 5), S. 121–126.

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an all diese („omnes et singuli magistri seu exercentes artem magis-trorum lapidum et lignaminis forenses“) von der Matrikel und jedwederZahlung an die Zunft entbunden sein.42 Zwar wurde in den folgendenJahrzehnten in dieser Angelegenheit ein gewisser Kompromiß mit derMeisterzunft notwendig, und fremden Baumeistern wurde im August1380 zugestanden, der Zunft „nur“ mit einem Grundbetrag von zwan-zig Soldi zu „dienen“,43 doch wurde im Jahre 1405 erneut den vor allemlombardischen „magistri forenses non matriculati“ versichert, zum Bei-tritt nicht gezwungen werden zu können.44 Auch die kommunalen Sta-tuten von 1415 konnten den Rebus um den Zunftzwang der lombardi-schen Baumeister nicht wirklich lösen: während auf der einen Seite alldenjenigen, auch den fremden Meistern, die auf gewisse Zeit, „quasicontinue“, auf Florentiner Territorium arbeiteten, der Beitritt—mitder einmaligen Zahlung von zwanzig Soldi (= einer Lire)—auferlegtwurde,45 wurde andererseits speziell den lombardischen „magistri lapi-dum et lignaminum“ diese Pflicht erspart, allerdings unter dem Zwangeiner jährlichen Abgabe an die „ars magistrorum“ von einer Lire undvier Soldi.46 Alle Besitzer von Brennöfen, aber auch alle Baumeisterund Plattenleger mußten darüber hinaus dem „Ufficio della Grascia“,wie schon seit 1348, eine jährliche Kaution von fünfzig Lire zur Garan-tie der „ordentlichen“ Ausübung ihres Handwerkes hinterlegen.47

Städtische Bauaufträge bildeten im vierzehnten Jahrhundert eineKonstante in den „Provvisioni“ und das Bürgerrecht wurden fremdenBildhauern, Künstlern und Baumeistern—wie etwa 1357—ebenfalls

42 ASF, Provvisioni Registri 38, fol. 144v.; im Jahre 1346 hatte die „Ars magistrorum“mit Abstand die höchste Anzahl ausländischer Mitglieder gemeldet, nämlich 95, vondenen 23 „lombardi“ waren (Procacci (wie Anm. II, 23), S. 51).

43 ASF, Provvisioni Registri 69, fol. 97r./v.; vgl. ‚Alle bocche della piazza‘ (wie Anm.I, 44), S. 86: „A dì XVIII [Juli 1389] andò in Firenze il bando che ciaschuno lonbardo,di qualunque condiçione si fusse, potesse venire ad abitare a Firenze e sarebe asenteanni dieci d’ogni façione di Chomune.“

44 ASF, Provvisioni Registri 94, fol. 41r.; dieses „Privileg“ wurde 1420 erneuert: ASF,Provvisioni Registri 110, fols. 103v.–104r.

45 Statuta populi et communis Florentiae (wie Anm. I, 54), Bd. 2, S. 215 („Quodmagistri lapidum subsint consulibus dictae artis, sive forenses, sive comitatini“).

46 Ebd., S. 215 f. (IV, 68: „Quod magistri lapidum forenses libere exerceant artemeorum in civitate Florentiae, nec cogantur describi in matricula“); trotzdem finden sichin den Zunftmatrikeln viele Fremde, auch „lombardi“: ASF, Arte dei maestri di pietre elegname 1, 2, passim.

47 Ebd., S. 205 f. (IV, 57: „De lastraiuolis, & fornaciariis, & magistris lapidum, &lignaminum qui subsint officialibus grasciae, & debeant satisdare“); vgl. Statutum bladii(wie Anm. II, 35), S. 140 f. („Quod lastraiuoli, fornaciarii, et magistri lapidum, subsintofficio IV Officialium“).

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gerne zugesprochen.48 An die vermehrte Aufnahme von Neubürgernwurden im Jahre 1352 jedoch bestimmte Bedingungen geknüpft, wiebeispielsweise die des Hausbaus in der Stadt und die Hinterlegungeiner Garantiesumme von zweihundert Lire über die in den folgen-den Jahren zu leistenden kommunalen Abgaben.49 Nach 1378 wurdezwar der Mindestwert des von den Neubürgern zu erbauenden Hau-ses auf hundert Goldflorin festgelegt,50 doch auch vermögenden „Frem-den“ wurde ab 1397 trotz eines früheren Verbotes im Statut des Podestàder Erwerb von Häusern in der Stadt erlaubt.51

Der Zuzug mitteleuropäischer Arbeitskräfte nach Florenz scheintbald nach 1348/9 einen ersten Aufschwung genommen zu haben,auch wenn diese dort aufgrund ihrer offensichtlich anzweifelbarenguelfischen Gesinnung anfänglich mit Mißtrauen betrachtet wurden.So wurde im Dezember 1354 ein wohl aus Straßburg stammender„Iohannes Strozaburgo theotonicus“ nach zwanzigmonatiger Haft als„benguardatus“ freigelassen, dem vielleicht gar kein konkretes Verge-hen vorgeworfen worden war.52 Keine fünf Jahre später, nach der imApril 1359 erfolgten Hinrichtung eines Deutschen, wurden im Junizur „Kontrolle“ fünf seiner Landsleute festgenommen, die womög-lich zivilen Berufen nachgingen und nicht zu den—meist durch ihremarkanten Namen herausgehobenen—Soldrittern gehörten. Diese fünfNieder- und Oberdeutsche, ein „Anichinus Giberti de Grunerode“(Günderode), „Pierus Lamberti de Asia“ (Aachen), „Pierus Arnoldi deCovolenzia“ (Koblenz), „Anisi Ormanni de Costanzia“ (Konstanz) und„Arrighus Curradi de Sancto Ghallo“ (St. Gallen) wurden nach nurfünftägiger Haft befreit.53 Von nun an gehörten die anläßlich hoher

48 ASF, Provvisioni Registri 45, fols. 105v./106r.49 ASF, Provvisioni Registri 39, fols. 186v./187r.; in denselben Zusammenhang der

demographischen Katastophe von 1348 gehört natürlich die Verpflichtung des Haus-kaufes 1349 und auch das Florentiner Angebot gegenüber San Gimignano von 1353,vgl. Meier (wie Anm. II, 9), S. 161 f.

50 ASF, Provvisioni Registri 65, fol. 265r.; in Ausnahmefällen und bei reinen „Ehren-bürgerrechtsverleihungen“ konnte von dieser Verpflichtung freigeprochen werden, vgl.N.N., La cittadinanza ai forestieri, in: Illustratore fiorentino n.s. IX, 1912, S. 103.

51 ASF, Provvisioni Registri 86, fols. 341v.–342v. („pro Bartolomeo Bolognini civibononiensi“; die dort angesprochene Rubrik aus dem dritten Buch des Statutes desPodestà ist übertitelt „De pena alienantis rem alicui non facienti factiones comunisFlorentie“); 87, fols. 411v.–412r. („pro Ianne de Columnesibus“); 91, fols. 264v.–265r.(„pro parte Federigi Iohannis Floris de Metis de provincia Loctoringe“). Zur ähnlichenGesetzgebung in lombardischen Statuten vgl. Storti Storchi (wie Anm. II, 22), S. 24ff.

52 ASF, Provvisioni Registri, 41, fol. 123v.53 ASF, Soprastanti delle Stinche 83, fols. 65r., 85v.–86r.

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Feiertage vorgenommenen feierlichen Freilassungen meist aus gering-fügigen Gründen festgenommener Deutscher—häufig wegen des ver-botenen nächtlichen Waffentragens—konstant zu den sog. „Darbrin-gungen der Gefangenen“ („oblationes carceratorum“).54 Testamenta-rische Legate an die armen Inhaftierten („poveri che fossero nelleStinche“) konnten mit anderen für die „poveri pellegrini forestieri“verbunden werden, und im Testament des Cione Ristoro di Cionedel Bene (1378) wurde sogar noch spezifiziert, daß besonders denaus Deutschland kommenden armen Reisenden fünfundzwanzig Lirezustünden.55

Muß man in den deutschen Immigranten des vierzehnten Jahrhun-derts vor allem unqualifizierte, mobile—wenn nicht gar vagabundie-rende—Vertreter eher niederer, ad hoc gewählter Beschäftigungen (ar-beitslose Soldaten, Knechte),56 oder aber bereits professionell qua-lifizierte, durch die in Florenz bekanntlich gute Arbeitsmarktsitua-tion angelockte, „Berufsmigranten“ sehen? Die ersten mochten einerpersönlichen oder allgemeinen Notlage entflohen sein, die zweitenhätten—womöglich mit Kenntnis der kommunalen Maßnahmen—eine bewußte, reife Berufswahl getroffen. Die Frage, die den Kern einerProblematik berührt, die die gesamte europäische Mittelalterforschungseit jeher beschäftigt, muß noch um mindestens eine dritte Alterna-tive ergänzt werden, nämlich die konkrete Absicht, in der Fremde eineLehre zu beginnen und erst dann einen qualifizierten Beruf zu ergrei-fen. Schließlich darf nicht vergessen werden, daß von Anfang an auchnicht-verheiratete, wohl häufig mittellose Frauen aus Deutschland nachFlorenz kamen wie etwa „Lisa Iohannis theotonica“ (1371),57 „Barbara

54 Die Quellen für diese Freilassungen sind natürlich die „Provvisioni“. Eine sys-tematische Auswertung aller 1374 bis 1511 wegen nächtlichen Waffenbesitzes, Spielensusw. Verurteilter ließe sich teilweise auch anhand der Serie ASF, Camera del Comune.Provveditori, poi Massai, Libri del Giglio (73 Bände), erstellen.

55 „Lascio che de’ beni miei si distribuischino per li miei esecutori lire venticinquea poveri forestieri li quali vanno in viagio, e se possibile fosse che fossone della Magnasarene contento, (…)“ (ASF, NA 13280, III, fol. 328v.).

56 Daß in Florenz, ähnlich wie z.B. in Venedig, auch bereits früh mobile Gaunerund Verbrecher aus Mitteleuropa wie z.B. jener Luxemburger Fälscher in den 1350erJahren (ASF, Podestà 701, fol. 69r.; den Hinweis verdanke ich Vieri Mazzoni), eintrafen,steht zu vermuten; bekanntlich gehörten die „professional criminals“ zu den mobilstenGruppen, vgl. zu Florenz z.B. Gene Brucker: The Florentine popolo minuto and itspolitical role, 1340–1450 (zuerst 1972), in: ders., Renaissance Florence (wie Anm. I, 26),S. 81*–109*, S. 92*.

57 ASF, Provvisioni Registri 59, fol. 44r. (Freilassung aus dem Gefängnis).

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di Bultri di Fiandra“ (1374),58 oder „domina Ema“ aus dem MainzerGebiet, die 1377 mit einem Florentiner einen illegitimen Sohn zeugte.59

Eine auf alle Berufsgattungen passende Antwort kann auf die Frageder individuellen Motivationen nicht gegeben werden. Sicher ist je-doch, daß spätestens ab den 1370er Jahren—als noch keine natio-nale Bruderschaften in Florenz bestanden—vermehrt Handwerker ausNordeuropa nach Florenz einwanderten, die von Anfang an „promagistro“, d.h. als Meister ihres Faches, in die Zunftmatrikeln einge-schrieben wurden. So lassen sich beispielsweise in der Matrikel derZunft der „Arte Por Santa Maria“, die vor allem die Seidenhändlerund verwandte Handwerke umfaßte, in den Jahren zwischen 1365 und1400 nicht weniger als fünfzehn nord- und mitteleuropäische Wams-macher („farsettarii“) nachweisen. Von diesen zogen bereits zwei die—möglicherweise von den Florentiner Behörden unterstützte—Weiter-wandung in Orte des Florentiner Territoriums (Montevarchi, Figline)der Hauptstadt vor.60 Auch ein deutscher Goldschmied in erster Gene-ration („Iohannes Guacchaserra de Alamania aurifex“, 1372) und einerin zweiter Generation, der Sohn eines Wamsmachers, wurden in dieZunft aufgenommen.61 Daß die Einwanderung europäischer Handwer-ker erst ab den 1370er Jahren an Konsistenz gewann und zunahm,wird scheinbar auch durch die Matrikel der Schneider bestätigt, in derin den Jahren 1372 bis 1400 nicht weniger als einundzwanzig nicht-italienische Immigranten als Meister gezählt wurden.62

Doch muß auch diese Chronologie deshalb mit einer gewissen „Mi-nimalskepsis“ betrachtet werden, da der Fall des Kölner SchneidersAnichino di Riccardo (zu ihm s.u., S. 144–145) bekannt ist, der mög-licherweise seit ungefähr 1352 in Florenz wohnte, doch erst 1379, nach-dem er bereits eine Familie gegründet und das Bürgerrecht erhal-ten hatte, in die „Arte dei rigattieri, linaiuoli e sarti“ aufgenommenwurde.63 Es ist also denkbar, daß die gegenüber den fremden Handwer-

58 Sie wurde in diesem Jahr von einem „Oliverio di Lenino d’Alemagna“ körperlichverletzt, vgl. ASF, Diplomatico, Normali, 1374, 27 agosto (Fisco) und 1374, 19 settembre(Archivio Generale).

59 ASF, Provvisioni Registri, 65, fols. 138v.–139r.60 ASF, Arte della Seta o Por S. Maria 7, fols. 11r., 13r., 14v., 30r., 40r., 69r., 103r.,

125v., 139v., 157v., 178v., 187v., 192v., 225r.61 Ebd., fols. 95v., 129r.62 ASF, Arte dei rigattieri, linaiuoli e sarti 10, fols. 104r.ff.; die Schwierigkeit der

Herkunftsbestimmung der „sartores“ liegt im häufigen Fehlen dieser Angabe, z.B. beiden ungezählten „Iohannes Iohannis sartor“ (ebd., fol. 116r./v.).

63 ASF, Arte dei rigattieri, linaiuoli e sarti 10, fol. 104r.

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kern 1348 im „Statutum bladii“ festgeschriebene Jurisdiktion auch denZunftbeitritt bis in die 1360/1370er Jahre verzögert hatte. Sowohl underden deutschen Wamsmachern als auch unter den Schneidern fällt vonAnfang an eine gewisse innerstädtische Mobilität auf, die die einzelnenMeister in ganz unterschiedliche Kirchensprengel verschlug, womit die„nationale Konkurrenz“ womöglich vermieden werden sollte.64

Anders sah wohl von Anfang an die Lage in der Wollentuchin-dustrie aus. Da die Weber zwar der „Arte della Lana“ unterworfenwaren, aber dieser nicht als Vollmitglieder angehörten (weshalb manihre Namen in der Matrikel nicht finden kann), ist man bei der Bestim-mung des „germanischen“ Elements unter den Webern von Anfang anauf (wenig) Kalkulation und (viel) Spekulation angewiesen. Besondersdie extreme Mobilität der Weber bereitet hier Schwierigkeiten. Daß dieEinwanderung mitteleuropäischer Wollarbeiter ab 1370 chronologischparallel zu der der anderen Handwerke lief, wurde zuerst von AlfredDoren herausgestrichen, der in den Webern die Vorläufer gleicherma-ßen der politischen Emigranten als auch der modernen „proletarischenMassen“ sah, aber in Anbetracht ihrer geographischen Herkunft einewichtige Unterscheidung traf:

„Hier sei daher nur das bemerkt, dass der grössere Teil dieser fluktu-ierenden Massen aus Niederdeutschland, Flandern, Brabant und Hol-land, ein kleinerer aus Mittel- und Oberdeutschland stammte. Zumgrossen Teil in der Folge missglückter revolutionärer Bewegungen ausdem Lande getrieben, haben sie ihre Kraft dem Dienste anderer Län-der gewidmet, ohne doch Sprache und Eigenart der Heimat aufzu-geben; sie sind, dank wohl vor allem ihrer niederen Lebenshaltungund der technischen Geschicklichkeit, die sie aus der Heimat mitbrach-ten, von den Florentiner Fabrikanten gern angenommen worden; undnachdem der Bevölkerungsstrom einmal in dies Bette geleitet war, ister fast während eines Jahrhunderts ohne Unterbrechung in Thätigkeitgeblieben, hat der Florentiner Industrie immer neue brauchbare undschwer ersetzliche Arbeitskräfte zugeführt, hat ihr den fortwährendenBestand einer ‚industriellen Reservearmee‘ von Webern gesichert, diedas Lohnniveau dauernd auf dem gewünschten niederen Stande hielt,hat ihr ein gut Teil jener Elastizität und Anpassungsfähigkeit verliehen,

64 Zum „Wanderverhalten“ und der Solidarität dieser Gruppe läßt sich noch einBeispiel aus dem frühen 15. Jht. anführen, nämlich das Testament des Schneiderlehr-lings „Pierus Giandre de Francia“ (1422), vgl. Böninger, artigiani stranieri (wie Anm. I,143), S. 113 f.

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die Wesen und ökonomischen Vorzug der hausindustriellen Betriebs-weise ausmachen.“65

Selbst wenn man den Hinweis auf die „revolutionär“ bedingte Moti-vation zur Emigration heute mit Distanz aufnehmen muß,66 so kanndoch konstatiert werden, daß einiges an Dorens Analyse nach wie vorins Schwarze trifft. Zunächst die zentrale Beobachtung, daß die Masseder Weber—und in Anbetracht ihrer in die Hunderte und Tausendegehenden Anzahl mag man tatsächlich von „fluktuierenden Massen“sprechen—eher aus Niederdeutschland, den Niederlanden und Flan-dern stammte, als von südlich des Mains, wo die „Masse“ andererHandwerker herkam. Zum weiteren gilt es den gerade hundertjähri-gen Zufluß dieser Arbeiter zu betonen, der wohl schon vor 1370 ein-setzte, doch spätestens in den 1470er Jahren abflaute, und d.h. schonvor der entscheidenden, durch die Getreideteuerungen, Pazziverschwö-rung, Pest und Kriege ausgelösten, Krise von 1478–1482.67 Daß sichdiese Einwanderung in chronologischer Parallele zu der eher süd-deutschen Handwerkerimmigration von Schustern, Schneidern usw.vollzog, kann nur auf allgemeinen Mentalitätsveränderungen und dermakroökonomischen Lage in Europa beruhen. Hinzu kommt wohlauch, daß gerade in den 1360er Jahren die bisher noch immer starkeImmigration aus dem „contado“ nach Florenz abriß, was somit denDeutschen neue Räume öffnete.68 Abschließend gilt es auch nochdie von Doren erkannten volkswirtschaftlichen Auswirkungen diesermanchmal extrem hohen Mobilität oder Fluktuation zu bekräftigen,69

65 Doren, Wollentuchindustrie (wie Anm. II, 32), S. 279.66 Eigentlich waren die großen Verfassungskämpfe zwischen der Zunftbewegung der

Textilgewerbe und den flandrischen Städten Ende das 14. Jht.s schon seit langem been-digt, vgl. z.B. Wim Blockmans: Regionale Vielfalt im Zunftwesen in den Niederlandenvom 13. bis zum 16. Jahrhundert, in: Handwerk in Europa (wie Anm. Einl., 11), S. 51–63.

67 Zur Krise vgl. nur Sergio Tognetti: Il banco Cambini. Affari e mercati di unacompagnia mercantile-bancaria nella Firenze del XV secolo, Firenze 1999 (BibliotecaStorica Toscana, 37), S. 304 f.; zum Einbruch der Geburtenrate 1478 vgl. Marco Lastri:Ricerche sull’antica e moderna popolazione della città di Firenze per mezzo dei registridel Battistero di San Giovanni dal 1451 al 1774, ristampa anastatica a cura di CarloA. Corsini, Firenze 2001, S. XVI.

68 Charles de La Roncière: Tra preghiera e rivolta. Le folle toscane nel XIV secolo.Postfazione di Giovanni Cherubini, Roma 1993, S. 208 f.

69 Vgl. auch Doren, Wollentuchindustrie (wie Anm. II, 32), S. 283 f.: „Bei denWebern hielt der kontinuierliche Zustrom deutscher Arbeiter in normalen Zeiten denLohn so niedrig, wie es die Exportintertessen der Zunft erheischten; und seine Steige-rung derselben durch organisierte Lohnkämpfe wurde hier, wie wir sahen, mit über-legenen Machtmitteln im Keime erstickt. Das Prinzip des laisser faire, laisser aller bei

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die die Frauen vom Arbeitsmarkt drängte,70 aber bis weit in die Mittedes fünfzehnten Jahrhundert den Fabrikanten-Händlern, den aus denFlorentiner Patrizierfamilien stammenden „lanaiuoli“, bei geringemKapitaleinsatz das geruhsame Leben der Rentiers ermöglichte.71

Die ungeklärte Lage der kapital- und lohnabhängigen „sottoposti“und Unzünftigen entlud sich im Jahre 1378 in einem Aufstand gegendas herrschende Zunftregime, dem sog. „Tumulto dei Ciompi“.72 Inwie weit waren an diesem „Tumult“ nordeuropäische Immigrantenbeteiligt? Zunächst einmal gilt es zu betonen, daß um 1380 der Anteil„deutscher“ Wollarbeiter im Gesamtbereich der Florentiner Wollenin-dustrie kaum 11% betrug, während er 1405 schon auf ca. 34% gewach-sen war, um 1430 und 1455 seine absoluten Spitzenstände mit ca. 55%zu erreichen, bevor er 1480 wieder auf 28% fiel.73 Wer die floren-tinischen Kriminalakten dieser Zeit benützt, mag zwar für die letz-ten Jahrzehnte des vierzehnten Jahrhunderts einen subjektiv stärkerenEindruck von der Größe dieser Minorität erhalten. Auch ein „gene-reller“ Zusammenhang zwischen den sozialen Erhebungen in Florenzund den religösen Bewegungen in Flandern und Frankreich kann wohlnicht in Zweifel gezogen werden.74 So berichtet eine chronikalischeNotiz in Florenz von spontanen Gruppierungen flämischer Arbeiter-

strenger Wachsamkeit allen Organisationsbestrebungen gegenüber ist auch hier, wiebei der Regelung des Verkaufes des fertigen Fabrikats, wie später in England zum Sieggelangt, (…).“; vom florentinischen „sottoproletariato fluttuante e mobile“ sprechenauch Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14), S. 223. Daß die Wollweber in denJahren 1375–1378 allerdings nicht durchgehend ein (Sub-)„Proletariat“ im Doren’schenSinn bildeten, sondern manchmal auch Immobilien besaßen usw., zeigt de La Ron-cière, Tra preghiera e folla (wie Anm. II, 68), S. 342.

70 Franco Franceschi: Oltre il ‚Tumulto‘. I lavoratori fiorentini dell’Arte della Lanafra Tre e Quattrocento, Firenze 1993 (Biblioteca di Storia Toscana Moderna e Con-temporanea. Studi e Documenti, 38), S. 121 f.; Bruno Dini: I lavoratori dell’arte dellalana a Firenze nel XIV e XV secolo (zuerst 1984), jetzt in: ders.: Manifattura, com-mercio e banca nella Firenze medievale, Firenze 2001, S. 141–169, S. 152; zur „growinghostility of journeymen towards female labour“ vgl. auch Rosser, Crafts and guilds (wieAnm. Einl., 27), S. 22. Dies heißt jedoch nicht, daß die Weberinnen—vor allem imContado—ganz arbeitslos blieben, vgl. z.B. ASF, Catasto 31, fols. 857r.ff.

71 Goldthwaite, Building (wie Anm. II, 31), S. 49.72 Vgl. nur Volker Hunnecke: Il Tumulto dei Ciompi—600 Jahre danach, in: Quel-

len und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 58, 1978, S. 360–410;Il Tumulto dei Ciompi. Un momento di storia fiorentina ed europea, Firenze 1981;Alessandro Stella: La révolte des Ciompi. Les hommes, les lieux, le travail. Préface deChristiane Klapisch-Zuber, Paris 1993.

73 Die Zahlen bei Franceschi, Oltre il ‚Tumulto‘ (wie Anm. II, 70), S. 120.74 Niccolò Rodolico: Saggi di storia medievale e moderna, Firenze 1963, S. 49ff.

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gruppen, besonders über die „brigata di forestieri fiamminghi“, diesich im Juni 1378 unter einem als Banner verwandten, hängenden Bür-gershut zusammenfand und auf Plünderungszug ging.75 Doch scheintdies zumindest in diesem Sommer die einzige nordeuropäische Aktiongeblieben zu sein.76

Es ist wahrscheinlich, daß es in der explosiven Situation von 1378auch zu „nationalen“ Konflikten innerhalb der florentinischen Stadt-mauern kam. Eine von den Chronisten weitgehend ausgesparte undvon der Signorìa unterdrückte Episode betraf—noch vor den eigent-lichen Sommerereignissen—im April 1378 einen „rumor et tumul-tus“ zwischen einer Gruppe von mehr als zehn vornehmlich deut-schen Soldaten und einigen Bürgern des florentinischen Kirchenspren-gels Sant’Ambrogio. Aus einer relativ eingegrenzten, nächtlichen „Ban-denschlacht“, bei der ein Florentiner getötet und ein anderer schwerverwundet wurde, entwickelte sich in kürzester Zeit ein Volksauflauf,bei dem angeblich viertausend Florentiner zusammen mit den öffent-lichen Häschern die in ein Haus geflüchteten Soldaten schließlichüberwältigten und vor den Podestà brachten. Dort wurde das Ver-fahren jedoch aufgrund der öffentlichen Bedeutung des Falles vonder Signorìa niedergeschlagen.77 Da die soziale Komponente in die-sem „Tumult“ kaum zu bestimmen ist, ist es auch nicht ohne wei-teres zulässig, in ihm bereits die Vorboten der Sommereignisse zusehen, und in den deutschen Soldaten die Vertreter eines möglicher-weise verhassten Regimes. Auch in den folgenden Jahren, bis zum 25.August 1385, als die nicht zur Verteidigung dienenden Soldaten end-gültig aus den Stadtmauern verwiesen wurden,78 kam es immer wie-der zu Zusammenstößen zwischen oder mit den „tedeschi“.79 Dochdas Argument, daß eigentlich die Vertreter der „Arti minori“ die ech-ten Florentiner, und alle anderen, darunter die Staatsgewalt, „fores-tieri“ waren, konnte noch 1393 von einem Popolanen gebraucht wer-den.80

75 Stella, révolte (wie Anm. II, 72), S. 272.76 Richard Trexler: Neighbors and Comprades: The Revolutionaries of Florence,

1378, (zuerst 1983), jetzt in: ders.: The Workers of Renaissance Florence. Power andDependence in Renaissance Florence, Binghampton 1993, S. 61–126, S. 66 f.

77 ASF, Provvisioni Registri 66, fols. 31r.–32v.78 ASF, Provvisioni Registri 74, fol. 108r.; möglicherweise hing dieses Verbot mit der

Ankunft des siegreichen Heeres von messer Giovanni di messer Alamanno degli Obizziam 21. August zusammen (‚Alle bocche della piazza‘ (wie Anm. I, 44), S. 60).

79 Ebd., S. 33.80 Ebd., S. 165.

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Die Zunahme der deutschen berufstätigen Minderheit in Florenzläßt sich am allereinfachsten an den Steuerlisten des „Estimo“, der„Prestanze“ und des „Catasto“ (ab 1427) nachweisen. Bereits 1351/2fand sich im „Estimo“ eine flandrische Weberin, „Dolcina de Fland-ria tessitrix“, die in der Via Borgo Panicale unweit von San Lorenzowohnte.81 In den „Prestanze“ von 1378/9 ließen sich jedoch schonmehr als fünfundzwanzig (männliche) deutsche Handwerker nachwei-sen, oder ca. 0, 17% der Gesamtzahl von 12826 aller besteuerten Haus-halte.82 Eine exakte Zählung ist hier aufgrund der nicht immer angege-benen Herkunftsbezeichnung kaum möglich, und wahrscheinlich lassensich dieser Gruppe noch einzelne Schneider, Weber und unbestimmte„forenses“ zuordnen. Doch kann man zumindest folgende Berufe der„teotonici“ klar identifizieren: sechs Wollweber, fünf Schneider,83 zweiSchuster, ein Wollarbeiter, ein aus München stammender Sattler,84 einSchwertmacher, ein Koch.

In den nun folgenden Jahrzehnten sollten sich die in den Steuerun-terlagen zu findenden Zahlen weiter erhöhen: bereits im Jahre 1404stieg die Anzahl der „de Alamania“, „de Flandria“ und „de Bra-bante“ stammenden Haushaltsköpfe auf vierundachtzig oder 0, 61%der Gesamtzahl, hielt sich im Jahr des ersten Katasters 1427 auf unge-fähr derselben durchschnittlichen Höhe, und fiel 1480 wieder auf sie-benundvierzig Haushalte ab.85 Die „Catasti“ zwischen 1427 und 1480enthalten dabei eine Fülle von Angaben zur ökonomischen und fami-liären Situation der Einwanderer, die eine eingehendere Analyse desLebens der deutschen Minderheit erlauben (zu einzelnen Beispielen,s.u., Kap. III).

81 ASF, Estimo 306, fol. 133r.82 Franco Franceschi: I tedeschi e l’Arte della Lana a Firenze fra Tre e Quattrocento,

in: Dentro la città. Stranieri e realtà urbane nell’Europa dei secoli XII–XVI, hrsg. v.Gabriela Rossetti, Napoli 1989, S. 257–278, S. 258.

83 Daß die Steuerbehörden nicht zwischen Schneidern und (Seiden-)Wamsmachernunterschieden, zeigt der Fall des „Marchellinus Corradi de Solzbach farsettarius“, der1377/8 der Seidenzunft beitrat (ASF, Arte della Seta o Por S. Maria 7, fol. 125v.), undgleichzeitig als „sarto“ veranlagt wurde (ASF, Prestanze 369, fol. 33v.).

84 „Bernardus teutonichus sellarius“ (ASF, Prestanze 369, fol. 9v.) wurde bereits 1356als „Bernardus de Monaco de Baviera“ in die St. Lukasgilde der Maler eingetragen(Carl Frey: Die Loggia dei Lanzi zu Florenz. Eine quellenkritische Untersuchung,Berlin 1885, S. 312).

85 All diese Zahlen bei Franceschi, tedeschi (wie Anm. II, 82), S. 259 f.

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2. Aspekte der Fremdengesetzgebung im fünfzehnten Jahrhundert

a. Der Kataster von 1427 als geplanter „Zensus“ der Gesamtbevölkerung

Noch im vierzehnten Jahrhundert wurde die Regulierung der Einwan-dererströme nach Florenz weitgehend der kommunalen Differenzie-rung zwischen dem „finanziellen“ und dem „jurisdiktionellen“ Zunft-zwang, dem sich autonom entwickelnden Arbeitsmarkt und—in mar-ginaler Weise—der Zuteilung des Bürgerrechts überlassen. Im darauf-folgenden Jahrhundert wurde die „Bevölkerungspolitik“ erstmals voneiner direkten, umfassenden und konkreten Gesetzgebung begleitet.86

Die immense Vergrößerung des Florentiner Territoriums, die sich sum-marisch mit dem Erwerb Arezzos (1384), Pisas (1406) und Livornos(1421) bezeichnen läßt, brachte nicht nur neue Herausforderungen inHinsicht auf die politische und wirtschaftliche Einigung, sondern auchin Hinsicht auf die in diesem Gebiet zu lenkenden demographischenBewegungen. Ein anderer Staat entstand, der sich im Jahr 1415 mit derKompilation neuer Stadtstatuten in gewisser Weise ein „Grundgesetz“gab.87 Mehrere große Komplexe können in der Florentiner Gesetz-gebung des fünfzehnten Jahrhunderts unterschieden werden, die alledirekt mit der Behandlung der „Fremden“, und damit auch der deut-schen Immigranten, in Beziehung gebracht werden können.

In den 1420er Jahren geriet die Kommune Florenz in eine schwereHaushaltskrise, mit einer ständig steigenden Staatschuld auf der einenSeite und einer von immer mehr Florentinern als ungerecht, willkür-lich und drückend empfundenen Steuerlast auf der anderen Seite. DieKrise ließ seit ungefähr 1424 verschiedene Mitglieder der Oligarchie

86 Vgl. Giuliano Pinto: La politica demografica delle città, in: Strutture familiari,epidemie, migrazioni nell’Italia medievale. Atti del convegno internazionale ‚Pro-blemi di storia demografica nell’Italia medievale‘ (Siena, 28–30 gennaio 1983), hrsg.v. Rinaldo Comba, Gabriella Piccininni, Giuliano Pinto, Napoli 1984, S. 19–43, S. 33ff.

87 Becker, Florence in Transition (wie Anm. II, 17); Guidobaldo Guidi: Il governodella città-repubblica di Firenze del primo Quattrocento, 3 Bde., Firenze 1981 (Biblio-teca Storica Toscana, XX), vgl. zu diesem Werk: Guido Pampaloni: Il governo dellaRepubblica di Firenze del primo Quattrocento nella recente opera di G. Guidi, in:Archivio Storico Italiano 140, 1982, S. 553–567; weiter auch: Egemonie fiorentine edautonomia locali nella Toscana nord-occidentale del primo Rinascimento: Vita, arte,cultura, Pistoia, 18–25 settembre 1975, Pistoia s.a.; Michele Luzzati: Firenze e la Tos-cana nel Medioevo: seicento anni per la costruzione di uno stato, Torino 1986; Flo-rentine Tuscany. Structures and Practices of Power, hrsg. v. William J. Connell, AndreaZorzi, Cambridge (UK), 2000.

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über ein neues Besteuerungssystem nachdenken, das den lokalen Kom-missionen ihre unbeschränkte Autonomie in der individuellen Zutei-lung der durch die Kommune bis dahin stets allgemein oktroyiertenSteuersumme nehmen sollte.88 Gemäß der vorgeschlagenen Reformsollte, inspiriert vom venezianischen Beispiel und auf der Grundlageder von den Bürgern selbst zu erstellenden Steuererklärungen, nachfixen Parametern das verfügbare Vermögen des jeweiligen Haushaltesbesteuert werden. Im Mai 1427 kulminierte dies in dem revolutionärenGesetz des „Catasto“, das die genauen Regeln für die neuen Erhebun-gen festlegte. Die individuelle Besteuerung sollte von nun an beson-ders am Immobilienbesitz bemessen werden, aber auch der Besitz vonBargeld, Nutztieren, Krediten aller Art und Handelsware (nicht: Hand-werkszeug) wurde mit berücksichtigt. Während der „erste“ Kataster vorallem die Stadtbürger bzw. alle Steuerzahler aufnehmen sollte („o veroaltri, il quale nella città di Firenze dovesse prestanza“),89 sollte ein zwei-ter den „contadini“, ein dritter den Klerikern, ein vierter den „distric-tuali“ und ein letzter den „forestieri“ und den durch Privileg von denSteuern befreiten Familien gewidmet sein.90 Jeder Fremde, der irgend-ein Gut oder Rechtstitel auf Florentiner Territorium besaß, ohne dortBleibe zu haben oder zu wohnen („cioè che non stesse, o non habitassein alcuno de’ predecti luoghi“), sollte von nun an eine Erklärung für dieBerechnung des ihm zufallenden Beitrages abgeben.91

Auch die deutschen Einwanderer wurden durch diese Gesetzgebungin mehrere Gruppen geschieden: auf der einen Seite diejenigen, diein die Kataster der Stadt- und Landbürger mit aufgenommen wur-den, andererseits jene, die in den Florentiner Festungen—vor allemin Pisa—Garnisonsdienst als Soldaten leisteten. Die Masse der Wohn-sitzlosen konnte jedoch naturgemäß keine irgend geartete Erklärung(„portata“) abgeben. Tatsächlich waren die einzigen (fünf) Deutschen,die in den Katasterband „Beni di forestieri“ 1427 aufgenommen wur-den, Soldaten, zusammen mit der steuerbefreiten florentinischen Fami-lie Del Sera und den verschiedenen im florentinischen Territoriumtätigen jüdischen Pfandleihern.92 Obgleich auch eine nicht unerhebli-

88 Zum Nachfolgenden vgl. Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14); Ugo Pro-cacci: Studi sul catasto fiorentino, Firenze 1996 (Quaderni di „Rinascimento“, XXIV).

89 Otto Karmin: La legge del catasto fiorentino del 1427 (Testo, introduzione e note),Firenze 1906, S. 17 f.

90 Ebd., S. 18–21.91 Ebd., S. 20 f.92 ASF, Catasto 289 (die „portate“, die hier im Folgenden den „Campioni“, d.h.

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che Anzahl der Deutschen ihre Steuerangabe im Florentiner Territo-rium abgab („contado“: 19; „distretto“: 31),93 bezeichnete sich in die-sem ersten Kataster doch die Masse der deutschen Einwanderer alsin Florenz ansässig. Nach der offiziellen Zählung von David Herlihyund Christiane Klapisch-Zuber waren dies siebenundachtzig Haus-halte. Bei einer Neuzählung der in der Stadt abgegebenen „portate“kommt man jedoch nur auf eine Zahl von achtzig „tedeschi“, die unterdieser Bezeichnung ihre Steuererklärungen machten. Zwei von diesenversuchten offensichtlich, ihre florentinische Steuerpflicht in Frage zustellen: Der erste war ein wohl von der Schelde („Scalia“) stammenderKaufmann, der bei der Familie Carducci wohnte und am 9. Mai 1429ein reiches Testament für die Kirche S. Lucia d’Ognissanti hinterließ,94

der zweite ein sechsunddreißigjähriger Stadtknecht, der die florentini-schen Rektoren stets auf ihre Missionen in das Territorium begleitete.95

Mehrere der Betroffenen bezeichneten sich als „arme Fremde“. DasBemühen, alle greifbaren Deutsche mit in den Kataster von 1427 auf-zunehmen, erhellt aus der „portata“ eines so unwahrscheinlichen Steu-erzahlers wie eines sechzigjährigen blinden Bettlers, der mit einer eben-falls bettelnden, ehemaligen Nonne und ihrem gemeinsamen, sechsjäh-rigen Sohn zusammenlebte (doch paradoxerweise ein nicht unbeträcht-liches Barvermögen besaß).96 Das Kriterium der Aufnahme solcher Per-sonen war ganz offensichtlich das der „Familienähnlichkeit“. So wur-den auch unselbständige Gesellen nur dann mit aufgenommen, wennsie bereits einen eigenen Hausstand gegründet hatten.97 Zu den acht-zig Deutschen lassen sich sieben Witwen deutscher Arbeiter zählen undeine ganze Reihe von Wollwebern, deren deutsche Identität nur durch

den offiziellen Kopien mit den eigentlichen Steuerfestsetzungen, vorgezogen werden),fols. 2r., 5r., 271r., 297r., 298r.; vgl. Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14), S. 192ff.

93 Ebd., S. 421; die größten Anteile entfielen auf San Gimignano (11), Pisa undPisaner Contado (10), und Arezzo (9).

94 ASF, Catasto 38, fol. 704r. („Giorgio di Giovanni della Magna“); sein Testamentin ASF, NA 2546, fols. 83r.–84r.; in Empoli schloß derselben Giorgio ein Jahr zuvor eine„pax“ mit Tommaso di Marco Spinellini (ASF, Diplomatico, Normali, 1428, 3 ottobre(Camera fiscale)).

95 ASF, Catasto 43, fol. 1051 („Giorgio di Sefferino della Magna“).96 ASF, Catasto 24, fol. 1156r. („Giorgio di Churado della Magnia“).97 ASF, Catasto 49, fol. 705r. („Giorgio di Cristofano de la Mangnia lavorante

di scharpette“, angestellt bei dem Schustermeister Benedetto di Cenni da Marradi);Catasto 57, fol. 547r. („Giovanni di Giovanni della Mangnia lavorante d’arte di chalzo-laio“); Catasto 60, fol. 234r. („Anichino di Rinaldo de la Mania lavorante di sarto“, derbereits 50 Jahre zählt und untervermieten muß).

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andere Quellen, etwa Notariatsakte, nachgewiesen werden kann. Mitden jeweiligen Familienangehörigen läßt sich somit eine mehrere hun-dert Individuen umfassende deutsche Gruppe errechnen. Daß dabeiaber die echte Zahl der deutschen Einwohner größer war als die ausden autonomen „portate“ abzuleitenden, läßt sich aus den dort bei-gefügten Schuldner- und Gesellenlisten entnehmen. Schließlich gilt esin einer historischen Analyse auch stets auf die „zweite Generation“deutscher Einwanderer einzugehen, die Nachkommen der bereits imvierzehnten Jahrhundert eingewanderten Anichino di Riccardo (= Ric-cardi), der Sizzi und Frizzi (s.u., S. 144–155).

Die Berufsstatistik der achtzig bezeichneten deutschen Haushaltestellte sich 1427 wie folgt dar: die weitaus größte Anzahl übte denBeruf des Wollwebers aus, wohnte überwiegend im Gonfalone „DragoVerde“ des Viertels Santo Spirito und bezeichnete sich als analpha-bet (siebenundzwanzig). Diesen folgten die zwölf Stadtknechte und -angestellte (darunter ein Glöckner des Palazzo Vecchio, s.u., S. 109–110), sechs Meister mit einer Leinenweberei, sechs Schuster, fünfSchneider, drei Wirte (darunter der Leiter eines Hospitals), ein Schlüs-selmacher, ein Maurer, ein Riemenmacher, ein Zügelmacher, einBäcker, ein Knecht. Nur fünfzehn Deutsche gaben keinen Beruf an.98

Während sich die verschiedenen Handwerker über die gesamte Stadtverstreuten, läßt sich an den „portate“ der Schuster geradezu ein par-alleles Phänomen zu dem der Wollweber erkennen, nämlich derenräumliche Konzentration um die als „Borgo San Lorenzo“ bezeichneteStraße, die vom Dom weg in nördliche Richtung führt; die enge beruf-liche Solidarität dieser Gruppe kann darüber hinaus an der gegenseiti-gen Hilfe beim Verfassen der „portate“ abgelesen werden.

Nur eine minimale Anzahl dieser Handwerker war bereits vor demJahr 1427 in den florentinischen Steuerlisten veranlagt worden, undnur ein Bruchteil von ihnen wurde dreieinhalb Jahre später, im Früh-jahr 1431 erneut erfaßt, nämlich gerade einmal ein Drittel (siebenund-zwanzig). Während sich die deutschen Leinenweber und Schuster ver-gleichsweise stabil halten konnten, klafften nunmehr große Lücken beiden zuvor so zahlreichen Wollwebern: entweder waren diese aufgrundschwieriger ökonomischer Situationen wieder abgewandert, oder aberdie Katasterbeamten verzichteten numehr auf ihre Steuerveranlagung

98 Auch hier herrschte jedoch der Beruf des Wollwebers vor, wie ein Blick in andereQuellen klar macht.

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(vielleicht im Anschluß an ihre Erklärung als „miserabili“),99 da vonihnen so wenig an Beiträgen abzuschöpfen war.

Es ist wahrscheinlich, daß die vom Kataster abhängige Besteuerungder Fremden, die ihre berufliche Karriere in Florenz nur allzu oftauf Kredit begonnen hatten, manchmal kontraproduktiv wirkte undderen verfrühte Aufgabe und damit auch den Verlust ihrer florentini-schen Schulden bewirkte. Gerade bei solch „fluktuierenden“ Elemen-ten wurde aber auch bei der Bezahlung der Steuerschuld weniger gernein Auge zugedrückt, wie sich beispielsweise aus einer Katasteranmer-kung 1469 erkennen läßt, nach der gerade aufgrund der Nationalitätdes betroffenen Wollwebers auf der sofortigen Begleichung bestandenwerden sollte („È tedescho e però si salda“).100

Zwischen der totalen Steuerexemtion und den wohl gerade von denbesitzlosen Immigranten häufig als ungerecht empfundenen, „oktroy-ierten“ Steuerforderungen wurde im Jahr 1442 ein goldener Mittelweggefunden, nach dem sich von nun an alle neu nach Florenz ziehen-den Fremden direkt und ohne den Umweg über den Kataster mit den„Ufficiali del Monte“ über die jährlich zu bezahlenden kommunalenSteuern einigen konnten, mit einer mindestens einprozentigen jähr-lichen Grundsteuer auf alle erworbenen Immobilien.101 Dieser—1472bei der Repopularisierung Livornos ähnlich versuchte—Kompromißgehört deutlich in den Bereich einer „Defiskalisierung“ oder „Dere-gulierung“ der durch Ausländer zu leistenden kommunalen Abgaben:die „via catasti“, die noch 1427 als einzige Grundlage der Steuerbestim-mung festgelegt worden war, konnte somit umgangen werden.

b. Anwerbung und Förderung bestimmter Berufe

Demographische Aspekte waren—und sind—stets an volkswirtschaft-liche Fragen gekoppelt. Gesetze, die die allgemeine Immigration för-dern sollten und spezifisch berufsorientierte Bestimmungen belegen dieAnstrengungen im florentinischen Spätmittelalter, der Wirtschaft undsomit—mittelbar—auch den öffentlichen Finanzen unter die Arme zugreifen. Im ersten Fall reagieren diese Gesetze auf den extremen Bevöl-kerungsrückgang, wie er sich im Florentiner Contado zwischen 1338

99 Vgl. hierzu z.B. Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14), S. 104 f.100 ASF, Catasto 923, fol. 742r.101 ASF, Provvisioni Registri 132, fol. 365r./v. („Forenses possint se componere cum

offitio Montis pro oneribus subeundis“).

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und 1427 (62, 9% oder mehr als 1% pro Jahr) vollzog.102 Aus dieser dra-matischen Lage erklärt sich eine im Juni 1427 verabschiedete „Foren-sium immunitas“, die allen Fremden, die sich innerhalb der folgendendrei Jahre im gesamten florentinischen Staatsgebiet niederlassen woll-ten, eine zwanzigjährige Steuerfreiheit und Schuldenimmunität zuge-stand.103 Vier Jahre darauf, im April 1431, wurde dieses Gesetz durchneuerliche Maßnahmen ergänzt, die nicht nur Fremde („advenae“)anziehen sollten, sondern auch alle diejenigen zurückholen, die wegenbestimmter Schulden (bis zu dreihundert Lire) und der drohenden Ein-kerkerung vor 1430 aus dem Florentiner Gebiet geflüchtet waren.104

Aufgrund des Bevölkerungsrückgangs im Contado war der gefrag-teste Beruf der der Landarbeiter, denen erstmals im Jahre 1383 fürdrei Jahre Abgabenfreiheit versprochen wurde, wenn sie sich im Flo-rentiner Territorium niederlassen wollten.105 Schon zwei Jahre spätermußte diese Befreiung, offensichtlich aufgrund des mangelnden Erfol-ges, auf zehn Jahre ausgedehnt werden,106 und 1391 wurde diese Maß-nahme noch durch einen Schuldenerlaß für zurückkehrende „agrico-lae“ ergänzt. Auch im frühen fünfzehnten Jahrhundert wechselten sichdie Begünstigungen für die zurückkehrenden Landarbeiter weiter inwechselnder Folge ab (1402, 1413, 1415, 1420, 1424, 1427, und 1431).107

Darüber hinaus wurde 1402 das Steuersystem für die ärmeren Orte desContado von einer als ungerecht empfundenen, indirekten Besteuerungauf eine direkte, „universelle“ Besteuerung umgestellt.108

102 Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14), S. 234 f.; Molho, Florentine PublicFinances (wie Anm. II, 19), S. 26 (mit den Zahlen zu 1404 und 1414).

103 ASF, Provvisioni Registri 117, fol. 45r./v.; bereits im ersten Kataster wurde dieseExemtion z.B. von „Arrigo di Giovanni della Magna“ in Arezzo in Anspruch genom-men (Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14), S. 197, Anm. 31).

104 ASF, Provvisioni Registri 122, fols. 2v.–3r. („Securitas absentatorum qui non suntlaboratores infra tres annos“); fols. 4r.–5r. („Advenarum venientium ad habitandum interritorium Florentie exemptio et securitas pro debitis“).

105 ASF, Provvisioni Registri 72, fol. 161v.106 ASF, Provvisioni Registri 74, fol. 204v.107 ASF, Provvisioni Registri 80, fols. 197r.–198r.; die genannten Jahreszahlen geben

nur die in den „Provvisioni“ beschlossenen „securitates“ an, zu denen jedoch die der„Balie“ gerechnet werden müssen (z.B. ASF, Balie 27, fols. 7v.–8r. (Juli 1452)).

108 Samuel Kline Cohn, Jr.: Creating the Florentine State. Peasants and Rebellion,1348–1434, Cambridge, New York, Melbourne 1999; ders.: The Other Florence WithinFlorence, in: Beyond Florence. The Contours of Medieval and Early Modern Italy,hrsg. v. Paula Findlen, Michelle M. Fontaine, Duane J. Osheim, Stanford (Cal.) 2003,S. 33–44. Auch fremde Landarbeiter wurden angeworben, vgl. Maria Serena Mazzi:La peste a Firenze nel Quattrocento, (zuerst 1984), jetzt in: dies.: Toscana bella.

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Besonders qualifizierte Handwerker wurden mit Steuerexemtionenallerdings auch in der Kommune Florenz über das gesamte fünfzehnteJahrhundert angeworben, wie die aus Mailand stammenden Weber-meister, die das „Geheimnis“ des eisenverstärkten Fadens beherrschten(„filus ferri sbavati“: 1404, 1409).109 Anderen ausgezeichneten Meisternwie dem „Iohannes Arrigi de Alemannia“, der die Tuche nach der „Artvon Perpignan“ weben konnte, kaufte die Wollenzunft ein Wohnhaus(1422).110

Auch die Glasindustrie wurde bevorzugt behandelt. Im Juni 1436wurde dem Franciscus Domi Lini de Gambassio, der im fernen Lübeckdeshalb so schnell die Fertigkeit des farbigen Glasblasens gelernt hatte,weil ja das natürliche Ingenium der Italiener dem der Deutschen eben-bürtig war („quod patuit italicum non minus quam alemannum ingeniovalere“), in Florenz zugestanden, dort einen Glasofen zu erbauen, umgenau wie dort koloriertes Glas zu produzieren. Darüber hinaus wurdeer von der Verpflichtung des Hausbaues freigestellt und genoß ewigeSteuerfreiheit.111 Auch ein aus Murano stammender Glasbläser sollteim Juni 1458 mit der Begründung, daß die Kommune stets die „peritiet excellentes“ in ihren Handwerken auszuzeichnen habe, mit einemähnlichen Privileg angelockt werden.112

Eine systematische, durch Gesetz abgestützte, Anwerbung aus- undinländischer Fachkräfte fand darüber hinaus jedoch nur noch in einemanderen Gewerbe statt, dem der Seidenindustrie.113 Das erste Privileg,

Paesaggi gente amori nel Medioevo, Torino 1999, S. 101–126, S. 116, mit Verweis aufASF, Libri fabarum 1402.

109 ASF, Provvisioni Registri 94, fol. 67; 98, fol. 56r.; vgl. Doren, Florentiner Wollen-tuchindustrie (wie Anm. II, 32), S. 545–548.

110 Ebd., S. 550.111 ASF, Provvisioni Registri 127, fols. 208v.–209r. („Francisci Domi Lini de Gambas-

sio magistri vitrorum civilitas et exemptio et quod possit facere fornacem vitrorum.“;vgl. Alfred Doren: Deutsche Künstler im mittelalterlichen Italien, in: L’Italia e l’artestraniera. Atti del X congresso internazionale di storia dell’arte in Roma, Roma 1922,S. 158–169, S. 162). Zum Begriff des „ingenium“, vgl. nur Martin Kemp: Der Blickhinter die Bilder. Text und Kunst in der italienischen Renaissance, Köln 1997, S. 298ff.

112 ASF, Provvisioni Registri 149, fol. 80r.–81r.; eine ähnliche Bevorzugung auch 1463für „Simone Niccoli Parigini bichierarius pro arte vitrea“: ASF, Provvisioni Registri 154,fols. 47v.–48v. Offensichtlich hatte diese Politik einen gewissen Erfolg: als der Herzogvon Ascoli und Graf von Nola, Orsino Orsini, 1470 Glasbläsermeister suchte, wandteer sich mit seiner Bitte an Florenz (ASF, Carte Strozziane, ser III, 249, fol. 299r.).

113 Vgl. Molho, Florentine Public Finances (wie Anm. II, 19), S. 128 f.; Goldthwaite,Building (wie Anm. II, 31), S. 42–44; bereits 1419 war das Seidengewerbe auf das reineStadtgebiet Florenz’ beschränkt worden (ASF, Provvisioni Registri 109, fol. 39r.), undein Jahr später begann „offiziell“ die Herstellung der golddurchwirkten Seidenstoffe,

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daß all jene einst aus Florenz ausgewanderten Seidenweber, -färber,bemaler und -gesellen („quilibet tintor serici sive sete aut textor drap-porum seu pictor operarum drapporum vel alius quicunque laborans“)mit einem Schuldenerlaß wieder zurückholen wollte, stammt aus demJahr 1429 und bezog sich direkt auf die negativen Folgen des ers-ten Katasters von 1427.114 Zehn Jahre später, im Januar 1439, wurdediese Maßnahme erneut mit einer vierjährigen Steuerfreiheit für allewieder zurückkehrenden Seidenarbeiter ergänzt,115 was sich 1444 wie-derholte.116 Auch wenn es irrig ist, in diesen Gesetzen Versuche „toattract German silk weavers“ zu sehen,117 so wurden doch aktiv Meis-ter des Seidengewerbes aus anderen italienischen Gegenden angelockt,wie etwa der „maestro Luigi Biancho da Venezia“ (1473).118 Und alsim Jahr 1472 die Verlegung der florentinischen Universität nach Pisabeschlossen wurde, wurde Lorenzo de’ Medici sogar das Recht einge-räumt, deren alte Räume von nun an an Seidenweber zu vermieten,die die Webart „alla Bolognese“ beherrschten.119

vgl. Bruno Dini: I battiloro fiorentini nel Quattrocento (zuerst 2000), jetzt in: ders.,Manifattura, (wie Anm. II, 70), S. 45–65, S. 47 f.; Franco Franceschi: Un’industria„nuova“ e prestigiosa: la seta, in: Arti fiorentine, Bd. 2, (wie Anm. I, 143), S. 167–189;jetzt auch: Sergio Tognetti: Un’industria di lusso al servizio del grande commercio. Ilmercato dei drappi serici e della seta nella Firenze del Quattrocento, Firenze 2002.

114 ASF, Provvisioni Registri 120, fols. 303v.–304r.; im Jahre 1427 lassen sich in denRegistern des Katasters 201 Seidenweber nachweisen, vgl. Florence Edler de Roover:L’arte della seta a Firenze nei secoli XIV e XV, hrsg. v. Sergio Tognetti, Firenze 1999,S. 62 f.

115 ASF, Provvisioni Registri 129, fol. 277r./v.116 ASF, Provvisioni Registri 134, fols. 154r.–155r. („securitas laborantium de arte sete

absentatorum pro debitis et redeuntium“).117 Samuel Kline Cohn: The Laboring Classes in Renaissance Florence, New York,

London, Toronto, Sydney, San Francisco 1978, S. 103; so unzuverlässig wie diese Aus-sage ist auch der dort—aufgrund undurchsichtiger persönlicher „samples“—erlangteDurchschnitt von 69% deutscher Seidenarbeiter: tatsächlich fanden sich mit Ausnahmeder wenigen flämischen und französischen „texitores fectarum sirici“ und Brokatwe-ber kaum mittel- und nordeuropäische Seidenarbeiter in Florenz. Quellenverständ-nis, Auswertungsmethode und Qualität der Verallgemeinerungen dieses Werkes sindzu bekannt, als daß hier eine einzelne Auseinandersetzung folgen könnte.

118 ASF, Provvisioni Registri 164, fols. 49v.–50r.; einen der ersten venezianischen„battiloro“ kann man schon 1394 finden, vgl. ASF, Provvisioni Registri 83, fols. 191v.–192r.

119 Statuti della università e studio fiorentino dell’anno MCCCLXXXVII, seguiti daun appendice di documenti dal MCCCXX al MCCCCLXXII, hrsg. v. AlessandroGherardi, Firenze 1881 (Documenti di storia italiana, 7), S. 273.

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c. Die Besteuerung der wandernden Handwerker

Seit dem vierzehnten Jahrhundert bestand der Konflikt der Florenti-ner Zünfte mit den wandernden und pendelnden Berufen. Besondersder interterritoriale Handel stellte zunehmend einen Dorn im Auge derflorentinischen Autoritäten dar. Im Jahre 1454 explodierte der Konfliktzwischen den florentinischen Kleinhändlern, deren lokaler Absatz imTerritorium in den vorhergehenden Jahren stark abgenommen hatte,und den als „lombardi“ bezeichneten, fliegenden Händlern und Wan-derkrämern. Diesen, einer straff organisierten Gruppe von ungefährdreihundert Personen, wurde vorgeworfen, aus dem Norden die ver-schiedenste Haushaltswaren („mercerie“) billig und unter Umgehungdes Zolles einzuführen und die Jahresmärkte des Contado unter sichaufgeteilt zu haben, aus denen jeder einen geschätzten jährlichen Geld-gewinn von hundert Goldflorin erwirtschaftete.120 Aus diesem Grundwurde von nun an sämtlichen Fremden, die nicht in die Steuerlis-ten eingeschrieben waren, der Kleinhandel im florentinischen Terri-torium verboten.121 Mit dieser—kaum konsequent durchzusetzenden—Maßnahme antizipierte die Kommune Florenz eine ganz ähnliche Ver-botsgesetzgebung, die im sechzehnten Jahrhundert auch in Deutsch-land um sich greifen sollte.122

Selbst der Handel oder auch nur die Benützung der Frankenstraßezwischen Florenz und Siena wurde 1470 durch exorbitante Straßenge-bühren erschwert.123 Die von nördlich der Alpen kommenden Kauf-

120 Stephan Epstein hat berechnet, daß bis zum Jahre 1450 bereits 74 Jahrmärkte undMessen in dem von Florenz beherrschten Territorium bestanden, vgl. ders., Marketstructures, in: Florentine Tuscany (wie Anm. II, 87), S. 90–121, S. 103ff.

121 ASF, Provvisioni Registri 145, fols. 63r.–64r. („Forenses non possint vendere mer-cantias in comitatu ad minutum“): zu den genannten Gegenständen gehörten Strümp-fe, Tücher, Fütterungen, Schleier, Ledertaschen, Gewürze, Sicheln, Getreide, Eisen-messer und -schwerter. Daß eine ganze Reihe deutscher „merciai“ auf Florentiner Ter-ritorium wirkte, lehrt ein Blick in ASF, Arte dei Medici e Speziali (e Merciai), 21 und22.

122 Schubert, Mobilität ohne Chance (wie Anm. Einl., 32), S. 138–143, vgl. auch:Wanderhandel in Europa. Beiträge zur wissenschaftlichen Tagung in Ibbenbüren, Met-tingen, Recke und Hopsten vom 9.–11. Oktober 1992, hrsg. v. Wilfried Reininghaus,Dortmund 1993 (Untersuchungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Technikgeschichte, 11).

123 ASF, Provvisioni Registri 161, fols. 107r.–108r. („Prohibitio forensibus eundi perstratam Senarum“): möglicherweise war dies als Kampfmaßnahme gegen die als schäd-lich empfundene Konkurrenz Sienas in der „arte della lana“ gedacht (vgl. ebd.,fol. 108r./v.); bereits 1428 war die „strada Staggie“ (= auf der „Via Francigena“ nördlichvon Siena) für „forenses“ kurz gesperrt worden (ASF, Provvisioni Registri 119, fols. 90,223).

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leute reagierten allerdings erst auf ein Gesetz aus dem Jahre 1473,nämlich auf die Regelung, die eine streng angewandte Zollbezah-lung an den florentinischen Stadttoren auch für durchreisende Warenbestimmte,124 was jedoch, da „molti forestieri oltramontani et d’altripaesi“ von nun an einen Umweg um Florenz wählten, bereits 1474 wie-der aufgehoben wurde.125

In einer anderen Regelung scheint Florenz in diesen Jahren jedochganz und gar dem sienesischen Beispiel gefolgt zu sein: dem der „Son-derbesteuerung“ der pendelnden oder wandernden Handwerker imInteresse öffentlicher Bauvorhaben. Da Siena ähnlich wie Florenz aufeine große Anzahl von (zumeist „lombardischen“) Saisonarbeitern inder Bau- und der Landwirtschaft angewiesen war, war dort im Jahre1462 eine jährliche Steuer von zwei Lire auf all diese fremden Meis-ter und Hilfsarbeiter festgesetzt worden, die kurz darauf auch auf allefremden Kleinhändler ausgedehnt wurde. Der Erlös hiervon sollte demBau der Stadtmauern zugute kommen.126 In Florenz wurde im Juni1473 ganz analog bestimmt, daß von nun an eine jährliche Sonder-steuer von vierzig Soldi (= zwei Lire) für fremde Meister und Klein-händler (die somit also wieder zugelassen worden waren!), sowie zwan-zig Soldi für „niedrigere“ Saisonhandwerker dem Ausbau des floren-tinischen Palazzo della Signorìa („Palazzo Vecchio“) zukommen soll-ten. Einzig die Arbeiter in der Woll- und Seidenindustrie, sowie—in den toskanischen Seestädten—die Matrosen blieben hiervon ausge-nommen.127 Somit stellte sich dieses Gesetz neben die seit dem vier-

124 ASF, Provvisioni Registri 164, fols. 40r.–41r. („Pro obviando fraudibus gabellarumportarum lex“).

125 ASF, Provvisioni Registri 165, fol. 135v.–136r. („Fraudum gabellarum lex anni 1473:forenses non comprendant(ur)“). Das Problem wurde jedoch auch hiermit noch nichtgelöst, was eine Klarstellung 1475 erforderte („Forenses reperti in fraude gabellarumtranseundo Florentiam recursum habeant ad dominos et collegia“: ASF, ProvvisioniRegistri 166, fol. 134v.–135v.).

126 Giuliano Pinto: L’immigrazione di manodopera nel territorio senese alla metà delQuattrocento, in: ders.: La Toscana nel tardo medioevo. Ambiente, economia rurale,società, Firenze 1982, S. 421–449; Giovanna Bianchi: Maestri costruttori lombardinei cantieri della Toscana centro-meridionale (secoli XII–XV). Indizi documentari edevidenze materiali, in: Magistri d’Europa. Eventi, relazioni, strutture della migrazionedi artisti e costruttori dai laghi lombardi. Atti del Convegno Como 23–26 ottobre 1996,hrsg. v. Stefano Della Torre, Tiziana Mannoni, Valeria Pracchi, Milano s.a., S. 155–166(wo allerdings, S. 159, die „lombardische“ Präsenz in Florenz übersehen wird).

127 ASF, Provvisioni Registri 164, fols. 73v.–74r. („Forenses habitantes in civitate, comi-tatu et districtu Florentie et facientes aliquod exercitium solvant certam taxam que sitassignata Operi palatii dominorum“); vgl. Doren, Florentiner Zunftwesen (wie Anm. II,5), S. 126 (mit falschen Datum „1469“); Nicolai Rubinstein: The Palazzo Vecchio 1298–

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zehnten Jahrhundert im Baugewerbe bestehende „taxa de’ forestieri“(s.o., S. 70), die von der „arte de’ maestri“ in diesen Jahren sogaran Privatleute verpachtet wurde.128 Dieses Gesetz wurde als „Lombar-dorum assignamentum“ auch in die Schriftführung der für den Bau desPalazzo Vecchio zuständigen Baubehörde übernommen.129 Eine höchstaufschlußreiche Bemerkung findet sich auf der Rückseite einer partiel-len notariellen Kopie dieses Gesetzes, auf der nämlich die „esenzionedelli huomini della Magna di n(umer)o M“ festgehalten ist, also dieExemtion deutscher Handwerker und Wollarbeiter bis hinauf zu einerZahl von tausend.130 Von einer solch „nationalen“ Steuerbefreiung istbisher allerdings nichts weiter bekannt geworden.

Auch dieses Gesetz wurde vier Jahre später, im November 1477,reformiert. Die zuvor festgesetzte jährliche Sondersteuer der fremdenHandwerker wurde nun erhöht. Mit einer an das Gesetz gegen die flie-genden Händler von 1454 erinnernden Einleitung wurde den Pendlernvorgeworfen, ihre im Florentiner Territorium erwirtschafteten Löhnevor allem in ihren Heimatorten zu konsumieren, also einen effekti-ven Kapitalabfluß zu produzieren.131 Aus diesem Grund wurde nuneine neue Beitragstabelle erstellt, die an ihre Spitze die Ziegelbren-ner („maestri fornaciai“), die Kleinhändler („chi vende veli, velecti,maestri merciai et di magnali“), die Zollträger und -packer („por-

1532. Government, Architecture, and Imagery in the Civic Palace of the FlorentineRepublic, Oxford 1995, S. 32. Diese Gesetzgebung lief zu der gleichzeitigen steuerli-chen Bevorzugung von Neubauten parallel, vgl. Goldthwaite, Building (wie Anm. II,31), S. 17.

128 Doren, Florentiner Zunftwesen (wie Anm. II, 5), S. 359, Anm.129 ASF, Operai di Palazzo 1, fol. 1v.; vgl. auch fols. 55r.–67r., die Verteilung der

„polizze“ auf das Florentiner Territorium, d.h. die der nach Bezahlung als Arbeits-erlaubnis geltenden Bescheinigungen.

130 ASF, Diplomatico, Normali, 1473 (Patrimonio Ecclesiastico), die Kopie wurdeangefertigt von „ser Zenobius Iacobi de Salvettis notarius artis lane“ und stammtmöglicherweise aus der deutschen St. Katharinenbruderschaft. Dem Notar unterliefallerdings ein Kopierfehler: statt den steuerbefreiten „marinai“ schrieb er „merciai“,d.h. Kleinhändler.

131 ASF, Provvisioni Registri 168, fols. 146v.–147v. („Forenses habentes exercitiumsolvant taxam“): „Inteso i magnifici S. S. Priori come del mese di giugno 1473 fu pe’consigli oportuni proveduto et dato all’Opera del Palagio certo assegnamento di taxeposte a forestieri che facevano exercitii in questo paese di s. 40 et di s. 20 per ciascunoqualunche anno, et conoscendo che la decta taxa è pichola rispecto al gran danaio cheloro cavano di questi paesi, ne’ quali vivono et vestono con tanta miseria che di loroguadagno picchola parte ne consumano, onde ne portano gran somma di migliaia difiorini l’anno et hanno gran commodità al guadagno senza alcuna graveza oltre allasopradecta, (…)“; Kopie in ASF, Operai del Palazzo 1, fol. 108r.

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tatori che stieno nelle doane di Pisa o di Firenze“) sowie schließ-lich die Wunder- und Wanderheiler („aciurmatori che non siano doc-torati“) mit einem jährlichen Beitrag von einem Goldflorin setzte.Erst danach folgten die wandernden Meister des Bauhandwerkes, dieSchustermeister, die Leinenweber-Meister und andere Berufe mit demschon bisher geltenden Betrag von vier Lire. Auf nicht fest ange-stellte Träger entfielen fünfzig Soldi, auf Hilfsarbeiter und Knechtedreißig Soldi, und wenn diese ihren Beitrag nicht aufbringen konn-ten, so sollten dafür ihre Meister aufkommen. Ausgenommen von die-ser Regel blieben weiterhin die Matrosen, die „echten“, d.h. vertrag-lich verpflichteten, Landarbeiter („veri lavoratori di terra che tenes-sino poderi a ficto o a mezo“), all diejenigen, die mit ihrer Familiein Florenz wohnten,132 die als Kechte bei florentinischen Familien oderÄmtern dienten und all die, die bereits in die Steuerlisten eingetragenwaren.

Es ist nicht ohne weiteres möglich, die Rechtslage der verschiede-nen, in den Gesetzen von 1473 und 1477, erwähnten Berufsgruppenklar zu bestimmen. Waren „wandernde“ Woll- und Seidenarbeiter 1473von dieser Sondertaxe ausgenommen, aber seit 1477 wieder dazu ver-pflichtet? Sehr viel wahrscheinlicher ist, daß in diesen beiden Fällen dieZünfte auf ihre Autorität pochten. Was ist von den erst 1477 erwähntenBerufen der Wanderheiler, der Schuster und Leinenweber zu halten?Während die „Scharlatane“ und Quacksalber ihre große Zeit noch vorsich hatten (das sechzehnte Jahrhundert),133 war in den letzten beidenKategorien die umfassende Einwanderung aus Nord- und Mitteleuropaum 1477 bereits am Abflauen.

Wie in Siena haben sich auch in Florenz einige Register der bei denFremden eingesammelten Steuern aus den Jahren 1489–1491, und ab1498 erhalten, die ähnlich wie dort vor allem die jährlichen Migratio-nen der lombardischen Bauarbeiter dokumentieren. Nur wenige deut-

132 In der ursprünglichen Fassung der Provvisione war hier auch das FlorentinerTerritorium als Wohnort der Familie als Ausnahme zugelassen worden, was dannjedoch—offensichtlich zu Lasten dieser „schwebenden“ Kategorie—gestrichen wurde.Auch dieses bestätigt, daß einer der Hauptgründe dieser Gesetzgebung der mit deminnerstädtischen Konsum zusammenhängende Kapitalfluß war (ebd., fol. 177r./v.).

133 Zur Differenzierung zwischen den doktorierten Ärzten und den Scharlatanen vgl.Maria Serena Mazzi: Medico, guaritore o ciarlatano? in: dies., Toscana bella (wie Anm.II, 108), S. 149–165, S. 153; William Eamon: Science and the Secrets of Nature. Booksof Secrets in Medieval and Early Modern Culture, Princeton 1994, S. 235ff.; KatherinePark: Country medicine in the city marketplace: snakehandlers as itinerant healers, in:Renaissance Studies 15, 2001, S. 104–120.

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sche Handwerker lassen sich darin finden, was gleichermaßen derenExemtion bezeugt als auch die fast völlige Abwesenheit der Deutschenunter der Saison- und Wanderarbeitern.134

d. Die Kontrolle des Kapitalabflusses

Es wurde bereits an die prohibitionische Haltung erinnert, die noch imspäten vierzehnten Jahrhundert die Kommune Florenz gegenüber alljenen Fremden einnahm, die dort, ohne Steuerzahler zu sein, Immo-bilien kauften. Diese Furcht hatte zwar ihren Ursprung in fiskalischenGründen, doch mag noch ein anderes Motiv, nämlich die solcherart aufFlorentiner Grund und Boden möglichen „Spekulationsgewinne“ undder hieran anschließende Kapitalexport, eine zusätzliche Rolle gespielthaben. Daß die Kommune—besonders in Zeiten der Geldknappheit—auf das Thema des Kapitalabflusses äußerst sensibel reagierte, zeigtesich an außerordentlichen Maßnahmen wie etwa 1428/9, als allen Flo-rentinern verboten wurde, die außerhalb des eigenen Territoriums lie-genden Thermalbäder zu besuchen.135 Auf der anderen Seite wurdees gerade Ausländern schwer gemacht, bei der Kommune Florenz fäl-lige Schulden beizutreiben. So mußte beispielsweise im Jahre 1456 einfest angestellter Stadtknecht („famulo del Rotellino“) namens „Geor-gius Iohannis Stefani della Magna“ durch mehrere Instanzen gehen,damit eine seinem Bruder geschuldete städtische Soldschuld auf sichselbst und dann auf die Mitgift seiner Tochter (die sich ohne diese nichtverheiraten konnte) umgeschrieben werden konnte.136

Ähnlich wie zum Problem des fremden Immobilienbesitzes setztenoch in einem anderem Bereich um 1400 ein zumindest Ausnahmenzulassendes Umdenken ein, nämlich ausgewählten Nicht-Florentinernzu gestatten, ihr Geld in jene „Monte commune“ genannte Institu-tion zu investieren, die die kommunalen Staatsschulden verwaltete. Der„Monte“ vergalt die auf ihn geleisteten freiwilligen oder erzwunge-nen Einzahlungen von—normalerweise florentinischen—Privatleutenmit jährlichen Zinsen, die im Idealfall alternative Renditen weit über-treffen sollten. Noch im vierzehnten Jahrhundert wurde nur wenigen

134 ASF, Miscellanea Repubblicana XI; XXIX, ultimo inserto; LXIII, inserto 1; ASF,Operai del Palazzo 3 (mit mehreren sog. „vacchette“).

135 Molho, Florentine Public Finances (wie Anm. II, 19), S. 134.136 ASF, Provvisioni, Registri 147, fols. 27v.–28v. („Georgii Iohannis della Magna pro

assignamento filie“).

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Ausländern, zumeist gekrönten Häuptern, solche Investitionen gestat-tet, doch im Jahr 1415 wurde auch für die „forenses“ eine neue gesetzli-che Regelung gefunden. Im folgenden Jahrzehnt wurden deren Einzah-lungen aufgrund der durch die kostspieligen Kriege verursachten Haus-haltskrise und des dringend benötigten Kapitalzuflusses sogar zu einerNotwendigkeit. Sehr häufig wurden beispielsweise über das gesamtefünfzehnte Jahrhundert ausländische Condottieri anstelle eines Soldesmit solche „Monte-Anteilen“ bezahlt. Wenn auch bisher kaum deut-sche Konten auf dem „Monte“ festgestellt wurden, so scheint dochein bisher weitgehend unbeachtetes Thema darin zu liegen, daß esanschließend wohl nur der allergeringsten Zahl der Betroffenen gelang,dieses Kapital auch wieder abzuziehen.137 Schwere Probleme entstan-den dann, wenn die Ausländer daraufhin ihrerseits in ihren Heimator-ten mit „Repressalien“ gegenüber Florentiner Kaufleuten reagierten;138

deshalb wurde im September 1452 noch einmal betont, daß „foren-ses“ von nun an nur noch mit einer expliziten Ausnahmekonzessionder Kommune Kredite des „Monte comune“ erwerben dürften.139

137 Julius Kirshner: Papa Eugenio IV e il Monte Comune, in: Archivio Storico Ita-liano 127, 1969, S. 339–382; Molho, Florentine Public Finances (wie Anm. II, 19),S. 142ff.; Renzo Ninci: La politica finanziaria della repubblica fiorentina dopo iltumulto die Ciompi (1380–1425): un tentativo di „programmaziomne“?, in: La societàfiorentina nel basso medievo. Per Elio Conti, hrsg. v. Renzo Ninci, Roma 1995, S. 151–167, S. 155; aus dem Jahr 1430 stammt z.B. die Prokura eines „Tornatus Vannis deCrevi partium Alamanie“, seinen Montekredit von hundert Florin einzulösen, ASF,NA 3374, fol. 93r. Im Jahr 1451 belief sich der „Monte de’ forestieri“ auf 550490 Florin(ASF, NA 6134, fol. 32v.; dort auch Aufstellung der anderen „Monti“).

138 Solche Repressalien aufgrund der ausbleibenden Zahlung der „paghe“ des „Mon-te commune“ wurden unverhüllt noch am 11. 7. 1458 von dem Botschafter Adolfsvon Kleve angedroht („Addidit etiam se non tamen sui principis gratia hec dicerequantum Florentinorum civium qui in Gallia et Burgundia et Germania commorantur,qui ipsum vehementius rogarunt ut moneret Dominos, (…))“ (ASF, Signori. Risposteverbali di oratori forestieri 1, fol. 5r.); die in diesem Fall durch die portugiesische-klevische Heirat und Erbschaft aufgeworfene Frage wurde erst 1466 beigelegt (ASF,NA 16127, fols. 186v.–191v; letzte Seiten ohne Pag).

139 ASF, Balie 27, fol. 44r./v.: das Gesetz bezog sich auf die Unsitte, trotz des Verbo-tes, an Ausländer Monte-Anteile zu verkaufen („quod plurime leges tam vetuste quametiam nove prohibent ne forenses habere possint in Monte“), zuletzt vielen „Herren“und Nachbarn dieses Privileg eingeräumt worden war („occasione concessionis et per-missionis facte forensibus tam scilicet dominis quibusdam et princibus quam aliis alie-nigenis in vicinis maxime locis“), die dann diese Repressalien veranlaßt hätten. DenZusammenhang dieses Gesetzes mit der Beschlagnahme florentinischer Waren durchden Marchese Niccolò III. von Ferrara (vgl. Petriboni (wie Anm. I, 64), S. 380), betonteine florentinische Chronik, die auch die „private“ Lösung des Konfliktes schildert(BNF, MS Mgl. XXV, 518, fol. 95r.).

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umfang und leitlinien der einwanderung nach florenz 93

Ein ähnlich gelagertes Problem betraf das der kommunalen Mitgift-zahlungen, die an Ortsfremde anfielen. Bis zur Einführung des „Montedelle doti“ (1425), einer dem „Monte commune“ analogen Institution,die die Bargeldeinzahlungen mit „Anteilen“ und einer zukünftigenMitgiftzahlung an die Tochter des ursprünglichen Einzahlers vergalt,wurde die Mitgift zumeist in Immobilien, Bargeld oder Haushaltswarebezahlt.140 Nach 1425 änderte sich dies, blieben doch nun häufig dieAnteile des „Monte delle doti“ auch nach der Eheschließung als Kapi-tal dort weiter angelegt. Von der Behörde bei Eheschluß nicht ausge-zahlte Mitgiften ließen sich aber von einem Ortsfremden nur dann ein-fordern, wenn dies im Namen der von ihm und seiner florentinischenFrau direkt abstammenden Nachkommen geschah.141

Das Problem der fremden Ehemänner stellte sich für die florenti-nischen Autoritäten in doppelter Weise. Wie konnte erstens verhindertwerden, daß ein solcher Bräutigam von der Familie seiner Ehefrau oderdem „Monte delle doti“ eine Mitgift annahm und sich anschließendmit dieser—doch ohne seine Frau—aus der Stadt entfernte oder aberden vorgeschriebenen Erbgang im Falle der Witwerschaft mit direktenNachkommen nicht einhielt? Wie konnte man zweitens vorbeugen, daßnach dem eventuellem Tod des Ehemanns keine Mitgift mehr vorhan-den war, die der Witwe oder ihren Erben restituiert werden konnte?

Bereits in der ersten Generation der Einwanderung, als erstmalssolch florentinisch-deutschen Heiraten geschlossen wurden, wurde die-ses Problem durch gemeinsame nationale Haftungen bewältigt. Sostammen etwa aus den Jahren 1405 und 1406 verschiedene notari-elle Akte, in denen der Empfang der Mitgift nicht nur—wie üblich—vom Bräutigam, sondern zusätzlich auch von jeweils zwei aus dessenLandstrich kommenden Kollegen bestätigt wurde.142 Es ist bezeich-nend, daß die in diesen Kollektivhaftungen angegebenen vier Her-kunftsgegenden dieselben waren, die sich gleichzeitig auch vor derWollenzunft vereinigten und nur wenig später in religiösen Bruder-schaften organisierten (Aachen, Köln, Ober- und Niederdeutschland,

140 Vgl. aber Julius Kirshner: Pursuing honor while avoiding sin. The Monte delledoti of Florence, Milano 1978 (Quaderni di ‚Studi Senesi‘, 41), S. 2.

141 ASF, NA 318, fols. 274v.–275r.142 ASF, NA 7380, fols. 126v., 143r.; 143v.; ein „Anichinus Anguille de Asia“ ist übri-

gens in zwei von diesen Akten erwähnt. Derselbe hatte seit 1411 ein Konto bei „Salve-stro di Lodovico Ceffini e compagni lanaiuoli“, und wird noch 1427 als Schuldner imKataster erwähnt: ASF, Catasto 29, fol. 373r.

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s.u., S. 165–177).143 In einem ähnlich gelagerten Fall mußte sich 1410ein deutscher Weber dazu verpflichten, innerhalb von zwei Wochennach der Heirat „geeignete und ausreichende“ Bürgen über die Rück-zahlung der Mitgift nach einem eventuellen Ende der Ehe zu stellen(„ydoneos et sufficientes fideiussores“).144 Solch kollektive Bürgschaf-ten blieben über das gesamte fünfzehnte Jahrhundert besonders unterden Webern üblich, wenn der Bräutigam nicht ausreichende Garan-tien für seine Seßhaftigkeit oder Bonität in Florenz bieten konnte.Beispielsweise garantierten den Empfang der Mitgift drei niederdeut-sche Wollweber (wobei alle drei als Bürgen über jeweils ein Drittelder Gesamtsumme bezeichnet wurden, 1452–1465),145 drei aus Bra-bant stammende Wollweber (1456),146 zwei Aachener und ein Köl-ner Wollweber (1460),147 zwei Koblenzer und einer „de Fiumigello“(1467),148 sowie auch drei Weber „de Alamania Alta“ (1467).149 Auchin den Quellen der „Arte della Lana“, im Allgemeinen beim Emp-fang des Webstuhls und anderer Utensilien durch deutsche Wollweber,waren solche Kollektivbürgschaften gang und gäbe, wie beispielsweiseim Jahr 1438 bei den Frankfurtern.150 Hieraus verfestigte sich selbst-verständlich die kollektive, nationale Verflechtung (s. auch u., S. 143,182).

Religiöse Stiftungen versuchten das gesamte Spätmittelalter über,mittellosen Mädchen zu einer Mitgift zu verhelfen. Auch deutscheWeber kamen manchmal in den Genuß eines solches „Zuschusses“ vonkirchlicher oder kommunaler Seite. Im Fall armer deutscher Mädchenläßt sich jedoch beobachten, daß spätestens seit den 1480er JahrenWert darauf gelegt wurde, daß diese ihrerseits nicht wieder Landsleute

143 Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 130–132.144 ASF, NA 15190, fol. 27v.; die Notwendigkeit der Restitution bestand juristisch

deshalb, weil der Deutsche den Empfang der Mitgift direkt gegenüber seiner Fraubestätigt hatte, und diese aus erster Ehe eine Tochter hatte: im Fall des vorzeitigenTodes der Frau fiel die Mitgift also an letztere. Um der Mutter eine zweite Mitgiftzu sichern, konnte die minderjährige Tochter ihrerseits ihrer Mutter, wenn diese einezweite Ehe einging, auch „inter vivos“ ihr gemeinsames Wohnhaus schenken (ASF,NA 7388, fols. 394v.–395r.).

145 ASF, NA 16203, ad diem 18 septembris 1464 (nach dem Tod des Mannes sind dieBürgen verpflichtet, der Witwe und Tochter die Mitgift zu erstatten), ad diem 15 maii1465 („finis“).

146 ASF, NA 5728, fol. 215r./v.147 ASF, NA 16202, fols. 378v.–379r.148 ASF, NA 16780, fols. 310r.–311r.149 ASF, NA 16204, fol. 119v.150 ASF, Arte della Lana 179, fol. 15r.

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heirateten, weshalb die „Arte del Cambio“ in diesen Fällen finanzielleZuschüsse zur Mitgift vor allem an aus der Lombardei stammendeArbeiter gab.151

Nach der Gründung des „Monte delle doti“ (1425) wurde erstmalsdie kommunale Auszahlung der Mitgift an jene Ortsfremde virulent,die Florentinerinnen heirateten. Gemäß der gesetzlichen Lage nach1455 und 1458 sollte dieser Fall eben so behandelt werden, als würdesich die Braut in die Fremde („extra imperium florentinum“) verheira-ten, weshalb die Auszahlung verweigert werden konnte.152 Gleichzeitigwurden jedoch schon persönliche Ausnahmeregelungen zugelassen wie1455 für einen Leinenweber aus Brügge, 1458 für einen deutschen Woll-kratzer („schardasserius lane“),153 und 1462 für einen deutschen Schus-ter („Pierus Nicolai de Alamania“ s. auch u., S. 205) sowie einen süd-deutschen Wollweber („Iohannes Federigi“).154

Ein Jahr später, im Dezember 1463, mußte deshalb eine neue, libe-ralere Grundsatzregelung gefunden werden. Nach dieser sollte armen,fremden Handwerkern die Mitgift vom „Monte delle doti“ dann aus-bezahlt werden können, wenn sie zur Zeit der Heirat bereits seit zehnJahren in Florenz lebten. Gleichzeitig sollten die Männer aber von denBeamten des „Monte“ in die Steuerlisten eingetragen werden, unddurften sich damit als „de facto“-Bürger betrachten.155 Es ist mögli-

151 ASF, NA 21066, II, fols. 25v., 33r., 63v., 144v.152 Nur höchst selten wurde diese Regel, besonders unter ausländischem Druck wie

1478 durch König René d’Anjou, aufgehoben, vgl. ASF, Diplomatico, Normali, 1478,26 gennaio; 1481, 24 gennaio (beide Archivio generale)); selbst der „Magnifico“ hieltsich an diese Regel: „Al gran siniscalco di Provenza. Risposta a una sua, che le doteche hanno a uscire della iurisditione fiorentina non si possono trarre di qui.“ (7. Mai1485: Protocolli del carteggio di Lorenzo il Magnifico per gli anni 1473–1474, 1477–1492, hrsg. v. Marcello Del Piazzo, Firenze 1966 (Deputazione di Storia Patria per laToscana. Documenti di storia italiana ser. II, vol. 2), S. 326).

153 ASF, NA 19379, fol. 35r.; ASF, NA 318, fol. 298r.154 ASF, Provvisioni Registri 153, fol. 197r./v. („Pieri Nicolai calzolarii, ut sibi solvatur

quantitas constituta pro dote Mariette eius uxoris future, postquam dos lucrata etconsumatum matrimonium“: die Mitgift wurde 1463 ausbezahlt (NA 6151, fol. 104r.));fols. 246v.–247v. („Iohannis Federigi textoris pannorum, pro habendo quantitatem dotisCaterine eius uxoris et filie Iuliani Batis, non obstante quod non solvat onera incivitate“): auch wenn hier der Zusatz „de Alamania (Alta)“ nicht auftaucht, so doch imbetreffenden Ehevertrag und in der „confessio dotis“ (ASF, NA 16203, ad diem 11 iulii1462, 21 februarii 1462(3); NA 6151, fol. 67v.); dieselbe Caterina heiratete übrigens nachdem Tod ihres Mannes 1467/8 wieder einen Süddeutschen, „Iohannes olim Orlandi deAlamania Alta“ (ASF, NA 16204, fols. 121r./v.; 126r./v.; 130r./v.).

155 ASF, Provvisioni Registri 154, fols. 285v.–286v. („Nupte forensibus qui per X annoshabitaverunt civitatem intelligantur nupte civibus“).

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cherweise dieser revolutionären Neuregelung zu verdanken, daß sichnun manche der aus Nordeuropa stammenden Immigranten vorüber-gehend („ad presens“) als Stadtbürger bezeichnen ließen. Zu diesengehörten u.a. die Leinenweber „Gherardus olim Pieri Gherardi deColonia“ (1462)156 und „Bonifatius quondam alterius Bonifatii Iacobide Alamania Bassa“ (1468),157 denen beiden mit Sicherheit kein Bür-gerrecht verliehen worden war. Andere benützten die Möglichkeit derAuszahlung der Mitgift, um gleich ihren alten Wohnsitz im Territo-rium aufzugeben und nach Florenz zu ziehen wie etwa „Gherardusolim Iohannis de Alamania alias Scharamuccia“ (1465).158

Im Januar 1481 wurde deshalb dieses Gesetz korrigiert. Die Erfah-rung hatte gezeigt, daß die florentinischen Steuerlisten zwar mit denNamen von „Deutschen und Polen“ gefüllt worden waren, diese jedochihre Abgaben nicht leisteten und auch sonst wohl kaum als Stadt-bürger betrachtet werden konnten.159 Deshalb sollte von nun an dieRegel gelten, daß man zwar diese Neuflorentiner nicht mehr auto-matisch in die Steuerlisten mit aufnehmen (und damit auch nicht als„Bürger“ ansehen), dafür jedoch im Moment der Auszahlung der Mit-gift 5% der Gesamtsumme gleich wieder dem „Monte“ als einma-lige Abschlagszahlung zuführen solle. Unterschwellig appellierte alsodieses—ökonomisch nicht unbedingt schwerwiegende—Gesetz an dieVäter, ihre Töchter doch besser mit einer unangetasteten Mitgift aneinen Florentiner zu verheiraten.160

156 ASF, NA 20247, fol. 114v.157 ASF, NA 3031, fols. 500r.–502v.; derselbe ist als Zeuge 1483 erwähnt, aber ohne

den Zusatz „civis florentinus“ (ASF, NA 7726, fol. 58r.); aus seinem Testament von 1496geht hervor, daß er mit einer „Maddalena filia olim Fruosini Antonii Marci“ verheiratetwar (ASF, NA 6090, fols. 94v.–95r.).

158 ASF, NA 1870, fols. 32v.–33v. (derselbe wohnte noch in Terranuova im Valdarno),136r. (jetzt aber in Florenz); NA 1871, fol. 5r./v.; NA 6147, II, fol. 1v.; NA 6148, fol. 84v.;vgl. ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 87, 56, fol. 183v. (1477).

159 ASF, Provvisioni Registri 171, fols. 120r.–121r. („Alienigenae seu forenses non des-cribantur amplius ab officialibus Montis in onere civitatis quamvis habitaverint perdecennium et uxorem florentinam habeant, et descripti non solventes deleantur. L(ex):Dotes restitui possint forensibus habitantibus Florentie si retineantur eis loco onerisflor. V pro cento.“): „implentur libri prestantiarum teutonibus et pollachis et huiusmodialienigenis qui nihil communi contribuunt nec illi subveniunt, cum multas ab eo uti-litates reportare possint, et iudicantes non numerandos esse tales homines inter civesflorentinos, (…)“.

160 Vgl. zu dem gesamten Thema Anthony Molho: Marriage Alliance in Late Medie-val Florence, Cambridge (Mass.) London 1994, S. 31, 123ff. (ebd., Anm. 119, jedochirrig zu dem Gesetz vom Januar 1481); das Thema der „fremden“ Einzahlungen in den„Monte delle doti“, für die seit 1472 eben das gleiche wie für die der „distrectuali“ galt

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e. Die Repopularisierung Pisas und Livornos

Die katastrophale wirtschaftliche Lage der durch Kriege, Abgabenan Florenz und schließlich auch Epidemien erschöpften Seestadt Pisabewegte spätestens seit 1411/2 die Florentiner Regierung, dort offen-siv Abhilfe zu schaffen. Zu den ergriffenen Maßnahmen gehörtenu.a. die Privilegierung der katalanischen Kaufmannsnation in Pisa(erstmals 1411), die Aufhebung der dort geltenden Heiratsbeschrän-kungen (1412),161 sowie im Januar 1413 eine für zehn Jahre geltendeAbgabefreiheit für „fremde“ Neuansiedler in Pisa. All diejenigen, dienicht aus dem von Florenz unterworfenen Territorium innerhalb einesJahres ihren Hauptwohnsitz („familiariter“) nach Pisa verlegten, soll-ten dort für zehn Jahre von sämtlichen kommunalen Steuern, Abga-ben und Zöllen befreit sein.162 Fast sieben Jahre später, im Dezem-ber 1419, wurde dieses Privileg auf zwanzig Jahre ausgedehnt, wobeinun zwar keine allgemeine Zollfreiheit mehr herrschen sollte, dafürjedoch eine persönliche Freistellung von sämtlichen, im „Ausland“erworbenen Schulden („quocumque modo et causa et in quacum-que mundi parte seu loco“). In der Anwendung dieses Gesetzes tra-ten bald Schwierigkeiten auf, da sich offensichtlich unter die „Frem-den“ auch ursprünglich aus dem Pisaner Gebiet stammende Steuer-bürger mischten.163 Doch scheint in den ersten Jahrzehnten des fünf-zehnten Jahrhunderts im bescheidenen Rahmen auch eine nordeu-ropäische Immigration nach Pisa eingesetzt zu haben, wenn es dortbereits frühzeitig eine Bruderschaft der deutschen Schuster gab.164 In

(ASF, Balie 33, fols. 78v.–79r.), kann hier weitgehend beiseite gelassen werden; mehrerewohlhabende Deutsch-Florentiner hatten zwar im 15. Jht. Anteile am „Monte delledoti“, galten aber eben genau nicht mehr als „Fremde“.

161 ASF, Provvisioni Registri 101, fol. 9.162 ASF, Provvisioni Registri 101, fols. 323r.–333r. („Quod forenses possint familiariter

stare Pisis“); ausgenommen von dieser Immunität waren gleichwohl sämtliche persönli-che Schulden in Florenz und Pisa, die es nach wie vor zu begleichen galt.

163 ASF, Provvisioni Registri, fols. 193v.–194r. („Quod forenses venientes ad habitan-dum in civitate Pisarum sint exempti per XX annos“). Im Jahr 1429 wurde moniert,daß diese Exemtion verschiedentlich verweigert wurde: „Ad alcuni forestieri venuti aPisa secondo la legge del comune facta nell’anno mccccxviiii che dà beneficio d’essereexempte anni xx et non è stato loro ammesso detto beneficio.“ (Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14), S. 864, vgl. ebd., S. 195ff.: nur zwanzig Familien beanspruch-ten dieses Recht im Jahre 1427).

164 „Henricus de Vacenni della Mania quondam alterius Henrici da la Mania quimoratur in cittadella civitatis Pisarum fecit testamentum die 16 agusti 1411 et sibiheredes instituit sotietatem calsulariorum teutonicorum predicte civitatis (…)“ (ASF,

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98 kapitel ii

den florentinischen Stadtstatuten von 1415 findet sich auch die—wohlältere—Bestimmung, daß sich alle diejenigen, die in Florenz vor dem9. Oktober 1406 wegen eines Kriminalfalles zu einer Geldstrafe ver-urteilt und verbannt worden waren, in Pisa straffrei ansiedeln durf-ten.165

Im Anschluß an den Erwerb Livornos (Mai 1421) wurden am 29.Oktober des gleichen Jahres, wohl auf dem Beispiel der Privilegierungder katalanischen Nation aufbauend, auch der „natio teutonicorum“in Pisa eine Reihe von Rechten zugestanden. Wie der florentinischeChronist Paolo Petriboni berichtet, war hierzu im Sommer eine Bot-schaft von vierzehn dem deutschen König Sigismund unterworfenen„terre“ in Florenz eingetroffen.166 Die Maßnahmen sollten weniger dieHandwerkerimmigration, als vielmehr den See- und Landhandel zwi-schen der Toskana und den nordischen Ländern stärken, womit vorallem die adriatische Route über Venedig umgangen werden sollte, dasin diesen Jahren der sogenannten „Blockade“ König Sigismunds aus-gesetzt war.167 Bereits einige Monate vor diesem Beschluß, im Juli 1421,tagte in Florenz die politische Diskussion über die sogenannte „materiatheutonicorum“. Dabei intervenierten die einflußreichsten Häupter derFlorentiner Oligarchie, u.a. Vieri di Vieri Guadagni, Giuliano di Nic-colò Davanzati, Rinaldo di Maso degli Albizi und Giovanni di Bicci de’Medici, der Gonfaloniere di Giustizia und Vater Cosimos, selbst. Trotzmancher Bedenken hinsichtlich der möglichen „Skandale“, die aus der

NA 21424, fol. 229v.; Regest aus einem nicht mehr auffindbaren Notarsregister); zurspäteren Krise dieser Bruderschaft (1450er Jahre) vgl. Cesare Paoli: Urkunden zurGeschichte der deutschen Schusterinnung in Florenz, in: Mittheilungen des Institutsfür österreichische Geschichtsforschung 8, 1887, S. 455–476, S. 464.

165 Statuta populi et communis Florentiae (wie Anm. I, 54), Bd. 3, S. 529 (V, IV, 14:„Quod banniti in pecunia Florentiae si habentes pacem, possint stare Pisis“).

166 „A tempo de’ detti Signiori venne inbascieria di tedeschi per xiiij° terre dellaMagnia sotto lo ’nperadore d’Ungheria, et chiesono potere stare a Pisa. Et per Signioriet Collegi e opportuni Consigli fu conceduto a tutti e tedeschi che potesono stare aPisa in una chasa per loro abitatione, la quale dessi loro il Comune sança costo, etche lla detta abitatione fussi francha da sbanditi e rubelli in fuora, e tutti i tedeschipotessino della città di Pisa trarre et mettere tutta e ciaschuna chosa et merchatantiaper portare nella Magnia sança paghare ghabella, et chosì della Magna possonomettere a Pisa ciaschuna merchatantia sança paghare ghabella.“ (Petriboni (wie Anm.I, 64), S. 140 f.).

167 Wolfgang von Stromer: Landmacht gegen Seemacht. Kaiser Sigismunds Kon-tinentalsperre gegen Venedig 1412–1433, in: Zeitschrift für historische Forschung 22,1995, S. 145–189.

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deutschen Anwesenheit in Pisa erwachsen konnten, setzte sich jedochschließlich die befürwortende Linie des Mediceers durch.168

Die Kapitel dieses Deutschenprivilegs („Teutonicorum privilegiumin civitate Pisana“) wurden zusammen mit einem „nobilis vir Conra-dus“—möglicherweise dem auch 1424 in Genua vorstelligen KonradHer aus Konstanz—ausgehandelt.169 Es ist offensichtlich, daß die Ein-richtung eines „deutschen Hauses“ in Pisa exakt den „fondachi deitedeschi“ entsprachen, wie sie seit langem in Venedig, seit 1424 inGenua, und—später und leider nur auf dem Papier—1472 in Mailandbestanden.170 Eine alternative tyrrhenische Handelsroute sollte hier-mit gegenüber der herkömmlichen adriatischen privilegiert werden.171

Besonders die süddeutschen Kaufleute—wie die um die Große Ravens-burger Gesellschaft—waren hiervon berührt. Somit ist gleichermaßendenkbar, daß die genannten vierzehn „terre“ vor allem süddeutscheund schwäbische Reichsstädte waren, die dieser Gesellschaft durch Ein-zelteilhaber verbunden waren,172 als auch, daß hinter dieser Initiativevon 1420/1 noch andere Reichsstädte standen, die von König Sigis-mund zur „Blockade“ Venedigs überredet worden waren.173 Die flo-rentinische Kommune verpflichtete sich, diesen Kaufleuten auf eigeneKosten ein Haus zum Wohnen und für ihre Waren bereitzustellen.Darin wurde ihnen nicht nur Zollfreiheit für die Güter des eigenenKonsums und alle aus oder nach Deutschland zu führenden Warenversichert, sondern auch Schutz vor jedweder Kriminalgerichtsbarkeit,außer der florentinischen. Die Verkehrsfreiheit wurden den deutschen„mercatores“ auf dem Meer wie vor den Stadttoren Pisas zugestan-

168 ASF, Consulte e Pratiche 44, fols. 15r.–17r.169 Text in ASF, Provvisioni Registri 111, fols. 177r.–178r.; zusammengefaßt bei Doren,

Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 43, Anm. 2; zu Konrad Her vgl. AloysSchulte: Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutsch-land und Italien mit Ausschluß von Venedig, 2 B.de, Leipzig 1900, Bd. 1, S. 534 f.; ders.:Geschichte der Großen Ravensburger Handelsgesellschaft 1380–1530, 3 B.de, Stuttgart-Berlin 1923, Bd. 1, S. 263 f.

170 Ebd., Bd. 2, S. 66–68.171 Ebd., Bd. 1, S. 263. Nicht nur in Genua, sondern auch in Pisa sollte der deut-

sche Stapelplatz wohl vor allem dem Handel mit den Katalanen dienen; im Jahre 1440wurde eine große Anzahl der in Pisa gestapelten Waren bei der Weiterreise in dieLombardei vom Zoll befreit (ASF, Provvisioni Registri 131, fol. 167v.: „Mercantie que-dam extrahi possunt de civitate Pisis sine gabella“). Eine Reihe der Pisa betreffendenHandelsgesetze findet sich zusammengefaßt in ASF, Dogana Antica, 371.

172 Schulte, Geschichte der Großen Ravensburger (wie Anm. II, 169), Bd. 1, S. 209–214.

173 Vgl. ebd., Bd. 1, S. 263.

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den, ebenso wie auch allen in Pisa verkehrenden Deutschen das Rechtauf das Tragen von Waffen zugebilligt wurde. Schließlich versprachdie Kommune Florenz feierlich, alle deutschen Kaufleute und all ihreAngestellten auf dem von ihr beherrschten Gebiet („in civitate Flo-rentie et Pisarum et in toto territorio comunis Florentie“) genauso zuschützen und zu verteidigen, als wären sie florentinische Bürger (undeben keine „forenses“).

Zwar fehlt in der historischen Literatur bisher eine Untersuchungder deutschen „Kaufmannsnation“ in Pisa, doch ist es höchst wahr-scheinlich, daß die Einrichtung des Fondaco für den Handel mit Süd-deutschland tatsächlich nicht ohne Folgen blieb. Selbst wenn die deut-sche Bevölkerung in Pisa bei weitem nicht die Größe derjenigen vonFlorenz erreichte, so war doch der maritime Handel mit deutschenKaufleuten intensiv.174 Nicht immer waren diese wohl erfolgreich.175

Doch gab die florentinische Seefahrt darüber hinaus deutschen „mari-nai“ Gelegenheit, auf den Schiffen anzuheuern, wie etwa jenem „Gio-vanni della Magna“, dessen genaue Bezahlungen in den Jahren 1443und 1444 auf einer florentinischen Karavelle („baleniere“) zwischenNordafrika, Palermo, Barcelona, Cagliari und Livorno festgehaltensind.176 Deutsche Be- und Entlader arbeiteten an den florentinischenGaleeren,177 und auf deren mittelmeerischen Fahrten versahen sogardeutsche Priester ihren Dienst, wie 1476/7 „frate Giovanni d’Arighodella Magna“.178

Früh machten sich die deutschen Kaufleute jedoch auch im Meeres-handel selbständig. Zwei kleinere Schiffe („balenieri“), von denen das

174 Luigina Carratori, Michele Luzzati: „Forestieri“ a Pisa nella seconda metà delQuattrocento, in: Strutture familiari (wie Anm. II, 86), S. 389–400; Bruno Casini:Brevi note sui mercanti forestieri operanti a Pisa nel settore delle importazioni e delleesportazioni nel semestre ottobre 1468 – aprile 1469, in: Le Apuane XV, 30, 1995,S. 78–95, S. 95.

175 So wird im florentinischen Kataster von 1427 ein deutscher Kaufmann „Guas-parre di Martino“ mit hohen Schulden bei zwei pisanischen Pferdevermietern erwähnt(„costui è fallito ed è in prigione et non à un quattrino“): ASF, Catasto 41, fol. 112r./v.;Catasto 49, fol. 737r.).

176 ASF, NA 19071, fols. 16r.–19r.177 Manche der Galeerenarbeiter waren offensichtlich frühere Soldaten, wie der Fall

des „Paulus Iohannis de Alamania olim provisionatus cittadelle Pisarum et hodielaborans galearum“ (1443) zeigt (ASF, NA 19070, fols. 233v.–235r.).

178 ASF, Spedale di San Bonifazio 5, fol. 27v.; vgl. Michael E. Mallett: The FlorentineGalleys in the Fifteenth Century. With the Diary of Luca di Maso degli Albizzi, Captainof the Galleys 1429–1430, Oxford 1967, S. 175 zu den Katalonien- und Levantefahrten1476/7.

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eine aus Lissabon und das andere aus Köln (!) stammte, wurden 1440 inPalermo erwähnt, wo sie ein florentinisches Schiff kaperten.179 WenigeJahre später heuerte ein Franzose („Guiglelmus de Vinon de Angio deFrancia“) zusammen mit einem „magister Johannes teotonichus quon-dam Roccii de Silesnie de Alamania“ und zwei weiteren Kaufleuteneine Karavelle, die im Sommer 1454 in Livorno anlegte.180 Den aller-deutlichsten Hinweis auf den selbständigen und unabhängigen Handelder „Großen Ravensburger Gesellschaft“ in Livorno und Pisa liefertjedoch der Vertrag, den ein Jahr später der Konstanzer Georg Blarer(„Georgius Blaurer quondam Gerardi Blaurer de civitate Constantiede Alamania socius magne societatis Teotonicorum et Alamannorumguidate per Ridolfum Metellini“) abschloß.181 Im Namen der Möttel-inschen Gesellschaft vermietete Blarer am 12. Juli 1455 das ihr gehö-rige, in Porto Pisano geankerte Frachtschiff namens „Santa Maria delCampo“, mit einem Ladegewicht von siebzig „salme“, seinen dreißigSeeleuten und allem Zubehör, an zwei Florentiner Kaufleute, JacopoLippi da Colle und Francesco di Nerone di Nigi Neroni. Die vorgese-hene Route sollte das Schiff direkt nach Cagliari in Sardinien und even-tuell von dort weiter bis Palermo führen, bevor es nach einigen Wochennach Porto Pisano zurückkehren sollte. Die ausgemachte Heuer betrugvierhundertdreißig Goldflorin für die Reise nach Cagliari bzw. weiterefünfhundertdreißig bis nach Palermo; die Florentiner Kaufleute ver-sprachen feierlich, das Schiff nicht über die besagten siebzig „salme“hinaus zu beladen.182 Zwei deutsche Kaufleute namens „Iohannes mer-cator filius quondam Bruni de Alamania“ und „Federigus Bellatesta

179 ASF, NA 16201, fol. 61r. (einer der Piraten, „Iohannes Lupi de Colonia“, bekenntin Livorno seine Geldschuld).

180 ASF, NA 1418, sub die 28 augusti 1455 (stile pisano); der Schlesier wird in einemanderen Dokument vom August 1454 als „patronus brigantini“ bezeichnet, der miteiner Reihe anderer Seefahrer (darunter dem preußischen Schreiber, „scribanus“, unddem Geschützmeister, „teutonicus spingarderius“), in Porto Pisano seine Handelswareverkaufte (ASF, NA 10459, fols. 97v.–98v., 104r./v.).

181 Zu dieser Familie und ihrer Rolle vgl. Schulte, Geschichte der Großen Ravens-burger, (wie Anm. II, 169), Bd. 1, S. 152 f. (doch ohne Erwähnung des Georg).

182 ASF, NA 1418, sub die 12 iulii 1456 (stile pisano); mein herzlicher Dank an Prof.Michele Luzzati für den Hinweis auf dieses Dokument. Mit ihrem Gewicht war die„Santa Maria del Campo“ natürlich eher ein kleines Schiff, eine Nau (vgl. Schulte,Geschichte der Großen Ravensburger (wie Anm. II, 169), B.d 2, S. 57). Die „salma“,die in Sizilien für Getreidetransporte verwendete Maßeinheit, wog ca. 200 kg, vgl. z.B.Frederic C. Lane: Le navi di Venezia fra i secoli XIII e XVI, Torino 1983, S. 138; zueinem wirklich großen Frachtschiff der Zeit, vgl. Petriboni (wie Anm. I, 64), S. 367 f.(1452).

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filius olim Iohannis Bellatesta de Alamania“ standen sich auch im Jahre1463 in Pisa gegenüber, als über die Abrechnung von vierundfünf-zig in London zurückgebliebenen schwarzen, mit Fell besetzten Hüten(„cappelli negri pillosi“, zu demselben Artikel vgl.u., S. 258) gestrittenwurde.183 In der zweiten Jahrhunderthälfte scheinen jedoch vor allemflämische und niederländische Kaufleute in Pisa angelegt zu haben.Eine „natio Flandrie et Venetorum“, deren Konsul der Florentiner Cri-stofano di Giovanni Spini war, ist hier im Jahr 1489 belegt.184

Über das gesamte fünfzehnte Jahrhundert verteilten sich die An-strengungen, in Pisa den allgemeinen Bevölkerungszuwachs zu fördern.Diesem galt im Jahre 1441 ein neuerliches Gesetz, das den nicht ausdem Florentiner Territorium stammenden Fremden, besonders denim Schiffsbau zu verwendenden Handwerkern, die sich fest in Pisaniederlassen wollten („familiariter“), bis zu zehn Jahren eine kosten-lose Unterkunft versprach. Bis zu hundert Familien sollten so in bis-her unbewohnten, verfallenen oder wegen (Steuer-)Schulden einge-zogenen Häusern untergebracht werden. Steuerfreiheit wurde diesenFamilien sogar für eine Periode von dreißig Jahren zugestanden.185 DerErfolg dieser und anderer Bestimmungen blieb—auch aufgrund der inPisa geltenden Produktionsbeschränkungen—allerdings spärlich, wes-halb neue Vorschläge zur Repopularisierung Pisas das ganze Jahrhun-dert über aktuell blieben.186

183 ASF, NA 9443, fol. 261r. (freundlicher Hinweis auf dieses Dokument von Ser-gio Tognetti). Die Identität der beiden deutschen Kaufleute wurde von einem „mae-stro Anichino Piero de Alamania sartor“ bestätigt („dicente et iurante super animamsuam dictos Iohannem Bruni et Federigum Bellatesta sic esse et nominari“), von demsich auch ein Brief an Lorenzo de’ Medici aus dem Jahr 1465 erhalten hat (ASF,MAP XXIII, 30), und der in Pisa noch mehr als zwei Jahrzehnte später nachzuwei-sen war (ASF, NA 2078, (1486), fol. 169v.).

184 ASF, NA 2079, 1489, fol. 125v. (Spini war lange Jahre als Mediciagent in Brüggetätig gewesen; 1487 war er auch nach London gereist, und galt nun als Vermittler mitder englischen Krone). Leider ist über die ausländischen Konsuln im florentinischenStaatsgebiet recht wenig bekannt: 1470 gab der Kaufmann Ugolino Martelli, „consul,ut dixit, Ianuensium et omnium hominum et personarum Ianue“, sein Amt nur zugerne an einen anderen Florentiner ab (NA 1199, fol. 249v.).

185 Sergio Tognetti: Attività industriali e commercio di manufatti nelle città toscanedel tardo Medioevo (1250 ca.—1530 ca.), in: Archivio Storico Italiano 159, 2001, S. 423–479, S. 454.

186 Michael E. Mallett: Pisa and Florence in the Fifteenth Century: Aspects of thePeriod of the First Florentine Domination, in: Florentine Studies. Politics and Societyin Renaissance Florence, hrsg. v. Nicolai Rubinstein, London 1968, S. 403–441, S. 413;zum Pisaner Handel vgl. Epstein, Market structures (wie Anm. II, 120), S. 98; der„Disegno per habitar Pisa“ des Pisaner Priesters Bartolomeo de’ Catanelli (1491), zitiert

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Auf dem florentinischen Beispiel von 1442 aufbauend, wurde imMärz 1473 ein etwas anderer Weg in der nicht weit entfernten Hafen-stadt Livorno gewählt: da dort fast keiner mehr der alten Stadtbürger(„originali cittadini“) verblieben war, wurde den florentinischen Finanz-beamten der „Ufficiali del Monte“ das Recht eingeräumt, mit allenVertretern seltener Handwerke („exercitio o arte non consueta“) dieje-nigen Sondernregeln und Steuerexemtionen festzusetzen, die ihnen fürrichtig erschienen.187

3. Bleiben oder Gehen? Fluktuation,Seßhaftigkeit und Größe der deutschen Minorität

Besaß der Kataster von 1427 mit seinen mehr als achtzig in Florenzabgegebenen „deutschen“ portate noch eine gewisse Aussagekraft hin-sichtlich der Zahl der deutschen Einwandererfamilien, so nimmt dieBedeutung dieser Quelle für die Bestimmung der Minderheit im Ver-laufe des fünfzehnten Jahrhunderts ständig ab. Um einen Eindruck vonder teilweise extremen Mobilität der Deutschen zu gewinnen, empfeh-len sich deshalb vergleichende Blicke auf die in Florenz abundantearchivalische Überlieferung der „nationalen“ Bruderschaften und derHospitäler,188 sowie auf die Immobilienverwaltung besonders zweierreligiöser Institutionen, die die Mehrzahl ihrer Häuser den nordeu-ropäischen Wollwebern zur Verfügung stellten: das Spital von SantaMaria della Scala und das Kamaldulenserkloster San Salvatore diCamaldoli.189 Zu diesen beiden läßt sich, in geringerem Umfang, auch

bei Lorenz Böninger: Lettere di Piergiovanni Vernagalli a Francesco Cambini, 1494–1496, in: Bollettino Storico Pisano 69, 2000, S. 141–153, S. 141 f.

187 ASF, Provvisioni Registri 164, fols. 9v.–14v., fol. 10r.188 Vgl. Lucia Sandri: Stranieri e forestieri nella Firenze del Quattrocento attraverso

i libri di ricordi e di entrata e uscita degli ospedali fiorentini, in: Forestieri e stranieri(wie Anm. II, 18), S. 149–161; dies.: Ospedali e utenti dell’assistenza nella Firenze delQuattrocento, in: La società del bisogno. Povertà e assistenza nella Toscana medievale,hrsg. v. Giuliano Pinto, Firenze 1989, S. 61–100.

189 Camaldoli besaß noch im 16. Jht. 368 Häuser in Via San Salvadore, Via SanDonato detta Malborgetto a lato le mura, Via del Fiore detta di Camaldoli, Via SanBenedetto detta Gusciana, Via del Carmine detta dell’Orto, Via lunga le mura, ViaSan Giovanni, Via di Borgo San Frediano, in denen nunmehr jedoch kaum nochDeutsche wohnten und die z. Tl. bei der Belagerung von Florenz 1529 zerstört wurden(ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 87, 87–88); zur Bebauungdieser Zone im 14. Jht. vgl. Loris Macci / Valeria Orgera: Contributi di metodo peruna conoscenza della città, Firenze 1976, S. 77ff.; zum schlechten Ruf der Gegend

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noch die in unmittelbarer Nähe zu den Immobilien von Santa Mariadella Scala und dem Markt von San Lorenzo gelegene Johanniterkom-mende San Jacopo in Campo Corbolini zählen.190 Die neunzehn Häu-ser von Santa Maria della Scala in „Belletri“ in der Via Santa Caterina(die später als „Via dei Tedeschi“ bezeichnet wurde und seit der Eini-gung Italiens „Via Nazionale“ heißt) einerseits,191 und die „Camaldoli“genannte Gegend in Oltrarno andererseits beherbergten relativ homo-gene deutsche Enklaven an den Rändern der im fünfzehnten Jahrhun-dert bewohnten Stadt. Vom allgemeinen Auf und Ab des florentini-schen Mietmarktes (der gerade in der zweiten Hälfte des fünfzehntenJahrhunderts eine schwere Krise durchmachte)192 waren diese Enklavenglücklicherweise befreit, waren doch hier im Allgemeinen die Mietenviel niedriger.193

Gleichwohl war die Mobilität in diesen Gegenden so hoch, daß etwaein entnervter Mönch von „Camaldoli“ sich mehr als einmal negativüber die verdorbenen Deutschen ausließ, die schon nach kurzer Zeitihr Domizil auf Nimmerwiedersehen verließen und dabei noch manch-

Antonio Lanza: Un poemetto osceno di metà Quattrocento: Le bellezze di Camaldoli,in: La parola del testo II, 1, 1998, S. 63–74.

190 Die „Immobilienverwaltung“ von San Jacopo in Campo Corbolini ist überliefertin ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 132, 466; 473–474; hierzunun Ludovica Sebregondi: San Jacopo in Campo Corbolini a Firenze. Percorsi storicidai Templari all’Ordine di Malta all’era moderna, Firenze 2005.

191 Vgl. Archivio dell’Ospedale degli Innocenti, Firenze, 11109 (alte ser. III, 10) (SantaMaria della Scala, Avillari, 1427–1450), insgesamt besaß das Hospital 34 Häuser indieser Gegend (Via Santa Caterina, San Barnaba, Via del Giglio). Im florentini-schen Kataster begegnet der Begriff „Via de’ tedeschi“ zuerst 1480 (ASF, Catasto 1015,fol. 133r.) und blieb bis 1859 gültig (Federico Fantozzi: Nuova Guida ovvero Descri-zione storico-artistico-critica della città e contorni di Firenze, Firenze 1842 (NachdruckBologna 1979), S. 496; Stradario storico e amministrativo della città e del comune diFirenze, Firenze 1913, S. 95). Wie Guido Carocci berichtet, wurde auch diese Gegendaufgrund ihrer ähnlichen Bevölkerungszusammensetzung abwertend als „Camaldoli“bezeichnet, s. ders.: Firenze scomparsa. Ricordi storico-artistici, Firenze 1897 (Nach-druck Roma 1979), S. 123 f.

192 Ich beziehe mich hier auf die unveröffentlichte Untersuchung von Crispin deCourcey-Bayley: House and Household. A study of Families and Property in theQuarter of Santa Croce, Florence during the fifteenth Century, Ph. D. thesis, Universityof York 1998, Kap. 3.

193 Da alle Häuser von Santa Maria della Scala, Camaldoli, San Jacopo in CampoCorbolini und Santa Maria degli Angeli kirchlichen Besitz darstellten, konnten sie nichtrechtsgültig verkauft, sondern nur mit „Livellvertrag“ vermietet werden. Normaler-weise liefen diese über die Lebenszeit des Mieters, seiner Frau und seiner direktenNachkommen, weshalb solche Verträge zum einen über viele Generationen vererbtwerden konnten, andererseits aber auch eben so wie die Immobilie selbst verkauft wer-den konnten.

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mal Haushaltsgegenstände mitnähmen („gente rotta“). Zumeist wurdeein solcher Abgang mit dem Bankrott des Betreffenden begründet („fal-lito“).194 Der lageabhängige, doch stets billige Mietzins in „Camaldoli“(jährlich drei bis vierzehn Lire) sorgte zwar dafür, daß in den anspruch-losesten Unterkünften selbst Witwen über mehrere Jahrzehnte bleibenkonnten.195 Der niedrige Mietzins konnte jedoch nicht die Bonität oderSeßhaftigkeit der Hausbewohner garantieren. So hatte ein typischesHaus diesseits des Arnos, in der Via S. Caterina (n. 7), trotz einer nurwenig höheren Jahresmiete (sechzehn Lire), zwischen dem März 1444und dem März 1450 nicht weniger als sechs niederdeutsche und nie-derländische Wollweber als Hauptmieter.196 Ganz offensichtlich befandsich in all diesen Häusern bereits ein Webstuhl, ohne daß dieser in dieKontabilität extra mit Eingang fand.197

Mobilität zeigte sich gleichermaßen interregional wie auch inner-städtisch. Dies macht es oft unmöglich, ein Individuum innerhalb desTerritoriums der Kommune Florenz zu verfolgen, selbst wenn es diesesgar nicht verlassen hatte. Ein besonderers Problem bei der Erfassungder deutschen Bevölkerung ist besonders das individuelle oder fami-liäre Pendlertum, das sich auch bei „einfachen“ Handwerkerfamilienzwischen Florenz und dem Reich feststellen läßt, das aber nur seltenin seinen konkreten Verwandtschaftsverhältnissen belegt werden kann.Diese Mobilität scheint für die Beteiligten selbst weitgehend „kontin-gent“ gewesen zu sein: so war es etwa für den Testamentsvollzug einesKölner Wollwebers 1452 von zentraler Bedeutung, ob sein Sohn inner-halb der nächsten acht Jahre nach Florenz zurückkommen konnte („si

194 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 87, 56, fols. 26r., 31v.,32r., 35v., 68v.

195 Einen Mietzins von nur drei Lire und elf Soldi schuldete z.B. die Witwe des„Lodovico di Nicholò da Cologna“ neben den Stadtmauern, und auch diesen zahltesie wohl seit mehreren Jahren nicht, wenn sich ihre Mietschulden 1457 auf zwanzigLire beliefen (ASF, Catasto 794, fol. 520r.). Nur ausnahmsweise wurden höhere Mietenverlangt wie z.B. 1450 von dem Münsteraner „Giovanni di Giovanni da Monistero“ inder Via del Fiore: tatsächlich konnte er dies nur bis 1454 durchhalten, bevor er in einebilligere Wohnung in Via dell’Orto zu 18 Lire ad ann. wechselte (ASF, Corporazionireligiose soppresse dal governo francese 87, 56, fols. 63r., 81r., 90v., 103v., 119v. (1461)).

196 Archivio dell’Ospedale degli Innocenti, Firenze, 11109 (alte ser. III, 10), fol. 282r.197 In Camaldoli mietete auch die „Arte della lana“ selbst, um dann an Wollweber

unterzuvermieten (1453): ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese87, 56, fol. 68r.; manchmal zahlten die verantwortlichen „lanaiuoli“ die Miete fürdie deutschen Weber (ebd., fols. 92v., 101r.). Nur selten waren die in den Häusernstehenden Webstühle („telai“) Eigentum der Weber (ebd., fols. 109r.; 113r., 116r., 125r.),die auch vom Abt selbst verkauft wurden (ebd., fol. 124r.).

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revertetur hic in civitate Florentie“).198 Familiäre Netze erstreckten sichhäufig über ganz Italien: so gab ein Aachener Wollweber 1477 in Flo-renz seinen zwölfjährigen Sohn dem Adligen Piero dal Mulin in Vene-dig zum Diener.199 Starkes Heimatgefühl in der Fremde zeigte hingegender Kölner Wollweber „Bernardus Bernardi“, der 1473 einem ande-ren Kölner acht Goldflorin lieh und sich die Rückzahlung in „Florenz,Köln, und wo auch immer“ versprechen ließ,200 1480 für sich und „seineBrüder in Deutschland“ ein Haus in der Via San Benedetto mietete,201

und noch 1483 seine Rückkehr nach Köln plante.202

Bereits David Herlihy und Christiane Klapisch-Zuber griffen auf-grund dieser Schwierigkeiten bei der Berechnung der Größe der „frem-den“ Bevölkerung auf die Totenlisten des florentinischen Amtes der„Grascia“ zurück („Libri dei Morti“). Anhand dieser Bücher kamensie für ein Pestjahr wie 1400 auf einen Deutschenanteil von 0, 9%der florentinischen Gesamtbevölkerung (und auf ungefähr vierhundertIndividuen für das Jahr 1427).203 Diese Berechnung kann für das Pest-jahr 1430, in dem keine Jubiläumspilger durch Florenz kamen, aller-dings nur teilweise bestätigt werden. Ann Carmichael hat dieser Pesteine detaillierte Studie gewidmet, die die Verteilung der Todesfälle inSanto Spirito bis in die einzelnen Straßen hinein verfolgt.204 In den vierMonaten Mai, Juni, Juli und August starben insgesamt vierundsechzig„tedeschi“ bzw. deren Familienangehörige, was bei einer Gesamtzahlvon ungefähr 1580 Pesttoten nur einen Prozentsatz von 0, 4% deut-scher Pestopfer ergibt.205 Besonders Frauen und Kinder tauchen in der

198 ASF, NA 3018, fols. 203r.–206v., der Wollweber hieß „Angelinus quondam Cur-radi“ und sein Testament ist ein schönes Beispiel für das Zusammengehörigkeitsgefühlder Kölner.

199 ASF, NA 1846, fol. 64v.200 ASF, NA 20492, fols. 92v.–93r. („ad omnem eius voluntatem Florentie, Colonie et

in quibuscumque partibus Alamanie Basse et ubicumque locorum“).201 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 87, 57, fol. 201v. („e

per dua sua frategli che sono nella Magnia“); er blieb dort bis ca. 1500 wohnen, ohnedie Miete bezahlen zu können: Ebd., 87, 58, fol. 43v.

202 ASF, NA 6084, fol. 106r./v.; 1486 agierte er dann als finanzieller Garant einesniederdeutschen Webers (ASF, NA 5276, fol. 217r.).

203 Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14), S. 193.204 Ann G. Carmichael: Plague and the Poor in Renaissance Florence, Cambridge

(Mass.) 1986, S. 73–77.205 ASF, Ufficiali poi Magistrato della Grascia 188, fols. 99r.–128v.; die höhere Zahl

bei Carmichael (wie Anm. II, 204), S. 73 beinhaltet wohl alle Toten, würden jedoch denDeutschenanteil noch weiter senken; bei diesen Zahlen ist auch zu beachten, daß beiweitem nicht alle Deutschen an der Pest starben.

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tristen Bilanz einer Seuche auf, die viele deutsche Familien dezimierte:so starb die erste Tochter des „Anichino di Gallo da Colonia“, Agnese,am 13. Juni, drei Tage später die Tochter Antonia, am 25. Juni derSohn Giovanni und zwei Tage später der Sohn Bastiano.206 Der KölnerWollweber „Currado di Guglielmo“ verlor all seine drei Kinder zwi-schen dem 23. Mai und 5. Juni,207 und ein nicht näher identifizierbarer„Scarolla tedescho“ seine Frau und drei Kinder zwischen dem 7. und10. Juli. Die große Mehrzahl der Opfer war zum Zeitpunkt ihres Todesin Florenz steuerlich noch nicht erfasst worden. An den deutschen Seu-chenfällen fällt ihre absolute Konzentration auf das Viertel von SantoSpirito auf (vierzig von vierundsechzig Fällen oder 62, 5%), währendauf die anderen drei Stadtviertel diesseits des Arnos gerade einmal vier-undzwanzig Fälle kommen. Die Deutschen von Oltrarno gehörten dasganze fünfzehnte Jahrhundert über stets zu den ersten Seuchenopfernim Frühjahr. Als eine Konsequenz hiervon sahen sich deutsche Weber(weitaus seltener: deutsche Mütter) aus dieser Gegend nur allzu häufigdazu gezwungen, die eines Elternteiles beraubten Kinder in die kom-munalen Waisenhäuser zu geben. Besonders für das „Ospedale degliInnocenti“ ist das häufige Vorkommen der „tessitori tedeschi“ zu bele-gen.208

Es gilt deshalb zu fragen: Inwieweit lassen sich die florentinischenTotenlisten für demographische Berechnungen im fünfzehnten Jahr-

206 Bereits 1420 war Anichino di Gallo als Mitglied der niederdeutschen Bruderschaftin Camaldoli genannt worden (Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36),S. 132); seine Katastererklärung von 1427 findet sich in ASF, Catasto 23, fol. 235r.(mit den fünf Kindern Bastiano, Antonio, Giovanni, Antonia, Iacopo). Im Januar 1431taucht keines der Kinder mehr auf (Catasto 343, fol. 64r.), und danach wurde auchAnichino di Gallo selbst nicht mehr veranlagt, obwohl er bis in die 1460er Jahre inFlorenz in enger Gemeinschaft mit den anderen Kölnern lebte (ASF, NA 11400, sub die6 martii 1438; NA 7223, fols. 7v.–8r.; NA 8521, ad diem 1 octobris 1452; Corporazionireligiose soppresse dal governo francese 87, 56, fols. 62v., 157v. (†1464); 87, 57, fols. 9v.,85v.).

207 Seine Katastererklärung 1427 in ASF, Catasto 23, fol. 593r.; zu 1431 in Catasto343, fol. 368r. (ohne die Kinder).

208 Tomoko Takahashi: Il rinascimento dei trovatelli. Il brefotrofio, la città e le cam-pagne nella Toscana del XV secolo, Roma 2003 (Biblioteca di storia sociale, 30), S. 42–43, 51 (freundlicher Hinweis auf diesen Text von Robert D. Black). Selbst deutscheAdoptionen italienischer Kinder können nicht so selten gewesen sein; so adoptierte1485 die „Barbera filia Iohannis de Alamania Alta teutonicha“ ein neugeborenes Mäd-chen namens Anna, das andernfalls im Findelhaus der „Innocenti“ gelandet wäre, dochwollte sie gleichzeitig der Mutter ein kurzes Gehalt für die Stillzeit bezahlen (ASF,NA 9872, fol. 65r.); außer der bei Takahashi erwähnten Lit. vgl. auch den Band derZeitschrift Médievales 35, 1998.

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hundert überhaupt benutzen?209 Da im fünfzehnten Jahrhundert immermehr Erwachsene in Hospitälern starben oder von Bruderschaften bei-gesetzt wurden, ist der Wert der „Libri dei Morti“ tatsächlich höchstbegrenzt. Dies gilt besonders für die deutsche Minderheit in Florenz.Für die in Bruderschaften organisierten Kölner, Aachener und Nieder-länder lassen sich deshalb kaum glaubhafte statistische Belege aus die-ser Quelle beibringen, ebenso wenig wie zu den süddeutschen Schus-tern nach der Gründung der sie umfassenden Bruderschaft.210 DerGrund hierfür ist selbstverständlich in der Begräbnispflicht in diesenKorporationen zu suchen.

Konkrete Aussagen über die Größe der deutschen Minderheit zurZeit ihrer „Blüte“ lassen sich deshalb nur aus einer einzigen Quellegewinnen, nämlich den im Jahre 1450 einsetzenden florentinischenTaufregistern. Nach David Herlihy und Christian Klapisch-Zuber wur-den in diesem einen Jahr 1,9% aller florentinischen Kinder von deut-schen Vätern geboren.211 Diese Zahl reduzierte sich jedoch bereits imfolgenden Jahrzehnt. Einer neuerlichen Zählung nach wurden in derPeriode vom 4. November 1450 bis 1. September 1464 nicht weni-ger als 451 deutsche Kinder geboren, was bei einer Gesamtgeburten-zahl von 28460 Geburten nur mehr einen deutschen Anteil von 1,6% ergibt.212 Vermutlich verminderte sich diese Zahl in den folgen-den Jahren weiter. Neben der Schwierigkeit, bei Namensgleichheit diejeweiligen Väter stets zweifelsfrei zu identifizieren, bleibt auch unsi-cher, ob in Anbetracht der höheren Geburtenrate tatsächlich auto-matisch von den Geburten auf den Bevölkerungsanteil der deutschen„Gemeinde“ geschlossen werden kann. Kinderzahlen von drei, vieroder fünf waren keine Seltenheit, was zusammen mit den im allgemei-nen in den Katasterangaben sehr viel niedrigeren Kinderangaben aufdie hohe Säuglings- und Kindersterblichkeit bei der deutschen, an der

209 Zu den „Libri dei Morti“ vgl. außer Carmichael (wie Anm. II, 204), die Bemer-kungen bei Mazzi, Toscana bella (wie Anm. II, 108), S. 103, die das zu den Jahr-zehnten vor 1430 gesagte bei Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14), S. 605ff.,relativiert.

210 Nur folgende identifizierbare deutsche Schuster wurden in den „Libri dei Morti“vermerkt: „Lione della Magna lavorante di scarpette“ (7. Juli 1429: ASF, Grascia 188,fol. 85r.), „Iacopo tedescho calzolaio, (…) in Borgo La Noce“ (6. August 1430: ebd.,fol. 119v.), und „Andrea del maestro Giorgio chalzolaio“ (2. März 1460: ASF, Arte deiMedici e Speziali, Libri dei Morti 245, fol. 10v.).

211 Herlihy / Klapisch-Zuber (wie Anm. II, 14), S. 421.212 Ich verdanke diese Zahl Karl und Anne Schlebusch (Aachen), die sich bei der

elektronischen Aufarbeitung dieser Daten große Verdienste erworben.

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unteren Stelle der sozialen „Leiter“ anzusiedelnden, Minderheit ver-weist. Doch erlaubt die Zahl der deutschen Geburten auch für dieseJahre noch eine Schätzung der deutschen Minderheit auf ca. 1% derGesamtbevölkerung, oder mehrere hundert Individuen (ungefähr 400–500).

Die Möglichkeit, in Florenz auch unter schwierigen ökonomischenBedingungen auszuhalten, hing gleichermaßen von der wirtschaftli-chen Situation, der Berufswahl, vom Zufall sowie dem persönlichenWillen und den Fähigkeiten ab. Vier abschließende Beispiele aus demKataster des Jahres 1427 mögen dies noch einmal illustrieren.213 Typischwar die Beschwörung eines aus Speyer stammenden, der Handschriftnach gebildeten Kommunalangestellten („commandatore“), ihm so-wohl die Steuern als auch den Verlust seines Arbeitsplatzes zu erspa-ren, da er sonst mit seiner Frau und seinen fünf Kindern bettelngehen müßte, der aber dann doch kurz nach seiner Steuererklärungvon der Bildfläche verschwand.214 Andere, wie der Wollweber „Orlandod’Ormanno de la Magna“, waren erst kurz zuvor als Emigrantenmit einer gewissen Summe Bargeldes gekommen und hofften auf ihrebaldige Rückkehr nach Deutschland, blieben dann jedoch mehrereJahre.215 Den meisten Deutschen gemein war jedoch wahrscheinlich dieBegeisterung, mit der ein Ulmer Schlüsselmacher 1427 auf eine mäßigeBesteuerung hoffte, weil er kaum neun Jahre in dieser großartigen Stadtgelebt hatte („è stato in questa magnificha città anni nove“), und dortauch bleiben wollte.216

Im Jahre 1427 wurde schließlich auch der fünfundfünfzigjährige„Corradus Pieri de Alamania“ als einer der vier Glöckner der Signorìa

213 Vgl. Gene A. Brucker: Florentine Voices from the ‚Catasto‘, in: ders., RenaissanceFlorence (wie Anm. I, 26), S. 133*–154*.

214 ASF, Catasto 63, fols. 572r.–573v. („Ricciardo di Giovanni della città di Spiradella Magna commandatore“); nach den Worten Goro Datis besaß die Signorìa „settecomandatori, uomini molto dotti e di buono sentimento; costoro sono deputati a staresempre all’uscio dell’udienza di detta signoria e sono quelli che rapportano loro leimbasciate di chi volesse loro parlare. E hanno per loro salario e sussidio fiorini 4 1/2 perciascuno mese, (…)“ (Antonio Lanza: Firenze contro Milano. Gli intellettuali fiorentininelle guerre con i Visconti (1390–1440), Roma 1991, S. 279 f.).

215 „Rechai di la Magna del mio patromagio nel 1426 fiorini quarantasei e quai fiorinitengho mia masseritia come si richiede a l’arte mia del tesser panni lani, e ’spetto di dìin dì risposta d’andar a ripatriare.“ (ASF, Catasto 25, fol. 626v.); zu 1431: ASF, Catasto344, fol. 397r., zu 1433: ASF, Catasto 443, fol. 370r.

216 ASF, Catasto 18, fol. 904r. („Giovanni di Giovanni da Olmo della Magnia alta,fabro“).

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im Kataster veranlagt,217 wie auch vier Jahre später.218 Bereits seit den1420er Jahren taucht Konrad als Leiter der Haushaltsführung des flo-rentinischen Kommunalpalastes daneben auch in den Rechnungsbü-chern des Spitals Santa Maria Nuova auf. Dort deponierte er in denJahren 1429 und 1447 große Geldsummen, die aus zwei verschiede-nen Mitgiftzahlungen stammten.219 Zunächst fällt auf, daß er schon inseinen Katastererklärungen nach 1427 nur mehr selten als „deutsch“bezeichnet wurde; daneben gelang es ihm geschickterweise, sich als„miserabile“ von den Steuerzahlungen befreien zu lassen, wie er 1433darlegte.220 Aufgrund des ausgesprochen niedrigen Gehalts der Glöck-ner des Palazzo Vecchio (fünf Lire alle zwei Monate, ungefähr einFünftel des Gehaltes der Stadtknechte), war diese Selbsteinschätzunggerechtfertigt.221 Wohl auch auf Grund der für ihn geringeren Lebens-haltungskosten verbesserte sich seine ökonomische Lage in den fol-genden Jahren jedoch erheblich. Im Kataster des Jahres 1442 mußteer bereits wieder auf verschiedene Steuerzahlungen in der Vergan-genheit zurückblicken, doch hatte er nun zwei verwaiste Geschwis-ter aus der Familie seiner Frau an Kindes statt adoptiert.222 Diesemuneigennützigen Akt mag es zu verdanken sein, daß ihm im Oktober1444 zusammen mit einem zu pensionierenden deutschen Kollegen einSteuerprivileg zugestanden wurde, das seine jährlichen Zahlungen anden „Monte“ auf die nicht unerhebliche Summe von sechs Goldflo-rin beschränkte.223 Aufschlußreich hieran ist besonders der Wortlaut,

217 ASF, Catasto 61, fol. 598r. („Churado tedescho chanpanaio de’ Signiori“).218 ASF, Catasto 389, fol. 415r. („chanpanaio e ispensiere de’ Signiori“; hier erscheint

auch der Grund der Geldeinlage Currados bei dem Spital Santa Maria Nuova, dasihm als neuen „commesso“ nun jeweils jährlich bestimmte Mengen an Mehl, Wein,Fleisch, Olivenöl und Brennholz liefern mußte).

219 ASF, Santa Maria Nuova 5054, fol. 150r. (der „chanovaio de’ Signiori“ hinterlegtim September 1429 130 Goldflorin); Santa Maria Nuova 5062, fol. 231 (der „guardianodella ghuardia spenssa“ hinterlegt weitere 250 Goldflorine im September 1447); zuden verschiedenen Ämtern des „spenditore“ und der Glöckner vgl. Rubinstein, ThePalazzo Vecchio (wie Anm. II, 127), ad indicem.

220 ASF, Catasto 482, fol. 409r. („Churado di Piero ispensiere de’ Signiori“).221 Seine Gehaltszahlungen aus den Jahren 1438 bis 1451 finden sich—wie die der all

der anderen Stadtknechte bis 1459—in ASF, Camera del Comune. Signoria, scritturediverse d’amministrazione 8.

222 ASF, Catasto 628, fol. 228r. („Churado di Piero ispensiere de’ Signiori“; dieVerwandschaftsbeziehung der beiden adoptierten Kinder erhellt aus ASF, ProvvisioniRegistri 135, fols. 88v.–89v.).

223 ASF, Provvisioni Registri 135, fols. 86v.–87 („Arrigi Iohannis provisio“, der über40 Jahre lang als Stadtknecht gedient hatte), fols. 88v.–89v. („Corradi Pieri de Alamaniacampanarii“).

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umfang und leitlinien der einwanderung nach florenz 111

in dem nicht nur die mittlerweile achtunddreißigjährige Karriere Kon-rads vom Stadtknecht zum Glöckner und Kassenwart des Kommunal-palastes („ministerium guardaspense dominationis“) rekapituliert wird,sondern auch sein langjähriger treuer, aufmerksamer Dienst in diesenÄmtern, an deren Ende die völlige Assimilation stand: „Und obgleicher der deutschen Nation entstammt, so fühlt er sich doch sowohl inseiner Liebe zu dieser Heimat, als auch hinsichtlich der Erhaltungihrer politischen Verfassung, ihrer Ehre, ihrer Erhöhung, als Florenti-ner. Denn hier wurde er seit seiner Kindheit erzogen, hier heiratete er,hier wohnt er und würde auch gerne, wenn ihm dies Der Herr gestat-tet, seine Tage beschließen.“224

224 „Et quod quamvis natione sit Alamannie, tamen velut florentinum se reputat quoad dilectionem huius patrie conservationemque status, honoris et exaltationis illius, quiaferme a sua pueritia in ea educatus est, et hic uxorem accepit et habet, et statuit,Domino concedente, in illa etiam finire dies suos.“ (ebd.). Nach dem baldigen Todseiner Frau heiratete er erneut, dieses Mal eine reiche Witwe (ASF, NA 1188, fols. 22r.–23r.; 27r.–28v.); vgl. ASF, Catasto 684, fol. 360r. („Currado di Piero della Magniafedelissimo servidore et canovaio della Signorìa“, 1447); diese Ehefrau war noch 1471am Leben (ASF, NA 16124, fol. 147v.; NA 14715, fol. 139). In seinem umsichtigenTestament vom April 1452 hatte er für diese und für seinen Adoptivsohn reiche Legatebestimmt, die alle vom Spital Santa Maria Nuova verwaltet werden sollten (ASF,NA 1218, fol. 245r./v.).

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kapitel iii

ELEMENTARE BEDÜRFNISSEUND BERUFLICHER ERFOLG

1. Kontaktaufnahme und Unterkunft

Was waren die allerersten Impressionen und Empfindungen eines ausDeutschland kommenden Handwerksgesellen im spätmittelalterlichenFlorenz? Was konnte sich ihm sofort erschließen, was erst im Verlaufeines längeren Aufenthaltes? Sicherlich hängt die Beantwortung dieserFrage im Einzelfall von den individuellen, subjektiven Vergleichsmaß-stäben des Wanderers ab und davon, welche Städte er auf seinem Wegan den Arno schon besucht hatte. War es jedoch nicht gerade ein Feier-tag oder befand sich die Kommune nicht im Krieg, dann kann der Ein-druck der wimmelnden, gleichermaßen vor Geschäftigkeit wie Reich-tum strotzenden Stadt kaum anders denn überwältigend gewesen sein.1

Das Staunen über die „Magnifizenz“ des Stadtbildes mag aber baldkonkreteren Überlegungen gewichen sein, wenn sich der Betreffendein der Stadt erst einmal ein Dach über dem Kopf suchen mußte. Fürdie niederdeutschen Weber und die süddeutschen Schustergesellen wardies relativ unkompliziert, konnten sie sich doch auf das weitumspan-nende Solidaritätsnetz verlassen, das ihnen auch in Florenz mit eige-nen „Schulen“ beistand (s.u., Kapp. IV, V). Was war jedoch mit jenenGesellen, die zwar beispielsweise in Venedig und Rom größere Grup-pen mit eigenen Bruderschaften bildeten, doch aus noch wenig klaren

1 Einen symbolischen Gehalt hatten die drei dem Kölner Ritter Arnold von Harff1495 gezeigten florentinischen „Wunder“: das religiöse Gnadenbild der Servitenkirche,das imperiale Symbol der Florentiner Löwen sowie als Veranschaulichung industriell-handwerklicher Modernität eine Seidenweberei; zu den spätmittelalterlichen deutschenReiseberichten aus Florenz vgl. Lucia Tresoldi: Viaggiatori tedeschi in Italia 1452–1870.Saggio bibliografico, 2 B.de, Roma 1975–1977; Europäische Reiseberichte des spätenMittelalters. Eine analytische Bibliographie, hrsg. v. Werner Paravicini, Teil 1: DeutscheReiseberichte, bearbeitet v. Christian Halm. 2. Durchgesehene und um einen Nachtragergänzte Auflage, Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien 2001(Kieler Werkstücke, Reihe D, 5).

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114 kapitel iii

Motiven in Florenz sehr wenige waren, wie die süddeutschen Bäcker-knechte?2

Die geradezu rituell bestätigte Änderung der persönlichen „Identi-tät“ in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellenkultur,die sich an dem Brauch des „Namenkaufes“ beim „Vertrinken“ beob-achten läßt,3 erfuhr in Italien noch eine Steigerung durch die vonden Behörden wohl bereits an den Stadttoren vorgenommene neueNamensgebung. Dieser haftete nicht wenig Zufälliges an.4 In psycho-logischer Hinsicht bedeutete der Namensverlust einen entscheidendenSchritt in die Anonymisierung des Betreffenden. Internationale Pro-bleme der Identifikation mußten sich dann ergeben, wenn beispiels-weise den deutschen Verwandten eines Auswanderers dessen neueNamensform nicht bekannt war, wie im Fall des in Florenz verstor-benen Augsburger Stadtknechtes „Ulricus Weyss, alias Magus [= Ari-gus] Suew(u)s agnominatus“, dessen Familie es 1430 aufgrund dieserSchwierigkeit nicht ohne weiteres gelang, sein Erbe anzutreten.5 Auchim Fall des im Juli 1436 in Florenz verstorbenen Kurienknechtes „Hen-ricus Burn alias Keseman“ wurde erst durch eine umständliche äußer-liche Beschreibung eine förmliche Identifikation mit dem in den Toten-büchern als „Arrigo di Piero della Magnia“ Geführten möglich.6

Selbst intern war das System der Namensgebung keineswegs so kon-sequent und undurchlässig, als daß sich nicht Verwirrungen ergebenkonnten. So wurde im Jahr 1389 aus dem Florentiner Gefängnis der„Stinche“ ein „Petrus Mact(e)i“ freigelassen, der sieben Jahre zuvorunter dem Namen „Petrus Orlandi della Mania Bassa“ wegen Körper-verletzung verhaftet worden war.7 Auch in einem Mordprozess gegen

2 Layer (wie Anm. I, 97).3 Vgl. Schulz, Handwerksgesellen (wie Anm. I, 83), S. 137; zur Namensgebung

unter den Soldrittern vgl. Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10), S. 154.4 Nur in Fällen, in denen der Betreffende Passierscheine oder ähnliche Papiere aus

anderen italienischen Städten vorweisen konnte, wurde wohl auf die dort vorgefundeneNamensform zurückgegriffen.

5 Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels (wie Anm. II, 169), Bd. 2,S. 252 f.

6 ASF, NA 15591, fol. 276r./v. („quod dictus Henricus erat iuvenis formosus et pulceret cum crinis albis et magnis in capite“), die Identifikation wurde durch den MainzerKleriker Iohannes Northen vorgenommen, der im diesem Jahr häufiger bei deutschenKurienangelegenheiten erwähnt wurde: ebd., fols. 188v.–190r., 266v.

7 ASF, Provvisioni Registri 78, fol. 166r./v.; 1395 schmachtete im Gefängnis ein„Gherardus Anichini de Flandria“, der unter einem anderen Namen, „ChirichusLeonis de Alamania“, festgenommen worden war (ASF, Soprastanti alle Stinche 91,fol. 78v.).

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elementare bedürfnisse und beruflicher erfolg 115

einen Flamen mußte 1448 durch Zeugen erst die Namensidentität einesder Mittäter festgestellt werden.8 Justizirrtümer und Fehlurteile konn-ten auch aus solchen Ungenauigkeiten entstehen.9 Mag zwar aus sol-chen Fällen ein wohl nicht nur in Florenz, sondern allgemein weiterverbreitetes Desinteresse am „eigentlichen“ Namen der Immigrantensprechen, so war doch in bestimmten Fällen die Überprüfung zumin-dest der Religion eines Menschen unumgänglich, wie in dem der jüdi-schen „Reina Iacobi de Alamania meretrix“, deren Glaube 1461 vordem Amt der „Otto di Guardia“ durch den Posener „Beniamin Calmalhebreus de Posina de Polach“ bestätigt werden konnte.10

Trotz seines neues Namens konnte kein Einwanderer seine „Iden-tität“ ganz hinter sich lassen. Deshalb darf angenommen werden,daß sich jeder deutsche Erstankömmling zunächst an seine eigenenLandesgenossen wandte, um Unterkunft, Informationen über even-tuelle Arbeitsmöglichkeiten oder noch weitergehende Auskünfte zuerhalten. Manche der deutschen Kaufleute konnten in Florenz aufein sich bereits anderswo angeeignetes Grundgerüst der italienischenSprache—wenn nicht gar Wörterbücher—vertrauen. Das gemeinsameEngagement im internationalen Handel weckte auch das florentini-sche Interesse an der deutschen Sprache. Für die Zentralität der Stadt

8 ASF, Podestà 4844, fols. 5v.–6v.: „Gualterius Burselle de Bramante de Allamaniaet Gualterius de Flandria fuit et est una et eadem persona et unum et idem corpushominis“.

9 Vgl. zur Hinrichtung eines 1454 unschuldig wegen Geldfälschung zum Tode ver-urteilten Deutschen, Biblioteca Nazionale Centrale, Firenze, MS II, I, 138, ohne Pag.(auch bei Giuseppe Rondoni: I „giustiziati“ a Firenze dal secolo XV al secolo XVIII,in: Archivio Storico Italiano ser V, 28, 1901, S. 209–256, S. 223). Eine umfassende Kri-minalstatistik kann hier natürlich nicht vorgelegt werden; daß sich unter den Hunder-ten von in Florenz im 15. Jht. Hingerichteten eine unverhältnismäßig hohe Zahl vonDeutschen befand (wegen Mordes, Geldfälschung usw.), ist jedoch aus der genanntenHandschrift offensichtlich.

10 ASF, Otto di Guardia e Balia della Republica 12, fols. 39v./40r.; 14, fol. 27r./v.; ineinem ähnlichen Fall mußte der Eid der Betroffenen über ihre Religion genügen wiebei der „Bella hebrea et meretrix“, die einen vierjährigen Sohn hatte (26. August 1472:ASF, NA 16828, fol. 295v.); der tiefere Grund für dieses Verfahren lag natürlich imkanonischen Verbot des christlich-jüdischen Geschlechtsverkehrs. Zur Einwanderungmittel- und osteuropäischer Juden vgl. nur Ariel Toaff: Migrazioni di ebrei tedeschiattraverso i territori triestini e friulani fra XIV e XV secolo, in: Il mondo ebraico. Gliebrei tra Italia nord-orientale e Impero asburgico dal Medioevo all’Età contemporanea,hrsg. v. Giacomo Todeschini, Pier Cesare Ioly Zorattini, Pordenone 1991, S. 5–29;Alessandra Veronese: Mobiltà, migrazioni e presenza ebraica a Trieste nei secoli XIVe XV, in: Scritti in onore di Girolamo Arnaldi offerti dalla Scuola nazionale di studimedioevali, a cura di Andrea Degrandi (et al.), Roma 2001 (Istituto Storico Italiano peril Medioe Evo. Nuovi Studi Storici, 54), S. 545–583.

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116 kapitel iii

spricht, daß von dem in den 1420er Jahren entstandenen Sprachlehr-buch des „Meisters Georg von Nürnberg“ auch eine florentinische Ver-sion bestand, die sich in zwei Handschriften erhalten hat.11

Die sprachliche Vermittlung bildete jedoch zu keinen Zeiten einwirkliches Problem. So beschäftigte die Seidenzunft, die „Arte PorSanta Maria“, im Jahr 1472 für alle Handelsfragen nicht weniger alsvier Übersetzer („interpreti delle lingue“), von denen drei Deutschewaren (Gherardo di Niccolò Biondo, Michele di Piero francioso, Tom-maso di Iacopo detto Tedeschino, Arrigo Zoppo tedescho).12 Nebenden professionellen Übersetzern boten sich spontan aber auch andereHilfen an.13 Als beispielsweise im Februar 1450 ein ungefähr achtzig-jähriger Pilger mit einem schwerverständlichen Dialekt im Spital SanBonifacio Lupi in der Via San Gallo erkrankte, rief man zwei deutscheFranziskanerbrüder aus dem Konvent von Santa Croce, die die letz-ten Anordnungen des Kranken für die Zeit nach seinem Tod erhell-ten.14 Ein anderer, aus Süddeutschland stammender, Pilger schenkte

11 Die Handschriften Oxford, Bodl. Canon. It. 291 und Florenz, BNF, Mgl. IV, 66(geschrieben 1467 von einem offensichtlich in Florenz lebenden Süddeutschen, Besitz-vermerk von „Niccolò Rucellai e compagni in Firenze“); vgl. vor allem Oskar Pausch:Das älteste italienisch-deutsche Sprachbuch. Eine Überlieferung aus dem Jahre 1424nach Georg von Nürnberg, Wien 1972 (Österreichische Akademie der wissenschaf-ten. Phil.hist. Kl., Denkschriften 111 = Veröffentlichungen der hist. Kommission 1); I‚Dialoghi‘ di Giorgio da Norimberga. Redazione veneziana, versione toscana, adat-tamento padovano, hrsg. v. Alda Rossebastiano Bart, Savigliano 1984; Cecilie Holl-berg: Handelsalltag und Spracherwerb im Venedig des 15. Jahrhunderts: Das ältestedeutsch-italienische Sprachlehrbuch, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 47, 1999,S. 773–791; Uwe Israel: Mit fremder Zunge sprechen. Deutsche im spätmittelalterlichenItalien, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 48, 2000, S. 677–696.

12 ASF, Mercanzia 310, fol. 29v.: der 1474 gestorbene, niederdeutsche, Gherardo diNiccolò Biondo hatte 1449 als Pferdeverkäufer begonnen und später auf den Beruf desWollwebers umgesattelt; auch der Hauptberuf des aus Bayern stammenden Tommasowar eigentlich der des Pferdeverkäufers. Als Zeuge war er z.B. 1462 bei dem Akt eines„Andreas olim Georgii Ormanni de Alamania“ anwesend (ASF, NA 16778, fol. 462r.; zuseiner Mitgliedschaft in der St. Barbarabruderschaft Battistini (wie Anm. I, 138), S. 142).

13 Vgl. Kurt Weissen: ‚Ci scrive in tedescho!‘ The Florentine Merchant-bankerTommaso Spinelli and his german-speaking clients (1435–1472), in: Yale UniversityGazette 74, 2000, S. 112–125, S. 122ff.; zu den Übersetzern der fremden Soldritter im14. Jht. s. Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10), S. 158 f.; vor dem Gerichtder „Arte della Lana“ sagten häufig die einheimischen Ehefrauen für ihre deutschenMänner aus (Franco Franceschi: La mémoire des ‚laboratores‘ à Florence au début duXVe siècle, in: Annales E.S.C. 1990, S. 1143–1167, S. 1144); zu einem Fall, in dem sichein flandrischer Zuhälter 1439 vor Gericht von einem Kölner „Ormanno di Giovanni“helfen lassen mußte, vgl. Brucker, Society (wie Anm. Einl., 23), S. 211 f.

14 ASF, Diplomatico, Normali, 1449 febbraio 19 (San Bonifacio), der Kranke hieß„Iohannes Iohannecti Vitlac de Ludienco de Namyin“, seine Übersetzer waren „fratre

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elementare bedürfnisse und beruflicher erfolg 117

zwei Monate darauf seiner Florentiner Wirtin „causa mortis“ einenGeldbetrag von achtzehn rheinischen Gulden; auch hierbei übersetz-ten zwei Deutsche seinen Willen.15 Im Jahr 1452 halfen zwei Landsleuteals „interpretatores“ einem deutschen Stadttrompeter bei der Anmie-tung eines Ladens in der Piazza della Signorìa,16 und weitere zwei Jahrespäter übersetzte ein deutscher Hausknecht für einen österreichischenPferdehändler (s.u., S. 195).

Eine noch wichtigere Vermittlerrolle kam wohl den deutschen Gast-wirten zu, von denen es in Florenz seit dem späten vierzehnten Jahr-hundert stets mehrere gab.17 Seit den „Commentarii“ Enea Silvio Pic-colominis ist man daran gewöhnt, in diesem Gewerbe geradezu eine„Spezialisation“ der Deutschen im spätmittelalterlichen und frühneu-zeitlichen Italien zu sehen.18 Für die Toskana fehlen hierzu allerdingsnoch eingehende Untersuchungen.19 Im Wirtsberuf war die Fluktua-tion, die horizontale Mobilität, ausgesprochen hoch. Deshalb wurdebereits 1391 von allen nicht aus Florenz stammenden, ortsfremden,Gastwirten, die dort ihr Handwerk ausüben wollten, die Hinterlegungeiner Kaution verlangt, damit sie nicht Gegenstände aus den von ihnengemieteten Häusern entwendeten und sich damit aus dem Staub mach-

Gotfrido quondam Iohannis de Colonia et fratre Rigo olim alterius Arrigi de Costantiaordinis minorum Sancti Francisci commorantibus Florentie in conventu Sancte Crucisdicti ordinis asserentibus, dicentibus et fidem reddentibus et facientibus se bene intelli-gere linguam, ydioma et loquelam infrascripti Iohannis“.

15 „et verba dixerunt tamquam turcimanni Nicholaus Staxii de Allamania Bassahabitator Florentie in populo Sancti Tomasii de Florentia et Arigo quondam Arigide Allamania Alta et habitator Florentie in populo Sancte Lucie Omnium Sanctorumde Florentia“ (ASF, NA 3015, fol. 217r.).

16 „Iohannes alterius Iohannis tubator nostrorum mangnificorum dominorum deAlamania omni meliori modo elegit in suos et per suos interpretatores MoreschumAndre et Arrighum Iohannis ambos de Alamania ad infrascriptam locationem faci-endam“ (ASF, NA 14180, fols. 128v.–129r.); zu dem Leinenweber Moreschus vgl. ASF,NA 3534, fol. 78r. (Mietvertrag 1445); NA 3535, fols. 12r., 13r., 37r. (weitere Mietver-träge); NA 14195, fol. 393v.; NA 9275, fol. 51r. (Testament, 1449).

17 Vgl. Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 21 f.; Selzer, DeutscheSöldner (wie Anm. Einl., 10), S. 86 f. (mit der Lit.).

18 „Pauca sunt mapalia eaque hospitia faciunt Theutonici. Hoc hominum genustotam fere Italiam hospitalem facit. Ubi non repereris hos, neque diversorum quaeras“(zitiert nach Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 21).

19 Zur allgemeinen Rolle der Wirtshäuser vgl. Zwischen Gotteshaus und Taverne.Öffentliche Räume in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hrsg. v. Susanne Rau, GerdSchwerhoff, Köln, Weimar, wien 2004 (Norm und Struktur, 21); zu Siena MaurizioTuliani: Osti, avventori e malandrini. Alberghi, locande e taverne a Siena e nel suocontado tra Trecento e Quattrocento, Siena 1994, S. 80, 112.

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ten.20 Zu den offiziellen Hoteliers gesellte sich noch eine nicht so kleineAnzahl privater Untervermieter, die gegen geringes Entgeld wochen-weise Zimmer und Waschdienste anboten („a settimana“).21

Aus diesen Gründen sollen hier aber nur wenige, nämlich die bedeu-tendsten deutschen Gaststätten im spätmittelalterlichen Florenz be-leuchtet werden. Nach dem Ende des St. Georgsspitals der deut-schen Soldritter in der Via San Gallo wurde der Gasthof „Zur Heili-gen Katharina“ in der Via Larga (heute: Via Cavour) wahrscheinlichzu einem der wichtigsten nationalen Treffpunkte. Bereits 1404 wurdedieser in der Hand eines wohl deutschen Gastwirtes erwähnt,22 und1410 vermietete ein anderer Deutscher dem „Albertus Hermanni deAlamania“ alle zu dem Gasthof gehörenden Hausgegenstände. Ausdem dabei aufgenommenen Hausinventar im Gesamtwert von hun-dertsiebenunddreißig Lire geht der bescheidene Charakter des Eta-blissements hervor: sechs kleine Betten, drei alte Matratzen, verschlis-sene Kissen und Decken, Küchengeschirr und -besteck (darunter aberimmerhin sechsundfünfzig Trinkgläser), zwei Tische mit den dazuge-hörigen Sitzbänken, und schließlich das Bett des Gastwirtes selbst.23 Inden 1420er Jahren war der Gasthof, der nun zum Besitz der Medici-Familie gehörte, an einen aus (Wiener?) Neustadt stammenden „Iaco-bus Averardi teutonicus“ vermietet und wurde nach dem Symbol derMärtyrerin auch manchmal als der „Albergo della Rota di SantaCaterina“ bezeichnet.24 Von dem Wirt haben sich zwei Testamente

20 ASF, Arte degli Albergatori 3, fol. 94r.; Arte degli Albergatori 4, fol. 55r.21 Vgl. den Fall der Kölner „domina Crestina Codardi teutonica“, von der 1482 seit

zwölf Jahren bekannt war, daß sie „se exercuisse in tenendo personas forenses ut vulga-riter dicitur ‚a septimana‘“ (ASF, NA 9871, fol. 221r./v.); 1492 mietete diese—wohl wie-derum als Wirtin—gleich zwei neue Häuser in der Via de’ Porciai an (ASF, NA 19461,ad diem 25 martii 1492). Dem „Curadus de Alamania“, der im „Chiasso de’ Vergho-gnosi“ „ad septimane“ vermietet, wurde dies 1479 zwar verboten (ASF, Otto di Guardiae Balia della Repubblica 50, fol. 76r.), doch noch 1487 findet man „Curradus olim Fede-rigi de Alamania hospes et retinens advenas ad septimanam“ (NA 10087, fol. 376r.).

22 „Giovanni di Giovanni et Mona Margherita sua donna oste a Santa Chaterinasotto chasa Soldo di ser Matteo“ (ASF, Prestanze 1404, fol. 6r.).

23 ASF, NA 2970, fols. 364v., 368r., 383r.24 ASF, Catasto 50, fol. 83r.; die Herkunft des „Iacobus olim Abrardi de Civi-

tate Nova de Alamania“ erhellt aus dem Friedensschluß des Wirtes des St. Georgs-Gasthofes, „Arrigus olim Ambrosii de Alamania“ mit einem deutschen, in Prato ansäs-sigen Schneider aus dem Jahr 1423 (ASF, NA 18512, fols. 8v.–9r.); vgl. auch ASF, Mer-canzia 1249, fol. 30r.; im Jahr 1424 wurde im St. Katharinen-Gasthof einer „LisabettaGeorgii de Salscpulcro“ (!) eine Schuld quittiert (ASF, NA 14143, fol. 68r.), und ein Jahrspäter kam es hier zu einer bewaffneten Auseinandersetzung eines Florentiners mitzwei Engländern (ASF, Provvisioni Registri 115, fols. 102v.–103r.).

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aus dem Abstand von fünf Jahren, von 1424 und 1429, erhalten, indenen er besonders seinen persönlichen Bediensteten- und Bekann-tenkreis bedachte. Unter ersteren findet man nicht weniger als dreiDeutsche, die direkt von ihm besoldet wurden („Druda teotonica“,„Katerina teotonica“, „Lazzerus teotonicus“), sowie unter den ande-ren weitere sechs Landsgenossen, darunter einen Barbier, einen Woll-weber, einen Schuster und eine Trödelhändlerin („domina Lena deAlamania merciaria“). Im zweiten Testament blieb von den großzügi-gen Legaten für seinen Umkreis allerdings nur mehr wenig übrig, undzum Haupterben bestimmte er nun das Spital Santa Maria Nuova.25

Noch 1429 wurde der Gasthof wieder für vier Jahre an einen Deut-schen vermietet („Hermannus olim Pieri de Alamania“), doch schonim folgenden Jahrzehnt wurde sein einstiger Zweck aufgegeben, als ervon den Medici als Wohnhaus an den Bildhauer Donatello vermietetwurde.26

Zu den Gasthöfen, in denen deutsche Besucher abstiegen, gehör-ten weiterhin die „Krone“ („Corona“) und der „Engel“ („Agnolo“), diebeide in der allernächsten Nachbarschaft, dem Borgo San Lorenzo,lagen.27 Gerichtsnotorisch wurde im Jahr 1380 der Fall, daß ein deut-scher Söldner im „hospitium Corone“ einem anderen dessen Brustpan-zer im Wert von achtzehn Goldflorin erst gestohlen und dann anschlie-ßend bei einem Pfandleiher versetzt hatte.28 Noch in den 1390er Jah-ren verstarben dort häufiger deutsche Reisende.29 Doch erst ein Jahr-hundert später scheint der Gasthof selbst wieder von deutschen Wirten

25 ASF, NA 19338, ad diem 2 septembris 1424, ad diem 10 aprilis 1429 (nur diesesTestament in ASF, Santa Maria Nuova 70, fol. 112r.); NA 19343, fol. 95v.

26 ASF, NA 683, fol. 144v.; ASF, Catasto 373, fol. 728r.; 468, fol. 612r. (1433).27 Daß „Agnolo“ mit „Engel“ und nicht mit „Lamm“ zu übersetzen ist, ist aus dem

weiter unten angeführten Rechnungsbuch des 16. Jhts. klar. Daneben gab es auchnoch einen zweiten florentinischen Gasthof „Zur Krone“ im Borgo degli Albizi ander Grenze zwischen dem Popolo S. Procolo und S. Maria in Campo, der allerdings1466 in ein Privathaus umgewandelt wurde (ASF, Diplomatico, a quaderno, 14662 giugno; NA 16826, fol. 150r.). In diesem Gasthof stiegen sowohl im Januar 1433die kaiserlichen Gesandten (s.u., S. 134), als auch im Juni 1433 Hartung Klux undDoktor Nicholaus „Stael“ (Stock!) ab (ASF, NA 2975, fol. 301r.; s. Friedrich BernwardFahlbusch: Hartmut von Klux, Ritter König Heinrichs V.—Rat Kaiser Sigmunds, in:Studia Luxemburgensia. Festschrift Heinz Stoob zum 70. Geburtstag, hrsg. v. FriedrichBernward Fahlbusch, Peter Johanek, Warendorf 1989 (Studien zu den Luxemburgernund ihrer Zeit, 3), S 353–403, S. 377), und noch im Jahr 1452 ein Teil des kaiserlichenGefolges Friedrichs III. (Petriboni (wie Anm. I, 64), S. 363).

28 ASF, Provvisioni Registri 69, fol. 70r.29 Vgl. z.B. ASF, Ufficiali poi Magistrato della Grascia 186, fols. 372r.; 408r.

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geführt worden zu sein, den beiden Brüdern „Leonardus“ und „Federi-cus Stasii Federigi de Alamania“ (1488).30

Wie die „Krone“ war der „Engel“ im Borgo San Lorenzo eine dermeistfrequentierten florentinischen Herbergen, an deren Fassade nochheute eine Inschrift daran erinnert, daß hier einst Michel de Montaigneabstieg (Nr. 24r.). Mit seiner Kritik an den florentinischen Etablisse-ments verträgt sich, daß hier nicht selten deutsche Gäste den Stra-pazen ihrer Reise erlagen.31 Einer der ersten Gastwirte im fünfzehn-ten Jahrhundert war dort „Giovanni di Gherardo tedescho albergha-tore“, der schon in den Steuerunterlagen des Jahres 1404 mit einemhohen Beitragssatz auftaucht.32 Im Jahr 1423 veranlaßte der eigentli-che Eigentümer des Gasthofes, das Spital Santa Maria Nuova, für des-sen Frau die Erstellung eines genauen Inventars, aus dem der durchausgehobene Standart des Hauses klar wird: in allen zwölf Zimmern, diejeweils eigene Namen besaßen, fand sich eine Liege mit dem zugehö-rigen Bettzeug, dazu kamen die Zimmer der Wirte, der Angestellten,die Küche, ein Ofen zum Brotbacken, ein Weinkeller und zwei Trink-stuben.33 Im Jahr 1427 wurde der Gasthof neuerdings an denselbenDeutschen vermietet34 (der ihn auch im Kataster des Jahres 1431 ver-anschlagte),35 und im Jahr 1435 wiederum an dessen Ehefrau, allerdingszusammen mit zwei neuen Geschäftspartnern.36

Nur kurze Zeit später traf man im „Engel“ einen zweiten deut-schen Wirt, nämlich um 1457/8, als in einer Liste der Schuldner derGastwirtszunft, der „Ars hospitatorum“, der „Staxius Federighi hospiteall’Angnolo in Borgho San Lorenzo“ erwähnt wurde.37 Dieser stammteaus Bayern („de Baviera“) und konnte damals bereits auf eine langeKarriere in diesem Handwerk zurückblicken, hatte er doch ungefähr

30 ASF, NA 1972, fol. 51r.31 Michel de Montaigne: Tagebuch der Reise nach Italien über die Schweiz und

Deutschland von 1580 bis 1581. Übersetzt, herausgegeben und mit einem Essay verse-hen von Hans Stilett, Frankfurt/M. 2002, S. 132; vgl. Sandri, Stranieri e forestieri (wieAnm. II, 188), S. 159, n. 21; ASF, NA 1878, IV, ad diem 10 ian. 1443(4).

32 ASF, Prestanze 2044, fol. 1r.; nachdem einer seiner deutschen Gäste im Jahr1422 das Zeitliche gesegnet hatte, verweigerte der „Iohannes Gherardi hospitator“ erstzwanzig Jahre später die Annahme dieses Erbes (ASF, Ospedale di San Matteo detto diLemmo Balducci 178, fol. 57v.; ASF, Repudie di eredità 10, fol. 27v.).

33 ASF, NA 19343, fols. 16v.–16trisr.34 Ebd., fol. 68r.35 ASF, Catasto 374, fol. 435r.36 ASF, NA 19341, ad diem 29 mar. 1435; NA 5234, fol. 13v.37 ASF, Giudice degli Appelli 84, fol. 237r. (1458); vgl. auch ASF, NA 16123, fol.

185r./v. (1457).

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elementare bedürfnisse und beruflicher erfolg 121

zwanzig Jahre zuvor als Gastwirt des Hauses „Zur Krone“ im Flo-rentiner Contado, in Firenzuola im Mugello, begonnen.38 Einer seinerbeiden Söhne, Leonardo, übernahm zunachst dieses Haus,39 doch nachdem Tod seines Vaters (1471) ging er nach Bologna, wo er seit spätestens1472 als Gastwirt des „Löwen“ arbeitete.40 Sein auch „Frizzi“ genann-ter Bruder Federico wurde in Florenz als Pferdehändler und -vermieter(„cozone“) erstmals 1463 bei seiner Zunfteinschreibung in die „Arte deifabbri e manischalchi“ aktiv.41 Nach seiner Heirat im folgenden Jahrwurde er noch in einer ganzen Reihe anderer Quellen als Pferde-,Getreide- oder Strohhändler („biadaiuolo“, „pagliaiuolo“) bezeichnet,der um 1480 ebenfalls kurz in Bologna lebte.42 Wahrscheinlich hattensich die beiden Brüder besonders auf den Warentransport fahrenderKaufleute auf der schwierigen Bergstrecke zwischen Florenz und Bolo-gna spezialisiert.43 Selbst nachdem „Frizzi“ zusammen mit seinem inBologna gebliebenen Bruder Leonardo 1488 die Florentiner „Krone“neu angemietet hatte, blieb er dem Handwerk des Pferdehandels treu.44

Seiner nationalen Gemeinschaft fühlte er sich jedoch kaum mehr ver-bunden, vermachte er doch in seinem ersten Testament von 1499 zwei

38 ASF, NA 732, fols. 163v.–164v. (Schiedsspruch des Giovanni di Cosimo de’ Medici);NA 3374, fol. 101v.; NA 14144, fol. 187v.; wahrscheinlich war er mit dem „Stasius Fede-rigi de Alamania“ identisch, der schon 1423 im Hause des Matteo Spini wohnte (ASF,NA 15196, fol. 105v.).

39 Vgl. ASF, Otto di Guardia e Balia della Repubblica 21, fol. 27r. (1468).40 ASF, NA 9488, fol. 34v.; NA 1972, fol. 51r.41 ASF, Arte dei fabbri e manischalchi 5, fol. 26v.; bereits 1460 war er („Frizi filius

ostis albergi S. Angeli in Borgo San Lorenzo“) aber auch als Opfer einer homosexuellenAttacke von seinem wahrscheinlichen Arbeitgeber, dem Pferdehändler Fede di Nanni,erwähnt worden: ASF, Ufficiali di notte e conservatori dell’onestà dei monasteri 3,fol. 31v.; 5, fol. 40r.

42 ASF, NA 9487, fol. 226v. („confessio dotis“ über immerhin 80 flor.); ASF, Montecomune o delle Graticole. Copie del Catasto 79, fol. 715r. (eine erste Veranlagung derFamilie war 1434 erfolgt; er selbst hatte 1451 eine Lehre bei einem Barbier begonnenund bei ihm wohnte schon seine verwitwete Mutter); vgl. ASF, Repudie di eredità 20,fol. 1v. (24. 9. 1471); ASF, Catasto 1015, I, fol. 611r. (1480); NA 3471, fol. 62v.; NA 16780,fol. 65v.; NA 3032, ad diem 28 aprilis 1472; NA 3035, fol. 459r.; NA 236, fol. 297r.(1477 in Florenz); NA 13469, fol. 446v. (1480: „prestator equorum habitator Bononie“);NA 16783, fols. 422r.; 439v.–440v.; NA 3036, fols. 144r./v. (Miete in der Via CampoCorbolini, 1480), 157r., 160r.–162r., 256r.

43 Es ist auffällig, daß sich gerade im Mugello—Scarperia, Vicchio, Firenzuola—ausgesprochen häufig deutsche Gastwirte fanden; wahrscheinlich kann man hier voneinem gut organisierten „Netz“ ausgehen.

44 ASF, NA 1972, fol. 51r.; NA 5243, fols. 73r., 168r., ad diem 21 mar. 1490(1);NA 5244, fols. 41r.; 91v.; es könnte sich bei diesen fünf Pferdeverkäufen natürlich auchum die Auflösung seines Geschäftes handeln.

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florentinischen Bruderschaften gewisse Legate,45 von denen dann aberin seinem endgültigen Testament drei Jahre später nichts mehr übrig-blieb.46 Neben „Frizzi“ arbeiteten stets noch mehrere andere bayerischePferdeverleiher in Florenz.47

Ein einziges Rechnungs- oder Schuldbuch eines deutschen Gast-wirtes hat sich in Florenz erhalten, nämlich das von 1517 bis 1553geführte Buch des sattsam bekannten „Agnolo“ im Borgo San Lorenzodurch den aus Köln stammenden „Giuliano d’Arrigho tedescho“. Auchein paar Deutsche hinterließen in diesem Buch ihre Signaturen, umihre noch nicht bezahlten Unterbringungskosten zu bestätigen.48 ImUnterschied zu diesem Kölner kamen die allermeisten in Florenz akti-ven Gastwirte jedoch aus Süddeutschland. Zu ihnen gesellte sich imfünfzehnten Jahrhundert noch ein zahlreiches und höchst umtriebigesVölkchen von deutschen Köchen, Tavernen- und Weinstubenbesitzernsowie Inhabern von Bordellen und Badestuben. Ihr Ruf war—ähnlichwie der der Gastwirte—aufgrund ihrer hohen Mobilität unter ihrenVermietern außerordentlich schlecht.49 Selbst wenn nicht alle ihrer Eta-blissements als erste Anlaufstation wandernder Handwerker taugten, sokann doch ihre gemeinschaftsbildende Rolle in der deutschen Kommu-nität als sicher vorausgesetzt werden (s. auch u., S. 198–199, 303). Nurauf die deutschen Badestuben sei hier kurz eingegangen.

Das öffentliche Badewesen, wie es in Deutschland bekannt war,war ähnlich auch in den mittelalterlichen Kommunen Italiens ver-breitet, selbst wenn hier von Anfang an gesetzgeberische Versuchezur „Disziplinierung“—darunter gehörte auch die Trennung der Ge-schlechter—unternommen wurden.50 Erst im Spätmittelalter wuchs dieTendenz, das Waschen als „intime“ Handlung zu verstehen, deren pri-

45 ASF, NA 5247, fol. 104r.46 ASF, NA 5248, fol. 156r./v.47 Vgl. schon Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 27, n. 5.48 Archivio dell’Ospedale degli Innocenti, Firenze, 13278 (alte ser. 144, 480) (freund-

licher Hinweis von Richard A. Goldthwaite).49 Maria Serena Mazzi: Prostitute e lenoni nella Firenze del Quattrocento, Milano

1991, S. 263, 267–270; Giovanni Cherubini: La taverna nel basso Medioevo, in: ders: Illavoro, la strada. Scorci di Medioevo, Napoli 1997, S. 191–224.

50 Vgl. z.B. die Lit. in Art. „Badewesen“, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 1, Zürich,München 1980, Sp. 1340–1341; in den florentinischen Statuten von 1322/25 finden sichRegeln über die verschiedenenen Tage, an denen Frauen und Männer baden sollten(Statuto del Capitano del Popolo (wie Anm. II, 12), V, cap. 82, S. 291 f.: „De modo eundiad stufas“); zum Begriff vgl. Disziplinierung im Alltag des Mittelalters und der frühenNeuzeit. Internationaler Kongress Krems an der Donau 8. bis 11. Oktober 1996, Wien

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vaten Charakter es zu schützen galt.51 In den florentinischen Quellen—abgesehen von dem eher humoristischen Bericht Poggio Bracciolinisaus Baden bei Zürich—mangelt es nicht an Stimmen, die die unhy-gienischen und vor allem als sittenlos eingeschätzten deutschen Bade-stuben ablehnten.52 Dabei gehörten in Italien die sog. „stufe dei tede-schi“ zu den wichtigsten Zentren des kollektiven Zusammenlebens dergermanischen Minderheiten. Dort konnten von der Reise erschöpfteWandergesellen sich nicht nur äußerlich wieder einigermaßen herstel-len lassen, sondern auch primären sexuellen Bedürfnissen nachgehen.53

Professionelle Bader praktizierten dort wahrscheinlich ihre Aderlässe.54

Ähnlich wie in Rom ist auch in Florenz der erste deutsche Bade-meister erst nach der Rückkehr der Kurie Papst Martins V. nach demKonzil von Konstanz nachzuweisen.55 Der Betreffende, ein „Franchusde Alamania olim hospitator et stufaiuolus“, war zwar im Jahr 1424vorübergehend inaktiv, doch wurde als seine Wirkungsstätte die ziem-lich verrufene Gaststätte „al Frascato“ angegeben, die ein bekanntesZentrum der Prostitution war.56 Dabei scheint dieser aus Würzburgstammende Gastwirt dort bis (oder wieder) in die 1450er Jahre ansäs-

1999 (Österr. Akad. d. Wiss., phil. Hist. Kl., Sitzungsberichte, 669 = Veröffentlichungendes Instituts für Realienkunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit, 17).

51 Philippe Braunstein: Dal bagno pubblico alla cura corporale privata: tracce peruna storia sociale dell’intimo, in: Ricerche storiche 16, 1986, S. 523–534; Georges Viga-rello: Wasser und Seife. Geschichte der Körperhygiene seit dem Mittelalter, Frankfurt,New York 1992 (frz. Orig. 1985).

52 Zu den florentinischen Badestuben vgl. nur G. Carocci: Le stufe e i bagni, in:L’Illustratore fiorentino. Calendario storico per l’anno 1909, Firenze 1908, S. 30 f.

53 Im Jahr 1461 traf man eine „Caterina de Florentia, meretrix alla Stufa de Floren-tia de’ Tedeschi“ (ASF, NA 693, fol. 304r.) und im Jahr 1466 zählte man drei „meretriciche stanno dalla stufa dei tedeschi“ (ASF, Ufficiali di notte e conservatori dell’onestàdei monasteri 9, fol. 21v.). Aus den vielen Fällen verbotener Prostitution, in denen die„stufa dei Tedeschi“ eine Rolle spielte, sei hier nur der erwähnt, in dem 1467 eineehemalige Sklavin, „Lucia de partibus Rossie“, im Bad Verkehr mit einem Dominika-nerbruder aus dem Konvent Santa Maria Novella hatte, der dort—natürlich—einenfalschen Namen benützt hatte (ASF, NA 11678, fols. 182r.–183r.).

54 In Florenz gab es eine große Anzahl deutscher „barbitonsores“, darunter „Bar-tholomeus Niccolai de Alamania barbitonsor commorans Florentie in populo SanctiLaurentii predicto ad stufam Teutonicorum“ (1482: ASF, NA 9636, fol. 94r./v.), undin der Via dell’Ariento den deutschen „Iohannes olim Georgii Iohannis barbitonsor“(1471: ASF, NA 7224, fol. 418r./v.).

55 Anna Esposito: Stufe e bagni pubblici a Roma nel Rinascimento, in: Taverne,locande e stufe a Roma nel Rinascimento, Roma 1999 (Roma nel Rinascimento ine-dita. 23 saggi), S. 77–93.

56 ASF, NA 15421, fol. 116r.; NA 1400, fols. 96v.–97r.; vgl. Trexler, La prostituzione(wie Anm. Einl., 23), S. 212; Mazzi, Prostitute (wie Anm. III, 49), passim.

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sig gewesen zu sein. Im Jahr 1453 mietete er zusammen mit einerNürnbergerin, die ebenfalls im „Frascato“ wohnte, von der Iohanni-terkommende San Jacopo in Campo Corbolini in der Via dell’Ariento,in unmittelbarer Nähe der „Via de’ Tedeschi“ (Via S. Caterina) zweiHäuser gegenüber der „Stufa dei Tedeschi“.57 Aus der Neuvermietungdes deutschen Badehauses 1452 an einen „Nicholaus alterius Nicholaide Alamania stufaiuolus“ geht hervor, daß der Würzburger dessen Vor-mieter gewesen war. Strenge moralische Vorschriften bei der Neuver-mietung legen weiterhin nahe, daß er es mit der Einhaltung der gutenSitten nicht immer so genau gehalten hatte.58

Seit wann bestand jedoch das „Badehaus der Deutschen“ in der Viadell’Ariento? Bereits 1434 und 1435 hatte eine Deutsche in der Via dellaStufa an der Piazza San Lorenzo die sog. „Stufa delle Donne“ gemie-tet,59 und in den Jahren 1442 und 1443 begegnen gleich zwei nordischeBademeister, ein „Arigus Bacchatelli de Allamania“,60 und der Kölner„Cristianus Ormanni“ in der Via dell’Ariento.61 Erst ab 1462 lassensich jedoch auch in der archivalischen Überlieferung von San Jacopo inCampo Corbolini die verschiedenen Mieter der „Stufa de’ Tedeschi“in der Via dell’Ariento belegen: seit ungefähr 1457 bis 1464 wohnte dortein deutscher „Biagio di Currado maestro di stufa“,62 1465 bis 1471 eine„Maddalena d’Arigho da Zara“ (Kroatien) zusammen mit einem „Gio-vanni di Giovanni della Magna“,63 und ab 1471 eine—wohl aus Weselstammende—„Bella di Giovanni di Colonia della Magna“.64 Danebenmuß es jedoch in derselben Straße noch eine zweite deutsche Bade-stube gegeben haben, die zwischen 1468 und 1475 von einem „Gio-vanni di Meglio di Maso“ aus Castelfranco und seit 1480 von einem

57 ASF, NA 6002, fol. 145r./v.; NA 1789, fol. 315v.58 ASF, NA 20327, fols. 27v.–28r.59 ASF, NA 13302, fols. 29v.–30r.; NA 13302, III, fol. 113r.60 ASF, NA 3009, fol. 462r.61 ASF, Na 5234, fol. 231r./v.62 Sein erster Mietvertrag in ASF, NA 21061, VI, ad diem 8 april. 1457: damals

schon bestand die „Stufa“ aus mehreren Häusern. Im Jahr 1466 wird er als „stufaiuoloal Borghese“ erwähnt (ASF, Mercanzia 1443, fol. 638v.).

63 ASF, NA 320, fol. 29r.; NA 14713, fols. 123v.–124r.; ihr erster Geschäftspartnermietete nach Auflösung des Mietvertrages 1471 eine neue Badestube im zentralenPopolo von San Miniato tra le Torri (ASF, NA 4825, fol. 71v.), und schloß erst 1486eine Endabrechnung in ihrem Namen ab, als sie schon längst gestorben war (ASF,NA 15844, II, fol. 226r.).

64 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 132, 473, fol. 35v.;dieselbe Bella wohnte dort noch 1495, ebd., 132, 474, fols. 9v.–10r.

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Florentiner innegehalten wurde.65 Zumindest im Falle des Giovanni diMeglio ist klar, daß seine Kontakte zur deutschen Kommunität sehreng gewesen sein müssen, gehörte er doch zu den späteren Wohltäternder St. Barbarabruderschaft (s.u., S. 198–199). Und ein anderer Ver-mieter eines Badehauses an einen Deutschen, Baldinaccio d’Antoniodegli Erri, verheiratete 1480 seine Tochter an einen deutschen Schus-ter.66

Eine „allererste Hilfe“ und elementare Gastfreundschaft für auslän-dische Pilger und Reisende gewährleisteten schließlich auch alle großenflorentinischen Spitäler, von denen besonders Santa Maria Nuova, SanMatteo detto di Lemmo Balducci, San Bonifacio Lupi und auch SanPaolo zu nennen sind.67 Wer immer beispielsweise die Listen der imfünfzehnten Jahrhundert hier Verstorbenen durchsieht, wird über dienicht enden wollenden Sequenzen deutscher Namen—besonders inden römischen Jubiläumsjahren—staunen, die durch ihre Allgemein-heit („Giovanni di Giovanni della Magna“, „un tedescho“) aber kaumspezifische Aussagen zulassen. In mehr als 90% dieser Fälle handelte essich um arme Reisende, die außer ihrer Kleidung kein eigenes Habund Gut hinterließen. Daneben standen zumindest im größten die-ser Spitäler, Santa Maria Nuova, stets deutsche Wundärzte, Barbiere,Krankenbetreuer und Kapellane in Sold, die ebenfalls Interpretations-und Übersetzerdienste leisten konnten.

2. Kreditvergabe und Berufswahl

Die ausgesprochen hohe Mobilität im Gaststättengewerbe beweist, daßhier größere Reichtümer kaum zu erwirtschaften waren. Um so wich-tiger war die Existenz der deutschen Gasthäuser jedoch für alle vonjenseits der Alpen kommenden Wanderer. Hier war es für einen ganzauf sich allein gestellten Handwerker ein Leichtes, sich in seiner lands-mannschaftlichen Substruktur schnell zurechtzufinden und Ansprech-partner für eventuelle Gesuche ausfindig zu machen. Entschloß sich derBetreffende zum Bleiben, stellte sich als erste Aufgabe die der Arbeits-suche. Zumindest für die Hausbediensteten, Stall- und Stadtknechte,

65 ASF, Catasto 1017, fol. 329r.; NA 13280, IV, fol. 446v.; NA 13294, fols. 18r.–19r.(1485); NA 13296, fols. 110r./v.; 116r.–117r.

66 ASF, NA 6083, fols. 8v., 9r./v.67 Sandri, Stranieri e forestieri (wie Anm. II, 188); dies., Ospedali e utenti (wie Anm.

II, 188).

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selbst wenn diese des Italienischen noch nicht mächtig waren, ist einreger Arbeitsmarkt belegbar, der von professionellen Arbeitsvermittlernbeherrscht wurde, die nicht selten selbst mitteleuropäische Immigran-ten waren (s.u., S. 316).

Günstige Arbeitsmöglichkeiten ergaben sich auch dann, wenn einImmigrant billig, bestenfalls sogar auf Kredit, von einem anderen,der die Stadt verlassen wollte, dessen Arbeitskapital erwerben konnte.So konnte etwa die Weitergabe zweier Webstühle—selbst wenn dieseEigentum eines Dritten waren—unter den Kölner Wollwebern derGrund eines Darlehens sein (1457).68 Die durch gegenseitige Kredit-gewährung, Bürgschaften und Spenden entstehende finanzielle Ver-flechtung zwischen den deutschen Einwanderern war eine höchst kon-krete Form der nationalen Solidarität. Oft waren dies ganz „uninteres-sierte“ Gaben, wie im Fall des „maestro Arigho di Prussia“, der 1470dem Spital San Matteo einen kleinen Betrag zukommen ließ, damites den Unterhalt eines blinden Landsmannes („Nicholò ciecho tede-scho“) bestreiten konnte.69 Einzelne Weber zählten unter ihren deut-schen Berufskollegen über ein Dutzend Schuldner, darunter auch übergrößere Summen.70 Von den Gläubigern konnten solche Kredite selbst-verständlich an Dritte abgetreten oder verschenkt werden. Ein hollän-discher Schuster verkaufte beispielsweise einem anderen, aus Middel-burg stammenden Schuhmacher 1476 für drei Goldflorin seinen Anteilam Erbgut seiner verstorbenen Mutter.71

Nationale Darlehen, selbst wenn sie relativ unbedeutend erschei-nen, konnten sich über weite temporale und geographische Räumeerstrecken. So verpfändete im Jahre 1450 ein bei einem Florenti-ner Spital beschäftigter Limburger Bürger („Pierus Iohannis Molnercivis de Limpurgo“) einem „Iacobo Minchen / Mindren (?) de Neu-torshausen“ all seine Limburger Güter, damit ihm dieser vierund-vierzig rheinische Gulden vorstreckte;72 gleichzeitig sollte für ihn einNürnberger Weber in Venedig—wo auch sein Neffe Franciscus als

68 ASF, NA 3023, fol. 266r./v.69 ASF, Ospedale di San Matteo detto di Lemmo Balducci, 257, fol. 26v.70 ASF, NA 16200, fols. 400v.–401r.; NA 299, fols. 306v.–307r.71 ASF, NA 3034, fols. 408r.–410v.; ähnlich verschenkte 1446 auch der „Iohannes

olim Guiglielmi Gherardi de Rodi de Alamania“ an seinen Neffen „Arrighus olim alte-rius Arrighi de Brio de Colonia de Alamania“ seinen Kredit bei „Manuellus Michaellisde Scherano“ (ASF, NA 316, fol. 48r./v.); letzterer war ein Leinenhändler, mit demes 1452 zur bewaffneten Auseinandersetzung und anschließendem Friedensschluß kam(ASF, NA 10209, ad diem 26 martii 1452).

72 ASF, NA 9276, fol. 58r./v.

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Kürschner („vaiarius“) arbeitete—versuchen, einige seiner Kredite beieinem deutschen Wollweber beizutreiben.73 Erst im Jahr 1454 wurde dieSchuld des Piero als beglichen quittiert.74 Ein Augsburger Stadtknecht,auf dessen Namensform diesmal besonders geachtet wurde („Arrigusalias Ulrich filius Marchionnis Corradi de Augusta partium AlamanieAlte in partibus Suavie“), ernannte 1462 seinen Vater zum Prokura-tor, um in seiner Heimatstadt von ihm in Florenz gezahlte Darlehenzurückzufordern.75 Oft waren solche Anleihen durch den Status derMobilität selbst konditioniert, wie beispielsweise 1478, als ein GenterReiterbote in Florenz seine Geldschuld gegenüber einem Antwerpe-ner bekannte, der ihn über zwei Monate während seiner Krankheitgepflegt hatte.76

Noch häufiger stellte sich diese finanzielle Solidarität jedoch in derForm von Zahlungsbürgschaften, „fideiussiones“, dar, die üblicherweiseinnerhalb eines bestimmten beruflichen Umfeldes geleistet wurden. Sogarantierte für einen deutschen Lautenspieler oder -bauer („magisterliuti“), der sich 1456 bei dem Würzburger Bordellwirt Franchus im„Frascato“ einmietete, ein deutscher Pfeifer die Mietzahlung,77 undähnlich bürgte der bekannte Kapellmeister und Komponist HeinrichIsaak zusammen mit einem anderen Sänger 1489 für die Mietzahlun-gen eines deutschen Trompeters.78 Solche Garantien waren vor demSchuldgericht der „Mercanzia“ gegenüber den Bürgen einklagbar.79

73 ASF, NA 9276, fol. 71r./v.; vgl. NA 9279, fols. 286v.–287r.74 ASF, NA 7223, fols. 118v.–119r.75 ASF, NA 16825, fol. 234v. (die Schuldner waren „Iohannes Buemme et Guglielmus

vocatus Maleferro“); offensichtlich hing dieser Akt auch mit dem Tod der Mutter desStadtknechtes und dem notwendigen Erbantritt zusammen (NA 16778, fols. 486v.–487r.;vgl. auch NA 4822, fol. 29v.); im Jahr 1467 firmierte er als Leinenweber (NA 10084,fol. 22r.).

76 ASF, NA 9871, fol. 70v./71r. („Egidius Nicholai de Flandra de Gandavo cursor“).77 ASF, NA 20284, fol. 67v.78 ASF, NA 1972, fol. 147r. (der „trombone“ hieß „Augustinus Ulrighi de Almania“,

die „fideiussores“ waren „Cornelius Laurentii de Almania et Arrigus Ugonis (= H.Issak, L.B.) etiam de Almania cantores“); zu Issak vgl. jüngst Francis William Kent:Heinrich Isaac’s Music in Laurentian Florence. New Documents, in: Die Lektüre derWelt. Worlds of Reading. Zur Theorie, Geschichte und Soziologie kultureller Praxis.Festschrift für Walter Veit, hrsg. v. Helmut Heinze, Christiane Weller, unter Mitwirkungv. Heinz Kreutz, Frankfurt/M., New York (…), 2004, S. 367–371.

79 Vgl. z.B. die Klage des Frankfurter „Guglielmo di Piero sarto della Mangnia“gegen „Salvadore famiglio de’ Signiore chome principale et Ruberto di Nicolò tessitoredi panni lini tedescho chome mallevadore“ über die Nichtbezahlung einer Mitgift 1466:ASF, Mercanzia 1445, fols. 487v.–488r.; zu dem Schneider vgl. ASF, NA 1843, fols. 237v.,241r.; NA 5865, ad diem 15 sept. 1465.

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In Florenz bestanden keine deutschen Geldverleiher, die ihren ärme-ren Landsleuten Kredite hätten bereitstellen können. Deren Notla-gen konnten im Allgemeinen auch nicht durch die sich stets knappbei Kasse befindenden nationalen Organisationen, die Bruderschaf-ten, behoben werden. Ähnlich wie im Falle der deutschen Soldritter(s.o., S. 32) wurden die Liquiditätsengpässe der deutschen Handwer-ker vor allem von den jüdischen Pfandleihern geschlossen.80 Dies läßtsich auch anhand des Auftretens internationaler Münzen bei Beschlag-nahmungen des Eigentums dieser Pfandleiher belegen wie etwa 1461.81

Selbst ohne verpfändbare Güter oder eigene Barmittel waren deut-sche Handwerker jedoch nicht grundsätzlich vom florentinischen Wirt-schaftskreislauf ausgeschlossen, in dem sowohl die Naturalwirtschaft alsauch auf Kredit beruhende Transaktionen überaus verbreitet waren.Zwei Beispiele aus den Steuererklärungen des Jahres 1427, dem ersten„Catasto“, müssen hier genügen.

Darin gab beispielsweise ein an der Piazza de’ Frescobaldi wohnen-den deutscher Leinenweber Schulden in Höhe von zwanzig Goldflo-rin für ein gekauftes Stück Land an, das er noch nicht bezahlt hatte;weitere sieben Goldflorin schuldete er seinem deutschen Webergesel-len, vier Goldflorin einem Landsmann für ein Darlehen; unter seinenGläubigern fanden sich weiterhin Florentiner, die ihm Öl und Fleisch

80 Zu Pistoia vgl. Ludovico Zdekauer: L’interno d’un banco di pegno nel 1417 condocumenti inediti, in: Archivio Storico Italiano ser V, 17, 1896, S. 63–105, S. 94, 96,105 (ein deutscher Schuster); zu Florenz: Flavia Careri: Il „Presto ai Quattro Pavoni“:dal libro-giornale di Isacco da San Miniato (1473–1475), in: Archivio Storico Italiano159, 2001, S. 395–421, S. 409 (deutsche Schneider), 411 (deutsche Weber); ASF, Catasto23, fols. 223r.; 267r.; Catasto 49, fol. 705r.; ASF, Mercanzia 1329, fols. 507v.–508r.:„Anichino di Giovanni d’Allemagna tessitore di panni lani“ wurde in San Miniato alTedesco von „Gagliardo d’Antonio d’Abraam giudeo“ in Schuldhaft genommen, umdie Schulden des „lanaiuolo“ des Anichino beizutreiben (1428/9). Zu den Schuldeneines Mainzer Priesters und Propstes der Heiligkreuzkirche in „Morcusen“, „TilemannHaferius“ bei einem „Ysaac Iacobi ebreus“ (30. Juni 1452) vgl. ASF, NA 20440 (addiem).

81 Vgl. Marino Ciardini: I banchieri ebrei in Firenze nel secolo XV e il Monte diPietà fondato da Girolamo Savonarola. Appunti di storia economica con appendice didocumenti, Borgo San Lorenzo 1907 (Nachdruck, Firenze 1970), S. 53; zu deutschenMünzfunden in der Toskana vgl. Lucia Travaini: Il ripostiglio di fiorini tedeschi daFonterutoli (Castellina in Chianti, Siena) 1949, in: dies. (Hrsg.), Moneta locale, monetastraniera: Italia ed Firenze II–XV secolo. The Second Cambridge Numismatic Sympo-sium. Local Coins, Foreign Coins: Italy and Europe 11th–15th centuries, Milano 1999(Società Numismatica Italiana—Collana di Numismatica e Scienze Affini, 2), S. 397–400.

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geliefert hatten.82 Ein anderer, angeblich dreiundachtzigjähriger, deut-scher Wollweber hatte vergleichsweise weit geringere Schulden in Höhevon vierzig Lire, darunter an zwei seiner Verleger („lanaiuoli“), sei-nen Vermieter (die Abtei von „Camaldoli“), sowie für Einkäufe vonMehl, Wein und getrocknetem Fleisch.83 Neben den jüdischen Pfand-leihern findet man häufig auch die Verkäufer von Lebensmitteln alsgleichzeitige Gläubiger mehrerer deutscher Handwerker.84 Dazu gehör-ten besonders die florentinischen Bäcker.85

Generelle Aussagen, bis zu welcher Höhe Einwanderer auf dieseWeise persönliche Schulden anhäufen konnten, bevor sie entweder imSchuldgefängnis landeten oder zur heimlichen Emigration gezwun-gen wurden, sind nicht möglich. Offensichtlich hing diese Summe vonder Profession ab, konnten doch beispielsweise die deutschen Schusteroder Leinenweber zumindest in Einzelfällen weitaus höhere Schuldenansammeln als ihre Landsleute unter den Wollwebern (s.u., S. 242–247).86 Grundsätzlich gilt es zu bedenken, daß bei Schuldprozessengegen letztere allzumeist wenig zu holen war, weshalb solche Kredite inder großen Mehrzahl einfach abgeschrieben wurden.87 Aus der anläß-lich des Katasters 1427 vorgelegten Bilanz der Wollverlegers „Salve-stro di Lodovicho Ceffini e compagni lanaiuoli“ läßt sich neben derMobilität auch die hohe Mortalität unter den deutschen Wollwebern

82 ASF, Catasto 17, fol. 133r./v.83 ASF, Catasto 23, fol. 140r./v.84 Der bei „Anichino d’Averardo“ genannte Mehlverkäufer Iachopo d’Antonio bei-

spielsweise auch bei „Agnolo di Giovanni della Magnia“ (ASF, Catasto 23, fol. 183r./v.),„Anichino di Giovanni di Cholognia“ (ASF, Catasto 23, fol. 223r./v.), und „Nicholò diFederigho tedescho“ (ASF, Catasto 26, fol. 601r./v.).

85 Vgl. die „portate“ des Feo di Romano 1427 und 1431, in: ASF, Catasto 24,fol. 861r.; Catasto 343, fol. 553r; auch im Testament des Aachener Wollwebers „Carlodi Bartolomeo di Giovanni“ (1454) entfiel eine der höchsten Schulden von 24 Lire aufeinen Bäcker (NA 732, fol. 225r./v.).

86 Zu den hohen Schulden des Kölner Leinenwebers Gherardo di Piero 1463 vgl.ASF, Mercanzia 295, fols. 216v.–217r.

87 Charakteristisch die Resignation eines Vermieters, Giovanni di Bartolo dell’Aba-cho: „E debo avere da Cristiano d’Arigho tedescho tesitore di pani lani fiorini 9 1/2

per pigione d’una chasa che tenne da me, la quale io tenea a pigione da Stefano diser Piero setaiuolo, i quali danari sono come perduti, però che d’agosto che passò e’fu preso per molti debiti et io il feci stagire nelle Stinche et ivi infermò et per pietà emisericordia sanza essere pagato ne lo chavai ed è sì povero ch’io gli ò fatti perduti.“(ASF, Catasto 24, fol. 1174r.; vgl. auch die Katastererklärung desselben Cristiano mitGesamtschulden über 50 Goldflorin: ASF, Catasto 23, fol. 581r.; derselbe ist zwar noch1429 in Florenz nachzuweisen (ASF, NA 7388, fol. 109v.), doch nicht mehr im Katasterdes Jahres 1431.

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als Grund dafür feststellen, daß deren Kredite oft schon nach wenigenJahren als „verloren“ („perduti“) eingestuft werden mußten.88

In der in Florenz verbreiteten Kreditwirtschaft mag auch einer derGründe dafür gesucht wurden, daß sich die deutschen Bäcker in die-sem ihnen möglicherweise nicht günstigen Markt kaum länger haltenkonnten.89 Einer der allerersten deutschen Bäcker war der „Chonzodi Giovanni della Magna“, der bereits 1418 in die Zunft eingeschrie-ben wurde, und noch 1427, als Sechzigjähriger, mit seinem Laden imBorgo Pinti im städtischen Kataster auftauchte.90 Der nach 1437 belegteFlame „Iohannes Nicolai de Alamania fornarius“ stammte eigentlichaus Tournai („de Torne“), heiratete 1439 eine Bäckerin („fornaria“) undhinterließ 1446 ein Testament, in dem er seiner Landsleute gar nichtgedachte; sein Laden lag an der Piazza de’ Mozzi.91 Der aus dem Hen-negau stammende „Giovanni di Giovanni francioso“ kaufte 1457 eineBäckerei an einer Ecke der—heute so bezeichneten—Via Sant’Egidio(„Canto di Santa Maria Nuova“), womit er direkter Nachbar der nie-derländischen und belgischen Leinenweber wurde (s.u., S. 159).92 Derwie dieser verheiratete „Michele di Benedetto tedescho fornaio“ hatteseinen Laden im Borgo San Lorenzo, wurde auch als „Ungar“ bezeich-net und belieferte seit seiner Trennung von seinem Geschäftspartner1463 vor allem das Spital San Matteo mit Brot.93 Daß besonders diedeutschen Weber ein Interesse am „einheimischen“ Brot hatten, erhellt

88 ASF, Catasto 29, II, besonders fols. 367r.–371r.: offensichtlich war die Gesellschaft,die „ragione“, 1407 gegründet wurden, und gegenüber achtzehn deutschen „debitorichattivi“ fanden sich gerade zwei deutsche Weber unter den „debitori buoni“.

89 Daß deutsche Bäcker in Rom vor allem deutsche Kunden belieferten, zeigt Esch,Un notaio tedesco (wie Anm. I, 128), S. 192–198; zu den florentinischen Bäckereienvgl. Giulio Gandi: L’arte dei fornai nell’antica Firenze, con lo statuto inedito dell’arte,Firenze 1930; ders.: Pistores. Note storico-corporative sui panificatori, Firenze 1931.Vermutlich waren nicht nur Geschmacksfragen für den Erfolg oder Mißerfolg einesBäckers ausschlaggebend, sondern auch das Vertrauen in seine Hygiene, das in Florenzmöglicherweise gegenüber den Deutschen fehlte.

90 ASF, Arte dei Fornai 3, ad diem 9 novembris 1418; Catasto 57, fol. 433r.91 ASF, NA 2669, fol. 15r.; NA 14307, fols. 246r.; 388r./v.; zu seiner Mitgliedschaft in

der St. Barbarabruderschaft s. Battistini (wie Anm. I, 138), S. 120: „Johan Nicolaes sonvan Dornick“; ein anderer (?) „Giovanni di Giovanni di Niccolò francioso“ (sic) hattedort noch 1458 seine Bäckerei (ASF, Catasto 785, fol. 77r.; NA 10460, fol. 54v.).

92 ASF, NA 9279, fol. 102v.; sein Testament und das seiner Frau (1459) in ASF,NA 9280, fol. 6v.; zu seiner Mitgliedschaft in der St. Barbarabruderschaft s. Battistini(wie Anm. I, 138), S. 120, 137.

93 ASF, Catasto 923, fol. 82r.; NA 2343, fol. 136r.; NA 7911, fol. 129v.; NA 16127,fol. 325r.; Mercanzia 295, fols. 224v.–225r. (Inventar seiner Bäckerei, 1463); Ospedale diSan Matteo detto di Lemmo Balducci 186, fol. 57r.

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auch aus dem für fünf Jahre geschlossenen Mietvertrag des extra ausPistoia gekommenen „Ormannus Ciulli de Alamania superiore for-naio“, für den zwei deutsche Weber 1474 die Bonität garantierten.94

Von anderen deutschen Bäckern in Florenz weiß man jedoch kaummehr als ihre Namen.95 Als geradezu typisch muß deshalb der Fall des„Nicholaus Pandolfi de Alamania fornarius“ erscheinen, der 1478 ineiner „deutschen Gegend“, der Via dell’Ariento, für vier Monate eineBäckerei mit allem Zubehör mietete, doch schon 1480 die Stadt wiederverlassen hatte.96

Was auch immer die genauen Gründe des ausbleibenden wirtschaft-lichen Erfolges der deutschen Bäcker waren, so ist doch klar, daß sich—um bei dem gewählten Beispiel zu bleiben—ein wandernder Bäcker-geselle in der Arnostadt schnell vor die Alternative des Berufswech-sels oder der Weiterwanderung gestellt sah. Daß in einem ganz all-gemeinen Sinn die Annahme einer Beschäftigung von den ökonomi-schen Umständen abhing, läßt sich besonders an den „unehrlichen“,„infamen“, Berufen wie beispielsweise dem des Henkers beobachten(„manigoldo“, „boia“, „minister iustitie“).97 Zu dieser blutigen Aktivi-tät wurden das ganze Spätmittelalter über Fremde, besonders Deut-sche, „strafweise“ herangezogen, bis sich im fünfzehnten Jahrhunderteine Professionalisierung des Amtes abzeichnete, mit der dem Henkereine feste Anstellung und der Meistertitel zuerkannt wurde.98 Auch hier

94 ASF, NA 16782, fol. 346r./v.95 „Guglielmo di Colonia fornaio“ (1431: ASF, Catasto 343, fol. 553r.); „Stefano del

maestro Stefano della Magna fornaio“ (1449: ASF, NA 21425, fol. 16v.); „Herman vanGherenshoven, becker“ (1450/1: Battistini (wie Anm. I, 138), S. 116, 133); „Federighusolim Pieri de Alamania fornarius“ (1454: ASF, NA 1790, fols. 45v.–46r.); „Macteusungarus fornarius in sul canto di Machina“ (sic, 1468: ASF, Otto di Guardia e Baliadella Repubblica 21, fol. 8r.); „Michael olim Federigi Iohannis de Alamania fornarius“(1474: ASF, NA 16930, fol. 265r.).

96 ASF, NA 9871, fols. 74v.–75r., 133r./v.97 Vgl. Cesare Paoli: Manigoldo, in: Archivio Storico Italiano ser V, 28, 1901, S. 300–

306.98 Der erste Schritt in diese Richtung wurde bereits 1399 getan, als beklagt wurde,

daß zu diesem Amt in der Vergangenheit „forenses transeuntes sub habito pauperisvel peregrini et aliqui homines honesti et non infimi graduus transeuntes incogniti“gezwungen worden waren (ASF, Provvisioni Registri 87, fols. 14v.–15r.). Im Jahr 1406wurde der Dieb „Angelinus Herrigi de Alamania“ für zehn Jahre zu diesem Amtverurteilt (ASF, Provvisioni Registri 94, fols. 242v.–243v.), der jedoch schon 1409 soschwer erkrankte, daß er davon freigesprochen wurde (ASF, Provvisioni Registri 98,fols. 70v.–71r.). Im Jahre 1440 wurde im Gesetz „pro lictore habendo“ dem Henker einfestes Monatsgehalt ausgesetzt (ASF, Provvisioni Registri 130, fols. 201v.–202r.). In derzweiten Hälfte des Quattrocento war über lange Jahrzehnte ein deutscher „maestro

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blieben jedoch Deutsche im Besitz dieses dadurch nur wenig „respek-tierlicher“ gewordenen Amtes: aus dem Jahre 1519 stammt sogar einTestament eines „magister Laurentius olim Iohannis de Fiandra minis-ter et executor iustitie“.99 Um die „Würde“ der Kommune zu bewah-ren, waren seit 1379 noch weitere “unehrliche” Berufsvertreter auto-matisch von allen Kommunalämtern ausgeschlossen, wie die Knechteder Zünfte und bestimmter Stadtbeamter, Totengräber, Torhüter, sowieZuhälter.100 Kaum zufällig sollte man auch in diesen Beschäftigungenin den folgenden Jahrzehnten nicht wenige Deutsche finden.

3. Liebe und Heirat

a. Der deutsch-italienische „amor illecitus“: Mythos und Wirklichkeit

Nur wenige literarische Themen beanspruchten seit dem europäischenHochmittelalter eine solche Popularität wie das der Leidenschaft zweierin unterschiedlichen Kulturbereichen verwurzelter, ja manchmal sogarverschiedenen Religionen anhängender, Liebender. War dieses Themaim mittelalterlichen Roman jedoch noch allzumeist fest im Kontextder sublimen, höfischen—doch deshalb nicht unbedingt „keuschen“—Liebe verankert, so erfuhr es in den Novellen der Renaissance eineauffallende Individualisierung und Erotisierung. Ein signifikantes Bei-spiel hierfür ist die schon in ihrer Zeit berühmte, 1444 von Enea SilvioPiccolomini in Wien verfaßte Briefnovelle „Historia de duobus aman-tibus“. Das Werk erfuhr vor 1500 mindestens dreiundsiebzig gedruckteBuchausgaben in Latein und volksprachliche Übersetzungen in Eng-lisch, Französisch, Deutsch und Italienisch.101

Bekanntlich wird darin die sich im Winter 1432/33 in Siena abspie-lende Liebesgeschichte zwischen einem edlen Gefolgsmann König Si-gismunds („Eurialus“) und einer nicht weniger vornehmen, doch ver-heirateten Bürgersfrau („Lucretia“) erzählt, die auch durch die gutensprachlichen Mittlerdienste eines deutschen Dieners („Sosias teutoni-

Piero Pris“ oder „da Pris“ Henker (vgl. nur ASF, Camera del Comune. Notaio dicamera. Entrata e uscita 25, fol. 51r.; 26, fol. 51r.).

99 ASF, NA 21065, fol. 24r.100 ASF, Provvisioni Registri 67, fol. 166r./v.101 Aeneas Silvius Piccolominus (Pius II) and Niklas von Wyle: The Tale of Two

Lovers Eurialus and Lucretia, ed. by Eric John Morrall, Amsterdam 1988 (Amsterda-mer Publikationen zur Sprache und Literatur, 77), S. 35 f.

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cus senex heroque fidus“) ihre erotische Erfüllung findet. Nach demWeiterzug des königlichen Gefolges nimmt die Novelle eine tragischeWendung, folgt doch „Eurialus“ Sigismund zunächst zur Kaiserkrö-nung nach Rom, und anschließend zurück bis nach Ungarn und Böh-men, während sich die Edeldame ob ihrer unerfüllten Liebe langsamzu Tode grämt. Trotz der vielfältigen klassischen Bezüge wurde immerwieder vermutet, daß mindestens einer der Figuren, dem „Eurialus“,eine historische Person zugrundelag, nämlich der Vizekanzler KaiserSigismunds, Kaspar Schlick, dem das Werk auch zugeeignet wurde.102

Dabei konnten jedoch für dessen sienesische Liebesgeschichte selbstkeinerlei historische Anhaltspunkte gefunden werden.103

Bemerkenswerterweise hielt sich auch in Florenz bis in die FrüheNeuzeit ein kaum weniger phantasievoller, durchaus politisch gefärbter,erotischer Gegenmythos. Gemäß diesem hatte „im Jahr 1180“ (recte:1209) eine ob ihrer Schönheit berühmte florentinische Bürgersfrau—Gualtrada, die Tochter des Bellincione Berti—die Werbung eines deut-schen Kaisers um einen Kuß—des Welfen Otto IV.—rundherum zu-rückgewiesen, um von diesem schließlich mit dem Grafen Guido Guer-ra von Poppi vermählt zu werden.104 Noch in der zweiten Hälfte dessechzehnten Jahrhunderts wurde in den Gemächern der Großherzo-gin Eleonora da Toledo im Palazzo Vecchio ein ganzer Raum diesemleuchtenden Beispiel florentinisch-weiblicher Standhaftigkeit gewid-met.105

Daß das Thema der deutsch-italienischen Liebe in Florenz im fünf-zehnten Jahrhundert von politischen Untertönen begleitet war, zeigtauch das Beispiel der Rezeption von Piccolominis Novelle selbst.106

Zwei alternative Volgare-Übersetzungen standen sich hier gleichzei-tig gegenüber: zum einen die poetisch freie Erzählung des Humanis-

102 Eric John Morall: Modelle aus der Literatur und der Wirklichkeit für die Novelle‚Eurialus und Lucretia‘ von Aeneas Silvius und Niklas von Wyle. Zur Boccaccio-Rezeption in der deutschen Literatur, in: Kleinere Erzählformen im Spätmittelal-ter. Paderborner Kolloquium 1987, hrsg. v. Klaus Grubmüller, L. Peter Johnson,Hans-Hugo Steinhoff, Paderborn, München et al. 1988 (Schriften der Universität-Ge-samthochschule Paderborn: Reihe Sprach- und Literaturwissenschaft, 10), S.187–200.

103 Vgl. auch Arsenio Frugoni: Enea Silvio Piccolomini e l’avventura senese di Gas-pare Schlick, in: La Rinascita 4, 1941, S. 229–249.

104 Zu dieser von Giovanni Villani und den Dantekommentatoren verbreiteten Ge-schichte vgl. nur Davidsohn, Geschichte (wie Anm. Einl., 37), Bd. 1, S. 552, Anm. 4.

105 Ettore Allegri, Alessandro Cecchi: Palazzo Vecchio e i Medici. Guida storica,Firenze 1980, S. 208.

106 Vgl. auch John M. Najemy: Between Friends. Discourses of Power and Desire inthe Machiavelli-Vettori Letters of 1513–1515, Princeton 1993, S. 33–42.

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ten Alessandro Braccesi, in der der tragische Ausgang der Novelle inein lang andauerndes, glückliches Zusammenleben der beiden Lieben-den umgestaltet wurde. Diese Fassung wurde um 1481 bei dem deut-schen Drucker Nicolaus Laurentii (s.u., S. 307–311) und einer Wid-mung an den jungen, politisch etwas im Abseits stehenden, Lorenzo diPierfrancesco de’ Medici veröffentlicht.107 Nur wenig später, nach demNovember 1482, publizierte jedoch—in kaum verhohlener Polemik—ein anderer, dem Ficinokreis noch näher stehender, Humanist, Ala-manno Donati, eine präzisere Version bei einem anderen Drucker, dieer niemand anderem als dem gleichnamigen Vetter des Lorenzo, dem„Magnifico“ selbst, widmete.108 Das durch die Untreue des deutschenLiebhabers verursachte unglückliche Ende der Novelle wurde darinwieder hergestellt. Daß aber die Hintergründe dieses „Übersetzerkrie-ges“ auch mit den unterschiedlich interpretierten Perspektiven dieserLiebesgeschichte selbst zusammenhingen, kann nur vermutet werden.

Wie hoch müssen die Wahrscheinlichkeiten oder auch nur die Mög-lichkeiten einschätzt werden, daß es in Florenz konkret zu solch roman-tischen deutsch-italienischen Einlagen kam? Nur am Rande kann hierdarauf hingewiesen werden, daß sich der Vizekanzler Schlick in demvon Piccolomini evozierten Winter 1432/33 ja auch für mehrere Wo-chen in Florenz aufhielt. Die Vorbereitung eines Friedensvertrages unddas Gesuch um einen hohen Geldbeitrag zur bevorstehenden Kaiser-krönung in Rom waren allerdings die wichtigsten Anliegen der könig-lichen Botschafter, die am 6. Januar 1433 in Florenz eintrafen und imGasthof „Zur Krone“ im Borgo degli Albizi abstiegen.109 Der beson-

107 Alessandro Perosa: Art „Braccesi, Alessandro“, in: Dizionario Biografico degli Ita-liani 13, Roma 1971, S. 602–608, S. 604 f.; Paolo Viti: I volgarizzamenti di AlessandroBraccesi dell’‚Historia de duobus amantibus‘ di E.S. Piccolomini, in: Esperienze let-terarie 7, 1982, S. 49–68; Natascia Tonelli: L’Historia di due amanti di AlessandroBraccesi, in: Favole parabole istorie. Le forme della scrittura novellistica dal Medioevoal Rinascimento. Atti del Convegno di Pisa 26–28 ottobre 1998, hrsg. v. Gabriella Alba-nese, Lucia Battaglia Ricci, Rossella Bessi, Roma 2000 (Pubblicazioni del ‚Centro PioRajna‘: Sezione Prima, Studie e Saggi, 8), S. 337–357.

108 Vgl. Paolo Viti: Art. „Donati, Alamanno“, in: Dizionario Biografico degli Italiani41, 1992, S. 6–9; zum Druckdatum dieses Werkes vgl. den u. Anm. VI, 231, genanntenAufsatz des Autors.

109 Zur Botschaft vgl. Sabine Wefers: Das politische System Kaiser Sigmunds, Stutt-gart 1989 (Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz, Abt.Universalgeschichte, 138 = Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des AltenReiches, 10), S. 198; vgl. Commissioni (wie Anm. I, 54), S. 534ff.: Daneben standen dasVorgehen gegenüber dem Herzog von Mailand, die Verhandlungen mit dem BaslerKonzil und ein eventueller Friedensschluß zwischen Siena und Florenz auf der Tages-

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ders durch seine „Viten“ bekannt gewordene Buchhändler und AutorVespasiano da Bisticci beschrieb in späteren Jahren, wie die florenti-nische Signorìa zu Ehren der Botschafter und zur Veranschaulichungihrer eigenen wirtschaftlichen Macht und Pracht ein Bankett mit einemBall veranstaltete, bei der besonders eine junge florentinische Bürgers-frau, Alessandra de’ Bardi, die Gesandten so sehr in ihren Bann schlug,daß einer ihr zum Abschied sogar einen Ring schenkte.110 König Sigis-mund sollen daraufhin die florentinischen Berichte, darunter die vonden „allerkeuschesten Jungfrauen“ („pudicissime donne“), so sehr inden Ohren geklungen haben, daß er nichts sehnlicher wünschte, alsdie Stadt selbst zu besuchen.111

Ganz in den höfischen Kontext dieser Botschaft gehört auch das ein-zige von Kaspar Schlick aus Florenz stammende Dokument. Kurz vorseiner Abreise, am 5. Februar 1433, verlieh er nämlich einem reichenPatrizier, Nofri Busini, als Dank für dessen nicht genauer beschrie-benen Verdienste zusammen mit seinem ungarischen Kollegen undin Gegenwart eines süddeutschen Stadtknechtes—des Übersetzers?—ihre Wappen und Devisen, und nahm ihn per Friedenskuss in seine„Familie“ auf.112 Möglicherweise waren Businis Meriten finanzieller

ordnung; selbst die Rechtssicherheit der florentinischen Kaufleute in Ungarn und der„Magnia“ war Teil des geplanten Vertrages.

110 Vespasiano da Bisticci: Le vite, hrsg. v. Aulo Greco, 2 B.de, Firenze 1976, Bd. 2,S. 477–479.

111 Ebd., S. 479.112 „In Dei nomine amen, anno ab eius salutifera incarnatione millesimo qua-

dringentesimo trigesimo secundo, indictione undecima et die quinto mensis februariisecundum cursum civitatis Florentie, tempore serenissimi ac invictissimi principis etdomini domini Sigismondi divinaque favente clementia Romanorum Regis et semperagusti ac Boemie, Ungarie, Dalmatie et Clorie (sic: Croatie!), actum Florentie in populoS. Procoli de Florentia, presentibus testibus ad infrascripta omnia et singula vocatis,habitis et rogatis ser Romulo olim ser Ghuidonis ser Salvi cive et notario florentinoet Iovanotto quondam Leonardi domicello dominorum et populi S. Petri Scheradii deFlorentia. Pateat omnibus evidenter huius infrascriptam seriem inspecturis qualiter stre-nui ac inlustres domini dominus Laurentius miles de Ederlban marescallus sacratissimeregie maiestatis et baro Ungarie et dominus Gaspar Sligk vicecamerarius (!) imperialiset capitaneus terrarum Egre facundissimi oratores eiusdem sacratissime maiestatis adpresens ad hanc inclitam civitatem Florentie et quilibet eorum, advertentes ad innu-meras virtutes spectabilis Honofrii Dominici de Businis de Florentia et eius laudabiliagesta erga eos, quibus meritis suis meretur extolli ut nobilitate et claritate prefulgeatet prefatarum dignitatum particeps fiat, in presentia mei notarii et testium suprascrip-torum dixerunt et assuerunt se velle dictum Honofrium et eius descendentes per lineammasculinam in eorum et cuiuslibet eorum consortem et de cuiuslibet eorum stirpe,progeniei agnatione et familia ipsumque Honofrium et eius descendentes per lineammasculinam benigne atque gratiose sic in talem acceptaverunt, eundem capiendo per

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Art.113 Kaspar Schlicks Beziehungen zur Stadt Florenz rissen auch spä-ter nicht ab.114 Im Vergleich zu ihm hinterließen die anderen Edlendes Reiches bei ihren Florenzbesuchen allerdings weit weniger Spuren.Dies gilt auch und vor allem für die beiden kurzen Stippvisiten desHabsburgers Friedrich III. Zu amourösen Episoden dürfte es bei sol-chen Gelegenheiten kaum einmal gekommen sein.

Die Funken der Leidenschaft, die durch das Zusammentreffen ver-schiedener nationaler Mentalitäten ausgelöst werden konnten, warenin Florenz aber ein durchaus alltägliches Phänomen. In der großenMehrzahl der Fälle handelte es sich bei den unverheirateten Lie-bespartnern der deutschen Handwerker allerdings um aus Südosteu-ropa stammende Sklavinnen gutsituierter florentinischer Bürgerfami-lien.115 Manchmal wurden diese sogar für Diebstähle zugunsten ihrerdeutschen Liebhaber verantwortlich gemacht, wie 1448 eine „Magda-lena sclava“ für einen aus Basel stammenden Stadtpfeifer („NicholausIohannis de Basilea pifferus“).116

manus et osculo pacis osculando, in omnibus et per omnia et quoad omnes et omniapresentem et volentem et gratissime et de gratia singularem accettantem pro se et suisdecendentibus in iffinitu per lineam masculinam dumtaxat eidemque Honofrio et suisdescendentibus dantes et concedentes, et dederunt et concesserunt licentiam plenam etplenissimam auctoritatem et baliam ferendi et portandi felicissima insignia ac divisaset arma quacumque predictorum et cuiuslibet eorum et agnationis et familie simul etde per se eo modo et forma quibus et prout et sicut potest quilibet dictorum dominiLaurentii et Gasparris (…)“ (ASF, NA 1310, ad diem); zu dem oberdeutschen ZeugenGiovanotto di Leonardo s.u., S. 319.

113 Nur kurz zuvor hatte er den berühmten Palazzo Busini (heute: Palazzo Bardi,in der Via de’ Benci, 5) fertigstellen lassen, „den wohl ersten erhaltenen Privatpalastder Renaissance mit einem regelmäßig quadratischen Säulenhof“ (Heinrich Klotz: DieFrühwerke Brunelleschis und die mittelalterliche Tradition, Berlin 1970, S. 61); zum—stets gleichen—Wappen der Busini vgl. Michel Popoff: Florence (1302–1700). Préfacede Michel Pastoureau, Paris 1991, ad indicem.

114 Esch, Überweisungen (wie Anm. I, 133), S. 284; Agostino Sottili: Epistolografiafiorentina: Ambrogio Traversari e Kaspar Schlick, in: Florenz in der Frührenaissance.Kunst—Literatur—Epistolographie in der Sphäre des Humanismus. Gedenkschrift fürPaul Oskar Kristeller, hrsg. v. Justus Müller Hofstede, Rheinbach 2002, S. 181–216.

115 Vgl. die Freilassung des „Gualterius Iohannis de Brabante teotonicus“ 1392,der fünf Mal mit einer „Marta sclava seu serva“ verkehrt hatte (ASF, ProvvisioniRegistri 81, fol. 318r.), und die Freilassung des jungen Straßburgers „Arrigus Guaraffide Argentina“, der 1461, „amore ductus et non causa iniuriandi“ im Haus einerBürgers den Verkehr mit einer Circassensklavin gesucht hatte (ASF, Provvisioni Registri153, fols. 201r.–202r.). Deutsche traten auch als Besitzer von Sklavinnen auf, wie z.B.„Guglielmus Antonii de Alamania“, der 1448/9 in Florenz ein Haus und—für fünfJahre—eine „Martina sclava“ kaufte (ASF, NA 690, fols. 105v.–106r.; 116v.).

116 ASF, NA 19346, fol. 23r.: die Verdächtigte war daraufhin von ihrem Besitzerschwer verletzt worden.

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Nicht selten spielten sich solche Episoden in dem von der KommuneFlorenz beherrschten Territorium ab. Gerade in Fällen rokamboles-ker Liebesfluchten fühlten sich die staatlichen Autoritäten zu strengenReaktionen herausgefordert, wie beispielsweise im Falle eines Konstan-zer Schusters („Guasparre Corradi de civitate Constantie de partibusAlamanie“). Dieser war im Jahr 1423 in die florentinische Schuster-zunft aufgenommen worden, doch nach seinem Bankrott vor 1427 ausder Stadt, angeblich nach Deutschland, geflohen.117 Offensichtlich kamer auf seiner nun beginnenden Wanderung in das Gebiet der GrafenGuidi von Battifolle im Casentino, wo er noch im selben Jahr in Monte-mignaio in der Nähe von Vallombrosa in seinem neuen Wohnhaus diejungfräuliche Tochter eines Bürgers, „Lucia virgo et filia Chelis olimBecti de Montemignaio“, verführte. Angesichts des drohenden Skan-dals verließ er mit dieser noch nächtens den Ort in nördlicher Rich-tung, doch kam er gerade einmal zwanzig Kilometer weit bis zu einemGasthof in der Nähe Dicomanos im Mugello. Dort wurde er festge-setzt. Die im folgenden Prozeß durch den Podestà vom Mugello ver-hängte Strafe für diese Flucht betrug hundertfünfundachtzig Lire, undals Bedingung des Friedens mit der Familie der Entführten wurde imFebruar 1429 festgesetzt, daß der ehemalige Schuster nie mehr das Ter-ritorium der Grafen von Battifolle betreten oder diese Familie beläs-tigen durfte.118 Sicherlich mußte der Konstanzer noch einige Zeit imGefängnis bis zu seiner Begnadigung ausharren; 1433 treffen wir ihnerneut in Florenz an (s.u., S. 212) und er starb vor 1449.119

Eine sechsjährige Haft verbüßte zwischen 1452 und 1458 auch derdeutsche Notar „ser Corradus Alberti de Alamania“, weil er, in Liebezu der „Marta sclava et serva“ eines florentinischen Bürgers entbrannt,diese aus der florentinischen Kirche von San Pancrazio entführt und biszu seinem Wirkungsort bei Pistoia, dem Kommunalpalast von Lampo-recchio, entführt hatte, wo er heimlich mit ihr zusammenleben wollte(„sequens potius sensualitatem contra iuris debitum“).120 Im Allgemei-nen konnte jedoch den florentinischen Behörden ein gewisses Verständ-nis gegenüber ungewöhnlich intensiv erlebten Liebesgeschichten ihrer

117 ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 12v.; Catasto 29, fol. 88r.: „fallì e andòssene nellaMangnia“; vgl. Catasto 50, fol. 132r.; Catasto 46, fol. 689r.

118 ASF, Diplomatico, Normali, 1428, 2 febbraio (Camera fiscale).119 ASF, Diplomatico, Normali, 1449, 1 agosto (San Matteo): Legate der „domina

Allegrecta vidua uxor olim Guasparris Corradi teotonici habitatoris in populo SancteMarie Novelle“.

120 ASF, Balie 29, fols. 82v.–83v.

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eigenen Bürger nicht abgesprochen werden.121 Und manchmal führtendie illegitimen Liebschaften der Deutschen sogar zu einem glücklichenEnde, der Ehe.122

Daß der noch aus anthropologischen Urzeiten stammende Brauchdes Frauenraubes manchmal ein durchaus rational einzusetzendes Mit-tel sein konnte, um „irgendwie“ zu einer Ehefrau zu kommen, wirdauch vom letzten Beispiel bestätigt.123 Da die Braut auch hier eineehemalige Sklavin war, wurde der Fall konsequenterweise als Eigen-tumsdelikt um eine Schuldsumme (nämlich den Wert der Sklavin) 1460vor dem Gericht der „Mercanzia“ verhandelt.124 Im Jahr 1449 hatteein florentinischer Bürger in Pisa für fünfzig Florin die Sklavin „Mar-gharita de Francesco de Rengheria overo de Rossia“ erstanden, diejedoch nach nur dreijährigem Dienst im Herbst 1452 mit einem flä-mischen Schustergesellen, „Giovanni di Giovanni de Bramanti lavor-ante di scarpette et al presente chocho de’ frati de Santa Croce“, aufund davon gegangen war. Bis 1458 hielten sich beide zusammen außer-halb des Florentiner Territoriums auf, doch als sie anschließend nachArezzo kamen, ließ sie der ehemalige Besitzer festnehmen und nachFlorenz überstellen. Vor der „Mercanzia“ sprach er jedoch zwei Jahredarauf, vom Mitleid bewegt, beide gegen ihre gemeinsame Schuldver-schreibung über den ursprünglichen Kaufpreis und die Verpflichtung,Florenz nicht ohne seine Erlaubnis zu verlassen, frei.125

b. Das Finden eines Ehepartners

Konnte für die zahlreichen Sklavinnen in Florenz die Flucht mit einemwandernden Gesellen unter Umständen dem Dienst bei einem Herrnvorzuziehen sein, so war dies sogar ganz sicherlich der Fall bei all

121 Vgl. nur den Fall von 1437 bei Mazzi, Prostitute (wie Anm. III, 49), S. 99.122 ASF, Provvisioni Registri 105, fols. 79r./v.: der „Arrigus Iohannis de Alamanea qui

olim consuevit morari in civitate Pisarum“ war zuerst zu 1000 Lire Strafe verurteiltworden, weil er über mehrere Monate eine sexuelle Beziehung zu „Agnese filia LucePieri Martini de Castro Sancti Iohannis“ hatte, was schließlich in einem öffentlichenSkandal mit Verletzten endete; nach dreijähriger Haft durfte und mußte er nun dieAgnese auch heiraten (1415).

123 Schon die deutschen Soldritter des 14. Jhts. waren in der Toskana manchmaldurch Frauenraub aufgefallen, vgl. Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10),S. 160.

124 Die statuarisch vorgeschriebene Strafsumme für den Raub einer Sklavin (s.Zanelli (wie Anm. III, 115), S. 60 f.), war also nicht mehr aktuell.

125 ASF, Mercanzia 4439, fols. 250v.–251r.

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elementare bedürfnisse und beruflicher erfolg 139

jenen Frauen, die nach Ablauf ihres Dienstes ohne eigene Mittel „aufder Straße“ landeten. Daß die Armut und damit zusammenhängendeSchulddienste der Hauptgrund der in Florenz stets im großen Umfangwuchernden internationalen Prostitution war, war selbstverständlichauch den florentinischen Behörden bekannt.126

Durch Freikäufe konnten solch schandhafte und gefährliche Situa-tionen in Einzelfällen rückgängig gemacht werden.127 Handelte es sichdabei nicht um Fälle rein christlicher Nächstenliebe, waren auch echteLiebesheiraten nicht ausgeschlossen.128 Im Jahr 1451 befreite beispiels-weise ein oberdeutscher Büchsenmacher mit einer Geldzahlung eineMünchnerin aus den Fängen der Prostitution.129 Im September 1452erließ ein nicht weiter identifizierbarer „Federighus Petri del Lagho diCostanza“ einer Augsburgerin eine bestimmte Geldschuld von drei-ßig Goldflorin.130 Eine Ungarin mit dem vielsagenden Beinamen „LaGratiosa“ bezeugte 1458 gegenüber einem deutschen Leinenweber eineSchuld von sechzehn Goldflorin, die dieser ihrem Zuhälter im „Fras-cato“ beglichen hatte.131 Und unter dem stets gleichen Motiv kaufte

126 Trexler, La prostituzione (wie Anm. Einl., 23); Mazzi, Prostitute (wie Anm. III,49); ein gutes Beispiel für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Prostituiertenin der „concordia“ zweier „lenones“ in ASF, NA 12759, fol. 85r./v.

127 Zum christlichen Gebot des Freikaufs vgl. Adalbert Erler: Der Loskauf Gefange-ner. Ein Rechtsproblem seit drei Jahrtausenden, Berlin 1978, S. 29ff.

128 Vgl. etwa die Zahlung über 50 Goldflorin für „Iohanna Cornelii de Selantede Fiandra“ durch einen Mailänder, „conducendum dictam Iohannam ad honestamvitam“ (1489: ASF, NA 5243, fol. 15r.); mehrere solcher Quittungen finden sich auch inASF, NA 20440; in Pisa lösten (zwei Kaufleute?) „Federighus et Gherardus de Alama-nia“ 1445 eine „Caterina filia olim Guglielmi de Landa de Alamania famula et meretrixin postribulo pisano“ aus (ASF, NA 15129, fol. 16r.); zur Ehe der „Iovannina Ugolini deFiandra olim meretrix“ mit einem florentinischen Brotverkäufer vgl. ASF, NA 2341,fol. 20r. (1446). Manchmal mußten jedoch auch die einer Deutschen von einem Flo-rentiner nach „multa dilettamina et societates“ bezahlten Geldschulden zurückgezahltwerden, wie 1425 im Fall der „Ysabetta tedescha de Alamania Bassa“ (ASF, NA 14143,fol. 82r./v.).

129 ASF, NA 3016, fols. 240r.–241v. („domina Doratea alias Doratea filia Pauli aliasPoli de Monachina de Allamania Alta“).

130 ASF, NA 5728, fols. 81v.–82v.; 99v.–100r. („domina Barbera alias Anna olim filiaIohannis alterius Iohannis de Auspurgho de Alamania Alta“); im Jahr 1456 lieh derschon genannte Würzburger Zuhälter „Franchus Iohannnis de Alamania“ der „Lisa-betta Nicholai de (Constantia de) Alamania publica meretrix“ 33 Dukaten (ASF,NA 6204, fols. 15v.–16r.; NA 20284, fol. 67r.).

131 ASF, NA 4770, fol. 104r.; der Zuhälter kann wohl mit „Arrigus filius alteriusArrigi de Rotenborg de Alamania“ identifiziert werden (ASF, NA 14197, fol. 182r.), dernoch 1471 nachzuweisen ist (ASF, NA 20285, fol. 78v.); interessant ist auch der Fall des„Gherardus Pieri Gherardi de Barbanti partium Magne Basse“, der im Juli 1474 die „d.Margarita Bartholomei Marsilii de Barbante partium Magne Basse“ aus dem Bordell

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wohl noch im Januar 1477 der (eben genannte?) „Federigus olim PieriEnrigi de partibus Alamanie“ eine aus Rom über Florenz zurückkeh-rende Frau aus Siegen, „Caterina filia Enrigi Uebel de Seghen“ mitvierzehn Florin bei dem „Iohannes Selle de Seghen“ frei, der diesenBeitrag als „Reisekosten“ von ihr einforderte.132

Die Fälle uneigennütziger Hilfe—oder Partnersuche—waren jedochAusnahmen. Unter ökonomischen Gesichtspunkten war es unvergleich-lich vorteilbringender, eine Frau mit einer gewissen Aussteuer zu heira-ten. Bereits weiter oben wurde die komplizierte rechtliche Situation alljener deutscher Handwerker geschildert, die die Ehe mit einer Florenti-nerin anstrebten, deren Mitgift möglicherweise in Anteilen des „Montedelle doti“ bestand (s.o., S. 93–96). Unter all den durchaus nicht so sel-tenen Ehebündnissen italienischer Frauen mit deutschen Immigrantenlassen sich deshalb nur wenige mit aus der Stadt Florenz gebürtigenBräuten feststellen, und allzumeist nur dann, wenn aktuelle finanzielleNotlagen solche Ehen—beispielsweise bei Waisenschaft der Bräute—als geboten erscheinen ließen.133 In anderen Fällen handelte es sich umWitwen, deren vaterlose Töchter dann regelmäßig von den Deutschenadoptiert wurden.134

Die übergroße Mehrzahl der für diese erreichbaren Heiratskandida-tinnen waren ihrerseits „Einwanderinnen“, die aus dem Contado, vorallem dem östlichen Valdarno, stammten. In rein ökonomischer Hin-sicht waren diesen Bräuten, die häufig bereits als Lehrmädchen nachFlorenz gekommen waren und deren—geringfügige—Mitgift nun vonihrem Lehrmeister stammte, meist die aus dem Sklavendienst entlas-

auslöste, damit diese für das ganze Jahr 1475—das Jubiläumsjahr!—und bis Ende 1476ausschließlich für ihn und bei ihm in der Wirtschaft diente, um dann anschließendnach Hause zurückkehren zu dürfen (ASF, NA 13534, fol. 135v.).

132 ASF, NA 4009, fol. 150r./v.133 Ein frühes Beispiel hierfür waren sicherlich die beiden Töchter des „olim Pierus

Ceschini“, die beide 1401 und 1407 niederdeutsche Weber ohne eine Mitgift heirateten(ASF, NA 7380, fols. 22v., 154r.). Auch im Fall der—offensichtlich mitgiftlosen—Heiratder „d. Antonia Bernardi de Cambinis“ mit „Marianus Nicholai Vinantis teutonicus“am 18. September 1480 könnte die ökonomische Krise der Cambini-Familie ein Grundgewesen sein (ASF, NA 17908, fol. 119v.).

134 Deshalb ergänzen die hier erzielten Ergebnisse, in denen auch die minderjährigenTöchter aus erster Ehe durchaus ein Recht auf Erbe und Verheiratung hatten—und seies mit einer minimalen Mitgift an Deutsche—die von Isabelle Chabot: Seconde nozzee identità materna nella Firenze del tardo medioevo, in: Tempi e spazi di vita femminiletra medioevo ed età moderna, hrsg. v. Silvana Seidel Menchi, Anna Jacobsen Schutte,Thomas Kuehn, Bologna 1999 (Annali dell’Istituto storico italo-germanico in Trento.Quaderni 51), S. 493–523.

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senen, aus Ostmitteleuropa stammenden Frauen vorzuziehen, derenMitgift im Normalfall von ihren einstigen, wohlhabenderen, Herrenbezahlt wurde.135 Auch illegitime Töchter florentinischer Bürger mitihren Dienerinnen konnten mit für die Deutschen vorteilhaft hohenAussteuern ausgestattet werden.136 Ausgesprochen selten jedoch kamenflorentinische Bürger für die Mitgift einer deutschen Braut auf.137

Jede einem deutschen Handwerker bereitgestellte Mitgift, die eineneffektiven Wert von dreißig oder vierzig Goldflorin erreichte, stellteunter ökonomischen Gesichtspunkten bereits ein als Erfolg zu gewich-tendes erstes Berufsfundament dar. Mitgiften um bis zu hundert Gold-florin waren—auf einem Heiratsmarkt, auf dem unter Florentiner Bür-gern nicht selten das Zehnfache den Besitz wechselte—schon abso-lute Ausnahmen.138 Die Tatsache, daß die eigentliche Zahlung derMitgift dabei oft umgangen oder zu einem abstrakten Buchwert (aufdem „Monte delle doti“) wurde, führte aber auf dem florentinisch-deutschen Heiratsmarkt zu „nationalen Substrukturen“, in denen öko-nomisches Interesse und landsmannschaftliche Solidarität eine engeund oft mehrere Generationen überdauernde Bindung eingingen. Einsprechendes—wenn auch zugegebenermaßen kompliziertes—Beispielhierfür geben die Kölner Wollweber, in denen die jeweiligen, ausdem Florentiner Territorium stammenden Ehefrauen gleichermaßen

135 1428 betrug die Mitgift der griechischen Sklavin des Cambino Cambini für einenniederdeutschen Leinenweber 80 Goldflorin (ASF, NA 14143, fol. 120v.); Vanni Rucellaistattete seine aus der „Walachei“ stammende Sklavin 1451, als sie einen Lütticherheiratete, mit einer Mitgift von 60 Goldflorin aus (ASF, NA 7363, ad diem 6 iul. 1451)und ein süddeutscher Wollweber erhielt 1452 100 Goldflorin für die ehemalige Sklavindes Francesco Macigni (ASF, NA 15110, fol. 118r./v.). Selbst in zweiter Ehe besaß die ausRußland stammende Exsklavin des Iacopo di Filippo Del Buono, die zuerst mit einemOberdeutschen und dann einem aus „Lubiana“ stammenden Schuster verheiratet war,eine Mitgift von 60 Goldflorin; aus erster Ehe behielt sie ihre erbberechtigte Tochter(ASF, NA 20249, fol. 256r.).

136 Vgl. die illegitime Tochter des Lipaccio di Benedetto Bardi, die mit einer Mit-gift von 150 Goldflorin 1463 einen deutschen Stadtknecht heiratete (ASF, NA 1843,fol. 101v.), und die des Roberto Benizi, die 1490 mit einer Mitgift von 100 Goldflorineinen deutschen Leinenweber heiratete (ASF, NA 11682, fol. 50r.).

137 So versprach 1482 der Piero di Bonaiuto de’ Serragli die Bezahlung der Aus-steuer über 22 Goldflorin der „domina Margharita Iohannis de Augusta“, als dieseden „Iohannes Cristofani dioc. Salzapurgensis de Alamania“ heiratete (ASF, NA 236,fol. 400r.).

138 Molho, Marriage Alliance (wie Anm. II, 160), passim; Julius Kirshner: ‚Li emer-genti bisogni matrimoniali‘ in Renaissance Florence, in: Society and Individual inRenaissance Florence, hrsg. v. William J. Connell, Berkeley, Los Angeles, London 2002,S. 79–109.

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als persönlicher „Besitz“ wie auch als juristischer Reflex ihrer Mitgifterscheinen.

Der Kölner Weber „Pierus Arrigi“ verheiratete sich zwischen 1471und 1472 zweimal, das erste Mal mit der zweiundfünfzigjährigen Witweeines fünfzehn Jahre zuvor verstorbenen Kölner Kollegen („Lodovi-cus Nicholai de Colonia“),139 und im darauffolgenden Jahr mit eineranderen Witwe, die vielleicht noch mit einer etwas reicheren Mitgiftausgestattet war (fünfzig Goldflorin).140 Drei Jahre später heiratete imMai 1476 ein anderer Kölner Wollweber namens „Albertus Iohannisde Colonia“ eine—aus Prato stammende—Waisin („Nanna olim Nan-nis Lazeri“), bestätigte den Empfang der Mitgift jedoch zusammen mitdem erstgenannten „Pierus Arrigi de Colonia“ gegenüber den zweidiese Mitgift leistenden Kölner Webern, von denen einer, „Christia-nus Iacobi de Colonia“, bereits seit 1464 mit der älteren Schwester derNanna verheiratet war.141 Nach dem frühzeitigen Tode des Albertusund der Nanna sah sich also Pierus Arrigi seinerseits dazu verpflich-tet, den 1476 gezahlten Betrag der Mitgift über dreißig Goldflorin fürdie einzige gemeinsame Tochter aus dieser kurzen Ehe namens „Ric-cha“ aufzubringen. Diese Zahlung konnte er im Jahre 1480 nur teil-weise an ihren Vormund und Onkel Christianus leisten, der ja bereitsdie ursprüngliche Mitgift vier Jahre zuvor zum Teil aufgebracht hatte.Nachdem auch dieser gestorben war, wurde Riccha von einem ande-ren Kölner Weber („Vinante Iohannis de Colonia“) adoptiert, als er dieWitwe des Christianus heiratete (1482),142 und später an einen weiteren

139 Dieser Lodovicus wohnte seit spätestens 1417 in Florenz (ASF, NA 19628, fol. 85r.),wurde seit 1427 in allen Katastern veranschlagt, war 1436 ein Mitglied der St. Cor-neliusbruderschaft (Doren, Deutsche Handwerker, (wie Anm. Einl., 36), S. 134, undstarb 1456 (ASF, NA 15420, fols. 165r., 172v., 173v.–174r.; vgl. auch Franceschi, Oltre il‚Tumulto‘ (wie Anm. II, 70), S. 193, Anm. 192). Seine Witwe wurde als mit ihrer ver-heirateten Tochter alleinstehend im Kataster 1457 und 1469 veranlagt (ASF, Catasto794, fol. 520r.; 909, fol. 486r.); ab 1472 wohnte Piero in ihren zwei Häusern in derVia San Benedetto (ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 87, 56,fol. 175v.).

140 ASF, NA 20492, fols. 46v., 69r. Die Höhe der zweiten Mitgift geht aus PierosTestament hervor (s.u.).

141 ASF, NA 6080, fols. 47v./48r. (Ehe des Christianus); ASF, NA 7527, fols. 25v., 28v.(Ehe des Albertus: nicht klar ist, ob es für die Braut bereits die zweite Ehe war—undRiccha vielleicht aus erster Ehe stammte-, was die „confessio dotis“ gegenüber Drittenerklären hälfe (vgl. Chabot, Seconde nozze (wie Anm. III, 134), S. 501 f.).

142 ASF, NA 6084, fols. 32v.; NA 6086, fols. 12v.–13r. (Mietvertrag). Auch für „VinanteIohannis“, der vorher in der Via S. Caterina bei San Lorenzo gewohnt hatte, war esbereits die zweite Heirat (ASF, NA 9871, fol. 140r.; 16841, filza II, fol. 147r.).

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Kölner verlobt („Iohannes alterius Iohannis Ghuglielmi de Colonia“).Im August 1492 empfing der frisch angetraute Ehemann der Riccha dieihm zustehende „dos“ deshalb von den zwei Webern Vinante Johan-nis und Pierus Arrigi. Diese Mitgift bestand zu einem Teil in Sach-werten und zum anderen im Versprechen zukünftiger Mietzahlungen,was die schwierige ökonomische Situation und die gegenseitige Ver-flechtung der beteiligten Kölner untereinander belegt.143 Kaum überra-schend scheint der eigentliche Protagonist dieser Geschichte über mehrals zwanzig Jahre, „Pierus Arrigi de Colonia“, auch ein wichtiges Mit-glied der niederdeutschen St. Quirinsbruderschaft gewesen zu sein, wieaus seinem Testament hervorgeht (18. Oktober 1492).144

Private Leidenschaft, nationale Solidarität, die Jagd auf eine Mit-gift und das Bedürfnis einer Familie: all dies konnten die persönlichenMotive eines deutschen Handwerkers sein, in Florenz eine Ehe oderauch nur ein eheähnliches Zusammenleben anzustreben. Besondersbei den Webern waren auch Ehen als wirtschaftliche „Zugewinnge-meinschaften“ üblich.145 Reine Mitgiftjäger, die nach dem frühzeitigenTod ihrer Ehefrau Prozesse um die vollständige Bezahlung der Mit-gift führten, waren jedoch selten.146 Das Finden einer Ehefrau bereitetean sich weniger Probleme als die Bestimmung der Höhe der Mitgift.Bei den nordischen Einwanderern wurden hierfür allzumeist unpar-teiische, erfahrene Personen herangezogen, die dem Milieu der deut-schen Bruderschaften zugeordnet werden können (s.u., Anm. IV, 18und S. 182).147 Gerade die internationalen Ehen mit vom Balkan, ausGriechenland, vom Schwarzen Meer oder aus Rußland stammenden

143 ASF, NA 6089, fol. 46r./v.; vgl. NA 6092, fol. 37r. (Riccha hinterließ im Jahr 1498zwei Söhne, Alberto und Benedetto).

144 ASF, NA 6089, fol. 69r.; Piero d’Arrighos Katastererklärung von 1480 bleibt alldem gegenüber wortlos, vgl. ASF, Catasto 1001, fol. 115r.

145 Vgl. den Ehevertrag ohne eigentliche Mitgift zwischen „domina Chaterina filiaolim Gherardi Iohannis“ und „Ghuglielmus olim Iohannis de Alamania Fantunghero“1481 (ASF, NA 6083, fol. 78r./v.).

146 So verklagte 1425 der Witwer „Anichinus Iohannis de Colonia“ seine (ehema-lige) Schwiegermutter auf die Bezahlung der nie geleisteten Mitgift von 100 Lire, dieaufgrund des Fehlens direkter Nachkommen des Paars nun dem Witwer zustand undschließlich mit einer jährlichen Abschlagszahlung von 12 Lire auch bezahlt werdenmußte (ASF, NA 4420, fols. 5r./v.; 8r./v.).

147 Als 1464 die aus dem Valdarno stammende Frau eines Lütticher Wollwebersverstarb, war es der Notar ser Bartolomeo di Bambo Ciai (s.o., S. 173), der mit demBruder der Verstorbenen eine „pax“ aushandelte, die darauf beruhte, daß die Fraunicht an den Mißhandlungen des Mannes, sondern an der schlechten medizinischenVersorgung gestorben war (ASF, NA 17155, fols. 164r., 169r./v.). Zu den florentinischen

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Ehefrauen waren jedoch weit häufiger, als dies gemeinhin angenom-men wird. In jeder Hinsicht trafen die von Norden stammenden Immi-granten in Florenz auf eine „multikulturelle“ Gesellschaft, deren Hori-zonte sich anders bemaßen als die ihrer Heimat.

4. Beruflicher Erfolg und Assimilation beiden Riccardi, den Sizzi und den Frizzi

Anhand drei von deutschen Einwanderern abstammenden Familiensoll nun kurz versucht werden zu zeigen, wie lange oder, besser gesagt,über wie viele Generationen sich nationale Solidarität in einer Kom-mune mit einem hohen Anpassungsdruck wie Florenz aufrechterhal-ten ließ. Alle drei Beispiele stammen aus der Frühzeit der deutschenMasseneinwanderung, als die generellen wirtschaftlichen Bedingungennoch die Bildung solch agnatischer Familienstämme unter einem neuenFamiliennamen zuließ. Die Riccardi bilden ganz ohne Zweifel dasParadebeispiel einer erfolgreichen Integration und stellen eine Erfolgs-geschichte dar, die spätestens seit 1659, als sie den von Cosimo de’Medici zwei Jahrhunderte früher gebauten Palazzo Medici erwarben(der seitdem Palazzo Medici-Riccardi heißt), auch in das allgemeineBewußtsein Eingang gefunden hat.

Auch wenn eine phantasiereiche Genealogie im sechzehnten Jahr-hundert die Ursprünge der Familie auf einen bekannten Kölner Sold-ritter in florentinischen Diensten, Haneken Bongard, zurückführte,148

so steht doch außer Frage, daß der eigentliche Stammvater ein KölnerSchneider, „Anichinus Riccardi de Colonia“, war. Dieser beantragte imApril 1367 die florentinische Bürgerschaft mit der Begründung, schonseit ungefähr fünfzehn Jahren in Florenz sein Handwerk auszuüben(also seit 1352), dort geheiratet zu haben und Kommunalabgaben zuleisten. Da er Florenz nicht mehr verlassen, sondern der Stadt undihren Bürgern dienen wolle („stare ad servitium comunis et singulariumpersonarum civitatis eiusdem“), und damit er „freier sei“ und seinem

Heiratsvermittlern vgl. Heather Gregory: Daughters, dowries and the family in fif-teenth century, in: Rinascimento ser. II, 27, 1987, S. 215–237, S. 228 f.; auch innerhalbder Zünfte gab es offiziell gewählte Heiratsvermittler, vgl. ASF, Mercanzia 313, fol. 94r.

148 Vgl. hierzu Paolo Malanima: I Riccardi di Firenze. Una famiglia e un patrimonionella Toscana dei Medici, Firenze 1977 (Biblioteca di storia toscana moderna e contem-poranea. Studi e documenti, 15), S. 3ff.; zum Ritter vgl. Selzer, Deutsche Söldner (wieAnm. Einl., 10), ad indicem.

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Handwerk „höflich“ nachgehen könne („ut ipse Anichinus possit libe-rius esse et artem suam curialiter exercere“), beantragte er das Bürger-recht mit dem Versprechen, innerhalb eines Jahres ein Haus im Wertvon fünfhundert Lire zu erwerben; dieser Bitte wurde wenige Tagespäter entsprochen.149 Seit dem Jahr 1378 war Anichino auch in derSchneiderzunft Mitglied.150 In den florentinischen Steuerlisten wurdeer im selben Jahr noch mit einem ganz durchschnittlichen Steuersatzgeführt,151 der sich jedoch bis 1404 beträchtlich erhöhte,152 da es ihm inder Zwischenzeit gelungen war, wohl in zweiter Ehe eine reiche Witwe,Niccolosa Spini, zu heiraten.153

Der berufliche Ehrgeiz, der aus Anichinos Bürgerschaftsbewerbung1367 sprach, dürfte einer der Gründe seines sozialen Aufstieges sein,zu dem seine zweite Heirat entscheidend beigetragen hatte. Seinegesellschaftliche Rolle in seinem Kirchensprengel San Lorenzo erhelltauch aus verschiedenen notariellen Zeugenschaften, wie etwa 1393 und1401.154 Sein außerordentlich langes Leben endete im August 1412,mehrere Jahre nach seinem (erstgeborenen?) Sohn Riccardo,155 dochhinterließ er kein Testament. Der eigentliche Baumeister des Reich-tums der Familie wurde nun sein Sohn Iacopo, genannt „Papi“, der seitungefähr 1410 in einer Gesellschaft zusammen mit den Agli den Salz-abbau in der päpstlichen Mark Ancona betrieb, und der bis zu seinemTod (24. Mai 1426) seine Familie mit verschiedenen Unternehmen vorallem im Kirchenstaat so bereicherte, daß sie bis 1427 an die einund-vierzigste Position aller florentinischen Steuerzahler vorrückte.156 Kaumzufällig waren sowohl die Spini als auch die Agli Familien, die noch imvierzehnten und beginnenden fünfzehnten Jahrhundert wirtschaftlicheInteressen in Deutschland hatten.

Bereits aus dem Jahre 1415 stammt ein Testament des Iacopo, dasdessen florentinische Angelegenheiten und Solidaritäten scharf be-

149 ASF, Provvisioni Registri 54, fol. 144r./v.; Libri fabarum 38, fols. 74r., 77r., 81r.150 ASF, Arte dei rigattieri, linaiuoli e sarti 10, fol. 104r.151 ASF, Prestanze 335, fol. 23v.152 ASF, Prestanze 2044, fol. 12v. (ein Goldflorin, dreizehn Soldi, zehn Denari).153 Malanima (wie Anm. III, 148), S. 5 f.154 ASF, NA 13301, V, fol. 348v.; NA 4417, fol. 24v.155 ASF, Ufficiali poi Magistrato della Grascia 187, fol. 773v. (zum Tod seines Sohnes

Riccardo, vgl. ebd., fol. 364r.)156 Malanima (wie Anm. III, 148), S. 6–8; vgl. auch die Liste der Iacopo gehörigen

Bücher, von denen die meisten „in volghare“ waren, bei Christian Bec: Les livres desFlorentins (1413–1608), Firenze 1984, (Biblioteca di „Lettere Italiane“. Studi e testi, 29),S. 164.

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leuchtet. Darin wurde u.a. bestimmt, daß dem Florentiner Dombauvon Santa Maria Fiore zehn Goldflorin zufallen sollten und dem größ-ten Hospital der Stadt, Santa Maria Nuova (in der Kopie ist fälsch-lich zu lesen: „Santa Maria del Fiore“), ein Betrag von fünfhundertGoldflorin sowie all die Häuser, die ihm in der Via Guelfa und am„Canto della Macina“ gehörten. Zwei anderen florentinischen Hospitä-lern (San Matteo und San Bonifacio Lupi), dem Kloster Santa Brigida(il „Paradiso“), und dem Kloster Santa Maria degli Angioli hinterließer jeweils hundert Goldflorin; der letzteren Institution sollte darüberhinaus für vierhundert Goldflorin ein Bauernhof gekauft werden, vondessen Einnahmen über drei Jahre die Totenmessen für Iacopo gelesenwerden sollten. Speziell für karitative Ausgaben bestimmte er dreihun-dert Goldflorin für die Mitgift armer Florentinerinnen, dreißig Armensollte ein gutes Kleidungsstück gekauft werden, und hundert Gold-florin wurde für die Befreiung armer Gefangener aus den „Stinche“bereitgelegt. Da Iacopo weiterhin geschworen hatte, nach Santiago diCompostela (zu den Gebeinen des Hl. Jacobus), nach Vienne (zum Hl.Antonius), nach Apulien (zu „Sant’Agnolo“ und „San Lionardo“) undbesonders nach Bari (zum Hl. Nikolaus) zu pilgern, sollten aus seinemNachlaß die Mittel bereitgestellt werden, damit ein Anderer in seinemNamen diese Wallfahrten antreten könne.157

In keiner Weise läßt sich dieses großzügige Testament eines wohl-habenden florentinischen Kaufmannes in Verbindung mit denen derdeutschen Handwerker in Florenz bringen, die nicht nur über weitweniger Mittel verfügten, sondern diese auch anders verwendeten. Diereichen karitativen Legate des Iacopo verweisen wohl ebenso auf das„schlechte Gewissen“ des Unternehmers im Angesicht des Todes, wieauch die Wallfahrten auf möglicherweise in Not ausgesprochene Gelöb-nisse bei Reisen oder anderen Gefahren. Die kaufmännische Tradi-tion setzte sich auch unter seinen Nachkommen fort. Während IacoposSohn Antonio in Rom als Verbindungsmann florentinischer Kaufleutewirkte,158 betrieb sein Bruder Riccardo das Kaufmannsgewerbe mitgroßen Erfolg in Pisa. Wie viele andere Florentiner, die wegen Steuer-schulden ihrer Heimatstadt den Rücken kehrten und die fiskalen Exem-

157 Die Kopie dieses Testamentes ist zu lesen in ASF, NA 325, V, fol. 476r; dieHöhe der Schenkungen an Santa Maria Nuova könnte dadurch zu erklären sein,daß das Testament wegen einer Krankheit dort aufgesetzt wurde (was leider nicht mitangegeben ist).

158 ASF, NA 21319, ad dies 17 maii 1463; 7 septembris 1464.

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tionen Pisas nutzten, entwickelte auch Riccardo dort einen starkenpersönlichen Dynamismus. So hatte er dort vor 1453 zusammen mitAndrea di Lotteringho della Stufa,159 und später offensichtlich mit Leo-nardo di Bartolomeo Bartolini Handelsgesellschaften (sowie die Pachtder Pisaner „Gabella del vino“).160 Seit seiner Heirat mit einer Tochtereines Repräsentanten der Cambini-Bank (ca. 1457/8) eröffnete sich ihmdie Möglichkeit, auch Teilhaber dieser bedeutenden Handelsgesell-schaft und Bank zu werden (1470er Jahre).161 Diese pflegte zwar Bezie-hungen im gesamten Mittelmeerraum und bis nach England, nichtjedoch mit Mittel-und Nordeuropa. Am Beispiel Riccardo Riccardisläßt sich demonstrieren, wie das im Handel erwirtschaftete Kapital ineiner anschließenden Phase in Grund und Boden investiert wurde.162

Der Fall der Riccardi zeigt aber auch, wie tiefgehend sich Verhal-tensweisen und „Identität“ einer Familie bereits in zweiter Genera-tion verändern konnten; das „mütterliche“ florentinische Erbe setztesich gegenüber dem väterlichen deutschen durch. Mögen zwar in derFrühen Neuzeit, als die Medici kraft kaiserlicher Gnade Großherzögeder Toskana geworden waren, die letzten Hindernisse auf dem Wegin den florentinischen Erbadel—die Riccardi wurden „Marchesi“—möglicherweise unter Verweis auf die entfernte niederdeutsche Her-kunft genommen worden sein, so waren die Riccardi doch bereits spä-testens seit Iacopo di Anichino vollkommen „florentinisiert“. Irgend-welche Beziehungen zu deutschen Immigranten in Florenz konntenseitdem nicht mehr nachgewiesen werden.

Auch die zweite, hier zu behandelnde Familie stammt von einemdeutschen Schneider der ersten Generation aus dem vierzehnten Jahr-hundert ab, die Familie der „Sizi“ oder „Sizzi“. Zwar war dieser Name(„Seitz“) die gebräuchliche Abkürzung des deutschen Namens „Sieg-fried“,163 doch auch im mittelalterlichen Florenz war der Name ver-breitet.164 Der Stammvater, „Sitius Arrighi sartor populi Sancti Appoli-naris“ bzw. „Sizzus olim Aringhi teotonichus“, wurde 1375 als Meister

159 ASF, NA 13279, V, 457r. (vgl. ebd. V, 353r./v., das Testament des Andrea dellaStufa, in Präsenz verschiedener Deutscher).

160 ASF, Mercanzia 1440, fols. 298r.–299r., 328v., 339v.; Mercanzia 1443, fols. 493v.–494r., 597v., 690v.

161 Sergio Tognetti: Il Banco Cambini. Affari e mercati di una compagnia mercantile-bancaria nella Firenze del XV secolo, Firenze 1999 (Biblioteca Storica Toscana,XXXVII), S. 174.

162 Vgl. Malanima (wie Anm. III, 148), S. 11ff.163 Simonsohn, Eine deutsche Colonie (wie Anm. I, 98), S. 17.164 Vgl. nur William M. Bowsky: La chiesa di San Lorenzo a Firenze nel Medioevo.

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in die Schneiderzunft eingeschrieben, und nur drei Jahre später als Sei-denwamsmacher („farsettarius del garbo“) auch in die Seidenzunft.165

Seit 1378/9 wurde Sizzi auch in den „Prestanze“ veranlagt.166 In sei-ner Bürgerrechtsverleihung vom Oktober 1391 wurde dem deutschenSchneider „Pace vocatus Sizzi“ bestätigt, daß er seit ungefähr achtzehnJahren in Florenz wohnte (also seit 1369), dort eine florentinische Fraugenommen und mit dieser mehrere Kinder gezeugt hatte sowie keineandere „patria“ begehrte; das Bürgerrecht wurde ihm folgerichtig unterder Auflage zugestanden, in Florenz ein Haus zu erbauen.167

Im Unterschied zur zweiten Generation der Riccardi scheint jedochin der Familie Sizzi durchaus eine Erinnerung an den deutschenNamen vor der Einwanderung nach Florenz fortbestanden zu haben.Obwohl Sizzis Sohn Michele noch in den „Prestanze“ von 1413 und inersten Jahren des Katasters nur unter dem Namen „Michele di Sizzi“auftrat, legte er sich ab 1442 den Nachnamen „del Buonconsiglio“zu,168 während in notariellen Akten alternativ auch der Name „MichaelSitii olim Alirossi“ verwendet wurde (1439, 1447, 1451).169 Während also„Alirossus“ als Patronym das im vierzehnten Jahrhundert falsch einge-setzte „Arrighus“ des Sizzi ersetzen sollte, mußte „del Buonconsiglio“die Übersetzung eines deutschen Nachnamens sein. Als Gradmesserseiner kompletten Assimilation hat sich von der Hand des „Micheledi Sizzi del Buonconsiglio Sizzi“ auch eine wichtige religiöse Sammel-handschrift in „volgare“ aus dem Jahre 1459 erhalten, in der nebenTexten von St. Augustinus, Pseudo-Hieronymus, Domenico Cavalca,Origines u.a. auch Leonardo Brunis „Vita di Dante e Petrarca“ kopiertwurde.170

Scorci archivistici, Firenze 1999, S. 105, 113; Dante Alighieri, Divina Commedia, Para-diso, XVI, 108.

165 ASF, Arte dei rigattieri, linaiuoli e sarti 10, fol. 126r.; Arte della Seta o Porsanmaria7, fol. 178v.

166 ASF, Prestanze 367, fol. 20r. („Sizi sive Bizi teotonichus sartor“); 1404: ASF,Prestanze 2042, fol. 6r. („Sizzi d’Arrigo tedesco“); seine Präsenz bei einem notariellenAkt: ASF, NA 9481, ad diem 9 ianuarii 1390(1).

167 ASF, Provvisioni Registri 80, fols. 163v.–164r.; der Hinweis auf den anderswonicht belegten Namen „Pace“—oder „Pax“—macht wahrscheinlich, daß hinter „Sizi“tatsächlich „Siegfried“ steht.

168 ASF, Prestanze 2902, fol. 86r.(1413); ASF, Catasto 616, fol. 157r./v.; so auch 1466(ASF, NA 17157, fol. 100r.).

169 ASF, NA 1877, 7, ad diem 30 maii 1439; 19072, fol. 356r.; 19074, fol. 577r./v.; nurin seiner Einschreibung in die „Arte della Seta“ 1414 (s.u., Anm. III, 172) erscheint das„Alirossi“ als Nachname.

170 I manoscritti datati della Biblioteca Riccardiana di Firenze II, MSS. 1001–1400,

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Aus den Katastererklärungen der Sizzi läßt sich ein anderes Berufs-muster als aus denen der Riccardi herauslesen. Im Unterschied zuIacopo Riccardi folgte Michele di Sizzi nämlich nicht dem Kaufmanns-beruf, sondern arbeitete sein Leben lang als Handwerker, als Gold-schmied bzw. Spangenhersteller („fibbiaio“).171 Obwohl er bereits 1414nach dem väterlichen Vorbild in die Seidenzunft aufgenommen wor-den war,172 trat er ein Vierteljahrhundert später als „fibbiaio“ auch derSchmiedezunft bei (1440), wie anschließend seine Söhne Simone (1452)und Lorenzo (1454).173 Der Goldschmiedeberuf sollte bei deutschen Ein-wanderern in Florenz in zweiter Generation über das gesamte fünf-zehnte Jahrhundert seine Attraktivität behalten, wofür sich weitere Bei-spiele anführen ließen.

Von Anfang an jedoch scheint Michele auch enge Beziehungenzur ersten und zweiten Generation anderer deutscher Einwanderergepflegt zu haben. Von einem aus Ulm stammenden Einwanderer(„Andrea d’Andrea de la Magnia“) hatte er vor 1427 ein Darlehenvon zehn Goldflorin aufgenommen.174 Ein reicher, in Florenz woh-nender Weber aus Dordrecht („Cristianus Iohannis de Olandia“) undseine Frau ernannten im Jahr 1432 Michele zu ihrem Prokurator.175 ImJahr 1423 garantierte Michele als Bürge die regelmäßige Mietzahlun-gen des deutschen Schusters „Nicholaus olim Frizzi“ im Borgo SanLorenzo,176 und 1427 fanden sich unter seinen Schuldnern nicht nurdie Erben Jacopo Riccardis, sondern auch „Giovanni di Frizi riga-tiere“ und dessen Schwester Agnola.177 Michele besaß nicht nur einenWeinberg neben demselben „Giovanni di Federigo detto Frizzi“, son-dern dieser blieb sein Schuldner bis mindestens 1433. Daneben zählteMichele noch zwei andere Landgüter sein Eigen.178

hrsg. v. Teresa De Robertis und Rosanna Miriello, Firenze 1999, S. 33–34 (MS Ricc.1329).

171 Dazu muß allerdings bemerkt werden, daß Michele in diesem Beruf nicht unbe-dingt erfolgreich war, da er z.B. 1430 einen Prozeß wegen nichtbezahlter Mietkostenbestehen mußte, vgl. ASF, Mercanzia 1329, ad diem 11 gennarii 1430.

172 ASF, Arte della Seta o Por Santa Maria 7, fol. 129: „Michele filius olim Sizziquondam Aringhi Alirossi aurifex“.

173 ASF, Arte dei fabbri e manischalchi 5, fols. 46v., 51v., 70r.174 ASF, Catasto 36, fol. 111r.; zu dessen Herkunft aus Ulm vgl. die „portata“ seines

Sohnes in ASF, Catasto 831, fol. 167r. (1458).175 ASF, NA 21057, ad diem 29 aprilis 1432.176 ASF, NA 19343, fol. 16r.177 ASF, Catasto 29, fol. 457r.178 ASF, Catasto 447, fols. 146r.–147r.; als das Kloster Santo Spirito 1431 an „Giovanni

di Frizzi rigattiere“ ein Stück Land verkaufte, war „Michele di Zizi orafo“ ebenfalls als

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Den engsten Kontakt zur deutschen Kommunität könnte Michelejedoch durch seinen Sohn Mariano gehalten haben, der frühzeitigdem Servitenorden beitrat,179 um 1451 Lektor und anschließend Priordes Konventes von Santissima Annunziata wurde,180 und diesem auchspäter noch als „magister theologiae“ verbunden blieb.181 Auch wenneine Mitgliedschaft Micheles in der niederdeutschen St. Barbarabru-derschaft nicht belegt werden kann, so waren doch seinen Beziehungenzu dem Konvent so eng, daß er—wohl durch die Vermittlung seinesSohnes—für ihn kleinere Schmiedearbeiten ausführen durfte.182 Auchdas frühe Eintreten eines der Söhne in eines der florentinischen Klösterund Konvente war unter den deutschen Einwandern in Florenz sehrverbreitet, wofür sich hier eine Reihe von weiteren Beispielen, beson-ders unter den Karmelitern und Benediktinern (Kamaldulensern, Val-lombrosanern), anführen ließen.

Michele di Sizzi, dessen von seinem Vater geerbtes Haus in der Viadell’Anguillara im Viertel Santa Croce lag, hatte außer Mariano nochzwei Töchter und vier Söhne (Lorenzo, Iacopo, Riccardo und Simone),von denen Riccardo wahrscheinlich frühzeitig starb. Erst 1457/8 wur-den die Söhne Lorenzo, Iacopo und Simone emanzipiert, d.h. recht-lich dem Vater gleichgestellt,183 während sich gleichzeitig mit Mariano,dem Prior der Serviten, offensichtlich ein kurzer Erbschaftsdisput ent-spann.184 Lorenzo wählte trotz seiner Zunftmitgliedschaft den Beruf des

Zeuge anwesend (ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 122, 169,2, fols. 68v.–69r.).

179 ASF, Catasto 29, fol. 457r.: „Fra Mariotto mio figluolo d’anni 13, òllo a vestire equando ò melelo a casa, e perché studia, gli ò a comperare libri e quello gli besogna“;bereits 1430 testierte frater „Marianus Michaelis ordinis fratrum Servorum de SanctaMaria“ als Zeuge eines Testamentes (ASF, NA 20861, 3, fol. 22r.), 1432 wurde er zumDiakon geweiht (ASF, NA 11803, 3, 230r.), und 1434 studierte er, „come consuetudine“,in Bologna (Paola Ircani Menichini: Vita quotidiana e storia della SS. Annunziata diFirenze nella prima metà del Quattrocento, Firenze 2004 (Biblioteca della ProvinciaToscana dei Servi di Maria, 8), S. 22). Später traf man ihn wieder im Konvent (ASF,NA 11697, fol. 34r.; 15105, passim).

180 ASF, Catasto 697, fol. 550r./v.; ASF, NA 4821, fols. 27r.–30v., passim (bis 1459).181 ASF, NA 4822, fols. 361r.–363r.182 Pellegrino Tonini: Il santuario della SS. Annunziata di Firenze, Firenze 1876,

S. 297ff.183 ASF, Archivi della Repubblica. Notificazioni di atti di emancipazioni 7, fols. 21v.,

25v.; im Jahre 1468 mußten die drei Brüder einen Kompromiß wegen der Erbteilungbemühen, ASF, NA 320, fol. 160r.

184 Vgl. die Katastererklärung des Michele di Sizzi, 1458: „Ò a dare a fra Marianopriore de’ Servi, non siamo d’acordo a una scrita di mia mano con tre testimoni, difiorini settanta.“ (ASF, Catasto 800, fol. 582v.); noch 1451 war diese Schuld als Darlehen

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Wollhändlers („lanaiuolo“),185 war aber im Jahr 1469 bereits mit überfünfzig Florin bei der Kommune Florenz wegen nicht gezahlter Steu-ern verschuldet. Im Jahre 1480 lebte er nur noch von den Einkünftenseiner verschiedenen Landbesitzungen im Mugello („non fa nulla“).186

Sein Bruder Iacopo ergriff früh einen potentiell sehr profitablen Beruf,den des Seidenkaufmanns („setaiuolo“).187 Interessanterweise brachteihn dies in direkten Kontakt mit Nord- und Mitteleuropa, treffen wirihn doch 1462 unter den Kaufleuten, die Waren auf den florentinischenGaleeren nach Flandern schickten und möglicherweise selbst auf die-sen mitreisten.188 Trotzdem lief das Geschäft nicht wie erhofft: schon dieKatastererklärung der beiden Brüder Iacopo und Simone fiel 1469 sehrbescheiden aus („Facciamo un pocho di bottegha d’arte di seta, facci-anle chon le persone nostre e chon la ’ndustria“).189 Im Jahr 1478 mußteIacopo sogar auf Betreiben der Seidenzunft für mehr als einen Monatin die „Stinche“,190 und vor dem endgültigen Bankrott rettete ihn 1479wohl nur eine Anleihe bei seiner verwitweten Schwester, „Mona Cha-terina“.191

Im Unterschied zu den Riccardi gelang es den Sizzi offensichtlichnicht, die wirtschaftliche Krise der 1470/80er Jahre durch eine vor-her angelegte Polsterung—bzw. das Ausweichen nach Pisa - zu meis-tern. Im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Kommune Flo-renz scheinen sie anschließend fast keine Rolle mehr gespielt zu haben.Obwohl anhand der Berufswahl ein sozialer Aufstieg der Familie überdrei Generationen nachzuweisen ist—vom Schneider über den Gold-schmied zum internationalen Seidenhändler—, so hatte dies keine blei-

dargestellt wurden (ASF, Catasto 697, fol. 550v.), doch auch Iacopo und Simone führtenin ihrer Katastererklärung 1458 eine parallele Schuld an: „Fra Mariano di Michele diSizzi frate de’ Servi de’ avere da nnoi fiorini settantuno, soldi otto, denari otto a oro.“(ASF, Catasto 801, fol. 1305r.); zur Auseinandersetzung zwischen Michele di Sizzi undseinem Sohn Lorenzo s. ASF, NA 8523, ad dies 10 martii 1458(9), 17 aprilis 1459, sowieNA 19333, fols. 228r.–229r. (1467).

185 ASF, NA 7910, fol. 424v.; vgl. ASF, Catasto 913, fol. 671r./v.: „Sono marufino echonpagnio di Bernardo di Bernardo d’Anbruogio Boni alla bottegha d’arte di lana inSa’ Martino, (…)“, (1469).

186 ASF, Catasto 1004, fol. 69r./v.187 ASF, NA 1739, fol. 105r.; 5728, fol. 94v.188 ASF, NA 320, fol. 4r./v.; ein Jahr später beanspruchte Iacopo Sizzi eine Schul-

denzahlung bei zwei genuesischen Bürgern, die in Barcelona —offensichtlich durchBeschlagnahmung—eingetrieben werden sollte (ASF, NA 5292, fol. 49v.).

189 ASF, Catasto 913, fol. 630r.190 ASF, Soprastanti alle Stinche 107, fol. 62v.191 ASF, Catasto 1004, fol. 26r.

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benden Auswirkungen. Nordeuropäische Solidaritäten bestanden beiden Sizzi zwar durchaus noch in der zweiten Generation, lassen sichbei den Enkeln jedoch kaum mehr nachweisen.

Ein ähnliches Muster läßt sich auch bei der dritten hier vorzustellen-den Handwerkerfamilie beobachten, der wie die Sizzi über drei Gene-rationen zu verfolgenden und bereits angesprochenen Familie Frizzi.Der Beruf des Stammvaters „Friedrich“ genannt „Fritz“ bleibt zwarim Dunklen, war jedoch wahrscheinlich der des Schusters.192 Seinedrei, durch einen Altersunterschied von sechzehn Jahren getrenntenSöhne, ergriffen folgende Berufe: der älteste Sohn, Niccolò di Frizzi,war wahrscheinlich seit spätestens 1414 ebenfalls Schuster und teiltesich 1427 mit seinem jüngsten Bruder Ugo (der „fibbiaio“ wurde), dasväterliche Haus in der Via Chiara.193 Seit 1422 hatte er im nahenBorgo San Lorenzo ein Haus mit einem Schusterladen gemietet, wofürihm der Goldschmied Michele di Sizzi als finanzieller Bürge diente.194

Der mittlere Bruder Giovanni, bei dem auch die zweiundsiebzigjäh-rige Mutter wohnte, gab 1427 seine Katastererklärung jedoch bereits ineinem anderen Gonfalone ab („Vaio“), und übte die Profession einesStoffhändlers („(ri-)venditore di panni“, „linaiuolo“, „rigattiere“) aus.195

Unter allen Brüdern scheint er sich noch in der rosigsten ökonomischenSituation befunden zu haben.196

Zumindest die deutschen Sprachkenntnisse hatten sich in zweiterGeneration noch nicht verflüchtigt. Denn bei den Katastererklärun-gen 1427 war es der Schuster Niccolò di Frizzi, der für einen deut-schen Schuster der „ersten Generation“, den Meister Brigoldo, des-sen „portata“ verfaßte, da dieser, wie Niccolò—in selbst nicht geradeeinwandfreien Florentinisch—anmerkte, die Sprache nicht beherrschte(„Io Nicholò di Frizi chalzolaio ò fatta questa scritta a pregiera del

192 Ein „Frizi teutonichus calzolarius“ findet sich in den Steuerlisten des Viertels SanGiovanni bereits 1379, ASF, Prestanze 369, fol. 17r.

193 ASF, Catasto 50, fol. 661r.; Catasto 51, fol. 600r.; die Eintragung Niccolò di Frizzisin die Schusterzunft 1414 im Viertel Santa Croce ist wohl ein Fehler: ASF, Arte deiCalzolai 4, fol. 9r.; Ugo wurde 1425 Zunftmitglied: ASF, Arte dei fabbri e manischalchi5, fol. 76v. (fol. 34r. sein Sohn Giuliano, 1454).

194 ASF, NA 19337, ad diem 21 gennarii 1422(3); NA 19343, fol. 16r.195 ASF, Catasto 61, fol. 969r.; seine Zunfteintragung als „rigattiere“ bzw. „linaiuolo“

1420: ASF, Arte dei rigattieri, linaiuoli e sarti 10, fols. 21v., 75v.196 Die drei Brüder hatten auch eine Schwester Agnola, die an einen Nencio di

Bonifacio da Secciana verheiratet wurde, für die die Mitgift von 25 Goldflorin 1427aber immer noch nicht bezahlt worden war, vgl. ASF, Catasto 50, fol. 663r.

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sopradetto Bregoldo ché no’ sapeva iscrivere egi italiano“).197 Mit der1427 bereits ökonomisch prekären Situation Niccolòs könnte zusam-menhängen, daß er in den Jahren 1428 und 1430 seine einzigen bei-den Kinder, zwei Töchter, im Kleinkindalter verlor.198 Alle drei Brüderlassen sich parallel auch noch im Jahr 1431 verfolgen (als noch eimalsowohl Niccolòs als auch Ugos Schulden anstiegen),199 doch schon imJahre 1433 hatte Niccolò di Frizzi die Stadt endgültig in RichtungRimini verlassen, weil er praktisch bankrott war: ganz offensichtlichhatte die Konkurrenz der zahlreich einwandernden deutschen Schusterseine eigenen Erwerbsmöglichkeiten untergraben.200

Sein Bruder Ugo wurde schon 1433 nicht mehr nur als „fibbiaio“,201

sondern auch als „merciaio“, d.h. Krämer, bezeichnet,202 doch mußauch er anschließend für einige Zeit die Stadt verlassen haben, bevorer 1451 und 1458 wieder in den Steuerunterlagen als Geselle beieinem Wollspinner („lavorante al filatoio“) geführt wurde; er starbum 1468/9.203 Dessen Sohn Giuliano, der bereits 1454, zwanzigjäh-rig, als „fibbiaio“ Zunftmitglied wurde, ergriff später den Beruf einesSchmiedes.204 Alle noch offenen Erbschaftsangelegenheiten zwischenGiuliano und seinem Vetter Bartolomeo, dem zusammen mit seinemBruder Filippo, einem Maler,205 einzigen damals noch in Florenz leben-den anderen Enkel des Frizzi, wurden im Jahr 1471 bereinigt, als sich

197 ASF, Catasto 48, fol. 567r.198 ASF, Ufficiali poi Magistrato della Grascia 188, fols. 107v., 128r. (wenigstens im

zweiten Fall war sicherlich die Pest der Todesgrund).199 ASF, Catasto 375, fol. 332r. (Niccolò hatte bereits verschiedene Pfänder beim

jüdischen Pfandleiher „de’ Lioni“); Catasto 375, fol. 840r./v.; Catasto 389, fols. 759r.–760v.

200 ASF, Catasto 472, fol. 2r.: „El detto Nicholò è ito a stare a Rimino egli e tuttala sua brighatta per chagione no’ poteva regere a le spese. Io Vanni di Federigho suofratelo ò fatto questa iscritta perché egli non è in Firenze.“; dessen eigene Erklärung,in der Michele di Sizzi als Schuldner auftaucht: ASF, Catasto 482, fols. 650r.–651r.;Niccolò muß bereits vor 1441 verstorben sein (ASF, NA 11086, fol. 87r.).

201 ASF, Catasto 472, fol. 593r.202 ASF, Catasto 468, fol. 582r.; ASF, Catasto 675, fol. 478r.203 ASF, Catasto 713, fol. 210r.; Catasto 821, fol. 450r.204 ASF, Arte dei Fabbri e manischalchi 5, fol. 34r.; ASF, Catasto 923, fol. 904r. (1469

noch angestellt); Arte dei Chiavaiuoli, ferraiuoli e calderai 3, ad diem 18 iunii 1471; 1476vermietete er ein Haus an der Costa San Giorgio: ASF, NA 4772, fol. 66r.

205 „Filippo di Giovanni Frizzi dipintore“ erwähnt in ASF, Mercanzia, fol. 557r./v.(1466) und NA 235, fol. 18r. (1471); er wohnte 1471 zusammen mit seiner Mutter zurMiete in einem Haus des Spitals der Innocenti (ASF, NA 1745, fol. 10r.). Unter demBeinamen „La Pippa“ wurde er 1469, 1471 und 1474 der Sodomie bezichtigt undverurteilt (ASF, Ufficiali di notte e conservatori dell’onestà dei monasteri 14, fol. 31v.;15, fols. 34v., 65v.; 17, fols. 45v.–46r.: „al canto de’ Pazzi“).

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Bartolomeo—ein gescheiterter Taschenhändler („borsarius“, 1455)206

und Trödler („rigattiere“)—wegen vielfältiger Schulden in den „Stin-che“ wiederfand.207 Bereits in den 1460er Jahren finden sich in denAkten der Mercanzia eine ganze Reihe von Schuldprozessen gegenBartolomeo Frizzi, der das letzte Mal wohl 1477—im selben Jahr wieIacopo Sizzi—in die „Stinche“ kam.208

Interessanterweise bestand auch—noch konkreter als bei den Sizzi—eine familiäre Querverbindung zu dem reichen Dordrechter „Cris-tiano di Guglielmo“, dessen (florentinische) Frau Nanna Bartoli 1458als „Tante“ des Giovanni Frizzi bezeichnet wurde.209 In den Katasternvon 1480 und 1487 wurden schließlich nur mehr zwei Familienange-hörige registriert, nämlich die beiden minderjährigen Söhne des kurzzuvor verstorbenen Schmiedes Giuliano, Ugo und Chimenti Frizzi.210

Wie für die Sizzi schloß sich auch für die Frizzi hiermit die florentini-sche Parabel.

Wendet man auch für diese Familie ein Generationenmodell an,wie es für die Riccardi und Sizzi sinnvoll schien, erkennt man aufden ersten Blick, daß sich bereits in der zweiten Generation die öko-nomische Situation—bei durchaus unterschiedlichen Berufswahlen—deutlich verschlechterte. Ganz offensichtlich boten sich also im spä-ten vierzehnten Jahrhundert den meisten „qualifizierten“ deutschenHandwerkern (die keine Wollweber waren) noch Möglichkeiten—etwadurch Einheirat—, die im mittleren Handwerksstand schon eine Gene-ration später nicht mehr vorhanden waren. Diese Veränderung konnte

206 ASF, NA 9278, fol. 116r.207 ASF, NA 12860, fol. 142r. (zu seinen Schulden 1466 vgl. ASF, Mercanzia 11794,

fol. 162v.).208 ASF, Soprastanti alle Stinche 107, fol. 27v. (der Grund hierfür waren sicherlich

die aufgelaufenen Lebenshaltungskosten für deren gemeinsame Großmutter); bereitsim Jahr 1470 waren dem Ugo vier Grundstücke übergeben wurden, die noch aus demBesitz dieser Großmutter stammten, vgl. ASF, Catasto 1017, fol. 587r./v.; zu den Frizzi-Schulden 1464 gegenüber Paolo Marucelli s. NA 1198, II; fol. 99r./v.; im Jahr 1467agierte Bartolomeo Frizzi zusammen mit Lorenzo di Michele Sizzi als Zeuge (ASF,NA 2605, fol. 348r.); eine Prokura seiner Witwe (1491): ASF, NA 193, fol. 351v.

209 ASF, Catasto 833, fols. 252r.–254v.: dies kann nur bedeuten, daß sie eine Schwesterder Frau Frizzis war, vgl. ASF, Catasto 677, fol. 789r. (1447) zum Legat Cristianosgegenüber dem „Nanni di Frizi“. Auch im Testament Cristianos (ASF, DiplomaticoNormali, 1479, 27 ottobre (Acquisto X)) vom 27. Oktober 1429 (nicht: 1479) wird eineSchuld gegenüber einem Dritten von 1421 angesprochen, die u.a. von „Nicholas Fenzicalzolarius populi Sancti Laurentii“ (= Frizzi) unterschrieben war.

210 ASF, Catasto 1017, fol. 587r./v.; Monte Comune o delle Graticole. Copie delCatasto 86, fol. 1322r.

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in einer in der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts expandie-renden Wirtschaft jedoch keine anderen als demographische Gründehaben: die deutschen Einwandererfamilien der zweiten Generationwurden sowohl von den nachrückenden Immigranten als auch von deneingesessenen Familien bedrängt. Mit den Immigranten gab es schonin zweiter Generation kaum mehr direkte Kontakte: Ausnahmen wiedie Hilfe Niccolò di Frizzis bei den Katastererklärungen des MeisterBrigoldo, oder die Verbindungen der Sizzi und der Frizzi mit (demwohlhabenden) „Cristiano di Guglielmo“ aus Dordrecht können Ver-allgemeinerungen einen generationenübergreifenden nationalen Soli-darität nicht rechtfertigen. Deshalb auch waren auch die Beziehungendieser Familien—ganz ähnlich wie bei den „linaiuoli“ (s.u., S. 163)—zuden deutschen Bruderschaften kaum zu registrieren.

5. Professionelle und nationale Solidarität bei den Woll- und Leinenwebern

Zeigt das zuletzt verwendete Generationenmodell deutliche Konver-genzen zwischen wirtschaftlichem Erfolg, strategischer Einheirat, Assi-milation und Entsolidarisierung mit den (ehemaligen) Landsleuten,so lassen sich innerhalb einer einzigen Einwanderergeneration auchnoch andere erfolgversprechende Strategien ausmachen, vor allem derErwerb von Grundbesitz. Gerade bei den Woll- und Leinenwebernkonnten nationale Solidaritäten allerdings auch Grenzen haben.

Das hier eher zufällig gewählte Beispiel der mehr als vierzigjährigenKarriere des im Popolo von San Lorenzo wohnenden, analphabeten,Wollwebers „Corrado di Federigho detto Lupo de Alamania Alta“mag dies illustrieren. Dieser kam um 1445 siebenundzwanzigjährig inFlorenz an und fand dort offensichtlich durch die Vermittlung vonLandsleuten sogleich eine Frau und ein Haus zur Miete in der „ViaSanta Caterina“ (heute: Via Nazionale).211 Bereits zwei Jahre späterwurde er noch als „Habenichts“ mit seiner achtzehnjährigen Frau imKataster veranlagt.212 Aus dieser Ehe ging ein Sohn Federigho hervor,und nach dem frühen Tod der Frau konnte sich Lupo schon 1452 mit

211 ASF, NA 3010, ad diem 16 maii 1445 (die Frau hieß „Maddalena di BartolomeoDonati“ aus dem Valdarno); Miete in Via S. Caterina eine Woche später: ASF, Corpo-razioni religiose soppresse dal governo francese 132, 466, fol. 26v.

212 ASF, Catasto 676, fol. 772r.

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der vorteilhaften Mitgift von sechzig Goldflorin neu verheiraten.213 Ausdieser Ehe entsprangen bis zum Kataster von 1458 drei Töchter, undspäter noch weitere Kinder.214

Auch Lupo zeigte sich mit seinen Landsleuten solidarisch, befreiteer doch mit einer Zahlung von hundert Lire im Jahre 1459 einen fastgleichnamigen Wollweber, „Curradus olim Federigi de Alamania“, ausder Haft der „Arte della Lana.“215 Und in den Jahren 1460 bis 1466übernahm er als Testamentsvollstrecker auch die Mietzahlungen fürdie verwaiste Familie eines anderen süddeutschen Webers, „Wenzel vonRotberg“ („Vincislaus quondam Iohannis Leonardi de Monte Rosso deAllamania Alta“).216 1462 kaufte er für seine eigene Familie für hundert-vierzig Florin ein neues Haus in der nahen Via Chiara,217 und konntedafür 1465 für einen vergleichbaren Preis ein Stück Landbesitz beiPeretola verkaufen.218 Für eine noch etwas höhere Summe (zweihundertFlorin) wiederum erwarb Lupo im Jahr 1468 für zwanzig Jahre denNießbrauch („usufructus“) eines großen Landgutes bei San Casciano(„Porcialla“).219 Offensichtlich wirtschaftete Lupo so umsichtig, daß sichin seinem Haus größere Barreserven befanden, denn kurz darauf zeigteer als „civis florentinus“ (s. dazu o., S. 95–96) einen „Michael teutonicusde Alamania Alta“ an, der ihm einen Geldbetrag von neunzig Goldflo-rin entwendet hatte.220 Sein Broterwerb war nun längst nicht mehr aufdie Wollweberei begrenzt, neben seinem landwirtschaftlichem Einkom-

213 ASF, Diplomatico, Normali, 1451, 16 gennaio (Santa Maria degli Angioli).214 ASF, Catasto 822, fol. 917r.215 ASF, NA 5269, fol. 651r.216 Das Testament: ASF, Diplomatico, Normali, 1458, 19 agosto (Santa Maria degli

Angioli); vgl. ASF, Arte della Lana 204, fol. 92v.; die Mietzahlungen: ASF, Corporazionireligiose soppresse dal governo francese 132, 466, fol. 25r.; 1459 hatte er für die Nach-kommen des Verstorbenen ein Haus in der Via Santa Maria verkauft (ASF, NA 318,fol. 350r., vgl. auch NA 16367, fos. 30r.–31r.); im Jahr 1475 verheiratete der Sohn Wen-zels namens Johannes, der den Beruf des Goldschlägers ergriffen hatte („battilorus“),seine Schwester Doratea (ASF, NA 18546, fol. 174v.).

217 ASF, NA 15114, fol. 168r./v.218 ASF, NA 13288, ad diem 6 martii 1464(5), 18 martii 1464(5). Dieses Land wurde an

das Kapitel von San Lorenzo verkauft, vgl. Biblioteca Medicea Laurenziana, ArchivioCapitolare di San Lorenzo, 2866, fol. 17bisr. Der Grundbesitz war deutlich größer alsder noch 1458 im Kataster angegebene; Lupo hatte also das zweite, angrenzende Stückspäter dazuerworben und beide zusammen verkauft, vgl. ASF, Catasto 923, fol. 425r.(1969). Im Jahre 1461 hatte er (dieses?) Grundstück von dem Hospital Santa MariaNuova erworben, ASF, Santa Maria Nuova, 4504, fol. 2r.

219 ASF, NA 3031, fols. 307r.–311r.; vgl. ASF, Catasto 923, fol. 425r. (1469).220 ASF, NA 3031, fol. 397r./v.

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men vermietete er auch,221 wobei eine andere Aktivität noch der Geld-verleih gewesen sein muß. So wurde im Jahre 1482 ein Kompromiß mitder Kölner Wirtin einer kleinen Pension notwendig, die dem Lupo dieBegleichung einer Schuld von sechs Goldflorin versprach, während erihr ihren gesamten Hausrat zurückerstatten wollte.222

Noch bis zum Kataster von 1487 konnte sich Lupo ohne Schwierig-keiten halten. Nach dem Tod seiner zweiten Frau (1472)223 war 1473 zuden Gütern ein weiteres „podere“ gekommen; seine dritte Frau, dieTochter eines Prateser Bäckers, hatte ihm darüber hinaus ein Hausin der Via San Gallo als Mitgift in die Ehe gebracht.224 Als 1485 daseinflußreiche Mitglied der St. Katharinenbruderschaft, der KoblenzerJohannes Johannis, sein Testament aufsetzte, war Lupo als einer derZeugen anwesend.225 Und als Lupo 1487 eine seiner Töchter an einenNeapolitaner verheiratete, sollte die Höhe der Mitgift von demselbenKoblenzer festgesetzt werden.226 Gerade deshalb überrascht aber, daßin Lupos Testament von 1488 selbst weder anderer Deutscher nochirgendeiner der deutschen Bruderschaften gedacht wurde. Sein Begräb-nis wählte Lupo in der Kirche San Lorenzo, mit sämtlichen Ausgaben,die seinen Erben hierbei richtig erschienen.227 Deutlich wird, daß indiesem Leben—trotz aller Solidarität—ein alternativer Weg im Ver-gleich zur absoluten Mehrheit der anderen Wollweber gewählt wurde.Der Drang zu „Grund und Boden“, die „Idee der Nahrung“, warengerade in den 1460er bis 1480er Jahren die von Lupo richtig gewählteStrategie, die Krise zu meistern.

Für diesen „return to the land“, wie die angelsächsische Historio-graphie das im Florentiner Patriziat verbreitete Phänomen der Stadt-flucht bezeichnet,228 gibt es zwar unter den deutschen Einwanderern

221 ASF, Mercanzia 4487, 328r. (23. Nov. 1479: Beschlagnahme der Güter eines säu-migen Mieters); bereits 1470 ließ er ein Haus räumen: ASF, Podestà 5115, ad diem 11septembris 1470.

222 ASF, NA 9871, fol. 221r./v.; andere finanzielle Transaktionen: ASF, NA 611,fols. 28r.–29r. (1474); NA 14419, fol. 93r. (1479).

223 ASF, Ufficiali della Grascia 190, fol. 115v.; vgl. auch die Prokura in ASF, NA 13469,fol. 311r.

224 ASF, Catasto 1015, fol. 493r./v. (1480); Monte comune o delle Graticole. Copie delCatasto 85, fol. 323r. (1487).

225 ASF, NA 303, fols. 13r.–14v.; der ungefähre Nachname dieses Koblenzers war„Cheubili“ (ASF, NA 16780, fol. 295v.) oder „Clibol“ (ebd., fol. 310r.–311r.).

226 ASF, NA 9872, fol. 151r./v., vgl. fol. 180r. (230 Goldflorin de sugello).227 ASF, NA 9872, fols. 178v.–179r.228 Judith Brown: Prosperity or Hard Times in Renaissance Italy?, in: Renaissance

Quarterly 42, 1989, S. 761–780, S. 764 f.

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auch vorher schon vereinzelte Beispiele, doch akzentuierte sich derTrend unter den etwas wohlhabenderen Immigranten besonders in derzweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts. Denn wie ein bekann-tes Motto Benedetto Deis (1418–1492) sagt: wer neben dem Wohnhausauch ein Landgut besitzt, mag sich beugen, aber wird niemals fallen(„Chi à casa e podere, può pieghare e non chadere“).229 Als ein Bei-spiel unter vielen ließe sich hier dasjenige eines aus Worms am Rheinstammenden Nähers oder Schneiders („Pierus olim Pieri sutor de Ver-omis prope flumen Reni de partibus Alamanie“) zitieren, der 1473 inQuintole für hundertzwanzig Florin das Podere „Poggio“ kaufte, die-ses gleichzeitig an Orsanmichele schenkte, doch sich davon das Ern-teeinkommen („usufructus“) reservierte.230 Durch solche Schenkungengelang es den deutschen Handwerkern ohne eigene Nachkommenoffensichtlich auch, eine bessere Kontrolle der Erzeugung und Distri-bution der Naturaleinkünfte ihrer Liegenschaften zu bewahren.

Professionelle Solidarität hieß zunächst „horizontale“ Solidaritätzwischen den Meistern („maestri“) auf Seiten der Arbeitgeber, und zwi-schen den Burschen, Knechten und Gesellen („garzoni“, „lavoranti“)auf der anderen. Die gerade unter den Deutschen stets betonte Unter-scheidung der beiden berufsständischen Lager läßt sich an der Matrikelder niederdeutschen St. Barbarabruderschaft (s.u., S. 190–199) daranablesen, daß die „Mester“ jeweils an erster Stelle auf jeder Seite einge-tragen wurden.231 Eine große Anzahl der Mitglieder dieser Korporationwaren Leinenweber und vertrat damit ein Handwerk, das noch im vier-zehnten Jahrhundert in Florenz eher selten vertreten war.

Noch vor kurzem wurde vor allem auf Grund der Katasterunterla-gen angenommen, daß es in Florenz im fünfzehnten Jahrhundert keinewirklich nennenswerte Leinenindustrie gab, sondern nur eine kleineAnzahl von Webern (ungefähr 25–30), die vor allem für Privatleutearbeiteten.232 Diese Schätzung ist jedoch viel zu niedrig, wie schon einBlick in die Matrikel der St. Barbarabruderschaft lehrt. Trifft es zwarzu, daß die Leinenweberei noch Anfang des fünfzehnten Jahrhundertsin Florenz weitgehend in den Händen der einheimischen Weberinnenlag (da diese ja aus der Wollweberei verdrängt worden waren, s.o.,

229 Zitiert nach: La civiltà fiorentina (wie Anm. Einl., 23), S. 23.230 ASF, NA 3475, fols. 14r., 15r. (vgl. auch NA 4881, fols. 209r.–211v. (1468)); ASF,

Capitani di Orsanmichele 466, fol. 109v.; Catasto 998, III, fol. 199r.231 Bei Battistini (wie Anm. I, 138), S. 101–143, wird dies nicht klar.232 Edler de Roover, L’arte della seta (wie Anm. II, 114), S. 84.

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Anm. II, 70),233 so traten zu ihnen doch bald, wie auch in anderen ita-lienischen Städten, die ersten deutschen Leinenweber in Konkurrenz.234

Diese stammten nicht nur aus Niederdeutschland und den Nie-derlanden, sondern auch vom Bodenseegebiet, wo bekanntlicherweisedie Leinenindustrie besonders verbreitet war.235 Von Anfang an bezo-gen die deutschen Leinenweber nicht nur innerhalb der StadtmauernQuartier, besonders in der Via de’ Servi im Popolo von San MicheleVisdomini,236 sondern auch im nahen Umland. Im Jahr 1426 gingein Konstanzer Meister mit den Eltern eines achtjährigen Jungen ausPoppi im Casentino einen Lehrvertrag ein. Dieser Meister versprach,dem Jungen über die nächsten acht Jahre „bona fide“ die Leinenwebe-rei beizubringen, ihm Kost, Logis und Gewandung zu gewähren undschließlich am Ende der Zeit zehn Goldflorin zu bezahlen.237 Wie derfünfzigjährige Meister ein Jahr später gegenüber den Katasterbeam-ten erklärte, hatte er dies auch um des eigenen Vorteils willen getan.238

Seit dem Jahr 1426 begegnet ein anderer Konstanzer Leinenweber, dervor den Stadtmauern, in Rifredi im Popolo von Santo Stefano in Panelebte. Zwar arbeitete er anfänglich noch bei einem Meister in Florenzin der Via dei Calderai (heute: Via de’ Pucci), doch machte er sichspäter mit einem deutschen Partner in Rifredi selbständig.239

233 Vgl. z.B. ASF, Prestanze 2041.234 Zu den deutschen Leinenwebern in Treviso, vgl. Pesce, Vita socio-culturale (wie

Anm. I, 109), S. 282, vgl. S. 356–365.235 Vgl. die Lit. in Ch. Reinicke: „Leinen“, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5,

München, Zürich 1991, Sp. 1858–1860; in Spanien setzte die Ausfuhr der „telas deAlamania“ aus dem Bodenseegebiet ca. in den 1380er Jahren ein, vgl. Miguel GualCamarena: Vocabulario del comercio medieval. Colección de aranceles aduaneros dela Corona de Aragòn (siglos XIII y XIV), Barcelona 1976, S. 191 f.; in den 1460er Jahrenimportierte z.B. Giovanni Marsuppini „balle 7 di tele di San Gallo“ nach Florenz,ASF, Capitano del Popolo 4110, ad diem 22 februarii 1472(3), und vor 1471 auch ein St.Gallener Kaufmann, „maestro Gohanni di M.(?) da San Gallo“, im Austausch gegenacht Fässer Indigo (ASF, Mercanzia 4466, fols. 149v.–150v.).

236 1426 starb dort ein „Giovanni tedescho tesse panni lini“ (ASF, Ufficiali poi Magis-trato della Grascia 188, fol. 86v.). Ein anderer deutscher Leinenweber in dieser Gegendwar „Simon quondam Leonardi de Alamania testor telarum line“, der dort 1420 gehei-ratet hatte (ASF, NA 21277, fol. 491r./v.) und 1426 in der Kirche der S.ma Annunziatabegraben werden wollte—liegt hier eines der Vorbilder der späteren Ortswahl der St.Barbarabruderschaft? (ASF, NA 21278, fol. 170v.).

237 ASF, NA 16524, fol. 5v. („Johannes Nicholai de Costanzia“).238 ASF, Catasto 37, fol. 671r.: „E àne in chassa uno fanciullo per insegnare l’artte

per la spesse, è d’età d’anni 11.“; vgl. ebd., 757r.: der Konstanzer hatte zwei Häusergemietet.

239 ASF, Provvisioni 117, fol. 318r./v. (Freilassung aus dem Gefängnis, in das er wegeneiner Ohrfeige geraten war, nachdem er gereizt worden war). Der angesprochene muß

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Frühzeitig versuchten die eingewanderten Leinenweber, besonderswenn sie über mehrere Webstühle verfügten, geschlossen gegenüberihren Gesellen aufzutreten. Aus dem Januar 1438 rührt eine gemein-same Erklärung von zwanzig aus dem gesamten Stadtgebiet stammen-den Leinenwebern, die von einem der Konstanzer angeführt wurden,daß sie von nun an von allen Beschränkungen „frei“ sein wollten, dievon ihnen angestellten „lavoranti“ auch nach Gutdünken wieder ent-lassen zu können; im Gegenzug sollten auch den Gesellen die gleichenFreiheiten eingeräumt werden. Von den in dieser Forderung genanntenMeistern stammten sieben aus „Alamania“, drei aus „Francia“, jeweilseiner aus Flandern, Brüssel, Köln, dem Friaul, Bologna und Norcia(und vier blieben ohne Herkunftsangabe).240

Solch kollektive, außerhalb der eigentlich zuständigen Zunft gefaßteInitiativen waren im florentinischen Spätmittelalter durchaus zahlreich.Es fällt aber gerade bei den ortsfremden Leinenwebermeistern auf,daß ihnen die Solidarität untereinander mehr bedeutete als die natio-nale; fremde Gesellen wurden oft nicht bezahlt.241 Die Reaktion derzuständigen Zunft, der „Arte dei linaiuoli, rigattieri e sarti“, auf denVorstoß von 1438 ist zwar nicht bekannt, doch ist es ausgesprochenunwahrscheinlich, daß der—offensichtlich aus dem Arbeiterüberange-bot in Folge des päpstlichen Kurienaufenthaltes in Florenz geborene—Vorstoß der Meister angenommen werden konnte.242 In den Zunftsta-

derselbe Konstanzer mit dem Beinamen „Villano“ sein, der später der Geschäftspart-ner und Erbe des „Simon Choradi Ruster“ wurde (ASF, NA 19337 und 19341, addiem 18 ianuarii 1439(40)), und der schon 1438 sein Testament machte (ASF, NA 2559,fol. 130r./v.).

240 ASF, NA 2559, fols. 111r–112r.: „dixerunt et exposuerunt, quod ipsi volunt esseliberi et posse retinere et acceptare et cassare et licentiare omnes et singulos laboranteset seu laborare volentes in dicta artte testorum pannorum lineorum, et quod dicti labo-rantes et seu laborare volentes in dicta artte sint liberi ad omnem eorum libitum stare etire et recedere ab omni et quocumque magistro ad eorum et eiusque ipsorum laboran-tium libitum et voluntatem absque aliqua licentia in recipienda, petienda vel habendaab aliquo dictorum magistrorum et eiuscumque alterius magistri tam presentibus quamfuturis, (…)“.

241 Hier nur zwei Beispiele: im Jahr 1427 hatte ein Leinenwebermeister aus Toulouse,der vier Webstühle besaß, bei zwei seiner „lavoranti della Magnia“ Schulden (ASF,Catasto 57, fol. 445r.); und genauso im Jahre 1431 ein deutscher Leinenweber bei dreiGesellen, von denen zwei „de Magnia“ stammten (ASF, Catasto 404, fol. 57r.).

242 Aus demselben Jahr 1438 stammt auch eine der—äußerst seltenen—„paces“zweier Leinenweber vor der „Mercanzia“, von denen der eine ein Geselle des obengenannten Meisters aus dem Friaul war, der andere ein Kölner: ASF, NA 16044, addiem 13 decembris 1438. Derselbe Meister hatte noch 1447 eine Auseinandersetzungmit einem Kölner: ASF, NA 3013, fol. 183r.

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elementare bedürfnisse und beruflicher erfolg 161

tuten ist zu dem Thema kein Beschluß festgehalten,243 doch aus einemLehrvertrag von 1461 erfährt man, daß sich die Meister von einemLehrjungen bei einer Lehrzeit von sechs Monaten bis zu einem Jahrihrerseits ein Lehrgeld von bis zu fünf Goldflorin ausbedingen konn-ten.244 Dies verweist ohne Zweifel auf die Attraktivität des Gewerbes.

Die deutschen Leinenweber besaßen ursprünglich keine eigene Or-ganisation, was sich auch an zwei Testamenten von 1438 zeigt.245 Sehrschnell formierten sie sich aber nun in ähnlicher Weise wie die Woll-weber, d.h. nicht nur korporativ,246 sondern auch durch das Einge-hen „strategischer“ Ehen und die Gründung gemeinsamer Haushalteund Unternehmungen. Die Höhe der Aussteuer, das eingesetzte Kapi-tal und auch die Testamente zeugten jedoch von deutlich größeremReichtum als bei den Wollweben. Während bei diesen der Meisterti-tel niemals anzutreffen war, so war er bei den Leinenwebern häufig.Heiraten zwischen beiden Berufsgruppen waren verschwindend sel-ten. Von den Wollwebern scheinen sich die deutschen Leinenweberschließlich auch durch eine größere Bereitschaft zu alternativen Neben-tätigkeiten unterschieden zu haben, konnten sie doch—besonders aufdem Land—gleichzeitig auch als Wirt („hospitalarius“),247 Käseverkäu-fer („pizzicagnolo“)248 oder Barbier tätig sein.249

Besonders aufschlußreich ist das Besitzinventar des 1461 gestorbenenLeinenwebers „Currado olim Iohannis de Alamania Alta“. Außer zweiWebstühlen, den verschiedenen Webutensilien und Hausgegenständenfanden sich darin u.a. eine große Menge zum Verkauf bestimmterHandelsware wie Zinntassen und -salzer (87 „saleria“), Leinwand mit„gemalten“ religiösen Motiven, („4 petia panni lini pi(c)ta in quibussunt picture, videlicet il Crocifisso, la Trinità, e Magi et alia alie pic-ture“), siebenundzwanzig hölzerne Relieftafeln mit der Madonna und

243 ASF, Arte dei rigattieri, linaiuoli e sarti 7.244 ASF, NA 9249, ad diem 7 septembris 1461.245 ASF, NA 2559, fols. 130r./v. (der Konstanzer Leinenweber, der im Bruderschafts-

grab einer „societas“ in der Kirche von Santo Stefano in Pane beigesetzt werden will),und fols. 132r.–133r.; zu dieser Bruderschaft vgl. auch NA 5971, fols. 41v.–42v. (1477,nunmehr ohne deutsche Mitglieder), sowie Bruno P.F. Wanrooij: Storia della venerabileconfraternita della Misericordia di Santo Stefano in Pane Rifredi, Firenze 1995.

246 Ein Brüsseler Leinenweber versprach 1454 den „Otto di Guardia e Balia“ „etetiam magistris, laborantibus et textoribus panni (lini) in civitate Florentie existentibus“,seine Frau nicht weiter zu belästigen (ASF, NA 12276, fol. 308v.).

247 ASF, NA 5268, fol. 119r.248 ASF, NA 318, fol. 41v.249 ASF, NA 14419, fol. 398r.

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Heiligen („27 tavolette lignie nove in quibus sunt scholpite VerginesMariae et alii sancti“), und vierzig Blätter mit „gemalten“ deutschenMadonnen („40 folii novi pitti cum Verginis Mariis et aliis santis ad teo-tonicha“).250 Hieraus wird deutlich, daß dieser Weber auch mit Devo-tionalien gehandelt hatte, wobei man vielleicht bei den Leinwand-arbeiten („Zeugdrucke“), sicherlich aber bei den auf Papier „gemal-ten“ Motiven annehmen darf, daß dies aus Deutschland stammende(Holz-)Drucke waren.251

Mindestens noch ein anderer vom Norden kommender Leinenweberverdiente sich in Florenz im fünfzehnten Jahrhundert mit dem Vertriebvon Druckwerken ein Zubrot, der Holländer Bartolomeo di Piero. Der-selbe war bereits seit ungefähr 1449 Mitglied der St. Barbarabruder-schaft,252 war 1466 einer ihrer „capitanei“ und 1480 einer ihrer „Pro-kuratoren“ und „Syndici“.253 Dieser „magistro Bartholomeo tedeschotessitore“ wohnte nunmehr am „Canto de’ Carnesecchi“ an der Viade’ Cerretani in unmittelbarer Nähe des Domes,254 wo er nach Endeseiner Karriere als Leinenweber für die Druckerei von Sant’Iacopodi Ripoli in den frühen 1480er Jahren zu Dutzenden deren verschie-dene religiöse Kleindrucke verkaufte.255 Noch in den frühen 1490erJahren hatte er dort seinen Laden, wie eine Auflistung aller zu die-sem Zeitpunkt in Florenz aktiven Kaufleute und Handwerksmeisterzeigt.256

250 ASF, NA 16202, fols. 461r.–462v.251 Zum frühen Leinendruck vgl. z.B. Aloys Ruppel: Die Technik Gutenbergs und

ihre Vorstufen, Düsseldorf 21961, S. 25 f.252 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 144 („Bertolomeo Pieters sone beelrusen van

Holant, linewever“); in den Bruderschaftsakten wird sein Name ausgesprochen häufiggenannt, u.a. bei dem Ankauf einer Reliquie der Hl. Barbara. Seit 1453 wohnte erzunächst in der Via de’ Calderai (ASF, NA 13405, fols. 496r.–497r.).

253 ASF, NA 3308, fol. 178r./v.; NA 15843, fol. 136r.254 Bereits 1463 wurde seiner in einem Testament gedacht (ASF, NA 17857, fol.

46r./v., vgl. fols. 62v./63r.; 99r.). Er heiratete 1465 eine Flämin (ASF, NA 17857,fol. 104r./v.; vgl. die darauf folgende Vermietung ebd., 17858, 119r.). 1465 agierte erauch als Bürge einer Mitgift (ASF, NA 16127, fol. 30r./v.) und 1470 und 1480 als Zeuge(ASF, NA 7650, III, fol. 216r.; 17859, fol. 137r.). 1479 wurde er in einem florentinischenTestament als „rimendatore“ bezeichnet und als Haupterbe eines Kollegen bestimmt:ASF, NA 5018, fol. 101r./v.

255 Melissa Conway: The Diario of the Printing Press an San Jacobo di Ripoli1476–1484. Commentary and Transcription, Firenze 1999 (Storia della tipografia e delcommercio librario, 4), S. 213, 233, 267 (und S. 121?); vgl. auch u., Amn. V, 127, zuseinen Beziehungen zu den flandrischen Kartenmalern.

256 ASF, Mercanzia 21, fol. 7v.: „Bartolomeo di Piero d’Alexandria tedesco a’ Carne-secchi“.

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Die soziale und räumliche Trennung der Lebenssphären der deut-schen Wollweber und der deutschen Leinenweber konnte kaum auf-fallender sein, verteilten sich doch letztere im gesamten Stadtzentrumvon Florenz, vor allem in und um die Via de’ Servi. Mit dieser Beob-achtung fällt das für die deutschen Weber oft wiederholte Axiom, manhabe diese nur an den „unsichtbaren“ Rändern der Stadt, fernab vomZentrum finden können.257 Einigen nordischen Leinenwebern glücktein Florenz im fünfzehnten Jahrhundert sogar der soziale Aufstieg in dasGewerbe der Händler, der „linaiuoli“. Die seit dem späten vierzehntenJahrhundert bekannten „tele tedesche“, denen man auch in Haushalts-inventaren häufig begegnet, fanden somit einen direkten, „national“gesteuerten Weg in den florentinischen Vertrieb. Diese „linaiuoli“ blie-ben zwar—auch in zweiter Generation—durchaus noch in Kontakt mitden deutschen Leinenwebern, doch beschränkten sich diese Beziehun-gen immer mehr auf wenige berufliche Angelegenheiten.

257 Vgl. John Henderson: Piety and Charity in Late Medieval Florence, Chicago,London 21997, S. 429.

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DIE DEUTSCHEN BRUDERSCHAFTEN

1. Frühzeit und kommunale Kontrolle

Zuallererst wurde die Genese und Evolution der deutschen Einun-gen im Florenz des fünfzehnten Jahrhunderts von Alfred Doren näherbeleuchtet. Ihm gelang der Nachweis, daß diese nationalen Korpora-tionen ihre Entstehung ganz offensichtlich weniger religiösen als viel-mehr arbeitsorganisatorischen Gründen verdankten. Bereits 1324 hattedas kommunale Statut des florentinischen Podestà den verschiede-nen Berufsgattungen der Wollarbeiter jedwede Versammlungen unterdem religiösen Schleier verboten („sub quoque nomine fraternitatis velalio etiam sub religionis pretextu vel velamento“), wenn diese nichtvorher von der Wollenzunft, der „Arte della Lana“ genehmigt wor-den waren.1 In diesem Sinne bestätigte erstmals im Jahre 1406 einerepräsentative Zwölferschaft von drei aus Brabant, drei aus Aachen,drei aus Köln und drei aus Oberdeutschland stammenden Wollwe-bern, als jeweilige Vertreter ihrer Landsmannschaft („de dicto loco“),gegenüber der „Arte della Lana“, bestimmte Vereinbarungen („capi-tula“).2 Deren vier Herkunftsangaben galten sicher als Bezeichnungenvon Großräumen, wobei „Brabant“ hier Flandern und die Nieder-lande miteinschloß, „Aachen“ den niederländisch-belgischen Grenzbe-reich (Bischoftum Lüttich), „Köln“ den heute nordrhein-westfälischenRaum,3 und „Alamania Alta“ das südlich von Koblenz gelegeneDeutschland unter Einschluß der Schweiz und Österreichs.4

1 Vgl. Niccolò Rodolico: La democrazia fiorentina nel suo tramonto (1378–1382),Roma 1970 (Neudr. der Ausg. Bologna 1905), S. 116.

2 Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 130–132.3 Ein gutes Beispiel hierfür ist das Testament des Wollwebers „Adamus de Colo-

gnia“ (10. 2. 1449), in dem unter den Zeugen mehrere „de Colonia provincie MagneBasse“ genannt sind, und als alternativer Universalerbe der offensichtlich aus Müns-ter stammende „Iohannes Munisteri de Colognia provincie Alamanie Basse“ (ASF,NA 7223, fols. 7v.–8r.).

4 Die Nordgrenzen der „Alamania Alta“ sind nicht klar umrissen (z.B. als Main-grenze), sicherlich gehörten jedoch Koblenz (und das gesamte Trierer Gebiet), Frank-

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Keineswegs entsprach jedoch die Einteilung Deutschlands in dieseGegenden einem herkömmlichen Schema, selbst wenn die Untertei-lung Deutschlands in „vier Provinzen“, u. a auch bei den religiösenOrden, nicht ungewöhnlich war.5 Das 1406 in Florenz anzutreffendeViererschema sollte somit wohl eher die tatsächliche, ungefähre Hei-mat der Mehrzahl der deutschen Wollweber bezeichnen, als daß essämtliche deutschen Territorien geographisch abdecken sollte. Nichtnur in der „Arte della Lana“, sondern auch bei den gemeinsamenHaftungen für Mitgiften wurden, wie gesehen (s.o., S. 93–94), diesevier „Nationen“ oder Großräume bemüht. Ein grundsätzlicher Unter-schied zwischen den nieder- und den oberdeutschen Herkunftsangabenin den florentinischen Quellen liegt zumeist darin, daß gerade bei letz-teren höchst selten konkret eine Herkunftsstadt genannt wurde. In die-sen Fällen ließe sich womöglich die jeweilige Heimat der betreffendenaus kleineren Dörfern oder „vom Land“ vermuten. Dies hätte somit—neben dem sprachlichen Moment—auch einen kulturellen Unterschiedzu den niederdeutschen „Städtern“ konstituieren können.

furt, Würzburg und „Fiumigello“ (= Nassau?) noch dazu. Im Osten konnte z.B. selbstnoch Krakau (!) zu Oberdeutschland gezählt werden („magister Filippus olim Iohan-nis de Clachovia partium Alamanie Alte sutor“, 1469: ASF, NA 1844, fols. 283r.; 285v.)Die Bezeichnung eines Bonner „Rotschildes“ als Oberdeutschen muß als absolute Aus-nahme gelten („Natale Iohannis olim alterius Iohannis Rossoschudo de Bona de Ala-mania Alta“: NA 5346, fol. 359r./v.); tatsächlich wurde er in einem anderen Doku-ment 1472 als Kölner bezeichnet (NA 10084, fol. 270r. vgl. auch NA 20286, fol. 90v.sowie Arte della lana 225, fol. 49v.); selbst Kleve wurde aber 1489 fälschlicherweisezu Oberdeutschland gerechnet, als dem „dominus de Cleve de Alemania Alta“ zweijunge Löwen geschickt wurden (ASF, Signori e Collegi. Deliberazioni. Duplicati 25,fol. 483v.).

5 So bestanden für die Augustinereremiten eine bayerische (mit Österreich, Böh-men, Schlesien, Polen), eine kölnische (mit Flandern und den Niederlanden), einerheinisch-schwäbische (mit Schweiz, Elsaß, Oberrhein bis Mainz) und eine sächsi-sche Provinz (mit Franken, Thüringen, Norddeutschland); anders war z.B. die deut-sche Universitätsnation in Bologna strukturiert: „Franconia, Swevia, Bavaria et Saxo-nia“ (1345/48): Statuta nationis germanicae universitatis Bononiae (1292–1750), hrsg.v. Paolo Colliva, Bologna 1975 (Acta Germanica, I), S. 102. Vgl. schließlich die sog.florentinische „Cronichetta d’Amaretto Mannelli“ (1394): „La XXIII. Provincia si è laMagna, ed è grandissima Provincia, la quale contiene in se più Province, la quale noncavalcherebbe in sessanta giornate. La maggior Provincia, che la Magna contenga inse, si è Istarlicche, poi Baviera, poi Chiarentana, e Brandimborgo, Ismissina, Torringia,Sansogna, Valdireno: sono Cristiani.“ Nach diesem Text gehörten „Brabante, Colo-gna, Maganza, Treviri“ zur „Gallia“ (Cronichette antiche di varj scrittori del buonsecolo della lingua toscana, hrsg. v. Domenico Maria Manni, Firenze 1733, Neudr.Livorno 1974, S. 8 f.). Zum „Dittamondo“ des Fazio degli Uberti (1346–1367) und Dan-tes Deutschlandvorstellungen vgl. Heitmann (wie Anm. Einl., 25), S. 165ff.

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Gegenüber der „Arte della Lana“ sahen die Kapitel der vier Natio-nen im Jahr 1406 Folgendes vor: Erstens kamen darin all ihre Mitglie-der überein, daß von nun an kein außerhalb der Stadtmauern oder imFlorentiner Contado wohnendes Mitglied einen anderen Deutschen,der wegen Geldschulden die Stadt Florenz verlassen hatte, zur Arbeitanstellen dürfe. Im entgegengesetzten Sinn durfte auch kein Deutscher,der seinerseits eine Geldschuld im Territorium aufgenommen hatte,von einem Mitglied innerhalb der Stadtmauern in Florenz als ange-stellter Weber oder Geselle („ad texendum vel laborandum“) beschäf-tigt werden.6 Eine weitere Verpflichtung aller deutschen Weber sah vor,die infamen, „unehrlichen“, Zuhälter („lenonem vel ruffianum“) vomWeberberuf bzw. die Weber selbst vom Zuhälterberuf fernzuhalten.Ein drittes und abschließendes Verbot betraf schließlich das Glücks-spiel. Während die erste Vereinbarung ganz offensichtlich der politi-schen Regierung der Kommune Florenz am Herzen liegen mußte, diesolcherart die Bildung nationaler Substrukturen im Territorium verhin-dern wollte, zielten die beiden anderen Kapitel bereits in die Richtungeiner allgemeinen „Disziplinierung“ der deutschen Weber, eine späterePrärogative der religiösen Bruderschaften.7

Von den zwölf in diesem Vertrag genannten Webern lassen sicheinige nicht nur in den Steuerlisten von 1404 („Prestanze“), sondernauch noch in den folgenden Jahren in Florenz nachweisen. So wurde„Gherardus Gherardi de Bramant“ noch 1413 steuerlich veranlagt,agierte 1420 als Vertreter der „Alamania Bassa“ gegenüber dem Ka-maldulenserkloster von „Camaldoli“ (s.u.) und kehrte angeblich 1422über die Alpen nach Hause zurück.8 Einer seiner 1406 genanntenLandsleute, „Zenobius Guillielmi textor lane populi Sancti Laurentii“,war 1411 bei einem innerbrabantinischen Streit als Schlichter beteiligt,9

6 Erst später wurden hier z.B. für das Pisaner Gebiet Ausnahmeregelungen getrof-fen (1419), s.o., S. 97: verschuldete deutsche Wollarbeiter konnten damit noch in Pisaneu Fuß fassen, bevor dort diese Industrie weitestgehend unterdrückt wurde.

7 Vgl. hierzu allgemein Ilaria Taddei: Gioco d’azzardo, ribaldi e baratteria nellecittà della Toscana tardo-medievale, in: Quaderni storici 92, 1996, S. 335–362; Diszipli-nierung im Alltag (wie Anm. III, 50).

8 ASF, Prestanze 2901, fol. 95v.; vgl. ASF, NA 7381, fol. 23r. (Zeugenschaft bei einerHochzeit, 1408); ASF, NA 19628, fol. 86r. (1417); ASF, Catasto 29, fol. 367v.: „Gherardodi Gherardo della Mangnia tessitore de’ dare fiorini sei, soldi ventitre a fiorino, per unasua ragone insino 1411; andòssene a chasa sua insino quando il Papa si partì di Firenze,mettogli perduti: F. i 6, li. 3, s. 3.“ (1427, „portata“ des „Salvestro di Lodovicho Ceffinie chompagni lanaiuoli“).

9 ASF, NA 13277, III, fol. 53r.

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wie auch der süddeutsche Vertreter, „Iohannes Orlandi“, als Zeugeeines süd-norddeutschen Friedensschlusses noch 1417.10 Der ebenfalls1406 erwähnte Kölner „Ugolinus Iohannis“ wurde seit 1427 bis insungefähre Alter von fünfundsiebzig Jahren 1447 als Steuerzahler imPopolo von San Lorenzo veranlagt, wohnte also nicht in „Camal-doli“, und ist im Jahre 1429 auch als Zeuge einer—diesmal rein kölni-schen —„pax“ belegt.11 Eine bestimmende Figur war schließlich auchsein Landsmann „Iulianus Lamberti“ mit dem Beinamen „Civeo“, nurursprünglicherweise ein Wollweber, der wohl schon 1400, im Alter vonungefähr dreiundvierzig Jahren, durch die Erbschaft eines anderenKölners („Cinquinus Pieri de Colonia“) in den Besitz einer Taverne miteinem Gasthof in Firenzuola im Mugello gekommen war.12 In den fol-genden Jahren vermietet er seinen Florentiner Immobilienbesitz meistan andere Kölner,13 und verlegte seinen Wohnsitz nach Firenzuola bzw.San Piero a Sieve, von wo aus er in den folgenden Jahren bis ins hoheAlter seine Katastererklärungen nach Florenz sandte.14 Die praktischeSolidarität all dieser Personen wirkte sich besonders in ihrem „nationa-len Umfeld“, ihrer Herkunftsgruppe aus, in der sie konsequenterweiseauch über eine gewisse Autorität verfügten.

Nur einer aus der Gruppe der 1406 genannten zwölf Wollweberwurde noch vierzehn Jahre später erwähnt („Gherardus alterius Ghe-rardi de Alamania Bassa“), als die Kamaldulenserabtei San Salvatoredi Camaldoli, die ja einen Großteil ihrer Immobilien an die deutschenWeber vermietete (s.o., S. 103–105), diesen auch zwei Begräbnisstät-

10 ASF, NA 19628, fols. 85r., 88r.–89r.11 ASF, NA 7388, fol. 109v.; seine Steuerklärungen: ASF, Catasto 51, fol. 598r. (1427);

Catasto 375, fol. 839r. (1431); Catasto 472, fol. 608r. (1433); Catasto 623, fol. 989r. (1442);Catasto 675, fol. 711r. (1447).

12 ASF, NA 21455, fol. 52v. (Regest aus einem nicht mehr auffindbaren Notarsre-gister); NA 21276, III, ad diem 3 augusti 1400: darin wird Giuliano zusammen mit„Anichinus Alberti de Colonia“ als Erbe des Cinquino bezeichnet, die gegenüber Neridi Matteo de’ Medici, wohl dem ursprünglichen Besitzer des „albergo“, quittieren. DieMatrikulierung des „Cichinus Pieri de Colonia“ in die Gastwirtszunft in ASF, Arte degliAlbergatori 5, fol. 39r.

13 ASF, NA 15115, ad diem 6 febrauarii 1418(9), Vermietung in Via Chiara anOrmanno di Giovanni da Colonia. Im Dezember 1418 heiratete sein Sohn Guglielmoin „Camaldoli“ (ASF, NA 7383, fol. 67v.).

14 ASF, Prestanze 2901, fol. 96r. (1413); Catasto 24, fols. 1212r.–1213v. (1427, 70jährig);Catasto 30, fol. 403r. (Geschäftsbeziehung in Firenzuola); Catasto 48, fol. 57r. (seinverarmter Kölner Mieter in der Via Chiara); Catasto 343, fol. 764r./v. (1430, 78jährig(!)); Catasto 442, fol. 729r./v. (1433, 81jährig (!)); Catasto 794, fol. 699r./v. (1458, Sohnund Erbe Guglielmo).

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ten zugestand (28. Mai 1420).15 Es kann nicht ausgeschlossen werden,daß bereits vorher eine gemeinsame religiöse Bruderschaft bestand,doch wäre diese bei der Aufhebung aller florentinischen Bruderschaf-ten vom Oktober 1419 für kurze Zeit mit unterdrückt worden.16 DemText der Urkunde von 1420 nach hatten sich damals in „Camaldoli“die Brabanter, die Aachener, die Kölner und die Süddeutschen bereitsin ihren verschiedenen Einungen oder Korporationen („societates etuniversitates“) präsentiert. Zu den nunmehr genannten acht Vertre-tern darf erneut stillschweigend davon ausgegangen werden, daß siewichtige Positionen in ihren Einungen einnahmen, wie etwa der schonbekannte „Anichinus Ghalli de Colonia“ (s.o., S. 107), der Aache-ner „Leone Iohannis“, der 1411 im Testament eines anderen Aache-ners („Iohannes Martelli“) als Haupterbe genannt worden war,17 undauch die Süddeutschen „Arrigus Pestelli“ und „Nicolaus Federigi“ (s.u.,S. 174).18

Weder die Aachener Wollweber (s.u., S. 295, zum Brief des JohannesKrach) noch die Kölner Wollweber dürfen als Korporation mit der sieseit 1420 gemeinsam vertretenden religiösen Bruderschaft gleichgesetztwerden, sondern verfügten über jeweils eigene Kassen. Dies erhellt bei-spielsweise aus einem privaten Friedensschluß aus dem Februar 1460, inder ein Drittel der garantierten Strafsumme für die florentinische Dom-

15 ASF, Diplomatico, Normali, 1420, 25 maggio (Patrimonio Ecclesiastico); Regestbei Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 132.

16 ASF, Provvisioni Registri 109, fols. 160v.–162v. („Societatum laudantium et alia-rum revocatio etc.“), dieses Verbot galt nur für jene Bruderschaften, die sich nichtinnerhalb eines Monats neu bestätigen ließen. Strengstens wurde von nun an allenBruderschaften verboten, auch nur gesprächsweise irgendwelche weltliche, kommu-nale „Geschäfte“ zu behandeln; s. Ronald F.E. Weissman: Ritual Brotherhood inRenaissance Florence, New York (et al.), 1982, S. 165 f. (allerdings nur mit teilweiserZusammenfassung). Der Grund, daß fast alle großen florentinischen Bruderschaftendiese Maßnahme überstanden, liegt selbstverständlich in ihrer Neukonzession. DasGesetz von 1419 wurde zusammen mit anderen von 1444 und 1455 noch 1458 bestä-tigt (ASF, Balie 29, fol. 4v.).

17 ASF, NA 21424, fol. 196v. (Regest aus einem nicht mehr auffindbaren Notarsre-gister); NA 19628, fol. 21r. (Zeuge 1417), 43r. (Prokurator 1417); dieser Band ist leiderder einzige dieses Notars, ser Stefano di Paolo di Stefano (Filidei), der außer dem Tes-tament des „Johannes Martelli“, dem Camaldoli-Akt von 1420 (s.o., Anm. IV, 15) unddem Gründungsakt der Katharinenbruderschaft (s.u., Anm. IV, 26) noch viele anderenAkte der deutschen Kommunität in „Camaldoli“ rogierte.

18 Beide z.B. anwesend bei dem schon genannten Friedensschluß von 1417, ASF,NA 19628, fols. 85r., 86r., 88r.; zweimal, im Februar und im Dezember 1418 sollte„Arrigo Pestelli“ auch die Höhe der Mitgift bei deutschen Heiraten festlegen (ASF,NA 7382, fol. 80bisr. (zusammen mit „Nicholaus Federigi“); NA 7384, fol. 73v.).

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bauhütte vorgesehen war, ein zweites Drittel für die niederdeutsche St.Quirinsbruderschaft und das letzte Drittel für die in Florenz lebendenKölner („hominibus et personibus de partibus Cholonie existentibus ethabitantibus in civitate Florentie“).19 Da über die eigentlichen Organi-sationsformen dieser allerersten, der Gründung der religiösen Bruder-schaften noch vorausgehenden, deutschen Landsmannschaften nichtsbekannt ist, bleibt es sinnvoll, in ihnen noch wenig strukturierte (etwaals „Schwureinung“), stark von der Persönlichkeit Einzelner abhängigeund durch die Mobilität ihrer Mitglieder gekennzeichnete Bildungenzu sehen.

Die niederdeutsch geprägte religiöse Bruderschaft in „Camaldoli“benannte sich schon in den 1420er Jahren nach dem Hl. Kornelius,einem der vier „Marschälle Gottes“, deren Kult besonders in der Kir-chenprovinz Köln verbreitet war. Dieser Name geht aus dem Testa-ment eines „Damus olim Petri de Bramante“ hervor, der zwar im Hos-pital Santa Maria Nuova verstarb, doch der „societas Sancti Chorne-lii de Camaldoli“ einen Betrag von zehn Lire hinterließ (6. Dezem-ber 1426). Als seinen Haupterben setzte der Sterbende einen (wohl ausMontabaur stammenden) „Ormannus Montisbor“ ein, der seinerseitsdie Verpflichtung zur Bezahlung von weiteren Legaten übernahm, dar-unter an den Beichvater des „Damus“, einen an Santo Spirito stu-dierenden Augustinerfrater aus Brügge, sowie an zehn verschiedeneMitbrüder und Landsleute („socii et compratiote“), darunter die schonbekannten Kölner Ludovico di Niccolò und Anichino di Gallo.20

Der römische Pontifikat des venezianischen Papstes Eugen IV. (1431–1447) bewirkte in ganz Italien einen bedeutenden Aufschwung des reli-giösen Bruderschaftswesens. Neugründungen und die Regulierung derschon existierenden Fraternitäten gingen in seinem Pontifikat Hand inHand im Sinne einer allgemeinen gesellschaftlichen Disziplinierung,die sich ohne Zweifel am Beispiel der venezianischen „scuole“ orien-tierte. In Florenz betraf dies etwa die Schaffung der „societates puer-orum, adulescentium et iuvenum“, die sich um die religiöse Erzie-hung der Kinder und Jugendlichen kümmerten.21 Auch die nationa-len Bruderschaften gehören in diesen Zusammenhang. Das Exil des

19 ASF, NA 16202, fol. 357r./v.20 ASF, NA 19338, ad diem 6 decembris 1426; NA 19339, fol. 85r.21 Richard C. Trexler: Rituale: adolescenza e salvezza, in: ders., Famiglia (wie

Anm. Einl., 23), S. 79–163; Ilaria Taddei: Fanciulli e giovani. Crescere a Firenze nelRinascimento, Firenze 2001 (Biblioteca Storica Toscana, XL), S. 127ff.

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römischen Pontifex in der Arnostadt vom Juni 1434 bis zum April 1436sowie vom Januar 1439 bis zum März 1443 zog nicht nur einen großenTeil des päpstlichen Hofes nach Florenz, sondern führte dort auch zueiner steigenden Konzentration mittel- und nordeuropäischer Hand-werker. Innerhalb dieser Kommunität bedeutete dies jedoch gleicher-maßen eine erhöhte berufliche Konkurrenz als auch ein gestiegenesKonfliktpotential. Auseinandersetzungen und Bandenkämpfe zwischenDeutschen kamen nun in Florenz, erstmals wieder seit den 1370/80erJahren (s.o., S. 76–77), auf die Tagesordnung. Dies läßt sich anhand derdeutschen Friedensschlüsse belegen, wie beispielsweise 1438/9,22 am 10.August 1439 zwischen vier im Popolo von San Frediano wohnendenDeutschen und drei ohne Wohnsitz,23 im April 144224 und im Dezem-ber desselben Jahres.25

Die geradezu logische Konsequenz hiervon war die Aufspaltung derumfassenden, mehrgliedrigen deutschen Bruderschaft von „Camaldoli“in ihre vier nationalen Bestandteile. Wahrscheinlich war diese Explo-sion eine Konsequenz der dramatischen Situation innerhalb der Bru-derschaft selbst. Sowohl der Verhinderung innerer landsmannschaftli-cher Konflikte als auch der religiös-devotionalen Bildung wurde mitdieser Trennung jedoch ein neuer Weg gewiesen. Möglicherweisedurch einen süddeutschen Mönch, späteren Prior des Konventes „San-ta Maria del Carmine“ und Provinzial des Karmeliterordens bewegt(„frate Arrigho d’Arrigho de Alamania“, †1458), spalteten sich zuerstdie Oberdeutschen ab, die sich seit spätestens 1433 als autonome reli-giöse Bruderschaft organisierten.26 Am 31. Oktober 1435 ließ sich diese

22 ASF, NA 5234, fol. 72v. (2. September 1438); NA 20862, fols. 24r. (17. September1438), 172r. (8. Juni 1439): zwar sind dies alles Einzel-„paces“, doch war an allen „Mat-teus olim Iohannis de Luzimborgho de Alamania Alta“ einer der Beteiligten, der mitdem „Matheus Jans“ in der brabantisch-holländischen Bruderschaft vom Dezember1436 identisch sein könnte (Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 135,n. 5).

23 ASF, NA 7362, fol. 119r./v.24 ASF, NA 19337, ad diem 15 aprilis 1442. All die hier genannten waren zwar „habi-

tatores Florentie“, doch zwei davon tauchten schon im August 1439 auf entgegengesetz-ten Seiten auf („Iacobus olim Iacobi“ und „Ieronimus Nicholai“). Letzterer wurde am19. März 1440 vom Podestà zu 400 Lire Strafe verurteilt, weil er einen süddeutschen„Iacobus Lari (= Iacobi?)“ mit einem Messer schwer verwundet hatte; von 1440 bisWeihnachten 1441 war er deshalb in den „Stinche“, bevor er freigelassen wurde (ASF,Provvisioni Registri 132, fols. 313r.–314r.).

25 ASF, NA 14193, fol. 274v.26 „Ebbe principio il 6 dicembre 1433 come dall’atto rogato ser Stefano di Paolo Fili-

dei, col quale i fratelli si obbligarono a pagare ai frati del Carmine quando cadevano le

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Korporation die Legitimität ihrer Organisation von Papst Eugen IV.bestätigen. Ihren Vorstehern („capitaneos et decanos ac universitatemtextorum artis lane de Alamania Alta nuncupatorum in civitate Flo-rentie commorantium“) wurde vom Papst für den Katharinenaltar im„Carmine“ erst ein zweijähriger Ablaß, und anschließend (allerdingsnur mehr dem einem „decanus“!) ein Betrag von zweihundert Goldflo-rin gespendet, um den Altar auszustatten und einen Priester fest anzu-stellen.27 Eine zweite Indulgenz wurde den oberdeutschen Webern fürihre Katharinenkapelle im Mai 1438 noch von dem Kardinal Gior-dano Orsini zugesprochen, da der „Bau“ der Kapelle noch nicht been-det war.28 Nach dieser Kapelle—wahrscheinlich der zweiten rechts amEingang—benannte sich diese Buderschaft von nun an „Santa Cathe-rina“. Spätestens 1439 gab sich die Fraternität eigene, heute verschol-lene, Statuten („capitoli“),29 die 1440 auch von der Zunft der Wollfabri-kanten, der „Arte della Lana“, approbiert wurden.30

Die zweite deutsche Fraternität, die nun separat weiterlebte, wardie schon bekannte St. Korneliusbruderschaft in „Camaldoli“, cha-rakteristischerweise allerdings nur mehr für die Kölner und Aachener„Nationen“ (18. März 1436).31 1441 war diese Bruderschaft den Hl.

quattro tempora soldi 50. Nel 1435 avevano eretto nella chiesa del Carmine un altarededicato a Santa Caterina e nel 1445 l’Arte della lana approvò i loro statuti“ (Fon-dazione Horne, Firenze, Carte Baroni, filza 11, S. 109). Dieser allererste Notariatsaktvom 6. 12. 1433 wird auch erwähnt in ASF, NA 14200, fol. 235v. Das Gründungsdatum„1430“ (verschrieben für 1439?) wird genannt in einer der aus dem Besitz des Sena-tors Carlo di Tommaso Strozzi aus dem 17. Jht. stammenden Kompilationen („Memo-rie“), Biblioteca Nazionale Centrale Firenze, MS II. IV. 379, S. 375 f.; zu fra’ Arrighod’Arrigho vgl. Megan Holmes: Fra Filippo Lippi. The Carmelite Painter, New Haven,London 1999, S. 16–18.

27 ASF, Diplomatico, Normali, 1435, 31 ottobre (Santa Maria del Carmine); beiDoren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 132–134.

28 ASF, Diplomatico, Normali, 1438, 23 maggio (Santa Maria del Carmine); (nichtbei Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36)). Es ist kein Zufall, daß dieseBegünstigung von einem Kardinal kam, der besonders viele deutsche Familiare inseinem Gefolge zählte (Schuchard, Die Deutschen (wie Anm. I, 127), S. 55).

29 ASF, Sala Indici, V 335, S. 152: „S. Caterina Compagnia nella Chiesa del Car-mine di Firenze fatta nuovamente da’ tessitori di lane di Nazione Tedesca s’approvadalla Signoria di Firenze insieme con i suoi Capitoli 1439: M 132.“ Es war leidernicht möglich, die in diesem aus dem 17. Jht. stammenden Repertorium angesprocheneQuelle zu identifizieren.

30 ASF, Arte della Lana 182, fol. 36 (Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl.,36), S. 140 f.): Bezug auf „quodam libello propterea per eos ordinato et scritto et peneseos existente et etiam coram ipsis dominis consulibus presentato“.

31 ASF, Diplomatico, Normali, 1435, 18 marzo (Patrimonio Ecclesiastico), bei Doren,Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 134 f.

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Kornelius, Leonhardus und Quirinus gewidmet,32 später jedoch nur-mehr dem letztgenannten Neußer Stadtheiligen, auf italienisch SanCorino.

Am 2. Dezember 1436 gründete noch eine weitere Gruppe von acht-undzwanzig holländischen, seeländischen und brabantinischen Weberneine neue Einung. Der autonome Akt dieser Gründung wird durcheinen Eintrag in den Notarsimbreviaturen eines Notars bestätigt, der—als absolute Ausnahme unter den Florentinern—sicherlich (Nieder-)Deutsch beherrschte.33 Dieser Notar, ser Bartolomeo di Bambo Ciai,war bereits 1409 von der Kommune auf eine Handelsmission nachDeutschland geschickt worden,34 wurde in den folgenden Jahrzehn-ten einer der meistbeschäftigten Notare der deutschen Minorität, undschrieb nun seine ausführliche Fassung der Bruderschaftsstatuten inneunzehn Artikeln und perfektem Holländisch.35 Aus dem dort gewähl-ten Bezug auf sechs namentlich genannte Gründer, die vor allem ausDiest stammten, doch selbst bei dem Notarsakt gar nicht anwesendwaren—„Dieric van Hasselt, Ghiselbrecht van diest, Arnold mybiersoch van Diest, Govart van Herentals, Henric Bart ende heynrie vandiest“—läßt sich vermuten, daß eine ältere niederländische Vorlage fürdiese Statuten vorlag.36 Wie andere deutsche und auch florentinischeBruderschaften, wurde diese „gheselscap“ von vier „Herren“ geleitet,die alle zwei Monate von allen Mitgliedern zu wählen waren. Sowohl„meester“ als auch „knechte“ waren in ihr zugelassen. Das Statuten-werk war zunächst ein dicht gestaffeltes Netz finanzieller Sanktionenfür Friedensbruch und Regelüberschreitungen (Totschlag, bewaffneteAggression, Alkoholismus—„voele drunke“—und Glücksspiel). Im Zei-chen beruflicher Solidarität sollte die gemeinsame Kasse von den „Her-

32 Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 142.33 ASF, NA 5233, fol. 324r.: „Capitula Brabanzorum. Item eiusdem anno (1436),

indictione, die III mensis decembris, actum in secundo claustro Sancte Marie Novellede Florentia, presentibus testibus ser Federigo ser Tomasii, ser Luce Francisci populiSancti Pancratii de Florentia et Soldontino rigatterio populi Sancti Pauli de Florentia etaliis. Convocatis et oratis omnibus de partibus Brabantie et Olande in civitate Florentiecommorantibus etc., fecerunt quedam ordines ut alibi est existens, etc.“

34 Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels (wie Anm. II, 169), Bd. 2,S. 173 f.

35 ASF, Diplomatico, Normali, 1436 (ohne Datum!, Patrimonio Ecclesiastico), ediertbei Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 135–140; Abbildung beiBöninger, artigiani stranieri (wie Anm. I, 143), S. 118. Die Imbreviaturen des serBartolomeo di Bambo Ciai finden sich in NA 5233–5236 (1430–1468, allerdings mitLücken).

36 Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 136.

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ren“ auch in Hinsicht auf den Fall eventueller Arbeitslosigkeit eines derMitglieder geführt werden.37 Im Fall unehrenhaften Tuns oder einesSchelmenstreiches („eynich scande ost eynich stuck“) war die letzteEntscheidung stets den „Herren“ vorbehalten (n. 16). Die Gesellschaftkonnte auch die Prozeßkosten für ihre Mitglieder übernehmen, wenndiese in Florenz vor Gericht kämen, sahen jedoch eine Sanktion vor,falls diese verurteilt werden sollten (n. 17). Eine ganze Reihe von Kapi-teln befaßte sich mit den Beitrittskosten (n. 6–8) sowie der internen Ver-waltung und dem Versammlungsrecht der Gesellschaft (n. 10–15). DasGesamthema, unter dem diese Statuten standen, war jedoch das des„Friedens“: allgemeiner Friede zwischen den Meistern und den Gesel-len, Einträchtigkeit zwischen allen Gesellen („vrede enn eendrechti-cheyt“). Trotz dieser Bestimmungen war die Gesellschaft jedoch keinereligiöse (Devotions-)Bruderschaft. Der Gottesdienst, die „cura anima-rum“, ein eventueller Begräbnisplatz oder eine bestimmte Kapelle wur-den in dem Regelwerk gar nicht erwähnt. Höchst unsicher muß des-halb auch bleiben, ob diese Einung von der „Arte della Lana“ jemalsanerkannt wurde.

Nur wenig ist über die Beziehungen zwischen den verschiedenendeutschen Bruderschaften nach der Trennung bekannt. Höchstwahr-scheinlich entspannten sich diese jedoch spätestens nach 1440, als die„Arte della Lana“ das in den vorausgegangenen Jahren ausgehandelteKooperationsverbot zwischen ober- und niederdeutschen Webermeis-tern aufhob; bereits 1438 hatte der schon genannte süddeutsche Woll-weber „Nicholaus olim Federigi (Ormanni)“ (s.o., S. 169) in seinemTestament sowohl der oberdeutschen „societas Sancte Chaterine“ imCarmine als auch der niederdeutschen „societas Sancti Chornelii“ in„Camaldoli“ jeweils eine kleine Geldsumme vermacht.38 Die natio-nale Spaltung der deutschen Wollweber—Niederländer und Braban-ter auf der einen Seite, Kölner und Aachener Weber in „Camaldoli“sowie süddeutsche Weber in „Santa Catherina“ im Carmine—sollte inFlorenz, mit wenigen Verschiebungen, jedoch das gesamte fünfzehnteJahrhundert über gültig bleiben.

37 Ebd., S. 136: „Mer die heren sullen oghe hebben ten tyde op dat sy’s niet en doenwyt gheven op dien tyt dat die meesters ende ghesellen honnen arbeyt en ghewyn nieten verletten.“

38 Zu dem „Schlichtungsversuch“ von 1440, ebd. S. 141; zum Testament des Niko-laus ASF, NA 16200, fols. 400v.–401v.

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Die eigentlichen Veränderungen hatten sich in den fast zwei Jahr-zehnten des Pontifikates Eugens IV. durch die verstärkte Einwande-rung in anderen Handwerken ergeben, vor allem durch die nordischenLeinenweber und die süddeutschen Schuster. Da diese Gruppen ihrenWohnsitz nicht in der ungeliebten Gegend von „Camaldoli“ wählten,sondern diesseits des Arnos, kam es hier in rascher Folge zu Neu-gründungen der Bruderschaften der oberdeutschen Schuster (um 1438,s.u., S. 214) sowie einer „integrierten“ religiösen Bruderschaft unterdem Namen „St. Barbara“ (1445/6). In dieser letztgenannten Einung,die ihre Kapelle und Grablege im Servitenkonvent von „SantissimaAnnunziata“ wählte, fanden sich erstmals nicht mehr nur niederlän-dische und brabantische Wollweber, sondern Reichsangehörige allerBerufe und jedweder Provenienz. Das Schema der reinen Berufsbru-derschaften war damit endgültig durchbrochen.

Wie läßt sich die Haltung der florentinischen Signorìa gegenüberdem sich im frühen fünfzehnten Jahrhundert entwickelnden, und spä-testens seit Papst Eugen IV. auch durch die Kurie aktiv unterstützten,deutschen Korporations- und Bruderschaftswesen charakterisieren? Esfällt auf, daß keine der deutschen Bruderschaften in Florenz eine sowichtige Rolle spielte, als daß sie—im Unterschied etwa zu den deut-schen Gesellenbruderschaften in Venetien oder im Reich39—an dergroßen öffentlichen Prozession vor dem Ehrentag des florentinischenStadtpatrons, St. Johannis des Täufers, im Juni teilgenommen hätte.40

Erst im sechzehnten Jahrhundert sind solche Teilnahmen wahrschein-lich. Dies mag möglicherweise damit zusammenhängen, daß diese Bru-derschaften aufgrund ihrer Armut lange nicht in der Lage waren, die

39 Zur Teilnahme der deutschen Schusterbruderschaft an der Prozession in Vicenza,vgl. z.B. das oben in Anm. I, 111 zitierte Manuskript; zum Reich nur WilfriedReininghaus: Frühformen der Gesellengilden in Augsburg im 14. Jahrhundert, in:Zeitschrift des historischen Vereins für Schwaben 77, 1983, S. 68–89, S. 77, Anm.47.

40 Paola Ventrone: Sulle feste di San Giovanni: Firenze 1454, in: Interpres 19,2000, S. 89–101 (mit Edition des bekannten Dokumentes ASF, Carte del Corredo 45,fols. 18v., 49r.); der bei Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 95, gege-bene Hinweis auf eine flämische Bruderschaft („Goro Dati (storia di Firenze), c. 88 zumJahr 1420.“), die an der Prozession teilnahm, ist ein Irrtum, wie sich leicht anhand desTextes (s. Lanza, Firenze contro Milano (wie Anm. II, 213), S. 252 f.) feststellen läßt: tat-sächlich werden dort einzelne Bruderschaften gar nicht angesprochen. Aus dem Jahre1420 ist auch sonst keine Beschreibung der florentinischen Bruderschaften bekannt(vgl. Richard Trexler: Florentine Theatre, 1280–1500: A Checklist of Performances andInstitutions, in: Forum Italicum 14, 1980, S. 454–475, S. 461).

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seit 1437 für die Prozessionsteilnahme jedes Jahr erforderlichen zweigroßen Kerzen für das Dominikanerkloster Santa Maria Novella aufzu-bringen.41

Allgemein läßt sich darüber hinaus bekräftigen, daß überall dort, wosich die deutschen Vereinigungen in die Angelegenheiten der Kom-mune oder der Zünfte einmischten, was anläßlich der verschiedens-ten Gelegenheiten geschehen konnte („in aliqua re pertinente ad ali-quod negotium comunis Florentie aut universitatis Mercantie aut ali-cuius artis vel universitatis civitatis Florentie“, wie es im Verbot von1419 hieß), sie auf stärksten Widerstand stoßen mußten. Aber nurin einem Fall, dem der St. Katharinenbruderschaft, wurde seit ihrerGründung eine minutiöse Kontrolle durch die „Arte della Lana“ aus-geübt.

Ein Dorn im Auge mußte der Regierung auch die Verwaltung tes-tamentarischer Legate oder die direkte Beeerbung durch religiöse Bru-derschaften sein, wenn dabei die Staatskasse leer ausging. Bereits amBeispiel der Genueser „Fremdengesellschaft“ (1393, s.o., S. 50) ließ sichbelegen, daß dieses ökonomische Anliegen den Bruderschaften durch-aus nicht zweitrangig war. Da es nur sehr selten zu internationalenStreitigkeiten mit den heimischen Verwandten eines in Florenz ohnedirekte Erben verstorbenen Deutschen kam, konnte somit die Bruder-schaft auch in diesem Sinn ganz konkret die Familie ersetzen. War derVerstorbene zumindest potentiell Steuerbürger, erwachte jedoch gleich-zeitig auch das Interesse des Fiskus. Für diese Konfliktlage gibt es einenkonkreten Beleg. Im Juni 1428 beantragten die Verwalter der floren-tinischen Kommunalfinanzen, die „Ufficiali del Monte“, unter denenauch Giovanni di Bicci de’ Medici war, bei den zwei Rechtsgelehr-ten Giuliano di Niccolò Davanzati und Guglielmo del Tanaglia einGrundsatzgutachten („consilium“) zu der Frage, ob die testamentari-sche Schenkung eines verstorbenen „Gherardus Gherardi theotonicus“an die St. Gregorsbruderschaft in Poggibonsi rechtens war. Die bei-den Juristen kamen zu einem klaren Ergebnis: obwohl der Verstorbenekeine direkten Erben oder Nachkommen hatte, was gemäß den floren-tinischen Stadtstatuten „prima fronte“ zunächst die Kommune begüns-tigte, waren die Ansprüche der Bruderschaft aufgrund des römischenRechtes und der Meinung des Bartolus von Saxoferrato stärker, insbe-sondere weil Gherardus der Bruderschaft als Stiftung, „ad pias causas“,

41 ASF, Provvisioni Registri 128, fol. 21r./v. (noch 1409 hatte eine solche Beschrän-kung nicht bestanden: ASF, Otto di Guardia e Balia della Repubblica 10, 82v.).

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fünfundzwanzig Goldflorin vermacht hatte, um damit vier armen Jung-frauen eine Mitgift zu sichern.42

Trotz der stets beargwöhnten Aktivitäten deutschen Bruderschaftenund ihrer Beschränkung auf das rein Seelsorgerische kann kein Zwei-fel daran bestehen, daß die Kommune ein aktives Interesse am regenZulauf und dem guten Funktionieren dieser Korporationen hatte. Die-se Haltung diente generell der Aufrechterhaltung von „Recht und Ge-setz“, und zeigte besonders in den Fällen der privaten Friedensschlüsse,ihre praktischen Früchte. Gerade hier machten die religiösen Bruder-schaften am meisten „Staat“.43

2. Die St. Katharinenbruderschaft

Die Hl. Katharina war in Florenz die bevorzugte Heilige der Süd-deutschen. Schon im vierzehnten Jahrhundert fand sie sich gelegent-lich als Patronin der süddeutschen Soldritter in italienischen Diensten,neben dem Heiligen Georg und der Heiligen Jungfrau.44 Gleichzei-tig wurde sie, auch unter Einfluß der im Deutschland des vierzehn-ten Jahrhunderts bestimmenden Augustinertheologie, als „mater vir-tutum et scientiarum“ bzw. Beschützerin der „artes liberales“ verehrt,was dazu führte, daß sie zur „Nationalheiligen“ der deutschen Uni-

42 Das „consilium“ liest sich in ASF, Diplomatico, Normali, 1428, 2 giugno (Lastruc-ci); zur St. Gregorsbruderschaft, die direkt neben dem kommunalen Friedhof Poggi-bonsis lag und sich wahrscheinlich um die Begräbnisse kümmerte, vgl. ASF, NA 13078,fols. 18v.–19v.; Catasto 989, fol. 30r.; Statuti delle comunità autonome e soggette 625,fols. 67v., 178v.

43 Nicht immer kann jedoch die konkrete Wirksamkeit der Bruderschaften erschlos-sen werden, vgl. z.B. einen Fall von 1462, als für einen Verletzten die Sühnesumme vonvier anderen Deutschen bestimmt wurde (ASF, NA 387, fol. 270v.); in einem ähnlichenFall von 1471, als ein süddeutscher Wollweber einen anderen erschlagen hatte, genügtedessen Angehörigen, die nach Florenz einen Abgesandten, „Righus Iohannis Consela-tus“, mit einem Brief des Grafen Georg „de Enebergh“ (Henneberg) geschickt hatten,daß der Mörder mit vier Florin für die Rückreise des Righus aufkomme und innerhalbvon 17 Monaten eine Sühnereise zur Kirche „Santa Maria Angelorum“ in Rom unter-nähme (ASF, NA 10187, fol. 341r./v.); vgl. auch allgemein: Collectio chartarum pacisprivatae medii aevi ad regionem Tusciae pertinentium, hrsg. v. Gino Masi, Milano 1943(Orbis Romanus, 16); Hermann Kamp: Friedensstifter und Vermittler im Mittelalter,Darmstadt 2001.

44 Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10), S. 176, 180, Anm. 855; als „Rit-terheilige“ schon erwähnt in Wilhelm Stüwer: Katharinenkult und Katharinenbrauch-tum in Westfalen, in: Westfalen. Hefte für Geschichte, Kunst und Volkskunde 20, 1935,S. 62–100, S. 69ff.

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versitätsnationen in Pavia und Bologna wurde (und darüber hinaus inder ganzen Toskana als Patronin der Schüler).45 In Florenz verbandsich mit ihrem Namen nicht nur der deutsche Gasthof „Zur HeiligenKatharina“, sondern auch die „Straße der Deutschen“, Via S. Caterina(heute: Via Nazionale), in der seit dem frühen sechzehnten Jahrhundertein großes Tabernakel der Della Robbia-Schule thronte, in der die Hei-lige Jungfrau von den beiden lokalen deutschen Nationalheiligen, derHl. Katharina und der Hl. Barbara, eingerahmt wird (zum Auftretendieser beiden Heiligen zusammen, s.u., S. 197).

Die Gründe für diese Verehrung könnten nicht nur in dem nörd-lich der Alpen sehr verbreiteten Kult der „Vier Nothelfer“ zu suchensein, sondern womöglich auch im religiösen Impuls der Bewahrungund Verbreitung des „rechten Glaubens“, der sich im fünfzehnten Jahr-hundert besonders gegen die Hussiten richtete. Der Glaubensdisputder Hl. Katharina mit den Ungläubigen wurde in diesem Zusammen-hang, wie beispielsweise in der Kapelle der Kardinals Branda Cas-tiglioni in der römischen Basilika San Clemente, geradezu zum Sym-bol der Auseinandersetzung mit den vermeintlichen Häretikern.46 DieHl. Katharina hätte also möglicherweise als Nebenaufgabe den Schutzvor und den Ausschluß von—aus welchen Gründen auch immer—

45 Agostino Sottili: Il palio per l’altare di Santa Caterina e il ‚dossier‘ sul rettoratodi Giovanni di Lussemburgo, in: Annali di storia pavese 18–19, 1989, S. 77–102; Sta-tuta nationis (wie Anm. IV, 5), S. 109, 132: „Katherine festivitas Nationis nostre divetutelaris“; auch an der Universität Pisa wurde sie im Siegel von 1482 als Schutzpatro-nin dargestellt, s. Armando F. Verde OP: Lo Studio fiorentino 1473–1503. Ricerche edocumenti, 7 Bde., Firenze 1973–1994, Bd. 7, S. 140, 143 f., 155; zur Ikonographie vgl.Werner Cohn: Notizie storiche ad alcune tavole fiorentine del ’300 e ’400, in: Rivistad’arte 31, 1956, S. 41–72, S. 55 f.; „Künder der wunderbaren Dinge“. Frühe italieni-sche Malerei aus Sammlungen in der Schweiz und in Liechtenstein. Ausstellungska-talog von Gaudenz Freuler, Lugano-Castagnola 1991, S. 214–216, n. 82; L’Oratoriodi Santa Caterina nell’antico piviere dell’Antella, hrsg. v. Maurizio De Vita, Firenze32003.

46 Frantisek Smahel: I contatti tra la prima Riforma e il Rinascimento, in: Italia eBoemia nella cornice del Rinascimento europea, hrsg. v. Sante Graciotti, Firenze 1999(Civiltà Veneziana. Studi, 49), S. 11–22, S. 16ff.; allgemein auch Victor M. Schmidt:Painting and Individual Devotion in Late Medieval Italy: The Case of Saint Catherineof Alexandria, in: Visions of Holiness. Art and Devotion in Renaissance Italy, hrsg. v.Andrew Ladis, Shelley Zuraw, Athens (GA) 2001, S. 21–36. Ein charakteristisches Merk-mal der nordeuropäischen Ikonographie der Hl. Katharina als Gläubenskämpferin—die ihren Füßen unterworfene Figur des ungläubigen Kaisers Maxentius (vgl. Stüwer(wie Anm. IV, 44), S. 75)—wurde in Pisa schon Ende des 14. Jhts. heimisch, vgl. AnnM. Roberts: North meets South in the Convent: The Altarpiece of Saint Catherine ofAlexandria in Pisa, in: Zeitschrift für Kunstgeschichte 50, 1987, S. 187–206.

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unerwünschten Mitgliedern übernommen.47 So konnte sich die großesüddeutsche Wollweberbruderschaft „S. Catherina“ im Carmine, diesich nach dem Altar ihrer Kapelle benannte und bereits 1439 angeb-lich aus ungefähr achtzig Mitgliedern bestand,48 zwischen 1433 und1440 erst nach langwierigen internen Auseinandersetzungen konstitu-ieren.

Die Friedensstiftung war das große Thema aller deutschen Bru-derschaften im Florenz des fünfzehnten Jahrhunderts. Teilweise läßtsich aus den diesbetreffenden privaten Friedensschlüssen sogar man-ches zur internen Struktur dieser Bruderschaften erschließen, wennandere Quellen wie Statuten, Matrikeln oder Rechnungsbücher feh-len. So wurde der St. Katharinenbruderschaft aufgrund ihrer Frie-densvermittlung bei einer Gruppen-„pax“ im August 1439 gedacht, beider die Strafe bei Friedensbruch von sechs Florin zu jeweils einemDrittel an die Dombauhütte, an die „Arte della Lana“ und an die„‚capella dei forestieri‘ in ecclesia Sancte Marie del Carmino“ zufal-len sollte.49 Die eigentliche Intitulation der Bruderschaft, die Wahlihrer Patronin, setzte sich in ihrer Konstituierungsphase nur allmäh-lich durch. Dies erhellt nicht nur aus dieser Quelle, sondern auchaus zwei aufeinander folgenden Testamenten eines offensichtlich mitder päpstlichen Kurie nach Florenz gekommenen Sattlers, „Iohan-nes Pieri de Alamania sellarius“. Wollte er im April 1436 noch der„societas Sancte Marie del Carmine que vocatur ‚de’ Fiamminghi‘“(!) einen Goldflorin hinterlassen, so bestimmte er im Februar 1438 zwarsein Begräbnis im Grab der „deutschen Weber“ im Carmine, hinter-ließ dabei aber nicht nur der deutschen Schusterbruderschaft in SanLorenzo ein Legat, sondern eben auch dieser deutschen Weberbruder-schaft mit dem—anderswo nicht belegten—Namen „Santa Maria dellaRosa“.50

Kurz darauf, im Jahre 1439, kam es durch einen LuxemburgerWeber, „Iulianus Gamberi de Lucimburgo“, zu einer nicht näher

47 Zur Ausgrenzungspolitik deutscher Handwerker gerade in mehrsprachlichen Ge-genden vgl. Anm. I, 113.

48 Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 140.49 ASF, NA 7362, fol. 119r./v.; diese Dreiteilung verweist bereits auf die Oberherr-

schaft der „Arte della Lana“, die in einer analogen Verteilung der Strafsummen auch1445 bestätigt wurde (s.u., S. 181).

50 ASF, NA 12074, ad diem (beide Testamente); die „Madonna della Rosa“ wareigentlich die dem Brüsseler Bildhauer „Pietro di Giovanni tedesco“ zugeschriebeneStatue der „Arte dei Medici e Speziali“ in Orsanmichele (s.u., S. 277); möglicherweiseliegt jedoch ein Hörfehler des Notars für „Sancta Catherina della Rota“ vor.

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beschriebenen Zerreißprobe der Bruderschaft. Die „Arte della Lana“verpflichtete daraufhin den „Kapitän“ (oder „Dekan“) der Bruder-schaft ausdrücklich zur Bestrafung all jener Mitglieder, die Geheim-und Separattreffen organisierten („conventiculam aut coadunationemfacere“).51 Dieser „Iulianus Gamberi“ kann sich nicht durch ein geradeirenisches Gemüt ausgezeichnet zu haben, da er im Jahre 1454—wasin der gesamten Periode unter den Deutschen als absolute Ausnahmegelten muß—von seiner aus Trier stammenden Frau Brigida, die wohldas Opfer in dieser Ehe war, offiziell getrennt werden mußte.52 Die zweibei dieser Scheidung für den Julianus garantierenden Bürgen—„PaulusIohannis de Alamania“ und „Iohannes Mostardi“—stammten ihrer-seits wahrscheinlich aus Aachen und Alzey (?), und waren Mitgliederder St. Barbarabruderschaft.53

Die St. Katharinenbruderschaft unterlag in der ganzen ersten Hälftedes Quattrocento der strengen Kontrolle der „Arte della Lana“. Dieswird aus einer ganzen Reihe von Episoden klar, besonders der Bürg-schaft der Fraternität für einzelne Mitglieder (1443), der Einziehungund Verbrennung aller nicht ausschließend religiöse Belange belan-gender Schriften und Rechnungsbücher (1444), der Anordnung der

51 Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 140 f.; vgl. Franceschi,tedeschi (wie Anm. II, 82), S. 278, Anm. 111.

52 ASF, NA 443, fols. 484v.–485v.; im Jahr 1456 verkaufte Giuliano auch seinen Web-stuhl (ASF, Arte della Lana 201, fol. 54r.; vgl. 202, fol. 29v.; 204, fol. 55r. (sequestrum,1458); 206, fol. 144r. (1461)). Die geschiedene Ehefrau überlebte ihren Mann und schloßim Jahr 1467 für ihren einzigen gemeinsamen Sohn Lazzero einen neuen Livellver-trag mit „Camaldoli“ in der einst gemeinsamen Wohnung in der Via del Fiore (ASF,NA 16204, fols. 116v./117r.); kurz darauf verheiratete sie sich neu mit einem Kölner(ebd., fol. 120r.), während der Sohn Lazzero später eine wichtige Rolle unter den Nie-derdeutschen übernahm.

53 Die Hochzeit des „Paulus Iohannis Arrigi de Also de Chapello de partibus Ala-manie Basse“ (1466) in ASF, NA 3471, fol. 49r.; dessen Mitgliedschaft in der St. Barba-rabruderschaft bei Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 155; Battistini(wie Anm. I, 138), S. 84 (n. 64); die Heirat des „Iohannes olim Mostarde fiamingus (!)“(1435) in ASF, NA 16525, fols. 131v., 133v.; Giovanni del Mostarda, der z.B. schon 1439bei der „pax“ des Matteo da Lucimborgo anwesend war (s.o. Anm. IV, 22), blieb in derdeutschen Kommunität bis zu seinem Tod 1471 eine ausgesprochen zentrale Figur undagierte häufig als Schiedsrichter und Mediator sowohl für Nieder- als auch für Ober-deutsche. Im Jahre 1444 wurde er als „Iohannes Mostarda de Alzo partium Alemaniesuperioris“ angesprochen (Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 144).Einer seiner Söhne wurde 1484 von einem anderen Deutschen ermordet—wofür die-ser hingerichtet wurde-, während ein zweiter Sohn 1485 seinerseits wegen tätlichenAngriffs verbannt wurde (ASF, Otto di Guardia e Balia della Repubblica 67, fols. 35r.,55v.–56v., 64r.; 71, fol. 114r.).

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Aufnahme neuer Mitglieder (1445) und der Anerkennung neuer Bru-derschaftsstatuten am 31. September 1445.54 Der Text dieser Statutenumfaßte zwölf Kapitel, die in ganz ähnlicher Weise wie die zuvorverfasste Verfassung der niederländischen Weber (1436, s.o., S. 173)zunächst der allgemeinen Disziplinierung der Mitglieder galten, unterdenen sich gleichermaßen Meister und Gesellen befanden („maestrio lavoranti / compagni“). So verboten die ersten Paragraphen dasGlücksspiel, Beleidigungen und das Fluchen („dire villania o parolaingiuriosa“) und gaben genaue Regeln für die Konfliktlösung durchprivate Friedensschlüsse. Eine besondere Rolle im korporativen Ritualspielte der gemeinschaftliche Umtrunk, der jeden Sonntag in verschie-denen Lokalitäten stattfand und den Verbrüderungen diente.55 Die letz-ten fünf Kapitel bestimmten schließlich das genaue Verhältnis der Bru-derschaft zur „Arte della Lana“ und die Distribution der eingenom-menen Strafgelder, die normalerweise zwischen dem Altar der Bruder-schaft (d.h. dem Kapellan) und dieser selbst aufgeteilt wurden, bzw.auch mit der „Arte della Lana“, falls eine Entscheidung der Bruder-schaft von dieser Zunft aufgehoben werden sollte.

Aus der Anordnung der einzelnen Kapitel ist klar, daß der zweiteTeil des Statutes offensichtlich auf der jahrelangen Auseinanderset-zung der Bruderschaft mit der Zunft beruhte, und möglicherweise nurwenig mit den ursprünglichen Statuten von 1439 gemein hatte. DasFehlen irgendwelcher Hinweise auf die innere Verfassung und Strukturder Bruderschaft läßt keine weitergehenden Schlüsse zu, als daß diesenormalerweise durch einen „capitaneus“ und mehrere „gubernatores“(acht im Jahre 1457) geführt wurde, und ganz offensichtlich noch überweitere schriftliche Regeln verfügte.56

54 Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 142, 144–149.55 „Item considerato che che ogni domenica la brighata di decta compagnia si

raguna a bere e arringhiare quando in uno luogho e quando in uno altro, come è loroantica consuetudine e usanza, e in decte cagioni pur si spende. E usato s’è di chiamaretre spenditori che abbino nelle dette cagioni a spendere e comprare quello che per ciòè di bisogno, (…)“ (ebd., S. 148); vgl. Franceschi, Oltre il ‚Tumulto‘ (wie Anm. II, 70),S. 302.

56 Vgl. ASF, Arte della Lana 202, fols. 105r. und 108v. (nur der zweite Beleg beiDoren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 153): der Kapitän der St.Katharinengesellschaft, der Koblenzer Robertus Nicolai de Alamania, veranlaßt dieFestnahme zweier Mitbrüder wegen Schulden mit Bezug auf die Rechnungsbücher derBruderschaft („produxit quoddam eorum quaternunculum longum sine nomine, signioet titulo in quo patet c. 19 in lictera tedescha quod dictus Andreas est debitor dictesotietatis“).

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Erst ab der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts läßt sich die Wirk-samkeit einiger Mitglieder der St. Katharinenbruderschaft—der beidenKoblenzer „Iohannes Iohannis“ und „Rubertus Nicolai“, des „Iohan-nes de Fiumicello“, des Ulmer „Iohannes Iohannis“, des einmal alsaus Frankfurt stammend bezeichneten „Iohannis Pastoris“ und manchanderer—auch in den notariellen Akten konkret belegen.57 Ebenso wiedie Niederländer, die Kölner oder die Aachener heirateten auch dieOberdeutschen besonders untereinander, bürgten füreinander,58 undhinterließen in ihren Testamenten ihrer Bruderschaft Legate, wie bei-spielsweise „Pierus olim Iohannis Ormanni de Alemania Alta“, derim Bruderschaftsgrab begraben werden wollte („in tumulo societatisSancte Catherine“, 1468),59 oder der schon genannte „Iohannes Iohan-nis“ aus Koblenz (1485).60 Als zwei Oberdeutsche aufgrund des Vorwur-fes, daß einer der beiden ein Dieb sei („Tu se’ ladro!“), 1462 aneinan-dergerieten, sollte eine Hälfte der Strafsumme im Falle des Friedens-bruches der Kommune zufallen und die andere Hälfte der „societasSanctae Agnetis“ im Carmine, womit wohl aber möglicherweise eigent-lich die St. Katharinenbruderschaft gemeint war.61 Daß die Mitglie-der dieser Bruderschaften als Schwureinigungen auch zur gegenseitigenindividuellen Hilfe und „Treue“ verpflichtet waren, erhellt aus einemFriedensschluß von 1472, den ein St. Gallener Wollweber, „in den Spu-ren des Herrn, der in seinen Predigten immer sprach ‚Friede sei mitEuch‘“ („volens sequi vestigia domini nostri Iesu Christi qui semperin suo sermone utebatur ‚Pax vobis‘“), mit einem oberdeutschen Sol-daten beurkundete. Im Gegenzug verpflichtete sich auch der Soldat,seinerseits nicht mehr einen Florentiner Wirt und Zuhälter gegen den

57 Einige dieser Mitglieder auch ebd., S. 152, erwähnt (1452).58 Solche Bürgschaften wirkten sowohl „staatenübergreifend“ (wie 1472 für den

„Federighus olim Tommasii spolarius“ (s.u., S. 273–274 sowie ASF, NA 16205, fol.185v.),als auch berufsübergreifend, wie z.B. 1466 für einen Frankfurter Schneider (ASF,NA 16204, fol. 39r.).

59 ASF, NA 16204, fols. 162v.–163v.; der Testator stammte aus einem oberdeutschen„Montechiaro“.

60 ASF, NA 303, fols. 13r.–14v.: da dieser gleichzeitig auch Mitglied der St. Barba-rabruderschaft war, wurden auch dieser—neben anderen Bruderschaften—ein Legatvermacht; zu seiner Mitgliedschaft in der „societas S. Concordie“ in der Kirche SanBarnaba vgl. ASF, NA 20286, fol. 87r.

61 ASF, NA 16202, fol. 532r.; zur „Compagnia di Santa Maria delle laudi, dettadi Sant’Agnese“ vgl. Nicholas A. Eckstein: The district of the Green Dragon. Neigh-bourhood life and social change in Renaissance Florence, Firenze 1995 (Quaderni di‚Rinascimento‘, 22), S. 206ff.

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geschworenen Bruder („frater iuratus“) des Wollwebers zu unterstützen,der das Mitglied der St. Katharinenbruderschaft Johannes de Fiumi-cello war.62

Möglicherweise schon seit dem 6. Dezember 1433 (s.o., Anm. VI,26) war diese Fraternität gegenüber dem Carmine verpflichtet, vier-mal jährlich, an den Quatemberfesten, dem Konvent für die „cura ani-marum“ der Mitbrüder jerweils einen Betrag von fünfzig Soldi (zwei-einhalb Lire) auszubezahlen. Das Jahr wurde seit dem Hochmittelalterdurch diese mehrtägigen Kirchenfeste in der Fastenzeit, nach Pfingsten,im September (Kreuzerhöhung) und Dezember (Hl. Lucie) in vier rela-tiv gleich lange Perioden unterteilt. Wie an allen speziellen Festtagenruhte in Florenz auch an den „Quattuor tempora“ die Arbeit.63 DieseFeiertage wurden gerade in den Berufskorporationen häufig zu Ver-sammlungen, Wahlen usw. benützt, wie etwa in der deutschen Schu-sterbruderschaft in Florenz (s.u., S. 219) oder in den deutschen Bru-derschaften in Rom, wo das Quatemberopfer von den Mitgliederngefordert wurde.64 Das „Quatemberfasten“ oder „Goltfasten“, wie es inNürnberg bezeichnet wurde, war geradezu durch die an diesen Datenzu leistenden korporativen Abgaben („Ungeld“) charakterisiert.

Ab 1440 sind daneben in unregelmäßigen Abständen auch die jährli-chen Festmähler („pietanze“) belegt, die am St. Katharinentag die süd-deutsche Bruderschaft allen Konventsangehörigen des Carmine aus-richtete.65 Da es den keinesfalls begüterten Webern stets an Bargeldmangelte, war es im Juni 1472 der Konvent selbst, der den Deutschenindirekt fünf Goldflorin mit dem Hinweis darauf vorstreckte, daß dieseder Kirche reich gestickte Stoffe gestiftet hatten.66 Auch drei Jahre dar-

62 ASF, NA 5346, fols. 338v.–339r.63 Anna Benvenuti: Il sovramondo delle Arti fiorentine. Tra i santi delle Corpora-

zioni, in: Arti fiorentine. La grande storia dell’Artigianato. Bd. 1, Il Medioevo, Firenze1998, S. 103–127, S. 120.

64 Schuchard, Die Deutschen (wie Anm. I, 127), S. 332ff.65 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 113, 86, fols. 28r.

(1440), 96v. (1445), 108r. (1446), 120r. (1447), 140r. (1449), 168v. (1451); der Kult derHl. Katharina war jedoch im Carmine auch vorher schon fest verankert, wie privateStiftungen zu ihren Ehren zeigen (ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governofrancese 113, 7, nn. 15, 19, 40).

66 „Item a dì 20 di iugno [1472] pagammo cinque fiorini larghi a Iohanni ricamatoree quali danari promettemo prestare a’ tedeschi per amore de’ paramenti loro bianchi aoro, e pagare al detto Iovanni: Lire 27, soldi 10“ (ASF, Corporazioni religiose soppressedal governo francese 113, 87, fol. 24r.); Santa Maria del Carmine verwandte einen Teilder Zahlungen der Deutschen zur Schuldentilgung und für Weinkäufe (ebd., fol. 84v.);zu den deutschen Seidenstickern s.o., S. 256 sowie u. Anm. IV, 97; VI, 2).

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auf, im Jahr 1475, wurde in Anwesenheit des Provinzials des Karmeli-terordens und aller Fratres des Carmine, offiziell festgestellt, daß überdie viermalige jährliche Zahlung von fünfzig Soldi hinaus die „sotie-tas Sancte Caterinae de Alamania superiore“ dem Konvent noch rei-che Paramente im Wert von hundert Goldflorin übereignet hatte; dader Konvent in Anbetracht seines Nutzens („utilitas“) auf eine wei-tere Kollaboration erpicht war, wurde die Höhe der Quatemberzah-lungen von nun an der Diskretion der Bruderschaft selbst überlas-sen.67

Ohne Zweifel muß man in dieser Gebührenreduzierung bereitseinen Reflex der nachlassenden Handwerkereinwanderung aus Süd-deutschland sehen. Trotzdem rissen die Spenden der Bruderschaft anden Konvent nicht sofort ab. So ist ab 1478 auch die Höhe der Zah-lungen noch belegbar. Im September dieses Jahres wurde beispiels-weise eine Messe für jene Deutschen gespendet, die in den Krieg gegenden Herzog von Kalabrien zogen („per l’offerta de’ tedeschi dissonoch’erono iti in canpo“), und im November für das Katharinenfest, imMärz, Juni, September 1479 für die Quatemberfeste usw. Lagen dieseBeträge auch stets weit unter den 1433 garantierten fünfzig Soldi, soergab sich doch eine zusätzliche Einkommensquelle für die Karmeliter-mönche durch die häufigen Totenmessen für Oberdeutsche und derenFamilienangehörige.68 Im Februar 1490 verlängerte die St. Katharinen-bruderschaft ihren Kontrakt mit dem Carmine, am Fest der Hl. Katha-rina fünf Lire und darüber hinaus zu Allerseelen weitere dreißig Soldizu zahlen (doch nichts mehr an den Quatemberfesten). Noch in den1520er Jahren zählte die Korporation bis zu vierzig Mitglieder,69 bis sie

67 ASF, NA 14200, fols. 235r.–236v. („Finis fratrum del Carmino pro hominibus sotie-tatis Sancte Caterine in monastero fratrum del Carmino supra solutione soldorum 50etc.“). Für die Bruderschaft zeichneten hierbei die vier Mitglieder „Iohannes Iohan-nis de Alamania Alta populi Sancti Laurentii de Florentia, et Iohannes Iohannis deQuovalentia, et Thomasius Thomasii de Borghi et Lupus Niccolai omnes de dicta Ala-mania“ verantwortlich.

68 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 113, 88, fols. 3v.,5r./v., 8r., 11r., 12bisr., passim; 113, 89; 113, 90; im florentinischen Verteidigungskrieg1478/79 kämpften nicht nur die Söhne deutscher Handwerker aus Florenz (vgl. nur die„portata“ eines Leinenwebers von 1480, dessen Sohn in der Schlacht bei Poggibonsiein Bein verloren hatte, Verde (wie Anm. IV, 45), B.d III, 2, S. 1055), sondern aucheine vom französischen König geschickte, vornehmlich schweizerische Truppe unterder Führung des „dominus Petrus Proler“ (ASF, Dieci di Balia, Missive 7, fols. 114r.,183v.; MAP XXXXVI, 246r./v.).

69 BNCF, Nuovi Acquisti 987, fol. 52v.

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aufgrund des fehlenden oberdeutschen Nachzuges im Jahr 1558 ganzin einer anderen Bruderschaft, „Santa Maria della Pietà della VergineMaria, detta ‚il Chiodo‘“, aufging.70

3. Die St. Quirinsbruderschaft

Weit dürftiger als zur St. Katharinenbruderschaft ist die Quellenüber-lieferung zu der niederdeutschen Weberbruderschaft in „Camaldoli“.Diese war zunächst in den 1420er und 1430er Jahren dem Hl. Korneliusgewidmet, bevor sie nach der Spaltung der deutschen Nationen einedreifache Widmung zusammen mit den Hl. Leonhard und Hl. Quirineinging (1441), doch schließlich vor allem dem letztgenannten verbun-den blieb („San Corino“).71 Sicherlich spiegeln sich in diesen Ausein-andersetzungen um den Namen tiefer liegende, landsmannschaftlicheKonflikte, in ähnlicher Weise, wie dies die kurze Namensverwirrungder Katharinenbruderschaft in den 1430er Jahren vermuten läßt. ImUnterschied zu dieser scheint jedoch die St. Quirinsbruderschaft weitmehr lokal auf die Gegend um „Camaldoli“ beschränkt gewesen zusein, und auch nicht im selben Maße von der „Arte della Lana“ kon-trolliert worden zu sein. Wie die Katharinenbruderschaft übernahm dieBruderschaft die gesetzliche Vertretung der ihr unterstellten oder beige-tretenen Weber wie etwa 1460, als die vier Leiter von „San Corino“ alslegale Vertreter dreier niederdeutscher Wollweber einen Kompromißin die Hände von Giovannozzo di Francesco Pitti und zwei anderenBürgern legten.72

Das Fehlen einer wirksamen Kontrolle durch die „Arte della Lana“wird auch durch ein in der Geschichte der deutschen Bruderschaf-ten in Florenz einzigartiges Dokument des kommunalen Amtes der„Otto di Guardia e Balia“ veranschaulicht. Mit diesem Akt wur-den am 22. März 1461 der „societas teutonicorum“ in Camaldoli ge-

70 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 113, 19, fol. 50r.; ebd.113, 7, S. 49, n. 92 (ebd., S. 78 f., 266, auch zur Auflösung der Bruderschaft in der„Compagnia del Chiodo“ im 16. Jht.). Den Einigungsvertrag findet man auch in ASF,Capitoli delle compagnie religiose soppresse 608, fols. 28r.–30r.

71 Auch der Hl. Quirin war in einzelnen Fällen bereits im 14. Jht. als Patron derdeutschen Soldritter in Italien anzutreffen, vgl. Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm.Einl., 10), S. 181.

72 ASF, NA 4822, fol. 8r./v.; tatsächlich wird der Name der Bruderschaft in diesemAkt nicht genannt, doch wird er aus der Zusammensetzung der vier Vertreter—die alleMitglieder derselben waren—klar.

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wisse finanzielle Sanktionen gegenüber all jenen Mitgliedern erlaubt,die am Maifest der Bruderschaft Waffen trügen, Streit anfingen odersich bei einem solchen einmischten sowie Glücksspiel betrieben. Alldies war notwendig, da beim Maifest über viele Tage gefeiert wurde,wobei die Gefahr gewalttätiger Zusammenstöße—vermutlicherweiseunter Alkoholeinfluß—auch bei geringfügigen Anlässen drohte.73

Es ist offensichtlich, daß die Bruderschaft aus dem St. Quirinsfest(30. April) und dem Philippstag oder Maifest gemäß dem florentini-schen Brauch eine gemeinsame Feier gemacht hatte.74 Der über meh-rere Tage andauernde „calendimaggio“, wie es im Florentinischenheißt, war als allgemeines Volksfest nämlich eine der ältesten lokalenTraditionen, bei dem das Ende das Winters („il rinnovamento dellaprimavera“, Dino Compagni) mit Spiel und Tanz begangen wurde.75

Auch wenn man nicht wie Robert Davidsohn der Meinung sein muß,daß dieses Fest erst gegen Ende des dreizehnten Jahrhunderts von Nor-den her nach Florenz „importiert“ worden war, so wurde doch bereitsim Jahre 1322 deutlich, daß die Kommune Versammlungen von mehrals zwölf Personen an diesem Tag nicht mehr dulden wollte.76 Nichtsde-stotrotz wurde das Fest schon bald wieder in bestimmten Handwerken

73 „desideratur fieri quoddam festum in die calendarium maii, et quia oporteatpluries et pluries in diebus festivis seipsos congregare, et quoniam dicti teutonici defacili insimul contendunt et rixantur et veniunt ad offendendum unum alium, (…)“:ASF, Otto di Guardia e Balia della Repubblica 14, fols. 37v.–38r.

74 Vielleicht gehörte wie in Deutschland auch der 3. Mai (Auffindung des Kreuzes)dazu, vgl. Kurt Wesoly: Lehrlinge und Handwerksgesellen am Mittelrhein. Ihre sozialeLage und ihre Organisation vom 14. bis ins 17. Jahrhundert, Frankfurt/M. 1985 (Stu-dien zur Frankfurter Geschichte, 18), S. 164.

75 Davidsohn, Geschichte von Florenz (wie Anm. Einl., 37), Bd. IV, 3, S. 60; nur andiesen Tagen waren bekanntlich laut Statut die sonst verbotenen Spiele erlaubt (Ludo-vico Zdekauer: Il gioco d’azzardo nel medioevo italiano, con un saggio introduttivo diGherardo Ortalli, Firenze 1993, S. 30); vgl. auch Giovanni Ciappelli: Carnevale e qua-resima. Comportamenti sociali e cultura a Firenze nel Quattrocento, Roma 1997 (Temie testi, nuova serie, 37), S. 149.

76 Davidsohn, Geschichte von Florenz (wie Anm. Einl., 37), Bd. III, S. 100 f.; Bd.IV, 1, S. 56 (mit Verweis auf das Kapitel „De non fatiendo compagniam vel cohadu-nationem“ des „Statuto del Capitano del Popolo“), S. 293; der heidnische Brauch desMaibaumes und das Schmücken der Fenster mit Zweigen wurde vom Hl. Bernhardinvon Siena als „peccato mortale“ bezeichnet und war z.B. in der nahen Stadt Pescia perStatut verboten (Marina Montesano: ‚Supra Acqua et supra ad vento‘. ‚Superstizioni‘,maleficia e incantamenta nei predicatori francescani osservanti (Italia, sec. XV), Roma 1999(Nuovi studi storici, 46), S. 17; Lo statuto di Pescia del 1339, hrsg. v. Alberto M. Onori,Pistoia 2000 (Fonti del territorio pistoiese, 1), S. 125 (II, LIV): „De pena incidentis veltenentis ante domum arborem die kalendis maiis“).

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wie beispielsweise dem der Schuhmacher mit der Wahl von „festaiuoli“und einem „Festmahl“ („colazione“) begangen.77

Im Jahre 1343 ließ der kurzzeitige „Tyrann“ von Florenz, der Herzogvon Athen, zu diesem Datum auch sechs volkstümliche Gesellschaftenaus dem „Popolo minuto“ zu, die gemeinhin als die Wurzel der spä-ter so genannten „potenze“ bezeichnet wurden.78 Daß diese aber erstseit dem sechzehnten Jahrhundert häufiger belegten „potenze“ wenigerim florentinischen Karneval als vor allem im Maifest gründen, kannauch durch die Versammlungen der niederdeutschen St. Quirinsbru-derschaft gezeigt werden. Spätestens seit dem Jahr 1489 unterstütztesogar Lorenzo de’ Medici selbst diese Festivitäten, als er einem Ver-treter des „Königs von Camaldoli“ Teile eines silbernen Tafelgeschirrslieh, die ihm prompt am 4. Mai zurückerstattet wurden.79 Nur am„Canto della Macina“, einem traditionell von deutschen Einwande-rern frequentierten Sammelpunkt der „Nachbarschaft“ in San Lorenzo(s.u., S. 222–223), kam es im fünfzehnten Jahrhundert noch zu ähnli-chen Wahlen von lokalen „Königen“ (um 1485).80

Zwar ist über die Institution des „Maikönigtums“ von Camaldolinicht mehr bekannt, doch kann es kaum als Zufall angesehen werden,daß die St. Quirinsbruderschaft keine zehn Jahre später anläßlich des-selben Festes einen „Kaiser aller Deutschen“ wählte („inperadore diquesti tedeschi“, 1497, 1500).81 Möglicherweise entsprachen sich sogarbeide Würden. Man mag hierin vor allem karnevalsähnliche, folkloris-tische Rituale im Zeichen einer generellen „Umkehrung der Ordnung“an einem Feiertag sehen, der in den anderen deutschen Bruderschaf-ten in Florenz womöglich gar nicht diese Bedeutung hatte. Anderer-seits wurde auch in der deutschen Schusterbruderschaft zu Florenz,der Liebfrauengesellschaft, der Name eines Schweizer Mitbruders, des„Wernher Keyser von Rappelschwil“, in der Matrikel mit einer Kronegeschmückt (s.u., S. 386).

Auffallend ist schließlich auch die Parallele zu den im deutschspra-chigen Sprachraum verbreiteten „Maien“, den von den Gesellen einesGewerbes jährlich einberufenen Generalversammlungen, bei denen

77 ASF, Arte dei Calzolai, 1, fol. 12v. („Della festa di San Philippo et de’ festaiuoli“).78 Ciappelli (wie Anm. IV, 75), S. 273 f.79 Protocolli (wie Anm. II, 152), S. 448; vgl. Eckstein (wie Anm. IV, 62), S. 216 f. (aber

ohne Bezug zum Maifest).80 Henderson, Piety (wie Anm. III, 257), S. 432–434.81 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 87, 10, fol. 127r.

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ebenfalls manchmal „Könige“ oder „Kaiser“ gewählt wurden.82 Wiebei dem berühmten „Maien“ der oberrheinischen Schuhmachergesel-len 1407 konnten solche Versammlungen sogar städte- und territorien-übergreifend wirken.83 Wenn einerseits ungeklärt ist, ob das „deutscheKaisertum“ in Camaldoli nur nachbarschaftliche Wirkung innerhalbder Stadtmauern besaß oder auch in die Vorstadt („sobborghi“) undden Contado ausgriff, so ist doch andererseits nicht auszuschließen, daßihm auch eine gewisse korporative Funktion zukam. Vielleicht bestanddiese in einer disziplinatorischen Kontrolle der deutschen Handwerker,wie ähnlich bei den—in Köln belegten—„Bubenkönigen“.84

Vertragsgemäß mußte die St. Quirinsbruderschaft zweimal im Jahr,am 30. April zum St. Quirinsfest und am 15. August zu Mariä Him-melfahrt, an das Kloster von „Camaldoli“ jeweils drei Lire bezahlen,sowie kleinere Wein- und Wachsmengen liefern. Aber nur von 1481 bis1493 sind diese Zahlungen und die Namen der sie Leistenden über-liefert, wobei manchmal auch Abzüge aufgrund nicht gelesener Mes-sen geltend gemacht wurden.85 Die finanzielle Lage der Bruderschaftmuß in den vorherigen Jahrzehnten häufig angespannt gewesen sein.So wollte am 9. September 1465 eine aus Vicchio di Mugello stam-mende Frau eines Niederdeutschen im Grab der „societas Sancti Che-rini et Sancti Cornelii“ bestattet werden und vermachte derselben Bru-derschaft einen Webstuhl, damit diese all ihre Schulden bei einer ande-ren religiösen Bruderschaft in „Camaldoli“, der „societas Martirum“,bezahlen konnte.86 Möglicherweise flüsterten bei dieser Bestimmung

82 Schulz, Handwerksgesellen (wie Anm. I, 83), S. 75, 175; Wilfried Reininghaus: Das„ganze Haus“ und die Gesellengilden. Über die Beziehungen zwischen Meistern undGesellen im Spätmittelalter, in: Rainer S. Elkar (Hrsg.): Deutsches Handwerk in Spät-mittelalter und Früher Neuzeit, Göttingen 1983 (Göttinger Beiträge zur Wirtschafts-und Sozialgeschichte, 9), S. 55–70, S. 61–63.

83 Johannes Fritz: Der Ausstand der oberrheinischen Schuhmachergesellen im Jahre1407. Nach ungedruckten Archivalien des Strassburger Stadtarchivs, in: Zeitschrift fürdie Geschichte des Oberrheins 45, 1891, S. 132–140.

84 Franz Irsigler, Arnold Lassotta: Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker. Außen-seiter in einer mittelalterlichen Stadt. Köln 1300–1600, München 1989, S. 30 f.; deut-sche „Königreiche“ in Italien bestanden z.B. auch an den Universitäten Siena undBologna zu Anfang des 17. Jhts., wo im Januar 1611 Wolf Wiguleus von Aham zumKönig gewählt wurde (Tersch (wie Anm. Einl., 8), S. 722).

85 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 87, 56, fols. 211v.–212r.; der dort genannte „Giovanni di Giovanni Serragli“ war kein Florentiner Patrizier,sondern ein Kölner Wollweber (ASF, NA 6082, fol. 113v.).

86 Zu dieser Flagellanten-Bruderschaft, die bei der Johannisprozession vertreten war,seit dem Oktober 1465 in „Camaldoli“ ein Haus gemietet hatte (ASF, Corporazionireligiose soppresse dal governo francese 87, 56, fol. 152r.) und wohl ebenfalls deutsche

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zwei beim Aufsetzen des Testaments anwesende Bruderschaftsmitglie-der ein, von denen dem einen („Simon Pieri Simonis de AlemaniaBassa“) eine geradezu zentrale Position bei der Lenkung der deutschenGeschicke in „Camaldoli“ zukam.87

Außerordentliche Einnahmen konnten sich auch ergeben wie 1468,als ein innerdeutscher Friede wegen eines fast drei Jahre zurückliegen-den Totschlages dazu genützt wurde, den aus Münster stammendenSchuldigen, „Pierus Andree del Munistero de Cholonia Magne Basse“,zu einer Strafe von zwanzig Florin zu verurteilen, die vier weitere Nie-derdeutsche innerhalb von vier Jahren jeweils an den Quatembern der„societas Sancti Cherini“ zu bezahlen versprachen.88 Höchst aufschluß-reich ist hieran, daß die Friedenssuche vornehmlich auf bruderschaft-licher Ebene betrieben und die kommunale Gerichtsbarkeit in diesemFall sicher nicht ganz ausgeschöpft wurde. Als nur wenig später dreiFlorentiner einen „Iohannes alterius Iohannis olim alterius Iohannisde Alamania Bassa“ überfielen und ermordeten, wurden diese dreizunächst, ähnlich wie der obige Totschläger im April 1470, innerhalbeines Jahres zu einer Sühnewallfahrt nach Santiago de Compostelagezwungen. Von der finanziellen Sühneleistung von hundert Goldflorinhingegen sollte ein Drittel der Dombauhütte, ein weiteres Drittel der„societas Sancti Cherini“ und ein letztes Drittel der St. Barbarabru-derschaft zufallen. Möglicherweise war diese friedliche Lösung durcheinen prominenten Patrizier vermittelt worden, der dabei als Zeugeaufwartete, Tommaso di Lorenzo Soderini.89 Eine Teilung der Sühne-summe von zwanzig Florin zwischen den beiden niederdeutschen Bru-derschaften von St. Quirin und St. Barbara wurde auch 1474 bei einem

Mitglieder zählte, vgl. Henderson, Piety (wie Anm. III, 257), S. 466, n. 117, sowie ASF,NA 7222, fol. 336v.–337r. (1469).

87 ASF, NA 16203, ad diem; der andere genannte Weber war „Adamus Iohannis deCholonia“, auch er ein führendes Mitglied von San Corino.

88 ASF, NA 16204, fols. 181v.–182r.; im selben Jahr 1465 verletzte derselbe Münstera-ner noch einen Oberdeutschen schwer, wofür er erst 1471 die „pax“ erhielt, NA 16205,fol. 128r./v.

89 ASF, NA 16205, fols. 24r., 34r., 56v.; derselbe Tommaso war nicht nur nur einerder Leiter einer anderen Bruderschaft, der „Compagnia di San Frediano, detta laBrucciata“, sondern auch in der Verwaltung des „Carmine“, vgl. Paula C. Clarke:The Soderini and the Medici. Power and Patronage in Fifteenth Century Florence,Oxford 1991, S. 131 f.; Eckstein (wie Anm. IV, 62), S. 202ff. Dem langjährigen Kapitänder St. Katharinenbruderschaft, „Ruberto di Nicholò della Magna alta“ (aus Koblenz),hatte er eine Schusterwerkstatt für dessen Sohn vermietet (ASF, Catasto 910, fol. 422r.);sein Testament mit einer Reihe religiöser Stiftungen in NA 14199, fols. 185r.–190r.(1470).

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innerdeutschen Frieden in einem Fall tödlicher Notwehr beschlossen,wodurch der Schuldige aus dem Florentiner Gefängnis der „Stinche“befreit wurde,90 und noch 1486 in einem weit weniger gravierendenFall.91

Auch durch solche außerordentlichen Einkünfte könnte der Immobi-lienbesitz der St. Quirinsbruderschaft zu erklären zu sein, die im Jahre1532 zwar ein Haus verkaufte, doch noch bis zu ihrem Aufgang in derSt. Barbarabruderschaft 1699 ein anderes Haus in der Via del Fiorebesaß.92 Kaum etwas ist hingegen über die Ausstattung der Kapellebekannt. Aus einem Testament von 1511 wird immerhin klar, daß amAltar eine gemalte Tafel des Hl. Quirins zu sehen war.93 Noch in demin den 1520er Jahren angelegten Zensus figurierte die „compagnia distendardo di San Corino della Magna Bassa“—was wohl ihre Teil-nahme bei den Prozessionen ausdrücken sollte—mit der hohen Mit-gliederzahl von ungefähr zweihundert Personen.94

4. Die St. Barbarabruderschaft

Die sicherlich bedeutendste Bruderschaft der Deutschen im Florenzdes fünfzehnten Jahrhunderts war die St. Barbarafraternität, die schondurch ihren Titel ganz offensichtlich mit den anderen deutschen Bru-derschaften in Italien wie beispielsweise denen in Trient (s.o., S. 46)und Genua (s.o., S. 50) in eine ideelle Verbindung trat. Von dieserKorporation haben sich ab dem Dezember 1445 zwar kein Statuten-buch, doch umfangreiche Matrikel- und Rechnungsbücher bis weit indie Frühe Neuzeit hinein erhalten. Im florentinischen Panorama derdeutschen Fraternitäten kam ihr zunächst eine absolut gleichwertigeRolle zu. In ihrer offiziellen Bestätigung durch das Amt der „Otto diGuardia e Balia“ im Februar 1446 wurde besonders auf die christlich-karitative Bestimmung der Einung verwiesen („vivere in carità et operedi pietà et di misericordia“). Dies mochte auch mit der kurzen Epi-sode der niederländischen Gründung zehn Jahre zuvor zusammen-hängen (s.o., S. 173), der möglicherweise aufgrund ihres rein „säku-

90 ASF, NA 6081, fols. 87r.–88r.91 ASF, NA 5276, fol. 217r./v.92 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 87, 87, fol. 214r.; 87,

88 (Via del Fiore); vgl. auch ASF, Decima Granducale 3780, fol. 1165.93 „altare imaginis Sancti Quirini“: ASF, NA 6693, fols. 432r.–434r.94 BNCF, Nuovi Acquisti 987, fol. 53r.

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laren“ Charakters kein längeres Leben beschieden war.95 Gemäß derneuen offiziellen Konzession wurde 1446 den sechs Leitern („capita-nei“), den sechs Räten („consiglieri“), dem Kämmerer („camarlingo“)und den Mitgliedern das freie Versammlungsrecht zugestanden, derBau einer Kapelle, das Abhalten von Gottesdiensten und das Leistenguter Werke („opere meritorie“), jedoch mit dem traditionellen Verbot,irgend etwas gegen die „Ehre“ der Kommune Florenz zu unterneh-men.96 Aus der an erster Stelle genannten Zeugenschaft eines fland-rischen „servidale dello spedale di messer Bonifatio“ und dem nurwenige Wochen später verfaßten Schreiben des Hans Goldner ist zuschließen, das diese erste, „spontane“ Gründungsphase im sog. „Spe-dale di San Bonifacio Lupi“ in der Via San Gallo statthatte, unddaß der Fraternität erst später der „Sprung“ in die Kirche SantissimaAnnunziata glückte.

Die gegenüber allen Berufen offene Struktur der Bruderschaft hobsie gegenüber den anderen deutschen Einungen heraus. Hierdurchblieb die institutionelle Kontrolle gering und Doppelmitgliedschaften inmehreren deutschen Bruderschaften waren nicht ausgeschlossen. Wennauch die meisten Mitglieder der St. Barbarabruderschaft aus demflandrischen, niederländischen und niederdeutschen Bereich stamm-ten, so fand sich unter ihnen beispielsweise auch ein aus dem Main-gebiet stammender Seidensticker oder „perduyrwerker“,97 und 1496—zumindest im ersten Moment des Testamentes—der berühmte, ausNürnberg stammende Übersetzer und Kartograph Arrigo „Martello“(s.u., S. 323). Auch die St. Barbarabruderschaft verfügte, genau wieihre süddeutsche Schwesterorganisation im „Carmine“, über kirchli-che Ablässe, die ihre finanzielle Situation durch freiwillige Spenden

95 Schon Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 150, bezog—wohlkorrekterweise—die St. Barbarabruderschaft auf die holländische von 1436; Regestebd. S. 150; ganzer Text bei Battistini (wie Anm. I, 138), S. 64–68. Der diesbezüglicheBand der „Otto di Guardia e Balia“ hat sich nicht erhalten.

96 „Con questo pacto expresso che in detto luogho o altrove per loro o per altrinon si facci né si possi tractare in parole né in facti alcuna cosa contro allo honoredel pacifico stato del popolo e comune di Firenze.“ (Battistini (wie Anm. I, 138),S. 68).

97 Ebd., S. 134; sein Testament in ASF, NA 13410, fols. 100r.–101v. („Arrighus IacobiSiberti de Maganzia de partibus Alamanie ricamator“); derselbe „Arrigus olim Iachobiquondam Ghiberti de Franchoforte de Alamania habitans Florentie in populo SanctiLaurentii richamator“ war bereits 1450 der Seidenzunft beigetreten (ASF, Arte dellaSeta o Porsanmaria 8, fol. 10v.), und als „Heyndric Jacobs sone van Francfoert“ war er1459 Kämmerer der St. Barbarabruderschaft (ASF, Compagnie religiose soppresse daPietro Leopoldo 205, VIII, fol. 8v.).

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verbessern helfen sollten.98 Bereits im Jahre 1471 konnte die Bruder-schaft den Titel der—sicherlich wichtigsten—Einung der „natio teuto-nicorum“ beanspruchen, als die Aufgaben der vier Vorstände („provve-ditori“) und die Aufnahme- und Ausschlußregeln genau definiert wur-den; bei derselben Gelegenheit zählte die Bruderschaft vierundneunzigMitglieder.99

Zu den rein geistlichen Privilegien, die sich kaum irgendwie direktfinanziell nutzbar machen ließen, gehörte am 4. April 1446 die Urkun-de des Generalpriors des Ordens der Augustinereremiten, „frater Iulia-nus de Salem de Sicilia“, mit der er aus Siena die Mitglieder der Frater-nität an allen spirituellen Benefizien des Augustineremitenordens teil-haben ließ.100 Was hiermit genau gemeint war, bezeugte am selbenTag der Nürnberger Augustinerpater Hans Goldner in einer annä-hernd getreuen Übersetzung dieser Urkunde „den erbergen maisternund gesellen in der bruderschafft Sand Barbara.“ Im Grunde handeltees sich dabei um die klassische mittelalterliche „Gebetsverbrüderung“,die die Augustinereremiten als Privileg häufig an Laien verliehen. Sohatte der Generalprior, als er sich wenige Monate zuvor (womöglich inBegleitung Goldners) in Florenz aufhielt, dasselbe Privileg auch an dieFamilie des Nerone Neroni verliehen.101

Nur für die St. Barbarabruderschaft wurde jedoch von dem lateini-schen Urkundentext auch eine Übersetzung angefertigt; beide Doku-mente wurden wohl zusammen aus Siena nach Florenz gesandt. Dabeiließ Goldners Übersetzung den Originaltext in entscheidenden Punk-ten hinter sich.102 Dies erkennt man bereits daran, daß er sich darinals „Inspirator“ oder „Unterweiser“ des Generalpriors offenbarte, wasinsofern plausibel ist, als sich Goldner gleichzeitig ja auch in Rom um

98 ASF, Diplomatico, Normali, 1451, 25 novembre (Patrimonio Ecclesiastico); vgl.Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 151, n. 18.

99 ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 203, fols. 40r.–43r. (nurdie Namen bei Battistini (wie Anm. I, 138), S. 82–85. Doren, Deutsche Handwerker(wie Anm. Einl., 36), S. 154–155). 1472–1474 wurde ein neues, mit Miniaturen verse-henes Statutenbuch der Bruderschaft geschrieben, das heute verschollen ist, s. AnnaPadoa Rizzo: La Cappella della compagnia di Santa Barbara della ‚nazione tedesca‘alla Santissima Annunziata di Firenze nel secolo XV. Cosimo Rosselli e la sua ‚impresa‘artistica, in: antichità viva 26, 1987, S. 3–18, S. 18.

100 ASF, Diplomatico, Normali, 1446, 4 aprile (Patrimonio Ecclesiastico), vgl. auchDoren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 150, n. 15.

101 ASF, Diplomatico, Normali, 1445, 31 agosto (Galletti).102 ASF, Diplomatico, Normali, 1446, 4 aprile (Adespote); der ganze Text veröffent-

licht bei Böninger, Das florentinische Kloster (wie Anm. I, 134).

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das deutsche Bruderschaftswesen verdient machte (s.o., S. 55). Weiterüberrascht an dem Text, daß er die St. Barbarabruderschaft im flo-rentinischen Hospital San Bonifacio Lupi in der Via San Gallo veror-tete, was ebenfalls für diese—frühe—Phase zutreffen mochte. Mit die-ser Urkunde wurden alle Bruderschaftsmitglieder an den Gebeten, denspirituellen Exerzitien und der „Arbeit“ (und damit an all deren himm-lischen Remunerationen) der Augustinereremiten teilhaftig gemacht.Auch den Seelen der offiziell dem Orden gemeldeten, verstorbenenBruderschaftsmitglieder sollte das gleiche „geistliche Recht“ wie den-jenigen der Fratres zukommen.

Verbunden waren dies allerdings, wie Goldner in einer persönli-chen Anmerkung am unteren Rand der Urkunde ergänzte, mit derVerpflichtung, den Tag des Hl. Augustinus (28. August) durch Fas-ten, Almosen und den Gottesdienst in der ihm geweihten Kirche zubegehen; wer dies „verschmähte“, sollte automatisch von der Bruder-schaft des Hl. Augustinus ausgeschlossen sein. Goldner vertrat also eine„enge“ Konzeption der Bruderschaft, in der den konkreten Pflichtenauf der einen Seite die Ausschlußdrohung auf der anderen Seite gegen-über stand. Mit der angesprochenen Kirche war selbstverständlich dasKloster Santo Spirito mit seinem angeschlossenen „Studium“ gemeint,der wichtigen und von vielen deutschen Augustinerstudenten besuch-ten Ordensuniversität. Es könnte also sein, daß Goldner versucht hatte,die St. Barbarabruderschaft an diesen Konvent zu binden.

Dabei gelang es der Fraternität geschwind, eine nicht minder presti-gereiche Heimstatt diesseits des Arnos in der Kirche Santissima Annun-ziata zu finden. Der dazugehörige Konvent des florentinischen Servi-tenordens hatte sich 1441 unter dem von Papst Eugen IV. eingesetz-ten Prior Bartolomeo Bonizzi von den „Konventualen“ der Richtungder „Observanz“ zugewandt, doch schon 1447 wurde diese Richtungwieder aufgegeben.103 Links neben dem Eingang der Kirche wird seitdem vierzehnten Jahrhundert das angeblich von einem Engel überNacht gemalte Gnadenbild der Hl. Maria verehrt, für das 1447 Pierode’ Medici einen kostspieligen Marmortabernakel errichten ließ.104 Der

103 Eugenio Casalini OSM: La SS. Annunziata di Firenze. Studi e documenti sullachiesa e il convento, Firenze 1971; Ircani Menichini (wie Anm. III, 179), S. 26, 115; zuBonizzi, s.o., Anm. I, 27.

104 Wolfgang Liebenwein: Die ‚Privatisierung‘ des Wunders. Piero de’ Medici in SS.Annunziata und San Miniato, in: Piero de’ Medici ‚il Gottoso‘ (1416–1469). Kunst imDienste der Mediceer, hrsg. v. Andreas Beyer, Bruce Boucher, Berlin 1993 (Artefact, 6),S. 251–290.

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Renaissanceneubau der Kirche selbst mit den kranzförmig angeordne-ten Zentralkapellen wurde in den Jahren 1444 bis 1447 von dem Archi-tekten Michelozzo vorangetrieben, und auch der vor der Kirche unddem Konvent liegende Platz stellte bis weit in die Frühe Neuzeit einesder berühmtesten modernen städtebaulichen Projekte mit dem „Ospe-dale degli Innocenti“ Filippo Brunelleschis auf der einen Seite (1419–1451), und dem spiegelbildlichen „Loggiato dei Serviti“ auf der anderendar (ab 1516).

Das Gnadenbild der Santissima Annunziata war in ganz Europaberühmt, so auch in Deutschland. Zu den deutschen Besuchern, diesich dem Bild verpflichtet fühlten, gehörten im Februar 1452 der nochnicht zum Kaiser gekrönte Friedrich III.,105 und im Jahr 1477 einBotschafter des Kurfürsten von der Pfalz, Philipps „des Aufrichtigen“(„duca dello Reno“), der dem Gnadenbild den siegreichen Banneraus der Schlacht von Nancy gegen den burgundischen Herzog, Karlden Kühnen, widmete.106 Andere wertvolle Votivstiftungen deutscherSchenker waren in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhundertsnicht selten. So wurden in einem Inventar die Gaben eines golde-nen Diamantringes eines „signore tedescho“ im Jahre 1457 festgehal-ten, 1461 ein Agnus Dei mit eingravierten „parole in tedesco“, 1468eine kleine Muttergottes „oferto da uno de la Magna“, 1476 eineMadonnenstatue „fatta alla tedescha“, und 1488 eine schwere „imagined’argento mandata da uno conte da la Magna“.107

Die St. Barbarabruderschaft konnte aufgrund ihrer räumlichen Lageund ihres Ranges auf engere persönliche Kontakte nicht nur mit aus-ländischen Honoratioren,108 sondern auch mit verschiedenen Floren-

105 Casalini (wie Anm. IV, 103), S. 34; Liebenwein (wie Anm. IV, 104), S. 254.106 N.N.: Voti alla SS. Annunziata, in: Miscellanea fiorentina di erudizione e storia,

pubblicata da Iodoco del Badia, vol. 2, 1902, S. 141 f. (nach ASF, MAP, LXXXXV, 736;zu dieser Schenkung auch Luca Landucci: Diario fiorentino dal 1450 al 1516 continuatoda un anonimo fino al 1542, prefazione di Antonio Lanza, Firenze 1985 (Neudruck derAusg. Florenz 1883), S. 15 f.).

107 Eugenio Casalini OSM, Iginia Dina, Paola Ircani Menichini: Testi dei ‚Servidella Donna di Cafaggio‘. Ricordanze di S. Maria di Cafaggio, Firenze (1295–1332).Ricordanze di S. Maria del Poggio, Pistoia (1296–1353). Inventario di ex-voto d’argentoall’Annunziata di Firenze (1447–1511), Firenze 1995, S. 262, 267, 275, 277, 283. Aucheine „Pasqua Danielis de Brabante“ hinterließ testamentarisch 1482 dem Altar derAnnunziata zwei Silberringe (ASF, NA 9871, fol. 236r./v.) und im Jahre 1489 brachteder „Iacobo de Werchmester“ demselben Altar zwei Goldvotivstatuen der „MadonnaAleyda donna di messer Onevel chavaliere“ und deren Schwägerin dar (ASF, Corpora-zioni religiose soppresse dal governo francese 119, 49, fol. 178v.).

108 S.o., S. 56, zum Beitritt des Anselm von Breda. Zu den namhaften Mitgliedern

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die deutschen bruderschaften 195

tiner Patrizierfamilien zählen. Zu den Mitgliedern gehörten u.a. dieEhefrau des Alessandro della Stufa und mehrere Frauen aus der Fami-lie Neroni,109 sowie der Großseidenhändler und internationale Kauf-mann Francesco di Nerone di Nigi (Neroni).110 Die Nennung seinesNamens ist kaum zufällig: bereits weiter oben wurde er im Zusammen-hang des deutschen Seehandels in Pisa genannt (s.o., S. 101). Danebenbestanden noch andere Beziehungen der Familie zu deutschen Hand-werkern. In dem ab 1443 geführten Rechnungsbuch seines Bruders„Nigi di Nerone di Nigi e compagni lanaiuoli“ läßt sich eine großeAnzahl der in seinem Auftrag arbeitenden deutschen Wollweber identi-fizieren, die gleichzeitig auch Mitglieder der nationalen Bruderschaften(St. Katharina, St. Quirin, St. Barbara) waren.111 Aus anderen Rech-nungsbüchern der Neroni ersieht man weiter die engen Beziehungenzu einem Kärntner Schuster, der 1452 Kämmerer der St. Barbarabru-derschaft war („Andrea di Giorgio chalzolaio in Borcho San Lorenzo“,s.u., S. 227–229), sowie zu den häufig wechselnden deutschen Haus-knechten der Familie.112 Im Jahr 1454 wurde einer dieser Diener desDietisalvi Neroni, „Lupus Georgii“, sogar zu Übersetzerdiensten füreinen durch die Stadt reisenden Österreicher herangezogen, der dreiPferde verkaufen wollte.113

Da aber allein diese Anzahl deutscher Kontakte die Neroni nochnicht über andere florentinische Familien heraushob, ist es wahrschein-lich, daß ihre Angehörigen als „Ehrenmitglieder“ in die St. Barba-

gehörten weiterhin der Sohn des berühmten französischen Silbermeisters, „RavelanCoerrars sone“ (ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, insertoVII, fol. 5r.) sowie in den Jahren 1456/7 Georg Markgraf von Baden durch seinenVertreter, Dr. Hans Gemminger (ebd., VII, fols. 46v., 54v.; n. 8, fol. 5r.); zu RavandCœur vgl. Michel Mollat: Der königliche Kaufmann. Jacques Coeur oder der Geistdes Unternehmertums. Aus dem Französischen von Wolfgang Kaiser, München 1991,S. 71; zu seinen Beziehungen zu den Neroni (1447) ASF, NA 5345, fols. 241r.–246r.,sowie NA 1398, fols. 154r.–156r.; NA 19072, fol. 526v.; NA 19073, fol. 49v.

109 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 109 f.110 ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VII, fol. 8r.; seine

Eintragung in die Seidenzunft (1. Juli 1447): ASF, Arte della Seta o Por Santa Maria 8,fol. 72v.

111 ASF, Libri di commercio e di famiglia 8, fols. 45r.ff.112 ASF, Manoscritti 91, fols. 21v.–22r., 28r., 60v., 61v.–62r., 75v.–76r., 97v.–98r., 104v.–

105r., 128v.–129r.; zu „Andreas Georgii“ vgl. Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm.Einl., 36), S. 150.

113 ASF, NA 2979, 1, ad diem 11 maii 1454: „ut dixit Lupus Georgii famulus Dieti-salvi Neronis qui interrogavit dictum Leonardum qui intelligit linguam eius etc.“; derbetreffende Pferdehändler hieß „Leonardus Curradi de Bruche de Alamania Alta“.

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rabruderschaft aufgenommen wurden, weil sie in der Gründungsphase,wahrscheinlich bei der Anbindung an Santissima Annunziata, irgend-wie Pate gestanden hatten.114 Diese Vermutung wird nicht nur dadurchgestützt, daß das Familiengrab der Neroni in Santissima Annunziatalag,115 sondern auch dadurch, daß von den Neroni keine Gebühren-zahlungen an die Fraternität belegt sind und daß sie seit August 1445derselben augustinischen „Gebetsverbrüderung“ angehörten wie diese(s.o., S. 192).

Nachdem der St. Barbarabruderschaft im Jahre 1448 in der Kircheeine Kapelle zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen worden war,116

war es nur noch ein kleiner Schritt zu deren Ausstattung mit einemAltarbild, das der florentinische Maler Cosimo Rosselli in den Jah-ren 1468/9 malte und das sich heute im florentinischen Museum der„Accademia“ findet.117 Zu sehen ist darauf die Hl. Barbara mit ihremAttribut, dem Turm, in der Linken, zwischen den Heiligen Johannesder Täufer und Matthäus, die beide die Patrone der florentinischenZünfte der Großhändler („Calimala“) bzw. der „Arte del Cambio“waren.118 Auffallenderweise steht die Hl. Barbara auf der bezwunge-nen Gestalt ihres auf dem Boden kauernden Vaters Dioscorus, einin Florenz—trotz eines Vorbildes in einer Altartafel Domenico Ghir-landaios - eher selten vorkommender Verweis auf den Sieg gegen dieUngläubigen, der wohl durch nordische Vermittlung in der venezia-nischen Malerei häufiger anzutreffen war.119 Wahrscheinlich verweist

114 Daneben besaßen die Neroni auch ein Badehaus für Frauen („stufa delle donne“),das 1461 an Andrea della Stufa verkauft wurde, der auf dem Platz seinen gleichnamigenPalazzo errichtete (ASF, Catasto 924, fol. 229r.): auch das könnte die Familie in Kontaktmit deutschen Frauen gebracht haben.

115 Vgl. das Testament des Bartolomeo Neroni (3. Juli 1461), in ASF, NA 15112,fols. 75r.–76v.; auch „Giannozzo di Nerone lanaiuolo“ wurde im September 1461 in den„Servi“ beigesetzt, vgl. ASF, Arte dei Medici e Speziali, Libri dei Morti 245, fol. 26v.

116 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 68–75.117 Padoa Rizzo (wie Anm. IV, 99); Paula Nuttall: ‚La tavele Sinte Barberen‘: new

documents for Cosimo Rosselli and Giuliano da Maiano, in: The Burlington Magazine127, 1985, S. 367–372.

118 Illustration z.B. bei Böninger, artigiani stranieri (wie Anm. I, 143), S. 119. Diebisherigen Deutungen, warum sich diese beiden Heiligen, die als Bronzestatuen vonLorenzo Ghiberti um 1418 für den Außenbau von Orsanmichele geschaffen wordenwaren (vgl. Kemp (wie Anm. II, 111), S. 83, 176 f.), auch auf dieser Tafel finden,überzeugen nicht: könnte hierin ein Verweis auf die versteckte Unterstützung durchdie beiden Zünfte liegen?

119 Gigetta Dalli Regoli: L’immagine della sconfitta: la figura prostrata, in: Ricerchedi storia dell’arte 61, 1997, S. 85–91. Ähnlich wie die Hl. Katharina, die nicht nurin Flandern und den Niederlanden als auf einem Ungläubigen (Maxentius) stehend

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die deutschen bruderschaften 197

diese Darstellung also besonders auf den nördlich der Alpen verwur-zelten Kult der Hl. Barbara.120 In Kombination mit der Hl. Katharinawaren beide Nothelferinnen als Paar schon im vierzehnten Jahrhun-dert zusammen aufgetreten,121 aber vor allem im folgenden Jahrhundertin der niederländischen und flämischen Malerei, wie beispielsweise imGenter Altar der Gebrüder van Eyck und in zahlreichen anderen Altar-werken. Auch ein fahrender Schüler des sechzehnten Jahrhunderts, derberühmte Thomas Platter, verehrte vor seiner protestantischen Konver-sion außer der Hl. Jungfrau und St. Peter besonders die Hl. Katharinaund die Hl. Barbara.122

In Florenz verging zwischen der Anfertigung des hölzernen Bildrah-mens durch den Kunstschreiner Giuliano da Maiano (1456/7) und dererst zwölf Jahre später gemalten Altartafel der St. Barbarabruderschaftein langer Zeitraum, wofür ganz offenbar finanzielle Gründe verant-

dargestellt wurde (vgl. z.B. Wolfgang Wolters: La scultura veneziana gotica (1300–1400), 2 B.de, Venezia 1976, Bd. 1, S. 103), wurde in Venedig sehr früh auch die Hl.Barbara so dargestellt, vgl. die beiden dem Jost Ammann von Ravensburg (ca. 1430)zugeschriebenen kleinen Gemälde im Museo Correr, Venedig. Zum Vergleich ließesich weiter auch Bartolomeo Vivarinis „Santa Barbara“ (1490) in Venedig, Museodell’Accademia, heranziehen.

120 S.o., Anm. I, 119, sowie Vera Sack: Ein Gedicht des Wanderpoeten Samuel Kar-och von Lichtenberg zur Feier des Barbaratages in der Kölner Kartause (um 1486/89),in: Landesgeschichte und Geistesgeschichte. Festschrift für Otto Herding zum 65.Geburtstag, hrsg. v. Kaspar Elm, Eberhard Gönner, Eugen Hildenbrand, Stuttgart1977, S. 188–216; Rolfroderich Nemitz, Dieter Thierse: St. Barbara. Wege einer Heili-gen durch die Zeit, 1995; auch in Rom wählten bald darauf die aus Brabant stammen-den Handwerker die Hl. Barbara zu ihrer Patronin, was jüngst mit ihrer Schutzrolle fürdie Moribunden erklärt wurde, s. Elisja Schulte van Kessel: Le istituzioni fiamminghe eolandesi a Roma durante il Rinascimento, in: Fiamminghi a Roma 1508–1608. Artistidei Paesi Bassi e del Principato di Liegi a Roma durante il Rinascimento, Milano 1995,S. 61–66, S. 64.

121 Stüwer (wie Anm. IV, 77), S. 72; Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10),S. 176.

122 „Ich hatt ouch mine helgen und patronen, denen ich bättet, ieglichem in sunder-heit so vill: unser frowen, das sy by irem kind min fürsprech welt sin, S. Catharinen,das sy mier hulfe, das ich glert wurde, S. Barbara, das ich nit an das sacrament sturbe,S. Peter, das er mier den himell uff tätte“ (Thomas Platter: Lebensbeschreibung, hrsg.v. Alfred Hartmann, Zweite, ergänzte Auflage, Basel 1999, S. 63). Es kann hier nurbeiläufig angemerkt werden, daß sowohl zur Hl. Katharina als auch zur Hl. Barbara„Kultlandkarten“, wie sie z.B. für andere Heilige vorliegen, fehlen (vgl. André Schnei-der: Die Ursulabruderschaften des Spätmittelalters. Ein Beitrag zur Erforschung derdeutschsprachigen religiösen Literatur des 15. Jahrhunderts, Bern/Stuttgart 1986 (Spra-che und Dichtung, 34); Angelika Dörfler-Dierken: Vorreformatorische Bruderschaftender hl. Anna. Vorgelegt von Gottfried Seebaß, Heidelberg 1992 (Abhandlungen derHeidelberger Akademie der Wissenschaften, Phil.-hist. Kl., Jahrgang 1993, 3)).

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wortlich waren.123 Dabei war jedoch die wirtschaftliche Situation dieserBruderschaft bei weitem die beste aller deutschen Einungen in Flo-renz (und noch heute auch die am besten dokumentierte). Blickt manausschließlich auf die notarielle Überlieferung, so lassen sich in Flo-renz bis 1511 mindestens achtzehn deutsche Testamente nachweisen,in denen der Bruderschaft relativ hohe Beträge zwischen einem undfünfzehn Florin hinterlassen wurden.124 In manchen dieser Stiftungenwurde gleichzeitig auch die St. Quirinsbruderschaft bedacht. Die tat-sächliche Anzahl der deutschen inoffiziellen Hinterlassenschaften alsSchenkungen („donationes post mortem“) oder Anleihen war jedochweitaus höher.125 Manchmal wurde die Bruderschaft auch mit der Ver-waltung des Eigentums von in Florenz verstorbenen deutschen Rei-senden betreut wie etwa 1449, als der „Iohannes Arrigi de Colonia“der Bruderschaft zwanzig rheinische Gulden zur Weiterleitung an dieErben eines Kölner Stadtbürgers („hereditas Gherardi de Gualderiis deColonia“) anvertraute, die prompt ein Jahr später abgeholt wurden.126

Auch für die Unterstützung der Bruderschaft durch Nicht-Deutschegibt es—neben der Mitgliedschaft der Mitglieder aus der patrizischenFamilie Neroni—noch einen konkreten Hinweis, nämlich das Beispieldes Badinhabers Giovanni di Meglio di Maso, genannt „Giannino“,aus Castelfranco aus dem Valdarno. Derselbe mietete erstmals in denJahren 1447 bis 1453 eine Badestube in der Via dell’Ariento, mög-licherweise neben der „Stufa de’ Tedeschi“.127 Im Jahre 1454 kaufteer noch eine weitere Badestube direkt gegenüber dem Badehaus derDeutschen.128 Brachte ihn diese Nachbarschaft bereits in allerengstenKontakt mit seinen deutschen Nachbarn der „Via S. Caterina“ („Viade’ Tedeschi“),129 so war Giannino seit 1468 mit der nicht unbeträcht-

123 Nuttall (wie Anm. IV, 117), S. 368.124 Der einmalig hohe Satz von 15 Florin findet sich 1449 im Testament des aus

Brügge stammenden Stadtpfeifers „Cornelius Valterii“ (Doren, Deutsche Handwerker(wie Anm. Einl., 36), S. 150, n. 16; Battistini (wie Anm. I, 138), S. 77–79 (nach demDiplomatico); ASF, NA 4816, fols. 23r.–24v., 131v.). Derselbe war sicherlich identischmit dem namensgleichen Spitaldiener, der 1446 an erster Stelle bei der Gründunggestanden hatte (Battistini (wie Anm. I, 138), S. 65).

125 So verfolgte 1480 die Bruderschaft einen oberdeutschen Wollweber, der 4 Gold-florin von einem Deutschen mit dem Versprechen der Weitergabe an die Bruderschaftangenommen hatte, ohne dies zu tun, bis vor die Signorìa (ASF, NA 15843, fol. 136r.).

126 ASF, NA 4770, fol. 18r.: die Rückzahlung wurde an den eigens von Köln nachFlorenz gesandten Vertreter der Familie innerhalb eines Jahres versprochen.

127 ASF, NA 16121, fol. 149v.; NA 16122, fols. 117v.–118r.128 ASF, NA 14196, fol. 16v.; NA 14201, fols. 332r.–333v.129 Aus dem Jahr 1468 ist sogar belegt, daß er dort für den Weber „Piero di Nicholò

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die deutschen bruderschaften 199

lichen Jahresmiete von fünfzehn Goldflorin sogar Betreiber der „Stufade’ Tedeschi“ selbst.130 Der hieraus resultierende tägliche Umgang mußihn frühzeitig der wichtigsten Bruderschaft der Deutschen angenäherthaben, der er im Dezember 1466 seinen Mitgliedsbeitrag entrichteteund für die er im Februar 1471 bei der Statutengebung als einziges ita-lienisches Mitglied zeichnete.131 In seinem ersten, wohl anläßlich einerKrankheit aufgesetzten, Testament gedachte er 1466 nicht nur seinereigenen drei Angestellten (von denen zwei Deutsche waren), sondernauch der Bruderschaft, der er sage und schreibe hundert Goldflo-rin hinterlassen wollte, damit sie eine neue Altartafel der Hl. Barbaramalen ließe, mit ihm selbst als knieender Stifterfigur im Vordergrund.132

Diese Summe hätte zwar leicht für das kurz darauf von Cosimo Rosselligemalte Werk ausgereicht, dessen Gesamtkosten sich auf einundsechzigGoldflorin beliefen.133 Giannino genas jedoch, heiratete, zeugte nochdrei Kinder und setzte im Dezember 1474 ein zweites—dieses Malentscheidendes—Testament auf, das leider nicht erhalten ist. Offen-sichtlich erbte nun vor allem seine Familie. Nach seinem Tod wurdedeshalb sein gesamter irdischer Besitz unter die Verwaltung des floren-tinischen „Ufficio de’ Pupilli“ gestellt, das sich auch der drei minder-jährigen Kinder annahm.134

di Luzinborgho“ die Miete bezahlte (ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governofrancese 132, 466, fol. 26r.).

130 ASF, NA 13289, ad diem 25 augusti 1468.131 ASF, NA 16828, fol. 120v.–125r.; Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl.,

36), S. 153 f.; Battistini (wie Anm. I, 138), S. 82 (n. 5); vgl. auch ASF, Compagnie religiosesoppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII, fol. 31r.: „Giovannino Meglin son“.

132 „Item reliquit et legavit societati Sancte Barbere que congregatur in dicta ecclesiaSancte Marie Servorum florenos auri centum pro faciendo unam tabulam in cappelladicte societatis cum fighura Sancte Barbere predicte et ad pedem dicte tabula figura etimago dicti testatoris genuflexi.“ (ASF, NA 9281, fol. 270r.).

133 Diese Kosten konnten zunächst nur zu einem Teil durch Spenden der Mitgliederabgedeckt werden, s. Nuttall (wie Anm. IV, 117), S. 367 f.

134 Ein Inventar der „Stufa de’ Tedeschi“ nach dem Tod des Giannino findet sich inASF, NA 15648, fols. 86r.–87v.; vgl. ASF, Provvisioni Registri 165, fols. 212r.–213r.; ASF,Magistrato dei Pupilli (Repubblica) 173, fols. 355r.–358v. (zu den Büchern vgl. ArmandoF. Verde OP: Libri tra le pareti domestiche. Una necessaria Appendice a Lo StudioFiorentino 1473–1503, in: Memorie Domenicane n.s. 18, 1987, S. 1ff., S. 62, n. 18);zu seinen wirtschaftlichen Schwierigkeiten 1473 vgl. ASF, Mercanzia 7234, fol. 142r.;NA 610, fol. 122r.; zu einem aus seinem Erbe erwachsenen Streit vgl. ASF, NA 611,fol. 43r. und Podestà 5146, ad diem 16 februarii 1474(5). Sein Begräbnis war in SanLorenzo: Biblioteca Medicea Laurenziana, Archivio Capitolare di San Lorenzo, 2214,fol. 14r.

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Eine höchst merkwürdige Parallelgründung zur St. Barbarabruder-schaft scheint bereits gleichzeitig mit dem Besuch der Kurie PapstEugens IV. in Florenz und dem großen Unionskonzil entstanden zusein (1439), nämlich eine „societas lenonum seu ruffianorum“, eineGesellschaft der Zuhälter. Das erste Mal hört man von dieser Bru-derschaft im Testament eines 1442 in Florenz verstorbenen flandri-schen Bordellwirtes („Lione Arrigi de Flandria hospitator meretriciumet lenonum in publicho postribulo sive lupanaro civitatis Florentie“),der am 3. November 1439 neben einer Reihe von Legaten auch die-ser Gesellschaft zwei Goldflorin zum gemeinsamen Genuß zukommenließ.135 In der kleinen, neben den Bordellen liegenden Kirche San Leowurde Mitte der 1460er Jahre sogar ein Maler mit der Ausmalungeiner der Hl. Barbara gewidmeten Bruderschaftskapelle beauftragt,136

was nunmehr die Wahl einer spirituellen Patronin analog zu der dergrößeren Bruderschaft in Santissima Annunziata belegt. Noch kurzdarauf hört man von dieser allerdings wohl eher der Sinnenfreudezugewandten Gesellschaft, deren Mitglieder sich mehrdeutig nur als„E compagnoni“ bezeichneten und deren vier namhaft gemachte Lei-ter „de Brabant“ und „de Flandria“ stammten (23. April 1471). Andiesem Datum erhielten sie, offensichtlich in einem gewissen Gefah-renmoment für ihre Vereinigung, „nomine omnium ultramontanorumqui Florentie pro tempore morentur et essent de numero dicte socie-tatis“, in der St. Barbarakapelle von San Leo dauernd das Begräb-nisrecht.137 Diskreterweise wurde zwar keiner der vier in dem betref-fenden Dokument mit seinem Beruf bezeichnet, doch ist zumindestder des „Chasinus Augustini de Brabant“ notorisch, der ein bekann-ter Bordellwirt war und noch bis zu seiner Ausweisung 1473 in Florenzwirkte.138 Mit einer gewissen Sicherheit betrieben auch seine „compa-

135 „Item amore caritatis et cure et amicitie reliquit et legavit societati lenonum seuruffianorum postribuli predicti, de qua societate dictus testator dixit et asseruit fuisse etesse, florenos duos auri pro gaudendo et bonum tempus et vitam faciendo inter ipsoslenones.“ (ASF, NA 3532, fols. 75v.–76v.). Das bei Trexler, La prostituzione (wie Anm.Einl., 23), S. 231, angegebene Datum von 1429 für dieses Testament beruht auf einemLesefehler in der Kopie der Biblioteca Riccardiana (MS Moreni, II, fol. 74); bis 1443behielt der Lione sein Etablissement (ASF, NA 15105, fol. 60r.), und noch 1451 scheinter in Florenz gewohnt zu haben (ASF, NA 15115, ad diem 24 novembris 1451).

136 Trexler, La prostituzione (wie Anm. Einl., 23), S. 231 f.; Mazzi, Prostitute (wieAnm. III, 49), S. 311.

137 ASF, NA 6213, fols. 207v.–208r.138 ASF, NA 5290, fol. 549v. (Prokura); NA 6213, fol. 289r./v. (Miete des „hospitium

ad usum feminarum positum in postribulo super tabernam del Fraschato“, das vorher

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die deutschen bruderschaften 201

gnoni“ dieses Gewerbe, die aufgrund ihrer Berufswahl in der „echten“St. Barbarabruderschaft nicht erwünscht sein konnten.139 Ihrer höchst„berufsspezifischen“ Zweitgründung war nach 1471 jedoch keine län-gere Dauer mehr beschieden.

Der Fall dieser Bruderschaft, der wohl eine bestimmte, seit derReformation an den religiösen Korporationen geübte, Kritik rechtfer-tigen konnte, war in Florenz eine offensichtliche Ausnahme. Die Kriseder „societas“ hing ganz offensichtlich mit der zunehmend restriktivenPolitik gegenüber dem betreffenden Gewerbe zusammen, ging jedochauch mit dem langsamen Bedeutungsverlust aller anderen deutschenBruderschaften einher, von denen langfristig nur die „echte“ St. Bar-barabruderschaft ihre Stellung halten konnte. Ihr jahrhundertlangesÜberleben beruhte nicht nur auf ihrem beruflich offenen, überwiegenddevotionalen Charakter, sondern auch auf ihrer alle „Nationen“ über-brückenden Struktur. Obwohl im späten sechzehnten Jahrhundert einernster Konflikt um die Leitung dieser Bruderschaft—ob sie weiterhinin deutscher Hand bleiben sollte oder nicht—entstand, blieb sie nochbis weit in das achtzehnte Jahrhundert einer der allerersten Anlauf-spunkte in Florenz für die für länger oder kürzer Hospitalität und Soli-darität suchenden Flamen, Niederländer und Deutschen.

der deutsche Arrigo di Giovanni gemietet hatte, vgl. NA 5029, fol. 56v.); ASF, Capitanodel popolo e difensore delle arti 4073, fols. 43r.–47r. und 4076, fol. 37r./v. (Prozeß wegenTodschlages im Frascato, Dezember 1471); ASF, Otto di Guardia e Balia 33, fol. 5r.

139 In diesen Jahren scheint ein deutliches Gewicht innerhalb der „echten“ St. Barba-rabruderschaft bei den niederdeutschen Leinenwebern gelegen zu haben, waren doch1466 von sechs „capitanei“ nicht weniger als fünf „testores pannorum linorum“ (ASF,NA 3308, fol. 178r./v.).

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kapitel v

MEISTER UND GESELLEN:DIE DEUTSCHEN SCHUHMACHER

1. Die Liebfrauengesellschaft

Die wachsende Assimilation und gleichzeitige Entsolidarisierung derdeutschen Handwerker mit ihren bruderschaftlich organisierten Lands-leuten über ein oder zwei Generationen hinweg kann nicht als reiner„Entwurzelungsprozess“ gedeutet werden. Auf der Habenseite standdem nämlich eine wachsende Integration der fremden Handwerker indie städtische Bevölkerung und die kommunalen Strukturen gegenüber.Diese Aufnahme vollzog sich vornehmlich in nachbarschaftlichen Bah-nen, wie am Beispiel der deutschen Schuhmacher gezeigt werden kann.Zwar fanden sich deren Wohnhäuser und Werkstätten auf dem Höhe-punkt der deutschen Einwanderungswelle in den 1440er und 1450erJahren im gesamten florentinischen Stadtgebiet, doch konzentriertensie sich besonders auf eine Straße, den Borgo San Lorenzo und seineVerlängerung, die Via San Gallo.1 Schon im vierzehnten Jahrhundertlag hier ein Schwerpunkt der deutschen Einwanderung (s.o., S. 29).In dieser Nachbarschaft wurde soziale Integration durch verschiedeneHospitäler, Konvente und Bruderschaften täglich geübt, und insbeson-dere auch durch bestimmte patrizische Familien wie die Medici, Neroniund Della Stufa aktiv unterstützt.2 In einem weit geringeren Maßediente nur noch eine Brücke, der Ponte Rubaconte, als „Aggregations-zentrum“ der deutschen Schuster. Die auf den Pfeilern der auf dem

1 Zur Verteilung der Handwerksstätten im Florentiner Stadtgebiet im 15. Jht., vgl.die verschiedenen Beiträge von Maria Letizia Grossi, Lucia Christi und Maria LuisaBianchi, in: Ricerche storiche 30, 1, 2000, S. 3–170 (allerdings ohne Erwähnung derDeutschen).

2 Dale V. Kent, Francis W. Kent: Neighbours and Neighbourhood in RenaissanceFlorence, Locust Valley (N.Y.) 1982; Francis W. Kent: „Un paradiso habitato da dia-voli“. Ties of loyalty and patronage in the society of Medicean Florence, in: Le radicicristiane di Firenze, hrsg. v. Anna Benvenuti, Franco Cardini, Elena Giannarelli, con lacollaborazione di Francesco Bandini, Firenze 1994, S. 183–210.

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mittelalterlichen Vorgänger der heute als „Ponte alle Grazie“ bekann-ten Brücke gebauten Kapellen und Häuser—die auch auf der als „Ket-tenplan“ bekannten Darstellung Florenz’ vom Ende des fünfzehntenJahrhunderts klar zu erkennen sind—bot in diesen Jahren wiederholtdeutschen Schustern Arbeits- und Wohnstätten.3 Neben dem BorgoSan Lorenzo und der Via San Gallo befand sich hier geradezu einesihres Zentren.

Einer der ersten deutschen Schuhmacher auf der Brücke war wohlseit 1462 „Bernardo d’Andrea di Bernardo da Prussia della Magniachalzolaio in sul Ponte Rubaconte“, der auch Mitglied der St. Barba-rabruderschaft war.4 Als er nach nur vierzehn Jahren verstarb, wurdedie Verwaltung seiner Erbschaft vom florentinischen „Magistrato de’Pupilli“ abgelehnt (1476).5 Nur ein Jahr nach diesem ließ sich auf derBrücke „Arrigus Iohannis de Alamania calzolarius“ für fünf Jahre nie-der.6 Seit dem Jahr 1468 reparierte hier—in unmittelbarer Nähe zudem preußischen Bernardo d’Andrea—auch ein „Arrigo di Carlo dellaMagnia tedescho“ Schuhe mit Altleder (als „ciabattiero“), der schoneine zahlreiche Familie besaß und auf der Brücke nur seine Bank aufge-stellt hatte.7 Erst vier Jahre zuvor war dieser wohl aus Mühlberg stam-mende Flickschuster Zunftmitglied geworden; nach dem Empfang sei-

3 Eine Illustration mit der Bezeichnung der verschiedenen Oratorien findet sichin Giuseppe Richa: Notizie istoriche delle chiese fiorentine divise ne’ suoi Quartieri,10 Bde., Firenze 1754–1762 (Neudruck Roma 1972), Bd. I, 1 (Santa Croce), gegenüberS. 162, und bei Carocci (wie Anm. II, 191), vor S. 69 mit einer alten Fotografie, S. 72zu den dort wohnenden Handwerkerfamilien. In der der Hl. Katharina geweihtenKapelle auf dem Ponte Rubaconte wohnte schon 1439 ein Schuhmacher aus dem OrtRicasoli (ASF, NA 2338, fol. 6r.; vgl. Brucker, Ecclesiastical Courts (wie Anm. I, 26),S. 325*f.); auf der Brücke befand sich auch ein Metzgerladen (ASF, NA 2441, fol. 110v.).

4 ASF, NA 735, fol. 19v. (Mietvertrag, 19. 5. 1462, „super quadam pila et contraecclesiam S. Bernabe“); Ospedale di San Matteo 168, fol. 95v.; das erste Mal wurdeer 1454 als „Bernardus Andree de Alamania calzolarius habitator Florentie in dictopopulo Sancti Georgii“ erwähnt (ASF, NA 14415, fol. 190r.); vgl. auch Arte dei Calzolai4, fol. 15r. (1461); Battistini (wie Anm. I, 138), S. 145: „Bernaert Andries sone vanPruschen, scoester“.

5 ASF, Magistrato dei Pupilli (Repubblica) 174, fol. 15v.: „Ènne fuora dell’uficionostro“: wahrscheinlich war hierfür das Fehlen eigener Nachkommen der Grund.

6 ASF, NA 14198, fol. 166v. („contra S. Caterinam super pila Scarpionis“).7 ASF, NA 738, fol. 19r./v. (Miete von „unum terrenum actum ad apotecam cer-

donis situm super ponte Rubicontis civitatis Florentie et contra ecclesiam S. Bernabe“,ab 1. 9. 1468); Catasto 912, fol. 109r.: „Fo bottegha di ratachonare scharpette in sulPonte Rubachonte“; zur Arbeit der Flickschuster an Bänken vgl. ASF, Arte dei Cal-zolai 1, fols. 14v.–15r.; zur generellen Berufsbeschreibung auch L’arte dei ciabattini diPerugia, hrsg. v. Rita Staccini. Glossario di Anna Mori Paciullo, Perugia 1987 (Archiviodell’Umbria. Inventari e ricerche, 11).

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ner Mitgift 1466 war er aus dem Popolo von San Pancrazio in die Viadel Camercino in Santa Croce gezogen, und vor 1480 war er bereitsverstorben.8 Andere Kollegen, die eine Werkstätte auf der Brücke besa-ßen, waren um 1474 der schon erwähnte „Pierus olim Nicolai Dominicicalzolarius teutonicus“ (s.o., S. 95),9 und nach 1475 ein „Michael Geor-gii Iohannis de Verti de Alamania chalzolarius ad pontem Rubachon-tis“, der erst zehn Jahre später in die Gerberzunft aufgenommen wurde(zu seinem Testament von 1497, s.u., S. 215).10 Mit Ausnahme diesesletzten—der über fast dreißig Jahre lang nachzuweisen ist—konntensich die meisten deutschen Schuster des „Ponte Rubaconte“ allerdingsnur wenige Jahre in Florenz halten.

Das Bild des unsteten, aber auch das des dichtenden, des schwär-merischen und aufrührerischen Schuhmachers ist in das europäischeund besonders deutsche kollektive Unterbewußtsein der Frühen Neu-zeit tief eingeschrieben.11 Bereits 1730 erschien in Leipzig eine Disser-tation über die „fanatischen“ Schuster.12 Vom Hl. Crispin über HansSachs zu Jakob Böhme spannte sich in der populären Vorstellung einBogen, die noch in einer bestimmten christlichen Mystik der FrühenNeuzeit eine für dieses Handwerk geradezu typische Spiritualität sehenwollte: „Die Ideen, welche die Atmosphäre erfüllten; der lebendig undmächtig gewordene Trieb nach einer Beglückung des Menschendaseins

8 ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 15v.; ASF, NA 6149, fol. 5v.; NA 6153, fol. 4r.;NA 1794, fol. 63r./v.; NA 320, fols. 56v.–57r. (innerhalb einer Woche bezahlten dieBeamten des „Monte“ die Mitgift an „Arrigus olim Caruli Corradi de Alamania Altade Mulimbergo“); ASF, Catasto 1004, fol. 455r. (die „portata“ seiner Witwe).

9 ASF, NA 19457, ad diem 12 octobris 1474; ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 15v. (1463);Provvisioni Registri 153, fol. 197r./v.; NA 6151, fol. 104r.; Mercanzia 7198, fols. 71v.–72r.(1464).

10 ASF, NA 7556, ad diem 7 maii 1474 (Mietvertrag einer „apoteca acta ad exerci-tium aluctarii cum domo super ponte Rubaconte“ für immerhin 50 Lire Jahresmiete),ad diem 23 octobris 1475 (Mietvertrag über ein Wohnhaus „in sul Renaio apresso dele Muliane“); NA 8876, fol. 237v. (Kauf eines „petium terre“, 1487); die Zunfteinschrei-bung 1485: ASF, Arte dei Galigai 1, fol. 113r.; derselbe „Meister Michael“ wurde 1479in den Akten der Mercanzia als Schuldner erwähnt (ASF, Mercanzia 4487, fol. 70r./v.;Mercanzia 11797, fol. 201v.), 1482 als Gläubiger (ASF, NA 14454, fol. 29v.) und 1498wurde er erneut wegen mehrerer Schulden in die „Stinche“ geworfen (ASF, Sopra-stanti alle Stinche 118, fol. 4v.). 1502 wurde er bei der Inkorporation der Liebfrauen-gesellschaft in die St. Crispinsbruderschaft als eines ihrer letzten deutschen Mitgliedererwähnt (Paoli (wie Anm. II, 164), S. 470).

11 Vgl. den in Anm. I, 95, genannten Aufsatz von Eric Hobsbawm mit der engli-schen Literatur.

12 Adam Sigismund Bürger: Exercitatio historico-moralis de sutoribus fanaticis,Leipzig 1730.

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durch eine neue Auseinandersetzung mit Gott, haben im 16. und 17.Jahrhundert so zahlreiche Männer in die Reihen der Prediger neuerEvangelien gesetzt, und mehr als die Schneider sind die Schuster indieser Bewegung hervorgetreten. Aus derselben Ursache gelangten ausbeiden Gewerken Einzelne zu solchem Drang; die stille Beschäftigungbei der Arbeit, eine gewisse mechanische Einförmigkeit derselben, gabihnen Zeit und Neigung, über die vorhandenen neuen Ideen nachzu-grübeln und sich darnach mit dem phantasievollen Naturalismus ihresWesens eine dem entsprechende Glücklichkeitslehre zusammen zu phi-losophiren.“13

Von einer derartigen, mehr verhüllenden als erklärenden, Rhetorikwie auch von einer materialistischen „Religionssoziologie“ à la Wer-ner Sombart oder Max Weber haben moderne Kritiker mittlerweileAbstand genommen. Man mag hier eher beiläufig an den Roman„Till Eugenspiegel“ erinnern, in dem die Beschäftigung des wan-dernden Helden als Schustergeselle im Vergleich zu seinen anderenGelegenheitsarbeiten als absolut gleichgültig—nämlich völlig wertlos—dargestellt wird.14 In einem allgemeinen Sinn besaß der wanderndeSchuhmacher als Inbegriff des „Heimatlosen“ jedoch so universelleGeltung, daß in Deutschland der literarischen Figur des „Ewigen Ju-den“ Ahasver der Schusterberuf beigelegt wurde.15 In England warendie aus dem mitteleuropäischen Raum eingewanderten Schuster sozahlreich, daß sie dort ähnlich früh wie in ganz Europa von religiös-nationalen Bruderschaften repräsentiert wurden, und als klassische„personae“ bald auch einen Weg in das elisabethanische Drama fan-den.16

13 (Eduard) Schmidt-Weißenfels: Zwölf Schuster. Historisch-novellistische Bilder derbemerkenswerthesten Zunftgenossen, Stuttgart ca. 1880 (Deutsche Handwerker Biblio-thek), S. 77 f.

14 In der „43. Historie“ wird Till Eugenspiegel von seinem Schuhmachermeisteraufgefordert, die Lederformen zuzuschneiden, doch löst er dies dadurch, daß er sie inTierformen schneidet; danach näht er Formen verschiedener Schuhgrößen zusammenund verwechselt die Leisten (Ein kurtzweilig Lesen von Dil Ulenspiegel. Nach demDruck von 1515 mit 87 Holzschnitten hrsg. v. Wolfgang Lindow, Stuttgart 1997, S. 126–128).

15 Ahasvers Spur. Dichtungen und Dokumente vom „Ewigen Juden“, hrsg. v. MonaKörte und Robert Stockhammer, Leipzig 1995; in Italien hatte der Ewige Jude—namens „Giovanni Buttadeo“ —im 15. Jht. noch keinen eigentlichen Beruf, vgl. Salo-mone Morpurgo: Un nuovo documento sull’Ebreo Errante, in: Rivista critica dellaletteratura italiana 7, 1891, coll. 15–32.

16 Zur Londoner St. Katharinenbruderschaft und der Schusterbruderschaft der Hol-länder vgl. Sylvia L. Thrupp: Aliens in and around London in the Fifteenth Century,

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Die Frage, ob sich eine kollektive und individuelle „Mentalität“ derwandernden Schustergesellen (um hier den häufig überstrapaziertenBegriff „Identität“ zu vermeiden) im Zeichen einer brüderlichen, raum-übergreifenden Solidarität erst allmählich durch die existentielle Situa-tion des Wanderns ausbildete oder dieser vorausging, gleicht der Fragenach der Henne und dem Ei. Als mindestens gleichberechtigt muß—die hier bevorzugte—praktische Sichtweise gelten, die den Individuen,die in ihrem Innersten die Notwendigkeit des Wanderns erkannten,eine freie Berufswahl zugestand. Die Attraktivität des Schusterberufslag dann aber gerade in seiner territorialen Vernetzung.

Es darf schließlich nicht vergessen werden, daß der „Beruf“ der wan-dernden Handwerker—ähnlich wie bei Till Eugenspiegel—bei weitemkeine Festlegung auf eine einzige professionelle Tätigkeit bedeutete undgroßen Variationen unterworfen war. So wurde beispielsweise im Jahr1458 in Florenz ein Konstanzer Flickschuster von der Zunft der Gast-wirte zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er offensichtlich durch kurz-fristige Untervermietungen den Gastwirten „ins Handwerk pfuschte“.17

Einen ganz offenen Berufswechsel nahm 1474 „Iohannes Arrigi de Ala-mania calzolarius populi Sancti Laurentii“ vor, als er bei Fiesole einenGasthof anmietete.18 Noch in dem bereits weiter oben erwähnten Ver-zeichnis der Florentiner Werkstätten um 1492 (s.o., S. 162), wird als ein-ziger deutscher Schuhmacher ein Flickschuster aufgeführt, der neben-beruflich auch mit Alteisen handelte.19 In dem im Folgenden zu bespre-

in: Studies in London History presented to Philip Edmund Jones, hrsg. v. A.E.J. Hol-laender, William Kellaway, London 1969, S. 251–272, S. 264 f.; generell auch AlisonA. Chapman: Whose Saint Crispin’s Day Is It? Shoemaking, Holiday Making, andthe Politics of Memory in Early Modern England, in: Renaissance Quarterly 54, 2001,S. 1467–1494.

17 ASF, Giudice degli appelli e nullità 84, fol. 237r.: „Iohannes Iohannis de Gostanzalavora di scarpette da San Branchatio“ (vgl. dessen Heirat 1451 mit einer ehemaligenTschirkassensklavin in ASF, NA 317, fols. 53v., 59r.; die Verheiratung seiner Tochter 1471in NA 16781, fol. 393v.; seine Mittlerrolle bei einer deutschen Heirat 1475 in NA 16782,fol. 474r.).

18 ASF, NA 10084, fol. 348r. (vgl. auch ASF, Arte dei calzolai 4, fol. 15v. (1466); ASF,Arte dei Galigai 1, fol. 103v.: „chalzolarius in Burgo S. Laurentii“ (1471); NA 9488,fols. 46v.–47v.: Miete und anschließende Untervermietung einer Werkstätte im BorgoSan Lorenzo, 1472); zu einem anderen deutschen Schuster desselben Namens vgl. ASF,Arte dei calzolai 4, fol. 14r. (1450) und NA 732, fol. 144v.

19 ASF, Mercanzia 21, fol. 3r. („Antonio di Giorgio vocato Bratti ferravechio etciabattieri“; vgl. auch ASF, Otto di Guardia e Balia della Repubblica 52, fol. 18v.(1479) zu seiner deutschen Herkunft); derselbe „Antonius Georgii Stephani alias Bracticalzolarius“ vermietete 1492 an „Simone Iosep hebreo de Perusio“ (ASF, NA 5244,fol. 137r.). Ähnliche Mehrfachbeschäftigungen ließen sich sehr häufig auch bei den

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chenden Statut der Fraternität der deutschen Schuster in Florenz wur-den zeitweilige Berufswechsel geradezu miteingeplant, als vorgeschrie-ben wurde, daß alle Bruderschaftsmitglieder, die auf eine gewisse Zeitdie Stadt auf öffentlichen Missionen als Soldaten oder Amtsknechteverließen, im voraus ihre Mitgliederbeiträge entrichten sollten (cap.XXV).

Im gleichen Grade, wie sich das Netz der deutschen Schusterbru-derschaften seit Ende des vierzehnten Jahrhunderts langsam und inEtappen über Nord- und Mittelitalien legte, wurde das Wandern selbst„institutionalisiert“. Gerade den aus deutschen Städten stammendenSchustern, wo berufsständige Zünfte erst spät gegründet wurden, wiebeispielsweise in Augsburg,20 bot die Wanderung sogar eine engere kor-porative Anbindung als ihr Verbleiben vor Ort. Ähnlich wie in derdeutschen Zunftbewegung gab es auch bei der Bruderschaftsbildungin Italien Pioniere, deren persönlicher Einsatz und Integrationskraftdie Außen- und Innenbindungen der Organisation sicherte. Daß demStandort Florenz in der Entwicklung der deutschen Schusterbruder-schaften eine entscheidende Bedeutung zukam, wurde in der deutsch-sprachigen Forschung erstmals 1887 deutlich, als die wenigen erhaltengebliebenen Dokumente der florentinischen Korporation veröffentlichtwurden.21 Aus diesem Material erhellten besonders die Beziehungender deutschen Schuster zu den Schwesterfraternitäten in Rom, Venedig(Dok. 3), Lucca (Dok. 4, 5, 7) und Pisa (Dok. 7).22 Aber auch Alltägli-ches fand sich: ein Bürger von Brauneck forderte 1446 nach dem Todseiner Mutter und seiner zwei Brüder den Bruder Wolfgang zur Rück-

florentinischen Schustern belegen; vgl. allgemein Maria Serena Mazzi: Ai margini dellavoro: i mestieri per „campare la vita“, in: dies.: Vita materiale e ceti subalterni nelMedioevo, Alessandria 1991, S. 147–157; Duccio Balestracci: La lavorazione e la conciadelle pelli in area senese XIV–XV secolo, in: Il cuoio e le pelli in Toscana: produzione emercato nel tardo medioevo e nell’età moderna. Incontro di studio, San Miniato: 22–23febbraio 1998, hrsg. v. Sergio Gensini, San Miniato (Pisa) 1999, S. 119–140, S. 134.

20 Die Chronik der Augsburger Schusterzunft von der Erkaufung des Zunfthauses(1449) ab bis zum Jahre 1532. Verfaßt 1536 von Clemens Jäger (seit 1540 Zunftmeisterder Schuster), in: Die Chroniken der deutschen Städte 34, Leipzig 1929, zum Autorvgl. Friedrich Roth: Clemens Jäger, nacheinander Schuster und Ratsherr, Stadtarchivarund Ratsdiener, Zolleinnehmer und Zolltechniker in Augsburg—der Verfasser desHabsburgisch-Oesterreichischen Ehrenwerks, in: Zeitschrift des Historischen Vereinsfür Schwaben 46, 1926, S. 1–75; 47, 1927, S. 1–125.

21 Paoli (wie Anm. II, 164). Diese Dokumente finden sich in ASF, Diplomatico,Cartaceo, 1444 e segg. (Regio Acquisto Salari).

22 Die deutsche Schusterbruderschaft in Pisa war währscheinlich die älteste in derToskana, wurde sie doch schon 1411 erwähnt (s.o., Anm. II, 164).

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kehr auf (Dok. 2), ein nach Rom weitergewanderter Schuster meldeteseinen Austritt unter Verweis auf einem an seinem Gesellen in Venedigvon anderen Bruderschaftsmitgliedern begangenen Mord (Dok. 3), undein—wohl ebenfalls in Italien arbeitender—Schustermeister beklagtesich über seinen weggelaufenen Gesellen (Dok. 6).

In diesem Kapitel soll die Geschichte der deutschen Schusterbru-derschaft der „Meister und Gesellen“ in Florenz neu erzählt werden.Zum einen soll dies mit einem Seitenblick auf die handelnden Indi-viduen geschehen, zum anderen in Hinblick auf die Institution selbst,deren—bisher unbekanntes—Statut und Matrikel es erlauben, die Mit-glieder der Bruderschaft bis zum Jahr 1483 zu benennen. Im Anhangder Arbeit soll dieser gesamte Text dann kritisch ediert werden (s.u.,S. 355–398).

Allein im Licht der florentinischen Zunftüberlieferung betrachtet,stellten die deutschen Schuster im späten vierzehnten Jahrhundert nochnicht wie die—zahlreicher belegten—Schneider das Hauptkontigentder von nördlich der Alpen her eingewanderten Handwerker. DerUmstand, daß man ihre Namen bis nach 1420 kaum in den Matrikelnder florentinischen Schuhmacherzunft („Arte dei Calzolai“) und derder Gerber („Arte dei Galigai“) findet, hängt allerdings damit zusam-men, daß sie, wie es noch 1378 festgeschrieben wurde (s.o., S. 69), dem„Ufficio della Grascia“ untergeordnet waren bzw. als Gesellen nichtals volle Zunftmitglieder geführt wurden.23 Denn bereits im Jahr 1379wurden im Viertel San Giovanni, Gonfalone Lione d’Oro, ein „Frizziteutonichus calzolarius“ und ein „Federighus teutonichus calzolarius“steuerlich veranlagt.24 Eine Generation später wohnten schon mindes-tens vier deutsche Schuster dauerhaft in den Straßen um die Kirche

23 Das Statut der städtischen Schuhmacherzunft sah für die Gesellen nur eineKenntnisnahme, aber keine Matrikulierung vor: „Non può alchuno maestro tenerealchuno discepolo, lavorante o factore ad tenpo, il quale non sia iscripto pel notaiodi decta arte nel libro degli acti di detta arte, et i pacti et conventione che ssonoinfra ’l maestro e il discepolo, factore o lavorante et di quello et quanto sieno in con-cordia, (…)“ (ASF, Arte dei Calzolai 1, fol. 21v.). Dieses wahrscheinlich erst um 1500kopierte Zunftstatut ist zwar durch Wasserschäden stark beschädigt, aber nicht „frag-mentarisch“, wie Guido Carocci behauptete (L’Arte dei calzolai e i suoi Statuti, in:L’Illustratore fiorentino. Calendario storico per l’anno 1907, Firenze 1906, S. 65–69),sondern wurde nur nach einer unsachgemäßen Restaurierung wieder falsch zusam-mengeheftet. Die richtige Seitenfolge wäre: 3ar./v. (Vorsatzblatt); 3r./v.; 2r./v.; 13r./v.;4r./v.; 5r.–12v.; 16r.–28v.; 14r.–15v.; 29r./v.; 30r./v.; vgl. auch Giulio Gandi: Le arti mag-giori e minori in Firenze con numerose illustrazioni di Firenze scomparsa, Firenze 1929(Neudruck Roma 1971), S. 211–213.

24 ASF, Prestanze 369, fols. 17r., 19r.

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von San Lorenzo (1404).25 Dies war die Gegend, in der sich auch in denfolgenden Jahrzehnten die allermeisten Kollegen ansiedelten.

Die kollektive Solidarität der deutschen Schuster bewährte sich glei-chermaßen unter den wandernden Gesellen wie auch unter den bereitsansässigen Meistern. So wurde von zwei deutschen Köchen im Juni1429 nach einem gewaltttätigen Streit insgesamt fünf deutschen Schus-tern eine „pax“ gewährt, von denen wahrscheinlich nur einer ein inFlorenz ansässiger Meister war, und die anderen Gesellen.26 Auf Meis-terebene nahm die Solidarität die Gestalt der professionellen Kollabo-ration an. Selbst wenn diese Zusammenarbeit nicht immer im Detailzu belegen ist, so lassen sich ihre Spuren doch in den Quellen der flo-rentinischen Zünfte entdecken. Ein erster Hinweis hierauf findet sich inder Matrikel der Gerberzunft, in die innerhalb einer Woche im Januar1423 drei deutsche Schuster aus derselben Straße, dem Borgo SanLorenzo, als Meister aufgenommen—oder zum Beitritt gezwungen—wurden, von denen zwei schon längst in der „Arte dei Calzolai“ Mit-glieder waren. Ihre Namen waren „Brigoldo di Giovanni della Magnacalzolaio in Borgho San Lorenzo“, „Giorgio di Rinaldo della Magnacalzolaio in Borgho San Lorenzo“ und „Michele di Iacopo da Trentodella Magna calzolaio in Borgho San Lorenzo“.27

Die Bedeutung dieser Koinzidenz wird mehr als sechzehn Jahre spä-ter klar, als nämlich anläßlich des päpstlichen Besuchs Eugens IV. imJuni 1439 verfügt wurde, daß von nun an für alle diejenigen Schus-ter, die ausschließlich für ihren Eigenbedarf Leder gerbten, ohne diesaber weiter zu verkaufen, der Zunftzwang bei den Gerbern aufgeho-ben war.28 Diese Verordnung wurde zwar in den Zusammenhang einer

25 ASF, Prestanze 2044, fols. 3r. („Nicholò di Giovanni tedescho chalzolaio“), 5v.(„Arrigho tedescho lavorante di scharpette“), 28v. („Andrea della Magna chalzolaio“),33r. („Piero della Magna lavora di scharpette“).

26 ASF, NA 19338, ad dies 20 iunii et 22 iunii 1429 (der Meister war der schongenannte „Nicolaus Johannis aluctarius de Alamania“, der 1427 im Kataster als 64jäh-rig, krank und arm aufgeführt wurde: ASF, Catasto 50, fol. 662r.).

27 ASF, Arte dei Galigai 1, fol. 88v.; vgl. ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 12r./v. (nurGiorgio di Rinaldo war nicht Mitglied in der Schusterzunft, obwohl er seit spätestens1420 in Florenz wohnte, ASF, NA 21277, fol. 491r./v). Zu Michele di Iacopo s.u., Anm.V, 113.

28 „Ma dell’anno 1439 per una provisione del comune di Firenze fu ordinato checciaschuno calzolaio et matricolato nell’arte de’ calzolai possa et a llui sia lecito con-ciare, et chosì fare conciare qualunque ragione di choiame solo per la bottegha suasenza essere sotoposto o matricolato all’arte de’ galigai, e sse punto ne vendessi chealtrimenti che ritagliato et lavorato nella sua bottega ne sia sottoposto all’arte de’ gali-gai come apparisce in decto volume a c. 114.“ (ASF, Arte dei Calzolai 1, fol. 23r.).

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noch weitergehenden Gesetzgebung gestellt, die sowohl den Bedarfals auch die Qualitätsanforderungen an das zu verarbeitende Ledersichern sollte.29 Doch scheint es sicher, daß sich dieses Gesetz beson-ders an die deutschen Schuster richtete, die in Florenz—womit derdreifache, gleichzeitige Beitritt in die Gerberzunft aus dem Jahr 1423erklärt würde—ähnlich wie ihre Kollegen in Venedig (s.o., S. 42) selbstdas Gerben des von ihnen benützten Leders betrieben. Dies entsprachnämlich genau einer in Deutschland verbreiteten Praxis.30 Die Unter-stützung durch Papst Eugen IV., der bereits 1432 die deutschen Schus-ter unter seinen Schutz gestellt hatte,31 und deren Bruderschaft imHerbst 1439 neuerdings privilegierte, sanktionierte also genau dieseBerufsorganisation.

Der gut versteckte Hinweis auf die Ledergerberei der deutschenSchuster für den Eigenbedarf findet sich auch in ihren Katasterer-klärungen des Jahres 1427, insbesondere der des Meisters Brigoldo.Während die älteren Giorgio di Rinaldo und Michele di Iacopo beiverschiedenen Lederhändlern als Schuldner geführt wurden und dieseSchulden ihrerseits bestätigten,32 erklärte der sehr viel jüngere Brigoldo,in seiner Werkstätte über Waren („merchattantia“) im Wert von unge-fähr zweihundert Florin zu verfügen. Nur bei einem anderen deut-schen Schuster („Ridolfo di Cristofero“) hatte Brigoldo—wohl wegenLederlieferungen—einen offenen Kredit, und unter seinen Schuldernfanden sich auch drei Gesellen, davon zwei aus Deutschland.33 ImJahr 1433 jedoch spezifierte Brigoldo, woraus die Mehrzahl dieserWaren bestand, nämlich aus Lederhäuten in der Gerberei am Pratod’Ognissanti („Io òne tanto choiame nella chonc(i)a de’ chalzolai daprato Ognisanti di valore e stime di fiorini centoventi“), und in seiner„bottegha“.34

29 ASF, Provvisioni, Registri 130, fols. 4r./v. (u.a. Heraufsetzung des Mindestzeit-raums der zu gerbenden Leder von acht auf zwölf Monate); 92v.–93v.

30 Herbert Bock: Die Entwicklung des deutschen Schuhmachergewerbes bis zum 16.Jahrhundert, Inaugural-Diss. Freiburg i. Br. 1922, S. 20ff.

31 Repertorium Germanicum (wie Anm. I, 129) Bd. V, 1: Eugen IV, Berlin 1897,S. 437 (n. 2727).

32 ASF, Catasto 49, fol. 685r.; 54, fol. 356r.; die nicht angegebene Verbindung zuBrigoldo könnte auf steuerlichen Gründen beruhen oder aber früher gelöst wordensein.

33 ASF, Catasto 48, fol. 567r.; vgl. auch die Katasterklärung Ridolfos in ASF, Catasto52, fol. 222r.

34 ASF, Catasto 468, fol. 433r.; leider ist über diese offensichtlich kollektiv betrie-bende Gerberei nichts weiter bekannt. Zumindest im Jahr 1427 kaufte Brigoldo sein

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Noch aus dem gleichen Jahr, dem September 1433, stammt auch dasTestament des damals gerade siebenundreißigjährigen Brigoldo, daseinen ungetrübten Einblick in die Mentalität und Spiritualität einesdeutschen Schusters vor der Gründung seiner Bruderschaft bietet.35

Sein früher Tod könnte durchaus durch seinen Nebenberuf bedingtgewesen sein, waren die Gerber doch wegen ihres täglichen Umgangsmit giftigen, vor allem kalkhaltigen Substanzen oft „sterbenskrank,aufgedunsen, fahl, asthmatisch und fast immer milzkrank“, wie fastdrei Jahrhunderte später der Arzt Bernardino Ramazzini (1633–1714)notierte.36 Wie immer sich das Verhältnis Brigoldos zu seinen deutschenKollegen Rinaldo di Giorgio und Michele di Iacobo vor diesem Datumdarstellte, in seinem Testament wurden sie nicht berücksichtigt. Auf-gesetzt wurde dieser letzter Wille im Privathaus des Brigoldo in derGegenwart eines Kapellans des Spitals von San Bonifacio Lupi, sowienoch mindestens drei anderen deutschen Schustern: „Sizio Iohannisde Alamania“,37 „Guasparre Corradi de Gostantia“38 und „IohannesGherardi calzolarius de Alamania“.39

Nach der Bestimmung, in seiner Pfarrkirche von San Lorenzo begra-ben zu werden, benannte der „Briccoldus calzolarius de Alamania“seine Erben. Da er keine leiblichen Nachkommen hatte, wurden vorallem Bekannte und die Verwandten seiner Frau durch die Erbschaftbegünstigt: seinem eigenen Bruder, Johannes, sollten nur dann fünfzig

Leder einmal von anderen bankrotten Schustern, vgl. ASF, Mercanzia 1329, fols. 14r.–16v. Möglicherweise übernahm der „Iohannes Curradi de Alamania coiarius“ späterdiese Gerberei (ASF, NA 316, fol. 78v.; 14194, fol. 149r.; 14181, fol. 243r.).

35 ASF, NA 10464, ad diem 9 septembris 1433.36 „Nello stesso modo i conciatori che fanno macerare le pelli degli animali nei tini

con calce e galla, le pestano con i piedi, le lavano, le puliscono, le ungono di segoper i vari usi, nello stesso modo dicevo, sono esposti alla puzza e alle fetide esalazioni.Appaiono cadaverici, gonfi, lividi, asmatici e quasi tutti splenici. Mi è capitato di vederenon pochi di questi lavoratori diventare idropici.“ (Bernardino Ramazzini (1633–1714):Le malattie dei lavoratori (De morbis artificum diatriba), hrsg. v. Francesco Carnevale,Firenze 2000, S. 87; derselbe Text liegt seit 1998 auch in einer deutschen Übersetzungvor).

37 Möglicherweise handelt es sich bei diesem um einen seit 1417 in Peccioli in derNähe Pisas nachweisbaren Schuster, der dort mit einer Ehefrau aus Bologna undzwei adoptierten Kindern lebte; in seinem Testament hatte er u.a. einen in Parlasciolebenden deutschen Priester als Erben eingesetzt (Archivio di Stato di Pisa, Gabella deiContratti 9, fols. 8r., 8v., 10r.).

38 Zu diesem s.o., S. 137.39 Er wird zwar nicht in der Matrikel der „Arte dei Calzolai“, doch im Jahr 1454 als

„habitator in populo Sancti Laurentii“ als Zeuge erwähnt (ASF, NA 14196, fol. 53v.).

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Goldflorin ausbezahlt werden, wenn er auch nach Florenz käme. Dembei ihm wohnenden Lehrbuben („puer“) Jacopo vermachte er zehnGoldflorin, dessen außerhalb der Stadtmauern lebenden Vormund„Iohannes Pieri de Alamania“ einen Mantel, seiner Schwiermutter eineSumme von dreißig Goldflorin und seiner Frau Margherita die Mitgiftvon hundert Goldflorin40 sowie die jährlichen Einkünfte all seiner Besit-zungen, vor allem seines Hauses in der Via Larga (heute: Via Cavour).Da zum Generalerben das Spital San Bonifacio Lupi bestimmt wurde,sollte dieses auch den jährlichen Unterhalt der Witwe bestreiten. Vonbesonderem Interesse sind weiterhin die geistlichen Stiftungen Brigol-dos, vermachte er doch der Spitalsverwaltung fünfzig Goldflorin, damitzwei armen Mädchen eine Mitgift gezahlt werden könne. Auch zweiKonvente außerhalb der Stadtmauern wurden bedacht: zum einen dieFranzikanertertiarier von „San Michele della Doccia“ unterhalb vonFiesole (mit einer Summe von vierzig Goldflorin für „Bücher, Para-mente oder Kelche“),41 und zum anderen ein Konvent, der durch einendeutschen „Bruder Konrad“ bei Signa erst noch erbaut werden sollte,mit zwölf Goldflorin.42

In den an dieses Testament anschließenden notariellen Akten sindunter anderem, nach dem Tod des Brigoldo, die Wiederverheiratungseiner Witwe mit einem Kölner Wollweber und verschiedene mit demTestament verbundene Zahlungen dokumentiert. Darunter findet sichim Juli des darauffolgenden Jahres auch die Zahlung von zwölf Goldflo-rin an jenen „frater Curradus Ermanni de Alamania“, der offensicht-lich nun das Projekt seines Konventes von Signa in das nahe Ganga-landi verlegt hatte („loco Sancte Lucie de Gromatico comunis Gang-

40 Deren Erhalt hatte er nur zwei Jahre zuvor quittiert: ASF, Diplomatico, Normali,1431, 18 marzo (San Bonifazio).

41 „fratribus qui vulgariter dicuntur ‚e frati della Doccia di presso a Fiesole‘ florenosauri quadraginta expendendis in libris seu paramentis vel in calicibus prout videbitursupradicto hospitalario“. Die Zahlungen an diesen Konvent (heute ein Luxushotel) sindnirgendwo belegt. Gründung und Juspatronatus lagen seit 1411 bei der florentinischenFamilie Davanzati (Anna Chiostrini Mannini: I Davanzati mercanti, banchieri, mece-nati, Firenze 1989, S. 79–85, Anna Maria Amonaci: Conventi toscani dell’Osservanzafrancescana, Firenze 1997, S. 140ff.; ASF, NA 14418, fol. 23r./v.). Den „Eremiten ‚dellaDoccia‘“ hinterließ 1439 auch ein florentinischer Priester ein Legat (ASF, NA 16120,fols. 54r.–55r.).

42 ASF, NA 10646, ad diem 9 septembris 1433: „Item reliquid et legavit amore Dei etpro remedio anime sue fratribus seu loco Sancti Ieronimi de prope Signam comitatusFlorentie, qui locus edificatur per fratrem Curradum de Alemania amore Dei, florenosduodecim auri expendendos in hedificatione loci preditti.“

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alandi“).43 Was aus diesem Bau wurde, ist jedoch unbekannt. Ganzoffensichtlich kam es nie dazu.

Verrät das Testament des Brigoldo gleichermaßen seine spirituel-len Neigungen wie auch seine nationalen Vorlieben, so blieben dochseine direkten Berufskollegen von dem reichen Erbe ausgeschlossen.44

Keine fünf Jahre später intervenierten sie deshalb direkt bei der Testa-mentsabfassung eines wahrscheinlich aus Rom mit der pästlichen Kurienach Florenz gekommenen Sattlers, „Iohannes olim Pieri de Alama-nia sellarius“.45 In dessen ersten, wohl anläßlich seiner Verheiratungaufgesetzten, Testament vom April 1436 wurde zwar u.a. die „socie-tas Sancte Marie del Carmine que vocatur ‚de Fiamminghi‘“ bedacht(s.o., S. 179),46 doch von den deutschen Schustern war noch keine Rede.Als jedoch am 3. Februar 1438 der Sattler unmittelbar vor seinem Todauch seine Mitgift erhalten hatte, schrieb er—u.a. in der Gegenwartder drei deutschen Schuster „Giorgius Raynaldi“, „Thomasius Arrigi“und „Michael Iacobi“—auch sein altes Testament um. Neben der deut-schen Weberbruderschaft im Carmine vermachte er nun auch derMariengesellschaft der deutschen Schuster in der Kirche San Lorenzozwei Goldflorin, damit sie für ihn jährlich zwei Totenmessen („annua-lia“) abhalte.47

Dies ist der allerfrüheste Beleg aus der spontanen Entstehungsphaseder Bruderschaft. Die Tatsache, daß ihre Nennung in einem Testa-ment, einer Stiftung, auftritt, kann an sich nicht überraschen. Im star-ken Kontrast zu den anderen deutschen Fraternitäten in Florenz fin-

43 ASF, NA 10646, ad diem 13 iulii 1434; leider konnte keiner der beiden fürdiesen Bau vorgesehenen Plätze genau identifiziert werden. Am Monteorlando überGangalandi befindet sich zwar ein Franzikanerkonvent „Santa Lucia e San Michele“,doch ist dieser—nach Emanuele Repetti: Dizionario geografico fisico storico dellaToscana, 6 vols., Firenze 1833–1846 (Neudruck Firenze 1972), Bd. 3, S. 452—auf demGrund der Pieve „San Michele“ entstanden.

44 Nur „Michele di Iacopo da Trento“ wurde bei der Testamentsvollstreckung alsProkurator der Witwe kurz erwähnt; zu dessen eigenen, vergleichbaren, testamentari-schen Regelungen s.u. Anm. V, 113.

45 Die Beziehungen zwischen den deutschen Sattlern und Schustern waren eng.Der wichtige „Martino di Giovanni sellaio della Magna“ war z.B. nicht nur einerder Zeugen des Testaments des Brigoldo, sondern auch der „confessio dotis“ GeorgKlingenbrunners („Giorgio di Rinaldo“) 1451 (ASF, NA 16524, fol. 219r.).

46 ASF, NA 12074, ad diem 1 aprilis 1436.47 „Item reliquit amore Dei societati Sancte Marie que dicitur calzolariorum teu-

tonicorum et que congregatur in ecclesia Sancti Laurentii de Florentia florenos duosauri.“ (ASF, NA 12074, ad diem 3 februarii 1437(8); die Verwendung für die „annualia“ist im selben Testament weiter oben erwähnt).

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den sich nach 1438 jedoch gar keine Stiftungen deutscher Schuster fürihre Gesellschaft mehr, wie überhaupt notariell beglaubigte Testamentedeutscher Schuhmacher bis in die 1490er Jahre auffallenderweise feh-len.48 Erst in diesen Jahren der Krise begegnen sie wieder, wie etwadas des Gesellen „Sistus olim Francisci de Alemania chalzolarius“, derim Bruderschaftsgrab der (rein florentinischen) Flagellanten der „socie-tas Sancti Iohannis Schalzo“ begraben werden wollte (1491).49 DieserLetzte Wille ist auch ein sprechendes Beispiel für die ökonomischenBeziehungen zwischen Meister und Gesellen. Der weiter oben bereitsals Schuster auf der Brücke vom „Rubaconte“ erwähnte „magisterMichael Georgii chalzolarius de Alemania“ (s.o., S. 205) wurde darinnämlich von seinem Gesellen zum Haupterben ernannt und seiner bei-den Töchter wurde darin ebenso gedacht wie anderer Landsleute undKollegen. Als dieser Meister hingegen sechs Jahre später sein eigenesTestament aufsetzte, bestimmte er sein Grab in der Kirche Santa Luciade’ Magnoli „oder irgend einer anderen Kirche in diesem Popolo“,und bestimmte als Haupterben seine beiden Söhne, doch ohne irgend-ein geistliches Legat zu hinterlassen (1497).50 Nach der erzwungenenAuflösung der Liebfrauengesellschaft bestimmte schließlich ein ober-deutscher Ledergerber, Stefano di Matteo Lindino, seine letzte Ruheauffälligerweise im Bruderschaftsgrab von St. Barbara (1509).51

Weshalb lassen sich so wenige Testamente deutscher Schuster fin-den? Vermutlich deshalb, weil die deutsche Schusterbruderschaft—ähnlich wie in Genua (s.o., S. 50)—in der Verwaltung des Nachlässeihrer Mitglieder lange eine absolute Autorität beanspruchte und beieventuell nicht genehmen letzten Willensverfügungen direkt einschritt.Dies schloß testamentarische Einzelstiftungen von berufsfremden Mit-

48 Nur in wenigen Ausnahmefällen weiß man von ihrer Existenz, s.u. Anm. IV, 105,zum Testament des Andreas Klingenbrunner.

49 ASF, NA 193, fol. 349r. Diese Bruderschaft befand sich nicht im Kirchensprengeldes Testators (S. Maria Oltrarno), sondern seit 1487 in der Via Larga (heute ViaCavour), vgl. Henderson, Piety (wie Anm. III, 257), S. 123, 147, 153, 456.

50 ASF, NA 16285, fol. 190r.51 Das Testament des „Stefanus filius olim Mattei Lindino de Alamania conciator

pellium de Villa Cecharin prope castrum Sonval de Alamania“ (Alta) findet sich inASF, NA 18304, fols. 32v.–33r.; bei seiner ersten Heirat 1466 wurde er als „pellipparius“bezeichnet (ASF, NA 3308, fol. 194r.); 1470 ließ er sich vom Amt der Mercanzia einenBrief ausstellen, um in der Lunigiana eine Schuld beizutreiben (ASF, Mercanzia 306,fol. 25v.), 1479 mietete er mit seinem langjährigen deutschen Kollegen eine Werkstätte(ASF, NA 15659, fol. 41r.), und vier Jahre später heiratete er erneut (ASF, NA 6084,fols. 124v.–125r.).

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gliedern selbstverständlich nicht aus (s.u., S. 223–224). Gleichermaßenspirituelle wie auch ökonomische Gründe führten also zur Gründungder Fraternität.

Bereits am 22. September 1439, während des in Florenz abgehal-tenen Unionskonzils mit der Griechischen Kirche, bestätigte PapstEugen IV. die Statuten einer Bruderschaft deutscher, aus Rom gekom-mener, Schuster, die damals bereits fünfundvierzig Mitglieder zählte.52

Das genaue institutionelle Verhältnis zwischen der römisch-florentini-schen und der florentinischen Bruderschaft ist nicht klar, doch voneiner Identität beider kann keineswegs ausgegangen werden; klar istnur, daß die aus Rom gekommenen Handwerker nicht Mitglieder derflorentinischen Zünfte wurden. Kaum zwei Jahre später schloß die flo-rentinische Schwesterbruderschaft einen Vertrag mit dem Kapitel vonSan Lorenzo, der die schon mehrere Jahre dauernde Zusammenarbeitsanktionierte: die Fraternität erhielt die rechts am Eingang der Kirchegelegene „Kapelle des Fegefeuers“ („Cappella del Purgatorio“), und dasKapitel erklärte sich gegen stete Öl- und Geldzahlungen bereit, anallen Montagen „stille“ und an den vier Hochfesten der Hl. Jungfrauauch gesungene Messen zu gewährleisten.53 Möglicherweise gehörtedas später in der Familienkapelle der Cambini von San Lorenzo ver-ehrte und offensichtlich von einem deutschen Schnitzer stammendeHolzkruzifix einst der Kapelle der deutschen Schuster, selbst wenn hier-für bis jetzt kein dokumentarischer Beleg gefunden werden konnte.54

Kaum ein ernsthafter Zweifel kann aber daran aufkommen, daßdie allererste Regel dieser Bruderschaft genau dasselbe venezianische

52 Maas (wie Anm. I, 127), S. 4, 132ff. Interessanterweise wurde in den Statuten derBegriff der „sutores“ für die Schuster verwendet, während damit in den florentinischenQuellen stets nur die „sartores“ bezeichnet wurden (ASF, Arte dei rigattieri, linaiuolie sarti 7, fol. 28r.; NA 20843, fols. 327v., 329r.); vgl. auch den Lehrlingsvertrag des„Matheus alias Bellino sartor de Trevisio“ für „Iohannes Arrigi Iohannis de Alamania“,der ab 1445 für ein Jahr „pro garzone in arte sutoria“ angestellt werden sollte, ASF,NA 18512, fol. 141r. Gemäß dem Gebot der Öffnung der Korporation für andere Berufewaren nicht nur in Rom Schneider Bruderschaftsmitglieder, sondern z.B. auch in Pisa(Paoli (wie Anm. II, 164), S. 464).

53 Ebd., S. 459 f.; das Abhalten der montäglichen Seelmessen war erstmals in demrömischen Statut von 1439 vorgeschrieben worden (Osbat (wie Anm. I, 130), S. 12,20 (cap. II)). Vgl. auch Biblioteca Medicea Laurenziana, Archivio Capitolare di SanLorenzo 2866, fol. 5bisv.: „Ricordo come a dì 7 di septembre si terminò in capitoloche alla messa delle 4 feste principali di Nostra Donna che si cantano per tedeschi sidividesse lire 2 colla loro offerta, a libro segnato C, a c. 58. 1445“; vgl. ebd., III, fol. 16v.

54 Margrit Lisner: Deutsche Holzkruzifixe des 15. Jahrhunderts in Italien, in: Mittei-lungen des Kunsthistorischen Instituts in Florenz 9, 1959/60, S. 159–206, S. 175 f.

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Statutenbuch war, das seit 1383 in der „Scuola“ der dortigen deut-schen Schuhmacher verwendet worden war. Dieses Buch gelangte mög-licherweise bereits vor 1439 nach Florenz, wo es zunächst als eine derQuellen für die Statuten der römischen Schusterbruderschaft benütztwurde (s.o., S. 54), und wo auf den noch freigebliebenen Seiten ein-zelne Gebete und der Bußpsalm „De profundis“ nachgetragen wur-den.55 Erst einige Jahre später wurde von dem venezianischen Sta-tut, wohl vor dem Sommer 1448, eine genaue, um wenige sprachli-che Variationen modernisierte Kopie auf große, teilweise mit pracht-vollen Miniaturen verzierte, Pergamentseiten angefertigt, die Regel der„Liebfrauengesellschaft“ oder Marienbruderschaft zu Florenz.56 DieseIntitulierung entsprach der der meisten deutschen Schusterfraternitä-ten.57 Von Anfang an wurde als zweite Patronin auch die Hl. Katharinaverehrt, was im florentinischen Zusammenhang nur auf die dezidiertsüddeutsche Ausrichtung der Bruderschaft verweisen kann. Die Regelfindet sich heute im Innern eines Manuskriptes, das auch die Statutenund Verordnungen der florentinisch-deutschen St. Crispinsbruderschaftenthält, die als Nachfolgeorganisation 1502 die Liebfrauengesellschaft„beerbte“.

Für die historische Einordnung der Korporation ist besonders dieMatrikel der aufgenommenen, verstorbenen und ausgeschlossenenHandwerker wertvoll, die von 1448 bis 1483 reicht, als die letzte Ein-tragung eines neuen Mitgliedes erfolgte. Unter den letzten Unterschrif-ten finden sich auch die von zwei florentinischen Patriziern, des Rit-ters Agnolo della Stufa (28. Mai 1473) und seines Sohnes (Si)Gismondo(3. Februar 1483), die wohl aufgrund ihrer engen Nachbarschaft—siewohnten an der Piazza San Lorenzo—die deutschen Schuster ihrerdirekten Protektion versicherten.58 Ihre „Ehrenmitgliedschaften“ erin-nern deshalb nicht zufällig an die der Neroni in der St. Barbarabruder-schaft.

55 Böninger, La „regula“ bilingue (wie Anm. I, 84), S. 47–49.56 „Prohemium in regula fratrum que proprie scola dicitur Beatissime Dei genitricis

virginis Marie necnon Sanctissime Katterine virginis et martiris, atque sancte et indivi-due Trinitatis et tocius curie celestis. Sequitur hic infra tabula confraternitatis sutorumseu chalçolariorum theutonicorum conditam seu ordinatam in hac alma et magnificacivitate Florentina, in cattedrali ecclesia Sancti Laurentçii dicte civitatis“ (ASF, Capitolidelle Compagnie religiose soppresse 850, fol. 32r.). Der modernen Bleistiftzählung aminneren Seitenrand wird hier stets gefolgt.

57 Bock (wie Anm. V, 30), S. 47 f.; Reininghaus, Entstehung (wie Anm. I, 83), S. 246.58 Natürlich gab es auch in der Familie Della Stufa deutsche Hausknechte, so 1484

den „Stefanus Iohannis de Alamania“ (ASF, NA 7226, fol. 88v.).

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Wer hatte aber ursprünglicherweise das Original dieses so tief vonder spätmittelalterlichen Augustinertheologie durchtränkten Textesnach Florenz gebracht? Hierzu liefert die leider nicht in allen Einzel-einträgen genau datierbare florentinische Matrikel der Bruderschafts-mitglieder zumindest das Material für eine Hypothese, findet sich dochunter diesen an herausgehobener Stelle ein Kleriker, „Der ersam prystepruder Johans muonch zu dem heiligen geist augustiner ordens vonnuornpergk“ (n. 64). Dies war jedoch niemand anderes als der schonverschiedentlich angesprochene Hans Goldner, der in diesen Jahrenseine große Aufgabe in der Promotion der deutschen Fraternitäten inItalien fand (s.o., S. 55, 192–193). Denkbar ist also, daß niemand ande-res als er selbst diesen Text aus dem Augustinerkonvent Santo Ste-fano von Venedig bzw. der mit diesem verbundenen Scuola „entlie-hen“ und nach Florenz gebracht hatte; seine Rolle wäre somit auch fürdie Statutengebung der römischen Schusterbruderschaft von entschei-dender Bedeutung gewesen. Ein Handschriftenvergleich der von Gold-ner selbst geschriebenen Urkunde für die St. Barbarabruderschaft (s.o.Anm. IV, 102) mit dem florentinischen Statut der Liebfrauengesellschaftweist allerdings keine klaren Übereinstimmungen auf. Somit kann aus-geschlossen werden, daß er selbst diesen Text in Florenz kopierte.59 Indem Schreiber kann man deshalb nur einen der zahlreichen in Florenzlebenden deutschen Mönche oder Kleriker vermuten, den es jedoch—auch anhand des dialektalen Einschlages—noch zu identifizieren gilt.

2. Innere Organisation und Spitalsgründung

Im Manuskript der Regel der florentinischen Liebfrauengesellschaftfehlt heute bedauerlicherweise ein Folio-Pergamentblatt von zwei dop-pelseitig beschriebenen Seiten mit den ersten sechs Kapiteln.60 Deshalbläßt sich zumindest die „offizielle“ Geschichte der Bruderschaft, wiesie dort im ersten Kapitel geschildert wurde („Ein anevanck der Regilder tuotschen schuoster bruoderschafft unser lieben Frauowen schuolezuo Sant Lorençen in der stat zuo Florentç“), nicht mehr vollstän-

59 Ein Handschriftenvergleich könnte jedoch die Ähnlichkeiten im Duktus des flo-rentinischen Statutes mit dem römischen „Liber 96“ aufdecken.

60 Dieser Verlust könnte ebenso dem Auflösen der hier angebrachten zentralenBindung, als auch der Begehr eines Miniaturensammlers zuzuschreiben sein, da aufdiesen Seiten die Anfangsminiatur zu finden war.

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dig dokumentieren. Ihrem Statut nach war die Gesellschaft der deut-schen Schuster zu Florenz genau wie ihre venezianische Vorgängerinorganisiert. Wie in dieser wurde vorgeschrieben, alle Beschlüsse nurnach einem kollektiven „gemeinen Rat“ zu treffen (cap. III). Auch dieGebote, den Statuten zu gehorchen und dem Wohle der Gesellschaftzu dienen, galten weiterhin (capp. IV, XXVI).

Entsprechend wurde auch die florentinische Bruderschaft von vier„Provvisoren“ oder „Vierherren“ geleitet, die viermal im Jahr, jeweilsam ersten Montag nach dem „Fronfasten“, d.h. den Quatemberter-minen, von der Generalversammmlung (dem „Kapitel“) neu gewähltwerden sollten (capp. IV, XXV). Diesen stellte man einen Kassenwartoder „Banksitzer“ mit seinem Gehilfen an die Seite, der sämtliche Mit-glieder kennen und ihre wöchentlichen Mitgliederbeiträge von einemSoldo beitreiben sollte. Seine Rechnungsführung wurde ihrerseits vonden „Vierherren“ kontrolliert. Dieser Banksitzer nahm daneben aucheine hohe Ehrenposition ein, sollte er doch bei kirchlichen Prozessio-nen mit seinem Gehilfen den Bruderschaftsbanner und das Kreuz tra-gen (cap. VI). Ein weiteres Amt wurde von den Verwaltern des Bruder-schaftsgebäudes bekleidet, denjenigen, die die „Schlüssel“ der Schuleaufbewahrten (cap. VIII).

Den allgemeinen organisatorischen Bestimmungen schlossen sich diefür sämtliche Mitglieder unbeschränkt geltenden Gebote an. Steti-ger Kirchenbesuch, Pflege kranker Mitbrüder, Anwesenheitspflicht beiBegräbnissen, Führen einer Bruderschaftsmatrikel, zwei jährliche Seel-messen („in der vorgenanten kirchen zuo Sant Lorençen in der statzuo Florençe off unserm vorgenanten alter des fegefuers“, cap. XIV),und Spielverbot dienten alle gleichermaßen dem Seelenheil und demZusammenwachsen einer heterogenen Gemeinschaft. Auch die Regelnfür die kollektive Friedensschaffung gehören in diesen Zusammenhang(cap. XXII). Die Generalbegriffe, unter dem die meisten der Gebotestanden, waren die der Disziplin, der „Zucht“ und der gegenseiti-gen „Ehrerweisung“ (cap. XXI). Das allerschlimmste Verbrechen, derDiebstahl, sollte zum sofortigen Ausschluß führen (cap. XXIII), auchwenn im Florentiner Statut nicht, wie in dem römischen Statut derdeutschen Schuster (cap. XVI) oder wenig später in Udine, in einemZusatzkapitel strenge Sanktionen gegen ungerechtfertigte Diebstahl-svorwürfe angedroht wurden.61 Im Vergleich zum römischen Statut

61 Osbat (wie Anm. I, 130), S. 14, 25; Loschi (wie Anm. I, 99), S. 83.

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von 1439 fehlten somit all die „modernen“ Gebote, die letzteren Textgegenüber seiner älteren Vorlage auszeichneten.

Die eigentliche Neuheit des Florentiner Textes liegt deshalb in einerklar als späterer Zusatz erkennbaren Zusammenfassung von vier Be-schlüssen eines Generalkapitels der deutschen Schuster, „peid meinsterund gesellen“, in Florenz vom 30. Juni 1448.62 Zunächst wurde in einemersten Punkt die Anwesenheitspflicht aller Gesellen bei den sonntägli-chen Versammlungen festgeschrieben; für die Meister sollte dies nurim dreiwöchigen Rhythmus gelten. Sowohl Gesellen als auch Meis-ter konnten von dieser Pflicht von den „virrern“ oder dem „komsta-bel“ (d.h. von dem in den Statuten noch gar nicht erwähnten „Haupt-mann“) beurlaubt werden. In einem zweiten Beschluß bekräftigten dieGesellen ihre Schirmherrschaft oder Dominanz des—nur oberflächlichim höfischen Sinn zu interpretierenden—„Frauendienstes“ an der Hl.Jungfrau Maria. Radikalerweise sollten mit der Strafe des Bannes, „dergesellen pan“, all diejenigen belegt werden, die ihr „widerdris“ bereite-ten.

Ein drittes Gebot verpflichtete alle deutschen Schuster, innerhalbvon zwei Wochen alle neu angekommenen Gesellen, die mit ihnenarbeiten wollten, an die „panck“ zu melden. Hiermit hing auch derletzte Punkt zusammen. Bei der ersten Vorstellung des fremden Gesel-len vor der „panck“ mußte sich dieser verpflichteten, der Bruderschaftinnerhalb eines Monats auch den geforderten Beitrittsbetrag zu bezah-len. Sollte er hierzu nicht imstande sein oder sich weigern, dann dürfeman ihn so lange mißhandeln, bis er der Hl. Jungfrau Maria Genügegetan habe („so schlecht man yn sin gelt us pis er unser frauwengnug hat getan“). Dabei war dieser Beschluß, der mit Gewalt einenabsoluten „Bruderschaftszwang“ der deutschen Schustergesellen in Flo-renz durchsetzten wollte, wahrscheinlich noch nicht einmal der radi-kalste.

Dieser Zwang ging beispielsweise über die in Vicenza oder Trientgeltenden Bestimmungen noch hinaus (s.o., S. 49). Für das Handwerkselbst war die Möglichkeit, mit einer kaum weniger durchsichtigen,pseudo-religiösen Begründung die Gesellen per Mehrheitsbeschluß aufeinen „Bann“ oder Streik gegen ihre Meister festzulegen, wohl nochbedrohlicher. Welche Wirkung diese Bestimmung—die wohl auf einer

62 Auch wenn dieser Zusatz durch die feinere Federführung klar erkennbar ist, bleibtdie Handschrift dieselbe, was nur bedeuten kann, daß auch das Statut nicht allzu langevorher in Florenz kopiert wurde.

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von der überwiegenden Mehrheit der Gesellen getragenen Tendenzberuhte—auf die deutschen Schuhmachermeister hatten, ist im Detailnicht bekannt. Daß es von nun an jedoch stets ein latent vorhande-nes, explosives soziales Konfliktpotential zu kontrollieren galt, liegt aufder Hand. Andererseits ist es zu bezweifeln, daß alleine die kollek-tive Anwesenheitspflicht aller Gesellen an den sonntäglichen Bruder-schaftsversammlungen die Geschlossenheit der Korporation garantie-ren konnte.

Die wenigen aus dem ursprünglich weit umfangreicheren Archiv derSchusterbruderschaft stammenden Dokumente erlauben keine Rekon-struktion ihrer inneren Verwaltung. Aus einem Kassensturz des Jah-res 1444, der in des „meister Yorgen haus“, ohne Zweifel bei Gior-gio di Rinaldo, vorgenommen wurde, erfährt man jedoch, daß damalsdie Bruderschaft über das nicht unansehnliche Vermögen von einhun-dertachtundzwanzig Florin verfügte.63 Als Hauptmann oder „constafl“wurde dabei ein nicht näher identifizierbarer—doch offenbar weit inder Toskana herumgekommener—„Hans van Pistoi“ (Pistoia) genannt,die „Vierer“ bezeichneten ihre verschiedenen Ämter als „Oberpank-sizer“, „Unterpanksizer“, „Obervirer“ und „Untervirer“. Möglicher-weise lag die eigentliche Kassenführung bei den ersten beiden. Dieerhaltene Korrespondenz bezeugt das Netz der Schuster, das sich nichtnur über Oberitalien, sondern bis nach Rom erstreckte. Ein aufgrundseiner religiösen Sprache höchst aufschlußreicher Brief wurde von denfünf „Meister und gesellen von Lucha des handwergs der schuma-cher“ in den 1450er Jahren an die Schwesterbruderschaft in Florenzgesandt, oder genauer gesagt an dem „maestro Andrea figliuolo dimaestro Giorgio“, d.h. den schon im Zusammenhang der St. Barba-rabruderschaft (s.o., S. 195) erwähnten Sohn des Giorgio di Rinaldo,der wohl zu diesem Zeitpunkt das Amt des Hauptmanns („constafl“)bekleidete.64

Aus diesen Zeugnissen erscheint es mehr als wahrscheinlich, daß dererste Versammlungsraum der Liebfrauengesellschaft im Privathaus desGiorgio di Rinaldo lag. Doch dauerte es nur noch wenige Jahre bis1454, als die „chonpagnia della Vergine Maria e di Santa Chaterinade’ tedeschi chalzolai della Mangnia Alta“ für hundertachtundsiebzigGoldflorin auch ein gemeinsames Haus erwerben konnte. Die Grund-bestimmung dieses Gebäudes war die eines Spitals, doch sollte es wei-

63 Paoli (wie Anm. II, 164), S. 461.64 Ebd., S. 463–465.

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tere fünf Jahre später zu einem Gebetshaus („oratorium“) umgebautwerden.65 Im notariellen Konzept des Kaufvertrages von 1454 wurdeder Schuster „Lodovicho di Giovanni“ als Hauptmann oder „chone-stabile“ der Bruderschaft bezeichnet.66 Ihre führenden Mitglieder (wohldie Vierer) bei dem Umbau im Jahre 1459 waren wiederum die Meister„Lodovicho di Giovanni chalzolaio de Lamagna, Giovanni di GiovanniStenre chalzolaio de Lamagna, Andrea de Gorgo chalzolaio e Giovannidi Giovanni chalzolaio de Lamagna.“67 Das Haus, das also die doppel-ten Aufgaben eines Spitals und Versammlungsraums erfüllen sollte, lagin der Nähe des „Canto alla Macina“ in der Via San Gallo neben demGasthof „Zum Hirschen“, und hatte ursprünglich selbst als Gasthof(„albergo della Rosa“) gedient; der frühere Besitzer beider Häuser waraufgrund seiner Geldschulden zum Verkauf gezwungen worden.68 DerGasthof „Zur Rose“ war allerdings mit fünf Betten im Jahr 1431 deut-lich kleiner als das danebenliegende Haus „Zum Hirschen“ mit zwölfBetten.69 Dieser Gasthof wurde später ebenfalls an Deutsche vermietet,wahrscheinlich seit 1467,70 und gehörte wenige Jahre später einem Stet-tiner, dem „Pierus olim Nicolai de Rosa de Statino partium Alamaniehospitator hospitii della Cierva al chanto alla Macina“.71 Bis weit in dieFrühe Neuzeit muß der „Canto alla Macina“ deshalb als ein weiterernationaler „Sammelpunkt“ angesehen werden, an dem nicht nur deut-

65 Die Verträge ebd., S. 465–469.66 ASF, NA 15202, ad diem XXII iulii 1454.67 Paoli (wie Anm. II, 164), S. 468.68 Vgl. die Katastererklärungen des alten Wirtes (ASF, Catasto 676 (1447), fol. 327r.;

Catasto 820 (1458), I, fol. 302r.) sowie ASF, Podestà 4841, fols. 31r.–32r., 33v.69 ASF, Catasto 374, fol. 308r. (im Catasto von 1427 wird der ehemalige Wirt des

Gasthofes als „fallito“ und geflüchtet erwähnt: Catasto 49, fol. 263v., 54, fol. 119r.);ein Inventar des Etablissements im Jahr 1450 findet man in ASF, NA 4877, fols. 122r.–122v.; am 11. Juli 1455 wurde der Gasthof an den „ottonaio“ Giuliano di Giovanniverkauft (ASF, NA 5345, fols. 556r.–559r.), der ihn wiederum zehn Jahre später an diebeiden berühmten Architekten, Bildhauer und Kunstschreiner Giuliano und Benedettoda Maiano veräußerte.

70 Zu „Christophanus olim Iusti de Alamania hospes in loco cui dicitur alla Cerbiaal chanto alla Macina“ vgl. ASF, NA 19085, fol. 167r.; NA 16782, fols. 484v.–485v.;NA 1199, fol. 303r. („de Alamania Alta de Prix“ (Brixen?)); auf ihn folgte um 1477„Iohannes alterius Iohannis hospitator alla Cervia“ (ASF, NA 16782, fol. 734v.); erneut1489 (NA 1198, III, fol. 22r.).

71 ASF, NA 19459, ad diem 20 octobris 1483; vgl. ASF, Catasto 1017, fol. 400r. („Pierode la Rossa tedescho“); derselbe war auch Mitglied der St. Barbarabruderschaft (ASF,Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, IX, fol. 12v. (1480)), und agierteals „fideiussor“ eines „Arrighus Nicholai de Alamania“ (ASF, Mercanzia 321, ad diem28 aprilis 1481).

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sche Gastwirte ihr Gewerbe betrieben,72 sondern auch andere deutscheHandwerker.73

Neben den Schustern kamen auch Vertreter anderer Berufe mit Teil-beträgen für die ursprüngliche Kaufsumme des Hauses „zur Rose“auf. Aus dem Testament eines vielleicht aus dem Münchener Raumstammenden Leinenwebers von 1449 erfährt man, daß er der „socie-tas calzolariorum teutonichorum de Alemania Alta“ eine Summe vonzweiunddreißig Goldflorin geliehen hatte, wie es auch aus den Rech-nungsbüchern der Bruderschaft ersichtlich sei („prout apparere dixitper libros et codices rationum dicte societatis et hominum et persona-rum ipsius“). Von dieser Summe wollte er drei Goldflorin spenden.74

Zu seinen Testamentsvollstreckern wählte er zwei weitere süddeutscheLeinenweber und zwei bereits bekannte Mitglieder der Schusterbruder-schaft—„magister Michael Iacobi“ und „magister Georgius Rainaldi“.In Gegenwart sechs deutscher Schuster, darunter des schon genannten„magister Lodovichus olim Iohannis“, verpflichtete im Jahr 1469 einzweiter bayerischer Leinenweber die „societas Sancte Katerine detta‚la compagnia de’ tedeschi chalzolai‘“ nicht nur zu Totenmessen zuseinem Angedenken („memoria“), zur Erfüllung eines Gelöbnisses beiOrsanmichele und einem Totenschmaus, sondern vermachte auch derWirtin des Spitals einen Goldflorin.75 Es ist also offensichtlich, daßdie Liebfrauengesellschaft trotz des in Deutschland weit verbreitetenVerbotes, sich mit Webern einzulassen, getreu der in der römischenSchusterbruderschaft geltenden Leitsätze (s.o., S. 54) auch Handwer-

72 Vor 1510 führte dort mit einem Partner der „magister Iacobus Iohannis teutoni-cus“ die „hosteria del Fante al canto alla Macina“ (ASF, NA 7671, fols. 248v.–249v.).

73 Als 1479 zwei deutsche Leinenweber wegen eines Verbrechens gesucht wurden,gehörte der „Canto alla Macina“ zu einem der Ausrufungsorte (ASF, Otto di Guardiae Balia 221, fol. 24r.); vgl. auch ASF, NA 8873, fol. 88r./v. (ein deutschen Leinenweberin der Via Guelfa „al canto alla Macina“); ASF, Mercanzia 21, fol. 31r. („Piero diGiovan(ni) tedescho rigattieri al canto alla Macina“).

74 ASF, NA 9275, fols. 71v.–72r., der Name des Testators war „Georgius olim Arrigide Alamania Alta teutonichus testor panni lini“, und er vermachte u.a. seiner Schwes-ter Caterina „uxor Eberchardi de Alamania predicta habitatoris in civitate Monacha“22 Goldflorin; nur vier Jahre danach weihte derselbe Georg sich zum Oblaten undKonversen des Spitals von Santa Maria Nuova und vermachte diesem eine Summevon hundert Goldflorin (ASF, NA 9277, fol. 207).

75 „Item reliquit et legavit amore Dei et pro remedio et salute anime sue domineLucretie uxori Iohannis Michaelis calzolarii qui habitat societatis (sic) Sancte Katerinedetta ‚la compagnia de’ tedeschi chalzolai‘ florenum unum larghum.“ (ASF, NA 9283,fol. 26r.); der Testator hieß „Pierus olim Arrigi alterius Arrigi de Baviera testor pan-norum linorum“.

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ker anzog, die keine Schuhmacher waren.76 Selbst ein Augsburger Sol-dat wählte, wiederum in Anwesenheit des schon genannten „magis-ter Ludovicus“, dessen Schuldner über zweiunddreißig Lire er auchwar, 1467 seine letzte Ruhestätte bei der „Katharinengesellschaft“ inSan Lorenzo.77 Diesseits des Arnos war diese Bruderschaft also in ihrerpartiellen Öffnung für andere Berufe durchaus der St. Barbarabruder-schaft vergleichbar. Möglicherweise sollte die doppelte Intitulation derSchustergesellschaft genau dieses zum Ausdruck bringen. Nicht auto-matisch lassen sich somit alle Mitglieder der Liebfrauengesellschaft mitSchuhmachern identifizieren, was es bei der Analyse der Matrikel stetsim Auge zu behalten gilt.

Das Spital der Bruderschaft besaß trotz der Baumaßnahmen von1459 wohl keinen eigenen Altar,78 weshalb die sonntäglichen Vollver-sammlungen im Bruderschaftsgebäude stattfanden, die montäglichenSeelgottesdienste aber stets in der Kirche San Lorenzo abgehaltenwurden.79 Gleichzeitig übernahm dieses Haus die Funktion einer Her-berge, über deren Wirkungsweise aufgrund des Untergangs der Bruder-schaftsarchivs jedoch nur wenig herauszufinden ist. Immerhin ist derUmstand bekannt, daß in dem Gebäude ein Bett stand, das reisendenoder kranken Gesellen gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt wurde.80

Die Krise der deutschen Schusterbruderschaft im letzten Vierteldes fünfzehnten Jahrhunderts fällt zeitlich nicht nur mit dem Rück-gang der deutschen Einwanderung und der kriegs- und seuchenbe-dingten Wirtschaftskrise (s.o., S. 75) zusammen, sondern auch mit derGründung einer konkurrierenden Schusterbruderschaft, der „societas

76 Vgl. nur Bock (wie Anm. V, 30), S. 43, 79.77 ASF, NA 13078, fol. 167r.78 Vgl. Paoli (wie Anm.II, 164), S. 467: „farvi I.o altare.“79 Die Kapelle „del Purgatorio“ ist nicht zu verwechseln mit der „cappella Sancti

Laurentii del Purgatorio“, die in diesen Jahren ein Bartolomeo di Arrigo di Giovanniinnehielt. Im Jahr 1465 ließ eines der Mitglieder der Liebfrauengesellschaft, „Arigusolim Arigi calzolarius de Alamania“, seinen Sohn Thomas zum Kleriker des Kapitelsvon San Lorenzo wählen (ASF, NA 13288, ad diem 18 iunii 1465).

80 Dies erhellt aus dem letzten Willen des (Schustergesellen) „Arigo di Michiele dela Magna“, der den Großteil seines Gutes seinem Meister hinterließ, „cum questo chela ditta casa de Santa Maria Nova page a la scuola de calciolay lire 15 de’ quaterni,perché luy ve stete parechie settimane in quela scuola, perché v’è uno letto, e anco’vole che la ditta cassa li facia dire messe quaranta, (…)“ (ASF, Santa Maria Nuova1267, fol. 209r.). Möglicherweise war dieser mit dem am 11. Juni 1461 gestorbenen„Arrigho tedescho“ identisch, der „lire 16 alla chonpagnia di Santa Chaterina in SantoLorenzo per uno uficio per l’anima sua“ vermachte (ASF, Santa Maria Nuova 4504,fol. 2v.).

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Sanctorum Crispini et Crispiniani martirum“. Im Oktober 1478 zähltediese bereits mehr als achtundzwanzig Mitglieder und benannte ihrenVersammlungsraum als nahe bei der Kirche von San Marco gele-gen („prope ecclesiam S. Marci“). Mit einem notariellen Akt wurdedamals den sechs „capitanei“ eine generelle Vertretungsgewalt allerBruderschaftsangelegenheiten gewährt.81 Unter den bei dieser Gelegen-heit erwähnten Mitgliedern lassen sich nur wenige, so unter den Vor-ständen „Iohannes Michaelis teutonichus“, und unter den Mitgliedern„Pierus Adriani“,82 „Leonardus Curradi“,83 sowie der Sohn von HansZipser, „Angelus magistri Iohannis“ (s.u., S. 240) eindeutig als deutscheoder deutschstämmige Schuster identifizieren. Dem Vorstand „Iohan-nes Michaelis teutonichus“ (der nicht mit dem gleichnamigen Meis-ter, Hans Zipser, verwechselt werden darf), fiel offenbar eine Schlüs-selrolle in beiden Schusterbruderschaften zu.84 Was unterschied jedochdie St. Crispins- und Crispiniansbruderschaft außer ihrer vornehmlichflorentinischen Mitgliederschaft noch von der Liebfrauengesellschaft?Denkbar—wenn auch nicht zu belegen—wäre, daß für diese Kon-kurrenzgründung vor allem zünftige und allgemeinere, „kommunale“,Gründe ausschlaggebend waren, ließen sich doch mit einer „reinen“und gut kontrollierten Devotionsbruderschaft indirekt die Autonomie-bestrebungen aller deutschen Schuster beschneiden. Mit dem Aufgehender deutschen Schusterbruderschaft in diese gemischte „Compagniade’ calzolai“ geriet 1502 auch das Spital an letztere.85 Aufgrund eines

81 ASF, NA 5018, fol. 78v.82 Wohl identisch mit dem 1474 in die Schusterzunft immatrikulierten „Piero d’Adri-

ano di Nicholò tedescho“ (ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 17v.).83 Derselbe „Leonardus Corradi de Alamania Alta calzolarius“ hatte 1470 die

Tochter eines anderen deutschen Schusters geheiratet (ASF, NA 16368, fol. 111r.),und wurde 1472 in die Schusterzunft immatrikuliert („Lionardo di Currado dellaMagna“: ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 17r.). Bei der Vereinigung beider Schusterbru-derschaften im Jahr 1502 wurde er als abwesend erwähnt (Paoli (wie Anm. II, 164),S. 473).

84 Bei seiner Heirat mit Lucrezia, der Tochter eines „Iohannes olim Georgii vocatusGiovanni Greco“, wurde er 1468 als Anwohner des Popolo von San Lorenzo bezeich-net (ASF, NA 16781, fol. 11r.); im Testament eines bayerischen Leinenwebers wurde sieein Jahr darauf als „domina Lucretia uxor Iohannis Michaelis chalzolarii qui habitatsocietatis (!) Sancte Katerine ‚detta la compagnia de’ tedeschi chalzolai‘“ bezeichnet(NA 9283, fol. 26r.). Im Jahr 1474 zog der Schuster in den Popolo von San Pier Mag-giore (an den „Canto di Nello“: NA 5018, fol. 33r.), von wo er zwei Jahre später zurInventarisierung des Nachlasses eines verstorbenen Deutschen auf den Ponte Ruba-conte gerufen wurde (NA 7527, fols. 50r.–51r.).

85 Vgl. hierzu Paoli (wie Anm. II, 164), S. 469–475; ASF, NA 5248, fols. 148v.–149v.,156v.–158v.; ASF, Arte dei Calzolai 1, fol. 15r./v.

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anfangs des siebzehnten Jahrhunderts erfolgten Neubaus am „Cantoalla Macina“, diesem zentralen Ort der deutschen Einwanderung, hatsich das Gebäude jedoch nicht erhalten.86

3. Drei deutsche Schuhmachermeister und ihre Familien

a. Giorgio di Rinaldo (Georg Klingenbrunner) und seine Nachkommen

Bei einem Vergleich der Namen der ungefähr vierhundertundfünfzigin der Matrikel genannten Mitgliedernamen der Liebfrauengesellschaft(1448–1483) mit den in den florentinischen Akten begegnenden Namenwird klar, daß eindeutige Identifizierungen in der großen Mehrzahlunmöglich sind.87 Staunen erregt jedoch die Feststellung, daß—ganzabgesehen von den Holländern und Flamen—noch nicht einmal allesüddeutschen Schuhmachermeister in der Matrikel der Bruderschaftgenannt werden. Welcher Art war also das Verhältnis dieser Meisterzu ihrer Fraternität? Da keine Kassenbücher oder Testamente deut-scher Schuster aus der Blütezeit der Bruderschaft erhalten sind, ist dasGewicht ihrer finanziellen Unterstützung nicht zu bestimmen. Anhandder Familiengeschichte der von den 1430er bis in die 1470er Jahre drei„führenden“ deutschen Schuhmacherfamilien in Florenz soll nun ver-sucht werden, ihre Beziehungen zur Liebfrauengesellschaft nachzuvoll-ziehen.

Zu den führenden Initiatoren und Betreibern der Bruderschaft inihrer „spontanen“ Entstehungsphase gehörte, wie gesehen, „Giorgio diRinaldo tedescho chalzolaio“, oder Georg Klingenbrunner aus Steyr.Aus dem allerersten Kataster des Jahres 1427 erhellt, daß er damalsim Alter von fünfzig Jahren stand und daß manche seiner Kredite aus

86 Daß das Bruderschaftsgebäude dem Neubau des Palazzo Castelli (heute: PalazzoFenzi) zum Opfer fiel, liest man in den „Carte Baroni“ (Fondazione Horne, Firenze,Carte Baroni, filza 11, S. 138 f.); vgl. auch Isabella Bigazzi: Il ‚bel palazzo‘ comeimmagine di un’ascesa sociale. I Castelli e il palazzo di via San Gallo, in: ArchivioStorico Italiano 145, 1987, S. 203–228.

87 Ausnahmen ergeben sich vor allem aus „seltenen“ Vornahmen: der in der Lieb-frauengesellschaft genannte „Adam von Koln“ (n. 289) muß mit dem 1469 in dieSchuhmacherzunft eingeschriebenen „Adamo di Giovanni da Chologna della Magna“identisch sein (ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 16v.; ASF, NA 9283, fol. 26r.; „Arbegast vonStrasborg“ (n. 223) mit „Arbigast Simonis de Alemania calzolarius“ (ASF, NA 13275,VIII, fols. 678v.–679r.), der 1470 schon nicht mehr in Florenz lebte (ASF, NA 1515,fol. 3v.), usw.

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Siena herrührten, was möglicherweise sein vorheriger Aufenthaltsortwar.88 Dem in Florenz erfolgreichen deutschen Sattler Martino di Gio-vanni schuldete er eine Summe von fünfzig Lire, die aber dieser über-raschenderweise in seiner eigenen Katastererklärung als ein Darlehenüber den doppelten Betrag an den deutschen Schuster Ridolfo di Cri-stofano verbuchte, damit ihn dieser „in Ruhe ließe“.89 War zwar Gior-gio Anaphabet, wie aus seiner Katastererklärung von 1431 hervorgeht(in der er sich noch immer als „fünfzigjährig“ bezeichnete!),90 so wußteer ein—wie auch immer „erpreßtes“—Darlehen doch offensichtlich gutzu verschleiern. Seine Werkstätte und Wohnhaus lagen im Borgo SanLorenzo neben der gleichnamigen Basilika.

Nachdem seine erste Familie (Mona Francesca genannt „Checha“und die zwei Töchter Margherita („Tita“) und Orsina) an der im Som-mer 1430 grassierenden Pest gestorben war,91 verheiratete sich Giorgiobald darauf neu mit der wohlhabenden Tochter eines florentinischenSchlossers. Aus dieser Ehe entsprangen in den folgenden Jahren derSohn Andrea, eine Tochter Francesca (die später nicht mehr auftaucht)und die Söhne Antonio, Giovanni (der später nicht mehr auftaucht)und Stefano.92 Aus Giorgios Katastererklärung von 1433 lassen sichauch zwei Deutsche als direkte Kreditgeber erkennen, die möglicher-weise schon die hinter ihm entstehende Schustergesellschaft unterstüt-zen wollten („per fare bene“).93

Obwohl Giorgio di Rinaldo als Schuster arbeitete, war er in die flo-rentinische Gerberzunft eingeschrieben (1423), wie auch seine SöhneAndrea (1451) und Stefano (1461) sowie dessen Sohn Giorgio di Stefano(1485).94 Es ist also durchaus denkbar, daß sich die Familie neben ihrer

88 ASF, Catasto 49, fol. 685r.89 „E più debo avere da Ridolfo chalzolaio tedescho lire centoe, dette denai gli

prestai di meo propio, perché ne faciesse i fatti suoi et niente n’ò da llui“ (ASF, Catasto62, fols. 287r.–292v.; darin bezeichnete sich Martino als „brigliaio“, Zügelmacher); auchRidolfo führte diese Schuld, aber nur über 50 Lire an (ASF, Catasto 51, fol. 222r./v.).

90 ASF, Catasto 374, fol. 271r.: „Io Matteo di Piero merciaio ò fatto questa scritta apreghiera del sopradetto Giorgio perché non sa iscrivere“.

91 ASF, Ufficiali poi Magistrato della Grascia 188, fols. 110v., 111v.92 ASF, Catasto 469, fol. 182r.; Catasto 662 (1442), II, fol. 846r.; die Mitgift für diese

Frau über 82 Goldflorin verbuchte er vollständig allerdings erst kurz vor seinem Todim Oktober 1451 (ASF, NA 16524, fol. 219r.).

93 ASF, Catasto 469, fol. 182r.: „Angiolino tedescho“ hatte 32 Goldflorin geliehen,„Michele tedescho“ „per fare bene“ 8 Goldflorin. Deutsche „Michele“ und „Angio-lino“ gab es in diesen Jahren mehrere, darunter den Bruder des Giorgio, der mit ihmzusammen 1447 im Haushalt wohnte (ASF, Catasto 675, fol. 503r.).

94 ASF, Arte dei Galigai 1, fols. 88v., 96r., 98v., 113r.

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Haupttätigkeit auch als Ledergerber für die deutschen Schuhmacherein Zubrot verdiente. Als Schuster deckte Giorgio di Rinaldo besondersden Markt der „Massenware“—u.a. den Schuhbedarf des in der ViaSan Gallo gelegenen Spitals San Bonifacio Lupi—ab.95 Der Abschlußeines Mietvertrages zu einem aus der Mitgift seiner zweiten Frau stam-menden Haus in der Via della Fornace (heute: Via dell’Agnolo) imPopolo von Sant’Ambrogio fand 1448 im Gasthof „Zum Engel“ in derVia San Gallo statt, was womöglich auf den deutschen Brauch desUmtrunkes bei einem Vertragsabschluß schließen läßt.96 Bis ins hoheAlter blieb er den deutschen Schustern verbunden, wie etwa 1450, alser zusammen mit dem aus Trient stammenden „Michele di Iacopo“(s.o., S. 210) die Heirat eines anderen deutschen Schusters bezeugte.97

Sowohl Giorgio als auch seinen Sohn Andrea waren Mitglieder derSt. Barbarabruderschaft in Santissima Annunziata, „Jorich Arnoutssone van Huoestrich, scuoemakre, ende syn sone Andrees helben“(1449).98 Nach dem Tod seines Vaters wurde Andrea di Giorgio sogarKassenwart dieser Bruderschaft, wie bereits erwähnt wurde (s.o.,S. 195). Einige weibliche Familienangehörige Klingenbrunners fandensich noch ab 1471 in dieser Bruderschaft wieder. Ähnlich wie sein Vateragierte auch Andrea als Garant („fideiussor“) für deutsche Schuhma-cher der „ersten Generation“, wie etwa 1456.99 Im selben Jahr mie-tete Andrea noch eine zweite „bottegha“ neben seiner ersten dazu,100

was trotz einer kurzzeitig gestiegenen Auftragslage ein geschäftlichesRisiko darstellte.101 Bei den Katastererklärungen des Jahres 1458 ver-faßte Andrea ganz offensichtlich auch die „portata“ des AugsburgerSchusters Ludovico di Giovanni (s.u., S. 231–237), wie die Handschriftverrät.102 Paradoxerweise liest man jedoch in der Matrikel der Liebfrau-

95 ASF, Spedale di San Bonifazio 2, fol. 117r./v.96 ASF, NA 3014, fol. 473r.; zu diesem—besonders von den Deutschen frequentier-

ten—Gasthof vgl. z.B. Sandri, Stranieri e forestieri (wie Anm. II, 188), S. 159, Anm. 21.97 ASF, NA 316, fol. 171r.98 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 106, vgl. zum Tod des Giorgio (1451) ebd., S. 119,

und Andreas Einzelbeiträge S. 128, 145.99 ASF, NA 4818, fol. 246v.

100 ASF, NA 4818, fol. 258r.101 Vgl. ASF. Catasto 821 (1458), fols. 415r.–416r.; unter den Schuldnern waren die

Mönche der „Badia“, der Konvent Santissima Annunziata, das Kloster Monte Asinaround das Spital San Bonifacio Lupi. Von der „Badia“ bezog Andrea di Giorgio Getreideund lieferte dafür leichte Schuhe („scarpette“) und besohlte alte („rattachonattura discarpe usate“), s. ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 78, 78,fols. 377, 384 (links/rechts).

102 ASF, Catasto 822, fol. 901r.

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engesellschaft nicht den Namen von Andreas Vater,103 sondern nur denseiner Mutter („Mona Michera di meistro Giorgio“, n. 216).

Andrea di Giorgio führte nach dem Tod seines Vaters dessen Werk inder Schusterbruderschaft weiter, deren „constafl“ oder Hauptmann erin den 1450er Jahren war. Beim Ankauf des „albergo della Rosa“ 1454und dessen Umbau fünf Jahre später war er zusammen mit dem flo-rentinischen Goldschmied Bartolomeo di Giovanni federführend betei-ligt.104 Wohl anläßlich dieser Gelegenheit wurden beide zusammenin die Liebfrauengesellschaft—möglicherweise „ehrenhalber“—einge-schrieben (nn. 263, 264), sowie einige Jahre später auch Andreas BruderStefano (n. 328). Nur aus Andreas Eintrag läßt sich der ursprünglicheNachname der Familie und ihre Herkunft erkennen: „Andrea meisterIorgen son von Stir us Osterich, Klingenbrunner“. Bereits im März1460 starb dieser im Alter von kaum einundreißig Jahren unter Hinter-lassung eines Testamentes (in dem er zum Vollstrecker seinen BruderStefano ernannte), doch mit noch nicht ganz bezahlten Schulden.105

Aus diesem Grund wurde kurz darauf seine ganze Habschaft aus derWerkstätte verkauft, und seine Familie mußte in eine bescheidenereUnterkunft in die Via dell’Amore (heute: Via S. Antonino) umziehen.106

Sein Bruder und Testamentsvollstrecker Stefano di Giorgio verheira-tete sich bereits siebzehnjährig mit der wohlhabenden Tochter einesFlorentiner Lederhändlers (1458),107 und kaufte ein Jahr später einansehnliches Haus in der Via San Gallo, das er aber schon 1460 ver-mietete und mit einem im Borgo San Lorenzo eintauschte.108 Dieswar offensichtlich ein gutes Geschäft, konnte er wenig später docheinen Teil dieses Grundstückes an Cosimo de’ Medici abtreten, alsdieser das Dormitorium für San Lorenzo erbauen ließ.109 Daß Ste-

103 Kaum dürfte Giorgio mit dem in der Liebfrauengesellschaft genannten „IorgeRinalt“ (n. 325) identisch sein, fehlt ihm doch der bei seiner Frau erwähnte Meistertitel.

104 Paoli (wie Anm. II, 164), S. 465–469.105 ASF, Arte dei Medici e Speziali, Libri dei Morti 245, fol. 10v.; auf das (nicht

erhaltene) Testament „manu ser Iohannis … Mati“ wird in ASF, NA 3471, fol. 48v.Bezug genommen; dort auch der Verweis auf das Hausinventar durch den Notarser Iacopo di Francesco Mini, das sich allerdings in dem betreffenden Band (ASF,NA 14308) nicht findet.

106 ASF, Catasto 923 (1469), fol. 809r.107 ASF, NA 318, fol. 291v.: die „dos“ betrug 250 Goldflorin.108 ASF, NA 9279, fol. 350r./v. (für 235 Goldflorin); NA 6206, fol. 139r./v. (Vermie-

tung); NA 4822, fols. 72r.–74r. (der Verkaufspreis war jetzt 250 Goldflorin); NA 4822,fols. 93r.–94r., 96r.

109 ASF, Monte comune o delle Graticole. Copie del Catasto 81, III, fol. 1907r.

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fano von Anfang an eigene Wege einschlug, zeigte sich auch 1463,als er für sich und seine Familie ein Grab mit seinem „Wappen“ inSan Lorenzo erwarb.110 Zwischen 1481 und 1487 mieteten er und seineFrau außerhalb der nördlichen Stadtmauern ein Landgut, „Il Pala-getto“.111

Während Stefano also beruflich genau in die Fußstapfen seinerVaters und Bruders trat (auch seine Mutter wohnte bei ihm), muß sichandererseits sein Verhältnis zur Liebfrauengesellschaft bald verschlech-tert haben, ist doch hinter seinem Matrikeleintrag sein Ausschluß als„ungehorsam prüder“ vermerkt. Der Grund dieser Relegation ist nichtbekannt. Sicherlich konnte ebenso unsolidarisches Verhalten wie auchdie Verneinung der bruderschaftlichen Autorität zum Ausschluß füh-ren; selbst Erbschaftsstreitigkeiten aufgrund des Testamentes seinesBruders Andrea sind denkbar. Die Entfremdung zwischen der Bru-derschaft und dem florentinisch-österreichischen Abkömmling einesihrer Gründungsmitglieder muß allerdings als ein gänzlich „natürli-cher“ Prozess, als ein Nebenprodukt dessen wachsender florentinischerIntegration, angesehen werden. In dieser Hinsicht unterschieden sichdie Schuhmacher trotz ihrer starken professionellen Solidarität nichtvon den deutschen Woll- oder Leinenwebern. Von Stefano di Giorgiound seiner Familie, deren Katastererklärungen und Testamente einerelativ lückenlose Rekonstruktion ihrer Werdegänge erlauben, lassensich ebenfalls keine weiteren Kontakte zur Liebfrauengesellschaft nach-weisen. Stefano selbst war später Mitglied einer religiösen Bruderschaft(„compagnia del Pellegrino“) bei den armenischen Basilianermönchen(„Ermini“) in der Via San Gallo (1483), der auch viele andere Ein-wanderer aus dieser Wohngegend beitraten.112 Dieser Beitritt manifes-tierte nunmehr seine Bevorzugung von nachbarschaftlichen gegenübernational-beruflichen Solidaritäten. Noch klarer wurde diese Entwick-lung bei seinen eigenen Nachkommen, in deren Interesse nur mehrauschließlich die „Nachbarschaft“ stand.

110 Biblioteca Medicea Laurenziana, Archivio Capitolare di San Lorenzo 2214, fol.12r.; Prozesse gegen verschiedene Schuldner des Stefano di Giorgio finden sich bei-spielsweise in ASF, Mercanzia 1445, fols. 132r., 488r. (1466); im Jahr 1474 zog er in einekleinere Wohnung im Borgo La Noce um (ASF, NA 6215, fol. 251r./v.).

111 ASF, NA 21151, fol. 73r./v.; 21152, fol. 98r.; zum Testament der zweiten Frau desStefan Klingenbrunner, Madonna Agnoletta, s. ASF, NA 21488, fol. 288v. (30Mai 1513).

112 ASF, NA 1847, fol. 255r.; wahrscheinlich war damit aber die Flagellantenbruder-schaft „Carità“ gemeint, vgl. Henderson, Piety (wie Anm. III, 257), S. 434, 450.

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b. Ludovico di Giovanni (Ludwig Beringer) und seine Nachkommen

Ähnlich wie im Fall des Georg Klingenbrunner läßt sich noch eineGeneration später in einem anderen Fall beobachten, daß ein Haupt-mann oder „constafl“ der Liebfrauengesellschaft als Vollmitglied inderen Matrikel gar nicht genannt wurde.113 In die florentinische Schuh-macherzunft wurde „Lodovichus Iohannis de Alamania“ im Juni 1447aufgenommen,114 und einen Monat später auch in die Gerberzunft.115

Dies folgte dem Beispiel Klingenbrunners und entsprach der doppel-ten Produktionsstrategie der deutschen Schuster. Da jedoch eine kost-spielige Doppelimmatrikulation nur Wenigen vorbehalten war, prädes-tinierte dies gewisserweise Ludovico zu einer führenden Rolle in derLiebfrauengesellschaft, die spätestens ab 1454 auch bezeugt ist.116 Zwarfindet man seinen Namen nicht in der Matrikel der Liebfrauengesell-schaft, doch dafür in der der St. Barbarabruderschaft, wo er als „Lud-wig Peringer“ (Beringer) aus Augsburg ab dem Dezember 1445 genanntwurde.117

Die Beringer waren in Augsburg eine bekannte Handwerkerfami-lie, in der mehrere Schuster nachzuweisen sind. Der erste Hans Berin-ger mit dem Beruf des „sutor“ ist in den Augsbürger Steuerbüchernzwischen 1402 und 1428 nachweisbar (Steuerbezirke „Judenberg“ und„Nathans Garten“), eine zweiter gleichnamiger Schuster, möglicher-weise dessen Sohn, zwischen 1433 und 1466 in den Steuerbezirken„vom Ror“ und „Diepold“. Ein dritter Hans Beringer steuerte in Augs-burg in den Jahren zwischen 1428 und 1486, verdiente sein Geld alsWirt und Salzhändler und war Mitglied der Bäckerzunft, die er von

113 Diese Beobachtung gilt übrigens auch für den Schuster Michele di Iacobo daTrento, der ohne Nachkommen starb. Er war als „calzolaio in Borgho San Lorenzo“1423 in die Schusterzunft aufgenommen worden und kurz darauf auch in die Gerber-zunft (s.o., Anm. V, 27), und war von den 1430er bis in die 1450er Jahre ein wichtigesMitglied der Liebfrauengesellschaft. Im Kataster wurde er noch 1451 als Flickschus-ter („rattopa scharpette“) und 1458 erwähnt, sein erstes Testament—ohne irgendeineStiftung an die Bruderschaft—findet sich in ASF, Diplomatico, Normali 1449, 3 gen-naio (San Bonifacio), das Inventar der Hinterlassenschaft seiner Frau in ASF, Spedaledi Bonifazio 4, fols. 74r.–75v. (18. August 1466); vgl. auch Biblioteca Medicea Lauren-ziana, Firenze, Archivio Capitolare di San Lorenzo 2866, fol. 18bisr./v. (zum zweitenTestament, 1454).

114 ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 13v.115 ASF, Arte dei Galigai 1, fol. 97v.116 ASF, NA 15202, ad diem XXII iulii 1454; Paoli (wie Anm. II, 164), S. 462, 468.117 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 101, 107, 122 (in verschiedenen Schreibweisen und

mit Transkriptionsfehlern).

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1454 bis 1477 mehrfach im Großen Rat und für vier Jahre auch imAlten Rat vertrat. Im Unterschied zu seinen Namensvettern, die als„Habenichts“ („Habnit“) begannen und nur geringe Steuersummenerreichten, starb der Wirt nach 1486 als reicher Mann.118

Sind Ludwig Beringers Verwandschaftsbeziehungen gerade wegenseines Vatersnamen „Hans“ nicht eindeutig, so wird doch immerhinsein solider professioneller und sozialer Hintergrund erkennbar, derspäter seine hervorgehobene Rolle in Florenz begünstigte. Seine Tätig-keit als Vermittler oder Garant in den die deutschen Einwandererbetreffenden Rechtsangelegenheiten ist durch mehrere Quellen belegt.Hatte er 1453 als Garant des schon genannten Konstanzer Schuhma-chers, „Giovanni di Giovanni da Costanza“, für dessen Anmietungeines Hauses in der Via Borgo La Noce bereitgestanden,119 so agierteer zusammen mit einem anderen Schuster 1462 auch als Zeuge beieinem privaten Friedensschluß zwischen zwei süddeutschen Eheleu-ten.120 Zwei süddeutsche, nicht von Schuhmachern stammende, Testa-mente wurden bereits erwähnt, bei denen er direkten Einfluß auf diedarin ausgesprochenen Stiftungen an die Liebfrauengesellschaft aus-übte (s.o., S. 223–224).121 Ganz ohne Zweifel wirkte seine Autoritätauch außerhalb seines engen professionellen Kreises,122 was sich nochim November 1474 in einer charakteristischen Episode spiegelte, diesich im Stadtpalast Lorenzo de’ Medicis an der Via Larga abspielte.Beringer war dorthin gerufen worden, um in der Gegenwart zweierStalljungen des „Magnifico“ (von denen mindestens einer ein Deut-scher war) einen Waffenstillstand, eine private, zwölftägige „tregua“,seines „nepos“ Arrigo di Giovanni zu beurkunden, die aufgrund einesgewalttätigen Auseinandersetzung mit dem Lazzaro di Giovanni de’Bonerli alias „Beccarosta“ notwendig geworden war.123

118 All diese Informationen verdanke ich Peter Geffcken, dem ich hiermit nachdrück-lich danken möchte.

119 ASF, Spedale di San Matteo 182, fol. 197r.; vgl. zu diesem o., S.120 ASF, NA 319, fol. 180r. (einer der Beteiligten war ein „Iohannes Bigantis alias

Anichino calzolarius de Alamania“, der wahrscheinlich den Ehebruch begangen hatte).121 ASF, NA 13078, fol. 167r. (1467); 9283, fol. 26r. (1469).122 Vgl. auch ASF, NA 16943, fol. 287r., wo er 1466 als Zeuge für „Arrigus de Ala-

mania sensale habitator Florentie et in populo S. Ambroxii“ und NA 5346, fols. 338v.–339r., wo er sechs Jahre später als Zeuge eines privaten Friedensschlusses zwischeneinem aus St. Gallen stammenden Wollweber und einem süddeutschen Soldatenagierte; im selben Jahr wirkte er auch als Prokurator eines aus Radda im Chianti stam-menden „aromatarius“ (ASF, NA 2609, fol. 134r.).

123 ASF, NA 14099, fol. 41r.

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Kaum etwas ist über die beruflichen Anfänge Beringers bekannt.Wahrscheinlich heiratete er noch in den späten vierziger Jahren die„domina Piera filia Tommasi Pieri del Marchese“ („Mona Pieraccina“),doch konnte er erst im Jahr 1465 den vollständigen Empfang der Mit-gift über sechzig Goldflorin bestätigen.124 Im Januar 1452 kaufte er fürachtzig Goldflorin ein Haus in der Via San Gallo, und seit dem Dezem-ber desselben Jahres mietete er auch eine Schusterwerkstätte im BorgoSan Lorenzo.125 Das erste Mal, als Ludovico im Jahre 1458 von derHand des Andrea di Giorgio eine Katastererklärung abgab, wohnte beidem vierzigjährigen Beringer nicht nur seine betagte Mutter („MonaLisa sua madre ani 80“),126 sondern neben seiner Frau auch eine bereitsvierköpfige Kinderschar. Wie im Fall des Meister Brigoldo, der imKataster des Jahres 1433 seine zweiundsiebzigjährige Mutter „MonaAppolonia“ als neuerdings bei sich wohnend angegeben hatte oderGiorgio di Rinaldos, der seinen alten (und fast blinden) Bruder nachFlorenz hatte kommen lassen, hatte also auch Ludovico seine Mut-ter aus Augsburg nach Florenz nachkommen lassen. Wie er darüberhinaus in seiner Steuererklärung angab, hatte er von der KommuneFlorenz eine offizielle Bescheinigung darüber, daß er als Fremder vondiesen Erhebungen exemt war, was sich nur auf die „Provvisione“ desJahres 1442 und die „privaten“ Regelungen mit dem „Monte comune“beziehen konnte (s.o., S. 83).127

Daß Ludovico tatsächlich bereits seit 1451, also nur wenige Jahrenach seiner Einwanderung, kommunale Steuern bezahlte, erhellt ausseiner „portata“ des Jahres 1469.128 Die älteste Tochter des Ludovico,die am 3. Mai 1452 geborene Lisabetta (Lisia), war zwei Jahre zuvor,fünfzehnjährig, an einen anderen deutschen Schuster verheiratet wor-den, „Giovanni di Giovanni“, der am 1. April 1467 auch der Geschäfts-

124 ASF, NA 15956, fol. 20v.125 ASF, NA 1789, fols. 186r.–188v., 190r.; dessen Vermietung 1456: ASF, NA 3022,

fol. 108r./v.; NA 14173, ad diem 20 aprilis 1452.126 Sie starb am 31. August 1462 und wurde in San Lorenzo beigesetzt (ASF, Arte dei

Medici e Speziali, Libri dei Morti 245, fol. 38r.).127 „Nel primo hatasto non ero a Firenze sihé non ebi nula, e simile ne la cinquina

non ebi nula e per anhora non ò autto graveza, honcho sia hosa he sono foresttieree di ciò n’apariscie hartta d’esenzione y’ la quale sono asente, fata e diliberatta perla mangnificha Singnioria di Firenze per mano de’ loro nottaio: Quando vedere lavorette presto saroe di farvela vedere“ (ASF, Catasto 822, fol. 901r.; dazu links dieAnmerkung „esente, veduto fede di rinformagione“). Geradezu singulär ist die laut-malerische Schreibung des florentinischen „ch“-Lautes mit dem einfachen „h“ (wie imDeutschen!).

128 ASF, Catasto 924, fol. 92r.

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partner seines Schwiegervaters in derselben Werkstätte wurde. Wahr-scheinlich war dieser mit dem 1466 in die Schusterzunft immatriku-lierten Giovanni di Giovanni identisch,129 der im Dezember desselbenJahres auf Betreiben seines Schwiegervaters Ludovico auch in die Ger-berzunft aufgenommen wurde.130

In jeder Hinsicht entsprach dieser gemeinsame Geschäftsbetriebder klassischen mittelalterlichen Wirtschaftsweise des „ganzen Hau-ses“ (Otto Brunner), einer Art generationenübergreifender „Zugewinn-gemeinschaft“, die als ökonomische Einheit von dem Vater/Meistergeleitet wurde.131 Genau wie schon Georg Klingenbrunner und seinSohn Andrea, scheinen auch Ludovico und sein Schwiegersohn vorallem den Massenmarkt—beispielsweise das Spital San Matteo (1454)132

und das Kloster Santa Maria degli Angioli (1475)133—mit billigemSchuhwerk beliefert zu haben. Mit der florentinischen Badia sindunter Bezug auf Beringers Rechnungsbuch („suo quadernuccio“) auchgenaue Abrechnungen erhalten, für die Beringer zwischen 1461 und1468 zahlreiche neue Schuhe lieferte, alte reparierte und Stiefel neubesohlte; das gleiche gilt für die Badia von Fiesole.134 Dabei scheint je-doch die Strategie der billigen Massenware die ökonomischen Schwie-rigkeiten der beiden Schuster keineswegs beseitigt zu haben. So merkteLudovico (oder sein Sohn) im Kataster des Jahres 1469 in etwas holp-rigem Florentinisch an: Würden sie zur Bezahlung all ihrer Kreditegezwungen, könnten sie auch gleich nach Deutschland zurückkehren.135

Dem zum Trotze konnte Ludovico ein zweites Haus in der ViaChiara (seit 1462), ein seit 1468 angemietetes Landgut und eine Schaf-herde im Wert von zweihundertundfünzig Goldflorin sein Eigen nen-

129 ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 16r.; aus dem Umbauvertrag des Bruderschaftshau-ses von 1459 wird klar, daß es mindestens zwei deutsche Schuhmacher mit dem Namen„Giovanni di Giovanni“ gab (Paoli (wie Anm. II, 164), S. 468).

130 ASF, Arte dei Galigai 1, fol. 100r.131 Otto Brunner: Das „ganze Haus“ und die alteuropäische „Ökonomik“, in: ders.,

Neue Wege zur Sozialgeschichte, 2. Aufl., Göttingen 1968; Reininghaus, Das „ganzeHaus“ (wie Anm. IV, 82); Stefan Weiß: Otto Brunner oder das Ganze Haus oder Diezwei Arten der Wirtschaftsgeschichte, in: Historische Zeitschrift 273, 2001, S. 335–369.

132 ASF, Spedale di San Matteo 184, fol. 24v.133 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 86, 46, fols. 238v.,

254v.–255r.134 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 78, 79, fol. 149

(links/rechts); zur Badia von Fiesole vgl. Archivio dell’Ospedale degli Innocenti, Firen-ze, 11655 (alte ser. 141, 151), fols. 103, 146 (für die Jahre 1468–1474).

135 ASF, Catasto 924, fol. 92r.: „e abiamo più a dare chi avere, che volendo pacharechi avere’ da noi, ci ni potrimo andare ne la Magnia, ché tutto feciamo chol chreditto“.

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nen.136 Als es 1474 zur Verheiratung der zweiten, siebzehnjährigenTochter Caterina an einen aus Genua stammenden Bäcker kam, wurdezwar die Höhe der Mitgift nicht erwähnt.137 Doch bei den beiden ande-ren Töchtern, von denen Cilia 1478 den Käsehändler („pizzicagno-lus“) Andrea di Francesco heiratete, und Ginevra, die ein Jahr spä-ter den Näher („sutor“) Fruosino di Francesco di Simone Lenzi heira-tete, betrugen die „dotes“ immerhin mindestens dreiundachtzig respek-tive hundertundzwanzig Goldflorin.138 Für die Heiratspolitik Beringersläßt sich also folgendes Schema erkennen: hatte er bei der Wahl sei-ner Schwiegersöhne bis in die 1460er Jahre stets landsmannschaftlicheGesichtspunkte mit berücksichtigt, so folgte er diesen ab den 1470erJahren nicht mehr. Vermutlicherweise hing dies auch mit der Krise derLiebfrauengesellschaft und der nachlassenden Handwerkerimmigrationaus Deutschland zusammen. Seine neuen Schwiegersöhne kamen nunaus der engen Nachbarschaft des Borgo San Lorenzo und der Via SanGallo.

Die „Familiengesellschaft“ Beringers mit seinem ersten Schwieger-sohn trat 1480 in ihre entscheidende Krise, was schließlich einenSchiedsspruch über die Bezahlung der aufgelaufenen Schulden und dieendgültigen Teilung der Gesellschaft durch zwei unabhängige Schuster-meister—charakteristischerweise zwei Florentiner—notwendig machte.Beringer wurde in diesem Kompromiß zunächst zugestanden, derGesellschaft siebenhunderteinundfünfzig Lire zu entnehmen, einesteils,um seine Einlagen wieder zu erhalten, andernteils, um die Miete derWerkstätte zu bezahlen. Den Ansprüchen des Ludovico standen dieKredite seines Schwiegersohnes gegenüber. Aus der Abrechnung folgtzunächst, daß in diese Gesellschaft offensichtlich auch die Arbeitskraftdes Sohnes Simon Beringer mit eingebracht worden war, der seit 1470Mitglied der Schusterzunft war, und der 1471 mit der hohen Mitgiftvon zweihundert Goldflorin die Tochter eines aus Palestrina stam-menden Pferdehändlers geheiratet hatte.139 Da Simon aber seit 1478„krank“ war (s.u.), war die gesamte Arbeit (in einer Anrechnungshöhevon hundert Lire) bei Giovanni liegengeblieben. Bei der Aufteilung der

136 ASF, NA 1743, fol. 408r. (Miete des podere); zur Vermietung des Wohnhauses1469 s. NA 16781, fol. 162r./v.

137 ASF, NA 4009, fol. 127v.; derselbe Bäcker wird auch als „quocus al chiassolino“bezeichnet (ASF, NA 4010, fol. 33v.).

138 ASF, NA 20286, 1478, fol. 32r.; ebd., 1479, fol. 70r.; ebd., fol. 243r. (22. November1484).

139 ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 16v.; ASF, NA 15956, fol. 62r.; NA 6213, fol. 256r.

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zu bezahlenden Gesamtmaterialschulden der Gesellschaft in Höhe vonungefähr fünftausend Lire (ungefähr tausend Goldflorin!) sollten aufLudovico 60% und auf Giovanni 40% entfallen. Alle anderen offe-nen Streitpunkte über die gemeinsame Geschäftsführung sollten unterVerweis auf das „ganze Haus“ („comune in chasa“) begraben wer-den.140

Tatsächlich ist es durchaus denkbar, daß der Schwiegersohn Gio-vanni di Giovanni nach diesem Datum bald nach Deutschland zurück-kehrte,141 während es Ludovico trotz wirtschaftlicher Schwierigkeitennoch bis mindestens 1487 in Florenz aushielt.142 Die Katastererklärungdes mittlerweile einundsechzigjährigen Beringer im Jahr 1480 sprichtklar von den „schlechten Zeiten“ („chattivi tempi“), die ihn und seinemittlerweile auf vierzehn Köpfe angewachsene Familie unter dasselbeDach zwangen. Aus dem Jahr 1483 stammt ein von Beringer gegeneinen florentinischen Gerber gewonnener Prozeß, der offensichtlich dasan Peringer verkaufte Leder anderen Großhändlern gestohlen hatte,143

doch nur ein Jahr später wurde er selbst zur Bezahlung einer nichtgeleisteten Schuld verurteilt.144

Trotz der Widernisse scheint eine schützende Hand über der FamilieBeringers gewaltet zu haben, was wohl mit einem Umstand zusam-menhängen mag, der nur aus dem Datum der „Krankheit“ von Ludo-vicos Sohn, Simone, zu erahnen ist, nämlich dem 26. April 1478.145

Dies war nämlich der Tag der Pazzi-Verschwörung, in der Lorenzo de’Medici selbst im Dom nur knapp einem Attentat entgangen war. Esist durchaus wahrscheinlich, daß Simone bei den sich daran anschlie-

140 „Item lodiamo, sententiamo e dichiariamo sia fine d’ongni chosa avessino avuto affare insieme per insino a dì primo di luglio 1480 per chagione della detta chonpagniadi bottecha ed abitatione ànno fatto insieme a comune in chasa dove sono habitati et admagiore cautela detti parti chondempniamo a ffinire l’uno l’altro et de converso a finegenerale fare, excepto delle sopradette cose che nel sopradettro lodo si contenghono.“(ASF, NA 20286, fol. 86v., der gesamte lodo fols. 82r./v., 85r.–87r.).

141 Als „ad presens in Burgo Sancti Laurentii de Florentia“ ist er am 20. Oktober1480 nachzuweisen (ASF, NA 11097, fol. 91r.), und noch 1483 mußte sich ein „maestroGiovanni di Giovanni de la Magna calzolaio“ vor der Mercanzia wegen Schulden fürRohleder rechtfertigen (ASF, Mercanzia 1518, fol. 176v.).

142 ASF, Monte comune o delle Graticole. Copie del catasto 86, fol. 774r.143 ASF, Otto di Guardia e Balia della Repubblica 64, fols. 15v., 177r.144 ASF, Mercanzia 7284, ad diem 23 decembris 1484.145 „Ò Simone mio figliuolo d’età 29 amalato, coè istato amalato da 26 d’aprile 1478

in qua, truovomelo adosso lui e lla donna con tre figliuoli, dua femmine e uno maschio,sanza utile nessuno.“ (ASF, Catasto 1016, II, fol. 377r.); Simone starb am 19. Juni 1485(ASF, Arte dei Medici e Speziali 246 (Libri dei Morti), fol. 102v.).

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ßenden Straßenkämpfen auf Seiten der Medici verwundet worden war.Solche popularen, nicht-regulären Milizen von „Gesellen und Lehrlin-gen“ („giovani et garzoni“) aus der unmittelbaren Nachbarschaft Berin-gers, der Gegend des „Canto della Macina“, sind nämlich aus die-sen Tagen bekannt.146 Hätte also die Familie im Gefolge dieses Kon-fliktes einen solchen—auch wirtschaftlichen—Verlust hingenommen,konnte sie sich womöglich der Dankbarkeit Lorenzo de’ Medicis sichersein.

Ludovicos anderer Sohn, Francesco, der bis weit in die 1490er Jahresein Handwerk als Schuster ausübte,147 fühlte sich wahrscheinlich nurmehr im eingeschränkten Sinn der Gruppe der deutschen Schuhma-cher zugehörig, trifft man ihn 1487 doch als Mitglied derselben „socie-tas Caritatis que coadunatur in ecclesia Sancti Basilii degl’Armini“ an,der auch Stefano di Giorgio (Klingenbrunner, s.o., S. 230) angehörte.148

Auch in diesem Fall hatten also nachbarschaftliche Beziehungen diealten landsmannschaftlichen Strukturen verdrängt.

c. Giovanni di Michele (Hans Zipser) und seine Nachkommen

Die Familie Hans Zipsers stellt in Bezug auf ihre Herkunft eine gewisseAusnahme unter den von Norden eingewanderten Schusterfamilienin Florenz dar, stammte sie doch ursprünglicherweise aus Alt-Lublau(Starà-Lubovna) aus der slowakischen Zips, einer in Florenz abwech-selnd der „Alamania Alta“ oder der „Sclavonia“ zugeschlagenen Land-schaft, die seit dem dreizehnten Jahrhundert zu den klassischen deut-schen Siedlungsgebieten im Osten (durch die „Zipser Sachsen“) gehör-te. Einen „Hans Tzyptzer“ treffen wir nicht nur als Mitglied der Bru-derschaft der deutschen Schuster in Rom,149 sondern wohl als „HansZipzer von Luoblaw“ (n. 14) auch unter den allerersten Mitgliedern derLiebfrauengesellschaft, sowie im Jahre 1444 als einen von deren „Vie-rern“ („der Zipser der unterpanksizer“).150 Daneben waren jedoch auch

146 Dale V. Kent, Francis William Kent: Two Vignettes of Florentine Society in theFifteenth Century. II. Lorenzo the Medici and the ‚Lads from the Canto della Macina‘,in: Rinascimento 23, 1983, S. 252–260; vgl. Henderson, Piety (wie Anm. III, 257),S. 433 f.

147 ASF, NA 5246, fol. 120r. (Miete eines Hauses bei der Porta a Faenza, 30. Oktober1497); im Jahre 1485 wurde ein Trödler dazu verurteilt, eine Schuld von 2 3/4 Goldflorinbei ihm zu bezahlen (ASF, Otto di Guardia e Balia della Repubblica 70, fol. 36r.).

148 ASF, NA 9872, fols. 123v.–124r.149 Maas (wie Anm. I, 257), S. 142.150 Paoli (wie Anm. II, 164), S. 461.

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andere „Zipser“ Mitglieder der Liebfrauengesellschaft, so ein „Steffen“(n. 28), ein „Michel“ (n. 29), ein „Hans Meißner von Zyps“ (n. 73) undein „Gregorio Zipzer“ (n. 231).

Hans Zipsers Werkstätte lag zunächst ab November 1452 im zen-tralen Popolo von Santa Maria del Fiore gegenüber dem Bischofspa-last.151 Im Kataster des Jahres 1458 wurde er dort als „Giovanni diMichele Ischiavo chalzolaio dirinpetto al veschovado“ mit seiner schonsehr zahlreichen Familie veranlagt.152 Offenbar war also seine ethni-sche Zugehörigkeit zu den „Deutschen“ oder „Slawen“ den Florenti-nern nicht klar. 1458 zählte er bereits vierundfünfzig Jahre und hattemit seiner sechsundreißigjährigen Frau „Mona Dovizia“ acht Kinderim Alter zwischen zwei und zwanzig Jahren. Außer seiner „bottegha“(mit nur wenig Handelsware) nannte er einen Weinberg in Montebuonisein Eigen, der ihm jährlich zwanzig Fässer Wein einbrachte. Besondersauffällig in seiner Steuererklärung war jedoch die Gegenüberstellungseiner Schulden und seiner Kredite. Während die ihm geschuldetenBeträge mit wenigen Ausnahmen kaum einmal zehn Lire überschrit-ten, war die Liste seiner Gläubiger weitaus umfangreicher. In fünf-zehn Positionen wurden dort Gesamtschulden von ungefähr 1166 LireSchulden (oder fast zweihundertdreißig Goldflorin) summiert, die fastalle von den Ausgaben für Rohleder bzw. gegerbtes Leder herrührten,darunter auch hundertdreiundzwanzig Lire an die Großhändler Fran-cesco und Carlo Cambini.153 Wie weiter ausgeführt wurde, hatte Zipserdeswegen bereits einen Schuldprozeß vor dem Gericht der „Mercan-zia“ durchstehen müssen, in dem er dazu verurteilt worden war, jähr-lich seinen Gläubigern ein Sechstel der Teilschulden zurückzuzahlen.154

Offensichtlich hatten dem Gericht gewisse Anhaltspunkte vorgelegen,

151 ASF, NA 4816, fol. 208r.: darin wird er allerdings als Bewohner des Popolo vonSan Michele Bisdomini, d.h. in der Gegend um die Via de’ Servi bezeichnet (vgl. auchASF, NA 1879, ad diem 14 aprilis 1452). Dort wohnte er seit ca. 1447 (vgl. ASF, Catasto675, fol. 618r.; Catasto 712, fol. 52r.).

152 ASF, Catasto 826, fols. 869r.–869bisr.; der Mietvertrag seines Weinberges in Mon-tebuoni in NA 6205, fols. 46v.–47r. (5. Juni 1456).

153 Vgl. zu deren Gesellschaft Sergio Tognetti: Aspetti del commercio internazionaledel cuoio nel XV secolo: il mercato pisano nella documentazione del banco Cambinidi Firenze, in: Il cuoio e le pelli (wie Anm. V, 19), S. 17–50.

154 ASF, Catasto 826, fol. 869v.: „E detti chreditori di sopra do loro ogni anno ilsesto per sentenza data alla Merchatantia.“ Die Oberhoheit der „Mercanzia“ galt fürsämtliche Gerichtsberufungen gegen Angehörige der Schusterzunft, vgl. ASF, Arte deiCalzolai 1, fol. 28r./v. („Che nessuno di decta arte si possi querelare overo ricorrere senon a Sei della Mercatantia“).

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die auf eine partielle langsame Rückerstattung hoffen ließen. Wie imFalle Beringers könnte allerdings auch eine „schützende Hand“ überZipsers kinderreicher Familie gewaltet haben. Daß seine wirtschaftli-che Situation noch später keineswegs rosig war, zeigte sich noch 1475,als er einen deutschen Ledergerber wegen einer geringfügigen Schuld(zwei Goldflorin) in das Gefängnis werfen ließ, den „magister IohannesCorradi coiarius“.155 Die Mitgift seiner Frau, der Tochter eines aus SanGodenzo stammenden Schusters, erhielt Zipser erst kurz vor seinemeigenen Tod 1477 in Höhe von fündundsechzig Goldflorin.156 Trotzdemwies im selben Jahr sein Sohn Angelo im Namen seiner Geschwisterdas väterliche, von Schulden belastete, Erbe zurück.157

Besonders der Kinderreichtum von vier in Florenz verheiratetenTöchtern und fünf Söhnen zeichnete die Familie Hans Zipsers aus.Die ältesten zwei Töchter Fiammetta und Girolama wurden am sel-ben Tag im Kreuzgang von San Lorenzo an einen deutschen Gastwirtund an einen Bäcker verheiratet (19. Oktober 1466).158 Erst die dritteTochter Antonia heiratete fünf Jahre später einen anderen oberdeut-schen Schuster, „Andreas Iacobi Petri de Almania de Danza calzola-rius“,159 der sicherlich mit dem in der Liebfrauengesellschaft genann-ten „Andrea Grunnenberg von Dancz“ (nn. 374, 428) zu identifizie-ren ist. Die Höhe ihrer Mitgift betrug sechzig Goldflorin und wurde1473 von dem ebenfalls aus der „sächsischen“ Zips stammenden, unge-fähr siebenundfünfzigjährigen „Georgius Andree Michaelis calzolariusde Saxo de Almania populi Sancti Fridiani de Florentia“, wohl demschon genannten „Gregorio Zipzer“ (n. 232), festgesetzt.160 Der Bräuti-

155 ASF, Soprastanti alle Stinche 103, fol. 43r.156 ASF, NA 322, fols. 91v.–92r. (der Bruder der Braut, „Iohannes quondam Pieri Cle-

mentis calzolarius populi Sancti Laurentii“, war ebenfalls Schuster, vgl. ASF, NA 321,fol. 47r.; NA 2609, fol. 181r.: „alla Macciana“). Zum Konflikt über die Rückerstattungder Mitgift nach Zipsers Tod vgl. ASF, NA 5290, fols. 341v., 353r., 356r., 410r.

157 ASF, NA 5291, fol. 356r. (vgl. fols. 289r.; 353r.).158 ASF, NA 3030, fols. 161r./v.; 162r./v.159 ASF, NA 13079, fol. 26r./v.; das Paar bezog daraufhin 1472 ein Stockwerk in der

Via dell’Ariento (NA 7306, fol. 73r.); im Jahr 1474 war Andreas bei der Hochzeit einesanderen deutschen Schusters präsent (ASF, NA 13469, fol. 320v.).

160 ASF, NA 13079, fol. 32v.; bei seiner eigenen—wohl zweiten—Heirat mit deraus „Rußland“ stammenden Witwe eines Koblenzers wurde dieser „Schiedsrichter“1468 als „Georgius olim Andree Michaelis de Lubiana aluctarius“ bezeichnet (ASF,NA 20249, fol. 256r.; 16205, fols. 6v.–7r.), womit wohl eher Lublau als das slowenischeLaibach gemeint war; in einer Zahlung an seine Frau 1477 wurde er hingegen „Giorgiodi Andrea di Michele dal Sasso della Magnia“ genannt (ASF, Ospedale di San Matteo188, fol. 91r.); seine erste Katastererklärung als 65jähriger stammt aus dem Jahr 1480

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gam Andreas Grunenberg, der zwischen 1471 und 1473 auch als Mit-glied der St. Barbarabruderschaft erwähnt wurde, verheiratete sichaber im Jahre 1480 erneut in zweiter Ehe,161 und wurde 1502 als einesder letzten noch lebenden Mitglieder der deutschen Schusterbruder-schaft erwähnt.162 Die jüngste im Kataster des Jahres 1458 erwähnteTochter Hans Zipsers namens Victoria wurde wohl unmittelbar nachihres Vater Tod im Jahre 1477 an einen aus Split stammenden Schuster-gesellen verheiratet; die Mitgift wurde bereits von Zipsers Sohn Angeloim Popolo von Santa Maria Nipoticosa bezahlt.163

Seit 1461 hatte Hans Zipser zusammen mit seinen beiden SöhnenBattista und Angelo ein Haus mit einer Werkstätte in der von den deut-schen Schustern bevorzugten Straße, dem Borgo San Lorenzo, gemie-tet.164 Genau wie seine deutschen Kollegen, agierte auch er häufig alsMittelsmann für seine Landsleute, so beispielsweise als Zeuge bei Miet-verträgen 1464 und 1474.165 Nach dem wahrscheinlichen Tod oder derAbreise des Sohnes Battista (nach 1465) scheint von den vier über-lebenden männlichen Nachkommen (Angelo, Francesco, Matteo undNiccolò) nur Angelo in die beruflichen Fußstapfen seines Vaters getre-ten zu sein, wurde er doch schon 1470 als einziger der Brüder in dieSchusterzunft aufgenommen.166 Bereits zum Zeitpunkt des Todes HansZipsers um 1477 war er als selbständiger Schuster in einem anderenPopolo wirksam und neun Jahre darauf mietete er als „Meister“ einegroße Schusterwerkstatt an einer Ecke des zentralen „Mercato Vec-

(ASF, Catasto 1000, fol. 29r.). Seine ebenfalls schon früh verwitwete Tochter Paulaverheiratete sich im Jahr 1478 neu (ASF, NA 6082, fols. 49v., 58v., 59r.).

161 ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII, fols. 47r.(„Andrea van Gronenberch calzolaio“), 53v., 56r. („Andrea calzolaio da Monteverde“);zur zweiten Ehe: ASF, NA 6083, fols. 8v., 9r./v. (er wohnte nunmehr in der Via delCocomero (heute: Via Ricasoli), obwohl er noch 1478 im Popolo von Santa Luciad’Ognissanti ein halbes Haus gemietet hatte); vgl. zu einer Schuld im Jahre 1479 auchNA 10085, fol. 367v.

162 Paoli (wie Anm. II, 164), S. 473.163 ASF, NA 1971, III, ad diem 13 februarii 1476(7); NA 16129, fol. 142r./v.; der

Bräutigam hieß „Michael Georgii de Spalatro laborator artis calzolarii“ und warwahrscheinlich identisch mit „Michael olim Georgii de Schiavonia seu de Dalmatiaaluctarius“, der schon 1464 erwähnt wurde (ASF, NA 1793, fol. 66r.; vgl. auch eineProkura: ASF, NA 3033, ad diem 18 aprilis 1474).

164 ASF, NA 16778, fol. 233r./v.165 ASF, NA 16779, fol. 194r./v.; NA 10084, fol. 348r.166 Letzte Erwähnung des (Giovanni) Battista anläßlich eines Privatvertrages mit zwei

florentinischen Bürgern: ASF, NA 234, fol. 77v.; zu Angelo vgl. ASF, Arte dei Calzolai4, fol. 16v.; zu seiner Ehefrau NA 5291, fol. 289r. (1477).

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chio“ („Canto del Giglio“).167 Seine Distanz zur Welt der deutschenSchuster drückte er somit auch räumlich aus.

Der Umstand, daß in allen drei bisher behandelten Fällen deutscherSchuhmachermeister jeweils der älteste Sohn das gleiche Handwerkergriff und meist wohl auch das Arbeitskapital des Vaters erbte, ist gera-dezu typisch für die Ökonomie des „ganzen Hauses“. Es scheint gera-dezu, als ob der in den florentinischen Quellen für deutsche Schuh-macher (höchst selten!) bemühte Meister-Titel genau diese Arbeits-organisation ausdrücken sollte. Unter den deutschen Immigranten inFlorenz, wie beispielsweise unter den Woll- und Leinenwebern, aberauch selbst unter den Mitgliedern der Liebfrauengesellschaft, stel-len diese Fälle jedoch Ausnahmen dar. In einem zugespitzten Sinnließe sich formulieren, daß das „patrimoniale“ Wirtschaftsmodell dembruderschaftlich-gemeinsamen Wirtschaften (das in den 1430er Jahrenvor allem in Hinsicht auf die Gerberei bestand), entgegengesetzt war.Die spätestens in zweiter Generation einsetzende „Entfremdung“ zwi-schen den Nachkommen deutscher Schustermeister und der Liebfrau-engesellschaft könnte also nicht nur mit einem nicht mehr anerkann-ten Autoritätsanspruch der Bruderschaft, sondern auch mit wirtschaft-lichen Motiven zusammenhängen.

4. Der Sprung in die Selbständigkeit

Ein konstantes „Strukturproblem“ der Bruderschaft der deutschenSchuster in Florenz, der Liebfrauengesellschaft, lag, wenn man so will,im latenten Antagonismus der beiden Gruppen der Meister und derGesellen. Letztere mochten zwar bei der Arbeitssuche von den Meis-tern unterstützt werden, direkt unterkommen konnten sie schon auf-grund ihrer großen Zahl bei ihnen nicht. Naturgemäß war aus die-sem Grund die Bindung der Schuhmachergesellen an ihre florenti-nischen Meister mindestens ebenso eng, wenn nicht enger, wie diean ihre Landsleute. Eines der wenigen in notariellen Akten festgehal-tenen Beispiele kollektiven Handelns deutscher Schustergesellen magdies veranschaulichen. Nicht weniger als sechs deutsche Flickschuster(„cerdones“) und ein deutscher Koch, die vorübergehend im zentralenPopolo von Santo Bartolo del Corso um Orsanmichele wohnten, gaben

167 ASF, NA 1847, fol. 205r./v.

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im Sommer 1448 geschlossen eine Stimme ab, um bei der Rektoren-wahl ihrer Pfarrkirche mitzuwirken. Sieht man sich den ganzen Her-gang jedoch etwas genauer an, wird wahrscheinlich, daß sie hierzu—möglicherweise durch Vergünstigungen oder Bezahlung—durch ihreflorentinischen Schuhmachermeister aus der Familie Ciardi bewogenworden waren.168

Viele deutsche Schustergesellen arbeiteten bei florentinischen Meis-tern, ohne sich jemals selbständig machen zu können. Da sie billigeArbeitskräfte waren, wurden sie manchmal von den Meistern für sehrbegrenzte Zeiräume („a tempo“) eingestellt, ohne selbst die Möglichkeitzu erhalten, anschließend eine Werkstätte zu gründen. So beschäftigtebeispielsweise der aus Marradi stammende Schustermeister Benedettodi Cenni in seiner Werkstatt bei Orsanmichele wiederholt deutscheGesellen wie etwa „Cristofano di Giovanni“ und „Stefano d’Arrigo“(1440).169

Manchmal gelang der Sprung in die Selbständigkeit jedoch trotz-dem. Dies war der Fall bei „Michele di Stefano“, der möglicherweisemit dem „Michel Zipzer“ der Liebfrauengesellschaft (n. 29) zu iden-tifizieren ist, da er abwechselnd als Deutscher oder Ungar bezeichnetwurde. Das erste Mal begegnet er in der 1450er Jahren, als er noch alsunselbständiger Flickschustergeselle ein Haus vermietete.170 Spätestensseit 1460 hatte er jedoch seine eigene Werkstätte, die er vom Spital SanMatteo gemietet hatte, und deren Miete er durch die Anlieferung leich-ter Schuhe („scarpette“) bezahlte.171 Im November 1465 gelang ihm derSprung in die Straße, in der sich die meisten deutschen Schuster kon-zentrierten, den Borgo San Lorenzo. Dort mietete er direkt neben Ste-fano di Giorgio Klingenbrunner ein Haus mit einer zugehörigen Werk-stätte für die hohe Jahresmiete von dreißig Goldflorin,172 doch kam esum das Zustandekommen dieses Mietvertrages sogleich zu einem Kon-flikt vor der „Mercanzia“.173 Offensichtlich war darüber hinaus dieserSchritt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verhängnisvoll. Bereits

168 ASF, NA 2556, fols. 29v.–32r.; NA 19073, fols. 94v.–96r. Keiner der dort genanntendeutschen Schuster ist in anderen florentinischen Quellen nachzuweisen; zumindest bei„Zacherias Iohannis“ läßt sich vermuten, daß er mit dem Mitglied der Liebfrauenge-sellschaft „Zaccharias Han“ (n. 35) identisch war.

169 Archivio dell’Ospedale degli Innocenti, Firenze, 11109 (alte ser. III, 10), fol. 201v.170 ASF, NA 9170, fol. 186r. („Michael Stefani de Alamania laborans in apotecha

Chechi Nerii cerdonis in Orto Sancti Michaellis“, 1456).171 ASF, Spedale di San Matteo 186, fols. 21v., 32r./v.; 47r.; 127r.; 133r.; 135r.; 175v.172 ASF, Catasto 923, fol. 418r.173 ASF, Mercanzia 1441, fol. 108r./v.; 1442, fols. 269v./270r.

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im Jahre 1467 summierten sich die Gesamtschulden des Michele bei elfGläubigern, darunter Leder-, Woll- und Leinenhändlern, auf 2200 Lire(umgerechnet weit mehr als vierhundert Goldflorin). Dem stand einEigenkapital, eingerechnet aller Kredite, von gerade vierhundert Liregegenüber. Dem drohenden Untergang konnte er nur mehr durch dieVerpflichtung entgehen, von nun an jedem seiner Gläubiger 8, 3% derGesamtsumme jährlich zurückzuzahlen.174 Zwar garantierte er noch imAugust 1470 für einen anderen Deutschen mit eigenem Kapital undnoch 1472 findet man ihn mit einem Partner in einen Schuldprozeßverwickelt, doch bald darauf dürfte er als Bankrotteur die Stadt verlas-sen haben.175

Ein nicht zu unterschätzendes Problem der deutschen Schuhmacher-meister, die eine eigene Werkstätte in Florenz eröffnen wollten, wardas der Führung eines Rechnungsbuches. Dieses war besonders für denWarenverkehr mit den Lederhändlern und Gerbern von der Schuster-zunft vorgeschrieben. Wer Analphabet war, sollte es von jemand ande-rem führen lassen („e chi no’ sa scrivere in su detto libro segniato facciiscrive(re) ad altri“).176 Wahrscheinlich führten außer Ludwig Beringernoch eine ganze Reihe deutscher Schuhmachermeister solche Rech-nungsbücher. So läßt sich aus den Akten der „Arte della Lana“ derFall des Schusters „Iachopus Iohannis de Alamanea calzolarius a’ Tor-naquinci“ heranziehen, der 1456 in zwei Schuldprozessen gegen deut-sche Wollweber einmal eine von einem dritten Deutschen verfaßteSchuldverschreibung vorwies („quandam scripttam unius semifolei“),und zum anderen sein eigenes, offensichtlich wenig ansehnliches undauch nicht näher bezeichnetes, auf Deutsch geführtes, Rechnungsbuch(„quoddam eius quaternunculum longum nuncupatum ‚Credenza‘ sinesignio et titulo, in quo patet c. 61 infrascriptta scripttura scriptta intedescho manu propria dicti Iacopi“).177 In einer häufig bargeldlosen,auf Kredit und dem Naturalienhandel beruhenden Wirtschaft, war dasRechnungsbuch der einzige stichhaltige, vor Gericht anerkannte Beweiseiner von einem Handwerker erbrachten Leistung. Für den amerika-nischen Wirtschaftshistoriker Richard Goldthwaite gehört deshalb derin der Toskana verbreitete Handwerkeralphabetismus zur „Vorberei-

174 ASF, NA 19085, fols. 177r./v.; 179r.; 183v.; 184r.; Erwähnungen seiner Schuldenauch in Mercanzia 7218, ad diem 30 augusti 1470; Mercanzia 1466, ad diem 2 octobris1470; Mercanzia 7224, fols. 16v.–17r.

175 ASF, NA 16828, fol. 44r./v.; Mercanzia 310, fol. 13v.176 ASF, Arte dei Calzolai 1, fol. 23r.177 ASF, Arte della Lana 201, fols. 126r., 140r.

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tung auf den kapitalistischen Markt“; ähnlich wie die Schuster schrie-ben auch noch eine ganze Reihe anderer florentinischer Zunftstatutendas Führen von Rechnungsbüchern vor.178 Allerdings war eine großeAnzahl der deutschen Schuhmacher des Lesens und Schreibens nichtkundig. Dies führte nicht selten zur Annahme italienischer „Gesellen“,denen dann auch die Kontabilität übertragen wurde.

Ein geradezu typischer Fall hierfür ist der des aus dem ungarischen,an die Zips angrenzenden Kaschau stammenden „Benedetto di Guas-parre di Ungheria“ (oder „Benedetto von Cassaw“ in der Liebfrauen-gesellschaft, n. 258). Dieser hatte erstmals im Februar 1457 eine Schus-terwerkstätte im Borgo San Lorenzo gemietet, die er schon wenigeMonate später, im August, gegen eine andere „bottegha“ in derselbenStraße eintauschte.179 Das wirtschaftliche Glück war ihm nicht hold,weshalb er im florentinischen Kataster des Jahres 1458 unter den bank-rotten Schuhmachern geführt wurde, die nach Rom weitergewandertwaren.180 Trotzdem findet man ihn bereits 1460 und 1463 wieder in sei-nem alten Popolo von San Lorenzo.181 Offenkundig hatte er sich nunmit einem aus dem Friaul stammenden Schuster zusammengeschlos-sen („Blaxius Nicolai calzolarius de Udine“), der zugleich auch seinGeselle war und dem er im Januar 1464 versprach, ihn nicht wegeneiner Schuld von sechzig Lire pfänden zu lassen.182 Diese Abmachungwar wohl deshalb notwendig, weil noch höhere Schulden die Gesell-schaft der beiden bedrückten, die auch prompt im Sommer desselbenJahres eingefordert wurden.

Im Juli 1464 wurde Benedetto von einem florentinischen Bankierwegen einer Schuld von vierzig Lire vor das Gericht der „Mercan-zia“ geladen,183 und wenig später auch von einem Kaufmann wegeneiner Schuld von mindestens hundertzehn Lire, der sich auf das Rech-

178 Richard A. Goldthwaite: La cultura economica dell’artigiano, in: Arti fiorentine(wie Anm. IV, 64), S. 57–75, S. 64ff.; vgl. Alessandro Guidotti: Per una definizione (edun censimento) di una tipologia di fonte archivistica: il „Libro di bottega“, in: Studiin onore di Arnaldo d’Addario, hrsg. v. Luigi Borgia, Francesco de Luca, Paolo Viti,Raffaela Maria Zaccaria, 5 B.de, Lecce 1995, Bd. 1, S. 145–164.

179 ASF, NA 14196, fols. 154v.; 195r.180 „Benedeto di Ghuaspare tedesscho halzolaio et ogi falito, a Roma“ (ASF, Catasto

795, fol. 635r.); „Benedetto di Ghuasparre della Mangnia ista a Roma, n’è fallito“(Catasto 822, fol. 640r.).

181 Als Zeuge erwähnt: ASF, NA 16778, fols. 97r., 526r.182 ASF, NA 13140, fol. 119v.; noch im September 1463 hatte er denselben wegen

einer Schuld von 25 Lire vor der „Mercanzia“ verklagt, ASF, Mercanzia 295, fol. 247v.183 ASF, Mercanzia 1434, fol. 116r.

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nungsbuch des Benedetto („Ricordanze del decto Benedecto segnatoC, c. 9“) berief.184 Angesichts des von der „Mercanzia“ ausgeübtenDruckes konnte nun Benedetto auf diese Forderungen nur noch mitder Verhaftung seines eigenen Gesellen drohen, der offensichtlich auchdie Buchführung der Werkstätte übernommen hatte.185 Aus einer weite-ren Schuldforderung eines „linaiuolo“ gegenüber den beiden aus demMärz 1465 wird klar, daß Biagio, der für seinen Meister bei diesemKredit sogar als Garant („mallevadore“) bereitgestanden hatte, mögli-cherweise die Stadt verlassen hatte, wurde sein Name zur Vorladungdoch an all den Plätzen ausgerufen, wo sich die Fremden ohne fes-ten Wohnsitz aufhielten („alla piazza et porta del palagio di decta uni-versità et luoghi publici dove stano i forestieri et chi non à propria ocondocta casa in quello di Firenze“).186 Noch einige Monate später wie-derholte auch Benedetto di Guasparre seinen Antrag, seinen einstigenGeschäftspartner/Gesellen fangen und einsperren zu lassen (9. Septem-ber 1465).187

So fragmentarisch solche Notizen bleiben, so ist doch offensicht-lich, daß sich die ausländischen Meister wahrscheinlich häufiger desGeschäftswissens italienischer Gesellen bedienen mußten, um eineWerkstatt zu betreiben. Denn selbst beim „Schuldenmachen“ war manauf die Schrifttätigkeit angewiesen. Möglicherweise konnte genau hierder Unterschied zwischen einem schon nach vier Jahren bankrottenSchuster wie dem Konstanzer „Guasparre di Corrado“ (s.o., Anm. III,117) und einem Ludwig Beringer oder Hans Zipser liegen, die trotzihrer gewaltigen Schulden dank ihrer Buchführung über mehrere Jahr-zehnte ihr Handwerk ausüben konnten.

Mehrere deutsche Schuhmacher bezogen auf dem Höhepunkt derdeutschen Handwerkerimmigration, in den Jahren vor 1458, ihr Ledervon einem florentinischen Schuster namens Giuliano di Piero Cassi,der es seinerseits von den Großhändlern auf Kredit erworben hatte.Die im Kataster des Jahres 1458 angegebenen verschiedenen Schuld-summen verdeutlichen, daß eine feste Regel, ab welcher Schulden-höhe ein Handwerker als Bankrotteur zur Weiterwanderung gezwun-gen wurde, nicht gegeben werden kann: „Lodovicho di Nicholò della

184 ASF, Mercanzia 1434, fols. 460v.–461r.185 ASF, Mercanzia 1435, fol. 140r./v. („Biagio di Nicolao d’Andrea lavorante nell’arte

del calzolaio (…) per adrieto discepolo et factore“ hatte nur noch eine Schuld von 24Lire).

186 ASF, Mercanzia, 1436, fol. 570r.187 ASF, Mercanzia 1440, fol. 129v.

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Mangnia“, der nach Siena weitergezogen war, hatte Schulden in Höhevon vierhundert Lire, „Iachopo di Giovanni tedescho chalzolaio fal-lito“ in Höhe von hundertzwanzig Lire, sowie der angeblich nachRom entschwundene Benedetto di Guasparre in Höhe von achtund-fünfzig Lire. Ein weiterer nach Siena gewanderter Schuster schul-dete zweihundertsechzig Lire („Nicholò di Giovanni tedescho chal-zolaio fallito ista a Siena“), doch die höchste Summe wurde voneinem Vater mit seinem Sohn geschuldet, die der Wanderdrang ent-lang der Frankenstraße noch weiter südlich und fast bis nach Romgetrieben hatte, über fast zwölfhundert Lire („Simone di Piero dellaMangnia e Piero suo figliuolo chalzolai falliti e stanno a Aqquapen-dente“).188

Kaum mehr überraschen kann, daß all diese fünf Schuster vor 1458ihre Werkstätte im Borgo San Lorenzo oder der gleichnamigen Piazzabesaßen, was auch im wirtschaftlichen „Nahverkehr“ erneut das Prin-zip der Nachbarschaft veranschaulicht. Die unterschiedlichen Schuld-summen ergaben sich vermutlich aus der Dauer ihrer weitgehend aufKredit beruhenden Geschäftstätigkeit. Nimmt man das Jahr ihrer Ein-tragung als Meister in die florentinische Schusterzunft als das Datum,an dem sie sich selbständig machten, wird dies klar: „Simone di Pierodella Magna in Borgho San Lorenzo“ wurde am 22. Juli 1450 immatri-kuliert (und sein Sohn Piero drei Jahre später), „Lodovicho di Nicholòdella Magna in Borgho San Lorenzo“ am 10. Mai 1452 und „Nicholò diGiovanni della Magna Alta, popolo di Sancto Lorenzo“ am 2. August1452.189 Nur der Schuster „Iacobo di Giovanni della Magna“, der eben-falls im Borgo San Lorenzo arbeitete, scheint eine etwas längere Kar-riere in Florenz gehabt zu haben, hatte er doch 1448 seine Junggesel-lenhabe für achtzig Lire an einen anderen deutschen Schuster verkauftund zwei Jahre später (als Bewohner des Popolo S. Lucia d’Ognissanti)und in Gegenwart Georg Klingenbrunners und des Michele di Iacopoda Trento eine Florentinerin, Simona Gori, geheiratet.190 Seit 1457wohnte er bei San Lorenzo in der Via Chiara,191 doch kurz darauffallierte auch er: im Jahr 1458 stand er bei zwei weiteren Händlern

188 ASF, Catasto 822, fols. 638r.–641v.189 ASF, Arte dei Calzolai 4, fol. 14r.; Niccolò di Giovannis „bottegha“ war seit

1456 in der Piazza San Lorenzo (ASF, NA 4818, fol. 246v.(der Garant war AndreasKlingenbrunner)).

190 ASF, NA 14415, fol. 21r./v.; NA 316, fol. 171r.191 ASF, NA 3023, fol. 272r./v.

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mit Summen von zwanzig Lire,192 fast zweihundert Lire,193 und bei denPazzi mit zwanzig Florin für Lammfelle in der Kreide.194

Spätestens 1478 geriet der Fluß wandernder Gesellen ins Stocken:der bewaffnete Konflikt mit Papst Sixtus IV. nach der Pazziverschwö-rung und das Ausbreiten der Pest führte zu einer äußerst strengenHandhabung des Ausstellung von Passierscheinen innerhalb der Stadt-mauern durch die „Otto della Guardia e Balia“, die diesen seit dem1. Juli 1478 mit mindestens sieben von acht Stimmen zustimmen muß-ten.195 Auch die deutschen Schustergesellen wurden von den verstärk-ten Sicherheitsvorschriften getroffen. Im November 1479 wurden alleFremde, die in der Stadt keinen gültigen Arbeits- oder Soldvertragvorweisen konnten, aus den Stadtmauern verwiesen.196 Erst am 22.März 1480, während des sich anbahnenden Friedensschlusses mit demPapst, wurden die florentinischen Stadttore wieder wie gewohnt geöff-net; gleichzeitig wurden jedoch vorübergehend die florentinischen Bru-derschaften geschlossen.197

Wahrscheinlich waren diese Beschränkungen der Hauptgrund, war-um die Liebfrauengesellschaft zwischen 1478 und 1482 in ihre letzteaktive Phase trat und danach keine Matrikeleintragungen mehr vor-genommen wurden. Ein weiterer Grund dürfte noch darin zu suchensein, daß nun einige florentinische Großhändlerfirmen—wie etwa dieCambini—in Krisen gerieten oder gar fallierten, was auch den preis-werten, gegen Kredit gewährten Vertrieb importierter Lederhäute ein-schränkte. Für Schustergesellen, die noch einen Arbeitsvertrag in Flo-renz ergatterten, konnten sich nun allerdings durchaus vorteilhafteArbeitsverhältnisse bieten. Sah beispielsweise im Jahr 1468 das schonsehr günstige fünfjährige Gesellenverhältnis des Sohnes eines nieder-deutschen Wollwebers bei dem „Rinaldus olim Gilii alterius Gilii de

192 Der Kreditor war Chorso di Nicholò d’Aringho Chorsi chalzolaio (ASF, Catasto794, fol. 47r.).

193 Der Kreditor war Lenzone d’Antonio di Lenzone ghaligaio (ASF, Catasto 814,fol. 513r.).

194 ASF, Catasto 828, fol. 559r.195 ASF, Otto di Guardia e Balia della Repubblica 48, fol. 28r.196 ASF, Otto di Guardia e Balia della Repubblica 54, fol. 17r. („bannum quod foren-

ses disgombrent“); Otto di Guardia e Balia 221, fol. 22r. Die verschiedenen Veröffentli-chungen, die den Zufluß aller „zweifelhaften“ Zuwanderer nach 1479 regelten, findensich in demselben Band Otto di Guardia e Balia 221.

197 Landucci (wie Anm. IV, 106), S. 34; zu der Schließung vgl. Ludovica Sebregondi:Tre confraternite fiorentine. Santa Maria della Pietà detta ‚Buca‘ di San Girolamo, SanFilippo Benizi, San Francesco Poverino, Firenze 1991, S. 67.

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Fiandra alutarius“ in der Via della Vigna Nuova vor, daß dem Gesellenim ersten Jahr zwei und (bei einer progressiven Staffelung) im letztenJahr neun Goldflorin zu bezahlen waren,198 so stiegen diese Gehälternoch in den 1480er Jahren. Der offensichtlich deutschstämmige Schuh-machergeselle „Franciscus Iohannis“ sollte 1483 in einem Jahr sechzehnFlorin bzw. gemäß seinem neuen Vertrag vierundfünfzig Lire verdie-nen,199 und ein Dreijahreslohn für Gesellen von sechsundzwanzig bisdreißig Florin war in diesen Jahren keine Ausnahme.200

Den frisch aus Deutschland zugewanderten Schuhmachergesellenwar nun allerdings auch eine starke Konkurrenz in „zweiter Genera-tion“ erwachsen, durch die Söhne der in Florenz arbeitenden deut-schen Wollweber. Hierfür ließen sich eine ganze Reihe von Beispie-len anführen. Gegen die Immigranten der ersten Generation konn-ten diese immerhin Sprachkenntnisse und meistens wohl auch Schreib-und Rechenfähigkeiten ins Feld führen. Auch dies könnte ein ausschlag-gebender Faktor dafür gewesen sein, daß die Wanderungen der nordi-schen Gesellen nach Florenz gegen Ende des fünfzehnten Jahrhundertsabnahmen.

5. Wanderverhalten und territoriale Vernetzung

Manche der in der Liebfrauengesellschaft erwähnten Namen deutscherHandwerker lassen sich auch in anderen italienischen Städten nach-weisen, was gleichermaßen das individuelle Wanderverhalten als auchdie personale Vernetzung der Bruderschaften untereinander belegt.Selbst wenn bei Namensgleichheit nicht immer auch schon auf Ver-wandschaftsverhältnisse angenommen werden können,201 so überra-schen doch solche Übereinstimmungen. So waren etwa in der St. Anto-niusbruderschaft in Treviso ein „Jörg Frawndienst“ aus Graz (n. 167)Mitglied und in der Liebfrauengesellschaft ein „Thomas Frawendienst“(n. 476). Nur in wenigen Einzelfällen wie dem des „Marthin von Lod-

198 ASF, NA 16205, fol. 214r.; zu diesem Schuster vgl. ASF, Mercanzia 4443, fol. 307r.(1462); NA 13289, fol. 1r. (1468); Santa Maria Nuova (Deposito 1989), Contratti 17,fol. 103r. (1479: die Mitgift seiner Tochter betrug 250 Goldflorin).

199 ASF, NA 14454, fols. 33r.; 36v.200 ASF, NA 2609, ad diem 30 oct. 1474; NA 14454, fols. 35r., 37r.; vgl. aber auch

NA 5244, fol. 31r. (fünf Florin im ersten Jahr, 1491).201 Vgl. z.B. den Fall den Fall des Münchners „Hans Wolgemut“ (n. 103) in Treviso

und des „Tilman Wolgemut von Liß“ (n. 291) in der Liebfrauengesellschaft.

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denburg schoknecht“ (Treviso, um 1466, n. 305) läßt sich jedoch aucheine Mitgliedschaft in Florenz vermuten, wo er vielleicht einige Jahrezuvor als „Martin Attenberger von Lotenberg“ (vor 1459, n. 241) einge-schrieben wurde.

Nicht immer sind die Herkunftsangaben in diesen Matrikeln eindeu-tig. In einem allgemeinen Sinn muß hier auf die treffenden Ausfüh-rungen Wilfried Reininghaus’ zu seiner Edition der Basler Gesellenma-trikeln verwiesen werden, wo die Problematik der mehrdeutigen Orts-angaben beschrieben ist.202 Aufgrund dieser Schwierigkeit wird in derim Anhang folgenden Edition auf eine Identifizierung der verschiedeneOrte bzw. Regionen ganz verzichtet. Es ist jedoch offenkundig, daßviele der Mitglieder der Liebfrauengesellschaft aus den „neuen“ deut-schen Siedlungsgebieten im Osten stammten. Dies bestätigt aber wie-derum eine aus der modernen Migrationsforschung bekannte Erkennt-nis, daß nämlich horizontale Mobilität und „Migrationswilligkeit“ auchüber mehrere Generationen vererbbar waren. Verschiedene Florenti-ner Beispiele belegen, daß die Wanderschaft eines deutschen Schuhma-chers im Allgemeinen von Florenz aus in Richtung Süden fortgeführtwurde.

Der Zusammenhang zwischen der Liebfrauengesellschaft und derrömischen Bruderschaft der deutschen Schuster war aufgrund der lan-gen Anwesenheit der Kurie Papst Eugens IV. in Florenz sehr eng. Ausden von Maas publizierten Namen römischer Mitglieder lassen sichwomöglich mehrere auch in der Arnostadt identifizieren:203 Peter Sy-benburger („Peter Tomes von Sybenbuorgen“, n. 11), Hans von Din-kelspol („Hans von Inchelschpuheli“, n. 45), Nicolaus Misner („Nic-clos Meisner von Pyrn“, n. 6), Peter Ulrich von Coblentz („Peter vonKobelentz“, n. 337), Hans Wagner von Ulm („Hanß von Ulm“, n. 207),Hans von Heydelberck („Hans Bock von Heydelberck“, n. 53),204 NicoloSybenburger („Nicclos Lein von Sybenbuorgen“, n. 5), Hans von Eger(„Hans Czorler von Eger“, n. 450), Hans von Frankfort („Hennekin vonFranckfart“, n. 255), Hans Knobeloch („Hans Knobelouch“, n. 306),Wolfgank von Oesterich („Wolfganck von Osterich“, n. 457) und Tho-mas Unger („Thomas Ungher von der Leghenicz“, n. 101, 139). Im Fall

202 Quellen zur Geschichte der Handwerksgesellen im spätmittelalterlichen Basel,hrsg. v. Wilfried Reininghaus, Basel 1982 (Quellen und Forschungen zur Basler Ge-schichte, 10), S. 26–29.

203 Maas (wie Anm. I, 127), S. 141 f.204 Auch „Hans Schul von Haidelburg / Haidlwerk“ (nn. 490, 500) käme in Frage.

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des Hans Schutze war dieser nicht nur in Rom und Florenz Mitglied(„Hans Schucze Czimberg“, n. 262), sondern zumindest sein SohnKonrad („Kuntz, Hans Schutzen son“, n. 38) auch in der Liebfrau-engesellschaft. Auch einzelne römische Bruderschaftsmitglieder könnenzwar nicht in der Liebfrauengesellschaft, doch dafür in den notariellenAkten von Florenz nachgewiesen werden, wie etwa der holländischeSchuster „Arianus von Middelborch“.205

Die italienischen Bruderschaften deutscher Handwerker wirktennicht nur international, sondern auch im regionalen Bereich. Als„Hauptstadt“ der Toskana kam hier Florenz im fünfzehnten Jahrhun-dert eine zentrale Bedeutung zu. Die regionale Verteilung deutscherSchuhmacher in der Toskana scheint sich zwar relativ unabhängigvon einer wie auch immer gearteten „Regie“ der Liebfrauengesell-schaft entwickelt zu haben. Doch besaß man in Florenz einen Über-blick darüber, wo sich ein bestimmter, von dort abgewanderter Hand-werker anschließend niederließ, was ein gut funktionierendes Informa-tionssystem erkennen läßt. Schon das engere Umland der Kommunewar von deutschen Schuhmachern bevölkert, wie das nördlich gele-gene Mugello206 und das westlich gelegene, untere Arnotal.207 Zum Tes-tament des Meisters Brigoldus fand sich 1433 ein deutscher Schusteraus Peccioli nicht weit von Pisa ein (s.o., Anm. V, 37). Ähnliches ließesich sicher für das östlich gelegene Casentino und das obere Arnotalnachweisen; an den Grenzen zu den Marken fand man beispielsweisein den 1430er Jahren einen „magister Guaspar de Alamania calzola-rius“, der vom Podestà von Belforte verhaftet worden war.208 Und auchin der südlichen Toskana arbeiteten deutsche Schuhmachermeister, so

205 ASF, NA 20285, fol. 90r./v (1471); NA 3034, fols. 408r.–410v. (1476).206 Zum Testament des „Giovanni di Niccolò vocato Giovangrande calzolaio della

Magna Alta, habitante a Vicchio di Mugello“ (1460) vgl. ASF, NA 21436, fol. 104v.;derselbe arbeitete dort seit mindestens 1433 (ASF, Catasto 443, fol. 516v.), doch erst vonseinen Nachkommen wurden 1465 die Gesamtschulden für Lederlieferungen von 110Lire eingefordert (ASF, Mercanzia 1440, fol. 698v.; Mercanzia 7202, fol. 342r./v.). Zu„Lucas Georgii de Alamania calzolarius ad presens habitans in Burgo Sancti Laurentiide Mugello“ (1475) vgl. ASF, Atti di emancipazioni 9, fol. 218r.

207 Zu „Corradus olim Iohannis de Alamania calzolarius habitator alla Lastra“ (1488)vgl. ASF, Atti del Podestà 5338, fols. 207, 273. Im Jahr 1497 bezeugte die „d. Cha-terina mulier Nicholai Iohannis aluptarii de Alamania“ in Lastra a Signa die Ehr-barkeit des „magister Pierus olim Nicholai pollachus calzolarius“ in Ponte a Signa(ASF, Ufficiali di notte e conservatori dell’onestà dei monasteri, 31, fols. 11r., 73v–77r.).

208 ASF, NA 16120, fol. 6r./v.

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in Volterra ein „Arrigo di Ormanno calzolaio tedesco“, der Begrün-der der Familie Ormanni,209 und in San Gimignano ein „IohannesMichaelis de Colonia aluptarius“ (1481).210 Zumeist scheint es jedoch,daß diese Handwerker einzeln arbeiteten und der Nachfrage in kleine-ren Orten folgten; in Einzelfällen konnte es hierbei sogar zur kommu-nalen Besoldung solch „eingeladener“ Schuster kommen, wie das Bei-spiel Fucecchios zeigt. Bruderschaftsableger der Liebfrauengesellschaftkonnten sich aber nur in größeren Städten entwickeln, wo sich min-destens eine Handvoll deutscher Schuster einfanden (Pisa, Lucca undSiena).211

Drei Einzelfälle sollen aus dem florentinischen Einflußbereich kurzaufgegriffen werden, die alle gewisse Erkenntnisse zum Zusammen-halt und Berufsverständnis der deutschen Schuster erlauben. Das ersteBeispiel betrifft das auf halber Strecke zwischen Florenz und Sienaan der Frankenstraße gelegene Poggibonsi. Diese einst ghibellinischeStadt war nach mehrmaligen Zerstörungen im Spätmittelalter in denflorentinischen Contado inkorporiert worden, und wurde im fünfzehn-ten Jahrhundert geradezu zu einem Zentrum der europäischen Ein-wanderung. An anderer Stelle wurde das von 1428 aus Poggibonsistammende Testament eines deutschen Webers erwähnt (s.o., S. 176).Berühmt ist auch der kuriose Fall eines bigamistischen deutschen Lei-nenwebers aus dem Jahr 1471, der während seiner sechzehnjährigenBerufstätigkeit in Poggibonsi eine neue Familie gegründet hatte, bevorer von seiner ersten, tot geglaubten, Frau eingeholt wurde, die ihn nunzur Rückkehr zwingen wollte.212 Tatsächlich verstarb dieser „maestroPiero di Piero della Magnia abitante a Poggibonsi“ jedoch schon einJahr später, und hinterließ seiner Familie u.a. auch seine sieben Web-stühle.213

209 Enrico Fiumi: Volterra e San Gimignano nel medioevo. Raccolta di studi a curadi Giuliano Pinto, San Gimignano 1983, S. 199, 227, Anm. 199.

210 ASF, NA 9013, fols. 178–181, 183v. (freundlicher Hinweis Rolf Bagemihl).211 Zur Bruderschaft der deutschen „lavoranti calzolari“ in Siena, die 1461 durch

die vier „Arrigus Arrigi“, „Federicus Iohannis“, „Cristoforus Mazuola“ und „MattheusJohannis“ gegründet wurde, vgl. F. Bandini Piccolomini: Una corporazione di lavor-anti tedeschi in Siena nel secolo XV, in: Miscellanea Storica Senese 1, 1893, S. 215–217.

212 Lucrezia Tornabuoni: Lettere, hrsg. v. Patrizia Salvadori, Firenze 1993 (Isti-tuto Nazionale di Studi sul Rinascimento. Studi e Testi, 32 = Dalle biblioteche edagli archivi toscani, 2), S. 99 f.; vgl. Mazzi, Oltre l’orizzonte (wie Anm. Einl., 19),S. 47.

213 ASF, Magistrato dei Pupilli (Repubblica) 172, fols. 288r.–289v.; 174, fol. 48v.

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Kaum weniger aufschlußreich ist der Fall des aus Rothenburg stam-menden Schuhmachers „Federicus Iohannis“, der im Mai 1444 in Pog-gibonsi eine Einheimische heiratete.214 Da in Poggibonsi die deutsch-sprachige Minorität nicht gerade umfangreich war—wohl wenige Dut-zend Individuen—findet man Federico häufig im „berufsübergreifen-den“ Sinn als notariellen Zeugen für deutsche Weber. Bereits ausdem Jahr 1449 stammt sein—vielleicht wegen der Pest aufgesetztes—Testament, das er in Gegenwart drei deutscher Wollweber und einesAugustinermönches aufsetzte. Sein Begräbnis wählte er auf dem Fried-hof genau dieses Ordenskonventes, wo auch bereits seine Kinder begra-ben worden waren. Unter seinen Schuldnern erwähnte er einen weite-ren deutschen Schuster, „Iohannes Iohannis de Alamania dictus Bas-tone Verde“, der an genau demselben Tag in Poggibonsi ebenfalls sei-nen Letzten Willen verfaßte, in dem er über die einzelnen Regelungenhinaus noch verschiedene geistliche Stiftungen veranlaßte.215

Die florentinische Liebfrauengesellschaft wurde in beiden Testamen-ten nicht erwähnt, wie man auch die Namen der beiden Schuster inder Matrikel vergeblich sucht: wahrscheinlich gehörten sie ihr gar nichtan. Weder der Rothenburger noch der deutsche Schuster „Grünstock“konnten sich in Poggibonsi lange halten, mußte doch der erste bereitsim Jahr 1453 seinen Wohnsitz in die nähere Umgebung von Florenzverlegen („in populo Sancti Angeli de Lignaria prope Florentiam“), alser das mit seiner Frau bewohnte Haus in Poggibonsi verkaufte.216 Esist nicht ausgeschlossen, in ihm auch den gleichnamigen Schuster zusehen, der noch 1461 bei der Gründung der Sieneser Bruderschaft mit-wirkte.

Das zweite Beispiel zeigt darüber hinaus, wie sich deutsche Schus-ter in kleineren Orten, wo sie keine landsmannschaftlichen Bindungenvorfanden, doch erfolgreich mit den anderen „fremden“ Berufskolle-gen solidarisieren konnten. So wurde in Pescia in der Valdinievole imMai 1446 noch der Petition eines „Niccolaus Niccolai teutonicus cerdo“keine weitere Beachtung geschenkt, nach der der Gemeinderat einevon dem florentinischen Vikar ausgesprochene Geldstrafe für ungül-tig erklären sollte; erst als sich derselbe fast ein Jahr später mit zweianderen neu eingewanderten Schustern zusammengetan hatte, wurdeihrer Klage recht gegeben, daß sie alle drei eine zehnjährige Steu-

214 ASF, NA 5327, fol. 253r.215 ASF, NA 5330, fols. 109r.–110v.216 ASF, NA 5328, ad diem 21 septembris 1453.

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erfreiheit genossen und deshalb von dem Vikar nicht belangt werdenkonnten.217

Der letzte Fall betrifft einen in Arezzo über mehrere Jahre tätigen,womöglich aus Straßburg stammenden Ledergerber mit dem gleichenNamen, „maestro Niccolò di Niccolò tedesco“. Derselbe wurde am7. Dezember 1477 aufgrund der Petition des Podestà von Arezzo einerstes Mal für sechs Monate in das florentinische Gefängnis, die „Stin-che“, geworfen, um eine Schuld von dreihundert Lire zu bezahlen, diewomöglich noch mit seinem Berufsanfang in Arezzo zusammenhing.218

Keine zehn Jahre darauf kam es zu seiner zweiten Verhaftung, als erdenunziert worden war, von einem anderen Deutschen, einem Woll-weber, gestohlene Ware angenommen zu haben, und zur Zahlung vondreißig Goldflorin verurteilt wurde. Ein ganzes Jahr scheint Niccolònun im Gefängnis ausgeharrt zu haben.219 Nach seiner Rückkehr nachArezzo verfaßte der Gerber („magister Nicolaus alterius Nicolai teoto-nichus de Argentino de Alamania corarius“) im Jahre 1491 sein Tes-tament. Darin bestimmte er zum Generalerben die Bruderschaft derMisericordia, die „fraternitas Sancte Marie de Aretio“. Dieselbe sollteaus seinem Erbe nicht nur Seelenmessen im Aretiner Augustinerklos-ter veranlassen und seine (deutsche) Gehilfin bezahlen, sondern auchin der Kirche selbst eine Kapelle mit dem Bildnis des Hl. Niccolò daTolentino, „dem Spezialheiligen der Schuster neben Crispin und Cri-spinian“ (A. Doren), schmücken lassen.220 Tatsächlich wurde laut demZeugnis des Giorgio Vasari für diese Kirche an einem ungenanntenZeitpunkt von Luca Signorelli, dem Schüler Piero della Francescas,eine (leider nicht erhaltene) „tavola di S. Niccola da Tolentino conistoriette bellisssime“ gemalt,221 doch scheint die Stiftung des deutschen

217 Archivio di Stato, Pescia, Deliberazioni 26, fols. 146r., 227v.; Nikolaus war nichtder erste deutsche Schuster in Pescia, schon 1426 hatte sich auf der zentralen Piazza,„prope ebreos“, ein „Iohannes de Alamania alias vocatus Nievo aluptarius et magisteraluptarum“ niedergelassen (ebd, 20, fol. 139r.).

218 ASF, Soprastanti alle Stinche 107, fol. 56r.219 ASF,Otto di Guardia e Balia della Repubblica 78, fols. 30v., 39r., 44r. (Freilassung).220 ASF, NA 13083, fol. 132r./v.: „videlicet quod rectores dicte fraternitatis Sancte

Marie Misericordie predicte pro tempore existentes teneantur et debeant expendereflorenos decem auri largos in construendum unam capellam in ecclesia Sancti Augus-tini de Aretio ad honorem Sancti Nicole de Tolentino cum figura Sancti Nicole predictiet aliis prout videbitur dictos rectores.“ (mit vielem Dank an Simona Biagianti für die-sen Hinweis). Das Zitat: Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 66.

221 Giorgio Vasari: Le vite de’ più eccellenti pittori scultori e architettori nelle reda-zioni del 1550 e 1568. Testo a cura di Rossanna Bettarini. Commento secolare a cura diPaola Barocchi (bis 2002 11 Bde.), Firenze 1966ff., Bd. 3 (Testo), S. 634.

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Gerbers erst später ausgezahlt worden zu sein.222 Doch bezeugt dessenTestament wie auch das der deutschen Schuster in Poggibonsi das spi-rituelle Band, das diese Handwerker im fünfzehnten Jahrhundert stetsmit dem Augustinereremitenorden verband.

Aus dem Umstand dieser Erbschaft ergibt sich weiterhin der unge-wöhnliche Glücksfall, daß sich das von dem Gerber ab ungefähr 1473verfaßte Rechnungsbuch noch heute in Arezzo befindet, wie auchdas abschließende Buch über die Abwicklung seiner Erbschaft („Librodell’eredità di maestro Nicholò tedesco“, 1491–1492).223 Eine zukünf-tige kritische Edition dieses Werkstattbuches, das einzige eines deut-schen Gerbers aus der spätmittelalterlichen Toskana, müßte allerdingsmit den Schwierigkeiten einer häufig schwer zu entziffernden Hand-schrift, nicht immer verständlicher Abkürzungen und einer allzumeisthybriden deutsch-italienischen Ausdrucksweise rechnen müssen.

Obwohl also die im florentinischen Contado arbeitenden deutschenLederarbeiter und Schuster stets im direkten Kontakt mit Florenz stan-den, spielte die dort ansässige Liebfrauengesellschaft in ihrem Den-ken kaum eine Rolle. Die Folgerung, daß die Wirkung der Bruder-schaft trotz ihrer verschiedenen Fernbeziehungen eher auf den Rauminnerhalb der florentinischen Stadtmauern beschränkt war, liegt nahe.Offensichtlich handelte es sich bei den deutschen Schustern, die sichim Florentiner Territorium niederließen, nicht um Handwerker, diein der „Hauptstadt“ wirtschaftlich bereits gescheitert waren. Vielmehrwurden der Contado und Distretto von Anfang an, möglicherweiseauch in Hinsicht auf die deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten,als Alternative zum städtischen Markt empfunden. Da die wirtschaft-lichen Abhängigkeiten von den Florentiner Ledergroßhändlern jedochdie gleichen wie in der Stadt waren, unterschied sich auch die Lageder Landschuster nicht wesentlich von denen innerhalb der Stadtmau-ern. Auch der Einwanderungsfluß deutscher Schuster in den Contadoversiegte deshalb im späten fünfzehnten Jahrhundert.

222 „A l’Opera di Sancto Agustino a dì 3 di ferraio 1492 per limosina lire cento daconvertirse in aconcime del coro di detta giesa con questo che non possa domandareniente per vigore de la petitione obtenuta in consiglio per detta missione(?), stantiate adì 3 di ferraio 1492 (…)“ (Arezzo, Archivio della Fraternità dei Laici, n. 3484, fol. 30v.).

223 Augusto Antoniella: L’archivio della Fraternità dei Laici di Arezzo. Introduzionestorica e inventario, 2 B.de, Arezzo 1989 (Inventari e cataloghi toscani, 17), B.d 2,S. 486. Ich möchte mich hier bei Kurt Weissen bedanken, der mir freundlicherweiseden Mikrofilm dieser beiden Handschriften überließ.

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EINE MINORITÄT IN DER MINORITÄT:DIE QUALIFIZIERTEN WANDERBERUFE

1. Großkaufleute und Krämer

a. Handelstrukturen und Quellenlage

Verbindet das Thema der Handwerkerwanderungen von Deutsch-land nach Italien gewisserweise das Spätmittelalter mit der FrühenNeuzeit, so führt das nun folgende Thema noch tiefer hinein in dieeigentliche „Renaissance“-Problematik. Es sollen hier die—manchmalnur vorübergehend—in Florenz ansässigen deutschen Händler undHandwerker angesprochen werden, die sich durch ihre hohe profes-sionelle Spezialisierung von der Masse der beruflich weniger vorbe-reiteten Immigranten unterschieden. Da sie den internationalen Aus-tausch der neuesten kulturellen Errungenschaften konkret förderten,bildeten sie in einem bestimmten Sinne eine „Elite“. Die ihrer Mobi-lität zugrundeliegenden Muster entsprachen weitgehend denen ihrerweitaus zahlreicheren, weniger gebildeten, Landesgenossen, und auchihre jeweilige Bleibedauer in einer Stadt orientierte sich allzumeist ana-log zu diesen an den ökonomischen Marktgesetzen. Manchmal han-delte es sich bei ihrem Aufenthalt in Florenz um ein beabsichtigtkurzes Gastspiel, währenddessen ihr Lebensmittelpunkt in Deutsch-land blieb. Doch erhöhte ihre besondere Qualifikation die Wahrschein-lichkeit der Weiterbeschäftigung im selben Beruf an einem anderenOrt. Denn zu allen Zeiten wurde grenzübergreifend um ausgezeich-nete Spezialisten gerungen, wenn sich deren Ruf erst einmal verbreitethatte.

Das erste Merkmal, das diese Handwerker beispielsweise von dendeutschen Schuster- oder Webergesellen unterschied, war vornehm-lich das der Literalität, das nicht nur eine „conditio sine qua non“aller Kaufleute und Kleinhändler, sondern auch der meisten anderennun zu besprechenden Berufsvertreter darstellte. Das zweite entschei-dende Kriterium war die besondere Orientierung der reisenden Kauf-

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leute und spezialisierten Handwerker auf einen bestimmten, „gehobe-nen“, Markt und dessen Anfordernisse. Dies konnte bedeuten, daß esauf der Nachfrageseite für den jeweiligen Handwerksdienst einen prä-zis zu identifizierenden Auftraggeber gab, wie kirchliche Institutionen,Korporationen oder die Kommunen selbst. Auf der Angebotsseite setz-ten sich hingegen neue berufliche Spezialisierungen für eine gehobeneKäuferschicht durch, wie das Beispiel der in Italien gesuchten flämi-schen und deutschen Gobelinweber, Seidensticker und „Bordürwerker“zeigt („ricamatores“).1 In Florenz zeigten sich bei diesen, inspiriert vomVorbild der nordeuropäischen Leinenweber (s o., S. 160), ganz ähnlicheKonzentrationstendenzen.2 Der aus dem Gebrauch neuer Technikenentstehende Markt kann jedoch nicht automatisch mit einem Markt fürLuxuswaren gleichgesetzt werden, weshalb hier manche Forscher denneutralen Ausdruck der „Erfolgsprodukte“ bevorzugen.3

Daß die Kaufleute und Kleinhändler oder Krämer („merciarii“) indiesem Prozeß eine Schlüsselrolle einnahmen, ist sofort einsichtig. AlsMittlern und genauen Kennern der jeweiligen Marktverhältnisse kamihnen jedoch auch im Zusammenhang der Handwerkerwanderungeneine Schlüsselrolle zu. Eine enge Kooperation bestand nämlich zwi-schen vor Ort produzierenden Handwerkern und überregionalen oder

1 Hillie Smit: ‚Un sì bello et onorato mistero‘. Flemish weavers employed by thecity government of Siena (1438–1480), in: Italy and the Low Countries—Artistic rela-tions. The fifteenth century. Proceedings of the symposion held at Museum Cathari-jneconvent, Utrecht, 14 March 1994, Florenz 1999, S. 69–78; Lucia Meoni: Gli arazzinei musei fiorentini. La collezione medicea. Catalogo completo I. La manifattura daCosimo I a Cosimo II (1545–1621), Livorno 1998, S. 19ff.

2 Sascha Schwabacher: Die Stickereien nach Entwürfen des Antonio Pollaiuoloin der Opera di S. Maria del Fiore zu Florenz, Strassburg 1911, S. 13–16; AnnarosaGarzelli: Il ricamo nella attività artistica di Pollaiolo, Botticelli, Bartolomeo di Gio-vanni, Firenze 1973 (Quaderni d’arte, 7). Wie bei Kunstwerken, ergaben sich auch beiden Stickereien häufig Bewertungsprobleme (zu „Choppinus Iohannis de Mellina deAlamania“ vgl. ASF, NA 7785, fol. 19r., ein anderer Fall in NA 2605, fol. 249r.). Zuden „deutschen“ Bordürwerkern in Florenz gehörten auch „maestro Otto di Francia“(1425, s. Commissioni (wie Anm., I, 54), Bd. 2, S. 581); „Giovanni di Giovanni dellaMagna“ (ASF, Mercanzia 4409, fol. 310r.), Arrigo di Iacopo di Siberto (s.o. Anm.IV, 97), „Piero di Giovanni da Spira“ (NA 5728, fol. 132r./v.; NA 6203, fol. 295v.;Arte della Seta (Por S. Maria) 8, fol. 184v.), und „magister Iacobus Iohannis aliasBlanchar de Malinis“ (NA 5018, fol. 39v.; NA 19462, ad dies 11 iunii 1495, 3 oct.1495).

3 Luciana Frangioni: Chiedere e ottenere. L’approvigionamento di prodotti di suc-cesso della bottega Datini di Avignone nel XIV secolo, Firenze 2002 (S. 29 über die ausDeutschland bezogenen Waren, S. 41 über die schon im 14. Jht. in Florenz nachgeahm-ten deutschen Erzeugnisse).

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eine minorität in der minorität 257

gar internationalen Händlern. Manchmal waren die Übergänge zwi-schen beiden Berufsgattungen sogar fließend, wie eine Reihe von Fällenim Folgenden zeigen wird. Einzelne von nördlich der Alpen kommendeKleinhändler wurden in der Toskana höchstwahrscheinlich bereits abdem späten vierzehnten Jahrhundert mit mitgeführter Handelswaretätig. Deutsche Krämer wurden bis zur Mitte des darauffolgendenJahrhunderts auch sehr häufig in die florentinische „Arte dei Medicie Speziali“ aufgenommen, doch nahm ihre Anzahl parallel mit derGesetzgebung gegen die sog. „Lombarden“ seit 1454 (s.o., S. 87) wie-der ab.4 Besonders im Fall des 1421 in Ponsacco bei Pisa verstorbe-nen „Currado di Giovanni della Magnia merciaio“ läßt sich vermu-ten, daß es sich bei einem Gutteil der von ihm vertriebenen, beson-ders der metallenen, Haushaltswaren um—möglicherweise über Mai-land eingeführte—Importe aus Oberdeutschland handelte.5

Welcher Art diese Importe waren, läßt sich auch anhand einer bis-her unvergleichlich detaillierten Quelle aus einem florentinischen Rech-nungsbuch studieren, das zwei Florentiner Krämer, „Agnolo d’Antonioe Francesco d’Aringho merciai“, zwischen 1439 und den frühen 1440erJahren führten.6 An prominenter Stelle hierin trat in den MonatenFebruar und August des Jahres 1440 ein deutscher Händler namensHans von Ulm („Giovanni d’Ulmo della Magna“) in Erscheinung, der,seinerseits nur als Zwischenhändler, diese Güter aus Oberdeutschlandvermittelt hatte. Selbst die beiden florentinischen Krämer waren andiesen Transaktionen vor allem als Zwischenhändler interessiert, dasie in den jeweils unmittelbar auf die Lieferung folgenden Tagen denGroßteil der Waren an weitere florentinische „merciai“, manchmal miteinem geringen Aufschlag, weiterveräußerten. Vermutlich wurden alldiese Produkte über Venedig eingeführt, da ein beträchtlicher Teil derKaufsumme über insgesamt hundertsiebzig Goldflorin durch über die

4 ASF, Arte dei Medici e Speziali 21, fols. 22r. (1411), 42v. (1413), 45v. (1413), 52v.(1414), 152v. (1423), 192r. (1428), 250v. (1432), 308v. (1438), 311v. (1438), 374v. (1444), 376r.(1444), passim.

5 Vgl. ASF, Provvisioni 111, fols. 19v.–21r.; das lange Inventar seiner Waren in ASF,Magistrato dei Pupilli della Repubblica 152, fols. 213v.–215r.; zu den über Mailandeingeführten „mercerie“ vgl. Schulte, Geschichte der Großen Ravensburger (wie Anm.II, 169), Bd. 1, S. 252.

6 Archivio dell’Ospedale degli Innocenti, Firenze, 12797 (alte ser. 144, 17; freund-licher Hinweis Prof. Marco Spallanzani). Der letzte Eintrag des Agnolo d’Antoniodatiert vom Jahre 1449; sein Partner Francesco d’Aringho war wahrscheinlich einerder Brüder des Krämers Giovanni d’Aringho, fallierte 1447 und stand auch mit Nürn-berger Kaufleuten in Kontakt (s.u., S. 289, Anm. 289.).

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florentinische Bank von Giovanni Rucellai laufende Wechsel in Venedigbezahlt wurde.7

Was aber waren nun diese Artikel? Metallene Teller, Kannen undBecken jeder Art und Größe, auch mit geometrischer Musterung („ba-cini a compasso“), eine große Vielfalt von Leuchtern und Kande-labern, sogar in Löwen- und Menschengestalt („a lione“, „a omac-cino“, „a vite“, „a bottoni“, „a cannone“, „da schrittoi“), Turribulafür den liturgischen Gebrauch („terribili da incienso“), Kerzenschnei-der („smoccholatoi“), zinnene Kronen („ghirlande“), Paternosterketten,Spiralfedern aus Draht („filo saltaleone a la tedescha“), Messingdraht(„filo d’ottone“), unbearbeitetes Messing und Zinn, eine große Anzahlverschiedener Arten von Spiegeln, Darmsaiten („corde da sonare“),Tierhaare für die Herstellung von Bürsten und Pinseln („settole“), ausHolz und Knochen hergestellte Siebe („maglie“), Wollhandschuhe undschwarze, mit Fell besetzte Hüte („chapelli pellosi neri“), sowie schließ-lich Brillen oder Lupen in ihren Holzfassungen („occhiali di legno“).8

Bei dem Ulmer Zwischenhändler handelte es sich mit aller Wahr-scheinlichkeit um den „Messerverkäufer“ Hans von Ulm, der 1446 indie florentinische Schmiedezunft aufgenommen wurde,9 und der 1453einen Vergleich mit einem Mailänder Kollegen schließen mußte, indem man wohl einen einstigen Geschäftspartner sehen darf.10 Seit 1457wohnte er zusammen mit seiner Frau in einem kleinen Haus („domun-cula“) in der Via San Gallo,11 und ein Jahr darauf wurde er von demweiter unten genannten Vertreter der Ravensburger Gesellschaft (s.u.,S. 262–263), Heinrich Frei, zum Prokurator ernannt, um bei einemflorentinischen Bürger dessen Kredite beizutreiben.12 Im selben Jahr1458 nahm er darüber hinaus in seinem Haus einen schlesischen Prie-ster zur Pflege auf, der aus Anlaß seines Testamentes nicht nur sei-nen Werdegang vom Notar zum Rektor der Kirche Santa Maria aRignalla erzählte, sondern darin auch seinen Generalerben Hans vonUlm anwies, ihm für diese Kirche einen Grabstein gravieren zu las-

7 Ebd., fol. 73r.; bei den hier vorgelegten Zitaten aus dem Rechnungsbuch wurde infast allen Fällen die Rechtschreibung angepaßt.

8 Professor Vincent Ilardi weist darauf hin, daß der Stückpreis dieser Brillen—zwölfDutzend für vier Lire und und sechzehn Soldi, ein Dutzend für acht Soldi—günstigerwar als der italienischer Brillen.

9 ASF, Arte dei fabbri e manischalchi 5, fol. 33v.: „Giovanni di Nicholò da Olmocholtellinaio“.

10 ASF, NA 19377, fols. 425r.–426r.11 ASF, NA 19379, fol. 190v.12 ASF, NA 19379, fol. 271r. („Arrigus Francus Churradi de Gostantia de Alamania“).

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sen.13 Mehrere Jahre später verheiratete der Ulmer in Gegenwart desNürnberger Kaufmannes Hieronymus Praun (s.u., S. 270) seine Toch-ter Margherita an einen deutschen Herbergswirt in Rom („IohannesArrigi hospitator de partibus Alamanie habitator in civitate Romana“,30. Juli 1465),14 und die aus dieser Ehe entsprungene, achtjährige Toch-ter wurde schließlich im Herbst 1476 durch ihren Großvater für dreiMonate im Florentiner Spital von San Bonifacio Lupi untergebracht.15

Aus den Beziehungen Hans von Ulms sowohl zur Ravensburger Gesell-schaft als auch zu Nürnberger Kaufleuten erscheint es einsichtig, daßauch sämtliche von ihm 1440 nach Florenz importierten Waren ausOberdeutschland stammten.

Obgleich manche dieser Gegenstände aus Museen und Sammlun-gen bekannt sind, haben sich in Florenz—neben der später angeleg-ten Sammlung des „Bargello“—nur noch wenige Beispiele von offen-sichtlich im fünfzehnten Jahrhundert aus Süddeutschland eingeführ-ter Messing-, Kupfer- und Silberware erhalten.16 Darüber hinaus istauch die Quellenlage zum internationalen Handel in der Arnostadtkeineswegs befriedigend. Den wenigen Einträgen in Handelsbüchernsteht eine kaum reichere Ausbeute notarieller Akte gegenüber, die all-zumeist nur aus Ernennungen von Rechtsvertretern („Prokuratoren“)bestehen. Manchmal galten solche Akte nur für ganz beschränkte,

13 ASF, NA 19379, fol. 284r./v.; auf dem Grabstein sollte stehen: „Hic iacet serGeorgius domini Cefferini de Alamania olim rettor ecclesie qui obiit anno domini1458.“ Die Kirche von Santa Maria de Rignalla unterstand dem Patronat des BankiersTommaso Spinelli, der nur wenige Tage nach dem Tod des Schlesiers im Jahre 1458einen neuen deutschen Priester präsentierte, der ungefähr bis 1470 amtierte (ASF,NA 1396, fol. 322r.; Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 51, 182,fol. 58 (links)); vgl. auch Philip Jacks, William Caferro: The Spinelli of Florence.Fortunes of a Renaissance Merchant Family, University Park Pennsylvania 2001, S. 217–224, 331–332.

14 ASF, NA 18545, fol. 91r. („presentibus (…) Ieronimo Federigi Bruni mercator(e) departibus Alamanie“).

15 ASF, Spedale di San Bonifazio 5, fol. 29r. (mit Unterschrift des Hans von Ulm).16 La Chiesa e la città a Firenze nel XV secolo, hrsg. v. Gianfranco Rolfi, Ludovica

Sebregondi, Paolo Viti. Firenze, Sotteranei di San Lorenzo, 6 giugno – 6 settembre1992, Firenze 1992, S. 200; auch in der Kirche San Pancrazio befand sich um 1460ein deutsches Turibulum aus Messing, „uno terribile d’ottone tedescho, comprato dinostro chome appare“ (ASF, NA 16367, fol. 65r.); zu deutschen Kupferbecken vgl.Dora Liscia Bemporad: Suppellettili preziose nella casa fiorentina del Quattrocento, in:Itinerari nella casa fiorentina del Rinascimento, hrsg. v. Elisabetta Nardinocchi, Firenze1994, S. 65–77, S. 73 (mit Verweis auf O. Zastrow, La collezione di bacili di ottone delXV e XVI secolo nelle Civiche Raccolte di Arte Applicata del Castello Sforzesco, in:Raccolta delle Stampe A. Bertarelli. Rassegna di Studi e Notizie, 8, 1981, 9, S. 473–603).

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einmalige Rechtshandlungen, doch sehr viel häufiger muß man inihnen wohl die Einsetzung auch längerfristig aktiver Handelsvertretersehen.

Florenz war im fünfzehnten Jahrhundert nicht im gleichen Maßewie Venedig oder auch nur Mailand ein Treffpunkt oberdeutscherKaufleute. Obwohl florentinische Seide nicht nur bei hohen Herrenwie dem Kardinal Georg Hessler beliebt war (1466),17 sondern auchbei deutschen Souveränen, die diese direkt, wie der Habsburger Fried-rich III. 1452 und der Luxemburger Sigismund 1433, während ihrerrömischen Krönungszüge in Florenz erworben, scheuten die allermeis-ten nordischen Kaufleute den langen Weg nach Florenz.18 Das Inter-esse an florentinischen Stoffen ließ sich mit weniger Risiko und geringe-ren Kosten auf den nördlich der Alpen veranstalteten Jahresmessen, vorallem in Genf, und später auch bei den in Deutschland selbst operie-renden florentinischen Kaufleuten befriedigen. Zumeist wurde in die-sen Geschäften der bargeldlose Verkehr vorgezogen. So tauschten dieKaufleute häufig den aus Brandenburg, Polen und Rußland stammen-den roten Farbstoff Karmesin („Schirwitz“) gegen florentinische Seideoder Samt.19 Aus dem Jahre 1441 stammt ein Fall, bei dem auf der Gen-fer Maimesse der Nürnberger Kaufmann „Ans Frans tedescho“ nichtgenauer bezeichnete Stoffe bei verschiedenen florentinischen Seiden-händlern mit vier Fässern feinen Karmesins bezahlte („saccha overobarili quactro di cremisi minuto“). Die Florentiner verließen sich dabeiauf eine Probe und auf das Kaufmannswort des Nürnbergers („fidan-dosi del detto Ans Frans e delle sue parole et fede, come si costumafare tra mercatanti“). Als jedoch das Material, das zum besseren Trans-port auf verschiedene Packen aufgeteilt worden war, am fünften Juni inFlorenz eintraf, offenbarte sich der Betrug, besaß doch nur 60% desKarmesins auch die zum Färben benötigte Qualität. Im Herbst 1441kam es deshalb zu einem Prozeß vor dem florentinischen Gericht der„Mercanzia“, natürlich in Abwesenheit des Nürnbergers.20 Noch einhalbes Jahrhundert später, im Jahr 1486, bezahlte der deutsche Kauf-mann „Arigho di Fririter tedescho“ unmittelbar in Florenz vier Seiden-ballen mit „deutschem Karmesin“ („cremisi tedescho“).21

17 Vgl. Weissen (wie Anm. I, 6), S. 19.18 Esch, Überweisungen (wie Anm. I, 133), S. 284.19 Karl Otto Müller: Welthandelsbräuche (1480–1540), Wiesbaden 1962 (Deutsche

Handelsakten des Mittelalters und der Neuzeit, 5), S. 41 f.20 ASF, Diplomatico, a quaderno, 1441, 2 agosto (Bigallo).21 ASF, Serristori 597, passim (freundlicher Hinweis v. Sergio Tognetti).

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Da mobile Kaufleute außer notariellen Ernennungen von Stellver-tretern und ihrer eigenen Rechnungs- und Buchführung kaum schriftli-che Dokumente hinterließen, ist auch ihr Weg nach Florenz allzumeistnur dann nachzuweisen, wenn etwas Unvorhergesehenes geschah, wiebeispielsweise der Rechtsstreit, in dem „Giarechello tedesco merca-tante“ 1400 zur Rücknahme eines kranken Lastpferdes gezwungenwurde.22 Ein namenloser „mercatante tedesco“ verstarb im Mai 1450in Florenz an den Strapazen der Reise,23 und ein „Leonardus DoderigiPergare de Allamania Alta et mercator“ mußte sich dort 1455 ein neuesPferd kaufen.24 Ein „Hans Kryder von Vaevenborch, kouffman“ wurdein diesen Jahren auch in die St. Barbarabruderschaft aufgenommen.25

Ein in Neapel lebender Ulmer Kaufmann („Iohannes alterius Iohannisde Olmo de Alamania Alta“) schickte 1455 einen „Paulus olim Iohan-nis de Nirvo de Allamania“ mit einer Ladung von zwanzig veneziani-schen Dukaten und mehreren korallenen und silbernen Paternosterket-ten nach Rom, doch dieser verlängerte ungefragterweise seinen Weg bisnach Florenz, wo er diesen Reichtum zum eigenen Nutzen ausgab.26

Relativ häufig gelingt die Identifikation von Kaufleuten, die gleich-zeitig an der päpstlichen Kurie („Romanam curiam sequentes“) und inFlorenz Handel betrieben, wie ein aus Wiener Neustadt stammenderJuwelier („Iohannes Georgii merciarius et anularius“, 1469).27 Ein Wie-ner Kaufmann, „dominus Andreas Liprandi de Vienna de Alamania“,besaß 1448 in Florenz einen eigenen Verwalter („factor“).28 Als sichder Augsburger Jakob Fugger im November 1478 auf der Durchreisevon (oder nach) Rom kurz in Florenz aufhielt, wurden ihm von einemLandsmann mehrere Güter gestohlen, um deren Wiedererlangung sichanschließend die Kommune bemühte.29 Von kurzen Episoden abgese-

22 ASF, Mercanzia 1224, fol. 165v.23 ASF, Arte dei Medici e Speziali 244, fol. 3v.24 ASF, NA 3021, fols. 69r.–70r.25 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 135.26 ASF, NA 5235, fol. 74bisr.27 ASF, NA 3472, fol. 13r.; 1478 finden wir ihn als „mercator iocalium Romanam

curiam sequens“ (Hermann Hoberg: Passauer Prozesse in den ältesten im Vatikani-schen Archiv erhaltenen Protokollbüchern der Rotanotare (1464–1482), in: EcclesiaPeregrinans. Josef Lenzenweger zum 70. Geburtstag, hrsg. v. Karl Amon, Bruno Pri-metshofer, Karl Rehberger, Gerhard Winkler, Rudolf Zinnhobler, Wien 1986, S. 153–156, S. 156).

28 ASF, NA 19073, fol. 120v.29 „Item, ut supra, deliberaverunt quod scribantur littere patentes, quod Iachomo

Fuchero teutonico fuerunt preterita nocte oblata certa bona a Bastiano teutonico, quodpro capiendo dictum Bastianum furem predictum prestent presentium latori omnem

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hen, waren im fünfzehnten Jahrhundert aber besonders zwei Gruppendeutscher Händler in Florenz aktiv, die Vertreter der Großen Ravens-burger Gesellschaft und die Nürnberger Kaufleute.30

b. Die Große Ravensburger Gesellschaft

Noch Aloys Schulte nahm an, daß die Ravensburger Gesellschaft wederin Pisa „selbst je Handel trieb“, noch Florenz in der Strategie dieserKaufleute eine bedeutende Rolle spielte: „Florenz erscheint lediglichals ein gelegentlich auf dem Wege nach Aquila besuchter Platz. (…) Miteinem Durchgangsverkehr verträgt es sich, wenn ein durchreisenderGeselle dort 17 Ellen schwarzen Samt für Frick Humpis einkaufensoll. (…) Mit einem Florentiner stand man allerdings in Abrechnung.(…) Fast alle Nachrichten beziehen sich auf die siebziger Jahre des 15.Jahrhunderts.“31

Wie zu Pisa (s.o., S. 100–102), bestanden jedoch auch zu Florenz dasganze Jahrhundert über stete Kontakte, die man sich wie ein locke-res Netz vorzustellen hat, das sich nicht nur ausschließlich auf reisendeKaufleute stützte. Ein gute Beziehung bestand offensichtlich zwischenden Ravensburgern und dem Bankhaus Martelli, dem in den 70er Jah-ren wegen eines in Rom geleisteten Dienstes brieflich gedankt werdensollte.32

Dabei bestanden die kaufmännischen Beziehungen zwischen dengroßen Familien der Ravensburger Gesellschaft, den Humpis, Mötte-lin, und den Martelli schon früher. Bereits im Jahr 1450 erteilte der—indiesen Jahren vor allem in Genua und Mailand wirkende—Vertreterder Gesellschaft, der Konstanzer Heinrich Frei (Fry), dem Antonio di

auxilium et favorem, ipsumque captum detineant ad petitionem eorum officii.“ (7.11. 1478: ASF, Otto di Guardia e Balìa della Repubblica 50, fol. 3r.). Vgl. auch GötzFrhr. von Pölnitz: Fugger und Medici. Deutsche Kaufleute und Handwerker in Italien,Leipzig 1942, S. 142ff. (allerdings mit mancher Unrichtigkeit).

30 Die Präsenz norddeutscher, flandrischer und Augsburger Kaufleute war im 15.Jht. in Florenz noch eher marginal, vgl. z.B. die verschiedenen Prokuraakte eines„Ghuiglelmus olim Adriani de Anversa de Brabante partium Flandrie mercator“ (1472:NA 13145, fol. 118r.) und eines „Arrigus alias Ulrich filius Marchionnis Corradi deAugusta partium Alamanie Alte in partibus Suavie“ für seinen Vater, um in AugsburgSchulden einzutreiben (1462: ASF, NA 16825, fol. 234v.).

31 Schulte, Geschichte der Großen Ravensburger (wie Anm. II, 169), Bd. 1, S. 256.32 „Item wenn man gen Florencz schreiben werde, das man dem Martell dank siner

fúrdernuss, so er uns gen Rom ton hat, des glich den Medici mit brieff ferggan.“(Schulte, Geschichte der Großen Ravensburger (wie Anm. II, 169), Bd. 3, S. 20).

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Niccolò Martelli eine Prokura, um alle bei dem Sienesen Nofri Bandi-nelli ausstehenden Kredite einzutreiben.33 Derselbe Heinrich Frei war1458 aus einem ähnlichen Grund erneut in Florenz, als er Hans vonUlm zu seinem Prokurator einsetzte (s.o., S. 258). Kontakte bestandenauch zur Bank Tommaso Spinellis, über die 1446 ein Wechsel zwischeneinem anderen zeitweiligen mailändischen Vertreter der Gesellschaft,„maestro Cristofero da Gostanzia in Mediolano“, und einem floren-tischen Kaufmann abgewickelt werden sollte.34 Möglicherweise war indiesen Jahren auch jener „Federighus Petri del Lagho di Costantia“,der 1452 und 1477 in Florenz mit Krediten für arme deutsche Frauenhervortrat (s.o., S. 139–140), ein dortiger Repräsentant der Ravensbur-ger.

Eine zentrale Rolle im deutsch-italienischen Handel spielte in Flo-renz ein oberdeutscher Handwerker, „Curradus Pandolfi de Alamaniavidelicet de Constantia“ (1469),35 und dessen am 11. April 1457 gebo-rener ältester Sohn Pandolfo. Tatsächlich stammte der Vater aus demschweizerischen Schaffhausen und war seit ungefähr 1451 bis mindes-tens 1479 als „houben scherrer“ Mitglied der St. Barbarabruderschaft.36

Im Jahr 1458 wurde Konrad von Schaffhausen als Tuchscherer („cima-tore“) und Gläubiger über zweihundertsiebenundzwanzig Lire seinesArbeitsgebers, des Kleinhändlers („merciaio“) Paolo d’Antonio Parigi,erwähnt.37 Ein Jahr später erwarb er für seine Familie ein Haus undnach weiteren zehn Jahren wurde er als bei Bernardo di Paolo Parigiangestellter Haubenscherer („cimatore di berrette“) zum ersten Mal als

33 ASF, NA 14180, fol. 44r. (13. 2. 1449(50): „Arrighus Francho filius quoddam Cor-radi de Costanzia suo nomine proprio et pro vice et nomine Ios Impis eius socii necnonvice et nomine aliorum sociorum de Alamania“); zu Fry vgl. Schulte, Geschichte desmittelalterlichen Handels (wie Anm. II, 169), ad indicem; Hermann Kellenbenz: Ober-deutschland und Mailand zur Zeit der Sforza, in: Gli Sforza a Milano e in Lombardiae i loro rapporti con gli stati italiani ed europei (1450–1535). Convegno internazionale,Milano, 18–21 maggio 1981, S. 193–227, S. 203.

34 ASF, NA 19072, fols. 120v.–121r.; vgl. auch ASF, Mercanzia 7154, fols. 363r.–364v.; 7155, fols. 11r.–15v., wo der Konstanzer Gläubiger in Mailand als „magistro de’berrecti“ bezeichnet wird (zur deutschen „lavorazione delle berrette“ in Mailand, vgl.Mainoni (wie Anm. I, 123), S. 222). Die Parallele zu dem Schaffhausener in Florenz istdeutlich.

35 ASF, Santa Maria Nuova, Deposito del 1989, Contratti 16 (ser Agnolo da Ter-ranuova, ser Paolo di ser Simone Paoli), fol. 121r. (Schenkung eines Pferdes an dasHospital Santa Maria Nuova, wohl als Lohn einer medizinischen Behandlung).

36 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 112, 128; ASF, Compagnie religiose soppresse daPietro Leopoldo 205, VIII, fols. 36v., 38v., 39v., 42v., 44v., 47v., 48r., 49v., 53r., 55r.; IX,fols. 1r., 3r., 4r., 4v., 10r.

37 ASF, Catasto 786, fol. 167r.

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Steuerbürger im Kataster aufgenommen.38 Als Krämer wurde er aller-dings im Jahre 1476 auch als Mitglied der St. Georgsbruderschaft inder gleichnamigen Kirche, zusammen mit fast allen Familienangehö-rigen der Parigi, erwähnt („Curradus Pandolfi merciarius“).39 Bedeu-tende Reichtümer konnten weder er noch seine drei Söhne bis zumJahr 1480 ansammeln.40

Offensichtlich stand Konrad jedoch in Geschäftsverbindungen mitdem Nürnberger Kaufmann Franz Hirschvogel, der ihm im Oktober1476 einen Wechselbrief zukommen ließ. Diesem gemäß sollte Konraddem florentinischen Verwalter der Bank Renato de’ Pazzis, LorenzoTemperani, einen Betrag von zweihundertfünfzig Dukaten als Beglei-chung eines von Hirschvogel in Venedig aufgenommenen Darlehensbezahlen. Konrad bestritt diesen Wechsel mit dem Hinweis, selbst überkeinerlei Einlagen Hirschvogels zu verfügen.41 Trotz dieser Negierungengerer Handelsbeziehungen gibt es in der Familienüberlieferung derNürnberger Kaufmannssippe einen Hinweis darauf, daß Franz Hirsch-vogel in den Jahren zwischen 1460 und 1465 nach Florenz gesandtworden war, um „welsch lernen (zu) reden“; danach betrat er erst um1471 wieder italienischen Boden und blieb nun in Venedig.42 Es ist alsodurchaus wahrscheinlich, daß Hirschvogels Beziehung zu dem Schaff-hausener auf eine mehr als zehn Jahre zuvor abgeschlossene Lehrezurückzuführen ist.

Konrads Lage war kaum die eines abhängigen Arbeiters, verkaufteer doch auch im Namen der Seidenhandelsfirma „Antonius de Parigiiset socii setaiuoli“ im Februar 1479 dem Kaufmann „Iohannes FederighiBruno de Norimbergha de Alamania“ für fünfhundertvierundsiebzigGoldflorin Seidenstoffe, die nach Nürnberg gesandt werden sollten(„pro mictendo illos Norimbergho in Alamania dicto Iohanni Fede-rigi Bruno“); erst am 29. März 1481 wurde diese Summe in Florenzbezahlt.43 Seit 1479 und besonders in den Jahren 1481 und 1482 lassen

38 ASF, Catasto 906, fol. 177r.39 ASF, NA 12889, fol. 61r.; zu dieser Bruderschaft vgl. ebd., fol. 17r.; NA 76, fol. 44r.

(Gründung im Jahre 1459; nicht bei Henderson, Piety (wie Anm. III, 257)).40 ASF, Catasto 994, fol. 193r.; 1479 schuldete ihm nach einem Urteil der „Mercan-

zia“ ein „Buonaventura Santis Fruosini bancherius“ 122 Goldflorin, die durch Bezugs-scheine („paghe“) des „Monte“ bezahlt werden sollten (ASF, NA 20611, fol. 174r./v.).

41 ASF, NA 19457, ad diem 16 novembris 1476.42 Christa Schaper: Die Hirschvogel von Nürnberg und ihr Handelshaus, Nürnberg

1973 (Nürnberger Forschungen, 18), S. 124 f.43 ASF, NA 19459, ad diem 29 martii 1481.

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sich vor dem Gericht der „Mercanzia“ auch verschiedene Schuldpro-zesse gegen florentinische Schuldner dokumentieren, in denen Konradals „mercator“ bezeichnet wurde und auf sein Rechnungsbuch als Belegverweisen konnte.44 Mit seiner internationalen Vermittlerrrolle verträgtsich auch, daß „Curradus Pandolfi magister di berrette teutonichus“im Mai 1483 als Zeuge geladen wurde, als die Otto di Guardia eBalìa dem römischen Botschafter der Stadt Bern (?), „dominus Turi-tinus Fricter iuris doctor“, eine Reihe von Preziosen zurückerstatteten,die diesem in der Ewigen Stadt von einem Berufsdieb entwendet wor-den waren.45 Noch 1495 amtierte Konrad von Schaffhausen als Zeugebei einer nürnbergischen Rechtsangelegenheit.46

Erst sein ältester Sohn Pandolfo, der im Sommer 1474 eine florentini-sche Handschrift kopierte und seit dem März 1477 auch im Namen desVaters agieren konnte, scheint jedoch auch außerhalb Florenz’ kauf-männisch aktiv geworden zu sein.47 Von anderen Florentiner Kaufleu-ten nahm dieser Pandolfo beispielsweise im April 1485 ein Darlehenauf, das er innerhalb von zwei Monaten zurückzuzahlen versprach, unddas wahrscheinlich dem Wert der (in Venedig, Mailand oder nördlichder Alpen) abzusetzenden Güter entsprach; dabei sollte die Rechtspre-chung laut Vertrag bei einem eventuellen Konflikt in diesem Fall demAuditor der päpstlichen „Camera Apostolica“ zufallen.48 Wahrschein-lich jedoch konnte Pandolfo diese Waren nicht schnell genug verkaufen,wurden ihm und seinem Vater doch schon im Juni 1485 eigene Warengepfändet.49

44 ASF, Mercanzia 1514, fols. 17r./v.; 87r./v.45 ASF, NA 8876, fol. 68v.; zu dem ganzen Fall vgl. Otto di Guardia e Balìa della

Repubblica 64, fols. 27v., 32r., 74r., 81r.46 ASF, NA 5245, fol. 80r./v.: „Corradus Pandulphi de Alamania Florentie commo-

rans“.47 ASF, NA 19457, ad diem 3 martii 1476(7); zu seiner Kopistentätigkeit der „Vita“

des Seligen Giovanni Colombini von Feo Belcari im Sommer 1474 vgl. I manoscrittidatati (wie Anm. III, 170), S. 28 (MS Ricc. 1283); im Februar 1481 führte Pandolfo einenSchuldprozeß gegen einen Lastenträger („vetturale“) aus Empoli: ASF, Mercanzia 321,ad diem 13 februarii 1480(1).

48 ASF, NA 13957, fol. 291v.49 ASF, Otto di Guardia e Balìa della Repubblica 70, fol. 117v.; offensichtlich wurde

Pandolfo nach seiner Rückkehr vom Capitano del Popolo festgenommen, erst imJanuar 1486 wieder entlassen und der Rechtssprechung der Otto di Guardia unterstellt(ebd., 72, fol. 82r.).

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c. Nürnberger Handelsherren

Die über Jahrzehnte andauernden Beziehungen Konrads von Schaff-hausen zu Franz Hirschvogel und „Iohannes Bruno“ verweisen aufdie engen wirtschaftlichen Bindungen, die Florenz und Nürnberg imspäten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit verknüpften.50 Zu kei-ner anderen deutschen Stadt lassen sich solch konstante Beziehungennachweisen. So ist es kein Zufall, daß von dem Sprachlehrbuch desMeisters Georg von Nürnberg eine florentinische Version bestand (s.o.,S. 116). Den ständigen Nachrichtenaustausch zwischen beiden Städtenbelegt auch die Tatsache, daß sich in den Nürnberger Briefbüchern1442 ein Schreiben an drei in Florenz ansässige Webermeister wegeneines privaten Nachlasses erhalten hat.51 Als der Onkel einer in Florenzwohnenden Nürnbergerin („domina Anna filia olim Ormanni Miche-loro“) 1464/5 starb, ernannte diese in ähnlicher Weise ihren MainzerEhemann zum Prokurator, um ihr Recht an diesem Erbe des „ArigusMicheloro de Noninbergho“ zu vertreten.52

In seiner Hochblüte gestaltete sich der Handel zwischen beidenStädten derart, daß aus Franken vor allem Metallwaren nach Flo-renz geliefert wurden und von dort Seidenwaren in entgegengesetzteRichtung. Auch die Medici selbst pflegten den Handel mit NürnbergerKaufleuten. Der patrizische Handelsherr Hans Schürstab beklagte sichbeispielsweise im Frühsommer 1465 bei der Florentiner Signorìa überdie Nichtbezahlung von 3600 rheinischen Gulden für Ware, die wahr-

50 Vgl. Philippe Braunstein: Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Nürnberg undItalien im Spätmittelalter, in: Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte Nürnbergs 1, Nürn-berg 1967 (Beiträge zur Geschichte und Kultur der Stadt Nürnberg), S. 377–406; Rai-ner Gömmel: Die Vermittlerrolle Nürnbergs zwischen Italien und Deutschland vomSpätmittelalter bis zum 18. Jahrhundert aus wirtschaftshistorischer Sicht, in: VolkerKapp, Frank-Rutger Hausmann (Hrsgg.): Nürnberg und Italien. Begegnungen, Ein-flüsse und Ideen, Tübingen 1991 (Erlanger Romanistische Dokumente und Arbeiten,6), S. 39–48; Quasi Centrum Europae. Europa kauft in Nürnberg 1400–1800, hrsg. v.Hermann Maué, Thomas Eser, Sven Hauschke, Jana Stolzenberger, Ausstellungskata-log Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, 20. 6. bis 6. 10. 2002, Nürnberg 2002.

51 Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels (wie Anm. II, 169), Bd. 2,S. 263; ganz offensichtlich handelt es sich bei den drei angesprochenen „verbermeis-tern“ nicht um Färber (unter denen in Florenz keine Deutschen bekannt sind); „ContzWolff“ könnte mit „Currado di Federigho detto Lupo“ (s.o., S. 155–157) identisch sein.Zu den Briefbüchern vgl. z.B. Miloslav Polívka: Nürnberg als Nachrichtenzentrum inder ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, in: Kommunikationspraxis und Korrespondenz-wesen im Mittelalter und in der Renaissance, hrsg. v. Heinz-Dieter Heimann, in Ver-bind. mit Ivan Hlavácek, Paderborn (…) 1998, S. 165–177.

52 ASF, NA 16203, ad diem 12 martii 1464(5).

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scheinlich in Genf sowohl der Handelsgesellschaft Piero di Cosimo de’Medicis als auch den Pazzi geliefert worden war. Einigermaßen irri-tiert lud daraufhin die Signorià den Geschäftsführer der Medici, Fran-cesco Sassetti, zur Anhörung, der die Schuld in dieser Höhe bestritt. ImAntwortschreiben vom 15. Juni 1465 wurde schließlich dem Nürnber-ger Kaufmann geraten, einen sowohl in der Buchführung als auch imNürnberger Kaufmannsrecht versierten Mann nach Florenz zu senden,der dort den Fall genauer darlegen könne. Nur aus einer späteren Mar-ginalnotiz zur Kanzleikopie dieses Schreibens wird jedoch deutlich, wasdie florentinischen Beamten von dem Briefwechsel mit Schürstab wirk-lich hielten („De industria scripta barbare, ad barbarum hominem“).53

Ein weiteres Beispiel für eine Nürnberger Handelsgesellschaft, dieüber mehrere Jahre enge Geschäftsverbindungen mit Florenz pflegte,ist die der Rummel, die auf eine lange Tradition des Italienhan-dels zurückblicken konnte.54 Seit ungefähr 1468 führten Heinrich (III.)und sein Bruder Wilhelm (IV.) Rummel Messing- und Silberwaren in„großer Menge“ („finiti ottoni arienti (…) in grande quantità“), ins-besondere im Tausch gegen Seidenstoffe, nach Florenz ein. Zu Beginndes Jahres 1472 hatte die Gesellschaft allerdings bereits sehr hohe Schul-den angesammelt, darunter u.a. ungefähr vierhundertunddreißig Gold-florin bei dem teilweise in Venedig wirkenden Kaufmann und Erbendes Tommaso Spinelli, Guasparre di Nicodemo Spinelli.55 Dem älte-ren Bruder Wilhelm Rummel, der im Januar 1472 selbst in Florenz

53 ASF, Missive I Cancelleria 45, fols. 7v.–8r.: „Iohanni Scurscab mercatori germano.Recepimus litteras vestras, quibus intelleximus querelam, quam vos facitis pro florenisrenensibus tribus millibus et noningentis debitis vobis a Petro Cosme de Medicissive ab eius sociis et societate Pactiorum, pro mercibus a vobis emptis. Habuimuscoram nobis Franciscum Saxetti socium supradicti Petri Cosme, & ipsos Pactios, quinullo modo renuunt quantum ius et iustitia postulat facere vobis, et revera talis famemercatores sunt, ut adhibeamus eis fidem. Asserunt ii se nihil magis cupere, quam utintelligantur eorum rationes vobiscum. [8r.] Pro qua re conficienda oraverunt a nobis,ut scriberemus vobis ut quamprimum mittatis huc aliquem cum libris & rationibusvestris, & qui bene instructus & edoctus sit de iure vestro. Se enim promptos ac paratosesse posito calculo & rationibus intellectis in eo quod iustum esse satisfacere vobis,et nos ita curabimus ut fiat. Itaque mittetis, ut supra dictum est, qui ius vestrumtueatur. Et ipsi sua sponte iure intellecto satisfacient vobis. Et nos si qua in re opuserit auctoritatem nostram interponemus ita ut dubitare non debeatis vos in hac urbenostra, ut semper fieri consuevit, ius vestrum esse integre consecuturum. XV iuniiMCCCCLXV.“ Kein Hinweis auf diesen Vorgang findet sich in Francesco Sassettisberühmten „Ricordanze“ (ASF, Carte Strozziane ser. II, 20).

54 Christa Schaper: Die Ratsfamilie Rummel—Kaufleute, Finanziers und Unterneh-mer, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 68, 1981, S. 1–107.

55 ASF, Mercanzia 1472, fols. 224r.–225v.; 272r./v.; zu Guasparre Spinelli, der am

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erschien, wurde zuerst sein Hab und Gut beschlagnahmt, woraufhiner sogar in das Schuldgefängnis der „Mercanzia“ überführt wurde,in dem er noch im April desselben Jahres ausharren mußte.56 Ganzoffensichtlich beschleunigten diese Vorgänge den endgültigen Nieder-gang des Handelshauses, das im gleichen Jahr bankrott ging; die auchvon Papst Sixtus IV. unterstützten Auseinandersetzungen florentini-scher Kaufleute mit der Familie Rummel zogen sich allerdings nochüber eine geraume Zeit hin.57

Noch zwei andere Nürnberger Kaufleute besuchten über längereZeiträume Florenz und wurden zusammen im Mai 1478 auch als Mit-glieder in eine römische Bruderschaft aufgenommen: Petrus Petz (PeterBez) und Johannes Prawn (Hans Praun), der schon genannte „IohannesBruno“.58 Auf ein Mitglied der Familie Petz stößt man das erste Mal ineinem florentinischen Rechnungsbuch 1456, als der Lauinger „MichelePezzi merciaio tedescho“ als Lieferer von farbigen metallenen Feuer-böcken, „libbre otto once nove di chapitoni cholorati e ghovernati“,erwähnt wird, und wenig später als „Michele di Giovanni Peza tede-scho“ neben Martin Paumgartner aus Nürnberg auch als Gläubigerder (Zwischen-)Händler Giovanni Benci und Geri Bartoli.59 Nach sei-nem Tod erschien 1464 in Florenz ein Verwandter, der „egregius virPierus Pieri Peza de Norinberga de Alamania“, der nun im Namender Witwe denselben Giovanni Benci zum Generalprokurator einsetzte,um alle noch ausstehenden Kredite des verstorbenen „Michael Iohan-nis Peza de Norinbergo“ einzutreiben.60 Peter Bez wird als besondersin Bologna aktiver, direkter Handelspartner des Hans Praun zwar vor

3. Januar 1470 von Kaiser Friedrich III. zum Pfalzgrafen ernannt worden war (ASF,NA 16828, fols. 263v.–267r.), vgl. Jacks, Caferro (wie Anm. VI, 13), ad indicem.

56 ASF, Mercanzia 310, fol. 69v.: „Guglielmus alterius Guglielmi Rumel captus indicta curia non mictatur ad stinchas absque eorum licentia“.

57 Schaper (wie Anm. VI, 54), S. 52–54; auch eine auf Veranlassung des „GaspareAldebrant di Firenze“ ausgestellte Quittung des Heinrich Rummel für Hans Fröschelvom 14. Februar 1472 im Archiv der Spinelli steht wohl mit diesen Vorgängen inZusammenhang (The Beinecke Library, New Haven (USA), Rare Books, The SpinelliArchive, Parchments 19).

58 Karl Heinrich Schäfer, Die deutschen Mitglieder der Heiliggeist-Bruderschaft zuRom am Ausgang des Mittelalters, Paderborn 1913 (Quellen und Forschungen aus demGebiete der Geschichte, hrsg. v. d. Görres-Gesellschaft XVI, Beilage), S. 10.

59 ASF, Quaratesi 245, fols 41 (links und rechts, mit direktem Verweis auf die Rech-nung der Zwischenhändler Giovanni Benci und Geri Bartoli, fol. 21 (links; freundlicherHinweis auf diese Quelle von Marco Spallanzani); vgl. die Katastererklärung der bei-den von 1458 in ASF, Catasto 820, fols. 463r., 464r.

60 ASF, NA 13288, ad diem 13 sept. 1464.

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allem in der nun anschließend zu besprechenden Quelle genannt, dochhatten seine Erben in den Jahren um 1492 noch einen eigenen floren-tinischen Vertreter namens Peter Berner, der damals, womöglich vorseiner Abreise, seinerseits einen neuen Generalprokurator für derenInteressen ernannte, den Sohn des schon genannten Schaffhauseners,Pandolfo di Currado di Pandolfo.61

Das ausführlichste über den deutschen Handel in Florenz infor-mierende Dokument stammt von eben dem Nürnberger KaufmannHans Praun, der aus den Jahren 1471 bis 1478 ein—noch immer nichtvollständig herausgegebenes—„Memorialbüchlein“ hinterlassen hat.62

Bereits zwanzig Jahre zuvor, am 15. April 1453, war er in die St. Bar-barabruderschaft eingetreten,63 und muß in diesen Jahren auch einegewisse Zeit in Florenz gewohnt haben. Nicht sicher ist, ob er mitdem fast gleichnamigen, in dieser Zeit in Pisa anzutreffenden Kauf-mann identisch war (s.o., S. 101). In Florenz zeugte er einen uneheli-chen Sohn Francesco (Franz Praun), der wohl seit spätestens Septem-ber 1465 bei einer aus Konstantinopel geflohenen Griechin wohnte,„domina Lucia filia olim Dionigi d’Inperio de partibus Grecie“, derenSohn er womöglich auch war; seit ungefähr 1472 studierte er in Bolo-gna Jurisprudenz, wo er 1493 auch promovierte.64 In den 1470er und1480er Jahren repräsentierte er das Unternehmen seines Vaters in Ita-lien, und handelte, noch konzentrierter als dieser, vornehmlich mit

61 ASF, NA 13296, fol. 196r. („Petrus Michaelis Bernere de Noninbergho faciensinfrascripta omnia et singula suo nomine proprio et ut et tamquam sotius heredumPetri Pezi de Noninbergho“; freundlicher Hinweis von Michele Luzzati).

62 Horst Pohl: Das Rechnungsbuch des Nürnberger Grosskaufmanns Hans Praunaus den Jahren von 1471 bis 1478, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der StadtNürnberg 55, 1967–1968, S. 77–136, S. 113, 116, 121.

63 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 134.64 Pohl (wie Anm. VI, 52), S. 101 f.; zur Jugend Franz Prauns vgl. die „donatio“

des längst anderswo verpfändeten, doch wertvollen Hausrates der Griechin, die auchnoch eine Tochter namens Lucretia hatte, an den zweifellos noch minderjährigen„Francischo filio Iohannis Bruno teutonicho de Limberni (?) de Alamania“ in ASF,NA 1793, fol. 256r./v. (14. September 1465): für den Fall eines frühzeitigen Todes Franz’sollte das Erbe von einem Matteo di Berto di Leonardo verwaltet werden, der davonauch noch die Mitgift der Lucretia bezahlen mußte. Offensichtlich hatte also jemandanderes, vermutlich ein Verwandter Franz Prauns, die Auslösung dieser Güter unterder Bedingung der gleichzeitigen Schenkung bezahlt, um damit dessen (Pflege?-)Mutterzu begünstigen. Erst im Dezember 1470 verheiratete sich die „domina Lucia olimfilia Dionigi d’Inperia de Chonstantinopoli“ mit eben demselben Altwarenhändler(„rigattiere“), bei dem sie fünf Jahre zuvor ihren Hausrat verpfändet hatte; die Mitgiftbetrug nicht unerhebliche 200 Goldflorin (ASF, NA 7911, 231v.–232r.).

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Büchern. Zumindest im Juli 1465 hielt sich in Florenz auch ein BruderHans Prauns namens Hieronymus auf (s.o., Anm. VI, 14).

Hans Praun kooperierte in Italien besonders mit den Hirschvogelin Venedig, sowie in Florenz mit einem „Hans Kromer von Schon-gau genannt Schott“ und dem in diesem Zusammenhang wiederholtbegegnenden „Conrad Haubenscherer“ aus Schaffhausen („Currado diPandolfo“), den er erstmals im August 1471 als Prokurator einsetzte.65

Der Schongauer Krämer, dem Praun seinerseits Messingwaren lieferte,sandte auch auf eigene Rechnung Handelsware nach Deutschland, hatsich doch in Prauns „Memorialbüchlein“ sein Handelszeichen erhal-ten.66 Aus Florentiner Quellen läßt sich zu ihm allerdings nur seineHeirat mit einer Witwe im Jahre 1480 beibringen, als er als „Iohan-nes olim alterius Iohannis Schuot alias Chovone merciarius“ aus demPopolo von San Lorenzo bezeichnet wurde.67

Von zentraler Wichtigkeit für Prauns Aktivität war seine buchhalte-rische Schriftführung. Neben dem „Memorialbüchlein“, dem Vertretereiner damals in Deutschland insgesamt noch wenig verbreiteten Gat-tung, führte Praun noch mindestens ein Geschäftsbuch (bezeichnet mitdem Buchstaben „A“),68 anhand dessen er im März 1477 einen florenti-nischen Geschäftspartner erfolgreich vor dem Schuldgericht der „Mer-canzia“ verklagen konnte.69 Über diesen Prozess hinaus konnten aller-

65 ASF, NA 1745, fol. 97v.; vgl. Pohl (wie Anm. VI, 52), S. 113 f.: „Fast ebenso lebhaftscheint Prauns Verbindung zu Florenz gewesen zu sein. Hier arbeiteten Hans Kromervon Schongau, genannt Schott, Conrad Haubenscherer, die Italiener Pandolfo, Cho-rado und Leonardo Paris und dessen Gesellschaft. Metall, Tuche, Kleidungsstücke undBücher sind die Handelsobjekte, die dabei genannt werden. Auch Hans Praun selbstweilte in Florenz, nach unserm Buch im Juni und Juli 1474 sowie im Mai 1478.“; zumBuchhandel des Hans Praun, „nunc Florencie existens“ (ca. 1470), vgl. auch den BriefH. Schedels in: Hermann Schedels Briefwechsel (1452–1478), hrsg. v. Paul Joachim-sohn, Tübingen 1893, S. 189; Martin Lowry: Venetian capital, German technology andRenaissance culture in the later fifteenth century, in: Renaissance Studies 2, 1988, S. 1–13, S. 5.

66 Pohl (wie Anm. VI, 52), S. 117 f.67 ASF, NA 17859, fol. 137r. (24. 1. 1479(80)); die Ehe wurde gefeiert in Anwesenheit

des schon bekannten Leinenwebers „Bartolomeus olim Pieri de Alamania“ (s.o., S. 162)und des Scherenschleifers „Arrigus olim alterius Arrighi de Brabante“; die Braut hieß„d. Chaterina vidua filia Gualtieri Rahut alias Chonsingnio“.

68 Wolfgang v. Stromer: Das Schriftwesen der Nürnberger Wirtschaft vom 14. biszum 16. Jahrhundert, in: Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte Nürnbergs 2 (Beiträge zurGeschichte und Kultur der Stadt Nürnbergs 11, 2), Nürnberg 1967, S. 751–799, S. 796.

69 „Die VII martii 1476. Suprascripti domini Sex insimul, servatis servandis etc.,approbaverunt librum album debitorum et creditorum segnato ‚A‘ Iohannis FederigiBruno et sociorum pro partita in eo, c. 113, contra Antonium Marchionis de Malego-nellis et socios merciarios pro florenis 10 larghis“ (ASF, Mercanzia 317, fol. 108r.).

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dings nur wenige neue Spuren Hans Prauns gesichert werden. Nachseinem frühen Abenteuer 1453 und seinen folgenden Florenzreisen inden 1470er Jahren tauchte er dort im März 1481 erneut wieder auf,als er dem Konrad von Schaffhausen die Seidenlieferung von 1479bezahlte (s.o., S. 264). Der am Arno angeblich 1492 erfolgte Tod HansPrauns kann aus florentinischen Quellen nicht nachgewiesen werden.70

Sein in Nürnberg geborener, gleichnamiger und legitimer Sohn („Gio-vanni di Giovanni Bruno di Nolinbergho“) trat seinerseits ganz in dieväterlichen Fußstapfen, erwarb doch auch er bei den SeidenhändlernMartelli 1490 für hundertsiebenundfünfzig Goldflorin Seidenstoffe.71

Noch wiederholt zog es ihn nach Florenz, so, als ihm im Juni 1495in Gegenwart des Konrad von Schaffhausen ein aus Nürnberg nachge-reister Kurier, Leonhard Nogler, im Namen seines brüderlichen Rechts-beistandes Dr. Franz Praun ein rechtliches Dokument, ein „instrumen-tum appellationis“, aushändigte.72

So sporadisch solch vereinzelte Hinweise auch erscheinen mögen, soerklären sie doch das dicht gespannte Netz, das über das gesamte fünf-zehnte Jahrhundert zwischen Nürnberg und Florenz die engen Han-delsbeziehungen sicherte.73 Somit ist auch deutlich, warum seinerseitsNürnberg nach den 1470er Jahren zu einem der ersten Zentren der inDeutschland aktiven florentinischen Seidenhändler wurde.

70 Pohl (wie Anm. VI, 52), S. 88 (in den „Libri dei morti“ ist dies nicht vermerkt).71 ASF, Carte Strozziane ser V, 1469, fol. 40. Wahrscheinlich handelte es sich auch

bei dem Mitglied der St. Barbarabruderschaft „Giovanni Brun der junge“ (1490: ASF,Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, IX, fols. 31v., 33v.) um HansPraun (II.).

72 ASF, NA 5245, fol. 80r./v. Eigentlich hatte der Kurier versprochen, die Reiseinnerhalb von achtzehn Tagen zu vollenden; der bei dem Erzbischof von Regens-burg anhängige Prozeß betraf den Streit zwischen Hans Praun („Iohannes Brunialterius Iohannis Bruni de Norimberga“) und der „domina Magdalena Rungartin deBambergha“ wegen eines—offensichtlich gebrochenen—Heiratsversprechens, über dasletztendlich innerhalb von drei Monaten ab dem 6. 4. 1495 von Papst Alexander VI.entschieden werden sollte.

73 Noch im Jahre 1482 antwortete Lorenzo de’ Medici selbst in einem Schreibendem vornehmsten Vertreter der Stadt Nürnberg, dem „obersten Losunger“ RuprechtHaller („Ruberto Aller“), als dessen Sohn in Bologna offensichtlich in Schwierigkeitengeraten war (Protocolli (wie Anm. II, 152), S. 137). Warensendungen wurden offen-sichtlich auch durch den zwischen Deutschland und Italien pendelnden „Andreas olimArrighi de Norinbergho“ organisiert (ASF, NA 6254, fol. 82r.), der in Florenz ein Hausund vor 1480 eine Familie besaß (ASF, Catasto 928, fol. 508r.; Monte Comune. Copiedel Catasto 101, fol. 89r.), und wahrscheinlich mit dem Mitglied der St. Barbarabruder-schaft „Andrea di Riegho van Nuerenburch histestover, gurdelmaker“ (Battistini (wie

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2. Qualifizierte Handwerke

a. Metallgewerbe

Anders als im Handel, stammten im Bereich der Metallgewerbe dienordischen Metallhandwerker in Florenz sowohl aus dem süddeut-schen als auch aus dem flandrisch-niederländischen Bereich. So wur-den niederdeutsche und belgische Uhrmachermeister seit Anfang desfünfzehnten Jahrhunderts in der ganzen Toskana zwischen Volterraund Florenz angestellt.74 Selbst wenn nicht in allen Fällen die jewei-lige Herkunft der Handwerker zweifelsfrei bestimmt werden kann,75 soläßt sie sich doch manchmal vermuten, wie beispielsweise bei jenem—vielleicht nürnbergischen—Meister der Feinmechanik, der Florenz imJubiläumsjahr 1475 mit einer Art Glockenspiel besuchte, in dem mecha-nisch bewegte Figuren die Huldigung der Heiligen Drei Könige vordem Christuskind ebenso wie den Kampf des Heiligen Georgs mit demDrachen nachahmten.76 Ähnliches gilt für die verschiedenen Berufe derSchmiede, Schlosser und Messer- und Scherenschleifer (die oft glei-chermaßen als „fabbri“ bezeichnet wurden). Aus Nürnberg stammendeHandwerker findet man unter den Wagnern77 und den Truhenherstel-

Anm. I, 138), S. 144, vgl. S. 111, 127) identisch war. Im Jahr 1464 verteidigte er sich vorder „Mercanzia“ mit dem Hinweis auf seine in Nürnberg liegenden Handelsbücher(ASF, Mercanzia 1440, fols. 79r.–80v.; 233v.–234v.).

74 Mario Battistini: Ricerche storiche volterrane, hrsg. v. Angelo Marrucci, Volterra1998 (Biblioteca della „Rassegna Volterrana“, 10), S. 379–381; Renzo Giorgetti: Unafamiglia di orologiari tedeschi a Montaione, in: Miscellanea Storica della Valdelsa104, 1998, S. 269–276; der kurz in Florenz lebende „maestro Rinaldo di Rinaldodella Magna fa orioli et chiavi“ (1468–1474: ASF, Corporazioni religiose soppresse dalgoverno francese 132, 473, fol. 116r.), könnte mit dem „magister Rainaldus theutonicus“identisch sein, der zwischen 1484 und 1490 auch in Volterra als Uhrmeister arbeitete(Biblioteca Guarnacci, Volterra, Archivio Storico Comunale, A nera 51, I, fols. 43r.,74v.; A nera 54, fol. 13v.).

75 Erinnert sei hier z.B. an den Fall des berühmten Goldschmiedes „Giusto diGiovanni“, dessen nordische Abstammung lange behauptet wurde, bis der Autor seineflorentinische Herkunft feststellte, vgl. Böninger, artigiani stranieri (wie Anm. I, 143),S. 122–125.

76 „Domenica a dì 12 di febbraio venne in Firenze un tedesco con una tavola inmodo di tavola d’altare, concegnata con archipendoli, che faceva andare i Magi a offer-ire, e San Giorgio a dare al drago, e altre cose maravigliose e belle di grand’ingegno.E pagava quattro quattrini chi voleva vederla, e così pagai io. Parve cosa miracolosa.“(Ser Giusto Giusti d’Anghiari: I Giornali (1437–1482), hrsg. v. Nerida Newbigin, in:Letteratura Italiana Antica, 3, 2002, S. 41–246, S. 184).

77 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 115, 132.

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lern.78 Selbst auf einen Nürnberger Goldschläger („battiloro“) traf manin Florenz im Jahre 1482, als dieser eine spanische Hausdienerin heira-tete.79 Während die Rüstungs- und Sporenhersteller häufig aus Mailandkamen, was den hohen europäischen Ruf der von dort stammendenPlattner widerspiegelt, war der gefragteste Armbrusthersteller in Pisaum 1470 ein gewisser Meister Severius („maestro Sovieri tedescho“).80

Zahlreich waren unter den deutschen Einwanderern auch Herstellervon metallenen, besonders aus Zinn gegossenen Schnallen („fibbiaio“,„correggiaio di corregie di peltro“),81 wie beispielsweise 1434 ein ausArnstadt („Arnistet“) stammender Handwerker, der eine Augsburgerinheiratete und nach dem (späten) Empfang der Mitgift gleich sein Tes-tament verfaßte.82 Ein Maastrichter Krämer („Franck Laurens son vanMaistricht, kremer“),83 der zusammen mit seinem in Bologna gebore-nen Sohn um 1450 in Florenz angekommen war und 1452 eine Tochteran einen Grazer Schuster verheiratet hatte, mietete 1454 per Exklu-sivvertrag bestimmte bronzene Formen zum Guß von Zinnschnallenund versprach gleichzeitig die Behütung aller hiermit zusammenhän-genden Geschäftsgeheimnisse.84 Allzumeist blieben solche Handwerkerjedoch nur wenige Jahre: ein oberdeutscher Hersteller von Spulen fürWebstühle („Federighus olim Tomasii spolaio de Alamania Alta“) ist in

78 ASF, NA 2198, VIII, ad dies 26 aprilis 1464, 16 iunii 1464 („Alexander Iohannis deNorinbergho forzerinarius“); NA 6148, fols. 23v.; 49r.; NA 6152, fol. 9r. (Mitgift, 1465).Derselbe war wohl identisch mit dem „Alessandro Iohannis de Alemania legnaiuolosive stampatore populi Sancti Pauli“ (1463: ASF, NA 388, fol. 60r.).

79 ASF, NA 13469, fol. 48r. („Nicholaus olim Curradi de Norambergho battilorus“).Nordische Goldschläger waren ansonsten aber, im Vergleich zu Mailand (Mainoni (wieAnm. I, 123), S. 222), eher selten, so z.B. ein „Iohannes Mattei battilorus de Fiandra“,der 1468 zusammen mit einem „Tommasus Niccolai de Fiandra fabrus“ auftauchte(ASF, NA 3308, fol. 284r.) und „Iohannes Vincilaghi de Monterosso battilorus“ (1475:NA 18546, fol. 174v.); vgl. auch Bruno Dini: I battiloro fiorentini nel Quattrocento(zuerst 2000), jetzt in: ders., Manifattura, (wie Anm. II, 70), S. 45–65, S. 47 f.

80 ASF, Provvisioni Registri 160, fol. 165v.; vgl. ebd., 161, fol. 247r. sowie Archivio diStato, Pisa, Gabella dei contratti 19, fol. 154v.

81 Vgl. „magister Stefanus olim alterius Stefani de Alamania Alta choreggiarius etmagister choregiarum de peltro“, in ASF, NA 16203, ad diem 29 sept. 1462 (Mietver-trag); ad diem 17 maii 1464 (Hauskauf).

82 ASF, Catasto 49, fol. 717r. („non sa ischrivere ’taliano ma te(de)scho sì“); NA 5233,fol. 159r./v.

83 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 142, vgl. S. 126.84 ASF, NA 14196, fols. 42r./v. (Mietvertrag), NA 1198, I, fol. 19r. (zur Hochzeit

der „domina Maria filia Franchi Laurentii de Alemania merciarii“ mit „GeorgiusIacobi de Gratis de partibus Alamanie chalzolarius populi Sancte Marie Maioris subdomo domini Dominici de Martellis“); NA 14196, fol. 52r./v. (Frank mietet „certasformas bronzeas actas ad facendum fornimenta peltrea cingulorum“), 54r. („societas

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Florenz von 1460 bis 1469 belegt,85 bevor er um 1472 im Kastell „Mon-terano“ im Kirchenstaat verstarb.86 Ein aus Löwen („de Loven de Bra-bant“) stammender Zinngießer („stagnatarius“) wohnte allerdings noch1495 im Florentiner Stadtzentrum.87

Auch im Schmuckhandwerk fanden sich Deutsche, wie beispiels-weise als Hersteller von „falschen Perlen“ und Bleiknöpfen,88 oder alsPaternostermacher.89 Ein deutscher Eremit, der in einem Haus vor demnördlichem Stadttor der „Porta a Faenza“ wohnte („frater Martinusolim Nicholai de Alamania“), beschäftigte über mehrere Jahre hinwegzwei Gesellen, die bei ihm das Paternostermachen lernten.90 Nicht feh-len konnten schließlich auch die oberdeutschen Händler und Herstellervon Musikinstrumenten, besonders von Lauten. So verkaufte im Jahr1461 der Lübecker Meister „Nicolaus Bastiani Aldendorf“ zwei süd-deutschen, im Popolo von San Lorenzo wohnenden, Brüdern für sie-benundzwanzig und einen halben Florin nicht weniger als vierundvier-zig Lauten („liuthos“).91

merciariorum“ des Vaters mit dem Sohn für drei Jahre); vgl. NA 6203, fol. 258r.(Zeugenschaft des Vaters bei der Heirat eines Pisaner Krämers, 1455).

85 ASF, NA 734, fol. 151r. (Hauskauf des „magister spuolarum actarum ad tessendumpannos“); NA 16203, ad diem 2 oct. 1463; NA 3308, fol. 173r.; NA 7911, fol. 134r./v.;NA 16204, fols. 155r., 215v.–216r.; im Januar 1463 wurde er vom Podestà verhaftet, weiler mit „verbis iniuriosis“ einen deutschen Wollweber beleidigt hatte (ASF, Podestà 5091,fol. 2v.).

86 ASF, NA 16205, fol. 185v.; NA 611, fols. 117r.–118v. (Inventar der Hinterlassen-schaft); Arte della Lana 218, fol. 66v.; in Florenz hinterließ er auch eine Witwe, dienach seinem Tod im Popolo von Sant’Ambrogio wohnte (NA 77, fol. 258v.).

87 Erstmals erwähnt bei seiner Verurteilung im Jahr 1483 als „Iohannes de Alamaniastagnatarius al canto del Giglio“ (ASF, NA 8876, fol. 62v.; Otto di Guardia e Balìa dellaRepubblica 64, fol. 34v.); sein Testament von 1492 in ASF, NA 7894, fol. 13v.; das seinerEhefrau „d. Clementia filia olim Iohannis Alberti de Monforte de Olanda“ von 1495 inASF, NA 5295, fol. 63r./v.

88 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 132, 473, fols. 30v.,109v., 125v.

89 ASF, NA 2981, fol. 10r.; NA 14419, fol. 353r./v.90 ASF, NA 4010, ad diem 4 aprilis 1498; vgl. NA 9988, fol. 27r.; NA 610, fol. 41v.;

Corporazioni religiose soppresse del governo francese 132, 466, fol. 63v.; sicherlich warer aber auch mit dem „frate Martino fuori a la Porta a Faenza in sul Mugnone“identisch, der 1466 der Vergewaltigung eines Knaben angeklagt wurde (ASF, Ufficialidi notte e conservatori dell’onestà dei monasteri 9, fol. 20r.).

91 ASF, NA 6206, fol. 349r.; zu „Alessandro di … della Magnia che fa liuti“ (1466)vgl. ASF, Mercanzia 1442, fols. 387v.–388r.; Mercanzia 1443, fols. 309r./v.; der 1458und 1464 erwähnte „Iohannes olim alterius Iohannis Lamanetti de Allamania Alta etmagister leuti“ könnte hingegen auch ein Lautenspieler gewesen sein (ASF, NA 3024,fols. 115r.–116v.; NA 6208, fol. 241v.).

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Bekannt ist die Wirksamkeit deutscher und französischer Metall-handwerker in Italien auch im Bereich des Bronzegusses.92 Ein UlmerGeschützmeister („fa le bombarde“) diente der Kommune Florenzbereits in den Jahren 1397 bis 1400.93 Einen deutschen und einen ausBrabant stammenden Gehilfen stellte auch der florentinische Bronze-gießer Maso di Bartolommeo an, der selbst 1456 bei der Explosioneiner seiner Bombarden umkam.94 Ein „magister Iohannes Arrigi deAlamania“ goß vor 1449 die Uhrglocke des Palazzo Vecchio („campanahorilogii palatii dominorum“).95 Zahlreich wurden nordische „bombar-dieri“ und „scoppettieri“ (Büchsenmeister) 1472 im Krieg gegen Vol-terra,96 und erneut im Jahr 1486 angeworben, als sich die Auseinan-dersetzung mit Genua um Sarzana in einen langwierigen Belagerungs-krieg verwandelte.97 Von den sechs bei dieser Gelegenheit genanntendeutschen Geschützgießern blieben nach 1488 gerade noch zwei in flo-rentinischen Diensten, nämlich Meister Hans von Augsburg, der sichnun in Pisa dem—zweifellos friedvolleren—Glockenguß hingab,98 undMeister Peter von Köln, der sich u.a. in Florenz einer privaten Freund-schaft mit einer brabantinischen „meretrix“ widmete.99 Beide bezogenein ausgesprochen hohes Gehalt zwischen sechs und zehn Goldflorinmonatlich.100 Angelockt von den in Pisa offensichtlich günstigen Berufs-aussichten, legte dort 1488 auch ein aus Leiden stammender „bombar-derius et mercator“ an, der sich allerdings nur mit einem Brügger Dol-

92 Volker Schmidtchen: Bombarden, Befestigungen, Büchsenmeister. Von den erstenMauerbrechern des Spätmittelalters zur Belagerungsartillerie der Renaissance. EineStudie zur Entwicklung der Militärtechnik, Düsseldorf 1977, S. 180–183.

93 ASF, Camera del Comune. Provveditori e ufficiali di banco, spese di condotte 2,fols. 123v./124r. (mit zwei Ulmer Kollegen), dass. 3, fols. 226v./227r.

94 Janez Höfler: Maso di Bartolommeo und sein Kreis, in: Mitteilungen des Kunst-historischen Instituts in Florenz 32, 1988, S. 537–547, S. 540.

95 ASF, Signori e collegi. Condotte e stanziamenti 4, fols. 126r., 132v.96 ASF, Balie 34, fol. 40v.: „Gherardo di Gherardo della Magna bombardiere“; Balie

35, fols. 43v.–44r.: „Nicholò di Giovanni detto Tedeschino bombardiere“; fols. 60v.–61r.:„Arigho tedescho bombardiere“; im letzten Band auch die verschiedenen „scopettieri“.

97 ASF, Signori e collegi. Condotte e stanziamenti 14, fol. 123r.98 ASF, Otto di Pratica. Commissarie e missive 10, fols. 15, 19.99 ASF, NA 5242, fol. 71r. (vgl. weiter Otto di Guardia e Balìa della Repubblica 79,

fol. 114r./v.); ein ähnliches Liebesverhältnis wie Meister Peter von Köln pflegte auchein oberdeutscher Büchsenmacher („Arigus quondam alterius Arigi de Allamania Altascopettiere“), der schon 1451 mit zweiundzwanzig Goldflorin eine Münchner „publicameretrix“ auslöste (ASF, NA 3016, fol. 240r.–241v.).

100 ASF, Signori e collegi. Condotte e stanziamenti 15, fols. 7v., 10v.; 16, fol. 14v.;NA 9641, fol. 89v. (Bezahlung beider Meister im September 1490).

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metscher verständlich machen konnte.101 Selbst einen deutschen „Inge-nieur“, unter dem man hier womöglich einen Baumeister von Kriegs-gerät verstehen muß, findet man 1492 kurz in florentinischen Diensten(„magister Michael della Magnia ingegniere“).102

b. Künstler und Kunsthandwerker

Im weiten Feld des nord-südlichen Kulturaustausches im Spätmittelal-ter beanspruchen seit jeher die bildenden Künste und das Kunsthand-werk ein besonderes Interesse.103 Auch wenn zu Florenz noch keineumfassenden, aktuellen Synthesen wie beispielsweise zum veneziani-schen oder römischen Cinquecento vorliegen,104 so lassen doch die hiererhaltenen oder entstandenen Werke der Malerei, Grafik und Skulpturdie vielfältigen künstlerischen Kontakte und die internationale Vermi-schung der Stile in dieser Epoche erkennen. Aufgrund der internatio-nalen Handelsbeziehungen gelang es den Florentiner Kaufleuten imfünfzehnten Jahrhundert häufig, selbst erstklassige Werke der altnie-derländischen Malerei direkt vor Ort zu erwerben.105 Und auch dienürnbergische Kunst erreichte die Stadt am Arno in einem beständi-gen Austausch, wie beispielsweise die Skulpturen des Veit Stoß.106

Für diese kulturellen Wechselwirkungen waren besonders die nord-und mitteleuropäischen Künstler verantwortlich, die in Florenz überlängere Zeit Proben ihrer Kunst abgaben. Einmal über die Alpen

101 ASF, NA 2079 (1488), fol. 110v.102 ASF, Signori e Collegi. Condotte e stanziamenti 16, fol. 44v. (einer der anderen

genannten „ingegnieri“ war ein bekannter Pisaner Schiffsbaumeister).103 Italienische Frührenaissance und nordeuropäisches Spätmittelalter. Kunst der frü-

hen Neuzeit im europäischen Zusammenhang, hrsg. v. Joachim Poeschke, München1994; Nederlands Kunsthistorisch Jaarboek 44, 1993 (= Nederland-Italie. Relaties in debeeldende kunst van de Nederlanden en Italie / Artistic Relations between the LowCountries and Italy 1400–1750); Deutschland und Italien (wie Anm. Einl., 13).

104 Il Rinascimento a Venezia a la pittura del Nord ai tempi di Bellini, Dürer,Tiziano, hrsg. v. Bernard Aikema, Beverly Louise Brown, Giovanna Nepi Sciré, Cini-sello Balsamo 1999; Michael Rohlmann: Antigisch art Alemannico more composita.Deutsche Künstler, Kunst und Auftraggeber im Rom der Renaissance, in DeutscheHandwerker, Künstler und Gelehrte (wie Anm. I, 127), S. 101–180; Fiamminghi a Roma(wie Anm. IV, 120).

105 Michael Rohlmann: Auftragskunst und Sammlerbild. Altniederländische Tafel-malerei im Florenz des Quattrocento, Alfter 1994; zum Austausch in der Druckgrafikvgl. nur The Illustrated Bartsch 24, 2 (Commentary), by Mark J. Zucker, New York1994, S. 150–152, 196–197, 217–219, 221–224.

106 Thomas Eser: Ein Leuchter, drei Rätsel, ein Kartenspiel. Nürnberger Kunst inItalien, in: Quasi Centrum Europae (wie Anm. VI, 50), S. 45–71, S. 56ff.

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zurückgekehrt, konnten sie dann das in Italien Gelernte anwenden,die Renaissance wurde vermittelt. Einer der ersten von jenseits derAlpen stammenden Bildhauer, der in Florenz im vierzehnten Jahrhun-dert einen bleibenden Erfolg erzielte, war „Petrus Iohannis alamanicusde Brucella de Alamania“, der im Februar 1388 in die Meisterzunfteingeschrieben wurde.107 Als Urheber der berühmten „Madonna dellaRosa“ von Orsanmichele und mehrerer Statuen am Dom von Florenzgelang es dem Brüsseler schnell, allgemeinen Beifall zu finden.108 Inseinem wenig bekannten florentinischen Testament vom 28. Juli 1400bestimmte er nicht nur, daß seine beiden Töchter in ein Kloster ein-träten, sondern gedachte auch seiner Kollegen an der Dombauhütte(denen er eines seiner Handwerkszeuge vermachte und Wein ausschen-ken ließ).109

Der Gemeinplatz von der Unvereinbarkeit nordischer, „gotisch-mit-telalterlicher“, und modern-antikisierender „Renaissance“-Kunst wirddurch das Werk solcher Meister dementiert. Trotzdem wurde Florenznicht im gleichen Maße wie beispielsweise Mailand oder Venedig zueinem Sammelpunkt nordischer Künstler. Noch Albrecht Dürer betratdie Stadt wohl nie. Wahrscheinlich blieb auch die Mehrzahl der nieder-ländischen und deutschen Meister in Florenz allzumeist nur kurz undkonnte somit kaum Quellen ihres Könnens hinterlassen. Der Münste-raner Kunsthistoriker Werner Jacobsen hat zuletzt in einer umfang-reichen Untersuchung die verschiedenen beruflichen Spezialisierun-gen in der Kunstmalerei der Florentiner Renaissance beschrieben: zuden bescheidenen Anstreichern gesellten sich Tafel-, Möbel-, Waffen-,Glas-, Spielkarten- und Stoffmaler und noch einige andere.110

107 ASF, Arte dei maestri di pietre e legname 1, fol. 86r.108 Giuseppe Poggi: Il Duomo di Firenze: Documenti sulla decorazione della chiesa

e del campanile tratti dall’archivio dell’Opera, 2 Bde., Berlin 1909 (neue Ausg. hrsg.v. Margaret Haines, Firenze 1988), Bd. 1, S. 104, 107, 135; Doren, Deutsche Künst-ler (wie Anm. II, 111), S. 166; Werner Körte: Deutsche Vesperbilder in Italien, in:Kunstgeschichtliches Jahrbuch der Bibliotheca Hertziana 1, 1937, S. 1–138, S. 127; GertKreytenberg: The Unexpected Apostle, in: The Burlington Magazine 123, 1981, S. 3–7;Antje Middeldorf Kosegarten: Florentiner Statuen von ‚Uomini illustri‘ aus dem frühenQuattrocento: Versuch über die Fassade von S. Maria del Fiore, in: NiederdeutscheBeiträge zur Kunstgeschichte 38, 1999, S. 41–91.

109 ASF, NA 668, fol. 77r./v.; im Jahre 1397 wurde ein (anderer?) „magister lapidum“und Soldat „Pierus Iohannis de Alamania“ wegen Waffentragens festgenommen, dochdann wegen seiner Armut freigelassen (ASF, Provvisioni Registri 86, fol. 130r./v.).

110 Werner Jacobsen: Die Maler von Florenz zu Beginn der Renaissance, Mün-chen, Berlin 2001 (Italienische Forschungen des Kunsthistorischen Instituts in Florenz,Folge IV, 1).

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Unter den am Arno ansässigen nordischen Malern konnten bishernur wenige namhaft gemacht werden: der um 1402 bis 1415 tätigeGlasmaler Niccolò di Piero Tedesco, der angeblich aus Pisa stam-mende Giorgio di Giovanni della Magna und der Utrechter Giovannidi Piero. Auffallenderweise war keiner dieser Künstler in der floren-tinischen Malerzunft als Vollmitglied eingeschrieben, muß man dochdie Identifizierung des Pisaners Giorgio di Giovanni mit seinem deut-schen Namensvetter anzweifeln.111 Der deutsche, um 1450 gestorbene,Maler dieses Namens wohnte im Jahre 1432 in Fiesole,112 heiratetedann die Tochter eines Ulmer Schlossers und wurde im Jahr 1445 voneinem im Popolo von San Frediano ansässigen oberdeutschen Fecht-meister („magister Corradus Hermanni de Alamania Alta magisterschermaglie“) zum Rechtsvertreter in einer nicht weiter ausgeführtenAngelegenheit ernannt.113 Seine Witwe mußte nach seinem Tod auchseine Schulden übernehmen,114 fand ein Jahr darauf bei einer Floren-tinerin Unterschlupf, wo sie wegen heimlicher Prostitution verurteiltwurde,115 und wohnte noch 1455 in Florenz.116

Wie Giorgio di Giovanni della Magna war auch der von Jacob-sen erwähnte Utrechter Giovanni di Piero kein florentinisches Zunft-mitglied. Doch wurde er in den Jahren zwischen 1442 und 1448 alsMitglied in einer religiösen Bruderschaft geführt.117 Nicht zu verwech-seln ist er wohl mit dem gleichnamigen Meister, der 1468 als Zeugein der Kirche S. Lucia d’Ognissanti genannt wurde.118 Neben diesenkönnen in den folgenden Jahren jedoch noch weitere nordische Malerin oder um Florenz belegt werden, wie beispielsweise ein Meißener(1480),119 ein Stoffmaler namens „magister Iohannes Gherardi Iohan-nes Barbantis teutonichus pictor sargiarum“ (1481),120 ein namenloser

111 Ebd., S. 70 f.; 561.112 ASF, NA 2559, fols. 37v., 39r.113 ASF, NA 15957, ad diem 23 decembris 1445; auch der Wollweber „Nicholaus

Iohannis de Alamania“ wurde 1471 und 1474 als „schermadore“ bzw. „de Schermulcis“bezeichnet (ASF, NA 4825, fol. 90r.; 16128, fols., 234v.–235r.; 241r.; 16781, fol. 303r./v.).

114 ASF, NA 19074, fol. 219r.115 ASF, Giudice degli appelli e nullità 82, fol. 144r.116 ASF, NA 13279, fol. 578r.117 Sebregondi, Tre confraternite (wie Anm. V, 197), S. 190.118 ASF, NA 234, fol. 121r. („Iohannes Pieri de partibus Alamanie pictor“).119 „Giovanni da Miessen dipintore“ (ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro

Leopoldo 205, IX, fol. 12r.).120 ASF, NA 5018, fol. 137r.

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„pictor de Flandria“ (1486),121 sowie deutsche Maler in Prato122 undScarperia.123 Noch 1494 zahlte ein „Ionigi dipintore dalla Mangnia“der florentinischen St. Barbarabruderschaft einen Geldbeitrag, damitein Landsmann in dem Bruderschaftsgrab seine letzte Ruhe findenkonnte.124

Auch in der Kunst der Gebrauchsgraphik fanden sich deutscheHandwerker. Nördlich der Alpen fand sich hierfür in den Niederlandenbereits frühzeitig ein wichtiger Markt.125 In Padua und Venedig produ-zierten niederländische Drucker schon um 1440 eine große Anzahl vonHolzschnitten mit vor allem religiösen Darstellungen.126 Kaum über-raschend traf man auch in Florenz um 1470 mehrere niederländischeKartenmaler und Händler von Einblattdrucken an. Diese mußten sichverschiedentlich mit holländischen Leinenwebern auseinandersetzen,die häufiger den Vertrieb ihrer Drucke übernommen hatten.127 DieAnwendungen der Druckgraphik wurden auch im Buchdruck genutzt.So schnitzte 1492 ein Meister mit leider unklarer Herkunft (Frank-furt?), der „magister Iohannes olim Nicholai teotonichus de civitate

121 Die Tochter dieses Malers, „domina Iachopa sive Iacomina filia olim … pictorisde Flandria“ wurde 1486 in Florenz an einen „Iachobus Iohannis vocatus G(i)acotto deHynor teutonichus sive de Alamania Bassa“ verlobt (ASF, NA 6240, fol. 135v.).

122 Filippino Lippi. Un bellissimo ingegno. Origini ed eredità nel territorio di Prato,Milano-Firenze 2004, S. 38, n. 1 (zu „Giannino della Magna“).

123 Giuseppina Carla Romby, Ester Diana: Una „Terra nuova“ nel Mugello. Scarpe-ria. Popolazione, insediamenti, ambiente, XIV–XVI secolo, Scarperia 1985, S. 90.

124 ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, IX, fol. 38v.; bereits1471 war ein Utrechter „Dionisius de Traiecto“ Mitglied der Bruderschaft (Doren,Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 154, n. 25; Battistini (wie Anm. I, 138),S. 83, n. 25).

125 Isa Fleischmann: Metallschnitt und Teigdruck. Technik und Entstehung zur Zeitdes frühen Buchdrucks, Mainz 1998, S. 159–161.

126 Antonio Sartori: Documenti padovani sull’arte della stampa nel sec. XV, in: Librie stampatori in Padova. Miscellanea di studi storici in onore di Mons. G. Bellini—tipografo editore libraio, Padova 1959, S. 111–231, S. 116 f.

127 ASF, NA 3472, fols. 19v.–20r. („Guglielmus Guglielmi de Brabante pictor in car-tis“, 1469); ASF, Mercanzia 11796, fol. 130v.: der schon bekannte holländische Leinen-weber Bartolomeo di Piero (s.o., S. 162) befreit den „Piero di Rinaldo di Brabantetedescho fa charte dipinte“ mit einer Zahlung von drei Goldflorin von seiner Schuldgegenüber einem anderen Leinenweber aus Brabant (6. 7. 1473); ASF, Compagnie reli-giose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII, fols. 58r./v. („Rienere d’Adammo (?)maestro di charte“, „Rinaldo che vende le charte“, „Reinken brieff mecker“, 1474).Dieser war womöglich mit dem „Rinaldo tedesco“ identisch, der in der gleichen Zeitzwischen der Romagna und Venedig mit „carte dipinte de santi“ handelte (Luigi Bal-samo: Commercio librario attraverso Ferrara fra 1476 e 1481, in: La Bibliofilia 85, 1983,S. 277–298, S. 294).

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Forisfodie“, die Holzschnitte der Buchdekorationen des Druckers serPiero Pacini.128

Ähnlich waren auch die Werke deutscher Holzschnitzer im spät-mittelalterlichen Italien, darunter in Florenz, verbreitet. Ein offiziellesEmpfehlungsschreiben der Signorìa von Florenz erhielt ein aus derLiteratur bekannter Kruzifixschnitzer namens „Iohannes Henrici deAlamania“ im Jahr 1457,129 und wenige Jahre später wohnte in Florenzauch ein Kruzifixmaler gleicher Nationalität, „Giovanni d’Antoniotedescho dipintore di crocifisi“ (1474).130 Trotz des späteren VerzichtsDürers kamen doch Nürnberger Künstler durch Florenz und arbeite-ten dort für die Dombauhütte wie der Bildhauer „Olderighus Dan-niellis de Nuribergo partium Alamanie Alte exercens artem intagli etscultor“ (1448).131 Ein anderer deutscher Steinmetz zog sich 1466 alsKonverse in das Kloster von Vallombrosa zurück („Laurentius Iohannisde Allamania scarpellator“).132 Im Juni 1484 wurde gleich drei „theu-tonici scultores“ mit Namen Hieronymus, Guglielmus und Aloysiusdie Erlaubnis erteilt, die Stadt Florenz zu betreten.133 Und noch 1492wurde ein in der Via de’ Servi wohnender Utrechter Maler, Bildhauerund Schreiner namens „Loysius Tomasi Iohannis de Uterussi de Ala-mania“ florentinisches Zunftmitglied.134

Schließlich fanden sich auch im Bereich der religiösen Kleinplas-tik deutsche Produzenten und Händler, wie jener im Popolo von SanLorenzo wohnende „Giovanni di Giorgio della Magna“, der 1446einem Florentiner „60 forme di fichure di terra cotta“ verkaufte.135 Obdieser jedoch mit dem „Giovanni Mo(n)si della Magna fa figure conforme“ (1462–1464) bzw. dem „Giovanni fa le forme“ in der St. Bar-

128 Gustavo Bertoli: Documenti su Bartolomeo de’ Libri e i suoi discendenti, in: Raravolumina 2001, S. 19–56, S. 29, 48.

129 Vgl. Doren, Deutsche Künstler (wie Anm. II, 111), S. 166; Körte (wie Anm. VI,108), Lisner (wie Anm. I, 37).

130 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 132, 473, fol. 232v.131 ASF, NA 15107, fol. 66v.132 ASF, NA 10405, fol. 244v.; nicht erwähnt sollen hier die zahlreichen deutschen

Maurer („muratori“) und Holzarbeiter („legnaiuoli“) werden, die in Florenz wie auchin anderen toskanischen Städten arbeiteten.

133 ASF, Otto di Guardia e Balìa della Repubblica 67, fol. 76r. (diese Erlaubnis waraufgrund der Pestgerüchte notwendig).

134 Frey, Die Loggia (wie Anm. II, 84), S. 344. Die Ehefrau dieses „Loisius ThomasiiIohannis de Uteres de Alamania Bassa legnaiuolus, scultor et pictor“ war Tochtereines „ricamator de Malignes“ (Mechelen) und Bruder ein Goldschmiedes (doch 1495Soldaten: ASF, NA 19462, ad dies 11 iunii 1495, 3 octobris 1495).

135 ASF, Santa Maria Nuova 1256, fol. 64.

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barabruderschaft identisch war, muß zweifelhaft bleiben.136 Der Begriff„forme“ stand nämlich häufig ganz allgemein für Rohbearbeitungenoder auch Matrizen. So hat der Inkunabelforscher Piero Scapecchigezeigt, daß auch die Einführung des Buchdruckes in Bondeno bei Fer-rara 1463 von einem deutschen „Bilderbäcker“ oder „Bildermacher“betrieben wurde, der u.a. Tonplastiken herstellte.137 Der Import künst-lerischer Massenware aus Deutschland war somit im gleichen Maßeüblich wie auch deren Produktion in Italien selbst. Daß hier Florenzals Abnehmer solcher Devotionsobjekte eine kaum geringere Rollegespielt haben dürfte als Rom, wo Händler nordische „Stuckmadon-nen“ einführten, darf als sicher gelten.138 Auch die St. Barbarabruder-schaft besaß vier verschiedene Heiligenfiguren, „van erden ghebacken“(1465).139

3. Der Handschriftenmarkt

a. Schreiber

Die zentrale Bedeutung des florentinischen Marktes wird besonders imBereich der Handschriftenproduktion sichtbar, die um die Mitte desfünfzehnten Jahrhunderts eine zuvor nicht gekannte Blüte erlebte.140

In Florenz verbanden sich die Bedürfnisse der großen öffentlichenund privaten Bibliotheken sowie bürgerliches und fürstliches Mäze-

136 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 132, 473, fol. 9v.;Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII, fol. 37v. („Dalla mogliedi Giovanni fa le forme“, 1468).

137 Piero Scapecchi: Subiaco 1465 oppure [Bondeno 1463]? Analisi del frammentoParsons-Scheide, in: La Bibliofilia 103, 2001, S. 1–24.

138 Arnold und Doris Esch: Die Grabplatte Martins V. und andere Importstücke inden römischen Zollregistern der Frührenaissance, in: Römisches Jahrbuch für Kunst-geschichte 17, 1978, S. 209–217, S. 214; Arnold Esch: Importe in das Rom derRenaissance. Die Zollregister der Jahre 1470 bis 1480, in: Quellen und Forschungenaus italienischen Archiven und Bibliotheken 74, 1994, S. 360–453, S. 407.

139 Battistini (wie Anm. I, 138), S. 81 f.140 Eine stellenweise noch immer lesenswerte Zusammenfassung bietet Albrecht

Kirchhoff: Die Handschriftenhändler des Mittelalters. Weitere Beiträge zur Geschichtedes Handschriftenhandels im Mittelalter (zuerst 1853 bzw. 1855), Nachdruck Osnabrück1966; vgl. auch Produzione e commercio della carta e del libro secc. XIII–XVIII. Attidella „ventitreesima Settimana di studii“ 15–20 aprile 1991, hrsg. v. Simonetta Cavacio-cchi, Firenze 1992 (Istituto internazionale di storia economica „F. Datini“ Prato, ser. II,23).

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natentum auf der einen Seite mit der effizienten Tätigkeit einzelnerVerleger-Buchhändler auf der anderen, von denen der berühmtesteohne Zweifel der „cartolaio“ und Schriftsteller Vespasiano da Bisticciwar.141 Von ihm und seinen Kollegen wurden gleichermaßen Kopienseltener, gelehrter Werke wie auch besonders sorgfältig geschriebeneund kunstvoll illuminierte „Luxusmanuskripte“ produziert und gehan-delt, was der von den Humanisten eingeführten „Antiqua“-Schrift zuihrem europäischen Siegeszug verhalf.

Die Wurzeln der „organisierten“ Schreibtätigkeit in Florenz liegen—wie anderswo—zweifelsohne in den großen Ordenskonventen, derenSchulen seit dem Spätmittelalter vielen jungen, auch aus Deutschlandstammenden, Ordensangehörigen die Möglichkeit des Theologiestu-diums bei gleichzeitiger Kopierarbeit erlaubten.142 Die sich im fünf-zehnten Jahrhundert in Florenz und in anderen Städten, beispielsweiseim päpstlichen Rom, abzeichnende Professionalisierung des Schreiber-berufes bot vermehrt auch Laien die Möglichkeit, sich als Kopistenniederzulassen und eigene Familien zu gründen.143 Zahlreiche deut-sche Kleriker, Studenten und Notare versuchten sich gegen Mitte desfünfzehnten Jahrhunderts in Florenz im Geschäft des Schreibers. Ver-gleichsweise eher selten hing ihre Tätigkeit mit der Existenz des welt-lichen „studium“, der nach 1321 gegründeten und im Jahr 1472 nachPisa verlegten Universität, zusammen.

Ein gutes Beispiel, wie aus einem deutschen Kopisten, Humanis-ten und Kanzleibeamten selbst ein eifriger Käufer von florentinischenHandschriften wurde, bietet der aus Amberg stammende JohannesTröster (†1485). In den frühen 1460er Jahren kaufte er bei Vespasianoda Bisticci Cicero- und Boccacciohandschriften und später in Venedigauch gedruckte Bücher, die er noch zu seinen Lebzeiten verschiede-nen deutschen Institutionen, darunter der Universität Ingolstadt, ver-machte.144 Aber auch nach der Einführung des Buchdruckes behiel-

141 Vgl. aus der älteren Lit. nur Giuseppe M. Cagni: Vespasiano da Bisticci e il suoepistolario, Roma 1969 (Temi e testi, 15), S. 47ff. (S. 50 f. auch wenige Namen deutscherKopisten).

142 Zu Santo Spirito vgl. z.B. Böninger, Das florentinische Kloster (wie Anm. I, 134).143 Manchmal waren diese Schreiber persönlichen Hausdienern gleichgestellt; vgl.

den Vertrag des „Nicolaus Bernardi de Alamania“, der „posuit se ad standum etlocavit operas suas ad scribendum et alia requisita faciendum cum domino VincentioPlatamonio studente de Sicilia“ in Pisa 1491 (Verde, Studio fiorentino (wie Anm. IV,45), Bd. III, 2, S. 936).

144 Paul Lehmann: Dr. Johannes Tröster, ein humanistisch gesinnter Wohltäter baye-rischer Büchersammlungen, in: ders.: Erforschung des Mittelalters. Ausgewählte Ab-

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ten florentinische Manuskripte noch ihren Ruhm: Als nach dem Toddes ungarischen Königs Matthias Corvinus 1490 eine große Anzahlder von ihm bestellten, illuminierten, Handschriften noch in Florenzlagen, beauftragte König Maximilian einen in Florenz lebenden öster-reichischen Kunstagenten, Alexander Formoser, diese für sich selbst zusichern.145

Niemand würde sich heute noch wie einst 1922 zutrauen, aus denHandschriftenunterschriften, den Kolophonen, eine Prosopographieder deutschen Schreiber in Italien zusammenstellen zu können.146 Al-lein die große Anzahl der seither erschienenen, detaillierten Biblio-theks- und Sammlungskataloge macht ein solches Vorhaben illuso-risch. Aber auch über den Vergleich nicht persönlich unterzeichneterManuskripte können nunmehr wichtige Erkenntnisse zu den Kopistengewonnen werden. Und schließlich lassen sich in den vielfältigen archi-valischen Quellen von Florenz Dutzende von Namen deutscher „scrip-tores“ aufspüren, deren Werke und individuelle Handschriften bisherkaum oder noch gar nicht bekannt sind.

Ihre Identifizierungen bereiten deshalb häufig Kopfzerbrechen. Sowurden kürzlich zwei Schreiber miteinander gleichgesetzt,147 die nachdem paläographischen Befund, d.h. aufgrund ihrer persönlichenHandschriften, von der sicherlich besten Kennerin der humanistischenManuskriptproduktion dieser Zeit, Albinia de la Mare (†), noch deut-

handlungen und Aufsätze, 5 B.de, Stuttgart 1959–1962, B.d 4, 1961, S. 336–352; Franz-Josef Worstbrock: „Tröster, Johannes“, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters.Verfasserlexikon, B.d 9, Berlin, New York 1995, Sp. 1078–1083; Erich Meuthen: Ein‚deutscher‘ Freundeskreis an der römischen Kurie in der Mitte des 15. Jahrhunderts.Von Cesarini bis zu den Piccolomini, in: Annuarium Historiae Conciliorum 27/28,1995/96, S. 487–542, S. 514.

145 Piero Ginori Conti: Carte Cambi da Querceto (secc. XV–XVI). Inventario e des-crizione, Firenze 1939, S. 46–48; schon 1486/7 ist dieser „Alexander olim Iohannis deAlamania moram faciens in populo Sancti Ambrosii“ nachweisbar (ASF, NA 13294,fol. 69r.; NA 20494, fol. 122r.); im September 1490 ernannte er zwei florentinische Pro-kuratoren (NA 13296, fol. 180r.); derselbe wirkte vor allem als internationaler Kunst-makler, hatte er doch im Auftrage des ungarischen Königs Matthias Corvinus einMarmortabernakel bei dem Bildhauer Benedetto da Maiano bestellt, vgl. hierzu ASF,NA 15650, fols. 131v., 133r.–134r.

146 Paul Liebaert: Miniatori e scribi tedeschi in Italia (studio sull’arte del libro nelQuattrocento), in: Atti del X congresso internazionale di storia dell’arte in Roma.L’Italia e l’arte straniera, Roma 1922, S. 200–214; in dieser Studie wurden immerhinschon 152 Namen gezählt.

147 Gli umanisti e Agostino. Codici in mostra, a cura di Donatella Coppini, Mari-angela Regogliosi, Firenze 2001 [Ausstellungskatalog Biblioteca Medicea Laurenziana],S. 180.

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lich unterschieden worden waren: der nordische Schreiber „Huber-tus W.“, von dem sich mehr als vierzig, u.a. durch Vespasiano daBisticci vermittelte, Handschriften ab 1462 erhalten haben, und einaus Erfurt stammender „Ormanno di Giovanni della Magna“.148 DieUnterscheidung beider Kopisten wird jedoch auch durch die archiva-lischen Quellen klar bestätigt. So wird in den florentinischen Doku-menten der Kopist „Hubertus“ klar als „prudens vir Hubertus deMachlivia utriusque iuris bachalarius et scriptor et habitator populiSancti Laurentii“ bezeichnet (1463),149 der zwischen 1469 und 1475 als„Hubertus von Mechelen“ auch Mitglied der St. Barbarabruderschaftwar.150

Der im Jahr 1471 gestorbene Schreiber und Bibliothekar der Badiavon Fiesole „Ormanno di Giovanni“ hingegen läßt sich hingegen schonetwas früher, nämlich 1451, nachweisen, als er sich im Alter von unge-fähr dreiunddreißig Jahren verheiratete, und von seinem Schwiegerva-ter, einem Schneider, die Hälfte eines Hauses in der Via San Gallo alsMitgift erhielt.151 Um seinen in den folgenden Jahren geborenen vierKindern eine „Zukunft zu sichern“ („per dare principio a molti fig-liuoli lui à“), reichte der Erfurter bei den Katasterbehörden im Jahr1469 erstmals eine Steuererklärung ein, die einzige „portata“ einesdeutschen Berufsschreibers im Florenz des fünfzehnten Jahrhunderts.152

Bereits zwei Jahre später, im Alter von zweiundfünfzig Jahren, verstarber jedoch. Aus Anlaß der hieraus folgenden Erbverwaltung durch dasflorentinische Amt der „Pupilli“ wurde Ormanno offiziell als „scriptoreet bidello“ bezeichnet.153 In Jahr 1476 mietete die Witwe für ihre nochunmündigen Kinder das Stockwerk eines Hauses in der Via San Gallo,

148 Miniatura fiorentina del Rinascimento 1440–1525. Un primo censimento, a curadi Annarosa Garzelli I. Le immagini, gli autori, i destinatari, di Annarosa Garzelli.New Research on Humanistic Scribes in Florence, di Albinia de la Mare, Firenze 1985(Inventari e cataloghi toscani 18), S. 436, 525 f. (Ormannus de Erfurt), 459 f., 504 f., 555(Hunbertus M.).

149 ASF, NA 3029, fols. 62v.–63r.150 ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII, fols. 40r., 41r.,

42r., 43r., 54v.; IX, fol. 1v. (3. 12. 1475).151 ASF, NA 6252, fol. 37v.; NA 1311, ad diem 24 iulii 1452; vgl. auch NA 1198, I,

fols. 19v.–20v. zu seiner Zeugenschaft bei einem Testament in der Via San Gallo 1456.152 ASF, Catasto 924, fol. 284r.153 ASF, Magistrato dei Pupilli della Repubblica 173, fol. 255r.; tatsächlich war seit

dem Januar 1470 ein „Ioannes Andree Laurentii vetraius“ Universitätsbidell (Statutidella università (wie Anm. II, 119), S. 271), weshalb sich der Ausdruck auf sein Amt ander Badia von Fiesole beziehen könnte.

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um sich ganz der Seidenspinnerei („exercitium unius filatorii pro silica“)zu widmen.154 Als sich die einzige Tochter 1479 verheiratete, konnte ihrvon ihrem ältesten Bruder, einem Spinner, eine Müllerwerkstatt als Mit-gift übergeben werden.155 Im Jahre 1480 wurden noch alle drei Söhne,der Spinner, ein Kleriker und ein Geselle bei einem Seidenweber, imKataster zusammen mit ihrer Mutter veranlagt, und noch 1497 läßtsich dieselbe mit einem Sohn in Florenz nachweisen.156

Wie andere Berufe, beispielsweise die der Schuster oder Weber,zeichneten sich auch die Kopisten durch ein ausgeprägtes Gruppen-bewußtsein aus. Selbst wenn es in Florenz keine professionelle Bruder-schaft der Schreiber gab (wie seit 1449 in Rom),157 so fanden sie sichdoch häufig zusammen in notariellen Akten als Zeugen oder Garan-ten ihrer Berufskollegen. „Feste“ Anstellungen wie die des Notars serLuca di Fabiano (Fabiani) da Montegonzi, der über 24 Jahre bei demPhilosophen Marsilio Ficino zubrachte und für diesen Handschriftenkopierte, waren allerdings die absolute Ausnahme.158 Um ihr Rechtdurchzusetzen, waren die deutschen Schreiber häufig auf die Hilfeflorentinischer Bürger angewiesen, wie der bekannte „Gherardus delMaximo de Alamania scriptor“, der 1473 die Bezahlung eines Manu-skriptes verlangte.159 Doch waren die Kopisten deshalb nicht rechtlos.So konnte der oberdeutsche Schreiber „Giovanni Lupi scriptore dellaMagna“ auch selbstbewußt gegen seinen „cartolaio“, in diesem Fallden nach Vespasiano da Bisticci bedeutendsten seines Faches, Zanobidi Mariano, vor dem Gericht der „Mercanzia“ klagen, als ihn diesernicht vollständig entlohnte (1465).160 Gegen den Preisverfall auf dem

154 ASF, NA 4772, fol. 91v.155 ASF, NA 3035, fols. 510r.–511v.156 ASF, Catasto 1017, fol. 169r.; NA 10089, fols. 191v.–192r. (gütliche Beilegung eines

Streits mit einem Barbier, 25. Februar 1497).157 Paolo Cherubini: Sul commercio librario a Roma nel ’400, in: Studi romani 33,

1985, S. 212–221, S. 218.158 Vgl. deren beider Endabrechnung in ASF, NA 7530, fol. 161r./v. (6 sept. 1496).159 ASF, NA 5291, fol. 89r.160 ASF, Mercanzia 1440, fols. 149r./v. (beanspruchte Zahlung von ca. 8 Lire nach

einer geleisteten Zahlung von 5 Goldflorin), 393v. (der ausgemachte Preis beim Schrei-ben von 20 Quinternen „di lectura di medicina“ lag bei 1 Lire, Soldi 14 pro Quintern);zu „Iannes Lupi teutonicus de Meuentia et de Allamania Alta et scriptor“ (1464) vgl.auch ASF, NA 3029, fol. 62r.; zu Zanobi di Mariano, vgl. Alison M. Brown, Albiniade la Mare: Bartolomeo Scala’s dealings with booksellers, scribes and illuminators, in:Journal of the Warburg and Courtauld Institutes 39, 1976, S. 237–245, S. 240 f. sowieMirella Levi d’Ancona: I corali dell’Ospedale di Santa Maria Nuova, Lucca 2003,S. 139–144.

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Buchmarkt, der durch die neue Druckkunst ausgelöst wurde, konntensich die Masse der Berufsschreiber jedoch nicht mehr wirksam verteidi-gen.161

b. Joachim Riß aus Rothenburg (Giovachinus de Gigantibus)

Aus der Gruppe der deutschen Berufsschreiber und Miniatoren ragtbesonders einer hervor, dessen langjährige Präsenz in Florenz bisherkaum wahrgenommen wurde, Joachim Riß aus Rothenburg (Tauber),„Giovacchinus de Gigantibus de Rotenburga“.162 Auch die Identifizie-rung seiner hier vollendeten Werke ist noch kaum weiter vorangekom-men. Einzig Francis Ames-Lewis und Albinia de la Mare konnten inmanchen florentinischen Manuskripten, so einem nach 1440 entstan-denen Poggio, einem Aristoteles von 1446 und anderen Handschrif-ten der 1450er Jahre, die „Art“ des Joachim Riß wiedererkennen.163

Als durchaus bedeutender Vertreter der florentinischen Miniaturma-lerei, der Schule der sog. „bianchi girari“-Dekorationen, wurde Rißvor allem nach 1455 in Rom und in Neapel bis 1485 bekannt, wo sichvon ihm eine große Anzahl illuminierter Handschriften erhalten hat.Auch eine langjährige Tätigkeit in den 1460er Jahren in Siena ist nach-weisbar. Zwar diente Riß als Miniator nicht weniger als sechs Päpsten,Nikolaus V., Calixt III., Pius II., Paul II., Sixtus IV. und wahrschein-lich auch Innocenz VIII., doch lassen sich nunmehr—gegen bisherigeAnnahmen seiner römischen Ausbildung—seine frühen florentinischenJahre vollständig rekonstruieren.164

Das erste Mal trat Riß als von der Kommune Florenz besoldeterSchreibmeister im Jahr 1444/45 in Erscheinung, als er an der Univer-sität für die elementare Schreibvorbereitung der (bereits lesen können-

161 Die „stampa“ wurde im Kataster 1480 beispielsweise von dem BerufsschreiberAntonio Sinibaldi als Grund seines Niederganges aufgeführt (La civiltà fiorentina (wieAnm. Einl., 23), S. 71).

162 Daß hierbei Rothenburg ob der Tauber und nicht eine der anderen deutschenStädte gemeint ist, erhellt aus der engen Verbindung Riß’ zu den Nürnberger Kauf-leuten und aus dem Umstand, daß dort noch im 17. Jht. ein Georg Philipp Ris (Riß,1626–1690) ein bedeutender evangelischer Theologe war.

163 Francis Ames-Lewis: The Library and Manuscripts of Piero di Cosimo de’Medici, New York, London 1984 (= Ph. D. Courtauld Institute of Art, 1977), S. 163 f.;de la Mare, New Research (wie Anm. VI, 148), S. 567, n. 23.

164 Francesca Pasut: Gioacchino di Giovanni de’ [!] Gigantibus, in: Dizionario Bio-grafico dei miniatori italiani. Secoli IX–XVI, hrsg. v. Milvia Bollati, prefazione diMiklós Boskovits, Milano 2004, S. 265–267.

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den!) Studenten zuständig war; im Mai 1445 ernannte er im Spital SanBonifacio Lupi einen Rechtsvertreter, um sich den ihm geschuldetenSold auszahlen zu lassen.165 Als „magister scholarum“ taucht er erneutin den Besoldungslisten der Universität der Jahre 1451 und 1452 auf,wofür er ein ausgesprochen niedriges Gehalt erhielt.166

Obgleich in anderen italienischen Städten, besonders denen desNordens, durchaus manchmal deutsche Schulmeister anzutreffen wa-en,167 läßt sich in Florenz neben Riß nur noch ein weiterer deutscher(Latein-)lehrer nachweisen, nämlich der niederdeutsche „maestro Anto-nio di Guglielmo da Colonia“. Wie der Rothenburger wurde auch erdas erste Mal als „scriptor“ erwähnt, nämlich im Jahr 1448 als Einwoh-ner der zentralen Pfarrei von San Bartolomeo del Corso. Drei Jahrespäter wurde er, wohl auch, weil er nun in Pratovecchio im Casentinowohnte, von der Kommune Poppi zum neuen Schulmeister („maestrodi scuola“) und Kommunalkanzler ernannt (27. April 1451). Da mankurz darauf entdeckte, daß letztere Ehre jedoch von keinem Auslän-der gehalten werden durfte, blieb ihm nur noch die Bildungsaufgabe,anfänglich zu gleichen Bezügen. Offensichtlich besaß bzw. bezog auchseine Ehefrau, „mona Nanna“, ihren Wohnsitz in Poppi. Doch als nachmehr als drei Jahren der Vertrag des Deutschen nicht mehr verlängertwurde, traf man ihn erneut in Florenz als „notarius publicus“ und vor-übergehenden Einwohner des Popolo von Santa Felicita an (1456).168

165 Katharine Park: The Readers at the Florentine Studio according to Commu-nal Fiscal Records, in: Rinascimento ser. II, 20, 1980, S. 249–310, S. 302; vgl. ASF,NA 3010, ad diem 20 maii 1445 („magister Iohacchinus quondam Iohannis de Allama-nia Alta et scriptor et conductus a comuni Florentie“).

166 Statuti della università (wie Anm. II, 119), S. 460, 462. Möglicherweise um diesesGehalt aufzubessern, handelte der „scriptor“ und „magister scolarum“ im Herbst 1452auch mit Stoffen, vgl. ASF, Arte della Lana 197, fols. 159v., 172v. (vgl. auch NA 19073,fol. 422v.).

167 Zu Treviso vgl. Israel (wie Anm. Einl., 40), S. 163–164, 198; weiter Robert Black:Humanism and Education in Medieval and Renaissance Italy. Tradition and Innova-tion in Latin Schools from the Twelth to the Fifteenth Century, Cambridge 2001, S. 8,203; Luigi Colini-Baldeschi: Ein deutscher Schulmeister in der Mark Ancona (1398),in: Historische Vierteljahrschrift 2, 1899, S. 518–522. Im Januar 1373 wählte die Kom-mune Pescia, „audita fama et industria infrascripti magistri“, einen „magister NicholausVedellerii de Prusia“ zum Schulmeister, der sein Amt allerdings nicht antrat (Archiviodi Stato di Pescia, Archivio storico del Comune, 7, fol. 22r.); noch 1497 wurde auch inSiena vom Kapitel des Spitals Santa Maria della Scala ein „Iacomo tedescho maestrodi scuola“ gewählt (Archivio di Stato, Siena, Santa Maria della Scala, Deliberazioni 25,fols. 44v.–45r.; freundlicher Hinweis Dott.ssa Maura Martellucci).

168 ASF, NA 11042, fol. 858v.; Biblioteca Comunale „Rilliana“ e Archivio Comunaledi Poppi, Deliberazioni e partiti 1, fols. 69r., 70r./v., 95r., 97r., 112v., 113r., 114v. (Lizenz,

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Auch der „magister Iovachinus Iohannis Iohannis de Rotomburgade Alamania“ gründete eine Familie. Im Jahr 1447 verheirate er sichnämlich mit der einzigen, verwaisten Tochter eines Florentiner Huf-schmiedes, die bei der Erlangung ihrer Mitgift allerdings den erbitter-ten Widerstand ihres Erbschaftsverwalters zu überwinden hatte.169 Alsdiese „mona Bice“ im Herbst des selben Jahres eine riskante Schwan-gerschaft durchstand, verfaßte sie vorsichtshalber ein Testament, indem sie den noch nicht geborenen Nachkommen zum Generalerbenernannte, und für den Fall, daß auch dieser nicht überleben sollte, ihrenMann.170 Zwar läßt sich in den florentinischen Taufregistern nur eineinziges Kind des Ehepaares feststellen, nämlich die im August 1462geborene Tochter Fiammetta Margherita, doch hatte der Rothenbur-ger schon im Mai 1450 den minderjährigen Sohn eines wohl deutschenWebers in sein Haus aufgenommen, um ihm die Technik der Miniatur-malerei beizubringen.171

Zumindest anfänglich pflegte er auch noch lockere Beziehungen mitseiner Heimat. Ein aus dem Juli 1447 stammendes notarielles Doku-ment belegt nicht nur seine Verbindung mit Nürnberger Kaufleuten,sondern offenbart auch den eigentlichen Nachnamen des „magisterIovachinus Iohannis Riß scrittor“. Darin wurde er von „Leone Deyg-hier“, „Ulrich Zender“, „Hans Muliner“ (Hans Müller), „CurradusRoberti“, „Senfridus Eycheler“ und „Federigus Cresar“ (Fritz Kress)

um für einige Tage nach Florenz zu reisen, Mai 1454), 133r., 140v., 150r.; Deliberazionie partiti 2, fol. 163v. (ein Weinberg „che fu di ser Antonio da Colonia“, 1480); ASF,Catasto 795, fol. 44r. („ser Antonio di Ghuiglemo di Colognia abita a Poppi“ alsSchuldner); NA 195, fol. 5v. (die „procura“ eines noch nicht volljährigen Jungen ausPoppi für Meister Antonius in Florenz, 26. 5. 1456), NA 14415, fol. 195v.: aus diesenbeiden Akten, einer „procura“ und einer „substitutio procurae“ des Kölners wirdklar, daß er Florenz wieder verlassen wollte (30. 6. 1456). Möglicherweise fand ernun Beschäftigung als „notarius forensis“ im Florentiner Territorium (s. hierzu u.,S. 291).

169 ASF, NA 8780, fols. 146v.–147r., 150v.–151r., 156r.–158v. Aus Mona Bices Kataster-erklärung des Jahres 1451 läßt sich erkennen, daß es ihr in den vier Jahren nach ihrerHeirat gelang, die Güter ihres Vaters wiederzuerlangen (ASF, Catasto 711, fol. 96r.).

170 ASF, NA 3013, fol. 209r.171 „Supradictus offitialis precepit et mandavit Cosimo Iohannis Iohannis testoris pre-

senti et consentienti, et presente et consentiente eius patre et magistro GiovacchinoIohannis, quod moretur cum dicto magistro Giovacchino pro discipulo ad exercitiumminiandi et alia faciendi in predicta opportuna et solita, et quod dictus magister Gio-vacchinus eidem tradat pro sui remuneratione unum par caligarum novarum extima-tione et valore grossorum duodecim, unum par aluttarum et unam birettam ad aghumnovam sub pena librarum XXV, (…)“: ASF, Arte della Lana 195, fol. 81r.; im Jahr 1457erscheint dieser „Cosma Iohannis“ als ausgebildeter „miniator“ (ebd., 202, fol. 56v.).

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zum Rechtsvertreter gewählt, um deren Kredite bei einem im April1447 bankrott gegangenen florentinischen Kaufmann beizutreiben.172

Weit wichtiger waren jedoch Riß’ Beziehungen zu Florentiner Hu-manisten. Vor dem Dezember 1452 wurde von dem Kopisten undPriester Piero Strozzi das Widmungsexemplar des wichtigen humanis-tischen Textes „De dignitate et excellentia hominis“ von GiannozzoManetti vollendet, das kurz darauf—mit den Miniaturen des Joa-chim Riß—dem König von Neapel überreicht wurde.173 Nach Manet-tis wenig später erfolgter Abreise aus Florenz nach Rom verweistnoch eine weitere Quelle auf einen engeren Kontakt zwischen Manet-tis Familie und Riß. Im September 1453 wurde nämlich ein frühergeschlossener Mietvertrag über ein von dem Sohn Giannozzos, Ber-nardo, gemietetes Landgut vor der Porta San Gallo wieder aufgelöst,das der Ehefrau des Miniators gehörte.174 Gleichzeitig vermietete dasEhepaar dasselbe Landgut für fünf Jahre und einen Jahreszins vonzwanzig Goldflorin an denselben Rustico di Giovanni Sernigi, derschon 1445 Riß’ Universitätsgehalt beitreiben sollte (s.o. Anm. VI, 165).Daß auch Sernigi dem Schreiber offensichtlich näher verbunden war,erhellt sowohl aus der Vorauszahlung der ganzen Summe, als auch ausder Gewährung eines zinslosen Kredits von fünfundsiebzig Goldflorin,die Riß innerhalb derselben fünf Jahre zurückzuzahlen hatte. DieseFinanzierung sollte womöglich die Selbständigmachung des Rothen-burgers garantieren.175

Ohne Zweifel waren die 1450er Jahre für Riß in Florenz die frucht-barsten. Mit Sicherheit illuminierte er mehrere Handschriften für Pierodi Cosimo de’ Medici, der sich in diesen Jahren seine Privatbibliothekaufbaute. In einem bisher von allen Forschern übersehenen, undatier-ten, Brief an den Mediceer bat „Giovachino scrittore“ den „Piero di

172 ASF, NA 12075, ad diem 1 iulii 1447; der florentinische Kaufmann Giovannid’Aringho di Corso stand seinerseits in Bankverbindungen mit dem RavensburgerVertreter in Mailand, „maestro Christoforo da Gostanzia“ und mit dem florentinisch-römischen Bankier Tommaso Spinelli (ASF, NA 19072, fols. 120v.–121r., s.o., S. 263); zudem Bankrott, der in Florenz viel Staub aufwirbelte, vgl. auch Petriboni (wie Anm. I,64), S. 324 f.

173 José Ruysschaert: L’envoi au roi Alphonse d’Aragon du „De dignitate et excel-lentia hominis“ de Giannozzo Manetti, in: La Bibliofilia 73, 1971, S. 229–234; IanotiiManetti De dignitate et excellentia hominis, hrsg. v. Elizabeth R. Leonard, Padua 1975(Thesaurus Mundi, 12), S. XI–XIV (die allerdings diesen Aufsatz nicht zitiert).

174 ASF, NA 5345, fol. 495v.175 ASF, NA 1198, I, fol. 23r. und II, 3r./v.; dasselbe Landgut wurde fünf Jahre

darauf an einen anderen Bürger vermietet (ASF, NA 7910, fols. 255v.–256r.; NA 7913,fol. 289r./v.).

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Cosimo domino suo singolare“, in höchst unsicherem Italienisch undeiner weit von der Antiqua entfernten, eindeutig deutschen, Schreib-schrift, unter Hinweis auf seine lange Krankheit um eine Anleihe vondrei Florin.176

Weitere Quellen nennen den Rothenburger Miniaturisten im Jahr1458, als er im Namen seiner Frau das bereits angesprochene Land-gut neu vermietete, wohl aus demselben Grund im Jahr 1463,177 undnach dem Tod seiner Frau im August 1465. Im Konvent Santa MariaNovella und in Gegenwart des Giorgio Antonio Vespucci ernannte nun„Iohacchinus olim Iohannis alterius Iohannis de Rotenburgha“ erneuteinen florentinischen Prokurator aus der Familie Sernigi —den Bru-der des schon 1445 und 1458 genannten Bürgers—um den Besitz seinerverstorbenen Frau, besonders ihre Monteanteile, rechtmäßig in Besitznehmen zu können.178 Es ist wahrscheinlich kein Zufall, daß im floren-tinischen Haus des als Zeugen genannten Giorgio Antonio Vespucci(1434–1514), eines Ficinoschülers, späteren Klerikers und Savonarolaan-hängers, noch viele Jahre später der Ulmer Student Hans Streler unter-kam (1491), der damals den oberdeutschen Studentenfluß nach Pisalenken sollte und in Folge für Johannes Reuchlin verschiedene Bücherbesorgte.179

Der familiäre Verlust des Joachim Riß und das anschließende Schei-tern des Erwerbs der Mitgift (die möglicherweise an seine Tochter fiel),waren wohl das auslösende Moment, seiner langjährigen FlorentinerHeimat endgültig den Rücken zu kehren und zuerst in Siena sein Glückals Handschriftenmaler zu versuchen. Zwar hatte er in dieser Stadtschon um 1460 gearbeitet, doch erst zwischen 1464 und 1468 scheinter auch in Siena gelebt zu haben. Von hier aus führte ihn seine weitere

176 ASF, MAP XVI, 324: „Singularissimo maggiore. Dispiacemi avervi a fatichare,ma la grande e longha infermità e lla gran fidança ch’i’ ò in voi mi stringne. Speronon mi mancharete imperò ch’io ne ho grandissima necessità etc. Prieghovi charissi-mamente vi dignate subvenirmi con tre fiorini che prestamente ve lli renderò, e fare-teme una singularissima gratia e saròne vi sempre obligato. Per lo vostro Giovachinoscrittore.“

177 ASF, NA 319, fol. 251v.; vgl. auch NA 3028, fols. 21r., 22r., wo Riß als Zeuge einerVermietung im August 1463 genannt wird.

178 ASF, NA 1843, fol. 229r.179 Verde, Studio fiorentino (wie Anm. IV, 45), Bd. III, 1, S. 501 f.; Bd. VII, S. 495

(zu früheren Versuchen, dort deutsche Studenten anzulocken, ebd., Bd. III, 2, S. 884);offensichtlich kümmerte sich Giorgio Antonio Vespucci in Florenz auch um die ungari-schen Humanisten, s. Alessandro Daneloni: Nota sul soggiorno a Firenze dell’umanistaungherese Péter Garázda, in: Rinascimento, ser. II, 41, 2001, S. 259–264, S. 260 f. (mitweiterer Lit.).

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Wanderung nach Rom und Neapel, wo er mehrere Jahrzehnte spätersein reiches Leben als „Joachim de Gigantibus, Germanicus, Rotem-burga oriundus, Ferdinandi regis librarius et miniator“ beschloß.180

c. Johannes Krach aus Aachen

Bezeichnet Riß’ Lebensweg geradezu den klassischen Fall eines „Kul-turtransfers“, von einem der Zentren der italienischen Manuskript-produktion weit weg in südliche Richtung, so stellt der nun folgendeFall ein hierzu entgegengesetztes Beispiel dar. Folgte der Weg desRothenburgers einem bestimmten Karrieremuster, so spricht aus deritalienischen Wanderung eines niederdeutschen Kopisten eine wenigergeradlinige, persönliche Logik, die man ungefähr als die Methode des„trial and error“ umschreiben könnte. Dieser Aachener Notar namensJohannes Krach kopierte zunächst jahrelang als „notarius forensis“ inFlorenz Gerichtsakten und versuchte sich dann anschließend als Buch-schreiber. Im Gegensatz zu Riß oder Antonius von Köln gründeteKrach keine Familie. Als „Giovanni d’Agio iscrittore“ bzw. „ser Iohan-nes Iohannis notarius de Aquisgrani“ war er von ungefähr 1469 biszum Juni 1473 Mitglied der St. Barbarabruderschaft, und überbrachtein dieser im Juni 1472 auch den Mitgliedsbeitrag für seinen Berufskol-legen Hubertus von Mechelen.181 Möglicherweise war er mit dem anWeihnachten 1474 gestorbenen „ser Giovanni d’Asia“ identisch.182

Auch wenn deutschen Notaren von der Kommune und der Zunftder Richter und Notare („Arte dei giudici e notai“) die selbständigeBerufsausübung in Florenz verwehrt wurde,183 so bedienten sich dochviele Beamte des Florentiner Territoriums und städtische Gerichtshöfewie der des „Podestà“, des „Capitano del Popolo“ oder der „Mer-canzia“, dieser „notarii forenses“. Erst 1474 wurden den ausländischenNotaren die Berufsausübung verboten, wenn sie nicht bereits seit fünf-zehn Jahren den Kommunalsteuern unterlegen und sich daneben ver-pflichtet hatten, für jedes ihrer Ämter eine einmalige Gebühr zu ent-

180 Pasut (wie Anm. VI, 164).181 ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII, fols. 40r., 42v.,

43v., 47r., 48v., 49v., 50v., 51v., 52v., 54v. (möglicherweise schon 1468, fol. 36v.: „Giovannidi Giovanni d’Agio“); Doren, Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 153 f.;Battistini (wie Anm. I, 138), S. 83; ASF, NA 16828, fols. 120v.–125v.

182 ASF, Ufficiali poi Magistrato della Grascia 190, fol. 125v.183 Statuto del capitano del popolo (wie Anm. II, 12), S. 105 (II, 20).

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richten.184 Bis zu diesem Datum lassen sich jedoch verschiedene deut-sche Notare in Florenz nachweisen, die von hier aus eine Karriereim florentinischen Territorium unternahmen. Wie der Fall des ausdem sächsischen Mühlberg stammenden und über mehr als zwanzigJahre in Florenz nachweisbaren „ser Ambrosius Nicolai“ zeigt (unge-fähr 1446–1465), konnten diese über das Übertragen von Gerichtstak-ten hinaus auch beim Kopieren theologischer Texte wie 1454 für denKonvent Santa Maria Novella eingesetzt werden.185

Der Notarstitel selbst war im italienischen Spätmittelalter inflationärverbreitet und wurde gemeinhin durch die Verleihung von einem kai-serlichen oder päpstlichen Pfalzgrafen erworben. Da päpstliche Pfalz-grafen in der Toskana jedoch eher selten waren,186 waren es privateBürger oder auch Kleriker, die dieses kaiserliche Privileg besaßen unddamit—auch deutsche—Notare kreierten. Der Mainzer Notar Theo-dericus Herwig wurde beispielsweise 1419 in Florenz durch einen vene-zianischen Kleriker zum Notar erhoben,187 wie ähnlich auch 1470 einholländischer Schreiber, „Andreas Petri de Nepotin de Gelandia [!]traiectensis dyocesis“, von dem florentinischen Podestà kurz vor des-sen Amtsantritt.188 Noch häufiger war allerdings die Erhebung deut-scher Notare durch bestimmte toskanische Bischöfe wie etwa die vonVolterra in den 1440er Jahren.189

184 ASF, Provvisioni Registri 164, fol. 277r./v.185 I manoscritti datati del fondo Conventi soppressi della Biblioteca Nazionale Cen-

trale di Firenze, a cura di Simona Bianchi, (…) Stefano Zamponi, Firenze 2002(Manoscritti datati dell’Italia, 5), S. 93–94, n. 96 sowie Abb. LXXVIII. Daneben war erder Schreiber von ASF, Atti del Podestà, 4795, 4799, 4968, 4969 (1446/7, 1454/5), undwird als „ser Ambroxius olim Nicolai de Montemolino Allamanie notarius habitatorFlorentie in populo Sancti Frediani“ auch in anderen archivalischen Quellen genannt(ASF, Otto di Guardia e Balìa della Repubblica 14, fol. 46v.; 17, fol. 26r./v.; vgl. auchASF, NA 17153, fol. 129r.). Nicht identisch war er wohl mit dem „egregius iuris peri-tus dominus Ambrosius (Iohannis) teutonicus“, der im Jahr 1457 in Pescia das Amtdes Richters des florentinischen Vikars der Valdinievole, und 1472 das des Richters desVikars von San Miniato al Tedesco versah (Archivio di Stato di Pescia, Deliberazioni35, fol. 107r.; ASF, Statuti delle comunità autonome e soggette 734, fol. 247r.).

186 Vgl. die Notarskreierungen des päpstlichen Pfalzgrafen (und späteren Kardinals)Ardicino della Porta 1467 in Florenz, in ASF, NA 10084, fols. 5v., 6r., 22v.

187 ASF, Diplomatico, Normali, 1419, ottobre 6 (San Bonifacio); der betreffende Pfalz-graf hieß „Guillermus Gourdelli clericus“ und war ein Blutsverwandter des Sekretärsvon König Sigismund, „egregius vir Radulfus du Chemin clericus Marloviensis dioe-cesis bacallarius in legibus“, der in Konstanz am 6. 5. 1417 zum Pfalzgrafen ernanntworden war.

188 ASF, NA 10187, fol. 213r., der Podestà, Marcantonio Crespoli aus Perugia, warvon Friedrich III. 1469 zum Pfalzgrafen ernannt worden.

189 Volterra, Biblioteca Guarnacci, Archivio Storico, MS XLIV, 6, 13 (n. 8500),

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Johannes Krach war möglicherweise Kleriker, da er zusammen miteinem anderen Berufsschreiber, „ser Ugo di Nicholò di Francia“ (HugoNicolai de Comminellis), 1467/8 als zahlender Gast kurz in dem Kar-meliterkonvent Santa Maria del Carmine unterkam. Zusammen mitdiesem wurde er offensichtlich als Buchkopist beschäftigt, und ein Teilder Unterbringungsspesen wurde von einem nicht weiter gekennzeich-neten „maestro Lionardo“ bezahlt, in dem man den von innerhalb desKonventes agierenden Auftraggeber der beiden zu sehen hat.190 Wiesein französischer Kollege,191 war auch „ser Giovanni di Giovanni“ alsSchreiber vorher bei der „Mercanzia“ angestellt, wo er nicht wenigerals elf Register in den Jahren 1464 bis 1466 verfaßte.192 Es wäre verfehlt,erwartete man sich in diesen bedeutende Variationen oder gar persön-liche Eigenmächtigkeiten, doch findet man noch heute im ersten dieserBände das undatierte Konzept eines deutschen Briefes, den der „serIohannes Iohannis Krach de Aquisgrani“ an seinen Vater nach Aachenschrieb und der hier in der Anmerkung mitgeteilt wird.193

passim (unter Verweis auf das Privilegs Kaiser Karls IV. von 1355); auch ASF, NA 2608,fols. 20v.; 167r. (Bischof von Fiesole). Obwohl auch der florentinische (Erz-)Bischofvon Karl IV. ein Pfalzgrafprivileg erhalten hatte, wurde dies zumindest zur Kreierungdeutscher Notare kaum benützt.

190 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 113, 149, fols. 6v., 7v.,8r.; erst seit 1469 wohnte der französische Schreiber in der—in Oltrarno gelegenen—Via della Pergola (ASF, NA 19002, fol. 330v.).

191 ASF, Mercanzia 7202 (9. Dez. 1465–1420. Mai 1466), mit Zeichnungen Commi-nellis.

192 ASF, Mercanzia 1434–1445; einige der von ihm kopierten Akten wurden veröffent-licht von Luca Boschetto: Leon Battista Alberti e Firenze. Biografia, storia, letteratura,Firenze 2000 (Centro Studi Leon Battista Alberti, Mantova. Ingenium, 2), S. 282–292,n. 48–54.

193 ASF, Mercanzia 1434, Insert zwischen fols. 227 und 228 (mit Dank für diesenHinweis an Luca Boschetto): Iesus. Maria. Amen. Somliche grosß, vurß wist, lieff vader,dat ich starck inde gesunt byn, des selven hayn ich grosse begerde zu horen wan uchinde wan mynen broeder inde susteren, inde wan mynre moyn Zillien, want ich grossebegerde hayn, were id mogelich zu horen wie dat mit hoer is, want id nu ij jaer synt,dat ich wan uch noch wan mynre lieffer moyner neyt vernomen ni hayn, dat mich nochtant seyr drugt. Daer umb, lieff vader, ich bidden uch, dat er mich scrifft, wie id mituch alsamenis inde wie er steit, want mich mit allen seyr onde seyr dar nac verlangtzu vernemen. Ich hayn noch tant in eynen halfen jare sweyn breiff gesant: ich ni weisneit, offer si intfangen hait off neyt. Inde ouch eyn veffer wan Aichen, der heischt IohanSelicher, der is daer komen der mich geseyn hait, de uch ouch wan mich sagen sal. Indedie ander veffer haynt mich gesayt, wie der selven Johan vedder umb komen sal indebalde, daer umb so bidden ich uch, suchet den selven inde schrijfft mich mit hoem, indesaget mynre moyn Zillien, dat sy mich eyn nachtmutzs sende inde mynen kruyn brieffinde anders neyt, want ich me leiffden in der nachtmotzen hedde die sy mich sent, danoff mich eyn ander wil lieffer dynck sent. Inde schrijfft mich inde sendet mich mit den

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Dieser äußerst bemerkenswerte Text ist das einzige ausführlicheSelbstzeugnis eines Deutschen aus dem spätmittelalterlichen Florenz,in dem detaillierter über die Wanderungen, den Werdegang und dieindividuelle Motivation Auskunft gegeben wird. Zunächst gehen aus

selven Iohan off mit eynen anderen. Inde saget mynem oem Jocopo Wynrich, dat hemich die brieff bestelle „zu Florens under die veffer gesellen“, want he sal wael manerhaven zu bestellen, inde grusset mich hoem seyr wan mynen wegen, inde saget hoemwie syn broder Pavels zu Synt Johans mes zu Florens komen is, inde is eyn fyn geselinde wircht inde tiert sich wael. Inde wist, lieff vader, dat ich wor mich genomen hayn,dat ich wan Florens neit trecken in wil also lange als dis paes leifft, want id is wennichperfitzs onder hoem zu krighen. Want ich was xvii maent zu Romen, inde du sach ichinde mirchet dat arm leiffen, dat uns gesellen haven inde uns gelichen. Inde ouch merich sach, dat mich die lucht neit goüt, in was want ich alzijt kranch daer was, indeouch dat ich neit also wil wennynge, want dat ich mich hedde gecleyt, inde zu Romenanders neyt in was dan pert zu vervaren daer mich wenichet zu lüstet, inde umb dissensachen inde anderen, so byn ich uys Romen gezochen inde hayn dat lant besucht alsolang, dat ich mit eynem doctore quam, dat eyn fyn man inde eyn groes geleirt manis. Inde wan deme hayn ich also wil geseyn inde geleirt, dat ich guet zu notarius byn.Inde intgeyn des doctors hujs steit eyn busschoff, inde mit den busschoff machet ichkonde inde vruntschaff, inde deme busschoff bad ich dat he mich notarius machet alshe dede. Also byn ich zu Florens komen, inde daer haen ich eyn apt ervorven indebyn notarius eyns officials vorden, inde daer wonnen ich zer maent, die kost inde dryrijnische gulden. Inde dat ampt indurt neyt me dan seys maent mer, doch ich hayn alsogedayn, dat sy id mich noch seys maent gegeven haynt, inde hoffen mit gode, dat ichdie gratia wan den herren krigen sal, dat ich id noch eyn jaer behalden mocht. Merdoch mit der hulpen godes, // id kome wie id wil, ich hayn also wil gesien, dat ichmich in essen inde in fynen kleyder halden mach. Inde ich hayn mich reynlich gecleitdisse paisschen, want ich hayn eyn fynen sanguinen mantel gegelden inde eyn vambosinde eyn paer haessen inde eyn fyn beret, also dat ich gecleit byn wael inde reynlichals eymant wan mynen gelichen, als er wael vernemen sullet wan den weifferen wanAuchen, der balde, ij off iii, zu uch komen sullen. Inde her umb, lieff wader, als ichvoer geschreven hayn, ni byn ich neyt zu Romen. Want sege ich, dat ich under dissenpaes etzwat erverffen mocht, ich sulde wail zu Romen zien. Want ich haen gans zumich genomen, dat ich neyt heym komen ni wil ich ni komen mit eren, daer ich ganszu gode getru, die ich suchen inde wenden sal. Daer umb, lieff vader, neyt inde denchet„ich wolde dat du heym queyms inde stoens mit uns, want wer wolden dich gernesien“. Inde moge wer noch zer zijt uns neyt mit ougen sien, wer seynt uns doch mitlieffen hartzen, want dach inde nacht dencken inde syen uch alsamen mer myn moynZillien sien ich alle uren. Inde ich bidden uch als ich alle zijt gebeden hayn, grossetmich myn moyn Zillien sere, inde sijt hoer by stendich inde geit alle dage eyns byhoer, inde visitert sy wan mynen wegen, inde geit erneyt alle dage, sendet myn susterWyndelen inde saget mynre susteren Windele, dat sy mit mynre moyn Zillien dode, datsy sy lieff hait inde diene in allet dat sy vermach, inde waer sy, dat deit geifft mich gotgeluck, ich sal hoer also lieff broder syn als i suster gekreich, inde dat sy is neyt indedede, so wolde ich sy neyt wor soster halden. Inde ich bevelen uch myn susteren indebroder. Inde grosset mich myn moyn Paulyn hondert mael wan mynen wegen, indehoer synt myn broder inde myne susteren befolen. Inde grusset mich meyn moyn Johensere, inde mynen oem Vynrich, inde mynen oem Arnolt, inde Honne huysvrauve, inde

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dem Brief die Familienverhältnisse Krachs hervor, bat er doch seinenVater, zunächst seine Schwester und seinen Bruder, und sodann auchdie Tante „Zillien“ zu grüßen, die möglicherweise anstelle der verstor-benen Mutter die Kinder aufgezogen hatte. Seit zwei Jahren hatte zwarKrach mit seiner Familie keinen Kontakt mehr gehabt, doch konnteer ihr nun voller Stolz mitteilen, „stark und gesund“ in Florenz ange-langt zu sein. Der Informationsaustausch lief offensichtlich über diewandernden Wollwebergesellen, von denen einer, Johannes Seliger, indiesem Moment gerade nach Aachen zurückgekehrt war. Diesen sollteman nicht nur über alles weitere befragen, sondern auf seiner Rückkehrauch den Antwortbrief sowie Krachs Aachener „Nachtmütze“ mitge-ben (die er mehr als irgend etwas sonst begehrte!). Darüber hinaussollte dem „Ohm“ Krachs, Jakob Wynrich, ausgerichtet werden, daßsein Bruder Paul im Juni (1464) in Florenz angekommen sei, wo ersich als „feiner Geselle“ benahm.194 Und am Schluß des Briefes ließKrach dem „Heyne“ melden, daß auch sein Schwager Johann Hel-linck die Arnostadt erreicht hatte und gleichfalls ein „feiner Geselle“sei.195 Aus der Heimat zu schreibende Briefe sollten von nun an stetsan die „Aachener Webergesellen in Florenz“ adressiert werden, was dieAnnahme nahelegt, daß diese dort in den 1460er Jahren eine korpora-tionsähnliche Organisation bildeten.

Gemäß Krachs Schilderung hatte er zunächst, wie ursprünglichgeplant, über siebzehn Monate in Rom gelebt, wo er aber nicht nur

hun alsamen synt befolen mynen moen Zillien inde myn susteren, inde over al duetmit mynre moyn Zillien, dat ich noch neit doen in mach, want er duet, dat er indeich inde alsamen schuldich zu doen sijnt. Inde scrijfft mich, wie sy steit, wane, alsich vor geschreven hayn, Jocop Wynrich sal wael wenden brieff zu senden aen die„veffer geselle van Aichen zu Florens“. Inde grusset mich meister Derich inde synhuisvrauve seyr, inde Peter Ritzgen inde syn huysvravve, in die Crutzbroder grust michalsamen, inde alle uns naber inde vrunder. Jnde grust mich alle uns knecht seyr indeHeynen, inde saget Heynen, wie syn svager Iohan Hellinck zu Florens is, inde is in fyngeselle inde genert sich wael. (Zur besseren Lesbarkeit wurden hier sowohl Satzzeicheneingeführt, als auch die Großschreibung reguliert).

194 Dieser Weber, der bereits 1466 eine aus Brozzi stammende Ehefrau genommenhatte (ASF, NA 3471, fol. 49r.), war wie Krach seit 1471 Mitglied der St. Barbarabru-derschaft: ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII, fols. 45r.,47v., 50r., 50v. (identisch mit „Paulus Iohannis de Aquisgrani“ 1471, vgl. Doren, Deut-sche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 155).

195 Dieser Weber, der 1467 in Gegenwart zweier anderer Aachener heiratete (ASF,NA 13302, filza 5, fol. 259r./v.), war seit 1470 in der St. Barbarabruderschaft als „JohannHellinck“ Mitglied: ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII,fols. 42r., 52r. (identisch mit „Johannes Petri de Aquisgrani“ 1471, vgl. Doren, DeutscheHandwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 154).

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die Armut der Wandergesellen und die schlechte Arbeitslage kennen-gelernt hatte, sondern auch aufgrund des Klimas häufig krank gewe-sen war. So hatte er bald die Ewige Stadt verlassen und war wieder„ins Land“ gezogen, wo er zunächst bei einem gelehrten Doktor und„feinen Mann“ eine Anstellung fand. Bei diesem lernte er viel Neues,darunter auch die Notarskunst, weshalb er eines Tages von dem ihmbekannten, gegenüber dem Doktor wohnenden Bischof (der offensicht-lich die Pfalzgrafenwürde besaß), aus Freundschaft zum „Notarius“gemacht wurde. Anschließend führte ihn sein Weg nach Florenz, woer nun als Notar eines „Offizials“, nämlich des „Ufficiale della Mercan-zia“ Francesco Corboli aus Urbino, arbeitete. Es ist denkbar, daß die-ser genau der Rechtsdoktor war, bei dem Krach bereits vorher gedienthatte. Mit dem monatlichen Gehalt von drei rheinischen Dukaten beifreier Kost, und der Aussicht auf eine Verlängerung der Stelle, konntesich Krach in Florenz gut halten: zur Veranschaulichung hiervon zählteer seine „feinen“ Kleidungsstücke, den roten Mantel, das Wams, dieHosen und das Berett auf. Zur Unterstreichung des Erreichten fügte ernoch hinzu, daß er, falls er jemals unter diesen Lebensstil sinken sollte,auch stets wieder nach Rom ziehen könnte. Er hatte sich nämlich vor-genommen, nach Aachen nur „mit Ehren“ zurückzukehren. Heimwehund Stolz auf das Errungene hielten sich die Waage.

Bei aller Zufälligkeit der Wanderungen Krachs stand der konkretePlan des „Ehrgewinns“ und des guten ökonomischen Auskommens imVordergrund. Analoge Peregrinationen lassen sich bei vielen Wander-gesellen feststellen, zu denen Krach ja schon allein aufgrund seinerSchreib- und Lateinkünste nicht gehörte.196 Nach Ablauf seiner flo-rentinischen Beschäftigung bei der „Mercanzia“ stellte sich allerdingsdas Problem einer Anschlußstelle, das er ähnlich wie sein französischerKopistenkollege dadurch zu lösen beabsichtigte, nun klassische undhumanistische lateinische Texte zu kopieren. Während jedoch „Ugofrancioso“ aus Mezières bald einer der gefragtesten und berühmtestenlateinischen Kopisten wurde (der u.a. die berühmte Bibel Federico daMontefeltros und Ptolemäus-Manuskripte verfaßte),197 so war Krachs

196 Einen inhaltlich ganz ähnlichen Brief schrieb nur wenig später ein anderer Notaraus Florenz an seinen Vater in Asti (ASF, Mercanzia 1476, inserto zwischen fols. 324und 325).

197 Vgl. de la Mare, New Research (wie Anm. VI, 148), S. 461 f., 505 f.; RobertoAlmagià: Planisferi, carte nautiche e affini dal secolo XIV al XVII esistenti nellaBiblioteca Apostolica Vaticana, Città del Vaticano 1944 (Monumenta CartographicaVaticana, 1), S. 99 f.

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Karriere weit weniger fulminant. Erste Gedanken, sich als unabhän-giger Kopist durchzuschlagen, könnten auf die 1460er Jahre zurückge-hen. Bereits auf den Einbänden seiner Mercanzia-Register lassen sichverschiedene private Anmerkungen feststellen, aus denen gleicherma-ßen der Stolz auf seine Aachener Herkunft spricht („Urbs AquisgraniRegia“; „Aquisgrani—Caput mondi“),198 wie auch seine Devotion derHl. Maria. Selbst schüchterne Zeichenversuche finden sich. So tuschteer auf den Einband eines seiner Bände das Symbol des „ourusbouros“,des sich in den eigenen Schwanz beißenden Drachen, das gemeinhinals ein esotherisches Symbol der stetigen Wiedererneuerung gilt, dochauch als persönliche Devise sehr verbreitet war.199 Von den Manuskrip-ten Krachs hat sich bisher allerdings nur ein einziges zweifelsfrei iden-tifizieren lassen, die „Viten“ Karls des Großen, Hannibals und ScipioAfricanus’ von Donato Acciaiuoli in der heutigen Berliner Handschrift„Philipps 1905“.200 Die von Krach hier verwendete Handschrift ent-spricht weder seiner Kursivschrift in den Mercanziabänden noch sei-ner deutschen Schreibschrift, doch ist sie auch von einer reinen undsauberen „Antiqua“ noch weit entfernt.

Gewidmet war das reich illuminierte Manuskript dem AachenerKanoniker und längjährigen Sekretär Nikolaus von Kues’, Peter vonErkelenz (†1494). Es ist möglich, daß Krach diesen Kleriker bereits inRom kennengelernt hatte, wo von Erkelenz bis über den Tod des Cusa-ners (11. August 1464) hinaus noch bis 1468 wohnte.201 Auf dessen Rück-reise nach Aachen könnten sich beide in Florenz im selben Jahr erneutbegegnet sein. In dem—leider undatierten—lateinischen Widmungs-brief seines Manuskriptes verwies Krach nicht nur auf seine langjährigeSchreibertätigkeit im heilsamen und anmutigen Florenz, sondern auchauf die Bitten seiner deutschen Verwandten, doch nun endlich zurück-zukehren. Mit seiner Verwendung des Topos des „locus amoenus“(„Florentie loci salubritate atque amenitate detentus“) darf Krach als

198 In den inneren Einbänden von ASF, Mercanzia 1435 und 1436.199 ASF, Mercanzia 1438, rückwärtige Einbandseite; vgl. nur Ernst H. Gombrich:

Symbolic Images. Studies in the Art of the Renaissance, London 1972, S. 66.200 Valentin Rose: Verzeichnis der lateinischen Handschriften der königlichen Biblio-

thek zu Berlin. Erster Band. Die Meerman-Handschriften des Sir Thomas Phil-ipps, Berlin 1893, S. 345–346; Joachim Kircher: Beschreibende Verzeichnisse derMiniaturen-Handschriften der Preussischen Staatsbibliothek zu Berlin. Erster Band.Die Phillipps-Handschriften, Leipzig 1926, S. 93–95.

201 Erich Meuthen: Peter von Erkelenz (ca. 1430–1494), in: Zeitschrift des AachenerGeschichtsvereins 84/85, 1977/78, S. 701–744, S. 718; zu Krach vgl. S. 737, wobeiallerdings dessen Identifizierung mit dem Priester Johannes Kryss abzulehnen ist.

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legitimer Vorläufer all jener deutschen Italienreisenden gelten, die das-selbe Bild im sechzehnten Jahrhundert verwandten, um ihrer Begeis-terung Ausdruck zu geben.202 Krach widmete Peter von Erkelenz die„historia“ der drei antiken und mittelalterlichen Heerführer wohl nichtnur aus dem gemeinsamen Aachener Interesse an Karl dem Großen,sondern auch, weil er sich von dem mächtigen Empfänger eine Hilfe-stellung beim Erwerb einer kirchlichen Pfründe erwartete.203 Aus demeinstigen Wandergesellen, dem nur mittelmäßig Deutsch schreibendenNotar Johannes Krach, hatte sich zwar augenscheinlich ein humanis-tisch interessierter Intellektueller entwickelt, doch auf ein festes Ein-kommen konnte er noch nicht zählen.

4. Der Inkunabelhandel und die Einführung des Buchdruckes

a. Die ersten deutschen Buchführer

Der aufkommende Buchdruck stellte die Schreiber vor die Alternativedes „Qualitätsssprunges“ in den künstlerisch anspruchsvollen Marktder „Luxusmanuskripte“ oder aber des Berufswechsels. Dieser Konfliktmuß sich seit den frühen 1460er Jahren angekündigt haben. Einer derersten deutschen Buchführer, die in Rom und Florenz mit gedrucktenBüchern handelten, war wohl ein Straßburger Kleriker namens Alber-tus Liebkint, der in Florenz im Mai 1461 vor seiner Rückkehr nachDeutschland sein Testament hinterließ.204 Derselbe „librarius“ unter-hielt in Italien zwei bedeutende Geld- (oder: Waren-)depots, eines seit1460 bei dem florentinischen Bankier Tommaso Spinelli, und ein zwei-tes bei dem florentinischen Hospital Santa Maria Nuova. Letztereslöste er schon im Winter 1461 wieder auf, als er offensichtlich mit neuer„Ware“ aus Deutschland zurückkehrte. Möglicherweise handelte Lieb-kint mit Inkunabeln der drei größten Druckereien jener Zeit, nämlichder von Johannes Mentelin und Heinrich Eggestein in Straßburg, unddenen von Johannes Gutenberg sowie Johannes Fust und Peter Schöf-

202 Velten (wie Anm. Einl., 8), S. 254.203 Edition des Widmungsbriefes bei Meuthen (wie Anm. VI, 201), S. 742.204 ASF, NA 2557, X, fol. 62r.; ediert bei Lorenz Böninger: I primi passi della stampa

a Firenze. Nuovi documenti d’archivio, in: Edizioni fiorentine del Quattrocento eprimo Cinquecento in Trivulziana. Mostra curata da Adolfo Tura. Biblioteca Trivul-ziana, 25 gennaio – 10 marzo 2002, Milano 2001, S. 67–75, S. 75. Dort auch weitereLit.

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fer in Mainz.205 Denn deren lateinische Bibeln zirkulierten ja seit denfrühen 1460er Jahren in Italien,206 wie auch das Mainzer „Catholicon“(1460),207 sowie Fusts und Schöffers „Rationale divinorum officiorum“des Durandus (1459), das sich auch in zwei florentinischen Exempla-ren erhalten hat. Eines davon wurde der Badia von Fiesole —wo jaauch der „Bidell“ Hermann aus Erfurt wirkte—von dem im Jahre 1464gestorbenen Cosimo de’ Medici geschenkt.208

In den Jahren 1470 bis 1473 und erneut 1476/77 hielt sich auchder Ulmer Lienhart Holl in der Arnostadt auf, der möglicherweiseals Buchführer für die Brüder Zainer wirkte; eine gewisse HilfestellungHolls bei dem Entstehen des florentiner Buchdruckes kann danebennicht ausgeschlossen werden.209 Von den Zainerbrüdern war der ältere,Günther, Drucker in Augsburg, wo er als einer der ersten deutschenBuchdrucker 1472 die Antiqua-Druckschrift einführte. Der jüngere Bru-der Johannes machte sich noch im selben Jahr in Ulm selbständig, woeine lange fruchtbare Zusammenarbeit an den Stadtarzt Dr. HeinrichSteinhöwel entstand und wo er u.a. 1473 die illustrierte Erstausgabevon Boccaccios „De claris mulieribus“ druckte. Ganz offensichtlich fielalso Holl, bevor auch er sich in der 1480er Jahren in Ulm selbständigmachte, eine bedeutende Rolle als Mittler zwischen Florenz und Ober-deutschland zu (s.u., S. 332–333).

205 Zu deutschen Klerikern, die möglicherweise Gutenbergs Kontakte zur Kuriehielten, vgl. auch Karin Emmrich: St. Viktor bei Mainz, Nikolaus von Kues und derfrühe Buchdruck—Klerikerkarrieren im Umfeld Johannes Gutenbergs, in: Gutenberg-Jahrbuch 2001, S. 87–94.

206 Eberhard König: New Perspectives on the History of Mainz Printing: A FreshLook at Illuminated Imprints, in: Printing the Written Word. The Social History ofBooks, circa 1450–1520, hrsg. v. Sandra Hindman, Ithaca, London 1991, S. 143–173; zuden zwei florentinischen Exemplaren von Fusts und Schöffers Bibel von 1462 vgl. LaBibbia a stampa da Gutenberg a Bodoni, hrsg. v. Ida Zatelli. Iconologia a cura di MinoGabriele, Firenze 1991, S. 88.

207 Albert Kapr: Gab es Beziehungen zwischen Johannes Gutenberg und Nicolausvon Kues?, in: Gutenberg Jahrbuch 1972, S. 32–40; Stephan Füssel schreibt diesenDruck Gutenberg zu, vgl. ders.: Gutenberg und seine Wirkung, Frankfurt/M., Leipzig1999, S. 29ff.

208 I Libri del Duomo di Firenze. Codici liturgici e biblioteca di Santa Maria delFiore (secoli XI–XVI), hrsg. v. Lorenzo Fabbri, Marica Tacconi, Firenze 1997, S. 167 f.(Piero Scapecchi). Möglicherweise wurden gerade für florentinische Klosterbibliothe-ken, wo Deutsche wirkten, häufiger Inkunabeln angekauft (zur Certosa unter „DonGregorio d’Alemagna, priore“ (1477–1486), vgl. Caterina Chiarelli: Le attività artisti-che e il patrimonio librario della Certosa di Firenze, 2 B.de, Salzburg 1984 (AnalectaCartusiana, 102), Bd. 2, S. 312).

209 Lorenz Böninger: Ricerche sugli inizi della stampa fiorentina (circa 1471–1473), in:La Bibliofilia 105, 2003, S. 225–248.

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Der Handel mit der Ware „gedruckte Bücher“ erstreckte sich vonFlorenz aus in den ersten Jahren vor allem in nördliche Richtung.Deutsche Kaufleute organisierten hier mit als erste den Import vonInkunabeln aus Venedig.210 Obwohl sich in der Lagunenstadt der Buch-druck kaum früher als in Florenz entwickelte, wurden dort weit besserdie kommerziellen Möglichkeiten des neuen Handwerkes erkannt.211 Sowurden bereits 1471 venezianische Inkunabeln auch nach Deutschlandverkauft.212 Der Geschäftspartner des venezianischen Druckers Wende-lin von Speyer, Johannes von Köln, handelte zwischen 1473 und 1490auch in Florenz mit Inkunabeln.213 Analog vertrieb der in Venedigarbeitende Heilbronner Drucker Franz Renner („Francesco della Fon-tana“) 1477 seine Werke in der Arnostadt,214 und schickte vier Jahre spä-ter zusammen mit seinem venezianischen Geschäftspartner, LeonardoDonato (Donà), erneut einen Vertreter dorthin, den „providus vir Chri-stoforus Arrigi theutonicus“, um einen französischen Generalprokura-tor zu bestimmen, den „magister Arrigus Gherardi francigena mercatorlibrorum Florentie commorans“ (31. Januar 1481).215

Diesem „Franzosen“ (oder Flamen) fiel in den folgenden Jahreneine zentrale Rolle für den Import venezianischer Inkunabeln nachFlorenz zu. Besonders der überaus bedeutende venezianische Verlagdes 1480 gestorbenen Nicolaus Jenson besaß in diesen Jahren floren-tinische Agenten. Jensons erster Vertriebspartner war der Frauenstei-ner oder „Frankfurter“ Kaufmann Peter Ugelheimer.216 In den Jah-

210 Vgl. zu den deutschen Zwischenhändlern Balsamo (wie Anm. VI, 127), S. 293 f.211 Paul Needham: Venetian Printers and Publishers in the Fifteenth Century, in: La

Bibliofilia 100, 1998, S. 157–200.212 Mariarosa Cortesi: Incunaboli veneziani in Germania nel 1471, in: Vestigia. Studi

in onore di Giuseppe Billanovich, hrsg. v. Rino Avesani, 2 Bde., Roma 1984 (Storia eletteratura, 162, 163), Bd. 1, S. 197–219.

213 Brown, de la Mare (wie Anm. VI, 160), S. 241. Die genauen Abrechnungenzwischen „maestro Zuan de Cologna“ und den Kanonikern der Badia von Fiesolefinden sich in Archivio dell’Ospedale degli Innocenti, Firenze 11655 (alte ser. 141, 151),fols. 140, 182, 197; 11656 (alte ser. 141, 153), fols. 33, 72, 73 (jeweils links und rechts). Beider Badia kaufte 1473 der Konvent San Miniato al Monte einen „Bartolo de verborum“(ASF, Monastero dell’Arcangelo Raffaelo 17, fol. 13v).

214 Roberto Ridolfi: Francesco della Fontana stampatore e libraio a Venezia in undocumento del 1477, in: Studi bibliografici. Atti del Convegno dedicato alla storia dellibro italiano nel C centenario dell’introduzione dell’arte tipografica in Italia, Bolzano7–8 ottobre 1965, Firenze 1967 (Biblioteca di Bibliografia Italiana, 50), S. 53–66.

215 ASF, NA 9635, fol. 218r.; wahrscheinlich war er mit dem im März 1483 erwähn-ten „Arrighus Giraldi gallus et scriptor in forma habitator ad presens nel Gharbo“identisch (NA 8876, fol. 57v.).

216 Zu ihm vgl. z.B. Winfried Dotzauer: Deutsches Studium und deutsche Studenten

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ren 1479/80 wurde von Jenson zusammen mit dem GerresheimerJohannes Manthen und dem schon genannten Johannes von Kölneine neue gemeinsame Gesellschaft gegründet, die die allererste strafforganisierte italienische Handelskette zum Vertrieb gedruckter Bücherwurde.217

Einer der ersten deutschen Buchhändler, der mit dem Entstehen derneuen Gesellschaft in Florenz seiner eigenen Interessen vertreten ließ,war derselbe Johannes Manthen, der am 21. April 1481 zwei Mitgliederder Familie Martelli (Niccolò di Antonio und Niccolò d’Ugolino) zu sei-nen Generalprokuratoren ernannte.218 Seit Anfang des darauffolgendenJahres besaß die Gesellschaft in Florenz eine doppelte Form: währendauf der einen Seite der schon genannte Franzose ihre Generalvertre-tung als reisender Kaufmann für die ganze Toskana übernahm („Hen-ricus quondam Gerardi franciosus venditor librorum in partibus Tus-cie“, Januar 1482),219 mietete der mailändische Kaufmann Francesco diCristofano Gafurri im Stadtzentrum einen Laden, um dort direkt dievenezianischen Inkunabeln zu vertreiben.220 Aufgrund seiner Abreiseaus Florenz übergab er die nicht verkauften Exemplare im Juni 1482einem einheimischen Buchhändler, Giovanni di Niccolò di Lorenzo mitdem Beinahmen „El Guazza“, der sich um deren Fertigstellung undVertrieb kümmern sollte.221 Es ist nicht auszuschließen, daß von die-sem manche der in Florenz illuminierten Exemplare des von Jenson

an europäischen Hochschulen (Frankreich, Italien) und die nachfolgende Tätigkeit inStadt, Kirche und Territorium in Deutschland, in: Stadt und Universität im Mittelalterund in der frühen Neuzeit. 13. Arbeitstagung in Tübingen 8.–10. 11. 1974, hrsg. v. ErichMaschke und Jürgen Sydow, Sigmaringen 1977 (Stadt in der Geschichte, 3), S. 112–141, S. 139 f.; zu seinem Testament in Mailand 1487 zuletzt Mainoni (wie Anm. I, 123),S. 224–228.

217 Angela Nuovo: Il commercio librario nell’Italia del rinascimento, Milano 1998,S. 76ff.

218 ASF, NA 13957, fol. 6r. (der Gesandte Manthens war wohl ein OppenheimerPriester, „ser Corradus de Usin de Openen prope Maguntiam“).

219 ASF, NA 5106, fol. 3v. („per omnes partes, civitates, castra et loca Tuscie“):Abgabe dieser Prokura an den pisanisch-florentinischen „cartolaio“ Bartolo di Fruosinod’Angelo (15. April 1482).

220 Zu Gafurri vgl. Nuovo (wie Anm. VI, 217), S. 81.221 ASF, NA 7619, fols. 5r./v.; 11r.; wahrscheinlich sollte „El Guazza“ diese Bücher

auch mit Miniaturen illuminieren, da er im Jahr 1471 als „cartolarius et seu miniator“bezeichnet wurde (ASF, NA 14418, fol. 89r./v.) und der Bruder des bedeutenden Illumi-nators Antonio di Niccolò di Lorenzo war (1445–1527). In den folgenden Jahren wurdenwiederholt sowohl gedruckte als auch handgeschriebene Bücher bei Giovanni di Nic-colò di Lorenzo beschlagnahmt (ASF, Mercanzia 11585, fols. 11v. (1486), 42r. (1487), 182v.(1506)).

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gedruckten „Breviarium Romanum“ stammen, die dort in den 1480erJahren verkauft wurden.222

Der französische Buchvertreter für die Toskana, Arrigho di Gherar-do, gab schon im folgenden Jahr, als Vertreter Peter Ugelheimers undeines „dominus Gaspar de Villacho“ (sicherlich Kaspars von Dins-laken), hinter denen die venezianische Sozietät stand, seine eigeneVertretung an zwei Papierhändler aus Fabriano ab. Besonders solltensich diese um die Rückgewinnung der noch aus dem September 1478stammenden Kredite bei dem florentischen Buchhändler Zanobi diMariano kümmern (4. Juli 1483).223 Im Oktober 1488 ernannte der fran-zösische „librarius“ einen in Rom, Perugia, Pisa und wohl auch in Flo-renz tätigen Buchdrucker und -händler, Peter von Köln („Petrus quon-dam Petri de Colonia“) zu seinem Vertreter in einem Rechtstreit mitzwei anderen Papierhändlern aus Fabriano.224 Und am 23. März 1489bestätigte die Erbin Ugelheimers, „domina Margherita“, dem „olimsotius seu commissarius magister Arrighus Gherardi“ die Begleichungseiner Restschuld über fünfundsechzig Dukaten aus dem abgelaufenenBuchhandel.225

Ein weiterer nordischer Buchhändler war der „dominus“ oder „ma-gister Carolus Rodulfi de Francia mercator librorum de stampa“, demmanchmal der Nachname „Duple“ oder „Dubbue“ beigelegt wurde.Zwischen 1475 und 1477 traf man ihn als Geschäftspartner des sehrbedeutenden Druckers Petrus Maufer in Padua und anschließend 1478in Pisa an, als er zusammen mit seinem ebenfalls aus Padua gekom-

222 Lilian Armstrong: Nicolaus Jenson’s Breviarium Romanum, Venice 1478. Decora-tion and Distribution, in: Incunabula. Studies in Fifteenth-Century Printed Books pre-sented to Lotte Hellinga, hrsg. v. Martin Davies, London 1999, S. 421–467 (S. 450 auchzu Peter Ugelheimer).

223 ASF, NA 14419, fols. 380v.–381r. (es ist deutlich, daß hiermit noch die KrediteUgelheimers vor seiner Gesellschaft mit Jenson gemeint waren); zu den verschiedenenNamensformen Kaspars vgl. Tiziana Pesenti: „Dinslaken, Gaspare“ in: DizionarioBiografico degli Italiani 40, Roma 1991, S. 167–169; weitere Nennungen des Arrigho als„librarius“ in Florenz: NA 5112, ad diem 4 maii 1481; NA 19459, ad diem 20 oct. 1483;NA 13296, fols. 80r.–81r. (Auflösung seines Mietvertrages in der Via del Garbo, 1486).

224 ASF, NA 5020, fol. 33v. (freundlicher Hinweis von Gustavo Bertoli); zu Peter vonKöln vgl. ASF, NA 9286, fol. 169r./v. (Ernennung eines florentinischen Prokuratorszum Beitreiben seiner Kredite bei den „Ufficiales Studii“, Juli 1485); Paolo Veneziani:Pietro da Colonia e il ‚Tipografo del Robertus Anglicus‘, in: La Bibliofilia 75, 1973,S. 45–65; Verde, Studio fiorentino (wie Anm. IV, 45), Bd. 2, S. 761 f.; Esch, Importe (wieAnm. VI, 138), S. 394.

225 ASF, NA 14723, fol. 161r.; zur Liste von Ugelheimers Büchern in Pisa 1490 s.Verde, Studio fiorentino (wie Anm. IV, 45), Bd. IV, 2, S. 819–821.

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eine minorität in der minorität 303

menen Kollegen „Meister Bonus von Méthun“ für den Sienesen Eneadi Angelo Piccolomini in Colle Valdelsa ein medizinisches Handbuch,die „Pratica“ des Michele Savonarola, drucken sollte.226 Im April 1480hielt sich Carlo di Ridolfo erstmals nachweisbar in Florenz auf, alsihm ein weiterer aus Padua gekommener, burgundischer Kaufmann(„Pierus Iohannis Pingnie alias Grossierio mercator de Burghugnia“)gegen Erhalt von zwölf gedruckten Büchern, möglicherweise genaudieser Schrift („XII volumi di libri in forma“), eine Geldschuld vondreißig Goldflorin bestätigte. Dabei gestand er dem Burgunder gleich-zeitig zu, seinerseits eine Geldschuld von fünfzig Goldflorin bei dem fürdiesen Druck verantwortlichen Buchdrucker („maestro Bono franzesestampatore di libri“) einzuholen.227 Auch der schon genannte „magisterArighus Gherardi francigena mercator librorum de stampa“ hatte imMai 1481 die beträchtliche Geldschuld von sechzehn Goldflorin gegen-über seinem Landsmann Carlo di Ridolfo, womöglich für Exemplaredesselben Werkes.228

Seit ungefähr dem Herbst 1481 war Carlo di Ridolfo in Florenz derEhemann einer Kölnerin („domina Bella Iohannis de Colonia“), dieseit 1471 Inhaberin der Badestube der Deutschen, der „Stufa de’ Tede-schi“, war.229 Als zwölf Jahre später der Mietvertrag für diese Badestubeverlängert wurde, wurde der Franzose sogar als Buchdrucker („impres-sor librorum“) bezeichnet, der die Miete mit einem gedruckten Mes-sale bezahlte („messale in forma pro libris octo“).230 Da jedoch bisherkein florentinischer Druck eines „Messale“ nachgewiesen wurde, ist es

226 Giovanni Mardersteig: Die einzigartige Chronik einer Inkunabel. Petrus MaufersDruck des Avicenna-Kommentars von Gentile da Foligno Padua 1477, Verona 1967,S. 8; Daniela Fattori: Nuovi documenti per la storia della tipografia padovana del400, in: La Bibliofilia 100, 1998, S. 3–25, S. 7, 9, 20, 24 f.; Curzio Bastianoni, GiulianoCatoni: Impressum Senis. Storie di tipografi, incunaboli e librai, Siena 1988, S. 23 f.

227 ASF, NA 20286, fol. 74v.; der Meister „Bonus aus Méthun“, der nach Padua inColle Valdelsa gearbeitet hatte, starb im August desselben Jahres in Perugia (Bastianoni,Catoni (wie Anm. VI, 226), S. 24); zu dem burgundischen Bücherhändler vgl. Sartori(wie Anm. VI, 126), S. 183, n. LVIII.

228 ASF, NA 5112, IV, ad diem 4 maii 1481.229 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 132, 473, fols. 198v.,

237r.; NA 5112, IV, ad dies 4 sept. 1481, 12 sept. 1481; Diplomatico, Normali, 1478, 10novembre (Santa Maria Nuova); Diplomatico, Normali, 1481, 28 febbraio (Santa MariaNuova).

230 ASF, NA 9871, fols. 216v.–217r. Normalerweise kostete in Florenz ein handschrift-liches „Missale“ zwischen acht und elf Goldflorin (ASF, Mercanzia 305, fol. 17r.;NA 2608, fols. 378v.–379r.), und nur in wenigen Einzelfällen wurde für mit Miniatu-ren versehene Handschriften bis zu 55 Dukaten bezahlt (ASF, NA 20251, ad diem 30maii 1471 („grande, bellissimo“: Exzerpt aus den Rechnungen Vespasianos da Bisticci)).

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unklar, ob dies eine von auswärts importierte Ausgabe oder gar einvon Carlo di Ridolfo selbst gedrucktes Werk war. Es ist nämlich höchstwahrscheinlich, daß Carlo in all diesen Jahren mit paduanischen undanderen Titeln handelte. Immerhin läßt er sich noch 1496 in Florenzals Ehemann der Bella aus Köln belegen, nun aber mit der höchstbescheidenen Kennzeichnung eines „Bademeisters“ („stufaiuolo“).231

An aus Deutschland, Padua und Venedig importierten Inkunabelnwar in Florenz also wohl kaum ein Mangel.232 Es ist bis jetzt allerdingskaum erforscht, wie sich die um 1484 einsetzende, italienweite, Krisedes Buchdruckes auf den Inkunabelhandel zwischen Florenz und demNorden auswirkte. Herkömmlicherweise wird diese Krise mit einergenerellen Sättigung des Marktes erklärt. Zumindest die toskanischeGeneralvertretung der einst Jensonschen Druckerei blieb wahrschein-lich bestehen. Das Auftreten deutscher und französischer Buchhändlernahm von nun an jedoch ständig ab, und war besonders in Florenz nurmehr sporadisch.

b. Die Buchdrucker Giovanni di Piero da Magonza und Niccolò di Lorenzo dellaMagna

Obgleich man in Florenz die Buchdruckkunst wie im Rest Italiens als„Himmelgeschenk“ begrüßte, begegnete man ihr gleichzeitig auch mitgroßem Mißtrauen, was sich vor allem im humanistischen Gemein-platz der als „illiterat“ verunglimpften Typographen ausdrückte.233 Eingutes Beispiel für diese Haltung bietet einer der einflußreichsten floren-tinischen Humanisten, Marsilio Ficino, den zwar einerseits ein gera-dezu symbiotisches Verhältnis an den schlesischen Buchdrucker Nic-colò di Lorenzo della Magna band, der jedoch andererseits in einemBrief höchst abschätzig über dessen Berufsgattung urteilte („Mementopraeterea apud nos non expressores librorum esse, sed oppressores“).234

Die in Florenz gleichermaßen ästhetisch als auch editorisch hochgeschraubten Erwartungen an den Buchdruck benannte sein Lands-

231 ASF, NA 9874, fols. 48bisr.–49r.232 So kaufte 1475 Bernardo Machiavelli „da Matteo [Caccini?, L.B.] cartolaio

d’incontro all’Uffizio della Torre di Firenze uno Decreto di bambagia fatto in formanella Magna fiorini sei larghi“ (Bernardo Machiavelli: Libro di ricordi, hrsg. v. CesareOlschki, Firenze 1954, S. 10).

233 Brian Richardson: The debates on printing in Renaissance Italy, in: La Bibliofilia100, 1998, S. 135–155, S. 144.

234 I libri del Duomo (wie Anm. VI, 208), S. 172, n. 59 (Piero Scapecchi).

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eine minorität in der minorität 305

mann Alamanno Rinuccini, der von den Händlern nur jene Werkebeziehen wollte, die textgenau und mit „schönen“—d.h. „Antiqua“—Drucktypen produziert worden waren („qui libros emendatiores etpulchrioribus litterarum caracteribus insculptos habent“).235

Wem die Ehre des ersten in Florenz gedruckten Buches gebührt, istnoch heute ein ungelöstes Forschungsproblem.236 Unbestritten ist ledig-lich, daß nach den Anfängen in Bondeno 1463 und Subiaco 1465 deritalienische Buchdruck seine Ausbreitung von Rom aus begann, wo imJahr 1467 gleich zwei leistungsstarke Pressen ihre Aktivität aufnahmen,die von Ulrich Han sowie die von Konrad Sweynheym und ArnoldPannartz. Erst nun wurden einem weiteren Handwerker- und Leser-kreis die ökonomischen und kulturellen Möglichkeiten klar, die sichdurch die neue Technik eröffneten. Florenz wurde von dieser Welle um1471 erfaßt, mehr oder minder gleichzeitig mit einer Reihe von anderenitalienischen Städten.

Nur wenig neue Quellen sind in den letzten fünfzig Jahren zumflorentinischen Buchdruck bekannt worden, die die insbesondere vonRoberto Ridolfi einst betriebenen Archivstudien ergänzen und berich-tigen könnten.237 Und doch können nunmehr mit einiger Sicherheitdrei Buchdrucker unterschieden werden, die ungefähr gleichzeitig inFlorenz mit der Typographie begannen: der Florentiner GoldschmiedBernardo Cennini,238 der Mainzer Buchdrucker Giovanni di Piero(„Iohannes Petri de Magonza“), sowie ein bisher aus der Literaturnur als „Drucker des Terentius“ bekannter, anonym gebliebener Typo-graph.239

Iohannes Petri hatte eine höchst wechselvolle Karriere: von 1471 bis1473 arbeitete er in Florenz als Geschäftspartner eines in Poggibonsiansässigen florentinischen „cartolaio“, Giorgio di Niccolò Baldesi, der

235 Das ganze Zitat in Lorenz Böninger: Ein deutscher Frühdrucker in Florenz:Nicolaus Laurentii de Alemania (mit einer Notiz zu Antonio Miscomini und ThomasSeptemcastrensis), in: Gutenberg-Jahrbuch 2002, S. 94–109, S. 98, n. 35.

236 Vgl. schon Konrad Haebler: Die deutschen Buchdrucker des XV. Jahrhundertsim Auslande, München 1924, S. 157ff.; Ferdinand Geldner: Die deutschen Buchdrucker.Ein Handbuch der deutschen Buchdrucker des XV Jahrhunderts nach Druckorten.Zweiter Band: Die fremden Sprachgebiete, Stuttgart 1970, S. 100ff.

237 Roberto Ridolfi: La stampa in Firenze nel secolo XV, Firenze 1958.238 Bruno Santi: „Cennini, Bernardo“, in: Dizionario biografico degli italiani 23,

Roma 1979, S. 563–565; vgl. auch La stampa a Firenze 1471–1550. Omaggio a RobertoRidolfi. Catalogo a cura di Dennis E. Rhodes, Firenze 1984, S. 27: „Primo librostampato a Firenze“ (sic).

239 Zu all dem Folgenden vgl. Böninger, Ricerche (wie Anm. VI, 209).

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ihn wohl mit Papier aus den nahen Papiermühlen von Colle Valdelsaversorgte. Wahrscheinlich kam der bedeutendste finanzielle Beitrag, derzum kurzen Gelingen dieser Gesellschaft beitrug, von dem florentini-schen Humanisten Francesco di Niccolò Berlinghieri, der nur wenigeJahre darauf ein eigenes großes Werk, die „Geografia“, veröffentlichte.Vier vor allem für den florentinischen Markt bestimmte Drucke wur-den dem Mainzer Iohannes Petri bisher zugeschrieben: die „Psalmipoenitentiales“ von 1471, die Erstausgabe von Giovanni Boccaccios„Filocolo“ (12. November 1472), die „Sfera“ von Gregorio Dati [1472?],und Francesco Petrarcas „Trionfi“ (22. Februar [1473?]).240 Nach demEnde dieser Sozietät verband sich der Mainzer 1477 kurz mit einemflorentinischen Kaufmann, Giovanni di Matteo Benizi, und der Dru-ckerei des Klosters San Jacopo di Ripoli.241 Offensichtlich wurde erjedoch in den folgenden Jahren aus der Stadt Florenz verbannt, underst im 6. Oktober 1489 von der dortigen Gerichtsbarkeit freigestellt.242

Im darauffolgenden Jahr eröffnete er erneut eine nun höchst erfolg-reiche Buchdruckerei zusammen mit einem florentinischen Priester, serLorenzo Morgiani, die bis 1498 bestand.

Die wechselvolle Biographie dieses Buchdruckers ist in gewisserWeise mit der des „Druckers des Terentius“ vergleichbar. Dieser ano-nyme Typograph wurde bisher häufig einer nicht genau identifizierba-ren süditalienischen Stadt (Neapel?) zugeordnet. Erstmals wurde eineflorentinische Lösung des Problems 1984 von dem InkunabelforscherPiero Scapecchi präsentiert, der die drei diesem Drucker zugeschrie-bene Editionen, darunter die als „Deo gratias“ bezeichnete Ausgabedes „Decamerone“ Boccaccios, der Arnostadt zuwies.243 Die hierfürvorgelegten Argumente waren einerseits philologisch-dialektaler Naturund beruhten andererseits auf der Beobachtung, daß alle drei Ausga-ben seit jeher und noch heute in florentinischen Bibliotheken nachzu-

240 Für all die im Folgenden zitierten Inkunabeln sei verwiesen auf Dennis E. Rhodes:Gli annali tipografici fiorentini del XV secolo. Prefazione di Roberto Ridolfi, Firenze1988 (Biblioteca di Bibliografia italiana, 113).

241 Conway (wie Anm. III, 255), S. 39; zu dieser Edition vgl. nur Barbieri, mit derdort genannten Lit. (wie Anm. I, 3).

242 „Item deliberaverunt quod Ioannes de Maganza non capiatur“ (ASF, Otto diGuardia e Balìa della Repubblica 83, fol. 88v.).

243 Piero Scapecchi: Scava, scava, vecchia talpa! L’oscuro lavoro dell’incunabulista,in: Biblioteche oggi 2, 1984, S. 37–50.

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weisen sind. Diese These wurde kürzlich von anderen Forschern über-nommen,244 und nur eine Minderheit beharrte nach wie vor auf einemsüditalienischen Druckort.245

Jüngst vorgestellte neue Quellen lassen als Druckort des als „Deogratias“ bezeichneten „Decamerons“ (1471/72) nicht nur Florenz alsglaubwürdig erscheinen, sondern legen auch die Hypothese nahe, daßmit der Produktion in irgend einer Weise bereits der erst 1475/6 alsDrucker bekannt gewordene, aus Schlesien stammende Niccolò diLorenzo della Magna beschäftigt war. Dieser arbeitete in den Jahren1464 bis 1475 als Amtsknecht („donzello“, „domicellus“) des florenti-nischen Gerichtes der „Mercanzia“, und scheint bereits frühzeitig inökonomische Beziehungen zu Kollegen getreten zu sein: der erste den„Nicholaus olim Laurentii de Alamania ad presens famulus Sex Mer-cantie habitator Florentie et in populo Sancti Bartolomei del Corso“betreffende notarielle Akt spricht von einer Schuld, die ein Knechtder Bruderschaft von Orsanmichele ihm gegenüber beglichen hatte(7. Oktober 1467).246 Bereits für 1472 kann auch sein direktes Inter-esse am Verkauf der gedruckten „Decameron“-Ausgaben nachgewiesenwerden.

Da der Kapitalbedarf des Buchdruckes außerordentlich hoch war,mußten sich Schriftgießer, -setzer und Betreiber von Pressen üblicher-weise mit einheimischen Finanziatoren zusammentun, die die laufen-den Materialkosten abdecken und „Risikokapital“ einsetzen wollten.Wie das Beispiel des Mainzer Druckers Iohannes Petri zeigt, stamm-ten diese charakteristischerweise aus einer ganz anderen Gruppe als dieprofessionellen Buchhändler (die „cartolai“), nämlich aus dem geho-benen, humanistisch interessierten und kapitalstarken Patriziat. AuchNiccolò di Lorenzo wagte 1475/6 zusammen mit einem Geschäftspart-

244 Rhodes, Annali (wie Anm. VI, 240), S. 15 f.; Adolfo Tura: Saggio su alcuniselezionati problemi di bibliografia fiorentina, in: Edizioni fiorentine (wie Anm. VI;204), S. 9–65, S. 13 f.

245 Paolo Trovato: Il libro toscano nell’età di Lorenzo. Schede ed ipotesi, in: La Tos-cana al tempo di Lorenzo il Magnifico. Politica Economia Cultura Arte. Convegnodi Studi promosso dalle Università di Firenze, Pisa e Siena 5–8 novembre 1992, 3B.de, Pisa 1996, Bd. 2, S. 525–561, S. 530–532 (jetzt auch in ders.: L’ordine dei tipo-grafi. Lettori, stampatori, correttori tra Quattro e Cinquecento, Roma 1998 (Europadelle Corti. Biblioteca del Cinquecento, 79), S. 49–89); für Rom plädierte—ohne zuüberzeugen—Mirko Tavosanis: L’‚editio princeps‘ del ‚Decameron‘ e il suo antigrafo,in: Nuova rivista di letteratura italiana I, 1, 1998, S. 245–269.

246 ASF, NA 8873, fols. 159v.–160r.; zu allem anderen Böninger, Ricerche (wie Anm.VI, 209).

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ner den Schritt in die Selbständigkeit.247 In den nun folgenden Jah-ren besaß deren Druckerei in Florenz keine wirklichen Konkurren-ten.248 Nicht weniger als siebenundvierzig in dem Dezennium zwischen1475 und 1485 von dem Schlesier gedruckte Inkunabeln wurden bisheridentifiziert, unter denen besonders die humanistischen Erstausgabender Werke von Leon Battista Alberti, Marsilio Ficino, Cristoforo Lan-dino, Angelo Poliziano und Bartolomeo Scala Erwähnung verdienen.Heute ist der Typograph jedoch besonders für seine voluminösen illu-strierten Druckwerke bekannt, nach seinem Primat in der Verwendungvon Kupferstichen im „Monte Santo“ (1477) besonders für die „DivinaCommedia“ Dantes mit dem Kommentar Landinos (1481/2).249 Sowohlbei diesem ausgesprochen aufwendigen Werk als auch bei der wenigspäter herausgegebenen „Geografia“ des Francesco Berlinghieri tratenjedoch bereits vielfältige Probleme auf, die gleichermaßen mit den öko-nomischen als auch mit den technischen Druckschwierigkeiten zusam-menhingen.250

Die lange Beherrschung des florentinischen Inkunabelmarktes durchNiccolò di Lorenzo läßt sich mit der Wahl seines ersten Partners, einesklassischen Investitoren von „Risikokapital“, erklären. Dieser war näm-lich seit dem 22. Oktober 1475 ein gewisser Cappone di BartolomeoCapponi aus der Viertel von Santo Spirito, der zwar einem verarmtenZweig dieser bedeutenden Familie entstammte, doch mit einer ganzenReihe von geglückten Investitionen bis zu seinem Tod (nach 1508) einengewissen Reichtum erwerben konnte. Durch seine Heirat mit einerTochter des Giannozzo Pitti war Capponi nicht nur zu einer bedeu-tenden Mitgift gekommen, sondern nach der Pitti-Verschwörung von1466 auch in den Ruch des Umstürzlers, was ihm eine mehrjährigeVerbannung aus der Stadt einbrachte. Enge familiäre Verbindungenbestanden zu einem weiteren Medici-Oppositionellen jener Jahre, demHumanisten Alamanno Rinuccini.

247 Böninger, Ein deutscher Frühdrucker (wie Anm. VI, 235).248 Trovato (wie Anm. VI, 245), S. 545.249 Vgl. nur Peter Keller: Die Kupferstiche zur Ausgabe der Göttlichen Komö-

die von 1481, in: Sandro Botticelli. Der Bilderzyklus zu Dantes Göttlicher Komö-die. Mit einer repräsentativen Auswahl von Zeichnungen Botticellis und illustriertenCommedia-Handschriften der Renaissance, hrsg. v. Hein-Th. Schulze Altcappenberg,Berlin 2000, S. 326–333.

250 Paolo Veneziani: Vicende tipografiche della Geografia di Francesco Berlinghieri,in: La Bibliofilia 84, 1982, S. 195–208.

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Selbst wenn nicht klar ist, in welcher Weise die Sozietät der beidenungleichen Geschäftspartner ursprünglich zusammengefunden hatte(nahe läge beispielsweise eine persönliche Bekanntschaft durch Nic-colòs Amt bei der „Mercanzia“),251 so ist doch auffallend, daß sie einesder wenigen florentinischen Beispiele für eine funktionierende, mehr-jährige Zusammenarbeit zwischen einem patrizischen Risikokapitalan-leger und einem deutschen Buchdrucker war. In Venedig waren solcheSozietäten viel häufiger. Bei näherer Untersuchung der ungefähr fünfJahre andauernden Partnerschaft wird wahrscheinlich, daß Capponinicht nur für die Grundinvestitionen und laufenden Kosten aufkom-men mußte, sondern auch für die Außenkontakte mit den gleicherma-ßen bürgerlichen wie auch humanistischen Auftragsgebern zuständigwar. Im einzigen Fall, in dem Niccolò di Lorenzo eigenmächtig undwohl ohne Konsultation seines Partners einen Vertrag über den Druckeines bedeutenden Werkes (des Kommentars des Aegidius Columnazum zweiten Buch der Sentenzen des Petrus Lombardus) abschloß,wurde dieser Vertrag vor dem Gericht des Podestà wieder aufgelöst undder Drucker zur Rückzahlung der bereits geleisteten Vorschußsummegezwungen. Nach der Pazziverschwörung des Jahres 1478 wurden auchDruckwerke offen politisch-propagandistischen Inhalts für die Ausein-andersetzung Lorenzo de’ Medicis mit Papst Sixtus IV. produziert.

Aus der Gesellschaft mit Cappone Capponi wurde Niccolò di Loren-zo erst im Winter 1480/81 entlassen. Sein wohl bekanntestes Werk,die „Divina Commedia“ mit dem Kommentar Cristoforo Landinos,fällt in die hieran unmittelbar anschließenden Monate. Im August 1481wurde die erste Auflage dieses Werkes—noch ganz ohne die berühmtenKupferstiche—der Signorìa präsentiert. Obgleich bisher nicht zweifels-frei geklärt werden konnte, wer denn die Finanzierung dieses aufwendi-gen Buches übernommen hatte, ist doch das große öffentliche, ja poli-tische, Interesse an der Ausgabe unübersehbar, weshalb man sie immerwieder mit den Medici selbst in Verbindung gebracht hat. Mit Sicher-heit halfen dem Drucker in diesem Fall seine seit seinem Amt bei der„Mercanzia“ bestehenden vielfältigen sozialen Beziehungen zum Flo-rentiner Patriziat. Gegen Ende des Jahres 1481 ließ jedoch CapponeCapponi seinen ehemaligen Kompagnon einkerkern, damit er ihm denschon zu Beginn ihrer Partnerschaft festgestellten Schuldbetrag von

251 Cappone Capponi prozessierte dort vor und nach 1475 sehr häufig gegen Schuld-ner vgl. ASF, Mercanzia 310, fol. 11v. (1472), Mercanzia 311, fols. 65r., 115v., 152v. (alle1473), Mercanzia 314, fol. 111r. (1474).

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dreißig Goldflorin zurückbezahlte. Möglicherweise lassen sich in die-ser Summe die 1475 angefallenen Grundkosten für die Einrichtungder Werkstätte mit der Druckerpresse sehen. Aus dem Schuldgefängniswurde der Drucker nunmehr wohl nur durch das Interesse eines ande-ren Florentiners gerettet, eines Gewürzhändlers („spetiarius“). Wie-derum scheint der Drucker von 1482 bis 1483 durch einen quasi öffent-lichen Auftrag etwas Luft erhalten zu haben, nämlich den Druck der„Geografia“ Francesco Berlinghieris, der florentinischen Version der inanderen italienischen Städten bereits gedruckten Ptolemäusgeographie.

Mit dem Gewürzhändler schloß der Schlesier im Anschluß an diesesWerk im August 1483 einen neuen Vertrag ab. Darin verpflichtete sichder Drucker, innerhalb von sieben Monaten ein immens umfangreichesWerk in einer kaum weniger imponierenden Auflage, die italienischeÜbersetzung der „Moralia“ Gregors des Großen in tausendfünfund-zwanzig Exemplaren, zu drucken. Dabei überschätzte jedoch Niccolòseine Kräfte. Unbedachterweise hatte er sich in dem Vertrag dazu ver-pflichtet, selbst die Papierkosten zu übernehmen, die bei weitem alleihm auch nur möglichen Gewinne überstiegen. Ein seiner früherenMitarbeiter, der Priester ser Lorenzo di Girolamo Tinghi, wurde des-halb im November 1484 zu seinem offiziellen Setzer ernannt. Erst hier-durch wurde Niccolò wieder frei, kleinere Auftragsarbeiten zu erledi-gen, seine letzten Druckwerke des Jahres 1485, für die er wohl noch ein-mal einen neuen florentinischen Investor gewinnen konnte, Tommasodi Scolaio Ciacchi. Im Sommer 1485 fand sich der Drucker ohne einenAusweg erneut im Schuldgefängnis wieder, aus dem ihn sein Setzer aus-zulösen versuchte, indem er verschiedene Güter, darunter die Drucker-presse und die Drucktypen, als Garantiesumme einsetzte. Nur einenMonat später verlor der Drucker in einem Schuldprozess aber auchsein Wohnhaus in der Via Ghibellina. Wahrscheinlich verlies er darauf-hin Florenz, und die noch nicht beendigten Druckwerke—Albertis „Dere aedificatoria“ und die „Moralia“—wurden von anderen beendet.

Kaum zufällig mußten sich also beide deutsche Buchdrucker amEnde ihrer florentinischen Karriere mit florentinischen Priestern zu-sammentun, die ihnen wohl nicht nur bei der Typographie, sondernvor allem auch beim Korrekturlesen zur Seite standen. Die Beispieledes Giovanni di Piero da Magonza und des Niccolò di Lorenzo belegendie wirtschaftlichen Risiken, die Buchdrucker und ihre Investoren selbstin einer der am höchsten entwickelten kulturellen Hauptstädte der Zeittragen mußten. Besonders Niccolò di Lorenzo konnte in all den Jah-ren seiner professionellen Tätigkeit keine finanzielle Reserven anlegen,

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die ihm eine realistische Kosten-Nutzen-Kalkulation unter Abschät-zung aller Risiken erlaubt hätten. Eher scheint er jedes sich unerwartetauftuende Schuldenloch mit einem neu aufgenommenen Kredit, einemneuen Druckauftrag, gestopft zu haben.

In Florenz gab es im Unterschied zu Venedig kein vergleichbardrückendes Problem der Konkurrenz anderer Buchdrucker. BesondersNiccolò di Lorenzo läßt sich weder eine mangelnde Sorgfalt in der Aus-wahl seiner Texte, noch ein nachlassendes Interesse an den kulturellenNeuerungen in seinem Fach vorwerfen. So müssen auch die Unterbre-chungen seiner umfangreicheren Werke über längere Zeiträume hin-weg und die daraus resultierenden Typen- oder Papierwechsel aus denallgemeinen ökonomischen Umständen seiner Arbeit erklärt werden.Ein allerletzter Grund für das Scheitern dieses Typographen dürfteschließlich in dem womöglich noch zu wenig ausgereiften Vertriebs-system und dem fehlenden „ausländischen“ Interesse für die auf „Flo-rentinisch“ gedruckten Bücher im Export zu suchen sein. So warenKopien seines wohl bekanntesten Buches, der „Divina Commedia“ mitdem Kommentar Cristoforo Landinos, in Florenz noch zu Anfang dessiebzehnten Jahrhunderts „neu“ zu erwerben.

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kapitel vii

ARRIGHO DI FEDERIGHO „MARTELLO“:BÜRGERKNECHT, ÜBERSETZER UND KARTOGRAPH

1. Als Hausangestellter bei den Martelli: die historischen Quellen

Nur wenige individuelle Lebensläufe konnten im bisherigen Verlaufedieser Darstellung biographisch vertieft werden. Diese—manchmalganz einfach aus der Quellennot bedingte—Regel soll im vorliegen-den Kapitel, in dem eine einzige Person im Mittelpunkt des Interessesstehen soll, durchbrochen werden. Gerechtfertigt erscheint dies durchdie in vielerlei Hinsicht erstaunliche und außergewöhnliche Karriereeines Mannes, dessen wahre „Identität“ seit jeher und auch heute nochgewisse Rätsel aufgibt. Nun können jedoch erstmals zwei Namen mit-einander und mit einer Biographie verbunden werden, von denen bis-her kaum mehr als ihre bloße Existenz bekannt waren. Dabei handeltes sich zum einen um den enigmatischen, nur als „Arigo“ bekann-ten Erstübersetzer des „Decamerone“ Giovanni Boccaccios ins Deut-sche, und zum anderen um den Kartographen Henricus MartellusGermanus, der bis in die 1490er Jahre großformatige und—meist vonanderen—farbig illuminierte Landkarten des gesamten bekannten Erd-kreises zeichnete. Paradoxerweise ist dieser Kartograph besonders des-halb berühmt, weil seine drei um 1490 entstandenen Deutschlandkar-ten, die ersten erhaltenen detaillierten Darstellungen Mitteleuropas,angeblich auf einer früheren, möglicherweise von dem Kardinal Niko-laus von Kues herstammenden, doch verlorenen, Karte herrühren sol-len.1

Der in Florenz lebende Autor dieser Werke stammte aus Nürn-berg und war stets der gleiche.2 So überraschend, wenn nicht unwahr-

1 Zuletzt mit der Lit.: Corpus der älteren Germania-Karten. Ein annotierter Kata-log der gedruckten Gesamtkarten des deutschen Raumes von den Anfängen bis um1650. Bearbeitet von Peter H. Meurer, 2 B.de, Alphen aan den Rijn 2001, S. 78ff. (meinDank für diesen Hinweis geht an Werner Kreuer).

2 Der Einfachheit halber und im Unterschied zur bisherigen Zitierweise des Flo-

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scheinlich, die Identifizierung der beiden genannten Personen zunächstanmuten mag, so sicher läßt sie sich doch belegen, bei aller Quellen-not. Die wenigen archivalischen Dokumente zu diesem Leben zeigen,daß Arrigho oder Henricus Martellus über mindestens achtundvierzigJahre, von 1448 bis 1496 in Florenz lebte, wo er als Hausangestell-ter, „Familiar“ oder „Bürgerknecht“ der patrizischen Familie Martellidiente.

Seit dem vierzehnten Jahrhundert war die Anstellung deutscherBediensteter bei den florentinischen Bürgerfamilien gang und gäbe.3

Oft waren dies nur Stallburschen, manchmal ähnelte ihre Arbeit dereines Boten oder einer Leibwache,4 doch allzumeist waren sie im Haus-halt wohl „für alles“ zuständig. Von Papst Nikolaus V. berichtet Ves-pasiano da Bisticci das Bekenntnis, daß er deutsche oder französischeAngestellte vor allem deshalb vorzog, weil diese selbst die beschei-dendsten oder schmutzigsten Arbeiten ohne Murren „treu“ ausführ-ten, während italienische Diener übermäßigen eigenen Ehrgeiz ent-wickelten.5 Nach langjährigem Dienst wurde den deutschen Knech-ten manchmal aus Dankbarkeit ein Wohnhaus angewiesen oder gargeschenkt, wie beispielsweise dem „Andreas quondam Pieri de Alama-nia familiaris“ von dem Ritter Lotto Castellani im Juni 1412.6 Auch in

rentinischen wird diese Person im Folgenden zumeist in der florentinischen Namens-form als „Arrigho (di Federigho)“ bezeichnet, während „Arigo“ nur die von ihm selbstgewählte Namensform war; im letzten Abschnitt wird hingegen die humanistischeNamensform „Martellus“ vorgezogen.

3 Amelung (wie Anm. Einl., 25), S. 24, 50; Piero Guarducci, Valeria Ottanelli: Iservitori domestici della casa borghese toscana nel basso Medioevo. Presentazione diGiovanni Cherubini, Firenze 1982.

4 So wurde beispielsweise im Jahr 1373 der Familiar „Gherardus Arrigi de Ala-mania“ freigesprochen, weil er die Ehefrau des Conte di Iacopo de’ Medici in ihreVilla bewaffnet begleitet hatte (ASF, Provvisioni Registri 61, fols. 149v.–150r.); im Jahr1431 gewährte ein deutscher Wollweber einem florentinischen Notar eine „pax“, derbereits 1414 seinen Bruder namens Jacob, der der Diener des „nobilis vir“ GiannozzoCaffarelli gewesen war, erschlagen hatte (ASF, Diplomatico, Normali, 1431, 22 aprile(Camera Fiscale)).

5 „I famigli aveva al suo servigio, non aveva ignuno taliano, tutti erano o tedeschi ofranciosi. Sendo un dì domandato perché non teneva taliani, rispose, perché gli hannol’animo troppo grande, et tuttavia vorebono andare più alti, e ’l francioso o il tedesco,a ogni esercitio che tu lo metti, pure che egli abia il suo bisogno, istà contento, etnon vuole andare più alto si sia, et metilo a che vile exercitio tu vogli, ché sonofedelissimi.“ (Vespasiano da Bisticci, Le vite (wie Anm. III, 110), Bd. 1, S. 49); daßdies kein eigentliches „Lob“ sei, sondern nur eine Aussage über die Brauchbarkeit derDeutschen, hebt Amelung (Anm. Einl., 25), S. 78, hervor.

6 ASF, NA 2971, fol. 178r.

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Testamenten wurde ihrer gedacht.7 Nur höchst selten gelang es ihnenjedoch, aus eigener Kraft eine Immobilie zu erwerben oder eine Fami-lie zu gründen wie beispielsweise 1474 dem oberdeutschen „famulus“des Filippo di Matteo Strozzi.8 Die deutschen Hausknechte begegnenin einer großen Anzahl italienischer Renaissancenovellen, und auchin der Familie Medici lassen sich über die Jahrzehnte wohl Dutzendesolcher Diener nachweisen. Der berühmteste war ohne Zweifel derbereits in der Einleitung kurz erwähnte „Bertoldo di Giovanni“, derin den 1470er Jahren als ein auf dem „freien Markt“ gescheiterter Bild-hauer und Kupfergießer in den Palazzo Medici zog, wo er bis zu sei-nem Tod im Dezember 1491 nicht nur eine Reihe von Bronzeplastikenund -medaillen schuf, sondern auch als Leiter des SkulpturengartensLorenzo de’ Medicis unter die direkten Lehrer Michelangelos gerech-net wird.9

So weitgehend „assimiliert“ Bertoldo erscheinen mag (tatsächlichwurde seine deutsche Herkunft auch erst kürzlich aufgedeckt), so häu-fig fanden sich doch die deutschen Knechte in ihren Stellungen inFlorenz—manchmal ihrer allerersten in Italien—anfänglich noch ganzohne Sprachkenntnisse wieder. Für alle eine erste Hausanstellung su-chenden Einwanderer bestand hier, wie wohl auch in anderen italieni-schen Kommunen, ein gut organisierter Arbeitsmarkt. So wurde imJahr 1431 dem Inhaber der Kommende von San Jacobo in CampoCorbolini der Nachfolger eines gewissen „Arrigho di Cristiano dellaMagna“ (dessen mangelndes Italienisch nicht gestört hatte),10 näm-lich der „Federigho della Magna“, der bereits Berufserfahrungen beider Familie Pazzi vorweisen konnte, von einem—wohl ebenfalls deut-schen—Stadtbediensteten vermittelt („aconciòllo mecho Giorgio fami-

7 Francis W. Kent: ‚Be rather Loved than Feared‘. Class Relations in QuattrocentoFlorence, in: Society and Individual (wie Anm. III, 138), S. 13–50, S. 39 f.

8 ASF, Carte Strozziane ser V., 36, passim (Bezahlungen, freundlicher Hinweis vonSergio Tognetti; ASF, NA 6081, fols. 69v.–70v.; noch 1490 wird dieser als „Arrighus olimIohannis de Cortigianis de Alamania Alta“ bezeichnet, der einen Sohn namens Alex-ander hatte (ASF, NA 6087, fol. 241v.). Auch der ehemalige Familiar des PhilosophenGiovanni Pico della Mirandola, „Hieronimus olim Pieri de Alamania“, verheiratetesich 1492 in Florenz (NA 10088, fol. 259r.).

9 Böninger, Boschetto (wie Anm. Einl., 18).10 ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 132, 484, fol. 27v.:

„non sapea parlare ’taliano“; auf die fehlenden Sprachkenntnisse der Knechte wiesauch Leon Battista Alberti hin (Lucia Bertolini: Servi albertiani, in: Studi linguisticiitaliani 22, 1996, S. 223–230).

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glio de’ Signori“).11 Verschiedene Historiker haben auf diesen Aspektder Arbeitsvermittlung, die sich auch auf weibliche Hausbediensteteausdehnte, im spätmittelalterlichen Florenz hingewiesen,12 und es fällttatsächlich auf, daß diese Vermittlungstätigkeit oft in den Händen nor-discher Einwanderer lag.13

Selbst in die toskanischen Nachbarsstädte wurden von Florenz ausdeutsche Hilfskräfte, wie vor allem Stadtknechte, Köche, Stadtmusikan-ten, Boten usw. vermittelt. Mit Volterra ergab sich bis weit in die 1450erJahre hinein ein ständiger Austausch mitteleuropäischer „famuli“ übereinen engen Medici-Vertrauten, ser Giovanni Caffarecci aus Volterra,der selbst in Florenz „capitano“ der „famiglia“ des Palazzo Vecchiowar. In den allermeisten Fällen bewies er hierbei eine glückliche Hand,doch nicht immer: so hatte er 1440 in seine Heimatstadt als neuenKommunalkoch einen aus Mainz stammenden „magister Gherardusdomini Antonii de Maguntia“ entsandt, der dort zwar durch die Ver-anstaltung von Festbanketten glänzte („propter eius splendidos ac mira-biles apparatus“), doch unter Mißachtung seiner Anstellung auch alsArzt arbeitete, was ihm unter Hinweis auf die verschiedenen Berufs-bilder verboten wurde („cum ars coquine et medicine non bene simulcongruant sed plurimum ad invicem differunt“). Als er bereits im Mai1442 fluchtartig die Stadt verließ, schrieb die Kommune Volterra nachFlorenz an Caffarecci, daß er den dort als Ersatz angeworbenen neuenKoch, „Iohannes de Alamania“, wieder zurückrufen solle, damit wegendem Groll auf den Mainzer in Volterra nicht ein regelrechter Deut-schenhaß erwachse („in consilio non cresceretur nunc propter odiummagistri Gherardi omnium alamannorum infidissimi“). Die Wahl stelltesich allerdings weitaus einfacher dar, hatte doch der Stadtrat bereits

11 ASF, Corporarioni religiose soppresse dal governo francese 132, 484, fol. 133r.12 Giovanni Cherubini: Scritti toscani. L’urbanismo medievale e la mezzadria,

Firenze 1991, S. 61 f.; Mazzi, Prostitute (wie Anm. II, 49), S. 170 f.13 Als 1432 ein Deutscher im Hospital San Matteo starb, überließ er diesem einen

Kredit, den er noch bei „Domenico chuocho ch’achoncia i famigli cho’ rettori“ hatte(ASF, Spedale di San Matteo 178, fol. 85r.); in den Jahren 1427/1431 findet man bei-spielsweise einen „Marino di ser Piero da Vinegia achatta e fanti“ (ASF, Catasto47, fol. 303r.; Catasto 478, fol. 811r.), und 1451/2 einen „Gherardus olim Iohannisde Brabante detto Rosso che achatta e famigli“ (ASF, NA 16045, ad diem 20 dec.1451; NA 9277, fol. 62v.). In einem der Briefe Marco Parentis wird 1470 neben einem„Balugante che sta in piaza ’acattare e famigli“ auch ein „Tedeschino“ in dersel-ben Funktion erwähnt (Marco Parenti: Lettere, hrsg. v. Maria Marrese, Firenze 1996(Istituto nazionale di studi sul Rinascimento. Studi e testi, 38), S. 220 f., vgl. S. 222,225.

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einen anderen Koch mit genau derselben Herkunft gewählt, „Nicolausde Alamania“.14

Im Unterschied zu den kleineren Städten bestand in Florenz wohlauch ein „grauer“ Arbeitsmarkt für minderjährige Fremde.15 Drei Flo-rentiner Annalisten berichten über einen Zwischenfall, der im Mai 1452die Durchreise des Habsburger Kaisers Friedrich III. durch Florenzgründlich verdorb: einem Herrn aus seinem Gefolge wurde von einem(deutschen?) Bürgerknecht („un famiglio d’uno nostro cittadino“) einJunge entwendet, der nach dem allgemeinen Protest der Besucher undderen Abreise erst einen Tag später wieder auftauchte.16

Deutsche Knechte wurden auch von vielen florentinischen Kor-porationen, besonders den Zünften, beschäftigt, was vor allem diestets komplizierten Beziehungen zu gleichsprachlichen Handwerkernerleichterte (Schuldeintreibungen, Pfändungen usw.). Das Übersetzenfür ihre des Italienischen nicht mächtigen Landsgenossen war danngeradezu Teil ihrer „Berufsbeschreibung“. Besonders den gebildeterenImmigranten öffneten sich solche gegen alle Unsicherheiten gefestigtenStellungen, wie zuvor am Beispiel Niccolò di Lorenzos (s.o., S. 307–311) gezeigt wurde. Manchmal wurden den Knechten auch die zeitwei-lige Rückkehr nach Deutschland erlaubt, wie beispielsweise dem ausErfurt stammenden „Nicholaus alterius Nicholai Arrigi de Alaman-

14 Biblioteca Guarnacci, Volterra, Archivio Storico Comunale, A nera 40, I, fol. 9r.;II, fols. 5v., 200r., 206v.; zu Caffarecci vgl. nur Ingeborg Walter: „Cafferecci, Giovanni“in Dizionario Biografico degli Italiani 16, 1973, S. 263–264.

15 Bekanntlich sorgte sich im 15. Jht. das Amt der „Ufficiali di notte e conserva-tori dell’onestà dei monasteri“ um den physischen Schutz Minderjähriger vor sexuellenÜbergriffen; darüber hinaus bestand eine Bruderschaft minderjähriger Hausangestell-ter, eine „societas famulorum puerorum“, die im Borgo Pinti ihren Sitz hatte (vgl. ASF,NA 6206, fol. 172r.). Über Waisen hatten volljährige Blutsverwandte das Verfügungs-recht, wie z.B. im Fall eines Flamen, der „posuit personam Gualterii Pieri Brabantis deAlamania vocatum Oltrachino eius consanguineum“ für drei Jahre „ad standum“ miteinem Johanniterritter (ASF, NA 16779, fol. 64r./v.).

16 Petriboni (wie Anm. I, 64), S. 363–365; nach einem anderen Bericht, dem desGoro di Giovanni, war der entwendete Junge der Sohn eines „grande maestro“ inDeutschland, der mitgeführt worden war, um das Land zu sehen („per menarlo inItalia a vedere le parti di qua“ (BNCF, Mgl. XXV, 518, fol. 91r.). In den „Ricordanze“des Francesco di Tommaso Giovanni, der die Rolle der „famigli de’ Signori cheavevan la linghua tedesca et unghera et il latino“ bei der Abwicklung des BesuchsFriedrichs III. heraushob, wurde ein Hausknecht Giovannozzo Pandolfinis für diesen„Menschenraub“ namhaft gemacht (ASF, Carte Strozziane ser. II, 16bis, fols. 14r.–15r.),bei dessen Testament vier Jahre später u.a. ein Familiar namens „Gilius Mathei deBrabante“ als Zeuge anwesend war (ASF, NA 21154, fols. 12r.–14r., vgl. noch NA 20247,fols. 22v.–23r. (1458)).

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nia“, dem von der Wechslerzunft zweimal, im August 1468 und imAugust 1475, jeweils viermonatige „Ferien“ gegeben wurde, um seineVerwandten in der Heimat zu besuchen.17 Sowohl in den Zünften alsauch in der Kommune zeichnete sich gegen Ende des fünfzehntenJahrhunderts eine Tendenz ab, nach der solche Posten quasi „erblich“wurden. Somit konnte beispielsweise ein deutscher Amtsknecht seineStelle bei seiner „Pensionierung“ einem Familienangehörigen überge-ben oder „resignieren“.18 Doch blieben auch bei den Stadtdienern dieberuflichen Grenzen zu anderen Beschäftigungen stets offen.19

Besonders die Kommunaldiener waren durch ein gut funktionieren-des soziales Netz abgesichert, das ihnen mit einer professionellen Bru-derschaft (der sog. „società de’ tavolaccini“) in der Kirche San Cle-mente und dem Spital San Gherardo in der Via San Gallo konkret bei-stand.20 Häufig fanden sich die deutschen „donzelli“, „famigli“, „tavo-laccini“ und „burgher knechte“ auch als Mitglieder der St. Barba-rabruderschaft.21 Berufliche Solidarität und religiöse Stiftungen warenunter ihnen auch über landsmannschaftliche Grenzen hinaus verbrei-

17 ASF, Arte del Cambio 19, ad diem 27 augusti 1468; ad diem 18 augusti 1475.Derselbe hatte 1462 erstmals eine ehemalige Sklavin aus der Tartarei geheiratet (ASF,NA 10183, fol. 428v.), pflegte ökonomische Beziehungen zu Kollegen und einem „piz-zicagnolo“ (NA 20095, fols. 48v., 119v.), schenkte am 27. 8. 1475 vor seiner Reise nachDeutschland all sein Hab und Gut einem anderen deutschen Knecht (ASF, NA 7914,fol. 31r./v.), verheiratete sich 1480 erneut mit einer Ex-Sklavin (ASF, NA 7914, fol. 268r.)und verfaßte 1487 sein Testament (ASF, NA 21450, fol. 55r.). Er war Mitglied der St.Barbarabruderschaft (ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205,VIII, fol. 53r.; IX, fols. 1v., 16r.); in all diesen Jahren, bis zu seinem Tod 1510, wohnteer in einem Haus in der „Via dello Studio“ (ASF, Ospedale di Santa Maria Nuova 74,fol. 6r.).

18 ASF, NA 5029, fols. 123v.–124r. (1478); NA 14419, fol. 279r. (1481); einen anderenGrund hatte wohl der Verzicht des Münchner „Gilius Iohannis de Baviera de civitateMonacchi teutonicus sive de Alamania hactenus et nunc familiaris rotellini palatiidominorum“ auf seine Stelle (1466: ASF, NA 15674, fol. 65v.); vgl. auch Louis AlexanderWaldman: The origins and family of Rosso Fiorentino, in: The Burlington Magazine142, 2000, S. 607–612.

19 Vgl. die Heirat der „domina Caterina filia olim Tomasii Iohannis Van Honoff subcrismate Colognie textoris per aliquid tempus pannorum lanorum et postea famuli delrotellino dominorum civitatis Florentie“ (1497): ASF, NA 6091, fols. 56v.–57r.

20 Zur Berufsbruderschaft „Santa Maria della Pietà“ vgl. ASF, Diplomatico, Nor-mali, 24 agosto 1427 (Mannelli); NA 11679, fols. 149v., 197v.; Camera del Comune.Signoria, scritture diverse d’amministrazione 9; Henderson, Piety (wie Anm. III, 257),S. 472, n. 152 (allerdings mit falscher Berufsbestimmung); zum Spital ASF, ProvvisioniRegistri 66, fol. 37r. (1378); NA 7649, fol. 67r. (1465); NA 11679, fols. 182v–183r. (1474);Catasto 1015 (1480), fol. 201r.

21 Battistini (wie Anm. I, 138), passim.

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tet. So hinterließen zwei deutsche Familiare in ihren Testamenten 1477und 1490 der florentinischen Bruderschaft der „tavolaccini“ gewisseLegate.22 Im November 1444 ließ der Stadtknecht „Giovanotto di Lio-nardo della Magnia“, der schon 1433 bei der Wappenverleihung Kas-par Schlicks an Nofri Busini mit anwesend gewesen war (s.o., Anm.III, 112), in der Kirche des an der Piazza San Marco gelegenen SpitalsSan Matteo die Einrichtung eines der Hl. Jungfrau Maria geweihtenAltars bezahlen.23 Möglicherweise handelte es sich bei der „tavola dinostra Donna ovvero tabernacholo“, die der Maler Mariotto di Cristo-fano im August desselben Jahres für das Spital „herrichtete“, um dashierzu gebrauchte Altarbild.24 Von demselben Maler stammt übrigensnoch eine weitere Altardarstellung für das Spital mit der „MystischenVermählung der Hl. Katharina“, die sich heute nur wenige Schrittevon Rossellis St. Barbara-Altartafel entfernt in der „Accademia“ findet.

In eben diesen Jahren muß auch der junge Nürnberger Arrigho diFederigho in Florenz seinen Dienst bei den Martelli begonnen haben.Diese alte patrizische Familie gehörte zum engsten Kreis der zusam-men mit Cosimo de’ Medici damals die Stadt beherrschenden Familienund wurde von drei von insgesamt zehn Brüdern angeführt, dem Kauf-mann Ugolino di Niccolò (1400–1484), dem Bankier Roberto di Niccolò(1408–1464) und dem Rechtsgelehrten Domenico di Niccolò Martelli(1414–1476). Während ersterer seit 1442 die Pisaner Filiale der Medici-Handelsgesellschaft und zweiterer die römische Filiale der Medicibankleitete,25 wurde letzterer nach seinem Doktorat und dem Rektorat der

22 ASF, NA 7650, III, fol. 297r./v.; Santa Maria Nuova 74, fols. 42v.–43r.23 ASF, Spedale di San Matteo detto di Lemmo Balducci 183, fol. 91v.: „A laude

e honore de l’onnipottente Idio e della gloriosa madre Vergine Maria e di tutta lacilestiale corrte di paradiso e del beato messer Santo Matteo, come detto dì 14 dinovembre si consacrò l’a(l)tare della nostra chiesa della gloriosa Vergine Maria ch’è’titolata nella gloriosa Vergine Maria, la prima altare dal lato mancho entranto inchiesa, che ’l fecie fare Giovanotto di Lionardo della Magnia do(n)zello de’ nostrimagnifici singniori“; derselbe, wohl aus Donauwörth stammende, „Iovanottus Leonardide Verdea de Alamania domicellus magnificorum Signorum“ garantierte 1435 für einenNürnberger auch den Empfang einer Mitgift (ASF, NA 2335, fol. 32v.) und für einenanderen Bayern als „commesso“ des Spitals eine Geldeinlage (ASF, Spedale di SanMatteo detto di Lemmo Balducci 183, fols. 154r.; 164r.); noch 1455 ist er als „olimdomicellus“ nachweisbar (ASF, NA 16123, fol. 54r.; NA 4818, fol. 131v.).

24 W. Cohn: Maestri sconosciuti del Quattrocento. I. Mariotto di Cristofano, in:Bollettino d’arte 43, 1958, S. 64–68, S. 66 (documento III); Cecilia Frosinini: Alcuneprecisazioni su Mariotto di Cristofano, in: Rivista d’arte 39, 1987, S. 443–455, S. 454,n. 21.

25 Raymond de Roover: Il banco Medici dalle origini al declino (1397–1494), Firenze21988; Ugolino di Niccolò Martelli: Ricordanze dal 1433 al 1483, hrsg. v. Fulvio Pez-

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italienischen Nation in Bologna (1435) in den folgenden Jahrzehntenzu einem der einflußreichsten Politiker und Ratgeber seiner Heimat-stadt.26 Ein weiterer Bruder, der Johanniterritter Martello di NiccolòMartelli, gehörte vor 1478 zu den Hauptratgebern Lorenzo de’ Medicisin allen die französische Sprache belangenden Fragen.27 Der Rechtsge-lehrte Domenico wohnte seit 1444 zusammen mit seinem Bruder Fran-cesco in einem neu angekauften Palast am „Canto della Paglia“, aufder Piazza dell’Olio gegenüber der Rückseite des Palastes der erzbi-schöflichen Kurie, an der Ecke der heutigen Via de’ Cerretani.

Sowohl Ugolino als auch sein Bruder Domenico beschäftigten ober-deutsche Familiare. Während ein ehemaliger Diener des Kaufman-nes 1446 in Pistoia wohnte, nahm sich der Jurist Domenico in einemschiedsrichterlichen Vergleich, einem „laudum“, im Jahr 1464 aucheines deutschen Familiaren der Zunft der Notare und Richter an.28

Auch andere Familienmitglieder setzten sich gelegentlich für oberdeut-sche Knechte ein, wie im November 1482 Girolamo di Antonio Mar-telli, der mit seiner persönlichen Garantie den Nürnberger Knecht derSignorìa Tibaldo d’Arrigo aus der Haft der Otto di Guardia e Balìabefreite.29 Über dessen vermeintlichen Landsmann Arrigho di Fede-righo geben jedoch trotz seines langjährigen Florentiner Aufenthaltes

zarossa, Roma 1989 (La memoria familiare, 3), Alessandra Civai: Dipinti e scul-ture in casa Martelli. Storia di una collezione patrizia fiorentina dal Quattrocentoall’Ottocento, Firenze 1990.

26 Lauro Martines: Laywers and Statecraft in Renaissance Florence, Princeton N.J.1968, ad indicem; Civai (wie Anm. VII, 25), S. 20; Martelli (wie Anm. VII, 25),S. 85 f., n. 1. Domenico Martellis „Vernetzung“ mit den bedeutendsten Juristen seinerZeit erhellt auch aus seiner Taufpatenschaft für den Sohn Benedetto Accoltis (ASF,NA 8521, ad diem 29 martii 1451).

27 Rossella Bessi: Di due (o tre?) giostre che non si fecero, in: dies., Umanesimovolgare. Studi di letteratura fra Tre e Quattrocento, Firenze 2004, S. 303–314.

28 Vgl. ASF, NA 2978, I, ad diem 8 apr. 1446 („Iohannes quondam Cristoforiolim famulus Ugolini quondam Nicholai de Martellis et de Allamania Alta“) sowieNA 11678, fol. 47v.: Domenico Martelli sollte zusammen mit einem Notar den Fallzwischen dem deutschen „Iohannes alterius Iohannis domicellus proconsulis“ undeinem Florentiner entscheiden, wahrscheinlich über die Höhe der Mitgift zwischenderen beider Abkömmlinge; Domenico Martelli vermietete darüber hinaus an einenGrazer Schuster (s.o. Anm. VI, 84).

29 ASF, NA 8876, fol. 26v. (sowie ASF, Otto di Guardia e Balìa 63, fol. 20v.). DieKnechte der Signorìa dienten jeweils sechs Monate immer verschiedenen Kommuna-lämtern; zur mehr als dreißigjährigen Karriere des Tibaldo vgl. nur ASF, Ospedale diSanta Maria Nuova 70, fol. 394v. (als Zeuge des Testamentes des Rigus Salefelt, 1480);ibid. 74, fol. 14r. (Herkunft „d’Asbergo“!), sowie Tratte 916, inserto II, fols. 2r., 10r., 12r.,16r., 17r., 24r., 34r., 36r., 44v., 105r., 137r.

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nur wenige archivalische Quellen Auskunft. Der Grund hierfür liegt aufder Hand: da die Bürgerknechte allzumeist keine Immobilien mietetenoder erworben, und darüber hinaus selten Familien gründeten, muß-ten sie keine Katastererklärungen abgeben und ließen auch nur seltennotarielle Schriftstücke aufsetzen.

Arrigho di Federigho wurde in den notariellen Akten das erste Malwohl 1459 erwähnt, als er einem Utrechter Kleriker, dem Cosiminusvan Honst, eine Prokura erteilte, um sich von einem anderen Utrech-ter, Averardus Herrchen, eine Geldschuld bezahlen zu lassen, derenUrsprung nicht klar ist.30 Im Jahr 1461, bei dem weiter oben bereitserwähnten Verkauf von vierundvierzig Lauten durch den LübeckerMeister Niklas Aldendorf (s.o., S. 274) war wiederum Arrigho sowohlbei der Anzahlung der Kaufsumme im Juni, zusammen mit dem Augs-burger Schustermeister Ludwig Beringer, als auch bei der Endabrech-nung am 4. November als Zeuge anwesend.31 Weitere fünf Jahre späterwurde sein Patron Domenico Martelli zur Schlichtung eines kompli-zierten deutsch-italienischen Streites gerufen. Die Tochter eines Köl-ners und zweifache Witwe erst eines aus dem Mugello stammendenMesserschleifers und dann eines Orgelbauers lag in Streit mit einemaus Kleve stammenden, doch jetzt in Perugia wohnenden Deutschen(„Hermannus Iohannis de Clivis“). Das Streitobjekt war eine Handor-gel („organettum“), über dessen rechtmäßigen Besitz Martelli urteilte,daß es der Kölnerin gegen eine Zahlung von dreißig Goldflorin zurück-zuerstatten sei. Da der Niederrheinländer nach der Zahlung aucheinen Garanten („fideiussor“) für den Rücktransport des „organettum“zu stellen hatte, wurde erneut Arrigho, der „famulus“ des Juristen, alsGarant genannt (28. November 1466).32 Seine enge Verbindung zurGruppe der Nürnberger Kaufleute wird darüber hinaus dadurch doku-mentiert, daß er 1481 als Zeuge der Quittung Konrads von Schaffhau-sen gegenüber Hans Praun eingesetzt wurde (s.o., S. 264).33

Schon aus diesen wenigen Belegen ist klar, daß Arrigho in der deut-schen Kommunität von Florenz eine wenn nicht zentrale, so doch

30 ASF, NA 20284, fol. 213v.: „Arigus Federigi de Nonbergho de Alamania adpresens habitator Florentie et in dicto populo“.

31 ASF, NA 6206, fol. 349r.: „presentibus (…) Arrigo Federici de Alamania famulodomini Dominici de Martellis“.

32 ASF, NA 15674, fols. 67r., 68v., 70r.–71r.: „Arrigus Federigi de Alamania famulussuprascripti domini Dominici“.

33 ASF, NA 19459, ad diem 29 mart. 1481: „presentibus (…) Arrigho Federighi deNorimbergha de Alamania habitatore Florentie in populo Sancte Marie Floris“.

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sicher nicht zu unterschätzende Rolle spielte. Ganz offensichtlich ge-hörte er nicht zur Masse der häufig ungebildeten Haus- oder Stall-knechte, und bewegte sich auch nicht in einem ausschließlich ober-deutschen Umfeld. Wahrscheinlich übte er eine gewisse eigene wirt-schaftliche Tätigkeit aus, sollte er doch im Mai 1469 nach einem lei-der nicht weiter ergründbaren Beschluß der „Sei della Mercanzia“in das Schuldgefängnis der Stinche überführt werden.34 Als Zeugewurde Arrigho darüber hinaus sowohl 1464 bei einem Prokuraakt sei-nes Herrn Domenico Martelli als auch dreizehn Jahre später im zwei-ten Testament eines deutschen ehemaligen Stadtknechtes erwähnt.35

Nach dem im September 1476 erfolgten Tod des Domenico Martelliverblieb er auch weiterhin im Dienst dieser Familie, wurde er doch1479 als „famulus“ von dessen Sohn Braccio bezeichnet.36

Das letzte Dokument, das an der Identität dieser Personen keinenZweifel mehr aufkommen läßt, stammt vom 14. April 1496 und istdas Testament des „Arrigus Federigi della Magna (…) habitans indomo Braccii (de Martellis)“. Es liegt nur in der typischen Form eineshastig auf das Papier geworfenen Entwurfes („minuta“) vor und wurdeoffensichtlich auf dem Totenbett des Arrigho geschrieben, was mehrereAuslassungen und Korrekturen zur Folge hatte. Beispielsweise fehltdarin eine Bestimmung der letzten Ruhestätte des Nürnbergers; auchdie Zeugenliste wurde später ergänzt.37

34 „Die quinto maii [1469]. Supradicti Sex insimul etc. servatis servandis delibera-verunt quod Arrigus familiaris domini Dominici de Martellis capiatur et carceretur incarceribus dicte civitatis ad instantiam eorum officii et non relexetur absque eorumlicentia et deliberatione.“ (ASF, Mercanzia 304, fol. 105r.); der Grund hierfür ist my-steriös und möglicherweise kam es gar nicht zur Verhaftung, da Arrigho in dem BandASF, Soprastanti delle Stinche 100, nicht erwähnt wird; auch einen Schuldprozeß gegenihn konnte ich nicht entdecken.

35 ASF, NA 12758, fol. 12v. („Arrigo Federighi della Magna“, 9. April 1474); NA 7650,III, fol. 297r./v.: „presentibus (…) Arrigo Federigi de Alamania populi Sancte Marie delFiore“.

36 ASF, NA 3246, fol. 38v.–39r. (tatsächlich wird er darin fälschlicherweise als„Arrighus olim Federigi de Alamania famulus supradicti Charoli“ bezeichnet, aber dader Akt im Hause des Braccio Martelli rogiert wurde, ist klar dieser gemeint).

37 ASF, NA 21022, fols. 29v.–30r.: unter den Zeugen wurde ein (der behandelnde?)Arzt erwähnt, sowie ein „Michael Iohannis de Alamania populi Sancti Benedicti deFlorentia“, der wahrscheinlich mit „Michael Iohannis Pieri de Bienna partibus Alama-nie cimator berrectarum ad presens morans in populo S. Benedicti“ zu identifizieren ist(1472: ASF, NA 766, fol. 172r.; 1489: NA 1198, III, 23v.); zu zwei anderen gleichnamigenDeutschen, einem „habitator in domo Caroli de Strozzis“ und einem Flickschuster, vgl.das Testament des „Sistus olim Francisci de Alamania chalzolarius“ vom April 1491(ASF, NA 193, fol. 349r., s.o., S. 215).

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arrigho di federigho „martello“ 323

Schon in der ersten Bestimmung des Testamentes evozierte Arrighoseine Dankbarkeit für die Wohltaten („benefitia et commoda“), die erin seinem länger als achtundvierzigjährigen Dienst im Hause Mar-telli erfahren hatte. Aus diesem Grund bestimmte er zum Generaler-ben all seiner nicht näher beschriebenen Güter, deren Wert er aufungefähr hundert Goldflorin bezifferte, denselben Braccio Martelli,allerdings mit einer Reihe von Auflagen. Aus diesen Verpflichtungenerkennt man zunächst Arrighos familiäre Verbindungen in der Tos-kana. Er hatte nämlich einen Bruder Friedrich („Federicus“), der inPalazzuolo sul Senio in den Appeninischen Bergen zwischen der Tos-kana und der Romagna das Näher- oder Schneiderhandwerk ausübte(„sutor“). Dieser hatte neben einer Reihe von Söhnen auch eine min-derjährige Tochter namens Catherina, für deren Mitgift Braccio die—eher bescheidene—Summe von zwanzig Goldflorin zurücklegen sollte.Den Söhnen hingegen, Iohannes Baptista (der im selben Handwerkwie sein Vater arbeitete),38 Benedictus und Hieronymus, sollte Bracciojeweils fünfzehn Goldflorin ausbezahlen, sowie dem letzten Sohn, demFranziskanermönch Franziskus, vier Goldflorin zum Bücherkauf. Dieallerletzte testamentarische Verfügung wurde ganz offensichtlich vonArrigho selbst korrigiert: hatte der Notar—möglicherweise aufgrundeines Hörfehlers—zunächst notiert, daß der deutschen St. Barbarabru-derschaft ein Betrag von vier Goldflorin hinterlassen werden sollte,39

so wurde dies in einer Korrektur dahingehend verbessert, daß dieseSumme statt dessen dem Prior des nahen Augustinerstiftes San Bar-naba überreicht werden sollte, um dort eine unbestimmte Zahl vonTotenmessen („missae Sancti Gregorii“) für Arrigho lesen zu lassen.

Die Ausrichtung deutscher Testamente auf San Barnaba war nichtungewöhnlich. Das Kloster San Barnaba stellte durch seine zentraleLage in unmittelbarer Nähe des „Canto della Macina“ im fünfzehn-ten Jahrhundert ein wichtiges nationales „Aggregationszentrum“ deraus Europa stammenden Immigranten dar. Dort versahen nicht nurdeutsche Mönche ihren Dienst,40 sondern hier hatte auch die der Hl.

38 Dieser „Iohanbatista Federigi alterius Federigi sutor in burgo Palazzoli“ wird z.B.im Januar 1486 als Zeuge in einem in Palazzuolo aufgenommen Notariatsakt genannt(ASF, NA 7842, fol. 217r.).

39 Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß Arrigho kurzzeitig Mitglied der St.Barbarabruderschaft war; so zahlte dort beispielsweise im März 1469 ein „Arigho vanNoremberch“ seinen Mitgliedsbeitrag (ASF, Compagnie religiose soppresse da PietroLeopoldo 205, VIII, fol. 58r.).

40 ASF, NA 13275, IV, fol. 99r.; NA 5347, fol. 29r./v.; als 1468 der „frater Arrigus

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Concordia geweihte Bruderschaft ihren Sitz, in der wiederholt deut-sche Knechte Mitglieder waren.41 Es ist nicht auszuschließen, daß auchArrigho di Federigho dieser Bruderschaft angehörte und deswegen dortseine letzte Ruhestätte suchte. In unmittelbarer Nachbarschaft wohntendarüber hinaus auch viele deutsche Weber, für die die Pfarrkirche dennatürlichen Begräbnisplatz darstellte. Aus diesen Gründen sollte manin dieser Wahl auch keinen Reflex gegen die vor allem niederdeutschgeprägte St. Barbarabruderschaft in der Servitenkirche, womöglich imZeichen einer unterschiedlichen, eher süddeutsch-augustinisch gepräg-ten Spiritualität sehen.42

Die wenigen zu Arrigho bekannten historischen Quellen belegen vorallem seine enge und generationenübergreifende Bindung an die Fami-lie Martelli. Mitglieder dieser Familie standen seit dem frühen fünf-zehnten Jahrhunderts wiederholt in Kontakten mit bedeutenden flo-rentinischen Künstlern wie Donatello, Giovan Francesco Rustici undLeonardo da Vinci. Letzterer war im Jahr 1508 Gast bei Braccio diDomenicos Sohn Piero (1468–1525), der wie schon sein Großvater undVater eine herausgehobene Rolle als Gelehrter und Kommunalpoliti-ker einnahm.43 Zu den anderen Gästen in den Häusern und Villender Martelli zählte 1492 auch der langjährige Universitätsdozent undLeibarzt Lorenzo de’ Medicis, Pier Leoni da Spoleto, der dort aller-dings unter nie ganz geklärten Umständen umkam.44 Es ist höchst

Corradi de Viderstad (?) de Alamania“ wegen seiner Krankheit die Erlaubnis erhielt,außerhalb des Konventes zu wohnen, waren zwei deutsche Weber bei diesem Akt alsZeugen anwesend (NA 2606, fol. 328r./v.).

41 ASF, NA 13078, fol. 143r./v. (Mitglieder 1466); zu „Georgius olim Corradi de Ala-mania domicellus artis cambii“ vgl. ASF, NA 19087, III, fols. 257v.; 258r./v. (Testament);NA 14419, fol. 279r.; vor 1442 hatte ein deutscher Weber der „societas Sancte Con-cordie de Sancto Bernabe“ sein Haus geschenkt (ASF, NA 13279, III, fol. 165r.), undauch im Testament des Koblenzer „Iohannes Iohannis“ wurden 1485 nicht nur diedeutschen Bruderschaften S. Katharina und St. Barbara bedacht, sondern auch in derKirche von San Barnaba die „societas sancte Concordie“ sowie die „societas SanctiNicholai de Tolentino“ (ASF, NA 303, fols. 13v.–14v.).

42 Das erste reiche Legat eines holländischen Einwanderers für „ecclesie SanctiBernabe de Florentia et capitulo et conventui dicte ecclesie necnon canonicis S. Augus-tini regularibus existentibus et pro tempore existentibus in dicto conventu SanctiBernabe“ über hundert Goldflorin stammte von „Cristianus Ghuglielmi de Ollandiade Alamania Bassa“ aus dem Jahr 1429 (ASF, Dipolomatico, Normali, 1479 [sic!] otto-bre 27 (Acquisto X).

43 Edmondo Solmi: Scritti vinciani. Le fonti dei manoscritti di Leonardo da Vincie altri studi. ‚Ricordi familiari‘ di Sergio Solmi, hrsg. v. Eugenio Garin, Firenze 1976,S. 210; Civai (wie Anm. VII, 25), S. 40 f.

44 Maike Rotzoll: Pierleone da Spoleto. Vita e opere di un medico del Rinascimento,

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wahrscheinlich, daß durch die solcherart zustandegekommenen, viel-fältigen gesellschaftlichen Kontakte auch der Nürnberger Arrigho diFederigho in unmittelbare Berührung mit dem humanistischen Geistkam.

2. „Arigo“ und Heinrich Schlüsselfelder: Von den„Blumen der Tugend“ zum deutschen Decameron.

Die Identifizierung Arrigho di Federighos mit dem Autor der deutschenÜbersetzung des Decameron wird durch die archivalische Überliefe-rung eines der Florentiner Spitäler möglich. Diese Dokumente belegendie finanzielle Verflechtung, in der sich Arrigho im Jahre 1480 als Ver-trauter des berühmten oberdeutschen Kartographen „Donnus Nico-laus Germanus“ (s.u., S. 334–338) nach dessen Tod wiederfand. Dessenin Florenz lebende Tochter Nanna schuldete nämlich am 1. Februar1480 dem „Arrigho di Federigho della Magna“ eine Geldsumme vonachtundzwanzig Goldflorin für die Übersetzung des „Centonovelle“,d.h. des Decameron, ins Deutsche, die „Donnus Nicolaus“ einst in Auf-trag gegeben hatte und nach Beendigung seinem Neffen „Lionardo“übergeben hatte, damit dieser das Werk nach Deutschland schaffte(„messer Nicholò detto era suo debitore per chagione che per lui tra-dusse un centonovelle in volghare tedescho, el quale messer Nicholòdiede a Lionardo suo nipote che la portò nella Mangna“).45 In einemanderen Rechnungsbuch wird dieser Arrigho im Jahr 1478 eindeutig alsder oben besprochene Familiar identifiziert („Arrigho tedescho che stacho’ Martegli“).46

Der Wert dieser wenigen Belege läßt sich daran ermessen, daß hier-mit nicht nur eine die deutsche Germanistik seit beinahe eineinhalbJahrhunderten quälende Frage präzise beantwortet wird, sondern daßnun dieses sogenannte „Arigo-Problem“ mit neuen Fragestellungennoch weiter aufgerollt werden kann.47 Eine kurze historische Einleitung

Firenze 2000 (Accademia Toscana di Scienze e Lettere „La Colombaria“, Studi, 187);zu dessen Tod vgl. aber Lorenz Böninger: Historische Forschungen anläßlich des500. Geburtstages Lorenzo de’ Medicis. Eine Bilanz nach vier Jahren (1992–1996), in:Zeitschrift für historische Forschung 25, 1998, S. 261–282, S. 281.

45 ASF, Ospedale di San Matteo detto di Lemmo Balducci 121, fol. 123 (links).46 ASF, Ospedale di San Matteo detto di Lemmo Balducci 257, fol. 60r.47 Vgl. nur Barbara Sasse: La letteratura di traduzione del primo Umanesimo

tedesco. Tendenze della più recente ricerca e sue prospettive, in: La parola del testo

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ist hierzu allerdings unumgänglich. Nach 1476 erschien bei dem UlmerDrucker Johannes Zainer („dem Älteren“) die undatierte, erste deut-sche Übersetzung von Boccaccios Decameron. Die Autorschaft dieserÜbersetzung wurde lange dem Ulmer Stadtarzt Dr. Heinrich Stein-höwel zugeschrieben, dem in der deutschen frühhumanistischen Bewe-gung eine zentrale Rolle zukam. Auf der Grundlage der Autorität JacobGrimms wurde diese Identifizierung noch in der Neuausgabe des Tex-tes 1860 aufrechterhalten, obwohl hieran schon kurze Zeit später Zwei-fel aufkamen, hatte sich der Übersetzer darin doch klar mit seinemNamen vorgestellt: „auch ir [d.h. den Fräulein, L.B.] ein teyle irer ver-porgen traurigkeit muogen ein klein fride geben, vnd die mit zucht infreude kern, han ich Arigo in das wercke machen vnd in teutsche zun-genn schreiben wöllen“.48

Obgleich auch die deutsche Germanistik die Identifizierung Steinhö-wels mit „Arigo“ bald bezweifelte und dies durch lexikalische und syn-taktische Untersuchungen in der Folgezeit untermauerte, wurde erst imletzten Jahrzehnt des neunzehnten Jahrhunderts eine bis dahin verges-sene Hamburger Handschrift in Betracht gezogen, eine deutsche Über-setzung des italienischen „Fiore di virtù“. Auch in dieser Handschrifthatte sich der vermeintliche Übersetzer im Kolophon als „Arigo“ ver-ewigt („ARIGO / 1468 / Opus perfeci / An dem acht und Çwainçi-gisten / tage des Augsten“).49 Konsequenterweise wurde von nun anauf die Parallelen in den beiden Übersetzungen hingewiesen, wodurcheine Identität der beiden „Arigos“ in der Folgezeit sehr wahrschein-lich gemacht wurde. Hans Möller deutete zuallererst auf eine Nürnber-ger oder Oberfälzer Herkunft des Übersetzers,50 was mit einer etwasanderen Akzentuierung auch in der weiter ausholenden und detaillier-ten Arbeit Karl Dreschers bestätigt wurde. Dabei konnten aber weder

II, 2, 1998, S. 213–252, S. 217, 229 f.; Jan-Dirk Müller: „Arigo“, in: Die deutscheLiteratur des Mittelalters. Verfasserlexikon, B.d 11, Berlin, New York 2000, S. 125–130;Michael Dallapiazza: Boccaccio nella Germania d’oggi. Rassegna di studi, in: Studi sulBoccaccio 28, 2000, S. 259–267, S. 261 f.

48 Decameron von Heinrich Steinhöwel, hrsg. v. Adalbert von Keller, Stuttgart 1860(Bibliothek des litterarischen Vereins in Stuttgart, 51), S. 17.

49 F(riedrich) Vogt: Arigos Blumen der Tugend, in: Zeitschrift für deutsche Philolo-gie 28, 1896, S. 448–482, S. 470; vgl. Thilo Brandes: Die codices in scrinio der Staats-und Universitätsbibliothek Hamburg 1–110, Hamburg 1972 (Katalog der Handschriftender Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg 7), S. 182 f. (mit weiterer Lit.).

50 Hans Möller: Arigo und seine Decameronübersetzung. Diss. Leipzig, Leipzig-Rendnitz 1895, S. 13.

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seine noch Möllers Identifizierungsversuche des historischen „Arigo“überzeugen.51

Kurz darauf wurde noch eine St. Gallener Handschrift mit einervon der Hamburger Übersetzung deutlich abweichenden Fassung der„Tugendblumen“ in die Diskussion miteinbezogen. Auch im Kolophondieses kaum später, am 24. November 1468, fertiggestellten Manuskrip-tes gab sich der Autor namentlich zu erkennen, nämlich als der Nürn-berger Heinrich Schlüsselfelder.52 Beide Textfassungen wurden erstmals1930 miteinander verglichen, wobei deren reziproke Abhängigkeit von-einander, trotz aller Unterschiede, festgestellt wurde. Als vorläufigesErgebnis wurde damals jedoch festgehalten, daß möglicherweise einst,geradezu als verlorenes tertium comparationis, noch eine dritte deutscheVersion bestand, die von beiden variierte.53

Besonders in Hinsicht auf den Wohnort „Arigos“ ist davon auszu-gehen, daß alle beide erhaltenen deutschen Fassungen der „Tugend-blumen“ in Florenz entstanden.54 Hier—womöglich im Umfeld derMartelli-Familie—wäre somit auch nach ihrer italienischen Vorlage zusuchen.55 Beide Manuskripte wurden jedoch nicht nur von verschiede-

51 Karl Drescher: Arigo, der Übersetzer des Decamerone und des Fiore di virtù.Eine Untersuchung, Strassburg 1900 (Quellen und Forschungen zur Sprach- und Cul-turgeschichte der germanischen Völker, 86), S. 196: „Die Übersetzung des Decameroneist in Nürnberg entstanden. Verschiedene weitere Bebachtungen aber legen die Ver-mutung nahe, dass Arigo selbst kein Nürnberger war.“; statt dessen vermutete er eine„mitteldeutsche“ Gewöhnung (S. 200).

52 Katalog der datierten Handschriften in der Schweiz in lateinischer Schrift vomAnfang des Mittelalters bis 1550, bearb. v. Beat Matthias von Scarpatetti, RudolfGamper und Marlis Stähli, Dietikon-Zürich 1991, B.d 3, S. 20 f. (n. 53); Frühe ita-lienische Druckgraphik 1460–1530. Bestandskatalog der Graphischen Sammlung derETH Zürich, bearb. von Michael Matile, Basel 1998, S. 55–57 (zu den Tarocchi-Illustrationen); Rudolf Gamper unter Mitarbeit von Gertraud Gamper und FrediHächler: Sum Jacobi Studeri Sangallensis. Die Sammlung des bibliophilen KaufmannsJacob Studer (1574–1622) in der Vadiana, St. Gallen 2001, S. 22. Hiermit möchte ichmich herzlich bei Herrn Dr. Gamper für diese und andere Hinweise bedanken.

53 Hans Fehrlin: Zwei deutsche Prosa-Handschriften der „Blumen der Tugend“, in:Festgabe für Samuel Singer, übereicht zum 12. Juli 1930 von Freunden und Schülern,hrsg. v. Harry Maync, unter Mitwirkung v. Gustav Keller u. Marta Marti, Tübingen1930, S. 82–97.

54 Sowohl die Herkunft des Papiers als auch—im Fall der St. Gallener Hand-schrift—der Einband und die Illustrationen verweisen ohnehin auf Italien.

55 Der Erfolg des „Fiore di virtù“, von dem in Florenz mindestens 38 Manuskripteerhalten sind, war in diesen Jahren ausgesprochen groß (vgl. z.B. The Florentine Fiordi virtù of 1491. Translated into English by Nicholas Fersin with Facsimiles of all theoriginal wood cuts, Washington 1953, S. VII); auch Leonardo da Vinci exzerpiertedaraus lange Passagen (Solmi (wie Anm. VII, 43), S. 155–169.

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nen Händen geschrieben, sondern stammen auch von verschiedenenBearbeitern. Während „Arigo“ zweifellos mit dem Bürgerknecht undDecameronübersetzer identisch war, war Heinrich Schlüsselfelder wohlein ihm bekannter Nürnberger Kaufmannssohn, der sich in Florenz„kurzfristig“ das Italienische aneignete, möglicherweise mit Hilfe des„Arigo“ und in Zusammenhang mit der Handelsunternehmung Wil-helm Rummels (s.o., S. 267).

Die Familie Schlüsselfelder besaß nachweislich Kontakte nach Ita-lien. Einen Heinrich Schlüsselfelder (wohl „den Älteren“) findet man1479–1481 als Handelspartner der Großen Ravensburger Gesellschaft,56

und einer seiner Söhne, der Kleriker und spätere Pfarrer zu St. Klaraund Kustos des Neuen Spitals Ulrich Schlüsselfelder, war im Jahr 1481Mitglied der römischen Heilig-Geistbruderschaft.57 In einer philologi-schen Untersuchung zur Sprache des deutschen Decameron wurdenzuletzt einige historische Quellen zu den verschiedenen Trägern desNamens Heinrich Schlüsselfelders zusammengestellt und dessen even-tuelle Identität mit „Arigo“ erwogen, um sie jedoch letztendlich auszu-schließen.58 Aufgrund des spärlichen Materials muß allerdings betontwerden, daß das letzte Wort in der Diskussion „Arigo“ / HeinrichSchlüsselfelder noch nicht gesprochen ist. So fällt auf, daß „Arigo“ inseiner erst nach 1485 entstandenen Deutschlandkarte im NürnbergerGroßraum auch den ursprünglichen Herkunftsort der Familie Schlüs-selfelder verzeichnete (s.u., S. 348).

Die deutschen Übersetzungen der „Tugendblumen“ und des Deca-merons stellen wichtige Bausteine der Rezeption der spätmittelalterli-chen und humanistischen Literatur in Süddeutschland dar. Währendjedoch für den ersten Text kein konkreter Plan einer Veröffentlichungauf dem deutschen Markt vorgelegen zu haben scheint,59 sprechen die

56 Schulte, Geschichte der Großen Ravensburger (wie Anm. II, 169), Bd. 3, S. 343,358, 366.

57 Schäfer, Die deutschen Mitglieder (wie Anm. VI, 58), S. 33; zu seinen NürnbergerÄmtern Christa Bertelsmeier-Kierst: ‚Griseldis‘ in Deutschland. Studien zu Steinhöwelund Arigo, Heidelberg 1988 (Germanisch-Romanische Monatsschrift. Beiheft, 8), S. 57,Anm. 41.

58 Ebd., S. 56–59; vgl. auch Alfred Noe: Der Einfluß des italienischen Humanismusauf die deutsche Literatur vor 1600. Ergebnisse jüngerer Forschung und ihre Perspekti-ven, Tübingen 1993 (Internationales Archiv für Sozialgeschichte der deutschen Litera-tur. Sonderheft 5), S. 18, 335–338; Jan-Dirk Müller: „Schlüsselfelder, Heinrich“, in: Diedeutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, Bd. 8, Berlin, New York 1992, Sp.752–758.

59 Vgl. jedoch John B. Flood: Early Editions of Arigo’s Translation of Boccaccio’s

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florentinischen Quellen in Hinsicht auf die Decameron-Übersetzungklar von einer Auftragsarbeit und einem—nicht gerade geringen—Lohnversprechen. Kaum zufällig traf sich das deutsche Interesse andem Hauptwerk Boccaccios darüber hinaus auch mit der wiederer-wachten Begeisterung für diesen Klassiker im Florenz des Lorenzo de’Medici.

Für das Verständnis des intellektuellen Klimas, in dem ArrighosWerk reifte, ist deshalb noch ein weiterer Blick auf die Stellung derFamilie Martelli seit den 1460er Jahren unumgänglich. Der Sohn desRechtsgelehrten Domenico, Braccio (der seinen Vornamen von sei-nem Großvater mütterlicherseits, dem umbrischen Condottiere Brac-cio ‚Fortebraccio‘ da Montone geerbt hatte), war nämlich in den Jah-ren vor der Pazziverschwörung trotz eines gewissen Altersunterschie-des einer der intimsten Jugendfreunde des „Magnifico“.60 Von BraccioMartelli haben sich fast dreißig Briefe an Lorenzo de’ Medici erhal-ten, darunter einer aus dem Juni 1479, als er vor der Pest in Florenz—in unbeabsichtigter Analogie zur Rahmenhandlung des Decameron—auf sein Landgut bei Scandicci geflüchtet war.61 Seine humanistischenInteressen sind gleichermaßen durch die Kontakte zum Ficino-Kreis,verschiedene selbst verfaßte Texte und in seinem Haus kopierte Hand-schriften bezeugt,62 wie auch durch einen berühmten, burlesk-verschlüs-selten Brief an Lorenzo de’ Medici aus dem Jahr 1465. Diese Epistel,in der der ländliche Zeitvertreib des gemeinsamen Freundeskreises imStil einer Renaissancenovelle berichtet wird, ist unter direkter Bezug-nahme auf den „göttlichen“ Boccaccio („il fonte d’eloquenzia GiovanniBoccaccio, divino narratore di simili cose“), ein charakteristischer Aus-druck der Lebendigkeit dessen Geistes in den Jahren vor 1478.63 Diese

Decameron, in: Book Production and Letters in the Western European Renaissance.Essays in Honour of Conor Fahy, hrsg. v. Anna Laura Lepschy, John Took, DennisE. Rhodes, London 1986, S. 64–88, der auch für die „Tugendblumen“ den EinflußSteinhöwels annimmt.

60 Vgl. nur André Rochon: La jeunesse de Laurent de Médicis (1449–1478), Paris1963, S. 89, ad indicem.

61 ASF, MAP XXXVII, 477; darüber hinaus stammt von ihm ein „Libro di murag-lia“ seines Vaters Domenico (ca. 1462–1467: ASF, Libri di commercio e di famiglia3350; freundlicher Hinweis von Vanna Arrighi).

62 Arnaldo Della Torre: Storia dell’accademia platonica di Firenze, Firenze 1902,S. 729 f.; Paul Oskar Kristeller: Studies in Renaissance Thought and Letters, Roma1984 (Storia e letteratura, 54), S. 386 f.; de La Mare, New Research (wie Anm. VI, 148),S. 446, 489 f., 498 f. („Ego Iohannes Stagnensis transcripsi pro nobili et erudito iuveniBraccio de Martellis die prima Septembris anno MCCCCLXI in domo sua velociter“).

63 Isidoro Del Lungo: Amori e novelle di Lorenzo de’ Medici, Firenze 1923, S. 31–50;

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Aktualität kann auch Arrigho, dem Decameronübersetzer ins Deut-sche, keineswegs entgangen sein, der sicherlich mehr als einmal diejungen Patrizier auf ihren Ausflügen in die Hügel und Villen der toska-nischen Landschaft begleiten mußte.

Arrigho streute verschiedene Hinweise in seine Übersetzung, die—dem kundigen Auge—seine Stellung als in Florenz lebender deutscherFamiliar verraten können. Zwar ist die Mode des neunzehnten Jahr-hunderts, biographische Fragen nach dem Autor aus ihrem literari-schen Werk beantworten zu wollen, zurecht in die germanistische Mot-tenkiste verbannt wurden. Doch bietet sich im Fall des deutschen Deca-merons die Gegenüberstellung von Text und Person geradezu an. Dievon Arrigho vorgenommene Umkehrung des Satzes Boccaccios, nachdem die deutschen Diener in Italien „eher selten die Treue hielten“(Decameron, VIII, 1) in dessen genaues Gegenteil gehört in diesenZusammenhang.64 Ähnlich auffallend ist auch die Beibehaltung der ita-lienischen Namensform „Arigo“ in der Novelle des armen deutschenEinwanderers nach Treviso, der nach seinem Tod als heiliger „Arighovon Teruise“ verehrt wurde (Decameron II, 1).65 Man darf ohne weite-res vermuten, daß bei solchen Übersetzungen der Autor unwillkürlichoder auch bewußt an sich selbst dachte.

Eine ganze Reihe von Hinweisen auf Florenz, den Fluß Arno unddie städtische Umgebung wurden in Arrighos Übersetzung dahinge-hend neutralisiert, daß häufig von „der Stadt“ oder dem „Wasser“gesprochen wurde, während Fiesole als „der Berg“ bezeichnet wur-

Gino Corti: Il Boccaccio citato in due lettere a Lorenzo de’ Medici: Studi sul Boccaccio21, 1993, S. 275–278 (beide behandeln den Brief vom 27. 4. 1465 in ASF, MAP XX,28); zum allgemeinen Zusammenhang vgl. Rossella Bessi: Il modello boccaccianonella spicciolata toscana tra fine Trecento e tardo Quattrocento, in: dies., Umanesimovolgare (wie Anm. VII, 27), S. 63–78.

64 „Ir solt wissen das in Meyland eyn junger teütscher edele man wonet der waz mitnamen genant Giulfardo gar eyn redlich man von leib vnd was des herczogen södnergar für eynen getreüen diener seins herren gehalten waz als sich dann gar selten in denteütschen anders erfint, sunder wo im gelt gelihen ward des er allwege eyn getreüerwidergeber was.“ (Decameron (wie Anm. VII, 48), S. 467); vgl. Drescher (wie Anm.VII, 51), S. 24.

65 „Es ist nitt lange zeit vergangen ein Teütscher gen Teruise kam genant Arigo einguot arm man; der sich neret oder sein narung gewan mit sbärung ze tragen umblone wes des an in begeret. Ein guoter vnd heiliger götlicher mensche von yedermangehalten was, vmb des willen nach dem als die Teruisaner sprechen.“ (Decameron(wie Anm. VII, 48), S. 55); vgl. Drescher (wie Anm. VII, 51), S. 10, aber S. 8 f. zur(andersartigen) Übersetzung des „messer Guglielmo della Magna“ zu „Wilhalm, eynemfürsten von teutschen landen“.

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de.66 Auch eigenmächtige Einschübe in die Erzählung Boccaccios wieetwa die völlig richtige Feststellung, daß im Stadtwappen Certaldos eineZwiebel dargestellt ist (Decameron VI, 10),67 oder die Erklärung desBegriffes „popolini“ als einer in Florenz nicht mehr gebräuchlichenMünzsorte (Decameron VI, 2),68 können wohl nur auf direkter per-sönlicher Anschauung beruhen. Eine reiche sprachgeschichtliche Aus-beute kann jedoch in lexikalischer Hinsicht gemacht werden. So istoffensichtlich, daß die große Anzahl italienischer Lehnwörter, die mitArrigho erstmals in den deutschen Sprachraum eindrangen, direkt demflorentinischen Gebrauch dieser Jahre entstammten.69 Arrighos Vor-lieben für Seide,70 Zucker71 oder Majolica („magiolita“)72 entsprachenganz dem patrizischen Handelsgebaren seiner Arbeitgeber. Währenddie Vertrautheit Arrighos mit der Rechtsterminologie ohne weiteres ausseiner langjährigen Anstellung bei dem Juristen Domenico Martelli zuerklären ist,73 war seine kritische Haltung gegenüber dem in Obser-vanten und Konventualen geteilten Franziskanerorden (letztere war dieRichtung Papst Sixtus’ IV.) geradezu ein Merkmal der florentinischenOberschicht um Lorenzo de’ Medici dieser Jahre.74

Eine volle Bestätigung der schon im neunzehnten Jahrhundert er-kannten Abhängigkeit der Sprache Arrighos vom Nürnbergischen wirddurch manche der bereits genannten florentinischen Quellen geliefert,in denen Arrigho als aus Nürnberg stammend bezeugt wird. Wie stetsin solchen Fällen, muß allerdings auch hier in Betracht gezogen wer-den, daß diese Angabe möglicherweise eher einen Großraum als eine„exakt“ lokalisierbare Heimat bezeichnen sollte. Die einer solchen Her-kunft widerstrebenden, andersartigen dialektalen Einsprengsel in Zai-ners Edition könnten sowohl durch die langjährige Auslandssituation

66 Vgl. Drescher (wie Anm. VII, 51), S. 6 f.67 „vnd die selben stat machet die schönsten vnd grösten zwifell aller welt auch der

stat wapen eyn zwifell ist vnnd die in irem schilt füren.“ (Decameron (wie Anm. VII,48), S. 400); vgl. Möller (wie Anm. VII, 50), S. 16.

68 Drescher (wie Anm. VII, 51), S. 91.69 Ebd., S. 81, 86ff.70 Ebd., S. 190.71 Ebd., S. 185.72 Ebd., S. 156.73 Ebd., S. 97ff.; Braccio Martelli war 1473, zusammen mit Lorenzo de’ Medici

und anderen Vertretern des Regimes, Zeuge der öffentlichen Disputation zwischenFranziskanern und Dominikanern über die Rolle der Juden und die Einführung dessog. „Monte della pietà“ (Ciardini (wie Anm. III, 81), S. LII (dok. XVI)).

74 Drescher (wie Anm. VII, 51), S. 213ff.

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des Verfassers als auch durch editorische Eingriffe der in Ulm arbeiten-den Herausgeber zu erklären sein.

In einer wichtigen germanistischen Arbeit zur Übersetzung Arrighoskonnte jüngst nachgewiesen werden, daß der ihm vorliegende Text desDecamerons der des sog. „Deo Gratias“-Druckes war.75 Dies erscheintlogisch, wenn man bedenkt, daß diese Inkunabel, wie an anderer Stellegezeigt wurde, um 1472 eben in Florenz gedruckt wurde.76 KonkreteHinweise auf die Editionsgeschichte auch des deutschen Decameronsgibt darüber hinaus die schon zitierte florentinische Spitalsquelle, nachder Arrigho für seine Übersetzung im Jahre 1480 achtundzwanzigGoldflorin zustanden. Hiernach hatte der Kartograph „Donnus Nico-laus“ diese Übersetzung ursprünglich in Auftrag gegeben und dann sei-nem Neffen „Lionardo“ überhändigt, der zu einem nicht weiter ange-gebenen Zeitpunkt das Manuskript nach Deutschland, also zu JohannesZainer nach Ulm, brachte.

Dieser „Lionardo“ ist—was nun eine weitere Überraschung dar-stellt—in den florentinischen Quellen mehr als einmal nachzuweisen,und zwar als derselbe Lienhart Holl, der seinerseits als Frühdrucker inUlm wenige Jahre darauf, zwischen 1482 und 1484, aktiv wurde.77 Daserste Mal begegnet der „Leonardus Ol de Ulni“ im Juni 1470 und imFebruar 1471, als er als Mitglied der St. Barbarabruderschaft bezeich-net wurde.78 Als beitrittszahlendes Mitglied wurde er zwar noch imMärz 1472 und im März 1473 erwähnt, allerdings im zweiten Fall wohlschon in Abwesenheit, da ein anderer Ulmer seinen Obolus entrich-tete.79 Nach seiner Rückkehr nach Deutschland tauchte Lienhart erstwieder vom Dezember 1476 bis zum Februar 1477 in der Arnostadt auf,

75 Joachim Theisen: Arigos Decameron: Übersetzungsstrategie und poetologischersKonzept, Tübingen, Basel 1996 (Bibliotheca Germanica, 37), S. 48–91; von ChristaBertelsmeier-Kierst wurde dies allerdings angezweifelt (vgl. ihre Rezension in: Zeit-schrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur 126, 1997, S. 476–488).

76 Böninger, Ricerche (wie Anm. VI, 209).77 Peter Amelung: Der Frühdruck im deutschen Südwesten 1473–1500. Eine Aus-

stellung der Württembergischen Landesbibliothek Landesbibliothek Stuttgart. Band I:Ulm, Stuttgart 1979, S. 261ff.; Martha Tedeschi: Publish and Perish: The Career ofLienhart Holle in Ulm, in: Printing (wie Anm. VI, 206), S. 41–67.

78 ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII, fols. 42r., 44v.;Diplomatico, Normali, 1470, 10 febbraio (Patrimonio ecclesiastico), auch bei Doren,Deutsche Handwerker (wie Anm. Einl., 36), S. 154, n. 50 (falsch als „Leonardus olim… de Ulni“) und Battistini (wie Anm. I, 138), S. 84, n. 50 (richtig als „Leonardus Ol deUlni“).

79 ASF, Compagnie religiose soppresse da Pietro Leopoldo 205, VIII, fols. 50r., 54r.:„Lionardo van Ollom“.

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wo er gleich mit einer einmaligen Zahlung seinen gesamten Mitglieds-beitrag bis zum Jahr 1480 im voraus entrichtete.80 Obwohl er danach inFlorenz nicht mehr gesehen ward und seit 1478 fest in Ulm nachweis-bar ist, wohnte später noch einmal eines seiner Familienmitglieder inFlorenz, nämlich der „Peter Hol da Olmo“ (1486–1491).81

Was läßt sich hieraus schließen? Zunächst muß unklar bleiben, inwelcher Eigenschaft Holl mehrmals die Stadt besuchte, beispielsweiseals Drucker, als Verkäufer von Spielkarten (wie eine Ulmer Lokaltra-dition lange nahelegte),82 oder im Gefolge seines Onkels, des Karto-graphen. Doch muß in diesen Jahren bereits eine enge Verbindung zudem zunächst in Augsburg und dann in Ulm aktiven Reutlinger Dru-cker Johannes Zainer bestanden haben. Möglicherweise war Holl des-sen Buchführer.83 Vermutlicherweise beriet er ihn auch bei der Auswahlder zu druckenden Werke, erschienen hier doch in den Jahren 1473und 1474 in kurzer Abfolge die lateinische und deutsche Erstausgabenvon Boccaccios „De claris mulieribus“, in der deutschen Übersetzungvon Dr. Heinrich Steinhöwel.84 Der Bruder Johannes Zainers, Günther,war darüber hinaus wohl der einzige deutsche Drucker, der in denJahren 1472 und 1473 in seinen lateinischen Almanachen seine Kon-kurrenz mit dem italienischen Buchmarkt direkt ansprach.85 Auch die„Decameron“-Übersetzung des „Arigo“ gehörte von Anfang an alsoin diesen Kontext einer engen oberdeutsch-florentinischen Verflech-tung. So erscheint es plausibel, daß Holl schon bei seinem allererstenFlorenzaufenthalt 1470/72, gleich nach dem dortigen Erscheinen des

80 Ebd., IX, fol. 4r./v.: „Lionardo Hol van Olmo“.81 Ebd., fols. 23v., 26r./v., 31v., 33v. Möglicherweise handelt es sich hierbei um einen

Sohn des Lienhart, der in dessen Ulmer Bankrott im Jahr 1484 verwickelt worden war,und in Florenz als Buchdruckergeselle unterkam.

82 Amelung, Frühdruck (wie Anm. VII, 77), S. 262 f.; in diesem Fall könnte er mitdem „Leonardus magistri Tommasii ser Lichi de Alamania“ identisch sein, der imAugust 1472—als Krämer?—in die Ärzte- und Apothekerzunft aufgenommen wurde(ASF, Arte dei Medici e Speziali 22, fol. 10r.).

83 Zainer druckte schon in Augsburg auch attraktive Werke für den internationalenMarkt, darunter die Erstausgabe der „Etymologiae“ Isidors von Sevilla 1472, dereneinziges italienisches Exemplar sich einst in Ferrara und heute in Modena befindet (Allascoperta del mondo. L’arte della cartografia da Tolomeo a Mercatore. PresentazioneFrancesco Sicilia. Testi Mauro Bini, Ernesto Milano, Annalisa Battini, Laura Federzoni,Modena 2001, S. 19).

84 Amelung, Frühdruck (wie Anm. VII, 77), S. 76–79; auffallenderweise schließtauch die lateinische Ausgabe mit dem „Motto“ „Deo gratias“ (Gesamtkatalog derWiegendrucke, Bd. 4, Leipzig 1930, Sp. 281 f, n. 4483).

85 Falk Eisermann, Volker Honemann: Die ersten typographischen Einblattdrucke,in: Gutenberg Jahrbuch 2000, S. 88–131, S. 114.

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„Deo-gratias“-Druckes des Decamerons, Arrigho mit dessen Überset-zung beauftragte und dann den fertigen Text fünf Jahre später abholte,um ihn persönlich nach Ulm mitzunehmen. Für die Erstausgabe desdeutschen Decamerons bestätigt sich somit, auch aus diesen biographi-schen Anhaltspunkten, ein Druckdatum um 1477/78.

Das ins Auge springende Faktum, daß der Übersetzer „Arigo“ inkeiner der bislang bekannten Quellen mit seinem ursprünglichen deut-schen Namen genannt wird, ist ohne weiterführende psychologischeÜberlegungen zu seinem persönlichen Selbstverständnis, seiner in Flo-renz angenommenen „neuen Identität“, wohl kaum zu lösen. Nur ver-muten läßt sich, daß es einen konkreten Grund für diese Diskretiongab, der in Arrighos Nürnberger Vergangenheit zu suchen war. Ganzoffenbar ging es ihm jedoch im Unterschied zu anderen Deutschen, diein Florenz den beruflichen Erfolg suchten (wie beispielsweise JohannesKrach) eher um die Verbergung seines eigentlichen Namens, als umdessen Invokation. Und auch in seinen gesellschaftlichen Gepflogenhei-ten ging Arrigho deutlich eigene Wege. Obgleich individuelle Kontaktezu seinen Landsgenossen in Florenz bestanden, wurde er vielleicht nie-mals Mitglied einer der nationalen Bruderschaften.

3. Donnus Nicolaus Germanus, HenricusMartellus und die europäische Ptolemäusrenaissance

Die Identifizierung des Decameronübersetzers Arrigho di Federighomit dem Kartographen Henricus Martellus beruht auf eben jenen Spi-talrechnungsbüchern von San Matteo, die schon weiter oben angespro-chen wurden. Im Unterschied zur eher mageren Ausbeute zu „Arigo“stellen diese Quellen zu „Donnus Nicolaus Germanus“ geradezu eineFundgrube dar. Doch soll es hier zuallererst darum gehen, die bisherbekannten Quellen zu diesem in Italien außerordentlich einflußreichenKosmographen und „Astrologen“ zu rekapitulieren.

In das Reich der Spekulationen und Legenden kann die oft wie-derholte Annahme verwiesen werden, nach der Donnus Nicolaus „einBenediktiner aus dem Kloster in (!) Badia bei Florenz war (ca. 1420– ca. 1490)“.86 Diese auf den verdienstvollen jesuitischen Kartogra-

86 Jósef Babicz: Der christliche Universalismus der Frührenaissance im Werk vonNicolaus Cusanus und sein Einfluß auf die Entwicklung der Kartographie, in: Arbeitenaus dem Institut für Geographie der Karl-Franzens-Universität Graz. Beiträge zur

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phiehistoriker Joseph Fischer zurückgehende Vermutung kann durchdie Anwesenheitslisten der Mönche bei den Kapitelversammlungender florentinischen Badia widerlegt werden.87 Obgleich seine Herkunftaus dem Kloster Reichenbach in der Oberpfalz unsicher bleibt, soist doch wahrscheinlich, daß er dem Benediktinerorden entstammte,dessen Mitgliedern vornehmlich der „Donnus“-Titel (= verkürzt für„Dominus“) zukam. Die Umstände, daß der Vatersname des Nicolausin Florenz allzumeist nicht bekannt war, und daß er dort eine Tochterhatte, sprechen jedoch dagegen, daß er hier in einem Kloster wohnte.Von dem ihm bekannten Bernardo Machiavelli wurde er 1476 nur als„Priester und Astrologe“ bezeichnet (s.u. Anm. VII, 98), der in einemprivaten Wohnhaus Quartier bezogen hatte. Träfe die Notiz zu, daßLienhart Holl sein Neffe war, dann wäre auch die Herkunft des Don-nus Nicolaus aus Ulm wahrscheinlich.

Die Bedeutung seines kartographischen Werkes liegt gleichermaßenin der umfassenden Rezeption der von Claudius Ptolemäus von Alex-andrien um das Jahr 160 n. Chr. in der sog. „Cosmographia“ oder„Geographia“ festgehaltenen geographischen Kenntnisse und Regeln,in deren Kombination mit dem ständig neu zu aktualisierenden euro-päischen kartographischen Material und schließlich in der Darstellungder Landkarten in einer neuen, trapezförmigen Art der Projektion mit„equidistanten, geradlinigen Parallelen und nach dem Pole zu konver-gierenden Meridianen“.88 Der schon genannte Josef Fischer unterschied

Geographie der Geisteshaltung 36, 1997/98 (mit vielem Dank für diesen Hinweis anProf. Werner Kreuer), S. 17; vgl. auch Romuald Bauerreiß OSB: War der KosmographNikolaus de „Donis“ Benediktiner?, in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte desBenediktiner-Ordens und seiner Zweige 55, 1937, S. 265–273; Corpus (wie Anm. VII,1), S. 13. In den florentinischen Quellen kam auch den Augustinerchorherren der„Donnus“-Titel zu.

87 Kein Anhaltspunkt besteht, Donnus Nicolaus mit den vor 1450 für die „Badia“tätigen Schreibern „Don Niccholò tedescho“ bzw. „Niccholò tedescho“ zu identifizie-ren (ASF, Corporazioni religiose soppresse dal governo francese 78, 77, fols. 153, 209,253, 428 (jeweils links/rechts)). In den Jahren 1474–1480 war dort ein „Donnus Nicho-laus Iohannis de Florentia“ Mönch (ASF, NA 16831, fol. 98r./v.; NA 16832, fol. 522v.),der allerdings der Familie „de Arrighis“ entstammte (ASF, NA 18546, fol. 156r./v.); inden Rechnungsbüchern der Badia findet sich 1469/70 auch ein „messer Nicholò diGiovanni di Iacopo di messer Nicholò clerico, amico del nostro monasterio“ (ASF,Corporazioni soppresse dal governo francese 78, 79, fol. 271 (links/rechts)).

88 Jósef Babicz: Donnus Nicolaus Germanus—Probleme seiner Biographie und seinPlatz in der Rezeption der ptolemäischen Geographie, in: Cornelis Hoeman (Hrsg.):Land- und Seekarten im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, München 1980(Wolfenbütteler Forschungen, 7), S. 9–42, S. 14 (nach Franz R. von Wieser).

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drei verschiedene Redaktionen der von Donnus Nicolaus selbst verfaß-ten und illustrierten Ptolemäus-Handschriften. Die erste Fassung derCosmographia mit der traditionellen Anzahl von siebenundzwanzigLandkarten („tabulae antiquae“) aus den Jahren 1460 bis ungefähr 1466ist heute noch in sieben Handschriften erhalten, deren schönste viel-leicht das Widmungsexemplar für Herzog Borso d’Este von 1466 mitden Illuminationen des florentinischen Miniators Francesco del Chieri-co ist.89 Eine zweite Fassung mit zusätzlichen drei „tabulae moder-nae“ (1466–1468) existiert noch in vier Handschriften und eine dritteRedaktion vor 1480 mit insgesamt fünf „tabulae modernae“ (Spanien,Italien, Nordeuropa, Frankreich und Palästina) noch in neun Hand-schriften mit den Zeichnungen des Donnus Nicolaus. Daneben konn-ten noch weitere achtundzwanzig, vor allem florentinische, Ptolemäus-Manuskripte gefunden werden, die von diesen Fassungen abhängen.90

Die Verbreitung und Widmungsexemplare dieser Manuskripte belegendie vielfältigen Kontakte des Kosmographen u.a. zu den Herzögen vonFerrara und dem römischen Papsttum, von denen er auch für astrologi-sche Horoskope („Liber tacuinum multorum annorum“, Ferrara 1466)bezahlt wurde.91

Das Werk des Donnus Nicolaus diente darüber hinaus als direkteVorlage für die ersten illustrierten Druckausgaben der „Cosmographia“in Bologna (1474–1477), Rom (1474–1478) und Ulm (1482).92 Für all dieseEditionen konnten die ihnen jeweils zugrundeliegenden, von DonnusNicolaus verfaßten, Handschriften identifiziert werden. Gerade im letz-ten Fall des Ulmer Druckes durch Lienhart Holl dürfte wohl kaumein ernstlicher Zweifel daran bestehen, daß dieser selbst die 1468 inFlorenz verfaßte Vorlage, die heute in der Fürstlich zu Waldburg-Wolfegg’schen Bibliothek in Württemberg liegt, nach Deutschlandbrachte.

89 Alla scoperta del mondo (wie Anm. VII, 83), S. 41–48.90 Babicz, Donnus Nicolaus (wie Anm. VII, 89), S. 10–13.91 Ebd., S. 25; für Papst Paul II. verfaßte Donnus Nicolaus die „Tabulae astrono-

micae“ für die Jahre 1464–1484 (Codex Vaticanus latinus 3107, fol. 115), s. Almagià,Planisferi (wie Anm. VI, 197), S. 101, Anm. 2.

92 Claudius Ptolemaevs Cosmographia Bologna 1477, with an introduction by R.A.Skelton, Amsterdam 1963 (Theatrvm orbis terrarum. A series of Atlases in Facsimileser. I, 1); Babicz, Donnus Nicolaus (wie Anm. VII, 89), S. 19 f.; Die Ulmer Geographiades Ptolemäus von 1482. Zur 500. Wiederkehr der ersten Atlasdrucklegung nördlichder Alpen. Ausstellung und Katalog: Karl-Heinz Meine, Ulm, Schwörhaus 11. 10.–30.11.1982, Weißenhorn 1982; Amelung, Frühdruck (wie Anm. VII, 77), S. 264ff., 279–287.

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Obwohl Donnus Nicolaus seit den 1460er Jahren mit Unterbrechun-gen in Florenz lebte, hinterließ er hier nur spärliche Spuren. Denkbarwäre seine Identifizierung mit einem „magister Nicolaus Iohannis deAlamania Alta presbiter Florentie commorans“, der 1472 für die rela-tiv hohe Jahresmiete von acht Golddukaten ein Haus mit Garten inder Via Guelfa bezog,93 weniger sicher jedoch die mit jenem „messerNicholò di Giovanni della Magna scriptore“, der im Oktober desselbenJahres von einem Stadtglöckner eine Schuldsumme von einem Gold-florin zurückforderte.94 Über jeden Zweifel erhaben ist aber seine Nen-nung im Testament eines Straßburger Gastwirtes vom Oktober 1474,der sich um 1472 aus Bologna nach Florenz zurückgezogen hatte.95 Zudiesem Letzten Willen wurde der „dominus Nicholaus Iohannis de Ala-mania strolagho moram trahens Florentie“ nämlich vor allem deshalbgerufen, weil der Testator einem nicht weiter bekannten, doch dem„Astrologen“ befreundeten Mönch namens Antonio eine Geldsummeschuldete, die diesem zurückerstattet werden sollte. Es wird dabei nichtklar, ob dieser Mönch in Bologna oder in Florenz wohnte.96 In dem-selben Jahr wurde Donnus Nicolaus noch in einer weiteren FlorentinerQuelle erwähnt. Offensichtlich im Zusammenhang mit seinen geogra-phischen Studien beauftragte er im September 1474 Bernardo Machia-velli, den Vater des späteren Kanzlers und politischen Schriftstellers,aus den Dekaden von Livius’ „Ab urbe condita“ all die von demrömischen Historiker erwähnten Städte-, Gebirge- und Flüssenamenzu exzerpieren.97 Am 5 Juli 1476 beendete Machiavelli diese Arbeit.98

93 ASF, NA 6214, fol. 90v.; bereits 1464 testierte auch ein „dompnus NicholausVannis de Allamania Alta cappellanus olim reverendissimi in Cristo patris et dominiCardinalis de Columna“ (ASF, NA 3029, fol. 62r.).

94 ASF, Mercanzia 7227, ad diem 7 octobris 1472; zu einem Holländer mit demselbenTitel vgl. Böninger, Ein deutscher Frühdrucker (wie Anm. VI, 235), S. 103.

95 Im Jahr 1472, bei der Einsetzung seiner Prokuratoren in Bologna, bezeichnetesich der Gastwirt noch als „Nicholaus olim Ughonis de Alamania hospitator in civitateBononie“ (ASF, NA 16128, fols. 139v.–140r.).

96 „Item teneatur [scil. hospitale Sancte Marie Nove, L.B.] restituere cuidam domi-no Antonio monacho quem cognoscit suprascriptus dominus Nicholaus Iohannis duosducatos quos dictus testator asseruit habuisse mutuo a dicto domino Antonio, (…)“(ASF, NA 9284, fol. 107v.).

97 Machiavelli, Libro di ricordi (wie Anm. VI, 232), S. 14.98 „Ricordo come questo dì cinque di luglio 1476 io portai a detto Nicolò Tedesco,

prete e astrologo, e dièdigli in casa sua quinterni dodici di quarto foglio, in su qualiio avevo scritto tutte città e provincie e fiumi insule e monti de’ quali si fa menzionenelle Deche di Livio, colle allegazioni d’esso secondo i libri di ciascuna Deca delle 3in che d’essi Livio fa menzione; e lui mi fè una scritta di sua mano in latino, per laquale si chiamò contento e satisfatto. Delle 3 Deche in forma avevo aùte delle sue

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Wahrscheinlich verließ Donnus Nicolaus erst im Jahr 1477 Florenz inRichtung Rom, wo er nicht nur die römische Druckausgabe der illus-trierten „Cosmographia“ überwachen konnte,99 sondern darüber hin-aus am 11. Dezember 1477 von dem Leiter der Vatikanischen Biblio-thek, Bartolomeo Platina, mit zweihundert Dukaten für das Anferti-gen zweier Globen, eines Himmelsglobus und eines Erdglobus, bezahltwurde.100

Was ergeben nun die aus der florentinischen Spitalsverwaltung vonSan Matteo stammenden Rechnungsbücher zu Donnus Nicolaus undseinem Verhältnis zu dem Nürnberger Arrigho di Federigho? Der aller-erste Eintrag stammt aus dem Januar 1478, als Beleg dafür, daß am29. Dezember 1477 der „Arrigho tedescho che sta cho’ Martegli“ fürden abwesenden „messer Nicholò strolagho della Mangna“ bei demSpital eine Geldsumme von fünfzig Goldflorin einbezahlt hatte. Die-ser Betrag sollte dazu dienen, der noch minderjährigen Tochter desKosmographen mit dem Namen „Nanna“ für einige Zeit als jungeKrankenschwester Kost und Logis in dem Spital zu sichern. Sobald siedas heiratsfähige Alter erreicht hatte, sollte ihr dann eine Mitgift aus-bezahlt werden.101 Wahrscheinlich handelte es sich bei dieser Einlageum Mittel, die aus dem Gehalt des Donnus Nicolaus für die beidenvatikanischen Globen stammten; Martellus agierte in diesem Fall alssein Rechtsvertreter. Bereits vor seiner Abreise hatte der „Astrologe“

da Zanobi cartolaio, secondo che s’èramo rimasi d’acordo insieme, come è ricordodi sopra a carte 4, e così d’acordo, per premio di mie fatiche, me le largì e diedequesto dì sopradetto.“ (ebd., S. 35); vgl. auch Catherine Atkinson: Debts, Dowries,Donkeys. The Diary of Niccolò Machiavelli’s Father, Messer Bernardo, in QuattrocentoFlorence, Frankfurt/M., Berlin (…) Wien 2002 (Dialoghi / Dialogues, 5), S. 142–146.

99 Vgl. John Larner: The Church and the Quattrocento Renaissance in geography,in: Renaissance Studies 12, 1998, S. 26–39, S. 32.

100 Jósef Babicz: The Celestial and Terrestrial Globes of the Vatican Library, datingfrom 1477, and their maker Donnus Nicolaus Germanus (ca. 1420 – ca. 1490), in: DerGlobusfreund 35–37, 1987, S. 155–168.

101 „Da messer Nicholò strolagho della Mangna fiorini cinquanta larghi sono perchéabiamo ricevuta una fanciulla per commessa che si chiama Nanna, la quale vuoleservire agli infermi per salute dell’anima sua, et benché sia commessa è oblighata astare a ubidienza chome l’altre di chasa et servire di dì et di notte gl’infermi, chomeli sarà commesso et chomandato da la maggiore delle donne, et per detto messerNicholò ricevèmo detti danari da Arrigho tedescho che sta cho’ Martegli insino adì 29 di dicembre proximo passato“ (ASF, Ospedale di San Matteo detto di LemmoBalducci 257, fol. 60r.; vgl. Ospedale di San Matteo detto di Lemmo Balducci 331,fol. 180).

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aber darüber hinaus im Spital auch eigenen Hausrat deponiert, der alsEigentum seiner Tochter zu gelten hatte.102

Zwei dieser wertvollen Objekte, nämlich einen Himmelsglobus undeinen Erdglobus, verkaufte das Spital San Matteo nach dem in Romkurze Zeit später erfolgten Tod des Donnus Nicolaus am 1. Februar1480, wiederum nach der Vermittlung Martellus’, an einen Privatmannweiter, nämlich an den bekannten Kanzler der Kommune von Flo-renz, messer Bartolomeo Scala, dessen geographisches und anthropo-logisches Interesse an den maritimen Entdeckungsfahrten aus ande-ren Quellen bekannt ist.103 Offenbar sollten beide Globen der Ver-schönerung des damals noch im Bau befindlichen Privatpalastes Sca-las im Borgo Pinti dienen.104 Noch am Verkaufstag ließen Martellusund ein florentinischer Buchhändler mit Hilfe zweier Träger die Glo-ben von der Piazza San Marco in diesen Palast schaffen. Von demfür sie verlangten Preis von hundert Goldflorin sollten dreiunddreißigdirekt auf die minderjährige Nanna entfallen, siebzehn auf einen—seinWerk noch nicht abgeschlossen habenden—„Bearbeiter“ der Globen,der Kanoniker in Fiesole war, und fünfzig schließlich auf das Spitalselbst.105

102 „messer Nicholò strolagho da chi avèmo le palle“ (ASF, Ospedale di San Matteodetto di Lemmo Balducci 331, fol. 187 (rechts)).

103 „Messer Bartolomeo di … Schala chanceliere della Signoria de’ dare a dì primodi febraio 1479 fiorini ciento larghi per dua palle di spera, l’una del cielo e ll’altradella terra, e chomperate da messer Lucha nostro spedalingho e mandate a chasa sua,le quali furono di messer Nicholò strolagho“ (ASF, Ospedale di San Matteo detto diLemmo Balducci 331, fol. 187 (links); vgl. fol. 180 (rechts)). Zu Scalas geographischenInteressen vgl. Alison Brown: Lucretius and the Epicureans in the Social and PoliticalContext of Renaissance Florence, in: I Tatti Studies 9, 2001, S. 11–62, S. 39ff.

104 La casa del cancelliere. Documenti e studi sul palazzo di Bartolomeo Scalaa Firenze, hrsg. v. Anna Bellinazzi, Firenze 1998 (allerdings ohne Erwähnung derGloben).

105 „Messer Bartholomeo Schala chancelliere de’ nostri Magnifici Signori de’ darefiorini cento larghi sono per la valuta di due palle le quali furono di messer Nicho(lò)strolagho germano, le quali l’una è disegnata pel cielo et l’altra per lla terra, el qualecredito di detti fiorini cento larghi s’apartiene alla Nanna figliuola del detto messerNicholò, la quale è nel nostro spedale al nostro ghoverno chome volse et dispuosedetto messer Nicholò suo padre. Et a dì primo di febraio 1479 Benedetto di Vannucciochartholaio et Arrigho della Mangna chon due portatori ferono portare ditte pallea detto messer Bartholomeo Schala, e quali fiorini cento larghi messer Bartholomeodetto de’ paghare al presento allo spedale fiorini trentatre larghi ricevente per la dettaNanna, e fiorini diciasette larghi de’ paghare a messer Ricciardo chanonicho di Fiesoleper sua manifattura fatta et che fare debba in dette palle, et fiorini cinquanta larghidebba paghare a nnoi chome di sopra per tutto el mese di maggio 1480: fiorini 100larghi.“ (ASF, Ospedale di San Matteo detto di Lemmo Balducci 121, fol. 123 (links).

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Die annähernde Gleichzeitigkeit der Produktion dieser Globen mitdem Verkauf ihrer beiden römischen „Brüder“ im Dezember 1477 istäußerst bemerkenswert, und läßt vermuten, daß auch die beiden römi-schen Exemplare ursprünglich in Florenz hergestellt wurden. AußerBartolomeo Scala besaßen in Florenz noch die Medici solche Globen(deren Existenz allerdings erst 1493 belegt ist), die nach dem Sturzder Medici möglicherweise im Kommunalpalast, dem Palazzo Vec-chio, Aufstellung fanden.106 Zwei Personen werden in unserer Quellegenannt, die bei der Manufaktur der Globen Bartolomeo Scalas techni-sche Hilfe geleistet hatten: zum einen ein „messer Ricciardo canonichodi Fiesole“, und zum anderen ein möglicherweise für die Feinmechanikzuständiger Rüstungsmeister, „Girolamo di Giuliano chorazzaio“, demallerdings nach dem Zeugnis des Arrigho nur noch ein geringer Soldvon acht Lire zustand.107

Ohne Zweifel entfiel der Löwenanteil auf den Kanoniker von Fiesoledeshalb, weil er mit Donnus Nicolaus von Anfang an und schon beider Konzeption der Globen eng zusammengearbeitet hatte.108 Obwohlüber die wissenschaftlichen Studien in Fiesole bisher kaum etwas be-kannt wurde, ist der ursprünglich aus Castelfiorentino im oberen Arno-tal stammende Kleriker als einer von acht Kanonikern dort von min-destens 1471 bis 1494 nachweisbar; er könnte mit dem gleichnamigenPriester identisch gewesen sein, der auch Buchminiator war.109 Mög-licherweise handelte es sich also bei den im Februar 1480 noch zubeendenden Arbeiten an den Globen um geographische Integrationen,

106 Philine Helas: Der ‚Fliegende Kartograph‘. Zu dem Federico da Montefeltro undLorenzo de’ Medici gewidmeten Werk ‚Le septe giornate della geographia‘ von Fran-cesco Berlinghieri und dem Bild der Erde im Florenz des Quattrocento, in: Mitteilun-gen des Kunsthistorischen Instituts in Florenz 46, 2002, S. 270–320, S. 292 (allerdingshalte ich an der klassischen Interpretation eines Himmels- und eines Erdglobus fest).

107 „Et de’ dare a dì 26 di febraio 1479 lire otto paghati detto dì a Girolamodi Giuliano chorazzaio per lavori aveva fatto in su dette palle chome disse Arighotedescho, ché tanto restava avere detto Girolamo da detto messer Nicholò strolagho“(ASF, Ospedale di San Matteo detto di Lemmo Balducci 121, fol. 123 (links)).

108 „per tanti paghati a messer Ricciardo chanonicho di Fiesole, ché tanti aveva averein sulle dua pal(l)e chontraschritte che aveva fatti insieme chon detto messer Nicholò“(ASF, Ospedale di San Matteo detto di Lemmo Balducci 331, fol. 187 (rechts)).

109 Zu „ser Riccardo di Giovanni di Giovanni da Castelfiorentino“ vgl. Mirella Levid’Ancona: Miniatura e miniatori a Firenze dal XIV al XVI secolo. Documenti perla storia della miniatura, con una premessa di Mario Salmi, Firenze 1962, S. 229–232; zu dem Kanoniker s. ASF, NA 2601, ad diem 18 iunii 1477; NA 2609, fol. 95v.;NA 5291, fols. 143v.–144r., 146v. (eine Eigentumsteilung des „messer Ricciardo di Nannidi Giovanni da Chastelfiorentino canonico di Fiesole“, 1474); NA 8014, II, fol. 39r.;NA 6226, fols. 8r.–11v.; NA 11681, fols. 302v.–307r.; NA 10088, fol. 576v.

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die durch präzisere, aktuelle Karten notwendig geworden waren. DieBestätigung seiner Verbesserungen wurde durch den angesprochenenBuchhändler („Benedetto di Vannuccio cartolaio“) und Martellus nochim selben Monat gegeben.110

Die Verhandlungen Martellus’ mit Bartolomeo Scala um den Ver-kauf der beiden Globen müssen bereits einige Zeit vor dem Februar1480 eingesetzt haben, hatte der Nürnberger doch von dem Huma-nisten eine kleine Anzahlung erhalten.111 Offensichtlich besaß er alsoeine Vollmacht für den Verkauf im Falle des Todes des Donnus Nico-laus. Diese günstige Gelegenheit nützte Martellus seinerseits dazu, umauch seine eigenen finanziellen Ansprüche gegenüber der Tochter undErbin des Kosmographen geltend zu machen. Noch am selben Tag,dem 1. Februar 1480, zahlte das Spital stellvertretend für Donnus Nico-laus dem Martellus einen Barbetrag von achtundzwanzig Goldflorinfür seine Übersetzung des Decameron aus, den ihm Lienhart Hollselbst immer schuldig geblieben war. In diesem Betrag versteckte sichauch ein ihm einst geleisteter Vorschuß von zehn Goldflorin, den ernun einem—nicht weiter identifizierbaren—Deutschen mit dem kurio-sen Namen „Hinkender Konrad“ zurückzahlen mußte.112

Die Beziehungen des Spitals San Matteo zu Martellus endetenmit der Auszahlung des Gehaltes für seine Boccaccio-Übersetzung.Nach dem Februar 1480 finden sich in den betreffenden Rechnungs-büchern nur noch die genauen Abrechnungen über die Bezahlungder zwei Globen durch Bartolomeo Scala über das ganze Jahr 1480

110 ASF, Ospedale di San Matteo detto di Lemmo Balducci 121, fol. 123 (links);der „cartolaio“ Benedetto war möglicherweise mit „Benedictus olim Iohannis Geriicartolaius“ identisch, der 1467 der Geschäftspartner des Matteo di Biagio Caccini war(ASF, NA 16943, fol. 431r./v.).

111 „Messer Bartholomeo Schala di rinchontro de’ avere a dì primo di febraio 1479fiorini trentatre larghi che fiorini trentadue rechò Giovanni d’Antonio di Pietro com-messo nel nostro spedale et fiorino uno largho aveva paghato già sono più dì a Arrighodi Federigho della Mangna per ragione delle dette palle“ (ASF, Ospedale di San Matteodetto di Lemmo Balducci 121, fol. 123 (rechts)).

112 „La Nanna figliuola fu di messer Nicholò strolagho di rinchontro de’ dare a dìprimo di febraio 1479 fiorini ventotto larghi paghati detto dì a Arrigho di Federighodella Magna, e quali disse che di tanti messer Nicholò detto era suo debitore perchagione che per lui tradusse un centonovelle in volghare tedescho, el quale messerNicholò diede a Lionardo suo nipote che la portò nella Mangna, et fiorini diecilarghi achattò per messer Nicholò detto da Churrado Zoppo tedescho et disse doverglidare a detto Churrado Zoppo“ (ebd., fol. 123 (links)). Wenn hiermit stattdessen der„Arrigo Zoppo“ gemeint war, dann könnte es sich dabei um den Übersetzer derKaufmannszunft (s.o., S. 116) handeln.

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sowie die die Tochter des Donnus Nicolaus betreffenden Zahlungen.Im Sommer 1482 beendete die Nanna ihren fünfjährigen Aufenthaltin dem Spital, als sie selbst heiraten wollte oder verheiratet wurde(„s’è voluta maritare“).113 Will man als ihr damaliges Alter ungefährsechzehn Jahre annehmen, dann käme man auf ein Geburtsjahr derNanna um 1466.114 Die Wahl des Ehemannes fiel auf einen—wohlflorentinischen—Knecht der Kaufmannszunft, mit dem sie sich am 12.Juli 1482 verheiratete.115 Die ganze Mitgift der „domina Nanna filiaolim domini Nicolai de Alamania astrolagi“ bestand aus einer Summevon hundert Florinen „di suggello“, von denen zweiundfünfzig Gold-florin in bar durch das Spital aus dem von ihrem Vater hinterlasse-nen Eigentum bezahlt wurden und zehn Goldflorin aus einem nichtgenannten Grund von dem Patrizier Gino di Neri Capponi, der vondem Kosmographen und Astrologen vermutlich eines seiner Werkebesaß („a nobili viro Gino Nerii Gini de Caponibus dante et solventepro dicta dote amore Dei et ex certa causa“). Für den noch verbleiben-den Rest verpflichtete sich das Spital mit eigenem Hausrat.116

Der hier vorgelegte längere Exkurs zu „Donnus Nicolaus germa-nus“ war deshalb notwendig, um das enge Verhältnis zu veranschau-lichen, das ihn an den Nürnberger Arrigho di Federigho band, derzwischen 1477 und 1480 sein Florentiner Rechtsvertreter war. Offenbarwar dieser—zumindest oberflächlicherweise—auch mit der Herstellungder Globen vertraut, konnte er doch Zeugnis über manche der damitzusammenhängenden Kosten ablegen. Für den Wechsel seiner eigenenliterarischen Interessen von den „Tugendblumen“ und dem „Deca-meron“ hin zur Kartographie dürfte jedoch nicht nur die Beziehungzu Donnus Nicolaus, sondern auch ein „äußerer“ Impuls ausschlag-gebend gewesen sein, nämlich der Wechsel seines Dienstverhältnissesnach dem Tod des Juristen Domenico Martelli im Herbst 1476. Wiebereits erwähnt, trat Martellus anschließend in den Dienst von dessenSohn Braccio, der bis 1478 einer der intimsten Vertrauten Lorenzo de’Medicis war.

Mit der Pazziverschwörung schied Braccio Martelli aus dem engstenKreis der Mediciparteigänger aus, wofür wohl vor allem wirtschaftliche

113 Ebd.114 Zum florentinischen Heiratsalter vgl. Gregory (wie Anm. III, 147), S. 219–222.115 „Bartholomeus Iohannis Bartholomei domicellus artis mercatorum civitatis Flo-

rentie“ (ASF, NA 1971, V, fol. 19r.).116 ASF, NA 1971, V, fol. 19v.

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Gründe ausschlaggebend waren. Wie viele andere florentinische Patri-zierfamilien, darunter selbst die Medici, waren die Martelli nämlicheng verschwägert mit den Pazzi. Die Güterbeschlagnahmungen undfinanziellen Ansprüche der Medici gegenüber den „Rebellen“ aus die-ser Familie nach 1478 richteten sich somit auch direkt gegen BraccioMartelli und dessen seit 1465 angetraute Ehefrau Costanza di messerPiero de’ Pazzi. Martelli blieb der Familie seiner Frau solidarisch ver-bunden; im Jahr 1482 agierte er als Rechtsvertreter für seine Schwie-germutter, die Witwe Fiammetta de’ Pazzi.117

Nach leidenschaftlichen Kundgebungen Braccios wie der seines Vet-ters Carlo di Ugolino Martelli gegen den „Tyrannen“ Lorenzo de’Medici, als dieser dessen neu erworbenen Wohnpalast beschlagnahmthatte,118 sucht man vergebens. Doch muß der Grund für Braccio Mar-tellis später manifeste Gegnerschaft zu den Medici in seiner als unge-recht empfundenen Behandlung gesucht werden. Selbst seine kom-munale Ehrung als Gonfaloniere di Giustizia im Jahr 1489 und seineErnennung zum „camerarius“ des „Monte“ im gleichen Jahr konn-ten hieran nichts mehr ändern. Nur fünf Jahre später wurde er näm-lich, nach dem Fall der Medici, zu einem der wichtigsten Vertreterdes neuen republikanischen Regimes. Diese dramatische politische Ent-zweiung setzte sich auch unter seinen Söhnen fort, von denen einer,Carlo, Parteigänger der Republikaner wurde, während der letztgebo-rene, Domenico (1486–1548) später zu den Anhängern der Medicigehörte.119

Bereits seit 1477 traf man Braccio auf vielfältigen Ämtern im Flo-rentiner Contado, und in den folgenden Jahren weilte er immer häufi-ger außerhalb der Stadt. Waren diese Missionen bis 1480 meist mili-tärischer Natur, so gehörten seine Kontakte zu verschiedenen mit-telitalienischen Condottieri auch in den folgenden Jahren zu seinemgewöhnlichen Umgang.120 Nicht immer konnte ihn Arrigho di Fede-righo wohl auf diesen Missionen begleiteten, dessen Dienst für diein Florenz zurückgebliebene Familie Braccios kaum weniger notwen-dig war. Das—noch von seinem Großvater herrührende—militärische

117 ASF, NA 17903, fol. 13v.118 Francis William Kent: Palaces, Politics and Society in Fifteenth-Century Florence,

in: I Tatti Studies 2, 1987, S. 41–70, S. 69.119 Civai (wie Anm. VII, 25), S. 38.120 Im Jahr 1482 war Braccio Martelli florentinischer Botschafter in Urbino bei

Federico da Montefeltro, und im Jahr 1490 agierte er als Rechtsvertreter des Deifebodell’Anguilllara (ASF, NA 21023, fol. 226v.).

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Interesse wurde bei Braccio Martelli wahrscheinlich von dem für dieKartographie begleitet. In Verfolgung ähnlich konkreter Interessenwidmete auch der Florentiner Francesco Berlinghieri in den Jahren1481/2 seine ptolemäische „Geografia“ dem Herzog von Urbino, Fede-rico da Montefeltro.121 Auch dieser Fürst hatte sich übrigens wiederholtdeutscher „Astrologen“ bedient.122

Eine undatierte, dem Humanisten Poliziano zugeschriebene, Anek-dote berichtet von den Bemühungen Braccio Martellis, selbst dieSchriften des Ptolemäus zu verstehen, doch der erste dokumentarischeBeleg für sein geographisches Interesse stammt erst aus dem Mai 1481,als er aus der Bibliothek Lorenzo de’ Medicis eine „kleine“ Ptolemäus-Handschrift aus dem Besitz von dessen Mutter und von der Handeines „Niccolò Tedesco“ auslieh, die er zu einem nicht genannten Zeit-punkt zurückerstattete.123 Ohne Zweifel muß diese Leihgabe bereits inZusammenhang mit der kartographischen Aktivität Martellus’ gese-hen werden, als deren frühestes Datum bisher das Jahr 1480 genanntwurde.124 Der florentinische Gelehrte Roberto Ridolfi identifizierte diegenannte Medici-Handschrift mit dem heutigen „Pluteo XXX. 4“ derBiblioteca Laurenziana, einer fast getreuen Kopie des WolfeggschenManuskriptes (der „dritten“ Redaktion des Donnus Nicolaus), worinihm manche Forscher folgten.125 Die Handschriftenforscherin Albinia

121 Helas (wie Anm VII, 106); zu den geographischen Erfordernissen bei den Condot-tieri vgl. Nadia Covini: ‚Studiando el mappamondo‘. Trasferimenti di genti d’arme tralogiche statali e relazioni con le realtà locali, in: Viaggiare (wie Anm. I, 3), S. 227–266,besonders S. 250ff.

122 Patrizia Castelli: Matematici e astrologi tedeschi alla ‚corte‘ dei Montefeltro, in:Die Kunst und das Studium der Natur vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, hrsg. v.Wolfram Prinz, Andreas Beyer, Weinheim 1987, S. 237–251.

123 Helas (wie Anm. VII, 106), S. 270; Protocolli (wie Anm. II, 152), S. 226: „A BraccioMartelli, si prestò a dì 11 di maggio, Ptolomeo, de’ libri di madonna Lucrezia; el piccolodi mano Niccolò Tedescho. Renduto.“.

124 In einer seiner beiden Ptolemäushandschriften (Vat. lat. 7289) erwähnte Martellusdie 1480 erfolgte Einnahme Otrantos durch die Türken als aktuell (Roberto Almagià: Imappamondi di Enrico Martello e alcuni concetti geografici di Cristoforo Colombo, in:La Bibliofilia 42, 1940, S. 288–311, S. 291); Leonardo Rombai: Tolomeo e Toscanelli, fraMedioevo ed età moderna: Cosmografia e cartografia nella Firenze del XV secolo, in:Il mondo di Vespucci e Verrazzano: geografia e viaggi. Dalla Terrasanta all’America, acura di Leonardo Rombai, Firenze 1993, S. 29–69, S. 46, nennt allerdings, ohne weitereBegründung, das Jahr 1470 als den Beginn der Aktivität Martellus’.

125 Berta Maracchi Biagiarelli: Niccolò Tedesco e le carte della Geografia di Fran-cesco Berlinghieri autore-editore, in: Studi offerti a Roberto Ridolfi, direttore de ‚LaBibliofilia‘, hrsg. v. Berta Maracchi Biagiarelli, Dennis E. Rhodes, Firenze 1973 (Biblio-teca di bibliografia italiana, 71), S. 377–397, S. 380 (der Aufsatz krankt allerdings ander ständigen Verwechslung des Druckers Niccolò di Lorenzo della Magna mit Don-

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de la Mare wies dem Kopisten dieses Manuskriptes noch vier anderehumanistische Werke zu, darunter eine aus dem Jahr 1481 stammendeBerliner Handschrift, die also schon aus rein biographischen Grün-den nicht von Donnus Nicolaus selbst stammen kann.126 Hieraus folgt,daß—wie stets—Kartenzeichner und Textkopisten in diesen Manu-skripten unterschieden werden müssen. Darüber hinaus wurde daraufhingewiesen, daß sowohl im „Pluteo XXX. 4“ wie auch einer vatikani-schen Ptolemäus-Handschrift (Vat. lat. 3811) von Donnus Nicolaus von-einander verschiedene Hände die Ortsbezeichnungen in den Kartenvornahmen und besonders die „tabulae modernae“ später von einemanderen Schreiber beschriftet worden, was nur auf die serielle Herstel-lung dieser Manuskripte hindeuten kann.127 Selbst wenn hier keine Ant-wort auf die Frage nach den jeweiligen Schreibern dieser Handschrif-ten gegeben werden kann, so muß doch darauf bestanden werden, daßdie erhaltenen kartographischen Werke des Martellus von denen des(Donnus) „Niccolò Tedesco“ meist abhängen.

Der einstige Übersetzer, dem an einem unbekannten Zeitpunkt inden 1480er Jahren der Beiname „Martello“ / „Martellus“ beigelegtwurde, womit seine florentinische Familienanbindung ausgedrückt wer-den sollte, entwickelte nun ganz offensichtlich eine geradezu serielleHandschriftenproduktion, haben sich doch von ihm mindestens fünfuntereinander ähnelnde Manuskripte eines anderen geographischenTextes, des „Liber insularum Archipelagi“ des Cristofero Buondelmontierhalten.128 Der ursprüngliche Verfasser dieser Schrift war im Jahr 1414aus Florenz nach Griechenland aufgebrochen, dessen Orte er von Rho-dos aus in den folgenden Jahren wiederholt mit dem Ziel bereiste, klas-sische Manuskripte zu erwerben. Sein Text liegt in drei oder vier ver-schiedenen Redaktionen aus den Jahren vor 1420 bis ungefähr 1430 vor,in denen nicht weniger als neunundachtzig griechische Orte und Inseln

nus Nicolaus); vgl. auch Firenze e la scoperta dell’America. Umanesimo e geografianel ’400 Fiorentino, hrsg. v. Sebastiano Gentile (catalogo Mostra Biblioteca MediceaLaurenziana), Firenze 1992, S. 215–217, n. 104 (unentschieden).

126 De la Mare, New Research (wie Anm. VI, 148), S. 541, n. 73 („The scribe of BerlinPhill. 1783“).

127 Firenze e la scoperta (wie Anm. VII, 125), S. 212–214 (n. 103).128 Vgl. Franz Wawrik: „Martellus Germanus“, in: Lexikon zur Geschichte der Kar-

tographie von den Anfängen bis zum ersten Weltkrieg, hrsg. v. Ingrid Kretschmer,Johannes Dörflinger, Franz Wawrik, Wien 1986, Bd. 1, S. 467 f. (mit der Lit.); von allenForschern wurde bisher eine fünfte Handschrift des „Insularium“ in der Bibliothekder „University of Minnesota“ in Minneapolis übersehen, die im „Iter Italicum“ PaulOskar Kristellers erwähnt wird.

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in detaillierten Karten beschrieben werden.129 In zwei der von Arrighoverfaßten Kopien dieser Manuskripte finden sich auch „Germania“-Karten.

Der im Verlauf der vorliegenden Arbeit gewonnene Vorteil, dessenHandschrift eindeutig identifizieren zu können (nämlich anhand desVergleiches mit dem Hamburger Manuskript der „Tugendblumen“),schließt die Möglichkeit aus, daß auch der Text des in mehreren Jahrenvor 1490 entstandenen, sogenannten „Isolario Buondelmonti-Martello“in der florentinischen Biblioteca Laurenziana (XXIX 25) von seinerHand stammt. Auch in diesem Fall war der Kopist also ein andererals der Kartenzeichner.130 Trotzdem liefert diese Handschrift die Mög-lichkeit, die Arbeitsweise des Kartographen genau zu verfolgen. Zuden schon bei Buondelmonti vorhandenen Karten kopierte nun Mar-tellus aus verschiedenen anderen Werken—vor allem dem Ptolemäusdes Donnus Nicolaus—Karten bisher übergangener „Inseln“ (Zypern,Sardinien, Sizilien, Korsika, Mallorca und Minorca, Ibiza, das HeiligeLand (!), Irland, England und andere). Weitere, im Inhaltsverzeichnisdieses Werkes aufgeführte Karten fehlen in diesem „Insularium“ (dar-unter die „Germania“), tauchen aber beispielsweise in dem Leidenerund dem Chantilly-Kodex desselben Textes des Martellus auf.131 Dane-ben findet sich aber in der Florentiner Handschrift eine außerordent-lich wichtige Weltkarte, die noch weit genauer als die in seiner früherenPtolemäushandschrift (Vat. lat. 7289) ist,132 und die augenscheinlich vonMartellus selbst verschiedentlich verbessert wurde. Darin wurde Afrikaam Kap der Guten Hoffnung bereits als umschiffbar dargestellt unddie Konversion des senegalesischen Königs aus dem Jahr 1489 festge-halten.133 Die vielleicht kompletteste Weltkarte des Martellus findet sichjedoch in einem heute in der British Library in London aufbewahrten„Insularium“-Kodex aus denselben Jahren (Add. 15760).134

Neben den dreidimensionalen Globen, den Handschriften mit Parti-kularkarten waren diese Weltkarten („mappamondi“) die verbreitesteForm der kartographischen Weltdarstellung der Renaissance. Auch

129 Anna-Dorothee von den Brincken: ‚Fines Terrae‘. Die Enden der Erde und dervierte Kontinent auf mittelalterlichen Weltkarten, Hannover 1992 (MGH Schriften, 36),S. 143–145; Firenze e la scoperta (wie Anm. VII, 125), S. 108–110 (n. 56).

130 Ebd., S. 237–240 (n. 113), mit den Illustrationen (tavole XLIII–XLVI).131 Almagià, I mappamondi (wie Anm. VII, 123), S. 292, 295.132 Illustration ebd., S. 297, vgl. S. 302.133 Firenze e la scoperta (wie Anm. VII, 125), tavola XLV.134 Vgl. nur Alla scoperta del mondo (wie Anm. VII, 83), S. 78.

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eine um 1489 datierte, großformatige (180x120 cm) Weltkarte in „Herz-form“ (ähnlich der nicht minder illustren, aus Wolfegg kürzlich in dieUSA verkauften Waldseemüller-Erdkarte) stammt von „Henricus Mar-tellus Germanus“ und wird seit 1962 in der Universitätsbibliothek derYale University aufbewahrt.135 Obgleich sich diese Karte, die wohl auszusammengesetzten Teildrucken besteht, die dann illuminiert und illus-triert wurden, offensichtlich auf Martellus’ Werke bezieht, wurde kaumüberzeugend versucht, ihr eine andere Autorschaft und einen anderenUrsprungsort als Florenz zuzuweisen. Für die geographischen Berech-nungen des Christoph Columbus ist sie deshalb von großen dokumen-tarischen Wert, weil in ihr die Insel „Cipangu“ (Japan) an ungefährderselben Stelle lokalisiert wird, wo Columbus glaubte, den Ort in derInsel Cuba im Oktober 1493 wiederzuerkennen.136 Martellus’ Weltkar-ten wurden um 1490 auch in kleineren, von dem florentinischen Künst-ler Francesco Rosselli gestochenen, Druckexemplaren vertrieben.137

Die bekannteste Handschrift des Martellus ist wohl der große floren-tinische Ptolemäus (ca. 57x46 cm), der in den Jahren zwischen 1489und 1494 dem Kriegskapitän Camillo Maria Vitelli gewidmet wurdeund der heute in der Biblioteca Nazionale in Florenz (Mgl. XIII, 16)aufbewahrt wird.138 Im diesem namentlich firmierten Atlas („Henri-cus Martellus Germanus fecit has tabulas“) entspricht die für die Ein-tragung der Ortsbezeichnungen verantwortliche Hand klar derjenigen„Arigos“ in den Hamburger „Tugendblumen“. In diesem Kodex fin-det man auch die berühmte Deutschlandkarte, die zuletzt unabhän-gig voneinander von Werner Kreuer und in Florenz von dem Ver-leger Vallecchi in zwei Faksimiles vorgelegt wurde.139 Verschiedentlich

135 Alexander O. Vietor: A Pre-Columbian map of the world, circa 1489, in: ImagoMundi 17, 1963, S. 95–96.

136 Ilaria Luzzana Caraci: Il planisfero di Enrico Martello della Yale UniversityLibrary e i fratelli Colombo, in: Rivista Geografica Italiana 85, 1978, S. 132–143.

137 Firenze e la scoperta (wie Anm. VII, 125), S. 243–247 (n. 115).138 Vgl. Lorenz Böninger: Zur Ptolemäus-Renaissance bei Henricus Martellus, in:

Werner Kreuer: Monumenta Cartographica: Tabulae modernae. KartographischeDenkmäler, ein Triumph über die Zeit. Essener Bearbeitung von sechs Tafeln der his-torischen Kartographie mit sechs Vollfaksimilierungen aus: Biblioteca Nazionale Cen-trale Florenz (Tafeln 1, 2, 3, 4, 5), Bayerische Staatsbibliothek, München (Tafel 6), Kleve(o.J., aber 2003), S. 11–15. Diese Publikation wurde nicht zur Kenntnis genommen inder hierauf folgenden: Ptolemei Cosmographia, Firenze 2004, bes. S. 23–52, AngeloCattaneo: La Ptolemei Cosmographia, S. 43: „Di Enrico Martello non si ha alcunanotizia biografica“.

139 Werner Kreuer: Monumenta Cartographica 1450–1525. Kartographische Denk-mäler, ein Triumph über die Zeit. Essener Bearbeitung von sechs Tafeln aus der Früh-

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wurde bereits dargelegt, daß die Entstehung dieser Karte auf die Jahrezwischen 1487 und 1492 zu datieren ist, und daß sich ihr NürnbergerAutor nicht nur auf verschiedene aktuelle, sogar literarische Reisebe-richte, sondern u.a. auch auf eine ihm um 1485 wohl aus Deutschlandzugekommene, auf der älteren Cusanus-Karte beruhende, Vorlage stüt-zen konnte.140

Die kartographische Arbeitsweise des „Arigo“, Arrigho di Federighooder Henricus Martellus als eines stetigen „work in progress“ ist nichtnur an seinen ständig aktualisierten Westafrikakarten, sondern auchan der von Mitteleuropa zu beobachten. Sein literarisches und kar-tographisches Werk verdankte der zentralen Position im patrizischenAmbiente Florenz’ außerordentlich viel. Es ist jedoch zu bezweifeln,ob der Nürnberger ohne seine Stellung bei den Martelli und ohne dasVorbild des Donnus Nicolaus Germanus sein kartographisches Opushätte hinterlassen können. Trotzdem scheint es aufgrund jüngerer For-schungen erwiesen, daß er als Autor nicht nur mehr oder minder „ste-reotyp“ auf die jeweiligen Erfordernisse des Handschriftenmarktes rea-gierte, sondern daneben auch ein genuin humanistisches Studieninter-esse an seinen Werken hegte.

Die eigene Herkunft des Martellus läßt sich an der Sorgfalt erken-nen, mit der er in der Nähe „normbergs“ selbst kleinere Orte wie„slüsselfeld“ einzeichnete. Diese Herkunft erklärt schließlich die vielfäl-tigen Verbindungen, die sein Werk mit dem ersten überhaupt erhal-tenen Erdglobus verbindet, dem Nürnberger Behaimglobus.141 Voneiner abschließenden Bewertung des kartographischen und literari-schen Werkes Martellus’ ist die deutsche und internationale Forschungzwar noch weit entfernt, auch wenn gerade seine Decameronüber-setzung jüngst eine positive Aufwertung erfuhr. Der kontinuierlichenVermittlertätigkeit des Martellus zwischen dem italienischen und demdeutschen Kulturkreis kann man jedoch heute den allerhöchsten Re-spekt nicht mehr verwehren.

zeit der Kartographie mit sechs Vollfaksimilierungen aus Biblioteca Nazionale (Tafel 1)(…), Essen 1996, S. 13–22.

140 Corpus (wie Anm. VII, 1), S. 83 f.141 Vgl. nur Ulrich Knefelkamp: Der Behaim-Globus und die Kartographie seiner

Zeit, in: Focus Behaim Globus. Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg 2. Dezem-ber 1992 bis 28. Februar 1993, 2 B.de, Nürnberg 1992, B.d 1, S. 217–222.

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NACHWORT

„Das gedechtenis der gerechten, das blibet ewick, aber das leben derbosen das verblicket als ein funcke yn den luoften“. Mit diesen grim-migen Worten beschreibt das zwölfte Kapitel der Regel der florentini-schen Liebfrauengesellschaft die Wahl zwischen dem ewigen „Gedächt-nis“ auf der einen Seite und der außerhalb der Fraternität gewähltenLebensform der Ungläubigen auf der anderen. Ein so gelebtes Lebenkonnte nur, auch weil keine Bruderschaftsmatrikel den Namen desBetreffenden überlieferte, wie ein Feuerfunke oder Komet in der Nachtverglühen. Der kollektiven „Urangst“ von dem Vergessenwerden wurdedas christliche Konzept der „memoria“ gegenübergestellt, das das welt-liche Angedenken mit der himmlischen Heilserwartung verband.

Für die allergrößte Mehrzahl der deutschen Toskanaimmigranten imspäten Mittelalter ähnelte die Wirklichkeit diesem Bild. Fern von Heimund Herd, gelang es ihnen nicht, sich dauerhaft niederzulassen. Ver-schiedene Gelegenheitsarbeiten konnten ihnen keinen annehmbarenLebensstandard garantieren, und vor einer kaum finanzierbaren Rück-reise ereilte sie irgendwann, möglicherweise durch Hunger oder Krank-heit bedingt, der Tod.1 Den hunderten von nicht weiter identifizierba-ren, beinahe anonymen Deutschen in den florentinischen Totenlistenmag nur zu oft genau ein solches Schicksal beschieden gewesen sein.Stand ihnen nicht ihre Familie oder eine berufliche, landsmannschaft-liche oder religiöse Bruderschaft in den letzten Stunden bei, drohte ihrLeben „wie ein Funke in den Lüften“ zu zerstieben.2

Die „Anonymisierung“ solcher Immigranten ging oft Hand in Handmit der leider nur selten aus den Quellen nachweisbaren Zufälligkeit

1 Über den Zusammenhang zwischen Ernährung und Krankheit vgl. vor allem dieverschiedenen Aufsätze in Mazzi, Vita materiale (wie Anm. V, 19), S. 87–115, 117–127,159–180; zur erhöhten Sterblichkeitsrate bei den deutschen Einwanderern auch Luzzi(wie Anm. Einl., 40), S. 64.

2 Nur nebenbei sei hier erwähnt, daß ausgerechnet der Ikarusmythos in der FrühenNeuzeit für europäische Handwerkerautobiographien populär wurde (James Amelang:The Flight of Icarus. Artisan Autobiography in Early Modern Europe, Stanford (Cal.)1998, S. 164–168); vgl. auch Helas (wie Anm. VII, 106), S. 276, 297ff.

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350 nachwort

und Kontingenz ihres florentinischen Aufenthaltes. Anhand der Gegen-überstellung der beiden Lebenläufe der Schreiber Joachim Riß undJohannes Krach wurde versucht zu zeigen, wie sich je nach Qualifi-kation und Fähigkeiten auch die Itinerare deutscher Handwerker aufitalienischem Boden ganz unterschiedlich gestalten konnten. Besondershäufig lassen sich die der Methode des „trial and error“ folgendenWanderwege in den—in dieser Arbeit weitgehend ausgeklammerten—florentinischen Kriminalakten nachweisen. Besonders in dieser Quellebegegnet man auch den aus dem Norden gekommenen „Vagabunden“,jenen arbeitsscheuenden „homines male conditionis“, die noch im fünf-zehnten Jahrhundert zumeist einfach ausgewiesen wurden, wenn siesich etwas zuschulden kommen ließen.3

Ein zentrales Problem zur deutschen Auswanderung harrt jedochnoch immer einer abschließenden Lösung: wenn schon über die genaueHerkunft der Deutschen in den florentinischen Quellen selten etwasherauszubekommen ist, woher stammten zumindest jene, deren Hei-mat beispielsweise durch die Bruderschaftsmatrikeln gesichert ist? Zu-nächst muß die Annahme bekräftigt werden, die schon für die deut-schen Soldritter des vierzehnten Jahrhunderts von eher „italienna-hen“ Regionen (Schwaben-Elsaß, Niederrhein) und eher „italienfer-nen“ Regionen Deutschlands ausgeht.4 Zu ersteren gehörte im Quat-trocento auch der gesamte süddeutsche Raum, wie dies schon anhandder zivilen Einwanderung nach Trient nachgewiesen worden war.5

Als einen der Gründe für diese Kontinuität der Immigration ausbekannt „italiennahen“ Territorien könnte man außer der geographi-schen Nähe ein in die weitere Bevölkerung herabgesunkenes Traditi-onswissen der „italienischen Erfahrung“ vermuten. Etwas anders steht

3 In der Toskana wurden zwar bereits im 15. Jht. vereinzelt verurteilte Verbrecherzwangsweise als Ruderer auf die Galeeren geschickt (ASF, Provvisioni Registri 155,fols. 42r.–43v.), doch erst im 16. Jht. auch vermehrt Vagabunden (Il libro dei vagabondi(wie Anm. Einl., 20), S. 449, 553 f.). Ähnlich lobte z.B. Leon Battista Alberti: „Es gabin Italien Fürsten, welche in ihren Städten verboten, jene an Kleidung und Gliedernzerlumpte Sorte von Leuten auf ihr Betteln hin umsonst aufzunehmen, welche manLandstreicher nennt. Wo sie nämlich hinkamen, wurde ihnen sofort zu wissen gemacht,sie sollten sich ja nicht länger als drei Tage in der Stadt untätig sehen lassen; keiner seiso unvermögend, daß er nicht irgendwie sich für die menschliche Gesellschaft nützlicherweisen könnte, so daß gar die Blinden wenigstens zur Unterstützung der Seilerverwendbar sind.“ (Leon Battista Alberti: Zehn Bücher über die Baukunst, übersetztund hrsg. v. Max Theuer, Darmstadt 1975 (Nachdruck der Ausg. Wien, Leipzig 1912),S. 241 f.).

4 Selzer, Deutsche Söldner (wie Anm. Einl., 10), S. 220, 340 f.5 Luzzi (wie Anm. Einl., 40), S. 51ff.

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nachwort 351

es jedoch um all die Handwerker, beispielsweise die Schustergesellen,die aus den östlichen Randgebieten des spätmittelalterlichen Reiches,aus Preußen, Schlesien, Böhmen, der Zips oder Siebenbürgen kamen:da hier solche Traditionen kaum bestanden, muß man in diesen Fäl-len von weit mehr individuell motivierten Entscheidungen ausgehen.Es wäre durchaus denkbar, daß hier das Wissen um die Generationenzuvor erfolgte Ansiedelung nun frische Energien zur erneuten Wande-rung freigesetzt hatte.6

Der Majorität nur kurz bleibender, „wandernder“ Handwerksge-sellen stand stets eine Minderheit deutscher Einwanderer gegenüber,deren Integration zeitweise oder sogar auf Dauer gelang. NationaleSolidaritäten, bruderschaftliche Organisationen, individuelle beruflicheQualifikationen, persönliche Vorzüge: vielerlei Art konnten die Gründefür solch einen gesellschaftlichen Erfolg sein. Nicht zu unterschätzenwaren in diesen Fällen die Vermittlertätigkeit und ökonomische Unter-stützung florentinischer Bürger, ob diese nun aus den Geschlechternder Capponi (s.o., S. 308, 342), Cerretani,7 Della Stufa (s.o., S. 195,217), Manetti (s.o., S. 289), Martelli (s.o., S. 263, Kap. VII), Neroni(s.o., S. 195), Niccolini,8 Pitti (s.o., S. 185), Sernigi (s.o., S. 289), Sas-solini,9 Serragli,10 Soderini (s.o., S. 189) oder Vespucci (s.o., S. 290)stammten. Auffälligerweise gerieten manche Mitglieder dieser Fami-lien in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts in politischeOpposition zu den Medici. Ganz offensichtlich trennt somit die Regie-rungszeit Lorenzo de’ Medicis eine frühere, noch weitgehend „deut-

6 Zu den mittelalterlichen Ostwanderungen vgl. die verschiedenen Beiträge in:Deutsche im Auslande (wie Anm. Einl., 12); bekanntlich hattten gerade die deutschenSchusterkorporationen in den ethnisch gemischten Zonen im 14. Jht. damit begonnen,die Slaven auszuschließen; daß dies von den Gesellenwanderungen ausgelöst wurde, istwahrscheinlich (Schich, Zum Ausschluß der Wenden (wie Anm. Einl., 19), S. 132).

7 Niccolò di Matteo Cerretani war 1454 als Zeuge eines Maastrichter Krämers(ASF, NA 14196, fol. 52r./v.) und 1455 eines Hauskaufes durch Kölner (NA 8522, addiem 16 maii) anwesend, und fungierte 1469 als Schiedsrichter für die Frau einesdeutschen Leinenwebers (NA 14199, fols. 148v., 156r.–157r.).

8 Im Wohnhaus des Rechtsdoktors Ottone Niccolini wurde 1465 eine „pax“ süd-deutscher Wollweber geschlossen (ASF, NA 234, fol. 76r.); derselbe übernahm 1475auch die Bestimmung der Höhe einer Mitgift für einen deutschen Weber (NA 391,fols. 224v.–225r.).

9 Rinieri di Giovanni Sassolini sprach 1462 den Schiedspruch zwischen zwei nie-derdeutschen Leinenwebern (ASF, NA 13952, fols. 16v.–17r.).

10 Piero di Boniauto Serragli versprach 1482 die Bezahlung der Mitgift der „dominaMargherita Iohannis de Augusta“, als diese einen Salzburger heiratete (ASF. NA 236,fol. 400r.).

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352 nachwort

schenfreundliche“ Epoche von einer anderen, durch die wirtschaftlicheKrise gekennzeichneten Situation, in der man den fremden Einwan-derern nur noch Nischenpositionen, besonders in den „qualifiziertenWanderberufen“, zugestand.

Was ist schließlich von den beiden sich scheinbar widersprechendenSentenzen zu halten, die deutschen Einwanderer hätten zwar einer-seits angestrebt, selbst wie die Italiener zu werden,11 andererseits hättenihnen aber hierfür die kulturellen Grundlagen gefehlt?12 Vor Verallge-meinerungen muß erneut gewarnt werden. Das Phänomen der Nach-ahmung der italienischen Mode durch deutsche Heimkehrer bleibthierbei als rein äußerlich unberücksichtigt,13 sind doch auch umgekehrtvergleichbare Einzelfälle von Florentinern bekannt, die sich zuhausemit ihren Deutschkenntnissen brüsteten.14 Das gerade in der zeitgenös-sischen angelsächsischen Historiographie betonte Thema der bewußtenAnnahme neuer Identitätsmerkmale („self-fashioning“) muß jedoch fürdie deutschen Immigranten in Italien schon aus Gründen der hierzufehlenden Quellen ausgeklammert bleiben. Eine auffallende Tatsachebleibt immerhin, daß den deutschen Reisenden des sechzehnten Jahr-hunderts die südlich der Alpen lebenden Landsleute häufig als gänz-lich „italianisiert“ auffielen, ja manchmal gar als „widernatürlich“ und„unmoralisch“.15

Mochte sich die Mehrzahl der wandernden Gesellen in Italiendurchaus einer—wie auch immer engen—Gemeinschaft und kollekti-ven „memoria“ verpflichtet sehen, so waren gerade in den wenigen

11 „Das höchste Lob, daß ein einzelner Deutscher von einem Italiener erhaltenkonnte, war das, er habe den Deutschen in sich überwunden und sei fast ein Italienergeworden.“ (Amelung (wie Anm. Einl., 25), S. 24).

12 Ebd., S. 54.13 Vgl. Esch, Mit Schweizer Söldnern (wie Anm. Einl., 5), S. 298; Helmut Hunds-

bichler: Vil handt erkundt verr froembde lant. Annäherungsversuche an den mentalenKontext spätmittelalterlichen Reisens, in: Das Mittelalter 3, 1998, Heft 2 (Fernreisen imMittelalter, hrsg. v. Folker Reichert), S. 19–32, S. 24 (zu Matthäus Schwarz).

14 Vgl. Weissen, ‚Ci scrive‘ (wie Anm. III, 13), S. 115, zur Novelle Francesco Sacchet-tis über Ugolotto degli Agli.

15 Velten (wie Anm. Einl., 8), S. 261 f.; vgl. schon das Urteil des Basler Rechtsgelehr-ten Peter von Andlau (ca. 1420–1480): „Nam si plante ad aliam transferantur regionemillius naturam convertuntur, ita et de hominibus videmus, quod nonnunquam Alla-manni translati in Ytalyam italicantur, et mores vitamque eorum vel in bonum vel inmalum imitantur.“ (Peter von Andlau: Kaiser und Reich. Libellus de Cesarea Monar-chia. Lat. und dt., hrsg. v. Rainer A. Müller, Frankfurt, Leipzig 1998 (Bibliothek desdeutschen Staatsdenkens, 8), dazu auch die Rezension von Jürgen Miethke, in: Deut-sches Archiv 56, 2000, S. 242 f.).

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Fällen gelungener beruflicher Karrieren oder Integration auch andereMöglichkeiten des Umganges mit der eigenen „Identität“ möglich. VonV.S. Naipaul stammen die Sätze „Menschen brauchen die Geschichte;sie hilft ihnen, eine Vorstellung davon zu bekommen, wer sie sind.Doch wie etwas Heiliges kann Geschichte im Herzen ruhen; es reicht,daß irgend etwas da ist.“16 In dem gerade von Naipaul häufig ange-sprochenen Themenkomplex der transkontinentalen Migrationen, derInterkulturalität und der individuellen Fremdheit beschreibt dies auchein konkretes Dilemma der Geschichtsschreibung: was wäre, wenn inder Emigration die eigene Historie für die Subjekte ihr Interesse verlor,wie, wenn den Betroffenen das diffuse Bewußtsein, daß es da einmal„etwas“ gab, völlig ausreichte? Der im Herzen wohnenden Geschichteist ja bekanntlich eigen, daß sie—wie es schon die Etymologie („recor-dari“/„cor“) nahelegt—erinnert, aber nicht aufgeschrieben wird (vgl.Lukas 2, 51).17 Es ist durchaus denkbar, daß dem Immigranten im Ver-laufe wachsender individueller Integration auch die private Geschichtezum Ballast werden konnte. In solche Fällen müßte man wohl—imradikalen Gegensatz zur „memoria“—von „sozialem“ oder „funktiona-lem Vergessen“ sprechen.18 Eine angemessene Analyse dieses Vorgangsmüßte zwar von Fall zu Fall verschieden ausfallen, doch läßt er sichgerade für das quellenarme Spätmittelalter zumeist nur vermuten.19

Berufliche und gesellschaftliche Karrieren mit einer weitestgehen-den Akkulturation waren besonders bei den Stadt- und Bürgerknechtenmöglich. Die Tatsache, daß viele von diesen über die Jahre ihres Identi-

16 V.S. Naipaul: Das Rätsel der Ankunft. Roman in fünf Kapiteln. Aus dem Engl. v.Karin Graf, Köln 1993, S. 446.

17 Vgl. auch Michael Sonntag: „Das Verborgene des Herzens“. Zur Geschichte derIndividualität, Reinbek bei Hamburg 1999, S. 21 f. (zu Christian Thomasius).

18 Gadi Algazi: ‚Sich selbst vergessen‘ im späten Mittelalter: Denkfiguren und sozialeKonfigurationen, in: Memoria als Kultur, hrsg. v. Otto Gerhard Oexle, Göttingen 1995(Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 121), S. 387–427; ElenaEsposito: Soziales Vergessen. Formen und Medien des Gedächtnisses der Gesellschaft,mit einem Nachwort v. Jan Assmann, Frankfurt/M. 2002; Harald Weinrich: Lethe.Kunst und Kritik des Vergessens, München 32000; zum ganzen Zusammenhang auchPatrick Geary: The Historical Material of Memory, in: Art, Memory, and Family inRenaissance Florence, hrsg. v. Giovanni Ciappelli, Patricia Lee Rubin, Cambridge,2000, S. 17–25.

19 Vgl. Jürgen Straub: Geschichten erzählen, Geschichte bilden. Grundzüge einernarrativen Psychologie historischer Sinnbildung, in: Erzählung, Identität und histori-sches Bewußtsein. Die psychologische Konstruktion von Zeit und Geschichte. Erin-nerung, Geschichte, Identität 1, hrsg. v. Jürgen Straub, Frankfurt/M. 1998, S. 81–169(sowie die Beiträge in den weiteren drei Bänden Erinnerung, Geschichte, Identität,Frankfurt/M. 1998).

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354 nachwort

tätsmerkmals „deutsch“ verlustig ging, entsprach dem realen Umstandihrer Integration und muß als deren Gradmesser gelten. Dies läßt sichzwar für alle anderen ausländischen Immigranten, denen über dieJahre ihre Herkunftsangabe abhanden kam, verallgemeinern. Die ineinem Generationenmodell festzustellende allgemeine Regel, daß diezunehmende Integration der Einwanderer einher ging mit der Ent-solidarisierung mit ihren ehemaligen Landsleuten, muß jedoch stetsim Zusammenhang mit dem spezifischen Berufsmilieu des Betreffen-den gesehen werden. Die dabei jeweils anzuwendenden Akkulturations-oder Assimilationsparameter dürfen sich nicht mechanisch gleichen.

Im letzten Kapitel dieser Arbeit wurde der Fall eines Übersetzersund Kartographen behandelt, der in doppelter Hinsicht dem kultu-rellen Austausch zwischen Florenz und seiner süddeutschen Heimatdiente. Deutlicher als in diesen beiden Bereichen—dem der Spra-che und dem der geographischen Erweiterung des Weltbildes—läßtsich literarischer und wissenschaftlicher Austausch im Spätmittelaltertatsächlich schwer fassen.20 Jüngst wurde in der spätmittelalterlichenLiteratur Italiens—besonders den Erzählungen des „Decamerons“—sogar ein konstitutierender Beitrag zu einer gemeinsamen europäischen„Identität“ gefunden.21 Der kulturellen Öffnung dienten aber über-haupt alle Kontakte, die die Deutschen in Florenz—beruflich oderdurch Heirat—knüpfen konnten. Und hierin liegt vielleicht der eigent-liche Wert dieser Erfahrung.

20 Vgl. Peter Burke: Kultureller Austausch, Frankfurt/M. 2000; auch Johan Hui-zinga: Der Einfluss Deutschlands in der Geschichte der niederländischen Kultur, in:Archiv für Kulturgeschichte 16, 1926, S. 208–221, S. 219: „Einen Kultureinfluß nach-zuweisen, indem man sich begnügt festzustellen, daß dieses oder jenes LiteraturwerkNachahmer oder eine religiöse Bewegung oder wissenschaftliche Schule Anhängergefunden hat, ist leicht genug. Aber damit ist nur die Oberfläche berührt; das Vor-handensein des Einflusses ist nachgewiesen, aber sein Gehalt ist nicht bestimmt. Dazumuß untersucht werden, inwieweit sich der Geist einer Nation durch die Berührung miteiner anderen wesentlich ändern kann und geändert hat. Feste Anhaltspunkte bietet davor allem die Sprache.“

21 L’Italia letteraria e l’Europa, hrsg. v. Nino Borsellino, Bruno Germano, 2 B.de,Roma 2001; La cultura letteraria e l’identità europea, Roma 2002.

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ANHANG

Auf den folgenden Seiten wird das Statut (die „Regil“) der deutschen Schus-terbruderschaft in Florenz kritisch ediert, auf das die Matrikel ihrer Mitgliederaus den Jahren 1448 bis 1482 folgt (Archivio di Stato, Firenze, Capitoli delleCompagnie religiose soppresse 850, 32r.–50r.). Wie an anderer Stelle beschrie-ben, wurde dieser Text vor 1448 in Florenz von einem Unbekannten—wohleinem Kleriker—von dem älteren Statut der deutschen Schusterbruderschaftvon Venedig kopiert (s.o., S. 216–220). Dabei wurden die deutschen Textpassa-gen von dem Kopisten stillschweigend seinem Dialekt angepaßt bzw. moderni-siert, wo ihm bestimmte spätmittelalterliche Ausdrücke nicht mehr zeitgemäßerschienen. Verschiedene Abschreibfehler schlichen sich dabei in den Textein, die in der vorliegenden Edition mit einem [!] gekennzeichnet, doch nichteigens korrigiert wurden.

Überhaupt folgt die Edition weitestgehend dem diplomatischen Befund.Auf das in einer anderen, früheren Ausgabe desselben lateinischen Texteshäufig anzutreffende „sic“ bei unklaren oder fehlerhaften lateinischen—oderauch deutschen—Wortfolgen und Orthographie wurde aus dem selben Grundverzichtet. Die einzigen Eingriffe betreffen die Auflösung der Abkürzungen,die Satzzeichengebung sowie die Groß- und Kleinschreibung, die in wenigenFällen dem modernen Gebrauch angepaßt wurden (z.B. bei Eigennamenund religiösen Begriffen). Das im Deutschen hochgestellte „o“ wurde stetsals solches unter die Buchstaben aufgenommen, auch wenn es in bestimmtenEinzelfällen dem Umlaut „e“ entspräche (z.B. „suonde“ = Sünde).

Die Darstellung des hier edierten Textes zeichnet sich stets durch Doppel-spaltigkeit und Mehrfarbigkeit aus, in der die Überschriften stets in roter Tintegesetzt wurden, was hier nicht wiedergegeben werden konnte. Daneben findensich farbige Initialen auch am jeweiligen Kapitelanfang bzw. zu Kapitallettern,von denen hier aber nur die letzten angezeigt werden.

Der Band, in dem sich der Statutentext heute findet, diente ab 1502 derNachfolgebruderschaft der deutschen Schuster, weshalb sich spätere Zusätzeheute sowohl vor als auch nach unserem Text finden. Der gesamte Codexzählt heute 89 Pergamentseiten von ca. 35, 5x25, 5 cm (in moderner Bleistift-zählung am Innern der Seite), und besitzt noch seinen originalen rotbraunenLedereinband aus dem sechzehnten Jahrhundert, auf dessen Vor- und Rück-seite sich einst zwei ovale Medaillons befanden, deren Spuren an den Löchernfestgestellt werden können.

Der gesamte Inhalt des Bandes stellt sich wie folgt dar:

1r.–2v., Bestimmungen zur „Compagnia de’ calzolai“ aus dem Jahre 15103r.–27r., „Capitoli“ der „Compagnia de’ calzolai“ aus dem Jahre 151427r./v., Zusatz aus dem Jahre 1515 (Approbation)

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356 anhang

28r., Zusatz zu den „Capitoli“ von 151428v.–29r., Zusatz von 1543 mit Namensliste aller Mitglieder29r.–31r., verschiedene Zusätze aus den Jahren 1544, 1575, 156732r.–50r., Statut und Matrikel der Liebfrauengesellschaft (s. Edition)50v.–77r., „Capitoli“ der „Compagnia de’ Calzolai“ aus dem Jahre 161277v.–89r., verschiedene Zusätze aus den Jahren 1612 bis 1778

Innerhalb der verschiedenen Schreiber, die auf den Seiten 32r. bis 50r. das Sta-tut und die Matrikel der Liebfrauengesellschaft festhielten, können verschie-dene Hände unterschieden werden, was auch zur Datierung einzelner Text-passagen herangezogen werden kann:

Hand A kopierte das Statut von 32r. bis 42v.; bereits die Zusätze von demGeneralkapitel der Bruderschaft vom 30. 6. 1448 stammen jedoch von einerzweiten Hand (Hand B), die wahrscheinlich auch für den ersten Teil derMatrikeleinträge (nn. 1–76, 102–125) verantwortlich zeigt. Ein weiterer, nichtausgeführter Zusatz auf 43r. („[E]s ist czu wissen daz meinster und gesellengemacht und geordiniret haben“ …) stammt aus einer noch späteren Zeit(Hand C).

Während die Seite 46r. noch ganz der Hand B zugeschrieben werden kann,teilen sich die jeweils zwei Spalten der Seiten 46v. und 47r. relativ gleichmä-ßig auf zwei Hände (Hand B und Hand D), woraus man schließen könnte,daß die ursprüngliche „ganze“ Bruderschaft sicher noch n. 76 umfaßte, aberdarüber hinaus wohl auch noch nn. 102–125, weshalb entsprechend nn. 77–101und 126–201 chronologisch einer zweiten Phase der Bruderschaft entsprachen.Mit n. 202 setzt eine weitere, sehr viel kleiner schreibende Hand E ein, diewomöglich—nicht immer regelmäßig und zu verschiedenen Zeitpunkten—bisn. 388 reicht. Singulär ist die horizontale Entsprechung auf den beiden Spal-ten von 48r. der z. Tl. italienisch geschriebenen Namen nn. 214, 215, 216 undnn. 263, 264, was nicht nur chronologisch auf den Hauskauf der Bruderschaft1454/9 verweist (s.o., S. 221–222), sondern auch auf eine parallele und gleich-zeitige Führung der beiden Spalten auf dieser Seite.

Ein weitere Hand F reicht schließlich von n. 389 bis n. 460, wobei nn. 384bis n. 441 größtenteils nur Wiederholungen bereits zuvor genannter Namendarstellen. Die mit n. 442 beginnende Hand G (bis n. 490) ist schließlich mitgenau derselben Hand zu identifizieren, die 1471 hinter verschiedene Namenein „ungehorsam pruder“ setzte, um deren Relegation zu begründen (nn. 41,55, 176, 295, 328). Keine einzige dieser Handschriften kann bisher klar einzel-nen Mitgliedern der Bruderschaft zugewiesen werden, von der sich ja kaumweiteres Material erhalten hat. Doch ist es wahrscheinlich, daß die verschie-denen Blöcke jeweils verschiedener Handschriften—mit Ausnahme der HandE—eher einzelnen, chronologisch aufeinander folgenden, „Momentaufnah-men“ der Mitgliederschaft der Bruderschaft entsprechen als einer kontinuier-lich fortgeschriebenen Liste aller neu aufgenommenen Mitglieder.

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anhang 357

Ihesus. 32r.

PROHEMIUM1 in regula fratrum que proprie scola dicitur Beatissime Deigenitricis Virginis Marie necnon2 Sanctissime Katterine virginis et martiris,atque sancte et individue Trinitatis et tocius curie celestis. Sequitur hic infratabula capitulorum fraternitatis sutorum seu chalçolariorum theutonicorumconditam et ordinatam in hac alma et magnifica civitate Florentina, in catt-hedrali ecclesia Sancti Laurentçii dicte civitatis. i.

Eyn anevanck der regil der tuotschen schuoster bruoderschafft unser liebenFrauowen schuole zuo Sant Lorençen in der stat zuo Florentç. i.

Quomodo inprimis fraternitas eorum se incepit. ii.

Wye zuo dem ersten mal die vorgenante bruderschaft sich angehaben hat. ii.

Quod omnia que facta vel facienda sunt de communi consilio omnium fratrumdicte fraternitatis sint facienda. iii.

Das alle dinck die da geschehen sint oder noch geschehen sollent, die sollentmit eynem gemeynen rade aller der vorgenanten bruoderschaft geschehen.iii.

Quod nullus omnino de fratribus predicte fraternitatis presumat contra statutapredicte schole in contrarium sive in detrimentum schole facere quovismodo.iiii.

Das nyemant under den brudern tar3 nicht tuone wyder di schuolen satçuongenach der schuolen zuo wederdris oder zuo schaden. iiii.

Quod inprimis faceant electi quatuor seniores et provisores dicte scole sivefraternitatis Sancte Marie in Florentina civitate in ecclesia supradicta SanctiLaurençii beatissimi martiris. v.

Wie das zuo dem ersten mal derwelet wuorden vier eltesten, dy dy vier herrengeheyßen sint, uober unser lieben frauowen schule, in der vorgenanten statund in vorgeschriben kirchen. v.

Quomodo quatuor seniores sive provisores et alii offiçiales dicte scole seufraternitatis sunt ordinandi, et quibus temporibus ad commune capitulum estveniendum. vi.

1 Das P von Prohemium in künstlerisch verzierter Initiale auf Goldgrund.2 non im Interlinear.3 Folgt gestrichen: ni.

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358 anhang

By dy eltesten und die vier virherren und ander amptluote herwel sollenwerden und yn welcher zit man sol zu cappitel komen. vi.

Quod omnes et singuli fratres dicte fraternitatis tenentur solvere … omnidominica die. vii.

Das eyn yclicher bruder der vorgenanten bruoderschaft geben solle alle suon-taghe unverzogenlich. vii.

Quando illi qui claves habent ad colligendum iura scole ad scolam predictamsive ad locum fraternitatis venire debent. viii.

Den dy dy schluoßel yn haben und yn zuo vordern der schuol recht komensollent in dy schuole. viii.

Quod unusquisque de fratribus predicte fraternitatis admynus semel in annoconfiteri debent et communionem sacram percipere. ix.

Das eyn içlicher bruoder der vorgenanten bruoderschaft zuo dem aller myns-ten eyns sich bichten sol und auoch gottes lichnam andechticlichen anphahensol yerlichen un vergeßenlichen. ix.

Si quis fratrum in infirmitate positus egrotaret aut quomodo infirmi suntprocurandi. x.

Aber yemant under der bruodern kranck lege und wer sych, oder wie manden krancken brudern tuon sol. x.

Quomodo agendum sit cum aliquis moritur qui sit ex congregacione predictenostre fraternitatis. xi. |32v.

Wie man tuon sol wan yemant stirbt,der dayn unser bruoderschaft gehoret. xi.

Quod nomina mortuorum fratrum non debent deleri de libro nostre fraterni-tatis. xii.

Das man die namen der toden bruoder nicht sol abtilgen uß der bruoderschaftbuocche. xii.

Quod unusquisque de fratribus nostris tenetur interesse missis, capitulis velubicumque eis precipitur. xiii.

Das eyn yederman uß unser bruderschaft ist schuoldig ist zuo sin by der messeund by den capitteln und auch wo man in hin gebuott. xiii.

Quod missa generalis defunctorum celebratur statuto tempore omni anno.xiiii.

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anhang 359

Das man eyn gemeyne selmesse zuo gesaçter zit singen sol vor toden bruoderalle iar ierlichen. xiiii.

Quod nullus debet recipi ad fraternitatem nostram nisi prius persolvat thuraconsueta scole nostre. xv.

Das man nymant sol nemen yn unser bruoderschaft er bezal dan vor dasgewuonlich recht unser schule. xv.

Quod nullus frater cum altero ludere debet pro aliqua re nulla de causa. xvi.

Das kein bruoder mit dem andern spilen sol umb keynerlei dinck noch umbkeynerley sacche. xvi.

Quod nullus in loco manifesto vel despecto ludere debet cum aliquo. xvii.

Das nymant an dem offenbaren placçe oder an eyner versprochen stat spilenmit keynem menschen. xvii.

Si quis tenetur penam solvere et non solveret die statuto et ordinato vel eciamiura scole nostre. xviii.

Ab yemant ein buoße schuldig were und sy nicht enguolte an dem tage der dayme gesatçet were. xviii.

Quod nullus provisorum aut alii officiales scole nostre exire de civitate Floren-cia presumant tempore officii eorum. xix.

Das keyner der fierer nach keyn ampt man uß unser schule zihen sol uß dervorgenanten von Florentç als lange aß syn ampt weret. xix.

Quod nullus de fratribus brigas, lytes aut contenciones facere presumat cumaltero in loco ad colligendum iura scole nostre ad hoc deputato. xx.

Das keyn bruoder kriege ader geçencke machen sol mi dem andern an der statda man yn fordern sol unser schuolen recht. xx.

Quod disciplinati sint invicem fratres in locis predictis. xxi.

Das dy bruoder çochtig sollen sin wan sie zuosamen kuomen an die vorgenan-ten stat und ende. xxi.

Si frater cum fratre inter se contenciose egissent vel quovis alio modo inimiciashaberent. xxii.

Ab ein bruoder mit dem andern sich çancketen under yn oder mit keynerleyandern sacchen vientschaft hetten. xxii.

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360 anhang

Si aliquis fratrum viciosus esset et comprehenderetur in furtu. xxiii.

Ob ein bruoder boshaftig were und wuorde begriffen an eyner duberye. xxiii.

Qui provisores electores provisorum nostrorum esse debent et quomodo suntelygendi. xxiiii.

Wer dy fierer derkysen sol oder wie sy der|koren sollen werden. xxiiii.33r.

Quod omnes fratres qui recipiunt a commune solarium tenentur solvere thuraconsueta in simul et semel antequam exeant de civitate Florentia yntegriter.xxv.

Das alle die bruoder dy da von dem commuone solt nemen, dy sollent miteynander bezaln yr gewonlich gelt, daz da zu der schulen gehort, e, daz sie ußFlorençe zihen oder scheiden. xxv.

Quod nullus omnino de fratribus contrarius esse debet seu debeat statutiscommunibus capituli. xxvi. |434r.

Wy die eltesten und dy vier vierherren und ander amptluote zuo derwelensollen werden und welche zit man sol zuo dem capitel komen. vi.

ALLE WERC UNDE ordinuonge dy komen zuo guothe allen den dy da gotforchten, und wo got der meinster ist, vil schyr lernet man das, das man her-lerth çuo machen und çuo stiften das, das unser sele selickeit angebort. Ste unsby der, der da alle heiligen geschaffen hat, und also komen wir rechtteclichenzuo unserm schoppher. Darumb in dysem gegenwertigen cappittel ordinierenwir und machen, das alle bruoder den nesten mantag nach der fronfasten zuodem capitel sollen komen von gebot der vierhern wan und solle syn bereit andy stat, da iß gewonlich ist capitel zuo machen, under einer buoße eines phun-des wachs, des man yn nicht erlassen sol eynen berner. Ab sy des nicht endet-ten, wan sy komen zuo dem capittel, so sollent sy mit zochten und mit erenschaffen yr dinck, also das dy vier vierher ander vierher machen sollen in dergegenwertigkeit aller bruoder, unde sollen getruolichen yr rechenuonghe legenunde tuone, was sy yngenomen, oder uoß geben han. Von den ersten vierher,so sol yr einer blyben, das er dy nuowen vierher underwisse, das sy auochmogen uoßrichten der schuol recht. Wan sy nuo derwelet werden, so sollen synicht uberflußeclich mit keynerley sachen betruoben oder beswern yr bruoder,suonder sy sollen fordern waß zuo fordern ist, und sollen geben waß zuo gebenist, das got gelobet werde yn allen dingen. Nuo dar nach so machen wir undordinieren, das man einen derwele an dy banck, der alle bruoder wol kenne ynzuo nemen der schuol recht, und der selbe bruoder der sol sitzen, von eynerfronfasten zuo der andern, und dem sol man alle mande eynen andern bruo-

4 An dieser Stelle fehlt ein Pergamentblatt mit dem „Prohemium“ und den ersten sechs Kapiteln.

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anhang 361

der zuo hulfe geben, dy solle eynander gehorsam sin, und wan ys noth ist, sosollen sy dy vanen und das cruotçe vor der procession dragen, ader wan nothwere zu einem toden bruoder zuo gen, das sol keyner wederreden, by zweienphuonden wachs, yn dy schule zuo geben und nichç nit zuo derlaßen. Irerechnuonge sollen sy auch tuone vor den vierhern, was sy yn genomen oderuß geben han, das unser schuole keinen schaden neme an keynerlei sachen.

Quod omnes et singuli fratres solvere tenentur iura scole omni dominica die.vii.

PATER NON PORtat peccata filiorum nec filii peccata patris,5 sed unusquis-que de propriis excessibus in die iudicii reddet racionem Deo.6 Et quando peccataorationibus et helemosinis abluuntur,7 nos qui celestem patriam affectamus illisque de paupertate nostra habere possumus, Deum placare debemus. NamSalomonis ex proverbiis: Nichil attulimus in hunc mundum,8 nec aliquid portabi-mus extra, solum enim opera nostra secuntur9 et merces nobis laborum nostrorum,cum aliis qui in vineam Summi Patrifamilias missi sunt, reservantur.10 Oratioautem pura penetrat celum et helemosina extinguitur peccatum,11 et Deus estreddens mercedem12 servorum suorum laborum. Propterea, fratres karissimi, inpresenti capitulo ordinamus, quod omnes et singuli fratres dare tenentur …omni dominica die pro redimendis peccatis, et sic illa a nobis ignoranter com-missa peccata voluntarie nostris sacrificiis et muneribus in nichilum rediguntur.Igitur … pro scola et communi utilitate dari diximus, ut pro ea que spontaneea nobis offeruntur in spiritu humilitatis et animo contrito, Deus ad suam piis-simam misericordiam provocetur. „Voluntarie“ etiam dari diximus, quia sacri-ficium voluntarie oblatum Deus numquam despiciet. Sed quia in ewangelioeciam ceci et claudi advertendum ad regis eterni nuptias conpelluntur,13 subpena unius libre cere predicta scola nostra volumus omni die dominica dari… iam dictum, ut Deus omnipotens nos famulos suos a suis eternis gaudiisnumquam yratus excludat.

Das eyn yclicher bruoder … geben solle alle suontage. vii. | 34v.

DER VATER, DER der [!] dreit nicht dy suonde syner kinder, nach dy kinderdy suonde des vatters, suonder ein yderman vor syn eygene myssetat, der gibtrechenuonghe an dem tage des gerichtes. Und also dy suonde abe gewaschen

5 Vgl. Ez. 18, 20.6 Benedictus de Nursia, Regula, CSEL 75, cap. 63, S. 146.7 Vgl. Leo Magnus, Tractatus septem et nonaginta, CCSL 138A, tractatus 49,

S. 290.8 I Tim 6, 7.9 Apc 14, 13.

10 Vgl. Mt 20, 1–16.11 Vgl. Tb 4, 11; 12, 9; Sir 3, 33; Dn 4, 24.12 Mt 20, 8; Apc 11, 18.13 Vgl. Lc 14, 8–24.

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362 anhang

werden mit gebet und mit almuosen, so sollen wir den begernde seyn deshymelschen riches, von unserm armuot got derweichen alß wir mogen. UßSalomons sprechworten „haben wir nichs nicht mit uns bracht yn dyse welrt“,wir entragen auch nichtç nicht mit uns hynußen, alleyne unser werck volgenuns nach unde der lone unser arbeyte, das behelt man uns an dy zit, daswir lone nemen sollen, mit den dy da gesant sin in den garthen zuo arbeitendes Ewigen Vatters. Das gebet das da reyn ist, daß kuompt zuo hymel, unddas almuosen das weschet dy suonde, und got ist der da den lon gibt synendynern. Darumb in dysem capittel, lieben bruoder, ordinyren wir daß allebruoder geben sollen eynen schilling alle suontage vor alle syn suonde indie schule, und also mit willigem oppher werden zuo nicht gemacht allevorgeßen suonde. Einen schilling zuo geben in unser schule der gemeyne zuonocçe haben wir gesprochen, das umb das, das da wisseccleichen von unsgeopphert wirt in einem eynveltigen geist unde demutigen synnen got zu synerbarmhertzikeit derwecket werde. „Willecliche“ zu geben hab wir gesprochen,wan ein willick opher das mit willigen muote geopphert wirt, das versmechtgot niemer. Suonder man lyset in dem ewangelio, daz die blinden und dyhynckenden zuo komen zuo dem des Ewigen Kuoniges hochgezit betwuongenwerden. Also wollen wir auoch, das ein yderman den schylling sol geben allesontage, under der buoße eynes phundes wachs, darumb das uns goth vonsynen ewigen frauden nuomer zorneclichen vertribe.

Quando illi qui claves habent ad colligendum iura scole ad scolam predictamvenire debent. viii.

REX REGUM ET dominus dominantium ab initio et secula omnia dispo-suit et preordinavit, terminum ponens qui preteriri non potest,14 fideles et iustos invitam, malos ad penam eternam deputando. Appostoli, evangeliste atque doc-tores sancti misterium15 sibi a Deo traditum devote prosequentes, iam eterna-liter coronati, vestigia eorum sequi volentibus vita et moribus, bene vivendiexempla reliquerunt. Nobis autem infirmis atque debilibus timor incumbitutrum amore aut hodio digni simus,16 per pacienciam et consolationem scriptura-rum sanctarum spem habemus, expectantes dominum nostrum quando revertatur anuptiis.17 Et quia horam quando dominus noster venturus est scire non pos-sumus,18 exemplis bonis et exercitiis in hac nostra fraternitate vigilare debe-mus, ut cum venerit et pulsaverit confestim aperiamus ei.19 Tunc a domino nostrosicut servi fideles retribucionem accipiemus, si recte et iuste vivendo, talen-tum nobis creditum ad dominum nostrum cum lucro reportamus.20 Omniaergo que nobis a nostris senioribus iniunguntur, tamquam a Christo nobis

14 Iob 14, 5.15 Für: ministerium.16 Ecl 9, 1.17 Lc 12, 36.18 Vgl. Mt 24, 42; 25, 13.19 Lc 12, 36.20 Vgl. Mt 25, 14–28.

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anhang 363

commissa honera suscipienda sunt, et sic bene vivendo possidebimus vitameternam. Igitur quibus claves committuntur, nichil neglienter agere debent etquociens necesse est ad aperiendum et claudendum non sint tardiores. Omniautem dominica die venire debent ad locum consuetum ad colligendum iurascole nostre, et semper ante meridiem duas horas venire debent, et non nisiuna hora peracta post meridiem inde recedere debent. Qui vero aliter pre-sumpserit, unius libre cere subiacebit. Nichil ergo a nobis in Dei officio etservitio negligatur, quia pro istis transitoriis merces eterne vite nobis recom-pensatur.

Wan dy dy schluoßel habent yn zuo vordern der schuole recht, kuomen sollentin die schule. viii.

DER HERRE UND kuonig aller kuonige, unde der herre aller herren, vondem beginstenis dieser werlde hat er geschicket unde geordinienereth alleding, und hat gesatzet einen tag, den da nymant ver|suomen mag, und hat 35r.abe geteilet dy getruowen und die gerechten in das leben und dy bosen indi ewigen pyn. Dy apposteln und dy ewangelisten, und auoch dy helygenlerer, dy habent mit andacht vollebracht, das yn von got bevolhen was, dy sintnuo eweclichen gekronet, wan sy haben allen den dy yn volgen wollen, mityrem leben und myt yren sitten ein guoth byspil gelaßen eynes guten lebens.Ader krancken und schwachen luoten beschweret dy fuorchte, wan wir wißßennicht, ob wir wirdick sin des çornes oder der lybe, suonder nach dem trost derheyligen schrift syn wir beydende unsers herren zuokuompht. Und darummedas wir nicht erraßen dy stuonde wan unser herre komen sol, mit guottenbyspiln und mit guotter lere sollen wir wachen yn unser bruoderschafft, wanunser herre kuomen wirt und wirt ankomende anclopphen, das wir ymereschlichen off tuone zu dem male, werden wir nemen aß die getruowendyner unsern lon von unserm herren. Ist das, das wir mit gewin das uns unserherre verlegen hat, weder unserm herren antworten. Darumme als das, dasuns von unsern eltesten bevolhen wirt, dy borde sollen wir als von gottheemphaen, und als mit einem guotten leben besitzen wir das ewige leben.Darumb welchen di schlußel bevolhen werden, dy sollen nicht versinnen unserlieben frauowen recht yn zuo vordern und, wan is nottorft yst off zu schlißenoder zuo zuoschlißen, sollen sy des nicht versinnen. Alle sontaghe so sollensie komen an dy stat da iß gewonheit ist yn zuo vordern der schuole recht,und sollen stete vor mettemtage zwo stuonden kuomen, und nicht ein stuondenach mettemtage hyn wecken gen. Wer aber anders tuoch, der ist vervallenein phuont wahs, des sol man keinen nicht derlaßen einen perner. Darumbsol man yn gottes dinst nicht versinnen kein dinck, wan wir haben vor dißvergancliche dinst zuo nemen den lon des ewigen lebens.

Quod unusquisque de fratribus admynus semel in anno confiteri debet etsacram communionem percipere. ix.

HORA EST IAM, fratres karissimi, nos de sompno surgere, quia salus nostra propriorest quam cum credidimus. Nox enim et caligo tenebrarum mentium nostrarum processit et dies

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364 anhang

nostre redemtionis iam venit. Ergo abiciamus opera tenebrarum21 et actos male volunta-tis, et suscipiamus cum gaudio tempus acceptabile et diem salutis,22 ne quando preo-ccupati die mortis queramus spacium penitencie et invenire non possumus.Unusquisque nostrum in hac nostra fraternitate positus securior esse potest,si hanc legem voluntarie assumptam in honore Ihesu Christi et sue piissimematris Marie pacienter ferre voluerit. Qui autem propriis voluntatibus servirevoluerit contra statuta nostra faciendo, dicatur ei honeste ut discedat, ne unaovis morbida totum gregem contaminet.23 Et quia omnis voluntas nostra et opera aDeo incepta sine ipso finiri non potest, unusquisque nostrum semel ad mynusin anno peccata sua abluere debet pura confessione, et Eukaristiam sanctampercipere debet contrito et mundo corde, ut Deus omnipotens sua pietate interfilios regni sui, tamquam oves per verum et legittimum pastorem pascendas,24

celestibus alimentis saciatos, sanctorum suorum consorcio dignetur misericor-diter aggregare nos eternaliter coronandos. Et, ut nostra fraternitas ab ipsoincepta, per ipsum bono et optimo fine finientur, omnes vigilare debemusquod nunquam in peius, set perficere singuli studeamus in melius. Igitur, fra-tres karissimi, ordinamus atque constituimus quod unusquisque nostrum tem-pore suo confiteri debet peccata sua, divinam clementiam ymplorando, ut,quidquid contra Deum per nostram humanam fragilitatem commisimus, suapaterna pietate diluantur, et sic digne communioni sacri corporis sui participa-cione iungamur. Qui vero rebellis et presumtuosus repertus fuerit, et non velithinc nostre ordinationi subiacere, de nostra congregacione est expellendus,nec ammodo sociandus, donec coram omnibus humiliatus Dei omnipotentis etomnium fratrum misericordiam consequatur. Si vero aliquis | inter nos inimi-35v.cicias habet, quod non possit habere reconciliationem proximi sui, vel alialegittima causa fuerit, quod non possit digne corpus Christi percipere, tuncsolum confiteatur coram sacerdote et abstineat a communione, et sic humilia-tus coram Deo facilius misericordiam consequitur. Ceteri vero omnes confessicommunicare debent sub pena premissa presumptuositatis, quia secundumBeatum Augustinum a Christo omnes Christiani25 vocamur et omnes sumus eiusmembra,26 ipsum capud nostrum sequentes, qui nos sua membra numquamdeserit,27 sed secum in celestibus iungit.

Das ein yclicher bruoder sol zuo einem mal des jars zuo dem mynsten bichtenunde gottes lichnam emphaen. ix.

21 Rom 13, 11–12.22 II Cor 6, 2; Benedictus de Nursia, Regula, CSEL 75, Vorwort.23 Benedictus de Nursia, Regula CSEL 75, xap. 28, S. 85.24 Vgl. Augustinus Hipponensis, In Iohannis evangelium tractatus, CCSL 36, tracta-

tus 123, 5, S. 678–680.25 Augustinus Hipponensis, De sancta virginitate, CSEL 41, cap. 33, S. 272.26 Augustinus Hipponensis, In Iohannis evangelium tractatus, CCSL 36, tractatus

110, 5, S. 626.27 Augustinus Hipponensis, Ennarationes in Psalmos, CCSL 40, psalmus 29, pars 14,

S. 183.

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anhang 365

IS IS ÇIT, LIBEN bruoder, das wir von dem schlaffe off stan, wan unser heileist uns neher wan wir selber getruwet und gelaubet haben. Dy nacht und dasvinsternis unser gedencken und unsers hertzen ist vorgangen und der tag unserderlosuonge ist nuo komen. Daruomme legen abe dy werck der vinsterniß unddy dat unser bosen willen, und emphaen wir mit freyden dy geneme zit undden tag der selden, das wir icht begriffen werden mit dem tage unsers endes,unde wanne wir dan gerne buoße suchten wan wir sy dan vinden mochten.Ein yclicher in unser bruoderschaft, der ist nuo gewißer, is das er das recht,das er willeclich enphangen hat, got zuo lobe und syner muoter milden, gedul-declichen treth. Der da aber wil sinem willen dynen und wider unser rechttuon wille, dem sagen wir zuochteclichen, das er von uns scheide, das nichtein ruodick schaff ein gançe herth verderbe. Und as alle unser wille und unserwerck von gotthe angehaben sint und ane goth nicht mogen volbracht werden,ein yçlicher bruoder, der sol zuo einem mal in dem jare sin suonde ab waschenmit einer lutern bichte, und sol sich berichten mit dem waren lichnam unsersherren mit eynem reynen hertzen, das uns got von syner milteckeit under dykinder sines riches, also dy schaff des rechten hirtens, mit der hymelschen spisegespiset, siner heiligen geselschaft geselle muoße werden, ewicliche zuo synemriche zuo kronen. Und daz unser bruoderschaft, die sich von goth an gehabenhat, von goth auoch volbracht werde mit eynem guotten seligen ende, so sol-len wir alle wachen, das wir nuomer in boßlichen wercken, suonder in guot-ten werken wachsen muoßen. Darumme, lieben bruder, ordinyren wir undmachen, das ein itzlicher under uns sich28 bichten sol zuo rechter zit, gottesgenade beydende, ab wir von unser mensclichen krancheit icht wyder gotthegetan haben, das uns von syner vetterlichen miltekeit ab gewaschen werde,und also mogen wir sines heiligen lichnams teylhaftig werden. Ader wer dawil torstick und wederstenig syn und wil nicht undertenick syn diser ordinungedas her bichtet und gottes recht tethe, den sol man uß unser samnuonge vertri-ben also lange, das her gnade von gotthe und aller bruoder behalten moge. Istis, das enig man ventschaft hette, oder anderley sache were, das er nicht wer-declichen gottes lichnam emphaen mochte, der sol sich toch temuotigen vordem pryster und sol bichten, das er moge gottes genade desterbas behalten.Dy andern bruoder sollen alle wol gebychtig sin und gottes lichnam emphaenunder der buoße dy wir vorgenant haben, wan nach der sproche des heili-gen herren Sant Augustins „von Crist heyßen wir Cristin luothe“ und „synalle sin glyder“ was unser ist, und muoßen volgen unserm hauopte nach, dasuns nymer gelaßen mack, sunder mit yme voreynigeth in synem hymelschenriche.

Si quis fratrum in fraternitate positus egrotaret aut quomodo infirmi sintprocurandi. x.

ANTE OMNIA ET super omnia infirmorum cura adhibenda est, quia salvator noster dicit:

28 sich in Interlinear.

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366 anhang

„Infirmus fui et visitastis me“.29 Ideo quocienscumque aliquem de fratribus nostriscontingerit infirmari, a quatuor provisoribus statim visitandus est | et sollicite36r.provideant unum vel duos fratres qui curam habere debent circa infirmumfratrem nocte et die cum omni officio karitatis. Omnia necessaria eis mynis-tranda sunt, quia opera misericordie sunt, tunc veraciter a nobis exercentursi fratres nostros, quos in prosperis diligimus, eciam in adversis consolacionekaritativa visitamus. Qui eciam fratres infirmi considerare debent, in honoremDei sibi serviri, superfluitate sua non conturbant fratres servientes sibi,30 set pacientercum gratiarum actione quidquid ei datum fuerit per ministrorum manus bene-dicant. Quod si quis per provisores nostre fraternitatis ad serviendum infirmisrequisitus fuerit et facere renuerit, data sentencia, duarum librarum cere penesubiacebit. Provideant autem ipsi provisores, quod die ac nocte eis ad libitumserviatur et quotquot servitores deputandi sunt, unus, duo vel plures, si necesseest, infirmis fratribus deputantur. Omnia enim in timore et amore Dei faci-enda sunt, nec aliquis sit inter nos qui huic nostre constitucioni contradicat,quia si celum possedere volumus, precepta Dei atque seniorum nostrorum ser-vare debemus.

Ob ymant under den bruodern kranck lege und were siech, oder wy man denkrancken bruodern sol tuone. x.

VOR ALLEN DINgen und uober alle ding sol man sorge tragen zuo denkrancken, wan unser heilant selber spricht und sprechen wirt: „Ich byn kranckgewest, yr kament zuo mir“. Darumme wy offt eyn bruder kranck wirt, sosollen dy vier herren in besuochen, und sollen den krancken bruder trosten,und sollen mit fliße schicken eynen bruoder ader zwen, dy da sorge habendes krancken bruders tag und nacht, mit aller libe. Aller nottorst sollen sywesen, wan die werck der barmherçikeit, dy werden von uns rechtichichen [!]begangen, ist das wir unser bruoder, dy wir vor da is in wol ginge liep gehathaben, auoch mit lieplichen drost besuchen wan es yn ubel get. Dy selbenkrancken bruder, dy sollen auch vornemen das man yn dynth dorch gotteseren willen, und sollent nicht betruoben yre bruoder mit yr uoberfluoßickeit,suonder mit gedolt und mit dancke. Was yn zuo guotte geschicht, das sollent syvor guot nemen. Ist ys aber, das keiner unser bruoderschaft von dern vierhernvermanet wirt zuo dynen krancken bruodern, und wil is nicht entuone oderversumet is zuo tuone, der ist verfallen zweier phunde wachs, des sol man ymenicht enlaßen. Dy vierher dy sollen auoch besehen, das man yn zuo willen tagund nacht dyne, und als vil as dy krancken nottorft haben, eynes, zweyer odermer, dy sol man yn geben. Alle dinck di sollen doch yn forchte und yn gotteslybe geschehen, und sol unser uns nymant sin, der unser ordenuonge wederreden wolte, wan ist das, das wir den hymmel besitçen wollen, dy gebot gottesund unser eltesten sollen wir gerne halten.

29 Benedictus de Nursia, Regula, CSEL 75, cap. 36, S. 95; Mt 25, 36.30 Benedictus de Nursia, Regula, CSEL 75, cap. 36, S. 95.

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Quomodo agendum sit cum aliquis moritur qui de nostra congregacione est.xi.

QUANDO AUTEM Aliquis fratrum nostrorum, Deo vocante, moritur, omnesfratres convenire tenentur ad locum illum ubi mortuus est, et ordinate byni etbyni procedant eundem ad tumulum deferendum. Quatuor eciam provisorescuram habeant quod nullus absens sit, sub pena unius libre cere, et quot honorexhibeatur fraternalis corpori iam mortuo licite et honeste, quia et hoc unumopus est de operibus pietatis. Illis autem qui mortuum ad tumulum deferredebent vel candelas portare vel aliquid aliud facere debent, destricte precipi-tur et mandatur quatenus sine aliqua condictione karitative obediant. Et sicfratrem mortuum ubi deferendus est, cum omni diligencia et timore deferent.Si quis autem rennuerit aut nostre ordinacioni contrarius esse voluerit, dua-rum librarum cere pene subiacebit. Alii autem fratres, secundum consuetudi-nem scole nostre procedant et ubi necessitate requirente eis aliquid precipitur,ad obediendum sint semper parati. Scimus enim, fratres dilecti, quod omneshospites sumus et advene in hoc mundo,31 et omnes locum manendi hic nonhabemus. | 36v.

Ergo operibus misericordie ante omnia insistamus, ut civitatem illam super-nam Ierusalem, ubi mansionem eternam cum electis Dei habere possumus,actingere valeamus. Magnum enim opus est esse ibi ubi nemo moritur,32 ubisolum est gaudium plenum33 atque perfectum, et ubi sine fine34 manendum! Idcircoultimum obsequium fratribus nostris honorificencius exhibeamur, ut una cumipsis, donante Christo, vitam eternam habeamus. Amen.

Wy man tuon sol wan ymant stirbt der us unser bruoderschaft ist. xi.

IST DAS, DAS EIN bruoder under were, der da von got geruoffen wirt undstirbt, alle bruoder sollen komen zu dem huose da der bruoder tot ist, undsolle ordenlichen zwen und zwen gene den selben bruoder zuo grabe tragen.Dy vier vierhern, die sollen auch warten das alle bruder by enander sin,by eyme phunde wachs, und das man bruoderliche ere bezeige dem todenlichnam zimlichen und erlichen, wan es ist auoch ein werck der wercke derbarmherzikeit. Den bruodern, dy da dy kertzen oder dy toden bruoder tragensollen oder icht anders tune sollen, den gebitten wir und heißen, das sie analle wederrede ghehorsam syn lyplichen und also den bruder tragen, da hynman yne tragen sol mit furchte und mit fliße. Ist es das, das keyn bruoder

31 Vgl. Gn 23, 4; 2, 22; Par 29, 15; Eph 2, 19; Hbr 11, 13.32 Augustinus Hipponensis, Sermones, PL 38, sermo 231, cap. V, col. 1107.33 Augustinus Hipponensis, I Iohannis evangelium tractatus, CCSL 36, tractatus 102,

2, S. 595.34 Augustinus Hipponensis, Epistolae, CSEL 44, epist. 127, 3, S. 33; ders., Sermones,

PL 38, sermo 227, col. 1104; ders., Contra duas epistulas Pelagianorum, CSEL 60, lib.4, 10, 28, S. 559.

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nicht tun wolde oder wederreden wolte unser ordenuonge, der sol bezaln zweiphuont wachs. Die andern bruoder, dy sollen alle gen nach unser schuolegewonheit, und wo ys nottorst ist, das man yn icht gebuot, da sollen sy allebereyt sin. Wir wißen wol, lyben bruoder, das wir alle yn diser werlde gestesin und fremde und haben hy keyne stat zuo wesen adar zu blyben. Darummewege wir dyse werck der barmherzickeit, das wir dy oberste stat Iherusalem,da wir unser wonnunge mit den herwelten gottes eweclichen haben werden,sicherlichen begriffen mogen. Ein groß dinck ist is, das zuo sin, da nymantstirbt, da alle freyde gentzlichen ist und volkomen, und da man an endegewonen mag! Darumme ist is wol pillich, das wir unsern bruodern erlichen yrleste huolfe lyplichen derzeigen, das wir auch mit yn haben muoßen das leben,das unvergancklichen ist. Amen.

Quod nomina mortuorum fratrum non debent deleri de libro fraternitatisnostre. xii.

FRATRES IN DOMINO karissimi, diligamus nos invicem non verbo neque lingua,sed opere et veritate,35 et si quando nos, vocante Christo, viam universe carnistransire contingerit, cum omnibus fidelibus Christi eciam nomina nostra inlibro vite,36 Deo iuvente, conscribantur. Memoria enim iustorum in eternum manet,37

et impiorum vita sicut scintilla in aere evanescit.38 Iusti enim imperpetuum vivent,et apud Deum est merces eorum,39 et potenciores sunt pro nobis interpellare quosadhuc molestia corporis gravat, ut meritis et precibus eorum adiuti faciliuscelestia capiamus. Igitur, karissimi, nomina fratrum nostrorum defunctorumnumquam deleri debent de libro nostre fraternitatis, sed cum nomine circulusparvulus et in medio circuli crux conscribatur, sicut hec figura monstrat.⊕.,ne eius memoria ita celeriter pereat de medio fratrum nostrorum, sed magiscum signo fidei nostre nomine eius permaneat in tempora longiora. Et hecest forma karitatis, ut quemadmodum fratres nostros diligimus vivos, diligamuseciam defunctos, ut illi omnes pro nobis intercedere dignentur in celis, quorummemoriam facimus in terris.

Das man dy namen der toden bruoder nicht sol vertilgen uß dem buocheunser bruoderschaft. xii.

EYA, LIBEN BRUder in gotte, haben wir uns lyp under eynander, nicht mitden worten, nach mit der zuongen, sunder mit der tath und mit der warheit.Und ist das, das ymer gebort zuo gen den weck menschlicher krancheit, dasunser herre uober uns | gebuot, das wir mit allen getruowen40 unsers herren37r.Ihesus Christus zuo gehorn geschriben muoßen werden in dem buoche des

35 I Io 3, 18.36 Apc 1, 8; 22, 13.37 Ps 111, 7.38 Vgl. Prv 10, 7.39 Sap 5, 9.40 ge im Interlinear eingefügt.

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ewigen lebens. Das gedechtenis der gerechten, das blibet ewick, aber das lebender bosen das verblicket als ein funcke yn den luoften. Dy gerechten lebenalle eweclich und yr lon der ist by gotte, und sint mechtig zuo bitten got voruns, di noch beswert sint mit der menschlichen borde, das wir yres geberthesbehulfende syn, das wir destebas mit yrer huolfe begriffen das ewige leben.Darumme, liben bruoder, wir sollen nymer vergheßen unser bruoder dy danu tot sint, noch yr namen, dy sollen wir nicht vertilgen nach uß tuone ußdemme buoche unser bruoderschaft, suonder by dem namen sol man schribenein rinckelin und in dem rinckelin ein cruoçe, also dyse figuor beçeiget.⊕.,das sy nicht also schire vergeßen werde von unsern bruodern, suonder me mitdem zeichen unsers rechten glaubens sin name blybe ein lange zit. Und daßist ein rechte41, ist das wir unser bruoder tot also lyp haben also wir sy lebendegehat haben, das sy vor uns stete got muoßent bitten yn dem hymel, der wirauoch gedenckende hy sin off dyser erden.

Quod unusquisque de fratribus nostris tenetur interesse missis, capitulis velubicumque eis precipitur. xiii.

SACRIFICIUM quod in missa offertur pro vivis et mortuis, sine dubio ymmo-latur. Ergo unusquisque nostrum, quando a senioribus nostris requiritur inter-esse communitati, omni occasione postposita, interesse debet sub pena uniuslibre cere, maxime ad officium misse, ubi Deo creatori nostro summa reve-rencia exhiberi debet ab omnibus. Cum maximo honore et reverencia omniafacienda sunt circa divinum cultum, quia ille cum multitudine angelorumadest, qui in cruce pendens, ab eterna dampnatione tamquam pius, tamquammisericors pater nobis condolendo, nos sua nimia karitate42 liberavit. Filii ergoDei sumus suo precioso sanguine43 redempti. Exultemus et letemur talem haberepatrem, et non aggravet nos labor corporis aut fatigatio spiritus nostri, sed adlaudem Dei et sue piissime matris parati simus omni hora pro tantis benefi-ciis reddere Deo dignas gratiarum actiones. Sed quia mynus ydonei et suffi-cientes sumus, ut digne Deo a nobis servitutis pensura reddatur prout possu-mus, tamen reddamus sive agamus, et alacris mentibus ad officium misse et adomnia ubi a nobis precipitur a nostris senioribus occurramus. Adam enim, sifuisset Deo obediens, numquam in eternum peccasset. Abraham per obedien-ciam suam Amicus Dei appellatus est,44 et semen ipsius benedictionem salutaremaccepit. Et nos fratres per obedienciam nostram celum possedere possumus, sihumiliter, pura mente, Deo famulando, vitam nostram in melius emendamus.Ergo ubicumque nobis precipitur sive ad capitulum, sive ad missam, sive adalia facienda non resistamus, ut per ista temporalia gaudia habeamus etterna.Amen.

41 Fehlt: lyp.42 Eph 2, 4.43 I Pt 1, 19.44 Iac 2, 23.

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Das ein yderman us unser bruoderschaft schuldick ist zuo sin by der messeund in dem capitel oder wo man ymme gebuoth. xiii.

Das heilige oppher, das von dem pryster in der messe geopphert wirt, daswirt got geopphert vor dy lebenden und auoch vor dy toten. Darumme einyderman, wan her vormanet wirt von unsern eltesten in der gemeynschaftzuo syn, so solle er an alle ersach komen by einem phunde wachs, und allermeinste zuo der messe da man unserm schoppher alle ere derçeigen sol vonuns allen. Mit großen zochten sol man tuone alle dinck by gottes dinst, wan erist dar by mit einer großen schar der engeln, der an den cruçe hangende was,und uns von der ewigen vertuomnis als ein milder, als ein barmherçiger vaterderloset hat mit syner großen lybe. Darumme sin wir gottes kinder, wan wir sinderloset mit synen turen bluote. Do|(r)umme frauowen wir uns, das wir eynen27v.solichen vatter han, und sol uns keiner arbeit nicht verdrießen, nach beswerendes lybs oder des geystes, suonder gotthe zuo lobe und syner lyben muotersin wir bereit alle çit, vor dy großen guottete got wyder zuo geben unsernwerdigen danck. Adir als wir nicht alßo volkomen sint, das wir wirdeclichengotte gedynen mochten, doch nach unserm vermogen, tuon wir was wirmogen und mit frolichhem hertzen lauoffen wir zuo der messe oder wo isuns gebotten wirt von unsern eltesten. Were Adam gotte gehorsam gewest, erhette nuomer ewiclichen gesuondiget. Abraham mit syner gehorsamkeit willenist er geheißen ein fruont gottes, und syn same der ist gebenedyte von gotte.Und wir liben bruoder, wir mogen mit unser gehorsamkeit den hymel bisitzen,ist das wir eynveldeclichen mit eynem luotern hertzen gotte dynen und unserleben wandeln yn eyne pesserunge. Darumme uber alle, wo man uns gebuotteçuo capitel, zuo der messe oder ander dinck zuo tuone, da sollen wir nichtweder streben, das wir duorch diese zitliche arbait dy ewicliche freude habenmuoßen. Amen.

Quod missa generalis defunctorum celebratur statuto tempore omni anno.xiiii.

CELESTIS MEDICUS nostre infirmitati compassus, filium suum unigenitummisit peccatores redimere et salvare quod perierat. Qui propria potestate nos,de dyabolica servitute eripiens, yram patris quam iuste merebamur mitigando,celum reseravit et tartarum clausit. Dedit enim se nobis socium nascendo,in cibum ultimam cenam manducando, in precium in cruce moriendo, utnon ultra dominetur nobis inimicus dyabolicus, sed creature sue domineturcreator noster Iesus Christus. Creator ergo noster creaturam suam non oditnec deserit, sed omnipotenciam suam parcendo et miserendo manifestavit,et multis modis filios quos diligit corripit45 et castigat. Et si pacienter tolleratsuos ad emendationem vite, non conversos durius dampnat46 per augmentacionem

45 Prv 3, 12.46 Gregorius Magnus, Homiliarum XL in evangelia libri duo, PL 76, lib. 1, hom. 13,

5.

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anhang 371

pene. Igitur, fratres karissimi, perpendamus iustum iudicium Dei et sollicitisymus ad invicem, orationibus et obsequiis pro nobis et predecessoribus Deumcreatorem nostrum supplicando, ut sicut in necessitate cognovimus ipsum esseliberatorem animarum nostrarum, sit ipse benignus, et paciens delictis nostrismiseratus ignoscat et parcat. Et si per fragilitatem humanam peccata a nobiscommissa per oblivionem satisfactionis in futurum reservantur, orationibus etpiis operibus iustorum in nichilum redigantur. Ceterum, fratres, ordinamusatque constituimus, quod omni anno prima die lune, hec est feria secundapost festum … in ecclesia Sancti Laurentii in civitate Florencia et in altariPurgatorii predicte ecclesie et in honorem beate Marie Virginis debet missadefunctorum solempniter celebrari, et omnes interesse debent huic misse subpena unius libre cere. Et nullus excusetur omnino nisi aliqua legittima causaexistente licentiam provisorum nostrorum habeant specialem, ut hic Deusomnipotens pietate sua nos ab omni malo custodiat, et illic animas nostraset omnium fratrum nostrorum ab omnibus vinculis peccatorum absolutas, adsuam eternam patriam perducat. Amen.

Das man ein gemeine selmesse zuo gesatzter zit singet vor dy toten bruoderalle jare. xiiii.

DER HIMELSCHE arçit, der hat sich derbarmet unser kranckheit, und hatgesant sinen eyngebornen son dy suonder zuo derlosen, und heilmachen dasda vordorben waß. Dar hat mit syner eygen macht derloßet von des tuvelsdinste und hat den zorn synes vatters derweichet, den da wir mit rechteverdynet hatten, und hat den hymel off gethan unde das vinsterniß der hellenverschlozzen. Er hat sich auoch uns gegeben eynen gesellen, da er geborn istwuorden. Er hat sich auoch gegeben eyne spise, da er syn leste eßen aß mitsynen juongern. Er | hat sich auoch gegeben eynen lon vor uns, da er an 38r.dem cruçe starp, das unß nymer der tuofel geweltick sy, suonder syner eygencreatuore weldig sy unde mechtig, unser heylant Ihesus Christus. Darummeunser schoppher, der hat syne creature mit nichs noch versmecht se, suondersyn almechtikeit, dy offenbart er mit syner barmherzikeit und mit mancherley.Selthen trost er dy, dye er lyp hat. Unde ist das, das er gedulteclichen lydetvor uns, das wir unser leben beßern sollen, so meret er uns dy pyne off generwerlde, ab wir uns nicht bekern wollen off dyser werlde. Und darumme, lybenbruoder, mercken wir das rechte gericht gottes, und sin wir stede und flißickmit unserm gebethe und mit unserm dinst got unsern schoppher bittende voruns und vor unser vorvarne, und as wir in der warheit wyßen, das er ist einderloser unser selen, also muoße er uns unser suonde gedulteclichen vergeben,und ab keyne suonde were, vor dy wir vergessende nicht genuock getan hetten,daß sy behalten werden off gener werlde, das sy got zuo nichte mache mitdem gebette und mit den guoten wercken siner. Dar nach so machen wirund ordinieren, das man alle jar an dem nechsten mantage nach …, dennechsten tag …, in der vorgenanten kirchen zuo Sant Lorençen in der statzuo Florençe off unserm vorgenanten alter des fegefuers in der vorgenantenkirchen, sol man messe singen, in unser lieben ere und vor dy toden bruoderloblichen, und alle bruoder sollen daby sin, by der buoße eines phundes

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372 anhang

wachs, und nymant sy des uberhaben nach uoß genomen, ys sy danne daser der vierher uorlap habe dorch eyner redlichen sache willen, das uns hygot muoße behuoten vor allem ubel, und dort unser sele und aller unserbruoder von den banden der suonde derlost, fuore yn syn ewigs vatterlicheserbe. Amen.

Quod nullus debet recipi ad fraternitatem nostram nisi prius persolvat iuraconsueta scole nostre. xv.

QUI NOVITER ad nostram et nostrorum provisorum presenciam causa devo-cionis ad habendam nobiscum fraternitatem accesserit, non ei cicius assentia-tur, sed convocatis in unum omnibus fratribus pronunctiandus et et [!] susci-piendus. Si tamen talis est, qui moribus suis et honestate vite mereatur suscipinostre congregacioni sociandus, legatur eciam coram eo lex divina, et dica-tur ei ut fundamentum firmum habeat fraterne dilectionis, et sic secundumconsuetudinem fraternitatis nostre offerat munus Deo et sue piissime genitriciMarie, quod in utilitatem scole et ubi necessarium est Deo famulari depu-tare volumus studiose. Susceptus autem agat Deo gratias. Et non sit contrariusverbo, facto vel quovis alio modo quidquid factum sive ordinatum fuerit procommuni bono, et sic omnia membra erunt in pace. Qui vero iura scole nostresolvere noluerit, antequam ad nostram societatem suscipiatur ad nos socian-dus, sed dicatur ei honeste, ut fratres non inquietet, ita ut nullus recipiatur nisiprius iura scole solverit integraliter et ex toto.

Das nymant sol nemen in unser bruoderschaft, er bezale dan vor das gewonli-che recht unser schuole. xv.

DER DA NULICHEN vor uns und unser vierher gegenwirtickeit kuomptmit andacht zuo emphaen unser bruoderschaft, den sol man nicht also schirenphaen, suonder man sol allen bruodern zuo haufen ruoffen, und sol ynnennen der da unser bruoderschaft bigert. Ist is aber ein solicher man, derda des lebens und der setten wol werdick sy unser geselschaft, auoch sol manvor ymme lesen unser recht, und sol ymme sagen, das er begriffe ein festesfuondament, das yst gruontfeste bruoderlicher lybe, und also sol er nach unsergewonheyt opphern sine gabe gotte und syner lyben muoter der schuol recht,das wir yn der schuol notz und wo is nottorst ist gotte zuo dynen wendenwollen | mit flyße. Wan er nuo enphangen wirt, so dancke er got. Unde38v.ensy nicht wedernick wederstenick [!] mit worten oder mit wercken, oder mitkeinerley sachen, was man schicket und schaffet, der gemeyne zuo guotte, undalso belyben alle glyder mit freden. Wer aber unser schul recht nicht bezalenwille, ist is das man yn unser bruoderschaft nympt, den sol man elleyne nichtemphaen, suonder auoch sag man ymme, das er unser bruoder gerecht laße,also das man nyment in unser schuole nemen sol, er habe danne gantz undgar unser schuole recht vergolten.

Quod nullus fratrum debeat ludere cum altero pro aliqua re. xvi.

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NON IN SOLO PANE vivit homo, sed in omni verbo quod procedit de ore Dei,47 quiasimul in unum coniuncta anima et corpus, ideo corpus pane et anima satu-ratur verbo Dei. Omnibus diebus quibus non laboramus, aut sermonibussacris animam reficiamus, aut aliis bonis operibus insistamus, nec aliquandoociosi simus, quia ociositas inimica est anime.48 Erit forte talis, quod absit, quinon possit nec velit in premissis exerciciis occupari: exempla tamen bona ethonesta sequatur et non sit in scandalum aliis nec in derisum. Et si occa-sione accepta ocio vacare voluerit, non tamen ludo taxillorum aut aliis truphisoccupetur, quia omnino non expedit animabus nostris. Propterea in presenticapitulo ordinamus atque constituimus, quod nullus fratrum nostrorum cumaltero ludere debet taxillos vel quocumque alio nomine ludis censetur, nec propecunia, neque pro vino, neque pro alia omnino re, sub pena unius ducatiin auro. Qui vero aliter presumpserit unum ducatum in auro solvere tenetur,ipso facto pro scola reservandum, nec aliquid dimittendum. Si quis autem sol-vere noluerit et procaciter voluerit defendere opera sua, hic talis evellatur anostra congregatione, nec umquam nostre societate iungatur, donec compunc-tus coram omnibus fratribus satisfactione congrua misericordiam consequa-tur.

Das kein bruoder mit dem andern speln sol umb keynerley ding. xvi.

NICHT ALLEINE VON dem brote lebet der mensche, suonder auch von denworten dy uß gottes muonde gent. Die sele und der lip ist in eins gefuoget,darumme spyset sich der lyp mit dem brote, unde dy sele mit dem wortegottes. Alle tage wan wir nicht arbeiten, soller wir ader mit der bredigeunser sele spysen, ader mit andern guotten wercken uns beckuomern das wirnuomer ledig syn, wan muoßeckeit ist der selen vyent. Ader ob das were, daseyner under uns—das da nicht ensy—der da nicht mochte noch wolde in denvorgenanten wercken sich bekuomern, doch so solle er fruomen unde guottenbyspeln volgen, das er nicht sy eyne begeruonge andern noch ein gespotte.Und ist es, das er ein orsach vor sich neme und wolte ye muoßick sin, der ensoldoch nicht der wuorfel spelen nach ander getresche triben, wan es zympt mitnicht unsern selen. Darumme in dysem gegenwertigen capitel ordiniren wirund machen, das kein bruoder mit dem andern nicht spelen sol der worfel,nach ander keinerley hantspil, umb gelt noch umb win nach umb kein dingmit, under der buoße eynes ducaten yn golde. Der aber anders dar tune, dermuoß bezaln in dy schuole einen ducaten in golde unverzoglichen, des manyne nicht derlaßen sol eynen perner. Unde ob ymant das nicht bezalen woldeund wolte synen bosen wercke tursteclichen vorweßen, eynen solichen wollenwir verwerffen unde verworffen haben us unser bruoderschaft, und sol nuomeryn unser geselleschafft kuomen also lange, biß das er ruowe empha, und vorallen bruodern genuog getuo und barmherzickeit behalde.

47 Mt 4, 4.48 Benedictus de Nursia, Regula, CSEL 75, cap. 48, S. 114.

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Quod nullus omnino in loco manifesto vel despecto ludere debet cum aliquo.xvii. |39r.

FRATRES, NON simus concupiscentes malorum,49 dicit appostolus Paulus, et me-rito, quia bonis bona, malis mala50 in fine succedunt. Omne desiderium nostrumympleat gracia Spiritus Sancti, et malam voluntatem nostram avertet omni-potens Deus. Pax et tranquillitas per bonos et fideles diligitur, rixe autem etcontenciones per malos seminantur. Et ut pax summa et Dei omnipotentisbenedictio super nos largius amplificata crescat, ab omni specie mala cavea-mus et ab illicitis omnibus abstineamus. In presenti ergo capitulo ordinamusatque constituimus, quod nullus nostrum presumat, sive occulte sive mani-feste, ludere taxillos circa calumpnas [!] vel in locis illicitis, nec truffis aliisse implicare, sub pena unius ducati in auro. Et si ab aliquo confratre nostroaliquis reperiretur tali crimine delectare, et non statim quatuor provisoribusscole dixerit, occultando volens eidem consentire, simili pena faciens sicut con-senciens puniantur. Quod si correpti tribus vicibus et penis solutis non emen-daverint, quarto eliminentur de nostra congregacione, et non nisi humiliaticoram omnibus fratribus misericordiam optineant, nullatenus ad consorciumnostrum revocentur.

Das nymant under uns an dem platze oder an der stat, da es nicht zimlichenist, spelen solle mit keinem manne. Capitulo xvii.

BRUDER, „WIR ENsollen nicht begernde sin boßer dinghe“, also sprichtder heilige herre Sant Pavels, und mit rechte, so haben wir das zuo tuone:von dem guten kuompt ia guottes, und von boßen boße an dem ende. Allenunsern willen, den dervuolle dy genade des heiligen geistes, und unsern boßenvorsatz vertribe der almechtige herre. Der frede und das gemach das wirtstete lyp gehalten, von den guoten und von den getruon, aber der krieg undunfrede wirt gemacht von den boßen. Und das ia dy hochste benediuonge desalmechtigen gottes, und der oberste frede, uber uns sich mere und wachßevon allen boßen bilden, sollen wir uns huoten und sollen vor aller boßheituns bewarn. In dysem gegenwertigen capitel ordinieren wir und machendarumme, das kein bruoder under uns offenbar oder heymlich, nicht spelensolle by den suolen nach by den loggien, oder da es nicht zymlich ist, nachworffel nach keynerley hantspil, under der buoße eynes ducaten yn golde.Und were das, das eyner fuonden wuorde von keinem bruoder, das er desphlege, uns allen zuo schanden, und nicht zuhant komen wolte vor dy vierher,das er ys yn saghete, und wolde helen das und dem selben spiler bylegen, sosollen sy beyde by der buoße eines ducatens gezochtiget werden, bys zuo demdritten male, und zuo dem vierden male ist ys das sy begriffen werden, so solman sy verwerffen us unser gemeinschaft an allen stetten also lange, das sy

49 I Cor 10, 6.50 Augustinus Hipponensis, In Iohannis evangelium tractatus, CCSL 36, tractatus

22, 5, S. 225.

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sich demuoteclichen vor allen bruodern derkennen und barmeherzikeit vonyn emphaen. Nicht ee sol man sy zuo uns ewicclichen gesellen.

Si quis teneretur penam solvere et non solveret die statuto, vel eciam iura scolenostre. xviii.

OMNIBUS FRATribus nostris volumus fieri manifestum, quod provisoresnostri in omnibus tenentur habere summam discretionem, quia discretio est materomnium virtutum,51 et maxime circa deliquentes fratres habere debent matturita-tem, ut non ymportunitate sua eos ultra modum fattigatos desperare faciant.Debitoribus pecuniarum aut penarum predictarum detur ab eis terminus adsolvendum quousque pro posse uniuscuiusque potest persolvi quod tenetur. Etquamdiu termino stante solutionis, aliquis eorum ad solvendum remissis [!] etnegliens invenitur, quousque non inceperit solvere, omni dominica in una libracere condempnatur. Et infra terminum prefatum, si contumaciter pro negociissuis ordinandis viam arriperit ac reveniret, nullus debet cum ipso manducareaut bibere, aut se | eidem in aliquo iunge(re). Solidus eciam consuetus non 39v.debet ab eo recipi, donec omnia que tenetur persolvat. Et ydeo terminus datureidem solucionis, quia nolumus aliquem inter nos ultra possibilitatem suam inaliquo vel ab aliquo aggravari. Caveat tamen unusquisque nostrum occasio-nem habere sinistram, ut non velit iura scole nostre solvere hora statuta, quiaDominus in Ewangelio precipit: Illa que sunt Cesaris Cesari, et que sunt Dei Deo52

esse reddenda.

Ab ymant eyn buoße schuldick were, unde sy nicht enguolte an dem tage deryme gesatzet were. xviii.

ALLEN UNSERN bruodern wollen wir offenbare tuone, das unser vierer anallen dingen sollen haben wizzuonge, wan die wiççekeit ist dy muoter allertuogenden, und zuo male by den bruodern dy da myssetuone, sollen sy habenyr vernuonft, das sy nicht mit yr hertekeit oder mit yrem ernste, uober dymaße uobertriben, das sy ich dar ynne verzwifeln mochten. Den schuoldigerndy phennige oder vorgenante buoße schuoldick sin, den sol ein tag von yngegeben werden zuo gelten, also lange daz ein yderman nach synem vermogenmoge gegelten waß er schuldick ist. Und wie lange der tag stet der yn gegebenwirt zuo bezaln, ab sy versuomliche wuorden fuonden, dy wil sy nicht anhebenzuo bezaln das das sye schuldick syn, so sollen sy geben alle suontage eynphuont wachs eyn yderman yn dy schule und yn dem vorgenanten tage. Istes das yr keyner eynen weck begriffe und wolte sine dinck schaffen, undhette nicht vergolten was er dan schuoldig were, wan er wider kuometh, sosol man mit yme eßen nach drincken keyn bruoder, noch sol sich zu ymgessellen in keynerley sachen. Den gewonlichen schillinck sol man auch vonyme nicht nemen, er vorgelte dan zuo dem ersten alles das er schuoldick ist.

51 Vgl. Sedulius Scotus, Collectaneum miscellanum, CCCM 67, XIII, v. 61, S. 61.52 Mt 22, 21; Mc 12, 17.

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Wan warumme, darumb gibt man einen tag zuo bezalen mit muoße, wan wirkein under uns uober sin vermogen wollen beschweret sin mit keynerlei sachenader von keynem manne. Aber huote sich doch ein yderman under uns, daser keyne lyncke orsach haben wolde der schule recht zuo bezaln zu rechterzit, wan unser herre heyschet yn dem Ewangelio: „Gelden dem keyser waß ynangehort, und got gelden waß got angehort“.

Quod nullus provisor aut alii officiales scole nostre exire de civitate Florenciepresumat tempore eorum officii. xix.

PROVISORIBUS et aliis officialibus scole nostre districte precipitur et man-datur, quod nullus eorum presumat de civitate Florencia egredi causa morandiaut aliquid faciendi ad tempus, sed prius rationem firmiter fideliter faciat deperceptis et expensis, et tempore suo, quo alii provisores eligendi sunt, ab ipsisprovisoribus licenciam habere poterit exeundi. Qui autem aliter presumpse-rit, unius ducati in auro pene subiacebit. Per absenciam seniorum negligen-cia committitur subditorum. Moyse absente, filii Israel peccaverunt et Deum,quem sibi preelegerant per modicum temporis spacium, facto vitulo conflatili,53

quasi insani et sine sensu derelinquerunt. Et quia ipsi provisores ante omniaprovidere debent que sunt necessaria aut emendenda, ideo nolumus aliquemeorum esse aliquo absentem, quia varia sunt occurrencia hominibus in hocmundo.

Das keyner der vierer, nach keiner ander amptman us unser schuole zyen soluß Florençe dy wile er an keynem ampt ist. xix.

DEN VIERERN Und andern ampt luden unser schule, den gebuot manstringlichen und heyßt, das nymant under uns us der stat von Florençe zyhensol, zu samnen odir zuo schicken keynerlei sacchen, wil sy an dem amptesin, suonder syne | rechenuonge sol eyn yderman tuone zuo dem ersten40r.getruolichen, was er yngenomme oder uos gegeben hat, und wan man andervierer oder ampt luote machet, so mag er dan lauobe halten von den vierhernuß zuo zihen. Wer uober das anders tar tuone, der ist vervallen eynes ducatenyn golte, des man yme eynen perner nicht derlaßen sol. Wan dy eltesten zuonicht gegenwertick syn, so suondigen dy iuongesten aller meynste. Moyses,da er nicht gegenwertick was, da suondigeten dy kinder von Ysrael, undgottes, den sy yn delwelt hatten, in eyner korçen willen des verghaßen sy alsodorechte und unsinnyge luote. Und darumb sollen sy versten, das dy eltestenund die vierer usrichten sollen was not yst oder zuo beßern. Darumme wollenwir nicht, das keyner under yn sich nicht abtruonnick mache, wan is sintwuonderliche ding, dy den luoten bygynnen in dyser werlde.

Quod nullus de fratribus brigas aut contenciones facere presumat cum alteroin loco ad colligendum iura scole nostre ad hoc deputato. xx.

53 Ex 32, 8.

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DEUS AUCTOR pacis et amator karitatis custodiat corda et sensos nostros,54 utperfecte stare possumus radicati in fraterna dilectione et fundati, et apprehen-damus disciplinam, neque yrascatur Dominus et pereamus de via iusta. Deusenim pacis nostre et non contenciosus est.55 Ideo numquam contendere debe-mus, maxime in loco ad hoc deputato ubi iura scole nostre colligende sunt,memores verborum sapientis: Quod tibi non vis fieri alii, ne feceris,56 quia collec-tores non causa pecunie sed obediencie et bone consuetudinis eliguntur, et,quemadmodum illi faciunt cum opus fuerit, et nos similiter faciamus. Ideo adremovendum malum a nobis57atque constituimus, quod nullus nostrum con-tenciose agat contra fratrem suum omnino, et maxime in locis predictis, ubiomnia in dilectione fraterna tractanda sunt, nec ibi audiatur umquam in quonon hedificentur audientes. Qui vero aliter presumpserit, duorum ducatorumpene subiacebit, nichil ei dimittendum vel mynuendum, quia aliter non expe-dit corrigere iniquos et inquietos.

Das kein bruoder kriege oder gezencke machen sol mit dem andern, an derstat da man yn vordern solle der unser schuole recht. xx.

GOT DER MERER des fredens, und lyphaber der lybe, der beware unserhertze und unser synne, das wir volkuomliche sten mogen geworzelt undbegriffen in bruoderlicher lybe, dy zocht zuo begriffen, das sich got nichtderzorne dorch unser aller missetat willen, und das wir icht verlorn werdenvon dem wege der gerechtigkeit. Unser herre der ist nicht des unfredens,suonder des fredens yn got. Darumme sollen wir nuomer gekriegen und allermeinste an der stat, da man unser schuolen recht yn vordert, und sollenstete gedenckende sin des kluogen sproches: „Was duo nicht wilt das dirgeschehe, das tuo einem andern nicht“, wan dy yn nemer, dy werden nichtderweleth dorch der phennige willen, suonder in rechter gehorsam duorchguotter gewonheit willen, und also sy nuo tuone, das wir auch also tuone, wanys uns bevolhen wirt. Darumme zuo vertriben das boße von uns, ordinyren wirund machen, das kein bruoder mit dem andern keynen krieck nicht machensolle uober alle, und zuo vor an den vorgenanten stetten, da man alle dingyn rechter bruoderlicher lybe kysen sol. Nach sol nuomer anders da gehortwerden, da ein yderman ynne nicht gebeßert werde. Und wer dar uober krieckmachet und anders tuot, der sol zwene ducaten yn golde bezaln, und des solman yme eynen perner nicht derlaßen, wan andes fuogeth sich nicht, eynmuolichen und eynen wilden zuo beßern unde zuo straffen.

Quod disciplinati sint invicem fratres | in locis predictis. xxi. 40v.

54 Phil 4, 7.55 Vgl. Rm 15, 33; II Cor 13, 11; Phil 4, 9.56 Augustinus Hipponensis, In Iohannis evangelium tractatus, CCSL 36, tractatus

49, 12, S. 426; ders., Ennarationes in Psalmos, CCSL 39, psalmus 57, 1, S. 708; 57, 2,S. 709; Benedictus de Nursia, Regula, CSEL 75, cap. 61, S. 143.

57 Fehlt: ordinamus.

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HONOR HONORANtis est,58 et qui non honorificat filium, non honorificat patrem quimisit illum.59 Sine dubbio, fratres, filii Dei sumus, alter alterius invicem membrum.60

Ideo stultiloqium aut quod ad rem non pertinet, secundum appostolum Paulum, nonnominetur in nobis, sicut decet sanctos,61 honore invicem prevenientes.62 Non est conve-niens nobis ad salutem, nisi unum magistrum habere Deum, qui nos per-fecte instruit reprobare malum et eligere bonum,63 et unumcuique diligere proximumsuum tamquam se ipsum.64 Ergo, karissimi, diligamus Deum patrem omnipoten-tem et fugiamus omnia nobis contraria, ut qui diligimus Deum, diligamus et fratremnostrum.65 Igitur in presenti capitulo ordinamus atque statuimus, quod omnescum summa reverencia et disciplina convenire debemus ubi necesse est, ethonor exhibeatur fraternalis unicuique, quia sicut dives sic et pauper omnesfilii Dei sumus in caritate. Cum autem consederint, tractare debent de necessa-riis suis, ita quod nullus presumat alio crimen mendacii ymponere neque men-dacem nominare, sub pena unius ducati in auro. Qui non aliter facere volueritet verba sua multiplicando alium increpare et arguere de mendacio presump-serit in contumeliam ymproperii, pene iam dicte sine aliqua misericordia sub-iacebit.

Das dy bruoder zochtig sollen sin wan sy zuo samen koment an dy vorgenan-ten stette. xxi.

DI ERE IST DES, DER eynen andern eret, und „wer den son nicht eret,der eret nicht den vatter, der den selben son gesant hat“, also spricht dasEwangelium. An allen zwifel, lieben bruoder, sin wir alle dy kinder gottes,unde under uns eyner des andern glyder. Darumme „torlich rede und dasnicht zymlichen ist, das sol nymer under uns genant werden, also ys wol zymptheyligen luoten“, as der heylige appostel Sant Paulus spricht, suonder mit erensollen wir uns under uns zochteclichen begen. Uns ist auoch nicht zymlich,einen andern menister zuo haben wan got, der uns vollekomlich underwiset,das boße zuo laßen unde das guote zu derwelen, und ein yderman synennechsten also lyp haben als sich selber. Darumme, lyben bruoder, haben wirgot lyp, den allmechtigen vatter, unde flihen wir als das, das uns weder ist, undals wir got lyp haben, also haben wir auoch lyp unser bruoder. Dar zuo yndisem gegenwertigen capitel ordiniren wir und machen, das wir zuo sammenkomen sollen wan ys not yst, in zochten und yn eren, und eym yglichen solman ere bewisen, wan wir sin alle gebruoder, er sy rich oder arme und gottes

58 Carmina medii aevi posterioris latina II/2. Proverbia sententiaeque latinitatismedii aevi. Lateinische Sprichwörter und Sentenzen des Mittelalters in alphabetischerAnordnung, hrsg. v. Hans Walther, II: F–M, Göttingen 1964, S. 349, n. 11122b.

59 Io 5, 23.60 Rm 12, 5.61 Eph 5, 3–4.62 Rm 12, 10.63 Is 7, 15–16.64 Rm 13, 9.65 I Io 4, 21.

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kinder in der lybe. Wan sy danne komme gesicçen, so sollen sy redden von yrnottorft wegen, also das nymant den andern straffen sol, nach eynen luogenerheißen zuo mal an der banck, by der buoße eynes ducaten yn golde. Wer aberanders tuone wille, und wil syner worte vil machen und wil einen andern anschryen unde lygende straffen, der ist der vorgenanten buoße bestanden, analle barmherzickeit.

Si frater cum fratre inter se contenciose egissent, vel quovis alio modo inimici-cias haberent. xxii.

DOMINUS IN EVAngelio imperat, dicens: „Sy offers munus tuum ad altareet ibi recordatus fueris, quia frater tuus habet aliquid adversum te, relinque ybi munusante altare et vade prius reconciliare fratri tuo, et sic veniens offeres munus tuum“.66

Considerandum ergo nobis est, fratres karissimi, quod semper occuli Dominicontemplantur bonos et malos,67 et nichil est quod ab eo possit abscondi. Ideoomni puritate studeamus vitam nostram custodire ambulare in lege Domini68 dieet nocte. Omnia bona opera nichil sunt sine karitate, quia ubi karitas est,ibi Deus. Ergo, ut nostra bona opera | non perdamus, dilectionem firmiter 41r.teneamus. Quod si, suadente dyabolo, aliqui inter se contendissent, et dilectiofraternalis inter ipsos extincta fuisset, ita ut inter se inimiciciam haberentet inimicicie eorum veniret in manifestum, tunc provisores, assumptis secumquatuor aut quinque fratribus, compellant fratres inimicantes comparere, etinvocato Dei adiutorio, inter ipsos concordiam faciant fraternalem. Quod sialiquis eorum obstinata mente concordie seniorum nollet consentire, per duosannos eliminetur de nostra societate, non prius revocandus, donec humiliatuscoram omnibus misericordiam consequatur.

Ab eyn bruoder mit dem andern under yn sich zenckten, ader mit keynerleysache vientschaft hetten. xxii.

UNSER HERRE in dem Ewangelio der gebuot und spricht also: „Ist is,das duo din oppher oppherst zuo dem alter, und duo gedenckende wirdest,das din bruoder gegen dir icht hat, so laß das oppher vor dem alter undege und berichte dich mit dynem bruoder, und also kome und oppher dingabe“. Çuo mercken ist uns darumme, lyben bruoder, das alle zit vor gottesaugen syn die guotten unde dy boßen, und nichtz nicht69 en ist, das vor ymeverborgen mochte sin. Darumme mit aller reynickeit sollen wir unser lebenbewarn, das wir tag und nacht gottes recht dervuollen. All unser werck sintnichtz nicht an lybe, wan wo dy lyb ist, da ist auoch got. Darumme wollenwir nicht unser guotte tat verliesen, so solle wir veste halten bruoderliche lybe.Ist aber das, das der boßgeist zuo schuore, das etzliche under uns gekriget

66 Mt 5, 23–24.67 Prv 15, 3.68 Ps 118, 1.69 Folgt (gestrichen): ee.

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hetten, und bruoderliche lybe under yn verloschen were, also das sy vendschaftunder yn hetten und yr vendeschaft queme und worde offenbar, so sollen dyvierer nemen vier oder fuonf bruoder zuo yn, und sollen sy betwingen, dy daventschaft haben vor yn zuo lesten, und angeruoffen dy huolfe gottes, sollensy bericchten, und under yn machen eyne bruoderliche berichtuonge. Undwere es danne, das under yn keyner were, der mit eynem verstockten hertzender berichtuonge syner eltesten nicht volgen enwolte, den sol man zwey jareverwysen us unser bruoderschaft, und nicht e wyder zuo ruoffen, bys das ersich vor allen bruodern dergebe unde barmhertzickeide emphae.

Si aliquis fratrum viciosus esset et comprehenderetur in furtu. xxiii.

INTER OMNIA vicia, maius vicium furtu esse non potest, et ideo summo-pere cavendum est, ne umquam aliquis ex nobis eidem vicio comprehenda-tur delectari. Nam si quis, quot absit, inter nos talis repertus fuerit, quatuorprovisores convocent totam congregationem, et stante illo coram omnibus obi-urgandus est, et corrigendus de premisso vicio. Et si fidedigno testimonio seexpurgando in crimine sibi inposito, reus non fuerit, consolacione accepta,fratres Deo de fratre suo iustificato reddant graciarum actiones. Quod si inno-cenciam suam expurgare non poterit, et in furto reus invenitur, et sine sperevisionis, de nostra societate expellatur, ammodo numquam sociandus, quiascriptum est: „Aufferte malum ex vobis“.70 Et merito malum a nobis radicitusexstirpandum est, quia mundam et immaculatam patronam habemus Vergi-nem Mariam, que non nisi bonos colligit, et ad gaudia eterna cum gloria per-ducit. Amen.

Ab eyn bruoder boshafftick were unde wurde begriffen an eyner dybery. xxiii.

INDER ALLER boßhet ist keyne nicht großer wan dy duobrye, unde dar-umme aller meinste sollen wir uns huoten, daß keyner unter uns begriffenwerde in der selben bosheit. Were das, da got vor sy, das ymant, der eyn soli-cher were under uns begriffen wuorde, den sollen dy vierer vor sich ruoffenund vor dy ganç gemeyne, | und vor den allen gestrofft werden und besto-41v.ßen umb dy vorgenante sache. Und ist es, das er mit guotten gezuogeniß sichreynigeth und an der boßheyt, dy yme off geleyt ist, nicht schuoldick ist, so sol-len sich dy bruoder trosten yres bruoders gerechtikeit und sollen got dancken.Aber mag er nicht syn gerechtikeit bewisen, und wirt fuonden yn eyner dybery,an alle hoffenunge wyder zuo komen, sol man yn uß unser geselschafft tryben,nuo unde ymerme zuo uns zuo komen, wan is ist geschriben: „Werffent dasboße von uoch“. Und billichen ist zuo werfen das boße von uns auoch mitder wortzeln, wan wir haben dy reyne und dy clare patronyn, di JunckfrauoweMarien, dy da nicht dan guote kinder off nympt, und zuo der ewygen fraydemit allen eren frolichen bringhet.

70 I Cor 5, 13.

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anhang 381

Qui electores provisorum nostrorum esse debent et quomodo sunt eligendi.xxiiii.

IN ELECTIONE PROvisorum non etas sed virtus discernenda est, quiaSamuel et Danyell pueri populum iudicaverunt.71 Etas enym non numero est computataannorum, sed venerabilis est72 adornata virtutibus: sine virtute senectus hominisest vituperanda, non laudanda. Ergo tempore et die statuto quatuor proviso-res conveniant et convocatis sex fratribus vel quantum opus est de fratribus,alios eligantur viros boni testimonii, qui preesse possint nostre communitativerbo et exemplo, et corrigere valeant excessus singulorum. Et non discerna-tur senectus aut etas personarum, sed eligatur qui eligendus est, eciam si fueritultimus in congregatione. Ideo de consilio sex aut plurimorum fratrum eli-gendi sunt, diximus, ut omnino nichil sit quod lateat fratres nostre societatis.Et si omnes interesse nequeunt, tamen seniores ad electionem vocentur et deeorum consilio eligantur, quia scriptum est: „Omnia fac cum consilio, et post factumnon penitebis“.73

Welche die vierer derkysen sollen, ader wie sy derkorn sollen werden. xxiiii.

IN DER WELUNGE der vierer ist nicht das alder an zuo sehen, suonder dytogent, wan Samuoel und Daniel kleine kynder, dye haben gericht uober großfolck. Das alder ist nicht gezalt an der zal der jare, suonder ist geeret undgelobet, wo ys gezyret yst mit den togenden. An dy togende ist das alter zuoschenden und nicht zuo loben. Darumme wan dy zit kuomet, so sollen dy viervierer zuo sammen komen, und sollen sechse oder also vil as yn not yst, uß denbruodern yn ruoffen und sollen ander vierer derwelen bruder guotes lebens, dyda bevor mogen gesyn der gemeyne mit worten und mit teten, und dy auochgestraffen mogen eins yzlichen myssetat. Und nicht sehe man an dy jare oderdas alter der luote, suonder man derwele den man derweln sol, er sy auchder aller leste yn de sampnuonge. Darumme mit rade sechxer oder mer derbruoder, sollen sy derweleth werden haben wir gesprochen, das zuo mal nichznicht sy, das man helen wolde vor den bruodern unser geselleschafft. Und absy da by alle nicht mogen gesyn, das ma yo dy eltesten und dy verstendigestendar zuo ruoffe mit der rat man dy vierer derweln soll, wan ys stet geschriben:„Alle dinck tuo mit rade, so beruot ys dich nicht, wan duo ys getuost“.

Quod omnes fratres qui recipiunt a commune solarium, tenentur solveresolidum consuetum in simul et semel antequam exeant de civitate. xxv.

DE CONMUNI CONsensu et voluntate fratrum nostrorum ordinamus, faci-mus atque constituimus, quod omnes qui solarium a commune recipiunt et

71 Vgl z.B. Burchardus Abbas Bellevallis, Apologia de barbis ad conversos, CCCM62, sermo 3, 21, S. 197.

72 Sap 4, 8.73 Benedictus de Nursia, Regula, CSEL 75, cap. 3, S. 29.

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382 anhang

sunt in nostra fraternitate, illi debent computare terminum solarii sint, et totsolidos solvere tene(n)tur quod ebdomadas in solario prenominato stare volunt,antequam exeant de civitate. Solidos consuetos in simul et semel dari diximus,ne transeunte tempore de aliquo nostrum domina nostra et matrona Mariain suis redditibus aliquot detrimentum paciatur omnino. Qui vero aliter facerevoluerit, unum ducatum yn auro solvere tenetur ipso facto, nec aliquid de eoest eidem dimittendum. |42r.

Das alle bruoder dy da nemen solt von dem commune, dy sollen miteynanderbezaln yrn schilling, edas sy us der stat zyhent. Capitolo xxv.

VON DER GEMEINE rat und willen ordyniren wir und machen, das alle dy,dy da solt nemen wollen von dem commune und sint yn unser bruoderschafft,dy sollen uober schlahen yre zit also lange also sie an dem solde sten wollen,und also vil wochen als sy an dem solde geschriben werden den solt zuonemen, also vil schilleng sollen sy betzaln, edan sy us der stat varn. Dengewonlichen schilling zuo einem mal mit eynander zuo geben haben wirgesprochen, darumme das unser frauowe und unser patronin Maria an yremzinse keynen schaden empha von unser keyme mit ychte. Wer da uober anderstuone wil, der sol eynen ducaten bezaln zuo hant yn golde, da von man ymeeynen perner nicht dirlaßen solle.

Quod nullus omnino de fratribus contrarius esse debet statutis communibus.xxvi.

QUECUMQUE IN hac nostra regula scripta sunt, ad hedificationem nostramscripta sunt, et non nisi de omnium fratrum consensu et voluntate sunt beneconscripta ab omnibus fratribus inviolabiliter observanda. Idcirco in fine con-clusionis volumus ordinare districte precipiendo, quatenus omnia observaridebent studiose in nullo contradicendo articulos, capitula atque statuta pernostram bonam voluntatem spontanee facta et conscripta. Et quod nullus sitinter nos, qui huic nostre ordinationi resistat in uno verbo. Quod si quis talisinvenitur nostre ordinacioni contrarius esse cupiens, hic talis per duos annoselyminetur de nostra societate, et non nisi bene humiliatus coram omnibusmisericordiam Dei et sue piissime matris Marie et omnium fratrum optineat,ad nostram congregationem est admittendus. Non solum sciat talis indignatio-nem fratrum suorum incurrisse, sed Deum patrem celi et terre et nostrampatronam Virginem Mariam, ad cuius laudem et honorem hec fraternitasincepta atque perfecta est, sciat se non in modico offendisse. Ceterum, fra-tres, si qua ordinanda sunt atque statuenda, fidelissime conscribenda sunt etfirmiter tenenda, quantus Dei adiuti gracia ex istis paucis ad maiora tenden-tes vitam et finem optineamus felicem. Quod nobis prestare dignetur Pater etFilius et Spiritus Sanctus. Amen.

Das nymant mit ychte under den bruodern sol weder dy gemeyne satzuonghesyne. xxvi.

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anhang 383

ALS DAS, DAS IN unser regel geschriben ist, das ist uns zuo eyner beßeruonggeschriben und nicht anders wan mit aller bruder guotten willen ist ys zuo malgeschriben, und sol auoch von allen bruodern stete gehalten sin. Darummeyn disem ende unser beschlißunge wollen wir ordynieren und machen undeschwerlichen gebyten, daz alle vorgeschriben recht gehalten sollen werdenmit guotem muote, yn keynen worten oder wercken zuo stroffen alle artickel,capitel und satzunge, und das keyner under uns sy, der da unser ordynuongeweder rede mit eynem worte. Ist is, das keyner eyn solicher fuonden wirt, derunser ordynuonge weder begerte zuo sin, eyn solicher sol us unser geselschafftzwei jare uß gescheyden sin, und nicht e, her werde dan wol genedert vorallen bruodern und behalte gottes barmhertzickeyt und syner milten muoterunde dar zuo aller bruoder, so sol man yn wider yn zuo laßen. Ein solicherder sol wißen, das er nicht alleyne dy bruoder derzornet hat, sunder erhat zuo dem ersten Got, den vatter des hymels unde der erden, und unserpatronyn dy Junckfrauw Marien, nicht mit eynem kleynen derçornet, wanyn zuo lobbe und zuo eren ist dyse bruoderschafft derdacht. Unde dar nachsollent yr wißen, lyben bruoder, ob kein ding zuo ordynieren oder zuo machensy, das sol man zuo mal getruowelichen beschriben und gantz halten, daswir von genaden beholfen werden, us dysem kleinen anevange zuo eynemgroßen komen mogen, | und auoch behalden eyn seliges leben mit eynem 42v.reynen ende. Das gebe uns der Vatter und der Sone und der heylige Geyst.Amen.

DER DA NICHT ENkuompt zuo der messe, als unser gebotten tage sint vordem Ewangelio, der ist vervallen unser frauowen eyn phunt wachs und des solman yn nicht derlaßen.

IR SOLLENT WISSEn, das man sol komen e man die procession an vacht,und yderman sol syn by der procession. Nuo wer der were, der da nichtenkeme, der ist verfallen in ein pphuont wachs.

LIBEN BRUODER, IR sollent wißen, das wir mit des gantzen capitels wil-len und mit rechtem vordechtigen muote gemacht haben, ab kein bruoderwere, meinster oder geselle, oder wer der were, der dy capitel dy nuo vorge-schriben sten, wyder tuone oder weder reden wollte, ymmer eweclichen dersol betzaln zen ducaten yn golde, dez sol man yme eynen perner nicht der-laßen, und sol yn uß der schule schriben unde verwisen, und wer ymmer vorden selben rette ader bethe, das er ymme yn dy schuole wider wolte helffen,der sol yn dem selben ban stan als der erste. Darumme, das dy samnuongheunde dy geselschafft den tuotschen schuostern gegeben yst in der stat zuo Flor-entze, dy yn nymant verstorn sol, nach zuo nichte machen mit keynerlei sac-che.

LIBEN BRUDER, IR sollent wißen, das wir mit des gantzen capitels willenund mit rechtem vordechtigungem muotte gemacht haben, ob keyn bruoderunser schule eynen eynen pan verschuolt vorbas, den selben pan sol mangeben yn dy schuole, und das selbe gelt sol man besuonder legen und an zu

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384 anhang

legen wo es der74 schule aller nottorftig ist und guot.

75[A]uch sin wir eins wurden, peid meinster und gesellen, in vollem kapittelas man zalt von Christus gebuort MCCCCXLVIII jar, an dem lesten tag desmandes junii, das alle gessellen der gegenwertigen gotlichen bruderschaft, dasalle bruder, sunderlichen di gesellen, alle suntag sollen kumen zu capitel analle weder rede, es wer dan sache das orlop het von redlicher sache wegen.Auch me so sin wir auch eins wurden as vor geschriben ist, das di egenanntegemeine pruderschaft, peid meinster und gesellen, zu hauffen sollen komen andem dritten suntag zu cappitel as vor geschriben ist, es wer dan sache das einergutten orlop hette von dem komstabel oder von den virrern, py der pus einsphunt wachs.

[A]uch sin wir eins wurden in gemeinem cappitel der gantçen bruderschaft,peid meinster und gesellen, und were es sache, das di wile meinster undgesellen werin in unser frauwen dinst, und kems darzu das einiger man, ersy meinster oder geselle, dem selben einem widerdris tete, di wil er were inunser frauwen dinst were [!], der ist ver wallen in der gesellen pan.

[A]uch han wir gemacht in unserm vollen cappitel, peid meinster und gesellen,und wer es sache, das eyniger geselle her keme und schlug sich zu einemandern und wolt hy arbeiden, und wer den selben off hilt uber XIIII tag undin nit antwort an di panck, | der ist vervallen in den pan eins phunt wacht.43r.Auch sin wir eins wurden, das der selbe fremde geselle an di panck keme, dersol bezaln unser frawen gelt, oder sol aber zwen borgen setçen, und sol dasegenant gelt bezaln in einem manet, und wurde es nit beçalt in dem mant, soschlecht man yn sin gelt us pis es unser frauwen gnug hat getan.

76 [E]s ist czu wissen daz meistere und gesellen gemacht und geordinerthaben, |43v.

77 [1] Hans Pruoße von Neblauowe[2] Pauwel von Çuocchenmantel[3] Righo Abentrott[4] ⊕ Lorentç von Tçwick[5] Nicclos Lein von Sybenbuorgen[6] Nicclos Meisner von Pyrn[7] Ulrich Rotterschoth[8] Iacob Schoff von Klusenbug[9] Fridrich Lobenschuoch

74 der im Interlinear eingefügt.75 Ab hier Wechsel der Handschrift (Hand B).76 [E]s—haben in Hand C.77 Beginn der Matrikel nach mehreren leeren Seiten (45v.–45v.) auf 46r. in Hand B.

Die Namen der Mitglieder sind jeweils in zwei senkrechten Kolonnen auf einer Seiteangeordnet.

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anhang 385

[10] ⊕ Lenhart von der Picchardo[11] Neter78 Tomes von Sybenbuorgen[12] Hans Wandrer von der Helmstat[13] Cristoffel Topchen uß der Luotsch[14] Hans Çipçer von Luoblaw[15] Andreas von Saltçburck[16] Pavels Wernher[17] Anshelm[18] Tegen von Nuorenberg[19] Hensel von Schwinfuort[20] Nicclos vom Altensal[21] Henchin von Mechel[22] Iacob Nynergalt[23] Clement von Krutebuorck[24] Henchin Lyppin von Lo[25] Peter von Fribuorg[26] Martin von Laubach[27] Iost Felix von Veltkirchen[28] Steffen Çypçer[29] Michel Çypçer[30] Kunrat Focht von Au[31] Mattis uß Lyflant[32] Michel von der Frienstat[33] Peter von Pettauo[34] Antonio von Morrosticha[35] Zaccharias Han[36] Heinrich von Putçpach[37] Peter Schmit vom Son[38] Kuntç, Hans Schutçen son79

[39] Peter Swab von Schwebischem Werd[40] Hans Stang von Melhusen[41] Iacob von Norlinghen, ain ungehorsam pruder80

[42] Iacob Oder von Eghenbuorg[43] Iorg Ebroner[44] Andreas in der Foint[45] Hans von Inchelschpuheli[46] ⊕ Iorg von Kostentç[47] Andres von Kelham[48] Peter Stemer[49] Kuntç von Saltçburg[50] Kunrat Heß von Nuokirchen[51] Hans Geyham uß der schlesi- | 46v.

78 Wohl richtig: Peter.79 Vgl. n. 262.80 Iacob von Norlinghen durchgestrichen, ain ungehorsam pruder in Hand G.

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[52] Wernher81 Keyser von Rappelschwil[53] Hans Bock von Heydelberck[54] Nichel Syn von Struobingen[55] Cristofel Baer von Saltçbuorg, ungehorsam prueder82

[56] Tomas Lantfarer von Villach[57] ⊕ Albrecht Kuopphenberger[58] Herman von Francfurt von der Ader[59] Niclos Winckler von Altenhofen[60] Ulrich Kolman von Schwabach[61] Lucas von Meyen[62] Peter Huoß[63] Llorentç von Kaschen[64] Der ersam pryste, pruder Iohans, muonch zu dem heiligen geist augusti-ner ordens von Nuornbergk[65] ⊕ Der Wiß Hensel von Peyern[66] Kuntç Schuhenstych von Osterrich[67] Hans Hafner[68] Peter Neupurger von der Sagen[69] Hans von Erfuort[70] Hans Franck von Helperghuosen[71] Nicklos Hubner von Schonfurt[72] Andris Berlingk us Meyßen[73] Hans Meißner von Zyps[74] Philip Stang[75] Geys Part von Prun us Westfal[76] Paul von Ulm83 [77] Peter von Ingelstorf[78] Aalbrecht Fechter von Wissenpurg[79] Iorge Peutker von Passaw[80] Hans Ol von Werthain[81] Hans Swiczer von Weilhain[82] Iacob Pispach von Rudingen[83] Hennekin us Holland[84] Martin von der Esa[85] Caspar Steinpacher[86] Andrea von Kernten[87] Hans Korenpeiß[88] Henselin von Averdinghen[89] Gigho von Lempach[90] Steffan von Averdinghen[91] Iorghe Peter von Pruczkenhain[92] Niclaes von Wittenberg

81 Über Wernher eine Krone.82 Cristofel Baer von Saltçbuorg durchgestrichen, ungehorsam prueder in Hand G.83 Ab hier Hand D.

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anhang 387

[93] Martin Wadler[94] Peter von Pruckenhain[95] Mathis Freudensprung[96] Swob myt den Arn[97] Hans von Stain[98] Antonius von Wurtzelanden[99] Bartolomee von Schintleiß[100] Otto von Pariscreczel[101] Thomas Ungher | 47r.84 [102] Hennigkin von Pravant us Dryerlant[103] Lienhart Ridlinger us Krampach[104] Hans Hyrsperger[105] Martin Stypgen us der Schleß[106] Litotin von Prantçlaw[107] Nicklan von Tisenpach[108] Swab mit der Wysen[109] Iacob von Tribernuoß us Merherlant[110] Sitç Jagen Tuofel[111] Hans Tierhamer von Auogspuock[112] Peter Falckner[113] Balthasar Wygant von Volchem[114] Peter Planck us dem Pestertal[115] Nickolau von Seyferstorff[116] Tomas Zysler von Mißen[117] Hans Steb von Ruotlingen[118] Iacob Peß von Tuoß[119] Wolff Perem[120] Hans von Fillach[121] Goßwin Puornfint[122] Hans Huotten man Romantz uß Mißen[123] Hans Linder von Wyntzham[124] Peter Kechlin von Nellingen[125] Lodwig Wober von Pasel85 [126] Tomaß Scherdinger[127] Peter von Rothingen[128] Peter Stippich von Paschen[129] Michel von der Hochstat[130] Bartholomeus Millener[131] Frederich von Erffort[132] Hans Veirling[133] Wilhelm von Koln[134] Iacob von Kernten[135] ⊕ Righo Korniß

84 Ab hier wieder Hand B.85 Ab hier wieder Hand D.

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388 anhang

[136] Righo von Constat[137] Concze Peinruter[138] Martin von Bobenberg[139] Thomas Ungher von der Leghenicz86

[140] Iorghe von Passaw87

[141] Claes von Wettelinghen[142] Peter Voisch von Spangen[143] Erhart Techsenbach von Salczpurg[144] Peter Herczelin von Auspurg[145] Manghel Herczelin von Auspurg[146] Iorghe Steirer von Petaw[147] Hans Pilgherin von Heilpruon[148] Niclaes Emcke[149] Kaspar von Kortrich[150] ⊕ Niclaes von Deckendorff[151] Hans Koef von Lindaw |47v.[152] Niclaes Kolaw von Ulmicz[153] Hans von Gor[154] Lorencz von Sagaw[155] Ulrich Lintenast[156] Albrecht von Krakaw[157] Conrat Locher[158] Nickel von Frauwenstein[159] ⊕ Hans Narre[160] ⊕ Borckart Hasenborg[161] Conrat Satelberg[162] Hans von Luczenborg[163] Hans von Passaw[164] Niclaes Herdescher[165] Ruprecht von Fienden[166] Hans von Franckenstein[167] Hans Hebenstrit[168] Ulrich Iaghen Tiolp[169] Ulrich Satelbergher von Veltkirchen[170] Balthasar Gutermut[171] Hans Monse[172] Nickel von Sente Vit[173] Gytstat von Prußen[174] Bernhart Hase[175] Hennekin von Herintal[176] Michel Ungher, ist auß geschriben für ain ungehorsamen pruder 147188

[177] Hans von Koborg

86 Identisch mit n. 101?87 Identisch mit n. 79?88 Michel Ungher durchgestrichen, ist—1471 in Hand G.

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anhang 389

[178] Hans Ornolt von Swobach[179] Hanß von Pulsen[180] Ulrich von Gippinghen[181] Hanß Leuwe[182] Clemens von Ortenberg[183] Niclaeß Altlant[184] Andrea Voisch[185] Niclaeß Freudensprunch[186] Gerich von Kolne[187] Hanß von Sagaw[188] Hanß Iessche von Frienstat uß Grospolen89

[189] Matiß von Frienstat[190] Wallther Fremygher von Monchen[191] Valentin Gerat Wol von Steyn[192] Iorghe Hase von dem Podense[193] Conrat Paur von Monchlin[194] Hensel Smet[195] Hanß Boeler[196] Steffan von dem Gortse[197] Iorghe von dem Gortse[198] Claeß Gobel von Wurczeburg[199] Martin von dem Langhen Walde[200] Hanß Entekist[201] Hanß Haselpusch[202]90 Mathis Rockenspurger[203] [H]ans Vit Luchener | 48r.[204]91 Peter von Auspurg[205] Gorge von Egenborg uß Osterrich[206] ⊕ Gorge von Steyn, daz her ist uß gescrebin vor eyn ungehorsambruder92

[207] Hans von Ulm[208] Niclaes von Klobicz[209] Frischwetter[210] Martin Richter[211] Mickel Rosenschin[212] Remolt von Witaw[213] Gorge von Pisczenpachs[214] Benedetto von Stetin[215] Mona Angela di Giovanni di Francischo del popolo di San MicheleBerteldi

89 uß Grospolen in Hand B.90 Ab hierHand E.91 Ab dieser Seite sind die Namen am linken Seitenrand jeweils mit Kleinbuchstaben für die später

in roter Tinte zu ergänzenden Initialen versehen.92 daz—bruder in anderer Hand.

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390 anhang

[216] Mona Michera di meistro Giorgio[217] Cristofano von Muldorf[218] Gorge von Petaw93

[219] Nickel mit der Flaschin von San Paul[220] Peter Perczel von Regensperg[221] Albrecht Phefferlin uß Beiern[222] Gorge von Pranaw[223] Arbegast von Strasborg[224] Lenhart Satelberger[225] Henrich Fleidel[226] Gorge Haberhacker von Çwetel[227] Iordan von Aldendorf[228] ⊕ Peter von Beberspurg, uß gescrebin vor eyn ungehorsam bruder94

[229] Ierbest von der Nuwenstad[230] Heinrich Voitlender von dem Hofe[231] Wilhelm Rosenbloet von dem Intal[232] Gregorio Çipzer[233] Hans von Czorch[234] Ruprecht uß Kernten ⊕[235] Hans von Friburg[236] Herman Vet Weis von Durgen ⊕[237] Hans Lebersack ⊕[238] Niclaus Singher[239] Conrat Blindemwinckel von Lanczhot ⊕[240] Eckart von Franckfurt[241] Martin Attenberger von Lotenberg[242] Gregorio Schonberger von Rabendorf[243] Adam von der Striger[244] Der klein Erhart von Pharkerchin[245] Lenhart Negelin von Notpurg[246] Hans Sluderlin von Auspurg[247] Hainrich Trutel von Hal us dem Intal[248] Hans von Ehingen[249] Hans de Nus ouch genant Sasse[250] Bartholomee von Bischofloch[251] Andrea von Wissenburg[252] [V]olflin von Bremeß, Item her ist uß gescrebin vorne di berige wiln95

[253] Filip von Spyr[254] Erhart Richer von Auspurg[255] ⊕ Hennekin von Franckfart[256] Hans Narre Tethschenbach96

93 Identisch mit n. 146?94 uß—bruder in anderer Hand.95 [V]olflin von Bremeß durchgestrichen, Item—wiln in anderer Hand.96 Identisch mit n. 159?

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[257] Iacob Friemut von Etczstein[258] Benedetto von Cassaw[259] ⊕ Nicolao mit der Luten von Henberg us Francken[260] Hans Schaler von dem Intal[261] Bartolomee Hadecker von Pincha[262] Hans Schucze Czimperg97

[263] Andrea meister Iorgen son von Stir us Osterich, Klingenbrunner ⊕[264] Bartholomeo di Giovanni Bartholomeo or(a)fo[265] Niclaes Haner von Rothberg[266] Hensel Menger von Swabin[267] Martin von Swibissin[268] Gelegin Dijkren von Flandern,[269] [H]anß Hawer von Trint ⊕. Item der ist uß gescrebin vorne di berigewiln98

[270] Righo von Hagenowe[271] Nicolo Kremer von Andernach[272] Vit von Ethz in Lotringen[273] Hans Hower von Trinte99

[274] Erat von Nuwenorthen us Flandern[275] Hans von Mulhusin[276] Mertin Misner[277] Frederich Hower[278] Gorge Franckensteyner[279] Mathis von Lebach[280] Michel Bellinpiacze[281] Iost Suabe mit dem Musloch[282] Cristofel Kolbel[283] Hanß Francke von Hoffart[284] Ulrich Fisel von Ansbach[285] Peter von Frienstat[286] Bartolomeo Troppher von Geodorff[287] Andrea von Swikesdorff[288] Niclauß Fierlin[289] Adam von Koln[290] Niclo Schemiçer von Amberg[291] Tilman100 Wolgemut von Liß[292] Brymmen von Collerborg[293] Gorge Wagener von Iagerdorff[294] Conrad Streler von Mundelheim[295] Iorge Waldegefert, ain ungehorsam pruder 1471101

97 Vgl. n. 38.98 [H]anß—Trint durchgestrichen, Item—wiln in anderer Hand.99 Identisch mit n. 269.

100 Folgt gestrichen: von.101 ain—1471 in Hand G.

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392 anhang

[296] Oswalt Czerfogel[297] Niclauß von Triel |48v.[298] Niclaus von Crokow[299] Martered von Wingarte[300] Ulrich102 Widenman von Glistina[301] Iorge Kechelin von Glistina[302] Michel Lindenplat uß Prusen[303] Bertold von Genaperg[304] Steffan Percman[305] Ulrich Knobelouch[306] Hans Knobelouch[307] Paul Kimenzoffer von Auspurg[308] Hans Spiß von Werd[309] Andrea Ostericher[310] Hans Treger[311] Conrad Marx von Ulm[312] Blasio Berner uß dem Loufental[313] Iacof Giude von Presborg[314] Heinrich Teubeler von Norlingen[315] Ulrich Goelz von Reynsporg[316] Conz Eichhorn uß Francken[317] Rigo Swiczer[318] Ulrich Offart von Bressad[319] Ulrich von der Nuwenstat[320] Mathis Legenicze[321] Paul von Zcullich[322] Mattis Ruprecht von Legenicze[323] Michel Czeysener uß der Slesige[324] Hans Rederer von Weltkirche[325] Iorge Rinalt[326] Andrea von Walse[327] Michel von Reynspurg[328] Steffan meister Gorgen son, ungehorsam prüder103

[329] Niclauß Wynber[330] Lenhart Senftbeber[331] Niclaus Lawenborg von Sachsen[332] Hansel Hamerer von Maiperg[333] Hans Stehenblut von Mencz[334] Lucas Geyer von Steiermarck[335] Mertin von Myndelheym[336] Sigil von Sibenlinden[337] Peter von Kobelencz[338] Lenhart Hager von Hopgartin

102 Folgt gestrichen: von.103 Steffan - son durchgestrichen, ungehorsam prüder in Hand G.

Page 404: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

anhang 393

[339] Mertin Hager von Seypelt[340] Hans von Bobinberg[341] Hans Osterricher von Cosnicz[342] Gorge Weber von Kelmenß[343] Hans Drappis us Mysen[344] Andrea von Brunswich[345] Ulrich Gut von Auspurg[346] Martin Haberfelt[347] Concz Blumenschin[348] Iorge Zcerenchuz[349] Hans Toveler[350] Hans Mihel Nuweheymer von Wolß[351] Cristofel Ersin[352] Gorge Czerenchuch104

[353] Andreas von Lebach[354] Frederich von Froistich[355] Gorge Symon von Logenicz[356] Hans Kirchemer[357] Andrea Dorenberger[358] Hans Toveler105

[359] Ulrich Ostericher[360] Iacof Ubert von Cortrich[361] Ditterich von Trier[362] Caspar Stol von Stanicz[363] Stefan Huthzgud von Puche[364] Iacof Dorst von Pasel[365] Niclaus Vater von Breslin[366] ⊕ Hans von Meigenfelt[367] Peter Wolkenster[368] Rudolf Kemph[369] Lenhart von Murre[370] Adam von Strosborg[371] Erat Lobinschuch von Salczborg[372] Lenhart Starck von Ausporg[373] Lenhart Penniger von Baer[374] Andrea Grunnenberg von Dancz[375] Conrat von Hoffin[376] Hhanß Swin von Prusin[377] Peter Kollemager von Mecz us Lotringin[378] Peter Salczman von Filcz[379] Iacof Meiger von Aechin[380] Iacof Koppel von Tredeß[381] Niclaus Fortlander von Berlen

104 Identisch mit n. 348.105 Identisch mit n. 349.

Page 405: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

394 anhang

[382] Conrat Rosenhower von Cremeß[383] Iacof Bernerlant[384] Niclaus Ulrich von Wymber106

[385] Lenhart Senftleber von Passaw107

[386] Niclaus Lowenborg von Sachsin108

[387] Hans Stentbluth von Mencz109

[388] Lucas Geyer von Stirgermarck, errore110

[389]111 [M]ertin von Meydelheim112

[390] [P]er Sigil113

[391] [P]eter von Kovelencz114

[392] [L]enhart Hoger von Horpgartin115

[393] [M]ertin Hoger von Sempelt116

[394] [N]iclaus Foenstir von Isprugh[395] [H]ans von Bobinbergh117

[396] ⊕ [H]ans Ostericher von Cosnicz118

[397] [I]orge Weber von Kelmuß119 |49r.[398] [H]anß Drapiß uß Misin120

[399] [A]ndreas von Brunswick121

[400] [H]ans Nuwenhemer von Wolß122

[401] ⊕ [U]lrich Guth123

[402] [M]ertin Haberfelt124

[403] [C]oncz Blumenschin125

[404] [H]ans von Helbron126

[405] [I]orge Zerencuch127

106 Identisch mit n. 329.107 Identisch mit n. 330.108 Identisch mit n. 331.109 Identisch mit n. 333.110 Lucas - Stirgermarck durchgestrichen, errore in anderer HS. Identisch mit n. 334.111 Ab hier Hand F; daneben wurden die Initialen nicht mehr nachträglich in roter Tinte ergänzt

(auch die Marginalzeichen fehlen).112 Identisch mit n. 335.113 Identisch mit n. 336.114 Identisch mit n. 337.115 Identisch mit n. 338.116 Identisch mit n. 339.117 Identisch mit n. 340.118 Identisch mit n. 341, 441(?).119 Identisch mit n. 342.120 Identisch mit n. 343.121 Identisch mit n. 344.122 Identisch mit n. 350.123 Identisch mit n. 345.124 Identisch mit n. 346.125 Identisch mit n. 347.126 Identisch mit n. 147?127 Identisch mit n. 348, 352.

Page 406: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

anhang 395

[406] [A]ndreas von Lebach128

[407] [F]rederich Froinstich129

[408] ⊕ [I]orge Simon von Legenicz130

[409] [H]ans Kirchner131

[410] [H]anß Tuveler132

[411] [A]ndreas Dorenberger133

[412] [U]rich Ostericher von Petersdorff 134

[413] [I]acoff Ubert von Cortrich135

[414] [D]itterich von Trier136

[415] [C]aspar Stol von Stamicz137

[416] [S]tefan Huthzguth138

[417] [I]acof Dorst von Pasel139

[418] ⊕ [N]iclaus Vater von Bresla140

[419] ⊕ [H]ans von Meigenfelt141

[420] [P]eter Wolkenster142

[421] [R]udolf Kemph von Passel143

[422] [L]enhart von der Mure144

[423] [A]dam von Straspurck145

[424] ⊕ [I]erat Lobinschuch von Salczborgk146

[425] [L]enhart Stark von Ausporgk147

[426] [A]ndreaß Flessner[427] [L]enhart Penniger148

[428] [A]ndrea Grunebergk von Dancz149

[429] [C]onrad von Hofin150

128 Identisch mit n. 353.129 Identisch mit n. 354.130 Identisch mit n. 355.131 Identisch mit n. 356.132 Identisch mit n. 349.133 Identisch mit n. 357.134 Identisch mit n. 359.135 Identisch mit n. 360.136 Identisch mit n. 361.137 Identisch mit n. 362.138 Identisch mit n. 363.139 Identisch mit n. 364.140 Identisch mit n. 365.141 Identisch mit n. 366.142 Identisch mit n. 367.143 Identisch mit n. 368.144 Identisch mit n. 369.145 Identisch mit n. 370.146 Identisch mit n. 371.147 Identisch mit n. 372.148 Identisch mit n. 373.149 Identisch mit n. 374.150 Identisch mit n. 375.

Page 407: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

396 anhang

[430] [H]ans Swin uß Prusin151

[431] [R]uprecht Bockart von Ausporgk[432] [I]acoff Bernerlant152

[433] [P]eter Gruß von Mecz uß Lotringen153

[434] [U]lrich Heideldorfer von Reinspork[435] [P]eter Salczman von Filcz154

[436] [I]acof Meiger von Aechin155

[437] [H]ainrich von Ulmen[438] [I]acof Keppel von Teileß156

[439] [N]iclaus Foitlender von Blen157

[440] [C]onrat Rosenhower von Cremeß158

[441] [H]anß von Cosnicz159

[442] ⊕ [P]eter Kuflinger von der Malten[443] [I]acof Summer von Dresseldorf[444] [P]eter von Normar von Cruczen[445] [B]artolomeus Riger von Metingin[446] [M]elcher von Northingin[447] [A]ntonio von der Nuwenstat[448] [M]ichel Kulmar von Ypß[449] [H]ans Spilman von Oberkirchin[450] [H]ans Czorler von Eger[451] [M]ichel Schenker von Hußmarth[452] [S]ymon Francz von Norenbergk[453] [M]ichel Ruth von Steyr[454] [A]ndreas von Rodelingin[455] [L]enhart Reil von Rimberck[456] [H]einrich Blumentret von Effort[457] [W]olfganck von Osterich[458] [A]ndrea Kalsiner von Budevicz[459] [H]anß Goleß von Misin[460] [M]ichel Frolich von Swebeswerth[461]160 Hanß Stetmer[462] Iörg von Nürnwerg[463] Hanß Meüst von Clabnicz[464] Ulrich Perger[465] Matheß Schaur von Regenspurg

151 Identisch mit n. 376.152 Identisch mit n. 383.153 Identisch mit n. 377?154 Identisch mit n. 378.155 Identisch mit n. 379.156 Identisch mit n. 380.157 Identisch mit n. 381.158 Identisch mit n. 382.159 Identisch mit n. 341, 396?160 Ab hier Hand F.

Page 408: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

anhang 397

[466] Symon von Herczenburg[467] Paul Chnall[468] Cuoncz Hanß von Ünichenhofen[469] Hanß von Augspurg[470] Andres Reichl[471] Nicho Marczolf[472] Linhart Ostertag[473] Erhart von Weiyern[474] Iörg Paumaister[475] Wölfl Traber von Team[476] Thomas Frawendinst[477] Ieronnimus Swanberger[478] Hans Remer von Nurnberg[479] Linhart von Trient[480] Oswalt von Medling[481] Ulrich von Cham[482] Peter von Steir[483] Niclo Nothafen[484] ⊕ Ulrich Hassenmaister[485] Hans Schilder von Hiesperg[486] Cuncz Mennen auß Hessen[487] Michel von Abuspurg[488] Hans von Vilach[489] Nicola von Nürnberg[490] Hans Schuel von Haidelburg[491]161 Iorg von Fiessen | 49v.

[492] Io Agnolo della Stufa chavaliere sono chontento e acetto essere diquesta compagnia, avendo massime sentito e veduto chon gl’ochi mei fannograndissimi beni, e prometto d’aiutargli senpre in ogni occhorrenza contro acholoro che gli volessino opressare in chosa alchuna che non fussi ben fatta,e a ffede di c(i)ò mi sono soscritto di mia propria mano questo dì XXVIII dimaggio 1473.

[493] Iörg Graff von der Tribe[494] Cuoncz Lauter Wegk von Strawbing[495] Wolfgang von Mainberg[496] Siche von Augspuorg[497] Nicola Knor von Mencz[498] Hans Meisner von Peg[499] Hans Kunczhofer von Augspuorg[500] Hans Schuel von Haidlwerg162

[501] Peter von Pasl

161 Ab hier verschiedene Hände.162 Identisch mit n. 490.

Page 409: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

398 anhang

[502] Wolfgang Freisinger[503] Iorg Pischoff[504] Hans Gut gesel von Nuoveger[505] Ambrose von Texall[506] Sycz von Swabenwerder[507] Mathis von Costencz[508] Hanß Wilkern von Arnheim |50r.

[509] Io Gismondo di messer Agnolo della Stupha acepto d’esser nel numerodi quelli di questa compagnia, et però mi sono scripto in questo luogo perchiareza di ciò di mia propria mano questo dì 3 di febraio 1482.

Page 410: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

NAMENS- UND ORTSINDEX

Aachen, 71, 93, 94, 106,108, 165, 173, 180, 291,297

Acciaiuoli, Donato, 297Accolti, Benedetto, 320n26Acquapendente, 246Adamo di Giovanni da Colonia

(Schuster), 226n87Adamo di Giovanni da Colonia

(Wollweber), 165n3, 189n87Adolf von Kleve, Herr von

Ravenstein, 92n138, 166n4Agli, Familie, 145Agli, Francesco di Manno, 35Agli, Ugolotto, 352n14Agnolo d’Antonio, 257Aham, Wolf Wiguleus von, 188n84Ahasver, 206Alberti, Francesco d’Altobianco,

56n137Alberti, Leon Battista, 308, 310,

315n10, 350n3Alberti, Leonardo, 22Albertus Hermanni de Alamania,

118Albertus Iohannis de Colonia, 142Albizi, Rinaldo di Maso, 98Aldebrant, Gasparre, 268n57Aldendorf, Nicolaus Bastiani, 274,

321Aleyda di m. Onevel, 194n107Alfonso von Aragón, Herzog von

Kalabrien, 184Alfonso I von Aragón, König von

Neapel, 289Alighieri, Dante, 1, 166n5, 308, 309,

311Althen, Iohannes de, 22n16Alzey, 180Amberg, 282

Ambrosius, Nicolai, deMontemolino, 292

Ames-Lewis, Francis, 286Ammann, Jost, 197n119Andernach, 22, 22n17Andrea di Francesco, 235Andreas Liprandi de Vienna, 261Anichino di Piero della Magna,

102n183Anichinus Galli de Colonia, 107,

169, 170Anichinus Riccardi, s. RiccardiAns Frans tedesco, 260Anselm von Breda, 194n108Antonio di Guiglelmo da Colonia,

287Antonio di Niccolò di Lorenzo,

301n221Antonius von Padua, Hl., 46Antwerpen, 35, 127, 262n30Arezzo, 12, 79, 81n93, 84n103, 138,

253–254Arigo, s. Arrigho di Federigho da

NorimbergaArigus Bachatelli de Alamania, 124Aristoteles, 286Arnstadt, 273Arrighis, Nicolaus Iohannis de,

OSB, 335n87Arrigho di Federigho da

Norimberga, 12, 313–348,354

Arrigo d’Arrigo, OCarm, 171Arrigo di Fririter tedesco, 260Arrigo Zoppo tedescho, 116Arrigus alias Ulrich filius

Marchionnis Corradi deAugusta, 127

Arrigus Gherardi francigena,300–303

Page 411: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

400 namens- und ortsindex

Arrigus Iacobi Siberti de Maganzia,191n97

Arrigus Iohannis de Cortigianis deAlamania Alta, 315n8

Arrigus Pestelli de Alamania Alta,169

Asti, 296n196Augsburg, 21n12, 22, 46, 114, 127,

208, 224, 231, 233, 261, 262n30,273, 321

Augustinus, Hl., 1, 148, 193Avignon, 52

Baden (bei Zürich), 123Bagher, Ulrich der, 33Baglioni, Ludovico, 21Baldesi, Giorgio di Niccolò, 305Bamberg, 55Bancke (Brincke), Arnuldus de,

22n15Bandinelli, Nofri, 263Barbara, Hl., 46, 50, 178, 196, 197,

199, 200Barcellona, 100, 151n188Bardi, Alessandra, 135Bardi, Bartolomeo di Andrea, 20n6Bardi, Lipaccio di Benedetto,

141n136Bardi, Matteo di Andrea, 20, 20n6Bartoli, Geri, 268Bartoli, Nanna, 154Bartolini, Giovanni, 24Bartolini, Leonardo di Bartolomeo,

147Bartolo di Fruosino d’Angelo,

301n219Bartolomeo di Giovanni, 229Bartolomeo di Piero d’Olanda, 162,

270n67Bartolus von Saxoferrato, 176Basel, 136, 249Becchi, Gentile, 6n16Bekeman, Henning, 20, 22n15Belcari, Feo, 265n47Belforte, 250Bella di Giovanni di Colonia, 124,

303

Bellatesta, Federigus olim Iohannis,de Alamania, 102

Benci, Giovanni, 268Benedetto da Maiano, 283n145Benedetto di Cenni, 242Benedetto di Guasparre di

Ungheria, 244Benedetto di Vannuccio, 341Benedictus olim Iohannis Gerii,

341n110Benizi, Giovanni di Matteo, 306Benizi, Roberto, 141n136Beringer, Caterina, 235Beringer, Cilia, 235Beringer, Familie, 231–237Beringer, Franz, 237Beringer, Ginevra, 235Beringer, Hans (I, II, III), 231–232Beringer, Lisa, 233Beringer, Lisabetta, 233Beringer, Ludwig, 222, 228, 231–237,

239, 245, 321Beringer, Simon, 235–236Berlin, 297Berlinghieri, Francesco di Niccolò,

306, 308, 310, 344Bern, 265Berner, Peter, 269Bernhardin von Siena, OFM, Hl.,

186n76Bertoldo di Giovanni di Bertoldo, 6,

315Beyer, Niccolò, da Meissen, 36n72Bez, Michael, 268Bez, Peter, 268Biagio di Currado, 124Biancho, Luigi, da Venezia, 86Biliotti, Aldighieri di Francesco, 22Bisticci, Vespasiano da, 135Blarer, Georg, 101Boccaccio, Giovanni, 282, 299, 306,

313, 325–326, 329–334, 341, 354Böhme, Jakob, 205Bologna, 14, 51, 121, 160, 188n84,

212n37, 268, 269, 273, 320, 336,337

Bondeno, 281, 305

Page 412: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

namens- und ortsindex 401

Bonerli, Lazzaro di Giovanni,232

Bongard, Haneken, 144Bonizzi, Bartolomeo, 24, 193Bonn, 166n4Bonus von Méthun, 303Borgo San Lorenzo, 250n206Borkerstorff, Peter, 22Borst, Arno, 8Bozen, 49n115Braccesi, Alessandro, ser, 134Braccio ‚Fortebraccio‘ da Montone,

329Bracciolini, Poggio, 123, 286Brauneck, 208Braunstein, Philippe, 37Breda, 56Brigoldo di Giovanni della Magna,

210–214, 233Brixen, 222n70Brozzi, 295n194Brügge, 21, 24, 95, 102n184, 170,

198n124, 275Brunchuse, Iohannes, 22n17Brunelleschi, Filippo, 194Bruni, Leonardo, 148Brunner, Otto, 234Brüssel, 160, 277Buccino, 35Bucken, Gerhard de, 22Bueri, Gherardo, 21Büller, Hermann der, 33Buonarroti, Michelangelo, 315Buonconvento, 26Buondelmonti, Cristofero, 345–346Büren, 25Burke, Peter, 9n27Burn alias Keseman, Henricus, 114Busini, Nofri di Domenico, 135–136,

319Buttadeo, Giovanni, 206n15

Caccini, Matteo di Biagio, 341n110Caffarecci, ser Giovanni, 316Caffarelli, Giannozzo, 314n4Cagliari, 100, 101Calixt III., Papst, 286

Calmal, Benjamin de Posina dePolach, 115

Cambini, Andrea di Francesco,22n17

Cambini, Antonia di Bernardo,140n133

Cambini, Cambino, 141n135Cambini, Familie, 140n133, 147, 216,

247Cambini, Francesco und Carlo, 238Caponsacchi, Chiaverino, 34Capponi, Cappone di Bartolomeo,

308Capponi, Familie, 351Capponi, Gino di Neri, 342Carducci, Familie, 81Carmichael, Ann, 106Carolus Rodulfi de Francia, 302Casinus Augustini de Brabant, 200Cassi, Giuliano di Piero, 245Castelfiorentino, 340Castelfranco di sopra, 124, 198Castellani, Francesco di Matteo, 26Castellani, Lotto, 314Castiglioni, Branda Kardinal, 178Cavalca, Domenico, OP, 148Ceffini, Silvestro di Lodovico,

93n142, 129, 167n8Cennini, Bernardo, 305Cerchi, s. Riccardi, Giovanni di

RiccardoCerretani, Familie, 351Cerretani, Niccolò di Matteo, 351n7Certaldo, 331Cervantes, Miguel Saavedra de, 1Chantilly, 346Christianus Iacobi de Colonia, 142Ciacchi, Tommaso di Scolaio, 310Ciai, ser Bartolomeo di Bambo,

143n147, 173Ciardi, Familie, 242Cicero, Marcus Tullius, 2, 282Cinquinus Pieri de Colonia, 168Clivis, Theodericus de, 22n17Coeur, Ravant, 195n108Colle Valdelsa, 303, 303n227, 306Colombini, Giovanni, 265n47

Page 413: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

402 namens- und ortsindex

Colonna, Gianni, 71n51Columbus, Christoph, 347Columna, Aegidius, 309Comminellis, Hugo de, 293, 296Como, 51n123Compagni, Dino, 2, 186Conckam, Hartlevus, 22n16Concordia, Hl., 324Conselatus, Righus Iohannis de

Alamania Alta, 177n43Conzo di Giovanni della Magna,

130Corboli, Francesco, 296Corrado di Federigho detto Lupo,

155Corradus Alberti de Alamania, ser,

137Corradus de Usin de Openen, ser,

301n218Corradus Pieri de Alamania,

109–111Corso di Niccolò d’Aringo Corsi,

247n192Cosiminus van Honst, 321Cosma Iohannis, 288n171Crespinianus, Hl., 253Crespoli, Marcantonio, 292n188Crispinus, Hl., 205, 253Cristiano di Guglielmo (de

Dordrecht), 149, 154Cristianus Ormanni de Colonia, 124Cristofero da Constanza, 263,

289n172Cristoferus Arrigi teutonicus, 300Crukemberg, Maynardus, 21n11Crurle, Iohannes de, 23n19Cryst, Iohannes, 22n13Currado di Giovanni della Magna

(Krämer), 257Currado olim Iohannis de Alemania

Alta (Leinenweber), 161Curradus Pandolfi de Alamania,

263–265, 269, 271, 321Cwarte, Gerhard, 22

Dal Mulin, Piero, 106Damus olim Petri de Brabant, 170

Dati, Goro, 109n214, 175n40Dati, Gregorio, 306Davanzati, Familie, 213n41Davanzati, Giuliano di Niccolò, 35,

98, 176Davidsohn, Robert, 13, 186De la Mare, Albinia, 283, 286, 345De Rosa, Loise, 14n41Dei, Benedetto, 158Deifebo dell’Anguillara, 343n120Del Bene, Cione Ristoro di Cione,

72Del Bene, Francesco, 30n44Del Buono, Iacopo di Filippo,

141n135Del Chierico, Francesco, 336Del Marchese, Piera di Tommaso,

233Del Sera, Familie, 80Del Tanaglia, Guglielmo, 176Della Casa, Antonio, 24Della Fontana, Francesco, s. Renner,

FranzDella Francesca, Piero, 253Della Porta, Ardicino, Kardinal,

292n186Della Stufa, Alessandro, 195Della Stufa, Andrea di Lotteringho,

147Della Stufa, Agnolo, 217Della Stufa, Familie, 203, 217n58,

351Della Stufa, Sigismondo, 217Della Tacca, Arrigo di Giovanni, 34Della Tacca, Carlo di Arrigo, 34Della Tacca, Giovanni di Arrigo, 34Della Tacca, Pellegrino di Arrigo,

34n66, 35Della Tacca, Rinaldo di Arrigo, 34,

35n66Deyghier, Leone, 288Dicomano, 137Diest, 173Dinkelsbühl, 249Dioscorus, 196Donatello (Bardi, Donato), 119, 324Donati, Alamanno, 134

Page 414: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

namens- und ortsindex 403

Donato (Donà), Leonardo, 300Donauwörth, 319n23Dordrecht, 149, 154Doren, Alfred, 13, 68, 74, 75, 165,

253Dorpat, 20Drescher, Karl, 326Dülmen, Richard van, 13Durandus, Guillelmus, 299Dürer, Albrecht, 277, 280

Ederlban, Laurentius de, 135Eger, 249Eggestein, Heinrich, 298Eleonora da Toledo, Großherzogin

von Toskana, 133Erfurt, 284, 317Erri, Baldinaccio d’Antonio, 125Esslingen, 30Este, Niccolò III d’, Herzog von

Ferrara, 92n139Este, Borso d’, Herzog von Ferrara,

336Eugen IV., Papst, 55, 170, 172, 175,

193, 200, 210, 216, 249Eycheler, Senfridus, 288Eyck, Gebrüder van, 197

Fabiani, Luca, ser, 285Fabri, Anselm de Breda, 56,

194n108Fabriano, 302Favat, Heinrich, 23Federico (Frizzi) di Stasio di

Federico, 121–122Federicus Iohannis de Rotenburga,

252Federicus Petri del Lago di

Costanza, 139Federicus Pieri Enrigi de Alamania,

140Federicus Tomasii de Alamania

Alta, 273Federicus teutonicus calzolarius, 209Ferrara, 333n83Ferrara, Herzöge von, 336 (s. auch

Este)

Ficino, Marsilio, 285, 290, 304, 308,329

Fiesole, 207, 213, 284, 293n189, 299,330, 339, 340

Figline, 73Filidei, Stefano di Paolo, ser, 169n17Firenzuola, 121, 121n43, 168Fischer, Joseph, SJ, 335Flessen, Ghobelinus de, 25Folchi, Simone, 30Formoser, Alexander, 283Fortini, Don(n)inus, 30n44Francesco d’Aringho, 257Franciscus Domi Lini de

Gambassio, 85Franck, Sebastian, 2Francus de Alamania, 123Francus Laurentii de Alamania, 273Frankfurt, 45, 94, 165n4, 182n58,

249, 279Frei (Fry), Heinrich, 258, 262Fricter, Turitinus, dominus, 265Friedrich III., Kaiser, 119n27, 136,

194, 260, 268n55, 292n188, 317Frizzi teutonicus calzolarius, 209Frizzi, Bartolomeo di Giovanni, 153Frizzi, Familie, 152–154Frizzi, Filippo di Giovanni, 153Frizzi, Giovanni di, 152, 154Frizzi, Giuliano d’Ugo, 153Frizzi, Niccolò di, 152Frizzi, Ugo di, 152, 153Fröschel, Hans, 268n57Fucecchio, 251Fugger, Jakob, 261Fust, Johannes, 298

Gafurri, Cristofano, 301Gangalandi, 214Gemminger, Hans, Dr., 195n108Genf, 24, 260, 267Gent, 127, 197Genua, 50, 99, 99n171, 176, 190, 215,

235, 262, 275Georg, Markgraf von Baden,

195n108Georg, Hl., 177

Page 415: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

404 namens- und ortsindex

Georg, Meister von Nürnberg, 116,266

Georgius Andree Michaelis de Saxode Alamania, 239

Georgius de Alamania comesPulcini, 35

Geri di maestro Angelo, 6n16Gherardo di Niccolò Biondo, 116Gherardus del Maximo de

Alamania, 285Gherardus Gherardi de Brabant,

167Gherardus Gherardi theutonicus,

176Ghiberti, Lorenzo, 196n118Ghirlandaio, Domenico, 196Ghuenbel, Henricus, 22n17Gigantibus, Iohachinus de, s. Riß,

JoachimGiorgio di Giovanni della Magna,

278Giorgio di Rinaldo della Magna,

s. Klingenbrunner, GeorgGiovanni d’Antonio tedesco, 280Giovanni d’Aringho di Corso,

257n6, 289n172Giovanni di Giorgio della Magna,

280Giovanni di Giovanni da Covolenza

(Wollweber), 157, 182, 184n67,324n41

Giovanni di Giovanni della Magna(Bademeister), 124

Giovanni di Giovanni della Magna(Schuster), 233

Giovanni di Giovanni di Brabante(Schustergeselle und Koch),138

Giovanni di Giovanni francioso, 130Giovanni di Meglio di Maso, 124,

198Giovanni di Niccolò da Olmo,

s. Hans von UlmGiovanni di Niccolò di Lorenzo, ‘El

Guazza’, 301Giovanni di Piero da Magonza,

305–306

Giovanni di Piero da Traiecto,278

Giovanni Lupi della Magna, 285Giovanni, Francesco di Tommaso,

317n16Giovanotto di Lionardo della

Magna, 135n112, 319Girolamo di Giuliano, 340Giuliano d’Arrigho tedescho, 122Giuliano da Maiano, 197, 222n69Giuliano Falciglia, OESA, 192Giusto di Giovanni, 272n75Goldner, Hans, OESA, 55, 191–193,

218Goldthwaite, Richard A., 243–244Goro di Giovanni, 317n16Gosler, Walnerus, 22n13Gouda, Walter von, 56Gourdelli, Guillermus, 292n187Graz, 248, 273Gregorius Magnus, 310Grimm, Jacob und Wilhelm, 33, 326Grunenberg, Andreas, 239Guadagni, Vieri di Vieri, 22n17, 98Gualtrada di Bellincione Berti, 133Guaspare di Corrado da Costanzia,

137, 212Guidi, Grafen von Battifolle, 137Guido Guerra, Graf von Poppi, 133Günderode, 71Gutenberg, Johannes, 298

Haferius, Tilemann, 128n80Haller, Ruprecht, 271n73Hamborch, Nikolaus, 22Hamburg, 45, 326Han, Ulrich, 305Hannibal, 297Hans von Augsburg, 275Hans von Ulm, 257–259, 263Harff, Arnold von, 113n1Hattenberg, Hans von, 33Heidelberg, 21, 249Heinrich VII., Kaiser, 26Hellinck, Johann, 295Helling, Johannes, 22n15, 23n19Hemmerlein, Felix, 11n35

Page 416: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

namens- und ortsindex 405

Henneberg, Georg Graf von, 177n43Henricus Martellus, s. Arrigho di

Federigho da NorimbergaHenricus prepositus Erfordensis,

21n11Her, Konrad, 99Herlihy, David, 9n27, 81, 106, 108Hermannus olim Pieri de Alamania,

119Herrchen, Averardus, 321Herwig, Theodericus, 292Hessler, Georg, Kardinal, 260Hirschvogel, Familie, 270Hirschvogel, Franz, 264, 266Holl, Lienhart, 299, 332–333, 335,

341Holl, Peter, 333Hubertus W., von Mechelen, 284,

291Humpis, Familie, 262Humpis, Frick, 262

Iacobus Averardi teutonicus, 118Ingolstadt, 282Innocenz VIII., Papst, 286Iohannes Georgii de Civitate Nova,

261Iohannes Henrici de Alamania, 280Iohannes Iohannis de Alamania

dictus Bastone Verde, 252Iohannes Iohannis de Covolenza,

s. Giovanni di Giovanni daCovolenza

Iohannes Iohannis de Fiumicello,182

Iohannes Iohannis de Olmo(Kaufmann), 261

Iohannes Iohannis de Ulmo(Wollweber), 182

Iohannes Iohannis Guglielmi deColonia, 143

Iohannes Martelli de Agi Capello,169

Iohannes Michaelis teutonicus, 225Iohannes Mostardi de Alamania,

180Iohannes Nicholai de Alamania, 130

Iohannes olim Niccolai de civitateForisfodie, 279–280

Iohannes olim Pieri de Alamania,214

Iohannes Orlandi de Alamania Alta,168

Iohannes Pastoris de Alamania, 182Iohannes Pieri de Alamania, 179Isaak, Heinrich, 127Isidor von Sevilla, 333n83Israel, Uwe, 14, 47Iulianus de Salem de Sicilia, OESA,

s. Giuliano Falciglia, OESAIulianus Gamberi de Lucimburgo,

179–180Iulianus Lamberti de Colonia, 168

Jacobsen, Werner, 277Jamnizer, Leonardus, 24Jenson, Nicolaus, 300–301Johanna II., Königin von Neapel, 35Johannes, Hl., der Täufer, 175, 196Johannes von Köln (Zuan de

Colonia), 300–301

Kaecheller, Diem, 30Karl der Große, Kaiser, 297Karl der Kühne, Herzog von

Burgund, 194Karl IV., Kaiser, 293n189Kaschau, 244Kaspar von Dinslaken, 302Katharina, Hl., 177, 178, 184, 197,

204n3, 217, 319Kemenicz, Iohannes, 22n13Klapisch-Zuber, Christiane, 81, 106,

108Kleve, 321Klingenbrunner, Andreas, 195,

227–229, 233, 234, 246n189Klingenbrunner, Familie, 226–230Klingenbrunner, Georg, 210,

214n45, 221, 226, 231, 233, 234,246

Klingenbrunner, Stephan, 227–230,237, 242

Klux, Hartung, 119n27

Page 417: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

406 namens- und ortsindex

Koblenz, 71, 94, 157, 165, 165n4, 182,189n89, 249, 324n41

Kolberg, 21Köln, 22, 23, 45, 93, 94, 101, 105,

106, 106n198, 107, 108, 113n1, 122,126, 141, 160, 165, 165n3, 168,170, 173, 188, 198, 226n87, 287,321

Konrad von Schaffhausen,s. Curradus Pandolfi de Alamania

Konstantinopel, 269Konstanz, 71, 123, 137, 159, 160, 207,

232, 263, 292n187Kornelius, Hl., 170, 173, 185Kotscede, Gerhard, 21Krach, Johannes, 169, 291–298, 334,

350Krakau, 165n4Kress, Fritz, 288Kreuer, Werner, 347Kristeller, Paul Oskar, 345n128Kromer, Hans, gen. Schott, 270Kryder, Hans, 261Kryss, Johannes, 297n201

Lamberger, Sigismund, 24n25Lambertucci, Iacopo di Simone, 25Lamporecchio, 137Landino, Cristoforo, 308, 309, 311Lastra a Signa, 250n207Lauchen, Paulus, 21n12Lauingen, 268Laurentius olim Iohannis de

Fiandra, 132Leiden, 275, 346Leipzig, 205Lenzi, Fruosino di Francesco di

Simone, 235Lenzone d’Antonio di Lenzone,

247n193Leonardo da Vinci, 324, 327n55Leonardus Doderigi Pergare de

Alamania Alta, 261Leone Iohannis de Agi Capello, 169Leonhardus, Hl., 173, 185Leoni, Pier, 324Liebkint, Albertus, 298

Limburg, 126Lindau, 62Lione Arrigi de Flandria, 200Lippi, Jacopo, 101Lissabon, 101Livius, Titus, 337Livorno, 12, 79, 83, 97London, 102n184Löwen, 274Lübeck, 21–24, 85, 274, 321Lublau (Alt.-L.), 237Lucca, 27, 28, 208, 221, 251Luchinus, Silius, 29n43Ludovico di Giovanni, siehe

Beringer, LudwigLudovicus Nicolai de Colonia, 142Lüneburg, 7n19Lüttich, 24, 25, 165Luxemburg, 72n56, 279Luzzi, Serena, 14

Maastricht, 273Machiavalli, Bernardo, 304n232,

335, 337Macigni, Francesco, 141n135Maddalena d’Arrigo da Zara, 124Magdeburg, 21Mailand, 34, 51n123, 85, 99, 260,

262–263, 265, 273, 277Mainz, 10n31, 73, 114n6, 128n80,

266, 292, 299, 305, 316Manetti, Bernardo, 289Manetti, Familie, 289, 351Manetti, Giannozzo, 289Manthen, Johannes, 301Maria, Hl., 42, 46, 177, 193, 197, 216,

217, 220, 297, 319Mariotto di Cristofano, 319Markus, Hl., 42Marradi, 242Marsuppini, Giovanni, 159n235Martelli, Antonio di Niccolò,

262–263Martelli, Braccio di Domenico,

322–324, 329, 331n73, 342–344Martelli, Carlo di Braccio, 343Martelli, Carlo di Ugolino, 343

Page 418: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

namens- und ortsindex 407

Martelli, Domenico di Braccio, 343Martelli, Domenico di Niccolò,

319–322, 331, 342Martelli, Familie, 262, 271, 314, 323,

327, 329, 343, 351Martelli, Francesco di Niccolò, 320Martelli, Girolamo d’Antonio, 320Martelli, Niccolò d’Antonio, 301Martelli, Niccolò d’Ugolino, 301Martelli, Piero di Braccio, 324Martelli, Roberto di Niccolò, 319Martelli, Ugolino di Niccolò,

102n184, 319Martellus, Henricus, s. Arrigho di

Federigho da NorimbergaMartin V., Papst, 123Martinus olim Niccolai de

Alamania, frater, 274Marucelli, Paolo, 154n208Maso di Bartolomeo, 275Matteo di Berto di Leonardo,

269n64Matthäus, Hl., 196Matthias Corvinus, König von

Ungarn, 283Maufer, Petrus, 302Maxentius, Kaiser, 178n46Maximilian I., Kaiser, 283Mazzanelli, Giovanni, 24Mechelen, 280n134Medici, Conte di Iacopo, 314n4Medici, Cosimo di Giovanni, 20,

20n6, 22n14, 98, 144, 299, 319Medici, Familie, 118, 119, 147, 203,

266, 309, 315, 340Medici, Giovanni di Bicci, 98, 176Medici, Giovanni di Cosimo, 121n38Medici, Lorenzo di Pierfrancesco,

134Medici, Lorenzo di Piero, 3, 6, 6n16,

20n5, 86, 95n152, 134, 187, 232,236, 271n73, 309, 315, 324, 329,331, 331n73, 342–344, 351

Medici, Neri di Matteo, 168n12Medici, Piero di Cosimo, 193, 267,

289–290Meiselstein, Kunz von, 32

Meissen, 35, 36, 278Mentelin, Johannes, 298Merliano, Guglielmus de, 24Merlinchusen, Eberhard (Moekinc,

Heverardus), 21Metz, 71n51Michael Georgii Iohannis de Verti

de Alamania, 205Michele di Benedetto tedesco, 130Michele di Iacopo da Trento, 210,

228, 231n113, 246Michele di Piero francioso, 116Michele di Stefano della Magna,

242Micheloro, Anna olim Ormanni,

266Micheloro, Arrigus, 266Michelozzo de’ Michelozzi, 194Middelburg, 126, 250Minchen (Mindren?), Iacopo de

Neutorshausen, 126Minden, 22Mini, Iacopo di Francesco, ser,

229n105Minneapolis, 345n128Modena, 51n122, 333n83Moil, Gossuinus, 22n17Möller, Hans, 326Molner, Pierus Iohannis de

Limpurgo, 126Montabaur, 170Montaigne, Michel de, 120Montebuoni, 238Montefeltro, Federico da, Herzog

von Urbino, 296, 343n120, 344Montegonzi, 285Montelupo, 30Montemignaio, 137Monterano, 274Montevarchi, 73Montfort-Tettnang, Heinrich von,

Graf, 30Montfort-Tettnang, Hugo von, Graf,

30n44Morgiani, Lorenzo, ser, 306Moritz, Karl Philipp, 41n90Möttelin, Familie, 101, 262

Page 419: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

408 namens- und ortsindex

Möttelin, Rudolf, 101Mühlberg, 204, 292Müller, Hans, 288München, 46, 78, 223, 248n201,

318n18Münster, 165n3, 189Murano, 85Myddentwey, Nikolaus, 21

Nanna, Tochter des d. NicolausGermanus, 325, 335, 338–339,342

Nanna olim Nannis Lazeri, 142Naipaul, V.S., 353Neapel, 14, 35, 261, 286, 291, 306Neroni, Bartolomeo, 196n115Neroni, Dietisalvi, 195Neroni, Giannozzo, 196n115Neroni, Familie, 195–196, 198, 203,

217, 351Neroni, Francesco di Nerone, 101,

195Neroni, Nerone, 192Neroni, Nigi di Nerone, 195Neuß, 173Niccolini, Familie, 351Niccolini, Ottone, 351n8Niccolò di Lorenzo della Magna,

134, 304, 307, 317, 344n125Niccolò di Niccolò tedesco (Gerber),

253Niccolò di Piero tedesco, 278Nicolaus Federigi de Alamania Alta,

169, 174Nicolaus Germanus, d. (OSB?), 325,

332, 334–339Nicolaus Iohannis de Basilea, 136Nicolaus Nicolai de Alamania

(Bademeister), 124Nicolaus Nicolai Arrigi de Alamania

(Amtsknecht), 317–318Nicolaus Pandolfi de Alamania, 131Nicolaus Vedelleri de Prussia,

287n167Nikolaus V., Papst, 286, 314Nikolaus von Kues, Kardinal, 297,

313

Nikolaus von Tolentino, Hl., 253,324n41

Nogler, Leonhard, 271Norcia, 160Northen, Iohannes, 114n6Novara, 46Nürnberg, 46, 55, 264, 262, 264,

266–271, 272, 280, 288, 313, 320,321

Obizzi, Giovanni di Alamanno,77n78

Obizzi, Ludovico degli, 32Oldericus Danielis de Norimbergo,

280Oppenheim, 301n218Origines, Hl., 148Ormanni, Arrigo d’Ormanno, 251Ormanno di Giovanni dalla Magna,

284–285, 299Ormannus Ciulli de Alamania

superiore, 131Orsini, Orsino, Herzog von Ascoli,

85n112Orsini, Giordano, Kardinal, 172Ösel, 22Otranto, 344n124Otto IV., Kaiser, 133

Pacini, ser Piero, 280Padua, 14, 27, 279, 302, 304Palazzuolo sul Senio, 323Palermo, 100, 101Palestrina, 235Pandolfini, Giovannozzo, 317n16Pandolfus Curradi de Alamania,

263, 265, 269Pannartz, Arnold, 305Parenti, Marco di Parente, 316n13Parigi, Antonio, 264Parigi, Bernardo di Paolo, 263Parigi, Paolo d’Antonio, 263Parlascio, 212n37Parma, 27Pathul (Patkul), Andreas, 22n15Paul II., Papst, 286, 336n91Paulus Iohannis de Alamania, 180

Page 420: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

namens- und ortsindex 409

Paulus olim Iohannis de Nirvo deAlamania, 261

Paulus, Hl., 46Paumgartner, Martin, 268Pavia, 14Pazzi, Costanza di Piero, 343Pazzi, Familie, 267, 315, 343Pazzi, Fiammetta, 343Pazzi, Renato de’, 264Peccioli, 212n37, 250Peretola, 156Perugia, 292n188, 302, 303n227, 321Pescia, 186n76, 252, 287n167,

292n185Peter von Andlau, 352n15Peter von Erkelenz, 297–298Peter von Köln (Geschützgießer),

275Peter von Köln (Drucker), 302Petrarca, Francesco, 43, 306Petriboni, Paolo, 98Petrus Iohannis de Brucella de

Alamania, 179n50, 277Petrus Lombardus, 309Petrus, Hl., 46, 197Philipp von der Pfalz, Kurfürst, 194Piccolomini, Enea di Angelo, 303Piccolomini, Enea Silvio, 117,

132–134, 286Pico della Mirandola, Giovanni,

315n8Piero di Piero della Magna, 251Pierus Arrigi de Colonia, 142–143Pirna, 249Pisa, 12, 25, 26, 79, 80, 81n93,

86, 90, 97, 97n162, 138,146, 151, 167n6, 178n45,178n46, 208, 216n52, 251,262, 273, 275, 278, 282, 302,319

Pistoia, 221, 320Pitti, Familie, 351Pitti, Giannozzo, 308Pitti, Giovannozzo di Francesco, 185Pius II., Papst, s. Piccolomini, Enea

SilvioPlatina, Bartolomeo, 338

Platter, Thomas, 197Plessing, Konrad, 22Poggibonsi, 67n33, 176, 184n68,

251–252, 254, 305Poliziano, Angelo, 308, 344Ponsacco, 257Ponte a Signa, 250n207Poppi, 159, 287Porto Pisano, 101, 101n180Posen, 115Prato, 279Pratovecchio, 287Praun, Franz, 271Praun, Hans (II), 271Praun, Hans, 264, 268–271, 321Praun, Hieronymus, 259, 270Proler, Petrus, d., 184n68Pseudo-Hieronymus, 148Ptolemäus, Claudius, 296, 310,

335–336, 338, 344–348

Quintole, 158Quirinus, Hl., 173, 185, 185n71

Radda, 232n122Radulfus du Chemin, 292n187Rahut alias Consigno, Caterina filia

Gualtierii, 270n67Rainart, Tommé de Francia, 24Ramazzini, Bernardo, 212Ranzano, Pietro, 50n119Rastop, Henricus, 22n15Ravensburg, 262–263Regensburg, 21, 271n72Reichenbach, 335Reininghaus, Wilfried, 249René d’Anjou, 95n152Renner, Franz, 300Reuchlin, Johannes, 3, 290Reval, 20Rhodos, 345Riccardi (Cerchi), Giovanni di

Riccardo, 30, 30n48Riccardi, Anichino di Riccardo, 73,

144–145Riccardi, Antonio di Iacopo, 146Riccardi, Familie, 144–147

Page 421: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

410 namens- und ortsindex

Riccardi, Iacopo d’Anichino,145–146, 147, 149

Riccardi, Riccardo d’Anichino, 145Riccardi, Riccardo di Iacopo,

146–147Ricciardo di Giovanni, Kanoniker

in Fiesole, 340Ridolfi, Roberto, 305, 344Rifredi, 159Rignalla, 259n13Rimini, 153Rinuccini, Alamanno, 305, 308Rinz, Rudolf von, 33Riß, Georg Philipp, 286n162Riß, Fiammetta Margherita, 288Riß, Joachim, 12, 286–291, 350Roberti, Curradus, 288Rom, 14, 15, 20, 21, 52–57, 113,

133, 140, 146, 177n43, 178, 183,192, 197n120, 208, 209, 214, 216,216n52, 246, 249, 259, 261, 262,265, 268, 281, 282, 285, 286,291, 295–298, 302, 305, 319, 336,338–339

Rosselli, Cosimo, 196, 199, 319Rosselli, Francesco, 347Rosser, Gervase, 9n27Rotberg, 156Rothenburg (Tauber), 252, 286Roven, Heinrich de, 21Rubertus Nicolai de Covolenza,

127n79, 181n56, 182, 189n89Rubinstein, Nicolai und Ruth, 17Rucellai, Francesco di Filippo, 24Rucellai, Giovanni, 258Rucellai, Niccolò, 116n11Rucellai, Vanni, 141n135Rummel, Heinrich (III), 267, 268n57Rummel, Wilhelm (IV), 267–268,

328Rungartin, Magdalena, de

Bamberga, 271n72Ruster, Simon Curradi, 160n239Rustici, Giovan Francesco, 324

Sabbatus Salieni ebreus, 32Sacchetti, Franco, 352n14

Sachs, Hans, 205Salefelt, Rigus, 320n29Salutati, Antonio di Francesco,

20n6Salvetti, Zanobi di Iacopo, ser,

89n130San Casciano, 156San Gimignano, 71n49, 81n93, 251San Godenzo, 239San Miniato al Tedesco, 20, 32,

292n185San Piero a Sieve, 168Santiago de Compostela, 189Sarzana, 275Sassetti, Francesco, 267Sassolini, Familie, 351Sassolini, Rinieri, 351n9Sassolinis, Simon de, 22Sauer, Bartholomaeus, 20Savonarola, Girolamo, OP, 290Savonarola, Michele, 303Scala, Bartolomeo, 308, 339, 341Scandicci, 329Scapecchi, Piero, 281, 306Scarperia, 121n43, 279Schaffhausen, 263, 270Schaumberg, Peter von, 22Schelde, 81Schleswig, 21Schlick, Kaspar, 133–136, 319Schlüsselfeld, 348Schlüsselfelder, Heinrich, 327Schlüsselfelder, Ulrich, 328Schobenburg, Goslein (Goßwin)

von, 32Schöffer, Peter, 299Schongau, 270Schulte, Aloys, 262Schulz, Knut, 51n122, 54n129, 56Schürstab, Hans, 266–267Schutfeld, Federicus, 22n13Schwarz, Matthäus, 352n13Scipio Africanus, 297Seeburg, Jakob, 22Seliger, Johannes, 295Selle, Johannes de Seghen, 140Sernigi, Clemente di Cipriano, 20n5

Page 422: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

namens- und ortsindex 411

Sernigi, Familie, 290, 351Sernigi, Rustico di Giovanni, 289Serragli, Familie, 351Serragli, Giovanni di Giovanni,

188n85Serragli, Piero di Bonaiuto, 141n137,

351n10Seyger, Rudolf, 33Sforza, Francesco, 57Siegen, 140Siena, 11, 14, 24, 87, 87n123, 88, 90,

132, 134n109, 188n84, 192, 227,246, 251, 252, 286, 290

Sigismund von Luxemburg,Kaiser, 98–99, 132–135, 260,292n187

Signa, 213Signorelli, Luca, 253Simon Pieri Simonis de Alamania

Bassa, 189Simonsfeld, Henry, 37, 46Sinibaldi, Antonio, 286n161Sixtus IV., Papst, 247, 268, 286, 309,

331Sizzi d’Arrigo, 147Sizzi, Familie, 147–152Sizzi, Iacopo di Michele di, 150Sizzi, Lorenzo di Michele di, 149,

150Sizzi, Mariano di Michele, OSM,

150Sizzi, Michele di, 148–150, 152Sizzi, Riccardo di Michele, 150Sizzi, Simone di Michele di, 149Sizzi, Simone di Michele, 150Soderini, Familie, 351Soderini, Tommaso di Lorenzo, 189Soest, Konrad von, 21, 21n12Sombart, Werner, 206Speyer, 109Spinelli, Guasparre di Nicodemo,

267Spinelli, Tommaso, 259n13, 263,

267, 289n172, 298Spinellini, Tommaso di Marco,

81n94Spini, Cristofero di Giovanni, 102

Spini, Familie, 145Spini, Matteo, 121n38Spini, Niccolosa, 145Split, 240St. Gallen, 71, 159n235, 182,

232n122, 327Stalknecht, Andreas, 21Stasius Federighi de Alamania, 120Stefani, Marchionne di Coppo, 67Steinhöwel, Heinrich, Dr., 299, 326,

333Stettin, 222Steyr, 226Stipite, Lambertus de, 22n15Stock, Nicolaus Dr., 119n27Stoß, Veit, 276Straßburg, 45, 71, 136n115, 226n87,

253, 298, 337Streler, Hans, 290Strozzi, Carlo di Tommaso, 172n26Strozzi, Filippo di Matteo, 315Strozzi, Piero, 289Subiaco, 305Sulzbach, 78n83Sutton, Thomas, 24Sweynheym, Konrad, 305

Tacca, s. Della TaccaTemperani, Lorenzo, 264Terranuova Bracciolini, 96n158Thomasius, Christian, 353n17Tibaldo d’Arrigo, 320Tinghi, Lorenzo di Girolamo, ser,

310Tommaso di Iacopo detto

Tedeschino, 116Tornatus Vannis de Crevi partium

Alamanie, 92n137Toulouse, 160n241Tournai, 130Treviso, 44–46, 52, 159n234, 248,

330Trient, 45, 49, 55, 190, 220, 228Trier, 22n17, 165n4, 180Tröster, Johannes, 282Tucci, Ugo, 42Turgarte, Iohannes, 23n19

Page 423: Die deutsche Einwanderung nach Florenz Im Spätmittelalter (Medieval Mediterranean)

412 namens- und ortsindex

Uberi, Fazio degli, 166n5Udine, 44, 51, 244Uebel, Caterina filia Enrigi de

Seghen, 140Ugelheimer, Margherita, 302Ugelheimer, Peter, 300, 302Ugolinus Iohannis de Colonia, 168Ulm, 46, 109, 149, 182, 249, 257,

261, 275, 278, 290, 299, 332, 336Urban V., Papst, 31n51Urbino, 296, 343n120, 344Uspagh, Niccolaus Niccolai de

Tribaldi de, 35Utrecht, 278, 279n124, 321

Vallombrosa, 137Vasari, Giorgio, 253Venedig, 14, 22n14, 23–24, 36–44,

49, 52, 72n56, 99, 106, 113, 126,208, 209, 211, 218, 257, 260, 264,265, 267, 270, 277, 279, 300–302,304, 309, 311

Venier, Antonio, Doge, 40Verona, 27, 49, 51n123Vespasiano da Bisticci, 282, 284,

285, 303n230, 314Vespucci, Familie, 351Vespucci, Giorgio Antonio, 290Vicchio, 121n43, 188, 250n206Vicenza, 27, 48, 49, 51n123, 55,

175n39, 220Vico Pisano, 27Villani, Giovanni, 3, 62, 133n104Vinante Iohannis de Colonia, 142Vincislaus Iohannis Leonardi de

Monte Rosso, 156Visconti, Filippo Maria, Herzog von

Mailand, 134n109Vitelli, Camillo Maria, 347

Vivarini, Bartolomeo, 197n119Volterra, 251, 272, 275, 316

Waldburg-Wolfegg, 336Walter, Graf von Brienne, Herzog

von Athen, 187Wartstein, Graf Otto von, 30Weber, Max, 206Wendelin von Speyer, 300Werchmester, Iacobo de, 194n107Wesel, 124Weyss, Ulricus, 114Wien, 132, 261Wiener Neustadt, 261Wilburg, 30Wolf, Nikolaus, 21Wolfegg, 347Wolrat, Nicolus, 23n19Worms, 158Württemberg, Eberhard, Graf von,

3Würzburg, 123, 165n4Wynrich, Jakob, 295Wynrich, Paul, 295

Ysaac Iacobi hebreus, 128n80

Zainer, Günther, 299, 333Zainer, Johannes, 299, 326, 332–333Zanobi di Mariano, 285, 302Zender, Ulrich, 288Zenobius Guiglielmi de Brabant,

167Zipser, Angelo, 239Zipser, Battista, 240Zipser, Familie, 237–241Zipser, Hans, 225, 237, 245Zuan de Colonia, s. Johannes von

Köln