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Aufsatze
Rücker: Jüdische Anwälte nach 1933 801
Rüping: Auflösung des DAV 1933 809
Kilger: Contra Rechtsextremismus + Gewalt 812
Sabel: Rechtsdienstleistungsgesetz 816
Römermann: 2. BRAO-Änderung 2007 823
Kommentar
Hamacher: 20 Jahre „Neues Berufsrecht“ 825
Aus der Arbeit des DAV
Europäischer Parlamentarischer Abend 830
Mitteilungen
Hansens: Anrechnung Geschäftsgebühr 841
Rechtsprechung
BGH: Der 10 Euro-Anwalt 870
DeutscherAnwaltVerein
12/2007Dezember DeutscherAnwaltVerlag
Anwaltsblatt Jahrgang 57, 12 / 2007Im Auftrag des Deutschen Anwaltvereinsherausgegeben von den Rechtsanwälten:Felix BusseDr. Peter HamacherDr. Michael Kleine-CosackWolfgang Schwackenberg
Redaktion:Dr. Nicolas Lührig(Leitung)Udo HenkeRechtsanwälte
Editorial
I Aus der Geschichte lernenRechtsanwalt Felix Busse, Herausgeber des Anwaltsblatts
Berichte aus Berlin und Brüssel
IV „3 – 2 – 1 – meins“Stefan Schnorr, Berlin
VI Eine Frage der KompetenzDr. Karolin Hartmann, LL.M., Brüssel
VIII Informationen
Aufsätze
801 Das Ende der Rechtsberatung durchjüdische JuristenDr. Simone Rücker, Hamburg
809 Rechtsanwälte und RechtswahrerRechtsanwalt Prof. Dr. Hinrich Rüping, Hannover
812 „Wir müssen handeln, wir müssen reden,wir müssen erinnern.“Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Tübingen
816 Das Gesetz zur Neuregelung desRechtsberatungsrechtsOliver Sabel, Berlin/Hamm
823 BRAO-Änderung 2007 – die zweite RundeRechtsanwalt Dr. Volker Römermann, Hamburg/Hannover
Kommentar
825 20 Jahre „Neues Berufsrecht“Rechtsanwalt Dr. Peter Hamacher, Berlin
Thema
826 Rechtsdienstleistung für alle:Wie Anwaltsketten und Rechtschutzversichererum den Verbraucher werbenLutz Wilde, Berlin
Gastkommentar
829 Das Grundgesetz – billig abzugebenChristian Bommarius, Berlin
Aus der Arbeit des DAV830 Europäischer Parlamentarischer Abend832 DAV begrüßt Rechtsdienstleistungsgesetz832 DAV-Werbekampagne wird fortgesetzt833 Resolution zur Telekommunikationsüberwachung833 Welttag gegen Todesstrafe833 Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben834 Max-Friedlaender-Preis an Claus Roxin834 17. Sächsische Landesanwaltstage835 Zypries bei Berliner Anwälten836 2. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag836 AG Arbeitsrecht: Herbsttagung837 Verkehrsrechtsausschuss in Brüssel837 Umweltrechtsausschuss in Klausur838 Weihnachtsausgabe der „AdVoice“838 Anwaltsverein Heidelberg: Kooperation839 AG Sportrecht: Berlin-Marathon 2007839 Mitgliederversammlungen: AG Insolvenzrecht
und Sanierung / AG Baurecht / AG Transport-und Speditionsrecht
840 Personalien: Oskar Riedmeyer neuerDAV-Vizepräsident / Neue Vorsitzende /Auszeichnung von Anwälten
Mitteilungen
Anwaltsvergütung
841 Anrechnung der Geschäftsgebühr in derProzesspraxisVorsitzender Richter am LG Heinz Hansens, Berlin
Prozesskostenhilfe
847 Zum Gleichlauf von Anwaltsmandat undAnwaltsbeiordnungRichter am BGH Dr. Hans Gerhard Ganter, Karlsruhe
Anwaltshaftung
849 Das Ende eines sorglosen Umgangs mit derHaftung in der Anwaltssozietät?Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hartung, Mönchengladbach
853 Mandant und Haftpflichtversicherer –ein schwieriges VerhältnisRechtsanwalt Dr. Ulrich Stobbe, Hannover
American Bar Association
855 Sorge um die Erosion des RechtsstaatsRechtsanwalt und Notar Dr. Hans C. Lühn, Münster
RVG-Frage des Monats
857 Terminsgebühr durch Austausch von E-Mails?Rechtsanwalt Udo Henke, Berlin
II AnwBl 12 / 2007
Soldan Institut
858 Die Auswahl von Experten durch LaienProf. Dr. Christoph Hommerrich, Bergisch Gladbach undRechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Köln
Bücherschau
860 AnwaltsgeschichteRechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Köln
Haftpflichtfragen
864 Der Rechtsanwalt als AufsichtsratRechtsanwalt Dieter Schimmer, Allianz Versicherungs-AG, München
Rechtsprechung
Anwaltsrecht
866 BGH: Keine Feststellungsklage in der BRAO867 KG: Veruntreuung von Mandantengeldern und
Aufrechnung869 OLG Naumburg: Werbung um konkretes Mandat
Anwaltshaftung
869 BGH: Fristenlöschung in SonderfällenAnwaltsvergütung
870 BGH: Der 10 Euro-Anwalt872 OVG Lüneburg: Anrechnung der Geschäftsgebühr873 OLG Koblenz: Anrechnung der Geschäftsgebühr874 OLG München: Verfahrensgebühr für
SchutzschriftAnwaltsnotariat
875 BGH: Notarbewerbung des Einzelanwalts876 BGH: Punkteliste für Notarbewerber
Rechtsberatungsgesetz
876 BGH: Hinweise des Haftpflichtversicherers
876 Fotonachweis, Impressum
XXVI Deutscher Anwaltverlag aktuellXXVIII Bücher & InternetXXXIV Deutsche Anwaltakademie aktuell
Schlussplädoyer
XXXVI Nachgefragt, Comic, Mitglieder Service
Soldan Institut_______________________________________________________
Die Auswahl von Expertendurch LaienWorauf Bürger achten, wenn sie einenRechtsanwalt suchenProf. Dr. Christoph Hommerich, Bergisch Gladbach undRechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Koln
Die Vertragsbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandantist durch Informationsasymmetrien gekennzeichnet. DerRechtsanwalt wird regelmäßig beauftragt, weil er über einWissen verfügt, das dem Auftraggeber fehlt. Rechtssuchendestehen bei der Auswahl daher vor einem Dilemma: Als juris-tische Laien sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Quali-tät anwaltlicher Kompetenz umfassend zu beurteilen. Aufwelcher Grundlage sie ihre Auswahlentscheidung treffen,hat das Soldan Institut untersucht.
1. Auswahlkriterien bei der AnwaltsucheBei der Einschätzung des Leistungspotenzials von Rechts-anwälten müssen Rechtssuchende auf sog. Surrogateigen-schaften bzw. Ersatzindikatoren ausweichen, da sie die quali-tative Dimension der Rechtsdienstleistung nicht einschätzenkönnen. Im Rahmen der Bevölkerungsumfrage „Mandantenund ihre Anwälte“1 hat das Soldan Institut daher Daten zuder Frage erhoben, wie Bürger die Bedeutung unterschiedli-cher Auswahlkriterien für ihre eigene Entscheidung über dieAuswahl eines Anwalts gewichten. Unter den Auswahlkrite-rien von Rechtsanwälten hat die Erreichbarkeit des Anwaltsin der Wahrnehmung ihrer potenziellen Mandanten diehöchste Priorität. Jeweils 83 % der Befragten erachten sowohldie Möglichkeit zu einem sofortigen Gespräch mit demRechtsanwalt als auch die Vereinbarung eines Termins in ei-nem möglichst absehbaren Zeitraum für wichtig bzw. sehrwichtig. Für beinahe ebenso viele Befragte (80 %) kommtauch der Spezialisierung des Rechtsanwalts bzw. der Rechts-anwältin eine gewichtige Rolle zu.2 Dies dürfte seinen Grundvor allem darin haben, dass Spezialisierungen in der Zwi-schenzeit durch die Einführung der Fachanwaltschaften fürpotentielle Mandanten, die einen Anwalt suchen, identifizier-bar sind. Sie sind sozusagen ein auch nach außen sichtbaresKompetenzversprechen, an dem ein Mandant sich auch alsLaie orientieren kann.
Interessanterweise ist die Dienstleistungsatmosphäre in-nerhalb der Kanzlei ein nahezu gleichrangiges Kriterium beider Anwaltssuche und der Entscheidung für eine bestimmteKanzlei: So qualifizieren knapp drei Viertel der Befragten(71%) die Freundlichkeit des nichtanwaltlichen Personals amTelefon als wichtiges bis sehr wichtiges Kriterium. Die Repu-tation einer Kanzlei, ausgedrückt über den „Ruf der Kanzleioder des Anwalts“ und durch das Kriterium „Empfehlungendurch andere“, hat im Rahmen der Auswahlentscheidungenüber einen Anwalt lediglich ein mittleres Gewicht und ins-gesamt eine deutlich geringere Bedeutung als die Faktoren,die die unmittelbare Reaktion einer Kanzlei auf Mandanten-anfragen betreffen. Preise und Honorare von Anwälten spie-len im Vorfeld eines Mandats eine noch weiter nachgeord-
nete Rolle. Über 42 % der Befragten schätzen die Bedeutungdes Faktors „anwaltliches Honorar“, das vor allem im Zugeder Deregulierung der gesetzlichen Gebühren für die Berei-che der außergerichtlichen Beratung und Begutachtung(Art. 5 KostRMoG) einen großen Widerhall in den Medienfand, als unwichtig bis sehr unwichtig ein. Das vielfach the-matisierte „Feilschen“ über anwaltliche Vergütungen als zuerwartendes Verhalten der Mandanten im Anwalt-Mandant-Verhältnis scheint auf der Seite der Klienten auf nur ge-ringfügiges Interesse zu stoßen: Als Auswahlkriterium istdie Preissensibilität der Klienten jedenfalls vergleichsweiseschwach ausgeprägt.3 Dieses Ergebnis kann allerdings auchauf den Umstand hindeuten, dass die Finanzfrage im Vor-feld eines Mandats oftmals von anderen Motiven wie z. B.dem Verlangen nach schneller Problemlösung, der Entlas-tung von einem Konflikt durch Einschaltung professionellerBerater oder auch nach Gerechtigkeit oder Wiedergutma-chung nach erfahrenem Unrecht überlagert wird.
Lediglich ein Viertel der Befragten sieht die Bekanntheitdes Anwalts bzw. seiner Kanzlei als wichtig bis sehr wichtigfür eine Mandatierung an. Der Außenauftritt und die Außen-
�� Mitteilungen
wichtig /sehrwichtig
indiffe-rent
wenigbisgar nichtwichtig
weißnicht/k.A.
Möglichkeit zum sofortigenGespräch
83 % 10 % 5 % 1 %
Möglichkeit, schnell einenTermin zu erhalten
83 % 9 % 7 % 1 %
Spezialisierung des Anwalts/der Anwältin
80 % 9 % 10 % 1 %
Freundlichkeit des Personals 71 % 15 % 12 % 3 %
Ruf der Kanzlei/ des Anwalts 70 % 11 % 16 % 4 %
Örtliche Nähe 65 % 18 % 16 % 1 %
Empfehlung durch andere 58 % 14 % 27 % 3 %
Preise bzw. Honorare derKanzlei
32 % 21 % 42 % 4 %
Bekanntheit der Kanzlei in derÖffentlichkeit (z. B. durch Wer-bung, Zeitungsartikel, Interviewsetc.)
25 % 24 % 49 % 2 %
Größe der Kanzlei 13 % 22 % 64 % 1 %
Kanzleibroschüre bzw. ähnli-ches Informationsmaterial
12 % 15 % 66 % 7 %
Internetauftritt der Kanzlei 8 % 9 % 76 % 8 %
Relevanz von Kriterien bei der Auswahl eines Anwalts/ einer Anwältin – inProzent
1 Die Gesamtstudie „Mandanten und ihre Anwälte: Ergebnisse einer Bevölkerungs-umfrage zur Inanspruchnahme und Bewertung von Rechtsdienstleistungen“ ist imAnwaltverlag veröffentlicht worden, ISBN 978-3-8240-5404-6, 15,– EUR“. Zu Stu-die und Forschungsdesign ��������5������5 ��3, AnwBl 2007, 445 f.
2 Der Wert entspricht fast genau den Ergebnissen einer US-amerikanischen Studie,in der 83 % der Befragten die Wichtigkeit der anwaltlichen Spezialisierung beton-ten, :��"������� ��� ���, Consumer Attitudes Toward Choosing Legal Counsel, 2000.
3 Der Befund deckt sich mit Erkenntnissen aus England: Dort stuften die Preisfrage42 % als wenig bis gar nicht wichtig ein, 27 % als wichtig bis sehr wichtig; ����5(���5$�����5.����, Client Views: Client’s Expectations Of Using A Solicitor ForPersonal Matters, 2001, S. 60.
858 AnwBl 12 / 2007 Die Auswahl von Experten durch Laien, Soldan Inst i tut
�� Mitteilungen
wirkung einer Kanzlei sind demgegenüber nochmals nach-rangig. So ist lediglich für 25 % der Befragten der Bekanntheits-grad der Kanzlei in der Öffentlichkeit ein wichtiges Entschei-dungskriterium. Die Größe einer Kanzlei oder auch dieüblichen Werbemittel wie Kanzleibroschüren oder das Internetspielen bei der Auswahlentscheidung eine deutlich untergeord-nete Rolle. Jeweils mehr als zwei Drittel der Befragten stuftdiese Auswahlkriterien als „wenig bis gar nicht wichtig“ ein.
Diese Ergebnisse, die im Wesentlichen die Auswahlent-scheidungen von Privatleuten beschreiben, decken sich weit-gehend mit den zentralen Aussagen einer Firmenbefragungder Handelskammer Hamburg.4 Auch nach dieser Umfrage,an der sich 183 Unternehmen beteiligten, sind die Speziali-sierung der Anwälte, die Schnelligkeit ihrer Antwort aufMandantenanfragen und ihre Erreichbarkeit die drei zentra-len Auswahlkriterien. Diese Studie hat ergeben, dass der„Ruf“ einer Kanzlei eine mittlere Bedeutung für die Auswahlhat, die hinter „persönlicher Sympathie“ gegenüber dem An-walt deutlich zurückbleibt. Der Preis spielte für die Auswahl-entscheidungen der Unternehmen ebenfalls eine eher nach-rangige Rolle.
Nimmt man diese Ergebnisse zusammen, so zeigt sich,dass die „gesichtsabhängigen“ Faktoren der Anwalt-Mandant-Beziehung im Sinne der unmittelbar personenbezogenenAspekte dieser Beziehung eindeutig im Vordergrund derAuswahlentscheidung stehen. Interessant ist dabei, dassauch der Auftritt des nichtanwaltlichen Personals einer Kanz-lei einen für die Auswahlentscheidung hohen Stellenwerthat. Es wird also deutlich, dass bei der Vertrauensbildungzwischen Anwalt und Mandant die personelle Interaktionzentrale Bedeutung hat und nicht oder nur bedingt durch an-dere kommunikative Maßnahmen ersetzt werden kann.Demgegenüber haben die „gesichtunabhängigen“ Aspekteim Sinne des Außenauftritts der Kanzleien und ihrer Wer-bung um Vertrauen durch medial vermittelte vertrauensbil-dende Maßnahmen (Kanzleibroschüren, Internetauftritt, An-zeigen etc.) einen deutlich nachrangigen Stellenwert. DieOptimierung der Prozessqualität durch Anwälte und ihreMitarbeiter vor allem beim ersten Kontakt zu Mandantenspielt damit eine zentrale Rolle für eine positive Auswahlent-scheidung potenzieller Mandanten. Darüber hinaus zeigtsich, dass Reputationssignale insbesondere im Hinblick aufdie Spezialisierung von Anwälten für die Auswahlentschei-dung der Mandanten sehr bedeutsam sind.
2. Differenzierende BetrachtungDifferenziert nach der Art privater Rechtsprobleme zeigensich signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Man-dantengruppen in der Bewertung der QualitätsdimensionReputation. Während Mandanten mit rechtlichen Anliegenaus den Bereichen Straftat/Ordnungswidrigkeit und ein-facher Teilnahme am Rechtsverkehr der Reputation bei derAuswahl ihres Anwalts vergleichsweise geringe Bedeutungbeimessen, legen Mandanten mit Problemen im Bereich desArbeits- und Sozialrechts größeren Wert auf diesen Faktor.Dieses Teilergebnis unterstreicht, dass insbesondere in Straf-sachen der Aspekt schneller Hilfe und sofortiger „Entlas-tung“ des Mandanten durch professionelle Hilfe und die
Übernahme einer Stellvertreterfunktion eine ganz besondereRolle spielt5.
Differenziert nach Einkommen der Befragten ergebensich ebenfalls signifikante Unterschiede zwischen den ver-schiedenen Einkommensgruppen bei der Bewertung von Rea-gibilität und Außenauftritt der Anwälte und ihrer Kanzleien.Es zeigt sich, dass mit abnehmendem Einkommen der Man-danten die Bedeutung des Kriterienkomplexes „Reagibilität“signifikant zunimmt. Dieselbe Tendenz gilt für den Faktor Bil-dung. Mit abnehmenden Bildungsgrad wächst die Bedeutungder Reagibilität bei den Auswahlentscheidungen von Mandan-ten. Dies verdeutlicht die besondere Angewiesenheit einkom-mensschwacher Gruppen mit tendenziell niedriger Ausbil-dung auf schnelle, sie von akutem Problemdruck entlastende,anwaltliche Hilfe im Falle eines Rechtsproblems.
Deutliche Unterschiede ergeben sich in der Frage der Be-wertung der Qualitätsdimensionen bei der Auswahl einesRechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin, wenn man die Be-fragten nach der Art der Finanzierung der Anwaltskosten dif-ferenziert. Hierbei wird deutlich, dass Mandanten, die dieAnwaltskosten nicht aus dem eigenen Budget finanzierenmüssen und z. B. von einer Rechtsschutzversicherung odervon Prozessfinanzierern alimentiert werden, insgesamt deut-lich mehr Gewicht auf Reputation, Reagibilität und Außen-auftritt der Rechtsanwälte legen als Selbstfinanzierer. Be-trachtet man hingegen Aussagen zu den Preisen bzw.Honoraren von Rechtsanwälten isoliert, dann zeigt sich eingenau umgekehrtes Bild. Während Befragte, die die Anwalts-kosten nicht selbst tragen müssen, diesem Aspekt bei derAuswahl ihres Rechtsanwalts vergleichsweise geringes Inte-resse entgegenbringen, stellt dieses Kriterium einen wichti-gen Faktor bei Selbstfinanzierern dar. Scheinbar wird esMandanten durch Unterstützung bei der Bezahlung von An-waltskosten durch Dritte ermöglicht, die Auswahl des Rechts-anwalts weniger vom Faktor Preis und mehr von anderen,qualitativen Kriterien abhängig zu machen.
3. AusblickPotenzielle Kunden einer Kanzlei erwarten unmittelbare per-sonenbezogene Reaktionen auf ihre Anfragen, sie richtenihre Aufmerksamkeit also vor allem auf die „Prozessqualität“im Sinne von „responsiveness“. Die Bevölkerungsbefragungzeigt anschaulich auf, dass es Rechtsanwälten durch Reagibi-lität und Reputation möglich wird, Mandanten an sich zubinden und darüber hinaus ein Netzwerk der Weiterempfeh-lung durch zufriedene Kunden aufzubauen. Wie wichtig dasWeiterempfehlungsverhalten von Mandanten für Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälte ist, wird nicht nur durch dieTatsache verdeutlicht, dass über die Hälfte der befragtenBürger (57 %) die Empfehlung eines Anwalts durch Dritteals wichtigen bzw. sehr wichtigen Faktor bei der Anwaltsaus-wahl ansieht, sondern auch dadurch, dass beinahe ebensoviele Mandanten (55 %) nach eigenen Angaben durch Wei-terempfehlung auf den letztendlich beauftragten Rechts-anwalt aufmerksam geworden sind.
Soldan Institut: Prof. Dr. Christoph Hommerich,Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Julia Heinen, M.A.und Thomas Wolf, M.A.Hommerich und Kilian sind Vorstand des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement e.V..Heinen und Wolf sind dort wissenschaftlicher Mitarbeiter.
4 Handelskammer Hamburg, Wahrnehmung der Anwaltschaft bei mittelständischenUnternehmen, Hamburg 2004.
5 Eine Auswertung der verschiedenen unternehmensbezogenen Problemkreise er-gab keine signifikanten Unterschiede.
Die Auswahl von Experten durch Laien, Soldan Inst i tut AnwBl 12 / 2007 859