de 2018 nr. 05 · abfällen, darunter industrie - und haushaltsabfälle biologischen ursprungs....
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Sonderbericht Erneuerbare Energien für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums: beträchtliche, aber größtenteils ungenutzte Synergiepotenziale
(gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV)
DE 2018 Nr. 05
INHALT
Ziffer
Glossar und Abkürzungen
Zusammenfassung I - VIII
Einleitung 1 - 17
Erneuerbare Energien in der EU 1 - 4
Der politische Rahmen der EU für erneuerbare Energien 5 - 9
Förderregelungen für erneuerbare Energien 10 - 12
Erneuerbare Energien im politischen Rahmen der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums 13 - 17
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz 18 - 22
Bemerkungen 23 - 81
Mit dem politischen Rahmen der EU für erneuerbare Energien könnten die Möglichkeiten, die sich aus dem Einsatz erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten ergeben, besser ausgeschöpft und gleichzeitig die damit einhergehenden Risiken gemindert werden 23 - 41
Die Möglichkeiten, die erneuerbare Energien für die Entwicklung des ländlichen Raums bieten, wurden nicht ausreichend genutzt 24 - 31
Im politischen Rahmen der EU für erneuerbare Energien wird auf die ökologischen und sozioökonomischen Risiken der Bioenergie für ländliche Gebiete nicht umfassend eingegangen 32 - 41
Mit den Ausgaben des ELER für erneuerbare Energien werden nicht in ausreichendem Maße Ziele zur Entwicklung des ländlichen Raums verfolgt 42 - 81
Erneuerbare Energien werden in der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums nicht ausreichend berücksichtigt 43 - 58
Die Begleitung und Bewertung liefert nur wenige Informationen zur Finanzierung und zu den Ergebnissen von Investitionen in erneuerbare Energien 59 - 71
Trotz Mängeln bei den Auswahlverfahren und der Projektumsetzung stellen Erneuerbare-Energien-Projekte ihr Potenzial für die ländliche Entwicklung unter Beweis 72 - 81
Schlussfolgerungen und Empfehlungen 82 - 93
Anhang I - Analyse: Werden durch den Nachhaltigkeitsrahmen der EU für Bioenergie die damit verbundenen ökologischen und sozioökonomischen Risiken ausreichend gemindert?
Anhang II - Merkmale der geprüften Projekte
Antworten der Kommission
GLOSSAR UND ABKÜRZUNGEN
AEBIOM European Biomass Association (Europäischer Biomasseverband)
Anaerobe Vergärung Der Prozess, durch den organische Stoffe, wie tierische oder Nahrungsmittelabfälle, zersetzt werden, wodurch Biogas und Biodünger entstehen.
Bioenergie Aus Biomasse erzeugte Energie.
Biomasse Der biologisch abbaubare Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie der biologisch abbaubare Teil von Abfällen, darunter Industrie- und Haushaltsabfälle biologischen Ursprungs.
Bioökonomie Diejenigen Teile der Wirtschaft, in denen erneuerbare biologische Land- und Meeresressourcen, wie Kulturpflanzen, Wälder, Fisch, Tiere und Mikroorganismen, zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, (Werk-)Stoffen und Energie genutzt werden.
CO2 Kohlendioxid
CO2-Fußabdruck Die Menge der Treibhausgase, die während des Lebenszyklus eines Produkts oder einer Tätigkeit in die Atmosphäre abgegeben wird, angegeben in Kohlendioxidäquivalenten (CO2-Äq).
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz (deutsches Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien)
Eigenverbraucher (Eigenverbraucher erneuerbarer Energie)
Aktiver Kunde, der Strom aus erneuerbaren Quellen verbraucht sowie möglicherweise speichert und verkauft, der auf seinem Grund und Boden erzeugt wird; dies schließt Mehrfamilienhäuser, Gewerbestätten, Gebiete, in denen Leistungen gemeinsam genutzt werden, und geschlossene Verteilernetze ein, sofern es sich bei diesen Tätigkeiten - im Falle gewerblicher Eigenverbraucher erneuerbarer Energie - nicht um die gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit handelt.
Einspeiseprämie (feed-in premium, FIP)
Eine Förderregelung, bei der Strom aus erneuerbaren Energiequellen normal auf dem Strommarkt verkauft wird und die Erzeuger zusätzlich zum Marktpreis des von ihnen erzeugten Stroms eine Prämie erhalten. Einspeiseprämien können entweder fest sein (d. h. ein konstanter Betrag unabhängig vom Marktpreis) oder gleitend (d. h. variierende Beträge je nach Entwicklung der Marktpreise).
Einspeisetarif (feed-in tariff, FIT)
Eine Förderregelung, unter der den Erzeugern von erneuerbarer Energie für jede Energieeinheit, die sie erzeugt haben und in das Stromnetz einspeisen, ein fester Strompreis gezahlt wird. Die Zahlung des Einspeisetarifs wird für einen bestimmten Zeitraum garantiert, der oftmals mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Erneuerbare-Energien-Projekts (in der Regel zwischen 10 und 25 Jahren) zusammenhängt.
Erneuerbare Energie Energie aus erneuerbaren Quellen, die nach menschlichen Zeitmaßstäben unerschöpflich sind, wie Wind, Sonne, Biomasse und geothermische Wärme.
Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften
Ein KMU oder eine nicht gewinnorientierte Organisation, dessen/deren Anteilseigner oder Mitglieder bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung oder Lieferung von Energie aus erneuerbaren Quellen zusammenarbeiten.
Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16).
Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)
Eine Sammelbezeichnung für fünf verschiedene Fonds, mit deren Hilfe regionale Ungleichgewichte in der EU abgebaut werden sollen und deren politische Rahmenvorgaben für den siebenjährigen Haushaltszeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens festgelegt sind. Bei diesen fünf Fonds handelt es sich um den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Ziel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union durch den Ausgleich der stärksten regionalen Ungleichgewichte. Dieses Ziel wird im Wege der Bereitstellung finanzieller Unterstützung für die Schaffung von Infrastrukturen sowie für produktive, beschäftigungswirksame Investitionen, insbesondere zugunsten von Unternehmen verfolgt.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Ziel dieses Fonds ist die Unterstützung der ländlichen Regionen der EU bei der Bewältigung verschiedener wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Herausforderungen.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Ein Beratungsgremium, das Interessengruppen in den Bereichen Soziales und Beschäftigung eine offizielle Plattform bietet, über die sie ihre Ansichten zu EU-Themen äußern können.
Fernwärme-/ Fernkälteversorgung
Die Verteilung thermischer Energie in Form von Dampf, heißem Wasser oder kalten Flüssigkeiten von einer zentralen Erzeugungsquelle durch ein Netz an mehrere Gebäude oder Gelände zur Nutzung von Raum- oder Prozesswärme bzw. -kälte.
GD Als Generaldirektionen bezeichnete Abteilungen und Dienststellen der Europäischen Kommission.
GD CLIMA Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission
GD ENER Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission
GD ENV Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission
GD AGRI Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Die von der Europäischen Union angewendeten Rechtsvorschriften und Verfahren, mit denen eine gemeinsame und kohärente Politik in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums verwirklicht werden soll.
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen (Common Monitoring and Evaluation Framework, CMEF)
EU-weiter Rahmen für die Begleitung und Bewertung der Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2007-2013. Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 deckt er beide Säulen der GAP (ELER und EGFL) ab.
Gemeinsames Begleitungs- und Bewertungssystem (Common Monitoring and Evaluation System, CMES)
Ein Teil des CMEF - die Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung (GAP-Säule II).
"Gesundheitscheck" der GAP
Im Jahr 2009 wurden die verschiedenen Bestandteile der GAP überprüft und angepasst, um die GAP auf eine ausgewogene und umweltfreundliche Entwicklung auszurichten. Diese Anpassung wird als "Gesundheitscheck" bezeichnet.
Grünes Zertifikat Ein handelbares Gut, das belegt, dass eine bestimmte Menge Energie aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde.
Horizont 2020 Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2014-2020.
Indirekte Landnutzungsänderungen
Flächenumwandlungen, die auf die Verlagerung der landwirtschaftlichen Erzeugung zurückgehen, d. h. wenn bestehende Agrarflächen zur Erzeugung von Energiepflanzen wie Mais, Elefantengras oder Weide umgenutzt werden und die Nahrungs- und Futtermittelerzeugung auf zuvor nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, z. B. Wald, Grünland, Torfmoore, Feuchtgebiete und andere kohlenstoffreiche Ökosysteme, verlagert wird. Durch die Umwandlung dieser Flächenarten in Kulturflächen können die CO2-Emissionen ansteigen.
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
LEADER Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Methode für die lokale Entwicklung, mit der durch öffentlich-private Partnerschaften (lokale Aktionsgruppen) ländliche Gemeinden mobilisiert und entwickelt werden. Der Begriff ist ein französisches Akronym von Liaison Entre Actions de Développement de lʼEconomie Rurale (DE: Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).
Lebenszyklusanalyse (Life-cycle analysis, LCA)
Ein mehrstufiges Verfahren zur Berechnung der Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung während des gesamten Lebenswegs.
LIFE FR: L’Instrument Financier pour l’Environnement Das EU-Finanzierungsinstrument zur Unterstützung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzprojekten in der EU.
LULUCF, Land use, land use change and forestry (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft)
Mit den Treibhausgasinventaren zusammenhängender Bereich, der sich auf Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen bezieht, die aus direkt vom Menschen bewirkten Landnutzungsaktivitäten, Landnutzungsänderungen und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten resultieren. Wie andere Wirtschaftsbereiche auch hat LULUCF Auswirkungen auf den globalen Kohlenstoffkreislauf. LULUCF-Aktivitäten können zum Eintrag von Treibhausgasen in die Atmosphäre oder zu ihrem Abbau beitragen, wodurch der Klimawandel entweder negativ (z. B. Entwaldung) oder positiv (z. B. (Wieder-)Aufforstung) beeinflusst wird.
Maßeinheiten für Energie • t RÖE - eine Tonne Rohöleinheit ist die Energiemenge, die beim Verbrennen von einer Tonne Rohöl freigesetzt wird, d. h. etwa 42 GJ kt RÖE - eine Kilotonne (tausend Tonnen) Rohöleinheit Mt RÖE - eine Megatonne (eine Million Tonnen) Rohöleinheit
• kW - Kilowatt
• MWh, kWh - Megawattstunde, Kilowattstunde
Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
Der mehrjährige Plan für die EU-Ausgaben, mit dem die politischen Prioritäten in finanzieller Hinsicht ausgedrückt werden. Er gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren.
Nachhaltigkeitskriterien Eine Reihe von Kriterien, die im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und des RED-II-Vorschlags für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomassebrennstoffe festgelegt sind und die Landnutzungs- und Waldbewirtschaftungsmethoden, die Einsparung von Treibhausgasemissionen und die Effizienz der Energieumwandlung betreffen und mit denen die ökologische Nachhaltigkeit von Bioenergie erreicht werden soll.
NREAP (EN: National Renewable Energy Action Plan) nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie gemäß Artikel 4 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Partnerschaftsvereinbarung Ein Dokument, das ein Mitgliedstaat unter Einbeziehung von Partnern erstellt, in dem die Strategie, die Prioritäten und die Vorkehrungen dieses Mitgliedstaats für die effiziente und wirksame Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds dargelegt werden. Es wird von der Kommission bewilligt, nachdem es bewertet und mit dem betreffenden Mitgliedstaat erörtert wurde.
Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Rural Development Programme, RDP)
Ein von einem Mitgliedstaat oder einer Region ausgearbeitetes und von der Kommission genehmigtes Dokument zur Planung und Überwachung der Umsetzung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf regionaler oder nationaler Ebene.
Programmplanungszeitraum Zeitraum für die Umsetzung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, der zeitlich mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU zusammenfällt. Der aktuelle Programmplanungszeitraum umfasst die Jahre 2014-2020 und folgt auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013.
Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum
(EN: rural proofing) Mechanismus, der dazu dient, die Auswirkungen regierungspolitischer Maßnahmen zu verstehen und in den ländlichen Gebieten gerechte und ausgewogene politische Ergebnisse zu erreichen. Das Ziel besteht darin, die besten Wege zur Umsetzung politischer Strategien in ländlichen Gebieten zu bestimmen.
PV Fotovoltaik
Quotenverpflichtung Mindestanteil an erneuerbaren Energieträgern im Energiemix von Stromerzeugern, -versorgern und gelegentlich auch großen Stromverbrauchern nach den Vorgaben nationaler, regionaler oder lokaler Gebietskörperschaften.
RED-II-Vorschlag Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 30. November 2016 für eine Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EN: Renewable Energy Directive, RED) für den Zeitraum 2021-2030.
Schwerpunktbereich 5C Der Schwerpunktbereich "Erneuerbare Energien", der sich auf ein breites Spektrum an Zielen erstreckt, darunter die Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft.
Schwerpunktbereiche Die Europäische Union hat für die Entwicklung des ländlichen Raums sechs Prioritäten festgelegt, die wiederum in 18 "Schwerpunktbereiche" unterteilt sind. Dadurch sollen die Ziele der Prioritäten genauer definiert und das Programmplanungsverfahren erleichtert werden.
Staatliche Beihilfen Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen, die den Begünstigten einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Es kann sich dabei um direkt ausgezahlte Finanzhilfen handeln oder um indirekte Unterstützung, etwa durch Steuervergünstigungen, bessere Konditionen für den Erwerb oder die Pacht von Flächen, die Gewährung eines Darlehens oder einer Garantie für die Aufnahme eines Bankdarlehens zu besseren Konditionen als den marktüblichen Sätzen usw.
SWOT-Analyse Eine im RDP verwendete Methode zur Bestimmung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (EN: strengths, weaknesses, opportunities and threats) einer Organisation oder Region.
Treibhausgase (THG) Gase, die wie eine Decke in der Erdatmosphäre wirken, durch die verhindert wird, dass Wärme von der Erde in das Weltall abgegeben wird. Diesen Effekt, durch den sich die Erdoberfläche erwärmt, nennt man "Treibhauseffekt". Die wichtigsten Treibhausgase sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und fluorierte Gase (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3)).
Trilog Dreiparteientreffen zu Legislativvorschlägen von Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Diese Kontakte dienen dazu, zu einem Paket von Änderungsanträgen eine sowohl für den Rat und als auch für das Europäische Parlament annehmbare Einigung zu erzielen. Die Kommission übt eine Vermittlungsfunktion aus, wodurch eine Übereinkunft zwischen den beiden Gesetzgebern erleichtert werden soll.
ZUSAMMENFASSUNG
I. Erneuerbare Energie ist Energie, die aus erneuerbaren, nichtfossilen, nach
menschlichen Zeitmaßstäben unerschöpflichen Energieträgern gewonnen wird. Sowohl die
Erzeugung als auch der Verbrauch von erneuerbaren Energien verzeichnet in der EU einen
Anstieg. Dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit die Zielvorgaben der EU
für erneuerbare Energien - bis 2020 Erzeugung von 20 % des Endenergieverbrauchs aus
erneuerbaren Quellen und Steigerung dieses Anteils auf mindestens 27 % bis 2030 - erreicht
werden können. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist von grundlegender Bedeutung dafür,
dass die EU ihre Treibhausgasemissionen so weit senken kann, dass sie ihre Verpflichtungen
aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015 erfüllt. Zudem könnte die verstärkte
Nutzung erneuerbarer Energien die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen und
Energieeinfuhren verringern und auf diese Weise zur Sicherheit der Energieversorgung
beitragen. Auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten gibt es verschiedene
Finanzierungsprogramme, die Anreize für die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
bieten, darunter auf EU-Ebene der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER).
II. Im Rahmen seiner Prüfung untersuchte der Hof den Zusammenhang zwischen
erneuerbaren Energien und der Entwicklung des ländlichen Raums. Er untersuchte den
politischen Rahmen der EU für erneuerbare Energien im Ganzen sowie dahin gehend, wie in
ihm spezielle Aspekte der ländlichen Entwicklung berücksichtigt werden. Weiterhin
bewertete der Hof, ob die Rahmenbedingungen für die Mittelvergabe im Bereich der
ländlichen Entwicklung so gestaltet und angewendet wurden, dass sowohl der Einsatz
erneuerbarer Energien als auch eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums
gefördert wurde.
III. Auf der Grundlage seiner Prüfungstätigkeit gelangt der Hof zu dem Schluss, dass
zwischen der Politik im Bereich erneuerbare Energien und dem ELER Synergiepotenziale für
eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums bestehen, die jedoch bislang größtenteils
ungenutzt bleiben.
IV. Während in verschiedenen Studien ein proaktiver Ansatz zur Erschließung des
Synergiepotenzials empfohlen wird, stellte der Hof fest, dass die Politik der EU im Bereich
erneuerbare Energien noch konkretere Voraussetzungen dafür schaffen könnte, dass
erneuerbare Energien und die ländliche Entwicklung erfolgreich miteinander verknüpft
werden. Der Hof erkennt an, dass diese Situation durch einige der Instrumente im
vorgeschlagenen politischen Rahmen für erneuerbare Energien verbessert werden könnte.
Weder der derzeitige noch der vorgeschlagene Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie (im
Hinblick auf die Erzeugung und Nutzung von Biomasse) bietet jedoch eine geeignete
Grundlage dafür, die ländlichen Gebiete in ausreichender Weise vor den ermittelten
ökologischen und sozioökonomischen Risiken zu schützen oder ihr Potenzial für eine weitere
nachhaltige Entwicklung umfassend auszuschöpfen.
V. Speziell für die ländliche Entwicklung vorgesehene Finanzmittel können dazu
beitragen, die Zielvorgaben der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich erneuerbare Energien
zu erreichen, wobei sie aber die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete in der EU
ergänzen sollten. Die Kommission hat jedoch weder hierzu noch zu der Frage, wie der ELER
die bestehenden Finanzierungsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten ergänzen sollte,
ausreichende Erläuterungen oder Orientierung gegeben. Infolgedessen wurde in den
meisten der besuchten Mitgliedstaaten keine Priorität auf jene Erneuerbare-Energien-
Projekte gelegt, mit denen eine nachhaltige ländliche Entwicklung gefördert werden könnte.
VI. Darüber hinaus fehlen der Kommission umfassende Informationen dazu, wie viele
ELER-Mittel im Zeitraum 2007-2013 im Rahmen der Programmplanung zur Entwicklung des
ländlichen Raums für erneuerbare Energien ausgegeben wurden und welchen Anteil an den
EU-Gesamtausgaben für erneuerbare Energien dies ausmacht. Zudem gibt es nur begrenzte
Informationen darüber, was mit den ausgegebenen Mitteln erreicht worden ist. Trotz einiger
Verbesserungen im Programmplanungszeitraum 2014-2020 weist das Überwachungssystem
weiterhin Mängel auf, die hauptsächlich auf Schwierigkeiten bei der Programmplanung und
Einschränkungen bezüglich der wichtigsten Indikatoren zurückzuführen sind.
VII. Die Stichprobe der vom Hof geprüften Projekte umfasste sowohl Investitionsvorhaben,
bei denen Energie aus erneuerbaren Quellen an Dritte geliefert wurde, als auch Vorhaben,
bei denen solche Energie für den Eigenbedarf der Projektträger erzeugt wurde. Der Hof
stufte den Großteil der besuchten Projekte als erfolgreich ein, da sie positive wirtschaftliche
und ökologische Auswirkungen auf die ländliche Entwicklung hatten. Allerdings wurden
aufgrund von Schwachstellen bei den Auswahlverfahren der Mitgliedstaaten auch Projekte
finanziert, die den Projektträgern zwar einen wirtschaftlichen Nutzen boten, sich darüber
hinaus aber nur wenig auf den ländlichen Raum auswirkten.
VIII. Auf der Grundlage dieser Feststellungen formuliert der Hof die folgenden
Empfehlungen:
• Bei der Gestaltung ihrer künftigen Politik im Bereich erneuerbare Energien sollten die
Kommission und die Mitgliedstaaten die Gegebenheiten und den Bedarf ländlicher
Gebiete berücksichtigen, insbesondere bei der Erstellung der integrierten nationalen
Energie- und Klimapläne.
• Der künftige politische Rahmen für Bioenergie sollte von der Kommission gemeinsam
mit den beiden Gesetzgebern so gestaltet werden, dass bessere Schutzmechanismen
gegen die nicht nachhaltige Gewinnung von Biomasse für die Energieerzeugung
vorgesehen sind.
• Die Kommission sollte den Zweck und die Rolle der ELER-Unterstützung für
Investitionen in erneuerbare Energien präzisieren.
• In Verbindung mit der ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien sollte die
Kommission von den Mitgliedstaaten verlangen, in ihren erweiterten jährlichen
Durchführungsberichten 2019 sachgerechte Informationen zu den programmbezogenen
Ergebnissen von Erneuerbare-Energien-Projekten bereitzustellen.
• Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten dazu anhalten, geeignete Auswahlverfahren
anzuwenden, damit nur längerfristig tragfähige Erneuerbare-Energien-Projekte mit
einem klaren Nutzen für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt
werden.
EINLEITUNG
Erneuerbare Energien in der EU
1. Erneuerbare Energie ist Energie, die aus erneuerbaren, nichtfossilen, nach menschlichen
Zeitmaßstäben unerschöpflichen Energieträgern gewonnen wird. Zu den erneuerbaren
Energiequellen gehören Sonnen- und Windenergie, Meeres- und Wasserenergie,
geothermische Energie und Bioenergie12. Die wichtigsten Arten von erneuerbarer Energie,
die einschlägigen Technologien und typischen Anwendungen sind in Abbildung 1 dargestellt.
1 Aus Biomasse erzeugte Energie. Biomasse ist der biologisch abbaubare Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie der biologisch abbaubare Teil von Abfällen, darunter auch Industrie- und Haushaltsabfälle biologischen Ursprungs.
2 In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird erneuerbare Energie in Artikel 2 Buchstabe a wie folgt definiert: Der Ausdruck "'Energie aus erneuerbaren Quellen" [bezeichnet] Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, aerothermische, geothermische, hydrothermische Energie, Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas".
Abbildung 1 - Erneuerbare Energiequellen und mit ihnen verbundene Technologien und
Anwendungen
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
2. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist von grundlegender Bedeutung dafür, dass die EU
ihre Treibhausgasemissionen so weit senken kann, dass sie ihre Verpflichtungen aus dem
Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015 erfüllt. Zudem könnte die verstärkte Nutzung
erneuerbarer Energien die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen und
Energieeinfuhren verringern und auf diese Weise zur Sicherheit der Energieversorgung
beitragen.
3. Im Jahr 2015 wurden 26,7 % der EU-weit erzeugten Primärenergie aus erneuerbaren
Quellen gewonnen (siehe Abbildung 2). Die Erzeugung erneuerbarer Energien stieg von etwa
120 Mt RÖE im Jahr 2005 auf 205 Mt RÖE im Jahr 2015 an (ein Anstieg um 71 %), während
die Erzeugung von Primärenergie aus den meisten anderen Quellen über den gleichen
Zeitraum hinweg absolut und relativ gesehen abnahm3.
3 Eurostat, "Vereinfachte Energiebilanzen - jährliche Daten" [nrg_100a], letzte Aktualisierung am 8.6.2017 (http://ec.europa.eu/eurostat/web/energy/data/database).
Quelle : Quelle : Quelle : Quelle : Quelle : Quelle :Sonne Wind Wellen, Gezeiten Wasser Erde Biomasse, Abfall
Technologien : Technologien : Technologien : Technologien : Technologien : Technologien :Fotovoltaik,Solarthermie
Windkraftanlagen Staudämme, Gezeitenkraftwerke
Wasserkraftanlagen Geothermie und Wärmepumpen
Biomasseverbrennung, Biogasanlagen, Biokraftstoffe
Anwendungen : Anwendungen : Anwendungen : Anwendungen : Anwendungen : Anwendungen :Elektrizität, Elektrizität, Elektrizität,
Wärme und Kälte Wärme und Kälte Wärme und Kälte,Verkehr
Solarenergie Windenergie Meeresenergie WasserkraftGeothermische
Energie
Elektrizität Elektrizität Elektrizität
Bioenergie
Abbildung 2 - Erzeugung von Primärenergie, EU-28, 2015 (% der Gesamtenergie, bezogen
auf t RÖE)
Anmerkung: In den statistischen Dokumenten schließen die Biomassequellen Holz und andere feste Biobrennstoffe, Biogas, flüssige Biokraftstoffe und erneuerbare (biologisch abbaubare) Abfälle ein.
Quelle: Eurostat (nrg_100a) und (nrg_107a) (http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Energy_production_and_imports/de und http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Renewable_energy_statistics/de).
4. Abbildung 2 zeigt außerdem, dass Biomasse (einschließlich des biologisch abbaubaren
Teils von Abfällen) die weitaus wichtigste erneuerbare Energiequelle in der EU ist, auf die
63,3 % der Gesamtenergieerzeugung aus erneuerbaren Quellen entfällt. Aus diesem Grund
sind die Land- und die Forstwirtschaft für die Erzeugung erneuerbarer Energie von
besonderer Bedeutung. Im Jahr 2010 wurden 48,5 % (80,7 Mt RÖE) der EU-weit erzeugten
erneuerbaren Energie aus forstwirtschaftlicher Biomasse gewonnen, während auf
landwirtschaftliche Biomasse weitere 10,6 % (17,6 Mt RÖE) entfielen4.
4 Eurostat, "Agri-environmental indicator - renewable energy production". Daten von März 2013 (Aktualisierung geplant für Dezember 2018) (http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Archive:Agri-environmental_indicator_-_renewable_energy_production).
Holz und andere feste Biobrennstoffe
44,3 %
Biogas7,7 %
Flüssige Biokraftstoffe6,7 %
Erneuerbare Abfälle4,7 %
Wasserkraft14,3 %
Wind12,7 %
Solarenergie6,4 %
Geothermische Energie3,2 %
0
25
50
75
100
Kernenergie28,8 %
Feste fossileBrennstoffe
18,9 %
Erdgas14,0 %
Rohöl9,8 %
Erneuerbare Energien26,7 %
Sonstige1,7 %
Der politische Rahmen der EU für erneuerbare Energien
5. Das wichtigste Element des derzeitigen politischen Rahmens der EU für erneuerbare
Energien ist die Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Die Richtlinie ist Bestandteil des Klima- und
Energiepakets 2020 der EU5, in dem drei Ziele festgelegt sind, die bis 2020 EU-weit erreicht
werden sollen. Eines dieser Ziele lautet, dass 20 % des Energieverbrauchs in der EU durch
Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden sollten6. Zudem sind in der Richtlinie
nationale Ziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Energieverbrauch
festgelegt, die von 10 % in Malta bis 49 % in Schweden reichen7. Sie sieht außerdem vor,
dass in allen Mitgliedstaaten 10 % der im Verkehrssektor verbrauchten Energie aus
erneuerbaren Quellen gewonnen werden sollten.
6. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, nationale
Aktionspläne für erneuerbare Energie (NREAP) zu erstellen und der Kommission alle zwei
Jahre über die Fortschritte bei der Erfüllung ihrer Zielvorgaben für erneuerbare Energien
Bericht zu erstatten. Auf der Grundlage dieser nationalen Berichte erarbeitet die
Kommission einen Fortschrittsbericht, in dem ein Überblick über die politischen
Entwicklungen in der EU im Bereich erneuerbare Energien gegeben wird8.
7. Im Jahr 2014 nahm der Rat einen neuen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik an, in
dem neue Ziele festgelegt sind, die bis 2030 erreicht werden sollen. Demzufolge sollen bis zu
diesem Zeitpunkt mindestens 27 % der Energie der EU aus erneuerbaren Quellen gewonnen
5 Vorschlag der Kommission von Januar 2008, der im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament und im April 2009 vom Rat angenommen wurde; für nähere Informationen siehe EURLex - Verfahren 2008/0016/COD http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/HIS/?uri=CELEX:32009L0028&qid=1464183881140
6 Artikel 3 Absatz 1 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
7 Anhang I der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
8 Artikel 22 und 23 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
werden9. Zu diesem Zweck legte die Kommission mehrere Legislativvorschläge vor, darunter
insbesondere das Paket "Saubere Energie für alle Europäer" (auch als "Winterpaket"
bezeichnet) vom 30. November 2016. Dieses Paket umfasste einen Vorschlag zur
Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (in diesem Bericht als "RED-II-Vorschlag"
bezeichnet)10 und durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren.
8. In ihrem RED-II-Vorschlag hat die Kommission die Abschaffung der verbindlichen
nationalen Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Allerdings sollen die
Mitgliedstaaten zugleich verpflichtet werden, nicht hinter ihre Zielvorgaben für 2020
zurückzufallen. Der Kommissionsvorschlag für das Governance-System der Energieunion11
sieht vor, die Mitgliedstaaten zur Erstellung integrierter nationaler Energie- und Klimapläne
zu verpflichten. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass die nationalen Bemühungen
ehrgeizig und kohärent genug sind, um den Zielsetzungen der EU zu entsprechen.
9. Während bei der Energieerzeugung der EU-weite Anteil der erneuerbaren Energien
26,7 % beträgt (siehe Abbildung 2), waren es dem Fortschrittsbericht "Erneuerbare
Energien" der Kommission von 2017 zufolge beim Energieverbrauch im Jahr 2014 erst 16 %.
Der Grund dafür liegt darin, dass mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs der EU über
Nettoimporte geliefert wurde (größtenteils Gas und Rohöl)12. Im selben Bericht heißt es,
dass die EU insgesamt und die Mehrheit der Mitgliedstaaten ihre Zielvorgaben für 2020
erreichen oder übertreffen werden. Allerdings werden den Prognosen zufolge Irland,
9 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23.-24. Oktober 2014, (EUCO 169/14) vom 24.10.2014.
10 COM(2016) 767 final/2 vom 23.2.2017, "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen".
11 COM(2016) 759 final vom 30.11.2016, "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion" (https://ec.europa.eu/energy/en/news/commission-proposes-new-rules-consumer-centred-clean-energy-transition).
12 Eurostat, "Energieerzeugung und -einfuhren" (http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Energy_production_and_imports).
Luxemburg, die Niederlande und das Vereinigte Königreich ihre nationalen Ziele nicht
erreichen13.
Förderregelungen für erneuerbare Energien
10. Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe politischer Maßnahmen eingeführt, mit denen die
Erzeugung erneuerbarer Energien gefördert und die nationalen Zielvorgaben in diesem
Bereich erfüllt werden sollen. Dazu gehören finanzielle Anreize wie Einspeisetarife (FIT) oder
Einspeiseprämien (FIP) sowie Maßnahmen wie Quotenverpflichtungen mit handelbaren
grünen Zertifikaten. Besonders im Elektrizitätssektor werden diese Instrumente häufig in
Kombination angewendet. Im Bereich der Wärme- und Kälteversorgung wird Unterstützung
hauptsächlich in Form von Investitionszuschüssen und Steuervergünstigungen gewährt14.
11. Erneuerbare Energien sind eine übergeordnete Priorität, die für viele Politikbereiche der
EU von Bedeutung ist. Die EU unterstützt diesen Bereich mithilfe verschiedener
Finanzierungsprogramme. Dazu gehören der Europäische Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) sowie die Programme Horizont 2020 und LIFE15.
12. Die Kommission konnte weder für die EU-Programme noch zu den in den
Mitgliedstaaten eingeführten nationalen Regelungen aktuelle und umfassende
Informationen zum Gesamtumfang der finanziellen Unterstützung für erneuerbare Energien
13 COM(2017) 57 final vom 1.2.2017, "Fortschrittsbericht 'Erneuerbare Energiequellen'", S. 4 und 11 (der deutschen Fassung).
14 Herczeg, M., "Renewable energy support schemes in Europe", Copenhagen Resource Institute, 2012; und Climate Policy Info Hub, "Renewable Energy Support Policies in Europe" (http://climatepolicyinfohub.eu/renewable-energy-support-policies-europe).
15 Finanzierungsinstrument FREE, "Future of Rural Energy in Europe" (http://www.rural-energy.eu/en_GB/funding#.V0gVvU1f2Hv); Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, "Quick Reference Guide - Financing Opportunities for Local Climate & Energy Actions (2014-2020)", Brüssel, 2016 (http://www.covenantofmayors.eu/support/funding-instruments_en.html).
vorlegen. Lediglich die Ecofys-Studie "Subsidies and costs of EU energy"16 enthält
Schätzwerte zu den jährlichen Zuschüssen, die zwischen 2008 und 2012 für erneuerbare
Energien gezahlt wurden. Demzufolge wurde die Energiewirtschaft in der EU im Jahr 2012
mit öffentlichen Geldern in Höhe von 99,4 Milliarden Euro unterstützt, die hauptsächlich aus
den nationalen Haushalten gezahlt wurden. Davon waren 40,32 Milliarden Euro für
erneuerbare Energien bestimmt. Die wichtigsten Arten von Beihilfen im Bereich erneuerbare
Energien waren Einspeisetarife (23,8 Milliarden Euro), Einspeiseprämien
(6,4 Milliarden Euro) und Investitionszuschüsse (4 Milliarden Euro).
Erneuerbare Energien im politischen Rahmen der EU für die Entwicklung des ländlichen
Raums
13. In Rechtsvorschriften und Strategiepapieren der EU wird auf die möglichen positiven
Auswirkungen erneuerbarer Energien auf die Entwicklung des ländlichen Raums
hingewiesen. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der RED-II-Vorschlag verweisen auf
die Möglichkeiten, die sich durch erneuerbare Energien für die Beschäftigung und die
regionale Entwicklung "vor allem in ländlichen und entlegenen Gebieten" ergeben17.
14. In den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen
Raums im Zeitraum 2007-201318 und der Verordnung (EG) Nr. 1698/200519 werden diese
Aspekte im Zusammenhang mit dem politischen Rahmen für die Entwicklung des ländlichen
16 Ecofys, "Subsidies and costs of EU energy", 2014 (http://ec.europa.eu/energy/en/content/final-report-ecofys).
17 Siehe Erwägungsgrund 1 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und Erwägungsgrund 2 des RED-II-Vorschlags.
18 Beschluss 2006/144/EG des Rates vom 20. Februar 2006 über die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) (ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20), geändert durch den Beschluss 2009/61/EG des Rates vom 19. Januar 2009 (ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 112). Siehe Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4a.
19 Siehe die Erwägungsgründe 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1).
Raums aufgegriffen. Die Betrachtungen zum Potenzial der Erzeugung und Nutzung
erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten wurden im "Gesundheitscheck", einem
Reformpaket für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), auf das sich die
Landwirtschaftsminister der EU im November 2008 einigten, weiter vertieft. In diesem
Zusammenhang ordneten sie den Bereich erneuerbare Energie als eine von sechs "neuen
Herausforderungen" ein20.
15. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 gelten für die EU-Unterstützung zur
Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich der Förderung von Erneuerbare-Energien-
Projekten, neue Rahmenbedingungen. Der ELER wurde zu einem der fünf Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Durch den neuen Rahmen soll die Koordinierung
der verschiedenen Fonds und damit auch die Umsetzung der Strategie Europa 2020 für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum verbessert werden21. Die
strategischen Ziele von Europa 2020 wurden auf Ebene der ESI-Fonds in 11 thematische Ziele
übertragen. Im Falle des ELER wurden sie weiter in sechs Prioritäten für die Entwicklung des
ländlichen Raums und 18 Schwerpunktbereiche22 aufgegliedert (siehe Abbildung 3). Das
neue Programmplanungsverfahren wird vom Hof in seinem Sonderbericht Nr. 16/2017
"Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums: Komplexität muss verringert und
Konzentration auf Ergebnisse verstärkt werden" beurteilt.
20 Die anderen "neuen Herausforderungen" waren Klimawandel, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt, Umstrukturierung des Milchsektors und Breitbanddienste.
21 KOM(2010) 2020 endgültig vom 3.3.2010, "Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum".
22 Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).
Abbildung 3 - Rahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums im
Programmplanungszeitraum 2014-2020
Quelle: Europäische Kommission, Das Europäische Netzwerk für ländliche Entwicklung (ENRD), "Der politische Rahmen", (adaptiert) (https://enrd.ec.europa.eu/policy-in-action/policy-framework_de).
Strategie Europa 2020
Gemeinsamer Strategischer Rahmen
Partnerschaftsvereinbarung
Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums: ELER
6 Prioritäten und 18 Schwerpunktbereiche (SB)Priorität 1: Wissenstransfer und Innovation: SB 1A: Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten; SB 1B: Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation; SB 1C: Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft.
Priorität 2: Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe: SB 2A: Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe und Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung; SB 2B: Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und des Generationswechsels.
Priorität 3: Organisation der Nahrungsmittelkette und Risikomanagement: SB 3A: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette; SB 3B: Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben.
Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme: SB 4A: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt; SB 4B: Verbesserung der Wasserwirtschaft; SB 4C: Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung.
Priorität 5: Ressourceneffiziente und klimaresistente Wirtschaft: SB 5A: Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft; SB 5B: Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung; SB 5C: Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien; SB 5D: Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen; SB 5E: Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft.
Priorität 6: Soziale Inklusion und wirtschaftliche Entwicklung: SB 6A: Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen; SB 6B: Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten; SB 6C: Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten.
Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Zielsetzungen
Programm(e) zur Entwicklung des ländlichen Raums
Andere ESI-Fonds
16. Erneuerbare Energien fallen in den Schwerpunktbereich 5C "Erleichterung der
Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen,
Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die
Biowirtschaft". Das bedeutet, dass ELER-Maßnahmen, mit denen der Einsatz erneuerbarer
Energien gefördert wird, grundsätzlich dem Schwerpunktbereich 5C zugeordnet werden
sollten.
17. Im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegt die Förderung
von Investitionen für den Einsatz erneuerbarer Energien der geteilten Mittelverwaltung
durch Kommission und Mitgliedstaaten. Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums
(RDP) werden von den Mitgliedstaaten ausgearbeitet und von der Kommission genehmigt.
Anschließend wählen die Mitgliedstaaten anhand der vorgelegten Programme die Projekte
aus, die finanzielle Unterstützung erhalten sollen.
PRÜFUNGSUMFANG UND PRÜFUNGSANSATZ
18. Der Hof untersuchte den Rahmen für erneuerbare Energien insbesondere dahin
gehend, wie darin Aspekte der Entwicklung des ländlichen Raums berücksichtigt wurden. Die
Hauptprüfungsfrage des Hofes lautete: "Wird durch die ELER-Unterstützung für erneuerbare
Energien der Einsatz erneuerbarer Energien und eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen
Raums gefördert?"
19. Der Hof bewertete, ob und wie die ländliche Entwicklung durch die politischen
Instrumente der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich erneuerbare Energien aktiv
unterstützt wurde. Bioenergie ist für ländliche Gebiete, wo Biomasse wie Kulturpflanzen,
tierische und organische Abfälle sowie Holzbiomasse jederzeit verfügbar sind, von größter
Bedeutung, bringt jedoch bestimmte ökologische und sozioökonomische Risiken mit sich
(siehe Ziffern 23-41).
20. Der Hof untersuchte auch den politischen Rahmen für die Entwicklung des ländlichen
Raums und seine Umsetzung in den Mitgliedstaaten, um zu bewerten, ob die ELER-
Unterstützung für erneuerbare Energien tatsächlich zu einer nachhaltigen Entwicklung des
ländlichen Raums beiträgt (siehe Ziffern 42-81).
21. Unter Berücksichtigung der Arbeit der OECD auf diesem Gebiet23 ging der Hof davon
aus, dass Investitionen in erneuerbare Energien zu einer nachhaltigen Entwicklung des
ländlichen Raums beitragen, wenn sie mindestens einen der folgenden Vorteile bieten:
• Umweltvorteile,
• Einkommensdiversifizierung für Landwirte und Waldbesitzer,
• Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten bei und für im ländlichen Raum ansässige(n)
Unternehmen,
23 OECD, "Linking Renewable Energy to Rural Development", OECD Publishing, 2012, (http://dx.doi.org/10.1787/9789264180444-en).
• neue und bessere Energieinfrastruktur und -dienstleistungen in ländlichen Gebieten,
• neue Einnahmequellen zur Unterstützung zentraler öffentlicher Dienstleistungen und
Infrastrukturen in ländlichen Gebieten.
22. Der Hof führte seine Prüfung zwischen September 2016 und Mai 2017 durch und
erfasste Prüfungsnachweise aus den folgenden Quellen:
• Belegprüfungen und Befragungen von Mitarbeitern aus vier Generaldirektionen der
Kommission: GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), GD Energie (ENER),
GD Umwelt (ENV) und GD Klimapolitik (CLIMA).
• Prüfbesuche in fünf Mitgliedstaaten: Bulgarien, Frankreich (Basse-Normandie), Italien
(Toskana), Litauen und Österreich. Diese Mitgliedstaaten wurden ausgewählt, weil auf
sie 53 % der geplanten Ausgaben für den Schwerpunktbereich 5C entfallen und mit
ihnen eine ausgewogene geografische Verteilung erreicht wird. Der Hof überprüfte die
fünf betreffenden RDP und andere wesentliche Dokumente und befragte Mitarbeiter
der für die ländliche Entwicklung zuständigen Verwaltungsbehörden, der Zahlstellen
und der Energieministerien der Mitgliedstaaten. Die Prüfer des Hofes besuchten
29 Erneuerbare-Energien-Projekte aus den Programmplanungszeiträumen 2007-2013
und 2014-2020 vor Ort und befragten die Projektmanager (siehe Anhang II). Bei den
besuchten Projekten handelte es sich hauptsächlich um Investitionsvorhaben für
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, aber auch um eine Reihe
begleitender Projekte wie z. B. Waldbewirtschaftungsprojekte und Investitionsvorhaben
für Anlagen zur Herstellung von Holzschnitzeln oder Pellets.
• Kurze Umfrage bei sechs Mitgliedstaaten (Irland, Luxemburg, Niederlande, Polen,
Rumänien und Slowenien), die dem Schwerpunktbereich 5C nur wenige oder gar keine
ELER-Mittel zugewiesen hatten. Hier bestand das Ziel des Hofes darin, die Gründe dafür
zu ermitteln.
• Konsultationssitzungen mit einschlägigen Interessenträgern, darunter der Europäische Biomasseverband (AEBIOM) und BirdLife, um die möglichen Vorteile und Nachhaltigkeitsrisiken von Bioenergie zu erörtern.
BEMERKUNGEN
Mit dem politischen Rahmen der EU für erneuerbare Energien könnten die Möglichkeiten,
die sich aus dem Einsatz erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten ergeben, besser
ausgeschöpft und gleichzeitig die damit einhergehenden Risiken gemindert werden
23. In diesem Abschnitt untersucht der Hof, ob der politische Rahmen für erneuerbare
Energien die potenziellen Vorteile erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten unterstützt
und gleichzeitig die damit einhergehenden ökologischen und sozioökonomischen Risiken
mindert. Der Schwerpunkt liegt auf dem speziellen Fall der Bioenergie, da diese Art der
erneuerbaren Energie am offensichtlichsten mit ländlichen Gebieten verknüpft ist.
Die Möglichkeiten, die erneuerbare Energien für die Entwicklung des ländlichen Raums
bieten, wurden nicht ausreichend genutzt
Studien zeigen die potenziell positiven Auswirkungen erneuerbarer Energien auf die
ländliche Entwicklung auf, …
24. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass Erneuerbare-Energien-Projekte zum
Vorteil lokaler Interessen und einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums
durchgeführt werden können24. Beispielsweise können durch erneuerbare Energien direkte
Arbeitsplätze geschaffen werden, etwa im Bereich der Bedienung und Wartung von Anlagen.
Die meisten langfristigen Arbeitsplätze entstehen jedoch indirekt entlang der
24 OECD, "Linking Renewable Energy to Rural Development", OECD Publishing, 2012, (http://dx.doi.org/10.1787/9789264180444-en).
IEA-RETD (International Energy Agency - Renewable Energy Technology Deployment), "Revitalisation of local economy by development of renewable energy: good practices and case studies (RevLOCAL)" (http://iea-retd.org/archives/publications/revlocal).
AGRI-2010-EVAL-03 - Pedroli, B., Langeveld, H. et al., "Impacts of Renewable Energy on European Farmers - Creating Benefits for Farmers and Society". Abschlussbericht der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission, 5.12.2011 (https://ec.europa.eu/agriculture/external-studies/renewable-energy-impacts_en).
SWD(2016) 416 final vom 30.11.2016, "REFIT evaluation of the Directive 2009/28/EC of the European Parliament and of the Council", S. 54 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52016SC0416).
Versorgungskette (Bau, Fertigung oder in der Forst- und Landwirtschaft im Fall von
Biomasse). In einigen Fällen zeigten die vom Hof untersuchten Studien, dass durch die
Herstellung von Bauteilen für Solarpaneele oder Windkraftanlagen vorhandene
Fertigungsanlagen, die zuvor nicht der Produktion im Energiebereich dienten, wiederbelebt
werden konnten. In einigen Studien wurde auf Innovationen (z. B. die Entwicklung neuer
Erzeugnisse, Verfahren oder Strategien) in ländlichen Gebieten mit Anlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energiequellen hingewiesen. Erneuerbare Energie kann nicht nur für Landwirte
oder Waldbesitzer, sondern auch für Landbesitzer oder lokale Behörden neue
Einnahmequellen schaffen. Darüber hinaus kann die Eigenerzeugung von Energie die
Abhängigkeit ländlicher Gemeinden von den Preisschwankungen bei konventionellen
Brennstoffen verringern.
25. In den Studien wird jedoch hervorgehoben, dass es für eine Maximierung des
wirtschaftlichen Nutzens, den ländliche Gebiete aus dem Einsatz erneuerbarer Energien
ziehen, einer Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bedarf, die genau auf die
örtlichen Bedingungen und Möglichkeiten zugeschnitten ist und die Wettbewerbsfähigkeit
ländlicher Gebiete in den Mittelpunkt stellt. Zu diesem Zweck müssen bestimmte
Schlüsselfaktoren berücksichtigt werden (siehe Kasten 1).
Kasten 1 - Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Verknüpfung zwischen erneuerbaren Energien
und ländlicher Entwicklung
In ihrer Studie "Linking Renewable Energy to Rural Development" benannte die OECD die folgenden
Schlüsselfaktoren25:
• Einbindung von Energiestrategien in die lokale Strategie zur Förderung der
Wirtschaftsentwicklung auf solche Weise, dass sie den lokalen Möglichkeiten und Bedürfnissen
entsprechen.
25 OECD, "Linking Renewable Energy to Rural Development", OECD Publishing, 2012, S. 18-19 (http://dx.doi.org/10.1787/9789264180444-en).
• Einbeziehung von erneuerbaren Energien in die umfassenderen Versorgungsketten in der
ländlichen Wirtschaft, etwa in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, traditionelles
verarbeitendes Gewerbe und Ökotourismus.
• Begrenzung des Umfangs und der Dauer von Zuschüssen, mit denen zudem nur solche
Erneuerbare-Energien-Projekte gefördert werden sollten, die praktisch marktreif sind.
• Vermeidung der Einführung bestimmter Arten erneuerbarer Energien in Gebieten, die für
diese Energiearten nicht geeignet sind.
• Schwerpunktsetzung auf verhältnismäßig ausgereifte Technologien wie Wärmeerzeugung aus
Biomasse, kleine Wasserkraftanlagen und Windkraft.
• Aufbau eines integrierten Energiesystems, bestehend aus kleinen Netzen, mit denen
Produktionstätigkeiten abgedeckt werden können.
• Anerkennung der Tatsache, dass erneuerbare Energien mit anderen Bereichen um Inputs
konkurrieren, darunter insbesondere Landflächen.
• Bewertung möglicher Projekte mithilfe von Investitionskriterien und nicht auf der Grundlage
der Höhe kurzfristiger Subventionen.
• Durchsetzung der lokalen gesellschaftlichen Akzeptanz, indem deutliche Vorteile für die
örtlichen Gemeinschaften und ihre Beteiligung an dem Verfahren sichergestellt werden.
26. Die Erfahrungen aus dem Einsatz erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten von
Norwegen, Schweden und Finnland zeigen, wie wichtig die lokale Zusammenarbeit für die
Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der ländlichen Entwicklung ist. Diese
Beispiele beziehen sich hauptsächlich auf forstwirtschaftliche Biomasse26. Das typische
Modell solcher "Bioenergiegemeinschaften" schließt Biomasseerzeuger, mit dem
Waldumbau befasste Unternehmen, lokale Behörden und örtliche zivilgesellschaftliche
26 Nordregio, "Bioenergy and rural development in Europe: Policy recommendations from the TRIBORN research project and stakeholder consultations, 2014-17", Policy Brief 2017:3 (http://www.nordregio.se/en/Publications/Publications-2017/Bioenergy-and-rural-development-in-Europe-Policy-recommendations-from-the-TRIBORN-research-and-stakeholder-consultations-2014-17/).
Organisationen ein. Diese Interessenträger arbeiten oftmals mit Beratungsunternehmen und
Forschungseinrichtungen zusammen.
… aber diese Vorteile könnten im Rahmen der Politik der EU für erneuerbare Energien noch
besser erschlossen werden
27. Der Hof stellte fest, dass Erneuerbare-Energien-Projekte mit einem Nutzen für die
ländlichen Gebiete innerhalb des derzeitigen politischen Rahmens der EU für erneuerbare
Energien wirksamer gefördert werden könnten.
i) In Rechtsvorschriften und Strategiepapieren der EU werden die möglichen positiven
Auswirkungen erneuerbarer Energien auf die Entwicklung des ländlichen Raums
erwähnt. Obwohl in den Erwägungsgründen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf die
Bedeutung des Einsatzes erneuerbarer Energien für die Entwicklung des ländlichen
Raums hingewiesen wird, enthält der legislative Teil der Richtlinie keine spezifischen
Bestimmungen zur Förderung der ländlichen Entwicklung.
ii) In den NREAP und den einschlägigen Fortschrittsberichten werden erneuerbare
Energien nur wenig mit der ländlichen Entwicklung in Zusammenhang gebracht. Der
ELER wird als Finanzierungsquelle für Projekte im Bereich erneuerbare Energien kaum
erwähnt. Auch mangelt es in den besuchten Mitgliedstaaten offenbar an Koordinierung
zwischen den verschiedenen Ministerien, die für erneuerbare Energien und die Politik
zur Entwicklung des ländlichen Raums zuständig sind.
28. Die Feststellungen des Hofes werden durch die Studie zu den Auswirkungen
erneuerbarer Energien auf europäische Landwirte (Dezember 2011) und den Standpunkt des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) untermauert, denen zufolge es die
Mitgliedstaaten versäumt haben, die notwendigen Strategien zur Verknüpfung der
ländlichen Entwicklung mit dem Einsatz erneuerbarer Energien zu entwickeln27.
27 AGRI-2010-EVAL-03 - Pedroli, B., Langeveld, H. et al., "Impacts of Renewable Energy on European Farmers - Creating Benefits for Farmers and Society". Abschlussbericht der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission,
29. Gleichwohl ermittelte der Hof in einigen Mitgliedstaaten auch positive Beispiele für
Strategien im Bereich erneuerbare Energien, bei denen der Aspekt der ländlichen
Entwicklung Berücksichtigung findet (siehe Kasten 2).
Kasten 2 - Positive Beispiele für Strategien im Bereich erneuerbare Energien, in denen ländliche
Gebiete berücksichtigt werden
In Österreich wird das Programm "Klima- und Energie-Modellregionen" (KEM) seit 2009 aus dem
nationalen Klima- und Energiefonds finanziell unterstützt. Es bietet den Regionen Anreize dafür,
Bottom-up-Konzepte für Aktionen im Bereich Klima und Energie zu entwickeln und umzusetzen und
den Energiebedarf mit einer intelligenten Mischung aus erneuerbaren Energiequellen, gesteigerter
Energieeffizienz und intelligenten Steuerungen - entsprechend dem eigenen Potenzial und Bedarf -
zu decken. Derzeit beteiligen sich am KEM-Programm 99 Regionen, die 65 % des ländlichen Raums in
Österreich ausmachen.
Frankreich hat speziell für ländliche Gebiete den EMAA (plan Énergie Méthanisation Autonomie
Azote) - einen strategischen Plan für die anaerobe Vergärung - eingerichtet. Im Rahmen dieses Plans
sollen in Frankreich bis 2020 1 000 anaerobe Vergärungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben
gebaut werden. Mit EMAA soll ein französisches Modell entwickelt werden, mit dem die positiven
externen Effekte der anaeroben Vergärung (wie die Verringerung von Treibhausgasemissionen oder
die Verwertung verschiedener Arten organischer Abfälle) maximiert werden und eine zusätzliche
Einnahmequelle für Landwirte geschaffen wird. Ende 2015 gab es in Frankreich 236 anaerobe
Vergärungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben.
5.12.2011 (https://ec.europa.eu/agriculture/external-studies/renewable-energy-impacts_en).
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) [COM(2016) 767 final - 2016/0382 (COD)], Absatz 2.9 (https://webapi.eesc.europa.eu/documentsanonymous/eesc-2016-06926-00-00-ac-tra-en .docx).
30. In der Erklärung der europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung in Cork von
September 201628 wird ein Mechanismus gefordert, durch den "die jeweiligen Auswirkungen
auf den ländlichen Raum geprüft" werden, um sicherzustellen, dass sich "das im ländlichen
Raum vorhandene Potenzial für innovative, integrative und nachhaltige Lösungen […] in den
Politiken und Strategien der Union widerspiegelt". Bei der Prüfung der Auswirkungen auf
den ländlichen Raum (rural proofing) geht es darum, die besten Möglichkeiten zur
Umsetzung politischer Strategien im ländlichen Raum zu ermitteln und für gerechtere
politische Ergebnisse in den betreffenden Gebieten zu sorgen29. Im Mai 2017 teilte die
Kommission mit, sie habe damit begonnen, sich mit den einschlägigen Studien und den
Erfahrungen der Mitgliedstaaten zu beschäftigen. Die Ergebnisse dieser Arbeit könnten dafür
genutzt werden, einen Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen
Raum zu entwickeln.
31. Die Kommission hat in ihrem Paket "Saubere Energie für alle Europäer" (siehe Ziffer 7)
eine Reihe von Bestimmungen und Instrumenten vorgeschlagen, mit denen die potenziell
positiven Auswirkungen des Einsatzes erneuerbarer Energien auf die Entwicklung des
ländlichen Raums verstärkt werden könnten.
i) Die NREAP sollen durch integrierte Klima- und Energiepläne ersetzt werden, die der
Kommission zufolge den Bedürfnissen ländlicher Gebiete und der verschiedenen
zuständigen Behörden besser gerecht werden und gleichzeitig durch Vermeidung von
Überschneidungen die Berichterstattung rationalisieren.
ii) Die Governance-Verordnung30 verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle Interessenträger zu
berücksichtigen und die Synergien in verschiedenen Bereichen besser zu nutzen.
28 Europäische Kommission, Cork 2.0 Erklärung: "Für ein besseres Leben im ländlichen Raum" (http://enrd.ec.europa.eu/sites/enrd/files/cork-declaration_en.pdf).
29 DEFRA, "Rural proofing - Practical guidance to assess impacts of policies on rural areas", März 2017 (https://www.gov.uk/government/publications/rural-proofing).
30 COM(2016) 759 final vom 30.11.2016, "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion"
iii) Der RED-II-Vorschlag der Kommission enthält Bestimmungen zu Eigenverbrauchern
erneuerbarer Energie und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften31. Mit diesen
Bestimmungen soll für Eigenverbraucher die Möglichkeit geschaffen werden, Elektrizität
aus erneuerbaren Quellen ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen zu erzeugen, zu
speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen. Zudem soll es den örtlichen
Gemeinschaften ermöglicht werden, sich einzubringen und an der Entwicklung
spezieller Strategien mitzuwirken, mit denen die Akzeptanz und der Einsatz von
erneuerbaren Energien verbessert und auf diese Weise das in ländlichen Gebieten
bestehende Potenzial erschlossen werden kann.
Der Hof betrachtet diese Vorschläge der Kommission als sinnvolle Schritte hin zu einer
besseren Einbeziehung der ländlichen Dimension in die Politik der EU für erneuerbare
Energien.
Im politischen Rahmen der EU für erneuerbare Energien wird auf die ökologischen und
sozioökonomischen Risiken der Bioenergie für ländliche Gebiete nicht umfassend
eingegangen
32. Bioenergie ist nicht gleichbedeutend mit nachhaltiger Energie. Die Nachhaltigkeit von
Bioenergie beruht weitgehend darauf, wie die Biomasse erzeugt und genutzt wird. Die
Erzeugung und Nutzung von Biomasse kann durchaus nicht-nachhaltig sein, beispielsweise
wenn sie mit nachteiligen Auswirkungen für Menschen, die Umwelt oder natürliche
Ressourcen einhergeht, die die Möglichkeiten zukünftiger Generationen gefährden, ihre
Bedürfnisse zu befriedigen.
33. Bioenergie ist die Art der erneuerbaren Energie, die am offensichtlichsten mit
ländlichen Gebieten verknüpft ist. Die zur Erzeugung von Bioenergie verwendeten
(https://ec.europa.eu/energy/en/news/commission-proposes-new-rules-consumer-centred-clean-energy-transition).
31 Artikel 21 und 22 des RED-II-Vorschlags.
Rohstoffe32 werden fast immer aus ländlichen Gebieten bezogen. Der Anbau und die
Entnahme land- und forstwirtschaftlicher Biomasse eröffnen Möglichkeiten im Hinblick auf
eine Diversifizierung der Einnahmequellen landwirtschaftlicher Betriebe, die Schaffung von
Arbeitsplätzen und Geschäftsmöglichkeiten sowie die Bereitstellung neuer ländlicher
Dienstleistungen.
34. Wenn feste Biomasse, Biogas oder Biomethan anstelle von konventionellen fossilen
Brennstoffen verwendet werden, können sie potenziell zur Verringerung von
Treibhausgasemissionen beitragen, wie in den Abbildungen A1 und A2 in Anhang I
dargestellt. Dieses Potenzial ist unterschiedlich ausgeprägt und davon abhängig, welche
Systeme zur Erzeugung der land- oder forstwirtschaftlichen Biomasse bzw. zur Erzeugung
von Biogas und Biomethan verwendet werden.
35. Bioenergie birgt für ländliche Gebiete jedoch auch ökologische und sozioökonomische
Risiken. Beispielsweise können Landnutzungsänderungen, eine intensivere
Waldbewirtschaftung oder ein intensiver Anbau von Energiepflanzen zu einer Abnahme der
biologischen Vielfalt, Bodendegradation oder Wasserknappheit und -verschmutzung führen
(siehe Kasten 3). Die Verbrennung von Holzbiomasse kann auch den Ausstoß bestimmter
schädlicher Luftschadstoffe33 erhöhen und es gibt anhaltende Diskussionen darüber, ob
Holzbiomasse tatsächlich klimaneutral ist (siehe Kasten A1)34. Der Hof ermittelte
32 Darunter landwirtschaftliche Kulturpflanzen (z. B. Raps, Mais, Miscanthus), Abfälle aus der landwirtschaftlichen Produktion, Gülle und Holz (z. B. Rundholz, bei Baumschnitt oder Durchforstung anfallendes Holz oder Abfälle der Holzverarbeitungsindustrie).
33 Einschließlich Feinstaub (PM) und Benzo[a]pyren (BaP).
34 IPCC, "Special Report on Renewable Energy Sources and Climate Change Mitigation", 2011.
Europäische Umweltagentur, "Opinion of the EEA Scientific Committee on Greenhouse Gas Accounting in Relation to Bioenergy", 15.9.2011, S. 4.
Nordregio, "Bioenergy and rural development in Europe: Policy recommendations from the TRIBORN research project and stakeholder consultations, 2014-17", Policy Brief 2017:3, veröffentlicht im Mai 2017, S. 5.
Europäische Umweltagentur, "Air quality in Europe - 2016 report", 2016.
European Academies" Science Advisory Council, "Multi-functionality and sustainability in the European Union’s forests", 2017.
16 ökologische und sozioökonomische Risiken, die mit der Erzeugung und Nutzung von
Bioenergie verknüpft sind (siehe Tabelle 1 sowie die Tabellen A2 und A3 in Anhang I)35. Die
Kommission analysierte die mit der Erzeugung und Nutzung von Bioenergie verbundenen
Risiken in ihrer Folgenabschätzung über die Nachhaltigkeit von Bioenergie, die für die
Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie erstellt wurde36.
Kasten 3 - Die Anreize für die Biogaserzeugung in Deutschland führten zum nicht nachhaltigen
Anbau von Energiepflanzen
Deutschland ist der größte Biogaserzeuger in Europa (mit 10 846 Biogasanlagen und damit 63 % der
Anlagen in der EU insgesamt). Der Anteil von Strom aus Biogas an der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energiequellen beträgt in Deutschland 16,8 %37.
Durch die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden für die Biogaserzeugung
nach 2000 starke Anreize gesetzt. Das Gesetz sah für Biogasanlagen einen vorrangigen Zugang zum
Stromnetz vor. Außerdem konnten die Betreiber Strom und Biogas zu einem für 20 Jahre
Searchinger, T. D.; Beringer, T. und Strong, A., "Does the world have low-carbon bioenergy potential from the dedicated use of land?", 2017.
Brack, D., "Woody Biomass for Power and Heat Impacts on the Global Climate", Chatham House, 23.2.2017.
"Response to Chatham House report 'Woody Biomass for Power and Heat: Impacts on the Global Climate'", 13.3.2017.
35 Die Risiken wurden hauptsächlich auf der Grundlage der folgenden Kommissionsdokumente ermittelt:
- SWD(2014) 259 final vom 28.7.2014, "State of play on the sustainability of solid and gaseous biomass used for electricity, heating and cooling in the EU".
- SWD(2016) 418 final vom 30.11.2016, "Impact assessment: Sustainability of Bioenergy. Accompanying the document Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the promotion of the use of energy from renewable sources (recast)".
Ergänzend wurden weitere wissenschaftliche Studien und Strategiepapiere analysiert.
36 SWD(2016) 418 final vom 30.11.2016, "Impact assessment: Sustainability of Bioenergy. Accompanying the document Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the promotion of the use of energy from renewable sources (recast)".
37 Schaubach, K., Lauer, M., "Bioenergy Development in Germany and implications of the 2017 Renewable Energy Act", Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 4.4.2017.
festgelegten Einspeisetarif verkaufen. Durch Änderungen am EEG in den Jahren 2004 und 2009
wurden weitere Boni wie der Bonus für die Nutzung von Energiepflanzen eingeführt. In den meisten
Biogasanlagen in Deutschland wurde ein Mix aus Energiepflanzen und Gülle als Eingangsmaterial
verwendet.
Im Jahr 2013 wurden auf einer Fläche von etwa 1 157 000 Hektar (6,9 % der landwirtschaftlichen
Nutzfläche) Energiepflanzen, hauptsächlich Silomais (73 %), angebaut. Die zunehmende Nutzung von
Energiepflanzen, insbesondere Mais, rief jedoch Kontroversen hervor, etwa im Hinblick auf
Wettbewerbsfragen (Nutzung von Biomasse und von Boden), den Anstieg der Flächenpachtpreise,
Landnutzungsänderungen (kürzere Fruchtwechsel, mehr Pflugtätigkeit, weniger Dauergrünland) und
Nährstoffüberschüsse. Darüber hinaus hat sie zu Problemen hinsichtlich der Akzeptanz bei der
Bevölkerung geführt3839.
Mehrere Änderungen am EEG in den Jahren 2012, 2014 und 2017 (verringerte Zahlungen,
Abschaffung von Bonuszahlungen usw.) zielten darauf ab, das Wachstum der Branche zu bremsen
und die vorrangige Nutzung von Abfällen statt Energiepflanzen zu fördern. Eine ähnliche Änderung in
der Gesetzgebung gab es kürzlich auch in Italien, Europas zweitgrößtem Erzeuger von Biogas40.
36. Die derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften41 legen Nachhaltigkeitskriterien für
Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe fest42. Seit der Einführung dieser Kriterien im
38 ADEME, "Benchmark des stratégies européennes des filières de production et de valorisation de biogaz", 10.2014.
39 Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/EN/Ministry/Biogas-EEG.pdf).
40 "Decreto ministeriale 6 luglio 2012 - Incentivi per energia da fonti rinnovabili elettriche non fotovoltaiche"; siehe Biogasbarometer des EurObserv’ER 2014 (https://www.eurobserv-er.org/biogas-barometer-2014).
41 Erneuerbare-Energien-Richtlinie und Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG ("Kraftstoffqualitätsrichtlinie") (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 88). Im Jahr 2015 erfolgte eine Änderung dieser Richtlinien mit dem Ziel, das Problem der indirekten Landnutzungsänderungen zu behandeln, das durch die Erzeugung von aus Nahrungsmitteln gewonnenen Biokraftstoffen hervorgerufen worden war.
42 Sonderbericht des Hofes Nr. 18/2016 "Das EU-System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe", Ziffern 10 und 11 (http://eca.europa.eu).
Jahr 2009 und ihrer Änderung im Jahr 2015 gibt es anhaltende Diskussionen über die
Nachhaltigkeit von Bioenergie. In der Folge schlug die Kommission in ihrem Paket "Saubere
Energie für alle Europäer" Nachhaltigkeitskriterien vor, die auch für andere Arten von
Bioenergie, etwa Bioenergie aus festen und gasförmigen Biomassebrennstoffen für die
Erzeugung von Wärme und Strom, gelten sollen.
37. Der Vorschlag der Kommission sieht zwei Arten von Nachhaltigkeitskriterien vor:
i) Kriterien, mit denen bestimmte Höchstgrenzen für die Erzeugung von
Biomassebrennstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden,
ii) Kriterien, mit denen für verschiedene Anlagen, in denen Biokraftstoffe, flüssige
Biobrennstoffe und Biomassebrennstoffe eingesetzt werden, ein Mindestprozentsatz
für die Einsparung von Treibhausgasemissionen festgelegt wird.
38. Der Hof untersuchte, ob und in welchem Maße die Kriterien die von ihm ermittelten
Risiken abdecken und ob der vorgeschlagene Rahmen43 eine geeignete Grundlage für die
nachhaltige Nutzung von erneuerbaren Energien in ländlichen Gebieten bietet.
39. Die im Vorschlag der Kommission enthaltenen Kriterien sind keine verbindliche
Voraussetzung für die Vermarktung von Bioenergie. Verbindlich sind sie nur in folgender
Hinsicht:
i) bei Anrechnung der Erzeugung von Bioenergie im Hinblick auf das für erneuerbare
Energien gesteckte Ziel und im Hinblick auf die Messung der Einhaltung der
Verpflichtungen im Bereich erneuerbare Energien;
ii) bei der Bestimmung, welche für die Energiegewinnung eingesetzte Biomasse für eine
finanzielle Förderung infrage kommt.
40. Der Vorschlag erstreckt sich nicht auf alle Anbaukulturen, Nutzungen und Arten von
Anlagen (siehe Ziffer A3). Nur drei der 16 vom Hof ermittelten Risiken wurden im RED-II-
43 RED-II-Vorschlag in seiner am 30. November 2016 veröffentlichten Fassung mit einem Korrigendum vom 23. Februar 2017.
Vorschlag umfassend behandelt, in anderen Rechtsvorschriften nur zwei; auf 11 weitere
Risiken wurde teilweise eingegangen. Die nicht behandelten Risiken betreffen hauptsächlich
die Intensivierung der Landbewirtschaftungsmethoden und der Waldbewirtschaftung, die
Verbrennung von Biomasse und die Emission von Schadstoffen in anderen Phasen des
Lebenszyklus eines Bioenergieträgers (siehe Tabelle 1 sowie die Tabellen A2 und A3 in
Anhang I). Die ausführliche Analyse und die Schlussfolgerungen des Hofes zu Tabelle 1 sind
in Anhang I enthalten.
Tabelle 1 - Behandlung der Nachhaltigkeitsrisiken von Bioenergie im RED-II-Vorschlag der
Kommission
Nachhaltigkeitsrisiken Risiko behandelt?
(1) R
ückg
ang
der
biol
ogisc
hen
Viel
falt
1(a) aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (z. B. Entwaldung, Verlust von Schutzgebieten)
1(b) aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (z. B. Verlust von Kulturpflanzenvielfalt)
1(c) aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung
(2) B
oden
degr
adat
ion 2(a) aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (die z. B. zu Kohlenstoffverlust im Boden oder
zu Erosion führen)
2(b) aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (die z. B. zu Bodenverdichtung, verringerter Bodenfruchtbarkeit oder Erosion führen)
2(c) aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung (die z. B. zu verringerter Bodenfruchtbarkeit in Wäldern aufgrund von Nährstoffentzug führen - forstwirtschaftliche Reststoffe)
(3) W
asse
rkna
pphe
it un
d -v
ersc
hmut
zung
3(a) aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (z. B. Veränderung der Wasserbilanz)
3(b) aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (z. B. Bewässerung, Düngung)
3(c) aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung (z. B. Veränderung der Wasserbilanz)
(4) T
reib
haus
gas-
(THG
-)Em
issio
nen
4(a) aufgrund von THG-Lebenszyklusemissionen, die nicht auf biogenen Kohlenstoff zurückgehen (z. B. Düngemitteleinsatz, Transport der Biomasse, Austreten von Methan aus Biogasanlagen)
4(b) aufgrund indirekter Auswirkungen (z. B. indirekte Landnutzungsänderungen durch die Verdrängung von Nahrungspflanzenkulturen, jüngere Wälder)
4(c) aufgrund von CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse (biogene Emissionen)
(5)
Luftv
ersc
hmut
zung
5(a) aufgrund der Verbrennung von Biomasse (z. B. Feinstaub, SO2 usw.)
5(b) aufgrund der Emission von Schadstoffen in anderen Phasen des Lebenszyklus eines Bioenergieträgers (z. B. Transport der Biomasse)
(6)
sozio
ökon
omisc
he
Aspe
kte
6(a) ineffiziente Nutzung von Biomasse (einschließlich der Nichtanwendung des Grundsatzes der Kaskadennutzung und suboptimaler Umwandlungsmethoden von Biomasse in Energie)
6(b) Konkurrenz mit derzeitigen Nutzungen (z. B. Nahrungsmittelerzeugung, Holz für Papier und Zellstoffindustrie)
Legende:
Risiko behandelt Risiko teilweise behandelt
Risiko nicht behandelt
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
41. Die Nutzung von Bioenergie wird durch die Festsetzung von Zielvorgaben für
erneuerbare Energien in Verbindung mit staatlichen Förderregelungen gefördert. Dies ist
insbesondere in den Bereichen Verkehr und Stromerzeugung seit Beginn der 2000er-Jahre
der Fall. Ein Teil dieser Bioenergie wird eingeführt: Im Jahr 2015 importierte die EU 34 % der
Pellets und 9,5 % der flüssigen Biokraftstoffe, die in ihrem Gebiet verbraucht wurden44. In
Ermangelung ausreichender Schutzmechanismen (schwache Nachhaltigkeitskriterien), hält
es der Hof für riskant, dass mit dem RED-II-Vorschlag durch ehrgeizige Zielvorgaben für
erneuerbare Energien in Verbindung mit finanziellen Anreizen die Erzeugung und Nutzung
von Bioenergie gefördert wird, da dies langfristig zu einer verstärkten Nutzung von nicht
nachhaltiger Biomasse führen könnte. Damit bildet der vorgeschlagene Rahmen keine
geeignete Grundlage dafür, das Potenzial der ländlichen Gebiete im Hinblick auf eine
nachhaltige Entwicklung umfassend auszuschöpfen.
Mit den Ausgaben des ELER für erneuerbare Energien werden nicht in ausreichendem
Maße Ziele zur Entwicklung des ländlichen Raums verfolgt
42. Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, Investitionen in erneuerbare
Energien aus dem ELER zu finanzieren. Die Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen
Raums zielt darauf ab, die ländlichen Gebiete bei der Bewältigung wirtschaftlicher,
ökologischer und sozialer Herausforderungen zu unterstützen. Daher sollten ELER-
finanzierte Investitionen in erneuerbare Energien einen deutlichen Nutzen für die ländlichen
Gebiete mit sich bringen. In den folgenden Abschnitten untersucht der Hof, ob die
Kommission und die Mitgliedstaaten diesbezüglich geeignete Strategien und Maßnahmen
entwickelt und umgesetzt haben und ob sie nachweisen können, was mit der ELER-
Unterstützung sowohl für den Einsatz von erneuerbaren Energien als auch für eine
nachhaltige ländliche Entwicklung erreicht wurde.
44 Berechnet anhand von AEBIOM, "Statistical report 2016", S. 121 und 147.
Erneuerbare Energien werden in der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen
Raums nicht ausreichend berücksichtigt
43. Mit dem ELER können Projekte unterstützt werden, die sowohl dem Einsatz
erneuerbarer Energien als auch einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums
dienen. Zur Förderung eines effizienteren Mitteleinsatzes sollte die ELER-Finanzierung für
erneuerbare Energien auf einer fundierten Strategie beruhen und in Übereinstimmung mit
angemessen ermittelten und quantifizierten Bedürfnissen gewährt werden. Sie sollte
darüber hinaus mit anderen verfügbaren Finanzierungsquellen und politischen Instrumenten
wie den NREAP koordiniert werden.
44. Einen Teil der Investitionskosten können die Begünstigten der Erneuerbare-Energien-
Projekte durch den Verkauf der erzeugten Energie zu Vorzugs- oder Marktpreisen oder die
Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihrer Tätigkeiten wieder einnehmen.
Wenn die Investitionsförderung aus dem ELER jedoch durch attraktive Einspeisetarife
ergänzt wird, besteht die Gefahr der Überkompensation und unrechtmäßiger staatlicher
Beihilfen, die den Begünstigten einen finanziellen Vorteil verschaffen, wie die Kommission
bei einer Prüfung in Bulgarien feststellte. Die unterschiedlichen Ansätze in den besuchten
Mitgliedstaaten sind in Kasten 4 dargestellt.
Kasten 4 - Unterschiedliche Ansätze der Mitgliedstaaten bei der Kombination von ELER-
Unterstützung und Einspeisetarifen
In Bulgarien und Frankreich war es im Programmplanungszeitraum 2007-2013 zulässig, gleichzeitig
Einspeisetarife (FIT) und ELER-Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nach einer Prüfung in
Bulgarien schlug die Kommission Finanzkorrekturen vor und begründete dies damit, dass der dort
verfolgte Ansatz zu unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen führe, die den Begünstigten einen
finanziellen Vorteil verschafften. In der Folge wurde der FIT von den bulgarischen Behörden
rückwirkend gesenkt, um eine Verringerung der ursprünglich vorgeschlagenen Finanzkorrektur zu
erreichen. Dem Hof liegen keine Informationen zu entsprechenden Änderungen in Frankreich vor.
In Litauen war diese Art der kombinierten Unterstützung grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings ging
einer der besuchten Begünstigten vor Gericht und erreichte letztendlich, dass ihm neben einem
Einspeisetarif auch eine Investitionsförderung aus dem ELER gewährt wurde.
In Österreich und Italien (Toskana) konnten im Programmplanungszeitraum 2007-2013 gleichzeitig
FIT-Zahlungen und ELER-Unterstützung in Anspruch genommen werden. Allerdings erhielten
Projekte, die einen Einspeisetarif nutzten, eine geringere Fördersumme aus dem ELER. Im
Programmplanungszeitraum 2014-2020 ist eine kombinierte Unterstützung aus dem ELER und in
Form von Einspeisetarifen nicht zulässig.
Die insgesamt im Rahmen verschiedener EU-Fonds geplanten Ausgaben für erneuerbare
Energien sind nicht bekannt
45. Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 liegen keine umfassenden Daten zu den
geplanten Ausgaben für Investitionen in erneuerbare Energien aus den ESI-Fonds allgemein
und aus dem ELER im Besonderen vor. Das thematische Ziel 4 der ESI-Fonds - "Übergang zu
einer kohlenstoffarmen Wirtschaft" -, auf das 44 814 Millionen Euro der geplanten Ausgaben
entfallen45, umfasst neben erneuerbaren Energien auch die Bereiche Energieeffizienz und
nachhaltige städtische Mobilität. Demnach hat die Kommission keine klare Vorstellung
davon, welchen Beitrag die Investitionen aus den ESI-Fonds für die Nutzung erneuerbarer
Energien leisten sollen.
46. Auf den ELER entfielen etwa 11 % der ESI-Fonds-Mittelzuweisungen für das thematische
Ziel 4 (ungefähr 5 027 Millionen Euro46), während die geplanten ELER-Ausgaben für den
Schwerpunktbereich 5C im Programmplanungszeitraum 2014-2020 bei 798,9 Millionen Euro
lagen (siehe Abbildung 4). Die Investitionen in diesem Schwerpunktbereich betreffen jedoch
nicht nur erneuerbare Energien, sondern auch andere Aspekte der Biowirtschaft wie die
Versorgung mit und stärkere Nutzung von Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen
und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln.
47. Andererseits werden in den Mitgliedstaaten Projekte mit einzelnen Bestandteilen, die
den Bereich erneuerbare Energien betreffen, unter Umständen im Rahmen anderer
Schwerpunktbereiche durchgeführt (siehe Ziffern 55-58), was eine Analyse des ELER-Beitrags
45 Europäische Kommission (Datenbank SFC), 12. Oktober 2017.
46 Ebenda.
zur Finanzierung von erneuerbaren Energien zusätzlich erschwert. Bei seiner Umfrage (siehe
Ziffer 22) stellte der Hof fest, dass z. B. Rumänien (siehe Kasten 6) und Slowenien dem
Schwerpunktbereich 5C nur wenige bzw. gar keine Mittel zuwiesen, da sie andere
Schwerpunktbereiche wie 2A, 3A, 6A oder 6B für angemessener hielten. Die Niederlande
und Polen gaben in ihrer Antwort an, dass sie keine ELER-Ausgaben für erneuerbare
Energien vorgesehen haben, da sie die Unterstützung, die für die Nutzung erneuerbarer
Energien in ländlichen Gebieten aus anderen ESI-Fonds und ihren eigenen nationalen
Programmen bereitgestellt wird, als ausreichend betrachteten.
Abbildung 4 - Bereitstellung von Mitteln für den Schwerpunktbereich 5C im Zeitraum 2014-
2020 nach Mitgliedstaat, und bis zum 12. Oktober 2017 getätigte Ausgaben (in
Millionen Euro)
Quelle: Europäische Kommission (Datenbank SFC), 12. Oktober 2017.
48. Nach Ablauf der Hälfte des Programmplanungszeitraums wurden erst
40,9 Millionen Euro der geplanten Ausgaben getätigt (5,1 % der Gesamtmittelausstattung in
Höhe von 800 Millionen Euro)47. Die erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung von
Programmen im Bereich erneuerbare Energien sind womöglich ein Zeichen dafür, wie
47 Ebenda.
-
20
40
60
80
100
120
AT IT BG HR FR EL ES LT CZ PT UK FI DE SK EE HU DK SE LV MT CY BE RO IE
5C - ELER-Mittelzuweisung 5C - Getätigte ELER-Ausgaben
Mittelausstattung: 798,9 Millionen Euro
Getätigte Ausgaben: 40,9 Millionen Euro
schwierig die Programmplanung für die Schwerpunktbereiche ist (siehe Ziffern 55-58). Hinzu
kamen die Verzögerungen bei der Annahme der RDP und die Zeit, die die Mitgliedstaaten für
die Entwicklung und Anpassung des neuen Rahmens benötigten.
Die Verknüpfung zwischen dem ermittelten Bedarf und dem in den RDP festgelegten Ansatz
für die Finanzierung erneuerbarer Energien kann noch verbessert werden
49. In ihren Leitlinien zur strategischen Programmplanung für den Zeitraum 2014-2020 wies
die Kommission darauf hin, dass die Beschreibung der Strategie (Interventionslogik) auf der
Grundlage der SWOT-Analyse und des ermittelten Bedarfs eine Begründung für die Auswahl,
Kombination und Priorisierung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
enthalten sollte. Die verschiedenen ermittelten Bedürfnisse sollten mit einer
entsprechenden Begründung nach Priorität geordnet werden. Zu diesem Zweck werden die
strategischen Erwägungen der Mitgliedstaaten bezüglich des Einsatzes erneuerbarer
Energien im Zuge der Genehmigung der RDP von der Kommission geprüft.
50. Die Mitgliedstaaten erhalten von der Kommission Anleitungen über Arbeitsgruppen,
Begleitausschüsse, Checklisten, Leitlinien zu einzelnen Maßnahmen ("Maßnahmebögen")
usw., die die Erarbeitung und Durchführung der RDP erleichtern sollen. In den Leitfäden wird
jedoch nicht ausdrücklich darauf eingegangen, welche strategischen Überlegungen für
erneuerbare Energien eine Rolle spielen sollten oder was mit ELER-Investitionen in
erneuerbare Energien erreicht werden sollte, wie sie einen Mehrwert für ländliche Gebiete
erbringen sollten und wie der ELER die bestehenden Förderregelungen der EU und der
Mitgliedstaaten ergänzen sollte.
51. Der Hof stellte fest, dass alle fünf untersuchten RDP zwar die verbindlichen Elemente -
Festlegung von Zielen, Benennung des Bedarfs und strategische Überlegungen zum Bereich
erneuerbare Energien - enthielten, aber in keinem eine umfassende Analyse oder
Quantifizierung des damit einhergehenden Finanzierungsbedarfs vorgenommen wurde. Mit
Ausnahme von Österreich wurden die Bedarfs- und SWOT-Analysen von keinem der
besuchten Mitgliedstaaten dafür herangezogen, in ihren RDP den strategischen Ansatz im
Hinblick auf erneuerbare Energien festzulegen. Ihre Ansätze blieben sehr allgemein. Weitere
Schwachstellen betrafen die Umsetzung und kurzfristige Änderungen der ursprünglichen
Strategien (siehe Kasten 5).
Kasten 5 - Änderungen des ursprünglichen Ansatzes für die Finanzierung erneuerbarer Energien,
der in den RDP festgelegt wurde
Bulgarien: Strategie für erneuerbare Energien nicht an die Empfehlungen des Bewerters und die
Marktbedingungen angepasst
In Bulgarien standen mehr als 90 % der genehmigten Erneuerbare-Energien-Projekte im
Zeitraum 2007-2013 mit Solarenergie in Zusammenhang - für die zusätzlich attraktive Einspeisetarife
für den Verkauf von Strom galten. In der Halbzeitbewertung des bulgarischen RDP 2007-2013 wurde
darauf hingewiesen, dass Bulgariens Kapazitäten für die Erzeugung von Biomasse - vor allem
aufgrund externer Marktfaktoren - noch nicht vollständig ausgeschöpft worden seien. Mit Hinweis
auf die große Anzahl an Solarenergieprojekten empfahl der Bewerter, die ELER-Unterstützung
ausgewogener auf die verschiedenen Arten von erneuerbarer Energie zu verteilen. Die Behörden
passten ihre Strategie jedoch nicht dahin gehend an, dass beispielsweise die Biomassekapazitäten im
zweiten Teil des Programmplanungszeitraums 2007-2013 berücksichtigt worden wären. Im
Programmplanungszeitraum 2014-2020 sind Investitionen in Projekte für den Energieverkauf in
Bulgarien nicht länger förderfähig.
Frankreich (Basse-Normandie): zur Deckung des im Bereich erneuerbare Energien ermittelten
Bedarfs wurde nur die Hälfte der ursprünglich geplanten ELER-Mittel bereitgestellt
Im August 2015 genehmigte die Kommission das RDP für die französische Region Basse-Normandie.
Der darin angegebene Bedarf beruhte auf Eigenangaben der Region. Im März 2017 reichte Basse-
Normandie eine überarbeitete Fassung ihres RDP ein. Dies hatte eine Verringerung der ELER-Mittel
für erneuerbare Energien im Rahmen des Schwerpunktbereichs 5C um 48 % von 14,6 auf
7,6 Millionen Euro zur Folge. Es ist nicht ersichtlich, ob der im RDP ursprünglich angegebene Bedarf
innerhalb so kurzer Zeit tatsächlich zurückgegangen war bzw. nicht mehr bestand oder ob er
nunmehr durch andere Förderprogramme auf EU- oder nationaler Ebene gedeckt wurde.
52. Durch die Anleitungen und Prüfungen der Kommission wurden diese Mängel nicht
verhindert. Sie führten nicht dazu, dass die Mitgliedstaaten fundierte Strategien für
erneuerbare Energien in den ländlichen Gebieten aufstellten. Darüber hinaus folgten die
Auswahl der ELER-Maßnahmen und ihre Mittelausstattung nicht immer logisch aus dem im
RDP beschriebenen Potenzial und Bedarf.
Mangelhafte Koordinierung zwischen verschiedenen Finanzierungsquellen für erneuerbare
Energien
53. Der bestehende rechtliche Rahmen48 fördert die wirksame, effiziente und koordinierte
Nutzung der verschiedenen EU-Fonds und insbesondere der ESI-Fonds. Für die Begründung
der Notwendigkeit einer Maßnahme im Rahmen des RDP und die gute Koordinierung
zwischen den Finanzierungsquellen sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig. Die
Kommission bietet den Mitgliedstaaten Unterstützung und Orientierung, indem sie
strategische Leitlinien herausgibt, vorbildliche Verfahren fördert und die
Programmdurchführung überwacht.
54. Bei der Überprüfung einer Stichprobe von Partnerschaftsvereinbarungen und RDP für
den Programmplanungszeitraum 2014-2020 stellte der Hof fest, dass die Mitgliedstaaten
mehrere potenzielle Finanzierungsinstrumente ermittelt und allgemeine Kriterien für die
Abgrenzung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen festgelegt
hatten. Darüber hinaus enthielten die vom Hof überprüften strategischen Dokumente
jedoch keine Angaben zu den Vorteilen, die durch eine wirksame Koordinierung zwischen
den verschiedenen Finanzierungsquellen für erneuerbare Energien erreicht werden könnten.
Zudem lagen keine Analysen zu den potenziellen Substitutionseffekten oder finanziellen
Lücken in diesem Bereich vor49.
48 Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
49 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017 "Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums: Komplexität muss verringert und Konzentration auf Ergebnisse verstärkt werden", Ziffern 25-29 (http://eca.europa.eu).
Zuordnung von Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energien zu verschiedenen
Schwerpunktbereichen
55. Wie in den Ziffern 14-15 erläutert, ist der politische Rahmen 2014-2020 für die
Entwicklung des ländlichen Raums rings um sechs Prioritäten aufgebaut, die weiter in
18 thematische Schwerpunktbereiche aufgegliedert sind (siehe Abbildung 3). Die
Unterstützung für erneuerbare Energien wird durch den Schwerpunktbereich 5C abgedeckt,
der sich auf die Versorgung mit und die Nutzung von erneuerbaren Energien bezieht.
56. Die Schwerpunktbereiche werden über Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen
Raums umgesetzt. Abbildung 5 zeigt Beispiele für die Zuordnung von Maßnahmen und die
für Priorität 5 festgelegten Indikatoren. Eine einzelne Maßnahme kann jedoch auch zu
verschiedenen Schwerpunktbereichen, Prioritäten und Zielen beitragen.
Abbildung 5 - Beispiel für die Gruppierung von Maßnahmen und Indikatoren für Priorität 5
und ihre Schwerpunktbereiche
Quelle: Europäische Kommission, GD AGRI (vom Europäischen Rechnungshof angepasst).
Priorität 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
• Investitionen in materielle Vermögenswerte• Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe
und sonstiger Betriebe• Dorferneuerung und Basisinfrastrukturen• Wissenstransfer• Beratungsdienste• Investitionen für die Entwicklung von Waldgebieten• Zusammenarbeit (neue Technologien)
[...]
Gruppierung der einschlägigen MaßnahmenSchwerpunktbereiche (SB)
- Indikative Liste der einschlägigen Vorhaben, die unterstützt werden sollen
- Förderfähigkeitsregelungen- Förderintensität- Begünstigte- Veranschlagte Mittel- Sonstige Bedingungen usw.
Maßnahmendetails (Beispiel)Effizienz bei der Wassernutzung
Effizienz bei der Energienutzung
Versorgung mit und Nutzung von erneuerbaren Energien
Verringerung der THG- und Ammoniakemissionen
Kohlenstoffspeicherung und-bindung
Indikatoren - SB-bezogenZielindikator (SB 5C):
T16 - Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen
Ergebnisindikator (SB 5C):
R15 - Erneuerbare Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte gewonnen wurde
SB 5C
Indikatoren - maßnahmenbezogenGeplante Ausgaben je Maßnahme:
O.1 - Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben (alle Maßnahmen)
Geplante Outputs (Beispiele, Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energien):
O.2 - Gesamtinvestitionen
O.3 - Anzahl der geförderten Maßnahmen/Vorhaben
O.4 - Zahl der unterstützten Betriebe/Begünstigten
57. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten für spezielle Maßnahmen, die dem
Schwerpunktbereich 5C zugeordnet sind, aber auch einen Effekt auf andere
Schwerpunktbereiche haben, sekundäre Auswirkungen angeben. Beispielsweise könnte das
Anbringen von Fotovoltaikmodulen auf dem Dach einer neuen Scheune, wodurch die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Begünstigten verbessert werden soll, entweder als
Erneuerbare-Energien-Projekt eingeordnet werden (d. h. in den Schwerpunktbereich 5C)
oder als Projekt zur Modernisierung eines landwirtschaftlichen Betriebs unter
Schwerpunktbereich 2A (siehe Abbildung 3) mit einer sekundären Auswirkung der
Erneuerbare-Energien-Komponente auf Schwerpunktbereich 5C.
58. Die Mitgliedstaaten haben für die Maßnahmen und Arten von Projekten im Bereich
erneuerbare Energien keine einheitliche Zuordnung zu den Schwerpunktbereichen
vorgenommen (siehe Kasten 6). Dies wird sich auf die Wirksamkeit der Begleitung und
Bewertung der ELER-finanzierten Erneuerbare-Energien-Projekte auswirken (siehe
Ziffern 69-71), zumal die Kommission keine zusätzlichen Leitlinien dazu herausgegeben hat,
wie für die Projekte in allen Mitgliedstaaten eine kohärente Zuordnung zu den
Schwerpunktbereichen erfolgen kann.
Kasten 6 - Zuordnung von Erneuerbare-Energien-Projekten zu verschiedenen
Schwerpunktbereichen
Frankreich - Zuordnung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen
Einige forstwirtschaftliche Maßnahmen unterstützen die Erzeugung und den Verkauf von aus Holz
gewonnener Energie und können daher mit dem Bereich erneuerbare Energien in Zusammenhang
gebracht werden50. In den verschiedenen französischen Regionen wurden forstwirtschaftliche
Maßnahmen den Schwerpunktbereichen uneinheitlich zugeordnet. Weniger als die Hälfte der
50 Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen des ELER stehen mit unterschiedlichen Aspekten der Waldbewirtschaftung (im Allgemeinen darauf abzielend, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die multifunktionale Rolle von Wäldern zu fördern) sowie der Landwirtschaft und mit der Forstwirtschaft verbundenen Tätigkeiten in Zusammenhang. Wälder sind die Hauptquelle für Biomasse, die zu den wichtigsten erneuerbaren Energieträgern in ländlichen Gebieten gehört. Forstwirtschaftliche Maßnahmen unterstützen unter anderem die Erzeugung und den Verkauf von aus Holz gewonnener Energie. Daher wirken sie sich nur teilweise auf die Erzeugung erneuerbarer Energie aus.
Regionen in Frankreich ordnete sie dem Schwerpunktbereich 5C zu, während die anderen Regionen
Schwerpunktbereiche wie 2A, 2B, 2C, 5E oder 6A wählten. Die Zuordnung erfolgte abhängig von dem
ermittelten Bedarf sowie davon, ob der ausgewählte Schwerpunktbereich aktiviert werden sollte,
auch wenn das erwartete Ergebnis der Maßnahmen ähnlich war.
Rumänien und Bulgarien - Erneuerbare-Energien-Projekte für den Eigenverbrauch
Im Zeitraum 2014-2020 wurden in Rumänien und Bulgarien hauptsächlich oder ausschließlich
Erneuerbare-Energien-Projekte für den Eigenverbrauch (in dem landwirtschaftlichen Betrieb oder
Unternehmen selbst, ohne Energieverkäufe) unterstützt. Bulgarien ist der Auffassung, dass diese
Projekte dem Schwerpunktbereich 5C zuzuordnen sind, und hat diesem Bereich von allen
Mitgliedstaaten den dritthöchsten Betrag zugewiesen. Die rumänischen Behörden hingegen haben
für den Schwerpunktbereich 5C nur eine sehr geringe Mittelausstattung vorgesehen, da Investitionen
in erneuerbare Energien für den Eigenverbrauch ihrer Ansicht nach nur eine sekundäre Auswirkung
auf diesen Bereich haben. Die betreffenden Projekte wurden stattdessen den
Schwerpunktbereichen 2A, 3A, 6A oder 6B zugeordnet.
Die Begleitung und Bewertung liefert nur wenige Informationen zur Finanzierung und zu
den Ergebnissen von Investitionen in erneuerbare Energien
59. Leistungsdaten zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Ausgaben für erneuerbare
Energien im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums sind erforderlich, um
nachzuweisen, was mit den EU-Haushaltsmitteln erreicht wurde und dass diese Mittel
effizient eingesetzt wurden. Darüber hinaus können Informationen aus der Begleitung und
Bewertung herangezogen werden, um die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Ausgaben
für die ländliche Entwicklung zu verbessern: Sie geben Orientierung für die laufende
Verwaltung der Programme, zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf und helfen dabei, die
künftige Politik zu gestalten.
Erneuerbare Energien im gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen (CMEF) für
2007-2013
Im CMEF gibt es keine umfassenden Monitoringinformationen zum Bereich erneuerbare
Energien
60. Viele Mitgliedstaaten (darunter die fünf vom Hof besuchten Mitgliedstaaten)
entschieden sich dafür, Erneuerbare-Energien-Projekte bereits ab Beginn des
Programmplanungszeitraums 2007-2013 mit ELER-Mitteln zu finanzieren. Zu diesem
Zeitpunkt gab es keine spezifischen Indikatoren, mit deren Hilfe die Outputs oder Ergebnisse
von Projekten im Bereich erneuerbare Energien hätten gemessen werden können.
61. Dies änderte sich mit dem "Gesundheitscheck" der GAP, als erneuerbare Energien als
"neue Herausforderung" eingestuft wurden und die Mitgliedstaaten für den verbleibenden
Programmplanungszeitraum (2009-2013) zusätzliche Mittel für Erneuerbare-Energien-
Projekte erhielten (siehe Ziffer 14). In diesem Zusammenhang waren die Mitgliedstaaten
verpflichtet, die Ausgaben und die Zahl der Begünstigten bei im Rahmen dieser "neuen
Herausforderung" finanzierten Erneuerbare-Energien-Projekten zu überwachen. Sie mussten
jedoch keine Daten zu den Projektergebnissen, wie etwa die Menge der erzeugten
erneuerbaren Energie oder die installierte Kapazität, erfassen. Infolgedessen liegen auf EU-
Ebene keine umfassenden Informationen zu den Erneuerbare-Energien-Projekten vor, die im
Zeitraum 2007-2013 aus dem ELER finanziert wurden. Die vorhandenen Indikatoren
beziehen sich ausschließlich auf die zusätzlichen Mittel, die im Rahmen des
"Gesundheitschecks" der GAP für den Bereich erneuerbare Energien bereitgestellt wurden.
62. Der Hof untersuchte die Daten zu Erneuerbare-Energien-Projekten, die ihm von den
besuchten Mitgliedstaaten vorgelegt wurden (Zahl der Projekte, Fördersumme). Dabei
stellte er fest, dass in vier der besuchten Mitgliedstaaten51 zwischen den Daten, die der
Kommission gemeldet wurden, und den Berechnungen, die der Hof auf Grundlage der
Zahlen aus den Projektdatenbanken der Mitgliedstaaten durchführte, eine Reihe von
Unstimmigkeiten bestanden. Die Behörden konnten dem Hof keine Erklärung dafür liefern,
51 Alle besuchten Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Litauen.
was Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zum "Gesundheitscheck" der
GAP aufkommen lässt.
63. Des Weiteren liegen auf EU-Ebene auch keine umfassenden Informationen zur Zahl der
Projekte, der Menge an erzeugter erneuerbarer Energie oder der installierten Kapazität vor.
Infolgedessen ist es nicht möglich, den Beitrag des ELER zum Einsatz erneuerbarer Energien
in ländlichen Gebieten quantitativ zu bestimmen. Da keine sachdienlichen und zuverlässigen
Informationen zum Bereich erneuerbare Energien vorliegen, kann die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen in diesem Zeitraum nicht bewertet werden. Zudem bleibt unklar, auf welcher
Grundlage die Mitgliedstaaten in ihren RDP die Abschnitte zu erneuerbaren Energien
erarbeitet haben. Diese Erkenntnisse decken sich mit früheren Bemerkungen des Hofes über
Monitoringdaten zu ELER- und KF-Fördermitteln für erneuerbare Energien im
Programmplanungszeitraum 2007-201352.
Im Rahmen des CMEF vorgenommene Programmbewertungen liefern nur begrenzte
Informationen über die Auswirkungen der Unterstützung für erneuerbare Energien auf die
Entwicklung des ländlichen Raums
64. Verzögerungen bei der Umsetzung von Programmen im Rahmen der mehrjährigen
Finanzrahmen sind ein wiederkehrendes Problem, das der Hof bereits in der Vergangenheit
in vielen Politikbereichen festgestellt hat53. Die Verzögerungen bei der Umsetzung der
RDP 2007-2013 führten erneut zu Diskrepanzen zwischen dem Ausgabenzyklus und dem
Zeitplan für die Berichterstattungspflichten. In der Folge lagen zum Zeitpunkt der
Halbzeitbewertungen relevante Daten zu erneuerbaren Energien nur begrenzt vor, auch
52 Sonderbericht des Hofes Nr. 6/2014 "Wurden mit den Mitteln aus den Fonds der Kohäsionspolitik zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien gute Ergebnisse erzielt?", Ziffern 28-29 (http://eca.europa.eu).
53 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017, Ziffern 89-92.
wenn einige zweckdienliche Informationen bereitgestellt wurden (siehe Kasten 7). In vielen
Mitgliedstaaten kam es beim Abschluss der Ex-post-Bewertungen zu Verzögerungen54.
65. Die vom Hof vorgenommene Überprüfung der Ex-post-Bewertungen zeigte, dass die
Investitionen in erneuerbare Energien behandelt wurden (z. B. eingesetzte Maßnahmen),
jedoch nicht immer auf ihre Auswirkungen auf die Entwicklung des ländlichen Raums
eingegangen wurde. Ebenso fehlten sachbezogene Analysen, beispielsweise zum
Umweltnutzen erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten, zum Thema
Einkommensdiversifizierung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu Verbesserungen in der
Energieinfrastruktur oder bei Dienstleistungen in ländlichen Gebieten.
66. Der Hof stellte jedoch einige vorbildliche Vorgehensweisen bei der Bewertung von
Erneuerbare-Energien-Projekten fest (siehe Kasten 7).
Kasten 7 - Beispiele für vorbildliche Vorgehensweisen bei der Bewertung von Erneuerbare-
Energien-Projekten in ländlichen Gebieten
Die regionalen Behörden in der Toskana (Italien) hatten zusätzliche Bewertungsverfahren
durchgeführt, mit denen einschlägige Informationen über den Beitrag der geförderten Projekte zum
Einsatz erneuerbarer Energien erfasst und in folgenden Dokumenten aufbereitet wurden: einem
Bewertungsbericht über 15 Projekte für integrierte Versorgungsketten, einem Bewertungsbericht
über forstwirtschaftliche Maßnahmen, in dem die Versorgungskette für aus Holz gewonnene Energie
und das Potenzial dieses Wirtschaftsbereichs thematisiert wurden, und einem Dokument zu den
Erfahrungen im Zusammenhang mit den fünf Fernwärmesystemen, die im Zeitraum 2000-2006 über
LEADER+ finanziert wurden.
Die Behörden in Österreich hatten ebenfalls Bewertungsberichte zum Bereich erneuerbare Energien
erarbeitet, die sich insbesondere auf die Maßnahme 321 (Dienstleistungseinrichtungen zur
Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung) bezogen. In dem Bericht wurden
mithilfe einer Bewertungsmatrix mit 30 detaillierten Indikatoren Informationen über die
wirtschaftlichen, regionalen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Projekte erfasst. Aus
20 Fallstudien zogen die Bewerter den Schluss, dass Biomasse-Heizsysteme, wie sie in Österreich zum
54 Im Mai 2017 teilte die Kommission mit, dass drei Mitgliedstaaten ihre Ex-post-Bewertungen noch immer nicht vorgelegt hatten: Bulgarien, Rumänien und Spanien (Galicien).
Einsatz kommen, mit positiven Auswirkungen für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums
verbunden waren, etwa im Hinblick auf die regionale Holzversorgung, die Schaffung von
Arbeitsplätzen entlang der Versorgungskette und die Wärmeversorgung der ländlichen Bevölkerung.
In Österreich gab es noch weitere Beispiele für vorbildliche Vorgehensweisen bei Monitoring- und
Bewertungsaktivitäten außerhalb des CMEF, z. B. Studien zu den wirtschaftlichen und regionalen
Auswirkungen eines nationalen Programms zur Förderung lokaler und regionaler Initiativen für den
Einsatz erneuerbarer Energien (siehe Kasten 2). In diesen Studien wurde der Schluss gezogen, dass
die Sensibilisierung und Koordinierung der Aktivitäten auf regionaler Ebene zu den wertvollsten
Auswirkungen für die teilnehmenden Regionen zählten. Die Behörden hatten außerdem ein
Qualitätssicherungssystem für Biomasse-Heizsysteme ab einer bestimmten Größe eingeführt, mit
dem für die Projektträger hilfreiche Vergleichsdaten erfasst wurden.
Erneuerbare Energien im gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungssystem (CMES) für
2014-2020
67. Mit dem neuen Leistungsrahmen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 soll
erreicht werden, dass die Umsetzung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums
stärker ergebnisorientiert erfolgt als in der Vergangenheit. In diesem Zusammenhang bietet
das CMES55 als Begleitungs- und Bewertungssystem für den Bereich ländliche Entwicklung
einen genau festgelegten, gemeinsamen Satz von Indikatoren, die für die
Schwerpunktbereiche anzuwenden sind. Zudem sind darin einheitliche Bewertungsfragen
vorgesehen, die künftig mit dem Ziel beantwortet werden sollen, die Fortschritte und Erfolge
im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie die Auswirkungen, die
Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen im Rahmen dieser Politik zu
bewerten.
68. Das CMES sieht vor, dass zu den aus dem ELER geförderten "Gesamtinvestitionen in die
Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen" (Zielindikator T16) sowie zu "erneuerbare[r]
55 Das CMES wurde durch die Artikel 67 und 68 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie durch Artikel 14 und die Anhänge IV, V und VI der Verordnung (EU) Nr. 808/2014 eingerichtet und ersetzt den CMEF des Programmplanungszeitraums 2007-2013.
Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte gewonnen wurde" (ergänzender
Ergebnisindikator R15), Monitoringinformationen vorgelegt werden müssen. Den
Mitgliedstaaten steht es frei, für bestimmte Maßnahmen zusätzliche Outputindikatoren
festzulegen, und die Kommission hat bestätigt, dass 10 Mitgliedstaaten bzw. Regionen56 von
dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Bei der Mehrheit dieser zusätzlichen
maßnahmenbezogenen Indikatoren für den Schwerpunktbereich 5C handelt es sich jedoch
um Inputindikatoren wie die Höhe der öffentlichen Ausgaben oder Outputindikatoren wie
die Zahl der geförderten Begünstigten, Projekte oder Maßnahmen. Daher können diese
Indikatoren keine solide Grundlage für die Bewertung der Ergebnisse der Erneuerbare-
Energien-Komponenten von RDP liefern, was bedeutet, dass keine stärkere
Ergebnisorientierung erreicht wurde57.
69. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass Informationen zur Leistung
(performance) ausschließlich bezogen auf die Schwerpunktbereiche erfasst werden58.
Demzufolge lassen sich aus den ELER-Projekten des Schwerpunktbereichs 5C keine
umfassenden Daten zu erneuerbaren Energien in ländlichen Gebieten ableiten, da einige
Projekte unter Umständen dem Schwerpunktbereich 5C zugeordnet wurden, obwohl sie nur
indirekt mit erneuerbaren Energien verknüpft sind (z. B. Waldbewirtschaftung), während
andere womöglich als Projekte mit sekundären Auswirkungen auf den
Schwerpunktbereich 5C eingestuft und daher im Rahmen anderer Schwerpunktbereiche wie
2A, 3A, 6A, 6B usw. gefördert wurden. Entsprechend beziehen sich die Informationen über
"Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen" (Zielindikator T16)
ausschließlich auf Projekte, die dem Schwerpunktbereich 5C zugeordnet wurden, und
zeichnen daher kein Gesamtbild aller in ländlichen Gebieten getätigten Investitionen in
erneuerbare Energien.
56 Dänemark, Deutschland (Nordrhein-Westfalen), Estland, Italien (Sizilien, Aostatal), Litauen, Spanien (national, Katalonien und Murcia) und Vereinigtes Königreich (Schottland).
57 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017, Ziffern 50-51.
58 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017, Ziffern 23 und 24.
70. Mit einem anderen Indikator - "erneuerbare Energie, die im Rahmen unterstützter
Projekte gewonnen wurde" (Ergebnisindikator R15) - sollen alle Erneuerbare-Energien-
Projekte erfasst werden. Den Leitlinien der Kommission zufolge können Daten zu diesem
Indikator jedoch von den Bewertern auf verschiedene Art und Weise zusammengestellt
werden, beispielsweise durch statistische Erhebungen auf EU- oder nationaler Ebene. Daher
ist die Vergleichbarkeit der Daten auf EU-Ebene von den Entscheidungen der Bewerter
abhängig.
71. Obwohl die Kommission ausführliche Leitlinien zur Ausarbeitung der Berichte und
Bewertungen herausgegeben hat, könnten die Verflechtungen zwischen CMES-Indikatoren
und Schwerpunktbereichen für die Bewerter eine zusätzliche Belastung bedeuten, die
Qualität und Vergleichbarkeit der Programmbewertungen beeinträchtigen und unter
Umständen zu Verzögerungen führen, wie es in der Vergangenheit bereits der Fall war.
Wenn zum wichtigsten Zeitpunkt der Berichterstattung keine zuverlässigen Begleitungs- und
Bewertungsdaten vorliegen, verpassen die Mitgliedstaaten und die Kommission womöglich
die Gelegenheit, die Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Maßnahmen zu verbessern.
Trotz Mängeln bei den Auswahlverfahren und der Projektumsetzung stellen Erneuerbare-
Energien-Projekte ihr Potenzial für die ländliche Entwicklung unter Beweis
72. Die Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, die Projekte zur Entwicklung des ländlichen
Raums so auszuwählen, dass die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums besser
auf die Prioritäten der EU und die Ziele und Strategien der Mitgliedstaaten ausgerichtet
werden. Hierzu müssen die Mitgliedstaaten klare, zweckdienliche und objektive
Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien sowie objektive, gerechte und transparente
Verfahren festlegen und anwenden59.
73. Förderfähigkeitskriterien sind die Bedingungen, die von den Projekten erfüllt werden
müssen, um für eine Förderung aus dem ELER in Betracht zu kommen. Die Förderfähigkeit ist
eine Ja/Nein-Bedingung. Auswahlkriterien werden von den Mitgliedstaaten festgelegt, damit
diejenigen Projekte bevorzugt berücksichtigt werden, die dem ermittelten Bedarf und den in
59 Siehe Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.
den RDP festgelegten Zielen am besten entsprechen. Die Mitgliedstaaten sollten die
Auswahlkriterien auch dann anwenden, wenn die verfügbaren Mittel für alle Förderanträge
ausreichen würden. So ist eine wirtschaftliche Haushaltsführung sichergestellt60. Im
vorliegenden Fall sollten sie insbesondere dafür sorgen, dass längerfristig tragfähige Projekte
ausgewählt werden, mit denen der Einsatz erneuerbarer Energien unterstützt und ein
Mehrwert für ländliche Gebiete geschaffen wird.
Die meisten Projekte wirkten sich positiv auf die Nutzung erneuerbarer Energien und die
Entwicklung des ländlichen Raums aus
74. Der Hof prüfte Erneuerbare-Energien-Projekte unterschiedlicher Art und
Größenordnung (siehe Anhang II). Die Stichprobe der geprüften Projekte umfasste sowohl
Investitionsvorhaben, bei denen Energie aus erneuerbaren Quellen an Dritte geliefert wurde,
als auch Vorhaben, bei denen solche Energie für den Eigenbedarf der Projektträger erzeugt
wurde.
75. Mit Projekten für die Energielieferung an Dritte wurde im Wesentlichen darauf
abgezielt, die Einnahmen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe zu diversifizieren. Einige
Projekte wurden von KMU oder Kleinstunternehmen initiiert und umgesetzt. Mit
erfolgreichen Projekten dieser Art wurden neue und gut angenommene Energiedienste für
Privathaushalte und öffentliche Einrichtungen in ländlichen Gebieten bereitgestellt. Diese
Projekte waren mit einem Umweltnutzen verbunden, vor allem im Fall von
Fernwärmenetzen, die grundsätzlich energieeffizienter und emissionsärmer sind als
individuelle Heizungssysteme. Zudem ergaben sich aus diesen Projekten neue
Geschäftsmöglichkeiten für die Projektträger. So konnten die Rohstofflieferanten entlang
der lokalen Biomasse-Versorgungskette, hauptsächlich Land- und Forstwirte, ihre
Einnahmen diversifizieren und ihre Betriebe erhalten (siehe Kasten 8)
76. Der Einsatz erneuerbarer Energien erfordert darüber hinaus eine gründliche Planung
sowie Installations- und Instandhaltungsarbeiten. Das Fachwissen und die Erfahrung, die
60 GD AGRI, "Draft guidelines on eligibility conditions and selection criteria for the programming period 2014-2020", März 2014.
daraus in der Region gewonnen werden, sind wertvolle Grundlagen für ihre
Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, und
der erzielte Nutzen kann die Erstinvestitionen für das Projekt übersteigen.
Kasten 8 - Vorbildliche Vorgehensweisen bei ELER-finanzierten Projekten für die Energielieferung
an Dritte
Nahwärmenetze im ländlichen Österreich
In Österreich konzentrierte sich die ELER-Förderung für erneuerbare Energien im
Programmplanungszeitraum 2007-2013 auf den Ausbau der holzbasierten Nahwärmeversorgung.
Eines der vom Hof besuchten Projekte erhielt eine ELER-Förderung für die Diversifizierung hin zu
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten. Projektträger war eine Genossenschaft aus 26 Teilzeit-
Landwirten, die gemeinsame Besitzer und Verwalter einer Waldfläche von 400 ha waren. Sie hatten
ein lokales Wärmeversorgungsnetz mit einer Holzschnitzel-Verbrennungsanlage (Kapazität: 398 kW)
aufgebaut. Über das Netz wurden drei Gebäude außerhalb des Dorfes - ein Pflegeheim, eine
Einrichtung für betreutes Wohnen und eine Klosteranlage - pro Jahr mit 580 MWh Wärme versorgt.
Die Landwirte betrieben das Heizungssystem und lieferten das Holz für die Herstellung der
Holzschnitzel aus ihren eigenen Waldgebieten. Dazu verwendeten sie hauptsächlich minderwertiges
Durchforstungsholz, für das sie vorher keine wirtschaftliche Verwendung hatten.
Die Landwirte zogen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Projekt: sie erzielten Einnahmen mit der
Wärme und mit den Holzschnitzeln. Zusätzlich erwarben die Landwirte neue Fähigkeiten, indem sie
an Schulungen für Verwalter von Nah-/Fernwärmenetzen teilnahmen.
Andere vom Hof besuchte Nahwärmenetze mit Holzschnitzel-Verbrennungsanlagen wurden von
KMU oder Kleinstunternehmen betrieben und hatten höhere Energiekapazitäten, sodass sie eine
größere Anzahl an Verbrauchern, darunter Privathaushalte, lokale Behörden und Restaurants, mit
Wärme versorgen konnten. In allen Fällen wurden das Holz oder die Holzschnitzel von lokalen
Landwirten oder Waldbesitzern geliefert, die in einem Umkreis von 50 km ansässig waren.
77. Durch Projekte für den Eigenverbrauch entstanden Vorteile für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe und lebensmittelverarbeitende Unternehmen, darunter
beispielsweise Energiesicherheit und die Möglichkeit der Selbstversorgung, geringere
Energiekosten, eine bessere finanzielle Leistungsfähigkeit oder ein geringerer CO2-
Fußabdruck. Außerdem trugen sie indirekt zu einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen
Raums bei, indem sie für Ortsansässige Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten
schufen oder zur Verbesserung der Umweltsituation in der Region beitrugen (siehe
Kasten 9).
Kasten 9 - Erneuerbare-Energien-Projekte für den Eigenverbrauch leisten einen indirekten Beitrag
zur Entwicklung des ländlichen Raums
Verbesserung des CO2-Fußabdrucks einer Weinkellerei in der Toskana
Ein vom Hof besuchtes vielseitiges Projekt für den Bau einer neuen Weinkellerei hatte ELER-Mittel
für die Lebensmittelverarbeitung erhalten. Die ökologische Nachhaltigkeit war ein vorrangiges
Anliegen für die Betreiber der Kellerei, die den CO2-Fußabdruck ihrer Erzeugnisse errechneten. Das
Projekt umfasste verschiedene Elemente zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erzeugung
erneuerbarer Energien: ein Geothermiekraftwerk für die Kühlung, eine Fotovoltaikanlage, eine
Holzbiomasse-Heizungsanlage und verschiedene Investitionen in energiesparende Lösungen
(Tageslichtsystem, Lüftung, Verdunstungskühlturm). Im Jahr 2015 erzeugte das Unternehmen 68 %
seines Energieverbrauchs selbst. Das Projekt führte außerdem zu einer Verringerung des CO2-
Fußabdrucks pro Weinflasche.
Neben der Verbesserung seiner Umweltleistung hatte das Unternehmen auch seine wirtschaftlichen
Ergebnisse verbessert, sodass die Mitarbeiterzahl erhöht werden konnte (von acht im Januar 2011
auf 20 im Dezember 2016).
Kleine Erneuerbare-Energien-Projekte in Bulgarien an den Bedarf von Landwirten angepasst
Zwei Investitionsprojekte in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (12,5 ha und 4 ha), die der Hof in
Bulgarien besuchte, lassen ebenfalls - wenn auch in bescheidenerem Maße - das Potenzial von ELER-
finanzierten Erneuerbare-Energien-Projekten erkennen. Bei beiden Projekten wurde aus
Fotovoltaikzellen gewonnener Strom genutzt, um eine Bewässerungspumpe für den ökologischen
Anbau von Haselnüssen und Trüffeln bzw. die elektrische Beleuchtung in einem Lagerhaus für
ökologisch angebautes Obst zu betreiben. Da beide Projekte außerhalb des Dorfes ohne Anschluss an
das Stromnetz durchgeführt wurden, wurden die Fotovoltaikanlagen als kostengünstige und
umweltfreundliche Lösungen angesehen, die auf den Bedarf der Landwirte zugeschnitten waren. Die
ökologische Erzeugung von Haselnüssen und Trüffeln bietet nicht nur den Landwirten, sondern der
ganzen Region die Chance, neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.
Die Auswahlverfahren der Mitgliedstaaten sorgten jedoch nicht dafür, dass die am besten
geeigneten Projekte ausgewählt wurden, …
78. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, für die Auswahl der Projekte Auswahlkriterien
festzulegen, mit denen dafür gesorgt wird, dass die finanziellen Mittel für die Entwicklung
des ländlichen Raums bestmöglich eingesetzt werden. Der Hof stellte fest, dass die
besuchten Mitgliedstaaten diesem Grundsatz nicht immer entsprachen.
79. Der Hof untersuchte die Auswahlkriterien und -verfahren im
Programmplanungszeitraum 2014-202061 und stellte fest, dass sich die angewendeten
Auswahlkriterien in vier der fünf besuchten Mitgliedstaaten teilweise dazu eigneten, die
Priorisierung solcher Projekte sicherzustellen, die auf den Einsatz erneuerbarer Energien und
eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums abzielten: zum Beispiel Projekte mit
voraussichtlich positiven Auswirkungen auf die Einkommensdiversifizierung und die Umwelt,
der Einsatz örtlich erzeugter und verarbeiteter Rohstoffe (Biomassebrennstoffe) oder die
Einbeziehung von lokalen Strategien und der ortsansässigen Bevölkerung. Diese
Anstrengungen wurden jedoch teilweise durch mangelhafte Auswahlverfahren gefährdet.
Nach Ansicht des Hofes hatten Österreich, Bulgarien, Italien (Toskana) und Frankreich
(Basse-Normandie in Bezug auf forstwirtschaftliche Maßnahmen) anspruchslose
Punktesysteme mit Schwellenwerten angewendet, die bereits mit der Erfüllung eines oder
weniger Kriterien erreicht werden konnten.
… und führten zu einigen Erneuerbare-Energien-Projekten, die den ländlichen Gebieten nur
geringfügigen Nutzen brachten
80. Schwachstellen beim Auswahlverfahren können zur Finanzierung von Projekten führen,
die zwar den Projektträgern wirtschaftlichen Nutzen bringen, ansonsten jedoch nur geringe
Auswirkungen auf den ländlichen Raum haben. Dies ist bei einigen Projekten der Fall, die der
Hof im Rahmen seiner Prüfung besuchte. Die finanzielle Unterstützung wurde nicht immer
zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder weiteren Geschäftsmöglichkeiten, zur Verbesserung
61 Alle besuchten Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien hatten zweckmäßige Kriterien verwendet.
der Situation bestehender land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder zur Erbringung von
Energiedienstleistungen für die ländliche Bevölkerung verwendet (siehe Kasten 10).
Kasten 10 - Erneuerbare-Energien-Projekte mit geringfügigem Nutzen für die Entwicklung des
ländlichen Raums
Geringfügiger Nutzen für ländliche Gebiete durch Fotovoltaik-Projekte in Bulgarien
Wie in Kasten 2 dargestellt, hatte Bulgarien im Programmplanungszeitraum 2007-2013 trotz
anderslautender Empfehlungen und einer begrenzten Netzkapazität mehr als 90 % seiner ELER-Mittel
im Bereich erneuerbare Energien für Fotovoltaik-Projekte verwendet62.
Drei Erneuerbare-Energien-Projekte, die der Hof in Bulgarien besuchte, hatten ELER-Unterstützung
für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Kleinstunternehmen und für die Diversifizierung hin
zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten erhalten. Jedes dieser Projekte ging mit der Schaffung eines
Arbeitsplatzes für die Wartung und den Schutz der Anlagen einher. Alle drei Projekte waren auf die
Zahlung präferenzieller Einspeisetarife angewiesen, während sie weder andere
Geschäftsmöglichkeiten eröffneten noch sonstige Dienstleistungen erbrachten und damit keinen
nennenswerten Nutzen für die Entwicklung des ländlichen Raums generierten.
81. Die Projektbesuche des Hofes bestätigten die positiven Auswirkungen bestimmter Arten
von Erneuerbare-Energien-Projekten auf die ländliche Entwicklung, was die finanzielle
Unterstützung aus dem ELER rechtfertigt. Da es jedoch noch mehrere andere Regelungen zur
Förderung erneuerbarer Energien gibt, sollten Projekte, die nicht sowohl zu der Zielvorgabe
für erneuerbare Energien als auch zu den allgemeinen Zielen für die ländliche Entwicklung
beitragen, keine Unterstützung aus dem ELER enthalten.
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN
82. In Rechtsvorschriften und Strategiepapieren der EU wird die Absicht bekräftigt, die
möglichen positiven Auswirkungen von Investitionen in erneuerbare Energien auf die
Entwicklung des ländlichen Raums zu nutzen. Studien bestätigen, dass sich erneuerbare
62 GD ENER, "Mid-term evaluation of the Renewable Energy Directive for the European Commission", April 2015, S. 38.
Energien positiv auf die nachhaltige ländliche Entwicklung auswirken können. Der Einsatz
bestimmter Arten von erneuerbarer Energie ist jedoch auch mit ökologischen und
sozioökonomischen Risiken verbunden.
83. Bei seiner Prüfung untersuchte der Hof den Rahmen für erneuerbare Energien
insbesondere dahin gehend, wie darin Aspekte der Entwicklung des ländlichen Raums
berücksichtigt wurden. Der Hof untersuchte auch den politischen Rahmen für die
Entwicklung des ländlichen Raums und seine Umsetzung in den Mitgliedstaaten, um zu
bewerten, ob die ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien tatsächlich zu einer
nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums beigetragen hat.
84. Auf der Grundlage seiner Prüfungstätigkeit gelangt der Hof zu dem Schluss, dass die
Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten in erheblichem Maße zu einer
nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen könnte, dieses Potenzial aber
noch weitgehend ungenutzt ist.
85. Der Hof stellte fest, dass die Bedeutung erneuerbarer Energien für die Entwicklung des
ländlichen Raums im derzeitigen politischen Rahmen der EU und der Mitgliedstaaten nicht
ausreichend berücksichtigt wurde. Infolgedessen wurden die Möglichkeiten, die sich aus
dem Einsatz erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten ergeben, nicht hinreichend
ausgeschöpft. Die Kommission hat vor Kurzem einige Änderungen am politischen Rahmen
für erneuerbare Energien vorgeschlagen, mit denen diese Situation verbessert werden
könnte (siehe Ziffern 24-31).
Empfehlung 1 - Prüfung der Auswirkungen der künftigen Erneuerbare-Energien-Politik auf
den ländlichen Raum
Bei der Gestaltung ihrer künftigen Politik im Bereich erneuerbare Energien sollten die
Kommission und die Mitgliedstaaten die Gegebenheiten und den Bedarf in ländlichen
Gemeinschaften und der ländlichen Wirtschaft berücksichtigen, mögliche positive und
negative politische Auswirkungen bedenken und für gerechtere politische Ergebnisse in
ländlichen Gebieten sorgen.
Um dies zu erreichen, sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
einen zweckmäßigen Mechanismus einrichten, der sich an dem Mechanismus zur Prüfung
der Auswirkungen auf den ländlichen Raum (rural proofing) orientieren könnte, wie er in den
Leitlinien für die Politik der Cork 2.0 Erklärung 2016 unter "Punkt 1" vorgesehen ist.
Die Kommission sollte dieses Instrument in den Konsultationsprozess mit den
Mitgliedstaaten zu den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen aufnehmen, die
der Kommission bis zum 1. Januar 2019 zu übermitteln sind, und den Mitgliedstaaten
Hinweise für seine Anwendung geben.
Zieldatum für die Umsetzung: Ende 2019.
86. Des Weiteren werden für Bioenergie - der erneuerbaren Energieart, die am
offensichtlichsten mit ländlichen Gebieten verknüpft ist - die mit ihrem Einsatz verbundenen
ökologischen und sozioökonomischen Risiken weder im derzeitigen noch im
vorgeschlagenen politischen Rahmen der Kommission ausreichend behandelt. Die
Kombination von Zielvorgaben für erneuerbare Energien, öffentlichen Förderregelungen und
schwachen Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie birgt die Gefahr, dass die Nutzung von
Biomasse für Energiezwecke gefördert wird, ohne dass ausreichende Garantien dafür
geboten werden, dass die Biomasse aus nachhaltigen Quellen stammt (siehe Ziffern 32-41).
Empfehlung 2 - Verbesserter Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie
Der künftige politische Rahmen für Bioenergie sollte von der Kommission gemeinsam mit
den beiden Gesetzgebern so gestaltet werden, dass ausreichende Schutzmechanismen
gegen die nicht nachhaltige Gewinnung von Biomasse für die Energieerzeugung vorgesehen
sind. In diesem Rahmen sollten die Nachhaltigkeitsrisiken anerkannt und behandelt werden,
die sich aus der Förderung der Bioenergienutzung mittels Zielvorgaben und finanzieller
Unterstützungsmaßnahmen ergeben, und die damit verbundenen ökologischen und
sozioökonomischen Risiken gemindert werden.
Zieldatum für die Umsetzung: 2020.
87. Die Kommission hat keine klare Orientierung dazu gegeben, wie die ELER-Unterstützung
für erneuerbare Energien auf europäischer Ebene einen Mehrwert schaffen könnte und wie
sie die auf EU- und nationaler Ebene bestehenden Finanzierungsregelungen ergänzen sollte.
Daher läuft der ELER Gefahr, bloß zu einer weiteren Finanzierungsquelle für erneuerbare
Energien zu werden, ohne dass die Entwicklung des ländlichen Raums als Priorität behandelt
wird.
88. Die Kommission hat für die Mitgliedstaaten umfassende Orientierungshilfen zur
Erstellung und Umsetzung ihrer RDP herausgegeben. Allerdings hatten die besuchten
Mitgliedstaaten - zum Teil deshalb, weil sie keine klare Vorstellung von der ELER-
Unterstützung für erneuerbare Energien hatten - lediglich einen sehr allgemeinen
strategischen Ansatz für die Förderung erneuerbarer Energien gewählt und die ELER-
Unterstützung nicht ausreichend mit den verschiedenen anderen Finanzierungsquellen für
erneuerbare Energien auf EU- und nationaler Ebene koordiniert, um so ihre Auswirkungen
auf die ländlichen Gebiete zu maximieren. Des Weiteren stellte der Hof fest, dass die
Maßnahmen für erneuerbare Energien nicht kohärent den Schwerpunktbereichen in der EU
zugeordnet wurden, was nicht optimal ist, aber nach Auffassung des Hofes vorrangig den
Bereich Begleitung und Bewertung betrifft (siehe Ziffern 49-58).
Empfehlung 3 - Klare Orientierung zur Rolle des ELER bei der Unterstützung erneuerbarer
Energien
Bei der Gestaltung der künftigen Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sollte die
Kommission festlegen, was mithilfe von ELER-Investitionen in erneuerbare Energien erreicht
werden sollte, wie sie einen Mehrwert für ländliche Gebiete erbringen sollten und wie der
ELER die auf EU- und nationaler Ebene bestehenden Förderregelungen für erneuerbare
Energien ergänzen sollte.
In diesem Zusammenhang sollte die Kommission auf die einschlägigen Erfahrungen mit
vorbildlichen Vorgehensweisen zurückgreifen, die der Hof bei seiner Prüfung ermittelt hat
(siehe Kasten 7, Kasten 8 und Kasten 9), sowie auf vergleichbare Erfahrungen, die in der
OECD-Studie "Linking Renewable Energy to Rural Development" behandelt werden (siehe
Kasten 1).
Zieldatum für die Umsetzung: Ende 2018.
89. Die Verfügbarkeit sachdienlicher und zuverlässiger Informationen aus der Begleitung
und Bewertung zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist für die Kommission und die
Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung dafür, die Umsetzung der ELER-
Unterstützung für erneuerbare Energien verbessern zu können. Trotz einiger Beispiele für
vorbildliche Vorgehensweisen stehen jedoch zur Unterstützung von Erneuerbare-Energien-
Projekten aus dem ELER und anderen EU-Fonds, die im Programmplanungszeitraum 2007-
2013 in Anspruch genommen werden konnte, keine umfassenden Begleitungs- und
Bewertungsdaten zur Verfügung (siehe Ziffern 60-65).
90. Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 hat die Kommission Leitlinien
herausgegeben, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung und Bewertung
unterstützt werden. Allerdings werden die unterschiedlichen Vorgehensweisen der
Mitgliedstaaten bei der Zuerkennung einer primären oder sekundären Auswirkung von
Projekten und bei der Zuordnung der Maßnahmen und Projektarten die Begleitungs- und
Bewertungstätigkeiten beeinträchtigen. Die wichtigsten Indikatoren, die für den Bereich
erneuerbare Energien im Programmplanungszeitraum 2014-2020 relevant sind63, sind
aufgrund ihres begrenzten Erfassungsbereichs und angesichts methodologischer
Schwachstellen nur bedingt aussagekräftig. Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit,
zusätzliche relevante Indikatoren zu verwenden, aber nur wenige machten davon Gebrauch.
Diese Einschränkungen erschweren die Arbeit der Bewerter in den Mitgliedstaaten noch
63 T16 - Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, R15 - Erneuerbare Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte gewonnen wurde.
zusätzlich und führen unter Umständen zu einer uneinheitlichen Berichterstattung in der EU
sowie zu Verzögerungen (siehe Ziffern 67-71).
91. In seinem Sonderbericht Nr. 16/201764 hatte der Hof bereits betont, dass die
Kommission sicherstellen muss, dass in den erweiterten jährlichen Durchführungsberichten
2019 klare und umfassende Informationen zu den programmbezogenen Ergebnissen
bereitgestellt werden, und dass sie die verschiedenen Arten von Indikatoren für den
Programmplanungszeitraum nach 2020 genauer festlegen muss.
Empfehlung 4 - Ein vereinfachter und aussagekräftigerer Begleitungs- und
Bewertungsrahmen
In Verbindung mit der ELER-Unterstützung für erneuerbare Energien sollte die Kommission
von den Mitgliedstaaten verlangen, in ihren erweiterten jährlichen Durchführungsberichten
2019 sachgerechte Informationen zu den programmbezogenen Ergebnissen von
Erneuerbare-Energien-Projekten bereitzustellen. Diese Informationen sollten der
Kommission Auskunft über die Höhe der an Erneuerbare-Energien-Projekte ausgezahlten
ELER-Mittel, den Umfang der im Rahmen dieser Projekte installierten Energiekapazität oder
die erzeugte Energiemenge geben.
Zieldatum für die Umsetzung: Ende 2018.
92. Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, bei der Auswahl von Projekten darauf zu
achten, dass diese auf die Prioritäten der EU und auf die nationalen Ziele gemäß der
nationalen Strategie ausgerichtet sind. Hierzu sollten sie klare, zweckdienliche und objektive
Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien sowie objektive, gerechte und transparente
Verfahren festlegen und anwenden. Die Kommission hat diesbezüglich Anleitungen, zum
Beispiel in Form von Seminaren und Leitlinien, gegeben65.
64 Sonderbericht des Hofes Nr. 16/2017, Empfehlungen 3 und 4.
65 Europäische Kommission, "Draft guidelines on eligibility conditions and selection criteria for the programming period 2014-2020" und häufig gestellte Fragen (FAQ). Auswahlkriterien
93. Mit den vom Hof besuchten Projekten wurde Energie entweder für den Eigenverbrauch
der Projektbetreiber oder für die Lieferung an Dritte erzeugt oder der Einsatz erneuerbarer
Energien auf indirekte Weise unterstützt (siehe Ziffern 74-77). Allerdings bergen die hohen
Mittelausstattungen für den Schwerpunktbereich 5C in Kombination mit den niedrigen
Durchführungsquoten (siehe Ziffer 48) und den unzulänglichen Auswahlverfahren (siehe
Ziffern 78-79) die Gefahr, dass ELER-Unterstützung an Erneuerbare-Energien-Projekte ohne
klaren Nutzen für die ländlichen Gebiete, in denen sie durchgeführt werden, vergeben wird,
um zu verhindern, dass die spezifischen Mittelbindungen aufgehoben werden.
Empfehlung 5 - Bessere Projektauswahl unter Berücksichtigung des Mehrwerts der
Projekte für ländliche Gebiete und ihrer Tragfähigkeit
Zur Minderung der Risiken, die sich aus den hohen Mittelausstattungen für den
Schwerpunktbereich 5C in Kombination mit den niedrigen Durchführungsquoten und den
unzulänglichen Auswahlverfahren ergeben, sollte die Kommission die Mitgliedstaaten dazu
anhalten, geeignete Auswahlverfahren anzuwenden, damit nur längerfristig tragfähige
Erneuerbare-Energien-Projekte mit einem klaren Nutzen für eine nachhaltige Entwicklung
des ländlichen Raums unterstützt werden.
Zieldatum für die Umsetzung: Ende 2018.
(https://enrd.ec.europa.eu/news-events/events/enrd-workshop-selection-criteria-towards-more-performant-rd-policy_en).
Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Phil WYNN OWEN, Mitglied des
Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. Januar 2018 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
ANHANG I
Analyse: Werden durch den Nachhaltigkeitsrahmen der EU für Bioenergie die damit
verbundenen ökologischen und sozioökonomischen Risiken ausreichend gemindert?
A1. Der Hof untersuchte, ob (und in welchem Maße) der Nachhaltigkeitsrahmen der EU für
Bioenergie 16 ökologische und sozioökonomische Risiken behandelt, die sich aus der
Nutzung von Bioenergie ergeben.
Die Kommission hat Änderungen an dem derzeitigen Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie
vorgeschlagen, …
A2. Die derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften66 legen Nachhaltigkeitskriterien für
Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe fest. Seit der Einführung dieser Kriterien im
Jahr 2009 und ihrer Änderung im Jahr 2015 gibt es anhaltende Diskussionen über die
Nachhaltigkeit von Bioenergie. In der Folge schlug die Kommission in ihrem Paket "Saubere
Energie für alle Europäer" Nachhaltigkeitskriterien vor, die auch für andere Arten von
Bioenergie, etwa aus festen und gasförmigen Biomassebrennstoffen, gelten sollen (siehe
Tabelle A1).
Tabelle A1 - Der vorgeschlagene Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie im Überblick
Vorgeschlagene Nachhaltigkeitskriterien
Nachhaltigkeitskriterien1 für die Erzeugung von Biomassebrennstoffen Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasemissionen
aus der Landwirtschaft aus der Forstwirtschaft - Es gilt ein Mindestprozentsatz an Einsparungen von Treibhausgasemissionen für unterschiedliche Arten von Anlagen in Abhängigkeit vom Datum ihrer Inbetriebnahme (siehe auch Ziffer A4 zu Fragen
- Es ist unzulässig, auf bestimmten Arten von Flächen Biomasse für Energiezwecke zu gewinnen (z. B. Flächen mit hohem Biodiversitätswert, Flächen
- Es sollte Rechtsvorschriften, Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen geben, mit denen für die Einhaltung bestimmter forstwirtschaftlicher Methoden gesorgt wird.
66 Erneuerbare-Energien-Richtlinie und Richtlinie 2009/30/EG. Im Jahr 2015 erfolgte eine Änderung dieser Richtlinien mit dem Ziel, das Problem der indirekten Landnutzungsänderungen zu behandeln, das durch die Erzeugung von aus Nahrungsmitteln gewonnenen Biokraftstoffen hervorgerufen worden war.
mit hohem Kohlenstoffbestand und Torfmoorflächen).
- Länder oder Regionen, die forstwirtschaftliche Biomasse an die EU liefern, müssen eine Reihe von LULUCF-Anforderungen erfüllen, darunter die Ratifizierung des Pariser Übereinkommens, Zusagen und Maßnahmen zum Schutz und zur Ausweitung von Kohlenstoffbeständen und -senken sowie ein Berichterstattungssystem für Treibhausgasemissionen.
der Anrechnung und Verbuchung).
Artikel 26 Absätze 2 bis 4 Artikel 26 Absätze 5 bis 6 Artikel 26 Absatz 7
Sonstige Bestimmungen mit möglichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit von Bioenergie
Anforderung der Energieeffizienz
- Bei Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität mit einer Kapazität von 20 MW oder mehr müssen hocheffiziente Technologien für die Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden.
Artikel 26 Absatz 8
Obergrenze für die Nutzung von Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen
- Für die Nutzung von Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen zur Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen sollte eine Obergrenze von 7 % gelten, die im Jahr 2030 auf 3,8 % abgesenkt wird.
Artikel 7
Zielvorgabe für die Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien
- Der Anteil der für die Wärme- und Kälteversorgung verwendeten erneuerbaren Energie sollte sich jährlich um 1 % erhöhen.
Artikel 23
Zielvorgabe für die Nutzung "moderner Biokraftstoffe"
- Bei den im Verkehrssektor insgesamt eingesetzten Kraftstoffen ist ein Anteil an Energie aus "modernen Biokraftstoffen" (in Anhang IX aufgeführt), flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, abfallbasierten fossilen Kraftstoffen und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen in Höhe von 1,5 % im Jahr 2021 zu verwenden; dieser Anteil steigt bis 2030 auf 6,8 %.
Artikel 25 Absatz 1
1 Die Nachhaltigkeitskriterien gelten für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität, Wärme und Kälte oder Kraftstoffen mit einer Kapazität von 20 MW oder mehr (feste Biomasse-Brennstoffe) und mit einer elektrischen Leistung von 0,5 MW oder mehr (gasförmige Biomasse-Brennstoffe). Die Mitgliedstaaten können die Kriterien auch auf Anlagen mit geringerer Kapazität anwenden.
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
… aber die Reichweite des Vorschlags ist beschränkt, …
A3. Mit dem Nachhaltigkeitsrahmen wird nicht die gesamte in der EU erzeugte und
verwendete Biomasse erfasst. Er gilt nur für Biomasse, die zur Energiegewinnung verwendet
wird. Einige Kulturpflanzen und Nutzungsarten sind ausgeschlossen und die Zahl der
betroffenen Anlagen ist begrenzt.
i) Kulturen, die zur Gewinnung von Biogas zur Elektrizitätserzeugung genutzt werden,
fallen nicht unter Artikel 7 Absatz 1.
ii) Für Biogas zur Verwendung im Verkehrssektor sind die Kriterien für die Einsparung von
Treibhausgasemissionen (Artikel 26 Absatz 7) nicht anwendbar.
iii) Diese Kriterien gelten nur für Anlagen ab einer bestimmten Kapazität. Die Industrie ist
nicht der größte Verbraucher von fester Biomasse, denn diese wird größtenteils für die
Beheizung von Wohngebäuden verwendet67. Darüber hinaus wurde die Obergrenze von
20 MW für feste Biomassebrennstoffe ausschließlich anhand der Daten für mit
Holzschnitzeln betriebene Anlagen festgesetzt68, obwohl in Anlagen mit einer Kapazität
von mehr als 1 MW Holzschnitzel nur 32 % der verwendeten festen Biomasse
ausmachen69. Die Obergrenze von 0,5 MW für Biogasanlagen könnte dazu führen, dass
die Kriterien nur auf sehr wenige Biogasanlagen angewendet werden, da die
elektrischen Kapazitäten der mit landwirtschaftlichen Rohstoffen betriebenen Anlagen
im Durchschnitt bei 450 kW liegen70.
67 Statistiken für den Verbrauch von fester Biomasse (ausgenommen Pellets) zeigen, dass allein auf Privathaushalte 39 % des Gesamtverbrauchs von fester Biomasse entfallen. Dieser Zahl sollte ein Anteil des Verbrauchs an "Pellets" (immerhin dienen 65 % des EU-weiten Verbrauchs an Holzpellets der Wärmeversorgung von Wohngebäuden) und "anderen festen Biobrennstoffen" (Verwendung von Holzschnitzeln, Schwarzlauge usw. im kleinen Maßstab) hinzugerechnet werden, die nicht in Industriegebäuden verwendet werden.
68 Zu der EU-weiten Anzahl der Stromkraftwerke, in denen feste Biomasse (insbesondere Pellets sowie andere feste Biobrennstoffe (Holzschnitzel, Schwarzlauge usw. im kleinen Maßstab)) verwendet wird, und zu ihrer Größe liegen keine Angaben vor, während zu Anlagen, die mit Holzschnitzeln betrieben werden, einige Daten verfügbar sind. Dem AEBIOM-Gesamtbericht 2016 zufolge fallen 16 % der Anlagen, in denen Holzschnitzel als Rohstoffquelle verwendet werden, in die Kategorie der Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 20 MW; sie allein verbrauchen 75 % der Holzschnitzelbiomasse.
69 Berechnet anhand von AEBIOM, "Statistical report 2016", S. 68.
70 Informationen über die Zahl und Kapazität von Biogasanlagen in der EU sind nur sehr begrenzt verfügbar. In ihrem statistischen Bericht von 2016 (S. 8) gibt die AEBIOM für mit
… einige Fragen im Zusammenhang mit der Anrechnung und Verbuchung von
Treibhausgasemissionen bleiben ungeklärt …
A4. Die Berechnung der Treibhausgasemissionen aus der Bioenergieerzeugung ist mit
Schwierigkeiten verbunden. Auf die wichtigsten Probleme wird im Folgenden eingegangen.
Allerdings werden sie im RED-II-Vorschlag nicht behandelt, sollten jedoch in dem Vorschlag
der Kommission zu LULUCF aufgegriffen werden.
i) Im Hinblick auf einzelne Anlagen: Die direkten CO2-Emissionen aus der Verbrennung von
Biomasse werden in den Lebenszyklusanalysen (LCA)71, die der Berechnung von
Treibhausgasemissionen in der Erneuerbare- Energien-Richtlinie zugrunde liegen, nicht
berücksichtigt. Damit wird implizit davon ausgegangen, dass das Kohlendioxid über neu
wachsende Pflanzen fast unmittelbar wieder aufgenommen wird. Diese Annahme ist
jedoch unzutreffend, da es im Fall von Holzbiomasse seine Zeit dauert, bis Bäume
herangewachsen sind, und weil die Menge an Kohlendioxid unberücksichtigt bleibt, die
die Flächen aufnehmen und abgeben würden, wenn sie nicht zur Erzeugung von
Biomasse genutzt würden. Nähere Ausführungen dazu enthält Kasten A1.
ii) Im Hinblick auf die nationale Anrechnung und Verbuchung von
Treibhausgasemissionen: Im Rahmen der geltenden Anrechnungs- und
Verbuchungsvorschriften für Treibhausgasemissionen gemäß dem Kyoto-Protokoll wird
die Verbrennung von Biomasse in der Energiewirtschaft mit null gewertet, weil davon
ausgegangen wird, dass die daraus folgenden Änderungen des Kohlenstoffbestands als
LULUCF72-Emissionen berücksichtigt werden. Dadurch soll eine doppelte Erfassung
landwirtschaftlichen Rohstoffen betriebene Anlagen eine durchschnittliche elektrische Kapazität von 450 kW an.
71 Lebenszyklusanalysen sind ein Instrument zur systematischen Bewertung der Umweltaspekte eines Erzeugnisses oder einer Dienstleistung über alle Phasen seines/ihres Lebenszyklus hinweg. Leider ist es mit Lebenszyklusanalysen nicht möglich, Landnutzungseffekte in geeigneter Weise darzustellen.
72 LULUCF steht für Land use, land use change and forestry (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft); nähere Erläuterungen enthält das Glossar.
dieser Emissionen verhindert werden. Da der LULUCF-Bereich aber bisher noch nicht
umfassend in das EU-interne Reduktionsziel bis 2020 einbezogen wird, werden die
Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Biomasse derzeit unter keinem
Bereich erfasst. Im Juli 2016 schlug die Kommission eine Verordnung vor, die vorsieht,
dass Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung,
Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft ab 2021 in den Rahmen für die Klima-
und Energiepolitik bis 2030 einbezogen werden müssen73.
Kasten A1 - Ist die Verwendung von Holzbiomasse klimaneutral?32
Bei der Verbrennung von Holz zur Energieerzeugung wird normalerweise mehr CO2 pro Einheit
erzeugter Energie ausgestoßen als bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe.
Das bedeutet, dass die Umweltvorteile von Bioenergie in Form von verringerten
Treibhausgasemissionen nicht in der Nutzungsphase der Biomasse (d. h. bei der Verbrennung von
Biomasse für Energiezwecke) zum Tragen kommen können. Stattdessen müssen die Vorteile bei der
Erzeugung der Biomasse erzielt werden, indem entweder die Emissionen gesenkt werden (vor allem
bei der Verwendung von Abfall- und Reststoffen, die ihr CO2 in die Atmosphäre abgeben würden,
wenn sie nicht für Energiezwecke gesammelt würden) oder die Kohlenstoffsenken vergrößert
werden (z. B., wenn die Erzeugung von Biomasse für Energiezwecke zu mehr Pflanzenwachstum
führt, also "zusätzliche" Biomasse entsteht).
In der Forschung besteht Uneinigkeit darüber, in welcher Zeitspanne Umweltvorteile aus der
Nutzung von Bioenergie erwartet werden können (CO2-Rücklaufzeit). Auf kurze Sicht lässt sich mit
der Verbrennung von Biomasse in Form von Holzabfällen und -resten eine beträchtliche Senkung der
Treibhausgasemissionen erreichen. Allerdings führt die vorrangig auf die Energiegewinnung
ausgerichtete Holzentnahme aus Wäldern selbst dann zu einem Anstieg des CO2-Anteils in der
Atmosphäre, wenn neue Bäume gepflanzt werden, da diese Bäume weniger CO2 aufnehmen können
als ältere Bäume und es seine Zeit dauert, bis die bei der Verbrennung entstandene CO2-Menge
wieder gebunden worden ist. Dies kann sogar zu einer irreversiblen Änderung des Erdklimas von
einem stabilen Zustand zu einem anderen mit einer höheren Temperatur führen (Kipp-Punkte im
73 COM(2016) 479 final und SWD(2016) 249 final.
Klimasystem). Einige Forscher vertreten die Ansicht, dass die Länge der CO2-Rücklaufzeit eigentlich
keine Rolle spielt, solange irgendwann alle CO2-Emissionen absorbiert wurden.
Daneben wird auch darüber debattiert, welche Referenzszenarios geeignet sind. Dem
Wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Umweltagentur zufolge besteht bei der Annahme
einer allgemeinen Klimaneutralität von Biomasse der grundsätzliche Fehler darin, die Erzeugung und
Nutzung der Biomasse, die auf Flächen entstehen würde, wenn diese Flächen nicht zur Gewinnung
von Bioenergie genutzt würden, unberücksichtigt zu lassen (der kontrafaktische Fall). Der Ausschuss
empfiehlt daher, zur Gewinnung von Bioenergie nur zusätzliche Biomasse und Abfälle, d. h.
Biomasse, die sich ansonsten im Wald zersetzen würde, zu nutzen. Gegenstimmen argumentieren,
dass die Holzentnahme aus Wäldern zur Gewinnung von Bioenergie akzeptabel sei, weil eine
Holzentnahme ohnehin stattfinden würde.
… und die Nachhaltigkeitsrisiken von Bioenergie werden nicht umfassend behandelt
A5. Statistische Daten bestätigen, dass Biomasse aus land- und forstwirtschaftlicher
Erzeugung in absoluten Zahlen zunimmt74. Die EU-Waldflächen (eine Netto-
Kohlenstoffsenke) dehnen sich aus. Durch diese Zunahme werden pro Jahr etwa 10 % der
nicht aus dem LULUCF-Bereich stammenden Treibhausgasemissionen in der EU
ausgeglichen. Allerdings könnten diese Aufnahmekapazitäten gefährdet und andere
Nachhaltigkeitsrisiken verschärft werden, wenn sich die Nachfrage nach Bioenergie deutlich
erhöht.
A6. Im Verlauf seiner Analyse stellte der Hof fest, dass mit dem im RED-II-Vorschlag
vorgesehenen Nachhaltigkeitsrahmen nicht in umfassender Weise auf die 16 vom Hof
ermittelten ökologischen und sozioökonomischen Risiken eingegangen wird. Nur drei der
16 vom Hof ermittelten Risiken wurden im RED-II-Vorschlag behandelt, in anderen
Rechtsvorschriften nur zwei; auf sechs weitere Risiken wurde teilweise eingegangen,
während fünf gänzlich unberücksichtigt blieben (siehe Tabellen A2 und A3). Im
Wesentlichen wurden die folgenden Risiken nur teilweise oder gar nicht behandelt:
74 http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Agri-environmental_indicator_-_renewable_energy_production
i) Intensivierung der Waldbewirtschaftungsmethoden (siehe Tabelle A2, Risiken 1(c), 2(c)
und 3(c)). Die Kommission hat nicht vorgeschlagen, die bestehenden freiwilligen
Nachhaltigkeitsanforderungen verpflichtend einzuführen. Da verbindliche Vorschriften
zur Durchsetzung eines einheitlichen, hohen Anteils an nachhaltigen Verfahren der
Waldbewirtschaftung fehlen75, stützt sich der Vorschlag auf freiwillige Initiativen in den
EU-Mitgliedstaaten (wie "Forest Europe") und in Nicht-EU-Ländern, aus denen Biomasse
in die EU geliefert wird.
ii) Intensivierung der Landbewirtschaftungsmethoden (siehe Tabelle A2, Risiken 1(b), 2(b)
und 3(b)). In der geltenden Erneuerbare-Energien-Richtlinie werden durch die
Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe ausdrücklich Auflagen für die Erhaltung der
Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand festgelegt76.
Diese Anforderung wurde im RED-II-Vorschlag gestrichen. Infolgedessen sind die
einschlägigen Umweltauflagen für Flächen, die nicht im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik geprüft werden, nicht verbindlich. Auch für Biomasse aus Ländern
außerhalb der EU bestehen keine solchen Umweltauflagen.
iii) Kaskadennutzung (siehe Tabelle A3, Risiko 6(a)). Entsprechend der Logik der
Kreislaufwirtschaft sollte Holz zunächst für höherwertige Zwecke/Produkte genutzt
werden, bevor es wiederverwendet, verwertet und schließlich zur Gewinnung von
Energie verbrannt wird. Unter diesem sogenannten Grundsatz der Kaskadennutzung
werden Verwendungszwecke mit höherem Mehrwert vorrangig berücksichtigt, während
die Nutzung zu Energiezwecken nur dann befürwortet wird, wenn es nach und nach
keine anderen Möglichkeiten mehr gibt. Kaskaden werden jedoch nur dann
eingerichtet, wenn es in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll ist. Starke politische Anreize
zur Nutzung von Biomasse als erneuerbare Energiequelle, wie finanzielle Unterstützung
75 Folgenabschätzung SWD(2016) 418 final.
76 Gemäß Artikel 17 Absatz 6 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gelten Cross-Compliance-Anforderungen für Agrarflächen, die zur Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen genutzt werden. Einige dieser Anforderungen betreffen den Bodenschutz, den Erhalt von organischen Substanzen im Boden und der Bodenstruktur, die Vermeidung der Zerstörung von Lebensräumen und die Wasserbewirtschaftung.
oder ehrgeizige Zielvorgaben, können dieser Logik zuwiderlaufen. Dieses Risiko wird in
dem Vorschlag der Kommission nicht behandelt.
A7. Die Nutzung von Bioenergie wird durch die Festsetzung von Zielvorgaben für
erneuerbare Energien in Verbindung mit staatlichen Förderregelungen gefördert. Dies ist
insbesondere in den Bereichen Verkehr und Stromerzeugung seit Beginn der 2000er-Jahre
der Fall. Ein Teil dieser Bioenergie wird eingeführt: Im Jahr 2015 importierte die EU 34 % der
Pellets und 9,5 % der flüssigen Biokraftstoffe, die in ihrem Gebiet verbraucht wurden77. In
Ermangelung ausreichender Schutzmechanismen (schwache Nachhaltigkeitskriterien), hält
es der Hof für riskant, dass mit dem RED-II-Vorschlag durch ehrgeizige Zielvorgaben für
erneuerbare Energien in Verbindung mit finanziellen Anreizen die Erzeugung und Nutzung
von Bioenergie gefördert wird, da dies langfristig zu einer verstärkten Nutzung von nicht
nachhaltiger Biomasse führen könnte. Somit bietet der vorgeschlagene Rahmen weder für
den ausreichenden Schutz der ländlichen Gebiete vor den ermittelten ökologischen und
sozioökonomischen Risiken noch dafür, dass ihr Potenzial für eine weitere nachhaltige
Entwicklung umfassend ausgeschöpft wird, eine geeignete Grundlage.
77 Berechnet anhand von AEBIOM, "Statistical report 2016", S. 121 und 147.
Abbildung A1 - Darstellung der THG-Emissionen entlang der Versorgungskette im Vergleich
zu Referenzemissionen fossiler Brennstoffe für die repräsentativsten Nutzungspfade von
fester Biomasse
Anmerkung: Bei den Werten sind die Verbrennung sowie die Emissionen und der Abbau von biogenem Kohlenstoff in der Versorgungskette außer Methan ausgenommen. Die Werte beruhen auf Standardwerten für THG-Emissionen. SRC = Niederwald mit Kurzumtrieb (Short Rotation Coppice). (a) Den Berechnungen liegen Treibhausgasdaten für den Eukalyptus-Anbau in tropischen Gebieten zugrunde. (b) Die Daten beziehen sich auf den Anbau von Pappeln in der EU ohne synthetische Düngung. (c) Stammholz (Erdgas) = Pellets, die mithilfe von Erdgas als Prozessbrennstoff hergestellt werden; bei allen anderen Herstellungswegen wird Holz als Prozessbrennstoff verwendet.
Quelle: Giuntoli J., Agostini A., Edwards R., Marelli L., "Solid and gaseous bioenergy pathways: input values and GHG emissions. Calculated according to the methodology set in COM(2016) 767", EUR 27215 EN, doi:10.2790/27486, S. 131 (http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC104759/ld1a27215enn.pdf).
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Abbildung A2 - Darstellung der THG-Einsparungen für die repräsentativsten Nutzungspfade
von Biogas und Biomethan
Anmerkung: Bei den Werten sind die Verbrennung sowie die Emissionen und der Abbau von biogenem Kohlenstoff in der Versorgungskette außer Methan ausgenommen. Die Werte beruhen auf Standardwerten für THG-Emissionen. Werte über 100 % kommen bei Systemen vor, in denen die durch bessere Landbewirtschaftungsmethoden erzielten Gutschriften die Emissionen entlang der Versorgungskette nicht nur ausgleichen, sondern übersteigen. Zur Veranschaulichung wurden auch Werte für die Co-Vergärung einer Mischung aus 70 % (Nassmasse) Mist/Gülle und 30 % (Nassmasse) Mais einbezogen.
Quelle: Giuntoli J., Agostini A., Edwards R., Marelli L., "Solid and gaseous bioenergy pathways: input values and GHG emissions. Calculated according to the methodology set in COM(2016) 767", EUR 27215 EN, doi:10.2790/27486, S. 141 (angepasst) (http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC104759/ld1a27215enn.pdf).
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Gülle Silomais Bioabfällee +
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Gülle Silomais Bioabfälle Mist/Gülle + Mais (70/30)
BiomethanBiogas - Elektrizität
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Tabelle A2 - Umfang, in dem die mit der Erzeugung von Biomasse verknüpften Risiken behandelt werden
Nachhaltigkeitsrisiken Wird das Risiko durch die Nachhaltigkeitskriterien oder die Kriterien für THG-Einsparungen im RED-II-Vorschlag behandelt?
Zugehöriger politischer Rahmen der EU
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1(a) aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (z. B. Entwaldung, Verlust von Schutzgebieten)
Ja: Artikel 26 Absatz 2 Buchstaben a, b und c; Artikel 26 Absatz 3 Buchstaben b und c; Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a Ziffern ii, iii und iv; Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe b Ziffern ii, iii und iv
EU-Biodiversitätsstrategie: Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Habitatrichtlinie 92/43/EWG, Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten
1(b) aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (z. B. Verlust von Kulturpflanzenvielfalt)
Teilweise behandelt in Artikel 7 Absatz 1, in dem für die Nutzung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie im Verkehrssektor verbrauchte Biomassekraftstoffe eine Obergrenze festgelegt wird. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für die Verwendung von Kulturpflanzen für Biogas zur Elektrizitätserzeugung. Außerdem wurden die Cross-Compliance-Anforderungen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie Artikel 17 Absatz 6) gestrichen.
Gemeinsame Agrarpolitik: Verordnung Nr. 1306/2013 des Rates, Durchführungsverordnung Nr. 809/2014 der Kommission, Delegierte Verordnung Nr. 640/2014 der Kommission
1(c) aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung
Teilweise behandelt in Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer iv und Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe b Ziffer iv, aber ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Artikel 26 Absatz 5 stützt sich ausschließlich auf geltende Rechtsvorschriften und Bewirtschaftungspläne. Da verbindliche Vorschriften zur Durchsetzung eines einheitlichen, hohen Anteils an nachhaltigen Verfahren der Waldbewirtschaftung fehlen, stützt sich der Vorschlag auf freiwillige Initiativen.
EU-Forststrategie: COM(2013) 659 final
(2) B
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2(a) aufgrund von direkten Landnutzungsänderungen (die z. B. zu Kohlenstoffverlust im Boden oder zu Erosion führen)
Ja: Artikel 26 Absatz 3 Buchstabe a; Artikel 26 Absatz 4; Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer ii und Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe b Ziffer ii
Gemeinsame Agrarpolitik: Verordnung Nr. 1306/2013 des Rates, Durchführungsverordnung Nr. 809/2014 der Kommission, Delegierte Verordnung Nr. 640/2014 der Kommission
2(b) aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (die z. B. zu Bodenverdichtung, verringerter Bodenfruchtbarkeit oder Erosion führen)
Teilweise behandelt. Indirekt und teilweise in Anhang VI, Nummer 6 behandelt: Bestimmte Landbewirtschaftungsmethoden können bei der Berechnung von THG-Emissionseinsparungen berücksichtigt werden (z. B. reduzierte oder Nullbodenbearbeitung, verbesserte Fruchtfolgen, Nutzung von Deckpflanzen), wenn es zuverlässige und überprüfbare Nachweise dafür gibt, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wurde.
Nachhaltigkeitsrisiken Wird das Risiko durch die Nachhaltigkeitskriterien oder die Kriterien für THG-Einsparungen im RED-II-Vorschlag behandelt?
Zugehöriger politischer Rahmen der EU
Außerdem wurden die Cross-Compliance-Anforderungen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie Artikel 17 Absatz 6) gestrichen. Es sind keine Schutzmechanismen vorgesehen, die verhindern, dass eine verstärkte Entnahme landwirtschaftlicher Reststoffe zur Bodendegradation führt.
2(c) aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung (die z. B. zu verringerter Bodenfruchtbarkeit in Wäldern aufgrund von Nährstoffentzug führt - forstwirtschaftliche Reststoffe)
Teilweise behandelt. Zwar enthält Artikel 26 Absatz 5 Anforderungen, die sich auf die Gefahr beziehen, dass nicht nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse genutzt wird, es sind jedoch keine Schutzmechanismen vorgesehen, die verhindern, dass eine verstärkte Entnahme forstwirtschaftlicher Reststoffe zu Bodendegradation führt. Es werden keine zusätzlichen Maßnahmen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung eingeführt. Artikel 26 Absatz 5 stützt sich ausschließlich auf geltende Rechtsvorschriften und Bewirtschaftungspläne, sofern sie die in demselben Artikel genannten Anforderungen erfüllen. Da verbindliche Vorschriften zur Durchsetzung eines einheitlichen, hohen Anteils an nachhaltigen Verfahren der Waldbewirtschaftung fehlen, stützt sich der Vorschlag auf freiwillige Initiativen.
EU-Forststrategie: COM(2013) 659 final
(3) W
asse
rkna
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it un
d -v
ersc
hmut
zung
3(a) aufgrund von Landnutzungsänderungen (z. B. Veränderung der Wasserbilanz)
Ja: Artikel 26 Absatz 3 Buchstabe a; Artikel 26 Absatz 4; Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer ii und Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe b Ziffer ii
Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG
3(b) aufgrund intensivierter Landbewirtschaftungsmethoden (z. B. Bewässerung, Düngung)
Teilweise behandelt. Indirekt und teilweise in Anhang VI behandelt: Beim Pappelanbau im Kurzumtrieb (SRC) ohne Düngung gelten etwas höhere Werte für THG-Einsparungen als beim Anbau mit Düngung. Außerdem wurden die Cross-Compliance-Anforderungen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie Artikel 17 Absatz 6) gestrichen.
Gemeinsame Agrarpolitik: Verordnung Nr. 1306/2013 des Rates, Durchführungsverordnung Nr. 809/2014 der Kommission, Delegierte Verordnung Nr. 640/2014 der Kommission
3(c) aufgrund intensivierter Waldbewirtschaftung (z. B. Veränderung der Wasserbilanz)
Teilweise behandelt. Zwar enthält Artikel 26 Absatz 5 Anforderungen, die sich auf die Gefahr beziehen, dass nicht nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse genutzt wird, es werden jedoch keine zusätzlichen Maßnahmen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung eingeführt. Artikel 26 Absatz 5 stützt sich ausschließlich auf geltende Rechtsvorschriften und Bewirtschaftungspläne. Da verbindliche Vorschriften zur Durchsetzung eines einheitlichen, hohen Anteils an nachhaltigen Verfahren der Waldbewirtschaftung fehlen, stützt sich der Vorschlag auf freiwillige Initiativen.
EU-Forststrategie: COM(2013) 659 final
(4)
Tr
4(a) aufgrund von THG-Lebenszyklusemissionen, die
Teilweise: Artikel 26 Absatz 7 Buchstaben a, b und c; Artikel 26 Absatz 7 Buchstabe d
Klimapolitik:
Nachhaltigkeitsrisiken Wird das Risiko durch die Nachhaltigkeitskriterien oder die Kriterien für THG-Einsparungen im RED-II-Vorschlag behandelt?
Zugehöriger politischer Rahmen der EU
nicht auf biogenen Kohlenstoff zurückgehen (z. B. Düngemitteleinsatz, Transport der Biomasse, Austreten von Methan aus Biogasanlagen)
Biogas für den Verkehr fällt jedoch nicht unter die oben genannten Anforderungen bezüglich THG-Einsparungen.
Vorschlag für eine LULUCF-Verordnung, Richtlinien 2003/87/EG und 2009/29/EG zum Emissionshandelssystem (EHS), Lastenteilungsentscheidung Nr. 406/2009/EG, Kraftstoffqualitätsrichtlinie 2009/30/EG, Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU
4(b) aufgrund indirekter Auswirkungen (z. B. indirekte Landnutzungsänderungen durch die Verdrängung von Nahrungspflanzenkulturen, jüngere Wälder)
Teilweise behandelt in Artikel 7 Absatz 1, in dem für die Nutzung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie im Verkehrssektor verbrauchte Biomassekraftstoffe eine Obergrenze festgelegt wird. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für die Verwendung von Kulturpflanzen für Biogas zur Elektrizitätserzeugung.
Vorschlag für eine LULUCF-Verordnung, Richtlinie 2015/1513 über indirekte Landnutzungsänderungen
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Tabelle A3 - Umfang, in dem die mit der Nutzung von Biomasse verknüpften Risiken behandelt werden
Nachhaltigkeitsrisiken Wird das Risiko durch die Nachhaltigkeitskriterien oder die Kriterien für THG-Einsparungen im RED-II-Vorschlag behandelt?
Zugehöriger politischer Rahmen der EU
Um
wel
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(4)
Trei
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sgas
-(T
HG-
4(c) aufgrund von CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse (biogene Emissionen)
Teilweise: Artikel 26 Absatz 7 Buchstaben a, b und c; Artikel 26 Absatz 7 Buchstabe d Biogas für den Verkehr fällt jedoch nicht unter die oben genannten Anforderungen bezüglich THG-Einsparungen. Ungeklärte Fragen der Anrechnung und Verbuchung von biogenen Treibhausgasemissionen werden nicht behandelt (siehe Ziffern A1 und A4).
Klimapolitik: Richtlinien 2003/87/EG und 2009/29/EG zum Emissionshandelssystem (EHS), Lastenteilungsentscheidung Nr. 406/2009/EG, Kraftstoffqualitätsrichtlinie 2009/30/EG, Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU
(5) L
uftv
ersc
hmut
zung
5(a) aufgrund der Verbrennung von Biomasse (z. B. Feinstaub, SO2 usw.)
In diesem Vorschlag nicht behandelt, aber Gegenstand anderer Instrumente. Die Rechtsvorschriften decken nicht den großen Bestand an alten Anlagen (in Wohngebäuden) ab, in denen Biomasse für Heizzwecke verwendet wird.
EU-Luftreinhaltepolitik: Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, Richtlinie 2015/2193 für mittelgroße Feuerungsanlagen, Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
5(b) aufgrund der Emission von Schadstoffen in anderen Phasen des Lebenszyklus eines Bioenergieträgers (z. B. Transport der Biomasse)
In diesem Vorschlag nicht behandelt, aber Gegenstand anderer Instrumente. Standards für Fahrzeugeffizienz
(6) s
ozio
ökon
omisc
he A
spek
te 6(a) ineffiziente Nutzung
von Biomasse (einschließlich der Nichtanwendung des Grundsatzes der Kaskadennutzung und suboptimaler Umwandlungsmethoden von Biomasse in Energie)
Teilweise: Artikel 26 Absatz 8 befasst sich mit der Effizienz der Elektrizitätserzeugung aus Biomasse, betrifft jedoch nicht die Wärmeerzeugung. Dieser Artikel gilt nur für Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 20 MW. Da die durchschnittliche Größe von Biogasanlagen wesentlich geringer ist, gilt er nur für eine kleine Minderheit von Biogasanlagen. Das Risiko der Nichtanwendung des Grundsatzes der Kaskadennutzung wird in diesem Vorschlag nicht behandelt. Die Grundsätze der Abfallhierarchie werden in Artikel 7 Absatz 5 erwähnt, aber nur im Hinblick auf die Aufnahme neuer Rohstoffe in Anhang IX (Rohstoffe zur Produktion moderner Biokraftstoffe).
Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG
6(b) Konkurrenz mit derzeitigen Nutzungen (z. B. Nahrungsmittelerzeugung,
Teilweise behandelt in Artikel 7 Absatz 1, in dem für die Nutzung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie im Verkehrssektor verbrauchte Biomassekraftstoffe eine Obergrenze festgelegt wird.
Nachhaltigkeitsrisiken Wird das Risiko durch die Nachhaltigkeitskriterien oder die Kriterien für THG-Einsparungen im RED-II-Vorschlag behandelt?
Zugehöriger politischer Rahmen der EU
Holz für Papier und Zellstoffindustrie)
Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für die Verwendung von Kulturpflanzen für Biogas zur Elektrizitätserzeugung. In Artikel 7 Absatz 5 wird anerkannt, dass erhebliche Verzerrungen auf den Märkten für (Neben-)Erzeugnisse, Abfälle oder Reststoffe vermieden werden müssen, wenn neue Rohstoffe in Anhang IX aufgenommen werden (Rohstoffe zur Produktion moderner Biokraftstoffe). Auf die potenziellen Verzerrungen auf den Märkten für Erzeugnisse, Abfälle oder Reststoffe, die im vorgeschlagenen Anhang IX bereits enthalten sind, wird nicht eingegangen. Rohstoffe, die einmal in Anhang IX aufgenommen wurden, können anschließend nicht wieder gestrichen werden.
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
ANHANG II
Merkmale der geprüften Projekte
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
01 AT-01
2007-2013
M 121
Holzbiomasseheizung im Betrieb (Gutshaus)
36 424,57 Euro Bioenergie
Eigenverbrauch von Energie
• Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung
• Lokale Brennstoffversorgung: Holz aus dem eigenen Wald des Landwirts
• Keine Diversifizierung der Betriebseinnahmen, keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
02 AT-02
2007-2013
M 413 (321)
Nahwärme - Holzbiomasse (Projekt zum Ausbau des
Wärmeversorgungsnetzes) 269 512,69 Euro
Bioenergie
Energielieferung an Dritte
• Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Nahwärmesystem, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung
• Lokale Brennstoffversorgung: Holz von Lieferanten aus einem Umkreis von 50 km um die Anlage
• Diversifizierung der Betriebseinnahmen / Arbeitsplatzerhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben und entlang der Holzlieferkette
• Erbringung von lokalen Energiedienstleistungen
• Lokale Beteiligung (LEADER-Projekt)
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
03 AT-03
2007-2013
M 321
Nahwärme - Holzbiomasse, Biogas und Verteilernetz
928 443,47 Euro Bioenergie
Energielieferung an Dritte
• Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Nahwärmesystem, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung, "Erzeugung" von Biogasgülle
• Lokale Brennstoffversorgung: Holz von Lieferanten aus einem Umkreis von 50 km um die Anlage und lokale Biogasanlage
• Diversifizierung der Betriebseinnahmen / Arbeitsplatzerhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben und entlang der Holzlieferkette
• Erbringung von lokalen Energiedienstleistungen
04 AT-04
2007-2013
M 413 (311)
Nahwärme - Holzbiomasse; landwirtschaftliche Genossenschaft
311 865,86 Euro Bioenergie
Energielieferung an Dritte
• Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Nahwärmesystem, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung
• Lokale Brennstoffversorgung: Holz von Lieferanten aus einem Umkreis von 50 km um die Anlage
• Diversifizierung der Betriebseinnahmen, unter anderem aus Wärmeverkauf / Arbeitsplatzerhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben und entlang der Holzlieferkette (landwirtschaftliche Genossenschaft)
• Erbringung von lokalen Energiedienstleistungen
• Lokale Beteiligung (LEADER-Projekt)
05 AT-05
2007-2013
M 311 Biogasanlage 1 550 000,00 Euro
Bioenergie
Energielieferung an Dritte und Eigenverbrauch der Energie
• Umweltaspekte: KWK, hauptsächlich Verwendung von tierischen Abfällen aus dem eigenen oder anderen lokalen Landwirtschaftsbetrieben in der Biogasanlage, "Erzeugung" von Biogasgülle
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
• Diversifizierung der Betriebseinnahmen / Erhaltung eines Arbeitsplatzes im landwirtschaftlichen Betrieb
• Schaffung eines Arbeitsplatzes: technische Betreuung und Buchhaltung/Finanzverwaltung
• Sinnvolle Wärmenutzung: Erbringung von Trocknungsdiensten (Saaten), getrockneter Wirtschaftsdünger für Gartenbaubetriebe
06 AT-06
2014-2020
M 6.4.3 Fotovoltaikanlage 18 065,00 Euro
Solarenergie
Eigenverbrauch von Energie
• Senkung der Energiekosten im Betrieb
• Keine Diversifizierung der Betriebseinnahmen, keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
07 AT-07
2014-2020
M 4.1.1 Holzbiomasseheizung im Betrieb 25 902,53 Euro
Bioenergie
Eigenverbrauch von Energie
• Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung, Feinstaubemissionen durch Holzverbrennung
• Lokale Brennstoffversorgung: Holz aus umliegenden Wäldern
• Arbeitsplatzerhaltung und Ausbau der Betriebstätigkeiten (Ausweitung der Viehzucht), die durch Zeiteinsparungen und zusätzlichen Platz (der vorher für die Lagerung von Stroh zur Wärmeerzeugung gebraucht wurde) ermöglicht wurden
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
08 BG-01
2007-2013
M 121
Fotovoltaikanlage für Bewässerungspumpe und andere elektrische Geräte; ökologische
Erzeugung von Trüffeln und Haselnüssen
42 791,12 Euro Solarenergie
Eigenverbrauch von Energie
• Umweltaspekte: Verwendung von Solarenergie (statt eines Dieselgenerators als Alternative, da das Flurstück keine Anbindung an das Stromnetz des Dorfes hat)
• Aufbau eines neuen landwirtschaftlichen Betriebs mit innovativer Erzeugung: neue Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplatzschaffung
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
09 BG-02
2007-2013
M 312
Fotovoltaikanlage (Kleinstunternehmen)
278 112,28 Euro Solarenergie
Energielieferung an Dritte
• Aufbau eines Kleinstunternehmens: Einnahmen aus Stromverkäufen (FIT-Zahlungen)
• Schaffung eines Arbeitsplatzes (hauptsächlich Bewachung)
• Keine neuen Geschäftstätigkeiten oder -möglichkeiten erschlossen oder neuen Dienstleistungen erbracht
10 BG-03
2007-2013
M 312
Fotovoltaikanlage (Kleinstunternehmen)
277 908,78 Euro Solarenergie
Energielieferung an Dritte
• Aufbau eines Kleinstunternehmens: Einnahmen aus Stromverkäufen (FIT-Zahlungen)
• Schaffung eines Arbeitsplatzes (hauptsächlich Bewachung)
• Keine neuen Geschäftstätigkeiten oder -möglichkeiten erschlossen oder neuen Dienstleistungen erbracht
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
11 BG-04
2007-2013
M 123
Fotovoltaikanlage und Biogasanlage (Wärmeerzeugung), Eigenverbrauch
durch Lebensmittelverarbeitungsmaschine
3 615 358,49 Euro Solarenergie und Bioenergie
Eigenverbrauch von Energie
• Umweltaspekte: Solarstrom, Abwasserbehandlung und sinnvolle Verwendung von Klärschlamm in einer Biogasanlage
• Senkung der Energiekosten im Betrieb
• Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum
• Vermarktungschancen für ortsansässige Landwirte (Erhaltung von Betrieben und Arbeitsplätzen)
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
12 BG-05
2014-2020
M 04.1
Fotovoltaikanlage für Beleuchtung; kleiner neuer landwirtschaftlicher
Betrieb
Projekt zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs noch nicht abgeschlossen
Solarenergie
Eigenverbrauch von Energie
• Umweltaspekte: Verwendung von Solarenergie (statt eines Dieselgenerators als Alternative, da das Flurstück keine Anbindung an das Stromnetz des Dorfes hat)
• Aufbau eines neuen landwirtschaftlichen Betriebs mit innovativer Erzeugung: neue Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplatzschaffung
13 BG-06
2007-2013
M 311
Fotovoltaikanlage, Diversifizierung der Betriebstätigkeit
255 764,12 Euro Solarenergie
Energielieferung an Dritte
• Diversifizierung der Betriebseinnahmen (FIT-Zahlungen)
• Schaffung eines Arbeitsplatzes (hauptsächlich Bewachung)
• Keine neuen Geschäftstätigkeiten oder -möglichkeiten erschlossen oder neuen Dienstleistungen erbracht
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
14 FR-01
2007-2013
M 121 Einbau einer Wärmepumpe 49 945,00 Euro Energieeffizienzprojekt
• Verbesserte Wirtschafts- und Umweltleistung der landwirtschaftlichen Tätigkeit aufgrund von verringertem Kraftstoffverbrauch im Betrieb und einer verbesserten Milcherzeugung
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
15 FR-02
2007-2013
M 413 (311)
Bau einer betriebseigenen anaeroben Vergärungsanlage
1 409 920,00 Euro
Bioenergie
Energielieferung an Dritte und Eigenverbrauch der Energie
• Umweltaspekte: KWK, hauptsächlich Verwendung von tierischen Abfällen aus dem eigenen oder anderen lokalen Landwirtschaftsbetrieben in der Biogasanlage, "Erzeugung" von Biogasgülle
• Diversifizierung der Betriebseinnahmen / Erhaltung eines Arbeitsplatzes im landwirtschaftlichen Betrieb
• Schaffung eines Arbeitsplatzes: technische Wartung
• Sinnvolle Nutzung der Wärme zur Trocknung von Getreide
• Lokale Beteiligung (LEADER-Projekt)
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
16 FR-03
2007-2013
M 411 (121) Fotovoltaikanlage 47 500,00 Euro
Solarenergie
Energielieferung an Dritte
• Senkung der Energiekosten im Betrieb
• Keine Diversifizierung der Betriebseinnahmen, keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen
• Lokale Beteiligung (LEADER-Projekt)
17 FR-04
2014-2020
M 04.3
Unterstützung von Forstdiensten - "Volet 2"
13 506,00 Euro Projekte zur Förderung der Biomasseerzeugung
Projekte wurden ausgewählt, weil zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs noch keines der Projekte für Investitionen in erneuerbare Energien 2014-2020 begonnen hatte
• Geschäftsmöglichkeiten für lokale Forstunternehmen
18 FR-05
2014-2020
M 08.6 Waldumwandlung - "Volet 2"
Projekt zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs noch nicht abgeschlossen
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
19 IT-01
2007-2013
M 311 Geothermiekraftwerk 71 042,00 Euro
Geothermische Energie
Eigenverbrauch von Energie
• Verbesserte Wirtschafts- und Umweltleistung von landwirtschaftlichen und agrartouristischen Tätigkeiten durch gesenkte CO2-Emissionen und eine Zunahme der Weinverkäufe
20 IT-02
2007-2013
M 311 Fotovoltaikanlage 16 570,12 Euro
Solarenergie
Eigenverbrauch von Energie
• Verbesserte Wirtschafts- und Umweltleistung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Nutzung einer Fotovoltaikanlage und Zunahme der agrartouristischen Tätigkeiten
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
21 IT-03
2007-2013
M 123
Geothermiekraftwerk, Biomasseheizanlage,
Fotovoltaikmodule und Tageslichtsystem
807 500,00 Euro
Geothermische Energie, Solarenergie, Bioenergie plus
Energieeinsparungsmaßnahmen
Eigenverbrauch von Energie
• Umweltaspekte: Verwertung von Abfällen, die beim Beschneiden, beim Räumen von Gräben und bewaldeten Flächen und bei der Beseitigung von Buschwerk anfallen; Energieeinsparungen; geringerer CO2-Fußabdruck (pro Flasche Wein)
• Zunahme der Weinverkäufe • Schaffung 12 neuer
Arbeitsplätze
22 IT-04
2007-2013
M 121
Einbau von Isolierungen zur Energieeinsparung
241 064,50 Euro Energieeffizienzprojekt
(Projekt gehört zu Projekt IT-03) • Umweltnutzen durch
Energieeinsparungen
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
23 IT-05
2007-2013
M 121 Geothermiekraftwerk 315 022,94 Euro
Geothermische Energie
Eigenverbrauch von Energie
• Verbesserte Wirtschafts- und Umweltleistung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten durch gesenkte CO2-Emissionen und eine Erhöhung der Umsätze
• Zwei lokale Unternehmen bauten das Geothermiekraftwerk
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
24 IT-06
2007-2013
M 311
Fotovoltaikmodule, solarthermische Kollektoren und
Biomasseheizungsanlage 32 740,20 Euro
Geothermische Energie, Solarenergie, Bioenergie
Eigenverbrauch von Energie
• Umweltaspekte: effiziente Systeme für die Energieerzeugung ersetzen fossil befeuerte (Gas-)Heizkessel
• Rohstoff (Holz) stammt aus den eigenen forstwirtschaftlichen Tätigkeiten des Begünstigten und fällt beim Beschneiden von Oliven- und Obstbäumen an
• Aufnahme von agrartouristischen Tätigkeiten
• Schaffung von Arbeitsplätzen (2-3 VZÄ)
• Erneuerbare-Energien-Bauteile wurden ausschließlich von lokalen Unternehmen installiert
25 LT-01
2007-2013
M 312 Wasserkraftwerk 552 712,80 Euro
Wasserkraft
Energielieferung an Dritte
• Einkommensdiversifizierung im Betrieb durch den Verkauf von Strom (keine FIT-Zahlungen)
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
26 LT-02
2007-2013
M 123 Erzeugung von Strohpellets 831 500,00 Euro
Erzeugung von Biomassebrennstoffen
• Aufbau eines ländlichen Kleinstunternehmens
• Schaffung von 20 Arbeitsplätzen • Verwendung lokaler Rohstoffe • Lieferung der Strohpellets an
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nicht rentabel, daher Verlagerung auf Tiereinstreu als Produkt
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
27 LT-03
2007-2013
M 312
Erzeugung von Strohpellets und Wärme
202 784,00 Euro Bioenergie
Energielieferung an Dritte
• Umweltaspekte: energieeffiziente Wärmeversorgung von zwei öffentlichen Gebäuden
• Aufbau eines ländlichen Kleinstunternehmens
• Schaffung von sechs Arbeitsplätzen
• Verwendung lokaler Rohstoffe • Lieferung der Strohpellets an
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nicht rentabel, daher Verlagerung auf Tiereinstreu als Produkt erwogen
Projekt-Nr.
Programmplanungszeitraum
ELER-Maßnahme
Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung
Tatsächliche Projektkosten
(gesamtes Projekt,
gegebenenfalls einschließlich
nicht energiebezogener
Teile)
Art der erneuerbaren Energie;
Art der Energienutzung
Projektmerkmale im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des
ländlichen Raums
28 LT-04
2007-2013
M 311
Erzeugung von Holzschnitzeln - Anschaffung der notwendigen
Ausrüstung (Traktor, Anhänger, Sattelanhänger und Holzhacker)
85 200,00 Euro Erzeugung von
Biomassebrennstoffen
• Diversifizierung der Betriebseinnahmen
• Erhaltung dreier bestehender Arbeitsplätze
• Traktor und andere Maschinen werden mit Diesel betrieben
29 LT-05
2007-2013
M 311 Windkraftanlage im Betrieb 404 024,00 Euro
Windenergie
Energielieferung an Dritte
• Einkommensdiversifizierung im Betrieb durch den Verkauf von Strom (FIT-Zahlungen)
1
ANTWORTEN DER KOMMISSION ZUM SONDERBERICHT DES EUROPÄISCHEN
RECHNUNGSHOFS
„ERNEUERBARE ENERGIEN FÜR EINE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DES
LÄNDLICHEN RAUMS: BETRÄCHTLICHE, ABER GRÖSSTENTEILS UNGENUTZTE
SYNERGIEPOTENZIALE“
ZUSAMMENFASSUNG
IV. Die EU-Richtlinie über erneuerbare Energien unterstützt die Etablierung erneuerbarer Energien
durch die Festlegung eines EU-Ziels von 20 % bis 2020 und die Festlegung verbindlicher nationaler
Zielvorgaben für erneuerbare Energien. Dabei können die Mitgliedstaaten weitgehend selbst
darüber entscheiden, wie sie ihre nationalen Zielvorgaben für erneuerbare Energien erreichen und
welche erneuerbaren Energiequellen sie unterstützen wollen.
Wie der Nutzen der erneuerbaren Energien für den ländlichen Raum weiter verstärkt werden kann,
lässt sich besser im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums angehen und durch
nationale oder regionale Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums umsetzen.
Ergebnisse zeigen, dass durch die bestehenden EU-Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und
flüssige Biobrennstoffe, die in der geltenden Richtlinie über erneuerbare Energien (Renewable
Energy Directive, RED) festgelegt wurden, unbeabsichtigte direkte Umweltbelastungen wirksam
vermieden werden konnten. 2015 wurde die RED geändert, um auch den Risiken indirekter
Landnutzungsänderungen Rechnung zu tragen. Der Vorschlag der Kommission für eine Neufassung
der Richtlinie über erneuerbare Energien für den Zeitraum nach 2020 deckt auch Biomasse und
Biogas für die Wärme- und Stromerzeugung ab und bestärkt damit die EU-Nachhaltigkeitskriterien;
dadurch werden der ausreichende Schutz der ländlichen Gebiete gegen bekannte umweltbezogene
und sozioökonomische Risiken weiter verbessert und das Potenzial der Bioenergie für eine weitere
nachhaltige Entwicklung maximiert.
Darüber hinaus soll mit dem Legislativvorschlag der Kommission über die Landnutzung im
Rahmen des Umsetzungspakets der EU für 2030 hinsichtlich Energie und Klima (LULUCF-
Vorschlag), der derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird (mit vorläufiger
Zustimmung der beiden Gesetzgebungsorgane vom 14. Dezember 2017), die Gesamtnachhaltigkeit
der Biomasse für alle Verwendungszwecke gewährleistet werden, und zwar durch die Festlegung,
dass die terrestrische Kohlenstoffsenke der EU mindestens erhalten oder sogar erhöht werden muss
(„No-Debit“-Regel, d. h. Verbot einer Minusbilanz).
Zusätzlich sieht die Gemeinsame Agrarpolitik derzeit den Schutz des organischen Kohlenstoffs im
Boden von Ackerflächen und Grünland vor. Die Gemeinsame Agrarpolitik soll also dem Schutz des
organischen Kohlenstoffs im Boden dienen und dadurch zur Nachhaltigkeit der Biomasse in
Gebieten beitragen, für die GAP-Zahlungen vorgesehen sind. Künftig will die Kommission die
Ziele der GAP hinsichtlich der Ressourceneffizienz sowie hinsichtlich des Umwelt- und
Klimaschutzes stärken.
V. Im Rahmen der Verhandlungen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 setzte sich die
Kommission aktiv für die Sicherstellung von Synergieeffekten und Komplementaritäten bei der
Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds ein, wobei bestehende nationale oder
andere EU-Finanzierungsprogramme ebenfalls berücksichtigt wurden. Über Umsetzungsfragen
entscheiden die Mitgliedstaaten allerdings selbst.
VI. Zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 bestanden für Erneuerbare-Energien-Projekte zwar in der
Tat keine spezifischen Outputindikatoren, doch nach Einführung des Gesundheitschecks lagen
Ausgabendaten vor. Darüber hinaus beinhaltete der gemeinsame Begleitungs- und
2
Bewertungsrahmen (CMEF) für 2007-2013 einen Wirkungsindikator über die Erzeugung
erneuerbarer Energien.
Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurde das gemeinsame Begleitungs- und
Bewertungssystem (CMES) verbessert, um der Datenverfügbarkeit in allen Mitgliedstaaten, der
Kostenwirksamkeit des Systems und einem vertretbaren Verwaltungsaufwand für die
Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.
VII. Der Rechtsrahmen verpflichtet die Mitgliedstaaten, in ihrem Programm zur Entwicklung des
ländlichen Raums (RDP) die Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkriterien
einzubinden, doch für die tatsächlichen Auswahlverfahren und -kriterien sind entsprechend dem
Grundsatz der geteilten Verwaltung nach wie vor die Mitgliedstaaten zuständig.
VIII.
Erster Unterabsatz: Soweit die Empfehlung die Tätigkeiten der Kommission betrifft, stimmt die
Kommission der Empfehlung zu. Die Kommission ist der Auffassung, dass sie bei der Gestaltung
der künftigen Politik für Erneuerbare Energien die Vorschläge der Kommission für die Verordnung
über das Governance-System und für die Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien
berücksichtigt hat.
Bei der Erstellung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne, die von der derzeit im
Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelte Verordnung über das Governance-System
vorgesehen sind, könnten die Mitgliedstaaten unter anderem den Gegebenheiten und Bedürfnissen
ihrer ländlichen Gebiete Rechnung tragen.
Zweiter Unterabsatz: Die Empfehlung wird angenommen. Die Kommission ist der Auffassung, dass
ihr Vorschlag aus dem Jahr 2016 für eine Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien
(RED II) den EU-Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie deutlich stärkt und zusätzliche
Schutzmechanismen dafür bietet, die nicht nachhaltige Gewinnung forstwirtschaftlicher Biomasse
zu vermeiden.
Darüber hinaus soll mit dem Legislativvorschlag der Kommission über die Landnutzung im
Rahmen des Umsetzungspakets der EU für 2030 hinsichtlich Energie und Klima (LULUCF-
Vorschlag), der derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird (mit vorläufiger
Zustimmung der beiden Gesetzgebungsorgane vom 14. Dezember 2017), die Gesamtnachhaltigkeit
der Biomasse für alle Verwendungszwecke gewährleistet werden, und zwar durch die Festlegung,
dass die terrestrische Kohlenstoffsenke der EU mindestens erhalten oder sogar erhöht werden muss
(„No-Debit“-Regel, d. h. Verbot einer Minusbilanz).
Entsprechend den Darlegungen in der Mitteilung über die Ernährung und Landwirtschaft der
Zukunft will die Kommission außerdem die Ziele der GAP hinsichtlich der Ressourceneffizienz
sowie hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes stärken.
Dritter Unterabsatz: Die Kommission kann diese Empfehlung nur teilweise annehmen, da sie
derzeit keine spezifischen Verpflichtungen in Zusammenhang mit Legislativvorschlägen für den
Zeitraum nach 2020 eingehen kann.
Die Kommission verpflichtet sich zu prüfen, inwiefern die künftige GAP ergebnisorientierter
gestaltet werden kann und zwar durch Erzielung eines Mehrwerts für die EU und die stärkere
Berücksichtigung der Bedürfnisse und Ziele der betreffenden Gebiete entsprechend der Mitteilung
der Kommission COM(2017) 713 final.
Vierter Unterabsatz: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung teilweise zu. Die Empfehlung
wurde bereits umgesetzt und die erweiterten jährlichen Durchführungsberichte für 2019 werden die
erforderlichen Informationen enthalten.
3
Vierter Unterabsatz: Die Kommission geht davon aus, dass sich diese Empfehlung an die
Mitgliedstaaten richtet. Für die tatsächlichen Auswahlverfahren und die Festlegung der
Auswahlkriterien sind gemäß dem Grundsatz der geteilten Verwaltung zwar nach wie vor die
Mitgliedstaaten zuständig, doch die Kommission wird sich weiterhin bemühen, die Mitgliedstaaten
zur Anwendung relevanter Auswahlverfahren zu bringen.
EINLEITUNG
12. Die Kommission hat bereits mit der Ausarbeitung einer neuen Studie über
Unterstützungsmaßnahmen im Energiesektor und in anderen Sektoren (z. B. Verkehr) begonnen,
wobei auch erneuerbare Energiequellen untersucht werden sollen. Nach dem Governance-System
der Energieunion, das derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird, ist die
Kommission für die Überwachung von Subventionen im Energiesektor zuständig. Eine ausführliche
Analyse und die detaillierten Ergebnisse werden in der nächsten Ausgabe des Berichts über
Energiepreise und -kosten 2018 veröffentlicht.
15. Die Position der Kommission ist in den Antworten der Kommission zum Sonderbericht
Nr. 16/2017 dargelegt.
BEMERKUNGEN
25. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bietet flexible Instrumente bzw. einen
flexiblen Rahmen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen
der Subsidiarität und der geteilten Verwaltung selbst entscheiden können, wie sie die Etablierung
erneuerbarer Energien entsprechend den Zielen der EU-Politik und entsprechend den spezifischen
Gegebenheiten, Potenzialen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten/Regionen bestmöglich
unterstützen wollen.
27.
i) Die erneuerbaren Energien sind auf zweifache Weise mit der Entwicklung des ländlichen Raums
verbunden. Einerseits kann durch die Politik der EU für Erneuerbare Energien eine Nachfrage für
erneuerbare Energie erzeugt werden, wodurch die ländlichen Gebiete indirekt gefördert werden, um
erneuerbare Energien (z. B. Wind- oder Solarenergie) oder den (forst- oder landwirtschaftlich
gewonnenen) Rohstoff Biomasse zu liefern. Andererseits kann die Erzeugung erneuerbarer
Energien in ländlichen Gebieten durch die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums direkt
unterstützt werden; diese Politik wird auf EU-Ebene vorwiegend aus dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert.
30. Die Mitteilung der Kommission über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft enthält
einen Verweis auf die Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum („rural proofing“) (vgl.
COM(2017) 713 final, S. 25).
In der Mitteilung verpflichtet sich die Kommission zur Förderung eines Mechanismus zur Prüfung
der Auswirkungen auf den ländlichen Raum, durch den relevante politische Strategien systematisch
aus der Perspektive des ländlichen Raums analysiert und dabei mögliche Folgen für ländliche
Gemeinschaften berücksichtigt werden.
Ein konkretes Beispiel für die Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum ist das Konzept
der „intelligenten Dörfer“, welches durch verschiedene Politiken und ESI-Fonds finanziert wird, um
den Aufbau von Dörfern der Zukunft zu unterstützen, die gut ausgestattet sein werden, um aus ihren
speziellen Vorzügen Kapital zu schlagen (vgl. COM(2017) 713 final, S. 25).
4
35. Die Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit von Bioenergie1 aus dem Jahr 2016
(SWD(2016) 418 final), die zur Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien erstellt wurde,
enthält eine Analyse der Risiken in Zusammenhang mit der Erzeugung und Nutzung von
Bioenergie. Die bei der Biomasseerzeugung entstehende Kohlenstoffbelastung wird außerdem in
der Folgenabschätzung von 2016 zum Vorschlag für die LULUCF-Verordnung analysiert
(SWD(2016 249 final).2
39. Die bestehenden und vorgeschlagenen EU-Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie sind für die
Mitgliedstaaten und alle Wirtschaftsteilnehmer verbindlich. Die EU-Nachhaltigkeitskriterien sind
keine verbindliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Bioenergie auf dem Unionsmarkt.
Um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sind kleine Heiz-/Kühlanlagen und
kleine Stromerzeuger mit einer Kapazität von weniger als 20 MW im Fall von Biomasse und
weniger als 0,5 MWel im Fall von Biogas von den im RED-II-Vorschlag genannten EU-
Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasen ausgeschlossen.
40. Die Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit von Bioenergie, die zur Neufassung der Richtlinie
über erneuerbare Energien erstellt wurde, enthält eine Analyse der Risiken in Zusammenhang mit
der Erzeugung und Nutzung von Bioenergie sowie eine Analyse der einschlägigen EU-Politik. Die
bei der Biomasseerzeugung entstehende Kohlenstoffbelastung wird außerdem in der
Folgenabschätzung von 2016 zur LULUCF-Verordnung analysiert (SWD(2016) 249 final).3
Die RED II wird – sofern sie erlassen wird – die EU-Nachhaltigkeitskriterien stärken, um das
erhebliche Risiko einer Umweltbelastung, das bei der Verwendung von Biomasse für die
Energieerzeugung entsteht, zu minimieren. Der Vorschlag soll insbesondere dazu dienen, das
Risiko einer Umweltbelastung in Zusammenhang mit der steigenden Ernte forstwirtschaftlicher
Biomasse zu verringern. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag gefordert, die Auswirkungen der
Ernte von Biomasse auf die Bodenqualität und die Artenvielfalt zu minimieren. Als Beleg für die
Einhaltung der Bestimmungen können im Ursprungsland der Biomasse geltende Rechtsvorschriften
oder, in Ermangelung derselben, entsprechende Belege auf der Ebene der Forstbetriebe vorgelegt
werden. Diese Kriterien verstehen sich in Zusammenhang mit anderen einschlägigen EU-Politiken.
Ferner umfasst der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Einbeziehung sowohl
der Emissionen als auch des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung,
Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis
2030 (LULUCF-Verordnung) auch Emissionen oder den Abbau von Treibhausgasen in Verbindung
mit der Herstellung von Biomasse für die Energieerzeugung und sieht die Aufrechterhaltung des
Kohlenstoffbestands im LULUCF-Sektor der EU vor („No-Debit“-Regel).
41. Die Kommission ist davon überzeugt, dass sowohl die geltende RED als auch der RED-II-
Vorschlag der nicht nachhaltigen Gewinnung von Bioenergie entgegenwirken.
Die Kommission ist der Auffassung, dass der RED-II-Vorschlag den EU-Nachhaltigkeitsrahmen für
Bioenergie deutlich stärkt und weiterhin sicherstellt, dass bei der Nutzung von Bioenergie in der EU
nach 2020 optimale Treibhausgaseinsparungen erzielt werden und das Risiko einer
Umweltbelastung in Zusammenhang mit der gesteigerten Ernte forstwirtschaftlicher Biomasse
1 http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:1bdc63bd-b7e9-11e6-9e3c-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_1&format=PDF
2 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016SC0249&from=EN
3 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016SC0249&from=EN
5
minimiert wird. Der Vorschlag der Kommission zur LULUCF-Verordnung, die derzeit im Rahmen
des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird, soll die Nachhaltigkeit zusätzlich gewährleisten.
Der Vorschlag sieht für den LULUCF-Sektor in der EU eine Fortsetzung der „No-Debit“-Regel
entsprechend dem Kyoto-Protokoll vor, d. h. die Kohlenstoffsenke im LULUCF-Sektor der EU
muss geschützt oder zumindest erhalten werden.
43. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums beruht auf den Grundsätzen der geteilten
Verwaltung und der Subsidiarität. Daher bestimmen die Mitgliedstaaten/Regionen selbst, wie sich
mit den aus dem ELER finanzierten Investitionen in erneuerbare Energien die Ziele für die
Entwicklung des ländlichen Raums unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gegebenheiten,
Potenziale und Bedürfnisse am besten erreichen lassen.
44. Um Überkompensationen zu vermeiden, sind im horizontalen Beihilferecht, insbesondere in der
allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (vgl. Abschnitt 7) und in den
Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen 2014-2020, entsprechende Höchstzuschüsse
und andere Bedingungen festgelegt.
Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Ziffern 45 und 46:
Die thematischen Ziele im Rahmen des ESI-Fonds sind bewusst allgemeiner gehalten und decken
einzelne Teilaspekte miteinander verbundener Themen, wie etwa die Etablierung erneuerbarer
Energien, nicht ab. Der Zielindikator T16 spiegelt jedoch geplante Investitionen in die Erzeugung
erneuerbarer Energien im Rahmen des ELER wider (Schwerpunktbereich 5C, vgl. dazu auch
Ziffer 68).
48. Die Kommission teilt die Ansicht nicht, dass vermeintliche Schwierigkeiten bei der
Programmierung der Schwerpunktbereiche zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung des
Programms für erneuerbare Energie geführt haben. Die Verzögerungen sind unter anderem auf die
Zeit zurückzuführen, die die Mitgliedstaaten in Anspruch nahmen, um Aufrufe zu starten und
Projekte auszuwählen sowie um die Investitionsvorhaben vor Ort umzusetzen.
50. Die Kommission hat eine umfassende Reihe von Leitlinien für die strategische Programmierung
erstellt, um den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung einer tragfähigen Interventionslogik zur
Förderung der Prioritäten und Ziele der EU (wie dem Ziel für erneuerbare Energien) sowie zur
Förderung der Ziele für die Entwicklung des ländlichen Raums entsprechend den jeweiligen
Gegebenheiten, Potenzialen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten/Regionen eine Orientierungshilfe
zu bieten. Diese Interventionslogik (Auswahl relevanter Ziele, Bestimmung der Zielgruppe,
Kombination relevanter Maßnahmen, entsprechende Mittelzuweisung usw.) ist im RDP dargelegt
und wird von der Kommission bei der Verhandlung der Programme eingehend geprüft.
Die Versorgung mit erneuerbaren Energien und deren Nutzung zu vereinfachen ist nur eines der
Ziele des ELER. Die Mitgliedstaaten können beschließen, die erneuerbaren Energien durch andere
Instrumente als dem RDP zu unterstützen. In den von der Kommission geprüften
Partnerschaftsvereinbarungen ist dargelegt, wie die Koordinierung zwischen den verschiedenen
ESI-Fonds und anderen Finanzierungsinstrumenten erfolgt.
51. Die Quantifizierung des Finanzbedarfs spiegelt sich in den zugewiesenen Mitteln für die
relevanten Maßnahmen und den Zielwerten der relevanten Indikatoren wider. Die Kommission
räumt allerdings ein, dass es bei der Verbindung zwischen dem ermittelten Bedarf und dem
strategischen Ansatz durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
Kasten 5 – Änderungen am ursprünglichen Ansatz für die Finanzierung erneuerbarer
Energien in den RDP
Erster Unterabsatz:
6
Im Fall Bulgariens mussten die aus der Umsetzung im Programmplanungszeitraum 2007-2013
gezogenen Lehren, darunter eine höhere Fehlerrate und Finanzkorrekturen, im gegenwärtigen
Programmplanungszeitraum berücksichtigt werden. Für das Programm zur Entwicklung des
ländlichen Raums für 2014-2020 beschloss Bulgarien, nur Projekte mit Eigenverbrauch zu
unterstützen, um die Gefahr künftiger Fehler zu verringern.
Zweiter Unterabsatz:
Die Anpassung von Mittelzuweisungen im Programmplanungszeitraum kann aus verschiedenen
Gründen erfolgen. Im Fall Frankreichs (Basse-Normandie) wurde die ELER-Mittelzuweisung für
die Ziele für erneuerbare Energien deshalb gekürzt, weil die Region beschloss, die
Finanzierungsquelle für bestimmte Projektarten, für die ursprünglich eine Finanzierung aus dem
ELER vorgesehen war, zu ändern. Die Begründung für die vorgeschlagene Änderung wurde der
Kommission vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen bezogen sich auf die Programme in
Zusammenhang mit der Energieerzeugung aus Holz und mit Heizkesseln, die fortan durch die
Agentur für Umwelt und Kontrolle des Energieverbrauchs (ADEME) auf nationaler Ebene
finanziert werden sollten, sowie auf Biogasprojekte (anaerobe Vergärung), die künftig mithilfe der
Entwicklungsagentur der Normandie (ADN) durch Kapitalbeteiligungen oder Bankgarantien
unterstützt werden sollten.
52. Bei der strategischen Programmplanung im Rahmen des ELER geht es darum, ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Bedürfnissen und Zielen zu schaffen, und
nicht unbedingt um die Umsetzung einer ganzen Strategie für erneuerbare Energien im ländlichen
Raum.
Änderungen an der Mittelzuweisung wie im Fall des RDP für die Basse-Normandie müssen in
einem Programmänderungsantrag begründet werden. Darüber hinaus ist für die Änderung einer mit
einem Schwerpunktbereich verbundenen quantifizierbaren Zielvorgabe um mehr als 50 %, d. h. bei
einer erheblichen Mittelumverteilung, eine Änderung der Programmplanungsstrategie erforderlich,
was gemäß Artikel 11 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 zu einem Beschluss der
Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten führt.
54. Im Rahmen der Verhandlungen der Partnerschaftsvereinbarungen und der entsprechenden
Programme setzte sich die Kommission aktiv für die Sicherstellung von Synergieeffekten und
Komplementaritäten bei der Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds ein, wobei
bestehende nationale oder andere EU-Finanzierungsprogramme ebenfalls berücksichtigt wurden.
Über Umsetzungsfragen entscheiden die Mitgliedstaaten allerdings selbst.
Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Ziffern 56 und 57:
Im Rahmen des strategischen Programmplanungsansatzes dürfen die Mitgliedstaaten selbst
bestimmen, welchen Schwerpunktbereich sie für die Programmierung einer spezifischen Maßnahme
in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Zweck der Maßnahme am geeignetsten halten. Daraus
folgt, dass eine bestimmte Maßnahme in mehreren Schwerpunktbereichen auftreten kann. Darüber
hinaus spiegelt das Konzept der Sekundärwirkungen die Vielfältigkeit vieler Maßnahmen für die
Entwicklung des ländlichen Raums wider, die häufig mehrere Ziele gleichzeitig verfolgen.
Kasten 6 – Zuordnung von Erneuerbare-Energie-Projekten zu verschiedenen
Schwerpunktbereichen
Erster Unterabsatz:
Die Zuordnung von Maßnahmen zu verschiedenen Schwerpunktbereichen im Programm zur
Entwicklung des ländlichen Raums spiegelt auch eine Quantifizierung der erwarteten Ergebnisse
der Maßnahme wider, die von Programm zu Programm unterschiedlich sein können. Die
7
Maßnahmen werden den Schwerpunktbereichen je nach ihrer Primärwirkung zugeteilt, wohingegen
Sekundärwirkungen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen.
Zweiter Unterabsatz:
Auch im Vergleich zwischen den RDP in Rumänien und Bulgarien wird die unterschiedliche
Gewichtung der Zielsetzungen deutlich: Bulgarien strebt die Erzeugung erneuerbarer Energien für
den Eigenverbrauch als primäres Maßnahmenziel an und ordnet dieses Ziel daher dem
Schwerpunktbereich 5C zu. Das rumänische RDP unterscheidet sich davon insofern, als dass nur
solche Projekte einen direkten Beitrag zum Schwerpunktbereich 5C leisten sollten, die Investitionen
in erneuerbare Energien für den Eigenverbrauch vorsahen, wohingegen andere geplante
Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen 2A, 3A, 6A und 6B eine Sekundärwirkung auf den
Schwerpunktbereich 5C haben sollten. Ein Beispiel dafür sind kleine Infrastrukturvorhaben,
einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeinsparungen, welche in erster
Linie die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten fördern sollen und deshalb dem
Schwerpunktbereich 6B zugeordnet sind.
61. Zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 bestanden für Erneuerbare-Energien-Projekte zwar in der
Tat keine spezifischen Outputindikatoren, doch der gemeinsame Begleitungs- und
Bewertungsrahmen für 2007-2013 enthielt einen Indikator, der sich zu
Programmbewertungszwecken ausdrücklich auf die Erzeugung erneuerbarer Energien bezog. Dem
Wirkungsindikator Nr. 7 Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels wurde dadurch Rechnung
getragen, dass ein Anstieg bei der Erzeugung erneuerbarer Energie verzeichnet wurde (quantitative
und qualitative Veränderung bei der Erzeugung erneuerbarer Energien, die aus dem ELER
finanzierten Maßnahmen zugeordnet werden).
62. In Bezug auf die Berichterstattung über die Überwachung und über die Indikatoren stellt die
Kommission entsprechende Leitlinien zur Verfügung, um die Mitgliedstaaten beim Aufbau der
erforderlichen Kapazitäten zur Erfüllung ihrer Überwachungspflichten zu unterstützen. Die Qualität
der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten wird von der Kommission geprüft. Für die
Zuverlässigkeit dieser Daten sind allerdings die Behörden in den Mitgliedstaaten zuständig.
63. Da die Projekte zur Förderung der Etablierung erneuerbarer Energien aus verschiedenen
Maßnahmen bestehen und da es vor Einführung des Gesundheitschecks keinen einzelnen
Outputindikator gab, ist es schwierig, zu umfassenden Daten zu gelangen. Der in der Antwort zu
Ziffer 61 erwähnte Wirkungsindikator gibt allerdings zumindest teilweise Auskunft über die
mögliche Wirksamkeit der Unterstützung von Investitionen in erneuerbare Energien.
Dadurch, dass die erneuerbaren Energien erst im Rahmen des Gesundheitschecks als neue
Herausforderung eingeführt wurden, als die Programme bereits begonnen hatten, standen für die
Ex-ante-Evaluierungen, die für die Gestaltung der RDP herangezogen wurden, nur begrenzt Daten
über erneuerbare Energien zur Verfügung.
65. Im Rahmen der Ex-post-Bewertungen mussten alle Mitgliedstaaten/Regionen eine bestimmte
Evaluierungsfrage beantworten, die sich direkt auf erneuerbare Energien bezog. Die Kommission
bot dabei eine (nicht verbindliche) Orientierungshilfe. Der Inhalt der Ex-post-Bewertungen hängt
allerdings vom Inhalt des jeweiligen RDP ab, in dem sich die politischen Entscheidungen der
Mitgliedstaaten niederschlagen. Kam den erneuerbaren Energien in dem RDP nur eine marginale
Rolle zu, nehmen sie auch in der Bewertung nur diesen Umfang ein.
Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Ziffern 68 und 69:
Im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums werden die erwarteten
Ergebnisse und die entsprechenden Zielgruppen auf der Ebene der Ziele (d. h. der
Schwerpunktbereiche) und nicht auf der Ebene der einzelnen Maßnahmen festgelegt.
8
Die Wirksamkeit und Effizienz der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums werden
durch erweiterte Evaluierungen bewertet, für die CMES-Indikatoren lediglich ein Instrument
darstellen und später durch weitere Informationen ergänzt werden. Bei der Definition von
gemeinsamen Indikatoren mussten Fragen der Datenverfügbarkeit in allen Mitgliedstaaten, die
Kostenwirksamkeit des Systems und ein vertretbarer Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten
berücksichtigt werden. Selbst wenn sie der Definition von Ergebnisindikatoren nicht immer
entsprechen, können zusätzliche programmspezifischen Indikatoren nach Ansicht der Kommission
bei der Bewertung der Programme hilfreich sein.
70. In den Leitlinien „Assessment of RDP results: how to prepare for reporting on evaluation in
2017“ (Bewertung der Ergebnisse der RDP: Vorbereitung der Berichterstattung über die Bewertung
2017) schlägt die Kommission in Anhang 11 (S. 76) verschiedene Datenquellen vor, z. B. die
Antragsformulare und Zahlungsanträge der Begünstigten, nationale/regionale Statistiken,
Energieversorgungs- und steuerungsdaten oder die Energiestatistiken von
Eurostat.„Umfragen/Schwerpunktgruppen“ werden ebenfalls als mögliche Datenquelle genannt –
an letzter Stelle einer langen Liste anderer möglicher Datenquellen, wie oben erläutert
(https://enrd.ec.europa.eu/evaluation/publications/guidelines-assessment-rdp-results-how-prepare-
reporting-evaluation-2017_en).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Leitlinien der Kommission keinen verbindlichen Charakter
haben. Deren Ziel ist es, die Qualität und Vergleichbarkeit der Bewertungen, für die die
Mitgliedstaaten zuständig sind, zu verbessern.
71. Im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums können die Ergebnisse eines
bestimmten Ziels durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. Diese Ergebnisse können nur im
Rahmen einer Bewertung evaluiert werden. Die Kommission räumt zwar ein, dass es dadurch zu
einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand kommen kann, doch es wird versucht, ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zu finden. Was die vermeintlich mangelnde
Vergleichbarkeit der Programme aufgrund ihrer Einzelheiten, z. B. der zusätzlichen
programmspezifischen Indikatoren, betrifft, ist anzumerken, dass im Rahmen der individuellen
Bewertung eines RDP die Auswirkungen und Ergebnisse der einzelnen Programme durchaus
bewertet werden; die individuelle Bewertung wird als Beispiel für andere RDP herangezogen, selbst
wenn die entsprechenden Maßnahmen in dem Programm womöglich gar nicht enthalten sind.
75. Im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums können verschiedene Maßnahmen dazu
beitragen, die Etablierung erneuerbarer Energien zu verbessern; Investitionen in die Erzeugung
erneuerbarer Energien oder die Mobilisierung forstwirtschaftlicher Biomasse zur Energieerzeugung
sind nur zwei davon.
Auch über lokale Entwicklungsprojekte, die durch LEADER-Mittel finanziert werden, unterstützt
der ELER Projekte im Bereich erneuerbare Energien. Diese von der Gemeinschaft geleitete lokale
Entwicklungsinitiativen wirken sich deshalb positiv aus, weil sie für eine größere Akzeptanz bei der
lokalen Bevölkerung sorgen und sicherstellen, dass Projekte im Bereich erneuerbare Energien in
eine breiter angelegte Strategie für die nachhaltige Entwicklung des betreffenden Gebietes
eingebunden sind.
78. Der Zweck der Auswahlkriterien besteht darin, die Projekte auf der Grundlage der ermittelten
Bedürfnisse und Potenziale nach der Rangliste der Programmziele insgesamt zu priorisieren.
Gemäß dem Grundsatz der geteilten Verwaltung legen die Mitgliedstaaten die Auswahlkriterien für
die einzelnen Maßnahmen selbst fest und konsultieren den RDP-Überwachungsausschuss (in dem
alle relevanten Interessenvertreter entsprechend dem Partnerschaftsgrundsatz vertreten sind).
9
79. Die Kommission ist an diesen Überwachungsausschüssen beteiligt und bietet in dem Rahmen
Orientierungshilfe und gibt Rückmeldung. Eine Rückmeldung kann zum Beispiel auch der klare
Hinweis darauf sein, dass die Grenzwerte als zu niedrig erachtet werden. Das war beispielsweise
beim französischen RDP der Fall, das der EuRH besuchte.
Kasten 10 – Erneuerbare-Energien-Projekte mit geringfügigem Nutzen für die Entwicklung
des ländlichen Raums
Auf der Grundlage der im Programmplanungszeitraum 2007-2013 gezogenen Lehren unterstützt
das bulgarische RDP im derzeitigen Programmplanungszeitraum ausschließlich Investitionen in die
Erzeugung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch (in dem landwirtschaftlichen Betrieb oder
Unternehmen selbst).
81. Die Mitgliedstaaten werden in der Regel gebeten, für die Unterstützung aus dem ELER Projekte
auszuwählen, die wesentlich zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen. Bei der Bewertung
des Nutzens für die Entwicklung des ländlichen Raums im Vergleich zu Erneuerbare-Energien-
Projekten, die von anderen Beihilferegelungen unterstützt werden, muss der Umfang solcher
Projekte im Rahmen des ELER allerdings berücksichtigt werden. Die Anzahl der geschaffenen
Arbeitsplätze und andere wirtschaftliche Chancen und Dienstleistungen, die neu entstehen, sind in
diesem Kontext zu betrachten.
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN
84. Die Kommission stimmt zu, dass Erneuerbare-Energien-Projekte insbesondere durch die
Einbeziehung lokaler Interessenvertreter potenziell zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen
Raums beitragen können. Ob das Potenzial der Förderung aus dem ELER in dem Zusammenhang
allerdings ausgeschöpft wird, hängt von den Mitgliedstaaten/Regionen ab, die ihre Programme zur
Entwicklung des ländlichen Raums entsprechend gestalten und versuchen müssen, ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Zielen ihrer Entwicklungsstrategien für den
ländlichen Raum herzustellen.
85. Die Richtlinie über erneuerbare Energien ist ein allgemeiner Rechtsrahmen zur Förderung der
EU-weiten Etablierung erneuerbarer Energien und zur Verwirklichung der Ziele für erneuerbare
Energien für 2020. Obwohl die Entwicklung des ländlichen Raums eine wichtige Triebkraft für die
Etablierung erneuerbarer Energien darstellt, bietet die Richtlinie den Mitgliedstaaten erhebliche
Freiräume bei der Festlegung, wie sie ihre nationalen Ziele für erneuerbare Energie erreichen und
die Etablierung der erneuerbaren Energien im ländlichen Raum voranbringen wollen. Die sich
entwickelnden Modellen für den Verbrauch erneuerbarer Energien und für Erneuerbare-Energien-
Gemeinschaften, die dazu beitragen können, die Vorteile der erneuerbaren Energien für die
Entwicklung des ländlichen Raums weiter zu verstärken, werden im Vorschlag der Kommission für
eine Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien berücksichtigt.
Empfehlung 1 – Prüfung der Auswirkungen der künftigen Erneuerbare-Energien-Politik auf
den ländlichen Raum
Erster Unterabsatz: Soweit die Empfehlung die Tätigkeiten der Kommission betrifft, stimmt die
Kommission der Empfehlung zu. Die Kommission ist der Auffassung, dass sie bei der Gestaltung
der künftigen Politik für Erneuerbare Energien die Vorschläge der Kommission für die Verordnung
über das Governance-System und für die Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien
berücksichtigt hat.
Bei der Erstellung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne, die von der derzeit im
Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelte Verordnung über das Governance-System
vorgesehen sind, könnten die Mitgliedstaaten unter anderem den Gegebenheiten und Bedürfnissen
ihrer ländlichen Gebiete Rechnung tragen.
10
Zweiter Unterabsatz: Die Mitteilung der Kommission über die Ernährung und Landwirtschaft der
Zukunft enthält einen Verweis auf die Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum („rural
proofing“) (vgl. COM(2017) 713 final, S. 26) Bezug.
In der Mitteilung verpflichtet sich die Kommission zur Förderung eines Mechanismus zur Prüfung
der Auswirkungen auf den ländlichen Raum, durch den relevante politische Strategien systematisch
aus der Perspektive des ländlichen Raums analysiert und dabei mögliche Folgen für ländliche
Gemeinschaften berücksichtigt werden.
Dritter Unterabsatz: Die Empfehlung wird insofern angenommen, als dass der Vorschlag der
Kommission für eine Verordnung über das Governance-System der Energieunion, welche derzeit
im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird, bereits einen interaktiven Dialog mit
den Mitgliedstaaten vorsieht, um zu prüfen, ob die Zielgruppen, Zielsetzungen und Beiträge der
nationalen Energie- und Klimapläne für eine kollektive Verwirklichung der Ziele der Energieunion
ausreichen.
86. Die im Rahmen der Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit der Bioenergie durchgeführten
Modellierungen weisen darauf hin, dass die Einfuhren von Biomasse voraussichtlich zwar steigen,
aber das Angebot an Biomasse für die Energieerzeugung künftig weiterhin vorwiegend im Inland
gewonnen wird. Laut den eigenen Modellierungen der Kommission für 2020-2030 wird die
Nachfrage nach Biomasse für die Wärme- und Stromerzeugung 2025 einen Spitzenwert erreichen
und als Folge des Wettbewerbs durch andere erneuerbare Energien und die Auswirkungen der
Energieeffizienz von Gebäuden danach bis 2030 leicht abnehmen.Längerfristig betrachtet (2050)
wird die Nachfrage nach Biokraftstoffen aufgrund der notwendigen Entkarbonisierung des
Verkehrssektors einschließlich des Luftverkehrs voraussichtlich deutlich steigen.
Ferner ist die Kommission der Auffassung, dass der Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie
über erneuerbare Energien den EU-Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie stärkt und dadurch in
ausreichendem Maße gewährleistet, dass die Herstellung und Verwendung von Biomasse für die
Energieerzeugung nachhaltig erfolgt.
Empfehlung 2 – Verbesserter Nachhaltigkeitsrahmen für Bioenergie
Die Kommission stimmt der Empfehlung zu. Nach Auffassung der Kommission wird der Vorschlag
für eine Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien, welche derzeit im
Mitentscheidungsverfahren behandelt wird, nach ihrem Erlass den EU-Nachhaltigkeitsrahmen für
Bioenergie stärken und dadurch in ausreichendem Maße gewährleisten, dass die Biomasse für die
Energieerzeugung nachhaltig hergestellt und effizient verwendet wird.
Ferner soll mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Einbeziehung der
Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und
Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 (LULUCF-Verordnung),
die derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens behandelt wird (mit vorläufiger
Zustimmung der beiden Gesetzgebungsorgane vom 14. Dezember 2017), auch sichergestellt
werden, dass Emissionen oder der Abbau von Treibhausgasen für Biomasse für die
Energieerzeugung auf nationaler Ebene gemessen werden und dass für den LULUCF-Sektor die
„No-Debit“-Regel gilt. Die Kommission erachtet diese Empfehlung in Bezug auf die Vorschläge
der Kommission für RED II und LULUCF daher als erfüllt.
Zusätzlich umfasst die Gemeinsame Agrarpolitik derzeit Bestimmungen zum Schutz des
organischen Kohlenstoffs im Boden von Ackerflächen und Grünland. Die Gemeinsame
Agrarpolitik soll also dem Schutz des organischen Kohlenstoffs im Boden dienen und dadurch zur
Nachhaltigkeit der Biomasse in Gebieten beitragen, für die GAP-Zahlungen vorgesehen sind.
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Entsprechend den Darlegungen in der Mitteilung über die Ernährung und Landwirtschaft der
Zukunft will die Kommission die Ziele der GAP hinsichtlich der Ressourceneffizienz sowie
hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes stärken.
87. Im Rahmen der Verhandlungen der Partnerschaftsvereinbarungen und der entsprechenden
Programme setzte sich die Kommission aktiv für die Sicherstellung von Synergieeffekten und
Komplementaritäten bei der Nutzung des europäischen Struktur- und Investitionsfonds ein, wobei
bestehende nationale oder andere EU-Finanzierungsprogramme ebenfalls berücksichtigt wurden.
Über Umsetzungsfragen entscheiden die Mitgliedstaaten allerdings selbst.
Im Fall von Erneuerbare-Energien-Projekten kann der ELER durchaus der geeignete
Unterstützungsmechanismus für lokale Projekte sein und dadurch bestehende Finanzierungshilfen
ergänzen. Außerdem können dadurch potenzielle Begünstige in ländlichen Gebieten erreicht
werden, die nach den Kriterien anderer Fonds nicht teilnahmeberechtigt sind.
88. Im Rahmen des strategischen Programmplanungsansatzes dürfen die Mitgliedstaaten selbst
bestimmen, welchen Schwerpunktbereich sie für die Programmierung einer spezifischen Maßnahme
in Übereinstimmung mit dem Ziel der Maßnahme am geeignetsten halten. Daraus folgt, dass
Erneuerbare-Energien-Projekte in mehreren Schwerpunktbereichen auftreten.
Empfehlung 3 – Klare Orientierung zur Rolle des ELER bei der Unterstützung erneuerbarer
Energien
Erster Unterabsatz: Die Kommission kann diese Empfehlung nur teilweise annehmen, da sie derzeit
keine spezifischen Verpflichtungen in Zusammenhang mit Legislativvorschlägen für den Zeitraum
nach 2020 eingehen kann.
Die Kommission verpflichtet sich zu prüfen, inwiefern die künftige GAP ergebnisorientierter
gestaltet werden kann und zwar durch Erzielung eines Mehrwerts für die EU und die stärkere
Berücksichtigung der Bedürfnisse und Ziele der betreffenden Gebiete entsprechend der Mitteilung
der Kommission COM(2017) 713 final.
Außerdem befinden sich die Mitgliedstaaten/Regionen in der besten Lage zu entscheiden, welche
Finanzierungsinstrumente in ihrem spezifischen Kontext am geeignetsten sind und wie sie sich am
besten kombinieren lassen, um die Zielvorgaben für erneuerbare Energien und für die Entwicklung
des ländlichen Raums so kostenwirksam wie möglich zu erreichen.
Zweiter Unterabsatz: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu und ist der Ansicht, dass sie
sie bereits umgesetzt hat.
Die Website des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums enthält eine
Datenbank mit bewährten Verfahren, einschließlich Beispielen von aus ELER-Mitteln finanzierten
Erneuerbare-Energien-Projekten und Gemeinschaftsansätzen in diesem Bereich. Darüber hinaus
wurde im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität
und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) gerade eine Schwerpunktgruppe „zur Förderung der Erzeugung
und der Verwendung erneuerbarer Energien im landwirtschaftlichen Betrieb“ ins Leben gerufen,
deren erste Sitzung vom 21. bis 22. November 2017 stattfand.
89. Zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 bestanden für Erneuerbare-Energien-Projekte zwar in der
Tat keine spezifischen Outputindikatoren, doch der gemeinsame Begleitungs- und
Bewertungsrahmen für 2007-2013 enthielt einen Wirkungsindikator, der zu
Programmbewertungszwecken den Anstieg bei der Erzeugung erneuerbarer Energien abbildete. Je
nachdem, inwieweit diese Frage in den Programmen aufgenommen wurde, lagen dadurch einige
Informationen vor.
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90. Entsprechend dem Grundsatz der geteilten Verwaltung sind die Mitgliedstaaten für die
Bewertungen der RDP zuständig.
Die Wirksamkeit und Effizienz der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums werden
durch erweiterte Evaluierungen bewertet, für die CMES-Indikatoren lediglich ein Instrument
darstellen und später durch weitere Informationen ergänzt werden. Bei der Definition von
gemeinsamen Indikatoren mussten Fragen der Datenverfügbarkeit in allen Mitgliedstaaten, die
Kostenwirksamkeit des Systems und ein vertretbarer Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten
berücksichtigt werden.
Obwohl zusätzliche programmspezifische Indikatoren möglicherweise zu einer geringen
Vergleichbarkeit bei der Berichterstattung führen, erachtet die Kommission dies als vertretbar und
ist der Auffassung, dass dies bei der Bewertung der Programme hilfreich sein kann.
91. Die Leitlinien der Kommission für die erweiterte jährliche Umsetzungsberichterstattung für
2019 werden derzeit erstellt.
Wie in den Überlegungen zum Zeitraum nach 2020 dargelegt, verpflichtet sich die Kommission zu
prüfen, wie die Leistungen der GAP insgesamt besser gemessen werden können. Geplant ist ein
erweitertes GAP-Leistungsmodell, bei dem die Ergebnisse im Mittelpunkt stehen. Das
Zusicherungsverfahren müsste zu diesem Zweck an die Anforderungen einer ergebnisorientierten
Politik angepasst werden und es müssten zuverlässige und messbare Indikatoren sowie eine
glaubhafte Leistungsüberwachung und -berichterstattung entwickelt und angewandt werden.
Empfehlung 4 – Ein vereinfachter und aussagekräftigerer Begleitungs- und
Bewertungsrahmen
Die Kommission stimmt dieser Empfehlung teilweise zu. Die Empfehlung wurde im Hinblick auf
die Ausgabedaten über erneuerbare Energien und in Bezug auf die erneuerbare Energie, die im
Rahmen unterstützter Projekte erzeugt wurde, bereits umgesetzt. Die erweiterten jährlichen
Durchführungsberichte für 2019 werden diese Informationen enthalten.
Die Kommission ist allerdings nicht befugt, die Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten, in diesen
Berichten Angaben zu machen, zu deren Erfassung sie nicht schon von Anfang des
Programmplanungszeitraums an verpflichtet waren, wie zum Beispiel Daten zur installierten
Leistung.
93. Der derzeitige Programmplanungszeitraum wendet auf der Programmebene die sogenannte
„N+3“-Regel an, damit alle verfügbaren ELER-Mittel gemäß den Zielen der entsprechenden
Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt werden können. Dadurch soll das
Risiko, dass die ELER-Unterstützung gewährt wird, ohne einen Nutzen zu bringen, reduziert
werden und die Auswahlverfahren können in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der geteilten
Verwaltung und dem Partnerschaftsgrundsatz im Programmplanungszeitraum angepasst werden.
Empfehlung 5 – Bessere Projektauswahl unter Berücksichtigung des Mehrwerts der Projekte
für ländliche Gebiete und ihrer Tragfähigkeit
Die Kommission geht davon aus, dass sich diese Empfehlung an die Mitgliedstaaten richtet. Für die
tatsächlichen Auswahlverfahren und die Festlegung der Auswahlkriterien sind gemäß dem
Grundsatz der geteilten Verwaltung zwar nach wie vor die Mitgliedstaaten zuständig, doch die
Kommission wird sich weiterhin bemühen, die Mitgliedstaaten zur Anwendung relevanter
Auswahlverfahren zu bringen.
REVIZORSKI TIM
U tematskim izvješćima Suda iznose se rezultati revizija koje su provedene za politike i programe EU-a ili teme povezane s upravljanjem u posebnim proračunskim područjima. U odabiru i osmišljavanju takvih revizijskih zadataka Sud nastoji postići što veći učinak uzimajući u obzir rizike za uspješnost ili usklađenost, vrijednost predmetnih prihoda ili rashoda, predstojeće razvojne promjene te politički i javni interes. Ovu reviziju uspješnosti provelo je I. revizijsko vijeće zaduženo za područje „Održiva uporaba prirodnih resursa”, kojim predsjeda član Suda Phil Wynn Owen. Reviziju je predvodio član Suda Samo Jereb, a potporu su mu pružali ataše u njegovu uredu Jerneja Vrabič i glavni rukovoditelj Michael Bain. Uži revizorski tim činili su Ramona Bortnowschi i Els Brems, a na reviziji su radili i revizori Rusalija Nikolova, Anžela Poliulianaitė, Maria Eulàlia Reverté i Casas, Frédéric Soblet, Pekka Ulander i Jolanta Žemailaitė. Jezičnu podršku pružali su Miroslava Čakalova-Sidi i Richard Moore, a tajničke poslove obavljala je Terje Teppan-Niesen.
Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn 10.11.2016
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle)
13.11.2017
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens
10.1.2018
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen
7.2.2018
Die verstärkte Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist von grundlegender Bedeutung für die Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU und ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energieeinfuhren und damit ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit ihrer Energieversorgung. Außerdem kann erneuerbare Energie als Impulsgeber für die nachhaltige Entwicklung in ländlichen Gebieten eine wichtige Rolle spielen. Bei seiner Prüfung gelangte der Hof zu dem Schluss, dass zwischen der Politik im Bereich erneuerbare Energien und den für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung eingesetzten Mitteln Synergiepotenziale bestehen, die jedoch bislang größtenteils ungenutzt bleiben. Die Politik der EU im Bereich erneuerbare Energien ist nicht konkret genug, wenn es darum geht, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verknüpfung erneuerbarer Energien mit der Entwicklung des ländlichen Raums zu schaffen. Die speziell für die ländliche Entwicklung vorgesehenen Finanzmittel könnten dazu beitragen, die Zielvorgaben der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich erneuerbare Energien zu erreichen. In den Mitgliedstaaten wurden jedoch Erneuerbare-Energien-Projekte, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums leisten könnten, nicht immer priorisiert.
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