das schweizerische steuerrecht - aufgaben und lösungshinweise
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5., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 201
Alle Rechte vorbehalten© 2015 by Cosmos Verlag AG, 3074 Muri/BernUmschlag: Atelier Otto Kunz, 3012 BernSatz und Druck: Schlaefli & Maurer AG, 3661 UetendorEinband: Schumacher AG, 3185 Schmitten
ISBN 978-3-85621-234-6
www.cosmosverlag.chwww.cosmosbusiness.ch
5
Vorwort zur 5. Auflag
«Das schweizerische Steuerrecht – ein Grundriss mit Beispielen» erschien erstmals im Jahr 2000 und im Jahr 2015 aktualisiert und über arbeitet bereits in der 8. Auflage. Das Werk hat sich nicht nur als praxisnahes und gut verständliches Nachschlagewerk für Praktiker bewährt, son-dern auch als Lehrmittel für die Aus- und Weiterbildung im Steuerrecht. Es bietet eine Gesamtübersicht über das schweizerische Steuerrecht und erleichtert den Einstieg in komplexe steuerliche Fragestellungen.
Das vorliegende Aufgabenbuch mit Lösungshinweisen ist erstmals im Jahr 2005 erschienen. Wir haben damit einem vielfach geäusserten An-liegen sowohl von Lehrkräften als auch von Studierenden entsprochen. Die nun vorliegende 5. Auflage wurde parallel zum Grundriss aktuali-siert und auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis gebracht.
Das Aufgabenbuch folgt im Aufbau dem Hauptwerk und stellt dadurch eine wertvolle Ergänzung für den Unterricht und für das Selbststudium dar. Die Fragen und einfachen Fallbeispiele decken das gesamte schweizerische Steuerrecht ab und eignen sich daher sehr gut für die Repetition und die Vertiefung oder als Prüfungsvorbereitung. Die Lösungs hinweise sind bewusst knapp gehalten und als Hilfe für das Selbststudium gedacht. Sie ersetzen die vertiefende Besprechung der Aufgaben im Unterricht nicht. Um den Praxis bezug zu verstärken sind ausgewählte Formulare in die Aufgaben integriert.
Die Aufgabensammlung wurde von Prof. Dr. Mathias Oertli über die Jahre aufgebaut und im Unterricht erprobt. Seit der 3. Auflage im Jahr 2010 zeichnet Prof. Dr. iur. Rolf Benz, Rechts anwalt, nebenamtlicher Bundesrichter, Winterthur, als Co-Autor.
Frau Cornelia Keller-Lang, Betriebsökonomin FH, dipl. Steuerexpertin, und Herrn José Muro, Betriebsökonom HWV, dipl. Steuerexperte, beide von der St. Galler Steuerexperten AG, danken wir für ihre wertvollen Hinweise.
Danken möchten wir auch Herrn Reto M. Aeberli vom Cosmos Verlag für die wie immer sehr angenehme Begleitung.
Gesetzesstand ist der 1. Juli 2015.
St. Gallen/Winterthur, im August 2015 Mathias Oertli Rolf Benz
7
Inhaltsverzeichnis
Formularverzeichnis 9
Abkürzungen 11
I. Teil Grundlagen Einführungsbeispiel 15 Steuern als öffentliche Abgaben 21 Das schweizerische Steuersystem 22 Einteilung der Steuern nach Steuerarten 22 Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung 22 Das Steuerrechtsverhältnis 23 Lösungen ab S. 163
II. Teil Direkte Steuern auf Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen sowie auf Gewinn und Kapital von juristischen Personen
A Einkommens- und Vermögens steuer natürlicher Personen Steuerhoheit und subjektive Steuerpflich 25 Objekt der Einkommenssteuer 27 Einkommen aus unselb ständiger Erwerbstätigkeit 29 Einkommen aus selb ständiger Erwerbstätigkeit 32 Ertrag aus beweglichem Vermögen 43 Ertrag aus unbeweglichem Vermögen 45 Einkommen aus Vorsorge 47 Übrige Einkünfte 48 Allgemeine Abzüge und weitere Sonderabzüge 49 Sozialabzüge 50 Steuerbemessung 50 Steuermass 52 Vermögenssteuer 53 Lösungen ab S. 173
B Gewinn- und Kapitalsteuer juristischer Personen Überblick über die Besteuerung der juristischen Personen 59 Steuerhoheit und subjektive Steuerpflich 60 Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften 62
8 Inhaltsverzeichnis
Kapitalsteuer der Kapitalgesellschaften 69 Beteiligungs-, Holding-, Domizil- und gemischte
Gesellschaften 70 Besteuerung von Vereinen, Stiftungen, Kollektiven Kapitalanlagen 72 Erstellen eines Jahresabschlusses und einer
Steuererklärung für juristische Personen 74 Lösungen ab S. 223
C Grundstückgewinnsteuer 81 Lösungen ab S. 259
D Quellensteuer 83 Lösungen ab S. 263
E Verfahrensrecht Allgemeines, Behörden, Veranlagungsverfahren 85 Rechtsmittelverfahren 87 Änderung rechtskräftiger Steuerveranlagungen 87 Bezug und Sicherung der Steuer 88 Lösungen ab S. 267
F Steuerstrafrecht 89 Lösungen ab S. 275
III. Teil Verrechnungssteuer 91 Lösungen ab S. 279
IV. Teil Stempelabgaben 107 Lösungen ab S. 293
V. Teil Mehrwertsteuer 117 Lösungen ab S. 303
VI. Teil Erbschafts- und Schenkungssteuer 135 Lösungen ab S. 325
VII. Teil Interkantonales und internationales Steuerrecht Interkantonales Steuerrecht 141 Internationales Steuerrecht 148 Lösungen ab S. 328
9
Formularverzeichnis
Direkte Steuern Seite
Steuererklärung für natürliche Personen (Kanton St. Gallen) 17Lohnausweis 31Merkblatt Abschreibungen (Kanton St. Gallen) 36Steuererklärung für Kapitalgesellschaften (AG/GmbH),
Genossenschaften und ausländische Personengemeinsam- keiten (Kanton St. Gallen) 77
VerrechnungssteuerForm. 102 Verrechnungssteuer auf Leistungen im
Verhältnis zum Gesellschaftskapital und auf geldwerten Leistungen 97
Form. 103 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag inländischer Aktien, Partizipations- und Genussscheine 98
Form. 105 Verrechnungssteuer auf geldwerten Leistungen 99Form. 106 Gesuch um Meldung statt Entrichtung der
Verrechnungs steuer für Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 20 Prozent (Art. 26a VStV) 100
Form. 110 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Gesellschafts anteilen, Partizipations- und Genussscheinen inländischer GmbH 101
Form. 112 Verrechnungssteuer auf geldwerten Leistungen 102Form. 21 Antrag auf Verrechnungssteuer-Abschlagsrück-
erstattungen 103Form. 25 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer 104Form. 170 Kapitaleinlagen 106
Eidg. StempelabgabenForm. 3 Abrechnung über die Emissionsabgabe auf
Aktien, GmbH-Stammeinlagen und Partizipations-scheinen 114
Form. 9 Abgabe auf Wertpapieren beim Umsatz 115
Mehrwertsteuer Abrechnungsformular 132 Abrechnungsformular nach Saldo steuersätzen 133
10 Formularverzeichnis
Internationales Steuerrecht SeiteDA-1 Antrag auf pauschale Steueranrechnung und
zusätzlichen Steuerrückbehalt USA 154DA-2 Ergänzungsblatt pauschale Steueranrechnung
zum Wertschriftenverzeichnis 2014 156R-D 1 Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugs-
steuern von Kapitalerträgen nach dem deutsch- schweizerischen Doppelbesteuerungs abkommen vom 11. August 1971 – natürliche Personen 158
R-D 2 Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugs- steuern von Kapitalerträgen nach dem deutsch- schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971 – juristische Personen und Personengesellschaften 160
11
Abkürzungen
A Österreichabzgl. abzüglichAG AktiengesellschaftAHV Alters- und HinterlassenenversicherungAK AktienkapitalASA Archiv für Schweiz. AbgaberechtBGE Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts,
zit. BGE 110 Ia 7BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft vom 18. Dezember 1998 (SR 101)BVG Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40)
BVV3 Verordnung des Bundesrates vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (SR 831.461.3)
bzw. beziehungsweiseCHF Schweizer FrankenD DeutschlandDBA DoppelbesteuerungsabkommenDBG Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
vom 14. Dezember 1990 (SR 642.11)d. h. das heisstEA EmissionsabgabeEK EigenkapitalER ErfolgsrechnungESTV Eidgenössische SteuerverwaltungEU EinzelunternehmungEU Europäische UnionEUR Euroevtl. eventuellexkl. Exklusiveff. und folgendeFL Fürstentum LiechtensteinFusG Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung
und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (SR 221.301)
12 Abkürzungsverzeichnis
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftungi. d. R. in der Regelinkl. inklusivei. S. v. im Sinne voni. V. m. in Verbindung mitKG KollektivgesellschaftKS KreisschreibenKV-SG Vefassung des Kantons St. Gallen (bzw. des ent-
sprechenden Kantons)LA LohnausweisLtd. Limited (angloamerikanische Gesellschaftsform)MB MerkblattMWST MehrwertsteuerMWSTG Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12. Juni
2009 (Mehrwertsteuergesetz; SR 641.20)MWSTV Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009
(SR 641.201)nom. nominalOECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
EntwicklungOECD-MA Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteue-
rung des Einkommens und Vermögens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OR Bundesgesetz über das Obligationenrecht vom 30. März 1911/18. Dezember 1936 (SR 220)
p. a. pro Jahr (per annum)p. m. pro memoriap. M. pro MonatRz. RandzifferSA Société anonyme (Aktiengesellschaft)SchKG Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom
11. April 1989 (SR 281.1)sog. sogenanntSR Systematische Rechtssammlung des BundesST Der Schweizer TreuhänderStB St. Galler SteuerbuchStE Der SteuerentscheidStHG Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten
Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (SR 642.14)
Abkürzungsverzeichnis 13
StG Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 (SR 641.10)
StG-ZH Steuergesetz des Kantons Zürich (bzw. des ent-sprechenden Kantons)
StR Steuer-RevueStV Verordnung über die Stempelabgaben vom 3. Dezember
1974 (641.101)StV - SG Verordnung zum Steuergesetz des Kantons St. Gallen (bzw. des entsprechenden Kantons)TCHF Tausend Schweizer Frankenu. a. unter anderemUSA Vereinigte Staaten von AmerikaUSD (amerikanischer) Dollarusw. und so weiteru. U. unter Umständenv. a. vor allemVSt Verrechnungs steuerVStG Bundesgesetz über die Verrechnungs steuer
vom 13. Oktober 1965 (SR 642.21)VStV Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die
Verrechnungssteuer vom 19. Dezember 1966 (SR 642.211)z. B. zum BeispielZBstA Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelun-gen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, vom 26. Oktober 2004 (Zinsbesteuerungsabkommen; SR 0.641.926.81)
ZBstG Bundesgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft vom 17. Dezember 2004 (Zinsbesteuerungsgesetz; SR 641.91)
ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210)
zit. zitiertz. T. zum Teilzzgl. zuzüglich
Lösungen 15
I. Teil: Grundlagen
Einführungsbeispiel
Die erste Aufgabe will Sie mit dem Erstellen einer einfachen Steuerer-klärung für natürliche Personen sowie den damit verbundenen Fragen in die Steuerlandschaft Schweiz und deren Eigenheiten einführen.
Hans Meier, Jurist, 45-jährig, ist mit Anna Meier, 44-jährig, verheiratet. Das Ehepaar Meier wohnt in Bad Ragaz. Es hat zwei Kinder: Myriam, 16 Jahre, und Stefan, 14 Jahre. Hans Meier hat 1997 eine Anwaltskanz-lei eröffnet und ist seither selbständig als Anwalt in Chur tätig. Anna Meier hat eine kaufmännische Ausbildung absolviert und ist teilzeitlich beim Verkehrsverein Heidiland tätig. Das Ehepaar Meier wohnt in ei-ner Eigentumswohnung in Bad Ragaz (Steuerwert CHF 900 000).
Hans und Anna Meier haben folgende Einkünfte und Ausgaben: 2014 CHFHans MeierEinkommen aus anwaltlicher Tätigkeit (netto, exkl. AHV-Beiträge) 200 000Bezahlte AHV-Beiträge 20 000VR-Honorar Meier AG (Familien-AG; Nettolohn) 10 000Geschäftsvermögen 100 000
Anna MeierEinkommen Verkehrsverein (Nettolohn) 50 000Berufskosten 8 000Erbschaft von einem Onkel (Wohnsitz: Bern) 200 000Schenkung an Patenkind (Wohnsitz: Zürich) 10 000
Eigenmietwert 20 000Pauschalabzug 20%Hypothek (31.12.) 800 000Hypothekarzinsen 20 000
Wertschriften (31.12.) 500 000Wertschriftenertrag 20 000Kapitalgewinn aus Wertschriftenverkauf 10 000Vermögensverwaltungskosten 1 000
Seite 163
16 GrundlagenLösungen
Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen (gemäss DBG)Ehegatten 3 500je Kind 700Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (gemäss DBG) max. 13 400Kinderabzug Bund 6 500
• Wer erhebt vom Ehepaar Meier Steuern?• Welche Steuergesetze sind für die Besteuerung von Hans und
Anna Meier massgebend?• Erstellen Sie für das Ehepaar Meier die Steuererklärung für das
Jahr 2014.
Grundlagen 17
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42
Kanton St. Gallen
Staats- und Gemeindesteuer
Formular 1
Geburts-oder Aus-datumbildung
Dauer bisln Schule Sofern in beruflicher Ausbildung:Schule oder Lehrfirma
Steuererklärungfür natürliche PersonenStaats-, Gemeinde und direkte Bundessteuer
Dauer bei nicht ganzjährigerSteuerpflicht:
vonTelefon GeschäftTelefon Privatbis
E-MailStichtag der Personalien perWegzug bzw. per Ende der Vertragliche Vertretung im Veranlagungsverfahren wird nur angenommen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.Steuerpflicht.
Ehemann / Einzelperson / Partner/Partnerin
Name, Vorname
Ehefrau / Partner/Partnerin
Geburtsdatum
Zivilstand
Konfession
Beruf
nicht erwerbstätigselbständigErwerbsart unselbständig * nicht erwerbstätigselbständigunselbständig *
*Arbeitgeber
Vorname, Name
Konto / KontoänderungVorgemerktes AuszahlungskontoAllfällige Steuerrückzahlungenerfolgen auf das von Ihnenbezeichnete Konto. (Feld A)
ErledigungsvermerkeNicht ausfüllen!
Einkommen/Satz Datum
Name
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht
Kinder, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen
Rückzahlungen
Direkte Bundessteuer
DA(04)1027/01.14/14'000 01.01
DatenvorerfassungBemerkungen
Verrechnungssteuer
VisumVermögen/SatzA/V Einkommen/Satz A/VErledigung
Datum Visum
VisumFr./Rp.
ImVorschul-
alter
www.steuern.sg.ch
Rückfragen an:
Vorname
Wenn Feld A leer ist,in Feld B die notwendigenAngaben eintragen.
Bankname:
IBAN-Nr.:
Post-IBAN-Nr.:oder
(Person 1) (Person 2)
Register-Nr. Gemeinde Bad Ragaz
Herr und FrauMeier HansMeier Anna Musterweg 1
Meier Hans18.05.1970verheiratetreformiert
Meier Anna 20.06.1971verheiratetreformiert
Myriam Meier 10.01.1999Stefan Meier 04.09.2001
1234567
7310 Bad Ragaz
18 Grundlagen
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42
Person 1Person 2
Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen
4.2 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Privatvermögen)4.3 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Geschäftsvermögen)
Person 1
Total der Einkünfte7.
Weitere Einkünfte6.
Formular 7
Bescheinigung
Renten/Pensionen
Erwerbsausfallentschädigung
Arbeitslosen-Taggelder
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Sitzungsgelder, VR-Honorare usw.
Aus Haupterwerbstätigkeit
2.
1.3
Aus Nebenerwerbstätigkeit
1.
Einkünfte im In- und Auslandder Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder
100
102
104
1.11.1 und 1.2 Person 1LohnausweisNettolohn Person 2 Lohnausweis
1.2 Person 1
Arten
Person 2 Lohnausweis 106
108
Arten
Bescheinigung
1.3Entschädigung für Dienst-leistungen jeder Art,
Aufstellung
z.B. aus Verwaltungsrats-
112
114
2.1
und Behördentätigkeit.
Person 22.1Einkünfte aus Industrie-,Handels- und Gewerbe-
2.2betrieben, aus Landwirt-
122
schaft sowie aus freienBerufen. Person 1
Person 23. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
126
128
Person 13.1Person 2
3.23.2 Bescheinigung / AufstellungBei mehreren Renten separateAufstellung beilegen. steuerbarFr.
% 132
134
136
138
140
142
146
3.33.3Taggelder aus Kranken-, Unfall-,Invalidenversicherung, soweitnicht im Lohnausweis enthalten.
3.4 Person 1
Person 2
3.54.Einschliesslich Gewinne aus
5. 712
Bescheinigung / Aufstellung
Lotterien, Zahlenlotto undSport-Toto.
154
156
für den/die Steuerpflichtige(n)6.1für minderjährige Kinder
6.2 158
6.3
162
164
Übrige Einkünfte wieProvisionen, Trinkgelder,
6.3
Mitarbeiterbeteiligungen,
Arten
6.46.4Kapitalleistungen aus Vorsorgesind auf Seite 4 unten einzu-
Jahrefür
tragen. 168
Einkünfte aus unselbständiger ErwerbstätigkeitAus Haupterwerbstätigkeit
Aus Nebenerwerbstätigkeit
Lohnausweis
Lohnausweis
Person 1
Aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften
AHV/IV-Renten (zu 100%)
Bescheinigung
Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
Ertrag aus Liegenschaften
Unterhaltsbeiträge
Ertrag aus unverteilten ErbschaftenÜbrige Einkünfte
DA(04)1027/01.14/14'000 01.02
Einkünfte 2014
Fr. steuerbar
% 130
Person 2
Urheberrechte, Lizenzen,Patente, usw.
Aufstellung
4.1
4.
aus Wertschriften und Guthaben
Einkünfte aus beweglichem Vermögen
147
für die Dauerder Steuerpflicht
149
Person 1
Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. 110BescheinigungPerson 2
120
Bruttolohn, Steuern vomBescheinigung
Arbeitgeber direkt mitAusgleichskasse abgerechnet.
8. Ergänzende Angaben
2908.1 8.1 Bruttolohn, vereinfacht abgerechnet(nicht im Total der Einkünfte zu berücksichtigen)
292
291
8.3
8.2
Hilflosenentschädigungen
Ergänzungsleistungen
Grundlagen 19
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42
10'200
7'200
24. Steuerbares Einkommen gesamt (Ziffern 22 abzüglich Ziffern 23.1–23.3) 268
Abzüge 2014
23.4
22.
23.23.1
23.2
Reineinkommen
Sozialabzüge, Stichtag 31. Dezember 2014 bzw. Ende der SteuerpflichtKinderabzug
Kinderabzug
20.21.21.1
15.2
16.
Übrige Abzüge
Zweiverdienerabzug
Bei erstmaliger Zahlung Schei-dungsurteil bzw. Trennungs-vereinbarung beilegen.
Unterhaltsbeiträge an Geschiede oder GetrennteUnterhaltsbeiträge für minderjährige KinderRentenleistungen
Vorsorgebeiträge
Berufskosten bei unselbständiger ErwerbstätigkeitPerson 1Person 2
Abzüge
10.Formular 410.1 438
Formular 410.2 488
11. Formular 5 500
200
12.12.112.1 – 12.3
Name/Adresse Empfänger/in:12.2 202
12.3 204
13.13.1 Bescheinigung 208
Bescheinigung 210
Formular 614. 600
15.
15.2AHV-Beiträge von
222
Nichterwerbstätigen, u.a. 226
230
Einkommens- (Ziffer 7 abzüglich Ziffer 17) 234
berechnung650
238
240
235
244
248
252
254
abzüglich Selbstbehalt
AbzugFormular 621.2
5 0 0abzüglich Selbstbehalt
Abzug
für jedes noch nicht schulpflichtige Kind Fr.23.1 bis 23.3Abzüge für Kinder, für derenUnterhalt Sie aufkommen(gemäss Seite 1).
für jedes Kind in Schule oder Ausbildung
256
23.4Abzug gilt nur für diedirekte Bundessteuer.
SchuldzinsenUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen
Person 1Person 2
Versicherungsprämien und Sparzinsen
Weitere Abzüge
Arten
17. Total der Abzüge
Abzüge vom NettoeinkommenNettoeinkommen
Krankheits- und Unfallkosten Formular 6
2% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)
Behinderungsbedingte Kosten
maximal 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)
(Ziffer 20 abzüglich Ziffern 21.1 bis 21.4)
Fr.
Formular 10
23.3 Ausbildungskosten für Kinder in Schule oder Ausbildung
264Abzug für jede unterstützte Person
DA(04)1027/01.14/14'000 01.03
ja Anzahl
21.4 Parteispenden
(ohne Selbstbehalt)
15.1 Kinderbetreuungsabzug bei Betreuung durch Drittperson 258Formular 10
für die Dauerder Steuerpflicht
21.3 Freiwillige Zuwendungen Formular 5 550
Bescheinigung
Säule 3aSäule 3a
13.2 Bescheinigung 218
Bescheinigung 219
Person 1
Person 2
Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge
Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge
Formular 5 555
242
20 Grundlagen
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42
Unterschrift
Steuerwert am
ReinvermögenSozialabzüge
Abzug für alleinstehende SteuerpflichtigeAbzug für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten
Abzug für jedes minderjährige Kind
Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen GesellschaftenAktiven gemäss Schlussbilanz per
Vermögen im landwirtschaftlichen BetriebTotal der Vermögenswerte
Motorfahrzeuge
Anteile an unverteilten Erbschaften
Übrige VermögenswerteLiegenschaftenBetriebsvermögen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Bewegliches VermögenWertschriften und GuthabenBargeld, Gold und andere Edelmetalle
Lebens- und Rentenversicherungen
Vermögen im In- und Auslandder Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,einschliesslich Nutzniessungsvermögen
30.Formular 230.1 300
30.2 302
30.3 BescheinigungAblauf-Abschluss- Versicherungs-Versicherungsgesellschaft
summe304
304
304Kauf- 306
306
308
310
30.4 preisKauf-Art preis
30.5 Aufstellung
30.6 Arten30.6Boote, Reitpferde, Samm-
Formular 731. 710
32.
lungen; ohne Hausrat undohne persönlicheGebrauchsgegenstände.
314
316
32.132.2 Aufstellung32.2Fahrzeuge, Maschinen,
32.3 318
33. 322
Schulden
Formular 5 504
35. 326
36.
Fr. 75'00036.1 330
Fr. 150'00036.2 332
Fr. 20'00036.3 334
Mobiliar, Geräte usw.;ohne Buchwert derGeschäftsliegenschaften(diese sind unter Ziffer 31zu deklarieren).
338
Diese Steuererklärung mit allen Beilageformularen ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.BeilagenLohnausweis(e)
WertschriftenverzeichnisBilanz per
Ort und DatumErfolgsrechnungFormulare 4, 5, 6 usw.Bescheinigung(en)
Person 2Aufstellung(en)
jahrjahr
Art
34.
(Ziffer 33 abzüglich 34)
Steuerbares Vermögen gesamt37. (Ziffer 35 abzüglich Ziffern 36.1 bis 36.3)
DA(04)1027/01.14/14'000 01.04
31. Dezember 2014
*
* Bewertungsdifferenz ausserkantonale Liegenschaften
bzw. am Endeder Steuerpflicht
UnterschriftPerson 1
Erwerbs-jahrErwerbs-jahr
PrivatschuldenGeschäftsschulden
34.134.2 Formular 5 506
aus gebundener Vorsorge Säule 3a40.1 Bescheinigung
aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule)40.2 Bescheinigung
Übrige Kapitalleistungen aus Vorsorge40.3 Bescheinigung
Kapitalleistungen aus Vorsorge40.
Total Kapitalleistungen aus Vorsorge41.
Ergänzende Angaben
950
Bad Ragaz,
Grundlagen 21 Lösungen
Steuern als öffentliche Abgaben
1. Das Handelsregisteramt des Kantons X stellt Fritz Meier für einen Handelsregister auszug CHF 40 in Rechnung. Handelt es sich dabei um eine Kausalabgabe, eine Zwecksteuer oder um eine Gemeng-steuer?
2. Um welche Art von Leistung handelt es sich beim Feuer wehrdienst bzw. wenn dieser durch Geld ausgeglichen wird?
3. Um welche Art von Abgaben handelt es sich bei• Strassenbeitrag für Grundeigentümer, bemessen nach der Grösse
des Grund stücks (Strassenperimeter)?• Anschluss-Kosten für die Abwasserreinigungsanstalt?• Kehrichtabfuhrtaxen?
4. Worum handelt es sich abgaberechtlich, wenn der Besitzer eines Restaurants für jeden von der Gemeinde vorgeschrie benen Park-platz, den er nicht auf eigenem Grund und Boden bereitstellen kann, einen Pauschalbetrag bezahlen muss?
5. Ist die Autobahnvignette ein Beitrag, eine Gebühr oder eine Steuer?
6. Wie ist das Entgelt zu qualifizieren, welches die Stadt St. Gallen von den Autohaltern für nächtliches Dauer parkieren verlangt?
7. Die Gemeinde Flims erhebt von den Gästen eine «Kurtaxe» zur Fi-nanzierung der besonderen Aufwendungen, welche ihr durch den Kurbetrieb entstehen. Handelt es sich bei der Kurtaxe um eine Ge-bühr, eine Vorzugslast oder um eine Steuer?
8. Die Stadt Z erhebt von den nicht auf dem Stadtgebiet wohnenden Beamten eine Abgabe von 2% vom Lohn.
• Worum handelt es sich bei dieser Abgabe?• Ist sie zulässig?
Seite 163
Seite 168
22 GrundlagenLösungen
Das schweizerische Steuersystem
1. Welches sind die Merkmale des schweizerischen Steuersystems?
2. Welches sind die wichtigsten Steuern des Bundes und der Kantone und Gemeinden?
Einteilung der Steuern nach Steuerarten
1. Sind die Grundstückgewinn- und die Handänderungssteuer Verkehrs-steuern?
2. Bestimmen Sie, ob es sich um direkte/indirekte, periodi sche/einmalige, Objekt-/Subjektsteuern handelt bei der• Einkommenssteuer• Verrech nungs steuer• Mehrwertsteuer
3. Welche Steuern sind im Zusammenhang mit Liegenschaften ge schuldet (Eigentum, Ertrag, Erwerb, Veräusserung)?
4. Welche Steuern sind im Zusammenhang mit Wertschriften geschuldet (Eigentum, Ertrag, Erwerb, Veräusserung)?
Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung
1. Nehmen Sie zur folgenden Aussage Stellung: «In der Bundesverfas-sung sind ausdrücklich diejenigen Steuern festgelegt, welche vom Bund und den Kantonen erhoben werden dürfen.»
2. Der Regierungsrat des Kantons X hat auf dem Verordnungsweg eine «Schiffsteuer» eingeführt. Gestützt auf diese Verordnung wird vom Eigentümer eines Segelschiffes eine Steuer von CHF 1 000 erhoben.• Ist diese Steuererhebung rechtmässig?
3. Nach einem kantonalen Gesetz werden Schiffe, die im Kanton ihren Heimathafen haben, besteuert. Ist es zulässig, dass Schiffshalter, die ihren Wohnsitz ausser halb des Kantons haben, doppelt so viel be-zahlen müssen wie Kantonseinwoh ner?
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Grundlagen 23 Lösungen
4. Der Kanton B hat ein Gesetz über Strassenreinigungsbeiträge er-lassen. Danach haben die Eigentümer der Grundstücke zur De-ckung von etwa der Hälfte der Kosten der Strassenreinigung einen Beitrag von 0,20⁄00 des für die Gebäudeversicherung massgebenden Neuwertes zu bezahlen.
• Worum handelt es sich bei diesem Beitrag in abgaberechtlicher Hinsicht und ist der Beitrag zulässig?
5. Max Silber hat CHF 1 000 000 seines Vermögens in Gold angelegt, welches bekanntlich keinen Ertrag abwirft. Max Silber muss trotz-dem für dieses Gold Vermögenssteuern von CHF 6 000 p. a. bezah-len. Er erkundigt sich bei Ihnen, ob damit nicht der Grundsatz der in der Bundesverfassung festgelegten Eigentumsgarantie verletzt werde.
6. Nennen Sie weitere verfassungsmässige Schranken der Besteue-rung.
7. Der Kanton S erfreut sich einer guten Finanzlage. Das Kantonspar-lament beschliesst deshalb auf Antrag der Regierung, die Vermö-genssteuer von natürlichen Personen aufzuheben. Ist dieser Be-schluss rechtmässig?
Das Steuerrechtsverhältnis
1. Die Stadt Chur verlangt von einem Grundstückbe sitzer, der eine Liegenschaft im Verkehrswert von CHF 1 000 000 hält, eine Grund-steuer von CHF 1 000.
• Erklären Sie den Begriff «Steuerrechtsverhältnis» anhand dieses Beispieles, und welches sind die einzelnen Elemente des Steuer-rechtsverhältnisses?
• In welcher Form muss die Erhebung von Steuern geregelt sein?
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163
I. Teil: Grundlagen
Einführungsbeispiel
• Wer erhebt vom Ehepaar Meier Steuern?Der Bund (Einkommenssteuer); die Kantone SG (Hauptsteuer-domizil) und GR (Nebensteuerdomizil des Geschäftsortes) sowie die Gemeinde Bad Ragaz und die Stadt Chur und die entspre-chenden Kirchgemeinden erheben die Einkommens- und Vermö-genssteuer; die Kantone BE (letzter Wohnsitz des Onkels) und SG (Wohnsitz der Schenkerin der Vergabe an das Patenkind) sind ausserdem berechtigt, eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu erheben.
• Welche Steuergesetze sind massgebend?DBG, StG-SG und StG-GR sowie das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer des Kantons Bern (ESchG)
• Erstellen Sie die Steuererklärung 2014.Vgl. nachfolgend S. 164 ff.
Steuern als öffentliche Abgaben
1. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Rechnung des Handelsre-gisteramtes
Die Rechnung des Handelsregisteramtes des Kantons X für einen Handelsregister auszug über CHF 40 ist eine Gebühr.
2. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Feuerwehrdienst bzw. Ab-geltung durch Geld
Beim Feuer wehrdienst handelt es sich um eine Naturallast bzw., wenn dieser durch Geld ausgeglichen wird, um eine Ersatzabgabe.
3. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben
• Strassenperimeter: Vorzugslast.• ARA-Anschluss-Kosten: i. d. R. Gebühr, kann auch als Vorzugslast
ausgestaltet sein.• Kehrichtabfuhrtaxen: Gebühr.
164 Grundlagen
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02
Kanton St. Gallen
Staats- und Gemeindesteuer
Formular 1
Geburts-oder Aus-datumbildung
Dauer bisln Schule Sofern in beruflicher Ausbildung:Schule oder Lehrfirma
Steuererklärungfür natürliche PersonenStaats-, Gemeinde und direkte Bundessteuer
Dauer bei nicht ganzjährigerSteuerpflicht:
vonTelefon GeschäftTelefon Privatbis
E-MailStichtag der Personalien perWegzug bzw. per Ende der Vertragliche Vertretung im Veranlagungsverfahren wird nur angenommen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.Steuerpflicht.
Ehemann / Einzelperson / Partner/Partnerin
Name, Vorname
Ehefrau / Partner/Partnerin
Geburtsdatum
Zivilstand
Konfession
Beruf
nicht erwerbstätigselbständigErwerbsart unselbständig * nicht erwerbstätigselbständigunselbständig *
*Arbeitgeber
Vorname, Name
Konto / KontoänderungVorgemerktes AuszahlungskontoAllfällige Steuerrückzahlungenerfolgen auf das von Ihnenbezeichnete Konto. (Feld A)
ErledigungsvermerkeNicht ausfüllen!
Einkommen/Satz Datum
Name
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht
Kinder, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen
Rückzahlungen
Direkte Bundessteuer
DA(04)1027/01.14/14'000 01.01
DatenvorerfassungBemerkungen
Verrechnungssteuer
VisumVermögen/SatzA/V Einkommen/Satz A/VErledigung
Datum Visum
VisumFr./Rp.
ImVorschul-
alter
www.steuern.sg.ch
Rückfragen an:
Vorname
Wenn Feld A leer ist,in Feld B die notwendigenAngaben eintragen.
Bankname:
IBAN-Nr.:
Post-IBAN-Nr.:oder
(Person 1) (Person 2)
Register-Nr. Gemeinde Bad Ragaz
Herr und FrauMeier HansMeier Anna Musterweg 1
Meier Hans18.05.1970verheiratetreformiertAnwalt
x
Meier Anna 20.06.1971verheiratetreformiertkaufm. Angestellte xVerkehrsverein Heidiland
Myriam Meier 10.01.1999Stefan Meier 04.09.2001
1234567
7310 Bad Ragaz
Grundlagen 165
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02
Person 1Person 2
Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen
4.2 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Privatvermögen)4.3 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Geschäftsvermögen)
Person 1
Total der Einkünfte7.
Weitere Einkünfte6.
Formular 7
Bescheinigung
Renten/Pensionen
Erwerbsausfallentschädigung
Arbeitslosen-Taggelder
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Sitzungsgelder, VR-Honorare usw.
Aus Haupterwerbstätigkeit
2.
1.3
Aus Nebenerwerbstätigkeit
1.
Einkünfte im In- und Auslandder Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder
100
102
104
1.11.1 und 1.2 Person 1LohnausweisNettolohn Person 2 Lohnausweis
1.2 Person 1
Arten
Person 2 Lohnausweis 106
108
Arten
Bescheinigung
1.3Entschädigung für Dienst-leistungen jeder Art,
Aufstellung
z.B. aus Verwaltungsrats-
112
114
2.1
und Behördentätigkeit.
Person 22.1Einkünfte aus Industrie-,Handels- und Gewerbe-
2.2betrieben, aus Landwirt-
122
schaft sowie aus freienBerufen. Person 1
Person 23. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
126
128
Person 13.1Person 2
3.23.2 Bescheinigung / AufstellungBei mehreren Renten separateAufstellung beilegen. steuerbarFr.
% 132
134
136
138
140
142
146
3.33.3Taggelder aus Kranken-, Unfall-,Invalidenversicherung, soweitnicht im Lohnausweis enthalten.
3.4 Person 1
Person 2
3.54.Einschliesslich Gewinne aus
5. 712
Bescheinigung / Aufstellung
Lotterien, Zahlenlotto undSport-Toto.
154
156
für den/die Steuerpflichtige(n)6.1für minderjährige Kinder
6.2 158
6.3
162
164
Übrige Einkünfte wieProvisionen, Trinkgelder,
6.3
Mitarbeiterbeteiligungen,
Arten
6.46.4Kapitalleistungen aus Vorsorgesind auf Seite 4 unten einzu-
Jahrefür
tragen. 168
Einkünfte aus unselbständiger ErwerbstätigkeitAus Haupterwerbstätigkeit
Aus Nebenerwerbstätigkeit
Lohnausweis
Lohnausweis
Person 1
Aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften
AHV/IV-Renten (zu 100%)
Bescheinigung
Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
Ertrag aus Liegenschaften
Unterhaltsbeiträge
Ertrag aus unverteilten ErbschaftenÜbrige Einkünfte
DA(04)1027/01.14/14'000 01.02
Einkünfte 2014
Fr. steuerbar
% 130
Person 2
Urheberrechte, Lizenzen,Patente, usw.
Aufstellung
4.1
4.
aus Wertschriften und Guthaben
Einkünfte aus beweglichem Vermögen
147
für die Dauerder Steuerpflicht
149
Person 1
Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. 110BescheinigungPerson 2
120
Bruttolohn, Steuern vomBescheinigung
Arbeitgeber direkt mitAusgleichskasse abgerechnet.
8. Ergänzende Angaben
2908.1 8.1 Bruttolohn, vereinfacht abgerechnet(nicht im Total der Einkünfte zu berücksichtigen)
292
291
8.3
8.2
Hilflosenentschädigungen
Ergänzungsleistungen
50'000
10'000
180'000
19'000
16'000
275'000
166 Grundlagen
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02
10'200
7'200
24. Steuerbares Einkommen gesamt (Ziffern 22 abzüglich Ziffern 23.1–23.3) 268
Abzüge 2014
23.4
22.
23.23.1
23.2
Reineinkommen
Sozialabzüge, Stichtag 31. Dezember 2014 bzw. Ende der SteuerpflichtKinderabzug
Kinderabzug
20.21.21.1
15.2
16.
Übrige Abzüge
Zweiverdienerabzug
Bei erstmaliger Zahlung Schei-dungsurteil bzw. Trennungs-vereinbarung beilegen.
Unterhaltsbeiträge an Geschiede oder GetrennteUnterhaltsbeiträge für minderjährige KinderRentenleistungen
Vorsorgebeiträge
Berufskosten bei unselbständiger ErwerbstätigkeitPerson 1Person 2
Abzüge
10.Formular 410.1 438
Formular 410.2 488
11. Formular 5 500
200
12.12.112.1 – 12.3
Name/Adresse Empfänger/in:12.2 202
12.3 204
13.13.1 Bescheinigung 208
Bescheinigung 210
Formular 614. 600
15.
15.2AHV-Beiträge von
222
Nichterwerbstätigen, u.a. 226
230
Einkommens- (Ziffer 7 abzüglich Ziffer 17) 234
berechnung650
238
240
235
244
248
252
254
abzüglich Selbstbehalt
AbzugFormular 621.2
5 0 0abzüglich Selbstbehalt
Abzug
für jedes noch nicht schulpflichtige Kind Fr.23.1 bis 23.3Abzüge für Kinder, für derenUnterhalt Sie aufkommen(gemäss Seite 1).
für jedes Kind in Schule oder Ausbildung
256
23.4Abzug gilt nur für diedirekte Bundessteuer.
SchuldzinsenUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen
Person 1Person 2
Versicherungsprämien und Sparzinsen
Weitere Abzüge
Arten
17. Total der Abzüge
Abzüge vom NettoeinkommenNettoeinkommen
Krankheits- und Unfallkosten Formular 6
2% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)
Behinderungsbedingte Kosten
maximal 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)
(Ziffer 20 abzüglich Ziffern 21.1 bis 21.4)
Fr.
Formular 10
23.3 Ausbildungskosten für Kinder in Schule oder Ausbildung
264Abzug für jede unterstützte Person
DA(04)1027/01.14/14'000 01.03
ja Anzahl
21.4 Parteispenden
(ohne Selbstbehalt)
15.1 Kinderbetreuungsabzug bei Betreuung durch Drittperson 258Formular 10
für die Dauerder Steuerpflicht
21.3 Freiwillige Zuwendungen Formular 5 550
Bescheinigung
Säule 3aSäule 3a
13.2 Bescheinigung 218
Bescheinigung 219
Person 1
Person 2
Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge
Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge
Formular 5 555
242
8'00020'000
4'900
13'400
228'700
4'574
228'700
13'000
46'300
215'700
Grundlagen 167
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02
Unterschrift
Steuerwert am
ReinvermögenSozialabzüge
Abzug für alleinstehende SteuerpflichtigeAbzug für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten
Abzug für jedes minderjährige Kind
Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen GesellschaftenAktiven gemäss Schlussbilanz per
Vermögen im landwirtschaftlichen BetriebTotal der Vermögenswerte
Motorfahrzeuge
Anteile an unverteilten Erbschaften
Übrige VermögenswerteLiegenschaftenBetriebsvermögen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Bewegliches VermögenWertschriften und GuthabenBargeld, Gold und andere Edelmetalle
Lebens- und Rentenversicherungen
Vermögen im In- und Auslandder Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,einschliesslich Nutzniessungsvermögen
30.Formular 230.1 300
30.2 302
30.3 BescheinigungAblauf-Abschluss- Versicherungs-Versicherungsgesellschaft
summe304
304
304Kauf- 306
306
308
310
30.4 preisKauf-Art preis
30.5 Aufstellung
30.6 Arten30.6Boote, Reitpferde, Samm-
Formular 731. 710
32.
lungen; ohne Hausrat undohne persönlicheGebrauchsgegenstände.
314
316
32.132.2 Aufstellung32.2Fahrzeuge, Maschinen,
32.3 318
33. 322
Schulden
Formular 5 504
35. 326
36.
Fr. 75'00036.1 330
Fr. 150'00036.2 332
Fr. 20'00036.3 334
Mobiliar, Geräte usw.;ohne Buchwert derGeschäftsliegenschaften(diese sind unter Ziffer 31zu deklarieren).
338
Diese Steuererklärung mit allen Beilageformularen ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.BeilagenLohnausweis(e)
WertschriftenverzeichnisBilanz per
Ort und DatumErfolgsrechnungFormulare 4, 5, 6 usw.Bescheinigung(en)
Person 2Aufstellung(en)
jahrjahr
Art
34.
(Ziffer 33 abzüglich 34)
Steuerbares Vermögen gesamt37. (Ziffer 35 abzüglich Ziffern 36.1 bis 36.3)
DA(04)1027/01.14/14'000 01.04
31. Dezember 2014
*
* Bewertungsdifferenz ausserkantonale Liegenschaften
bzw. am Endeder Steuerpflicht
UnterschriftPerson 1
Erwerbs-jahrErwerbs-jahr
PrivatschuldenGeschäftsschulden
34.134.2 Formular 5 506
aus gebundener Vorsorge Säule 3a40.1 Bescheinigung
aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule)40.2 Bescheinigung
Übrige Kapitalleistungen aus Vorsorge40.3 Bescheinigung
Kapitalleistungen aus Vorsorge40.
Total Kapitalleistungen aus Vorsorge41.
Ergänzende Angaben
950
31.12.2014
x 1xx 31.12.2014x 2014x 4x
Bad Ragaz,
500'000
900'000
100'000
800'000
150'00040'000
510'000
1'500'000
700'000
168 Grundlagen
4. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Pauschalbetrag für vorge-schriebene Parkplätze
Städte und Gemeinden schreiben den Liegenschaftsbesitzern in Zentren oft vor, dass diese eine gewisse Anzahl Parkplätze für die Benützer der Liegenschaften zur Verfügung zu stellen haben. Kön-nen Liegenschaftsbesitzer der Vorgabe nicht nachkommen, haben sie für jeden vorgeschrie benen, aber nicht zur Verfügung gestell-ten Parkplatz einen bestimmten Betrag zu bezahlen, weil damit die öffentlichen Parkplätze zusätzlich benützt werden. In abgabe-rechtlichem Sinne handelt es sich dabei um eine Ersatzabgabe.
5. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Autobahnvignette
Die Autobahnvignette wird i. d. R. als Zwecksteuer bezeichnet. Steuercharakter hat sie, weil der volle Betrag bezahlt werden muss, auch wenn die Autobahn nur für eine kurze Strecke befah-ren wird.
6. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Entgelt für nächtliches Dauer-parkieren
Das Entgelt für nächtliches Dauer parkieren gilt als Gebühr.
7. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Kurtaxe
Die Kurtaxe ist eine Gemeng- bzw. Kostenanlastungssteuer, welche Elemente einer Zwecksteuer aufweist. Um eine Steuer handelt es sich, weil auch jene Gäste die Kurtaxe entrichten müssen, die von den Angeboten des Kurvereins keinen Gebrauch machen. Die Kur-taxe darf vom Ferienort erhoben werden, im Gegensatz zu einer allgemeinen Einkommenssteuer, welche am Wohnort bzw. Haupt-steuerdomizil geschuldet ist. Vgl. BGE 90 Ia 86; ASA 33, 527; BGE 124 I 289.
8. Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Lohnabzug für nicht auf dem Stadtgebiet wohnende Beamte
Der Abzug, den eine Stadt vornimmt, wenn sie den Lohn ihrer nicht auf dem Stadtgebiet wohnenden Beamten um 2% reduziert, gilt als allgemeine Einkommenssteuer.
Grundlagen 169
Gemäss den Grundsätzen des interkantonalen Steuerrechts besitzt der Arbeitsort dazu keine Steuerhoheit, sodass der Abzug unzuläs-sig ist. Vgl. BGE 92 Ia 361.
Das schweizerische Steuersystem
1. Merkmale des schweizerischen SteuersystemsBund, Kantone und Gemeinden erheben zum Teil gleiche, zum Teil verschiedene Steuern.
2. Wichtigste Steuern des Bundes und der Kantone und GemeindenVgl. Mäusli / Oertli, Das schweizerische Steuerrecht, I 2.
Einteilung der Steuern nach Steuerarten
1. Qualifizierung Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer
Grundstückgewinnsteuern sind spezielle Einkommenssteuern. Handänderungssteuern sind Rechtsverkehrssteuern.
2. Qualifizierung als direkte/indirekte, periodi sche/einmalige, Objekt-/ Subjektsteuern
• Einkommenssteuer Direkte, periodische Subjektsteuer
• Verrech nungs steuerDirekte (Kriterium Steuerobjekt/Steuerberechnungsgrundlage) Objektsteuer. Zum Teil wird die Verrechnungssteuer auch als indi-rekte Steuer bezeichnet (Kriterium Steuersubjekt/Steuerträger).
In der Regel ist die Verrechnungssteuer nicht periodisch. Zum Teil ist die Verrechnungssteuer auch periodisch, zum Beispiel bei Ban-ken im Zusammenhang mit der Abrechnung von Schuldzinsen (quartalsweise Abrechnung).
• MehrwertsteuerDie Mehrwertsteuer ist eine indirekte, periodische (aus der Sicht des mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmens) Objektsteuer.
170 Grundlagen
3. Steuern im Zusammenhang mit Liegenschaften
• Eigentum: Vermögenssteuer, Liegenschaftensteuer (Grundsteuer)• Ertrag: Einkommenssteuer• Erwerb: Handänderungssteuer• Veräusserung: Grundstückgewinnsteuer bei Liegenschaften im
Privatvermögen (z. T. auch bei Geschäftsvermögen); Einkom-menssteuer bzw. Gewinnsteuer bei Liegenschaften im Geschäfts-vermögen
4. Steuern im Zusammenhang mit Wertschriften
• Eigentum: Vermögenssteuer• Ertrag: Einkommenssteuer, Verrechnungssteuer• Erwerb: Umsatzabgabe• Veräusserung: Umsatzabgabe, steuerfreier Kapitalgewinn bei
Wertschriften im Privatvermögen, steuerbares Einkommen bzw. steuerbarer Gewinn bei Wertschriften im Geschäftsvermögen
Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung
1. Kompetenzabgrenzung Bund / Kantone im Bereich der Steuern
Der Bund benötigt für die Erhebung von Steuern eine ausdrück-liche Verfassungsgrundlage. Nach BV 3 können die Kantone auf-grund ihrer Souveränität Steuern erheben, die nicht durch die Bun-desverfassung allein dem Bund vorbehalten sind (vgl. BV 134).
2. Rechtsform für Steuern, Einführung einer Schiffsteuer auf dem Verordnungsweg
Steuern, welche vom Steuerpflichtigen gegenleistungslos eine Leis-tung einverlangen, müssen in einem formellen, referendumsfähi-gen Gesetz verankert sein. Neue kantonale Steuern können nicht mittels Verordnungen des Regierungsrates eingeführt werden.
Grundlagen 171
3. Verfassungsmässigkeit von Steuern, doppelt so hohe Schiffsteuer für Schiffshalter, die ihren Wohnsitz ausser halb des Kantons ha-ben, wie für Kantonseinwoh ner
Falls es keine sachlichen Gründe gibt, verstösst eine solche Steuer gegen den Grundsatz von BV 8 der Rechtsgleichheit und des Will-kürverbotes. Vgl. zur Aufgabe BGE 101 Ia 182.
4. Qualifizierung und Verfassungsmässigkeit von Steuern, Strassen-reinigungsbeiträge von Grundeigentümern
Zwecksteuer, Verstoss gegen Rechtsgleichheit, da Strassen nicht nur von den Grundeigentümern verunreinigt werden (StR 1999, 214).
5. Verfassungsmässigkeit von Steuern, Vermögenssteuer auf Edelme-tallen ohne Ertrag
Frage, ob eine solche Steuer gegen den Grundsatz der Eigen-tumsgarantie gemäss BV 26 verstösst. Die Eigentumsgarantie wird vom Bundesgericht im Bereich der Steuern als verfassungsmässige Schranke anerkannt, nicht hingegen, wenn freiwillig auf Ertrag verzichtet wird. In diesem Fall wird ein entsprechend höherer Er-trag in Zukunft unterstellt. Vgl. BGE 112 Ia 124; BGE 106 Ia 342 = ASA 51, 552; BGE 105 Ia 134; StE 1997 A 22 Nr. 2 (SZ); ASA 56, 439.
6. Weitere verfassungsmässige Schranken der Besteuerung
• Wirtschaftsfreiheit: BV 27• Glaubens- und Gewissensfreiheit: BV 15• Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Be-
steuerung sowie Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaft-lichen Leistungsfähigkeit: BV 127 Abs. 2
• Interkantonales Doppelbesteuerungsverbot: BV 127 Abs. 3• Verbot von Steuerabkommen: BV 129
7. Kompetenz der Kantone im Bereich der Steuern, Aufhebung der Vermögenssteuer
• Nach BV 3 können die Kantone aufgrund ihrer Souveränität Steu-ern erheben, die nicht durch die Bundesverfassung allein dem Bund vorbehalten sind. Vgl. Aufgabe 1
172 Grundlagen
• Die Kompetenz der Kantone wird auch durch das Steuerharmo-nisierungsgesetz eingeschränkt, indem die Kantone nach StHG 2 Abs. 1 lit. a verpflichtet sind, von den natürlichen Personen eine Vermögenssteuer zu erheben. Die Aufhebung der Vermögens-steuer würde gegen das Steuerharmonisierungsgesetz verstossen und wäre unzulässig. Es würde StHG 72 zur Anwendung gelan-gen.
Das Steuerrechtsverhältnis
1. Begriff und Elemente des Steuerrechtsverhältnisses
• Begriff: Als Steuerrechtsverhältnis gilt ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen einem Gemeinwesen als Steuerho-heitsträger und einer Person als Steuerpflichtiger, welches Vor-aussetzung ist, damit diese zu einer Steuerleistung herangezo-gen werden kann.
• ElementeSteuerhoheit Stadt ChurSteuersubjekt GrundeigentümerSteuerobjekt LiegenschaftSteuerberechnungsgrundlage Verkehrswert der LiegenschaftSteuermass 1 Promille
• Form für die Erhebung von SteuernFormelles Gesetz