cornea franz rechtsanwälte wirtschaftsrecht steuerrecht wirtschaftsstrafrecht steuerstrafrecht
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Cornea Franz Cornea Franz
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wirtschaftsrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Zentraler Begriff:
ArbeitnehmerArbeitnehmer
Wichtige Gesetze:- KSchG- TzBfG- SGBer
- MuSchG - BGB
- ArbZG- etc., etc.
Gesetzliche Besonderheiten:
- § 310 Abs. 4 BGB (AGB)
Mögliche Ansprüche gegen Arbeitgeber:
- Vertrag- Tarifvertrag
- Gesetz- Gewohnheitsrecht
- Richterliche Rechtsfortbildung
Zentraler Punkt: Arbeitsvertrag
Form
grundsätzl. formlos möglich für Rechtsklarheit Schriftform dringend anzuraten
Ausnahmen:
insbes. für Arbeitgeber: - § 2 NachwG (1 Monatsfrist)- § 14 Abs. 4 TzBfG (Befristung)
Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag
zwischen
(genaue Firmenbezeichnung nebst Vertretungsverhältnissen und Adresse )
- im folgenden Arbeitgeber –
und
(Personalien einschließlich Geburtsdatum des Arbeitnehmers)
Präambel / Vorbemerkungen
wichtige Bemerkungen
Die Parteien schließen folgenden Arbeitsvertrag:
Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als _____ (genaue Bezeichnung der Tätigkeit) eingestellt.
Ort der Leistung?
Er kann auch mit anderen Tätigkeiten befasst werden, soweit sie zumutbar sind(Zuweisungsgrenze: Direktionsrecht; evtl. Auswirkung bei betriebsbedingten Kündigungen)
Entgeltänderung damit nicht verbunden.
Beginn und Ende
Die Tätigkeit beginnt am_______
Sie endet (?) am _______ (Kündigung möglich?)
Probezeit
Die ersten _____ Monate sind Probezeit
Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von _____ (mind. 2) Wochen gekündigt werden
Kündigungsfristen
Gesetzliche Regelung § 622 BGB
Gleichgeltungsklauseln
Schriftformklausel
Probezeitvereinbarungen
Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist _____
gesetzliche Kündigungsfrist, § 2 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 9 NachwG Verweis!
Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ?
Arbeitsentgelt Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn!
(aber zahlreiche Ausnahmen)
Mögliche Regelungen:Grundgehalt
LeistungszulageMehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
ErfolgsprovisionenGewinnbeteiligungen/Tantiemen, etc.
(beachte Regelungen bzgl. Lohnnebenkosten)
Sonderzahlungen
Bspw. Weihnachtsgeld;
Urlaubsgeld, Gratifikationen,
Anwesenheitsprämien
Dienstwagenregelungen
Anspruch
private Nutzung
Berücksichtigung
Steuerliche Konsequenzen
Rentenleistungen des AG
Festbeträge
Gehaltsabhängige Regelungen
Gesamtversorgungsregelungen
Arbeitszeit (ArbZG)
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ____ Stunden in der Woche und verteilt sich wie folgt ________
Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
Förderung
Freistellung
Entgelt
Darlehen, etc.
Mehrarbeit / Überstunden
Angeordnete Überschreitung der täglichen Arbeitszeit
Ausgleich durch Freizeitausgleich (sechs Monate) oder Abgeltung (Vereinbarung)
Nebentätigkeit
Erlaubnis
Verbot
Erlaubnisvorbehalt
Urlaub
Der Urlaub beträgt _____ Arbeitstage im Jahr (mindestens ??)
(Grundsatz: Arbeitsvertrag mit Übertragbarkeit und der Abgeltung des Urlaubs die gesetzlichen Vorschriften)
Arbeitsverhinderung
Anzeigepflichten(Mitteilungen, etc.)
Nachweispflichten (AU-Bescheinigung)
vgl. § 5 EFZG
Entgeltfortzahlung
Gesetz: § 3 Abs. 1 EFZG (6 Wochen)
Vorauss.: - AN
- kein Verschulden
Nicht abdingbar § 12 EFZG
Abtretungsklauseln
bspw. wegen Entgeltfortzahlungen
Verschwiegenheitspflicht
Auch nach Ausscheiden Verschwiegenheitsverpflichtung!
Problem: Kollision mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
Arbeitnehmererfindungen
insbes. Entwicklungen, Patente, etc. i. d. R. Nutzungsklausel
aber auch ArbnErfG (nicht abdingbar zu Lasten AN)
Rechte auf Benennung, Auskünfte, Vergütung bei Inanspruchnahme
AG: Inanspruchnahmerecht / Erklärung
Problemfeld:
Wettbewerbsverbote
Vertragsstrafenregelungen bspw.
bei vertragswidriger vorzeitiger Beendigunga. o. Kündigung des AG
bei nicht rechtzeitigem Antritt
Mankoabrede (generelle AN-Haftung?)
Haftung des AN für best. Kassen- oder Warenbestand
(Mankogeld)
besondere Vereinbarung nötig, sonst nur nach allg. Grundsätzen (gestufte Haftung)
Betriebsvereinbarungen
Derzeit gelten im Betrieb folgende Betriebsvereinbarungen: ______ ( Hinweis ist gem. §
2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG nötig).
Tarifverträge
Folgende Tarifverträge sind Arbeitsverhältnis anwendbar: … (Aufzählung der geltenden Tarifverträge/ Allgemeinverbindlichkeitserklärung)
Alternative:
Die Anwendbarkeit folgender Tarifverträge ______ (Aufzählung, z. B. Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag, abgeschlossen zwischen ______ für die XY–branche) wird vereinbart.
Ausschlussklauseln / Ausgleichsquittung
- Frist zur Geltendmachung- Frist zur Klage - Problem neue Rechtslage durch
Schuldrechtmodernisierung
Pfändung des Einkommens / Abtretung
Aufwandspauschalen
Ausschluss der Abtretung und Verpfändung
Aufrechnungsverbote
Zahlreiche weitere Regelungen zu:
Arbeitspapieren,
Freistellungen, etc.
und ergänzende Vereinbarungen
Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die
Schriftformklausel.
Abschluss Unterschriften
Würzburg, am _______
____________________ __________________(Unterschrift Arbeitgeber ) (Unterschrift
Arbeitnehmer)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Cornea Cornea Franz Franz
R E C H T S A N W Ä L T E R E C H T S A N W Ä L T E Berliner Platz 10 – 97080 WürzburgBerliner Platz 10 – 97080 Würzburg
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