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FINANZMATHEMATIK C Derivative Finanzinstrumente Futures und Optionen 8.1 Termingeschäfte: Futures und Optionen/ 8.2 Forwards/Futures: Terminkauf und -verkauf Julian Barth 11.06.2011

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FINANZMATHEMATIK

C Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen

8.1 Termingeschäfte: Futures und Optionen/ 8.2 Forwards/Futures: Terminkauf und -verkauf

Julian Barth

11.06.2011

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C Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen 8.1 Termingeschäfte: Futures und Optionen/ 8.2 Forwards/Futures: Terminkauf und -verkauf

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Inhaltsverzeichnis

1 Exkurs: Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen………………...3

2 Termingeschäfte: Futures und Optionen – ein Überblick………………………...3

2.1 Derivative Finanzinstrumente…………………………………………………………..3

2.2 Futures und Forwards…………………………………………………………………..4

2.3 Optionen………………………………………………………………………………….4

2.4 Europäische und Amerikanische Optionen…………………………………………...5

2.5 Die Grundgeschäftsarten von Futures/Forwards und Optionen……………………5

3 Forwards/Futures: Terminkauf und –verkauf……………………………………….6

3.1 Beispiel: Forward auf Devisen………………………………………………………….6

3.2 Beispiel: Futures-Spezifikationen………………………………………………………8

3.3 Beispiel: Kauf- und Verkaufspositionen in Aktien…………………………………….8

4 Kauf- und Verkaufspositionen in Aktien unter Berücksichtigung eines

risikolosen Zinssatzes……………………………………………………………………10

5 Übungsaufgaben………………………………………………………………………..12

6 Glossar……………………………………………………………………………………13

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C Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen 8.1 Termingeschäfte: Futures und Optionen/ 8.2 Forwards/Futures: Terminkauf und -verkauf

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1 Exkurs: Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen

Im Gegensatz zur klassischen finanzmathematischen Behandlung zukünftiger

Zahlungsströme, bei der Anzahl, Höhe und Fristigkeit der in der Zukunft liegenden

Aus- und Einzahlungen als sicher und konstant vorausgesetzt werden, wird bei der

Bewertung der hier betrachteten derivativen Finanzinstrumente – Futures und

Optionen – mit Unsicherheit kalkuliert. Zur Unsicherheiten- und Risikovermeidung

stehen diverse Varianten von Termingeschäften, wie die hier beleuchteten Optionen

und Futures zur Verfügung, mithilfe derer Verwendung zukünftige Erwartungen von

Kurs- oder Preisentwicklungen berücksichtigt oder finanzielle Positionen im

Zeitverlauf abgesichert sowie schlichtweg Spekulationszwecke oder die Erzielung

eines „Free Lunch“, d. h. eines risikolosen Arbitrage-Gewinns, verfolgt werden

können.

2 Termingeschäfte: Futures und Optionen – ein Überblick

2.1 Derivative Finanzinstrumente

Unter dem Begriff des „derivativen Finanzinstrumentes“, kurz „Derivat“, versteht man

(künstliche) Finanzinstrumente, deren Wert vom Wert eines anderen

Finanzinstrumentes, des sogenannten Basiswertes (engl.: Underlying) abhängt und

somit an dessen Entwicklung gekoppelt ist.

Die Vielfalt derivativer Finanzinstrumente als solche ist kaum überschaubar, sodass

hier lediglich eine Betrachtung der wichtigsten Derivate, den Futures/Forwards und

Optionen, stattfindet.

Sowohl bei Futures/Forwards als auch bei Optionen handelt es sich mithin um

sogenannte Termingeschäfte. Dies bedeutet, dass – im Gegensatz zu

Kassageschäften - zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung eine

evtl. gar längere Zeitspanne liegt. Auf derartige Termingeschäfte sind grundsätzlich

beliebige standardmäßige Underlyings denkbar (z. B. Waren-, Devisen-, Edelmetall-,

Wertpapiertermingeschäfte u. a.). Desgleichen sind exotische Termingeschäfte

möglich, deren Ausgestaltungen bereits mit Wettgeschäften zu vergleichen sind (z.

B. Termingeschäfte auf zukünftige Preise von Schlachtvieh oder solche auf die

Schneemenge um Weihnachten in ausgesuchten Wintersportgebieten).

Im vorliegenden Skriptum jedoch sollen in den folgenden Abschnitten ausschließlich

Wertpapier-Termingeschäfte betrachtet werden.

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2.2 Futures und Forwards

Futures und Forwards sind unbedingte Termingeschäfte, d. h., dass Käufer und

Verkäufer der Kontrakte die unbedingte Verpflichtung eingehen, an dem vertraglich

vereinbarten, zukünftigen Fälligkeitstag den zugrunde liegenden Basiswert (z. B. eine

Aktie oder eine Anleihe) zu kaufen/abzunehmen bzw. zu verkaufen/zu liefern und

den im Voraus bei Vertragsabschluss festgelegten Kaufpreis (Basispreis oder

exercise price) zu bezahlen bzw. den Verkaufspreis anzunehmen. Die Position des

Käufers eines Futures bzw. Forwards wird als „long position“, die des Verkäufers als

„short position“ bezeichnet.

Futures und Forwards unterscheiden sich dadurch, dass Futures – im Gegensatz zu

Forwards – an der (Termin-)Börse, z. B. der EUREX, gehandelt werden (Fungibilität).

Ein Future ist somit ein standardisierter Vertrag. Unter anderem werden genau

definierte Basiswerte, spezifizierte Kontraktvolumina und eine definierte

Preisermittlung festgehalten. Der Handel mit Futures wird über eine

zwischengeschaltete Clearingstelle abgesichert. Dabei werden die aus den allfälligen

Veränderungen der Basiswertkurse entstehenden Gewinne und Verluste der

Vertragsparteien täglich abgerechnet und falls nötig eine Absicherung der Positionen

von den Kontraktparteien in Gestalt von Ein-/Nachschussbeträgen eingefordert. Im

Gegensatz zu Forwards führen Futures zumeist nicht zu Lieferung und Abnahme des

Underlyings, sondern werden durch ein entsprechendes Gegengeschäft, das

jederzeit über die Clearingstelle möglich ist, vorzeitig glattgestellt, was in hohem

Maße zur Attraktivität der Futures beiträgt.

Forwards hingegen werden individuell zwischen zwei Parteien geschlossen und sind

keine standardisierten Verträge, was den Handel an einer Börse folglich ausschließt.

Dem Vorteil der Individualität der Forwards stehen mithin Nachteile gegenüber, die

sich in der eingeschränkten Liquidität und der höheren Kostenstruktur bei

Vertragsanbahnung und -abschluss manifestieren.

2.3 Optionen

Im Gegensatz zu Futures/Forwards handelt es sich bei einer (financial) Option um

ein bedingtes Termingeschäft. Der Käufer einer Option erwirbt das Recht – nicht

die Pflicht – den zugrunde liegenden Basiswert (z. B. eine Aktie oder eine Anleihe)

zu einem oder gegebenenfalls bis zu einem Fälligkeitstermin zum vorher fixierten

Preis, dem sogenannten Basispreis (auch strike price, exercise price oder

Ausübungspreis), erwerben (sog. Long Call) oder verkaufen (sog. Long Put) zu

können. Für dieses Recht ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer einen Preis, die

sog. Optionsprämie (syn. Optionspreis), zu zahlen.

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Demgegenüber hat der Verkäufer (Stillhalter) der Option die Verpflichtung, im Falle

der Ausübung der Option durch den Käufer, den zugrunde liegenden Basiswert

(Underlying, z. B. eine Aktie oder eine Anleihe) zum vorher festgelegten

Ausübungspreis zu liefern (sog. Short Call) bzw. anzukaufen (sog. Short Put).

Wie bereits erwähnt erhält der Verkäufer der Option vom Käufer bei Ausübung der

Option eine Optionsprämie als Gegenleistung.

Festzuhalten bleibt:

Der Käufer einer Option befindet sich in der Long-Position mit dem Recht, die von

ihm erworbene Option auszuüben oder verfallen zu lassen. Der Verkäufer hingegen

befindet sich in der Short-Position. Er verbleibt nach Vertragsabschluss ohne

eigenen Gestaltungsspielraum und ist an der ausstehenden Entscheidung des

Käufers gebunden. Der Verkäufer erhält eine Optionsprämie vom Käufer.

2.4 Europäische und Amerkanische Optionen

Mithin existieren zwei Arten von Optionen. Das Merkmal einer „Europäischen“

Option ist, dass diese nur zu einem fixierten zukünftigen Datum ausgeübt werden

kann. „Amerikanische“ Optionen hingegen können zu beliebigen Zeitpunkten

innerhalb des Fälligkeitszeitraums ausgeübt werden.

Aufgrund der einfacheren Handhabung bezüglich der Darstellung und Bewertung

werden sich die folgenden Darstellungen auf Optionen europäischer Art

beschränken. Jedoch zeigt sich bspw. Für einen amerikanischen Call – unter der

Prämisse, dass die Underlying-Aktie während der Optionslaufzeit dividendenlos

bleibt - dass seine vorzeitige Ausübung stets unvorteilhaft ist und sein Wert mit dem

der europäischen Call-Option übereinstimmt.

2.5 Die Grundgeschäftsarten von Futures/Forwards und Optionen

Es soll ein kurzer Überblick über die zwei Grundgeschäftsarten von

Futures/Forwards und die vier Grundgeschäftsarten von Optionen gegeben werden:

Futures/Forwards:

- Terminkauf von Aktien („Aktie long“)

- Terminverkauf von Aktien („Aktie short“)

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Optionen:

- Kauf einer Kaufoption auf Aktien („Long Call“)

- Verkauf einer Kaufoption auf Aktien („Short Call“)

- Kauf einer Verkaufsoption auf Aktien („Long Put“)

- Verkauf einer Verkaufsoption auf Aktien („Short Put“)

Zur Erinnerung: Der Käufer einer Option befindet sich stets in der Long Position, der

Verkäufer in der Short Position. In allen eben betrachteten Konstellationen ist der

Erfolg einer Termin-Transaktion wesentlich von der Kurs-/Preis-Entwicklung des

Underlyings (hier: dem Aktienkurs) abhängig.

Damit die Grundelemente von möglichen – auch kombinierten – Anlagestrategien

verdeutlicht werden können, ist ein Überblick über die wesentlichen Eigenschaften

der sechs Grundgeschäfte unabdingbar. Auf etwaige Transaktionskosten beim

Abschluss der Kontrakte wird bei der Darstellung zur Konzentration auf die

wesentliche Struktur verzichtet.

3 Forwards/Futures: Terminkauf und –verkauf

In einem Forward-/Future-Kontrakt wird vertraglich vereinbart, eine genau

spezifizierte Menge eines definierten Basiswertes (z. B. eine Aktie oder eine

Devisenposition) zu einem definierten Zeitpunkt zu einem bei Vertragsabschluss

festgelegten Preis zu kaufen (Long Position) oder zu verkaufen (Short Position). Das

Eingehen eines Forward-/Future-Kontraktes ist – abgesehen von

Transaktionskosten, die hier vernachlässigt werden – im Gegensatz zu Optionen für

beide Parteien kostenfrei.

3.1 Beispiel: Forward auf Devisen (Devisentermingeschäft)

Kassa- und Terminkurse (Forward-Kurse) für den US-Dollar in Relation zum Euro:

Kassakurs: 1,4500 $/€ 1 € = 1,4500 $

3-Monats-Terminkurs: 1,4000 $/€ 1 € = 1,4000 $

6-Monats-Terminkurs: 1,3500 $/€ 1 € = 1,3500 $

Es wird bei diesem Bespiel davon ausgegangen, dass der Euro im Zeitverlauf im

Verhältnis zum US-Dollar schwächer wird.

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1. Beispiel: Amerikanisches Unternehmen muss in 3 Monaten 4 Mio. € zahlen

Das Unternehmen kann das Wechselkursrisiko eliminieren, indem es heute einen

(kostenlosen) Forward-Kontrakt über den Kauf (Long Forward) von 4 Mio. $ in 3

Monaten eingeht.

In 3 Monaten hat das amerikanische Unternehmen 4.000.000 . 1,4000 = 5.600.000 $

zu zahlen.

2. Beispiel: Amerikanisches Unternehmen erwartet in 6 Monaten einen

Zahlungseingang von 1.000.000 €

Hier hat das Unternehmen die Möglichkeit, das Wechselkursrisiko durch den

Abschluss eines (kostenlosen) Forward-Kontraktes (Short Forward) zu eliminieren,

indem es einen Verkauf von 1.000.000 € in 6 Monaten zu 1.000.000 . 1,3500 =

1.350.000 $ vereinbart.

In 6 Monaten kann/muss das amerikanische Unternehmen 1.000.000 € „abgeben“

und erhält dafür 1.350.000 $.

In beiden Fällen wurde das Wechselkursrisiko abgesichert. Man spricht in diesem

Zusammenhang von einer „Hedging“-Strategie. Dies hat jedoch noch nicht zur

Folge, dass das Endergebnis für das amerikanische Unternehmen günstiger ausfällt,

als ohne Hedging, wie im 3. Beispiel ersichtlich wird.

3. Beispiel: Kassakurs in 3 Monaten beträgt 1,2500 $/€ 1 € = 1,2500 $

Mit Bezug auf das erste Beispiel, bei dem das amerikanische Unternehmen 4 Mio. €

in drei Monaten zahlen musste und einen Forward-Kontrakt zu 1,4000 $/€

eingegangen ist, ist das Unternehmen bei der im dritten Beispiel unterstellten

Entwicklung mit Hedging schlechter gestellt. Während das Unternehmen mit

Hedging-Strategie 5.600.000 $ zahlen muss, hätte es ohne Hedging-Strategie

lediglich 4.000.000 . 1,2500 = 5.000.000 $ zahlen müssen. Die Mehrausgaben

betragen 600.000 $.

4. Beispiel: Kassakurs in 3 Monaten beträgt 1,4250 $/€ 1 € = 1,4250 $

Mit Bezug auf das erste Beispiel hätte sich die Hedging-Strategie ausbezahlt. Hier

hätte das Unternehmen 4.000.000 . 1,4250 = 5.700.000 $ zahlen müssen, hat jedoch

nur 5.600.000 $ bezahlt. Die Minderausgaben betragen 100.000 $.

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3.2 Beispiel: Futures-Spezifikationen

Wie bereits erwähnt, sind Futures fungibel und somit an der Börse handelbar. Als

Beispiel für einen Future soll hier kurz über den Euro-BUND-Future, der an der

EUREX gehandelt wird, betrachtet werden. Bei diesem handelt es sich um eine

(fiktive) langfristige Schuldverschreibung des Bundes (Bundesanleihe) mit 8,5- bis

10,5-jähriger Laufzeit und einer nominellen Verzinsung von 6 % p.a. (6-Prozent-

Koupon). Weitere Kontraktstandards sind:

- Kontraktgröße nominell 100.000 €,

- Lieferverpflichtungen aus Short-Positionen können durch Bundesanleihen mit

ähnlichen Merkmalen erfüllt werden,

- Kursnotierung in Prozent vom Nominalwert mit zwei dezimalen

Nachkommastellen, z. B. 92,64 %,

- Maximale Laufzeit 9 Monate sowie weitere Spezifikationen wie z. B. Handels-

und Lieferzeitpunkte, Schlussabrechnungspreise, minimale Preisveränderung

(„Tick“), Sicherheitsleistungen („Margins“).

Futures und ebenso Forwards eignen sich für drei Tatbestände:

- Absichern von vorhandenen Positionen (Hedging),

- Spekulation und

- Ausnutzen unterschiedlicher Preise desselben Gutes an verschiedenen

Märkten (Arbitrage).

Aufgrund der Tatsache, dass die Clearingstelle sowohl anonyme Handelspartner

zusammenbringt („Matching“) als auch die offenen Positionen ständig überwacht und

notfalls eigenmächtig glattstellt, entfällt für die am Futuresmarkt teilnehmenden

Händler – im Gegensatz zu Forward-Kontrakten – praktisch das Erfüllungsrisiko.

3.3 Beispiel: Kauf- und Verkaufspositionen in Aktien

Im vorliegenden Beispiel sollen die Positionen und möglichen Konsequenzen eines

fixen Termingeschäfts verbal, mathematisch und grafisch dargestellt werden.

- Aktien-Terminkauf (Long Position in Aktien) des Händlers Mr. Long

- Aktien-Terminverkauf (Short Position in Aktien) des Händlers Mr. Short

- Aktie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses t0 zum Kurs S0 = 100 €

Mr. Long verpflichtet sich in t0, die Aktie im späteren Zeitpunkt t1 zum Basispreis

(Kaufpreis) X = 110 zu kaufen/anzunehmen.

Mr. Short hingegen verpflichtet sich in t0, die Aktie in t1 zum Basispreis

(Verkaufspreis) X = 110 zu verkaufen/zu liefern.

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Je nachdem, welcher Aktienkurs S (stock price) sich zum Zeitpunkt der Ausübung in

t1 ergibt, variiert das mögliche Ergebnis der Terminhändler, wie folgende

Abbildungen zeigen:

1. Beispiel: S1 = 50 € an Ausübungstag t1

Mr. Long muss laut Kontrakt die Aktie zum Preis von 110 € kaufen, die am

Kassamarkt für 50 € zu haben ist. Für ihn stellt sich ein Verlust i. H. v. 60 € ein.

Mr. Short hingegen kann (muss) die Aktie zu 110 € verkaufen, die am Kassamarkt

lediglich zu 50 € gehandelt wird. Für ihn stellt sich ein Gewinn i. H. v. 60 € ein.

2. Beispiel: S1= 150 € an Ausübungstag t1

Mr. Long kann (muss) die Aktie zum Preis von 110 € kaufen, die am Kassamarkt

einen Wert von 150 € aufweist. Er kann die Aktie unmittelbar nach der Erfüllung des

Kontraktes zu 150 € verkaufen und realisiert somit einen Gewinn von 40 €.

Mr. Short hingegen muss die Aktie zu 110 € liefern, die ihn am Kassamarkt 150 €

gekostet hat. Er muss einen Verlust von 40 € hinnehmen.

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Folgende Grafiken zeigen den soeben exemplarisch behandelten Fall allgemein:

Festzuhalten bleibt:

Jeder Aktienkurs S in t1, der größer ist, als der vereinbarte Terminkurs X (z. B. t2),

führt in der Long Position zu einem Gewinn und in der Short Position zu einem

(gleich hohen) Verlust.

Jeder Aktienkurs S in t1, der kleiner ist, als der vereinbarte Terminkur X (z. B. t1),

führt in der Long Position zu einem Verlust und in der Short Position zu einem (gleich

hohen) Gewinn.

4 Kauf- und Verkaufspositionen in Aktien unter Berücksichtigung eines

risikolosen Zinssatzes

In den oben aufgeführten linken Abbildungen (Long Position in Aktien) wird zugleich

die Situation eines Marktteilnehmers beschrieben, der im Zeitpunkt t0 = 0 die Aktie

zum abgezinsten Terminkurs (d. h. zu X . (1+i)-T) mit dem risikolosen Zinssatz i bzw.

zu X . e-rT mit dem stetigen risikolosen Zinssatz r kauft und in t1 = T zum dann

aktuellen Kurs S verkauft.

Zur Veranschaulichung soll unterstellt werden, dass der Händler in t0 = 0 über ein

Barvermögen von 100 € verfügt, das er entweder

a) zum Erwerb der Aktie (Kurs in t0: 100 €)

oder alternativ bei Unterlassung des Aktiengeschäfts

b) zum risikolosen Perioden-Zinssatz von 10,0 %, bezogen auf die Periode

zwischen Erwerb (t0 = 0) und Erfüllung (t1 = T), Periodendauer also T,

anlegt.

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Im Verkaufszeitpunkt t1 ergeben sich somit folgende alternative Situationen:

a) Erwirbt er die Aktie zu 100 € in t0, so hängt sein Endvermögen davon ab,

welchen Kurs S die Aktie im Verkaufszeitpunkt t1 besitzt: Wenn S > 110 (= X),

erzielt er beim Verkauf der Aktie einen Gewinn von S – X (>0), ansonsten bei

(S – X < 0) einen Verlust.

b) Unterlässt er das Aktiengeschäft, so resultiert durch Anlage des

Barvermögens zum risikolosen Zinssatz von 10,0 % ein sicheres

Endvermögen in Höhe von 110 € (entspricht X).

Das alternative Aktiengeschäft muss sich also an diesem sicheren Endvermögen

messen lassen.

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5 Übungsaufgaben

1.

Huber will heute die Moser-Aktie auf Termin (per Forward-Kontrakt) in 3 Monaten

kaufen. Der Termin-Kaufpreis beträgt 129 €, der heutige Kurs der Moser-Aktie steht

bei 120 €. Während der nächsten drei Monate fallen keine Dividenden an. Der 3-

Monats-Marktzins beträgt 4,5 % p.a. (stetiger Zinssatz).

a) Wie könnte Huber aus dieser Konstellation einen risikolosen Gewinn

realisieren? Wie hoch müsste der Termin-Kaufpreis angesetzt sein, damit kein

„Free Lunch“ möglich ist?

b) Man beantworte die Frage zu a), wenn der Terminkaufpreis 116 € beträgt.

2.

Kartoffelbauer Huber hat sich heute per Vertrag verpflichtet, in 3 Monaten 100.000 kg

Kartoffeln zu verkaufen, als Preis wurde der in 3 Monaten herrschende Kartoffelpreis

vereinbart.

Der heutige Kartoffelpreis beträgt 0,380 €/kg, der heutige 3-Monats-Future-Preis für

Kartoffeln beträgt 0,375 €/kg.

Bauer Huber möchte sich gegen fallende Kartoffelpreise absichern und agiert nun

wie folgt (short-hedging-Strategie):

Er verkauft 3-Monats-Futures-Kontrakte im Gesamtumfang von 100.000 kg Kartoffeln

zum Futures-Preis von 0,375 €/kg. Nach drei Monaten will er dann diese Futures-

Position durch ein entsprechendes Gegengeschäft glattstellen, wobei unterstellt

werden kann, dass der Futures-Preis in drei Monaten (d. h. im Zeitpunkt der

Kontrakterfüllung, somit Restlaufzeit gleich null) identisch mit dem dann

herrschenden Kartoffel-Kassapreis ist.

a) Angenommen, nach drei Monaten liegt der Kartoffelpreis bei 0,200 €/kg (also

starker Preisverfall): Welchen resultierenden Preis pro kg Kartoffeln realisiert

Huber durch die Kombination aus Vertragserfüllung und Glattstellung?

b) Angenommen, der Kartoffelpreis sei stark gestiegen und betrage nach drei

Monaten 0,500 €/kg: Welchen resultierenden Preis pro kg Kartoffeln realisiert

Huber jetzt?

c) Beurteilen Sie jeweils die Vorteilhaftigkeit/Unvorteilhaftigkeit von Hubers

Strategie!

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6 Glossar

A

Amerikanische Option

Option, die - im Gegensatz zur Europäischen Option - zu beliebigen Zeitpunkten

innerhalb des Fälligkeitszeitraums ausgeübt werden kann.

Arbitrage

Ausnutzen unterschiedlicher Preise desselben Gutes an verschiedenen Märkten.

B

Basispreis

Auch strike price, exercise price oder Ausübungspreis genannt. Definiert den bei

Abschluss eines Optionsgeschäftes festgelegte Preis, zu dem der Käufer bzw.

Verkäufer den zugrunde liegenden Basiswert bis zum bzw. am Fälligkeitstermin

erwerben bzw. veräußern kann.

Basiswert

Auch Underlying genannt. Definiert das einem Derivat zugrunde liegende

Finanzinstrument (z. B. eine Aktie).

C

Call

Kauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption.

Clearingstelle

Institution an einer Terminbörse, die sich bei Vertragsabschluss zwischen Käufer und

Verkäufer einschaltet und die Erfüllung des Geschäfts garantiert.

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D

Derivat

(Künstliches) Finanzinstrument, deren Wert vom Wert eines anderen

Finanzinstrumentes, des sogenannten Basiswertes (engl.: Underlying) abhängt und

somit an dessen Entwicklung gekoppelt ist.

E

Europäische Option

Option, die - im Gegensatz zur Amerikanischen Option - nur zu einem fixierten

zukünftigen Datum ausgeübt werden kann.

F

Forward

Unbedingtes Termingeschäft, das individuell zwischen zwei Parteien geschlossen

wird. Es handelt sich nicht um einen standardisierten Vertrag, was den Handel an

einer Börse folglich ausschließt. Dem Vorteil der Individualität der Forwards im

Vergleich zum Future stehen mithin Nachteile gegenüber, die sich in der

eingeschränkten Liquidität und der höheren Kostenstruktur bei Vertragsanbahnung

und -abschluss manifestieren.

Free Lunch

Risikoloser Arbitrage-Gewinn.

Future

Unbedingtes Termingeschäft. Im Gegensatz zum Forward können Futures an der

(Termin-)Börse, z. B. der EUREX, gehandelt werden (Fungibilität). Ein Future ist

somit ein standardisierter Vertrag. Unter anderem werden genau definierte

Basiswerte, spezifizierte Kontraktvolumina und eine definierte Preisermittlung

festgehalten. Der Handel mit Futures wird über eine zwischengeschaltete

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Clearingstelle abgesichert. Dabei werden die aus den allfälligen Veränderungen der

Basiswertkurse entstehenden Gewinne und Verluste der Vertragsparteien täglich

abgerechnet und falls nötig eine Absicherung der Positionen von den

Kontraktparteien Ein-/Nachschussbeträge eingefordert. Im Gegensatz zu Forwards

führen Futures zumeist nicht zu Lieferung und Abnahme des Underlyings, sondern

werden durch ein entsprechendes Gegengeschäft, das jederzeit über die

Clearingstelle möglich ist, vorzeitig glattgestellt.

H

Hedging

Absichern von vorhandenen Positionen.

L

Long Position

Position des Käufers eines Futures/Forwards oder einer Option.

O

Option

Bedingtes Termingeschäft. Der Käufer einer Option erwirbt das Recht – nicht die

Pflicht – den zugrunde liegenden Basiswert (z. B. eine Aktie oder eine Anleihe) zu

einem oder gegebenenfalls bis zu einem Fälligkeitstermin zum vorher fixierten Preis,

dem sogenannten Basispreis (auch strike price, exercise price oder

Ausübungspreis), erwerben (sog. Long Call) oder verkaufen (sog. Long Put) zu

können. Für dieses Recht ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer einen Preis, die

sog. Optionsprämie (syn. Optionspreis), zu zahlen.

Demgegenüber hat der Verkäufer (Stillhalter) der Option die Verpflichtung, im Falle

der Ausübung der Option durch den Käufer, den zugrunde liegenden Basiswert

(Underlying, z. B. eine Aktie oder eine Anleihe) zum vorher festgelegten

Ausübungspreis zu liefern (sog. Short Call) bzw. anzukaufen (sog. Short Put).

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P

Put

Verkauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption.

S

Short Position

Position des Verkäufers eines Futures/Forwards oder einer Option.

T

Termingeschäft

Geschäft, bei dem zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung eine

(evtl. gar längere) Zeitspanne liegt.