bürgerinformationsveranstaltung in sindorf filekerpen januar 2016 bis heute: 57 personen insgesamt...
TRANSCRIPT
Bürgerinformationsveranstaltung
in Sindorf
13. Juni 2016
Herzlich Willkommen!
Asylstatistik Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) 1995 - 2015
Zuwanderung Bundesrepublik Deutschland 2015 ca. 1,1 Millionen Flüchtlinge
davon NRW: ca. 300.000
Kerpen letzte sechs Wochen 2015: 50 Personen / Woche
Kerpen Januar 2016 bis heute: 57 Personen insgesamt
Unterbringung vorrangig dezentral (Wohnungen) und zentral (Flüchtlingsheime)
Verteilung im Stadtgebiet entsprechend den Einwohnerzahlen
Nicht eingerechnet: Boelcke Kaserne (Kapazität 600, Belegung aktuell 262)
Statistik Kolpingstadt Kerpen
Anzahl der Flüchtlinge (lfd. Asylverfahren): 475 Personen
davon: Einreise 2. Halbjahr 2015 + Jan. 2016: 389 Personen
davon: 74 Familienverbänden* mit insgesamt: 279 Personen (71 %)
davon: minderjährige Flüchtlinge: 142 Personen
Einzelpersonen: 110 Personen
* = Familienverband (Eltern mit Kind/ern oder Alleinerziehend mit Kind/ern
Statistik Kolpingstadt Kerpen
Herkunftsländer
Herkunft
Anzahl
Personen Anteil in %
Syrien 109 28,0
Albanien 56 14,4
Irak 55 14,1
Iran 21 5,4
Kosovo 21 5,4
Afghanistan 20 5,1
Aserbaidschan 16 4,1
Nigeria 14 3,6
Mazedonien 12 3,1
Algerien 10 2,6
Sonstige 55 14,1
Summe 389 100
Statistik Kolpingstadt Kerpen
Prognose Bleiberecht
Perspektiven:
1. Bleiberechtsprognose (aus Kriegs-/Bürgerkriegsgebieten):
Bleiberecht: 331 Personen rd. 70 %
Kein Bleiberecht: 144 Personen rd. 30 %
Westbalkan und Maghreb
2. Künftige Entwicklung des Bleiberechts
Die Anzahl der Flüchtlinge mit Bleiberecht, die heute schon bei 70 %
liegt, wird weiter steigen.
Versorgung der Flüchtlinge gem. AsylbewerberLeistungsGesetz
Regelsatz
354 € / 636 €, 276 € / 242 € / 214 €
Möglichkeit der Arbeitsaufnahme
Medizinische Versorgung
(notwendige + nicht aufschiebbare Behandlung akuter
Erkrankungen, Mutterschaftsvorsorgeleistungen,
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen,
Gesundheitsuntersuchungen, Schutzimpfungen)
Wohnraum
Zunächst in den Flüchtlingsunterkünften, später nach Kriterien der
Eignung in privatem Wohnraum (Angemessenheitsgrundsätze nach
SGB XII) / in sozialem Wohnungsbau
Versorgung der Flüchtlinge durch soziale Betreuung
6 Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter
Vermittlung der Informationen über die zuständigen Behörden und
Dienststellen (wer wo für was zuständig)
Information über Schulpflicht / Schulbesuch
Wohnraum:
Vorbereitung zum Einzug in Wohnungen, später Begleitung beim
Wohnen
Teil 1
Bewertungskriterien
für die Auswahl der Standorte /
Grundstücke für dauerhaftes Wohnen
VERTEILUNGSKRITERIEN
• Es wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Einrichtungen und
Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet angestrebt.
• Die Aufteilung erfolgt auf alle Stadtteile nach dem Einwohnerschlüssel.
• Bei der Verteilung und Auswahl der Standorte sind
- soziale
- städtebauliche
- rechtliche und
- sonstige Kriterien
zu berücksichtigen.
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
STÄDTEBAULICHE KRITERIEN
• Siedlungsstrukturelle Einbindung
Geeignet sind städtebaulich integrierte Lagen unter Beachtung nachbarschaftlicher Belange.
• Vermeidung von Kollisionen mit bereits geplanten oder in Realisierung befindlichen (städtebaulichen) Maßnahmen.
• Möglichkeit der Nachhaltigkeit, Folgenutzung
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
SOZIALE KRITERIEN I
• Dezentrale Unterbringung
Die dezentrale Unterbringung ermöglicht den Menschen die Anbindung an das Stadtteilleben. Das ist die Grundlage für eine gelingende Integration. Gemischte Nachbarschaften ermöglichen unterschiedlichste gesellschaftliche Kontakte und Teilhabe an der Gestaltung von Nachbarschaft
• Nahversorgung
Da sich die in den Wohnhäusern untergebrachten Flüchtlinge in der Regel um ihre Versorgung selbst kümmern müssen, ist eine fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen notwendig.
• Anbindung ÖPNV
Auch hier gilt die fußläufige Entfernung als Bewertungsmaßstab.
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
SOZIALE KRITERIEN II
• Erreichbarkeit soziale Infrastruktur
Für Flüchtlingsfamilien mit Kindern ist die Nähe zu
Kindertageseinrichtungen und Schulen von großer Bedeutung.
Dies fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein.
• Sicherstellung von Integrationsmöglichkeiten
Im nahen Umfeld und in der Nachbarschaft gibt es
Integrationsmöglichkeiten (Freizeitmöglichkeiten, Vereine, etc.). Umfeld,
Nachbarschaften und Unterstützerkreise tragen vor allem dazu bei, dass
sich die Zugewanderten in allen Belangen selbst helfen und ihr
Engagement, ihre Beteiligung und ihre Initiativen dauerhaft selbst tragen
können.
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
RECHTLICHE KRITERIEN
• Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
• Sonstige rechtliche Restriktionen, u.a. Naturschutzrecht, Bauordnungsrecht
Standorteinschränkungen führen oftmals zu einem erhöhten Zeit- oder
Finanzaufwand und sollten möglichst gering sein. Beachtet werden Aspekte
wie Altlasten, Lärmbelastungen, Bodendenkmäler, Kampfmittelbelastungen
oder Umweltbelange.
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
SONSTIGE KRITERIEN
• Technischer und finanzieller Aufwand
• Zeitlicher Realisierungshorizont
(Planungsrecht, Erschließung, Planungs- und Bauzeit).
- B-Plan vorhanden, § 34, Befreiung oder B-Plan erforderlich?
- Wie hoch ist der Herrichtungsaufwand:
Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen
Fragen des Baugrundes und der verkehrlichen
Grundstücksanbindung.
• Flexibilität
ANFORDERUNGEN AN DIE GEBÄUDE
• Flexible Grundrisse
• Vandalismussicherheit / solide Bauweise (Zunahme von Angriffen auf Asylbew.Heime)
• Geschossweise Gliederung ggf. durch temporäre Außentreppen und / oder
Laubengänge (Barrierefreiheit)
• kurze Bauzeit
• Geschossigkeit mind. II + D
• Quartiersverträglichkeit / Integration auch bezogen auf spätere Nutzung
(öffentl. geförderter Wohnungsbau)
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
Teil 2
Vorstellung der geplanten Gebäude
Zeitliche Abfolge der politischen Gremien
15.06.2016 Integrationsrat
28.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
05.07.2016 Stadtrat
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Haben Sie Fragen?
Für ein offenes und faires
Miteinander
Art. 1. Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Immer nur eine/r zur gleichen Zeit.
Wer darf wann wie viel reden?
Handy bitte lautlos stellen. Danke.
§ 24
Anregungen und Beschwerden
(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit
anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in
Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die
Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der
Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters
werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von
Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem
Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die
Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu
unterrichten.
(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.
§ 25
Einwohnerantrag
(1) Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der
Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben,
können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte
Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und
entscheidet.
(2) - (9) siehe Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen (GO NRW)
§ 26
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
(1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie
an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde
selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein
Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Absatz 2
Satz 1 sowie die Absätze 5, 7, 8 und 10 gelten entsprechend.
(2) – (10) siehe GO NRW