broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

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Arbeitsvertrags-chinesisch — übersetzt und verständlich erklärt. Arbeitsfibel 2015 1

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Page 1: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Arbeitsvertrags-chinesisch —

übersetzt und verständlich erklärt.

Arbeitsfibel 2015

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Page 2: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Die Herausgeber

Die KVW Jugend, Elas, KVW OG Lana

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Die Partner: Die KVW Jugend ist der Jugendverein des KVW, des größten Sozialverbandes in Südtirol und hat einen landesweiten Wirkungsbereich. Die KVW Jugend unterstützt junge Menschen in Fragen rund um Ausbildung und Arbeit, begleitet sie aber auch dabei, die Gestaltung ihres Lebens selbst in die Hand zunehmen. So plant die KVW Jugend solidarische Projekte, Infoabende, sinnhafte Freizeitprojekte usw. wo junge Men-schen die Möglichkeit haben verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen bzw. sich aktiv einzubringen. Die KVW Ortsgruppe Lana engagiert sich im Wirkkreis der Gemeinden Lana und Völlan zum Gemeinwohl der ArbeitnehmerInnen. Mit dem sozialen Gedanken im Her-zen bietet sie zwischen Bildung, Patronatsdienst und Steuererklärungbegleitung ver-schiedene soziale Dienste für die Bevölkerung des Einzugsgebietes an. Elas als Lohn– und Personalbüro für Unternehmen ist es sein Ziel Arbeitnehmer als wertvolle Ressource für Unternehmen wahrnehmbar zu machen. Die Elas bietet pro-fessionelle Dienstleistungen zur Unterstützung und Entlastung in den Bereichen Perso-nalmanagement, Führung und Organisation sowie Arbeitsplatzgestaltung an. Die Haupt-bereiche sind Lohnservice und Arbeitsrechtsberatung und in Zukunft auch mehr Aus- und Weiterbildung sowie Organisationsberatung.

Page 3: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Übersicht und Erklärung der verschiedenen Formen

der prekären Beschäftigung:

2 Die Herausgeber

3 Inhaltsverzeichnis

4 Motivation und Vertragsformen

6 Vertrag auf unbestimmte Zeit

7 Vertrag auf bestimmte Zeit

8 Teilzeitbeschäftigung

9 Lehrvertrag

10 Praktikantenvertrag

11 Projektarbeit

12 Freie gelegentliche Mitarbeit

13 Mini - Co.Co.Co.

14 Job on Call

15 Wertgutscheine - Voucher

Inhaltsverzeichnis

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Page 4: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Mein erster Arbeitsvertrag, Juhuu! Aber was drin steht ist für mich Chinesisch!

Warum? Heutzutage sind die meisten jungen Menschen sehr erfreut, wenn sie einen Arbeitsplatz finden. So prüfen sie ihren Arbeitgeber nicht auf Herz und Nieren, wenn sie ihren Arbeitsvertrag unterschreiben. Die Erfahrung sagt: das sollten sie aber! Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Herz und Nieren! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Zeiten werden schwieriger und die Vertragsformen werden immer kurioser. Mitt-lerweile gibt es ein regelrechtes Sortiment von prekären Beschäftigungsformen. Man muss sich gut auskennen, um die Unterschiede zu erkennen. Prüft man nicht nach, was bei der Anstellungsform des Arbeitgebers zu beachten ist, kann es passieren, dass auf das Ende des Arbeitsverhältnisses eine Geldstrafe folgt, die das hart verdiente Geld mit einem Schlag verbraucht, bzw. z. T. weitere Schulden verursacht. Es wird von immer größerer Bedeutung, dass junge Menschen sich im Dschungel neuer Vertragsformen zurechtfinden! Finde dich im Dschungel der Vertragsformen zurecht! Je früher desto besser! Rechte! Junge Arbeitnehmer haben nicht nur Pflichten! Neben dem neuen Aufgabenfeld, der Einarbeitung, dem Umgang mit neuen Kollegen, kommen viele Pflichten auf den jungen Arbeitnehmer zu. Gerade zu Arbeitsbeginn gibt es viel zu tun und alles müsste bereits gestern passiert sein. Trotzdem sollte der Arbeitsvertrag geprüft werden. Dieser ent-hält neben den Pflichten auch die Rechte des Arbeitnehmers. Die Kenntnis beider Sei-ten sind für ein gutes Arbeitsverhältnis wichtig. Nur so lassen sich böse Überraschun-gen vermeiden! Kümmere dich um deine Rechte! Denn das macht kein anderer für dich!

Warum?

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Page 5: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

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Vademecum Arbeitsrecht für Beginner Einblick zum Durchblick

Nur wer seine Rechte kennt, steht später nicht im Regen!

KVW

Page 6: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Monatliche Vergütung über einen

Lohnstreifen unter Einhaltung der Mindesttariflöhne laut Kollektivvertrag

Monatliche progressive Besteuerung des Einkommens

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Mindestalter 16 Jahre, jedoch besteht eine gesetzliche Bildungspflicht bis zur Volljährigkeit

Merkmale Schriftlicher Vertrag Garantierte Arbeitsleistung Unbefristete Vertragsdauer Entlohnung laut Kategorie und Sektor

des Kollektivvertrages

Entscheidungskriterium Ist eine dauerhafte Tätigkeit

Sozialversicherung und Ausfälle

Volles Familiengeld Voll versichert bei Krankheit bzw.

Mutterschaft

Zusatzinfo: Kann nach der Probezeit nur

bei einem gerechtfertigtem Grund (giustificato motivo) oder gerechtem Grund (giusta causa) von Seiten des Arbeitgebers aufgelöst wer-den

1. Vertrag auf unbestimmte Zeit (Contratto di lavoro a tempo indeterminato)

Art. 2094 ZGB art. 1,D.Leg.Nr. 368/2001

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Page 7: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Gleiches Besteuerungsmodell wie bei

unbestimmter Zeit Vergütung über den Lohnstreifen unter

Einhaltung der Mindestentlohnung laut Kollektivvertrag

Hat die selben Rechte wie ein Arbeitnehmer mit einem Vertrag auf unbestimmte Zeit der gleichen Kategorie

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Mindestalter 16 Jahre, jedoch besteht eine gesetzliche Bildungspflicht bis zur Volljährigkeit

Merkmale: Schriftlicher Vertrag für max. 36 Monate

bei einem Arbeitgeber Enddatum des Vertrages wird vorab

festgelegt Kann bis zu 5 Mal verlängert werden bis

zu einer maximalen Gesamtdauer von 3 Jahren

Entscheidungskriterium Keine dauerhafte Tätigkeit

Sozialversicherung und Ausfälle

Sozialversicherung gleich wie bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit für die Vertragslaufzeit

Familiengeld nur für Zeitraum der effektiven Tätigkeit

Zusatzinfo: Kann nach der Probezeit nur bei einem ge-

rechten Grund vorzeitig entlassen werden Haben Vortrittsrecht bei Neueintritten Aufschlag von 20% bis 40% bei Arbeit nach

Vertragsende (über 50 Tagen automatische Umwandlung in Vertrag auf unbest. Zeit)

Wiedereinstellung auf Zeit nach einer Unter-brechung von 10 Tagen (bei unter 6 Mona-ten) bzw. 20 Tagen (bei mehr als 6 Monaten)

2. Vertrag auf bestimmte Zeit

(Contratto di lavoro a tempo determinato) D. Leg. 368/2001, Gesetz 92/2012, D. Leg. 76./2013, Gesetz 99/2013, D. Leg. 34/2014

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Page 8: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Alle Zahlungen erfolgen im Verhältnis zu

den gearbeiteten Stunden über einen Lohnstreifen

Die Besteuerung erfolgt progressiv

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Mindestalter 16 Jahre, jedoch besteht eine gesetzliche Bildungspflicht bis zur Volljährigkeit

Merkmale Schriftlicher Vertrag Kann ein Vertrag auf unbestimmte oder

bestimmte Zeit sein mit reduzierten Wochenstunden (d.h. weniger als 40 Wochenst. bzw. weniger als vom Kollektivvertrag vorgesehen)

Elastizitäts– und Flexibilitätsklausel

Entscheidungskriterium Entsprechend der prozentuellen

Teilzeitbeschäftigung reduzierte Entlohnung

Sozialversicherung und Ausfälle

Je nach Höhe der Entlohnung können Ren-tenwochen gekürzt werden

Evtl. wird das Familiengeld gekürzt Im Verhältnis zu den gearbeiteten Wochen-

stunden versichert für Krankheit bzw. Mut-terschaft

Zusatzinfo: Es gibt drei Formen der Teilzeit-

beschäftigung: horizontal, vertikal und gemischt

3. Teilzeitbeschäftigung (Contratto a tempo parziale)

D. Leg. 61/2000

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Page 9: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Der Lohn ist wesentlich geringer als bei einem

ausgebildeten Arbeitnehmer Progressive Besteuerung

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Im Unterschied zu den vorherigen Bestimmungen, muss nun der Lehrling das 9. Pflichtschuljahr nicht mehr abgeschlossen haben, um Zugang zu einem Lehrvertrag zu haben. Der Mittelschulabschluss und 15 Jahre alt reichen aus.

Höchstalter je nach Art des Lehrvertrages (24 Jahre und 365 Tage oder 29 Jahre)

Merkmale: Schriftlicher Vertrag Für Arbeitnehmer ohne entsprechende

Ausbildung in diesem Bereich Nach Beendigung der Lehre: Auflösung

des Arbeitsverhältnisses oder Umwandlung in einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit als qualifizierter Arbeiter

Entscheidungskriterium Der Betrieb muss die Aus– und Berufsbildung

gewährleisten

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Sozialversicherung und Aus-fälle

hat Anrecht auf Entschädigung bei Krank-heit, Mutterschaft

Betrieb zahlt reduzierte Sozialbeiträge Für den Lehrling gelten andere Bestim-

mungen betreffend Arbeitszeit, Ferien, Ruhetag, medizinische Untersuchungen, Ausbildung usw.

Zusatzinfo: Betrieb muss Standards für betriebli-

che Ausbildung erfüllen Traditionelle Lehre: 3 oder 4

Jahre Berufsbildende Lehre: 3 Jahre (in

Ausnahmefällen bis zu 5 Jahren) Lehre zur höheren Berufsbildung

und Forschung: die Dauer hängt vom Berufsbild ab

4. Lehrvertrag

(Contratto di apprendistato) D. Leg. 167/2011

Page 10: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Taschengeld zwischen 400€ und 600€

(Unistudenten 900€) Bei einem Einkommen unter 8.000 Euro im Jahr

steuerfrei Entlohnung über einen Lohnstreifen

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Für Schüler bzw. Studenten, welche noch nie als Arbeitnehmer beschäftigt waren

Mindestalter: 15 Jahre sofern 9 Schuljahre positiv abgeschlossen bzw. 16 Jahre bei 10 Pflichtschuljahren

Maximale Dauer fürs freiwillige Praktikum 6 Monate

Merkmale Schriftlicher Vertrag, welcher die Ziele,

die Vertragsdauer, den Tutor, die Arbeitszeiten und das monatliche Taschengeld fest legt

Entscheidungskriterium Zeitlich begrenzter Vertrag, um den

Arbeitseinstieg für junge Menschen zu erleichtern stellt kein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis dar.

Sozialversicherung und Ausfälle

Kein Anrecht auf Entschädigung bei Krankheit, Mutterschaft und Arbeitslosigkeit

Zusatzinfo: Betrieb zahlt nur Unfallversiche-

rungsbeiträge (Inail) und Haft-pflichtversicherung

Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen

5. Praktikantenvertrag (tirocinio formativo e stage)

Gesetz 148/2011

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Page 11: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Gleiche Besteuerung wie lohnabhängige

Tätigkeit Vergütung über Lohnstreifen

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Keine Pensionisten (gilt „alter Co.Co.Co.“-Vertrag)

Keine öffentlich Bediensteten (gilt „alter Co.Co.Co.“-Vertrag)

Merkmale: Klares Projekt mit Anfang und Ende Selbständige Tätigkeit kein Stundenplan Bezahlung nicht nach Arbeitsstunden

sondern nach Ergebnis Schriftlicher Projektvertrag notwendig

Entscheidungskriterium Klares effektives Projekt bzw. klar

abgrenzbare Zeit oder Phase z.B. Gestaltung, Layout

Sozialversicherung und Ausfälle Sonderverwaltung INPS Versicherung INAIL Unter Umständen Bezahlung Mutter-

schaft und Krankengeld (Krankenhausaufenthalt) durch INPS

Familiengeld bedingt möglich Kein bezahlter Urlaub Aussetzung der Vergütung bei Krankheit,

Unfall oder Mutterschaft, keine Abferti-gung

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Zusatzinfo: Person kann gleichzeitig bei

verschiedenen Auftraggebern einen Co.Co.Co.-Vertrag haben

Projektvertrag kann nicht ver-längert oder erneuert werden. Es braucht immer eigenständige Projekte bzw. Programme für einen Projektvertrag

6. Projektarbeit

(Contratto di lavoro a progetto) D. Leg. Nr. 276/2003, Art. 61 ff

Page 12: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Honorarnote mit 20%

Steuerrückbehalt

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Keine geschützten Berufe (Psychologen, Sozialassistenten, Wirtschaftsberater, etc.)

Merkmale: Kein Stundenplan, freie Arbeits- und

Zeiteinteilung Keine kontinuierliche Tätigkeit, keine

regelmäßige Koordination mit Auftraggeber, kein Projekt

Bezahlung nicht nach Arbeitsstunden

Entscheidungskriterium Sporadische absolut selbständige

Tätigkeit, idealerweise geistige Tätigkeiten, die nicht von internen Mitarbeitern abgedeckt werden können

z.B. Beratungen, Übersetzungen, Referententätigkeit;

Sozialversicherung und Ausfälle Wenn über 5.000 € / Jahr, Eintragung in

Sonderverwaltung INPS Keine Unfallversicherung INAIL Kein Familiengeld Kein bezahlter Urlaub Kein Anrecht auf Arbeitslosengeld Kein Gehalt bei Krankheit, Unfall oder

Mutterschaft, keine Abfertigung Kein bezahlter Urlaub

Zusatzinfo: Der freie gelegentliche Mitar-

beiter ist nicht weisungsge-bunden.

Vorherige schriftliche Rege-lung von Vergütung und Dau-er nicht vorgeschrieben aber ratsam. Zumindest Schriftver-kehr für Beauftragung aufbe-wahren

7. Freie gelegentliche Mitarbeit (Collaborazione occasionale)

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Page 13: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Gleiche Besteuerung wie bei

lohnabhängiger Tätigkeit Vergütung über Lohnstreifen Wenn Grenzen (30 Tage bzw. 5.000 €)

überschritten werden, dann Behandlung wie Projektarbeit

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Tätigkeit max. 30 Tage pro Jahr bei gleichem Arbeitgeber

Maximal 5.000 € pro Jahr

Merkmale: Freie Arbeits- und Zeiteinteilung Koordinierung der Tätigkeit zwischen

Mitarbeiter und Auftraggeber vorgesehen Kontinuierliche Tätigkeit Kein Projekt vorgesehen

Entscheidungskriterium Kontinuierliche Tätigkeit für

gewissen Zeitraum am Stück

Sozialversicherung und Ausfälle Sonderverwaltung INPS Versicherung INAIL unter Umständen Bezahlung Mutterschaft

und Krankengeld (Krankenhausaufenthalt) durch INPS

Familiengeld bedingt möglich Kein bezahlter Urlaub

8. Mini – Co.Co.Co.

(Collaborazione coordinata e continuativa occasionale) D. Leg. Nr. 276/2003, Art. 61 ff

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Page 14: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Gleiche Besteuerung wie

lohnabhängige Tätigkeit Vergütung über Lohnstreifen

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Personen zw. 24. und 54.JLebensjahr: Nicht kontinuierliche Tätigkeit Personen jünger als 24 oder mindestens

55 Jahren ohne Einschränkungen

Merkmale: Arbeit auf Abruf mit oder ohne

Bereitschaftsgarantie (eigene Zulage) Schriftlicher Vertrag Keine garantierte Arbeitsleistung Betrieb muss Risikobewertung (für

Arbeitssicherheit) haben

Entscheidungskriterium Keine dauerhafte, zu regelmäßige

Tätigkeit;

Sozialversicherung und Aus-fälle

Gleich wie bei abhängigem Arbeitneh-mer

Familiengeld nur für Zeitraum der tatsächlichenTätigkeit

Versicherung Krankheit bzw. Mutter-schaft beschränkt auf Zeitraum effekti-ver Arbeit bzw. inklusive Bereit-schaftszeit

Kein bezahlter Urlaub Aussetzung der Vergütung bei Krank-

heit, Unfall, Mutterschaft

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Zusatzinfo: Arbeitgeber kann mehrere Ver-

träge auf Abruf abschließen Kein Entlassungsschutz – Ar-

beitsverhältnis jederzeit auflös-bar.

Probezeit und Kündigungsfrist gleich wie bei angewandten Kol-lektivvertrag.

Egal ob befristet oder unbefris-tet.

9. Job on call (Lavoro a chiamata)

D. Leg. Nr. 276/2003, Art. 33 - 40

Page 15: Broschüre zu arbeitsrecht 2te auflage 2015

Steuerrecht bzw. Vergütung Arbeitgeber kauft über INPS Wertgutscheine

im Wert von 10 bzw. 50 € brutto ein, Netto 37,5€ Netto

Bezahlung an Arbeitnehmer direkt über INPS (über Post)

Entgelt ist für Arbeitnehmer steuerfrei

Voraussetzungen bzw. Beschränkungen

Mindestalter 16 Jahre Gewinnorientierte/kommerzielle Auftraggeber

dürfen jedem Mitarbeiter höchstens 2.020 Euro (netto) pro Jahr mit Voucher bezahlen (Ausnahme Landwirtschaft)

Jede Person darf insgesamt pro Jahr höchstens 5.050 Euro (netto) mit Vouchern verdienen

Merkmale: Anwendbar bei geringfügigen

Tätigkeiten

Entscheidungskriterium Occasionale: gebunden an max.

2.020 € pro Person pro Jahr.

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Sozialversicherung und Aus-fälle

Einbehalt INPS und INAIL-Beiträge (25%)

Kein Anrecht auf Entschädigung bei Krankheit, Mutterschaft und Arbeitslo-sigkeit

Kein Anrecht auf Familiengeld Gilt für Rentenberechnung Keine Auswirkung auf Arbeitslosengeld

Zusatzinfo: AN kann pro Auftraggeber max.

2.020 € netto pro Jahr. Keine jährliche Begrenzung für

Auftraggeber. Höhe Entlohnung wird zwi-

schen Parteien vereinbart, ein Gutschein bezieht sich (noch) nicht auf eine Arbeitsstunde.

Muss nicht bei Steuererklärung angegeben werden.

10. Voucher, Gutscheine

(Lavoro occasionale accessorio) D Leg. Nr. 276/2003, Art. 70 ff; Legge 23.12.2009 Nr. 191

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1) money, money, money...wenn es ums Gehalt geht Entlohnung Bezeichnet die Bezahlung für die geleistete Arbeit. Der berechneten Entloh-nung liegen die gearbeiteten Stunden, Überstunden, eventuelle Prämien, Ferien, Provisionen usw. zu Grunde. Nettolohn Unter Nettolohn verstehen wir das Gehalt, das die Arbeitnehmenden über Lohnstreifen effektiv ausbezahlt bekommen. Die Formel, um das Netto zu be-rechnen, lautet: Bruttolohn – Beiträge - Steuern – Nettoabzüge = Nettolohn Bruttolohn Der Tarifbruttolohn ist vom Kollektivvertrag des jeweiligen Sektors vorgege-ben und kann durch zusätzliche Lohnelemente von Seiten des Arbeitgebers erhöht werden. Der Bruttolohn ist ein konstanter Betrag, welcher in der Regel nicht gekürzt werden darf. Steuern und Sozialabgaben zu Lasten des Arbeitnehmers werden vom Brutto-lohn monatlich abgezogen. Abfertigung Seit Juni 1982 erhält jeder Arbeitnehmende in Italien bei Beendigung eines ab-hängigen Arbeitsverhältnisses eine Abfertigung (TFR "trattamento di fine rap-porto"). Die Abfertigung reift monatlich an und wird mit einem jährlichen Pro-zentsatz (von der Inflationsrate abgeleitet) aufgewertet. Auf die Abfertigung sind keine Sozialabgaben zu zahlen, dafür aber Steuern. 2) Alles zu seiner Zeit….Fristen, Zeiten, die für die Arbeit wichtig sind Kündigungsfrist Die Dauer der Kündigungsfrist ist je nach Kollektivvertrag verschieden gere-gelt. Diesen Zeitraum gilt es einzuhalten, wenn eine der beiden Vertragspartei-en, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis auflösen wollen. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, die von Fall zu Fall verschieden sind: Einhaltung, Ausbezahlung oder Nichteinhaltung bzw. Abzug des Zeitraumes.

Ich verstehe Bahnhof….

GRUNDBEGRIFFE einfach erklärt

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Probezeit Am Beginn des Arbeitsverhältnisses ein vom Kollektivvertrag festgelegter Zeit-raum, innerhalb welchem beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis ohne Vorankündigung auflösen können. In der Probezeit wird festgestellt, ob der Arbeitnehmer ins Team und das Berufsbild passt. Auch der Arbeitnehmer kann für sich entscheiden, ob die Arbeitsstelle für ihn geeignet ist. Urlaub Der Kollektivvertrag sieht eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen vor, wobei der Arbeitgeber den jährlichen Urlaub des Arbeitnehmers festlegt. Der Arbeit-nehmer hat 4 Wochen Urlaub pro Jahr zu genießen. Die nicht genossenen Ferientage im Rahmen dieser 4 Wochen dürfen nicht ausbezahlt werden. Arbeitszeitreduzierung/ROL Sind bezahlte Freistellungen, die für einzelne Stunden oder Tage genutzt wer-den können. Die Anzahl und der Zeitraum der Nutzung sind im Kollektivver-trag festgelegt, wobei nicht genossene Stunden bei Fälligkeit ausbezahlt werden können. Überstunden Unter Überstunden versteht sich jene Arbeitszeit, welche die vom Kollektiv-vertrag festgelegten maximalen wöchentlichen Arbeitsstunden überschreitet. Diese geleisteten Stunden werden mit Zuschlägen entlohnt, können aber auch durch Zeitausgleich abgebaut werden. Das Maximum der Überstunden im Jahr ist gesetzlich/ kollektivvertraglich ver-ankert. Mehrstunden Bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis sprechen wir von Mehrstunden, wenn die Arbeitszeit über die vertraglich festgelegten Stunden geht. Die Leistung von Mehrstunden wird mit Zuschlägen entlohnt oder durch Zeitausgleichsstunden abgebaut. 3) Jugend@Work Jugendschutz Jugendliche unter 18 Jahren sprich Minderjährige werden vom Gesetz beson-ders geschützt:

sie dürfen keine Nachtarbeit leisten (zw. 22.00 - 6.00 Uhr); sie dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen; 15 Jahre ist das Mindestalter für Beschäftigungsverhältnisse; 15 Jährige dürfen nur 35 Stunden in der Woche arbeiten.

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4) heute auch an morgen denken….Vorsorge Rente Bezeichnet die finanzielle Absicherung nach dem Arbeitsleben. Wie hoch die Ren-te ausfällt, hängt von den einbezahlten Rentenbeiträgen ab. Rentenbeiträge werden in der Regel dann einbezahlt, wenn ein regulärer Arbeitsvertrag abgeschlossen und das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß gemeldet wurde. Zusatzrentenfonds Die Einzahlung der Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds ist freiwillig. Sinn die-ser Fonds ist es zusätzlich zur gesetzlichen Pension ein weiteres Renteneinkom-men zu sichern. Je nach Fonds besteht die Möglichkeit auch von Seiten des Arbeit-gebers einen Beitrag zu erhalten. 5) ….und keiner spricht darüber Schwarzarbeit Von Schwarzarbeit sprechen wir, wenn eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ohne das Wissen der zuständigen Ämter und ohne Abgabe von Steuern und Sozialbeiträgen ausgeführt wird. 6) wenn mal nicht alles glatt läuft….Sozialleistungen Sozialleistungen Die Sozialabgaben sind monatlich an das Nationalinstitut für Soziale Fürsorge NISF/INPS zu leisten. Diese Abgaben dienen der Finanzierung von Alters-, Invali-ditäts- und Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutter-schaftsgeld usw.. Der Anteil der Arbeitnehmenden beträgt größtenteils zwischen 9,19% und 9,49% vom monatlichen Bruttolohn (Lehrlinge 5,84%). Arbeitslosengeld Das Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung im Falle von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, also nicht bei Selbstkündigung, von höchstens Euro 1.165,58.- monatlich (Betrag 2014). Anrecht darauf haben alle Arbeitskräfte, welche be-stimmte Mindestversicherungszeiten aufweisen können. Arbeitnehmende unter 50 Jahren erhalten ab 01.01.2015 das Arbeitslosengeld für höchstens 10 Monate.

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7) ich bin nicht mehr allein…. Familien-gründung und spezielle Sozialleistungen Gesundheitsschutz/Mutterschutz Gesundheitsschutz/Mutterschutz gilt ab Feststellung der Schwangerschaft bis 7 Monate nach der Geburt. Keine gefährlichen bzw. gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden. Verbot von Nachtarbeit. Ruhepausen/Stillgeld Mütter und Väter deren Kinder das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Arbeitsstunden, haben An-recht auf täglich zwei Ruhepausen von je einer Stunde (insgesamt 2 Stunden). Bei weniger als sechs Arbeitsstunden stehen zwei Ruhepausen von je einer halben Stunde zu (insgesamt 1 Stunde). Die Ruhepausen eines Tages dürfen zusammengelegt werden. Krankheit Kind Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes darf ein Elternteil für die Pflege eines er-krankten Kindes unbeschränkt von der Arbeit fernbleiben. Die Abwesenheit ist unbezahlt, zählt aber für die Rente. Vom 3. bis zum 8. Lebensjahr hat jedes Elternteil maximal 5 Tage pro Jahr, welche in der Regel unbezahlt sind. Entlassungsverbot Mutterschaft Das Entlassungsverbot beginnt mit Beginn der Schwangerschaft einer Arbeit-nehmerin und endet mit dem ersten Lebensjahr des Kindes. In diesem Zeit-raum sind Entlassungen nur aus schwerwiegenden Gründen möglich. Obligatorische Mutterschaft Bei der obligatorischen Mutterschaft gilt ein Arbeitsverbot ab 2 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und bis 3 Monate nach Entbindung. Falls vom Betriebsarzt und Frauenarzt bestätigt aufschiebbar auf 1 Monat vor Ge-burtstermin, 4 Monate nach Entbindung. Elternurlaub Der Elternurlaub kann sich aufgeteilt auf die beiden Elternteile auf maximal 11 Monate belaufen. Er kann tageweise, wochenweise oder in einem zusammen-hängenden Zeitraum genossen werden. Ein Elternteil hat Anspruch auf höchs-tens 6 Monate. Die Entlohnung in der Höhe von 30% zu Lasten des INPS/NISF ist bis zum 3. Lebensjahr des Kindes für maximal 6 Monate garantiert. Weitere Monate bzw. Zeiten bis zum 8. Lebensjahr des Kindes sind nur bei bestimmter Einkommenshöhe mit 30% vergütet.

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KVW OG Lana Maria Hilfstr. 5

39011 Lana [email protected]

KVW Jugend Pfarrplatz 31 39100 Bozen

Telefon: 0471 309180 [email protected]

Elas GmbH

Otto-Huberstr. 64 39012 Meran

Tel. 0473 205000 [email protected]

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Impressum: Die Herausgeber: KVW OG Lana, KVW Jugend, Elas Gmbh Verantwortlich für Inhalt: Elas Gmbh Verantwortlich für Grafik: KVW Jugend

Datum der Herausgabe: Lana, am 08.01.2015; Die Angaben dienen als Orientierung und sind ohne Gewähr.

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