brief aus berlin nr. 18/2015 - martin rabanus...brief aus berlin – nr. 18/2015 aus dem bundestag...
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BRIEF AUS BERLIN – NR. 18/2015
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,
der politische Diskurs der zurückliegenden Woche wurde vor allem von der sehr persönlichen Debatte
und Verabschiedung der Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe dominiert. Mit dem beschlossenen
Gesetzespaket dazu haben wir verlässlichere Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geschaffen.
Aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung
ausgerichtet ist, bleibt verboten. Die Fraktionsdisziplin wurde wegen der ethischen Dimension dieser
sehr persönlichen Entscheidung aufgehoben.
Ich freue mich, dass sich Sigmar Gabriel und die SPD beim Koalitionsgipfel am Donnerstag durchsetzen
konnten. Die unsäglichen, Haftlager ähnlichen, Transitzonen sind vom Tisch und stattdessen wird es
Zentren für eine geregelte Registrierung und schnelle Verfahren für Asylbewerber geben.
Inhalt
Vorwort
Aus dem Bundestag
Flüchtlingsdebatte
Sterbehilfe
Hospiz- und Palliativversorgung
Nachtragshaushalt 2015
Freie Routerwahl
Expertengespräch verdi/GEW
Innovations-Dialog zu „E-Health“
Netzwerkabend „Westliche Werte“
Aus dem Wahlkreis
Pressemitteilungen
Termine
Diese Woche wurde der Nachtragshaushalt 2015, der die Soforthilfe für die Kommunen auf insgesamt
2 Milliarden Euro erhöht, verabschiedet. Dieser wurde nötig, um die Beschlüsse von Bund und Län-
dern vom September zur Bewältigung der flüchtlingspolitischen Herausforderungen umzusetzen.
Eine weitere wichtige Entscheidung war die Verabschiedung der Weiterentwicklung der Hospiz- und
Palliativversorgung, besonders im ländlichen Raum. Vor allem die ambulante Versorgung soll, neben
der Pflege in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, verbessert werden.
Auf dem Innovationsdialog des Debattenmagazins „Berliner Republik“ zum Thema „E-Health“ konnte
ich Fachpublikum, Politiker und Interessierte begrüßen, um über die Chancen und Risiken der Digitali-
sierung im Gesundheitswesen zu diskutieren.
Einem weiteren eher technischen Thema widmete sich der Deutsche Bundestag bei der Entscheidung
zum so genannten Routerzwang beim Internetanschluss zu Hause. Eine Regelung wurde nötig, da
Netzbetreiber Konsumenten keine freie Wahl bei der Auswahl des Routers ließen.
Diese Woche traf ich mich mit Bildungspolitkern und Weiterbildungsexperten verschiedener Gewerk-
schaften unter dem Dach von ver.di zum Fachdialog, um über bundeseinheitliche Gestaltungsmöglich-
keiten der Weiterbildungsregelungen zu diskutieren.
Zum donnerstäglichen Netzwerkabend konnte das Netzwerk Berlin den renommierten Historiker Prof.
Dr. Heinrich August Winkler begrüßen, der mit den Gästen zum Wertekanon des Westens im Kontext
der Globalisierung, seiner Entwicklung, Verbreitung und Akzeptanz diskutierte.
Nun wünsche ich Euch/Ihnen eine angenehme Lektüre und ein schönes Wochenende!
Martin Rabanus, MdB
Flüchtlingspolitik: Mit ruhiger Hand und Ver-
stand
Bund, Länder und Kommunen haben in den
vergangenen Monaten ein Bündel von Maß-
nahmen vereinbart, um eine menschenwürdi-
ge Versorgung von Flüchtlingen zu gewährleis-
ten und die finanziellen Lasten fair zu schul-
tern. Wichtig ist nun, dass die Beschlüsse des
Parlamentes auch endlich operativ umgesetzt
werden können. Man könnte durchaus den
Eindruck gewinnen, dass der Ernst der Lage
noch nicht in allen Amtsstuben des Bundes
angekommen ist.
Ohne konstruktives Miteinander werden wir
die Probleme nicht in den Griff bekommen.
Wir dürfen daher keine Zeit mit parteipoliti-
schen Ränkespielen vergeuden, sondern müs-
sen mit aller Kraft an sinnvollen Lösungen ar-
beiten. Nicht Reden ist jetzt gefragt, sondern
Handeln. Unausgegorene Scheinlösungen hel-
fen uns daher nicht weiter. Sondern wir müs-
sen konkrete Fortschritte erzielen,
damit Deutschland auch künftig seiner huma-
nitären Verantwortung gerecht werden kann.
Für die SPD-Bundestagsfraktion halten wir in
aller Deutlichkeit fest: Wir sind bereit, an Lö-
sungen, die mehr Ordnung und Kontrolle in
das bisherige Verfahren bringen, konstruktiv
mitzuarbeiten. Aber wir erwarten umgekehrt
von unserem Koalitionspartner, dass er nicht
auf Vorschlägen beharrt, die offenkundig nicht
praktikabel sind. Daher ist es sehr gut, dass die
Parteivorsitzenden der Koalition sich am Don-
nerstagabend auf ein Konzept zur Registrie-
rung von Flüchtlingen geeinigt und damit eine
wichtige Grundlage zur Beschleunigung von
Verfahren gelegt haben. Dank Sigmar Gabriel
hat sich die SPD im Wesentlichen durchge-
setzt. Künftig wird es Zentren für eine geregel-
te Registrierung und schnelle Verfahren für
Asylbewerber geben, deren Anträge kaum
Aussicht auf Anerkennung haben. Die CSU-
Forderung nach unsinnigen Transitzonen ist
vom Tisch.
Bessere Hospiz- und Palliativversorgung
Diese Woche verabschiedeten wir im Parla-
ment den Gesetzesentwurf der Bundesregie-
rung zur Verbesserung der Hospiz- und Pallia-
tivversorgung.
Ziel dieses Gesetzes ist, schwer kranke und alte
Menschen am Ende ihres Lebens besser und
individueller zu betreuen, um ihre Schmerzen
zu lindern und Ängste zu nehmen. Es werden
gezielt Anreize zum flächendeckenden Ausbau
der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzt.
Denn klar ist, viele Bereiche in Deutschland
sind heute noch nicht zufriedenstellend ver-
sorgt.
Um die flächendeckende Versorgung zu forcie-
ren werden die Krankenkassen dazu verpflich-
tet, die Patienten bezüglich der Angebote der
Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu
beraten und die Informationsangebote anhand
des persönlichen Bedarfs zur Verfügung zu
stellen.
Wir alle wünschen uns, zu Hause im Kreise
unserer Familie sterben zu dürfen. Die Realität
sieht leider vielmals anders aus. Nahezu die
Hälfte aller Menschen stirbt in Kliniken, wobei
die meisten dort außerhalb einer Palliativstati-
on begleitet werden. Gerade für die kleinen
kommunalen Häuser, die einen wichtigen Fak-
tor für die Versorgung im ländlichen Raum
darstellen, ist das Vorhalten einer Palliativsta-
tion oftmals unrentabel und kaum zu stem-
men.
Durch die jetzt im Gesetz vorgesehene Mög-
lichkeit zur Kooperation mit multiprofessionel-
len Teams wird diesem Umstand Sorge getra-
gen. Es kann nicht sein, dass die Anforderun-
gen so hoch gesteckt werden, dass sie im länd-
lichen Raum zu einer Überforderung der Struk-
turen führen und damit auch zu einer schlech-
ten Qualität der Versorgung. Durch den geziel-
ten Einsatz von sogenannten Palliativ Care
Teams kann dann auch in kleinen Krankenhäu-
sern eine angemessene und qualitativ hoch-
wertige Versorgung sichergestellt werden.
Und nicht nur innerhalb der Krankenhäuser
wird die Versorgung verbessert, durch die nun
vorgesehene stärkere Einbindung der Hausärz-
tinnen und Hausärzte wird auch die ambulante
palliativmedizinische Betreuung verbessert
werden. Damit schaffen wir beides: Die Erhal-
tung der bereits existierenden und funktionie-
renden Strukturen und die in die Zukunft ge-
richtete Weiterentwicklung der Vielfalt der
Versorgungsformen.
In Würde sterben: Bundestag debattierte über
Sterbehilfe
Am Freitagvormittag wurde im Bundestag über
Sterbehilfe debattiert. Anschließend wurde
über die unterschiedlichen Gesetzentwürfe
abgestimmt – und zwar in namentlicher Ab-
stimmung, weil die Sterbehilfe nicht nur eine
juristische und medizinische, sondern vor al-
lem auch eine ethische Frage ist, ohne den
sogenannten Fraktionszwang.
Bereits im ersten Durchlauf hat der Gesetz-
entwurf einer Gruppe von Abgeordneten um
Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD)
mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur
Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung
der Selbsttötung“ die Mehrheit erhalten. Auch
ich habe mich diesem Gesetzesentwurf nach
reiflicher Überlegung angeschlossen.
Es gibt Menschen, die den Zeitpunkt ihres Aus-
scheidens aus dem Leben durch Suizid selbst
bestimmen möchten. Sie wenden sich zur Un-
terstützung auch an Angehörige, Ärzte oder
Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob eine
Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bun-
destag nun entschieden.
Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive
Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie
dem erklärten Wille des Patienten entspricht.
Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B.
mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen
strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe
zur Selbsttötung, ist nicht verboten, kann aber
bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwort-
lichen Suizid strafbar sein. Ein Strafbarkeitsrisi-
ko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die
Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden
unterlassen.
Die vier neuen Gesetzesentwürfe, die in dieser
Sitzungswoche beraten wurden, eint, dass
aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll
und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Ge-
winnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.
Eine gute individuelle Betreuung am Lebens-
ende ist unermesslich wichtig. Wer keine Angst
vor Schmerzen haben muss, verliert auch et-
was von der Angst vor dem Tod. Und auch für
die Angehörigen ist es sehr beruhigend zu wis-
sen, dass ein geliebter Mensch ohne Schmer-
zen sterben konnte, friedlich und vielleicht im
Kreis seiner Familie. Die Palliativmedizin und
die Hospize leisten ungeheuer wichtige Arbeit,
die unbedingt unterstützt werden muss. Des-
wegen begrüßen wir es, dass wir in dieser Wo-
che auch ein gutes Hospiz- und Palliativgesetz
auf den Weg gebracht haben.
Nachtragshaushalt entlastet Länder und Kom-
munen erneut
Am Donnerstag beschloss der Deutsche Bun-
destag in 2./3.Lesung das zweite Nachtrags-
haushaltsgesetz 2015. Der Nachtrag dient ins-
besondere dazu, die Kosten für Aufgaben im
Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von
Flüchtlingen und Asylbewerbern darzustellen
und die Länder und Kommunen zeitnah finan-
ziell zu unterstützen. So werden Länder und
Kommunen noch in diesem Jahr um zwei Milli-
arden Euro entlastet, ursprünglich war für
2015 lediglich eine Entlastung von einer Milli-
arde Euro vorgesehen. Des Weiteren werden
Kommunen in die Lage versetzt, bundeseigene
Liegenschaften mietzinsfrei und einschließlich
der Kosten für den Umbau für die Flüchtlings-
unterbringung zu nutzen. Auch ein Ankauf
unterhalb des Verkehrswertes soll möglich
sein.
Im Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltes
für dieses Jahr sind zudem neben der Flücht-
lingshilfe 1,3 Milliarden Euro für den "Energie-
und Klimafonds" vorgesehen und für das El-
terngeld Plus sollen zusätzlich 300 Millionen
Euro mehr zur Verfügung stehen.
Neben den Überschüssen in diesem Jahr er-
wartet die Bundesregierung Mehreinnahmen
unter anderem aus den Erlösen der Versteige-
rung der Funkfrequenzen (Digitale Dividende
II) in Höhe von knapp 3,8 Milliarden Euro sowie
geringere Zinsausgaben. Dank guter Wirt-
schaftslage und geringer Zinsbelastungen im
Haushaltsjahr 2015 können weitere 5,5 Milli-
arden Euro in eine Rücklage fließen, um auch
im Haushaltsjahr 2016 für Mehrausgaben im
Bereich der Flüchtlings- und Integrationshilfe
gewappnet zu sein.
In einem Begleit-Antrag (18/6062) zum Nach-
tragshaushalt haben wir zudem die Bundesre-
gierung aufgefordert, die kommunalfreundli-
che Politik des Bundes konsequent fortzuset-
zen. Unter anderem wollen wir erreichen, dass
- das Bundesteilhabegesetz am 1. Januar 2017
in Kraft treten kann
- die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung
der Kommunen um fünf Milliarden Euro jähr-
lich ab 2018 auch wirklich bei den Kommunen
ankommt
- die Bundesländer finanzielle Leistungen des
Bundes für die Kommunen diesen auch zusätz-
lich und in vollem Umfang weiterreichen
- die zugesagte dauerhafte und strukturelle
Beteiligung des Bundes an den Kosten für die
Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge
zügig umgesetzt wird.
Freie Routerwahl
Am Donnerstag wurde der Entwurf eines „Ge-
setzes zur Auswahl und zum Anschluss von
Telekommunikationsendgeräten“ im Deut-
schen Bundestag abschließend beraten.
Mit dem Gesetz setzen wir eine wichtige Ver-
einbarung des Koalitionsvertrags um. Die Ab-
schaffung des Routerzwangs ist von Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern, aber auch gro-
ßen Teilen der Wirtschaft, immer wieder ge-
fordert worden. Der nun bevorstehende Be-
schluss ist ein weiterer wichtiger Schritt in der
Umsetzung der Digitalen Agenda.
Derzeit ist es für Verbraucherinnen und Ver-
braucher häufig nicht möglich, die Router ihres
Telefonanschlusses frei zu wählen. Stattdessen
lassen viele Netzbetreiber an ihrem Breitband-
anschluss nur vorgegebene Geräte zu, der
Router wird als Teil des Netzanschlusses be-
trachtet. Dieser „Routerzwang“ ist jedoch nicht
mit den EU-rechtlichen Vorgaben für einen
liberalisierten Endgerätemarkt vereinbar. Da-
mit wird das Recht der Nutzerinnen und Nut-
zer gestärkt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat
sich bei den parlamentarischen Beratungen
stets dafür stark gemacht, dass der Rou-
terzwang endlich der Vergangenheit angehö-
ren wird.
Berufliche Weiterbildung weiter entwickeln Fachdialog mit ver.di, GEW und IG Metall
Am Mittwoch lud die Gewerkschaft ver.di zum
Fachdialog über die berufliche Weiterbildung
ein. Die eingeladenen Fachleute, Gewerk-
schaftsvertreter und Politiker sprachen über
mögliche Entwicklungen der beruflichen Wei-
terbildung in Deutschland. Erwartungen an
verschiedene Ansätze wurden diskutiert und
die Weiterbildung in Österreich und der
Schweiz dargestellt. Deren Systeme der beruf-
lichen Weiterbildung, ähneln teilweise in Struk-
tur und Ansatz dem deutschen System.
In der Schweiz tritt das Weiterbildungsgesetz
nach 11 Jahren Verhandlungen 2017 in Kraft.
In Deutschland wollen wir vergleichbare Rege-
lungen gern schneller, aber mindestens genau-
so akribisch erarbeiten. Eine dem Berufsbil-
dungsgesetz (BBiG) vergleichbare Bundesrege-
lung für ein einheitliches und zukunftsfähiges
System der beruflichen Weiterbildung soll ge-
schaffen werden. Mit der Weiterentwicklung
des Weiterbildungssystems wollen wir auf dem
deutschen Weiterbildungsmarkt ein solidari-
sches System erreichen, das mehr und bessere
Weiterbildung für alle ermöglicht.
Innovationsdialog der Berliner Republik zum
E-Health-Gesetz
Im Rahmen des Diskussionsformats des Inno-
vationsdialogs der Berliner Republik, dessen
Mitherausgeber und stellvertretender Vorsit-
zender ich bin, diskutierten wir diese Woche
brandaktuell das E-Health-Gesetz am Vortag
seiner Anhörung im Deutschen Bundestag.
Digitale Vernetzung kann Leben retten und
stärkt die Patientinnen und Patienten. Um die
Chancen der Digitalisierung des Gesundheits-
wesens zu fördern und ihnen einen Rahmen zu
geben, befasst sich der Deutsche Bundestag
derzeit mit dem Entwurf des „E-Health-
Gesetzes“. Mit dem Gesetz wird die entspre-
chende Grundlage geschaffen. Daher stellt es
auch ein wichtiges Vorhaben der Koalition und
insbesondere für die SPD dar.
An der spannenden Diskussion um die techni-
schen Entwicklungen und der Digitalisierung
von Medizin und Pflege nahmen verschiedene
Akteure wie Vertreter der Politik, u. a. Dirk
Heidenblut als zuständiger Berichterstatter der
SPD-Fraktion für „E-Health“, oder aus dem
medizinischen Unternehmens- und For-
schungsbereich teil und stellten ihre unter-
schiedlichen Sichtweisen dar. Einig waren sich
alle darin, dass die Digitalisierung im Gesund-
heitswesen ein enormes Potenzial und Chan-
cen birgt, alleine was die Vernetzung der Ak-
teure untereinander angeht, jedoch gleichzei-
tig Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind,
insbesondere im Hinblick auf den Schutz der
Patientendaten. Dirk Heidenblut sowie weitere
Vertreter der SPD-Fraktion verwiesen hierbei
darauf, dass der Fokus des Gesetzentwurfes
eindeutig auf den Patientinnen und Patienten
liegen muss. Dabei stehen Patientinnen und
Patienten den technischen Entwicklungen wie
Gesundheits-Apps und Robotern in der Pflege
mehrheitlich positiv gegenüber. So gelten In-
novationen auch als Lösungen für drängende
Probleme, wie beispielsweise die zu geringe
Anzahl von Fachärztinnen und -ärzten in ländli-
chen Regionen oder die Belastungen des Ver-
sorgungssystems durch den demografischen
Wandel. Hierzu wurde ebenso die die Bedeu-
tung von Telemedizin und Online-
Sprechstunden thematisiert. Weiterhin können
medizintechnische Neuerungen wie kommuni-
zierende Implantate wahre Lebensretter sein,
indem sie die Distanz zwischen Patientin und
Arzt überbrücken. Die Fülle an Innovationen
geht dabei auch mit einem hohen Wachstums-
potenzial in der „Digital Health“-Branche ein-
her.
Hier gibt es weitere Informationen sowie die
dazugehörigen Drucksachen zur Anhörung.
Europäische Werte - Netzwerkabend mit Prof.
Dr. Heinrich August Winkler
Am Donnerstag konnten wir den renommier-
ten Historiker Prof. Heinrich August Winkler als
Gast begrüßen. Sein Vortrag „Europäische oder
westliche Werte? Gedanken über ein unvoll-
endetes Projekt“ gab den Gästen Gelegenheit,
in das Thema einzusteigen und im Anschluss
die Thesen des Historikers zu diskutieren.
Winkler, langjähriges SPD-Mitglied, sprach
über die historische Entstehung westlicher
Werte wie Menschenwürde, Gewaltenteilung,
Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Zudem
stellte er Herausforderungen für den Werteka-
non Europas vor: islamistischer Terrorismus,
den chinesischen, staatlich gelenkten Kapita-
lismus sowie Russlands Außenpolitik. Mit Blick
auf die großen Flüchtlingszahlen in Europa ist
die Verteidigung der Menschenwürde von
zentraler Bedeutung, so Prof. Winkler.
Die westlichen Werte bezeichnet er als Projekt,
das bislang unabgeschlossen ist, aber jeden
und jede zu einer weiteren Annäherung an
dessen Verwirklichung motivieren kann. Die
beste Werbung für dieses Projekt sei es, wenn
der Westen sich selbst an seine eigenen Über-
zeugungen halte.
Zuschuss für Bundestagsbesuch in 2016
Ich lade alle Berlininteressierten herzlich zu
einer Informationsfahrt nach Berlin ein. Ab
sofort können sich alle interessierten Gruppen
und Institutionen für die Kontingentplätze in
2016 bewerben. Die Plätze beinhalten einen
Plenarbesuch sowie einen Imbiss im Paul-Löbe-
Haus. Es gibt einen finanziellen Zuschuss für
die Hin- und Rückfahrt nach Berlin. Der Zu-
schuss beinhaltet nicht die Kosten für eine
Übernachtung in Berlin. Weitere Infos finden
Sie auf meiner Homepage. Bei Interesse bitte
melden bei Juliane Fehlhaber, Tel. 030/227-
77104.
Pressemitteilungen aus dem Wahlkreis
02.11.2015
Martin Rabanus macht auf den Bundeswett-
bewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler
Suchtprävention“ aufmerksam
27.10.2015
Kreisjugendfeuerwehr aus Limburg-Weilburg
besucht den Deutschen Bundestag
26.10.2015
Gastfamilien gesucht
22.10.2015
Martin Rabanus spenden Spielsachen an
Flüchtlingskinder
20.10.2015
Antwort auf den Offenen Brief von Landrat
Burkhard Albers betr. Aktueller Flüchtlingssitu-
ation
Termine
07.11.2015
10.00 – Landesparteitag der SPD Hessen in
Kassel
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Termine in kursiv sind öffentlich
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