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Bootfahren auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Beteiligung von Bürgern durch einen Online-Fragebogen
Hintergrund: Prüfung, ob eine Verordnung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs auf der Isar erlassen wird Ziel: - Meinungen und Stimmungsbild einholen - Auseinandersetzung der Bürger mit naturverträglichem, sicherem und
verantwortungsvollem Bootfahren - neue Erkenntnisse gewinnen - Transparenz Veröffentlichung: - Pressemitteilung vom 29.08.2017 - Fragebogen auf Homepage LRA mit Einleitungstext: 29.08. – 17.10.2017
Eingang von Fragebögen
Antworten sortiert nach Regelungen
f1 = Hochwasser f2 = Laichzeit f3 = Brutzeit f4 = Sonnenauf-/untergang f5 = Einsatz-/Anlandestellen f6 = Hautstrom/tiefste Stelle f7 = Sperrung der obere Isar f8 = nur strömungsfähige Boote
n = 2.918 f9 = Verbot Beiboote f10 = Boote nicht zusammenbinden f11 = max. 10 Personen / Boot f12 = Alkoholverbot f13 = Verbot von Lautsprechern f14 = Schwimmwestenpflicht bis 12 Jahre f15 = Schwimmwestenpflicht alle f16 = Verbot Glasflaschen
f17 = Veranstal-tungen max. 40 Personen
Antworten sortiert nach Teilnehmer-Gruppen
Umwelt-/Naturschutz-Verbände
Bootfahrer privat (o.n.A.)
Antworten sortiert nach Teilnehmer-Gruppen
Fischer/-verbände/-vereine
Gewerbliche (Rafting, Guides etc.)
Ergebnisse sortiert nach Regelungen
Regelung 1: Kein Befahren bei Hochwasser (gemessen an einem bestimmten Pegel).
Ergebnisse sortiert nach Regelungen
Regelung 2: Kein Befahren der Isar während der Laichzeit bestimmter Fischarten (z. B. von November bis Mai).
Ergebnisse sortiert nach Regelungen
Regelung 3: Kein Befahren der Isar während der Brutzeit bestimmter Vogelarten (z. B. von Mitte März bis Mitte Mai.)
Ergebnisse sortiert nach Regelungen
Regelung 7: Komplette Sperrung der Oberen Isar für den Bootsverkehr zwischen Landkreisgrenze zu Garmisch-Partenkirchen und der Geschiebesperre am Sylvensteinsee.
Ergebnisse sortiert nach Regelungen
Regelung 8: Die Isar darf nur mit strömungsfähigen Booten befahren werden. Schwimminseln, Tubes, Stand-up-Boards oder andere vergleichbare schwimmende Gegenstände sind nicht zugelassen.
Ergebnisse sortiert nach Regelungen
Regelung 12: Absolutes Alkoholverbot für Bootfahrer.
Ergebnisse sortiert nach Regelungen
Regelung 15: Schwimmwestenpflicht für alle Bootfahrer.
Ergebnisse sortiert nach Regelungen
Regelung 17: Kein organisierten Fahrten/Veranstaltungen mit mehr als 40 Personen je Fahrt/Veranstaltung. Für bestimmte Veranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden.
Auswertung der Anmerkungsfelder
Auffälligkeiten: - einige wortgleiche Anmerkungen von verschiedenen Personen - v. a. bei den Paddlern haben Personen aus ganz anderen Regionen teilgenommen
(z. B. Norddeutschland) Forderungen: - Aufklärung, Information und Kontrolle - Eigenverantwortung statt Vorschriften - Regelungen sollten auch für andere Erholungssuchende gelten: Radfahrer, Badende, Spaziergänger,
Flößer - Kontingentierung/Lizenzen - Regelungen sollten tatsächlich/nachweislich notwendig sein Noch zu klärende Fragen (Auszug): - Zeitraum Sperrung während der Laichzeit bestimmter Fischarten:
Abklärung mit Fischsachverständigen, welcher Zeitraum vernünftig ist. Derzeit stehen viele Termine im Raum (Huchen laicht bis Mai, Äsche und Barbe später).
- Abgleich mit vernünftigem Zeitraum für Vogelbrut.