bologna prozess dr. heide elsioufy - bauer 01. märz 2004 bei dieser präsentation wird sicher ein...
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Bologna ProzessBologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004
EU-Hochschulraum 1
BOLOGNA-PROZESS
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der Weg zu einem europäischen Hochschulraum
EU-Hochschulraum 2
Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum - 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué
EU-Hochschulraum 3 a
1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität von Bologna von 1986 an die ältesten europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe bei einem Treffen von 80 Vertretern europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna
Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome Einrichtungen, die Kultur schaffen, entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung
EU-HOCHSCHULRAUM 3 b
Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und Studierenden
- der internationalen Angleichung von Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien
EU-HOCHSCHULRAUM 3 c
Das Dokument hat eine universale Bedeutung und jede europäische und außereuropäische Hochschule kann sich den Zielen anschließen.
EU-HOCHSCHULRAUM 4
1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht- die Vielfältigkeit der Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß als Chance genutzt werden- die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist notwendig- die praktische Umsetzung muß verbessert werden- die Transparenz muß erhöht werden- Grundlagen zur Angleichung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen müssen erarbeitet werden
EU-HOCHSCHULRAUM 5
1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:- Annäherung der Rahmenbedingungen für Studiengänge und –abschlüsse- Schaffung eines gemeinsamen Systems von Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden- Abbau von Mobilitätshemmnissen- Verbesserung der Anerkennung von akademischen Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und Italiens
EU-HOCHSCHULRAUM 6 a
1999 Bologna-Erklärungum europäische Kultur und Bildung als Qualitäts- und Markenzeichen auf der Welt zu etablieren, beschlossen die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die Umsetzung folgender Punkte:
- Schaffung eines Systems verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)- Einführung des Diploma Supplement- Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (undergrad./grad.)- Einführung eines Leistungspunktsystems (nach dem ECTS-Modell)
EU-HOCHSCHULRAUM 6 b
- Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen- Förderung der Zusammenarbeit durch Qualitätssicherung- Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten- Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung- Umsetzung bis 2010- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste 2001 in Prag
EU-HOCHSCHULRAUM 7 a
2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca diente der Vorbereitung des 2. Treffens der europäischen Bildungsminister in Prag.Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum Bologna- Prozess
EU-HOCHSCHULRAUM 7 b
- die Bereiterklärung zur Aufnahme des Wettbewerbes untereinander und mit der Welt unter den Bedingungen der Autonomie der Hochschule, der fairen Finanzierung und der Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen Forschungsraumes zu dem Prozess gehören muß
EU-HOCHSCHULRAUM 8 a
2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister 19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei 33 Mitglieder- Einbindung der European University Assocation (EUA) und der National Unions of Students in Europe (ESIB)- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen Kommission (Europäischer Forschungsraum)
EU-HOCHSCHULRAUM 8 b
- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen Einbindung der Studierenden Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbs- fähigkeit des europäischen Hochschulraums
Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003
EU-HOCHSCHULRAUM 9 a
2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl, Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien), damit Erweiterung auf 40 Mitglieder- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler Beihilfen)- Verstärkte Einführung eines Leistungspunktsystems - Studierende sind gleichberechtigte Partner bei Hochschulsteuerungsprozessen
EU-HOCHSCHULRAUM 9 b
- Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des Europäischen Hochschulraums- Lebenslanges Lernen- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums- Prioritäten der nächsten zwei Jahre: Qualitätssicherung, gestufte Studienstrukturen, verbesserte Anerkennungsverfahren für Abschlüsse
EU-HOCHSCHULRAUM 10 a
Berlin 2003Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule- Evaluierung der Programme durch interne und externe Beurteilung- Beteiligung der Studierenden- Veröffentlichung- Akkreditierung, Zertifizierung- internationale Beteiligung und Vernetzung
EU-HOCHSCHULRAUM 10 b
- gestufte Studienstrukturen: - Neuordnung hat eingesetzt- übergreifende Rahmen auf nationaler und europäischer Ebene sollen entwickelt werden- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für Abschlüsse- Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse- Umsetzung des Lissabon-Abkommens
EU-HOCHSCHULRAUM 11 a
Wichtige Instrumente für den Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplementdetaillierte und genormte Beschreibung der Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu einem nationalen Abschluß (stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede eines einheitlichen Bachelor- oder Masterzeugnisses fest)
EU-HOCHSCHULRAUM 11 b
ECTSEuropean Credit Transfer System - Transparenz durch:
- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)- Informationspaket (detaillierte Informationen zu Hochschule, Studiengänge und Lehrveranstaltungen- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für Studierende, Studienabkommen und Abschrift der Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungs- und Übertragungssystem für im Ausland erbrachter Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem
EU-HOCHSCHULRAUM 11 c
Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in schwerpunktorientierte und benotete Studienabschnitte
Europäisierung, Europäische Dimension
Entwicklung von Modulen, Studiengängen und Lehrplänen mit europäischen Bezug, Ausrichtung oder Organisation
EU-HOCHSCHULRAUM 11 d
Qualitätssicherung die Qualität der angebotenen Studiengänge wird gesichert durch:
• Interne Evaluation (systematische Analyse durch das Fach) +
• Externe Evaluation (Begutachtung durch externe Fachleute)
• Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und Änderung der Studieninhalte
• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende
• Lehrberichte (gesetzliche Verpflichtung in BRD zur Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen in Forschung und Lehre)
EU-HOCHSCHULRAUM 11 e
• Akkreditierung eingebunden in ein europäisches Netzwerk begutachten und bewerten Agenturen die neustrukturierten Studiengänge und sichern weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
EU-HOCHSCHULRAUM 12
Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements
Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung
ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen
EU-HOCHSCHULRAUM 13 a
Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich aus durch hohe Mobilität von Studenten und Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf einem traditionellen System von Fakultäten: Grundlagen waren überall gleich, individuelle Gestaltung war erlaubt
EU-HOCHSCHULRAUM 13 b
- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da der mittelalterliche europäische Großraum keine Grenzen in unserem Sinne kannte
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !