bodenschutz in einer handvoll erde
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Bodenschutz
In einer Handvoll Erde ...
www.flaechenverbrauch.de
2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bodenschutz
„In einer Handvoll Erde mehr Lebewesen als ...Menschen auf der Erde.“ Hermann Schaufler MdL, Minister für Umwetl und Verkehr Baden-Württemberg,
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/rb1/boden0001.html#Heading20_
Die Neubildung eines Zentimeters Boden dauert 200 bis 300 Jahre. http://www.bmu.de/bodenschutz/kurzinfo/doc/4014.php
Ungeliebte Bodenschätze Flugzeugbenzin dicht unter der Erdoberfläche: allein bei Jüterbog 1,6 Mio. Liter seit 1998 gefördert, reichste Lagerstätten am Rande der russischen Flugplätze und unter den zehn Großtanklagern: ganze Tanklastwagen einfach ins Erdreich entleert, weniger Trainingsflüge als geplant: Tanklastzugfahrer wollten nicht mit voller Ladung zurück und öffneten Schläuche am Rand der Rollbahn (Tsp. 5.8.2004)
3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
BodenschutzUmweltmedien (Wasser, Luft und Boden) als kostenlose Deponie:
1979, 6.9.: achtjähriger 'Junge stirbt an Vergiftung in Hamburg, nachdem Berührung mit Chemikalien, die auf ehemaligem Gelände der Fa. Stoltzenberg gelagert waren.
1984, 29.5.: Fernsehmagazin Monitor berichtet von Kindesmissbildungen im Osten Hamburgs durch Dioxin.18.6.: Die Firma Boehringer muss Werk in Hamburg schließen, weil sie einem Gerichtsurteil zufolge zuviel Dioxin ausstößt.
1991, 16.4.: In Westdeutschland werden Spiel- und Sportplätze gesperrt, weil dort in den 50er und 60er Jahren mit Dioxin belastete Schlacke eingebaut worden war.
1992, Mai: Greenpeace entdeckt deutschen Giftmüll auf illegalen Deponien in Rumänien
1996, 1.6.: Giftunfall in Schönebeck http://www.oekostation-pfalz.de/geschichte.html
4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bodenschutz
Bodenschutz in der PlanungBodenverunreinigungenBundesbodenschutzgesetzBodenschutzgesetze der Länder
http://www.mlur.brandenburg.de/a/a_bodens.htmhttp://www.umweltbundesamt.de/altlast/web1/deutsch/3_1_1.htm
5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bodenschutz in der RaumplanungBauGB: § 1 Abs. 5 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,7. gemäß § 1a die Belange des Umweltschutzes, ... des Bodens§ 1a Umweltschützende Belange in der Abwägung(1) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplans (2) Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden: 10. die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden... (3) Im Flächennutzungsplan sollen gekennzeichnet werden: 3. für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. § 9 Inhalt des Bebauungsplans (1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 20. die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, (5) Im Bebauungsplan sollen gekennzeichnet werden: 3. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.
6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bodenschutz in der Raumplanung
ROG: § 2 Abs. 2 Nr. 8 ...Die Naturgüter, insbesondere Wasser und Boden, sind sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen; Grundwasservorkommen sind zu schützen...Bei dauerhaft nicht mehr genutzten Flächen soll der Boden in seiner Leistungsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden. BImSchG: § 50 Planung (Trennungsgebot: Schutzbedürftige Nutzungen von störenden trennen), Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.
7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
BodenverunreinigungenBergbau: Schwermetalle: Blei, Zink, Uran; BraunkohleIndustrie: Altindustrie, Stahl, Chemie, Gaswerke,
Gerbereien, Chem. ReinigungMilitärflächen: Munition, Öl, BenzinAbfallanlagen, Grundstücke von Abfallunternehmen,
Deponien (Auswaschung) Klärschlamm, Rieselfelder TankstellenDünger Wurftaubenschießanlagen (Blei) Bild: http://www.umweltbundesamt.de/fwbs/grund/grund.htmhttp://www.lua.nrw.de/index.htm?themen/home05altlasten.htmhttp://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/lba38/lba38.htmhttp://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/print/bs15.pdfhttp://www.forum-bodenschutz.de/http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.98993.de
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Altlasten - Zahlen
http://www.umweltbundesamt.de/altlast/web1/deutsch/1_6.htm
BundesländerAltablagerungen Altstandorte Flächen
Baden-Württemberg 6.229 11.567 17.796Bayern 10.034 3.295 13.329Berlin 763 6.220 6983Brandenburg 8.189 14.447 25.313*Bremen 173 18.154 18.327Hamburg 491 1.638 2.129Hessen 6.630 63.539 70.169Mecklenburg-Vorpommern 4.078 7.264 11.342Niedersachsen 8.957 50.000 58.957Nordrhein-Westfalen 18.116 17.147 35.263Rheinland-Pfalz 10.578 k.A. 10.578Saarland 1.686 3.530 5.216Sachsen 8.590 19.115 27.705Sachsen-Anhalt 6.296 14.692 20.988Schleswig-Holstein 3.181 16.451 19.632Thüringen 6.138 12.824 18.962
Bundesrepublik gesamt 362.689259.883100.129
Stand 12/2000 Anzahl erfaßter
9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Altlasten - Zahlen
http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-95/9511504m.htm
Liegenschaften militärische Altlasten- verdachtsflächen
Westgruppe der sowjetischen Truppen
1.026 700
Bundeswehr und genutzte NATO-Liegenschaften
3.500 500
US-Armee 847 364Rüstungsaltlasten 3.500
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Aufgaben des Bodenschutzeshttp://www.mlur.brandenburg.de/a/a_bodena.htm
Schwerpunkte Gesetzliche Grundlagen
Verdichtung hohe und wiederholte Bodendrücke durch schwere Fahrzeuge auf strukturschwachen Böden
BBodSchG (Gute fachliche Praxis)
Flächenverbrauch Inanspruchnahme von Böden durch Bautätigkeit und Infrastrukturmaßnahmen, Entsiegelung
Bodenabbau/Devastierung
Abgrabung von Böden durch Gewinnung von Bodenschätzen, Intensivgenutzte Moore, militärisch genutzte Flächen
Beeinträchtigung wertvoller Böden
Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential, mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit, mit bedeutendem Regulationsvermögen im Wasser- und Stoffhaushalt und Archivfunktion
schädliche Bodenveränderungen
Überschreitung von Bodenwerten (z.B. Rieselfelder, Überschwemmungs- und Industriegebiete)
BBodSchG, BBodSchV
Fachinformationssystem Bodenschutz, Öffentlichkeitsarbeit
Bodenzustand, Bodendauerbeobachtung, Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Bodengefährdungen, Bodenbelastungen, Bodennutzung, Bodenschutzmaßnahmen; Internet-Beiträge, Richtlinien, Vollzugshilfen, Informationsveranstaltungen, Broschüren, Faltblätter, Schaut
BBodSchG, BbgAbfG
VorsorgeStoffeinträge Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden (z.B.
Bodenmaterial, Baggergut, Bioabfall, Klärschlamm)BBodSchG, BBodSchV, BioAbfV, AbfKlärV, weitere fachgesetzliche Regelungen
Gefahrenabwehr / Sanierung
Informationsbereitstellung
Erosion hängige bzw. windexponierte Lage ohne ausreichende Bodenbedeckung
BBodSchG (Gute fachliche Praxis), BBodSchV
Vertretung der Belange des Bodenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren, Bodenbewertung im Rahmen ROG, UVPG, BauGB, BBodSchG, BNatSchG, BbgNatSchG
11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
BundesbodenschutzgesetzFrüher: Gebrauch von Umweltmedien zur Entsorgung:
Luft, Wasser, BodenHeute: Verursacherprinzip bei Altlasten: Verursacher,
Rechtsnachfolger, Eigentümer, Besitzer (Nutzer)
Pflichterfüllung bei Sanierung: Schutzbedürfnis entsprechend planungsrechtlicher Festsetzung oder Prägung mit voraussehbarer Entwicklung beachtet.
Problem Umnutzung: Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Schadensersatzanspruch bei Überplanung ohne Kenntlichmachung im B-Plan
12 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
BodensanierungZiel: Bodenbelastung beheben oder mildern
Verhinderung einer Schadstoffaufnahme durch Kulturpflanzen, Grundwasserkontamination Schädigung von Pflanzenbewuchs u. Bodenorganismen
Maßnahmen: Schadstoffe aus Boden entfernen im Boden eliminieren immobilisieren verdünnen (Remobilisierung)
http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBboden/Bodensanierung.php
13 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bundesbodenschutzgesetz
1999: Jüngstes Umweltgesetz schließt Lücke: neben Wasser und Luft auch Boden als 3. Umweltmedium unmittelbar durch Bundesgesetz geschützt:
Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens durch Gefahrenabwehr, Sanierung Vorsorge.
http://www.brandenburg.de/land/mlur/a/b_auf62.htm
14 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bundesbodenschutzgesetz
§ 4 Abs. 3 BBodSchGPflichten des Eigentümers/Verursachers
Dekontamination (Beseitigung, Verminderung)Sicherung (Verhinderung von Ausbreitung)Schutz – und Nutzungsbeschränkung Entsiegelung vornehmen (zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Bodens, Entsiegelungsverordnung nach § 5)Kontrolle
§ 8 BBodSchG RVO zu Prüfwerten und Maßnahmewerten
Bei Anhaltspunkten behördliche Prüfung, bei Überschreiten der Prüfwerte Feststellung der Altlasten
15 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
BundesbodenschutzgesetzGefährdungsabschätzung (auf Anordnung durch Sachverständige) im Auftrag der Nutzer Sanierungsplanung durch Verursacher (auf Anordnung durch Sachverständige) (mit Betroffenenbeteiligung Nachbarschaft, Sanierungsuntersuchungen, derzeitige und zukünftige Nutzung) Sanierungsplan (Sanierungsziel, Maßnahme, Zeithorizont) optional Sanierungsvertrag (Ausführung des Plans durch Dritte)
bei ungenügender privater Sanierungsplanung oder weiträumiger Ausdehnung mit vielen Verpflichteten (Koordinierungsbedarf) Sanierungsplanung durch BehördeVerbindlicherklärung von Sanierungsplänen durch Behörden möglich
16 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
BundesbodenschutzgesetzAltlasten (§ 2 BBodSchG - Begriffe):1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, Grundstücke, auf
denen Abfälle behandelt (Altablagerungen), und2. Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen
umgegangen worden ist, ausgenommen Atomanlagen (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Altlastverdächtige Fläche: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht
schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Sanierungsuntersuchung BBodSchV Anhang 3
Sanierungsuntersuchungen, Prüfung: schadstoff-, boden-, material- und standortspezifische
Eignung der Verfahren technische Durchführbarkeit erforderlicher Zeitaufwand Wirksamkeit im Hinblick auf das Sanierungsziel Kostenschätzung sowie das Verhältnis von Kosten und
Wirksamkeit Auswirkungen auf die Betroffenen im Sinne von § 12 Satz
1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und auf die Umwelt Erfordernis von Zulassungen Entstehung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen,
Arbeitsschutz Wirkungsdauer der Maßnahmen und deren
Überwachungsmöglichkeiten, Erfordernisse der Nachsorge und Nachbesserungsmöglichkeiten
18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Sanierungsplan, BBodSchV Anhang 3
1. Darstellung der Ausgangslage2. Textliche und zeichnerische Darstellung der
durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung
3. Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen
4. Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Überwachung
5. Darstellung des Zeitplans und der Kosten.
19 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
AltlastenBearbeitung von Verdachtsflächen/ schädlichen
Bodenveränderungen und altlastverdächtigen Flächen/Altlasten:
Erfassung und orientierende Untersuchung fallen in die Zuständigkeit der Behörde.
Detailuntersuchung hat der Störer durchzuführen. Bewertung dieser abschließenden Gefährdungsabschätzung führt entweder zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr, für Altlasten zur Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung oder zum Ausräumen des Verdachts. Abschließende Bewertung erfolgt durch zuständige Behörde, ebenso Entscheidung über Verbindlichkeit des Sanierungsplanes für Altlasten. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr leistet der Verpflichtete. Die Durchführung von Maßnahmen durch Verpflichtete unterliegt allgemeiner behördlicher Überwachung (BBodSchG § 15).
http://www.umweltbundesamt.de/altlast/web1/deutsch/1_1.htm
20 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Altlasten - HessenStufe 1: Erfassung Möglichst vollständige Erfassung aller Altflächen. Erkundung beschränkt sich auf
Identifikation der Altflächen und erfordert nur begrenzte Anzahl einfacher Daten. Für Altstandorte werden vorzugsweise kommunale Gewerberegister verwendet.
Stufe 2: Einzelfallrecherche und Orientierende Untersuchung• Ermittlung altlastenverdächtiger Flächen • Ermittlung des Handlungsbedarfs • Frühzeitiges Ausscheiden von unverdächtigen Flächen
Zwei Teilschritten: Stufe 2a: Einzelfallrecherche, Stufe 2b: Orientierende Untersuchung
Stufe 3: Detailuntersuchung Ermittlung der Altlasten
• Erhebung quantitativ bewertbarer Parameter • Bewertung des Gefährdungspotentials
Für Nachweis wesentlicher Beeinträchtigung der Allgemeinheit werden vorliegende Informationen durch detaillierte technische Erkundungen vertieft.
Stufe 4: Sanierungsplanung• Festlegung der Sanierungsziele • Festlegung geeigneter Sanierungsverfahren • Festlegung des erforderlichen Umfangs der Maßnahmen • Abschätzung der Sanierungskosten • Auswirkung der Maßnahmen auf die Umwelt • in Stufe 4 formulierte Ziele setzen vor allem planerische
Tätigkeiten voraus. Einzelne technische Maßnahmen dienen der Absicherung oder Ergänzung.
Stufe 5: Sanierung Aufhebung der festgestellten Altlasten
• Flächenrevitalisierung durch Sanierung oder Sicherung • Vermeidung einer Beeinträchtigung der Allgemeinheit bei
Durchführung der Sanierung / Sicherung. http://www.hlug.de/medien/altlasten/2altl_iv.htm
21 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Altlasten
Gefährdungsabschätzung und Gefahrenabwehr von Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen sowie altlastverdächtigen Flächen und Altlasten
Untersuchungs- und BewertungsschritteWirkungspfade
Boden - Mensch (Bewertung nutzungsabhängig) Boden - Nutzpflanze (Bewertung nutzungsabhängig) Boden – Grundwasser (Bewertung
nutzungsunabhängig)
22 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Wenn Sanierung zu teuer wird ...
Natural Attenuation
„Qualifiziertes Nichtstun“ – BMBF Forschungsprojekt KORA: Natürliche Abbau- und Rückhalteprozesse untersuchen und befördern (Anlass: hohe Sanierungskosten und begrenzte Haushaltsmittel) http://www.natural-attenuation.de/content.php?pageId=2015&lang=de
23 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Landesgesetze NRW: § 12 LBodSchG
Bodenschutzgebiet (RVO)Schutz oder Sanierung des Bodens Abwehr von Gefahren für die menschliche GesundheitGefahren für natürliche Bodenfunktionen Funktionen des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte räumliche Abgrenzung, wesentlicher Zweck, erforderliche Verbote, Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
24 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Landesgesetze Nds: § 4 NBodSchG
Bodenplanungsgebiet (RVO durch Untere Bodenschutzbehörde)
kann vorschreiben, dass1. Boden auf Dauer oder bestimmte Zeit nicht oder nur
eingeschränkt genutzt werden darf,2. bestimmte Stoffe nicht eingesetzt werden dürfen,3. Boden abgedeckt oder bepflanzt werden muss,4. ausgehobenes oder abgeschobenes Bodenmaterial nicht oder nur
in bestimmter Weise verwendet oder abgelagert werden darf oder 5. der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen
Gewalt über ein Grundstück im Einzelnen bezeichnete Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung von schädlichen Bodenveränderungen zu dulden oder durchzuführen hat, soweit nicht der Verursacher herangezogen werden kann.
Vgl. Bodenschutzgesetz Baden-Württemberg
25 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Aufgabenträger Landkreis
(Land)Kreise als untere Bodenschutzbehörden
schädliche Bodenveränderungen erfassen (§ 5 LBodSchG NRW), Bodenbelastungskataster führenGrundstücke auf Altlasten untersuchen (Amtsermittlung, § 9 Abs. 1 BBodSchG) Anordnungen zur Altlastensanierung treffen (§§ 9, 10 BBodSchG).