billa ag vers. 0 vom 17.12 - salzburg · 2017. 7. 24. · billa in obertrum am see wirtschafts- und...

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BILLA IN OBERTRUM AM SEE Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse BILLA AG Industriezentrum NÖ Süd Str. 3, Objekt 16 2355 Wiener Neudorf Vers. 0 vom 17.12.2015

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  • BILLA IN OBERTRUM AM SEE

    Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse

    BILLA AG

    Industriezentrum NÖ Süd

    Str. 3, Objekt 16

    2355 Wiener Neudorf

    Vers. 0 vom 17.12.2015

  • Projektleitung: Projektleitung: Projektleitung: Projektleitung: Mag. Silvia Enzensberger

    Bearbeitung: Bearbeitung: Bearbeitung: Bearbeitung: Mag. Silvia Enzensberger

    Mag: Doris Winkler

    ProjektProjektProjektProjekt----Nr.:Nr.:Nr.:Nr.: 15 KEP 1009/03g

    REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH

    Siezenheimer Straße 39A

    A-5020 Salzburg

    Tel. +43/662/45 16 22-0

    Fax +43/662/45 16 22-20

    email [email protected]

    Internet http://www.regioplan.org

  • BILLA OberBILLA OberBILLA OberBILLA Obertrumtrumtrumtrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 3 von 49

    INHALTINHALTINHALTINHALT

    1111 Aufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter RechtsrahmenAufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter RechtsrahmenAufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter RechtsrahmenAufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter Rechtsrahmen 5555

    1.1 Aufgabenstellung 5

    1.2 Verwaltungsrechtliche Zuordnung und rechtliche

    Rahmenbedingungen 6

    2222 VorhabenVorhabenVorhabenVorhaben 11111111

    2.1 Standortbeschreibung und –bewertung 15

    3333 Geplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des Geplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des Geplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des Geplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des

    PlanobjektesPlanobjektesPlanobjektesPlanobjektes 21212121

    4444 Einzugsgebiet und VerbraucherpotentialEinzugsgebiet und VerbraucherpotentialEinzugsgebiet und VerbraucherpotentialEinzugsgebiet und Verbraucherpotential 22222222

    4.1 Einzugsgebiet 22

    4.2 Bevölkerungsentwicklung im Einzugsgebiet 24

    4.3 Verbraucherpotential in den Teileinzugsgebieten 26

    5555 Allgemeine Entwicklung der Kaufkraft im BundeslandAllgemeine Entwicklung der Kaufkraft im BundeslandAllgemeine Entwicklung der Kaufkraft im BundeslandAllgemeine Entwicklung der Kaufkraft im Bundesland SalzburgSalzburgSalzburgSalzburg 27272727

    5.1 Kaufkraftindex in den Gemeinden des Einzugsgebietes 27

    5.2 Kaufkraftpotenziale des Einzugsgebietes 29

    6666 Die Die Die Die einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und

    Angebotsstruktur im EinzugsgebietAngebotsstruktur im EinzugsgebietAngebotsstruktur im EinzugsgebietAngebotsstruktur im Einzugsgebiet 30303030

    6.1 Bestehende Einzelhandelsstruktur in den Teileinzugsgebieten 30

    6.2 Projektrelevante Umsatzerwartungen im Einzugsgebiet 41

    7777 Auswirkungen des Vorhabens auf die Versorgungsstruktur im Auswirkungen des Vorhabens auf die Versorgungsstruktur im Auswirkungen des Vorhabens auf die Versorgungsstruktur im Auswirkungen des Vorhabens auf die Versorgungsstruktur im

    EinzugsgebietEinzugsgebietEinzugsgebietEinzugsgebiet 42424242

    7.1 Umsatzherkunft und Kaufkraftabschöpfungsquoten im

    abgegrenzten Einzugsgebiet und seinen Teilzonen 42

    8888 Bewertung der Auswirkungen auf die Nahversorgung im Bewertung der Auswirkungen auf die Nahversorgung im Bewertung der Auswirkungen auf die Nahversorgung im Bewertung der Auswirkungen auf die Nahversorgung im

    EinzugsgebietEinzugsgebietEinzugsgebietEinzugsgebiet 45454545

    9999 Bewertung der Auswirkungen auf den ArbeitsmarktBewertung der Auswirkungen auf den ArbeitsmarktBewertung der Auswirkungen auf den ArbeitsmarktBewertung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt 45454545

    10101010 Bewertung der Vereinbarkeit mit einzelhandelsbezogenen Bewertung der Vereinbarkeit mit einzelhandelsbezogenen Bewertung der Vereinbarkeit mit einzelhandelsbezogenen Bewertung der Vereinbarkeit mit einzelhandelsbezogenen

    Aussagen vorliegender Planungsinstrumente (LEP, Aussagen vorliegender Planungsinstrumente (LEP, Aussagen vorliegender Planungsinstrumente (LEP, Aussagen vorliegender Planungsinstrumente (LEP,

    Sachprogramme, Regionalprogramme, REK der Gemeinden)Sachprogramme, Regionalprogramme, REK der Gemeinden)Sachprogramme, Regionalprogramme, REK der Gemeinden)Sachprogramme, Regionalprogramme, REK der Gemeinden) 46464646

    11111111 Zusammenfassende BewertungZusammenfassende BewertungZusammenfassende BewertungZusammenfassende Bewertung 47474747

    12121212 QuellenverzeichnisQuellenverzeichnisQuellenverzeichnisQuellenverzeichnis 49494949

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 4 von 49 22. November 2013

    ABBILDUNGENABBILDUNGENABBILDUNGENABBILDUNGEN

    Abb.1: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben 10

    Abb.2: Lageplan Erweiterung des BILLA Standortes in Obertrum 13

    Abb.3: Grundriss Erweiterung „BILLA Lebensmittelmarkt in Obertrum“ 14

    Abb.4: Lage - Marktgemeinde Obertrum 15

    Abb.5: Widmungskategorie des Standortes und seiner Umgebung 16

    Abb.6: Lage zu öffentlichen Haltestellen des SVV 19

    Abb.7: Überörtlicher Vergleich der Bevölkerungsentwicklung 24

    Abb.8: Bevölkerungsentwicklung 1991 bis 2011/2015 25

    Abb.9: Nahversorgungsgrad einzelner Gemeinden 27

    Abb.10: Karte 1 Gesamteinzugsgebiet Verbraucherpotential 38

    Abb.11: Karte 2: Gesamteinzugsgebiet Mitbewerber BILLA Obertrum 39

    Abb.12: Karte 3: Naheinzugsgebiet BILLA Obertrum 40

    TABELLEN:TABELLEN:TABELLEN:TABELLEN:

    Tab. 1: Bestand Warensortiment - Bestehender und geplanter Umsatz 21

    Tab. 2: Bevölkerungsentwicklung Vergleich Bezirk-Land 1981-2011 24

    Tab. 3: Bevölkerungsentwicklung im Vergleich zu den Nachbargemeinden 25

    Tab. 4: Das Verbraucherpotential im Einzugsgebiet des Planobjektes 26

    Tab. 5: Kaufkraftpotential für die Lebensmittelbranche im Einzugsgebiet 29

    Tab. 6: Mitbewerber in den einzelnen Teileinzugsgebieten 30

    Tab. 7: Umsatzerwartungen innerhalb des Einzugsgebietes 41

    Tab. 8: Kaufkraftabschöpfung und Umsatzerwartung des

    Gesamtobjektes 42

    Tab. 9: Kaufkraftabschöpfung und Umsatzerwartung für den

    Erweiterungsbereich 43

    Tab. 10: Umsatzumverteilung innerhalb der (Teil-) Einzugsgebiete 44

    Tab. 11: Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt 45

    PHOTOSPHOTOSPHOTOSPHOTOS

    Photo 1: Standort BILLA Obertrum, Blick Richtung Nordwest 11

    Photo 2: Fußweg Richtung historischem Ortszentrum 17

    Photo 3: Fußweg Richtung Handelspark 17

    Photo 4: Ein- und Ausfahrtsituation am Standort 19

    Photo 5: Handelspark Obertrum 20

    Photo 6: Vollversorger > 500 m² Hofer im TEZG I Obertrum 31

    Photo 7: Teilnahversorger Bäckerei Loidl im historischen Ortskern 32

    Photo 8: Teilnahversorger Metzgerei Brandstätter 32

    Photo 9: Teilnahversorger Dimitros Ortseinfahrt Obertrum 33

    Photo 10: Vollversorger

  • BILLA OberBILLA OberBILLA OberBILLA Obertrumtrumtrumtrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 5 von 49

    1111 Aufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter RechtsrahmenAufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter RechtsrahmenAufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter RechtsrahmenAufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter Rechtsrahmen

    1.11.11.11.1 AufgabenstellungAufgabenstellungAufgabenstellungAufgabenstellung

    Die BILLA AG beabsichtigt die Verkaufsfläche ihrer Zweigniederlassung in der

    Marktgemeinde Obertrum geringfügig zu erweitern.

    Aufgrund der Überschreitung der in der Marktgemeinde Obertrum zulässigen

    Gesamtverkaufsfläche (GVF) von 500 m² (als Gemeinde mit mehr als 1.500

    Einwohnern gem. Anlage 1 zu § 32 Abs. 1 ROG) bedarf es einer Änderung der

    Flächenwidmung.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Erweiterung der Verkaufsflä-

    che des Verbrauchermarktes für Lebensmittel von 499 m² auf rund 580 m²

    wird daher eine Flächenwidmung in der Kategorie Handelsgroßbetriebe - Ver-

    brauchermärkte (HG-V) gemäß § 30 Abs. 1. lit. 10 bzw. § 32 Abs. 3 lit. 1 des

    Sbg. ROG 2009 angestrebt.

    Die Voraussetzung für eine Widmung von Gebieten für Handelsgroßbetriebe ist

    der Erlass einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe gem. § 14 Sbg.

    ROG 2009 durch die Landesregierung. Diese legt fest, ob die Verwendung die-

    ser Flächen vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung aus zulässig ist.

    Die Unterlagen für eine Standortverordnung haben Aussagen zum Planungs-

    vorhaben und Standortbereich, zu den Zielen der Raumordnung und den Um-

    weltzielen mit Bedeutung für die Planung, eine Strukturanalyse mit Umwelter-

    heblichkeitsprüfung und sonstige Auswirkungen zu enthalten. Weiters ist als

    Grundlage für die Entscheidung eine Untersuchung der Auswirkungen auf die

    Wirtschafts- und Handelsstruktur durch das Vorhaben notwendig, welches In-

    halt der gegenständlichen Handelsstrukturanalyse ist.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 6 von 49 22. November 2013

    1.21.21.21.2 Verwaltungsrechtliche Zuordnung und rechtliche RahmenbedingungenVerwaltungsrechtliche Zuordnung und rechtliche RahmenbedingungenVerwaltungsrechtliche Zuordnung und rechtliche RahmenbedingungenVerwaltungsrechtliche Zuordnung und rechtliche Rahmenbedingungen

    Bundesland: Salzburg

    Politischer Bezirk: Salzburg-Umgebung

    Gerichtsbezirk: Neumarkt bei Salzburg

    Planungsregion: 2 - Salzburger Seengebiet

    Gemeinde: Marktgemeinde Obertrum am See

    Ortschaften: Au (263), Mühlbach (522), Obertrum (3.762)

    Katastralgemeinde: 56535 Obertrum

    Nachbargemeinden: Seeham, Mattsee, Seekirchen, Anthering, Nußdorf.

    Das Umwidmungsvorhaben in der Marktgemeinde Obertrum am See wird von

    den folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen berührt. Weitere Angaben zu

    den einzelnen Richtlinien sind im Bericht zur Standortverordnung des gegen-

    ständlichen Vorhabens angeführt.

    1.2.11.2.11.2.11.2.1 Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP)Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP)Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP)Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP)

    Im Salzburger LEP ist eine zentralörtliche Struktur bzw. Gliederungen der Stadt-

    und Umlandbereiche festgelegt, die als angestrebte zentralörtliche Funktion

    der jeweiligen Gemeinden zu sehen ist.

    In der zentralörtlichen Hierarchie des Salzburger LEP ist für die Marktgemeinde

    Obertrum keine höhere Zentralität festgelegt. Demnach hat die Standortge-

    meinde die spezifische Versorgungsfunktion der eigenen Bevölkerung sicher-

    zustellen.

    Ziele und Maßnahmen zur Versorgungsinfrastruktur gem. LEP 2003:

    Unter Punkt D.1 Standortsicherung und Betriebsansiedlung sind folgende Ziele

    und Maßnahmen formuliert:

    Ziele:

    > Vordringliche Entwicklung von Betriebsstandorten dort, wo dies auf-

    grund der angestrebten Wirtschafts- und raumstrukturellen Ziele des

    Landes besonders notwendig ist.

    > Sicherung und Entwicklung von Betriebsstandorten mit überörtlicher

    Bedeutung an dafür geeigneten Standorten unter Berücksichtigung des

    Bedarfs.

    > Verstärkung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenar-

    beit insbesondere von Gemeinden bei der Standortentwicklung.

    > Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewerbe- und In-

    dustriebetrieben durch Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten

    Maßnahmen:

    > Notwendige Erweiterungsflächen für Industrie und Gewerbe sind zur

    Verhinderung von Konflikten mit anderen Nutzungen zu sichern.

    Im Kapitel D. Wirtschaft wurden unter Punkt D.5. Versorgungsinfrastruktur

    folgende Ziele und Maßnahmen formuliert:

  • BILLA OberBILLA OberBILLA OberBILLA Obertrumtrumtrumtrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 7 von 49

    Ziele:

    D.5.(Z. 1) Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Be-

    völkerung bei möglichst geringer Abhängigkeit vom motorisierten Individu-

    alverkehr.

    D.5.(Z. 2) Sicherstellung der angestrebten zentralörtlichen Strukturen bei

    der Entwicklung und Veränderung der Versorgungsstrukturen.

    Maßnahmen:

    D.5.(M. 1) Die Errichtung und Erweiterung von Versorgungseinrichtungen

    soll an der Versorgungsfunktion der Gemeinde gemessen werden.

    D.5.(M. 5) Die Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen

    Bedarfes, insbesondere mit Lebens- und Genussmitteln, soll besondere Be-

    rücksichtigung finden.

    1.2.21.2.21.2.21.2.2 Regionalprogramm Regionalprogramm Regionalprogramm Regionalprogramm Salzburger SeenlandSalzburger SeenlandSalzburger SeenlandSalzburger Seenland

    Die Marktgemeinde Obertrum am See gehört dem Regionalverband Salzburger

    Seenland (früher Seengebiet) an, dessen Regionalprogramm von der Salzbur-

    ger Landesregierung mit Verordnung vom 1.10.2004, LGBL Nr. 76/2004 für

    verbindlich erklärt wurde.

    Der Regionalverband Salzburger Seengebiet besteht aus folgenden zehn Ge-

    meinden des Flachgaus:

    Berndorf, Henndorf, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt, Obertrum, Schleedorf,

    Seeham, Seekirchen, Straßwalchen.

    Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vorhaben sind folgende Leitbil-

    der und Ziele von Relevanz:

    • Die Vertriebswege von Gütern und Diensten des täglichen Bedarfes so

    gestalten, dass sie in der Nähe des Wohnortes gedeckt werden können

    (Pkt. 2.2.4).

    • Die Region Salzburger Seengebiet soll ihre Funktion als hochwertiger

    Wirtschaftsstandort für den Zentralraum und darüber hinaus sichern

    und qualitätsvoll weiterentwickeln (Pkt. 3.2.1).

    Die Übertragung konkreter Entwicklungsziele an die Gemeinden sind unter den

    Erläuterungen in Punkt 2.4.2 Wirtschaftsstandort für die Produktion und 2.4.3

    Wirtschaftsstandorte – Handel - Dienste – Bildung angeführt:

    • Berndorf, Henndorf, Obertrum und Seekirchen sollen „Standortgemein-

    den mit Entwicklungsspielraum“ für den regionalen Bedarf an Betrieben

    mittlerer Größenordnung sein.

    • Köstendorf, Mattsee und Obertrum übernehmen als Schulstandorte

    Aufgaben für Teile der Region, die in Mattsee und Obertrum durch Ange-

    bote im Handels- und Dienstleistungsbereich ergänzt werden.

    • Die Gemeindehauptorte von Berndorf, Henndorf, Schleedorf, Kösten-

    dorf, Obertrum und Seeham, sowie die Ortschaften Steindorf, Irrsdorf

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 8 von 49 22. November 2013

    (Gemeinde Straßwalchen) und Mödlham (Stadtgemeinde Seekirchen)

    dienen zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Diensten des

    Grundbedarfs.

    • Neue Betriebe des Handels und der Dienstleistungsbranchen sind vor-

    rangig in den Ortszentren und in den Gemeindehauptorten zu errichten.

    • Die regionale Erreichbarkeit auch für nicht motorisierte Kundinnen und

    Kunden muss sichergestellt werden.., d.h. auch die Standortwahl soll auf

    diese bestmögliche Erreichbarkeit hin abgestimmt sein.

    Das räumliche Leitbild ist als regionales Zonierungsmodell strukturiert, welches

    u.a. die Marktgemeinden Obertrum (auf dem Gebiet der Fachausbildung), See-

    kirchen als Regionszentrum „Süd“ mit einer schwerpunktmäßigen Funktionstei-

    lung der Dienstleistungen, des Gewerbes und der Fachausbildung definiert und

    die Stadtgemeinde Seekirchen die Versorgungsfunktion für das südliche und

    westliche Regionsgebiet sowie über die Region hinaus übernimmt.

    1.2.31.2.31.2.31.2.3 Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg. Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg. Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg. Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg.

    Zentralraum 2009“Zentralraum 2009“Zentralraum 2009“Zentralraum 2009“

    Das Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salz-

    burger Zentralraum“ wurde von der Salzburger Landesregierung mit Verord-

    nung vom 26.1.2009, LGBL Nr. 13/2009 für verbindlich erklärt.

    Gemäß Leitbild „Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung ausgewählter

    Entwicklungsstandorte und -achsen“ wurde die Marktgemeinde Obertrum als

    „Sonstige GemSonstige GemSonstige GemSonstige Gemeindeeindeeindeeinde““““ eingestuft.

    Als „Sonstige Gemeinden“ gelten jene Gemeinden des Zentralraumes, die auf-

    grund ihrer großräumigen Lagevoraussetzungen für eine verstärkte Siedlungs-

    tätigkeit weniger gut geeignet sind. In diesen Gemeinden soll die Wohn- und

    Arbeitsplatzentwicklung auf den gemeindeeigenen Bedarf beschränkt werden.

    Im Leitbild „Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten“

    wurde unter anderem festgehalten, dass

    • die Bereitstellung von Flächen für Betriebe vorrangig über Verdichtung und

    Erweiterung bestehender betrieblich genutzter Gebiete oder über Umnut-

    zung geeigneter Flächen erfolgen soll,

    • bei der Standortplanung auch die Erreichbarkeit von Einrichtungen der

    Grundversorgung anzustreben ist.

    Im Leitbild „Wohnen und Arbeiten in einer Region der kurzen Wege" wurden

    folgende Ziele festgehalten:

    (1) Bei der Siedlungsentwicklung ist auf die unterschiedlichen sozialen Rollen

    der BewohnerInnen Bedacht zu nehmen; Benachteiligungen von weniger mobi-

    len Bevölkerungsgruppen sind zu vermeiden.

    (2) Bei der Siedlungsentwicklung sind kurze Arbeits- und Versorgungswege an-

    zustreben. Für größere unbebaute Flächen in den Siedlungsschwerpunkten

  • BILLA OberBILLA OberBILLA OberBILLA Obertrumtrumtrumtrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 9 von 49

    sind bei den Planungen verschiedene Qualitätsziele und Standards anzustre-

    ben, wie eine verträgliche Durchmischung von Wohnen und Arbeiten, verdichte-

    te Bebauung, verkehrssichere Anbindung an den öffentlichen Verkehr bzw. den

    Einrichtungen der Daseinsvorsorge bzw. Sicherung von wohnungsbezogenen

    Grünräumen und Spielflächen.

    1.2.41.2.41.2.41.2.4 AlpenkonventionAlpenkonventionAlpenkonventionAlpenkonvention

    Der Geltungsbereich der Alpenkonvention umfasst das Alpengebiet entspre-

    chend der Anlage zur Konvention.

    Im Land Salzburg gilt die Alpenkonvention im gesamten Land mit Ausnahme

    folgender Gemeinden im Bezirk Salzburg-Umgebung: Anthering, Bergheim,

    Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Elixhausen, Göming, Köstendorf,

    Lamprechtshausen, Mattsee, Nussdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg,

    Obertrum am See, St. Georgen bei Salzburg, Schleedorf, Seeham, Straßwal-

    chen und Seekirchen am Wallersee.

    Daher sind die vorgegebenen Ziele und Maßnahmen der Alpenkonvention für

    die Erweiterung des Nahversorgers nicht von Relevanz.

    1.2.51.2.51.2.51.2.5 Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom 01.04.2009)Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom 01.04.2009)Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom 01.04.2009)Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom 01.04.2009)

    Das Salzburger ROG 2009 bestimmt im § 2 die Ziele und Grundsätze der

    Raumordnung, wobei hinsichtlich des Einzelhandels auf folgende Ziele hinzu

    weisen ist:

    � „Für die Bevölkerung in allen Teilen des Landes ist die Herstellung mög-

    lichst gleichwertiger Lebensbedingungen sowie deren Verbesserung

    durch die Schaffung einer ausgeglichenen Wirtschafts- und Sozialstruk-

    tur anzustreben.“

    � Die Versorgung der Bevölkerung … ist in ausreichendem Umfang und

    angemessener Qualität sicherzustellen…

    � Bei der Entwicklung der gewachsenen Lebensräume des Landes ent-

    sprechend ihren natürlichen Voraussetzungen, ihrer bisherigen Entwick-

    lung, ihren absehbaren Entwicklungsmöglichkeiten und der Initiative ih-

    rer Bevölkerung ist eine entsprechende Ausstattung der Räume mit Ein-

    richtungen der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung zu gewährleis-

    ten.

    Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

    � Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach Innen

    � Vermeidung von Zersiedelung

    � Entwicklung der Raumstruktur entsprechend dem Prinzip der gestreuten

    Schwerpunktbildung

    Gemäß § 32 Abs 1 sind Handelsgroßbetriebe Bauten oder Teile von Bauten mit

    Verkaufsräumen von Betrieben des Handels allein oder zusammen mit solchen

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 10 von 49 22. November 2013

    des Gewerbes, in denen die in der Anlage 1 festgelegten Gesamtverkaufsflä-

    chen überschritten werden. Die Grenzwerte für die Gesamtverkaufsflächen

    stehen in Abhängigkeit von der zentralörtlichen Einstufung der Gemeinden,

    wobei die jeweilige Versorgungsfunktion der Gemeinde berücksichtigt wird.

    In der Anlage 1 zu § 32 Abs. 1 sind die jeweiligen Grenzwerte definiert (vgl.

    nachfolgende Abb.):

    Abb.1: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben

    [Quelle: Salzburger Raumordnungsgesetz, ROG 2009]

    Für die Marktgemeinde Obertrum am See mit mehr als 1.500 Einwohnern gilt

    somit der Schwellenwert von 500 m². Dieser Grenzwert wird durch die geplante

    Erweiterung überschritten. In § 32 Abs. 5 ist festgelegt, dass Gebiete für Han-

    delsgroßbetriebe (ausgenommen in gekennzeichneten Orts- und Stadtkernbe-

    reichen und über den festgelegten Grenzwerten) insoweit ausgewiesen werden

    dürfen, als eine solche Widmung durch Standortverordnung der Landesregie-

    rung für zulässig erklärt wird. Ein Ortskernbereich nach den Vorgaben des

    Salzburger ROG wurde für die Marktgemeinde Obertrum bisher noch nicht fest-

    gelegt und ist auch nicht vorgesehen.

    1.2.61.2.61.2.61.2.6 Räumliches Entwicklungskonzept der Räumliches Entwicklungskonzept der Räumliches Entwicklungskonzept der Räumliches Entwicklungskonzept der MarktMarktMarktMarktgemeindegemeindegemeindegemeinde ObertrumObertrumObertrumObertrum

    Im Räumlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Obertrum am See -

    beschlossen am 17.11.1999 - wurden hinsichtlich Handelsgroßbetriebe keine

    speziellen Aussagen getroffen.

    Gemäß dem REK der Marktgemeinde Obertrum am See strebt die Gemeinde

    ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Arbeiten unter Berücksich-

    tigung der vorhandenen Strukturen an.

    Bezüglich des Dienstleistungssektors wurde festgehalten, dass die Bedeu-

    tungszunahme des tertiären Sektors einem gewissen Nachholbedarf im Ver-

    gleich zum politischen Bezirk Salzburg Land gegenübersteht.

    Die Einzelhandelsstruktur ist folgendermaßen beschrieben:

  • BILLA OberBILLA OberBILLA OberBILLA Obertrumtrumtrumtrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 11 von 49

    Im Hauptort besteht eine gute Versorgung mit Geschäften für den täglichen

    Bedarf. Außerdem besteht ein sehr gutes Angebot an Geschäften des gehobe-

    nen Bedarfs, sowie an Dienstleistungsangeboten, (Anm: soweit die Handelsflä-

    chen als Bestandteil des Hauptortes betrachtet werden).

    Für den tertiären Wirtschaftssektor wurden folgende zukunftsweisenden Fest-

    legungen getroffen (Kap. 1.3):

    Ziel:

    Der Fortbestand der bestehenden Dienstleistungsbetriebe muss sichergestellt

    werden. Das Arbeitsplatzangebot im Tertiären Sektor soll in den nächsten 10

    Jahren um 30 bis 35 % erhöht werden.

    Maßnahmen:

    Für bestehende und neue Dienstleistungsbetriebe sind entsprechende Flächen

    im Flächenwidmungsplan auszuweisen. Der Fortbestand der bestehenden Be-

    triebe im Ortszentrum ist durch die Widmung als „Ländliches Kerngebiet“ si-

    cherzustellen.

    Grundsätzlich ist eine möglichst breit gefächerte Wirtschaftsstruktur in Zukunft

    anzustreben. Daher ist eine vielseitige Entwicklung der Wirtschaft zu forcieren.

    2222 VorhabenVorhabenVorhabenVorhaben

    Die BILLA AG beabsichtigt den Verkaufsraum ihrer Zweigniederlassung um

    rund 80 m² auf 580 m² zu erweitern.

    Photo 1: Standort BILLA Obertrum, Blick Richtung Nordwest

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 12 von 49 22. November 2013

    Für die BILLA am gegenständlichen Standort, welche im Jahre 1988 eröffnet

    wurde, ist altersbedingt eine dringende Sanierung, sowohl äußerlich als auch

    im Inneren des Marktes. Im Außenbereich ist insbesondere eine Dachsanie-

    rung erforderlich. In diesem Zusammenhang ist angedacht, den Standort als

    energieautarke Filiale mit Photovoltaikanlagen, etc. auszustatten. Die bauliche

    Erweiterung ist insbesondere an der Front- bzw. dem bestehenden Eingangsbe-

    reich beabsichtigt, um - neben einer geringfügigen Erweiterung der Verkaufs-

    fläche - dadurch insbesondere eine Verbesserung für die Mitarbeiter-Innen im

    Kassenbereich zu erwirken (Luftzug im Eingangsbereich, etc.). Ebenso soll zu-

    sätzlich zur Verbesserung der Eingangssituation eine Überdachung des Berei-

    ches für die Einkaufswagen Richtung Straße hin gemacht werden. Im rückwär-

    tigen Teil der Filiale soll eine Lagerfläche im Ausmaß von ca. 90 m² angebaut

    werden. Diese Fläche ist jedoch nicht als Verkaufsfläche vorgesehen, sondern

    dient insbesondere der dringend erforderlichen Verbesserung der Sozialräume

    für die Angestellten.

    Zusammenfassend ist altersbedingt die Filiale dringend sowohl im Außenbe-

    reich als auch im Inneren zu sanieren, um dadurch sowohl das Gebäude ener-

    gietechnisch „auf den Stand“ zu bringen als auch für die Mitarbeiter die Ar-

    beitsplatzqualität zu verbessern. Damit verbunden soll dem Kunden die Ver-

    sorgungsqualität garantiert werden und die Kaufkraftbindung am Ort gestärkt

    werden. Die ca. 80 m² an zusätzlichen Verkaufsflächen sind durch die ständig

    steigende Sortimentsvielfalt im Supermarktsegment begründet. Insbesondere

    verlangt eine Tourismusgemeinde wie Obertrum am See mit zahlreichen Tages-

    touristen ein erhöhtes Frischwarenangebot (Obst + Gemüse, Frischfleisch,

    Feinkost, Brot- und Backwaren). Dieses Segment verlangt jedoch auch einen

    erhöhten Platzbedarf, wofür die Ausweitung der Verkaufsfläche im Wesentli-

    chen benötigt wird (siehe dazu auch Tabelle 1 weiter hinten). Weiters wird vom

    Kunden auch mehr Augenmerk auf breitere Gänge (Fluchtwege, ungestörtes

    Einkaufen) gelegt.

    Nachfolgende Lage- und Grundrisspläne stellen das Vorhaben im Bestand und

    die Erweiterungsfläche dar:

  • BILLA BILLA BILLA BILLA ObertrumObertrumObertrumObertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 13 von 49

    Abb.2: Lageplan Erweiterung des BILLA Standortes in Obertrum

    [Quelle: KLAST Bauplanung GmbH, 2015]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 14 von 49 17.12.2015

    Abb.3: Grundriss Erweiterung „BILLA Lebensmittelmarkt in Obertrum“

    [Quelle: KLAST Bauplanung GmbH, 2015]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 15 von 49

    2.12.12.12.1 Standortbeschreibung und Standortbeschreibung und Standortbeschreibung und Standortbeschreibung und ––––bewertungbewertungbewertungbewertung

    2.1.12.1.12.1.12.1.1 Makrostandort Makrostandort Makrostandort Makrostandort MarktgemeindeMarktgemeindeMarktgemeindeMarktgemeinde ObertrumObertrumObertrumObertrum

    Die Standortgemeinde Obertrum befindet sich nördlich der Stadt Salzburg in

    zentraler Lage des Flachgaus und in geringer Entfernung zur Landesgrenze

    nach Oberösterreich. Westlich ist das Gemeindegebiet vom Flyschrücken des

    Haunsberges begrenzt, welcher eine morphologische Grenze des Einzugsgebie-

    tes Richtung Nußdorf und Oberndorf darstellt. Die Gemeinde verfügt aufgrund

    seiner naturräumlichen Lage im Trumer Seenland (Obertrumer See, Mattsee,

    Grabensee) über einen großen Naherholungswert und ein starkes Bevölke-

    rungswachstum.

    Der mit einer Fläche von 499 m² genehmigte und in Betrieb stehende BILLA

    Lebensmittelmarkt befindet sich in Nahbereich eines Kreisverkehrs, welcher

    die dominierenden Verkehrslinien der Mattseer Landesstraße L 101 (Salzburg-

    Mattsee-Oberösterreich) und die Obertrumer Landesstraße L 102 Richtung

    Seeham oder Seekirchen, verbindet. Die Linie Obertrum (bzw. darüber hinaus)

    – Elixhausen – Salzburg ist eine intensiv genutzte Pendlerroute, jedoch keine

    Entwicklungsachse im Sinne der Landesplanung. Die Anbindung der Gemeinde

    hinsichtlich öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt mittels öffentlicher Buslinien.

    Die Anbindung zur nächst gelegenen Bahnhaltestelle in der Stadtgemeinde

    Seekirchen ist über die L 102 möglich, aufgrund der Distanz von etwa 8 km für

    das (kurzfristige) Warenangebot eines Nahversorgers nicht von Relevanz.

    Abb.4: Lage - Marktgemeinde Obertrum

    [Quelle: SAGIS 2015]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 16 von 49 17.12.2015

    2.1.22.1.22.1.22.1.2 Standort und FlächenwidmungStandort und FlächenwidmungStandort und FlächenwidmungStandort und Flächenwidmung

    Der Standort des bestehenden BILLA-Marktes befindet sich östlich des traditi-

    onellen Ortskernes, welcher u.a. die größte Einwohnerdichte der Gemeinde

    aufweist.

    Der BILLA-Markt wurde bereits im Jahr 1988 eröffnet und befindet sich nörd-

    lich des „Handelspark Obertrum“, welcher sich ebenso in noch integrierter La-

    ge zum Ortszentrum der Marktgemeinde Obertrum befindet.

    Der gegenständliche Lebensmittelmarktes ist als Gewerbegebiet (GG) gewid-

    met und wird durch die Handelsstraße von den anderen Betrieben, welche im

    südlich davon benachbarten Gewerbegebiet (GG) ansässig sind, getrennt. Fol-

    gende Widmungen grenzen an die Fläche des Standortes der BILLA an:

    � Sonstige nicht als Bauland oder Verkehrsfläche ausgewiesene Gebiete

    � Gewerbegebiete

    � Bundes- und Landesstraßen

    � Schutzstreifen als Immissionsschutz und Abstandsflächen zwischen

    Gebieten mit unterschiedlicher Widmung.

    Abb.5: Widmungskategorie des Standortes und seiner Umgebung

    [Quelle: SAGIS 2015]

    Die Handelsstraße stellt die Zufahrt sowohl zum bestehenden BILLA-Markt als

    auch z.T. für die südlich und südwestlich gelegene Gewerbegebiete „Handels-

    park Obertrum“ dar und dient in weiterer Folge auch als Aufschließung für die

    westlich benachbarten zentral gelegenen Wohngebiete, sowie der Zufahrt zum

    historischen Ortsmittelpunkt mit Kirche und Friedhof. Auf dieser Straße ist

    auch ein eigens markierter Bereich für Fußgänger vorhanden. In nördlicher

    unmittelbarer Nachbarschaft des Standortes der BILLA befindet sich eine Be-

    triebsfläche mit Betriebs- und Wohngebäude (Fa. Alsner, Baumaschinen).

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 17 von 49

    Photo 2: Fußweg Richtung historischem Ortszentrum

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

    Das südlich bzw. südwestlich benachbarte Gewerbegebiet, der sog. Handels-

    park Obertrum, ist mit einem vielfältigen Branchenmix aus Handel, Apotheke

    und sonstigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben ausgestattet und mittels

    einer untergeordneten Verkehrslinie bzw. einem Fuß- und Radweg mit dem

    Standort der BILLA verbunden. Damit steht den Beschäftigten dieser Unter-

    nehmen ein nahe gelegener und zu Fuß erreichbarer Nahversorger zur Verfü-

    gung.

    Photo 3: Fußweg Richtung Handelspark

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 18 von 49 17.12.2015

    2.1.32.1.32.1.32.1.3 Verkehrsanbindung (vgl. auch Verkehrsanbindung (vgl. auch Verkehrsanbindung (vgl. auch Verkehrsanbindung (vgl. auch Standortverordnung)Standortverordnung)Standortverordnung)Standortverordnung)

    Die im Norden der Gemeinde noch integrierte Ortsrandlage der gegenständli-

    chen BILLA-Filiale unmittelbar an der Salzburger bzw. Obertrumer Landesstra-

    ße (L 102), welche die Hauptverbindungsroute zwischen Salzburg, dem nördli-

    chen Flachgau und den benachbarten oberösterreichischen Gemeinden dar-

    stellt, stellt hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur eine sehr gute Standortvo-

    raussetzung für den MIV dar. Neben der guten Erreichbarkeit mittels MIV, be-

    stehen Fußwege in das benachbarte Gewerbegebiet sowie in die nächstgele-

    genen Wohngebiete westlich des Standortes und in das historische Ortszent-

    rum.

    Der Kreisverkehr in südlicher Nachbarschaft des Standortes teilt den Verkehrs-

    strom in Richtung der Stadt Salzburg und die Gemeinden Seekirchen, Mattsee

    und Seeham, Berndorf sowie weitere Gemeinden Richtung Oberösterreich.

    Gemeindeintern stellt die Handelsstraße derzeit eine verkehrsstrukturell eher

    untergeordnete Verbindung zum historischen Ortskern und in die Brauhaus-

    gasse sowie benachbarter Wohngebiete dar, wenngleich im Flächenwidmungs-

    plan noch zahlreiche ungenutzte Baulandflächen zu berücksichtigen sind, wel-

    che im Falle einer Bebauung über die Handelsstraße aufgeschlossen sind.

    Am Standort des Nahversorgers stehen für den MIV in Summe 57 Stellplätze

    zur Verfügung (inkl. 1 Behinderten- bzw. Familienparkplatz). Eine Änderung der

    Anzahl wird sich durch das Erweiterungsvorhaben aus heutiger Sicht nicht er-

    geben.

    Die gute verkehrliche und sonstige Infrastruktur in Verbindung mit einer guten

    Einsehbarkeit und die im Wesentlichen fehlenden naturschutz- oder wasser-

    rechtliche Nutzungsbeschränkungen, stellen gute Standortbedingungen für

    den bestehenden und die geplante Erweiterung des BILLA-Marktes dar.

    Hinsichtlich des ÖPNV besteht die Anbindung mittels Busverbindungen. Die

    nächstgelegene Bushaltestelle des SVV (Haltestellennr. 50149 Bus Linie 120

    Mattsee und 131 Berndorf) befindet sich südlich des Projektstandortes, er-

    reichbar über die Handelsstraß und in einer Entfernung von etwa 280 m.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 19 von 49

    Abb.6: Lage zu öffentlichen Haltestellen des SVV

    [Quelle: SAGIS 2015]

    Photo 4: Ein- und Ausfahrtsituation am Standort

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 20 von 49 17.12.2015

    Photo 5: Handelspark Obertrum

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 21 von 49

    3333 Geplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des PlanobjektesGeplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des PlanobjektesGeplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des PlanobjektesGeplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des Planobjektes

    Die derzeitig bestehende Verkaufsfläche des BILLA - Lebensmittelmarktes im Ausmaß von

    499 m² wird vorwiegend für Produkte des kurzfristigen und täglichen Bedarfs (Lebensmittel,

    Kosmetikprodukte etc.) vorgesehen. Mit dem Antrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche um

    80 m² werden sich lediglich geringfügige Änderungen ergeben, die grundsätzliche Warenpa-

    lette bleibt bestehen. Im Wesentlichen sind eine Steigerung der Sortimentsvielfalt, eine Er-

    weiterung des Frischebereiches (Fleisch, Wurst, Obst und Gemüse) und eine attraktivere Ge-

    staltung der Zwischenräume und Gänge vorgesehen.

    In der folgenden Tabelle ist die bestehende und geplante Sortimentsstruktur mit den ent-

    sprechenden Anteilen je Warengruppe angeführt.

    WarengruppenWarengruppenWarengruppenWarengruppen Umsatz GJUmsatz GJUmsatz GJUmsatz GJ

    vor Umbauvor Umbauvor Umbauvor Umbau

    Anteil GJAnteil GJAnteil GJAnteil GJ

    vor Umbauvor Umbauvor Umbauvor Umbau

    Umsatz GJUmsatz GJUmsatz GJUmsatz GJ

    nach Umbaunach Umbaunach Umbaunach Umbau

    Anteil GJAnteil GJAnteil GJAnteil GJ

    nach Umbaunach Umbaunach Umbaunach Umbau

    FLEISCH UND WURST 1.037.404 23,0% 1.208.550

    23,3%

    OBST UND GEMUESE 569.244 12,6% 664.988

    12,8%

    FRISCHDIENST 905.620 20,1% 1.046.641

    20,2%

    NAEHRMITTEL 328.917 7,3% 378.254

    7,3%

    KONSERVEN 208.671 4,6% 239.972

    4,6%

    GETRAENKE 779.962 17,3% 891.778

    17,2%

    DAUERBACK- UND

    SUESSWAREN 348.098 7,7%

    400.313 7,7%

    WASCHMITTEL 64.152 1,4% 63.418

    1,2%

    PARFUEMERIE 122.931 2,7% 136.192

    2,6%

    NONFOOD 137.918 3,1% 148.249

    2,9%

    4.502.9164.502.9164.502.9164.502.916 100,00%100,00%100,00%100,00% 5.178.3535.178.3535.178.3535.178.353 100,00%100,00%100,00%100,00%

    Tab. 1: Bestand Warensortiment - Bestehender und geplanter Umsatz

    [Qu: BILLA 2015]

    Der durchschnittliche Umsatz pro Monat soll von € 375.240,-- auf € 431.529,-- gesteigert

    werden.

    Die jährliche Gesamtumsatzleistung des BILLA - Lebensmittelmarktes liegt derzeit bei der be-

    stehenden Gesamtverkaufsfläche mit 499 m² GVF bei € 4,5 Mio. pro Jahr und soll nach der

    Erweiterung um 15 % auf rund € 5,18 Mio. pro Jahr (ein Plus von € 675.000,--) gesteigert

    werden.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 22 von 49 17.12.2015

    4444 Einzugsgebiet und VerbraucherpotentialEinzugsgebiet und VerbraucherpotentialEinzugsgebiet und VerbraucherpotentialEinzugsgebiet und Verbraucherpotential

    4.14.14.14.1 EinzugsgebietEinzugsgebietEinzugsgebietEinzugsgebiet

    Das Einzugsgebiet eines stationären Einzelhandelsgeschäftes ist in der Regel regional oder

    lokal beschränkt und lässt sich in überschaubaren Teilmärkten darstellen, über die sich spe-

    zielle und weiterführende Informationen gewinnen lassen. Die regionale oder lokale Zuord-

    enbarkeit von Daten der amtlichen Statistik erweist sich jedoch als problematisch, wenn sich

    das Einzugsgebiet des Handelsbetriebes nicht mit den Verwaltungsgrenzen deckt, wofür das

    statistische Material in der Regel zur Verfügung steht. Die statistischen Daten zur Bevölke-

    rungssituation werden daher im Einzugsgebiet durch eine rasterbasierende GIS-Analyse er-

    gänzt. Rastereinheiten ermöglichen gegenüber den Verwaltungsgliederungen eine Anpas-

    sung an regionalstatistische Aufgabenstellungen und Raumgrößen und verringern daher die

    Abhängigkeit von administrativen Grenzen und entsprechendem Datenmaterial. Für den

    Stand und die Entwicklung der Wohnbevölkerung des Untersuchungsraumes sind die aktuell

    zugänglichen Daten der Statistik Austria für die Ermittlung der Haupt- und Nebenwohnsitze

    aus dem Jahr 2015 und für die Anzahl der Beschäftigten die Daten aus dem das Jahr 2011

    in die Berechnungen eingeflossen. Da neben der ansässigen Bevölkerung auch von Seiten,

    der in örtlichen Arbeitsstätten angestellten Beschäftigten, eine Nachfrage nach Lebensmit-

    teln ausgeht, werden diese zur ständigen Bevölkerung (Hauptwohnsitze) dazugezählt, jedoch

    nur mit einem Anteil von 25 % als Verbraucherpotential berücksichtigt. In gemischt genutzten

    Lagen, wie es in benachbarten Gewerbe-/Betriebs- und Wohngebieten wie hier am Standort

    in Obertrum der Fall ist, ist anzunehmen, dass die Tagesbevölkerung, welche die Beschäftig-

    ten berücksichtigt, die der Nutzung eines Verbrauchermarktes bedarf.

    Das Einzugsgebiet für die Errichtung bzw. Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmark-

    tes in der Marktgemeinde Obertrum am See wurde auf Grundlage der Verkehrserschließung

    im Untersuchungsraum definiert. Die Festlegung der Teileinzugsgebiete erfolgte auf Grundla-

    ge von Berechnungen mittels eines digitalen Straßengraphen, welche die zeitliche und räum-

    liche Erreichbarkeit des Nahversorgerstandortes aufgrund folgender Kriterien darstellt.

    Die Begrenzung des Naheinzugsgebiet bzw. Teileinzugsgebietes I (TEZG I) geht von einer fuß-

    läufigen Erreichbarkeit des geplanten Nahversorgers innerhalb von 500 m bei einer Gehge-

    schwindigkeit von 5 km/h zum Standort des Vorhabens durch den Kunden aus. Dabei wer-

    den alle Straßentypen berücksichtigt. Das Naheinzugsgebiet reicht dem gemäß westlich bis

    in den historischen Ortsbereich der Gemeinde und schließt dabei einige Teilnahversorger ein,

    östlich umfasst es die Gewerbegebiete und Wohngebiete entlang der Straße nach Mattsee-

    nördlich reicht es in den unbesiedelten Landschafts- und Naturschutzbereich des Obertru-

    mer Sees.

    Die Ausdehnung des sekundären und tertiären Einzugsgebietes wird unter der Annahme der

    Erreichbarkeit binnen 5 und 10 PKW-Minuten bei Fahrgeschwindigkeiten die dem jeweiligen

    Straßentyp und –verkehrssituation angepasst sind, ermittelt. Die Wegklassifikation ent-

    spricht jener der OpenStreetMap, die Geschwindigkeiten basieren auf Erfahrungswerten und

    wurden einem innerstädtischen Stadtverkehr angepasst. Dabei kommen Durchschnittsge-

    schwindigkeiten zum Einsatz, die das Verkehrsaufkommen, Ampelzeiten etc. bestmöglich

    berücksichtigen.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 23 von 49

    10 km/h:

    � Baustellen

    � Verkehrsberuhigter Bereich/Wohnstraßen

    � Wirtschafts-, Feld- oder Waldwege � Allgemeine schmale Straßen und Gassen

    20 km/h:

    � Straßen an und in Wohngebieten

    � Straßen unbekannter Klassifikation

    � Innerstädtische Vorfahrtsstraßen

    � Öffentlich befahrbare Nebenstraßen, z.B. Gemeindestraßen

    30 km/h

    � Landesstraße, im Stadtbereich

    40 km/h

    � Bundesstraße im Stadtbereich

    70 km/h

    � Autobahn im Stadtbereich

    Die räumliche Ausdehnung des sekundären Marktgebietes (TEZG II) erstreckt sich auf Basis

    dieser GIS – Berechnungen von der Höhe der Ortschaft Schöngumprechting (Gde. Seekir-

    chen) an der Mattseer Landesstraße L 101 bis zum Weiler Mitterhof östlich des Obertrumer

    Sees und reicht im Westen bis zum Pötzelsberg und umschließt damit einen großen Teil des

    Obertrumer Siedlungsraumes.

    Das rechnerisch ermittelte tertiäre Einzugsgebiet (TEZG III) dehnt sich im Norden bis an die

    Passauer Straße im Norden von Mattsee aus. Da rein aufgrund der Berechnung sämtliche

    Anbieter knapp außerhalb des Einzugsgebietes liegen würden und damit als Mitbewerber

    nicht berücksichtigt wären, wurde hier das Einzugsgebiet geringfügig der örtlichen Situation

    angepasst.

    Aufgrund der Funktion als Nahversorger und des kurzfristigen Bedarfsangebotes sowie des

    vorherrschenden Marktangebotes wird davon ausgegangen, dass ein darüber hinaus rei-

    chendes Einzugsgebiet für den Standort nicht von Relevanz ist.

    Obwohl die unmittelbaren Nachbargemeinden Anthering und Nußdorf einen sehr geringen

    bis keinen Versorgungsgrad aufweisen, wird aufgrund der morphologischen Struktur (Hauns-

    berg) und deren Nähe zu anderen zentralen Orten mit Funktionsteilung (z.B. Oberndorf) keine

    nennenswerte Marktdurchdringung angenommen. Einzig die Gemeinde Seeham und ggf.

    auch Berndorf werden die Vorzüge von Obertrum als vielfältiges Handels- und Gewerbezent-

    rum nutzen. Die graphische Darstellung des gesamten Einzugsgebietes und der Abgrenzung

    seiner einzelnen Teileinzugsgebiete erfolgt in Kap. 6.1 in Verbindung mit der Lagedarstellung

    der Mitbewerber.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 24 von 49 17.12.2015

    4.24.24.24.2 Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung im Einzugsgebiet im Einzugsgebiet im Einzugsgebiet im Einzugsgebiet

    Bedingt durch die Nähe zur Stadt Salzburg und die landschaftlichen Gegebenheiten ist Ober-

    trum am See eine attraktive Wohngemeinde. Verbunden damit war ein starker Bevölke-

    rungszuzug in den vergangenen Jahren (von 1981 bis 1991 31,3 %, zwischen 1991 und

    2001 noch immer 24,5 %). Die Wohnbevölkerung der Standortgemeinde Obertrum am See

    ist im Zeitraum zwischen 2001 (4.208 Einw.) und 2011 (4.567 Einw.) um 8,5 % (vgl. nach-

    folgende Tabelle) angewachsen. Am 01.01.2015 betrug die Anzahl der Hauptwohnsitze

    4.640 Einwohner.

    Tab. 2: Bevölkerungsentwicklung Vergleich Bezirk-Land 1981-2011

    [Quelle: Statistik Austria, 2015]

    Abb.7: Überörtlicher Vergleich der Bevölkerungsentwicklung

    [Qu.: Statistik Austria, 2015 ]

    Im überörtlichen Vergleich verzeichneten die Wachstumsraten der Marktgemeinde bereits ab

    den 70er und 80er Jahren die höchsten Werte gegenüber den Vergleichsräumen.

    Im gesamten politischen Bezirk Salzburg konnte im Vergleich der letzten beiden Erhebungen

    (2001 -2011) ein Anstieg der Einwohnerzahlen von 5,9 % erreicht. Das Bundesland Salzburg

    verzeichnete im gleichen Zeitraum ein Bevölkerungswachstum von 2,6 %.

    Wie folgendes Diagramm und anschließende Tabelle zeigen, weist die Marktgemeinde Obert-

    rum wie auch ihre Nachbargemeinden bis zum Jahr 2011 ein stetes Wachstum auf. Auch im

    Vergleichszeitraum 2001-2011 ist ein Bevölkerungsanstieg zu verzeichnen, wobei Nachbar-

    orte wie Berndorf und Seeham einen Bevölkerungsrückgang aufweisen. Ein ungewöhnlich

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 25 von 49

    starkes Bevölkerungswachstum weist die Gemeinde Schleedorf (Nachbargemeinde von

    Mattsee) mit 15,8 % im gleichen Zeitraum, aber auch in jüngerer Vergangenheit mit 4 % auf.

    Abb.8: Bevölkerungsentwicklung 1991 bis 2011/2015

    [Qu.: Statistik Austria 2015, REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH]

    GEMEINDE GEMEINDE GEMEINDE GEMEINDE WOHNBEVÖLKERUNG mit HauptwohnsitzWOHNBEVÖLKERUNG mit HauptwohnsitzWOHNBEVÖLKERUNG mit HauptwohnsitzWOHNBEVÖLKERUNG mit Hauptwohnsitz

    in den Jahrenin den Jahrenin den Jahrenin den Jahren

    Änderung 2001Änderung 2001Änderung 2001Änderung 2001----2011 in %2011 in %2011 in %2011 in %

    Änderung Änderung Änderung Änderung 2011201120112011----2015 in 2015 in 2015 in 2015 in

    %%%%

    2001200120012001 2011201120112011 2015201520152015

    Obertrum 4.208 4.567 4.640 8,5 1,60

    Mattsee 2.850 3.114 3.120 9,3 0,19

    Seekirchen 9.344 9.921 10.262 6,2 3,44

    Berndorf 1.578 1.659 1.654 5,1 -0,30

    Seeham 1.677 1.785 1.783 6,4 -0,11

    Schleedorf 882 1.021 1.062 15,8 4,02

    Tab. 3: Bevölkerungsentwicklung im Vergleich zu den Nachbargemeinden

    [Quelle: Statistik Austria, 2015]

    Die durchschnittliche Haushaltsgröße lag im Jahr 2001 bei 2,4 Personen, leicht geringer als

    die Durchschnittswerte im Land Salzburg (2,5 Pers.) und im Bezirk (2,6 Pers.). 2012 ist die

    Haushaltsgröße in der Marktgemeinde Obertrum am See mit 2,4 Personen unverändert ge-

    blieben.

    4.2.14.2.14.2.14.2.1 Arbeitsstätten und Beschäftigte in der StandortgemeindeArbeitsstätten und Beschäftigte in der StandortgemeindeArbeitsstätten und Beschäftigte in der StandortgemeindeArbeitsstätten und Beschäftigte in der Standortgemeinde

    Der Flachgau stellt generell einen wichtigen und auch national wettbewerbsfähigen Standort

    für Industrie- und Gewerbebetriebsansiedelungen dar u.a. auch aufgrund seiner weitgehend

    problemlosen topografischen Strukturen, der verfügbaren Betriebsbaugebiete und der gut

    ausgebauten Verkehrswege.

    4.640

    3.120

    10.262

    1.654 1.7831.062

    0

    2.000

    4.000

    6.000

    8.000

    10.000

    12.000

    Wohnbevölkerung (Hauptwohnsitz)

    Hauptwohnsitze1991

    Hauptwohnsitze2001

    Hauptwohnsitze2011

    Hauptwohnsitze2015

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 26 von 49 17.12.2015

    In der Marktgemeinde Obertrum am See hat die Anzahl der Beschäftigten im Zeitraum zwi-

    schen den Volkszählungen 1991 und 2001 um rund 76 % zugenommen. Im Jahr 2011 wa-

    ren 2.567 Personen erwerbstätig, was einer Erwerbsquote von 57 % entspricht (Quelle: Sta-

    tistik Austria, 2015).

    Bezogen auf das Jahr 2011 waren innerhalb des Teileinzugsgebietes (TEZG) I (500 m) 484

    Personen, im TEZG II 923 Personen, im TEZG III 1.176 Personen und daher im gesamten

    Einzugsgebiet 2.583 Personen beschäftigt.

    Die Beschäftigten am Projektstandort sind grundsätzlich ein stetig wachsendes Konsumen-

    tenpotential. Die Berücksichtigung des Nachfragepotentials erfolgte mit einem Anteil an den

    gesamt ermittelten Beschäftigtenzahlen von 2011, dies auch, da einige der Beschäftigten

    über die Hauptwohnsitze vermutlich bereits berücksichtigt wurden. Inwieweit die Beschäftig-

    ten der Gemeinde und im Speziellen des benachbarten Gewerbe- und Betriebsgebietes be-

    reits bei den Hauptwohnsitzen Berücksichtigung finden, ließe sich nur durch umfangreiche

    Untersuchungen bzw. Befragungen eruieren, was in Ausmaß und Rahmen des Vorhabens

    nicht erforderlich bzw. angemessen ist. Daher fand die Anzahl der Beschäftigten (2011) pau-

    schal mit 25 % bei der Festlegung des potentiellen Verbraucherpotentials Berücksichtigung.

    Im Rahmen der gegenständlichen Untersuchung sind daher im gesamten Einzugsgebiet

    2.583 Beschäftigte, welche mit einer Anzahl von 646 Personen zu den Hauptwohnsitzen hin-

    zugerechnet werden und als Verbraucherpotential zu betrachten sind. Weitere Streuumsätze

    durch (Tages) Touristen oder Reisende werden nicht berücksichtigt.

    4.34.34.34.3 Verbraucherpotential in den TeileinzugsgebietenVerbraucherpotential in den TeileinzugsgebietenVerbraucherpotential in den TeileinzugsgebietenVerbraucherpotential in den Teileinzugsgebieten

    Für die Ermittlung des Verbraucherpotentials innerhalb der einzelnen Teileinzugsgebiete

    (TEZG) wurden sowohl die Hauptwohnsitze (2015), wie auch die Nebenwohnsitze (2015) als

    auch die Beschäftigten (2011) in Form von Rasterdaten den GIS Analysen zu Grunde gelegt

    und entsprechend der zeitlichen Erreichbarkeit differenziert nach den einzelnen Raumeinhei-

    ten bzw. Teileinzugsgebieten (TEZG) ermittelt. Die Berücksichtigung der Nebenwohnsitze wie

    auch der Beschäftigten erfolgt mit einem Anteil von 25 %. Unberücksichtigt bleibt der Anteil

    der Streuumsätze (Reisende, Tagestouristen etc.) wie auch der vermutlich nicht unbedeu-

    tende Pendleranteil.

    Hauptwohnsitze Hauptwohnsitze Hauptwohnsitze Hauptwohnsitze 2015 (gem. Raste2015 (gem. Raste2015 (gem. Raste2015 (gem. Raster-r-r-r-daten Statistik Audaten Statistik Audaten Statistik Audaten Statistik Aus-s-s-s-

    tria)tria)tria)tria)

    Anteil an Anteil an Anteil an Anteil an NebeNebeNebeNeben-n-n-n-wohnsitzewohnsitzewohnsitzewohnsitzennnn 2015 2015 2015 2015

    (25%)(25%)(25%)(25%)

    Anteil an den Anteil an den Anteil an den Anteil an den BeschäBeschäBeschäBeschäf-f-f-f-tigtetigtetigtetigtennnn 2222011 (25%)011 (25%)011 (25%)011 (25%)

    VerbraucherVerbraucherVerbraucherVerbraucher----potentialpotentialpotentialpotential

    Teileinzugsgebiet I 312 6 121 439

    Teileinzugsgebiet II 3.456 58 231 3.745

    Teileinzugsgebiet III 3.365 92 294 3.751

    Gesamtes EZGGesamtes EZGGesamtes EZGGesamtes EZG 7.1337.1337.1337.133 155155155155 646646646646 7.9357.9357.9357.935

    Tab. 4: Das Verbraucherpotential im Einzugsgebiet des Planobjektes

    [Quelle: Statistik Austria 2015, REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 27 von 49

    Das gesamte Verbraucherpotential (Wohnbevölkerung und 25%iger Anteil der Beschäftigten

    und Nebenwohnsitze) im Einzugsgebiet des gegenständlichen BILLA - Marktes in Obertrum

    beläuft sich somit auf etwa 7.935 Personen. Davon entfällt ein Anteil von 47 % auf das Tei-

    leinzugsgebiet III, 47 % auf das Teileinzugsgebiet II und 6 % auf den fußläufigen Nahbereich

    von 500 m um den Standort des Planobjektes in der Marktgemeinde Obertrum.

    Untersuchungen der ecostra aus dem Jahr 2011 zum fußläufigen Nahversorgerangebot wei-

    sen für die Obertrumer Bevölkerung einen Versorgungsgrad von 50-75 % auf (vgl. folgende

    Abbildung). Die umliegenden Nachbargemeinden Seeham, Nußdorf am Haunsberg und Ant-

    hering verfügen über einen Nahversorgungsgrad von bis zu 25 %, Seekirchen im Osten ver-

    zeichnet Werte zwischen 25 und 40 % und Mattsee von 50 - 75 % . Seit der Erstellung der

    Studie im Jahr 2011 haben sich in der Marktgemeinde Obertrum Änderungen u.a. durch Auf-

    lassung der SPAR-Filiale im traditionellen Ortskern und der Eröffnung eines kleinflächigen

    griechischen Obst- und Gemüseladens ergeben.

    Abb.9: Nahversorgungsgrad einzelner Gemeinden

    [Qu.: Amt der Salzburger Landesregierung, 2011 ]

    5555 Allgemeine Entwicklung der Kaufkraft im Bundesland SalzburgAllgemeine Entwicklung der Kaufkraft im Bundesland SalzburgAllgemeine Entwicklung der Kaufkraft im Bundesland SalzburgAllgemeine Entwicklung der Kaufkraft im Bundesland Salzburg

    5.15.15.15.1 KaufkraftKaufkraftKaufkraftKaufkraftindexindexindexindex in den Gemeinden des Einzugsgebietesin den Gemeinden des Einzugsgebietesin den Gemeinden des Einzugsgebietesin den Gemeinden des Einzugsgebietes

    Der Kaufkraftindex gibt das Kaufkraftniveau pro Haushalt im Vergleich zum Bundesdurch-

    schnitt (Normwert = 100) an und erlaubt eine fundierte Beurteilung der regionalen Einkom-

    mens- und Wohlstandsunterschiede. Beträgt der Kaufkraftindex pro Haushalt einer Gebiets-

    einheit zum Beispiel 94, so liegt er leicht unterhalb des Durchschnitts – die Einwohner in

    dieser Region verfügen dann im Mittel nur über 94 Prozent der durchschnittlichen Kaufkraft.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 28 von 49 17.12.2015

    Das durch den Kaufkraftindex ausgedrückte Wohlstandsniveau fällt im Flachgau im Vergleich

    zu den übrigen Salzburger Regionen überdurchschnittlich hoch aus und stellt damit die kauf-

    kraftstärkste Region im Bundesland dar. Stadt Salzburg, Hof und Eugendorf (Flachgau), das

    sind die drei Gemeinden mit der höchsten Kaufkraft in Salzburg. Platz vier bei den kaufkraft-

    stärksten Gemeinden belegt Untertauern (Pongau), gefolgt von Obertrum (Flachgau).

    Der Flachgau als kaufkraftstärkste Region des Bundeslandes verdankt diesen positiven Um-

    stand sowohl soziodemographischen (z.B. starkes Bevölkerungswachstum) wie auch volks-

    und gesamtwirtschaftlichen (z.B. hohe Einkommensniveaus) Rahmenbedingungen.

    Folgende einzelhandelsrelevante Kennziffern sind für die Gemeinden des Einzelhandels-

    standortes bekannt:

    Gemäß den jüngst verfügbaren Angaben liegen die Gemeinden Obertrum, Seekirchen, See-

    ham und Mattsee liegen mit bis zu 8 % (Jahr 2011) über dem Bundesdurchschnitt (100)

    aber nicht mehr über dem Bundeslanddurchschnitt von Salzburg (110,6). Die Gemeinde

    Berndorf liegt mit 96,1 (Jahr 2011) nur geringfügig unter dem österreichischen Bundes-

    durchschnitt.

    Die gebundene Kaufkraft (bei Lebensmittel) spiegelt den Anteil der örtlichen Kaufkraft wie-

    der, der auch tatsächlich in der Gemeinde ausgegeben wird. Aus den SABE-V Studien des

    Jahres 2004/2005 geht hervor, dass für die Marktgemeinde Obertrum eine allgemeine

    Kaufkraftbindung von 88 % festgestellt wurde. Eine Kaufkraftsonderauswertung für die Ge-

    meinden Seeham und Berndorf aus dem Jahr 2005 weist eine örtliche Bindungsquote von

    2 % für Seeham und 46 % für Berndorf aus. Die Verteilung der Kaufkraft bzw. des Kaufkraft-

    abflusses von Seeham geht entsprechend der Untersuchung mit über 50 % nach Obertrum,

    der Kaufkraftabfluss von Berndorf nach Obertrum wird mit 20 %, der von Mattsee nach Ober-

    trum mit 11 % angegeben (CIMA 2005).

    88,0 90,0 92,0 94,0 96,0 98,0 100,0 102,0104,0 106,0 108,0110,0

    Seeham

    Berndorf bei Salzburg

    Seekirchen am Wallersee

    Mattsee

    Obertrum am See

    Kaufkraftindex

    Gem

    ein

    den

    Kaufkraftindex pro Haushalt

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 29 von 49

    Jüngere Untersuchungen und aktuelle Aussagen zur örtlichen Bindungsquote und zu Kauf-

    kraftzu- und abflüssen, welche Rückschlüsse auf die regionale Bedeutung der Standortge-

    meinde hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung zulassen würden, sind in einer Kauf-

    kraftstrom- und Einzelhandelsstrukturanalyse im Bundesland Salzburg der CIMA aus dem

    Jahr 2015 erarbeitet worden. Eine Steigerung der örtlichen Bindungsquote und Erhöhung der

    Einzelhandelszentralität ist laut dieser Kaufkraftstromanalyse der Marktgemeinde Obertrum

    entgegen dem allgemeinen Trend gelungen. Neben den Gemeinden Wals-Siezenheim,

    Bruck/Glocknerstraße, Eugendorf konnte Obertrum ein Zuwachs um 2 % bei der allgemeinen

    Kaufkraftbindung verzeichnen.

    5.25.25.25.2 Kaufkraftpotenziale des Einzugsgebietes Kaufkraftpotenziale des Einzugsgebietes Kaufkraftpotenziale des Einzugsgebietes Kaufkraftpotenziale des Einzugsgebietes

    Die Kaufkraft bezeichnet das gesamte für den Erwerb von Gütern verfügbare Einkommen

    einer Person. Dieses beträgt gemäß den Angaben der BILLA bzw. REWE Group (Grundlage

    Filialbericht vom 21.10.2015) für die Marktgemeinde Obertrum am See bezogen auf die

    Kaufkraft für Nahrungs- und Genussmittel € 10.870 Tsd. Über das gesamte Einzugsgebiet

    wird daher ein jährliches Kaufkraftpotential pro Verbraucher in Höhe von

    € 1.994/Verbraucher für den Nahrungs- und Genussmittelsektor eingeschätzt.

    Unter der Annahme, dass die lebensmittelrelevante Kaufkraft der vom Einzugsgebiet des

    Projektstandortes betroffenen Verbraucher im Durchschnitt diesem Niveau entspricht, kann

    daraus ein Kaufkraftpotential für das Einzugsgebiet und seine Teilgebiete ermittelt werden.

    Dies liegt bei einem Verbraucherpotential von rund 7.930 Personen im Einzugsgebiet und

    einer durchschnittlich lebensmittelrelevanten Kaufkraft von € 1994/Person im gesamten

    Einzugsgebiet bei € 15,8 Mio. (vgl. folgende Tabelle).

    (Teil-) Einzugsgebiet Verbraucherpotential

    (HWS, NWS und Beschäf-

    tigte 25%)

    Kaufkraft bezogen auf die

    jeweiligen Einzugsgebiete in

    Tsd. € Teileinzugsgebiet I

    439 874 Teileinzugsgebiet II

    3.745 7.467 Teileinzugsgebiet III

    3.751 7.479 Gesamtes EZG (Zone IGesamtes EZG (Zone IGesamtes EZG (Zone IGesamtes EZG (Zone I----III)III)III)III)

    7.9347.9347.9347.934 15.82015.82015.82015.820

    Tab. 5: Kaufkraftpotential für die Lebensmittelbranche im Einzugsgebiet

    [Quelle: REWE Group 2015, REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH)

    Die Entwicklung des Kaufkraftvolumens im Einzugsgebiet des Handelsstandortes ist sowohl

    von der konjunkturellen und soziodemographischen Entwicklung als auch von der generell

    zukünftigen Entwicklung des Verbraucherverhaltens abhängig.

    Im Hinblick auf die konjunkturell zurückhaltende Entwicklung wird davon ausgegangen, dass

    sich weder das Anspar-, noch das Ausgabeverhalten wesentlich ändern und mit keiner realen

    Kaufkraftsteigerung zu rechnen ist. Daher sind die vorliegenden Daten als ein vorsichtig ein-

    geschätztes Szenario mit Nullwachstum der Kaufkraft zu betrachten.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 30 von 49 17.12.2015

    6666 Die einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und Angebotsstruktur im Einzugsgebiet Die einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und Angebotsstruktur im Einzugsgebiet Die einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und Angebotsstruktur im Einzugsgebiet Die einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und Angebotsstruktur im Einzugsgebiet

    Die Versorgungsstruktur des Einzugsgebietes für die Erweiterung des BILLA Lebensmittel-

    marktes wird im Folgenden anhand des aktuellen Bestandes und seinen wesentlichen

    Merkmalen wie der Größe der Verkaufsfläche und der Vielfalt des Warenangebots darge-

    stellt. Für die Wettbewerbsanalyse konnte im gesamten Einzugsgebiet auf Bestandsdaten

    des Amtes der Salzburger Landesregierung zurückgegriffen werden und mit eigenen Be-

    obachtungen ergänzt werden. Aufgrund der größten Wettbewerbsintensität das aktuelle Vor-

    haben betreffend, fließen in die Betrachtungen Lebensmitteleinzelhändler (Voll- und Teilnah-

    versorger) mit ihren jeweiligen Verkaufsflächenanteilen ein. Auf Basis der Grundlagendaten

    konnte eine Verortung der relevanten Mitbewerber differenziert nach ihrem jeweiligen Ange-

    bot und ihrer Größe (und damit Attraktivität) stattfinden und mittels GIS planlich dargestellt

    werden (vgl. Abb.10, Abb.11, Abb.12).

    6.16.16.16.1 Bestehende Einzelhandelsstruktur in den Bestehende Einzelhandelsstruktur in den Bestehende Einzelhandelsstruktur in den Bestehende Einzelhandelsstruktur in den TeileinzugsgebietenTeileinzugsgebietenTeileinzugsgebietenTeileinzugsgebieten

    Die Darstellung der Mitbewerbersituation, der in den einzelnen Teileinzugsgebieten ansässi-

    gen Unternehmen der Lebensmittelbranche werden in die Kategorien Teilnahversorger (z.B.

    Bäcker, Metzger), Vollversorger < 500 m² Verkaufsfläche (VFL) und Vollversorger ab 500 m²

    VFL differenziert. Insgesamt sind 17 Anbieter unterschiedlichster Größenordnung und Attrak-

    tivität innerhalb des Einzugsgebiets vorhanden. Davon ist nur ein Anbieter ein Vollversoger

    mit einer Verkaufsfläche größer als 499 m² (Hofer).

    Mitbewerber im TEZG Teilnah-versorger

    Vollversorger ab 500 m²

    Vollversorger bis 499 m²

    Gesamtergeb-nis VKF in m²

    TEZG 1TEZG 1TEZG 1TEZG 1 202020200000 600600600600 499499499499 1291291291299999 Bäckerei Loidl 35

    35

    Billa AG

    499 499 Cafe Loidl 20

    20

    Dimitrios' Spezialitäten 50

    50 Cafe Rösslhuber 10 Hofer KG

    600

    600

    Lagerhaus 50

    50 Metzgerei Brandstätter 35

    35

    TEZG 2TEZG 2TEZG 2TEZG 2 20202020

    1043104310431043 1063106310631063 OMV Tankstelle

    50 50

    Penny Markt

    498 498 Spar-Supermarkt

    495 495

    Trumer Schmankerlhof 20

    20 TEZG 3TEZG 3TEZG 3TEZG 3 145145145145

    770770770770 915915915915

    Bäckerei Neuhofer 40

    40 Billa AG

    370 370

    Fleischerei 35

    35 Spar-Supermarkt

    400 400

    Weinkeller Stift Mattsee 70

    70 Gesamtergebnis VKF in m² 365 600 2312 3.277

    Tab. 6: Mitbewerber in den einzelnen Teileinzugsgebieten

    [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH; Amt der Salzburger Landesregierung 2013)

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    6.1.16.1.16.1.16.1.1 Teileinzugsgebiet ITeileinzugsgebiet ITeileinzugsgebiet ITeileinzugsgebiet I

    Das Handelsangebot der wettbewerbsrelevanten Branchen im Teileinzugsgebiet I (TEZG I)

    beschränkt sich im Lebensmittelsektor auf zwei hinsichtlich ihrer Verkaufsfläche attraktiven

    Vollversorger, dem bestehenden BILLA Markt und den Lebensmitteldiscounter HOFER. Das

    Teileinzugsgebiet I (TEZG I) umfasst weiters Teilnahversorger der Marktgemeinde Obertrum

    im historischen Ortskern und eine Bäckerei mit Cafe im Handelszentrum. Die Verkaufsflä-

    chenausstattung des Lebensmittelsektors in der Standortgemeinde ist aufgeteilt auf Teilnah-

    versorger mit 200 m², einem Discounter (HOFER) als Vollversorger mit (genehmigungsfähi-

    gen) 600 m², sowie dem bestehenden BILLA mit 499 m². Innerhalb des Lagerhauses wurde

    ein Anteil von 50 m² VKF für Lebensmittel und Getränke eingeschätzt.

    In Summe stehen für die Lebensmittelversorgung im TEZG I des BILLA Lebensmittelmarktes

    derzeit 1.299 m² Verkaufsfläche zur Verfügung.

    Den größten Anteil des Verkaufsflächenangebotes umfasst der HOFER Discounter, der auf-

    grund seines Angebotsstruktur vermutlich über ein Einzugsgebiet verfügt, welches wesentlich

    weiter hinausreicht, als es hier für den BILLA-Lebensmittelmarkt ermittelt wurde. Als klassi-

    scher Nahversorger ist der Discounter daher nur bedingt zu betrachten.

    Folgende Fotodokumentation zeigt den Bestand der Mitbewerber in der Marktgemeinde

    Obertrum.

    Photo 6: Vollversorger > 500 m² Hofer im TEZG I Obertrum

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 32 von 49 17.12.2015

    Photo 7: Teilnahversorger Bäckerei Loidl im historischen Ortskern

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

    Photo 8: Teilnahversorger Metzgerei Brandstätter

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

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    Photo 9: Teilnahversorger Dimitros Ortseinfahrt Obertrum

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

    Photo 10: Vollversorger

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 34 von 49 17.12.2015

    Photo 11: Cafe Bäckerei im TEZG I Obertrum

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

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    17.12.2015 Seite 35 von 49

    6.1.26.1.26.1.26.1.2 Teileinzugsgebiet II Teileinzugsgebiet II Teileinzugsgebiet II Teileinzugsgebiet II

    Das Teileinzugsgebiet II, welches ebda. nur Anbieter innerhalb der Marktgemeinde Obertrum.

    Neben den beiden Vollversorgern < 500 m² (SPAR, PENNY) umfasst das Angebot noch einen

    Getränkemarkt außerhalb des geschlossenen Siedlungsverbandes (Trumer Schmankerlhof)

    Ein weiterer vom Sortimentsangebot anzusprechender Vollversorger ist in die OMV Tankstelle

    mit einer geringen Verkaufsfläche von etwa 50 m² integriert. Trotz der geringen Verkaufsflä-

    che bietet der Shop ein komplettes Nahversorgungssortiment, sodass er kaum mehr als

    Teilnahversorger angesprochen werden kann.

    Das Teileinzugsgebiet II (TEZG II) umfasst daher die Anbieter nahe des Gewerbegebietes der

    Reinthalstraße und bietet 20 m² VKF eines Teilnahversorgers sowie 1.043 m² VKF von Voll-

    versorgern bis 499 m².

    In Summe stehen damit 1.063 m² Verkaufsfläche für ein Verbraucherpotential von

    3.745 Personen zur Verfügung (0,28 m²/Verbraucher).

    Photo 12: Vollversorger < 500 m² PENNY im TEZG II Obertrum

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

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    Photo 13: SPAR Markt, Vollversorger < 500m² VKF in Obertrum

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

    Photo 14: Teilnahversorger Getränkemarkt im TEZG II Obertrum

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

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    6.1.36.1.36.1.36.1.3 Teileinzugsgebiet IIITeileinzugsgebiet IIITeileinzugsgebiet IIITeileinzugsgebiet III

    Im Teileinzugsgebiet III stehen 915 m² Verkaufsfläche zur Deckung des Lebensmittelbedarfs

    zur Verfügung und damit 28 % der im gesamten Einzugsgebiet vorhandenen Verkaufsfläche.

    Es handelt sich dabei ausschließlich um Teilnahversorger und Vollversorger mit weniger als

    500 m² VKF.

    Die Versorgung des TEZG III mit zwei Vollversorgern (beide in der Marktgemeinde Mattsee)

    mit in Summe 770 m² und drei Teilnahversorgern mit 145 m² VKF liegt mit 3.751 Verbrau-

    chern bei 0,2 m² VKF/Verbraucher.

    Photo 15: Vollversorger BILLA im TEZG III in Mattsee

    [Photo: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

    Das gesamte Einzugsgebiet verfügt über 17 Mitbewerber unterschiedlicher Größenkatego-

    rien mit einer Verkaufsfläche von 3.277 m² bei 7.934 Verbrauchern im gesamten Einzugs-

    gebiet. Dies entspricht einer Verkaufsflächenausstattung von 0,4 m² pro Verbraucher.

    In folgenden Darstellungen sind die Ausdehnung der einzelnen Einzugsgebiete, die Lage der

    Mitbewerber und die Verteilung der Hauptwohnsitze abgebildet.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 38 von 49 17.12.2015

    Abb.10: Karte 1 Gesamteinzugsgebiet Verbraucherpotential

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    17.12.2015 Seite 39 von 49

    Abb.11: Karte 2: Gesamteinzugsgebiet Mitbewerber BILLA Obertrum

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 40 von 49 17.12.2015

    Abb.12: Karte 3: Naheinzugsgebiet BILLA Obertrum

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    17.12.2015 Seite 41 von 49

    6.26.26.26.2 Projektrelevante Umsatzerwartungen im EinzugsgebietProjektrelevante Umsatzerwartungen im EinzugsgebietProjektrelevante Umsatzerwartungen im EinzugsgebietProjektrelevante Umsatzerwartungen im Einzugsgebiet

    Für eine Einschätzung der Umsatzermittlung im Einzugsgebiet wurde die durchschnittliche

    Netto Verkaufsflächenproduktivität u.a. anhand statistischer Mittelwerte herangezogen. Der

    durchschnittlich zu erwartende Brutto-Jahresumsatz pro m² Verkaufsfläche für den Lebens-

    mitteleinzelhandel beträgt lt. der KMU-Forschung Austria Studie € 5.890. Die erwarteten

    Umsatzzahlen des Standortvorhabens liegen nach Angaben des Betreibers weit darüber. Er-

    fahrungswerte belegen jedoch, dass der kleinflächige Einzelhandel bzw. die Teilnahversorger

    im Durchschnitt über eine geringere Verkaufsflächenproduktivität verfügen. Der durchschnitt-

    lich zu erwartende Umsatz pro m² Verkaufsfläche für Verbrauchermärkte bzw. Vollversorger

    mit größeren Verkaufsflächen liegt vermutlich wesentlich höher als die Teilnahversorger wie

    Bäcker oder Metzger umzusetzen vermögen. Über das gesamte Einzugsgebiet hinweg wird

    daher für die Abschätzung des Umsatzpotentials im Einzugsgebiet ein durchschnittlicher Um-

    satz von € 5.200/m² angenommen, da eine sehr unterschiedliche Anbieterstruktur gegeben

    ist Die BILLA AG gibt für den bestehenden Lebensmittelmarkt in Obertrum mit der Geschäfts-

    größe von rund 500 m²einen jährlichen Umsatz von 4,5 Mio. € an. Diese Angaben sind den

    Auswirkungen des Vorhabens auf die Versorgungsstruktur und der Einschätzung der Kauf-

    kraftabschöpfung zu Grunde gelegt (vgl. auch Kap. 3).

    Auf Basis der statistischen Kennzahl und der projektrelevanten Verkaufsflächenausstattung

    des gesamten Einzugsbereiches ist von einer Umsatzprognose in Höhe von € 19,8 Mio. aus-

    zugehen. Innerhalb des fußläufigen Naheinzugsgebietes (500 m) mit zwei Vollversorgern in

    der Lebensmittelbranche wird demnach einen prognostizierten Umsatz von rund € 9,2 Mio.

    erreicht, im Teileinzugsgebiet II werden voraussichtlich € 5,5 Mio. und im weiteren Einzugs-

    gebiet würden auf Basis der durchschnittlichen Umsatzprognose € 4,7 Mio. erwirtschaftet.

    Folgende Tabelle spiegelt die Verteilung der projektrelevanten Verkaufsflächen und prognos-

    tizierten Umsatzwerte wieder:

    (Teil(Teil(Teil(Teil----) Einzugsgebiet) Einzugsgebiet) Einzugsgebiet) Einzugsgebiet Verkaufsflächen in m²Verkaufsflächen in m²Verkaufsflächen in m²Verkaufsflächen in m² UmsatzprognoseUmsatzprognoseUmsatzprognoseUmsatzprognose inininin €€€€

    Teileinzugsgebiet I 1.299 9.238.400

    Teileinzugsgebiet II 1.063 5.527.600

    Teileinzugsgebiet III 915 4.758.000

    Gesamtes EZG (Zone IGesamtes EZG (Zone IGesamtes EZG (Zone IGesamtes EZG (Zone I----III)III)III)III) 3.23.23.23.277777777 19.19.19.19.524524524524....000000000000

    Tab. 7: Umsatzerwartungen innerhalb des Einzugsgebietes

    [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, REWE Group]

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 42 von 49 17.12.2015

    7777 Auswirkungen des Vorhabens auf die Auswirkungen des Vorhabens auf die Auswirkungen des Vorhabens auf die Auswirkungen des Vorhabens auf die Versorgungsstruktur im EinzugsgebietVersorgungsstruktur im EinzugsgebietVersorgungsstruktur im EinzugsgebietVersorgungsstruktur im Einzugsgebiet

    7.17.17.17.1 Umsatzherkunft und Kaufkraftabschöpfungsquoten im abgegrenzten Einzugsgebiet und Umsatzherkunft und Kaufkraftabschöpfungsquoten im abgegrenzten Einzugsgebiet und Umsatzherkunft und Kaufkraftabschöpfungsquoten im abgegrenzten Einzugsgebiet und Umsatzherkunft und Kaufkraftabschöpfungsquoten im abgegrenzten Einzugsgebiet und

    seinen Teilzonen seinen Teilzonen seinen Teilzonen seinen Teilzonen

    Die Umsatzherkünfte eines Marktes können durch die sog. Kaufkraftabschöpfungsquote

    dargestellt werden. Das Marktpotential in den einzelnen Teileinzugsgebieten wird dabei in

    ein Verhältnis zum Kaufkraftvolumen gesetzt, welches die Eigenbindung und die Kaufkraftzu-

    und -abflüsse jedoch noch nicht berücksichtigt genau so wenig wie den voraussichtlichen

    Anstieg des Kaufkraftvolumens bzw. die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung aufgrund

    „natürlichen“ Wachstums bzw. des erwarteten Zuzugs.

    Gemäß dem ermittelten Verbraucherpotential (vgl. Kap. 4.3) ist im gesamten Einzugsgebiet

    des Planobjektes von einem Kaufkraftvolumen für den relevanten Lebensmittelbedarf in Hö-

    he von etwa € 15,8 Mio. auszugehen (vgl. Tab. 5, Kap. 5.2).

    Folgende Tabelle gibt die Einschätzung der Abschöpfungsquoten des bestehenden BILLA

    Marktes wieder und die erwartete Situation nach der Erweiterung:

    Kaufkraft bezogen auf die TeileiKaufkraft bezogen auf die TeileiKaufkraft bezogen auf die TeileiKaufkraft bezogen auf die Teilein-n-n-n-

    zugsgebiete in Tsd. zugsgebiete in Tsd. zugsgebiete in Tsd. zugsgebiete in Tsd. €€€€

    Marktanteil in %Marktanteil in %Marktanteil in %Marktanteil in % Umsatz in Tsd. Umsatz in Tsd. Umsatz in Tsd. Umsatz in Tsd. €€€€

    BestandBestandBestandBestand BestandBestandBestandBestand inkl. Erweiterunginkl. Erweiterunginkl. Erweiterunginkl. Erweiterung

    Teileinzugsgebiet I

    874 19 166 213

    Teileinzugsgebiet II

    7.467 35 2.637 2.975

    Teileinzugsgebiet III

    7.479 23 1.700 1.990

    Gesamtes EZGGesamtes EZGGesamtes EZGGesamtes EZG 15.820 15.820 15.820 15.820 4.503 4.503 4.503 4.503 5.178 5.178 5.178 5.178

    Tab. 8: Kaufkraftabschöpfung und Umsatzerwartung des Gesamtobjektes

    [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

    Die aus der Verkaufsfläche resultierende Umsatzerwartung beläuft sich für den BILLA - Ein-

    zelhandelsbetrieb auf rund € 5,17 Mio.. Trotz der handelsstrukturell außerordentlich guten

    Standorteigenschaften des BILLA Marktes, wird aufgrund der im näheren Umfeld quantitativ

    hohen Wettbewerbssituation (HOFER - Discounter) eher einen geringeren Abschöpfungsanteil

    an der Kaufkraft im Naheinzugsgebiet von 500 m (TEZG I) erwartet.

    Das Verbraucherpotential des TEZG I ist mit einem großen Anteil von über 350 Personen

    westlich des Standortes angesiedelt, d.h. dass der Lebensmittelmarkt in wenigen Minuten

    auch zu Fuß gut erreichbar ist. Die Anbindung an das historische Ortszentrum, welches ne-

    ben dem MIV auch mit dem Fahrrad über die Handelsstraße gut erreichbar ist, ermöglicht

    auch eine relativ gute Abschöpfung aus dem traditionellen Ortskern.

    Der Standort an Obertrumer Landesstraße, der L 102 ist darüber hinaus geeignet, für hohe

    Streuumsatzanteile (Tagespendler, Tagestouristen, etc.) zu sorgen, welche jedoch quantitativ

    nicht weiter berücksichtigt werden.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    17.12.2015 Seite 43 von 49

    Kaufkraft bezogen auf die Kaufkraft bezogen auf die Kaufkraft bezogen auf die Kaufkraft bezogen auf die Teileinzugsgebiete in Tsd. Teileinzugsgebiete in Tsd. Teileinzugsgebiete in Tsd. Teileinzugsgebiete in Tsd. €€€€

    MarktanteilMarktanteilMarktanteilMarktanteil UmsatzUmsatzUmsatzUmsatz

    in %in %in %in % inTsd. inTsd. inTsd. inTsd. €€€€

    ErweiterungErweiterungErweiterungErweiterung inkl. Erweiterunginkl. Erweiterunginkl. Erweiterunginkl. Erweiterung

    Teileinzugsgebiet I 874

    5 47

    Teileinzugsgebiet II 7.467

    4-5 338

    Teileinzugsgebiet III 7.479

    3-4 290

    Gesamtes EZGGesamtes EZGGesamtes EZGGesamtes EZG 15.82015.82015.82015.820

    675675675675

    Tab. 9: Kaufkraftabschöpfung und Umsatzerwartung für den Erweiterungsbereich

    [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

    Da der derzeitige Betrieb bereits heute mit einer gewissen Umsatzleistung im Markt vertreten

    ist, darf zur Berechnung der durch das Planobjekt ausgelösten Kaufkraftbewegungen nur der

    zusätzlich zu erwartenden Umsatz herangezogen werden. Der zusätzlich neu zu erwartende

    Umsatz ohne Streuumsätze beträgt € 675.000.

    Der wettbewerbswirksame Umsatz gegenüber dem bestehenden Umsatz ist in seinen Aus-

    wirkungen insbesonders innerhalb des Naheinzugsgebietes, aber auch das gesamte Ein-

    zugsgebiet abzuschätzen.

    Die vom Betreiber erwartete Umsatzsteigerung des Lebensmittelmarktes in Höhe von

    € 675.000 kann bei Gegenüberstellung mit den prognostizierten Umsätzen der Mitbewerber

    des gesamten Einzugsgebietes voraussichtlich nur eine geringe Umsatzumverteilung gegen-

    über dem bestehenden Einzelhandel bewirken.

    Im Einzelnen werden durch die geplante Erweiterung folgende Kaufkraftbewegungen gegen-

    über dem bestehenden BILLA-Marktes in den einzelnen Teileinzugsgebieten folgende Um-

    satzumverteilungen erwartet:

    Im Teileinzugsgebiet I wird eine Umsatzherkunft in Höhe von rund € 47 Tsd. erwartet, d.h.

    dass ca. 0,5 % der Umsatzerwartungen des Lebensmittelmarktes zu Lasten des bestehen-

    den Einzelhandels im unmittelbaren Nahbereich des Projektstandortes gehen wird.

    Bezogen auf den wettbewerbswirksamen Umsatz (= zusätzliche Umsatzsteigerung) wird aus

    dem Teileinzugsgebiet II eine Umsatzherkunft von rund € 338 Tsd. zu erwarten sein. Im Ver-

    hältnis zum gesamt zu erwartenden Umsatz gehen damit etwa 6,1 % zu Lasten des beste-

    henden Einzelhandels im Teileinzugsgebiet II.

    Gegenüber dem Einzelhandel außerhalb der Standortgemeinde Obertrum wird die Steigerung

    des Umsatzanteils von € 290 Tsd. Umsätze erwartet, welches gleichfalls mit 6,1 % zu Lasten

    des bestehenden Einzelhandels im Teileinzugsgebiet III führen kann.

  • BILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA ObertrumBILLA Obertrum HandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturHandelsstrukturanalyseanalyseanalyseanalyse

    Seite 44 von 49 17.12.2015

    EinzugsgebietEinzugsgebietEinzugsgebietEinzugsgebiet Umsatzherkunft PlanoUmsatzherkunft PlanoUmsatzherkunft PlanoUmsatzherkunft Planob-b-b-b-jekt in Tsd. jekt in Tsd. jekt in Tsd. jekt in Tsd. €€€€

    prognostizierter Umsatz je prognostizierter Umsatz je prognostizierter Umsatz je prognostizierter Umsatz je nach TEZG in Tsd. nach TEZG in Tsd. nach TEZG in Tsd. nach TEZG in Tsd. €€€€

    Umsatzumverteilungsquote Umsatzumverteilungsquote Umsatzumverteilungsquote Umsatzumverteilungsquote in %in %in %in %

    Teileinzugsgebiet I 47 9.238 0,50,50,50,5

    Teileinzugsgebiet II 338 5.528 6,16,16,16,1

    Teileinzugsgebiet III 290 4.758 6,16,16,16,1

    Gesamtes EZG (Zone IGesamtes EZG (Zone IGesamtes EZG (Zone IGesamtes EZG (Zone I----III)III)III)III) 675 675 675 675 19.19.19.19.524524524524 0,0030,0030,0030,0035555

    Tab. 10: Umsatzumverteilung innerhalb der (Teil-) Einzugsgebiete

    [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

    Die durch die geplante Erweiterung des Billa Marktes in Obertrum ausgelösten Veränderun-

    gen der Kaufkraftströme werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wettbewerb und Nah-

    versorgung nachfolgend einer Bewertung unterzogen.

    Die Flächenerweiterung des bestehenden BILLA- Marktes lässt vermutlich geringe Wettbe-

    werbswirkungen für den nächst gelegenen benachbarten Lebensmitteldiscounter HOFER,

    bzw. auf die weiteren Vollversorger im südlichen Gewerbegebiet PENNY und SPAR erwarten.

    Der Hofer-Markt als Discounter, welcher eine qualitativ sehr differentielle Sortimentsauswahl

    anbietet und daher auch unterschiedliche Käuferschichten anspricht, wird durch das Vorha-

    ben voraussichtlich nicht weiter beeinträchtigt werden.

    Die ermittelten Auswirkungen bzw. die Umsatzumverteilung im Naheinzugsgebiet von 500 m

    fußläufiger Entfernung sind zum Teil auf den eigenen Bestands-Lebensmittelmarkt bezogen,

    da dieser in den Auswertungen zu berücksichtigen ist. Damit reduziert sich die Umsatzumver-

    teilung von weniger als 0,5 % um ein Weiteres.

    Wichtig erscheint darauf hinzuweisen, dass der Standort des BILLA-Lebensmittelmarktes da-

    für geeignet ist, die Erreichbarkeit aus den nächst gelegenen Wohngebieten und aus dem

    historischen Ortszentrum per Fahrrad bzw. zu Fuß gefahrlos zu gewährleisten. Darüber hin-

    aus ist aufgrund der Lage an einer viel befahrenen Pendlerroute (Oberösterreich-Salzburg)

    entlang einer touristisch geprägten Seenlandschaft und in Nachbarschaft von Gemeinden

    wie Seeham, welche über eine nur sehr geringe Versorgungsqualität verfügen, eine entspre-

    chend hohe Attraktivität als Vollversorger der Lebensmittelbranche mit einer entsprechenden

    Anziehungskraft gegeben. Die Lage im Gewerbegebi