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Bilanz und Rückblick 2018 Unsere Leistungen. Der Kammerhaushalt. Unsere Arbeit. www.arbeitnehmerkammer.de

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Page 1: Bilanz und Rückblick 2018 · Wenn Beschäftigte ihr Arbeitszeugnis über prüfen lassen möchten, ihr Gehalt nicht bekommen oder eine Kündigung erhalten ha ben, hilft unsere Rechtsberatung

Bilanz und Rückblick 2018

Unsere Leistungen.Der Kammerhaushalt.Unsere Arbeit.

www.arbeitnehmerkammer.de

Page 2: Bilanz und Rückblick 2018 · Wenn Beschäftigte ihr Arbeitszeugnis über prüfen lassen möchten, ihr Gehalt nicht bekommen oder eine Kündigung erhalten ha ben, hilft unsere Rechtsberatung

Vorwort / Inhalt

Auftrag und Praxis / Impressum

Kammerhaushalt

Unsere Bereiche Rechtsberatung Mitbestimmung und Technologie­beratung Politikberatung

2

3

4

610

13

16

17

18

Wirtschafts- und Sozialakademie

Kooperationen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Inhalt

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Sie als Mitglieder finanzieren durch Ihren Beitrag die Aufgaben der Kammer. In welche Bereiche im vergangenen Jahr wie viel Geld geflossen ist und was wir konkret für Sie getan haben, lesen Sie auf den folgenden Seiten. Dabei wird deutlich, dass die Arbeitnehmerkammer weiterhin einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen für unmittelbare Dienstleistungen wie etwa für Rechts- und Steuerberatungen verwendet. Denn die Nachfrage nach diesen Beratungs-leistungen hält sich auf einem hohen Niveau. So haben wir im vergangenen Jahr erneut fast 100.000 Rechts- und Steuerfragen beantwortet – viele davon zur Vergütung, zur Kündigung und zur Arbeitszeit.

Peter KrusePräsident der Arbeitnehmerkammer Bremen

Ingo SchierenbeckHauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen

2018 haben wir uns in unserem Bericht zur sozialen Lage mit dem Thema Weiterbildung beschäftigt. Denn Bremen wird aufgrund seiner Wirtschafts- und Quali-fikationsstruktur stärker vom Wandel auf dem Arbeitsmarkt betroffen sein als andere vergleichbare Regionen. Weiterbildung ebnet den Weg zu beruflichem Aufstieg, schützt vor Arbeitslosig-keit und fördert die persönliche Entwicklung. Wer mitten im Berufsleben noch einmal die Schulbank drückt, investiert aller-dings neben Zeit und Energie häufig auch viel Geld. Beschäftigte brauchen daher Unterstützung bei der Suche nach einer geeigne-ten Weiterbildung und einer finanziellen Förderung. Deshalb hat die Arbeitnehmerkammer ab 2019 die Weiterbildungsberatung in ihr Beratungsangebot aufgenommen.

Wir werden uns auch in diesem Jahr für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen starkmachen!

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Auftrag und Praxis

Ingo SchierenbeckHauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen

HERAUSGEBER

Arbeitnehmerkammer BremenBürgerstraße 1, 28195 BremenTelefon 0421.3 63 01 ­ [email protected]

RedaktionHanna Mollenhauer

LektoratMartina Kedenburg

GestaltungGfG / Gruppe für Gestaltung, Bremen

FotografieKathrin Doepner (Titel [Montage])Stefan Schmidbauer

DruckMüller Ditzen AG, Bremerhaven

März 2019

Umsetzung in der Praxis

1. Beratung für Mitglieder Individuelle Beratung von der Rechts- und Steuerberatung bis zur Bildungsberatung.

2. Mitbestimmung und Technologieberatung Beratung von betrieblichen Interessenvertretungen zu Fragen der Mitbestimmung und der betrieblichen Organisations- und Personalentwicklung und des Insolvenz- rechts.

3. Politikberatung Hier nimmt die Arbeitnehmerkammer Einfluss auf Politik, Fachressorts und Verwaltung bei politischen Entschei- dungen, die die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berühren. Wir tun dies durch Gutachten und Stellungnahmen, unterstützt durch eigene Diskussio- nen und Veranstaltungen, die zur öffentlichen Meinungs- bildung beitragen.

Aufgaben der Kammer(laut Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen):

1. Wahrnehmung und Förderung des Gesamtinteresses der kammerzugehörigen Arbeitnehmer (Kammerzugehörige), insbesondere ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, sozia- len oder die Gleichberechtigung der Geschlechter för- dernden Belange im Einklang mit dem Allgemeinwohl,

2. Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der beruf- lichen sowie der allgemeinen und politischen Weiterbil- dung der Kammerzugehörigen zu treffen,

3. die Unterstützung des Senats, des Magistrats der Stadt Bremerhaven, der Behörden und Gerichte durch Anre- gungen, Vorschläge, Stellungnahmen und Gutachten.

Im Dezember 2018 hat die Arbeitnehmer­

kammer erneut erfolgreich die Zertifizierung

zum ›audit berufundfamilie‹ abgeschlos­

sen. Seit 2006 wird die Arbeitnehmerkam­

mer alle drei Jahre auf die Vereinbarkeit

von Beruf und Familie überprüft. Weiterhin

werden unter anderem verstärkt Konzepte

zum altersgerechten Arbeiten in den Fokus

gerückt.

Sonderpreis für Bremer Schüler

Um junge Leute zu ermutigen, sich gegen

Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und

Gewalt einzusetzen, hat sich die Arbeitneh­

merkammer 2018 zum zehnten Mal beim

Bremer Jugendwettbewerb „Dem Hass keine

Chance“ mit einem Sonderpreis über 400

Euro beteiligt.

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Die Arbeitnehmerkammer finanziert mit ihren Einnahmen die ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben. Hierzu gehören unter anderem die Unterstützung des Senats, des Magistrats der Stadt Bremerhaven sowie der Behörden und Institutionen im Land Bremen. Zusätzlich verwendet die Arbeitnehmerkam-mer einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen für unmittelbare Dienstleistungen für ihre Kammerzugehörigen. Hierzu gehören vor allem Rechts- und Steuerberatungen sowie berufliche und politische Weiterbildungsangebote. Hinzu kommen umfassende Beratungsangebote für alle Interessenvertretungen (Betriebs-räte, Personalräte, Frauenbeauftragte und andere) in den Betrieben und Dienststellen. Fast 100.000 Rechts- und Steuerfragen hat die Arbeitneh-merkammer 2018 beantwortet. Trotz guter Konjunktur sind viele Menschen vermehrt auf Beratung angewiesen. Immer weniger Betriebe unterliegen einem Tarifvertrag, viele Beschäf-tigte müssen ihre Arbeitsbedingungen selbst aushandeln. Bei den Nachfragen zu arbeitsrechtlichen Problemen standen dabei die Themen Vergütung, Kündigung und Arbeitszeit im Mittel-punkt.

Aufgrund der gestiegenen Beiträge und der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung wird die Arbeitnehmerkam-mer für das Jahr 2018 erneut einen positiven Haushaltsab-schluss vorlegen. Dies verbessert weiter die gute Bilanzstruktur der Arbeitnehmerkammer und wird damit auch im Jahr 2019 die Arbeit auf einer soliden finanziellen Basis absichern.

Aus der Grafik wird deutlich, in welche Bereiche wie viel Geld geflossen ist. Was wir konkret für unsere Mitglieder getan haben, lesen Sie auf den nächsten Seiten.

Die Arbeitnehmerkammer ist eine Körperschaft des öffentli-chen Rechts. Sie vertritt das Gesamtinteresse der im Land Bre-men tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen eines landesgesetzlichen Auftrags. Kammerzugehörig sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in Bremen oder Bremerhaven, also im Land Bremen, haben. Sie finanzieren durch ihren Beitrag im Wesentlichen die Aufgaben der Kammer. Der Arbeitgeber zieht den Beitrag vom Gehalt seiner Beschäftigten ein und überweist diesen an das Finanz-amt. Das Finanzamt leitet diese Beiträge nach Abzug einer Ver-waltungsgebühr an die Arbeitnehmerkammer weiter. Der Bei-trag beträgt 0,15 Prozent des Bruttolohns. Wer also 1.500 Euro im Monat verdient, zahlt einen Kammerbeitrag in Höhe von 2,25 Euro. Bisher wurde Beschäftigten, die nicht mehr als 250 Euro im Monat verdienen, der Kammerbeitrag erlassen. Zum 1. Januar 2019 ist diese Untergrenze zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf 450 Euro erhöht worden. 2018 standen der Kammer gut 18 Millionen Euro an Beiträ-gen für ihre Arbeit zur Verfügung. Hinzu kamen 1,6 Millio-nen Euro, die sich aus Einnahmen durch Beratungsleistungen, Veranstaltungen, Mieteinnahmen sowie aus Zuschüssen und Zuwendungen zusammensetzten.

Kammerhaushalt2018

Wir sind für Sie da

• 137 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (97 weiblich, 40 männlich), davon

• 29 in Bremerhaven

• 11 in Bremen­Nord

• 94 in Bremen

• 1 bei der Wirtschafts­ und Sozialakademie (wisoak)

• 2 beim Insititut Arbeit und Wirtschaft (iaw)

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Ausgaben 2018 Mio. Euro

Individualberatung 3,81

Wirtschafts- und Sozialakademie (wisoak) 1,52

Öffentlichkeitsarbeit 0,64

Betriebskosten der Geschäftsstellen, Gebäude- 2,60und Raumkosten

Forschung 0,52

Zentrale Aufgaben 2,36

Verwaltungsgebühren für Kammerbeiträge 0,72

Mitbestimmung und Technologieberatung 1,20

Kammerwahlen 2019 0,45

Politikberatung 2,22

Allgemeine Investitionen und Darlehenstilgungen 0,59

Rücklagen 3,17

Gesamt 19,80

19%

8%

3%

13%

3%12%

4%

6%

2%

11%

3%

16%

Einnahmen 2018 Mio. Euro

Kammerbeiträge 18,18

Zuschüsse und sonstige Erträge 1,62

Gesamt 19,80

8%

92%

— Kammerhaushalt 2017

Einnahmen

Ausgaben

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Wenn Beschäftigte ihr Arbeitszeugnis über­prüfen lassen möchten, ihr Gehalt nicht bekommen oder eine Kündigung erhalten ha­ben, hilft unsere Rechtsberatung schnell und unkompliziert weiter. Auch wenn Minijobbern Urlaub verweigert wird oder Krankheitstage nachgearbeitet werden sollen, können sich unsere Mitglieder von Elise Hartwich und Dirk Riekens beraten lassen. Die beiden sind in unserer Geschäftsstelle in Bremerhaven für Fragen des Arbeits­ und Sozialversiche­rungsrechts zuständig. 2018 stieg dort die Zahl der Beratungen um mehr als 1.000 Fälle an. Dauerbrenner in Bremerhaven sind Fragen zu Lohn und Gehalt.

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— Rechtsberatung

Der Beratungsbedarf der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer im Land Bremen ist so hoch wie nie: So stieg die Zahl der Arbeitsrechtsberatungen in Bremen-Stadt, Bremen-Nord und Bremerhaven auf rund 47.100 Beratungen. Trotz guter Konjunktur sind viele Menschen vermehrt auf Beratung ange-wiesen. Immer weniger Betriebe unterliegen einem Tarifver-trag, viele Beschäftigte müssen ihre Arbeitsbedingungen selbst aushandeln. Ohne Tarifvertrag entstehen eher Streitigkeiten um Vergütung, Urlaub oder Gratifikationen. Insgesamt hat die Arbeitnehmerkammer 2018 gut 97.000 Beratungen durchge-führt: in der Arbeitsrechtsberatung, der steuerrechtlichen Bera-tung, der öffentlichen Rechtsberatung sowie der Beratung zu Berufskrankheiten.

Viele Fragen zu SonderzahlungenAm höchsten ist der Beratungsbedarf zum Thema Vergütung. Da sich immer weniger Arbeitgeber nach den in Tarifverträgen klar geregelten Vergütungen und Zulagen etwa für Überstun-den oder Nachtarbeit richten, nimmt der Streit zu. Nach neu-esten Zahlen (IAB-Betriebspanel) sind in Bremen nur noch 20 Prozent der Betriebe tarifgebunden (2008: 39 Prozent) und 46 Prozent der Beschäftigten im Land Bremen arbeiten inzwischen nicht mehr auf Grundlage eines Tarifvertrags (2008: 33 Pro-zent). Deutlich zugenommen haben aber auch Fragen zu Son-derzahlungen und Gratifikationen, also zu Urlaubs- und Weih-nachtsgeld, Boni, Gewinnbeteiligungen oder Prämien. Dieser Teil des Gehalts wird für viele Beschäftigte immer wichtiger: Für bremische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machten diese unregelmäßigen Zahlungen im vergangenen Jahr rund neun Prozent des Gehalts aus.

Viele Fragen zu Eigenkündigungen Nochmal zugenommen haben im vergangenen Jahr Beratun-gen zu Kündigungen vonseiten der Arbeitnehmer. 2018 war ein Jahr des Beschäftigungszuwachses: Mit zuletzt mehr als über 330.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis-sen im vergangenen Jahr im Land Bremen (davon gut 53.000 in Bremerhaven) ist ein bisheriger Höchststand erreicht wor-den. Mehr offene Stellen ermutigen dazu, beruflich noch ein-mal neue Herausforderungen zu suchen und den Job zu wech-seln. Gleichzeitig entschieden sich zunehmend Beschäftigte zu einer Eigenkündigung, weil sie den psychischen Belastungen oder schlechten Arbeitsbedingungen nicht mehr standhalten konnten. 749 Ratsuchende – davon 238 in der Geschäftsstelle Bre-merhaven – kamen wegen psychischer Belastungen zu uns in die Beratung.

Viele Unklarheiten zum Thema ArbeitszeitViele Fragen hatten die Ratsuchenden 2018 zum Thema Arbeitszeit, etwa zur Lage der Arbeitszeit, deren Veränderung und Pausenzeiten sowie zu Überstunden. Die Beratungspraxis hat gezeigt, dass Überstunden besonders häufig im Einzelhan-del, der Logistik, Pflege und im Hotel- und Gaststättengewerbe anfallen. Strittig war auch oft, ob Zeiten der Vor- und Nach-bereitung wie etwa Umkleidezeiten, Aufräumen des Kassen-bereichs oder Kassenabrechnungen zur Arbeitszeit mitzuzäh-len sind. Sehr viele Beschäftigte, die im Schichtdienst arbeiten, fragten, wie viele Tage im Voraus Schichtplanänderungen mit-geteilt werden mussten.

Rechtsberatung

Die Arbeitnehmerkammer berät und informiert ihre Mitglieder über ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsleben und zur Sozialversicherung. Hierzu gehören die Rechts­ sowie die Steuerrechtsberatung, die in allen drei Geschäftsstellen der Arbeitnehmerkammer in Bremen, Bremen­Nord und Bremerhaven durchgeführt werden. Die Beratung und Information der Mitglieder erfolgt persönlich, schrift­lich, per E­Mail und telefonisch. Dieses Angebot wird ergänzt durch Artikel und Rechtstipps im Bremer Arbeitnehmer Magazin BAM, in Broschüren und Falt­blättern zum Mitnehmen, online unter www.arbeitnehmerkammer.de und durch Infoveranstaltungen.

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ARBEIT & RECHT

Infoblatt 1 / 2018

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

www.arbeitnehmerkammer.de

 Sondervergütungen,auchWeihnachts-,

Urlaubs-oderJahresabschlussvergütung

genannt,sindeinezusätzlicheGeldleistung

desArbeitgebersüberdasregelmäßige

Arbeitsentgelthinaus. Damit wird meistens

sowohl die Betriebstreue als auch die er ­

brachte Arbeitsleistung belohnt. Für so eine

Zahlung gibt es als rechtliche Grundlage

jedoch keine Gesetze, sondern häufig Tarif -

verträge, Betriebsvereinbarungen oder

einzelvertragliche Abmachungen zwischen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungs­

weise Arbeitnehmerin.

Hat Ihr Arbeitgeber trotz Fehlens einer ent­

sprechenden Verpflichtung und ohne wirk­

samen Vorbehalt dreimal hintereinander eine

zusätzlichen Vergütung gezahlt, so haben Sie

einen vertraglichen Anspruch aus dieser soge­

nannten betrieblichen Übung erworben.

Dieser Anspruch gilt auch künftig, selbst wenn

die Zahlung in der Vergangenheit unterschied­

lich hoch ausgefallen ist. Diese betriebliche

Übung kann der Arbeitgeber nicht mehr ein­

seitig rückgängig machen.

Sie verlieren erst dann das Recht auf die

Sonderzahlung, wenn Sie eine Änderungskün­

digung annehmen oder mit dem Arbeitgeber

eine neue schriftliche Vereinbarung treffen.

Hierzu sind Sie in der Regel aber nicht ver­

pflichtet.

Achtung: Anders als früher reicht es nicht

mehr aus, wenn der Arbeitgeber den ein­

mal aus betrieblicher Übung entstandenen

Anspruch zu beseitigen versucht, indem er

drei Jahre hintereinander nur noch unter

dem Vorbehalt der Freiwilligkeit zahlt und

Sie nicht widersprechen. Ihr Anspruch besteht

dennoch weiter.

Der Anspruch aus betrieblicher Übung kann

nur dann nicht für Zukunft entstehen, wenn

der Arbeitgeber die Sonderzuwendung von

vornherein nur unter den ausdrücklichen

Vorbehalt der Freiwilligkeit stellt und klar

formuliert, dass keine Ansprüche über das

Auszahlungsjahr hinaus entstehen sollen. Ob

ein solcher Vorbehalt wirksam ist, erfahren

Sie unter den Informationen zur „Stichtags­

klausel“ in diesem Informationsblatt.

Sonderzahlungen sind kein Geschenk – wann habe ich Anspruch?

Sie haben Fragen zum Thema?

Rufen Sie uns gerne an unter

0421 . 3 63 01-0

ARBEIT & BILDUNG

Infoblatt 1 / 2018

Bildungszeit / Bildungsurlaub

www.arbeitnehmerkammer.de

Was ist der Unterschied zwischen Bildungszeit und Bildungsurlaub?Bildungsurlaub heißt in Bremen jetzt Bil-dungszeit. Die neue Bezeichnung soll betonen, dass diese Zeit der persönlichen Weiterbil-dung dient und kein Erholungsurlaub ist. Laut dem Bremischen Bildungszeitgesetz dürfen Sie Bildungszeit nehmen, um sich politisch, beruf-lich und allgemein weiterzubilden.

Wer hat Anspruch auf Bildungszeit?Anspruch auf Bildungszeit hat, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist, hauptsächlich im Lande Bremen arbeitet und seit mindestens sechs Monaten angestellt ist.

Übrigens: Auch Minijobberinnen und Mini-jobber, Auszubildende und Menschen, die in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen, in aner-kannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Heimarbeit beschäftigt sind, dürfen Bildungszeit nehmen.

Wie viel Bildungszeit steht mir zu?Innerhalb von zwei Kalenderjahren stehen Ihnen insgesamt zehn Arbeitstage als Bil-dungszeit zu. Wenn Sie mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten, erhöht oder verringert sich der Bildungszeitanspruch ent-sprechend.

Sie haben Fragen zum Thema? Rufen Sie uns gerne an unter 0421 . 3 63 01-0

 Wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven arbeiten, steht Ihnen Bildungszeit zu (früher Bildungsurlaub), die Sie bei Ihrem Arbeitge-ber beantragen können. Wieviel Bildungszeit Sie nehmen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Angebote Sie wahrnehmen können, da rüber informieren wir Sie im Folgenden:

Sie wollen sich persönlich oder berufl ich weiter-bilden?

Alles startklar!Infos rund um Ausbildung

und Berufsstart

www.arbeitnehmerkammer.de

www.arbeitnehmerkammer.de

Arbeit und BildungBeratung und Information

ARBEIT & BILDUNGwww.arbeitnehmerkammer.de

Arbeit und RechtBeratung und Information

ARBEIT & RECHT

www.arbeitnehmerkammer.de

Arbeit und Familie

Beratung und Information

ARBEIT & FAMILIE

Wir sind für Sie da

• 1 Leitung (weiblich)

• 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (49 weiblich, 13 männlich), davon

• 28 in Bremen

• 24 in Bremerhaven

• 10 in Bremen­Nord

Mehr Beratungen zu BerufskrankheitenDie Beratungen zu Berufskrankheiten im Land Bremen sind in den zurückliegenden Monaten deutlich angestiegen. Waren es 2017 noch 235 Beratungen, stieg deren Zahl 2018 auf 260 Beratungen. Eine Berufskrankheit anerkennen zu lassen, ist nicht nur kompliziert, sondern auch sehr belastend. Finanziert wird das Angebot der Arbeitnehmerkammer von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. Überwiegend wahrgenommen wird das Angebot von Män-nern (75 Prozent). Die häufigsten Berufskrankheiten sind asbestbedingte Erkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankun-gen. Rückenleiden sind insbesondere für Beschäftigte in der Pflegebranche ein häufiger Krankheitsgrund. Zu finden sind sie aber auch in der Metallbranche oder im Baubereich. Auf-fallend ist die deutlich gestiegene Zahl der Ratsuchenden mit Lärmschwerhörigkeit. Hier sind vor allem Beschäftigte im Bau-gewerbe, Maschinenbau, in einigen Industrieberufen oder im Erziehungswesen betroffen.

Kompliziertes SteuerrechtAllein im Steuerrecht hat die Kammer im vergangenen Jahr mehr als 35.700 Fragen beantwortet. Häufige Fragen gibt es vor allem zum Thema Kindergeld, Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibeträgen sowie zu Reisekosten und haushaltsnahen Dienstleistungen. Im Rahmen der Steuerberatung hat die Kam-mer zudem fast 24.000 Mitglieder bei der Erstellung ihrer Ein-kommensteuererklärung unterstützt.

Öffentliche Rechtsberatung: viele Fragen zum MietrechtIn der öffentlichen Rechtsberatung, die die Kammer im Auftrag des Landes für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkom-men durchführt, standen Mietrechtsfragen wieder ganz oben auf der Liste der Beratungsthemen. Hier geht es häufig um die Betriebskostenabrechnung oder um vom Mieter angemahnte Mängel. Knapper Wohnraum und steigende Mietkosten mach-ten sich zudem in der Beratung bemerkbar. Viele Ratsuchende hatten Schwierigkeiten, eine neue bezahlbare Wohnung zu fin-den, etwa wenn sie ihre Wohnung aufgrund von Mängeln auf-geben wollten. In Bremerhaven gab es mit mehr als 15 Prozent den stärksten Anstieg bei den Beratungen zur Verbraucherin-solvenz. In der Seestadt sind immer noch viele Privathaushalte überschuldet. Insgesamt hat die Arbeitnehmerkammer in der öffentlichen Rechtsberatung rund 14.300 Beratungen durchgeführt.

Unsere Leistungen

• gut 97.000 Beratungen, davon

• über 47.000 Arbeits­ und Sozialversicherungs­ rechtsberatungen

• über 14.000 öffentliche Rechtsberatungen

• fast 36.000 Steuerrechtsberatungen

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Arbeitsrechtsberatungen47.107

Öffentliche Rechtsberatungen14.305

35.739Steuerberatungen

Beratungsfälle

Vergütung Entlassung UrlaubVertrag Kündigung(Arbeitnehmer)

Zeugnis

6.540

5.112

3.3433.671

2.9602.036

Miet-recht

2.863

Sozial-recht

2.762

Beratungsfälle

Sonst.Schuld- recht

Familien-recht

Insolvenz-recht

3.493

1.947

1.460

Beratungsbilanz 2018

— Rechtsberatung

Rechts- und Steuerberatungen 2018

Arbeitsrechtsberatung

Öffentliche Rechtsberatung

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Daniel Staack (rechts im Bild) beantwortet Betriebs­ und Personalräten und Mitarbeitervertretungen alle arbeitsrechtlichen Fragen, die ihre Gremienarbeit betreffen. Auch unterstützt er bei außergerichtlichen Verhandlungsprozessen. 2018 hat er am Kommentar zur Wahlordnung zum Bremischen Personalvertre­tungsgesetz mitgeschrieben.

Moritz Hanke berät vor allem bei der Einführung neuer digitaler Technologien – ob bei Cloud­ oder Softwarelösungen für Künstliche Intelligenz und Big Data oder bei Personalmanagementsystemen, die etwa die Auslastung von Mitarbei­tern und Maschinen überprüfen. Im vergangenen Jahr hat er die nächste der zweijährlich erscheinenden Betriebsrätebefragungen vorbereitet – zum Stand der Digitalisierung in Bremer Betrieben und Dienststellen.

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— Mitbestimmung und Technologieberatung

Betriebsräte wurden 2018 neu gewähltVon März bis Mai 2018 sind in vielen Betrieben neue Betriebs-räte gewählt worden. Die neuen Mandatsträger begrüßten wir auf unseren Betriebsratsempfängen in Bremen und Bremerha-ven. Anschließend haben wir die neuen Gremien in Beratun-gen beispielsweise über die Organisation ihrer Betriebsratsar-beit oder ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Die Grundlagen der Betriebsratsarbeit vermitteln wir auch in unserer – noch bis Juni 2019 laufenden – Veranstaltungs-reihe „Alles im Blick“ in Bremen und Bremerhaven. Vom Ein-stieg ins Betriebsverfassungsgesetz über die Mitwirkung in personellen Angelegenheiten bis zum Arbeits- und Gesund-heitsschutz sowie Datenschutz werden den Betriebsräten in dreistündigen Veranstaltungen Handlungsmöglichkeiten für ihre Betriebsratsarbeit aufgezeigt. In über 30 Betriebs- und Personalversammlungen haben wir über Themen wie Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Betriebs-vereinbarungen und Digitalisierung informiert.

Personalräte zunehmend mit Digitalisierung beschäftigtDer öffentliche Dienst befindet sich – ebenso wie die Privat-wirtschaft – in einem Prozess der umfassenden Digitalisierung. Dabei ist es nicht das Ziel, althergebrachte Vorgänge zu digita-lisieren. Vielmehr geht es darum, ganze Abläufe so zu gestal-ten, dass sie sich mit digitalen Instrumenten effizient und bür-gernah umsetzen lassen. Dies hat in hohem Maß Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeit der Beschäftigten und den Daten-schutz. Die Digitalisierung stellt deshalb eine Herausforderung für die Personalratsarbeit dar, die „Verwaltungsmodernisie-rung“ auch im Interesse der Beschäftigten zu gestalten. Bei die-ser Aufgabe unterstützen wir Personalräte auf verschiedenen Ebenen. Es gilt, dafür Sorge zu tragen, dass auch die „digitale Arbeit“ den Anforderungen an eine menschengerechte Gestal-tung genügt. Ebenso ist zu gewährleisten, dass im Zuge der Digitalisierung aller Dienstleistungen der Behörden nicht der perfekte „gläserne Mitarbeiter“ entsteht.

Viele Fragen zu personellen Einzelmaßnahen bei MitarbeitervertretungenDie Mitarbeitervertretungen hatten 2018 viele Fragen zur Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstel-lungen, Versetzungen oder Kündigungen. Des Weiteren haben wir häufig zu dem Thema Befristung von Arbeitsverhältnis-sen beraten. In organisatorischen Angelegenheiten unterstütz-ten wir die Mitarbeitervertretungen bei Betriebsänderungen und der Aufstellung von Sozialplänen. Auch Themen der sozia-len Mitbestimmung – insbesondere Arbeitszeitfragen und Fra-gen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz – waren Gegenstände der Beratungen. Für die Mitarbeitervertretungen von kirchlichen Einrich-tungen haben wir Veranstaltungen zum Thema Mitbestimmung im kirchlichen Bereich durchgeführt.

Mitbestimmung und Technologieberatung

Das Team der Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung unterstützt alle Interessenvertretungen im Land Bremen in Fragen der Mitbestimmung. Wir beraten umfassend im kollektiven Arbeitsrecht, zu Fragen der wirtschaftlichen Mitbestimmung, beim Arbeits­ und Gesundheitsschutz und auch zu den Themen Datenschutz und Digitalisierung. Darüber hinaus fördern wir die Gremienarbeit durch Teambildungen.

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www.arbeitnehmerkammer.de

Fragen zur Arbeitszeit von Beschäf-

tigten sind für betriebliche Interessen-

vertretungen eines der wichtigsten Tätig-

keitsfelder. Sonderregelungen wie sie

unter anderem für den Bereich Straßen-

transport, Luftfahrt oder bei hoheitlichen

Aufgaben beziehungsweise für besondere

Beschäftigungsgruppen wie etwa Jugend-

liche oder Mütter gelten, werden hier nicht

berücksichtigt. Anbei ein Überblick über

die Kerninformationen aus dem Arbeits-

zeitgesetz.

Wie lange dürfen

Beschäftigte arbeiten?

Die Regel: Acht Stunden am Tag

Die werktägliche Arbeitszeit darf in der Regel

acht Stunden nicht überschreiten. Ein Werktag

ist jeder Tag, der kein Sonntag oder kein Fei-

ertag ist. Werktage sind somit in der Regel die

Tage von Montag bis einschließlich Samstag.

Ausnahme 1: Verlängerung auf zehn

StundenDie Arbeitszeit darf pro Werktag auf zehn

Stunden ausgedehnt werden. Allerdings

muss die Mehrarbeit ausgeglichen werden.

Denn die werktägliche Arbeitszeit darf nur

dann auf zehn Stunden verlängert werden,

wenn innerhalb eines Zeitraums von sechs

Die wichtigsten Infos für

Betriebs- und Personalräte

Das Arbeitszeitgesetz

Infoblatt Mai 2018

www.arbeitnehmerkammer.de

Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert Gesundheit als den „Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozi-alen Wohlbefindens und nicht allein (als) das Freisein von Krankheit und Gebrechen“. Die-ses Leitbild gehört augenscheinlich nicht zu den selbstverständlichen Zielen, die die Gestaltung der Arbeit in Unternehmen und Dienststellen bestimmen.

Im Gegenteil: die Arbeit, die mit dem Ziel der Rentabilität und der Kostensparsamkeit ver-richtet wird, bringt regelmäßig Wirkungen hervor, die alles andere als verträglich mit der Gesundheit oder gar dem Wohlbefinden der Beschäftigten sind.

Die Statistiken der Krankenkassen geben Aus-kunft darüber, dass die Arbeit in modernen Fabriken und Büros oftmals mit dem Ver-schleiß von Physis und Psyche verbunden ist. Nicht nur schwere körperliche Arbeit for-dert ihren Tribut; auch vermeintlich „leichte Arbeit“, wie die an Bildschirmarbeitsplätzen, kann auf Dauer Wohlbefinden und Gesund-heit beeinträchtigen. Und insgesamt wird eine Zunahme der psychischen Belastungen kon-statiert: Burn-out greift um sich, die Zahl psy-chisch belasteter und erkrankter Beschäftigter steigt rapide an.

Durch Mitbestimmung erfolgreich gestalten

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb

Infoblatt Mai 2018

Arbeitsfähigkeit erhalten –

Gesundheitsschutz stärken –

Mitbestimmung nutzen!

www.arbeitnehmerkammer.de

Ob Beinbruch, Bandscheibenvorfall

oder Depression: Nicht selten führt eine

Erkrankung dazu, dass Beschäftigte inner-

halb eines Jahres länger als sechs Wochen

– ununterbrochen oder wiederholt –

arbeitsunfähig sind. Für den Arbeitgeber

besteht dann die gesetzliche Verpflich-

tung, dem betroffenen Beschäftigten ein

Betriebliches Eingliederungsmanagement

(BEM) anzubieten.

Zu Beginn des BEM steht in der Regel ein

Gespräch, zu dem der Arbeitgeber einlädt.

Darin soll geklärt werden, was gemeinsam

getan werden kann, damit die Arbeitsfähig-

keit und der Arbeitsplatz des Beschäftigten

erhalten bleiben sowie weiteren Erkrankun-

gen vorgebeugt wird. Für die Betroffenen ist

die Teilnahme am BEM freiwillig. Sowohl

Betriebs- oder Personalrat als auch die Mit-

arbeitervertretung sind an diesem Verfahren

beteiligt und besitzen ein Mitbestimmungs-

recht bei der Gestaltung des BEM. Dieses soll-

ten sie auch nutzen, um sich unter ande-

rem für ein transparentes Verfahren und eine

Verzahnung von BEM und betrieblichem

Gesundheitsschutz stark zu machen. Denn

die Erfahrung zeigt: Erst diese Kombination

macht es möglich, Erkrankungen dauerhaft

vorzubeugen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Infoblatt Mai 2018

www.arbeitnehmerkammer.de

Stand der Digitalisierung in Bremer Betrieben und Dienststellen Beratung für

Betriebs- und Personalräteund weitere Interessenvertretungen

www.arbeitnehmerkammer.de

Beratungsschwerpunkte

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung stark nachgefragtes Thema Im Mai 2018 hat die neue EU-Datenschutz-Grundverord-nung (DSGVO) das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a.F.) abgelöst. Zeitgleich ist ein dazu gehöriges Bun-desdatenschutzgesetz neuer Fassung (BDSG n.F.) in Kraft getreten. Einen ersten Überblick über das neue EU-Daten-schutzrecht haben wir interessierten Interessenvertretun-gen in einer Veranstaltung vermittelt. Über 90 Teilneh-mer nahmen das Angebot wahr. Welche Auswirkungen die neuen Rechtsvorschriften auf den Arbeitnehmerdatenschutz haben, wollten viele Interessenvertretungen auch in unse-ren Beratungen wissen. Dabei war von besonderem Inter-esse, welche Ansatzpunkte für die Mitbestimmung mit den europäischen Datenschutzvorschriften gegeben sind. Dar-über hinaus gab es Unterstützungsbedarf bei der Frage, ob und wie der Datenschutz im Betriebs- beziehungsweise Personalratsbüro an die neue Rechtslage angepasst wer-den muss. Auch waren viele Betriebsvereinbarungen unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit der DSGVO zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Interessant war ebenfalls der Versuch einiger Arbeitgeber, die Regelun-gen alter, bestehender Betriebsvereinbarungen durch neue DSGVO-Rahmenvereinbarungen zu ersetzen und damit zu verschlechtern und die Möglichkeiten der Verhaltens- und Leistungskontrolle auszuweiten.

Neues Angebot für den Bereich Pflege – jetzt auch in Bremerhaven Nachdem bereits 2017 in Bremen ein neues Veranstal-tungsformat für Interessenvertretungen aus den Bereichen Pflege, Betreuung, Labore und Therapieeinrichtungen in Kooperation mit Verdi gestartet ist, gibt es dies jetzt auch in Bremerhaven. Betriebsräte aus verschiedenen Betrieben haben sich zu den Themen „Betriebs- und Dienstvereinba-rungen“ sowie „Über gute Kommunikation“ ausgetauscht und gemeinsam betriebliche Lösungen erarbeitet. In Bre-men ist dieses Veranstaltungsformat erfolgreich zu den Themen „Ausfallkonzepte“, „Betriebs- und Dienstvereinba-rungen“, „Gute Kommunikation“ und „Arbeitszeitkonten“ fortgesetzt worden.

In Bremerhaven viele Beratungen zu Umstrukturierungen Aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen (etwa Outsour-cing, Gründung von Gemeinschaftsbetrieben, Betriebs-übergänge und -verschmelzungen) wandten sich vermehrt Betriebsräte mit Beratungsbedarf an uns. Sie hatten Fragen zu den Folgen von Umstrukturierungen wie zum Beispiel, ob Betriebsvereinbarungen fortgelten oder ob sich die sons-tigen Arbeitsbedingungen ändern würden.

Wir sind für Sie da

• 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (8 weiblich, 8 männlich)

• 1 Leitung (weiblich), 4 Referentinnen, 8 Referenten, 2 Sachbearbeiterinnen, 1 Assistenz

Unsere Leistungen

• Über 4.300 Beratungen

• 61 Fachvorträge mit ca. 2.670 Teilnehmenden

• 83 Veranstaltungen mit ca. 1.400 Teilnehmenden

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Weiterbildung stärken!Rahmenbedingungen für Beschäftigte im Bundesland Bremen

Bericht zur sozialen Lage 2018

www.arbeitnehmerkammer.de

Bericht zur Lageder Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer im Land Bremen 2018

www.arbeitnehmerkammer.de

Strukturwandel in BremenBand II – Branchenanalysen zur Automobilindustrie, dem Gastgewerbe, der Luft- und Raumfahrtindustrie und den Finanzdienstleistungen

www.arbeitnehmerkammer.de Positionen und Stellungnahmen (Auswahl)• Gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit sichern: Ausbildungs­ und Qualifizierungsstrategie für das Land Bremen Positionspapier zur Zukunftskommission des Senats• Entwurf des Wissenschaftsplans 2025• Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose • Vorhabensbezogenen Bebauungsplan 142 sowie Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen – Bremen­Überseestadt (Europakopfhafen) • Flächennutzungsplanänderung „Hafenstraße/ Werftstraße – Kistner­Gelände“ und zum Bebau­ ungsplan Nr. 409 „Kistner­Gelände“• Innenstadtentwicklung in Bremen• Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Nr. 471 „Quartier am Warrings­Park“• Ausnahmen vom Bremischen Ladenschlussge­ setz – Verordnung über die Öffnung von Verkaufs­ stellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2018

Gesundheitswirtschaft in BremenBefunde und Perspektiven

Eine Studie des Instituts Arbeit und Technik im Auftrag der Arbeitnehmerkammer Bremen

www.arbeitnehmerkammer.de

Berichte und Studien

— Politikberatung

In 2018 lag ein Schwerpunkt der Politikberatung auf der Mit- und Zuarbeit für die Zukunftskommission 2035 des Bre-mer Senats. Die Kammer hat sich dazu mit einem eigenen Positionspapier zu Wort gemeldet: „Gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit sichern: Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie für das Land Bremen“. Durch die Mit-arbeit in den Arbeitsgruppen der Zukunftskommission haben wir versucht, möglichst viele Themen im Interesse der Bremer Beschäftigten unterzubringen – etwa Modellprojekte für Qua-lifizierung auf den Weg zu bringen oder auch gute Arbeit zu stärken durch eine Erhöhung von Tarifbindung und Mitbestim-mung. Nicht alles hat den Diskussionsprozess überstanden – am Ende aber dürfen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften stolz sein auf den Stempel, dem wir dem Abschlusspapier auf-drücken konnten. Die Umsetzung wird nun ein zweites Thema und erst nach der Bürgerschaftswahl im Mai 2019 in Angriff genommen.

Das Thema Digitalisierung blieb ein weiterer Schwerpunkt. Mit Veranstaltungen zum Arbeitsrecht 4.0, aber auch zum Grad der Digitalisierung in Bremerhavener Betrieben und den damit ver-bundenen Chancen und Risiken für die Beschäftigten haben wir hier auch für öffentliche Debatten gesorgt.

Weiterhin stand auch die Pflege im Rahmen von Studien – etwa zur Gesundheitswirtschaft – und Veranstaltungen – zum Zustand in den Krankenhäusern und beim ersten „Tag der Pflege“ (gemeinsam mit DGB und Verdi) – im Fokus unserer Politikberatung.

Politikberatung

Die Politikberatung der Arbeitnehmerkammer unterstützt Parteien, Fraktionen, Behörden, Gewerkschaften und Stadtteilgremien bei arbeitnehmerrelevanten Themen. Dies tun wir durch die Teilnahme an Diskussionsrunden, Ausschuss­sitzungen und Vorträge – im Wesentlichen aber auch durch eigene Veranstal­tungen, Positionspapiere und Stellungnahmen.

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25 %

16 %

31 %

12 % der Bremer Beschäftigten

haben befristete Jobs

soziale und kulturelle

Dienstleistungsberufe

Berufe in Verkehr

und Logistik

Reinigungsberufe

Wo der Anteil der befristet Beschä�igten

besonders hoch ist

ARBEITSVERTRAG

In der Endlosschleife?

Befristet Beschäftigte im Fokus

www.arbeitnehmerkammer.de

Quelle: Koordinaten der Arbeit – Beschäftigtenbefragung 2017

© Arbeitnehmerkammer Bremen

Befristete

Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge haben sich in

den vergangenen Jahren ausgebreitet. Bundes­

weit wird inzwischen fast jeder zweite neue

Vertrag nur noch auf Zeit abgeschlossen.

Die Beschäftigtenbefragung der Arbeit­

nehmerkammer hat für das Land Bremen

eine Befristungsquote von 11,8 Prozent er­

geben. Nicht berücksichtigt haben wir bei

der Berechnung – wie auch bei allen folgen­

den Analysen – die Befragten, die sich nach

eigenen Angaben gerade in einer Ausbildung

befanden. Denn Verträge zum Zweck der

Ausbildung sind grundsätzlich auf Zeit ab ­

geschlossen. Als andere wichtige Informationsquelle

zu Be fristungen auf Länderebene gilt das

IAB­ Betriebspanel. Es basiert auf einer regel­

mäßigen Befragung von Unternehmen, die zu

beschäftigungspolitischen Themen Selbstaus­

kunft geben. Mit einem Befristungsanteil von

8,7 Prozent (2016) kommt das IAB­Betriebs­

panel zu etwas niedrigeren Werten für das

Land Bremen. Bei den Ergebnissen aus Be ­

fragungen handelt es sich jeweils um hoch­

gerechnete Werte, die mit einer gewissen

Streubreite einhergehen können.

Manchmal gibt es für die Befristung eines Ar ­

beitsvertrags einen triftigen sachlichen Grund

wie eine Elternzeit­ oder Krankheitsvertre­

tung. Fast die Hälfte der Befristungen wird

aber ohne einen solchen Grund abgeschlossen.

Arbeitgeber nutzen ihre Möglichkeiten nach

dem Teilzeit­ und Befristungsgesetz oftmals,

um erst einmal auf Probe einzustellen oder

um ihr Personal schnell und flexibel anpassen

zu können und so ihr Kosten risiko zu mini­

mieren. Umso größer sind die Un sicherheiten

auf Seiten der Beschäftigten. Für viele der

be troffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­

nehmer bedeutet ein befristeter Arbeitsvertrag

wenig Planungs sicherheit, ein Arbeitsleben

in ständiger Bewährung und vage Zukunfts­

perspektiven. Die befristete Beschäftigung

wird deshalb auch als prekär bezeichnet.

Kurs setzen auf eine

faire Arbeitswelt

Mit der Beschäftigtenbe fra gung

„Koordinaten der Arbeit im Land

Bremen“ sind erstmals Arbeit­

nehmerinnen und Arbeitnehmer

in Bremen und Bremerhaven

zu ihrem Arbeitsplatz und ihrer

Arbeitssituation befragt worden.

Die Befragung ist im Auftrag der

Arbeitnehmer kammer vom infas

Institut für angewandte Sozial­

wissenschaft GmbH durch ge­

führt worden. Die Ergebnisse

stehen stellvertretend für alle

Beschäftigten im Land Bremen.

Mit unserer Reihe „ Koor di na ten

der Arbeit – Kurs setzen auf

eine faire Arbeitswelt“ fassen

wir Themen aus der Befragung

in kompakter Form für Sie

zusammen und zeigen Hand­

lungsbedarfe auf. Den For­

schungsbericht „ Koordinaten

der Arbeit 2017“ finden Sie im

Internet unter  

www.arbeitnehmerkammer.de

mit Migrationshintergrundohne Migrationshintergrund

18 %

10 %

11 %

4 %

10 %

20 %

Beschä�igte mit Migrationshintergrund Quote befristet Beschä�igte

Quote Leiharbeitsbeschä�igte

Quote der Beschä�igten mit Nachtarbeit aller Bremer

Beschä�igten habeneinen Migrationshintergrund

72 %28 %

31

www.arbeitnehmerkammer.de

Kurs setzen auf eine faire ArbeitsweltMit der Beschäftigtenbe fra gung „Koordinaten der Arbeit im Land Bremen“ sind erstmals Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer in Bremen und Bremerhaven zu ihrem Arbeitsplatz und ihrer Arbeitssituation befragt worden. Die Befragung ist im Auftrag der Arbeitnehmer kammer vom infas Institut für angewandte Sozial-wissenschaft GmbH durch ge-führt worden. Die Ergebnisse stehen stellvertretend für alle Beschäftigten im Land Bremen.

Mit unserer Reihe „ Koor di na ten der Arbeit – Kurs setzen auf eine faire Arbeitswelt“ fassen wir Themen aus der Befragung in kompakter Form für Sie zusammen und zeigen Hand-lungsbedarfe auf. Den For-schungsbericht „ Koordinaten der Arbeit 2017“ finden Sie im Internet unter   www.arbeitnehmerkammer.de

Quelle: Koordinaten der Arbeit im Land Bremen, 2017© Arbeitnehmerkammer Bremen

Hoch identifiziert trotz oftmals belastender Arbeitsbedingungen

In den vergangenen Jahren hat sich die öffentliche Aufmerksamkeit vor allem auf Neuzuwanderung und Flucht gerichtet. In Deutschland und auch im Land Bremen leben und arbeiten aber schon seit vielen Jahren Menschen aus Europa und aus aller Welt und leisten ihren Beitrag zu wirtschaftlicher Pro-duktivität und gesellschaftlichem Wohlstand.Statistische Informationen dazu werden bis-her nur nach Staatsangehörigkeit zur Verfü-gung gestellt. So weist die Bundesagentur für Arbeit für das Land Bremen etwa zehn Pro-

zent Beschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit aus. In der Beschäftigten-befragung der Arbeitnehmerkammer sind es neun Prozent.

Das Phänomen der Migration wird damit aber nur unzureichend beschrieben. Deshalb ist der immer häufiger verwendete Begriff des Migra-tionshintergrunds weiter gefasst. Er bezieht auch Menschen mit deutschem Pass ein, bei denen mindestens ein Elternteil oder auch sie

selbst die deutsche Staatsangehörigkeit nicht schon von Geburt an innehatten. Die Beschäf-tigtenbefragung zeigt: Gut 28 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bre-men und Bremerhaven haben einen Migra-tionshintergrund. Bei 79 Prozent von ihnen wird nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch Zuhause überwiegend Deutsch gesprochen. Der Anteil der Frauen liegt bei 43 Prozent, bei den übrigen Befragten ist er mit 47 Prozent nur geringfügig höher.

Die bremischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund identifizieren sich in hohem Maß mit ihrer Arbeit (80 Prozent) und zeigen sich über-zeugt, durch ihre Tätigkeit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten (77 Prozent). Darin unterscheiden sie sich kaum von den übrigen Befragten. Anders bei den Arbeitsbedingungen: Mehr unsichere Arbeits-verträge, mehr Belastungen durch körperliche Arbeit und durch ungünstige Arbeitszeiten zeigen Unterschiede und auch Handlungsbe-darf auf.

Aus aller Welt … Beschäftigte mit Migrationshintergrund im Fokus

Ausgabe August 2018

ARBEIT & GESUNDHEIT

April 2018

Arbeit gesundheitsgerecht organisieren

Rückenfreundlich arbeiten

Es klingt absurd: Obwohl immer weniger von

uns heute berufl ich körperliche Schwerstarbeit

verrichten, steigt die Zahl der Rückenerkran-

kungen rapide an. Und die Betroff enen werden

immer jünger.

In den vergangenen Jahren wurden durch-

schnittlich über ein Viertel der Arbeitsunfähig-

keitstage durch Muskel- und Skeletterkran-

kungen verursacht. Dabei sind oft keine

eindeutigen organischen Ursachen nachweis-

bar. Mehr als ein Viertel der vorzeitigen Ver-

rentungen entfällt inzwischen auf Krankheiten

des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewe-

bes. Maßnahmen, die ein rückenfreundliches

Arbeiten ermöglichen, schützen die Gesundheit

von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Rückenschmerzen bei

Männern und Frauen

Rückenschmerzen treff en beide Geschlech-

ter und doch gibt es auch hier einen kleinen

Unterschied: Frauen haben häufi ger und län-

ger Rückenschmerzen als Männer, die eher

zu kurzen scharfen Schmerzattacken neigen.

Während Männer ihre Rückenprobleme öfter

Verletzungen verdanken, bekommen Frauen

sie als Folge der alltäglichen und berufl ichen

Belastung. In vielen typischen Frauenberufen,

wie bei Altenpfl egerinnen und Verkäuferinnen,

aber auch in „Männerberufen“ wie Bauarbei-

ter oder Kraftfahrzeugführer, wird der Rücken

in besonderem Maß beansprucht. Aufgrund

geschlechtsspezifi scher Rollenmuster können

Männer mit hohen körperlichen Belastungen

dazu neigen, sich zu „überheben“.

Bei Frauen können gynäkologische Erkrankun-

gen, Menstruationsbeschwerden oder schlaff e

Beckenbodenmuskulatur Rückenschmerzen

verursachen. Schwere Brüste können Rücken-

beschwerden verursachen, eine Schwanger-

schaft kann die Wirbelsäule belasten. Und

auch Moden können Ursache für Rückenbe-

schwerden sein: So strapazieren Schuhe mit

hohen Absätzen die Lendenwirbelsäule und

verstärken das Hohlkreuz.

Wenn dauerndes Kreuzweh ein Symptom

anderer Krankheiten ist, triff t dies beide

Geschlechter. Sie können vorkommen bei

Magengeschwüren, Entzündungen von

Blase, Darm, Nierenbecken, Gallenblase, als

Begleiterscheinung oder Folge von Krebs.

Dieses Informationsblatt zeigt auf, wie arbeits-

bedingten Rückenbeschwerden vorgebeugt

und der Rücken gestärkt werden kann.

„Wer rastet, der rostet“ oder

„Sich regen bringt Segen“ heißt

es. Oder: Wen Sorgen quälen,

der ist „gramgebeugt“. Wer sich

fürchtet, dem sitzt die „Angst

im Nacken“ und bei Misserfol-

gen lässt manch einer „den Kopf

hängen“. Schon der alltägliche

Sprachgebrauch verweist auf die

Einheit von Körper und Psyche.

www.arbeitnehmerkammer.de

Alles Gute für den Rücken

ARBEIT & GESUNDHEIT

Infoblatt Oktober 2018

Arbeitsunfall – das sollten Sie wissen

www.arbeitnehmerkammer.de

Arbeitsunfälle – sie sind fast so all-täglich wie das morgendliche Aufstehen. Die meisten Arbeitsunfälle sind Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfälle. In Deutschland gab es 2015 über 860.000 meldepflich-tige Arbeitsunfälle. Hinzu kommen etwa 180.000 Wegeunfälle, also Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit. Das vorliegende Informationsblatt soll Ihnen nach einem Arbeitsunfall oder einer arbeitsbedingten Erkrankung aufzeigen, welche Möglich-keiten und Handlungsoptionen Sie haben. Arbeitsunfälle sind nicht völlig zu vermeiden und so kommt es auch heute immer noch zu Unfällen – teilweise mit schwerwiegenden Folgen. Denn wer einen Arbeitsunfall erleidet, muss unter Umständen nicht nur körperliche Konsequenzen tragen, sondern auch finanzi-elle, wenn die jetzige Tätigkeit nicht weiterge-führt werden kann. Und je älter Sie zum Zeit-punkt des Unfalls sind, umso schwieriger wird

es möglicherweise, einen anderen Arbeitsplatz zu finden. So rutschen auch ehemals Gutver-diener womöglich auf eine Erwerbsminde-rungsrente mit ergänzenden Sozialleistungen zurück. Glück dem, der sein Haus dann schon abbezahlt hat und keine Schulden mehr hat.

Was ist ein Arbeitsunfall? Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn Sie als versicherte Person bei Ihrer versicherten Tätig-keit einen Unfall erleiden – Sie sich zum Bei-spiel bei der Arbeit mit dem Hammer auf den Daumen schlagen. Eingeschlossen ist aber auch der direkte Hin- und Rückweg der Arbeit. Und selbst bestimmte Umwege können unter Unfallversicherungsschutz stehen (versichert sind zum Beispiel auch Eltern, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg zur Kita machen).

Wachstum des Bru�oinlandsprodukts

(preisbereinigt, nach Korrektur der Statistischen Ämter,

in Prozent)

Land BremenDeutschland

1,9

1,1

1,7

1,1

1,91,7

2,2

3,3

BIP2014 2015 2016 2017

KammerKompakt

Inhalt

1. — Das Wachstum des bremischen Bruttoinlands pro-

dukts war 2017 das stärkste aller Bundesländer. Obwohl

die Wachstumsraten für die Vorjahre nach unten korrigiert

wurden, legte die Bremer Wirtschaftsleistung seit der

Krise 2009 deutlicher zu als der Bundesdurchschnitt.

2. — Die wirtschaftliche Entwicklung wird getrieben vom

Exportboom, der mit den Häfen und der von industriellen

Großbetrieben geprägten Wirtschaftsstruktur zu erklären

ist. Die Ausfuhren summieren sich mittlerweile auf einen

Wert von 63 Prozent der bremischen Wirtschaftsleistung.

Dass der Exportboom nicht etwa von einem Handels-

konfl ikt gedämpft wird, liegt im Interesse Bremens.

3. — Die Wertschöpfung der bremischen Industrie steigt

stark. Die Erwerbstätigenzahlen hingegen sinken sogar

leicht, da immer effi zienter und oft maschinell produziert

wird.

4. — Das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts wird

vom Industriesektor und dem Baugewerbe getrieben,

für die Rekordzahlen auf dem Arbeitsmarkt sind sowohl

personen- wie unternehmensnahe Dienstleistungs-

branchen verantwortlich.

5. — Mit rund 17 Prozent der Beschäftigten im verarbei-

tenden Gewerbe ist die Industrie in Bremen im Groß-

stä dte vergleich von großer Bedeutung. Dagegen ist der

Dienstleistungssektor mit 77,5 Prozent verglichen mit

anderen Großstädten unterrepräsentiert.

6. — Auch wegen des Bedeutungsgewinns von Dienst-

leistungsberufen, die teils von Minijobs und Teilzeit

geprägt sind, nimmt die Qualität der Arbeitsbedingungen

ab.

7. — Der Frauenanteil unter den Bremer Beschäftigten ist

mit 44 Prozent gering. Sozialversicherungspfl ichtige Teil-

zeit üben jedoch zu drei Vierteln Frauen aus, Minijobs zu

57 Prozent. Auch die Beschäftigungsquote von Frauen ist

die niedrigste aller Bundesländer.

1. Bremen mit stärkstem

Wirtscha swachstum 2017

Im letzten Jahr betrug der Wert aller Waren und Dienst-

leistungen, die im Land Bremen hergestellt beziehungsweise

erbracht wurden fast 33,7 Mrd. Euro. Unter Berück sichtigung

der Infl ation ergibt sich ein Wachstum des Bruttoinlands-

produkts (BIP) von 3,3 Prozent gegenüber 2016. Einen stär-

keren Anstieg konnte kein anderes Bundesland verzeichnen,

das bremische BIP-Wachstum lag damit 2017 auch deutlich

vor dem bundesweiten von 2,2 Prozent, wie die Statistischen

Ämter zuletzt mitteilten. Dabei wurden auch die Daten der

Vorjahre überarbeitet, wobei die Korrekturen diesmal un ge-

wöhnlich deutlich ausfi elen: Das Wachstum der Wirtschafts-

leistung Bremens für 2014 wurde auf 1,1 Prozent nach oben

korrigiert, durch den Niveaueff ekt fällt das Wachstum in 2015

und 2016 nach den neuen Berechnungen dann geringer aus als

zunächst vermeldet. Damit lag die bremische Wachstumsrate

in den Vorjahren unterhalb des Bundesdurchschnitts.

Im vergangenen Jahr war es vor allem der in den Vorjahren

schwächelnde Baubereich, der mit einem kräftigen Plus von

über 29 Prozent für das starke Wachstum in Bremen verant-

wortlich war. Die Wachstumsrate der Industrie lag ungefähr

auf dem Bundesniveau, das in den bremischen Dienstleistungs-

bereichen nicht erreicht wurde.

Quelle: Arbeitskreis VGR der Länder

© Arbeitnehmerkammer Bremen

Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im

Land Bremen: Aufschwung hält an – Welthandel

birgt Risiken

94%

61%

73%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

„Ich leiste einen

wichtigen Beitrag für

die Gesellschaft.“

„Ich bin zufrieden mit

der gesellschaftlichenAnerkennung.“

76%

im Gesundheitswesen unter allen Beschäftigten

Am Limit!

Arbeitsbedingungen in

Gesundheits- und Pflegeberufen

www.arbeitnehmerkammer.de

Quelle: Koordinaten der Arbeit – Beschäftigtenbefragung 2017

© Arbeitnehmerkammer Bremen

Altenpflegekräfte, die medizinischen Fach­

angestellten, die Ärzte und Ärztinnen – hoch

identifiziert mit ihrer Arbeit.

Rund 14.000 sozialversichert Beschäftigte

arbeiten in Bremen und Bremerhaven in

Kranken häusern, 6.000 in Alten- und Pflege-

heimen und 7.000 in Arzt- und Zahnarzt­

praxen. Der Schwerpunkt dieser Sonder­

auswertung liegt bei den Beschäftigten in

Krankenhäusern sowie Alten- und Pflege-

heimen – doch auch Besonderheiten von

Angestellten in Arzt praxen haben wir auf-

genommen. Der überwiegende Teil ist weib­

lich – in den Arztpraxen sind es 86 Prozent,

in Kliniken 79 und in den Pflegeheimen

knapp 74 Prozent.

Gesundheit und Pflege dürfen getrost als

Top-Thema in der Politik wie in der Gesell­

schaft bezeichnet werden. Merkwürdig nur,

dass trotz zahlloser öffentlicher Debat­

ten über deren große Bedeutung der Res­

pekt bei den betroffenen Beschäftigten kaum

ankommt. Denn laut Beschäftigtenbefragung

der Arbeitnehmerkammer sind 94 Prozent

der in Krankenhäusern, Pflegeheimen und

Arzt praxen arbeitenden Menschen in hohem

oder sehr hohem Maße von der gesell schaft-

lichen Bedeutung des eigenen Tuns über -

zeugt – der höchste Wert aller Berufs gruppen.

Doch von der Gesellschaft wertgeschätzt

fühlen sie sich weit weniger. Dennoch sind

gerade die Beschäftigten in Gesundheits- und

Pflegeberufen – wie etwa die Kranken- und

Kurs setzen auf eine

faire Arbeitswelt

Mit der Beschäftigtenbe fra gung

„Koordinaten der Arbeit im Land

Bremen“ sind erstmals Arbeit­

nehmerinnen und Arbeitnehmer

in Bremen und Bremerhaven

zu ihrem Arbeitsplatz und ihrer

Arbeitssituation befragt worden.

Die Befragung ist im Auftrag der

Arbeitnehmer kammer vom infas

Institut für angewandte Sozial­

wissenschaft GmbH durch ge­

führt worden. Die Ergebnisse

stehen stellvertretend für alle

Beschäftigten im Land Bremen.

Mit unserer Reihe „ Koor di na ten

der Arbeit – Kurs setzen auf

eine faire Arbeitswelt“ fassen

wir Themen aus der Befragung

in kompakter Form für Sie

zusammen und zeigen Hand­

lungsbedarfe auf. Den For­

schungsbericht „ Koordinaten

der Arbeit 2017“ finden Sie im

Internet unter  

www.arbeitnehmerkammer.de/

beschaeftigtenbefragung

Mit Herzblut bei der Arbeit – unter schwierigen Bedingungen

Wenig Anerkennung für eine wichtige Tätigkeit

0 1.500€ 3.000€ 4.500€

Grundgehalt Sonderzahlungen

4.2334.162

4.0753.9463.8853.851

3.7793.7083.6883.6443.6033.488

3.1123.0823.080

2.9882.963

Hamburg

Hessen

Baden-Württemberg

Bayern

Bremen

Nordrhein-Westfalen

Deutschland

Berlin

Rheinland-Pfalz

Saarland

Niedersachsen

Schleswig-Holstein

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Brandenburg

Thüringen

Mecklenburg-Vorpommern

KammerKompakt

Verdienste in Bremen legen weiter zu

Inhalt

1. — Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen verdienten ohne Sonderzahlungen im dritten Quartal durchschnittlich 3.885 Euro monatlich und damit in etwa so viel wie in anderen westdeutschen Bundeslän-dern und rund 280 Euro mehr als in Niedersachsen.

2. — Die höchsten Durchschnittslöhne sind in Finanz- und IT-Dienstleistungen zu erzielen, die niedrigsten im Gast-gewerbe. Insgesamt liegen die bremischen Verdienste im produzierenden Gewerbe höher, insbesondere Fachkräfte im Fahrzeugbau verdienen gut.

3. — Die Zuwächse liegen seit einigen Jahren über der Teu-erungsrate, wodurch sich die Kaufkraft der Beschäftigten verbessert. Die Arbeitnehmereinkommen sind auch „real“ weiter auf einem stabilen Wachstumspfad, entwickeln sich aber zwischen den Branchen sehr unterschiedlich.

4. — Überdurchschnittlich verdienen Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer, die nach Bremen und Bremerha-ven einpendeln. Der Unterschied der mittleren Verdienste aller Beschäftigten, die in der Stadt Bremen arbeiten zu all denen, die hier wohnen beträgt fast acht Prozent, für Bremerhaven sind es annähernd elf Prozent.

5. — Die Unterschiede zwischen den sogenannten „Leis-tungsgruppen“ sind groß. Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer in leitender Funktion verdienen rund 6.900 Euro pro Monat, ungelernte Beschäftigte 2.100 Euro.

6. — Sonderzahlungen – also Prämien und Boni, Weih-nachts- und Urlaubsgeld – werden immer wichtiger. Über ein Jahr hinweg sind sie mit rund 13 Prozent ein beträcht-licher Teil des Gesamtverdienstes, fallen aber in den ein-zelnen Monaten sehr unstet an.

7. — In Bezug auf die monatlichen Bruttoverdienste bei Vollzeitbeschäftigung bekommen Frauen in Bremen 19 Prozent weniger als Männer. Auch innerhalb der Leis-tungsgruppen und Branchen sind die Unterschiede groß – und nur in Baden-Württemberg größer als in Bremen.

1. Ländervergleich: Arbeitnehmerverdienste in Bremen leicht überdurchschni� lich

Beschäftigte mit Bremen als Arbeitsort verdienten im dritten Quartal des vergangenen Jahres im Durchschnitt 3.885 Euro monatlich. Hinzu kamen rund 187 Euro pro Monat an Sonder­zahlungen. Im Ländervergleich rangiert Bremen damit weit vorne und leicht über dem Bundesdurchschnitt. Gegenüber niedersächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wer­den bremische gut 280 Euro besser entlohnt. In Ostdeutschland ist das Lohnniveau insgesamt nach wie vor deutlich geringer. Im Vergleich nur zu den westdeutschen Bundesländern (ein­schließlich Berlin) liegen die bremischen Verdienste ohne Son­derzahlungen um neun Euro niedriger. Auch im Verhältnis zu anderen Städten, in denen im Dienstleistungsbereich höhere Einkommen erzielt werden als hierzulande, relativieren sich die hohen Verdienste in Bremen.

Quelle: Statistisches Bundesamt© Arbeitnehmerkammer Bremen

Durchschni� liche Bru� omonatsverdienste vollzeitbeschä� igter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im 3. Quartal 2017

1.850 Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII122.500 Bremerinnen und Bremer insgesamt

15.300 Ältere über der Altersgrenze und Erwerbsgeminderte(Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungnach SGB XII)

6.200 Asylbewerber(Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

27.600 Kinder unter 15 Jahren(Sozialgeld nach SGB II)

71.500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte(Arbeitslosengeld II nach SGB II)

45.000Langzeit-

leistungsbezieher

18.500erwerbstätige„Aufstocker“

8.000Sonstige

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (SGB-II-Daten) und Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016

KammerKompaktArmut im Land Bremen 2016

Inhalt

1. — Rund 122.500 Menschen im Land Bremen be nötigten im Jahr 2016 zur Sicherung ihres Existenz minimums fi nanzielle staatliche Unterstützung. Bei derzeit rund 680.000 Bewohnern ist das fast jeder Fünfte.2. — Die räumliche Verteilung der rund 56.500 erwerbs-fähigen Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozial-gesetzbuch (SGB II) zeigt die sich vertiefende soziale Spaltung in der Stadt Bremen. Vor allem im Bremer Westen und Norden ist ihre Zahl stark gewachsen.

3. — Auch in Bremerhaven zeigt die räumliche Verteilung der rund 15.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die bekannte soziale Spaltung. Der Abstand zwischen den gut situierten Stadtteilen im Norden und den durch niedrige Einkommen geprägten Stadtteilen im Zentrum und im Süden, vertieft sich weiter.

4. — Nicht alle Menschen mit einem geringen Ein kommen beantragen auch staatliche Leistungen. Dadurch lebten erheblich mehr Menschen mit einem Armutsrisiko, als offi ziell Leistungen beziehen: rund 154.000 Menschen lebten 2016 unterhalb oder direkt an der Armutsgrenze von 969 Euro für einen Alleinstehenden.

5. — Vor allem Kinder und Jugendliche wachsen häufi g in Armut auf. Dagegen liegt das Armutsrisiko der Älteren in der Rentenphase weiterhin unter dem Durchschnitt, es ist jedoch in den vergangenen Jahren gestiegen.6. — Jedes dritte Kind unter 15 Jahren in der Stadt Bremen lebt in einem Haushalt, der auf staatliche Unter-stützung angewiesen ist. Diese Haushalte konzentrieren sich ebenfalls in einigen Stadtteilen im Bremer Westen und in Bremen-Nord, wo bis zu 500 Kinder zusätzlich im Leistungsbezug sind.

7. — Das höchste Armutsrisiko haben Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern. Haushalte mit zwei Erwachsenen ohne Kinder haben hingegen das mit Abstand geringste Armutsrisiko.

1.Fast jeder Fün e im Land Bremen benötigt Mindestsicherungsleistungen 2016 benötigten rund 123.000 Menschen in Bremen und Bremer haven fi nanzielle Unterstützung des Staates, das ist aktuell im Land Bremen fast jeder Fünfte. Mehr als die Hälfte von ihnen sind Jugendliche und Er -wachsene im erwerbsfähigen Alter. Zu dieser großen Gruppe von rund 71.500 Menschen gehören etwa 18.500 sogenannte „Aufstockerinnen und Aufstocker“. Sie sind erwerbstätig, ihr Arbeitseinkommen reicht jedoch nicht für ihren Lebensunter-halt, sodass sie zusätzlich Arbeitslosengeld II benötigen. Rund 45.000 beziehen bereits mehr als 21 Monate staatliche Leis-tungen. Rund die Hälfte dieser Langzeitbeziehenden benötigt sogar schon länger als vier Jahre staatliche Leistungen und lebt in verfestigter Armut oder ist davon bedroht. Eine große Gruppe sind auch rund 28.000 Kinder unter 15 Jahren, deren Familien das sogenannte Sozialgeld be nöti-gen. Ihre Eltern erzielen kein hinreichendes Einkommen, um ihre und die Existenz ihrer Kinder zu sichern. Von diesen Kindern lebt ebenfalls rund die Hälfte schon länger als vier Jahre in Armut.

Eine deutlich anwachsende Gruppe sind rund 15.300 Ältere und Erwerbsgeminderte, deren Renten das Existenz-minimum nicht sichern. Sie sind auf ergänzende Grund-sicherung an gewiesen.

Projektionsfestival20. Oktober bis 18. November 2018Bremen-Nord

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www.arbeitnehmerkammer.de/lux

ArbeitnehmerkammerBremen

Eintritt freiAnmeldung erbeten (begrenzte Plätze) Tel. 0421 - 36 30 1970 oder Mail: [email protected]

Musik und Gespräche

Oberneulander

Manfred Fischer

Malerei-Skulptur

Koordinaten der Arbeit

Infoblätter Arbeit und Gesundheit

KammerKompakt

Kulturveranstaltungen

Bremen

Bremen­Nord

Bremerhaven

Florian Schröder

im CapitolUnsere Leistungen

• 16 Publikationen

• 3 Sonderauswertungen der Beschäftigtenbefragung 2017 „Koordinaten der Arbeit“

• 3 KammerKompakt

• 9 Positionen und Stellungnahmen

• 3 Infoblätter Gesundheit

• 26 Workshops „Recht in Ausbildung, Arbeit und Alltag“

• 27 Veranstaltungen in Bremen und Bremerhaven

• 61 Kultur­Veranstaltungen (29 in Bremen, 32 in Bremerhaven)

Wir sind für Sie da

• 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 14 weiblich und 8 männlich

• 1 Leitung, weiblich

• 7 Referentinnen

• 8 Referenten

• 4 Sachbearbeiterinnen

• 1 Lektorin

• 1 Assistenz

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Ob Prävention, Inklusion oder Mutterschutz – Barbara Reuhl beschäftigt sich mit dem Thema Arbeit und Gesundheit. Sie vertritt die Kammer außerdem bei den Themen Barrierefreiheit, Arbeitsschutz und Mutterschutz in externen Ar­beitskreisen. Zusätzlich ist sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch innerhalb der Kammer für gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen aktiv.

Tobias Peters analysiert die Wirtschaftsstruktur in Bremen und wie sie weiterentwickelt werden kann – zum Beispiel über Qualifizierung der Beschäftigten. 2018 hat er sich außerdem mit wissensintensiven Dienstleistungen auseinan­dergesetzt und sich die Finanzbranche genauer angeschaut. Und für ein aktuelles Stimmungs­bild aus den Betrieben wurden 2018 erneut Betriebsräte befragt.

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Wirtschafts- und Sozialakademie (wisoak)

Die Arbeitnehmerkammer macht nicht nur Bildungspolitik, sondern bietet den Bremer und Bremerhavener Beschäftigten mit einer eigenen Bildungseinrichtung auch ein leistungsstar-kes Qualifizierungs- und Bildungsprogramm. Die Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH nimmt kontinuierlich aktuelle Trends der Arbeits- und Berufs-welt auf und setzt sie in attraktive Angebote der beruflichen und politisch-kulturellen Aus-, Fort- und Weiterbildung um.

Im Jahre 2018 hat die wisoak wieder eine Vielzahl von Auf-stiegsfortbildungen, Bildungszeiten (vormals Bildungsurlaube) und Kurse in ihren Bildungszentren in Bremen Bertha-von-Sutt-ner-Straße, Bremen Dölvesstraße, Bremen-Nord, Bremerhaven sowie Bad Zwischenahn durchgeführt. Die Weiterbildungsan-gebote verteilen sich auf die drei Sektoren berufliche Bildung Management und Wirtschaft, Gesundheits- und Sozialberufe sowie Politik/Gesellschaft/Gesundheitsprävention. Die Sekto-ren werden jeweils durch eigene Veranstaltungspläne repräsen-tiert.

Die positive Entwicklung der Bildungszeiten sowohl in der kaufmännischen als auch in der politischen Bildung konnte auch 2018 konsolidiert werden. Jahresschwerpunktthema der politischen Bildung war „Sicherheit und Freiheit“. Die Wirtschafts- und Sozialakademie ist zudem wieder als Träger und Kooperationspartner unterschiedlichster Projekte in Erscheinung getreten. Die laufenden Projekte reichen von Grundbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflege und Betreuung („Gabi“) über die Ausbildung von Leiterinnen und Leiter in Kindertagesstätten („KitaPlus“) zu Integrierten Altenpflegeausbildungen („INAP“).

Ein aktuelles, vom Europäischen Sozialfonds ESF und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF geförder-tes Projekt aus dem Pflegebereich ist KoLeGe („Interagieren, koordinieren und lernen – Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung in der ambulanten Pflege“). In der dreijäh-rigen Laufzeit sollen bislang noch nicht ausgeschöpfte Digitali-sierungspotenziale herausgearbeitet und nutzbar gemacht wer-den. Im Mittelpunkt steht dabei die Weiterentwicklung von "digitalen Tourenbegleitern" in der Pflege.

2018 startete das Verbundprojekt Maridal. Es steht für „Mari-times Regionalnetzwerk für Integratives Digitales Arbeiten und Lernen“ und gehört zum Programm „Transfernetzwerke Digitales Lernen in der Beruflichen Bildung" des BMBF. Ziel ist es, nachhaltig ein regionales, branchenbezogenes mariti-mes Transfernetzwerk zum Thema „Digitalisierung und Kom-petenzentwicklung“ aufzubauen sowie mediengestützte Lehr- und Lernszenarien zu erarbeiten, die sich an den jeweiligen Arbeitsprozessen orientieren. Das Projekt InoZu beschäftigte sich über eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Innovation und Zukunftsorientierung der wisoak und setzte wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Bildungsangebotes. Sowohl für den Bereich Pflege/Betreu-ung als auch im Bereich der kaufmännischen Weiterbildung wurden eine Reihe von neuen Veranstaltungen ins Programm aufgenommen. Erfolgreich fortgesetzt wurde das aus Bundesmitteln geför-derte Projekt „Interkulturelle Öffnung der bremischen Verwal-tung“ (ikö-diversity). Zielgruppe des Projektes sind Beschäf-tigte des Jobcenters und der Arbeitsverwaltung. Inzwischen wurde der dritte berufsbegleitende Ausbildungsgang zu „Diver-sity Management“ abgeschlossen. 20 Mitarbeitende aus der öffentlichen Verwaltung Bremens wurden zu Multiplikatoren ausgebildet, um Impulse zum professionellen Umgang mit Interkulturalität und Diversität in die Breite des öffentlichen Dienstes zu tragen.

Die Kooperationen mit der Hochschule Bremen beim Studi-engang „Angewandte Therapiewissenschaften Logopädie und Physiotherapie“ wurden 2018 fortgesetzt.

Wirtschafts- und Sozialakademie

Wir sind für Sie da

• 66 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an fünf Standorten

Unsere Leistungen

• 7.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

• 691 Weiterbildungs­Veranstaltungen

• 58.000 Unterrichtsstunden

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— Wirtschafts- und Sozialakademie / Kooperationen

Zentrum für Arbeit und Politik (zap)

Das Zentrum für Arbeit und Politik bildet die zweite Säule des Kooperationsbereichs Universität/Arbeitnehmerkammer. Es bietet praxisnahe Forschung, lebensweltbezogenen Wis-senstransfer und demokratiestärkende (Weiter-)Bildungs- und Coachingangebote.

Einen Schwerpunkt bildet die politische Bildung. Zum Weiter-bildungsangebot zählt unter anderem ein Ein-Jahres-Kurs, der sich an betriebliche Interessenvertretungen richtet und zu dem die Arbeitnehmerkammer die arbeitsrechtlichen Anteile bei-steuert.

In einem zweijährigen Weiterbildungskurs erwerben die Teil-nehmenden grundlegende sozialwissenschaftliche Kenntnisse und wissenschaftliche Arbeitstechniken. Dies schafft die Mög-lichkeit, nach Abschluss des Kurses eine fachgebundene Hoch-schulzugangsberechtigung für mehrere Studiengänge an der Universität und der Hochschule Bremen zu erhalten.

Im Bereich der beruflichen Bildung bietet das Zentrum für Arbeit und Politik das Beratungsprojekt „Ausbildung – Bleib dran!“ an. Durch Beratung und Mediation sollen Ausbildungs-abbrüche verhindert werden. In der Beratung werden gemein-sam mit den Ratsuchenden Konflikte geklärt und Lösungen erarbeitet. Die Arbeitnehmerkammer unterstützt das Projekt, sodass die Beratungsleistungen in Bremen und Bremerhaven angeboten werden können.

Demokratisierung, Mitbestimmung, Wandel der Arbeits-welt und Migration sind zentrale Forschungsfelder des Zent-rums. Die durchgeführten Forschungsprojekte stehen in engem Zusammenhang mit seinen Praxis-, Weiterbildungs- und Bera-tungsfeldern. Sie beleuchten nicht nur ein Problem- oder Kon-fliktfeld, sondern sind so angelegt, dass Ergänzungen und Verbesserungen in die untersuchte Praxis eingebracht und zugleich methodisch evaluiert werden können.

Weiterführende Informationen sind zu finden unter: www.uni-bremen.de/zap

Kooperationen

Weitere Kooperationen

Beratungsstelle zu Berufskrankheiten

Weiterbildungsberatung

Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Kulturwerkstatt westend

Statistisches Landesamt Bremen

Technikerschule Bremen

Verbraucherzentrale Bremen e. V.

Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw)

Das Institut Arbeit und Wirtschaft ist ein sozial- und wirt-schaftswissenschaftliches Institut in gemeinsamer Trägerschaft der Universität Bremen und der Arbeitnehmerkammer. Das Institut bildet eine von zwei Säulen des Kooperationsbereichs Universität/Arbeitnehmerkammer.

Im Mittelpunkt der Arbeit des Instituts steht die arbeitnehmer-orientierte Forschung. Schwerpunkte aller Aktivitäten sind die Arbeits- und Lebensbedingungen von Beschäftigten. Dies prägt auch die Forschungsagenda. Jährlich verabreden die Arbeit-nehmerkammer und das iaw Forschungsprojekte, deren Ergeb-nisse in der gemeinsamen Publikationsreihe „Arbeit und Wirt-schaft in Bremen“ veröffentlicht werden. Im Jahr 2018 sind folgende Studien erschienen:

Wachsende Stadt Bremen – Zwischen Reurbanisierung und Suburbanisierung

Ingenieurdienstleister: Entwicklungstrends und Beschäfti-gungssituation

Digitalisierung der Arbeit in der ambulanten Pflege im Land Bremen: Praxis und Gestaltungsbedarfe digitaler Tou-renbegleiter

Wissensintensive Dienstleistungen in Bremen. Herausforde-rung und Chance für die Stadt- und Strukturentwicklung

Für das Jahr 2019 wurden zwischen dem iaw und der Arbeit-nehmerkammer Forschungsprojekte zur produktiven Stadt, zur Langzeitpflege, zur Flexibilität von Kinderbetreuung, zu gewerkschaftlichen Strategien im Niedriglohnsektor, zur „guten“ Arbeit und zum schulischen Übergangssystem ver-abredet. Ebenso wie über die Politikberatung der Arbeitneh-merkammer, werden die Forschungsergebnisse des iaw auch durch die lokalen und überregionalen Medien, durch Publi-kationen und Veranstaltungen in den öffentlichen und poli-tischen Debatten eingespeist. Dies gilt auch für die weiteren Forschungsarbeiten des iaw, etwa zur Bilanzierung der Armuts-politik des Bremer Senats oder zur Wohnsituation von Studie-renden in Bremen.

www.iaw.uni-bremen.de

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Unsere Mitglieder informieren – das ist eine der Haupt­aufgaben der Abteilung. Martina Kedenburg (links im Bild) lektoriert fast alle Publikationen. Sie prüft Texte auf Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, aber auch auf Wortwahl, Ausdruck, Satzstellung und Inhalt.

Politische Vorträge, Kulturabende, Präsentationen vor Berufsschülern oder Inforeihen zum Arbeitsrecht – Sabine Wolff sorgt im Veranstaltungsmanagement dafür, dass organisatorisch und technisch alles einwandfrei läuft. Auch für unsere Messeauftritte sowie die Beschaf­fung von Give­Aways ist sie verantwortlich.

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Bildungshunger und AufstiegsträumeWeiterbildung in Bremen

Geschenke!Infos rund um Paket, Versand und Haftung

GrundeinkommenUtopie oder Zukunft? Ein Streitgespräch

Alle Jahre wiederDie Weihnachtsfeier – unser Business-Knigge

November / Dezember 2018

Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bremen und Bremerhaven

Schreibtisch. Wir sorgen für zielgruppengerechte Sprache, Form und Design.

PressearbeitAls Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter müs-sen wir gut informiert sein über alle Geschehnisse in der Kam-mer. So können wir den Medienvertretern Rede und Antwort stehen, Fachreferenten aus dem Haus vermitteln oder Jour-nalisten mit Material versorgen. Fast 90 Pressemitteilungen, Terminhinweise und Service-Informationen haben wir im ver-gangenen Jahr verschickt. 2018 haben wir zu fünf Pressekonfe-renzen eingeladen.

Unsere Präsenz in den Medien2018 ist es uns erneut gelungen, auch überregional in den Medien auf unsere Themen aufmerksam zu machen. Selbstver-ständlich waren wir auch wieder vertreten als Interview-Part-ner bei ›buten un binnen‹, in den Zeitungen der Städte Bremen und Bremerhaven und in den Radio- beziehungsweise Fernseh-sendern in unserer Region.

In verständlicher Sprache, zielgruppengerecht, schnell und unkompliziert aus der Kammer und über Neuigkeiten aus der Arbeitswelt informieren – das ist eine der Hauptaufgaben der Abteilung.

BAM – Das Bremer Arbeitnehmer MagazinUnsere Mitgliederzeitschrift erscheint alle zwei Monate – hier finden unsere Leserinnen und Leser Service und Informatio-nen rund um den Arbeitsplatz und aus der Kammer. Mitglieder können das BAM kostenlos abonnieren. Betriebe und Institutio-nen beliefern wir auf Wunsch.

Unsere Online-KanäleUnter www.arbeitnehmerkammer.de sind unsere Inhalte nach Zielgruppen geordnet – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personal- und Betriebsräte und Politikinteres-sierte. Das Design passt sich allen mobilen Geräten an. Auch über unseren Newsletter, unseren Twitter-Account „ank_hb“ und auf unserer Facebook-Seite „Arbeitnehmerkammer Bremen“ informieren wir unsere Mitglieder. Im vergangenen Jahr hat uns das Thema Bewegtbild beschäftigt: Neu entstan-den ist unser Youtube-Kanal und begonnen haben wir auch mit der Produktion von Erklärfilmen zu arbeitsrechtlichen Themen und Video-Kurzinterviews mit unseren Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern.

Persönlicher KontaktDas Veranstaltungsmanagement der Abteilung hat im vergan-genen Jahr 152 Veranstaltungen der Kammer betreut. Außer-dem waren wir auf vier Messen vertreten. Darunter auch die Ausbildungsmessen in Bremen und Bremerhaven – uns zu ken-nen lohnt sich auch schon vor Beginn der Ausbildung. Fast 30 Berufsschulklassen (und andere Gruppen) haben wir 2018 zu uns eingeladen, um die Arbeitnehmerkammer und ihre Aufga-ben vorzustellen und mit einem Rechtsberater die wichtigsten Fragen vor Ort zu klären.

Informationsmaterial für BeschäftigteUnsere Abteilung betreut alle Publikationen im Haus. Ob Bro-schüren, Rechtsinfos, Blätter aus der Reihe ›gesundheit!‹, Ver-anstaltungsflyer, Studien oder Stellungnahmen – Schriftstücke, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, gehen über unseren

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

— Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Unsere Leistungen

• 6 Mitgliedermagazine BAM

• 28 Kammerpräsentationen

• Betreuung von 152 Veranstaltungen

• 5 Pressekonferenzen

• 86 Pressemitteilungen, Terminhinweise und Service­Informationen

• 4­mal auf Messen vertreten

Wir sind für Sie da

• 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (1 Leitung, 2 Referentinnen, 1 Referent, 1 Assistenz, 1 Sachbearbeitung, 1 Veranstaltungsmanagement)

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Bremen-Stadt: Bürgerstraße 128195 BremenTelefon 0421. 3 63 01­ [email protected]

Bremen-Nord: Lindenstraße 828755 BremenTelefon 0421.6 69 50­[email protected]

Bremerhaven: Barkhausenstraße 1627568 BremerhavenTelefon 0471.9 22 35­[email protected]

Die Arbeitnehmerkammer Bremen vertritt als Körperschaft desöffentlichen Rechts die Interessen der Beschäftigten.

Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das ›Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen‹ – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies über 400.000 Menschen. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmer-kammer.

Neben einer umfassenden Rechtsberatung bietet die Arbeitnehmerkam-mer ihren Mitgliedern zahlreiche Informationen zu den Themen Wirt-schaft, Arbeit, Bildung und Kultur. Darüber hinaus berät sie Betriebs- und Personalräte und unterstützt Politik sowie öffentliche Verwaltung im Land Bremen. Die berufliche Weiterbildung übernimmt die Wirtschafts- und Sozialakademie (wisoak).

Zusätzlichen Service und Vergünstigungen gibt es mit der KammerCard, die jedes Mitglied auf Wunsch kostenlos erhält.

www.arbeitnehmerkammer.de