bericht über die anpassung der bilanz per 1-januar-20xx · mit der bezeichnung „buchwert hrm1...
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Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)
Bericht über die Anpassung der Bilanz
der Gemeinde Scuol
per 1. Januar 2015
Stand 24. April 2016
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage ..............................................................................................................4
2. Bilanzierung .................................................................................................................5
3. Bewertung ...................................................................................................................6
4. Gliederung Bilanz HRM1 und HRM2 ..........................................................................7
5. Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2015 ............................................................8
5.1 Bilanzkonsolidierung in Folge der Gemeinde-Fusion .................................................... 8
5.2 Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2015 ............................................................................ 9
5.3 Finanzvermögen .........................................................................................................10
5.3.1 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen (100) ........................................10
5.3.2 Forderungen (101) .........................................................................................10
5.3.3 Kurzfristige Finanzanlagen (102) ...................................................................12
5.3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungen (104) ..........................................................12
5.3.5 Vorräte und angefangene Arbeiten (106) .......................................................13
5.3.6 Langfristige Finanzanlagen (107)...................................................................13
5.3.7 Sachanlagen Finanzvermögen (108) .............................................................14
5.3.8 Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen .................................15
5.4 Verwaltungsvermögen .................................................................................................16
5.4.1 Sachanlagen Verwaltungsvermögen (140) ....................................................17
5.4.2 Immaterielle Anlagen (142) ............................................................................19
5.4.3 Darlehen (144)...............................................................................................20
5.4.4 Beteiligungen (145) .......................................................................................21
5.4.5 Investitionsbeiträge (146) ..............................................................................22
5.4.6 Überführungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen .................................23
5.5 Fremdkapital ...............................................................................................................23
5.5.1 Laufende Verbindlichkeiten (200) ..................................................................23
5.5.2 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (201) .....................................................24
5.5.3 Passive Rechnungsabgrenzungen (204) .......................................................25
5.5.4 Kurzfristige Rückstellungen (205) ..................................................................25
5.5.5 Langfristige Finanzverbindlichkeiten (206) .....................................................25
5.5.6 Langfristige Rückstellungen (208) ..................................................................26
5.5.7 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds (209) ...........26
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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5.6 Eigenkapital.................................................................................................................28
5.6.1 Verpflichtungen, Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (290) ..........28
5.6.2 Fonds (291) ...................................................................................................29
5.6.3 Vorfinanzierungen (293) ................................................................................31
5.6.4 Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 (295) .............................33
5.6.5 Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296) .............................................34
5.6.6 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag (299) ......................................................35
6. Kommentar ................................................................................................................ 36
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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1. Ausgangslage
Mit dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz,
FHG, BR 710.100) und der Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG, BR
710.200), die per 1. Dezember 2012 in Kraft traten, wurden die Grundlagen geschaffen, um
bei den Gemeinden das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) einzuführen. Den
Gemeinden wurde dabei eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2017 zur Anpassung ihres
Finanzhaushalts an das Gesetz eingeräumt. Das HRM2 bezweckt vor allem, die Transparenz
über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) sowie die Vergleichbarkeit
der Rechnungen aller öffentlichen Gemeinwesen zu erhöhen. Zugleich werden die Rech-
nungslegungsmethoden der öffentlichen Hand an diejenige der Privatwirtschaft angeglichen.
Für die Bürgergemeinden gilt das neue Finanzhaushaltsgesetz sinngemäss, soweit nicht be-
sondere Bestimmungen gelten. Die Bürgergemeinden haben jährlich über ihren gesamten
Finanzhaushalt selber Rechnung abzulegen (Art. 81a Abs. 1 GG). Die Rechnungsführung
innerhalb der Jahresrechnung der politischen Gemeinde ist nicht mehr zulässig.
Die Gemeinde Scuol erstellte erstmals das Budget 2015 nach HRM2. In der Bilanz wird die
neue Rechnungslegung mit der Neubewertung der Bilanz vom 31. Dezember 2014 per
1. Januar 2015 umgesetzt. Die Neubewertung ist notwendig, um die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. Das bedingt gemäss
Art. 53 Abs. 1 FHG eine Neubewertung des Finanzvermögens, der Rückstellungen und der
Rechnungsabgrenzungen. Das bilanzierte Verwaltungsvermögen ist beim Übergang zu HRM2
nicht neu zu bewerten. Es ist linear während längstens 12 Jahren abzuschreiben (Art. 32
FHVG).
Dieser Bericht dokumentiert und erläutert die Veränderungen, die sich per 1. Januar 2015
durch die Anwendung der neuen Rechnungslegungsgrundsätze (HRM2) auf die Bilanz der
Gemeinde Scuol ergeben. Der Gemeindeversammlung wird dieser Bericht zusammen mit der
Genehmigung der Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis gebracht.
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2. Bilanzierung
Die Bilanz enthält auf der Aktivseite das Finanz- und das Verwaltungsvermögen und auf der
Passivseite das Fremd- und das Eigenkapital.
Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben veräussert werden können. Das Verwaltungsvermögen umfasst jene
Vermögenswerte, die unmittelbar und auf längere Zeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben
dienen. Wird ein Vermögenswert für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dauern nicht mehr
benötigt, überträgt ihn die Exekutive in abschliessender Kompetenz ins Finanzvermögen
(Art. 2 FAG).
Vermögenswerte werden in der Bilanz aktiviert, wenn sie einen künftigen wirtschaftlichen
Nutzen hervorbringen oder ihre Nutzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen ist
und ihr Wert zuverlässig ermittelt werden kann. Für das Verwaltungsvermögen gilt eine nach
der Gemeindegrösse abgestufte Aktivierungsgrenze (Art. 12 FHVG).
Verpflichtungen werden passiviert, wenn ihr Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit
liegt, ein Mittelabfluss zur Erfüllung sicher oder wahrscheinlich ist und dessen Höhe geschätzt
werden kann. Ist eine wesentliche Verpflichtung bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe un-
gewiss und ist der Mittelabfluss wahrscheinlich, werden dafür Rückstellungen gebildet. Liegt
die Wahrscheinlichkeit des Mittelabflusses unter 50 Prozent, erfolgt keine Passivierung, son-
dern die Offenlegung als Eventualverbindlichkeit im Anhang der Bilanz. Damit werden hängige
Risiken transparent ausgewiesen.
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3. Bewertung
Während die Bilanzierungsgrundsätze die Frage beantworten, ob ein Sachverhalt in der Bilanz
auszuweisen ist, legen die Bewertungsgrundsätze fest, mit welchem Wert die Position bilan-
ziert wird.
Das Finanzvermögen wird nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet.
Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind
keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das
durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der an-
genommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ist bei einer Position des Verwaltungs-
vermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung ab-
sehbar, wird deren Buchwert berichtigt. Ertragsüberschüsse in der Erfolgsrechnung können
für zusätzliche Abschreibungen verwendet werden.
Das Fremdkapital und das Eigenkapital werden zum Nominalwert bewertet.
Die konkreten Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften der einzelnen Vermögensbestand-
teile sind in Art. 26 und 27 FHG bzw. Art. 20 ff. FHVG festgehalten.
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4. Gliederung Bilanz HRM1 und HRM2
Die Bilanz liefert einen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Gemeinde. Mit der
Einführung des HRM2 sind auch Änderungen in der Gliederung der Bilanz verbunden. Die
nachfolgende Übersicht zeigt die strukturellen Veränderungen.
1 Aktiven 1 Aktiven
10 Finanzvermögen 10 Finanzvermögen
100 Flüssige Mittel 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen
110 Guthaben 101 Forderungen
120 Anlagen 102 kurzfristige Finanzanlagen
130 Transitorische Aktiven 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen
14 Verwaltungsvermögen 106 Vorräte und angefangene Arbeiten
140 Sachgüter 107 Langfristige Finanzanlagen
150 Darlehen und Beteiligungen 108 Sachanlagen Finanzvermögen
160 Investitionsbeiträge 109 Forderungen SF und Fonds im Fremdkapital
170 Übrige aktivierte Ausgaben 14 Verwaltungsvermögen
18 Spezialfinanzierungen 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen
180 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen 142 Immaterielle Anlagen
19 Bilanzfehlbetrag 144 Darlehen
145 Beteiligungen
146 Investitionsbeiträge
148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen
2 Passiven 2 Passiven
20 Fremdkapital 20 Fremdkapital
200 Laufende Verpflichtungen 200 Laufende Verbindlichkeiten
210 Kurzfristige Schulden 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
220 Mittel- und langfristige Schulden 204 Passive Rechnungsabgrenzungen
240 Rückstellungen 205 Kurzfristige Rückstellungen
250 Transitorische Passiven 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
28 Spezialfinanzierungen 208 Langfristige Rückstellungen
280 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 209 Verbindlichkeiten SF und Fonds im FK
29 Eigenkapital 29 Eigenkapital
290 Verpflichtungen, Vorschüsse Spezialfinanz.
291 Fonds
293 Vorfinanzierungen
295 Aufwertungsreserve aus Umstellung auf HRM2
296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen
299 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag
Bilanz HRM1 Bilanz HRM2
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5. Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2015
5.1 Bilanzkonsolidierung in Folge der Gemeinde-Fusion
In Folge der Fusion der vormaligen Gemeinden Ardez, Ftan, Guarda, Scuol, Sent und Tarasp
per 1. Januar 2015 wurde beschlossen das harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 auf die-
sen Stichtag einzuführen. Die Vorgehensweise für die Neubewertung der Gemeinde Scuol
unterscheidet sich deshalb von einer üblichen Bilanzneubewertung infolge Einführung von
HRM2. Bevor die Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2015 vorgenommen wurde, sind die
sechs Schlussbilanzen per 31. Dezember 2014 der vormaligen Gemeinden konsolidiert wor-
den. Bereits mit diesem Arbeitsschritt wurden einige Umgliederungen vorgenommen. Daraus
ergab sich die konsolidierte Eröffnungsbilanz der fusionierten Gemeinde Scuol, welche bereits
nach HRM2 gegliedert wurde. Die Bewertungen entsprechen jedoch noch den Vorgaben ge-
mäss HRM1 (Buchwerte = konsolidierte HRM1-Bilanz). Diese konsolidierte Eröffnungsbilanz
per 1. Januar 2015 zeigt folgendes Bild und bildet die Grundlage für die Neubewertung:
Hinweis: Die Saldi, welche in den nachfolgenden tabellarischen Darstellungen in den Spalten
mit der Bezeichnung „Buchwert HRM1 per 31.12.2014“ erscheinen, entsprechen der vor-
stehenden HRM2-konsolidierten Bilanz per 01.01.2015, welche noch gemäss HRM1 bewertet
ist.
Aktiven 109 007 371 Passiven 109 007 371
10 Finanzvermögen 61 245 300 20 Fremdkapital 60 439 109
100 Flüssige Mittel, kurzfristige Geldanlagen 22 078 381 200 Laufende Verpflichtungen 18 109 629
101 Forderungen 25 779 944 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1 000 000
102 kurzfristige Finanzanlagen 0 204 Passive Rechnungsabgrenzungen 246 851
104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 1 126 925 205 Kurzfristige Rückstellungen 0
106 Vorräte und angefangene Arbeiten 200 208 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 39 407 839
107 Langfristige Finanzanlagen 3 236 970 208 Langfristige Rückstellungen 0
108 Sachanlagen Finanzvermögen 8 822 873 209 Verbindlichkeiten SF, Fonds im FK 1 674 790
14 Verwaltungsvermögen 47 762 071 29 Eigenkapital 48 568 262
140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 35 211 282 290 Verpflichtungen, Vorschüsse SF 12 910 342
142 Immaterielle Anlagen 3 196 102 291 Fonds 2 498 979
144 Darlehen 2 917 000 293 Vorfinanzierungen 3 938 592
145 Beteiligungen 4 810 662 295 Aufwertungsres. Umstellung HRM2 0
146 Investitionsbeiträge 1 627 025 296 Neubewertungsres. Finanzvermögen 0
148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen 0 299 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag 29 220 349
Total Aktiven 109 007 371 Total Passiven 109 007 371
HRM2 konsolidierte Bilanz per 01.01.2015 - Bewertung gem. HRM1
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5.2 Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2015
Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2015, die gestützt auf das Finanzhaushaltsgesetz (FHG)
und die Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG) erstellt worden ist, zeigt fol-
gendes Bild:
Aktiven 109 007 371 Aktiven 109 448 948
10 Finanzvermögen 61 245 300 10 Finanzvermögen 63 903 345
100 Flüssige Mittel, kurzfristige Geldanlagen 22 078 381 100 Flüssige Mittel, kurzfristige Geldanlagen 22 078 381
101 Forderungen 25 779 944 101 Forderungen 25 355 514
102 kurzfristige Finanzanlagen 0 102 Kurzfristige Finanzanlagen 0
104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 1 126 925 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 893 607
106 Vorräte und angefangene Arbeiten 200 208 106 Vorräte und angefangene Arbeiten 200 208
107 Langfristige Finanzanlagen 3 236 970 107 Langfristige Finanzanlagen 3 248 970
108 Sachanlagen Finanzvermögen 8 822 873 108 Sachanlagen Finanzvermögen 12 126 666
14 Verwaltungsvermögen 47 762 071 14 Verwaltungsvermögen 45 545 602
140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 35 211 282 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 33 617 390
142 Immaterielle Anlagen 3 196 102 142 Immaterielle Anlagen 2 475 136
144 Darlehen 2 917 000 144 Darlehen 2 901 000
145 Beteiligungen 4 810 662 145 Beteiligungen 4 917 164
146 Investitionsbeiträge 1 627 025 146 Investitionsbeiträge 1 634 912
148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen 0 148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen 0
Passiven 109 007 371 Passiven 109 448 948
20 Fremdkapital 60 439 109 20 Fremdkapital 60 466 593
200 Laufende Verpflichtungen 18 109 629 200 Laufende Verpflichtungen 18 166 969
201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1 000 000 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1 000 000
204 Passive Rechnungsabgrenzungen 246 851 204 Passive Rechnungsabgrenzungen 161 851
205 Kurzfristige Rückstellungen 0 205 Kurzfristige Rückstellungen 0
206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 39 407 839 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 39 499 231
208 Langfristige Rückstellungen 0 208 Langfristige Rückstellungen 0
209 Verbindlichkeiten SF, Fonds im FK 1 674 790 209 Verbindlichkeiten SF, Fonds im FK 1 638 542
29 Eigenkapital 48 568 262 29 Eigenkapital 48 982 354
290 Verpflichtungen, Vorschüsse SF 12 910 342 290 Verpflichtungen, Vorschüsse SF 10 788 657
291 Fonds 2 498 979 291 Fonds 1 749 898
293 Vorfinanzierungen 3 938 592 293 Vorfinanzierungen 3 918 592
295 Aufwertungsreserve Umstellung HRM2 0 295 Aufwertungsreserve Umstellung HRM2 646 813
296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 0 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 2 658 045
299 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag 29 220 349 299 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag 29 220 349
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5.3 Finanzvermögen
Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben veräussert werden können (Art. 2 Abs. 1 FHG). Es wird per Bilanzstich-
tag (31. Dezember) nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet. Ausgenommen sind Grund-
stücke und Gebäude, deren Bewertung mindestens alle 10 Jahre erfolgt (Art. 26 FHG und
Art. 20 FHVG). Ist bei einer Position des Finanzvermögens eine dauerhafte Wertminderung
absehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt (Art. 21 FHVG). Dauerhaft ist die Wertminde-
rung dann, wenn aller Voraussicht nach angenommen werden kann, dass der bilanzierte Wert
auf absehbare Zeit nicht mehr erreicht werden kann, oder wenn die Position ihren Wert durch
Zerstörung, Alterung oder ähnliche Umstände teilweise oder ganz verloren hat beziehungs-
weise nicht mehr im bisherigen Ausmass genutzt werden kann.
5.3.1 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen (100)
Die flüssigen Mittel und kurzfristigen Geldanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert) be-
wertet (Art. 20 FHVG). Die Fremdwährungen werden zum Kurswert bewertet.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1000 Kasse 8 876 8 876 0
1001 Post 2 142 687 2 142 687 0
1002 Bank 18 772 552 18 772 552 0
1003 Kurzfristige Geldmarktanlagen 1 154 266 1 154 266 0
1004 Debit- und Kreditkarten 0
1009 Übrige flüssige Mittel 0
Total 22 078 381 22 078 381 0
Begründung Veränderung
Keine Veränderung.
5.3.2 Forderungen (101)
Sämtliche Guthaben sind laufend nach dem Sollprinzip zu erfassen (Art. 25 Abs. 2 FHG). Beim
Sollprinzip werden die Erträge nicht im Augenblick der Zahlung, sondern bei der Stellung der
Rechnung verbucht. Forderungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20
FHVG). Liegt bei den Forderungen ein Verlustrisiko vor, ist ein Delkredere zu bilden.
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Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1010 Forderungen aus L+ L 12 738 642 12 718 660 -19 982
1010 Delkredere 0 -250 000 -250 000
1011 Kontokorrente mit Dritten 2 393 433 2 103 812 -289 622
1012 Steuerforderungen 10 599 628 10 599 628 0
1013 Anzahlungen an Dritte 0 0
1014 Transferforderungen 0 0
1015 Interne Kontokorrente 0 0
1016 Vorschüsse 0 0
1019 Übrige Forderungen 48 241 183 415 135 173
Total 25 779 944 25 355 514 -424 430
Begründung Veränderung
In der Kontogruppe 1010 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) wurden einige Debi-
torenpositionen über total CHF 19‘981.76 angepasst.
Neu enthält diese Kontogruppe eine Delkredereposition. Auf dem Gesamtbetrag von
CHF 12‘718‘660 wurde eine Wertberichtigung von CHF 250‘000 gebildet, was einem Satz von
ca. 2% entspricht (gem. Art. 21 Abs. 3 FHVG ist ein Satz von bis zu 5 % zugelassen).
In der Kontogruppe 1011 (Kontokorrente mit Dritten) wurde ein Ausgleich bei den Schulkosten
des Schulkonsortiums A-Z von August bis Dezember 2014 (5/12 der prov. Jahresrechnung)
berücksichtigt. Somit werden ab 01.01.2015 die Schulkosten für die Periode vom 01.01. bis
31.12.15 berücksichtigt. Diese Korrektur beträgt CHF 329‘000 (Minderung).
Zudem wurden Kontokorrentsaldi in der Höhe von CHF 39‘378.35 (Aufwertung) angepasst,
welche nicht oder nur teilweise erfasst waren. Dies betrifft je ein Kontokorrent mit der Pro
Engiadina Bassa und der Swisscanto-Vorsorgeeinrichtung.
In der Kontogruppe 1012 (Steuerforderungen) gibt es keine Korrekturen. Alle Gemeinden hat-
ten bereits bisher die prov. Steuerrechnungen im betreffenden Jahr verbucht.
Die Korrektur bei der Kontogruppe 1019 betrifft hauptsächlich Rückforderungen der Mehrwert-
steuer. Es konnte Einlagensteuerung geltend gemacht werden in der Höhe von CHF 130‘373
(Aufwertung). Zudem war in der Buchhaltung von Ardez ein Betrag von CHF 4‘705.25 nicht
als Debitor Mehrwertsteuer erfasst.
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5.3.3 Kurzfristige Finanzanlagen (102)
Finanzanlagen mit Laufzeiten bis 1 Jahr. Finanzanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert)
bewertet (Art. 20 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1020 Kurzfristige Darlehen Finanzvermögen 0
1022 Verzinsliche Anlagen 0
1023 Festgelder 0
1029 Übrige kurzfristige Finanzanlagen 0
Total 0 0 0
Begründung Veränderung
Keine kurzfristigen Finanzanlagen vorhanden.
5.3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungen (104)
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag getätigte Aus-
gaben oder Aufwände, wenn die Leistung in der folgenden Rechnungsperiode bezogen wird
sowie Einnahmen oder Erträge, die der Rechnungsperiode vor dem Bilanzstichtag zuzuordnen
sind, aber erst in der folgenden Rechnungsperiode fakturiert werden (Art. 15 FHVG). Die aktiven
Rechnungsabgrenzungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1040 Aktive RA Erfolgsrechnung 1 126 925 893 607 -233 318
1046 Aktive RA Investitionsrechnung 0
Total 1 126 925 893 607 -233 318
Begründung Veränderung
Im Jahr 2014 wurde der provisorische Gewinn der Energia Engiadina über CHF 1‘095‘000
verbucht, ohne die Bildung der Reserve über CHF 233‘317.70 zu berücksichtigen.
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5.3.5 Vorräte und angefangene Arbeiten (106)
Im Finanzvermögen werden Vorräte bilanziert wie Heizöl, Holz, Streusalz. Mit der Bilanzierung
ist sicherzustellen, dass pro Rechnungsperiode ein Jahresverbrauch abgebildet wird. Vorräte
und angefangene Arbeiten werden zum Anschaffungswert bzw. zu Herstellungskosten oder,
wenn dieser darunter liegt, zum Marktwert bewertet (Art. 20 FHVG).
In den bisherigen Gemeinden wurden die Vorräte an Heizöl und Treibstoffen nicht erfasst.
Wegen der fehlenden Grundlagen wurde auf eine Bewertung dieser Positionen verzichtet.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1060 Handelswaren 73 156 73 156 0
1061 Roh- und Hilfsmaterial 127 053 127 053 0
Total 200 208 200 208 0
Begründung Veränderung
Keine Veränderung.
5.3.6 Langfristige Finanzanlagen (107)
Finanzanlagen mit Gesamtlaufzeit über 1 Jahr. Finanzanlagen werden zum Nominalwert
(Nennwert) bewertet. Die Wertschriften mit Kurswert werden zum Kurswert bewertet. Die Wert-
schriften ohne Kurswert werden zum Anschaffungswert bewertet (Art. 20 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1070 Aktien und Anteilscheine 600 600 0
1071 Verzinsliche Anlagen 3 230 000 3 242 000 12 000
1072 Langfristige Forderungen 0 0 0
1079 Übrige langfristige Forderungen 6 370 6 370 0
Total 3 236 970 3 248 970 12 000
Begründung Veränderung
Die Gemeinde Ftan hatte die Beteiligung an der „Gestiun forestala Macun“ nicht aktiviert.
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5.3.7 Sachanlagen Finanzvermögen (108)
Die Grundstücke und Gebäude sind mindestens alle 10 Jahre zum Marktwert am Bilanzie-
rungsstichtag zu bewerten (Art. 26 Abs. 2 FHG, Art. 20 FHVG). Es ist grundsätzlich auf den
Verkehrswert gemäss amtlicher Schätzung abzustellen. Abweichungen vom Verkehrswert
sind im Anhang zur Jahresrechnung zu begründen. Der Marktwert von im Baurecht genutzten
Grundstücken ergibt sich aus dem indexierten Basiswert, der im entsprechenden Baurechts-
vertrag festgelegt ist. Mobilien, Maschinen, Geräte, Einrichtungen sowie Fahrzeuge des Finanz-
vermögens (Art. 20 FHVG) werden zum Marktwert bewertet.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1080 Grundstücke Finanzvermögen 772 595 1 628 400 855 805
Parzelle 1323 Manaröl Scuol 0 276 300 276 300
Bauland Curtin Tarasp 264 000 264 000 0
Parz. 1253 / 1259 (Hotelzone) Tarasp 0 387 000 387 000
Parz. 2679 Sainas Ftan 246 000 227 000 -19 000
Parz. Chanvers Ardez 262 595 474 100 211 505
1084 Gebäude Finanzvermögen 7 726 012 10 174 000 2 447 988
Chasa Central Scuol 1 242 000 1 600 000 358 000
Ricover Gurlaina Scuol 194 000 300 000 106 000
Restaurant/Dancing Trü 360 000 1 500 000 1 140 000
Garagen Hanselmann Scuol 1 40 000 39 999
Haus Archas Sot Sent 160 000 200 000 40 000
Gemeindehaus Ardez 1 600 000 599 999
Haus Craista Ftan 489 800 600 000 110 200
STWEG chasa da la posta Sent 337 005 300 000 -37 005
Post- und Tourismusbüro Ftan 380 618 250 000 -130 618
Haus Crusch Ardez 2 852 217 2 000 000 -852 217
Chasa Pazzoula Guarda 471 000 500 000 29 000
Fuschina Guarda 69 035 50 000 -19 035
Chasa Chafarrer Guarda 677 655 600 000 -77 655
Chasa "Butia Tarasp" 169 662 150 000 -19 662
Parkhaus Curtin Tarasp 323 016 984 000 660 984
Büvetta Nairs Tarasp 1 100 000 99 999
Edifizi Carola Tarasp 1 400 000 399 999
1089 Übrige Sachanlagen Finanzvermögen 324 266 324 266 0
Total 8 822 873 12 126 666 3 303 793
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
15
Begründung Veränderung
Die Parzelle 1323 Manaröl Scuol befindet sich in der Gewerbezone. Sie wurde mit einem
Quadratmeterpreis von CHF 150 bewertet. Die Fläche beträgt 1‘842 m2.
Das Bauland Curtin Tarasp ist mit einem Preis von CHF 250 pro m2 Bruttogeschossfläche
bewertet.
Die Parzellen 1253 und 1259 liegen in der Hotelzone (Parz. 1259 nur teilweise). Die Fläche
von rund 2150 m2, welche in der Hotelzone liegt, wurde mit einem Preis von CHF 180 pro m2
bewertet.
Parzelle 2679 Sainas Ftan: Diese Parzelle wurde der Baugenossenschaft Chasa Reisgia im
Baurecht abgetreten. Der Landwert beträgt gemäss amtlicher Schätzung CHF 227‘000.
Parzellen Chanvers Ardez: Diverse Parzellen wurden an Private im Baurecht abgetreten. Der
Verkehrswert gemäss amtlicher Schätzung dieser Parzellen beträgt CHF 474‘100.
Die Bewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens wurde in Absprache mit dem Leiter
des Bauamtes der Gemeinde Scuol (Jon Carl Stecher) vorgenommen.
5.3.8 Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
Mit dem Übergang zum HRM2 ist die Zuteilung der Vermögenswerte zum Finanz- bzw. Ver-
waltungsvermögen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang erforderliche Überführungen
von Vermögenswerten vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen werden ohne weiteres Aus-
gabenbewilligungsverfahren über die Bilanz vorgenommen (Art. 52 FHG). Die Überführung
vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen erfolgte bereits am 1.01.2015 in der Eröffnungsbilanz
nach HRM2, dies weil im Hinblick auf die Fusion bzw. Konsolidierung der Bilanzen ein neuer
Kontenplan erstellt werden musste.
In diesem Zusammenhang wurden sämtliche Aktien, Anteilscheine und Beteiligungen der bis-
herigen Fraktionen per 01.01.2005 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen überführt (Aus-
nahme Anteilscheine Raiffeisenbank CHF 600). Dies weil die Gemeinden diese „Anlagen“
nicht als Finanzbeteiligungen gekauft und behalten hat, sondern aus Verbundenheit zu den
Unternehmen und Gesellschaften (siehe auch Tabelle unter Punkt 5.4.4 Beteiligungen).
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
16
5.4 Verwaltungsvermögen
Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar und auf längere
Zeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (Art. 2 Abs. 2 FHG). Es kann nicht veräussert
werden, solange es einer durch die Gemeinde zu erfüllenden Aufgabe dient. Verzichtet die
Gemeinde auf die Weiterführung der Aufgabe, muss sie das damit zusammenhängende Ver-
waltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen. Vermögenswerte des Verwaltungs-
vermögens werden bilanziert, wenn sie über mehrere Jahre genutzt werden können und sie
die folgende Aktivierungsgrenze übersteigen:
Gemeinden bis 1'000 Einwohner CHF 25'000
Gemeinden über 1'000 bis 5'000 Einwohner CHF 50'000
Gemeinden über 5'000 bis 10'000 Einwohner CHF 75'000
Gemeinden über 10'000 Einwohner CHF 100'000
Die Aktivierung von Vermögenswerten des Verwaltungsvermögens erfolgt immer über die
Investitionsrechnung. Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens bzw. deren
Veränderungen sind unabhängig vom Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen bzw. zu
bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Die Bilanzierung des Nutzungsvermögens erfolgt gemäss
rechtmässigem Eigentum. Wo das Nutzungsvermögen der politischen Gemeinde nicht im Ver-
waltungsvermögen bilanziert ist, ist es im Anhang aufzuführen (Art. 27 FHVG).
Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind
keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das
durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der an-
genommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ist bei einer Position des Verwaltungs-
vermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung ab-
sehbar, wird deren Buchwert berichtigt (Art. 27 Abs. 4 FHG). Darlehen, Beteiligungen und
Grundstücke werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
17
5.4.1 Sachanlagen Verwaltungsvermögen (140)
Das beim Übergang zum HRM2 bilanzierte Verwaltungsvermögen ist nicht neu zu bewerten
(Art. 53 Abs. 3 FHG, Art. 32 FHVG). Es ist linear während längstens 12 Jahren abzuschreiben.
Folgende aktivierte Investitionen werden linear während längstens 12 Jahren abgeschrieben:
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1400 Grundstücke Verwaltungsvermögen unüberbaut 237 401 0 -237 401
1401 Strassen, Verkehrswege 12 718 304 12 674 530 -43 774
1402 Wasserbau 2 180 0 -2 180
1403 Übrige T iefbauten 13 894 361 13 224 884 -669 477
1404 Hochbauten 3 739 709 3 545 032 -194 677
1405 Waldungen 172 942 0 -172 942
1406 Mobilien Verwaltungsvermögen 243 498 0 -243 498
1407 Anlagen im Bau Verwaltungsvermögen 3 909 424 3 909 424 0
1409 Übrige Sachanlagen 293 464 263 520 -29 944
Total 35 211 282 33 617 390 -1 593 892
Begründung Veränderung
In den Kontogruppen 1401 bis 1409 wurden sämtliche „ProMemoria-Franken“ aufgehoben.
Ausserdem wurden diverse Konten aufgehoben, um die Erfassung der Anlagebuchhaltung
nicht unnötig zu erschweren. Denn diese Konten sind zum Teil nicht klar zu erfassen / zu
definieren.
Details der Veränderungen sind in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1400 Grundstücke VV unüberbaut 237'401 0 -237'401
Boden, Wiesen, Weiden 234'308 0 -234'308
Industriezone Guarda (in ÜG) 3'089 0 -3'089
Friedhöfe 5 0 -5
1401 Strasse, Verkehrswege 43'774 0 -43'774
Fusswege 43'774 0 -43'774
1402 Wasserbau 2'180 0 -2'180
Wasserverbauungen 2'180 0 -2'180
1403 Übrige Tiefbauten 669'477 0 -669'477
Parkplätze 400'002 0 -400'002
Dorfplätze und Parkanlagen 84'350 0 -84'350
Gemeinschaftsantennen 65'187 0 -65'187
Deponien für Aushubmaterial 36'860 0 -36'860
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
18
Deponie Sotruinas 1 0 -1
Sportplätze 83'075 0 -83'075
Lai da Padnal 1 0 -1
Bewässerung Guarda 1 0 -1
1404 Hochbauten 194'677 0 -194'677
Kindergarten Sotpradè Sent 1 0 -1
Kirchturm Sent 15'437 0 -15'437
Kirchturm Guarda 1 0 -1
Kirchturm Tarasp 1 0 -1
Kirchturm Ftan 1 0 -1
Zivilschutzanlage Saranschasch Sent 37'584 0 -37'584
Zivilschutzanlage Ftan 1 0 -1
Zivilschutzanlage Ajüz Sent 1 0 -1
Gemeindehaus Scuol 1 0 -1
Gemeindehaus Tarasp 2 0 -2
Gemeindehaus Guarda 1 0 -1
Chasa Uorgia Tarasp 1 0 -1
Diverse Liegenschaften Guarda 1 0 -1
Magazin forestal Ardez 1 0 -1
Alpen 28'991 0 -28'991
Feuerwehrmagazine 4 0 -4
Garage Loipenmaschine 1 0 -1
Spielplätze 88'623 0 -88'623
Werkhof Craps Tarasp 1 0 -1
Werkhof Gurlaina Scuol 1 0 -1
Forstgebäude Gurlaina Scuol 1 0 -1
Magazin Gurlaina (EE) Scuol 1 0 -1
Panoramaplatte @-Center Scuol 1 0 -1
Tierkörpersammelstelle Scuol 1 0 -1
Trinkhalle Lischana 1 0 -1
Trinkhalle Sfondraz 1 0 -1
Magazin Chava 1 0 -1
Gebäude Bonifazius 1 0 -1
Gebäude Brücke Bonifazius 1 0 -1
Hütten, Maiensässe 24'002 0 -24'002
Sägerei Tarasp 1 0 -1
Kindergarten Du Parc Scuol 1 0 -1
Mineralwasserquellen 2 0 -2
Parking Stradun Scuol 1 0 -1
Sportanlage Trü Scuol 1 0 -1
Kindergarten Trü Scuol 1 0 -1
Öffentliche Toiletten 2 0 -2
Signalisation / Informationstafeln 1 0 -1
1405 Waldungen 172'942 0 -172'942
Wälder 172'942 0 -172'942
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
19
1406 Mobilien Verwaltungsvermögen 243'498 0 -243'498
EDV-Anlagen 7 0 -7
Maschinen und Fahrzeuge 188'857 0 -188'857
Bürogeräte und Einrichtungen 54'528 0 -54'528
Schneekanonen 1 0 -1
Loipenmaschinen 3 0 -3
Skilift 1 0 -1
Gemeindebibliothek Ftan 1 0 -1
Kunstführer Guarda 100 0 -100
Signalisation / Informationstafeln 1 0 -1
1409 Übrige Sachanlagen 29'944 0 -29'944
Skulptur Honegger Sent 29'944 0 -29'944
Total 1'593'892 0 -1'593'892
5.4.2 Immaterielle Anlagen (142)
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1420 Software 0 0 0
1421 Lizenzen, Nutzungsrechte 0 0 0
1427 Immaterielle Anlagen in Realisierung 1 161 002 1 161 002 0
1429 Übrige immaterielle Anlagen 2 035 100 1 314 135 -720 965
Total 3 196 102 2 475 136 -720 965
Begründung Veränderung
In der Kontogruppe 1429 wurden sämtliche „ProMemoria-Franken“ aufgehoben. Ausserdem
wurden diverse Konten aufgehoben, um die Erfassung der Anlagebuchhaltung nicht unnötig
zu erschweren. Bei allen Quartierplänen, welche abgeschrieben werden, sind keine Beiträge
Dritter ausstehend.
Details der Veränderungen sind in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
20
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1429 Übrige immaterielle Anlagen 720 965 0 -720 965
Verkehrsplanung 35 001 0 -35 001
Zone für Einheimische Sent 22 119 0 -22 119
Digitalisierung Grundbuch Guarda 17 400 0 -17 400
Quartierplan Crastuoglia 3 845 0 -3 845
Quartierplan Spinatscha 8 535 0 -8 535
Quartierplan Polenta-Belvedere 56 645 0 -56 645
Quartierplan Tof 26 296 0 -26 296
Quartierplan Prasas-cher I 6 644 0 -6 644
Quartierplan Prasas-cher ost 26 102 0 -26 102
Quartierplan Quadras - Revisiun 2 257 0 -2 257
Quartierplan Schinnas GP 2 25 448 0 -25 448
Sportzenter Manaröl Scuol 1 0 -1
Projekt Wohnungen Manaröl Scuol 1 0 -1
Projekt Parkgarage Du Parc Scuol 1 0 -1
Gemeindechronik 50 000 0 -50 000
Quartierplan Saglina - Palüzot Sent 70 186 0 -70 186
Quartierplan Sarandschasch Sent 36 799 0 -36 799
Quartierplan Fora da Büz Sent 27 459 0 -27 459
Quartierplan Curtinatsch süd Ardez 54 981 0 -54 981
Quartierplan Curtinatsch nord Ardez 24 417 0 -24 417
Grube Parnarsura 51 830 0 -51 830
Kaufrecht Schloss Tarasp 175 000 0 -175 000
Total 720 965 0 -720 965
5.4.3 Darlehen (144)
Darlehen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Veränderungen sind unabhängig vom
Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen und zu bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Dar-
lehen werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt (Art. 22 Art. 6 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1445 Darlehen an Bogn Engiadina SA 2 901 000 2 901 000 0
1446 Darlehen an Implant da tir Urezzas 16 000 0 -16 000
Total 2 917 000 2 901 000 -16 000
Begründung Veränderung
Dieses Darlehen wurde von der Gemeinde Scuol gewährt. Es ist in der Buchhaltung seit mind.
1998 unverändert erfasst. Es wurden weder Amortisationszahlungen geleistet noch Zinsen
bezahlt.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
21
5.4.4 Beteiligungen (145)
Beteiligungen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Veränderungen sind unabhängig vom
Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen und zu bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG).
Beteiligungen werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt. Sie sind auf
ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und im Beteiligungsspiegel aufzuführen (Art. 22 Art. 6
FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1455 Beteiligungen an privaten Unternehmen 4 808 862 4 917 164 108 303
Aktien OEE 1 896 900 1 985 200 88 300
Aktien Ouvra Electrica Tasnan 375 000 375 000 0
Aktien Repower AG 585 15 -570
Aktien BES SA 2 250 076 1 333 400 -916 676
Aktien Pendicularas Motta Naluns SA 246 195 312 180 65 985
Aktien Pendicularas Samignun SA 8 4 000 3 992
Aktien ESTAG 121 7 290 7 169
Aktien Gurlaina SA 2 211 329 500 327 289
Aktien GHV Golfhaus Vulpera AG 6 000 6 000 0
Aktien Wintersport AG in Liquidation Tarasp 11 654 643
Aktien Institut Otalpin Ftan 1 597 256 575 254 978
Aktien Academia Engiadina Samedan 1 012 9 000 7 988
Anteilschein Corp. Convict per giuventüna Zuoz 5 61 000 60 995
Anteilschein Chasa da giarsuns Samedan 23 504 82 800 59 296
Anteilschein WBG Quadras 12 20 100 20 088
Anteilschein WBG Runà 6 67 500 67 494
Anteilschein WBG Clozza 2 000 2 000 0
Partecipaziun Chasa Reisgia 2 000 2 000 0
Anteilschein Società cooperativa Butia Tarasp 1 500 499
Anteilschein Dmura d'attempats Puntota 5 2 350 2 345
Aktien Bieraria Tschlin SA 1 521 1 600 79
Aktien RhB 64 50 000 49 936
Aktien Alpine Astro-Village / Lü Stailas SA 2 1 000 998
Anteilschein SGH 1 2 500 2 499
Anteilschein Reziaholz GmbH 3 3 000 2 997
Anteilschein Società da culombs Urezzas EB 20 2 000 1 980
Beteiligung Scoula da pauras 1 0 -1
Fundaziun Pro Aua Minerala 1 0 -1
1456 Beteiligung an privaten Organisationen
ohne Erwerbszweck 1 801 0 -1 801
Beitrag Melioration Ftan 1 801 0 -1 801
Total 4 810 662 4 917 164 106 502
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
22
Begründung Veränderung
Alle Beteiligungen wurden höchstens zum Nominalwert bewertet. War der Schlusskurs unter
dem Nominalwert, wurde zum Kurswert bewertet. Existierte kein Kurswert, wurde der Steuer-
wert als Vergleichsgrundlage genommen.
Die Beteiligungen an der der Bäuerinnenschule (Palottis Schiers) sowie an der „Fundaziun Pro
Aua Minerala“ wurden aufgehoben. Gemäss Auskunft der Schule Schiers wurden nie Anteil-
scheine ausgegeben, die Gemeinden jedoch angefragt, ob sie Investitionsbeiträge sprechen
würden. Die Gemeinde Ftan hatte dies getan. Der Beitrag an die „Fundaziun Pro Aua Minerala“
war ein Kapitalbeitrag zur Gründung der Stiftung und keine Beteiligung an dieser.
5.4.5 Investitionsbeiträge (146)
Investitionsbeiträge sind geldwerte Leistungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dauer-
hafte Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden. Bei Investitionsbeiträgen
richtet sich die Nutzungsdauer nach der Art der Investition. Die Nutzungsdauer bzw. der
Abschreibungssatz ist so zu wählen, als handelte es sich um eine eigene Investition (Art. 22
Abs. 5 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
1462 Beiträge an Zweckverbände 1 351 282 1 442 674 91 392
CSEB 1 351 282 1 442 674 91 392
1465 Beiträge an private Unternehmen 53 584 0 -53 584
Gurlaina SA 53 582 0 -53 582
PSFS SA 2 0 -2
1466 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck29 921 0 -29 921
Schiessanlagen 21 418 0 -21 418
Prà Dadoura 8 503 0 -8 503
1469 Investitionsb. Anlagen im Bau 192 238 192 238 0
Contribuziun "Tuor" 192 238 192 238 0
Total 1 627 025 1 634 912 7 887
Begründung Veränderung
Die Gemeinde Guarda hat für die Erweiterung des Spitals Unterengadin bei der GKB ein Dar-
lehen mit einer jährlichen Amortisation aufgenommen. Die Amortisations- und Zinskosten
gehen zu Lasten der Gemeinde, welche auch rechtliche Inhaberin des Darlehens ist. Siehe
auch Punkt 5.5.5
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
23
Die restlichen Investitionsbeiträge wurden aufgehoben, damit diese nicht in der neuen Buch-
haltung geführt werden müssen.
5.4.6 Überführungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
Mit dem Übergang zum HRM2 ist die Zuteilung der Vermögenswerte zum Finanz- bzw. Ver-
waltungsvermögen zu überprüfen. Wird ein Vermögenswert für die Erfüllung einer öffentlichen
Aufgabe dauernd nicht mehr benötigt, überträgt ihn die Exekutive in abschliessender Kompe-
tenz ins Finanzvermögen (Art. 2 Abs. 3 FHG). Die Überführung vom Finanz- ins Verwaltungs-
vermögen erfolgte bereits am 01.01.2015 in der Eröffnungsbilanz nach HRM2, dies weil im
Hinblick auf die Fusion bzw. Konsolidierung der Bilanzen ein neuer Kontenplan erstellt werden
musste.
5.5 Fremdkapital
Sämtliche Verpflichtungen sind laufend nach dem Sollprinzip zu erfassen (Art. 25 Abs. 2 FHG).
Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet (Art. 26 Abs. 4 FHG).
5.5.1 Laufende Verbindlichkeiten (200)
Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen oder anderen betrieblichen Aktivitäten, die
innerhalb eines Jahres fällig sind oder fällig werden können.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
2000 Laufende Verbindlichkeiten 6 879 847 6 936 786 56 939
2001 Kontokorrente mit Dritten 558 745 558 745 0
2002 Steuern 98 109 98 109 0
2003 Erhaltene Anzahlungen von Dritten 0 0 0
2004 Transfer-Verbindlichkeiten 0 0 0
2005 Interne Kontokorrente 10 563 877 10 564 278 401
2006 Depotgelder und Kautionen 9 050 9 050 0
2009 Übrige laufende Verpflichtungen 0 0 0
Total 18 109 629 18 166 969 57 340
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
24
Begründung Veränderung
In der Kontogruppe 2000 wurden einige Kreditorenpositionen neu bewertet, da nicht in jeder
Gemeinde konsequent abgegrenzt worden war.
In der Gemeinde Sent wurden CHF 401.10 nicht als Lohnaufwand für 2014 verbucht. Somit
Kontogruppe 2005 angepasst.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
2005 Interne Kontokorrente 10 563 877 10 564 278 401
Löhne 4 826 5 227 401
Transit 9 051 9 051 0
Fusionsbeitrag des Kantons 9 800 000 9 800 000 0
Kantonsbeitrag Melioration 750 000 750 000 0
Der Kantonsbeitrag für die Fusion war CHF 10‘000‘000, wovon die einzelnen Gemeinden be-
reits im 2014 CHF 200‘000 erfolgswirksam verbucht haben. Die restlichen CHF 9‘800‘000 er-
folgen im 2015.
Der Kantonsbeitrag über CHF 750‘000 für die Melioration wird im 2015 erfolgswirksam ver-
bucht.
5.5.2 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (201)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften bis 1 Jahr Laufzeit.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
2010 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten 1 000 000 1 000 000 0
2011 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinwesen 0 0 0
2019 Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Total 1 000 000 1 000 000 0
Begründung Veränderung
Keine Veränderungen
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
25
5.5.3 Passive Rechnungsabgrenzungen (204)
Passive Rechnungsabgrenzungen werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag fakturierte
oder bereits eingegangene Einnahmen oder Erträge, die der folgenden Rechnungsperiode
gutzuschreiben sind sowie vor dem Bilanzstichtag bezogene Leistungen (Ausgaben oder Auf-
wände), die erst in der neuen Rechnungsperiode in Rechnung gestellt werden (Art. 15 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
2040 Passive RA Erfolgsrechnung 246 851 161 851 -85 000
2041 Passive RA Investitionsrechnung 0 0 0
Total 246 851 161 851 -85 000
Begründung Veränderung
Die Gemeinde Scuol hatte mutmassliche Forderungen über CHF 85‘000 abgeschrieben (Ab-
schreibung / passive Rechnungsabgrenzung). Der Betrag wurde korrigiert, da er nun im Del-
kredere bereits berücksichtigt ist und keine Rückbuchung stattfindet.
5.5.4 Kurzfristige Rückstellungen (205)
Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt,
deren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung
der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden
kann und der Betrag wesentlich ist (Art. 14 FHVG). Mittelabfluss in der folgenden Rechnungs-
periode erwartet oder wahrscheinlich.
Begründung Veränderung
Es sind keine kurzfristigen Rückstellungen vorhanden.
5.5.5 Langfristige Finanzverbindlichkeiten (206)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften über 1 Jahr Laufzeit.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
26
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
2060 Hypotheken 0 0 0
2061 Schuldscheine 0 0 0
2063 Anleihen 0 0 0
2064 Darlehen 38 348 039 38 439 431 91 392
2067 Leasingverträge 0 0 0
2069 Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten 1 059 800 1 059 800 0
Total 39 407 839 39 499 231 91 392
Begründung Veränderung
Die Gemeinde Guarda hat dazumal für die Erweiterung des Spitals Unterengadin bei der GKB
ein Darlehen aufgenommen mit einer jährlichen Amortisation. Die Amortisations- und Zins-
kosten gehen zu Lasten der Gemeinde, welche auch als rechtliche Inhaberin des Darlehens
ist.
5.5.6 Langfristige Rückstellungen (208)
Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt,
deren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung
der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden
kann und der Betrag wesentlich ist (Art. 14 FHVG). Mittelabfluss in einer späteren Rechnungs-
periode erwartet oder wahrscheinlich.
Begründung Veränderung
Es gibt keine langfristigen Rückstellungen.
5.5.7 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds (209)
Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffent-
licher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche
Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und sol-
che im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Je nach Art der Zweckbindung der
Fonds (Legate und Stiftungen) werden sie wie die Spezialfinanzierungen im Fremd- oder
Eigenkapital bilanziert. Es sind folgende Spezialfinanzierungen (SF) und Fonds im Fremd-
kapital bilanziert.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
27
Konto Bezeichnung Buchwert HRM1 Buchwert HRM2 Veränderung
per 31.12.2014 per 01.01.2015
2090 Verbindlichkeiten gegenüber SF 0 0 0
2091 Verbindlichkeiten gegenüber Fonds 1 674 790 1 638 542 -36 248
Reserve Zivilschutzanlage 1 305 663 1 305 663 0
Reserve Steuerallianz 20 000 20 000 0
Forstdepositen 349 127 312 879 -36 248
Total 1 674 790 A -36 248
Begründung Veränderung
Die Forstdepositen / Leistungsverpflichtungen der Gemeinden waren zum Teil nicht korrekt
erfasst. Sie wurden gemäss Liste von Duri Könz (AWN) neu bewertet.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
28
5.6 Eigenkapital
Das nach HRM2 buchhalterisch ausgewiesene Eigenkapital per 1. Januar 2015 beläuft sich
auf CHF48‘982‘354.39. Gegenüber dem Stand 31. Dezember 2014 in der Höhe von CHF
48‘568‘262.28 nach HRM1 erfolgte durch das Restatement netto insgesamt eine Zunahme
von 648‘222.31 Franken. Ein allfälliger Bilanzfehlbetrag wird unter HRM2 ebenfalls im Eigen-
kapital geführt. Es ist kein Bilanzfehlbetrag vorhanden.
Die erwähnte Zunahme lässt sich wie folgt erklären:
Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen (290) - CHF 2‘121‘685.20
Fonds (291) - CHF 749‘080.80
Vorfinanzierungen (293) - CHF 20‘000.00
Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 (295) + CHF 646‘813.02
Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296) + CHF 2‘658‘045.09
Total Eigenkapitalzunahme per 1. Januar 2015 + CHF 414‘092.11
5.6.1 Verpflichtungen, Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (290)
Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffent-
licher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche
Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und sol-
che im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Es sind folgende Spezialfinanzierungen
im Eigenkapital bilanziert.
Konto Bezeichnung Buchwert HRM1 Buchwert HRM2 Veränderung
per 31.12.2014 per 01.01.2015
29001 Wasserversorgung 5 330 036 5 330 036 0
29002 Abwasserbeseitigung 3 574 312 3 574 312 0
29003 Abfallbeseitigung 1 041 583 1 041 583 0
29004 Energieversorgung -768 0 768
29009 Parkplätze 1 479 911 0 -1 479 911
29009 Gemeinschaftsantennen 102 842 0 -102 842
29009 Deponien für Aushubmaterial 539 699 0 -539 699
29009 Bewässerung Sent 13 477 13 477 0
29099 Bodenerlöskonto 829 249 829 249 0
Total 12 910 342 10 788 657 -2 121 685.20
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
29
Begründung Veränderung
Spezialfinanzierungen (SF) Energieversorgung, Parkplätze, Gemeinschaftsantennen und
Deponien für Aushubmaterial wurden aufgelöst.
5.6.2 Fonds (291)
Unter einem Fonds wird allgemein ein "Sondervermögen" verstanden, das aus dem allge-
meinen Vermögen des Gemeinwesens ausgeschieden ist und einem mehr oder weniger be-
stimmten Zweck dient.
Konto Bezeichnung Buchwert HRM1 Buchwert HRM2 Veränderung
per 31.12.2014 per 01.01.2015
2910 Fonds im Eigenkapital 2 498 979 1 749 898 -749 081
Gewinn aus Verkauf von Bauland Ftan 403 730 0 -403 730
Fondo Biotop Il Lai Ardez 56 668 0 -56 668
Fondo donaziuns culturalas Sent 6 352 0 -6 352
Fondo plazza da beach Sent 17 711 0 -17 711
Ersatzabgabe Erstwohnungen 1 222 911 1 222 911 0
Fondo Sozialwohnungen 87 456 0 -87 456
Verkehrs- und Parkkonzept 67 114 0 -67 114
Fondo touristische Infrastruktur Scuol 98 592 0 -98 592
Fondo "Avegnir agricultura Scuol" 52 663 52 663 0
Fondo Ortsbibliothek Ftan 5 784 0 -5 784
Fondo Landwirtschaft Ftan 74 325 74 325 0
Fondo Spielplatz Fontana Tarasp 1 052 0 -1 052
Fondo Club Skiunzs Tarasp-Vulpera 2 044 0 -2 044
Fondo Grabunterhalt Von Fellenberg 1 900 0 -1 900
Fondo "Gruppa da genituors" 679 0 -679
Schulreise "Bischoff" Scuol 50 000 50 000 0
Fondo Els Pfister 350 000 350 000 0
2911 Legate und Stiftungen 0 0 0
Total 2 498 979 1 749 898 -749 081
Begründung Veränderung
Diverse Fonds wurden aufgelöst, da keine Zweckbestimmung vorhanden ist oder die Ge-
meinde auf Grund von Verträgen die Kosten über die Gewinn- und Verlustrechnung bezahlt.
Gewinn aus Verkauf von Bauland Ftan
Diese Reserve besteht seit ca. 2003 und hat bis jetzt keine Zweckbestimmung. Reserve auf-
gelöst.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
30
Biotop Il Lai Ardez
Diese Reserve ist für den Unterhalt des Biotops sowie für den Pachtzins des Areals bestimmt.
Die Gemeinde hat sich vertraglich verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen. Somit wird diese
Reserve nicht benötigt, und die Kosten werden der Gewinn- und Verlustrechnung belastet.
Donaziuns culturalas Sent
Dieser Reserve wurden jährlich ca. CHF 800 für das Klavierstimmen und den Klavierunterhalt
entnommen. Diese Arbeiten werden weiterhin durch die Gemeinde bezahlt. Es wird jedoch
keine Reserve dafür benötigt.
Plazza da beach Sent
Die IG „Plazza da beach Sent“ hat die Infrastruktur privat finanziert. Die nicht benötigten Gelder
wurden der Gemeinde überlassen. Die Gemeinde leistet den Unterhalt des Platzes, somit wird
keine Reserve benötigt. Die Kosten werden der Gewinn- und Verlustrechnung belastet.
Fondo Sozialwohnungen Ftan
Dieser Fondo wurde durch Beiträge von der Stiftung à Porta erstellt. Er wurde verwendet, um
privaten Bauherrschaften Beiträge zu leisten (Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und
die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet). Durch den neuen Finanzausgleich
übernimmt der Kanton diese Beiträge.
Verkehrs- und Parkkonzept Sent
Ab 2011 wurde diese Reserve aufgebaut. Sie wurde durch Ersatzabgaben für Parkplätze
finanziert. Reserve analog Spezialfinanzierung für Parkplätze aufgelöst.
Fondo touristische Infrastruktur Scuol
Dieser Fonds existiert seit 2002.
Auf der Kurtaxe wurde die Mehrwertsteuer erhoben. hat Die Eidg. Steuerverwaltung hat bei
einer Kontrolle festgestellt, dass dies nicht notwendig ist und rund CHF 305‘000 zurückerstat-
tet. Mit der Rückerstattung wurde diese Reserve gebildet.
In den ersten Jahren gab es Entnahmen für die Aktienzeichnung der Gurlaina SA (CHF 100‘000)
sowie für deren jährliches Betriebsdefizit. Seit 2007 gibt es keine Entnahmen mehr. Reserve
aufgelöst.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
31
Fondo Ortsbibliothek Ftan
Dieser Reserve wurden Anschaffungen (Computer und Programme) sowie der Umzug der
Bibliothek belastet. Seit 2008 gab es keine Entnahmen mehr. Eine kleine Einlage (Jubiläums-
einnahmen) erhöhte kürzlich die Reserve. Da die Gemeinde die Kosten der Bibliothek Ftan in
der Gewinn- und Verlustrechnung übernimmt, wird keine Reserve benötigt.
Fondo Spielplatz Fontana Tarasp
Die Gemeinde unterhält diesen Spielplatz. Somit wird keine Reserve benötigt.
Club Skiunzs Tarasp-Vulpera
Als dieser Club aufgelöst wurde (ca. 2009), erhielt die Gemeinde diesen Betrag. Diese Reserve
ist überflüssig. Sollte der Club wider Erwarten „reaktiviert“ werden, kann ihm die Gemeinde das
Geld über die Gewinn- und Verlustrechnung zukommen lassen.
Fondo Grabunterhalt „von Fellenberg“ Ftan
Die Gemeinde Ftan hatte einen Betrag erhalten, damit der Grabunterhalt gewährleistet ist.
Derzeit übernimmt die Gärtnerei Lehner diese Aufgabe und stellt der Gemeinde dafür CHF 100
pro Jahr in Rechnung. Die Reserve wird aufgelöst, die Rechnung der Gärtnerei jedoch weiter-
hin über die Gewinn- und Verlustrechnung bezahlt.
Fondo Gruppa da genituors
Dieser Fondo wird aufgelöst. Zahlungen werden jedoch weiterhin über die Gewinn- und Ver-
lustrechnung getätigt.
5.6.3 Vorfinanzierungen (293)
Vorfinanzierungen sind zweckgebundene Mittel für noch nicht beschlossene Investitions-
vorhaben. Damit die finanzielle Belastung durch grosse Investitionen auf mehrere Jahre ver-
teilt werden kann, können unter gewissen Voraussetzungen Vorfinanzierungen gebildet wer-
den (Art. 18 FHVG).
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
32
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
29300 Vorfinanz. Unterhalt Via Sur En Sent 24 931 24 931 0
29300 Vorfinanz. Lai da Padnal Ftan 21 096 21 096 0
29300 Vorfinanz. Sportplatz Ftan 31 678 31 678 0
29300 Vorfinanz. Planung Hotel Tarasp 34 993 34 993 0
29301 Vorfinanz. Boden Reservoir Guarda 20 000 0 -20 000
29304 Vorfinanz. Turbine Sur En Sent 450 000 450 000 0
29304 Vorfinanz. Turbine Baraigla Ftan 1 178 056 1 178 056 0
29304 Vorfinanz. erneuerbare Energie Ardez 1 001 164 1 001 164 0
29304 Vorfinanz. ökologischer Strom Guarda 103 262 103 262 0
29304 Vorfinanz. Produktion elektr. Strom Guarda 1 073 412 1 073 412 0
Total 3 938 592 3 918 592 -20 000
Begründung Veränderung
Die Reserve für den Boden eines Wasserreservoirs, welcher beim Bau beschädigt wurde, wird
nicht mehr benötigt.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
33
5.6.4 Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 (295)
Das beim Übergang vorhandene Verwaltungsvermögen ist nicht neu zu bewerten (Art. 53
Abs. 3 FHG, Art. 32 FHVG). Es ist linear während längstens 12 Jahren (8.33 % pro Jahr)
abzuschreiben. Wesentliche Investitionen der letzten 5 Jahre vor Einführung von HRM2 oder
solche, deren Restnutzungsdauer wesentlich über die Übergangsphase von 12 Jahre hinaus-
reicht, können gesondert behandelt werden. Sie sind dies falls zu Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten zu bewerten und gemäss der entsprechenden Anlagekategorie (Art. 23 FHVG)
über die Restnutzungsdauer linear abzuschreiben. Ein allfälliger Neubewertungsgewinn des
Verwaltungsvermögens ist in der Eröffnungsbilanz (1. Januar 2015) dem Konto "2950x Auf-
wertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2" zuzuweisen und der Saldo am Ende des ersten
Rechnungsjahres (31. Dezember 2014) auf das Konto "2999 Kumulierte Ergebnisse der
Vorjahre" umzubuchen. Ein allfälliger Neubewertungsgewinn aus gebührenfinanziertem Ver-
waltungsvermögen wie z. B. Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung ist am Ende des
ersten Rechnungsjahres auf das entsprechende Verpflichtungskonto im Eigenkapital umzu-
buchen. Aus Transparenzgründen sind die Konto "Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf
HRM2" und "übriges Eigenkapital" bei Bedarf zu unterteilen. Beim Übergang zum HRM2 ist auch
eine Neubewertung der Rückstellungen und der Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen
(Art. e53 FHG). Allfällige Bilanzveränderungen sind ebenfalls dem Konto "Aufwertungsreserve
aus der Umstellung auf HRM2" zuzuweisen.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2014 per 01.01.2015 Veränderung
29500 Aufwertungsreserve aus Umstellung HRM2 0 646 813 646 813
Total 0 646 813 646 813
Begründung Veränderung
Aktiven:
Sachanlagen Verwaltungsvermögen (140) - CHF 1‘593‘892.35
Immaterielle Anlagen (142) - CHF 720‘965.30
Darlehen (144) - CHF 16‘000.00
Beteiligungen (145) + CHF 106‘502.00
Investitionsbeiträge (146) + CHF 7‘887.10
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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Passiven:
Laufende Verbindlichkeiten (200) - CHF 57‘340.33
Passive Rechnungsabgrenzung (204) + CHF 85‘000.00
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (206) - CHF 91‘391.80
Verbindlichkeiten geg. Spezialfinanz. / Fonds im FK (209) + CHF 36‘247.70
Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierung EK (290) + CHF 2‘121‘685.20
Fonds (291) + CHF 749‘080.80
Vorfinanzierungen (293) + CHF 20‘000.00
Total Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen CHF 646‘813.02
5.6.5 Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296)
Das Finanzvermögen ist beim Übergang zum HRM2 neu zu bewerten (Art. 31 FHVG). Die
Verbuchung der Neubewertung erfolgt erfolgsneutral über die Bilanz. Die Bewertungskorrek-
turen werden beim Übergang zum HRM2 über das entsprechende Anlagekonto und auf der
Passivseite über das Konto "2960 Neubewertungsreserve Finanzvermögen" verbucht. Der
Neubewertungsgewinn oder -verlust des Finanzvermögens wird in der Eröffnungsbilanz im
Konto "Neubewertungsreserve Finanzvermögen" ausgewiesen. Am Ende des ersten Rech-
nungsjahres wird der Saldo der "Neubewertungsreserve Finanzvermögen" auf das Konto
"2999 Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre" umgebucht und damit aufgelöst.
Konto Bezeichnung Buchwert HRM1 Buchwert HRM2 Veränderung
per 31.12.2014 per 01.01.2015
2960 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 0 2 658 045 2 658 045
Total 0 2 658 045 2 658 045
Begründung Veränderung
Aktiven:
Forderungen (101) - CHF 424‘430.06
Aktive Rechnungsabgrenzungen (104) - CHF 233‘317.70
Langfristige Finanzanlagen (107) + CHF 12‘000.00
Sachanlagen Finanzvermögen (108) + CHF 3‘303‘792.85
Total Neubewertungsreserve Finanzvermögen + CHF 2‘658‘045.09
Die Neubewertungen im Finanzvermögen führen zu einem Bewertungsgewinn von
CHF 2‘658‘045.09.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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5.6.6 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag (299)
Saldo aus den kumulierten Überschüssen und Defiziten der Erfolgsrechnung. Wird ein Fehl-
betrag ausgewiesen, verbleibt der Posten auf der Passivseite.
Konto Bezeichnung Buchwert HRM1 Buchwert HRM2 Veränderung
per 31.12.2014 per 01.01.2015
2990 Jahresergebnis 0 0 0
2999 Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 29 220 349 29 220 349 0
Total 29 220 349 29 220 349 0
Begründung Veränderung
Keine Veränderung.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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6. Kommentar
Die neue Rechnungslegung und das Restatement der Bilanzpositionen führen nun zu einem
höheren ausgewiesenen Eigenkapital. Die Vermögenslage wird durch diese Bilanzanpassun-
gen jedoch in keiner Weise verändert. Auch die Liquiditätssituation hat sich nicht verändert.
Die Gemeinde ist nicht reicher geworden. Die Erhöhung des Eigenkapitals ist mehrheitlich auf
die Neubewertung des Finanzvermögens zurückzuführen. Das bisher tiefer ausgewiesene
Vermögen war jedoch bereits unter HRM1 vorhanden.