bayerisches staatsministerium für bildung und kultus, wissenschaft und kunst winkel und fläche...
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Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Winkel und Fläche Proportion
Untertitel
Informationen zu
Versetzungen und
Wiederverwendungen
zum Schuljahr 2014/15
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Grundsätzliches
Grundlage für nachfolgende Informationen ist das KMS zum Thema
Wiederverwendungen und Versetzungen zum Schuljahr 2014/2015.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit werden
Inhalte in dieser Präsentation nur auf das Wesentliche reduziert
wiedergegeben.
Allein das KMS vom 04.02.2014 Nr. V.3-5P6020-5a.7689 gibt alle
Informationen vollständig wieder.
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Grundsätzliches
• Versetzungen aus persönlichen Gründen sind ausschließlich zum
01.08. möglich.
AntragsstellungOffenes
VersetzungsverfahrenMärz/April
Zentrales Versetzungsverfahren
voraussichtl. Ende Juni bis
Mitte Juli
• Wiederverwendungen nach einer Beurlaubung bzw. Elternzeit
sind zum Schulhalbjahr und zum 01.08. möglich.
• Wiederverwendungen nach einer Beurlaubung nach Art. 44
BaySchFG sind ebenfalls nur zum 01.08. möglich.
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Für Versetzungen im Dienst befindlicher Lehrkräfte:
Antrag auf Versetzung
AntragWelcher Antrag muss eingereicht werden?
Für Lehrkräfte, die nach einer Beurlaubung in den staatlichen
Realschuldienst zurückkehren (Wiederverwendungen):
Antrag auf Wiederverwendung / Verlängerung einer Beurlaubung
Dieser Antrag ist auch bei Wiederverwendung mit gleichzeitig
gewünschter Versetzung zu stellen!
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
• Versetzungsantrag: 1. März (Eingang KM)
AntragBis wann muss der Antrag eingereicht werden?
• Antrag auf Wiederverwendung:
für Wiederverwendungen zum 01.08.: 1. März (Eingang KM)
für Wiederverwendungen zum Schulhalbjahr: 1. Nov (Eingang KM)
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Grundsätzlich gilt für Versetzungsbewerber:
Es können max. 12 konkrete Wunschschulen mit abnehmender
Priorität angegeben werden. Die Angabe von Schulorten, Regionen
oder Regierungsbezirken ist hier nicht zulässig.
z. B. Ismaning, München I, München II, ...
AntragWie viele Orte können angegeben werden?
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
AntragWie viele Orte können angegeben werden?
Sonderfälle:
In diesen Fällen müssen min. 12 Schulen genannt werden; im An-
schluss daran können auch noch Regionen aufgeführt werden.
Lehrkräfte, die in jedem Fall wiederverwendet werden möchten oder müssen (Streichung des entsprechenden Satzes bzw. Beurlaubungshöchstdauer ausgeschöpft)
Lehrkräfte, die in diesem Schuljahr als mobile Reserve eingesetzt sind.
Lehrkräfte, die Wiederverwendung nach Ablauf einer Beurlaubung nach Art. 44 BaySchFG beantragen.
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Es ist möglich, zu beantragen, dass nur im Falle der
Wiederverwendung an einer der auf dem Antrag angegebenen
Realschulen eine Rückkehr gewünscht wird und ansonsten die
Beurlaubung/Elternzeit (nicht Art. 44 BaySchFG) – sofern möglich -
um ein weiteres Jahr verlängert wird.
Wiederverwendungsantrag
Was ist, wenn ich nur an bestimmten Schulen wiederverwendet werden möchte?
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Wiederverwendungsantrag nach Elternzeit
Hinweis
Sachverhalt: Obiger Satz wird vom Antragsteller gestrichen
Folge: Kann die Lehrkraft an den genannten Schulen nicht
wiederverwendet werden, so wird die Lehrkraft an der
nächstgelegenen Schule – ausgehend von den erstgenannten
Ortswünschen unter Berücksichtigung der Versetzungskriterien –
ohne weitere Rücksprache wiederverwendet. Die Entfernung zur
eigtl. Wunschregion kann dabei auch beträchtlich sein!
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VersetzungsverfahrenWer darf teilnehmen?
Sofern fristgerecht ein Antrag eingereicht wurde, können teilnehmen:
• alle dauerhaft in den staatl. Realschuldienst eingestellten
Lehrkräfte
• alle Lehrkräfte, die eine Wiederverwendung nach einer Beurlau-
bung wünschen, und ab Schuljahresbeginn des kommenden
Schuljahres unterrichten werden
Nicht teilnehmen können:
• in Elternzeit befindliche und beurlaubte Lehrkräfte, die nicht ab
September an einer staatlichen Realschule unterrichten wollen
• Studienreferendarinnen und -referendare
• Aushilfslehrkräfte
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Die Schulleitungen schreiben im Bayerischen Realschulnetz ihren
Personalbedarf an Lehrkräften aus, der an der Schule zum nächsten
Schuljahr sicher bestehen wird.
www.realschule.bayern.de
Lehrer Personalien
Offenes Versetzungsverfahren
Offenes VersetzungsverfahrenWas ist das?
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Um in manchen Fächern im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Ressourcen und der begrenzt vorhandenen
Einstellungsmöglichkeiten die gleichmäßige Versorgung aller
staatlichen Realschulen in Bayern sicherstellen zu können, werden
Versetzungen bzw. Wiederverwendungen in diesen Fächern nur im
Zentralen Versetzungsverfahren geprüft.
Informationen hierzu befinden sich im aktuellen KMS.
(nicht ausgeschrieben werden dürfen Bedarfe mit den Fächern Biologie oder
Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt; nicht teilnehmen
dürfen Fachlehrer/innen mit dem Fach Informationstechnologie sowie
Lehrkräfte mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem
Schwerpunkt)
Offenes VersetzungsverfahrenGibt es Fächer, die nicht ausgeschrieben sind?
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Bewerberinnen und Bewerber, die die Ausschreibungsbedingungen
erfüllen, bewerben sich direkt mit einer Kopie des
Versetzungsantrages bei der ausschreibenden Schule und
vereinbaren grundsätzlich Termine für Bewerbergespräche.
Offenes Versetzungsverfahren
Wie bewerbe ich mich um eine ausgeschriebene Stelle?
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• Eine Bewerbung ist auch gültig, wenn die Zielschule auf dem
Versetzungsantrag nicht angegeben wurde.
Offenes VersetzungsverfahrenWas ist zu beachten?
• Initiativbewerbungen und Bewerbungen, die das
Anforderungsprofil nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
• Hat die Lehrkraft der Versetzung zugestimmt und dies dem
Schulleiter der Zielschule schriftlich bestätigt, ist sie verpflichtet
weitere Bewerbungen bei anderen Schulen unverzüglich schriftlich
zurückzuziehen.
• Jede Stellenausschreibung ist für mindestens 4 Tage im BRN
zu veröffentlichen.
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Im Rahmen der Personalplanung überprüft das Staatsministerium
die Auswahlentscheidung und erlässt die entsprechende Verfügung
für eine Wiederverwendung oder Versetzung.
Beabsichtigt das Staatsministerium vom Vorschlag der Schulleitung
abzuweichen, werden die Beteiligten von der Entscheidung
unterrichtet.
Offenes Versetzungsverfahren
Wie wird die Versetzung vollzogen?
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ist eine Versetzung im Offenen Versetzungsverfahren nicht möglich
oder nimmt der/die Antragssteller/in nicht am Offenen
Versetzungsverfahren teil, wird der Versetzungsantrag zentral vom
Staatsministerium geprüft.
Das Staatsministerium prüft und entscheidet dabei, ob im Rahmen
der Personalplanung für das kommende Schuljahr Versetzungs-
anträgen, die noch nicht im Offenen Versetzungsverfahren
erfolgreich erfüllt werden konnten, aufgrund später frei gewordener
Stellen Rechnung getragen werden kann.
Zentrales VersetzungsverfahrenWas ist das?
Hinweis: Im Rahmen des Zentralen Versetzungsverfahrens werden
selbstverständlich auch die Fächerverbindungen geprüft, die im
Offenen Versetzungsverfahren ausgenommen waren.
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Alle Lehrkräfte, die noch nicht im Rahmen des Offenen
Versetzungsverfahrens berücksichtigt werden konnten und ihren
Antrag auf Wiederverwendung/Versetzung im Anschluss an das
Offene Versetzungsverfahren nicht zurückgezogen haben.
Zentrales VersetzungsverfahrenWer nimmt teil?
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Erst nach der Prüfung der Vorläufigen Unterrichtsübersichten
der Schulen (Lieferung ca. Mitte Mai) kann mit der Prüfung der
Wiederverwendungs- und Versetzungsanträge begonnen
werden (frühestens Ende Juni / Anfang Juli).
Zentrales Versetzungsverfahren
Wann erfolgt das zentrale Versetzungsverfahren?
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Wie erfahre ich, dass ich versetzt werde?
Über den Stand der Versetzung können sich die Lehrkräfte im
Bayerischen Realschulnetz voraussichtlich ab Mitte Juli fortlaufend
informieren. Die förmliche und rechtlich verbindliche Verbescheidung
kann aus verwaltungstechnischen Gründen erst zu einem späteren
Zeitpunkt vollzogen werden.
www.realschule.bayern.de
Lehrer Personalien Versetzung/Wiederverwendung
wichtiger Hinweis: Es können nur diejenigen Lehrkräfte ihren
Versetzungsstand abrufen, die dem Online-Abruf ihres
Versetzungsstatus zugestimmt haben.
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Die Versetzungsentscheidungen müssen die Sicherstellung einer
bedarfsgerechten und flächendeckend gleichmäßigen Unterrichts-
versorgung gewährleisten, d.h.:
AuswahlverfahrenWas ist Voraussetzung für eine Versetzung?
• Nur dorthin, wo ein langfristiger fächerspezifischer Bedarf gege-
ben ist, kann eine Versetzung erfolgen.
• Umgekehrt gilt: Ist an der vom Versetzungsbewerber genannten
Wunschschule in der entsprechenden Fächerverbindung kein
langfristiger Bedarf festzustellen, kann keine Versetzung erfolgen.
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Der Landtag hat sich in mehreren Beschlüssen mit der
Versetzungspraxis auseinandergesetzt und dadurch die
Versetzungskriterien maßgeblich festgelegt.
Dabei wurde u. a. grundsätzlich festgelegt, dass bei Versetzungen
vorrangig Familienzusammenführungen zu berücksichtigen sind.
AuswahlverfahrenNach welchen Kriterien wird versetzt?
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• Wiederverwendung nach Beurlaubung hat Vorrang vor
Versetzung aus persönlichen Gründen (ausgenommen hiervon
sind Lehrkräfte ohne Kinder, die nach einer Beurlaubung oder
nach einer Abordnung mit voller Unterrichtspflichtzeit
Wiederverwendung beantragt haben)
AuswahlverfahrenNach welchen Kriterien wird versetzt?
• Familienzusammenführung mit Ehepartner(in) und Kindern hat
Vorrang vor Familienzusammenführung mit Ehepartner(in)
• Unverheiratete Lehrkräfte mit Kindern sind verheirateten
Lehrkräften mit Kindern gleichzustellen
• Besondere Kriterien, wie beispielsweise Schwerbehinderung,
werden im Einzelfall betrachtet und gesondert geprüft.
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• Dienstliche Gründe (Fähigkeit zur Leitung eines Blasorchesters,
Systembetreuung, …)
AuswahlverfahrenNach welchen Kriterien wird versetzt?
• Nicht ausschlaggebend darf das Geschlecht der Bewerberin /
des Bewerbers sein.
Weitere Kriterien sind unter anderem:
• Im Zentralen Versetzungsverfahren wird bei Bewerbern mit
gleichen sozialen Kriterien unter Beachtung der
Unterrichtsversorgung der Zielschule auch die Anzahl der an
der derzeitigen Stammschule gestellten Versetzungsanträge
miteinbezogen.
• Drittfach
Bayerisches Staatsministerium fürBildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Die Realisierung eines Versetzungsgesuchs ist im
Wesentlichen abhängig von:
• der konkreten Bedarfssituation vor Ort
• der Konkurrenzsituation
AuswahlverfahrenZusammenfassung
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Schule A: Schule B:
Lehrkraft 1 von Realschule A und Lehrkraft 2 von Realschule B mit
der gleichen Fächerverbindung tauschen, so dass Lehrkraft 1 an
Realschule B und Lehrkraft 2 an Realschule A wechselt.
Ringtausch
Was ist das?
Hinweis: Dies ist auch bei Fächerverbindungen möglich, die
vom Offenen Versetzungsverfahren ausgeschlossen sind.
StRin(RS)
1
StR(RS)
2
StR(RS)
2
StRin(RS)
1D/Ek
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• Die Lehrkräfte verfügen über die gleiche Fächerverbindung sowie
das gleiche Stundenmaß.
Ringtausch
Was sind die Voraussetzungen für einen Ringtausch?
• Ein Ringtausch kann nur dann beim Staatsministerium beantragt
werden, wenn sowohl die betroffenen Lehrkräfte als auch die
Schulleitungen mit dem Tausch einverstanden sind.
• Ein Ringtausch ist nur zu Schuljahresbeginn möglich.
• Die Entscheidung über das Zustandekommens eines
Ringtausches trifft das Staatsministerium nach Vorlage der nötigen
Unterlagen.