barrierefrei im öffentlichen raum - tu wien · barrierefrei im öffentlichen raum allgemeine...
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G.Emberger
Barrierefrei im öffentlichen
Raum
RingVO
Öffentlicher Verkehr
Günter Emberger (TU Wien)
1
Günter Emberger 2
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Überblick
• Wie “wir” auf die Idee gekommen sind?
• “Problemgrößen”
• Ziel ist mit Hausverstand “sehend”
durch die Welt “gehen”
Günter Emberger 3
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Barriefreiheit in der Lehre
GABAMO - Grundlagen zur Weiterentwicklung von Aus- und
Weiterbildung im Bereich der barrierefreien Mobilität
• Laufzeit März 2010 bis Mai 2011
• Projektpartner
– TU Wien | Forschungsbereich für Verkehrsplanung und
Verkehrstechnik
– FACTUM OHG | Verkehrs- und Sozialanalysen
– Fachhochschule Technikum Wien
im Auftrag des bmvit, Programmlinie ways2go
Günter Emberger 4
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Lehrveranstaltungen, Anzahl, insgesamt
497
76%
37
6%
120
18%
157
24%
kein Bezug zu
Barrierefreiheitmit Bezug zu
BarrierefreiheitInterview
kein Interview
Lehrveranstaltungen
mit Verkehrsbezugn = 654
Lehrveranstaltungen
mit Bezug zu Barrierefreiheitn = 157
23%
76 %
Quelle: GABAMO 2011
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Barrierefreiheit: Anteil an Pflichtfächern
nach Studiengängen, Top10 & Mittel
Institution Studiengang Abschluss BF-Bezug Gesamt Anteil BF
TU Graz Traffic Accident Research (postgraduell) Master 14 98 14%
FH Techn. Wien Intelligente Verkehrssysteme Bachelor 21 144 14%
Univ. Innsbruck Bau- u. Umweltingenieurwissensch. Master 8 53 10%
TU Graz Bauingenieurw.–Umwelt u Wirtschaft Bachelor 12 165 7%
Univ. Innsbruck Bau- u. Umweltingenieurwissensch. Bachelor 10 165 6%
BOKU Wien Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Bachelor 8 148 5%
FH St. Pölten Eisenbahn-Infrastrukturtechnik Bachelor 7 140 5%
TU Wien Bauingenieurw. u. Infrastrukturmanagem. Bachelor 7 157 4%
TU Wien Raumplanung und Raumordnung Bachelor 11 152 2%
FH Camp. Wien Bautechn. Abwicklung intern. Großprojekte Master 2 93 2%
Durchschnitt (alle Studiengänge, mit zumindest 1 Interview) 3%
ECTS
Quelle: GABAMO 2011
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Barrierefreiheit: Angebot an Wahlfächern
nach Studiengängen, Top10 & Mittel
Institution Studiengang Abschluss BF-Bezug Gesamt Anteil BF
BOKU Wien Landmanagement, Infrastr., Bautech. Master 20 63 32%
TU Wien Raumplanung und Raumordnung Bachelor 8,5 28 30%
TU Wien Raumplanung und Raumordnung Master 11 48 23%
BOKU Wien Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Master 20 90 22%
TU Graz Wirtschaftsingenieurw.–Maschinenbau Bachelor 3 13,5 22%
BOKU Wien Landschaftsplanung u. -architektur Master 14 65 22%
TU Graz Bauingenieurw.–Umwelt u Verkehr Master 15 80 19%
TU Wien Medieninformatik Master 6 34,5 17%
TU Wien Medizinische Informatik Master 6 36 17%
TU Wien Medieninformatik Bachelor 6 44,5 13%
22%
ECTS
Quelle: GABAMO 2011
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Barrierefrei im öffentlichen RaumBerücksichtigung BF in den LVs
wo Interview durchgeführt
13%
20%
27%
21%20%
17%
30%
22% 22%
9%
12%
23%
26%
21%
18%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
gar keinen wird erwähnt wird behandelt wird ausführlich behandelt
je nach Fragestellung
(z.B. bei Seminararbeiten)
Welchen Anteil hat Barriererfreiheit am gesamten Lehrinhalt?
UNI (n=96)
FH (n=23)
GESAMT (n=120)
Quelle: GABAMO 2011
Günter Emberger 8
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Warum wird Barrierefreiheit in der
LV nicht behandelt
• rund 20% der LV-Leiter sagen sie haben nicht daran
gedacht!
• rund 1/3 der Befragten gab an BF ist für ihre LV nicht relevant
• rund 1/3 der Befragten gab an, die Zeit in der LV ist zu knapp bemessen
• rund 15% der LV-Leiter sagen, BF wird in anderen LVs
behandelt Quelle: GABAMO 2011
Günter Emberger 9
Barrierefrei im öffentlichen Raum
GABAMO – Potenzialabschätzung “Ausbildungsmarkt”
• Potentielle Sektoren
1. Zivilingenieure und Architekturbüros
2. öffentliche Verwaltung
3. EVUs, städtische Verkehrsbetriebe
4. Produktions- und Dienstleistungssektoren, die relevante Produkte und
Services entwickeln, produzieren und anbieten
• Abschätzung wurde auf zwei Bereiche konzentriert (Architekten und
Zivilingenieure lt. GABAMO - Potential von
– einigen Hundert bis ~1000 Zivilingenieuren ( Planung von
Verkehrsinfrastrukturen, Stationen, etc…
– einigen Hundert bis ~1000 Architekten (Gestaltung von öffentlichen Räumen,
öffentliche und private Gebäuden, etc…)
• Insgesamt ergibt sich daraus ein Bedarf an Nachwuchskräften von rund
100 Absolventen (Zivilingenieure und Architekten) pro Jahr
Günter Emberger 10
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Generelle Schlussfolgerungen aus Analyse und
den Expertenworkshops• BF wird als Querschnittsmaterie angesehen
• BF ist nicht zwingend in den Lehrplänen vorgeschrieben
• und hängt daher von Instituten (UNIs), Studiengangsleitern (FHs) ab
• Wichtigster Faktor ist aber derzeit der Lehrveranstaltungsleiter
Verbesserungsvorschläge
• Sensibilisierung zum Thema BF sollte schon früh beginnen (am
besten ab den Kindergarten)
• Einbindung mobilitätseingeschränkter Personen in die Lehre
• BF sollte verpflichtend in den Leistungsbeschreibungen der Unis und
FHs vorgeschrieben werden
Günter Emberger 11
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Wer ist mobilitätseingeschränkt?
Brainstorming (bitte
alle raten!!)• Rollstuhlfahrer
• Menschen mit Krücken
• Alte, gebrechliche
Menschen
• Blinde
• Sehbehinderte
• Taube?
• Hörbehinderte?
• Kinder?
• Mütter?
• Jugendliche?
• Migranten?
• Lernschwache?
• Armutsgefährdete
Personen?
• Gepäck transportierende
Personen?
• Studenten?
• Verletzte/ Verunfallte?
• Ich selbst (gestern, heute,
morgen)
Günter Emberger 12
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Alter in
Jahren
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
männlich 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
weiblich * 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
* Annahme 2 Kinder, 1. Kind mit 28 jahren, 2. Kind mit 35 Jahren
Verkehrsplaner
Politiker
Kein Verkehrsmittel zur Auswahl
Nur Zu-Fuß-Gehen
Zu-Fuß-Gehen, beschränkt ÖV, beschränkt Fahrrad
Zu-Fuß-Gehen, ÖV, Fahrrad
"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO
"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO, sozial beschränkt
Altersbedingte Mobilitätsbeschränkung
männlich, zw. 30 und 65,
Autofahrer, gestresst und wichtig
Wer ist nun der „typische“ Verkehrsplaner?
Entscheidungsträger ?
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Altersbedingte Mobilitätsbeschränkung
7%
11%
13%
11%
58%
0%
männlich Kein Verkehrsmittel zur Auswahl
Nur Zu-Fuß-Gehen
Zu-Fuß-Gehen, beschränkt ÖV, beschränkt Fahrrad
Zu-Fuß-Gehen, ÖV, Fahrrad
"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO
"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO, sozial beschränkt
6%
13%
17%
7%35%
22%
weiblichKein Verkehrsmittel zur Auswahl
Nur Zu-Fuß-Gehen
Zu-Fuß-Gehen, beschränkt ÖV,
beschränkt Fahrrad
Zu-Fuß-Gehen, ÖV, Fahrrad
"Freie" Verkehrsmittelwahl inklusive AUTO
"Freie" Verkehrsmittelwahl
inklusive AUTO, sozial beschränkt
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
“Wachstumsmarkt!”
Source:Zunahme des Anteils körperlich Beeinträchtigter 1986 bis 1995 in
Österreich [Quelle: Mikrozensus 1986 und 1995, ÖSTAT 1997], Egalite Endbericht Seite 83
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Günter Emberger 16
Barrierefrei im öffentlichen Raum
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Günter Emberger 22
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Barrierefreiheit
• bedeutet, dass die Benutzung eines Systems
möglichst ohne fremde Hilfe durchgängig
möglich sein soll.
“durchgängig” hat folgende Dimensionen:
• zeitlich
• räumlich
• logisch
• ausfallsicher
Günter Emberger 23
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Durchgängige Barrierefreiheit
• Zeitlich– Normalbetriebszeit
– Außerhalb der Normalbetriebszeit
– Baustellenzeit
– Winterdienst
– Störungsfall
– ausfallsicher
• Räumlich– im Fahrzeug
– in der Station (-Gebäude)
– im öffentlichen Raum
– in öffentlichen Gebäuden
– zuhause
Günter Emberger 24
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Durchgängige Barrierefreiheit
• Logisch– Info/baulich, da wo es benötigt wird
– Sprachunabhängig, wo möglich
– kognitiv leicht verständlich, selbsterklärend
– einheitlich
• ausfallsicher– System muss auch “ohne Strom” funktionieren
Günter Emberger 25
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Mobilitätsein-
geschränke Personen
Sehbehinderte
Personen
Hörbehinderte
Personen
“stufenfreie”
(bauliche) Systeme
Taktile Systeme
Visuelle Systeme
Akkustische
Systeme
Die
Systeme
nützen
allen
Personen
Personengruppen Systeme
notwendig
große Hilfe
nützlich
Legende
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
“stufenfreie” bauliche Systeme
• Rolltreppen
• Liftanlagen
• Rampen
• Gehsteigabsenkungen
• Treppen / Handläufe
• etc
Günter Emberger 27
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Taktile Systeme
• Taktile Bodeninformationssyteme
– in Stationen / bei Haltestellen / bei
Einstiegspunkten
– auf Gehsteigen
– bei Fußgängerübergängen, etc
• Taktile Informationssysteme– bei Liftanlagen
– bei Übersichtsplänen
– bei Handläufen
• etc
Günter Emberger 28
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Visuelle Systeme
• Orientierungshilfen in Stationen– Ausgänge, Wegweisung zu anderen Verkehrsmitteln, WC,
Telefon, Infopoints, Umgebungspläne, POIs, etc,
– Wiener Linien (Farbkonzepte, Vitrinenkonzepte, etc.)
• Orientierungshilfen im öffentlichem
Raum– Wegweisung im öffentlichen Raum
– Übersichtspläne, etc.
• Gefahrenstellen – Kennzeichnungen– Glasmakierungen, Poller, Verkehrszeichenmakierungen,
Treppen(anfänge), etc
Günter Emberger 29
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Akustische Systeme
• bei VLSA und Eisenbahnkreuzungen
• Durchsagen - eher für kurzfristige, aktuelle
Informationen (u.Umständen auch im Störungsfall)
• sollen akustisch verständlich sein
• Sprache (zumindest Englisch und Deutsch)
Günter Emberger 30
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Stand der Technik - Wesentliche Normen
• ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
• ÖNORM V 2100 Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde
Menschen – Taktile Markierungen an Anmeldeplateaus für Fußgänger
• ÖNORM V 2101 Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde
Menschen – Akustische und tastbare Hilfssignale an
Verkehrslichtsignalanlagen
• ÖNORM V 2102-1 Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde
Menschen – Taktile Bodeninformationen – Teil1: Für Baulichkeiten und
im öffentlichen Raum bei Geschwindigkeiten bis max. 80 km/h
• ÖNORM V 2104 Technische Hilfen für blinde und mobilitätsbehinderte
Menschen – Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen
• ÖNORM V 2105 Technische Hilfen für blinde, sehbehinderte und
mobilitätsbehinderte Menschen – Tastbare Beschriftungen und
Informationssysteme
Günter Emberger 31
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Sonstige wesentliche Regelwerke
• RVS 02.02.36 Alltagsgerechter barrierefreier Straßenraum
• RVS 03.06.13 Straßenplanung, Eisenbahnkreuzungen, Sicherung
und Ausstattung, Bedachtnahme auf behinderte
Menschen
• TSI PRM Entscheidung der Kommission vom 21. September
2007 über die technische Spezifikation für die Integreabilität
bezüglich eingeschränkt mobiler Personen im konventionellen,
transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen
Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
• Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Version 2013
http://www.jusline.at/Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetz_(BGStG)_Langversion.html
Günter Emberger 32
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Allgemeine Prinzipien
• Der Straßenraum – bauliche Anlagen, Verkehrseinrichtungen,
Informationssysteme – ist für alle Menschen barrierefrei
zugänglich und so benutzbar herzustellen, dass er ohne
besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe benutzt
werden kann.
• An Stellen für Straßenquerungen sind die Gehsteigkanten
abzusenken.
• Grundsätzlich sind attraktive sichere Querungsmöglichkeiten im
Straßenraum vorzusehen, Unter- und Überführungen sind
barrierefrei auszugestalten.
Günter Emberger 33
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Allgemeine Prinzipien
• Für bewegungs- und sinnesbehinderte Personen ist ein sicheres,
dichtes und durchgängig barrierefreies Wegenetz sicherzustellen .
• Augenmerk ist auf die Übergangsbereiche vom öffentlichen
Verkehr und öffentlich zugänglichen Hochbauten zu legen.
• Berücksichtigung des subjektive Sicherheitsempfinden (z.B
„Vermeidung von Ecken und Nischen“ bei Durchgängen,
ausreichende durchgängige Beleuchtung)
• höherer Bewegungs- und Breitenbedarf (>1,5 m)
• kurze und direkte Wegeführung
– Verbindungen abseits des „motorisierten Straßennetzes“ sind oft
nicht ersichtlich und daher durch Wegweiser zu kennzeichnen.
– Schutzwege möglichst in direkter Fortsetzung zum Gehsteig
– Gehsteigvorziehungen
Günter Emberger 34
Barrierefrei im öffentlichen Raum
– Oberflächenbeschaffenheit
• Materialien: Asphalt, gesägte Natursteinplatten,
Verbundpflaster, Betondecken
• Pflaster mit einer Fugenbreite über 2 cm in der
Gehrichtung vermeiden!
• Belagswechsel dürfen sehbehinderte Personen nicht
in die Irre leiten
• Längsneigungen: Bei Gefälle über 5 % sind Maßnahmen
zur Erhöhung der Oberflächengriffigkeit zu setzen.
Günter Emberger 35
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Allgemeine Prinzipen
Störung der Gehbereiche sind zu vermeiden! • Warenausräumungen, Zeitungsständer, Zeitungsboxen, diverse
Automaten
• Bänke, Bäume, Grünbereiche
• Verkehrsschilder, Maste aller Art, Poller
• Streusandbehälter, Schaltkästen, Mistkübel, Werbeschilder,
Litfaßsäulen, Abfallcontainer
• Fahrradständer und – abstellanlagen, Radwegführungen
• Zeitlich befristete Baustelleneinrichtungen und Gastgärten
• Aufstellung von Kunstwerken
• Briefkästen, Hydranten, Wahlständer etc.
• Transparente Hindernisse wie Glastüren oder -wände
Günter Emberger 36
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Augen auf! ;-)
Warenauslagerung im Öffentlichen Raum
Leider noch immer teilweise “verständnislos”
15/12/2016
Günter Emberger 37
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Möblierung im öffentlichen Raum
Konflikt Warenauslagerungen mit den Gehlinien der Fahrgastströme
Günter Emberger 38
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Orientierung für Menschen mit Sehbehinderung
Parkanlagen
Quelle: Projekt MOFA
Günter Emberger 39
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Person mit Sehbehinderungen
Günter Emberger 40
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Konflikt Radwegführung mit den Gehlinien der Fahrgastströme
Wegführungen im öffentlichen Raum
Günter Emberger 41
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Orientierung und Leitsysteme
• Barrierefrei gestaltete Lebensbereiche müssen ohne besondere
Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe benutzt
werden können. Dabei sind visuelle, taktile und akustische Leitsysteme im Einsatz.
• Die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen soll
durch tastbare und/oder akustische Informationen vermittelt
werden.
• Zwei unterschiedliche Prinzipien von tastbaren
Informationssystemen (einzeln oder besser miteinander
kombiniert) :
– Leitlinien-PrinzipDie Nutzer werden von durchgehend linienformigen Strukturen vom
Ausgangspunkt zu den Zielen (und zurück) geleitet.
– Bojen-PrinzipBei diesem informiert und orientiert sich der Nutzer punktuelle von
einer Info-Boje zur nächsten.
Günter Emberger 42
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Visuelle Leitsysteme
Planungsgrundsätze• klar, übersichtlich, selbsterklären und durchgängig
• Vermeidung von Überinformation
• Anwendung von Bildzeichen und Farbsystematik
• Optimale Dimensionierung der Informationsinhalte, Wahl gut
lesbarer Schrifttypen, Schriftgrößen und Piktogrammen
• Anlage der Leitsysteme auf Grundlage von Blickstudien,
Positionierung der Informationsschilder in Sichtachsen
• Sicherstellung des Informationstransfers bei allen
Beleuchtungsverhältnissen
• Abstimmung der Kontraste hinsichtlich Helligkeit und Farben,
Rot-Grün-Kombinationen dürfen nicht verwendet werden!
Günter Emberger 43
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Visuelles LeitsystemKriterien für die Gestaltung
• Schriftgröße
• Schriftart
• Beleuchtung
Günter Emberger 44
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Visuelles Leitsystem
6-zeilige Schilderinformation
Günter Emberger 45
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Visuelles Leitsystem
Lösungsansatz: Verwendung genormter Piktogramme
Günter Emberger 46
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Visuelles Leitsystem
Best practice: Reduktion auf zweizeilige Anordnung
A, B, C D, E
Greenwich Stratford
Günter Emberger 47
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Visuelles Leitsystem
Günter Emberger 48
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Visuelles Leitsystem
Günter Emberger 49
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Testreihe Floridsdorf
Begehungen mit sehbehinderten Personen bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen (Tag/ Nacht)
Glasmarkierungen
Günter Emberger 50
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Glasmarkierungen
Günter Emberger 51
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Taktile Leitsysteme
Planungsgrundsätze (siehe auch ÖNORM V 2102-1)
• WO: Verkehrsknotenpunkten, in Stationsbereichen, bei öffentlichen Gebäuden,
Einkaufszentren und öffentlichen Parkanlagen
• Hausfassaden, Mauern, Geländer, Handläufe, Rasen- und Bordsteinkanten,
Rigole etc. dienen als wichtige Orientierungen; werden diese unterbrochen
oder beendet, sind gezielte taktile Bodeninformationen einzusetzen.
• Störfaktoren (z.B. Warenausräumungen) der Orientierung sind bei der
Umsetzung taktiler Leitsysteme zu berücksichtigen.
• Planung gemeinsam mit den Vertretern der betroffenen Personen
durchzuführen.
• Strukturen müssen mit Hilfe des Langstockes als auch mit den Füßen erkannt
werden können.
• Farb-/Helligkeitskontraste sind für sehbehinderte Menschen eine wichtige Hilfe
• Erhabene taktile Bodeninformationen sind vertieften Strukturen vorzuziehen.
• Systembrüche zwischen erhabenen und vertieften Strukturen vermeiden!
Günter Emberger 52
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Testprogramm
+ Die Struktur des
taktilen Leitsystems
wurde mit blinden
Personen getestet
+ Verschieden Farben
und Kontraste wurden
mit sehbehinderten
Personen getestet
black
weiß
grau
1. AF
3. AF
2. AFgelb
8,5
mD
2. Versuch
6m 2m4mC
1. Versuch
A
BB
schwarz
A
3. Versuch
Taktiles Leitsystem
Teststrecke Heiligenstadt, 2005
Günter Emberger 53
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Taktiles Leitsystem
Kreuzungs- und Haltestellenbereich – Wien, Josefstädter Straße
Günter Emberger 54
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Taktiles Leitsystem
Kreuzungsbereich – Wien, Gumpendorfer Straße
Günter Emberger 55
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Taktiles Leitsystem
Haltestellenbereich
Günter Emberger 56
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Taktiles Leitsystem
Konflikte mit Kunstgestaltung
Günter Emberger 57
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Taktile Leitsysteme
Handtastbare Informationen, in der Regel dem
Bojenprinzip folgend ausgeführt (ÖNORM V 2105)
• Am Beginn und Ende von Handläufen sind Handlaufinformationen mit
Beschriftungen anzubringen.
• Sind keine baulichen Orientierungsmöglichkeiten vorhanden, so sind
Handlaufinformationen durch taktile Auffanglinien anzukündigen.
• Die verwendeten Materialien müssen gegen Vandalismus,
Sonneneinstrahlung und gegen Kälte beständig sein.
• Bei Handläufen sollen alle wichtigen Informationen wie Eingänge zu
Bahn- und U-Bahn-Stationen, Lifte etc. angezeigt werden.
• Sind längere Texte erforderlich, besteht die Möglichkeit diese auf einer
eigenen Tafel an einer Wand zu montieren. Am Handlauf wird durch eine
Bild- und Textmarke mit Pfeil und „INFO“ hingewiesen.
Günter Emberger 58
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Taktile Handlauf-Info
Günter Emberger 59
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Zur Erreichen des
Ruftasters.
Traisengasse
Aufzüge
Quelle: Projekt MOFA
Günter Emberger 60
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Aufzüge
Günter Emberger 61
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Akustische Leitsysteme
• Akustische Informationen werden bei VLSA und
Eisenbahnkreuzungen als Orientierungs- und
Freigabesignal verwendet.
• Die Orientierung über den Phasenablauf erfolgt über
akustische Hilfssignale und sogenannte Vibrationspfeile
auf der Unterseite von Akustiktableaus.
• Grundsätzlich sind die akustischen Auffindesignale
während der gesamten Farbbetriebes der VLSA
auszustrahlen.
• Weitere Anwendungen von akustischen Informationen sind
im öffentlichen Verkehr gegeben.
Günter Emberger 62
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Taktile Wegbeschreibung am Anmeldetableau
Günter Emberger 63
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Informationssysteme
Grundsätze der Realisierung• Die Informationssysteme verschiedener Institutionen sind zu
vereinheitlichen, zu verbinden und flächendeckend auszubauen.
• Wo die Hilfsmittel bereits verwirklicht sind, soll durch das Angebot von
tastbaren Plänen das Erlernen der jeweiligen Situation ermöglicht
werden.
• Ergänzende Wegbeschreibungen auf CD oder via Mobiltelefon (z.B.
POPTIS) sind einzuführen.
• Realisierungswerte Komplementärmaßnahmen zu taktilen
Bodeninformationssystemen sowie Handlauf- und Türbeschriftungen in
tastbarer Normalschrift sind
– Montage von Reliefkarten
– In die Karte integrierte Anforderungstasten - Standortbeschreibung durch
Ansagetexte
– Maßnahmen im Freiraum zur Schaffung akustischer Orientierungspunkte
Günter Emberger 64
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Intermodale Navigationssysteme
• Generell besteht die Forderung nach Einfachheit,
Überschaubarkeit und normgerechter Ausführung der
jeweiligen Informationssysteme.
• Nachteile elektronischer Systeme
– Nicht alle Menschen verstehen damit umzugehen.
– Orientierungslosigkeit bei Ausfall des Systems.
– Auditive Informationen können wichtige aktuelle akustische
Informationen der Umgebung überdecken.
– Abhängigkeit von Spezialelektronik (Batteriewechsel, Verlust,
Reparatur, Diebstahl, Handling etc.)
– Erhebliche Kosten, verbunden mit der Notwendigkeit der
flächendeckenden Installation
Günter Emberger 65
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Bauliche Ausbildung der Randsteine
Randsteinabsenkungen bei Gehsteigen und
GehsteigvorziehungenBlinde benötigen eine Tastleiste, daher ist eine Randsteinkante von
3 cm ein geeigneter Kompromiss zwischen den einzelnen Nutzer-gruppen. Im
Geltungsbereich des TSI PRM ist bei Schwellen an Türen und Eingängen das
Maximalmaß von 2,5 cm einzuhalten.
Randsteinabsenkungen oder Fahrbahnanhebungen sind
einzurichten bei:
• Sämtlichen Neu- und Umbauten von Gehsteigen
• Erhaltungsmaßnahmen
• Bei Wiederherstellungen nach Aufgrabungen
• Fußgängerverbindungsachsen, insbesondere bei häufigen Querungen
von Personen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind
• Nahbereich von öffentlichen Einrichtungen
• Haltestellen des ÖPNV und anderen Verkehrsträgern
Günter Emberger 66
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Schrägriss Randsteinabsenkung (ohne taktiles Leitsystem)
[Quelle: RVS 02.02.36]
Günter Emberger 67
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Ausführung der Absenkungen im Detail
[Quelle: RVS 02.02.36]
Weitere Infos bzgl. Ausgestaltung von Fahrbahnteiler mit/ohne Lichtsignalregelung,
Randsteinabsenkungen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, etc… können in RVS 02.02.36
nachgelesen werden
Günter Emberger 68
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Gehsteigabsenkungen
Günter Emberger 69
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Stiegenanlagen
• Bei Bestandstiegenanlagen auf öffentlichen Flächen ist oft ein
Umbau ÖNORM B 1600 entsprechend nicht möglich. Um
zumindest für einzelne Benutzergruppen die Bewältigung zu
erleichtern sind zumindest Kinderwagenrampen einzurichten
(Stiegenbreite >= 3m, Neigung <= 28° (54 %)
• Sind Umbauten von Stiegenanlagen nicht möglich, ist zu prüfen,
ob zumutbare barrierefreie Umwege im Nahbereich vorhanden
sind.
• Bei allgemein zugänglichen Baulichkeiten sind zumindest die An-
und die Austrittstufe eines Treppenlaufes in der ganzen
Treppenbreite an der Vorderkante der Trittstufe farblich
kontrastierend (gelb) mit einer Markierungsstreifenbreite ≥ 5 cm
zu markieren.
• Vor abwärts führenden Treppen ist, ein taktiles
Aufmerksamkeitsfeld über die ganze Treppenbreite in einer Tiefe
von 40 cm bis 60 cm anzubringen
Günter Emberger 70
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Handlauf
Günter Emberger 71
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Handlauf
Günter Emberger 72
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Treppen
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Einstieg zu steil
Entwässerungsrinne entlang
einer Treppe
Rennweg
Treppen
Quelle: Projekt MOFA
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Baustellen - Baustellenabsicherungen
• Bei der Absicherung einer Baustelle sind die Auswirkungen für
den gesamten Straßenabschnitt zu betrachten.
• Die Reihung von Behinderungsstufen ist nach folgenden
Prioritäten vorzunehmen:
– Verträgliche Einengungen
– Leichte Verlegung/Ersatzgehsteig auf dem Parkstreifen
– Sperren mit sicherer Fahrbahnquerung/-überleitung
• Auf die Rollstuhltauglichkeit aller Ersatzmaßnahmen ist zu
achten.
• Für Absicherungen gegenüber dem Fließverkehr sind bauliche
Sicherungsmaßnahmen (z.B. Betonleitwände) vorzusehen.
• Bei notwendigen Gehsteigsperren ist rechtzeitig auf Stellen für
sicheres Queren der Fahrbahn hinzuweisen, entsprechende
Orientierungshilfen sind vorzusehen.
• Bei Baustellen sind entsprechende Wegweisungen vorzusehen.
Günter Emberger 75
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Baustellen - Baustellenabsicherungen
• Der Beleuchtung ist besondere Bedeutung beizumessen.
• Für die Absperrung dürfen keine Kunststoffbänder verwendet
werden (festes Material).
• Bei Absturzgefahr sind zusätzliche Sicherungen anzubringen.
• Ersatzgehsteige sollen ≥ 1,50 m breit, mit einer Tastleiste
abgesichert und über die gesamte Breite ebenflächig sein.
• Es ist in maximal 1 m Höhe eine Leiste (Schutzlatte) anzubringen,
die einem horizontalen Druck von mindestens 300 N standhält.
• Zwischen 5 cm und 30 cm Höhe ist - auch bei Gerüsten - die
Anbringung einer weiteren Tastleiste vorzusehen.
• Bei Gerüsten/Verkehrszeichen ist eine Durchgangshöhe von ≥
2,20 m sicherzustellen.
• Nicht relevante akustische Signale bei VLSA sind auf Baudauer
auszuschalten
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Ersatzgehsteige
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Ersatzgehsteige
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Ersatzgehsteige
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
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Umleitungen
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Baustellen
Rennweg/Wexstraße
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Winterliche Betreuung
• Bei der Schneeräumung soll der Freimachung von
Straßenquerungen und Haltestellenbereichen von öffentlichen
Verkehrsmitteln hohe Priorität eingeräumt werden.
• Bei der Schneeräumung auf Gehsteigen soll der Schnee im
Seitenstreifen zwischen dem Gehsteig und der Fahrbahn, jedoch
nicht entlang der Hausfassade aufgehäuft werden.
• Vorhandene Gehsteigabsenkungen müssen zumindest in einer
Breite von 1,20 m von Schnee und Eis befreit werden.
• Schneeanhäufungen in der Gehlinie sind zu vermeiden.
• Die tVerwendbarkeit von taktilen Bodeninformationen soll durch
rasche Entfernung von Eis und Schnee sichergestellt werden.
• Die Beschädigung von taktilen Bodeninformationen durch falsch
eingestellte oder eingesetzte Winterdienstgeräte ist unbedingt
zu vermeiden.
Günter Emberger 82
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Winterliche Betreuung
• Wege, die von der winterlichen Betreuung ausgenommen
werden sind nach den Regeln der Baustellen- und
Gefahrenbereichsabsicherung zu sichern. Eine ausschließlich
optische Warnung durch Schilder ist dann nicht ausreichend.
• Dies gilt auch für die Warnung vor Dachlawinen. Übliche
Schneestangen können von blinden Menschen nicht rechtzeitig
wahrgenommen werden.
• Während der Beseitigung des Schnees von den Dächern ist
unbedingt Vorsorge zu treffen, dass keine Personen die
gefährdeten Gehwege benützen. Ist keine andere ausreichende
Absicherung verfügbar, so ist für den Zeitraum der Arbeiten eine
Überwachungsperson abzustellen. Schneestangen sind
jedenfalls nach der Gefahrenbereinigung zu entfernen.
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Bedienhöhen
soll: 80-110cm
ist: 80-140cm
9., Landesgerichtsstraße
Fahrkartenschalter
Quelle: Projekt MOFA
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Einzelstufen und Pendeltüren als Verhinderer eines barrierefreien Zugangs zu einem Verkehrsbauwerk
Kommentare: Rollstuhlfahrer können weder Dreh- noch Pendeltüren betätigen. Sie sind entweder
während der gesamten Betriebszeit in geöffnetem Zustand zu halten oder mit einem elektrischen
Türantrieb auszustatten, der bei Annäherung den Gehweg freigibt. Bei Karusseltüren (oft als Zugang
zu Kaufhäusern) sind Umgehungsmöglichkeiten zu schaffen.
Eingangsbereich in die Verkehrsstation
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Thaliastraße
Gersthof
Rampen
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Lazarettgasse/Alserbachstraße
Rampen
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Unerwartete Hindernisse
Weidlingau
Quelle: Projekt MOFA
Rampen
Günter Emberger 88
Barrierefrei im öffentlichen Raum
Billig, aber nicht barrierefrei!
Rampen
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Landesgerichtsstraße
Hürdenlauf: Fahrradstellplätze blockieren die Gehlinie entlang der Rasenkante
Möblierung im öffentl. Raum
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Barcelona
Glasmarkierungen
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Barrierefreies Planen
am Beispiel der Wiener Linien• Visuelles Leitsystem (seit 1969)
• Niedrigflurfahrzeuge (Bus, ULF) (1990 bis heute)
• Barrierefreie Tramway- und Busstationen (1990 bis heute)
• Liftnachrüstprogramm (1985 bis 2010)
• Barrierefreie Stationsmöblierung (1990 bis heute)
• Taktiles Leitsystem (1988 bis heute)
• POPTIS - Pre-On-Post-Trip-Information-System für sehbehinderte und
blinde Personen (2004)
• Real time information accessible even for blind and visual impaired
users (2009)
• Qando - a webbasierter Routenplaner (2009)
• Quo Vadis Machbarkeitsstudie (2006)
• MofA or mobility4all (2011)
• Ways4all (2012)
• Multi-Sensorial Info Point (2012)
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Die Datenbank ist ein Baukastensystem mit einer Navigationsstruktur.
Jeder „Trip“ entspricht einem durcherzählten Gehweg.
Alle empfohlene Gehwege und die Alternativen im Störfall werden erklärt, und in einer
übersichtlichen Navigationsstruktur zugänglich gemacht.
EINSTEIGEN Straßenbahn
UMSTEIGEN U-Bahn
AUSSTEIGEN Bus
POPTIS
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
MUSIP
Multisensueller Info-Point
Karlsplatz - PassageHauptbahnhof - SP
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Praktische Umsetzung
Für die praktische Umsetzung der barrierefreien Gestaltung
in öffentlichen Räumen sind entsprechend Geschulte
einzusetzen.
Diese müssen
– Kenntnisse über die entsprechenden Regelwerke
aufweisen,
– Fachleute mit umfassender Erfahrung in Bezug auf
barrierefreie Gestaltung sein,
– Die Fähigkeit haben, die unterschiedlichen
Anforderungen mobilitäts-behinderter oder -
beeinträchtigter Menschen zu beurteilen,
– Kontakt zu maßgebenden Behindertenorganisationen
haben.
G.Emberger
VO „Barrierefrei im
öffentlichen Raum“immer im Wintersemester
Vortragende:
R.Krpata, I.König, M.Grüssinger (WL),
M.Grundner (Mobilitätsagentur),
T.Pipp (ÖBB Infra),
G.Emberger (TU Wien)
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Zusammenfassung
• Rund 40% der österreichischen Bevölkerung sind
mobilitätseingeschränkt – Tendenz steigend!
• Barrierefreie Planung nützt allen Verkehrsteilnehmern
• Es existieren gute Normen/Regelwerke
• Die Anwendung der Normen muss gelernt/gelehrt
sein/werden! (derzeit nur sehr wenige sachkundige Planer am
Markt / faktisch keine universitäre Ausbildung)
• Sensibilisierung und Bewußtseinsänderung (nicht die
Menschen sind das Problem – die (Infra)- Strukturen
sind das Problem
• Es wird uns alle mal treffen!
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Es wird uns alle mal treffen!
Herzlichen dank für Ihre
Aufmerksamkeit!!Gü[email protected]
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Vortragende
Günter Emberger, A.o.Univ. Prof. an der TU Wien, Institut für
Verkehrswissenschaft, Fachbereich für Verkehrsplanung und
Verkehrstechnik. Seit mehr als 20 Jahren tätig im Bereich Verkehrsplanung
und Studentenbetreuung mit Schwerpunkt menschengerechte Planung.
Maria Grundner, Mitarbeiterin der Mobilitätsagentur Wien, die darauf
angewiesen ist, einen Rollstuhl zu nutzen. Es ist ihr ein Anliegen
barrierefreie Umgebungen zu schaffen. Neben der Normungstätigkeit
vertritt die Bautechnikerin die Interessen von Menschen mit
Behinderungen in diversen Gremien und Arbeitsgruppen.
Roland Krpata, seit über 20 Jahren Planungsingenieur bei der Wiener U-
Bahn. Projektmanager bei der Aufzugsnachrüstung. Zuständig für visuelle
und taktile Orientierungssysteme sowie barrierefreie Stationsplanungen.
Mitarbeit an einschlägigen Normen.
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Vortragende
• DI Ines König; Raumplanerin mit Fokus auf Verkehrsplanung,
Mobilität und barrierefreie Informationsbereitstellung; befasst
sich intensiv mit den Bedürfnissen von Menschen mit
Sehbehinderungen sowie blinden Personen - enger Kontakt zu
Betroffenengruppen; tätig bei den Wiener Linien
• DI Thomas Pipp, Studium der Architektur, Fachreferent für
Architektur und Hochbau, Experte für Barrierefreiheit bei der
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH. Zuständig für die
Erstellung von Regelwerken. Mitglied bei Normenausschüssen.
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Barrierefrei im öffentlichen Raum
Relevante Forschungsprojekte in A
• GABAMO - Grundlagen zur Weiterentwicklung von Aus- und
Weiterbildung im Bereich der barrierefreien Mobilität (2010-2011) http://www.ivv.tuwien.ac.at/forschung/projekte/national/gabamo.html
• MofA – Mobilität für Alle http://www.hilfsgemeinschaft.at/index.php?id=297
• ÉGALITÉplus - Ein gleichberechtigter Alltag im Verkehrsgeschehen –
Quantifizierung von mobilitätsbeeinträchtigten Personengruppen http://www2.ffg.at/verkehr/projekte.php?id=608&lang=de&browse=programm
Gefördert durch
bmvit, Programmline ways2go
15.12.2016