autonome provinz bozen - sÜdtirol
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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Abteilung 14 – Deutsche Kultur. Ripartizione 14 – Cultura tedesca. Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen. Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura. Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Ripartizione 14 – Cultura tedescaAbteilung 14 – Deutsche KulturAmt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura
Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken
Aufgabenprofil und Landeskollektivvertrag
Dr. Markus Fritz
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken
Bibliotheksteam
Direktor/in
SchulratEltern
Lehrerkollegium
Sekretariat Schulpersonal
Schüler/innen
Bibliotheksarbeit ist Teamarbeit
Bibliotheksrat
Ha. Bibliothekspersonal
Mitarbeiter/innen
Bibliotheksleiter/in
Teamarbeit
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Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
laut Schulbibliothekgesetz:
- er / sie führt Lehrer/innen und Schüler/innen in die Benutzung der Bibliothek ein
- sorgt für die didaktische Nutzung der Bibliothek- ergreift Initiativen zur Leseförderung- koordiniert und leitet den Bestandsaufbau- fungiert als Bindeglied zwischen Bibliothek und
Lehrpersonen
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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken
Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
Fachexperte / Fachexpertin Leseförderung Informationsrecherche Unterricht in der Bibliothek (offene
Lernformen, Methodentraining,…) Umgang mit verschiedenen Medien Bibliotheks- und Mediennutzung Medienbestand (Konzepte)
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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken
Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
„Schnittstellenmanager/in“ Vermittlungsfunktion gegenüber Schulleitung
und Kollegium Impulse für die Leseförderung und für die
didaktische Nutzung der Bibliothek Umsetzung von Teilen des Schulprogramms:
Leseförderung, eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten, Recherchieren, fachübergreifende Kompetenzen,…
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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken
Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
„Schnittstellenmanager/in“ Bibliothek als Ausgangspunkt von
Schulentwicklung Schulreform Neue Lehrpläne, Rahmenrichtlinien
(neue Wege der Wissens- und Kompetenzvermittlung; fachübergreifende Kompetenzen)
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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken
Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
Verwalter/in Organisation und Koordinierung des
Bestandsaufbaus Ausleihdienst bibliothekstechnische und
verwaltungstechnische Arbeiten (bes. in SB ohne hauptamtliches Personal)
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Einstufung im Landeskollektivvertrag
• Einheitstext vom 25.03.2003
Art. 6: Wöchentlicher Unterrichtsstundenplan für die Lehrpersonen der MS und OS: im Ausmaß von nicht weniger als 50% für zusätzliche Unterrichtstätigkeiten, […], für pädagogisch – didaktische Bibliotheksarbeit an den Schulen sowie für informationstechnische und multimediale Dienste der Lehrpersonen mit einer spezifischen Ausbildung. (=„Auffüllstunden“)
• Lehrer mit Teilzeit: Überstunden (nicht mehr als 10% der Unterrichtsstunden)
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Einstufung im Landeskollektivvertrag
Art. 11: Zusätzliche Tätigkeiten, die nicht als Unterricht gelten:
• Absatz 3: Bis zu 6 wöchentliche Verwal-tungsüberstunden u. a. für Bibliothekare
• Absatz 4: Diese Tätigkeiten sind auch im Rahmen des Unterrichtsstundenplanes möglich 1 Unterrichtsstunde wird im Verhältnis 1:1,9 gewertet
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Einstufung im Landeskollektivvertrag
• Absatz 4: „Lehrpersonen, die mit der didaktischen Leitung einer SB beauftragt werden, wird eine Verkürzung des Unterrichtsstundenplanes im Ausmaß von, in der Regel, zwei Wochenstunden gewährt.“ (= Art. 10 des LKV‘s vom 26.11.2002 - Leiter/innen von Schulbibliotheken)
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Einstufung im Landeskollektivvertrag
• Art. 8 (regelt die 220 Stunden): in diesen Bereich können auch Bibliotheksstunden eingebaut werden
• Überstunden: Unterrichts- und Verwaltungsüberstunden
• Art. 11: Leitung der SB im Rahmen der Tätigkeit als Koordinator/in
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Einstufung im Landeskollektivvertrag
• Art. 20: Erhöhung der Landeszulage für Spezialisierungstitel gestrichen
• Art. 15: Reduzierung der Unterrichtszeit:
In den letzten drei Jahren vor der Pensionierung – Unterrichtsreduzierung von 75% für „andere didaktische Tätigkeiten“.
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Einstufung im Landeskollektivvertrag
UND DIE GRUNDSCHULE??• Pädagogisch-didaktische Bibliothekstätigkeit mit
Schülern im Rahmen des Teamunterrichts • Im Rahmen des funktionalen Plansolls:
Unterrichtsverkürzung • Überstunden• Bibliothekstätigkeit im Rahmen der Wahl- und
Wahlpflichtfächer• Vergütung in Form der Leistungsprämie
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Einstufung im Landeskollektivvertrag
Zusammenfassung:Kombination von verschiedenen Möglichkeiten:
• Reduzierung des Unterrichtsstundenplanes• „Auffüllstunden“ • Im Rahmen der 220 Stunden
• Überstunden (Verwaltung, Unterricht)
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Beispiel: Leiter/in (mit Ausbildung) der SB einer MS (OS) mit Lehrauftrag von 18 Std.:
• Lehrstundenreduzierung von 2 Std. (=16 Std.)• „Auffüllstunden“: 2• Verwaltungsstunden: 1 Unterrichtsstunde wird
mit 1:1,9 verrechnet • Stunden im Rahmen der 220 Stunden• Unterrichtsüberstunden• Verwaltungsüberstunden
Einstufung im Landeskollektivvertrag
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• das funktionale Plansoll gilt jetzt für alle Schulstufen
• die Bestimmungen des LKV sind weiterhin gültig
• Schulen haben durch das funktionale Plansoll zusätzliche Möglichkeiten, Schwerpunkte zu setzen (auch für die Bibliotheksarbeit)
Funktionales Plansoll
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Einstufung im Landeskollektivvertrag
PROBLEME / FRAGEN:• Unterscheidung zwischen päd.-did.
Bibliothekstätigkeit und Verwaltungstätigkeit ist sehr schwierig
• Jemand (in der Schule) muss die Stunden (der Unterrichtsverkürzung) übernehmen
• Nicht bei allen Lehrstühlen kann man eine Unterrichtsverkürzung machen!
• Lehrer/innen müssen auch noch Supplenzen, Stütz- und Förderkurse u.ä. halten
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Einstufung im Landeskollektivvertrag
PROBLEME / FRAGEN:• Zahl der Überstunden ist begrenzt!
(„Verteilungskämpfe“ – SB muss sich profilieren!)
• In Schulen ohne hauptamtliches Bibliothekspersonal – viel Verwaltungstätigkeit
• Mögliche Lösung: Auslagerung der Buchbearbeitung an den bvs
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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag
Schaffung einer neuen Funktion:
Leiter/in der multimedialen Schulbibliothek
Adäquates Zeitbudget in Form einer Lehrstundenreduzierung im Ausmaß von 4 - 6 Stunden
Funktion wird im (funktionalen) Plansoll berücksichtigt
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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag
• Die Stundenreduzierung kann auch auf mehrere Lehrpersonen (Leiter/in und Mitarbeiter/innen) aufgeteilt werden. Wie vielen Lehrkräften eine Stundenreduzierung zuerkannt wird und wie hoch die Stundenreduzierung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren, die von Schule zu Schule verschieden sind, ab:
• Größe der Schule (Außen- und Schulstellen)• In der Bibliothek sind hauptamtliche
Schulbibliothekare/innen angestellt oder nicht
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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag
Voraussetzungen: Leiter/in muss eine Qualifikation vorweisen Schulbibliothek muss im Schulprogramm
verankert sein Ausarbeitung eines Tätigkeitsplans, nach
welchem sich die benötigten Stunden und Finanzmittel schlüssig ableiten lassen
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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag
Begleitende Maßnahmen Verbesserung der Raumsituation und der
technischen Ausstattung (EDV) Ausstattung aller SB mit einer
windowsfähigen und webbasierten Bibliothekssoftware
Auslagerung der Buchbearbeitung an externe Anbieter
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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag
Begleitende Maßnahmen
zusätzliche Stellen für hauptamtliches Bibliothekspersonal
Ausarbeitung eines Konzeptes zur Qualitätsverbesserung (Qualitätsstandards)
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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag
Folgen Die ausgebildeten „Experten für die
Schulbibliothek und die Leseförderung“ können sich auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren
Sie werden von bibliothekstechnischen und verwaltungstechnischen Aufgaben entlastet
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Schulbibliothekare in den Berufs- und Fachschulen
Fachschulen: Die Bibliothekstätigkeit ist in der Wochenarbeitszeit von 38 Wochenstunden enthalten.
Berufsschulen: Direktion bekommt Stundenkontingent: Stundenanzahl für Bibliotheksarbeit wird von der Schule (individuell) festgelegt