auswirkungsanalyse zur geplanten ansiedlung eines ikea ... · 1 im dezember 2013 erteilte die ikea...
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Zusammenfassung
Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses
inWetzlar
Auftraggeber: IKEA Verwaltungs-GmbH, HofheimProjektleitung: Dr. Stefan HollProjektbearbeitung: Dipl.-Geogr. Fabian Heumann
Juli 2014
Gesellschaft für Markt-
und Absatzforschung mbH
Ludwigsburg | Dresden, Hamburg, Köln, MünchenHohenzollernstr. 12-14, 71638 Ludwigsburg
Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan HollTelefon: 07141 / 9360-0 Telefax: 07141 / 9360-10
eMail: [email protected], http://www.gma.biz
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Im Dezember 2013 erteilte die IKEA Verwaltungs-GmbH, Hofheim, der GMA, Gesellschaft für Markt-
und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, den Auftrag zur Erstellung einer Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines IKEA-
Einrichtungshauses
in Wetzlar. Die vorliegende Zusammenfassung beruht auf der Endfassung der Untersuchung vom Mai 2014.
Für die Bearbeitung dieser Untersuchung standen der GMA Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, des Statistischen Landesamtes Hessen, des Auftraggebers sowie GMA-interne Daten zur Verfügung. Darüber hinaus wurden im Januar 2014 eine Standortbesichtigung sowie eine Erhebung der projektrelevanten Einzelhandelsbetriebe im Untersuchungsraum vorgenommen.
Die vorliegende Untersuchung dient der Entscheidungsvorbereitung
und -findung für kommunalpolitische und bauplanungsrechtliche Entscheidungen der Stadt Wetzlar. Alle Informationen im vorliegenden Dokument sind sorgfältig recherchiert; der Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Inhalte kann die GMA keine Gewähr übernehmen.
Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß
§
2 Abs. 2 sowie §
31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugsweise) Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA und des Auftraggebers unter Angabe der Quelle zulässig.
G M AGesellschaft für Markt-
undAbsatzforschung mbH
Ludwigsburg, im Juli 2014
Vorbemerkung
2
1. Aufgabenstellung
3
2. Mikrostandort „Hermannsteiner
Straße (L 3053)“
4
3. Zentrale Versorgungsbereiche in Wetzlar, Zentrenrelevanz projektspezifischer Sortimente
5
4. Einzugsgebiet des Vorhabens
6
5. Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum
7
6. Umsatzerwartung des Vorhabens
9
7. Umsatzumverteilung
10
7.1 Umsatzumverteilungsquoten in Zone I
11
7.2 Umsatzumverteilungsquoten in Zone II
12
7.3 Umsatzumverteilungsquoten in Zone III
13
8. Fazit
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Inhaltsverzeichnis
Seite
3
In der Stadt Wetzlar ist die Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses
am Standort „Hermannsteiner
Straße (L 3053)“
geplant. Das Einrichtungshaus soll eine Verkaufsfläche von ca. 25.500 m²
umfassen. Für den Standort liegt nach Angaben des Auftraggebers kein Bebauungsplan vor. Der Standort befindet sich im unbeplanten
Innenbereich, die Zulässigkeit des Vorhabens bemisst sich nach §
34 BauGB. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Ermittlung
der Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Wetzlar und in Nachbargemeinden nach §
34 Abs. 3 BauGB.
Untersuchungsablauf:
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche in Wetzlar Ableitung der Zentrenrelevanz projektspezifischer Sortimente
Abgrenzung des Einzugsgebiets IKEA Wetzlar, Berechnung des Kaufkraftvolumens
Erfassung der Wettbewerbssituation
Berechnung der Umsatzerwartung des Vorhabens
Umsatzumverteilungsberechnung / Prüfung nach §
34 Abs. 3 BauGB
Kernregelung §
34 Abs. 3 BauGB:
Vom Vorhaben dürfen…„[…] keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein.“
1. Aufgabenstellung
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Legende
Quelle: Open Street Map
/ FNP 2009 Stadt Wetzlar; GMA-Bearbeitung 2014
Planstandort
Gewerbegebiet
Mischgebiet
Wohngebiet
Gemeindebedarfs-
fläche
Sondergebiet Einzelhandel
Bauhaus
Polster Trösser
Forum
Herkules Center / Coloraden
Altstadt
Autohandelsbetriebe
Lidl
2. Mikrostandort „Hermannsteiner
Straße (L 3053)“
IKEAehem. Heidelberg Cement
5
Die Stadt Wetzlar verfügt über kein Einzelhandels-
und Zentrenkonzept, daher liegt auch keine Abgrenzung von zentralen
Versorgungsbereichen, insbesondere zum zentralen Versorgungsbereich Innenstadt, vor. Zur Bewertung der potenziellen Auswirkungen
des Ansiedlungsvorhabens IKEA auf zentrale Versorgungsbereiche in Wetzlar nach §
34 BauGB wird daher eine Abgrenzung der Wetzlarer Innenstadt i. S. eines zentralen Versorgungsbereichs vorgenommen.* Auf dieser Basis erfolgt aufgrund des Fehlens einer
„Wetzlarer Liste“
(Sortimentsliste) zudem eine Zuordnung der IKEA-Sortimente
nach Zentrenrelevanz. Entscheidend hierfür ist v. a. die räumliche Verortung der projektrelevanten Einzelhandelsbranchen in
Wetzlar. Zentrenrelevant ist ein Sortiment dann, wenn es hinsichtlich Verkaufsflächenanteil sowie Sortimentseigenschaften (z. B. Transportierbarkeit) als zentrenprägend
gekennzeichnet ist.
in % in m²
1.
Möbelkernsortiment(inkl. Küchen, Matratzen, Aufbewahrungssysteme, Außenfläche)
75,8 19.325
2.
Zentrenrelevante Randsortimente 12,0 3.050
-
Haus-
und Heimtextilien-
Haushaltswaren, Küchenbedarf-
Spielwaren-
Bilder, Kunstgegenstände, Kunstgewerbe-
Büroorganisation / -bedarf-
schwedische Lebensmittelspezialitäten (Schwedenshop)
-
freie Sortimente
4,53,70,61,70,40,7
0,4
1.150950150430100170
100
3. Nicht zentrenrelevante Randsortimente 12,2 3.125
-
Lampen und Leuchten-
Teppiche, harte Fußböden -
Pflanzen inkl. Zubehör-
Elektrogroßgeräte- Sanitärwaren-
Farben und Lacke
2,93,14,30,80,70,4
750800
1.100200175100
1. –
3. IKEA-Einrichtungshaus
insgesamt 100 25.500
4.
Serviceflächen (Restaurant, Kundenservice, Kinderparadies Småland)
2.900
Quelle: Angaben lt. IKEA; ca.-Werte, Rundungsdifferenzen möglich
Forum
Herkules Center / Coloraden
Altstadt
3. Zentrale Versorgungsbereiche in Wetzlar, Zentrenrelevanz projektspezifischer Sortimente
Sortiments-
und Flächenkonzept IKEA WetzlarZentraler Versorgungsbereich Innenstadt Wetzlar
* Weitere zentrale Versorgungsbereiche (Neben-
und Nahversorgungszentren) bleiben aufgrund dort fehlender projektrelevanter Anbieter unberücksichtigt.
Quelle: Open Street Map;
GMA-Bearbeitung 2014
6
Legende
Quelle: erstellt mit Regiograph
Planung12; GMA-Bearbeitung 2014
Zone I
Zone II
Zone III
P Planstandort
Landkreise
P
IKEA Würzburg
IKEA Kassel
Die Region Mittelhessen umfasst die Landkreise Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-
Weilburg, Gießen, Vogelsbergkreis
EZG bettet sich in Region Mittelhessen ein
Einwohner: ca. 894.300
projektspez. Kaufkraft: ca. 610,9 Mio. €
4. Einzugsgebiet des Vorhabens
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Die Wettbewerbsaufnahme erfolgte durch die GMA im Einzugsgebiet des Vorhabens räumlich abgestuft. In Zone I wurden alle projektrelevanten Wettbewerber unabhängig von Größe und Standort erfasst. In Zone II wurden alle Mittelzentren berücksichtigt. Hier wurden alle projektrelevanten Wettbewerber im Hauptzentrum sowie alle großflächigen
projektrelevanten Wettbewerber außerhalb des Hauptzentrums erfasst. In Zone III wurde für die Städte Marburg und Limburg analog zur Erhebungssystematik der Zone II verfahren. In
den Mittelzentren der Zone III wurden schließlich alle großflächigen projektrelevanten Anbieter berücksichtigt.
Eine ausgeprägte Wettbewerbssituation ist im Einzugsgebiet allenfalls in den Oberzentren vorhanden (Gießen, Wetzlar, Marburg, Limburg*). Im Möbelkernsortiment
sind die Anbieter nahezu ausschließlich in dezentraler Lage verortet. Nur vier Anbieter weisen ein Verkaufsfläche von über 10.000 m²
auf (Sommerlad
/ SOMIT, Gießen; Möbel Lückoff, Eschenburg; Möbel Orth, Butzbach; Wohnkauf Zeller, Weilburg). Kleinere Möbelanbieter sind bereits stark auf das Möbelkernsortiment spezialisiert oder als Möbelspezialanbieter einzustufen. Für den Bereich Randsortimente
ist festzuhalten, dass zwar bei zentrenrelevanten Sortimenten insbesondere in den untersuchten Oberzentren innerstädtische Fachgeschäfte und Warenhäuser eine Rolle spielen, der Wettbewerb sich jedoch vielfach auch an dezentralen Standorten vollzieht. Ein besonderes Gewicht haben hier SB-Betriebstypen wie Baumärkte (v.
a. bei Bilder / Rahmen, Lampen / Leuchten, Pflanzen, Sanitärwaren, Farben / Lacke) und SB-Warenhäuser (v.
a. bei Haushaltswaren, Haus-
/ Heimtextilien). Auch führt der Großteil der Möbelhäuser ebenfalls in unterschiedlichem Umfang einrichtungsrelevante
Randsortimente, weshalb
Wettbewerbswirkungen bei Randsortimenten größtenteils auch zu Lasten dieser Standorte gehen.
Hinsichtlich der räumlichen Angebotssituation
lässt sich entsprechend festhalten, dass sich die projektrelevanten Angebotsflächen im Einzugsgebiet insgesamt stark auf dezentrale Standortlagen konzentrieren. Lediglich in den Oberzentren Gießen, Marburg und Wetzlar sowie in Limburg ist ein signifikantes Angebot –
jedoch keine relevanten Hauptwettbewerber bzw. Magnetbetriebe –
auch in den Innenstädten vorhanden. In den Grundzentren der Zone I sowie in den Mittelzentren der Zone II ist ein nur vereinzeltes und sehr eingeschränktes untersuchungsrelevantes Angebot vorzufinden. Insgesamt ist somit zu erwarten, dass das IKEA-Einrichtungshaus
die Wettbewerbsauseinandersetzung in erster Linie mit großflächigen Anbietern –
insbesondere anderen Möbelhäusern und Baumärkten –
an dezentralen
Standorten führen wird.
Außerhalb des Einzugsgebietes
ist insbesondere auf weitere IKEA-Häuser
hinzuweisen, die sich in Frankfurt a. M., Siegen, Koblenz, Hofheim, Hanau und Kassel befinden und das Einzugsgebiet des geplanten Hauses in Wetzlar v. a. nach Süden begrenzen.
5. Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum
* Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums
8
Legende
Möbelkernsortimente
Relevante großflächige Wettbewerber (ab ca. 800 m²
projektrelevante Verkaufsfläche)
Quelle: erstellt mit Regiograph
Planung12; GMA-Bearbeitung 2014
Zentrenrelevante Randsortimente
Zonengrenzen
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Insgesamt wird für das neue IKEA-Einrichtungshaus
am Standort Wetzlar für die untersuchten Sortimente ein Umsatz von ca. 66,7 Mio. €
prognostiziert.* Unter Berücksichtigung der sonstigen Umsätze ergibt sich ein prognostizierter Gesamtumsatz von ca. 70,6 Mio. €
(= projektspezifische Flächenproduktivität von ca. 2.770 €
/ m²
VK).**
Hinsichtlich der Umsatzherkunft
der betrachteten Sortimentsgruppen (ca. 66,7 Mio. €) lassen sich folgende Aussagen treffen:
Durch Kunden aus Zone I sind ca. 24,7 Mio. € am Planstandort zu erwarten. Dies entspricht ca. 37 % des berechneten Umsatzes des Vorhabens. Mit ca. 14,8 Mio. € stammen ca. 22 % des berechneten Umsatzes von Kunden aus Zone II. Mit Kunden aus Zone III ist ein Umsatz von ca. 21,8 Mio. € zu erwarten (= ca. 33 % des Umsatzes).
Vor dem Hintergrund der stark überdurchschnittlichen Einzelhandelszentralität Wetzlars von 208,2 mit dem regional bedeutsamen Einkaufszentrum „Forum“ im Standortumfeld sind zusätzliche Streuumsätze in Höhe von ca. 5,4 Mio. € zu erwarten. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtumsatz von ca. 8 %. Streuumsätze sind somit durch die bereits bestehende Reichweite des Wetzlarer Einzelhandels und insbesondere des Einkaufszentrums Forum begründet, die sich durch eine Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses nochmals erhöhen wird. Zudem lässt die geringe Anzahl an Anbietern insbesondere im Segment Einrichtungshaus in angrenzenden Bereichen des Einzugsgebietes zusätzliche Streukunden erwarten.
Insgesamt stammen überschlägig rund 90 % des zu erwartenden Umsatzes von Kunden aus der Region Mittelhessen.
Aufgrund der z. T. starken Überschneidung des Einzugsgebiets mit jenen anderer IKEA-Häuser
in der Region ist mit Kannibalisierungseffekten
zu rechnen. Diese Umsätze sind gegenüber dem Einzelhandel im Einzugsgebiet umverteilungsneutral und stellen Kaufkraftrückholeffekte in die Region Mittelhessen dar. Unter Berücksichtigung der Kannibalisierungseffekte würden ca. 56,7 Mio. €
des Vorhabenumsatzes
gegenüber projektrelevanten Anbietern (≠
IKEA) im Einzugsgebiet und angrenzenden Lagen umverteilt.
6. Umsatzerwartung des Vorhabens
* Berechnete Kaufkraftabschöpfung auf Basis von Marktanteilen** Untersuchte Sortimente: Möbel (inkl. Küchen, Matratzen); Haushaltswaren, Glas/Porzellan/Keramik, Geschenkartikel, Bilder/Rahmen, Kunstgewerbe; Haus-/ Heimtextilien; Lampen/Leuchten; baumarktnahe Sortimente; nicht untersuchte Sortimente: Kleinere Randsortimente mit max. 200 m²
VK (z. B. Elektrogroßgeräte)
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Aus der Bewertung der Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche bzw. innerstädtischen Haupteinkaufslagen im Einzugsgebiet wird deutlich, dass sich der Wettbewerbsdruck vorrangig auf Lagen außerhalb der Hauptzentren richtet. Aus der geringen Verkaufsflächengröße der relevanten Anbieter in zentralen Lagen folgt ein Fehlen von Magnetbetrieben im projektrelevanten Angebotsspektrum; insbesondere in den Grund-
und Mittelzentren des Einzugsgebiets ist eine nur sehr geringe Ausstattung festzustellen.
Differenziert nach untersuchten Zentren ist für die zentralen Lagen kennzeichnend:
in Gießen, Wetzlar, Marburg und Limburg:ein größeres Angebot bei Haushaltswaren, Heimtextilienjedoch ein Fehlen von Magnetbetrieben in diesem Bereich*weitere projektrelevante Sortimente sind v. a. dezentral situiert
in Grundzentren und Mittelzentren:eine insgesamt sehr geringe Ausstattung im projektrelevanten Sortimentsbereichmehrheitlich ein Fehlen von zentralen Versorgungsbereichen
Es ist daher zu erwarten, dass sich die durch die Ansiedlung des
IKEA-Einrichtungshauses
ausgelösten Kaufkraftbewegungen nur nachrangig auf innerstädtische Einkaufslagen beziehen und keine städtebaulichen Wirkungen ausgelöst werden. Darüber hinaus sind Kaufkraftrückholeffekte zu erwarten, die sich u. a. durch IKEA-interne
Kundenbewegungen ergeben.
7. Umsatzumverteilung
* Da Magnetbetriebe durch Kundenanziehungseffekte eine wichtige Funktion für Einzelhandelslagen ausüben, kann diesen Einzelbetrieben auch eine städtebauliche Bedeutung zukommen. Diese werden daher einer genaueren Betrachtung unterzogen.
11
Zentraler Versorgungsbereich (ZVB) in …
Möbel HHW Heimtex Leuchten Teppiche Baumarktn. Gesamteinschätzung
Gießen (OZ) 8 6 5 –
6 x --- 6ZVB vorhanden, relevanter Magnetbetrieb vorhanden, Überschneidung jedoch nur teilbetrieblich, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Wetzlar (OZ) 8 6 7 x x x
innerstädtische Haupteinkaufslage vorhanden (formal kein ZVB), relevante Magnetbetriebe vorhanden, Überschneidung jedoch nur teilbetrieblich, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Aßlar (GZ) --- x --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Biebertal (GZ) --- --- --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, keine relevante VK vorhanden
Braunfels (GZ) --- x --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Ehringshausen (GZ) --- x --- --- --- x kein ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Heuchelheim (GZ) x x x --- --- --- kein ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Hohenahr (GZ) --- --- --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, keine relevante VK vorhanden
Hüttenberg (GZ) --- --- --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, keine relevante VK vorhanden
Lahnau
(GZ) --- --- --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, keine relevante VK vorhanden
Leun
(GZ) --- --- x --- --- x kein ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Linden (GZ) --- --- --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, keine relevante VK vorhanden
Schöffengrund (GZ) --- --- --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, keine relevante VK vorhanden
Solms (GZ) x x --- --- --- x kein ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Wettenberg (GZ) x x --- --- --- x kein ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Auswirkungen nur in Gießen und Wetzlar nachweisbar; Auswirkungen rein wettbewerblicher
Natur; Magnetbetriebe (Karstadt Gießen; Forum, Drogerie Müller Wetzlar) werden nur in Teilbereichen tangiert; sonstige Gemeinden weisen keinen zentralen Versorgungsbereich auf
7.1 Umsatzumverteilungsquoten in Zone I
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Zentraler Versorgungsbereich (ZVB) in …
Möbel HHW Heimtex Leuchten Teppiche Baumarktn. Gesamteinschätzung
Grünberg (MZ) x 4 –
5 x --- --- x kein ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Lich
(MZ) --- 5 --- --- --- 6 ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Weilburg (MZ) x x x --- --- x ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
7.2 Umsatzumverteilungsquoten in Zone II
Auswirkungen rein wettbewerblicher
Natur; keine projektrelevanten Magnetbetriebe vorhanden
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Zentraler Versorgungsbereich (ZVB) in …
Möbel HHW Heimtex Leuchten Teppiche Baumarktn. Gesamteinschätzung
Marburg (OZ) 7 5 5 –
6 x x xZVB vorhanden, relevante Magnetbetriebe vorhanden, Überschneidung jedoch nur teilbetrieblich, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Limburg a. d. Lahn (MZ-OZ) 5 –
6 6 6 --- x 4 –
5ZVB vorhanden, relevante Magnetbetriebe vorhanden, Überschneidung jedoch nur teilbetrieblich, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Butzbach (MZ) --- --- --- --- --- --- ZVB vorhanden, keine relevanten großflächigen Betriebe vorhanden
Dillenburg (MZ) --- x --- --- --- --- ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Gladenbach (MZ) x --- x --- --- --- kein ZVB vorhanden, kein relevanter Magnetbetrieb vorhanden, keine schädlichen (städtebaulichen) Auswirkungen zu erwarten
Herborn (MZ) --- --- --- --- --- --- innerstädtische Haupteinkaufslage vorhanden (formal kein ZVB), keine relevanten großflächigen Betriebe vorhanden
Hungen
(MZ) --- --- --- --- --- --- ZVB vorhanden, keine relevanten großflächigen Betriebe vorhanden
Kirchhain (MZ) --- --- --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, keine relevanten großflächigen Betriebe vorhanden
Laubach (MZ) --- --- --- --- --- --- kein ZVB vorhanden, keine relevanten großflächigen Betriebe vorhanden
Stadtallendorf (MZ) --- --- --- --- --- --- ZVB vorhanden, keine relevanten großflächigen Betriebe vorhanden
Möbel = Möbel (inkl. Küchen, Matratzen); HHW = Haushaltswaren, Glas/Porzellan/Keramik, Geschenkartikel, Bilder/Rahmen, Kunstgewerbe; Heimtex
= Haus-/ Heimtextilien; Leuchten = Lampen/Leuchten; Baumarktn. = baumarktnahe SortimenteZVB = zentrale(r) Versorgungsbereich(e); GZ = Grundzentrum, MZ = Mittelzentrum, MZ-OZ = Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums, OZ = Oberzentrum*
außerhalb Marburg und Limburg a. d. Lahn nur Erhebung großflächiger Betriebe---
keine projektrelevante VK vorhandenx
nur sehr geringes Angebot bzw. Einzelbetrieb vorhanden, keine Umsatzumverteilung nachweisbarQuelle:
GMA-Berechnungen 2014; ca.-Werte
gerundet, Angaben in %
7.3 Umsatzumverteilungsquoten in Zone III*
Auswirkungen nur in Marburg und Limburg nachweisbar; Auswirkungen rein wettbewerblicher
Natur; Magnetbetriebe (TEKA, Schlossbergcenter Marburg; Karstadt, Woolworth Limburg) werden nur in Teilbereichen tangiert
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Der Wettbewerbsdruck richtet sich insbesondere im Möbelkernsortiment vorrangig auf Lagen außerhalb der Hauptzentren.
Möbelanbieter sind mehrheitlich dem Mitnahme- bzw. Discountsegment zuzurechnen oder im Falle kleinerer Möbelhäuser bereits stark spezialisiert (z. B. Küchen, Polstermöbel).
Die Lagekennzeichnung der projektrelevanten Verkaufsflächen zeigt insgesamt ein typisches Verteilungsmuster, wonach lediglich die zentrenrelevanten Randsortimentsbereiche Haushaltswaren / GPK / Geschenkartikel oder Haus- und Heimtextilien in größerem Umfang – bei insgesamt jedoch einzelbetrieblich kleinen Verkaufsflächen – in zentralen Lagen angeboten werden.
Aus der geringen Verkaufsflächengröße der projektrelevanten Anbieter folgt ein Fehlen von Magnetbetrieben im projektrelevanten Angebotsspektrum in zentralen Lagen.
Insbesondere in den Grund- und Mittelzentren des Einzugsgebiets ist eine nur sehr geringe projektrelevante Verkaufsflächenausstattung festzustellen.
Der Großteil der untersuchten Zentren weist formal keinen zu schützenden zentralen Versorgungsbereich auf.
Es werden keine schädlichen Auswirkungen (über wettbewerbliche
Effekte hinausgehende städtebauliche Auswirkungen) auf zentrale Versorgungsbereiche in Wetzlar und den Nachbargemeinden erwartet.*
Der Einzelhandel des Einzugsgebietes wird in qualitativer Hinsicht durch eine Ansiedlung IKEAs
insbesondere im
Möbelsegment sinnvoll ergänzt.
In quantitativer Hinsicht sind Kaufkraftrückholeffekte nach Mittelhessen zu erwarten (v. a. durch IKEA-interne
Kundenbewegungen).
8. Fazit
* Rein wettbewerbliche
Auswirkungen sind nicht als Begründung zur Beschränkung von Verkaufsflächen heranzuziehen. Zur Ableitung möglicher städtebaulicher Auswirkungen wird vor der Rechtsprechung bzw. in der Verwaltungspraxis häufig ein Schwellenwert von 10
% Umsatzumverteilung angesetzt. Das Umschlagen wettbewerblicher
in städtebauliche Effekte ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der betroffenen Betriebe, deren Funktion innerhalb eines
Zentrums (z.
B. Magnetbetrieb) sowie der Stabilität der betroffenen Lage (ggf. vorhandene Vorschädigung). In die Bewertung ist darüber hinaus die Bedeutung der jeweiligen Branche für das Zentrum (z.
B. Leitbranche, ergänzendes Sortiment) einzustellen. Der Schwellenwert ist daher als
Orientierungsgröße zu interpretieren.