AUSFÜLLHILFE ZUR AUSFUHR (= ZOLLRECHTLICHER ... - ZIS…zis.act.at/~zollamt/formulare/AusfuellHilfeExportVordruck1.pdf · AUSFÜLLHILFE ZUR AUSFUHR (= ZOLLRECHTLICHER EXPORT IN DRITTSTAATEN)
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AUSFÜLLHILFE ZUR AUSFUHR (= ZOLLRECHTLICHER EXPORT IN DRITTSTAATEN) Für die schriftliche Zollanmeldung ist im Übungsfirmenbetrieb grundsätzlich das Europäische Einheitspapier zu verwenden. Die nachstehende Beschreibung der einzelnen Felder des Einheitspapiers behandelt das Zollverfahren AUSFUHR (zollrechtlicher EXPORT = Verfahren des Verbringens von Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft, endgültige Ausfuhr). HINWEISE: - Durch Anklicken der Feldbezeichnung erscheint eine Ausfüllhilfe zu diesem Feld: Ist die Feldbeschreibung ROT, so ist das Feld zwingend auszufüllen. Ist die Feldbeschreibung BLAU, so ist das Feld nicht oder nur in bestimmten Fällen auszufüllen (siehe Feldbeschreibung).
AUSFÜLLHILFE ZUR AUSFUHR (= ZOLLRECHTLICHER EXPORT IN DRITTSTAATEN)
Für die schriftliche Zollanmeldung ist im Übungsfirmenbetrieb grundsätzlich das Europäische Einheitspapier zu verwenden. Die nachstehende Beschreibung der einzelnen Felder des Einheitspapiers behandelt das Zollverfahren AUSFUHR (zollrechtlicher EXPORT = Verfahren des Verbringens von Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft, endgültige Ausfuhr). HINWEISE: - Durch Anklicken der Feldbezeichnung erscheint eine Ausfüllhilfe zu diesem Feld:
Ist die Feldbeschreibung ROT, so ist das Feld zwingend auszufüllen. Ist die Feldbeschreibung BLAU, so ist das Feld nicht oder nur in bestimmten Fällen auszufüllen (siehe Feldbeschreibung).
ACHTUNG! In den Fortsetzungsblättern sind nur die Felder 1, 3, 7, 31, 32, 33, 37, 38, 46 und bei Bedarf 41 auszufüllen. Unter "Währungseinheit" (rechts unten im Feld) ist die im Feld 22 angegebene Währung zu codieren. Dieser Währungscode bezieht sich auf das Feld 46.
SIEHE AUSFÜLLHILFE EXPORT FORTSETZUNGSBLATT und MUSTER EXPORT FORTSETZUNGSBLATT
- Ländercodes, Währungscodes und Warennummern (TARIC) sind unter http://www.bmf.gv.at zu finden. - MUSTER von Ausfuhrzollanmeldungen können im Formularservice ausgedruckt werden. - Beachten Sie auch die diesbezüglichen Ausführungen im Handbuch für den Außenhandel in Übungsfirmen: „Export4You“ (download unter Zoll – Aktuelles).
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10 E. Best/L. Herk.
Land
15 Versendungs-/Ausfuhrland
16 Ursprungsland
20 Lieferbedingung
22 Währung u. in Rechung gestellter Gesamtbetrag
32 Positions-
Nr.
33 Warennummer
35 Rohmasse (kg)
38 Eigenmasse (kg)
40 Summarische Anmeldung/Vorpapier
41 Besondere Maßeinheit
Präferenznachweis:
42 Artikelpreis
46 Statistischer Wert
49 Bezeichnung des Lagers48 Zahlungsaufschub
53 Bestimmungsstelle (und Land)
54 Ort und Datum:
Unterschrift und Name des Anmelders/Vertreters:
45 Berichtigung
%Code B.V.
Währungs-einheit
Abgabenkto. Nr.
bar
UnterschriftNr.
Summe: EUR
Art Bemessungsgrundlage Satz Betrag ZA
mit Scheck
mit elektronischem Zahlungsmittel bezahlt.
EingabevermerkDatenfreigabevermerk
Quittungsvermerk: Summe lt. Feld 47 bzw. lt. Mitteilung
DEG/TBZ-Nr(n). NZ Datum
43 B. M.Code
36 Präferenz
39 Kontingent
28 Finanz- und Bankangaben
P P1
M M1
23 Umrechnungskurs23 Umrechnungskurs 24 Art des
Geschäfts
17 Bestimmungsland
15 Vers./Ausf. L. Code
a b
34 Urspr. Land Code
a b
17 Bestimm. L. Code
a b
11 Hand./Erz.
Land
12 Angaben zum Wert
R % Sk %13 G. L. P.
mit Kreditkarte
Stempel
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT /AT-M BearbeiterBeleg-
art 1 A N M E L D U N G
A VERSENDUNGS-/AUSFUHR-/BESTIMMUNGSSTELLE1. WE-Nr. (1-3) (6-8) 2. Ablagezahl (1+6)
1 6
1 6
Exem
plar
für d
as V
erse
ndun
g-/A
usfu
hrla
nd
Exem
plar
für d
as B
estim
mun
gsla
nd2 Versender/Ausführer Nr.
8 Empfänger Nr.
14 Anmelder/Vertreter Nr.
18 Kennzeichen und Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittel beim Abgang/bei Ankunft 19 Ctr.
21 Kennzeichen und Staatszugehörigkeit des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels
25 Verkehrszweig an
der Grenze
29 Ausgangs-/Eingangszollstelle
50 Hauptverpflichteter
31 Packstückeund Waren-bezeich-nung
44 BesondereVermerke/VorgelegteUnterlagen/Bescheini-gungen u. Ge-nehmigungen
47 Abgaben-berechnung
51 VorgeseheneDurchgangs-zollstellen(und Land)
vertreten durchOrt und Datum
52 Sicherheit
nicht gültig für
1 AnnahmedatumJ J J J M M T T J J J J M M T T
2 Überlassungsdatum 3 VZ 4 N/U 5 U/BVErgebnis:
Angebrachte Verschlüsse: Anzahl:
Zeichen:
Frist (letzter Tag):
Unterschrift:
Zeichen und Nummern – Container Nr. – Anzahl und Art
26 Inländischer Ver-
kehrszweig
27 Ladeort/Entladeort
30 Warenort
3 Vordrucke 4 Ladelisten
5 Positionen
9 Verantwortlicher für den Zahlungsverkehr Nr.
Lagerpost
6 Packst. insgesamt 7 Bezugsnummer
B ANGABEN FÜR VERBUCHUNGSZWECKE
C ABGANGSSTELLE1. WE-Nr. (1, 4, 5, 7)
Code
D/J PRÜFUNG DURCH DIE ABGANGSSTELLE/BESTIMMUNGSSTELLE
37 VERFAHREN
Peter Bezdek
Note
Marked set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
Unmarked set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
MigrationConfirmed set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
Completed set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
None set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
MigrationNone set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
Accepted set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
None set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
Marked set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
Unmarked set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
Unmarked set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
Unmarked set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
Rejected set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
None set by Peter Bezdek
Peter Bezdek
Note
Unmarked set by Peter Bezdek
Underline
Feld 1 1. Unterfeld, anzugeben ist: EU im Warenverkehr mit einem EFTA-Land [CH, NO, IS, LI] oder EX im Warenverkehr mit einem anderen Drittland 2. Unterfeld, anzugeben ist Code A (für eine herkömmliche Zollanmeldung, normales Verfahren) 3. Unterfeld: Nicht ausfüllen siehe MUSTER EXPORT
Underline
Feld 2, Versender/Ausführer Laut Vordruck: anzugeben sind Name und Vorname und vollständige Anschrift des Beteiligten: "genauer Firmenwortlaut des Ausführers". UND: rechts oben (neben "Nr".) die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr , ATU....) des Ausführers (Exporteurs) BITTE UNBEDINGT die e – mail Adresse des Exporteurs anführen ! siehe MUSTER EXPORT
Underline
Feld 3 Anzugeben ist die laufende Nummer in Verbindung mit der Gesamtzahl der verwendeten Vordrucke. Beispiel: Es wird ein Einheitspapier mit zwei Fortsetzungsblättern (also insgesamt 3 Vordrucke) verwendet, so ist im 1. Einheitspapier anzugeben 1 / 3 (~der „erste“ von insgesamt 3 Vordrucken) im 1. Fortsetzungsblatt2 / 3 (~der „zweite“ von insgesamt 3 Vordrucken) im 2. Fortsetzungsblatt3 / 3 (~der „dritte“ von insgesamt 3 Vordrucken) Hinweis: als Fortsetzungsblatt kann das „normale“ Einheitspapier verwendet werden. Wenn nur ein Vordruck verwendet wird (nur EINE Warennummer)lautet die Codierung: 1 / 1
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Feld 4 Anzugeben ist die Anzahl der gegebenenfalls beigefügten Ladelisten Werden keine Ladelisten verwendet, bleibt diese Feld leer.
Underline
Feld 6. Anzugeben ist die Gesamtzahl der Packstücke, aus denen die Sendung besteht. Die Anzahl muss mit den Angaben im Feld 31 übereinstimmen. Besteht die Anmeldung aus mehreren Warenpositionen und somit aus mehreren Feldern 31 so kann im ersten Feld 31 (in der 1.Position) die Geamtzahl der Packstücke angeführt werden und in den weiteren Positionen der Vermerk "ex ....Karton" angeführt werden. Beispiel: Pos1 7 Karton Pos2 ex 7 Karton Pos3 ex 7 Karton, usw.
Underline
Feld 5 Anzugeben ist die Gesamtzahl der angemeldeten Warenpositionen. Die Anzahl der Warenpositionen entspricht der Zahl der Felder 31 („Warenbezeichnung“), die ausgefüllt sein müssen.
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Feld 7 Im Übungsfirmenbetrieb bitte unbedingt ausfüllen! In diesem Feld soll die „firmeninterne“ Bezugsnummer, (Positionsnummer des Firmenaktes, etc.) angegeben werden. Siehe MUSTER EXPORT Diese Nummer sollte auch auf der Export - Rechnung aufscheinen!
Underline
Feld 8 Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift der Person (Personen), der (denen) die Waren auszuliefern sind: "genauer Firmenwortlaut des Empfängers".
Underline
Feld 9 Nicht ausfüllen Bleibt in der Regel leer [Nur auszufüllen bei Erstattungswaren (Marktordnungswaren) wenn ein Antrag auf Zahlung einer Ausfuhrerstattung gestellt wird]
Underline
Feld 10 Nicht ausfüllen
Underline
Feld 11 Anzugeben ist das Land, in dem der Vertragspartner des Rechtsgeschäftes, das der Ausfuhr zu Grunde liegt (i. d. Regel der Käufer der Ware), seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Fehlt ein solches Rechtsgeschäft, so gilt als Handelsland jenes Land, nach dem die Ware von Österreich direkt versendet wird. Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter "http://www.bmf.gv.at/"http://www.bmf.gv.at Beispiel: Export in die Schweiz: CH
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Feld 12 Nicht ausfüllen
Underline
Feld 13 Nicht ausfüllen
Underline
Feld 14 Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Beteiligte (anzugeben ist Name/Firma dessen, der die Anmeldung im eigenen Namen abgibt). Handelt es sich bei dem Anmelder und Ausführer um ein und dieselbe Person, so ist AUSFÜHRER einzutragen. Bei Vertretung – beispielsweise durch einen Spediteur – ist hier der "Name/Firma" der Spedition anzugeben Achtung ! SPEDITIONSVOLLMACHT erforderlich, d.h. der Ausführer bevollmächtigt den Spediteur für den Ausführer die Anmeldung beim Zollamt vorzulegen. (In diesem Fall BITTE UNBEDINGT e – mail Adresse des Vertreters, der Spedition, anführen) Hinweis: Den Text einer Speditionsvollmacht finden Sie unter "zoll.online Infopage" im ACT Zollamt.
Underline
Feld 15 Nicht ausfüllen
15 a und 15 b
Underline
Feld 15 a Anzugeben ist das Land, von dem aus die Waren ausgeführt werden, also in der Regel Österreich AT Feld 15 b Nicht ausfüllen
17 a und 17 b
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Feld 17 a Als Bestimmungsland ist das letzte zum Zeitpunkt der Ausfuhr bekannte Land anzugeben, in das die Ware verbracht werden soll. Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter "http://www.bmf.gv.at/"http://www.bmf.gv.at Feld 17 b Nicht ausfüllen
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Feld 16 Bleibt in der Regel leer: [Nur auszufüllen bei Erstattungswaren (Marktordnungswaren) wenn ein Antrag auf Zahlung einer Ausfuhrerstattung gestellt wird]
Underline
Feld 17 Nicht ausfüllen
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Feld 18 Bei Beförderung im Postverkehr bleibt das Feld leer. 1. Unterfeld: Anzugeben ist das Kennzeichen und die Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels auf das die Waren verladen werden. Bei Beförderung im Seeverkehr und Binnenwasserverkehr: - Schiffsname Luftverkehr: - Nummer und Datum des Fluges Straßenverkehr: - Kennzeichen des Fahrzeuges (Zugmaschine und Hänger) Eisenbahnverkehr: - Waggonnummer SIND DIESE DATEN ZUM ZEITPUNKT DER ERSTELLUNG DER ANMELDUNG NOCH NICHT BEKANNT, SIND SIE ZUM ZEITPUNKT DER VERLADUNG AUF DAS BEFÖRDERUNGSMITTEL ZU ERGÄNZEN. 2. Unterfeld: Die Staatszugehörigkeit ist mit den Ländercodes anzugeben. Ländercodes unter "http://www.bmf.gv.at/" Hinweise dazu finden Sie im ACT Zollamt, zoll.online-Infopage und im Handbuch "Export4You"
Underline
Feld 19 Diese Angabe entfällt bei Beförderung im Postverkehr. Anzugeben ist nach den folgenden Gemeinschaftscodes die (voraussichtliche) Situation beim Überschreiten der EU – Außengrenze der Gemeinschaft, und zwar: 0 - NICHT in Container beförderte Waren 1 - in Container beförderte Waren
Underline
Feld 20 1. Unterfeld: der Incoterm – Code 2. Unterfeld: der darauf bezogene Ort 3. Unterfeld: bleibt im Übungsfirmenbetrieb leer Beispiele: EXW = ab Werk, Standort des Werkes, z.B. SALZBURG DAF = frei Grenze, vereinbarter Lieferort an der Grenze, z.B. ST. MARGARETHEN [=Grenzübergang Schweiz-Österreich(EU)] DDU = frei unverzollt, vereinbarter Lieferort im Einfuhrland z.B. DAETTLIKON in der Schweiz CPT = Fracht, Porto bezahlt bis PUDONG SHANGHAI
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Feld 21 Bei Beförderung im Postverkehr bleibt das Feld leer. 1. Unterfeld: Anzugeben ist das Kennzeichen und die Staatszugehörigkeit des beim Überschreiten der EU - Aussengrenze benutzten aktiven Beförderungsmittels. Bei Beförderung im Seeverkehr und Binnenwasserverkehr: - Schiffsname Luftverkehr: - Nummer und Datum des Fluges Straßenverkehr: - Kennzeichen des Fahrzeuges (Zugmaschine und Hänger) Eisenbahnverkehr: - Waggonnummer SIND DIESE DATEN ZUM ZEITPUNKT DER ERSTELLUNG DER ANMELDUNG NOCH NICHT BEKANNT, SIND SIE ZUM ZEITPUNKT DER VERLADUNG AUF DAS BEFÖRDERUNGSMITTEL ZU ERGÄNZEN. 2. Unterfeld: Die Staatszugehörigkeit des Beföerungsmittels ist mit den Ländercodes anzugeben. Ländercodes unter "http://www.bmf.gv.at/" Hinweise dazu finden Sie im ACT Zollamt, zoll.online-Infopage und im Handbuch "Export4You".
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Feld 22 1. Unterfeld: Die Währung, in der die Rechnung fakturiert ist, in codierter Form. Währungscodes siehe unter http://www.bmf.gv.at Hinweise dazu finden Sie im ACT Zollamt, zoll.online-Infopage und im Handbuch "Export4You" 2. Unterfeld: Der für die gesamte Sendung in Rechnung gestellte Betrag (Gesamtrechnungspreis), d. i. der Kaufpreis (Entgelt). Liegt ein Kaufpreis oder Entgelt nicht vor (z. B. kostenlose Sendung), so ist hier der Wert der Ware (Gesamtwert) zu erklären.
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Feld 23 Wird in EUR fakturiert so lautet der Umrechnugskurs: 1,00000 Wird in einer anderen Währung fakturiert, so ist in dieses Feld der geltenden Wechselkurs für die Umrechnung der Rechnungswährung in die Währung des betreffenden Mitgliedstaates einzutrage. Beispiel: Fakturiert eine österreichische Übungsfirma in USD, so ist hier der geltende Wechslekurs zum EUR anzugeben.
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Feld 24 In diesem Feld ist die Art des Geschäftes (= Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) in codierter Form anzugeben. Das Feld 24 besteht aus 2 Spalten, Spalte A und B. Die häufigste Form der Rechtsgeschäfte ist die „Eigentumsübertragung mit Gegenleistung“ (= Code „1“ in Spalte A) in Verbindung mit „Endgültigem Kauf/Verkauf“ (=Code „1“ in Spalte B), also: "1 1" [Ausfülltip: Nach dem Ausfüllen von Feld A: Leertaste verwenden um zu Feld B zu gelangen] Siehe "MUSTER EXPORT" Handelt es sich beispielsweise um eine Ansichtssendungen, Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht, etc. (mit Eigentumsübertragung), wäre in Spalte B Code „2“ zu verwenden, also. "1 2"
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Feld 25 Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art (des Verkehrszweiges) des aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen (vergleiche Feld 21). Beispiel: Postsendung, Code 5 Code / Verkehrszweig: 1 Seeverkehr 2 Eisenbahnverkehr 3 Straßenverkehr 4 Luftverkehr 5 Postsendungen 6 ----- 7 festinstallierte Transporteinrichtungen 8 Binnenschifffahrt 9 Eigener Antrieb
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Feld 26 Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art des Verkehrszweiges des aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft befördert werden. (häufig analog zu Feld 25) Beispiel: Postsendung, Code 5 Code / Verkehrszweig: 1 Seeverkehr 2 Eisenbahnverkehr 3 Straßenverkehr 4 Luftverkehr 5 Postsendungen 6 ----- 7 festinstallierte Transporteinrichtungen 8 Binnenschifffahrt 9 Eigener Antrieb
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Feld 27 Anzugeben ist der Ort oder die Postleitzahl jenes Ortes in Österreich (AT) an dem die Waren in Österreich auf das beim Überschreiten der Grenze der Gemeinschaft benutzte aktive Beförderungsmittel verladen werden. Zusätzlich ist im 2. Unterfeld "AT" anzuführen.
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Feld 28 Im Übungsfirmenbetrieb nicht ausfüllen
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Feld 29 Anzugeben ist beim Ausgang der Waren über: - Österreich, der für Österreich vorgesehen Ländercode „AT“ und die Zollstelle (ACT Zollamt) über die die Sendung ausgeführt wird, also: AT I ACT I ZA - einen anderen Mitgliedstaat der EU, jener Mitgliedstaat in codierter Form, über den die Ware das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen soll. Länderangaben jeweils in codierter Form Ländercodes unter "http://www.bmf.gv.at/"http://www.bmf.gv.at
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Feld 30 Im Übungsfirmenbetreib nicht ausfüllen
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Feld 31 Packstücke: Einzutragen sind Zeichen und Nummern, Anzahl und Art der Packstücke oder - bei unverpackten Waren die in der Anmeldung erfassten Gegenstände ("lose") sowie in beiden Fällen die zum Erkennen der Waren erfoderlichen Angaben Die Gesamtzahl der Packstücke muss in Summe den Angaben im Feld 6 entsprechen): Besteht die Anmeldung aus mehreren Warenpositionen und somit aus mehreren Feldern 31 so kann im ersten Feld 31 (in der 1.Position) die Geamtzahl der Packstücke angeführt werden und in den weiteren Positionen der Vermerk "ex ....Karton" angeführt werden. Beispiel: Pos1 7 Karton Pos2 ex 7 Karton Pos3 ex 7 Karton, usw. Warenbezeichnung: Die Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Waren. Sie muss so genau sein, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare und richtige Einreihung der Ware in den TARIC möglich ist. Artikelnummern oder "Verkaufsbezeichnungen" von Waren reichen in der Regel nicht aus die Waren in den TARIC einzureihen und müssen mit der richtigen Handelsbezeichnung ergänzt werden. Beispiel: "DUNNAGE BAGS B 548", PAPIERSÄCKE Container: Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern der Container in diesem Feld anzugeben.
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Feld 31 Packstücke: Einzutragen sind Zeichen und Nummern, Anzahl und Art der Packstücke oder - bei unverpackten Waren die in der Anmeldung erfassten Gegenstände ("lose") sowie in beiden Fällen die zum Erkennen der Waren erfoderlichen Angaben Die Gesamtzahl der Packstücke muss in Summe den Angaben im Feld 6 entsprechen): Besteht die Anmeldung aus mehreren Warenpositionen und somit aus mehreren Feldern 31 so kann im ersten Feld 31 (in der 1.Position) die Geamtzahl der Packstücke angeführt werden und in den weiteren Positionen der Vermerk "ex ....Karton" angeführt werden. Beispiel: Pos1 7 Karton Pos2 ex 7 Karton Pos3 ex 7 Karton, usw. Warenbezeichnung: Die Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Waren. Sie muss so genau sein, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare und richtige Einreihung der Ware in den TARIC möglich ist. Artikelnummern oder "Verkaufsbezeichnungen" von Waren reichen in der Regel nicht aus die Waren in den TARIC einzureihen und müssen mit der richtigen Handelsbezeichnung ergänzt werden. Beispiel: "DUNNAGE BAGS B 548", PAPIERSÄCKE Container: Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern der Container in diesem Feld anzugeben.
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Feld 32 Anzugeben ist die fortlaufende Nummer der betreffenden angemeldeten Warenposition im Verhältnis zu allen auf den verwendeten Vordrucken angemeldeten Positionen (vergleiche Feld 5). Wird nur eine Position angemeldet, kann dieses Feld leer bleiben.
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Feld 33 ACHTUNG ! Das Feld 33 besteht aus 5 Unterfeldern. 1. Unterfeld (8 Ziffern): Es sind die ersten 8 (ACHT) Ziffern der Warennummer, der Tarifnummer, aus dem „TARIC“ einzutragen. Die Warennummer ist dem TARIC zu entnehmen, zu finden unter "http://www.bmf.gv.at/"http://www.bmf.gv.at Bei einem Gesamtwert der SENDUNG bis (derzeit) 1000 .- EUR genügt auch eine sogenannte „Dummy-Nr.“, und zwar: 9990 0000 Diese Warennummer (Tarifnummer) gilt für alle in dieser Sendung deklarierten Waren, auch wenn sie üblicherweise unterschiedlich zu tarifieren (= in den TARIC einzureihen) wären. Hinweise zur Warennummer" und zum TARIC finden Sie im ACT Zollamt, zoll.online-Infopage und im Handbuch "Export4You"
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Feld 34 Im Übungsfirmenbetrieb nicht ausfüllen.
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Feld 35 Angabe der Rohmasse, ausgedrückt in Kilogramm mit ZWEI Nachkommastellen, z.B.: 125,80 (die Bezeichnung "kg" entfällt,da sie bereits in der Feldbezeichnung enthalten ist). Unter Rohmasse versteht man die Masse der Waren mit sämtlichen Umschließungen, mit Ausnahme der Beförderungsmittel insbesondere Container. ACHTUNG: In einer Anmeldung, die MEHRERE Warenpositionen enthält, wird die GESAMTE ROHMASSE NUR IM Feld 35 DER ERSTEN WARENPOSITION angegeben.
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Feld 36 Nicht ausfüllen
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Feld 37 Mit dem hier anzugebenden Code wird das Zollverfahren näher bestimmt. 1. Unterfeld: anzugeben ist ein 4 – stelliger Verfahrenscode 2. Unterfeld: anzugeben ist ein 3 – stelliger Zusatzcode Beispiel: Waren, die zur endgültigen Ausfuhr aus der Gemeinschaft angemeldet werden: 1. Unterfeld: 1000 2. Unterfeld: 000 Weitere Verfahrenscodes können beim ACT Zollamt erfragt werden.
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Feld 38 Anzugeben ist die Eigenmasse der im entsprechenden Feld 31 beschriebenen Ware (die Eigenmasse der betreffenden Position, Feld 32), ausgedrückt in Kilogramm mit ZWEI Nachkommastellen. Z.B.: 5,70 (die Bezeichnung "kg" entfällt,da sie bereits in der Feldbezeichnung enthalten ist). Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware OHNE alle Umschließungen.
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Feld 39 Nicht ausfüllen
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Feld 40 Es ist das Zollpapier einer etwa vorangegangenen Zollbehandlung anzugeben. Im Übungsfirmenbetrieb in der Regel: nicht ausfüllen
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Feld 41 Anzugeben ist die besondere Maßeinheit entsprechend den Angaben bei der zutreffenden Warennummer. Die besondere Maßeinheit ist im TARIC ("http://www.bmf.gv.at/") bei den „Zollsätzen“ ersichtlich. Die besondere Maßeinheit kann sein: Stückzahl, Paar, Kubikmeter, Quadratmeter, Liter, etc. Bei der Ausfuhr von 25 Paar Schuhen wäre hier beispielsweise die Anzahl der Paare einzutragen, weil die Warennummer 6404 1100 als besondere als Maßeinheit die „Anzahl der Paare“ verlangt: 25 (ohne die Bezeichnung "Paare", da das EDV Zollsystem auf Grund der TARIC Nummer erkennt, dass es sich um "Paare" handelt) Das Gleiche gilt für "l" (Liter), "Stk" (Stück), usw. Nur wenn die Warennummer eine derartige Angabe verlangt, ist die entsprechende Anzahl der Waren hier anzugeben! Hinweise zur Warennummer" und zum TARIC finden Sie im ACT Zollamt, zoll.online-Infopage und im Handbuch "Export4You".
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Feld 42 Nicht ausfüllen
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Feld 43 Nicht ausfüllen
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Feld 44 In diesem Feld sind vor allem 3 Komponenten zu beachten: 1. Als Nachweis für das zuständige Finanzamt, dass es sich hierbei um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung handelt ist hier der Code 20100 anzubringen. Er bedeutet. "Unversteuerte Erzeugnisse" 2. es sind die der Anmeldung beigefügten Dokumente anzuführen: Dazu sind folgende Codes zu verwenden: N380 = für die Handeslrechnung N864 = für die Ursprungserklärung auf der Rechnung N954 = für die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Die Nummer des verwendeten Dokumentes ist zusätzlich in Klammer anzugebenes Beispiel mit Ursprungserklärung: N380 (F1 123 vom 01092006) N864 (UE auf der Rechnung) Beispiel mit Warenverkehrsbescheinigung EUR 1: N380 (EXP/Fakt. 456 - 12/06 vom 01092006) N954 (EUR 1 Nr. 1234567) Ein EUR 1 ist ab einem Wert von 6001.- EUR erforderlich. Bis inkl. 6000.- EUR genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Den Text für eine Ursprungserklärung finden Sie auf der Homepage des ACT – Zollservice). Der Text der Ursprungserklärung wird in der Regel in der Sprache des Ausfuhrlandes verfasst (bei Ausfuhren aus Österreich also i. d. Regel in Deutsch) Weitere Dokumentencodes können beim ACT Zollamt erfragt werden bzw. finden Sie unter bmf.gv.at. 3. Unter "Währungseinheit" (rechts unten im Feld) ist die im Feld 22 angegebene Währung zu codieren. Dieser Währungscode bezieht sich auf das Feld 46.
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Feld 45 Nicht ausfüllen
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Feld 46 Hier ist der Wert der betreffenden Position auf zwei Kommastellen genau anzugeben. Und zwar in jener Währung, die im Feld 22 codiert wurde. ACHTUNG! Die Gesamtsumme aller Felder 46 müssen die Summe im Feld 22 ergeben. Die Summe im Feld 22 ist die Gesamtsumme der Felder 46. Beispiel für 3 Positionen (Achtung: rechnerischer Abstimmkreis!): Pos 1: Feld 46:4500,50 Pos 2: Feld 46: 320,25 Pos 3: Feld 46: 805,75 Summen: Feld 22: 5 626,50
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Feld 47 Nicht ausfüllen
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Feld 48 Nicht ausfüllen
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Feld 49 Nicht ausfüllen
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Feld 50 Nicht ausfüllen
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Feld 51 Nicht ausfüllen
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Feld 52 Nicht ausfüllen
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Feld 53 Nicht ausfüllen
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Feld 54 Neben Ort und Datum ist hier - der volle Firmenwortlaut - und der vollständige Vor – und Zuname des Verfasser der Anmeldung - und seine Stellung im Unternehmen anzugeben (z:B,; "ExportsachbearbeiterIn").