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China’s Urban Future: Regierung setzt auf intelligente Stadtentwicklung Seite 3 E-Commerce ohne Grenzen? Der Einstieg ins internationale Onlinegeschäft Seite 4 E-Business, E-Government, E-stland: Digitale Zukunft durch Transparenz Seite 23 Außenwirtschaft aktuell 07- 08 /2019

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Page 1: Außenwirtschaft aktuell...Außenwirtschaft aktuell 07–08/2019 | 3Seit der Jahrtausendwende wächst die chinesische Bevölkerung durchschnittlich um 0,6 Prozent, im Jahr 2018 erreichte

China’s Urban Future: Regierung setzt auf intelligente Stadtentwicklung Seite 3

E-Commerce ohne Grenzen? Der Einstieg ins internationale Onlinegeschäft Seite 4

E-Business, E-Government, E-stland: Digitale Zukunft durch Transparenz Seite 23

Außenwirtschaft aktuell07- 08 / 2019

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Inhalt

Inhalt

Außenwirtschaft Spezial

China’s Urban Future: Die chinesische Regierung setzt auf intelligente Stadtentwicklung 3

Titelthema

E-Commerce ohne Grenzen? Der Einstieg ins internationale Onlinegeschäft 4–7

Internationaler Warenverkehr 8–11

Länder und Märkte

Europa 12

GUS- und Balkanstaaten 13

Asien und Ozeanien 14–15

Amerika 16–17

Afrika 17

Rechtssicher auf Auslandsmärkten

Das neue Auslandsinvestitionsgesetz in China 18–19

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen 20

Regional

Das Stuttgarter Weinfest in Mumbai, das indische Filmfest und „Indian Summer“ in Stuttgart 21–22

Impressum 22

Kurz vor Schluss

E-Business, E-Government, E-stland 23

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Seit der Jahrtausendwende wächst die chinesische Bevölkerung durchschnittlich um 0,6 Prozent, im Jahr 2018 erreichte sie eine Größe von 1,4 Milliarden Menschen. Dabei leben 59 Prozent der Chi-nesen derzeit in Städten, im Jahr 2030 werden es 71 Prozent und im Jahr 2050 sogar 80 Prozent sein. Der 13. Fünfjahresplan (2016 bis 2020) identifiziert 19 City Cluster, welche bis 2030 insgesamt 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften werden. Diese voranschreitende Verstädterung stellt die chinesische Regierung vor diverse Herausforderungen. Um sie zu bewältigen und die positi-ven Aspekte der Urbanisierung hervorzuheben, setzt die chinesische Regierung auf Smart-City-Konzepte, die die Bereiche Bildung und Gesundheit, nachhaltiges Ressourcen management, Mobilität, innere Sicherheit, Gebäude und Energie sowie intelligente Stadtverwaltun-gen und digitales Unternehmertum beinhalten.

Smart-City-Konzept: China ist Vorreiter

China ist dabei eine der führenden Nationen, die Smart-City-Kon-zepte vorantreibt. Bereits im 12. Fünfjahresplan (2010) setzte die chinesische Regierung einen Schwerpunkt auf Informationstech-nologien und Smart Cities. Im selben Jahr stellte die Stadt Ning-bo als erste Stadt Chinas einen „Smart-City-Plan“ vor. 2012 veröf-fentlichte die Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform (NDRC) eine Richtlinie zur Förderung gesunder und intelligenter Stadtentwicklung und das Zentralkomittee publizierte gemeinsam mit dem Staatsrat ein Konzept zur neuartigen Stadtplanung für die Jahre 2014 bis 2020, das der Förderung von Smart-City-Pilotstädten dient. 2016 veröffentlichten die staatliche allgemeine Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ) und das chinesische Normungsinstitut (SAC) schließlich ein Regelwerk, um die Smart-City-Performance einer Pilotstadt zu bemessen. Das Regelwerk bezieht dabei die Erfahrungen der Bürger im Bereich Ge-sundheit, Bildung und Transport wie auch Umweltschutz, Cybersi-

Ihre IHK-Ansprechpartnerin zum Thema Greater China

Dorothee Minne, Telefon 0711 2005-1236 [email protected]

Außenwirtschaft Spezial

Wie China mit Smart-City-Konzepten der Verstädterung begegnet

China’s Urban Future: Die chinesische Regierung setzt auf intelligente Stadtentwicklung

cherheit und verantwortungsbewusste Regierungsführung ein. 220 chinesische Städte wurden überprüft und in eines der vier Entwick-lungsstadien eingestuft: 93 Städte befinden sich demnach „in Vor-bereitung“, 86 Städte gehören der Kategorie „beginnend“ und 41 der Kategorie „wachsend“ an. Viele Smart-City-Pilotstädte befinden sich also noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Vor allem der Weg der sogenannten „Second Tier Cities“ hin zu smarten Städten wird ein wichtiger Meilenstein im Hinblick auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele der chinesischen Regierung sein.

Geschäftspotenziale für deutsche Unternehmen

Bei der Entwicklung der chinesischen intelligenten Städte-Cluster bieten sich für viele deutsche Unternehmen Geschäftspo ten ziale. Der OAV – German Asia-Pacific Business Association hat gemeinsam mit der Siemens AG und der Volkswagen China Group einen Report erstellt, der die Herausforderungen in China und die technologi-schen Entwicklungen deutscher Unternehmen aufzeigt und zusam-menführt. Den vollständigen Report „China’s Urban Future“ finden Sie unter: www.t1p.de/ojn7

Felicitas Kaupp, OAV – German Asia-Pacific Business Association

Die Themen im Fokus der Smart-City-Cluster; OAV Report „China’s Urban Future”

Buildings and Energy

Safety and Security

Mobility

ResourceManagement

Health andEducation

City Management and Digital Enterprise

Smart City

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Weltweiter E-Commerce – grenzenlose Möglichkeiten? Den

Status quo des internationalen Onlinegeschäfts eruiert eine

aktuelle Studie. Beim Einstieg in den Onlinehandel mit neuen

Märkten ist es wichtig, sich vorab umfassend über die Bedin-

gungen im jeweiligen Land zu informieren – das gilt

insbesondere für den Onlinehandel mit Drittländern.

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Titelthema

zerfreundlichkeit der Internet-präsenz. Da nur ein Bruchteil der weltweiten Internetnutzer deutsch spricht, sollten die Inhal-te in englischer Sprache bereitge-stellt werden. Auch kulturelle Un-terschiede müssen berücksichtigt werden – das beginnt schon beim Schritt ins Nachbarland.

Wie stellt sich der Onlinehan-del im Ausland aktuell dar?

Den Status quo des internationa-len E-Commerce skizziert das Institut ibi research an der Univer-sität Regensburg in einer Studie in Kooperation mit dem Deut-schen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK). Analysiert werden rechtliche Rahmenbedingungen, Vertriebskanäle, Marke-ting, Logistik und Zahlungsverfahren. Die Ergebnisse der Studie finden Sie hier: www.ecommerce-leitfaden.de

Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen umfangreiche Informa-tionen zum E-Business an – von Informationsbroschüren, Check-listen oder Onlinetools über die Beratung zu neuen digitalen Geschäftsmodellen bis zum Thema Rechtssicherheit im Netz. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 124436

Dagmar Jost, IHK Region Stuttgart

Einfach online shoppen: Wie gelingt der Einstieg ins internationale Onlinegeschäft?

Der grenzüberschreitende Handel via Internet nimmt stetig zu. Und das mit gutem Grund: Allein die Länder der Euro-

päischen Union (EU 27) verzeichnen mehr als 260 Millionen regelmäßige Internetnutzer – ein großes Potenzial. Im Ausland

sind viele Artikel nicht oder nicht in derselben Qualität wie in Deutschland erhältlich. Diese Waren werden gern in deutschen Shops bestellt, auch wenn dann höhere Versandkosten zu be-zahlen sind. Dies gilt für das europäische Ausland ebenso wie für Drittländer und erstreckt sich über ein breites Warensegment – vom Milchpulver für Säuglinge bis hin zu Luxusuhren. Für viele Unternehmen ist es von Vorteil, dass sich das Auslandsgeschäft so ohne hohe Investitionen und damit ohne große finanzielle Risiken erschließen lässt. Schließlich benötigt man weder eine Niederlas-sung noch eine Vertriebsmannschaft vor Ort.

Internationalisierung im Internet

Möchte ein Unternehmen in den grenzüberschreitenden E-Com-merce einsteigen, gilt es einiges zu prüfen. In welchen Ländern sollen welche Waren und Dienstleistungen angeboten werden? Nicht in allen Branchen hat sich der Onlinehandel gleich stark durchsetzen können. Dinge des täglichen Bedarfs wie Lebensmit-tel und Drogerieartikel werden im Vergleich zu Technik und Me-dienprodukten nach wie vor eher stationär eingekauft. Auch die Wahl des Vertriebskanals will geprüft werden: Welcher ist für das jeweilige Angebot der geeignetste? Dabei muss es nicht zwingend der eigene Shop sein: Global agierende Plattformen wie Amazon, Otto und Ebay stehen für etablierte E-Commerce-Standards. Sie gelten als benutzerfreundlich, bieten integrierte Zahlungsverfah-ren und sind in der Lage, das Onlinegeschäft schnell abzuwickeln.

„Ein Layout für alle“ funktioniert international nicht

So verlockend der Einstieg ins internationale Geschäft schei-nen mag – Stolperfallen lauern viele, angefangen bei der Nut-

Der Onlinehandel wird im länderübergreifenden Kontext immer wichtiger. Was müssen Unternehmen beim Einstieg in den internationalen E-Commerce bedenken? Welche

Besonderheiten spezielle Märkte bereithalten und welche Fallstricke lauern, lesen Sie hier.

Ihr IHK-Ansprechpartner rund ums Thema E-Commerce

Tobias Schmittbauer, Telefon 0711 2005-1511 [email protected]

Dagmar Jost, IHK Region Stuttgart

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Der französische E-Commerce-Markt zeichnet sich durch eine hohe Internetnutzung in der Bevölkerung, einen Zuwachs an mobilen Dienstleistungen und eine moderne Versandinfrastruk-tur aus. Außerdem verzeichnet das Land ein demografisches Wachstum und steigende Kaufkraft. Im Gegensatz zu Groß-britannien oder Deutschland, wo mittelgroße Anbieter den E-Commerce-Markt dominieren, besteht der französische Markt hauptsächlich aus großen Einzelhändlern und kleinen Händlern. Die Onlineverkäufe in Frankreich steigen rasant, dennoch spielt die physische Präsenz nach wie vor eine wichtige Rolle. So haben viele Onlinehändler auch Shops vor Ort und setzen auf Multi-channel-Strategien.

Das Verhalten der Onlinekäufer

Über zwei Drittel der französischen Bevölkerung haben im ver-gangenen Jahr online eingekauft. Überraschenderweise sind die meisten keine Millennials. Der typische E-Commerce-Einkäufer und die typische Onlinekäuferin in Frankreich sind zwischen 35 und 49 Jahre alt, dicht gefolgt von den 25- bis 34-Jährigen. Die Onlineausgaben steigen in der Regel zum Jahresende, wobei rund 20 Prozent des gesamten digitalen Einzelhandelsumsatzes auf das Weihnachtsgeschäft entfallen.

Der Preis ist für viele französische Käuferinnen und Käufer ein Schlüsselfaktor für die finale Kaufentscheidung. Laut Euro- monitor vergleichen 80 Prozent der Käufer die Preise der ver-schiedenen Anbieter vor dem Kauf von Non-Food-Produkten. Dies hat unter anderem dazu beigetragen, das Wachstum der Blitzverkäufe anzukurbeln. Die französische Plattform www.vente-privee.com beispielsweise ist die größte Blitzver-kaufsseite der Welt.

Logistik, Lieferung und Versand mit hohem Standard

Logistikansätze wie die kostenlose Lieferung und Rücksendung, Abomodelle für unbegrenzte Lieferungen oder Pick-up-Schließ-fächer tragen zum E-Commerce-Wachstum in Frankreich bei. Franzosen sind beim Thema Lieferung sehr anspruchsvoll und erwarten einen reibungslosen und komfortablen Ablauf. Viele Einzelhändler stellen daher beim Angebot der Liefermöglich-

keiten den Kundenkomfort in den Vordergrund. Hier ist neben Zuverlässigkeit und Schnelligkeit auch die Auswahl entscheidend. Die in Frankreich bevorzug-te Zustellungsmethode ist die Hauszustellung mit 83 Prozent, gefolgt vom Versand an einen Pick-up & Go-Punkt (66 Prozent) und der Zustellung im Shop (26 Prozent). Als Zahlungsme-thode bevorzugen 57 Prozent der Franzosen die Kredit- oder Debit-karte. 25 Prozent zahlen am liebsten mit PayPal, rund 9 Prozent nutzen Banküberweisungen. Wie aber sieht es mit Käufen via Smartphone und Tablet aus? Französische Verbraucher fühlen sich mit mobilen Geräten zwar wohl, nutzen sie jedoch vergleichswei-se selten zum Einkaufen. Derzeit bieten nur wenige Einzelhändler Multichannel-Einkaufslösungen an. Der Anteil mobiler E-Com-merce-Verkäufe im Einzelhandel in Frankreich beträgt 28 Prozent. Im Vergleich zum Marktführer Großbritannien mit 52 Prozent ist dies relativ gering, in Deutschland sind es 38 Prozent.

Vorteile des Onlineverkaufs in Frankreich

In Frankreich als Onlinehändler aktiv zu werden, hat zahlreiche Vorteile: Die französische Sprache erlaubt es, eine große Anzahl von Käuferinnen und Käufern auf der ganzen Welt zu adressie-ren. Weiterhin ist Frankreich, nach Großbritannien und Deutsch-land, der drittwichtigste europäische E-Commerce-Markt.

Mit einem Umsatz von mehr als 65 Milliarden Euro hat Frank-reich eine starke Position im Onlinehandel. Die wachsende Popu-larität des E-Commerce öffnet das Land für mehr Wettbewerb und erhöht die Chancen für den internationalen Handel.

Herausforderungen für den französischen E-Commerce

Einige französische Verbraucher wünschen sich eine personali-sierte Schnittstelle und eine personalisierte Benutzererfahrung. Dies kann eine große Herausforderung für Onlinehändler sein.

Sorglos online shoppen: Frankreich setzt auf Komfort

Als drittgrößter E-Commerce-Markt in der EU und sechstgrößter der Welt bietet der Onlinehandel in Frankreich viel Potenzial auch für deutsche Unternehmen – weist aber auch Besonderheiten auf.

Alexandra Seidel-Lauer,

AHK Frankreich

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Titelthema

Die Attraktivität des grenzüberschreitenden E-Commerce steigt – was aber ist beim Verkauf in Länder außerhalb der EU zu beach-ten? Wer einen Onlineshop betreibt oder über eine Onlineplatt-form Ware in Länder außerhalb der EU verkauft, hat einiges zu beachten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es um die nahe Schweiz oder die fernen USA geht: Die Ware muss über die Grenze durch den Zoll. Damit verbunden ist ein hoher organisatorischer und logistischer und somit auch finanzieller Aufwand.

Kalkulation – welche Abgaben fallen an?

Wie hoch sind die Zölle und Steuern, die mit der Einfuhr ins Dritt-land einhergehen, und wer trägt sie? Eine Frage, die für die Kalku-lation der Preise entscheidend ist. Kunden wünschen keine bösen Überraschungen und müssen daher rechtzeitig über die Kosten informiert sein. Ein in den Bestellvorgang integrierter Gesamt-kostenrechner schafft Abhilfe: Er errechnet, wie viel das bestellte Produkt tatsächlich kostet, inklusive aller an der Grenze anfal-lender Abgaben und Handlinggebühren. Auch bei der Verzollung stellt sich die Frage, wie kundenfreundlich der Service sein soll. Soll der Aufwand für den Kunden minimal sein, bekommt er die Ware direkt nach Hause geliefert. Die Verzollung übernimmt in diesem Fall der Paketdienstleister. Diese Kosten wollen berück-sichtigt sein. Die Alternative: Die Ware wird bis zum Zollamt ge-liefert, der Kunde holt sie ab und übernimmt die Verzollung selbst.

Nicht unterschätzen sollte man den Aufwand für das Handling von Retouren. Denn wenn die Ware nicht gefällt, wird sie kurzer-hand zurückgeschickt – wieder über die Grenze und durch den Zoll. Jetzt ist sicherzustellen, dass die Ware richtig angemeldet

wird – hier ist der Inhalt des Pa-kets entscheidend – und bei der Wiedereinfuhr nach Deutschland keine Zölle und Steuern anfallen, schließlich handelt es sich um Rückware. Aber wie lässt sich das nachweisen? Gut beraten ist, wer eine detaillierte Zollanmeldung bei der Ausfuhr gemacht hat.

Verkehrsfähigkeit sicherstellen

Verbraucher kennen die Etiketten, die etwa auf Lebensmittelver-packungen kleben und in Landessprache über enthaltene Zutaten Auskunft geben. Oder die langen Etiketten, die in Kleidung ein-genäht sind und in vielen Sprachen über verwendete Garne in-formieren. Damit erfüllen die Hersteller Auflagen der Länder, in denen die Waren an Endkunden verkauft werden. Je mehr Märkte bedient werden, desto mehr Auflagen gilt es im Vorfeld zu kennen und beim Verkauf zu erfüllen, unabhängig vom Vertriebsweg.

Bei genauer Betrachtung entpuppt sich das grenzenlose Shoppen als nur vermeintlich grenzenloses Angebot: komfortabel für den Verbraucher, aber komplex für den Verkäufer. Weiterführende In-formationen rund um den Export in Drittländer finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 8771

Andrea Schubode, IHK Region Stuttgart

Weltweit online shoppen: Der Handel mit Drittländern

So komfortabel der scheinbar grenzenlose Handel Verbrauchern wirkt, für Verkäufer ist er komplex.

Eine Herausforderung stellen sicher die französischen Verbrau-cher selbst dar: Sie stellen hohe Erwartungen an die in ihren Augen wichtigsten drei Kaufkriterien Lieferung, Preis und Pro-dukt. Dies bewegt die Einzelhändler dazu, ein einwandfreies Kauferlebnis zu bieten, so wie viele französische Kunden es auch erwarten. Für internationale Onlineverkäufer lohnt es sich, Ge-schäfte in Frankreich zu tätigen. Der französische Markt hat al-

lerdings Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Verbrau-chernachfrage, und des Multichannel-Einzelhandels. Planen Sie Ihre Geschäftsausweitung im Voraus, die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer hilft Ihnen gern!

Alexandra Seidel-Lauer,Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer

Andrea Schubode,

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Internationaler Warenverkehr

Internationaler Warenverkehr

Brexit und Rückware: Klarheit zur abgabenfreien Einfuhr

Wie Ware, die vor einem möglichen Brexit in das Vereinigte Königreich (VK) verbracht wurde, nach Austritt des VK abgabenfrei als Rückware beim Import in die EU ange-meldet werden soll, darüber informiert der deutsche Zoll in der ATLAS-Info 1855/19 vom 2. April 2019.

Das Procedere war lange Zeit unklar gewe-sen, weil die zum Nachweis der Rückwa-reneigenschaft erforderlichen Dokumente (Ausfuhranmeldung oder ein Auskunftsblatt INF3) in diesem Fall nicht vorliegen.

Die Digitalisierung der Zollwelt schreitet weiter voran: Ab 1. Oktober 2019 soll das neue „Bürger- und Geschäftskundenportal“ (BuG) der Zollverwaltung starten. In einem ersten Schritt wird es Unternehmen damit ermöglicht, verbindliche Zolltarifauskünfte vollelektronisch zu beantragen. Auch die Pflege der Stammdaten und die Beantra-gung der EORI sollen dort erfolgen.

Ziel der Zollverwaltung ist es, bis Ende 2022 alle Dienstleistungen online anzubie-ten und abzuwickeln. Hintergrund ist zum

Die Veranstaltung in Kürze

Forum Zoll trifft WissenschaftExportkontrolle und Technologie- transfer

17. Juli 2019, 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Die Veranstaltung der IHK Region Stuttgart findet in Kooperation mit der Generalzolldirektion und dem Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.ihk.st/event/175124291

Ihre IHK-Ansprechpartnerin

Andrea Schubode Telefon 0711 2005-1234 [email protected]

Das Forum „Zoll trifft Wissenschaft – Inter-nationaler Technologietransfer und Waren-austausch in Unternehmen und Forschung” wird veranstaltet von der IHK Region Stutt-gart und der Generalzolldirektion – Direk-tion VI (Sitz Nürnberg).

Im Fokus stehen die zoll- und exportkon-trollrechtlichen Auflagen für den Export von Technik und den internationalen Transfer von Technologie. Zielgruppe sind Unternehmen und Forschungseinrichtun-gen. Das Forum bildet den Abschluss einer Road Show zum Thema. Es fand in ähn-licher Form bereits in anderen IHKs statt. Veranstaltungsort im Südwesten ist die IHK Region Stuttgart. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben.

Andrea Schubode, IHK Region Stuttgart

Internationaler Technologietransfer birgt zoll- und exportkontrollrechtliche Fall-stricke. Die Generalzolldirektion (GZD) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informieren Un-ternehmen und wissenschaftliche Einrich-tungen über die rechtlichen Rahmenbe-dingungen für internationale Forschung und Entwicklung.

einen das EU-Zollrecht, das für gewisse Verwaltungsleistungen des Zolls ein elek-tronisches Angebot fordert. Zum anderen schreibt das nationale Onlinezugangs-gesetz (OZG) Bund und Ländern vor, ihre Verwaltungsleistungen künftig auch elek- tronisch über Verwaltungsportale anzubie-ten und zu diesem Zweck einen Portalver-bund zu schaffen.

Mit dem in den Portalverbund des Bundes und der Länder integrierten BuG erfüllt die Zollverwaltung beide Auflagen.

Forum Zoll trifft Wissenschaft – GZD und BAFA informieren über Technologietransfer und Exportkontrolle

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Verbindliche Zolltarifauskunft ab Oktober 2019 elektronisch

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Ihre IHK-Ansprechpartner

Zu allen Fragen rund um den Zoll und zur Exportkontrolle geben Ihnen unsere Experten gern Auskunft.Telefon 0711 2005-1466 [email protected]

Streit um Abfrage der Steuer- ID: Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf liegt vor

Unternehmen müssen der Zollverwaltung personenbezogene Daten der Leitung ihrer Zollabteilungen mitteilen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 6. Februar 2019 (Az. 4 K 1404/17 Z).

Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob der Zoll zur Überprüfung der steuerli-chen Zuverlässigkeit der Antragsteller im Zuge der Neubewertung der zollrechtlichen Bewilligungen Steuer-ID und zuständige Finanzämter von Führungs- und Aufsichts-personal sowie von Sachbearbeitern der Zollabteilungen abfragen darf.

Dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ging eine Vorabentscheidung des Europä-ischen Gerichtshofs voran, der die Abfra-ge für rechtens erklärt, den Personenkreis jedoch deutlich eingeschränkt hatte. Bis zur Klärung des Falles hatte die Zollver-waltung zugesagt, die Abfrage einzustellen. Es bleibt abzuwarten, wie sie nun in dieser Angelegenheit weiter verfährt.

Pan-Euro-Med: neue Matrix – diagonale Kumulierung EU-CH-UA möglich

Die Europäische Kommission gibt regel-mäßig eine Matrix zur Pan-Europäischen-Kumulierungszone heraus, aus der sich der aktuelle Stand der Umsetzung ergibt. Die letzte Aktualisierung ist von Mai 2019. Neu: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 ist die diagonale Kumulierung zwischen den EFTA-Staaten, der EU und der Ukraine möglich.

Mit der Pan-Euro-Med-Zone entsteht suk-zessive ein großer zollfreier Raum. Innerhalb dessen ist der zollfreie Austausch von Wa-ren möglich. Ebenso können Verarbeitungs-schritte in verschiedenen Ländern der Zone durchgeführt werden, ohne dass der präfe-renzielle Ursprung verloren ginge.

Informationen zur Pan-Euro-Med und einen Link zur aktuellen Matrix finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 16267

EU-Japan-Präferenzabkommen: Informationsangebot der IHK erweitert

C1, C2, C2D: Wie genau funktionieren die Codierungen, die das Abkommen zwischen der EU und Japan in der Ursprungserklä-rung vorschreibt?

Diese und andere Fragen beantwortet eine hilfreiche und praxisnahe Information der IHK Region Stuttgart unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4147412. Die Information wird kontinuierlich erweitert.

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Zollaussetzungen und Zollkontingente

Für bestimmte, genau definierte Waren können bei Einfuhr in die EU Zollbefrei-ungen in Anspruch genommen werden. Diese Aussetzungen werden in jedem Halbjahr angepasst.

Den aktuellen Stand sowie Infor-mationen zum Antrags- und Wider-spruchsverfahren finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de Nr. 675240

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IHK bietet Exportinfos als kostenlose App – Know-how im Außenhandel mit dem Smart- phone abrufbar

Im Exportlexikon finden Sie alles Wichtige rund um die Begriffe und Abkürzungen im Außenhandel kurz und kompakt erläutert.

Nutzen Sie die kostenlose Export-App. Erhältlich unter www.export-app.de oder im App-Store.

Praxis der Ursprungsmarkierung: Ergebnisse der IHK-Umfrage zu „Made in …“

Die IHK Region Stuttgart wollte wissen, wie Unternehmen in der Praxis mit der Ur-sprungsmarkierung „Made in …“ umgehen. Wegen fehlender einheitlicher Regelungen bestehen hier erhebliche Unsicherheiten. Die Umfrage hat gezeigt, dass zahlreiche Unternehmen selektiv mit der Markierung umgehen: Sie markieren beispielsweise nur bestimmte Produkte ihres Produktportfo-lios oder nehmen die Markierung nur für bestimmte Zielländer vor. Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung wegen fehlender oder unvollständiger Warenmarkierung gab es vor allem in China, den USA, den Staaten der Arabischen Halbinsel, Brasilien und Südkorea.

Die genaue Auswertung finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4432424

Compliance-Empfehlung der US-Behörde OFAC

Erstmalig hat das Office of Foreign Asset Controls (OFAC), das die US-Wirtschafts- und Finanzsanktionen administriert, eine Compliance-Empfehlung für Unterneh-men herausgegeben und beschreibt die wesentlichen Elemente eines Sanctions Compliance Programs (SCP). Die Hand-lungsempfehlungen richten sich an Un-ternehmen, die unmittelbar dem US-Recht unterworfen sind (US-Persons), sowie an ausländische Unternehmen, die Handel in beziehungsweise mit den Vereinigten Staa-ten oder US-Personen oder Handel mit US-Waren oder Dienstleistungen in Ländern betreiben, die seitens der USA mit einem Embargo belegt sind. Das „Framework for OFAC Compliance Commitments“ umfasst zwölf Seiten und ist in englischer Sprache auf der Homepage des U. S. Department of the Treasury hinterlegt. Das Dokument er-läutert, unter welchen Umständen sich das Vorhandensein eines SCP mildernd auf die Bewertung eines Verstoßes gegen das US-Sanktionsrecht auswirkt. Zudem werden einige kritische Punkte (sogenannte „root causes“) erörtert, die in der Vergangenheit am häufigsten zu einer Feststellung von Verstößen führten.

Einen weiterführenden Link zu den Hand-lungsempfehlungen des OFAC finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4265022

IHK-Seminare für die betriebli-che Praxis – Referenten gesucht!

Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen des Außenhandels und wissen, wie die in-nerbetriebliche Umsetzung gelingt? Dann sind Sie bei uns richtig. Die IHK Region Stuttgart bietet regelmäßig Seminare zu wichtigen Themen des internationalen Warenverkehrs an und hilft so Unter-nehmen in der Region, rechtskonform zu agieren.

Wenn Sie als Referent bei der IHK Ihre per-sönliche Best Practice mit anderen teilen möchten, melden Sie sich bitte bei Marc Bauer: [email protected]

Informationen zu einem „Internal Compliance Programme“, wie es das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle empfiehlt, finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 3972994

Änderungen bei Antidumpingverfahren

Die Europäische Union kann Anti-dumping- und Antisubventionszölle verhängen, um die heimische Industrie vor gedumpten Waren zu schützen. Antidumpingzölle sollen dabei den zu niedrigen Preis ausgleichen.

Für Importeure ist es deshalb wichtig, rechtzeitig über geplante Antidumping-Maßnahmen informiert zu werden.

Eine umfassende und aktuelle Infor-mation über bestehende und geplante Antidumping-Maßnahmen finden Sie im Antidumpingregister der Handels-kammer Hamburg und der Handels-kammer Bremen.

Alle Informationen unter:

www.stuttgart.ihk.de Nr. 10588

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Internationaler Warenverkehr

Türkei: Exporter’s Declaration wird nicht mehr anerkannt

Der türkische Zoll akzeptiert die „Exporter’s Declaration” für Waren, die Zusatzabgaben unterliegen, nicht mehr. Das hat das tür-kische Staatssekretariat am 24. Mai 2019 mit sofortiger Wirkung verordnet. Hinter-grund ist, dass die Türkei für bestimmte Waren Zusatzzölle und Ausgleichssteuern verlangt. Ausgenommen sind Waren, die nachgewiesenermaßen EU- oder Türkei-Ursprung haben. Der Nachweis ließ sich bisher relativ einfach über eine Hersteller-erklärung (Exporter’s Declaration) erbrin-gen. Diese konnte der Hersteller selbstän-dig erstellen. Eine Bestätigung durch eine andere Stelle (zum Beispiel Zoll oder IHK) war nicht erforderlich. Auf die Erhebung

der Zusatzzölle wurde bei Vorlage der Er-klärung verzichtet. In manchen Fällen war die Vorlage eines IHK-Ursprungszeugnisses zusätzlich erforderlich. Jetzt akzeptiert die türkische Verwaltung die Exporteurs-Er-klärung grundsätzlich nicht mehr. Bei der Einfuhr von Waren, die Zusatzabgaben un-terliegen und die ihren Ursprung in der EU oder der Türkei haben, sollte die Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung A.TR ge-nügen. Allerdings behält sich die türkische Verwaltung vor, bei „Risikokriterien” den-noch ein IHK-Ursprungszeugnis zu verlan-gen. Problematisch ist, dass die türkische Verwaltung eine Liste der Risikowaren bisher nicht publiziert hat. Laut Rückmel-dung einiger betroffener Unternehmen scheint der Zoll pauschal bei sämtlichen Waren, die von Zusatzabgaben betroffen

sind, IHK-Ursprungszeugnisse zusätzlich zur A.TR zu verlangen.

Damit erhöht sich der Aufwand für EU-Ex-porteure, die Ware in die Türkei liefern. Da die Auflage nicht für alle Warensendungen gilt, ist es dringend zu empfehlen, mit dem Kunden vorab zu klären, welche Dokumen-te für die Einfuhrverzollung benötigt wer-den. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die türkischen Kunden im Zweifel angeben werden, dass ein Ursprungszeugnis erfor-derlich ist – schon alleine, um eine Zeit-verzögerung bei der Importverzollung zu vermeiden.

Informationen zu den Besonderheiten im Warenverkehr mit der Türkei finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 18673

Saudi-Arabien: SASO- zertifizierte Folien in Deutschland erhältlich

Die deutsche Verpackungsindustrie hat auf die geplante Zertifizierungspflicht für Kunst-stoffprodukte in Saudi-Arabien reagiert und bietet entsprechende Verpackungsfolien an. Mit der Zertifizierungspflicht sagt Saudi-Arabien umweltschädlichen Kunststoffpro-dukten den Kampf an. Betroffen sind neben Einwegprodukten auch Verpackungsfolien, zum Beispiel Stretch- und Luftpolsterfolien. Diese sollen bei Einfuhr nach Saudi-Arabien nachweislich oxo-biologisch abbaubar und mit einem Logo der saudi-arabischen Ge-sellschaft für Standards (SASO) versehen sein. Solche Folien sind jetzt in Deutschland erhältlich. In Kraft treten soll die Maß-nahme ab 1. September 2019. Details zur Zertifizierung finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4273222

Softwareverkauf ins Ausland – was muss ich beachten?

Beim Verkauf von Software über die Gren-ze gilt es eine Reihe von rechtlichen Fra-gen zu klären: Zoll und Exportkontrolle, Intrastat und Umsatzsteuer. Welche Kriterien sind zur Beurteilung wichtig und wie können Sie Ihre Geschäfte gesetzeskonform abwickeln?

Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 7494

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12 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019

Europa

Im Jahr 2018 waren die Zulassungen neuer Pkw in Irland um 4,4 Prozent rück-läufig. Dem Neuwagenmarkt machten Gebrauchtwagenimporte aus dem Verei-nigten Königreich zu schaffen. Diese Ein-fuhren aus dem Vereinigten Königreich legten 2018 in Irland erneut um 7,5 Pro-zent zu (2017: +31,9 Prozent). Die Fahr-zeuge stehen bei den Iren hoch im Kurs, da sie wegen der Abwertung des Pfund Sterling deutlich preisgünstiger gewor-den sind. Seit dem 23. Juni 2016, dem Tag des britischen Brexit-Votums, hat das Pfund Sterling gegenüber dem Euro rund 12,4  Prozent an Wert verloren (Stand: Ende Februar 2019). Insgesamt hat sich die Zahl der registrierten Neu- und Ge-brauchtwagen in Irland 2018 um 1,4 Pro-zent erhöht. (GTAI)

Irland

Irischer Automarkt bleibt 2019 stabil

Länder und Märkte | Europa

Länder und Märkte

Österreich

Österreich investiert in Stromtankstellen

Griechenland

Erstes Logistikzentrum im Land wird gebaut

Ungarn

Daimler verschiebt Ausbau seines neuen Pkw-Werks

Eines der großen Hindernisse für den Be- trieb von Elektrofahrzeugen ist auch in Ös-terreich die unzureichende Ladeinfrastruk-tur. In Österreich kommen die Zulassungs-zahlen für elektrisch betriebene Pkw nicht so richtig in Schwung und sind weit von den Vorstellungen der Regierung entfernt. Im Jahr 2018 sind insgesamt 341.000 Pkw neu zugelassen worden. Davon waren

lediglich 2  Prozent reine Elektrofahrzeu-ge. Dazu kamen noch einmal 2,7 Prozent Hybridfahrzeuge, doch von denen waren weniger als ein Fünftel Plug-in-Hybride, also aufladbar.

Die Ursachen sind ähnlich wie in Deutsch-land: Die Modellpalette ist klein und noch wenig attraktiv, angebotene Fahrzeuge sind sehr teuer – und es fehlt eine flächen- deckende Ladeinfrastruktur. An letztgenann-tem Punkt setzt nun die öffentliche Hand anund investiert in Stromtankstellen. (GTAI)

Das griechische Unternehmen Mytilineos errichtet das landesweit erste Frachtzen-trum. In den nächsten sechs Jahren sol-len 109 Millionen Euro in dieses Projekt fließen. Im ersten Quartal 2019 werden die Arbeiten für den Bau des ersten Logis-tikzentrums in Griechenland beginnen. Es soll in der Gegend Thriasio Pedio in Attika entstehen.

Anfang Januar 2019 unterzeichnete der griechische Mischkonzern den Bauvertrag zusammen mit dem Projektträger Thriasio Emporevmatiko Kentro (THEK). (GTAI)

Wir stehen Unternehmen zur Seite

Die IHK Region Stuttgart ist Partner im Enterprise Europe Network, einem EU-Beratungsnetzwerk zur Förderung des Auslandsgeschäfts und der Inno-vationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Enterprise Europe Network wird kofinanziert durch die Europäische Union.www.stuttgart.ihk.de, Nr. 75517

Ihr IHK-Ansprechpartner

Thomas Bittner Telefon 0711 2005-1230 [email protected]

Das von Daimler geplante Mercedes-Benz-Werk in Kecskemet kann nicht wie geplant ausgebaut werden. 2020 hätte das Werk den Betrieb aufnehmen sollen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf eine Milliarde Euro, rund 2.500 Arbeits-plätze zusätzlich sollen entstehen. Zu den konkreten Gründen oder der Dauer des Aufschubs äußerte das Unternehmen sich noch nicht konkret.

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Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019 | 13

GUS- und Balkanstaaten

Ukraine

Auftragnehmer für Milliardenprojekt gesucht

Russland

Daimler Kamaz RUS er-öffnet Kabinenproduktion

Kasachstan

Schyment wichtiger Industriestandort

Wer vom Kiewer Flughafen Boryspil in Richtung Stadtzentrum fährt, nimmt auf dem Weg in die Hauptstadt bisweilen einen unangenehmen Geruch wahr. Schuld ist die Großkläranlage Bortnystksa Stantsijya Aeratsii. Nun soll sich die Situation ver-bessern. Gemäß einer 2015 getroffenen Vereinbarung stellt die japanische Ent-wicklungsagentur JICA umgerechnet rund 970 Millionen US-Dollar für die Sanierung der Anlage bereit. Ausländische Investoren werden auch für weitere Projekte gesucht. Anlässlich einer vom deutschen Bundes-wirtschaftsministerium geförderten Leis-tungsschau Wasserwirtschaft im November hat der Verband Ukrwodokanalekolohija eine Reihe von Vorhaben vorgestellt. (GTAI)

Die Industrielandschaft Schymkents entwi-ckelte sich in den letzten Jahren dank meh-rerer Neuansiedlungen und einiger größerer Ausbauvorhaben positiv. In manchen Pro-duktsparten ist die Stadt landesweit füh-rend oder zählt zur engeren Spitzengrup-pe. So stammen die meisten in Kasachstan hergestellten Arzneimittel aus Schymkent (wertmäßiger Anteil 2018: 42 Prozent).

Hier ist das Unternehmen Chimfarma an-sässig, das zur polnischen Polpharma Group gehört. Zudem ist Schymkent größter Pro-duzent von Textilien im Land (36 Prozent). Bei Baustoffen rangiert die Stadt auf Platz zwei (11 Prozent). Und sie ist der jeweils drittwichtigste Standort für die Herstel-lung von elektrotechnischen Ausrüstungen sowie von verarbeiteten Erdölprodukten (beide 12 Prozent). (GTAI)

Bei der Eröffnung einer neuen Fabrik (Inves-titionsvolumen: mehr als 200 Millionen Euro) von Daimler Kamaz RUS zur Produktion von jährlich bis zu 55.000 Lastwagenkabinen in Nabereschnyje Tschelny fehlte es nicht an Superlativen. Martin Daum, Mitglied im Vorstand der Daimler AG und verantwortlich für Daimler Trucks & Buses sowie  Andreas Deuschle, CEO von Daimler Kamaz RUS, und Fabrikdirektor Jürgen Olberding priesen das Werk als eines der innovativsten in Russland und im weltweiten Daimler-Trucks-Netz. 120 Roboter sorgen für einen Automatisie-rungsgrad von knapp 80 Prozent. 3D-Dru-cker-Technologie gewährleistet die schnelle Herstellung von Kunststoffteilen zur kosten-günstigen Gerätewartung.

Zu den Ehrengästen der Werkseröffnung zählten Sergej Tschemesow, Kamaz-Auf-sichtsratschef und CEO des Technologie-konzerns Rostec, der Präsident der Repu-blik Tatarstan, Rustam Minnichanow, und Vize-Industrieminister Alexander Morosow. Der Vorstandsvorsitzende  der Auslands-handelskammer (AHK) Russland Matthias Schepp sagte: „Die Investition an Geld und Know-how seitens Daimler trägt dazu bei, die starke Position deutscher Unternehmen im russischen Automarkt auszubauen.“

Die Belegschaft wächst um 700 auf mehr als 1.000 Angestellte. Daimler und Kamaz hatten sich 2008 auf die Gründung eines Joint-Ventures geeinigt und in den vergan-genen zehn Jahren 30.000 LKW der Marken Mercedes-Benz und Fuso montiert und ver-kauft. (AHK Russland)

GUS- und Balkanstaaten | Länder und Märkte

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14 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019

Asien und Ozeanien

China

Neue Visavorgaben für China

Indien

E-Visum für Indien jetzt ein Jahr gültig

Starker Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte

Vietnam

E-Commerce in Vietnam entwickelt sich stetig

Seit dem 10. Mai 2019 gilt ein neues Ver-fahren für die Beantragung von China-Visa. Der Antrag kann nur noch online ausgefüllt werden. Nach der Online-Be-antragung muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Das Formular ist deutlich umfangreicher als früher. So werden Fragen zu Familie, Mitreisenden, vorherigen Reisen und Rei-sedokumenten, Militärdiensten sowie zur früheren und jetzigen Arbeitssituation und gar zum Jahreseinkommen gestellt. Für die Beantragung eines Visums für China muss nun deutlich mehr Zeit ein-geplant werden und auch die Ausstellung eines Visums am selben Tag wird abge-schafft werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Chinese Visa Application Service Centers: bio.visaforchina.org

Deutschen Staatsbürgern ist es seit dem 1. Dezember 2014 möglich mit einem E-Vi-sum nach Indien einzureisen. Hierfür ist die Online-Beantragung einer Electronic Travel Authorization (ETA) notwendig. Bisher war das E-Visum für Touristen und Geschäfts-reisende maximal 60 Tage gültig. Nun ha-ben Touristen- und Geschäftsvisa eine Gül-tigkeit von einem Jahr ab Genehmigung der Electronic Travel Authorization (ETA) und erlauben das mehrfache Ein- und Aus-reisen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der indischen Regierung: www.indianvisaonline.gov.in (AHK Indien)

In den meisten Branchen sollen 2019 die Löhne in Indien steigen. Standort des Un-ternehmens und Berufserfahrung des Ar-beitnehmers sind für die Höhe der Gehalts-

zahlung entscheidend. Einer Untersuchung der Personalberatung Aon Hewitt India zu-folge werden die Löhne in Indien 2019 um 9,7 Prozent zulegen. Mehr als 1.000 Unter-nehmen unterschiedlicher Branchen und Größen wurden für deren Studie befragt. Andere Analysen schwanken bei ihren Pro-gnosen zwischen Steigerungen von 9,7 und 10 Prozent. Willis Tower Watson und Korn Ferry rechnen etwa mit einem Anstieg von rund 10 Prozent. Die sehr hohen Zuwachs-raten von bis zu 15 Prozent des Jahres 2007 werden kaum mehr erreicht. (GTAI)

Länder und Märkte | Asien und Ozeanien

Veranstaltung: 100 Stunden Morgen

Innovation und Zukunftsthemen im internationalen Umfeld – Märkte für Morgenmacher am 26. September 2019 in der IHK Region Stuttgart

Wie gehen andere Länder mit dem Thema Digitalisierung um? Welche Trends aus anderen Ländern sind auch für Deutschland interessant? Was sollte man im Export beachten? Lassen Sie sich beispielsweise erfolgserprobte

Innovationsmethoden aus dem Silicon Valley in einem Workshop näher bringen. Diese Themen und vieles mehr erwartet Sie im Rahmen der Themenwoche zu digitaler Zukunft und Innovation. An fünf Themen-tagen steht im IHK-Haus der technolo-gisch-innovative Wandel in Unternehmen in verschiedenster Form im Mittelpunkt.

Nähere Informationen unter: www.ihk.st/event/175125342

Veranstaltungshinweis: Das sollten Sie nicht verpassen!

E-Commerce wird in Vietnam immer wich-tiger. Ausländische Anbieter können hier-von profitieren, wenn sie vietnamesische Vorlieben berücksichtigen. 2018 stiegen die Jahresumsätze des Einzelhandels und kon-sumnaher Dienstleistungen um 12,4 Pro-zent gegenüber dem Vorjahr und erreich-ten umgerechnet 142 Milliarden US-Dollar.

Steigende Einkommen und eine schnell wachsende, konsumfreudige Mittelschicht werden den Verbrauch auch in den kom-menden Jahren befeuern. Bereits heute zählen laut Weltbank rund 13 Prozent der Bevölkerung zur globalen Mittelschicht; bis 2026 werden es 26 Prozent sein. Rund 70 Prozent der vietnamesischen Bevölke-rung sind jünger als 35 Jahre. Gerade die-se Gruppe zeichnet sich durch ihre hohe Konsumfreude aus. Für Prestige- und Lu-xusprodukte sind vor allem Bewohner der Städte bereit, europäische oder teils noch höhere Preise zu zahlen. (GTAI)

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Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019 | 15

Japan

EU-Japan-Abkommen schürt Interesse an Japan

Korea

Neuigkeiten in und um Nordkorea per Presseclipping

Die neuesten wirtschaftlichen und au-ßenpolitischen Entwicklungen in und um Nordkorea lassen eine zukünftige Öffnung des Landes zunehmend wahrscheinlicher werden. Da die verfügbaren Informationen für interessierte ausländische Unterneh-men und Institutionen noch begrenzt sind, bietet die Auslandshandelskammer (AHK) Korea ein wöchentliches North Korea News Clipping an: Dieses beinhaltet eine gezielte Zusammenstellung von englischsprachigen Nachrichten, welche über die Entwicklung Nordkoreas in den Bereichen Volkswirt-schaft, Industrie, Außenpolitik und vieles mehr informiert.

Dieser Service ist für Mitglieder der AHK Korea kostenfrei, Nicht-Mitglieder können das wöchentliche News Clipping in einem Jahresabonnement beziehen. (AHK Korea)

Das zum 1. Februar 2019 in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU betrachten immer mehr Unterneh-men als Anschub für ihre Japan-Geschäfte. Die Erwartungen waren laut der IHK-Um-frage schon vor Inkrafttreten sehr positiv. 65 Prozent versprachen sich dadurch eine verbesserte Geschäftssituation.

Dass dies schon zu spüren ist, zeigen die ersten Exportzahlen nach Japan für 2019. Von Januar bis März 2019 stiegen die Ex-porte baden-württembergischer Unterneh-men um 26 Prozent gegenüber demselben Zeitraum im Vorjahr. Auch die deutsch-ja-panische Auslandshandelskammer (AHK Ja-pan) registrierte bereits eine Verdoppelung der Zahl von angefragten und geplanten Japan-Projekten im Verlauf von 2019, da-runter auch verhältnismäßig viele Delega-

tionen mit bis zu 60 Teilnehmern. „Viele Vorhaben zielen auf eine engere Koopera-tion bei Technologien, wie etwa Künstliche Intelligenz, berichtete AHK Japan-Chef Schürmann.

Kathrin Seitz, IHK Region Stuttgart

Ihre IHK-Ansprechpartner

Zu allen Ländern geben Ihnen die Länderreferentinnen und -referenten der IHK Region Stuttgart gern Auskunft.

Sie erreichen sie unter: Telefon 0711 [email protected]

Foto: gettyimages

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16 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019

Länder und Märkte | Amerika

Längst beschränkt sich die Anziehungskraft des Silicon Valleys nicht mehr nur auf Uber, Facebook und Google. Es geht um Themen wie Kooperationen mit Startups im Bereich Industrie 4.0, IndustriaI Internet of Things, Data Analytics mit Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Robotik, Predictive Mainte-nance, Market Fit sowie Trend Scouting.

Um baden-württembergischen Unterneh-men einen Zugang zu diesen Themen zu ermöglichen, findet am 21. Oktober bereits zum sechsten Mal das InnovationCamp Baden-Württemberg Silicon Valley statt. Die Teilnahme wird vom Wirtschaftsmi-nisterium Baden-Württemberg gefördert und richtet sich an Technologieunterneh-men aus BW. Anmeldeschluss ist der 9. Au-

gust 2019. Weitere Informationen unter: www.innovationscampbw.de (bw-i)

US Sales and Use Tax – Konse-quenzen aus dem Wayfair-Urteil für deutsche Unternehmen

Seit der oberste Gerichtshof in den USA im Juni 2018 das Wayfair-Urteil gesprochen hat, ändern immer mehr Bundesstaaten ihre Gesetze zur Sales and Use Tax. Liefe-ranten und Dienstleister, die bisher nicht der Umsatzsteuerpflicht unterlagen, kön-nen unter bestimmten Voraussetzungen nun umsatzsteuerpflichtig werden. Deut-sche Unternehmen mit USA-Geschäft tun also gut daran, ihre Transaktionen im Hin-blick auf die Änderungen zu überprüfen.

Vor der Wayfair-Entscheidung musste für eine umsatzsteuerbare Lieferung oder Leis-tung in einem Bundesstaat aufgrund der bundesgesetzlichen Rechtslage grundsätz-lich nur dann die Umsatzsteuer in Rech-nung gestellt und abgeführt werden, wenn eine physische Präsenz in dem jeweiligen Bundesstaat bestand. Das konnte beispiels-weise eine Niederlassung oder auch nur ein Lager sein. Die Erfordernis der physischen Präsenz ist mit dem Wayfair-Urteil aufge-geben worden. Eine Vielzahl von Bundes-staaten haben mittlerweile Vorschriften erlassen, nach denen sogenannte Out-of-State Vendors unter bestimmten Voraus-setzungen Sales Tax berechnen und an die Steuerbehörden abführen müssen oder es werden bereits vorhandene Vorschriften jetzt auch durchgesetzt.

Auch deutsche Unternehmen, die lediglich Produkte von Deutschland aus in die USA liefern, können von den umsatzsteuerli-chen Registrierungs- und Erklärungspflich-

BMWi-Managerfortbildungs- programm: Tunesien

Nutzen Sie Möglichkeiten zur Ge-schäftsanbahnung, zum Networking und lernen Sie neue Märkte kennen. Vom 14. Oktober bis 8. November 2019 sind Unternehmerinnen und Unterneh-mer aus Tunesien zu Gast in der IHK Region Stuttgart. Sie haben die Mög-lichkeit, diese in Ihre Firma einzuladen.

Ihre IHK-Ansprechpartner

Dr. Nahida Amado Telefon 0711 2005-1920 [email protected]

Tobias Meyer, Telefon 0711 [email protected]

USA

Baden-württembergische Unternehmen lernen vom

Silicon Valley

17. August 2017 Rhode Island

1. Oktober 2017 Massachusetts

1. April 2018 Pennsylvania

21. Juni 2018 New York

1. Juli 2018 Hawaii, Maine, Oklahoma, Vermont (Remote Sellers)

1. September 2018 Mississippi

1. Oktober 2018 Alabama, Illinois, Indiana, Kentucky, Maryland, Michigan, Minnesota, Neva-da, North Dakota, Washington State, Wisconsin

1. November 2018 New Jersey, North Carolina, South Carolina, South Dakota

1. Dezember 2018 Connecticut

1. Januar 2019 District of Columbia, Georgia, Iowa, Nebraska, Utah, West Virginia

1. Februar 2019 Wyoming

1. April 2019 California

1. Juni 2019 Idaho, Colorado, Vermont (Marketplace Sellers)

1. Juli 2019 Virginia, New Mexico, Arkansas, Tennessee

30. September 2019 Arizona

1. Oktober 2019 Texas

1. November 2019 Oklahoma*

Noch nicht bekannt Louisiana, Ohio

Amerika

ten betroffen sein. Die Verpflichtung, sich für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren zu lassen, hängt meist von der Höhe der Umsätze und der Anzahl der Transaktionen in dem jeweiligen Bundesstaat ab. Da das US-Umsatzsteuerrecht auf Bundesstaatenebene geregelt ist, muss man die Voraussetzungen für jeden Bundesstaat einzeln prüfen.

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Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019 | 17

Amerika / Afrika I Länder und Märkte

Afrika

Algerien

Algerien schreibt zahl-reiche Bahnprojekte aus

Ruanda

Ruanda kann Investitionen anlocken

Südafrika

Eigenversorgung durch Fotovoltaik gefragt

Handlungsbedarf für Unternehmen

Unternehmer sollten ihre Umsätze und die Anzahl von Transaktionen in einzelnen Bundesstaaten aufzeichnen, um eventuell bestehende umsatzsteuerliche Registrie-rungspflichten festzustellen. Da es neben den neu eingeführten Grenzwerten wie bisher auch andere Umstände gibt, die eine Registrierungspflicht auslösen können, kann es sinnvoll sein, eine Analyse für ein-zelne Bundesstaaten durchzuführen.

Ralf Rüdenburg,PKF O´Connor Davies, New York

Algeriens Bahnentwicklungsgesellschaft ANESRIF will im Jahresverlauf 2019 meh-rere Ausschreibungen vergeben. Auch in die Transmaghreb-Bahnverbindung scheint Bewegung zu kommen.

Mit einem Budget von 2 Milliarden US-Dol-lar sind die Modernisierung und der Ausbau der East Mining Line der größte Posten, den die ANESRIF in 2019 zu vergeben hat.

Im November 2018 starteten fünf Aus-schreibungen für den Abschnitt zwi-schen Annaba am Mittelmeer und Djebel Onk. Drei Ausschreibungen beinhalten Elektrifizierungs-, Signal- und Gleisarbei-ten, zwei weitere das Projektmanagement und die technische Beratung. Die Vergabe des Vertrags ist für den Juni 2019 vor-gesehen. (GTAI)

USA: German Business Matters

Deutsche Tochterunternehmen beschäf-tigen in den USA über 692.000 Menschen, über 40 Prozent im verarbeitenden Gewer-be. Die Direktinvestitionen aus Deutschland belaufen sich auf 406 Milliarden US-Dollar.

Damit steht Deutschland an vierter Stelle aller ausländischen Direktinvestoren. Der Representative of German Industry and Trade (RGIT) hat diese und weitere Zahlen zu Leistungen der deutschen Unternehmen in den USA auf www.germanbusinessmat-ters.com aktualisiert. Für jeden Bundes-staat kann abgerufen werden, wie viele Jobs deutsche Tochterunternehmen schaf-fen, wie hoch Exporte und Importe zwi-schen dem jeweiligen US-Bundesstaat und Deutschland ausfallen und welche Güter vornehmlich gehandelt werden. (RGIT)

Tabelle links: Beginn der Überprüfung in den einzel-

nen Bundesstaaten (Stand: 7. Juni 2019). * Die Dop-

pelnennung für Oklahoma beruht darauf, dass mit

Wirkung zum 1. November die Voraussetzungen für

eine Registrierung geändert wurden.

Ein Blick auf die Investitionsvorha-ben zeigt: Das ostafrikanische Binnen-land Ruanda kann auf eine moderate industrielle Zukunft hoffen, denn die Rah-menbedingungen wurden verbessert und scheinen sich auszuzahlen. Die ruandische Entwicklungsbehörde, das Rwanda Deve-lopment Board (RDB), hat im Jahr 2018 nach eigenen Angaben 173 Investitions-projekte im Wert von 2.008 Millionen US-Dollar registrieren können. Zum Ver-gleich: 2017 lag der kumulierte Investiti-onswert bei 1.675 Millionen und 2016 bei 1.160 Millionen US-Dollar. (GTAI)

Südafrika hat „Sonne satt“. Haushalte und Gewerbetreibende wissen dies zunehmend zu nutzen. Deutsche Fotovoltaik-Unter-nehmen etablieren sich erfolgreich vor Ort.

Die Sonne meint es gut mit Südafrika. Mit mehr als 2.500 Sonnenstunden pro Jahr und einer durchschnittlichen Glo-balstrahlung von 2.100 Kilowattstunden pro Quadratmeter sucht das Potenzial zur Energieerzeugung weltweit seinesgleichen. Die täglichen Einstrahlungswerte sind rund doppelt so hoch wie in Europa. Wurde die-ses immense Potenzial zunächst vor allem in Großanlagen unabhängiger Solarstrom-erzeuger genutzt, so treten in den letzten Jahren zunehmend private Haushalte und Gewerbetreibende auf den Plan.

Fotovoltaikanlagen zur Eigenversorgung sind in Südafrika im Trend. Getrieben wird die Nachfrage insbesondere durch gera-dezu explodierende Stromtarife. Konkret hat sich der durchschnittliche Strompreis seit 2009 mehr als verdoppelt (Stand 2018: rund 0,06 Euro pro Kilowattstunde). Zu-gleich nehmen die Anschaffungskosten für Fotovoltaikkomponenten stetig ab. (GTAI)

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Rechtssicher auf Auslandsmärkten

2025 beibehalten. In China gegründete Unternehmen mit auslän-dischen Investitionen haben also fünf Jahre Zeit, sich anzupassen. Die Arten der ausländischen Investitionen werden neu definiert. Ausländische natürliche Personen, Unternehmen oder andere Organisationen dürfen in Zukunft in China investieren in neue Unternehmen, Fusionen und Übernahmen, neue Projekte sowie andere Methoden.

Inländerbehandlung vor Eintritt und Negativliste

Die nunmehr beschlossene Inländerbehandlung vor dem Eintritt ausländischer Investoren bedeutet, dass diese die gleiche Behand-lung wie inländische Investoren in China genießen können. Die Negativliste bezieht sich auf Branchen, für die der Zugang auslän-discher Investoren verboten oder eingeschränkt ist. Bei Branchen, die nicht auf der Liste stehen, steht es ausländischen Investoren frei, zu investieren und den gleichen Status wie lokale chinesische Unternehmen zu erlangen. Damit dürfte die Zeit der Einzelgeneh-migungen ausländischer Investitionsfälle zu Ende gehen.

Gleichzeitig stehen ausländische Investoren oder ausländische Unternehmen auch in einer Informationspflicht: Sie müssen der chinesischen Regierung Investitionsinformationen über das Un-ternehmensregistrierungssystem und das Offenlegungssystem für Kreditinformationen von Unternehmen übermitteln.

Schutz ausländischer Investitionen

Bei ausländischen Investoren stehen Fragen der Investitions- sicherheit im Mittelpunkt. Das Gesetz sieht diesbezüglich umfas-sende Regelungen vor:

• Ausländisch investierte Unternehmen können in China im Ein-klang mit dem Gesetz in den Genuss der staatlichen Politik zur Unterstützung der Unternehmensentwicklung (Subventionen) kommen.

• Ausländische Unternehmen erhalten gleichberechtigten Zu-gang zum Veränderungs- und Festlegungsprozess der gesetz-lich vorgeschriebenen „National Standards“. Diese gelten auch für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung.

2019 ist das 41. Jahr der Öffnung Chinas nach außen. Diese Ge-schichte ist voller Herausforderungen und Chancen, zugleich vol-ler Erfolge und Frustrationen. In über 40 Jahren hat China ein eigenes Rechtssystem für Auslandsinvestitionen geschaffen, das sich vorsichtig und konservativ entwickelt und eine wichtige Rolle in der Öffnung Chinas gespielt hat. In Zeiten globaler Handels- und Investitionsbeziehungen reichen reine Überarbeitungen des Systems jedoch nicht aus – zur Anpassung an die neue Zeit muss das Rechtssystem vollständig aktualisiert werden. So hat China am 15. März 2019 das neue Gesetz verabschiedet, das zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Es vereinheitlicht und verbessert die recht-lichen Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen in China, sodass die Türen des chinesischen Marktes weiter geöffnet und ausländische Investoren umfangreicher geschützt werden können.

Neu: Eine einheitliche Gesetzgebung

Das Gesetz findet auf alle direkten und indirekten ausländischen Investitionen Anwendung, einschließlich natürlicher Personen, Unternehmen oder anderer Organisationen, die in China inves-tieren. Wichtigstes Merkmal: Es schränkt die Rechtsform auslän-discher Investitionen oder das spezifische Geschäft ausländischer Unternehmen nicht mehr ein, sondern passt das Prinzip der staat-lichen Verwaltung ausländischer Investitionen auf das bestehende Rechtssystem Chinas an. So sieht es keine Bestimmung mehr für die Rechtsform eines Unternehmens mit ausländischer Beteili-gung vor, sondern bestimmt nur, dass ausländische Beteiligungen mit den geltenden Gesetzen wie dem Gesellschaftsrecht oder dem Partnerschaftsunternehmensgesetz übereinstimmen müssen. Aus-ländische Investoren können künftig die nach chinesischem Recht zulässigen Gesellschaftsrechtsformen frei wählen.

Die Gesetze, die bisher im Bereich ausländischer Investitionen galten, das Gesetz über chinesisch-ausländische Equity Joint Ventures, das Gesetz über chinesisch-ausländische Cooperative Joint Ventures, das Gesetz über ausländisch investierte Unter-nehmen und die entsprechenden Implementationsregeln, werden am 1. Januar 2020 außer Kraft treten. Ausländisch investierte Un-ternehmen, die gemäß diesen drei Gesetzen gegründet wurden, können die ursprüngliche Unternehmensorganisation noch bis

Zum 1. Januar 2020 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen in China vereinheitlicht und verbessert – was das neue Gesetz für Investoren bedeutet und welche Regelungen noch Fragen aufwerfen, lesen Sie hier.

Das neue Auslandsinvestitionsgesetz in China

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Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019 | 19

• Der Staat stellt durch fairen Wettbewerb sicher, dass ausländisch investierte Unternehmen gleichberechtigten Zugang zu öffent- lichen Aufträgen haben.

• Kapitaleinlagen ausländischer Investoren, Gewinne, Kapitalge-winne, Veräußerungserträge, Lizenzgebühren für geistiges Ei-gentum, gesetzlich erlittene Schäden oder Entschädigungen, Liquidationserlöse usw. können nach dem Gesetz frei ins Aus-land in RMB oder Devisen überwiesen werden.

• Der Staat schützt zukünftig die Rechte an geistigem Eigentum ausländischer Investoren und Unternehmen. Er fördert die Zu-sammenarbeit bei Technologien auf der Grundlage des Freiwil-ligkeitsprinzips und der Handelspraxis. Verwaltungsbehörden und ihre Mitarbeiter dürfen keine administrativen Mittel mehr einsetzen, um einen Technologietransfer zu erzwingen.

• Lokale Behörden dürfen nicht von den legitimen Rechten und Interessen ausländischer Unternehmen abweichen oder die Verpflichtungen, die die Bedingungen für den Marktzugang und -austritt festlegen, verschärfen.

• Ausländische Unternehmen können Handelskammern und Ver-einigungen gründen und Mitglied werden.

Herausforderungen in der Rechtspraxis

Das Gesetz ist von der Vision einer neuen Ära der Auslandsin-vestitionen geprägt und wird zu starken Veränderungen führen. Es enthält bisher jedoch vor allem grundsätzliche Regelungen. Es bleibt abzuwarten, wie der Staatsrat diese Regelungen umsetzen wird. So werden im Gesetz neue Arten von Auslandsinvestitionen genannt, etwa die Investitionen in neue Projekte – sie werden jedoch nicht näher definiert. Gemeint ist wahrscheinlich, dass ausländische Investoren nicht nur durch die Gründung von Un-ternehmen oder Fusionen und Übernahmen in China investieren können, sondern auch durch vertragliche Beziehungen, beispiels-weise durch die Teilnahme an Bergbau- oder Bauprojekten.

Artikel 2 des Gesetzes umfasst direkte und indirekte ausländische Investitionen, jedoch fehlt die Definition der indirekten Investi-tionen. Nach geltendem Recht können ausländische Investoren die Einschränkungen der Negativliste vermeiden, indem sie die in-

direkte Anlagemethode an-wenden. Was genau sich nach dem

neuen Gesetz hinter dieser Regelung verbirgt und wie die Regierung eine entsprechende Aufsicht durchsetzen wird, ist noch unklar. Weiterhin sind in China Investoren aus der ganzen Welt tätig – ein Großteil hat ausländisch investierte Unternehmen ge-gründet. Diese Unternehmen müssen umfangreiche Anpassungen der Unternehmensstruktur vornehmen, eine Gesellschafterver-sammlung und einen Aufsichtsrat ins Leben rufen und die inter-ne Machtverteilung des Unternehmens neu fassen. Zwangsläufig werden sie die Satzung des Unternehmens überarbeiten müssen. Auch äußert sich das Gesetz bisher nicht klar zu der Frage, wie In-vestitionen aus Hongkong, Macao und Taiwan zu behandeln sind. Gemäß den derzeit geltenden Gesetzen dürften Investoren aus diesen drei Ländern als ausländisch gelten.

Fazit: Dranbleiben

Auch wenn das Auslandsinvestitionsgesetz nicht alle Details zu ausländischen Investitionen umfasst, gibt es Investoren doch eine grundsätzliche Orientierung. Einzelheiten zur Umsetzung werden in naher Zukunft bekannt gegeben werden, sodass ausländischen Investoren zu empfehlen ist, sich weiterhin zu informieren.

Christoph Schmitt, Partner sowie Co-Head des China Desk der Sozietät Hoffmann Liebs

Jin Gu, chinesischer Rechtsanwalt bei Hoffmann Liebs

www.hoffmannliebs.de

Die Serie „Rechtssicher auf Auslandsmärkten“ informiert überrechtliche Anforderungen und steuerrechtliche Aspekte imAuslandsgeschäft sowie Länderrisiken und -chancen.

Ihre IHK-AnsprechpartnerinSilke Helmholz, Telefon 0711 2005-1455 [email protected]

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20 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen

2. Ideenwettbewerb develoPPP.de 2019 – nächster Stichtag: 30. September 2019

Projekt- und Ausschreibungs- recherchedienst GTAI

In Kooperation mit Germany Trade & Invest (GTAI) bietet die IHK Region Stuttgart ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, sich in einer Übersicht über aktuelle Projekte und Ausschrei-bungen im Ausland zu informieren. www.stuttgart.ihk.de Nr. 676362

Ihr IHK-Ansprechpartner

Thomas BittnerTelefon 0711 [email protected]

Vom 15. August bis 30. September findet der dritte develoPPP.de-Ideenwettbewerb 2019 statt. Interessierte Unternehmen aus Deutschland, der EU und aus den Projektländern selbst erhalten mehr Fle-xibilität, um am Programm teilzuneh-men. Das finanzierende Bundesministeri-um für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) möchte mit dem Programm insbesondere deutsche Unter-nehmen unterstützen, die sich langfris-tig und nachhaltig in Entwicklungs- und Schwellenländern engagieren. Im Rahmen der Variante develoPPP.de Classic werden Projekte gefördert, die die geschäftlichen Aktivitäten von Firmen in Entwicklungs-

ländern nachhaltig gestalten, insbeson-dere im Bereich berufliche Bildung, beim Aufbau nachhaltiger Lieferketten sowie bei der Einrichtung von Anlagen, die er-neuerbare Energiequellen nutzen.

• Zuschuss: zwischen 100.000 und 2 Millionen Euro

• Eigenanteil Unternehmen: mindestens 50 Prozent der Gesamtprojektkosten

• Laufzeit: bis zu drei Jahre Der Jahresumsatz muss mindestens 800.000 Euro betragen. Das Unternehmen sollte mindestens acht Mitarbeiter haben, zwei Jahre am Markt aktiv sein und zwei testier-te Jahresabschlüsse vorlegen. Teilnehmen können neben deutschen und europäischen Unternehmen auch lokale Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Anträge können künftig nur noch bei der Deutschen Investitions- und Entwick-lungsgesellschaft (DEG) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammen-arbeit (GIZ) eingereicht werden.

Mehr Informationen zum Programm sowie eine Übersicht mit aktuellen Projekten sind unter www.develoPPP.de zu finden.

Neues Finanzierungsprogramm „Africa Connect“

Im Rahmen des Anfang Juni vom Bundes-ministeriums für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung (BMZ) initi-ierten Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) für reformorientierte afrikanische Länder (Compact with Africa) wurde für Unter-nehmen das neue Finanzierungsangebot

„Africa Connect“ mit attraktiven Konditio-nen aufgelegt. Investitionen europäischer Unternehmen in den afrikanischen Ländern Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso,

Côte d‘Ivoire, Ghana, Guinea, Marokko, Ru-anda, Senegal, Togo und Tunesien sollen dadurch gezielt gefördert und erleichtert werden. „Africa Connect“ wird über die DEG umgesetzt.

• Langfristige Darlehen (drei bis sieben Jahre) in Euro oder US-Dollar

• 750.000 Euro bis vier Millionen Euro• Risikoteilung zu attraktiven Konditionen• Schlanke Finanzierungsstruktur• Rasche Umsetzung• Unterstützung bei der Umsetzung

internationaler Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards

• Nutzung des Netzwerks sowie der lang-jährigen Afrika-Erfahrung der DEG

Mehr Informationen zum Programm sowie ein Formblatt für eine Finanzierungsan-frage finden Sie unter: www.deginvest.de/Unsere-Lösungen/AfricaConnect

Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

Veranstaltungshinweis

Afrika: Wo liegen die Potenziale für baden-württembergische Unternehmen?

Donnerstag, 11. Juli 2019 13:00 Uhr bis 17:00 UhrLinden-Museum Stuttgart Hegelplatz1, 70174 Stuttgart

In der Veranstaltung, die in Koopera-tion mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg stattfindet, wird das wirtschaftliche Potenzial Afrikas für baden-württembergische Un-ternehmen thematisiert. Es wird vor allem um die Chancen und Trends in Nordafrika und in Subsahara-Afrika gehen. Dafür sind Experten u. a. aus Ägypten, Äthiopien, Algerien, Kenia, Marokko, Südafrika und Tunesien vor Ort.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.ihk.st/event/175124311 Kurzfristige Anmeldung möglich.

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Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019 | 21

Das Stuttgarter Weinfest in Mumbai, das indische Filmfest und „Indian Summer“ in Stuttgart

Warum die Partnerstädte mehr als nur Wirtschaftsbeziehungen pflegen

Regionalseite

Seit mehr als 60 Jahren pflegen Indien und Deutschland enge Beziehungen. Heute arbei-ten die beiden Länder insbesondere in den Be-reichen Energie, Berufsbildung, Sicherheit und Landwirtschaft zusammen. 2018 lag das bila-terale Handelsvolumen zwischen Deutsch-land und Indien bei 18,2 Mrd. Euro. Damit ist Deutschland Indiens wichtigster Handels-partner innerhalb der Europäischen Union. Auch zahlreiche baden-württembergische Firmen sind im Land vertreten.

Brücken zwischen den Kulturen bauen

Der Stuttgarter Unternehmer Andreas Lapp, LAPP Holding AG, baut als Honorarkonsul der Republik Indien für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Brücken zwischen den Kulturen. Zu den Aufgaben des Indischen Honorarkonsulats gehören die Organisation von Veranstaltungen mit Indienbezug, der Empfang von Staatsgästen und die Pflege der deutsch-indischen Beziehungen.

Für den Vorstandsvorsitzenden der LAPP Hol-ding AG ist diese Aufgabe eine Herzensange-legenheit – ist er doch seit seiner Jugend be-

geistert von der Farbenpracht des Landes, der indischen Kultur und der Freundlichkeit der Menschen. Andreas Lapp setzt sich für die Förderung und Entwicklung der Beziehungen der beiden Länder vor allem auf den Gebieten des Handels, des Fremdenverkehrs, der Kul-tur und der Wissenschaft ein.

So wird unter der Leitung von Andreas Lapp regelmäßig ein Ger-man-Indian Round-Table, ein deutsch-indischer Stammtisch für Wirtschaftstreibende, durchgeführt, um sich über aktuelle Themen der indischen Wirtschaft auszutauschen. Darüber hinaus hat der Ho-norarkonsul das Indian Business Center gründet. Es dient indischen Unternehmen als Anlaufstelle, um in Deutschland geschäftlich Fuß zu fassen. Dazu werden den Firmen moderne Büroflächen zur Ver-fügung gestellt und diverse Unterstützungsleistungen angeboten.

Andreas Lapp mit Mrs. Hemangi Worlikar, Deputy Mayor of Mumbai,

während des Weinfests „Stuttgart meets Mumbai“

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Indische und deutsche Tänzerinnen und Tänzer bei einer Tanzdarbietung.

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22 | Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019

Regionalseite | Impressum

Herausgeber Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart Telefon 0711 2005-0 www.stuttgart.ihk.de, [email protected]

Konzeption Geschäftsbereich International

Verantwortung Tassilo Zywietz

Redaktion Thirza Albert

Gestaltung SANSHINE Communications GmbH

Bilder iStock (Titel, Seite 23), Fotolia (Seite 10, 24)

Druck Druckhaus Waiblingen Remstal-Bote GmbH © 2019

Impressum

IHK Region Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Daten- trägern sowie Einspeisungen in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Die Außenwirtschaftsnachrichten der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart werden unter anderem in Zusam-menarbeit mit Germany Trade und Invest (GTAI) verfasst.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des In-halts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart keine Gewähr. Das Magazin Außenwirtschaft aktuell ist zu beziehen über [email protected]

Das Thema Weinbau verbindet

Für manchen vielleicht überraschender Ausdruck der lebendigen Beziehungen beider Länder ist das Thema Weinbau. Viel baden-württembergisches Know-how ist in den letzten 20 Jahren in das noch junge Weinanbauland Indien gewandert. Und auch die Weine selbst werden gemeinsam mit den vor Ort angebauten angeboten: Im Rahmen der Städtepartnerschaft organisiert Andreas Lapp all-jährlich das Weinfest „Stuttgart meets Mumbai“ in Mumbai – mit je über 2.500 Besuchern aus Wirtschaft, Politik, Film und Medien so-wie Bildung und Gastronomie. Auch Maultaschen, Würstchen und Kraut aus dem Ländle werden den Gästen serviert.

Stuttgart seinerseits bietet ebenfalls alljährlich ein Stück Indien: Das „Indische Filmfestival Stuttgart“ ist das größte indische Film-festival außerhalb Indiens. Neben Spiel-, Kurz- und Dokumentarfil-men werden auch Animationsfilme gezeigt. Das Honorarkonsulat steuert das Rahmenprogramm „Indian Summer“ bei. In einer Kunst-ausstellung, Tanzdarbietungen und Konzerten kann man in die in-dische Kultur eintauchen – dieses Jahr vom 15. bis 21. Juli. Und

wieder ist Andreas Lapp in seinem Element: Schließlich hält er neben den Wirtschaftsbe-ziehungen den kulturellen Austausch beider Länder für elementar.

Maria Dobritzsch,Honorarkonsulat der Republik Indien in

Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Die nächste IHK-Veranstaltung zu Indien in der Nähe: Wirtschaftstag Indien

19. September 2019, IHK Rhein-Neckar. Infos und Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/event/15312446

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Außenwirtschaft aktuell 07–08 / 2019 | 23

Kurz vor Schluss

E-Business, E-Government, E-stland

Aktuelle Tendenzen beobachten, neue Kontakte knüpfen, Wissen erweitern: Die Außenwirtschafts- referentinnen und -referenten der IHK Region Stuttgart nehmen jedes Jahr ein Land besonders in den Fokus, dieses Jahr: Estland.

Kaum größer als Baden-Württemberg, zehn mal weniger Einwohner pro Quad-ratkilometer, aber beim Thema Digitalisie-rung hat das Land die Nase vorn – Beispiel: E-Government. Der kleine und recht jun-ge Staat hat es geschafft, innerhalb von nur zehn Jahren auf ein komplett digita-les Verwaltungssystem umzustellen, das trotzdem dezentral organisiert ist. Alle öffentlichen Einrichtungen können so mit einem digitalen „Übersetzer“ miteinander kommunizieren und Daten austauschen, wenn die Erlaubnis dazu vorliegt. Ha-ben die Einwohner denn gar keine Angst, überwacht zu werden? Die Einstellung der Esten demgegenüber ist entspannt: Die Regierung habe ohnehin bereits alle Da-ten gesammelt und der Unterschied liege vor allem darin, dass diese Daten den Ein-wohnern nun auch digital zur Verfügung stehen.

Transparenz als höchstes Ziel

Das E-Government in Estland ermöglicht es den Einzelnen, ihre gesammelten Daten einzusehen und auch zu überprüfen, wann welche Behörden diese Daten austauschen. Das Ziel ist also, mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und diesen Zeit zu sparen. Die Esten lieben ihre Freizeit und möchten diese nicht mit Be-hördengängen vergeuden. Mittels Chip-ID lässt sich alles online regeln.

So einfach wie möglich ...

Doch nicht nur Behördengänge werden so überflüssig – auch im Alltag kann die Ver-netzung überraschend hilfreich sein: Stel-

len Sie sich vor, Sie bringen am Montag-morgen Ihr Kind mit dem Auto zur Schule. Unterwegs kommen Sie in eine Polizeikon-trolle, kurbeln das Fenster herunter und der Polizist schaut sie kurz an und erkennt auf seinem Tablet, dass Sie als Fahrzeug-halter oder Fahrzeughalterin eingetragen sind. Er grüßt sie daher einfach freundlich, ohne Ihre Papiere zu verlangen, und weist Sie gleich noch darauf hin, dass Ihr TÜV in zwei Wochen abläuft, wozu Sie bestimmt schon eine SMS der Zulassungsbehörde bekommen hätten. Getreu dem Motto, das sich die Esten gegeben haben: Prozes-se und Dienstleistungen für ihre Bürger so einfach wie möglich zu gestalten.

... nur so viel wie nötig

Dabei ist den Esten wichtig, dass den ein-zelnen Institutionen immer nur genau so viel Information zur Verfügung steht wie nötig. So hat der Polizist bei der Polizei-kontrolle beispielsweise keinen Zugriff auf

Ihre Krankenakte oder Ihren Lohnsteuer-jahresausgleich.

Die Zukunft liegt in Talinn in der Luft

Vielleicht fahren Sie von der Schule aus weiter zur Arbeit nach Talinn. Rund 500.000 Menschen leben zurzeit in der historischen und gleichzeitig modernen Hauptstadt mit dem baltischem Fair. Durch die überschau-bare Größe und die Offenheit der Bürger begegnet man hier immer wieder Pilotpro-jekten, die im ersten Moment futuristisch anmuten. Und so kann es passieren, dass Sie an einem Fußgängerüberweg einen Ro-boter passieren lassen, der Botengänge für ältere Menschen übernimmt.

Offenheit und Selbstkontrolle

Letztlich bleibt offen, wie die Esten es ge-schafft haben, das alles umzusetzen und in ihrer Gesellschaft zu etablieren. Sicher spielt ihre Offenheit digitalen Themen gegenüber dabei eine große Rolle. „E-Governance“, die private Non-profit-Or-ganisation, die alle Digitalisierungen im Verwaltungsbereich durchgeführt hat, gibt hier zwei entscheidende Worte mit auf den Weg: Aufklärung und Vertrauen. Auch seit Einführung des Systems arbeitet man dort ständig weiter an der Aufklärung über die Nutzung der elektronischen Dienstleistun-gen und die estnische Regierung darf jeden Tag neu unter Beweis stellen, dass sie die Daten der einzelnen Bürger sorgfältig und sicher verwaltet.

Jessica Heinrich, IHK-Exportakademie Stuttgart Fo

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Veranstaltungshinweise

Veranstaltung Ansprechpartner

Juli

2. Juli 2019 Greater China Day Dorothee Minne, Telefon 0711 [email protected]

11. Juli 2019 Afrika: Potenziale für baden- württembergische Unternehmen

Sabine Strüver, Telefon 0711 [email protected]

17. Juli 2019 Forum: Zoll trifft Wissenschaft Andrea Schubode, Telefon 0711 [email protected]

September

12. September 2019 Workshop: Doing Business with the US Kathrin Seitz, Telefon 0711 [email protected]

16. September 2019 Häufige Fragen bei Zollanmeldungen Petra Lau, Telefon 0711 [email protected]

23. bis 27. September 2019

100 Stunden Morgen:Themenwoche zur digitalen Zukunft und Innovation im Mittelstand

Barbara Kiesel, Telefon 0711 [email protected]

26. September 2019 100 Stunden Morgen: „Märkte für Morgenmacher“, Thementag zur digitalen Zukunft im internationalen Kontext

Kathrin Seitz, Telefon 0711 [email protected]

27. September 2019 Lieferantenerklärungen Petra Lau, Telefon 0711 [email protected]

30. September 2019 Intrastat Petra Lau, Telefon 0711 [email protected]

Oktober

1. Oktober 2019 Neue Absatzchancen in Österreich und der Schweiz

Sabine Strüver, Telefon 0711 [email protected]

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Bitte beachten Sie, dass es sich bei den obigen Veranstaltungshinweisen nicht um abschließende Empfehlungen handelt. Wir weisen vielmehr ausdrücklich darauf hin, dass es eine Vielzahl weiterer Anbieter und Angebote entsprechender Veranstaltungen gibt.

Diese und weitere Veranstaltungen finden Sie unter: www.bw.ihk.de/taetigkeitsfelder/veranstaltungen/international Auf folgende Veranstaltungen weisen wir besonders hin: