arbeitshilfe - osnabrück · die eltern erziehen mit mitteln der gewalt, angst und unterdrückung...

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Arbeitshilfe Ki n derschutz für Schulen

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Arbeitshilfe Ki nderschutz

für Schulen

Vorwort ................................................................................................................3

Präambel – Arbeitshilfe für die Schule zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung ................................................................................ 4

Ablaufplan ........................................................................................................... 6

Flussdiagramm ................................................................................................... 8

Meldebogen an den Fachdienst Jugend ............................................................ 8

Checkliste zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung in der Schule .......................................................10

Rechtliche Hintergründe bei Kindeswohlgefährdung ....................................... 12

Kontaktadressen für die Kinderschutzfachberatung, Krisentelefon ................... 14

I nhaltsverzeich nis

2

„Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf“ – So heißt es in einem afrikanischen Sprichwort. Bei uns ist zwar nicht ein ganzes Dorf gefordert. Aber auch hier wirken viele Menschen bei der Erziehung zusammen: so sind Lehrkräfte in vielfältiger Hinsicht an der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beteiligt, und natürlich arbeiten die Lehrkräfte im Idealfall Hand in Hand mit Müttern und Vätern, die ihre Erziehungsaufgabe ebenfalls gleichermaßen ernsthaft wie liebevoll wahrnehmen.

Steigende Anforderungen an die Erziehungskompetenz von Eltern, soziale Schwierigkeiten, psychische Problemlagen und leider manchmal auch schlicht mangelndes Erziehungs- vermögen führen in Einzelfällen aber dazu, dass Kinder und Jugendliche nicht angemessen erzogen und versorgt werden. Dabei kann es durch die Überforderung von Eltern zur Ver- nachlässigung oder sogar zur Misshandlung von Kindern und Jugendlichen kommen. Lehr-kräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Fachkräfte der schulischen Sozial-arbeit sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erfahren oftmals sehr früh von Bedarfs- und Problemsituationen der Kinder und Jugendlichen.

Um diesen Familien frühzeitig Hilfe anbieten zu können und eine beginnende Krise erst gar nicht zur ausgewachsenen Krise werden zu lassen, müssen erste Signale der Überforderung von Eltern oder erste Signale der Vernachlässigung, Misshandlung oder des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt werden.

Eine gemeinsam gestaltete Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe dient dem Kinderschutz.

Diese von Lehrkräften und sozialen Fachkräften in der Schule sowie vom Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück in enger Abstimmung mit der niedersächsischen Landesschul-behörde erarbeitete Broschüre soll allen Menschen, die in der Schule arbeiten, als Hilfe im Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung dienen. Darüber hinaus werden Kontakt- adressen aufgeführt, die bei Bedarf beraten oder auch bei der Vermittlung spezieller Hilfs- angebote behilflich sind.

Die Qualität des Kinderschutzes im Landkreis Osnabrück wird durch diesen Baustein und einen damit verbundenen umfassenden gemeinsamen Prozess zum Wohle der Kinder und Jugendlichen Erfolg entsprechend weiterentwickelt.

Horst-Dieter HusemannRegionalabteilung Osnabrück, Landesschulbehörde Niedersachsen

Dr. Michael LübbersmannLandrat des Landkreises Osnabrück

Vorwort

3

ARBEITSHILFE FuR DIE SCHULE ZUR EINSCHaTZUNG VON KINDESWOHLGEFaHRDUNG

..

....

4

PRÄAMBELMit dem Bundeskinderschutzgesetz, das zum 01.01.2012 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber weitere Berufsgruppen in die Aufgabe des Kinderschutzes eingebunden. Im schulischen Kontext sind dies insbesondere Lehrerinnen oder Lehrer an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen oder Sozialarbeiter / Sozialpädago-gen sowie Berufspsychologinnen oder Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftli-cher Abschlussprüfung.

In verschiedensten Netzwerktreffen im Landkreis Osnabrück wurde in lebhaften Diskussionen und Fachgesprächen immer wieder deutlich, dass die vorliegenden Checklisten und Ampelbögen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nur bedingt auf den schulischen Bereich ausgerichtet sind. Auch gab es Unsicherheiten, wie der § 8a / b SGB VIII vor Ort in den Schulen umzusetzen ist. Ein konkreter Ablaufplan zum Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung für Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter /-innen fehlte.

Daraufhin bildete sich eine Arbeitsgruppe der Schulsozialarbeiter /-innen in Belm. Die teilnehmen-den Schulen sind die Grundschulen Belm, Powe und Vehrte, die Johannes-Vincke-Schule sowie die mittlerweile geschlossene Ickerbachschule, die einen Leitfaden für den Umgang mit Kindes-wohlgefährdung entwickelten. Als Grundlage diente der Leitfaden zum Kinderschutz vom Land-kreis Osnabrück.

Begrüßt und unterstützt wurde der Arbeitskreis von den Schulleitungen und Lehrkräften der jeweiligen Schulen. Darüber hinaus gab es eine enge Kooperation mit dem Fachdienst Jugend und dessen Sozialraum-Mitarbeiter/-innen, die dem Arbeitskreis beratend und unterstützend zur Seite standen.Die vorliegende Arbeitshilfe gibt Anhaltspunkte für eine Einstufung von Kindeswohlgefährdung und verdeutlicht die einzelnen Handlungsschritte im Umgang mit dem § 8a / b SGB VIII.

5

Werden bei einem Kind oder Jugendlichen im schulischen Kontext Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung deutlich, so ist zunächst zwischen der

• Klassenleitung, Schulleitung und ggf. dem / der Beratungslehrer /-in, Schulsozialarbeiter/in oder Schul- psychologen /-in das weitere Vorgehen abzustimmen.

• Insbesondere ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang den Eltern Hilfemöglichkeiten eröffnet werden können. Bleiben trotz dieser im Vorfeld stattgefundenen pädagogischen Beratung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten gravierende Problemfelder offen, so sind folgende Arbeitsschritte einzuleiten:

ARBEITSSCHRITTE:1. Die Klassenleitung füllt die Checkliste zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung aus und proto-

kolliert Auffälligkeiten des Kindes.2. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der Schulleitung und der Schulsozialarbeit.3. Die Beratung und die Möglichkeit der kontinuierlichen Prozessbegleitung mit einer insoweit erfahrenen

Kinderschutzfachkraft gem. § 8a/b SGB VIII (Kontaktdaten siehe S. 18). Hierbei wird mit pseudo- nymisierten Daten eingeschätzt, ob es sich um eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung handelt, und das weitere Vorgehen vereinbart. Weitere Vorgehensweisen:

NACH ERSTEINSCHÄTZUNG LIEGT EINE LATENTE BZW.DROHENDE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG VOR, DANN…

Die Beobachtungen und das Ergebnis der Fachberatung werden den Erziehungsberechtigten durch den Klassenlehrer /-in und den Schulsozialarbeiter /-in mitgeteilt. (In der Vorbereitung können ggf. zusätzlich die Beratungslehrkraft und der Schulpsychologische Dienst unterstützen)

Laufend werden weitere Falldokumentationen angefertigt (Ergänzungen / Veränderungen im Einschätzungsbogen dokumentieren).

Bestehen die Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung weiterhin, nimmt die Schule tele-fonischen Kontakt zum Fachdienst Jugend / Sozialraumteam auf. Des Weiteren übermittelt sie dem Fachdienst den Meldebogen (Deckblatt) sowie ggf. weitere schriftliche Beobachtungen der Schule. Ab hier wird der Fachdienst Jugend fallführend tätig.

Die Schule informiert die Eltern bezüglich der Meldung beim Fachdienst Jugend gem. § 8a/b SGB III.

!

ABLAUFPLAN ZUR KINDESWOHLGEFaHRDUNG

..

6

NACH ERSTEINSCHÄTZUNG LIEGT EINE AKUTE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG/ EINE GEFÄHRDUNG VON LEIB UND LEBEN DES KINDES VOR (VGL. § 8A SGB VIII), DANN …

Die Schule macht eine telefonische Meldung über Kindeswohlgefährdung beim zuständigen Fachdienst Jugend / Sozialraumteam. Des Weiteren über-mittelt sie dem Fachdienst den Meldebogen (Deckblatt), die Checkliste sowie weitere schriftliche Beobachtungen der Schule. An dieser Stelle wird der Fachdienst Jugend fallführend tätig. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten, an Feiertagen sowie an den Wochenenden ist eine Meldung beim Kinder- und Jugendnotdienst notwendig.

!

Der weitere Verlauf wird durch den Fachdienst Jugend gesteuert. Der Fachdienst Jugend darf der Schule keine Einzelheiten der Hilfeplanung mitteilen. Liegt dem Fachdienst Jugend jedoch eine Schweigepflicht- entbindung vor, ist auf Nachfrage der Schule ein Informationsaustausch möglich.

Die Schulen sind bereit, wenn es das zuständige Sozialraumteam und die Eltern wünschen, an einem „Runden-Tisch-Gespräch“ teilzunehmen, in dem die vorliegenden Beobachtungen der Schule und aller weiteren am Fall beteiligten Fachkräfte beraten werden. Ein weiteres Vorgehen kann so gemeinsam einge-schätzt und besprochen werden.

Besteht akute Gefahr für Leib und Leben

Einschaltung der Polizei – Rettungsdienst – Fachdienst Jugend

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Der / die Schüler /-in ist auffällig oft krank

Der / die Schüler /-in wirkt unterernährt

Der / die Schüler /-in wirkt übergewichtig

Chronische Erkrankung, Behinderung

Der / die Schüler /-in nässt/kotet ein

Es liegt mangelnde Körperhygiene vor

Der / die Schüler /-in hat blaue Flecken, Narben, Verletzungen, Verbrennungen etc.

Die Kleidung ist nicht witterungsentsprechend

Die Kleidung ist stark verschmutzt und/oder kaputt

Verzögerung der sprachlichen Entwicklung (ärztl./psychologische/therapeutische Abklärung?)

Verzögerung der geistigen Entwicklung (ärztliche / psychologische / therapeutische Abklärung?)

Die Zähne sind in einem schlechten Zustand

CHECKLISTE ZUR EINSCHaTZUNG DER KINDESWOHLGEFaHRDUNG IN DER SCHULE

Kinder haben Rechte! Die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse trägt elementar zu ihrer Entwick-lung bei. Werden Grundbedürfnisse dauerhaft nicht erfüllt, weist dies auf einen erhöhten Hand-lungsbedarf hin. Wahrnehmungen zu Risiken und Ressourcen sind wichtige Grundlagen für die Entscheidung, inwieweit eine Gefährdung vorliegt oder nicht.

Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über relevante Bereiche, die in Zusammen-hang mit Kindeswohlgefährdung stehen können, und soll helfen, sich im konkreten Einzelfall mit diesen auseinanderzusetzen und die eigene Wahrnehmung zu schärfen.

Körperliche Erscheinungtrifft

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10

Der / die Schüler /-in wirkt traurig, depressiv

Der / die Schüler /-in wirkt auffallend ruhig, teilnahmslos

Der / die Schüler /-in wirkt emotionslos

Der / die Schüler /-in zeigt ein unruhiges und ungesteuertes Verhalten

Der / die Schüler /-in zeigt aggressives Verhalten

Der / die Schüler /-in hat eine mangelnde Frustrationstoleranz

Der / die Schüler /-in zeigt selbstverletzende Tendenzen

Es liegt ein unsicheres / wechselndes Beziehungsverhalten vor (Nähe-Distanz-Problematik)

Der / die Schüler /-in ist sexuell übergriffig

Der / die Schüler /-in zeigt ein mangelndes Selbstwertgefühl

Missbrauch von Alkohol oder Drogen

Der / die Schüler /-in zeigt delinquentes Verhalten (Begehung von Straftaten)

Bei dem / der Schüler /-in liegt eine psychische Erkrankung vor

Es besteht ein auffälliger Medienkonsum

Hinweis auf Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppen

Psychische Erscheinungtrifft

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Desolate Wohnsituation (Vermüllung, unzureichende Wohnfläche)

Der / die Schüler /-in lebt in ungünstigen materiellen, wirtschaftlichen Verhältnissen

Keine Heizmöglichkeit vorhanden

Der / die Schüler /-in verfügt über keinen eigenen Schlafplatz

Der / die Schüler /-in verfügt über keine altersgerechten Spiele, Bücher etc.

Der / die Schüler /-in kommt unpünktlich zur Schule

Der / die Schüler /-in hat viele entschuldigte Fehlzeiten

Der / die Schüler /-in hat viele unentschuldigte Fehlzeiten

Der / die Schüler /-in schläft im Unterricht ein

Der / die Schüler /-in zeigt Konzentrationsschwächen

Die Materialien sind unvollständig

Hausaufgaben des / der Schülers /-in fehlen/ sind unvollständig

Der / die Schüler /-in bringt keine Verpflegung für den Schulalltag mit

Integrationsprobleme im Klassenverband

Der / die Schüler /-in vermeidet einzelne schulische Situationen (z. B. Sport, bestimmte Tage)

Es gibt auffällige Schwankungen im Lernverhalten

Die Eltern verweigern die schulischen Förderung/ Zusammenarbeit

Schulische Situationtrifft

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Wohnverhältnissetrifft

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Der / die Schüler /-in erlebt keine Grenzen und Rituale in der Erziehung

Das Kind erlebt ablehnendes Verhalten durch die Eltern/ kein wertschätzendes Verhalten dem Kind gegenüber

Die Eltern zeigen ein „übermäßig strenges“ Erziehungsverhalten

Die Eltern erziehen mit Mitteln der Gewalt, Angst undUnterdrückung (schlagen, einsperren, schreien etc.)

Auffälliges Nähe-Distanz-Verhalten der Eltern gegenüber dem / der Schüler /-in (Wechselbad zwischen Zuneigung und Abstoßung)

Die Eltern zeigen / äußern hohe Überforderungssymptome (Trennung, Tod etc.)

Der / die Schüler /-in hat wechselnde (Bezugs-) Personen im Haushalt

Häufig wechselnde Betreuungspersonen

Der / die Schüler /-in hat keine feste Tagestruktur bzw. Strukturlosigkeit der Bezugsperson

Der / die Schüler /-in wird nachmittags / abends oft sich selbst überlassen (ohne erwachsene Bezugsperson)

Eigene Gewalterfahrung der Eltern/eines Elternteils

Gewalt zwischen den Bezugspersonen(körperlich, seelisch, verbal) – bitte unterstreichen

Es ist eine psychische Erkrankung / Suchtproblematik in der Familie bekannt

Isolation des / der Schülers /-in (fehlender Kontakt zu Gleichaltrigen)

Es findet ein unangemessener / jugendgefährdender Umgang mit Medien statt

Die Eltern verweigern ärztliche Behandlung des / der Schülers /in

Familiäre Situation(bitte nur ausfüllen, wenn die entsprechenden Informationen tatsächlich bekannt sind)

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13

..MELDEBOGEN BEI KINDESWOHLGEFaHRdUNG

14

Landkreis Osnabrück– Fachdienst Jugend –

Mitteilung über eine

Mitteilende Schule

Schüler /-in

Mutter

Vater

Eltern Eltern verheiratet

Sorgerechtsinhaber /-in Das Kind wohnt bei Familienstand

latente bzw. drohende Kindeswohlgefährdung

akute Kindeswohlgefährdung

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Name der Schule

Anschrift, Telefon

Ansprechpartner /-in

Name

Straße, Haus-Nr.

Name

Straße, Haus-Nr.

Name

Straße, Haus-Nr.

Vorname

PLZ, Ort

Vorname

PLZ, Ort

Vorname

PLZ, Ort

Geburtsdatum

Telefon

Geburtsdatum

Telefon

Geburtsdatum

Telefon

Vater Vater

Mutter Mutter in Trennung lebend

Großeltern

verwitwet

anderes

Pfleger / Vormund Pflegeeltern

geschieden

andere, und zwar:

15

Pfleger / Vormund / Sonstiges 

Geschwisterkinder

Gibt es eine direkte Äußerung des Kindes zur Gefährdung?

Gibt es eine direkte Äußerung des Kindes zur Gefährdung?

Name

Straße, Haus-Nr.

Name

Name

Name

Vorname

PLZ, Ort

Geb.

Geb.

Geb.

Geburtsdatum

Telefon

Sonstiges (z. B. Aufenthalt etc.)

Sonstiges (z. B. Aufenthalt etc.)

Sonstiges z. B. Aufenthalt etc.)

nein

ja

ja

wenn ja, welche:

Name, Anschrift

Wurde eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ entsprechend § 8a/b SGB VIII hinzugezogen?

Datum (Protokoll der Fachberatung anfügen)

Wurde mit dem / den Sorgeberechtigten über die Beobachtungen gesprochen?

Wurde mit dem / den Sorgeberechtigten über die Beobachtungen gesprochen?

Wurde mit dem / den Sorgeberechtigten über die Beobachtungen gesprochen?

Hausbesuche?

Beobachtungen / Anmerkungen

nein

nein

ja

ja

Datum

Datum

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Wurden den Eltern / Erziehungsberechtigten bereits Unterstützungen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung angeboten?

Wurde Kontakt zu weiteren Fachdiensten / Ärzten aufgenommen?

Wenn ja, zu wem?

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nein

ja

Anmerkungen

(wann, Art, Ergebnis etc.)

1.

2.

3.

Wurde der / die Sorgeberechtigte /-n über die Meldung an den Fachdienst Jugend informiert?

nein / Begründung

ja

Wurde das betroffene Kind / der Jugendliche über die Meldung an den Fachdienst Jugend informiert?

nein

ja

Anmerkung

Wurde mit dem / den Sorgeberechtigten über die Beobachtungen gesprochen?Welche Reaktion zeigten die Sorgeberechtigten?

Schule

17

BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG FINDEN SIE HIER:

Deutscher Kinderschutzbund / KinderschutzzentrumFamilienhebammen und Beratungsstelle bei Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Goethering 5, 49074 Osnabrück,Tel. 0541 33 03 60

Psychologisches BeratungszentrumGeorgsmarienhütte Ehe-, Paar-, Lebens- undErziehungsberatung Glückaufstraße 2, 49124 Georgsmarienhütte, Tel. 05401 50 21

Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Osnabrück Johannisstraße 37, 49074 Osnabrück,Tel. 0541 181 807 0

Psychologische Beratungsstelle Osnabrück Erziehungs- und FamilienberatungStraßburger Platz 7, 49076 Osnabrück,Tel. 0541 420 61

Psychologische Beratungsstelle Bersenbrück für Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung, Hasestraße 5, 49593 Bersenbrück, Tel. 05439 13 90

Diakonisches Werk Integratives Beratungszentrum Melle, Riemsloher Straße 5, 49324 Melle, Tel. 05422 940 080

Diakonisches Werk Psychologische BeratungsstelleOsnabrückfür Familien- und Erziehungsberatung, Lohstraße 11, 49074 Osnabrück,Tel. 0541 76 01 89 00

Kinderhaus Wittlager Land gGmbH Ambulante Hilfen,Gartenstraße 1, 49163 Bohmte, Tel. 05471 973 09 80

A nlaufstelle n im La ndkreis Os nabruck

..

Bei folgenden Einrichtungen können im Landkreis Osnabrück die sog. Geheimnisträger gem. § 4 KKG (Ärzte, Lehrkräfte etc.) eine Fachberatung bei Kindeswohlgefährdung abrufen und damit ihrer rechtli-chen Verpflichtung nach dem Bundeskinderschutzgesetz (in Kraft getreten am 01.01.2012) nachkommen:

Die Kosten für die Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft werden auf der Grundlage des § 8b Abs. 1 SGB VIII i.V.m. § 4 Abs. 2 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) vom Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück übernommen.

18

ISozialraum ➀Lange Straße 5949610 QuakenbrückTel. 0541 501-941-0Fax 0541 501-6-941-0Herr Hagemann

ISozialraum ②Markt 749593 BersenbrückTel. 0541 501-942-0Fax 0541 501-6-942-0Herr Torliene

ISozialraum ➂Maschstraße 8a49565 BramscheTel. 0541 501-943-0Fax 0541 501-6-943-0Herr Röls

ISozialraum ➃Marktring 1549191 BelmTel. 0541 501-944-0Fax 0541 501-6-944-0Frau Dieckmann

ISozialraum ➄Gartenstraße 149163 BohmteTel. 0541 501-945-0Fax 0541 501-6-945-0Herr Meyerdrees

ISozialraum ➅Oeseder Straße 7749124 GeorgsmarienhütteTel. 0541 501-946-0Fax 0541 501-6-946-0Herr Voigtmann

ISozialraum ➆Wallgarten 149324 MelleTel. 0541 501-947-0Fax 0541 501-6-9470Frau Maier

ISozialraum ➇Große Straße 149186 Bad IburgTel. 0541 501-948-0Fax 0541 501-6-948-0Frau Plaßmeyer

Fürstenau

Bramsche

Osnabrück

Melle

Georgsmarien-hütte

Bad Laer

Ostercappeln

Quakenbrück

Bersen-brück

Badbergen

Gehrde

Nortrup

Ankum

Merzen

Voltlage

Neuen-kirchen

Alfhausen

Ketten-kamp

Bippen Egger-mühlen

Menslage

Berge

Rieste

Wallen-horst

Bohmte

Belm Bad Essen

Bissendorf

Dissen a.T.W.

Hilter a.T.W.

Hagen a.T.W.

Hasbergen

Bad Iburg

Glandorf

Bad Rothen-

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➆➅

WEITERE ANLAUFSTELLEN

Kinderhospital Osnabrück Iburger Straße 187, 49082 Osnabrück,Tel. 0541 560 20

Niedergelassene Kinderärzte

Niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

Polizeiinspektion Osnabrück Kollegienwall 6-8, 49074 Osnabrück,Notruf 110, 0541 327-21 15

Landkreis Osnabrück, Fachdienst Jugend Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Tel. 0541 501-31 94Ihr Sozialraumteam des Fachdienstes Jugend finden Sie hier

19

Landkreis Osnabrück | Der Landrat | Fachdienst JugendAm Schölerberg 1 | 49082 Osnabrü[email protected] | www.landkreis-osnabrueck.de

Broschüren und Faltblätter zu verschiedenen Themen der Präventionwww.polizei-beratung.de

Weißer Ring e.V.Tel. 06131-8 30 [email protected]

Landeskriminalamt Niedersachsen Polizeiliche Kriminalprävention/ JugendsachenTel. 0511-26 26 20 praevention@lka.polizei.niedersachsen.dewww.polizei.niedersachsen.de

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und GesundheitLeitfaden für Früherkennung, Handlungsmög-lichkeiten und Kooperation in Niedersachsen, Grundlagen für das Fallmanagement in der Arztpraxiswww.aekn.de/web_gekn/home.usf/ kontextview/gegen_kinder

Berliner Interventionszentrale bei häuslicher GewaltWegweiser für Erzieher /-innen, Lehrer /-innenwww.big-interventionszentrale.de/ veroeffentlichungen/broschueren/pdfs/ vwegweisererzieherinnen.pdf

Institut für Soziale Arbeit e.V.Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schulewww.nrw.ganztaegig-lernen.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendwww.bmfsfj.de

Informationszentrum Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung (IZKK)www.dji.de/izkk

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärungwww.kindergesundheit-info.de

Deutscher Kinderschutzbundwww.dksb.de

WEITERE INFORMATIONEN IM INTERNET

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