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Verhütungsmittel
Freiwillige Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel durch die Stadt Regensburg
Anschriften der Beratungsstellen DONUM VITAE in Bayern e. V. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Maximilianstr. 13 93047 Regensburg Telefon: 0941/5 95 64 90 Telefax: 0941/5 95 64 90 E-Mail: [email protected] Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Staatliches Landratsamt-Gesundheitsamt des Landkreises und der Stadt Regensburg Altmühlstr. 3 93059 Regensburg Telefon: 0941/4009-755, -739, -732 Telefax: 0941/4009-764 E-Mail: [email protected] PRO FAMILIA Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen An der Schergenbreite 1 93059 Regensburg Telefon: 0941/70 44 55 Telefax: 0941/70 46 90 E-Mail: [email protected]
Impressum: Herausgeber: Stadt Regensburg, Amt für Soziales Johann-Hösl-Straße 11a - 11b Druck: flyeralarm.com, Bilder: stock.adobe.com
Wo können Sie den Antrag stellen? Stadt Regensburg Amt für Soziales Johann-Hösl-Straße 11 b 93053 Regensburg Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter folgenden Telefonnummern: Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens Telefonnummer
A - G 0941/507-25 03 H - No 0941/507-25 04 Np - Z 0941/507-25 07 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 11.30 Uhr Donnerstag: 15 bis 17.30 Uhr Busverbindung: Haltestelle Johann-Hösl-Straße bzw. Franz-Hartl-Straße Buslinien 3 und 11
Antragstellung Beratungsstellen
Johann-Hösl-Straße
Unterislinger W
eg
Franz-Hartl-Str.
Amt fürSoziales
Netto
Markt
Bischof-Wittmann- Schule
Kinderzentrum St. Vincent
H
H
Angebot der Stadt Regensburg Im Sinne der Familienplanung können die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel bzw. Verhütungsmaßnahmen übernommen werden. Die Übernahme ist eine freiwillige Leistung der Stadt Regensburg, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Wenn Sie bereits das 22. Lebensjahr vollendet haben und Empfänger/-in nachfolgender Leistungen sind, kann eine Kostenübernahme erfolgen:
• Grundsicherung nach dem SGB II
• Grundsicherung nach dem SGB XII
• Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
• Laufende Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anspruchsvoraussetzungen Unterlagen
Was müssen Sie mitbringen? • Berechtigungsnachweis (Vorlage des aktuellen und gültigen Leistungsbescheides)
• Kopie des Ausweises
• Ärztliche Verordnung (nicht älter als 4 Wochen)
• Zahlungsbeleg (Quittung) der Apotheke im Original
Spirale, Hormonimplantat, Sterilisation
Bei der Beantragung einer Spirale, eines Hormonim-plantates oder einer Sterilisation wird zusätzlich ein Kostenvoranschlag benötigt.
Sterilisation
Weiterhin wird bei einer Sterilisation die Bestäti-gung einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (Gesundheitsamt Regens-burg, pro familia, Donum Vitae) über ein durchge-führtes Beratungsgespräch und ein Ablehnungsbe-scheid der Krankenkasse benötigt.