antrag lbs verkehrskonzept gemeinde bürmoos 25062009
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3)LKW‐Fahrverbot auf Ortsteil Laubschachen erweitern. Die Siedlungsstrassen können auf Grund der geringen Strassenbreite den LKW‐Verkehr nur beschränkt aufnehmen. Das bestehende LKW‐Fahrverbot über 3,5 t ‐ ausgenommen Zustellverkehr für Lieferanten ‐ in der Kellerwaldstrasse soll daher auch auf die Rodingerstrasse ‐ Ortsteil Laubschachen ‐ ausgeweitet werden. Bereits ab der Kreuzung L 115 beim Gemeindezentrum soll das Fahrverbot verordnet werden Dadurch wird der Durchzugsverkehr von LKW in den Siedlungsgebieten Kellerwald und Laubschachen abgewendet. 4)Weiters ersuchen wir ein generelles Fahrverbot oder etwaige Alternativen (Wochenend= fahrverbot, zeitliches Fahrverbot) für den Durchzugsverkehr auf der Kellerwaldstrasse und Rodingerstrasse zu prüfen! Wenn der Durchzugsverkehr auf diesen beiden Strassen eingedämmt werden kann ist für die Anwohner eine Verbesserung der Wohnqualität zu erreichen. Für diese verkehrsberuhigende Maßnahme müsste mit den angrenzenden Gemeinden Kontakt aufgenommen werden. Derartige Beispiele gibt’s in Eugendorf / Seekirchen. 5)Die Vorrangregel „Rechts vor Links“ in der Kellerwaldstrasse ist auf Grund der geringen Strassenbreite und des dicht verbauten Siedlungsgebietes auf alle Fälle zu verordnen. Auch in Hinsicht darauf, dass diese Strecke ev. als Ausweichroute zur Rodingerstrasse gewählt wird. Diese Befürchtungen und die dringende Notwendigkeit geht auch aus Gesprächen mit den Anrainern hervor. Die relativ günstig und einfach umzusetzende, verkehrssichernde Maßnahme sollte im Interesse der Anrainer umgehend realisiert werden.
GR. Martin Seeleithner Fraktionsvorsitzender
Bürmoos, am 25.6.2009