antrag für acs visa kreditkarten. · gehenden jahr x 1/3] + [anzahl tage im zweiten vorhergehenden...

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Antrag für ACS Visa Kreditkarten. Bitte leserlich und vollständig ausfüllen. Mindestalter: Hauptkarte 18 Jahre, Partnerkarte 16 Jahre. Kartenherausgeber: UBS Switzerland AG (nachfolgend «UBS»). Meine persönlichen Angaben Frau Herr Korrespondenzsprache Name: Vorname: Meine ACS-Mitglieder-Nr.: Meine ACS-Sektion: Wohnadresse: PLZ/Ort: Domizilstaat: Frühere Adresse: Telefon Privat: Telefon Geschäft: Mobile: Persönliches Codewort zur Identifizierung bei telefonischen Auskünften: Deutsch Französisch Italienisch Englisch Geburtsdatum: Nationalität: Zivilstand: Nur für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass: Schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis; Typ: (bitte Kopie beilegen) Auslandadresse: Wenn keine UBS-Bankverbindung vorhanden, bitte • Ausweiskopie beilegen und Zutreffendes ankreuzen: Reisepass Identitätskarte Schweizerischer Führerausweis • Abschnitt «Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten» ausfüllen. Meine berufliche Tätigkeit Beruf: Position: Bruttoeinkommen pro Jahr in CHF: Arbeitgeber: PLZ/Ort: Arbeitsverhältnis: fest angestellt temporär angestellt Priority Pass kostenlos Für Inhaber einer Gold-Hauptkarte Gewünschte Zusatzleistungen Preis Bonusprogramm UBS KeyClub kostenlos Ich bin schon UBS KeyClub-Teilnehmer 4) und punkte somit automatisch auch mit diesen Karten. Ich bin noch nicht UBS KeyClub-Teilnehmer und möchte vom Bonusprogramm von UBS profitieren. Die Teilnahmebestimmungen sind im Internet unter www.ubs.com/keyclub publiziert oder können beim KeyClub-Kundendienst unter der Gratisnummer 0800 810 600 angefordert werden. Durch die erste Nutzung der ACS Visa Kreditkarte anerkenne ich diese als für mich verbindlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gemachten Angaben für Marketingzwecke der UBS weiterverwendet werden. 4) Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche. Meine Bankverbindung und gewünschte Zahlungsabwicklung 5) Bank: PLZ/Ort: Kontaktperson: Konto-Nr.: Clearing-Nr.: IBAN (International Bank Account Number): Zahlung mit Einzahlungsschein Ich möchte meine monatlichen Rechnungen mit Einzahlungsschein bezahlen. Zahlung per Lastschriftverfahren (LSV + mit Widerspruchsrecht) Ich beauftrage UBS, mein nebenstehendes Bankkonto monatlich per LSV + zu belasten. 5) Angabe Bankverbindung auch bei Bezahlung mittels Einzahlungsschein zwingend. Bitte auf Rückseite weiter ausfüllen! ACS Visa Card Classic ACS Visa Card Gold Die ACS Visa Kreditkarten gelten gleichzeitig als Member Card und werden ausschliesslich an ACS-Mitglieder abgegeben. Die Angabe einer Bankverbindung in der Schweiz ist zwingend. Ich habe noch keine ACS Visa Kreditkarte und beantrage folgende Karte(n) mit der nachstehenden Ausgabenlimite 1) : Ich habe bereits eine ACS Visa Kreditkarte mit der Nummer und beantrage eine Partnerkarte: 1) Ausgabenlimite: Die erteilte Limite stellt den für beide Karten gemeinsam geltenden Ausgaberahmen dar (Globallimite). – Standardlimite ACS Visa Card Classic: CHF 5000.– – Standardlimite ACS Visa Card Gold: CHF 10 000.– 2) Gold-Hauptkarte ab Brutto-Jahreseinkommen von CHF 75 000.– 3) nur mit Hauptkarte Gold erhältlich. Hauptkarte ACS Visa Card Classic kostenlos (im ACS-Mitglied- schaftspreis inbegriffen) Partnerkarte CHF 100.– (1. Jahr kostenlos) ACS Visa Card Gold 2) kostenlos (im ACS-Mitglied- schaftspreis inbegriffen) kostenlos (im ACS-Mitglied- schaftspreis inbegriffen) 3)

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Antrag für ACS Visa Kreditkarten.Bitte leserlich und vollständig ausfüllen. Mindestalter: Hauptkarte 18 Jahre, Partnerkarte 16 Jahre. Kartenherausgeber: UBS Switzerland AG (nachfolgend «UBS»).

Meine persönlichen Angaben

Frau Herr Korrespondenzsprache

Name:

Vorname:

Meine ACS-Mitglieder-Nr.:

Meine ACS-Sektion:

Wohnadresse:

PLZ/Ort:

Domizilstaat:

Frühere Adresse:

Telefon Privat:

Telefon Geschäft:

Mobile:

Persönliches Codewort zur Identifizierung bei telefonischen Auskünften:

Deutsch Französisch Italienisch Englisch

Geburtsdatum:

Nationalität:

Zivilstand:

Nur für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass:Schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis; Typ:(bitte Kopie beilegen)

Auslandadresse:

Wenn keine UBS-Bankverbindung vorhanden, bitte

• Ausweiskopie beilegen und Zutreffendes ankreuzen:

Reisepass Identitätskarte Schweizerischer Führerausweis

• Abschnitt «Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten» ausfüllen.

Meine berufliche Tätigkeit

Beruf:

Position:

Bruttoeinkommen pro Jahr in CHF:

Arbeitgeber:

PLZ/Ort:

Arbeitsverhältnis: fest angestellt temporär angestellt

Priority Pass kostenlos Für Inhaber einer Gold-Hauptkarte

Gewünschte Zusatzleistungen Preis

Bonusprogramm UBS KeyClub

kostenlos Ich bin schon UBS KeyClub-Teilnehmer4) und punkte somit automatisch auch mit diesen Karten.

Ich bin noch nicht UBS KeyClub-Teilnehmer und möchte vom Bonusprogramm von UBS profitieren. Die Teilnahmebestimmungen sind im Internet unter www.ubs.com/keyclub publiziert oder können beim KeyClub-Kundendienst unter der Gratisnummer 0800 810 600 angefordert werden. Durch die erste Nutzung der ACS Visa Kreditkarte anerkenne ich diese als für mich verbindlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gemachten Angaben für Marketingzwecke der UBS weiterverwendet werden.

4) Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche.

Meine Bankverbindung und gewünschte Zahlungsabwicklung5)

Bank:

PLZ/Ort:

Kontaktperson:

Konto-Nr.:

Clearing-Nr.:

IBAN (International Bank Account Number):

Zahlung mit Einzahlungsschein

Ich möchte meine monatlichen Rechnungen mit Einzahlungsschein bezahlen.

Zahlung per Lastschriftverfahren (LSV+ mit Widerspruchsrecht)

Ich beauftrage UBS, mein nebenstehendes Bankkonto monatlich per LSV+ zu belasten.

5)Angabe Bankverbindung auch bei Bezahlung mittels Einzahlungsschein zwingend.

Bitte auf Rückseite weiter ausfüllen!

ACS Visa Card Classic ACS Visa Card Gold

Die ACS Visa Kreditkarten gelten gleichzeitig als Member Card und werden ausschliesslich an ACS-Mitglieder abgegeben. Die Angabe einer Bankverbindung in der Schweiz ist zwingend.

Ich habe noch keine ACS Visa Kreditkarte und beantrage folgende Karte(n) mit der nachstehenden Ausgabenlimite1):

Ich habe bereits eine ACS Visa Kreditkarte mit der Nummer und beantrage eine Partnerkarte:

1) Ausgabenlimite: Die erteilte Limite stellt den für beide Karten gemeinsam geltenden Ausgaberahmen dar (Globallimite). – Standardlimite ACS Visa Card Classic: CHF 5000.– – Standardlimite ACS Visa Card Gold: CHF 10 000.–2) Gold-Hauptkarte ab Brutto-Jahreseinkommen von CHF 75 000.– 3) nur mit Hauptkarte Gold erhältlich.

Hauptkarte

ACS Visa Card Classic

kostenlos (im ACS-Mitglied- schaftspreis inbegriffen)

Partnerkarte

CHF 100.– (1. Jahr kostenlos)

ACS Visa Card Gold2)

kostenlos (im ACS-Mitglied- schaftspreis inbegriffen)

kostenlos (im ACS-Mitglied- schaftspreis inbegriffen) 3)

Erklärung über den Status als Nicht-US-Person oder US-Person

Bitte geben Sie durch Ankreuzen der unten aufgeführten Felder an, ob es sich beim Hauptkarteninhaber, Partnerkarteninhaber und wirtschaftlich Berechtigten (sofern nicht identisch mit dem Hauptkarteninhaber) um US-Personen handelt. Als US-Person gilt, wer1) eine US-Staatsbürgerschaft besitzt,2) in den USA (oder in einem der US-Territorien) geboren ist,3) im Besitz einer amerikanischen «Green Card» ist (unabhängig vom Ablaufdatum),4) aus US steuerlicher Sicht Wohnsitz in den USA hat bzw. sich gemäss Substantial Physical Presence Test6) für eine wesentliche Anzahl von Tagen physisch in den USA aufhält.

Ort/Datum:

Unterschrift Hauptkarteninhaber:8

Ort/Datum:

Unterschrift Partnerkarteninhaber:8

Frau Herr

Name:

Vorname:

Wohnadresse:

PLZ/Ort:

Geburtsdatum: Nationalität:

Domizilstaat:

Mobile:

Meine ACS-Mitglieder Nr.:

Persönliche Angaben Partnerkarteninhaber

Haben Sie an alles gedacht?4 Zusatzleistungen ausgewählt?4 Kartenantrag unterzeichnet (separate Unterschrift für Partnerkarte)?

Für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass4 Kopie Schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis beigelegt?

Für Kunden ohne UBS-Bankverbindung (zwingend)4 Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto beigelegt (Reisepass, Identitätskarte, Schweizerischer Führerausweis)?4 Abschnitt «Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten» und «Erklärung über den Status als Nicht-US-Person oder US-Person» ausgefüllt?

Bitte vollständig ausgefüllten Antrag einsenden an:UBS Switzerland AG, PEZH Posteingang VZA1-085, Customer Service Center Zürich, Postfach, 8098 Zürich

Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten

Gemäss Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)

Der Hauptkarteninhaber erklärt hiermit, dass die Gelder, welche zur Begleichung der Kredit karten rechnung der Hauptkarte und Partnerkarte/-n (falls vorhanden) dienen oder über diesen Betrag hinaus beim Kreditkartenherausgeber eingebracht werden:(Zutreffendes ankreuzen, nur 1 Kreuz setzen)

dem Hauptkarteninhaber allein gehören

folgender/-n Person/-en gehören: (bitte alle nachstehenden Angaben zur Person bekannt geben)

Name, Vorname, Nationalität, Geburtsdatum, Wohnadresse, PLZ, Ort, Domizilstaat:

Der Hauptkarteninhaber verpflichtet sich, UBS Änderungen jeweils unaufgefordert mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Abschnitts ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe).

Unterschriften

Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag. Ferner bestätigt er, die beigelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung der UBS Kreditkarten (AGB) erhalten sowie deren Inhalt anerkannt zu haben. Schliesslich ist er damit einverstanden, dass UBS (sowie UBS Card Center AG als Beauftragte für die Abwicklung des UBS-Kartengeschäfts) die für die Prüfung des Kartenantrags und für die Abwicklung des Vertrags erforderlichen Auskünfte einholen sowie Meldung erstatten wird (wie in den AGB unter Ziffer 9 «Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten/Beizug Dritter» erläutert). Zudem ist UBS ermächtigt, Vertrags- und Transaktionsdaten zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und auszuwerten, um daraus Kundenprofile zu erstellen und zu Marktforschungszwecken zu bearbeiten (wie in Ziffer 9.7 AGB näher ausgeführt). Dadurch sollen UBS-Kunden eine individuelle Beratung sowie massgeschneiderte Angebote und Informationen über UBS-Produkte und -Dienstleistungen erhalten. UBS behält sich das Recht vor, diesen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder aus Bonitätsgründen eine tiefere Ausgabenlimite als die Standardlimite anzusetzen. Bei Annahme des Antrags durch UBS erhält der Antragsteller eine schriftliche Annahmeerklärung, die UBS Kreditkarte und den PIN-Code zugestellt. Die Anerkennung des Inhalts der Annahmeerklärung erfolgt durch Unterschrift auf der UBS Kreditkarte und/oder deren Benützung.

Der Antragsteller ermächtigt UBS und ACS als kartenvermittelnde Organisation, die zur Abwicklung und Koordination erforderlichen Kundendaten (z. B. Personalien, Mitgliedschaft usw.) auszutauschen.

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

US-Person?

Nein Ja bei «Ja»: Grund (1 bis 4, siehe Erklärung) für Status als US-Person angeben

Hauptkarteninhaber 1 2 3 4

Partnerkarteninhaber 1 2 3 4

Wirtschaftlich Berechtigter 1 2 3 4

Der Hauptkarteninhaber verpflichtet sich, UBS Änderungen jeweils unaufgefordert mitzuteilen.

6) Sie gelten als in den USA wohnhaft, wenn Sie den Substantial Physical Presence Test erfüllen. Sie erfüllen diesen Test, wenn Sie sich im laufenden Jahr während mindestens 183 Tagen oder, falls weniger aber bereits während mindestens 31 Tagen in den USA aufhalten, gemäss folgender Formel: [Anzahl Tage im laufenden Jahr x 1] + [Anzahl Tage im ersten vorher-gehenden Jahr x 1/3] + [Anzahl Tage im zweiten vorhergehenden Jahr x 1/6] ≥183 Tage.

0000 5341 HK 03/01 PK03

Allgemeine Geschäftsbedingungenfür die Benützung der UBS Kreditkarten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechts­verhältnis zwischen UBS Switzerland AG (nachfolgend «UBS») und der kartenbeantragenden Person beziehungsweise dem Inhaber1 von UBS VISA und/oder UBS MasterCard Kreditkarten (nachstehend insgesamt als Karteninhaber bezeichnet).

1 Kartenherausgabe1.1 Der Antragsteller erhält bei Annahme des Kartenantrags durch UBS

eine schriftliche Annahmeerklärung, die beantragte/n UBS VISA und/oder UBS MasterCard Kreditkarte/n (nachstehend Karte) und für jede Karte den dazugehörenden PIN­Code. Mit seiner Unterschrift auf der Karte und/oder deren Benützung bestätigt der Karten­inhaber, die Annahmeerklärung und die AGB erhalten sowie deren Inhalt anerkannt zu haben.

1.2 Der Karteninhaber kann Zusatz­ und Partnerkarten (nachstehend ebenfalls Karte) beantragen.

1.3 Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum von UBS.

2 Karteneinsatz und Autorisierung von Transaktionen2.1 Unter Beachtung der individuellen Karten­ sowie Bargeldbezugs­

limite (nachstehend Ausgabenlimite) können bei Akzeptanzstellen weltweit wie folgt Transaktionen autorisiert werden:

2.1.1 Bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen oder beim Bezug von Bargeld am Automaten oder Bankschalter: durch Eingabe des PIN­Codes, durch Unterzeichnung des Verkaufsbelegs oder durch blosse Verwendung der Karte (zum Beispiel in Parkhäusern, bei Autobahnzahlstellen oder bei kontaktloser Bezahlung).

2.1.2 Bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen via Telefon, auf dem Korrespondenzweg oder im Internet: durch Angabe des auf der Karte aufgeführten Namens, der Kartennummer, des Verfalldatums sowie, falls verlangt, des dreistelligen Sicherheitscodes (CVV, CVC). Im Internet muss in 3­D­Secure­fähigen Online Shops zusätzlich nach Erscheinen der korrekten Sicherheitsmitteilung das Passwort einge­geben werden.

2.2 Der Karteninhaber anerkennt sämtliche gemäss Ziffer 2.1 autorisier­ten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forde­rungen der Akzeptanzstellen. Gleichzeitig weist er UBS unwiderruf­lich an, die jeweiligen Forderungen der Akzeptanzstellen ohne Weiteres zu vergüten.

2.3 Der Karteninhaber verpflichtet sich, seine Karte nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu verwenden. Der Einsatz der Karte für illegale Zwecke ist verboten.

2.4 Die Einsatzmöglichkeiten der Karte (Ziffer 2.1) sowie die Ausgaben­limite können von UBS jederzeit angepasst werden. Die Ausgaben­limite ist auf der Monatsrechnung und in UBS Cards Online ersichtlich oder kann beim Kundendienst erfragt werden.

3 Preise/Zinsen3.1 Für die Karte und deren Nutzung können dem Karteninhaber Preise,

Gebühren, Kommissionen und Kreditzinsen verrechnet werden. Diese werden dem Karteninhaber zusammen mit dem Kartenantrag und/oder in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht und können jederzeit beim Kundendienst erfragt oder im Internet unter www.ubs.com/karten abgerufen werden. Darüber hinaus können Drittkosten weiterverrechnet sowie vom Karteninhaber verursachte Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.

3.2 Änderungen der Preise/Zinsen sind jederzeit aufgrund veränderter Marktverhältnisse bzw. Kosten durch Anpassung der Listen/Produkte­merkblätter möglich – in begründeten Fällen ohne Vorankündigung; sie werden in geeigneter Weise bekannt gemacht. Mit Bekanntgabe steht dem Karteninhaber im Widerspruchsfall die umgehende Kündigung der Karte zur Verfügung.

3.3 Bei Transaktionen in einer anderen Währung als der Kartenwährung wird der Umrechnungskurs vom Vortag des Buchungsdatums ange­wendet und um einen Bearbeitungszuschlag erhöht.

4 Rechnungsstellung/Zahlungsmodalitäten4.1 UBS räumt dem Karteninhaber einen Kredit in der Höhe der

Ausgabenlimite ein. Dieser Kredit wird auf dem Kreditkartenkonto kontokorrentmässig geführt. Sämtliche gemäss Ziffer 2 autorisier­ten Transaktionen sowie die Preise/Zinsen gemäss Ziffer 3 werden auf einem Kreditkartenkonto verbucht. Auf sämtlichen Transak­tionsbeträgen sowie Preisen, Gebühren und Kommissionen

(ausgenommen belastete Kreditzinsen) ist der Jahreszins von maximal 15% ab Transaktionsdatum geschuldet. Der aktuelle Zinssatz kann beim Kundendienst erfragt werden.

4.2 Der Karteninhaber erhält monatlich eine Rechnung über sämtliche gemäss Ziffer 2 autorisierten Transaktionen sowie die gemäss Ziffer 3 geschuldeten Preise/Zinsen und ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen. Allfällige Streitigkeiten bezüglich Unstimmigkeiten und Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen sowie Ansprüche daraus (Ziffer 6.1) entbinden den Karteninhaber nicht von der Pflicht zur Bezahlung der Monatsrechnungen.

4.3 Sofern das gewählte Kreditkartenprodukt keine Teilzahlungsoption beinhaltet, ist der Karteninhaber verpflichtet, den gesamten Rech­nungsbetrag bis spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum mittels einer von UBS akzeptierten Zahlungsart zu begleichen. Dies gilt auch für Karteninhaber mit Wohnsitz im Aus­land, da diese die Teilzahlungsoption (Ziffer 4.4) nicht in Anspruch nehmen dürfen.

4.4 Beinhaltet das Kreditkartenprodukt eine Teilzahlungsoption und wohnt der Kreditkarteninhaber nicht im Ausland, so hat er die Wahl zwischen der Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags (Ziffer 4.3) und der Überweisung eines Teilbetrags (Mindestbetrag: 5% des Rechnungsbetrags, mindestens aber CHF/USD/EUR 50) bis spätes­tens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum.

4.5 Wird der gesamte Rechnungsbetrag fristgerecht bezahlt, ver­zichtet UBS auf die Erhebung des Jahreszinses von maximal 15% auf den Transaktionsbeträgen (Ziffer 4.1).

4.6 Wird hingegen der Rechnungsbetrag nicht oder nicht in vollem Umfang fristgerecht bezahlt, wird der Jahreszins von maximal 15% auf sämtlichen Transaktionsbeträgen sowie Preisen, Gebühren und Kommissionen (ausgenommen belas­tete Kreditzinsen) ab Transaktionsdatum berechnet. Die ge­schuldeten Zinsbeträge werden jeweils in der darauffolgen­den Monatsrechnung ausgewiesen und in Rechnung gestellt. (Teil­) Zahlungen werden ab deren Verbuchung bei der weite­ren Zinsberechnung berücksichtigt und zunächst auf offene Zinsforderungen angerechnet.

4.7 Bei Ausbleiben einer Zahlung beziehungsweise bei einer Teilzahlung von weniger als dem Mindestbetrag (Ziffer 4.4) wird der ausstehen­de Teil des Mindestbetrags zum Mindestbetrag der darauffolgenden Monatsrechnung (5% des neuen Rechnungsbetrags, mindestens aber CHF/USD/EUR 50) hinzugerechnet. In diesem Fall hat UBS ferner das Recht, den gesamten offenen Rechnungsbetrag (inklusive Preise/Zinsen gemäss Ziffer 3) zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte zu sperren. Allfällige Mahn­ und Inkassogebühren gehen zu­lasten des Karteninhabers.

5 Sorgfaltspflichten Der Karteninhaber hat insbesondere nachfolgende Sorgfaltspflich­

ten zu erfüllen:5.1 Die Karte ist vom Karteninhaber sofort nach Erhalt an der dafür vor­

gesehenen Stelle zu unterzeichnen.5.2 Der PIN­Code, das Passwort und die Sicherheitsmitteilung für

3­D Secure (nachstehend Legitimationsmittel) sowie die Karte sind besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewah­ren. Weder Karte noch Legitimationsmittel dürfen versandt, weiter gegeben oder in einer anderen Weise Dritten zugäng­lich gemacht werden (zum Beispiel durch ungeschützte Eingabe des PIN­Codes). Legitimationsmittel dürfen keinesfalls auf der Karte vermerkt oder elektronisch gespeichert werden (auch nicht in abge­änderter Form) und nicht leicht ermittelbar sein (wie zum Beispiel Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen). Besteht Grund zur Annahme, dass eine andere Person Kenntnis von Legitimations­mitteln hat, sind diese vom Karteninhaber umgehend zu ändern.

5.3 Der Karteninhaber muss immer wissen, wo sich seine Karte befindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch in seinem Besitz ist.

5.4 Die Monatsrechnungen sind sofort nach Erhalt, am besten anhand der aufbewahrten Kauf­ und Transaktionsbelege, zu prüfen. Will der Karteninhaber allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastun­gen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, bean­standen, muss er dies sofort nach Empfang der Monatsrechnung dem Kundendienst melden, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung schriftlich an die Adresse von

1 Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche.

ab UBS Switzerland AGFlughofstrasse 35PostfachCH­8152 GlattbruggTel. +41­44­828 31 35

1/2

UBS vorbringen (Datum Poststempel). Erfolgt die Beanstandung nicht rechtzeitig, kann das dazu führen, dass der Karteninhaber die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verletzt und er für den hieraus entstehenden Schaden einzustehen hat.

5.5 Sowohl bei Verlust, Diebstahl, Einzug oder Missbrauch der Karte als auch bei Verdacht darauf muss der Karteninhaber dies sofort (ungeachtet einer allfälligen Zeitverschiebung) dem Kundendienst melden. Zudem hat er bei Verdacht auf strafbare Handlungen um­gehend bei der lokalen Polizei im In­ oder Ausland Anzeige zu erstat­ten und nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Min­derung des Schadens beizutragen.

5.6 Im Falle der Sperre/Kündigung der Karte ist der Karteninhaber verpflichtet, sämtliche Akzeptanzstellen, bei denen für wieder­kehrende Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitungsabonnemente, Mitgliedschaften, Online­Dienste) die Karte als Zahlungsmittel ange­geben wurde, über die Sperre/Kündigung der Karte zu informieren.

5.7 Verfallene, ungültige oder gesperrte Karten sind unaufgefordert und unverzüglich unbrauchbar zu machen; gekündigte Karten sind an UBS zu retournieren.

5.8 Erhält ein Karteninhaber bis 15 Tage vor Verfall der bisherigen Karte keine neue Karte, so hat er dies dem Kundendienst sofort zu melden.

5.9 Änderungen der im Kartenantrag gemachten Angaben (Name, Adresse, Kontoverbindung und so weiter) sind UBS innert 15 Tagen schriftlich mitzuteilen.

6 Verantwortlichkeit/Haftung6.1 Der Karteninhaber haftet für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem

Einsatz der Karte. Der Inhaber der Hauptkarte haftet solidarisch für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Einsatz von Zusatz­ und Partner­karte(n), selbst wenn den Inhabern dieser Karten separat Rechnung gestellt wird. Allfällige Streitigkeiten bezüglich Unstimmigkeiten und Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen sowie Ansprüche daraus sind vom Karteninhaber direkt mit der jeweiligen Akzeptanz­stelle zu regeln. Bei Warenrückgaben muss von der Akzeptanzstelle eine Gutschrifts­ und bei Annullierungen eine Annullierungsbestäti­gung verlangt werden.

6.2 Bis zu einer allfälligen Sperre der Karte ist der Karteninhaber verantwortlich für alle gemäss Ziffer 2.1 autorisierten Trans­aktionen. Die Risiken aus einer missbräuchlichen Kartenverwen­dung liegen grundsätzlich beim Karteninhaber. In jedem Fall sind sie vom Karteninhaber zu tragen, wenn die Transaktionen unter Ver­wendung des PIN­Codes autorisiert wurden. In allen übrigen Fällen übernimmt UBS bei rechtzeitiger Beanstandung (Ziffer 5.4) Schäden aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern der Karteninhaber sämtliche Bestimmungen dieser AGB eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer 5) und soweit ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft. Nicht als Dritte gelten dem Karteninhaber nahestehende, verwandtschaftlich oder anderweitig mit ihm verbundene Personen wie zum Beispiel Lebenspartner, Bevollmächtigte sowie im gleichen Haushalt lebende Personen.

6.3 Schäden infolge des Weiterversands von Karte und/oder Legitima­tionsmittel müssen vom Karteninhaber getragen werden.

6.4 Schäden, welche dem Karteninhaber im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung seiner Karte entstehen, sind von ihm selbst zu tragen. UBS übernimmt keine Haftung, falls eine Akzep­tanzstelle die Karte als Zahlungsmittel nicht akzeptiert oder falls die Karte aus technischen Gründen oder infolge einer Limitenanpas­sung, einer Kündigung oder einer Sperre nicht verwendet werden kann.

6.5 UBS bleibt trotz Sperre/Kündigung der Karte berechtigt, dem Karteni nhaber sämtliche Beträge aus wiederkehrenden Dienstleis­tungen (Ziffer 5.6) zu belasten.

6.6 UBS übernimmt keine Haftung für die mit der Karte zur Verfügung gestellten Neben­ beziehungsweise Zusatzleistungen sowie für Schäden, für welche eine Versicherung aufzukommen hat.

7 Kartenerneuerung7.1 Die Karte sowie die mit dieser verbundenen Neben­ und Zusatzleis­

tungen verfallen am Ende des auf der Karte aufgeführten Monats und Jahrs. Dem Karteninhaber wird rechtzeitig eine neue Karte zu­gestellt, sofern keine Kündigung erfolgt ist.

7.2 Wünscht der Karteninhaber weder seine Karte noch die Zusatz­ und/oder Partnerkarte(n) zu erneuern, ist dies UBS mindestens zwei Monate vor Kartenverfall schriftlich mitzuteilen. Ansonsten hat der Karteinhaber den Jahrespreis für die betreffende Karte zu bezahlen.

8 Sperrung/Kündigung8.1 Der Karteninhaber oder UBS können jederzeit und ohne Angabe von

Gründen eine Kartensperre veranlassen oder das Vertragsverhältnis kündigen. Die Kündigung der Hauptkarte gilt automatisch auch für alle Zusatz­ und/oder Partnerkarten.

8.2 Die Kündigung bewirkt ohne Weiteres die Fälligkeit aller Ausstände. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf anteilsmässige Rück­erstattung des Jahrespreises.

9 Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten/ Beizug Dritter

9.1 UBS darf sämtliche für die Prüfung des Kartenantrags sowie für die Abwicklung des Vertrags erforderlichen Auskünfte bei Betreibungs­ämtern und Einwohnerkontrollen sowie der Zentralstelle für Kredit­informationen (nachstehend ZEK; Mitglieder sind Gesellschaften aus den Branchen Konsumkredit­, Leasing­ und Kreditkartengeschäft und so weiter) einholen. UBS darf ferner der ZEK im Falle von ge­sperrten Karten, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei miss­bräuchlicher Kartenverwendung Meldung erstatten. Der ZEK ist es ausdrücklich gestattet, diese Daten anderen Mitgliedern der ZEK zugänglich zu machen. Insofern entbindet der Karteninhaber diese Stellen vom Bankkunden­, Datenschutz­ beziehungsweise Amts­geheimnis.

9.2 Zudem nimmt der Karteninhaber zur Kenntnis, dass UBS gemäss Konsumkreditgesetz (nachstehend KKG) verpflichtet ist, bei der Infor­mationsstelle für Konsumkredit (nachstehend IKO) Informationen über dort gemeldete Verpflichtungen des Karteninhabers einzuho­len. UBS ist überdies unter gewissen Voraussetzungen nach KKG ver­pflichtet, ausstehende Beträge der IKO zu melden.

9.3 UBS darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte beiziehen. Der Karteninhaber ist insbesondere damit einverstanden, dass die UBS Card Center AG als Beauftragte für die Abwicklung des UBS­Karten­geschäfts sowie ihre Beauftragten (zum Beispiel zur Kartenherstel­lung) von seinen Daten so weit Kenntnis erhalten, als dies zur sorg­fältigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist.

9.4 Die internationalen Kartenorganisationen (VISA International bezie­hungsweise MasterCard International) und deren Vertragsunterneh­men, die mit der Verarbeitung von Kartentransaktionen beauftragt sind, haben lediglich Kenntnis der jeweiligen Transaktionsdaten (zum Beispiel Karten­ und Transaktionsreferenznummer, Transak­tions­ und Fakturabetrag, Verbuchungs­ und Fakturadatum, Infor­mationen über die Akzeptanzstelle). In gewissen Fällen (zum Beispiel Kauf eines Flugtickets, Hotelrechnungen, Miete eines Motorfahr­zeugs, Kauf von Kraftstoff) haben sie auch Kenntnis vom Namen des Karteninhabers oder der Person, für welche die Transaktion getätigt wurde.

9.5 Der Karteninhaber akzeptiert zudem, dass auch Akzeptanzstellen in der Schweiz Transaktionsdaten über die weltweiten VISA­ oder MasterCard­Netze an den Kartenherausgeber UBS respektive ihre Beauftragte UBS Card Center AG weiterleiten.

9.6 Erfolgt die Zahlung im Lastschriftverfahren zulasten eines Kontos bei einer anderen Bank, ist UBS ermächtigt, dieser Bank die dafür erfor­derlichen Daten (Name des Karteninhabers, Adresse, Nummer des Kreditkartenkontos sowie Rechnungsbetrag) bekannt zu geben.

9.7 UBS ist ermächtigt, Vertrags­ und Transaktionsdaten zu spei­chern, zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere dürfen UBS selbst oder durch UBS beauftragte Dritte die genannten Daten auswerten, daraus Kundenprofile erstellen und sie auch zu Marktforschungszwecken bearbeiten. Dadurch sollen UBS­Kunden eine individuelle Beratung sowie massgeschneiderte Angebote und Informationen über UBS­Produkte und ­Dienstleistun­gen erhalten. Typischerweise werden folgende Daten bearbeitet: Angaben zum Karteninhaber und Kreditkartenkonto sowie zu den Kartentransaktionen und Zusatzleistungen. Der Kunde kann jeder­zeit auf Angebote und Informationen über UBS­Produkte und ­Dienstleistungen verzichten. Der Verzicht ist schriftlich an den Kun­dendienst zu richten. Von UBS beauftragte Dritte und deren Mitar­beiter werden zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutz­gesetzes verpflichtet.

9.8 UBS ist ermächtigt, dem Karteninhaber Betrugswarnungen an die von ihm bekannt gegebene Mobiltelefonnummer zu senden.

9.9 UBS ist befugt, alle Ansprüche gegenüber dem Karteninhaber jeder­zeit an Dritte abzutreten.

10 Weitere Bestimmungen10.1 UBS steht in begründeten Fällen das Recht zu, die AGB jederzeit zu

ändern. Dabei obliegt UBS, die Änderungen vorgängig und in geeig­neter Weise bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der ersten Benützung der Karte, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Wider spruchsfall steht es dem Karteninhaber frei, die Karte vor Inkrafttreten der Änderungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Karteninhaber sich mit UBS bis zu jenem Zeitpunkt nicht anderweitig einigen kann.

10.2 Die vorliegende Vereinbarung untersteht schweizerischem materiellem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Zürich oder der Ort der kontoführenden Geschäftsstelle. Dies ist zugleich auch der Erfüllungsort sowie für Karteninhaber mit Domizil im Aus­land der Betreibungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

Ausgabe Juni 2015

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