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Antrag auf Agrarförderung 2009
für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien
in Umsetzung der EU-Agrarreform
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Antrag auf Agrarförderung 2009
• VO (EG) Nr. 1782/2003 vom 29.09.2003
ersetzt durch VO (EG) Nr. 73/2009 vom 19.01.2009
Art. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 73/2009
a) Modulation der Direktzahlung ab
5.000 € bis 300.000 € = 7%
b) Zahlungen über 300.000 € zusätzlich
um weitere 4 %
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Antrag auf Agrarförderung 2009
• Art. 28 VO (EG) 73/2009 Mindestanforderung 1 ha beihilfefähige Fläche des Betriebes ab 2010
• Art. 34 (2) a VO (EG) 73/2009 Bedingung 1: Beihilfefähige Fläche: jeder ha LF Bedingung 2: Nutzung landw. Tätigkeit
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Antrag auf Agrarförderung 2009
• Flächen müssen die Beihilfebe-dingungen während des gesamten Kalenderjahres erfüllen
• Achtung bei Flächenübergaben
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Antrag auf Agrarförderung 2009
• Art. 42 VO (EG) 73/2009 :
Einzug nicht genutzter ZA nach 2 Jahren in die Nationale Reserve (gilt vollständig für ZA, die 2009/2010 nicht aktiviert werden, zuvor 3 Jahre Übergangsregelung für ZA 2007/8 und 2008/9)
• Abschaffung Flächenstilllegung bereits 2009• Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010
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Aktivierung von Zahlungsansprüchen
• Grundsatz: Ein Zahlungsanspruch kann nur mit einer entsprechenden beihilfe-fähigen Fläche und in der Region in der er entstanden ist aktiviert werden
• Stilllegungszahlungsansprüche:
werden wie normale Zahlungsansprüche behandelt
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• Standardreihenfolge: auf Grundlage der beihilfefähigen Fläche
• Eigene Rangfolge: Basis ZA-Konto der ZID (muss eigenständig eingetragen und abge- rufen und dem Antrag beigefügt werden)
• Aktivierung besonderer Zahlungsansprüche Beibehaltung von mindestens 50% der landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgedrückt in GVE
• Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist nur mit Fläche möglich (s. Anlage 6 des Antrages). Beachten ZA = Fläche
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Parzellenbildung
• bindungsreine Schläge (z. B. Energiepflanzenvertrag)
• Mindestgröße 0,3 ha
• Beim KULAP ist bei der Beantragung auf die Beibehaltung der Schlagbe-zeichnung und - größe sowie der Lage der Schläge (Lagestabilität) innerhalb
5-jährige Bindungspflicht zu achten
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Verfahrensänderungen bei Energiepflanzen(BGBl.I Nr. 5 S.149 vom 14.02.2008)
• Verträge und Anbauerklärungen sind nur noch der zuständigen Landesbehörde (AfL) mit dem Antrag auf Agrarförderung zum 15.5. vorzulegen
• Vertragsänderungen sind bis zum 31. Mai dem zuständigen AfL mitzuteilen
• Sicherheitshöhe beträgt unverändert
60 € pro Hektar
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• Betriebseigene Biogasanlagen müssen für eigene Flächen keine Sicherheit bei der BLE hinterlegen
• Antragsteller müssen eine dem festge- setzten Repräsentativertrag ent- sprechende Menge an Rohstoffen ab- liefern bzw. bei Selbstverarbeitung diese verarbeiten
• Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010 Vertragsmuster unter www.BLE.de
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Eiweißpflanzenprämie
• Beim Anbau von Süßlupinen muss der Saatgutbeleg dem Antrag beigefügt werden
• Beim einmaligen Nachbau gilt der Sorten-beleg vom Vorjahr
• Bei jedem weiteren Nachbau ist ein amtlicher Beleg über den Bitterkorn-anteil des verwendeten Saatgutes beizufügen
• Ernte erst nach der Milchreife
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Ausgleichszahlungen 2008
Antrag 2.7 - Antrag 33 – AGZ für benachteiligteGebiete
a) Tierbesatz: 0.3 GVE/ha LN b) Aktueller Grundsteuermessbescheid (auf
Antragsfläche bezogen) beifügen c) AK-Nachweis ab 12.000 € je Betrieb d) Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Attribut am Feldblock, Anwendung der Sanktions- vorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebiets- kulisse )
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Artikel 38 RiLi Flächen im Natura 2000 Gebiet mit Naturschutzauflagen
• Antrag 2.8 Antrag 650 - Natura 2000 (Art. 38 –Richtlinie)
• Zugangsvoraussetzung a) Flächen liegen im NATURA 2000 Gebiet und b) Gebiet mit Bewirtschaftungsauflagen
• Erforderlich Bestätigungsvermerk der UNB
• Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Hinweis Attribut am Feldblock, Gemarkung muss in der Kulisse liegen
Anwendung der Sanktionsvorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebietskulisse)
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Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm
Umstellung des Antragsverfahrens
KULAP 2007
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Agrarumweltmaßnahmen
• Antrag 2.9 Antrag 656 – Spreewaldwiesen
nur Spreewaldkulisse
• Antrag 2.10 Auszahlung KULAP 2000
• Antrag 2.11 Auszahlung KULAP 2007 VJ 08/09
• Antrag 2.12 Auszahlung KULAP 2007 VJ 09/10• Antrag 2.13 Neu- und Erweiterungsantrag
KULAP 2007
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Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm
• Allgemeine Zugangsvoraussetzung
a) Tierbesatz im Unternehmen unter
2 GVE je ha LF
b) für flächenbezogene Maßnahmen gilt:
keine Verringerung des Grünlandanteils
c) Landwirt im Sinne des Alterssicherungsgesetz
d) Bagatellgrenze: 150 Euro je Unternehmen
und Jahr
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Neu- und Erweiterungsantrag KULAP 2007
• Erweiterung der eingegangenen fünfjährigen Verpflichtung bis höchsten 2 Jahre vor Ende des Verpflichtungszeitraumes
(Beginn des Verpflichtungsjahr jeweils am 01.07. Ende des Verpflichtungsjahr jeweils am 30.06. des folgenden Kalenderjahres)
• Erweiterungsantrag bis 80 % der Erstbewilligung laut Ziffer 1.5.1 der Richtlinie
• Bei Erweiterungsantrag über 80 % der Erstbe-willigung ▬►Neuantrag
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Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm
• Antragsverfahren für alle noch be-stehenden KULAP 2000-Verpflichtungen (KULAP- Alt) Keine Änderung
• für alle bestehenden KULAP 2007-Ver-pflichtungen (KULAP- Neu) werden einmalig im Antragsjahr 2009 zwei Auszahlungsanträge gestellt
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Ziel des Antragsverfahrensfür KULAP 2007 - Verpflichtungen
• zeitkonforme Kontrolle aller im Sammel-antrag gestellten Beihilfeanträge
• zeitliche Korrespondenz mit Referenz-flächenabgleich
• Zuordnung von VOK-Ergebnissen• Entzerrung der Zahlungstermine
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Prinzip des Antragsverfahrensfür KULAP 2007 - Verpflichtungen
• Beantragung der Auszahlung unmittelbar
vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungs-
jahres
• bei Neuanträgen gleichzeitig 1. Aus-
zahlungsantrag
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Antragstellung 2009 bei laufender Verpflichtung
• Auszahlungsantrag
für KULAP 2007 – Verpflichtungen
Antrag 2.11
und
Antrag 2.12
• Zeitraum01.07.2008 bis 30.06.2009
Kennzeichnung mit 5xx
gleichzeitig
• Zeitraum01.07.2009 bis 30.06.2010
Kennzeichnung mit 6xx
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Antragstellung 2009 bei Maßnahmebeginn
• Neuantrag/Erweiterung für KULAP 2007 –
Verpflichtungen
Antrag 2.12
und
Antrag 2.13
• Zeitraum
01.07.2009 bis 30.06.2010
Kennzeichnung mit 4xx
gleichzeitig
Kennzeichnung mit 6xx
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Antragstellung 2009 bei auslaufender Verpflichtung und bei Maßnahmebeginn
• Auszahlungsantrag für KULAP 2000 -
Verpflichtungen • Neuantrag für KULAP 2007 –
Verpflichtungen
Antrag 2.10Antrag 2.12 und Antrag 2.13
• Zeitraum01.07.2008 bis 30.06.2009
Kennzeichnung mit 3xx
gleichzeitig
• Zeitraum01.07.2009 bis 30.06.2010
Kennzeichnung mit 4xxKennzeichnung mit 6xx
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Weitere umstellungsbedingte Besonderheiten im Übergangsjahr
2009
• zwei Anträge auf Basis eines
Flächennutzungs- und Tierbestands-nachweises
• somit übergangsweise Verwaltungs-kontrollen ggf. einmal für 2 verschiedene Anträge
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Neue Bindungen im KULAP 2007
• FP 673• Fördergegenstand: Einführung des ökolo.
Landbaus• Zuwendungshöhe: 150 € je Hektar Ackerland 150 € je Hektar Grünland 340 € je Hektar Gemüse etc 640 € je Hektar DKBindungen: 423 AE bis DE und 623 AE bis DE
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Definition „Neueinsteiger“
Das Antrag stellende Unternehmen hat bislang weder in eineranderen Rechtsform noch unter diesem oder einem anderen Namenbzw. mit dieser oder einer anderen Bezeichnung Öko-Förderungerhalten und stellt in 2009 erstmals einen Antrag auf die diesbe-zügliche Beihilfe.
Der Anteil übernommener Flächen von Unternehmen, die in den letzten
beiden Jahren Ökoförderung erhielten, beträgt maximal 25 % derAntragsfläche. Dabei sind sowohl Flächen aus KULAP Verpflicht- ungsübernahmen, als auch solche Flächen zu berücksichtigen, die bedingt durch Betriebsinhaberwechsel, Änderung der Rechtsform sowie Betriebsteilungen oder – Zusammenschlüssen in das Antrag stellende Unternehmen übernommen wurden.
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Sonstige Änderungen in 2009
• Fernerkundung auch bei KULAP
• neue Bindungen in den FP 673 und 681• Teilschläge sind ab 2009 generell nicht mehr
zulässig.• Bitte beachten Sie, dass bei allen
vorgetragenen Schlägen nicht die aktuellen Daten übernommen wurden
• Fehlerquelle: Übernahme fehlerhafter Schlagskizzen und Daten der Vorjahre
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Beachten Sie für das Antragsjahr2009
• auf der Grundlage Ihrer aktuellen Bescheide sind die vorgetragenen Daten zu prüfen
• Nutzungsberechtigung der Flächen
• Verstöße im Fachrecht greifen in alle Auszahlungsanträge
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Termine
• 15. Mai 2009 letzter Tag zur Einreichung des Sammelantrages
• 25 Kalendertage ab 15. Mai Nachreichung möglich, mit jeweils 1% Verringerung des Anspruches auf Beihilfezahlung
• Folgende Änderungen sind bis zum 31. Mai zulässig: Änderung der Nutzung oder der Antragstellung für einzelne Schläge
• Ausschluss vom Antragsverfahren ab 10.06.2009
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Hinwiese
• Korrektur der Hinwiesbroschüre
unter H 7 Spalte 6 NC 923 und 924 (sonstige Flächen Seite 23 darf
keine 1 stehen - nicht beihilfefähig
• Antragsverfahren KULAP Seite 32
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Grünlanderhaltungsgebot• Bei Einsaat von Grünfutterpflanzen der NC
421 (Klee), 422 (Kleegras), 423 (Luzerne) und 424 (Ackergras) gelten diese Flächen als potentielles Dauergrünland, wenn sie min. 5 Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge waren, also ab dem 6. Antragsjahr
• bundeseinheitliche Ausgestaltung der Rahmen-regelungen zur Rückverfolgung dieser Flächen und zur Genehmigung des Umbruchs von DGL und der Wiederansaat wird auf Bund-Länder-ebene entschieden.