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Amtsblatt Gotha. Bereits zum 10. Mal veranstalteten der Landkreis und die Stadt Gotha sowie das hiesige Aufklärungsbataillon 13 einen ge- meinsamen Neujahrsempfang. War bei der Erstauflage im Jahr 2006 noch der Kreisver- band des Verbands Mittelständische Wirt- schaft der Dritte im Bunde, so hat diesen Part seit 2007 die Stadt Gotha eingenommen. Kleine Pins, die alle Teilnehmer des diesjäh- rigen Empfangs erhielten, erinnern an dieses Jubiläum. In ihren Grußworten, die Landrat, Komman- deur und Oberbürgermeister an die etwa 400 Gäste aus dem öffentlichen Leben des Landkreises richteten, sprachen die drei Ver- antwortungsträger über die Höhepunkte, aber auch die Anstrengungen des Jahres 2015 und richteten den Blick zugleich auf die Herausfor- derungen des kommenden Jahres. Die Stadt Gotha freut sich im Zuge der großen Landes- ausstellung „Die Ernestiner. Eine Dynastie prägt Europa“ im Herzoglichen Museum auf viele interessierte Gäste. Die Bundeswehr wird das 25-jährige Bestehen des Aufklä- rungsbataillons 13 am 2. Juli mit einem Tag der offenen Tür feiern. Die nächsten großen Auslandseinsätze erwartet Oberstleutnant Gabriel für 2017. Dann werden Gothaer Solda- tinnen und Soldaten in Mali, Afghanistan und Nordirak eingesetzt werden. Die Vorbereitun- gen dafür laufen bereits. Für den Landkreis wird, so Landrat Gießmann, abermals die Suche nach geeigneten Unter- bringungsmöglichkeiten für die zugewiese- nen Asylbewerber die Arbeit prägen. Im Zuge dessen sollen nach Möglichkeit die belegten Schulsporthallen bis zum nächsten Schuljahr wieder für ihre eigentliche Funktion freige- geben werden. Wichtig ist ferner der rasche Beschluss des Kreishaushalts, damit wichtige Investitionen - etwa die Komplexsanierung des Ernestinums oder der Sporthallenneu- bau in Neudietendorf - beginnen können. Und natürlich will der Kreistag bald mit dem Frei- staat Thüringen und möglicherweise weiteren Ensembles zu einer tragfähigen Lösung kom- men, die den Bestand der Thüringen Philhar- monie Gotha auf Dauer sichert. Aus dem Inhalt Amtlicher Teil Termine der Ausschüsse im Februar 2 Änderung der Hauptsatzung des Landkreises 2 Hinweise zu Pflichten von Geflügelhaltern 3 Nichtamtlicher Teil Ausschreibungen 5 Das Frühjahrssemester an der VHS 7 Vorschläge für Sportlerwahl gesucht 7 Rotary Club spendet für Kinder 8 Alles Gute und ein gesundes, erfülltes Jahr 2016! Diesen Wunsch übermittelten Landrat Kon- rad Gießmann, Bataillonskommandeur und Standortältester Oberstleutnant Wolfgang Gabriel sowie der Gothaer Oberbürgermeister Knut Kreuch (v.l.) Bürgersprechstunde: Zur ersten Bürgersprechstunde des Jahres 2016 lädt Landrat Konrad Gießmann am Donnerstag, 25. Februar, ein. Von 13 bis 17 Uhr steht er im Landrat- samt Gotha, Raum 208, für Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, sollte vorab Inge Daniel kontaktieren (03621 214-287 oder [email protected]). Rheumaberatung: Seit 20 Jahren gibt es in Gotha die Selbsthilfegruppe „Rheu- ma/Arthrose“, die wöchentlichen Tro- cken- und Warmwassergymnastik sowie Rhythmische Bewegung anbietet. Seit Januar bieten die Mitglieder der Selbst- hilfegruppe zudem eine Beratung für Betroffene, Interessierte und Mitglieder an. Zwei ehrenamtlich tätige Mitglieder der Gruppe führen diese Beratung jeden 2. Donnerstag im Monat von 14 bis 16 Uhr im Löfflerhaus in Gotha, im Büro der GEW, Margaretenstraße 2-4 durch. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Berufsbildungsmesse: Am 23. Januar findet von 9 bis 13 Uhr in der Staatlichen Berufsbildenden Schule Arnstadt, Karl-Liebknecht-Straße 27 die 9. Ausbildungsmesse am Erfurter Kreuz statt. Dort gibt es Informationen zu rund 70 verschiedenen Berufen und BA-Studi- engängen, in denen regional ausgebildet wird bzw. die vor Ort angeboten werden. Mehr als 40 Unternehmen und Einrich- tungen stellen rund 50 verschiedene Be- rufe vor, die man in der Region erlernen kann. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Schüler ab der 7. Klassenstufe sowie deren Eltern und Lehrer. Es gibt Möglichkeiten zur Vor-Ort-Bewerbung. Erfolg: Das Klarinettenquartett der Kreismusikschule Louis Spohr hat im Rahmen der Norddeutschen Klarinet- tentage in Bremen einen ersten Preis unter den Nachwuchsensembles errun- gen. Conrad Hähnlein (12 J.), Johanna Kalms (14 J.), Helene Grubmüller (13 J.) und Lilly Bindel (12 J.) überzeugten unter Leitung von Andrea Hähnlein die Jury in der Hansestadt. Ausgabe vom 21. Januar 2016 25. Jahrgang Nr. 1 Gemeinsam den Blick ins neue Jahr gerichtet Neujahrsempfang in der Friedenstein-Kaserne

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Page 1: Amtsblatt vom 21.01.2016

Am t s b l a t t

Gotha. Bereits zum 10. Mal veranstalteten der Landkreis und die Stadt Gotha sowie das hiesige Aufklärungsbataillon 13 einen ge-meinsamen Neujahrsempfang. War bei der Erstauflage im Jahr 2006 noch der Kreisver-band des Verbands Mittelständische Wirt-schaft der Dritte im Bunde, so hat diesen Part seit 2007 die Stadt Gotha eingenommen. Kleine Pins, die alle Teilnehmer des diesjäh-rigen Empfangs erhielten, erinnern an dieses Jubiläum.In ihren Grußworten, die Landrat, Komman-deur und Oberbürgermeister an die etwa 400 Gäste aus dem öffentlichen Leben des Landkreises richteten, sprachen die drei Ver-antwortungsträger über die Höhepunkte, aber auch die Anstrengungen des Jahres 2015 und richteten den Blick zugleich auf die Herausfor-derungen des kommenden Jahres. Die Stadt Gotha freut sich im Zuge der großen Landes-ausstellung „Die Ernestiner. Eine Dynastie prägt Europa“ im Herzoglichen Museum auf viele interessierte Gäste. Die Bundeswehr wird das 25-jährige Bestehen des Aufklä-

rungsbataillons 13 am 2. Juli mit einem Tag der offenen Tür feiern. Die nächsten großen Auslandseinsätze erwartet Oberstleutnant Gabriel für 2017. Dann werden Gothaer Solda-tinnen und Soldaten in Mali, Afghanistan und Nordirak eingesetzt werden. Die Vorbereitun-gen dafür laufen bereits.Für den Landkreis wird, so Landrat Gießmann, abermals die Suche nach geeigneten Unter-bringungsmöglichkeiten für die zugewiese-nen Asylbewerber die Arbeit prägen. Im Zuge dessen sollen nach Möglichkeit die belegten Schulsporthallen bis zum nächsten Schuljahr wieder für ihre eigentliche Funktion freige-geben werden. Wichtig ist ferner der rasche Beschluss des Kreishaushalts, damit wichtige Investitionen - etwa die Komplexsanierung des Ernestinums oder der Sporthallenneu-bau in Neudietendorf - beginnen können. Und natürlich will der Kreistag bald mit dem Frei-staat Thüringen und möglicherweise weiteren Ensembles zu einer tragfähigen Lösung kom-men, die den Bestand der Thüringen Philhar-monie Gotha auf Dauer sichert.

Aus dem Inhalt

Amtlicher TeilTermine der Ausschüsse im Februar 2Änderung der Hauptsatzung des Landkreises 2Hinweise zu Pflichten von Geflügelhaltern 3

Nichtamtlicher TeilAusschreibungen 5Das Frühjahrssemester an der VHS 7Vorschläge für Sportlerwahl gesucht 7Rotary Club spendet für Kinder 8

Alles Gute und ein gesundes, erfülltes Jahr 2016! Diesen Wunsch übermittelten Landrat Kon-rad Gießmann, Bataillonskommandeur und Standortältester Oberstleutnant Wolfgang Gabriel sowie der Gothaer Oberbürgermeister Knut Kreuch (v.l.)

Bürgersprechstunde: Zur ersten Bürgersprechstunde des Jahres 2016 lädt Landrat Konrad Gießmann am Donnerstag, 25. Februar, ein. Von 13 bis 17 Uhr steht er im Landrat-samt Gotha, Raum 208, für Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, sollte vorab Inge Daniel kontaktieren (03621 214-287 oder [email protected]).

Rheumaberatung: Seit 20 Jahren gibt es in Gotha die Selbsthilfegruppe „Rheu-ma/Arthrose“, die wöchentlichen Tro-cken- und Warmwassergymnastik sowie Rhythmische Bewegung anbietet. Seit Januar bieten die Mitglieder der Selbst-hilfegruppe zudem eine Beratung für Betroffene, Interessierte und Mitglieder an. Zwei ehrenamtlich tätige Mitglieder der Gruppe führen diese Beratung jeden 2. Donnerstag im Monat von 14 bis 16 Uhr im Löfflerhaus in Gotha, im Büro der GEW, Margaretenstraße 2-4 durch. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Berufsbildungsmesse: Am 23. Januar findet von 9 bis 13 Uhr in der Staatlichen Berufsbildenden Schule Arnstadt, Karl-Liebknecht-Straße 27 die 9. Ausbildungsmesse am Erfurter Kreuz statt. Dort gibt es Informationen zu rund 70 verschiedenen Berufen und BA-Studi-engängen, in denen regional ausgebildet wird bzw. die vor Ort angeboten werden. Mehr als 40 Unternehmen und Einrich-tungen stellen rund 50 verschiedene Be-rufe vor, die man in der Region erlernen kann. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Schüler ab der 7. Klassenstufe sowie deren Eltern und Lehrer. Es gibt Möglichkeiten zur Vor-Ort-Bewerbung.

Erfolg: Das Klarinettenquartett der Kreismusikschule Louis Spohr hat im Rahmen der Norddeutschen Klarinet-tentage in Bremen einen ersten Preis unter den Nachwuchsensembles errun-gen. Conrad Hähnlein (12 J.), Johanna Kalms (14 J.), Helene Grubmüller (13 J.) und Lilly Bindel (12 J.) überzeugten unter Leitung von Andrea Hähnlein die Jury in der Hansestadt.

A u s g a b e v o m 2 1 . J a n u a r 2 0 1 62 5 . J a h r g a n g N r. 1

Gemeinsam den Blick ins neue Jahr gerichtetNeujahrsempfang in der Friedenstein-Kaserne

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Bekanntmachungder Sitzungstermine für Ausschüsse des Kreistages im Februar 2016

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und UmweltTermin: 09.02.2016Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,

Raum WaltershausenBeginn: 18:00 UhrTagesordnung: nicht öffentlich

Ausschuss für Bildung, Kultur und SportTermin: 10.02.2016Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,

Raum WaltershausenBeginn: 18:00 UhrTagesordnung: nicht öffentlich

Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und IntegrationTermin: 11.02.2016Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,

Raum WaltershausenBeginn: 18:00 UhrTagesordnung: nicht öffentlich

gez. Gießmann Gotha, 12. Januar 2016Landrat

Amtliche BekanntmachungBeschluss und Genehmigungsvermerk1. Der Kreistag Gotha hat am 11.11.2015 mit Beschluss Nr.

48/2015 die Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkrei-ses Gotha in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 24.11.2015, eingegangen im Landratsamt Gotha am 27.11.2015, den Eingang der o.g. Satzung bestätigt.

3. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommu-nalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommu-nalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Be-kanntmachung gemäß § 100 Abs.4 ThürKO i. V. m. § 21 Abs.4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden, oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landrat-samt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor-schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

gez. Gießmann Gotha, 13.01.2016Landrat

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises GothaDie Hauptsatzung des Landkreises Gotha vom 17.10.1994 i. d. F. der Neubekanntmachung vom 22.01.2003, nachfolgend geändert durch die Änderungssatzungen vom 18.06.2004, vom 08.11.2004 sowie vom 09.12.2010, wird wie folgt geändert:

§ 1Änderung der Satzung

(1) § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Das Gebiet des Landkreises Gotha besteht aus den Städten Gotha, Waltershausen, Friedrichroda, Ohrdruf, Tambach-Dietharz

und den Gemeinden Ballstädt, Bienstädt, Brüheim, Bufleben, Crawinkel, Dachwig,

Döllstädt, Drei Gleichen, Emleben, Eschenbergen, Friedrichs-werth, Friemar, Georgenthal, Gierstädt, Goldbach, Gräfenhain, Großfahner, Günthersleben-Wechmar, Haina, Herrenhof, Hoch-heim, Hohenkirchen, Hörsel, Leinatal, Luisenthal, Molschleben, Nesse-Apfelstädt, Nottleben, Petriroda, Pferdingsleben, Rem-städt, Schwabhausen, Sonneborn, Tabarz, Tonna, Tröchtelborn, Tüttleben, Wangenheim, Warza, Westhausen, Wölfis und Zim-mernsupra.

(2) Der § 10 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Der Buchstabe h wird gestrichen. Der bisherige Buchstabe i wird Buchstabe h.

§ 2Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

gez. Gießmann Siegel Gotha, 01.12.2015Landrat

Amtliche BekanntmachungDie nächste Sitzung des Naturschutzbeirates findet

am Donnerstag, den 04.02.2016 um 18.00 Uhr im Landratsamt Gotha, Raum 247 (Beratungsraum ‚Gotha‘)

statt.

Geplante Tagesordnung der Sitzung:1. Bestätigung des Protokolls der Sitzung des Naturschutzbeirats

vom 03.12.2015

2. Vorstellung des Untersuchungsrahmens für die Planung des Windparks Günthersleben-Wechmar

3. Information über aktuelle naturschutzfachliche Themen, Vorha-ben und Projekte der Obersten Naturschutzbehörde (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz) mit Schwer-punkt Natura 2000-Stationen

4. Sonstiges

gez. Gießmann Gotha, 11.01.2016Landrat

Öffentl iche Bekanntmachung1. Mit Beschluss Nr. 56/2015 hat der Kreistag Gotha am 02. De-

zember 2015 die geprüfte Jahresrechnung für das Haushalts-jahr 2014 in öffentlicher Sitzung festgestellt.

2. Mit Beschluss Nr. 57/2015 hat der Kreistag in derselben Sitzung dem Landrat und den Beigeordneten, soweit diese einen eige-nen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat zu vertreten ha-ben, auf der Grundlage des Schlussberichts für die festgestellte Jahresrechnung die Entlastung erteilt.

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Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 25.01. bis 07.02.2016 während der üblichen Dienststunden im Land-ratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, an der Infothek öffentlich aus.

Darüber hinaus besteht bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2015 in der Kämmerei des Landratsamtes Gotha, 18.-März-Straße 50, während der üblichen Dienststunden die Möglichkeit zur Ein-sichtnahme in die Jahresrechnung 2014 sowie in den Schlussbe-richt des Rechnungsprüfungsamtes.

gez. Gießmann Gotha, 14. Dezember 2015Landrat

Gewässerausbaumaßnahme „Umverlegung Arzbach“ im Abschnitt 400 bis 900 in der Gemar-kung der Gemeinde SonnebornBei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Gotha liegt der An-trag auf wasserrechtliche Planfeststellung entsprechend 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) für die Umverlegung eines Teilabschnittes des „Arzbaches“ in der Gemarkung der Gemeinde Sonneborn vor. Die Planunterlagen können von allen Betroffenen und sonstigen Interessenten im Zeitraum vom 21.01. bis zum 29.02.2016 in den Diensträumen der Unteren Wasserbehörde (Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Zimmer Nr. 251) eingesehen werden.

Bekanntmachung über die Höhe der Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Kranken- transport im Rettungsdienstbereich Landkreis GothaNach § 22 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes gelten die zwi-schen dem Aufgabenträger und den Durchführenden einerseits und den Kostenträgern andererseits vereinbarten Benutzungsent-gelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.

Das Benutzungsentgelt beträgt einschließlich der Leitstellengebühr und Einsatzvergütung für den Leitenden Notarzt und den Organisa-torischen Leiter Rettungsdienst für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 für

den Rettungstransportwagen (RTW) 203,80 € das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 153,13 € den Krankentransportwagen (KTW) 96,86 €.

gez. Gießmann Gotha, 05.01.2016Landrat

Hinweise zu wesentlichen Pfl ichten von Geflügelhaltern auf Grund tiergesundheitsrechtlicher,- tierschutzrechtlicher- und tierarzneimit-telrechtlicher Vorschriften (Stand 01/2016)

Hinweis: Es handelt sich nicht um eine vollständige Aufzäh-lung aller gültigen Rechtsgrundlagen.Anzeige der Tierhaltung (§ 26 Viehverkehrsverordnung und § 2 Geflügelpest-Verordnung)Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern,

Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln oder Laufvögeln ist verpflichtet seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tierhal-tung der zuständigen Behörde anzuzeigen.Dies ist unabhängig von der Größe des Tierbestandes und der Art der Nutzung (Hobbyhalter, Landwirte, gewerbliche Halter, Rassege-flügelhalter, Wirtschaftsgeflügelhalter).

Die Anmeldung kann bei der Thüringer Tierseuchenkasse oder dem Veterinäramt des Landkreises erfolgen. Anzugeben sind dabei der Name, die Anschrift, die Art(en) und die Anzahl (bezogen auf die jeweilige Tierart) der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, deren Nutzungsart und der Standort.Ebenfalls ist anzugeben, ob die Tiere im Stall oder im Freien gehal-ten werden.Auch Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüg-lich anzuzeigen.—-> Meldebogen

Registerführung - Geflügelbestandsregister (§ 2 Geflügelpest-Verordnung)Geflügelhalter haben alle Zu- und Abgänge von Geflügel mit Name und Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers bzw. Erwerbers, das Datum des Zu- und Abgangs sowie die Geflü-gelart einzutragen.Werden mehr als 100 Stück Geflügel gehalten sind zusätzlich die pro Werktag verendeten Tiere einzutragen.Das Register ist drei Jahre lang aufzubewahren.—->Vordruck Register

Maßnahmen zur Früherkennung (§ 4 Geflügelpest-Verordnung)Wenn innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand hohe Verluste auftreten, bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tieren min-destens 3 Tiere oder bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tie-ren mehr als 2 %, hat der Besitzer unverzüglich durch einen Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen.Gleiches ist zu veranlassen, wenn es zu einer erheblichen Verän-derung der Legeleistung kommt oder auch zu Gewichtsabnahmen von mehr als 5%.In ausschließlichen Enten- und Gänsebeständen ist ebenfalls durch einen beauftragten Tierarzt das Vorkommen von niedrig-pathogenem oder hochpathogenem aviären Influenzavirus durch Untersuchungen ausschließen zu lassen, wenn im Bestand in ei-nem Zeitraum von mehr als 4 Tagen mehr als die dreifache übliche Sterblichkeit der Tiere eingetreten ist.Die Untersuchungen sind im TLV Bad Langensalza durchführen zu lassen.

Pflicht zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit (§ 7 ND-Geflügelpest-Verordnung)Jeder Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat alle Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die New-castle-Krankheit impfen zu lassen.Die Impfungen sind in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen. Hühner oder Truthühner dürfen in einen Geflügelbestand nur verbracht oder ein-gestellt oder auf Geflügelmärkte, Geflügelschauen oder -ausstel-lungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art nur verbracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere, im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand, regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.

Dokumentation (§ 2 Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung)Jeder, der Tiere hält, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, hat jede durchgeführte Anwendung von Arzneimitteln, die nicht für

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Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt - Ohra wird als Aufgabenträger gegenüber dem Antragsteller beratend und gegen-über der Thüringer Aufbaubank vorschlagend tätig.

Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet die Thüringer Auf-baubank.

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht jedoch nicht.

gez. ChowanietzWerkleiter

Jagdkataster- und Pachtschu-lungen GIS Frühjahr 2016Der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagd-bezirksinhaber e.V. teilt mit, dass die Jagdkataster- und Pachtschu-lungen für Gemeinschafts- und Eigenjagd-bezirke wie folgt durchgeführt werden:

22.02.2016Kreisvolkshochschule HildburghausenObere Marktstraße 4498646 Hildburghausen

29.02.2016Tibor EDV Consulting GmbHRießner Straße 12 b99427 Weimar

17.02.2016Landvolkbildung ThüringenTrommsdorferstr. 1 a07407 Rudolstadt

24.02.2016Friedrich-Solle-RegelschuleGiengener Straße 1807937 Zeulenroda-Triebes

Einsteigerkurs hierzu 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, anschließend der Kurs für Fortgeschrittene 18:15 Uhr bis 20:00 Uhr.Der Unkostenbeitrag beträgt 35,00 Euro pro Seminar und Teilneh-mer.Für weitere Teilnehmer einer Jagdgenossenschaft 10,00 Euro.Um schriftliche Anmeldung beim TVJE e.V. wird unter Fax-Nr. 0361-26253502 gebeten.

- Ende des Amtlichen Teils –

den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, unverzüg-lich zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen. Die Doku-mentation ist für jeden Bestand des Betriebes zu führen und hat folgende Angaben in übersichtlicher und allgemein verständlicher Form zu enthalten:• Anzahl,ArtundIdentitätderbehandeltenTiereund,sofernzur

Identifizierung der Tiere erforderlich, deren Standort,• BezeichnungdesangewendetenArzneimittels,• dieBelegnummerdestierärztlichenAbgabebeleges,• verabreichteMengedesArzneimittels,• DatumderAnwendung,• WartezeitinTagenund• NamederPerson,diedasArzneimittelangewendethat.—-> Vordruck Tierarzneimittelanwendung

Halterpflichten (§ 2 Tierschutzgesetz)Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,• muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entspre-

chend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

• darfdieMöglichkeitdesTiereszuartgemäßerBewegungnichtso einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Lei-den oder Schäden zugefügt werden,

• muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege undverhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Dazu gehören neben der artgerechten Unterbringung und Futter-versorgung auch regelmäßige Reinigungen in den Geflügelställen und die bei Erkrankung notwendige tierärztliche Versorgung.

Weitere Informationen geben die Mitarbeiter des Veterinäramtes unter 03621 214 903 und 214 904

Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckver-bandes Apfelstädt - Ohra im Zusammen-hang mit der Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen vom 03.11.2015Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt - Ohra gibt als kommunaler Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung jährlich in seinem Zuständigkeitsbereich öffentlich bekannt, dass er für die Gebiete, in denen der Anschluss der Grundstücke an eine öffent-liche Abwasserbehandlungsanlage gemäß Abwasserbeseitigungs-konzept von 2014 dauerhaft nicht vorgesehen ist, Anträge auf Fördermittel für Kleinkläranlagen privater und sonstiger Bauherren entgegennimmt.

Nicht zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen für Kleinkläranlagen für die abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken.

Aus der Sicht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Ap-felstädt - Ohra ist in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehör-de des Landratsamtes Gotha der gesamte Einzugsbereich des Zweckverbandes förderfähig. Für die Bearbeitung eines För-dermittelantrages ist die Thüringer Aufbaubank zuständig. Entsprechende Formulare finden Sie unter http://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat Thueringen#download. Hier sind auch alle Unterlagen aufgelistet, die der Antragstellung beizufügen sind.

Als Ansprechpartnerin beim Wasser- und Abwasserzweckverband ist unsere Mitarbeiterin,

Frau Ute Klein, Tel.: 03624 - 31703-23 bzw. 0172 - 79 48 317

zuständig.

Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amt-lichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestel-le, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail: [email protected] | Fotos: K.Funk (S. 8, links)| Gesamtproduktion: Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 11. Febru-ar 2016.

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N i chtamt l i cher Te i l vom 21 . Januar 2016 Seite 5Landratsamt Gotha

StellenausschreibungDas Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach-folgende Stelle aus:

„Mitarbeiter/-in Schwerbehindertenrecht“ im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehin-dertenrecht, Blindenhilfe, Blindengeld

Die Tätigkeit umfasst die- Beratung, Prüfung und Gewährung von Leistungen im Rahmen

des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens gemäß § 69 SGB IX;

- Antragsprüfung und Sachaufklärung, Anforderung von Befund-berichten und Gutachten;

- Zusammenstellung der beigezogenen Unterlagen und Zuleitung an den Außengutachter;

- Prüfung ärztlicher Stellungnahmen nach dem Schwerbehinder-tenrecht;

- Erfassung der notwendigen Daten in der zur Verfügung gestell-ten Fachanwendung;

- Erlass von Feststellungsbescheiden und Vorbereitung von Rücknahmebescheiden;

- Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und Wertmar-ken;

- Überwachung von Wiedervorlagen, Fristen und Terminen;- Bearbeitung von Kostenerstattungen gemäß Justizvergütungs-

und -entschädigungsgesetz (JVEG)- Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung.

Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:- Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichba-

re Ausbildung;- Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht;- Vertiefte Kenntnisse im SGB IX, in der Versorgungsmedizinver-

ordnung, dem SGB X sowie angrenzenden Bestimmungen;- Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz, Ko-ordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit Bürgern;

- Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik.

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.

Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Be-werbungsunterlagen sind bis einschließlich 04.02.2016 zu rich-ten an das

Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.

gez. Gießmann Gotha, 15.12.2015Landrat

Landratsamt Gotha

StellenausschreibungDas Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach-folgende Stelle aus:

„Mitarbeiter/-in Wohngeldbearbeitung/Teilhabe“ im Sozialamt, Arbeitsbereich Wohngeld

Die Tätigkeit umfasst die- Beratung von Bürgern über Antragsmöglichkeit nach SGB II

und XII im Rahmen der Wohngeldbeantragung und eingehende Erläuterung des Antragsverfahrens nach Prüfung der persönli-chen Verhältnisse;

- Bearbeitung von Anträgen auf Miet- und Lastenzuschuss;- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen laufender Wohngeld-

zahlungen und sich daraus eventuell ergebender Rücknahme von Wohngeldbescheiden und Leistungseinstellungen;

- Durchführung von Rückforderungen zu Unrecht erbrachter Leistungen oder Überzahlungen und Vorbereitung von Stun-dungsvereinbarungen;

- Prüfung von Widersprüchen auf Abhilfemöglichkeit;- Beratung, Prüfung und Gewährung von Leistungen für Bildung

und Teilhabe für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzu-schlag;

- Erteilung der Kostenübernahme an Einrichtungen;- Prüfung und Bearbeitung der monatlichen Rechnungslegungen

der Einrichtungen;- Mitwirkung bei der Führung der Statistik.

Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:- Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichba-

re Ausbildung;- Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivilrecht;- Vertiefte Kenntnisse in den Teilen des SGB I, II, X und XII, im

Wohngeldgesetz, in der Wohngeldverordnung, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgeset-zes, der Regelsatzverordnung, Sachbezugsverordnung sowie Wohnflächenverordnung;

- Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführungs-kompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Um-gang mit Bürgern;

- Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik.

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Be-werbungsunterlagen sind bis einschließlich 04.02.2016 zu rich-ten an das

Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück-senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.

gez. Gießmann Gotha, 21.12.2015Landrat

Page 6: Amtsblatt vom 21.01.2016

Seite 6 Amt l i cher Te i l vom 21 . Januar 2016A

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Landratsamt Gotha

StellenausschreibungDas Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach-folgende Stelle aus:

„Mitarbeiter/-in Verkehrsraumüber- wachung“ im Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde

Die Tätigkeit umfasst die Bearbeitung von Erlaubnissen nach der StVO;- Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO;- Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

nach der StVO;- Durchführung von Verkehrsschauen, Vorort-Vollzugskontrollen

zu verkehrsrechtlichen Anordnungen, Erlaubnissen und Aus-nahmegenehmigungen;

- Erarbeitung von verkehrsrechtlichen Stellungnahmen;- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:- Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichba-

re Ausbildung;- Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht;- Vertiefte Kenntnisse im Straßen- und Straßenverkehrsrecht

insbesondere der StVO, dem OWiG sowie den angrenzenden Bestimmungen;

- Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbar-keit sowie selbstständige Aufgabenwahrnehmung;

- Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit im Um-gang mit Bürgern;

- Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik;

- Besitz des Führerscheins der Klasse B.Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Be-werbungsunterlagen sind bis einschließlich 04.02.2016 zu rich-ten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. An-sonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.

gez. Gießmann Gotha, 12.01.2016Landrat

Öffentl iche AusschreibungJagdverpachtung Eigenjagdbezirk „Seeberger Wald“ in der Gemarkung GeorgenthalDie Gemeinde Drei Gleichen beabsichtigt den Hochwildjagdbe-zirk „Seeberger Wald“ in der Gemarkung Georgenthal ab dem 01.04.2016 für die Dauer von 12 Jahren zu verpachten. Der Jagdbe-zirk hat eine Bruttofläche von 157 ha.

Eine Kopie der Forstgrundkarte sowie der Entwurf des zukünfti-gen Pachtvertrages können im Ordnungsamt der Gemeinde Drei Gleichen, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen zu den Sprechzeiten eingesehen bzw. entgegen genommen werden.

Zugelassener Bieterkreis:Jäger, die im Landkreis Gotha mit Hauptwohnsitz wohnhaft sind. Der Bewerber muss in der Lage sein, die Jagd, Hege und Pflege persönlich auszuüben.Bis zum 19. Februar 2016 können schriftliche Angebote mit folgen-den Unterlagen und Auskünften:

- Kopie des Jagdscheins des Bewerbers- Erklärung zur vollen Übernahme von Wildschäden sowie

Vorlage eines Konzepts zur Wildschadensverhütung. Die na-türliche und künstliche Verjüngung der Baumarten Fichte, Rotbuche, Bergahorn, Roterle, Douglasie, Lärche und Weiß-tanne soll ohne weitere Schutzmaßnahmen möglich sein

- Pachtpreisangebot pro ha und Jahr

an die Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen zugesandt werden.

Die Gemeinde Drei Gleichen behält sich vor, mit den Bewerbern vor einer Entscheidung der Zuschlagserteilung weitere Gespräche zu führen. Die Vergabe der Jagdverpachtung ist nicht an das höchste Pachtpreisangebot gebunden, sondern von der Vorlage eines ge-eigneten Jagdkonzeptes abhängig. Die Gemeinde Drei Gleichen ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

gez. J. Leffler Gemeinde Drei Gleichen, 21.01.2016Bürgermeister

Der Landkreis Gotha sucht ständig Wohnungen für Asylbewerber/Flüchtl ingeDurch den Asylkompromiss und die weitere Veränderung des Asylrechts sollen Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten und Asylbewerber ohne Bleibeperspektive Deutschland möglichst zügig verlassen.Asylbewerber/Flüchtlinge werden zurzeit vorläufig in Gemein-schaftsunterkünften, aber auch in Schulsporthallen unterge-bracht.Für Asylbewerber/Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive wer-den zur Förderung der Integration, auch in den Arbeitsmarkt, Mietwohnungen in jeder Größe und zu angemessenen Kosten durch den Landkreis gesucht. Auch die Nebenkosten und Heiz-kosten müssen ortsüblich und dürfen nicht z. B. durch eine man-gelhafte Heiztechnik oder Gebäudedämmung überhöht sein. Sämtliche Kosten für Miete, Nebenkosten, Kleinst- und Schön-heitsreparaturen werden vom Landkreis getragen.Der Vermieter sollte bereit sein, Untermietverträge durch den Landkreis zuzulassen und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, Mietverträge mit Asylbewerbern/Flüchtlingen direkt abzu-schließen. Der angebotene Wohnraum muss im bezugsfertigen Zustand sein. Die Ausstattung der Räume übernimmt der Mieter.Interessierte werden gebeten, dem Landkreis entsprechende Mietobjekte anzubieten:

Landratsamt Gotha Amt für Gebäude- und Straßenmanagement 18.-März-Straße 50 99867 Gotha

E-Mail: [email protected]

Fragen hierzu beantworten Herr Neuske oder Herr Floßmann unter der Telefonnummer: 03621 214 252.

Ein Anspruch auf Anmietung des angebotenen Objektes besteht nicht.

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N i chtamt l i cher Te i l vom 21 . Januar 2016 Seite 7Nachruf

Mit tiefer Betroffenheit erhielten wir die Nachricht,

dass unsere ehemalige Mitarbeiterin

Frau Christel Siegfried

verstorben ist.

Frau Siegfried hat sich während ihrer langjährigen Tätigkeit als Mitarbeiterin im Landratsamt Gotha durch Kompetenz, Zuverlässigkeit und stete Hilfsbereitschaft

ausgezeichnet.

Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen.

Landratsamt Gotha

Landrat Belegschaft Personalrat

Der Landkreis Gotha gratuliert nachträglich recht herzl ichzur Eisernen HochzeitRuth und Rolf Schreiberaus Döllstädtam 16. Dezember 2015

zur Diamantenen HochzeitIngeborg und Fritz Oschmannaus Leinatal, OT Catterfeldam 16. Dezember 2015

Annemarie und Helmut Schuchhardt aus Gothaam 23. Dezember 2015

Marianne und Klaus Uffhaus aus Gothaam 23. Dezember 2015

Sonja und Martin Sell aus Gothaam 24. Dezember 2015

zum 100. GeburtstagLuise Siegristaus Tambach-Dietharzam 22. Dezember 2015

Wir wünschen den Jubilaren viel Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen.

Konrad GießmannLandrat

Frühjahrssemester 2016

Das Programm erscheint am 08.02.2016.Anmeldung: ab 08.02.2016Semesterbeginn: 29.02.2016

Schnupperkurs vor Semesterbeginn

Chinesisch SchnupperabendIn diesem Schnupperkurs wird die Funkti-onsweise des Chinesischen vorgestellt und im Anschluss könnte eine kleine Selbstvor-stellung auf Chinesisch gestaltet werden.Wer an diesem Abend Lust auf „Mehr“ be-kommt, kann sich zum Semesterkurs Chi-nesisch anmelden! Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.2 UE (1 Abend); entgeltfrei15.02.2016; Mo; 18:30 – 20:00 Uhr

Sprachenberatung und Einstufung

Termine: Mittwoch, 10.02.2016, 16:00 - 18:00 UhrDonnerstag, 18.02.2016, 16:00 - 18:00 UhrDienstag, 23.02.2016, 16:00 - 18:00 UhrDie Beratungen sind für Sie kostenlos.Ort: VHS, Schützenallee 31, Gothanach Vereinbarung (Tel. 03621 8230-44 oder [email protected])

***Nähere Informationen/Anmeldungen sind möglich unter 03621 8230-49 sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen; ÖPNV, Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite: www.vhs-gotha.de.

Ernestinum legt neues Jahresheft aufGotha. Es hat inzwischen eine gute Tra-dition: Mit dem gedruckten Jahresbericht dokumentiert das Gymnasium Ernestinum jährlich seine aktuelle Geschichte.Wer sich mit schulgeschichtlicher For-schung beschäftigt, weiß den Quellenwert der Hefte zu schätzen, die den gesamten Personalbestand der Lehrer und Schüler und die wichtigsten Ereignisse des schuli-schen Lebens innerhalb eines Schuljahres erfassen. Schulreden, Leistungen der ver-schiedenen Fachbereiche, Exkursionen und Studienfahrten, Schulpartnerschaften, kul-turelle und sportliche Betätigung werden für heutige Leser interessant dargestellt und der Nachwelt detailliert überliefert.Mit reichem Inhalt und gefälliger Gestaltung sind die Hefte zugleich begehrte Erinne-

rungsstücke in den Familien und ein Mittel der Darstellung und Öffentlichkeitsarbeit des Gymnasium Ernestinum in eigener Sache.Im Jahresheft 2014/2015 werden neben den statistischen Daten zu Schülern und Lehrern auch mit Beiträgen von Schülern, Lehrern und aus Tageszeitungen das schu-lische Leben und die Aktivitäten des abge-laufenen Schuljahres dargestellt. Außerdem enthält die Broschüre einen Beitrag von Dr. Christoph Köhler über Carl Gotthold Lenz (1763-1809), Prof. am Gymnasium illustre zu Gotha und Artur Schopenhauer (1788-1860), Philosoph und ein ehemaliger Schü-ler am Gymnasium illustre zu Gotha. Das Jahresheft umfasst 240 Seiten und ist für den Preis von 4,00 € im Gymnasium Ernes-tinum erhältlich.

Julies Ralf – hier im Arm seiner glücklichen Mut-ter Sandra Wandersleb - erblickte am 1. Januar um 11.36 Uhr im Helios-Kreiskrankenhaus Go-tha/Ohrdruf als erstes Kind im Landkreis das Licht der Welt. Er wog 3590g und war 52 cm groß. Landrat Konrad Gießmann übernimmt tra-ditionell die Patenschaft für die Erstgeborenen jedes neuen Jahres sowie für alle Drillinge, die im Landkreis Gotha zur Welt kommen und ließ es sich nicht nehmen, sein jüngstes Patenkind am 2. Januar im Krankenhaus zu besuchen.

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Seite 8 Nichtamt l i cher Te i l vom 21 . Januar 2016L

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Am 6. Januar, dem Dreikönigs-tag, brachten die Sternsinger aus der christlichen Kita „Tee-schlösschen“ die traditionelle Fürbitte „Christus segne die-ses Haus“ am Landratsamt Gotha an. Ruby Schalow (M.) durfte als einer der drei Hei-ligen Könige den Schriftzug 20*C+M+B+16 über dem Ein-gangsportal befestigen. Die jungen Sternsinger sam-melten in diesem Jahr für ein Hilfsprojekt zugunsten von Kindern in Bolivien. Landrat Konrad Gießmann steuerte 150 Euro für diesen Zweck bei.

Rotary Club spendet für KinderGotha. Mit 2.000 € unterstützt der Rotary Club Gotha den Kinder- und Jugendschutz-dienst der Sunshinehouse gGmbH im Land-kreis Gotha. Mit dieser stolzen Summe wer-den diverse Materialien zur Unterstützung der Arbeit der Beratungsstelle angeschafft.Ein Teil der Materialien wurde bereits ge-kauft, u.a. Bücher zur Arbeit mit traumati-sierten Kindern, Traumainventarkarten so-wie Spiele zur Resilienzförderung.Für die Traumaauf-arbeitung sind Res-sourcenaktivierung und Entspannung besonders wichtig, um den Kindern und Jugendlichen schöne Momente zu verschaffen und ihnen zu helfen, ihre oft traumati-schen Erfahrungen kleiner werden zu lassen“, so Marion Kopsch-Köhl, Leite-rin des Kinder- und J u g e n d s c h u t z -dienstes.Der Präsident des Rotary Club Go-tha, Manfred Vitt, erklärt, dass der in 1992 gegründete Club seit dieser Zeit eine Vielzahl von sozialen Projekten und Einrichtungen unterstützt hat und dies im Rahmen seiner Möglichkei-ten auch zukünftig tun wird. Mit der Spen-de von 2000 € soll die für die Betroffenen und die Allgemeinheit sehr wichtige Arbeit des Kinder- und Jugendschutzdienstes der Sunshinehouse gGmbH im Landkreis Gotha gewürdigt werden.Seit nunmehr 16 Jahren betreut der Kinder- und Jugendschutzdienst der Sunshinehouse gGmbH im Landkreis Gotha Kinder und Ju-gendliche, die Gewalt jeglicher Art erlebt ha-ben. Dazu gehören Opfer von körperlicher, seelischer und häuslicher Gewalt (Partner-

schaftsgewalt) sowie Kinder und Jugendli-che aus einem Vernachlässigungskontext. Der Schwerpunkt in der täglichen Arbeit liegt schon seit Jahren in der Betreuung von Mädchen und Jungen, die sexuelle Gewalt erlebten oder akut davon betroffen sind. Ziel der Arbeit mit den Kindern und Jugend-lichen ist es, sie seelisch zu stabilisieren, die entwürdigte Persönlichkeit zu stärken und zu unterstützen und traumatische Erlebnis-

se zu verarbeiten. In vielen Fällen dauert die Betreuung dieser Opfer eine lange Zeit, bis sie in ein „norma-les“ Leben zurückfinden. Der Kinder- und Jugendschutzdienst arbei-tet auf Wunsch anonym. Oberste Priorität in der Arbeit hat immer der Schutz der Jungen und Mädchen und die Verhinderung weite-rer Gefährdungssituationen. Eine Anzeige-pflicht besteht nicht. Termine werden individuell mit den Hilfe-suchenden abgestimmt. Zu erreichen ist die Einrichtung unter 03621/2972008 oder per E-Mail: [email protected] und hat ihren Sitz in der Bahnhofstraße 14 in Gotha.

Manfred Vitt übergab die Spenden des Rotary Clubs an die Ge-schäftsführerin der Sunshinehouse gGmbH, Petra Winkler, sowie an Marion Kopsch-Köhl und Anja Baum vom Kinder- und Jugend-schutzdienst (v. l.).

Preisgekrönte FotosGotha. Ein Schwarzspecht, der sich durch eine Buche hämmert. Sonnenlicht, das durch das Geäst der Sumpfzypressen bricht oder eine Grasnelke, die gegen die graue Lavaöd-nis in Nordwest-Island anblüht. All dies sind Szenen, die Fotografen festgehalten und beim internationalen Wettbewerb „Glanz-lichter 2015“ eingereicht haben. Die preisgekrönten Naturfotografien aus al-ler Welt sind bis zum 13. März im Museum der Natur Gotha zu sehen. Der Wettbewerb „Glanzlichter“ jährt sich bereits zum 17. Mal. Insgesamt 21.790 Bilder haben Fotografen aus aller Welt eingereicht - von Unterwas-ser-, über Luft- bis hin zu Makroaufnahmen. In zwölf verschiedenen Kategorien wie „The Beauty of Plants“, „Nature as Art“ oder „Ri-ver Scenery in the World“ werden die faszi-nierenden Landschaftsstudien und Tierport-räts ausgezeichnet. Eine Auswahl der besten Bilder ist in der alljährlichen Schau des Mu-seums der Natur Gotha zu sehen.Die Ausstellung kann dienstags bis sonntags von 10 bis 16 Uhr zum Preis von 5 Euro (er-mäßigt 2,50 Euro) besucht werden.

Der Schwarzspecht beim „Wohnungsbau“.

Vorschläge gesuchtLandkreis. Seit 23 Jahren stellen der Landkreis und der Kreissportbund bei der Sportgala nicht nur ehrenamtlich aktive Sportfreunde in den Fokus der Öffentlich-keit, sondern würdigen auch die Spitzen-leistungen von Sportlerinnen und Sportlern aus der Region.Im Rahmen dieser Veranstaltung werden am 19. März die besten Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften des Land-kreises Gotha für das Kalenderjahr 2015 geehrt. Auch der Nachwuchsförderpreis, der Ehrenpreis des Landrates sowie die Sportehrenpreise für verdienstvolle Sport-freundinnen und Sportfreunde werden während des Abends vergeben.Eine Fachjury, bestehend aus Sportjourna-listen, Vertretern des Kreissportbundes und Mitarbeitern des Landratsamtes, ermittelt im Vorfeld die Sieger. In Vorbereitung des Galaabends haben alle Sportvereine der Region die Möglichkeit, ihre Vorschläge bis spätestens 12. Februar beim Landratsamt Gotha, Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur, 18.-März-Str. 50 in 99867 Gotha einzureichen oder per E-Mail an [email protected] zu senden.