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20. Jahrgang | 11/2014 | Ausgabe 5. November 2014 des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Amtsblatt >> Aktuelle Infos auf www.lk-sm.de und www.facebook.com/lksm << Feierliche Übergabe im Henfling-Gymnasium Rot-Grün-Weiß - das sind wei- terhin die dominierenden Far- ben im frisch sanierten Haus A des Meininger Henfling- Gymnasiums. Kürzlich wurde der Schulteil nach mehr als einjähriger Bauzeit offiziell übergeben. Im Beisein von Baufirmen sowie Schüler- und Elternvertretern ließen Land- rat Peter Heimrich, Schulleiter Olaf Petschauer und Planer Helmut Scharfenberg den Blick zurück, aber auch nach vorne schweifen. „Die Vorge- schichte war ja nicht unkom- pliziert“, berichtete Landrat Peter Heimrich, lobte aber die konstruktiven Diskussionen über die Investition in den Kreisausschüssen. Nun freue er sich, dass die Schülerinnen und Schüler das Gebäude pünktlich nach dem Ende der Schulferien wieder feierlich in Besitz nehmen können. Es sei wichtig gewesen, den Gymna- sium-Standort zu sichern und zu stärken, verwies er auch auf die Konkurrenz durch freie Träger. Zudem versprach der Landrat, dass der Abschluss des dritten Bauabschnitts kei- nen Stillstand bedeute. „Im kommenden Jahr stehen die Außenanlagen auf dem Pro- gramm“, kündigte er an und zeigte sich optimistisch, dass die Kreisgremien die Mittel hierfür bereitstellen. „Wir müs- sen ein Lernumfeld schaffen, das Schülerinnen und Schüler attraktiv erscheint.“ Olaf Petschauer war als Haus- herr glücklich darüber, dass die Schüler wieder eine „attraktive Schule“ haben. Zudem verfüge nun auch das Haus A in den nächsten 20 Jahren über eine, verwies Petschauer auf die neue Datenvernetzung. Wich- tig sei auch, dass die Schule sich wieder auf dem aktuellen Sicherheitsstandard befinde. Rechne man die Modernisie- rung des B-Gebäudes mit ein, lägen 3,5 Jahre Bauzeit hinter der Schule, die für Schüler und Lehrern gleichermaßen Belas- tung gewesen seien, erinnerte Petschauer. Dennoch nehme man für die Außenanlagen gerne „das viereinhalbte Jahr in Kauf“. Der zuständige Planer Helmut Scharfenberg, der zusammen mit seinem Kollegen Uwe Gös- singer gekommen war, lob- te die gute Zusammenarbeit mit der Schule, dem Landrat- samt und dem überwiegen- den Teil der Baufirmen. Nach dem symbolischen Schnitt durchs Absperrband führte er gemeinsam mit Schulleiter Petschauer die Gäste durchs frisch sanierte Schulhaus. Der Landkreis Schmalkalden- Meiningen hatte das Haus A seit Juli 2013 für rund 1,8 Milli- onen Euro umfassend sanieren lassen. In drei Bauabschnitten wurden Brandschutzvorkeh- rungen auf den neuesten Stand gebracht, eine Mensa im Erdgeschoss eingerichtet, Unterdecken zur Verbesserung der Raumakustik angebracht, Treppengeländer erneuert und Klassenraumtüren erweitert. Zudem wurden Fußbodenbe- läge ausgewechselt, Maler- arbeiten vorgenommen und eine moderne Elektro- und Datenvernetzung installiert. Im kommenden Jahr ist die Sa- nierung der Treppenanlagen und der Zuwegung geplant. Aus dem Inhalt ....................................................... Nichtamtlicher Teil Landrat direkt 2 Häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl 2 Nur noch bis 12.11.2014: Sonderausstellung Erster Weltkrieg im Landratsamt Schmalkalden-Meinigen 4 Landratsamt stellt um auf digital: Jobcenter führt E-Akte ein 6 Patenschaften: Landkreis startet Programm für Langzeitarbeitslose 6 Einladung zu den Herzwochen 2014 13 Neuigkeiten aus dem Elisabeth Klinikum Schmalkalden 14 Amtlicher Teil Bekanntmachung des Landkreises 24 Bekanntmachungen des Landratsamtes 24 Bekanntmachungen der Zweckverbände 30 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters 31 Kontaktdaten .................................................... i Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Telefon: (0 36 93) 4 85-0 Telefax: (0 36 93) 4 85-436 E-Mail: [email protected] Internet: www.lk-sm.de Kontakt zur Amtsblatt-Redaktion: Pressestelle Telefon: (0 36 93) 4 85-251 E-Mail: amtsblatt@ lra-sm.thueringen.de Öffnungszeiten .................................................... i Montag, Dienstag, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Schulleiter Olaf Petschauer, Landrat Peter Heimrich und bgs-Geschäftsführer Helmut Scharfenberg durchschneiden symbolisch das Band am Eingang zum Haus A.

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Page 1: Amtsblatt - lra-sm.de · Prozent aller in Thüringen ankommenden Asylbewerber aufnehmen. Wer konkret in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen kommt, wird kurz-fristig zugewiesen. Im

20. Jahrgang | 11/2014 | Ausgabe 5. November 2014

des Landkreises Schmalkalden-MeiningenAmtsblatt

>> Aktuelle Infos auf www.lk-sm.de und www.facebook.com/lksm <<

Feierliche Übergabe im Henfling-Gymnasium

Rot-Grün-Weiß - das sind wei-terhin die dominierenden Far-ben im frisch sanierten Haus A des Meininger Henfling-Gymnasiums. Kürzlich wurde der Schulteil nach mehr als einjähriger Bauzeit offiziell übergeben. Im Beisein von Baufirmen sowie Schüler- und Elternvertretern ließen Land-rat Peter Heimrich, Schulleiter Olaf Petschauer und Planer Helmut Scharfenberg den Blick zurück, aber auch nach vorne schweifen. „Die Vorge-schichte war ja nicht unkom-pliziert“, berichtete Landrat Peter Heimrich, lobte aber die konstruktiven Diskussionen über die Investition in den Kreisausschüssen. Nun freue er sich, dass die Schülerinnen und Schüler das Gebäude pünktlich nach dem Ende der Schulferien wieder feierlich in Besitz nehmen können. Es sei wichtig gewesen, den Gymna-sium-Standort zu sichern und zu stärken, verwies er auch auf die Konkurrenz durch freie Träger. Zudem versprach der Landrat, dass der Abschluss des dritten Bauabschnitts kei-nen Stillstand bedeute. „Im kommenden Jahr stehen die Außenanlagen auf dem Pro-gramm“, kündigte er an und zeigte sich optimistisch, dass die Kreisgremien die Mittel hierfür bereitstellen. „Wir müs-sen ein Lernumfeld schaffen, das Schülerinnen und Schüler attraktiv erscheint.“

Olaf Petschauer war als Haus-herr glücklich darüber, dass die Schüler wieder eine „attraktive Schule“ haben. Zudem verfüge nun auch das Haus A in den nächsten 20 Jahren über eine, verwies Petschauer auf die neue Datenvernetzung. Wich-tig sei auch, dass die Schule sich wieder auf dem aktuellen Sicherheitsstandard befinde. Rechne man die Modernisie-rung des B-Gebäudes mit ein, lägen 3,5 Jahre Bauzeit hinter der Schule, die für Schüler und Lehrern gleichermaßen Belas-tung gewesen seien, erinnerte Petschauer. Dennoch nehme man für die Außenanlagen gerne „das viereinhalbte Jahr in Kauf“.Der zuständige Planer Helmut Scharfenberg, der zusammen mit seinem Kollegen Uwe Gös-singer gekommen war, lob-te die gute Zusammenarbeit mit der Schule, dem Landrat-samt und dem überwiegen-

den Teil der Baufirmen. Nach dem symbolischen Schnitt durchs Absperrband führte er gemeinsam mit Schulleiter Petschauer die Gäste durchs frisch sanierte Schulhaus.Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hatte das Haus A seit Juli 2013 für rund 1,8 Milli-onen Euro umfassend sanieren lassen. In drei Bauabschnitten wurden Brandschutzvorkeh-rungen auf den neuesten Stand gebracht, eine Mensa im Erdgeschoss eingerichtet, Unterdecken zur Verbesserung der Raumakustik angebracht, Treppengeländer erneuert und Klassenraumtüren erweitert. Zudem wurden Fußbodenbe-läge ausgewechselt, Maler-arbeiten vorgenommen und eine moderne Elektro- und Datenvernetzung installiert. Im kommenden Jahr ist die Sa-nierung der Treppenanlagen und der Zuwegung geplant.

Aus dem Inhalt....................................................... ➤

Nichtamtlicher TeilLandrat direkt 2Häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl 2Nur noch bis 12.11.2014: Sonderausstellung Erster Weltkrieg im Landratsamt Schmalkalden-Meinigen 4Landratsamt stellt um auf digital: Jobcenter führt E-Akte ein 6Patenschaften: Landkreis startet Programm für Langzeitarbeitslose 6Einladung zu den Herzwochen 2014 13Neuigkeiten aus dem Elisabeth Klinikum Schmalkalden 14

Amtlicher TeilBekanntmachungdes Landkreises 24Bekanntmachungen des Landratsamtes 24Bekanntmachungen der Zweckverbände 30Bekanntmachung des Kreiswahlleiters 31

Kontaktdaten.................................................... iLandratsamtSchmalkalden-MeiningenObertshäuser Platz 198617 MeiningenTelefon: (0 36 93) 4 85-0Telefax: (0 36 93) 4 85-436E-Mail: [email protected]: www.lk-sm.deKontakt zur Amtsblatt-Redaktion:PressestelleTelefon: (0 36 93) 4 85-251E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten.................................................... iMontag, Dienstag, Freitag 08:30 - 12:00 UhrDonnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Schulleiter Olaf Petschauer, Landrat Peter Heimrich und bgs-Geschäftsführer Helmut Scharfenberg durchschneiden symbolisch das Band am Eingang zum Haus A.

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2 | Nichtamtlicher Teil 11|2014

Landrat direkt – Aktuelles aus meinem BüroLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,das Asylrecht für politisch Verfolgte ist ein im Grundge-setz verankertes Grundrecht. Zu helfen, ist aber nicht nur eine rechtliche Verpflichtung des Landkreises, sondern auch eine moralische unserer Gesellschaft.

Flüchtlinge fliehen vor Krieg, Verfolgung und massiven Menschenrechtsverletzungen. Sie fliehen, weil ihr Leben oder das ihrer Familien bedroht ist und sie keinen anderen Aus-weg mehr wissen.

Syrien, Afghanistan, Irak - die Liste der Krisenherde auf un-serem Erdball ist lang. Die Zu-spitzung der internationalen Lage heißt für uns, dass immer mehr Menschen ihre Heimat verlassen müssen und auch in Deutschland Asyl beantragen

werden. Derzeit sind bei uns knapp 450 Asylbewerber un-tergebracht, der Großteil von ihnen in Meiningen, Zella-Mehlis und in Schmalkalden.

Und der Wohnraumbedarf wird weiter steigen. Nach den derzeitigen Prognosen des Thüringer Innenministeriums sind wir verpflichtet, im kom-menden Jahr mindestens 380 Asylbewerber aufzunehmen. Im Jahr 2016 gehen wir von 570 weiteren Flüchtlingen aus.

Auch bei steigenden Flücht-lingszahlen hat die Einzel-unterkunft im Vergleich zu großen Gemeinschaftsunter-künften viele Vorteile. Das selbstständige Leben in ein-zelnen Wohnungen und der damit einhergehende, stärke-re Kontakt mit der heimischen Bevölkerung führt zu einem besseren Miteinander, zu ei-nem aktiven Zusammenleben.

Weil wir aber künftig bei der Unterbringung immer mehr an unsere Grenzen stoßen werden und teilweise mit extrem kurzfristigen Voran-kündigungen Asylbewer-bern eine Unterkunft bieten müssen, habe ich kürzlich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die VG-Vorsitzenden des Land-kreises gebeten, bei der Su-che nach Wohnraum für Asyl-bewerber flächendeckend mitzuhelfen.

Die nächste Dienstberatung mit den Bürgermeistern ist in den nächsten Wochen anberaumt. Wir sind opti-mistisch, dass wir diese He-rausforderung gemeinsam meistern können. Und die ers-ten Signale von Bürgermeis-tern, aber auch von privaten Anbietern von Mietwohnun-gen stimmen mich durchaus positiv.

Um die wachsenden Flücht-lingsströme bewältigen zu können, benötigen wir die Hilfe aller Beteiligten: Die Bür-germeister unserer Städte und Gemeinden, die bei der Suche nach Wohnraum unsere wich-tigsten Partner sind und na-türlich die Hilfe unsere Bürger, deren Hilfsbereitschaft und Toleranz gefragt sind.

Informationen

Häufig gestellte Fragen zum Thema AsylWarum nimmt die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland zu?Das Recht auf Asyl ist im deutschen Grundgesetz fest-geschrieben. Die Gründe, warum Menschen Asyl in Deutschland beantragen, sind vielfältig. Dazu gehört u. a. die Verfolgung aufgrund Re-ligion oder politischer Über-zeugung, Nationalität oder Geschlecht. Viele Asylbewer-ber kommen aus Krisen- und Kriegsregionen bzw. aus Län-dern, in denen kriegsähnliche Zustände herrschen. Über die Asylgesuche entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Wie viele Asylbewerber kommen noch in den Landkreis?Dies kann keiner vorab genau sagen. Für die kommenden Jahre ist mit einer deutlich hö-heren Zahl an Asylbewerbern zu rechnen, da die Zahlen in der Vergangenheit kontinu-ierlich gestiegen sind.Die Zuweisung von Asylbe-werbern auf die Landkreise erfolgt nach einem festgeleg-ten Schlüssel, dem sogenann-ten „Königsteiner Schlüssel“, der Einwohnerzahl. Demnach muss der Landkreis Schmal-

kalden-Meiningen aktuell 5,8 Prozent aller in Thüringen ankommenden Asylbewerber aufnehmen. Wer konkret in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen kommt, wird kurz-fristig zugewiesen. Im Jahr 2014 gibt die Aufnahmequote bisher insgesamt 428 Flücht-linge vor, die im Landkreis Schmalkalden-Meiningen un-terzubringen sind.Wer Asyl in Deutschland be-gehrt, wird zunächst durch den Bund registriert und be-kommt einen Platz in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu-gewiesen. Für Thüringen ist dies die Erstaufnahmeeinrich-tung in Eisenberg mit den zu-gehörigen Zweigstellen (z.B. Suhl). Nach spätestens drei Monaten soll den Asylbewer-bern nach dem Königsteiner Schlüssel ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zum Auf-enthalt zugewiesen werden.

Was geschieht nach der Bewilligung eines Asylantrages?Anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge erhalten einen Aufenthaltstitel. Da-mit dürfen sie sich frei in Deutschland bewegen, ihren Wohnsitz frei wählen und ha-ben die Erlaubnis, eine Arbeit in Deutschland anzunehmen.

Finden sie keine Arbeit, haben sie Anspruch auf Leistungen nach SGB II sowie auf eine Wohnung.

Was passiert im Fall einer Ablehnung?Wird der Antrag auf Asyl ab-gelehnt, ist der Betroffene zur Ausreise verpflichtet. Kommt er dem nicht nach und gibt es auch keine Hindernisse wie beispielsweise Reiseunfähig-keit oder fehlende Papiere, wird er zwangsweise in das Heimatland abgeschoben.Bei einer sog. Duldung ist der Antrag auf Asyl ebenfalls abgelehnt, jedoch erfolgt vorerst keine Abschiebung, z.B. weil Papiere fehlen oder humanitäre, womöglich auch persönliche Gründe dagegen sprechen.

Wie viele Asylbewerber leben derzeit im Landkreis Schmal-kalden-Meiningen?Derzeit leben 450 Asylbewer-ber im Landkreis Schmalkal-den-Meiningen.Sie kommen aus 22 Ländern; der größte Teil aus Syrien, Af-ghanistan, Eritrea sowie den Balkan-Staaten (u.a. Serbien, Mazedonien, Kosovo) und Russland.

Wie werden Asylbe-werber im Landkreis Schmalkalden-Meinin-gen untergebracht?Ein Asylbewerber hat per Ge-setz Anspruch auf 6 qm Wohn-raum. Alle Asylbewerber, die dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen zugewiesen sind, werden in Einzelunterkünften im Landkreis untergebracht. In welcher Einzelunterkunft sie wohnen, entscheidet die Ausländerbehörde des Land-ratsamtes nach den vorhan-denen Kapazitäten. Asylbe-werber sind dann verpflichtet, dort zu wohnen. Es besteht kein Anspruch auf Unterbrin-gung in einem Einzelzimmer. Während der Unterbringung in einer Einzelunterkunft sind die Nutzungssatzung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen und die Hausord-nung des jeweiligen Vermie-ters einzuhalten.Derzeit gibt es insgesamt 99 Einzelunterkünfte in· Meiningen (62)· Zella-Mehlis (18)· Schmalkalden (14)· Steinbach-Hallenberg (4)· Wasungen (1)Weitere Standorte ab 2015 sind in der Prüfung.

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11|2014 Nichtamtlicher Teil | 3

Rufnummern für Notfälle/RettungsdienstNotfall ............................................................TelefonnummerPolizei .........................................................................................................110Feuerwehr ................................................................................................ 112Rettungsdienst (24h in lebensbedrohlichen Situationen) ..... 112

>> Notruffax 112 (als PDF zum Download)>> Notruf-SMS an Tel. 03693 - 88 60 00

Kontaktdaten des Kassenärztlichen Notdienstes (Bereitschaftsdienst) im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Kassenärztlicher Notdienst Schmalkalden: ...........Tel: 116 117Hausbesuche:Mo, Di, Do .................................................................................18 - 07 UhrMi, Fr ...........................................................................................13 - 07 UhrSa, So, Feiertage, Brückentage ..........................................07 - 07 Uhr

Notdienstsprechstunde:Kreiskrankenhaus SchmalkaldenMo, Di, Do ................................................................................19 - 22 UhrMi, Fr ..........................................................................................15 - 19 UhrSa, So, Feiertage, Brückentage, 24.12., 31.12.: ..................................9 - 12, 17 - 19 Uhr

Kassenärztlicher Notdienst Meiningen: ..................Tel: 116 117Hausbesuche:Mo, Di, Do ................................................................................18 - 07 UhrMi, Fr ..........................................................................................13 - 07 UhrSa, So, Feiertage, Brückentage ........................................07 - 07 Uhr

Notdienstsprechstunde:Sozialwerk MeiningenMi, Fr ............................................................................................ 15-18 UhrSa, So, Feiertage,Brückentage, 24.12., 31.12.: .................................................. 12-18 Uhr

Junges Literaturforum Hessen- Thüringen fördert Schriftstellernach-wuchsDas Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sucht zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst wieder talentierte junge Nach-wuchsautorinnen und Nach-wuchsautoren, die ihre Werke der Öffentlichkeit präsentieren möchten. Zum 32. Mal werden Jugendliche und junge Er-wachsene im Alter von 16-25 Jahren im Rahmen des Jungen Literaturforums Hessen-Thü-ringen eingeladen, ihre selbst-verfassten Texte einzureichen und einen der zahlreichen Preise zu gewinnen.Thüringens Minister für Bil-dung, Wissenschaft und Kul-tur, Christoph Matschie, ruft zur regen Beteiligung auf: „Das Literaturforum bietet jungen Autoren Raum, ihre Kreativität zu entfalten und ihr Talent weiter zu entwickeln. Gleichzeitig erhalten sie so die Möglichkeit, sich und ihre Werke bekannt zu machen.“Die Teilnahme lohnt sich. Zu gewinnen gibt es zehn För-derpreise zu je 500 Euro, die Teilnahme an Wochenend-seminaren mit Schriftstellern und Veröffentlichungen im Jahrbuch „Nagelprobe“ und anderen Literaturzeitschriften. Die besten Texte nehmen zu-dem am hr2-Literaturpreis teil.

Dabei können sich die Jungau-toren den Hörern der Sendung „Spätlese“ präsentieren.Eingereicht werden können drei Gedichte bzw. ein oder mehrere Prosatexte in deut-scher Sprache mit maximal 1.300 Wörtern. Diese sollen mit Namen, Adresse, Geburts-datum und Anzahl der Wörter unter dem Stichwort „Junges Literaturforum“ an [email protected] gesendet werden. Einsen-dezeitraum ist vom 1. Novem-ber 2014 bis zum 31. Januar 2015.Der von der Sparkassen-Kul-turstiftung Hessen-Thüringen geförderte Wettbewerb fin-det im Freistaat seit 1991 statt und hat sich inzwischen als literarisches Projekt für junge Autorinnen und Autoren fest etabliert.

Wie viel Geld erhält ein Asylbewerber?Im Regelfall erhalten Flücht-linge zur Sicherung des täg-lichen Lebensunterhaltes Geldleistungen. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichtes haben Asylbewerber Anspruch auf Leistungen nach SGB II und erhalten somit monatlich 391 Euro.

Wie werden Asylbewerber medizinisch versorgt?Asylbewerber haben nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einen An-spruch auf medizinische Be-handlung. Dafür benötigen sie vorab einen Behandlungs-schein. Diesen stellt das Land-ratsamt Schmalkalden-Mei-ningen aus. Das gilt allerdings nicht für Notfälle.In den Erstaufnahmeeinrich-tungen werden Asylbewerber umfangreich medizinisch un-tersucht, bevor sie den Land-kreisen zugewiesen werden.

Besuchen Kinder von Asylbewerbern Kita und Schule?Asylbewerber haben für ihre Kinder im Krippen- oder Kin-dergartenalter einen Betreu-ungsanspruch. In Deutschland müssen Kinder ab 6 Jahren in die Schule gehen. Diese Schulpflicht gilt auch für Asyl-bewerberkinder.

Wie wird das Zusammenleben mit Asylbewerbern im Landkreis gefördert und was kann jeder Einzelne tun?Das Erlernen der deutschen Sprache und der Kontakt zu Einheimischen erleichtert Asylbewerbern ihre Ankunft erheblich. Hier startete die Volkshochschule Meiningen im Sommer 2014 mit Un-terstützung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ein Förderprojekt für Kinder mit Migrationshintergrund. In regelmäßigen Kursen sollen

Sprachbarrieren abgebaut, das Wissen über unsere Regi-on verbessert sowie das Ler-nen in den Schulen erleichtert werden. Darüber hinaus gibt es spezielle Sprachkurse der VHS für Erwachsene, die gut angenommen werden.Um Asylbewerbern einen Wegweiser für Ihren Aufent-halt im Landkreis an die Hand zu geben, bietet die Auslän-derbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen die Broschüre „Orientierungshilfe für Asylbewerber“ an. Online unter: www.lra-sm.de ➡ Sozi-ales, Jugend und Gesundheit ➡ Soziales ➡ Asyl

Auch jeder einzelne Bürger kann etwas für ein faires ge-sellschaftliches Miteinander sowie Offenheit und Toleranz gegenüber Asylsuchenden tun. Man kann z.B. in All-tagssituationen bei Verstän-digungsschwierigkeiten oder Unterstützung im Umgang mit Behörden anbieten. Viele der teilweise traumatisierten Menschen sind dankbar für jede Hilfe, um ihr künftiges Leben wieder eigenständig organisieren zu können und sich in einer fremden Kultur zurechtzufinden.

Um die steigenden Flüchtlingsströme bewältigen zu kön-nen, ist die Mithilfe aller gefragt – im Kleinen z.B. durch Hilfe bei Sprach-problemen im All-tag wie im Großen z.B. bei der Suche nach Wohnraum im Landkreis. Bild-quelle: Landratsamt Wartburgkreis

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4 | Nichtamtlicher Teil 11|2014

Nur noch bis 12.11.2014: Sonderausstellung Erster Weltkrieg im Landratsamt Schmalkalden-MeinigenNach fast eineinhalb Jahren Vorarbeit hat die Sonderaus-stellung „Der Erste Weltkrieg 1914 – 1918 Wiederentdeckte Archivalien und Sachzeug-nisse aus Meiningen und anderen Orten des Herzog-tums Sachsen-Meiningen“ im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ihre Türen für die Öffentlichkeit geöffnet. In der Ausstellung werden zahlrei-che Sachzeugnisse der Bürger in acht Ausstellungsvitrinen präsentiert. Diese zahlreichen Leihgaben und Schenkungen wurden zuvor an das Kreisar-chiv Schmalkalden-Meiningen übergeben, anschließend er-fasst, gescannt und fotogra-fiert. Fast alle dieser Unikate sind nur während der Sonder-ausstellung zu sehen. Dann werden sie an die Eigentümer zurückgegeben und zukünftig nur noch als Foto bzw. als Scan überliefert sein.

750 Einzeltexte, Bild- und Quellenangaben wurden für die Sonderausstellung durch die Mitarbeiter des Kreisarchivs erfasst.

Präsentation in Vitrinen und auf AusstellungstafelnAuf 22 gedruckten Ausstel-lungstafeln werden die Fotos, Feldpostkarten und –briefe zu den Betrachtern in Bild und Text sprechen. Diese Ausstel-lung ist zu einer Ausstellung von den Bürgern für die Bür-ger des Landkreises Schmal-kalden-Meiningen geworden. Letztendlich wurden die Er-wartungen der Archivmitar-beiter weit übertroffen. So sind auch zahlreiche Portraits als Leihgaben oder Schen-kungen an der Innenwand des Saales zu sehen.

Bis 12. November ist die Sonderausstellung wochen-tags von 10:00 bis 16:00 und donnerstags bis 18:00 Uhr im Saal des Hauses III des Landratsamtes zu besichtigen. Im Anschluss kann die Wan-derausstellung von Schulen, Kommunen und weiteren Inte-ressenten ausgeliehen werden.

Vorführung von DokumentarfilmenIn der Ausstellung sind zwei Dokumentarfilme auf einer Großleinwand zu sehen. Dabei handelt es sich unter anderem um den ersten Dokumentar-film der Filmgeschichte zur Offensive an der Westfront im Jahr 1916.

TheaterinszenierungenMit der Sonderausstellung verbunden sind drei öffentli-che Theateraufführungen, wo-bei die beiden Inszenierungen „1914 - Vorahnungen im Her-zogtum Sachsen-Meiningen“ im Oktober bereits einen gro-ßen Publikumsansturm genos-

sen. Im November bietet sich im Rahmen der Ausstellung die letzte Chance auf die The-ateraufführung: „Echo des Krieges“; Saal des Landratsamtes, Haus 3, 08.11.2014 / 16:00 UhrDieses generationenübergrei-fende Theaterprojekt zeigt mit den Mitteln des Theaters – insbesondere des Schauspiels, der Bewegung und des Tan-zes, was Krieg bedeutet und welche Wunden Kriege hin-terlassen. Begleitet wurden die Eröffnung und das historische Theaterspiel jeweils von Mu-sikern des Polizeimusikkorps Thüringen. Der Eintritt ist, wie für die beiden vorangegange-nen Theaterstücke, auch die-ses Mal frei.

Die Ausstellungseröffnung krönte das Theaterstück „1914 - Vorahnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen“ mit Vize-Land-rat Klaus Thielemann in der Hauptrolle des Herzog Georg II.

Weitere Veranstaltungen zur Thematik Erster WeltkriegEine weitere Veranstaltung zur Thematik Erster Weltkrieg in Meiningen findet in der Zeit vom 25. Oktober bis 8. Februar 2015 in der Galerie ADA, Bernhardstraße 3 statt. Eine Sonderausstellung zum Thema: „Das Echo des Krieges - Kunst zwischen Verstörung und Protest“ mit Gemälden, Grafiken und Plastiken.Der Kontakt zur Galerie ADA erfolgt über Ralf-Micheal Seele, Kunstwissenschaftler der Galerie, unter Telefon: 03693-502004

Vor der Landesgartenschau: Landkreis verziert Fassade in SchmalkaldenVor der Landesgarten-schau bekennt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen kräftig Farbe. Am Kreisverkehr an der Bahnhofstraße hat das Landratsamt die Fassade des kreiseigenen Garagenkom-plexes mit einem stilisierten Stadtbild versehen lassen. Der aus Floh-Seligenthal stam-mende Graffiti-Künstler Alex-ander Frank hat in Grün- und Blautönen vier unverwech-selbare und prägende Ge-bäude der Fachwerkstatt mit der Sprühdose an die Wand gebracht: Das Schmalkalder Rathaus, die Stadtkirche St.

Georg, die Grundschule Rent-hofstraße und das Philipp-Melanchton-Gymnasium. In

den Farben des Kreislogos, das links oben auf den Eigen-tümer verweist, vermitteln die

Bauwerke Gästen einen ers-ten Eindruck vom Gastgeber der Landesgartenschau 2015. „Das Graffiti sieht nicht nur gut aus und soll das Stadtbild an dieser Stelle durch Bilder der Stadt aufwerten“, sagt Landrat Peter Heimrich, „es hat auch einen sehr pragma-tischen Hintergrund.“ Immer wieder sei die Fassade in der Vergangenheit durch Schmie-rereien verschandelt worden. „Wir wollen mit der Fassaden-gestaltung auch vorbeugen - nach dem Motto: Graffito gegen Graffitis.“

Der neu gestaltete Garagenkomplex in der Bahnhofstraße

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11|2014 Nichtamtlicher Teil | 5

Anmeldung der Schulanfänger zum Schulbesuch für das Schuljahr 2015/2016Für alle Kinder, die am 1. August 2015 sechs Jahre alt sind, be-ginnt entsprechend des Thüringer Schulgesetzes § 18 die Schul-pflicht am 01. August 2015.Kinder, die am 30. Juni 2015 mindestens fünf Jahre alt sind, kön-nen auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Die Anmeldung erfolgt:

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familien-stammbuch vorzulegen. Die Anmeldung muss von beiden sorge-berechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Bei Erscheinen nur einer sorgeberechtigten Person ist die Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.

KaufmannStellvertretender SchulamtsleiterStaatliches Schulamt Südthüringen

Kultusministerium lenkt ein: Berufsschulklassen bleiben erhaltenIm Sinne der Unternehmer der Region ist es gelungen, die Be-rufsschulklasse für Werkzeug-mechaniker/innen am Staatli-chen Berufsbildungszentrum in Zella-Mehlis und die Berufs-schulklasse für Verwaltungs-fachangestellte am Berufsbil-dungszentrum Meiningen zu erhalten. Da sich für das erste Ausbil-dungsjahr beider Berufsbil-dungsgänge an den jeweiligen Standorten nicht mehr die er-forderliche Mindestanzahl von 15 Berufsschülern angemeldet hatte, sollten die angehen-den Werkzeugmechaniker ab diesem Schuljahr in Hildburg-hausen und die Verwaltungs-fachangestellten in Weimar den schulischen Teil ihrer Aus-bildung absolvieren. „Das Thü-ringer Kultusministerium hat nun eine Ausnahmegenehmi-gung für beide Klassen erteilt“, sagte Landrat Peter Heimrich und bedankte sich auch bei der Industrie- und Handels-kammer Südthüringen, die sich sehr engagiert beim Kul-tusministerium für die Ausbil-dung der Werkzeugmechani-ker am Standort Zella-Mehlis eingesetzt hatte. „Unsere ge-meinsame Intervention hatte offenbar Erfolg“, schlussfol-gerte Heimrich.Die künftigen Werkzeug-mechaniker werden nun im Berufsbildungszentrum in Zella-Mehlis im ersten Aus-bildungsjahr zusammen mit den Zerspanungsmechanikern unterrichtet. Nach der Grund-stufe bleibt ihnen nach der-zeitigem Stand der Weg nach

Hildburghausen nicht erspart. Ab dem zweiten Lehrjahr soll die Ausbildung in klassenrei-nen Verbänden erfolgen, so die Maßgabe des Ministeri-ums. Zugleich wird in Erfurt ausdrücklich darauf hingewie-sen, dass es im kommenden Schuljahr keine Ausnahmege-nehmigung für die Werkzeug-mechaniker mehr geben wird, sollte die Mindestzahl von 15 Schülern nicht erreicht wer-den.„Hier gibt es bereits erfreuliche Initiativen von Unternehmern“, berichtet Landrat Heimrich von Gesprächen mit mehre-ren Geschäftsführern. „Unser Ziel muss es sein, dass wir uns in der Region bei der Ausbil-dung so abstimmen, dass wir diese Klasse künftig füllen können.“ Hierzu werde man über die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes gerne die Koordinierung übernehmen, sofern das von der Wirtschaft gewünscht ist, bietet Heimrich an. „Wir sind eine Werkzeu-gregion, da können wir uns nicht leisten, dass wir Ausbil-dungsgänge verlieren, die un-ser Profil eigentlich schärfen sollen.“ Angesichts der Signale von Unternehmern sei er aber optimistisch, dass dies künftig vermieden werden könne.Für die Verwaltungsfachan-gestellten gibt es keine ver-gleichbare Befristung oder Be-dingung an den Fortbestand des Ausbildungsangebots am BBZ Meiningen. „Aber auch hier werden wir die Entwick-lung sehr genau beobachten“, sagt Heimrich.

Kreative Beiträge gesucht: Jugendpreis 2015 ausgelobtJunge Menschen im Alter von 12 bis 23 Jahren aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen können sich ab jetzt am Wettbewerb für den Jugendpreis 2015 beteiligen. Der Jugendpreis ist eine Aus-zeichnung der Jugendpreis-Stiftung Hessen. Seit 1992 wird der Wettbe-werb in Hessen und dem durch die gemeinsame Ge-schichte verbundenen Land-kreis Schmalkalden-Meinin-gen ausgeschrieben. Hessens europäische Partnerregionen beteiligen sich seit 2005.In diesem Jahr dreht sich der Wettbewerb um die komplexe Thematik der Nachhaltigkeit. Die Teilnehmerinnen und Teil-

nehmer widmen sich der Fra-ge: „Meine Verantwortung für die Zukunft - Unser Handeln hat Konsequenzen“. Ausge-zeichnet werden Ideen und Projekte, die dazu beitragen, junge Menschen für die Rolle der Kommunikation, der Bil-dung einer persönlichen und kollektiven Identität und als Träger für Zusammentreffen und Integration zu sensibili-sieren.Eingereicht werden können schriftliche Arbeiten, Graphik Novels, Bilder, Fotos, Videos, Hörspiele und weitere Präsen-tationsformen. Grundsätzlich muss der Wett-bewerbsbeitrag zweisprachig formuliert sein.

Alle eingereichten Arbeiten werden von einer Jury bewer-tet, der Vertreterinnen und Vertreter aller teilnehmenden Partnerregionen angehören. Die Gewinner werden zur Preisverleihung und zu einem mehrtägigen Aufenthalt ein-geladen und erhalten neben einer Urkunde gestaffelte Geldpreise in der Höhe von insgesamt 5.000 Euro.„Wir haben die Broschüren an alle Schulen im Landkreis ver-sendet“, sagt Kathleen Wieber vom Fachdienst Schulen. „Wir hoffen auf zahlreiche kreati-ve Wettbewerbsbeiträge aus dem Landkreis.“

......................................................Mehr Informationen und An-meldeformulare finden In-teressierte im Internet unter www.jugendpreisstiftung.de

Die Wettbewerbsbeiträge sind zu senden an:JugendpreisStiftungGeschäftsstellePoststraße 40D-34385 Bad KarlshafenT++49 (5672) 922 45 35F++49 (561) 316 6893Mail: [email protected], 20. Februar 2015

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6 | Nichtamtlicher Teil 11|2014

Landratsamt stellt um auf digital: Jobcenter führt E-Akte einIm Landratsamt Schmalkal-den-Meiningen fand eine Zäsur in der Verwaltungsar-beit statt, eine kleine digitale Revolution. Das Kommunale Jobcenter führt am 1. Okto-ber die sogenannte elektro-nische Akte ein und gehört damit zu den Vorreitern unter Thüringens Kreisbehörden. Bis Ende 2017, so die ehrgeizige Zielstellung des Fachdienstes EDV, sollen alle Fachdienste im Landratsamt nachgezogen haben.Die elektronische Akte soll durch eine massive Papierein-sparung nicht nur ökologische Effekte mit sich bringen, son-dern auch Bearbeitungszeiten wesentlich verkürzen. „Wir wollen die Arbeit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter innerhalb des Kommu-nalen Jobcenters vereinfachen und langfristig alle Verwaltun-gen miteinander vernetzen. Das macht die Zusammenar-beit leichter und schneller! Da-von profitieren nicht nur unse-re Mitarbeiter sondern letztlich auch unsere Kunden“, sagt Landrat Peter Heimrich. Na-

türlich bedeute die Einführung der E-Akte auch eine enorme Herausforderung: „Wenn es nur noch elektronische Akten und keine Vorgänge in Papier mehr gibt, müssten Server- und Speichersysteme höchste Anforderungen erfüllen.“Um all dies zu gewährleisten wurde in den letzten zehn Monaten modernste Technik angeschafft: Speichersyste-me, Software, Monitore und Scanner. In der Poststelle des

Landratsamtes richtete man eine neue Scanstelle ein und die Arbeitsplätze in der Ser-vicestelle des Jobcenters wur-den mit moderner Technik aufgerüstet. Weiterhin wurden Mitarbeiter und Administrato-ren geschult sowie verschie-dene Tests und Echtzeitphasen durchlaufen. Eine Projektgrup-pe hat alle verwaltungsinter-nen Voraussetzungen und Ar-beitsabläufe strukturiert und die Administratoren haben die

Fachsoftware speziell an die Erfordernisse des Landratsam-tes angepasst.Eingegangene Unterlagen werden nun direkt in der zen-tralen Scanstelle oder digi-talisiert und nicht mehr auf-bewahrt. „Wir bitten unsere Kunden, nur noch Kopien ein-zureichen, es sei denn, es wird ausdrücklich auf die Notwen-digkeit der Vorlage von Origi-nalen hingewiesen“, informiert Undine Herlan, Fachbereichs-leiterin Arbeit. Diese werden selbstverständlich entspre-chend der gesetzlichen Vorga-ben aufbewahrt.

Hintergrund: Was ist eine elektronische Akte?In der elektronischen Akte werden sachlich zusammen-gehörige oder verfahrensglei-che Vorgänge elektronisch zusammengefasst. Die elekt-ronische Akte enthält alle Un-terlagen, die eine vollständige Information über einen Sach-verhalt ermöglichen, in elekt-ronischer Form.

Quelle: www.bmi.bund.de

Startschuss für die E-Akte im Kommunalen Jobcenter in Meinin-gen: Projektleiter Johannes Driesel, Landrat Peter Heimrich (v.l.), Fachbereichsleiter Norbert Kröckel und EDV-Fachdienstleiter Bastian Holland-Moritz drücken im Beisein von Undine Herlan, Fachbereichsleiterin Arbeit, aufs rote Knöpchen. Zwei Mitarbeite-rinnen arbeiten gerade im neuen Programm für die E-Akte.

Patenschaften: Landkreis startet Programm für LangzeitarbeitsloseDie Arbeitslosenquote im Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt mit derzeit 5,4 Prozent unter dem Durch-schnitt im Freistaat und im Bund. Dennoch gibt es im Landkreis rund 1.400 Lang-zeitarbeitslose, während es Unternehmer immer schwerer haben, Stellen zu besetzen.Mit dem Modellprojekt „Pa-tenschaften“ geht das Kom-munale Jobcenter des Land-kreises nun neue Wege, um den Problemen der Lang-zeitarbeitslosigkeit und des Fachkräftemangels mit einem gemeinsamen Lösungsansatz zu begegnen. „Die Mehrzahl unserer Kunden hat einen Berufsabschluss und der ist genauso viel wert, wenn er zu DDR-Zeiten erworben wurde“, sagt Landrat Peter Heimrich. Dieses schlummernde Poten-zial müsse man wecken.

Begleiteter Wiedereinstieg in das BerufslebenZunächst werden Kunden gezielt über Aktivierungspro-gramme und Persönlichkeits-trainings an das Berufsleben herangeführt. Es folgt eine dreimonatige Testphase im Unternehmen. „Viele unsere Kunden standen früher be-reits an der Schwelle zur so-zialversicherungspflichtigen

Beschäftigung. Die Frage ist, warum sind sie dort nicht angekommen?“, beschreibt Undine Herlan, Leiterin des Kommunalen Jobcenters, die Problematik. Oftmals hätten Mobilitätsprobleme, familiäre Hintergründe bei Alleiner-ziehenden, Schicksalsschläge oder persönliche Probleme verhindert, dass diese Kunden in einer Festanstellung Fuß fassten.Die innovative Herangehens-weise im Modellprojekt: Den Kunden, die oftmals ins be-rufliche Abseits geraten sind, wird ein sogenannter „Pate“ zur Seite gestellt - ein Mit-arbeiter des aufnehmenden Unternehmens, der für den Kunden eine Art Mentoren-Rolle übernimmt. „Der Pate begleitet den Projektteilneh-mer, weist ihn in die Gege-benheiten ein, ist ständiger Ansprechpartner und die Rückkopplung zum Kommu-nalen Jobcenter“, erklärt Un-dine Herlan. „Wir wollen so die Phase des Übergangs in ein sozialversicherungspflich-tiges Beschäftigungsver-hältnis so eben wie möglich gestalten und mögliche Hin-dernisse unbürokratisch aus dem Weg räumen.“ Der Pate biete somit Unterstützung für beide Seiten. „Wir erfahren so direkt, woran es möglicher-weise noch hapert und kön-

nen schnell reagieren“, erklärt Fachbereichsleiterin Herlan. Der Pate kann etwa Fragen beantworten wie: Braucht der Kunde noch einen Fräs-Lehrgang, einen Stapler- oder Baggerführerschein? Der Pate ist die Schnittstelle im Mo-dellprojekt, das zentrale Glied. Da es derartige Kapazitäten in mittelständigen normaler-weise nicht gibt, erhält das Unternehmen eine Aufwands-entschädigung von 250 Euro pro Monat und Teilnehmer. Die Kunden, die sich bei „Pa-tenschaften“ beteiligen er-halten ebenfalls 100 Euro pro Monat. Jobcenter-Chefin Her-lan nennt es eine „monetäre Motivationshilfe.“ Am Ende der dreimonatigen Testphase entscheidet das Unterneh-men, ob der Projektteilneh-mer eingestellt wird.

Großes Interesse von Unternehmen„Das Interesse bei den Unter-nehmen ist groß. Das zeigt, dass wir mit dem Projekt Pa-tenschaften am Puls der Zeit liegen“, sagt Undine Herlan nach dem Projektstart. Der-zeit haben 16 Arbeitgeber 28 Stellen für „Patenschaften“ angeboten. Zehn Kunden des Kommunalen Jobcenters, alle mindestens drei Jahre arbeits-los, befinden sich derzeit in

der Testphase. Neben einzel-nen Abbrüchen zeichnen sich bereits erste Einstellungen in Vollzeit ab. Eine Kundin, die am Projekt teilnehmen woll-te, wurde bereits nach kur-zer Trainingsphase in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit übernommen. „Wir sind also weiter fleißig dran, Teilnehmer zu aktivieren und akquirieren, damit wir den Be-darf der Unternehmen decken können“, sagt Herlan.Gleichzeitig könne der Land-kreis beim Abbau der Lang-zeitarbeitslosigkeit Sozialkos-ten sparen. Die Investitionen in das Projekt sollen sich so-mit auch für den Kreishaushalt auszahlen - immerhin macht der Sozialhaushalt mittlerwei-le den Löwenanteil aus.Das Landkreis Schmalkal-den-Meiningen ist eine von Deutschlandweit 108 Opti-onskommunen und somit selbst für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen und weiterer Kunden im SGB-II-Bereich zuständig.

......................................................Bei Interesse am Projekt „Pa-tenschaften“ können sich Un-ternehmen an den Projektbe-auftragten des Kommunalen Jobcenters, Jürgen Pfeiffer, wenden (Tel.: 03693/485535, E-Mail: juergen.pfeiffer@ lra-sm.thueringen.de).

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11|2014 Nichtamtlicher Teil | 7

Ältestenrat berät mit Rhön-Bürgermeistern touristische ZukunftIn einer zweistündigen Be-ratung hat sich der Ältesten-rat des Landkreises mit den Bürgermeistern der Rhönge-meinden über Perspektiven zur touristischen Entwicklung in der Rhön ausgetauscht. Manfred Beetz, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ verwies darauf, dass Projekte des Rhönfo-rums wie die Arche Rhönwald bereits durch die Rhönge-meinden umgesetzt würden. „Die bewilligten Maßnahmen dürfen jetzt nicht als allein-stehende Projekte in der Rhön verkümmern. Es sind weitere Investitionen erforderlich“, betonte Beetz mit Verweis auf das mit dem Bürgerentscheid abgelehnte Erlebniszentrum auf der Hohen Geba. Mit den Rhön-Bürgermeistern war er sich einig, dass der Landkreis bei einem zentralen Leucht-turmprojekt gefragt sei, das unbedingt benötigt werde, um Aufmerksamkeit für die Region und die kleineren Ausflugsziele zu erzeugen. Die Gemeinden finanzierten bereits die übrigen Rhön-Pro-jekte im Landkreis Schmalkal-den-Meiningen. „Sie können nicht weiter belastet werden.“Am Ende der Beratung hat-ten sich alle Teilnehmer klar für eine spektakuläre und außergewöhnliche Attraktion ausgesprochen, die zu einer spürbaren touristischen Be-

lebung führen soll. Mit gro-ßer Mehrheit wurde für das anvisierte Besucherpotenzial die Zielmarke von mindes-tens 100.000 Gästen pro Jahr ausgegeben. CDU-Vertreter Michael Heym befand, eine Kennzahl alleine sei nicht aus-sagefähig, stimmte aber dem Tenor zu: „Sanfter Tourismus - das bringt nichts!“ Zugleich distanzierte sich Heym deut-lich von den Vorschlägen sei-nes Fraktionskollegen Andreas Trautvetter, alternative Stand-orte für ein touristisches High-light zu prüfen, die direkt an Hessen oder Bayern grenzen. „Die Geba ist gesetzt und steht für die CDU-Fraktion nicht in Frage“, unterstrich Heym.

Zweckverband in DiskussionMehrheitlich befürworteten die Teilnehmer auch die Grün-dung eines Zweckverbandes für den Rhön-Tourismus. Et-was zurückhaltender äußerte sich Meiningens Bürgermeis-ter Fabian Giesder (SPD) zu diesem Thema. „Solange die Konditionen nicht klar sind, hat es den Eindruck, als wol-le man die Verantwortung an die Kommunen übertra-gen“, kritisierte er. Auch Ri-chard Rossel (Freie Wähler) hatte seine Probleme mit der Herangehensweise: „Erst muss die Vision her, dann der

Zweckverband.“ Landrat Peter Heimrich (SPD) kündigte an, die Gründung eines Zweck-verbandes zu prüfen. Die Bürgermeister der Rhön-Ge-meinden plädierten einheit-lich dafür, dass der Landkreis Mitglied dieses Konstrukts werden soll. Eine Lösung, für die sich auch Michael Heym aussprach. „Die Gemeinden können das nicht stemmen“, sagte er. Ein Zweckverband mit dem Landkreis finde des-halb seine Zustimmung. Für beide Varianten sollen nun Vor- und Nachteile herausge-arbeitet werden. Gleichzeitig forderte Heym die Anrainer-Gemeinden auf, Baurecht zu schaffen. „Die Kosten sollte der Landkreis übernehmen“, forderte das CDU-Kreistags-mitglied. Dafür sehe er eine breite Mehrheit.

Ideenwettbewerb mehrheitlich befürwortetAuch für die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs zeichnete sich eine mehrheit-liche Zustimmung ab, wobei es hier insbesondere aus den Reihen der Rhön-Bürgermeis-ter kritische Stimmen gab: Nach jahrelanger Arbeit ste-he man nun bei Punkt Null, habe wieder Zeit verloren und gebe wieder Geld aus“, brach-te Oepfershausens Bürger-

meister Hubert Schmidt den Ärger der Rhön-Gemeinden auf den Punkt. „Und das ver-sprochene Alternativkonzept der Bürgerinitiative ist kein Konzept“, sagte Schmidt nach der Lektüre, des bei der In-ternationalen Bauausstellung Thüringen eingereichten und abgelehnten zweiseitigen Pa-piers. „Da stehen nur Sachen drin, die schon im Geba-Projekt dabei gewesen sind“, konstatierte der Bürgermeis-ter. Landrat Peter Heimrich kündigte an, einen Entwurf für die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs durch die Verwaltung erarbeiten zu las-sen und in die Kreisgremien unter Einbeziehung der Rhön-Gemeinden einzubringen und zu behandeln. Einer Festle-gung aus der vorangegange-nen Sitzung des Ältestenrates erteilte Michael Heym eine Absage. Der Ältestenrat hatte zuletzt empfohlen, dass sich die Kreisgremien auch Gedan-ken über eine Tourismuskon-zeption und -förderung für weitere Regionen des Land-kreises wie beispielsweise für das Grabfeld, die Region Brotterode-Trusetal/Floh-Se-ligenthal oder das Werratals machen solle. „Die Geba wird Herausforderung genug für uns. Wir sollten keine Erwar-tungshaltung wecken, die wir am Ende nicht bedienen kön-nen“, sagte Heym.

Landratsamt schaltet auf Grün: Erstes Elektroauto im FuhrparkDas Landratsamt Schmalkal-den-Meiningen hat kürzlich das erste Elektroauto in sei-nen Fuhrpark aufgenommen: Landrat Peter Heimrich nahm den E-Golf bei einer Dienst-fahrt bereits testweise unter die Lupe: „Er fährt sich nicht nur völlig geräuschlos, man hat auch ein gutes Gefühl, weil keine Abgase anfallen“, lobt der Kreischef. Das Fahrzeug steht ab jetzt für Dienstfahrten der Verwaltungsmitarbeiter zur Verfügung. „Der Landkreis will beim Thema Elektromo-bilität mit positivem Beispiel vorangehen, denn Elektro-fahrzeuge produzieren weder Abgase, noch belasten sie die Umwelt durch Feinstaub oder Motorenlärm.“ Bewährt sich der E-Golf im täglichen Gebrauch, kann sich Landrat Heimrich weitere Elektrofahr-zeuge sehr gut im Landrat-samt vorstellen. Den grünen Flitzern misst er auch bei der Energiewende eine Bedeutung bei. „Wenn sich Elektroautos im großen Stile durchsetzen,

könnten sie perspektivisch auch als Speicher für über-schüssigen Strom aus erneu-erbaren Quellen eingesetzt werden und damit eine wichti-ge Rolle spielen“, konstatierte Heimrich.Der neue E-Golf hat eine Reichweite von 130 bis 190 Kilometern - in Abhängigkeit

vom Fahrstil, der Anzahl der Mitfahrer, der Witterung und der Topographie.„Der durchschnittliche Ver-brauch liegt bei 12,7 Kilowatt-stunden“, erläutert Landrat Heimrich. Pro 100 Kilometer ergeben sich demnach Strom-kosten von rund 3,17 Euro, bei einem Verbrennungsmotor

mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 7,5 Litern pro 100 Kilometern käme man auf 10,50 Euro. Zudem spare man rund 650 Euro im Jahr für War-tung, Service und Kfz-Steuer. „Wir gehen bei einer etwas hö-heren Leasingrate davon aus, dass sich das E-Auto insge-samt finanziell bezahlt macht“, so Heimrich. Bei 100.000 Kilometern Fahr-leistung spare man gegenüber einem Pkw mit Verbrennungs-motor rund 16,5 Tonnen Co2 ein.Die Aufladung über eine Wallbox, die im Fuhrpark des Landratsamtes installiert wird, dauert etwa acht Stunden, über eine gewöhnliche Netz-steckdose werden etwa fünf Stunden mehr benötigt. „Da wir künftig selbst über Photo-voltaik-Dachanlagen Strom er-zeugen, ist dann auch wirklich größtenteils grüner Strom im Tank“, sagt Heimrich. Eine der drei neuen Solaranlagen ent-steht direkt auf dem Dach des Garagenkomplexes.

Landrat Peter Heimrich vor dem Praxistest mit dem neuen E-Golf im Landratsamt

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8 | Nichtamtlicher Teil 11|2014

Besuch aus China: Vielversprechende VerknüpfungenNach dem Besuch einer chi-nesischen Delegation aus der Partnerstadt Xingtai zieht Landrat Peter Heimrich eine positive Bilanz: „Der Besuch hat gezeigt, dass auf beiden Seiten ein großes Interesse besteht, die Partnerschaft wei-ter auszubauen. Beide Seiten können menschlich, kulturell und wirtschaftlich von so ei-ner engen Partnerschaft pro-fitieren“, sagte Heimrich im Anschluss des Kurzbesuchs. Man habe insbesondere bei den Firmenbesuchen und bei Gesprächen mit Wirtschafts-vertretern gesehen, dass es vielfältige Verknüpfungspunk-te für Kooperationen gebe. „Bei einer Zusammenkunft mit den beiden Geschäftsführern von Fleisch- und Wurstwaren Schmalkalden, Herrn Lesser und Herrn Rothamel, wurde bereits ein Folgebesuch ver-einbart. Hier besteht ein ernst-haftes wechselseitiges Inter-esse mit einem chinesischen Unternehmer aus Xingtai Han-delsbeziehungen aufzuneh-men“, berichtet der Kreischef und ergänzt mit einem Au-genzwingern: „Vielleicht wird die Thüringer Bratwurst bald ein Exportschlager für China.“ Auch bei einer Präsentation von Vertretern der heimischen Forstwirtschaft zeigten die Gäste aus Fernost reges Inte-resse an den heimischen Roh-stoffen. Nicht umsonst kündig-te der Kopf der chinesischen Delegation, Long Xingzhou, bei einem Toast am Abend an, beim nächsten Besuch in China werde man überall nur noch Möbel aus Thüringer Holz vorfinden. Auch wenn der Direktor für auswärtige

Beziehungen hier eine Portion Humor mitspielen ließ, mach-te er mehrmals deutlich wie groß das chinesische Interesse an den Thüringer Rohstoffen, aber auch an den modernen Produktionstechnologien ist.Das zeigte sich sowohl am ers-ten Tag des Besuchs bei den Stippvisiten in den Meininger Firmen Miwe, Lemuth GmbH und im Industriegebiet „Thü-ringer Tor“ bei Köberlein & Seigert, aber auch am Abend bei einem Gespräch mit der Forstwirtschaftlichen Vereini-gung „Henneberger Land in

Südthüringen“ zur Vermark-tung von Holzprodukten.In Zella-Mehlis informierten sich die chinesischen Gäste am zweiten Tag bei der Böhm Fertigungstechnik Suhl GmbH, im Bildungszentrum Südthü-ringen und beim Stimmgabel-hersteller Arno Barthelmes.Die Partnerschaft mit der chi-nesischen Stadt Xingtai in der Provinz Hebei und dem Landkreis Schmalkalden-Mei-ningen wurde vor drei Jahren vertraglich besiegelt. Zuletzt besuchte eine Delegation aus Schmalkalden-Meiningen im

Jahr 2012 die 7-Millionen-Einwohner-Stadt in der Pro-vinz Hebei. Die Vertreter der damaligen Chinareise nahmen auch diesmal zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages an einem gemein-samen Abendessen teil.In den nächsten Monaten und Jahren könnte die junge Part-nerschaft noch intensiver wer-den. Bereits für Ende dieses Jahres hat sich ein Unterneh-mer der Delegation erneut für eine Reise in die Region ange-kündigt.

Matthias Lemuth (M.), Vertriebsleiter des Fensteranlagenhersteller Lemuth GmbH, beantwortet Fra-gen der interessierten chinesischen Delegation, die von Landrat Peter Heimrich (3.v.l.) durch zahlrei-che Unternehmen begleitet wurde.

Kommunales Jobcenter registriert HerbstbelebungDas Kommunale Jobcenter Schmalkalden-Meiningen hat im Monat September eine spürbare Herbstbelebung des Arbeitsmarktes festge-stellt. Erstmals betreute die Behörde im September we-niger als 5.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte - genau 4.970. Im Vormonat waren es 5.059, vor einem Jahr 5.407. Insgesamt gab es im Land-kreis im vergangenen Mo-nat 2.194 SGB-II-Arbeitslose (Vormonat: 2.240, Vorjahr: 2.445). Auch die Zahl der Be-darfsgemeinschaften sank im September auf 4.016 (Vor-monat: 4.072, Vorjahr: 4.342). Die SGB-II-Arbeitslosenquote verringerte sich um einen Prozentpunkt gegenüber dem

Vormonat auf 3,2 Prozent, im Vorjahr hatte sie noch bei 3,5 gelegen.„Im bundesweiten Trend ist die Herbstbelebung ausge-blieben, da können unsere Mitarbeiter sehr stolz auf ihre Arbeit sein“, sagte Landrat Pe-ter Heimrich. Die Zahlen zeig-ten auch, dass der Arbeits-markt im Landkreis weiterhin aufnahmefähig sei, dass es aber für Unternehmen zuneh-mend schwieriger werde, ge-eignete Mitarbeiter zu akqui-rieren. Von einem „sehr guten Ergebnis“ sprach auch Undine Herlan, Chefin des Kommu-nalen Jobcenters. „Alle Job-center im Umkreis hatten im September Probleme gehabt, ihre Integrationszahlen zu er-

füllen. Wir haben es geschafft, da können wir wirklich stolz sein.“ Die Arbeitsmarktstatis-tik zeige, dass der Fachbe-reich Arbeit inzwischen ein wirkungsvolles Maßnahmen-paket entwickelt habe, um Kunden in den ersten Arbeits-markt zu bringen. Dies reiche von Aktivierungsmaßnahmen, Coachings, Qualifizierungen bis zu Mobilitätsunterstüt-zungen. Zudem zahle sich die engmaschige und zielgrup-penorientierte Betreuung aus. Bewährt hätte sich das Pro-jekt Patenschaften, aber auch der Jobcoach, der in Mei-nungen und Schmalkalden eingeführt worden sei, um Kunden beim letzten Schritt zum Berufseinstieg in der Be-

werbungsphase zu begleiten. Als Schwerpunkt in der Arbeit des Kommunalen Jobcenters hat Undine Herlan für die Zu-kunft die Gruppe erwerbsfähi-ger Leistungsberechtigter mit eigenem Einkommen ausge-macht - also Kunden, die sozi-alversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt seien und bei denen die Behörde aufstocken muss. Im Septem-ber waren das immerhin 1693 Männer und Frauen im Land-kreis. Knapp 40 Prozent davon seien sozialversicherungs-pflichtig beschäftigt, etwa weniger als die Hälfte davon in Vollzeit. Auch für die Kun-dengruppe könne man inzwi-schen ein Coaching anbieten, das bereits Erfolg verspreche.

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11|2014 Nichtamtlicher Teil | 9

Landkreise verbessern gemeinsam das Busangebot am Rennsteig„Durch das erweiterte Busan-gebot der Buslinie 300 verbes-sert sich die Erschließung des Rennsteigs erheblich. Dadurch können wir Tages- und Kurzur-lauber aus der Nahregion für einen Besuch am Rennsteig begeistern.“, sagt die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders.Mit der Inbetriebnahme des „Rennsteigshuttles“ zwischen Bahnhof Ilmenau und Bahnhof „Rennsteig“ mit jeweils acht Fahrtenpaaren an Wochenen-den ab dem 15.06.2014 wur-de auch das Busangebot zum und ab dem Bahnhof „Renn-steig“ erweitert. Konkret wird den Fahrgästen die am Bahn-

hof „Rennsteig“ ankommen, die Möglichkeit geboten, mit auf das Bahnangebot abge-stimmten Leistungen der Bus-linie 421 der MBB Meininger Busbetriebs GmbH bis nach Masserberg und der Buslinie 300 der IOV Omnibusver-kehr GmbH Ilmenau bis nach Frauenwald weiterzufahren. Auch sind die Rückfahrten der beiden Buslinien auf das Bahngebot abgestimmt und ermöglichen so den Fahrgäs-ten bestmögliche Umsteigbe-ziehungen für Ihre Heimreise nach Ilmenau oder Erfurt. Die ungedeckten Kosten für das erweiterte Angebot der Bus-

linie 300, welche sich nach Schätzungen im Jahr auf ca. 38.000 EUR (im Jahr 2014 ca. 19.000 EUR) belaufen werden, trägt ausschließlich der Land-kreis Ilm-Kreis. In den letzten Monaten wurde zwischen den Landkreisen Ilm-Kreis, Hild-burghausen und Schmalkal-den-Meiningen noch über die Übernahme der ungedeck-ten Kosten für das erweiterte Angebot auf der Buslinie 421 verhandelt. Da auch bei den anderen Landkreisen das Inte-resse an der Stärkung des Tou-rismus am Rennsteig sehr hoch ist, konnte sich darauf verstän-digt werden, dass eine Über-

nahme der ungedeckten Kos-ten zu je einem Drittel erfolgt. Hierzu wurde eine dreiseitige Finanzierungsvereinbarung erarbeitet, welche feierlich am 20.10.2014 um 12.30 Uhr am Bahnhof „Rennsteig“ durch alle drei Landräte unterzeich-net werden soll. „Durch diese beispielhafte Zusammenarbeit ist es uns gelungen, die Renn-steig-Region für Touristen und Tagegäste aus Mittelthüringen attraktiver zu gestalten. Un-sere Gäste interessieren keine Kreisgrenzen, deswegen ist es umso besser, wenn sie diese gar nicht erst bemerken“, sag-te Landrat Peter Heimrich.

Ehrenamtliche Denkmalbeirats- mitglieder für das Grabfeld, die Rhön und Zella-Mehlis bis Oberhof gesuchtVorrausetzungen sind gute Ortskenntnisse des Wohn-umfeldes und der Gegend, geschichtliches Interesse, und Engagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.Der Aufgabenbereich der ehrenamtlichen Denkmal-beiräte umfasst folgendes Spektrum:1. Der Denkmalbeirat berät

und unterstützt die Unte-re Denkmalschutzbehör-de bei der Durchführung der Aufgaben, die der UDSchB nach dem ThD-SchG obliegen.

2. Der Denkmalbeirat arbei-tet unabhängig; er ist an Weisungen nicht gebun-den.

3. Der Denkmalbeirat kann zu wichtigen Entschei-dungen der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört werden, insbeson-dere vor Baumaßnahmen, die- den Abbruch oder

Teilabbruch eines Kul-turdenkmals oder

- starke Eingriffe in die Substanz eines Kul-turdenkmales oder

- wesentliche Beein-trächtigungen des äußeren Erschei-nungsbildes eines Kulturdenkmals dar-stellen.

- Das gilt auch für Maßnahmen, die star-ke Veränderungen im Erscheinungsbild von Gesamtanlagen nach sich ziehen.

4. Der Denkmalbeirat berät zu Satzungen und Bau-

leitplanungen, die schüt-zenswerte historische Ortslagen betreffen.

5. Der Denkmalbeirat kann Empfehlungen über die Vergabe von Zuschüssen aus den Mitteln des Land-kreises geben, mit denen die Eigentümer von Kul-turdenkmalen bei deren Erhaltung entsprechend § 7 ThDSchG unterstützt werden können.

6. Der Denkmalbeirat ist berechtigt, zu denkmal-fachlichen und denkmal-schutzrechtlichen Fragen, Empfehlungen und An-regungen auszuarbeiten. Der Denkmalbeirat berät und unterstützt die Verei-ne und Institutionen, die die Denkmalpflege för-dern und vertreten.

7. Der Denkmalbeirat betei-ligt sich an der Vorberei-tung des „Europäischen Tages des offenen Denk-mals“, der jeweils am 2. Septemberwochenende eines Jahres stattfindet.

8. Unabhängig von den Be-werbungen für den kreis-lichen Denkmalpreis kann der Denkmalbeirat Kan-didaten für die jährliche Vergabe des Denkmal-preises des Landkreises vorschlagen.

.....................................................Ihre Bewerbung senden Sie bitten bis zum 31.12.2014 an den Fachdienst Kreisent-wicklung im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, untere Denkmalschutzbe-hörde, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen.

Für frisch gebackene Mamas und Papas:Das neue Elternbegleitheft ist da!In der zweiten Auflage gibt die Netzwerkkoordinatorenstel-le der Bundesinitiative Frühe Hilfen das Elternbegleitheft an die Bürger des Landkreises Schmalkalden-Meiningen he-raus. Es gibt Ihnen Hinweise zur Schwangerschaft, Geburt, Anträge für Kindergeld, Erzie-hungsgeld etc., Kinderarzt, U- Untersuchung, Kindergärten Tagesmütter und vieles mehr.Frischgebackene Eltern erhal-ten das Elternbegleitheft bei

den Willkommensbesuchen über den vor Ort zuständigen Sozialarbeiter, aber sie erhal-ten die Hefte auch über Ihre Geburtsklinik, Schwanger-schaftsberatungsstelle oder über die SB Kinderschutz/ Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen des Landratsamtes. .......................................................Ihre Ansprechpartnerin ist Sandra Paula unter Tel.: 03693 485-636 oder per E-Mail: [email protected].

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Fit für den Bürger: Gesundheitstag im LandratsamtRückblickAm 24. September 2014 fand der bereits fünfte Gesund-heitstag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kreis-behörde statt. Wie auch in den vergangenen Jahren war die Veranstaltung, die in diesem Jahr unter dem Thema „Der bewegte Arbeitsplatz“ stand, gut besucht.Die Eröffnungsrede und Preisverleihung für den Ak-tivsten Wandertag führte, in Vertretung des Landrates, Norbert Kröckel durch. Der Fachbereichsleiter des FB Zen-trale Steuerung, Innere Diens-te betätigte sich anschließend selbst sportlich. „Aber dazu nehme ich heute mal die Kra-watte ab“, erklärte er, bevor er mit dem Spinning für einen guten Zweck startete. Andrea Krieg, Fachdienstleiterin In-nerer Service, radelte an der Seite von Kröckel den ersten Kilometer.

Während Kröckel und Krieg kräftig in die Pedale traten, lauschten etwa 60 Kolleginnen und Kollegen dem Vortrag von Thomas Ross, der informativ und amüsant zugleich war. Ross demonstrierte nicht nur den Aufbau der Wirbelsäule, sondern gab auch viele Tipps, wie man durch kleine Verän-derungen im Alltag das Wohl-befinden positiv beeinflussen kann.

Im Saal des Haus III konnte man sich über verschiedene Themen zum ergonomischen Arbeitsplatz beraten und in-formieren lassen. Außerdem wurden zahlreiche Kurse und Tests angeboten. Gut besucht waren vor allem die Infokurse zum ergonomischen Arbeits-platz mit René Becher von „Physiofit am Rennsteig“, die Halswirbelsäulenmessung und Erste Hilfe Unterweisungen. Beim Lach-Yoga und Step-Aerobic konnte man direkt

die ersten Muskel-gruppen trainie-ren.Den hausinternen Ki lometerrekord beim Spinning si-cherte sich der FD Gesundheit mit 63 Kilometern, die von Kirsten Lenzer und Kathrin Schneider gefahren wurden. Insgesamt standen 277 Kilometer auf dem Tacho und somit gehen 250 EUR an das AWO Kinder- und Ju-gendzentrum Max‘ Inn in Meiningen. Das Geld wird noch in diesem Jahr für eine soziales Projekt genutzt. Der Preis für den Ak-tivsten Wandertag ging in die-sem Jahr an den FD Schulen, der unter dem Motto „Mit GPS und Grips“ stand.

Dank gilt allen Organisatoren und Beteiligten des diesjähri-gen Gesundheitstages, der auf viel positive Resonanz der Teil-nehmer stieß.

Erfolgreiche Nachwuchsschmiede begeistert erneut44. Südthüringer Chor-leiterseminar in RohrDas nunmehr 44. Südthürin-ger Chorleiterseminar in Folge war erneut ein großer Erfolg. Der Beweis wurde am Sams-tagabend in der Klosterkirche im BTZ Rohr angetreten. Dort präsentierten die 39 Teilneh-mer und ihre vier Dozenten die Ergebnisse der in Rohr zuvor geleisteten Arbeit. Der Seminarchor, der als solcher nur an diesem Wochenende existierte, konnte dabei gleich mehrfach begeistern - mit guten Stimmen, einem viel-fältigen Repertoire, perfekter Harmonie und engagierten jungen Dozenten.Herr Prof. Jürgen Puschbeck, Dozent an der Hochschule für Musik „Franz -Liszt“ in Weimar

- ein hervorragender und von allen Kursanten geachteter Dozent - hatte seine ehema-ligen Absolventen, die mitt-lerweile in ganz Deutschland verantwortungsvolle Aufga-ben angetreten haben, mitge-

bracht: Herr Peter Hoche, Herr Andreas Mitschke und Frau Ines Kaun. Fordernd aber mo-tivierend-freundlich wurde die Dirigierarbeit absolviert. Die-ses gute Verhältnis zwischen Teilnehmern und Dozenten ist

eine wesentliche Vorausset-zung für den Erfolg der Semi-nare. Nach dem sehr langen Probenabend am Freitag bis 23.45 Uhr, der Dirigierarbeit in den einzelnen Kursen am Sonnabend und dem für die Teilnehmer oft aufregenden Arbeitskonzert stellten sich zwei Konzertformationen in ei-nem Beispielkonzert vor - der Gemischte Chor „Bahragrund“ aus Behrungen unter der Lei-tung von Frau Ines Richter und „Cocktail a Cappella“ mit Frau Yvonne Unger. Mit vielen wertvollen Anregungen traten die Kursanten ihre Heimrei-se an - der eine oder andere wird sich hoffentlich einem Chor zuwenden, der dringend einen Chorleiter benötigt. In-teresse gibt es dafür sicherlich genügend.

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Wanderausstellung: Thüringer Jugendkunstschulen stellen sich vor

„Mit allen 12 Sinnen“ - das ist der Titel einer Wanderaus-stellung, die bis zum 2. Januar 2015 in Meiningen im Landrat-samt sowie in der Christophine Kunstschule zu sehen ist. 12 Jugendkunstschulen präsen-

tieren sich mit Kursarbeiten in sehr unterschiedlichen künst-lerischen Techniken. Neben Acrylmalerei und Fotografie sind auch Pastelle, Radierun-gen, Collagen, Papierobjekte und Holzskulpturen zu sehen.

Insgesamt werden 90 Schüler-arbeiten gezeigt. „Die Besu-cher können sich einen Über-blick über die hohe Qualität und Kreativität der Arbeit der Jugendkunstschulen verschaf-fen“, sagt die für Kultur im Landratsamt zuständige Ute Stockmann.Der feierliche Auftakt wurde am 16. Oktober 2014 im Haus II im Landratsamt Schmalkal-den-Meiningen begangen. Nach der Begrüßung durch Vizelandrat Klaus Thielemann, führte die Projektmanagerin der Landesarbeitsgemein-schaft Jugendkunstschulen Thüringen e.V., Sybille Suchy, in die Schau ein. Anschlie-ßend richtete Beatrice Scher-zer, Leiterin der Christophine Kunstschule, das Wort an das Publikum. Den musikalischen Rahmen bot die Max-Reger-Musikschule.In der Kreisbehörde werden einige der Werke bis Anfang

kommenden Jahres zu sehen sein. Weitere Ausstellungstü-cke können sich Interessier-te im selben Zeitraum in der Christophine Kunstschule Mei-ningen vor Augen führen.

Aufbauhilfe Hochwasser: Antragsfristen enden dieses JahrDie Kommunalaufsicht im Landratsamt weist daraufhin, dass zahlreiche Antragsfristen für die Aufbauprogramme zur Hoch-wasserhilfe am 31. Dezember dieses Jahres enden.

Dies betrifft das• AufbauhilfeprogrammzurWiederherstellungderInf-

rastruktur in den Gemeinden infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen

Die abschließenden Maßnahmepläne der Gemeinden sind bis spätestens 31. Dezember 2014 bei der Programmbestäti-gungskommission im Thüringer Ministerium für Bau, Landes-entwicklung und Verkehr vorzulegen (Voraussetzung für An-tragstellung bis zum 30. Juni 2015).

• AufbauhilfeprogrammzurBeseitigungvonSchädenanWohngebäuden und Hausrat infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen

Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2014 über die Ge-meinde bei der Bewilligungsstelle im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schriftlich einzureichen.

• AufbauhilfeprogrammzurBeseitigungvonSchädeninfolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft

Es können nur Schäden berücksichtigt werden, die bis spä-testens 31.12.2014 bei der zuständigen Antragsbehörde im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaften und Kultur angemeldet werden.

• AufbauhilfeprogrammzurBeseitigungderSchädeninfolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen an ländlicher Infrastruktur im Au-ßenbereich von Gemeinden

Anträge sind bis spätestens 31. Dezember 2014 (Ausschluss-frist) bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen.Nähere Informationen und eine Übersicht über die einzelnen Richtlinien erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Internet-seite: https://www.thueringen.de/th9/tmblv/hochwasser

Fachdienst Soziale Dienste am 11. November geschlossenDer gesamte Fachdienst Soziale Dienste im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen bleibt wegen einer internen Fort-bildungsveranstaltung am Dienstag, 11. November, für den regulären Sprechtag ganztägig geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, für die Abgabe von Unterlagen unter Angabe der Anschrift und Telefonnummer den Briefkasten am Haupteingang am Haus II zu nutzen.

Das Landratsamt bittet um Verständnis.

Blutspendetermine Monat November 2014

Datum Ort Zeit

11.11.14 Schmalkalden, DRK-Speiseeinrichtung, Entenplan Motto-Blutspende: „Blutspender Helau - die närrische Zeit beginnt“ 16.00 - 19.00

18.11.14 Brotterode, Seniorenclub, Teichstraße 15.00 - 18.30

Der DRK-Kreisverband Schmalkalden e.V.und seine vielen ehrenamtlichen Helfer

freuensichaufIhrenBesuch.

BittespendenSieBlutundhelfenSie,Lebenzuretten.

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12 | Nichtamtlicher Teil 11|2014

Der FD Gesundheit informiert:

WELT-AIDS-TAG am 1.12.2014 Gemeinschafts- aktion: Positiv zusammen leben!

Die Kampagne „Positiv zu-sammenleben“ wird auch in diesem Jahr von der Bundes-zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Partner-schaft mit dem Bundesminis-terium für Gesundheit (BMG), der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) und der Deutschen AIDS-Stiftung (DAS) umge-setzt. In den kommenden Wo-chen werden neue Motive auf zahlreichen Plakatflächen und in Zeitschriften zu sehen sein. Natürlich findet die Kampagne auch im Netz statt: mit vielen

Informationen und begleiten-den Themenwochen auf www.weltaidstag.de.In Deutschland leben zur Zeit ungefähr 80.000 Menschen mit HIV. Dank moderner Me-dikamente haben die meisten von Ihnen eine fast normale Lebenserwartung. Sie können in jedem Beruf arbeiten und ihre Freizeit gestalten wie an-dere auch.Man kann also heute mit HIV leben - aber mit Diskriminie-rung nicht, die leider immer noch vorkommt. Diese Zurück-weisung wegen Infektion und die Angst davor wiegen bei Menschen mit HIV heute meist schwerer als die gesundheitli-chen Folgen der Infektion.

Die Ursache für die Diskrimi-nierung sind neben Vorur-teilen gegenüber Menschen mit HIV häufig unbegründete Ängste vor einer Ansteckung.Da hilft nur eines: darüber reden! Denn wir alle können ganz selbstverständlich und ohne Angst „positiv zusam-men leben“! Im Beruf, in der Freizeit und der Liebe, den das Risiko lässt sich reduzieren durch Kondome und eine HIV-Therapie.Ein Heilmittel oder eine Imp-fung gegen HIV gibt es aber bis heute nicht!Der Welt-Aids-Tag soll Soli-darität fördern und Mut ma-chen - den Menschen mit HIV genauso wie denen ohne. Den

Mut aufeinander zuzugehen, über Ängste zu sprechen und dazuzulernen. Darum fragt die Kampagne: „Was würden Sie tun?“

.......................................................Veranstaltungen zur HIV und Aids-Prävention können nach telefonischer Anfra-ge und Terminabstimmung in Freizeiteinrichtungen und Schulen anlässlich des Welt- Aids-Tages und auch ganz-jährig organisiert und durch- geführt werden.Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Saft, Telefon 03693/485701.

Ihr Gesundheitsamt

Wiedersehen der Gruppensprecher der Selbsthilfegruppen

Seit 24 Jahren gibt es die Selbsthilfebewegung im Landkreis Schmalkalden-Mei-ningen. Zur Zeit agieren in unserem Landkreis 59 Selbst-hilfegruppen mit ca. 2.000 Mitgliedern. Viele von Ihnen bestehen schon seit mehr als 20, 15 und 10 Jahren.Die Mitglieder unserer Selbst-hilfegruppen sind Menschen mit gleichen Problemen, Er-krankungen, Behinderun-gen oder sie sind auch von schwierigen Lebenssituatio-nen betroffen. Sie wollen sich gemeinsam unterstützen, Er-fahrungen austauschen und sich weiterbilden. Vor allem ist die Erfahrung wichtig, nicht alleine zu sein, denn mit Gleichbetroffenen ist es oft leichter, mit dem eigenen Schicksal umzugehen bzw. es zu verkraften.Was man an der ehrenamtli-chen Tätigkeit der Gruppen-sprecher auch schätzen sollte, ist die Gesprächsbereitschaft gegenüber Menschen, die betroffen sind, aber nicht zur Selbsthilfegruppe gehören. Das Land Thüringen, unser

Landkreis und auch die Kran-kenkassen fördern seit Jahren Aktivitäten der Selbsthilfe von chronisch Kranken und Be-hinderten durch immaterielle und finanzielle Hilfen.Da der öffentliche Sektor lei-der nicht alle Probleme lösen kann, ist unsere Gesellschaft auf das vielfältige Eigenini-tiative der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Kommu-nen leben vom Engagement

ihrer Bürgerinnen und Bürger. Seit einigen Jahren wer-den, in bewährter Weise, die Selbsthilfegruppensprecher zu einem Gesamttreffen ein-geladen, um in einer Dankes-veranstaltung Ihr Ehrenamt zu würdigen.Am 15.10.2013 fand diese Veranstaltung im Rahmen der Selbsthilfeförderung in der Begegnungsstätte der Volk-solidarität statt. In dieser Veranstaltung wurde der Erfahrungsaus-tausch sowie die Weiterbil-dung der Selbsthilfegrup-pensprecher gefördert. Das Weiterbildungsthema lau-tete “Vitalstoffreiche Voll-kost“ mit Kostproben. Re-ferentin war Saskia Pfeffer, Gesundheitsberaterin. Nach der Weiterbildung war aus-reichend Zeit für Erfahrungs-austausch und Gespräche. Anschließend wurde die eh-renamtliche Tätigkeit der Gruppensprecher mit ei-

nem Präsent gewürdigt. Eine Selbsthilfegruppe beging in diesem Jahr schon ihr 20-jäh-riges Jubiläum, eine andere ihr 10-jähriges Jubiläum. Sie-ben weitere Gruppen bege-hen in diesem Jahr noch ein Jubiläum.Vielen Dank gilt auch den Mit-arbeitern der Begegnungs-stätte der Volksolidarität e.V. Meiningen für Ihre Unterstüt-zung bei der Gestaltung des Gruppensprechertreffens in der Begegnungsstätte. Seit Jahren treffen sich in der Be-gegnungsstätte Selbsthilfe-gruppen zum Erfahrungsaus-tausch für Weiterbildungen.

......................................................Bei Fragen zu Selbsthilfe-gruppen und zur Selbst-hilfeförderung ist Ihre An-sprechpartnerin Frau Saft, Telefon: 03693/485701 oder [email protected]

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11|2014 Nichtamtlicher Teil | 13

Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH

Klinik für Innere Medizin 2 - Kardiologie Einladung

ZUM TAG DER OFFENEN TÜR - am 12. November 2014

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH lädt Sie zu einer Informationsveranstaltung in Kooperation mit der Deutschen Herzstiftung im Rahmen der Herzwochen 2014 ein.

„Aus dem Takt - Herzrhythmusstörungen“ Beginn: 16.00 Uhr Ort: Eingangshalle

PROGRAMM

16.00 Uhr Begrüßung, Vorstellung des neuen Chefarztes der Kardiologischen Klinik,

Herrn Privatdozent Dr. med. Atilla Yilmaz

Begrüßung, Dipl.-Med. Matthias Widder Oberarzt der Klinik für Innere Medizin 2 – Kardiologie

16.15 Uhr Rundgang – begehbares Herzmodell,

Herzkatheterlabor, Funktionsdiagnostik

ab 17.45 Uhr Vorträge

„Vorhofflimmern – Ursachen, Diagnostik und Therapiemöglichkeiten“Heike Veitt

Oberärztin der Klinik für Innere Medizin 2 - Kardiologie Elisabeth Klinikum Schmalkalden

„Wann braucht man einen Herzschrittmacher bzw. Defibrillator?“ Dipl.-Med. Matthias Widder

Oberarzt der Klinik für Innere Medizin 2 - Kardiologie Elisabeth Klinikum Schmalkalden

„Lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, insbesondere beim akuten Herzinfarkt“ Priv.-Doz. Dr. med. Atilla Yilmaz

Chefarzt der Klinik für Innere Medizin 2 - Kardiologie Elisabeth Klinikum Schmalkalden

Die Vorträge finden im Mitarbeiterrestaurant statt.

Um Einblicke in die Diagnostik und Therapie von Herzerkrankungenzu erhalten, besteht die Möglichkeit eines Besuchs in unserem Herzkatheterlabor und der Abteilung Funktionsdiagnostik.

Eine Besonderheit an diesem Tag ist ein begehbares Herzmodell.Anhand dieses Modells werden Ihnen unsere Experten Aufbau, Funktion und Erkrankungen des Herzens erläutern.

Beratend vor Ort finden Sie einen Infostand der Deutschen Herzstiftungmit unserem Regionalbeauftragten Herrn F. Pampel

www.organmodelle.de�

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und heißen Sie herzlich willkommen.

Einladung zu den Herzwochen 2014

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14 | Nichtamtlicher Teil 11|2014

Vortrag zu Herzrhythmusstörungen im Zella-Mehliser RathausZu einer Informationsveran-staltung im Rahmen der Herz-woche lädt die Gesundheits- und Selbsthilfeförderung des Landratsamtes am

Mittwoch, 5. November, ins Zella-Mehliser Rathaus

ein. Ab 14 Uhr widmet sich der renommierte Mediziner Professor Karl-Friedrich Linde-nau im Rathaussaal in seinem Vortrag den Herzrhythmusstö-rungen.

Die Deutsche Herzstiftung hat dieses Krankheitsbild zum zentralen Thema der Herzwo-chen 2014 gewählt. Das Motto der diesjährigen Herzwochen lautet:

„Aus dem Takt - Herzrhyth-musstörungen heute“.

Viele Menschen sind von Herzrhythmusstörungen be-troffen. Es besteht eine große

Unsicherheit darüber, ob diese harmlos oder gefährlich sind und wie eine Behandlung er-folgen kann. Allein am Vorhof-flimmern, der häufigsten Form von Herzrhythmusstörungen, leiden in Deutschland fast 1,8 Millionen Menschen. Viele dieser Patienten stehen unter erheblichen Leidensdruck.Der Regionalvertreter der Deutschen Herzstiftung wird als Ansprechpartner während

der Veranstaltung zur Verfü-gung stehen. Als Rahmen-programm bietet das DRK Schmalkalden allen Besuchern Testmöglichkeiten und das Berufsbildungszentrum Suhl/Zella-Mehlis ab 13 Uhr eine Verkostung mit gesunden Le-bensmitteln an. Die Veranstal-tung wird in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Zella-Mehlis organisiert. Der Eintritt ist frei.

Neuigkeiten aus dem Elisabeth Klinikum SchmalkaldenNeuer Chefarzt der kardiologischen Klinik vorgestelltDie Abteilung für Kardiologie am Elisabeth Klinikum Schmal-kalden erhält ab 10. Novem-ber 2014 eine neue Leitung: Privat-Dozent Dr. Atilla Yilmaz des Universitätsklinikums Jena wurde jetzt als neuer Chefarzt vorgestellt.„Mit PD Dr. Yilmaz begrüßen wir am Elisabeth Klinikum Schmalkalden einen ausge-zeichneten Experten einer Uni-versitätsklinik, der mit seiner bodenständigen und mensch-lichen Art für die Patienten und die Klinik eine große Bereiche-rung sein wird“, freut sich Ro-bert Koch, Geschäftsführer des Elisabeth Klinikums, auf den neuen Chefarzt. Zuletzt sei Dr. Yilmaz bei einer internationa-len Kardiologen-Konferenz in Barcelona als Haupt-Referent eingeladen worden.

Zum WerdegangPD Dr. Atilla Yilmaz ist seit Ap-ril 2009 als Oberarzt der Klinik für Innere Medizin I (Kardio-logie, Angiologie, Pulmologie und Intensivmedizin) am Uni-versitätsklinikum Jena tätig gewesen. Weitere Stationen seines Lebensweges waren die Kliniken für Kardiologie an den Universitätskliniken in Er-langen und Gießen sowie die Hämatologie/Onkologie des Universitätsklinikums Göttin-gen. Vor fünf Jahren erlangte er die Habilitation im Fachge-biet Innere Medizin und lehrt seitdem als Privat-Dozent an der Universität Jena im Fach-gebiet Kardiologie und Inten-sivmedizin. „Ich werde meine Vorlesungen auf ein bis zwei Veranstaltungen im Jahr be-schränken, so dass ich für un-sere Patienten selbstverständ-lich in Vollzeit zur Verfügung stehe“, sagt der Herzspezialist, der auch aufgrund der guten ärztlichen Kontakte zur Uni-Klinik Jena in Schmalkalden angekommen ist.„Eine sehr gute medizinische Qualität anzubieten, ist für

mich die wichtigste Basis meiner ärztli-chen Tätigkeit. Da-rüber hinaus liegt es mir am Herzen, dass sich die Pa-tienten in meiner Klinik gut aufge-hoben fühlen“, sagt Dr. Yilmaz. „Im Elisabeth Klinikum finde ich mit einem motivierten Team, kurzen Wegen und einer familiären Atmosphäre die besten Voraus-setzungen dafür. Wir werden in den nächsten Jahren in Schmalkalden ein Fachzentrum für Kardiologie auf universi-tärem Niveau aufbauen“, be-gründet Dr. Atilla Yilmaz sei-ne Entscheidung, die Leitung der Kardiologie des Elisabeth Klinikum Schmalkalden zu übernehmen. Auch häuslich will sich der verheiratete Vater eines Sohnes in Schmalkalden mit seiner Familie niederlassen und die wunderschöne Natur gemeinsam mit seinen Liebs-ten beim Radfahren und Wan-dern erkunden. „Ich lese auch gern und spiele Tennis, aber meine große Leidenschaft ist und bleibt die Medizin“, sagt Dr. Yilmaz.Der 44-jährige Kardiologe verbrachte seine Jugend in der kleinen oberbergischen Lindenstadt Gummersbach in Nordrhein-Westfalen, an die ihn Schmalkalden erinnert. Das Studium der Humanmedi-zin schloss er 1997 in Gießen ab. Die Promotion erwarb er 1998 mit „Summa cum Laude“ aufgrund seiner hervorragen-den Arbeit in der Grundlagen-forschung. Nach Erwerb des Facharztes für Innere Medizin 2004, hat er 2007 auch die Anerkennung als Kardiologe erlangt. Die Zusatzbezeichnung Spezielle Internistische Inten-sivmedizin folgte 2008. PD Dr.

Atilla Yilmaz wird in diesem Jahr auch seine ärztliche Ausbildung durch den Abschluss als Master of Health Business Administra-tion im Bereich Gesundheits-management an der Universität Nürnberg abrunden.

Festigung und Erweite-rung der medizinischen Expertise„Es ist sehr erfreulich, dass unser Klinikum Herrn PD Dr. Yilmaz als Chefarzt gewinnen konnte. Er wird unsere hoch-spezialisierten Behandlungs-methoden mit hoher Qualität und Expertise absichern und neue innovative Verfahren einführen“, begrüßt Beate Wa-chenbrunner als Geschäfts-führerin des Klinik-Trägers, der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH, die Ent-scheidung.Zu den Spezialgebieten des erfahrenen Mediziners zählt die Versorgung schwer kran-ker Patienten auf der Not-aufnahme und der Intensiv-station. Er gilt als Experte für Eingriffe am Herzen und wird die Herzkatheter-Versorgung der Region Schmalkalden si-cherstellen und ausbauen. Zu den häufigsten internistischen

Erkrankungen zählt die Herzschwäche (Herzinsuff iz ienz) und als ehemaliger Leiter der Herzinsuf-fizienzsprechstunde am Uniklinikum Jena wird Herr PD Dr. Atil-la Yilmaz hier Akzen-te setzen.In der Kardiologie bietet das Elisabeth Klinikum Schmalkal-den die Versorgung aller akuter kardiolo-gischen Krankheits-bilder inklusive der Koronarintervention von Patienten mit akutem Herzinfarkt in einem hoch-modernen Herz-

katheter-Labor an (z.B. auch Perikardpunktionen oder int-raaortale Ballongegenpulsa-tion). Weitere Schwerpunkte der Kardiologie des Elisabeth Klinikums Schmalkalden sind die ambulante und stationä-re Versorgung von Patienten mit langsamen und schnel-len Herzrhythmusstörungen, Herzmuskelerkrankungen, akuter und chronischer Herz-schwäche.PD Dr. Atilla Yilmaz tritt die Nachfolge von Dr. Ulrich Ba-ckenköhler an, der seine Tätig-keit zum 30. September 2014 beendet hat.

Hintergrund: Das Elisabeth Klinikum SchmalkaldenDas Elisabeth Klinikum Schmalkalden ist ein Kranken-haus der Grund- und Regelver-sorgung mit rund 8.100 statio-när und zirka 20.000 ambulant behandelten Patienten, für die 333 Mitarbeiter sorgen. Das Elisabeth Klinikum Schmalkal-den bietet eine hochqualitati-ve wohnortnahe Versorgung an mit zahlreichen Spezialisie-rungen, zum Beispiel in den Bereichen Gastroenterologie, Kardiologie, Bauchchirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie und Onkologie.

Neuer Chefarzt der Kardiologie im Elisabeth Klini-kum vorgestellt: Privat-Dozent Dr. Atilla Yilmaz wird von Geschäftsführer Robert Koch im hochmodernen Herzkatheter-Labor begrüßt.

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11|2014 Nichtamtlicher Teil | 15

Baubeginn am Klinikum:Hochmodernes MRT-Gerät steht ab Januar zur VerfügungIm Elisabeth Klinikum und im MVZ Gesundheitszentrum Schmalkalden (Medizinisches Versorgungszentrum) wird mit Beginn des kommenden Jah-res ein Gerät zur Magnetre-sonanztomographie (MRT) in Betrieb genommen. Baustart war am 22. Oktober.Die Radiologie erweitert da-mit ihr Leistungsspektrum um ein hochmodernes bild-gebendes Verfahren. Termi-ne für MRT-Untersuchungen im kommenden Jahr können in Kürze vereinbart werden. Auch für stationäre Patienten des Elisabeth Klinikums steht diese Behandlungsmöglichkeit selbstverständlich ab Januar zur Verfügung.Um das radiologische Präzisi-onsgerät aufstellen zu können, sind umfangreiche Umbau-arbeiten im MVZ notwendig. Auf einer Fläche von etwa 150 Quadratmetern werden der-zeit Umkleidekabinen, Com-puterarbeitsplätze, ein sepa-rater Wartebereich sowie ein Raum für die Technikzentrale eingerichtet.„Mit einem MRT im eigenen Haus erhalten unsere stationä-ren und ambulanten Patienten Zugriff auf ein modernes ra-diologisches Untersuchungs-

verfahren, das eine präzise und differenzierte Diagnostik er-möglicht“, erklärt Robert Koch, Geschäftsführer des Elisabeth Klinikums und des MVZ. Das Untersuchungsspektrum rei-che vom Ganzkörper-Scan bis zu detaillierten und hochauflö-senden Darstellungen einzel-ner Körperteile, Organe oder Extremitäten. Manche Organe werden erst durch die MRT-Untersuchung darstellbar (z. B. Nerven- und Hirngewebe). „Aufgrund der zahlreichen In-dikationen für eine Magnetre-sonanzuntersuchung gibt es hier einen großen Bedarf. Die MRT hat zudem den Vorteil, dass Patienten anders als im CT oder Röntgen keinen Rönt-genstrahlen ausgesetzt sind“, sagt Geschäftsführer Koch.

Besserer Service für PatientenBisher notwendige Patien-tentransporte zur Untersu-chung außer Haus entfallen zukünftig. „Das ist für Patien-ten angenehmer und für uns entfallen die Transportkos-ten“, sagt Koch. Auf das neue Siemens-MRT, das Experten des Elisabeth Klinikums in Er-langen vor Ort unter die Lupe nahmen, freuen sich die Ra-diologen und Medizinisch-technischen Assistenten im Klinikum und im MVZ.

Schmalkalden-Meiningens Landrat Peter Heimrich, der sich beim Baustart ein Bild vor Ort machte, sieht in der 1,7 Millionen-Euro-Investition einen deutlichen Zugewinn für die Patienten aus dem Raum Schmalkalden. „Dieses neue Angebot bedeutet in Sachen Behandlungskomfort ein echtes Plus. Unsere Pati-enten müssen künftig nicht mehr weite Wege und lange Wartezeiten auf sich nehmen“, freut sich der Landrat und Auf-sichtsratschef.Moderne, bildgebende Ver-fahren, die durch kompeten-

te Experten mit einem hohen Maß an Routine eingesetzt werden, sind Grundvoraus-setzung für die präzise Loka-lisierung und Diagnose einer Krankheitsursache. Ein MRT garantiert eine op-timale Diagnostik von abklä-rungsbedürftigen Befunden bei Tumorerkrankungen, bei Leber- und Bauchspeichel-drüsenveränderungen, bei Gefäßverengungen und Ver-schlüssen der Arterien, bei Bandscheiben- und Gelenker-krankungen und beim Erken-nen von vergrößerten Lymph-knoten.

Radiologieassistentin Ines Volk (v.l.), Landrat Peter Heimrich und Geschäftsführer Robert Koch beim Baubeginn für das MRT im MVZ Schmalkalden

Hausarzt Pfannstiel zurück in Breitungen:Filialpraxis unter dem Dach des Elisabeth Klinikums eröffnetDer neue Hausarzt ist gleich-zeitig auch der alte: Mit dem Allgemeinmediziner Thomas Pfannstiel kehrt ein guter Be-kannter an seine frühere Wir-kungsstätte nach Breitungen zurück. In der Werratal-Ge-meinde behandelt der Dip-lom-Mediziner seit November in seinen früheren Praxisräu-men wieder Patienten. „Ich freue mich einfach, hier wie-der als Hausarzt tätig sein zu dürfen“, sagte Pfannstiel bei einem Pressetermin im Vorfeld der Praxis-Eröffnung. Seit 2009 war der 56-Jährige in der Burg-Klinik Stadtlengsfeld, einer psychosomatischen Reha-Ein-richtung in der Aufnahmeab-teilung tätig. „Das Arbeitskli-ma war dort sehr gut, aber die Büro-Arbeit überwiegte leider. Nun kann ich mich wieder mehr direkt dem Patienten widmen. Die Arbeit als Haus-arzt - das ist meine Leiden-schaft“, unterstreicht Pfann-

stiel, der zuvor 20 Jahre lang die kleineren und größeren Leiden der Breitunger behan-delte - die meiste Zeit in einer Praxisgemeinschaft mit seiner Frau Dr. Birgit Pfannstiel, die nach wie vor in Breitungen als Hals-Nasen-Ohrenärztin prak-tiziert. „Viele meiner Patienten haben schon nachgefragt, ob Sie wieder zu meinem Mann

als Hausarzt kommen dürfen“, erzählt Birgit Pfannstiel. Ihren Gatten Thomas weiß sie nun auch wieder beruflich im glei-chen Haus, direkt neben ihrer HNO-Praxis. Der neue, alte Hausarzt, hält in seinen neu-en, alten Praxisräumen in der Rathausstraße Sprechstunde. Pfannstiel praktiziert künftig jedoch unter dem Dach des

MVZ Gesundheitszentrums Schmalkalden, ein Tochterun-ternehmen des Schmalkalder Elisabeth Klinikums. Seine alte Praxis wird zur Filialpraxis des Medizinischen Versorgungs-zentrums, was für die Patien-ten freilich keinen Unterschied macht, wohl aber für den Me-diziner.Ende 2009 hatte Thomas Pfannstiel sein Praxisschild in Breitungen abgeschraubt und seine Arbeit im Angestellten-verhältnis an der Burg-Klinik Stadtlengsfeld aufgenom-men. „Es kam immer wieder zu Budgetstreitigkeiten wegen Medikamentenverordnungen mit der Kassenärztlichen Ver-einigung. Zudem stieg der Verwaltungsaufwand zuse-hens“, nennt der Mediziner die Beweggründe für seinen damaligen Abschied. All die-se administrativen Aufgaben entfallen für ihn nun in der neuen Struktur. „Das erledigen wir jetzt alles“, erklärt Robert Koch, Geschäftsführer des Elisabeth-Klinikums und des MVZ Gesundheitszentrums.

Neue Hausarzt-Praxis in Breitungen unter dem Dach des MVZ Gesundheitszentrums Schmalkalden eröffnet:Robert Koch (Geschäftsführer Elisabeth Klinikum, l.), Christina Wolke (Gemeinde Breitungen) und Landrat Peter Heimrich (r.) be-grüßen Thomas Pfannstiel (2.v.l.) in der neuen Filialpraxis des MVZ.

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16 | Nichtamtlicher Teil 11|2014„Wir greifen hier auf eine funktionierende Infrastruktur zurück, die von EDV-Angele-genheiten bis zum Abrech-nungswesen reicht. So kann sich Herr Pfannstiel voll und ganz auf die Behandlung sei-ner Patienten konzentrieren.“ Das MVZ wiederum freue sich, einen in der Niederlassung so erfahrenen Arzt gefunden zu haben. „In der Region ist die allgemeinmedizinische Versor-gungssituation ziemlich ange-spannt. Wir sehen es als kom-munales Unternehmen auch als unsere Aufgabe, zu helfen, wo es sich realisieren lässt.“

Wie angespannt die allge-meinmedizinische Versorgung in Breitungen war, davon weiß auch Landrat Peter Heimrich als ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde zu berichten. „Zuletzt gab es in der Werra-tal-Gemeinde nur noch einen Hausarzt für etwa 5.000 Ein-wohner. Wir freuen uns, dass wir die medizinische Versor-gung stabilisieren konnten und die Bürgerinnen und Bür-ger aus Breitungen und Um-gebung nun nicht mehr lange Wege zur Behandlung auf sich nehmen müssen“, freut sich Heimrich.

Hintergrund: MVZ GesundheitszentrumDie MVZ Gesundheitszentrum Schmalkalden GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Elisa-beth Klinikum Schmalkalden GmbH, die mit derzeit fünf angestellten Fachärztinnen und Fachärzten ein zugelas-senes Medizinisches Versor-gungszentrum (MVZ) mit den Fachrichtungen Chirurgie und Radiologie betreibt. Ab 1. No-vember eröffnet das MVZ zu-dem eine allgemeinmedizini-sche Filialpraxis in Breitungen.

MVZ Gesundheitszentrum Schmalkalden GmbHPraxis für ChirurgiePraxis für RadiologieEichelbach 9, 98574 Schmal-kaldenTel.: 03683-645450Fax: 03683-645459

Filialpraxis für Allgemeinmedizin Rathausstr. 7, 98597 Breitungen/WerraThüringen, DeutschlandTel.: 036848-271660

Programm der Kunststation Oepfershausen e.V.NovemberWorkshops

Akt- und StilllebenmalereiDatum / Zeit: 31. Oktober - 2. NovemberFr.: 18.00 - 20.15, Sa. 9.00 - 17.00 Uhr, So. 9.00 - 13.00 UhrLeitung: Harald R. Gratz, Dipl. Maler und GaleristKursgebühr: 75,00 EUR zzgl. Kosten für Modell. /Materialliste bitte erfragen.

Naturkosmetik selbst gemachtThema: „Sinnliche Rose“Datum / Zeit: Sa. 8. Nov., 9.00 - 12.00 UhrKursleitung: Birgit EhrsamKursgebühr: 12,00 Euro zzgl. Materialkosten

AquarellmalereiDatum / Zeit: Sa. 15.11., 9.00 - 16.00 UhrLeitung: Marlene MagnusKursgebühr: 42,00 EUR

BuchrecyclingKleineObjekteausBüchernfür die WeihnachtszeitDatum / Zeit: Fr. 21. Nov., 15.30 - 20.00 UhrLeitung: Cordula HartungKursgebühr: 45,00 Euro zzgl. Materialkosten

Ölmalerei für Anfänger und FortgeschritteneThemen: 29. November, Stillleben und freies ThemaDatum / Zeit: 9.00 - 17.00 UhrLeitung: Sergej KasakowKursgebühr: 45,00 Euro

FortbildungenFür Lehrer, Erzieher und Interessierte

Fantasieobjekte aus Draht und GipsTermin: Mi. 26. November, 9.00 - 12.00 UhrLeitung: Monika TrautweinGebühr: Pro Veranstaltung 20,00 Euro zzgl. MaterialkostenBitte um schriftliche Anmeldung!

Termine des Vereins:Jahreshauptversammlung, Montag 17.11. um 18.30 Uhr

DezemberWorkshops

Floristische „Last minute“-Geschenke und VerpackungenDatum / Zeit: 12. Dezember / 16.30 - 19.30 UhrLeitung: Beate Walther, FloristinKursgebühr: 16,00 Euro zzgl. Materialkosten

Pixel auf HolzklotzmitdigitalerBild- bearbeitung einen Holzschnitt entwerfenDatum / Zeit: Sa. 13. Dez., 9.00 - 16.00 Uhr (gestalten, schnitzen)So. 14. Dez., 10.00 - 13.00 Uhr (drucken)Leitung: Jörg Wagner, Dipl. DesignerKursgebühr: 60,00 Euro zzgl. Materialkosten bitte Materialliste erfragen.

Termine des Vereins:Weihnachtsfeier, Mittwoch 10.12., 19.00 Uhr.

FerienprogrammBitte erfragen.

.......................................................Information und Anmeldung:Kunststation Oepfershausen e.V.,Blumenburg 132, 98634 OepfershausenTel.: 036940/ 50224

[email protected]

www.kunststation-oepfershausen.de

Informationen

„Menschenleben sind wie Blätter, die lautlos fallen.Man kann sie nicht aufhalten auf ihrem Weg.All unsere Liebe vermag sie nicht zu halten.Und ein manches Blatt fällt viel zu früh.“

Wir trauern um den langjährigen Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund

Werner HeukerothUnerwartet und viel zu früh ist Werner Heukeroth von uns gegangen. Wir verlieren einen geschätzten Kollegen und lieben Freund. Er war eine prägende und gestaltende Persönlichkeit unseres Landkreises. Sein Engagement, seine Bürgernähe und sein umfassendes Wissen waren bei der Gemeinde, seinen Kollegen und der Bevölkerung hoch geschätzt.

Wir werden Werner Heukeroth und sein Wirken in dankbarer und ehrender Erinnerung behalten.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.Er wird allen Betroffenen schmerzlich fehlen.

Meiningen, im September 2014

Peter HeimrichLandrat

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11|2014 Nichtamtlicher Teil | 17

Kursangebote der Volkshochschule des Landkreises Schmalkalden-MeiningenAuszug aus dem Herbstsemester ab 01.09.2014

Hier finden Sie eine Auswahl an Kursen der Volkshochschule. Das gesamte Kursangebot finden Sie in unserem Programmheft oder im

Internet unter www.vhs-sm.de.

vhs - Geschäftsstelle Meiningen, Klostergasse 1, 98617 Meiningen,Tel.: 03693/50180 - Fax: 03693/501810 - E-Mail: [email protected]

Kurstitel UE Gebühr Tag Uhrzeit BeginnRealschulabschluss 700 700,00 EUR Mo-Fr 29.09.2014Italienisch Grundstufe I (A1) 42 105,00 EUR Mo 18:00-19:30 03.11.2014Schwedisch 24 60,00 EUR Mo 18:00-19:30 03.11.2014Italienisch Grundstufe I (A1) 42 105,00 EUR Di 16:30-18:00 04.11.2014Russisch Aufbaukurs 24 60,00 EUR Di 18:00-19:30 04.11.2014Tschechisch 24 60,00 EUR Di 18:00-19:30 04.11.2014Italienisch Grundstufe II (A2) 42 105,00 EUR Di 18:00-19:30 04.11.2014Italienisch Aufbau-und Konversationskurs 42 105,00 EUR Di 19:30-21:00 04.11.2014Arabisch 24 60,00 EUR Mi 18:00-19:30 05.11.2014Türkisch 24 60,00 EUR Mi 18:30-20:45 05.11.2014Einführung in die wesensgemäße Bienenhaltung 18 45,00 EUR Do 17:00-19:15 06.11.2014Meditation 20 50,00 EUR Do 19:30-21:00 06.11.2014Gesunde Süßigkeiten 5 12,50 EUR

(zzgl. Kostenf. Zutaten)

Fr 17:00-20:45 07.11.2014

„Facebook, Twitter und Co. - Umgang mit sozialen Netzwerken“ 5 17,50 EUR Sa 09:00-12:45 08.11.2014Attraktiv und selbstsicher durch die Wahl der richtigen Farben 6 42,00 EUR Sa 10:00-14:30 08.11.2014Eltern experimentieren gemeinsam mit ihren Kindern 3 14,10 EUR Sa 10:00-12:15 08.11.2014Buchlesung: „Kinderwunschtage“ 3 7,50 EUR Mo 18:00-21:15 10.11.2014Honig-Massage 3 7,50 EUR Do 17:00-19:15 13.11.2014Tabellenkalkulation mit Excel-Grundkurs 24 84,00 EUR Fr 17:30-20:30 14.11.2014Stresserleben und Stressbewältigungstechniken Einblicke und kleine Übungen

8 20,00 EUR Sa 09:00-16:00 15.11.2014

Englisch Grundstufe I 42 105,00 EUR Mo 17:00-18:30 17.11.2014Gebärdensprache Grundkurs 30 75,00 EUR Mo 18:00-19:30 17.11.2014VINI-Yoga für Fortgeschrittene 10 25,00 EUR Di 17:30-19:00 18.11.2014Stille und Klang 3 7,50 EUR Di 18:00-20:15 18.11.2014VINI-Yoga für Anfänger 10 25,00 EUR Di 19:15-20:45 18.11.2014Antipasti 4 10,00 EUR

(zzgl. Kostenf. Zutaten)

Di 18:30-21:30 18.11.2014

Wirtschaftsenglisch I (A1) 42 105,00 EUR Di 17:00-18:30 18.11.2014Webinar: Webinar: Fortschritte im Kampf gegen Krankheit und Tod im 19. Jahrhundert

3 7,50 EUR Mi 19:00-21:15 19.11.2014

Englisch Grundstufe I (A1) 42 105,00 EUR Mi 17:00-18:30 19.11.2014Webinar: Genussvoll essen, gesund bleiben! 3 7,50 EUR Do 19:00-20:30 20.11.2014Wirtschaftsenglisch II (A2) 42 105,00 EUR Do 17:00-18:30 20.11.2014Brasilianisches Portugiesisch 24 60,00 EUR Fr 16:30-18:00 21.11.2014Aromatherapie 3 7,50 EUR Mo 18:00-20:15 24.11.2014Depressionen 3 7,50 EUR Di 18:00-20:15 25.11.2014Einfach und schnell - die indische Küche 5 12,50 EUR

(zzgl. Kostenf. Zutaten)

Fr 17:00-20:15 28.11.2014

Tai ji-Qi Giong 24 60,00 EUR Mi 16:45-19:00 03.12.2014Tai ji-Qi Giong 24 60,00 EUR Mi 19:00-21:30 03.12.2014Hatha-Yoga 20 50,00 EUR Do 18:00-19:30 04.12.2014Autogenes Training 20 50,00 EUR Do 19:45-21:15 04.12.2014Bekömmliches Vollkornbrot und Gebäck mit Backferment backen 15 37,50 EUR

(zzgl. Kostenf. Zutaten)

Fr 16:00-19:45 05.12.2014

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18 | Nichtamtlicher Teil 11|2014

vhs - Außenstelle Schmalkalden, Kasseler Straße 48, 98574 SchmalkaldenTel.: 03683/402825 - Fax: 03683/401901 - E-Mail: [email protected]

Kurstitel UE Gebühr Tag Uhrzeit BeginnWas ist Glück und wie geht das Glücklichsein? 3 7,50 EUR Fr 18:30-20:45 07.11.2014Buchführung für Klein-und Mittelbetriebe - Teil II 60 150,00 EUR Mi 17:30-20:30 05.11.2014Tastschreiben für Erwachsene 30 140,00 EUR Mo 18:00-20:15 24.11.2014Aktive Senioren 50+ - Erste Schritte am PC 20 70,00 EUR Mi 09:00-12:00 26.11.2014Erste Schritte am PC (PC-Grundkurs) 20 70,00 EUR Do 18:00-21:00 20.11.2014Tagesseminar: Erste Schritte am PC - Chrashkurs 8 28,00 EUR Sa 08:30-15:00 23.11.2014Arbeiten mit dem Laptop - Einführung 12 108,00 EUR Mo 17:30-20:30 03.11.2014Einführung in die Arbeit mit Windows 8 12 108,00 EUR Mo 17.30-20.30 24.11.2014Tabellenkalkulation mit Excel Grundkurs 24 84,00 EUR Do 18:00-21:00 20.11.2014Kombi-Kurs: Word & Excel (Wochenendangebot) 40 140,00 EUR Sa 09:00-12:45 23.11.2014Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop-Grundlg. 40 140,00 EUR Mi 18:00-21:00 26.11.2014Deutsch als Zweitsprache - IntegrationskursAufbausprachkurs

660 Förderungdurch BAMF

1,20 EUR je UE /auch für Selbst-zahler 2,50 EUR

Mo - Fr 08:00-12:05 Einstieg jederzeit möglich!

Englisch Grundstufe II (A1-A2) 42 105,00 EUR Di 19:00-20:30 04.11.2014Englisch Grundstufe II (A1-A2) am Samstag 42 105,00 EUR Sa 09:00-12:00 23.11.2014Englisch Aufbau- und Konversationskurs (B1) 42 105,00 EUR Do 18:00-20.15 20.11.2014Englisch Aufbau- und Konversationskurs (B1) 42 105,00 EUR Do 19:15-20:45 20.11.2014Französisch Grundstufe I (A1) 42 105,00 EUR Mo 19:30-21:00 01/2015Französisch Aufbau- und Konversationskurs (B1) 42 105,00 EUR Mo 18:00-19:30 12/2014Italienisch Grundstufe I (A1) 42 105,00 EUR Di 17:15-18:45 25.11.2014Yoga am Morgen 20 50,00 EUR Di 09:00-10:30 25.11.2014Lachyoga 20 50,00 EUR Do 18:00-19:30 ab 8 TNEntspannt und Fit im Alltag 3 7,50 EUR Mo 18:00-20:15 24.11.2014Tai Ji - Qi Gong 20 50,00 EUR Mo 18:15-19:45 24.11.2014Tai Ji - Qi Gong 20 50,00 EUR Mo 20:00-21:30 24.11.2014Pilates Anfänger & Fortgeschrittene 20 50,00 EUR Mo 10:00-11:30 24.11.2014Gesunde Augen - Ganzheitliches Sehtraining 6 15,00 EUR Sa 10:00-14:30 22.11.2014Grundkenntnisse ganzheitlicher Massage 4 10,00 EUR Fr 18:00-21:00 28.11.2014Wechseljahre - Krise oder neue Chance - gestern jung und morgen schön.

3 7,50 EUR Mi 18:00-20:15 12.11.2014

„Krankes Kind - was nun?“ - Notfalltipps und Verhaltensmaßnahmen

6 15,00 EUR Sa 09:00-14:00 29.11.2014

Ich beweg mich - Rückenfit 20 50,00 EUR Di 18:30-20:00 18.11.2014Ich beweg mich - Rückenfit 20 50,00 EUR Mi 18:15-19:45 19.11.2014Ich beweg mich - Rückenfit 20 50,00 EUR Mi 20:00-21:30 19.11.2014Ich beweg mich - Rückenfit für Senioren 20 50,00 EUR Do 09:00-10:30 20.11.2014Ich beweg mich - Rückenfit für Senioren 20 50,00 EUR Do 10:45-12:15 20.11.2014Ich beweg mich - Fit im Alltag 20 50,00 EUR Mi 19:00-20:00 19.11.2014Ich beweg mich - Fit im Alltag 20 50,00 EUR Mi 20:15-21:15 19.11.2014Ich beweg mich - Fit im Alltag„Ein Kurs für FIGURBETONTE STARKE Frauen“

20 50,00 EUR Di 18:00-19:00 25.11.2014

Fitness und Tanz 20 50,00 EUR Mo 17:30-18:30 24.11.2014Aquarellmalerei 30 75,00 EUR Mo 19:00-21:15 03.11.2014Grundkurs Nähmaschine: „Lernen Sie Ihre Nähmaschine kennen!“ 4 10,00 EUR Mi 17:30-20:30 19.11.2014Die kleine Nähschule - Modul IVoraussetzung: Grundkurs Nähmaschine

28 70,00 EUR Mi 17:30-20:30 10.12.2014

Die kleine Nähschule - Modul IIDekoratives Nähen - Vorkenntnisse sind erforderlich

16 40,00 EUR Mi 17:30-20:30 05.11.2014

Modegestaltung - Nähkurs für Anfänger & Fortgeschrittene 30 75,00 EUR Do 18:30-20:45 13.11.2014FILZ-Weihnachtswerkstatt 5 12,50 EUR Mi 17:00-20:45 12.11.2014Faszination Filz 20 50,00 EUR Mi 17:00-20:45 11/2014Tunesisches Häkeln - Erlernen einer alten Handfarbeit 12 30,00 EUR Do 18:00-20:15 20.11.2014Origami Sterne falten aus Papier 9 22,50 EUR Do 18:00-20:15 20.11.2014

CHRISTOPHINE KUNSTSCHULE MEININGEN, Klostergasse 1, 98617 Meiningen,Tel.: 03693/501815 - Fax: 03693/501810 - E-Mail: [email protected]

Kurstitel UE Gebühr Tag Uhrzeit Beginn„Naturstudium: Die Schönheit des Details“Zeichenkurs für Jugendliche ab 12 J.Dozent: Andreas Stapf

18 44,20 EUR Di 14:30-16:00 ab 8 TN

„Die Mittwochsmaler“ - Kunstkurs für 7- bis 10-JährigeDozent: Udo Eisenacher

20 48,00 EUR Mi 15:30-17:00 ab 8 TN

Workshop „Dreidimensionale Textilgestaltung“Dozent: Anke Pradel-Schönknecht

16 56,00 EUR Fr 15:00-21:00 21.11.2014

„Krippenfiguren basteln“ - NEU - Eltern-Kind-KursDozentin: Gabriele Steffen

4 15,00 EUR Sa 15:00-18:30 13.12.2014

„Internationales Winterfest“Dozentin: Marie Luise Markgraf-Leischner, Beatrice Scherzer

kostenfrei Sa 15:00-18:00 29.11.2014

Page 19: Amtsblatt - lra-sm.de · Prozent aller in Thüringen ankommenden Asylbewerber aufnehmen. Wer konkret in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen kommt, wird kurz-fristig zugewiesen. Im

11|2014 Nichtamtlicher Teil | 19

vhs - Außenstelle Zella-Mehlis, Sommerauweg 27, 98544 Zella-MehlisTel.: 03682/482976 - Fax: 03682/896331 - E-Mail: [email protected]

Kurstitel UE Gebühr Tag Uhrzeit BeginnQualitätsmanagementsystem: 1 (Grundkurs) 20 50,00 EUR Di 18:30-20:45 ab 8 TNPräsentieren mit Zoom Prezi 4 14,00 EUR Sa 09:00-12:00 ab 8 TNDer eigene Webauftritt mit Jumdo (Einfach-Schnell-Erfolgreich) 4 14,00 EUR Sa 09:00-12:00 ab 8 TNÄtherische Öle als Quelle für Gesundheit und Wohlbefinden 10 25,00 EUR Mi 18:00-19:30 05.11.2014Tabellenkalkulation mit Excel - Grundkurs 24 84,00 EUR Fr 18:00-21:00 07.11.2014Salsa Grundkurs 20 60,00 EUR Mo 19:30-21:00 ab 8 TNStepptanz für Anfänger 20 60,00 EUR Di 17:30-18:30 ab 8 TNTai Ji - Entspannt in die Festtage - Die Harmonieübungen 8 20,00 EUR Do 16:45-18:15 27.11.2014Holzbildhauerei 30 75,00 EUR Mo 18:00-20:15 ab 8 TNTrommeln - Die Vielfalt der Welt des Rhythmus 15 37,50 EUR Do 18:00-20:15 ab 8 TNKreative Papiergestaltung 6 15,00 EUR Do 18:30-20:45 13.11.2014Englisch Grundstufe II B. Fleischer 42 105,00 EUR Mo 16:45-18:15 17.11.2014Englisch Grundstufe II B. Fleischer 42 105,00 EUR Mo 18:30-20:00 17.11.2014Englisch-Aufbaustufe (B1) S. Kleinschmidt 42 105,00 EUR Mo 18:00-19:30 08.12.2014Wirtschaftsenglisch I (A1) S. Kleinschmidt 42 105,00 EUR ab 8 TNWirtschaftsenglisch II (A2) S. Kleinschmidt 42 105,00 EUR ab 8 TNWirtschaftsenglisch III (B1) S. Kleinschmidt 42 105,00 EUR ab 8 TNFranzösisch Grundstufe I (A1) S. Siebinger 42 105,00 EUR Do 10:00-12:15 15.01.2015Französisch Aufbaukurs S. Siebinger 42 105,00 EUR Do 18:30-20:00 15.01.2015Französisch Grundstufe I (A1) E. Massi 42 105,00 EUR Mi 18:00-20:15 14.01.2015Französisch Grundstufe II (A2) N. Stammb.-Stadler 24 60,00 EUR Mo 17:30-19:00 12.01.2015Italienisch Grundstufe I (A1) E. Massi 42 105,00 EUR Di 18:00-19:30 13.01.2015Italienisch Grundstufe II S. Kleinschmidt 42 105,00 EUR Mo 16:30-18:00 08.12.2014Spanisch Grundstufe I (A1) P. Herrero 42 105,00 EUR Mo 18:00-20:15 12.01.2015

Schriftliche Anmeldung unbedingt erforderlich!ANMELDUNGENBITTEBISSPÄTESTENSEINEWOCHEVORKURSBEGINN!

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 27.10.2014Der Landrat

Öffentliche StellenausschreibungSie suchen ein interessantes Aufgabengebiet, selbständiges Arbeiten mit Gestaltungsmöglichkeiten, Vereinbarkeit von Be-ruf und Familie, ein gutes Arbeitsklima und haben Spaß an der Kommunikation mit Kindern?Im Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist zum 01.01.2015 die Stelle

Arzt/Ärztin im Kinder- und Jugendärztlichen Dienstzu besetzen.Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Teilzeitstelle mit 75 % der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten.Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der Voraussetzun-gen vorläufig gemäß § 17 TVÜ-VKA in Entgeltgruppe 13 oder Entgeltgruppe 15.

Das Aufgabengebiet umfasst:· Vorsorgeuntersuchungen nach dem Thüringer Kindertages-

stätten- und dem Thüringer Schulgesetz· Untersuchungen mit Schulfähigkeitsbeurteilungen der

Schulanfänger· Ärztliche Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen

sowie Abgabe ärztlicher Stellungnahmen· Ärztliche Beratung der Kinder und Jugendlichen sowie

deren Erziehungsberechtigten im Rahmen vorgenannter Untersuchungen

· Gesundheitsberichterstattung

Wir suchen:· Der/die Bewerber/in benötigt ein abgeschlossenes Studium

der Humanmedizin.· Idealerweise verfügen Sie über erste Erfahrungen im Fach-

gebiet Pädiatrie.· Sie sollten Freude am Umgang mit Kindern und Jugendli-

chen haben.

Der Besitz des Führerscheins Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Fahrzeuges im dienstlichen Interesse wer-den vorausgesetzt.Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Wir bieten:· Eine unbefristete und familienfreundliche Teilzeitstelle ohne

Nacht- und Wochenenddienste.· Eine gute und qualifizierte Einarbeitungszeit durch erfahre-

ne Fachärzte.· Ein kollegiales Klima mit guten Bedingungen zur Fort- und

Weiterbildung und flexiblen Arbeitszeiten.· Wir verfügen über eine Weiterbildungsermächtigung der

LÄK Thüringen im Fachgebiet Pädiatrie über 12 Monate.· Die Genehmigung von Nebentätigkeiten im Rahmen der

gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bittebis zum 05.12.2014 an das

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Personal Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen

Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzu-reichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unter-lagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Ab-schluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rück-sendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei.

HeimrichLandrat

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20 | Nichtamtlicher Teil 11|2014

Öffentliche Ausschreibung – Eine Ausbildung beim Landkreis Schmalkalden-MeiningenMit Beginn des Ausbildungsjahres 2015/2016 stellen wir einen Ausbildungsplatz im dreijährigen dualen Studiengang

Bachelor of Arts - Studienrichtung Soziale Dienste

als Praxispartner der Berufsakademie Gera zur Verfügung.

Wir können Ihnen bieten:· Eine qualifizierte Betreuung der praktischen Ausbildung, in

der wir Erfahrungen im Kontakt mit Menschen gewährleis-ten

· Einen festen Einsatzstandort im Fachdienst Soziale Dienste des Fachbereiches Soziales, Jugend und Gesundheit im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

· Eine Ausbildungsvergütung während des gesamten Studi-ums

· Gute Aussichten auf eine Übernahme nach der Ausbildung bei erfolgreichem Abschluss

Das sollten Sie mitbringen:· Sie besitzen die allgemeine Hochschulreife, die entspre-

chende fachgebundene Hochschulreife oder Fachhoch-schulreife

· Sie haben Interesse an der Sozialen Arbeit und sind in der Lage, Probleme zu erkennen und Lösungsansätze zu finden

· Sie sind bereit, sich in ein Team einzubringen, haben aber auch Spaß daran, selbstständig zu handeln

· Sie sind flexibel und besitzen die Fähigkeit, sich selbst kri-tisch zu beurteilen

Haben wir Ihr Interesse geweckt?Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, Lichtbild und ak-tuelles Zeugnis) an das

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Personal, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen

DieBewerbungsfristwirdverlängertbiszum05.12.2014.

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte vorrangig be-rücksichtigt.Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen bzw. Schnellhefter. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens bei uns und werden danach vernichtet. Bei Rücksendewunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

HeimrichLandrat

Öffentliche Ausschreibung – Eine Ausbildung beim Landkreis Schmalkalden-MeiningenWie wäre es mit einer Ausbildungsstelle in der öffentlichen Verwaltung?Da der Landkreis Schmalkalden-Meiningen zur Bewältigung der öffentlichen Aufgaben engagierte und kompetente Mitarbeiter benötigt, sind wir sehr daran interessiert, selbst Nachwuchskräf-te auszubilden.

Deshalb stellen wir mit Beginn des Ausbildungsjahres 2015/2016 wieder vier Ausbildungsstellen

zum / zur Verwaltungsfachangestellten

zur Verfügung.

Wir können Ihnen bieten:· Eine solide und abwechslungsreiche Ausbildung, in der Sie

fundierte Grundkenntnisse für einen sicheren Einstieg ins Berufsleben erlangen

· Einen festen Einsatzstandort in den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen

· Eine attraktive Ausbildungsvergütung gemäß Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

· Gute Aussichten auf eine Übernahme nach der Ausbildung bei erfolgreichem Abschluss

Das sollten Sie mitbringen:· Sie besitzen mindestens einen guten Realschulabschluss· Sie haben Interesse an Rechtskunde und sind in der Lage,

diese praktisch anzuwenden

· Sie können sich gut in schriftlicher und mündlicher Form ausdrücken und besitzen gesicherte Rechtschreibkenntnisse

· Sie sind bereit, sich in ein Team einzubringen· Sie haben Spaß daran, selbstständig Aufgaben zu erfüllen

Haben wir Ihr Interesse geweckt?Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, Lichtbild und ak-tuelles Zeugnis) an das

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Personal, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen

DieBewerbungsfristwirdverlängertbiszum05.12.2014.

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte vorrangig be-rücksichtigt.Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen bzw. Schnellhefter. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens bei uns und werden danach vernichtet. Bei Rücksendewunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

HeimrichLandrat

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11|2014 Nichtamtlicher Teil | 21

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 27.10.2014Der Landrat

Öffentliche StellenausschreibungIn der Geschäftsstelle des Fachbereiches Soziales, Jugend und Gesundheit des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Sachbearbeiter/in Sozialbericht/Fördermittelzu besetzen.Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle.Die Eingruppierung erfolgt vorläufig gemäß § 17 TVÜ-VKA in Entgeltgruppe 8.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:· Erstellen des Sozialberichtes nach Auswertung des Daten-

materials und auf Grundlage der fachlichen Zuarbeiten der Fachdienste einschließlich kleinräumiger Darstellungen

· Erstellen und Pflege von Materialien für die Öffentlichkeits-arbeit

· Bearbeitung der projekt- und einrichtungsfinanzierten Maß-nahmen (z.B. Beratungsstellen für Suchtkranke, Beratungs-stellen für psychisch Kranke, Frauenhaus, Familienzentren/Mehrgenerationenhäuser)- Bearbeitung von Zuwendungen im Rahmen der Projekt-

förderung einschließlich Bescheiderteilung, Auszahlun-gen und Verwendungsnachweisprüfung

- Mitwirkung bei der Haushaltsplanung und -analyse, Be-wirtschaftung der zugeordneten Haushaltsstellen

· Bearbeitung und Abrechnung der Fördermittel der „Örtli-chen Jugendförderung“ und „schulbezogene Jugendsozial-arbeit“ einschließlich Mitwirkung bei der Haushaltsplanung und -analyse

· Bearbeitung der Zuwendungen zur Förderung von Ein-richtungen und Personalkosten im Bereich der Offenen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit einschließlich Bescheiderteilung mit Auszahlungen und Ver-wendungsnachweisprüfung

· Mitarbeit bei Arbeitsgruppen des Thüringischen Landkreis-tages

Der/Die Bewerber/in muss mindestens über eine verwaltungs-bezogene Ausbildung mit gutem Abschluss, mehrjährige Be-rufserfahrung und anwendungsbereite EDV-Kenntnisse verfü-gen.Hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit, Kommuni-kationsfähigkeit sowie die Befähigung zum selbständigen, ei-genverantwortlichen und konzeptionellen Arbeiten werden vor-ausgesetzt. Berufserfahrungen im genannten Tätigkeitsfeld bzw. einschlägige absolvierte berufliche Aus- und Weiterbildungen sind von besonderem Vorteil.Schwerbehinderte und Bewerber aus dem Landratsamt Schmal-kalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 26.11.2014 an das

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Personal Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen

Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzu-reichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unter-lagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Ab-schluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rück-sendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei.

HeimrichLandrat

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 27.10.2014Der Landrat

Öffentliche StellenausschreibungIm Fachdienst Gebäudeverwaltung des Landratsamtes Schmal-kalden-Meiningen steht zum 01.01.2015 die Stelle

Hausmeisterzur Besetzung an.Konkret erfolgt der Einsatz als Hausmeister in den landratsamts-eigenen Gebäuden (u. a. Sandgasse, Kasseler Straße, Bahnhof-straße) in Schmalkalden. Gelegentlich kann der Einsatz auch in anderen kreiseigenen Objekten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen erfolgen.Es handelt sich hierbei um unbefristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist gemäß § 17 TVÜ-VKA vorläufig in Entgeltgruppe 4 eingrup-piert.Der/Die Bewerber/in muss über einen entsprechenden Berufs-abschluss (als Baufacharbeiter, Elektriker, Fliesenleger, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallateur, Kfz-Mechaniker, Maler, Tischler, Zimmerer oder einen den vorgenannten Berufen vergleichbaren Berufsabschluss) verfügen.Technisches Verständnis und die Bereitschaft zur flexiblen Ar-beitszeit, insbesondere zur Arbeit in den Abendstunden und an den Wochenenden bzw. zum geteilten Dienst, werden vo-rausgesetzt. Durchsetzungsvermögen, die Fähigkeit zum ko-ordinierenden Handeln und hohe Leistungsbereitschaft sind weitere Voraussetzungen für die Stellenbesetzung. Einschlägige

berufliche Erfahrung ist von besonderem Vorteil. Der Besitz des Führerscheins Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Fahrzeuges im dienstlichen Interesse werden erwartet.Die Stellenausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die landratsamtsinterne Stellenausschreibung vom 27.10.2014 nicht zum Erfolg führt.Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 26.11.2014 an das

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Personal Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen

Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzu-reichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unter-lagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Ab-schluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rück-sendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei.

HeimrichLandrat

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22 | Nichtamtlicher Teil 11|2014

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 27.10.2014Der Landrat

Öffentliche StellenausschreibungIm Fachdienst Gebäudeverwaltung des Landratsamtes Schmal-kalden-Meiningen steht zum 01.01.2015 die Stelle

Hallenwartan der Sporthalle am Drachenberg in Meiningen zur Besetzung an. Zum Aufgabengebiet zählt auch die Pflege von Außenanlagen.Es handelt sich hierbei um eine bis zum 31.12.2015 befristete Teilzeitstelle mit 50 % der tariflich vorgeschriebenen Arbeitszeit. Die Stelle ist gemäß § 17 TVÜ-VKA vorläufig in Entgeltgruppe 2 eingruppiert.Der/Die Bewerber/in sollte über eine abgeschlossene Berufs-ausbildung in einem handwerklichen Beruf verfügen.Technisches Verständnis und die Bereitschaft zur flexiblen Ar-beitszeit, einschließlich des geteilten Dienstes werden voraus-gesetzt. Überwiegend liegen die Arbeitszeiten in den Abend-stunden und an den Wochenenden. Außerdem wird von dem Bewerber/der Bewerberin Durchsetzungsvermögen erwartet. Der Besitz des Führerscheins Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Fahrzeuges im dienstlichen Interesse wer-den erwartet.

Schwerbehinderte und Bewerber/innen aus dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähi-gung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 26.11.2014 an das

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Personal Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen

Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzu-reichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Unter-lagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Ab-schluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rück-sendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei.

HeimrichLandrat

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 27.10.2014Der Landrat

Öffentliche StellenausschreibungIm Fachdienst Gebäudeverwaltung des Landratsamtes Schmal-kalden-Meiningen steht zum 01.01.2015 die Stelle

Schulhausmeister

an der Grundschule in Frankenheim zur Besetzung an.Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Teilzeitstelle mit 75 % der tariflich vorgeschriebenen Arbeitszeit. Die Stelle ist ge-mäß § 17 TVÜ-VKA vorläufig in Entgeltgruppe 2 eingruppiert.Der/Die Bewerber/in muss über einen entsprechenden Berufs-abschluss (als Baufacharbeiter, Elektriker, Fliesenleger, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallateur, Kfz-Mechaniker, Maler, Tischler, Zimmerer oder einen den vorgenannten Berufen vergleichba-ren Berufsabschluss) verfügen.Technisches Verständnis und die Bereitschaft zur flexiblen Ar-beitszeit, insbesondere zur Arbeit in den Abendstunden und an den Wochenenden bzw. zum geteilten Dienst, werden vor-ausgesetzt.Durchsetzungsvermögen und hohe Leistungsbereitschaft sind weitere Voraussetzungen für die Stellenbesetzung. Der Besitz des Führerscheins Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Fahrzeuges im dienstlichen Interesse werden er-wartet.Schwerbehinderte und Bewerber/innen aus dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähi-gung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bittebis zum 26.11.2014 an das

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Personal Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen

Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzu-reichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Die Un-terlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei.

HeimrichLandrat

Der Landkreis Schmalkalden-Mei-ningen bietet folgende Liegen-schaft zum Verkauf an:Liegenschaft in Schmalkalden, Kasseler Str. 48

Büro- und Schulungsgebäude im Gewerbegebiet ehem. „Germina-Gelände“, nicht unterkellertes viergeschossiges Gebäude in Plattenbauweise, Baujahr 1983, Nähe Bahnhof und Busbahnhof, gute Anbindung an B 19, Grundstücksgrö-ße 3.407 qm, Gebäudenutzfläche ca. 2.470 qm, davon Haupt-nutzfläche 1.846 qm, Nebennutzfläche 165 qm, Verkehrsflä-che 459 qm, Stellflächen vorhanden.

Interessenten melden sich bitte beim

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Zentrale Steuerung, Innere Dienste, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, Tel.: (0 36 93) 4 85-2 42, Fax: (0 36 93) 4 85-2 12 e-mail: [email protected]

Nach vorheriger Terminvereinbarung kann die Liegenschaft besichtigt werden.

HeimrichLandrat

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11|2014 Nichtamtlicher Teil | 23

Veranstaltungen im Landkreis

SBBS für Gesundheit und SozialesBerufsinformation zu Gesundheitsfach-berufen sowie sozialpädagogi-schen BerufenanderSBBSfürGe-sundheit und Soziales Meiningenam 22.11.2014 von 09:00 - 12:00 UhrIn Meiningen in der Ernst-straße 9 können sich inte-ressierte Jugendliche über folgende Berufe informie-ren:• Altenpfleger/in;

Altenpflegehelfer/in• Gesundheits-und

Krankenpfleger/in; • Gesundheits-und

Krankenpflegehelfer/in

• Medizinisch-techni-sche Assistenten für den Operationsdienst

• Medizinische Fachangestellte

• Zahnmedizinische Fachangestellte

• ZahntechnikerNeben der Besichtigung der Ausbildungsstätte (Räume, sächliche Aus-stattung) erhalten die Be-sucher wichtige Informa-tionen und Hinweise zu Ausbildungsinhalten und -voraussetzungen.

Im Schulteil Schwallun-gen stellen sich folgen-de Fachrichtungen vor:• Kinderpfleger• Sozialbetreuer• Fachoberschule

Gesundheit/Soziales ein- und zweijährig

• Medizinisch-techni-sche Radiologie- assistenz

• Medizinisch-techni-sche Laborassistenz

• Sozialassistent• ErzieherFür diese Fachrichtungen bewerben sich Interessen-ten direkt an der Schule.An diesem Tag erhalten Sie in Schwallungen viele Informationen über Aus-bi ldungsbedingungen und -inhalte.

...............................................

Weitere Auskünfte erhalten Sie-> im Schulteil Meinin-

gen unter der Telefon-nummer 03693/44570

-> im Schulteil Schwal-lungen unter der Telefonnummer 036848/6060

-> bzw. unter www.bbs-gus-mgn.de

Nutzen Sie dieses Ange-bot, um über Ihre Berufs-wahlmöglichkeiten gut informiert zu sein.

Infoveranstaltung„Stärkung der Demokratie und der demokratischen Alltagskultur in der Schule“Zu einer Weiterbildung im Rah-men des Thüringer Landespro-gramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit lädt der Fach-dienst Jugend des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen alle interessierten LehrerInnen sowie die BeratungslehrerInnen der Re-gelschulen und Gymnasien, alle JugendmitarbeiterInnen der of-fenen Kinder- und Jugendarbeit, die Mitglieder des Begleitaus-schusses des Lokalen Aktions-plans sowie weitere Interessierte zu folgendem Thema ein:

Stärkung der Demokratie und der demokratischen Alltagskultur in der Schule

am Montag, 01.12.2014 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhrim AWO Kinder- und

Jugendzentrum Max Inn“Marienstraße 6

in 98617 Meiningen

Referentin: Kathrin Schuchardt

Um junge Menschen aus allen Milieus für Demokratie zu gewin-nen, ist es wichtig, dass Schulen eine demokratische Alltagskultur entwickeln und demokratische Grundfähigkeiten jugendgerecht in der formalen Bildung vermit-teln.

Ein praktiziertes „demokratisches Miteinander“ an den Schulen ist oft noch längst keine geleb-te demokratische Alltagskultur. In welcher Form kann in Schu-len Demokratie gelehrt, gelernt und gelebt werden? Wie können SchülerInnen unterstützt werden, der Zukunft zuversichtlich zu be-gegnen und an der demokrati-schen Gemeinschaft teilhaben zu wollen, Demokratie als Lebens-form mitzugestalten und mit-zubestimmen? Welche Haltung sollte das System Schule und die LehrerInnen selbst vorleben, um Demokratieverdrossenheit entschlossen und authentisch entgegen zu treten. Das Tages-seminar wird einen Überblick über Ansätze der Demokratiepä-dagogik und Formen gelungener SchülerInnenbeteiligung geben, mit LehrerInnen zu den Themen Grundhaltungen im Schulkontext arbeiten, lebensweltliche Themen der Jugendlichen zur politischen Wissenserweiterung vorstellen und mit den TeilnehmerInnen Formen erarbeiten, diese Ansätze in die Schulkultur zu integrieren.Methoden: PowerPoint, Erfah-rungsaustausch, Gruppenarbeit, Ausprobieren einiger Methoden

Anmeldung bitte bis zum 25.11.2014 an:Sonja Krug, Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst JugendTel.: 03693 485-636, Fax: 03693 485-217Mail: [email protected]

GalerieimBürgerhausKarin Pietschmann eröffnet Ausstellung in Zella-Mehlis„Karin Pietschmann ...: Ihr Spe-zialgebiet ist die Radierung, wobei sie ihre Platten nach allen Regeln der Kunst - und manchmal auch unkonventio-nell - in einer Vielzahl von Ar-beitsschritten „traktiert“. Zahl-reiche Probedrucke werden zwischengeschaltet, um jede Veränderung bis in die kleins-te Verästelung hinein genau zu dosieren - und manchmal auch wieder rückgängig zu machen. Das Ergebnis sind eminent grafische Blätter von großer Ausdruckskraft.Rudolf Hiller von Gaertringen, 2003

Karin Pietschmann, GrafikAusstellung GalerieimBürgerhausZella-Mehlis07. November 2014 bis 17. Januar 2015Zur Ausstellungseröffnungam 07. November um 20.00 Uhrladen wir Sie und Ihre Freun-dinnen und Freunde ganz herzlich ein.Zur Eröffnung spielt Claudia Herold aus Leipzig auf dem Cello Improvisationen zur Aus-stellung.Innerhalb der Reihe Edition 94 erscheint eine Vorzugsgrafik (Blatt 65).

Karin Pietschmann: DruckgrafikKarin Pietschmann lebt und arbeitet in Leipzig. Sie wurde 1966 in Arnstadt (Thüringen) geboren. Von 1996 bis 2002 hat sie an der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leip-zig Malerei und Grafik bei Rolf Kuhrt studiert und 2007 an selber Stelle ein Meisterschü-lerstudium bei Ulrich Hachul-la abgeschlossen. Im Verlauf ihre Studiums hat sich Karin Pietschmann peu à peu auf die Grafik und ganz beson-ders auf das von ihr seit vielen Jahren bevorzugte Medium der Radierung spezialisiert. Kennzeichnend für die meist großformatigen Blätter sind ihre unmittelbaren, gleichsam körperlich erfahrbaren Raum-wirkungen, der voluminöse, kraftvolle Eindruck ihrer ab-strahierten, dunklen Farbflä-

chen, der Wechsel von Statik und Dynamik sowie die Kraft und Intensität der Bearbei-tung. Spätestens auf den zwei-ten Blick offenbart sich auch die Vielschichtigkeit und Tiefe der Bilder und die erstaunliche Vielfalt in der Ausgestaltung ihres Sujets. Neben fast gänz-lich abstrakt erscheinenden Kompositionen stehen wie-dererkennbare städtische Räu-me; gewaltige, aus mehreren Druckplatten zusammenge-setzte Werke treffen auf de-taillierte Miniaturen und tiefs-tes Schwarz wird durch feinste Schattierungen von Grau ab-gelöst. Während hier eine Dia-gonale schwindelerregend tief in den Bildraum einzudringen scheint, versperrt dort ein gi-gantischer Block jeden Blick in das Bild und weist den Be-trachter zurück auf die Textur seiner Oberfläche.

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24 | Amtlicher Teil 11|2014

AmtlicheBekanntmachungdesLandkreises

Beschlüsse des Kreis- und Finanzausschussesaus der Sitzung am 22.10.2014Beschluss-Nr.1-03/2014Der Kreis- und Finanzausschuss bestätigt das Protokoll der 2. Sit-zung vom 11.09.2014.

Beschluss-Nr.2-03/2014Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die überplanmä-ßige Ausgabe in Höhe von 120.000 Euro zur Finanzierung von Unterhaltsleistungen im kreislichen Straßennetz in den HHST 65000.51301 bis 51309. Die Deckung erfolgt durch Minderaus-gaben in der HHST 79200.71700 Zuschüsse für den ÖPNV.

Beschluss-Nr.3-03/2014Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt als überplanmäßige Ausgabe eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von

50.000 EUR zum Komplettabriss der Liegenschaft Blechhammer 2 in Zella-Mehlis. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 79200.15070 (Rückerstattung MBB/ÖPNV).

Beschluss-Nr.4-03/2014Der Kreis- und Finanzausschuss stimmt dem Erlass des bis zum 31.01.2015 gestundeten Erbbauzinses für das Ausbildungsobjekt in Breitungen, Feldstraße 14, in Höhe von insgesamt 16.124,26 EUR zzgl. der anfallenden Stundungszinsen zu.Gegen Nachweis der Investition für den Einbau erforderlicher neuer Fenster und Leitungen im Objekt Breitungen, Feldstraße 14, wird der bis zum 31.01.2015 gestundete Erbbauzins zzgl. der anfallenden Stundungszinsen dem Erbbauberechtigten, dem Förderverein für Auszubildende Schmalkalden e. V. erlassen.Der Bekanntmachung des Beschlusses nach § 40 Abs. 2 ThürKO wird zugestimmt.

AmtlicheBekanntmachungendesLandratsamtes

Auflösung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung „Hohe Rhön“Dem Landratsamt Schmalkalden-Meinigen wurde mit Beschluss Nr. 01/18/09/14 der Verbandsversammlung des Zweckverban-des für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung „Hohe Rhön“ die beabsichtigte Auflösung des Zweckverbandes zum 31.12.2014 und der Beitritt zum Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen mit Wirkung vom 01.01.2015 angezeigt.Am 23.10.2014 wurde unter dem Aktenzeichen 13-1455-1097/2014-HRh folgender Bescheid erlassen, der hiermit amtlich bekannt gemacht wird:

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen erlässt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde folgenden rechtsaufsichtlichen Bescheid:

1. Die Auflösung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung „Hohe Rhön“ (ZWA „Hohe Rhön“) zum 31.12.2014 wird gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 des Thürin-ger Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i.V. m. § 40 Abs. 1 ThürKGG sowie § 46 Abs. 1 Nr. 3 ThürKGG rechtsaufsichtlich genehmigt.

2. Die Genehmigung wird erteilt unter den aufschiebenden Bedingungen, dass der Beitritt der Gemeinden Birx, Kalten-sundheim, Kaltenwestheim, Oberweid sowie der Stadt Kal-tennordheim mit den Ortsteilen Kaltenlengsfeld und Kalten-nordheim zum Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen (WVS Bad Salzungen) mit Wirkung zum 01.01.2015 zum Einen von der Verbandsversammlung des WVS Bad Salzungen be-schlossen und zum Anderen vom Landratsamt Wartburgkreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des übernehmenden Zweckverbandes rechtsaufsichtlich genehmigt wird.

3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

Meiningen, 23.10.2014Landratsamt Schmalkalden-Meiningenlm AuftragDirk Hauburg DienstsiegelLeiter Untere Rechtsaufsichtsbehörde

Zweckvereinbarung vom 14.08.2014 über die Aufnahme von Kindern der Gemeinde Birx in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde FrankenheimBekanntmachung der Zweckvereinbarung und der GenehmigungDas Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die nachstehen-de abgedruckte Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Frankenheim und der Gemeinde Birx vom 14.08.2014 gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemein-schaftsarbeit (ThürKGG) mit Bescheid vom 29.09.2014, Az. 13-1453-1083/14-12 genehmigt.

Meiningen, den 30.09.2014Im AuftragHauburgLeiter der Unteren RechtsaufsichtsbehördeLandratsamt Schmalkalden-Meiningen

Durchführung der Thüringer KommunalgesetzeZweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Frankenheimhier: rechtsaufsichtliche Genehmigung

Die o.g. Vereinbarung wird gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Ge-setzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) ge-nehmigt.Die Zweckvereinbarung und deren Genehmigung werden gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekannt-gemacht. Die beteiligten Gemeinden machen in der für die Be-kanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Ver-öffentlichung aufmerksam.

Im Auftrag - DS -HauburgLeiter Untere Rechtsaufsichtsbehörde

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11|2014 Amtlicher Teil | 25

Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde FrankenheimAufgrund des § 17 Abs. 1 S. 2-4 ThürKitaG vom 16. Dezember 2005 (GVBl. Nr. 17, S. 371) schließen

die Gemeinde Frankenheim (als aufnehmende Gemeinde) vertretendurchBgm.AlexanderSchmitt

unddieGemeindeBirx (als die abgebende Gemeinde) vertretendurchBgm.SteffenHohmann

folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) ab:

§ 1Aufgaben

(1) Für die Betreuung von Kindern vom vollendeten ersten Le-bensjahr bis zum Schuleintritt, die ihren Hauptwohnsitz in der abgebenden Gemeinde haben, stellt die aufnehmende Gemein-de die erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Im Übrigen be-stimmen sich die Aufgaben entsprechend der Vorschriften des ThürKitaG und der einschlägigen Rechtsverordnungen.(2) Die Kindereinrichtung wird in gemeinnütziger Trägerschaft durch den DRK-Kreisverband Meiningen e.V. betrieben. Der DRK-Kreisverband Meiningen e.V. erlässt in Abstimmung mit der aufnehmenden Gemeinde für die von ihm betriebene Kinderein-richtung eine Benutzer- und eine Gebührenordnung, die auch für die Aufnahme von den Kindern aus der abgebenden Gemeinde gelten.

§ 2Aufnahme

(1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in der Reihenfolge ihrer Anmeldung in die Kindertageseinrichtung aufzunehmen.(2) Kinder aus Gemeinden, die nicht an dieser Zweckvereinba-rung beteiligt sind, können im Rahmen des Wunsch- und Wahl-rechts nach § 4 ThürKitaG aufgenommen werden, soweit im Kin-dergarten noch Kapazitäten vorhanden sind.

§ 3Elternbeiträge, sonstige Einnahmen

(1) Die zu entrichtende Elterngebühr gliedert sich in die Betreu-ungs- und die Verpflegungsgebühr.(2) Die Verpflegungsgebühr wird entsprechend Aufwand berech-net.(3) Zar Deckung der Kosten des Betriebes der Kindertagesstätte erhebt der DRK Kreisverband Meiningen e.V. entsprechend den Regelungen des ThürKitaG und der hierauf beruhenden Verord-nungen angemessene Betreuungsgebühr (§ 20 Abs. 1 ThürKitaG) in Abstimmung mit der aufnehmenden Gemeinde.

§ 4FinanzierungderungedecktenBetriebskosten

(1) Die abgebende Gemeinde erstattet der aufnehmenden Ge-meinde anteilig nach der Zahl der betreuten Kinder die nicht durch Spenden und Elternbeiträge gedeckten Betriebskosten. Die Erstattung erfolgt jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung.(2) Die Betreibung der Kindertageseinrichtung wurde auf einen freien gemeinnützigen Träger übertragen, die Höhe des insge-samt durch die Kommunen zu tragenden Zuschusses richtet sich nach dem gesondert durch die aufnehmende Gemeinde mit dem freien Träger abgeschlossenen Vertrag zur Übertragung der Kin-dertageseinrichtung.(3) Bis zur Abschlussrechnung werden monatliche Abschlagszah-lungen in Höhe der vorgegebenen Landespauschale durch die abgebende Gemeinde entrichtet. Die Abschlagszahlungen sind jeweils zum 20. des laufenden Monats fällig. Ergibt sich nach Vor-liegen der Jahresrechnung, dass die gezahlten Abschlagszahlun-gen den insgesamt durch eine Gemeinde zu zahlenden Jahreszu-schuss über- oder unterschreiten, erfolgt der Ausgleich bis zum 31. Mai des Folgejahres.

§ 5BerechnungderungedecktenBetriebskosten

(1) Die Höhe der ungedeckten Betriebskosten berechnet sich fol-gendermaßen:

laufendeNummer

Ausgabearten/ Einnahmearten

Gruppe imGruppierungsplan

1 Personalausgaben pädagogisches Fachpersonal

40 - 47

2 Personalausgabenübriges Personal

40 - 47

3 Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen, usw.

50

4 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständesonstige Gebrauchsgegen-stände

52

5 Mieten und Pachten 536 Bewirtschaftung der

Grundstücke, bauliche Anlagen usw.

54

7 Besondere Aufwendungen für Bedienstete

56

8 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

57 - 63

9 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

64

10 Geschäftsausgaben 6511 Weitere allgemeine

sachliche Ausgaben66

12 Erstattungen von Ausgabendes Verwaltungshaushalts

67a)

13 Verpflegungskosten 57 - 63Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen:15 Elternbeiträge 1116 Verpflegungsgebühren 1117 Spenden (sofern diese nicht

für Investitionen zu verwen-den sind)

17

(2) Um die von der abgebenden Gemeinde nach Vorlage der Jah-resabschlussrechnung zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Zahl der Kinder aus der jeweiligen Gemeinde, die im abgelaufe-nen Kindergartenjahr betreut wurden, mit den durchschnittlichen nicht gedeckten Betriebskosten pro Platz zu multiplizieren.(3) Wurde ein Kind nicht während des gesamten Jahres betreut (maßgebend ist die Anmeldung), wird es nur anteilig mitge-rechnet, z.B. bei einer Betreuungszeit von sechs Monaten mit 6/12: 0,5.

§ 6Finanzierung von Investitionskosten

Die für Investitionen aufzubringenden Kosten werden separat mit den beteiligten Gemeinden vor Beginn der Maßnahme schriftlich vereinbart.

§ 7Kündigung und Auseinandersetzung

(1) Der Vertrag tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Er ist von jedem Ver-tragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende ordentlich kündbar.(2) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Verpflich-tungen aus diesem Vertrag trotz Mahnung nicht nach, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 8Streitigkeiten

Können Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten nicht gütlich bereinigt werden, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen.

§ 9Inkrafttreten

Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Auf-sichtsbehörde und tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntma-

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26 | Amtlicher Teil 11|2014

chung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.

Frankenheim, 14.08.2014 Birx, 14.08.2014(aufnehmende Gemeinde) (abgebende Gemeinde)gez. Unterschrift gez. Unterschrift

Beschluss des Gemeinderates vom 31.07.2014Gemeinde Frankenheim (aufnehmende Gemeinde)Beschluss des Gemeinderates vom 30.07.2014Gemeinde Birx (abgebende Gemeinde)

Zweckvereinbarung vom 28.08.2014 über die Aufnahme von Kindern der Gemeinde Unterweid in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde KaltenwestheimBekanntmachung der Zweckvereinbarung und der GenehmigungDas Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die nachstehende abgedruckte Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Kalten-westheim und der Gemeinde Unterweid vom 28.08.2014 gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemein-schaftsarbeit (ThürKGG) mit Bescheid vom 07.10.2014, Az. 13-1453-1066/14-75, genehmigt.

Meiningen, den 13.10.2014Im AuftragHauburgLeiter der Unteren RechtsaufsichtsbehördeLandratsamt Schmalkalden-Meiningen

Durchführung der Thüringer KommunalgesetzeZweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kaltenwestheimhier: rechtsaufsichtliche Genehmigung

Die o.g. Vereinbarung wird gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Ge-setzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) ge-nehmigt.Die Zweckvereinbarung und deren Genehmigung werden gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekannt-gemacht. Die beteiligten Gemeinden machen in der für die Be-kanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Ver-öffentlichung aufmerksam.

Im Auftrag - DS -HauburgLeiter Untere Rechtsaufsichtsbehörde

Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde KaltenwestheimAufgrund des § 17 Abs. 1 S. 2-4 ThürKitaG vom 16. Dezember 2005 (GVBl. Nr. 17, S. 371) schließen

die Gemeinde Kaltenwestheim (als aufnehmende Gemeinde) vertretendurchBgm.HaraldHeim

und die Gemeinde Unterweid (als die abgebende Gemeinde) vertretendurchBgmn.ChristelBittorf-Rasch

folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) ab:

§ 1Aufgaben

(1) Für die Betreuung von Kindern vom vollendeten ersten Le-bensjahr bis zum Schuleintritt, die ihren Hauptwohnsitz in der abgebenden Gemeinde haben, stellt die aufnehmende Gemein-de die erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Im Übrigen be-stimmen sich die Aufgaben entsprechend der Vorschriften des ThürKitaG und der einschlägigen Rechtsverordnungen.(2) Die Kindereinrichtung wird in gemeinnütziger Trägerschaft durch den DRK-Kreisverband Meiningen e.V. betrieben. Der DRK-Kreisverband Meiningen e.V. erlässt in Abstimmung mit der aufnehmenden Gemeinde für die von ihm betriebene Kinderein-richtung eine Benutzer- und eine Gebührenordnung, die auch für die Aufnahme von den Kindern aus der abgebenden Gemeinde gelten.

§ 2Aufnahme

(1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in der Reihenfolge ihrer Anmeldung in die Kindertageseinrichtung aufzunehmen.(2) Kinder aus Gemeinden, die nicht an dieser Zweckvereinba-rung beteiligt sind, können im Rahmen des Wunsch- und Wahl-rechts nach § 4 ThürKitaG aufgenommen werden, soweit im Kin-dergarten noch Kapazitäten vorhanden sind.

§ 3Elternbeiträge, sonstige Einnahmen

(1) Die zu entrichtende Elterngebühr gliedert sich in die Betreu-ungs- und die Verpflegungsgebühr.(2) Die Verpflegungsgebühr wird entsprechend Aufwand berech-net.(3) Zur Deckung der Kosten des Betriebes der Kindertagesstätte erhebt der DRK Kreisverband Meiningen e.V. entsprechend den Regelungen des ThürKitaG und der hierauf beruhenden Verord-nungen angemessene Betreuungsgebühr (§ 20 Abs. 1 ThürKitaG) in Abstimmung mit der aufnehmenden Gemeinde.

§ 4FinanzierungderungedecktenBetriebskosten

(1) Die abgebende Gemeinde erstattet der aufnehmenden Ge-meinde anteilig nach der Zahl der betreuten Kinder die nicht durch Spenden und Elternbeiträge gedeckten Betriebskosten. Die Erstattung erfolgt jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung.(2) Die Betreibung der Kindertageseinrichtung wurde auf einen freien gemeinnützigen Träger übertragen, die Höhe des insge-samt durch die Kommunen zu tragenden Zuschusses richtet sich nach dem gesondert durch die aufnehmende Gemeinde mit dem freien Träger abgeschlossenen Vertrag zur Übertragung der Kin-dertageseinrichtung.(3) Bis zur Abschlussrechnung werden monatliche Abschlagszah-lungen in Höhe der vorgegebenen Landespauschale durch die abgebende Gemeinde entrichtet. Die Abschlagszahlungen sind jeweils zum 20. des laufenden Monats fällig. Ergibt sich nach Vor-liegen der Jahresrechnung, dass die gezahlten Abschlagszahlun-gen den insgesamt durch eine Gemeinde zu zahlenden Jahreszu-schuss über- oder unterschreiten, erfolgt der Ausgleich bis zum 31. Mai des Folgejahres.

§ 5BerechnungderungedecktenBetriebskosten

(1) Die Höhe der ungedeckten Betriebskosten berechnet sich fol-gendermaßen:

laufendeNummer

Ausgabearten/ Einnahmearten

Gruppe imGruppierungsplan

1 Personalausgaben pädagogisches Fachpersonal

40 - 47

2 Personalausgabenübriges Personal

40 - 47

3 Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen, usw.

50

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11|2014 Amtlicher Teil | 27

laufendeNummer

Ausgabearten/ Einnahmearten

Gruppe imGruppierungsplan

4 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständesonstige Gebrauchsgegen-stände

52

5 Mieten und Pachten 536 Bewirtschaftung der

Grundstücke, bauliche Anlagen usw.

54

7 Besondere Aufwendungen für Bedienstete

56

8 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

57 - 63

9 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

64

10 Geschäftsausgaben 6511 Weitere allgemeine

sachliche Ausgaben66

12 Erstattungen von Ausgabendes Verwaltungshaushalts

67a)

13 Verpflegungskosten 57 - 63Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen:15 Elternbeiträge 1116 Verpflegungsgebühren 1117 Spenden (sofern diese nicht

für Investitionen zu verwen-den sind)

17

(2) Um die von der abgebenden Gemeinde nach Vorlage der Jah-resabschlussrechnung zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Zahl der Kinder aus der jeweiligen Gemeinde, die im abgelaufe-nen Kindergartenjahr betreut wurden, mit den durchschnittlichen nicht gedeckten Betriebskosten pro Platz zu multiplizieren.(3) Wurde ein Kind nicht während des gesamten Jahres betreut (maßgebend ist die Anmeldung), wird es nur anteilig mitgerech-net, z. B. bei einer Betreuungszeit von sechs Monaten mit 6/12 = 0,5.

§ 6Finanzierung von Investitionskosten

Die für Investitionen aufzubringenden Kosten werden separat mit den beteiligten Gemeinden vor Beginn der Maßnahme schriftlich vereinbart.

§ 7Kündigung und Auseinandersetzung

(1) Der Vertrag tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Er ist von jedem Ver-tragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende ordentlich kündbar.(2) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Verpflich-tungen aus diesem Vertrag trotz Mahnung nicht nach, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 8Streitigkeiten

Können Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten nicht gütlich bereinigt werden, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen.

§ 9Inkrafttreten

Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Auf-sichtsbehörde und tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntma-chung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.

Kaltenwestheim, 28.08.2014 Unterweid, 28.08.2014(aufnehmende Gemeinde) (abgebende Gemeinde)gez. Unterschrift gez. Unterschrift

BeschlussdesGemeinderatesvom29.07.2014Gemeinde Kaltenwestheim (aufnehmende Gemeinde)BeschlussdesGemeinderatesvom26.08.2014Gemeinde Unterweid (abgebende Gemeinde)

Zweckvereinbarung vom 30.06.2014 über die Aufnahme von Kindern der Gemeinde Melpers in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde KaltensundheimBekanntmachung der Zweckvereinbarung und der GenehmigungDas Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die nachstehende abgedruckte Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Kalten-sundheim und der Gemeinde Melpers vom 30.06.2014 gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemein-schaftsarbeit (ThürKGG) mit Bescheid vom 29.09.2014, Az. 13-1453-1040/14-43, genehmigt.

Meiningen, den 30.09.2014Im AuftragHauburgLeiter der Unteren RechtsaufsichtsbehördeLandratsamt Schmalkalden-Meiningen

Durchführung der Thüringer KommunalgesetzeZweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kaltensundheimhier: rechtsaufsichtliche GenehmigungDie o.g. Vereinbarung wird gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Ge-setzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) ge-nehmigt.Die Zweckvereinbarung und deren Genehmigung werden gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekannt-gemacht. Die beteiligten Gemeinden machen in der für die Be-kanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Ver-öffentlichung aufmerksam.

Im Auftrag - DS -HauburgLeiter Untere Rechtsaufsichtsbehörde

Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde KaltensundheimAufgrund des § 17 Abs. 1 S. 2-4 ThürKitaG vom 16. Dezember 2005 (GVBl. Nr. 17, S. 371) schließen

die Gemeinde Kaltensundheim (als aufnehmende Gemeinde) vertretendurchBgm.EdgarGottbehüt

und die Gemeinde Melpers (als die abgebende Gemeinde) vertretendurchBgmn.SonjaBittorf

folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) ab:

§ 1Aufgaben

(1) Für die Betreuung von Kindern vom vollendeten ersten Le-bensjahr bis zum Schuleintritt, die ihren Hauptwohnsitz in der abgebenden Gemeinde haben, stellt die aufnehmende Gemein-de die erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Im Übrigen be-stimmen sich die Aufgaben entsprechend der Vorschriften des ThürKitaG und der einschlägigen Rechtsverordnungen.

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28 | Amtlicher Teil 11|2014

(2) Die Kindereinrichtung wird in gemeinnütziger Trägerschaft durch den DRK-Kreisverband Meiningen e.V. betrieben. Der DRK-Kreisverband Meiningen e.V. erlässt in Abstimmung mit der aufnehmenden Gemeinde für die von ihm betriebene Kinderein-richtung eine Benutzer- und eine Gebührenordnung, die auch für die Aufnahme von den Kindern aus der abgebenden Gemeinde gelten.

§ 2Aufnahme

(1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in der Reihenfolge ihrer Anmeldung in die Kindertageseinrichtung aufzunehmen.(2) Kinder aus Gemeinden, die nicht an dieser Zweckvereinba-rung beteiligt sind, können im Rahmen des Wunsch- und Wahl-rechts nach § 4 ThürKitaG aufgenommen werden, soweit im Kin-dergarten noch Kapazitäten vorhanden sind.

§ 3Elternbeiträge, sonstige Einnahmen

(1) Die zu entrichtende Elterngebühr gliedert sich in die Betreu-ungs- und die Verpflegungsgebühr.(2) Die Verpflegungsgebühr wird entsprechend Aufwand berech-net.(3) Zur Deckung der Kosten des Betriebes der Kindertagesstätte erhebt der DRK Kreisverband Meiningen e.V. entsprechend den Regelungen des ThürKitaG und der hierauf beruhenden Verord-nungen angemessene Betreuungsgebühr (§ 20 Abs. 1 ThürKitaG) in Abstimmung mit der aufnehmenden Gemeinde.

§ 4FinanzierungderungedecktenBetriebskosten

(1) Die abgebende Gemeinde erstattet der aufnehmenden Ge-meinde anteilig nach der Zahl der betreuten Kinder die nicht durch Spenden und Elternbeiträge gedeckten Betriebskosten. Die Erstattung erfolgt jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung.(2) Die Betreibung der Kindertageseinrichtung wurde auf einen freien gemeinnützigen Träger übertragen, die Höhe des insge-samt durch die Kommunen zu tragenden Zuschusses richtet sich nach dem gesondert durch die aufnehmende Gemeinde mit dem freien Träger abgeschlossenen Vertrag zur Übertragung der Kin-dertageseinrichtung.(3) Bis zur Abschlussrechnung werden monatliche Abschlagszah-lungen in Höhe der vorgegebenen Landespauschale durch die abgebende Gemeinde entrichtet. Die Abschlagszahlungen sind jeweils zum 20. des laufenden Monats fällig. Ergibt sich nach Vor-liegen der Jahresrechnung, dass die gezahlten Abschlagszahlun-gen den insgesamt durch eine Gemeinde zu zahlenden Jahreszu-schuss über- oder unterschreiten, erfolgt der Ausgleich bis zum 31. Mai des Folgejahres.

§ 5BerechnungderungedecktenBetriebskosten

(1) Die Höhe der ungedeckten Betriebskosten berechnet sich fol-gendermaßen:

laufendeNummer

Ausgabearten/ Einnahmearten

Gruppe imGruppierungsplan

1 Personalausgaben pädagogisches Fachpersonal

40 - 47

2 Personalausgabenübriges Personal

40 - 47

3 Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen, usw.

50

4 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständesonstige Gebrauchsgegen-stände

52

5 Mieten und Pachten 536 Bewirtschaftung der

Grundstücke, bauliche Anlagen usw.

54

7 Besondere Aufwendungen für Bedienstete

56

8 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

57 - 63

9 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

64

laufendeNummer

Ausgabearten/ Einnahmearten

Gruppe imGruppierungsplan

10 Geschäftsausgaben 6511 Weitere allgemeine

sachliche Ausgaben66

12 Erstattungen von Ausgabendes Verwaltungshaushalts

67a)

13 Verpflegungskosten 57 - 63Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen:15 Elternbeiträge 1116 Verpflegungsgebühren 1117 Spenden (sofern diese nicht

für Investitionen zu verwen-den sind)

17

(2) Um die von der abgebenden Gemeinde nach Vorlage der Jah-resabschlussrechnung zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Zahl der Kinder aus der jeweiligen Gemeinde, die im abgelaufe-nen Kindergartenjahr betreut wurden, mit den durchschnittlichen nicht gedeckten Betriebskosten pro Platz zu multiplizieren.(3) Wurde ein Kind nicht während des gesamten Jahres betreut (maßgebend ist die Anmeldung), wird es nur anteilig mitge-rechnet, z. B. bei einer Betreuungszeit von sechs Monaten mit 6/12 = 0,5.

§ 6Finanzierung von Investitionskosten

Die für Investitionen aufzubringenden Kosten, werden sepa-rat mit den beteiligten Gemeinden vor Beginn der Maßnahme schriftlich vereinbart.

§ 7Kündigung und Auseinandersetzung

(1) Der Vertrag tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Er ist von jedem Ver-tragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende ordentlich kündbar.(2) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Verpflich-tungen aus diesem Vertrag trotz Mahnung nicht nach, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 8Streitigkeiten

Können Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten nicht gütlich bereinigt werden, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen.

§ 9Inkrafttreten

Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Auf-sichtsbehörde und tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntma-chung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.

Kaltensundheim, 30.06.2014 Melpers, 30.06.2014(aufnehmende Gemeinde) (abgebende Gemeinde)gez. Unterschrift gez. Unterschrift

BeschlussdesGemeinderatesvom20.05.2014Gemeinde Kaltensundheim (aufnehmende Gemeinde)BeschlussdesGemeinderatesvom03.06.2014Gemeinde Melpers (abgebende Gemeinde)

Zweckvereinbarung vom 30.06.2014 über die Aufnahme von Kindern der Gemeinde Oberkatz in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde KaltensundheimBekanntmachung der Zweckvereinbarung und der GenehmigungDas Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die nachstehende abgedruckte Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Kalten-sundheim und der Gemeinde Oberkatz vom 30.06.2014 gemäß §

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11|2014 Amtlicher Teil | 29

11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemein-schaftsarbeit (ThürKGG) mit Bescheid vom 29.09.2014, Az. 13-1453-1065/14-48, genehmigt.

Meiningen, den 30.09.2014Im AuftragHauburgLeiter der Unteren RechtsaufsichtsbehördeLandratsamt Schmalkalden-Meiningen

Durchführung der Thüringer KommunalgesetzeZweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kaltensundheimhier: rechtsaufsichtliche Genehmigung

Die o.g. Vereinbarung wird gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Ge-setzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) ge-nehmigt.Die Zweckvereinbarung und deren Genehmigung werden gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekannt-gemacht. Die beteiligten Gemeinden machen in der für die Be-kanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Ver-öffentlichung aufmerksam.

Im Auftrag - DS -HauburgLeiter Untere Rechtsaufsichtsbehörde

Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde KaltensundheimAufgrund des § 17 Abs. 1 S. 2-4 ThürKitaG vom 16. Dezember 2005 (GVBl. Nr. 17, S. 371) schließen

die Gemeinde Kaltensundheim (als aufnehmende Gemeinde) vertretendurchBgm.EdgarGottbehüt

und die Gemeinde Oberkatz (als die abgebende Gemeinde) vertretendurchBgm.ManfredHenrich

folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) ab:

§ 1Aufgaben

(1) Für die Betreuung von Kindern vom vollendeten ersten Le-bensjahr bis zum Schuleintritt, die ihren Hauptwohnsitz in der abgebenden Gemeinde haben, stellt die aufnehmende Gemein-de die erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Im Übrigen be-stimmen sich die Aufgaben entsprechend der Vorschriften des ThürKitaG und der einschlägigen Rechtsverordnungen.(2) Die Kindereinrichtung wird in gemeinnütziger Trägerschaft durch den DRK-Kreisverband Meiningen e.V. betrieben. Der DRK-Kreisverband Meiningen e.V. erlässt in Abstimmung mit der aufnehmenden Gemeinde für die von ihm betriebene Kinderein-richtung eine Benutzer- und eine Gebührenordnung, die auch für die Aufnahme von den Kindern aus der abgebenden Gemeinde gelten.

§ 2Aufnahme

(1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in der Reihenfolge ihrer Anmeldung in die Kindertageseinrichtung aufzunehmen.

(2) Kinder aus Gemeinden, die nicht an dieser Zweckvereinba-rung beteiligt sind, können im Rahmen des Wunsch- und Wahl-rechts nach § 4 ThürKitaG aufgenommen werden, soweit im Kin-dergarten noch Kapazitäten vorhanden sind.

§ 3Elternbeiträge, sonstige Einnahmen

(1) Die zu entrichtende Elterngebühr gliedert sich in die Betreu-ungs- und die Verpflegungsgebühr.(2) Die Verpflegungsgebühr wird entsprechend Aufwand berech-net.(3) Zur Deckung der Kosten des Betriebes der Kindertagesstätte erhebt der DRK Kreisverband Meiningen e.V. entsprechend den Regelungen des ThürKitaG und der hierauf beruhenden Verord-nungen angemessene Betreuungsgebühr (§ 20 Abs. 1 ThürKitaG) in Abstimmung mit der aufnehmenden Gemeinde.

§ 4FinanzierungderungedecktenBetriebskosten

(1) Die abgebende Gemeinde erstattet der aufnehmenden Ge-meinde anteilig nach der Zahl der betreuten Kinder die nicht durch Spenden und Elternbeiträge gedeckten Betriebskosten. Die Erstattung erfolgt jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung.(2) Die Betreibung der Kindertageseinrichtung wurde auf einen freien gemeinnützigen Träger übertragen, die Höhe des insge-samt durch die Kommunen zu tragenden Zuschusses richtet sich nach dem gesondert durch die aufnehmende Gemeinde mit dem freien Träger abgeschlossenen Vertrag zur Übertragung der Kin-dertageseinrichtung.(3) Bis zur Abschlussrechnung werden monatliche Abschlagszah-lungen in Höhe der vorgegebenen Landespauschale durch die abgebende Gemeinde entrichtet. Die Abschlagszahlungen sind jeweils zum 20. des laufenden Monats fällig. Ergibt sich nach Vor-liegen der Jahresrechnung, dass die gezahlten Abschlagszahlun-gen den insgesamt durch eine Gemeinde zu zahlenden Jahreszu-schuss über- oder unterschreiten, erfolgt der Ausgleich bis zum 31. Mai des Folgejahres.

§ 5BerechnungderungedecktenBetriebskosten

(1) Die Höhe der ungedeckten Betriebskosten berechnet sich fol-gendermaßen:

laufendeNummer

Ausgabearten/ Einnahmearten

Gruppe imGruppierungsplan

1 Personalausgaben pädagogisches Fachpersonal

40 - 47

2 Personalausgabenübriges Personal

40 - 47

3 Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen, usw.

50

4 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständesonstige Gebrauchsgegen-stände

52

5 Mieten und Pachten 536 Bewirtschaftung der

Grundstücke, bauliche Anlagen usw.

54

7 Besondere Aufwendungen für Bedienstete

56

8 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

57 - 63

9 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

64

10 Geschäftsausgaben 6511 Weitere allgemeine

sachliche Ausgaben66

12 Erstattungen von Ausgabendes Verwaltungshaushalts

67a)

13 Verpflegungskosten 57 - 63Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen:15 Elternbeiträge 1116 Verpflegungsgebühren 1117 Spenden (sofern diese nicht

für Investitionen zu verwen-den sind)

17

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30 | Amtlicher Teil 11|2014

(2) Um die von der abgebenden Gemeinde nach Vorlage der Jah-resabschlussrechnung zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Zahl der Kinder aus der jeweiligen Gemeinde, die im abgelaufe-nen Kindergartenjahr betreut wurden, mit den durchschnittlichen nicht gedeckten Betriebskosten pro Platz zu multiplizieren.(3) Wurde ein Kind nicht während des gesamten Jahres betreut (maßgebend ist die Anmeldung), wird es nur anteilig mitgerech-net, z. B. bei einer Betreuungszeit von sechs Monaten mit 6/12 = 0,5.

§ 6Finanzierung von Investitionskosten

Die für Investitionen aufzubringenden Kosten, werden sepa-rat mit den beteiligten Gemeinden vor Beginn der Maßnahme schriftlich vereinbart.

§ 7Kündigung und Auseinandersetzung

(1) Der Vertrag tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Er ist von jedem Ver-tragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende ordentlich kündbar.(2) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Verpflich-tungen aus diesem Vertrag trotz Mahnung nicht nach, hat der

andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 8Streitigkeiten

Können Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten nicht gütlich bereinigt werden, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen.

§ 9Inkrafttreten

Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Auf-sichtsbehörde und tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntma-chung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.

Kaltensundheim, 30.06.2014 Oberkatz, 30.06.2014(aufnehmende Gemeinde) (abgebende Gemeinde)gez. Unterschrift gez. Unterschrift

BeschlussdesGemeinderatesvom20.05.2014Gemeinde Kaltensundheim (aufnehmende Gemeinde)BeschlussdesGemeinderatesvom28.05.2014Gemeinde Oberkatz (abgebende Gemeinde)

AmtlicheBekanntmachungenderZweckverbände

BekanntmachungZweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Am Montag, den 10. November 2014 findet ab 16:00 Uhr eine Verbandsversammlung des Zweck-verbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen statt.

Termin: Montag, d. 10. November 2014, 16:00 Uhr

Ort: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, Haus1,5.Etage,BeratungsraumdesLandrats

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Zugang der Arbeitsunterlagen, Beschlussfähigkeit der Versammlung2. Bestätigung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 09.04.20144. Beschlussvorlage-Nr. 01/11/14 - Wahl des Verbandsvorsitzenden5. Beschlussvorlage-Nr. 02/11/14 - Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden6. Beschlussvorlage-Nr. 03/11/14 - Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 20137. Beschlussvorlage-Nr. 04/11/14 - Entlastung des Verbandsvorsitzenden und des stellvertreten-

den Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes Kultur für die Jahresrechnungen der Jahre 2010 - 2013

8. Beschlussvorlage-Nr. 05/11/14 - Musealer Betrieb im Gebäude „Hessenhof“ Schmalkalden als

Außenstelle des Museums Schloss Wilhelmsburg Schmalkalden9. Beschlussvorlage-Nr. 06/11/14 - 1. Änderung der Gebührenordnung für die musealen Einrichtungen des Zweckverbandes Kultur

des Landkreises Schmalkalden-Meiningen10. Verschiedenes

Prof. Dr. GoebelVerbandsvorsitzender

Amtliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Thüringer Wintersportzentrum“ für das Haushaltsjahr 2014Beschluss-undGenehmigungsvermerk:

1. Mit dem Beschluss Nr. 30-05/2014 und 31-05/2014 hat die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung am 22.09.2014 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit den 1. Nachtragshaus-haltsplan des Zweckverbandes Thüringer Wintersportzent-rum für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.

2. Mit Schreiben vom 07.10.2014, Geschäftszeichen 240.3-1512-006/14-SM, erfolgte vom Thüringer Landesverwal-tungsamt die rechtsaufsichtliche Würdigung der 1. Nach-tragshaushaltssatzung 2014.

3. Gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) liegen die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan vom Tag der Veröffentlichung vier Wochen zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt-verwaltung Oberhof in 98559 Oberhof, Zellaer Str.10, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Thüringer Wintersportzentrum“ für das Haushaltsjahr 2014Aufgrund des § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs.1 des Ge-setzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194) in Verbindung mit den § 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 154) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverord-nung (ThürGemHV) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 181), geändert durch Verordnung vom 15. September 2006 (GVBl. S. 520) zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. April 2014 (GVBl. S. 150) er-lässt der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum folgende Haushaltsatzung:

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11|2014 Amtlicher Teil | 31

§ 1Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;dadurch werden

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträgegegenüber bisher nunmehr

festgesetzt aufa) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 100.575 EUR -7.125 EUR 4.709.500 EUR 4.802.950 EURdie Ausgaben 134.210 EUR -40.760 EUR 4.709.500 EUR 4.802.950 EUR

b) im Vermögenshaushaltdie Einnahmen 375.256 EUR 0 EUR 185.300 EUR 560.556 EURdie Ausgaben 375.256 EUR 0 EUR 185.300 EUR 560.556 EUR

§ 2Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.

Oberhof, den 08. Oktober 2014Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum - Siegel -Thomas Schulz, Verbandsvorsitzender

AmtlicheBekanntmachungdesKreiswahlleiterszurThüringerLandtagswahl

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 18, Hildburghausen I/Schmalkalden-Meiningen III, zur Landtagswahl am 14.09.2014Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis 18, Hildburghausen I/Schmalkalden-Meiningen IIINachdem der Wahlkreisausschuss in seiner Sitzung am 18.09.2014 das endgültige Ergebnis der Wahl zum 6. Thüringer Landtag im Wahlkreis 18, Hildburghausen I/Schmalkalden-Meiningen III, festgestellt hat, mache ich dies gem. § 71 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 73 Abs. 1 Ziff. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) nachfolgend öffentlich bekannt:

Wahlberechtigte insgesamt: .......................................... 40.611Wähler: .............................................................................. 20.515

I. Wahlkreisstimmenungültige Wahlkreisstimmen: ..............................................................289gültige Wahlkreisstimmen: ...............................................................20.226

Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfielen auf:

Nr. Name Partei (Kurzbezeichnung)

Stimmen

1 Kristin Floßmann CDU 7.4082 Tilo Kummer DIE LINKE 6.1233 Uwe Höhn SPD 2.8494 Hein-Jörg Winkler FDP 2475 Astrid Rühle GRÜNE 7166 Heiko Bernardy AfD 1.98510 Tommy Frenck NPD 60812 Bernd Schreiner PIRATEN 290

Gewählt ist demnach als Wahlkreisabgeordnete für den Wahl-kreis 18, Hildburghausen I/Schmalkalden-Meiningen III:

Kristin Floßmann.

II. Landesstimmenungültige Landesstimmen: .....................................................................272gültige Landesstimmen: ....................................................................20.243

Von den gültigen Landesstimmen entfielen auf:

Nr. Partei (Kurzbezeichnung) Stimmen1 CDU 7.5362 DIE LINKE 5.5993 SPD 2.3514 FDP 2815 GRÜNE 7856 AfD 2.2067 REP 358 FREIE WÄHLER 3389 KPD 2310 NPD 73911 Die PARTEI 6812 PIRATEN 282

Hildburghausen, 19.09.2014Mario GeittKreiswahlleiter

Impressum

Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-MeiningenHerausgeber: Landkreis Schmalkalden-MeiningenVerlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: LRA Schmalkalden-MeiningenÖffentlichkeitsarbeit, Tel. (0 36 93) 48 52 51Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt; Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.

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AmtlicheBekanntmachungderZweckverbandssparkasseRhön-Rennsteig

Offenlegung des Jahresabschlusses 2013 der Zweckverbandssparkasse Rhön-RennsteigKurzfassung ohne Anhang

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34 | Amtlicher Teil 11|2014

Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.-31.12.2012für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 EUR EUR EUR TEUR

1. Zinserträge ausa) Kredit- und Geldmarktgeschäften 35.340.200,68 39.793b) festverzinslichen Wertpapieren

und Schuldbuchforderungen 11.377.809,16 12.78846.718.009,84 52.581

2. Zinsaufwendungen 14.511.113,06 18.622darunter: aus der Aufzinsung vonRückstellungen 823.123,34 EUR ( 613 )

32.206.896,78 33.9593. Laufende Erträge aus

a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 7.860.157,36 8.213b) Beteiligungen 1.051.642,28 805c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0

8.911.799,64 9.0184. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnab-

führungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 05. Provisionserträge 10.159.845,80 10.7926. Provisionsaufwendungen 453.080,72 497

9.706.765,08 10.2957. Nettoertrag des Handelsbestands 116.120,70 132

darunter: Zuführungen zu dem Fonds fürallgemeine Bankrisiken 12.902,30 EUR ( 15 )

8. Sonstige betriebliche Erträge 1.015.058,74 1.624darunter:aus der Fremdwährungsumrechnung 787,46 EUR ( 0 )

9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 051.956.640,94 55.028

10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungena) Personalaufwand

aa) Löhne und Gehälter 18.330.977,90 18.557ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen

für Altersversorgung und für Unterstützung 4.055.891,45 4.881darunter:für Altersversorgung 722.538,12 EUR ( 1.314 )

22.386.869,35 23.438b) andere Verwaltungsaufwendungen 10.997.356,99 11.204

33.384.226,34 34.64111. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf

immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.952.000,21 1.83412. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.554.897,77 85113. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf

Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowieZuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0

14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen undbestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösungvon Rückstellungen im Kreditgeschäft 667.088,02 1.572

667.088,02 1.57215. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf

Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmenund wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 3.589.503,61 702

16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,Anteilen an verbundenen Unternehmen und wieAnlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0

3.589.503,61 70217. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 018. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 019. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 12.143.101,03 18.57120. Außerordentliche Erträge 0,00 021. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 3822. Außerordentliches Ergebnis 0,00 3823. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.011.754,97 5.56124. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 27.746,13 28

5.039.501,10 5.58925. Jahresüberschuss 7.103.599,93 12.94426. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0

7.103.599,93 12.94427. Entnahmen aus Gewinnrücklagen

a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0b) aus anderen Rücklagen 0,00 0

0,00 07.103.599,93 12.944

28. Einstellungen in Gewinnrücklagena) in die Sicherheitsrücklage 1.775.899,98 3.236b) in andere Rücklagen 0,00 0

1.775.899,98 3.23629. Bilanzgewinn 5.327.699,95 9.708

DerJahresabschlusszum31.12.2013wurdeindergesetzlichvorgeschriebenenFormerstelltundmitdemBestätigungsver-merk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen versehen.ErwurdeimBundesanzeigerveröffentlicht.

Ende amtlicher Teil