twinning / taiex

Post on 04-May-2022

15 Views

Category:

Documents

0 Downloads

Preview:

Click to see full reader

TRANSCRIPT

Twinning / TAIEXPartnerschaften auf Augenhöhe

Oliver Valk

28. November 2016 Hamburg

GOLDENES GESPANN

Auswahl an Twinning-Themen

Was ist Twinning und wo wird getwinnt?

Akteure im Twinning

MS NCP

MandatedBodiesBehörden

Twinning‐Kontaktstelle im 

BC

Programm‐verwaltungs‐behörde

Begünstigte Verwaltung

EU‐Kommission

EU‐DelegationenDG NEAR

Projektzyklus

6

Verfassen der Twinning-Projektunterlagen

(Fiche)

Veröffentlichung des Twinning-

Projektaufrufes

Auswahltreffen (Präsentation)

Erstellung des Vertrages

Implementierung des Projekts

Abschlussbericht

Warum wird getwinnt?

Politisches Interesse 

Persönliche Weiterentwicklung 

Akteure in Twinning-ProjektenEU Kommission

GOLDENES GESPANN

Partnerland:• Projektleiter• Langzeitberater• Mitarbeiter der 

Partnerbehörde(n)

EU‐Mitgliedsstaat:• Projektleiter• Langzeitberater• Kurzzeitexperten

Projektleiter (PL)

Übergeordnete Koordinierung (von der Heimatbehörde aus)

Alle 3 Monate im Partnerland

Unterstützung durch Projekt- und Finanzmanagement

Langzeitberater

(Resident Twinning Advisor/ RTA)

Beratung in der Partnerbehörde

Management Koordinierung

Experteneinsätze Erreichung der

Projektziele

Kurzzeitexperte (KZE)

Kurzzeitberatung im Partnerland

z.B. 2-3 Einsätze pro Jahr

Quelle: www.stern.de / © Desk/EPA

Erfolg durch Kooperation und Vernetzung

Wie sieht der personelle Beitrag von Behörden aus?

2-3 Beamte/Angestellte als Kurzzeitexperten (1-3 einwöchige Einsätze/Jahr) über bis zu 24 Monate

1 Beamter/Angestellter als Projektleiter (2-3 Tage/Monat in Dtl.+ ¼ jährliche Teilnahme an

Sitzung im Partnerland) über gesamte Projektdauer ODER Juniorprojektleiter (1-2 Tage/Monat in Dtl. ohne

Sitzungsteilnahme im Partnerland) über gesamte Projektdauer Optional: Bereitstellung eines Langzeitexperten für gesamte

Projektdauer Optional (ohne Dienstleister): Projekt- und Finanzmanagement des

Vorhabens

Welche Rolle spielt die Nationale Kontakstelle?

Ansprechpartner Koordinierung und Förderung Beratung Unterstützung Troubleshooting Weiterentwicklung

TAIEX – das EU-Instrument für Kurzzeitmaßnahmen

TAIEX = Technical Assistance and Information Exchange

• Unterstützung bei der Annäherung EU Nachbarstaaten• Kurzfristig, flexibel, bedarfsorientiert• Schnelle Umsetzung • Austausch, Beratung • Expertenreisen, Workshops, Studienbesuche

Wie kann ich TAIEX proaktiv nutzen?

https://webgate.ec.europa.eu/TMSWebRestrict/applicationForm

Weiterführende Informationen

Webseite der EU-Kommission/ DG NEAR für Twinning und TAIEX• http://ec.europa.eu/enlargement

/tenders/twinning/index_en.htm

Webseite des deutschen NCP für Twinning und TAIEX / BMWiTwinning Koordination• www.ncp-twinning.de

GOLDENES GESPANN

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

NCP-Twinning@bmwi.bund.deTAIEX@bmwi.bund.de

Innerbehördliche Modalitäten für Personaleinsätze im Twinning:

Hürde oder Anreiz ?

Rechtliche Grundlagen: Staatssekretärsbeschluss, BMI-und BMF-Rundschreiben

Rahmenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union über die Zuweisung von nationalen Sachverständigen aus von PHARE-Programm finanzierten Verwaltungspartnerschaften von Oktober 1998

Beschluss des Staatssekretärsausschusses zu Europafragen zum Twinning vom 15.09.2014 BMI-Rundschreiben D II 2-M 221 095/3a zur Regelung für Heranführungsberater von 1999 BMI-Rundschreiben D3-30200/77#1 vom 26.10.2015 zur Anrechnung anderer Einkünfte auf die

Besoldung nach § 9a Absatz 2 BbesG BMI-Schreiben vom 03.05.2016 zu Ziffer 2.2. des BMI-Rundschreibens D3-30200/77#1 BMF-Schreiben zu GZ Z C 3 – O 1959/06/0013 vom 04.07.2007 zur steuerlichen Behandlung

von Leistungen aus Tätigkeit in Twinningprojekten BMI-Rundschreiben D II 220 215/12 vom 11.10.2006 zur tarifrechtlichen Handhabe von

Zuweisungen BMF-Rundschreiben 2014/0205033 zur Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 21. März

2014 ergangen sind

Hürde oder Anreiz: Kriterien für die Auswahl dienstrechtlicher Tatbestände

Einsatz in Dienstzeit oder Freizeit? Auszahlung des EU-Honorars an Experten? Gilt

Zuverdienstgrenze? Versicherungsschutz? Vertretung der Behörde (Hauptamt, Nebenbeschäftigung

außerhalb des öD)?

Hürde oder Anreiz: Nebenbeschäftigung oder Hauptamt?

Dienstrechtliche Tatbestände : Hauptamtliche Tätigkeit Hauptamt mit Zuweisung nach § 29 BBG (vorübergehend kann

„eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit“ zugewiesen werden)

Nebenbeschäftigung innerhalb des öffentlichen Diensts § 97 III 1. Alternative BBG / Nebenamt § 97 II BBG

Nebenbeschäftigung außerhalb des öffentlichen Diensts § 97 III 2. Alternative BBG

Item/ Modalität

Hauptamt ohne Zuweisung Hauptamt mit Zuweisung Nebenbeschäftigung innerhalb des öD

Nebenbeschäftigung außerhalb des öD

Dienstrecht Hauptamt § 29 Bundesbeamtengesetz

§ 97 III 1. Alternative (Nebenbeschäftigung

innerhalb öD) Bundesbeamtengesetz

§ 97 III 2. Alternative Bundesbeamtengesetz

Einsatz in Dienst-/Freizeit

Dienstzeit Dienstzeit In Dienstzeit möglich mit Verpflichtung zur

Nacharbeit

Freizeit

Vertretung der Behörde

JA JA JA NEIN

Honorar für Mitarbeiter

Inlandsbesoldung OHNE EU-Honorar

(Doppelalimentierung)

Inlandsbesoldung mit EU-Honorar

Inlandsbesoldung mit EU-Honorar

EU-Honorar

Erstattung von Per diems an Mitarbeiter

JA, § 3 II BRKG JA, § 3 II BRKG JA, Erstattung nach § 3 III BRKG

JA, § 3 II BRKG

Versicherungsschutz JA JA JA NEINZuverdienstgrenze Keine Begrenzung Keine Begrenzung Höchstsätze der

BNebentätigkeitsVO Höchstsätze der

BNebentätigkeitsVO

Kurzzeit-Experteneinsatz

Behördliche Praxis: Hauptamt mit und HA ohne Zuweisung (50:50) lt. NCP-Befragung von 09/2016

NCP-Standpunkt: Einsatz im Hauptamt mit Zuweisung (§ 29 BBG) für gesamte Projektdauer o. einzelne einwöchige Einsätze

Inlandsbesoldung und EU-Honorar 250 €/Tag - anstelle von Auslandsbezügen (Grundlagen: BMI-Rundschreiben D II 2-M 221 095/3a zur Regelung für Heranführungsberater von 1999; BMI-Rundschreiben D3-30200/77#1 vom 26.10.2015 zur Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung nach § 9a Absatz 2 BbesG)

EU-Per diems/Tag (für Ukraine z.Zt. bei 286 €/Tag) auszahlbar nach § 3 II BRKG

Langzeit-Experteneinsatz (RTA)

Behördliche Praxis: Ausschließlich im Hauptamt mit Zuweisung (§ 29 BBG)

NCP-Standpunkt: Einsatz im Hauptamt mit Zuweisung (§ 29 BBG) für gesamte Projektdauer o. einzelne einwöchige Einsätze

Heimatbehörde zahlt Inlandsbesoldung , erhält dafür vollen Ausgleich zzgl. 30 % für Gehaltsnebenkosten; zzgl. 6 % Mehrkostenausgleich.

Hälftig EU-Per diems/Tag (für Ukraine z.Zt. bei 286 €/Tag) auszahlbar nach § 3 II BRKG

Zzgl. sonstige Leistungen (Umzugskosten, Heimreisezulage, Unterkunft, Schulgebühren)

Projektleiter – Einsätze in Deutschland

Behördliche Praxis: 2/3 Einsatz im Hauptamt, 1/3 Nebentätigkeit im öD

NCP-Standpunkt: Nebentätigkeit im öD, § 97 III 1. Alternative BBG

Vertrag über Nebentätigkeit mit Behörde. Honorar aus Project Management Compensation zahlbar.

Bei Einsatz im Hauptamt: Inlandsbesoldung, keine Vergütung. § 101 BBG S. 3: Wahrnehmung von Nebenämtern und

Nebentätigkeiten kann auf Antrag auch in Dienstzeit erfolgen. Arbeitszeit dann nachzuleisten.

Projektleiter - Einsatz im Partnerland

Behördliche Praxis: zu 90 % Einsatz im Hauptamt mit Zuweisung (wie Kurzzeit-Experteneinsätze). Alternative: als Nebenbeschäftigung im öD oder im Hauptamt ohne Zuweisung.

Bei Nebenbeschäftigung im öD: Nachleistung der Tage im Auslandseinsatz.

Bei Hauptamt mit Zuweisung und Nebenbeschäftigung im öD: Vergütung der Auslandstätigkeit mit EU-Honorar (250 €/ Tag)

EU-Per diems/Tag (für Ukraine z.Zt. bei 286 €/Tag) auszahlbar nach § 3 II BRKG

EU-Honorar – für wen? Behörde oder Experten?

EU-Twinninghandbuch: MS-Behörde Vertragspartner. Erhält Honorar für Personaleinsätze - nicht Beamter.

Aber: Tagegelder sind lt. BMI „Bezüge im Sinne des§§ 9 a Abs. 2 BBesG, 12 Abs. 2 BAT“ ! Grundlage: BMI-Rundschreiben D II 2-M 221 095/3a zur Regelung für Heranführungsberater von 1999

Frühere NCP-Empfehlung überholt: Aufteilung zwischen Behörde und Beamten (90 € an Behörde, 160 € an Beamten) .

Nächste Schritte

NCP schreibt rechtliches Gutachten zu Dienst-, Tarif-, Arbeits- und Steuerrecht aus, Veröffentlichung 06/2017.

Fragen/ Problemstellungen können in Leistungsbeschreibung bis Mitte Dezember berücksichtigt werden.

§ 52 Auslandsdienstbezüge

(1) Auslandsdienstbezüge werden gezahlt bei dienstlichem und tatsächlichem Wohnsitz im Ausland (ausländischer Dienstort), der nicht einer Tätigkeit im Grenzverkehr und nicht einer besonderen Verwendung im Ausland dient (allgemeine Verwendung im Ausland). Sie setzen sich zusammen aus Auslandszuschlag und Mietzuschuss.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn der Beamte, Richter oder Soldat für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten vom Inland ins Ausland oder im Ausland abgeordnet oder kommandiert ist. Der Abordnung kann eine Verwendung im Ausland nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes gleichgestellt werden.Absatz 1 Satz 1 gilt nicht während der Dauer einer Abordnung oder Kommandierung vom Ausland ins Inland. Die oberste Dienstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 zulassen.

§ 29 Abs. 1 BBG Zuweisung

(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im

dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder bei einer anderen Einrichtung, wenn ein öffentliches Interesse es

erfordert,zugewiesen werden. Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle.

top related