stets zu unserer vollsten zufriedenheit! codes in ......schriftliches zeugnis. das zeugnis muss...
Post on 01-Aug-2021
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1Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit!
Codes in Arbeitszeugnissen
Veranstaltung des Career Service
02.11.2015
Referenten: Constanze Krätsch und RA Michael Piets ch
Studierende und Gewerkschaften?
Jobbende Studierende = AN
Unwissenheit bei AN und AG
Vorbereitung auf den Berufseinstieg
Schutz der AN und Gewerkschaften durch den Gesetzgeber
• Art. 9 GG
• Schutzgesetze, Verordnungen
2Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
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Informationen und Kontakt
Beim Betriebsrat – der kennt das Unternehmen am best en.
http://www.igmetall-frankfurt-wiesbaden-limburg.de• Rechtsberatung, tarifgebundene Betriebe, Weiterbildung
www.hochschulinformationsbuero.de/mitte• Portal der IG Metall für Studierende und Absolventen/-innen
• Informationen und Netzwerke für Exkursionen, Praktika, gute Kontakte in die Unternehmen
• Veranstaltungen
Constanze.kraetsch@igmetall.de
4Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
5Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
Das Arbeitszeugnis
„ Die Wahrheit wird nur zu oft, wie man sagt, verdunkelt, aber sie erlischt nie.“
(Titius Livius)
„Prüfen sie die Rechnung, denn sie müssen sie bezahlen.“
(Berthold Brecht)
Rechtsanwalt Michael Pietsch
6Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
Das Arbeitszeugnis
Ein Zeugnis ist für mögliche künftige Arbeitgeber o ft die Grundlage der Personalauswahl
Beachte: Wahlrecht zwischen einfachem und qualifizi erten Zeugnis
Faustformel: unter 6 Monaten Beschäftigungszeit einfaches Zeugnis; darüber qualifizierten Zeugnis
Anspruch: § 109 GewO
Rechtsanwalt Michael Pietsch
7Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
Das Arbeitszeugnis - § 109 GewO
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeit sverhältnisses Anspruch auf ein
schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der
Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeit nehmer kann verlangen, dass sich
die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalt en im Arbeitsverhältnis
(qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formulie rt sein. Es darf keine Merkmale
oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der
äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aus sage über den Arbeitnehmer
zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen
Rechtsanwalt Michael Pietsch
8Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
Das Arbeitszeugnis
Der Inhalt im Zeugnis muss wahr sein (Grundsatz der Zeugniswahrheit).
Daneben darf das Zeugnis keine unklaren Formulierun gen enthalten (Grundsatz der Zeugnisklarheit).
Die sprachliche Gestaltung obliegt dem ausstellende n Arbeitgeber
Der notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch; dieser kann nach Branche und Berufsgruppe unterschiedlich sein.
Rechtsanwalt Michael Pietsch
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Das Arbeitszeugnis
Das Zeugnis enthält in der Praxis meist neben den v ollständigen
Angaben zur Person von AN und AG sowie Ort und Zeitp unkt der
Ausstellung Angaben über die Dauer der
Unternehmenszugehörigkeit, Funktionsbezeichnung und
Aufgabenbeschreibung, die Beurteilung der erbrachte n Leistung
nach Qualität, Quantität, und Einsatzbereitschaft, d ie Beurteilung
der Führung (Sozialverhalten) gegenüber Vorgesetzten,
Mitarbeitern und Kollegen sowie einen Schlußabsatz m it der
Angabe des Grundes des Ausscheidens, einer Dankes-B edauern-
Formel und Zukunftswünschen.
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10Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
Das Arbeitszeugnis
Gesetzliche Vorschriften über den Inhalt eines Zeug nisses bestehen, abgesehen von den im Gesetz genannten Angaben über Art, Dauer, Leistungen und Führung, ni cht.
Im Einzelnen ist durchaus streitig, welchen Inhalt ein qualifiziertes Zeugnis haben kann/muss/darf.
Daneben kann das „Weglassen“ von Erklärungen zu typischen Aufgaben auch negativ behaftet sein (sogenanntes beredtes Schweigen).
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Das Arbeitszeugnis
Beispiel dafür ist die fehlende Bescheinigung der Ehrlichkeit bei einer Kassiererin. (aber auch Filia lleiter, Außendienstmitarbeiter etc.)
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Das Arbeitszeugnis - prozessual
Der AG muss das Zeugnis ausstellen und ist für Zuga ng beweispflichtig.
Problem Zeugnisberichtigung
Vereinfacht mit Schulnoten gesprochen schuldet der AG die Note 3; will AN ein besseres Zeugnis trifft ihn dafür die volle Darlegungs- und Beweislast; bei einem schlecht eren Zeugnis trifft diese Verpflichtung den AG.
Beachte: arbeits- und tarifvertragliche Ausschlußfri sten sowie Verjährung und Verwirkung
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Das Arbeitszeugnis - Zeugniscodes?
Beispiel für Verhalten: Ihr Verhalten zu Vorgesetze n und Kollegen
- war stets vorbildlich = sehr gute Führung
- war vorbildlich = gute Führung
- war einwandfrei = befriedigende Führung
- war ohne Tadel = ausreichende Führung
- gab zu keiner Klage Anlass = mangelhafte Führung
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Arbeitszeugnis
„Herr Schulze hat es stets verstanden, seine Intere ssen im Betrieb durchzusetzen.“
Bewertung?
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15Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
Arbeitszeugnis
Er hat seine Interessen im Betrieb stets rücksichts los durchgesetzt!!!!
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16Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pi etsch
Arbeitszeugnis
„Besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit.“
Die Betonung einer Selbstverständlichkeit läßt dara uf schließen, dass es in anderen Bereichen erhebliche Defizite gab.
„Sie trug durch ihre Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“
Bedeutung: Sie neigt zu übertriebenen Alkoholkonsum
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Arbeitszeugnis
„Sie hat alle Aufgaben zu ihrem und im Interesse de r Firma gelöst.“
Diebstahl
„Er engagierte sich innerhalb und außerhalb des Bet riebes für die Interessen der Arbeitnehmer.“
Gewerkschaft/Betriebsrat
„Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte sie durchweg eine erfrischende Offenheit.“
War frech und hat sich nichts sagen lassen.
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Arbeitszeugnis
„Sie erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.“
Sie war eifrig, aber nicht besonders fähig.
„Ihren Mitarbeitern war sie stets eine verständnisv olle Vorgesetzte.“
Der Führungsstil war ohne Autorität und Durchsetzungskraft
…………………
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Rechtsanwalt Michael Pietsch 23
Ende des Seminars
und
Danke für die Aufmerksamkeit.
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