softwarepatente heute

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Manche Patentkritiker glauben, Softwarepatente wären seit der Entscheidung des Europäischen Parlaments 2005 kein Thema mehr. Doch Patente auf Software werden inzwischen routinemäßig von Patentämtern erteilt und von Gerichten vollstreckt. Zehn Jahre nach der Gründung der Eurolinux-Alliance gibt der Vortrag einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und die Gefahren für Freie und Open Source Software, die sich daraus in neuer Schärfe ergeben. (Vortrag auf der FrOSCon 2009)

TRANSCRIPT

Softwarepatente Heute

Georg JakobFFII e.V.

Softwarepatente Heute

Georg JakobFFII e.V.

FrOSCon 2009Sankt Augustin, 23. August

Vorlage beim EPA, der Fall Bilski und die Notwendigkeit nachhaltiger Patentrechtsreform

Mit besonderem Dank an

Mariagrazia Rizzi

und

Peter Gerwinski,http://patinfo.ffii.org

I. Patente und Patentansprüche

II. Bis heute

III. Moment der Entscheidung?

• Europa: Vorlagefragen an die GBK

• USA: Der Fall Bilski

IV. Ein Weg aus der Patentkrise

I. Patente und Patentansprüche

PatentPatentPatent

Anspruch 1Anspruch 2Anspruch (n)

Technische Beschreibung(Text, Zeichnungen)

Legen das Ausschließungsrecht des Patentinhabers fest, “deutlich, knapp” (Art. 84 EPC)

• Ein Verfahren/Apparat bestehend aus (Stand der Technik), gekennzeichnet durch...

• ...einen erfinderischen Schritt (der offenbart wird, d.h. eine technische Lehre) mit industrieller Anwendbarkeit.

Jeder einzelne Anspruch kann potentiell die volle Patentwirkung entfalten.

Äquivalente Benutzung/Verletzung:

Ein Anspruch kann selbst dann verletzt werden, wenn nicht alle Merkmale benutzt werden.

Patente beziehen sich auf Problemlösungen - egal, wie diese im Detail durchgeführt werden.

Patent

Urheber Werk

Das Urheberrecht bezieht sich immer nur auf ein konkretes Werk.

Patentrecht Urheberrecht

Patentanmeldung originär

Anmelde- und Anwaltsgebühren kostenlos

MonopolrechtFreie Werknutzung, Zitat,

Nachschöpfung

vollständig übertragbar im Kern unübertragbar

Erfindernennung Schutz geistiger Interessen

Art. 52 EPÜ schließt die Patentierbarkeit von mathematischen Methoden und Programmen für

Datenverarbeitungsanlagen ,,als solche” aus.

Warum eigentlich?

Hardware

Software

Patentansprüche möglich?

Patentansprüche

Ja (wenn neu)

Nein (UrhG)

Ein Computer ist aber nicht nur...

...ein sehr vielseitiges Musikinstrument...

...sondern kann (je nachdem welche Software auf ihm läuft) so gut wie jede erdenkliche

Hardware emulieren...

Textverarbeitung

Grafik

Datenbank

Medien aller Art

Post

Bank- und Zahlungsverkehr

Marktplatz

Software läuft nicht nur auf ,,Schreibtisch-PCs”, sondern...

• Laptops, Handys, Handhelds

• Produktionsstrassen

• Kampfjets

...eben überall, wo sich ein Universalrechner einbauen läßt.

Patent

Software-

patent

Ein Anspruch auf die Erzeugung einer Kurve, um die Intensität einer therapeutischen Bestrahlungslampe

zu kontrollieren, könnte durch einen Druckertreiber oder ein Grafikprogramm verletzt werden.

Ein Anspruch auf ein Programm, dass bei einem Rasenmäher Bodenunebenheiten ausgleicht, könnte durch das Fahrwerk eines Kampfjet verletzt werden.

Es ist nicht Aufgabe des Patentrechts, vor solcher ,,Konkurrenz” zu schützen.

Programmierer Programm

Urheberrecht

Daher:

II. Softwarepatente: Bis heute

Das war 2003.

Der häufigste Weg der Umgehung von Art. 52 - anstelle von:

1. Ein Computerprogramm, gekennzeichnet durch...

2. (was immer das Programm tut)

beansprucht man

1. Ein Computersystem, gekennzeichnet durch...

2. Anweisungen, die darauf ausgeführt werden (d.h. ein Computerprogramm).

Die ,,Begründungen” des EPA:

• Weiterer technischer Effekt,

• Technischer Charakter,

• Lösung eines technischen Problems

• mit technischen Mitteln

Dabei wird vermieden, technisch zu definieren. (Auch es auf 21 Seiten 71x vorkommt.)

2002:Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission

über die Patentierbarkeit ,,computer-implementierter” Erfindungen (d.h.: zur Legalisierung von

Softwarepatenten)

Der Vorschlag beinhaltete unter anderem:

• Explizite Erlaubnis von Ansprüchen auf Programme

• Patentierbarkeit bei ,,technischem Beitrag” (Hybrid aus technischem Effekt und Charakter)

10 print “Hello World”20 goto 10

Technischer Beitrag:Drastische Verringerung der Tastaturabnutzung

EuropäischesParlament

Sommer 2005

Webshop, 2009

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Marienkäfer sind sehr nützliche Insekten. Sie Sie schützen die Umwelt, aber sie schützen unsere Wirtschaft nicht vor Softwarepatenten.

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Dieses Werk steht unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/. Original Patentliste und Konzept von Ole Tange.Marienkäfer-Foto: © http://www.toflidium.com. Vorhängeschloss-Foto: © Derek Kolb. Foto eines Waldes

mit freundlicher Genehmigung von http://philip.greenspun.com. Foto von Insekten im Fernseher: © Peter Gerwinski.

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• 2005 wird die Softwarepatent-RL vom Europaparlament abgelehnt

• 2006/07 scheitern EPLA und Gemeinschaftspatent (vorläufig)

• 2007 ruft die Technische Beschwerdekammer die Große Beschwerdekammer zu EP1069819 (Brokkoli) an.

2007 eröffnet der FFII e.V. ein Büro in Berlin und erhöht den politischen Druck im ,,Patentmusterland”

Deutschland.

Im Mai 2008 führen U.S.-Richter den Machine/Transformation-Test ein.

Im Oktober 2008 stellt die Präsidentin des EPA ihre Fragen an die Große Beschwerdekammer. Insgesamt

werden 96 Amicus Curiae Briefs eingereicht.

Am 1. Juni 2009 entscheidet der U.S. Supreme Court, den Fall Bilski zu hören.

III. Moment der Entscheidung

Europa: Vorlagefragen an die Große Beschwerdekammer

Die Große Beschwerdekammer

Gewaltentrennung: Voraussetzung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Legislative Exekutive Jurisdiktion

• Patentamt: In erster Linie Exekutivorgan

• Beschwerdekammern: De facto Jurisdiktion

• Große Beschwerdekammer: De facto Legislative

Europäisches Patentamt

Am Euröpischen Patentamt existiert - rein formell - keine Rechtsstatlichkeit (rule of law).

Am 22. Oktober 2008 stellt Präsidentin Brimelow unter G3/08 vier Fragen an die Große Beschwerdekammer:

1. Kann ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen nur dann als Programm für Datenverarbeitungsanlagen als solches von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden, wenn es ausdrücklich als Programm für Datenverarbeitungsanlagen beansprucht wird?

2. a) Kann ein Anspruch auf dem Gebiet der Programme für Datenverarbeitungsanlagen das Patentierungsverbot nach Artikel 52 (2) c) und (3) EPÜ allein schon dadurch überwinden, dass ausdrücklich die Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines computerlesbaren Datenspeichermediums erwähnt wird?

2. b) Wenn Frage 2 a verneint wird, ist zur Überwindung des Patentierungsverbots eine weitere technische Wirkung erforderlich, die über die Wirkungen hinausgeht, die mit der Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines Datenspeichermediums zur Ausführung bzw. Speicherung eines Programms für Datenverarbeitungsanlagen inhärent verbunden sind?

3. a) Muss ein beanspruchtes Merkmal eine technische Wirkung auf einen physikalischen Gegenstand in der realen Welt hervorrufen, um einen Beitrag zum technischen Charakter des Anspruchs zu leisten?

3. b) Wenn Frage 3. a) bejaht wird, ist als physikalischer Gegenstand eine nicht näher bestimmte Datenverarbeitungs-anlage ausreichend?

3. c) Wenn Frage 3. a) verneint wird, können Merkmale einen Beitrag zum technischen Charakter eines Anspruchs leisten, wenn die einzigen Wirkungen, zu denen sie beitragen, unabhängig von der jeweils verwendeten Hardware sind?

4. a) Erfordert die Tätigkeit des Programmierens einer Datenverarbeitungsanlage notwendigerweise technische Überlegungen?

4. b) Wenn Frage 4. a) bejaht wird, leisten dann alle Merkmale, die sich aus der Tätigkeit des Programmierens ergeben, einen Beitrag zum technischen Charakter eines Anspruchs?

4. c) Wenn Frage 4. a) verneint wird, können Merkmale, die sich aus der Tätigkeit des Programmierens ergeben, nur dann einen Beitrag zum technischen Charakter eines Anspruchs leisten, wenn sie bei der Ausführung des Programms zu einer weiteren technischen Wirkung beitragen?

Es geht also gar nicht um Ausschlusskriterien, sondern um reine Formalia, um Softwarpatente doch noch zu

legitimieren:

Anspruchsformulierung

Weiterer technischer Effekt

Technischer Charakter/Problemlösung

Technischer Beitrag

Trennung von Technizität und Neuheit

Details unter: http://www.ffii.org/EPOReferral

USA:Der Fall Bilski

Es geht um folgenden Anspruch:

• Initialisieren von Verkaufstransaktionen zwischen Verkäufer und Vermittler, basierend auf einem festgelegtem Preis,

• Identifikation potentieller Käufern,

• Initialisierung von Verkäufen der Vermittler an die Käufer

• um die Risiken von Käufern/Verkäufern auszugleichen (Hedge-Risk Minimierung)

Marktplatz

Reines Geschäftsmethodenpatent (das aber auch durch Software verletzt würde).

Seit State Street Bank & Trust v. Signature Financial Group (Fed. Cir., 1998):

,,Everything under the sun made by man”

Aber dennoch Minimalvoraussetzung:

,,useful, tangible & concrete result”

Algorithmen sollen nicht patentierbar sein, Prozesse aber sehr wohl.

Im Fall Bilski wurde dies vom CAFC nicht abgelöst, sondern ergänzt:

A method claim is surely patentable subject matter if

• it is tied to a particular machine or apparatus, or

• it transforms a particular article into a different state or thing.

Was damit für Softwarepatente gewonnen ist, ist unklar, insbesondere:

• Ist ein Computer eine solche Maschine?

• Reicht bereits die Transformierung von Signalen/Daten?

Am 1. Juni 2009 entschied der Supreme Court, den Fall zu hören.

Dabei könnte auch die Redefreiheit eine Rolle spielen:

Im Zusammenhang mit DeCSS entschied der Sixth Circuit Court of Appeals 2004, das auch

Computer-Programme grundsätzlich vom ersten Verfassungszusatz geschützt sein können.

IBM dagegen meint:Erst Patente ermöglichen (und zwar durch die

Veröffentlichung der Patentschrift) Redefreiheit.

,,Given the reality that software source code is human readable, and object code can be reverse engineered, it is difficult for software developers to resort to secrecy. Thus, without patent protection, the incentives to innovate in the field of software are significantly reduced. Patent protection has promoted the free sharing of source code on a patentee’s terms - which has fueled the explosive growth of open source software development.”

Pace, Love, Linux?

• Das Patentsystem droht - wegen Patenten auf Software, Biotechnologie und herkömmlich gezüchtetes Leben - jede Legitimation zu verlieren.

• Die Patentämter sind völlig überlastet.

• Innovatoren werden durch Monoplisten und/oder Patenttrolle terrorisiert.

• Ökonomen warnen bereits heute vor dem Platzen der ,,Patentblase”.

IV. Ein Weg aus der Patentkrise

Basierend auf der Entscheidung Dispositionsprogramm des deutschen BGH

Ein einfacher, verständlicher und effektiver Filter anstelle jahrelanger Patentprüfung und

Einspruchsverfahren:

1. Ein beanspruchtes Objekt, dass ausschließlich aus Instruktionen für einen Universalrechner besteht, ist keine Erfindung im Sinnes des Patentrechts, unabhängig davon, in welcher Form es beansprucht wird.

2. Ein beanspruchtes Objekt kann nur dann eine Erfindung im Sinne des Patentrechts sein, wenn es neues Wissen (d.h. einen erfinderischen Schritt) zum Stand der Technik im Bereich der angewandten Naturwissenschaften beiträgt.

Regel 2. schließt also insbesondere exakte und Strukturwissenschaften (wie Mathematik,

Psychologie) aus.

Jedes Patent, das auch nur einen Anspruch auf ein Computerprogramm enthält, ist ein - von Art. 52

EPÜ untersagtes - Softwarepatent.

Patentansprüche

Ja (wenn neu)

Nein (UrhG)

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Marienkäfer sind sehr nützliche Insekten. Sie Sie schützen die Umwelt, aber sie schützen unsere Wirtschaft nicht vor Softwarepatenten.

1 Webshop: Verkaufssystem für ein Netzwerk mit Hilfe eines Servers, Clients und Zahlungsrechners oder nur mit Hilfe von Server und Client - EP803105, EP738446 und EP1016014 2 Bestellung per Handy: Verkauf über ein Mobilfunknetz - EP1090494 3 Warenkorb: Elektronischer Warenkorb - EP807891 4 [CDs] [Filme] [Bücher]: Paletten mit Reitern und eingeschränkte Suche - EP689133 und EP1131752 5 Link auf Bild: Vorschaufenster - EP537100 6 Schlüssel per SMS: Senden eines Schlüssels zur Entschlüsselung erworbener Daten über ein Mobilfunknetzwerk - EP1374189 7 Film ansehen: Video-Streaming (Segmentiertes System für Video-auf-Abruf) - EP633694 8 Kopierschutz: Verschlüsselung von Dateien (abspielbar nur mit befugten Geräten) - EP1072143 9 Kreditkarte: Kreditkartenbezahlung über das Internet - EP77958710 Anpassen von Seiten: Webseiten für unterschiedliche Endgeräte erzeugen - EP132097211 Kredit anfordern: Automatischer Kreditantrag - EP71574012 Kartenzahlung: Sichere Online-Bezahlung per Kredit-/Debitkarte mit PIN-Code - EP121886513 Versand von Angeboten: Angebote auf Anfrage hin verschicken - EP98601614 Lieferung: Sende Waren zum richtigen Abholort des verwendeten Lieferservice - EP118165515 Unterstützungssystem: Hilfe anbieten auf Grundlage beantworteter Fragen - EP91542216 Kapitelvorschau: Fernseher-Darstellung zur Auswahl verschiedener Videoausschnitte - EP67065217 Marienkäferbild: Kürzere Ladezeit durch automatische Reduzierung der Bildqualität - EP99292218 Verwandte Suchergebnisse: Anzeige von Links zu ähnlichen Inhalten - EP62891919 Rabatt-Code: Eingabe von Rabatt-Codes durch Kunden - EP92987420 Online-Druckauftrag: Druckvorlagenerzeugung und materielle Reproduktion von Informationen, die an einer entfernten Stelle gespeichert sind (Web-to-Print) - EP852359 und EP1169848

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Dieses Werk steht unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/. Original Patentliste und Konzept von Ole Tange.Marienkäfer-Foto: © http://www.toflidium.com. Vorhängeschloss-Foto: © Derek Kolb. Foto eines Waldes

mit freundlicher Genehmigung von http://philip.greenspun.com. Foto von Insekten im Fernseher: © Peter Gerwinski.

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• Erlaubt weiterhin Patente auf ABS & Co.

• Verlagert die Last von der Gesamtwirtschaft auf den Antragsteller (nämlich seine Patentansprüche redlich zu formulieren).

• Sorgt für Rechtssicherheit insbesondere im Hinblick auf erteilte Patente.

• Macht das Patentsystem insgesamt transparenter.

• Entlastet die Patentprüfer.

Und ist die bisher einzige Interpretation, die dem Artikel 52 EPÜ nicht jeden praktischen

Anwendungsbereich rauben würde.

München, 15. April 2009

http://www.ffii.de

http://stopsoftwarepatents.eu

Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit!

Weitere Informationen:

gjakob@ffii.orghttp://www.ffii.org

http://www.stopsoftwarepatents.euhttp://www.twitter.com/ffii_de

Bildnachweise:

Webshop: © FFII e.V. Alle schematischen Zeichnungen und Photo der Münchner Demonstration: © Georg Jakob Wegweiser Europäisches Patentamt/EU-Büros: © Jochen Ahleff Photos aus Brüssel: © Alberto Barrinuevo Alle anderen Abbildungen stammen von http://commons.wikimedia.org und stehen unter der GNU Free Documentation License

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